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Sachverhalt

Anlage · 08.12.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

CSU-Stadtratsfraktion Altenfurt Langwasser Laufamholz Wetzendorf Worzeldorf Fischbach Ziegelstein Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Thon Kraftshof Wöhrder See Eibach Umwelt & Klima Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Vorbeugender Hochwasserschutz in Nürnberg

1. Handlungsfelder

1.1 Hochwasserrisikomanagement Nicht erst nach den Hochwasserkatastrophen im Juli 2021 zeigt sich, dass bei Hochwasservorsorge und –schutz hohe Priorität besteht.

Ziel der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ist es, bestehende Hochwassergefahren zu erfassen, bezüglich ihres Risikos zu bewerten und daraus Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos abzuleiten. Neue Gedanken wie die Bedeutung der Vorsorge, die Betrachtung eines Extremereignisses und die Bearbeitung im Rahmen von hydrologischen Einheiten (den Flussgebieten) kamen hinzu. Hochwasserbedingte nachteilige Folgen für die vier Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten sollen so verringert werden.

Die aktuell gültigen Hochwasserrisikomanagement-Pläne wurden 2015 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt veröffentlicht. Alle 6 Jahre steht eine Fortschreibung der Inhalte an, Ende 2021 werden die fortgeschriebenen Hochwasserrisikomanagement-Pläne veröffentlicht. Federführend und gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission berichtspflichtig ist das Landesamt für Umwelt (LfU). Die Fortschreibung dieser Management-Pläne wurde in 2020 unter Einbeziehung der Kommunen und der Kreisverwaltungsbehörden begonnen (bei der Stadt Nürnberg ist dies das Umweltamt). Der gesetzliche Auftrag beinhaltet eine fachübergreifende Zusammenarbeit, wie sie in der Projektgruppe Hochwasservorsorge seit Jahren für das Stadtgebiet Nürnberg gehandhabt wird. Dies betrifft insbesondere den Katastrophenschutz.

Städte und Gemeinden haben hier viele Möglichkeiten, zu einem umfassenden Hochwasserschutz beizutragen, da sie einerseits eigene Maßnahmen umsetzen, beispielsweise durch eine dem Risiko angepasste Bauleitplanung – wie sie z.B. in den B-Plan 4641 Wetzendorfer Park eingeflossen ist. Andererseits tragen sie durch geeignete Information von Bürger*innen sowie von Unternehmen auch zur Bewusstseinsbildung und zur Vorsorge von Dritten bei.

1.2 Hochwasserschutz in der Bauleitplanung Am 08.08.2019 wurden durch StMB und StMUV zwei Leitfäden zur Umsetzung des „Hochwasserschutzgesetzes II“ (HSG II) vorgelegt. Zum einen ist das die bundesweit eingeführte Handlungsanleitung zur bau- und planungsrechtlichen Umsetzung des HSG II, zum anderen die Arbeitshilfe „Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung“ als Unterstützung bei der Ermittlung und Abwägung möglicher Hochwasser- und Starkregenrisiken. Letztere zeigt u. a. exemplarisch Strategien und konkrete Festsetzungsmöglichkeiten auf, um den zuvor ermittelten Hochwassergefahren im Rahmen der Bauleitplanung zu begegnen.

Die genannten Publikationen enthalten u.a. konkrete Handlungsanleitungen für die Berücksichtigung von Hochwasservorsorge/Hochwasserschutz sowie von Vorsorge-möglichkeiten gegen Starkregen/Sturzfluten im Rahmen der Bauleitplanung für laufende Verfahren sowie rechtskräftige B-Pläne.

In allen Bebauungsplänen mit aktuellerem Satzungsbeschluss (nach ca. 2015) sind die Anforderungen des Überschwemmungsschutzes vollumfänglich erkannt und bearbeitet. In der Folge werden oft großräumig bauliche Maßnahmen oder gegenüber dem ursprünglichen Erwartungshorizont verkleinerte oder verschobene Baufenster nötig.

In Nürnberg sind von derzeit über 800 bestehenden („alten“) Bebauungsplänen insgesamt 159 im Geltungsbereich von einer Hochwassergefahrenfläche überlagert/angeschnitten, 95 davon weisen aufgrund einer Betroffenheit von Bauflächen/Baukörpern auch eine konkrete Hochwasserrelevanz auf. Insgesamt befinden sich 21 % der betroffenen Plangebiete im Bereich des Überschwemmungsgebietes Wetzendorfer Landgrabens zwischen Marienberg und Fürth.

Aktuell laufen Abstimmungen zwischen dem Umweltamt, Stadtplanungsamt und dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, z.B. hinsichtlich der Bewertung bei Bebauungsplänen sowie der Ermittlung und Bewertung relevanter Teilbereiche im Flächennutzungsplan. Da sich die errechneten Hochwasserbereiche direkt auf die Bebaubarkeit von auch planungsrechtlich gesicherten Grundstücken auswirken, ist eine Anpassung bestehender Planungen nur im Ausnahmefall sinnvoll und leistbar. Problematisch ist vor allem die Informationsvermittlung – Betroffene wissen oft nicht von der neuen Sachlage. Die Lösung von Überschwemmungsfragen ist in solchen Fällen zeitintensiv in das Baugenehmigungsverfahren verlagert.

Überschwemmungsgebiete wirken sich zudem auf viele „im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ im Stadtgebiet aus. Hier sind wegen der unterschiedlichen Betroffenheiten teils erhebliche Probleme beim Bauen im Bestand zu erwarten. Ebenfalls erhebliche Auswirkungen haben die Erkenntnisse auf das Bauen im Außenbereich, in der Regel Vorhaben, die der Landwirtschaft dienen. Auch hier werden je nach Situierung Probleme aufkommen. Die Lösung von Überschwemmungsfragen ist auch in solchen Fällen zeitintensiv in das Baugenehmigungsverfahren verlagert.

1.3 Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung Trotz aller Bemühungen um eine flächensparende Stadtentwicklung, führt die wachsende Stadt zu einer zunehmenden Versiegelung. Zwar geht die Stadt Nürnberg im Vergleich mit den einwohnerstärksten kreisfreien Städten und vor allem mit kreisangehörigen Gemeinden sparsam mit Flächen um, die Siedlungs- bzw. Verkehrsfläche wächst jedoch. Vor allem aber innerhalb der schon bebauten Flächen, insbesondere in den Siedlungsund Familieneigenheimbereichen, sind durch individuelle Maßnahmen, die teils auch ohne Genehmigung erfolgen, erhebliche Effekte zu konstatieren, z.B. werden immer mehr Gartenflächen werden versiegelt. Dabei gehen wertvolle Grün- und Brachflächen für die Rückhaltung, Verdunstung und Versickerung von Niederschlagswasser verloren. Im Ergebnis wird der natürliche Wasserhaushalt unterbunden und das Niederschlagswasser fließt vermehrt oberflächlich ab. Nicht nur, dass stark versiegelte Flächen in den Sommermonaten zu Hitzeinseln werden und die Stadtvegetation unter dem Fehlen von Niederschlagswasser leidet. Bei Starkregen kommt die Kanalisation auch schneller an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Zunahme solcher Extremwetterereignisse (Hitzeperioden, Starkregen) durch den Klimawandel gilt als wahrscheinlich. Im Stadtportal Nürnberg ist inzwischen eine Internetseite mit Hinweisen zu Unwettern im Stadtgebiet eingerichtet, die u.a. den Informationsdienst „KatWarn“ anspricht.

Den Anforderungen seitens Stadtplanungsamt, Umweltamt und Stadtentwässung und Umweltanalytik, verstärkt das Versickern von Niederschlagswasser aus befestigten Flächen und die Reduzierung von flächenhaften Versiegelungen auch im privaten Bereich verpflichtend zu fordern, kommt damit eine immer wichtigere Bedeutung zu. Im Sinne einer geordneten Regenwasserbewirtschaftung als Vorsorgemaßnahme braucht es ausreichende und geeignete Flächen sowie weitere Konzepte, wie z.B. Dach- und Fassadenbegrünungen oder multifunktional genutzte Freiflächen (bspw. Freizeitnutzung + Starkregenrückhalt), um eine klimagerechte Stadtentwicklung zu ermöglichen. Regenwasser ist kein Abwasser. Versickerung vor Ort verhindert tiefgreifendes Austrocknen von Böden und mit dem versickernden Regenwasser kann die Grundwasserneubildung gestärkt werden.

1.4 Starkregen-Risikomanagement Die vorliegenden Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.07.2021 sowie der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.08.2021 können im Moment zu Fragen des Hochwasserschutzes bei einem HQ100 beantwortet werden. Zum Umgang mit Starkregenereignissen und einem Starkregen-Risikomanagement sowie Katastrophenschutz wird an anderer Stelle berichtet.

2. Stand der Hochwasserschutzprojekte

Die letzten Jahre haben in Deutschland vielerorts Wetterextreme aufgezeigt, die dem Klimawandel zugeordnet werden: heiße trockene Sommer und Niedrigwasser in den Oberflächengewässern, Hochwasser- und Starkregenereignisse eher in Winter und Sommer. Vorbeugender Hochwasserschutz ist daher noch immer ein wichtiges Thema. Die Thematik wird seit Jahren in der Verwaltung konzeptionell und unter Einbeziehung der referatsübergreifenden Projektgruppe Hochwasserschutz behandelt. Die Projektgruppe lebt von der umfassenden Mitwirkung von Mitarbeitern aus den Bereichen Stadtplanungsamt, Bauordnungsbehörde, Feuerwehr, Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Servicebetrieb öffentlicher Raum und Umweltamt sowie aus dem Staatlichen Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA). Sie hat ein Strategie- und Zeitmanagement unter Berücksichtigung von Prioritäten entwickelt, das konsequent weitergeführt und regelmäßig dem Umweltausschuss vorgestellt wird. Die Planungen wurden inzwischen aktualisiert (Stand August 2021, siehe Anlage). Derzeit sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) mit einem Flächenumgriff von ca. 2.229 ha (Gesamtstadt ca. 18.650 ha) ausgewiesen. ÜSGs sollen Risikobereiche grundsätzlich von jeder Bebauung freihalten und helfen dabei, eine Zunahme von Schadensrisiken zu vermeiden.

Bisher wurden Konzepte und Maßnahmen für folgende ÜSGs erarbeitet:

2.1 Pegnitz Nach Abschluss der Maßnahmen „Wasserwelt Wöhrder See“ für den beplanten Bereich Oberer Wöhrder See wird eine Überrechnung des bestehenden ÜSGs Pegnitz zusammen mit dem ÜSG Tiefgraben ab 2025 abgestrebt.

2.2 Gewässersystem Gründlach Aufgrund von mehreren Hochwasserereignissen an der Gründlach und ihren Nebengräben hat das Wasserwirtschaftsamt (WWA) konkrete Schutzmaßnahmen mit dem Ziel eines ganzheitlichen Hochwasserschutzes entwickelt. Geplant ist eine Hochwasserschutzwand entlang der Randbebauung an der Unteren Dorfstraße (Länge ca. 85 m, Höhe ca. 0,40 m) und am Soosweg (Länge ca. 175 m, Höhe zwischen 0,30 m und 0,60 m). Im Bereich des Kraftshofer Forstes ist eine Erhöhung des Forstweges vorgesehen, um den Abfluss des südlich gelegenen Kothbrunngraben und damit in Richtung des Ortsteils Kraftshof zu drosseln. Ebenso sind straßenbauliche Anpassungen im Bereich Kreuzäckerstraße sowie der Anschluss eines Straßengrabens an den Ochsengraben notwendig, die den Wasserspiegel im überschwemmten Bereich absenken und ungewollte Aufstauungen im Bereich Neunhof vermeiden sollen. Die Maßnahmen an den Straßen erfordern auch Anpassungen am Hochwasserdienst der Stadt Nürnberg Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), da die Straßen künftig früher überflutet werden. Durch die Hochwasserschutzmaßnahme für die Wohnbebauung zeichnet sich hier ein materieller und personeller Mehraufwand ab.

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt wird wegen der Lage der geplanten Wegeerhöhung im Kraftshofer Forst außerhalb des Stadtgebietes Nürnberg am Planfeststellungs-verfahren beteiligt. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren wurde im Oktober 2020 eingeleitet. Die Umsetzung soll ab 2022 angegangen werden.

2.3 Wetzendorfer Landgraben

Geplant ist, Niederschlagswasser aus den künftigen wie den schon bisher befestigten Flächen (z.B. Thon, Baugebiet Wetzendorfer Park, Neue Mitte Thon sowie dem Bereich Kilianstraße) zusätzlich in den Wetzendorfer Landgraben einzuleiten. Im Rahmen der jeweiligen B-Plan-Verfahren wird der Hochwasserschutz in besonderer Weise berücksichtigt, was eine Kombination aus hochwasserangepasster Anordnung von Bebauung und einem Gewässerausbau notwendig macht.

Eine Ermittlung des ÜSGs durch das Landesamt für Umwelt liegt mittlerweile vor; die vorläufige Sicherung erfolgt durch das Umweltamt mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 03.03.2021. Seitens des Stadtplanungsamtes und dem Servicebetriebe öffentlicher Raum wurde darauf basierend der Auftrag an ein externes Büro erteilt, die künftige Bebauung im Bereich des geplanten Wetzendorfer Parks über der HW100-Linie zu halten und hier den Flächenumgriff für das künftige ÜSG Wetzendorfer Landgraben als Teil einer geplanten multifunktionalen Grünfläche/Parkanlage auszuweisen. Im Ergebnis wurde ein deutschlandweit beachtetes Gesamtkonzept für einen urbanen Park mit multifunktionaler Nutzung entwickelt, das den Belangen des Hochwasserschutzes ebenso gerecht wird wie Fragen von Natur- und Umweltschutz, Freizeitgestaltung und urbaner Mobilität. Die im Flächennutzungsplan ursprünglich angedachten Wohnbauflächen mussten im Zuge dieser Konzeption geringfügig reduziert werden (AfS vom 05.07.2020).

2.4 Gewässersystem Bucher Landgraben Nach der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen in 2010/2011, vor allem mit der Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken im Ortsteil Ziegelstein, sind bebaute Bereiche vor einem HQ100 geschützt. Das auf dieser Basis reduzierte und insgesamt durch das Landesamt für Umwelt überrechnete ÜSG Hirschsprunggraben/Bucher Landgraben wird voraussichtlich im August 2021 vorläufig gesichert. Die Festsetzung des aktualisierten Überschwemmungsgebietes per Verordnung ist für 2024 geplant.

2.5 Hülzlgraben Das durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg ermittelte ÜSG im Bereich Laufamholz wurde im Amtsblatt vom 20.05.2015 vorläufig gesichert. Die Festsetzung des aktualisierten Überschwemmungsgebietes per Rechtsverordnung ist für 2022 geplant.

2.6 Gewässersystem Entengraben/Eichenwaldgraben/Gaulnhofener Graben (Ortsteil Eichenlöhlein) Im B-Plan Nr. 4342 wurde u.a. als Ziel festgelegt, das ÜSG des Gaulnhofener Grabens zu minimieren, den Graben zu renaturieren und damit eine weitere Bebauung im Ortsteil zu ermöglichen. Der Platzbedarf und die Trasse für den Hochwasserausbau wurden bereits im B-Plan-Verfahren ermittelt und festgelegt. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren wird derzeit durchgeführt.

Nach aktuellem Stand kann nicht ausgeschlossen werden, dass für einzelne relevante Gebäude enteignungsgleiche Festsetzungen im Verfahren zu treffen wären, da die betroffenen Eigentümer den entsprechenden Maßnahmen (z.B. Rückbau eines ehemaligen Wochenendhauses/derzeit Praxis, einer Garage sowie von 3 Gartenhäuschen) im Planfeststellungsverfahren widersprochen haben. Insofern kann derzeit noch keine abschließende Feststellung zum zeitlichen Abschluss getroffen werden.

Weiter haben im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements erfolgte Überrechnungen des Landesamtes für Umwelt eine verstärkte Relevanz in besiedelten Bereichen (z.B. Bereiche Worzeldorf/Spitzwegstraße und Eibach/Vorjurastraße) aufgezeigt. Die Auswirkungen werden mit dem Wasserwirtschaftsamt diskutiert und aufgearbeitet. So wird derzeit die hochwassersichere Planung des Verkehrsplanungamts zum Kreisel Spitzwegstraße an die neuen Erkenntnisse angepasst.

2.7 Gewässersystem Langwassergraben/Katzengraben

Der Servicebetrieb öffentlicher Raum hat zum ÜSG Langwassergraben/Katzengraben im Ortsteil Altenfurt eine Objektplanung für Hochwasserschutzmaßnahmen erarbeitet und den Bürgern vorgestellt. Im Zuge dieser Maßnahmen sollen jeweils Hochwasserrückhaltebecken am Langwassergraben und am Katzengraben (außerhalb des Stadtgebietes Nürnberg) errichtet werden. Das Landratsamt Nürnberg Land wurde wegen der Lage des Hochwasserrückhaltebeckens am Katzengraben außerhalb des Stadtgebietes Nürnberg am Planfeststellungsverfahren beteiligt und hat den Maßnahmen inzwischen zugestimmt.

Zusätzlich sollen im Verlauf der Gewässer Durchlässe vergrößert und Doppel-verrohrungen durch einteilige Rechteckdurchlässe ersetzt werden. Diese Maßnahmen wurden, wo immer möglich, vorab im Zuge von Baumaßnahmen des Stadtentwässerungsbetriebs oder Straßenbau umgesetzt. Mit Bescheid des Umweltamtes vom 20.07.2021 wurde der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss erlassen. Die Umsetzung der weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgt soll in 2021/2022 erfolgen.

2.8 Gewässersysteme Fischbach und Goldbach Die ermittelten ÜSGs wurden inzwischen durch Bekanntmachungen im Amtsblatt vom 26.07.2017 vorläufig gesichert. Die Entwicklung eines integrierten Hochwasserschutzkonzeptes für das Gesamtgewässersystem wird derzeit seitens Servicebetrieb öffentlicher Raum bearbeitet. Das Hochwasserschutzkonzept soll Lösungsansätze für alle besiedelten Bereiche, wie z.B. im Ortsteil Fischbach, in der Schultheißallee (Schulstandorte) und im Tullnaupark aufzeigen (Machbarkeitsstudie). Darauf aufbauend können dann Objektplanung, Finanzierung und Wasserrechtsverfahren folgen. Bis zu einer baulichen Umsetzung ist hier mit einem Zeitraum von 10 Jahren zu rechnen (Erfahrungswert Altenfurt).

Im Bereich Fischbach/Flachsröste wurde im Rahmen eines Bauprojekts in 2019 eine Neuberechnung durchgeführt. Dazu wurden die bis dato unbebauten Grundstücke im Bereich Flachsröste einer hypothetischen Nachverdichtung im Rahmen des nach Bebauungsplan maximal möglichen unterzogen. Ziel dieser Neuberechnung ist es, den gestiegenen Bauund Nachverdichtungsdruck in diesem Bereich durch vorliegende Bauanträge bereits in die geplante Festsetzung des Überschwemmungsgebietes einfließen zu lassen. Bei der gewünschten Einbeziehung der maximalen Bebauung (inklusive Nachverdichtung) würde eine sehr starke Verdrängung des Hochwassers in den westlich angrenzenden Reichswald stattfinden. Eine bauliche Nutzung der betreffenden Grundstücke in Fischbach/Bereich Flachsröste unter Berücksichtigung der (planungsrechtlichen) Anforderungen zum Hochwasserschutz wäre damit eher möglich.

2.9 Weitere Überschwemmungsgebiete Beim Brünnelgraben ist im Bereich der Falkenheimsiedlung keine Hochwasserrelevanz für die Bebauung mehr gegeben. Lediglich im Bereich der Bereitschaftspolizei sind kleinräumige Überschwemmungen bekannt. Pflege- bzw. Unterhaltsmaßnahmen zur Verbesserung der Situation wurden vom Servicebetrieb öffentlicher Raum bereits umgesetzt.

Im Bereich Krottenbach/Klingengraben sind Maßnahmen zur Niederschlagswasser-ableitung (sog. Niederschlagswasserableitung Klingenfeld) ab 2021 geplant. Bisher unkontrolliert abfließendes Wasser soll geordnet zur Rednitz geleitet werden. Hierbei handelt es sich nicht um klassische Hochwasserprobleme, sondern um Sturzfluten aus Starkniederschlägen.

2.10Öffentlichkeitsarbeit Wasserwirtschaftsamt, Servicebetrieb öffentlicher Raum und Umweltamt setzen weiter auf eine geeignete Information von Bevölkerung, Betrieben sowie der Stadtverwaltung und sonstigen Fachbehörden. Dazu gehören Informationsveranstaltungen für die betroffenen Bürger, wie bereits in den Ortsteilen Ziegelstein, Neunhof, Altenfurt und Fischbach geschehen. Weiter wurden den Anliegern in Altenfurt und Fischbach Fragebögen ausgeteilt und Beratungstermine mit einem Ingenieurbüro angeboten, um Objektschutzmaßnahmen an den Gebäuden (Schutz vor Hochwasser und Starkniederschlägen) zu klären. Die Finanzierung der Beratungstermine in Altenfurt übernahm der Servicebetrieb öffentlicher Raum da diese Leistungen im Zuge der Vorbereitung der Hochwasserschutzmaßnahme ausgeführt wurden. In Fischbach übernahm das Umweltamt die Kosten, da es sich hierbei um Leistungen im Zuge der Vorbereitung der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes handelte.

2.11Hochwasserdienst In den letzten Jahren wurde der Hochwasserwarndienst an Pegnitz und Rednitz (Gewässer erster Ordnung) von dem Servicebetrieb öffentlicher Raum in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt und dem Wasserwirtschaftsamt kontinuierlich optimiert. Baustellen und Veranstaltungen können basierend auf Pegeldaten rechtzeitig gewarnt, Straßen und Wege rechtzeitig gesperrt und betroffene Bürger verständigt werden. Der Hochwasserdienst muss permanent den sich verändernden Bedingungen (z.B. neue Gewässerzugänge durch die Umgestaltung Nägeleinsplatz) angepasst werden. Neu hinzugekommen ist der Hochwasserdienst an der Gründlach, einem Gewässer zweiter Ordnung. Auch hier funktioniert der Hochwasserwarndienst, trotz sehr kurzer Vorwarnzeiten, nach abgeschlossener Probephase analog zu den Gewässern Pegnitz und Rednitz. Die Hochwasserschutzmaßnahme an der Gründlach sollen zukünftig die besiedelten Bereiche vor Hochwasser schützen. Durch das geplante Absenken der Kreuzäckerstraße auf einer Länge von ca. 130 m um ca. 0,60 m werden aber umfangreiche Anpassungen baulicher und organisatorischer Art im Hochwasserdienst notwendig werden.

Fazit

Der Hochwasserschutz in Nürnberg kann und muss weiter optimiert werden, um rechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden, aber auch um planungsrechtliche Sicherheit in der Stadtentwicklung und vor allem im Bestand zu erreichen.

Weiter umfasst der Zeitraum von der Entwicklung von Hochwasserschutzkonzepten in betroffenen Stadtteilen bis zur baulichen Umsetzung derzeit 10-15 Jahren. Vor diesem Hintergrund mussten die Zeitpläne Hochwasserschutzmaßnahmen und Festsetzung von ÜSGs „gestreckt“ werden (vgl. Anlagen).

Im Rahmen des Projekts Hochwasserschutz werden die Projektschritte nach Prioritäten weiterentwickelt und umgesetzt. Hochwasserschutzkonzepte und deren zeitnahe Umsetzung sind derzeit für den Bereich Gründlach (Ortsteil Neunhof), Langwasser-/Katzengraben (Ortsteil

Altenfurt) und Gaulnhofener Graben (Eichenlöhlein) vorgesehen. Das Hochwasserschutzkonzept Goldbach/Fischbach soll 2021 fertiggestellt, das neue Hochwasserschutzkonzept für den Wetzendorfer Landgraben soll 2021 angegangen werden.

Beim Starkregenschutz wird 2021 der erste Bauabschnitt (Gerasmühle) der Niederschlagswasserableitung Klingenfeld gebaut. Über die weiteren Entwicklungen soll 2023 erneut berichtet werden.

Im Produkthaushalt Servicebetrieb öffentlicher Raum wurde der Vorbeugende Hochwasserschutz (Pauschale) im sog. BIC-Prozess (Bauinvestitionscontrolling) aufgenommen (siehe Anlage). Der Sachstand wird laufend fortgeschrieben. So wurden für die Bereiche Langwassergraben/Altenfurt, Gerasmühle, Koppenhofer Straße, Gaulnhofer Graben und Gründlach für die konkreten Maßnahmen Objektentwürfe mit belastbaren Baukosten erarbeitet und mit einem Finanzierungsvolumen von rd. 7,323 Mio. EUR bereits im MIP verankert.

Neben dem vorsorgenden Hochwasserschutz mit den vorab skizzierten Maßnahmen an Flüssen, Bächen und Gräben, bedarf es der Umsetzung weiterer Bausteine um dem Ziel eines sensiblen Umgangs mit Wasser in der Stadtentwicklung gerecht zu werden. Auch die Verantwortung von BesitzerInnen von Garten- und Grünflächen im privaten Bereich ist deutlicher einzufordern.

Eine weitere Komponente ist der Umgang mit Starkregen – ein Thema mit dem sich die Verwaltung im Rahmen der Fortschreibung der städtischen Klimaanpassungsstrategie intensiv beschäftigen muss bzw. bereits beschäftigt. Neben der Schaffung von Räumen für die gefahrlose Zwischenspeicherung und Ableitung von Starkregenereignissen geht es darum, die Wasserspeicherfähigkeit urbaner Böden zu steigern und entsprechend ausreichende und gestaltete Vegetationsflächen anzulegen. Das Prinzip der multifunktionalen Flächennutzung, der Ausbau der grün-blauen Infrastruktur, die Umsetzung des sogenannten Schwammstadtprinzips muss Basis der Stadtentwicklung sein.

Wie bereits oben erwähnt, wird zur Umsetzung der einzelnen Bausteine mit Bezug auf die bereits vorliegenden Anträge an anderer Stelle berichtet.

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