Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-7/1/1
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2021
öffentlich
über die Prüfung des
Haushalts- und
Wirtschaftsjahres 2020
der Stadt Nürnberg
November 2021
Inhaltsverzeichnis
1 VORBEMERKUNGEN 4
1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung 4
1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik 5
1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2019, 2018 und Entlastung 6
2 JAHRESABSCHLUSS 2020 DER STADT NÜRNBERG 7
2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2020 7
2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen 9
2.2.1 111230 Personaldienstleistungen – Personalamt (PA) Prüfung von Nebentätigkeiten der aktiven Beamten 9 2.2.2 111320 Kommunales Steuerwesen – Kassen- und Steueramt (KaSt) Grundabgabengebühren – Zusammenwirken Kassen- und Steueramt, Eigenbetriebe ASN, SÖR, SUN 11 2.2.3 111510 Dienstleistungen Bürger, Verw., Sonst. – Zentrale Dienste (ZD) und 111230 Personaldienstleistungen – Personalamt (PA) Prüfung des Jobtickets und der Fahrtkostenzuschüsse 13 2.2.4 121201 Wahlen – Amt für Stadtforschung und Statistik (StA) Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der Stadtrats- und Oberbürgermeisterstichwahl 17 2.2.5 122170 Außendienst Stadt Nürnberg – 2. Bürgermeister (2. BM) Prüfung des Außendienstes der Stadt Nürnberg (ADN) 19 2.2.6 126120 Integrierte Leitstelle (ILS) – Feuerwehr (FW) Prüfung der Integrierten Leitstelle Nürnberg 20 2.2.7 242000 Ausbildungsförderung – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung des Jahresabschlusses 2019 22 2.2.8 351800 Städtisches Versicherungsamt – Einwohneramt (EP), jetzt Bürgeramt Mitte (BAM) Prüfung der Abwicklung der Künstlersozialabgabe innerhalb der Stadtverwaltung 24 2.2.9 363100 Jugendsozialarbeit – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung des Jahresabschlusses 2020 28 2.2.10 365100 kommunale Kinderkrippen (KiKri) – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 31 2.2.11 522010 Wohnungsbauförderung – Referat VII/Stab Wohnen Prüfung von Wohnungsbauförderung 34 2.2.12 553000 Friedhofsverwaltung (Frh) u.a. Doppelzahlungen 36 2.2.13 Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art 5) – 2. Bürgermeisterin, Referat für Schule und Sport und Referat für Jugend, Familie und Soziales Prüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürnberg 37
2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich der Verwaltungsprüfung 44
2.4 Prüfungen im Bereich Eigenbetriebe 46
2.4.1 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Abwicklung des Rahmenvertrages Kanalunterhalt und Notstandsfälle 2020 46 2.4.2 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes der Wiegesoftware sowie vollständige und zeitnahe Erhebung der dadurch generierten Verbrennungs- bzw. Deponiegebühren 47
2.5 Informations- und Kommunikationstechnik 47
2.5.1 Vorbemerkungen 47 2.5.2 Bericht über die Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten in HCM 48 2.5.3 Prüfung der Serviceplattform „Mein Nürnberg“ – Bestandaufnahme und Betrieb 49 2.5.4 Migration des SAP-Business-Warehouse auf das Nachfolgeprodukt SAP S/4HANA 51 2.5.5 Vorstudie für das S/4HANA-Migrationsprojekt 52 2.5.6 Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – e-Rechnung 56
Seite 2 von 132 Inhaltsverzeichnis
2.5.7 Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung 59 2.5.8 Vergabeprüfung im IT-Bereich 61
2.6 Technische Prüfung 62
2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung 62 2.6.2 Prüfungsvolumen 62 2.6.3 Materielles Ergebnis 63 2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 63 2.6.5 Beteiligungsunternehmen 89
2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen privaten Rechts 89
2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen 90 2.7.2 Sonstige Beteiligungen 96
2.8 Auftragsprüfungen 97
2.8.1 Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. (EMN) 97 2.8.2 Haus der Heimat e.V. Prüfung des Verwendungsnachweises 97 2.8.3 Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ) 98 2.8.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) 99 2.8.5 Mittelfränkisch-schwäbischer Zweckverband ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg- Augsburg Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 – 2020 99 2.8.6 Planungsverband Region Nürnberg 102 2.8.7 Zweckverband Sondermüll-Entsorgung Mittelfranken (ZVSMM) 103 2.8.8 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach (ZV StUB) 105
2.9 Verwendungsnachweise 106
2.9.1 Förderung des Literaturfonds e.V. und des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für das Literaturfestival „texttage.nuernberg und textualienmarkt“ Prüfungsbericht vom 26.10.2021 106 2.9.2 Projektförderung des Bundes: Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ 107 2.9.3 Projektförderung des Bundes für das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) 107 2.9.4 Projektförderung der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (KEK) „Begehrte Frauenkunst“ 108
3 JAHRESABSCHLÜSSE 2020 DER RECHTSFÄHIGEN STIFTUNGEN 109
4 JAHRESABSCHLUSS 2020 DES KLINIKUMS 110
4.1 Vorbemerkungen 110
4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss 111
4.2.1 Konzernbilanz 2020 116 4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2020 118
5 STAATSTHEATER NÜRNBERG 122
6 ZENTRALE ANLAUFSTELLE FÜR KORRUPTIONSPRÄVENTION 130
7 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 132
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1 Vorbemerkungen
1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung
Der Jahresabschluss der Stadt sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe werden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (Örtliche Prüfungen, Art. 103 Gemeindeordnung (GO)). Das Rechnungsprüfungsamt ist nach Art. 104 GO umfassend als Sachverständiger heranzuziehen.
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf (Art. 106 Abs. 1 GO), ob
-
die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
-
die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen begründet und
belegt sind,
-
der jeweilige Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt ist,
-
wirtschaftlich und sparsam verfahren wird.
Inhalte der Rechnungsprüfung sind außerdem
- der Jahresabschluss und die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe (Art. 106 Abs. 3 GO),
wobei auf das Ergebnis der Abschlussprüfung (Art. 107 GO) durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit abzustellen ist,
- die Betätigung der Gemeinde bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts
und bei Kommunalunternehmen. Die Rechnungsprüfung umfasst außerdem die Buch-, Betriebs- und sonstigen Prüfungen, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat (Art. 106 Abs. 4 GO),
- die rechtsfähigen kommunalen Stiftungen.
Dem Rechnungsprüfungsamt obliegen ferner die Überwachung der ordnungsgemäßen Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung (Art. 106 Abs. 5 GO). Zudem ist bei der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention der Stadt Nürnberg angesiedelt.
Schließlich führt das Rechnungsprüfungsamt im Einzelfall Prüfungen im Auftrag des Stadtrats und des Oberbürgermeisters (Art. 104 Abs. 2 GO) durch und nimmt satzungsgemäß Prüfungsaufgaben im Klinikum, beim Staatstheater Nürnberg und bei der Flughafen Nürnberg GmbH u. a. wahr.
In Ergänzung dazu arbeitet das Rechnungsprüfungsamt regelmäßig in verschiedenen städtischen Projekten mit1 und berät die Verwaltung.
1 Im Prüfungszeitraum Mitarbeit v.a. bei SAP BW/4HANA, Migration auf S/4HANA, elektronische Rechnungsbearbeitung, elektronische Zeiterfassung.
Seite 4 von 132 Vorbemerkungen
Als Grundlage für die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss werden diesem Berichte vorgelegt, die eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Prüfungsfeststellungen darstellen.
Wie seit Umstellung auf die Doppik praktiziert, ist im vorliegenden Bericht zum Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2020 (mit den jeweils gekürzt wiedergegebenen Inhalten der Prüfungen in den Dienststellen und städtischen Unternehmen sowie Auftragsprüfungen) das Ergebnis der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses der Stadt 2020 selbst noch nicht enthalten. Nach Abschluss dieser Prüfung wird das Rechnungsprüfungsamt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg vorlegen. Die Vorlage ist im Juni 2022 geplant. Beide Berichte bilden die Grundlage für die örtliche Prüfung und die dann vorgesehene Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg durch den Stadtrat.
Die bei den städtischen Eigenbetrieben zum Wirtschaftsjahr 2020 bereits vollständig durchgeführten Prüfungen sind im entsprechenden Bericht aufgenommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann hier insoweit begutachten.
1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik
Zur Prüfung wurden wie üblich insbesondere herangezogen:
-
Haushaltssatzungen mit den Haushalts- und Wirtschaftsplänen
-
Jahresabschlüsse samt den dazugehörenden Anlagen
-
Kassenanordnungen, Auszahlungsnachweise und Buchungsunterlagen
-
Summen- und Saldenlisten, Kontenblätter und Buchungsbelege sowie weitere begrün-
dende Unterlagen für die Jahresabschlüsse, SAP-Auswertungen
-
Akten und Vorgänge der Fachdienststellen
-
Betriebsabrechnungen bzw. Kostenrechnungen und interkommunale Vergleichsdaten
Als Folge der umfangreichen Prüfungsgebiete wird generell in Stichproben geprüft, die allerdings die erforderliche Prüfungsaussage zulassen müssen. Wo möglich, wird der begleitenden Prüfung der Vorrang eingeräumt. Der Prüfungszeitraum bezieht sich im Allgemeinen auf das Jahr 2020, zum Teil werden auch Prüfungen bereits bezogen auf 2021 im vorliegenden Sachverständigenbericht skizziert.
Viele Bemerkungen und Anregungen werden möglichst schon während der Prüfung mit den Geprüften abgestimmt. Zudem gibt es Schlussberichte und -besprechungen sowie generell Stellungnahmen der Dienststellen. Insoweit sind Prüfungen immer auch darauf angelegt, zur weiteren Verbesserung der Verwaltungsabläufe beizutragen. Dies schließt die Überwachung noch nicht ausgeräumter Feststellungen ein.
Das Rechnungsprüfungsamt ist kontinuierlich um die Verbesserung seiner Prüfungsmethoden (Ganzjahresplan, Risikoorientierung, Effizienz und Effektivität etc.) bemüht, greift dabei insbesondere auch auf den interkommunalen Ideen-Austausch zurück und versucht, regelmäßig geeignete Fortbildungen zu realisieren.
Vorbemerkungen Seite 5 von 132
1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2019, 2018 und Ent-
lastung
Der konsolidierte Jahresabschluss 2018 der Stadt Nürnberg, der Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg und die Jahresabschlüsse 2019 der von ihr verwalteten rechtsfähigen kommunalen Stiftungen sowie der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, NürnbergBad und Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss am 10.12.2020 bzw. 25.06.2021 geprüft/begutachtet und am 16.12.2020 bzw. 21.07.2021 vom Stadtrat festgestellt.
Mit den Feststellungen wurde jeweils die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
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2 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2020
Die Abschlussprüfung 2020 wird durch Rpr planmäßig im April/Mai 2022 abgeschlossen sein. Aus Aktualitätsgründen wird nachfolgend die Ergebnisrechnung 2020 im Vergleich zum Vorjahr kurz beleuchtet.
Ergebnisrechnung 2020
| Gesamtergebnisrechnung | 2020 | 2019 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | ||
| 1 | Steuern und ähnliche Abgaben | 948.757.685,15 | 1.010.789.308,58 | -62.031.623,43 | -6,1 |
| 2 | Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 603.119.438,61 | 524.233.711,47 | 78.885.727,14 | 15,0 |
| 3 | Sonstige Transfererträge | 6.994.042,29 | 6.162.722,26 | 831.320,03 | 13,5 |
| 4 | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | 71.777.450,82 | 86.726.212,07 | -14.948.761,25 | -17,2 |
| 5 | Auflösung von Sonderposten | 55.861.297,46 | 47.207.679,50 | 8.653.617,96 | 18,3 |
| 6 | Privatrechtliche Leistungsentgelte | 34.264.487,05 | 44.730.586,10 | -10.466.099,05 | -23,4 |
| 7 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 308.581.079,16 | 305.436.067,02 | 3.145.012,14 | 1,0 |
| 8 | Sonstige ordentliche Erträge | 83.205.520,93 | 104.147.379,38 | -20.941.858,45 | -20,1 |
| 9 | Aktivierte Eigenleistungen | 7.444.640,18 | 5.002.412,65 | 2.442.227,53 | 48,8 |
| 10 | Bestandsveränderungen | 92.543,25 | 4.711.802,54 | -4.619.259,29 | -98,0 |
| Ordentliche Erträge | 2.120.098.184,90 | 2.139.147.881,57 | -19.049.696,67 | -0,9 | |
| 11 | Personalaufwendungen | 574.787.236,36 | 583.978.999,05 | -9.191.762,69 | -1,6 |
| 12 | Versorgungsaufwendungen | 116.628.527,25 | 115.616.759,73 | 1.011.767,52 | 0,9 |
| 13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 283.400.491,36 | 279.574.394,38 | 3.826.096,98 | 1,4 |
| 14 | Planmäßige Abschreibungen | 106.502.399,46 | 104.288.542,53 | 2.213.856,93 | 2,1 |
| 15 | Transferaufwendungen | 815.405.980,18 | 831.833.927,28 | -16.427.947,10 | -2,0 |
| 16 | Sonstige ordentliche Aufwendungen | 212.082.896,07 | 156.348.084,19 | 55.734.811,88 | 35,6 |
| Ordentliche Aufwendungen | 2.108.807.530,68 | 2.071.640.707,16 | 37.166.823,52 | 1,8 | |
| Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit | 11.290.654,22 | 67.507.174,41 | -56.216.520,19 | -83,3 | |
| 17 | Finanzerträge | 9.147.948,70 | 26.702.313,29 | -17.554.364,59 | -65,7 |
| 18 | Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 32.646.977,55 | 34.753.535,56 | -2.106.558,01 | -6,1 |
| Finanzergebnis | -23.499.028,85 | -8.051.222,27 | -15.447.806,58 | -191,9 | |
| Ordentliches Jahresergebnis | -12.208.374,63 | 59.455.952,14 | -71.664.326,77 | -120,5 | |
| 19 | Außerordentliche Erträge | 623.728,97 | 4.101.446,84 | -3.477.717,87 | -84,8 |
| 20 | Außerordentliche Aufwendungen | 1.275.074,71 | 1.731.063,55 | -455.988,84 | -26,3 |
| Außerordentliches Ergebnis | -651.345,74 | 2.370.383,29 | -3.021.729,03 | -127,5 | |
| Jahresergebnis | -12.859.720,37 | 61.826.335,43 | -74.686.055,80 | -120,8 |
Aufgrund der Corona-Pandemie musste 2020 mit 12,86 Mio. Euro Jahresfehlbetrag ein negatives Ergebnis hingenommen werden. Das Jahresergebnis lag um 74,69 Mio. Euro unter dem Vorjahresergebnis. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit konnte zwar mit 11,29 Mio. Euro (-56,22 Mio. Euro) gerade noch positiv gestaltet werden, ein Ausgleich des stets negativen Finanzergebnisses von 23,50 Mio. Euro (-15,45 Mio. Euro) war damit jedoch nicht möglich. Das außerordentliche Ergebnis belief sich auf -651 TEuro und verschlechterte sich damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,02 Mio. Euro.
Bei den ordentlichen Erträgen war ein Rückgang von rund 19,05 Mio. Euro zu verzeichnen, was im Wesentlichen auf Corona-bedingt geringere Steuererträge (-62,03 Mio. Euro), geringere sonstige ordentliche Erträge (-20,94 Mio. Euro) sowie Mindererträgen bei den öffentlichrechtlichen (-14,95 Mio. Euro) und privatrechtlichen Leistungsentgelten (-10,47 Mio. Euro) zurückzuführen war. Die insbesondere aufgrund des Ausgleichs der Steuerrückgänge höheren Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (+78,89 Mio. Euro) konnten dies nicht kompensieren.
Die Mindererträge sind wesentlich durch die um 55,6 Mio. Euro geringeren Gewerbesteuererträge begründet. Damit war die Gewerbesteuer erstmals seit 2014 wieder rückläufig – geschuldet den Folgen der Corona-Pandemie. Der Bund leistete jedoch eine Kompensation von 61,8 Mio. Euro, die unter den Zuweisungen ausgewiesen ist. Auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert und unterschreitet mit 307,7 Mio. Euro den im letzten Jahr erzielten bisherigen Höchstwert von 323,6 Mio. Euro um 16,0 Mio. Euro (-4,9 %).
Der Anstieg der ordentlichen Aufwendungen betrug 37,17 Mio. Euro. Wesentlichen Anteil an diesem Anstieg haben die um 55,73 Mio. Euro (+35,6 %) gestiegenen sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Eine Besonderheit war hier der Aufwand bei der neu hinzugefügten Position „Sonstiger Personal-/Dienstaufwand“ für Corona-bedingte Aufwendungen für Schutzkleidung und -material. Dort war ein Aufwand von rund 7,10 Mio. Euro zu verzeichnen.
Beim Finanzergebnis überwiegen weiterhin die Aufwendungen. Insbesondere aufgrund der rund 17,55 Mio. Euro geringeren Finanzerträge bei in etwa gleich gebliebenen Zinsen und Finanzaufwendungen. Wesentlicher Grund für die Mindererträge waren dabei niedrigere Erträge aus der Verzinsung der Gewerbe- und Umsatzsteuer. Das Finanzergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr per Saldo um 15,45 Mio. Euro verschlechtert. Die Zinslastquote beträgt 1,5 % (Vorjahr 1,7%).
Die Verschuldung der Stadt im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP beträgt zum Bilanzstichtag 1,51 Mrd. Euro (+12,4 Mio. Euro). Da eine Entwicklung bei den künftigen Steuererträgen schwer abschätzbar ist, muss aufgrund der weiterhin bestehenden Finanzierungslücken bei den geplanten Investitionen mit einer weiteren Steigerung der Verschuldung gerechnet werden. Künftige Zinsaufwendungen stellen deshalb weiterhin eine nicht unerhebliche Risikoposition dar.
Die umfassende Darstellung des Jahresabschlusses (2020) erfolgt, in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Juni 2022.
2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen
2.2.1 111230 Personaldienstleistungen – Personalamt (PA)
Prüfung von Nebentätigkeiten der aktiven Beamten
Prüfungsbericht vom 26.04.2021
Die verfassungsrechtliche Grundlage des Nebentätigkeitsrechts findet sich im Grundgesetz, in dem die freie Entfaltung der Persönlichkeit gesichert wird. Hierzu zählt auch die Ausübung von Nebentätigkeiten, die Ausdruck der persönlichen und beruflichen Selbstverwirklichung sind. Allerdings müssen insbesondere Beamte einige Einschränkungen hinnehmen, die sich aus ihrem Status ergeben. Sie bedürfen zur Übernahme von Nebentätigkeiten grundsätzlich der vorherigen Anzeige bzw. Genehmigung (im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten, die Nebentätigkeiten vorher nur schriftlich anzeigen müssen). Damit sollen Pflichtenkollisionen zwischen den Aufgaben aus dem Hauptamt und der Nebentätigkeit verhindert werden. Ebenso sollen die volle Leistungsfähigkeit des Beamten sowie seine Unparteilichkeit und Unbefangenheit im Hauptamt gewährleistet und das öffentliche Ansehen des Dienstherrn nicht beeinträchtigt werden.
Basis der Prüfung waren alle 202 im Jahr 2019 durch das Personalamt (PA) neu genehmigten bzw. angezeigten Nebentätigkeiten von aktiven Beamten und Beamtenanwärtern. Aus diesen Fällen wurden 33 Stichproben ausgewählt (rund 16,5 %) und zusammen mit weiteren drei Fällen mit Genehmigungen aus früheren Jahren einer Einzelfallprüfung unterzogen. Nebentätigkeiten der kommunalen Wahlbeamten waren nicht Bestandteil dieser Prüfung.
Die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter (z.B. Mitglied einer kommunalen Vertretung, ehrenamtlicher kommunaler Wahlbeamter, ehrenamtlicher Richter) und die unentgeltliche Führung der Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft für Angehörige gelten kraft Gesetzes nicht als Nebentätigkeiten. Sie sind jedoch schriftlich anzuzeigen.
Die Nebentätigkeiten werden unterschieden in
- Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst auf Verlangen des Dienstherrn
Städtische Beamte sind grundsätzlich verpflichtet, auf schriftliches Verlangen ihres Dienst-herrn eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst zu übernehmen. Diese ist genehmigungsfrei.
- Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten
Jede weitere Nebentätigkeit bedarf grundsätzlich der vorherigen Genehmigung, soweit sie nicht genehmigungsfrei ist.
- Allgemein genehmigte Nebentätigkeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Genehmigung als allgemein erteilt (Ausübung außerhalb der Arbeitszeit; keine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, insbesondere keine Überschreitung der Acht-Stunden-Grenze; Vergütung jährlich maximal 2.400 Euro brutto). Die Ausübung ist schriftlich anzuzeigen.
- Genehmigungsfreie Nebentätigkeiten
Hierzu zählen beispielsweise die Verwaltung eigenen Vermögens oder dessen Nutznießung, schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeiten oder Vortragstätigkeiten, Tätigkeiten zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften, Berufsverbänden oder in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen/Beamten oder die Übernahme unentgeltlicher Nebentätigkeiten.
Die schriftliche Genehmigung ist auf längstens fünf Jahre zu befristen.
Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen oder ihm gleichstehenden Dienst sind abrechnungspflichtig (Vorlage einer Abrechnung über die im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossene Vergütung) bzw. bei Überschreitung eines bestimmten Höchstbetrags ablieferungspflichtig.
Für Beamtenanwärter findet eine Anrechnung der Vergütung/des Entgelts auf die Anwärterbezüge statt, soweit die Vergütung für eine Nebentätigkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes oder das Entgelt für eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes die Anwärterbezüge übersteigt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge auf Genehmigung bzw. Anzeigen einer Nebentätigkeit gut funktioniert. Aufgrund der Komplexität des Themas ergaben sich grundsätzliche Hinweise und Feststellungen sowie Feststellungen in 27 der 36 geprüften Einzelfälle.
In seiner Stellungnahme vom 30.08.2021 teilt PA mit, dass die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Nebentätigkeitsanzeigen- und anträgen gewechselt habe und seit Februar 2019 beim HR-Support (PA/2-S) liege. Aufgrund eines Personalwechsels sei die direkte Informationsweitergabe nicht möglich gewesen, so dass viel Erfahrungswissen verloren gegangen sei. Auch im HR-Support habe es seit 2019 häufigen Personalwechsel gegeben, sodass immer wieder eine Einarbeitung in die Thematik nötig gewesen sei. Aufgrund dieser Situation sei es zu den im Prüfbericht aufgezeigten Schwachstellen gekommen, die seitens des Personalamtes nun durch geeignete Maßnahmen (z.B. Erarbeitung eines Prüfschemas, Überarbeitung des Antragsformulars und der Genehmigungsschreiben) behoben werden sollen. Es werde auch überprüft, ob eine Anpassung der Programmierung im entsprechenden Infotyp in SAP-HCM sinnvoll ist bzw. eine Änderung der Eingabemöglichkeiten beauftragt.
Die wesentlichen Feststellungen waren:
- Nicht immer wurde erkannt, dass es sich um eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
handelt. Die sich hieraus ergebenden Ablieferungspflichten konnten deshalb nicht immer überprüft werden.
- Bei Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst war nicht immer eine Abrechnung vorhanden.
Bei Ablieferungsfreiheit soll auf der Abrechnung der Grund hierfür dokumentiert werden.
- Die bestehende Ausnahmeregelung des POA vom 19.01.1999 zur Ablieferungspflicht bei
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst ließ einen gewissen Interpretationsspielraum zu.
- Die Unterscheidung zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit und öffentlichem Ehrenamt wurde
nicht immer korrekt getroffen.
- Die besondere Anrechnungsregelung für Anwärter (Anrechnung des Entgelts für Neben-
tätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes) wurde nicht berücksichtigt (bei den geprüften Fällen entstand kein finanzieller Schaden).
- Bei Ausübung der Nebentätigkeit innerhalb der Arbeitszeit sind Freistellungen in geeigne-
ter Weise zu dokumentieren.
- Eine Information der Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist in allen Fällen sicherzustel-
len.
-
Es wurden 55 Fälle ermittelt, bei denen keine Befristung vorhanden war.
-
Nebentätigkeiten können ein Einfallstor für Korruption sein. Auf die vorhandene Korrupti-
onsgefährdung oder mögliche Interessenkollisionen durch die angestrebte Ausübung einer Nebentätigkeit wird weder in den jährlichen Mitteilungen noch im HdV (120.80) hingewiesen.
PA erklärt in seiner Stellungnahme, dass künftig auf vollständige Dokumentation geachtet wird, alle gesetzlichen Regelungen beachtet, diverse Merkmale genauer geprüft, Vordrucke ergänzt, Merkblätter erstellt und die weiteren Feststellungen beachtet werden. Ferner werden die Mitteilungen aus dem Personalbereich an die Dienststellen sowie das HdV ergänzt und nach Lösungsmöglichkeiten für eine Anpassung der Programmierung bzw. der Eingabemöglichkeiten im entsprechenden Infotyp in SAP-HCM gesucht.
PA beabsichtigt, die erforderlichen Anpassungen bis Ende des Jahres 2021 umzusetzen.
2.2.2 111320 Kommunales Steuerwesen – Kassen- und Steuer-
amt (KaSt)
Grundabgabengebühren – Zusammenwirken Kassen-
und Steueramt, Eigenbetriebe ASN, SÖR, SUN
Prüfungsbericht vom 26.10.2021
Neben der Grundsteuer werden die Kanalgebühren (für Schmutzwassereinleitungen und nicht versickertes Niederschlagswasser), die Straßenreinigungsgebühren und die Müllgebühren über Grundabgabenbescheide von den Grundabgabenpflichtigen erhoben.
Insgesamt zeigt sich bei den Grundabgabenbescheiden und dem Aufkommen bei den Grundabgabegebühren folgende Entwicklung:
| Jahr | Anzahl Grundabgaben-bescheide | ||
|---|---|---|---|
| 2016 | 153.590 | ||
| 2017 | 101.147 | ||
| 2018 | 254.5952 | ||
| 2019 | 138.401 | ||
| 2020 | 156.283 |
Entwicklung Aufkommen Grundabgabengebühren
| Aufkommen in Mio. Euro à Jahr | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | ||||||
| Schmutzwassereinleitung | 61,2 | 59,8 | 59,9 | 62,3 | 50,2 | |||||
| Niederschlagswasser | 18,6 | 18,8 | 18,7 | 18,7 | 12,5 | |||||
| Müllgebühren | 45,8 | 46,1 | 46,8 | 47,2 | 43,6 | |||||
| Straßenreinigung | 12,5 | 12,6 | 12,6 | 13,8 | 13,8 | |||||
| Gesamt | 138,1 | 137,3 | 138,0 | 142,0 | 120,1 |
- Den beteiligten Stellen (N-Ergie, KaSt, ASN, SÖR, SUN) kann eine weitgehend fehlerfreie
Zusammenarbeit attestiert werden. Soweit mengenbezogene Daten nicht direkt (SUN) in die genutzte SAP-Portalsoftware „Tax and Fee Assessment-Steuer- und Gebührenveranlagung“ (TFA) eingegeben wurden, waren Abgleiche durchgeführt. Bei festgestellten Abweichungen der Datenbestände der Eigenbetriebe zu den bei KaSt gespeicherten Fakten, wurden die Ursachen geklärt und gegebenenfalls Korrekturen vorgenommen. Der bei SUN durchgeführte Jahresabgleich mit den dort gesammelten Belegen und den in TFA durch KaSt gespeicherten Fakten war aktenkundig dokumentiert. Hierbei wurden lediglich zwei Abweichungen festgestellt, welche unverzüglich bereinigt wurden. Auch aus der von Rpr durchgeführten Stichprobenprüfung ergaben sich keine Feststellungen.
- Bereits im Prüfbericht des Rpr vom 29.07.2014 wurde angeregt, den Zugang von SÖR in
das Fachprogramm zur Bearbeitung freizugeben. Der derzeitige Datenfluss per Dienstpost sowie die nachfolgende Eingabe des Papierbelegs durch Mitarbeiter bei KaSt führt zu zeitlichen Verzögerungen und stellt unseres Erachtens einen überflüssigen Arbeitsschritt dar. Dieses Verfahren entspricht nicht der bei der Stadt forcierten Digitalisierung der Verwaltung. Aus Sicht von Rpr sprechen keine Gründe dagegen, dass die Erfassung von mengenbezogenen Daten direkt bei SÖR (wie bereits für den Bereich des Niederschlagswassers von SUN praktiziert) in TFA vorgenommen wird.
2 Die hohe Anzahl von Bescheiden im Jahr 2018 ist auf Veränderung von Gebührensätzen im Jahr 2018 zurückzuführen.
- Rpr empfiehlt, für den Bereich der Schmutzwassereinleitungsgebühren durchgeführte
Stichprobenprüfungen aktenkundig zu dokumentieren.
- Für die Niederschlagswassergebühren wurde durch SUN ein Abgleich zwischen den Mel-
dungen der Grundeigentümer und dem in TFA geführten Datenbestand vorgenommen. Die Plausibilität der gemeldeten Angaben war durch SUN geprüft und dokumentiert; Feststellungen waren deshalb nicht zu treffen.
- Für die Müllgebühren wurde durch ASN und KaSt ein Jahresdatenabgleich durchgeführt.
Der über Datenträgeraustausch abgewickelte Datenfluss erfolgte weitgehend fehlerfrei. Wenige Abweichungen wurden im Zuge des durchgeführten Abgleiches festgestellt, geklärt und bereinigt.
- Bei KaSt für die Eigenbetriebe erhobene Grundabgabengebühren werden auf Verrech-
nungskonten gebucht und durch die Kernstadt bewirtschaftet. Bei Liquiditätsbedarf erfolgen Gutschriften auf den Girokonten der Eigenbetriebe, über welche diese ihren Finanzbedarf decken. Die Gutschriften auf den Verrechnungskonten erfolgen entsprechend des Grundsatzes Soll = Ist. Dies bedeutet, dass Ausfälle von Forderungen aus Grundabgabengebühren nicht aus den Gebühren, sondern aus dem Stadthaushalt getragen werden. Auch wenn sich der Umfang solcher Zahlungsausfälle durch die gesetzlich privilegierte Absicherung über die zugrundeliegenden Immobilien reduziert, sollte der Umfang zumindest festgestellt und gegebenenfalls ein Verfahren entwickelt werden, welches Forderungsausfälle berücksichtigt.
- Die Rechnungslegung der Eigenbetriebe erfolgt getrennt von der Stadt. Durch Rpr wurde
ein Kontenabgleich der Betriebsmittelkonten zwischen Eigenbetrieben und städtischem Rechnungswesen durchgeführt. Als Ergebnis wurde die Übereinstimmung der gebuchten Werte festgestellt, so dass keine Beanstandungen zu treffen waren.
- Rpr regt an, den Umlageschlüssel der Verwaltungskosten von KaSt mittel- bis langfristig,
z.B. durch Arbeitsaufschreibungen, zu überprüfen und Änderungen im Verfahren (z.B. Erfassung Änderungen Straßenreinigung direkt bei SÖR) zu berücksichtigen. Zeitweise bedeutende Verschiebungen im Arbeitsaufwand bei einzelnen Grundabgaben (z.B. Grundsteuernreform etc.) sollten bei Anfall über das Controlling bei KaSt einfließen.
2.2.3 111510 Dienstleistungen Bürger, Verw., Sonst. – Zentrale
Dienste (ZD) und
111230 Personaldienstleistungen – Personalamt (PA)
Prüfung des Jobtickets und der Fahrtkostenzuschüsse
Prüfungsbericht vom 03.08.2021
Job-Tickets, das heißt vergünstigte Tickets für Bus und Bahn über die Arbeitgeberin, sollen die Nutzung von Bus und Bahn für Beschäftigte attraktiver machen. Das bei der Stadt Nürnberg angebotene Job-Ticket ist ein tarifbezogenes VGN-FirmenAbo. Der VGN ist der Verkehrsverbund im Großraum Nürnberg (VGN). Das Job-Ticket wurde bei der Stadt Nürnberg zum 01.03.1994 eingeführt. Damit wollte man bereits vor über 25 Jahren einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs bei gleichzeitiger Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) leisten. Gleichzeitig sollte die Attraktivität der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg gestärkt und eine Vorbildfunktion gegenüber anderen Arbeitgebern ausgeübt werden. Mittlerweile erfolgte der Umstieg vom Verbundpass mit Wert-
marke auf ein eTicket und vom Bestellschein zur Bestellung im VGN-Onlineshop. Zum Zeitpunkt der Prüfung gab es neben dem Zuschuss zum Job-Ticket ergänzend auch Zuschüsse zu einem DB-Firmen-/Jahres-Abo, zur BahnCard100 und zum 365-Euro-Ticket.
Verträge mit der VAG zum Job-Ticket (VGN-FirmenAbo)
Die Basis für das JobTicket bilden bis heute zwei Verträge mit der VAG aus dem Jahr 1994, die inhaltlich nicht mehr vollständig auf dem neuesten Stand sind und dahingehend aktualisiert werden müssten. Insbesondere die Einbehaltung von Rückständen säumiger Abonnenten durch die Stadt und auch die Haftung der Stadt gegenüber der VAG wird mittlerweile abweichend zu den vertraglichen Regelungen praktiziert. Alle FirmenAbos, auch das Job-Ticket, werden nach den Tarifbestimmungen des VGN bewirtschaftet. Eine abweichende Vorgehensweise der VAG ist aufgrund von Fehleranfälligkeiten nicht zielführend. Die Haftung ist im üblichen Serviceentgelt schon seit Jahren enthalten, so dass – abweichend von unseren Verträgen – die Stadt nicht mehr zur Unterstützung oder gar Haftung herangezogen wird, sondern von der VAG die Beitreibung anderweitig veranlasst wird. Die Verträge wären inhaltlich zu aktualisieren.
In den im Intranet veröffentlichten Infos wird eine Kündigungsfrist zum Monatsende angeführt. Diese gilt aber nur für das Verkehrsunternehmen oder den Vertragspartner (Stadt Nürnberg) und auch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Gemäß Vertrag (und auch den von der VAG angewendeten VGN-Tarifbestimmungen) kann der Abo-Nehmer die Teilnahme am Firmen-Abo erst mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber der VAG beenden. Die veröffentlichten Infos wären anzupassen.
Bei Corona-bedingter Kündigung des Jahresabos wurden von der VAG bei Rücknahme der Kündigung ein bzw. zwei Gratismonate bei der nächsten Vertragsverlängerung angeboten. Die Gratismonate werden im monatlichen Datenaustausch nicht gemeldet, da der Job-Ticket- Vertrag mit der VAG weiterläuft. Zwischenzeitlich wurde von der VAG einmalig eine Liste der gewährten Gratismonate nachgereicht. Die aus der Liste der VAG bei Rpr zu diesem Zeitpunkt bekannten Fälle (84 Fälle/Gratismonate für 2020 und 135 Fälle/228 Gratismonate für 2021) lassen (bei einem angenommenen durchschnittlichen Zuschuss von 24 Euro) auf einen möglichen Rückbuchungswert von ca. 7.500 Euro schließen. Die Zahlung eines Zuschusses für Monate ohne Fahrtkosten für den Abonnenten ist grundsätzlich in Frage zu stellen. Eine rückwirkende Einbehaltung wäre im Rahmen der geltenden Fristen grundsätzlich möglich. Vorund Nachteile einer durchgehenden Zuschusszahlung oder (ggf. manuellen) Rückbuchungen wären in einer Gesamtschau abzuwägen.
Zuschuss zum Job-Ticket (VGN-FirmenAbo)
Die Zuschüsse werden mit dem der Vergütung ausbezahlt. Deren Höhe variiert je nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.
- Für Mitarbeitende bis EGr. 9c / BGr. A10 beträgt der Zuschuss 50 % des jeweils aktuellen
Monatspreises des FirmenAbo in der Preisstufe A, ab EGr. 10 / BGr. A11 33 %.
- Bei Auszubildenden, Anwärtern und Praktikanten beträgt der Zuschuss 66 % des jeweils
aktuellen Monatspreises des FirmenAbo in der Preisstufe A.
- Der Zuschuss wird entsprechend der Fahrpreiserhöhungen im VGN angepasst (prozen-
tualer Zuschuss). Es erfolgt keine Teilzeitkürzung.
- Mitarbeiter/innen, die FirmenAbos in höheren Preisstufen erwerben (2+T bis 10+T), erhal-
ten keinen prozentualen Zuschuss, sondern den absoluten Betrag der sich bezogen auf ihre Eingruppierung für ein FirmenAbo der Preisstufe A ergeben würde.
- Mitarbeiter/innen, die ein FirmenAbo als Abo Plus erwerben, tragen den Aufpreis ebenfalls
selbst. D.h. der Zuschuss bezieht sich immer nur auf das „normale“ FirmenAbo.
Aus Sicht von Rpr ist Trainees und Volontären beim Jobticket kein 2/3-Zuschuss analog der Azubis zu gewähren, sondern entsprechend dem ihrer Eingruppierung.
In der folgenden Tabelle ist eine kontinuierliche Steigerung der Job-Ticket-Abonnenten zu erkennen.
| Lohnart 6939 (Für-Periode) | Job-Ticket/Job-Ticket Plus | ||
|---|---|---|---|
| Kalenderjahr | durchschnittliche Nutzer | ||
| 2020 | 4817 | ||
| 2019 | 4723 | ||
| 2018 | 4464 | ||
| 2017 | 4026 | ||
| 2016 | 3849 |
Zuschuss zum 365-Euro-Ticket
Der VGN bietet seit dem 1. August 2020 dieses neue Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie für Auszubildende an, welches sie berechtigt für 365 Euro pro Jahr den ÖPNV im gesamten Verbundgebiet zu nutzen. Das Ticket und auch der Zuschuss wurden schnell angenommen. Ende des Jahres 2020 wurde für mehr als 280 Nutzer ein monatlicher Zuschuss gezahlt, insgesamt ab dem Start im August bis Dezember 22.896 Euro.
Mit dem Ticket kann man im Gegensatz zum städtischen individuellen und tarifzonengebundenen Job-Ticket für einen Euro täglich die öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten VGN- Gebiet nutzen. Für einen Zuschuss zum 365-Euro-Ticket hätte aus Sicht von Rpr kein Handlungsbedarf bestanden, dieser steht gleichwohl im Ermessen der Arbeitgeberin und ist daher rechtlich nicht zu beanstanden.
Zuschuss zum DB-Abo (DB-Job-Ticket und DB-Jahres-Abo)
Mangels Teilnehmern endete der DB-Job-Ticket-Vertrag mit der DB zum 31.05.2020. Die bestehenden Einzelverträge (Abos) mit ihrer individuellen Vertragslaufzeit endeten demzufolge ebenfalls. Bei einem Anschlussvertrag (DB-Jahres-Abo) wird der Arbeitgeberzuschuss auf Antrag weitergezahlt. Der Arbeitgeberzuschuss kann auch bei Neuverträgen für Jahresfahrkarten beantragt werden. Eine manuelle Datenerfassung scheint hier unvermeidlich.
Nach Aussage von PA/4 haben 7 Personen im Jahr 2020 (für unterschiedlich lange Zeiträume) einen Zuschuss zu ihrem DB-Jahres-Abo und 5 Personen einen Zuschuss zu ihrer BahnCard 100 erhalten.
Für 2020 wurden insgesamt 4.091 Euro an Zuschuss zu einem DB-Abo (DB-Job-Ticket oder DB-Jahres-Abo) bzw. zur BahnCard 100 ausbezahlt.
Zuschuss zur BahnCard 100
Der Arbeitgeber kann auch für die BahnCard 100 einen Zuschuss analog Job-Ticket zahlen, wenn diese für die regulären Fahrten zur Arbeit und zurück zur Wohnung genutzt wird. Im Gegensatz zu einem DB-Abo ist ein Zuschuss zur BahnCard 100 aber differenziert zu betrachten.
Mangels Regelung wurde beispielsweise ein 13. Zuschuss gezahlt, weil die (Jahres-) Bahn- Card 100 nicht immer ein Gültigkeitsdatum ab dem Monatsersten aufweist und so ggf. 13 Monate betroffen sind. Dies bedingt eine Besserstellung im Vergleich zum Job-Ticket-Zuschuss und sollte vermieden werden.
Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle sind hier vom Antragsteller durch geeignete Belege nachzuweisen. Die Vorlage der BahnCard 100 und die Erklärung, dass diese für Fahrten zur Arbeitsstätte genutzt wird, sind nicht ausreichend. Aus haushaltsrechtlichen wie steuerlichen Gründen muss eine Amortisationsprognose bis zur Höhe des zu erwartenden Zuschusses erfolgen. Dies ist bisher unterblieben.
Aufgrund der notwendigen umfangreichen Prüfung im Sinne einer ordnungsgemäßen Zuschusszahlung und des damit verbundenen hohen Personalaufwands für einzelne Fälle wäre von der Verwaltung zu beurteilen, wie mit den laufenden Fällen umzugehen ist und ob eine weitere Zuschusszahlung angezeigt erscheint.
Fazit
Die Prüfung hat gezeigt, dass das Job-Ticket und die verschiedenen Fahrtkostenzuschüsse viele Facetten haben, die nicht immer auf den ersten Blick sichtbar sind.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verträge zum Jobticket zu aktualisieren und die innerstädtischen Grundlagen, Regeln und Zuständigkeiten im Allgemeinen zu verschriftlichen wären. Der Zuschuss zum 365-Euro-Ticket wie auch zum jeweiligen DB-Abo ist nicht zu beanstanden, beim Zuschuss zur BahnCard 100 gibt es noch Änderungsbedarf. Generell sollten auch für die neben dem Jobticket geleisteten Zuschüsse klare Regeln gefunden werden.
Der ÖPNV steht vor großen Herausforderungen. Das Mobilitätsverhalten der Beschäftigten hat sich Corona-bedingt weiter verändert. Home-Office wurde deutlich ausgeweitet In der Folge erscheint ein Job-Ticket in seiner bisherigen Form nicht mehr für alle attraktiv. Hier sollten neue attraktive Formate gefunden werden.
Bei der Forderung nach immer weitergehenden Fahrtkostenzuschüssen darf der Arbeitsaufwand bei PA/4 und andernorts nicht unterschätzt werden. Der GPR sollte zusammen mit der Verwaltung bei der VAG auf eine Datenübermittlung für neue und bestehende Angebote hinwirken.
Eine Stellungnahme der geprüften Einheiten stand bei Redaktionsschluss noch aus.
2.2.4 121201 Wahlen – Amt für Stadtforschung und Statistik
(StA)
Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der Stadtrats-
und Oberbürgermeisterstichwahl
Prüfungsbericht vom 25.03.2021
Die Aufgaben des Wahlamtes beim Amt für Stadtforschung und Statistik umfassen, soweit sie im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegen, die rechtliche, personelle und organisatorische Vorbereitung und Durchführung von allgemeinen Wahlen (Bundestags,- Landtags,- Bezirkstags-, Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahlen etc.) und sonstigen Wahlen (z.B. Integrationsratswahl). Ein Tag vor Eintritt des landesweiten Katastrophenfalles aufgrund der Corona Pandemie, fand in Nürnberg am 15.03.2020 die Kommunalwahl statt. Hier wurde das Gremium des Stadtrates gewählt und in einer Stichwahl am 29.03.2020 der Oberbürgermeister, da im ersten Wahlgang am 15.03.2020 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hatte. Angesichts der Corona Krise wurde die Oberbürgermeisterstichwahl von der Bayerischen Staatsregierung als reine Briefwahl angeordnet. Bei der Kommunalwahl kamen insgesamt ca. 4.192 ehrenamtliche Wahlvorstandsmitglieder zum Einsatz. Bei der Oberbürgermeisterstichwahl waren es ca. 2.650 Wahlhelfer/innen. Hier wurden die ursprünglichen 375 Urnenwahlbezirke zu Briefwahlbezirken gemacht und keine gesonderten Briefwahlbezirke mehr gebildet.
Geprüft wurde, ob Einnahmen geltend gemacht wurden und die Ausgaben im Rahmen der Aufgabenerfüllung entstanden und damit notwendig waren. Auch die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben wurden überprüft und Vergaben sowie Verträge betrachtet.
Einnahmen
Bei Bundestags- und Landtagswahlen kommt es nach den einschlägigen Gesetzen zu Kostenerstattungen an die Gemeinden. Dies trifft jedoch bei Gemeindewahlen nicht zu. Deshalb fielen für die Kommunalwahl 2020 keine entsprechenden Kostenerstattungen an.
Die Bayerische Staatsregierung hat die Oberbürgermeisterstichwahl aufgrund der Corona- Pandemie als reine Briefwahl angeordnet und damit besondere Anforderungen an die Durchführung dieser Wahl gestellt. StA hat im Rahmen des Konnexitätsprinzipes (entsprechender finanzieller Ausgleich der Mehrbelastung für die vom Staat an die Gemeinden gestellten besonderen Anforderungen an die Erfüllung bestehender Aufgaben) versucht, eine Erstattung der Mehrbelastung zu erzielen. Es gab hier jedoch keine Erfolgsaussichten (eine rechtliche Begründung lag vor). Der Versuch eine Erstattung zu erhalten, wurde seitens Rpr positiv bewertet.
Ausgaben
Die Kosten tragen bei Gemeindewahlen gemäß Art. 54 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) die Gemeinden. Nach Art. 16 GLKrWG ist für die Beschaffung der bayernweit einheitlichen amtlichen Stimmzettel, der Wahlscheine und der Briefwahlunterlagen ebenfalls die Gemeinde zuständig.
Die geprüften Ausgaben entstanden im Rahmen der Aufgabenerfüllung von StA als Wahlamt anlässlich der Kommunalwahl und Oberbürgermeisterstichwahl 2020. Die Ausgaben waren damit notwendig. Die in Stichproben geprüften Auszahlungsanordnungen wurden grundsätzlich ordnungsgemäß erstellt.
Die Mitgliedschaft in einem Wahlvorstand ist ein Wahlehrenamt. Ehrenamtlich tätige Personen haben Anspruch auf angemessene Entschädigung. Das Nähere wird durch Satzung bestimmt (Art. 20a Abs.1 GO). Jedoch liegt es im Ermessen der Gemeinde in Bezug auf Wahlehrenämter gemäß Art. 7 Abs. 3 GLkrWG als lex specialis zu Art. 20a Abs. 1 GO eine angemessene Entschädigung zu gewähren. Die Stadt Nürnberg hat eine Wahlhelferentschädigungssatzung (WES) erlassen, um das Wahlehrenamt zu honorieren und einen Anreiz zur Übernahme eines solchen Amtes zu schaffen. Anhand von 88 Stichproben wurde geprüft, ob die Wahlvorsteher/innen oder die Stellvertretungen bei der Kommunalwahl 2020 die Entschädigungen für ihren Wahlvorstand gemäß der WES vom 30.09.2019 erhalten haben. Es lagen bis auf einen Fall die schriftlichen Bestätigungen über den Erhalt der entsprechenden Beträge vor. Die Wahlhelfer wiederum sind anhand des ihnen ausgehändigten Leitfadens informiert, in welcher Höhe ihnen der Entschädigungsbetrag zusteht, der Empfang wird jedoch nicht mehr schriftlich bestätigt. Es wird davon ausgegangen, dass bei Unregelmäßigkeiten StA informiert werden würde. Bisher sind keine Unregelmäßigkeiten bekannt geworden.
Der Zahlungsverkehr ist gemäß § 43 Abs. 1 KommHV-Doppik nach Möglichkeit unbar abzuwickeln. Nach § 43 Abs. 2 KommHV-Doppik und Nr. 2.2 KassDA dürfen Zahlungsgeschäfte nur in den Kassenräumen und nur von den damit beauftragten Beschäftigten vorgenommen werden (Kassenzwang). Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Kassenverwalters. Die Auszahlung der Wahlhelferentschädigung erfolgt bei der Stadt Nürnberg am Wahlabend durch Barzahlung. Um die Barzahlung abzuwickeln hat sich ein Verfahren aus der Tradition heraus etabliert. Das Sicherheitsrisiko wird zwar als gering erachtet, dennoch sollte zumindest überdacht werden, ob das Barzahlungsverfahren durch ein Überweisungsverfahren abgelöst werden könnte. Solange das Barzahlungsverfahren aufrecht erhalten bleibt, ist eine Ausnahme vom Kassenzwang erforderlich, da bei StA keine Zahlstelle vorgesehen ist, die Zahlungsgeschäfte nicht in Räumen der Kasse bzw. einer Zahlstelle und nicht von Kassen- bzw. Zahlstellenmitarbeitern abgewickelt werden. Die Ausnahme vom Kassenzwang wurde mittlerweile erteilt.
Als sonstiges Wahlpersonal haben sowohl Externe als auch dienst- oder arbeitsrechtlich tätige Gemeindebedienstete für Hintergrundtätigkeiten am Wahlsonntag eine Entschädigung in Höhe von 70 Euro, entsprechend der Entschädigung eines Beisitzers, erhalten. Gemäß Nr. 10.1.2 GLkrWBek nehmen Gemeindebedienstete, soweit sie dienst- oder arbeitsrechtlich tätig sind, kein Ehrenamt wahr. Die Wahlhelferentschädigungssatzung sah zum Zeitpunkt der Prüfung eine Entschädigung nur für ehrenamtliche Wahlvorstandsmitglieder vor. Die Gewährung der Entschädigung für das sonstige Wahlpersonal war einer Regelung zuzuführen, wobei dienst- und tarifrechtliche Belange zu berücksichtigen waren. Dies ist mittlerweile erfolgt. Es wurde das Ehrenamt von dienst- oder arbeitsrechtlich Tätigen getrennt und die Entschädigung für Personal, das nicht dienst- oder arbeitsrechtlich tätig ist, in die Wahlhelferentschädigungssatzung aufgenommen.
Vergaben
Die von Rpr geprüften Vergaben liegen alle im unterschwelligen Bereich (unter 221.000 Euro / 214.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen). In zwei Fällen wurden die Vergaben korrekterweise über ZD/3 abgewickelt. Hier wurde das Verfahren bei ZD/3 nicht untersucht. In einem Fall hätte ZD/3 eingebunden werden müssen. Dies wird künftig beachtet. Eine Vergabedokumentation lag in diesem Fall nicht vor, weshalb das Vergabeverfahren nicht geprüft werden konnte.
Verträge
Im städtischen Vertragshandbuch gibt es für verschiedene Vertragsarten Musterverträge die an vorgesehenen Stellen verändert oder ergänzt werden dürfen. Die Verträge sind in der vorliegenden Form zu nutzen. Jede darüberhinausgehende Änderung muss im Vorfeld mit dem/der zuständigen Justiziaren/Justiziarin abgestimmt werden (siehe AdO Nr. 015/B vom 14.11.2012). Als Schlussfolgerung daraus betrifft dies auch die Verwendung anderweitiger Verträge. Darüber hinaus ist die „Richtlinie zum Abschluss von Dienst- bzw. Werkverträgen“ (Handbuch der Verwaltung, Nr. 120.02) einschlägig.
StA hat mit der Meistersingerhalle (MSH) zwei Veranstaltungsverträge über die Anmietung und Nutzung der MSH für zwei Wahlhelferschulungen am 11. und 12.03.2020 unterzeichnet. Diese beinhalten hauptsächlich einen Mietvertrag (Es gibt auch Mischverträge, die mehrere Vertragstypen vereinen). Die Veranstaltungsverträge wurden von MSH erstellt und der Entwurf seitens einer externen Anwaltskanzlei geprüft. Aus Sicht von Rpr ist künftig RA einzubeziehen.
Ein Mietvertrag ist nach BGB ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag (bestehend aus einander entsprechenden Willenserklärungen mindestens zweier Rechtssubjekte) zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung der Mietsache gegen Entgelt.
In den Veranstaltungsverträgen waren Vertragspartner jeweils die Stadt Nürnberg, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch die Dienststellenleiter von MSH und StA. Sowohl MSH als auch StA gehören zu ein und derselben juristischen Person des öffentlichen Rechtes, der Stadt Nürnberg. MSH und StA stellen keine eigenständigen Rechtssubjekte dar. Es ist also kein Mietvertrag im Sinne des BGB zustande gekommen. Auch sonstige Verträge (Veranstaltungsverträge) sind ein mindestens zweiseitiges Rechtsgeschäft.
Rpr hat empfohlen, eine innerdienstliche Vereinbarung zu treffen und RA bei deren Ausgestaltung einzubeziehen. StA hatte MSH bereits auf dieses Problem hingewiesen und wird bei der nächsten Anmietung auf den Prüfbericht von Rpr verweisen.
Bei einem weiteren Vertrag (Zusatzvereinbarung) handelte es sich um einen Dienstvertrag. Es wurde kein Musterdienstvertrag verwendet. Vielmehr wurde ein vom Vertragspartner erstellter Vertrag unterzeichnet, der nicht mit RA abgestimmt wurde.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Musterverträge aus dem Vertragshandbuch verwendet werden oder die Verträge der Vertragspartner mit RA abgestimmt werden sollten.
2.2.5 122170 Außendienst Stadt Nürnberg – 2. Bürgermeister
(2. BM)
Prüfung des Außendienstes der Stadt Nürnberg (ADN)
Prüfungsbericht vom 31.08.2021
Anfang 2017 beantragten die Stadtratsfraktionen der SPD und CSU gemeinsam, dass die Stadtverwaltung ein Konzept zur Ausweitung der städtischen Außendiensttätigkeiten erarbeiten sollte. Vom Oberbürgermeister wurden eine Steuerungs- und eine Projektgruppe mit der Erarbeitung einer Konzeption beauftragt. Deren Ergebnisse wurden dann im Stadtrat am 25.10.2017 vorgestellt und der Einführung eines qualifizierten kommunalen Außendienstes zugestimmt. Dieser führt den Namen Außendienst Stadt Nürnberg (ADN) und ist seit Dezember 2018 auf den öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in den Grünanlagen der Stadt unterwegs.
ADN erstellt im Moment, wie die Polizei, ausschließlich Ordnungswidrigkeitenanzeigen zur weiteren Verfolgung durch die Fachdienststellen. ADN ist somit in erster Linie informierend, ermahnend und weniger sanktionierend tätig. Insgesamt wurden fast 23.100 Maßnahmen seitens des ADN im Jahr 2020 durchgeführt. Der mit Abstand höchste Anteil (fast 10.000) fiel dabei auf mündliche Verwarnungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Beim Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit muss der ADN im Rahmen seiner Außendienst-Tätigkeit entscheiden, ob eine mündliche Ermahnung durchgeführt wird oder ein Verfahren beginnen soll. Wird ein Buß- oder Verwarnungsgeldverfahren begonnen, erfasst ADN das Tatgeschehen, stellt, wenn möglich die Personalien fest, führt eine Anhörung bei dem Betroffenen durch und belehrt diesen z.B. über sein Aussageverweigerungsrecht. Außerdem werden Zeugen erfasst und Fotobeweise (ohne Ablichtung von Personen) durchgeführt. Im Anschluss wird der Vorgang, je nach Rechtsgebiet, an die Fachdienststelle weitergeleitet, wo ggf. noch weitere Nachermittlungen durchgeführt werden. So ist ADN stets mit den verschiedensten Fachdienststellen im regelmäßigen Austausch (UwA, SÖR, LA, RA, OA, Gh und FW). Beim Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit wird der Sachverhalt an die zentrale Bußgeldstelle bei RA weitergeleitet. Diese erstellt dann den Bußgeldbescheid.
Ein Bestandteil der Prüfung lag auf der Begutachtung von Verträgen und Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere im Bereich von Fort- und Weiterbildungen. Darüber hinaus erfolgte eine Prüfung von Vergaben und der Nutzung des Fuhrparkes sowie eine Betrachtung der Ist (Norm)-Aufwendungen und -Erträge des Produktes. Die Prüfungen erfolgten stets im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Vollständigkeit. Es wurde festgestellt, dass die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg sowie die Unterschwellenvergabeordnung seitens ADN nicht immer konsequent umgesetzt wurden. Laut Stellungnahme von ADN war dies hauptsächlich dem hohen Arbeitsaufwand sowie dem Zeitdruck zur schnellstmöglichen Bereitstellung aller Arbeitsmittel und Schutzausrüstungsgegenstände für die ADN- Außendienstmitarbeitenden zur Erlangung und Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit geschuldet. Darüberhinausgehende Feststellungen wurden nicht getroffen.
ADN ist eine recht junge städtische Einheit, die sich in den nächsten Jahren weiterhin personell vergrößern soll, um die ihr zugewiesenen Aufgaben bewältigen zu können. Dies wird derzeit durch den Umstand erschwert dass viele Stellen nicht besetzt werden konnten. Zudem hat die Corona-Pandemie das Aufgabenfeld des ADN innerhalb kurzer Zeit sehr stark verändert. Die weitere Tätigkeit und auch die Leistungsfähigkeit des ADN hängen somit auch in der Zukunft von verschiedenen Faktoren ab.
2.2.6 126120 Integrierte Leitstelle (ILS) – Feuerwehr (FW)
Prüfung der Integrierten Leitstelle Nürnberg
Prüfungsbericht vom 29.04.2021
Zum 01.09.2002 ist das Gesetz zur Einführung Integrierter Leitstellen in Bayern (ILSG) in Kraft getreten. Aufgrund dessen wurde der bisherige Rettungszweckverband, der aus den Städten Erlangen, Fürth und Nürnberg sowie den Landkreisen Erlangen–Höchstadt, Fürth und Nürnberger Land bestand, zum Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg (ZRFN) umgebildet. ZRFN beabsichtigte, die Betreiberschaft für die Integrierte Leitstelle Nürnberg (ILS) zu vergeben. Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 20.04.2005 hat die Feuerwehr Nürnberg ein Angebot zur Übernahme des Betriebs der Integrierten Leitstelle erstellt und beim ZRFN eingereicht. In seiner Sitzung am 13.03.2006 erteilte ZRFN der Stadt Nürnberg den Zuschlag für die Betreiberschaft und den Standort der Integrierten Leitstelle Nürnberg. Zwischen der ZRFN und der Stadt Nürnberg wurde ein Betreibervertrag inklusive mittlerweile dreier Nachträge über den Betrieb und die Finanzierung der ILS Nürnberg geschlossen.
Die ILS finanziert sich im Wesentlichen über zwei Säulen, die auch die Hauptaufgaben einer ILS widerspiegeln, nämlich die Rettungsdienst- und die Feuerwehreinsätze. Die angefallenen Kosten werden zwischen diesen beiden Bereichen nach einem Fachdienstschlüssel aufgeteilt. Für 2019 ergibt sich folgender Fachdienstschlüssel für die Leitstelle in Nürnberg. Der Feuerwehranteil beträgt 20,2 % und auf den Rettungsdienst entfallen 79,8 %. Im Grunde werden der ILS maximal die Kosten ersetzt. Ein Überschuss oder Gewinn kann somit nicht erwirtschaftet werden und ist auch nicht beabsichtigt.
Der ZRFN ist nur für die Finanzierung der ILS im Bereich der Feuerwehreinsätze verantwortlich. ZRFN leistet vierteljährlich eine Abschlagszahlung an die ILS. Spätestens zum 30.05. des Folgejahres erfolgt eine Schlussrechnung an die ZRFN in der die Aufwendungen und Erträge der ILS mit den Abschlagszahlungen verrechnet werden.
Die Kosten für die Rettungsdiensteinsätze übernehmen die Krankenkassen. Die Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst in Bayern GmbH (ZAST) führt dann die Abrechnung durch. ZAST ist eine reine Abrechnungsstelle (Verrechnungsstelle), die monatlich eine Abschlagszahlung für den Rettungsdienst an die ILS leistet. Wie hoch die monatliche Abschlagszahlung ist, richtet sich nach der Entgeltvereinbarung der ILS mit der Arbeitsgemeinschaft der Sozialversicherungsträger (ARGE Krankenkassen). Die letzte abgeschlossene Vereinbarung stammt aus dem Jahr 2016. Im Gegensatz zum Vertrag des ZRFN mit der Stadt Nürnberg, muss mit der ARGE Krankenkassen für jedes Jahr eine eigenständige Vereinbarung geschlossen werden. Wird für ein Kalenderjahr kein gültiger Abschluss erzielt, basiert die Höhe der Abschlagszahlungen auf dem Ergebnis der letzten gültigen Vereinbarung. In Art. 34 Abs. 6 Satz 1 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) ist geregelt, dass über die Höhe der voraussichtlichen Kosten und der Benutzungsentgelte ein Schiedsverfahren vor der Entgeltschiedsstelle stattfindet, sofern bis 30. November des vor dem Entgeltzeitraum liegenden Wirtschaftsjahres keine Benutzungsentgeltvereinbarung zustande kommt. Zum Zeitpunkt der Prüfung befand sich FW in der vorbereitenden Planung für das Schiedsstellenverfahren, eine Umsetzung ist noch für das Jahr 2021 angedacht. Eine frühere Durchführung des Verfahrens war aufgrund der anfallenden Aufgaben im Rahmen der Corona-Pandemie nicht möglich. Ein zusätzlicher Zeitverzug ergab sich durch zwei Personalwechsel innerhalb kurzer Zeit.
Prüfungsergebnis
In den Jahren, in denen die ILS eine Entgeltvereinbarung mit der ARGE Krankenkassen abgeschlossen hatte, wurden die Aufwendungen der ILS durch entsprechende Erträge gedeckt. Seit 2017 gibt es keine neue abgeschlossene Entgeltvereinbarung mehr. Seitdem werden die Aufwendungen nicht mehr komplett durch Erträge gedeckt und am Ende des Haushaltsjahres bleibt für die ILS ein Verlust übrig, der bisher allein von der Stadt Nürnberg ausgeglichen wurde. Nach Beendigung des Schiedsstellenverfahrens wird ein Kostenausgleich an die Stadt erfolgen. Ob dieser bisher alle aufgelaufenen Verluste decken wird, ist derzeit noch nicht absehbar und vom Ergebnis des Verfahrens abhängig.
2.2.7 242000 Ausbildungsförderung – Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien – Jugendamt (J)
Prüfung des Jahresabschlusses 2019
Prüfungsbericht vom 15.04.2021
Geprüft wurde der Anwendungsbereich des BAföG innerhalb des hierfür einschlägigen Produktes 242000 ´Ausbildungsförderung´.
Hierbei wurden im Rahmen der Verwaltungsprüfung die Wirtschaftsführung sowie die Arbeitsabläufe begutachtet. In diesem Zusammenhang erfolgte eine abklärende Betrachtung und Prüfung der strukturellen Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit bei der Gewährung von Schüler-BAföG-Leistungen sowie des zeitgerechten Handelns. Im Besonderen wurden hierbei die vorzeitigen Leistungsbeendigungen, die Abwicklung von Rückzahlungsansprüchen sowie die Abrechnung mit dem Freistaat Bayern geprüft.
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2019 rund 6,9 Mio. Euro durch das Amt für Ausbildungsförderung an Schüler ausgezahlt.
Die Prüfung hat gezeigt, dass das Leistungsangebot der Ausbildungsförderung insgesamt sehr komplex ist. Die Aufbau- und Ablauforganisation sind dabei in sich schlüssig und nachvollziehbar. Die Umsetzung des Organisationsgutachtens aus dem Jahr 2017 wirkt zielorientiert dem damals bestehenden Bearbeitungsrückstand entgegen. Der Bestand oder die Gründung von Doppelstrukturen konnte vorliegend ausgeschlossen werden.
Die Fallzahlen, bestehend aus Anträgen und Bewilligungen, an BAföG-Leistungen sind binnen der letzten fünf Jahre rückläufig. Eine zuverlässige Prognose hinsichtlich der künftigen Entwicklung ist, unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderungen mit der 26. Novelle zum BAföG und auf Grund der Wirkungen der Corona-Pandemie, allerdings nicht möglich.
Anträge und Bewilligungen
2.500
2.000
1.500
1.000
500
| 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anträge | 2.199 | 2.286 | 2.312 | 1.880 | 1.771 |
| Bewilligungen | 1.589 | 1.498 | 1.326 | 1.321 | 1.323 |
Anträge Bewilligungen
Mit Stellungnahme vom 11.05.2021 gibt das Jugendamt an, „dass der Rücklauf der Fallzahlen sich damit erklären lässt, dass in den letzten Jahren vermehrt duale Ausbildungsangebote zur Verfügung standen. Vor allem Schulabsolventen, die Leistungen vom Jobcenter erhielten, wurden vornehmlich in duale Ausbildungsberufe vermittelt. Wie sich die Fallzahlen im BAföG entwickeln, hängt somit auch von den Entwicklungen im dualen Ausbildungsangebot ab.“ nenosreP
Insgesamt vermittelte die Prüfung der Fallbearbeitung den Eindruck, dass die Sachbearbeitung über tiefgehende Kenntnisse der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
Das verfahrenstechnische Vorgehen sowie die materielle Umsetzung erfolgten nach einem standardisiertem Verfahren. Die entscheidungsrelevanten Parameter wurden dabei stets protokolliert.
Antragsteller (mit Einkommensnachweis der Eltern/Ehegatten)
Ausbildungsverhältnis, Antrag Schulbescheinigung für Antrag
Prüfverfahren, Gewährung/Ablehnung/ Rückforderung
Amt fürAusbildungsförderung Anmeldung und Übernahme der Aufwendungen
Ausbildungsstätte Unterrichtung, dass BAföG beantragt wurde, Mitteilung über Beendigung/Abbruch
Freistaat Bayern
Nach Durchsicht der geprüften Vorgänge kann bestätigt werden, dass das Amt für Ausbildungsförderung eine zeitgerechte und praxisnahe Entscheidung/Bewilligung, unter Beachtung der Antragspriorisierung, der örtlichen Zuständigkeit, der Vermeidung von Doppelzahlungen und unter Beachtung der Eigenkontrolle, herbeigeführt hat.
Etwaige Verjährungs- sowie Verwirkungsrisiken konnten in den geprüften Fällen ausgeschlossen werden. Sämtliche erlassene Rückforderungsbescheide sicherten zeitgerecht und nachhaltig die ermittelten Überzahlungen.
Die Empfänger der Leistungen wurden entsprechend ausreichend auf ihre Verpflichtung hingewiesen jede Änderung in ihren Verhältnissen mitzuteilen. Gleichwohl wurde im Zuge der Prüfung deutlich, dass der Wissens-/Kenntnisstand hinsichtlich der Einleitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Ebene der Sachbearbeitung noch ausgebaut werden sollte. Seitens der Ausbildungsförderung heißt es hierzu; „Der Wissens-/Kenntnisstand auf Ebene der Sachbearbeitung wurde im Jahr 2020 ausgebaut, da die Problematik bereits bekannt war. Diesbezüglich wird dieses Jahr noch eine Arbeitshilfe-/anweisung erstellt.“
Als herausfordernd wird seitens Rpr die künftige Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs für Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) gesehen. Das OZG verpflichtet hierbei bis Ende 2022 die Verwaltungsleistungen entsprechend über Verwaltungsportale digital anzubieten. Insbesondere die Einbindung der derzeitigen Fachanwendung AFOEGplus im Zusammenhang mit den fehlenden Schnittstellen zum städtischen Document
Management System (DMS) und SAP wird hierbei als problematisch eingestuft. Die Ausbildungsförderung äußert sich diesbezüglich; „Die Problematik ist bekannt. Derzeit wird versucht in Zusammenarbeit mit DiP/PrO-2 und der Firma PD eine Lösung, vor allem über eine Anbindung an „Mein Nürnberg“ zu erarbeiten.“
Die finanztechnische Abwicklung, das Rückforderungsmanagement, die Erstattungsregelungen sowie die Abrechnung der BAföG-Leistungen werden systembedingt als ebenfalls sehr komplex eingestuft. Als problematisch werden aus Sicht von Rpr insbesondere die gewährten Vorleistungen im Zuge der Rückforderungen bei Überzahlungen gewichtet. Mögliche Lösungsansätze hierzu werden entsprechend im Prüfbericht erläutert. Nach Aussage der Ausbildungsförderung, „Besteht die Problematik seit Einführung von SAP. Mehrmals wurden Teillösungen mit IT/SKN erarbeitet. Wie festgestellt, werden Forderung bereits als Zahlungseingänge verbucht, obwohl diese noch nicht eingegangen sind, sondern zeitversetzt erst später eingehen. Eine Lösung konnte bisher nicht gefunden werden… Die von Rpr vorgeschlagene direkte Abwicklung aller Zahlungsströme durch den Freistaat Bayern würde die bestehenden Probleme auf jeden Fall lösen. Inwieweit der Freistaat Bayern bzw. die Regierung von Niederbayern eine Änderung des Verfahrens verfolgt, ist nicht bekannt. Unseres Wissens nach wurde vor einigen Jahren eine praktikablere Lösung in Angriff genommen, jedoch wieder verworfen. Als zeitnahe Lösung schlägt Rpr eine Verknüpfung der Einnahmen der Debitoreneinzelkonten mit dem Verrechnungskonto für die Ausbildungsförderung vor. Die Umsetzung müsste durch Kast bzw. IT/SKN erfolgen.“
2.2.8 351800 Städtisches Versicherungsamt – Einwohneramt
(EP), jetzt Bürgeramt Mitte (BAM)
Prüfung der Abwicklung der Künstlersozialabgabe inner-
halb der Stadtverwaltung
Prüfungsbericht vom 08.02.2021
Grundsätzlich müssen Selbständige ihre Absicherung – insbesondere gegen Krankheit und für das Alter – selbst organisieren und für sie aufkommen. Mit der Einführung der Künstlersozialversicherung (KSV) am 01.01.1983 wurden die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung aufgenommen. Wie Arbeitnehmer tragen Künstler und Publizisten nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der abgabepflichtigen Unternehmen, die sog. Künstlersozialabgabe (KSA), finanziert.
Der Kunstbegriff wurde vom Gesetzgeber im Wesentlichen nur grob vorgegeben. Zusätzlich unterliegt die Entwicklung des Kunstbegriffs dem Wandel der Zeit und wird durch die allgemeine Verkehrsauffassung und die Sozialgerichte mitgeprägt.
Künstler ist, wer Musik, bildende Kunst oder darstellende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt (§ 2 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), Informationsschrift Nr. 6 – sog. Künstlerkatalog).
Die Begriffe sind weit auszulegen. Dazu gehört beispielsweise nicht nur ein klassischer Designer (Künstler), sondern es kann auch eine Person mit einem anderen Beruf Designleistungen erbringen (und die Stadt Nürnberg damit abgabepflichtig sein), wie ein Architekt, wenn er gestalterisch tätig wird. Künstlerisch tätig ist ebenfalls ein Web-Designer, der schöpferisch das Layout eines Internetauftritts gestaltet und programmiert, die Pflege und technische Aktualisierung dieser Homepage hingegen ist nicht abgabepflichtig. Auch eine Lehrtätigkeit (Kurse beim Bildungszentrum, Musikschule etc.) ist als künstlerisch/publizistisch anzusehen, wenn
das Ziel künstlerischer Natur ist, bspw., dass der Schüler Klavier spielen lernt oder einen Text verfassen kann.
Seit dem Jahr 2015 ist die Künstlersozialabgabe Gegenstand jeder Prüfung der Rentenversicherungsträger. Bei der letzten Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (DRV) nach § 28p SGB IV, Bescheid vom 25.07.2018, wurde erneut festgestellt, dass einzelne Dienststellen der Stadt Nürnberg bei der Zusammenstellung der Entgeltsummen für die Künstlersozialabgabe nicht berücksichtigt worden sind. Außerdem wurde bei der Auswertung der abgabepflichtigen Entgelte festgestellt, dass eine Vielzahl von Rechnungen aus verschiedenen Bereichen bei der Zusammenstellung der abgabepflichtigen Entgelte irrtümlich nicht berücksichtigt worden sind. Die Künstlersozialabgabe wurde neu festgesetzt, die sich aus der Betriebsprüfung ergebende Nachforderung betrug 81.149 Euro, zusätzlich wurden Säumniszuschläge in Höhe von 22.003 Euro erhoben.
Für die Stadt Nürnberg wurde nach Aussage von EP/3 für einzelne Dienststellen wie KuF, KuM oder BCN eine solche Abgabepflicht schon vor vielen Jahren festgestellt. Zwischenzeitlich ist die gesamte Stadtverwaltung abgabepflichtig, die DRV spricht in ihrem Bescheid vom 25.07.2018 davon, dass für „unser Haus“ eine solche Abgabepflicht als typischer Verwerter nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 9 KSVG „bereits festgestellt wurde“. Damit sind alle Dienststellen und mindestens die namentlich genannten Eigenbetriebe NüBad und NüSt zur Zahlung von Künstlersozialabgabe verpflichtet.
Das Rechnungsprüfungsamt hat nun, unabhängig von den turnusmäßigen Prüfungen der DRV, den gesamten Prozess innerhalb der Stadtverwaltung begutachtet. Die federführende Sachbehandlung obliegt dem Versicherungsamt (zum Zeitpunkt der Prüfung EP/3, mittlerweile BAM/3).
Das Versicherungsamt ist als Fachdienststelle verantwortlich für die Übermittlung und Richtigkeit der an die Künstlersozialkasse (KSK) übermittelten Daten. Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Künstlersozialversicherungsabgabe, die in der KSAGA (Künstlersozialabgabegeschäftsanweisung) dem Versicherungsamt zugeordnet wurden, zählen aber nicht zu den gesetzlich vorgegebenen originären Aufgaben des Versicherungsamts.
Zusammenfassend war festzustellen, dass eine einheitliche, vollständige und ordnungsgemäße Abführung der KSA derzeit nicht vollständig gewährleistet ist. Die KSAGA (in ihrer aktuellen Fassung am 01.01.1996 in Kraft getreten) und der gesamte Prozess (von der Datenermittlung in der Dienststelle bis zur finalen Sachbearbeitung bei EP/3) ist aus Sicht von Rpr zu hinterfragen. Beides stammt aus einer Zeit, als nur wenige Dienststellen abgabepflichtig und die technischen Möglichkeiten deutlich begrenzter waren als heute. Optimierungsmöglichkeiten, beispielsweise durch Anpassung der Abläufe und Einbindung technischer Verfahren, sind auszuloten und ebenso wie ein IKS in den Prozess zu integrieren. Alle Referate, Dienststellen und Eigenbetriebe sind aufgrund der allgemeinen Verpflichtung in den Prozess einzubeziehen. In einem ersten Schritt sollten alle Dienststellen mit erweiterten Infos ausgestattet und mittels Online-Seminar geschult werden. Daneben sollte kurzfristig ein IT-unterstütztes IKS installiert und die KSAGA überarbeitet werden. Mittelfristig sollte angestrebt werden, den gesamten Prozess IT-gestützt abzubilden.
Eine empfohlene interne Prüfung der vergangenen Jahre unter Berücksichtigung aller Einheiten inklusive Nachmeldung der Daten und Beitragsabführung im Hinblick auf weiter auflaufende Säumniszuschläge bei Nachveranlagung durch die DRV erübrigt sich, da die Betriebsprüfung der DRV für die Jahre 2017 – 2020 mittlerweile angelaufen ist.
Der Intranetauftritt des Versicherungsamtes sollte um den Punkt Künstlersozialversicherung ergänzt werden. Weiterhin erscheinen regelmäßige jährliche, besser halbjährliche, Mitteilungen aus dem Personalbereich sinnvoll, in denen auf die Abgabepflicht für alle hingewiesen wird und „prägnante Beispiele“ genannt werden, die nicht ohne Weiteres unter dem Oberbegriff Künstler oder Publizist zu vermuten wären.
Exemplarisch betrachtet wurden, weil vollständig abgeschlossen, die Daten für das Kalenderjahr 2019. In Bezug auf die durchgeführte Stichprobe ist zu bemerken, dass „Nachholbedarf“ sowohl bei den bereits meldenden als auch bei einigen noch nicht meldenden Einheiten besteht, so dass eine Prozessoptimierung dringend geboten erscheint. Festzustellen war beispielsweise, dass
- auch das Anlagevermögen KSA-pflichtige Bestandteile, wie bspw. im Fall der Anschaffung
neu geschaffener Kunstwerke oder für uns entwickelter Software, enthalten kann. Dies wurde bisher nicht bedacht.
-
auch bei Dienststellen, die nicht melden, KSA-pflichtige Buchungen zu finden sind.
-
die bereits meldenden Dienststellen nicht alle KSA-pflichtigen Beträge melden.
-
nicht alle Einheiten die KSA-pflichtigen Beträge auch in der richtigen Höhe melden.
Abgeführt wurden gem. SAP-Auswertung des Sachkontos 60392000 (Stand: 21.12.2020) in den letzten Kalenderjahren die folgenden Beiträge:
| Jahr | %-Satz der KSA | KSA in Euro | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 4,80 | 57.832,64 | |||
| 2018 | 4,20 | 196.953,7 | |||
| 2019 | 4,20 | 85.445,21 | |||
| 2020 | 4,20 | 103.095,09 |
Für 2020 wurde von EP/3 keine coronabedingte Reduzierung der Vorauszahlungen beantragt. Profitiert hätten vermutlich vor allem die Kulturdienststellen, deren Schaffen in 2020 teils vollständig zum Erliegen kam. Der Ermittlungsaufwand, der einem solchen Antrag vorausgegangen wäre, wurde von EP/3 als zu hoch eingestuft und es wurde angeführt, dass die Dienststellen ihre zu hohen Vorauszahlungen nach Abrechnung des Beitragsjahres wieder zurückerhalten.
Auf die Feststellungen des Prüfungsberichts hat BAM/3 mit Stellungnahme vom 16.06.2021 geantwortet. Im Wesentlichen wurde angeführt, dass
- BAM/3 nicht zuständig ist für den Erlass und die Aktualisierung einer Geschäftsanwei-
sung.
- alle Entgeltmeldungen der Dienststellen zwischenzeitlich in EXCEL erfolgen und aus Sicht
von BAM damit digitalisiert sind.
- bei BAM/3 weder personelle noch zeitliche noch kompetente Ressourcen zur Umsetzung
der geforderten aufwendigen umfangreichen Maßnahmen vorhanden sind.
- dass es von BAM/3 als sinnvoll erachtet wird, dass solche Querbewirtschaftungsaufgaben
von einer mit entsprechenden Ressourcen ausgestatteten Dienststelle durchgeführt werden.
Dazu ist seitens Rpr anzumerken, dass
- die KSAGA (nach Punkt 1.1) den Rechtscharakter einer besonderen Geschäftsanweisung
hat. Zuständig für den Erlass und die Aktualisierung einer Geschäftsanweisung ist je nach deren Bedeutung die Dienststellenleitung oder eine dieser übergeordneten Stelle (Nr. 1.6 Abs. 1 ADON). Das Versicherungsamt (BAM/3, vorher EP/3) ist zentrale Fachdienststelle für alle Angelegenheiten der Künstlersozialabgabe und als solche auch für die notwendige Aktualisierung der KSAGA zuständig. Ggf. wäre BAM-seitig noch Unterstützung hinzuzuziehen.
- BAM die Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit der erhobenen und gemeldeten Da-
ten zu gewährleisten hat, was bei einer alleinigen Übermittlung von Excel-Dateien (von den Organisationseinheiten zu BAM) nicht gegeben ist; Excel ist ein Dateiformat, welches leicht änderbar und nicht manipulationssicher ist. Die Speicherung und Ablage von Excel- Dateien in einem Datei-System (z.B. Windows Explorer) widerspricht dem Haushaltsrecht, insbesondere § 33 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 8 KommHV-Doppik. Es sind technische und/oder organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit zu ergreifen und zu dokumentieren.
- im Rahmen der Prüfung keine Organisationsuntersuchung stattgefunden hat, sodass Rpr
keine Aussage zu den personellen Möglichkeiten bei BAM/3 treffen kann.
- unabhängig von den Ressourcen BAM/3 als zuständige Querschnittsdienststelle die Ver-
antwortung für eine einheitliche, vollständig und ordnungsgemäße Abführung der KSA trägt. Dies ergibt sich aus der seit 1996 gültigen KSAGA und dem städtischen Aufgabengliederungsplan. Weiterhin wird auch eine Zuständigkeit von BAM/3 als zentrale Stelle für eine Verfahrensoptimierung als gegeben angesehen. Dies beinhaltet ebenfalls die Initiative zum Anstoß einer Prozessbetrachtung in Abstimmung mit der Fachdienststelle und einer sich daraus eventuell ergebenden Umorganisation und/oder Aufgabenverlagerung. Auch die Initiative und Federführung beim Umstieg von der Einzelaufschreibung zur geforderten Datenauswertung aus dem SAP-System, wie in der Handlungshilfe Eigenwerbung der KSK beschrieben, und die Einführung eines internen Kontrollsystems obliegt nach derzeitigem Stand der KSAGA dem Versicherungsamt und somit BAM/3; ggf. in Benehmen und mit Unterstützung von Fachdienststellen.
Rpr kann diesbezüglich den Ausführungen von BAM/3 aus den angeführten Gründen im Wesentlichen nicht zustimmen und hält an den Feststellungen des Prüfungsberichts und den beschriebenen Zuständigkeiten sowie Aufgaben fest.
2.2.9 363100 Jugendsozialarbeit – Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien – Jugendamt (J)
Prüfung des Jahresabschlusses 2020
Prüfungsbericht vom 01.10.2021
Folgend dem Prüfungsgegenstand wurden im Rahmen der Verwaltungsprüfung die Wirtschaftsführung sowie die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandeln – der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) – geprüft. Hierbei erfolgte insbesondere die abklärende Betrachtung der organisatorischen Struktur und Entwicklung der JaS, die potenzielle Aufgabenerfüllung unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, die Entwicklung der kommunal-relevanten Zahlungsströme, die Handhabung und Sicherstellung der zustehenden Förderbeträge, eine transparente Arbeitsdokumentation, eine verwaltungsbestimmte Herangehensweise/Arbeitsökonomie sowie ein grundlegender Wissenstransfer.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden rund 4,9 Mio. Euro an Personalaufwendungen für die JaS gebucht. Dem stehen rund 890.000 Euro an Zuwendungen für förderfähige JaS-Fachkräfte durch den Freistaat Bayern gegenüber. Problematisch hierbei ist die seit Einführung im Jahr 2010 unveränderte Förderhöhe von 16.360 Euro pro Jahr/VK. Kostensteigerungen bzw. eine Anlehnung an die tatsächlichen Kosten wurden bisher nicht berücksichtigt. Im Jahr 2015 standen den Personalaufwendungen i.H.v. rund 3,7 Mio. Euro rund 750.000 Euro Zuwendungen gegenüber. Grundsätzlich positiv festzustellen ist, dass seitens J stets die Haushaltsermächtigungen für die Personalaufwendungen eingehalten wurden. Ebenso entsprachen die Zuweisungen den geplanten Ansätzen. Gleichwohl markiert die Entwicklung dieser beiden Werte eine beachtliche und in Zukunft weiter sich entwickelnde Divergenz auf.
Entwicklung – Standorte/Vollkraftstellen/Fachkräfte
120
100
80
60
40
20
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl Schulstandorte | 40 | 40 | 48 | 69 | 69 | 69 | 69 | 69 | 69 | 79 | 83 | 83 |
| Anzahl Stellen Vollkraftstellen | 45,75 | 61,75 | 61,75 | 61,75 | 61,75 | 61,75 | 61,75 | 70,50 | 72,51 | 72,51 | ||
| Anzahl JaS-Fachkräfte | 47 | 47 | 55 | 79 | 79 | 80 | 80 | 80 | 80 | 92 | 96 | 96 |
In der Nachbetrachtung ergibt sich für die Geschäftsjahre 2010, 2015, 2018 und 2020 folgende Kostenstruktur von systemrelevanten Zahlungsströmen:
| Euro/Jahr | 2020 | 2018 | 2015 | 20103 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtbudget | 5.235.579 | 5.144.638 | 3.934.870 | * | ||||||
| davon Personal- aufwendungen | Ermächtigung | 5.156.835 | 5.004.415 | 3.662.306 | 1.639.837 | |||||
| Ist | 4.883.440 | 4.952.349 | 3.640.054 | * | ||||||
| davon Zuweisungen/ Zuschüsse | Ermächtigung | 980.77l6 | 942.968 | 746.019 | 449.376 | |||||
| Ist | 891.907 | 906.069 | 746.019 | * |
Die Entwicklung der letzten neun Jahre zeigt einen deutlich einen Anstieg bei den Schülerund Fallzahlen. So ist festzustellen, dass die Anzahl der durch die Schulsozialarbeit erreichbaren/erreichten Schüler zugenommen hat. Im Geschäftsjahr 2012 betrug der mögliche Adressatenkreis rund 32.000 Schüler und rund 3.000 Einzelfälle der JaS, wohingegen die Anzahl an potenziell erreichbaren Schülern im Jahr 2020 bereits bei rund 46.000 und die konkreten
| Die Entwicklung der JaS verlief dabei in einer ansteigenden | |
|---|---|
| Wellenform. Ein maßgeblicher Indikator für den deutlichen Aus-/Aufbau gründet hierbei auf | |
| einer Initiative des bayerischen Gesetzgebers. Basierend auf einem Landtagsbeschluss vom | |
| 16.07.2008 wurde vom Ministerrat am 23.06.2009 die Ausweitung der JaS beschlossen. |
Schüler-/Fallzahlenentwicklung
60.000
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| möglicher Adressatenkreis | 32.433 | 38.939 | 35.000 | 35.000 | 36.362 | 36.666 | 45.095 | 45.653 | 46.264 |
| konkrete Einzelfälle JaS | 3.061 | 4.393 | 4.567 | 4.154 | 4.361 | 4.427 | 4.890 | 5.106 | 4.909 |
Jahre
3 Angaben aus Profitcenter E52009, SAP/ERP, Teilergebnishaushalt – Rechnungsergebnis 2010. Gesamtbudget nicht abschließend zu ermitteln, da zum Teil vermischte Aufwendungen erfasst wurden. Personalaufwendungen aus SAP HCM und ERP nicht verlässlich darstellbar. Personalaufwendungen und Zuschuss nach Kostenübersicht 2010 von Stk. relühcS
Insofern die Grafiken überdeckend betrachtet werden, ist festzuhalten, dass ein Rückschluss, dass die Arbeit mit einzelnen Kindern und Jugendlichen intensiver geworden ist, nicht als zielführend eingestuft wird. Es ist schlicht ein flächendeckender Ausbau der JaS zu verzeichnen.
Bezüglich der Fall- und Nutzungsstatistik liegt Rpr kein Referenzrahmen vor, der die dargestellte Anzahl der Fälle ins Verhältnis setzt. Daher müssen diese Daten innerhalb der Stadtverwaltung ggf. Konkretisierungen erfahren. Problematisch hierbei, auch unter Berücksichtigung der Niederschwelligkeit der Angebote, ist die klare Abgrenzung eines ´konkreten Einzelfalls der JaS´.
Anhand der einsehbaren Beschlussvorlagen für den Schul- sowie den Jugendhilfeausschuss aus den Jahren 2019 und 2020 ergibt sich insgesamt ein weiterer geplanter Ausbau der JaS. Insbesondere wird hier auf die ´Fortschreibung Bedarfsanalyse JaS – Jugendhilfeplanung 2019 und 2020´ verwiesen. Aufgrund des sich abzeichnenden Spannungsverhältnisses von signifikant weiter ansteigendem Bedarf zu prognostiziertem städtischen Haushalt – hohe flächendeckende Einnahmeausfälle – erfolgte hier eine summarische Betrachtung der künftigen Ausbauplanung. Demnach sieht die künftige Ausbauplanung mittelfristig einen Bedarf von zusätzlich 67,75 VK vor. Wonach hiervon, nach heutigem Stand, u.a. vier VK für die Regionalleitung nicht förderfähig wären.
Im Zuge der gewonnenen Prüfungserkenntnisse sowie unter der Maßgabe des § 4 SGB VIII ´Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe´ – Subsidiaritätsprinzip – stellte sich aus Sicht des Rpr die Frage nach der Wahl der möglichen Trägerrolle der JaS. Entsprechend der Leistungskategorisierung kann die Erfüllung der Aufgaben der JaS auch auf einen freien Träger übertragen werden. Dies könnte regelmäßig durch einen öffentlich-rechtlichen Leistungs- und Entgeltvertrag geschehen. Der öffentliche Träger bleibt allerdings dafür verantwortlich, dass die JaS dem Gesetz entsprechend erbracht wird. Anhand der Rpr vorgelegten bzw. der im Ratsinformationsdienst einsehbaren Unterlagen lässt sich allerdings nicht abschließend objektivieren, dass sich jemals sachlich, kritisch sowie fachlich-konzeptionell mit der Frage der Anbindung von freien Trägern in der JaS auseinandergesetzt wurde. Folgerichtig sollte daher künftig, insbesondere in Bezug auf die beabsichtigte Ausbaustrategie, sowohl eine fachliche als auch eine finanzielle Bewertung, einer möglichen Einbindung von freien Trägern vorgenommen werden. Eine erste, plausible Handlung hin zu einer objektiv-kritischen Bewertung wäre hier beispielsweise, unter Maßgabe der geforderten Leistungen (insbesondere anhand der Rahmenkonzeption), eine nachvollziehbare Markterkundung sowie eine offene Interessensbekundung bei den freien Trägern.
Die für die Prüfung angesetzten Maßstäbe für eine transparente Arbeitsdokumentation, eine gleichförmige und damit vergleichbare Herangehensweise/Arbeitsökonomie sowie für einen sicherzustellenden Wissenstransfer, konnten nur zum Teil erfüllt werden. Die Begutachtung hier hat gezeigt, dass JaS hier einen großen Freiraum für sich veranschlagt. Die in der Prüfung seitens JaS kommunizierte ´methodische Freiheit´ und der damit verbundenen reduzierten Einsicht nach einer Dokumentationsvorgabe stehen zweifelsfrei fachlich-methodische, verwaltungs- und haushaltsrechtliche sowie entwicklungsprozessuale Argumente entgegen. Hier wird insbesondere die Anwendung der Geschäftsanweisung für die Schriftgutverwaltung der Stadt Nürnberg (Aktenordnung) für die Arbeit, Dokumentation und den Tätigkeitsnachweis der JaS als erforderlich angesehen.
Die Aggregation von erforderlichen Zahlen, Daten und Fakten zu einer Normierung und der Gestaltung eines Referenzrahmens ist bisher nur schwer umsetzbar. Die Ausgestaltung/Anpassung der Praxisvereinbarung wäre dabei ein möglicher Ansatzpunkt. Aufschlussreich sind in diesem Zusammenhang die Konkretisierung von Anforderungen zur Zielerreichungskontrolle. In Teilen werden diese durch das Förderprogramm bereits vorgegeben. Hier sind vor
allem die Quantität der erbrachten Angebote und deren Nutzung sowie im Weiteren die kumulierten Zeitaufwendungen der JaS-Fachkräfte zu erfassen.
Die Funktionalisierung der Dokumentation zu Zwecken der eigenen Absicherung ist ein weiteres Argument. Aus der Perspektive der JaS-Fachkräfte ist die Dokumentation ein Ausweis der geleisteten Arbeit sowie aus Organisationsperspektive der Nachvollzug und gegebenenfalls der Prüfungsansatz dieser Arbeit. Zielgruppen sind überdies, auch in Abhängigkeit des geltenden Sozialdatenschutzes, die Betroffenen selbst, die stellvertretende Fachkraft, die Führungsebene, politische Verantwortliche (keine einzelfallbezogenen Daten, sondern vielmehr nur aggregierte Steuerungsdaten) sowie relevante Stellen der Stadtverwaltung. Im Weiteren ermöglicht ein gewisser Referenzrahmen sowie eine vergleichende Dokumentation eine zügige Einarbeitung von neuen oder wechselnden JaS-Fachkräften sowie die Vermeidung der Gefahr von Doppelstrukturen, etwa bei Schulassistenz/-begleitern nach § 54 Abs. 1, Satz 1 Nr.1 SGB XII bzw. § 35a SGB VIII. Ebenso könnte hierdurch die Anbindung/Inanspruchnahme von freien Trägern in die JaS störungsarm gelingen.
Die Stellungnahme des Jugendamtes steht aufgrund der zeitlichen Überschneidung von Prüfberichtserstellung zu Redaktionsschluss des Sachverständigenberichtes noch aus.
2.2.10 365100 kommunale Kinderkrippen (KiKri) – Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Prüfung der kindbezogenen Förderung nach dem Bayeri-
schen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Prüfungsbericht vom 04.03.2021
Die städtischen Kinderkrippen sind Kindertageseinrichtungen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Demnach hat die Stadt Nürnberg einen Förderanspruch nach Art. 18 Abs. 2 BayKiBiG unter der Maßgabe der Fördervoraussetzungen nach Art. 19 BayKiBiG. Der Umfang des Förderanspruchs (Art. 21 BayKiBiG) bemisst sich kindbezogen.
Die Finanzierung der städtischen Kindertageseinrichtungen ist grundsätzlich durch
- die Elternbeiträge (je nach Buchungszeiten und Einrichtungsart unterschiedliche Höhe),
zuletzt geprüft mit Bericht vom 09.03.2018,
-
die kindbezogene Förderung durch den Freistaat Bayern (Prüfungsgegenstand) sowie
-
den städtischen Anteil an den Kosten der Kindertageseinrichtungen gesichert.
Weitere Förderungen erfolgen durch den Bund (U3-Bundesmittelrichtlinie) sowie den Freistaat Bayern (Qualitätsbonus). Freie Träger von Kindertageseinrichtungen erhalten zu den genannten Fördergeldern und Beiträgen noch einen kommunalen Anteil an der Betriebskostenförderung in derselben Höhe, in der die staatliche kindbezogene Förderung ausgereicht wird (Art. 22 BayKiBiG).
Damit ein Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG begründet wird, sind die einschlägigen Fördervoraussetzungen nach Art. 19 BayKiBiG zu erfüllen. Hierzu zählen unter anderem eine Betriebserlaubnis, ein pädagogisches Konzept, Mindestöffnungszeiten, der Anstellungsschlüssel, die Einhaltung der Vorschriften nach dem BayKiBiG und ein entsprechendes Fachkräfteangebot.
Die staatliche Förderung erfolgt kindbezogen (Art. 21 Abs. 1 BayKiBiG). Die jährliche Ausreichung des Förderbetrages errechnet sich aufgrund folgender Formel unter Beachtung des Art. 23 Abs. 1 BayKiBiG (zusätzliche staatliche Leistungen):
Basiswert * Buchungszeitfaktor * Gewichtungsfaktor (Art. 21 Abs. 2 BayKiBiG)
Der Basiswert (Art. 21 Abs. 3 BayKiBiG) ist die Grundlage für die Berechnung der Förderhöhe pro Kind. Dieser ist für eine tägliche Betreuung von Kindern von drei bis vier Stunden berechnet. Er wird durch das StMAS jährlich bekanntgegeben.
| Jahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | Entwicklung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | seit 2016 | |||||||
| Basiswert | 1.104,48 | 1.128,35 | 1.161,65 | 1.197,93 | 1.217,62 | +10,24% |
Durch die Buchungszeitfaktoren und Gewichtungsfaktoren wird dem der Einrichtung entstehenden Betreuungsaufwand individuell für jedes Kind Rechnung getragen.
Der Förderanspruch wird monatlich pro Kind ermittelt (Buchungszeiten und Gewichtungsfaktoren) und wird abweichend von einem Betriebsjahr (September – August des Folgejahres) für ein Kalenderjahr ausgereicht. Damit die Träger von Einrichtungen nicht übermäßig in Vorleistung gehen müssen, gewährt die Rechtsaufsichtsbehörde auf Basis der Vorjahresabrechnung vier Abschläge für das laufende Kindergartenjahr.
Der staatliche Zuschuss erhöht sich in dem gleichen Maße um den kommunalen Zuschuss. D.h. ein freier Träger von Kindertageseinrichtungen stellt bei seiner Rechtsaufsichtsbehörde einen Antrag auf eine kindbezogene Förderung, die Bewilligungsbehörde (Stadt Nürnberg) prüft und bewillig ggf. den Zuschuss und zahlt einen Gesamtzuschuss an den Träger. Die Stadt Nürnberg wiederum beantragt den staatlichen Anteil der Zuwendung bei der Regierung von Mittelfranken. Nachdem die Stadt Nürnberg selber Träger von Kindertageseinrichtungen ist, kann lediglich ein staatlicher Zuschuss beantragt werden.
Entsprechend § 23 Abs. 1 AVBayKiBiG ist die Bewilligungsbehörde verpflichtet zu prüfen, ob die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die kindbezogene Förderung im Prüfzeitraum erfüllt sind. Sie sind berechtigt Bücher, Belege und sonstige erforderliche Geschäftsunterlagen anzufordern (§ 23 Abs. 2 AVBayKiBiG). Die Prüfung soll mindestens 20% der jährlich erfassten Förderfälle umfassen.
Für die Prüfung durch die Bewilligungsbehörde hat das StMAS einen Leitfaden zur Belegprüfung der kindbezogenen Förderung sowie ein Prüfungsprotokoll für die kindbezogene Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und Kinderförderungsgesetz (KiföG) veröffentlicht. Anhand dieser Unterlagen ist eine qualifizierte Prüfung der relevanten Unterlagen vor Ort möglich.
Im Jahr 2019 wurden insgesamt acht Einrichtungen (Kiga, Hort, Krippe, Haus für Kinder) durch die Regierung von Mittelfranken geprüft. Förderschädliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.
Prüfungsergebnis
Innerhalb des Jugendamtes ist die Abteilung J/B1 für die städtischen Kindertagesstätten zuständig. Die Einrichtungen sind hier in Regionen innerhalb des Stadtgebietes aufgeteilt. Für die Regionen sind wiederum Abteilungsleiter/innen zuständig, die übergeordnet für die einzelnen Einrichtungen verantwortlich sind. Hierzu zählen insbesondere die Personaleinsatzplanung, grundsätzliche Entscheidungen sowie Belange mit der Rechtsaufsichtsbehörde (z.B. Beantragung der Betriebserlaubnis). Die Überwachung der Einhaltung der Auflagen der jeweiligen Betriebserlaubnis gehört ebenfalls zu ihrem Aufgabenbereich. Für die Erfassung der kindbezogenen Daten im Fachverfahren ist die Einrichtung verantwortlich.
Die förderrelevanten Unterlagen, Belege und Nachweise werden aufgrund der städtischen Strukturen an drei unterschiedlichen Orten aufbewahrt:
- kindbezogene Daten (Betreuungsvertrag, Buchungszeiten, Gewichtungsfaktoren) sind
einrichtungsbezogen in der jeweiligen Einrichtung
-
Betriebserlaubnis, Personaleinsatzplanung (Urlaube, Fehlzeiten, Arbeitszeiten) bei J/B1
-
Arbeitsrechtliche Unterlagen (Arbeitsvertrag) bei PA
Die Koordinierung des Kita Personals erfolgt mittels einer Excel-Tabelle, auf die alle relevanten Personen (Abteilungsleiter/innen und weitere) Zugriff haben. Dieses Verfahren ist aufwändig und mit diversen Excel typischen Mängeln behaftet. So ist der gleichzeitige schreibende Zugriff nicht möglich. Weiterhin sind Änderungen jederzeit ohne Nachweis der Änderung möglich. Eine Revisionssicherheit ist hier nicht gegeben.
Für das gesamte Förderverfahren wird seitens des StMAS ein webbasiertes Fachverfahren (KiBiG.web) bereitgestellt. Hier werden die Daten der Kinder (Buchungszeiten, Gewichtungsfaktoren) ebenso erfasst, wie die Grunddaten der Einrichtung (Größe, Anschrift, Öffnungszeiten). Weiterhin sind die relevanten Daten der Erzieher erfasst (Arbeitszeiten).
Damit es unterjährig nicht zu Förderausfällen kommt (z.B. durch zu geringen Personalschlüssel, oder auch Fehlerfassungen) ist bei J/B1 eine Controllingstelle geschaffen worden, die die Prozesse überwacht. Sämtliche Buchungen werden monatlich auf Plausibilität geprüft. Dies ist notwendig, da in der Fachanwendung sämtliche erfassten Daten zusammenfließen (Personaleinsatz und kindbezogene Daten).
Entscheidend ist die Erfassung der Grunddaten sowie der kindbezogenen Daten. Hier werden individuell für jede Einrichtung und jedes Kind sämtliche Parameter händisch erfasst. Im Rahmen der Prüfung der Gebühreneinnahmen der Elternbeiträge wurde durch Rpr die Erfassung der kindbezogenen Daten geprüft. Als Fazit waren Erfassungsfehler im KiBiG.web in geringfügigem Umfang gegeben (Bericht vom 09.03.2018). Diese haben damit auch Auswirkungen auf die kindbezogene Förderung durch den Freistaat Bayern.
Die kindbezogene Förderung wird mit vier Abschlägen im laufenden Kalenderjahr sowie einer Endabrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres an die Stadt Nürnberg ausbezahlt. Der Geldeingang erfolgt auf ein Verwahrgeldkonto. Für eine korrekte Zuordnung zu den jeweiligen Leistungskostenstellen bedient sich J einer umfangreichen manuellen Berechnung der notwendigen Parameter mittels Hilfslisten (MS-Excel).
| Jahr | U 3 Förderung | kindbezogene Förderung | Summe | Kinder | pro Kind | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | Euro | Euro | ||||||
| 2016 | 379.077 | 1.342.318 | 1.721.395 | 362 | 4.755 | ||||
| 2017 | 444.346 | 1.394.306 | 1.838.652 | 386 | 4.763 | ||||
| 2018 | 401.402 | 1.794.275 | 2.195.677 | 410 | 5.355 | ||||
| 2019 | 478.534 | 1.607.783 | 2.086.317 | 410 | 5.089 | ||||
| 20204 | 496.841 | 1.729.320 | 2.226.161 | 410 | 5.430 |
Insgesamt ist eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung gegeben. Durch die stichprobenartige Prüfung der Rechtsaufsichtsbehörde und dem internen Controlling liegt eine regelmäßige Einschätzung der kindbezogenen Förderung vor. Allerdings sollte aus Sicht von Rpr anhand des standardisierten Prüfungsleitfadens der Regierung von Mittelfranken zumindest stichprobenartig eine Eigenprüfung stattfinden. So kann frühzeitig die Gefahr einer Förderschädlichkeit auch außerhalb der Buchungen im KiBiG.web abgewendet werden.
Der Produkthaushalt im Bereich der Kinderkrippen ist aus Sicht von Rpr nicht korrekt, nachdem der Großteil der Einrichtungen Häuser für Kinder sind. Entsprechend sind die Berichtsdaten durch zu geringe Einnahmebuchungen nicht aussagekräftig.
Die Buchhaltung hat hierdurch einen erheblichen Buchungsaufwand, der schwer nachvollzogen werden kann.
Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde auf eine Belegprüfung vor Ort verzichtet.
Die Stellungnahme zum Prüfbericht wurde von J am 13.04.2021 an Rpr übermittelt. Die umfangreiche Erfassung gleicher Daten in verschiedenen Anwendungen soll durch eine Kita-Verwaltungssoftware vereinheitlicht werden. Das Anforderungsprofil hierfür ist bereits abgeschlossen. Derzeit werden die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet. Rpr ist in dem Gesamtprozess beteiligt. Die Erweiterung der internen Prüfung bei J anhand des Prüfungsleitfadens der Rechtsaufsichtsbehörde wird künftig stichprobenartig umgesetzt.
2.2.11 522010 Wohnungsbauförderung – Referat VII/Stab Wohnen
Prüfung von Wohnungsbauförderung
Prüfungsbericht vom 03.08.2021
Der Stab Wohnen (SW), seit 2014 dem Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat, Referat VII zugeordnet, ist einerseits Bewilligungsstelle für staatliche Wohnungsbaufördermittel für alle Vorhaben des Mietwohnungsbaus und andererseits für die Förderung von Bau und Erwerb von Wohneigentum in Nürnberg (übertragener Wirkungskreis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 DVWoR). Es werden aber auch städtische Wohnungsbaudarlehen, häufig in Kombination mit staatlichen Mitteln sowie Zuschüsse für Schallschutzmaßnahmen vergeben. Es wurden vornehmlich Abläufe, das interne Kontrollsystem und die Dokumentation der Förderleistungen
4 Abschläge ohne Endabrechnung 2020
„Förderung von Mietwohnungen“, „Förderung von Eigentumsmaßnahmen“ und die freiwilligen Zuwendungen nach Art 5 für Schallschutzmaßnahmen geprüft.
Geförderte Wohneinheiten (WE)
600 400 200 0 2016 2017 2018 2019
Geförderte Mietwohnungen Geförderte Eigentumswohnungen Geförderte Familienheime Anpassungsmaßnahmen an die Belange von Menschen mit Behinderung Sanierungen im Schallschutzfensterprogramm
Der Anteil geförderter Mietwohnungen lag 2016 und 2018 bei ca. 400 Wohneinheiten, in den Folgejahren bei etwas über 300 Wohneinheiten. Bei den seit 2016 ansteigenden Sanierungen im Schallschutzfensterprogramm wurden 2019 147 Wohneinheiten finanziell unterstützt. Der Anteil geförderter Eigentumswohnungen, Familienheime und subventionierter Anpassungsmaßnahmen an die Belange von Menschen mit Behinderung war von 2016 – 2019 auf gleich geringem Niveau. Der städtische Fördermitteleinsatz ist mit durchschnittlich 1,5 Mio Euro von 2016 – 2019 gegenüber durchschnittlich 49 Mio Euro an staatlichen Fördermitteln gering. Die direkte „Leistungserbringung“ bzgl. Zuschüsse ist außer beim Schallschutz nicht im Produkt, sondern auf Investitionsaufträgen im Haushalt der Stadt gebucht. Aus Sicht von Rpr fehlt eine Ergänzung im Leistungscontrolling zur Abbildung der gesamten Leistungserbringung hinsichtlich Kennzahlen für die Bestandsverwaltung und Beratung, wenngleich dies seitens SW kaum beeinflussbar ist als vielmehr den Status quo der Leistung abbildet.
Insgesamt wurden 2020 4 Mietwohnungsprojekte und 159 Eigentumsmaßnahmen beantragt. Es wurden Förderanträge der Leistung Förderung von Mietwohnungen und Eigentumsmaßnahmen stichprobenmäßig begutachtet. Im Bayer. Modernisierungsprogramm gab es im Jahr 2020 keine Bewilligungen. In den gesichteten Fällen waren keine fachlichen Beanstandungen zu erkennen. Berechnungen wurden ausreichend dokumentiert, Einkommensvermögen vollständig belegt und Richtlinien und gesetzliche Anforderungen wurden soweit nachvollziehbar eingehalten.
Lediglich bei der Aktenführung war bei Änderungen im Laufe des Verfahrens nicht durchgehend der aktuellste Sachstand zu erkennen. In der Stellungnahme von SW vom 03.09.2021 wird dies u.a. damit begründet, dass Förderakten erst nach endgültigem Abschluss von überholten Datenblättern „bereinigt“ werden. Dieser Zeitpunkt war noch nicht erreicht. Positiv festzuhalten bleibt, dass grobe Ablaufschemata und entsprechende immer wiederkehrende Vorlagen (Finanzierungsplan, Überprüfung der Tragbarkeit der Belastung, Niederschrift bei Informationsgesprächen, Einkommensberechnung) vorgelegt werden konnten.
Es werden bei SW als freiwillige Zuschussleistung der Einbau von Schallschutzfenstern, schallgedämmten Rollladenkästen und elektrisch betriebene, schallgedämmte Lüfter an verkehrsreichen Straßen gefördert (2020 mit 150.000 Euro Ermächtigung). Im Wesentlichen wurden folgende zusammenfassende Punkte festgestellt und von SW wie folgt Stellung bezogen:
- Die Anmerkungen hinsichtlich Online-Abfrage sind mit SÖR abzuklären. Die Schallschutz-
fensterdatei wird laut Aussage der Fachdienststelle im Herbst 2021 aktualisiert.
- Rpr empfiehlt eine Überarbeitung des Antragsformulars. Die zu beurteilenden Vorausset-
zungen seitens SW sind von den für den Antragsteller auszufüllenden zu trennen. SW wird die Anregung zur Überarbeitung aufgreifen.
-
In den Richtlinien wären „Förderfähige Kosten“ zu definieren. SW wird dies umsetzen.
-
Es sollte auf den Eingang der Zweitausfertigung vor Anfertigung der Auszahlungsanord-
nung geachtet werden. SW teilte in der Antwort mit, dass die Rechtswirksamkeit einer Bewilligung durch Nichtrücksendung nicht beeinträchtigt wird.
- Es sollten fristgerechte Leistungszeiträume der Ausführung sowie fristgerecht einge-
reichte Schlussrechnungen inkl. Überweisungsbelege kontrolliert werden.
- Die Häufigkeit und max. Dauer einer Fristverlängerung bis zur Auszahlung wären festzu-
setzen und einheitlich anzuwenden oder ggf. die Bewilligung nach Fristablauf widerrufen werden. SW sichert zu, eine genaue Fristenkontrolle stärker zu gewährleisten, wenngleich eine pauschale Festlegung nicht zielführend gesehen wird und man je Einzelfall beurteilen will.
- Besprechungsergebnisse mit Stk hinsichtlich weiterem Vorgehen von Abgrenzungspos-
ten, Zeitpunkt der Anfertigung von Auszahlungsanordnungen und Abbildung von Mittelbindung stehen noch aus. Für Rpr handelt es sich zum Zeitpunkt des Bewilligungsbescheides um vorläufig gebundene Zuschussmittel bis zur Vorlage einer Schlussrechnung nach Ausführung. Letzteres sollte nach Auffassung von Rpr für eine effiziente und ordnungsgemäße Sachbearbeitung erst Zeitpunkt der Auszahlungsanordnung sein. Eine gemeinsame Listenführung der Zahlungsüberwachungsliste (SW/2 und SW/S) mit den jeweils für die Sachgebiete wirklich benötigten Informationen würde Synergieeffekte schaffen.
- Der konkrete Inhalt bzw. die sinnvolle Umsetzung der ZuwGA für die Zuschüsse von
Schallschutzmaßnahmen sollte ebenso mit Stk abgeklärt werden (wie Anpassung Formblätter, Angabe Zuwendungsart, obligatorische Bestandteile des Bescheides, Mahnverfahren). Eine Beachtung der ZuwGA wird von SW künftig sichergestellt.
- Die von Rpr befürwortete Einführung eines gesonderten Aktendeckblattes wird bei SW
geprüft.
2.2.12 553000 Friedhofsverwaltung (Frh) u.a.
Doppelzahlungen
Prüfungsberichte vom 02.03.2021
Rpr hat stadtweit die Kreditorenbelege des Haushaltsjahres 2020 hinsichtlich möglicher Doppelzahlungen geprüft. Anhand der Auswertungslisten waren 10 Doppelzahlungen mit einer Gesamtsumme von ca. 9.170 Euro festzustellen. Die betroffenen Dienststellen wurden aufgefordert, die Zahlungen zu prüfen und ggf. eine Rückforderung in die Wege zu leiten. Die Vollzugsmeldungen gehen an Rpr.
Doppelzahlungen sind in der Regel darauf zurückzuführen, dass die Rechnung durch den Kreditor zweifach gestellt bzw. die Rechnungszweitschrift oder Kopie/Durchschrift der Rechnung ein zweites Mal zur Zahlung angewiesen wurde.
2.2.13 Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art 5) – 2. Bürger-
meisterin, Referat für Schule und Sport und Referat für Ju-
gend, Familie und Soziales
Prüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen
der Stadt Nürnberg
Prüfungsberichte vom 06.07.2021 (2. Bürgermeisterin), 04.08.2021 (Sozial-
amt), 08.09.2021 Referat für Schule und Sport), 25.10.2021 (Jugendamt)
Das Rechnungsprüfungsamt prüfte schwerpunktmäßig das Verfahren sowie die Gewährung von freiwilligen konsumtiven Zuwendungen (Art 5) bei den vorgenannten Referaten und Dienststellen. Die Prüfung bezog sich auf die gewährten Zuwendungen des Jahres 2019.
Allgemeines
Die freiwilligen konsumtiven Zuwendungen waren und sind aufgrund der teilweise erheblichen Feststellungen regelmäßig im Fokus der Rechnungsprüfung. Über die Prüfergebnisse wurde zuletzt in den Sachverständigenberichten aus den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 berichtet. Die aktuelle Prüfung erstreckte sich über drei Referate mit insgesamt 27 Einzelzuwendungen und einem Prüfungsvolumen von 3.526.816 Euro.
Durch Beschluss des Stadtrates am 24.10.2012 wurden die Besondere Geschäftsanweisung der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen (Zuwendungsgeschäftsanweisung
- ZuwGA – zuletzt geändert zum 01.03.2019) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen
der Stadt Nürnberg für Zuwendungen (Zuwendungsnebenbestimmungen – ZuwNB) erlassen. Die ZuwGA stellt eine innerdienstliche Vorschrift der Stadt Nürnberg dar und ist eine besondere Geschäftsanweisung im Sinne von Nr. 1.6 der Allgemeinen Dienstordnung der Stadt Nürnberg (ADON).
Durch die ZuwGA soll sichergestellt werden, dass die vielfältigen Zuwendungsverfahren bei der Stadt Nürnberg einheitlich und transparent abgerechnet werden. Festgelegt werden die Fördervoraussetzungen, zuwendungsfähige Aufwendungen, Förderungs- und Finanzierungsarten sowie Mitteilungs- und Informationspflichten. Weiterhin ist das Zuwendungsverfahren nebst entsprechender Formblätter geregelt. So soll dadurch prüfbar dargestellt werden können, ob die Zuwendung zweckentsprechend verwendet wurde, ob weitere Zuwendungen notwendig und sinnvoll erscheinen, sowie ob diese noch in der Höhe und Form erforderlich sind.
Zuwendungen nach Art 5 insgesamt Stadt Nürnberg
| Jahr | Anzahl | Zuwendungen Art 5 | Veränderung gegen- | ||
|---|---|---|---|---|---|
| in Euro (gerundet) | über Vorjahr in % | ||||
| 2017 | 237 | 24.641.600 | |||
| 2018 | 258 | 25.428.100 | 3,19 | ||
| 2019 | 262 | 25.794.300 | 1,44 | ||
| 2020 | 255 | 24.575.900 | -4,72 |
Die Entwicklung der Zuwendungen seit dem Jahr 2017 ist nicht in dem Maße festzustellen, wie bei der vergangenen Prüfung (Bericht vom 24.08.2018). Seinerzeit war eine Steigerung von 2014 – 2017 von insgesamt ca. 33 % zu verzeichnen.
Der Rückgang im Jahr 2020 ist mit der aktuellen Corona Pandemie zu begründen. Die Planzahlen für das Jahr 2020 gingen noch von Zuwendungen in Höhe von 27.919.500 Euro aus, was eine deutliche Steigerung gegenüber dem Jahr 2019 bedeutete. Dies sind rd. 3.343.600 Euro mehr, als tatsächlich aufgewendet wurden. In den vergangenen Jahren waren die Abweichungen der Plan- und Istwerte auf einem niedrigeren Niveau.
Prüfungsfeststellungen
Aufgrund der Vielzahl der Zuwendungen die in allen Bereichen der Stadtverwaltung gewährt werden, wurde die Prüfung auf die freiwilligen Zuschüsse (Art 5) beschränkt. Hierbei wurde darauf Wert gelegt, dass mehrere Referate und Dienststellen abgedeckt sind. Da es bei den vergangenen Prüfungen teilweise erhebliche Beanstandungen gab, wurde erneut der Fokus auch auf bereits geprüfte Referate gesetzt.
Ziel der Prüfung war es festzustellen, inwieweit die im Jahr 2019 ausgereichten Zuwendungen den Vorgaben entsprachen. Besonderes Augenmerk wurde auf das Antragsverfahren, die Bescheiderteilung sowie den Nachweis der Verwendung der Zuwendungen gelegt.
Wie bereits eingangs erwähnt wurden drei Referate geprüft und vier Prüfungsberichte erstellt. Hierbei sind 27 Einzelzuwendungen untersucht worden. Die Prüfungsanteile sind folgender Grafik zu entnehmen:
VERTEILUNG GEPRÜFTER ZUWENDUNGEN
- BM SHA Ref.IV J
€601.537 ;
17%
€1.787.179 ; €756.100 ;
51%
21%
€382.000 ;
11%
Im Bereich des Jugendamtes ist das größte Volumen an geprüften Zuwendungen aufgrund der hohen Einzelzuwendungen zu verzeichnen. So ist allein der Personalkostenzuschuss für die Aktivspielplätze (647.500 Euro) höher als alle geprüften Zuwendungen im Bereich des Ref. IV. Die Anzahl der Einzelzuwendungsprüfung lag von fünf (Ref. IV) bis zu acht (2. BM) pro Bereich.
Positiv hervorzuheben ist bei der diesjährigen Prüfung, dass inzwischen die ZuwGA, die ZuwNB sowie die erforderlichen einheitlichen Formblätter und Vordrucke bekannt sind und an-
gewendet werden. Weiterhin ist das grundsätzliche Prozedere im Rahmen der Zuwendungsgewährung (Antragstellung, Bescheiderteilung, Vorlage Verwendungsnachweis) in der Regel geläufig. Auch ist bei den Zuwendungsnehmern festzustellen, dass das Verfahren, die entsprechenden Formblätter und Nachweise anerkannt sind.
Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen waren:
-
Teilweise fehlende Kennzahlen und Ziele bei der Antragstellung,
-
Unvollständige bzw. fehlerhafte Verwendungsnachweise,
-
fehlende bzw. nicht ausreichende Verwendungsnachweisprüfung der Dienststellen,
-
unzureichende bzw. mangelnde Konsequenzen aus der Verwendungsnachweisprüfung
Die Prüfung hat auch gezeigt, dass es in den geprüften Bereichen auch durchaus unterschiedliche Herangehensweisen bei der Zuwendungssachbearbeitung gibt. So wurde bei J eine Stelle für Zuwendungen geschaffen und die Sachbearbeitung gebündelt. In anderen Bereichen wie z.B. Ref. IV ist die Zuwendungsbearbeitung lediglich ein Teil der Aufgabe. Dies ist in der Regel mit der Anzahl der einzelnen Zuwendungen im jeweiligen Bereich zu begründen. Allerdings ist auch festzustellen, dass die Zuwendungssachbearbeitung nicht immer im Fokus des Fachbereichs steht.
Das Antrags-, Bescheid- und Verwendungsnachweisverfahren, die hierzu benötigten Unterlagen, Nachweise und Formblätter erfordern ein hohes Maß an Beratung gegenüber dem Zuwendungsnehmer. Ebenso müssen die Zuwendungsvorgänge geprüft, dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt und verbeschieden werden. Im Nachgang erfordert die Verwendungsnachweisprüfung eine konsequente Sachbearbeitung.
2. Bürgermeisterin
Im Bereich der 2. Bürgermeisterin (Kultur) wurden im Jahr 2019 70 verschiedene Zuwendungen (Art 5) mit insgesamt rd. 3.797.000 Euro ausgereicht. Rpr prüfte hierbei folgende acht Zuwendungsvorgänge:
Naturhistorische Gesellschaft Nürnberg e.V. 45.300 Euro Theater Mummpitz e.V. 159.788 Euro Theater Pfütze e.V. 204.546 Euro Theater Pfütze e.V. Mietzuschuss 52.689 Euro Thalias Kompagnons 20.800 Euro Kulturverein Rote Bühne e.V. 23.700 Euro Jazz-Studio Nürnberg e.V. 46.800 Euro Ensemble Kontraste 47.914 Euro Gesamtförderung: 601.537 Euro
Die Prüfung umfasste dementsprechend rd. 16% des ausgereichten Zuwendungsvolumens.
Der Bereich der 2. Bürgermeisterin (vormals Kulturreferat) ist aufgrund der bisherigen Prüfungsfeststellungen erneut geprüft worden. Wiederholt ist festzustellen, dass Anträge auf eine freiwillige Zuwendung sowie deren abschließende Verwendungsnachweise aus Sicht von Rpr
nicht kritisch hinterfragt und damit inhaltlich nicht ausreichend geprüft werden. Die aktuelle Prüfung hat gezeigt, dass ein einmal bewilligter Zuschuss in der Regel fortlaufend weitergewährt wird. Auf folgende Mängel in der Zuwendungsprüfung wird zusammenfassend hingewiesen:
- Entscheidung über eine Zuwendung durch den Stadtrat, ohne dass ein entsprechender
Antrag vorlag.
-
Angaben die im Antrag gemacht werden, werden nicht berücksichtigt und hinterfragt.
-
Die Bescheiderteilung ergibt sich zwangsläufig aus den vergangenen Zuwendungen, ein
Bezug zum jeweiligen Antrag wird häufig nicht genommen.
- Verwendungsnachweise, die nicht den Auflagen der Zuwendungsbescheide entsprachen,
wurden nicht beanstandet.
- Die bestimmungswidrige Nichteinhaltung von Ausgabenansätzen in den Kosten- und Fi-
nanzierungsplänen geförderter Zuschüsse blieben ohne Folgen.
- Erzielte Jahresüberschüsse wurden nicht, wie gefordert, entsprechend im Folgejahr be-
rücksichtigt.
Auch hat die Prüfung gezeigt, dass die Zuwendungsempfänger die ZuwNB nicht oder nur teilweise anwenden. So werden die entsprechenden Vorgaben (z.B. Verwendungsnachweise, zahlenmäßige Nachweise) häufig nicht beachtet.
Der Geschäftsbereich der 2.BM hat unseres Erachtens bei jeder im Prüfbericht genannten Verwendungsnachweisprüfung ohne die erforderliche Sorgfalt geprüft, auf Beanstandung verzichtet und die Zuwendungen im Folgejahr weitergewährt.
Bei der aktuellen Prüfung haben sich Feststellungen in Höhe von 136.565 Euro vorbehaltlich der Vorlage korrekter Jahresabrechnungen und Nachweise der Zuwendungsempfänger ergeben. Dies entspricht einem Anteil von rd. 22,7 % der bewilligten Zuwendungen.
Aus Sicht von Rpr ist durch den Geschäftsbereich 2.BM eine Nachprüfung der beanstandeten Zuwendungen erforderlich. Hierbei sind entsprechende Verwendungsnachweise, zahlenmäßige Nachweise sowie ergänzende Unterlagen nachzufordern und offene Fragen hierzu zu klären.
Eine abschließende Stellungnahme zum Prüfbericht liegt noch nicht vor. In einer vorläufigen Stellungnahme der 2. BM vom 05.08.2021 gibt der Fachbereich an, dass
- alle Zuwendungsempfänger informativ angeschrieben wurden. Es erfolgten Hinweise auf
häufige Fehler bei der Antragstellung und bei den Verwendungsnachweisen. Darüber hinaus wurde um einen Sachbericht während der Corona-Pandemie über die Verwendung der Zuwendungen gebeten.
- die geprüften Zuwendungsempfänger gesondert kontaktiert wurden, und um Nachrei-
chung der entsprechenden Unterlagen sowie Klärung der einzelnen offenen Fragen gebeten wurden.
- nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Klärung der offenen Fragen eine ab-
schließende Verwendungsnachweisprüfung durch den Fachbereich erfolgt und die Ergebnisse nebst Unterlagen Rpr vorgelegt werden.
Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration – Sozialamt
Im Sozialamt wurden im Jahr 2019 53 verschiedene Zuwendungen (Art 5) mit insgesamt rd. 2.430.737 Euro bewilligt. Rpr prüfte hierbei folgende sieben Zuwendungsvorgänge:
Imedana e.V. Internationales Frauencafé / Rosa Asyl 29.000 Euro AWO Rückkehrberatung 60.000 Euro Jadwiga – Stop dem Frauenhandel 40.800 Euro Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten (BAI) 40.000 Euro Lilith e.V. Drogenhilfe für Frauen und Kinder 178.800 Euro mudra e.V. Drogenarbeit Beschäftigung 34.800 Euro mudra e.V. Drogenarbeit Beratung 372.700 Euro Gesamtzuwendung 756.100 Euro
Die Prüfung umfasste dementsprechend rd. 31 % des ausgereichten Zuwendungsvolumens.
Bei den bisherigen Zuwendungsprüfungen im Bereich des Sozialamtes waren teilweise erhebliche Beanstandungen zu treffen.
Die aktuelle Prüfung hat gezeigt, dass die Anträge auf Zuwendungen sowie deren abschließende Verwendungsnachweise bei SHA durchaus kritisch hinterfragt und beurteilt werden. So sind auch Rückforderungen bei den geprüften Zuwendungen teilweise durchgeführt worden.
Die Zuwendungsempfänger sind mit dem grundsätzlichen Prozedere des Antrags-, Bescheidund Verwendungsnachweisverfahren vertraut. Allerdings hat die Prüfung auch gezeigt, dass die ZuwNB von den Zuwendungsempfängern nicht immer in seiner Gänze beachtet wird. Im Ergebnis müssen seitens der Dienststelle häufig Unterlagen für eine abschließende Prüfung nachgefordert werden. Die wesentlichen Feststellungen waren
-
teilweise falsche und fehlerhafte zahlenmäßige Nachweise,
-
fehlende Angaben zum möglichen Vorsteuerabzug sowie
-
teilweise deutliche Abweichungen der Kosten- und Finanzierungspläne gegenüber den
Verwendungsnachweisen.
Die Stellungnahme von SHA (28.09.2021) nimmt Bezug auf die Prüfungsfeststellungen. Die Zuwendungsempfänger wurden angeschrieben, die offenen Fragen geklärt und bei künftigen Zuwendungen berücksichtigt. Für die Verwendungsnachweise 2020 wurden die Abgabefristen teilweise verlängert, damit die angepassten Nachweise der beanstandeten Bereiche berücksichtigt werden konnten. Die Prüfung ist abgeschlossen.
Referat für Schule und Sport
Im Bereich des Ref. IV wurden im Jahr 2019 23 verschiedene Zuwendungen (Art 5) mit insgesamt rd. 6.054.430 Euro bewilligt. Rpr prüfte hierbei folgende fünf Zuwendungsvorgänge:
Schüleraustausch 17.000 Euro Rudolf-Steiner-Schulverein Nürnberg e.V. 208.700 Euro Adolf-Reichwein-Schulverein Nürnberg e.V. 35.000 Euro Jenaplan-Schulverein e.V. 21.300 Euro Verfügungsmittel freie Schulen 100.000 Euro Gesamtzuwendung 382.000 Euro
Die Prüfung umfasste dementsprechend rd. 6,3 % des ausgereichten Zuwendungsvolumens. Hierbei ist anzumerken, dass der überwiegende Anteil der Gesamtzuwendungen dem erweiterten Schülerticket (rd. 2,8 Mio. Euro) und den Betriebszuschüssen für die Sportvereine (rd. 1,4 Mio. Euro) zuzurechnen sind.
Die aktuelle Prüfung hat gezeigt, dass das grundsätzliche Antragsverfahren sowie deren Formblätter angewandt werden. Die inhaltlichen notwendigen Angaben sind aus Sicht von Rpr von den Antragstellern noch genauer zu benennen, um eine qualifizierte Antragsprüfung durchführen zu können. Bei einer späteren Verwendungsnachweisprüfung sind die Angaben zu Zielen, Zielgruppen und Inhalten unabdingbar.
Die für die jeweilige Zuwendung vorgelegten Verwendungsnachweise sind nicht ausreichend. Allerdings hat die Prüfung auch gezeigt, dass die ZuwNB von den Zuwendungsempfängern nicht immer in seiner Gänze beachtet wird. Eine Verwendungsnachweisprüfung durch Ref. IV ist in keinem der geprüften Fälle erfolgt.
Aus Sicht von Rpr müssen die offenen Fragen geklärt, die fehlenden Unterlagen von den Zuwendungsempfängern nachgefordert und eine Verwendungsnachweisprüfung durchgeführt werden. Ebenso ist seitens Rpr anzumerken, dass auch die nicht geprüften Zuwendungen im Bereich des Ref. IV einer jährlichen Verwendungsnachweisprüfung gem. der ZuwGA unterliegen.
Mit der Stellungnahme vom Ref. IV (12.11.2021) wurden die Prüfungsfeststellungen bestätigt. Das Referat wird künftig verstärkt darauf hinarbeiten die Vorgaben der ZuwGA einzuhalten. Die Prüfung ist abgeschlossen.
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt
Im Bereich des Jugendamtes wurden im Jahr 2019 52 verschiedene Zuwendungen (Art 5) mit insgesamt rd. 8.178.973 Euro bewilligt. Rpr prüfte hierbei folgende sieben Zuwendungsvorgänge:
Kinder- und Jugendhaus Mammutgelände 275.000 Euro AWO: Streetwork Langwasser 125.000 Euro Musikzentrale e.V. 131.100 Euro Medienzentrum Parabol e.V. 268.300 Euro Aktiv- und Bauspielplätze Mietzuschuss 39.989 Euro Bauspielplätze Betriebskostenzuschuss 300.290 Euro Bauspielplätze Personalkostenzuschuss 647.500 Euro Gesamtzuwendung 1.787.179 Euro
Die Prüfung umfasste dementsprechend rd. 21,8 % des ausgereichten Zuwendungsvolumens.
Auch im Bereich des Jugendamtes waren in der Vergangenheit teilweise erhebliche Feststellungen zu treffen. Die aktuelle Prüfung hat gezeigt, dass die Anträge auf Zuwendungen sowie deren abschließende Verwendungsnachweise bei J durchaus kritisch hinterfragt und beurteilt werden.
Die Zuwendungsempfänger sind mit dem grundsätzlichen Prozedere des Antrags-, Bescheidund Verwendungsnachweisverfahrens vertraut. Allerdings hat die Prüfung auch gezeigt, dass die ZuwNB von den Zuwendungsempfängern nicht immer in seiner Gänze beachtet wird. Im Ergebnis sind die eingereichten Unterlagen nicht immer vollständig. Die wesentlichen Feststellungen waren:
-
Teilweise fehlende Kennzahlen und Ziele,
-
teilweise falsche und fehlerhafte zahlenmäßige Nachweise,
-
fehlende Angaben zum möglichen Vorsteuerabzug,
-
teilweise deutliche Abweichungen der Kosten- und Finanzierungspläne gegenüber den
Verwendungsnachweisen,
-
Überschüsse der Zuwendungsnehmer werden in der Regel belassen und
-
unzulässige gegenseitige Deckung der Betriebs- und Personalkostenzuschüsse im Be-
reich der Aktiv- und Bauspielplätze.
Aus Sicht von Rpr ist bei den geprüften Zuwendungen noch genauer auf die Abgrenzung einer institutionellen Förderung bzw. Projektförderung zu achten, und die entsprechenden Nachweise noch genauer einzufordern und zu prüfen. Von Zuwendungsempfängern erzielte Überschüsse müssen gem. der ZuwGA berücksichtigt werden.
Die Stellungnahme zum Prüfbericht liegt noch nicht vor.
Fazit
Die stichprobenartige Prüfung der Zuwendungen hat erneut gezeigt, dass die ZuwGA in den Geschäftsbereichen grundsätzlich angewandt wird. Insgesamt erfolgt mit Ausnahmen eine genauere Prüfung der Anträge und Verwendungsnachweise als in den vergangenen Jahren. Die daraus resultierenden Ergebnisse müssen noch genauer herausgearbeitet und entsprechend bei künftigen Bewilligungen berücksichtigt werden. Auch zeigt die Prüfung, dass Rückforderungen oder auch Reduzierungen von Zuwendungen nicht populär sind. Dies verdeutlicht, dass der Verwendungsnachweisprüfung bei allen Zuwendungen künftig noch größere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Die Aktenführung und Dokumentation der jeweiligen Entscheidungen muss aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes noch genauer erfolgen.
2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich der Verwaltungsprü-
fung
Prüfungsauftrag und -durchführung
Die Verwaltungsprüfung als organisatorischer Teil der örtlichen Rechnungsprüfung umfasst neben den durchzuführenden Prüfungen der Jahresabschlüsse der Stadt Nürnberg gemäß § 30 KommHV-Doppik auch die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Normen im Zusammenhang mit der Beschaffung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Gemäß den städtischen Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) sind Zuständigkeiten der entsprechenden Genehmigungen und die Unterrichtung von Rpr bei Aufhebung von Verfahren festgelegt, deren Umfang grundsätzlich nur eine Stichprobenprüfung zulässt.
Zur Anwendung des Vergaberechts für eine schnelle und effiziente Beschaffung in Dringlichkeits- und Notfallsituationen, ausgelöst durch die Corona-Pandemie 2020, wurden Schwellenwerte geändert und diverse Verfahrenserleichterungen sowohl ab Erreichen als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte mit Rundschreiben des BMWi vom 19.03.2020 veröffentlicht.
Prüfungsvolumen
Im Prüfungszeitraum 2020 waren im Rahmen der Vergabeprüfung 39 Vorgänge in Höhe von 51.115.319 Euro zu prüfen. Mit einem Volumen von gerundet 49 Mio Euro hatten den größten Anteil Verfahren der Vergabeverordnung (VgV Verfahren) oberhalb des Schwellenwertes von 221.000 Euro netto zur Durchführung von europaweiten Vergabeverfahren (Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen bis 31.12.2019). Die geprüften EU-weiten Vergaben wurden überwiegend im Offenen Verfahren als Regelverfahren gemäß § 15 VgV ausgeschrieben.
Mit 66 % Anteil am Gesamtvergabevolumen im Jahr 2020 wurden mittels Dringlicher Anordnung gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV 3 Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewertb i.H.v. gerundet 34 Mio Euro vergeben (vorwiegend aufgrund der Corona-Pandemie). Die durchgeführten Vergabearten 2020 innerhalb des VgV (2020 insgesamt 23 Vergaben) gliedern sich hierbei wie folgt auf:
VgV Verfahren
Vergabesumme und Anzahl nach Vergabeart
33.945.161 Euro; 3
Offenes Verfahren
2.840.737 Euro; 3
Verhandlungsverfahren mit
12.104.915 Euro; 17 Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Beauftragungen unterhalb des Schwellenwertes nach der bei der Stadt Nürnberg ab 01. November 2018 verbindlich geltenden UVgO fielen 2020 in Höhe von insgesamt rund 2 Mio Euro an. Davon wurden je 1,7 % des Gesamtvergabevolumens 2020 öffentlich (§ 9 UVgO) und als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 12 UVgO) ausgeschrieben. Im Einzelnen verteilten sich die 16 Vergaben nach UVgO folgendermaßen:
UVgO Verfahren
Vergabesumme und Anzahl nach Vergabeart
147.247Euro; 1 863.842Euro; 6
183.288Euro; 1 Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe ohne
893.964Euro; 7
Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe
Direktvergabe
136.164Euro; 1
Nach Nr. 2.10.1 der VBRL besteht für alle freiberuflichen Dienstleistungen über 100.000 Euro Hauptauftragssumme Vorlagepflicht bei Rpr. Bei nicht freiberuflichen Dienstleistungen sind die Vergabevorschläge bei mehr als 500.000 Euro zuzuleiten (Nr. 2.10.2 VBRL). Außerdem sind alle Vorgänge ab 100.000 Euro betroffen, bei denen nicht der Mindestbietende den Zuschlag erhalten soll, bei Verhandlungsverfahren oder bei freihändiger Vergabe. Bei Nachträgen richtet sich die Beteiligung von Rpr nach den Gesamtauftragssummen 100.000 Euro bzw. 500.000 Euro (Hauptauftrags- inkl. Nachtragssummen) und nach Übersteigen der Gesamtsumme aller Nachträge 20 v.H. der Hauptauftragssumme. Rpr hat 2020 zwei Nachtragsvergaben und insgesamt 14 Aufhebungen gemäß Nr. 4 VBRL über 50.000 Euro begutachtet. In einigen Fällen wurde Rpr bei Bedarf von den Zentralen Beschaffungsstellen beratend eingebunden.
Prüfungsergebnisse im Einzelnen
Bei einer hervorzuhebenden Vergabe wurde eine Aufhebung und Neuausschreibung empfohlen. Es sollte nach Ansicht von Rpr auf die Beauftragung des einzigen Bieters aus mehreren vergaberechtlich kritisch zu bewertenden Punkte verzichtet werden. Es wurde u.a. die unzuständige Beschaffungsstelle eingebunden. Zudem konnte die gewählte Vergabeart nicht nachvollziehbar begründet werden. Es erfolgte keine ausreichende Aufforderung an Bietern und durch fehlerhaftes Leistungsverzeichnis wurde das Wettbewerbsprinzip nicht gewährleistet. Im Ergebnis wurde die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Angebots in Frage gestellt.
Weitere Feststellungen ergaben sich bei den Vergaben aus folgenden Gründen:
-
Empfehlung mehrjähriger Rahmenverträge für bessere Bedingungen des Auftraggebers
-
Missachtung Aufteilung nach Losen
-
Weiteres Zuschlagskriterium neben Preis
-
Unvollständigkeit der Vergabedokumentation
-
Nicht hinreichende, missverständliche Vergabedokumentation
-
Empfehlung einer zeitnahen vertraglichen Anpassung des Leistungsumfangs (Nachtrag)
-
Abklärung abschließender Rechtssicherheit unter ggf. künftiger direkter Bezugnahme auf
die Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung (HOAS)
2.4 Prüfungen im Bereich Eigenbetriebe
2.4.1 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Abwicklung des
Rahmenvertrages Kanalunterhalt und Notstandsfälle 2020
Prüfungsbericht vom 18.06.2021
Untersucht wurde die Abwicklung der aufgrund des Rahmenvertrages „Kanalunterhalt und Notstandsfälle 2020“ vergebenen Aufträge. Dabei wurde anhand der vertraglichen Grundlagen die Ordnungsmäßigkeit der Beauftragung im Einzelfall sowie die anschließende finanzielle Abwicklung durch Rpr geprüft.
Das Prüfungsergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden:
- Das Verfahren zum Abschluss des Rahmenvertrages für Kanalunterhaltsarbeiten und
Notstandsfälle 2020 wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
- Hinsichtlich der Mengenangaben im Leistungsverzeichnis und der bereitgestellten Haus-
haltsmittel wurden Optimierungen angeregt.
- Die Buchung der eingegangenen Rechnungen erfolgte ordnungsgemäß, eine fristge-
rechte Bezahlung der Rechnungen ist grundsätzlich sichergestellt.
Die Prüfung ist abgeschlossen.
2.4.2 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes der Wiegesoft-
ware sowie vollständige und zeitnahe Erhebung der da-
durch generierten Verbrennungs- bzw. Deponiegebühren
Prüfungsbericht vom 09.11.2021
Rpr hat einen Abgleich zwischen den Ergebnissen der Wiegevorgänge mit den Festsetzungen der Gebühren im SAP-Rechnungswesen vorgenommen. Wesentliche Prüfungsbereiche waren die IT-technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der vollständigen und richtigen Abrechnung.
Daneben wurde stichprobenartig geprüft, ob die Abrechnung der Wiegevorgänge vollständig und richtig erfolgten sowie, ob die damit festgesetzten Gebühren zeitnah und vollständig vereinnahmt bzw. Mahn-/Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden.
Im Wesentlichen waren folgende Feststellungen zu treffen:
- Die derzeitige IT-technische Realisierung entspricht nicht in allen Punkten den geltenden
haushaltsrechtlichen Bestimmungen von § 33 KommHV-Doppik sowie städtischen Regelungen. Aufgrund der Feststellungen besteht, insbesondere im Bereich der Berechtigungsvergabe, zeitnaher Handlungsbedarf.
- Hinsichtlich der Gebührenerhebung bei der Reststoffdeponie war festzustellen, dass für 8
Anlieferungen von asbesthaltigen Dämmstoffen des staatlichen Bauamtes keine Gebühren erhoben wurden. Unverzüglich nach Feststellung durch Rpr hat ASN dem Staatlichen Bauamt Nürnberg einen Gebührenbescheid über 19.714 Euro zugestellt, welcher zwischenzeitlich auch bezahlt wurde.
- Im übrigen wurden, soweit geprüft, Gebühren, bzw. Verwertungsentgelte ordnungsgemäß
festgesetzt und die Begleichung der fälligen Forderungen erfolgte auch fristgerecht.
Die Stellungnahme des Eigenbetriebes ASN steht noch aus.
2.5 Informations- und Kommunikationstechnik
2.5.1 Vorbemerkungen
Die Prüfungstätigkeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) erstreckte sich auf folgende Teilaufgaben:
- Prüfung bereits eingesetzter IT-Verfahren und der Organisation des Betriebes auf Ord-
nungsmäßigkeit, Funktionalität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sowie
- Prüfung von Vergaben im IuK-Bereich und begleitende Prüfung im Rahmen von beson-
deren Leistungen.
Rpr prüft überwiegend begleitend – insbesondere durch die Mitarbeit in Projekt- und Arbeitsgruppen der Verwaltung – den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik und gibt gutachterliche Stellungnahmen bei Verfahrenseinführungen und Beschaffungen von Hard- und Software sowie Dienstleistungen ab.
Bei folgenden Projekten und Arbeitsgruppen wird derzeit die Entwicklung, Einführung und Vorbereitung für den Einsatz neuer IT-Verfahren begleitend geprüft:
-
Migration des SAP-Business-Warehouse auf das Nachfolgeprodukt SAP BW/4HANA,
-
Vorstudie für das S/4HANA Migrationsprojekt – Ablösung des SAP Rechnungswesens,
-
Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – eRechnung,
-
Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung.
2.5.2 Bericht über die Prüfung der dezentralen Erfassung zah-
lungsrelevanter Daten in HCM
Prüfungsbericht vom 12.07.2019 an Ref. I/II
Vom Rechnungsprüfungsamt wurde die dezentrale Erfassung von zahlungsrelevanten Daten im Tarifbereich in fünf Organisationseinheiten geprüft. Auf die Ausführungen in den Berichten über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2019 unter 2.5.3 sowie 2018 unter 2.2.15 (Einzelprüfung NüBad) und Nr. 2.4.3 und bereits 2017 unter Nr. 2.2.14 (Ergebnisse der vorangegangenen Einzelprüfungen) wird verwiesen. Die Federführung zur Ausräumung der Feststellungen liegt weiterhin bei PA.
Zentrale Feststellung von Rpr im Bericht vom 12.07.2019 war das Fehlen eines internen Kontrollsystems (IKS). Derzeit unterliegt die dezentrale Erfassung zahlungsrelevanter Daten in SAP HCM weder seitens der Fachdienststelle im Rahmen der Anordnungsbefugnis und des Vier-Augen-Prinzips (4AP) noch von PA (fachlich) einer Prüfung.
Daneben wurden einheitliche Belege angemahnt und eine Ausweitung des Informationsangebots für die dezentralen Einheiten.
Sachstand
Mit Vermerk vom 09.09.2021 kündigen PA und IT an, bei der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten ein wirksames Kontrollinstrument zu etablieren. Im Wesentlichen wird das aus Sicht der beiden Dienststellen mit drei Lösungsansätzen erreicht:
-
Überarbeitung Benutzerhandbuch
-
Bereitstellung einheitlicher Belege
-
Implementierung hr-easy audit (dezentral)
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden ausdrücklich begrüßt. Mit der Implementierung von hr-easy audit im Rahmen der dezentralen Erfassung und der dann auch dezentral stattfindenden Erfassung im 4AP wird ein dienststelleninternes Kontrollinstrument eingeführt, das bspw. hilft, Erfassungsfehler aufzudecken.
Es ersetzt aber nicht ein übergeordnetes zentrales (mindestens stichprobenartiges) risikoorientiertes fachliches IKS der Verwaltung, welches ebenfalls auf hr-easy audit oder Reports aus SAP HCM basieren kann.
Dieses fachliche IKS muss u.a. auch die Rechtskonformität der geleisteten Zahlungen verifizieren. Sämtliche organisatorischen Sicherungsmaßnahmen wie auch die manuellen und maschinellen Kontrollen sind in einer Arbeitsanweisung festzuhalten und die geprüften Fälle zu dokumentieren. Für die Inbetriebnahme und Nutzung von hr-easy-audit und den damit im Zusammenhang stehenden Kontrollmechanismen ist ein dediziertes Benutzerkonzept zu erstellen und vorzulegen. Weiterhin gilt es, das zentrale organisatorische Defizit aufzuarbeiten.
Im Rechnungswesen wie auch hier dient das IKS zur Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschäden. Diverse Prüfungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass eine dezentrale Erfassung durchaus kritisch zu sehen ist. Aus Sicht von Rpr ist es nach wie vor notwendig, eine übergeordnete zentrale Kontrollinstanz innerhalb der Verwaltung einzusetzen, um einzelne oder systematische Fehler (vom Flüchtigkeitsfehler bis zu pflichtwidrigen deliktischen Vorfällen) zu vermeiden bzw. zeitnah aufzuzeigen.
Fazit
- Aus Sicht von Rpr werden mit der Einführung von hr-easy audit dezentral die kassenrecht-
lichen Anforderungen erfüllt.
- Darüber hinaus ist u.E. von der Verwaltung ein übergeordnetes zentrales fachliches IKS
einzurichten.
2.5.3 Prüfung der Serviceplattform „Mein Nürnberg“ – Bestand-
aufnahme und Betrieb
Prüfungsbericht vom 17.12.2020
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Dienstleistungen über Verwaltungsportale anzubieten. Mein Nürnberg ist ein solches Verwaltungsportal. Rpr prüfte die Serviceplattform Mein Nürnberg.
Die wesentlichen Ergebnisse und Feststellungen der Prüfung
Mein Nürnberg ist seit März 2015 im produktiven Einsatz und erfüllt die OZG-Vorgaben. Zum Prüfungszeitpunkt Anfang Juli 2020 waren vierzehn, ab August 2020 nur noch zehn Online- Dienstleistungen produktiv. Die Produktivsetzung von Vorgängen/Verwaltungsleistungen über Mein Nürnberg war zum Prüfungszeitpunkt unter Berücksichtigung der Inbetriebnahme im März 2015 aus der Sicht von Rpr unzureichend.
Anmeldung Hundesteuer
Eine Nachkontrolle von DiP/OS hinsichtlich der eingegangenen Anträge ergab, dass nur eine einzige Anmeldung (!) im September 2018 einging, die an KaSt weitergeleitet wurde. Den Sach- und Personalaufwänden für Implementierung der Hundesteueranmeldung für Mein Nürnberg stand bis zum Prüfungszeitpunkt kein erkennbarer Nutzen gegenüber.
Im Gegensatz zu den Rpr-Prüfungsfeststellungen bei der Nutzung von Mein Nürnberg wurde das Online-Angebot der Hundesteueranmeldung bzw. -abmeldung zum Prüfungszeitpunkt über den Internetauftritt oder den Behördenwegweiser sehr gut angenommen:
Hundesteueranmeldungen 2019 2.369
- eingereicht über Online-Formular 1.696 (ca. 72 %)
Hundesteuerabmeldungen 2019 1.968
- eingereicht über Online-Formular 722 (ca. 37 %)
Der interne Verwaltungsprozess als medienbruchfreier digitaler Workflow mit der Anbindung an das stadtweit eingesetzte Dokumentenmanagementsystem (DMS) eGov-Suite sowie an das Backendsystem/Fachanwendung fehlt bis dahin.
Fazit
Spätestens nach Einführung des OZG im Jahr 2017 hätte der weitere Ausbau durch die Implementierung weiterer Verwaltungsleistungen von Mein Nürnberg zielgerichtet vorangetrieben werden müssen. Bei der Umsetzung von Verwaltungsleistungen herrschte jahrelang Stillstand. Beim Abschluss der Prüfung im Oktober 2020 konnten lediglich zehn Verwaltungsleistungen online über Mein Nürnberg beantragt werden.
Trotz des mehrjährigen Einsatzes von Mein Nürnberg ohne ausreichende Online-Angebote/Nutzerzahlen waren es zwei Umstände, die Rpr positiv in die nahe Zukunft blicken ließen:
a) Hohe Nutzerzahlen bei Online-Formularen und b) mit der Serviceplattform Mein Nürnberg besitzt die Stadt ein funktionsfähiges Portal, welches die Vorgaben des OZG erfüllt.
Auszüge aus der Stellungnahme DiP
In der Stellungnahme von DiP wurde darauf hingewiesen, dass man angesichts der jährlich zunehmenden „Online-Formulare“ und deren Nutzungszahlen bei der Umsetzung von Verwaltungsleistungen von Stillstand keine Rede sein kann. Richtig ist aber, dass die „Online-Formulare“ in Verbindung mit Mein Nürnberg auf viel zu niedrigem Niveau stagniert haben. Ursächlich hierfür war in der Vergangenheit in erster Linie auch eine abweichende Schwerpunktsetzung innerhalb der städtischen Dienststellen. Das Thema Digitalisierung von Verwaltungsleistungen erfordert aber volle Aufmerksamkeit.
Um dies künftig zu erreichen baut DiP derzeit ein flächendeckendes OZG-Vorgehen auf und wird dabei drei elementare Aspekte verbinden:
a. die hinter den Anträgen liegenden Leistungsprozesse werden optimiert
b. im Rahmen der vorhandenen Ressourcen wird die Möglichkeit einer (raschen oder nachgelagerten) Fachverfahrensintegration geprüft und
c. die Außenkommunikation der Onlinedienste wird verbessert
Dieser Dreiklang garantiert, dass die Onlinedienste in Mein Nürnberg sowohl gefunden / genutzt werden und als auch für die Bürgerschaft einen Mehrwert bieten; während sie in den Dienststellen nicht zu einer Überlastungssituation führen. Damit werden insbesondere auch die Erfahrungen des EP/2-Projekts aufgegriffen und umgesetzt.
Hierbei arbeitet DiP im Sinne der kundenorientierten „80:20-Regel“. D.h. es werden im ersten Schritt zügig Problemstellungen gelöst, welche die Dienststellen von einem hohen Antragsvolumen entlasten und im Weiteren die komplexeren Herausforderungen (Sonderkonstellationen
bei der Antragstellung oder der Sachbearbeitung, Anbindung von Fachverfahren inkl. Verhandlungen mit den Herstellern) im Sinne eines Projekt-Backlogs mittel- und langfristig angegangen.
Es gelten für alle Beteiligten 18 klare Vorgehensmeilensteine, die sich an drei agilen Prozessschritten orientieren: 1. Prozess optimieren, 2. Prototyp bauen und testen und 3. Onlinedienst produktiv setzen und adäquat kommunizieren. Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen erfolgt mit Mein Nürnberg.
Laut der Stellungnahme von DiP ist mittelfristig eine signifikante Steigerung der Nutzung von Mein Nürnberg zu warten. Rpr wird die weitere Entwicklung in diesem Bereich verfolgen.
2.5.4 Migration des SAP-Business-Warehouse auf das Nachfol-
geprodukt SAP S/4HANA
Ausgangsituation
Die Firma SAP hat für die städtischen SAP-ERP-Systeme das Ende der Wartung und Weiterentwicklung für den 31.12.2027 angekündigt und bot die Umstellung auf das Nachfolgeprodukt SAP S/4HANA an. SAP S/4HANA ist eine neue Technologie auf Basis eines neuen SAPeigenen Datenbanksystems (In-Memory-Technik).
In einem ersten Schritt soll das SAP-Business-Warehouse (SAP-BW) auf die neue Plattform BW/4HANA portiert werden. SAP-BW unterstützt die Haushaltsplanung und das städtische Finanzcontrolling.
Das Projekt befindet sich seit Beginn 2020 in der Umsetzungsphase. Ziel war die Produktivsetzung im Januar 2021.
Rpr-Beteiligung
Rpr beteiligt sich seit 2018 an dem Projekt insbesondere beim Projektcontrolling und den für die Durchführung notwendigen Beschaffungsverfahren.
Umsetzung 2021
Der von Stk und Rpr vorgetragenen Kritik hinsichtlich der Projektplanung und des Projektcontrollings wurde seitens IT zwischenzeitlich Rechnung getragen. Über den Projektstand wird in den Projektgruppensitzungen in Projektstatusberichten informiert. Der Stand der jeweiligen Arbeitspakete wird in einem Projektstrukturplan mit Verantwortlichkeiten und Terminen für Planung und Fertigstellung dokumentiert.
Die geplante Produktivsetzung musste aufgrund fehlender Ressourcen bei IT/SKN im Laufe des Jahres immer wieder verschoben werden und soll für die Planungsfunktionen und die Budgetbewirtschaftung nun zum 01.01.2022 erfolgen.
Für die Verzögerungen bei der Umsetzung wurde auch angeführt, dass einige Arbeitspakete in der Umsetzung aufwändiger oder komplexer als geplant sind.
Beschaffungen für das Projekt in 2021
IT/SKN benötigte für die Durchführung externe Beratungsleistung. Im Februar 2020 wurde ein Kontingent von 40 Tagen beauftragt. Aufgrund personalbedingter Ausfälle im Projekt „Migration nach BW/4HANA“ wurden im Juni 2021 zusätzlich 8 Beratertage beauftragt, damit die Projektziele erreicht werden.
Bis Oktober 2021 wurde von den 48 beauftragten Beratertagen 40 Tage verbraucht; der Rest wird noch für die Umstellung weiterer Prozesse benötigt.
Projektkosten
Im MIP wurden für das Projekt 4,3 Mio. Euro eingestellt (Einzelmaßnahme Nr. 873 – Einführung der Plattform SAP HANA).
Bis Ende 2020 wurden 3,2 Mio. Euro verbraucht.
Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden voraussichtlich nicht überschritten.
2.5.5 Vorstudie für das S/4HANA-Migrationsprojekt
Ausgangsituation
Die Stadt Nürnberg nutzt seit 2005 die ERP Software der Firma SAP zur informationstechnischen Abwicklung ihres Rechnungswesens und anderer stark mit dem Rechnungswesen verbundener Prozesse.
Nachdem die Firma SAP die derzeit eingesetzte Software mit Ausnahme von SAP HCM zum Ende des Jahres 2027 abgekündigt hat, wurde dem POA in der Sitzung vom 10.12.2019 angekündigt, dass die Verwaltung eine Vorstudie (mit externer Beratungsleistung) für das anstehende Projekt der SAP S/4HANA Migration erstellt und den POA nach Vorliegen der Ergebnisse über das weitere Vorgehen berichtet.
Rpr-Beteiligung
Rpr war im Rahmen der begleitenden Prüfung von Beginn an bei allen wesentlichen Projektschritten aktiv beteiligt.
Vergabeverfahren
Das gesamte Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) wurde mit Unterstützung von Rpr durchgeführt. Insbesondere
-
die Leistungsbeschreibung inklusive Bewertungsmatrix,
-
die Referenzüberprüfung der Bieter aus dem Teilnahmewettbewerb,
-
das Verhandlungsverfahren mit drei Bietern und
-
die Vergabedokumentation
wurden mit der Projektleitung, der Vergabestelle und dem Fachbereich in enger Zusammenarbeit erstellt und abgestimmt bzw. durchgeführt.
Projektbeteiligung
Während des Projektverlaufs war Rpr in der Projektsteuerungsgruppe (informell), in der Projektgruppe (als festes Mitglied) sowie in den Teilprojekten und den Workshops vertreten.
Insbesondere die Themen der Querschnittsprojekte
-
Berechtigungskonzept,
-
Schnittstellen,
-
Lizenzmanagement und
-
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
wurden mit Rpr abgestimmt.
Ausschreibung
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb wurde die Vergabe der Beratungsleistung „Vorstudie für ein SAP S4 HANA Migrationsprojekt" " durchgeführt.
Als Ergebnis des Verfahrens wurde in Abstimmung mit IT/PM und Rpr von ZD ein Vergabevorschlag erarbeitet, dem Bau- und Vergabeausschuss im November 2020 zur Entscheidung vorgelegt und in der Folge die Firma T-Systems beauftragt. Die Vorstudie wurde im Zeitraum Januar bis Juni 2021 durchgeführt.
Vorstudie
Ziel der Vorstudie war es, die für die Stadt Nürnberg geeigneten Möglichkeiten der Migration aufzuzeigen und die dafür erforderlichen Kosten und Personalkapazitäten in Abhängigkeit von verschiedenen Umsetzungsszenarien zu ermitteln.
Die Erstellung der Vorstudie erfolgte im ersten Halbjahr 2021. Die Ergebnisse der Vorstudie wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst.
Alternativbetrachtung
Auf Anregung von Rpr wurde von dem Beratungsunternehmen auch ein Produktvergleich mit anderen ERP-Systemen durchgeführt.
Vergleichskriterien waren zum einen die klassischen Anforderungen an ein ERP System und zum anderen die Besonderheiten der Stadt Nürnberg, wie z.B. die Kommunale Haushaltsführung oder die Abbildung öffentlicher Abgaben. Der Vergleich ergab, dass die Vorteile und der Funktionsumfang der SAP-Systeme gegenüber den Produkten der Mitbewerber deutlich überwiegen.
Wesentliche Ergebnisse der Vorstudie
Im Rahmen der Vorstudie erfolgte eine technische prozessuale Analyse aller ERP-Systeme auf Kompatibilität zu S/4HANA und Ermittlung des Anpassungsbedarfs sowie eine Analyse des Innovationspotenzials durch S/4HANA und Abgleich mit dem Innovationsbedarf der Stadt Nürnberg. Dabei wurden 61 mögliche Maßnahmen identifiziert und priorisiert, von denen 41 vor bzw. im Rahmen der Migration des Systems auf S/4HANA durchgeführt werden sollten. Diese sind als zwingend erforderlich oder dringend geboten klassifiziert. In einigen Fällen soll
vorab eine Evaluierung zur Abschätzung von Kosten und Nutzen bzw. zur Ermittlung der Machbarkeit erfolgen.
Das von T-Systems gesehene Potential durch eine Systemkonsolidierung kann nur in Abstimmung und mit Einverständnis der städtischen Eigenbetriebe ausgeschöpft werden. Von der Beraterfirma wird ein frühzeitiger Start der Evaluierungen und Vorprojekte empfohlen. Dabei wird der Einsatz externer Berater für den Know-How-Aufbau, die Skalierung des Ressourceneinsatzes und die Vorprojekte wie auch die Migration an sich notwendig sein.
Für die beauftragte Erstellung der Projekt-Roadmap der Migration wurden von T-Systems vier Szenarien mit unterschiedlichen Ansatzpunkten wie minimaler Umfang mit jeweils minimalem bzw. maximalem städtischen Personalaufwand (Szenario 1 und 2) sowie maximaler Umfang (Szenario 3) und von der Beraterfirma empfohlener Umfang (Szenario 4) erstellt. Empfohlen von T-Systems und der Projektsteuerungsgruppe zur Entscheidung vorgeschlagen wurde das Umstiegsszenario 4, welches Innovationen nutzt und ausgewählte (priorisierte) Optimierungen bietet.
Das Szenario 4 hat auch bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung den besten Faktor im Kosten- Nutzen-Verhältnis erreicht.
Auf Basis der Ergebnisse aus den modul- und themenspezifischen Workshops der Vorstudie wurde der Aufwand für das Gesamtvorhaben – unterteilt nach Evaluation, Vorprojekte, Migration und Folgeprojekte – geschätzt. Für Maßnahmen, die erst evaluiert werden müssen, um den Umsetzungsaufwand konkret zu bestimmen, wurden Kostenindikationen in die Kalkulation eingerechnet, um bereits zum Zeitpunkt der Vorstudie ein möglichst vollständiges, wenn auch grobes, Gesamtbild zu erhalten.
Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe):
Die zeitliche Darstellung im Überblick zeigt den weiteren Ablauf für die vier Szenarien. Nach Abschluss der Vorstudie und einer internen Vorbereitung sind die Evaluierungen geplant. Diese untersuchen die Machbarkeit und das Kosten-Nutzen-Verhältnis für einige ausgewählte Maßnahmen. Die Evaluierung kann einerseits zu einer Entscheidung gegen die Umsetzung einer Maßnahme führen aber auch zu konkreten Abschätzungen des Realisierungsaufwands, der die Kostenschätzung konkretisiert.
Der Implementierungsaufwand für die von der Stadt Nürnberg separat aufgesetzten Maßnahmen ist in obige Kostenschätzung nicht eingegangen. Dies betrifft die Maßnahmen
-
Unicode-Konvertierung für das SAP System der Eigenbetriebe,
-
Löschung von Altbelegen im SAP gemäß DSGVO und Aufbewahrungsfristen,
-
Ablösung des EKV-Shops - Heiler Katalog,
-
Archivierung von Altdaten,
-
Einsatz eines Tools für die Berechtigungsadministration, -prüfung und -dokumentation so-
wie
- Implementierung einer Information LifeCycle Management-Lösung.
Lizenzmodellanalyse und Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit SAP
Im Rahmen der Vorstudie sollte auch das sinnvollste SAP-Lizenzmodell für die Stadt Nürnberg ermittelt werden. In diesem Zusammenhang wird die Erarbeitung einer Lizenzstrategie empfohlen.
Ein neuer elementarer Vertragsbestandteil ist die Überführung der Benutzer auf die neuen Benutzertypen, wobei eine Überprüfung der aktuellen Benutzer und ihrer Rollen / Funktionen erfolgen muss. Zusätzlich sollte eine Übersicht der neu einzuführenden Funktionen bzw. Lösungen, die zu lizensieren sind, aufgestellt werden. Eine vollständige Übersicht der zukünftigen Funktionen kann abschließend erst im Transformationsprojekt vorliegen (SAP Activate Phase Prepare).
Aufgrund der Komplexität der Vertragsgestaltung und des nach bisherigen Erfahrungen begrenzten Handlungsspielraums mit dem Vertrieb der SAP, beabsichtigt die Stadt eine Rabattvereinbarung mit dem Softwarehersteller SAP zu verhandeln und abzuschließen.
Ein erster Entwurf für eine solche Vereinbarung wurde bereits von ZD/3 erstellt.
Der Entwurf soll jetzt mit Hilfe eines Beratungsunternehmens finalisiert werden, um als nächsten Schritt die Verhandlungen mit der SAP zu beginnen.
Ist-Zustand: Die jährliche Vermessung ergab Unterlizenzierungen, die unter Missachtung regulärer städtischer Genehmigungsprozesse mit Rabattierungen von höchstens 30 % bis zum jeweiligen Quartalsende behoben werden mussten. Auch Neulizenzierungen wie beispielsweise Lizenzierungen für SAP BW/4HANA wurden nach diesem Muster angeboten.
Soll-Zustand: Um bei Lizenzbeschaffungen den vom Hersteller hergestellten Zeitdruck zu eliminieren, wird eine Rahmenvereinbarung benötigt.
Die Rahmenvereinbarung sollte auch im Hinblick auf die S/4HANA-Migration bereits Rabattierungen für die Zukunft festlegen.
Die Verhandlungen werden unter Beteiligung des Amts für Informationstechnologie als Fachbereich (Sachgebiete SAP Kompetenzzentrum Nürnberg sowie Projektmanagement, Lizenzmanagement und IT-Leitung) von dem Rechnungsprüfungsamt und der Vergabestelle Zentrale Dienste durchgeführt.
Projektcontrolling
Die Vorstudie ist abgeschlossen, alle vertraglich vereinbarten Leistungen seitens des externen Beratungsunternehmens wurden erbracht. Das Abrufkontigent an Beratertagen wurde nicht überschritten. Die zur Verfügung gestellten HH-Mittel waren ausreichend.
Ausblick und weiteres Vorgehen
Die Steuerungsgruppe hat die Vorstudie, inklusive der erstellten Dokumente, am 29. Juni 2021 final abgenommen und die bisherigen Projektleitungen beauftragt, die Planungen für die Evaluierungen sowie Vor-, Migrations- und Folgeprojekte auf Basis des Projektplans 4 aufzunehmen und eine entsprechende Beschlussvorlage für Ältestenrat und Finanzausschuss vorzubereiten. Weiterhin wird eine Information im POA erfolgen.
Rpr wird sich weiterhin bei den anstehenden Beschaffungsverfahren im Rahmen der Evaluierungs- und Vorprojekte sowie der Vergabe von Beratungsleistungen für das Migrationsprojekt selbst beteiligen.
Beim Migrationsprojekt wird Rpr sich wieder in der Steuerungsgruppe, der Projektgruppe sowie bei Teilprojekten bzw. der Umsetzung von Einzelmaßnahmen, deren Schwerpunkt die Ordnungsmäßigkeit (Schnittstellenkonzept), die gesetzliche Anforderungen (Archivierung), die Sicherheit (Berechtigungskonzept) oder die Wirtschaftlichkeit (Lizenzmanagement, Projektcontrolling) betreffen, einbringen.
2.5.6 Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung –
e-Rechnung
Gemäß der EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen ist die öffentliche Verwaltung verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe hat die Stadt Nürnberg im Juli 2016 das Projekt „Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – eRechnung“ initiiert.
Seit April 2021erfolgt die elektronische Rechnungsverarbeitung (eRechnung) in SAP mit dem SAP-Add-on VIM (OpenText Venture Invoice Management for SAP Solutions).
Über den erfolgreichen Projektabschluss und den Übergang in den Produktivbetrieb hat DiP bereits dem POA am 14.09.2021 berichtet.
Beteiligung des Rpr
Rpr beteiligt sich seit 2016 an dem Projekt im Rahmen der begleitenden Prüfung, insbesondere bei kassenrechtlichen Fragestellungen und den für die Durchführung des Projekts notwendigen Vergabeverfahren.
Einbindung der elektronischen Signatur gem. KommHV-Doppik
Bei der Erteilung der sachlichen und rechnerischen Feststellung und der Erteilung der Zahlungsanordnung schreibt die KommHV-Doppik beim Einsatz automatisierter Verfahren die elektronische Signatur vor.
Zur Einhaltung der Revisionssicherheit und der Beweiswerterhaltung ist nach Meinung von Rpr ein in SAP integriertes dediziertes Rollen- und Benutzerkonzept mit entsprechender Protokollierung ausreichend.
Am 02.05.2019 wurde von der Stadt Nürnberg daher ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach Art. 117a GO zur Erprobung neuer Modelle zur Verfahrensvereinfachung im Haushaltsund Kassenwesen (Verzicht auf die elektronische Signatur durch gesicherten medienbruchfreien Workflow) gestellt. Dieser Antrag wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) an den BKPV zur Stellungnahme weitergegeben.
Mit Schreiben vom 09.11.2020 hat StMI erklärt, dass die Erteilung der beantragten Genehmigung derzeit nicht veranlasst ist. Eine Rücksprache mit der Stadt erfolgte während der gesamten Zeitdauer von 1½ Jahren nicht.
Wegen angeblicher „konzeptioneller Schwächen“ erscheint dem StMI auch eine Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen nicht angebracht. Die Rücknahme des Antrags wird empfohlen.
Das Projektteam und Rpr teilen die Ansicht des Innenministeriums nicht. Eine genehmigungsfähige Lösung ohne elektronische Signatur – wie in vielen anderen Bundesländern – erscheint aber für Bayerische Gemeinden derzeit nicht möglich. Deshalb wurde das folgende Vorgehen mit Rpr abgestimmt:
-
Der Antrag wird zurückgezogen.
-
KaSt und Rpr stimmen dem produktiven Betrieb ohne Signatur, aber unter Einsatz eines
internen Kontrollsystems bis 31.12.2022 zu.
- Ein eigenständiges übergreifendes Projekt zur Einführung der eSignatur bei der Stadt
Nürnberg soll zeitnah gestartet werden.
- Die eSignatur-Lösung für die eRechnung soll bis Mitte 2022 entwickelt und die Implemen-
tierung in den Workflow bis 31.12.2022 erfolgt sein.
Umgang mit Baurechnungen
Der Versuch, Baurechnungen aufgrund ihrer Komplexität und Eigenart aus dem zentralen Rechnungseingang herauszuhalten hat sich nach intensiver Prüfung und mehreren Workshops mit den Baudienststellen als nicht durchführbar erwiesen.
Der Hauptgrund ist, dass zwischen den städtischen Baudienststellen keine einheitliche Definition existiert, was unter einer Baurechnung zu verstehen ist. Es war nicht möglich, für die stadtweite Lieferantenkampagne eine Abgrenzung zu finden, welche Lieferanten über die Zentralisierung des Rechnungseingangs und damit den elektronischen Workflow informiert werden sollen und welche nicht.
Obwohl die Bearbeitung von Baurechnungen über den Workflow teilweise sperrig sein kann, ist es der gemeinsame Wille aller Baudienststellen, einen einheitlichen elektronischen Prozess für Baurechnungen einzusetzen und damit den Weg in die Digitalisierung einzuschlagen.
In einer Arbeitsgruppe konnten in Abstimmung mit RA, KaSt und Rpr den Baudienststellen alle rechtlichen Fragestellungen bezüglich der Sachbearbeitung und Verarbeitung von Baurechnungen geklärt werden, sodass mit Inbetriebnahme der eRechnung zum 30.04.2021 auch diese be- und verarbeitet werden konnten.
Zeitplanung
Die zu Projektbeginn geplante Produktivsetzung zum 01.04.2019 konnte aufgrund der Verzögerung bei der technischen Umsetzung und der erheblichen Erweiterungen im Projektauftrag erst zum 30.04.2021 erfolgen.
Projektabschluss
Zum 26.07.2021 wurde das Einführungsprojekt der elektronischen Rechnungsbearbeitung bei der Stadtverwaltung erfolgreich abgeschlossen und in die Betriebsverantwortung überführt.
Die fachliche Prozessverantwortung geht federführend an die Finanzbuchhaltung der Stadtkasse (KaSt/2) über. Die technische Betriebsverantwortung geht an das SAP- Kompetenzzentrum der Stadt Nürnberg (IT/SKN) über, das für den laufenden Systembetrieb, die technische Fehlerbehandlung, den Support und die technische Weiterentwicklung verantwortlich ist.
Projektcontrolling
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wurden bis zu 236 Projekttage (PT) mit der arf GmbH vereinbart.
Bis zum Projektabschluss am 26.07.2021 wurden 198 Projekttage abgerechnet. Die verbleibenden Tage werden noch für technische Nacharbeiten und die Dokumentation benötigt.
Kosten
Die Projektmittel (MIP-Ansatz: 630 TEuro) wurden nicht überschritten.
Zielerreichung
Alle Projektziele wurden grundsätzlich erreicht.
Das Ziel, alle Lieferantenrechnungen über den elektronischen Prozess zu bearbeiten, konnte allerdings noch nicht erreicht werden. Anfang April 2021 wurden rund 6.500 städtische Rechnungssteller über eine Informationskampagne über die Umstellung informiert. Zusätzlich wurde eine Lieferantenwebsite eingerichtet, auf der sich Geschäftspartner über die Bedingungen der künftigen Rechnungszustellung an die Stadt informieren können.
Trotzdem wird immer noch eine Vielzahl der Rechnungen an die Dienststellen adressiert, diese müssen außerhalb des elektronischen Workflows weiterhin auf Papier bearbeitet (Kassenanordnung mit Papierbeleg, schriftlichen Feststellungsvermerken und Anordnung) und manuell erfasst werden.
Spätestens Ende des Jahres sollten diese Lieferanten identifiziert und nochmals aufgefordert werden, zukünftig die zentralen Rechnungsadressen mit den entsprechenden „Leitweg-IDs“ zu nutzen.
Eine „zweigleisige“ Rechnungsbearbeitung führt bei der Sachbearbeitung zu unnötigen Aufwänden und mindert somit den erhofften Nutzen der elektronischen Rechnungsbearbeitung.
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
Rpr wird im Rahmen einer Schwerpunktprüfung die elektronische Rechnungsverarbeitung prüfen.
Prüfungsgegenstand ist die Umsetzung der eRechnung in VIM und im SAP-Produktivsystem sowie die Ablage im Dokumentenmanagementsystem.
2.5.7 Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfas-
sung
Mit POA-Beschluss vom 17.03.2015 wurde die Einführung eines Personal-Service-Portals (PSP) in Verbindung mit einer elektronischen Arbeitszeiterfassung (ELAZ) verabschiedet. Nach Abschluss der Pilotphase wurde die Verwaltung beauftragt, das PSP samt elektronischer Arbeitszeiterfassung weiter auszurollen (POA-Beschluss vom 16.10.2018). Rückwirkend zum 01.08.2019 trat die entsprechende Dienstvereinbarung über den Betrieb einer elektronischen Arbeitszeiterfassung bei der Stadt Nürnberg in Kraft.
Rpr begleitet das Projekt in der Arbeitsgruppe (AG).
Projektstand
Im Jahr 2021 sind wieder weitere Ämtergebäude mit rund 1.000 Beschäftigten hinzukommen. Damit sind, Stand 01.10.2021, 45 Dienststellen und Referate (Grundlage: Städt. Organigramm) mit ca. 2.600 Beschäftigten angeschlossen.
Der Roll-Out erfolgte planmäßig zum 01.04. bzw. 01.10. 2021, lediglich die Anbindung des Hochbauamts erfolgt auf Wunsch der Dienststelle erst im Jahr 2022.
Die Informationsveranstaltungen erfolgten 2021 erstmals vollständig online über MS Teams. Aufgrund der guten Erfahrungen und der Ungewissheit bezüglich eventueller Corona-Auflagen, wird dieses Format beibehalten.
Für 2022 werden weitere 1.000 SAP Lizenzen benötigt, um sowohl den PSP/ELAZ Rollout als auch die unterjährige Anbindung neuer Mitarbeitender in PSP/ELAZ vornehmen zu können. Pro Rollout-Termin wird mit 400 bis 500 neuen Usern geplant. Die Kalkulation der Anzahl der Lizenzen hierfür ist daher planbar, die unterjährige Mitarbeitendenentwicklung hinsichtlich Einund Austritten jedoch nicht vorhersehbar, sodass hier ein zusätzlicher Puffer notwendig ist (ca. 200 Lizenzen für 2022).
Aufgrund begrenzter Personalkapazitäten bei ZD/3-IT wurde das Amt für Informationstechnologie (IT) aufgefordert, die Beschaffungen zu priorisieren. Eine zeitliche Verschiebung der Beschaffung der SAP-Lizenzen auf das Frühjahr 2022 würde den planmäßigen PSP/ELAZ Rollout zum 01.04.2022 gefährden. Nach Rücksprache von DiP/PrO mit IT/SKN wurde daher bereits im September 2021 ein Beschaffungsantrag über 1000 SAP-Lizenzen von IT an ZD/3- IT übermittelt, obwohl ZD/3-IT parallel an einem Rahmenvertrag mit SAP arbeitet. Da jedoch der Abschlusstermin des geplanten Rahmenvertrags ungewiss ist und die SAP Lizenzen rund zwei Monate vor dem Rollout am 01.04.2022 eingespielt sein müssen, muss die Investition vermutlich noch vor Abschluss eines Rahmenvertrags getätigt werden.
Der Rahmenvertrag mit GFOS läuft zum 31.12.2021 aus. Im September wurde ein Antrag an ZD/3-IT zur Vertragsverlängerung des Rahmenvertrags mit GFOS um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2022) inklusive einer Erweiterung der Abrufmenge der Vertragskomponente - Position 4 (Komm-Schnittstelle SAP-GFOS) um weitere sechs Pakete (6 Pakete á 900 Euro = 6.426 Euro brutto) gestellt.
Projektcontrolling
Im Rahmen der Entflechtung von DIP wurde die MIP-Maßnahme Nr. 1003 „Personal Service Portal und ELAZ“ zum 01.01.2021 dem Amt für Informationstechnologie (Produkt 111520) zugeordnet.
Die geplanten Gesamtkosten der MIP-Maßnahme Nr. 1003 belaufen sich aktuell auf 826.000 Euro. (Der eingestellte Planwert für das Jahr 2021 in Höhe von 50.000 Euro wurde nicht benötigt und bereits Ende 2020 freigegeben). Die Maßnahme wird voraussichtlich mit Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Die Finanzierung der MIP-Maßnahme wird ausschließlich durch eine Übertragung der HH-Reste in das jeweilige Folgejahr sichergestellt.
Aus dem Jahr 2020 wurden HH-Reste in Höhe 675.726 Euro in das Jahr 2021 übertragen. Von diesen Mitteln werden im Jahr 2021 ca. 155.000 Euro benötigt (sofern der Lieferant SAP einen Rabatt wie im Vorjahr gewährt bzw. der geplante Rahmenvertrag mit SAP schon greift). Die Projektkosten liegen im Rahmen der Planung. Nach derzeitigem Stand sind die verbleibenden Mittel für das weitere Rollout angemessen.
Weiteres Vorgehen
In den kommenden Jahren sollen sukzessive weitere Ämtergebäude mit ihren Beschäftigten an das Portal angeschlossen werden. Dabei hat der Anschluss aller Mitarbeitenden in Gleitzeit gemäß Projektauftrag Priorität. Zum 01.04.2022 sollen weitere ca. 400 User hinzukommen, sodass die Gesamtzahl der User dann voraussichtlich bei ca. 3.000 liegen wird.
Der von PA/1 vorgeschlagene zeitnahe Anschluss der Verwaltungsnachwuchskräfte ist keine „schnelle“ Erweiterung und wurde in der AG verworfen. Dieser stellt aufgrund der rechtlichen, technischen und prozessualen Themen ein neues Projekt dar. Außerdem sind zunehmend mehr Auszubildende in nicht-städtischen Einrichtungen eingesetzt und haben dort weder Zugang zu einem Terminal noch können sie ihre Zeiterfassung über das Portal vornehmen.
Das System wird im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten stetig weiterentwickelt und ausgebaut. Beispielsweise ist Mitte Oktober eine neue Funktion „A1 Verfahren – Auslandsentsendung“ im Portal „live“ gegangen.
Mittelfristig soll auch der Intranetauftritt überarbeitet werden. So sollen beispielsweise eine neue Rubrik „Tipps und Tricks“ erstellt werden und der Einstiegslink in „PSP/ELAZ Startseite“ umbenannt werden (analog DMS).
Rpr wird das Projekt auch weiterhin in der AG begleiten.
2.5.8 Vergabeprüfung im IT-Bereich
Im Berichtsjahr 2020 wurden insgesamt 27 Vergaben mit einer Gesamtsumme von ca. 13,7 Mio. Euro geprüft.
Mit dem Beschaffungsmanagement der Zentralen Dienste werden Vergabeverfahren und Beschaffungsmaßnahmen auf dem Gebiet des kommunalen Finanzwesens sowie komplexe IT- Beschaffungen (incl. IT-Rahmenverträge) vorab mit Rpr abgestimmt.
Insbesondere bei der Vergabe von Beratungsleistungen im IT-Bereich erfolgt eine begleitende Prüfung durch Rpr bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse, der Referenzprüfungen im Teilnahmewettbewerb und dem Verhandlungsverfahren.
Sämtliche Feststellungen und Anregungen von Rpr wurden bereits während der Vergabeverfahren berücksichtigt.
Rahmenvereinbarung Schranküberwachungen für die Jahre 2021 bis 2024
Genehmigungsanfrage ZD/3 vom 16.02.2021
Das Amt für Informationstechnologie betreibt und überwacht die städtische Netzwerk-Infrastruktur; dies erfolgt mithilfe von Schranküberwachungseinheiten in Serverschränken, die die Stromversorgung, die Raumtemperatur, die Türkontakte, u. a. m. der Schränke messen / überwachen können. Für die Schranküberwachungen soll eine Rahmenvereinbarung für Jahre 2021 bis 2024 abgeschlossen werden.
Die Zentralen Dienste führten ein Offenes Verfahren gemäß Vergabeverordnung durch. Das Zuschlagskriterium war der günstigste Preis. Zwei Unternehmen gaben Angebote ab.
Ergebnisse der Wertung
Zu Angebot 1: Die Überprüfung des Angebotes durch das Amt für Informationstechnologie erbrachte, dass die angebotenen Produkte nicht alle Leistungskriterien erfüllten. Das Angebot wurde aus diesem Grund ausgeschlossen.
Zu Angebot 2: Die Zentralen Dienste schlugen vor, den Zuschlag auf das Angebot zu erteilen.
Die Prüfung der Vergabeunterlagen
Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ergab, dass bei beiden Angeboten geforderte leistungsbezogene Angaben zu den angebotenen Produkten fehlten, die auch nicht nachgefordert werden durften. Es lagen somit keine wertbaren Angebote vor.
Die Zentralen Dienste haben daraufhin beide Angebote von der Wertung ausgeschlossen und die Ausschreibung aufgehoben.
2.6 Technische Prüfung
2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung
Neben der sachgerechten Anwendung der Haushalts- und Verwaltungsvorschriften im öffentlichen Bauen umfasst die technische Prüfung die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Normen, wie auch Vertrags- und Verdingungsordnungen (VOB, VgV, HOAI) gegenüber privatrechtlich beauftragten Auftragnehmern und extern beauftragten Architekten und Ingenieuren.
Rpr ist bei der Prüfung von Investitionsansätzen für die Haushaltsplanung und in der Vergabeprüfung von Bau- und Planungsleistungen im Genehmigungsverfahren ab bestimmten Schwellenwerten einzubeziehen. In den Bau- sowie den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL und VBRL) sind die Schwellenwerte und Zuständigkeiten für die Information und Beteiligung von Rpr vor den entsprechenden Genehmigungen im Verfahren festgelegt. Bei Bedarf wird in Einzelfällen zur Anwendung einschlägiger Vorschriften und Vertragsgestaltungen beraten. Im Rahmen der Vergabeprüfung werden Checklisten verwendet, die auch der Korruptionsprävention dienen. Daneben werden begleitende Maßnahmenprüfungen und ex-post-Prüfungen, insbesondere in Form der Prüfung von Bauabrechnungen durchgeführt.
Unabhängig von der jeweiligen Betriebsform bzw. organisatorischen Zuordnung der Baudienststellen wird die Planung und Bauüberwachung von Maßnahmen in Eigenausführung wie auch die Wahrung der Bauherrnfunktion gegenüber ausführenden Unternehmen und externen Ingenieuren/Architekten geprüft. Grundsätzlich werden nur abgeschlossene Verwaltungshandlungen nachvollzogen. Der Umfang des Prüfungsgebiets macht eine Beschränkung auf Teilgebiete und Stichproben notwendig.
Die Mobile Prüfung ist bei der Bauausführung vor Ort präventiv und unterstützend im Einsatz.
Neben den Gesamtergebnissen zur Vergabeprüfung sind auch Einzelergebnisse von ex-postsowie BIC-Prüfungen verkürzt wiedergegeben.
2.6.2 Prüfungsvolumen
Im Prüfungszeitraum 2020 waren im Rahmen der Vergabeprüfung Vorgänge zu städtischen Baumaßnahmen – einschließlich Eigenbetriebe, ohne Beteiligungsgesellschaften – in Höhe von 168 Mio. Euro zu prüfen.
Die geprüften Vorgänge betrafen Baumaßnahmen, die von Baudienststellen teils selbst durchgeführt, teils extern vergeben aber auch von Bedarfsträgern eigenständig abgewickelt wurden.
Auftragsprüfungen von Vergaben für die Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) vor der Genehmigung fielen in Höhe von insgesamt 4,53 Mio. Euro an.
Für die Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG kommunal) wurden Vergaben in Höhe von insgesamt 10,22 Mio. Euro vorgelegt.
Für den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg Erlangen Herzogenaurach wurden zwei Vergaben in Höhe von insgesamt 3,02 Mio. Euro vorgelegt.
2.6.3 Materielles Ergebnis
Für 2020 wurden Minderungen in Höhe von 9.694 Euro bei Vergaben zu Bauleistungen ermittelt.
Aus der BIC-Prüfung ergaben sich in diesem Prüfungsjahr materielle Reduzierungen in Höhe von rund 1,63 Mio Euro.
Ein Anteil von 18.207 Euro entfiel auf Rückforderungen aus materiellen Feststellungen bei der ex-post-Prüfung von Abrechnungen einzelner Bauleistungen fertiggestellter Maßnahmen.
Im Rahmen der begleitenden Prüfungen wurde einvernehmlich eine Honorarminderung von 9.835 Euro erzielt.
2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen
2.6.4.1 Vergabeprüfung
Im Rahmen ausgewählter Schwellenwerte steht die Prüfung von Rpr im Verfahren an letzter Stelle vor der Genehmigung und muss rechtzeitig (innerhalb der laufenden Binde-/Zuschlagsfristen) abgeschlossen sein. Eventuelle Korrekturen, die aufgrund der schwachstellenorientierten Prüfung angebracht erscheinen, sollten dabei im Vorfeld mit den zuständigen Dienststellen einvernehmlich abgestimmt werden.
Bauleistungen bzw. Leistungen in deren Zusammenhang (VOB)
Nach Nr. 2.10.2 der VBRL besteht für alle Bauvergaben über 500.000 Euro Vorlagepflicht bei Rpr.
Außerdem sind alle Vorgänge ab 100.000 Euro betroffen, bei denen nach öffentlicher und beschränkter Ausschreibung bzw. offenem oder nicht offenem Verfahren nicht der Mindestbietende den Zuschlag erhalten soll.
Freihändige Vergaben sind grundsätzlich ab 100.000 Euro dem Rechnungsprüfungsamt zuzuleiten.
Für Nachtragsangebote (Angebote deren Leistungen nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind) besteht Vorlagepflicht, wenn die ursprüngliche Auftragssumme mit der Erweiterung zusammen mehr als 500.000 Euro beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme übersteigt oder mehr als 500.000 Euro beträgt.
Auf die Prüfungsgebiete Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2020 jeweils
Anzahl der Vergaben nach Prüfungsgebieten
Vergabesummen in Mio. Euro nach Prüfungsgebieten
2020 wurden stadtweit (einschließlich Eigenbetriebe, ohne Flughafen Nürnberg GmbH und ohne StUB) 120 Bauvergaben aus dem Bereich VOB im Gesamtbetrag von rund 138,20 Mio. Euro zur Prüfung vorgelegt.
Die Anzahl der Vergaben beinhaltete 34 Nachtragsangebote in Höhe von 12,92 Mio. Euro.
Bei der Vergabeprüfung wurden lediglich geringfügige materielle Reduzierungen festgestellt.
Formale Feststellungen ergaben sich beispielsweise aus folgenden Gründen:
- Der externe Erfüllungsgehilfe war in den Vergabeunterlagen ersichtlich, was zur Vermei-
dung von Korruptionsrisiken und unerwünschter Rückkopplungen mit den Bietern nicht der Fall sein sollte
-
Fehlende Eignungsnachweise von Bietern trotz Forderung im Leistungsverzeichnis
-
Unzureichende Dokumentation der Vergabe
-
Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit
-
Von der Fachdiensstelle in die eVergabe hochgeladene pdf-Dokumente wurden nicht mit
der Vergabeakte verknüpft.
- Nachtragsangebote wurden nicht unverzüglich, wie im Vergabehandbuch der Stadt Nürn-
berg vorgesehen, sondern erst mit erheblicher Verspätung eingereicht
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister war älter als drei Monate
Prüfungsgegenstand im Rahmen der Vergabeprüfung war auch das ÖPP-Projekt Maiacher Straße, Neubau Schule und Hort. Dieses umfasst die Grundschule Maiach (3-zügig, 12 Regelklassen) mit dazugehörigem Hort im Kombimodell, die Mittelschule Süd (6-zügig, 32 Regelklassen, davon 23 im gebundenen Ganztag), eine 3-fach und eine 1-fach Sporthalle, eine Außensportfläche sowie Außen- und Freiflächen.
Dieses wurde in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnehmerwettbewerb gem. den Regelungen des GWB i.V.m. EU-VOB/A ausgeschrieben. Gegenstand der Ausschreibung waren sowohl Bauleistungen (Neubau sowie anschließende bauliche Instandhaltung) als auch Dienstleistungen (Planung, Finanzierung, Facility-Management).
Im Teilnahmewettbewerb haben 6 Unternehmen ihre Interessensbekundungen abgegeben.Der Aufforderung zur Interessenbestätigung und zur Einreichung der Teilnahmebeiträge sind vier Bieter fristgerecht nachgekommen.
Nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe haben drei Bieter ihre Angebote form- und fristgerecht eingereicht.
Mit diesen Bietern wurden Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche geführt, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Die Endverhandlungen wurden mit der Firma Goldbeck aus Bielefeld durchgeführt.
Rpr wurde im Rahmen der Auswahlentscheidungen und Verhandlungsgespräche in das Vergabeverfahren eingebunden. Die nach § 97 Abs. 1 und 2 GWB gebotene Transparenz des Vergabeverfahrens und die Gleichbehandlung aller Bieter im Laufe der Verhandlungsgespräche konnte bestätigt werden.
Freiberufliche Leistungen an Ingenieure, Architekten und Gutachter
Gem VBRL sind vor der Genehmigungserteilung durch die jeweils zuständigen Instanzen alle Vergabevorschläge über freiberufliche Dienstleistungen ab 100.000 Euro bei Rpr vorzulegen.
Für Auftragserweiterungen und Nachträge besteht Vorlagepflicht, wenn die Gesamtauftragssumme mehr als 100.000 Euro beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme übersteigt oder mehr als 100.000 Euro beträgt.
Im Oberschwellenbereich ist gem. § 74 VgV das Regelverfahren für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV.
Da Rpr gem. VBRL Nr. 2.10 die zweite Prüfinstanz bei diesem Vergabeverfahren ist, wird es üblicherweise von der Baudienststelle bereits im Vorfeld der Vergabeprüfung zu den Verhandlungsgesprächen als Beisitzer eingeladen. Rpr entscheidet hierbei im pflichtgemäßen Ermessen jeweils fallweise über die Teilnahme.
Entscheidungskriterien sind hierbei u. a.:
- ob durch die Teilnahme eine Erleichterung/ Beschleunigung des Prüfvorgangs erwartet
wird,
-
ob die laufenden Prüfungstätigkeiten eine Unterbrechung zulassen,
-
ob die entsprechende personelle Kapazität vorhanden ist.
Prinzipiell ist die Teilnahme von Rpr aus Prüfungssicht nicht zwingend erforderlich, da eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verhandlungsgespräche unabhängig davon gewährleistet sein muss.
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens sind aus der Sicht von Rpr, dass:
- generell alle Schritte des Vergabeverfahrens gewissenhaft dokumentiert (Vergabedoku-
mentation) werden,
-
alle Bieter gleichbehandelt werden,
-
die Verhandlungsgespräche so transparent, nachprüfbar und detailliert dokumentiert wer-
den, dass subjektive Einschätzungen und Entscheidungsgründe für einen sachkundigen Dritten objektiv nachvollziehbar sind,
- die Gründe für die Punktevergaben durch die Bewerter schriftlich nachvollziehbar und zu-
mindest stichpunktartig aufgenommen werden und die Bewertungen nicht nur rechnerisch, sondern auch inhaltlich nachvollziehbar sind,
- jedes Verhandlungsgespräch protokolliert wird.
Insgesamt wurden 89 Vorgänge in Höhe von 39,67 Mio. Euro vorgelegt.
Auf die Prüfungsbereiche Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2020 jeweils:
Anzahl der Vergaben nach Vergabesumme nach
Prüfungsgebieten Prüfungsgebieten
Feststellungen ergaben sich u. a. aus folgenden Gründen:
- Ungenügende Beschreibung frei zu vereinbarender, nicht der HOAI unterliegender Leis-
tungen,
-
Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit,
-
fehlende Begründung zu Ursache und Erforderlichkeit geänderter/zusätzlicher Leistun-
gen,
-
keine ausreichende Dokumentation des Wertungsvorgangs im VgV-Verfahren,
-
von der Fachdiensstelle in die eVergabe hochgeladene pdf-Dokumente wurden nicht mit
der Vergabeakte verknüpft.
2.6.4.2 Kostenprüfung (Bauinvestitionscontrolling, BIC)
Anfang 2010 wurde für die Durchführung von Baumaßnahmen das BIC-Verfahren bei der Stadt Nürnberg eingeführt.
Anlässlich der Kostensteigerungen bei großen Baumaßnahmen in zweifacher Millionenhöhe wurde seitens Ref I. und Ref.II ein Maßnahmenprogramm zur Baukostenkontrolle vorgelegt, auf deren Basis der BIC-Prozess weiterentwickelt wurde. Wesentliche Änderung im BIC- Prozess ist, dass der Projekt-Freeze erst nach der Genehmigungsplanung erfolgt und nicht – wie früher – nach der Entwurfsplanung.
Das Rechnungsprüfungsamt erbringt im BIC-Prozess über seine gesetzlichen Aufgaben hinaus Beratungsleistungen für die Stadt als Bauherrin:
In der Phase 2 (Projektkonkretisierung) prüft Rpr die Angemessenheit bzw. Plausibilität des von der Baudienststelle aufgestellten Kostenrahmens. Diese Prüfung erfolgt bei Neubauten i.d.R. über eine Vergleichsberechnung mit einem sogenannten Einwertverfahren, bei dem auf einen Bezugswert (beispielsweise Brutto-Rauminhalt oder Brutto-Grundfläche) zurückgegriffen wird. Dieser wird dann mit einem Kostenkennwert multipliziert und ergibt so die Gesamtkosten des Bauwerks.
In der Phase 3 (Planung) erfolgt die Kostenschätzung. Weicht diese von dem in Phase 2 geprüften Kostenrahmen ab, werden die Kosten abermals Rpr zur Prüfung vorgelegt.
Nach Abschluss der Vorplanung und ggf. Entscheidung, dass die Maßnahme weiterverfolgt werden soll, wird die Entwurfsplanung mit Abschluss der detaillierten Kostenberechnung erstellt. Weicht die Kostenberechnung von der Kostenschätzung ab, werden die Kosten erneut Rpr zur Prüfung vorgelegt.
Bei Projekten, die an externe Planer vergeben werden, wird auch geprüft, ob die Baudienststellen ihren Bauherrenaufgaben im erforderlichen Umfang nachgekommen sind und ob die Kostenermittlungen externer Planer bei der Entgegennahme in Stichproben auf fachliche und sachliche Richtigkeit bewertet wurden. Vor allem wird untersucht, ob bzw. welche Maßnahmen von Prozessbeteiligten zur Kostensteuerung bei Mehrkosten ergriffen wurden.
Die Verantwortung für Kostenplanung und Kostensteuerung liegt, auch wenn die Kostenermittlung durch externe Planer erstellt wurde, grundsätzlich bei der Baudienststelle.
Im Prüfungsjahr 2020 wurden 18 Maßnahmen in Höhe von insgesamt 157,81 Mio. Euro bei Rpr zur Prüfung eingereicht. Es wurden materielle Feststellungen in Höhe von rund 1,63 Mio. Euro getroffen.
Zu den Prüfungen im Einzelnen
Bismarckstr. 20 – Sanierung der Bismarckschule
Die von der Baudienststelle H vorgelegte Kostenberechnung für das unter Denkmalschutz stehende Schulgebäude in Höhe von 10.528.098 Euro wurde in der BIC-Phase 3 von Rpr geprüft.
Die Einheitspreise kostenrelevanter Positionen wurden von Rpr mit analogen Sanierungsmaßnahmen von bereits realisierten und laufenden städtischen Objekten verglichen. Dabei sind in einigen Positionen Preisunterschiede aufgefallen, die der externe Planer für Rpr nachvollziehbar und plausibel erklären konnte.
Rpr hat empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von 10.528.098 Euro für die Sanierung der Bismarckschule als Kostenobergrenze festzulegen.
Fürreuthweg 95 – Neubau GS und Hort
Die Maßnahme umfasst zwei eigenständige Neubauten. Geplant ist zum einen eine 3,5 zügige Grundschule (14 Klassen, 350 Schüler) mit zusätzlich sechs Diagnose- und Förderklassen (DFK) und mit integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung für 150 Kinder. Zum anderen wird zusätzlich ein inklusiver Hort mit 75 Regelhortplätzen und 36 DFK- Hortplätzen sowie mit Räumen für die Erziehungsberatungsstelle errichtet.
Bei Rpr wurde am 23.10.2020 von H das baufachliche Gutachten vom 25.09.2020 mit Kosten i. H. von 32.958.732 Euro für die Schule und i. H. von 10.304.874 Euro für den Hort zur Prüfung vorgelegt.
Die nach Hort und Schule getrennt durchgeführte Plausibilitätsprüfung der Bauwerkskosten (KG 300 und 400) mittels durchschnittlicher Kostenkennwerte vergleichbarer städtischer Referenzobjekte bzw. nach BKI, ergab jeweils Abweichungen im Toleranzbereich. Die Kostenkennwerte waren daher für Rpr plausibel und akzeptabel.
In der zur Prüfung vorgelegten Kostenschätzung waren einzelne Ansätze der KG 700 aus Sicht Rpr nicht nachvollziehbar und wurden daher im Zuge der Prüfung hinterfragt. Zudem
stellte Rpr fest, dass der vorgelegte prozentuale Anteil der KG 700 incl. Bauverwaltungskosten (BVK) an den Kosten der KG 200 – 600 bei der Schule 37,7% betrug. Er lag damit über dem üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozentualen Anteil der KG 700 in Höhe von 30 – 35 %.
Rpr empfahl daher für die Kostenschätzung einen pauschalen Ansatz i. H. von 35 %. Dadurch reduzierten sich die Kosten der KG 700 um 647.608 Euro auf 8.376.958 Euro bei der Schule. Da die Kosten der KG 700 des Hortes nach Berechnung Rpr im Rahmen waren, empfahl Rpr diesen Ansatz zu belassen. Somit ergaben sich nach Prüfung für die Schule und den Hort korrigierte Gesamtbaukosten i. H. von 42.615.997 Euro.
Die Kosten der Maßnahme wurden nach der Erstellung der Kostenberechnung mit nunmehr 45.335.459 Euro erneut bei Rpr zur Prüfung vorgelegt, da das Ergebnis von der genehmigten Kostenschätzung abwich.
Prinzipiell war festzustellen, dass die Gesamtabweichung der Kostenberechnung von der genehmigten Kostenschätzung mit 6,4 % aus Prüfungssicht in einem tolerierbaren Bereich war. Denn bei guter und sorgfältiger Kostenplanung billigen Rechtsprechung und HOAI- Kommentare für die Kostenschätzung einen Toleranzrahmen von ±15 %.
Darüber hinaus wurde auch geprüft, ob die einzelnen Abweichungen grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar und plausibel waren. Die Baudienststelle schlüsselte sowohl die Kostenmehrungen als auch die Kostenminderungen im Vergleich zur Kostenschätzung nach Kostengruppen 200 bis 600 detailliert auf. Aus Sicht Rpr haben insgesamt folgende Einzelposten wesentlich zur Kostenmehrung beigetragen:
- zusätzliche, bei der KS nicht berücksichtigte Abbruchkosten des 70er Jahre Schulgebäu-
des i. H. von 665.300 Euro,
- Baupreissteigerung i. H. von 1.193.248 Euro (ca. 2,8 %) vom Zeitpunkt der Erstellung der
KS bis zur KB,
- Mehrkosten i. H. von 1.024.79 Euro aus den Erkenntnissen des Baugrundgutachtens, das
zum Zeitpunkt der Erstellung der KS noch nicht vorlag
- und Mehrkosten i. H. von 63.639 Euro für die aus klimaschutztechnischen Gründen nun
doch zur Ausführung kommenden Dachbegrünung, die zum Zeitpunkt der KS eingespart werden sollte.
Die detaillierten Kostenaufstellungen hierzu waren für Rpr plausibel, nachvollziehbar und nicht zu beanstanden.
In der KG 700 wurden lt. baufachlichem Gutachten für die Honorare der Hauptplaner ein fünf prozentiger Sicherheitszuschlag i. H. von 249.050 Euro für evtl. zusätzlich anfallende besondere Leistungen vorgesehen. Für Planungsunschärfen und Baupreissteigerungen bis zum Zeitpunkt der Submissionen empfahl die Projektsteuerung eine Risikoreserve i. H. von ges. 4.540.000 Euro (jeweils 5 % der KG 200-700).
Aus der Sicht von Rpr war die Darstellung der Risikopuffer des Projektsteuerers zwar plausibel und nachvollziehbar, nach Mitteilung des Finanzreferates werden jedoch grundsätzlich keine Sicherheiten aufgenommen. Prinzipiell erfolgt auch keine Indizierung der Kosten der Kostenberechnung durch die Baudienststelle bis Baubeginn. Der Stand der Kostenberechnung sollte dem aktuellen Preisstand zum Zeitpunkt des Projekt Freeze entsprechen. Eine Indizierung der
Kosten vom Zeitpunkt des Projekt-Freeze bis zum tatsächlichen Baubeginn erfolgt erforderlichenfalls im Zuge der MIP-Aufstellung durch Stk in Absprache mit der Baudienststelle.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die um die Sicherheiten bereinigten Gesamtbaukosten in Höhe von 45.086.409 Euro als Kostenziel festzulegen.
Untere Talgasse 8, Umbau zum Kinder- und Jugendhaus und Hort
Bei der Maßnahme handelt es sich um den Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudekomplexes in ein Kinder- und Jugendhaus und einen Kinderhort. Hierbei werden die Gebäudeteile einschließlich Dachdeckung und Fassade saniert sowie der Dachstuhl statisch ertüchtigt. Der aktuelle Brandschutz und eine weitgehende Barrierefreiheit sollen hergestellt werden.
Die Kostenprüfung durch Rpr erfolgte auf Grundlage des baufachlichen Gutachtens von H vom 27.07.2020 und der nachgereichten vorläufigen vertieften Kostenberechnung (Stand 27.08.2020) mit Gesamtkosten i. H. von 12.450.000 Euro.
Eine Plausibilitätsprüfung der Kostenberechnung mittels statistischer Kostenkennwerte für die Kosten des Bauwerks (Kostengruppe 300 und 400, DIN 276) war nach der Auffassung von Rpr aufgrund der Art der Bauaufgabe nicht zielführend. Daher wurden zur Plausibilitätsprüfung kostenrelevante Positionen ausgewählter Leistungsbereiche auf Schlüssigkeit untereinander stichprobenartig geprüft. Zusätzlich wurden sie mit den Preisen von anderen städtischen Baumaßnahmen verglichen.
Hierbei stellte Rpr einige erhebliche Unstimmigkeiten bezüglich Mengen- und Preisansätzen bzw. Pauschalpositionen fest. Aufgrund des eingeschränkt zur Verfügung gestellten Prüfungszeitraums konnte die Kostenprüfung durch Rpr jedoch nicht weiter intensiviert werden, um die offenen Fragen vollständig aufzuklären. Dementsprechend konnte Rpr die Höhe des Investitionsvolumens bis zum Redaktionsschluss zur Vorlage für die Beschlussfassung im Ältestenrat nicht abschließend beurteilen.
Seitens Rpr erfolgte daher der Hinweis, dass die Verantwortung für die sachliche und fachliche Richtigkeit der Kosten und dafür, dass der Umfang der auszuführenden Arbeiten mit den ermittelten Kosten baulich realisiert werden kann, bei H liegt. Gleichzeitig prüfte Rpr, ob H den Bauherrenaufgaben im erforderlichen Umfang nachgekommen ist. Die diesbezüglichen Nachfragen bei der zuständigen Sachbearbeiterin ergaben, dass die Leistungen des externen Planers intensiv überwacht und hinterfragt wurden, die Kosten mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt und die Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar hinterlegt wurden, in den Jour fixe – Terminen zur Planung ein besonderer Schwerpunkt auf die vollständige Erfassung aller kostenrelevanten Maßnahmen gelegt wurde und nach Vorliegen des abgestimmten Entwurfs nach möglichen Einsparungen recherchiert wurde.
Ebenso bestätigte H, dass durch vorbereitende und planungsbegleitende Bauteiluntersuchungen versucht wurde, möglichst alle Unwägbarkeiten zu beseitigen.
Rpr regte aufgrund der Unwägbarkeiten aus dem baulichen Bestand die frühzeitige Einrichtung eines projektspezifischen Risikomanagements gem. DIN EN 31010 an.
Nach Beschluss der Maßnahme im Ältestenrat arbeitete H im weiteren Planungsfortschritt die von Rpr festgestellten Unstimmigkeiten innerhalb der Kostenberechnung mit den externen Planungsbeteiligten auf. Zudem konnte mit dem Denkmalschutz eine Einigung dahingehend erzielt werden, dass der bis zu diesem Zeitpunkt geplante Außenaufzug, eine Hubplattform, sowie ein Homelifter entfallen konnten. Insgesamt wurde dadurch eine Kostenreduzierung von gerundet 1 Mio. Euro erreicht.
Dementsprechend wurde dieser, im Vergleich zum baufachlichen Gutachten reduzierte Kostenstand vom 13.11.2020 i. H. von 11.450.000 Euro in den MIP aufgenommen.
Wandererstraße 170 – Neubau Hort und allgemeine Unterrichtsräume
Auf dem derzeitigen Lehrerparkplatz im nördlichen Teil des Schulgrundstücks der Wandererstraße 170 ist der Neubau eines 5-gruppigen Horts mit 4 allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) geplant. Dieser dient als Ersatz für einen bestehenden 3-gruppigen Hort, der sich in einem sanierungsbedürftigen Altbau im südlichen Bereich befindet, sowie für 2-Hortgruppen, die sich in einem angemieteten Container im östlichen Bereich befinden, der voraussichtlich 2023 zurückgebaut werden soll.
Die Kostenprüfung erfolgte auf Grundlage des baufachlichen Gutachtens von H vom 27.07.2020. Die hierin enthaltene Kostenschätzung (KS) des externen Architekturbüros (AB) schloss zunächst mit Gesamtkosten in Höhe von 7.222.506 Euro.
Von Rpr wurde zur Plausibilitätsprüfung der Kostenkennwert des Bauwerks (KG 300 und 400) des Hortneubaus mit den Kostenkennwerten aktueller städtischer Maßnahmen für Kinderbetreuungseinrichtungen sowie mit dem entsprechenden BKI-Wert verglichen. Im Ergebnis lag der Kostenkennwert für den Hortneubau im Rahmen der Vergleichswerte und war deshalb für Rpr plausibel und nachvollziehbar.
Rpr wies H darauf hin, dass der vorgelegte prozentuale Anteil der Baunebenkosten (KG 700) an den Gesamtbaukosten mit 22 % unter dem üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozentualen Anteil in Höhe von 30 – 35% lag. Aufgrund dieses Hinweises erhöhte H die Baunebenkosten von 1.286.715 Euro um 494.022 Euro auf 1.780.737 Euro. Die insgesamt korrigierte KS vom 12.08.2020 endete nun mit Gesamtbaukosten i. H. von 7.716.528 Euro.
Seitens Rpr wurde empfohlen, diese Gesamtbaukosten für den Hortneubau als Kostenobergrenze festzulegen.
WBG-K: Forchheimer Straße – Neubau Grundschule
Geplant sind eine fünfzügige Grundschule und eine in den Neubau mit integrierte kooperative Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung („Kombihort“) die für jeweils 500 Kinder ausgelegt sind.
Die von der Baudienststelle vorgelegte Kostenberechnung in Höhe von 46.762.000 Euro wurde in der BIC-Phase 3 von Rpr geprüft.
Da Schule, Hort und Mittagsbetreuung in einem Gebäude untergebracht sind, wurden die Kosten der jeweiligen Gebäudearten seitens der WBG-K nicht getrennt erfasst. Zur Plausibilitätsprüfung wurde seitens Rpr deshalb für beide Gebäudearten ein Kostenkennwert wie folgt ermittelt:
Kostenkennwert allgemeine Schulen 2.459 Euro/ m²BGF
Kostenkennwert Kinderbetreuungseinrichtung 2.585 Euro/ m²BGF
Durchschnittlicher Kostenkennwert 2.522 Euro/ m²BGF
Die genannten Kostenkennwerte basieren auf von Rpr ermittelten Durchschnittswerten von aktuellen städtischen Schulbaumaßnahmen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Der Kostenkennwert der WBG-K in Höhe 2.559 Euro/ m²BGF liegt um 37 Euro (rd. 1,5 %) über diesem
durchschnittlichen Kostenkennwert von 2.522 Euro/ m²BGF. Er ist für Rpr plausibel und akzeptabel.
Da die Kosten bereits in der Ausarbeitungstiefe einer Kostenberechnung vorlagen, wurde empfohlen, unabhängig vom Ergebnis der Plausibilitätsprüfung, die Kostenberechnung in Höhe von 46.762.000 Euro als Kostenobergrenze festzulegen.
WBG-K: Dunantstraße 10, Mehrzweck-Interim für GS und KiGa-Notprogramm
Auf dem Außengelände der Dunantschule ist die Aufstellung eines 1.166 m² Bruttogeschossfläche großen, dreigeschossigen Interimsbaus sowie dessen anschließende Anmietung durch die Stadt vorgesehen.
Dieser soll verschiedene temporäre Bedarfe für die Dauer von ca. 2 Jahren abdecken, woraus sich mit Vor- und Nachlauf zur eigentlichen Nutzung eine Standzeit des Interimsbaus von ca. 30 Monaten von März 2022 bis Sept.2024 ergibt.
Als Vergleichsobjekt wurde von Rpr – aufgrund der Aktualität – die Maßnahme „Interimscontainer an der Bartholomäusschule für die Schule Insel Schütt“ herangezogen. Die Kosten wurden dabei mittels Baupreisindex (5%) auf Kostenstand Sept. 2020 fortgeschrieben.
| Kostenkennwerte | Hintere Insel | Dunantschule | Abweichung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Schütt | in % (gerundet) | ||||
| KG 200 bis 700 pro qm BGF in Euro (ohne Mietkosten) | 1.470,72 | 1.286,02 | - 14,4 | ||
| KG 300 + 400 pro qm BGF in Euro | 810,35 | 723,17 | - 12,1 | ||
| Mietkosten pro qm BGF im Monat in Euro | 27,59 | 26,51 | - 0,4 |
Aufgrund der kurzen Nutzungsdauer wurde laut WBG-K aus Gründen der Wirtschaftlichkeit konsequent auf eine schülergerechte, jedoch möglichst einfache Gebäudeausführung abgestellt.
Rpr hat empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von 2.976.000 Euro als Kostenobergrenze festzulegen.
WBG-K: Dianastraße – Neubau KiGa (3) und Jugendtreff
Bei der Maßnahme handelt es sich um den Neubau eines dreigruppigen Kindergartens (KiGa) und eines Jugendtreffs (JT). Nach Darstellung der WBG-K wurde für die Maßnahme nach sorgfältiger Abwägung von Alternativen ein Grundstück gewählt, das für die Planung sehr herausfordernd ist. Zum einen befindet es sich zwischen den lärmintensiven Straßen Dianastraße und Nopitschstraße, zum anderen war zu berücksichtigen, dass auf dem 3.408 m² großen Grundstück eine Vorratsfläche für eine künftige Straßenbahnwendeschleife freizuhalten ist. Damit soll die aktuelle, weiter nördlich gelegene und für neue Straßenbahnzüge wenig geeignete Wendeschleife ersetzt werden.
Bei Rpr wurde am 05.10.2020 das baufachliche Gutachten der WBG-K mit Gesamtkosten in Höhe von 7.816.000 Euro zur Prüfung vorgelegt.
Der sich hieraus ergebende Kostenkennwert des Bauwerks (KG 300 und 400) i. H. von 2.637 Euro/m²BGF lag im Rahmen der durchschnittlichen Vergleichswerte aus aktuellen städtischen Neubaumaßnahmen für Kinderbetreuungseinrichtungen und dem entsprechenden BKI-Wert. Er war deshalb für Rpr plausibel und akzeptabel.
Die angesetzten Baunebenkosten (KG 700) lagen ebenso im üblichen Rahmen und waren nicht zu beanstanden.
Die künftige Straßenbahnwendeschleife durchschneidet das Gebäude zwischen Jugendtreff und Kindergarten und umschließt die Außenanlagen des Jugendtreffs. Daher hinterfragte Rpr bei der WBG-K ob bzw. wie diese Besonderheit bei der (Kosten-)Planung berücksichtigt wurde. Hierzu erläuterte die WBG-K, dass sie sich mit den Fachplanern und den Planern der VAG intensiv mit der Straßenbahndurchfahrt durch die beiden Teile des Gebäudeensembles auseinandergesetzt hätten. Alle notwendigen Maßnahmen in diesem Zusammenhang und in Konsequenz deren Kosten seien berücksichtigt worden. Der Körperschallübertrag vom Gleiskörper zum Gebäude erfordert lt. WBG-K keine besonderen Gründungsmaßnahmen. Luftschallbelastungen (Quietschen), die durch Zwängungen der Bahn in der Wendeschleife verursacht werden, wurden bei der Planung der Qualität der luftschallrelevanten Bauteile berücksichtigt. Weiterhin wurden für die an die Durchfahrt angrenzenden und vollständig in Stahlbetonbauweise ausgeführten Wände Anpralllasten als Sicherheit gegen moderate Entgleisungsvorfälle angesetzt.
Für den weiteren Projektverlauf wurde seitens Rpr empfohlen, die Gesamtbaukosten i. H. von 7.816.000 Euro als verbindliches Kostenziel festzulegen.
WBG-K: Nopitschstraße – Neubau KJH mit Spielmobil-Stützpunkt
Für den geplanten Neubau eines Kinder- und Jugendhauses mit Spielmobil-Stützpunkt in der Nopitschstraße wurde bei Rpr das baufachliche Gutachten der WBG-K mit Gesamtkosten in Höhe von 8.289.000,00 Euro zur Prüfung vorgelegt.
Der viergeschossige nicht unterkellerte Neubau ist in Massivbauweise geplant und dient als Ersatz für den aktuellen Jugendtreff „Oase“ in der Hinteren Marktstraße 67A. Der bestehende Jugendtreff liegt auf dem Areal, auf dem das neue Wohnquartier „Stadtluft Schweinau“ entwickelt wurde und muss diesem daher weichen.
Zur Prüfung der Plausibilität der Kosten griff Rpr auf die Kostenkennwerte des Bauwerks (KG 300+400) für die Gebäudeart Kinderbetreuungseinrichtungen aus aktuellen städtischen Maßnahmen sowie auf das BKI zurück. Der Kostenkennwert für den Neubau i. H. von 2.605 Euro/m²BGF lag im Rahmen der Vergleichswerte und war daher für Rpr plausibel und akzeptabel.
Die Prüfung durch Rpr, ob und in wie weit die WBG-K ihren Bauherrenaufgaben bei der Entgegennahme der Leistungen der externen Planer im erforderlichen Umfang nachgekommen ist, ergab keine Auffälligkeiten. Die WBG-K bestätigte hierbei u. a., dass die Kosten der Maßnahme mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt worden seien und keine ausgewiesenen oder versteckten Sicherheiten enthalte.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von 8.289.000 Euro für den Neubau des Kinder- und Jugendhauses mit Spielmobil-Stützpunkt als Kostenobergrenze festzulegen.
Sportanlage Berta-von-Suttner-Straße – Investitionszuschuss an SG Viktoria
Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war der Erläuterungsbericht der Thiele Landschafts- Architekten GmbH aus Schwabach vom 15.01.2020 in dem die Baumaßnahme beschrieben wird, sowie die Kostenberechnung mit Plänen.
Der überplante Bereich betrifft die Erneuerung der vorhandenen 400 m-Rundlaufbahnen und den Sektorenbereichen mit Kunststoffoberflächen sowie die Überarbeitung des Naturrasens im darin liegenden Fußballplatz. Für eine künftige Spielfeldbeleuchtung werden Leerrohre für Stromleitungen und Fundamente für die Beleuchtungsmasten mit eingebaut. Außerhalb davon wird ein Beachvolleyballfeld mit anliegenden Kugelstoßkreisen und eine große Rigole zur Regenwasserversickerung neu hergestellt. Mehrere Container als Sportgerätelager und für Sanitär/Umkleideräume mit Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüssen werden aufgestellt. Die Umzäunung des Geländes wird ergänzt und Rand- und Anschlussbereiche der Sportflächen mit Raseneinsaat wiederhergestellt.
Die Kosten wurden gemäß DIN 276 getrennt nach einzelnen Bauteilen ermittelt und sodann addiert. Die Baukosten wurden insgesamt in Höhe von aufgerundet brutto 1.392.300 Euro vorgelegt. Zuzüglich des Honorars des Landschaftsarchitekten, das vom Referat für Schule und Sport in Höhe von brutto 167.171 Euro angegeben wird, ergibt sich eine Gesamtsumme – ohne Abzug von FAG-Zuschüssen – in Höhe von 1.559.471 Euro.
Zuschüsse aus dem FAG werden erwartet. Rpr hat die Förderfähigkeit und die Kostenansätze nicht geprüft. Der Sportservice hat jedoch in einer Tabelle die FAG-Kostenrichtwerte der förderfähigen Bauteile in Höhe von 914.365,00 Euro förderfähige Baukosten ermittelt und berechnet mit 60 % Förderung 548.559,00 Euro an Zuschüssen.
Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenberechnung waren untereinander plausibel. Die Massen der Bauteile sowie die Höhe der Einheitspreise wurden von Rpr mit bereits durchgeführten Sportanlagen verglichen. Die Massen der Sportflächen ergaben sich aus der DIN-gerechten Herstellung der Bauteile. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die Gesamtkosten in Höhe von 1.559.471 Euro zu übernehmen.
Erweiterung der P+R-Anlage „Am Wegfeld“
An der Endstation der Straßenbahn „Am Wegfeld“ soll die P+R-Anlage um 100 zusätzliche Stellplätze erweitert werden. Seinerzeit war in der Planung der Endhaltestelle ein Bedarf von 80 Autostellplätzen ermittelt worden. Eine an die P+R-Stellplatzflächen angrenzende Ackerfläche wurde damals für zusätzliche Stellplätze reserviert. Diese Fläche sollte jedoch erst ausgebaut werden, wenn tatsächlich Bedarf besteht. Mittlerweile sind die vorhandenen 80 Stellplätze ständig belegt und die Umgebung wird zugeparkt. Der Bedarf an Stellplätzen für Umsteiger ist sehr groß. Die Fahrbahn- und Stellplatzflächen werden mit den gleichen Materialien ausgeführt wie die bereits vorhandenen Stellplätze. In einer großen Rigole soll das Oberflächenwasser der gesamten P+R-Fläche versickert werden.
Die Baukosten wurden insgesamt in Höhe von aufgerundet brutto 2.331.000 Euro vorgelegt.
Zuschüsse werden lt. baufachlichem Gutachten für die Realisierung der Maßnahme vom Land erwartet. Die Höhe der Zuschüsse wurde von SÖR/V mit 815.000 Euro angegeben. Das entspricht einem Zuschuss von rund 35 %.
Die Bauverwaltungskosten waren von SÖR/1-S zu hoch angesetzt worden, da nicht berücksichtigt worden war, dass die zu erbringenden Planungs- und Bauaufsichtsleistungen von externen Ingenieurbüros ausgeführt werden.
Auf dem Lageplan des P+R-Platzes zur Planfeststellung sind Bäume in Baumscheiben an den Enden der Stellplatzreihen angeordnet. Rpr hat in Rücksprache mit SÖR/1-S angeregt, diese geplanten Baumpflanzungen als Bestandteil der Genehmigung der Planfeststellung finanziell in der Kostenaufstellung zu berücksichtigen.
Im Gesamtergebnis verändert sich die Höhe der Kosten kaum, es verändert sich jedoch die Kostenaufteilung. Die BVK werden gemindert, dafür kommen zusätzliche Kosten für Baumpflanzungen hinzu.
Die Baukosten wurden von Rpr insgesamt um 1.000 Euro auf gerundet brutto 2.330.000 Euro korrigiert.
Radweg Fürther Straße am U-Bahnhof Muggenhof
Die erforderliche Sanierung des U-Bahnhofs Muggenhof durch das U-Bahnbauamt soll zum Anlass genommen werden, das Angebot für Radfahrer zu verbessern. Im Rahmen der Sanierung des U-Bahnhofs wird der bestehende Fußgängertunnel, der vom U-Bahnhof die Straßenfläche der Fürther Straße in Richtung der Gehwege unterquert, zurückgebaut und ein ebenerdiger Zugang auf Straßenniveau zum U-Bahnhof geschaffen. Die Treppenzugänge zu dem Tunnel entfallen. Die dadurch entstehenden neuen Wegebeziehungen der Fußgänger müssen durch eine direkte Querung der Fürther Straße gelöst werden. An der stadtauswärtigen Seite der Fürther Straße wird ein zusätzlicher Ampel-Querschnitt für Fußgänger (und Radfahrer) realisiert, der den direkten Weg vom U-Bahnhof zum ehemaliger AEG-Gelände ermöglicht. Für Radfahrer wird der Radweg auf dieser Straßenseite zu einem Zweirichtungsradweg verbreitert und damit ebenfalls die direkte Anbindung ohne Umwege ans AEG-Gelände geschaffen. Im Bereich der entfallenden Tunnelaufgänge auf den Gehwegen können neue Bäume gepflanzt werden.
Lt. Sitzungsvorlage zum AfV am 21.02.2019 werden die Baukosten der Verkehrswege anteilig aus dem Radwegetopf und die Kosten der Baumpflanzungen aus dem Programm „500 Bäume für die Weststadt“ finanziert. Der Bau erfolgt in Abhängigkeit vom Baufortschritt der Sanierung des U-Bahnhofes Muggenhof voraussichtlich in 2022.
Zur Prüfung wurden Baukosten in Höhe von aufgerundet brutto 1.024.000 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Die Verkehrsplanung ist bisher von Vpl und die Kostenermittlungen von SÖR in Eigenleistung erfolgt, sodass die BVK für SÖR in Höhe der Prozentsätze für Eigenleistungen entsprechend der städtischen Planungskostenrichtlinie angesetzt wurden.
Von Prüfungsseite wird empfohlen, die von SÖR/1-S vorgelegten Kosten in Höhe von brutto 1.024.000 Euro zu übernehmen.
Luitpoldstraße zwischen Königstraße und Sterngasse
Die Luitpoldstraße gehört zum Stadterneuerungsgebiet Altstadt-Süd und wurde Ende der 90er Jahre im Zusammenhang mit dem Bau des Neuen Museums aus der Städtebauförderung aufgewertet. Inzwischen sind viele Leitungen verlegt worden, die Kabelgräben sind nur provisorisch mit Asphalt wiederhergestellt worden. Die Straßenfläche ist in einem schlechten Zustand.
Sie soll in der gesamten Fläche zwischen der Königstraße und der Vorderen Sterngasse baulich gemäß dem Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum aufgewertet werden. Die Ziele des im Ausschuss für Stadtplanung beschlossenen Gestaltungshandbuchs verfolgen für die Straßenoberflächenbeläge der Altstadt mit historischer Bebauung eine qualitätsvolle Einheitlichkeit. Die Straßenbeläge sollen großflächig mit Granitgroßsteinpflaster in Reihen, ohne Belagsunterschiede durchgängig von Gebäude zu Gebäude ausgestaltet werden. Die Pflasterung wird in gebundener Bauweise durchgeführt, um der Verkehrsbelastung durch Lieferfahrzeuge standzuhalten und eine lange Haltbarkeit zu gewährleisten. Die Entwässerung erfolgt über eine dreizeilige Mittelrinne. Die Randabschlüsse entlang der Gebäude werden mit einer dreizeiligen Großsteinpflasterreihe ausgebildet. Die Straßenbegrünung wird mit Neuanpflanzungen von Bäumen in offenen Baumscheiben ergänzt, so dass eine einheitlich durchgängige Baumreihe entsteht. 26 Fahrradbügel werden eingebaut, um Abstellplätze für Fahrräder bereitzustellen. Flächen für Außengastronomie sind u.a. in den Lücken zwischen den Baumscheiben vorgesehen.
Grundlage der Kostenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt war das baufachliche Gutachten von SÖR, die Kostenschätzung der Baudienststelle SÖR/1-S vom 28.04.2020 sowie die Erläuterungen des Stpl aus der Entscheidungsvorlage für den Stadtplanungsausschuss vom 12.12.2019 und der Lageplan. Die Baukosten wurden insgesamt in Höhe von gerundet brutto 2.750.000 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die in der Kostenberechnung angesetzten Mengen zur Herstellung der Straßenfläche erschienen für Rpr zu gering. Es wurde deshalb telefonisch bei SÖR/1-S nachgefragt. Die Mengen wurden daraufhin von SÖR nachgeprüft und so wie angesetzt bestätigt. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Kosten in Höhe von brutto 2.750.000 Euro zu übernehmen.
Sanierung der Brücke Abfahrt FSW zur SWT (BW 1.200)
Das Bauwerk verbindet als zweispuriger Zubringer mit Standstreifen den Frankenschnellweg in Richtung Feucht mit der Südwesttangente. Die Sanierung soll unter laufendem Verkehr mit Einengung und Verschwenkung der Fahrbahnen in mehreren Bauabschnitten und vor Baubeginn der Hauptbaumaßnahme Erneuerung Hafenbücken durchgeführt werden weil ein zeitgleiches Bauen mit dem Neubau der Brücke Frankenschnellweg auch aus Platzgründen nicht möglich ist. Die Maßnahme wurde aus dem MIP-Ansatz 876 für die Brücke Frankenschnellweg herausgelöst und als ein eigenes MIP-Projekt aufgeführt, das den BIC-Prozess zu durchlaufen hat. Im Erläuterungsbericht des Projektplaners wurde der Schaden bewertet und die Maßnahmen zur Sanierung beschrieben: Die Brückenfläche beträgt ca. 840 m². Im Fahrbahnbelag, in der Abdichtung und den Kappen wurde aufgrund der Vielzahl der sanierungsbedürftigen Flächen ein kompletter Austausch des Straßenbelags gewählt. Auch ist die Beseitigung des Straßenaufbaus erforderlich, um an die Schadstellen am Brückenbauwerk zu gelangen. Am Brückenbauwerk selbst wurden an der Überbauseite, den Übergangskonstruktionen, an den Überbauunterseiten im Kragarmbereich, den Spanngliedverankerungen, dem Entwässerungssystem, an den Pfeilern und Widerlagern umfangreiche Schäden festgestellt. Außerdem soll eine außenliegende Brückenentwässerung neu hergestellt werden sowie Böschungstreppen an der Brücke, die bisher nicht vorhanden waren. Im Zuge der Lagersockelsanierung werden die Elastomerlager erneuert. Das Geländer und Fahrzeugrückhaltesystem wird nach jetzt gültigen Richtlinien erneuert.
Zur Prüfung vorgelegt wurde der Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros Grassl vom 14.05.2020 sowie die Kostenberechnung mit Plänen, die im Rahmen des Planungsauftrags in der Leistungsphase 3 nach HOAI erstellt wurden.
Rpr hat aufgrund der Honorarhöhe aus der ursprünglichen Planungsbeauftragung vorgeschlagen, das Honorar anhand der nun vorliegenden Leistungsphase 3 nach HOAI zu aktualisieren. (Die Vergabe der Objektplanung war gemäß VBRL dem Rpr zur Begutachtung vorgelegt worden. Daraus waren die seinerzeit angesetzten anrechenbaren Kosten ersichtlich). Die Kosten der Sanierung haben sich erheblich erhöht. Rpr hat das endgültige Honorar berechnet und dem SÖR/1-B/4 zur Abstimmung vorgelegt. Mit Fertigstellung der Leistungsphase 3 nach HOAI, mit Planung und Kostenberechnung können die Honorare endgültig festgelegt werden. Das ursprünglich in Auftrag gegebene Honorar in Höhe von brutto 380.374,84 Euro wurde daraufhin mit brutto 685.140,79 Euro ausschließlich aufgrund der höheren anrechenbaren Kosten um 304.765,95 Euro höher ermittelt.
Für die Entsorgung von schadstoffbelastetem Abbruchmaterial hat Rpr vorgeschlagen, einen Betrag für die Entsorgung von teerhaltigem Asphalt und asbesthaltigem Abdichtungsmaterial in die Kostenberechnung aufzunehmen. Von SÖR werden üblicherweise bei Sanierungsmaßnahmen von Brücken und Straßen anhand von Voruntersuchungen voraussichtliche Kosten mit Ansatz der zurückzubauenden Massen und den Kosten des Entsorgungsunternehmens ermittelt.
Die Baudienststelle hat daraufhin den Projektsteuerer der Baumaßnahme Erneuerung Brücke FSW beauftragt, die Anregungen des Rpr in die Kosten aufzunehmen. In die LV-Titel der Kostenberechnung des Objektplaners wurden vom Projektsteuerer vier LV-Positionen zur Deponie von belastetem Material eingefügt. Im Anschluss an die Netto-Baukostenberechnung wurden vom Projektsteuerer das Honorar für den Objektplaner und die BVK für SÖR angefügt. Hierbei sind gravierende Fehler gemacht worden. Den Gesamtkosten sind netto 580.000 Euro für mitzuverarbeitende Bausubstanz hinzugerechnet worden. Diese Kosten werden jedoch nur zur Berechnung der Höhe des Honorars für den Objektplaner verwendet, in den Sanierungskosten der Baumaßnahme selbst kommen sie nicht vor. Die Bauverwaltungskosten für SÖR wurden fälschlicherweise ebenfalls im Bereich der Netto–Kosten eingeordnet. Der Projektsteuerer hat somit die Gesamtkosten um rund 700.000 Euro zu hoch berechnet.
Auch wenn die Leistung der Kostenaufstellung für eine Baumaßnahme an einen Projektsteuerer o.ä. beauftragt wird, hat die Baudienststelle die Pflicht, dessen Leistungen zu kontrollieren. Insbesondere wenn es gilt, stadtinterne Regelungen (BVK und gesonderte Kosten der Deponierung für hoch schadstoffbelastetes Abbruchmaterial) umzusetzen. Grundsätzlich trägt die Baudienststelle im Rahmen ihrer Leistungen für die Kostenplanung auch die Verantwortung für die sachliche und fachliche Richtigkeit der Kosten und dafür, dass der Umfang der auszuführenden Arbeiten mit den ermittelten Kosten realisiert werden kann.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die in Abstimmung zwischen Rpr und SÖR/1-B/4 ermittelten Gesamtkosten in Höhe von brutto 2.735.617,21 Euro zu übernehmen.
Neubau Skateanlage Münchner Straße
Die vorhandene Skateanlage am Rand des Volkspark Dutzendteich, nahe der Münchener Straße ist überaltert und soll abgerissen und an gleicher Stelle eine neue gebaut werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 4.800 m². Die Skatefläche selbst wird ca. 1.600 m² groß. Die Ortbetonpipes werden in verschiedenen Sandsteinfarben eingefärbt. An den Randbereichen werden Fahrradbügel, Betonbänke und Papierkörbe angeordnet. Die Zuwegung und die Wege in der Anlage werden für Pflegefahrzeuge belastbar mit Asphaltdeckschicht ausgeführt. Sechs Ahornbäume mit skatebaren Einfassungen lockern die Anlage auf und bieten Schatten in den Sommermonaten. Als Unterpflanzung werden pflegeextensive Bienengehölze verwendet. Die Ergebnisse von Nutzerbeteiligungen wurden in die Planung eingearbeitet. Durch Schutt- und Industriemüllablagerungen nach dem zweiten Weltkrieg sind Bodenbelastungen
vorhanden, deshalb sollen Bodeneingriffe möglichst geringgehalten werden. Oberflächenwasser soll jedoch im Gelände der Skateanlage in Baumrigolen versickert werden. In diesen Bereichen müssen die Müllablagerungen entfernt werden, weil diese Schichten nicht durchsickert werden dürfen. Es sind hierfür Deponiekosten für belasteten Boden in der Kostengruppe 500 vorgesehen. Für die Skateanlage ist eine Beleuchtung geplant, die eine Verlängerung der Nutzungszeit auch im Winterhalbjahr zulässt. Ein neuer Artikel im Bayerischen Naturschutzgesetz fordert Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich zu vermeiden. Im notwendigen Genehmigungsverfahrens wird die Möglichkeit der Beleuchtung zu überprüfen sein. Die Kosten der Beleuchtung wurden bereits berücksichtigt.
Im baufachlichen Gutachten der Baudienststelle SÖR/1-G wird die Gesamtsituation der vorteilhaften örtlichen Lage der Skateanlage und die Lösungen der nachteiligen Gegebenheiten sehr übersichtlich dargestellt. Für die Versickerung von Regenwasser in Baumrigolen werden Deponiekosten in Höhe von gesamt brutto 72.000 Euro und für die Entsorgung des Betonabbruchs der alten Skateanlage in Höhe von brutto 8.400 Euro angesetzt. Von Rpr wurde die Kostenberechnung auf Plausibilität geprüft. Die angesetzten Mengen zur Herstellung der Skateanlage und den Nebenflächen erscheinen auskömmlich, die Einheitspreise sind von der Höhe her angemessen.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von SÖR/1-G vorgelegten Kosten in Höhe von brutto 1.188.000 Euro zu übernehmen.
Parkanlage Oberer Wöhrder See, BA 1 Laufamholzer Marter
Im Jahr 2011 veröffentlichte die Stadtverwaltung das "21-Punkte-Programm“ für den Wöhrder See. Zur Realisierung dieses Programmes wurde ein Masterplan erstellt und im Oktober 2019 durch den Umweltausschuss des Stadtrats beschlossen. Die Umsetzung des Masterplanes soll in 5 Bauabschnitten bis 2025 erfolgen. Hier wird der Bauabschnitt 1 behandelt. Im baufachlichen Gutachten des SÖR/1-G wird die Maßnahme entlang des nordöstlichen Seeufers sehr detailliert dargestellt. Die Gestaltung von Elementen wie Parkwege, naturnaher Spielplatz, Platz am Wasser, Naturbereich mit Knüppelsteg, Straßenbeleuchtung entlang des Fußund Radwegs und artenreicher Landschaftsrasen wird beschrieben. Dabei liegt besonderer Wert auf der naturnahen Gestaltung. Der gesamte Bauabschnitt 1 mit seiner Fläche von ca. 37.000 m² liegt im Landschaftsschutzgebiet.
Zur Prüfung vorgelegt wurde ein baufachliches Gutachten von SÖR/1-G vom 28.08.2020 mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 1.289.049 Euro und der Objektentwurf des Landschaftsarchitekten mit Plänen und Kostenberechnung gemäß Leistungsphase 3 nach HOAI.
Von Rpr wurde die Kostenberechnung auf Plausibilität geprüft. Die angesetzten Mengen z.B. zur Neuherstellung des Spielplatzes haben Bezug zur Freimachung des Baufelds für den Spielplatz. Die Höhe der Einheitspreise erscheint angemessen.
Aufgrund fehlerhaft ermittelter BVK wurden die vorgelegten Kosten auf aufgerundet brutto 1.283.000 Euro korrigiert. Von Prüfungsseite wurde empfohlen, diese berichtigten Kosten zu übernehmen.
Zeltnerstraße zwischen Frauentorgraben und Sandstraße
Der Querschnítt der nördlichen Zeltnerstraße wurde überplant, um ein Angebot für Radfahrer zu schaffen. Im Zuge der Neuaufteilung des Straßenquerschnitts können beidseitig Radstreifen angelegt werden. Neue Grünstreifen am westlichen Fahrbahnrand und in der Fahrbahnmitte, in die 10 Bäume gepflanzt werden, tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei und
die Zeltnerstraße wird städtebaulich aufgewertet. Das Querprofil der Straße wird so ausgeführt, dass das Oberflächenwasser der Straße und des westlichen Gehweges in den anliegenden Grünstreifen versickern kann. Grundsätzliche Änderungen im Verkehrsablauf werden durch den Umbau nicht erzeugt.
Die Baukosten wurden von SÖR/1-S/1 zunächst in Höhe von aufgerundet brutto 1.242.000 Euro mit Kostenstand 23.06.2020 zur Prüfung vorgelegt.
Von Rpr wurde die Kostenberechnung auf Plausibilität geprüft. Im Leistungsverzeichnis der Straßenflächenherstellung wurde von Rpr festgestellt, dass die Mengen der Positionen zum Schichtenaufbau des Radwegs und der Fahrbahn untereinander nicht stimmig waren. Nach telefonischer Rücksprache mit der Baudienststelle wurde von dieser das Leistungsverzeichnis für den Straßenbau überarbeitet und die Mengen aufeinander abgestimmt. Die überarbeiteten Gesamtkosten betrugen 1.277.000 Euro.
In diesen Gesamtkosten waren jedoch die BVK gem. Anlage 3 der Planungskosten RL nicht korrekt ermittelt worden, so dass Rpr einen um rund 18.000 Euro überhöhten Ansatz der BVK feststellte. Es wurde empfohlen, die berichtigten Kosten in Höhe von aufgerundet 1.259.000 Euro zu übernehmen.
Lückenschluss im Radwegenetz im Bereich Hinterm Bahnhof zur Allersberger Straße
Das Ziel dieser Maßnahme ist der Lückenschluss im Radwegenetz in der Straße „Hinterm Bahnhof“ zwischen dem Nelson-Mandela-Platz bis in die Kreuzung Allersberger Straße. Im Bereich des Nelson-Mandela-Platzes wurde die Straße Hinterm Bahnhof bis zur Hausnummer 35 mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m und der Anlage eines 2,00 m breiten Radstreifens gegen die Einbahnrichtung ausgebaut. Dieser Querschnitt soll bis zur Allersberger Straße fortgeführt werden. Beidseitig sind ausreichend breite Gehwege mit einer Breite von 2,00 m bis 2,60 m und Längsparkplätze für den ruhenden Verkehr vorgesehen.
Zur Kostenprüfung vorgelegt wurde ein baufachliches Gutachten von SÖR mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 670.000 Euro. Die Kostenermittlungen zu den Gewerken sind von den Baudienststellen des SÖR aufgestellt worden. Die Planung des Straßenquerschnitts ist von Vpl erbracht worden. Ein externer Planer ist an der Maßnahme nicht beteiligt.
Von Rpr wurde die Kostenberechnung auf Plausibilität geprüft. Im Leistungsverzeichnis der Verkehrsflächenherstellung wurde von Rpr keine Position über den Einbau von rotem Asphalt für den Radweg vorgefunden. Auf Nachfrage bei der Baudienststelle wurde mitgeteilt, dass der graue Asphalt der Fahrbahn mit einer roten Beschichtung als Radweg markiert wird. Die Kosten hierfür sind in den Kosten der Straßenmarkierungen berücksichtigt.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von SÖR/1-S vorgelegten Kosten in Höhe von brutto 670.000 Euro zu übernehmen.
Scheuerlstraße zwischen Allersberger Straße und Köhnstraße
Zur Kostenprüfung vorgelegt wurde ein baufachliches Gutachten von SÖR mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 3.198.000 Euro. Die Kostenermittlungen zu den Gewerken sind von den Baudienststellen des Eigenbetriebs SÖR aufgestellt worden. Die Planung des Straßenquerschnitts ist von Vpl erbracht worden. Ein externer Planer ist an der Maßnahme nicht beteiligt.
Die Gleise der Straßenbahn in der Scheurlstraße befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und müssen saniert werden. Zusätzlich plant SUN die Auswechslung des Entwässerungskanals in der Straße. Durch die Maßnahmen müssen die Verkehrsanlagen größtenteils
erneuert werden. Dies wurde zum Anlass genommen, den Verkehrsraum und die Haltestelle Scheurlstraße zu überplanen und neu zu gestalten.
Die Straßenbahn hält zukünftig am Fahrbahnrand und erhält damit eine barrierefreie Haltestelle mit sicherer Zuwegung. Für die Fußgänger werden ausreichend breite Wege angelegt. Die vorhandene Fußgänger-LSA an der Kreuzung Glockenhofstraße bleibt erhalten. Für den Kraftfahrzeugverkehr verbleiben die heute vorhandenen Fahrbeziehungen mit zukünftig gleichmäßigen Fahrbahnbreiten. Im Zulauf zum Knoten Marientunnel-Süd bleiben weiterhin zwei Fahrstreifen vorhanden, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten und Staus, die die Straßenbahn behindern könnten, zu vermeiden. Der Radverkehr bekommt zwischen Gehweg und Schiene auf der Fahrbahn eine sichere Mindestbreite. Ein gesonderter Radweg kann aus Platzgründen des gesamten Verkehrsraums auf der Fahrbahn nicht abmarkiert werden. Weiterhin bekommt der Radverkehr eine Verbesserung der Führung im Bereich Marientunnel stadtauswärts und wird im Zulauf zur Kreuzung Allersberger Straße verbreitert. In der Einbahnstraße Strauchstraße wird für die Radfahrer ein Zweirichtungsverkehr hergestellt.
Die Baukosten wurden von SÖR/1-S mit Kostenstand vom 19.08.2020 in Höhe von insgesamt brutto 3.198.000 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurde die Kostenberechnung auf Plausibilität geprüft. Die Menge der Rotbeschichtung für Fahrradwege erschien in diesem Zusammenhang zu gering. Von SÖR wurde die Menge noch einmal überarbeitet und von 310 m² um 225 m² auf 535 m² erhöht.
Für die drei LSA waren die BVK vergessen worden, dafür wurden für den Bereich Verkehrsanlagen, Straßenbau die BVK gem. Anlage 3 der Planungskosten-Richtlinie zu hoch angesetzt.
Die Kostenprüfung durch Rpr ergab somit eine Kostenmehrung von brutto 32.000 Euro. Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr korrigierten Kosten in Höhe von brutto 3.230.000 Euro anzusetzen.
2.6.4.3 Mobile Prüfung
Das Vertragssoll, das mit der Auftragserteilung erfüllt werden muss, wird durch die Gesamtheit der Angaben über die ausgeschriebenen Leistungen definiert. Durch unvorschriftsmäßige oder vereinfachte technische Ausführung werden Leistungen gegenüber dem Vertrag erspart. Eine geänderte oder minderwertige Ausführung der geschuldeten Leistung wird dadurch unter Umständen überhöht vergütet. Durch das Nichteinhalten von vertraglichen Pflichten auf der Seite der Ausführenden können erhebliche finanzielle Nachteile bei der Baudurchführung entstehen.
Das Ziel der mobilen Prüfung ist Schadensprävention und Minimierung des Risikos überhöhter Abrechnungen. Ausführende Firmen müssen mit einem unvermittelten Besuch der mobilen Prüfung rechnen. Letztendlich haben aber die Baudienststellen bzw. beauftragte Ingenieure/Architekten die Verantwortung bei der Bauaufsicht. Im Gegensatz zu anderen Prüfungsergebnissen lässt sich der Wert dieser Prüfung nicht materiell bemessen.
Feststellungen werden in der Regel formlos mit der zuständigen Baudienststelle abgeklärt und die Erledigung überwacht. Müssen in kritischen Situationen Entscheidungen gefällt werden, werden diese im Rahmen der Prüfung mitgetragen. Alle Baustellenbegehungen werden umfangreich dokumentiert. Bei der Prüfung von Nachtragsangeboten und Abrechnungsprüfungen kann auf dieses Material zurückgegriffen werden.
2020 wurden im Hochbau 5, bei SUN 4, bei SÖR grau (Straßenbau) 13 und bei SÖR grün (Gartenbau) 8 Maßnahmen regelmäßig besucht. Die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern verlief in allen Bereichen kooperativ, Hinweise und Feststellungen wurden angenommen und den ausführenden Firmen gegenüber meist zügig umgesetzt.
2.6.4.4 Ex-post-Prüfungen
Bei der ex-post-Prüfung werden ausgewählte Maßnahmen innerhalb der gesetzten Schwerpunkte geprüft. Neben der reinen Abrechnungsprüfung wird dabei auch die Einhaltung des ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens und der haushaltsrechtlichen Belange nach den bei der Projektabwicklung gültigen Vorschriften geprüft.
Tatsächlich ausgeführte Mengen werden, soweit vorhanden, mit den Angebotspreisen der ursprünglich nächstfordernden Bieter hochgerechnet, die Ursachen von Nachträgen kritisch hinterfragt, Abrechnungsfehler aufgezeigt und Maßnahmen zur Verfahrensverbesserung empfohlen.
In der Bauabrechnung sind die genehmigten Mittel – einschließlich Nachträge – den tatsächlichen Ausgaben gegenüberzustellen.
Nach Nr. 8 (1) BRL wären die Bauabrechnungen unverzüglich nach der Inbetriebnahme der Einrichtung von der Baudienststelle zu erstellen. Werden jedoch im Rahmen der Prüfungsplanung Informationen für eine Schwerpunktprüfung bei den Dienststellen angefordert, liegt oftmals noch keine Schlussrechnung der fertiggestellten Maßnahmen vor und Genehmigungen für Nachträge stehen noch aus. Laut den Baufertigstellungsanzeigen hätten die Maßnahmen verwaltungstechnisch jedoch längst abgeschlossen sein müssen.
Im Prüfungszeitraum konnten 12 Prüfungen abgeschlossen werden.
Aus der Rückforderung von Überzahlungen ergaben sich finanzielle Auswirkungen in Höhe von 19.192 Euro.
Zu den Prüfungen im Einzelnen
Saarbrückener Str. 26 – Georg-Holzbauer-Mittelschule – Dachsanierung
Die Abwicklung der Maßnahme wurde auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Sie gehört als sogenanntes „Pauschalvorhaben“ zum Jahresprogramm der Hochbau-Baupauschalen von 2019. Geprüft wurden die Objektplanungsleistung des extern beauftragten Architekturbüros, sowie die Hauptgewerke Dachdecker- und Spenglerarbeiten und Gerüstarbeiten.
Die Gesamtkosten der Maßnahme lagen nach Abrechnung über dem für Maßnahmen der Hochbau-Baupauschale festgelegten Schwellenwert von 500.000 Euro und rd. 166.978 Euro (36 %) über dem ursprünglich veranschlagten Ansatz i. H. von 461.800 Euro.
Nach Prüfung der Maßnahme gelangte Rpr zu der Ansicht, dass die extreme Kostensteigerung der Maßnahme nicht nur durch zusätzlich nötig gewordene Arbeiten, sondern auch aus folgenden Gründen verursacht wurde:
- unzureichende Grundlagenermittlung/Vorplanung seitens H (keine Beauftragung beim AB
erfolgt); z. B. wurden Maler- und Blitzschutzarbeiten ursprünglich nicht mit eingeplant; Bauteiluntersuchungen, die Aufschluss über den schlechten statischen Zustand der Gauben gegeben hätten, wurden offensichtlich nicht durchgeführt (besondere Leistung nach HOAI),
- unzutreffende LV-Mengen beruhend auf einer fehlerhaften Mengenermittlung des Archi-
tekturbüros,
- Ausführungszeitraum während ungünstiger Witterungsperiode (Baubeginn 09.10.2019)
und dadurch bedingte Arbeitsunterbrechungen bei laufenden Vorhaltekosten,
Folgende formale und materielle Feststellungen waren bei der Objektplanungsleistung des Architekten zu treffen:
- fehlerhafte Honorarabrechnung und dadurch Überzahlung i. H. 9.920 Euro (auf Basis der
Kostenberechnung vom 30.09.2019),
-
fehlende Dokumentation des Bauablaufes durch Führen eines Bautagebuches,
-
mangelhafte Kostenberechnung sowie Kostenverfolgung/-kontrolle,
-
fehlende Nachtragsprüfung.
Folgende formale und materielle Feststellungen waren bei den geprüften Gewerken zu treffen:
- fehlerhafte Abrechnung des Gewerks Dachdecker- und Spenglerarbeiten und dadurch
Überzahlung i. H. von 3.149 Euro brutto,
- fehlende Weiterverrechnung der Kosten für die Beseitigung der Beschädigung der Dach-
ziegel an den AN Blitzschutz i. H. von 1.180 Euro brutto,
-
fehlende gemeinsame örtliche Aufmaße bei beiden geprüften Gewerken,
-
fehlende Bautagesberichte der Firmen,
-
fehlende ordnungsgemäße rechtsgeschäftliche Abnahme des Gewerks Dachdecker- und
Spenglerarbeiten,
- fehlende schriftliche Nachtragsvereinbarungen bei beiden geprüften Gewerken.
In der Stellungnahme zum Rpr-Prüfungsbericht vom 12.04.2021 bestätigt H die Prüfungsfeststellungen und kündigt an, dass die überzahlten Beträge von der Dachabdichtungsfirma und vom Architekturbüro zurückgefordert werden.
Weiltinger Straße 25 – Erneuerung der Dacheindeckung
Das Gewerk Dachdeckerarbeiten wurde insbesondere hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung geprüft.
Auf Grund fehlerhafter Mengenermittlungen im Aufmaß einzelner Positionen ergab die Prüfung der Schlussrechnung materielle Feststellungen in Höhe von 985 Euro.
Der Betrag wurde von der Baudienststelle H vom AN zurückgefordert.
Rothenburger Straße 45 – Umbau zum Familienzentrum
2019 wurde die Prüfung von ausgewählten Gewerken der im April 2018 abgeschlossenen Maßnahme angekündigt und die Prüfungsunterlagen angefordert. Die Unterlagen wurden nur teilweise vorgelegt und enthielten keine Schlussrechnungen bzw. vollständige Nachtragsbeauftragungen.
Daher wurde die Prüfung zurückgestellt und erfolgt nun sukzessive nach Eingang der vollständigen Unterlagen der jeweiligen Gewerke bei Rpr.
Der abschließende Prüfbericht erfolgt sobald die Prüfung der ausgewählten Gewerke abgeschlossen ist.
Königshammer Straße 64 – Neubau Kiho (3) und Schulerweiterung mit
Mittagsbetreuung – Trockenbauarbeiten
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Die Ausschreibung erfolgte entsprechend dem geltenden Vergaberecht als beschränkte Ausschreibung. Es wurden 10 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 4 Firmen wurden Angebote eingereicht. Der Zuschlag wurde dem günstigsten Bieter erteilt.
Vom Auftragnehmer wurden 3 Nachtragsangebote eingereicht. Diese wurden zu einer Nachtragsvereinbarung zusammengefasst und von RA/3-VMN geprüft und genehmigt. Ein weiterer geringfügiger Nachtrag wurde ohne Prüfung durch RA/3-VMN von der Fachdienststelle beauftragt.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsverzeichnis. Es wurde darauf hingewiesen, dass bei den rechnungsbegründenden Unterlagen (Massenzusammenstellungen, Aufmaße und Pläne) künftig darauf zu achten ist, dass diese auch für Außenstehende leicht nachvollziehbar aufzustellen sind.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine sehr geringfügige Abweichung zugunsten des Auftraggebers.
Äußere Bayreuther Straße 8, BBZ – Umbau Bäcker, Konditoren und Fleischer – Estrich-
arbeiten
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Die Ausschreibung erfolgte entsprechend dem geltenden Vergaberecht als öffentliche Ausschreibung. Ein Angebot musste von RA/3-VMN auf Grund eigener AGB von der Wertung ausgeschlossen werden. Dem Angebot des preisgünstigsten Bieters lagen einige erforderliche Erklärungen und Formblätter nicht bei. Diese Unterlagen wurden von der Fachdienststelle nachgefordert, woraufhin der Bieter jedoch mitteilte, die geforderten Unterlagen nicht zum Stichtag abgeben zu können und von der Ausschreibung zurücktrat. Daraufhin erhielt der zweite Bieter den Zuschlag.
Vom Auftragnehmer wurden 3 Nachtragsangebote eingereicht. Die Nachträge wurden von RA/3-VMN geprüft und genehmigt.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsverzeichnis. Materielle Feststellungen wurden nicht getroffen.
Sanierung Kulturzentrum Z-Bau, 2.BA – Elektroinstallation
Der Z-Bau, dessen Name von der z-förmigen Grundrissstruktur hergeleitet ist, ging Anfang der 90er Jahre in städtischen Besitz über und wird als Kulturzentrum genutzt. Die Sanierung wurde in zwei Bauabschnitten durchgeführt.
Im zweiten Bauabschnitt wurde das gesamte Dach abschnittsweise ausgetauscht, die zulässige Personenanzahl im großen Saal durch den Einbau einer neuen Lüftungszentrale auf 1000 Personen erhöht sowie eine Bistroküche und acht Bandprobenräume vorgesehen.
Bei der Prüfung des Gewerks Elektroinstallation durch das Rechnungsprüfungsamt wurde eine Doppelverrechnung von Steckdosen festgestellt. Nach Rückfrage wurde dies von H/E-P und dem beauftragten Ingenieurbüro bestätigt. Die Rückzahlung des überzahlten Betrages von ca. 1.060 Euro durch den Auftragnehmer ist inzwischen erfolgt.
Weitere Feststellungen wurden nicht getroffen.
Veilhofstraße 34 – Hochschule für Musik – Umbau Haus 1 – Heizung
Bei oben genannter Baumaßnahme wurde der Schwerpunkt auf die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung des Gewerks Heizungsinstallation gelegt. Die Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nachträge, der Aufmaße, der Bestandspläne, der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Bei der Prüfung wurden folgende Feststellungen gemacht:
-
Es wurde ein 100 Liter Ausdehnungsgefäß anstatt eines mit 35 Litern abgerechnet,
-
es wurden zwei Heizkörper abgerechnet, die nicht verbaut wurden,
-
es wurde darauf hingewiesen, in den Aufmaßen detaillierte Ortsangaben zu machen, da-
mit die Abrechnung für die Baudienststelle transparent und im Nachhinein gut prüfbar ist.
Die Abweichungen wurden durch das Ingenieurbüro im Auftrag von H geprüft. Der überzahlte Betrag in Höhe von 1.255 Euro wurde von der ausführenden Baufirma zurückerstattet.
Königshammer Straße 64 – Neubau Kiho (3) und Schulerweiterung mit Mittagsbe-
treuung – Elektrotechnische Anlagen
Bei oben genannter Baumaßnahme wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens beim Gewerk Elektrotechnische Anlagen geprüft. Die Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nachträge, der Aufmaße, der Bestandspläne, der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Folgende formale und materielle Feststellungen waren zu treffen:
-
Überzahlung von 1.642 Euro auf Grund einer fehlerhaften Abrechnung,
-
die zur Dokumentation gelieferten Bestandsunterlagen entsprachen nicht der aktuellen
Ausführung,
- die zu den rechnungsbegründenden Unterlagen gehörenden Aufmaße waren nicht im Ori-
ginal vorhanden,
- die Bautagesberichte wurden vom Auftragnehmer nicht nach den in Nr. 8 geltenden zu-
sätzlichen Vertragsbedingungen geführt,
- eine Position wurde nicht nach den geltenden Regeln laut VOB Teil C ausgeschrieben,
was bei der Abrechung zu finanziellen Nachteilen für die Stadt Nürnberg geführt hat.
Bzgl. der materiellen Feststellung wurde empfohlen, den o. g. überzahlten Betrag von der Baufirma zeitnah zurückzufordern, damit die Rückforderungsansprüche nicht verwirkt werden.
Dianaplatz/Nopitschstraße – barrierefreier Umbau der Bushaltestellen
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Die Ausschreibung erfolgte entsprechend dem geltenden Vergaberecht als beschränkte Ausschreibung. Es wurden 11 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 3 Firmen wurden Angebote eingereicht. Den Zuschlag erhielt der günstigste Bieter. Vom Auftragnehmer wurde ein Nachtragsangebot eingereicht, welches von RA/3-VMN geprüft und genehmigt wurde.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsverzeichnis. Materielle Feststellungen waren nicht veranlasst.
Grund- und Mittelschule Insel Schütt – Umgestaltung Spielhof – Freiflächenplanung
Bei oben genannter Maßnahme war geplant insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung des Freiflächenplanung insbesondere im Hinblick auf anrechenbare Kosten sowie Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen.
Die zur Prüfung angeforderten Unterlagen konnten von SÖR/1-G jedoch nicht bereitgestellt werden, da diese nicht auffindbar waren. Erst nach mehrmaliger Nachfrage wurden mehrere Dateien an Rpr gesandt. Zum Vergabeverfahren lagen lediglich die Vergabevorschläge sowohl des Hauptauftrags als auch eines Nachtrags als nicht unterschriebene Word-Dokumente vor, so dass nicht beurteilt werden konnte, ob es sich hier um die endgültigen Dokumente handelt. Der Vertrag lag ebenfalls nur als nicht unterschriebenes Word-Dokument vor, zudem fehlten Angaben über die vorläufig ermittelten anrechenbaren Kosten sowie die Höhe des vorläufigen Honorars. Feststellungen zur Vergabe bzw. Beauftragung waren daher nicht abschließend möglich.
Die Schlussrechnung selbst war nur in der Schlussdokumentation des Landschaftsarchitekten vorhanden. In dieser wurden einige Leistungen über ein Zeithonorar abgerechnet. Ob hierfür eine Beauftragung vorhanden war konnte den übermittelten Unterlagen nicht entnommen werden.
Die von SÖR/1-G aufgestellte Prüfrechnung zum Honorar war rechnerisch nicht zu beanstanden.
Es wurde empfohlen, alle relevanten Unterlagen künftig ordnungsgemäß aufzubewahren und zu archivieren. Auf die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen wurde verwiesen.
Heinickestraße – Spiel- und Bolzplatz Fuchsloch – Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Die Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nachträge, der Aufmaße und der Schlussrechnung. Es wurde insbesondere die ordnungsgemäße Beauftragung der Leistungen und die Abrechnung geprüft.
Die Planung und Bauüberwachung wurde von einem externen Landschaftsplaner, beauftragt gemäß § 39 der HOAI, durchgeführt. Die Ausschreibung erfolgte entsprechend dem geltenden Vergaberecht als Öffentliche Ausschreibung mit der eVergabe. Den Zuschlag erhielt der wenigstnehmende Bieter.
Die Landschaftsbaumaßnahme wurden entsprechend der Planung und den Angaben im Leistungsverzeichnis durchgeführt. Die Aufmaße sind übersichtlich und nachvollziehbar in Inhalt und Verrechnung aufgestellt worden.
Bei der Vergabeinstruktion der Nachträge wurden entfallene Positionen aus dem Leistungsverzeichnis von zusätzlichen Leistungen und geänderten Leistungen abgezogen, so dass die Nachtragsvergabesumme nur die Differenz von zusätzlichen und entfallenen Leistungen darstellte. Gemäß Nr. 6 der zu diesem Zeitpunkt noch geltenden Vergaberichtlinien (VRL) dürfen bei der Ermittlung der Auftragssummen entfallene Positionen nicht abgezogen werden.
Die Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung wurden übersichtlich und in der Reihenfolge des Leistungsverzeichnisses aufgestellt; die Einheitspreise stimmten überein. Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes ergab in der Schlussrechnung einige minimale Korrekturen sowohl nach unten als auch nach oben, die sich im Wesentlichen ausglichen.
Sanierung und Aufwertung Marienbuck/Marienbergpark
Der Marienbergpark zählt zu den größten Parkanlagen Nürnbergs. Die Anlage wird zu jeder Jahreszeit intensiv genutzt. Um den wichtigen Freizeit- Erholungs- und Naturraum aufzuwerten, wurde der Marienbergpark saniert. Die Fußwege, der Aussichtsbereich und die Sitzbereiche waren stark abgenutzt, veraltet und größtenteils nicht mehr funktionsfähig. Die Wege wurden saniert, der Treppenweg zum Aussichtspunkt wurde angepasst und teilweise erneuert.
Umfang der Baumaßnahme:
-
14.000 m² Baumgruppen
-
25.500 m² Landschaftsrasen
-
490 m² Wege
-
2.260 m² bituminöse Beläge
-
1.600 m² Rasenflächen
-
195 m² Treppenanlagen
-
160 m² Asthaufen
-
10 m² Findlinge
-
12 Bänke
-
10 Abfallbehälter
Die erforderlichen Arbeiten wurden ausgeschrieben und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Beauftragung erfolgte mit Schreiben vom 12. Februar 2018 über eine Auftragssumme von 254.122 Euro, abgerechnet wurde die Maßnahme mit 247.333 Euro.
Ein Nachtragsangebot über 5.438 Euro wurde vorgelegt und genehmigt. Begründet war der Nachtrag durch zusätzliche und geänderte Leistungen. Die fachliche Begründung zum Nachtragsangebot war nachvollziehbar, die Preisgestaltung erfolgte auf der Basis der ursprünglichen Kalkulation. Der Nachtrag wurde von der Baudienststelle und dem Vergabemanagement geprüft und war von der Rechnungsprüfung nicht zu beanstanden.
Es wurden lediglich formale Prüfungsfeststellungen getroffen.
2.6.4.5 Begleitende Prüfung
Ziel der begleitenden Prüfung ist es, den Planungs- und Bauprozess von Anfang an zu begleiten und die Verwaltung zu unterstützen, um deren Ergebnisse und Prozesse zu verbessern. Ein zu einem späteren Zeitpunkt anzusetzendes ex-post-Prüfungsverfahren soll so ggf. vermieden werden.
Die begleitende Tätigkeit des Rpr ist durch eine teilnehmende, aber trotzdem außen stehende unabhängige Rolle gekennzeichnet. Sie hebt dabei die Entscheidungs- und Handlungsverantwortung der Verwaltung nicht auf.
Zur Gewährleistung der sachlichen Unabhängigkeit wird Rpr bei keinem Verwaltungsvorgang entscheidend oder mitbestimmend tätig. Im Vordergrund steht die Beratung, bei der zur Unterstützung und Erleichterung von Entscheidungsprozessen und zur Lösung bestimmter Probleme Verhaltens- und Verfahrensempfehlungen abgegeben werden.
Zu Beginn der begleitenden Prüfung wird die Projektleitung über die Rolle des Rpr aufgeklärt. Es wird die regelmäßige Übersendung der Projektprotokolle angefordert, um sich ein Bild über den Fortgang des Projekts zu verschaffen und fallweise über eine Teilnahme an den Projektbesprechungen entscheiden zu können. Weitere Unterlagen werden sukzessive entsprechend dem Prüfungsverlauf angefordert.
Feststellungen, die sich im Zuge der begleitenden Prüfung ergeben, werden unmittelbar und direkt mündlich angesprochen oder per E-Mail mitgeteilt. Die wichtigsten Ergebnisse bzw. Feststellungen werden in einem Zwischen- bzw. Schlussbericht dokumentiert.
Im Prüfungszeitraum wurde folgende Maßnahme begleitend geprüft:
Großreuther Straße / Zugspitzstraße – Neubau Regionalkindergärten – Fachplanung
Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-5)
Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung wurden gemäß GO und RPrO die Baumaßnahmen „Neubau Regionalkindergärten in der Großreuther Str. und in der Zugspitzstraße“ begleitend geprüft. Hier wurde nach den erheblichen Feststellungen bei der Prüfung der Objektplanungsleistung Gebäude analog auch die Ordnungsmäßigkeit der Vergabe und Abrechnung der Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1-5) geprüft.
Materielle Prüfung Honorarabrechnung:
Die anrechenbaren Kosten der Anlagengruppen 1-5 entsprechen denen der Nachtragsvereinbarungen/ Auftragserweiterungen vom jeweils 06.05.2019, auf deren Basis das Honorar gemäß HOAI 2013 zu ermitteln war. Der Rechnungsbetrag der oben aufgeführten geprüften Abschlagsrechnungen wurde jeweils nach den vertraglich vereinbarten Parametern und rechnerisch richtig ermittelt.
Bautagebücher:
Die anstelle des prüfseitig angeforderten Bautagebuchs vorgelegten Aktenvermerke erfüllten die vertraglich vereinbarten Anforderungen nicht. Rpr riet der Baudienststelle darauf zu achten, dass das Ingenieurbüro im weiteren Bauablauf Bautagebücher führt. Andernfalls empfahl Rpr zu prüfen, ob und in wie weit das Honorar aufgrund des fehlenden Bautagebuchs gekürzt werden sollte.
Honorarminderung nach §11 Abs. 3 HOAI – Auftrag für mehrere im Wesentlichen gleiche Gebäude:
Analog zur Vergabe der Objektplanungsleistung Gebäude hat RA/3-Vergabemanagement mit Gutachten jeweils vom 12.02.2019 empfohlen, die Beauftragung für beide Regionalkindergärten in einem Auftrag zusammenzufassen, um für beide Maßnahmen Einsparungen von 50.057 Euro zu erzielen. Hierbei bezog sich RA/3-VMN auf §11 Abs. 3 HOAI, wonach das Honorar bei der zweiten Maßnahme um 50 Prozent bei den Leistungsphasen 1 bis 6 zu mindern ist, wenn es sich beiden Maßnahmen um zwei im Wesentlichen gleiche Gebäude handelt, die im zeitlichen Zusammenhang und unter gleichen baulichen Verhältnissen geplant und errichtet werden. Mit Vermerk vom 18.02.2019 schloss sich Rpr diesen Ausführungen an.
H folgte dieser Empfehlung nicht, so dass analog der Objektplanungsleistung Gebäude eine getrennte Beauftragung für beide Maßnahmen erfolgte. Der reduzierte Arbeitsaufwand beim externen Ingenieurbüro, der sich durch die Wiederholung der Planung ergibt, wurde lediglich durch vertragliche Vereinbarung der Minderung der Prozentsätze der Leistungsphasen 1-3 bei beiden Aufträgen gewürdigt.
Im Rpr-Vermerk zur Prüfung der Objektplanungsleistung vom 16.06.2020 wurde bereits ausführlich dargelegt, dass es sich nach Auffassung von Rpr bei den beiden Regionalkindergärten um Serienbauten handelt. Hierfür wurden die beiden Maßnahmen intensiv miteinander verglichen und keine wesentlichen Abweichungen festgestellt. Das externe Ingenieurbüro hatte aus Sicht Rpr insbesondere auch in den Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) Einspareffekte dadurch, dass es seine Planungen abgesehen von Anlagegruppe 2 für beide Maßnahmen verwenden konnte. Die Reduzierungen, die in der Bewertung der Leistungsphasen 1-3 bei beiden Verträgen bereits vorgenommen wurden, bildeten diese Einspareffekte nach Auffassung von Rpr nicht ausreichend ab.
Aus der Sicht von Rpr ergab sich unter Anwendung des §11 Abs. 3 HOAI eine Honorarminderung i. H. von 36.683 Euro im Vergleich zum tatsächlich beauftragten Umfang. Daher empfahl Rpr dem H in Verhandlungsgespräche mit dem externen Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung zu treten, um diese Honorarminderung zu erzielen.
Lt. Stellungnahme H vom 26.01.21 wurde ein Verhandlungsgespräch geführt. Hierbei wurde einvernehmlich mit dem externen Ingenieurbüro eine Honorarminderung von 9.835 Euro durch Reduzierung der Leistungspunkte in der Leistungsphase 5 erzielt.
2.6.5 Beteiligungsunternehmen
Technische Prüfung bei der Flughafen Nürnberg GmbH
Rpr prüft auftragsgemäß Vergaben und Rechnungen bei der Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) ab festgelegten Werten. Die Prüfung erfolgt vor Genehmigungserteilung bzw. Auszahlung.
Im Geschäftsjahr 2020 fielen insgesamt 11 Stunden für die Prüfung an.
Vergaben VOB
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf FNG insgesamt 2 VOB-Vergaben in Höhe von rund 4,53 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht veranlasst.
Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG-K)
Die WBG-Kommunal GmbH (WBG-K) wurde von der Stadt Nürnberg beauftragt, die Baubetreuung für zahlreiche Projekte, deren Fertigstellung bis 31.12.2022 beabsichtigt ist, zu übernehmen. Für die
Vergaben VOB
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf die WBG-K insgesamt 10 VOB-Vergaben in Höhe von rund 10,22 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen pri-
vaten Rechts
Rechtsgrundlagen für die Prüfung der Betätigung der Stadt Nürnberg bei Unternehmen in Rechtsformen des privaten Rechts sind Art. 94 und 106 Abs. 4 GO.
Nach Art. 94 Abs. 3 GO ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Absatz 1 Nr. 5 dieses Artikels, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.
Im Beteiligungsbericht des Referats für Finanzen, Personal und IT wird dem Art. 94 Abs. 3 GO grundsätzlich Rechnung getragen. Der aktuelle Beteiligungsbericht gibt die Entwicklung für das Wirtschaftsjahr 2019 wieder. Der Beteiligungsbericht 2021, der die Entwicklung für das Wirtschaftsjahr 2020 darstellt, befindet sich in Arbeit. Die Fertigstellung ist für den Dezember 2021 geplant.
Im Prüfungszeitraum 2020 war die Stadt Nürnberg an folgenden Unternehmen beteiligt:
2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen
| Nr. | Unternehmen | Stand 31.12.2020 | Beteiligung Stadt Nürnberg in % | |
|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | ||||
| Kapitalanteil Stadt Nürn- | ||||
| berg in Euro | ||||
| 1 | Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) | 204.200.000 204.200.000 | 100,0 | |
| 2 | noris inklusion gemeinnützige GmbH | 2.759.4425 2.759.442 | 100,0 | |
| 3 | Klee-Center GmbH, Existenzgründerzentrum | 430.000 430.000 | 100,0 | |
| 4 | Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH | 100.000 100.000 | 100,0 | |
| 5 | Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäfti- gungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg | 25.600 25.600 | 100,0 | |
| 6 | NürnbergStift Service GmbH Nürnberg | 25.000 25.000 | 100,0 | |
| 7 | NOA.kommunal GmbH | 25.000 25.000 | 100,0 | |
| 8 | wbg Immohold Verwaltungs-GmbH | 25.000 25.000 | 100,0 | |
| 9 | Projektentwicklungsgesellschaft St. Leon- hard-Nord mbH Siedlungsmodell Nürnberg | 25.565 24.261 | 94,9 | |
| 10 | IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürn- berg-Fürth-Erlangen GmbH | 35.500 20.000 | 56,3 | |
| 11 | wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen | 12.600.000 7.042.140 | 55,9 | |
| 12 | Flughafen Nürnberg GmbH | 43.124.000 21.562.000 | 50,0 | |
| 13 | NürnbergMesse GmbH | 100.204.900 50.071.750 | 49,9 |
Beteiligung Stadt
Nürnberg in %
5 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 5.397.000 DM, da noch keine Umstellung auf Euro erfolgt ist.
Abschlussprüfungen und -ergebnisse 2020
| Nr. | Unternehmen | Beauftragte Prüfungs- gesellschaft | Zeitpunkt der | Jahresergebnis in TEuro6 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Berichtserstel- | |||||
| lung | |||||
| 1 | Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) mit Organge- sellschaften | ||||
| Städt. Werke Nürnberg GmbH (StWN) | Deloitte GmbH Wirt- schaftsprüfungs-gesell- schaft | 15.04.2021 | +10.465 (+64.311) | ||
| N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg (N-ERGIE AG) | Deloitte GmbH Wirt- schaftsprüfungs-gesell- schaft | 03.03.2021 | +121.965 (+126.768)7 | ||
| VAG Verkehrs-Aktiengesell- schaft Nürnberg (VAG) | Deloitte GmbH Wirt- schaftsprüfungs-gesell- schaft | 08.04.2021 | -89.463 (-76.401) | ||
| Fränk. Energie-Gesellschaft mbH, Nürnberg (FEG) | Keine Prüfung des Jah- resabschlusses8 | -1 (-2) |
Beauftragte Prüfungs-
gesellschaft
Jahresergebnis
in TEuro6
Zwischen der StWN und ihren Tochtergesellschaften N-ERGIE AG, VAG sowie FEG bestehen Ergebnisabführungsverträge. Diese sehen die Abführung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses bzw. die Übernahme eines eventuell bestehenden Jahresfehlbetrages vor. Da die StWN an der N-ERGIE jedoch nur mit 60,2 % beteiligt ist, garantiert die StWN der außenstehenden Gesellschafterin Thüga AG eine angemessene Ausgleichszahlung nach § 304 Abs. 2 S. 1 AktG.
Zwischen der StWN als Organträgerin sowie den Organgesellschaften N-ERGIE, VAG und FEG bestehen zudem körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaften.
Aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge wird das Jahresergebnis der StWN maßgeblich von den erwirtschafteten Ergebnissen der Tochtergesellschaften N-ERGIE AG und VAG beeinflusst.
Ergebnisermittlung der StWN: 2020 2019
TEUR TEUR
Aufgrund EAV abgeführter Gewinn der N-ERGIE AG +72.349 (+69.684) Aufgrund EAV übernommene Verluste der VAG -89.463 (-76.401) Aufgrund EAV übernommene Verluste der FEG -1 (-2) Eigenes Ergebnis StWN +27.580 (+71.030)
| +10.465 | (+64.311) |
|---|
Jahresergebnis der StWN
6 Jahresergebnis vor Ergebnisabführung und Ergebnisverwendung, Ergebnisse 2019 in Klammern 7 Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung/-verwendung und Ausgleichszahlung an Thüga AG 8 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf eine Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet. Derzeit betreibt die Gesellschaft lediglich Vermögensverwaltung.
Die StWN erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 10,5 Mio. Euro. Da die StWN als geschäftsleitende Konzernholding tätig ist, ist ihr Ergebnis weitestgehend von den Ergebnisabführungen der Tochtergesellschaften N-ERGIE und VAG bestimmt.
Der Jahresüberschuss 2020 setzt sich zusammen aus den übernommenen Gewinnen und Verlusten der Tochtergesellschaften in Höhe von -17,1 Mio. Euro (i.Vj.: -6,7 Mio. Euro) und dem eigenen Ergebnis der StWN in Höhe von 27,6 Mio. Euro (i.Vj.: 71,0 Mio. Euro). Auch in 2020 ist das eigene Ergebnis der StWN maßgeblich von der Veräußerung weiterer wbg-Anteilen an die Stadt Nürnberg beeinflusst. Aus dieser konzerninternen Veräußerung wurde in 2020 ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 27,9 Mio. Euro erzielt (i.V.: 72,9 Mio. Euro).
Das Jahresergebnis der N-ERGIE AG betrug vor Ergebnisverwendung 122,0 Mio. Euro. Davon wurden gemäß Ergebnisabführungsvertrag 72,3 Mio. Euro an die StWN abgeführt. Weitere 31,7 Mio. Euro flossen als Ausgleichszahlung an die Thüga AG als außenstehende Aktionärin. Der verbleibende Jahresüberschuss der N-ERGIE AG in Höhe von 18,0 Mio. Euro wurde mit Zustimmung der StWN in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Jahresergebnis vor Betriebsabführung um 4.803 TEuro bzw. 3,8 % vermindert. In 2020 sind die Beschaffungskosten, insbesondere für Strom und Fernwärme, deutlich gestiegen. Diese konnten aber teilweise an die Kunden weitergegeben werden, so dass sich trotz einer mengenmäßigen Reduzierung die Umsatzerlöse erhöhten. Zugleich reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr der Personalaufwand deutlich (-31,3 %) aufgrund eines Teilbetriebsübergangs auf die N-ERGIE Netz.
Das Defizit der VAG beläuft sich in 2020 auf 89,5 Mio. Euro und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 13,01 Mio. Euro verschlechtert. Aufgrund der Corona-Pandemie kam es zu einem Einbruch bei den Fahrgastzahlen um rd. 20 %, wodurch sich auch die Umsatzerlöse entsprechend reduzierten. Durch Zahlungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm konnten die Einnahmeausfälle in 2020 aber weitgehend kompensiert werden. Die Erträge reduzierten sich damit in Summe um rd. 5,3 Mio. Euro. Zugleich erhöhten sich die Aufwendungen, insbesondere für Material und Personal, um rd. 8,4 Mio. Euro.
| Nr. | Unternehmen | Beauftragte Prüfungs- gesellschaft | Zeitpunkt der | Jahresergebnis in TEuro9 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Berichtserstel- | |||||
| lung | |||||
| 2 | noris inklusion gemeinnüt- zige GmbH | Dr. Ernst Beck Wirt- schaftsprüfer | 08.06.2021 | -344 (-734) | |
| 3 | Klee-Center GmbH, Exis- tenzgründerzentrum | TaXPerts Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft | 10.08.2021 | +15 (+42) | |
| 4 | Stadion Nürnberg Betriebs- GmbH | Curacon GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesell- schaft | 10.03.2021 | -124 (+262) | |
| 5 | Noris-Arbeit (NOA) gemein- nützige Beschäftigungsge- sellschaft mbH der Stadt Nürnberg | Auretax GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesell- schaft | 12.08.2021 | -751 (+36) |
Beauftragte Prüfungs-
gesellschaft
Jahresergebnis
in TEuro9
9 Es handelt sich um Ergebnisse vor Verlustübernahme. Ergebnisse 2019 in Klammern.
| Nr. | Unternehmen | Beauftragte Prüfungs- gesellschaft | Zeitpunkt der | Jahresergebnis in TEuro9 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Berichtserstel- | |||||
| lung | |||||
| 6 | NürnbergStift Service GmbH Nürnberg | Solidaris Revisions- GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft Steuer- beratungsgesellschaft | 07.07.2021 | +11 (+8) | |
| 7 | NOA.kommunal GmbH | Auretax GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesell- schaft | 02.07.2021 | +271 (+175) | |
| 8 | wbg Immohold Verwaltungs- GmbH | Keine Prüfung des Jah- resabschlusses10 | +1 (+1) | ||
| 9 | Projektentwicklungsgesell- schaft St. Leonhard-Nord mbH Siedlungsmodell Nürn- berg | Keine Prüfung des Jah- resabschlusses11 | -16 (-16) | ||
| 10 | IGZ Innovations- und Grün- derzentrum Nürnberg-Fürth- Erlangen GmbH | Christian Kachelmann Wirtschaftsprüfer aus der Kanzlei Fischer & Partner GbR | 09.04.2021 | +83 (+101) | |
| 11 | wbg Nürnberg GmbH Immo- bilienunternehmen | GdW Revision AG Wirt- schaftsprüfungsgesell- schaft Steuerberatungs- gesellschaft | 16.04.2021 | +16.198 (+14.829) | |
| 12 | Flughafen Nürnberg GmbH | PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirt- schaftsprüfungsgesell- schaft Steuerberatungs- gesellschaft | 29.03.2021 | -41.210 (+3.009) | |
| 13 | NürnbergMesse GmbH | Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Steuerbera- tungsgesellschaft | 17.05.2021 | -57.811 (+2.002) |
Beauftragte Prüfungs-
gesellschaft
Jahresergebnis
in TEuro9
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte in allen Betriebsstätten der noris inklusion gemeinnützige GmbH nur eingeschränkt produziert und gearbeitet werden. Dennoch wurde mit - 344 TEuro ein nur etwa halb so hoher Verlust wie im Vorjahr (-734 TEuro) ausgewiesen. Diese Ergebnisverbesserung liegt maßgeblich darin begründet, dass viele Aufwandspositionen auf den Prüfstand gestellt wurden. Insbesondere eingeplante Instandsetzungsaufwendungen, Ersatz von Ausstattungen und Materialbezug wurden in 2020 nicht getätigt bzw. in die Folgejahre verschoben. Zugleich konnten Erlöse aus Versicherungs- und Wirtschaftshilfen vereinnahmt werden. Neu gegründet wurde in 2020 die noris inklusion kommunal GmbH als 100%-ige Tochtergesellschaft. Diese bietet Bürodienstleistungen, Druck- und Druckweiterverarbeitung sowie Mailings und Grünflächenpflege an.
10 Für ihre Tätigkeit erhält die Gesellschaft die vereinbarte Haftungsvergütung sowie den gesellschaftsvertraglich vereinbarten Aufwendungsersatz. Auf eine Prüfung des Jahresabschlusses wurde aufgrund Geringfügigkeit verzichtet. 11 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf die Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet.
Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr weist die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH einen Jahresverlust in Höhe von -124 TEuro aus. Der Verlust ist maßgeblich durch die starken Beschränkungen der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie verursacht, wodurch es der Gesellschaft kaum möglich war, Veranstaltungen durchzuführen.
Die Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresverlust in Höhe von 751 TEuro. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen der wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten haben sich die Umsatzerlöse stark rückläufig entwickelt, während die Kosten nicht in gleicher Weise verringert werden konnten. Des Weiteren wurden infolge der Schlussabrechnung für 2020 durch das Jobcenter Nürnberg Zuschüsse nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in Höhe von 896 TEuro zurückgefordert. Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird eine weitere Rückforderung in Höhe von rd. 140 TEuro erwartet. Beide Rückforderungen sind in 2020 ergebnismindernd berücksichtigt. Infolgedessen ist die Gesellschaft zum 31.12.2020 bilanziell überschuldet. Sie weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 434 TEuro aus. Die Geschäftsführung hat infolgedessen die insolvenzrechtliche Überschuldung analysiert. Demnach verfügt die Gesellschaft über ausreichende liquide Mittel, auch aufgrund der Betriebsmittelkreditvereinbarung über bis zu 9 Mio. Euro mit der Stadt Nürnberg. Die Geschäftsführung geht trotz der weiterhin bis zum 31. Dezember 2021 bestehenden bilanziellen Überschuldung nicht von einer insolvenzrechtlichen Überschuldung aus.
Die NOA.kommunal GmbH ist für die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe tätig. Dabei erbringt sie sog. Jedermannstätigkeiten. In 2020 erwirtschaftete die NOA.kommunal GmbH einen Jahresüberschuss von 271 TEuro (i.Vj.: 175 TEuro). Damit erhöhte sich der Jahresüberschuss gegenüber dem Vorjahr deutlich (+ 54,8 %). Auch die Umsatzerlöse liegen mit 5,4 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2020 erneut höher als im Vorjahr (4,9 Mio. Euro). Darin enthalten sind Personalkostenzuschüsse von rd. 2,8 Mio. Euro.
In 2020 erhöhte sich die unmittelbare Beteiligung der Stadt Nürnberg an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg) erneut. Mit Vertrag vom 13.03.2020 und wirtschaftlicher Wirkung zum 01.04.2020 erwarb die Stadt Nürnberg weitere 4,32 % von der StWN, so dass sie nunmehr mit 55,89 % an der wbg beteiligt ist. Wie in den Vorjahren erzielte die wbg auch in 2020 einen Jahresüberschuss. Dieser belief sich auf 16,2 Mio. Euro und ist damit um 1,4 Mio. Euro höher als im Vorjahr. Die Corona-Pandemie hatte keinen signifikanten Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- Ertragslage der wbg.
Die Flughafen Nürnberg GmbH weist in 2020 einen Jahresverlust in Höhe von 41,2 Mio. Euro aus. Im Vorjahr konnte noch ein Jahresgewinn in Höhe von 3,0 Mio. Euro erwirtschaftet werden. Hauptursache ist der deutliche Rückgang der Passierzahlen, von 4,1 Mio. in 2019 auf nur noch 917 Tsd. in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie. Das Passiervolumen war damit um ca. 77,7 % rückläufig, die Umsatzerlöse haben sich halbiert. Zwar sollen die Ausfälle auf Grundlage der Bundesrahmenregelung teilweise Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses kompensiert werden. Da allerdings in 2020 noch kein Zuschussbescheid ergangen war, konnten die erwarteten Ausgleichszahlungen in Höhe von rd. 14 Mio. Euro in 2020 noch nicht abgebildet werden. Zur Verbesserung der Liquiditätssituation haben die Gesellschafter der Flughafen Nürnberg GmbH Fremdkapital zur Verfügung gestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern erhöhten sich somit in 2020 durch die Aufnahme eines Darlehens beim Freistaat Bayern in Höhe von 20 Mio. Euro sowie durch die Inanspruchnahme einer Kreditlinie der Stadt Nürnberg in Höhe von 18 Mio. Euro. Darüber hinaus werden in den Folgejahren, ab 2021, auch Zuführungen in das Eigenkapital durch die Gesellschafter – Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg – erfolgen.
Die Messewirtschaft war in 2020 durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Dies hatte auch Auswirkungen auf die NürnbergMesse GmbH.
Gegenüber 2018, das aufgrund turnusmäßiger Messezyklen vergleichbar ist, sanken die Umsatzerlöse um 188,0 Mio. Euro auf nur noch 82,3 Mio. Euro. Dies entspricht einem Rückgang von 70,0 %. Zwar waren in 2020 auch digitale Formate entwickelt worden. Diese konnten aber die Umsatzeinbußen aufgrund des Ausbleibens von Präsenzveranstaltungen nur zu geringen Teilen kompensieren. Das Jahresergebnis reduzierte sich in 2020 auf -57,8 Mio. Euro. Gegenüber 2018 bedeutet dies einen Rückgang von -305,1 %. Damals war noch ein Jahresüberschuss in Höhe von 28,2 Mio. Euro erwirtschaftet worden.
Feststellung gemäß §§ 53 und 54 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Den vorliegenden Abschlussprüfungsberichten ist zu entnehmen, dass alle Prüfungen unter Beachtung der Erfordernisse des § 53 HGrG erfolgten. Die Abschlussprüfer bestätigten, dass die Prüfungen nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG keine Besonderheiten ergeben haben, die nach ihrer Auffassung Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gegeben hätten. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist bei allen o. g. Gesellschaften das Unterrichtungs- und Informationsrecht nach § 54 HGrG eingeräumt.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Die öffentliche Zweckerfüllung der kommunalen Unternehmen ermöglicht nicht immer ein kostendeckendes Wirtschaften oder das Erzielen von Gewinnen. Die Pflicht zur wirtschaftlichen Führung der Unternehmen ist hiervon unberührt.
In der folgenden Aufstellung werden die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt dargestellt, die sich aus den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu obigen Unternehmen ergeben12. Dabei konzentriert sich die Aufstellung aus Wesentlichkeitsgründen auf Kapiteleinlagen und Verlustübernahmen13. Soweit Unternehmen Gewinne erzielen, wirken sich diese auf den Haushalt regelmäßig nicht aus, da sie in den Unternehmen verbleiben. Dargestellt ist das jeweilige Haushaltsjahr der Stadt Nürnberg. Die in der Tabelle angegebenen Werte spiegeln die Zahlungsflüsse zwischen der Stadt Nürnberg und den Unternehmen wider.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt:
| Nr. | 2020 | 2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | in TEuro | ||||
| 1. | Verlustübernahmen | 805 | 455 | ||
| noris inklusion, gemeinnützige GmbH | 805 | 455 | |||
| 2. | Kapitaleinlagen | 10.000 | 10.000 | ||
| Nürnberg Messe GmbH | 10.000 | 10.000 | |||
| Summe | 10.805 | 10.455 |
12 Da nur die Unternehmen nach § 53 HGrG betrachtet werden, sind in der Aufstellung Zahlungen an die Eigenbetriebe sowie an das Staatstheater Nürnberg nicht enthalten. 13 Zuschüsse bleiben außer Betracht, da diese meist projektbasiert sind und die Förderung einer Vielzahl von Einzelprojekten umfasst.
Die Verlustausgleichszahlung betrifft den Verlust der noris inklusion gemeinnützige GmbH des Jahres 2018 und beinhaltet auch den Verlust des BUNI Kultur- und Freizeittreffs14 in Höhe von 63 TEuro. Die Kapitaleinlage in die NürnbergMesse GmbH resultiert aus dem Konsortialvertrag von 2017. Darin haben sich die beiden Hauptgesellschafter Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg verpflichtet, jeweils 100 Mio. Euro, verteilt auf zehn Jahre, in die der NürnbergMesse GmbH einzulegen. Ziel ist die Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums und der künftigen Immobilieninvestitionen (Modernisierung der Hallen und der Geländeinfrastruktur). Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden die für 2026 und 2027 geplanten Einlagen auf die Jahre 2021 und 2022 vorgezogen.
2.7.2 Sonstige Beteiligungen
| Nr. | Unternehmen | Stand 31.12.2020 | Beteiligung Stadt Nürn- berg in % | |
|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | ||||
| Kapitalanteil Stadt Nürnberg | ||||
| in Euro | ||||
| 1 | wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH | 25.000 12.250 | 49,0 | |
| 2 | GkF Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH | 25.000 8.750 | 35,0 | |
| 3 | Hafen Nürnberg – Roth GmbH | 1.535.000 291.650 | 19,0 | |
| 4 | Zollhof Betreiber GmbH | 100.000 8.000 | 8,0 | |
| 5 | EnergieRegioN GmbH | 25.000 1.250 | 5,0 | |
| 6 | Landesgewerbeanstalt Bayern | 5.246.938 59.075 | 1,1 | |
| 7 | afk – Aus- und Fortbildungskanäle GmbH für elektronische Medien | 25.565 256 | 1,0 | |
| 8 | WISO-Führungskräfte-Akademie Nürnberg (WFA) Gemeinnützige Trägergesellschaft mbH | 102.258 767 | 0,8 | |
| 9 | Partnerschaften Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH | k.A. 2.500 | 0,1 | |
| 10 | Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) GbR | k.A.15 | 50,0 |
Beteiligung
Stadt Nürn-
berg in %
Die wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg-B) ist vorwiegend mit der Bewirtschaftung von eigenen Immobilien sowie im Bauträgergeschäft tätig. Dabei werden die Geschäfte im Rahmen der Geschäftsbesorgung von der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen übernommen, die die verbleibenden 51 % der Anteile hält. In 2020 erzielte wbg-B ein Jahresergebnis von 1.287 TEuro (i.Vj. -485 TEuro). Mit Vertrag vom 03.08.2020 haben die Gesellschafter
14 Bei dem Freizeittreff BUNI handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung der noris inklusion gemeinnützige GmbH und der Lebenshilfe Nürnberg. 15 Aufgrund der Rechtsform ist kein gezeichnetes Kapital vorhanden.
im Geschäftsjahr 2020 Sach- und Bareinlagen von insgesamt 32,3 Mio. Euro in die Gesellschaft eingebracht.
Das Kunst- und Kulturpädagogische Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) wird gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in der Rechtsform der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) betrieben, Gesellschafter sind jeweils zur Hälfte die Stadt Nürnberg und die öffentlich-rechtliche Stiftung „Germanisches Nationalmuseum“.
2.8 Auftragsprüfungen
2.8.1 Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. (EMN)
Prüfungsbericht vom 01.07.2021
Die Europäische Metropolregion ist eine öffentlich-rechtliche Gemeinschaft eigener Art (Sui generis). Mit Satzung vom 07.05.2014 wurde diese Gemeinschaft durch den Verein EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. ergänzt. Alle Finanzgeschäfte werden seit 01.01.2015 vom Verein EMN e.V. abgewickelt. Der Jahresabschluss für den Verein vom 01.01.2020 – 31.12.2020 wurde von einem Steuerberater aufgestellt. Dieser ist für die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.01.2020 bis 31.12.2020 verantwortlich. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.11.2016 wurde die Rechnungsprüfung von den Rechnungsprüfungsämtern des Landratsamtes Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg durchgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vereins schließt mit einem Plus in Höhe von rund 63 TEuro ab.
Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2020 ordnungsgemäß erstellt worden ist. Eine ordnungsgemäße Haushaltsführung des Vereins EMN e.V. wurde bestätigt.
2.8.2 Haus der Heimat e.V.
Prüfung des Verwendungsnachweises
Prüfungsbericht vom 07.05.2021
Das Haus der Heimat e.V. (HdH) in Nürnberg erhält für seinen laufenden Betrieb Zuwendungen vom Freistaat Bayern, ausgereicht durch das Haus des Deutschen Ostens (HDO) und der Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit. Der Bezirk Mittelfranken gewährt dem Verein einen Zuschuss.
Gem. Nr. 1.4 zu Art. 44 BayHO wurde deshalb zwischen den Zuwendungs- bzw. Zuschussgebern vereinbart, dass die Prüfung des Verwendungsnachweises mit Zustimmung des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durchgeführt wird.
Die Prüfung erfolgte in ausgewählten Stichproben und orientierte sich schwerpunktmäßig an den Vorgaben des staatlichen Zuwendungsrechts (ANBest-I). Das Prüfungsergebnis wurde mit dem Haus des Deutschen Ostens abgestimmt.
Im Jahr 2020 hat das HdH folgende Zuwendungen und Zuschüsse erhalten:
| Art der | Zuwendungs- | Betrag | |
|---|---|---|---|
| Zuwendungsgeber | |||
| Zuwendung | bescheid vom | Euro | |
| Freistaat Bayern – Haus des deutschen Ostens | institutionell | 16.11.2020 | 170.000 |
| Bezirk Mittelfranken | institutionell | 09.07.2020 | 25.600 |
| Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit | institutionell | 23.01.2019 | 79.500 |
Darüber hinaus fördert die Stadt Nürnberg den Betrieb des HdH durch die direkte Übernahme der Erbbaukosten (rd. 29.000 Euro jährlich).
Das HdH selbst erwirtschaftete 2020 sonstige Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Raummieten u.ä.) in Höhe von rund 30.000 Euro.
Die Gesamtausgaben des HdH betrugen im Jahr 2020 rund 305.000 Euro.
Die Verwendungsnachweisprüfung bzw. die Prüfung der Haushaltsführung des HdH führte zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
- Die Angaben des Verwendungsnachweises 2020 stimmen mit den Büchern und Belegen
überein.
- Aus den geprüften Unterlagen haben sich keine Hinweise ergeben, die auf eine nicht
zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen und Zuschüsse für das Jahr 2020 schließen ließen.
- Stichprobenprüfungen ergaben im Übrigen, dass sich die Ausgaben insgesamt in einem
angemessenen Rahmen bewegt haben.
2.8.3 Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlan-
gen GmbH (IGZ)
Prüfungsbericht vom 19.10.2021
Mit Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen vom 19.02.1987 und 24.10.1989 wurde dem Rechnungsprüfungsamt die Prüfung der „Einhaltung der öffentlichen Haushaltsvorschriften“ übertragen.
Für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 wurde mit Bericht vom 19.10.2021
-
eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Wirtschaftsführung,
-
eine den dienstvertraglichen Regelungen entsprechende Bezahlung der Mitarbeiter und
-
die Einhaltung der Prüfung der Jahresabschlüsse unter Berücksichtigung von § 53 HGrG
durch den Wirtschaftsprüfer
festgestellt.
Zusammenfassend konnte nach pflichtgemäßer Prüfung bestätigt werden, dass die Gesellschaft die öffentlichen Haushaltsvorschriften eingehalten hat.
2.8.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV)
Prüfungsbericht vom 22.04.2021
Zweck des Verbandes ist die Verwirklichung der in Artikel 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes genannten Ziele und Grundsätze. Dabei widmet er sich der Durchführung und Förderung von landschaftspflegerischen- und gestalterischen Maßnahmen, die aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege veranlasst sind.
Mitglieder des Verbandes sind natürliche und juristische Personen, die sich zu den Zielen und Aufgaben des Vereins bekennen (§ 5 der Satzung).
Seit dem Jahr 2007 besteht die Forderung der Regierung von Mittelfranken, sich der öffentlichen Rechnungsprüfung zu unterwerfen. Hintergrund ist eine höhere Anforderung der EU- Kommission bezüglich der Anerkennung der Eigenmittel der Landschaftspflegeverbände als „öffentliche Mittel“.
Fortan ersucht der Landschaftspflegeverband Nürnberg Herrn OBM, die jährliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zu gestatten.
So hat auf Bitte des Landschaftspflegeverbandes vom 24.02.21 Herr OBM zugestimmt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Prüfung der Jahresrechnung 2020 vornimmt.
Die Prüfung erstreckte sich auf den Haushaltsplan und die Jahresrechnung mit den entsprechenden Anlagen. Die Jahresrechnung 2020 wurde ordnungsgemäß erstellt. Sie schließt mit Einnahmen von 151.156,85 Euro und Ausgaben von 163.224,57 Euro ab.
Die Rücklagen verringerten sich in Höhe des Saldos von 12.067,72 Euro auf 85.664,86 Euro.
Letztlich konnte mit Bericht vom 22.04.2021 wiederum die Ordnungsmäßigkeit der Finanzen bzw. der Geschäftsführung bestätigt werden.
2.8.5 Mittelfränkisch-schwäbischer Zweckverband ehemalige
Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg
Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 – 2020
Prüfungsbericht vom 14.07.2021
Mit Wirkung vom 01.08.1999 wurde durch den Zusammenschluss des Meistersinger-Konservatoriums in Nürnberg und des Leopold-Mozart-Konservatoriums in Augsburg die Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg errichtet. Aufgabe des Mittelfränkisch-schwäbischen Zweckverbandes war die Trägerschaft der Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg. Die Trägerschaft umfasste die Finanzierung des laufenden Betriebes.
Zwischen dem Mittelfränkisch-schwäbischen Zweckverband Hochschule für Musik Nürnberg- Augsburg und dem Freistaat Bayern ist zum 01.01.2008 eine Übernahmevereinbarung abgeschlossen worden. Danach wurde die Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg zum 01.01.2008 verstaatlicht. Der Freistaat Bayern übernahm das zum 31.12.2007 beschäftigte Personal des Zweckverbandes. Damit erfolgten seit dem 01.01.2008 keine staatlichen Zuwendungen mehr an den Zweckverband. Dessen Aufwendungen sind seit dem Zeitpunkt der Verstaatlichung daher stark gesunken.
Die Hauptaufgabe des Zweckverbandes besteht nach der Verstaatlichung in der Abwicklung der Pensionsumlagezahlungen und der Beihilfezahlungen der bisher beim Zweckverband beschäftigten Beamten sowie in der Abwicklung der Aufwendungen für die Geschäftsstelle und der Verbandsräte. Zur Vermeidung von Versorgungslücken erhält der Zweckverband eine Abwicklungsmitgliedschaft bei der Versorgungskammer Bayern für seine Beamten aufrecht. Bis zu seiner Auflösung führt der Zweckverband den Namen „Mittelfränkisch-schwäbischer Zweckverband ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg“.
Entsprechend § 16 Abs. 1 Hochschulzweckverbandssatzung (HZS) wird der Zweckverband seit 1. August 1999 teilweise nach den Vorschriften über die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe geführt. In § 16 Abs. 1 Satz 2 HZS wurde in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg (Rpr) und der Rechtsaufsicht der Verzicht auf die Bildung von Pensionsrückstellungen festgeschrieben.
Gemäß § 18 der Hochschulzweckverbandssatzung (i. d. F. der 7. Änderung vom 14.02.2003) wird die Prüfung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes durch zwei von der Verbandsversammlung zu bestimmende Verbandsräte vorbereitet, die nicht Mitglieder des Verbandsausschusses sind. Die Verbandsräte bedienen sich der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Nürnberg und der Stadt Augsburg im zweijährigen Wechsel als Sachverständige zur Prüfung des Jahresabschlusses, beginnend ab dem 1. August 1999 mit Rpr. Eine Abschlussprüfung nach Art. 107 GO entfällt.
Aufgrund der Änderung der Hochschulzweckverbandssatzung vom 20.03.2019 erfolgte eine neue Festlegung bezüglich des Wirtschaftsjahres, da die bisherige Handhabung (Schuljahr anstatt Kalenderjahr) nicht mehr beibehalten werden muss. Im Rahmen dieser Umstellung begann das Wirtschaftsjahr 2019 am 01.10.2019 und endete folglich bereits nach drei Monaten am 31.12.2019. Das Wirtschaftsjahr 2020 entspricht somit dem Kalenderjahr.
Die Jahresabschlussprüfungen der Wirtschaftsjahre vom 01.10.2019 bis 31.12.2019 und vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 wurden von Rpr vorgenommen.
Die beiden Jahresabschlüsse wurden erst im Juni 2021 vorgelegt. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Aufstellung der Jahresabschlüsse innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres wurde erstmalig für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 eingehalten. Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlüsse unter Einbeziehung der Buchführung und der Lageberichte. Einen zusätzlichen Schwerpunkt der Prüfung bildete die Einhaltung der Haushaltssatzungen für die beiden Wirtschaftsjahre sowie die Umsetzung der Prüfungsfeststellungen aus den Vorjahren. Die Prüfung wurde mit Bericht vom 14.07.2021 abgeschlossen.
Nachfolgend wurden die Bilanzwerte der beiden geprüften Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 und zum 31.12.2020 sowie die Bilanzwerte des Jahresabschlusses zum 30.09.2019 dargestellt.
| Strukturbilanz | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 30.09.2019 | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TEuro | % | TEuro | % | TEuro | % | ||||||||
| AKTIVA | |||||||||||||
| Langfristig | |||||||||||||
| Anlagevermögen | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | |||||||
| Kurzfristig | |||||||||||||
| Forderungen an | |||||||||||||
| Verbandsmitglieder | 4 | 1,6 | 4 | 1,1 | 22 | 7,6 | |||||||
| Sonstige Forderungen | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | |||||||
| Flüssige Mittel | 240 | 98,4 | 367 | 98,9 | 267 | 92,4 | |||||||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | |||||||
| Summe Aktiva | 244 | 100,0 | 371 | 100,0 | 289 | 100,0 | |||||||
| PASSIVA | |||||||||||||
| Langfristig | |||||||||||||
| Rücklagen | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | |||||||
| Gewinn-/Verlustvortrag | 146 | 59,8 | 140 | 37,8 | 138 | 47,7 | |||||||
| Jahresgewinn/-verlust | -79 | -32,4 | 6 | 1,6 | 2 | 0,7 | |||||||
| Eigenkapital | 67 | 27,4 | 146 | 39,4 | 140 | 48,4 | |||||||
| Kurzfristig | |||||||||||||
| Rückstellungen | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | |||||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | |||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | |||||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Verbandsmitglieder | 161 | 66,0 | 209 | 56,3 | 133 | 46,0 | |||||||
| sonstige Verbindlichkeiten | 16 | 6,6 | 16 | 4,3 | 16 | 5,6 | |||||||
| Summe Passiva | 244 | 100,0 | 371 | 100,0 | 289 | 100,0 |
Gegenüber dem Vorjahr (30.09.2019) erhöhte sich die Bilanzsumme zum 31.12.2019 um 82 TEuro auf 371 TEuro. Zum 31.12.2020 nahm die Bilanzsumme wieder um 127 TEuro auf 244 TEuro ab. Die Veränderungen in den beiden Wirtschaftsjahren betreffen auf der Aktivseite die liquiden Mittel und auf der Passivseite vor allem entsprechende Verbindlichkeiten gegenüber den Zweckverbandsmitgliedern.
Der jährlich benötigte Finanzbedarf war im Gegensatz zu den Vorjahren aufgrund der Übernahme der Hochschule durch den Freistaat gemäß § 17 der HZS nicht mehr durch die vom Freistaat Bayern bislang zugesagten Zuschüsse, sondern nur noch durch die von den Verbandsmitgliedern aufzubringenden jährlichen Beiträge und Umlagen sichergestellt.
Die Wirtschaftspläne enthalten Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie Stellenplan. Der Erfolgsplan für den Zeitraum 01.10.2019 bis 31.12.2020 schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Die tatsächlichen Jahresergebnisse sind mit einem Jahresgewinn von 6 TEuro (01.10.2019 bis 31.12.2019) sowie einem Verlust von 79 TEuro (01.01.2020 bis 31.12.2020) in Summe um 73 Euro schlechter ausgefallen als geplant. Ausschlaggebend dafür waren speziell im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 stark gestiegene Personalaufwendungen (Beihilfe und Beiträge zum Versorgungsverband).
Für die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Wirtschaftsjahre vom 01.10.2019 bis 31.12.2019 und vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 kam Rpr zu folgendem Prüfungsergebnis:
Die Buchführung und die Jahresabschlüsse der geprüften Jahre entsprechen den Rechtsvorschriften. Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Die Lageberichte der geprüften Jahre stehen im Einklang mit den Jahresabschlüssen, spiegeln insgesamt zutreffend die Lage des Zweckverbandes wider und stellen die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung entsprechend dar.
Zusammenfassend konnte bestätigt werden, dass die vorgelegten Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre vom 01.10.2019 bis 31.12.2019 und vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit den in den Büchern und Sachkonten ausgewiesenen Ergebnissen übereinstimmen.
Der Verbandsversammlung konnte empfohlen werden, die Jahresabschlüsse des Mittelfränkisch-schwäbischen Zweckverbandes ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg für die geprüften Wirtschaftsjahre gemäß § 25 Abs. 3 Satz 3 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. Art. 34 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit festzustellen und Entlastung zu erteilen.
2.8.6 Planungsverband Region Nürnberg
Prüfungsbericht vom 15.09.2021
Der Planungsverband Region Nürnberg ist Träger der Regionalplanung in seinem Verbandsbereich. Er hat insbesondere zur Aufgabe, über den Regionalplan sowie über dessen Fortschreibung zu beschließen. Außerdem hat der Planungsverband an der Ausarbeitung und Aufstellung von Zielen der Raumordnung durch Staatsbehörden mitzuwirken, Stellungnahmen zu Verfahren abzugeben, an denen er beteiligt ist, darauf hinzuwirken, dass Ziele der Raumordnung beachtet werden und bei Konflikten zwischen Verbandsmitgliedern auf eine einheitliche Lösung hinzuwirken.
Nach § 20 der Planungsverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet. Auf Bitte des Planungsverbandes vom 05.07.2021 hat Herr Oberbürgermeister zugestimmt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Prüfung der Jahresrechnung 2020 des Verbandes durchführt.
Die Prüfung erstreckte sich auf die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Jahresrechnung mit den entsprechenden Anlagen. Die Jahresrechnung 2020 wurde ordnungsgemäß und fristgerecht aufgestellt. Sie ist ausgeglichen und schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Gesamtsumme von 84.175,65 Euro. Entgegen der ursprünglich geplanten Verminderung der Rücklage um 5.400,00 Euro führte der Jahresabschluss 2020 zu einer Zuführung in die Rücklage in Höhe von 12.575,65 Euro.
Mit Bericht vom 15.09.2021 konnte bestätigt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Planungsverbands Region Nürnberg ordnungsgemäß und sorgfältig ist. Die hierfür geltenden Grundsätze und Vorschriften wurden allgemein eingehalten. Die Haushaltsmittel wurden zweckentsprechend und satzungsgemäß verwendet. Die Finanzlage ist geordnet.
2.8.7 Zweckverband Sondermüll-Entsorgung Mittelfranken
(ZVSMM)
Prüfungsbericht vom 14.10.2021
Mit Vermerk vom 21.07.2021 wurde das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durch Herrn OBM beauftragt o.g. Jahresrechnung zu prüfen.
Vorlage Jahresrechnung 2020
Die nächste Verbandsversammlung wäre erst im Juni 2022 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt muss die örtliche Rechnungsprüfung nach Art. 102 Abs. 3 GO jedoch bereits abgeschlossen sein. Die Einberufung einer Verbandsversammlung allein zum Zwecke der Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung wäre mit unverhältnismäßig hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden gewesen. Ein Umlagebeschluss ist gesetzlich nicht vorgesehen. Aus diesem Grund besorgte der Verbandsvorsitzende nach § 10 Abs. 4 Verbandssatzung (VS) die Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg als unaufschiebbares Geschäft an Stelle der Verbandsversammlung. Dieser wird hiervon in der nächsten Sitzung Kenntnis gegeben.
Haushaltssatzung 2019/2020
Für die Jahre 2019 und 2020 wurde in der Haushaltssatzung ein gemeinsamer Haushaltsplan festgesetzt. Die Festsetzung für zwei Haushaltsjahre war gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 63 Abs. 1 Satz 2 GO zulässig. Nach Ablauf des Haushaltsjahres 2019 wurde durch die amtliche Bekanntmachung im Mittelfränkischen Amtsblatt (Nr. 3 Jahrgang 65) am 16.03.2020 keine Rechtsgültigkeit für das Haushaltsjahr 2019 mehr erreicht (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GO und Ausführungen in rechtsaufsichtlicher Würdigung der Regierung von Mittelfranken vom 17.02.2020). Für das nachfolgende Haushaltsjahr 2020 wurde die Haushaltssatzung 2019/2020 wirksam.
Haushaushalts-, Kassen- und Wirtschaftsführung
Die Buchhaltung wurde nicht über eine kamerale Finanzsoftware abgewickelt. Die Stadt Nürnberg (hier wurden die Jahresabschlüsse erstellt) führt ihren Haushalt ausschließlich doppisch. Eine Software, welche kamerale Rechnungslegung abbildet, wird nicht mehr vorgehalten. Ein Wechsel des Verfahrens wäre aus Gründen der Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kontinuität der bisherigen Rechnungslegung sowie der geringen Anzahl der Geschäftsfälle unangemessen gewesen.
Alle in den Kontoauszügen und den Umsatzausdrucken der Sparkasse ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben waren durch begründende Unterlagen belegt. Die Geldbewegungen fanden ausschließlich giral statt und wurden vom Verbandsvorsitzenden quartalsweise gegengezeichnet (Wahrung des Vieraugenprinzips). Der Zweckverband hat – soweit erkennbar – die in den Anlagen 1 – 3 der VVKommHSyst-Kameralistik festgelegten Gliederungs-, Gruppierungspläne und Zuordnungsvorschriften beachtet und die Jahresrechnung hieraus richtig entwickelt. Anzeichen für nicht im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung
des Zweckverbandes stehende Abbuchungen, untransparente oder dolose Transaktionen waren nicht erkennbar.
Rechnungsergebnis 2020
Der ausgeglichene Verwaltungshaushalt 2020 in Höhe von 117.506,96 Euro wurde um 10.793,04 Euro niedriger ausgewiesen, als vom Zweckverband ursprünglich kalkuliert (128.300,00 Euro).
Der ebenfalls ausgeglichene Vermögenshaushalt wurde mit 710,52 Euro um 589,48 Euro niedriger als ursprünglich kalkuliert (1.300,00 Euro) ausgewiesen.
Die Deckung des Vermögenshaushaltes erfolgte durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 710,52 Euro.
Geprüftes Jahresergebnis
| Jahr | Volumen Gesamt- haushalt Soll16 Euro | Zuführung zum/ | Überschuss | Entnahme/ | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| vom Vermögens- | (§79 Abs.3 Satz 2 | Zuführung aus der | ||||
| haushalt | KommHV- | Rücklage | ||||
| kumuliert17 | Kameralistik) | kumuliert18 | ||||
| Euro | Euro | Euro | ||||
| 2020 | 118.217,48 | -710,52 | -710,52 | -710,52 |
Volumen Gesamt-
haushalt Soll16
Euro
| Einnahmen | Ausgaben | |||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Verwaltungshaushalt | ||||
| Planansätze | 128.300,00 | 128.300,00 | ||
| Anordnungssoll | 117.506,96 | 117.506,96 | ||
| Abweichung | 10.793,04 | 10.793,04 | ||
| Vermögenshaushalt | ||||
| Planansätze | 1.300,00 | 1.300,00 | ||
| Anordnungssoll | 710,52 | 710,52 | ||
| Abweichung | 589,48 | 589,48 |
Feststellungs- und Entlastungsbeschluss
Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m Art. 102 Abs. 3 GO sieht vor, dass die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung über die Feststellung und Entlastung beschließt. Entsprechend Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO kann der Verbandsversammlung die Feststellung und Entlastung empfohlen werden.
16 Da Haushalt ausgeglichen entspricht Betrag sowohl Soll-Einnahmen als auch Soll-Ausgaben 17 Positiver Wert entspricht Zuführung Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt/Negativer Wert entspricht Zuführung aus Vermögenshaushalt in Verwaltungshaushalt 18 Positiver Wert entspricht Zuführung Rücklage/Negativer Wert entspricht Entnahme Rücklage
2.8.8 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen –
Herzogenaurach (ZV StUB)
Prüfungsbericht vom 12.10.2021
Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach (ZV StUB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Art. 2 Abs. 3 KommZG) und ist am 16.04.2016, am Tag nach der Bekanntmachung der Satzung im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 04/2016, entstanden. Die Satzung des Zweckverbandes wurde so geändert, dass ab dem Wirtschaftsjahr 2018 ein Regiebetrieb „Planung, Bau und Betrieb der Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen- Herzogenaurach“ innerhalb des Zweckverbandes errichtet wurde und sich die Wirtschaftsführung des ZV StUB seither gem. Art. 40 Abs. 2 KommZG nach der Eigenbetriebsverordnung (EBV) richtet. Der Jahresabschluss 2020 wurde von einer Steuerberatungsgesellschaft aufgestellt. Diese ist für die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich.
Verbandsmitglieder sind die Städte Erlangen, Herzogenaurach und Nürnberg.
Die Städte Nürnberg und Erlangen sind Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr nach Art. 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), die Stadt Herzogenaurach hat diese Aufgabe nach Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG für die Linie der Stadt-Umland-Bahn innerhalb des Stadtgebietes Herzogenaurach vom Landkreis Erlangen-Höchstadt übertragen bekommen. Der Zweckverband hat insbesondere die Aufgabe, für seine Verbandsmitglieder die Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach zu planen, zu bauen, zu betreiben und Fördermittel des Bundes und des Freistaates Bayern zu beantragen und zu vereinnahmen. Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das Gebiet seiner Verbandsmitglieder. Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und der Verbandsvorsitzende.
Grundsätzlich ist die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse nach der Eigenbetriebsverordnung (EBV) gemäß Art. 107 GO vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchzuführen.
Der vorgelegte Abschluss wurde vom BKPV geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Nach § 19 der Zweckverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg oder der Stadt Erlangen, je nachdem welche Stadt im zu prüfenden Jahr nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet.
Hierbei wurde gemäß Art 106 Abs. 3 GO das Ergebnis der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO berücksichtigt.
Die ergänzende Prüfung in der Wirtschaftsführung ergab keine Hinweise, die gegen die Feststellung und Entlastung sprechen.
Die Ergebnisrechnung des ZV StUB schließt mit einem Minus in Höhe von rund 409 TEuro ab und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 442 TEuro verschlechtert.
2.9 Verwendungsnachweise
2.9.1 Förderung des Literaturfonds e.V. und des Bayerischen
Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für das Li-
teraturfestival „texttage.nuernberg und textualienmarkt“
Prüfungsbericht vom 26.10.2021
Vom 25.06.2021 – 27.06.2021 wurde das Literaturfestival „texttage.nuernberg und textualienmarkt“ vom Bildungscampus der Stadt Nürnberg (BCN) veranstaltet. Hauptschwerpunkt waren Meisterklassen mit renommierten und erfahrenen Autorinnen und Autoren, die in kleinen Gruppen an diversen Themen arbeiteten. Der Fokus lag auf dem Schreibprozess. Die Autor*innen lasen auch für ein größeres Publikum mit einem klaren Schwerpunkt auf der Entstehungsgeschichte der eigenen Bücher und traten auch in den Diskurs mit dem Publikum. Parallel dazu gab es den textualienmarkt (Plätze rund um BCN) unter freiem Himmel als allgemeine Kommunikations- und Experimentierorte.
Im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hat der Deutsche Literaturfonds e.V. dem BCN Zuwendungen in Höhe von 65.600 Euro als Festbetragsfinanzierung für das Literaturfestival bewilligt. Es handelt sich um ein Strukturföderprogramm zur Wiederaufnahme literarischer Veranstaltungen mit dem Ziel tausende literarische Begegnungen zu ermöglichen. Laut Fördervertrag vom 29.01.2021 und Nr. 6.1 ANBest-P ist die Verwendung der Mittel dem Literaturfonds e.V. nachzuweisen. In Anlehnung an Nr. 7.2 ANBest-P wurde die Prüfung des Verwendungsnachweises von Rpr durchgeführt.
Zusätzlich hat BCN im Wege einer Projektförderung Zuwendungen zur Durchführung des Literaturfestivals „texttage.nuernberg und textualienmarkt“ in Höhe von 30.000 Euro vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bewilligt bekommen. Ziel ist es hier, das literarische Leben in den Städten und Regionen Bayerns zu stärken und damit zu einem vielfältigen literarischen Angebot in allen Landesteilen Bayerns beizutragen. Es handelte sich auch hier um eine Festbetragsfinanzierung. Die Verwendung der Mittel ist gemäß dem Zuwendungsbescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 20.05.2021 und gem. Nr. 6.1 ANBest-K der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.
Im Bereich der Förderung des Literaturfonds vermindert sich der Zuwendungsbetrag um 825,90 Euro auf 64.774,10 Euro, da sich die tatächlichen zuwendungsfähigen Aufwendungen um diesen Betrag vermindert haben. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen hat sich von 142.600 Euro (Finanzierungsplan) auf 225.937,76 Euro erhöht. Dies liegt vor allem an Personalkosten des BCN, die ursprünglich zu niedrig kalkuliert wurden, aber nun über entsprechend höhere Eigenmittel finanziert wurden.
Der Prüfungsvermerk konnte am 26.10.2021 erteilt werden.
2.9.2 Projektförderung des Bundes: Förderprogramm „Kommu-
nale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewan-
derte“
Prüfungsbericht vom 26.01.2021
Das Bürgermeisteramt, Bildungsbüro, der Stadt Nürnberg erhielt im Rahmen des Förderprogrammes „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“, Vorhaben: „Bildungskoordination für Zugewanderte in Nürnberg“ eine Zuwendung in Höhe von 889.520 Euro vom Bund als Projektförderung. Es handelte sich um eine Vollfinanzierung. Der Bewilligungszeitraum erstreckte sich vom 01.06.2016 bis 31.10.2020. Die Verwendung der Mittel war gem. Punkt 6.1 ANBest-GK i.V.m. dem Zuwendungsbescheid vom 31.05.2016 der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. In Anlehnung an Nr. 7.2 ANBest-Gk hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg den Verwendungsnachweis vorab geprüft.
Insgesamt wurden 17.816 Euro weniger Mittel verausgabt als bewilligt wurden. Die Zuwendung ermäßigte sich somit auf 871.704 Euro.
Der Prüfungsvermerk konnte am 26.01.2021 erteilt werden.
2.9.3 Projektförderung des Bundes für das Modellvorhaben der
Raumordnung (MORO)
Prüfungsbericht vom 13.10.2021
Der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN e.V.) wurden in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für das „Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Lebendige Regionen – Modellvorhaben zur aktiven Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ aus Bundesmitteln Zuwendungen als Projektförderung in Höhe von 199.926 Euro bewilligt. Gefördert wurde das Modellprojekt „Polyzentralität stärken: Räumliche Integration in der EMN“. Hierbei wurden folgende Ziele verfolgt:
-
Verfahren zur Weiterentwicklung des Strategierahmens und der Organisationsstruktur
-
Beteiligung regionaler Akteure
-
Anpassung des Strategierahmens und der Organisationsstruktur
-
Commitment regionaler Akteure zum angepassten Strategierahmen
-
Beachtung der Belange aller Teilräume im neuen Strategierahmen
-
Neuer Strategierahmen und Organisationsstruktur handlungsleitend bei der Projektent-
wicklung und -auswahl der EMN
Es handelte sich um eine Anteilsfinanzierung. Die Verwendung der Mittel war gemäß dem Zuwendungsbescheid der BBSR vom 21.02.2019, dem Änderungsbescheid vom 16.04.2020 und gem. 6.1 ANBest-P der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. In Anlehnung an Nr. 7.2 ANBest- P wurde das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg auf Bitte des EMN e.V. vom Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg mit Schreiben vom 14.07.2021 beauftragt, den Verwendungsnachweis zu prüfen.
Die Gesamtausgaben des Finanzierungsplanes wurden um 17.066 Euro unterschritten, weshalb sich die tatsächliche Zuwendung anteilig auf 174.091 Euro ermäßigt.
Der Prüfungsvermerk konnte am 13.10.2021 erteilt werden.
2.9.4 Projektförderung der Koordinierungsstelle für die Erhal-
tung des schriftlichen Kulturgutes (KEK) „Begehrte Frau-
enkunst“
Prüfungsbericht vom 15.07.2021
Dem Bildungscampus der Stadt Nürnberg (BCN) wurden im Haushaltsjahr 2020 von der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (KEK), angesiedelt bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder Zuwendungen als Projektförderung in Höhe von 9.700 Euro bewilligt. Gefördert wurde das Modellprojekt „Begehrte Frauenkunst – Restaurierung von spätmittelalterlichen Chorbüchern aus dem Katharinenkloster in Nürnberg mit erheblichen Verlusten im Lagenverbund“. Es handelte sich um eine Anteilfinanzierung. Der Bewilligungszeitraum erstreckte sich vom 05.06.2020 bis 31.12.2020. Die Stadt Nürnberg hat Ihre Eigenleistung durch eine Spende im Rahmen einer Buchpatenschaft in Höhe von 3.487 Euro eingebracht. Die Verwendung der Mittel war gemäß dem Zuwendungsbescheid der KEK vom 06.08.2020 und gem. 6.1 ANBest-Gk der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. In Anlehnung an Nr. 7.2 ANBest-Gk erfolgte im Berichtsjahr die Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg.
Die Gesamtausgaben des Finanzierungsplans wurden um 1.111,20 Euro unterschritten, weshalb sich gemäß ANBest-GK Nr. 2.1.1 die Zuwendung anteilig auf 8.901,35 Euro ermäßigt hat.
Der Prüfungsvermerk konnte am 15.07.2021 erteilt werden.
3 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen Stiftun-
gen
Innerhalb der rechtsfähigen Stiftungen (im Berichtsjahr insgesamt 28) unterliegen die von der Stadt kommunal verwalteten kommunalen Stiftungen (7 Stiftungen, u.a. Heilig-Geist-Spital- Stiftung) der örtlichen Prüfung und Feststellung/Entlastung durch den Stadtrat (A-Stiftungen).
Des Weiteren bestehen 18 rechtsfähige allgemeine Stiftungen (B-Stiftungen), welche kommunal verwaltet werden, aber Stiftungszwecke erfüllen, welche nicht einer kommunalen Aufgabenerfüllung zugeordnet werden können (z. B. Förderung Hochschuleinrichtungen – Länderaufgabe).
Außerdem existieren drei weitere Stiftungen (C-Stiftungen), welche anhand ihres Stiftungszweck zwar dem Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung zugeordnet werden können und deren Betreuung durch die Stiftungsverwaltung erfolgt (Vermögensverwaltung etc.), aber nicht kommunal verwaltet werden. Dies bedeutet, dass z. B. Entscheidungen über die Verwendung von Ausrichtungsmitteln nicht durch städtische Stellen/Organe, sondern durch jeweilig unterschiedlich zusammengesetzte Stiftungskuratorien getroffen werden.
Die insgesamt 21 Stiftungen der Kategorien B und C unterliegen damit nicht der örtlichen Rechnungsprüfung, sondern sind durch die Stiftungsaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken zu prüfen.
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen Stiftungen Seite 109 von 132
4 Jahresabschluss 2020 des Klinikums
4.1 Vorbemerkungen
Das Klinikum der Stadt Nürnberg wird seit 01.01.1998 als selbständiges Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) geführt.
Die wesentlichen kommunalrechtlichen und -wirtschaftlichen Vorschriften für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg sind in Art. 89, 90 und 91 GO, in der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) sowie in der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) enthalten. Die nach Art. 89 Abs. 3 GO erforderliche Unternehmenssatzung ist mit Beschluss des Stadtrats vom 24.11.1997 erlassen worden (Klinikumssatzung – KlinS).
Beim Kommunalunternehmen sind nach Art. 107 GO der Jahresabschluss und der Lagebericht vom BKPV oder von einem Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt umfasst neben der sog. Betätigungsprüfung nach Art. 106 Abs. 4 GO gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KlinS Prüfungen nach Art. 103 GO.
Für die Feststellung des Jahresabschlusses des Kommunalunternehmens sowie die Ergebnisverwendung ist der Verwaltungsrat des Klinikums gemäß Art. 90 Abs. 2 GO zuständig.
Das Klinikum erstellte für 2020 den Jahresabschluss des Kommunalunternehmens sowie die Jahresabschlüsse seiner Tochterunternehmen. Ebenso legte das Klinikum für 2020 einen Konzernabschluss Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen vor. Dieser beinhaltet neben dem Jahresabschluss des Klinikums die Jahresabschlüsse der verbundenen Unternehmen „Klinikum Nürnberg Service-GmbH“ (KNSG), „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“, „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL), „Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH“ (KDL), „Klinikum Nürnberg Medical School GmbH“ und „Schaukel Kinderbetreuung gGmbH. Darüber hinaus enthält der Konzernabschluss anteilsmäßig den Jahresabschluss der „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“, an der das Klinikum und die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern jeweils zur Hälfte beteiligt sind, sowie den Jahresabschluss der SAPV Team Nürnberg GmbH, an der das Klinikum zu 35 % beteiligt ist.
Die Prüfung der vorgenannten Jahresabschlüsse wurde von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG durchgeführt.
Zu allen Jahresabschlüssen 2020 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss
Aufgrund der zunehmenden konzerninternen gegenseitigen Verrechnungen sowohl in den Bilanzen als auch in den Gewinn- und Verlustrechnungen des Kommunalunternehmens und seiner Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen stellt das Rechnungsprüfungsamt den um die o. g. Verrechnungen konsolidierten jeweiligen Konzernabschluss des Klinikums dar.
Im Konzernabschluss sind neben dem Einzelabschluss des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen die Einzelabschlüsse der folgenden Tochtergesellschaften enthalten:
Verbundene Unternehmen
Die „Klinikum Nürnberg Service GmbH“ (KNSG) ist eine 100 %ige Tochter des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Das Klinikum Nürnberg und die KNSG betreiben die sogenannten „Servicebereiche“ gemeinsam in Form eines Gemeinschaftsbetriebes. Diese Servicebereiche sind der Patientenservice mit Empfang, die Küche, die Näherei, die Wäscherei (Kommissionierung), die Materialwirtschaft, die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte sowie der Transportdienst und der Reinigungsservice. Seit 2020 betreibt die KNSG zudem die Gastronomie eines Bistros im Klinikum Nürnberg Standort Süd. Die KNSG erbringt ausschließlich Dienstleistungen für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg und beteiligt sich als Unternehmen nicht am Wirtschaftsverkehr.
Die „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“ (ABC-GmbH) ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Gegenstand der Gesellschaft ist die Bereitstellung und der Betrieb einer leistungsfähigen Versorgungsstruktur für ambulante Patienten. Die ABC-GmbH betreibt insgesamt 13 medizinische Versorgungszentren (MVZ) an 9 Standorten in der Stadt Nürnberg sowie dem Landkreis Nürnberger Land. Die Versorgungszentren decken u.a. die Bereiche Zahnmedizin, Chirurgie und Radiologie ab. Im Jahr 2020 wurde ein MVZ (ABC am Stadtpark-Gynäkologie) neu zugelassen.
Die „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL) ist seit 19.01.2006 eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (Stammkapital 26 TEuro). Kern der Geschäftstätigkeit ist die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Nürnberger Land durch medizinisch leistungsfähige Krankenhäuser, die den im Krankenhausplan des Freistaates Bayern festgelegten oder mit den Krankenkassen vereinbarten Versorgungsauftrag erfüllen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Krankenhäuser Altdorf und Lauf a. d. Pegnitz. Zur Ergänzung der akutstationären Versorgung erbringt die KNL ambulante Leistungen in Form von ambulanten Operationen, spezialisierten Ambulanzen sowie der ambulanten Notfallversorgung einschließlich der Teilnahme am Notarztdienst.
Die „KDL (Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH) (Stammkapital 25 TEuro) ist ein 100 %iges Tochterunternehmen der KNL. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Reinigungsdienstleistungen an den Betriebsstätten der KNL in Altdorf und Lauf.
Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH (Stammkapital 100 TEuro) ist eine 100 %ige Tochter des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 24. Juli 2013 gegründet und am 03. September 2013 ins Handelsregister eingetragen. Kern der Geschäftstätigkeit ist die Durchführung der Kooperation mit der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg zum Betrieb des Standortes Nürnberg der Privatuniversität. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung von Lehrveranstaltungen, die Durchführung von und Mitwirkung an Aktivitäten im Bereich der humanmedizinischen For-
schung zur Sicherstellung einer forschungsgeleiteten Lehre und des zeitnahen Wissenstransfers neuer medizinischer Erkenntnisse in die Patientenversorgung. Des Weiteren umfasst die Geschäftstätigkeit die administrative Betreuung des Standortes sowie weitere Aktivitäten, die für die praktische Durchführung des Studiums in Nürnberg erforderlich sind.
Die Kinderbetreuung am Klinikum Nürnberg Süd und Nord erfolgt seit 2002 zunächst im Rahmen einer Kooperation mit dem damaligen Förderverein Schaukel e.V. Mit Gesellschaftsvertrag vom 21. April 2015 wurde aus dem ursprünglichen Verein die „Schaukel Kinderbetreuung gGmbH“ gegründet, deren Gesellschafter wiederum der Förderverein e.V. war. Zum 1. Oktober 2019 gingen 100 % der Gesellschaftsanteile des Förderverein e.V. auf das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg über (Stammkapital 25 TEuro). Kern der Geschäftstätigkeit der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH ist der Betrieb von Kindertagesstätten. Hierfür gibt es sowohl auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg Süd als auch am Klinikum Nord altersgemischte Betriebsstätten, in denen sowohl Krippen- als auch Kindergartenkinder betreut werden.
Beteiligungen
Die „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH“ wurde am 29.10.2002 gegründet. Am 09.11.2016 wurde die Gesellschaft durch Satzungsänderung in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt, die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 16.12.2016. Der Name der Gesellschaft lautet jetzt „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 200 TEuro und wird zu je 50 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der Deutschen Rentenversicherung gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von medizinischen und therapeutischen Leistungen zur ambulanten Rehabilitation, Intensivierten Reha-Nachsorge (IRENA) und die Abgabe von Heilmitteln. Die Gesellschaft wird nach § 310 HGB anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen (Quotenkonsolidierung).
Die „SAPV Team Nürnberg GmbH“ wurde am 22.06.2010 gegründet. Das Stammkapital beträgt 25 TEuro und wird mit 35 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen sowie mit 65 % vom Hospiz-Team Nürnberg e. V. gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung spezialisierter Leistungen in der ambulanten Palliativversorgung nach § 38 b SGB V i. V. m. § 135 d SGB V insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg.
Jahresergebnisse der einzelnen Gesellschaften
Die Jahresergebnisse des Konzerns Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen, des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungen stellen sich wie folgt dar (Jahresergebnisse vor Konsolidierung von Erträgen und Aufwendungen aus den gegenseitigen Leistungsbeziehungen):
| Gesellschaft | Jahresüberschuss/Jahres- fehlbetrag (-) in Euro | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | absolut | in % | |
| Konzern Klinikum Nürnberg | -2.529.917,71 | -7.954.859,67 | 5.424.941,96 | 68,2 |
| Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (KU) | -4.984.764,76 | -3.624.424,68 | -1.360.340,08 | -37,5 |
| Klinikum Nürnberg Service GmbH (KNSG) | -300.037,93 | -362.466,63 | 62.428,70 | 17,2 |
| KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Lauf a. d. Pegnitz | -1.848.335,22 | -3.791.125,30 | 1.942.790,08 | 51,2 |
| KDL - Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbh, Lauf a. d. Pegnitz | 1.006,77 | -315,24 | 1.322,01 | 419,4 |
| ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH | -1.679.003,00 | -1.087.351,36 | -591.651,64 | -54,4 |
| A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH | 476.155,06 | 794.512,87 | -318.357,81 | -40,1 |
| SAPV Team Nürnberg GmbH | -1.937,62 | -39.458,99 | 37.521,37 | 95,1 |
| Klinikum Nürnberg Medical School GmbH | 474.548,07 | 508.501,90 | -33.953,83 | -6,7 |
| Schaukel Kinderbetreuung gGmbH | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,0 |
Der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2020 erzielte Konzernfehlbetrag in Höhe von 2,53 Mio. Euro (Einzelposten siehe unter Nr. 4.2.2 – Konzern Gewinn- und Verlustrechnung) wird im Wesentlichen durch die Jahresergebnisse des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen, der KNL GmbH und der ABC GmbH geprägt.
Das Jahresergebnis 2020 des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen verschlechterte sich zum Vorjahr um 1,36 Mio. Euro, sodass zum Bilanzstichtag ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 4,98 Mio. Euro ausgewiesen wird. Die Ergebnisverschlechterung ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Personal- und Materialaufwendungen (+25,71 Mio. Euro) und die gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+3,77 Mio. Euro) zurückzuführen. Darüber hinaus erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf Finanzanlagen. Ursächlich hierfür sind Forderungsverzichte gegen Besserungsschein auf Gesellschafterdarlehen gegenüber den Tochtergesellschaften ABC-GmbH und KNL-GmbH, um die Eigenkapitalsituation der Gesellschaften zu stützen. Der Anstieg der Umsätze und sonstigen betrieblichen Erlöse um 32,46 Mio. bzw. 5,4 % konnte die Erhöhung der Aufwendungen insgesamt nicht kompensieren. Für das Jahr 2021 plant das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einem Fehlbetrag von 2,8 Mio. Euro, ab dem Jahr 2022 geht das Unternehmen von Jahresüberschüssen aus.
Das Jahresergebnis der KNL GmbH verbesserte sich um 1,94 Mio. Euro und stellt zum 31.12.2020 einen Verlust von 1,85 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,79 Mio. Euro) dar. Die wirtschaftliche Lage der der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH ist im Be-
richtsjahr im Wesentlichen durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen sowie durch die Schließung des Krankenhauses Hersbruck geprägt. Deutliche Einbußen bei der Case Mix Punktzahl stehen den mit Covid verbundenen Freihaltepauschalen entgegen. Diese Freihaltepauschalen und weitere Ausgleichszahlungen konnten die Erlöseinbußen und gestiegenen Kosten allerdings nicht kompensieren. Die KNL GmbH erwartet für das Jahr 2021 ein weiterhin negatives, allerdings deutlich verbessertes Jahresergebnis. Durch das konzernweite Cashpooling war die Liquidität der Gesellschaft jederzeit sichergestellt.
Die KNSG weist zum 31.12.2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 300 TEuro aus (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 362 TEuro). Der im Geschäftsjahr entstandene Verlust ist im Wesentlichen auf die Neueröffnung der Gastronomie (Bistro94 und Kiosk 94) im Klinikum Nürnberg Süd, die Erhöhung der Umlagen des Klinikums Nürnberg und auf Sachkosten für Covid-19-Tests der Mitarbeiter zurückzuführen. Für das Jahr 2021 wird ein weiterhin leicht negatives, bestenfalls ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet. Die Fortführung des Unternehmens ist aufgrund ausreichend vorhandener Liquidität jederzeit gesichert.
Das Ergebnis der KDL GmbH hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich verändert, zum 31.12.2020 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.006,77 Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 315,24 Euro) ausgewiesen. Für 2021 wird mit einem ähnlichen Ergebnis gerechnet.
Die ABC GmbH schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von 1,68 Mio. Euro ab (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,09 Mio. Euro). Zur Stärkung des Eigenkapitals erfolgte durch den Gesellschafter eine Einlage in die Kapitalrücklage, indem dieser einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein zweier Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3,04 Mio. Euro erklärt hat. Damit weißt die Gesellschaft keinen „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ mehr aus. Der Jahresfehlbetrag ist u.a. auf Personalmehrung und Entgeltsteigerungen zurückzuführen. Darüber hinaus wirken sich der pandemiebedingte Rückgang der Patientenanzahl sowie die mit dem Erwerb der gynäkologischen Kassenarztsitze in Zusammenhang stehende Abschreibungen und teilweise einmaligen Instandhaltungsaufwendungen negativ auf das Jahresergebnis aus. Für 2021 wird ein Jahresergebnis in Höhe von 1,54 Mio. Euro erwartet. Etwaige weitere Investitionen in Kassenarztsitze sind dabei nicht einkalkuliert. Laut der Geschäftsführung ist eine Fortführung des Unternehmens aufgrund von ausreichend vorhandener Liquidität durch das Cash-Pooling mit der Muttergesellschaft jederzeit gesichert.
Die A.R.Z.-gGmbH konnte abermals ein positives Ergebnis erzielen, zum Jahresende wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 476 TEuro (Vorjahr: 795 TEuro) ausgewiesen. Der Corona bedingte Umsatzrückgang um 7,9% sowie die gestiegenen Personalaufwendungen (+1,5%) führten zu einer Reduzierung des Jahresergebnisses um 40,1 %. Die Geschäftsführung blickt trotzdem auf einen positiven Geschäftsverlauf im Jahr 2020 zurück, geht aber für 2021 von einem deutlich niedrigeren Jahresergebnis aus. Für 2022 rechnet die A.R.Z.- gGmbH wieder mit einer deutlichen Erholung, weist aber auch auf die Unsicherheit hinsichtlich der tatsächlichen Auswirkungen der Pandemie hin.
Die SAPV Team Nürnberg GmbH weist einen Jahresfehlbetrag zum 31.12.2020 in Höhe von 2 TEuro aus (Vorjahr: Jahresfehlbetrag Höhe von 39 TEuro). Dabei stiegen die Umsätze zwar deutlich um 25,5 %, aber auch die Personalaufwendungen erhöhten sich um 25,6 %. Die Geschäftsführung geht aufgrund der Corona-Pandemie von einer erhöhten Nachfrage an palliativer Begleitung im häuslichen Umfeld und einer damit einhergehenden Umsatz- und Ergebnissteigerung im Geschäftsjahr 2021 aus.
Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresüberschuss von 475 TEuro (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 509 TEuro) ab. Durch
Anlaufverluste weist die Gesellschaft weiterhin einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 437 TEuro aus, welcher sich jedoch durch das gute Jahresergebnis 2020 weiter reduziert hat (Vorjahr: 911 TEuro). Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2020 gemäß den Angaben im Lagebricht aus Sicht der Geschäftsführung außerordentlich gut. Zur Sicherstellung der Finanzierung der Gesellschaft wurde der Gesellschaft im Jahr 2015 ein langfristiges Gesellschafterdarlehen über 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2021 wird erwartet, die gute wirtschaftliche Entwicklung fortsetzen zu können und mittelfristig neben den Studiengebühren und dem klassischen Fundraising auch weitere Förderungen zu erhalten.
Die Schaukel Kinderbetreuung gGmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2020 einen Verlust in Höhe von 740 TEuro (Vorjahr: Verlust in Höhe von 130 TEuro), welcher durch das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen unterjährig ausgeglichen wurde. Ursächlich für das negative Ergebnis waren neben den Pandemiefolgen der Anstieg der Abschreibungen auf 583 TEuro, da das Gebäude der Schaukel Süd im Jahr 2021 abgerissen wird und deshalb die Hälfte des Buchwerts bereits in 2020 abgeschrieben werden musste. Für die kommenden Jahre wird mit einer unverändert guten Auslastung der Betreuungsplätze und einer sich verbessernden Betriebsentwicklung gerechnet.
4.2.1 Konzernbilanz 2020
Die Entwicklung der Bilanz wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
| Konzern Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen | 31.12.2020 | 31.12.2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | |
| AKTIVA | ||||
| Anlagevermögen (gesamt) | 505.180.272,59 | 517.545.933,66 | -12.365.661,07 | -2,4 |
| • Immaterielle Vermögensgegenstände | 6.456.624,50 | 6.345.795,00 | 110.829,50 | 1,7 |
| • Grundstücke und Gebäude | 403.668.515,23 | 419.020.838,23 | -15.352.323,00 | -3,7 |
| • Technische Anlagen | 38.639.034,00 | 42.486.055,00 | -3.847.021,00 | -9,1 |
| • Einrichtungen und Ausstattungen | 48.932.226,00 | 44.144.683,50 | 4.787.542,50 | 10,8 |
| • Anlagen im Bau | 7.400.326,71 | 5.352.337,61 | 2.047.989,10 | 38,3 |
| • Finanzanlagen | 83.546,15 | 196.224,32 | -112.678,17 | -57,4 |
| Umlaufvermögen (gesamt) | 193.515.851,31 | 142.150.730,67 | 51.365.120,64 | 36,1 |
| • Vorräte | 22.226.823,76 | 17.638.539,63 | 4.588.284,13 | 26,0 |
| • Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände | 147.241.070,27 | 123.799.949,38 | 23.441.120,89 | 18,9 |
| • Wertpapiere des Umlaufvermögens | 478.305,26 | 0,00 | 478.305,26 | - |
| • Kassenbestand u. Bankguthaben | 23.569.652,02 | 712.241,66 | 22.857.410,36 | >100,0 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.588.177,28 | 2.472.250,53 | -884.073,25 | -35,8 |
| Bilanzsumme | 700.284.301,18 | 662.168.914,86 | 38.115.386,32 | 5,8 |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital (gesamt) | 72.841.170,34 | 75.371.088,05 | -2.529.917,71 | -3,4 |
| • gezeichnetes/festgesetztes Kapital | 15.338.756,44 | 15.338.756,44 | 0,00 | 0,0 |
| • Kapitalrücklagen | 110.482.292,75 | 110.482.292,75 | 0,00 | 0,0 |
| • Gewinnrücklagen | 3.031.882,64 | 3.031.882,64 | 0,00 | 0,0 |
| • Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-) | -53.481.843,78 | -45.526.984,11 | -7.954.859,67 | -17,5 |
| • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) | -2.529.917,71 | -7.954.859,67 | 5.424.941,96 | 68,2 |
| Passiver Unterschiedsbetrag aus Konsolidierung | 455.188,01 | 505.188,01 | -50.000,00 | -9,9 |
| Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens | 327.885.903,72 | 339.714.334,79 | -11.828.431,07 | -3,5 |
| Rückstellungen | 175.854.142,90 | 135.488.271,23 | 40.365.871,67 | 29,8 |
| Verbindlichkeiten | 120.611.077,76 | 108.590.250,36 | 12.020.827,40 | 11,1 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 2.636.818,45 | 2.499.782,42 | 137.036,03 | 5,5 |
| Bilanzsumme | 700.284.301,18 | 662.168.914,86 | 38.115.386,32 | 5,8 |
Die Konzernbilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 38,12 Mio. Euro auf 700,28 Mio. Euro.
Das konsolidierte Anlagevermögen verringerte sich um 12,37 Mio. Euro bzw. 2,4 % auf 505,18 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 25,21 Mio. Euro und Zuschreibungen in Höhe von 20 TEuro Wertminderungen durch Abschreibungen (37,28 Mio. Euro) und
Wertminderungen aus Anlagenabgängen (312 TEuro) gegenüber. Die wesentlichen Investitionen innerhalb des Konzerns sind auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sowie auf die baulichen Tätigkeiten im Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zurückzuführen. Dies betrifft insbesondere die Fortführung der vorbereitenden Maßnahmen für die beiden Großprojekte Eltern-Kind-Zentrum am Standort Süd und Zentrum für seelische Gesundheit am Standort Nord.
Die bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 147,24 Mio. Euro (Vorjahr: 123,80 Mio. Euro) entfallen mit 99,83 Mio. Euro im Wesentlichen auf den Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 45,49 Mio. Euro auf Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (Forderungen aus Fördermittelzusagen für Investitionen und sonstige Zuwendungen).
Das Eigenkapital verringerte sich zum 31.12.2020 um 2,53 Mio. Euro auf 72,84 Mio. Euro. Dies ist ausschließlich auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,53 Mio. Euro zurückzuführen. Das Eigenkapital setzt sich aus dem gezeichneten Kapital (15,34 Mio. Euro), der Kapitalrücklage (110,48 Mio. Euro), der Gewinnrücklage (3,03 Mio. Euro) und dem Verlustvortrag (45,53 Mio. Euro) zusammen.
Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von 455 TEuro resultiert aus der Erstkonsolidierung der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH aus dem Vorjahr, verringert um die jährliche erfolgswirksame Auflösung über zehn Jahre.
Die nach § 5 KHBV zu bildenden Sonderposten verringerten sich im Berichtsjahr um 11,83 Mio. Euro auf 327,89 Mio. Euro. Die Auflösung der Sonderposten bewirkt die Neutralisierung der Abschreibung auf die Wirtschaftsgüter des so finanzierten Anlagevermögens. Die Entwicklung der Sonderposten entspricht somit der Entwicklung des mit den entsprechenden Fördermitteln finanzierten Anlagevermögens.
Der Bestand an Rückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 40,37 Mio. Euro auf 175,85 Mio. Euro. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen belaufen sich zum 31.12.2020 auf 32,16 Mio. Euro (Vorjahr: 30,12 Mio. Euro). Die Rückstellung wurde versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf 2,30 % und entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Ausschüttungssperre aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt zum 31.12.2020 rund 4,3 Mio. Euro.
Weitere wesentliche Posten im Bestand der Rückstellungen entfallen mit 52,08 Mio. Euro auf Personalrückstellungen (u.a. Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden) und mit 24,81 Mio. Euro auf abgebildete Erlösrisiken. Darüber hinaus wurde eine Rückstellung für mögliche Mindererlöse aus dem Pflegebudget in Höhe von 26,67 Mio. Euro neu angesetzt. Das Klinikum geht davon aus, dass die errechnete Forderung zum Pflegebudget zutreffend und richtig ist. Aufgrund der fehlenden Pflegebudgetvereinbarung mit den Kostenträgern und dem noch ausstehenden Testat zu den Ist-Kosten des Pflegepersonals wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet.
Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 12,02 Mio. Euro bzw. 11,1 % auf 120,61 Mio. Euro erhöht. Die wesentlichen Posten entfallen hierbei mit 46,16 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (noch nicht zweckentsprechend verwendete Fördergelder), mit 28,06 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und mit 17,66 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2020
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2020 aus der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben:
| Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | 2020 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | |
| ERTRÄGE | 740.943.481,33 | 690.650.464,35 | 50.293.016,98 | 7,3 |
| Erlöse aus Krankenhausleistungen | 563.648.125,65 | 525.298.971,16 | 38.349.154,49 | 7,3 |
| Erlöse aus Wahlleistungen | 22.766.898,32 | 24.595.513,86 | -1.828.615,54 | -7,4 |
| Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses | 41.677.757,95 | 40.042.713,95 | 1.635.044,00 | 4,1 |
| Nutzungsentgelte der Ärzte | 2.552.856,56 | 3.074.726,74 | -521.870,18 | -17,0 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 43.333.498,46 | 42.536.563,68 | 796.934,78 | 1,9 |
| Bestandsveränderungen | -1.118.152,47 | 242.956,49 | -1.361.108,96 | -560,2 |
| andere aktivierte Eigenleistungen | 745.584,44 | 388.500,93 | 357.083,51 | 91,9 |
| Zuweisungen u. Zuschüsse der Öffentlichen Hand | 1.643.906,07 | 1.506.720,96 | 137.185,11 | 9,1 |
| sonstige betriebliche Erträge | 13.735.282,06 | 15.982.397,88 | -2.247.115,82 | -14,1 |
| Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen | 24.498.981,38 | 14.708.117,55 | 9.790.863,83 | 66,6 |
| Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten | 27.346.090,29 | 22.140.015,63 | 5.206.074,66 | 23,5 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 62.652,62 | 83.265,52 | -20.612,90 | -24,8 |
| Erträge aus der Auflösung des passivischen Unterschiedsbetrages | 50.000,00 | 50.000,00 | 0,00 | 0,0 |
| AUFWENDUNGEN | 743.473.399,04 | 698.605.324,02 | 44.868.075,02 | 6,4 |
| Personalaufwand | 469.087.953,36 | 450.446.491,10 | 18.641.462,26 | 4,1 |
| Materialaufwand | 153.084.732,32 | 146.053.555,95 | 7.031.176,37 | 4,8 |
| Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten | 25.225.249,46 | 14.521.381,17 | 10.703.868,29 | 73,7 |
| Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Maßnahmen | 1.352.498,19 | 231.925,10 | 1.120.573,09 | 483,2 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 37.282.478,28 | 32.100.759,10 | 5.181.719,18 | 16,1 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 17.511,97 | 0,00 | 17.511,97 | - |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | 52.520.273,60 | 49.006.026,84 | 3.514.246,76 | 7,2 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 4.617.168,22 | 5.124.635,31 | -507.467,09 | -9,9 |
| Steuern | 285.533,64 | 1.120.549,45 | -835.015,81 | -74,5 |
| ERGEBNIS | -2.529.917,71 | -7.954.859,67 | 5.424.941,96 | 68,2 |
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2020 auf Konzernebene schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,53 Mio. Euro ab und liegt damit um 5,42 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis.
Die Umsatzerlöse erhöhten sich auf Konzernebene um 38,43 Mio. Euro bzw. 6,0 % auf 673,98 Mio. Euro. Hierbei waren sowohl bei den Erlösen aus Krankenhausleistungen (Anstieg um 38,35 Mio. Euro bzw. 7,3 % auf 563,65 Mio. Euro) als auch bei den Erlösen aus ambulanten Leistungen (Anstieg um 1,64 Mio. Euro bzw. 1,9 % auf 41,68 Mio. Euro) eine Erhöhung zu verzeichnen. Demgegenüber stehen verminderte Erlöse aus Wahlleistungen und Nutzungsentgelten der Ärzte.
Die sonstigen Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 797 TEuro bzw. 1,9 % auf 43,33 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf erhöhte Erlöse aus Apothekenverkäufen sowie gestiegene Erlöse aus Förderzuschüssen in der Schaukel gGmbH zurückzuführen. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen Umsatzerlöse im Wesentlichen Personal- und Sachkostenerstattungen sowie Erträge aus Vermietungen und Verpachtungen.
Die wesentlichen Leistungszahlen im somatischen Bereich der Kliniken stellen sich wie folgt dar:
| Somatik (Stationär) | 2020 | 2019 | +/- |
|---|---|---|---|
| Fallzahlen (DRG-Fallpauschalen) | 90.553 | 107.199 | - 16.464 |
| Casemix | 87.048 | 120.948 | - 33.900 |
Im somatischen Bereich reduzierten sich im Jahr 2020 sowohl die Anzahl der abgerechneten Fallzahlen um 15,5 % als auch der Casemix (Summe der mit dem kaufmännischen Schweregrad gewichteten Behandlungsfälle) um 28,0 % auf 87.048. Ursächlich für den Rückgang war im Wesentlichen die durch Corona ausgelöste Allgemeinverfügung vom 11.05.2020, nach der planbare stationäre Aufnahmen, Operationen und Rehabilitations- bzw. Vorsorgeleistungen zu verschieben waren, soweit es medizinisch vertretbar war.
| Psychiatrie (Vollstationär) | 2020 | 2019 | +/- |
|---|---|---|---|
| Fallzahlen (Extern) | 4.888 | 5.175 | - 287 |
| Vollstationäre Behandlungstage | 84.566 | 98.612 | - 14.046 |
| durchschnittl. Verweildauer (Tage) | 17,3 | 19,1 | - 1,8 |
Bei einer geringfügigen Reduzierung der Fallzahlen wurden in 2020 in der vollstationären Psychiatrie gegenüber dem Vorjahr die Behandlungstage wesentlich verringert, was zu einer Verkürzung der Verweildauer um 1,8 Tage führte.
In den psychiatrischen Tageskliniken hat sich die Zahl der Pflegetage von 39.516 Tagen im Jahr 2019 auf 20.427 Tage im Jahr 2020 (Verringerung um 3,2 %) reduziert. Grund für den Rückgang war die Schließung der Tageskliniken zwischen März und Juli 2020 aufgrund der Corona-Pandemie.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 2,25 Mio. Euro bzw. 14,1 % auf 13,74 Mio. Euro. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf niedrigere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (- 8,0 Mio. Euro) zurückzuführen. Dem gegenüber stehen gestiegene Erträge (+ 3,5 Mio. Euro) zum Ausgleich finanzieller Belastungen im Zusammenhang mit COVID- 19 sowie gestiegene Gehaltserstattungen im Zusammenhang mit dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).
Der Personalaufwand stellt mit 469,09 Mio. Euro die größte Position innerhalb der Aufwendungen dar. Im Geschäftsjahr 2020 war in diesem Bereich ein Anstieg um 18,64 Mio. Euro bzw. 4,1 % (Vorjahr: 2,8 %) zu verzeichnen. Hierbei wurden jahresdurchschnittlich in allen
Konzernunternehmen 6.457 Vollkräfte (VK; ohne Auszubildende) beschäftigt, was eine Zunahme der VK im Vergleich zum Vorjahr um 202 VK bedeutet. Neben der mengenmäßigen Ausweitung wirkten sich insbesondere die Tarifanpassungen des TVöD-K (+1,04 % zum 01.03.2020) und des TV-Ärzte/VKA (Anhebung der Entgelte um 2,0 % zum 01.01.2020) aufwandserhöhend aus.
Im Bereich der Sachkosten stieg der Materialaufwand um 7,03 Mio. Euro bzw. 4,8 % auf 153,08 Mio. Euro an. Dabei erhöhten sich die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe pandemiebedingt um 7,1 % auf 130,8 Mio. Euro. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind um 0,5 % auf 22,2 Mio. Euro gesunken.
Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 5,20 Mio. Euro bzw. 16,2 % auf 37,30 Mio. Euro erhöht. Die mit den Abschreibungen korrespondierenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für gefördertes Vermögen erhöhten sich um 5,21 Mio. Euro auf 27,35 Mio. Euro.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,51 Mio. Euro bzw. 7,2 % auf 52,52 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg resultiert größtenteils aus gestiegenen Personalbeschaffungskosten, freiwilligen Personalaufwendungen sowie höhere Instandhaltungsaufwendungen im Zuge der Pandemie.
Das Finanzergebnis ist wie in den Vorjahren durch das vorherrschende Niedrigzinsniveau und den daraus resultierenden Effekten bei mehrjährigen Rückstellungen geprägt.
In Summe ergibt sich für den Konzern Klinikum Nürnberg im Geschäftsjahr 2020 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,53 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 7,95 Mio. Euro). Insgesamt erhöhte sich das Betriebsergebnis EBITDA um 5,41 Mio. Euro bzw. 66,3 %. Hierbei stehen sich der Anstieg der Gesamtleistung, insbesondere durch die Covid-19-Ausgleichszahlungen, um 5,4 % und der Anstieg der gesamten Betriebsaufwendungen um 5,1 % gegenüber. Das EBITDA des Kommunalunternehmens hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,0 Mio. Euro verbessert und auch die KNL GmbH verzeichnet ein verbessertes EBITDA gegenüber dem Vorjahr.
Gemäß den Ausführungen im Lagebericht wird konzernweit weiterhin mittelfristig ein moderates Wachstum angestrebt. Hierbei sind jedoch aktuelle und geplante gesetzliche Änderungen, wie z.B. das Krankenhausstrukturgesetz, das Pflegepersonalstärkungsgesetz sowie die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung zu berücksichtigen. Eine abschließende Würdigung der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser und auch weiterer gesetzlichen Anpassungen ist noch nicht möglich, da zu vielen (vergütungsrelevanten) Sachverhalten noch Konkretisierungen erfolgen müssen bzw. vielfach noch keine Einigungen zwischen den beteiligten Parteien erzielt werden konnten. Auch unterliegen die aufgrund der Corona-Pandemie aufgestellten Hilfspakete für Krankenhäuser einem ständigen Wandel durch Nachjustierung und Präzisierung.
Der Landesbasisfallwert stellt die wichtigste Berechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen des Klinikums dar. Für das Jahr 2021 beträgt die Steigerung des erlösrelevanten Landesbasisfallwertes rund 2,14 % gegenüber dem Jahr 2020 und fällt somit niedriger als die erwarteten Kostensteigerungen aus. Hier sind insbesondere deutliche Preisanstiege bei medizinischem Schutz- und Verbrauchsmaterial aufgrund der Corona-Pandemie zu verzeichnen. Darüber hinaus wird sich der hohe erwartete Anteil an Eigenmittelfinanzierung bei anstehenden Baumaßnahmen über höhere Abschreibungen negativ aus das Jahresergebnis auswirken. Vor diesem Hintergrund sind strukturelle Maßnahmen zur dauerhaften Senkung der Kostenbasis unvermeidlich. Der Konzern hat hierfür ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das flankierend zu dem angestrebten jährlichen moderaten Wachstum insbesondere Prozessoptimierungen und Einsparungen im Sachkostenbereich vorsieht.
Inwieweit sich die anhaltende „Corona-Pandemie“ und die von der Politik mittlerweile mehrfach nachjustierten und teilweise zurückgenommenen Stützungsmaßnahmen auf das Jahresergebnis auswirken, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuverlässig geschätzt werden. Die Geschäftsführung geht jedoch davon aus, dass die beschlossenen Stützungsmaßnahmen des Krankenhausentlastungsgesetzes die Einnahmeausfälle und die stark gestiegenen Sachkosten nicht vollständig kompensieren werden. Trotz aller Ungewissheit infolge der „Corona-Krise“ geht das Klinikum Nürnberg davon aus, ab 2022 Jahresüberschüsse zu erzielen. Für das Jahr 2021 wird noch ein ähnlich negatives Konzernjahresergebnis wie im Jahr 2020 erwartet. Der Vorstand geht nicht von einer Bestandsgefährdung durch die Corona-Pandemie aus, auch wenn ein Restrisiko verbleibt, da die wirtschaftlichen Folgen und insbesondere die Dauer des Ausnahmezustands derzeit nicht abschätzbar sind.
5 Staatstheater Nürnberg
Prüfungsgrundlagen
Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ (StNG)
In der Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Stadt Nürnberg vom 16.09.2003 wurde festgelegt, dass das Theater Nürnberg in gemeinsamer Trägerschaft von Freistaat und Stadt Nürnberg als Staatstheater Nürnberg betrieben werden soll. Zu diesem Zweck wurde die Stiftung Staatstheater Nürnberg als eine Stiftung des öffentlichen Rechts durch Gesetz des Bayerischen Landtags vom 27.12.2004 zum 01.01.2005 gegründet.
Im Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sind u. a. die im Folgenden kurz beschriebenen Inhalte festgelegt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der darstellenden Kunst. Zu diesem Zweck übernahm die Stiftung das vorher von der Stadt Nürnberg getragene Theater Nürnberg und führt dessen Betrieb unter dem Namen Staatstheater Nürnberg fort. Hierbei verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Als Stiftungsvermögen übereignete die Stadt Nürnberg alle den Zwecken des Staatstheaters Nürnberg dienenden beweglichen Vermögensgegenstände unentgeltlich der Stiftung.
Als Stiftungsorgane wurden der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand eingerichtet. Der Stiftungsrat überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstands. Er besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei vom Freistaat Bayern und drei von der Stadt Nürnberg bestellt und abberufen werden. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Staatsintendanten und dem geschäftsführenden Direktor. Er führt nach Maßgabe des Gesetzes zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sowie der Stiftungssatzung und entsprechend den Richtlinien sowie Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der Stiftung.
Stiftungssatzung
Die Satzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg (StNüS) enthält nähere Bestimmungen über die Verwaltung der Stiftung und die Tätigkeit ihrer Organe sowie Einzelheiten zum Vollzug des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Staatstheater Nürnberg. Die StNüS regelt u. a. die Aufgaben des Stiftungsrates und des Stiftungsvorstandes. Weiterhin ist in § 8 Abs. 2 der StNüS bestimmt, dass durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Jahresrechnung der Stiftung Staatstheater Nürnberg zu prüfen ist.
Die StNüS wurde in der Stiftungsratssitzung am 09.02.2005 gemäß Art. 8 Abs. 3 und Art. 11 Abs. 1 Satz 1 StNG beschlossen. Gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 wurde die Stiftungssatzung der Stiftungsaufsicht (Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 07.07.2005 hat die Stiftungsaufsicht die Stiftungssatzung mit dem Hinweis genehmigt, dass aus ihrer Sicht noch wenige redaktionelle Änderungen vorzunehmen wären. Diese wurden im Umlaufverfahren vom Stiftungsrat mit Schreiben vom 07.07.2006 als beschlossen vermerkt.
Bewirtschaftungsgrundsätze
Die Bewirtschaftungsgrundsätze enthalten unter Ziffer 1 Ausführungen zum Haushalts- und Wirtschaftsjahr. Demnach umfasst das Haushalts- und Wirtschaftsjahr der Stiftung Staatstheater Nürnberg den Zeitraum vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08. des Folgejahres. Weiterhin sind in den Bewirtschaftungsgrundsätzen Festlegungen zum Wirtschaftsplan und zur Jahresrechnung getroffen.
Wirtschaftsplan 2019/2020
Nach § 6 Abs. 1 StNüS Ziffer 5 ist der Stiftungsrat der Stiftung Staatstheater Nürnberg für die Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig. Der Wirtschaftsplan besteht nach Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater Nürnberg aus dem Erfolgsplan und dem Finanzplan. Während der Erfolgsplan auf die Planung der Erträge und Aufwendungen abstellt, umfasst der Finanzplan die geplanten Einnahmen und Ausgaben.
Der Erfolgsplan 2019/2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 198 TEuro ab. Das tatsächliche Jahresergebnis von 1.873 TEuro ist um 1.675 TEuro besser ausgefallen als geplant. Hierbei liegen die Ist-Erträge um 4.357 TEuro und die Ist-Aufwendungen um 6.032 TEuro unter den Planwerten.
Die Planabweichung bei den Erträgen ist im Wesentlichen auf geringere Umsätze aus Eintrittsgeldern (-2.818 TEuro) zurückzuführen. Die Reduzierung des Aufwands resultiert maßgeblich aus der Verringerung der Personalaufwendungen (- 6.188 TEuro).
Der Finanzplan, der gemäß Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater alle geplanten Einnahmen und Ausgaben für den gewöhnlichen Theaterbetrieb sowie für Investitionen umfassen soll, schloss für die Spielzeit 2019/2020 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis ab.
Die Finanzrechnung weist gegenüber dem Finanzplan ein um 1.108 TEuro besseres Finanzergebnis aus. Die Einnahmen verringerten sich dabei gegenüber dem Plan um 2.689 TEuro. Insbesondere die Einnahmen aus Eintrittsgeldern lagen deutlich unter Plan. Gleichzeitig wurden die Planansätze bei den Ausgaben um 3.797 TEuro unterschritten. Dies ist im Wesentlichen auf die Verringerung der Personalkosten für Festpersonal und Gäste zurückzuführen.
Erstellung der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung besteht gemäß 2b der Bewirtschaftungsgrundsätze der Stiftung Staatstheater Nürnberg aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang und dem Lagebericht. Sie ist um eine Finanzrechnung zu ergänzen. Bezogen auf das Haushalts- und Wirtschaftsjahr stellt die Finanzrechnung die Ergebnisrechnung zum Finanzplan dar. Sämtliche zur Jahres- und Finanzrechnung von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden von den Verantwortlichen der Stiftung Staatstheater Nürnberg im gewünschten Umfang erteilt.
Bilanz zum 31.08.2020
Die Entwicklung der Bilanz zum 31.08.2020 wird nachfolgend in komprimierter Form – im Vergleich zum Vorjahresstichtag – wiedergegeben.
| Staatstheater Nürnberg | 31.08.2020 | 31.08.2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | absolut | in % | |
| AKTIVA | ||||
| Anlagevermögen (gesamt) | 7.802.709,49 | 7.937.206,47 | -134.496,98 | -1,7 |
| • Immaterielle Vermögensgegenstände | 418.798,00 | 470.574,00 | -51.776,00 | -11,0 |
| • Sachanlagen | 7.026.705,66 | 7.109.426,64 | -82.720,98 | -1,2 |
| • Finanzanlagen | 357.205,83 | 357.205,83 | 0,00 | 0,0 |
| Umlaufvermögen (gesamt) | 8.024.882,31 | 6.985.192,02 | 1.039.690,29 | 14,9 |
| • Vorräte | 594.409,76 | 880.426,81 | -286.017,05 | -32,5 |
| • Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände | 6.585.057,49 | 4.590.138,28 | 1.994.919,21 | 43,5 |
| • Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 845.415,06 | 1.514.626,93 | -669.211,87 | -44,2 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 410.079,87 | 368.120,33 | 41.959,54 | 11,4 |
| Summe - Aktiva - | 16.237.671,67 | 15.290.518,82 | 947.152,85 | 6,2 |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital | 12.211.617,33 | 10.338.223,62 | 1.873.393,71 | 18,1 |
| • Stiftungskapital | 1.627.617,59 | 1.627.617,59 | 0,00 | 0,0 |
| • Kapitalrücklage | 5.506.086,79 | 5.607.114,98 | -101.028,19 | -1,8 |
| • Gewinn-/Verlustvortrag | 3.204.519,24 | -101.028,19 | 3.305.547,43 | >100,0 |
| • Jahresüberschuss (+), Jahresfehlbetrag (-) | 1.873.393,71 | 3.204.519,24 | -1.331.125,53 | -41,5 |
| Rückstellungen | 1.480.391,63 | 1.894.544,57 | -414.152,94 | -21,9 |
| Verbindlichkeiten | 2.420.008,47 | 2.928.520,09 | -508.511,62 | -17,4 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 125.654,24 | 129.230,54 | -3.576,30 | -2,8 |
| Summe - Passiva - | 16.237.671,67 | 15.290.518,82 | 947.152,85 | 6,2 |
Die Bilanzsumme der Stiftung Staatstheater Nürnberg erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 947 TEuro bzw. 6,2 %. Auf der Aktivseite erhöhten sich insbesondere die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 1.995 TEuro bzw. 43,5 %. Die Erhöhung ist maßgeblich beeinflusst durch das aufgrund der Corona-Pademie beantragte Kurzarbeitergeld (674 TEuro). Gleichzeitig hat sich der Bestand der Liquiden Mittel um 669 TEuro verringert.
Auf der Passivseite wirkte sich das positive Jahresergebnis (+1.873 TEuro) bilanzsummenerhöhend aus. Demgegenüber reduzierten sich die Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr
um 414 TEuro. Ursächlich hierfür sind der Abbau von Zeitguthaben aufgrund der Betriebsschließungen sowie die für die Vorjahre erfolgte Betriebskostennachzahlung für das Objekt Frankenstraße. Des Weiteren reduzierten sich die Verbindlichkeiten (-509 TEuro).
Das Anlagevermögen beinhaltet die immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachanlagevermögen sowie die Finanzanlagen. Insgesamt standen Zugängen in Höhe von 2.104 TEuro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 2.239 TEuro gegenüber. Die Zugänge betrafen im Geschäftsjahr 2019/2020 vorwiegend das Inszenierungsvermögen mit einer Reihe von Neuinszenierungen im Bereich Oper und Ballett (589 TEuro) sowie Schauspiel (514 TEuro). Weitere wesentliche Zugänge betreffen die technischen Anlagen, Maschinen und Betriebsvorrichtungen (+320 TEuro). Dort wurden u.a. ein Überwachungssystem hinsichtlich des Brandschutzes sowie ein Videoverteilungssystem für das Opern- und Schauspielhaus neu angeschafft. Das immaterielle Vermögen weist Zugänge in Höhe von 57 TEuro aus. Diese sind im Wesentlichen auf Lizenzen u. a. für Windows Enterprise (250 Stück, 14 TEuro), SP Data Personalabrechnung (14 TEuro), Windows Server (13 TEuro) und Allplan Architecture Cubed 2020 (8 TEuro) zurückzuführen. Die Lizenzen werden grundsätzlich linear auf fünf Jahre abgeschrieben. Darüber hinaus verzeichnen die anderen Anlagen sowie die Betriebsund Geschäftsausstattung wesentliche Zugänge (+108 TEuro), welche insbesondere Instrumente beinhalten.
Unter der Position Finanzanlagen ist die Beteiligung an der Staatstheater Nürnberg Service GmbH in Höhe von 352 TEuro ausgewiesen. Zum 01.09.2015 wurden 51 % der Anteile erworben, so dass die Stiftung Staatstheater seitdem 100 % der Anteile hält. Gegenüber dem Vorjahr hat sich keine Veränderung ergeben. Weitere 5 TEuro entfallen auf die Einzahlung eines Genossenschaftsanteils bei der Kommunale IT-Union eG (KITU) und stellen aus bilanzrechtlicher Sicht eine Ausleihung dar.
Die Position Vorräte umfasst neben den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (308 TEuro), den fertigen Erzeugnissen und Waren (32 TEuro) sowie dem Fundus (148 TEuro) auch sonstige Vorräte (107 TEuro). Die sonstigen Vorräte entfallen im Wesentlichen auf Kostüm- und Bühnenbildfragmente für spätere Inszenierungen. Der Ansatz erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungsund Herstellungskosten.
Die Position „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ enthält das Kontokorrentkonto bei der Stadtkasse Nürnberg, welches für die Stiftung Staatstheater Nürnberg eine kurzfristige Anlageform ihrer liquiden Mittel darstellt und auf dem die Betriebsmittelzuschüsse der Stadt Nürnberg verbucht werden. Dieses beläuft sich zum 31.08.2020 auf 4.725 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieses um 1.646 TEuro erhöht. Weitere 353 TEuro an Forderungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie betreffen die Leistungsbeziehungen zur Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie der Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 64 TEuro und entfallen ausschließlich auf Abonnementverkäufen. Zum Zeitpunkt der Prüfung im März 2021 waren diese überwiegend beglichen.
Die liquiden Mittel betreffen vor allem die Guthaben aus den Kontokorrent- bzw. Tagesgeldkonten bei der Sparkasse Nürnberg (833 TEuro).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zum Bilanzstichtag vorwiegend Ausstattungskosten sowie Gästehonorare für Aufführungen, welche erst in einer späteren Spielzeit Premiere haben. Des Weiteren sind in dieser Position vorausbezahlte Beiträge für Versicherungen, Bürgschaftsprovisionen und Wartungsverträge ausgewiesen.
Der aus dem Vorjahr resultierende Jahresüberschuss in Höhe von 3.205 TEuro wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Das Stiftungskapital beträgt unverändert 1.628 TEuro. Zusammen mit dem Jahresüberschuss des laufenden Geschäftsjahres von 1.873 TEuro und einer Kapitalrücklage von 5.051 TEuro ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 12.212 TEuro.
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich zum 31.08.2020 auf 1.480 TEuro. Sie wurden gebildet für ungewisse Verbindlichkeiten (449 TEuro), Urlaubsansprüche (726 TEuro) und Mehrarbeit (305 TEuro).
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen müssen von der Stiftung Staatstheater Nürnberg nicht gebildet werden, da die Pensionslasten von der Stadt Nürnberg getragen werden. Die Stiftung Staatstheater Nürnberg zahlt hierfür an die Stadt Nürnberg einen Versorgungszuschlag. Dieser wird unter den Personalaufwendungen abgebildet.
Im Vergleich zum Vorjahr verminderte sich der Rückstellungsbestand um 414 TEuro bzw. 21,9 %. Der Rückgang entfällt mit -191 TEuro auf ungewisse Verbindlichkeiten und mit -223 TEuro auf die Personalrückstellungen.
Der Rückgang bei den ungewissen Verbindlichkeiten ist maßgeblich auf die Einigung über die Betriebskostenabrechnungen für das Objekt Frankenstraße zurückzuführen. Damit konnte die dafür gebildete Rückstellung verbraucht bzw. aufgelöst werden.
Da aufgrund der Corona-Pandemie das Staatstheater Nürnberg längere Zeit geschlossen war, wurden Überstunden und Urlaub durch die Beschäftigten, vor allem im künstlerischen Bereich, abgebaut. Dadurch reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr die Rückstellungen für Mehrarbeit um 169 TEuro und die Rückstellungen für Urlaubsansprüche um 54 TEuro.
Die Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen aus Kartenverkäufen (962 TEuro), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (628 TEuro), Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger (222 TEuro) bzw. verbundene Unternehmen (292 TEuro) sowie sonstige Verbindlichkeiten (316 TEuro).
Bei den erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Einnahmen aus dem Verkauf von Karten, Gutscheinen und Abonnements vor dem Bilanzstichtag für Aufführungen nach diesem Stichtag. Soweit Tickets über Vorverkaufsstellen verkauft werden, werden diese monatlich auf Basis eines vom System generierten Reports als Verbindlichkeiten gebucht. Beim Abgleich zum Jahresende ergab sich eine Differenz in Höhe von 16 TEuro, die bis zum Ende der Abschlussprüfung nicht geklärt werden konnte.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Investitions- und Instandhaltungsarbeiten, Reinigung, Wartung, Miete/Nebenkosten für Gebäude sowie Versicherungskosten. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Verbindlichkeiten nahezu vollständig beglichen.
Bei den Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger handelt es sich um Verbindlichkeiten gegen die Stadt Nürnberg aus internen Leistungen, insbesondere im Bereich IT sowie Personalabrechnung und -gestellung. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen resultieren vorwiegend aus Leistungsbeziehungen zu den eigenen Tochterunternehmen, insbesondere der Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie der Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH (262 TEuro). Des Weiteren enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber den Tochtergesellschaften der Stiftungsträgerin, vorwiegend der N-ERGIE AG für Stromgebühren.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen abzuführende Lohn-/Kirchensteuer in Höhe von 249 TEuro für den Monat August 2020.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 126 TEuro beinhaltet insbesondere zweckgebundene Spenden für Projekte der Spielzeit 2020/2021 in Höhe von 70 TEuro, Einnahmen aus Werbemobilien von 22 TEuro und Registrationsgebühren für den kommenden Gesangswettbewerb in Höhe von 21 TEuro.
Erfolgsrechnung 2019/2020
Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Gewinn- und Verlustrechnung des Wirtschaftsjahres 2019/20 (01.09.2019 – 31.08.2020) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
| Staatstheater Nürnberg | 01.09.2019- 31.08.2020 | 01.09.2018- 31.08.2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | |
| ERTRÄGE | 47.920.080,46 | 50.840.689,52 | -2.920.609,06 | -5,7 |
| Umsatzerlöse | 4.806.400,10 | 8.097.614,14 | -3.291.214,04 | -40,6 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 43.113.680,36 | 42.743.075,38 | 370.604,98 | 0,9 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,0 |
| Erträge aus Steuern | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,0 |
| AUFWENDUNGEN | 46.046.686,75 | 47.636.170,28 | -1.589.483,53 | -3,3 |
| Materialaufwand | 3.339.545,25 | 4.094.484,58 | -754.939,33 | -18,4 |
| Personalaufwand | 33.116.437,75 | 33.945.775,66 | -829.337,91 | -2,4 |
| Abschreibungen | 2.116.214,08 | 1.706.531,86 | 409.682,22 | 24,0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 7.381.231,94 | 7.797.607,44 | -416.375,50 | -5,3 |
| Zinsaufwendungen | 88.387,73 | 91.770,74 | -3.383,01 | -3,7 |
| Aufwendungen aus Steuern | 4.870,00 | 0,00 | 4.870,00 | - |
| ERGEBNIS | 1.873.393,71 | 3.204.519,24 | -1.331.125,53 | 41,5 |
Die Umsatzerlöse verringerten sich in der Spielzeit 2019/2020 im Vergleich zur Vorsaison um 3,29 Mio. Euro auf 4,81 Mio. Euro bzw. um 40,6 %. Dabei reduzierten sich insbesondere die Einnahmen aus Eintrittsgeldern (-2,82 Mio. Euro) sowie aus der Garderobengebühr (-177 TEuro). Die stark rückläufige Einnahmenentwicklung steht in direktem Zusammenhang mit der ab 10. März 2020 erfolgten Betriebsschließung infolge der Corona-Pandemie. Der Rückgang der Umsatzerlöse konnte teilweise durch gestiegene sonstige betriebliche Erträge ausgeglichen werden.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 371 TEuro auf 43,11 Mio. Euro, was einer Steigerung von 0,9 % entspricht. Sie beinhalten im Wesentlichen die Betriebskostenzuschüsse der Stiftungsträger. Diese belaufen sich analog dem Vorjahr auf 42,26 Mio. Euro. Die Zuschüsse werden je zur Hälfte vom Freistaat Bayern bzw. der Stadt Nürnberg getragen. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Einnahmen aus Spenden (475 TEuro) – diese haben sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt –, periodenfremde Erträge (265 TEuro) sowie Kostenerstattungen für Personalausgaben (76 TEuro) enthalten.
Die Materialaufwendungen belaufen sich auf 3.340 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr verringerten sie sich um 755 TEuro (-18,4%). Während sich die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 82 TEuro erhöhten, sanken die Aufwendungen für bezogene Leistungen, insbesondere aufgrund gesunkener Gästeverpflichtungen, um 837 TEuro.
Die Personalaufwendungen stellen den größten Kostenblock dar. Sie belaufen sich auf 33.116 TEuro und setzen sich zusammen aus 26.480 TEuro Aufwendungen für Löhne und Gehälter sowie 6.636 TEuro Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung. Gegenüber dem Vorjahr reduzierten sich die Personalaufwendungen um 829 TEuro. Für die Monate Juni und Juli hatte das Staatstheater Kurzarbeit angemeldet und entsprechende Erstattungen – rd. 675 TEuro – erhalten. Diese Erstattungen haben die Pesonalaufwendungen entsprechend reduziert. Das Kurzarbeitergeld stellt, mit Ausnahme der Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeiterbeld, insoweit einen durchlaufenden Posten dar.
Die Abschreibungen in Höhe von 2.116 TEuro betreffen größtenteils Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (109 TEuro) und Sachanlagen (1.997 TEuro). Darüber hinaus wurden Forderungen in Höhe von 10 TEuro abgeschrieben.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 7.381 TEuro und fallen damit um 416 TEuro niedriger aus als im Vorjahr. Da ab 10. März 2020 der Vorstellungsbetrieb geschlossen wurde, reduzierten sich insbesondere die Kosten für Musikinstrumente, Urheberrechte, Instandhaltung, Reisen, Werbung sowie für das VAG-Ticket. Auch die Mietaufwendungen sind gesunken, da weniger externe Räumlichkeiten für Einzelveranstaltungen angemietet wurden. Erhöht hingegen haben sich die Vergütungen für die Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie die Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH. Gründe sind zum einen geplante Vergütungsanpassungen sowie Bereithaltungskosten für den Fall der Wiedereröffnung des Spielbetriebs.
Bei den Zinsaufwendungen handelt es sich um die im Berichtsjahr angefallene Bürgschaftsprovision. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Theaterwerkstätten hatte die Stadt Nürnberg gegenüber dem Investor eine Bürgschaft zugunsten des Staatstheaters Nürnberg abgegeben.
Prüfungsergebnis
Aufgrund § 8 Abs. 2 StNüS wurde die Jahresrechnung zum 31.08.2020 durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung zum 31. August 2020 der Stiftung Staatstheater Nürnberg“ vom 12.05.2021 dokumentiert.
Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes
- entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung zum 31.08.2020 den Rechtsvor-
schriften,
- vermittelt die Jahresrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung Staatstheater Nürnberg,
- steht der Lagebericht im Einklang mit der Jahresrechnung und spiegelt insgesamt die
Lage der Stiftung Staatstheater Nürnberg zutreffend wider,
- ergaben sich im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung keine Anhaltspunkte dafür,
dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Stiftungsvorstandes
Der Stiftungsrat hat in der Stiftungsratssitzung am 21.05.2021 die Jahresrechnung zum 31.08.2020 gemäß § 6 Abs.1 Nr. 5 StNüS festgestellt und gemäß § 6 Abs.1 Nr. 6 StNüS die Entlastung des Stiftungsvorstandes beschlossen. Des Weiteren wurde beschlossen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
6 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention
Allgemeines
Die Stadt Nürnberg räumt der Korruptionsprävention einen hohen Stellenwert ein. Oberstes Ziel ist es dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Aufgabenwahrnehmung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürnberg sicherzustellen und die Beschäftigten selbst zu schützen. Korruptionsprävention und -bekämpfung sind eine ständige Aufgabe.
Der Begriff Korruption bezeichnet Straftaten, bei denen Amtsträger ihre Position bzw. Vertrauensstellung und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu ausnutzen, sich oder Dritte materielle oder immaterielle Vorteile zu verschaffen. Korruption ist als Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) strafrechtlich sanktioniert. Diese Delikte werden in der Regel in Verbindung mit weiteren Straftaten, den sogenannten Begleitdelikten, begangen: Z. B. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB).
Um Korruption bekämpfen zu können, ist die Stadt Nürnberg auf Hinweisgeber angewiesen.
Städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, in Bezug auf ihre dienstlichen Aufgaben für sich oder Dritte Belohnungen oder Geschenke anzunehmen, zu fordern oder sich versprechen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn keine Beeinflussung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters beabsichtigt ist. Neben den strafrechtlichen Folgen zieht eine unrechtmäßige Annahme von Zuwendungen bei Beamten dienstordnungsrechtliche Maßnahmen und bei Beschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich.
Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention beim Rechnungsprüfungsamt
Seit 2001 gibt es beim Rechnungsprüfungsamt die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention. Die Aufgaben umfassen die Entgegennahme und Überprüfung von (auch anonymen) Hinweisen, die Beratung und Aufklärungsarbeit bei mutmaßlichen Korruptionsvorkommnissen und die Unterstützung bei der Ausarbeitung dienststelleninterner Präventionsmaßnahmen und Kontrollmechanismen. Unabhängig von der Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention ist jede städtische Dienststellenleitung/Werkleitung für die Verhinderung von Korruption in ihrem Bereich verantwortlich.
Unter der Hotline +49 911 231-5987 können sich Beschäftigte der Stadt Nürnberg, Bürgerinnen und Bürger oder auch Firmen melden, wenn sie Hinweise auf eine mögliche Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit bei der Stadt Nürnberg geben möchten.
Durch einen Anrufbeantworter ist die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention jederzeit erreichbar, gleiches gilt für das Kontaktformular im Internet unter:
https://nuernberg.de/internet/rechnungspruefungsamt/korruptionspraevention.html.
Die Stadt Nürnberg betreffend gingen bei der Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention im Berichtszeitraum neun Hinweise ein, denen unverzüglich nachgegangen wurde. In drei Fällen waren Prüfungen durchzuführen. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind signifikant weniger Hinweise eingegangen.
Seite 130 von 132 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention
Sensibilisierung
Die Zentrale Anlaufstelle bietet im Rahmen des gemeinsamen Fortbildungsprogramms der Städteachse ein Seminar zur Korruptionsprävention an; ein neuer Seminartermin ist in Planung. Der Ansprechpartner der zentralen Anlaufstelle hat in acht Informationsveranstaltungen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Gesundheitsamt – unter Pandemiebedingungen – zum Thema Korruptionsprävention und dem Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken informiert. Ziel dieser Informationsveranstaltungen war es, einen Überblick über das Thema Korruption zu geben, das Problembewusstsein zu schärfen und die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren und ihnen eine Hilfestellung zu geben, um im konkreten Einzelfall die Anbahnung von Korruptionsversuchen erkennen zu können.
Zusammenarbeit mit Dritten
Seit 2002 arbeitet die Stadt Nürnberg bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung in einer Arbeitsgruppe eng mit der Kriminalpolizei zusammen. In der Arbeitsgruppe werden Prüfungen und Ermittlungen bei konkreten Verdachtsmomenten erörtert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Es finden jährlich mehrere Sitzungen statt.
Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention Seite 131 von 132
7 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Der vorliegende Bericht beinhaltet im Wesentlichen die Prüfungen in städtischen Dienststellen, Unternehmen und die Auftragsprüfungen. Die Ergebnisse – der wegen der umfangreichen Prüfungsgebiete generell nur in Stichproben möglichen Prüfungen – spiegeln auch für das Haushaltsjahr 2020 eine insgesamt ordnungsgemäße Wirtschaftsführung wider.
Zum 31.12.2020 hat sich die Nettoneuverschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt incl. ÖPP/ÖÖP um 12,4 Mio. Euro auf 1,51 Mrd. Euro erhöht. Unter Berücksichtigung der aus Steuermitteln (teil-)finanzierten Eigenbetriebe haben sich die Verbindlichkeiten der Stadt Nürnberg sogar auf 1,56 Mrd. Euro (+8,6 Mio. Euro) erhöht. Um die Schulden – auch vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise – nicht ungebremst ansteigen zu lassen, sind aber weiterhin wirksame Priorisierungen bei den außerordentlich umfangreichen geplanten Investitionsvorhaben und Projekten sowie eine fundierte Befassung mit Standards zwingend erforderlich.
Im Juni 2022 wird das Rechnungsprüfungsamt die Berichte zur derzeit noch nicht abgeschlossenen Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 der Stadt Nürnberg sowie der rechtsfähigen Stiftungen vorlegen. Die Berichte bilden die Grundlage für die dann vorgesehene Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg im Stadtrat.
Nürnberg, 16.11.2021
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
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