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Entscheidungsvorlage

Anlage · 09.12.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

SPD-Stadtratsfraktion Fischbach Rad- und Fußverkehr

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

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Radwegelückenschluss Brunn

Mit Schreiben vom 8. Februar 2021 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion einen Radwegelückenschluss zwischen Fischbach und Brunn. Dazu werden drei Varianten für eine mögliche Führung des Radverkehrs am Ortsausgang von Fischbach zur Prüfung vorgeschlagen. Außerdem wird beantragt, die konzipierte Radvorrangroute (RVR) vom Altstadtring nach Fischbach, die derzeit am östlichen Ortsaugang von Fischbach endet, weiter bis nach Brunn zu verlängern.

Einen baulichen Lückenschluss im Radwegenetz am Abzweig der Brunner Straße nach Brunn von der Fischbacher Hauptstraße aus ist ein bereits lange währendes Projekt, das in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder in Angriff genommen wurde, aber letztlich nie zur Umsetzung gebracht werden konnte. Die verschiedenen Abhängigkeiten bzw. Zuständigkeiten (Stadt Nürnberg, Landkreis Nürnberg Land und die Bayerischen Staatsforsten) und die komplexen Naturschutzbelange (Eingriff in hochsensible Grünbereiche und Gewässerbiotope), die bei den Planungen, der Finanzierung und der Umsetzung berücksichtigt werden müssen, haben die Maßnahme immer wieder ins Stocken gebracht.

Verlängerung der Radvorrangroute (RVR) nach Brunn Mit der beantragten Verlängerung der RVR von Fischbach nach Brunn könnte dieser Lückenschluss und auch der weitere Abschnitt des Radweges bis nach Brunn mit hoher Priorität weiterverfolgt werden. Allerdings zeichnen sich die Radvorrangrouten dadurch aus, dass sie dem Radverkehr eine Infrastruktur in besonders hoher Qualität mit entsprechend herausgehobenen Standards für Wegebreiten und Oberflächenbeschaffenheit anbieten. Diese hohen Standards müssten dann auch für die Verlängerung der Radinfrastruktur nach Brunn gelten, die heute ab dem Ortsende von Fischbach größtenteils auf wassergebundenen Wegen durch den Staatsforst verläuft.

Grundsätzlich unterstützt der Forstbetrieb den Radwegelückenschluss. Wenn der Radweg die Brunner Straße bzw. die Kreisstraße LAU 13 verlässt und in der Fortsetzung durch den Wald verläuft, muss der Weg hier in Sand/Wasser-gebundener Ausführung hergestellt werden, denn der Forstbetrieb lehnt Asphalt im Wald strikt ab. Soll der Weg eine bessere Qualität erhalten als sie die Forstwege haben, muss die Zuständigkeit des Unterhalts vertraglich geregelt werden. Dies gilt auch bei straßenbegleitenden Radwegen in Asphalt, soweit Flächen des Forstbetriebs betroffen sind, da der Forstbetrieb laut seiner eigenen Aussage Bau und Unterhalt für asphaltierte Wege nicht übernehmen kann. In diesem Fall müssten die betroffenen Flächen an den Baulastträger der Straße abgegeben werden.

Dem gegenüber steht ein eher niedriges Radverkehrsaufkommen von heute rd. 120 Radfahrenden am Tag, die von und nach Brunn fahren – allerdings unter den derzeit wenig attraktiven Bedingungen. Doch auch wenn das volle Potential für einen Umstieg aufs Rad durch ein attraktives Radwegeangebot ausgeschöpft würde, wäre der hohe Aufwand, den die Umsetzung im RVR-Standard erfordert, derzeit kaum zu rechtfertigen.

Ein Lückenschluss im Radwegenetz nach Brunn wäre aber dennoch wünschenswert und verkehrlich sinnvoll und sollte auch unabhängig von der Umsetzung des Radvorrangroutennetzes weiterverfolgt werden. Die Prüfung der im Antrag vorgeschlagenen drei Varianten (siehe Übersichtsplan in Anlage) für einen Radwegelückenschluss wurde daher durch die Verwaltung unter Einbeziehung des Landratsamtes Nürnberger Land und der Bayerischen Staatsforsten mit folgenden Ergebnissen durchgeführt:

Variante 1: Zweirichtungsradweg Brunner Straße / Weiher inklusive Querungshilfe Eine Führung des Radverkehrs über die Fischbacher Hauptstraße mit einer Querungshilfe in Höhe des Sportgeländes und dann im weiteren Verlauf auf einem Zweirichtungsradweg entlang der Brunner Straße könnte nur mit Eingriffen in wertvolle Biotopflächen entlang der

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Weiher gelingen. Der vorhandene Straßenquerschnitt allein ist nicht ausreichend für einen zusätzlichen Zweirichtungsradweg, sodass diese Variante aus naturschutz- und umweltfachlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden sollte.

Variante 2: Zweirichtungsradweg entlang Kreistraße LAU 13 inkl. Querungshilfe Für diese Variante liegen bereits vertiefte Entwurfsplanungen des Verkehrsplanungsamtes aus dem Jahr 2009 vor (siehe Plan in der Anlage). Damals hatte man sich gemeinsam mit dem Bürgerverein Brunn, dem Ortssprecher von Brunn, Stadträtinnen und Stadträten, dem Landratsamt Nürnberger Land und den Bayerischen Staatsforsten verständigt, eine vertiefte Planung für die Variante entlang der Kreisstraße LAU 13 vorzunehmen. Allerdings ist es damals nicht gelungen, die Realisierung der Wegeverbindung voranzubringen, da für die Finanzierung und den Bau dieser Radwegeverbindung gemäß Bayerischem Straßen- und Wegegesetz der Landkreis Nürnberger Land in der Pflicht ist. Im Radwegekonzept des Landkreises war der Abschnitt Ungelstetten – Fischbach damals in niedriger Priorität eingestuft, vermutlich wegen des zu erwartenden hohen Aufwandes (z.B. Grunderwerb, landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen, Amphibienschutzeinrichtungen) und dem vergleichsweise geringen Radverkehrsaufkommen.

Nach Auskunft des Landkreises Nürnberger Land befindet sich der erste Abschnitt des Radweges von Altdorf-Ludersheim nach Ungelstetten (Gde. Winkelhaid) inzwischen in der Planungsphase. Eine Fortführung bis Fischbach ist als weiterer Abschnitt im Anschluss an die laufende Planung mittelfristig vorgesehen. Eine Anbindung des Stadtteils Brunn allerdings ist im Radwegekonzept des Landkreises bisher nicht enthalten, könnte aber bei den künftigen Planungen mit untersucht werden. Hierzu müsste dann eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt Nürnberg und dem Landkreis Nürnberger Land zur zusätzlichen Aufnahme in den Planungsumfang getroffen werden.

Variante 3: Wanderweg inkl. Querungshilfe Bei diesem Vorschlag für eine Führung des Radverkehrs wäre eine Querungshilfe über die Fischbacher Hauptstraße westlich der Zufahrt zum Sportgelände des TSV Fischbach vorgesehen. Der weitere Verlauf führt auf der Route eines Wanderweges durch die Grünbereiche nördlich der Fischbacher Hauptstraße zur Brunner Straße. Auch hier wäre dann wieder eine Querungsmöglichkeit zu schaffen, um den Anschluss an die vorhandene weitere Wegeführung nach Brunn herzustellen. Angesichts der zu erwartenden Konflikte mit Naturschutzbelangen und der eher umwegigen Führung mit zwei Querungsstellen über die Straße wird eine Weiterverfolgung dieser Variante nicht empfohlen.

Mit Zustimmung der Stadtrates wird sich die Verwaltung daher für einen Lückenschluss auf Basis der Variante 2 mit einem Zweirichtungsradweg entlang der Kreisstraße LAU 13 beim zuständigen Landratsamt Nürnberger Land einsetzen und die Verhandlungen für eine zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahme - ggf. als vorgezogene Maßnahme des zweiten Bauabschnittes der geplanten Radwegeverbindung zwischen Altdorf und Fischbach aufnehmen.

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