Beschlussvorlage SÖR/104/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 08.12.2021 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff: Neubau Grünanlage Züricher Park, Gemarkung Großreuth b. Schweinau Flur. Nr. 155/10,
167/6, 167/5, 168/9, 137/11
hier: Objektplan
Anlagen: Erläuterung Kosten Angebot mit Förderung+Eigenanteil Entwässerungskonzept26 B11.03 Entwurfsplan26 B11.01 Übersichtsplan M 1-3000
Sachverhalt (kurz):
Die U-Bahnlinie U3 in Nürnberg wurde um die Haltestelle „Großreuth“ in Richtung Südwesten verlängert. Um den Impuls durch die neue Haltestelle auch stadtplanerisch zu nutzen, sieht der für diesen Bereich geltende Bebauungsplan Nr. 4614 „Züricher Straße“ die Ergänzung der bestehenden Wohnbebauung mit weiteren Gebäuden für Wohnen und Gewerbe sowie den Bau eines zentralen Platzes und eines Parks mit zwei öffentlichen Spielplätzen vor. Die noch nicht durch den Bau der U-Bahnhaltestelle überformten Bereiche des Plangebiets werden oder wurden landwirtschaftlich genutzt. Im Rahmen der Strukturplanung wurde bereits ein Vorentwurf für die Gestaltung des Platzes und ein Entwässerungskonzept erarbeitet. Das Entwässerungskonzept ist für ein 100-jähriges Regenereignis berechnet und sieht in bestimmten Bereichen des Parks Retentionsflächen (Muldenversickerung mit Überläufen) mit Einstauhöhen zwischen 1 bis 30 cm vor. Der Park ist essentieller Bestandteil der Oberflächenentwässerung der privaten Bauflächen - ohne Park ist die Regenwasserableitung der Baugrundstücke sonst nicht gesichert. Die angrenzenden Straßenbereiche der Gerhardt- Hauptmann-Straße, der Hartungstraße sowie Teile der Defetstraße werden ebenfalls ausschließlich in der Grünanlage versickert.
Der Park ist in zwei Bereiche eingeteilt, einen intensiver zu konzipierenden, der auch die beiden Spielplätze enthält und einen extensiver zu gestaltenden. Der Park soll den Bewohnern, der bereits bestehenden und der neuen Wohnbebauung Raum für Naturerleben und Freizeitgestaltung bieten und die Anziehungswirkung der neuen U-Bahnhaltestelle unterstützen, um ein neues Zentrum des Stadtteils zu schaffen. Ein Augenmerk liegt dabei auch auf der Anbindung an weitere Grünanlagen, wie das zu entwickelnde, östlich gelegene Henry-Dunant-Gelände und um eine grüne Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Kleinreuth, Tiefem Feld und Westpark zu schaffen.
Es entsteht ein urbanes Grün mit vielfältigen Funktionen für eine klimagerechte Stadtentwicklung. Im Sinne der doppelten Innenentwicklung erfolgt auf ursprünglich intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen eine bauliche Arrondierung. Neben dem neuen U-Bahnhof entsteht ein neues Wohngebiet sowie der Grünzug „Züricher Park“. Dieser bettet das neue Wohngebiet ein und verzahnt es mit der Umgebung. Der Quartierspark deckt den Bedarf an Naherholungsfunktionen, übernimmt durch Gehölzstrukturen und Einzelbaumpflanzungen
Habitatfunktionen und kommt der Funktion der Regenwasserretention der umgebenden Bauund Platzflächen nach und ist damit essentieller Bestandteil der Überflutungsvorsorge. Der Neubau der Grünanlage Züricher Park ist ein Projekt des Masterplan Freiraums und ist Teil der priorisierten Projekte.
Parallel wurde das Neubauprojekt im Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel angemeldet. Am 20.11.2020 wurde unsere Auswahl in das Programm aufgenommen und am 29.10.2021 wurde der Förderantrag eingereicht.
Mit Beschluss des Objektplan erfolgt anschließend die Ausführungs- und Ausschreibungsplanung (Leistungsphasen 5 und 6 der HOAI) bis Ende zum 3. Quartal 2022. Danach erfolgt die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen mit Vergabe und Auftragserteilung im 1. Quartal 2023. Die Bauarbeiten sollen dann im 2. Quartal 2023 beginnen und bis spätestens Ende 2024 abgeschlossen sein.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 5.500.000 € Folgekosten 216.770 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: MIP 714 Masterplan Freiraummittel stehen zur Verfügung und eine gedeckelte Fördersumme von maximal 4.5 Mio € aus dem "Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" steht in Aussicht.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Auswirkungen auf verschiedene Gruppen wurden bereits bei der Planung berücksichtigt in den Leistungsphasen 1-3
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Objektplan für den Neubau Grünanlage Züricher Park in Nürnberg, mit Gesamtkosten i.H.v. 5.500.000,00 € wird genehmigt.