Sitzungsunterlagen
Sitzung des Verkehrsausschusses
09.12.2021
Inhaltsverzeichnis
Vorlagendokumente 3 * TOP Ö 1 Willstraße - Radstreifen zwischen Bärenschanzstraße und Fürther Straße 3 Sitzungsvorlage Vpl/018/2021 3 Straßenplan Vpl/018/2021 7 * TOP Ö 3 Oppelner Straße zwischen Trebnitzer Straße und Glatzer Straße 8 Sitzungsvorlage Vpl/070/2021 8 Straßenplan 2.2331.2.1 Vpl/070/2021 12 * TOP Ö 3.1 Verkehrsführung Vestnertorgraben 13 Sitzungsvorlage Vpl/072/2021 13
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 09.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Willstraße - Radstreifen zwischen Bärenschanzstraße und Fürther Straße
(Beilagen werden nachgereicht)
Anlagen: Straßenplan
Sachverhalt (kurz):
Der Straßenplan Willstraße wurde im Verkehrsausschuss am 06.05.2021 vertagt, um weitere Verbesserungen für den Radverkehr im Sinne des Mobilitätsbeschlusses zu erreichen.
Die Willstraße ist zwischen der Bärenschanzstraße und der Reutersbrunnenstraße beidseitig mit Radfahrstreifen ausgestattet. Im Abschnitt zwischen Bärenschanzstraße und Fürther Straße befinden sich allerdings keine durchgängigen Radverkehrsanlagen. In Fahrtrichtung Gostenhof endet der Radstreifen entlang der Arkaden abrupt. Dieser Umstand sorgt für Unverständnis bei den Nutzerinnen und Nutzern. In der Gegenrichtung fehlen Radverkehrsanlagen komplett.
Der dringend notwendige Lückenschluss zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende wird durch den vorliegenden Straßenplan vollzogen. Die Problematik in diesem Straßenabschnitt sind die extrem heterogenen Nutzungsansprüche sowie eine dafür zu geringe Breite. So gibt es neben der großen Bedeutung für den Radverkehr auch eine Buslinie sowie einen gewissen Parkdruck und Anlieferungen. Die Planung nimmt sich dieser Bedürfnisse an und stellt einen ausgewogenen Kompromiss aller Nutzungsansprüche dar. Hierfür müssen Randsteine und signaltechnische Bestandteile auf beiden Seiten der Willstraße angepasst werden. Für eine komfortable und sichere Weiterfahrt mit dem Fahrrad nach Gostenhof ist ein durchgängiger Radstreifen inklusive "Aufgeweitetem Radaufstellstreifen" (ARAS) vorgesehen. Zudem wird auch ein durchgängiger Radstreifen in der Gegenrichtung entstehen. Um beide Maßnahmen realisieren zu können, muss eine Fahrspur des MIV im Zulauf zur Fürther Straße entfallen. Um negative Effekte auf den ÖPNV zu verhindern, ist es deshalb notwendig Busbeschleunigungen an beiden Signalanlagen einzurichten. Zusätzlich werden einige Längsparkplätze und Radständer geschaffen.
Aufgrund des großen baulichen Aufwands sowie der notwendigen signaltechnischen Änderungen betragen die Gesamtkosten ca. 900.000 €. Die Finanzierung erfolgt aus dem Radwegeetat. SUN beabsichtigt eine Kanalsanierung im betroffenen Abschnitt, voraussichtlich im Jahr 2023. Um bauliche Synergieeffekte auszunutzen, soll die Straßenbaumaßnahme erst im Anschluss an die Kanalsanierung erfolgen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 900.000 € Folgekosten 3.570 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung erfolgt aus dem Radwegeetat.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Blindenleitsystem an der LSA in der Fürther Straße muss entsprechend angepasst werden. Die LSA Bärenschanzstraße soll zudem ebenfalls barrierefrei ausgebaut werden.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan in der Willstraße, Vpl-Nr. 2.2339.2.2 vom 19.07.2021 mit letzter Änderung vom 17.11.2021.
| Schnitt A - A I M 1:100 a 7 2,2% 4,9% 3,4% 2,4% 7 I b 7 7 bestehen geplante 3 3 bestehende Höhe=304,95 geplante Höhe 304,95 Gehweg Radstreifen Fahrbahn Fahrbahn Radstreifen Parken Gehweg III 368 7 7 6 6 2 V 377/33 44/773 II 377/36 377/70 7 5 Rückbau Rückbau 377/72 Hängeleuchten Hängeleuchten 6 0 1 3 V 5 V 7 Anschluss an Bestand V in Absprache mit SÖR/2-B/3 86/773 377/73 17/773 96/773 A SÖR/2-B/2 0cm 3cm SÖR/1-S Willstraße VPL/P-1/4 gnundronedoB 1nofeleToe:G.leT1retiebraeeBdoeerGnAoeG gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 64/773 3cm 0cm 5 Bügel ~ Pfoste thcin 2 Bügel ~ A m c III 2 III 4 VI 6 VI 8 3 siewhcansmutnegiE 377/49 dnu 5 9 8 6 a Best. Pfosten noitamrofnioeG VI Sämtl. Regeneinläufe an neue entfernen el Bordsteinlinie anpassen g ü 77/4 B 377/50 15/773 7 377/5 gnulietbAoeG 377/54 III I ehcsireyaB 7 6 5 8 e ß II 84/773 sla a VI 377/65 r t S rüf :gnureitraK etrakrulF r VI h e II tmA t r I ü :netadsisaboeG F 2/03 :egaldnurgnalP red dnu 5 6 377/10 gnussemreV gnulletsraD 377/2 III VI IV | III 7 7 1/66 0 de Höhe= III Höhe 05,10 5 05,10 7 V e I ß a 3 7 r t s 66 z n a h c s n e r III ä B 1 6/1 7 3 0 V II Versetzung Regeneinlauf außerhalb der Fußgängerfurt prüfen 66/3 Willstraße n V 7 6 V 21 gez. Wunder V 41 V Meier (31075) 2 gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan V I M = 1 : 500 2.2339.2.2 5 6 17.11.21 Br-Fürbach Instruktionserg. Willstraße Radstreifen zwischen Bärenschanzstraße und Fürther Straße V I 3 6 85/1 |
|---|
| Schnitt A - A M 1:100 4,9% 3,4% 2,4% bestehen geplante 3 3 he=304,95 304,95 Radstreifen Fahrbahn Fahrbahn Radstreifen Parken Gehweg 6 6 2 V 377/33 44/773 II 377/36 | III 7 7 1/66 0 de Höhe= III Höhe 05,10 5 05,10 7 V e I ß a 3 7 r t s 66 z n a h c s n e r III ä B 1 6/1 7 3 0 V II Versetzung Regeneinlauf außerhalb der Fußgängerfurt prüfen 66/3 Willstraße n V 7 6 V 21 gez. Wunder V 41 V Meier (31075) 2 gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan V I M = 1 : 500 2.2339.2.2 5 6 17.11.21 Br-Fürbach Instruktionserg. Willstraße Radstreifen zwischen Bärenschanzstraße und Fürther Straße V I 3 6 85/1 |
|---|---|
| 377/70 Rückbau 377/72 Rückbau Hängeleuchten Hängeleuchten 6 0 1 3 V 5 V 7 V 86/773 377/73 96/773 17/773 A 0cm 3cm Willstraße 64/773 3cm | |
| 0cm Pfoste 5 Bügel ~ 2 Bügel ~ A | |
| III 2 III 4 VI 6 VI 8 377/49 5 8 a VI Sämtl. Regeneinläufe an neue el Bordsteinlinie anpassen g ü 77/4 B 377/50 15/773 7 377/5 377/54 I 5 8 II 84/773 VI 377/65 II I 5 6 377/10 377/2 III VI IV |
Wunder r (31075) gez. Jülich ng-Fürbach
Lageplan
M = 1 : 500 2.2339.2.2
uktionserg. Willstraße Radstreifen zwischen Bärenschanzstraße und Fürther Straße
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 09.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Oppelner Straße zwischen Trebnitzer Straße und Glatzer Straße
(Beilagen werden nachgereicht)
Anlagen: Straßenplan 2.2331.2.1
Sachverhalt (kurz):
Der bestehende Zweirichtungsradweg entlang der Oppelner Straße zwischen der Trebnitzer Straße und der Glatzer Straße entspricht nicht dem heutigen Sicherheitsstandard für Radinfrastruktur. Der Zweirichtungsradweg ist mit 1,5 m viel zu schmal bemessen. Fehlende Sicherheitsabstände zu parkenden Fahrzeugen stellen ein Gefahrenpotenzial für Radfahrende dar. Zusätzlich wird die Situation durch den höher gelegenen Gehweg, welcher durch einen Randstein baulich vom Radweg getrennt ist, verschärft. Hierdurch ist das Ausweichen vor sich plötzlich öffnenden Autotüren quasi unmöglich. Die Verwaltung hält eine Verbesserung der Radinfrastruktur für dringend erforderlich und legt abgestimmten Straßenplan vor.
Der Radweg soll zukünftig niveaugleich mit dem Gehweg geführt und baulich getrennt von den Parkern verlaufen. Außerdem wird der Radweg asphaltiert und auf 2,5 m verbreitert. Die notwendigen Sicherheitsabstände zu den Längsparkern werden damit eingehalten. Durch die Planung werden die Belange aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und dabei der Komfort sowie die Sicherheit, insbesondere für Radfahrende, signifikant verbessert.
Um die nötige Fläche für die o. g. Maßnahmen zu generieren, wird eine Fahrspur zurückgebaut, die verbleibenden Fahrspuren werden verbreitert. Die Leistungsfähigkeit der Straße wurde geprüft und ist weiterhin gegeben.
Die Belange mobilitätseingeschränkter Verkehrsteilnehmer wurden abgestimmt und die Planung eingearbeitet. Demnach wird der Knoten Oppelner Straße / Trebnitzer Straße behindertengerecht umgebaut.
Die Begrünung wurde im Rahmen der Straßenplanung berücksichtigt. Den vorhandenen Bäumen wird mehr Raum gegeben, sodass die Baumstandorte nachhaltig gefördert und langfristig erhalten werden können. Zusätzlich ist ein weiterer Baumstandort vorgesehen.
Die Realisierung der Baumaßnahme löst Kosten in Höhe von 523.000 € aus und wird aus dem Radwegeetat finanziert. Grundstücksgeschäfte sind nicht erforderlich. Die Ausführung ist für das Jahr 2022 vorgesehen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus dem Radwegeetat.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 523.000 € Folgekosten 3.200 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus dem Radwegeetat.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Kreuzungsbereiche wurden mit einem Blindenleitsystem ausgestattet.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
BR - Behindertenrat Stadt Nürnberg
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Oppelner Straße zwischen Trebnitzer Straße und Glatzer Straße gemäß Vpl-Nr. 2.2331.2.1 vom 03.06.2020 mit letzter Änderung vom 06.10.2021.
| e ß a rtS re u a g o lG 180/1830 1921/081 e ß a Str er al h ht c ei R Oppelner Straße Oppelner Straße 146/10 m 0c gnundronedoB gnutlawrevsgnussemreV tengieeg schlechte Sichtbeziehung Tonnen entfernen/verschieben 118 130/4 118/3 9244 :.leT thcin e Parkplatz 118/2 ß 2 1 4/811 a rtS P a rkpla siewhcansmutnegiE re tz dnu z tin 146/341 dliM b e rT Parkplatz noitamrofnioeG 591/641 uarF 146/213 0 1 491/641 ehcsireyaB 1/oeG 5 8 sla rüf :gnureitraK etrakrulF tmA 6 :netadsisaboeG :egaldnurgnalP red dnu 4 gnussemreV gnulletsraD | gez. Wunder gez. Jülich Wenzel 78303 Lageplan 2.2331.2.1 01.09.20 Wenzel Instruktionsergeb. 18.11.20 Wenzel BLS Oppelner Straße 20.11.20 Wenzel Parker zwischen Trebnitzer Straße 11.12.20 Wenzel Neue Maststandorte und Glatzer Straße 02.06.21 Zimmermann Kosteninst. + BLS 19.08.21 Zimmermann verschiedenes 06.10.21 Zimmermann Münsterberger Str. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 180/1830 Oppelner Straße schlechte Si Tonnen entfer 2 1 0 1 8 | e ß a rtS re u a g o lG 1921/081 e ß a Str er al h ht c ei R Oppelner Straße 146/10 m 0c chtbeziehung nen/verschieben 118 130/4 118/3 e Parkplatz 118/2 ß 4/811 a rtS P a rkpla re tz z tin 146/341 b e rT Parkplatz 591/641 146/213 491/641 5 6 4 | Parkha Vor Markierung VPL/P (4921) | Park e ß a rtS r e la h th c ie R Ausfahrt Par Ausfahrt 213 205 Zufahrt Media Markt Abholung 0 cm usbau nur mit e n a n p as s u n g F W 180/1540 Z n B a u m s c h u tz ufahrt Parkplatz 03 rkplatz 8 e ß a rtS r e z ta lG 6 | platz 0722/081 kplatz Parkhaus Zufahrt Parkplatz 3 | gez. Wunder gez. Jülich Wenzel 78303 Lageplan 2.2331.2.1 01.09.20 Wenzel Instruktionsergeb. 18.11.20 Wenzel BLS Oppelner Straße 20.11.20 Wenzel Parker zwischen Trebnitzer Straße 11.12.20 Wenzel Neue Maststandorte und Glatzer Straße 02.06.21 Zimmermann Kosteninst. + BLS 19.08.21 Zimmermann verschiedenes 06.10.21 Zimmermann Münsterberger Str. | ||
| 118/6 Parkscheinautomat 104/106 versetzen 146/199 311/401 146/445 b691 244/641 118/1 681 881 2 641 602/ 891/64 344/64 kn rösirF eflihrelühcS reel 691 a B oidutslegaN | Abs.8cm 0cm m c0 hrt T ei la 703/ 46 1 a H ö h uf Z trh wege W e F a ß fu a rtS Z W re F 2 0 g re 0 b re ts n ü M 902/641 03 Pa 146/69 | ||||||
| 202/641 302/641 402/641 502/641 146/196 144/641 044/641 1 1 102/641 002/641 146/197 534/641 641 434/ 702/ 641 934/641 091 834/641 734/641 634/641 802/641 146/36 291 146/35 146/37 491 a 2 146/34 391/641 146/212 146/211 33/641 7 213/641 146/192 |
ez. Wunder gez. Jülich enzel 78303
Lageplan
2.2331.2.1
struktionsergeb. BLS Oppelner Straße Parker zwischen Trebnitzer Straße ue Maststandorte und Glatzer Straße osteninst. + BLS verschiedenes nsterberger Str.
ÖÖ 33..11
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 09.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Verkehrsführung Vestnertorgraben
Sachverhalt (kurz):
In der Sitzung des Ferienausschusses vom 03.03.2021 wurde im Zusammenhang mit der Verkehrsführung in der nordwestlichen Altstadt die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Einbahnregelung im Vestnertorgraben zugunsten eines Zweirichtungsverkehrs aufgegeben werden kann.
Die detaillierte Prüfung hat ergeben, dass der Vestnertorgraben im östlichen Abschnitt nicht ausreichend breit für zwei Fahrspuren - insbesondere mit Gegenverkehr - ist. Nur mit einem kompletten Umbau des Straßenquerschnitts - mit Eingriff in Privatgrund und zu Lasten von Grün - könnte erreicht werden, dass richtlinienkonforme Breiten für sichere Gehwege, einen Zweirichtungsradweg und zwei Fahrspuren geschaffen werden könnten.
Die Einrichtung einer signalgeregelten Engstelle, die abwechselnd vom Verkehr Richtung Osten und Richtung Westen passiert werden kann, wäre aufgrund ihrer Länge nicht ausreichend leistungsfähig für die dort verkehrende Fahrzeugmenge und würde deshalb zu längeren Wartezeiten und Rückstauungen führen.
Darüber hinaus wird der Vestnertorgraben von der Feuerwehr als Ausrückroute genutzt, wenn sie bei Einsätzen im Bereich des Klinikums Nord unterstützen muss. Die Feuerwehr bewertet sowohl einen nicht richtlinienkonformen Zweirichtungsverkehr ohne Ausbau als auch eine Engstellensignalisierung als problematisch.
Aufgrund des Prüfergebnisses empfiehlt die Verwaltung, auf die Einführung einer Zweibahnregelung im Vestnertorgraben bis auf Weiteres zu verzichten. Eine Neubetrachtung kann ggf. im Lichte der Evalurieurng der Gesamtlösung „Burgstraße/Bergstraße“ erfolgen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt, die Einführung einer Zweibahnregelung im Vestnertorgraben vorerst nicht weiterzuverfolgen. Die bestehende Einbahnregelung in Fahrtrichtung Westen soll zunächst beibehalten werden.