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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (08.12.2021)

Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage SÖR/102/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 08.12.2021 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff: Berücksichtigung eines Veranstaltungsplatzes bei der Gestaltung des Züricher Parks in

Großreuth b. Schweinau

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion und SPD-Stadtratsfraktion vom 11.10.2021

Anlagen: Antrag_Züricher Park_CSU, SPD_v2 Übersichtsplan Großreuth_Schweinau Vorortbild derzeitige Veranstaltungsfläche

Sachverhalt (kurz):

Die Verwaltung hat die Integration einer unterschiedlich bespielbaren Veranstaltungsfläche in die Grünanlage Züricher Park geprüft, d.h. ob eine den Anforderungen der ehrenamtlichen Organisation entsprechende Fläche und die notwendige Infrastruktur angelegt werden kann.

Im rechtskräftigen Bebauungsplan 4614 Züricher Strasse sind solche gewünschte Aktivitäten im Bereich der Grünanlage nicht vorgesehen. Die vorhandenen Flächen sind für 2 Spielplätze, fast flächendeckende Versickerung und die öffentliche Grünanlage vorgesehen. Für eine Befahrung mit den notwendigen Fahrzeugen wie Müllfahrzeuge, Rettungswagen und Feuerwehr, sowie die nötigen Kärwafahrzeuge und die notwendigen Aufstellplätze sind die Grünanlagenwege und Grünflächen nicht ausgelegt. Bei vergleichbaren Veranstaltungen in Grünanlagen werden immer wieder enorme Folgeschäden in den Grünanlagen verursacht, welche im nachhinein mit den Veranstaltern immer wieder zu Problemen führen. Zudem sind die zeitlichen Einschränkungen zur allgemeinen Nutzung vor und nach einer Kärwa beträchtlich und sind in der Öffentlichkeit nur sehr schwer zu vermitteln. Durch Erfahrungen bei vergleichbaren Veranstaltungen in Grünanlagen wird immer wieder festgestellt, dass der Baumschutz nicht zu gewährleisten ist und durch die Nutzung Langzeitschäden an der Vegetation entstehen, die nicht mehr ausgeglichen werden können. Grundsätzlich ist eine solche Nutzung nicht mit der Grünanlagensatzung der Stadt Nürnberg vereinbar. Bedarfe für Veranstaltungsflächen sind grundsätzlich im Bebauungsplanverfahren anzumelden, damit rechtzeitig dafür entsprechende Flächen gesichert werden können.

Die vorhandenen Grünflächen im Züricher Park werden alle ausnahmslos zur Versickerung der Starkregenereignisse benötigt. Eine Verdichtung der Substratschichten wäre in diesem Falle kontraproduktiv. Auch im Sinne der in Aussicht gestellten "Bundesförderung zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" ist jede zusätzliche Versiegelung der Flächen zu vermeiden.

Alternativendarstellung:

Mit Aufgabe der Sportnutzung auf dem ehemaligen ATV-Gelände an der Wallensteinstraße in 2009 und dem Verkauf dieser Fläche an die WBG mit dem Ziel der Entwicklung einer Wohnbebauung in 2014 konnte diese Fläche nicht mehr zur Veranstaltung der jährlichen Kirchweih oder anderen Festlichkeiten genutzt werden. Im Hinblick auf die seit 2009 städtebauliche Entwicklung im Gesamtplanungsbereich Großreuth b. Schweinau auf Grundlage

des gleichnamigen Strukturkonzeptes (s.a. BP 4601 „Großreuth b. Schweinau“, 2010) und der beabsichtigten, stufenweisen Umsetzung (BP 4529 „Wallensteinstraße“ 2014; BP 4608 „Johann-Pachelbel-Fachoberschule“ 2014; BP 4614 „Züricher Straße“ 2018) wurde u.a. mit den örtlichen Veranstaltern vereinbart, eine entsprechende Fläche zunächst auf einem städtischen Grundstück an der Hornstraße unterzubringen. Im Zuge der Aufstellung des BP 4614 wurde der hier geplante Stadtteilplatz als Möglichkeit einer langfristigen Festfläche benannt.

Mit der Entwicklung eines vertiefenden Konzeptes für den nächsten Teilbebauungsplan Nr. 4650 „Sommerstraße“ ergibt sich eine weitere Möglichkeit, diese Festfläche auf der im Planungskonzept dargestellten öffentlichen Fläche am nördlichen Rand des alten Ortskerns von Großreuth b. Schweinau anzuordnen. Hier – im direkten Umfeld der historischen, ländlich geprägten Bebauung des Altortes sowie der evangelischen Thomaskirche und im Übergang zur geplanten Siedlungserweiterung nach Norden bis an den Züricher Park heran – entsteht aus Sicht der Stadtplanung eine für die Veranstaltung der Kirchweih u.ä. überaus gut geeignete Fläche. Die Aufstellung des BP 4650 und dessen Umsetzung soll voraussichtlich innerhalb der nächsten Dekade erfolgen.

Fazit: Die Einbindung eines Veranstaltungsplatzes im Gebietsteil Großreuth b. Schweinau ist Gegenstand der gesamtstädtebaulichen Planung für das Gebiet. Im Zuge der Weiterentwicklung dieser Planung hat sich am nördlichen Rand des alten Ortskerns von Großreuth b. Schweinau ein für die Nutzung als Fest- und Veranstaltungsplatz sehr gut geeigneter Standort herauskristallisiert, der mit der Aufstellung und Umsetzung des Teilbebauungsplans 4650 "Sommerstraße" dann geschaffen werden soll. Bis dahin steht die seit 2014 geschaffene Fläche an der Hornstraße weiterhin zur Verfügung. Daher kann die Schaffung einer solchen Veranstaltungsfläche innerhalb des Züricher Parks aus den oben dargestellten Gründen nicht empfohlen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Betrifft alle Bevölkerungsgruppen

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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