Beschlussvorlage SÖR/094/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 08.12.2021 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Entwicklungsplan Zugspitzstraße
Anlagen:
Sachverhalt
Plan
Sachverhalt (kurz):
Aufgrund von gesunkenem Grundwasser sind unerwartet viele Bäume am Absterben. Der Entwicklungsplan soll die schnelle Nachpflanzung regeln. Dabei wird die Anlage in Bezug auf Biodiversität und Klimawandel zukunftsfähig entwickelt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/094/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wurde im Rahmen der Planung berücksichtigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/094/2021
Beschlussvorschlag:
SÖR wird beauftragt, das vorgestellte Konzept zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Grünanlage Zugspitzstraße Zug um Zug – zeitlich je nach Abhängigkeit der Entnahmenotwendigkeit von Bäumen – umzusetzen und alle im Konzept enthaltenen Ersatzpflanzungen in diesem zeitlichen Zusammenhang mit vorzunehmen.