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Päsentation

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Umweltausschuss der Stadt Nürnberg

am 8. Dezember 2021

Rainer Kleedörfer, Prokurist

Bereichsleiter Unternehmensentwicklung/Beteiligungen

Inhalt

 Klimaneutralität und klimaneutraler Strom  Erneuerbare Energien  CO -Minderungsprogramm 2

Klimaneutralität

 Der Begriff „klimaneutral“ ist international nicht einheitlich definiert  Der Duden definiert klimaneutral als „…das Klima weder positiv noch negativ beeinflussend“  Die Europäische Kommission stellte im Dezember 2019 den „Green New Deal“ vor; mit dem neuen europäischen Klimagesetz soll das Klimaneutralitätsziel auf EU-Ebene rechtlich verankert werden  Der Artikel 4 des Pariser Klimaschutzabkommens formuliert in diesem Zusammenhang: „Zum Erreichen des […] langfristigen Temperaturziels sind die Vertragsparteien bestrebt, sobald wie möglich den weltweiten Scheitelpunkt der Emissionen von Treibhausgasen zu erreichen, […] und danach rasche Reduktionen im Einklang mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen herbeizuführen, um in der 2. Hälfte des Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken […] herzustellen.“ Klimaneutralität bedeutet somit, Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Dies kann geschehen durch Vermeidung von CO -Emissionen oder durch Kompensation, also dem Ausgleich von Emissionen in

2

einem Sektor über Einsparungen von Treibhausgasen an anderer Stelle.

Quellen: https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20190926STO62270/was-versteht-man-unter-klimaneutralitatund https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/priorities/klimawandel/20180305STO99003/reduktion-von-co2-emissionen-eu-klimaziele-und-massnahmen

 Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)  Mit Einspeisung ins öffentliche Netz verliert dieser Strom den „Grünstromstatus“ aufgrund des gesetzlichen Doppelvermarktungsverbotes; dieser ist damit offiziell „Graustrom“ mit der CO -Fracht 2 des bundesdeutschen Strommixes und in Folge nicht klimaneutral  Für EEG-Anlagen ist die Ausstellung von Regionalnachweisen möglich (Verbrauch innerhalb eines Umkreises von 50 km um die Erzeugungsanlage), so dass dieser Strom zu „Regionalstrom“ wird  Ortsgleicher Eigenverbrauch (in der Regel Photovoltaikdachanlagen)  Der Strom, der ortsgleich verbraucht wird und somit nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird, ist klimaneutral; der in das öffentliche Netz eingespeiste Strom ist „Graustrom“ und nicht klimaneutral  Erzeugungsanlagen außerhalb des EEG  Sogenannte „Power Purchase Agreements“ (PPA), die außerhalb des Rechtsrahmens des EEG (keine Einspeisevergütung, keine Größenbeschränkung, keine Flächenkulissenbeschränkung etc.) errichtet werden; deren Strom ist klimaneutral  Erste PPA-Anlage mit einer installierten Leistung von rund 9 MWp der N-ERGIE wurde im ersten Halbjahr 2021 in Betrieb genommen (Standort: Wässerndorf, Landkreis Kitzingen)

Zertifikate :

 Stromzertifikate und Herkunftsnachweise (HKN), die in der Regel in ortsfremden und nicht über das EEG geförderten erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen generiert werden (häufig Wasserkraft in Deutschland bzw. Europa)  Zertifikate von anderen CO -Minderungsaktivitäten (z. B. Aufforstung), welche bilanziell das durch die 2 Stromerzeugung freigesetzte CO ausgleichen 2  Mittlerweile unüberschaubare Anzahl an sonstigen Zertifikaten und Zertifizierern – Missbrauch nicht auszuschließen Sonstiges :

 Keine geschützte bzw. einheitliche Definition von Begriffen wie „Grünstrom“, „Öko-Strom“, „CO -freier 2 Strom“, „klimaneutraler Strom“, „nachhaltiger Strom“ vorhanden – dies macht einen Vergleich unmöglich  Auf EU-Ebene Grundsatzdiskussionen, ob Strom aus Kernkraft als klimaneutral klassifiziert wird

 Erneuerbare Energien im Netzgebiet der N-ERGIE:  Rund 58.500 Anlagen mit einer kumulierten installierten Leistung von rund 2.700 Megawatt (MW) bei starker Dominanz der Photovoltaik  Über 99,9 % der Anlagen speisen ganz oder anteilig in das öffentliche Stromnetz ein; dieser Strom ist nicht klimaneutraler Strom sondern „Graustrom“  Dies betraf auch alle eigenen Anlagen der N-ERGIE mit einer kumulierten installierten Leistung von rund 110 MW  Absatzportfolio Strom der N-ERGIE:  Rund 16.000 Gigawattstunden (GWh); davon rund 1.000 GWh an Privatkunden

Absatzportfolio Strom mit klimaneutralen Strom

 Um das Absatzportfolio Strom von rund 16.000 GWh mit PPA-Anlagen klimaneutral zu stellen, bedarf es:  Photovoltaik(freiflächen)anlagen mit einer installierten kumulierten Leistung von rund 15.400 MWp  Dies entspricht einem Flächenbedarf von rund 15.400 Hektar (~ 21.500 Fußballfelder)  Die Investitionskosten hierfür betragen rund 10 Mrd. €  Um „nur“ das Absatzportfolio Strom für die Privatkunden von rund 1.000 GWh klimaneutral zu stellen, bedarf es:  Photovoltaik(freiflächen)anlagen mit einer installierten kumulierten Leistung von rund 960 MWp  Dies entspricht einem Flächenbedarf von rund 960 Hektar (~ 1.300 Fußballfelder)  Die Investitionskosten hierfür betragen rund 624 Mio. €  Nur mittels Zertifikaten kann die N-ERGIE ihren Kunden klimaneutralen Strom anbieten!!

Erneuerbare Energien

Klimaschutzziele nur mit umfassenden Ausbau der

Erneuerbaren erreichbar

Abbildung 1

 Der Ausbau der Erneuerbaren muss flächendeckend erfolgen – überall in Deutschland und der EU  Im süddeutschen Raum wird dies überwiegend Photovoltaik sein  Die Dachflächen sollten zwingend genutzt werden  Es werden aber auch in Bayern viele zehntausend Hektar mit Freiflächenanlagen erschlossen werden (müssen)  Vielfältige Konflikte absehbar

Quelle: Agora Energiewende, , Agora Verkehrswende, Stiftung Klimaschutz

Energiewirtschaftliche Herausforderungen aus dem

erforderlichen massiven Zubaubedarf der Erneuerbaren

Das Stromverteilnetz ist die entscheidende Infrastruktur, an der sich die Energiewende entscheidet!!

 An diesem sind rund 99 % aller Erzeugungsanlagen und Gebäude angeschlossen

Das Stromübertragungsnetz spielt hierbei eine vernachlässigbare Rolle!!

 Dieses ist relevant für den europäischen Stromhandel

Die Erzeugungsspitze der Erneuerbaren dimensioniert im aktuellen Rechtsrahmen den Stromnetzausbaubedarf im Stromverteilnetz

 Im Süden Deutschlands ist dies die „Mittagsspitze“ der Photovoltaik; im Wesentlichen an rund 100 Tagen à 4 bis 5 Stunden → rund 4 bis 5 % des Jahres

Die Stromverteilnetze in Süddeutschland sind jenseits der urbanen Zentren kaum mehr aufnahmefähig; dort soll aber der massive Zubau der Erneuerbaren stattfinden

Folge ist ein gewaltiger Ausbaubedarf des Stromverteilnetzes (v. a. 20 kV und 110 kV inkl. Umspannwerke)

 Dauer weit über eine Dekade, da Planungs- und Bauressourcen in der nötigen Dimension nicht vorhanden sind

 Erschwerend wirkt eine massive Verteuerung von Bauleistungen und Material und eine stetige Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Stromverteilnetzbetreiber aus der Regulierung

Netz N-ERGIE: Zubau der Erneuerbaren – Status und

Erwartung; Daten sind repräsentativ für Süddeutschland

 Aktuell Anfragen von Projektentwicklern über rund 4.500 MW (nahezu ausschließlich Photovoltaik); erwarteter Zubau von jährlich 200–300 MW

Abbildung 2

2.700 MW

Wesentlicher Treiber ist der Zubau der Dach-PV-Anlagen Wesentlicher Treiber ist der Zubau der Freiflächen-PV

Netzengpasssituation im 20 kV- und 110 kV-Netz

 Die Netzsituation bei N-ERGIE ist grundsätzlich auf den gesamten süddeutschen Raum übertragbar  Das Beseitigen von Engpasssituationen im 20 kV-Netz löst die Herausforderung nicht; der Engpass verschiebt sich nur in das 110 kV-Netz (rechts)  Im jetzigen Rechtsrahmen muss das 20 kVund das 110 kV-Netz großflächig um etwa den Faktor 2 verstärkt werden  Dauer weit über eine Dekade und Kosten (nur für die N-ERGIE) etwa 1 Mrd. EUR

Abbildung 3

Konsequenzen

 Ohne kurzfristige Modifikation des Rechtsrahmens wird der erforderliche Ausbau der Erneuerbaren nicht gelingen  Werden größere Anlagen zugebaut, erfordert dies regelmäßig Stromverteilnetzausbau  Viele neu hinzukommende (größere) Anlagen müssen über Jahre mit massiven Abregelungen rechnen  Aber: Bei sehr großen Anlagen (ab ca. 250 MW) rechnet sich ggf. der Bau eines eigenen „Einspeise-Umspannwerkes“ (Einspeisung in 380 kV-Netz) für den Anlagenbetreiber → Trend hin zu sehr großen Anlagen  Innerhalb des EEG dürfen nur Anlagen bis zu 20 MW errichtet werden → Trend hin zu Anlagen außerhalb des EEG (sogenannte PPA-Anlagen)

Lösungsansatz

 Zeitnahe Anpassung des Rechtsrahmens  Keine Dimensionierung des Stromverteilnetzes auf die Erzeugungsspitze  Errichtung von Batteriespeichern in räumlicher Nähe zu neuen Erzeugungsanlagen ab einer gewissen Größe (bspw. ab 5 MW) durch den „Einspeiser“ (durch Verpflichtung oder Anreizsystem)  Hierdurch kann die „Mittagsspitze“ zwischengespeichert und tagesgleich zeitversetzt in das Stromverteilnetz eingespeist werden  Konsequente Nutzung der Dachflächen  Perspektive: Regionale Nutzung des Stroms zur Wärmeerzeugung („Power-to-Heat“)  Perspektive: Erzeugung von „grünem“ Wasserstoff in kleinen Elektrolyseuren, dort, wo eine räumliche „Ballung“ von Erneuerbaren gegeben ist (bspw. Nutzung bei Speditionen)  Aber: Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort muss dauerhaft sichergestellt werden!

CO -Minderungsprogramm

2

Budgetübersicht 2021

Anzahl bewilligte Anträge Stand 03.11.2021 Abgerufenes Budget Stand 03.11.2021 Prognose abgerufenes Budget Ende 2021
Heizung 629 310.010 € 372.120 €
Erneuerbare Energien 0 0 € 0 €
Ladeinfrastruktur 1.310 184.450 € 221.340 €
KWK-Anlagen 4 4.000 € 5.000 €
Sonderprojekte 4 14.391 € 30.000 €
Innovative Projekte 4 53.600 € 80.000 €
Summe 1.951 556.541 € 708.460 €

Heizsysteme und Erneuerbare Energien

Stand: 03.11.2021

Abbildung 4

Heizsysteme

 Bisher wurden insgesamt 622 Anträge zu effizienten Heizsystemen bewilligt. Hiervon werden 548 Brennwertgeräte, 19 Brennwertgeräte mit Solarthermieanlage und 55 Wärmepumpen bezuschusst.  Im Jahr 2021 wurden bisher 7 Zuschussanträge für die Umstellung auf Fernwärme bewilligt.

Abbildung 5

Erneuerbare Energien

 Es gab aktuell keine Zuschüsse. Die Position wurde für die Förderung von Solar-Cloud- Lösungen bereitgestellt.

Ladeinfrastruktur und KWK-Anlagen

Stand: 03.11.2021

Ladeinfrastruktur

 Bisher wurden Zuschüsse für die Installation von 1.310 Wandladestationen bewilligt.

Abbildung 6

KWK-Anlagen

 In diesem Jahr konnte der Einbau von 4 KWK-Anlagen unterstützt werden; es handelt sich dabei um 4 Brennstoffzellenheizungen.

Kommunikation 2021

Abbildung 8

Abbildung 12

Abbildung 11

Zusätzlich zum Budget gab es seitens der N-ERGIE Aktiengesellschaft Aufwendungen in der Kommunikation für:

 Flyer  Pressemitteilungen  Marktpartner Veranstaltungen (online)

 Endkundenveranstaltungen (online)  Anzeigen Print & Online

Abbildung 7

Abbildung 10

Je effizienter Ihre neue Heizung, desto höher unsere Förderung.

Abbildung 9

Förderprogramm 2022 (unverändert)

Kriterien der Mittelvergabe Gewichtung Anmerkung
CO -Bilanz 2 +++ Energieverbrauch und damit auch CO -Ausstoß 2 soll gesenkt werden
Anzahl der erreichten Kunden ++ Kundenbindung (N-ERGIE), Anstoß zur Investition (N-ERGIE + Stadt Nürnberg)
Orientierung an Vergangenheitswerten +++ Bedarf abhängig von Förderposition
Abhängig vom Investitionsbedarf des Kunden ++ CO -Programm soll Anreiz schaffen bzw. Bonus 2 darstellen, Förderung kann kein relevanter Anteil der Investition sein (Überförderung!)
Innovationsförderungen ++ Förderung von innovativen und zukunftsträchtigen Technologien

Allgemeines

Gesamtbudget für das Jahr 2022: 800.000 €

 Das Gesamtbudget wird auf verschiedene Förderpositionen verteilt. Im Jahr 2022 wird es nur noch drei Förderpositionen geben, für die Kunden Förderungen beantragen können sowie zwei Förderpositionen für Sonderprojekte. Da die Position KWK-Anlagen im Jahr 2021 nur schlecht angenommen wird (aktuell 4 Anträge), wird es die Position im Jahr 2022 nicht mehr geben.  Prämisse ist, dass über das CO -Minderungsprogramm vorrangig Maßnahmen gefördert werden, mit 2 denen auch eine Wertschöpfung für die N-ERGIE generiert wird. Aus diesem Grund steht die Förderung eigener Produkte im Fokus.  Bei der Förderung von Heizsystemen wird zusätzlich eine neue Energieeffizienzklasse aufgenommen, weiterhin werden die Förderbeträge in Richtung Energieeffizienz erhöht.  Aktuell wird geprüft, ob einzelne Bearbeitungsschritte des Förderprogramms automatisiert erfolgen können.

Verteilung des Budgets auf die einzelnen

Förderpositionen

Förderposition 2021 (ursprünglich) 2021 (angepasst) 2022
Heizsysteme 400.000 € 400.000 € 400.000 €
KWK-Anlagen 30.000 € 30.000 € -
Erneuerbare Energien 60.000 € 20.000 € 40.000 €
Ladeinfrastruktur 100.000 € 240.000 € 250.000 €
Innovative Projekte 180.000 € 80.000 € 80.000 €
Sonderprojekte der Stadt Nürnberg 30.000 € 30.000 € 30.000 €
Gesamt 800.000 € 800.000 € 800.000 €

In 2022 wird verstärkt die Effizienz der Heizungsanlagen gefördert,

es profitiert aber nach wie vor jeder Kunde von der Förderung der

N-ERGIE und namhaften Herstellern

Heizung mit System-/

Produktlabel(ErP-Richtlinie) A A+ A++ A+++

Erdgas-Brennwert Effiziente Wärmepumpen Erdgas-Brennwert Effiziente Wärmepumpen

Heizsysteme Erdgas-Brennwert + Hybridheizungen

Solarthermie (Trinkwasser) Gasbrennwert plus Solarthermie (Heizungsunterstützend) Gasbrennwert plus Wärmepumpe

Maximale Zuschusshöhe

Max. Förderung durch N-ERGIE CO -Minderungsprogramm* 2

Sonderförderung HEIZUNG KOMFORT / WÄRME KOMFORT

Förderung durch ausgewählte, namhafte Heizungshersteller

200 €

200 €

200 €

400 €

400 €

400 €

700 €

600 €

1.000 €

600 €

* CO -Heizungsförderung entfällt für Heizöl / Flüssiggas 2

Vielen Dank für

Ihre Aufmerksamkeit.

Rainer Kleedörfer

Prokurist, Bereichsleiter Unternehmensentwicklung/ Beteiligungen Tel.: 0911 802-58000 rainer.kleedoerfer@n-ergie.de

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