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Sitzung gesamt öffentlich

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Marcus König SPD-Stadtratsfraktion Dr. Nasser Ahmed Verkehrsausschuss Fischbach Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Verkehrsausschusses

09.12.2021

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 2 Radwegelückenschluss Brunn 4 Sitzungsvorlage Vpl/068/2021 4 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.02.2021 Vpl/068/2021 8 Entscheidungsvorlage Vpl/068/2021 14 Übersichtsplan Vpl/068/2021 16 Planentwurf Variante 2 Vpl/068/2021 17 TOP Ö 4 Antalyastraße 18 Sitzungsvorlage Vpl/064/2021 18 Entscheidungsvorlage Vpl/064/2021 21 Straßenplan Vpl/064/2021 22 Bebauungsplan 4525 Vpl/064/2021 23 Lageplan mit B-Plan unterschreitender Grenze Vpl/064/2021 24

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Verkehrsausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 09.12.2021, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Willstraße - Radstreifen zwischen Bärenschanzstraße und Fürther Beschluss

Straße Vpl/018/2021

(Beilagen werden nachgereicht)

Ulrich, Daniel

2. Radwegerückenschluss Brunn Beschluss

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 8.02.2021 Vpl/068/2021

Ulrich, Daniel

3. Oppelner Straße zwischen Trebnitzer Straße und Glatzer Straße Beschluss

(Beilagen werden nachgereicht) Vpl/070/2021

Ulrich, Daniel

4. Antalyastraße Beschluss

Abrechnungsvoraussetzungen nach Erschließungsbeitragsrecht Vpl/064/2021

(§ 125 BauGB, Art. 5 a KAG)

Ulrich, Daniel

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.11.2021,

öffentlicher Teil

Beschlussvorlage Vpl/068/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 09.12.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Radwegerückenschluss Brunn

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 8.02.2021

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.02.2021 Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Planentwurf Variante 2

Sachverhalt (kurz):

Mit Antrag vom 8. Februar 2021 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion einen Radwegelückenschluss zwischen Fischbach und Brunn. Dazu werden drei Varianten für eine mögliche Führung des Radverkehrs am Ortsausgang von Fischbach zur Prüfung vorgeschlagen. Außerdem wird beantragt, die konzipierte Radvorrangroute vom Altstadtring nach Fischbach, die derzeit am östlichen Ortsaugang von Fischbach endet, weiter bis nach Brunn zu verlängern.

Angesichts des derzeit eher geringen Radverkehrsaufkommens auf der Route nach Brunn ist eine Verlängerung der Radvorrangroute, mit der dann ein besonders hoher Standard bezüglich Wegebreiten und Oberflächenbeschaffenheit der Radverkehrsinfrastruktur hergestellt werden müsste, kaum zu rechtfertigen. Ein Lückenschluss im Radwegenetz nach Brunn wäre aber dennoch wünschenswert und verkehrlich sinnvoll und sollte auch unabhängig von der Umsetzung des Radvorrangroutennetzes weiterverfolgt werden. Mit Zustimmung der Stadtrates wird sich die Verwaltung daher für einen Lückenschluss auf Basis der Variante 2 mit einem Zweirichtungsradweg entlang der Kreisstraße LAU 13 beim zuständigen Landratsamt Nürnberger Land einsetzen und die Verhandlungen für eine zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahme - ggf. als vorgezogene Maßnahme des zweiten Bauabschnittes der geplanten Radwegeverbindung zwischen Altdorf und Fischbach - aufnehmen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es gibt keine Hinweise, dass durch die Ausweisung von Radverkehrsinfrastruktur besondere, gruppenspezifische Nachteile entstehen. Für Radfahrende ergeben sich positive Effekte.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, sich beim zuständigen Landratsamt Nürnberger Land für eine Priorisierung des Radwegelückenschlusses nach Brunn auf Basis der im Übersichtsplan dargestellten Variante 2 entlang der Kreisstraße LAU 13 einzusetzen und entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.

SPD spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

OBERBÜRG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg 0 8. FEB. 2

An den Oberbürgermeister

ß

der Stadt Nürnberg

Vi N

Marcus König Rathaus

X'

90403 Nürnberg

Nürnberg, 8. Februar 2021 Antragsteller: Ahmed

Radwegeschluss Brunn

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nur ein lückenloses und hochwertiges Radwegenetz wird genug Menschen zum Umsteigen auf das Rad bewegen. Und das bleibt unser Ziel. Daher wird die große Herausforderung der Radverkehrspolitik auch im kommenden Jahrzehnt der Lückenschluss bleiben.

Zur Bündelung und Fokussierung der Radwegebau-Gelder im Sinne eines Netzgedankens, hat der Stadtrat Ende 2020 auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion 18 Radvorrangrouten festgelegt. Entlang dieser sollen im kommenden Jahrzehnt vorrangig Lücken geschlossen werden und dadurch ein durchgängiges Fahrrad-Hauptverkehrs-Netz entstehen. Im Zuge dieses Beschlusses wurde auch die Radverbindung beginnend an der Kreuzung Fischbacher/Brunner Strasse bis zum Altstadtring als Radvorrangroute definiert. Da ein beachtlicher Teil des Fahrradverkehres hier von und nach Brunn führt, erscheint es sinnvoll, zu dieser Radvorrangroute auch noch den Lückenschluss nach Brunn hinzuzufügen und diese somit zu priorisieren.

Auf Grundlage eines Vor-Ort-Termins hat die SPD Fischbach drei Varianten für eine Realisierung dieses nur wenige hundert Meter langen Lückenschlusses erarbeitet. Auf Basis dieser Vorarbeit stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung priorisiert den Radwege-Lückenschluss nach Brunn und fügt ihn der festgelegten Radvorrangroute Fischbach hinzu.

SPD STADTRATSFRAKTION NORNBERG

Lückenschluss:

a) Variante 1: Zwei-Richtungs-Radweg Brunner Straße / Weiher inkl. Querungshilfe b) Variante 2: Zwei-Richtungs-Radweg entlang Kreisstraße inkl. Querungshilfe c) Variante 3: Wanderweg inkl. Querungshilfe

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Nasser Ahmed Fraktionsvorsitzender Stadtrat

=bestehender Radweg =möglicher Radwegeschluss

Toiletten Brunn Rastplatz Brunn ^

^ Parkplatz Brunn Ost

Ftschbach

"derzeitiges Radwegende HauptstraßeF^bÄ

Variante 1

=möglicher Radwegeschluss

^bestehender Radweg

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Toiletten

Rastplatz Brunn

ftscbbaeln

=bestehender Radweg =möglicher Radwegeschluss

i oiletten ^ Brunn Rastplatz Brunn ^ 0

** • .......... \ ^ Parkplatz Brunn

derzeitiges Radwegende

Variante 3

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Radwegelückenschluss Brunn

Mit Schreiben vom 8. Februar 2021 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion einen Radwegelückenschluss zwischen Fischbach und Brunn. Dazu werden drei Varianten für eine mögliche Führung des Radverkehrs am Ortsausgang von Fischbach zur Prüfung vorgeschlagen. Außerdem wird beantragt, die konzipierte Radvorrangroute (RVR) vom Altstadtring nach Fischbach, die derzeit am östlichen Ortsaugang von Fischbach endet, weiter bis nach Brunn zu verlängern.

Einen baulichen Lückenschluss im Radwegenetz am Abzweig der Brunner Straße nach Brunn von der Fischbacher Hauptstraße aus ist ein bereits lange währendes Projekt, das in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder in Angriff genommen wurde, aber letztlich nie zur Umsetzung gebracht werden konnte. Die verschiedenen Abhängigkeiten bzw. Zuständigkeiten (Stadt Nürnberg, Landkreis Nürnberg Land und die Bayerischen Staatsforsten) und die komplexen Naturschutzbelange (Eingriff in hochsensible Grünbereiche und Gewässerbiotope), die bei den Planungen, der Finanzierung und der Umsetzung berücksichtigt werden müssen, haben die Maßnahme immer wieder ins Stocken gebracht.

Verlängerung der Radvorrangroute (RVR) nach Brunn Mit der beantragten Verlängerung der RVR von Fischbach nach Brunn könnte dieser Lückenschluss und auch der weitere Abschnitt des Radweges bis nach Brunn mit hoher Priorität weiterverfolgt werden. Allerdings zeichnen sich die Radvorrangrouten dadurch aus, dass sie dem Radverkehr eine Infrastruktur in besonders hoher Qualität mit entsprechend herausgehobenen Standards für Wegebreiten und Oberflächenbeschaffenheit anbieten. Diese hohen Standards müssten dann auch für die Verlängerung der Radinfrastruktur nach Brunn gelten, die heute ab dem Ortsende von Fischbach größtenteils auf wassergebundenen Wegen durch den Staatsforst verläuft.

Grundsätzlich unterstützt der Forstbetrieb den Radwegelückenschluss. Wenn der Radweg die Brunner Straße bzw. die Kreisstraße LAU 13 verlässt und in der Fortsetzung durch den Wald verläuft, muss der Weg hier in Sand/Wasser-gebundener Ausführung hergestellt werden, denn der Forstbetrieb lehnt Asphalt im Wald strikt ab. Soll der Weg eine bessere Qualität erhalten als sie die Forstwege haben, muss die Zuständigkeit des Unterhalts vertraglich geregelt werden. Dies gilt auch bei straßenbegleitenden Radwegen in Asphalt, soweit Flächen des Forstbetriebs betroffen sind, da der Forstbetrieb laut seiner eigenen Aussage Bau und Unterhalt für asphaltierte Wege nicht übernehmen kann. In diesem Fall müssten die betroffenen Flächen an den Baulastträger der Straße abgegeben werden.

Dem gegenüber steht ein eher niedriges Radverkehrsaufkommen von heute rd. 120 Radfahrenden am Tag, die von und nach Brunn fahren – allerdings unter den derzeit wenig attraktiven Bedingungen. Doch auch wenn das volle Potential für einen Umstieg aufs Rad durch ein attraktives Radwegeangebot ausgeschöpft würde, wäre der hohe Aufwand, den die Umsetzung im RVR-Standard erfordert, derzeit kaum zu rechtfertigen.

Ein Lückenschluss im Radwegenetz nach Brunn wäre aber dennoch wünschenswert und verkehrlich sinnvoll und sollte auch unabhängig von der Umsetzung des Radvorrangroutennetzes weiterverfolgt werden. Die Prüfung der im Antrag vorgeschlagenen drei Varianten (siehe Übersichtsplan in Anlage) für einen Radwegelückenschluss wurde daher durch die Verwaltung unter Einbeziehung des Landratsamtes Nürnberger Land und der Bayerischen Staatsforsten mit folgenden Ergebnissen durchgeführt:

Variante 1: Zweirichtungsradweg Brunner Straße / Weiher inklusive Querungshilfe Eine Führung des Radverkehrs über die Fischbacher Hauptstraße mit einer Querungshilfe in Höhe des Sportgeländes und dann im weiteren Verlauf auf einem Zweirichtungsradweg entlang der Brunner Straße könnte nur mit Eingriffen in wertvolle Biotopflächen entlang der

C:\Users\braunersregb\AppData\Local\somacos\0001\00872737.docx

Weiher gelingen. Der vorhandene Straßenquerschnitt allein ist nicht ausreichend für einen zusätzlichen Zweirichtungsradweg, sodass diese Variante aus naturschutz- und umweltfachlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden sollte.

Variante 2: Zweirichtungsradweg entlang Kreistraße LAU 13 inkl. Querungshilfe Für diese Variante liegen bereits vertiefte Entwurfsplanungen des Verkehrsplanungsamtes aus dem Jahr 2009 vor (siehe Plan in der Anlage). Damals hatte man sich gemeinsam mit dem Bürgerverein Brunn, dem Ortssprecher von Brunn, Stadträtinnen und Stadträten, dem Landratsamt Nürnberger Land und den Bayerischen Staatsforsten verständigt, eine vertiefte Planung für die Variante entlang der Kreisstraße LAU 13 vorzunehmen. Allerdings ist es damals nicht gelungen, die Realisierung der Wegeverbindung voranzubringen, da für die Finanzierung und den Bau dieser Radwegeverbindung gemäß Bayerischem Straßen- und Wegegesetz der Landkreis Nürnberger Land in der Pflicht ist. Im Radwegekonzept des Landkreises war der Abschnitt Ungelstetten – Fischbach damals in niedriger Priorität eingestuft, vermutlich wegen des zu erwartenden hohen Aufwandes (z.B. Grunderwerb, landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen, Amphibienschutzeinrichtungen) und dem vergleichsweise geringen Radverkehrsaufkommen.

Nach Auskunft des Landkreises Nürnberger Land befindet sich der erste Abschnitt des Radweges von Altdorf-Ludersheim nach Ungelstetten (Gde. Winkelhaid) inzwischen in der Planungsphase. Eine Fortführung bis Fischbach ist als weiterer Abschnitt im Anschluss an die laufende Planung mittelfristig vorgesehen. Eine Anbindung des Stadtteils Brunn allerdings ist im Radwegekonzept des Landkreises bisher nicht enthalten, könnte aber bei den künftigen Planungen mit untersucht werden. Hierzu müsste dann eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt Nürnberg und dem Landkreis Nürnberger Land zur zusätzlichen Aufnahme in den Planungsumfang getroffen werden.

Variante 3: Wanderweg inkl. Querungshilfe Bei diesem Vorschlag für eine Führung des Radverkehrs wäre eine Querungshilfe über die Fischbacher Hauptstraße westlich der Zufahrt zum Sportgelände des TSV Fischbach vorgesehen. Der weitere Verlauf führt auf der Route eines Wanderweges durch die Grünbereiche nördlich der Fischbacher Hauptstraße zur Brunner Straße. Auch hier wäre dann wieder eine Querungsmöglichkeit zu schaffen, um den Anschluss an die vorhandene weitere Wegeführung nach Brunn herzustellen. Angesichts der zu erwartenden Konflikte mit Naturschutzbelangen und der eher umwegigen Führung mit zwei Querungsstellen über die Straße wird eine Weiterverfolgung dieser Variante nicht empfohlen.

Mit Zustimmung der Stadtrates wird sich die Verwaltung daher für einen Lückenschluss auf Basis der Variante 2 mit einem Zweirichtungsradweg entlang der Kreisstraße LAU 13 beim zuständigen Landratsamt Nürnberger Land einsetzen und die Verhandlungen für eine zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahme - ggf. als vorgezogene Maßnahme des zweiten Bauabschnittes der geplanten Radwegeverbindung zwischen Altdorf und Fischbach aufnehmen.

e ß a Str er n n u Br 1 Variante 3 Variante Radwegeverbindung nach Brunn Kreisstraße LAU 13 derzeitiges Variante 2 Radwegende Radverkehr Datum: 11.11.2021 Anlage Übersichtsplan Erstellt: Seitz Letzte Änderung: --- PDF: V:\Vpl1\Register\Generalplanung_Verkehr_(610-13)\35_Radverkehr\AfV\Radwegeschluss Brunn Verkehrsplanungsamt Lorenzer Str. 30 90402 Nürnberg Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für G1e6oinformation und Bodenordnung Telefon: 0911 / 231 - 4705
Radverkehr Datum: 11.11.2021 Anlage Übersichtsplan
Erstellt: Seitz Letzte Änderung: --- PDF: V:\Vpl1\Register\Generalplanung_Verkehr_(610-13)\35_Radverkehr\AfV\Radwegeschluss Brunn
Verkehrsplanungsamt Lorenzer Str. 30 90402 Nürnberg Telefon: 0911 / 231 - 4705
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für G1e6oinformation und Bodenordnung

Beschlussvorlage Vpl/064/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 09.12.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Antalyastraße

Abrechnungsvoraussetzungen nach Erschließungsbeitragsrecht

(§ 125 BauGB, Art. 5 a KAG)

Anlagen: Entscheidungsvorlage Straßenplan Bebauungsplan 4525 Lageplan mit B-Plan unterschreitender Grenze

Sachverhalt (kurz):

Um die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Antalyastraße und die Abrechnungsvoraussetzungen trotz planungsrechtlicher Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 4525 zu erreichen, ist es erforderlich, in einem Beschluss des AfV die Änderung des Bauprogramms und den Abschluss der technischen Herstellung zu beschließen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Einnahmen sind zu erwarten.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Es wird festgestellt, dass die Antalyastraße gemäß der beiliegenden Ausbauplanung zwischen der Einmündung in den Nordring und der Kreulstraße in Abweichung von den planungsrechtlichen Festsetzungen (geringfügige Planunterschreitung) als endgültig ausgebaut gilt, das Bauprogramm somit abgeschlossen und die Anlage erstmalig hergestellt ist.

Antalyastraße

Abrechnungsvoraussetzungen nach Erschließungsbeitragsrecht

(§ 125 BauGB, Art. 5 a KAG)

Entscheidungsvorlage:

Derzeitige Sachlage: Bezüglich der Antalyastraße ist die technische Herstellung abgeschlossen.

Die Herstellung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze setzt gemäß § 125 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) einen Bebauungsplan voraus. Demnach ist die Herstellung dieser Erschließungsanlagen bzw. Abschnitte davon rechtswidrig, wenn bei der tatsächlichen Herstellung der Anlage von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen wurde.

Die Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen wird gemäß §125 Abs. 3 Ziffer 1 BauGB durch Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht berührt, wenn die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind und die Erschließungsanlage hinter den Festsetzungen zurückbleibt („Planunterschreitung").

Eine weitere Voraussetzung ist ein formloser Beschluss des AfV, der die Änderung des Bauprogramms, d.h. das Bebauungsplankonzept bestätigt.

Für die Antalyastraße gelten planungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplanes 4525 und 3785 (Einmündungsbreich). Im Bereich des Grundstucks Fl.Nr.612/8, südlich der westlichen Stützwand unterschreitet der Ausbau der Antalyastraße minimal die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.4525.

An der nordwestlichen Ecke des Kehren-Bereichs ist ein ca.1m² großer Teilbereich, der im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt ist, nicht gewidmet und auch nicht im Eigentum der Stadt Nürnberg. Somit handelt es sich nach derzeitigem Sachstand um eine Planunterschreitung im Sinne von §125Abs.3Ziffer1BauGB. Für den Bau der Straße war der 1m² große Teilbereich nicht notwendig.

Um eine Abrechnung vornehmen zu können, bedarf es gemäß § 125 Abs. 3 BauGB der Feststellung der Stadt Nürnberg, dass die Maßnahme trotz geringfügiger Planunterschreitung endgültig hergestellt sind. Die Verwaltung kann bestätigen, dass die Grundzüge der Planung durch den planunterschreitenden Ausbau nicht verletzt sind. Hieraus rechtfertigt sich der beiliegende Beschlussvorschlag. Dieser sagt vereinfacht formuliert aus, dass es sich um eine sorgfältig abgewogene Planung handeln muss, um von einer Rechtmäßigkeit der Herstellung sprechen zu können. Die Verwaltung kann dies bestätigen, es sich um eine geringfügige Planabweichung handelt, insbesondere wird das Plankonzept des Bebauungsplans durch den Minderausbau nicht beeinträchtigt.

Detail A Detail B 612/7 612/10 612/11 612/8 6 1 612 2 Detail A 24 280/54 Detail B 2 8 0 2/ 7 5 616 616/4 619/1 /55
280/54 2 8 0 2/ 7 5 5 612/7 612/10 612/11 612/8 612 Detail A Detail B 616 616/4 619/1 Detail A 6 1 2 Detail B
Planzeichen: neue Grundstücksgrenzen Geo Straßenbegrenzungslinien B-Plan Planunterschreitende Fläche 31 vorhandener Baum neu gepflanzter Baum
4
3
2
1
Nr. Datum Name Art der Änderung
Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Antalyastraße (nördliche Kreulstraße) B-Plan unterschreitenden Flächen
Datum Maßstab bearbeitet 02.09.2021 1:500 gezeichnet 02.09.2021 (Lageplan) geprüft
bearbeitet 02.09.2021 02.09.2021 Englisch Englisch
gezeichnet geprüft
Projekt: Antalyastraße
Datei: S_AUSB_500_B-Plan unterschreitender Grenze
Layergruppe: LG_AUSB_500_B-Plan unterschreitender Grenze
Blattdef: _Blattname V_ 9.115
geplottet am 02.08.21,aus Datei S_Ausbauplan_500_B-Plan.PLT>Objekt S_AUSB_500_B-Plan

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