Sitzungsunterlagen
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den WerkA
(ASN) -
08.12.2021
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 1 Energiebericht der Stadt Nürnberg 4 Bericht H/048/2021 4 Energiebericht H/048/2021 7 TOP Ö 2 N-ERGIE Aktiengesellschaft: Klimaneutrale Stromversorgung in Nürnberg und 63 CO2-Minderungsprogramm Bericht Ref.III/015/2021 63 Sachverhalt Ref.III/015/2021 66 Päsentation Ref.III/015/2021 68 TOP Ö 3 Vorbeugender Hochwasserschutz in Nürnberg 93 Sitzungsvorlage Ref.III/017/2021 93 Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 19.07.2021 Ref.III/017/2021 97 Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 09.08.2021 Ref.III/017/2021 98 Sachverhalt Ref.III/017/2021 101 Karte Gewässer mit hoher Priorität für den Hochwasserschutz Ref.III/017/2021 108 Prioritätenliste Ref.III/017/2021 109 Zeitplan Festsetzung Überschwemmungsgebiete Ref.III/017/2021 111 Zeitplan Hochwasserschutzmaßnahmen Ref.III/017/2021 112 TOP Ö 4 Festsetzen des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach in 113 Nürnberg per Rechtsverordnung Sitzungsvorlage UwA/013/2021 113 Sachverhalt UwA/013/2021 116 Erläuterungsbericht UwA/013/2021 120 Übersichtslageplan Überschwermmungsgebiet Gründlach UwA/013/2021 124 Auflistung der im Verfahren beteiligten (Fachdienst-)Stellen UwA/013/2021 125 Behandlung Anregungen und Einwendungen (Zusammenfassung) UwA/013/2021 126 Verordnungstext UwA/013/2021 145 TOP Ö 5 Biometropole Nürnberg - Bericht 2020/2021, Ausblick 2022/2023 149 Bericht Ref.III/016/2021 149 Bericht Ref.III/016/2021 152
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den WerkA (ASN) -
Sitzungszeit
Mittwoch, 08.12.2021, direkt im Anschluss an den Werkausschuss ASN
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Energiebericht der Stadt Nürnberg Bericht
hier: Vorstellung des Berichts H/048/2021
Ulrich, Daniel
2. N-ERGIE Aktiengesellschaft: Klimaneutrale Stromversorgung in Bericht
Nürnberg und CO2-Minderungsprogramm Ref.III/015/2021
Walthelm, Britta
3. Vorbeugender Hochwasserschutz in Nürnberg Beschluss
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.07.2021 Ref.III/017/2021
Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 09.08.2021
Walthelm, Britta
4. Festsetzen des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gutachten
Gründlach in Nürnberg per Rechtsverordnung UwA/013/2021
Walthelm, Britta
5. Biometropole Nürnberg - Bericht 2020/2021, Ausblick 2022/2023 Bericht
Walthelm, Britta
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.10.2021,
öffentlicher Teil
H/048/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 08.12.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Energiebericht der Stadt Nürnberg
hier: Vorstellung des Berichts
Anlagen: Energiebericht
Bericht:
Der Energiebericht 2021 informiert über die Entwicklung der Energie- und Wasserverbräuche sowie der dazugehörigen Kosten und CO2-Emissionen der städtischen Liegenschaften und Eigenbetriebe. Außerdem werden Informationen zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Vewendung erneuerbarer Energien sowie wichtige Handlungsfelder und Projektbeispiele der Jahre 2019 und 2020 dargestellt.
Der Energiebericht wird aus Gründen der Ressourcenschonung nur in begrenzter Zahl gedruckt und den Mitgliedern des Bau- und Vergabeausschusses und des Umweltausschusses zur Sitzung übergeben. Seit dem 26.10.2021 ist im Intranet bzw. Ratsinformationssystem verfügbar.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage H/048/2021
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage H/048/2021
Energiebericht 2021
1 7
Impressum
Herausgeber Stadt Nürnberg
Planungs- und Baureferat Bauhof 9 90402 Nürnberg
Redaktion Hochbauamt
Sachgebiet Kommunales Energiemanagement und Bauphysik
Marientorgraben 11 90402 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231 – 36 77 Telefax: 0911 / 231 – 76 30
Gestaltung Wolfgang Keller
Erschienen Oktober 2021
Titelbild Energie – und Umweltstation, Wöhrder See
Vorwort
So einfach und gleichzeitig schonungslos sagte der vorletzte Präsident der USA, Barack Obama zur Klimakonferenz in Paris im November 2015: „Wir sind die erste Generation, die den Klimawandel zu spüren bekommt und die letzte, die daran etwas ändern kann.“ Das heißt auch für die Stadt Nürnberg: Ein WEITER SO gibt es nicht. Wir benötigen die Defossilisierung und damit eine grundlegende Umstellung unserer Energieversorgung. Und der notwendige Zeithorizont für beides ist im sichtbaren Bereich. Der Nürnberger Stadtrat hat am 24. Juli 2019 und 17. Juni 2020 weitreichende Beschlüsse für konkreten Klimaschutz gefasst. So soll die Stadtverwaltung bis 2035 klimaneutral sein. Eine große Herausforderung auch für den kommunalen Gebäudebestand. Wesentliche Bestandteile zur Zielerreichung sind die Umstellung der Wärme- und Stromversorgung für die städtischen Gebäude auf erneuerbare Energien. Neben den Aufgaben, die dabei unser Energieversorger bezüglich klimaneutraler Fernwärme und klimaneutralem Strom zu leisten hat, trägt auch die Stadtverwaltung selbst ihren Anteil bei. Die energetische Sanierung des Gebäu- Vergleichbarkeit kommunaler Maßnah- Energiebericht 2021. Außerdem werden debestandes, immer in Synergie mit men zu erhöhen und Nachhaltigkeits- Informationen zur Umsetzung der Enerohnehin anstehenden Sanierungen, kriterien in die städtischen Planungs- und gieeinsparverordnung und des Erneuer- Modernisierungen, An- und Umbauten, Bauprozesse vorrangig zu integrieren. bare-Energien-Wärmegesetzes (zukünfist dabei nicht nur sehr wirtschaftlich, Das Planungs- und Baureferat betreut mit tig des Gebäudeenergiegesetzes) sowie sondern trägt auch dazu bei, den Einsatz circa 1.900 städtischen Liegenschaften wichtige Handlungsfelder und Projektfossiler Energieträger zu minimieren und die überwiegende Zahl öffentlicher Ge- beispiele der Jahre 2019 und 2020 dardie Nutzung erneuerbarer Energien sinn- bäude in Nürnberg. Die aktive Ausge- gestellt. voll möglich zu machen. staltung dieser Aufgabe übernehmen Mit diesem Bericht lade ich Sie ein, sich Zur Deckung des eigenen Strombedar- das Hochbauamt und sein Kommunales über die vielfältigen Aktivitäten des fes sind weitere Anstrengungen erfor- Energiemanagement (KEM), dazu die Planungs- und Baureferats auf diesem derlich, um schnellstmöglich alle geeig- WBG KOMMUNAL GmbH als Partnerin Feld zu informieren. neten Flächen auf und an städtischen in kommunaler Auftragsverwaltung und Gebäuden mit Photovoltaik auszustat- einzelne ÖPP-Partner. Eine tragende Rol- Daniel F. Ulrich ten. Dabei darf die nötige Anpassung le spielen aber vor allem die Mitarbeite- Planungs- und Baureferent an den Klimawandel nicht vernachläs- rinnen und Mitarbeiter der HVEs und der der Stadt Nürnberg sigt werden – kleinklimatische Effekte nutzenden Dienststellen. von Gründächern, Dachbegrünungen Über den aktuellen Stand der Bemüund Bäumen, von offenem Freiraum und hungen und über die Entwicklung der Schatteneffekten aus der Gebäudestel- Energie- und Wasserverbräuche der lung sind und bleiben essentiell. städtischen Liegenschaften sowie die Nicht zuletzt dient der neu einzuführen- dazugehörigen Kosten, CO-Emissiode Nachhaltigkeitscheck für alle Bau- nen und den Fortschritt beim Einsatz maßnahmen dazu, die Messbarkeit und erneuerbarer Energien informiert der
| 1 | Überblick Überblick |
|---|
| 2 | Entwicklung Kosten, Verbräuche, CO -Emissionen, 2 erneuerbare Energien |
|---|
| 3 | Handlungsfelder und Projektbeispiele aus den Jahren 2019/2020 |
|---|
| 4 | Einsparerfolge in Eigenbetrieben |
|---|
Energieberich 2019 Treppenhaus Hochbauamt Stadt Nürnberg
6 12
t
Überblick
| t | |
|---|---|
| Überblick 13 | 1 7 |
Energieberich
1.0 Überblick
0 . 1
Eine aktive Energiebewirtschaftung für des Gebäudemanagements wie Werterdie kommunalen Liegenschaften wird halt zu sichern, Kosten zu senken und heute als Pflichtaufgabe anerkannt. Kli- Effizienz zu steigern. Wichtige Kriterien maschutz, inzwischen auch Anpassung dabei sind die Funktonalität von Gebäuan den Klimawandel, Ressourcenscho- den und technischen Anlagen, die Zunung und Kosteneinsparungen sind die friedenheit der Nutzer, die Entwicklung wichtigsten Beweggründe, Energiema- der Betriebskosten und die Dauerhaftignagement zu betreiben. keit der Konstruktionen. Dies ordnet sich ein in allgemeine Ziele
Die Zielstellungen für ein kommunales Energiemanagement sind deshalb:
den Energieverbrauch zu reduzieren, die Energie- und Wasserkosten zu optimieren, die energiebedingten Schadstoffemissionen zu senken sowie eine Vorbildfunktion wahrzunehmen.
Instrumente zur Umsetzung:
| Energiecontrolling | Verbrauchsdatenbeschaffung, -pflege und –überwachung (Wärme, Strom, Wasser), Erweiterung der automatisierten Datenerfassung Bewertung mittels Vergleichskennzahlen/Benchmarks Gebäudebegehungen, Messungen, Schwachstellenanalysen, Zählerkonzepte Regelmäßige Rückmeldungen an hausverwaltende Dienststellen Intervention bei Auffälligkeiten Initiierung von Optimierungsmaßnahmen und Erfolgskontrolle |
|---|---|
| Energieaudit | Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für auditpflichtige Eigenbetriebe |
| Information und Motivation | Motivationsprogramm „KEiM“ für Schulen und Kindertagesstätten (KiTas) Energiesparpreis für städtische Dienststellen und Eigenbetriebe Weiterführung EDI-Net-Projekt Energiespartipps, -broschüren Projekt-Infos Energiebericht Seminare, Workshops, Vorträge, Führungen |
Photovoltaikanlage auf der Kongresshalle
Bayernstraße 100, mit Blick auf die Nürnberger Burg
Sieben energiepolitische Leitlinien bestimmen das städtische Handeln:
Neubauten erreichen einen hohen und wirtschaftlichen Energieeffizienzstandard mit Einsatz erneuerbarer Energien (oder Fernwärme) bei gleichzeitiger Planungs- und Gestaltungsfreiheit – Maßstab ist ein niedriger Energieverbrauch im Betrieb. Bei Sanierungen werden energiesparende Maßnahmen synergetisch verknüpft mit ohnehin notwendigen baulichen und/oder technischen Instandsetzungsmaßnahmen. Effizienter Elektrizitätseinsatz sichert niedrige Stromkosten. Verbrauchsreduzierungen werden durch den Einsatz von LED-Beleuchtung und optimierten Hilfsstromverbräuchen erreicht. Der Energiebedarf für Wärme und Strom wird zukünftig aus erneuerbaren Energien bzw. der klimaneutralen Fernwärme gedeckt. Alle geeigneten städtischen Dächer erhalten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit der größtmöglichen Fläche. Einfache und effiziente Technikkonzepte, unter Einbeziehung der Nutzer, vermeiden aufwändige und unnötige Technisierungen. Energetische Qualitätssicherung in Form von standardmäßigem Energiecontrolling und schwerpunktmäßigen Monitoringprojekten sichern nachhaltig niedrige Wärme- und Stromverbräuche im laufenden Betrieb. Konzepte zum sommerlichen Wärmeschutz mit weitgehend passiven Maßnahmen, der Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen und zur Gewährleistung einer angemessenen Raumluftqualität sichern Funktionalität, Nutzeranforderungen und Energieeffizienz.
Prinzipiell gibt es zur Erreichung der formulierten Zielstellungen drei sich ergänzende Arbeitsrichtungen:
Energie einzusparen, also weniger zu verbrauchen (Schwerpunkt vor allem beim Nutzerverhalten sowie bei organisatorischen, nicht- und geringinvestiven Maßnahmen), Gebäude und Anlagentechnik zu sanieren und Neubauten energieeffizient zu errichten, die verbleibenden Energiebedarfe mit einem möglichst hohem Anteil regenerativer Energieformen zu decken.
| Energetische Qualitätssicherung | Entwicklung energetischer Zielvorgaben und Standards, Umsetzungsbegleitung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Begleitung von Wettbewerben Erarbeitung von Energiekonzepten für Neubau und Sanierung Energiewirtschaftliche Beratung, Schadensanalysen Durchführen energetischer Projektsteuerung über Planung und Bau mit Monitoring und energetischer Betriebsoptimierung Umsetzung Gebäudeenergiegesetz: Energieausweise, Aushangpflicht, Nachrüstung oberste Geschossdeckendämmung Projektbegleitung Bauphysik im Rahmen von Bauprojekten |
|---|---|
| Fördermittelakquise | Einwerben von energetischen Fördermitteln und Abwicklung der energetischen Förderprogramme |
| Optimierung Energielieferverträge | Beratung bei Energie- und Wasserverträgen Energiepreisvergleiche Optimierung bei Energie- und Wasserverträgen, Tarifen und Anschlusswerten |
| Projekte | Durchführen von Pilot,- Lern- und Demonstrationsprojekten Einsatz erneuerbarer Energien |
10 16
Entwicklung
Kosten, Verbräuche, CO -Emissionen,
erneuerbare Energien
App zur Zählerdatenerfassung
| Entwicklung Kosten, Verbräuche, CO -Emissionen, 2 erneuerbare Energien 17 | 2 11 |
|---|
Entwicklung Kosten, Verbräuche,
CO -Emissionen und erneuerbare Energien
Dargestellt sind die Energie- und Wasser- Öffentlicher Raum (SÖR inkl. Straßen- tungen der Stromverbräuche erkennbar. kosten, die Verbräuche sowie die ener- beleuchtung), Stadtentwässerung und Die für die Darstellung des Wärmevergiebedingten CO-Emissionen für sämt- Umweltanalytik (SUN), NürnbergBad brauchs ausgewerteten Rechnungsdaten liche städtische Gebäude (ca. 1.900) mit (NüBad) und NürnbergStift (NüSt). enthalten hingegen noch kaum Werte einer Nettogrundfläche von derzeit rund Die Corona-Pandemie mit zwei Lock- für den Zeitraum der Pandemie. Eine de- 1,53 Mio. m². Dies beinhaltet die Da- downs im Jahr 2020 macht sich selbstver- tailliertere Auswertung speziell für diesen ten aller städtischen Dienststellen sowie ständlich auch im Energieverbrauch der Zeitraum ist im Kapitel 3.1 zu finden. der städtischen Eigenbetriebe Abfall- städtischen Liegenschaften bemerkbar. wirtschaftsbetrieb (ASN), Servicebetrieb Dies ist insbesondere bei den Auswer-
2.1 Gesamtbilanz
Verbräuche, Kosten und CO -Emissionen im Jahr 2020
| Verbrauch | Kosten | CO-Emissionen 2 | |
|---|---|---|---|
| Strom | 98,0 GWh | 22,0 Mio. EUR | 27.200 t |
| Wärme | 131,4 GWh | 10,1 Mio. EUR | 26.600 t |
| Summe Energie | 229,4 GWh | 32,1 Mio. EUR | 53.800 t |
| Wasser/Abwasser | 0,657 Mio. m³ | 2,7 Mio. EUR | |
| Summe Energie und Wasser | 34,8 Mio. EUR | 53.800 t |
Für die stadteigenen Gebäude sind die mit den Energie- und Wasserlieferanten abgerechneten Verbräuche und Kosten von Strom, Wärme und Wasser sowie die damit einhergehenden CO-Emissionen in der Tabelle zusammengefasst.
Entwicklung Kostenanteile
11% 10% 9% 9% 9% 9% 9% 8% 8% 8% 8% 7% 7% 9% 8%
39%38% 38% 40% 36% 34% 32% 32% 29% 31% 30% 30% 31% 30%29%
56% 57% 59% 60% 63% 61% 61% 62% 62% 61%63%
50%52% 52% 51%
Strom hat weiterhin den größten Anteil an den Kosten. Seit dem Jahr 2006 ist dessen Anteil von 50 % an den Gesamtkosten (inklusive Wasser) auf 63 % im Jahr 2020 angestiegen.
Dagegen beträgt der Anteil des Stroms am Gesamtenergieverbrauch (ohne Wasser!) lediglich 43 %.
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Wasser/Abwasser Wärme Strom
Kosten 2.2
Die Entwicklung der Gesamtkosten für auf 34,8 Mio. EUR im Jahr 2020 erhöht. In der folgenden Grafik ist darüber hi- Energie und Wasser basiert auf den tat- Seit nunmehr 2015 zeichnet sich ein naus zu erkennen, dass es eine Abkehr sächlich abgerechneten Daten des Nürn- Trend zu sinkenden Gesamtkosten ab. vom linearen Zusammenhang zwischen berger Energieversorgungsunterneh- Das Corona-Jahr 2020 kann jedoch, wie Flächenzuwachs und Energiekosten bzw. mens N-ERGIE AG, des Zweckverbandes bereits oben erwähnt, schwerlich als Energieverbrauch zu geben scheint. Denn Schwarzachgruppe sowie verschiedener „normales“ Jahr in die Statistik eingehen. auch in den Jahren 2019 und 2020 musste Öl-, Flüssiggas- und Holzlieferanten. die Stadt Nürnberg wieder einen – wenn Die Abwasserkosten stehen in direktem Erfreulich sind umso mehr die auch auch sehr geringen – Flächenzuwachs ver- Bezug zu den Frischwasserverbräuchen bereits 2019 schon recht deutlich ge- zeichnen. Somit verharrt der Anstieg der und sind entsprechend berechnet. sunkenen Kosten, die zum einen auf Nettoraumfläche (NRF, früher Nettogrund- Während im Jahr 2000 die Kosten Verbrauchsreduzierungen und zum fläche NGF) der städtischen Gebäude und für Strom, Wärme und Wasser rund anderen auf leicht gesunkene Strom- Eigenbetriebe seit 2000 auf dem Wert von 24 Mio. EUR betrugen, haben sich diese und Wärmepreise zurückzuführen sind. rund 33 % (Basis: GERDA 2020).
Verbräuche, Kosten und CO -Emissionen im Jahr 2020
Kostenentwicklung in EUR für Energie und Wasser mit Nettoraumfläche (orangefarbene Linie )
EUR Mio 40 37,4 37,8 38,2 38,1 37,4 36,9 2.000.000 m2 35,0 34,8 1.800.000 m2 35 33,6 32,0 31,1 29,7 30,0 1.600.000 m2
1.400.000 m2
1.200.000 m2
20 1.000.000 m2
800.000 m2
600.000 m2
400.000 m2
200.000 m2
0 0 m2 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 20 14 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Straßenbeleuchtung NürnbergBad Schulen Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg NürnbergStift Städtische Dienststellen Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffentlicher Raum Abwasserkosten
Die Kostendarstellung zeigt, dass die LED-Umrüstun g – um etwa 1,6 % gestie- Eigenbetriebe jeweils einen relativ hohen gen, die Antei le des Eigenbetriebs SUN Anteil an den Gesamtkosten haben - im um denselben Prozentsatz gesunken. Jahr 2020 wiederum knapp 50 %. Die Schulen weisen einen Anteil an Die Kostenanteile der Straßenbe- den Gesamtkosten von knapp 27 % leuchtung sind im Vergleich zum Jahr (+1,2 %), die übrigen städtischen Dienst- 2018 dabei – trotz voranschreitender stellen von kn app 21 % (-1,8 %) auf.
2.3
2.3 Strom-, Wärme- und Wasserverbräuche
Die nachfolgend dargestellten Ver- im Jahr 2019 bei rund 66 % und ist 2020 Der Verbrauch für die Straßenbeleuchbrauchsentwicklungen für Wärme, auf 69 % gestiegen; die Schulen wiesen tung in 2019/2020 bleibt nahezu unver- Strom und Wasser schließen die städti- 2019 einen Anteil von 14 % und 2020 ändert wie im Jahr 2018. schen Dienststellen sowie die Eigenbe- von 13 % auf, die restlichen städtischen triebe ASN, SÖR (inkl. Straßenbeleuch- Dienststellen lagen 2019 bei rund 19 % Die Verbräuche der von verschiedenen Lietung), SUN, NüBad und NüSt ein. und 2020 bei 18 %. An diesen Verhält- feranten bezogenen Heizenergie (ohne Die Verbräuche des von der N-ERGIE be- nissen und beim Blick auf die nachste- Wärme aus Solarthermie, Geothermie, zogenen Stroms (ohne Strom aus Photo- hende Grafik wird deutlich, dass der Klärgas) sind 2020 im Vergleich zum Ausvoltaik und BHKW-Strom aus Klär- oder starke Rückgang beim Stromverbrauch gangsjahr 2000 um rund 33 % gesunken. Erdgas) sind im Jahr 2020 auf 98 GWh im Jahr 2020 nahezu ausschließlich im Witterungsbereinigt ergibt sich eine Verringeradezu eingebrochen (-11 % ggü. Bereich der Schulen und Dienststellen gerung um rund 27 %. Eine Witterungsbe- 2018). Aber auch im „vor-Corona“ Jahr (und in geringem Maße bei Nürnber- reinigung wird rechnerisch durchgeführt, 2019 konnte eine Reduzierung gegen- gBad) stattgefunden hat, während die um Verbräuche in den einzelnen Jahren, über dem Vorjahr um 3,7 % erreicht wer- Eigenbetriebe zur Sicherstellung der Da- unabhängig von der Temperatursituation den. Diese Entwicklung ist, insbesondere seinsvorsorge ihren Betrieb fast vollstän- in den jeweiligen Jahren (warmer/kalter vor dem Hintergrund eines mehrjährigen dig aufrecht hielten. Winter), vergleichbar zu machen. Diese erhöhten Verbrauchs in den Jahren 2015 bis 2018, sehr positiv. Einsparinitiativen Entwicklung der spezifischen Stromverbräuche in kWh/(m²a) (NRF) und der Einsatz effizienterer Technik 35 kWh/m2 a 140 kWh/m2 a konnten augenscheinlich den geringen Flächenzuwachs mehr als ausgleichen. 30 kWh/m2 a 120 kWh/m2 a Seit 2000 konnte der Stromverbrauch 25 kWh/m2 a 100 kWh/m2 a absolut um etwa 27 % reduziert werden. Der Anteil der Eigenbetriebe, die u.a. 20 kWh/m2 a 80 kWh/m2 a auch (bei ASN, SUN, SÖR) einen hohen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anteil an Prozesstechnik betreiben, lag Gesamt ohne Prozessstrom Stadtische Dienststellen
Entwicklung der Stromverbräuche in Gigawattstunden GWh
GWh
145,3 142,1 141,6 139,5 136,4 131,0 130,1 126,6 125,4 124,2 120,9
105,1 106,8 104,6 104,8 110,2 107,9 109,1 105,4 100 98,0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 201 5 2016 2017 2018 2019 2020 Straßenbeleuchtung NürnbergBad Schulen Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg NürnbergStift Städtische Dienststellen 14 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffentlicher Raum Abwasserkosten
witterungsbereinigten Jahresverbräuche absolute Energieverbrauch sank jedoch sen rund 48 % des gesamten Wärmesind im Diagramm jeweils links neben den stärker und erreichte 2020 sogar ein neues verbrauchs auf, die übrigen städtischen tatsächlich gezählten Verbräuchen darge- Allzeittief, während der witterungsberei- Dienststellen rund 27 %. Die Eigenbetriestellt. Bei den ausgewerteten Zahlen han- nigte Verbrauch von seinen Tiefständen be NüBad und NüSt liegen bei jeweils 8 %. delt es sich um Verbräuche vom Frühjahr 2014 noch etwas entfernt ist. Das zeigt, Auch die spezifischen Verbräuche sind in 2019 bis zum Frühjahr 2020, also vor Be- dass weiterhin an einer verbesserten Effi- den Jahren 2019 und 2020 jeweils wieder ginn der coronabedingten Lockdowns. Da- zienz bei der Nutzung von Wärmeenergie gesunken. Der flächenbezogene Heizenerher können in diesem Abschnitt die Werte gearbeitet werden muss. Hier ist die bereits gieverbrauch aller städtischen Dienststellen für 2020 zum Vergleich verwendet wer- begonnene Optimierungsarbeit in Koope- und Eigenbetriebe hat sich somit seit 2011 den, ohne die Gefahr einer Verfälschung ration mit der Fachabteilung Heizungs-, um rund 17 % verringert. In der Grafik ist der Auswertung. Klima- und Lüftungstechnik im Hochbau- gut der anhaltende Abwärtstrend sichtbar, Der Verbrauchsanstieg in den Jahren 2015 amt fortzuführen. der nur 2017 unterbrochen wurde. Diebis 2018 wurde gestoppt. 2019 und 2020 Bei Wärme spielt die Prozesstechnik der ser spezifische Wärmeverbrauch ist eine lagen sowohl der absolute als auch der wit- Eigenbetriebe keine Rolle. Die Anteils- sehr wichtige Kennzahl, denn nur wenn terungsbereinigte Wärmeverbrauch jeweils verteilung unterscheidet sich folglich von es gelingt, diesen Wert kontinuierlich und leicht unter dem Wert des Vorjahres. Der der Verteilung beim Strom. Schulen wei- signifikant zu senken, kann eine Wärmeverbrauchsreduzierung für den städtischen Entwicklung der spezifischen Stromverbräuche in kWh/(m²a) (NRF) Gebäudebestand erreicht werden. Die Gegenbewegung zu dieser Kennzahl ist der Flächenzuwachs, der über möglichst effiziente Neubauten geschehen muss, um in Kombination mit einer relevanten Sanierungsquote nicht nur den spezifischen, sondern auch den absoluten Wärmeverbrauch und somit den CO-Ausstoß städ- Gesamt ohne Prozessstrom Stadtische Dienststellen tischer Gebäude weiter zu senken.
Entwicklung der spezifischen Heizenergieverbräuche in kWh/(m²a) (NRF)
140 kWh/m2 a
120 kWh/m2 a
100 kWh/m2 a
80 kWh/m2 a 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Städtische Dienststellen Gesamt
Entwicklung der Heizenergieverbräuche in Gigawattstunden GWh
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg NürnbergBad NürnbergStift GWh Servicebetrieb Öffentlicher Raum Schulen Städtische Dienststellen
| 7,132 | |
|---|---|
| 2,591 |
| 0,422 | |
|---|---|
| 1,291 |
| 1,522 | 0,522 | ||
|---|---|---|---|
| 6,602 | |||
| 7,102 |
| 2,112 | |
|---|---|
| 3,191 |
| 2,412 | |
|---|---|
| 3,002 |
| 0,112 | |
|---|---|
| 2,551 |
| 2,002 | |
|---|---|
| 3,291 |
| 6,481 | |
|---|---|
| 4,661 |
| 5,091 | |
|---|---|
| 3,471 |
| 8,491 | 4,181 | 3,681 | |
|---|---|---|---|
| 2,861 |
| 7,171 | |
|---|---|
| 7,051 |
| 0,761 | |
|---|---|
| 2,651 |
| 1,961 | ||
|---|---|---|
| 0,631 | 4,041 |
| 2,761 | |
|---|---|
| 0,631 |
| 4,271 | |
|---|---|
| 7,941 |
131,4
4,361 7,871
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamtverbrauch Wärme witterungsbedingt Gesamtverbrauch Wärme tatsächlich
Seit Ende 2020 wird die Fernwärme mit 0,00 eine praxisgerechtere, aber für Wärme ist leicht auf 56 % gefallen, des Energieversorgers N-ERGIE mit dem primärenergetisch immer noch sehr gute während Erdgas nun mit fast 43 % seine Primärenergiefaktor 0,27 bewertet. Dies Bewertung. Der Anteil der Fernwärme an Wichtigkeit leicht ausgebaut hat. Andere ist im Vergleich zur früheren Bewertung den nicht-erneuerbaren Energieträgern Energieträger wie Öl oder Strom sind mit etwas mehr als 1 % weiterhin nicht re- Entwicklung der Anteile der Energieträger zur Wärmeversorgung in % levant. Zukünftig könnte der vermehrte Einsatz von Wärmepumpen in Neubauten und als Ersatz alter Gasheizungen jedoch an Gewicht gewinnen.
Elektroheizung
Öl + Flüssiggas
Gas
Fernwärme
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Die Wasserverbräuche sind bis 2020 bildet mit 2017 und 2018 einen Sockel. Ur- Anteil der Schulen lag 2020 bei rund 22 %, gegenüber dem Jahr 2000 um rund 52 % sache für das niedrigere Ergebnis in 2020 der der städtischen Dienststellen bei rund gesunken. Auffällig ist der recht hohe sind die coronabedingt temporären Schlie- 34 %. NürnbergBad hat mit rund 20 % Wasserverbrauch in 2019, vermutlich auf- ßungen von Schulen und Bädern, wobei einen nachvollziehbar hohen Anteil aufgrund hohem Außenwasserbedarf. 2020 aufgrund der Wasserrechnungen nur das grund der Verdunstungsmengen der Beist der Wert wieder deutlich gefallen, und 1. Halbjahr 2020 abgebildet wird. Der cken und der hohen Duschwasserbedarfe.
Entwicklung der Wasserverbräuche (in 1.000 m³)
| Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg NürnbergBad NürnbergStift 1.370 1.400 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Schulen 1.144 1.200 Städtische Dienststellen 1.044 966 918 1.00 826 846 767 768 750 731 728 771 721 710 755 770 755 800 667 644 657 657 600 400 200 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2020 16 22 | Tonnen CO 2 140.000 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0 |
|---|
CO -Emissionen 2.4
Entwicklung CO -Faktor Strom im N-ERGIE-Netz in g/kWh
konnte erneut ein Tiefstand ausgewiesen werden. Dies entspricht einer glatten Halbierung des CO -Ausstoßes seit 2000. Den Löwenanteil an den Reduzierungen hat der insbesondere in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich angestiegene klimaneutrale Anteil des von der N-ERGIE bezogenen Stroms beigetragen. Die Emissionen aus Erdgas und Fernwärme blieben in den letzten Jahren nahezu unverändert. Auch wenn beim Strom weiterhin Potenzial für Reduzierungen – bis hin zu 100 % erneuerbarer Versorgung – vorhanden Die Gesamtemissionen an Kohlenstoff- enthalten sind. Es wird für die Bilanz ist, ist inzwischen der Anteil von Erddioxid sind ebenfalls weiter gesun- also hier, ebenso wie bei der Strom- gas und Fernwärme am CO -Ausstoß ken. Hierbei ist wieder zu beachten, verbrauchsanalyse weiter oben, das so hoch, dass auch in diesen Bereichen dass in diesen Werten die coronabe- Jahr 2019 betrachtet. Mit einem zukünftig das vorhandene Reduziedingt niedrigen Stromverbräuche 2020 Gesamtwert von 62.300 Tonnen CO rungspotenzial realisiert werden muss.
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Entwicklung der energiebedingten CO -Emissionen in Tonnen t
Öl Erdgas Fernwärme Strom Tonnen CO
000.121 000.121 000.111 000.011 000.801 008.07 006.96 007.86
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 005.46 003.26 Die Entwicklung des Strommark- auch der CO-Emissionsfaktor beim tes hin zur Nutzung von erneuerba- Strom der N-ERGIE weiter gesunken ren Energien ist ungebrochen. Wie und beträgt inzwischen 278 g/kWh. im bundesdeutschen Energiemix ist
2.5
2.5 Erneuerbare Energien
Der Einsatz erneuerbarer Energien ist Die Tendenz ist jedoch stark ansteigend. ab 2006 nennenswert. Den größten Es wurden bereits mehrere Neubau- Anteil an der erneuerbaren Strom- ten mit PV-Anlagen für den Eigenbedarfsdeckung übernehmen weiterhin bedarf ausgestattet, darüber hinaus die mit Klärgas betriebenen Blockheiz- werden alte Anlagen auf stadteigenen kraftwerke (BHKWs) des Klärwerkes Dächern, deren garantierte Einspei- (SUN). Noch immer ist die Anteilsde- severgütung nach 20 Jahren Betrieb ckung am Gesamtstromverbrauch der entfällt, von den ehemaligen Betreistädtischen Dienststellen und Eigen- bern übernommen. Seit 2016 konnte betriebe durch stadteigene Photovol- der Anteil an Photovoltaikstrom bereits taikanlagen mit knapp 0,8 % im Jahr verdoppelt werden. 2020 nahezu verschwindend gering.
Photovoltaik-Anlage
Energie- und Umweltstation Energie- und Umweltstation
Nutzung von regenerativ eigenerzeugtem Strom
| 20% Klärgas Rapsöl Stadteigene PV 15% 10% 5% 0% 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 18 24 | 20% 15% 10% 5% 0% |
|---|
Der Anteil regenerativ erzeugter Wärme Wärmeerzeugung der Fernwärme von am gesamten Wärmeverbrauch beträgt 2018 auf 2020 zwar um knapp 36 % 2020 über 20 % und ist damit seit 2016 steigern, ist mit insgesamt unter 1 % wiederum angestiegen. 2019 betrug der Beitrag aber als Energieträger weiterhin Anteil sogar 21 %, ist aber aufgrund nicht relevant. eines etwas geringeren erneuerbaren Der Anteil des Klärgases an der Wärme- Anteils bei der Fernwärme wieder leicht produktion für die Gebäudebeheizung gesunken. Insgesamt bleibt die Fern- im Klärwerk ist leicht angestiegen und wärme mit ihren regenerativen Anteilen beträgt jetzt etwa 3,5 %. durch Müllverbrennung und Biomasse der bestimmende Faktor in diesem Bereich. Holz konnte seinen Anteil an der
100% Entwicklung der
erneuerbaren
80% Wärmeanteile
in der Fernwärme-
60% produktion der N-ERGIE
Fossil 40%
20% Photovoltaik-Anlage Müllverbrennung
Energie- und Umweltstation
Biomasse 0% 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Nutzung von regenerativ erzeugter Wärme
20% Klärg
Raps
Holz 15% Geot
Solar
Fern
10%
5%
0% 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
2.6
2.6 Energiepreisentwicklungen
Bei den Stromlieferungen durch den ebenen gemittelter spezifischer Strom- inkl. Grundkosten und Gebühren betrug Nürnberger Energieversorger N-ERGIE preis errechnet und dargestellt. Dazu im Jahr 2020 23,9 Ct/kWh. Seit 2013 ist wird je nach Verbrauchsstruktur und wird der gesamte Strombezug zu den somit eine Seitwärtsbewegung mit leicht Anschlussart der Gebäude zwischen Gesamtkosten ins Verhältnis gesetzt. sinkender Tendenz festzustellen. verschiedenen Netzebenen unterschie- Der so gemittelte Strompreis für alle städden. Es wird deshalb ein über alle Netz- tischen Dienststellen und Eigenbetriebe
Entwicklung des 35 Ct/kWh
durchschnittlichen
Strompreises 30 Ct/kWh
aller städtischen
25 Ct/kWh
Dienststellen
und Eigenbetriebe
20 Ct/kWh
15 Ct/kWh
10 Ct/kWh
5 Ct/kWh
Strompreis gemittelt 0 Ct/kWh 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Eine Analyse der Strompreisbestandteile zessionsabgaben 2019 und 2020 wieder der zeitweise coronabedingt reduzierten der N-ERGIE zeigt, dass sich die nicht- leicht reduziert haben. Betrug der Anteil Mehrwertsteuer, zum anderen an der beeinflussbaren Anteile für Steuern, 2018 noch mehr als 83 %, sank er 2020 niedrigeren EEG-Umlage. EEG-Umlagen, Netzentgelte und Kon- auf knapp 79 %. Dies lag zum einen an
Entwicklung der 100%
Stromkostenbestandteile
90%
(N-ERGIE)
80%
70%
60%
50%
40%
Mehrwertsteuer 30% Netzentgelte / Messkosten 20% Konzessionsabgabe Steuern inkl. EEG-Umlage 10% Energiekosten 0% 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Die Nürnberger Fernwärme ist seit 2012 Preisniveau liegen. Die Fernwärme- und bei 7,28 Ct/kWh, ist aber für die Enerder teuerste Wärme-Energieträger. Zur Gaspreise haben sich 2019 und 2020 giekosten der städtischen Gebäude nicht Berechnung der Preise werden auch hier unterschiedlich entwickelt. Während der mehr relevant. die mittleren spezifischen Wärmekosten, Fernwärmepreis 2020 erstmals seit 2015 Die mittleren Preise für Energieholz sind je als Verhältnis aus Gesamtkosten und wieder leicht auf 9,02 Ct/kWh angezo- seit 2016 relativ stabil und lagen 2020 Gesamtbezug, dargestellt. Biomasse ist gen hat, ist der Gaspreis mit 5,56 Ct/kWh bei 4,63 Ct/kWh für Holzpellets und bisher immer der preiswerteste Energie- wieder auf das Niveau von 2018 ge- 3,05 Ct/kWh für Holzhackschnitzel. träger gewesen, während Öl und Erd- sunken und liegt nun weniger als gas im Mittelfeld und seit etwa zehn 1 Ct/kWh über dem Preis für Holzpellets. Jahren nahezu auf gleichbleibendem Der mittlere Ölpreis stagniert seit 2016
Entwicklung der durch- 12 Ct/kWh
schnittlichen Wärmepreise
nach Energieträgern 10 Ct/kWh
aller städtischen
Dienststellen und 8 Ct/kWh
Eigenbetriebe
6 Ct/kWh
gemittelt 4 Ct/kWh Fernwärme Öl Gas 2 Ct/kWh Pellets Hackschnitzel 0 Ct/kWh 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Die Preise für Frischwasser inkl. Ab-
wasser haben sich 2019 erstmals seit
fast zehn Jahren wieder leicht erhöht und lagen 2020 stabil bei 4,18 EUR/m³.
Entwicklung des durch- 4,50 €/m³
schnittlichen Preises für
4,00 €/m³
Wasser/Abwasser aller
städtischen Dienststellen 3,50 €/m³
und Eigenbetriebe
3,00 €/m³
2,5 0 €/m³
2,00 €/m³
1,50 €/m³
1,00 €/m³
0,50 €/m³ Wasser- + Abwasserpreis 0 €/m³ gemittelt 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Fertigstellung Dachsanierung mit
Innendämmung Hummelsteiner Schloss
22 28
Handlungsfelder
und Projektbeispiele
aus den Jahren
2019/2020
| Handlungsfelder und Projektbeispiele aus den Jahren 2019/2020 29 | 3 23 |
|---|
3.0
Handlungsfelder und Projektbeispiele
aus den Jahren 2019/2020
Bereits 1997 wurde vom Nürnberger einem breit gefächerten Instrumentari- sein? Wie adaptiv muss ein KEM sein? Stadtrat der Aufbau und 1999 der wei- um zum ENERGIESPAREN erreicht. Warum entwickeln sich immer wieder tere Ausbau eines Energiemanagements Am 17. und 18. Oktober 2019 veran- neue Schwerpunkte/ Arbeitsfelder und bei der Stadt Nürnberg beschlossen. Die staltete das KEM der Stadt Nürnberg andere können „abgehakt“ werden? aktive Umsetzung dieser Aufgabe hat zusammen mit dem Deutschen Institut Was braucht es, damit die Ziele erreicht seither das Hochbauamt mit dem Kom- für Urbanistik eine Fachtagung mit dem werden? Was sind die aktuellen Hermunalen Energiemanagement (KEM) Titel: „Kommunales Energiemanage- ausforderungen, Chancen und Schwerübernommen. Grundlegende Aufgabe ment quo vadis – Aktuelle Handlungs- punkte? Ist eine Kommune je „fertig“ von KEM ist es, ENERGIESPAREN ZU felder des Energiemanagements in den mit einem Energiemanagement?“ Ne- ORGANISIEREN, diesen Prozess inner- Kommunen“. Die Fachtagung ging der ben dem bereichernden Erfahrungsaushalb der Stadtverwaltung also zu steu- Frage nach, was ein Kommunales Ener- tausch, der neue Impulse setzte, Ideen ern und zu führen. giemanagement leisten kann und muss. und Konzepte beförderte, konnte das Handlungsfelder und Instrumente in Von den rund 65 Teilnehmern aus Kom- KEM Nürnberg mit den Netzwerkkollediesem Prozess sind dabei nicht starr. munal- und öffentlichen Verwaltungen gen/innen gleichzeitig 20 Jahre aktives Erreichtes wird reflektiert sowie Neues in Deutschland wurden dabei Antwor- Wirken in Nürnberg feiern. entwickelt. Nach rund 20 Jahren wurde ten gegeben auf die Fragen: „Was sind eine große Stabilität und Kontinuität mit zentrale Arbeitsfelder, um erfolgreich zu
Fachtagung im Oktober 2019: Kommunales Energiemanagement quo vadis – Aktuelle Handlungsfelder des Energiemanagements in den Kommunen
Standen in den letzten Jahren die Steige- Gebäudebetrieb ermöglichen. Wesent- Holz und BHKW-Lösungen erfolgen. Zur rung von Effektivität und Effizienz beim liche Bestandteile sind die Umstellung Deckung des eigenen Strombedarfes Energiecontrolling und Aktivitäten zur der Wärme- und Stromversorgung für sind strategische Anstrengungen erforintensiveren Nutzereinbindung im Fokus, die städtischen Gebäude auf erneuer- derlich, um mittelfristig alle geeigneten sind es nun die konkreten Ansätze und bare Energien. Neben den Aufgaben, Flächen auf und an städtischen Gebäu- Aktivitäten zur Umsetzung der Stadtrats- die dabei der städtische Energieversor- den mit Photovoltaik auszustatten. Mit beschlüsse zur klimaneutralen Stadtver- ger bzgl. klimaneutraler Fernwärme und dem Tiergarten wurde das Pilotprojekt waltung bis 2035 und dabei ein zuneh- klimaneutralem Strom zu leisten hat, „Klimaneutraler Tiergarten bis 2030“ mend breiterer Blick auf Nachhaltigkeit sind die konkreten Aufgaben für die gestartet, um ein Szenario im Kleinen zu und Suffizienz im kommunalen Hochbau Stadtverwaltung, Neubauten in einem entwickeln, die Handlungsoptionen, den und bei der Bewirtschaftung des Gebäu- zukunftsfähigen „Klima-Plus-Standard“ Weg und die Erfolgsaussichten zu testen debestandes. zu errichten und die energetische Sanie- und Notwendigkeiten zu beschreiben. Mit einem Szenario, wie der städtische rung des Gebäudebestandes ebenfalls Ein neu einzuführendes Tool zum Nach- Gebäudebestand seinen Beitrag zu ei- mit anspruchsvollen Standards zu forcie- haltigkeitscheck für alle Baumaßnahmen ner klimaneutralen Stadtverwaltung ren. Für nicht fernwärmeversorgte Ge- dient dazu, die Sensibilität für das Thema bis 2035 leisten kann, werden Maß- bäude muss sukzessive die Umstellung zu erhöhen und Nachhaltigkeitskriterien nahmen und ein Umsetzungsfahrplan auf erneuerbare Energien, wie Wärme- in die städtischen Planungs- und Bauprobeschrieben, die einen klimaneutralen pumpen-, Geothermie-, Solarthermie-, zesse angemessen zu integrieren.
Operatives Energiecontrolling 33..11 3.1
Automatische Energiedatenerfassung
Seit 2015 wird die automatische Erfas- Fachgruppe Energiecontrolling zusam- städtischen Datenlogger ersetzen (s.o.). sung von Energieverbrauchsdaten in men mit dem Bereich Messstellenbetrieb Hierbei soll die bis dahin installierte Zähgroßen städtischen Liegenschaften sys- der N-ERGIE an einer ganzheitlichen Stra- ler-Infrastruktur, wenn möglich, weiter tematisch ausgebaut. Ziel ist, bei allen tegie für die Datenerfassung. Diese soll genutzt werden. Nach nunmehr einigen Liegenschaften, deren summierte Ener- sowohl den seit 2020 gesetzlich vorge- Jahren der – vor allem dem Gesetzgeber gie- und Wasserkosten 30.000 EUR pro schriebenen Einsatz intelligenter Mess- geschuldeten – Unsicherheit bezüglich Jahr überschreiten, die Strom-, Wärme- systeme (so genannter Smart Meter), als der technischen Auslegung, wird 2021 und Wasserverbräuche vollautomatisch auch individuelle Unterzählungen umfas- in einem städtischen Objekt ein Testlauf zu messen und in das städtische Energie- sen und darüber hinaus langfristig die unter Einsatzbedingungen durchgeführt. managementsystem zu übertragen. Mit derzeit etwa 50 umgerüsteten Objekten Datenbeschaffung und -pflege – Stand 2020 liegt das Projekt leicht hinter dem Planungsstand von 53 Objekten bis Ende 2020 zurück. Grund ist hier vor allem die mangelnde Verfügbarkeit geeigneter Handwerksbetriebe zur Umsetzung. Positiv anzumerken ist die Feststellung, dass die Umrüstungen im Durchschnitt finanziell günstiger umzusetzen waren als ursprünglich geplant. Ebenfalls seit einigen Jahren arbeitet die
| zusammengefasste Objekte mit mindestens einem Gebäude | Lieferverträge/ Zähler | |
|---|---|---|
| Gesamtbilanz- betrachtungen | 947 | 3.200 |
| Energie- controlling | 442 | 3.292 |
| automatisierte Datenerfassung | 50 | 657 |
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Energieverbrauch
bei städtischen Liegenschaften
Die Folgen der Pandemie- und Lock- Wärmeverbrauch einiger Schulgebäude Winter 2020/21 mit Vorjahresmonat in kWh down-bedingten Nutzungseinschrän- 4.000.000 kungen von Kultureinrichtungen, Büround Schulgebäuden sind zum Teil auch 3.500.000 am Energieverbrauch abzulesen. Im 3.000.000 Folgenden soll in einigen Beispielen der 2.500.000 Verbrauchsverlauf vom Frühjahr 2020 bis 2.000.000 Frühjahr 2021 ausgewertet und mit dem jeweiligen Verbrauch des Vorjahresmo- 1.500.000 nats verglichen werden. 1.000.000 So ist beim Wärmeverbrauch im Winterhalbjahr 2020/21 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei insgesamt 15 0 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Jan 2021 Feb 2021 Mär 2021 beispielhaft ausgewählten Schulen aller Bereiche ein durchschnittlicher Mehr- Eliminierung witterungsbedingter Ein- als auch über Fenster) verbrauch von 14,3 % gemessen wor- flüsse ist praktisch fast unmöglich. Aber und dauerhaft geöffnete den. Zwar wurden die Verbrauchswerte da die Unterschiede auch nach der Klassenraumtüren während witterungsbereinigt („normalisiert“), um Witterungsbereinigung noch deutlich des Unterrichts, zurückgeführt trotz Temperaturunterschieden in den erkennbar sind, kann der Mehrverbrauch werden. beiden Wintern eine Vergleichbarkeit höchstwahrscheinlich mindestens teilzu gewährleisten, vermutlich geht aber weise auf das zwangsläufig verdennoch ein Teil der Mehrverbräuche änderte Nutzungsverhalten, auf den kälteren und weniger sonnigen z.B. deutlich verstärktes Winter 2020/21 zurück. Eine komplette Lüften (sowohl mechanisch
Bei Betrachtung des gesamten Wärme- sich im Sommer beim Strom- und beim zurückging! Bei all diesen Zahlen muss verbrauchs aller städtischen Gebäude Wasserverbrauch die Phase der Öffnun- jedoch beachtet werden, dass auch die ist allerdings ein geringfügig niedrige- gen von Außenveranstaltungsflächen ab, nicht-Pandemie-Monate Januar und Febrer Verbrauch zum Vorjahr zu erkennen die sehr rege wahrgenommen wurde. In ruar 2020 bereits einen deutlich geringe- (ca. -5 %). Hier haben wohl eher die den Monaten August und September ist ren Verbrauch aufweisen als in den bei- Schließungen während der Lockdowns über alle auswertbaren Liegenschaften den Vorjahresmonaten. Hier zeigen also und die verstärkte Nutzung von mobilen des Kulturreferats beim Wasserverbrauch tatsächliche Sparaktivitäten oder mög- Arbeitsmöglichkeiten zuhause den Ver- im Vergleich mit den Vorjahresmona- licherweise auch der Wegfall von Verbrauchsverlauf beeinflusst. ten ein Verbrauchsrückgang von durch- brauchern Wirkung. Diese Entwicklung Im Organisationsbereich des Kulturrefe- schnittlich 12 % zu erkennen, während sollte bei Betrachtung des Jahresverlaufs rats sind die zwei Phasen der Lockdowns in den restlichen 10 Monaten von März bedacht und der „Corona-Effekt“ somit noch deutlicher sichtbar und sogar im 2020 bis Februar 2021 der Wasserver- nicht überbewertet werden. Jahresverlauf zu verfolgen. 2020 zeichnet brauch sogar um durchschnittlich 48 %
Wasserverbrauch einiger Kulturgebäude 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat
m3
Jan 20 Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan 21 Feb
Beim Stromverbrauch ist das Bild ähnlich, die Minderverbräuche im Januar und Fe- unfreiwillige Schließung der städtischen wenn auch weniger stark ausgeprägt: bruar nur unbedeutend aus, so dass die Kulturangebote widerspiegeln. August/September 2020: -1 %, restliche Verbrauchseinbrüche im März und wieder 10 Monate: -21 %. Hier fallen allerdings ab November sicherlich in erster Linie die
Stromverbrauch einiger Kulturgebäude 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat
kWh
Jan 20 Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan 21 Feb
Benchmarks 3.2
Im Sommerhalbjahr 2020 hat das Kom- Darüber hinaus wurden einige Kennzah- zusetzende Anpassungen. Insgesamt hat munale Energiemanagement im Rahmen lenvergleiche und Benchmarkauswertun- diese Masterarbeit einen wertvollen und einer Masterarbeit im Studiengang Ener- gen erarbeitet und durchgeführt. Sehr effektiven Beitrag zur Qualitätsverbessegiemanagement und Energietechnik der hilfreich für die Energiecontrolling-Praxis rung des Nürnberger Energiecontrollings Hochschule Ansbach die Einsatz- und war abschließend die Erstellung von Aus- geleistet. Das Kommunale Energiema- Auswertemöglichkeiten der städtischen wertungsvorlagen in der Energiemanage- nagement bedankt sich herzlich bei Nils Energiemanagement-Software Interwatt ment-Software sowie von Hilfstabellen Hupp und gratuliert zur Erlangung des verbessert. Neben der Erarbeitung aus- und einiger „Checklisten“ für noch um Master of Engineering. sagekräftiger Auswertungen stand auch die Überprüfung und ggf. Aktualisierung Beispiel für Strom-Auswertung mit Photovoltaikeinspeisung 2019 von Grundlagendaten an, wie z.B. Emissionswerte der eingesetzten Energieträger.
| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jun |
Auslöser für die Anpassung der Vorge- Wasserverbrauch einiger Kulturgebäude 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat hensweise im Rahmen des städtischen 3.000 Energiecontrollings waren zum einen die stark angestiegene und zukünftig immer weiter ansteigende Menge an Verbrauchsdaten. Durch den Ausbau automatisierter 0 Datenerfassung hat sich die gespeicherte -1000 Anzahl von Verbrauchswerten in den vergangenen fünf Jahren nahezu verzehnfacht. Ohne eine gut strukturierte und ebenfalls möglichst automatisch ablaufende Auswertung dieser Daten können Beispiel für CO-Emissionen pro verbrauchter kWh die potenziellen Vorteile für das Energie- eines Gebäudes mit Photovoltaikeinspeisung 2019 management nicht mehr effektiv genutzt werden. 0,3 Zum anderen ist es absehbar, dass künftig auch von Entscheidungstragenden in der 0,2 Politik und den Dienststellen umfangrei- 0,1 chere und kurzfristiger verfügbare Kennzahlen und Benchmarks benötigt werden. Als Beispiel sei hier der CO-Ausstoß städtischer Liegenschaften genannt, der -0,1 künftig möglicherweise nicht nur alle zwei Stromverbrauch einiger Kulturgebäude 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat Jahre als Summe im Energiebericht, son- -0,2 dern z.B. laufend nach Gebäudeart oder nach Dienststelle ausgewertet werden soll. Nach einer gründlichen Analyse der bereits vorhandenen Daten und der Möglichkei- Beispiel einer Vier-Quadranten-Analyse ten der eingesetzten Software wurde ein angepasstes Kennzahlensystem sowie die Überarbeitung des Gebäudeklassifikationssystems vorgeschlagen. Diese Verbesserungen sollen es möglich machen, Energieverbräuche oder Emissionen in Bezug zu Flächen, Nutzenden oder Betriebszeiten zu setzen und getrennt nach verschiedenen Gebäudeklassen auszuwerten, wie zum Beispiel „Gymnasien & Realschulen bis 3.500 m² Gebäudefläche“. hWk
| Jan | Feb | Mrz | Apr Mai Jun Jul Aug Sep | Okt | Nov | Dez |
|---|
hWk
/ gk PV Erzeugungszähler Verbrauch Rückspeisung
| I | I | I | |
|---|---|---|---|
| II | I | I | V |
0 300.000 600.000 2m/hWk hcuarbreV rehcsfiizepS
Verbrauch kWh
Schwachstellenanalysen, Energie-
3.4 3.3
und Sanierungskonzepte
Energie- und Sanierungskonzepte sollen eine wichtige Entscheidungsgrundlage Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, u. a. praktikable und wirtschaftliche Lösungs- für langfristig angelegte Investitionen bei unter Berücksichtigung von CO -Emissiwege aufzeigen, um systematisch Ener- notwendigen Modernisierungsmaßnah- onsvermeidungskosten (derzeit 50 EUR gieverbräuche, Energiekosten und men oder Neubauten. je eingesparter Tonne CO ), sind CO-Emissionen zu verringern. Sie sind Sie werden i. d. R. durch KEM erarbeitet. Bestandteil der Konzepte.
Energie- und Sanierungskonzepte für Gebäude und Anlagentechnik –Stand 2020
| 2019/2020 | seit 2000 | |
|---|---|---|
| Sanierung | 7 | 134 |
| Neubau | 2 | 37 |
Projektbeispiel: Adam-Kraft-Realschule
Schulen, insbesondere die nicht sanierten Ein auffallend hoher Energieverbrauch tioniert und ausreichend dicht schließt. Altbauten von der Gründerzeit bis in die war schließlich der Auslöser, die AKR Schwerwiegendere Probleme, die 1970er Jahre, zählen zu den städtischen 2019 zu begehen und ein Energiekon- nicht durch Wartung zu beheben sind, Energie-Großverbrauchern. Die 1907 zept mit Sanierungsmaßnahmen zu er- wiesen hingegen die Fenster im Altbau in der Nürnberger Südstadt errichtete stellen. Neben den Altbauten war auch auf. Verzogene, kaum noch schließende Adam-Kraft-Realschule (AKR) ist eine von Interesse, wie sich die neueren Rahmen mit defekter Mechanik, unter typische Vertreterin dieser Zeit und Gebäude nach rund fünf bzw. zehn der abblätternden Farbe ausgegrautes, bringt all die Probleme mit, welche Jahren Betrieb bezüglich ihres Ener- rissiges Holz. Eingebaut in der unmitsymptomatisch für diese Gebäude sind. gieverbrauchs entwickelt hatten. Es telbaren Nachkriegszeit, also mit einem Andererseits verfügt sie als Schule mit zeigte sich, dass die Wartung von Ver- Alter von gut 70 Jahren und entspre- Ganztagskonzept über umfangreiche schleißteilen wie Fenstern, Außentüren chend starker Beanspruchung, bleibt hier Erweiterungsbauten der jüngeren Zeit. und Verschattungseinrichtungen ein nur die Forderung nach einem möglichst Komplettiert wird das Ensemble durch nicht zu unterschätzendes Thema ist. baldigen Austausch. Die Klassen- und eine unsanierte Turnhalle, Baujahr 1974. Beispielsweise können moderne Wär- Verwaltungsräume sind zudem nur mit Also ein breites Gebäudespektrum, wel- meschutzfenster nur dann für nied- Fenstervorhängen ausgestattet, außenches sich hervorragend für eine umfas- rige Energieverluste sorgen, wenn liegende Verschattungen fehlen. sende Untersuchung eignet. deren Mechanik auch einwandfrei funk- Im Sommer sorgt das für eine entsprechende Aufheizung, während im Winter Adam-Kraft-Realschule Hinteransicht über Zugerscheinungen geklagt wird. Bei den Neubauten hat sich der Sonnenschutz im Scheibenzwischenraum eher nicht bewährt – er ist reparaturanfällig und bringt weniger Abschirmung als außenliegende Konstruktionen. Als Schwachpunkt hat sich auch die fehlende Lüftungstechnik herausgestellt. Zukünftig sollten keine Schulen mehr ohne Lüftungsanlagen gebaut werden, damit eine ausreichende Luftqualität in den Klassenzimmern garantiert ist. Vermisst wurden auch Möglichkeiten zur sommerlichen Nachtlüftung. Die Turnhalle, welche in ähnlicher Bauweise gleich mehrfach im Stadtgebiet errichtet wurde, wies neben kaum noch
Schwachstellenanalysen, Energie-
und Sanierungskonzepte
nutzbaren, da defekten, Alufenstern bauschulen sind die unflexiblen Regeauch Probleme mit der alten, fast nicht lungsmöglichkeiten der Raumtemperamehr zu wartenden Lüftungsanlage auf. tur und die nicht optimale Anpassung Neben Zugerscheinungen und einer be- der Heizkurve an den Schulbetrieb. trächtlichen Geräuschbelästigung sorgt Vor-Ort-Messungen zeigen häufig zu die Anlage für einen hohen Energiever- hohe Temperaturen in den Klassenzimbrauch. Eingriffsmöglichkeiten für die mern. Werden die Heizkörper nicht ma- Nutzer vor Ort sind nicht gegeben, so nuell heruntergeregelt, laufen sie auch dass die Anlage auch weiterläuft, wenn in leeren Räumen weiter, bis das ganze mal eine Turnstunde ausfällt. Der Aus- System abgesenkt wird. tausch für die nahe Zukunft ist jedoch Im Altbau könnte eine Umstellung der geplant. Beleuchtung auf LED und eine Optimie- Die Schule ist zwar an die Fernwärme rung der Lichtsteuerung den Stromverangeschlossen, Wärmeverteilung und brauch senken. -übergabe weisen allerdings zumindest Ein sehr positiver Eindruck bei der im Altbau Optimierungspotenzial auf. Begehung war, dass die Schüler/innen Der Austausch veralteter Thermostat- und Lehrkräfte das Gebäude ganztags ventile sowie der hydraulische Abgleich mit Leben füllen; hier wird nicht nur des Heizsystems stehen an. Im unbe- gelernt, sondern auch gegessen und heizten Keller finden sich noch unzu- freie Zeit verbracht. Jede Modernisiereichend isolierte Heizleitungen. Maß- rungsmaßnahme wurde bereits in der nahmen, die zeitnah und kostengünstig Vergangenheit dankbar angenommen durchgeführt werden können. und führte jeweils direkt zu einer Ver- Ein generelles Problem nahezu aller Alt- besserung des Schulalltags.
Alt- und Neubauten dicht beieinander
Adam-Kraft-Realschule Vorderansicht
Initiierung geringinvestiver Optimierungsmaßnahmen 3.4
Erfahrungen zeigen, dass bei den meisten können. Dies sind oft organisatorische betreffende organisatorische Maßnah- Schwachstellenanalysen und Sanierungs- bzw. nicht- oder geringinvestive Maßnah- men. Geringinvestive Maßnahmen, wie konzepten eine Reihe von Maßnahmen men wie die Optimierung von Regelungs- beispielsweise der Einsatz von energiemöglich ist, bei denen auch ohne größe- einstellungen für die Laufzeiten von Lüf- effizienter LED- und Steuerungstechnik, ren Investitionsaufwand teilweise erhebli- tungsanlagen, für den Absenkbetrieb bei erzielen bei konsequenter Anwendung che Einsparpotenziale erschlossen werden Heizungen oder auch das Nutzerverhalten merkbare Einsparungen.
Projektbeispiel: Sperberschule
Die Beleuchtung im Erdgeschoss-Flur der Bismarckschule umgesetzt werden. wirksamen Paneelen belegt werden, um der Sperberschule wurde 2020 in en- Die durch die IT-Umrüstung notwendigen gleichzeitig das Raumakustik-Problem in ger Abstimmung mit der Unteren Denk- Kabelkanäle sollen ebenso mit akustisch den Klassenzimmern zu lösen. malschutzbehörde auf energiesparende LED-Technik umgerüstet. Hierbei wurde der vorhandene Kabelkanal umgebaut und mit denkmalverträglichen Raumakustik-Paneelen belegt. Der gesamte Flur wurde nach Befunduntersuchung farblich in sein ursprüngliches Erscheinungsbild zurückversetzt und zeigt sehr schön, wie moderne Ansprüche denkmalgerecht umgesetzt werden können. Dieses gelungene Beispiel soll nun auch bei der Sanierung
vor der Sanierung nach der Sanierung
3.4 3.5 Investive Maßnahmen
Energetische Untersuchungen und Sanie- dungsgrundlagen für energetisch und sind gezielte Investitionen in energiesparungskonzepte sind wichtige Entschei- wirtschaftlich sinnvolle Investitionen. So rende Maßnahmen plan- und umsetzbar.
Projektbeispiel: Dachsanierung Hummelsteiner Schloss
Für das Schloss im Hummelsteiner bauphysikalischen Gegebenheiten ab- Park stand die Neueindeckung des gestimmten Innendämmsystem verse- Daches an. Es zeigte sich jedoch, dass hen werden. Es durfte möglichst keine aufgrund eines Hausbockbefalls der Feuchte einbringen und musste zudem gesamte Dachstuhl sowie die darin auf gröbere Unebenheiten reagieren befindliche Wohnung saniert werden können. Deshalb kam ein System aus mussten. Neben der Dämmung der einer kombinierten harten und wei- Dachflächen im beheizten Bereich und chen Holzfaserdämmung zum Einsatz. der obersten Geschossdecke sollten die Eine trockene Montage auf der Fach- Außenwandflächen der betroffenen werkwand war möglich, zudem verzei- Wohnung im Zuge der Sanierung mit hen die justierbaren Befestigungsdübel einer Innendämmung versehen wer- Unebenheiten von ± 2 cm. So konnte den. Die sensible „versteinerte“ Fach- eine ebene, verputzbare Oberfläche werkkonstruktion – vor das ursprüng- hergestellt werden. Zur Langzeitprüliche Fachwerk war zu einem späteren fung wurden in der Konstruktion Mess- Zeitpunkt eine Ziegelwand gemauert sonden für Feuchte verbaut.
Innendämmung Hummelsteiner Schloss worden – musste mit einem auf die
Projektbeispiel: Fenstertausch bei den Nürnberger Symphonikern
Eine wichtige energetische Sanierungs- Aspekte zu. Die Nutzer des Gebäude- einen sehr hohen energetischen Standard maßnahme in Bestandsgebäuden ist die teils, die Nürnberger Symphoniker, waren geachtet. Der Rahmen wurde möglichst Instandsetzung oder der Austausch von unzufrieden mit dem starken Durchzug, schmal gewählt und die Fensteraufteialten Fenstern. Der Energieverlust durch und auch der Wärmeverbrauch war sehr lung entsprechend den bestehenden ältere Fenster ist beträchtlich. Zudem hoch. Da eine Instandsetzung nicht mehr Fenstern geplant, um das bisherige Erkommt es durch undichte Fenster in den möglich war, wurden neun bestehende scheinungsbild zu bewahren. Um einen Innenräumen zu unangenehmen Zuger- zwei-Scheiben-Verbundfenster aus den geringen Wärmeverlust über die Fenster scheinungen. 50er Jahren ausgetauscht. Bei den neu- zu erreichen, war in der Ausschreibung Bei den Fenstern im Kopfbau der Kon- en Fenstern wurde sowohl auf denkmal- eine 3-Scheiben-Verglasung und ein wärgresshalle in Nürnberg trafen beide schutzrechtliche Belange, als auch auf meschutztechnisch verbesserter Randverbund gefordert. In die neuen Fenster
Kopfbau Kongresshalle wurden zudem Fensterfalzlüfter einge-
baut, um einen ausreichenden aber zugfreien Luftwechsel mit dem Innenraum sicherzustellen. Die Gesamtkosten der Maßnahme beliefen sich auf 47.533 EUR. Durch die rechnerische Energieeinsparung von 3.672 EUR/Fenster über eine Lebensdauer von 40 Jahren ergibt sich eine Gesamteinsparung von 33.048 EUR. Die Zufriedenheit der Nutzer wurde zudem deutlich erhöht, da es nun keine Zugerscheinungen mehr in den Räumen gibt.
Einsatz erneuerbarer Energien
Investive Maßnahmen 3.6
und Blockheizkraftwerke
Anlagen mit erneuerbaren Energien und Blockheizkraftwerke (BHKW)
| neu in 2019/2020 | seit 2000 | |
|---|---|---|
| Thermische Solaranlagen | keine | 30 Anlagen (3.070 m2) |
| Photovoltaikanlagen (stadteigene) | 4 Anlagen (511 m², 71 kWp) | 70 Anlagen (ca. 9.000 m² / 1.090 kWp) |
| Holzhackschnitzel- und Pelletsheizungen | keine | 3 Anlagen (405 kW) |
| Umwelt-/Erdwärme- und Erdkältenutzung | keine | 12 Anlagen (761 kW) |
| Blockheizkraftwerke | 1 Anlage (39 kW thermisch, 20 kW elektrische Leistung) | 20 Anlagen (3.945 kW thermisch, 3.081 kW elektrische Leistung) |
Komponenten PV-Anlage PV-Anlage Feuerwache 5
Projektbeispiel: PV-Anlage Feuerwache 5
Eine wirtschaftliche und ökologische währleistet, dass der produzierte Strom le wurden in Ost-West Ausrichtung mit Maßnahme zur Reduzierung der Strom- der PV-Anlage auch zu 100 % im Ge- 10° Neigungswinkel aufgeständert. Der kosten in einer Liegenschaft ist die Er- bäude verbraucht wird. Die Feuerwache jährliche Stromertrag der Anlage beläuft richtung einer Photovoltaikanlage zur 5 in der Karl-Schönleben-Straße 80 hat sich auf durchschnittlich 17,1 MWh, Eigenstromnutzung. Besonders interes- einen jährlichen Stromverbrauch von die komplett im Gebäude verbraucht sant ist dies bei Großverbrauchern, die durchschnittlich 160 MWh. Auf dem ex- werden. Die CO-Vermeidung beträgt tagsüber eine gleichmäßige und hohe tensiven Gründach wurde eine PV-Anla- ca. 6t CO pro Jahr. Stromaufnahme aufweisen. Damit ist ge- ge mit 18 kWp montiert. Die PV-Modu-
Projektbeispiel: PV-Potenzialanalyse
Voraussetzung für die Errichtung von Betrachtung der Dachflächen erfolgte ben oder Lüftungsanlagen - haben. Als Photovoltaikanlagen sind geeignete rein visuell durch Sichtung von 2-D Luft- „mittel“ wurden Dachflächen eingestuft, Dachflächen. Die Suche nach geeigne- bildern aus dem Jahr 2019. Die Dachflä- welche leichte Verschattungen aufweiten Dachflächen im Stadtgebiet gestaltet chen, welche mit PV-Modulen belegbar sen und zum Teil Dachaufbauten besitsich für Projektleiter/innen oft schwie- sind, wurden aus den Luftbildern gemes- zen. Dachflächen, welche stark verschatrig und aufwändig. Deshalb wurde mit sen. Außerdem wurde bei der Potenzi- tet sind oder zerklüftete Dachflächen der PV-Potenzialanalyse auf städtischen alanalyse der denkmalschutzrechtliche haben, wurden als „schlecht“ eingestuft. Dächern geprüft, welche Dachflächen Status erfasst, sowie die Dachform und Gemietete Dachflächen, sehr kleine sich prinzipiell für die Errichtung einer die mögliche Ausrichtung der PV-Modu- Dachflächen sowie komplett verschatte- Photovoltaikanlage eignen würden. Die le. Weiterhin erfolgte eine Kategorisie- te Dächer wurden als „nicht“ geeignet PV-Potenzialanalyse wurde von Simon rung der Eignung der jeweiligen Dach- eingestuft. Anhand der gemessenen Ermer im Rahmen seiner Masterarbeit im flächen in vier Stufen: „gut“, „mittel“, Dachflächen erfolgte die Berechnung der Studiengang Energiemanagement und „schlecht“ und „nicht“. Unter „gut“ Anzahl der möglichen PV-Module sowie Energietechnik (Hochschule Ansbach) im wurden Dachflächen berücksichtigt, der potenziellen Leistung. Sommersemester 2020 durchgeführt. welche kaum Verschattung aufweisen Insgesamt wurden 1.959 Dächer von und wenige bis gar keine Dachaufbaustädtischen Gebäuden analysiert. Die ten - beispielsweise Lichtkuppeln, Gau-
Beispielhafte Ermittlung PV-Potenzial für das Haus für Kinder:
Eigentumsart: städtisches Eigentum Denkmalschutz: kein Denkmal Dachform: Flachdach Ausrichtung PV-Module: Ost-West Eignung: gut (große Fläche, wenig Aufbauten, keine Verschattung) PV-Anlage bereits vorhanden: nein mögliche Dachfläche zum Belegen: ca. 326 m² Anzahl möglicher Module berechnet: 203 Module berechnete potentielle Leistung: 60,9 kWp
Gemessene Dachfläche aus GIS, KiTa Dörflerstraße
Die PV-Potenzialanalyse versteht sich ter Denkmalschutz stehen – wurden in Ziel ist es, im Rahmen von Bauprojekten vorbehaltlich der statischen Prüfung und die Eignung „gut“ eingestuft. Für diese bei Neubau und Sanierung sowie durch dem baulichen Zustand des Gebäudes. Gebäude ergibt sich ein theoretisches Nachrüsten der Bestandsgebäude die ge- 245 Gebäude - welche derzeit noch PV-Potenzial von gut 13.600 kWp auf ei- eigneten städtischen Dächer kontinuierkeine PV-Anlage besitzen und nicht un- ner Fläche von rund 71.000 m². lich mit PV-Anlagen auszustatten.
Projektbeispiel: Übernahme von Ü20 Anlagen
Im März 2001 wurde im Umweltaus- träge von verpachteten Dächern mit mit einer Gesamtfläche von ca. 370 m² schuss beschlossen, dass Dächer von Photovoltaikanlagen von Privatinvesto- und einer installierten Leistung von stadteigenen Gebäuden für den Betrieb ren sind zum 31.12.2020 ausgelaufen. 42 kWp übernommen. Eine weitere von Photovoltaikanlagen für einen Zeit- Bei diesen Anlagen hat das Kommunale PV-Anlage mit einer Leistung von raum von rund 20 Jahren an Privatinves- Energiemanagement wirtschaftlich und 49 kWp übernahm der Abfallwirtschaftstoren verpachtet werden. Insgesamt sind technisch geprüft, ob die Stadt Nürnberg betrieb der Stadt Nürnberg (Eigenbetrieb 55 privatbetriebene Photovoltaikanlagen diese so genannten Ü20 Anlagen vom der Stadt Nürnberg). Im Laufe der nächsmit einer Gesamtfläche von ca. 31.700 m² Privatinvestor übernimmt und als Eigen- ten Jahre sollen sofern möglich, weitere und einer installierten Leistung von verbrauchsanlagen weiterbetreibt. Zum geeignete Ü20 Anlagen von der Stadt 3.832 kWp in Betrieb. Die ersten Ver- 01.01.2021 wurden drei Ü20 Anlagen Nürnberg übernommen werden.
Projektbeispiel: Brennstoffzelle im Tiergarten – Betriebsergebnisse
Seit nunmehr 2016 ist die PEM-Brenn- Brennstoffzellen in Gebäuden fast aus- träger durchsetzt, steigt der elektrische stoffzelle der Firma Viessmann im Raub- schließlich mit dem Energieträger Erd- Wirkungsgrad der Brennstoffzelle betierhaus in Betrieb. Brennstoffzellen gas (CH ) betrieben, das im Gerät unter trächtlich, denn diese funktioniert mit können in Zukunft eine wichtige Rolle Abgabe von CO mittels Dampfrefor- reinem Wasserstoff deutlich besser. bei der Kraftwärmekopplung in Gebäu- mierung in Wasserstoff (H ) umgewan- Der Hersteller hat für die im Raubtierden spielen. Kraftwärmekopplung heißt, delt wird. Es wird also nach wie vor kli- haus eingesetzte Brennstoffzelle mit dass nicht ausschließlich Wärme – wie maschädliches CO ausgestoßen, wenn 0,7 kW elektrischer Leistung einen elekz.B. bei einer Gasheizung – erzeugt wird, auch etwas weniger. Der Vorteil gegen- trischen Wirkungsgrad von 38 % ansondern ein Teil der Energie des einge- über herkömmlichen Blockheizkraftwer- gegeben. Herkömmliche Mini-BHKWs setzten Energieträgers in die hochwer- ken zur Kraftwärmekopplung auf Basis erreichen nur 28 %. Die Messungen tige Energieform Strom umgewandelt von Verbrennungsmotoren besteht im der letzten Jahre konnten die Herstelwird. Dadurch geht die Wärme, anders höheren elektrischen Wirkungsgrad. lerangabe nahezu bestätigen. Unsere als in zentralen Strom-Kraftwerken, nicht Falls sich in Zukunft CO-neutraler, so- Brennstoffzelle im Tiergarten erreicht im verloren, sondern kann für die Gebäude- genannter grüner Wasserstoff aus re- realen Betrieb einen elektrischen Wirheizung genutzt werden. Bisher werden generativen Energiequellen als Energie- kungsgrad von 37 %.
Projektbeispiel: Einbau einer BHKW-Anlage in die Feuerwache 4
In die bestehende Heizzentrale der Feu- dimensioniertes Speicherladesystem 2020 wurde die Installation des BHKWs erwache 4 in Nürnberg, Regenstraße 4, ersetzt (1.250 Liter). Die Abgase des realisiert und vom Bundesamt für Wirtwelche aus drei erdgasbetriebenen Heiz- BHKWs werden über einen außenliegen- schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit kesseln besteht (zusammen 1,17 MW), den Edelstahlkamin über Dach geführt. 3.500 EUR gefördert. wurde zur gleichzeitigen Wärme- und Stromerzeugung ein Blockheizkraftwerk mit integrierter Brennwertnutzung installiert. Dieses verfügt als komplett anschlussfertige Kompakteinheit über eine thermische Leistung von 39 kW und eine elektrische Leistung von 20 kW. Angebunden wurde ein 2.000 Liter Pufferspeicher. Zusätzlich wurde die bestehende Warmwasserbereitung gegen ein effizientes und bedarfsgerecht
BHKW Feuerwache 4
Essay: Kann Biomasse Erdgas oder Heizöl ersetzen?
In Zukunft müssen CO-neutrale rege- tovoltaikanlage, um dem Erdreich oder kann aber mit hohem Wirkungsgrad nerative Energiequellen Heizöl, Erdgas & der Luft mittels einer Wärmepumpe Wär- direkt verbraucht werden und muss nicht Co. ersetzen. Regenerative Energien wie me zu entziehen, wird sogar rund 530 für sonnenlose Zeiten in Wasserstoff um- Wald, Raps und Photovoltaik beanspru- mal mehr Energie erzeugt als mit Holz. gewandelt werden. chen Platz auf unserem Planeten. Des- Der Vorteil von Holz ist, dass die Ener- Biomasse wird in Zukunft wichtig sein, wegen ist es wichtig zu wissen, welche gie bereits darin gespeichert ist. Bei der um nicht regenerative Materialien zu regenerative Energieform wie viel Fläche Umwandlung von PV-Strom in eine spei- ersetzen, z.B. Beton und Kunststoff verbraucht. cherbare Energieform wie Wasserstoff durch Holz. Im Hinblick auf den Flächen- In der folgenden Übersicht kann man se- geht Energie verloren. Selbst wenn man verbrauch sind Energiequellen wie PV, hen, dass Photovoltaik auf der gleichen hierfür Verluste von 40 % ansetzt, wird Wind, Wasser und Umweltwärme sehr Fläche 132 mal mehr Energie gewinnt als mit PV immer noch 80 mal mehr Energie viel sparsamer als Biomasse. Holz. Nutzt man den Strom aus der Pho- gewonnen. Ein Großteil des Solarstroms
Gegenüberstellung Biomasse zu Photovoltaik
1m2 so viel so viel
Strom Wärme
Fläche ergibt pro Jahr
Wald
1,7 kWh
Raps
0,85 kWh
0,35 kWh
Photovoltaik
904 kWh
226 kWh
(via Wärmepumpe)
Energetische Standards 3.7
Seit 2007 gelten vom Bau- und Verga- Energieeffizienz in Planung, Bau, Sanie- schlossen. Werden Neubauten, Bebeausschuss beschlossene energetische rung und Unterhalt sind. standssanierungen oder auch nur klei- Standards. Mit der Festsetzung von ener- Die aktuelle Fassung der „Energetischen nere Unterhaltsarbeiten geplant, sollen getischen Standards kann gezielt Einfluss Standards zum energieeffizienten, wirt- die bau- und anlagentechnischen Anforauf Neubau- und Modernisierungspro- schaftlichen und nachhaltigen Bauen derungen mit den energetischen sinnvoll jekte genommen werden. Die Erfahrun- und Sanieren bei städtischen Hochbau- verknüpft werden, damit eingesetzte Figen seit 2007 zeigen, dass sie ein gutes maßnahmen“ wurde am 17.11.2009 nanzmittel auch aus energetischer Sicht Instrument zur Erreichung von mehr vom Bau- und Vergabeausschuss be- optimale Wirkung erzielen können.
Die aktuellen Vorgaben beinhalten im Wesentlichen:
Neubauten sollen im Passivhaus- Werden umfassende Sanierungs- Bei einzelnen Bauteilsanierungen standard gebaut werden. maßnahmen an einem Gebäude wird ein Standard vorgeschrieben, durchgeführt, ist das Ziel, den Neubau- der etwa 20 % über die EnEV- bzw. standard nach der Energieeinsparver- GEG-Anforderungen hinausgeht. ordnung (EnEV) bzw. dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu erreichen.
Ein unabdingbarer Bestandteil ist dabei das schaftlich ist. Neben allen Energie- und Was- vermeidungskosten ein. Neue energeti- Wirtschaftlichkeitsgebot. Das heißt, ein serkosten und deren Preissteigerungsraten sche Standards basierend auf dem GEG, besserer energetischer Standard wird nur (Durchschnitt der letzten 10 Jahre) gehen der Klimaschutzgesetzgebung der Bundesrealisiert, wenn er über die Lebensdauer des dabei die Investitions-/ Kapital-, Wartungs- regierung und den Beschlüssen der Stadt Gebäudes bzw. der Anlagentechnik wirt- und Instandhaltungs- sowie CO-Emissions- Nürnberg, sind in Vorbereitung.
Projektbeispiel: Neubau Grundschule Thoner Espan
(WBG KOMMUNAL GmbH)
Für den Neubau von Schule und Hort am Thoner Espan galt es, ein Konzept durch die ARGE baum-kappler architekten gmbh Nürnberg / Junk & Reich Architekten BDA Weimar zu entwickeln, mit dem die genehmigten Raumprogramme der Regierung von Mittelfranken von Schule, 4- und 6-gruppigem Hort in einem wirtschaftlichen Baukörper vereinigt werden konnten. Umgesetzt wurden jeweils kompakte, getrennte, jedoch voneinander partizipierende Einheiten mit kurzen Wegen untereinander. Dabei bietet die neu geschaffene unmittelbare Nachbarschaft der Nutzungen in einem Gebäude eine hohe Flexibilität hinsichtlich zukünftiger Nutzungsverschiebungen zwischen den Hauptnutzern. Der Neubau sowie die noch zu er- Grundschule Thoner Espan Außenansicht richtende Sporthalle erfüllen dabei die aktuell gültigen Anforderungen des gesamten Gebäudeensemble. Darüber Gebäudehülle, die Schaffung von Brandschutzes bei optimierter Ver- hinaus schaffen sie neue Raumqualitä- Synergieeffekten (gemeinsame Auskehrswegeführung außerhalb und ten (Pausenhalle, Lichthof), erlauben gabeküche, Garderoben und WC‘s) innerhalb des Gebäudes, ebenso ge- gleichzeitig durch ihre kompakten Ku- und somit einen wirtschaftlichen Bewährleisten sie die Barrierefreiheit im baturen eine energetisch optimierte trieb mit reduzierten Unterhaltskosten.
Heizung: Gas-Brennwertkessel mit zenten Wärmerückgewinnungssyste- Warmwasserbereitung: In der hydraulischer Weiche, Luft-Abgas-Sys- men ausgerüstet. Für die Schule und Schule wird prinzipiell auf Warmwasser tem, Raumheizflächen als Plattenheiz- den Hort erfolgt die Be- und Entlüf- verzichtet. Die Duschen im Behinderkörper mit hohem Strahlungsanteil, tung bedarfsabhängig. Die Küche und ten-WC, die Ausgussbecken und die die Raumtemperaturregelung erfolgt die Sanitärräume werden in den Be- Küche werden dezentral mit Warmwasmittels 1-Kelvin- Thermostatventilen, triebszeiten konstant mit frischer Luft ser versorgt. Das Warmwasser der Kü- Systemtemperaturen 60/40°C, der Wär- versorgt. Die variable Volumenstromre- che wird hygienisch und bedarfsgerecht meerzeuger der Schule versorgt über gelung erfolgt auf Basis der in den Räu- mittels Frischwasserstation und einem eine Nahwärmeversorgungsleitung auch men gemessenen C0 -Konzentration. Heizungspufferspeicher erzeugt. Die Dudie Turnhalle, die Wärmeverteilung er- Die konstant be- und entlüfteten Räu- schen werden mit elektrisch geregelten folgt durch hocheffiziente elektronisch me sind mit mechanischen Volumen- Durchlauferhitzern bedient. Die Ausgeregelte Umwälzpumpen. strombegrenzern ausgestattet. Ab- gussbecken sind mit 10 Liter Übertischhängig von den gemessen Raum- und boilern ausgestattet.
Lüftungstechnik: Jeweils eigenstän- Außentemperaturen erfolgt im Som-
dige Lüftungsanlagen für die Bereiche mer eine nächtliche Spüllüftung, um Photovoltaik: Auf dem Dach der Schule, Hort, Sanitärräume und Küche. die Raumtemperaturen entsprechend Schule wurde eine PV-Anlage errichtet. Alle Lüftungsgeräte sind mit hocheffi- zu senken. Die Anlage weist eine Größe von 27 kWp auf. Hier wurde eine Ost-West-Ausrichtung der Module gewählt, um die Eigenverbrauchsquote zu optimieren. Unterstützt wird dieser Aspekt durch den sogenannten „Polystringbetrieb“.
Elektrotechnik: Im Gebäude ist aus-
schließlich energieeffiziente Beleuchtung in LED-Technik verbaut. Die Beleuchtung in den Klassen- und Gruppenräumen wird mittels DALI-Bussystem gesteuert. Die Helligkeit wird anhand der gemessenen Werte im Raum geregelt, bei Nichtbenutzung der Räume erlischt die Beleuchtung. Das Gebäude wurde gemäß Vorgabe Stadt Nürnberg mit WLAN- und LAN-Systemen ausgerüstet.
Galerie
Klassenraum
Im Zusammenspiel mit den baulichen Maßnahmen und der Umsetzung der Vorgaben der Bauphysik erfolgen im Schulgebäude deutliche Unterschreitungen der EnEV-Anforderungen von etwa 33 % bei den Außenbauteilen von normal beheizten Räumen und bis zu etwa 70 % Unterschreitung bei niedrig beheizten Räumen. Insgesamt wurden die Anforderungen der EnEV (inkl. der Verschärfung ab dem 01.01.2016) an die Primärenergie um ca. 20 % unterschritten.
Projektbeispiel: Energetische Sanierung und
Umnutzung Flusspferdhaus zu Wüstenhaus
Das denkmalgeschützte eingeschossige Gebäude mit ursprünglichem Baujahr 1939 wurde um 1950 nach teilweiser Zerstörung wiederaufgebaut und bis Mitte der Neunzigerjahre als Flusspferdhaus genutzt. Die anschließende Nutzung als „Kleines Tropenhaus“ wurde 2011 eingestellt.
Die Planungen für Umbau und Sanierung zu einem Wüstenhaus begannen 2014; Fertigstellung war 2018. Entstanden ist auf rund 200 m² eine Heimstatt für Insekten, wie Pillendreher, Kleinreptilien und Echsen sowie Kleinsäuger, wie
Wüstenhaus von außen
z.B. Rüsselspringer.
Thermografie Thermografie
Flusspferdhaus vor Sanierung vor Sanierung 2006 nach Sanierung 2021
Die technischen Herausforderungen tete zudem eine Entlastung der Bausub- zeugen so wüstenähnliche Temperaturen. lagen im hohen Licht- und Wärmebe- stanz durch Feuchteeinträge, die mit den Ein getrennter Systemkreis dient als Sanddarf sowie einer ausgeklügelten Bewäs- bisherigen Nutzungen einhergingen. Mit kühlung (über Brunnenwasser). serungstechnik, die vornehmlich kapillar der großen südverglasten Fläche und der Eine mechanische Lüftungsanlage mit von unten nach oben gerichtet sein muss. Kompaktheit waren auch die baulichen hoher Wärmerückgewinnung wurde für Dabei leben alle Tiere ohne Abgrenzun- Randbedingungen günstig. den hygienischen Luftaustausch und die gen zueinander und zu den Besuchern Geplant und realisiert wurde ein sehr gu- Feuchteabfuhr eingebaut. Bei hohem Beund sind so von diesen hautnah zu erle- ter Wärmeschutz der Gebäudehülle. Die sucherandrang wird zusätzlich über Fensben. Außenwände erhielten 10 cm Innendäm- ter gelüftet. Energetisches Sanierungsziel war der Pas- mung und 3 cm Außendämmung. Die Bewegte sich der Wärmeverbrauch (Heisivhausstandard. Die Voraussetzungen oberste Geschossdecke wurde mit 30 cm zöl) bis 2010 noch zwischen 1.000 und waren hinsichtlich der geplanten Nut- gedämmt. Die Fenster bestehen aus Drei- 1.800 kWh/m²a, sank er durch die Komzung jedoch günstig, da sowohl Tiere als scheibenverglasungen. plettsanierung auf geringe 180 kWh/m²a. auch Pflanzen die höchsten Temperatur- Die Beheizung erfolgt über einen Nahwäranforderungen im Sommer (24 bis 35°C) meverbund (Holzhackschnitzelkessel und haben und im Winter lediglich eine Be- Gas-Brennwertkessel) aus dem tiergartenheizung auf ein relativ niedriges Tempe- eigenen Betriebshof. Die Heizleistung von raturniveau erfolgen muss (10 bis 15° C). etwa 29 kW dient dem Lüftungsheizregis- Wassernutzung und Befeuchtungen, die ter und der Sandbeheizung. Ähnlich einer i.d.R. hohe Energiebedarfe bedingen, Fußbodenheizung wurden mit Heizwasser waren ebenfalls nicht mehr vorgesehen. durchflossene Rohrschleifen in verschie- Das angestrebte „Trockenklima“ bedeu- denen Ebenen im Sand verlegt, und er-
Wüstenhaus von innen
3.8
3.11 Optimierung Energielieferverträge
Bei der Optimierung von bestehenden Beckenwassers) bei den Abwasserge- Eine Förderung im Rahmen der Verträgen können Kosteneinsparungen bühren des Eigenbetriebs NürnbergBad. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), für den erzielt werden. Das beinhaltet sowohl Weiterhin gibt es bei den Stromumlagen erzeugten Strom eines BHKWs, führt zu Rückerstattungen und Reduzierungen als für Stromgroßverbraucher (> 1 GWh/a) weiteren Einsparungen. Zusätzlich wird auch Förderungen. die Möglichkeit, eine stark reduzierte auf den erzeugten und in das öffentliche Umlage (bestehend aus Strom-NEV-, Stromnetz der N-ERGIE eingespeisten Rückerstattungen betreffen die Block- Offshore- und KWKG-Umlage) in An- Strom eine Einspeisevergütung gezahlt. heizkraftwerke der Stadt Nürnberg; hier spruch zu nehmen. wird auf die eingesetzte Gasmenge die Zudem ergeben sich bei der Reduzierung Seit dem Jahr 2000 wird diese Optimie- Energiesteuer zurückerstattet. Unter Re- des Leistungsanschlusswerts von fern- rung kontinuierlich fortgeführt. Weitere duzierungen fällt zum einen die abzugs- wärmeversorgten Liegenschaften gravie- Einsparmöglichkeiten werden regelmäßig fähige Wassermenge (Verdunstung des rende Kosteneinsparungen. geprüft und umgesetzt.
Einsparungen durch Rückerstattungen, Reduzierungen und Förderungen
| 2019/2020 | seit 2000 | |
|---|---|---|
| Energiesteuererstattung, KWK-Förderung und Rückspeisung von BHKW-Strom | 48.055 EUR | 356.474 EUR |
| abzugsfähige Wassermengen bei NürnbergBad | 46.204 EUR | 348.007 EUR |
| Stromumlagen-Einsparung für Großverbraucher | 20.711 EUR | 63.345 EUR |
| Reduzierungen der Fernwärmeanschlussleistungen | 848.355 EUR | 6.210.535 EUR |
| Summe | 963.146 EUR | 6.978.182 EUR |
Einsparungen durch Rückerstattungen, Reduzierungen
und Förderungen im jeweiligen Jahr
500.000 € Einsparung Netzumlagen
Absetzung Verdunstung 400.000 € Beckenwasser
300.000 € BHKW Energiesteuererstattung
200.000 € BHKW KWK-Zuschlag
100.000 € BHKW Rückspeisung
0 € Fernwärmereduzierung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Aufgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz 3.9
Am 1. November 2020 war es soweit: von gebäudenah erzeugtem Strom sowie wie durch den Einsatz von erneuerbaren EnEV (Energieeinsparverordnung), EnEG bei den Anforderungen von Gebäudeer- Energien wie Holz- oder Wärmepumpen- (Energieeinspargesetz) und EEWärmeG weiterungen. Bei der Ausstellung von heizungen erfüllt. (Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz) Energieausweisen wurde die Sorgfaltswurden durch das GEG (Gebäudeener- pflicht für Aussteller strenger formuliert Auch das GEG fordert, wie bereits die giegesetz) ersetzt. Ziel war eine Neukon- und ein Bußgeldkatalog ergänzt. Für Pro- EnEV, die Nachrüstung bisher ungezeption und Vereinheitlichung des Ener- jekte mit Bauantrag bis zum 31.10.2020 dämmter oberster Geschossdecken. giesparrechts für Gebäude. Aber was gibt es Übergangsregelungen. Als vergleichsweise effiziente Maßnahändert sich konkret in der Praxis? me mit geringen Investitionskosten und Das Anforderungsniveau bleibt weitge- Die Nutzungspflicht, dass ein Teil der kurzen Amortisationszeiten erfolgt die hend unverändert, und bezüglich der im Gebäude benötigten Energie aus Ausführung im Zuge von umfassenden Energiepolitik enthält das GEG nur allge- erneuerbaren Quellen stammen muss, Sanierungen obligatorisch oder als eigemeine Verweise auf „möglichst sparsa- welche früher aus dem EEWärmeG re- ne gesonderte Maßnahme. men Einsatz von Energie“, keine konkre- sultierte, wird nun im GEG unverändert ten Ziele. Explizit betont wird hingegen fortgeführt. Die Erfüllung erfolgt bei den Bei den öffentlichen Gebäuden der Stadt die Vorbildfunktion der öffentlichen städtischen Neubauten und grundlegen- Nürnberg mit Publikumsverkehr muss Hand. Es besteht zudem eine Verpflich- den Sanierungen größtenteils durch An- gemäß GEG im Eingangsbereich ein tung, bei Neubauten und grundlegen- schluss an das Fernwärmenetz der N-ER- Energieausweis ausgehängt werden. den Sanierungen kommunaler Nicht- GIE (KWK-Anteil > 50 %). In den übrigen Die Ausweise müssen alle 10 Jahre erwohngebäude den Einsatz von PV oder Fällen werden die Anforderungen i. d. neuert werden. Insgesamt wurden bisher Solarthermie zu prüfen. Ansonsten gab R. durch Ersatzmaßnahmen mit verbes- bereits 452 Energieverbrauchsausweise es kleine Anpassungen bei den Primär- sertem Wärmeschutz der Gebäudehülle ausgestellt und in den Gebäuden angeenergiefaktoren, bei der Anrechenbarkeit gegenüber den GEG-Anforderungen so- bracht.
Aushangpflicht der Energieausweise
in städtischen Gebäuden und Eigenbetrieben - Stand 2021
| Gebäude mit Aus- hangpflicht | Aushangpflicht erfüllt | zu erneuernde Ausweise | insgesamt ausge- stellte Ausweise | |
|---|---|---|---|---|
| Alle Ausweise | 282 | 209 | 73 | 452 |
| Verbrauchsausweise | 196 | 134 | 62 | 334 |
| Bedarfsausweise | 86 | 75 | 11 | 118 |
Dämmung oberste Geschossdecken
| 2019/2020 | seit 2000 | |
|---|---|---|
| Anzahl Gebäude | 5 | 114 |
| Gedämmte Fläche oberste Geschossdecken | 9.295 m² | 69.995 m² |
Projektbeispiel: Dämmung der obersten Geschossdecke
Dr.-Theo-Schöller-Schule
Im Zuge der Dachsanierung der Dr.- teuer geworden wäre. Um den Aufwand legt. Mit dieser Variante ist sichergestellt, Theo-Schöller-Schule, Schnieglinger zu minimieren, wurde die gesamte Flä- dass die oberste Geschossdecke ge- Straße 38, wurde in zwei Bauabschnit- che ausschließlich mit ganzen, also un- dämmt ist und der Dachraum jederzeit ten entsprechend der Nachrüstpflicht geschnittenen, trittfesten Dämmplatten zuverlässig begangen werden kann, angemäß EnEV die oberste Geschossdecke ausgelegt. Überall dort, wo Platten hät- dererseits aber nicht unnötig viel Geld gedämmt. Da die Decke von zahlreichen ten geschnitten werden müssen, wurde in einen Dachboden investiert wird, der Balken und Streben unterbrochen wird, mit loser Dämmung aufgefüllt. Um den rein für Wartungszwecke, nicht aber für hätte eine Dämmung im herkömmlichen Dachraum regelmäßig begutachten zu Lagerzwecke oder mehr verwendet wer- Sinn zu sehr viel Anpassungsarbeiten ge- können, wurden zusätzlich Wartungs- den darf. führt, was wiederum unverhältnismäßig wege in Form von losen Platten ausge-
Gedämmte oberste Geschossdecke
Dr.-Theo-Schöller-Schule
Einwerben von Fördergeldern 3.10
Von Bund, Ländern und Kommunen werden unter anderem Beleuchtungs- spiel siehe unten). Weiterhin konnte werden regelmäßig Förderprogramme sanierungen gefördert. In Schulen, Kin- für die Erstellung des Energiekonzepts aufgelegt. Dabei können u. a. bauliche dergärten, Jugendfreizeiteinrichtun- zum klimaneutralen Tiergarten eine Energieeffizienzmaßnahmen Zuwen- gen, Sportstätten und Schwimmhallen Förderung durch das Bayerische Staatsdungen erhalten. werden 40 % der zuwendungsfähigen ministerium für Wirtschaft, Landesent- Die drei wichtigsten Fördermittelgeber Ausgaben vom Bund bezuschusst (Bei- wicklung und Energie erreicht werden. in diesem Bereich sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bewilligte Fördermittel - Stand 2020 und nukleare Sicherheit (BMU), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Das Förderprogramm, welches in den letzten Jahren wiederkehrend in Anspruch genommen wurde, ist die Kommunalrichtlinie des BMU. Hierin
| 2019/2020 | seit 2000 | |
|---|---|---|
| Zuschüsse | 65.244 EUR | 2.517.563 EUR |
| Zinsverbilligte Kredite | - | 7.575.779 EUR |
| Zinsvorteile (geschätzt) | - | 1.136.000 EUR |
Projektbeispiel: Beleuchtungssanierung mit LED-Technik
in der Turnhalle Birkenwaldschule
Die Birkenwaldschule mit Turnhalle in der des Wartungsaufwandes. Diese Maßnah- nur bei ca. 80 Lumen/Watt liegt. Sehr Herriedener Straße 25 liegt im Westen me wird durch die Klimaschutzinitiative preiswerte LEDs erreichen teilweise nur von Nürnberg. Sie wurde in den 70er Jah- „Klimaschutztechnologie bei der Strom- 50 bis 60 Lumen/Watt. Voraussichtlich ist ren als kompletter Neubau errichtet. Die nutzung“ des Bundesministeriums für in Zukunft eine Lichtausbeute von ca. 200 Turnhalle mit vier Einzelhallen hat eine Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- bis 250 Lumen/Watt realistisch. Diese An- Nettogrundfläche von ca. 2.845 m². Die heit (BMU) mit 40 % der Kosten bezu- gaben beziehen sich rein auf das Leucht- Beleuchtungssituation vor der Sanierung schusst. mittel (LED) ohne Vorschaltgerät, Diffusor entsprach nicht mehr den Anforderungen. Durch den Ersatz der alten Leuchten und usw. Die bei diesem Projekt eingesetzten den zusätzlichen Einsatz von Präsenz- Leuchten verfügen im Gesamtleuchten- Die vorhandene Beleuchtung in der Turn- meldern wird eine Stromeinsparung von system (inkl. Vorschaltgerät, Diffusor halle, ohne Nebenräume, wurde erneu- 61 % bei der Beleuchtung in den mo- usw.) über eine sehr hohe Effizienz (ca. ert. Hierbei wurden die vorhandenen dernisierten Teilbereichen erreicht. Dies 110 Lumen/Watt). Leuchten mit konventionellen Vorschalt- sind ca. 23.000 kWh Strom pro Jahr. Bei geräten durch hocheffiziente LED-Leuch- einer angenommenen Lebensdauer von ten ersetzt. Die Steuerung der Leuchten 20 Jahren ergibt sich hieraus eine Einspaerfolgt präsenz- und tageslichtabhängig. rung von ca. 270 Tonnen CO über die ge- Durch die energieeffizienteren Leuchten samte Laufzeit. Dies entlastet den städtiund die teilweise bedarfsabhängige Re- schen Haushalt und stellt einen wichtigen gelung wird eine hohe Stromeinsparung Beitrag zum Klimaschutz dar. Zusätzlich erzielt, bei gleichzeitiger Verringerung werden durch die höhere Lebensdauer der LED-Leuchten der Wartungsaufwand verringert und weitere Kosten eingespart.
Lichtausbeute: Was wurde schon er-
reicht, und was kann noch erreicht werden? Die maximale Lichtausbeute weißer LEDs liegt aktuell bei 164 Lumen/Watt,
vor der Sanierung
wobei die durchschnittliche Lichtausbeute
nach der Sanierung
Projektbeispiel: EU-gefördertes Projekt für
100 % erneuerbare Energieversorgung
Die Stadt Nürnberg nimmt seit Dezem- Heizwärmebedarfs eine Speicherung schaffung von Forschungs- und Entwickber 2020 mit dem Kommunalen Ener- von Sonnenergie für den Winter not- lungsleistungen, um die Entwicklung giemanagement als Projektleitung am wendig machen könnte, kann die ganz- bahnbrechender innovativer Lösungen EU-Förderprojekt „procuRE“ teil. Nach jährig notwendige Gebäudekühlung im durch wettbewerbliche Ausschreibundem Projekt „EDI-Net“, welches An- israelischen Eilat vermutlich direkt mit gen zu fördern. Durch die Teilung der fang 2019 abgeschlossen wurde (siehe Photovoltaikstrom umgesetzt werden. Risiken und des Nutzens, die mit dem Artikel im Energiebericht 2019), ist dies Forschungs- und Entwicklungsprozess erneut ein internationales Projekt, das verbunden sind, und die Bereitstellung aus dem EU-Programm „Horizon 2020“ erster Kundenreferenzen für Unternehgefördert wird. Dieses Mal profitiert men, schafft die vorkommerzielle Bedie Stadt Nürnberg von einer Förde- schaffung die Voraussetzungen für rung in Höhe von etwa 1,5 Millionen eine breitere Marktakzeptanz der Euro, davon knapp 1,3 Millionen Ergebnisse. Euro für Investitionen. Insgesamt Nach drei Auswahlprozessen werden werden von den sechs teilnehmen- die siegreichen Bieter, die die besten den Kommunen in procuRE sogar Technologien zur Erreichung des Ziels 7,68 Millionen Euro investiert. nahtlos integrieren, die Lösung in Die kommunalen Projektpartner drei Schulen und drei Bürogebäuden befinden sich in Portugal, Spanien, demonstrieren. In Nürnberg ist das Slowenien, Israel und der Türkei. Das Pilotgebäude die Grundschule Ziel des Projekts ist, bestehende Nicht- Zerzabelshof mit Kinderhort. wohngebäude auf eine 100 % erneu- Die Ergebnisse des Projekts – replizierbaerbare Energieversorgung aufzurüsten. re und vermutlich modulare Lösungen Die besondere Herausforderung besteht Projektbausteine, die von den – sollen schließlich einen Weg für die Dedarin, die Gebäude nicht nur bilanzi- Bietern bearbeitet werden sollen karbonisierung der 35 Millionen kommuell erneuerbar, sondern im besten Fall naler Bestandsgebäude in Europa ebnen komplett autark zu versorgen. Hierbei Das Vergabeprinzip der vorkommerzi- und Best-Practice-Beispiele aufzeigen, müssen u.a. die unterschiedlichen An- ellen Auftragsvergabe (Pre-Commercial die weltweit umgesetzt werden können. forderungen in den jeweiligen Klima- Procurement), welches hier von der EU Es ist geplant, das Projekt im Mai 2024 zonen beachtet werden. Während in erstmalig im Gebäudeenergiesektor an- mit einer fertig entwickelten und erprob- Nürnberg die Deckung des winterlichen gewendet wird, ist die öffentliche Be- ten Lösung abzuschließen.
Procurers Supporting Organisations
This Project has received funding from the European Union‘s Horizon 2020 research and innovation programme under agreement No 963648
Pilot- bzw. Innovativprojekte 3.11
Die Entwicklung und Durchführung Themen anzustoßen. Dabei zu lernen, erforderlichen Rahmenbedingungen von Pilot-, Lern- und Demonstrations- Erfahrungen auszuwerten und daraus sowie der Wissenstransfer sind notprojekten ist ein wichtiges Arbeitsfeld, Schlussfolgerungen zu ziehen für oder wendige Bestandteile solcher Projekte. um neue Materialien oder Technolo- gegen einen Einsatz bei Nachfolgeprogien zu testen oder auch ganz neue jekten oder die Beschreibung der dafür
Projektbeispiel: Alternatives Kühlkonzept
für das Gemeinschaftshaus Langwasser
Die Innensanierung des Gemein- Nach eingehender Diskussion mit Pla- Wärmetauscherfläche mit zwei in Reihe schaftshauses Langwasser in der nungsteam und Bedarfsträger entschied geschalteten Plattenpaketen gewählt. Zu- Glogauer Straße wurde Anfang 2021 man sich für das alternative Konzept mit sätzlich wird das in der Abluft zu versprünach mehrjähriger Baumaßnahme ab- aus mehreren Maßnahmen bestehender hende Wasser mit einer geringen Menge geschlossen. Eine der Hauptaufgaben effizienter Kühlstrategie: an Seifenlauge versetzt, was die Oberfläder Maßnahme war es, die beiden chenspannung des Wassers verringert, Veranstaltungsräume „Großer Saal“ Lüftungsanlage mit und somit noch mehr Kühlleistung ermögund „Kleiner Saal“ hinsichtlich der Verdunstungskühlung licht. Neben der automatisierten Spülung Veranstaltungstechnik auf den aktu- der Säle mit kühler Nachtluft in Verbinellen Stand der Technik zu bringen, Außenliegender Sonnenschutz dung mit Abluftunterstützung der Lüfaber auch die Lüftungsanlage zu er- tungsanlage ist die dritte wichtige Maßneuern. In diesem Zuge standen auch Nachtauskühlung über motorische nahme eine strahlungsgesteuerte und die künftigen Anforderungen an das Fensterflügel mit unterstützender effektive außenliegende Verschattung. Raumklima zur Diskussion, da gerade Lüftungsanlage der große Saal immer wieder mit sehr Rahmendaten Technik: vielen Besuchern ausgelastet wird. Im Um die Kühlleistung der Verdunstungs- Rahmen der Planungsgespräche wurde kühlung (die Abluft wird mit Wasser Luftmenge Lüftungsgerät: 20.000 m³/h daher eine Kühlung der beiden Säle in besprüht: durch den Entzug der Ver- Betracht gezogen. Die anfangs favor- dunstungswärme wird diese abgekühlt Kühlleistung Verdunstungskühlung: isierte aktive Kühlung wurde wegen - gleichzeitig wird über dünne Platten im 88 kW (Abkühlung von 35°C hoher Betriebskosten im Planungsteam Wärmetauscher die Zuluft gekühlt) für Außenluft auf 21°C Zuluft) frühzeitig hinterfragt, und ein alterna- Spitzenlasten bei vielen Besuchern und tives Kühlkonzept als Variante in den sommerlichen Temperaturen noch zu Wasserverbrauch: Planungsprozess mit eingebracht. erhöhen, wurde ein Gerät mit erhöhter 100 Liter/Stunde – im Kühlfall
WRG Simulation Sommerbetrieb indirekt adiabat Kühlen
55725 / 001v5 / Gemeinschaftshaus Langwasser Generalsanierung / Burdack_G Datum: 10.06.2021 WRG-Simulation / Anl. Säle / v02 / intern 20.000m³/h QWRG 88,1 kW FOL ABL 31,8°C 206 Pa 26,0°C 45,6 %r.H. 19,4 °C 50,0 %r.H. 13,4g/kg 99,6%r.H. 10,5g/kg ##### 3359 33,41 °C 20,26 °C 6,1 m³/h WRG-Regelklappe 100,0 % 33,41 °C -15,91 °C 20,26 °C 20,6 °C 99,6%r.H. AUL ZUL 35,0°C 21,1°C 40,0 %r.H. 85,8 %r.H. 14,1g/kg 199 Pa 14,1g/kg ##### 2620 20.000m³/h QWRG 88,1 kW mK 0 kg/h Q- 25,9 kW
Anzahl der Besprühungsdüsen: 36 Stück – je Wärmetauscher 18 Stück
Im Rahmen des energetischen Monitorings werden nun die Anlagen- und Betriebsdaten während der nächsten beiden Jahre genauer betrachtet und dahingehend optimiert, dass alle drei Maßnahmen aufeinander abgestimmt so funktionieren, dass für die Besucher auch bei hochsommerlichen Temperaturen annehmbare Raumklimasituationen vorherrschen.
Simulation Sommerbetrieb
Gemeinschaftshaus Langwasser
(Quelle: Howatherm)
© HOWATHERM Klimatechnik GmbH Version 4.4
Projektbeispiel: Energieeffiziente Klimatisierung im Fembohaus
Im Fembohaus führen heiße Sommer dann aktiviert, wenn über die Außenregelmäßig zu hohen inneren Raumtem- lufttemperatur Kühlpotenzial vorhanperaturen. Die große unverschattete den ist. Die sogenannte spezifische Ven- Südfassade, mit relativ vielen Fens- tilatorleistung der Anlage, der SFP-Wert, tern, trägt wesentlich dazu bei. Au- liegt mit SFP1 in der besten möglichen ßenliegender Sonnenschutz ist wegen Kategorie. des prominenten Denkmalgebäudes nicht möglich. In Folge dessen wurden Raumtemperaturmessungen durchgeführt und gemeinsam mit den Nutzenden ein geeignetes Nachtlüftungskonzept entwickelt. Die sogenannte freie maschinelle Nachtkühlung ist dafür eine geeignete Lösung. Hierbei zieht ein Ventilator, der sehr wenig elektrische Energie benötigt, nachts kalte Luft durch das Gebäude, welche zur Auskühlung beiträgt. Die freie Nachtauskühlung funktioniert bei geöffneten Fenstern natürlich auch ohne Ventilator. Da im Stadtmuseum aber hohe Anforderungen an den Einbruchsschutz bestehen, bewältigt der Ventilator den hohen 2-fachen Luftwechsel durch kleine einbruchsichere Öffnungen. Die Steuerung des Ventilators erfolgt über eine Temperaturdiffe-
Außenansicht Süd Ventilator im Fembohaus
renzautomatik, welche die Lüftung erst
Simulation Überhitzung Fembohaus
| Tag 1 | Tag 2 | Tag 3 | Tag 4 | Tag 5 |
|---|---|---|---|---|
| 40° | ||||
| 30° | ||||
| 20° | ||||
| 10° | ||||
| 0° | ||||
| 8:00 8:00 8:00 8:00 8:00 Raumlufttemperatur Empfindungstemperatur Außentemperatur Übertemperatur (innen - aussen) Mittlere Übertemperatur |
Projektbeispiel: Hybride Lüftungssysteme für Gründerzeitschulen
Spätestens wenn bei bestehenden zenden bei ihrer Lüftungsaufgabe. Im
Sondierung der Bestandsschächte an der
Schulgebäuden die Erneuerung der Sommer kann es zudem zur Nachtlüf-
Bismarckschule. Die Schachtköpfe wurden nach
Fenster ansteht, ist es notwendig, sich tung und damit Nachtauskühlung ge-
dem 2. Weltkrieg abgebrochen, die Schächte sind
mit der Raumluftqualität zu beschäf- nutzt werden. jedoch noch vorhanden und funktionstüchtig. tigen. Messungen im Bestand haben gezeigt, dass die vom Umweltbundesamt empfohlenen Richtwerte für die CO-Konzentration in Klassenzimmern bereits nach wenigen Minuten Unterricht überschritten werden. Eine ausreichende Lüftung alleine über das manuelle Öffnen der Fenster ist jedoch zur
Bedienoberfläche
kalten Jahreszeit im Unterrichtsablauf
Raumautomation
kaum zu organisieren. Andererseits stellen konventionelle Lüftungssysteme, ob In der Adam-Kraft-Realschule wird für zentral oder dezentral, bei denkmalge- die Steuerung und Regelung der Komschützten Gebäuden aufgrund inakzep- ponenten Lüftung, elektrische Fenster tabler Fassaden- und/oder Deckendurch- und Außenjalousie, ein smartes Raubrüche in der Regel keine Lösung dar. mautomationssystem genutzt. Es bietet Eine Lösung liegt möglicherweise seit die Möglichkeit, sowohl Sensoren (Tem- Jahrzehnten unter Putzschichten und peratur, Feuchte und CO) und Aktoren Mauerwerk verborgen. Denn in allen (Motoren von Jalousie und Fenster) als bisher vom Hochbauamt untersuchten auch Bedienelemente (Funkschalter, Gründerzeitschulen finden sich bau- Bedientableaus) drahtlos einzubinden. zeitliche Luftschachtsysteme, welche Damit kann nicht nur ein minimaler Einursprünglich der Beheizung der Klassen- griff in die Bausubstanz sichergestellt, räume dienten. Thermischer Auftrieb sondern auch eine nutzer- und proführte warme Luft aus dem Heizkeller jektspezifische Bedienung ermöglicht über Kanäle in die Klassenräume. Ein werden. Neben den oben genannten zusätzlicher Kanal leitete die Abluft aus Funktionen Grundbelüftung bei Anweden Räumen über Dach. Im Zuge des senheit und Nachtlüftung im Sommer späteren Einbaus von Heizkörpern wur- ist auch eine einstrahlungsabhängige den diese ausgeklügelten Systeme dann Jalousieautomatik implementiert, welstillgelegt, womit zukünftig zwar für che im Sommer die Aufheizung durch eine effizientere Beheizung, aber nicht solare Einstrahlung besonders bei Nichtmehr für eine ausreichende Belüftung belegung des Klassenraumes vermingesorgt war. dert. Die Bedienung der Komponenten, In einem Pilotprojekt an der Adam- eine CO-Ampel zur Visualisierung der Kraft-Realschule und der Bismarckschu- Raumluftqualität und die Darstellung le soll die Reaktivierung der historischen der Messwertverläufe können über je- Schächte für ein zeitgemäßes hybrides des webfähige Endgerät erfolgen. Lüftungssystem erprobt werden. Im Dachraum installierte Abluftventilatoren ziehen die verbrauchte Luft aus den Klassenzimmern durch die Bestandskanäle über Dach. Frischluft strömt entweder bei geschlossenen Fenstern über Fensterfalzventile oder über elektrisch
Abluftventilator zu Testzwecken
öffnende Oberflügel nach. Das System
an bestehendem Schachtkopf
garantiert eine nutzerunabhängige
CO-Ampel
Grundlüftung und unterstützt die Nut- 2 im Dachgeschoss der Adam-Kraft-Realschule
Projektbeispiel: Heizungs-Einzelraumregelung
mit Web-Interface und Ausbaupotenzial
In der Grund- und Mittelschule Sper- individuelle Raumtemperaturen für die Auswahl weiterer Sensoren und auch berschule wird von Dezember 2020 bis Nutzungs- und die Abwesenheitspha- Aktoren. So ist es zum Beispiel vorstell- Frühjahr 2022 ein Pilotprojekt mit einer sen eingestellt. bar, Öffnungsmelder zu ergänzen oder neuartigen Einzelraumregelung für die Das System erkennt darüber hinaus Schaltbefehle für mechanische Lüf- Beheizung durchgeführt. Das System teilweise automatisch eine Raumbele- tungsklappen zu senden. baut auf den Erfahrungen des Vorgän- gung und reagiert bei Bedarf mit einer Am Ende des Pilotprojekts im Frühjahr gerprodukts auf, das seit Frühjahr 2019 Anhebung der Temperatur. Als weite- 2022 werden die Erfahrungen und ggf. ebenfalls an der Sperberschule getestet rer Nutzen lassen sich auch Luftquali- Energieeinsparungen ausgewertet und wurde. tätsdaten auswerten. So können zum mit den Erwartungen und Verspre- Ziel dieses Projekts ist, Erfahrungen zu Beispiel CO-Werte erfasst werden, die chungen des Herstellers verglichen. Betrieb und Wirkungsweise einer Ein- mit entsprechenden Endgeräten in den Sollte sich das System als komfortabel zelraumregelung im Zusammenspiel Räumen visualisiert werden könnten. und wirtschaftlich erweisen, ist ggf. mit der vorhandenen zentralen Hei- Die zugrundeliegende Technik erlaubt eine Anwendung in weiteren Gebäuzungsregelung zu sammeln. Darüber zukünftig den Einsatz einer großen den möglich. hinaus werden die Nutzenden im Gebäude eingebunden und geben Feedback z.B. zum Temperatur- und Bedienkomfort. Gemäß der Herstelleraussage kann das System insbesondere in älteren Bestandsgebäuden einen erheblichen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Auch dieser Effekt soll am Ende der Pilotphase nachgewiesen werden. Das „Upgrade“ gegenüber der alten Version ist mit einer neuen Funktechnik ausgestattet, die es erlaubt, mit nur einem zentralen Steuergerät die Thermostatventile aller Räume automatisiert zu regeln und Luftqualitätsdaten sowie Anwesenheitsinformationen zu erfassen. Der so genannte Long-Range-Funk (LoRaWAN) arbeitet auf der weit verbreiteten 868 MHz-Frequenz, die sehr energiearm ist und beispielsweise auch von den Umweltsensoren der weit verbreiteten Haus-Wetterstationen verwendet wird. Alle Informationen werden in einem übersichtlichen Web-Portal dargestellt. Dort lassen sich auch die Belegungen einzelner Klassenräume oder Gruppen von Räumen zeitlich exakt planen. Regelmäßige Nutzungszeiten und Sondernutzungen aller Räume werden über die grafische Oberfläche ganz einfach eingegeben. Genauso werden
Einzelraumregelung
Dashboard
Programm „KEiM - Keep Energy in Mind“ 3.12
Seit über 21 Jahren findet an Nürnber- KEiM-Beauftragten der Schulen (Lehr- er und tragen damit wesentlich zum ger Schulen das Energiesparprogramm kräfte) regelmäßig treffen. Im Rahmen KEiM-Energiesparerfolg bei! KEiM (Keep Energy in Mind) statt und des Arbeitskreises werden Themen und Ein wichtiger Bestandteil des Prohat sich zu einem festen Bestandteil der Methoden des Energiesparens disku- gramms ist der alljährlich stattfindende Klimaschutzaktivitäten der Stadt Nürn- tiert, er dient dem Erfahrungsaustausch Energiesparwettbewerb. Hierzu könberg entwickelt. So können auch die zwischen den Lehrkräften der einzelnen nen alle Nürnberger Schulen ein Projekt Schulen direkt mithelfen, die CO-Emis- Schulen (z. B. Markt der Möglichkei- einreichen. Diese Projekte reichen von sionen zu senken. ten) und bietet Anregungen zu jeweils Kalendern mit Energiespartipps, über aktuellen Themen. Hierbei wird immer Theaterstücke oder Filmclips bis hin zu Im Rahmen des KEiM-Programms arbei- ganzen „stromfreien“ Projekt-Tagen. ten die Umweltstation Nürnberg, ange- Auch die Einführung von Energiesgliedert am Institut für Pädagogik heriffs oder der Müllsortierung im und Schulpsychologie, und das Klassenzimmer kann besonders Kommunale Energiemanage- viel bei Kindern bewirken. Gement, als Teil des Hochbau- gen Ende eines Schuljahrs amts, eng zusammen. bewertet eine Jury alle Durch die Beteiligung eingereichten Projekte. von gleich zwei städ- Bis zu 2.700 Euro wintischen Einrichtun- ken als Preisgeld. Die gen verfügt das Pro- Schulen, die an dem gramm über große Wettbewerb teilneh- Unterstützung in der men, bekommen im Stadtverwaltung. Rahmen einer Preisverleihung eine Urkunde Ziel des 1999 initi- verliehen (2019: 66 ierten Programms ist Teilnehmer, Verleihung es, Schülerinnen und im Rathaussaal). Schüler aller Alters- Die Siegerprojekte des stufen für das Strom-, KEiM-Wettbewerbs wer- Heizenergie- und Was- den im Internet veröffentlicht sersparen zu sensibilisieren. und können so von anderen Denn das übliche Einsparpo- Schulen nachgemacht werden tential bei Schulen durch Änderung (www.keim.nuernberg.de). des Nutzungsverhaltens liegt bei rund 10 %. Durch die thematische Aufwei- Aufgrund der Corona-Pandemie konntung des KEiM-Programms im Schuljahr wieder der Klimawandel in den te 2020 leider keine Preisverleihung 2018/2019 konnten spannende Pro- Fokus gerückt. Die Energiesparpro- stattfinden. Anstelle dessen wurden jekte zu den Zusatzthemen „Nachhal- jekte werden dann an den Schulen Videobotschaften der Referenten (Bau tiger Konsum“, „Abfall(vermeidung)“, von den KEiM-Beauftragten initiiert. und Schule) auf die KEiM-Homepage „umweltfreundliche Ernährung“ oder Durch diese Lehrkräfte wird das The- eingestellt. 42 Schulen konnten trotz „umweltfreundliche Mobilität“ durch- ma Energiesparen in den Unterricht Corona-bedingter Schulschließungen geführt und eingereicht werden. und ins Schulleben integriert; sie füllen ein oder sogar zwei Projekte durchfüh- Wichtiges Instrument hierbei ist der mit ihren Schülerinnen und Schülern ren und erhielten die entsprechenden KEiM-Arbeitskreis, bei dem sich die das Programm mit Leben und Pow- Preisgelder.
3.13
3.11 Öffentlichkeitsarbeit, Seminare/Vorträge/Führungen
Der Berichtszeitraum 2019-2020 war Seminare, Workshops, Vorträge, Führungen – Stand 2020 geprägt davon, dass 2020 aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen viele Termine gänzlich abgesagt, wesentlich eingeschränkt oder allenfalls online durchgeführt wurden. Dieser Umstand begrenzte die Reichweite der Öffentlichkeitsarbeit deutlich.
| 2019/2020 Anz./Teilnehmer | seit 2000 Anz./Teilnehmer | |
|---|---|---|
| Seminare, Workshops, Vorträge innerhalb des Hochbauamtes oder der Stadtverwaltung | 3 / 55 | 92 / 2.255 |
| Vorträge externer Veranstalter | 15 / 549 | 177 / 10.449 |
| Führungen | 10 / 300 | 120 / 3.500 |
Im bewährten Stil wurden von KEM, soweit möglich, verschiedenste Weiterbildungsveranstaltungen wie Seminare, Workshops, Vorträge und Führungen initiiert und durchgeführt oder es wurde daran mitgewirkt. Printmedien – Stand 2020 Inhouse-Seminare und Workshops haben das Ziel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hochbaus und der Technik des Hochbauamtes sowie der beteiligten Dienststellen und Eigenbetriebe fachlich weiterzubilden. Führungen zu interessanten energetischen Projekten ergänzen das Programm.
| 2019/2020 | seit 2000 | |
|---|---|---|
| Projekt-Infos | 4 | 82 |
| Energiespartipps | 1 | 35 |
| Themenbroschüren | 0 | 4 |
| Energieberichte | 1 | 11 |
| Hinweise zum Kommunalen Ener- giemanagement, herausgegeben durch den AK Energiemanage- ment beim Deutschen Städtetag | 1 | 6 |
| Veröffentlichungen Deutsches Institut für Urbanistik | 1 | 24 |
Ein wesentliches Mittel zur Information und Motivation stellen die verschiedenen Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit dar. Veröffentlichungen in diversen Fachzeitschriften, Broschüren, der städtischen Mitarbeiterzeitschrift „betrifft“ und in der Tagespresse ergänzen das Spektrum. Im Berichtszeitraum waren Mitarbeiter des KEM in verschiedenen Arbeitskreisen und Gremien tätig.
Eine Zusatzleistung ist die Teilnahme Teilnahme an Wettbewerben – Stand 2020
an Wettbewerben mit energetisch
| 2019/2020 | seit 2000 | |
|---|---|---|
| Teilnahmen | 5 | 33 |
| Preise | 1 | 8 |
| Preisgelder für die Stadt Nürnberg | --- EUR | 61.500 EUR |
interessanten Projekten, wie z. B. beim Bayerischen Energiepreis, beim Wettbewerb Kommunaler Klimaschutz, beim Denkmalpflegepreis u. ä.
Contracting-Projekte - Auswertung 3.14
Grundsätzlich wird zwischen Wärmelieferungs- und Energieeinspar-Contracting unterschieden:
| Erfahrungen positiv | Erfahrungen negativ |
|---|---|
| Qualitativ hochwertige Anlagentechnik | Schnittstellenproblematik – z. B. Es wird nicht warm - ist Contractor oder Heizungsabteilung zuständig? |
| Guter Service | Schnittstellenproblematik – z. B. Kesseldefekt kurz vor Vertragsende – wer trägt Verantwortung und Kosten? |
| Persönliche Ansprechpartner, die bei Bedarf zuverlässig, zeitnah und selbstständig agieren | BHKW-Laufzeit vom Contractor stark gedrosselt und damit unwirtschaftlich |
| Anpassungen und Problem- behebung meist unbürokratisch und schnell möglich | Gebäudeleittechnik ist nicht kompatibel mit der übergreifenden städtischen GLT |
| Keine gravierenden bzw. unlösbaren Probleme während der Vertragslaufzeit | Unzureichende Kooperation der Fach- dienststellen mit Contractor |
| Interne Konkurrenzsituation von Con- tractor zu Fachdienststellen | |
| Errechnete Einsparungen werden nicht erreicht | |
| Einsparerfolge werden ‚schöngerechnet‘ | |
| Erzwingen von Einsparpotenzialen auf Kosten der Nutzer z. B. knappe Raumtemperaturen | |
| Preisänderungsklausel der Contracting-Raten erweist sich als unwirtschaftlich für die Kommune |
2019/2020 seit 2000
Anz./Teilnehmer Anz./Teilnehmer
Wärmelieferungs-Contracting: Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung
Seminare, Workshops, Vorträge 3 / 55 92 / 2.255
einer Heizungsanlage durch den Cont-
innerhalb des Hochbauamtes
ractor (= Auftragnehmer), Verkauf der
oder der Stadtverwaltung
erzeugten Nutzenergie an den Contracting-Nehmer (= Auftraggeber).
Vorträge externer Veranstalter 15 / 549 177 / 10.449
Energieeinspar-Contracting:
Führungen 10 / 300 120 / 3.500
Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung von Energieeinsparmaßnahmen durch Contractor, Garantie der Einsparprognose, Refinanzierung durch erzielte Einsparung.
2019/2020 seit 2000
Projekt-Infos 4 82 Bereits seit dem Jahr 2002 beschäftigt
sich die Stadt Nürnberg mit dem The-
Energiespartipps 1 35 ma Contracting. Insgesamt wurden drei
große Contracting-Projekte durchge- Themenbroschüren 0 4 führt; alle sind bereits abgeschlossen:
Energieberichte 1 11 Wärmelieferungs-Contracting
für die Grundschule Hinweise zum Kommunalen Ener- 1 6 Hintere Insel Schütt,
giemanagement, herausgegeben 2002-2011
durch den AK Energiemanage-
ment beim Deutschen Städtetag Energieeinspar-Contracting
für den Bauhof Donaustraße und Veröffentlichungen Deutsches 1 24 das Förderzentrum Jean-Paul-Platz,
Institut für Urbanistik 2006-2015
Energieeinspar-Contracting für die Berufsschulen B4/B14, 2008-2019
Weiterhin wurden drei kleinere BHKW-Projekte im Rahmen eines Wärmelieferungs-Contractings mit der N-ERGIE abgewickelt. Der Vorteil hierbei liegt in der unbürokratischen und schnellen Die Schnittstellenproblematik bzw. sich Contracting für die Stadt Nürnberg Abwicklung. Zudem wird eine Kosten- Zuständigkeitsklärung hat sich als die nicht als geeignetes Instrument herausneutralität von Anfang an gewährleistet. größte Herausforderung erwiesen. gestellt hat. Contracting erscheint eher Obwohl im Vergleich zur Eigenbeschaf- sinnvoll für kleine Kommunen und Unter- Die Erfahrungen sind vielfältig; es gibt fung eine Wirtschaftlichkeit in der Vor- nehmen, die nicht über eigene Fachabteieine Reihe von Unwägbarkeiten, die betrachtung bei allen Projekten gegeben lungen bzw. Kompetenzen und die notvorher nicht absehbar sind. war, ist abschließend festzustellen, dass wendigen finanziellen Mittel verfügen.
Beleuchtung Weinstadl
50 56
Einsparerfolge
in Eigenbetrieben
| Einsparerfolge in Eigenbetrieben 57 | 4 51 |
|---|
4.0
4.0 Einsparerfolge in Eigenbetrieben
Auch durch die Eigenbetriebe der Stadt Die Eigenbetriebe widmen sich dem The- der Eigenbetriebe Stadtentwässerung Nürnberg werden technische Anlagen ma Energie- und Kosteneinsparung seit und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) betrieben, die teilweise einen großen vielen Jahren und erzielen dabei beacht- für die Klärwerke und Servicebetrieb Öf- Energiebedarf aufweisen und deshalb liche Erfolge. fentlicher Raum (SÖR) für die Straßenbeüber hohe Einsparpotenziale verfügen. Beispielhaft werden hier die Aktivitäten leuchtung dargestellt.
4.1
SUN – Reduzierung des Energiebedarfs
in der Stadtentwässerung – drei Beispiele
Energiecontrolling
Abwasserableitung, Abwasserreinigung Um hier den Überblick zu behalten, Bi- In den Jahren 2019 und 2020 wurde sowie Umweltanalytik benötigen viel lanzen zu erstellen, Kennzahlen zu bil- ein Softwaresystem eingeführt, das alle Energie. Soviel, dass die SUN größter Ein- den, um letztendlich in der Auswertung Energiemengen erfasst und aggregiert. zelverbraucher an Energie im städtischen von hochauflösenden Datenreihen die Das System koppelt sich dabei mittels Vergleich ist. Dabei verteilt sich der Ener- gewünschte Energieeinsparung zu erhal- sogenannter IPCs vor Ort via Modbus gieverbrauch auf die unterschiedlichsten ten, benötigt es eine professionelle Soft- an Stromzähler an und liest diese im 15- Medien und Einsatzbereiche. Der Strom- warelösung. min Takt aus. Prozessdaten können via verbrauch des Kanalbetriebs verteilt sich „Aufgrund einer soliden Datenbasis, die CSV-Import aus den Leitsystemen von auf über 100 Bauwerke im gesamten in Excel bereits vorlag, konnte das Sys- Kanalbetrieb und Klärwerk eingesam- Stadtgebiet. In den Klärwerken 1 und 2 tem Stück für Stück aufgebaut werden“, melt werden. Noch nicht automatisch sowie in den angrenzenden Gebäuden so Matthias Germeroth, Energiemanager einlaufende Daten oder Jahreswerte, für der Verwaltung, des Kanalbetriebs und bei SUN. „Energiecontrolling ist dabei die eine automatische Erfassung nicht Umweltanalytik sind über 700 Stromzäh- keine One-Man-Show. Neben der Admi- wirtschaftlich wäre, werden derzeit maler verbaut. Hinzu kommen Dutzende nistration bedarf es Kollegen aus IT, Leit-, nuell eingetragen. Geplant ist auch eine Wärme- und Kältemengenzähler, Werte Prozess-, Maschinen- und E-Technik so- Auslesung mittels speziellem Handerfasüber Treibstoffverbräuche des Fuhrparks wie Bauunterhalt, um den Datenbestand sungsgerät, z.B. für monatliche Ablesunund unzählige Daten aus den Leitsyste- kontinuierlich zu plausibilisieren und gen. men für Wasser, Schlamm und Klärgas. Schlüsse aus den Berichten zu ziehen.“
Energiecontrolling bei SUN
58
Energieeffiziente Antriebstechnik in Klärwerk 1+2
Weltweit liegt der Anteil des Stromver- vorhandenen Ressourcen sparsam umzu- rund 46.000 kWh pro Jahr an Einsparung brauchs der Industrie, laut der internatio- gehen,“ konstatiert Herr Boeckmann, der erwartet – in etwa dem Jahresstromvernalen Energieagentur IEA, bei 40 %, wo- in 2021 in seinen verdienten Ruhestand brauch von elf 4-Personen-Haushalten. bei etwa zwei Drittel auf Elektromotoren gehen wird. Doch nicht nur Herr Boeckmann setzt sich entfallen. Die Liste der Einsatzbereiche „Als Sachgebietsleiter der Elektrotechnik im Sachgebiet Elektrotechnik für das Theeines Elektromotors in der Abwassereini- in den Klärwerken 1 und 2 ist es unter an- ma Energieeffizienz ein. So kennt auch gung ist lang und daher auch der Anteil derem meine Aufgabe, darauf zu achten, Herr Lindner als langjähriger Mitarbeiter am Gesamtstromverbrauch bei SUN. He- dass elektrischer, regenerativer Strom effi- die Stellschrauben für saubere und effizienbeschnecken, Pumpen, Gebläse, Rühr- zient eingesetzt wird und ich nehme mir te Energie im Klärwerk nur zu gut. Im Jahr werke, Räumer und vieles mehr werden heraus, ab und zu auch mal das Licht aus- 2020 ließ er den größten Teil der Beleuchin den Klärwerken damit betrieben. zuschalten, wenn es nicht benötigt wird. tung in den Verwaltungs- und Laborge- Das Sachgebiet Elektrotechnik um Herrn Da Kleinvieh auch Mist macht, sollte je- bäuden gegen LED-Technik austauschen. Boeckmann widmet sich seit Jahren im der in seinem Umfeld die Vorbildfunktion Anlagenunterhalt der Modernisierung einnehmen. Schließlich kommt Beruf ja solcher Antriebe und ist dabei auf der auch von Berufung und somit sind wir die Höhe der Zeit. Defekte Motoren, in die besten Fachleute.“ war der augenzwin- Jahre gekommene oder Antriebe mit be- kernde Kommentar zu seiner beruflichen sonders hoher Leistung und Betriebsstun- Tätigkeit. denzahl werden ausschließlich durch IE4 Derzeit werden im Klärwerk 2 zahlreiche oder gleich IE5 Motoren ersetzt. Wo mög- Antriebe zum Austausch vorbereitet. Eine lich, sorgen Frequenzumrichter zusätzlich vorher/nachher Vergleichsmessung soll für eine an den Bedarf angepasste Dreh- zeigen, ob die erwartete Einsparung erzahlregelung. „Als Mitarbeiter in einem reicht wird. Im Abwasserhebewerk des Umweltbetrieb sollte es auf der Hand lie- Sandfilters im Klärwerk 2 werden alleine gen, die Umwelt zu achten und mit den durch den Austausch von drei Antrieben Vorher-Messung eines Antriebs
Kläffizient – Klärwerke als Akteure am Energiemarkt
Der Lehrstuhl für Energieverfahrenstech- Not lässt sich jedoch eine Tugend ma- ben wird. Bei der Elektrolyse entsteht nik der Friedrich-Alexander-Universität chen: Bei hohen Temperaturen reagiert Sauerstoff, den die Kläranlagen zur bioin Erlangen (FAU) koordiniert das Projekt Kohlendioxid unter Zugabe von Wasser- logischen Reinigung des Schmutzwassers „Kläffizient“, mit dem das Potential von stoff zu Methan und Wasser. Dieses Ver- nutzen können. „Der Methanisierungs- Klärwerken als Strom- und Gasanbieter fahren wird Methanisierung genannt. modellanlage im Klärwerk Nürnberg wird auf dem Energiemarkt simuliert und ex- „Die Methanisierung ist eine Schlüssel- allerdings keine Elektrolyse vorgeschaltet, perimentell erforscht wird. Das dreijährige technologie der Energiewende. Nur als der Wasserstoff kommt für den Versuchs- Projekt, an dem die Stadtentwässerung Methan kann Wasserstoff aus erneuer- betrieb noch aus Flaschen“, erklärt Matund Umweltanalytik Nürnberg (SUN) baren Energien einfach, jederzeit und thias Germeroth, Energiemanager bei und die eta Energieberatung GmbH be- überall genutzt werden. Gleichzeitig SUN. Bei der Simulation des Energiesysteiligt sind, startete im Oktober 2020. Es wird das CO aus unseren Kläranlagen tems der Kläranlage im Modell werde die wird vom Bundesministerium für Wirt- klimawirksam gebunden“, erklärt Pro- Elektrolyse jedoch berücksichtigt. schaft und Energie (BMWi) mit rund jektkoordinator Prof. Dr.-Ing. Jürgen 400.000 Euro gefördert. Karl vom Lehrstuhl für Energie- Bei der Reinigung von Abwasser entsteht verfahrenstechnik der Klärgas, das zu zwei Dritteln aus Methan FAU. Der benöund zu einem Drittel aus Kohlendioxid tigte Wasserstoff besteht. Während der Methananteil des stammt idealer- Klärgases in Blockheizkraftwerken zur weise aus der Elek- Wärme- bzw. Stromerzeugung genutzt trolyse von Waswird, entweicht das klimaschädliche Koh- ser, die mit Strom lendioxid in die Atmosphäre. Aus dieser aus erneuerbaren Energien betrie-
4.2
Service öffentlicher Raum (SÖR)
Energieeinsparung Straßenbeleuchtung
Der Umbau der Straßen- und Stadtbe- Ende des Jahres 2020 lag der Anteil Seit Start des LED-Projekts in 2011 leuchtung von konventioneller Tech- an LED-Beleuchtungsanlagen im gesam- konnte bis Ende 2020 der jährliche Enernik auf die deutlich energieeffizientere ten Netz der Straßenbeleuchtung bei gieverbrauch insgesamt um 3,3 GWh LED-Technik wurde auch in den Jahren rund 21 %. gesenkt werden. 2019 und 2020 vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum weiter intensiviert.
Entwicklung Stromverbrauch
für Straßenbeleuchtung 30
je km Straße in MWh/km
Entwicklung Stromkosten
für Straßenbeleuchtung 5000
je km Straße in EUR/km
Die Darstellung des Stromverbrauches anschaulich die umfangreichen Aktivitä- damit erreichten Effizienzsteigerungen in je Kilometer beleuchtete Straße belegt ten für diesen Verbrauchsbereich und die den letzten Jahren.
LED-Beleuchtung Weinstadl LED-Beleuchtung Hafenkreisel LED-Beleuchtung
Karl-Schönleben-Straße
Abbildungsnachweis Seite 3: Planungs- und Baureferat Stadt Nürnberg
Seite 19: Grafik Fernwärmebestandteile N-ERGIE Aktiengesellschaft
Seite 20: Grafik Strompreisbestandteile N-ERGIE Aktiengesellschaft
Seite 33: Foto: Ingenieurbüro Bautz IBB
Seite 35/36: Fotos: Architektengemeinschaft Grundschule Thoner Espan GbR, baum-kappler architekten gmbh | Junk & Reich Architekten BDA, Fotograf: Ralf Dieter Bischoff
Seite 37: Fotos: Ing+Arch
Seite 43: Grafik Howatherm Klimatechnik GmbH
Seiten 52/53: Grafik Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) der Stadt Nürnberg
Seite 53: Grafik Friedrich-Alexander-Universität Erlangen
alle anderen: Hochbauamt Stadt Nürnberg
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 08.12.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
N-ERGIE Aktiengesellschaft: Klimaneutrale Stromversorgung in Nürnberg und CO2-
Minderungsprogramm
Bericht:
In dem Bericht erläutert die N-ERGIE Aktiengesellschaft die verschiedenen Mittel und Wege der Klimaneutralität in der Stromversorgung. Die Begriffe Stromzertifikate und Herkunftsnachweise werden erklärt und es wird erläutert, warum die N-ERGIE Aktiengesellschaft ihre Privatkunden mit diesem Produkt versorgt. Daneben werden die eigenen Aktivitäten und Investitionen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien vorgestellt.
Desweiteren wird die Entwicklung des CO2-Minderungsprogramms im Jahr 2021 sowie die Planungen für das Jahr 2022 vorgestellt. Hierbei bleibt das vorgesehene Finanzvolumen unverändert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich um eine Fachdebatte über Erneuerbare Energien sowie das CO2-Minderungsprogramm. Beides ist nicht diversity relevant.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachverhalt:
N-ERGIE Aktiengesellschaft: Klimaneutrale Stromversorgung in Nürnberg und
CO2-Minderungsprogramm
Klimaneutralität und klimaneutraler Strom
Strom aus Anlagen, die über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden, gilt per Definition nicht als klimaneutral: Mit Einspeisung ins öffentliche Netz verliert dieser Strom aufgrund des Doppelvermarktungsverbotes den „Grünstromstatus“ und gilt offiziell als „Graustrom“ mit der CO2-Fracht des bundesdeutschen Strommixes.
Klimaneutraler Strom wird zum Beispiel in Anlagen erzeugt, die außerhalb des EEG errichtet und anhand privatwirtschaftlicher Verträge vermarktet werden (Power-Purchase-Agreements (PPA)). Auch Anlagen, die für die Deckung des Eigenverbrauches errichtet werden, gelten als klimaneutral.
Schließlich kann eine Vergrünung von Strom durch den Erwerb von Stromzertifikaten und Herkunftsnachweisen erreicht werden. Hierzu zählen die Verwendung von Zertifikaten, die die Herkunft von Strom aus Erneuerbarer Erzeugung (außerhalb des EEG) bestätigen, so zum Beispiel durch Wasserkraftanlagen in Deutschland oder Europa. Daneben gibt es die Möglichkeit, über CO2-Minderungsaktivitäten in anderen Bereichen (z. B. Aufforstung) bilanziell das durch die Stromerzeugung freigesetzte CO2 zu kompensieren und dies entsprechend zu zertifizieren. Da keine geschützte bzw. einheitliche Definition von Begriffen wie „Grünstrom“, „Öko-Strom“, „CO2-freier Strom“, „klimaneutraler Strom“, „nachhaltiger Strom“ existiert, erschwert dies zunehmend den Vergleich bzw. die Einschätzung hinsichtlich der Seriosität des Angebotes.
Die N-ERGIE Aktiengesellschaft verweist auf die enormen Flächenbedarfe und Investitionslasten, die notwendig wären, um ihren Stromabsatz aus zusätzlich errichteten Erneuerbare-Energien-Anlagen – beispielhaft aus PV-Anlagen – zu decken. Hierfür wären Flächen im Umfang von 15.400 Hektar und ein Investitionsvolumen von 10 Mrd. Euro notwendig. Dieser ist sowohl für die N-ERGIE Aktiengesellschaft als auch für die Region unrealistisch – nur der Weg über hochwertige Zertifikate stellt einen gangbaren Weg zur Klimaneutralität der verkauften Strommengen dar. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft übernimmt vorerst für die Jahre 2021 bis 2023, die Bereitstellung von hochwertigen Zertifikaten für alle Privatkunden; für Geschäftskunden beschafft sie entsprechende Zertifikate als Dienstleistung.
Zubau an Erneuerbare Energien – Status, Erwartungen und eigener Ausbau
Die N-ERGIE Aktiengesellschaft verweist daneben auf den enormen Zubau von EEG-Anlagen im Netzgebiet: Rund 58.500 Anlagen mit einer Leistung von ca. 2.700 MW wurden ins Netz integriert, welches nun jedoch an Kapazitätsgrenzen stößt und einer grundsätzlichen Neugestaltung des Rechtsrahmens bedarf. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft hat ein Portfolio von etwa 110 MW an eigenen Erneuerbaren Erzeugungsanlagen.
CO2-Minderungsprogramm der N-ERGIE Aktiengesellschaft
Das CO2-Minderungsprogramm der N-ERGIE Aktiengesellschaft hat im Jahr 2022 wieder ein Finanzvolumen von 800.000 Euro. Das Gesamtbudget wird auf verschiedene Förderpositionen verteilt; wie im Vorjahr liegt der Schwerpunkt auf die Förderung von Heizsystemen und den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Der aktuelle Stand der Ausschöpfung der Fördermittel für das Jahr 2021 bzw. die prognostizierte Entwicklung bis zum Jahresende wird vorgestellt. Prämisse der N-ERGIE Aktiengesellschaft ist, dass über das CO2- Minderungsprogramm vorrangig Maßnahmen gefördert werden, mit denen auch eine Wertschöpfung für die N-ERGIE Aktiengesellschaft generiert wird. Aus diesem Grund steht die Förderung eigener Produkte im Fokus.
Umweltausschuss der Stadt Nürnberg
am 8. Dezember 2021
Rainer Kleedörfer, Prokurist
Bereichsleiter Unternehmensentwicklung/Beteiligungen
Inhalt
Klimaneutralität und klimaneutraler Strom
Erneuerbare Energien
CO -Minderungsprogramm
Klimaneutralität
Der Begriff „klimaneutral“ ist international nicht einheitlich definiert
Der Duden definiert klimaneutral als „…das Klima weder positiv noch negativ beeinflussend“
Die Europäische Kommission stellte im Dezember 2019 den „Green New Deal“ vor; mit dem neuen
europäischen Klimagesetz soll das Klimaneutralitätsziel auf EU-Ebene rechtlich verankert werden
Der Artikel 4 des Pariser Klimaschutzabkommens formuliert in diesem Zusammenhang: „Zum
Erreichen des […] langfristigen Temperaturziels sind die Vertragsparteien bestrebt, sobald wie möglich
den weltweiten Scheitelpunkt der Emissionen von Treibhausgasen zu erreichen, […] und danach rasche
Reduktionen im Einklang mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen herbeizuführen,
um in der 2. Hälfte des Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von
Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken […] herzustellen.“
Klimaneutralität bedeutet somit, Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Dies kann geschehen durch
Vermeidung von CO -Emissionen oder durch Kompensation, also dem Ausgleich von Emissionen in
einem Sektor über Einsparungen von Treibhausgasen an anderer Stelle.
Quellen: https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20190926STO62270/was-versteht-man-unter-klimaneutralitatund https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/priorities/klimawandel/20180305STO99003/reduktion-von-co2-emissionen-eu-klimaziele-und-massnahmen
Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)
Mit Einspeisung ins öffentliche Netz verliert dieser Strom den „Grünstromstatus“ aufgrund des
gesetzlichen Doppelvermarktungsverbotes; dieser ist damit offiziell „Graustrom“ mit der CO -Fracht
des bundesdeutschen Strommixes und in Folge nicht klimaneutral
Für EEG-Anlagen ist die Ausstellung von Regionalnachweisen möglich (Verbrauch innerhalb eines
Umkreises von 50 km um die Erzeugungsanlage), so dass dieser Strom zu „Regionalstrom“ wird
Ortsgleicher Eigenverbrauch (in der Regel Photovoltaikdachanlagen)
Der Strom, der ortsgleich verbraucht wird und somit nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird, ist
klimaneutral; der in das öffentliche Netz eingespeiste Strom ist „Graustrom“ und nicht klimaneutral
Erzeugungsanlagen außerhalb des EEG
Sogenannte „Power Purchase Agreements“ (PPA), die außerhalb des Rechtsrahmens des EEG (keine
Einspeisevergütung, keine Größenbeschränkung, keine Flächenkulissenbeschränkung etc.) errichtet
werden; deren Strom ist klimaneutral
Erste PPA-Anlage mit einer installierten Leistung von rund 9 MWp der N-ERGIE wurde im ersten
Halbjahr 2021 in Betrieb genommen (Standort: Wässerndorf, Landkreis Kitzingen)
Zertifikate
:
Stromzertifikate und Herkunftsnachweise (HKN), die in der Regel in ortsfremden und nicht über das EEG
geförderten erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen generiert werden (häufig Wasserkraft in
Deutschland bzw. Europa)
Zertifikate von anderen CO -Minderungsaktivitäten (z. B. Aufforstung), welche bilanziell das durch die
Stromerzeugung freigesetzte CO ausgleichen
Mittlerweile unüberschaubare Anzahl an sonstigen Zertifikaten und Zertifizierern – Missbrauch nicht
auszuschließen
Sonstiges
:
Keine geschützte bzw. einheitliche Definition von Begriffen wie „Grünstrom“, „Öko-Strom“, „CO -freier
Strom“, „klimaneutraler Strom“, „nachhaltiger Strom“ vorhanden – dies macht einen Vergleich unmöglich
Auf EU-Ebene Grundsatzdiskussionen, ob Strom aus Kernkraft als klimaneutral klassifiziert wird
Erneuerbare Energien im Netzgebiet der N-ERGIE:
Rund 58.500 Anlagen mit einer kumulierten installierten Leistung von rund 2.700 Megawatt
(MW) bei starker Dominanz der Photovoltaik
Über 99,9 % der Anlagen speisen ganz oder anteilig in das öffentliche Stromnetz ein; dieser
Strom ist nicht klimaneutraler Strom sondern „Graustrom“
Dies betraf auch alle eigenen Anlagen der N-ERGIE mit einer kumulierten installierten
Leistung von rund 110 MW
Absatzportfolio Strom der N-ERGIE:
Rund 16.000 Gigawattstunden (GWh); davon rund 1.000 GWh an Privatkunden
Absatzportfolio Strom mit klimaneutralen Strom
Um das Absatzportfolio Strom von rund 16.000 GWh mit PPA-Anlagen klimaneutral zu
stellen, bedarf es:
Photovoltaik(freiflächen)anlagen mit einer installierten kumulierten Leistung von rund
15.400 MWp
Dies entspricht einem Flächenbedarf von rund 15.400 Hektar (~ 21.500 Fußballfelder)
Die Investitionskosten hierfür betragen rund 10 Mrd. €
Um „nur“ das Absatzportfolio Strom für die Privatkunden von rund 1.000 GWh klimaneutral
zu stellen, bedarf es:
Photovoltaik(freiflächen)anlagen mit einer installierten kumulierten Leistung von rund
960 MWp
Dies entspricht einem Flächenbedarf von rund 960 Hektar (~ 1.300 Fußballfelder)
Die Investitionskosten hierfür betragen rund 624 Mio. €
Nur mittels Zertifikaten kann die N-ERGIE ihren Kunden klimaneutralen Strom anbieten!!
Erneuerbare Energien
Klimaschutzziele nur mit umfassenden Ausbau der
Erneuerbaren erreichbar
Der Ausbau der Erneuerbaren
muss flächendeckend erfolgen –
überall in Deutschland und der EU
Im süddeutschen Raum wird dies
überwiegend Photovoltaik sein
Die Dachflächen sollten zwingend
genutzt werden
Es werden aber auch in Bayern
viele zehntausend Hektar mit
Freiflächenanlagen erschlossen
werden (müssen)
Vielfältige Konflikte absehbar
Quelle: Agora Energiewende, , Agora Verkehrswende, Stiftung Klimaschutz
Energiewirtschaftliche Herausforderungen aus dem
erforderlichen massiven Zubaubedarf der Erneuerbaren
Das Stromverteilnetz ist die entscheidende Infrastruktur, an der sich die Energiewende entscheidet!!
An diesem sind rund 99 % aller Erzeugungsanlagen und Gebäude angeschlossen
Das Stromübertragungsnetz spielt hierbei eine vernachlässigbare Rolle!!
Dieses ist relevant für den europäischen Stromhandel
Die Erzeugungsspitze der Erneuerbaren dimensioniert im aktuellen Rechtsrahmen den Stromnetzausbaubedarf im
Stromverteilnetz
Im Süden Deutschlands ist dies die „Mittagsspitze“ der Photovoltaik; im Wesentlichen an rund 100 Tagen à 4 bis 5
Stunden → rund 4 bis 5 % des Jahres
Die Stromverteilnetze in Süddeutschland sind jenseits der urbanen Zentren kaum mehr aufnahmefähig; dort soll aber der
massive Zubau der Erneuerbaren stattfinden
Folge ist ein gewaltiger Ausbaubedarf des Stromverteilnetzes (v. a. 20 kV und 110 kV inkl. Umspannwerke)
Dauer weit über eine Dekade, da Planungs- und Bauressourcen in der nötigen Dimension nicht vorhanden sind
Erschwerend wirkt eine massive Verteuerung von Bauleistungen und Material und eine stetige Verschlechterung
der Rahmenbedingungen für Stromverteilnetzbetreiber aus der Regulierung
Netz N-ERGIE: Zubau der Erneuerbaren – Status und
Erwartung; Daten sind repräsentativ für Süddeutschland
Aktuell Anfragen von Projektentwicklern über rund 4.500 MW (nahezu ausschließlich
Photovoltaik); erwarteter Zubau von jährlich 200–300 MW
2.700 MW
Wesentlicher Treiber ist der Zubau der Dach-PV-Anlagen Wesentlicher Treiber ist der Zubau der Freiflächen-PV
Netzengpasssituation im 20 kV- und 110 kV-Netz
Die Netzsituation bei N-ERGIE ist grundsätzlich
auf den gesamten süddeutschen Raum übertragbar
Das Beseitigen von Engpasssituationen im
20 kV-Netz löst die Herausforderung nicht;
der Engpass verschiebt sich nur in das
110 kV-Netz (rechts)
Im jetzigen Rechtsrahmen muss das 20 kV-
und das 110 kV-Netz großflächig um etwa den
Faktor 2 verstärkt werden
Dauer weit über eine Dekade und Kosten
(nur für die N-ERGIE) etwa 1 Mrd. EUR
Konsequenzen
Ohne kurzfristige Modifikation des Rechtsrahmens wird der erforderliche Ausbau der
Erneuerbaren nicht gelingen
Werden größere Anlagen zugebaut, erfordert dies regelmäßig Stromverteilnetzausbau
Viele neu hinzukommende (größere) Anlagen müssen über Jahre mit massiven Abregelungen
rechnen
Aber: Bei sehr großen Anlagen (ab ca. 250 MW) rechnet sich ggf. der Bau eines eigenen
„Einspeise-Umspannwerkes“ (Einspeisung in 380 kV-Netz) für den Anlagenbetreiber
→ Trend hin zu sehr großen Anlagen
Innerhalb des EEG dürfen nur Anlagen bis zu 20 MW errichtet werden
→ Trend hin zu Anlagen außerhalb des EEG (sogenannte PPA-Anlagen)
Lösungsansatz
Zeitnahe Anpassung des Rechtsrahmens
Keine Dimensionierung des Stromverteilnetzes auf die Erzeugungsspitze
Errichtung von Batteriespeichern in räumlicher Nähe zu neuen Erzeugungsanlagen ab einer
gewissen
Größe (bspw. ab 5 MW) durch den „Einspeiser“ (durch Verpflichtung oder Anreizsystem)
Hierdurch kann die „Mittagsspitze“ zwischengespeichert und tagesgleich zeitversetzt in das
Stromverteilnetz eingespeist werden
Konsequente Nutzung der Dachflächen
Perspektive: Regionale Nutzung des Stroms zur Wärmeerzeugung („Power-to-Heat“)
Perspektive: Erzeugung von „grünem“ Wasserstoff in kleinen Elektrolyseuren, dort, wo eine
räumliche „Ballung“ von Erneuerbaren gegeben ist (bspw. Nutzung bei Speditionen)
Aber: Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort muss dauerhaft sichergestellt werden!
CO -Minderungsprogramm
Budgetübersicht 2021
| Anzahl bewilligte Anträge Stand 03.11.2021 | Abgerufenes Budget Stand 03.11.2021 | Prognose abgerufenes Budget Ende 2021 | |
|---|---|---|---|
| Heizung | 629 | 310.010 € | 372.120 € |
| Erneuerbare Energien | 0 | 0 € | 0 € |
| Ladeinfrastruktur | 1.310 | 184.450 € | 221.340 € |
| KWK-Anlagen | 4 | 4.000 € | 5.000 € |
| Sonderprojekte | 4 | 14.391 € | 30.000 € |
| Innovative Projekte | 4 | 53.600 € | 80.000 € |
| Summe | 1.951 | 556.541 € | 708.460 € |
Heizsysteme und Erneuerbare Energien
Stand: 03.11.2021
Heizsysteme
Bisher wurden insgesamt 622 Anträge zu effizienten Heizsystemen bewilligt. Hiervon
werden 548 Brennwertgeräte, 19 Brennwertgeräte mit Solarthermieanlage und
55 Wärmepumpen bezuschusst. Im Jahr 2021 wurden bisher 7 Zuschussanträge für die Umstellung auf Fernwärme bewilligt.
Erneuerbare Energien
Es gab aktuell keine Zuschüsse. Die Position wurde für die Förderung von Solar-Cloud-
Lösungen bereitgestellt.
Ladeinfrastruktur und KWK-Anlagen
Stand: 03.11.2021
Ladeinfrastruktur
Bisher wurden Zuschüsse für die Installation von 1.310 Wandladestationen bewilligt.
KWK-Anlagen
In diesem Jahr konnte der Einbau von 4 KWK-Anlagen unterstützt werden; es handelt sich dabei
um 4 Brennstoffzellenheizungen.
Kommunikation 2021
Zusätzlich zum Budget gab es seitens der
N-ERGIE Aktiengesellschaft Aufwendungen
in der Kommunikation für:
Flyer
Pressemitteilungen
Marktpartner Veranstaltungen (online)
Endkundenveranstaltungen (online)
Anzeigen Print & Online
Je effizienter Ihre neue Heizung, desto höher unsere Förderung.
Förderprogramm 2022 (unverändert)
| Kriterien der Mittelvergabe | Gewichtung | Anmerkung |
|---|---|---|
| CO -Bilanz 2 | +++ | Energieverbrauch und damit auch CO -Ausstoß 2 soll gesenkt werden |
| Anzahl der erreichten Kunden | ++ | Kundenbindung (N-ERGIE), Anstoß zur Investition (N-ERGIE + Stadt Nürnberg) |
| Orientierung an Vergangenheitswerten | +++ | Bedarf abhängig von Förderposition |
| Abhängig vom Investitionsbedarf des Kunden | ++ | CO -Programm soll Anreiz schaffen bzw. Bonus 2 darstellen, Förderung kann kein relevanter Anteil der Investition sein (Überförderung!) |
| Innovationsförderungen | ++ | Förderung von innovativen und zukunftsträchtigen Technologien |
Allgemeines
Gesamtbudget für das Jahr 2022: 800.000 €
Das Gesamtbudget wird auf verschiedene Förderpositionen verteilt. Im Jahr 2022 wird es nur noch drei Förderpositionen geben, für die Kunden Förderungen beantragen können sowie zwei Förderpositionen für Sonderprojekte. Da die Position KWK-Anlagen im Jahr 2021 nur schlecht angenommen wird (aktuell 4 Anträge), wird es die Position im Jahr 2022 nicht mehr geben. Prämisse ist, dass über das CO -Minderungsprogramm vorrangig Maßnahmen gefördert werden, mit 2 denen auch eine Wertschöpfung für die N-ERGIE generiert wird. Aus diesem Grund steht die Förderung eigener Produkte im Fokus. Bei der Förderung von Heizsystemen wird zusätzlich eine neue Energieeffizienzklasse aufgenommen, weiterhin werden die Förderbeträge in Richtung Energieeffizienz erhöht. Aktuell wird geprüft, ob einzelne Bearbeitungsschritte des Förderprogramms automatisiert erfolgen können.
Verteilung des Budgets auf die einzelnen
Förderpositionen
| Förderposition | 2021 (ursprünglich) | 2021 (angepasst) | 2022 |
|---|---|---|---|
| Heizsysteme | 400.000 € | 400.000 € | 400.000 € |
| KWK-Anlagen | 30.000 € | 30.000 € | - |
| Erneuerbare Energien | 60.000 € | 20.000 € | 40.000 € |
| Ladeinfrastruktur | 100.000 € | 240.000 € | 250.000 € |
| Innovative Projekte | 180.000 € | 80.000 € | 80.000 € |
| Sonderprojekte der Stadt Nürnberg | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € |
| Gesamt | 800.000 € | 800.000 € | 800.000 € |
In 2022 wird verstärkt die Effizienz der Heizungsanlagen gefördert,
es profitiert aber nach wie vor jeder Kunde von der Förderung der
N-ERGIE und namhaften Herstellern
Heizung mit System-/
Produktlabel(ErP-Richtlinie) A A+ A++ A+++
Erdgas-Brennwert Effiziente Wärmepumpen Erdgas-Brennwert Effiziente Wärmepumpen
Heizsysteme Erdgas-Brennwert + Hybridheizungen
Solarthermie (Trinkwasser) Gasbrennwert plus Solarthermie (Heizungsunterstützend) Gasbrennwert plus Wärmepumpe
Maximale Zuschusshöhe
Max. Förderung durch N-ERGIE CO -Minderungsprogramm* 2
Sonderförderung HEIZUNG KOMFORT / WÄRME KOMFORT
Förderung durch ausgewählte, namhafte Heizungshersteller
200 €
200 €
200 €
400 €
400 €
400 €
700 €
600 €
1.000 €
600 €
* CO -Heizungsförderung entfällt für Heizöl / Flüssiggas
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit.
Rainer Kleedörfer
Prokurist, Bereichsleiter Unternehmensentwicklung/ Beteiligungen Tel.: 0911 802-58000 rainer.kleedoerfer@n-ergie.de
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 08.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Vorbeugender Hochwasserschutz in Nürnberg
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.07.2021
Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 09.08.2021
Anlagen: Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 19.07.2021 Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 09.08.2021 Sachverhalt Karte Gewässer mit hoher Priorität für den Hochwasserschutz Prioritätenliste Zeitplan Festsetzung Überschwemmungsgebiete Zeitplan Hochwasserschutzmaßnahmen
Sachverhalt (kurz):
Hochwasservorsorge ist in Nürnberg noch immer ein wichtiges Thema. Das Konzept zum Vorbeugenden Hochwasserschutz in Nürnberg wird konsequent weiterentwickelt. Die abgestufte Vorgehensweise wird erläutert.
Ein entsprechender Beschluss wird begehrt.
Einzelaspekte der Anträge der Stadtratsfraktionen von CSU (19.07.2021) und Bündnis 90 / Die Grünen (09.08.2021) können damit behandelt werden. Zu weiteren Aspekten z.B. bzgl. Starkregen-Management wird an anderer Stelle berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 7.323.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 7.323.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die erforderlichen Mittel sind bzw. werden jeweils seitens SÖR in den BIC/MIP-Prozess eingespeist. Die bisher bekannten Kosten in Höhe von rd. 7,323 Mio. EUR sind bereits im MIP aufgenommen.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Vorbeugende Maßnahmen und Informationen an die Bürger*innen, Betriebe etc. sind für alle Beteiligten wichtig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3. BM/SÖR
Ref. VI
Staatliches Wasserwirtschaftsamt
Beschlussvorschlag:
Dem im Sachverhalt beschriebenen weiteren Vorgehen wird grundsätzlich zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt:
- aufgrund der Ergebnisse der Überschwemmungsgebietsermittlung für das Gesamtgewässer
Wetzendorfer Landgraben ein Hochwasserschutzkonzept zu erstellen. Die Federführung liegt hier bei SÖR, mit Unterstützung von UwA. Die Konzeption ist eng mit der Bauleitplanung (Stpl) abzustimmen.
- die resultierenden Einzelmaßnahmen aus den Konzepten Fischbach/ Goldbach und
Wetzendorfer Landgraben zusammen mit den bisherigen Hochwasserschutzmaßnahmen zu priorisieren und weiter auszuarbeiten (siehe Prioritätenliste und Zeitpläne).
-
die weiteren Planungen von SÖR für den Hochwasserschutz zu unterstützen.
-
die für die erforderlichen Maßnahmen notwendigen finanziellen und personellen Mittel
geeignet anzumelden (Personalbedarfsbemessung, BIC/MIP).
ÖÖ
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Vorbeugender Hochwasserschutz in Nürnberg
1. Handlungsfelder
1.1 Hochwasserrisikomanagement Nicht erst nach den Hochwasserkatastrophen im Juli 2021 zeigt sich, dass bei Hochwasservorsorge und –schutz hohe Priorität besteht.
Ziel der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ist es, bestehende Hochwassergefahren zu erfassen, bezüglich ihres Risikos zu bewerten und daraus Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos abzuleiten. Neue Gedanken wie die Bedeutung der Vorsorge, die Betrachtung eines Extremereignisses und die Bearbeitung im Rahmen von hydrologischen Einheiten (den Flussgebieten) kamen hinzu. Hochwasserbedingte nachteilige Folgen für die vier Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten sollen so verringert werden.
Die aktuell gültigen Hochwasserrisikomanagement-Pläne wurden 2015 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt veröffentlicht. Alle 6 Jahre steht eine Fortschreibung der Inhalte an, Ende 2021 werden die fortgeschriebenen Hochwasserrisikomanagement-Pläne veröffentlicht. Federführend und gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission berichtspflichtig ist das Landesamt für Umwelt (LfU). Die Fortschreibung dieser Management-Pläne wurde in 2020 unter Einbeziehung der Kommunen und der Kreisverwaltungsbehörden begonnen (bei der Stadt Nürnberg ist dies das Umweltamt). Der gesetzliche Auftrag beinhaltet eine fachübergreifende Zusammenarbeit, wie sie in der Projektgruppe Hochwasservorsorge seit Jahren für das Stadtgebiet Nürnberg gehandhabt wird. Dies betrifft insbesondere den Katastrophenschutz.
Städte und Gemeinden haben hier viele Möglichkeiten, zu einem umfassenden Hochwasserschutz beizutragen, da sie einerseits eigene Maßnahmen umsetzen, beispielsweise durch eine dem Risiko angepasste Bauleitplanung – wie sie z.B. in den B-Plan 4641 Wetzendorfer Park eingeflossen ist. Andererseits tragen sie durch geeignete Information von Bürger*innen sowie von Unternehmen auch zur Bewusstseinsbildung und zur Vorsorge von Dritten bei.
1.2 Hochwasserschutz in der Bauleitplanung Am 08.08.2019 wurden durch StMB und StMUV zwei Leitfäden zur Umsetzung des „Hochwasserschutzgesetzes II“ (HSG II) vorgelegt. Zum einen ist das die bundesweit eingeführte Handlungsanleitung zur bau- und planungsrechtlichen Umsetzung des HSG II, zum anderen die Arbeitshilfe „Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung“ als Unterstützung bei der Ermittlung und Abwägung möglicher Hochwasser- und Starkregenrisiken. Letztere zeigt u. a. exemplarisch Strategien und konkrete Festsetzungsmöglichkeiten auf, um den zuvor ermittelten Hochwassergefahren im Rahmen der Bauleitplanung zu begegnen.
Die genannten Publikationen enthalten u.a. konkrete Handlungsanleitungen für die Berücksichtigung von Hochwasservorsorge/Hochwasserschutz sowie von Vorsorge-möglichkeiten gegen Starkregen/Sturzfluten im Rahmen der Bauleitplanung für laufende Verfahren sowie rechtskräftige B-Pläne.
In allen Bebauungsplänen mit aktuellerem Satzungsbeschluss (nach ca. 2015) sind die Anforderungen des Überschwemmungsschutzes vollumfänglich erkannt und bearbeitet. In der Folge werden oft großräumig bauliche Maßnahmen oder gegenüber dem ursprünglichen Erwartungshorizont verkleinerte oder verschobene Baufenster nötig.
In Nürnberg sind von derzeit über 800 bestehenden („alten“) Bebauungsplänen insgesamt 159 im Geltungsbereich von einer Hochwassergefahrenfläche überlagert/angeschnitten, 95 davon weisen aufgrund einer Betroffenheit von Bauflächen/Baukörpern auch eine konkrete Hochwasserrelevanz auf. Insgesamt befinden sich 21 % der betroffenen Plangebiete im Bereich des Überschwemmungsgebietes Wetzendorfer Landgrabens zwischen Marienberg und Fürth.
Aktuell laufen Abstimmungen zwischen dem Umweltamt, Stadtplanungsamt und dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, z.B. hinsichtlich der Bewertung bei Bebauungsplänen sowie der Ermittlung und Bewertung relevanter Teilbereiche im Flächennutzungsplan. Da sich die errechneten Hochwasserbereiche direkt auf die Bebaubarkeit von auch planungsrechtlich gesicherten Grundstücken auswirken, ist eine Anpassung bestehender Planungen nur im Ausnahmefall sinnvoll und leistbar. Problematisch ist vor allem die Informationsvermittlung – Betroffene wissen oft nicht von der neuen Sachlage. Die Lösung von Überschwemmungsfragen ist in solchen Fällen zeitintensiv in das Baugenehmigungsverfahren verlagert.
Überschwemmungsgebiete wirken sich zudem auf viele „im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ im Stadtgebiet aus. Hier sind wegen der unterschiedlichen Betroffenheiten teils erhebliche Probleme beim Bauen im Bestand zu erwarten. Ebenfalls erhebliche Auswirkungen haben die Erkenntnisse auf das Bauen im Außenbereich, in der Regel Vorhaben, die der Landwirtschaft dienen. Auch hier werden je nach Situierung Probleme aufkommen. Die Lösung von Überschwemmungsfragen ist auch in solchen Fällen zeitintensiv in das Baugenehmigungsverfahren verlagert.
1.3 Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung Trotz aller Bemühungen um eine flächensparende Stadtentwicklung, führt die wachsende Stadt zu einer zunehmenden Versiegelung. Zwar geht die Stadt Nürnberg im Vergleich mit den einwohnerstärksten kreisfreien Städten und vor allem mit kreisangehörigen Gemeinden sparsam mit Flächen um, die Siedlungs- bzw. Verkehrsfläche wächst jedoch. Vor allem aber innerhalb der schon bebauten Flächen, insbesondere in den Siedlungsund Familieneigenheimbereichen, sind durch individuelle Maßnahmen, die teils auch ohne Genehmigung erfolgen, erhebliche Effekte zu konstatieren, z.B. werden immer mehr Gartenflächen werden versiegelt. Dabei gehen wertvolle Grün- und Brachflächen für die Rückhaltung, Verdunstung und Versickerung von Niederschlagswasser verloren. Im Ergebnis wird der natürliche Wasserhaushalt unterbunden und das Niederschlagswasser fließt vermehrt oberflächlich ab. Nicht nur, dass stark versiegelte Flächen in den Sommermonaten zu Hitzeinseln werden und die Stadtvegetation unter dem Fehlen von Niederschlagswasser leidet. Bei Starkregen kommt die Kanalisation auch schneller an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Zunahme solcher Extremwetterereignisse (Hitzeperioden, Starkregen) durch den Klimawandel gilt als wahrscheinlich. Im Stadtportal Nürnberg ist inzwischen eine Internetseite mit Hinweisen zu Unwettern im Stadtgebiet eingerichtet, die u.a. den Informationsdienst „KatWarn“ anspricht.
Den Anforderungen seitens Stadtplanungsamt, Umweltamt und Stadtentwässung und Umweltanalytik, verstärkt das Versickern von Niederschlagswasser aus befestigten Flächen und die Reduzierung von flächenhaften Versiegelungen auch im privaten Bereich verpflichtend zu fordern, kommt damit eine immer wichtigere Bedeutung zu. Im Sinne einer geordneten Regenwasserbewirtschaftung als Vorsorgemaßnahme braucht es ausreichende und geeignete Flächen sowie weitere Konzepte, wie z.B. Dach- und Fassadenbegrünungen oder multifunktional genutzte Freiflächen (bspw. Freizeitnutzung + Starkregenrückhalt), um eine klimagerechte Stadtentwicklung zu ermöglichen. Regenwasser ist kein Abwasser. Versickerung vor Ort verhindert tiefgreifendes Austrocknen von Böden und mit dem versickernden Regenwasser kann die Grundwasserneubildung gestärkt werden.
1.4 Starkregen-Risikomanagement Die vorliegenden Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.07.2021 sowie der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.08.2021 können im Moment zu Fragen des Hochwasserschutzes bei einem HQ100 beantwortet werden. Zum Umgang mit Starkregenereignissen und einem Starkregen-Risikomanagement sowie Katastrophenschutz wird an anderer Stelle berichtet.
2. Stand der Hochwasserschutzprojekte
Die letzten Jahre haben in Deutschland vielerorts Wetterextreme aufgezeigt, die dem Klimawandel zugeordnet werden: heiße trockene Sommer und Niedrigwasser in den Oberflächengewässern, Hochwasser- und Starkregenereignisse eher in Winter und Sommer. Vorbeugender Hochwasserschutz ist daher noch immer ein wichtiges Thema. Die Thematik wird seit Jahren in der Verwaltung konzeptionell und unter Einbeziehung der referatsübergreifenden Projektgruppe Hochwasserschutz behandelt. Die Projektgruppe lebt von der umfassenden Mitwirkung von Mitarbeitern aus den Bereichen Stadtplanungsamt, Bauordnungsbehörde, Feuerwehr, Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Servicebetrieb öffentlicher Raum und Umweltamt sowie aus dem Staatlichen Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA). Sie hat ein Strategie- und Zeitmanagement unter Berücksichtigung von Prioritäten entwickelt, das konsequent weitergeführt und regelmäßig dem Umweltausschuss vorgestellt wird. Die Planungen wurden inzwischen aktualisiert (Stand August 2021, siehe Anlage). Derzeit sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) mit einem Flächenumgriff von ca. 2.229 ha (Gesamtstadt ca. 18.650 ha) ausgewiesen. ÜSGs sollen Risikobereiche grundsätzlich von jeder Bebauung freihalten und helfen dabei, eine Zunahme von Schadensrisiken zu vermeiden.
Bisher wurden Konzepte und Maßnahmen für folgende ÜSGs erarbeitet:
2.1 Pegnitz Nach Abschluss der Maßnahmen „Wasserwelt Wöhrder See“ für den beplanten Bereich Oberer Wöhrder See wird eine Überrechnung des bestehenden ÜSGs Pegnitz zusammen mit dem ÜSG Tiefgraben ab 2025 abgestrebt.
2.2 Gewässersystem Gründlach Aufgrund von mehreren Hochwasserereignissen an der Gründlach und ihren Nebengräben hat das Wasserwirtschaftsamt (WWA) konkrete Schutzmaßnahmen mit dem Ziel eines ganzheitlichen Hochwasserschutzes entwickelt. Geplant ist eine Hochwasserschutzwand entlang der Randbebauung an der Unteren Dorfstraße (Länge ca. 85 m, Höhe ca. 0,40 m) und am Soosweg (Länge ca. 175 m, Höhe zwischen 0,30 m und 0,60 m). Im Bereich des Kraftshofer Forstes ist eine Erhöhung des Forstweges vorgesehen, um den Abfluss des südlich gelegenen Kothbrunngraben und damit in Richtung des Ortsteils Kraftshof zu drosseln. Ebenso sind straßenbauliche Anpassungen im Bereich Kreuzäckerstraße sowie der Anschluss eines Straßengrabens an den Ochsengraben notwendig, die den Wasserspiegel im überschwemmten Bereich absenken und ungewollte Aufstauungen im Bereich Neunhof vermeiden sollen. Die Maßnahmen an den Straßen erfordern auch Anpassungen am Hochwasserdienst der Stadt Nürnberg Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), da die Straßen künftig früher überflutet werden. Durch die Hochwasserschutzmaßnahme für die Wohnbebauung zeichnet sich hier ein materieller und personeller Mehraufwand ab.
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt wird wegen der Lage der geplanten Wegeerhöhung im Kraftshofer Forst außerhalb des Stadtgebietes Nürnberg am Planfeststellungs-verfahren beteiligt. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren wurde im Oktober 2020 eingeleitet. Die Umsetzung soll ab 2022 angegangen werden.
2.3 Wetzendorfer Landgraben
Geplant ist, Niederschlagswasser aus den künftigen wie den schon bisher befestigten Flächen (z.B. Thon, Baugebiet Wetzendorfer Park, Neue Mitte Thon sowie dem Bereich Kilianstraße) zusätzlich in den Wetzendorfer Landgraben einzuleiten. Im Rahmen der jeweiligen B-Plan-Verfahren wird der Hochwasserschutz in besonderer Weise berücksichtigt, was eine Kombination aus hochwasserangepasster Anordnung von Bebauung und einem Gewässerausbau notwendig macht.
Eine Ermittlung des ÜSGs durch das Landesamt für Umwelt liegt mittlerweile vor; die vorläufige Sicherung erfolgt durch das Umweltamt mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 03.03.2021. Seitens des Stadtplanungsamtes und dem Servicebetriebe öffentlicher Raum wurde darauf basierend der Auftrag an ein externes Büro erteilt, die künftige Bebauung im Bereich des geplanten Wetzendorfer Parks über der HW100-Linie zu halten und hier den Flächenumgriff für das künftige ÜSG Wetzendorfer Landgraben als Teil einer geplanten multifunktionalen Grünfläche/Parkanlage auszuweisen. Im Ergebnis wurde ein deutschlandweit beachtetes Gesamtkonzept für einen urbanen Park mit multifunktionaler Nutzung entwickelt, das den Belangen des Hochwasserschutzes ebenso gerecht wird wie Fragen von Natur- und Umweltschutz, Freizeitgestaltung und urbaner Mobilität. Die im Flächennutzungsplan ursprünglich angedachten Wohnbauflächen mussten im Zuge dieser Konzeption geringfügig reduziert werden (AfS vom 05.07.2020).
2.4 Gewässersystem Bucher Landgraben Nach der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen in 2010/2011, vor allem mit der Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken im Ortsteil Ziegelstein, sind bebaute Bereiche vor einem HQ100 geschützt. Das auf dieser Basis reduzierte und insgesamt durch das Landesamt für Umwelt überrechnete ÜSG Hirschsprunggraben/Bucher Landgraben wird voraussichtlich im August 2021 vorläufig gesichert. Die Festsetzung des aktualisierten Überschwemmungsgebietes per Verordnung ist für 2024 geplant.
2.5 Hülzlgraben Das durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg ermittelte ÜSG im Bereich Laufamholz wurde im Amtsblatt vom 20.05.2015 vorläufig gesichert. Die Festsetzung des aktualisierten Überschwemmungsgebietes per Rechtsverordnung ist für 2022 geplant.
2.6 Gewässersystem Entengraben/Eichenwaldgraben/Gaulnhofener Graben (Ortsteil Eichenlöhlein) Im B-Plan Nr. 4342 wurde u.a. als Ziel festgelegt, das ÜSG des Gaulnhofener Grabens zu minimieren, den Graben zu renaturieren und damit eine weitere Bebauung im Ortsteil zu ermöglichen. Der Platzbedarf und die Trasse für den Hochwasserausbau wurden bereits im B-Plan-Verfahren ermittelt und festgelegt. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren wird derzeit durchgeführt.
Nach aktuellem Stand kann nicht ausgeschlossen werden, dass für einzelne relevante Gebäude enteignungsgleiche Festsetzungen im Verfahren zu treffen wären, da die betroffenen Eigentümer den entsprechenden Maßnahmen (z.B. Rückbau eines ehemaligen Wochenendhauses/derzeit Praxis, einer Garage sowie von 3 Gartenhäuschen) im Planfeststellungsverfahren widersprochen haben. Insofern kann derzeit noch keine abschließende Feststellung zum zeitlichen Abschluss getroffen werden.
Weiter haben im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements erfolgte Überrechnungen des Landesamtes für Umwelt eine verstärkte Relevanz in besiedelten Bereichen (z.B. Bereiche Worzeldorf/Spitzwegstraße und Eibach/Vorjurastraße) aufgezeigt. Die Auswirkungen werden mit dem Wasserwirtschaftsamt diskutiert und aufgearbeitet. So wird derzeit die hochwassersichere Planung des Verkehrsplanungamts zum Kreisel Spitzwegstraße an die neuen Erkenntnisse angepasst.
2.7 Gewässersystem Langwassergraben/Katzengraben
Der Servicebetrieb öffentlicher Raum hat zum ÜSG Langwassergraben/Katzengraben im Ortsteil Altenfurt eine Objektplanung für Hochwasserschutzmaßnahmen erarbeitet und den Bürgern vorgestellt. Im Zuge dieser Maßnahmen sollen jeweils Hochwasserrückhaltebecken am Langwassergraben und am Katzengraben (außerhalb des Stadtgebietes Nürnberg) errichtet werden. Das Landratsamt Nürnberg Land wurde wegen der Lage des Hochwasserrückhaltebeckens am Katzengraben außerhalb des Stadtgebietes Nürnberg am Planfeststellungsverfahren beteiligt und hat den Maßnahmen inzwischen zugestimmt.
Zusätzlich sollen im Verlauf der Gewässer Durchlässe vergrößert und Doppel-verrohrungen durch einteilige Rechteckdurchlässe ersetzt werden. Diese Maßnahmen wurden, wo immer möglich, vorab im Zuge von Baumaßnahmen des Stadtentwässerungsbetriebs oder Straßenbau umgesetzt. Mit Bescheid des Umweltamtes vom 20.07.2021 wurde der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss erlassen. Die Umsetzung der weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgt soll in 2021/2022 erfolgen.
2.8 Gewässersysteme Fischbach und Goldbach Die ermittelten ÜSGs wurden inzwischen durch Bekanntmachungen im Amtsblatt vom 26.07.2017 vorläufig gesichert. Die Entwicklung eines integrierten Hochwasserschutzkonzeptes für das Gesamtgewässersystem wird derzeit seitens Servicebetrieb öffentlicher Raum bearbeitet. Das Hochwasserschutzkonzept soll Lösungsansätze für alle besiedelten Bereiche, wie z.B. im Ortsteil Fischbach, in der Schultheißallee (Schulstandorte) und im Tullnaupark aufzeigen (Machbarkeitsstudie). Darauf aufbauend können dann Objektplanung, Finanzierung und Wasserrechtsverfahren folgen. Bis zu einer baulichen Umsetzung ist hier mit einem Zeitraum von 10 Jahren zu rechnen (Erfahrungswert Altenfurt).
Im Bereich Fischbach/Flachsröste wurde im Rahmen eines Bauprojekts in 2019 eine Neuberechnung durchgeführt. Dazu wurden die bis dato unbebauten Grundstücke im Bereich Flachsröste einer hypothetischen Nachverdichtung im Rahmen des nach Bebauungsplan maximal möglichen unterzogen. Ziel dieser Neuberechnung ist es, den gestiegenen Bauund Nachverdichtungsdruck in diesem Bereich durch vorliegende Bauanträge bereits in die geplante Festsetzung des Überschwemmungsgebietes einfließen zu lassen. Bei der gewünschten Einbeziehung der maximalen Bebauung (inklusive Nachverdichtung) würde eine sehr starke Verdrängung des Hochwassers in den westlich angrenzenden Reichswald stattfinden. Eine bauliche Nutzung der betreffenden Grundstücke in Fischbach/Bereich Flachsröste unter Berücksichtigung der (planungsrechtlichen) Anforderungen zum Hochwasserschutz wäre damit eher möglich.
2.9 Weitere Überschwemmungsgebiete Beim Brünnelgraben ist im Bereich der Falkenheimsiedlung keine Hochwasserrelevanz für die Bebauung mehr gegeben. Lediglich im Bereich der Bereitschaftspolizei sind kleinräumige Überschwemmungen bekannt. Pflege- bzw. Unterhaltsmaßnahmen zur Verbesserung der Situation wurden vom Servicebetrieb öffentlicher Raum bereits umgesetzt.
Im Bereich Krottenbach/Klingengraben sind Maßnahmen zur Niederschlagswasser-ableitung (sog. Niederschlagswasserableitung Klingenfeld) ab 2021 geplant. Bisher unkontrolliert abfließendes Wasser soll geordnet zur Rednitz geleitet werden. Hierbei handelt es sich nicht um klassische Hochwasserprobleme, sondern um Sturzfluten aus Starkniederschlägen.
2.10Öffentlichkeitsarbeit Wasserwirtschaftsamt, Servicebetrieb öffentlicher Raum und Umweltamt setzen weiter auf eine geeignete Information von Bevölkerung, Betrieben sowie der Stadtverwaltung und sonstigen Fachbehörden. Dazu gehören Informationsveranstaltungen für die betroffenen Bürger, wie bereits in den Ortsteilen Ziegelstein, Neunhof, Altenfurt und Fischbach geschehen. Weiter wurden den Anliegern in Altenfurt und Fischbach Fragebögen ausgeteilt und Beratungstermine mit einem Ingenieurbüro angeboten, um Objektschutzmaßnahmen an den Gebäuden (Schutz vor Hochwasser und Starkniederschlägen) zu klären. Die Finanzierung der Beratungstermine in Altenfurt übernahm der Servicebetrieb öffentlicher Raum da diese Leistungen im Zuge der Vorbereitung der Hochwasserschutzmaßnahme ausgeführt wurden. In Fischbach übernahm das Umweltamt die Kosten, da es sich hierbei um Leistungen im Zuge der Vorbereitung der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes handelte.
2.11Hochwasserdienst In den letzten Jahren wurde der Hochwasserwarndienst an Pegnitz und Rednitz (Gewässer erster Ordnung) von dem Servicebetrieb öffentlicher Raum in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt und dem Wasserwirtschaftsamt kontinuierlich optimiert. Baustellen und Veranstaltungen können basierend auf Pegeldaten rechtzeitig gewarnt, Straßen und Wege rechtzeitig gesperrt und betroffene Bürger verständigt werden. Der Hochwasserdienst muss permanent den sich verändernden Bedingungen (z.B. neue Gewässerzugänge durch die Umgestaltung Nägeleinsplatz) angepasst werden. Neu hinzugekommen ist der Hochwasserdienst an der Gründlach, einem Gewässer zweiter Ordnung. Auch hier funktioniert der Hochwasserwarndienst, trotz sehr kurzer Vorwarnzeiten, nach abgeschlossener Probephase analog zu den Gewässern Pegnitz und Rednitz. Die Hochwasserschutzmaßnahme an der Gründlach sollen zukünftig die besiedelten Bereiche vor Hochwasser schützen. Durch das geplante Absenken der Kreuzäckerstraße auf einer Länge von ca. 130 m um ca. 0,60 m werden aber umfangreiche Anpassungen baulicher und organisatorischer Art im Hochwasserdienst notwendig werden.
Fazit
Der Hochwasserschutz in Nürnberg kann und muss weiter optimiert werden, um rechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden, aber auch um planungsrechtliche Sicherheit in der Stadtentwicklung und vor allem im Bestand zu erreichen.
Weiter umfasst der Zeitraum von der Entwicklung von Hochwasserschutzkonzepten in betroffenen Stadtteilen bis zur baulichen Umsetzung derzeit 10-15 Jahren. Vor diesem Hintergrund mussten die Zeitpläne Hochwasserschutzmaßnahmen und Festsetzung von ÜSGs „gestreckt“ werden (vgl. Anlagen).
Im Rahmen des Projekts Hochwasserschutz werden die Projektschritte nach Prioritäten weiterentwickelt und umgesetzt. Hochwasserschutzkonzepte und deren zeitnahe Umsetzung sind derzeit für den Bereich Gründlach (Ortsteil Neunhof), Langwasser-/Katzengraben (Ortsteil
Altenfurt) und Gaulnhofener Graben (Eichenlöhlein) vorgesehen. Das Hochwasserschutzkonzept Goldbach/Fischbach soll 2021 fertiggestellt, das neue Hochwasserschutzkonzept für den Wetzendorfer Landgraben soll 2021 angegangen werden.
Beim Starkregenschutz wird 2021 der erste Bauabschnitt (Gerasmühle) der Niederschlagswasserableitung Klingenfeld gebaut. Über die weiteren Entwicklungen soll 2023 erneut berichtet werden.
Im Produkthaushalt Servicebetrieb öffentlicher Raum wurde der Vorbeugende Hochwasserschutz (Pauschale) im sog. BIC-Prozess (Bauinvestitionscontrolling) aufgenommen (siehe Anlage). Der Sachstand wird laufend fortgeschrieben. So wurden für die Bereiche Langwassergraben/Altenfurt, Gerasmühle, Koppenhofer Straße, Gaulnhofer Graben und Gründlach für die konkreten Maßnahmen Objektentwürfe mit belastbaren Baukosten erarbeitet und mit einem Finanzierungsvolumen von rd. 7,323 Mio. EUR bereits im MIP verankert.
Neben dem vorsorgenden Hochwasserschutz mit den vorab skizzierten Maßnahmen an Flüssen, Bächen und Gräben, bedarf es der Umsetzung weiterer Bausteine um dem Ziel eines sensiblen Umgangs mit Wasser in der Stadtentwicklung gerecht zu werden. Auch die Verantwortung von BesitzerInnen von Garten- und Grünflächen im privaten Bereich ist deutlicher einzufordern.
Eine weitere Komponente ist der Umgang mit Starkregen – ein Thema mit dem sich die Verwaltung im Rahmen der Fortschreibung der städtischen Klimaanpassungsstrategie intensiv beschäftigen muss bzw. bereits beschäftigt. Neben der Schaffung von Räumen für die gefahrlose Zwischenspeicherung und Ableitung von Starkregenereignissen geht es darum, die Wasserspeicherfähigkeit urbaner Böden zu steigern und entsprechend ausreichende und gestaltete Vegetationsflächen anzulegen. Das Prinzip der multifunktionalen Flächennutzung, der Ausbau der grün-blauen Infrastruktur, die Umsetzung des sogenannten Schwammstadtprinzips muss Basis der Stadtentwicklung sein.
Wie bereits oben erwähnt, wird zur Umsetzung der einzelnen Bausteine mit Bezug auf die bereits vorliegenden Anträge an anderer Stelle berichtet.
Mühlbach, Lachgraben, Gründlach
Kothbrunngraben
Bucher Landgraben
Hirschsprunggraben
Wetzendorfer Tiefgraben
Landgraben
Hülzlgraben
Pegnitz
Goldbach
Fischbach/Bauernfeldgraben/Augraben
Langwassergraben
Klingengraben
Brünnelgraben
Krottenbach Entengraben
Eichenwaldgraben
Gaulnhofener Graben
Rednitz
Rötegraben
20.07.2021
Stand 20.07.2021
Projektgruppe Hochwasserschutz
Prioritätenliste Überschwemmungsgebiete in Nürnberg
| Priorität | Gewässer | Zeitplan | Stand |
|---|---|---|---|
| 1 | Gewässersystem Gründlach einschl. Nebengräben | Vorläufige Sicherung 06.08.2014 Objektplanung baulicher Hochwasserschutz Neunhof Planfeststellungsverfahren 2020/21 Umsetzung ab 2022 Festsetzung ÜSG 2020/2021 | Planfeststellungs- verfahren läuft Im Verfahren (EÖT 27.07.2021) |
| 2 | Hülzlgraben/ Laufamholzgraben | Vorläufige Sicherung 20.05.2015 Verlängerung vorläufige Sicherung 2020 Festsetzung ÜSG 2021/2022 | In Vorbereitung (WWA) |
| 3 | Gewässersystem Bucher Landgraben | Überrechnung aufgrund Risikokulisse LfU 2019 Neue vorläufige Sicherung 2021 wegen reduzierter Relevanz in besiedelten Bereichen Festsetzung beabsichtigt ab 2022 | In Vorbereitung (WWA) |
| 4 | Gewässersystem Entengraben | Festsetzung ÜSG (In-Kraft-Treten am 13.08.2015) Risikokulisse LfU: Neue vorläufige Sicherung wegen vermehrter Relevanz in besiedelten Bereichen klären mit WWA Objektplanung baulicher Hochwasserschutz Gaulnhofener Graben (Eichenlöhlein) Planfeststellungsverfahren seit 2016 Umsetzung ab 2025 | 2021 Planfeststellungs- verfahren läuft |
| 5 | Gewässersystem Langwassergraben | Festsetzung ÜSG (in Kraft seit 19.11.2015) Objektplanung baulicher Hochwasserschutz Altenfurt Planfeststellungsverfahren 2018 - 2021 Umsetzung ab 2021/2022 | Planfeststellungs- beschluß vom 20.07.2021 |
| 6 | Gewässersystem Fischbach | Vorläufige Sicherung 2017 Neuberechnung Bereich Flachsröste – weitere Vorgehensweise 2019/2020 Festsetzung ÜSG 2023 Objektplanung baulicher Hochwasserschutz beabsichtigt Vorlage bis 2027 Umsetzung ab 2032 | 2023 2027 |
| 7 | Goldbach | Vorläufige Sicherung 2017 Festsetzung ÜSG 2023 Objektplanung baulicher Hochwasserschutz beabsichtigt Vorlage bis 2027 Umsetzung ab 2032 | 2023 2027 |
| 8 | Brünnelgraben | Ermittlung ÜSG ab 2023 durch WWA | |
| 9 | Klingengraben Krottenbach | Berechnung nach Umsetzung von Maßnahmen ab 2020 Starkniederschläge berücksichtigen ab 2023 | |
| 10 | Pegnitz/Tiefgraben | Überrechnung durch WWA ab 2025 | |
| 11 | Wetzendorfer Landgraben | Risikokulisse LfU vorläufige Sicherung (Amtsblatt vom 03.03.2021) Festsetzung ÜSG 2025 | 2025 |
Stand 20.07.2021
| Zeitplan Festsetzung von Überschwemmungsgebiete (Projektgruppe Hochwasser) - Stand 20.07.2021 | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewässer / Jahr | Pegnitz / Tiefgraben | Gewässersystem Gründlach | Hülzlgraben/Lauf- amholzgraben | Bucher Landgraben Hirschsprunggraben | Wetzendorfer Landgraben | Gewässersystem Fischbach | Gewässersystem Goldbach | Gewässersystem Entengraben / Eichenwaldgraben | Gewässersystem Langwassergraben | Brünnelgraben | Klingengraben | |
| 2017 | Vorläufige Sicherung | Vorläufige Sicherung | 2017 | |||||||||
| 2018 | 2018 | |||||||||||
| 2019 | Vorbereit. Maßnahmen | Überrechng. Flachsröste | Planung/Umsetzung | 2019 | ||||||||
| 2020 | Umsetzung Wasserwelt | Vorbereit. Maßnahmen | Überrechnung WWA/LfU | Ermittlung WWA/LfU/UwA | Planung/Umsetzung | Objektplanung baul. | 2020 | |||||
| 2021 | Wöhrder See | Festsetzung | Vorläufige Sicherung | Vorläufige Sicherung | Objektplanung baulicher | Hochwasserschutz | 2021 | |||||
| 2022 | Vorbereitung Umsetzung HW-Konzept | Festsetzung | Vorbereit. Maßnahmen | Vorbereit. Maßnahmen | Hochwasserschutz | 2022 | ||||||
| 2023 | Vorbereit. Maßnahmen | Ermittlung WWA | 2023 | |||||||||
| 2024 | Vorbereit. Maßnahmen | Festsetzung | Festsetzung | Ermittlung WWA | Vorläufige Sicherung | 2024 | ||||||
| 2025 | Umsetzg.HW-Konzept | Festsetzung | Vorläufige Sicherung | Vorbereit. Maßnahmen | 2025 | |||||||
| 2026 | Überrechnung WWA | Festsetzung | Vorbereit. Maßnahmen | 2026 | ||||||||
| 2027 | Vorläufige Sicherung | Planung/Umsetzung | Planung/Umsetzung | Festsetzung | 2027 | |||||||
| 2028 | Vorbereit. Maßnahmen | Objektplanung baul. | Objektplanung baul. | Festsetzung | 2028 | |||||||
| 2029 | Überrechnung WWA | Hochwasserschutz | Hochwasserschutz | Überrechnung WWA | 2029 | |||||||
| 2030 | Festsetzung | Vorläufige Sicherung | Planung/Umsetzung | Überrechnung WWA | Vorläufige Sicherung | 2030 | ||||||
| 2031 | Vorbereit. Maßnahmen | Objektplanung baulicher | Vorläufige Sicherung | Vorbereit. Maßnahmen | 2031 | |||||||
| 2032 | Hochwasserschutz | Vorbereit. Maßnahmen | 2032 | |||||||||
| 2033 | Festsetzung | Festsetzung | 2033 | |||||||||
| 2034 | Festsetzung | 2034 | ||||||||||
| 2035 | Überrechnung WWA | Überrechnung WWA | 2035 | |||||||||
| 2036 | Vorläufige Sicherung | Vorläufige Sicherung | 2036 | |||||||||
| 2037 | Überrechnung WWA | Vorbereit. Maßnahmen | Vorbereit. Maßnahmen | 2037 | ||||||||
| 2038 | Vorläufige Sicherung | 2038 | ||||||||||
| 2039 | Vorbereit. Maßnahmen | Festsetzung | Festsetzung | 2039 | ||||||||
| 2040 | 2040 | |||||||||||
| 2041 | Festsetzung | 2041 | ||||||||||
| 2042 | 2042 |
I:\uwa2\Wasser\Überschwemmungsgebiete\Ausschussvorlagen\Umweltausschuss_2021_07_28\Zeitplan_Hochwasserschutzmaßnahmen_2021.xlsx ÖÖ 33
| Zeit Hochwasserschutzkonzepte und -maßnahmen, Stand: 20.07.2021 | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | Maßnahme | Jahr | |||||||||
| Langwassergraben / Katzengraben Hochwasserschutz Altenfurt | Starkregenschutz/Niederschlagswasserableitung Klingenfeld | Gaulnhofener Graben Hochwasserschutz Eichenlöhlein | Gründlach Hochwasserschutz Neunhof WWA | Fischbach / Goldbach Hochwasserschutz Gewässersystem | Wetzendorfer Landgraben Hochwasserschutz Gewässersystem | Wetzendorfer Landgraben, B-Pläne | Pegnitz Ertüchtigung Hochwasserdamm Sportplatz Germania | ||||
| 2017 | BA Mitte- | 2017 | |||||||||
| 2018 | Gen.verfahren Objekt- planung baul. HW-Schutz | BA Nord-Gerasmühle Gen.verfahren baul. HW- Schutz | Koppenhoferstraße Gen.verfahren baul. HW- Schutz | BA Süd-Drahtzieherstraße Gen.verfahren baul. | Gen.verfahren baul. HW- Schutz | Objektplanung | Hochwasserschutz-konzept | Ermittlung ÜSG gesamt LfU/UwA | Abstimmungsprozesse | Bauwerksprüfung, Grundlagenermittlung | 2018 |
| 2019 | 2019 | ||||||||||
| 2020 | (Grundstücksverhandlunge | Hochwasserschutz (noch | Gen.verfahren OP baul. HW- | 2020 | |||||||
| 2021 | OP HW-Schutz | n) | kein Wasserrecht) | Schutz | Abstimmung SUN/WWA | 2021 | |||||
| 2022 | Wasserrecht B-Plan | 2022 | |||||||||
| 2023 | Umsetzung Objekt-planung baul. HW-Schutz | Umsetzung Objekt-planung baul. HW-Schutz | mögl. Klagen/Einsprüche | mögl. Klagen/Einsprüche | Hochwasserschutz-konzept | Wetzendorfer Park | Sanierungskonzept | 2023 | |||
| 2024 | Umsetzung Objekt-planung baul. HW-Schutz | Umsetzung OP baul. HW- | Objektplanungen | Umsetzung Maßnahme | 2024 | ||||||
| 2025 | Umsetzung OP baul. HW- | Schutz | Gewässerausbau B-Plan | 2025 | |||||||
| 2026 | Schutz | Wetzendorfer Park | Wasserrecht | 2026 | |||||||
| 2027 | Objektplanungen | Wasserrecht B-Plan | 2027 | ||||||||
| 2028 | Gen.verfahren OP baul. HW- Schutz | Gartenfeld etc. | Bauliche Sanierung | 2028 | |||||||
| 2029 | Umsetzung Maßnahme | 2029 | |||||||||
| 2030 | Gewässerausbau B-Plan | 2030 | |||||||||
| 2031 | mögl. Klagen/Einsprüche | Gen.verfahren Objekt- planung baul. HW-Schutz | Gartenfeld etc. | 2031 | |||||||
| 2032 | Umsetzung Objekt-planung | 2032 | |||||||||
| 2033 | baul. HW-Schutz | Umsetzung Objekt-planung | 2033 | ||||||||
| 2034 | baul. HW-Schutz | Umsetzung Objekt-planung baul. HW-Schutz | 2034 | ||||||||
| 2035 | 2035 | ||||||||||
| 2036 | 2036 | ||||||||||
| 2037 | 2037 |
Beschlussvorlage UwA/013/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 08.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Festsetzen des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach in Nürnberg per
Rechtsverordnung
Sachverhalt (kurz):
Im Jahr 2014 wurde das Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Gründlach für 5 Jahre vorläufig gesichert. Diese vorläufige Sicherung wurde 2019 verlängert bis zum 06.08.2021. Das Überschwemmungsgebiet ist nunmehr festzusetzen. Die dafür notwendigen Daten wurden durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg recherchiert und an neue Erkenntnisse angepasst. Das Umweltamt hat das Verordnungsverfahren inzwischen durchgeführt und legt dem Umweltausschuss die Verordnung zur Beschlussfassung vor.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/013/2021
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Festsetzen eines Überschwemmungsgebietes per Rechtsverordnung löst keine Diversity-Relevanz aus.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR/1-B/3
WWA Nürnberg
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/013/2021
Gutachtenvorschlag:
Der Umweltausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach (ÜberschwemmungsgebietsVO Gründlach - GründlachÜSGVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Umweltausschusses vom 08.12.2021 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach (ÜberschwemmungsgebietsVO Gründlach - GründlachÜSGVO) beschlossen.
Entscheidungsvorlage
Notwendigkeit der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes
Um zu verhindern, dass der Hochwasserabfluss beeinträchtigt und behindert wird, wurde das Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Gründlach mit den Gewässern Gründlach, Ziehgraben, Nonnenbach, Ochsengraben, Lachgraben, Kothbrunngraben und Schwalbenzahlgraben in den Ortsteilen Kraftshof, Neunhof, Boxdorf, Großgründlach und Kleingründlach mit Bekanntmachung der Stadt Nürnberg vom 06.08.2014 vorläufig gesichert (vgl. § 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz - WHG, Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz – BayWG). Die vorläufige Sicherung erfolgte für 5 Jahre. Eine Verlängerung der vorläufigen Sicherung erfolgte mit Bekanntmachung vom 24.07.2019. Die Verlängerung galt bis zum Ablauf des 06.08.2021.
Nach § 76 Abs. 2 Nr. 1Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht die Verpflichtung, innerhalb von Hochwasserrisikogebieten die Überschwemmungsgebiete für ein Bemessungshochwasser HQ100 festzusetzen. Aus diesem Grund hat das Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) das Rechtsetzungsverfahren eingeleitet. Es handelt sich um ein in den unbebauten sowie bebauten Bereichen (Siedlungsgebiete, Gebiete mit Infrastruktur) vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet aus dem Jahr 2014.
Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser - HQ100). Dieses und die damit verbundenen Abflussmengen treten rechnerisch einmal in hundert Jahren auf. Das bedeutet jedoch nicht, dass nach einem 100jährlichen Hochwasser bis zum nächsten 100 Jahre vergehen müssen. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren häufiger oder seltener auftreten.
Aufgrund von mehreren Hochwasserereignissen seit 2010 an der Gründlach und ihren Nebengewässern hat das staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) konkrete Schutzmaßnahmen mit dem Ziel eines ganzheitlichen Hochwasserschutzes entwickelt. Geplant ist eine Hochwasserschutzwand entlang der Randbebauung an der Unteren Dorfstraße (Länge ca. 85 m, Höhe ca. 0,40 m) und am Soosweg (Länge ca. 175 m, Höhe zwischen 0,30 m und 0,60 m). Im Bereich des Kraftshofer Forstes ist eine Erhöhung des Forstweges vorgesehen, um den Abfluss des südlich gelegenen Kothbrunngraben und damit in Richtung des Ortsteils Kraftshof zu drosseln. Ebenso sind straßenbauliche Anpassungen im Bereich Kreuzäckerstraße sowie der Anschluss eines Straßengrabens an den Ochsengraben notwendig, die den Wasserspiegel im überschwemmten Bereich absenken und ungewollte Aufstauungen im Bereich Neunhof vermeiden sollen. Für diese Maßnahmen ist in einem
gesonderten wasserrechtlichen Verfahren eine Genehmigung festzustellen. Die
Öffentlichkeitsbeteiligung für dieses Verfahren wurde bereits durchgeführt und ein eigener Erörterungstermin wird derzeit vorbereitet.
Das WWA hat als amtlicher Sachverständiger das bestehende Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Gründlach überprüft. Es wurde in einem Übersichtsplan (siehe Anlage) sowie 5 Detailkarten dargestellt. Bei der Darstellung handelt es sich um die Dokumentation eines möglichen, natürlichen Ereignisses und nicht um eine veränderbare Planung.
Örtliche Verhältnisse und Grundlagen
Das Gewässersystem liegt im nördlichen Stadtgebiet Nürnbergs in den Ortsteilen Kraftshof, Neunhof, Boxdorf, Großgründlach und Kleingründlach. Das natürliche Einzugsgebiet des Gewässersystems umfasst in Nürnberg ca. 80 km². Die Berechnung des Überschwemmungsgebietes wurde vom Ingenieurbüro Dr. Blasy & Overland Beratende Ingenieure GmbH & Co KG in Abstimmung mit dem WWA auf Grundlage von Berechnungsmodellen durchgeführt, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) entwickelt wurden.
Auswirkungen der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes
Die Weiterentwicklung einer geordneten Bauleitplanung ist im Rahmen der §§ 78 ff WHG ebenso möglich wie geplante Bauvorhaben. Vorrangig ist jedoch dem Gewässer und dem Hochwasserabfluss Raum zu geben. Im Rahmen aktueller Baugenehmigungsverfahren wird das Überschwemmungsgebiet bereits berücksichtigt. Geplante Bauvorhaben im Bereich des künftig festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems Gründlach bedürfen aus bau- und wasserrechtlicher Sicht einer Genehmigung. Dabei wird geprüft, ob folgende Voraussetzungen insgesamt erfüllt sind (Einzelfallprüfung, § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG):
die Hochwasserrückhaltung wird nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt, der Raumverlust wird volumen- und zeitgleich ausgeglichen, Wasserstand und Hochwasserabfluss werden nicht nachteilig verändert, der bestehende Hochwasserschutz wird nicht beeinträchtigt und die Ausführung erfolgt Hochwasser angepasst.
Ansonsten erfolgt der Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen durch entsprechende Auflagen im Genehmigungsbescheid. Unterhaltungs- und Baumaßnahmen sind nur im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5 sowie § 78 a Abs. 1 und 2 WHG). Im Verordnungstext selbst wurde der Geltungsbereich des Überschwemmungsgebiets des Gewässersystems Gründlach definiert und festgesetzt. Materielle Regelungen bzw. Genehmigungstatbestände für festgesetzte Überschwemmungsgebiete ergeben sich direkt aus dem WHG, wie z. B. die Genehmigungspflicht und die Genehmigungsfähigkeit von Maßnahmen/Vorhaben im Überschwemmungsgebiet.
Mit der Ermittlung und der Begutachtung bestimmter Überschwemmungsbereiche wird die Grundlage für die Umsetzung der Anforderungen für Heizölverbraucheranlagen (z.B. Öltanks) in Überschwemmungsgebieten geschaffen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Sicherstellung der Auftriebssicherheit der Anlagen und entsprechende, erweiterte Prüfungen durch Sachverständige. Die Verordnung weist hier entsprechende Regelungen in § 5 auf. Ca. 50 Haushalte wurden im Oktober 2021 für den Bereich des festzusetzenden Überschwemmungsgebiets durch UwA angeschrieben und über die rechtlichen Anforderungen informiert.
Ablauf des Verfahrens
Sobald die Unterlagen für ein Überschwemmungsgebiet mit einem HQ100 vollständig vorliegen und vom zuständigen WWA bestätigt sind, fordert der Gesetzgeber zwingend, das Überschwemmungsgebiet vorläufig zu sichern (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayWG). Bereits im Rahmen der vorläufigen Sicherung als Vorstufe für das Festsetzungsverfahren wurden z.B. die örtlichen Bürgervereine mit Schreiben von UwA vom 13.08.2014 sowie beigefügten Karten des Überschwemmungsgebietes davon informiert. Im Rahmen der Verlängerung der vorläufigen Sicherung erfolgte mit Schreiben von UwA vom 24.07.2019 abermals eine Information.
Eine vorläufige Sicherung gilt 5 Jahre und kann im begründeten Einzelfall einmalig um zwei Jahre verlängert werden = 7 Jahre (Art. 47 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BayWG). Innerhalb dieses Zeitraumes können seitens der Kommune und des Freistaats Bayern (da es sich bei der Gründlach um ein Gewässer zweiter. Ordnung handelt) ein Hochwasserschutzkonzept entwickelt und daraus Hochwasserschutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Sofern dies in dem genannten 7-Jahres-Zeitraum nicht möglich ist, ist zwingend ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Daher wurde im vorliegenden Fall mit Vorlage der Unterlagen durch das WWA die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Gewässersystem Gründlach eingeleitet.
Im Rahmen der Vorbereitung der Daten und Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets durch das LfU und das WWA wurden Vor-Ort-Begehungen durchgeführt, um die erhobenen Daten mit der Örtlichkeit abgleichen zu können.
Im Verfahren zum Festsetzen von Überschwemmungsgebieten, die als Rechtsverordnung festgesetzt und durch den Stadtrat von Nürnberg beschlossen werden, sind gesetzliche Fristen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Auslegung der Unterlagen und die anschließende Einwendungsfrist. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt für die Dauer von einem Monat, die anschließende Einwendungsfrist beträgt 14 Tage. Diese Fristen können und dürfen von UwA als die Behörde, die das Verfahren durchführt, nicht verändert werden, da dies rechtliche Konsequenzen hat.
Für die Träger öffentlicher Belange und die sonstigen Beteiligten, die im Verfahren beteiligt werden, gelten nach dem BayVwVfG andere Fristen für die Vorlage von Stellungnahmen, nämlich bis zu 3 Monate. Daher hat UwA im Einvernehmen mit der Referentin für Umwelt und Gesundheit entschieden, dass Einwendungen von Privatpersonen, Betrieben usw. über den Bayer. Bauernverband und die örtlichen Bürgervereine an UwA weitergeleitet und damit die gesetzlichen Fristen gewahrt bleiben können. Dies war eine unbürokratische Vorgehensweise, die rechtlich abgesichert ist. Insofern konnte unter den bestehenden besonderen Umständen der Corona-Pandemie ermöglicht werden, dass die Fragen, Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen im Verfahren Berücksichtigung finden.
Im Übrigen gab es in den letzten 10 Jahren vor Ort mind. 5 Informationsveranstaltungen mit der Bürgergemeinschaft Neunhof-Nürnberg (mit WWA, UwA und Bayer. Bauernverband), dazu einige Vor-Ort-Termine.
Die Unterlagen zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems Gründlach im Stadtgebiet Nürnberg per Rechtsverordnung selbst wurden durch das WWA geprüft. Die geprüften Unterlagen wurden einschl. des erarbeiteten Verordnungstextes Ende 2020 bei UwA öffentlich ausgelegt.
Weiter wurde Betroffenen die Möglichkeit eröffnet, die vorliegenden Unterlagen einzusehen und Anregungen und Bedenken vorzutragen. Die von den beteiligten Fachstellen, Trägern öffentlicher Belange, betroffenen Privatpersonen vorgebrachten Stellungnahmen, Anträge und Einwendungen waren Gegenstand eines Erörterungstermins am 27.07.2021. Soweit die vorgetragenen Anregungen, Anträge und Einwände sachlich gerechtfertigt waren, wurden sie im Rahmen des Verordnungsverfahrens berücksichtigt. Die Auflistung der beteiligten (Fachdienst-)Stellen liegt als Anlage bei. Die abschließende Behandlung der Stellungnahmen, Anregungen, Anträge und Einwendungen wurde zusammengefasst (siehe Anlage).
Zusammenfassende wasserwirtschaftliche Beurteilung
Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient dem Erhalt von Rückhalteflächen, der Bildung von Risikobewusstsein und der Gefahrenabwehr. Damit soll insbesondere ein schadloser Hochwasserabfluss sichergestellt, Gefahren kenntlich gemacht, freie und unbebaute Flächen als Retentionsraum geschützt sowie erhalten und damit in bebauten und beplanten Gebieten Schäden durch Hochwasser verringert bzw. vermieden werden.
Bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten handelt es sich nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr. Der im fraglichen Bereich vorliegenden Problematik, die Erfordernisse des Hochwasserschutzes mit den unterschiedlichen, konkurrierenden Nutzungen in diesem Gebiet in Einklang zu bringen, wird durch die geplante Überschwemmungsgebietsverordnung bestmöglich Rechnung getragen. Durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes können Gefahren durch Hochwasserereignisse nicht gänzlich ausgeschlossen, jedoch weitgehend minimiert werden.
Zusammenfassende Bewertung
Mit der durchgeführten Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems Gründlach im Stadtgebiet Nürnberg hat sich der Umfang der seit dem 06.08.2014
bestehenden vorläufigen Sicherung nur geringfügig geändert. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes per Rechtsverordnung liegt im öffentlichen Interesse. Die fachlichen und rechtlichen Ansprüche an die Schutzfunktion des Überschwemmungsgebietes sind geeignet, den Hochwasserschutz weiterhin sicher zu stellen.
Die Festsetzung der Überschwemmungsgebietsverordnung Gewässersystem Gründlach bildet die Grundlage für einen weiter verbesserten, zukunftsorientierten Hochwasserschutz auf der Basis aktueller wissenschaftlicher, technischer und rechtlicher Erkenntnisse. Materielle Regelungen bzw. Genehmigungstatbestände für festgesetzte Überschwemmungsgebiete ergeben sich direkt aus dem WHG selbst, wie z. B. die Genehmigungspflicht und die Genehmigungsfähigkeit von Maßnahmen/Vorhaben im Überschwemmungsgebiet. Zudem wurde durch eine Präzisierung in der Verordnung für Heizölverbraucheranlagen (Öltanks) die Transparenz erhöht und eine bessere Planungssicherheit des angesprochenen Personenkreises erzielt. Im Rahmen von Einzelfallregelungen können in begründeten Ausnahmefällen Anlagen bzw. Nutzungen unter Festsetzung von Auflagen, die den Hochwasserschutz sicherstellen, zugelassen werden.
Ausblick
Seitens des Freistaats Bayern, vertreten durch das WWA Nürnberg wurde bereits ein Hochwasserschutzkonzept für die Ortsteile Neunhof und Kraftshof erarbeitet. Derzeit wird hierzu das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren durch UwA durchgeführt. Eine Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist – vorbehaltlich der entsprechenden Genehmigung - derzeit für 2022 vorgesehen. In diesem Verfahren hatten die Bürger und Verbände ebenfalls die Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen einzubringen. Mit dem erforderlichen durchzuführenden Erörterungstermin wird im Dezember 2021 gerechnet. Nach Umsetzung dieser Maßnahmen soll das Überschwemmungsgebiet zeitnah entsprechend neu ermittelt und vorläufig gesichert bzw. festgesetzt werden.
Wasserwirtschaftsamt
Nürnberg
Anlage 1.1 Aktenzeichnen: 1.4-4521-N-24047/2020
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems Gründlach in den
Ortsteilen Kraftshof, Neunhof, Boxdorf, Großgründlach und Kleingründlach in Nürn-
berg
Gewässer II. Ordnung, Fluss-km 1,35 – 10,65
Stadt Nürnberg
ERLÄUTERUNGSUNGSBERICHT
1. Anlass, Zuständigkeit
Nach § 76 Abs. 2, 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die Länder verpflichtet innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 und die zur Hochwasserentlastung und -rückhaltung beanspruchten Gebiete festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Zudem können nach Art. 46 Abs. 3 BayWG sonstige Überschwemmungsgebiete festgesetzt bzw. nach Art. 47 Abs. 2 Satz 4 BayWG vorläufig gesichert werden. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 BayWG ist als Bemessungshochwasser für das Überschwemmungsgebiet ein HQ100 zu wählen. Die Ausnahmen der Sätze 2 und 3 (Wildbachgefährdungsbereich bzw. Wirkungsbereich einer Stauanlage) greifen hier nicht. Das HQ100 ist ein Hochwasserereignis, das an einem Standort mit der Wahrscheinlichkeit 1/100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten wird. Da es sich um einen Mittelwert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. Der hier betrachtete Abschnitt des Gewässersystems Gründlach stellt als Teil der sogenannten „Risikokulisse“ der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG) ein Hochwasserrisikogebiet nach § 73 Abs. 1 WHG dar. Das gegenständliche Überschwemmungsgebiet ist daher nach § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG verpflichtend festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern.
Die vorläufige Sicherung erfolgte mit Bekanntmachung der Stadt Nürnberg vom 06.08.2014 Az.: UwA/2, 325-73-19. Gemäß Art. 47 Abs. 3 Satz 2 BayWG hat die
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90461 Nürnberg +49 91 3609-101 www.wwa-n.bayern.de
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Festsetzung des Überschwemmungsgebiets innerhalb von sieben Jahren, somit bis zum 05.08.2021 zu erfolgen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen ist eine amtliche Festsetzung der Überschwemmungsgrenzen für ein HQ100 möglich.
2. Ziele
Die Ermittlung, vorläufige Sicherung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient dem Erhalt von Rückhalteflächen, der Bildung von Risikobewusstsein und der Gefahrenabwehr.
Damit sollen insbesondere:
-
ein schadloser Hochwasserabfluss sichergestellt werden,
-
Gefahren kenntlich gemacht werden,
-
freie, unbebaute Flächen als Retentionsraum geschützt und erhalten werden
und
- in bebauten und beplanten Gebieten Schäden durch Hochwasser verringert
bzw. vermieden werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Überschwem-
mungsgebiet nicht um eine behördliche Planung handelt, sondern um die Er-
mittlung und Darstellung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr.
3. Örtliche Verhältnisse und Grundlagen
3.1 Gewässer
Die Gründlach ist ein Gewässer III. und II. Ordnung mit einer Gesamtlänge von 25,63 km von der Quelle (Simmelberger Gründlach, auf ca. 384 m ü.NN, nordwestlich der Ortschaft Günthersbühl im Gemeindegebiet Lauf a.d. Pegnitz) bis zur Mündung in die Regnitz (ca. 277 m ü.NN) bei Fluss-km 52,7. Die Gründlach ist ein östlicher und rechter Nebenfluss zur Regnitz. Von dem Eintritt ins Stadtgebiet Nürnberg bis zur Mündung in die Regnitz ist die Gründlach ein Gewässer II. Ordnung.
Zum Gewässersystem der Gründlach in den Ortsteilen Kraftshof, Neunhof, Boxdorf, Großgründlach und Kleingründlach gehören auch die Gewässer Ziehgraben, Nonnenbach, Ochsengraben, Lachgraben, Kothbrunngraben und Schwalbenzahlgraben.
Die Zuläufe der Gründlach von Fl.-km 0,00 bis 10,65 sind:
- Bucher Landgraben, Gew. II, Länge ca. 18,12 km, Mündung in die Gründlach
bei Fl.-km 1,0
- Weidegraben, Gew. III, Länge ca. 2,0 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-
km 1,60
- Schwalbenzahlgraben, Gew. III, Länge ca. 1,9 km, Mündung in die Gründlach
bei Fl.-km 1,70
- Kothbrunngraben, Gew. III, Länge ca. 8,61 km, Mündung in die Gründlach bei
Fl.-km 4,5
- Nonnengraben, Gew. III, Länge ca. 8,85 km, Mündung in die Gründlach bei
Fl.-km 5,46
- Ochsengraben, Gew. III, Länge ca. 2,7 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-
km 5,49
Die Zuläufe der (Simmelberger) Gründlach von Fkm 10,65 bis 26,63 sind:
- Gockerlersberger Graben, Gew. III, Länge ca. 2,32 km, Mündung in die
Gründlach bei Fl.-km 14,0
- Gründlach, Gew. III, Länge ca. 4,5 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-km
5,6 (ab Einmündung der Gründlach heißt die Simmelberger Gründlach nur noch Gründlach)
- Hochstaudengraben, Gew. III, Länge ca. 2,8 km, Mündung in die Gründlach
bei Fl.-km 3,8
- Wehrgraben, Gew. III, Länge ca. 2,7 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-km
2,7
3.2 Hydrologische Verhältnisse
Die hydrologischen Verhältnisse der Gründlach sind mit folgenden Kennwerten maßgebend. Das gesamte Einzugsgebiet (EZG) beträgt 96,96 km². Es liegt im hydrogeologischen Raum des „Süddeutschen Keuper und Albvorlandes“. Der mittlere Jahresniederschlag liegt in der Station Buch (ca. 3,4 km südlich vom Ortszentrum Neunhof) bei 640 mm.
| Fließgewässerquerschnitt | A in E [km²] | MHQ [m³/s] | HQ 5 [m³/s] | HQ 10 [m³/s] | HQ 20 [m³/s] | HQ 100 [m³/s] | HQ Extrem [m³/s] |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gründlach am Pegel Frauenkreuz | 35,3 | 5,7 | 8,0 | 9,4 | 10,9 | 14,3 | 22 |
| Nonnengraben nach Zu- fluss Sperlesgraben | 10,3 | 1,6 | 2,2 | 2,6 | 3,0 | 3,9 | 6,0 |
| Gründlach nach Zufluss Nonnengraben | 53,0 | 8,7 | 11,3 | 13,1 | 15,1 | 19,7 | 30 |
| Kothbrunngraben nach Zufluss GKZ 2423446 | 4,8 | 0,8 | 1,2 | 1,4 | 1,6 | 2,1 | 3,3 |
| Kothbrunngraben vor Bundesstraße B4 | 8,4 | 1,7 | 2,5 | 2,9 | 3,3 | 4,4 | 6,8 |
| Kothbrunngraben vor Mündung in Gründlach | 9,5 | 2,0 | 2,9 | 3,4 | 3,8 | 5,1 | 7,9 |
| Gründlach vor Zufluss Bucher Landgraben | 69,8 | 9,8 | 14,0 | 16,1 | 18,6 | 24,3 | 37 |
| Gründlach nach Zufluss Bucher Landgraben | 97,0 | 13,8 | 19,8 | 22,9 | 26,5 | 34,7 | 54 |
Kursiv: Werte an den seitlichen Zuflüssen der Gründlach bezogen auf das maßgebliche Ereignis der Gründlach
4. Bestimmung der Überschwemmungsgrenzen
Die Ermittlung der Überschwemmungsgrenzen basiert auf einer instationären, zweidimensionalen Wasserspiegelberechnung (Programm SMS und Hydro_AS-2D) und wurde vom Ingenieurbüro Dr. Blasy Dr. Øverland Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg für die Gründlach durchgeführt. Die Vorgehensweise ist dem als Anlage 1.2 beigefügten Bericht zu entnehmen.
5. Rechtsfolgen der amtlichen Festsetzung
Mit der Darstellung der Überschwemmungsgebietsgrenzen ist die Flächenabgrenzung für die konkrete Überschwemmungsgefahr bei Eintritt des Bemessungshochwassers bekannt. Es liegt ein ermitteltes Überschwemmungsgebiet vor. Damit ist insbesondere § 77 WHG zu beachten. Im Übrigen kann auch Art. 46 Abs. 6 BayWG zur Anwendung kommen. Nach der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets gelten insbesondere die Regelungen nach §§ 78, 78a und 78c WHG, Art. 46 BayWG sowie §§ 46, 50 und Anlage 7 Nr. 8.2 und 8.3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Zudem sind die Regelungen der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets zu beachten (Überschwemmungsgebietsverordnung).
6. Vorschläge für Regelungsgegenstände in der Verordnung aus wasserwirt-
schaftlicher Sicht
6.1 Einteilung in Zonen
Eine Einteilung in Zonen wird für nicht erforderlich erachtet, da an der Gründlach bzgl. der rechtlichen Auflagen keine fachlich signifikanten Unterschiede gegeben sind. Weitergehende Beschränkungen / Vorgaben zur Bewirtschaftung sind daher nicht erforderlich.
6.2 Regelungsvorschläge
Aus fachlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht sind zusätzliche Regelungen, die über die der §§ 78 ff. WHG hinausgehen, nicht erforderlich.
7. Sonstiges
Es wird darauf hingewiesen, dass die kleinen Nebengewässer (Weidegraben, Schlottareuthgraben, etc.) nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind. Für die Festlegung von Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft der Stadt Nürnberg zu beteiligen.
Nürnberg, 30. August 2021
Uhl BD
| 4421000 4422000 4423000 4424000 4425000 0007945 0006945 0005945 Erlan 0004945 0003945 0002945 0001945 0000945 0009845 0008845 0007845 0006845 0005845 0004845 Fürth (Stadt) 0003845 0002845 0001845 0000845 0009745 0008745 4421000 4422000 4423000 4424000 4425000 | 0 | 4425000 | 4426000 | 4427000 | 4428000 | 442 | 9000 | 443000 | 0 | 44310 | 00 | 4432000 | 44 | 330 | 00 | 443 | 4000 | 44 | 35000 | 44360 | 00 | 443 | 7000 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fürth (S | Erlan tadt) | gen (Stadt) Erlangen-Höchstadt K 5 K 1 K 4 K 2 K 3 Nürnberg (Stadt) Nürnberger Land | |||||||||||||||||||||||
| 4423000 4424000 4425000 | 4426000 | 4427000 | 4428000 |
Legende
Landkreis
gesichertes Überschwemmungsgebiet
festgesetztes Überschwemmungsgebiet
ermitteltes Überschwemmungsgebiet
Die Überschwemmungsgebiete außerhalb der Stadt Nürnberg
sind nachrichtlich dargestellt.
| K | 5 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| K | 2 | K | 4 | |||
| 3 | ||||||
| K |
Forchheim Höchstadt a.d. Aisch
Erlangen
Ü1
Herzogenaurach
Lauf
Fürth
Nürnberg
Schwabach
| ± 0 500 1.000 2.000 m Quellen: Geobasisdaten: © Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern; Geofachdaten: Wasserwirtschaftsamt Nürnberg | ||
|---|---|---|
| Vorhaben: Gew.II, Gründlach Fluss-km 1,35 - 10,65 Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Vorhabensträger: Stadt Nürnberg Landkreis: Stadt Nürnberg | Anlage: 2 | |
| Plan-Nr.: Ü 1 | ||
| Gemeinde: Maßstab: 1:25.000 Übersichtskarte | Ausgabe vom: Okt 2021 | |
| Ersatz für: Ursprung: | ||
| Wasserwirtschaftsamt Nürnberg Entwurfsverfasser Datum: 29.10.2021 Unterschrift: gez. Fithzthum | entworfen gezeichnet | Datum, Name Grohmann Grohmann |
| geprüft | Selber |
Festsetzung per Rechtsverordnung
Überschwemmungsgebiet Gewässersystem Gründlach einschl. Nebengewässer
Fluss Km 1,35 – 10,65
Folgende zu beteiligende (Dienst-)Stellen, Träger öffentlicher Belange, Öffentlichkeit sind über die geplante Festsetzung per Rechtsverordnung zu informieren:
| stadtintern | extern | Öffentlichkeit |
|---|---|---|
| Stpl/1 BoB/1 BoB/2-2 Untere Denkmalschutzbehörde Geo/1 Vpl/1 SÖR/1-B/2 SÖR/1-B/3 SÖR/2-B SÖR/1-S LA/2 LA/3 BA/N WiF BgA/Stab Stadtentwicklung UwA/2 Tankanlagen UwA/2 Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft UwA/2 Immissionsschutz UwA/3 UwA/1 SUN/S-1 SUN/S-3 SpS Fw Ref. III Flächenagentur | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth Forstbetrieb Nürnberg Bayer. Bauernverband Fachberatung für das Fischereiwesen Bund Naturschutz in Bayern e. V. Landesbund für Vogelschutz e. V. DB AG Stadt Fürth/Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz Stadt Erlangen/Umweltamt LRA Erlangen-Höchstadt Landesfischereiverband Bayern e.V. MDN Main-Donau-Netzgesellschaft mbH Deutsche Telekom Technik AG Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH Autobahndirektion Nordbayern Staatl. Bauamt Nordbayern (Straßenbau) VAG Zweckverband StUB Reg. v. Mfr. (Höhere Landesplanungsbehörde) Planungsverband Industrieregion Mittelfranken Wasserverband Knoblauchsland Infra Fürth GmbH Immobilien Freistaat Bayern | Bürgergemeinschaft Neunhof Kraftshofer Bund Bürgerverein Boxdorf e.V. VV Alt-Gründlach e.V. Interessengemeinschaft landwirtschaftlich genutzter Grundstücke der Gemarkung Großgründlach |
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Gewässersystem Gründlach in Nürnberg
per Rechtsverordnung
hier: Behandlung der Einwendungen
Grundsätzliche Anmerkungen
Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, muss eigenverantwortlich geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung treffen (vgl. § 5 Abs. 2 WHG). Die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen nachteiligen Folgen für Menschen, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Mit der richtigen Vorbereitung können mögliche Schäden durch Hochwasser verringert oder sogar ganz vermieden werden.
Hochwasserschutz ist ein Thema für alle: Anwohner, Grundstückseigentümer, Land- und Forstwirte, Kommunen, Gewerbebetriebe, Architekten, Ingenieurbüros und auch Planer für Stadt- und Landschaftsplanung.
Die Festsetzung eines durch die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden ermittelten Überschwemmungsgebietes erfolgt auf der Grundlage wasserwirtschaftlicher Erkenntnisse für ein Bemessungshochwasser HQ100. Bereiche, die nach den Berechnungen der wasserwirtschaftlichen Fachbehörde beim maßgeblichen Bemessungshochwasser überschwemmt werden, sind dementsprechend auch als Überschwemmungsgebiet festzusetzen.
Nach § 76 Abs. 2 WHG besteht die Verpflichtung, innerhalb von Hochwasserrisikogebieten die Überschwemmungsgebiete für ein Bemessungshochwasser HQ100
festzusetzen. Aus diesem Grund hat das Umweltamt das Rechtsetzungsverfahren
eingeleitet.
Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für das Gewässersystem Gründlach ändert nichts am tatsächlichen Hochwasserereignis sowie deren Auswirkung. Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es sich nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer Hochwassergefahr, die von Natur aus besteht.
Bei der Stadt Nürnberg/Umweltamt ist derzeit zusätzlich das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für geplante Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Ortsteils Neunhof anhängig. Dieses Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die dort geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht Gegenstand des Verordnungsverfahrens und daher nicht in diesem Verfahren beinhaltet. Daher sind die als Überschwemmungsflächen dargestellten Flächen unabhängig von der geplanten Hochwasserschutzmaßnahme ausgewiesen.
Seitens des Freistaates Bayern und des Servicebetriebs Öffentlicher Raum sind gewässerbauliche Maßnahmen selbst nicht geplant. Daher weisen das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg und das Umweltamt lediglich auf die fachliche und rechtliche Situation hin. Unterhaltungs- und Baumaßnahmen im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz - das sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bayerische Wassergesetz (BayWG) mit untergesetzlichen Regelungen, sind im Rahmen der Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5 sowie § 78a Abs. 1 und 2 WHG möglich. Hierbei ist zu beachten, dass dem Gewässer und auch dem Hochwasserabfluss genügend Raum gelassen werden muss. Die Voraussetzungen für bauliche Maßnahmen sind daher im Einzelfall zu prüfen.
Das Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Gründlach, Ziehgraben, Nonnenbach, Ochsengraben, Lachgraben, Kothbrunngraben und Schwalbenzahlgraben im Bereich Nürnberg/Ortsteile Kraftshof, Neunhof, Boxdorf, Großgründlach und Kleingründlach wurde mit Bekanntmachung der Stadt Nürnberg vom 06.08.2014 vorläufig gesichert. Die vorläufige Sicherung erfolgte für 5 Jahre. Eine Verlängerung der vorläufigen Sicherung erfolgte mit Bekanntmachung vom 24.07.2019. Die Verlängerung galt bis zum Ablauf des 06.08.2021.
Die Frage nach dem Bestandsschutz, dem künftigen Betrieb von Anlagen und landwirtschaftlichen Nutzungen war etlichen Stellungnahmen, Anträgen und Einwendungen gemeinsam. Jeder bereits vorhandene zulässige Bestand an Anlagen und Nutzungen wird auf Grund des gegebenen Bestandsschutzes betrachtet.
Behandlung der im Rahmen des Festsetzungsverfahrens eingegangenen
Stellungnahmen und Einwendungen
1. Träger öffentlicher Belange
1.1 Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt (Stpl) 1.1.1 Stpl wies in seiner Stellungnahme auf verschiedene Planungen hin, u.a. auf gewerbliche Ersatzflächen im Rahmen der 12. FNP-Änderung, auf die Planungen für die Stadt-Umland-Bahn, da dieser Bereich direkt im Verlauf der Vorzugstrasse situiert ist, welche den Siedlungsbereich im Nürnberger Norden stärker an den schienengebunden ÖPNV anbinden soll. Weiter wurde auf das B-Plan-Verfahren Schmalau Ost hingewiesen. Für das B-Plan-Verfahren Schmalau Ost ist die Planung schon so weit fortgeschritten, dass man für den nördlichen Bereich sehen konnte, dass sich keine Einschränkungen auf die Planung aufgrund des Überschwemmungsgebietes ergeben.
Weiter wurde darauf hingewiesen, dass für Bestandsgebäude, die im Überschwemmungsgebiet bereits betroffen sind, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen sind. Aus der Sicht Stpl betrifft das die Stadtteile Kleingründlach West, Großgründlach, Schmalau West, Neunhof Nord, Boxdorf und Kraftshof Nord. Im Rahmen der Bearbeitung von neuen Bauleitplanverfahren würde immer auf den aktuellen Planungs- und Rechtsstand von Fachplanungen Rücksicht genommen, insbesondere wenn diese einen rechtlichen Vorrang besitzen. Das wäre bei den Überschwemmungsgebieten der Fall. Weiter soll das Überschwemmungsgebiet im Rahmen einer Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg als festgesetztes Überschwemmungsgebiet übernommen werden.
Bewertung Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für das Gewässersystem Gründlach ändert nichts am tatsächlichen Hochwasserereignis sowie deren Auswirkung. Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es sich nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer Hochwassergefahr, die von Natur aus besteht.
Das Überschwemmungsgebiet Gründlach wurde bereits 2014 vorläufig gesichert. Insofern ändert sich aufgrund der durchgeführten Überrechnung des Überschwemmungsgebietes im betreffenden Bereich hinsichtlich Umfang / Ausmaß des Überschwemmungsgebiets allenfalls marginal etwas. Ein Überschwemmungsgebiet schließt eine Bebauung nicht komplett aus; es sind jedoch Anforderungen zu erfüllen, um eine Verschlechterung der Hochwassersituation zu verhindern.
Weiter wurde der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn am Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets beteiligt. Auch wenn die betreffenden Bereiche im künftig festgesetzten Überschwemmungsgebiet zu liegen kommen, sind Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auflagen möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG). Bei Baumaßnahmen ist u.a. der Retentionsraumausgleich nachzuweisen.
Im Rahmen neu einzuleitender Bauleitplanverfahren ist § 78 Abs. 1 WHG zu beachten, wonach neue Baugebiete im Außenbereich (d.h., wenn keine entsprechende Festlegung im vorhergehenden FNP vorhanden ist) verboten sind. Eine Ausnahmeregelung ist hier nicht möglich (vgl. § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG). Ansonsten sind Bauleitplanverfahren nach den geltenden fachlichen und rechtlichen Aspekten zu prüfen und zu bewerten.
Insofern hat Hochwasserschutz Vorrang vor einer baulichen Entwicklung. Eine bauliche Ortsplanung muss sich nach dem Überschwemmungsgebiet richten, nicht umgekehrt. Ein Überschwemmungsgebiet schließt eine Bebauung nicht komplett aus; es sind jedoch Anforderungen zu erfüllen, um eine Verschlechterung der Hochwassersituation zu verhindern. Eine Abwägung ist daher hier nicht möglich. Es sollte daher frühzeitig mit den zuständigen Fachbehörden Wasserwirtschaftsamt Nürnberg und Umweltamt Kontakt aufgenommen bzw. eine Abstimmung herbeigeführt werden. Aufgrund der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets entsteht kein Anspruch auf Maßnahmen zum Hochwasserschutz bzw. zum Gewässerunterhalt.
Stpl sollte daher prüfen, ob bei (neuermittelten) Überschwemmungsgebieten ein Anpassungsbedarf am Flächennutzungsplan entsteht. Im Übrigen bleibt festzustellen, dass die Anpassung des Flächennutzungsplans um den Aspekt „Hochwasserschutz“ zwingend erforderlich ist (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 12 und Abs. 8 BauGB). Eine zeitnahe Umsetzung sollte seitens Stpl anvisiert werden.
Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA an.
1.2 Stadt Nürnberg – Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) 1.2.1 SÖR/1-B/2 wies darauf hin, dass sich im Bereich des Überschwemmungsgebietes einzelne Bauwerke befinden (Unterführung der Gründlach in Neunhof, die Unterführungen Ochsengraben und Gründlach unter der Kreuzäckerstraße). Die Bauwerke stammen zum Teil aus dem Baujahr 1970. Aufgrund der im Rahmen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahme im Bereich Neunhof beabsichtigten Absenkung der Kreuzäckerstraße und des fortgeschrittenen Alters der Bauwerke sollte ggf. ein Neubau der Durchlässe in Betracht gezogen werden.
Sollten sich bei der weiteren Planung Eingriffe an bestehende Bauwerke ergeben oder neu zu errichtende Ingenieurbauwerke erforderlich werden, ist dies direkt mit SÖR/1-B abzustimmen. Weiter gelten Anforderungen seitens SÖR/1-B/2 für neu zu errichtende Ingenieurbauwerke.
Bewertung Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets erfolgt unabhängig von Planungen zu Hochwasserschutzmaßnahmen. Weiter sind Hochwasserschutzmaßnahmen nicht Bestandteil des vorliegenden Festsetzungsverfahrens. Im Übrigen erfolgen die Planungen und Ausführungen des Hochwasserschutzes gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Alle geltenden technischen Vorgaben und Normen, ebenso die Vorgaben der Stellungnahme SÖR/1 – B/2 werden eingehalten, sofern diese den Regeln der Technik nicht widersprechen.
Unterhaltungs- und Baumaßnahmen sind nur ausnahmsweise im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auflagen möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG), da dem Hochwasser genügend Raum gegeben werden muss.
Im Rahmen des Festsetzungsverfahrens sind keine Baumaßnahmen geplant, daher hier nicht relevant. Für Baumaßnahmen ist ein separates Genehmigungsverfahren erforderlich.
Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA an. Den Anliegen SÖR wurde insoweit stattgegeben.
1.2.2 SÖR/1-B/3 wies darauf hin, dass der Unterhalt der Gewässer 3. Ordnung weiterhin möglich sein muss. Die Arbeiten sind für den Unterhalt zuzulassen. Weiter muss die Zufahrt zu den Gewässern mit Betriebsfahrzeugen möglich sein.
Bewertung Die betreffenden Grundstücke liegen seit 2014 im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet. Insofern ändert sich aufgrund der durchgeführten Überrechnung des ÜSG im betreffenden Bereich hinsichtlich Umfang/Ausmaß des Überschwemmungsgebiets allenfalls marginal etwas. Unterhaltungs- und Baumaßnahmen sind nur ausnahmsweise im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auflagen möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG), da dem Hochwasser genügend Raum gegeben werden muss.
Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA an. Den Anliegen SÖR wurde insoweit stattgegeben.
1.2.3 SÖR/1-S erinnerte daran, dass die Festsetzungen zum Überschwemmungsgebiet Gründlach auch das Entwässerungskonzept für die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen B-Plans Nr. 4575 "Schmalau-Ost" sowie den noch auszubauenden Teilabschnitt der Wiesbadener Straße zwischen "In der Schmalau" und dem Einmündungsbereich der Würzburger Straße betreffen. Ein Straßenausbau beziehungsweise weitere Eingriffe für Entwässerungsanlagen müssen auch künftig innerhalb des Überschwemmungsgebietes z. B. durch eine mit den Vorschriften verträgliche Geländemodellierung möglich sein. Eine Entwässerungsstudie, die unter anderem Handlungsoptionen hinsichtlich einer rechtssicheren wasserrechtlichen Vorgehensweise bei Eingriffen in das Überschwemmungsgebiet aufzeigen soll, wird derzeit von Stpl beauftragt.
Bewertung Die Errichtung von baulichen Anlagen bleibt grundsätzlich möglich. Anlagen, auch Entwässerungsanlagen sollen eine hochwasserangepasste Bauweise berücksichtigen. Durch Baumaßnahmen verursachter Retentionsraumverlust wäre auszugleichen.
Der Ausbau der Wiesbadener Straße sowie das Entwässerungskonzept waren bereits Gegenstand von Vorbesprechungen und Abstimmungen zwischen Stpl, SUN und SÖR. Die Anforderungen hinsichtlich der Hochwasservorsorge an die geplanten baulichen Maßnahmen werden dort im weiteren Fortgang berücksichtigt.
Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA an. Den Anliegen SÖR wurde insoweit stattgegeben.
1.2.4 Weiter wies SÖR/2-B/1 darauf hin, dass jegliche Arbeiten im Straßenunterhalt und Straßenbetrieb weiterhin zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit möglich sein müssen. So muss es beispielsweise zukünftig weiterhin zulässig sein, im Winterdienst Streugut (Mischung/Ausbringung) auszubringen oder im Unterhalt eine notwendig werdende Schutzplanke (Ausrichtung parallel zu Fahrbahn/Standardkonstruktion) zu montieren
Bewertung Unterhaltungs- und Baumaßnahmen sind ausnahmsweise im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auflagen möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG), da dem Hochwasser genügend Raum gegeben werden muss.
Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA an. Dem Anliegen SÖR wurde insoweit stattgegeben.
1.3 Stadt Nürnberg – Liegenschaftsamt (LA) LA/2 führte aus, dass der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen in den betreffenden Gebieten als ökologische Ausgleichsflächen für das Ökokonto oder für Artenschutzmaßnahmen im Rahmen des Instruktionsverfahrens an Ref. III/ Flächenagentur in Abstimmung mit den einzelnen Fachbereichen bei UwA und BA/N erfolgt. Eine etwaige Berücksichtigung von Flächen in dem Überschwemmungsgebiet wird im Vorfeld abgestimmt. Bei der Verpachtung von Flächen werden die entsprechenden Stellungsnahmen von BA/N berücksichtigt und in den Pachtverträgen mit aufgenommen.
Bewertung Ref III/Flächenagentur wurde durch UwA am Verfahren beteiligt. Weiter finden sich Hinweise und Erläuterungen zu diesem Themenkomplex auf der Website des LfU zur Kompensationsverordnung: https://www.lfu.bayern.de/natur/kompensationsverordnung/index.htm Dort können auch umfangreiche erläuternde Publikationen heruntergeladen werden.
Dem Anliegen LA/2 wurde insoweit stattgegeben.
1.4 Stadt Nürnberg – Verkehrsplanungsamt (Vpl) Vpl wies auf die laufenden Planungen entlang der B4, zur StUB Nürnberg-Erlangen und zur Radschnellverbindung Nürnberg-Erlangen hin.
Bewertung Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn wurde seitens UwA am Verordnungsverfahren beteiligt. Bereits im Vorfeld wurde die Planungsbehörde im Rahmen eines Scopingtermins zur Stadt-Umland-Bahn darauf hingewiesen, dass die betreffenden Bereiche im Stadtgebiet sich bereits im vorläufig gesicherten und künftig im nun festzusetzenden Überschwemmungsgebiet des Gewässersystem Gründlach zu liegen kommen. Die Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen selbst sind, auch für die weiter genannten Planungen, ausnahmsweise im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auflagen möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG), da dem Hochwasser genügend Raum gegeben werden muss. Weiter wäre der Retentionsraumausgleich zu prüfen.
Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA an.
1.5 Stadt Nürnberg – Ref. VI/Sportservice (SpS)
SpS führte an, dass im Bereich des festzusetzenden Überschwemmungsgebietes Sportanlagen betroffen sind. Hier muss die Bestandssicherheit der Anlagen gewährleistet bleiben, die Anlagen müssen ggf. saniert werden können.
Bewertung Bau und Unterhaltungsmaßnahmen sind ausnahmsweise im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auflagen möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, 78a Abs. 1 und 2 WHG), da dem Hochwasser genügend Raum gegeben werden muss. Im Übrigen beleibt der Bestandsschutz der Anlagen gewahrt.
Dem Anliegen SpS wurde insoweit stattgegeben.
1.6 Stadt Nürnberg – Umweltamt/Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft (UwA/2) Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft (FSW) wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Auflagen aus dem Merkblatt „Zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen“ einzuhalten sind.
Bewertung Seitens der Verwaltung wird festgestellt, dass die Verordnung zum Umgang von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen und damit Umgang und Lagerung wassergefährdender Stoffe in der Überschwemmungsgebietsverordnung berücksichtigt werden.
Dem Antrag FSW wurde insoweit stattgegeben.
1.7 Stadt Nürnberg – Amt für Wirtschaftsförderung (WiF) WiF hat darum gebeten, die von der Festsetzung betroffenen Unternehmen über die Lage ihres Standorts in Überschwemmungsgebiet zu informieren.
Bewertung Die Information betroffener Unternehmen wird seitens der Verwaltung sinnvoll gehalten, damit sie sich auf die Anforderungen des vorbeugenden Hochwasserschutzes vorbereiten können. Die entsprechende Information wird durch UwA sichergestellt.
Dem Antrag WiF wurde insoweit stattgegeben.
1.8 Spartenträger N-ERGIE Netz GmbH, Deutsche Telekom Technik GmbH, Infra Fürth GmbH, Deutsche Bahn AG Die genannten Spartenträger haben gemeinsam, dass sie für die öffentliche Ver- und Entsorgung zuständig sind. Sie haben in ihren jeweiligen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass sich im Überschwemmungsgebiet Leitungen und Anlagen der N-ERGIE, der N-ERGIE Netz AG, der Deutschen Telekom Technik GmbH, der Infra Fürth und der Deutschen Bahn AG befinden. Es handelt sich hier um verschiedene Spartenträger, die darauf hinweisen, dass die Anlagen auch verschiedenster Art sind, wie zum Beispiel Kabel, Rohre, Leitungen, Anlagen für erneuerbare Energien, Telekommunikationslinien, für die Infra Fürth auch Wasserleitungen, für die Deutsche Bahn der Schienenverkehr und die dazugehörige Technik. Zusätzlich können sich vor Ort weitere im Eigentum Dritter stehende Anlagen – insbesondere Kabel, Rohre oder Leitungen zum Anschluss von Erneuerbaren Energieanlagen – befinden, für die die N-ERGIE Netz GmbH nicht zuständig sind. Hierfür ist der jeweilige Anlagenbetreiber zuständig.
In den Stellungnahmen wurde hier insbesondere ferner darauf hingewiesen, wonach seitens der Stadtverwaltung sicherzustellen ist, dass Bestand, Betrieb, Unterhalt und
Entstörung sowie Zugang und Zufahrt zu den Anlagen und Leitungstrassen auch weiterhin gewährleistet bleiben.
Bewertung Unter Hinweis auf die Ausführungen in den vorangestellten Vorbemerkungen, insbesondere den Bestandsschutz, wird festgestellt, dass es im Eigeninteresse des Betreibers liegt, betriebliche und Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Empfohlen wird jedoch, dies nicht im Hochwasserfall vorzunehmen. Die Neu-Festsetzung des Überschwemmungsgebietes steht dem nicht entgegen. Die Träger dieser Leitungen oder Anlagen müssen selbst für den Hochwasserschutz sorgen, ferner dafür, dass ihre Anlagen standsicher und die Fundamente sicher sind.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen. Den Anliegen der beteiligten Spartenträger wurde insoweit stattgegeben.
1.9 Wasserverband Knoblauchsland Der Wasserverband Knoblauchsland wies in seiner Stellungnahme auf eine Leitungstrasse des Wasserverbandes sowie auf künftig notwendige Neuanmeldungen für Beregnungsgebiete hin, wobei hier Bestand, Betrieb, Unterhalt sowie Zugang und Zufahrt zu den Anlagen und Leitungstrassen auch weiterhin gewährleistet bleiben.
Bewertung Unter Hinweis auf die Ausführungen in den vorangestellten Vorbemerkungen, insbesondere den Bestandsschutz, wird festgestellt, dass es im Eigeninteresse des Betreibers liegt, betriebliche und Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Empfohlen wird jedoch, dies nicht im Hochwasserfall vorzunehmen. Die Neu-Festsetzung des Überschwemmungsgebietes steht dem nicht entgegen. Die Träger dieser Leitungen oder Anlagen müssen selbst für den Hochwasserschutz sorgen, ferner dafür, dass ihre Anlagen standsicher und die Fundamente sicher sind.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen. Dem Anliegen der Wasserverbandes Knoblauchsland wurde insoweit stattgegeben.
1.10 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wies in seiner Stellungnahme auf verschiedene Aspekte hin:
1.10.1 So sollte die Bewirtschaftung der Flächen für die landwirtschaftlichen Betriebe, insbesondere der Anbau von Sonderkulturen und die gärtnerische Nutzung, auch weiterhin in der üblichen Form ermöglicht werden. Selbstverständlich soll hierbei die Anwendung der guten, landwirtschaftlichen Praxis im Vordergrund stehen und die baulichen Entwicklungen, die für die Erhaltung von Existenzen für die hier wirtschaftenden Familienbetriebe erforderlich sind, sollten gewährleistet werden.
Weiter habe das Knoblauchsland durch den Siedlungsdruck der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen sowie auf Grund der langfristigen Entwicklungen auf den Gemüsemärkten seit jeher mit Flächenknappheit zu kämpfen. Um Entwicklungen wie im unterfränkischen Kitzingen oder im oberfränkischen Bamberg zu vermeiden, wo es heute kaum mehr geschlossene Gemüseanbaugebiete gibt, müssen landwirtschaftliche Grundstücke unabhängig davon, ob sie der Landwirtschaft oder dem Gemüsebau dienen, weiterhin uneingeschränkt für die Gemüseproduktion nutzbar und zugänglich bleiben.
Bewertung
Der Bestandsschutz der Anlagen, Einrichtungen und Nutzungen bleibt gewahrt. Landwirtschaftliche Nutzungsänderungen sind aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht notwendig, da im Rahmen des Festsetzungsverfahrens ein sog. Ist-Zustand rechnerisch berücksichtigt wurde. Für die aktuelle gartenbauliche und landwirtschaftliche Nutzung führt die Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes in der Nutzung Garten- und Ackerbau oder auf Grünlandnutzung zu keiner Veränderung, außer die Überschwemmungsgebietsverordnung definiert hier zusätzliche Einschränkungen, was im Hinblick auf die künftige Überschwemmungsgebietsverordnung Gründlach nicht gegeben ist.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen. Dem Anliegen der beteiligten Fachbehörde wurde insoweit stattgegeben.
1.10.2 Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führte weiter aus, dass Hochwasserschutz- und Renaturierungsmaßnahmen regelmäßig zu einer Veränderung der Grundwasserstände, Uferbegleitströme und der Abflussgeschwindigkeit bei Starkniederschlägen führen. Damit verbunden ist dann oftmals eine Durchfeuchtung oder Vernässung der Böden. Eine solche muss zwingend auf den Flächen mit Gemüseanbau vermieden werden.
Bewertung Diese Einwendung betrifft hauptsächlich das Verfahren Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsteil Neunhof und ist daher im Verfahren Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Gewässersystem Gründlach nicht relevant. Die Einwendungen wurden inzwischen im anderen Verfahren im dortigen Erörterungstermin behandelt.
Im Rahmen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Ortsteil Neunhof sind keine neuen Rückhalteräume oder Renaturierungsabschnitte geplant, die die befürchtete Änderung der Grundwasserstände verursachen könnten. Im Gegenteil soll die Absenkung der Kreuzäckerstraße und die Einbindung des Straßengrabens an den Ochsengraben den Hochwasserabfluss verbessern. Weiter soll im Bereich der Hochwasserschutzmauer die geplante Binnenentwässerung das Aufstauen der Niederschlagswässer jenseits des Überschwemmungsgebietes verhindern und damit das befürchtete Aufschwemmen der Grundstücke verhindern.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen.
1.11 Stellungnahmen und Einwendungen mehrerer Beteiligter zu Einzelthemen
Vorbemerkungen Dem Umweltamt liegen zu einigen Themen Stellungnahmen und Einwendungen verschiedener Beteiligter (z.B. den beteiligten Bürgervereinen) vor, z.B. zu Betrieb und Unterhalt von Leitungen, zu Einbauten von Bibern, zu Grabenreinigung oder zum finanziellen Ausgleich bei Grundstücken im Überschwemmungsgebiet. Diese Stellungnahmen und Einwendungen werden wie folgt zusammengefasst und zusammen behandelt, soweit dies möglich ist.
1.11.1 Abgrenzung Verfahren Festsetzen Überschwemmungsgebiet Gewässersystem Gründlach und Hochwasserschutzmaßnahmen Gründlach im Bereich Ortsteil Neunhof Einzelstellungnahmen wiesen auf die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Ortsteils Neunhof hin, die sie zum einen als unnatürliche Baumaßnahmen dargestellt haben, zum anderen nach Alternativplanungen gefragt haben. Einige Stellungnahmen hatten die Betroffenheit eigener Grundstücksflächen im Hinblick auf
die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen zum Inhalt. Weiter wurde hinterfragt, inwieweit die westlich der Erlanger Straße gelegenen Ortsteile Boxdorf oder Großgründlach von künftigen Hochwasserereignissen tangiert werden können, wenn die Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Ortsteils Neunhof umgesetzt sind. Zudem wurde die Frage gestellt, ob der geplante Hochwasserschutz auf Punkte oder Maßnahmen, die anlässlich des Projekts Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal erarbeitet wurden, Auswirkungen hat.
Bewertung Die Stellungnahmen und Einwendungen betreffen hauptsächlich das Verfahren Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsteil Neunhof und sind im Verfahren Festsetzung Überschwemmungsgebiet Gründlach nicht relevant. Die Einwendungen wurden daher im anderen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren im inzwischen am __.11.2021 durchgeführten Erörterungstermin behandelt.
Bei der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes handelt es sich nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr. Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für das Gewässersystem Gründlach ändert nichts am tatsächlichen Hochwasserereignis sowie deren Auswirkung.
Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht Gegenstand im Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets. Zusammen mit den weitläufigen Überschwemmungen und eher geringen Wassertiefen sind die Fließgeschwindigkeiten hierbei gering. Durch die Hochwasserschutzmaßnahme wird das Wasser lokal umgeleitet, es entsteht kein „Mehr“ an Wasser. Der Vergleich von Berechnungen der Überschwemmungsgrenzen vor (IST) und nach Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme (SOLL) ergibt keine neuen Betroffenheiten, in Teilbereichen jedoch eine Minderung der Betroffenheiten.
Das WWA beabsichtigt im Bereich des Ortsteils Neunhof Hochwasserschutzmaßnahmen durchzuführen. Geplant ist u.a. eine Hochwasserschutzwand entlang der Randbebauung an der Unteren Dorfstraße und am Soosweg. Im Bereich des Kraftshofer Forstes ist eine Erhöhung des Forstweges vorgesehen, um den Abfluss südlich gelegenen Kothbrunngraben und damit in Richtung des Ortsteils Kraftshof zu drosseln. Ebenso sind straßenbauliche Anpassungen im Bereich Kreuzäckerstraße sowie der Anschluss eines Straßengrabens an den Ochsengraben notwendig, die den Wasserspiegel im überschwemmten Bereich absenken und ungewollte Aufstauungen im Bereich Neunhof vermeiden sollen.
Dabei wurden verschiedene Alternativen geprüft und bewertet. So wurde die Möglichkeit eines zentralen Rückhaltebeckens an der Gründlach mit einem Volumen von ca. 580.000 m³ östlich der BAB A3 untersucht. Wegen der sehr aufwendigen Umsetzung, der damit verbundenen Kosten, des erheblichen Flächenbedarfs und damit verbundenen erheblichen Eingriffen in den Waldbestand wurde diese Option aber nicht weiterverfolgt. Hintergrund ist dabei auch, dass im Hinblick auf die für den Einsatz staatlicher Mittel erforderliche Betrachtung der Kosten/Gefährdungsrelation zur landesweiten Maßnahmenpriorisierung auf absehbare Zeit keine Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu erwarten wären.
Hinsichtlich einer künftigen Hochwasserrelevanz nach Umsetzung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Ortsteils Neunhof wird herausgestellt, dass sich die Gewässerarme Gründlach, Ochsengraben und Nonnengraben bis zur Erlanger Straße (Bundesstraße 4) bewegen und gebündelt unter der Bundesstraße durch einen Durchlass fließen. Dieser Durchlass ist nicht leistungsfähig genug, um den gesamten Abfluss durchzulassen. Östlich des Durchlasses staut sich deshalb das Hochwasser zurück. Damit bekommen die Ortschaften unterhalb (westlich) des
Durchlasses nach wie vor den unverändert gedrosselten Abfluss aus dem B4- Durchlass. Auch der Vergleich der Überschwemmungsgebietsflächen vorher/nachher, den das WWA bei der Berechnung „Erfolgskontrolle“ durchgeführt haben, zeigt dies. Eine Verlagerung des Hochwassers nach Boxdorf und Großgründach ist damit nicht gegeben. Die Flächen eines Überschwemmungsgebiets nach Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Ortsteils Neunhof werden daher aus der fachlichen Sicht des WWA Nürnberg keine zusätzlichen Betroffenheiten ergeben.
Feststellen kann man noch, dass das Projekt Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal auf der Basis der Freiwilligkeit im Hinblick auf eine Flächenentwicklung bzw. eine ökologische Entwicklung auf den Flächen entwickelt wurde und nicht mit einem Rechtsverfahren, wie hier einem wasserrechtlichen Verfahren, gleichzusetzen ist. Insofern gibt es keine inhaltlichen Widersprüche, aber auch keine formalen Konsequenzen daraus.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen.
1.11.2 Informationen über das Überschwemmungsgebiet sowie Fragen zum Verfahrensablauf Etliche am Verfahren Beteiligte bemängelten den Informationsfluss von WWA Nürnberg und Stadt Nürnberg, der in Zeiten der Corona-Pandemie zur Einschränkung bzw. dem Verbot von Versammlungen und Informationsveranstaltungen geführt und insoweit eine Weiterleitung von Informationen erschwert hat. Dem gegenüber steht der formelle und an Fristen gebundene Ablauf für ein Verordnungsverfahren.
Weiter wurde nachgefragt, ob die betroffenen Gemeinden westlich der Bahngleise in das Verordnungsverfahren mit einbezogen wurden bzw. inwieweit diese planen, sich durch Vorsorgemaßnahmen zu schützen.
Bewertung Die Festsetzung eines durch die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden ermittelten Überschwemmungsgebietes erfolgt auf der Grundlage wasserwirtschaftlicher Erkenntnisse für ein Bemessungshochwasser HQ100. Bereiche, die nach den Berechnungen der wasserwirtschaftlichen Fachbehörde beim maßgeblichen Bemessungshochwasser überschwemmt werden, sind dementsprechend zwingend als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Das Wasserhaushaltsgesetz fordert hier explizit zur Ermittlung und Festsetzung der Flächen auf der Basis des HQ100 auf (§ 76 WHG). Dabei gibt es die Pflicht zur Beteiligung der Öffentlichkeit, durch die die Ortskenntnisse zusätzlich zur standardisierten Gebietsermittlung abgefragt werden.
Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für das Gewässersystem Gründlach ändert nichts am tatsächlichen Hochwasserereignis sowie deren Auswirkung. Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es sich nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer Hochwassergefahr, die von Natur aus besteht.
Die Ermittlung des Überschwemmungsgebietes sowie dessen Festsetzung per Rechtsverordnung erfolgt nach einem bayernweit geltendem Standard entsprechend bundesgesetzlicher Vorgaben. Die Gesetze gelten seit ca. 25 Jahren. Mit der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahr 2010 gelten Fristsetzungen für die Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Mit dem Hochwasserschutzgesetz II, das seit Januar 2018 gilt, wurden diese Pflichten und Fristen noch genauer und im Einklang mit der EU-Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie geregelt.
Verfahrensablauf: Sobald die Unterlagen für ein Überschwemmungsgebiet mit einem HQ100 vollständig vorliegen und vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt bestätigt sind, fordert der Gesetzgeber zwingend, das Überschwemmungsgebiet vorläufig zu sichern (Art. 47 Abs. 3 Satz 3 BayWG). Bereits im Rahmen der vorläufigen Sicherung als Vorstufe für das Festsetzungsverfahren wurden hier u.a. die örtlichen Bürgervereine mit Schreiben des Umweltamtes vom 13.08.2014 sowie Karten des Überschwemmungsgebietes und bei der Verlängerung der vorläufigen Sicherung mit Schreiben des Umweltamtes vom 24.07.2019 davon informiert.
Eine vorläufige Sicherung gilt 5 Jahre und kann im begründeten Einzelfall einmalig um zwei Jahre verlängert werden = 7 Jahre (Art. 47 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BayWG). Innerhalb dieses Zeitraumes können seitens der Kommune und des Freistaats Bayern (da es sich bei der Gründlach um ein Gewässer 2. Ordnung handelt) ein Hochwasserschutzkonzept entwickelt und daraus Hochwasserschutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Sofern dies in dem genannten 7-Jahres-Zeitraum nicht möglich ist, ist zwingend ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Daher wurde im vorliegenden Fall mit Vorlage der Unterlagen durch das WWA Nürnberg die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Gewässersystem Gründlach eingeleitet.
Aufgrund der geplanten Hochwasserschutzmaßnahen im Bereich Neunhof wird sich der Umgriff des Überschwemmungsgebietes verändern. Das WWA Nürnberg wird daher nach dem Bau der Hochwasserschutzanlagen zeitnah eine Neuberechnung des Überschwemmungsgebietes angehen.
Im Rahmen der Vorbereitung der Daten und Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets durch das Landesamt für Umwelt und das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg wurden Vor-Ort-Begehungen durchgeführt, um die erhobenen Daten mit der Örtlichkeit abgleichen zu können.
Im Verfahren zum Festsetzen von Überschwemmungsgebieten, die als Rechtsverordnung festgesetzt und durch den Stadtrat von Nürnberg beschlossen werden, sind gesetzliche Fristen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Auslegung der Unterlagen und die anschließende Einwendungsfrist. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt für die Dauer von einem Monat, die anschließende Einwendungsfrist beträgt 14 Tage. Weiter wurden die Unterlagen auf der Internetseite des Umweltamtes eingestellt und konnten dort eingesehen und heruntergeladen werden. Die genannten Fristen können und dürfen vom Umweltamt als die Behörde, die das Verfahren durchführt, nicht verändert werden, da dies rechtliche Konsequenzen hat.
Für die Träger öffentlicher Belange und die sonstigen Beteiligten, die im Verfahren beteiligt werden, gelten andere Fristen für die Vorlage von Stellungnahmen, nämlich bis zu 3 Monate. Daher hat das Umweltamt im Einvernehmen mit der Umweltreferentin beschlossen, dass Einwendungen von Privatpersonen, Betrieben usw. über den Bayer. Bauernverband und die örtlichen Bürgervereine an das Umweltamt weitergeleitet und damit die gesetzlichen Fristen gewahrt werden können. Dies war eine unbürokratische Vorgehensweise, die rechtlich abgesichert ist. Insofern konnte ermöglicht werden, dass die privaten Fragen, Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen im Verfahren berücksichtigt werden.
Nachdem es sich um eine abschließende Einwendungsfrist handelt, können im Rahmen des Erörterungstermins nur die Stellungnahmen und Einwendungen vorgetragen und behandelt werden, die im Rahmen der gesetzlichen Fristen vorgelegt wurden. Darüberhinausgehende Einwendungen können nicht behandelt werden.
Das Verfahren zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes selbst ist ein “förmliches Verfahren“, weil Verfahrensregelungen genau einzuhalten sind, es ist weiter ein „Öffentliches Verfahren“ mit dem Ziel der größtmöglichen Transparenz.
Weiter wurden die Städte Erlangen und Fürth sowie der Landkreis Erlangen-Höchstadt am Festsetzungsverfahren beteiligt. Es liegt keine Stellungnahme vor, wonach dort Hochwasserschutzmaßnahmen geplant sind.
Hinweis: Überschwemmungen finden seit Jahrzehnten in diesem Bereich statt und sind daher bei den Betroffenen vor Ort bekannt. Erinnert wird hier an die Hochwasserereignisse aus 2010, 2011, 2013 und zuletzt vom Februar 2021. Deshalb gab es in den letzten 10 Jahren vor Ort mind. 5 Informationsveranstaltungen mit der Bürgergemeinschaft Neunhof-Nürnberg (mit WWA Nürnberg, UwA und Bayer. Bauernverband), dazu einige Vor-Ort-Termine (zuletzt am 08.02.2021). Weiter wurde durch den Bayer. Bauernverband eine Online-Informationsveranstaltung am 14.01.2021 durchgeführt, an der u.a. die örtlichen Bürgervereine sowie das WWA Nürnberg und das Umweltamt Nürnberg teilnahmen. Diese Online-Veranstaltung hat nochmals eine breite Öffentlichkeit hergestellt und die Teilnahme auch von Einzelpersonen ermöglicht. Weiter wurde die öffentliche Presse als Informationsträger genutzt.
Trotz der Corona bedingten Einschränkungen in 2020 und 2021 haben das WWA Nürnberg und das Umweltamt der Stadt Nürnberg alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt, um Informationen nach außen zu geben, zum Teil mit den örtlichen Bürgervereinen als Multiplikator. Andererseits besteht auch eine Hol- und Bringschuld, gerade in derartigen Verordnungsverfahren. Die öffentliche Verwaltung hat eine Bringschuld und hat diese mit dem vorgegebenen rechtlichen Rahmen so weit wie möglich genutzt. Doch es gibt auch eine Holverantwortung der Privaten aber auch der Öffentlichkeit, behördliches Handeln entsprechend in dem Zusammenhang nachzuvollziehen und sich mit entsprechenden Terminen, Vorgehensweisen und Verfahren auseinanderzusetzen.
1.11.3 Grundstücke im Überschwemmungsgebiet Weitere Stellungnahmen bzw. Einwendungen befassten sich mit der Thematik, wonach landwirtschaftliche Grundstücke, die einer Nutzung entweder für den Gemüsebau oder anderweitig unterliegen, sowohl in Zugänglichkeit als auch Nutzen uneingeschränkt weiterhin nutzbar sein müssen. Hintergrund dazu ist die generelle Flächenknappheit im Nürnberger Norden.
Daher wurde in den Stellungnahmen gefordert, wonach es absolut zu verhindern gilt, dass Anbauflächen in der Vegetationszeit überflutet bzw. überschwemmt werden. Dies ergibt große Ernteverluste und dieser Ernteausfall der Betriebe ergibt riesige finanzielle Einbußen, welche nicht hinnehmbar sind.
Beteiligte befürchten außerdem, dass sie durch die Festlegung der betroffenen Grundstücke als Überschwemmungsgebiete als Voll- oder als Nebenerwerbslandwirt in der Nutzung meines Eigentums eingeschränkt werden, so dass es sich hierbei um eine Existenzgefährdung handelt.
Weitere Stellungnahmen und Einwendungen beschäftigten sich mit der Lage ihrer Wohn- und Betriebsgrundstücke im Überschwemmungsgebiet und den sich daraus ergebenden Einschränkungen und Vorsorgemaßnahmen.
Weiter wurde danach gefragt, ob man ein Grundstück, das sich in einem Überschwemmungsgebiet befindet, teilen kann. Damit würde es einen Grundstücksteil
ergeben, der im Überschwemmungsgebiet liegen würde und damit hier die Anforderungen an eine Hochwasservorsorge zu berücksichtigen sind. Der andere Grundstücksteil würde außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegen mit den entsprechenden Folgerungen.
Zudem werde die Frage gestellt, ob die Grundsteuer entfällt, wenn eine Bebauung auf einem Grundstück, das sich im Überschwemmungsgebiet befindet, nicht mehr möglich ist.
Bewertung Hochwasserschutz ist ein Thema für alle, also auch Anwohner, Grundstückseigentümer, Land- und Forstwirte, Kommunen, Gewerbebetriebe, Architekten, Ingenieurbüros und auch Planer für Stadt- und Landschaftsplanung. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, muss eigenverantwortlich geeignete Hochwasservorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen zur Schadensminderung treffen (vgl. § 5 Abs. 2 WHG). Die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen nach-teiligen Folgen für Menschen, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Mit der richtigen Vorbereitung können mögliche Schäden durch Hochwasser verringert oder sogar ganz vermieden werden. Hochwasser ist ein natürliches Ereignis, das sich nicht verhindern lässt. Landwirtschaftliche Flächen und Nebengebäude, wie Gewächshäuser, Schuppen oder Scheunen, die sich außerhalb der geschlossenen Ortschaften befinden, werden grundsätzlich nicht durch öffentliche Schutzmaßnahmen geschützt. Eigenvorsorge, zum Beispiel durch Hochwasser angepasste Bauweisen, ist wichtig. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiet Gewässersystem Gründlach ist Grundlage für die Entscheidung zur Eigenvorsorge.
Das gilt auch für Wohn- und Betriebsgrundstücke. Sobald geplant ist, ein Grundstück baulich zu verändern, muss dies im Einklang mit den Hochwasserschutzvorschriften sein muss, ansonsten ist es verboten (§ 78 Abs. 4 WHG). Soll einem Gewässer bzw. einem Überschwemmungsgebiet durch Baumaßnahmen Platz genommen werden, ist der sogenannte Retentionsraumausgleich erforderlich, der raum- und zeitgleich vorzunehmen ist. Weiter ist auf eine hochwasserangepasste Bauweise zu achten sowie die sonstigen Anforderungen an eine Hochwasservorsorge zu berücksichtigen (§ 78 Abs. 5, § 78a Abs. 2 WHG).
Hochwasserschutzmaßnahmen können durch den Freistaat lediglich für besiedelte Bereiche geplant werden. Hier gibt es vielfältige Informationsmöglichkeiten, wie z.B. die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bauund Reaktorsicherheit. Dort sind Möglichkeiten aufgeführt, wie Gebäude hochwassersicher errichtet bzw. nachgerüstet werden können.
Soweit die rechtlichen Anforderungen gegeben sind, kann beim staatlichen Vermessungsamt die Teilung eines Grundstückes beantragt werden (sog. Veränderungsnachweis). Die Kosten für diese Grundstücksteilung werden dem Antragsteller auferlegt.
Die Frage, inwieweit bei Nichtbebaubarkeit eines Grundstücks im Überschwemmungsgebiet eine andere Einstufung in der Grundsteuer möglich ist, wäre mit dem Zentralfinanzamt zu klären.
1.11.4 Wertminderung und finanzieller Ausgleich Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Bayer. Bauernverband, die beteiligten örtlichen Bürgervereine sowie Landwirte und weitere Privatpersonen wiesen weiter darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen zwangsläufig zu einem Wertverlust der betroffenen Grundstücke führen würden. Dies wurde auch als eine „kalte Enteignung“ bezeichnet. Die Folge wäre, dass Grundstücksverkäufe nicht mehr den
Erlös erzielen, der oftmals für die Alterssicherung, die Auszahlung weichender Erben oder die Reinvestition in neue, notwendige Betriebsanlagen notwendig sei. Darüber hinaus führe der niedrigere Verkehrswert gleichzeitig zu einem niedrigeren Beleihungswert bei Banken, so dass bestehende Finanzierungen neu und zu ungünstigeren Konditionen verhandelt werden müssten und neue Finanzierungen schwieriger werden würden. Dies schränke die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe in dem betroffenen Gebiet nicht nur anbautechnisch, sondern auch finanziell ein. Für all diese Auswirkungen müsse ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Diese Befürchtungen hatten auch etliche Privatpersonen.
Bewertung Die Feststellung eines Überschwemmungsgebietes ist der Ist-Zustand, der festgehalten wird. Es ändert sich an der Nutzung der Flächen nichts. Die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen nachteiligen Folgen für Menschen, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Mit der richtigen Vorbereitung können mögliche Schäden durch Hochwasser verringert oder sogar ganz vermieden werden. Hochwasserschutz ist ein Thema für alle Betroffenen, für Anwohner, Grundstückseigentümer, Land- und Forstwirte, Kommunen und Gewerbebetriebe. Insofern kann es keine Entschädigungen geben. Mit der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes werden die Gebiete bestimmt, in denen die gesetzlich geregelten Schutzvorschriften der § 78, § 78a und § 78c des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gelten. In den hier geltenden besonderen Schutzvorschriften handelt es sich um sogenannte Inhalts- und Schrankenbestimmungen im Sinne des Artikel 14 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die Schutzvorschriften stellen keine Enteignung dar, die Enteignungsansprüche auslösen würden. Werden dagegen bei der Rückgewinnung von Rückhalteflächen Anordnungen getroffen, die erhöhte Anforderungen an die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks festsetzen, so sind nach dem WHG die dadurch verursachten, wirtschaftlichen Nachteile angemessen auszugleichen. Ansonsten gibt es aus rechtlichen Gründen keinen finanziellen Ausgleich.
Falls Banken die Beleihungsgrenzen senken, dann hatten sie bisher eher nicht das Gewässer oder die Lage in einem Überschwemmungsgebiet berücksichtigt. Weiter hat die Versicherungswirtschaft ein eigenes System (ZÜRS), das sich u.a. an den Hochwasserrisikoplänen orientiert (Darstellungen von z. B. HQ100 im Internet). Ob ein Überschwemmungsgebiet dabei vorläufig gesichert oder ausgewiesen ist, ist hier nicht relevant. Die Wasserwirtschaftsverwaltung und die Kreisverwaltungsbehörden haben hier keinen Einfluss auf die Wert- und Risikogestaltungen von Banken und Versicherungen. Sie sind eher aus Vorsorgegründen zwingend gehalten, Überschwemmungsgebiete zu ermitteln und auszuweisen.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen.
1.11.5 Benachteiligung von Eigentumsrechten Im Verordnungsverfahren kamen weitere Einwendungen, wonach die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung der Eigentumsrechte führen würde.
Bewertung Gemäß der Handreichung Überschwemmungsgebiet des StMUV (Stand 07.2020) kann allein aufgrund der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes kein Anspruch auf Entschädigung abgeleitet werden. Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es sich nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr. Für Einschränkungen oder Beeinträchtigungen des Eigentums (insbesondere durch den
Verbotskatalog des § 78 Abs. 3, § 78a Abs. 1 WHG und die Festsetzungen in der Überschwemmungsgebietsverordnung) bestehen weder spezialgesetzliche, wasserrechtliche Anspruchsgrundlagen noch ergibt sich ein Anspruch aus Art. 14 GG.
Die Lage im Überschwemmungsgebiet ist eine mess- und modelltechnisch ermittelte Tatsache. Die sich daraus ergebenden Einschränkungen des Eigentums sind Ausdruck der Situationsgebundenheit und Sozialpflichtigkeit des Eigentums und als solche vom Grundstückseigentümer hinzunehmen. Eine Entschädigung für einen möglichen Wertverlust oder Zusatzaufwand hat der Gesetzgeber nicht eingeräumt. Mit dem Grundstück verbundene Risiken trägt der Eigentümer.
Es gilt ein Bestandsschutz für Anlagen und Nutzungen. Ausgleichspflichten schützen Dritte und werden bundesweit einheitlich geregelt. Nachrüstpflichten dienen der Einhaltung allgemein anerkannter Vorsichtsmaßnahmen, ohne deren Einhaltung eine Fahrlässigkeit angenommen wird und jegliche ggf. verfügbare Unterstützung im Schadensfall entfällt. Damit ist die Kennzeichnung der HW100-Betroffenheit mit den Festlegungen im Verordnungstext auch ein "Service", der es dem Bürger abnimmt, (bereits langjährig bestehende) einzelne fachgesetzliche Anforderungen zu prüfen.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen.
1.11.6 Biberaktivitäten und Einbauten in den Gewässern Weitere Stellungnahmen und Einwendungen hinterfragten, inwieweit Einbauten in der Gründlach, zum Beispiel durch Wehrschütze und Biberdämme, bei der Ermittlung des Überschwemmungsgebietes berücksichtigt wurden. Weiter wurde nach dem Bibermanagement gefragt und hier, inwieweit man dieses im Rahmen der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und daraus folgend beim Hochwasserschutz regeln kann.
Bewertung Wehrschütze oder Biberdämme können die Leistungsfähigkeit der Gründlach bei häufigen kleineren Hochwasserereignissen verhindern; es kann hier zu früheren Ausuferungen kommen. Bei den Festsetzungen des Überschwemmungsgebietes und des zu Grunde liegenden hundertjährlichen Hochwassers werden Querbauten im Gewässer um- oder überströmt. Die Auswirkungen auf das Hochwassergeschehen sind vernachlässigbar. Im Vergleich zum Querschnitt des überschwemmten Talraumes ist der Querschnitt eines Biberdammes sehr gering und damit vernachlässigbar für ein HQ100. Gezeigt hat sich ferner, dass Biberdämme bei einem Hochwasserereignis tatsächlich keine Barriere darstellen, sie werden überspült.
Für kleinere Hochwässer kann bestätigt werden, dass das Abflussverhalten durch Biberdämme beeinträchtigt werden kann. Gleichwohl gilt hier ein Schutzregime: zum einen der Naturschutz, der den Biber artenschutzrechtlich schützt und er entsprechend als besonders geschütztes Tier zu sehen ist. Eine Entnahme oder gar Töten des Bibers nicht erlaubt ist und steht unter Strafe. Daher müssen bei erforderlichen Maßnahmen das Natur- und Artenschutzrecht sowie das Wasserrecht, nämlich im wasserrechtlichen Bereich die Abflussfähigkeit des Gewässers, berücksichtigt werden.
Das Umweltamt hat in 2018 ein Projekt zum Thema Bibermanagement begonnen. Hauptziel des Projektes war das Nebeneinander zwischen Biberpopulation und Landwirtschaft. Beteiligt waren u.a. die Wasserwirtschaftsverwaltung, das Umweltamt und der Landschaftspflegeverband. Das gesetzte Ziel, nämlich eine gewisse Ausbreitung des Bibers entlang der Gründlach zu verhindern, konnte nicht erreicht werden. Der Biber hat sich weiter nach Westen entwickelt.
Es gibt eine gute Zusammenarbeit des Landschaftspflegeverbandes mit den örtlichen
Landwirten im Bereich Neunhof und Kraftshof in Richtung der Gewässerpflege. Ein weiteres Zusammenwirken, wie z.B. bei Pflegemaßnahmen an der Gründlach und Biberaktivitäten ist ein Ziel.
1.11.7 Grabenunterhalt und Grabenreinigung Verschiedene Stellungnahmen haben sich zur Pflege der Gründlach geäußert. Danach ist die Gründlach an vielen Stellen ziemlich versandet, Totholz darin liegt, die Abflussfähigkeit des Gewässers wäre damit beeinträchtigt. Weiter wurde von verschiedenen Seiten das Angebot gemacht, dass z.B. die Landwirte beim Grabenunterhalt und bei der Grabenreinigung unterstützen würde, ähnlich wie bei den kleineren Gewässern im Bereich Neunhof und Kraftshof.
Bewertung Bei der sog. Grabenreinigung (auch als Entlandung des Gewässers bezeichnet) handelt es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme, die bei der Gründlach, einem Gewässer II. Ordnung, das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg bedarfsabhängig örtlich abschnittsweise durchführt. Selbst bei intensivster Grabenreinigung, wobei hier auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen sind, sind die Auswirkungen auf das Bemessungshochwasser HQ100 vernachlässigbar. Sedimente werden bei größeren Fließgeschwindigkeiten auch wieder weitergetragen.
Im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen sind auch ökologische Vorgaben zu berücksichtigen. Insofern sind die erforderlichen Maßnahmen immer miteinander in Einklang zu bringen.
Seitens der Stadt Nürnberg wird der Unterhalt an Gewässern 3. Ordnung im öffentlichen Bereich zum Teil in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband wahrgenommen. Die Sandfracht wird kontinuierlich über die Sandfänge entnommen.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen.
1.12 Private Stellungnahmen und Einwendungen Vorbemerkung Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen hier keine Namen oder spezielle Grundstückszuordnungen genannt, sondern die Ausführungen lediglich allgemein gehalten werden.
1.12.1 Flächentausch landwirtschaftliche Grundstücke Beantragt wurde ein flächengleicher Tausch von landwirtschaftlichen Flächen, die sich im Überschwemmungsgebiet befinden, durch die Flächenagentur der Stadt Nürnberg.
Bewertung Die genannten Flurstücke liegen innerhalb der Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung bzw. im Landschaftsschutzgebiet; es handelt sich um extensives Grünland bzw. um Brachen. Die Flächen wäre für das Ökokonto verwendbar. Ref.III/Flächenagentur hat inzwischen mit dem Antragsteller Kontakt aufgenommen.
Dem Anliegen des Beteiligten wurde insoweit stattgegeben.
1.12.2 Pflichten bei Heizöltankanlagen Es wurde nachgefragt, inwieweit bestehende Heizöltankanlagen im Bereich des Überschwemmungsgebiets geprüft bzw. nachgerüstet werden müssen.
Bewertung
Mit dem Hochwasserschutzgesetz II, das im Januar 2018 in Kraft getreten ist, haben sich im Wasserhaushaltsgesetz sowie mit Einführung der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Änderungen bezüglich der Prüf- und Nachrüstpflichten für Heizöltankanlagen in Überschwemmungsgebieten ergeben. U. a. wurde mit der AwSV die wiederkehrende Prüfpflicht auch für Heizöllagerung im Überschwemmungsgebiet neu eingeführt.
Für die Heizölverbraucheranlagen im Überschwemmungsgebiet Gründlach gelten die gesetzlichen Fristen bereits, da das Überschwemmungsgebiet seit 2014 vorläufig gesichert ist. Mit der Festsetzung per Verordnung werden die Betreiberpflichten lediglich „fixiert“.
Das Umweltamt hat inzwischen im Oktober 2021 Schreiben an alle Betreiber von Heizöltankanlagen im Stadtgebiet Nürnberg versandt, in dem auf die Betreiberpflichten und die vorliegenden Gesetzesänderungen hingewiesen wurde.
Hinsichtlich der Nachrüstpflicht gilt weiterhin für die erstmalige Prüfung eine Frist bis zum 05.01.2023. Damit muss das Umweltamt erst einmal Erkenntnisse sammeln, ob die Tanks überhaupt für ein Überschwemmungsgebiet zugelassen sind. Weiter ist dann zu prüfen, ob und wie die Betreiber rechtzeitig Maßnahmen zur Nachrüstung ergreifen können.
Bei der wiederkehrenden Prüfpflicht geht es nicht darum, jedes Mal festzustellen, ob die Bauart für Überschwemmungsgebiete zugelassen ist. Es geht ganz allgemein um mögliche Missstände an Anlagen, Dichtungen etc.
Im Bekanntmachungstext zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiets für das Gewässersystem Gründlach im Jahr 2014 wurde übrigens bereits ein Verbot zur Neuerrichtung ausgesprochen (vgl. auch Informationsschreiben an die örtlichen Bürgervereine vom 13.08.20214). Damals galt noch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung
- VAwS). Danach hätte eine Nachrüstung bereits zwei Jahre nach der vorläufigen
Sicherung erfolgen müssen. Die bisherige Regelung war somit strenger als die heutige. Die neue AwSV trat zum 01.08.2017 in Kraft (Verbot der Neu-Errichtung von Heizöltankanlagen in § 78c WHG seit 05.01.2018). Bei der Verlängerung der vorläufigen Sicherung (bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Nürnberg vom 24.07.2019 sowie auf der Internetseite des Umweltamtes; Informationsschreiben an die Bürgervereine ebenfalls vom 24.07.2019) wurde mit der Bekanntmachung auf die neuen Normen hingewiesen.
1.12.3 Fragen zu Einzelgrundstücken Eine Vielzahl von Anfragen behandelte die Prüfung von Einzelgrundstücken, aus welchen Gründen sie im Überschwemmungsgebiet zu liegen kommen bzw. ob die Geländemodellierung keine andere Entscheidung zulässt.
Bewertung Jedes einzelne angefragte Grundstück wurde durch das WWA Nürnberg nochmals geprüft und bewertet. In einigen Einzelfällen konnten Grundstücke aus dem Überschwemmungsgebiet herausgenommen werden, weil die Geländeverhältnisse und damit die Überschwemmungssituation dies zuließen. Das Modell zum Überschwemmungsgebiet wurde hier korrigiert und die entsprechenden Karten des WWA Nürnberg angepasst.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen. In einigen Fällen konnte den Anträgen von Beteiligten insoweit stattgegeben werden.
1.12.4 Überörtliche Planungen im Bereich Stadtgebiet Nürnberg Nachgefragt wurde, inwieweit überörtliche Planungen im Bereich des Überschwemmungsgebietes, wie z.B. für die Stadt-Umland-Bahn, den geplanten S-Bahn-Verschwenk „Fürther Bogen und der Ausbau der Alternativtrasse“, den Radschnellweg usw. mit der Stadt Nürnberg abgestimmt sind.
Bewertung Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn wurde am Festsetzungsverfahren beteiligt. Zum geplanten S-Bahn-Verschwenk sowie zur Radschnellverbindung liegen der Stadt Nürnberg noch keine konkreten Planungen vor.
Die betreffenden Bereiche kommen jeweils im künftig festgesetzten Überschwemmungsgebiet zu liegen. Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen sind im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) ausnahmsweise möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG). Bei Baumaßnahmen wäre u.a. der Retentionsraumausgleich zu prüfen.
Dem Anliegen der Beteiligten wurde insoweit stattgegeben.
1.12.5 Festsetzung von Ökopunkten Es wurde darum gebeten, hinsichtlich etwaiger Flächen im Überschwemmungsgebiet das Verfahren zur Festsetzung von Ökopunkten und den damit verbundenen Ausgleichsflächen zu erläutern bzw. mitzuteilen, wo Informationen zu finden sind.
Bewertung Es gibt bayernweite Vorgaben, wie Ökopunkte zu entwickeln sind, wie z.B. die bayerische Kompensationsverordnung und die einschlägigen Hinweise des Landesamtes für Umweltschutz.
Website des LfU zur Kompensationsverordnung: https://www.lfu.bayern.de/natur/kompensationsverordnung/index.htm
Dem Anliegen des Beteiligten wurde insoweit stattgegeben.
1.12.6 Fragen zur Überschwemmungsgebietsmodell Hinterfragt wurden die Daten für die Rauheit der betreffenden Geländeoberflächen z.B. im Bereich von Großgründlach. Weiter wurde danach gefragt, wie alt die verwendeten Daten sind und wie das Modell berechnet wurde.
Bewertung Die Ermittlung des Überschwemmungsgebietes der Gründlach erfolgte im Zuge des LfU-Projektes Fortschreibung der EU-Hochwasserrahmenrichtlinie im zweiten Umsetzungszyklus, im Zeitraum von 2015 bis 2021 geltend. Die Arbeitsschritte richten sich fachlich sowie organisatorisch nach der modularen Leistungsbeschreibung für die Ermittlung von Hochwassergefahrenflächen und Überschwemmungsgebieten in Bayern, veröffentlicht vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) mit Stand 8/2017. Die Einhaltung dieser bayernweit geltenden Qualitätsstandards wurde bei den einzelnen Modellen von mehreren Stellen, wie dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, dem LfU sowie von einem externen Qualitätssicherer fachlich begleitet und geprüft. Dieses Vorgehen gilt sowohl für die neuen Modelle als auch für Bestandsmodelle, wie in diesem Fall ein Teil des Gründlachmodells. Das Bestandsmodell ist wie vorgegeben geprüft und aktualisiert worden, es entspricht somit dem bayernweit geltenden Stand der Technik. Das Ergebnis der erwähnten Sensibilitätsanalyse ist die endgültige Festlegung der Rauheiten, die in diesem Fall vorher mit der Kalibrierung am Pegel
Frauenkreuz angepasst wurde. Die genannte Vergrößerung der Überschwemmungsgebietsfläche in Großgründlach würde sich einstellen, wenn die Rauheiten um 15 % verringert werden würden. Für die Berechnungen wurden daher die Rauheitsbeiwerte von „Var03“ beibehalten.
Für das Gründlach-Modell sind teilweise Daten in 2018 vermessen worden, teilweise stammen die Daten aus der Ermittlung des Überschwemmungsgebiets für die vorläufige Sicherung, also von 2013/2014. Im Schnitt werden die Modelle für Überschwemmungsgebiete alle 18 Jahre erneuert, da in ganz Bayern zig Gewässer berechnet werden müsse. Dafür ist ein sehr aufwändiges Verfahren erforderlich.
Die Daten für die Vorlanddaten werden im Schnitt ungefähr alle 10 Jahre vom Landesamt für Vermessung die neuen Laserscandaten erstellt. Dabei wird jedes Gewässer einzeln vermessen, und zwar alle 200 Meter, im bebauten Bereich noch enger. Die Daten für das Gründlach-Modell wurden zur Einleitung des Festsetzungsverfahrens nochmals überprüft.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen.
Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung
des Überschwemmungsgebiets des Gewässersystems
Gründlach im Stadtgebiet Nürnberg
(ÜberschwemmungsgebietsVO Gründlach – GründlachÜSGVO)
Vom ….
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 76 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBL. I S. 3901), in Verbindung mit § 11 Nr. 4 Delegationsverordnung (DelV) vom 28.Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.Januar 2020 (GVBl. S. 11) und Art. 46 Abs. 3, Art. 73 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66, S. 130), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 18 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Allgemeines, Zweck § 2 Umfang des Überschwemmungsgebietes § 3 Bauleitplanung, Errichten und Erweiterung baulicher Anlagen § 4 Sonstige Vorhaben § 5 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 6 Befreiungen und Ausnahmen § 7 Inkrafttreten
§ 1
Allgemeines, Zweck
(1) In der Stadt Nürnberg wird das in § 2 näher beschriebene Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Das Überschwemmungsgebiet betrifft die in § 2 dargestellten Flächen, die bei einem Hochwasserereignis, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, überschwemmt oder durchflossen oder für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Für dieses Gebiet werden die folgenden Regelungen erlassen.
(2) Die Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr in dem betroffenen Bereich. Zudem werden Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren getroffen.
(3) Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (im Folgenden Bemessungshochwasser – HQ100 genannt). Dieses Bemessungshochwasser
- HQ100 wird an einem Standort im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht
oder überschritten. Da es sich um einen Mittelwert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.
§ 2
Umfang des Überschwemmungsgebietes
(1) Für das Gewässersystem Gründlach einschließlich der Nebengräben Augraben Nord, Ziehgraben, Nonnenbach, Lachgraben, Ochsengraben, Kothbrunngraben, Mühlbach, Flutgraben und Schwalbenzahlgraben wird für die Fließstrecke im Stadtgebiet Nürnberg ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt.
(2) Das Überschwemmungsgebiet verläuft im Bereich der Gründlach in Fließrichtung beginnend an der Stadtgrenze Nürnberg/Ost. Die Gründlach ufert hier zwischen der nördlichen und der südlichen Stadtgrenze in den Wald-, Landwirtschafts- und Grünflächen bis zur Oberen Dorfstraße aus. Das Überschwemmungsgebiet des nördlich gelegenen Augraben Nord ufert ebenfalls beiderseits des Gewässers aus. Der Augraben Nord biegt an der Oberen Dorfstraße Richtung Süden und mündet in die Gründlach. Die Gründlach selbst unterquert folgend die Obere Dorfstraße und ufert weiter großräumig aus. Im Bereich der Oberen Dorfstraße überlappen das nördlich gelegene Überschwemmungsgebiet des Ziehgrabens, das der Gründlach sowie das südlich gelegene Überschwemmungsgebiet des Lachgrabens bis an den Soosweg und den Ortsrand von Neunhof. Der Ziehgraben mündet ca. 300 m östlich der Erlanger Straße in den Nonnenbach. Bis auf kleinere Geländeerhöhungen bilden der Ziehgraben, der Nonnenbach, die Gründlach und der Lachgraben ein nahezu geschlossenes Überschwemmungsgebiet, das über die Kreuzäckerstraße bis hin zur Erlanger Straße führt.
Im Bereich östlich der Erlanger Straße münden der Nonnenbach und der Lachgraben in die Gründlach. Hier verschmälert sich das Überschwemmungsgebiet der Gründlach im Bereich des Durchlasses, überflutet jedoch in einem Bereich von ca. 100 m die Erlanger Straße. Westlich der Erlanger Straße ufert die Gründlach beiderseits des Gewässers aus, verläuft weiter entlang der südlich gelegenen Würzburger Straße, bewegt sich weiter nordwestlich zwischen Hans-Fellner-Straße und Schweinfurter Straße und überflutet Grundstücke an der Erlenhainstraße und der Aschaffenburger Straße. Im weiteren Verlauf weitet sich das Überschwemmungsgebiet der Gründlach beiderseits des Gewässers nordwestlich aus und lässt den Mühlweiher rechts liegen. Der den Mühlweiher durchfließende Mühlbach fließt rechterseits in die Gründlach. Nach ca. 50 m spaltet sich von der Gründlach der Flutgraben ab. Der nördlich gelegene Kesselgraben, die Gründlach und der Flutgraben bilden im weiteren Verlauf ein großflächiges Überschwemmungsgebiet, das sich an den Böschungsfuß der Bahnstrecke nach Norden drückt. Die Gründlach unterquert in einem Durchlass den Bahndamm, um auf der westlichen Seite erneut auszuufern. Die ca. 300 m westlich gelegene Autobahn A73 unterquert sie wiederum durch einen Durchlass, um dann auf der nördlichen Seite in Richtung Stadtgrenze Fürth erneut auszuufern.
(3) An der Stadtgrenze Ost im Bereich des Soosweges ufert die Gründlach in Fließrichtung nach Süden zum Kothbrunngraben aus und bildet mit ihm ein großflächiges Überschwemmungsgebiet, dass von kleinen Geländeerhöhungen unterbrochen wird. Ca. 600 m östlich von Kraftshof verläuft das Überschwemmungsgebiet des Kothbrunngrabens weiter Richtung Westen und ufert dabei beiderseits des Gewässers aus. Das Überschwemmungsgebiet überflutet dabei kleinräumig Grundstücke beiderseits des Gewässers in Kraftshof und verläuft anschließend weiter zur Erlanger Straße. Die Erlanger Straße unterquert der Kothbrunngraben in einem Durchlass, um anschließend in nordwestlicher Richtung kleinräumig bebaute Grundstücke Am Sportplatz und an der Froschgasse im Ortsteil Boxdorf zu überfluten. Das Überschwemmungsgebiet des Kothbrunngrabens verläuft weiter nach Norden in Richtung Wohnbebauung Zum Himmelreich und unterquert schließlich die Würzburger Straße. Im Bereich nördlich der Würzburger Straße mündet der Kothbrunngraben in die Gründlach. Das Überschwemmungsgebiet des Kothbrunngrabens verläuft jedoch weiter südlich der Würzburger Straße nach Westen und überlappt mit dem Überschwemmungsgebiet des aus Süden kommenden Schwalbenzahlgrabens. Das sich bildende großräumige Überschwemmungsgebiet überströmt den Kreuzungsbereich Würzburger und Wiesbadener Straße und überflutet dabei bebaute Grundstücke. Das Überschwemmungsgebiet des Schwalbenzahlgrabens verläuft weiter Richtung Nordwesten und ufert dabei beiderseits des Gewässers aus. Im weiteren Verlauf bildet der Schwalbenzahlgraben mit dem Überschwemmungsgebiet der östlich gelegenen Gründlach im Bereich südöstlich des Mühlweihers bis zum westlich gelegenen Bahndamm ein großflächiges Überschwemmungsgebiet.
(4) Der genaue Geltungsbereich und Grenzverlauf ergibt sich aus den Detailkarten 1 bis 5 der Anlage Nr. 3 der Stadt Nürnberg, Umweltamt, vom 08.12.2021 (Maßstab = 1:2.500), die bei
der Stadt Nürnberg/Untere Wasserrechtsbehörde archivmäßig verwahrt werden und dort während der Dienststunden eingesehen werden können. Als Grenze gilt jeweils die Innenkante der Begrenzungslinie.
(5) Veränderung der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Überschwemmungsgebiet gelegenen Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen des Überschwemmungsgebiets nicht.
§ 3
Bauleitplanung, Errichten und Erweiterung baulicher Anlagen
(1) Für die Ausweisung von neuen Baugebieten gilt § 78 Abs. 1 bis 3 WHG.
(2) Für die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen gilt § 78 Abs. 4, 5 und 7 WHG. Ein hochwasserangepasstes Errichten von Gebäuden im Sinn des § 78 Satz Abs. 5 Nr. 1 d) ist gegeben, wenn nur Räume, die vollständig über dem beim Bemessungshochwasser – HQ100 erwartenden Wasserstand (im Folgenden „HW100-Linie“ genannt) liegen, als Aufenthaltsräume genutzt werden und bautechnische Nachweise darüber vorgelegt werden, dass auch bei Hochwasser Auftriebs- und Rückstausicherheit sowie die Dichtheit und Funktionsfähigkeit, einschließlich der Entwässerung, gewährleistet sind. Die Nachweise müssen von einem nach Art. 62 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408), Berechtigten erstellt werden.
(3) Des Weiteren gelten die sonstigen Vorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete aus § 78a WHG und § 78c WHG (Heizölverbraucheranlagen).
§ 4
Sonstige Vorhaben
Für sonstige Vorhaben nach § 78a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 6 und Nr. 8 WHG gilt § 78a Abs. 2 WHG.
§ 5
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(1) Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen dürfen nur errichtet, wesentlich geändert und betrieben werden, wenn wassergefährdende Stoffe durch Hochwasser nicht abgeschwemmt oder freigesetzt werden und nicht auf andere Weise in ein Gewässer gelangen können.
(2) Für die Errichtung und den Betrieb von Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS- Anlagen) im Sinne des § 2 Abs. 13 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905), zuletzt geändert durch Art. 256 der Verordnung vom 19.Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) gelten die Bestimmungen der Nrn. 8.2 und 8.3 Anlage 7 AwSV.
(3) Bei prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach der Anlage 6 AwSV im Geltungsbereich dieser Verordnung sind gemäß § 46 Abs. 3 AwSV die Prüfzeitpunkte und Prüfintervalle nach Maßgabe der Anlage 6 AwSV zu beachten. Bestehende Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Geltungsbereich dieser Verordnung, die nach § 46 Abs. 3 i. V. m. Anlage 6 AwSV prüfpflichtig sind, bislang aber nicht zumindest einmal von einem Sachverständigen nach AwSV auf ihre Hochwassersicherheit geprüft worden sind, sind innerhalb von 6 Monaten nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung erstmalig durch einen Sachverständigen nach AwSV prüfen zu lassen. Ablauf und Durchführung richten
sich nach der AwSV. Mit dem Abschluss dieser Prüfung beginnt die Frist für wiederkehrende Prüfungen dieser Anlagen nach AwSV. Weitergehende Regelungen in Einzelfallanordnungen nach AwSV oder in behördlichen Zulassungen für die Anlage bleiben unberührt.
(4) Bestehende, nicht nach Anlage 6 AwSV prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind innerhalb von 2 Jahren nach In-Kraft-Treten der Verordnung so nachzurüsten, dass sie den Anforderungen des § 50 AwSV genügen.
§ 6
Befreiungen und Ausnahmen
(1) Die Stadt Nürnberg kann von dem Verbot des § 5 Abs. 1 Befreiung erteilen, wenn der Hochwasserschutz nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt ist, überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot zu einer unbilligen Härte führen würde.
(2) Die Stadt Nürnberg kann weiter von dem Verbot des § 5 Abs. 2 eine Ausnahme erteilen, wenn keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen und die Heizölverbraucheranlage hochwassersicher errichtet wird.
(3) Die Stadt Nürnberg kann eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Anforderung nach Absatz 4 erteilen, wenn
- überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot zu einer unbilligen Härte führen würde und 2. der Hochwasserschutz dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
(3) Befreiungen und Ausnahmen sind widerruflich und können mit Nebenbestimmungen verbunden werden.
(3) Im Fall des Widerrufs kann die Stadt vom Grundstückseigentümer verlangen, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird, sofern es das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere der Schutz vor Hochwassergefahren, erfordert.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 08.12.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Biometropole Nürnberg - Bericht 2020/2021, Ausblick 2022/2023
Anlagen: Bericht
Bericht:
Am 23.07.2003 beschloss der Stadtrat einstimmig, den Einsatz von Bio-Produkten in der Stadtverwaltung auszuweiten sowie den Ökolandbau und die Bio-Branche zu fördern. Durch den Stadtratsbeschluss am 23.10.2019 wurde die Zielsetzung bis zum Jahr 2026 angepasst, bisherige Arbeitsschwerpunkte bestätigt und Neue beschlossen. Dieser Bericht informiert über die Maßnahmen in den Jahren 2020 und 2021 und gibt einen Ausblick auf die Planungen 2022 / 2023.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es gibt lt. DGE Ernährungsbericht ein Frauen- und Männerspezifisches Ernährungsverhalten. Dies wird in den Projekten, soweit sinnvoll, berücksichtigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Biometropole Nürnberg – Bericht 2020 / 2021, Ausblick 2022 / 2023
Am 23.07.2003 beschloss der Stadtrat einstimmig, den Einsatz von Bio-Produkten in der Stadtverwaltung sowie speziell den Ökolandbau und die Bio-Branche als nachhaltige Branche mit großem wirtschaftlichen Potenzial zu fördern und legte den Grundstein für die Biometropole Nürnberg. Seit 18 Jahren arbeitet das Referat für Umwelt und Gesundheit daran, mehr Bio-Lebensmittel in die Außerhausverpflegung zu bringen, die regionale Wertschöpfung mit Bio zu steigern, über vielfältige Bildungsangebote Landwirtschaft und Ernährung gerade bei jungen Menschen zu verankern und Unternehmen, Vereine, Initiativen innerhalb der Region, aber auch Städte und Regionen innerhalb Deutschlands und Europas zu vernetzen. NÜRNBERG – DIE BIOMETROPOLE hat sich in dieser Zeit zum Markenbegriff entwickelt. Dieser Bericht gibt einen Überblick zu den Aktivitäten und Projekten seit dem letzten Bericht im Stadtrat (Oktober 2019), stellt dar, wie weit die für 2026 beschlossenen Ziele erreicht wurden, und skizziert wichtige Maßnahmen für die nächsten beiden Jahre. Grundsätzlich ist Beschlusslage, im Zwei-Jahres-Rhythmus über die Biometropole zu berichten. Diese Vorlage umfasst damit vor allem die beiden „Corona-Jahre“ 2020 und 2021.
Die Federführung beim Umsetzen der Beschlüsse des Stadtrats hat das Referat für Umwelt und Gesundheit. Dort ist auch das Projektmanagement für die Biometropole und Ökomodellregion Nürnberg, Nürnberger Land, Roth angesiedelt. Öko-Modellregion (ÖMR) ist ein vom Freistaat Bayern eingeführtes Konzept, um den Ökolandbau in Bayern zu fördern. Die Öko- Modellregion Nürnberg, Nürnberger Land, Roth ist dabei die Größte von 27 bayerischen Öko-Modellregionen. Sie ist als Projekt ein wichtiger Teil der Biometropole Nürnberg.
Ziele und politischer Hintergrund
Grundlage der Aktivitäten sind eine Reihe von Stadtratsbeschlüssen, die seit 2003 im Laufe der Jahre gefasst wurden. Die bis 2026 gültigen Ziele verabschiedete der Stadtrat im Oktober 2019 einstimmig.
Danach soll in allen Bereichen und bei Veranstaltungen der Stadt Nürnberg der Bio-Anteil bis 2026 auf mindestens 50% steigen. Ambitionierter sind die Ziele im Bereich der Kitas und Schulen mit mindestens 90% bzw. 75% Bio-Anteil bei der Essensversorgung. Konsens ist es auch, sich explizit an einem Bio-Regio-Ansatz auszurichten und Bio-Lebensmittel und Bio- Unternehmen aus der Metropolregion Nürnberg zu unterstützen. Weiter ansteigen soll auch der Anteil der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft im Stadtgebiet bis 25% im Jahr 2026 und 30% im Jahr 2030.
Die Landes-, Bundes- und EU Politik bieten zunehmend politische und finanzielle Unterstützung für kommunale Maßnahmen zur Förderung der Bio-Branche. Diese können durch die langjährigen Vorarbeiten in Nürnberg optimal genutzt werden. So arbeitet der Freistaat Bayern mit einem umfassenden Maßnahmenpaket intensiv daran, den Anteil des Ökolandbaus in Bayern bis 2030 zu verdreifachen und auf 30 Prozent zu steigern. Die „Zukunftsstrategie Ökolandbau“ der bisherigen Bundesregierung zielt darauf ab, deutschlandweit 20 % Ökolandbau bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Speziell durch das Bundesprogramm Ökolandbau werden aktuell u.a. Bio-Wertschöpfungsketten gefördert. Die „BioBitte“ Kampagne promotet gerade auch intensiv Bio-Lebensmittel in der Gemeinschaftsgastronomie. „Vom Hof auf den Tisch“ ist schließlich noch die Strategie der Europäische Kommission. Sie setzt sich dafür ein, dass EU-Lebensmittelsysteme gesünder und nachhaltiger werden. So soll der Einsatz gefährlicher Pestizide bis 2030 halbiert, der Düngemitteleinsatz um 20 % massiv reduziert und auch der Einsatz von Antibiotika in Viehzucht und Aquakultur um die Hälfte gesenkt werden. Außerdem: Ein Viertel der gesamten landwirtschaftlichen Fläche in Europa soll bis 2030 ökologisch bewirtschaftet werden.
Die stärkere Unterstützung der kommunalen und regionalen Ebene ist auch darauf zurückzuführen, dass auf nationaler und europäischer Ebene Bio-Städte Netzwerke entstanden sind. Die Biometropole Nürnberg hatte dabei, im engen Verbund mit der NürnbergMesse und der BioFach, von Anfang an eine führende Rolle.
Wichtige Aktivitäten, Maßnahmen, Projekte der Biometropole und Öko-Modellregion in
den Jahren 2020 und 2021
ProjektSchoolFood4Change
Die Stadt Nürnberg hat sich, in enger Abstimmung der Referate für Schule und Sport sowie Umwelt und Gesundheit, an der europaweiten Bewerbung um ein EU Horizon Projekt zum Thema „nachhaltige und gesunde Ernährung an Schulen“ beteiligt und eine Förderzusage bekommen. Titel des Projektes „SchoolFood4Change“ (kurz SF4C). Der Ansatz besteht darin, europaweit an über 3.000 Schulen mit insgesamt 600.000 Schülerinnen und Schülern für dieses Thema zu sensibilisieren. Beteiligt sind 16 Städte aus 10 europäischen Ländern. Nürnberg und die Stadt Essen sind die beiden deutschen Vertreterinnen. Das Projekt ist auf die Dauer von 48 Monaten angelegt. Die Stadt Nürnberg bekommt in diesem Zeitraum mehr als 400.000 Euro Fördermittel. Projektstart ist ab Januar 2022.
Bio in Topf und Kopf
Ein weiteres Projekt, für das die Stadt Nürnberg im Sommer 2021 eine Förderzusage bekommen hat, nennt sich „Bio in Topf und Kopf“. Projektidee ist es, bei AZUBIS und Studierenden in Berufsschulen für Köche/Bäcker/Metzger (B3), in der Akademie Hauswirtschaft/Ernährung und Versorgungsmanagement (B7) sowie in Meisterschulen mit speziellen Workshops zum Thema Ökolandbau und Bio-Lebensmittel Fachwissen und Fachpraxis zu verstärken. Dafür bekommt das Referat für Umwelt und Gesundheit aus dem Bundesprogramm Ökolandbau Fördermittel in Höhe von 56.000 Euro. Der Eigenanteil liegt bei 10%. Die beiden beteiligten Berufsschulen B3 und B7 sind bereits biozertifiziert und bilden auf der Basis von Bio-Lebensmitteln aus. Beide Berufsschulen sind damit deutschlandweit Vorreiter und bereiten Absolventinnen und Absolventen des Lebensmittelhandwerks optimal aus ein wachsendes Marktsegment vor.
ReProLa - Regionalproduktspezifisches Landmanagement in Stadt-Land-Partnerschaften am Beispiel der Metropolregion Nürnberg
In diesem Projekt, in dem die Metropolregion Nürnberg die Federführung hat und die Stadt Nürnberg Projektpartner ist, geht es darum, die vielseitige Kulturlandschaft in der Metropolregion Nürnberg zu erhalten und aufzuwerten sowie Flächen für die Herstellung von regionalen Produkten zu sichern. Das Projekt läuft von Oktober 2018 bis Oktober 2023 und wird mit insgesamt 2,7 Mio. Euro durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Weitere Projektpartner sind: Uni Erlangen-Nürnberg, Institut für Geographie, Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung Triesdorf und Fraunhofer Institut, Supply Chain Services.
Grundannahme des Projektes ist, dass Regionalprodukte in einem hohen Maße zur nachhaltigen Flächennutzung beitragen. Sie sichern die bestehende Kulturlandschaft und wirken sich positiv auf die regionalen Stoff- und Wirtschaftskreisläufe aus. Im Projekt soll die Bedeutung von Regionalprodukten im Lebensmittelbereich für die regionale Wertschöpfung aufgezeigt werden.
Bisher wurden erarbeitet:
Bestandaufnahme und Erfassung der Nutzungsveränderungen bei landwirtschaftlichen Flächen Ausmaß der regionalen Wertschöpfung bei ausgewählten, für die Region wichtigen landwirtschaftlichen Produkten bzw. Lebensmitteln „Metropolregion Nürnberg als Heimat für Regionalprodukte“ als Konzept für eine zukunftsfähige regionale Land- und Ernährungswirtschaft (verabschiedet durch die Ratssitzung der EMN im Juli 2021) Ausarbeitung und Start von Umsetzungsprojekten, wie Dachmarke Streuobst, Monitoring-Tool zur Flächennutzung für Kommunen in der Metropolregion Nürnberg oder Transparente Warenströme bzw. neue Logistikkonzepte für Regionalprodukte
Als ein weiteres, wichtiges Umsetzungsprojekt ist ab 2022 die Erarbeitung einer Bio-Regio- Strategie für die gesamte Metropolregion Nürnberg geplant, die mit einer Strategie Heimat für Regionalprodukte und der Bewerbung um den Titel eines „Weltagrarkulturerbes“ verknüpft sein wird.
GemüseWert Projekt
Dieses Projekt startete im Herbst 2020. Ziel ist es, die regionale Wertschöpfung für Bio-Gemüse aus dem Nürnberger Knoblauchsland und der Öko-Modellregion Nürnberg, Nürnberger Land, Roth zu steigern. Projektpartner sind Frankengemüse eG, Gemüseerzeugerverband, TH Nürnberg und Biometropole Nürnberg. Für das Projekt stehen für drei Jahre Fördermittel aus dem Bundesprogramm Ökolandbau in Höhe von 160.000 Euro zur Verfügung. Dies Geld dient v.a. dazu, die Stelle des Bio-Wertschöpfungsketten-Managers bei Frankengemüse zu finanzieren. Seine Aufgabe ist es, die Kooperation zwischen Bio-Betrieben und Umstellungsinteressierten voranzutreiben und die Zusammenarbeit und Positionierung von regionalem Bio-Gemüse bei Einzelhandel und Außerhausverpflegung, wie etwa Großküchen, zu verbessern. Durch die TH Nürnberg wurde Anfang des Jahres 2021 eine umfassende Markterhebung bzw. Unternehmensbefragung durchgeführt. Im Juli 2021 fand die Auftaktveranstaltung mit ca. 150 Teilnehmern (Präsenz und online) im Knoblauchsland statt.
NüsseProjekt
Ein weiteres Wertschöpfungsprojekt der Öko-Modellregion hat das Ziel, mehr heimische Walnüsse, Haselnüsse und auch Edelkastanien, auch im Rahmen von Agroforstsystemen, im Nürnberger Land anzubauen, zu pflegen, zu ernten sowie die regionale Verarbeitung und Vermarktung zu fördern. Grünspecht e.V., ein Verein mit Sitz in Happurg, ist Projektpartner der Öko-Modellregion und kümmert sich um die Umsetzung. Auf Initiative der Öko-Modellregion konnte ab September 2021 eine Förderung für zwei Jahre in Höhe von 74.000 Euro über die Ländliche Entwicklung erreicht und abgesprochen werden.
Förderung des Lebensmittelhandwerks
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Rückgangs der Zahl der Betriebe des Lebensmittelhandwerks in Mittelfranken (Bäcker von 544 (1996) auf 314 (2016) sowie Metzger von 824 (1995) auf 542 (2016)), regelmäßigen Meldungen in den Medien über Betriebsschließungen, aber auch der zunehmenden fachlichen Diskussion zur Bedeutung des Lebensmittelhandwerks, haben die Biometropole Nürnberg und die Öko-Modellregion begonnen, die Zusammenarbeit mit dem Lebensmittelhandwerk zu verstärken.
Im Juni 2020 wurden alle 282 Betriebe des Lebensmittelhandwerks in der Stadt Nürnberg sowie in den Landkreisen Roth und Nürnberger Land durch Biometropole bzw. Öko-Modellregion zu ihrer aktuellen Situation befragt. Die Umfrage bezog sich auf die betriebliche Ausrichtung, aktuelle Herausforderungen, Betriebsnachfolge, Schlachtung bei Metzgereien, Bio als Chance / Umstellungsinteresse, Kooperation mit der Stadt und Interesse an regionaler Vernetzung. Geantwortet haben 34 Betriebe, davon 17 Bäckereien und 17 Metzgereien
Die Antworten bestätigen, dass die Betriebe oft Nachfolgeprobleme haben bzw. schwer Personal finden, die Betriebsinhaber aber auch in der Ausrichtung bzw. Umstellung auf Bio eine Zukunftschance sehen. Insofern unterstützen die Biometropole / Öko-Modellregion, die Betriebe bei der Markterschließung und vernetzen sie mit regionalen Erzeugern. Ein wichtiger Nachteil des Lebensmittelhandwerks gegenüber der Landwirtschaft ist jedoch die fehlende Umstellungsförderung.
Infolge der Umfrage und anlässlich des Antrages der CSU Stadtratsfraktion vom 26. Oktober 2020, der am 09.06.2021 im RWA behandelt wurde, entwickelte sich eine Zusammenarbeit zwischen der Handwerkskammer für Mittelfranken, der Wirtschaftsförderung Nürnberg sowie Biometropole bzw. Öko-Modellregion. Biometropole und Öko-Modellregion werden Bäcker
und Metzger zukünftig stärker beraten, was die Chancen durch Bio angeht und insbesondere versuchen, auch in diesem Bereich Wertschöpfungsprojekte durchzuführen. Bereits stattgefunden haben Online Workshops „Erfolgsrezepte für das Metzgerhandwerk“ sowie „Zukunft Bäckerhandwerk“ im Dezember 2020 und Januar 2021.
Die Befragung und die bisherigen Veranstaltungen zeigen, dass ohne kommunale Unterstützung in den nächsten Jahren weitere Bäckereien und Metzgereien aufgeben werden und so eine sichere Versorgung mit regionalen, handwerklich hergestellten und hochwertigen Backwaren und Fleischprodukten immer mehr ausgedünnt wird. Bio, Regionalität und handwerkliche Qualität können entscheidende Alleinstellungsmerkmale für das Lebensmittelhandwerk sein und sollten von der Stadt Nürnberg unterstützt werden. Das Referat für Umwelt und Gesundheit sieht dringenden Handlungsbedarf.
Information und Beratung der Landwirtschaft
Die Öko-Modellregion unterstützt, zusätzlich zum GemüseWert Projekt mit den Knoblauchsländer Bauern, aktiv die Vernetzung der Bio-Landwirte in den Landkreisen Nürnberger Land und Roth. Wichtig für die Betriebe sind Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen. Folgende Veranstaltungen fanden in den letzten beiden Jahren statt:
Feldtag „Praxis Zwischenfruchtanbau“ auf dem Biokreisbetrieb der Familie Wolf in Thalmässing mit 115 Teilnehmern Erstes digitales Vernetzungstreffen der Bio-Landwirte im Landkreis Roth Zweitägiges Bodenseminar in Hersbruck mit dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), zwei Bodenexperten und 20 Personen zum Thema, wie fruchtbare Böden aufgebaut und erhalten werden können. Feldabend „Lupinenanbau“ auf dem Biokreisbetrieb der Familie Wolf in Thalmässing mit 50 Teilnehmern, mit Infos zu Sorten der weißen Lupine in Kooperation mit den Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf (LLA). Feldabend Sojaanbau am Biohof Lämmermann in Deckersberg mit rund 40 Teilnehmern; dabei gab es auch Infos zum Bau der neuen Bio-Sojaölmühle in Nürnberg. Bio-Umstellerseminar in Meckenhausen, Lkr. Roth, mit 20 (Nebenerwerbs)-Landwirten in Kooperation mit dem Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg (AELF).
Runder Tisch Catering, Betriebsgastronomie
Der Einsatz von regionalen Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung ist ein erfolgversprechender Absatzweg, von dem gerade regionale Erzeuger und Weiterverarbeiter profitieren können und sollen. Deshalb sind Catering-Unternehmen und Betriebsgastronomie wichtige Zielgruppen. Biometropole und Öko-Modellregion pflegen hier einen regelmäßigen Austausch, führen Einzelberatungen durch und organisieren Workshops und Info-Veranstaltungen, wie z.B. der virtuelle „Runde Tisch für Cateringbetriebe und Betriebsgastronomie“ mit 19 Teilnehmern im Dezember 2020. Erfolgversprechende Einzelberatungen finden aktuell mit Klinikum Nürnberg, N-Ergie, NürnbergMesse und NüSt statt.
Netzwerk Bildung. Ökolandbau. Ernährung. (BÖE)
Ernährungsbildung ist seit mehreren Jahren ein wichtiges Anliegen der Biometropole. Das für dieses Thema eigens gegründete Netzwerk „Bildung. Ökolandbau. Ernährung.“ (BÖE) hat
ein umfassendes Bildungsprogramm erstellt und aktualisiert dieses jährlich. Siehe BÖE Programm als Tischvorlage.
In den letzten Jahren wurden z.B. in Kooperation mit dem Jugendamt alle Erzieherinnen und Erzieher der städtischen Kitas zu Ökolandbau und Bio-Lebensmitteln geschult oder in Verbindung mit der Bio-Brotboxaktion Lehrerinnen und Lehrer mit Unterrichtsmaterial für Lehreinheiten zur Boxen-Verteilung informiert. In den letzten Jahren fand auch jeweils im Oktober eine komplette Programmwoche mit Ernährungsparcours, gemeinsamen Kochen, aber auch Bewegung und Theater für Grundschulen unter dem Titel „Bumberlgsund! Ernte, Essen, Energie“ in der Kulturwerkstatt Auf AEG mit 400 – 500 Schülern statt, die jedoch 2020 und 2021 abgesagt werden musste.
Speziell in den letzten beiden Jahren hat sich die Zusammenarbeit mit der GemüseAckerdemie verstärkt. Dieser deutschlandweit agierende gemeinnützige Verein ist darauf spezialisiert, Gemüsegärten in Kitas und Schulen anzulegen und diese mit den Schülern zusammen zu betreuen. In Nürnberg bzw. in der ÖMR existieren aktuell acht Schulgärten. Weitere drei bis fünf Gärten sind gerade in Vorbereitung.
Kongress StadtLandBio
Die Biometropole organisiert zusammen mit der NürnbergMesse und der Metropolregion Nürnberg seit 2015 jährlich den StadtLandBio Kongress. Dieser fand im Jahr 2020 erstmals als reiner Online Kongress statt und ist vom 16. bis 17.02.2022 wieder parallel zur BioFach als Präsenz-Kongress geplant. Bereits zum 8. Mal sind politisch Verantwortliche (Bürgermeister, Landräte, Stadträte, Kreisräte), Verwaltungsmitarbeiter und Vertreter von Vereinen/ Verbänden sowie Unternehmen aus dem Bio-Bereich eingeladen. Erwartet werden bis zu 250 Teilnehmer. Der Kongress wird zudem vom Deutschen Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund unterstützt. Siehe www.stadtlandbio.de
Regioplus Challenge
Unter dem Motto „Iss, was um die Ecke wächst“ hat die Öko-Modellregion jeweils im Herbst der Jahre 2020 und 2021 interessierte Menschen aufgerufen, sieben Tage zu essen und zu trinken, was in der Öko-Modellregion entstanden ist. Rezeptideen und bio-regionale Tipps fanden die Teilnehmer auf der eigens erstellten Homepage: https://regiopluschallenge.com/. Ziel der Aktion ist es den Verbrauchern das vielfältige Lebensmittelangebot vor Ort aufzuzeigen und sie zum Nachdenken über ihren täglichen Lebensmittelkonsum anzuregen.
Zur Vorbereitung gab es einen Online-Kochkurs, bei dem Ackerbohnen-Falafel und fruchtiger Linsensalat mit heimischen Hülsenfrüchten (Ackerbohnen und Linsen aus dem Nürnberger Land) zubereitet wurden. In Kooperation mit dem Landratsamt Roth, Bereich Kultur und Tourismus, wurde zudem eine „Tour vor der Tür“ als Radtour rund um den Heidenberg im Schwabachtal konzipiert. Mit Beiträgen in der örtlichen Presse, Radiointerviews (Radio Arabella, Feucht FM, Bayern 1) und zwei Beiträge bei BR-Frankenschau hatte die Aktion eine beachtliche Medienresonanz.
Veranstaltungen
Folgende Veranstaltungen fanden 2020 und 2021 statt
Bio-Brotbox Aktion mit kostenlosen Pausenbrotboxen für 9.500 Schülerinnen und Schüler im Oktober 2020 und 10.000 in Oktober 2021 in neun Städten der Metropolregion sowie dem Landkreis Roth. Teilnahme an der digitalen Biofach Messe 2020 mit einem virtuellen Gemeinschaftsstand und einem Online Veranstaltungsangebot Teilnahme an den Stadt(ver)führungen mit Bio Angebot im September 2021, alle Führungen waren ausgebucht Netzwerktreffen, vorwiegend online, alle zwei Monate mit den Biometropole Akteuren
Entfallen musste in den Jahren 2020 und 2021 vor allem Bio erleben, die große dreitägige Veranstaltung auf dem Nürnberger Hauptmarkt. An dieser Veranstaltung nehmen üblicherweise ca. 100 Aussteller und 25.000 bis 35.000 Besucher teil.
Öffentlichkeitsarbeit Biometropole
Im Jahr 2020 startete eine Image-Kampagne: „Nürnberg ist Biometropole - Sei ein Teil davon!“ über Plakatierung in der Innenstadt, Aufruf zur Fotoeinsendungen oder Infos auf facebook Nürnberg nachhaltig. Zudem erarbeitete das Team der Biometropole mit wichtigen Partnern zusammen eine Image-Broschüre mit dem Motto „PRIO AUF BIO“. Dargestellt sind u.a. Zukunftsprojekte und Ziele der Biometropole Nürnberg. Siehe Broschüre als Tischvorlage.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang der der Hinweis, dass „Biometropole“ nicht nur für die Aktivitäten der Stadt Nürnberg steht, sondern als Marke des gesamten Bio-Netzwerkes in Nürnberg zu sehen ist. Partner sind Unternehmen, v.a. die NürnbergMesse, IHK, Organisationen wie Bio-Verbraucher e.V., Bluepingu e.V., Ernährungsrat Nürnberg und viele mehr. Die Internetseite hat damit den Charakter eines Portals für Bio-Themen und „Bio-Szene“ in Nürnberg.
Netzwerke Bio-Städte Deutschland und Organic Cities Network Europe
Die herausragende Rolle der Weltleitmesse BioFach, die mittlerweile auch als (kommunal)politischer Treffpunkt fungiert, und der dazu passende Anspruch der Stadt Nürnberg, Vorreiter zu sein, hat dazu geführt, dass Nürnberg beim Entstehen und Entwickeln dieser Netzwerke von Anfang an eine wichtige Rolle gespielt hat. Die Biometropole Nürnberg fungiert beim Netzwerk der deutschen Bio-Städte als geschäftsführende, koordinierende Stadt. Sprecher, und damit Nachfolger von Nürnberg früheren Umweltreferenten Dr. Pluschke, sind seit Sommer 2020 Staatsrat Ronny Meyer aus Bremen sowie Referent Reiner Erben aus Augsburg.
Beim Organic Cities Network Europe, das 2018 auch unter Beteiligung der NürnbergMesse in Paris gegründet wurde, ist Nürnberg im Leitungskreis vertreten. Die Präsidentschaft hat aktuell noch die Stadt Wien inne; sie soll jedoch im Jahr 2022 auf die Stadt Paris, unter Federführung der Bürgermeisterin für nachhaltige Ernährung, Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft der kurzen Wege, übergehen. Geschäftsführer ist Dr. Claudio Serafini, der frühere Präsident des italienischen Bio-Städte Netzwerkes „Città del Bio“, mit einem Büro in Brüssel. Das Engagement in diesen Netzwerken ist, wie die oben beschriebenen Projekte zeigen, wichtig für Fördermittel und politische Rückendeckung auf Landes-, Bundes- und EU Ebene.
Ergebnisse
Die Wirksamkeit des Projektmanagements bei Biometropole und Öko-Modellregion lässt sich an folgenden Kennzahlen festmachen. Die Einflussmöglichkeiten für die Verwaltung sind jedoch begrenzt; es geht um grundlegende unternehmerische Entscheidungen.
Betriebsstatistik
| Stadt Nürnberg | Öko-Modellregion Nürnberg, Nürnberger Land, Roth | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl landw. Öko-Betriebe 1) | Anteil landw. Öko-Be- triebe | Anzahl Öko- Betriebe ge- samt 2) | Anzahl landw. Öko-Betriebe * | Anzahl Öko- Betriebe ge- samt** | |
| 2017 | 23 | 16% | 191 | 181 | 429 |
| 2018 | 27 | 20% | 202 | 201 | 460 |
| 2019 | 32 | 24% | 207 | 217 | 488 |
| 2020 | 32 | 24% | 214 | 228 | 509 |
- Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe /Erzeugung von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen, Tieren und / oder tierischen Erzeugnissen) mit Betriebssitz im Landkreis, die zum Stichtag 31.12 des jeweiligen Jahres im Öko-Kontrollverfahren waren. 2) alle Bereiche, aufsummiert (allerdings können Unternehmen auch mehrere Bereiche gleichzeitig abdecken) somit entspricht die Zahl nicht der Anzahl aller Öko-Betriebe Quelle: Landesanstalt für Landwirtschaft
Die Zahl der zertifizierten Bio-Betriebe hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und in Nürnberg das gesetzte Ziel, 25% bis 2026 nahezu erreicht. Auch in der gesamten Öko-Modellregion ist sowohl bei den landwirtschaftlichen Bio-Betrieben mit 26% als auch bei der ökologischen Ernährungswirtschaft insgesamt mit 19% eine beachtliche Steigerung zu beobachten.
Flächenstatistik
| Stadt Nürnberg | Öko-Modellregion Nürnberg, Nürn- berger Land, Roth | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Flächen der Öko- Betriebe (ha) 1) | Fläche ge- samt (ha)2) | Anteil Öko- Fläche | Flächen der Öko- Betriebe (ha) | Fläche ge- samt (ha) | Anteil Öko- Fläche | |
| 2015 | 183 | 3.183 | 5,8% | 3.356 | 60.628 | 5,5% |
| 2016 | 232 | 3.169 | 7,3% | 3.968 | 60.414 | 6,6% |
| 2017 | 240 | 3.149 | 7,6% | 4.332 | 60.214 | 7,2% |
| 2018 | 208 | 3.114 | 6,7% | 4.794 | 59.838 | 8,0% |
| 2019 | 268 | 3.150 | 8,5% | 5.625 | 59.435 | 9,5% |
| 2020 | 281 | 3.202 | 8,8% | 6.509 | 59.000 3) | 11,0% |
- Fläche der Betriebe mit Betriebssitz im Landkreis, die im jeweiligen Jahr über den Mehrfachantrag B10 beantragt haben. 2) LF Fläche der aller landw. Betriebe mit Betriebssitz im Landkreis, die Flächen über den Mehrfachantrag gemeldet haben. 3) geschätzt
Quelle: Landesanstalt für Landwirtschaft
Der Anteil der Ökolandbau-Fläche in Nürnberg und in der gesamten Öko-Modellregion ist im Vergleich zur Zahl der Betriebe geringer. Dennoch ist mit einer Verdoppelung der Ökoanbaufläche ein beachtlicher Zuwachs in der Öko-Modellregion festzustellen.
Bio-Anteil in Einrichtungen und bei Veranstaltungen
Corona-bedingt war das Essensangebot in Kitas, Schulen, Rathauskantine und grundsätzlich in der Gemeinschaftsgastronomie in den Jahren 2020/21 stark eingeschränkt. Da aus diesem Grund kaum valide Zahlen erhoben werden könnten, hat die Biometropole auf eine umfassende Bestandsaufnahme verzichtet.
Einige Angaben zu den einzelnen Bereichen:
Sofern in Kitas Essen angeboten wurde, lag der Bio-Anteil (ausschreibungs- und vertragsbedingt) bei 75%. Im Bereich der allgemeinbildenden Schulen bewegt sich der Bio-Anteil seit Jahren auf dem Niveau von ca. 20%. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass sich dies in den beiden letzten Jahren geändert hat. Die beiden Berufsschulen B7, Akademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement und B3¸ Berufsbereiche Hotellerie und Gastronomie Fleischer/Fachverkauf, Bäcker/Konditoren/Fachverkauf, bilden fast vollständig mit Lebensmittel in Bio-Qualität aus. Bei den Wochenmärkten (Hauptmarkt und Stadteilmärkte) , die weiter stadtfinden konnten, bewegt sich Anteil der Bio-Aussteller mit mindestens 1/3 auf dem Niveau der Vorjahre. Es kamen in Mögeldorf und in Eberhardshof weitere Märke hinzu, bei denen der Bio-Anbieteranteil über dieser Marge liegt. Klinikum Nürnberg und NüSt sind sowohl von der Essensmenge als auch von der Außenwirkung her als wichtige Großküchen zu sehen. Bei beiden bewegt sich der Bio- Anteil in der Größenordnung von wenigen Prozent. Die Biometropole führt mit beiden Unternehmen bereits Gespräche, wie der Bio-Anteil erhöht werden kann.
Ausblick 2022 / 2023: Geplante Maßnahmen und Projekte
Die oben genannten Projekte sind entweder in der Start- oder mitten in der Bearbeitungs- Phase. Sie werden in den nächsten beiden Jahren die Arbeit der Biometropole bzw. Öko- Modellregion bestimmen. Davon ausgehend, dass ab Frühjahr 2022 Projektarbeit, Veranstaltungen, Aktionen weitestgehend ohne Einschränkungen organisiert werden können, sind folgende besondere Schwerpunkte geplant:
- Verstetigung der ÖMR, Intensivierung der Projektförderung
Die ÖMR Nürnberg, Nürnberger Land, Roth war unter den ersten fünf bayerischen Öko- Modellregionen, die seit 2015 gefördert werden. Ende 2022 läuft die Förderung in der bisherigen Form, mit einem Zuschuss ausschließlich zu den Personalkosten, aus. Die Personalkosten werden zwar weiterhin gefördert, jedoch mit einem niedrigen Prozentsatz von 20%. Neu und wichtig ist jedoch, dass die inhaltliche Arbeit der ÖMRs künftig deutlich aufgewertet wird. Jede ÖMR bekommt, wenn das Projektmanagement weitergeführt wird, ein jährliches Budget für Projekte in Höhe von 50.000 Euro und zusätzlich einen sogenannten Verfügungsrahmen in Höhe von weiteren 45.000 Euro, der an Unternehmen bzw. Projekte weitergegeben werden kann. Geplant ist u.a. eine Förderung für die Biozertifizierung im Lebensmittelhandwerk.
- Haus der Esskultur (House of Food)
Im Antrag vom 21.09.2020 schlägt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vor, ein „House of Food“ als Kompetenzzentrum für Ernährung und Ernährungskultur in Nürnberg mit einschlägiger Beratung und Fortbildung aufzubauen. Diese Einrichtungen, die sich in Berlin und Kopenhagen als sehr erfolgreich erwiesen haben, und in weiteren Städte, wie Bremen, Freiburg, München im Entstehen sind, fördern die handwerkliche und vollwertige Zubereitung von Mahlzeiten in der Gemeinschaftsgastronomie sowie einen hohen Bio-Anteil mit regionalen und saisonalen Zutaten. Das Referat für Umwelt und Gesundheit wird dazu ein mit dem Finanzreferat abgestimmtes Konzept vorlegen.
- Ernährungsstrategie für die Stadt Nürnberg, Bio-Regio-Strategie der Metropolregion Nürnberg
Geplant und auch von Akteuren aus der Bio-Branche gewünscht ist die Erarbeitung einer Ernährungsstrategie für Nürnberg. Diese soll Antworten darauf geben, wie sich Nürnbergs Bürgerinnen und Bürger in Zukunft ernähren wollen und wie Landwirtschaft, Verarbeitungsstrukturen und auch (Kultur)Landschaft in der Region dazu aussehen sollen. Die „Corona-Krise“ hat besonders verdeutlicht, wie wichtig eine regionale Versorgung mit gesunden Lebensmitteln sowie Transparenz und Sicherheit der Lieferketten sind. Zudem ist eine Ernährungsstrategie ein wichtiges Element einer Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstrategie (siehe Glasgow Declaration for Food and Climate).
Mit einer Ernährungsstrategie ist ein umfassender Beteiligungsprozess verknüpft. Wie dieser konkret aussehen und finanziert werden kann, wird Gegenstand einer gesonderten Vorlage für den Stadtrat sein. Beabsichtigt, aber noch zu klären, ist dabei auch, ob die Nürnberger Ernährungsstrategie mit der im Frühjahr beginnenden Erarbeitung einer Bio-Regio-Strategie für die gesamte Metropolregion Nürnberg verknüpft werden kann.
- Kongress StadtLandBio und Bio erleben 2022
Die Vorbereitung für den Kongress StadtLandBio am 16. / 17.02.2022 laufen bereits auf Hochtouren. Der Kongress wird als Präsenzkongress, voraussichtlich in der Frankenhalle stattfinden und widmet sich dem Thema „Bio. Essen. Landwirtschaft – Chance für den kommunalen Klimaschutz“. Die zu diesem Zeitpunkt wichtigen Vorarbeiten für Bio erleben sind ebenfalls angelaufen. Das große Bio-Event ist vom 22. – 24.07.2022 auf dem Hauptmarkt geplant. Die im Vergleich zur letzten Veranstaltung 2019 in deutlich geringerem Ausmaß zur Verfügung stehenden Finanzmittel, erfordern jedoch eine Neuausrichtung der Veranstaltung.
- Bio in Großküchen
Die Biometropole wird weiter interessierte Großküchen, wie Klinikum und NüSt, und Catering-Unternehmen zur Steigerung des Bio-Regio-Anteils beraten und begleiten. Eine wichtige Aufgabe ist dabei auch, die Vernetzung mit regionalen Lieferanten zu organisieren. Geplant ist deshalb auch eine „Großküchen-Erzeuger-Veranstaltung“ mit dem Titel „Kantine trifft Region“.