Haushaltssperre

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Sitzung gesamt öffentlich

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Dr. Nasser Ahmed Nicole Alesik Claudia Arabackyj Paul Arzten Jasmin Bieswanger Kerstin Böhm Harald Dix Daniel Frank Gerhard Groh Inga Hager Dr. Otto Heimbucher Werner Henning Christine Kayser Aynur Kir Marcus König Dr.-Ing. Tatjana Körner Joachim Mletzko Max Müller Rainer Nachtigall Cengiz Sahin Marc Schüller Ümit Sormaz Michael Ziegler Ältestenrat und Finanzausschuss Bau- und Vergabeausschuss Jugendhilfeausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Stadtplanungsausschuss Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) Altstadt St. Johannis St. Leonhard Muggenhof Schweinau Dutzendteich Erlenstegen Wetzendorf Langwasser Altenfurt Moorenbrunn Gartenstadt Kornburg Gebersdorf Weststadt Wöhrder See Fürther Straße Flughafen Verkehr & Mobilität Rad- und Fußverkehr Wohnen & Bauen Stadtentwicklung & Planung Schule & Bildung Soziales & Gesundheit Umwelt & Klima Energie & Versorgung Haushalt & Finanzen Kultur, Sport & Freizeit Wirtschaft & Arbeit Sicherheit & Ordnung Digitalisierung & Verwaltung

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Sitzungsunterlagen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 03.12.2021 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 6 TOP Ö 1 Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2020 6 Bericht Rpr/001/2021 6 Bericht Prüfung Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2020 Rpr/001/2021 10 Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2019 Eigenbetriebe Rpr/001/2021 142 TOP Ö 2 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 210 Sitzungsvorlage SUN/029/2021 210 Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2020 SUN/029/2021 214 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht) SUN/029/2021 261 TOP Ö 3 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 366 Sitzungsvorlage SUN/030/2021 366 TOP Ö 4 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 370 Sitzungsvorlage ASN/011/2021 370 TOP Ö 5 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg (ASN) 374 Sitzungsvorlage ASN/010/2021 374 Jahresabschluss von ASN 2020 mit Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers ASN/010/2021 378 TOP Ö 6 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) 483 Sitzungsvorlage Ref.V/020/2021 483 20210928_Rpr - Begleitvermerk Prüfungsbericht Ref.V/020/2021 487 Geschäftsbericht 2020 Ref.V/020/2021 488 20210928_Rpr_-_Prüfungsbericht_2020 Ref.V/020/2021 592 TOP Ö 7 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) 619 Sitzungsvorlage Ref.V/021/2021 619 20210928_Rpr - Begleitvermerk Prüfungsbericht Ref.V/021/2021 623 20210928_Rpr_-_Prüfungsbericht_2020 Ref.V/021/2021 624 TOP Ö 8 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) 651 1_0_Anmeldung Feststellung JA 2020 FSN/001/2021 651 Sitzungsvorlage FSN/001/2021 655 1.1.a Prüfbericht BKPV JA 2020 Bericht FSN/001/2021 659 1.1.b Prüfbericht BKPV JA 2020 Anlagen FSN/001/2021 683 1.2 Jahresabschlussbericht 2020 Rödl & Partner mit Anlagen FSN/001/2021 727 TOP Ö 9 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) 795 2_0_Entlastung JA 2020 FSN/002/2021 795 Sitzungsvorlage FSN/002/2021 799 TOP Ö 10 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad 803 2 Sitzungsvorlage NüBad/003/2021 803 NürnbergBad_Kurzbericht_JAP 2020_signiert_signiert NüBad/003/2021 807 NürnbergBad_Bericht_JAP 2020_signiert_signiert NüBad/003/2021 844 TOP Ö 11 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad 920 Sitzungsvorlage NüBad/004/2021 920 TOP Ö 12 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 924 Sitzungsvorlage SÖR/063/2021 924 Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk SÖR/063/2021 928 TOP Ö 13 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 968 Sitzungsvorlage SÖR/064/2021 968 3 TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Sitzungszeit Freitag, 03.12.2021, 09:00 Uhr Sitzungsort Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2020 Berschneider, Alois Bericht Rpr/001/2021 2. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Berschneider, Alois Gutachten SUN/029/2021 3. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Berschneider, Alois Gutachten SUN/030/2021 4. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Berschneider, Alois Gutachten ASN/011/2021 5. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg (ASN) Berschneider, Alois Gutachten ASN/010/2021 6. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Berschneider, Alois Gutachten Ref.V/020/2021 7. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Gutachten Ref.V/021/2021 4 Berschneider, Alois 8. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) Berschneider, Alois Gutachten FSN/001/2021 9. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) Berschneider, Alois Gutachten FSN/002/2021 10. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad Berschneider, Alois Gutachten NüBad/003/2021 11. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad Berschneider, Alois Gutachten NüBad/004/2021 12. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Berschneider, Alois Gutachten SÖR/063/2021 13. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Berschneider, Alois Gutachten SÖR/064/2021 14. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.06.2020, öffentlicher Teil 5 Seite 1 von 4 Berichtsvorlage Rpr/001/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Bericht Betreff: Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2020 Anlagen: Bericht Prüfung Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2020 Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2019 Eigenbetriebe Bericht: Der heute vorliegende Bericht über die „Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2020 der Stadt Nürnberg“ beinhaltet die Prüfungsgebiete und -ergebnisse der bis zum 12.11.2021 abgeschlossenen Prüfungen. Sie beziehen sich grundsätzlich auf das Haushaltsjahr 2020 und decken die Prüfungen in städtischen Dienststellen, Unternehmen und die Auftragsprüfungen ab. Soweit nicht jährlich wiederkehrende Prüfungen durchzuführen sind, basiert die Auswahl der Prüfungsgebiete auf einer risikoorientierten Prüfungsplanung; dabei werden Prüfungstechniken aus der Revisionswirtschaft und der Wirtschaftsprüfung eingesetzt. Die Prüfungen der doppischen Abschlüsse 2020 der Stadt sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Nach vollständiger Durchführung dieser Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt werden die Berichte über die „Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg“ und die „Prüfung der Jahresabschlüsse der rechtsfähigen Stiftungen 2020“ im nächsten Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Der heute vorgelegte und die Berichte zu den vorgenannten Jahresabschlüssen 2020 bilden die Grundlage zur vorgesehenen Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und weiter für die Feststellung und Entlastung im Stadtrat. Die Ergebnisse der bereits vollständig durchgeführten Prüfungen der Jahresabschlüsse 2020 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, NürnbergBad sowie Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg sind in einem weiteren heute beiliegenden Bericht über die „Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 der Eigenbetriebe“ abschließend enthalten. Die Abschlüsse der Eigenbetriebe wurden bereits in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt und zur gesonderten Begutachtung auf die heutige Tagesordnung des Rechnungsprüfungsausschusses gesetzt. 11 6 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Rpr/001/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 7 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Rpr/001/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 8 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Rpr/001/2021 Seite 4 von 4 9 Rechnungsprüfungsamt 140-14.20.00-7/1/1 Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2021 öffentlich über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2020 der Stadt Nürnberg November 2021 11 10 Seite 2 von 132 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 VORBEMERKUNGEN 4 1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung 4 1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik 5 1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2019, 2018 und Entlastung 6 2 JAHRESABSCHLUSS 2020 DER STADT NÜRNBERG 7 2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2020 7 2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen 9 2.2.1 111230 Personaldienstleistungen – Personalamt (PA) Prüfung von Nebentätigkeiten der aktiven Beamten 9 2.2.2 111320 Kommunales Steuerwesen – Kassen- und Steueramt (KaSt) Grundabgabengebühren – Zusammenwirken Kassen- und Steueramt, Eigenbetriebe ASN, SÖR, SUN 11 2.2.3 111510 Dienstleistungen Bürger, Verw., Sonst. – Zentrale Dienste (ZD) und 111230 Personaldienstleistungen – Personalamt (PA) Prüfung des Jobtickets und der Fahrtkostenzuschüsse 13 2.2.4 121201 Wahlen – Amt für Stadtforschung und Statistik (StA) Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der Stadtrats- und Oberbürgermeisterstichwahl 17 2.2.5 122170 Außendienst Stadt Nürnberg – 2. Bürgermeister (2. BM) Prüfung des Außendienstes der Stadt Nürnberg (ADN) 19 2.2.6 126120 Integrierte Leitstelle (ILS) – Feuerwehr (FW) Prüfung der Integrierten Leitstelle Nürnberg 20 2.2.7 242000 Ausbildungsförderung – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung des Jahresabschlusses 2019 22 2.2.8 351800 Städtisches Versicherungsamt – Einwohneramt (EP), jetzt Bürgeramt Mitte (BAM) Prüfung der Abwicklung der Künstlersozialabgabe innerhalb der Stadtverwaltung 24 2.2.9 363100 Jugendsozialarbeit – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung des Jahresabschlusses 2020 28 2.2.10 365100 kommunale Kinderkrippen (KiKri) – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 31 2.2.11 522010 Wohnungsbauförderung – Referat VII/Stab Wohnen Prüfung von Wohnungsbauförderung 34 2.2.12 553000 Friedhofsverwaltung (Frh) u.a. Doppelzahlungen 36 2.2.13 Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art 5) – 2. Bürgermeisterin, Referat für Schule und Sport und Referat für Jugend, Familie und Soziales Prüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürnberg 37 2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich der Verwaltungsprüfung 44 2.4 Prüfungen im Bereich Eigenbetriebe 46 2.4.1 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Abwicklung des Rahmenvertrages Kanalunterhalt und Notstandsfälle 2020 46 2.4.2 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes der Wiegesoftware sowie vollständige und zeitnahe Erhebung der dadurch generierten Verbrennungs- bzw. Deponiegebühren 47 2.5 Informations- und Kommunikationstechnik 47 2.5.1 Vorbemerkungen 47 2.5.2 Bericht über die Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten in HCM 48 2.5.3 Prüfung der Serviceplattform „Mein Nürnberg“ – Bestandaufnahme und Betrieb 49 2.5.4 Migration des SAP-Business-Warehouse auf das Nachfolgeprodukt SAP S/4HANA 51 2.5.5 Vorstudie für das S/4HANA-Migrationsprojekt 52 2.5.6 Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – e-Rechnung 56 11 Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 132 2.5.7 Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung 59 2.5.8 Vergabeprüfung im IT-Bereich 61 2.6 Technische Prüfung 62 2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung 62 2.6.2 Prüfungsvolumen 62 2.6.3 Materielles Ergebnis 63 2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 63 2.6.5 Beteiligungsunternehmen 89 2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen privaten Rechts 89 2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen 90 2.7.2 Sonstige Beteiligungen 96 2.8 Auftragsprüfungen 97 2.8.1 Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. (EMN) 97 2.8.2 Haus der Heimat e.V. Prüfung des Verwendungsnachweises 97 2.8.3 Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ) 98 2.8.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) 99 2.8.5 Mittelfränkisch-schwäbischer Zweckverband ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg- Augsburg Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 – 2020 99 2.8.6 Planungsverband Region Nürnberg 102 2.8.7 Zweckverband Sondermüll-Entsorgung Mittelfranken (ZVSMM) 103 2.8.8 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach (ZV StUB) 105 2.9 Verwendungsnachweise 106 2.9.1 Förderung des Literaturfonds e.V. und des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für das Literaturfestival „texttage.nuernberg und textualienmarkt“ Prüfungsbericht vom 26.10.2021 106 2.9.2 Projektförderung des Bundes: Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ 107 2.9.3 Projektförderung des Bundes für das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) 107 2.9.4 Projektförderung der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (KEK) „Begehrte Frauenkunst“ 108 3 JAHRESABSCHLÜSSE 2020 DER RECHTSFÄHIGEN STIFTUNGEN 109 4 JAHRESABSCHLUSS 2020 DES KLINIKUMS 110 4.1 Vorbemerkungen 110 4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss 111 4.2.1 Konzernbilanz 2020 116 4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2020 118 5 STAATSTHEATER NÜRNBERG 122 6 ZENTRALE ANLAUFSTELLE FÜR KORRUPTIONSPRÄVENTION 130 7 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 132 12 Seite 4 von 132 Vorbemerkungen 1 Vorbemerkungen 1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung Der Jahresabschluss der Stadt sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe werden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (Örtliche Prüfungen, Art. 103 Gemeindeordnung (GO)). Das Rechnungsprüfungsamt ist nach Art. 104 GO umfassend als Sachverständiger heranzuziehen. Die Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf (Art. 106 Abs. 1 GO), ob • die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind, • die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen begründet und belegt sind, • der jeweilige Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt ist, • wirtschaftlich und sparsam verfahren wird. Inhalte der Rechnungsprüfung sind außerdem • der Jahresabschluss und die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe (Art. 106 Abs. 3 GO), wobei auf das Ergebnis der Abschlussprüfung (Art. 107 GO) durch den Bayerischen Kom- munalen Prüfungsverband (BKPV) oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit abzu- stellen ist, • die Betätigung der Gemeinde bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts und bei Kommunalunternehmen. Die Rechnungsprüfung umfasst außerdem die Buch -, Betriebs- und sonstigen Prüfungen, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darle- hens oder sonst vorbehalten hat (Art. 106 Abs. 4 GO), • die rechtsfähigen kommunalen Stiftungen. Dem Rechnungsprüfungsamt obliegen ferner die Überwachung der ordnungsgemäßen Erle- digung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusam- menwirken mit der Verwaltung (Art. 106 Abs. 5 GO). Zudem ist bei der Leitung des Rech- nungsprüfungsamtes die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention der Stadt Nürnberg angesiedelt. Schließlich führt das Rechnungsprüfungsamt im Einzelfall Prüfungen im Auftrag des Stadtrats und des Oberbürgermeisters (Art. 104 Abs. 2 GO) durch und nimmt satzungsgemäß Prüfungs- aufgaben im Klinikum, beim Staatstheater Nürnberg und bei der Flughafen Nürnberg GmbH u. a. wahr. In Ergänzung dazu arbeitet das Rechnungsprüfungsamt regelmäßig in verschiedenen städti- schen Projekten mit1 und berät die Verwaltung. 1 Im Prüfungszeitraum Mitarbeit v.a. bei SAP BW/4HANA, Migration auf S/4HANA, elektronische Rechnungsbe- arbeitung, elektronische Zeiterfassung. 13 Vorbemerkungen Seite 5 von 132 Als Grundlage für die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss werden diesem Be- richte vorgelegt, die eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Prüfungsfeststellungen dar- stellen. Wie seit Umstellung auf die Doppik praktiziert, ist im vorliegenden Bericht zum Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2020 (mit den jeweils gekürzt wiedergegebenen Inhalten der Prüfungen in den Dienststellen und städtischen Unternehmen sowie Auftragsprüfungen) das Ergebnis der Prü- fung des doppischen Jahresabschlusses der Stadt 2020 selbst noch nicht enthalten. Nach Abschluss dieser Prüfung wird das Rechnungsprüfungsamt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg vorlegen. Die Vorlage ist im Juni 202 2 geplant. Beide Berichte bilden die Grundlage für die örtliche Prüfung und die dann vorgesehene Begut- achtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg durch den Stadtrat. Die bei den städtischen Eigenbetrieben zum Wirtschaftsjahr 2020 bereits vollständig durchge- führten Prüfungen sind im entsprechenden Bericht aufgenommen. Der Rechnungsprüfungs- ausschuss kann hier insoweit begutachten. 1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik Zur Prüfung wurden wie üblich insbesondere herangezogen: • Haushaltssatzungen mit den Haushalts- und Wirtschaftsplänen • Jahresabschlüsse samt den dazugehörenden Anlagen • Kassenanordnungen, Auszahlungsnachweise und Buchungsunterlagen • Summen- und Saldenlisten, Kontenblätter und Buchungsbelege sowie weitere begrün- dende Unterlagen für die Jahresabschlüsse, SAP-Auswertungen • Akten und Vorgänge der Fachdienststellen • Betriebsabrechnungen bzw. Kostenrechnungen und interkommunale Vergleichsdaten Als Folge der umfangreichen Prüfungsgebiete wird generell in Stichproben geprüft, die aller- dings die erforderliche Prüfungsaussage zulassen müssen. Wo möglich, wird der begleitenden Prüfung der Vorrang eingeräumt. Der Prüfungszeitraum bezieht sich im Allgemeinen auf das Jahr 2020, zum Teil werden auch Prüfungen bereits bezogen auf 2021 im vorliegenden Sach- verständigenbericht skizziert. Viele Bemerkungen und Anregungen werden möglichst schon während der Prüfung mit den Geprüften abgestimmt. Zudem gibt es Schlussberichte und -besprechungen sowie generell Stellungnahmen der Dienststellen. Insoweit sind Prüfungen immer auch darauf angelegt, zur weiteren Verbesserung der Verwaltungsabläufe beizutragen. Dies schließt die Überwachung noch nicht ausgeräumter Feststellungen ein. Das Rechnungsprüfungsamt ist kontinuierlich um die Verbesserung seiner Prüfungsmethoden (Ganzjahresplan, Risikoorientierung, Effizienz und Effektivität etc.) bemüht, greift dabei insbe- sondere auch auf den interkommunalen Ideen-Austausch zurück und versucht, regelmäßig ge- eignete Fortbildungen zu realisieren. 14 Seite 6 von 132 Vorbemerkungen 1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2019, 2018 und Ent- lastung Der konsolidierte Jahresabschluss 2018 der Stadt Nürnberg, der Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg und die Jahresabschlüsse 2019 der von ihr verwalteten rechtsfähigen kommu- nalen Stiftungen sowie der Eigenbetriebe Stadtentwässer ung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken -Stadion Nürn- berg, NürnbergBad und Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg wurden vom Rechnungs- prüfungsausschuss am 10.12.2020 bzw. 25.06.2021 geprüft/begutachtet und am 16.12.2020 bzw. 21.07.2021 vom Stadtrat festgestellt. Mit den Feststellungen wurde jeweils die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt. 15 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 132 2 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2020 Die Abschlussprüfung 2020 wird durch Rpr planmäßig im April/Mai 2022 abgeschlossen sein. Aus Aktualitätsgründen wird nachfolgend die Ergebnisrechnung 2020 im Vergleich zum Vor- jahr kurz beleuchtet. Ergebnisrechnung 2020 2020 2019 Euro Euro absolut in % 1 Steuern und ähnliche Abgaben 948.757.685,15 1.010.789.308,58 -62.031.623,43 -6,1 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 603.119.438,61 524.233.711,47 78.885.727,14 15,0 3 Sonstige Transfererträge 6.994.042,29 6.162.722,26 831.320,03 13,5 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 71.777.450,82 86.726.212,07 -14.948.761,25 -17,2 5 Auflösung von Sonderposten 55.861.297,46 47.207.679,50 8.653.617,96 18,3 6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 34.264.487,05 44.730.586,10 -10.466.099,05 -23,4 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 308.581.079,16 305.436.067,02 3.145.012,14 1,0 8 Sonstige ordentliche Erträge 83.205.520,93 104.147.379,38 -20.941.858,45 -20,1 9 Aktivierte Eigenleistungen 7.444.640,18 5.002.412,65 2.442.227,53 48,8 10 Bestandsveränderungen 92.543,25 4.711.802,54 -4.619.259,29 -98,0 Ordentliche Erträge 2.120.098.184,90 2.139.147.881,57 -19.049.696,67 -0,9 11 Personalaufwendungen 574.787.236,36 583.978.999,05 -9.191.762,69 -1,6 12 Versorgungsaufwendungen 116.628.527,25 115.616.759,73 1.011.767,52 0,9 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 283.400.491,36 279.574.394,38 3.826.096,98 1,4 14 Planmäßige Abschreibungen 106.502.399,46 104.288.542,53 2.213.856,93 2,1 15 Transferaufwendungen 815.405.980,18 831.833.927,28 -16.427.947,10 -2,0 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 212.082.896,07 156.348.084,19 55.734.811,88 35,6 Ordentliche Aufwendungen 2.108.807.530,68 2.071.640.707,16 37.166.823,52 1,8 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 11.290.654,22 67.507.174,41 -56.216.520,19 -83,3 17 Finanzerträge 9.147.948,70 26.702.313,29 -17.554.364,59 -65,7 18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 32.646.977,55 34.753.535,56 -2.106.558,01 -6,1 Finanzergebnis -23.499.028,85 -8.051.222,27 -15.447.806,58 -191,9 Ordentliches Jahresergebnis -12.208.374,63 59.455.952,14 -71.664.326,77 -120,5 19 Außerordentliche Erträge 623.728,97 4.101.446,84 -3.477.717,87 -84,8 20 Außerordentliche Aufwendungen 1.275.074,71 1.731.063,55 -455.988,84 -26,3 Außerordentliches Ergebnis -651.345,74 2.370.383,29 -3.021.729,03 -127,5 Jahresergebnis -12.859.720,37 61.826.335,43 -74.686.055,80 -120,8 Veränderung Gesamtergebnisrechnung 16 Seite 8 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Aufgrund der Corona-Pandemie musste 2020 mit 12,86 Mio. Euro Jahresfehlbetrag ein nega- tives Ergebnis hingenommen werden. Das Jahresergebnis lag um 74,69 Mio. Euro unter dem Vorjahresergebnis. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit konnte zwar mit 11,29 Mio. Euro (-56,22 Mio. Euro) gerade noch positiv gestaltet werden, ein Ausgleich des stets negativen Finanzergebnisses von 23,50 Mio. Euro (-15,45 Mio. Euro) war damit jedoch nicht möglich. Das außerordentliche Ergebnis belief sich auf - 651 TEuro und verschlechterte sich damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,02 Mio. Euro. Bei den ordentlichen Erträgen war ein Rückgang von rund 19,05 Mio. Euro zu verzeichnen, was im Wesentlichen auf Corona- bedingt geringere Steuererträge (-62,03 Mio. Euro), gerin- gere sonstige ordentliche Erträge (-20,94 Mio. Euro) sowie Mindererträgen bei den öffentlich- rechtlichen (-14,95 Mio. Euro) und privatrechtlichen Leistungsentgelten (-10,47 Mio. Euro) zu- rückzuführen war. Die insbesondere aufgrund des Ausgleichs der Steuerrückgänge höheren Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (+ 78,89 Mio. Euro) konnten dies nicht kompensie- ren. Die Mindererträge sind wesentlich durch die um 55,6 Mio. Euro geringeren Gewerbesteuerer- träge begründet. Damit war die Gewerbesteuer erstmals seit 2014 wieder rückläufig – geschul- det den Folgen der Corona- Pandemie. Der Bund leistete jedoch eine Kompensation von 61,8 Mio. Euro, die unter den Zuweisungen ausgewiesen ist. Auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert und unterschreitet mit 307,7 Mio. Euro den im letzten Jahr erzielten bisherigen Höchstwert von 323,6 Mio. Euro um 16,0 Mio. Euro (-4,9 %). Der Anstieg der ordentlichen Aufwendungen betrug 37,17 Mio. Euro. Wesentlichen Anteil an diesem Anstieg haben die um 55,73 Mio. Euro (+35,6 %) gestiegenen sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Eine Besonderheit war hier der Aufwand bei der neu hinzugefügten Position „Sonstiger Personal-/Dienstaufwand“ für Corona-bedingte Aufwendungen für Schutzkleidung und -material. Dort war ein Aufwand von rund 7,10 Mio. Euro zu verzeichnen. Beim Finanzergebnis überwiegen weiterhin die Aufwendungen. Insbesondere aufgrund der rund 17,55 Mio. Euro geringeren Finanzerträge bei in etwa gleich gebliebenen Zinsen und Finanzaufwendungen. Wesentlicher Grund für die Mindererträge waren dabei niedrigere Er- träge aus der Verzinsung der Gewerbe- und Umsatzsteuer. Das Finanzergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr per Saldo um 15,45 Mio. Euro verschlechtert. Die Zinslastquote beträgt 1,5 % (Vorjahr 1,7%). Die Verschuldung der Stadt im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP beträgt zum Bilanzstichtag 1,51 Mrd. Euro (+ 12,4 Mio. Euro). Da eine Entwicklung bei den künftigen Steuererträgen schwer abschätzbar ist, muss aufgrund der weiterhin bestehenden Finanzierungslücken bei den geplanten Investitionen mit einer weiteren Steigerung der Verschuldung gerechnet wer- den. Künftige Zinsaufwendungen stellen deshalb weiterhin eine nicht unerhebliche Risikopo- sition dar. Die umfassende Darstellung des Jahresabschlusses (2020) erfolgt, in der Sitzung des Rech- nungsprüfungsausschusses im Juni 2022. 17 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 132 2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen 2.2.1 111230 Personaldienstleistungen – Personalamt (PA) Prüfung von Nebentätigkeiten der aktiven Beamten Prüfungsbericht vom 26.04.2021 Die verfassungsrechtliche Grundlage des Neben tätigkeitsrechts findet sich im Grundgesetz , in dem die freie Entfaltung der Persönlichkeit gesichert wird. Hierzu zählt auch die Ausübung von Nebentätigkeiten, die Ausdruck der persönlichen und beruflichen Selbstverwirklichun g sind. Allerdings müssen insbesondere Beamte einige Einschränkungen hinnehmen, die sich aus ihrem Status ergeben. Sie bedürfen zur Übernahme von Nebentätigkeiten grundsätzlich der vorherigen Anzeige bzw. Genehmigung (im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten, die Neben- tätigkeiten vorher nur schriftlich anzeigen müssen). Damit sollen Pflichtenkollisionen zwischen den Aufgaben aus dem Hauptamt und der Nebentätigkeit verhindert werden. Ebenso sollen die volle Leistungsfähigkeit des Beamten sowie seine Unparteilichkeit und Unbefangenheit im Hauptamt gewährleistet und das öffentliche Ansehen des Dienstherrn nicht beeinträchtigt wer- den. Basis der Prüfung waren alle 202 im Jahr 2019 durch das Personalamt (PA) neu genehmigten bzw. angezeigten Nebentätigkeiten von aktiven Beamten und Beamtenanwärtern. Aus diesen Fällen wurden 33 Stichproben ausgewählt (rund 16,5 %) und zusammen mit weiteren drei Fäl- len mit Genehmigungen aus früheren Jahren einer Einzelfallprüfung unterzogen. Nebentätig- keiten der kommunalen Wahlbeamten waren nicht Bestandteil dieser Prüfung. Die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter (z.B. Mitglied einer kommunalen Vertretung, eh- renamtlicher kommunaler Wahlbeamter, ehrenamtlicher Richter) und die unentgeltliche Füh- rung der Vormundschaft, Betreuung oder Pflegscha ft für Angehörige gelten kraft Gesetzes nicht als Nebentätigkeiten. Sie sind jedoch schriftlich anzuzeigen. Die Nebentätigkeiten werden unterschieden in • Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst auf Verlangen des Dienstherrn Städtische Beamte sind grundsätzl ich verpflichtet, auf schriftliches Verlangen ihres Dienst-herrn eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst zu übernehmen. Diese ist geneh- migungsfrei. • Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten Jede weitere Nebentätigkeit bedarf grundsätzlich der vorherigen G enehmigung, soweit sie nicht genehmigungsfrei ist. • Allgemein genehmigte Nebentätigkeiten Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Genehmigung als allgemein erteilt (Ausübung außerhalb der Arbeitszeit; keine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, insbes ondere keine Überschreitung der Acht-Stunden-Grenze; Vergütung jährlich maximal 2.400 Euro brutto). Die Ausübung ist schriftlich anzuzeigen. 18 Seite 10 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg • Genehmigungsfreie Nebentätigkeiten Hierzu zählen beispielsweise die Verwaltung eigenen Vermögens oder dessen Nutz nie- ßung, schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeiten oder Vortragstätig- keiten, Tätigkeiten zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften, Berufsverbän- den oder in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen/Beamten oder die Übernahme un- entgeltlicher Nebentätigkeiten. Die schriftliche Genehmigung ist auf längstens fünf Jahre zu befristen. Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen oder ihm gleichstehenden Dienst sind ab- rechnungspflichtig (Vorlage einer Abrechnung über die im abgel aufenen Kalenderjahr zuge- flossene Vergütung) bzw. bei Überschreitung eines bestimmten Höchstbetrags ablieferungs - pflichtig. Für Beamtenanwärter findet eine Anrechnung der Vergütung/des Entgelts auf die Anwärter- bezüge statt, soweit die Vergütung für eine Nebentätigkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes oder das Entgelt für eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes die Anwärterbezüge übersteigt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge auf Genehmigung bzw. Anzeigen einer Nebentätigkeit gut funktioniert. Aufgrund der Komplexität des Themas ergaben sich grundsätzliche Hinweise und Feststellungen sowie Feststellungen in 27 der 36 geprüften Einzelfälle. In seiner Stellungnahme vom 30.08.2021 teilt PA mit, dass die Zuständigkeit für die Bearbei- tung von Nebentätigkeitsanzeigen- und anträgen gewechselt habe und seit Februar 2019 beim HR-Support (PA/2-S) liege. Aufgrund eines Personalwechsels sei die direkte Informationswei- tergabe nicht möglich gewesen, so dass viel Erfahrungswissen verloren gegangen sei. Auch im HR-Support habe es seit 2019 häufigen Personalwechsel gegeben, sodass immer wieder eine Einarbeitung in die Thematik nötig gewesen sei. Aufgrund dieser Situation sei es zu den im Prüfbericht aufgezeigten Schwachstellen gekommen, die seitens des Personalamtes nun durch geeignete Maßnahmen (z.B. Erarbeitung eines Prüfschemas, Überarbeitung des An- tragsformulars und der Genehmigungsschreiben) behoben werden sollen. Es werde auch überprüft, ob eine Anpassung der Programmierung im entsprechenden Infotyp in SAP -HCM sinnvoll ist bzw. eine Änderung der Eingabemöglichkeiten beauftragt. Die wesentlichen Feststellungen waren: • Nicht immer wurde erkannt, dass es sich um eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst handelt. Die sich hieraus ergebenden Ablieferungspflichten konnten deshalb nicht immer überprüft werden. • Bei Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst war nicht immer eine Abrechnung vorhanden. Bei Ablieferungsfreiheit soll auf der Abrechnung der Grund hierfür dokumentiert werden. • Die bestehende Ausnahmeregelung des POA vom 19.01.1999 zur Ablieferungspflicht bei Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst ließ einen gewissen Interpretationsspielraum zu. • Die Unterscheidung zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit und öffentlichem Ehrenamt wurde nicht immer korrekt getroffen. 19 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 132 • Die besondere Anrechnungsregelung für Anwärter (Anrechnung des Entgelts für Neben- tätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes) wurde nicht berücksichtigt (bei den geprüften Fällen entstand kein finanzieller Schaden). • Bei Ausübung der Nebentätigkeit innerhalb der Arbeitszeit sind Freistellungen in geeigne- ter Weise zu dokumentieren. • Eine Information der Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist in allen Fällen sicherzustel- len. • Es wurden 55 Fälle ermittelt, bei denen keine Befristung vorhanden war. • Nebentätigkeiten können ein Einfallstor für Korruption sein. Auf die vorhandene Korrupti- onsgefährdung oder mögliche Interessenkollisionen durch die angestrebte Ausübung ei- ner Nebentätigkeit wird weder in den jährlichen Mitteilungen noch im HdV (120.80) hinge- wiesen. PA erklärt in seiner Stellungnahme, dass künftig auf vollständige Dokumentation geachtet wird, alle gesetzlichen Regelungen beachtet, diverse Merkmale genauer geprüft, Vordrucke ergänzt, Merkblätter erstellt und die weiteren Feststellungen beachtet werden. Ferner werden die Mitteilungen aus dem Personalbereich an die Dienststellen sowie das HdV ergänzt und nach Lösungsmöglichkeiten für eine Anpassung der Programmierung bzw. der Eingabemög- lichkeiten im entsprechenden Infotyp in SAP-HCM gesucht. PA beabsichtigt, die erforderlichen Anpassungen bis Ende des Jahres 2021 umzusetzen. 2.2.2 111320 Kommunales Steuerwesen – Kassen- und Steuer- amt (KaSt) Grundabgabengebühren – Zusammenwirken Kassen- und Steueramt, Eigenbetriebe ASN, SÖR, SUN Prüfungsbericht vom 26.10.2021 Neben der Grundsteuer werden die Kanalgebühren (für Schmutzwassereinleitungen und nicht versickertes Niederschlagswasser), die Straßenreinigungsgebühren und die Müllgebühren über Grundabgabenbescheide von den Grundabgabenpflichtigen erhoben. 20 Seite 12 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Insgesamt zeigt sich bei den Grundabgabenbescheiden und dem Aufkommen bei den Grundabgabegebühren folgende Entwicklung: Jahr Anzahl Grundabgaben-bescheide 2016 153.590 2017 101.147 2018 254.5952 2019 138.401 2020 156.283 Entwicklung Aufkommen Grundabgabengebühren Aufkommen in Mio. Euro à Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 Schmutzwassereinleitung 61,2 59,8 59,9 62,3 50,2 Niederschlagswasser 18,6 18,8 18,7 18,7 12,5 Müllgebühren 45,8 46,1 46,8 47,2 43,6 Straßenreinigung 12,5 12,6 12,6 13,8 13,8 Gesamt 138,1 137,3 138,0 142,0 120,1 • Den beteiligten Stellen (N-Ergie, KaSt, ASN, SÖR, SUN) kann eine weitgehend fehlerfreie Zusammenarbeit attestiert werden. Soweit mengenbezogene Daten nicht direkt (SUN) in die genutzte SAP-Portalsoftware „Tax and Fee Assessment-Steuer- und Gebührenveran- lagung“ (TFA) eingegeben wurden, waren Abgleiche durchgeführt. Bei festgestellten Ab- weichungen der Datenbestände der Eigenbetriebe zu den bei KaSt gespeicherten Fakten, wurden die Ursachen geklärt und gegebenenfalls Korrekturen vorgenommen. Der bei SUN durchgeführte Jahresabgleich mit den dort gesammelten Belegen und den in TFA durch KaSt gespeicherten Fakten war aktenkundig dokumentiert. Hierbei wurden lediglich zwei Abweichungen festgestellt, welche unverzüglich bereinigt wurden. Auch aus der von Rpr durchgeführten Stichprobenprüfung ergaben sich keine Feststellungen. • Bereits im Prüfbericht des Rpr vom 29.07.2014 wurde angeregt, den Zugang von SÖR in das Fachprogramm zur B earbeitung freizugeben. Der derzeitige Datenfluss per Dienst- post sowie die nachfolgende Eingabe des Papierbelegs durch Mitarbeiter bei KaSt führt zu zeitlichen Verzögerungen und stellt unseres Erachtens einen überflüssigen Arbeits- schritt dar. Dieses Verfahren entspricht nicht der bei der Stadt forcierten Digitalisierung der Verwaltung. Aus Sicht von Rpr sprechen keine Gründe dagegen, dass die Erfassung von mengenbezogenen Daten direkt bei SÖR (wie bereits für den Bereich des Nieder- schlagswassers von SUN praktiziert) in TFA vorgenommen wird. 2 Die hohe Anzahl von Bescheiden im Jahr 2018 ist auf Veränderung von Gebührensätzen im Jahr 2018 zurück- zuführen. 21 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 132 • Rpr empfiehlt, für den Bereich der Schmutzwassereinleitungsgebühren durchgeführte Stichprobenprüfungen aktenkundig zu dokumentieren. • Für die Niederschlagswassergebühren wurde durch SUN ein Abgleich zwischen den Mel- dungen der Grundeigentümer und dem in TFA geführten Datenbestand vorgenommen. Die Plausibilität der gemeldeten Angaben war durch SUN geprüft und dokumentiert; Fest- stellungen waren deshalb nicht zu treffen. • Für die Müllgebühren wurde durch ASN und KaSt ein Jahresdatenabgleich durchgeführt. Der über Datenträgeraustausch abgewickelte Datenfluss erfolgte weitgehend fehlerfrei. Wenige Abweichungen wurden im Zuge des durchgeführten Abgleiches festgestellt, ge- klärt und bereinigt. • Bei KaSt für die Eigenbetriebe erhobene G rundabgabengebühren werden auf Verrech- nungskonten gebucht und durch die Kernstadt bewirtschaftet. Bei Liquiditätsbedarf erfol- gen Gutschriften auf den Girokonten der Eigenbetriebe, über welche diese ihren Finanz- bedarf decken. Die Gutschriften auf den Verrechnungskonten erfolgen entsprechend des Grundsatzes Soll = Ist. Dies bedeutet, dass Ausfälle von Forderungen aus Grundabga- bengebühren nicht aus den Gebühren, sondern aus dem Stadthaushalt getragen werden. Auch wenn sich der Umfang solcher Zahlungsausfälle durch die gesetzlich privilegierte Absicherung über die zugrundeliegenden Immobilien reduziert, sollte der Umfang zumin- dest festgestellt und gegebenenfalls ein Verfahren entwickelt werden, welches Forde- rungsausfälle berücksichtigt. • Die Rechnungslegung der Eigenbetriebe erfolgt getrennt von der Stadt. Durch Rpr wurde ein Kontenabgleich der Betriebsmittelkonten zwischen Eigenbetrieben und städtischem Rechnungswesen durchgeführt. Als Ergebnis wurde die Übereinstimmung der gebuchten Werte festgestellt, so dass keine Beanstandungen zu treffen waren. • Rpr regt an, den Umlageschlüssel der Verwaltungskosten von KaSt mittel- bis langfristig, z.B. durch Arbeitsaufschreibungen, zu überprüfen und Änderungen im Verfahren (z.B. Er- fassung Änderungen Straßenreinigung direkt bei SÖR) zu berücksichtigen. Zeitweise be- deutende Verschiebungen im Arbeitsaufwand bei einzelnen Grundabgaben (z.B. Grund- steuernreform etc.) sollten bei Anfall über das Controlling bei KaSt einfließen. 2.2.3 111510 Dienstleistungen Bürger, Verw., Sonst. – Zentrale Dienste (ZD) und 111230 Personaldienstleistungen – Personalamt (PA) Prüfung des Jobtickets und der Fahrtkostenzuschüsse Prüfungsbericht vom 03.08.2021 Job-Tickets, das heißt vergünstigte Tickets für Bus und Bahn über die Arbeitgeberin, sollen die Nutzung von Bus und Bahn für Beschäftigte attraktiver machen. Das bei der Stadt Nürn- berg angebotene Job- Ticket ist ein tarifbezogenes VGN -FirmenAbo. Der VGN ist der Ver- kehrsverbund im Großraum Nürnberg (VGN). Das Job -Ticket wurde bei der Stadt Nürnberg zum 01.03.1994 eingeführt. Damit wollte man bereits vor über 25 Jahren einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs bei gleichzeitiger Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) leisten. Gleichzeitig sollte die Attrak- tivität der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg gestärkt und eine Vorbildfunktion gegenüber anderen Arbeitgebern ausgeübt werden. Mittlerweile erfolgte der Umstieg vom Verbundpass mit Wert- 22 Seite 14 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg marke auf ein eTicket und vom Bestellschein zur Bestellung im VGN -Onlineshop. Zum Zeit- punkt der Prüfung gab es neben dem Zuschuss zum Job- Ticket ergänzend auch Zuschüsse zu einem DB-Firmen-/Jahres-Abo, zur BahnCard100 und zum 365-Euro-Ticket. Verträge mit der VAG zum Job-Ticket (VGN-FirmenAbo) Die Basis für das JobTicket bi lden bis heute zwei Verträge mit der VAG aus dem Jahr 1994, die inhaltlich nicht mehr vollständig auf dem neuesten Stand sind und dahingehend aktualisiert werden müssten. Insbesondere die Einbehaltung von Rückständen säumiger Abonnenten durch die Stadt und auch die Haftung der Stadt gegenüber der VAG wird mittlerweile abwei- chend zu den vertraglichen Regelungen praktiziert . Alle FirmenAbos, auch das Job -Ticket, werden nach den Tarifbestimmungen des VGN bewirtschaftet. Eine abweichende Vorgehens- weise der VAG ist aufgrund von Fehleranfälligkeiten nicht zielführend. Die Haftung ist im übli- chen Serviceentgelt schon seit Jahren enthalten, so dass – abweichend von unseren Verträ- gen – die Stadt nicht mehr zur Unterstützung oder gar H aftung herangezogen wird, sondern von der VAG die Beitreibung anderweitig veranlasst wird. Die Verträge wären inhaltlich zu aktualisieren. In den im Intranet veröffentlichten Infos wird eine Kündigungsfrist zum Monatsende angeführt. Diese gilt aber nur für das Verkehrsunternehmen oder den Vertragspartner (Stadt Nürnberg) und auch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Gemäß Vertrag (und auch den von der VAG angewendeten VGN-Tarifbestimmungen) kann der Abo-Nehmer die Teilnahme am Fir- men-Abo erst mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber der VAG beenden. Die veröffentlichten Infos wären anzupassen. Bei Corona-bedingter Kündigung des Jahresabos wurden von der VAG bei Rücknahme der Kündigung ein bzw. zwei Gratismonate bei der nächsten Vertragsverlängerung angeboten. Die Gratismonate werden im monatlichen Datenaustausch nicht gemeldet, da der Job-Ticket- Vertrag mit der VAG weiterläuft. Zwischenzeitlich wurde von der VAG einmalig eine Liste der gewährten Gratismonate nachgereicht. Die aus der Liste der VAG bei Rpr zu diesem Zeitpunkt bekannten Fälle (84 Fälle/Gratismonate für 2020 und 135 Fälle/228 Gratismonate für 2021) lassen (bei einem angenommenen durchschnittlichen Zuschuss von 24 Euro) auf einen mög- lichen Rückbuchungswert von ca. 7. 500 Euro schließen. Die Zahlung eines Zuschusses für Monate ohne Fahrtkosten für den Abonnenten ist grundsätzlich in Frage zu stellen. Eine rück- wirkende Einbehaltung wäre im Rahmen der geltenden Fristen grundsätzlich möglich. Vor - und Nachteile einer durchgehenden Zuschusszahlung oder (ggf. manuellen) Rückbuchungen wären in einer Gesamtschau abzuwägen. Zuschuss zum Job-Ticket (VGN-FirmenAbo) Die Zuschüsse werden mit dem der Vergütung ausbezahlt. Deren Höhe variiert je nach Besol- dungs- bzw. Entgeltgruppe. • Für Mitarbeitende bis EGr. 9c / BGr. A10 beträgt der Zuschuss 50 % des jeweils aktuellen Monatspreises des FirmenAbo in der Preisstufe A, ab EGr. 10 / BGr. A11 33 %. • Bei Auszubildenden, Anwärtern und Praktikanten beträgt der Zuschuss 66 % des jeweils aktuellen Monatspreises des FirmenAbo in der Preisstufe A. • Der Zuschuss wird entsprechend der Fahrpreiserhöhungen im VGN angepasst (prozen- tualer Zuschuss). Es erfolgt keine Teilzeitkürzung. 23 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 132 • Mitarbeiter/innen, die FirmenAbos in höheren Preisstufen erwerben (2+T bis 10+T), erhal- ten keinen prozentualen Zuschuss, sondern den absoluten Betrag der sich bezogen auf ihre Eingruppierung für ein FirmenAbo der Preisstufe A ergeben würde. • Mitarbeiter/innen, die ein FirmenAbo als Abo Plus erwerben, tragen den Aufpreis ebenfalls selbst. D.h. der Zuschuss bezieht sich immer nur auf das „normale“ FirmenAbo. Aus Sicht von Rpr ist Trainees und Volontären beim Jobticket kein 2/3- Zuschuss analog der Azubis zu gewähren, sondern entsprechend dem ihrer Eingruppierung. In der folgenden Tabelle ist eine kontinuierliche Steigerung der Job-Ticket-Abonnenten zu er- kennen. Lohnart 6939 (Für-Periode) Kalenderjahr Job-Ticket/Job-Ticket Plus durchschnittliche Nutzer 2020 4817 2019 4723 2018 4464 2017 4026 2016 3849 Zuschuss zum 365-Euro-Ticket Der VGN bietet seit dem 1. August 2020 dieses neue Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie für Auszubildende an, welches sie berechtigt für 365 Euro pro Jahr den ÖPNV im ge- samten Verbundgebiet zu nutzen. Das Ticket und auch der Zuschuss wurden schnell ange- nommen. Ende des Jahres 2020 wurde für mehr als 280 Nutzer ein monatlicher Zuschuss gezahlt, insgesamt ab dem Start im August bis Dezember 22.896 Euro. Mit dem Ticket kann man im Gegensatz zum städtischen individuellen und tarifzonengebun- denen Job-Ticket für einen Euro täglich die öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten VGN - Gebiet nutzen. Für einen Zuschuss zum 365-Euro-Ticket hätte aus Sicht von Rpr kein Hand- lungsbedarf bestanden, dieser steht gleichwohl im Ermessen der Arbeitgeberin und ist daher rechtlich nicht zu beanstanden. Zuschuss zum DB-Abo (DB-Job-Ticket und DB-Jahres-Abo) Mangels Teilnehmern endete der DB-Job-Ticket-Vertrag mit der DB zum 31.05.2020. Die be- stehenden Einzelverträge (Abos) mit ihrer individuellen Vertragslaufzeit endeten demzufolge ebenfalls. Bei einem Anschlussvertrag (DB-Jahres-Abo) wird der Arbeitgeberzuschuss auf An- trag weitergezahlt. Der Arbeitgeberzuschuss kann auch bei Neuverträgen für Jahresfahrkarten beantragt werden. Eine manuelle Datenerfassung scheint hier unvermeidlich. Nach Aussage von PA/4 haben 7 Personen im Jahr 2020 (für unterschiedlich lange Zeiträume) einen Zuschuss zu ihrem DB-Jahres-Abo und 5 Personen einen Zuschuss zu ihrer BahnCard 100 erhalten. Für 2020 wurden insgesamt 4.091 Euro an Zuschuss zu einem DB-Abo (DB-Job-Ticket oder DB-Jahres-Abo) bzw. zur BahnCard 100 ausbezahlt. 24 Seite 16 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Zuschuss zur BahnCard 100 Der Arbeitgeber kann auch für die BahnCard 100 einen Zuschuss analog Job- Ticket zahlen, wenn diese für die regulären Fahrten zur Arbeit und zurück zur Wohnung genutzt wird. Im Gegensatz zu einem DB-Abo ist ein Zuschuss zur BahnCard 100 aber differenziert zu betrach- ten. Mangels Regelung wurde beispielsweise ein 13. Zuschuss gezahlt, weil die (Jahres -) Bahn- Card 100 nicht immer ein Gültigkeitsdatum ab dem Monatsersten aufweist und so ggf. 13 Mo- nate betroffen sind. Dies bedingt eine Besserstellung im Vergleich zum Job- Ticket-Zuschuss und sollte vermieden werden. Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle sind hier vom Antragsteller durch geeignete Belege nachzuweisen. Die Vorlage der BahnCard 100 und die Erklärung, dass diese für Fahrten zur Arbeitsstätte genutzt wird, sind nicht ausreichend. Aus haushaltsrechtli- chen wie steuerlichen Gründen muss eine Amortisationsprognose bis zur Höhe des zu erwar- tenden Zuschusses erfolgen. Dies ist bisher unterblieben. Aufgrund der notwendigen umfangreichen Prüfung im Sinne einer ordnungsgemäßen Zu- schusszahlung und des damit verbundenen hohen Personalaufwands für einzelne Fälle wäre von der Verwaltung zu beurteilen, wie mit den laufenden Fällen umzugehen ist und ob eine weitere Zuschusszahlung angezeigt erscheint. Fazit Die Prüfung hat gezeigt, dass das Job- Ticket und die verschiedenen Fahrtkostenzuschüsse viele Facetten haben, die nicht immer auf den ersten Blick sichtbar sind. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verträge zum Jobticket zu aktualisieren und die innerstädtischen Grundlagen, Regeln und Zuständigkeiten im Allgemeinen zu verschriftlichen wären. Der Zuschuss zum 365-Euro-Ticket wie auch zum jeweilig en DB-Abo ist nicht zu be- anstanden, beim Zuschuss zur BahnCard 100 gibt es noch Änderungsbedarf. Generell sollten auch für die neben dem Jobticket geleisteten Zuschüsse klare Regeln gefunden werden. Der ÖPNV steht vor großen Herausforderungen. Das Mobilitätsverhalten der Beschäftigten hat sich Corona- bedingt weiter verändert. Home- Office wurde deutlich ausgeweitet In der Folge erscheint ein Job-Ticket in seiner bisherigen Form nicht mehr für alle attraktiv. Hier soll- ten neue attraktive Formate gefunden werden. Bei der Forderung nach immer weitergehenden Fahrtkostenzuschüssen darf der Arbeitsauf- wand bei PA/4 und andernorts nicht unterschätzt werden. Der GPR sollte zusammen mit der Verwaltung bei der VAG auf eine Datenübermittlung für neue und bestehende Angebote hin- wirken. Eine Stellungnahme der geprüften Einheiten stand bei Redaktionsschluss noch aus. 25 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 132 2.2.4 121201 Wahlen – Amt für Stadtforschung und Statistik (StA) Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der Stadtrats- und Oberbürgermeisterstichwahl Prüfungsbericht vom 25.03.2021 Die Aufgaben des Wahlamtes beim Amt für Stadtforschung und Statistik umfassen, soweit sie im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegen, die rechtliche, personelle und organisatorische Vorbereitung und Durchführung von allgemeinen Wahlen (Bundes tags,- Landtags,- Bezirks- tags-, Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahlen etc.) und sonstigen Wahlen (z.B. Integrations- ratswahl). Ein Tag vor Eintritt des landesweiten Katastrophenfalles aufgrund der Corona Pan- demie, fand in Nürnberg am 15.03.2020 die Kommunalwahl statt. Hier wurd e das Gremium des Stadtrates gewählt und in einer Stichwahl am 29.03.2020 der Oberbürgermeister, da im ersten Wahlgang am 15.03.2020 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hatte. Angesichts der Corona Krise wurde die Oberbürgermeisterstichwahl von der Bayerischen Staatsregierung als reine Briefwahl angeordnet. Bei der Kommunalwahl kamen insgesamt ca. 4.192 ehrenamtliche Wahlvorstandsmitglieder zum Einsatz. Bei der Oberbürgermeisterstichwahl waren es ca. 2.650 Wahlhelfer/innen. Hier wurden die ursprüng- lichen 375 Urnenwahlbezirke zu Briefwahlbezirken gemacht und keine gesonderten Briefwahl- bezirke mehr gebildet. Geprüft wurde, ob Einnahmen geltend gemacht wurden und die Ausgaben im Rahmen der Aufgabenerfüllung entstanden und damit notwendig waren. Auch die Rechtmäßigkeit und Ord- nungsmäßigkeit der Ausgaben wurden überprüft und Vergaben sowie Verträge betrachtet. Einnahmen Bei Bundestags- und Landtagswahlen kommt es nach den einschlägigen Gesetzen zu Kos- tenerstattungen an die Gemeinden. Dies trifft jedoch bei Gemeindewahlen nicht zu. Deshalb fielen für die Kommunalwahl 2020 keine entsprechenden Kostenerstattungen an. Die Bayerische Staatsregierung hat die Oberbürgermeisterstichwahl aufgrund der Corona - Pandemie als reine Briefwahl angeordnet und damit besondere Anforderungen an die Durch- führung dieser Wahl gestellt. StA hat im Rahmen des Konnexitätsprinzipes (entsprechender finanzieller Ausgleich der Mehrbelastung für die vom Staat an die Gemeinden gestellten be- sonderen Anforderungen an die Erfüllung bestehender Aufgaben) versucht, eine Erstattung der Mehrbelastung zu erzielen. Es gab hier jedoch keine Erfolgsaussichten (eine rechtliche Begründung lag vor). Der Versuch eine Erstattung zu erhalten, wurde seitens Rpr positiv be- wertet. Ausgaben Die Kosten tragen bei Gemeindewahlen gemäß Art. 54 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) die Gemeinden. Nach Art. 16 GLKrWG ist für die Beschaffung der bayernweit ein- heitlichen amtlichen Stimmzettel, der Wahlscheine und der Briefwahlunterlagen ebenfalls die Gemeinde zuständig. Die geprüften Ausgaben entstanden im Rahmen der Aufgabenerfüllung von StA als Wahlamt anlässlich der Kommunalwahl und Oberbürgermeisterstichwahl 2020. Die Ausgaben waren damit notwendig. Die in Stichproben geprüften Auszahlungsanordnungen wurden grundsätz- lich ordnungsgemäß erstellt. 26 Seite 18 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die Mitgliedschaft in einem Wahlvorstand ist ein Wahlehrenamt. Ehrenamtlich tätige Personen haben Anspruch auf angemessene Entschädigung. Das Nähere wird durch Satzung bestimmt (Art. 20a Abs.1 GO). Jedoch liegt es im Ermessen der Gemeinde in Bezug auf Wahlehrenäm- ter gemäß Art. 7 Abs. 3 GLkrWG als lex specialis zu Art. 20a Abs. 1 GO eine angemessene Entschädigung zu gewähren. Die Stadt Nürnberg hat eine Wahlhelferentschädigungssatzung (WES) erlassen, um das Wahlehrenamt zu honorieren und einen Anreiz zur Übernahme eines solchen Amtes zu schaffen. Anhand von 88 Stichproben wurde geprüft, ob die Wahlvorst e- her/innen oder die Stellvertretungen bei der Kommunalwahl 2020 die Ent schädigungen für ihren Wahlvorstand gemäß der WES vom 30.09.2019 erhalten haben. Es lagen bis auf einen Fall die schriftlichen Bestäti gungen über den Erhalt der entsprechenden Beträge vor. Die Wahlhelfer wiederum sind anhand des ihnen ausgehändigten Leitfadens informiert, in welcher Höhe ihnen der Entschädigungsbetrag zusteht, der Empfang wird jedoch nicht mehr schriftlich bestätigt. Es wird davon ausgegangen, dass bei Unregelmäßigk eiten StA info rmiert werden würde. Bisher sind keine Unregelmäßigkeiten bekannt geworden. Der Zahlungsverkehr ist gemäß § 43 Abs. 1 KommHV -Doppik nach Möglichkeit unbar abzu- wickeln. Nach § 43 Abs. 2 KommHV -Doppik und Nr. 2.2 KassDA dürfen Zahlungsgeschäfte nur in den Kassenräumen und nur von den damit beauftragten Beschäftigten v orgenommen werden (Kassenzwang). Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Kassenverwalters. Die Auszahlung der Wahlhelferentschädigung erfolgt bei der Stadt Nürnberg am Wahlabend durch Barzahlung. Um die Barzahlung abzuwickeln hat sich ein Verfahren aus der Tradition heraus etabliert. Das Sicherheitsrisiko wird zwar als gering erachtet, dennoch sollte zumindest über- dacht werden, ob das Barzahlungsverfahren durch ein Überweisungsverfahren abgelöst wer- den könnte. Solange das Barzahlungsverfahren aufrecht erhalten bleib t, ist eine Ausnahme vom Kassenzwang erforderlich, da bei StA keine Zahlstelle vorgesehen ist, die Zahlungsge- schäfte nicht in Räumen der Kasse bzw. einer Zahlstelle und nicht von Kassen- bzw. Zahlstel- lenmitarbeitern abgewickelt werden. Die Ausnahme vom Kassenzwang wurde mittlerweile er- teilt. Als sonstiges Wahlpersonal haben sowohl Externe als auch dienst- oder arbeitsrechtlich tätige Gemeindebedienstete für Hintergrundtätigkeiten am Wahlsonntag eine Entschädigung in Höhe von 70 Euro, entsprechend der Entschädigung eines Beisitzers, erhalten. Gemäß Nr. 10.1.2 GLkrWBek nehmen Gemeindebedienstete, soweit sie dienst- oder arbeitsrechtlich tätig sind, kein Ehrenamt wahr. Die Wahlhelferentschädigungssatzung sah zum Zeitpunkt der Prü- fung eine Entschädigung nur für ehrenamtliche Wahlvorstandsmitglieder vor. Die Gewährung der Entschädigung für das sonstige Wahlpersonal war einer Regelung zuzuführen, wobei dienst- und tarifrechtliche Belange zu berücksichtigen waren. Dies ist mittlerweile erfolgt. Es wurde das Ehrenamt von dienst- oder arbeitsrechtlich Tätigen getrennt und die Entschädigung für Personal, das nicht dienst- oder arbeitsrechtlich tätig ist, in die Wahlhelferentschädigungs- satzung aufgenommen. Vergaben Die von Rpr geprüften Vergaben liegen alle im unterschwelligen Bereich (unter 221.000 Euro / 214.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen). In zwei Fällen wurden die Vergaben korrek- terweise über ZD/3 abgewickelt. Hier wurde das Verfahren bei ZD/3 nicht untersucht. In einem Fall hätte ZD/3 eingebunden werden müssen. Dies wird künftig beachtet. Eine Vergabedoku- mentation lag in diesem Fall nicht vor, weshalb das Vergabeverfahren nicht geprüft werden konnte. 27 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 132 Verträge Im städtischen Vertragshandbuch gibt es für verschiedene Vertragsarten Musterverträge die an vorgesehenen Stellen verändert oder ergänzt werden dürfen. Die Verträge sind in der vor- liegenden Form zu nutzen. Jede darüberhinausgehende Änderung muss im Vorfeld mit dem/der zuständigen Justiziaren/Justiziarin abgestimmt werden (siehe AdO Nr. 015/B vom 14.11.2012). Als Schlussfolgerung daraus betrifft dies auch die Verwendung anderweitiger Verträge. Darüber hinaus ist die „Richtlinie zum Abschluss von Dienst - bzw. Werkverträgen“ (Handbuch der Verwaltung, Nr. 120.02) einschlägig. StA hat mit der Meister singerhalle (MSH) zwei Veranstaltungsverträge über die Anmietung und Nutzung der MSH für zwei Wahlhelferschulungen am 11. und 12.03.2020 unterzeichnet. Diese beinhalten hauptsächlich einen Mietvertrag (Es gibt auch Mischverträge, die mehrere Vertragstypen vereinen). Die Veranstaltungsverträge wurden von MSH erstellt und der Entwurf seitens einer externen Anwaltskanzlei geprüft. Aus Sicht von Rpr ist künftig RA einzubeziehen. Ein Mietvertrag ist nach BGB ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag (bestehend aus ei- nander entsprechenden Willenserklärungen mindestens zweier Rechtssubjekte) zur zeitwei- sen Gebrauchsüberlassung der Mietsache gegen Entgelt. In den Veranstaltungsverträgen waren Vertragspartner jeweils die Stadt Nürnberg, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch die Dienststellenleiter von MSH und StA. Sowohl MSH als auch StA gehören zu ein und derselben juristischen Person des öffentlichen Rechtes, der Stadt Nürnberg. MSH und StA stellen keine eigenständigen Rechtssubjekte dar. Es ist also kein Mietvertrag im Sinne des BGB zustande gekommen. Auch sonstige Verträge (Veranstaltungsverträge) sind ein mindestens zweiseitiges Rechtsgeschäft. Rpr hat empfohlen, eine innerdienstliche Vereinbarung zu treffen und RA bei deren Ausgestal- tung einzubeziehen. StA hatte MSH bereits auf dieses Problem hingewiesen und wird bei der nächsten Anmietung auf den Prüfbericht von Rpr verweisen. Bei einem weiteren Vertrag (Zusatzvereinbarung) handelte es sich um einen Dienstvertrag. Es wurde kein Musterdienstvertrag verwendet. Vielmehr wurde ein vom Vertragspartner erstellter Vertrag unterzeichnet, der nicht mit RA abgestimmt wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Musterverträge aus dem Vertragshandbuch verwendet werden oder die Verträge der Vertragspartner mit RA abgestimmt werden sollten. 2.2.5 122170 Außendienst Stadt Nürnberg – 2. Bürgermeister (2. BM) Prüfung des Außendienstes der Stadt Nürnberg (ADN) Prüfungsbericht vom 31.08.2021 Anfang 2017 beantragten die Stadtratsfraktionen der SPD und CSU gemeinsam, dass die Stadtverwaltung ein Konzept zur Ausweitung der städtischen Außendiensttätigkeiten erarbei- ten sollte. Vom Oberbürgermeister wurden eine Steuerungs - und eine Projektgruppe mit der Erarbeitung einer Konzeption beauftragt. Deren Ergebnisse wurden dann im Stadtrat am 25.10.2017 vorgestellt und der Einführung eines qualifizierten kommunalen Außendienstes zugestimmt. Dieser führt den Namen Außendienst Stadt Nürnberg (ADN) und ist seit Dezem- ber 2018 auf den öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in den Grünanlagen der Stadt unter- wegs. 28 Seite 20 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg ADN erstellt im Moment, wie die Polizei, ausschließlich Ordnungswidrigkeitenanzeigen zur weiteren Verfolgung durch die Fachdienststellen. ADN ist somit in erster Linie informierend, ermahnend und weniger sanktionierend tätig. Insgesamt wurden fast 23.100 Maßnahmen sei- tens des ADN im Jahr 2020 durchgeführt. Der mit Abstand höchste Anteil (fast 10.000) fiel dabei auf mündliche Verwarnungen im Zusammenhang mit der Covid- 19-Pandemie. Beim Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit muss der ADN im Rahmen seiner Außendienst -Tätigkeit entscheiden, ob eine mündliche Ermahnung durchgeführt wird oder ein Verfahren beginnen soll. Wird ein Buß- oder Verwarnungsgeldverfahren begonnen, erfasst ADN das Tatgesche- hen, stellt, wenn möglich die Personalien fest, führt eine Anhörung bei dem Betroffenen durch und belehrt diesen z.B. über sein Aussageverweigerungsrecht. Außerdem werden Zeugen er- fasst und Fotobeweise (ohne Ablichtung von Personen) durchgeführt. Im Anschluss wird der Vorgang, je nach Recht sgebiet, an die Fachdienststelle weitergeleitet, wo ggf. noch weitere Nachermittlungen durchgeführt werden. So ist ADN stets mit den verschiedensten Fachdienst- stellen im regelmäßigen Austausch (UwA, SÖR, LA, RA, OA, Gh und FW). Beim Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit wird der Sachverhalt an die zentrale Bußgeldstelle bei RA weiterge- leitet. Diese erstellt dann den Bußgeldbescheid. Ein Bestandteil der Prüfung lag auf der Begutachtung von Verträgen und Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere im Bereich von Fort- und Weiterbildungen. Darüber hinaus erfolgte eine Prüfung von Vergaben und der Nutzung des Fuhrparkes sowie eine Betrachtung der Ist (Norm)-Aufwendungen und -Erträge des Produktes. Die Prüfungen erfolgten stets im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Vollständigkeit. Es wurde festgestellt, dass die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg sowie die Unterschwellenvergabe- ordnung seitens ADN nicht immer konsequent umgesetzt wurden. Laut Stellungnahme von ADN war dies haupts ächlich dem hohen Arbeitsaufwand sowie dem Zeitdruck zur schnellst- möglichen Bereitstellung aller Arbeitsmittel und Schutzausrüstungsgegenstände für die ADN- Außendienstmitarbeitenden zur Erlangung und Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit geschuldet. Darüberhinausgehende Feststellungen wurden nicht getroffen. ADN ist eine recht junge städtische Einheit, die sich in den nächsten Jahren weiterhin personell vergrößern soll, um die ihr zugewiesenen Aufgaben bewältigen zu können. Dies wird derzeit durch den Umstand erschwert dass viele Stellen nicht besetzt werden konnten. Zudem hat die Corona-Pandemie das Aufgabenfeld des ADN innerhalb kurzer Zeit sehr stark verändert. Die weitere Tätigkeit und auch die Leistungsfähigkeit des ADN hängen somit auch in der Zukunft von verschiedenen Faktoren ab. 2.2.6 126120 Integrierte Leitstelle (ILS) – Feuerwehr (FW) Prüfung der Integrierten Leitstelle Nürnberg Prüfungsbericht vom 29.04.2021 Zum 01.09.2002 ist das Gesetz zur Einführung Integrierter Leitstellen in Bayern (ILSG) in Kraft getreten. Aufgrund dessen wurde der bisherige Rettungszweckverband, der aus den Städten Erlangen, Fürth und Nürnberg sowie den Landkreisen Erlangen– Höchstadt, Fürth und Nürn- berger Land bestand, zum Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg (ZRFN) umgebildet. ZRFN beabsichtigte, die Betreiberschaft für die Integrierte Leit- stelle Nürnberg (ILS) zu vergeben. Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Recht, Wirt- schaft und Arbeit vom 20.04.2005 hat die Feuerwehr Nürnberg ein Angebot zur Über nahme des Betriebs der Integrierten Leitstelle erstellt und beim ZRFN eingereicht. In seiner Sitzung am 13.03.2006 erteilte ZRFN der Stadt Nürnberg den Zuschlag für die Betreiberschaft und den Standort der Integrierten Leitstelle Nürnberg. Zwischen der ZRFN und der Stadt Nürnberg wurde ein Betreibervertrag inklusive mittlerweile dreier Nachträge über den Betrieb und die Finanzierung der ILS Nürnberg geschlossen. 29 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 132 Die ILS finanziert sich im Wesentlichen über zwei Säulen, die auch die Hauptaufgaben einer ILS widerspiegeln, nämlich die Rettungsdienst- und die Feuerwehreinsätze. Die angefallenen Kosten werden zwischen diesen beiden Bereichen nach einem Fachdienstschlüssel aufgeteilt. Für 2019 ergibt sich folgender Fachdienstschlüssel für die Leitstelle in Nürnber g. Der Feuer- wehranteil beträgt 20,2 % und auf den Rettungsdienst entfallen 79,8 %. Im Grunde werden der ILS maximal die Kosten ersetzt. Ein Überschuss oder Gewinn kann somit nicht erwirtschaf- tet werden und ist auch nicht beabsichtigt. Der ZRFN ist nur für die Finanzierung der ILS im Bereich der Feuerwehreinsätze verantwort- lich. ZRFN leistet vierteljährlich eine Abschlagszahlung an die ILS. Spätestens zum 30.05. des Folgejahres erfolgt eine Schlussrechnung an die ZRFN in der die Aufwendungen und Erträge der ILS mit den Abschlagszahlungen verrechnet werden. Die Kosten für die Rettungsdiensteinsätze übernehmen die Krankenkassen. Die Zentrale Ab- rechnungsstelle für den Rettungsdienst in Bayern GmbH (ZAST) führt dann die Abrechnung durch. ZAST ist eine reine Abrec hnungsstelle (Verrechnungsstelle), die monatlich eine Ab- schlagszahlung für den Rettungsdienst an die ILS leistet. Wie hoch die monatliche Abschlags- zahlung ist, richtet sich nach der Entgeltvereinbarung der ILS mit der Arbeitsgemeinschaft der Sozialversicherungsträger (ARGE Krankenkassen). Die letzte abgeschlossene Vereinbarung stammt aus dem Jahr 2016. Im Gegensatz zum Vertrag des ZRFN mit der Stadt Nürnberg, muss mit der ARGE Krankenkassen für jedes Jahr eine eigenständige Vereinbarung geschlos- sen werden. Wird für ein Kalenderjahr kein gültiger Abschluss erzielt, basiert die Höhe der Abschlagszahlungen auf dem Ergebnis der letzten gültigen Vereinbarung. In Art. 34 Abs. 6 Satz 1 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes ( BayRDG) ist geregelt, dass über die Höhe der voraussichtlichen Kosten und der Benutzungsentgelte ein Schiedsverfahren vor der Ent- geltschiedsstelle stattfindet, sofern bis 30. November des vor dem Entgeltzeitraum liegenden Wirtschaftsjahres keine Benutzungsentgeltvereinbarung zustande kommt. Zum Zeitpunkt der Prüfung befand sich FW in der vorbereitenden Planung für das Schiedsstellenverfahren, eine Umsetzung ist noch für das Jahr 2021 angedacht. Eine frühere Durchführung des Verfahrens war aufgrund der anfallenden Aufgaben im Rahmen der Corona-Pandemie nicht möglich. Ein zusätzlicher Zeitverzug ergab sich durch zwei Personalwechsel innerhalb kurzer Zeit. Prüfungsergebnis In den Jahren, in denen die ILS eine Entgeltvereinbarung mit der ARGE Krankenkassen ab- geschlossen hatte, wurden die Aufwendungen der ILS durch entsprechende Erträge gedeckt. Seit 2017 gibt es keine neue abgeschlossene Entgeltvereinbarung mehr. Seitdem werden die Aufwendungen nicht mehr komplett durch Erträge gedeckt und am Ende des Haushaltsjahres bleibt für die ILS ein Verlust übri g, der bisher allein von der Stadt Nürnberg ausgeglichen wurde. Nach Beendigung des Schiedsstellenverfahrens wird ein Kostenausgleich an die Stadt erfolgen. Ob dieser bisher alle aufgelaufenen Verluste decken wird, ist derzeit noch nicht ab- sehbar und vom Ergebnis des Verfahrens abhängig. 30 Seite 22 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 2.2.7 242000 Ausbildungsförderung – Amt für Kinder, Jugendli- che und Familien – Jugendamt (J) Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Prüfungsbericht vom 15.04.2021 Geprüft wurde der Anwendungsbereich des BAföG innerhalb des hierfür einschlägigen Pro- duktes 242000 ´Ausbildungsförderung´. Hierbei wurden im Rahmen der Verwaltungsprüfung die Wirtschaftsführung sowie die Arbeits- abläufe begutachtet. In diesem Zusammenhang erfolgte eine abklärende Betrachtung und Prüfung der strukturellen Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit bei der Gewährung von Schüler-BAföG-Leistungen sowie des zeitgerechten Handelns. Im Besonde- ren wurden hierbei die vorzeitigen Leistungsbeendigungen, die Abwicklung von Rückzah- lungsansprüchen sowie die Abrechnung mit dem Freistaat Bayern geprüft. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2019 rund 6,9 Mio. Euro durch das Amt für Ausbildungs- förderung an Schüler ausgezahlt. Die Prüfung hat gezeigt, dass das Leistungsangebot der Ausbildungsförderung insgesamt sehr komplex ist. Die Aufbau- und Ablauforganisation sind dabei in sich schlüssig und nach- vollziehbar. Die Umsetzung des Organisationsgutachtens aus dem Jahr 2017 wirkt zielorien- tiert dem damals bestehenden Bearbeitungsrückstand entgegen. Der Bestand oder die Grün- dung von Doppelstrukturen konnte vorliegend ausgeschlossen werden. Die Fallzahlen, bestehend aus Anträgen und Bewilligungen, an BAföG-Leistungen sind binnen der letzten fünf Jahre rückläufig. Eine zuverlässige Prognose hinsichtlich der künftigen Ent- wicklung ist, unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderungen mit der 26. Novelle zum BAföG und auf Grund der Wirkungen der Corona-Pandemie, allerdings nicht möglich. Mit Stellungnahme vom 11.05.2021 gibt das Jugendamt an, „dass der Rücklauf der Fallzahlen sich damit erklären lässt, dass in den letzten Jahren vermehrt duale Ausbildungsangebote zur Verfügung standen. Vor allem Schulabsolventen, die Leistungen vom Jobcenter erhielten, wur- den vornehmlich in duale Ausbildungsberufe vermittelt. Wie sich die Fallzahlen im BAföG ent- wickeln, hängt somit auch von den Entwicklungen im dualen Ausbildungsangebot ab.“ 2015 2016 2017 2018 2019 Anträge 2.199 2.286 2.312 1.880 1.771 Bewilligungen 1.589 1.498 1.326 1.321 1.323 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 Personen Anträge und Bewilligungen Anträge Bewilligungen 31 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 132 Insgesamt vermittelte die Prüfung der Fallbearbeitung den Eindruck, dass die Sachbearbei - tung über tiefgehende Kenntnisse der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Das verfahrenstechnische Vorgehen sowie die materielle Umsetzung erfolgten nach einem standardisiertem Verfahren. Die entscheidungsrelevanten Parameter wurden dabei stets pro- tokolliert. Antragsteller (mit Einkommensnachweis der Eltern/Ehegatten) Antrag Ausbildungsverhältnis, Schulbescheinigung für Antrag Prüfverfahren, Gewährung/Ablehnung/ Rückforderung Amt fürAusbildungsförderung Anmeldung und Übernahme der Aufwendungen Ausbildungsstätte Unterrichtung, dass BAföG beantragt wurde, Mitteilung über Beendigung/Abbruch Freistaat Bayern Nach Durchsicht der geprüften Vorgänge kann bestätigt werden, dass das Amt für Ausbil- dungsförderung eine zeitgerechte und praxisnahe Entscheidung/Bewilligung, unter Beachtung der Antragspriorisierung, der örtlichen Zuständigkeit, der Vermeidung von Doppelzahlungen und unter Beachtung der Eigenkontrolle, herbeigeführt hat. Etwaige Verjährungs - sowie Verwirkungsrisiken konnten in den geprüften Fällen ausge - schlossen werden. Sämtliche erlassene Rückforderungsbescheide sicherten zeitgerecht und nachhaltig die ermittelten Überzahlungen. Die Empfänger der Leistungen wurden entsprechend ausreichend auf ihre Verpflichtung hin- gewiesen jede Änderung in ihren Verhältnissen mitzuteilen. Gleichwohl wurde im Zuge der Prüfung deutlich, dass der Wissens -/Kenntnisstand hinsichtlich der Einleitung und Durchfüh- rung von Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Ebene der Sachbearbeitung noch ausgebaut werden sollte. Seitens der Ausbildungsförderung heißt es hierzu; „Der Wissens-/Kenntnisstand auf Ebene der Sachbearbeitung wurde im Jahr 2020 ausgebaut, da die Problematik bereits bekannt war. Diesbezüglich wird dieses Jahr noch eine Arbeitshilfe-/anweisung erstellt.“ Als herausfordernd wird seitens Rpr die künftige Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs für Verwaltungsleistungen ( Onlinezugangsgesetz – OZG) gesehen. Das OZG verpflichtet hierbei bis Ende 2022 die Verwaltungsleistungen entsprechend über Verwal- tungsportale digital anzubieten. Insbesondere die Einbindung der derzeitigen Fachanwendung AFOEGplus im Zusammenhang mit den fehlenden Schnittstellen zum städtischen Document 32 Seite 24 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Management System (DMS) und SAP wird hierbei als problematisch eingestuft. Die Ausbil- dungsförderung äußert sich diesbezüglich; „Die Problematik ist bekannt. Derzeit wird versucht in Zusammenarbeit mit DiP/PrO-2 und der Firma PD eine Lösung, vor allem über eine Anbin- dung an „Mein Nürnberg“ zu erarbeiten.“ Die finanztechnische Abwicklung, das Rückforderungsmanagement, die Erstattungsregelun- gen sowie die Abrechnung der BAföG -Leistungen werden systembedingt als ebenfalls sehr komplex eingestuft. Als problematisch werden aus Sicht von Rpr insbesondere die gewährten Vorleistungen im Zuge der Rückforderungen bei Überzahlungen gewichtet. Mögliche Lösungs- ansätze hierzu werden entsprechend im Prüfbericht erläutert. Nach Aussage der Ausbildungs- förderung, „Besteht die Problematik seit Einführung von SAP. Mehrmals wurden Teillösungen mit IT/SKN erarbeitet. Wie festgestellt, werden Forderung bereits als Zahlungseingänge ver- bucht, obwohl diese noch nicht eingegangen sind, sondern zeitversetzt erst später eingehen. Eine Lösung konnte bisher nicht gefunden werden… Die von Rpr vorgeschlagene direkte Ab- wicklung aller Zahlungsströme durch den Freistaat Bayern würde die bestehenden Probleme auf jeden Fall lösen. Inwieweit der Freistaat Bayern bzw. die Regierung von Niederbayern eine Änderung des Verfahrens verfolgt, ist nicht bekannt. Unseres Wissens nach wurde vor einigen Jahren eine praktikablere Lösung in Angriff genommen, jedoch wieder verworfen. Als zeitnahe Lösung schlägt Rpr eine Verknüpfung der Einnahmen der Debitoreneinzelkonten mit dem Ver- rechnungskonto für die Ausbildungsförderung vor. Die Umsetzung müsste durch Kast bzw. IT/SKN erfolgen.“ 2.2.8 351800 Städtisches Versicherungsamt – Einwohneramt (EP), jetzt Bürgeramt Mitte (BAM) Prüfung der Abwicklung der Künstlersozialabgabe inner- halb der Stadtverwaltung Prüfungsbericht vom 08.02.2021 Grundsätzlich müssen Selbständige ihre Absicherung – insbesondere gegen Krankheit und für das Alter – selbst organisieren und für sie aufkommen. Mit der Einführung der Künstlerso- zialversicherung (KSV) am 01.01.1983 wurden die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung aufgenommen. Wie Arbeitnehmer tragen Künstler und Publizisten nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der abgabepflichtigen Unternehmen, die sog. Künstlersozialabgabe (KSA), finanziert. Der Kunstbegriff wurde vom Gesetzgeber im Wesentlichen nur grob vorgegeben. Zusätzlich unterliegt die Entwicklung des Kunstbegriffs dem Wa ndel der Zeit und wird durch die allge- meine Verkehrsauffassung und die Sozialgerichte mitgeprägt. Künstler ist, wer Musik, bildende Kunst oder darstellende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt (§ 2 Künstlersozialversicherungsgesetz ( KSVG), Informationsschrift Nr. 6 – sog. Künstlerkatalog). Die Begriffe sind weit auszulegen. Dazu gehört beispielsweise nicht nur ein klassischer Desig- ner (Künstler), sondern es kann auch eine Person mit einem anderen Beruf Designleistungen erbringen (und die Stadt Nürnberg damit abgabepflichtig sein), wie ein Architekt, wenn er ge- stalterisch tätig wird. Künstlerisch tätig ist ebenfalls ein Web- Designer, der schöpferisch das Layout eines Internetauftritts gestaltet und programmiert, die Pflege und technische Aktuali- sierung dieser Homepage hingegen ist nicht abgabepflichtig. Auch eine Lehrtätigkeit (Kurse beim Bildungszentrum, Musikschule etc.) ist als künstlerisch/publizistisch anzusehen, wenn 33 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 132 das Ziel künstlerischer Natur ist, bspw., dass der Schüler Klavier spielen lernt oder einen Text verfassen kann. Seit dem Jahr 2015 ist die Künstlersozialabgabe Gegenstand jeder Prüfung der Rentenversi- cherungsträger. Bei der letzten Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Nordbay- ern (DRV) nach § 28p SGB IV, Bescheid vom 25.07.2018, wurde erneut festgestellt, dass einzelne Dienststellen der Stadt Nürnberg bei der Zusammenstellung der Entgeltsummen für die Künstlersozialabgabe nicht berücksichtigt worden sind. Außerdem wurde bei der Auswer- tung der abgabepflichtigen Entgelte festgestellt, dass eine Vielzahl von Rechnungen aus ver- schiedenen Bereichen bei der Zusammenstellung der abgabepflichtigen Entgelte irrtümlich nicht berücksichtigt worden sind. Die Künstlersozialabgabe wurde neu festgesetzt, die sich aus der Betriebsprüfung ergebende Nachforderung betrug 81.149 Euro, zusätzlich wurden Säumniszuschläge in Höhe von 22.003 Euro erhoben. Für die Stadt Nürnberg wurde nach Aussage von EP/3 für einzelne Dienststellen wie KuF, KuM oder BCN eine solche Abgabepflicht schon vor vielen Jahren festgestellt. Zwischenzeit- lich ist die gesamte Stadtverwaltung abgabepflichtig, die DRV spricht in ihrem Bescheid vom 25.07.2018 davon, dass für „unser Haus“ eine sol che Abgabepflicht als typischer Verwerter nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 9 KSVG „bereits festgestellt wurde“. Damit sind alle Dienst- stellen und mindestens die namentlich genannten Eigenbetriebe NüBad und NüSt zur Zahlung von Künstlersozialabgabe verpflichtet. Das Rechnungsprüfungsamt hat nun, unabhängig von den turnusmäßigen Prüfungen der DRV, den gesamten Prozess innerhalb der Stadtverwaltung begutachtet. Die federführende Sachbehandlung obliegt dem Versicherungsamt (zum Zeitpunkt der Prüfung EP/3, mittlerweile BAM/3). Das Versicherungsamt ist als Fachdienststelle verantwortlich für die Übermittlung und Richtig- keit der an die Künstlersozialkasse ( KSK) übermittelten Daten. Die Arbeiten im Zusammen- hang mit der Künstlersozialversicherungsabgabe, die in der KSAGA (Künstlersozialabgabe- geschäftsanweisung) dem Versicherungsamt zugeordnet wurden, zählen aber nicht zu den gesetzlich vorgegebenen originären Aufgaben des Versicherungsamts. Zusammenfassend war festzustellen, dass eine einheitliche, vollständige und o rdnungsge- mäße Abführung der KSA derzeit nicht vollständig gewährleistet ist. Die KSAGA ( in ihrer ak- tuellen Fassung am 01.01.1996 in Kraft getreten) und der gesamte Prozess (von der Datener- mittlung in der Dienststelle bis zur finalen Sachbearbeitung bei EP/3) ist aus Sicht von Rpr zu hinterfragen. Beides stammt aus einer Zeit, als nur wenige Dienststellen abgabepflichtig und die technischen Möglichkeiten deutlich begrenzter waren als heute. Optimierungsmöglichkei- ten, beispielsweise durch Anpassung der Abläufe und Einbindung technischer Verfahren, sind auszuloten und ebenso wie ein IKS in den Prozess zu integrieren. Alle Referate, Dienststellen und Eigenbetriebe sind aufgrund der allgemeinen Verpflichtung in den Prozess einzubeziehen. In einem ersten Schritt sollten alle Dienststellen mit erweiterten Infos ausgestattet und mittels Online-Seminar geschult werden. Daneben sollte kurzfristig ein IT-unterstütztes IKS installiert und die KSAGA überarbeitet werden. Mittelfristig sollte angestrebt werden, den gesamten Pro- zess IT-gestützt abzubilden. Eine empfohlene interne Prüfung der vergangenen Jahre unter Berücksichtigung aller Einhei- ten inklusive Nachmeldung der Daten und Beitragsabführung im Hinblick auf weiter auflau- fende Säumniszuschläge bei Nachveranlagung durch die DRV erübrigt sich, da die Betriebs- prüfung der DRV für die Jahre 2017 – 2020 mittlerweile angelaufen ist. 34 Seite 26 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Der Intranetauftritt des Versicherungsamtes sollte um den Punkt Künstlersozialversicherung ergänzt werden. Weiterhin erscheinen regelmäßige jährl iche, besser halbjährliche, Mitteilun- gen aus dem Personalbereich sinnvoll, in denen auf die Ab gabepflicht für alle hingewiesen wird und „prägnante Beispiele“ genannt werden, die nicht ohne Weiteres unter dem Oberbe- griff Künstler oder Publizist zu vermuten wären. Exemplarisch betrachtet wurden, weil vollständig abgeschlossen, die Daten für das Kalender- jahr 2019. In Bezug auf die durchgeführte Stichprobe ist zu bemerken, dass „Nachholbedarf“ sowohl bei den bereits meldenden als auch bei einigen noch nicht mel denden Einheiten be- steht, so dass eine Prozessoptimierung dringend geboten erscheint. Festzustellen war bei- spielsweise, dass • auch das Anlagevermögen KSA-pflichtige Bestandteile, wie bspw. im Fall der Anschaffung neu geschaffener Kunstwerke oder für uns ent wickelter Software, enthalten kann. Dies wurde bisher nicht bedacht. • auch bei Dienststellen, die nicht melden, KSA-pflichtige Buchungen zu finden sind. • die bereits meldenden Dienststellen nicht alle KSA-pflichtigen Beträge melden. • nicht alle Einheiten die KSA-pflichtigen Beträge auch in der richtigen Höhe melden. Abgeführt wurden gem. SAP -Auswertung des Sachkontos 60392000 (Stand: 21.12.2020) in den letzten Kalenderjahren die folgenden Beiträge: Jahr %-Satz der KSA KSA in Euro 2017 4,80 57.832,64 2018 4,20 196.953,7 2019 4,20 85.445,21 2020 4,20 103.095,09 Für 2020 wurde von EP/3 keine coronabedingte Reduzierung der Vorauszahlungen beantragt. Profitiert hätten vermutlich vor allem die Kulturdienststellen, deren Schaffen in 2020 teils voll- ständig zum Erliegen kam. Der Ermittlungsaufwand, der einem solchen Antrag vorausgegan- gen wäre, wurde von EP/3 als zu hoch eingestuft und es wurde angeführt, dass die Dienststel- len ihre zu hohen Vorauszahlungen nach Abrechnung des Beitragsjahres wieder zurückerhal- ten. Auf die Feststellungen des Prüfungsberichts hat BAM/3 mit Stellungnahme vom 16.06.2021 geantwortet. Im Wesentlichen wurde angeführt, dass • BAM/3 nicht zuständig ist für den Erlass und die Aktualisierung einer Geschäfts anwei- sung. • alle Entgeltmeldungen der Dienststellen zwischenzeitlich in EXCEL erfolgen und aus Sicht von BAM damit digitalisiert sind. • bei BAM/3 weder personelle noch zeitliche noch kompetente Ressourcen zur Umsetzung der geforderten aufwendigen umfangreichen Maßnahmen vorhanden sind. 35 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 132 • dass es von BAM/3 als sinnvoll erachtet wird, dass solche Querbewirtschaftungsaufgaben von einer mit entsprechenden Ressourcen ausgestatteten Dienststelle durchgeführt wer- den. Dazu ist seitens Rpr anzumerken, dass • die KSAGA (nach Punkt 1.1) den Rechtscharakter einer besonderen Geschäftsanweisung hat. Zuständig für den Erlass und die Aktualisierung einer Geschäftsanweisung ist je nach deren Bedeutung die Dienststellenleitung oder eine dieser übergeordneten Stelle (Nr. 1.6 Abs. 1 ADON). Das Versicherungsamt (BAM/3, vorher EP/3) ist zentrale Fachdienststelle für alle Angelegenheiten der Künstlersozialabgabe und als solche auch für die notwendige Aktualisierung der KSAGA zuständig. Ggf. wäre BAM-seitig noch Unterstützung hinzuzu- ziehen. • BAM die Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit der erhobenen und gemeldeten Da- ten zu gewährleisten hat, was bei einer alleinigen Übermittlung von E xcel-Dateien (von den Organisationseinheiten zu BAM) nicht gegeben ist; Excel ist ein Dateiformat, welches leicht änderbar und nicht manipulationssicher ist. Die Speicherung und Ablage von Excel- Dateien in einem Datei-System (z.B. Windows Explorer) widerspricht dem Haushaltsrecht, insbesondere § 33 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 8 KommHV -Doppik. Es sind technische und/oder organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Unveränderbarkeit und Nachvoll- ziehbarkeit zu ergreifen und zu dokumentieren. • im Rahmen der Prüfung keine Organisationsuntersuchung stattgefunden hat, sodass Rpr keine Aussage zu den personellen Möglichkeiten bei BAM/3 treffen kann. • unabhängig von den Ressourcen BAM/3 als zuständige Querschnittsdienststelle die Ver- antwortung für eine einheitliche, vollständig und ordnungsgemäße Abführung der KSA trägt. Dies ergibt sich aus der seit 1996 gültigen KSAGA und dem städtischen Aufgaben- gliederungsplan. Weiterhin wird auch eine Zuständigkeit von BAM/3 als zentrale Stelle für eine Verfahrensoptimierung als gegeben angesehen. Dies beinhaltet ebenfalls die Initia- tive zum Anstoß einer Prozessbetrach tung in Abstimmung mit der Fachdienststelle und einer sich daraus eventuell ergebenden Umorganisation und/oder Aufgabenverlagerung. Auch die Initiative und Federführung beim Umstieg von der Einzelaufschreibung zur ge- forderten Datenauswertung aus dem S AP-System, wie in der Handlungs hilfe Eigenwer- bung der KSK beschrieben, und die Einführung eines internen Kontrollsystems obliegt nach derzeitigem Stand der KSAGA dem Versicherungsamt und somit BAM/3; ggf. in Be- nehmen und mit Unterstützung von Fachdienststellen. Rpr kann diesbezüglich den Ausführungen von BAM/3 aus den angeführten Gründen im We- sentlichen nicht zustimmen und hält an den Feststellungen des Prüfungsberichts und den be- schriebenen Zuständigkeiten sowie Aufgaben fest. 36 Seite 28 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 2.2.9 363100 Jugendsozialarbeit – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung des Jahresabschlusses 2020 Prüfungsbericht vom 01.10.2021 Folgend dem Prüfungsgegenstand wurden im Rahmen der Verwaltungsprüfung die Wirt- schaftsführung sowie die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandeln – der Ju- gendsozialarbeit an Schulen (JaS) – geprüft. Hierbei erfolgte insbesondere die abklärende Betrachtung der organisatorischen Struktur und Entwicklung der JaS, die potenzielle Aufga- benerfüllung unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, die Entwicklung der kommu- nal-relevanten Zahlungsströme, die Handhabung und Sicherstellung der zustehenden Förder- beträge, eine transparente Arbeitsdokumentation, eine verwaltungsbestimmte Herangehens- weise/Arbeitsökonomie sowie ein grundlegender Wissenstransfer. Im Geschäftsjahr 2020 wurden rund 4,9 Mio. Euro an Personalaufwendungen für die JaS ge- bucht. Dem stehen rund 890.000 Euro an Zuwendungen für förderfähige JaS-Fachkräfte durch den Freistaat Bayern gegenüber. Problematisch hierbei ist die seit Einführung im Jahr 2010 unveränderte Förderhöhe von 16.360 Euro pro Jahr/VK. Kostensteigerungen bzw. eine Anleh- nung an die tatsächlichen Kosten wurden bisher nicht berücksichtigt. Im Jahr 2015 standen den Personalaufwendungen i.H.v. rund 3,7 Mio. Euro rund 750.000 Euro Zuwendungen ge- genüber. Grundsätzlich positiv festzustellen ist, dass seitens J stets die Haushaltsermächti- gungen für die Personalaufwendungen eingehalten wurden. Ebenso entsprachen die Zuwei- sungen den geplanten Ansätzen. Gleichwohl markiert die Entwicklung dieser beiden Werte eine beachtliche und in Zukunft weiter sich entwickelnde Divergenz auf. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anzahl Schulstandorte 40 40 48 69 69 69 69 69 69 79 83 83 Anzahl Stellen Vollkraftstellen 45,75 61,75 61,75 61,75 61,75 61,75 61,75 70,50 72,51 72,51 Anzahl JaS-Fachkräfte 47 47 55 79 79 80 80 80 80 92 96 96 0 20 40 60 80 100 120 Entwicklung – Standorte/Vollkraftstellen/Fachkräfte 37 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 132 In der Nachbetrachtung ergibt sich für die Geschäftsjahre 2010, 2015, 2018 und 2020 folgende Kostenstruktur von systemrelevanten Zahlungsströmen: Euro/Jahr 2020 2018 2015 20103 Gesamtbudget 5.235.579 5.144.638 3.934.870 * davon Personal- aufwendungen Ermächtigung 5.156.835 5.004.415 3.662.306 1.639.837 Ist 4.883.440 4.952.349 3.640.054 * davon Zuweisungen/ Zuschüsse Ermächtigung 980.77l6 942.968 746.019 449.376 Ist 891.907 906.069 746.019 * Die Entwicklung der letzten neun Jahre zeigt einen deutlich einen Anstieg bei den Schüler - und Fallzahlen. So ist festzustellen, dass die Anzahl der durch die Schulsozialarbeit erreich- baren/erreichten Schüler zugenommen hat. Im Geschäftsjahr 2012 betrug der mögliche Ad- ressatenkreis rund 32.000 Schüler und rund 3.000 Einzelfälle der JaS, wohingegen die Anzahl an potenziell erreichbaren Schülern im Jahr 2020 bereits bei rund 46.000 und die konkreten Einzelfälle bei rund 4.900 lagen. Die Entwicklung der JaS verlief dabei in einer ansteigenden Wellenform. Ein maßgeblicher Indikator für den deutlichen Aus -/Aufbau gründet hierbei auf einer Initiative des bayerischen Gesetzgebers. Basierend auf einem Landtagsbeschluss vom 16.07.2008 wurde vom Ministerrat am 23.06.2009 die Ausweitung der JaS beschlossen. 3 Angaben aus Profitcenter E52009, SAP/ERP, Teilergebnishaushalt – Rechnungsergebnis 2010. Gesamtbudget nicht abschließend zu ermitteln, da zum Teil vermischte Aufwendungen erfasst wurden. Personalaufwendungen aus SAP HCM und ERP nicht verlässlich darstellbar. Personalaufwendungen und Zuschuss nach Kostenüber- sicht 2010 von Stk. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 möglicher Adressatenkreis 32.433 38.939 35.000 35.000 36.362 36.666 45.095 45.653 46.264 konkrete Einzelfälle JaS 3.061 4.393 4.567 4.154 4.361 4.427 4.890 5.106 4.909 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 Schüler Jahre Schüler-/Fallzahlenentwicklung 38 Seite 30 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Insofern die Grafiken überdeckend betrachtet werden, ist festzuhalten, dass ein Rückschluss, dass die Arbeit mit einzelnen Kindern und Jugendlichen intensiver geworden ist, nicht als ziel- führend eingestuft wird. Es ist schlicht ein flächendeckender Ausbau der JaS zu verzeichnen. Bezüglich der Fall- und Nutzungsstatistik liegt Rpr kein Referenzrahmen vor, der die darge- stellte Anzahl der Fälle ins Verhältnis setzt. Daher müssen diese Daten innerhalb der Stad t- verwaltung ggf. Konkretisierungen erfahren. Problematisch hierbei, auch unter Berücksichti- gung der Niederschwelligkeit der Angebote, ist die klare Abgrenzung eines ´konkreten Einzel- falls der JaS´. Anhand der einsehbaren Beschlussvorlagen für den Schul- sowie den Jugendhilfeausschuss aus den Jahren 2019 und 2020 ergibt sich insgesamt ein weiterer geplanter Ausbau der JaS. Insbesondere wird hier auf die ´ Fortschreibung Bedarfsanalyse JaS – Jugendhilfeplanung 2019 und 2020´ verwiesen. Aufgrund des sich abzeic hnenden Spannungsverhältnisses von signifikant weiter ansteigendem Bedarf zu prognostiziertem städtischen Haushalt – hohe flä- chendeckende Einnahmeausfälle – erfolgte hier eine summarische Betrachtung der künftigen Ausbauplanung. Demnach sieht die künftige Ausbauplanung mittelfristig einen Bedarf von zu- sätzlich 67,75 VK vor. Wonach hiervon, nach heutigem Stand, u.a. vier VK für die Regionallei- tung nicht förderfähig wären. Im Zuge der gewonnenen Prüfungserkenntnisse sowie unter der Maßgabe des § 4 SGB VIII ´Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe´ – Subsidiaritätsprin- zip – stellte sich aus Sicht des Rpr die Frage nach der Wahl der möglichen Trägerrolle der JaS. Entsprechend der Leistungskategorisierung kann die Erfüllung der Aufg aben der JaS auch auf einen freien Träger übertragen werden. Dies könnte regelmäßig durch einen öffent- lich-rechtlichen Leistungs- und Entgeltvertrag geschehen. Der öffentliche Träger bleibt aller- dings dafür verantwortlich, dass die JaS dem Gesetz entsprechend erbracht wird. Anhand der Rpr vorgelegten bzw. der im Ratsinformationsdienst einsehbaren Unterlagen lässt sich aller- dings nicht abschließend objektivieren, dass sich jemals sachlich, kritisch sowie fachlich-kon- zeptionell mit der Frage der Anbindung von freien Träger n in der JaS auseinandergesetzt wurde. Folgerichtig sollte daher künftig, insbesondere in Bezug auf die beabsichtigte Ausbaus- trategie, sowohl eine fachliche als auch eine finanzielle Bewertung, einer möglichen Einbin- dung von freien Träger n vorgenommen werden. Eine erste, plausible Handlung hin zu einer objektiv-kritischen Bewertung wäre hier beispielsweise, unter Maßgabe der geforderten Leis- tungen (insbesondere anhand der Rahmenkonzeption), eine nachvollziehbare Markterkun- dung sowie eine offene Interessensbekundung bei den freien Trägern. Die für die Prüfung angesetzten Maßstäbe für eine transparente Arbeitsdokumentation, eine gleichförmige und damit vergleichbare Herangehensweise/Arbeitsökonomie sowie für einen sicherzustellenden Wissenstransfer, konnten nur zum Teil erfüllt werden. Die Begutachtung hier hat gezeigt, dass JaS hier einen großen Freiraum für sich veranschlagt. Die in der Prüfung seitens JaS kommunizierte ´methodische Freiheit´ und der damit verbundenen reduzierten Einsicht nach einer Dokumentationsvorgabe stehen zweifelsfrei fachlich-methodische, verwal- tungs- und haushaltsrechtliche sowie entwicklungsprozessuale Argumente entgegen. Hier wird insbesondere die Anwendung der Geschäftsanweisung für die Schriftgutverwaltung der Stadt Nürnberg (Aktenordnung) für die Arbeit, Dokumentation und den Tätigkeitsnachweis der JaS als erforderlich angesehen. Die Aggregation von erforderlichen Zahlen, Daten und Fakten zu einer Normierung und der Gestaltung eines Referenzrahmens ist bisher nur schw er umsetzbar. Die Ausgestaltung/An- passung der Praxisvereinbarung wäre dabei ein möglicher Ansatzpunkt. Aufschlussreich sind in diesem Zusammenhang die Konkretisierung von Anforderungen zur Zielerreichungskon- trolle. In Teilen werden diese durch das Förderpr ogramm bereits vorgegeben. Hier sind vor 39 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 132 allem die Quantität der erbrachten Angebote und deren Nutzung sowie im Weiteren die kumu- lierten Zeitaufwendungen der JaS-Fachkräfte zu erfassen. Die Funktionalisierung der Dokumentation zu Zwecken der eigenen Absicherung ist ein weite- res Argument. Aus der Perspektive der JaS-Fachkräfte ist die Dokumentation ein Ausweis der geleisteten Arbeit sowie aus Organisationsperspektive der Nachvollzug und gegebenenfalls der Prüfungsansatz dieser Arbeit. Zielgruppen sind überdies, auch in Abhängigkeit des gelten- den Sozialdatenschutzes, die Betroffenen selbst, die stellvertretende Fachkraft, die Führungs- ebene, politische Verantwortliche (keine einzelfallbezogenen Daten, sondern vielmehr nur ag- gregierte Steuerungsdaten) sowie relevante Stellen der Stadtverwaltung. Im Weiteren ermög- licht ein gewisser Referenzrahmen sowie eine vergleichende Dokumentation eine zügige Ein- arbeitung von neuen oder wechselnden JaS -Fachkräften sowie die Vermeidung der Gefahr von Doppelstrukturen, etwa bei Schulassistenz/-begleitern nach § 54 Abs. 1, Satz 1 Nr.1 SGB XII bzw. § 35a SGB VIII. Ebenso könnte hierdurch die Anbindung/Inanspruchnahme von freien Trägern in die JaS störungsarm gelingen. Die Stellungnahme des Jugendamtes steht aufgrund der zeitlichen Überschneidung von Prüf- berichtserstellung zu Redaktionsschluss des Sachverständigenberichtes noch aus. 2.2.10 365100 kommunale Kinderkrippen (KiKri) – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung der kindbezogenen Förderung nach dem Bayeri- schen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz Prüfungsbericht vom 04.03.2021 Die städtischen Kinderkrippen sind Kindertageseinrichtungen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bayerischen Kinderbildungs - und Betreuungsgesetzes ( BayKiBiG). Demnach hat die Stadt Nürnberg einen Förderanspruch nach Art. 18 Abs. 2 BayKiBiG unter der Maßgabe der Fördervoraussetzungen nach Art. 19 BayKiBiG. Der Umfang des Förderanspruchs (Art. 21 BayKiBiG) bemisst sich kindbezogen. Die Finanzierung der städtischen Kindertageseinrichtungen ist grundsätzlich durch • die Elternbeiträge (je nach Buchungszeiten und Einrichtungsart unterschiedliche Höhe), zuletzt geprüft mit Bericht vom 09.03.2018, • die kindbezogene Förderung durch den Freistaat Bayern (Prüfungsgegenstand) sowie • den städtischen Anteil an den Kosten der Kindertageseinrichtungen gesichert. Weitere Förderungen erfolgen durch den Bund (U3-Bundesmittelrichtlinie) sowie den Freistaat Bayern (Qualitätsbonus). Freie Träger von Kindertageseinrichtungen erhalten zu den genann- ten Fördergeldern und Beiträgen noch einen kommunalen Anteil an der Betriebskostenförde- rung in derselben Höhe, in der die staatliche kindbezogene Förderung ausgereicht wird (Art. 22 BayKiBiG). Damit ein Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG begründet wird, sind die einschlägigen För- dervoraussetzungen nach Art. 19 BayKiBiG zu erfüllen. Hierzu zählen unter anderem eine Betriebserlaubnis, ein pädagogisches Konzept, Mindestöffnungszeiten, der Anstellungs- schlüssel, die Einhaltung der Vorschriften nach dem BayKiBiG und ein entsprechendes Fach- kräfteangebot. 40 Seite 32 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die staatliche Förderung erfolgt kindbezogen (Art. 21 Abs. 1 BayKiBiG). Die jährliche Ausrei- chung des Förderbetrages errechnet sich aufgrund folgender Formel unter Beachtung des Art. 23 Abs. 1 BayKiBiG (zusätzliche staatliche Leistungen): Basiswert * Buchungszeitfaktor * Gewichtungsfaktor (Art. 21 Abs. 2 BayKiBiG) Der Basiswert (Art. 21 Abs. 3 BayKiBiG) ist die Grundlage für die Berechnung der Förderhöhe pro Kind. Dieser ist für eine tägliche Betreuung von Kindern von drei bis vier Stunden berech- net. Er wird durch das StMAS jährlich bekanntgegeben. Jahr 2016 Euro 2017 Euro 2018 Euro 2019 Euro 2020 Euro Entwicklung seit 2016 Basiswert 1.104,48 1.128,35 1.161,65 1.197,93 1.217,62 +10,24% Durch die Buchungszeitfaktoren und Gew ichtungsfaktoren wird dem der Einrichtung entste- henden Betreuungsaufwand individuell für jedes Kind Rechnung getragen. Der Förderanspruch wird monatlich pro Kind ermittelt (Buchungszeiten und Gewichtungsfak- toren) und wird abweichend von einem Betriebsjahr (September – August des Folgejahres) für ein Kalenderjahr ausgereicht. Damit die Träger von Einrichtungen nicht übermäßig in Vorleis- tung gehen müssen, gewährt die Rechtsaufsichtsbehörde auf Basis der Vorjahresabrechnung vier Abschläge für das laufende Kindergartenjahr. Der staatliche Zuschuss erhöht sich in dem gleichen Maße um den kommunalen Zuschuss. D.h. ein freier Träger von Kindertageseinrichtungen stellt bei seiner Rechtsaufsichtsbehörde einen Antrag auf eine kindbezogene Förderung, die Bewilligungsbehörde (Stadt Nürnberg) prüft und bewillig ggf. den Zuschuss und zahlt einen Gesamtzuschuss an den Träger. Die Stadt Nürnberg wiederum beantragt den staatlichen Anteil der Zuwendung bei der Regierung von Mittelfranken. Nachdem die Stadt Nürnberg selber Träg er von Kindertageseinrichtungen ist, kann lediglich ein staatlicher Zuschuss beantragt werden. Entsprechend § 23 Abs. 1 AVBayKiBiG ist die Bewilligungsbehörde verpflichtet zu prüfen, ob die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die kindbezogene Förderung im Prüf- zeitraum erfüllt sind. Sie sind berechtigt Bücher, Belege und sonstige erforderliche Geschäfts- unterlagen anzufordern (§ 23 Abs. 2 AVBayKiBiG). Die Prüfung soll mindestens 20% der jähr- lich erfassten Förderfälle umfassen. Für die Prüfung durch die Bewilligungsbehörde hat das StMAS einen Leitfaden zur Belegprü- fung der kindbezogenen Förderung sowie ein Prüfungsprotokoll für die kindbezogene Förde- rung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und Kinder- förderungsgesetz (KiföG) veröffentlicht. Anhand dieser Unterlagen ist eine qualifizierte Prüfung der relevanten Unterlagen vor Ort möglich. Im Jahr 2019 wurden insgesamt acht Einrichtungen (Kiga, Hort, Krippe, Haus für Kinder) durch die Regierung von Mittelfranken geprü ft. Förderschädliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben. 41 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 132 Prüfungsergebnis Innerhalb des Jugendamtes ist die Abteilung J/B1 für die städtischen Kindertagesstätten zu- ständig. Die Einrichtungen sind hier in Regionen innerhalb des Stadtgebietes au fgeteilt. Für die Regionen sind wiederum Abteilungsleiter/innen zuständig, die übergeordnet für die einzel- nen Einrichtungen verantwortlich sind. Hierzu zählen insbesondere die Personaleinsatzpla- nung, grundsätzliche Entscheidungen sowie Belange mit der Rech tsaufsichtsbehörde (z.B. Beantragung der Betriebserlaubnis). Die Überwachung der Einhaltung der Auflagen der jewei- ligen Betriebserlaubnis gehört ebenfalls zu ihrem Aufgabenbereich. Für die Erfassung der kindbezogenen Daten im Fachverfahren ist die Einrichtung verantwortlich. Die förderrelevanten Unterlagen, Belege und Nachweise werden aufgrund der städtischen Strukturen an drei unterschiedlichen Orten aufbewahrt: • kindbezogene Daten (Betreuungsvertrag, Buchungszeiten, Gewichtungsfaktoren) sind einrichtungsbezogen in der jeweiligen Einrichtung • Betriebserlaubnis, Personaleinsatzplanung (Urlaube, Fehlzeiten, Arbeitszeiten) bei J/B1 • Arbeitsrechtliche Unterlagen (Arbeitsvertrag) bei PA Die Koordinierung des Kita Personals erfolgt mittels einer Excel-Tabelle, auf die alle relevanten Personen (Abteilungsleiter/innen und weitere) Zugriff haben. Dieses Verfahren ist aufwändig und mit diversen Excel typischen Mängeln behaftet. So ist der gleichzeitige schreibende Zugriff nicht möglich. Weiterhin sind Änderungen jederzei t ohne Nachweis der Änderung möglich. Eine Revisionssicherheit ist hier nicht gegeben. Für das gesamte Förderverfahren wird seitens des StMAS ein webbasiertes Fachverfahren (KiBiG.web) bereitgestellt. Hier werden die Daten der Kinder (Buchungszeiten, Gewichtungs- faktoren) ebenso erfasst, wie die Grunddaten der Einrichtung (Größe, Anschrift, Öffnungszei- ten). Weiterhin sind die relevanten Daten der Erzieher erfasst (Arbeitszeiten). Damit es unterjährig nicht zu Förderausfällen kommt (z.B. durch zu geringen Personalschlüs- sel, oder auch Fehlerfassungen) ist bei J/B1 eine Controllingstelle geschaffen worden, die die Prozesse überwacht. Sämtliche Buchungen werden monatlich auf Plausibilität geprüft. Dies ist notwendig, da in der Fachanwendung sämtliche erfassten Daten zusammenfließen (Perso- naleinsatz und kindbezogene Daten). Entscheidend ist die Erfassung der Grunddaten sowie der kindbezogenen Daten. Hier werden individuell für jede Einrichtung und jedes Kind sämtliche Parameter händisch erfasst. Im Rah- men der Prüfung der Gebühreneinnahmen der Elternbeiträge wurde durch Rpr die Erfassung der kindbezogenen Daten geprüft. Als Fazit waren Erfassungsfehler im KiBiG.web in gering- fügigem Umfang gegeben (Bericht vom 09.03.2018). Diese haben damit auch Auswirkungen auf die kindbezogene Förderung durch den Freistaat Bayern. Die kindbezogene Förderung wird mit vier Abschlägen im laufenden Kalenderjahr sowie einer Endabrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres an die Stadt Nürnberg ausbezahlt. Der Geld- eingang erfolgt auf ein Verwahrgeldkonto. Für eine korrekte Zuordnung zu den jeweiligen Leis- tungskostenstellen bedient sich J einer umfangreichen manuellen Berechnung der notwendi- gen Parameter mittels Hilfslisten (MS-Excel). 42 Seite 34 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Jahr U 3 Förderung Euro kindbezogene Förderung Euro Summe Euro Kinder pro Kind Euro 2016 379.077 1.342.318 1.721.395 362 4.755 2017 444.346 1.394.306 1.838.652 386 4.763 2018 401.402 1.794.275 2.195.677 410 5.355 2019 478.534 1.607.783 2.086.317 410 5.089 20204 496.841 1.729.320 2.226.161 410 5.430 Insgesamt ist eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung gegeben. Durch die stichprobenartige Prüfung der Rechtsaufsichtsbehörde und dem internen Controlling liegt eine regelmäßige Ein- schätzung der kindbezogenen Förderung vor. Allerdings sollte aus Sicht von Rpr anhand des standardisierten Prüfungsleitfadens der Regierung von Mittelfranken zumindest stichproben- artig eine Eigenprüfung stattfinden. So kann frühzeitig die Gefahr einer F örderschädlichkeit auch außerhalb der Buchungen im KiBiG.web abgewendet werden. Der Produkthaushalt im Bereich der Kinderkrippen ist aus Sicht von Rpr nicht korrekt, nach- dem der Großteil der Einrichtungen Häuser für Kinder sind. Entsprechend sind die Berichts- daten durch zu geringe Einnahmebuchungen nicht aussagekräftig. Die Buchhaltung hat hierdurch einen erheblichen Buchungsaufwand, der schwer nachvollzo- gen werden kann. Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie wurde auf eine Belegprüfung vor Ort verzichtet. Die Stellungnahme zum Prüfbericht wurde von J am 13. 04.2021 an Rpr übermittelt. Die um- fangreiche Erfassung gleicher Daten in verschiedenen Anwendungen soll durch eine Kita-Ver- waltungssoftware vereinheitlicht werden. Das Anforderungsprofil hierfür ist bereits abge- schlossen. Derzeit werden die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet. Rpr ist in dem Gesamt- prozess beteiligt. Die Erweiterung der internen Prüfung bei J anhand des Prüfungsleitfadens der Rechtsaufsichtsbehörde wird künftig stichprobenartig umgesetzt. 2.2.11 522010 Wohnungsbauförderung – Referat VII/Stab Wohnen Prüfung von Wohnungsbauförderung Prüfungsbericht vom 03.08.2021 Der Stab Wohnen (SW) , seit 2014 dem Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat, Referat VII zugeordnet, ist einerseits Bewilligungsstelle für staatliche Wohnungsbaufördermittel für alle Vorhaben des Mietwohnungsbaus und andererseits für die Förderung von Bau und Erwerb von Wohneigentum in Nürnberg (übertragener Wirkungskreis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 DVWoR). Es werden aber auch städtische Wohnungsbaudarlehen, häufig in Kombination mit staatlichen Mitteln sowie Zuschüsse für Schallschutzmaßnahmen vergeben. Es wurden vor- nehmlich Abläufe, das interne Kontrollsystem und die Dokumentation der Förderleistungen 4 Abschläge ohne Endabrechnung 2020 43 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 35 von 132 „Förderung von Mietwohnungen“, „Förderung von Eigentumsmaßnahmen“ und die freiwilligen Zuwendungen nach Art 5 für Schallschutzmaßnahmen geprüft. Der Anteil geförderter Mietwohnungen lag 2016 und 2018 bei ca. 400 Wohneinheiten, in den Folgejahren bei etwas über 300 Wohneinheiten. Bei den seit 2016 ansteigenden Sanierungen im Schallschutzfensterprogramm wurden 2019 147 Wohneinheiten finanziell unterstützt. Der Anteil geförderter Eigentumswohnungen, Familienheime und subventionierter Anpassungs- maßnahmen an die Belange von Menschen mit Behinderung war von 2016 – 2019 auf gleich geringem Niveau. Der städtische Fördermitteleinsatz ist mit durchschnittlich 1,5 Mio Euro von 2016 – 2019 gegenüber durchschnittlich 49 Mio Euro an staatlichen Fördermitteln gering. Die direkte „Leistungserbringung“ bzgl. Zuschüsse ist außer beim Schallschutz nicht im Produkt, sondern auf Investitionsaufträgen im Haushalt der Stadt gebucht. Aus Sicht von Rpr fehlt eine Ergänzung im Leistungscontrolling zur Abbildung der gesamten Leistungserbringung hinsicht- lich Kennzahlen für die Bestandsverwaltung und Beratung, wenngleich dies seitens SW kaum beeinflussbar ist als vielmehr den Status quo der Leistung abbildet. Insgesamt wurden 2020 4 Mietwohnungsprojekte und 159 Eigentumsmaßnahmen beantragt. Es wurden Förderanträge der Leistung Förderung von Mietwohnungen und Eigentumsmaß- nahmen stichprobenmäßig begutachtet. Im Bayer. Modernisierungsprogramm gab es im Jahr 2020 keine Bewilligungen. In den gesichteten Fällen waren keine fachlichen Beanstandungen zu erkennen. Berechnungen wurden ausreichend dokumentiert, Einkommensvermögen voll- ständig belegt und Richtlinien und gesetzliche Anforderungen wurden soweit nachvollziehbar eingehalten. Lediglich bei der Aktenführung war bei Änderungen im Laufe des Verfahrens nicht durchge- hend der aktuellste Sachstand zu erkennen. In der Stellungnahme von S W vom 03.09.2021 wird dies u.a. damit begründet, dass Förderakten erst nach endgültigem Abschluss von über- holten Datenblättern „bereinigt“ werden. Dieser Zeitpunkt war noch nicht erreicht. Positiv fest- zuhalten bleibt, dass grobe Ablaufschemata und entsprec hende immer wiederkehrende Vor- lagen (Finanzierungsplan, Überprüfung der Tragbarkeit der Belastung, Niederschrift bei Infor- mationsgesprächen, Einkommensberechnung) vorgelegt werden konnten. Es werden bei SW als freiwillige Zuschussleistung der Einbau von Sc hallschutzfenstern, schallgedämmten Rollladenkästen und elektrisch betriebene, schallgedämmte Lüfter an ver- kehrsreichen Straßen gefördert (2020 mit 150.000 Euro Ermächtigung). Im Wesentlichen wur- den folgende zusammenfassende Punkte festgestellt und von SW wie folgt Stellung bezogen: 0 200 400 600 2016 2017 2018 2019 Geförderte Wohneinheiten (WE) Geförderte Mietwohnungen Geförderte Eigentumswohnungen Geförderte Familienheime Anpassungsmaßnahmen an die Belange von Menschen mit Behinderung Sanierungen im Schallschutzfensterprogramm 44 Seite 36 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg • Die Anmerkungen hinsichtlich Online-Abfrage sind mit SÖR abzuklären. Die Schallschutz- fensterdatei wird laut Aussage der Fachdienststelle im Herbst 2021 aktualisiert. • Rpr empfiehlt eine Überarbeitung des Antragsformulars. Die zu beurteilenden Vorausset- zungen seitens SW sind von den für den Antragsteller auszufüllenden zu trennen. SW wird die Anregung zur Überarbeitung aufgreifen. • In den Richtlinien wären „Förderfähige Kosten“ zu definieren. SW wird dies umsetzen. • Es sollte auf den Eingang der Zweitausfertigung vor Anfertigung der Auszahlungsanord- nung geachtet werden. SW teilte in der Antwort mit, dass die Rechtswirksamkeit einer Bewilligung durch Nichtrücksendung nicht beeinträchtigt wird. • Es sollten fristgerechte Leistungszeiträum e der Ausführung sowie fristgerecht einge- reichte Schlussrechnungen inkl. Überweisungsbelege kontrolliert werden. • Die Häufigkeit und max. Dauer einer Fristverlängerung bis zur Auszahlung wären festzu- setzen und einheitlich anzuwenden oder ggf. die Bewilligung nach Fristablauf widerrufen werden. SW sichert zu, eine genaue Fristenkontrolle stärker zu gewährleisten, wenngleich eine pauschale Festlegung nicht zielführend gesehen wird und man je Einzelfall beurteilen will. • Besprechungsergebnisse mit Stk hinsichtlich weiterem Vorgehen von Abgrenzungspos- ten, Zeitpunkt der Anfertigung von Auszahlungsanordnungen und Abbildung von Mittel- bindung stehen noch aus. Für Rpr handelt es sich zum Zeitpunkt des Bewilligungsbe- scheides um vorläufig gebundene Zuschussmittel bis zur Vorlage einer Schlussrechnung nach Ausführung. Letzteres sollte nach Auffassung von Rpr für eine effiziente und ord- nungsgemäße Sachbearbeitung erst Zeitpunkt der Auszahlungsanordnung sein. Eine ge- meinsame Listenführung der Zahlungsüberwachungsliste (SW/2 und SW/S) mit den je- weils für die Sachgebiete wirklich benötigten Informationen würde Synergieeffekte schaf- fen. • Der konkrete Inhalt bzw. die sinnvolle Umsetzung der ZuwGA für die Zuschüsse von Schallschutzmaßnahmen sollte ebenso mit Stk abgeklärt werden (wie Anpassung Form- blätter, Angabe Zuwendungsart, obligatorische Bestandteile des Bescheides, Mahnver- fahren). Eine Beachtung der ZuwGA wird von SW künftig sichergestellt. • Die von Rpr befürwortete Einführung eines gesonderten Aktendeckblattes wird bei SW geprüft. 2.2.12 553000 Friedhofsverwaltung (Frh) u.a. Doppelzahlungen Prüfungsberichte vom 02.03.2021 Rpr hat stadtweit die Kreditorenbelege des Haushaltsjahres 2020 hinsichtlich möglicher Dop- pelzahlungen geprüft. Anhand der Auswertungslisten waren 10 Doppelzahlungen mit einer Gesamtsumme von ca. 9.170 Euro festzustellen. Die betroffenen Dienststellen wurden aufge- fordert, die Zahlungen zu prüfen und ggf. eine Rückforderung in die Wege zu leiten. Die Voll- zugsmeldungen gehen an Rpr. 45 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 37 von 132 Doppelzahlungen sind in der Regel darauf zurückzuführen, dass die Rechnung durch den Kre- ditor zweifach gestellt bzw. die Rechnungszweitschrift oder Kopie/Durchschrift der Rechnung ein zweites Mal zur Zahlung angewiesen wurde. 2.2.13 Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art 5) – 2. Bürger- meisterin, Referat für Schule und Sport und Referat für Ju- gend, Familie und Soziales Prüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürnberg Prüfungsberichte vom 06.07.2021 (2. Bürgermeisterin), 04.08.2021 (Sozial- amt), 08.09.2021 Referat für Schule und Sport), 25.10.2021 (Jugendamt) Das Rechnungsprüfungsamt prüfte schwerpunktmäßig das Verfahren sowie die Gewährung von freiwilligen konsumtiven Zuwendungen (Art 5) bei den vorgenannten Referaten und Dienststellen. Die Prüfung bezog sich auf die gewährten Zuwendungen des Jahres 2019. Allgemeines Die freiwilligen konsumtiven Zuwendungen waren und sind aufgrund der teilweise erheblichen Feststellungen regelmäßig im Fokus der Rechnungsprüfung. Über die Prüfergebnisse wurde zuletzt in den Sachverständigenberichten aus den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 berich- tet. Die aktuelle Prüfung erstreckte sich über drei Referate mit insgesamt 27 Einzelzuwendun- gen und einem Prüfungsvolumen von 3.526.816 Euro. Durch Beschluss des Stadtrates am 24.10.2012 wurden die Besondere Geschäftsanweisung der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen (Zuwendungsgeschäftsanweisung – ZuwGA – zuletzt geändert zum 01.03.2019) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen (Zuwendungsnebenbestimmungen – ZuwNB) erlassen. Die ZuwGA stellt eine innerdienstliche Vorschrift der Stadt Nürnberg dar und ist eine beson- dere Geschäftsanweisung im Sinne von Nr. 1.6 der Allgemeinen Dienstordnung der Stadt Nürnberg (ADON). Durch die ZuwGA soll sichergestellt werden, dass die vielfältigen Zuwendungsverfahren bei der Stadt Nürnberg einheitlich und transparent abgerechnet werden. Festgelegt werden die Fördervoraussetzungen, zuwendungsfähige Aufwendungen, Förderungs- und Finanzierungs- arten sowie Mitteilungs - und Informationspflichten. Weiterhin ist das Zuwendungsverfahren nebst entsprechender Formblätter geregelt. So soll dadurch prüfbar dargestellt werden kön- nen, ob die Zuwendung zweckentsprechend verwendet wurde, ob weitere Zuwendungen not- wendig und sinnvoll erscheinen, sowie ob diese noch in der Höhe und Form erforderlich sind. Zuwendungen nach Art 5 insgesamt Stadt Nürnberg Jahr Anzahl Zuwendungen Art 5 in Euro (gerundet) Veränderung gegen-über Vorjahr in % 2017 237 24.641.600 2018 258 25.428.100 3,19 2019 262 25.794.300 1,44 2020 255 24.575.900 -4,72 46 Seite 38 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die Entwicklung der Zuwendungen seit dem Jahr 2017 ist nicht in dem Maße festzustellen, wie bei der vergangenen Prüfung (Bericht vom 24.08.2018). Seinerzeit war eine Steigerung von 2014 – 2017 von insgesamt ca. 33 % zu verzeichnen. Der Rückgang im Jahr 2020 ist mit der aktuellen Corona Pandemie zu begründen. Die Plan- zahlen für das Jahr 2020 gingen noch von Zuwendungen in Höhe von 27.919.500 Euro aus , was eine deutliche Steigerung gegenüber dem Jahr 2019 bedeutete. Dies sind rd. 3.343.600 Euro mehr, als tatsächlich aufgewendet wurden. In den vergangenen Jahren waren die Ab- weichungen der Plan- und Istwerte auf einem niedrigeren Niveau. Prüfungsfeststellungen Aufgrund der Vielzahl der Zuwendungen die in allen Bereichen der Stadtv erwaltung gewährt werden, wurde die Prüfung auf die freiwilligen Zuschüsse (Art 5) beschränkt. Hierbei wurde darauf Wert gelegt, dass mehrere Referate und Dienststellen abgedeckt sind. Da es bei den vergangenen Prüfungen teilweise erhebliche Beanstandungen gab, wurde erneut der Fokus auch auf bereits geprüfte Referate gesetzt. Ziel der Prüfung war es festzustellen, inwieweit die im Jahr 2019 ausgereichten Zuwendungen den Vorgaben entsprachen. Besonderes Augenmerk wurde auf das Antragsverfahren, die Be- scheiderteilung sowie den Nachweis der Verwendung der Zuwendungen gelegt. Wie bereits eingangs erwähnt wurden drei Referate geprüft und vier Prüfungsberichte erstellt. Hierbei sind 27 Einzelzuwendungen untersucht worden. Die Prüfungsanteile sind folgender Grafik zu entnehmen: Im Bereich des Jugendamtes ist das größte Volumen an geprüften Zuwendungen aufgrund der hohen Einzelzuwendungen zu verzeichnen. So ist allein der Personalkostenzuschuss für die Aktivspielplätze (647.500 Euro) höher als alle geprüften Zuwendungen im Bereich des Ref. IV. Die Anzahl der Einzelzuwendungsprüfung lag von fünf (Ref. IV) bis zu acht (2. BM) pro Bereich. Positiv hervorzuheben ist bei der diesjährigen Prüfung, dass inzwischen die ZuwGA, die Zu- wNB sowie die erforderlichen einheitlichen Formblätter und Vordrucke bekannt sind und an- €601.537 ; 17% €756.100 ; 21% €382.000 ; 11% €1.787.179 ; 51% VERTEILUNG GEPRÜFTER ZUWENDUNGEN 2. BM SHA Ref.IV J 47 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 39 von 132 gewendet werden. Weiterhin ist das grundsätzliche Prozedere im Rahmen der Zuwendungs- gewährung (Antragstellung, Bescheiderteilung, Vorlage Verwendungsnachweis) in der Regel geläufig. Auch ist bei den Zuwendungs nehmern festzustellen, dass das Verfahren, die ent- sprechenden Formblätter und Nachweise anerkannt sind. Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen waren: • Teilweise fehlende Kennzahlen und Ziele bei der Antragstellung, • Unvollständige bzw. fehlerhafte Verwendungsnachweise, • fehlende bzw. nicht ausreichende Verwendungsnachweisprüfung der Dienststellen, • unzureichende bzw. mangelnde Konsequenzen aus der Verwendungsnachweisprüfung Die Prüfung hat auch gezeigt, dass es in den geprüften Bereichen auch durchaus unterschied- liche Herangehensweisen bei der Zuwendungssachbearbeitung gibt. So wurde bei J eine Stelle für Zuwendungen geschaffen und die Sachbearbeitung gebündelt. In anderen Bereichen wie z.B. Ref. IV ist die Zuwendungsbearbeitung lediglich ein Teil der Aufgabe. Dies ist in der Regel mit der Anzahl der einzelnen Zuwendungen im jeweiligen Bereich zu begründen. Aller- dings ist auch festzustellen, dass die Zuwendungssachbearbeitung nicht immer im Fokus des Fachbereichs steht. Das Antrags-, Bescheid- und Verwendungsnachweisverfahren, die hierzu benötigten Unterla- gen, Nachweise und Formblätter erfordern ein hohes Maß an Beratung gegenüber dem Zu- wendungsnehmer. Ebenso müssen die Zuwendungsvorgänge geprüft, dem Stadtrat zur Ent- scheidung vorgelegt und verbeschieden werden. Im Nachgang erfordert die Verwendungs- nachweisprüfung eine konsequente Sachbearbeitung. 2. Bürgermeisterin Im Bereich der 2. Bürgermeisterin (Kultur) wurden im Jahr 2019 70 verschiedene Zuwendun- gen (Art 5) mit insgesamt rd. 3.797.000 Euro ausgereicht. Rpr prüfte hierbei folgende acht Zuwendungsvorgänge: Naturhistorische Gesellschaft Nürnberg e.V. 45.300 Euro Theater Mummpitz e.V. 159.788 Euro Theater Pfütze e.V. 204.546 Euro Theater Pfütze e.V. Mietzuschuss 52.689 Euro Thalias Kompagnons 20.800 Euro Kulturverein Rote Bühne e.V. 23.700 Euro Jazz-Studio Nürnberg e.V. 46.800 Euro Ensemble Kontraste 47.914 Euro Gesamtförderung: 601.537 Euro Die Prüfung umfasste dementsprechend rd. 16% des ausgereichten Zuwendungsvolumens. Der Bereich der 2. Bürgermeiste rin (vormals Kulturreferat) ist aufgrund der bisherigen Prü- fungsfeststellungen erneut geprüft worden. Wiederholt ist festzustellen, dass Anträge auf eine freiwillige Zuwendung sowie deren abschließende Verwendungsnachweise aus Sicht von Rpr 48 Seite 40 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg nicht kritisch hinterfragt und damit inhaltlich nicht ausreichend geprüft werden. Die aktuelle Prüfung hat gezeigt, dass ein einmal bewilligter Zuschuss in der Regel fortlaufend weiterge- währt wird. Auf folgende Mängel in der Zuwendungsprüfung wird zusammenfassend hinge- wiesen: • Entscheidung über eine Zuwendung durch den Stadtrat, ohne dass ein entsprechender Antrag vorlag. • Angaben die im Antrag gemacht werden, werden nicht berücksichtigt und hinterfragt. • Die Bescheiderteilung ergibt sich zwangsläufig aus den vergangenen Zuwendungen, ein Bezug zum jeweiligen Antrag wird häufig nicht genommen. • Verwendungsnachweise, die nicht den Auflagen der Zuwendungsbescheide entsprachen, wurden nicht beanstandet. • Die bestimmungswidrige Nichteinhaltung von Ausgabenansätzen in den Kosten- und Fi- nanzierungsplänen geförderter Zuschüsse blieben ohne Folgen. • Erzielte Jahresüberschüsse wurden nicht, wie gefordert, entsprechend im Folgejahr be- rücksichtigt. Auch hat die Prüfung gezeigt, dass die Zuwendungsempfänger die ZuwNB nicht oder nur teil- weise anwenden. So werden die entsprechenden Vorgaben (z.B. Verwendungsnachweise, zahlenmäßige Nachweise) häufig nicht beachtet. Der Geschäftsbereich der 2.BM hat unseres Erachtens bei jeder im Prüfbericht genannten Verwendungsnachweisprüfung ohne die erforderliche Sorgfalt geprüft, auf Beanstandung ver- zichtet und die Zuwendungen im Folgejahr weitergewährt. Bei der aktuellen Prüfung haben sich Feststellungen in Höhe von 136.565 Euro vorbehaltlich der Vorlage korrekter Jahresabrechnungen und Nachweise der Zuwendungsempfänger erge- ben. Dies entspricht einem Anteil von rd. 22,7 % der bewilligten Zuwendungen. Aus Sicht von Rpr ist durch den Geschäftsbereich 2.BM eine Nachprüfung der beanstandeten Zuwendungen erforderlich. Hierbei sind entsprechende Verwendungsnachweise, zahlenmä- ßige Nachweise sowie ergänzende Unterlagen nachzufordern und offene Fragen hierzu zu klären. Eine abschließende Stellungnahme zum Prüfbericht liegt noch nicht vor. In einer vorläufigen Stellungnahme der 2. BM vom 05.08.2021 gibt der Fachbereich an, dass • alle Zuwendungsempfänger informativ angeschrieben wurden. Es erfolgten Hinweise auf häufige Fehler bei der Antragstellung und bei den Verwendungsnachweisen. Darüber hin- aus wurde um einen Sachbericht während der Corona- Pandemie über die Verwendung der Zuwendungen gebeten. • die geprüften Zuwendungsempfänger gesondert kontaktiert wurden, und um Nachrei- chung der entsprechenden Unterlagen sowie Klärung der einzelnen offenen Fragen ge- beten wurden. • nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Klärung der offenen Fragen eine ab- schließende Verwendungsnachweisprüfung durch den Fachbereich erfolgt und die Ergeb- nisse nebst Unterlagen Rpr vorgelegt werden. 49 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 41 von 132 Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration – Sozialamt Im Sozialamt wurden im Jahr 2019 53 verschiedene Zuwendungen (Art 5) mit insgesamt rd. 2.430.737 Euro bewilligt. Rpr prüfte hierbei folgende sieben Zuwendungsvorgänge: Imedana e.V. Internationales Frauencafé / Rosa Asyl 29.000 Euro AWO Rückkehrberatung 60.000 Euro Jadwiga – Stop dem Frauenhandel 40.800 Euro Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten (BAI) 40.000 Euro Lilith e.V. Drogenhilfe für Frauen und Kinder 178.800 Euro mudra e.V. Drogenarbeit Beschäftigung 34.800 Euro mudra e.V. Drogenarbeit Beratung 372.700 Euro Gesamtzuwendung 756.100 Euro Die Prüfung umfasste dementsprechend rd. 31 % des ausgereichten Zuwendungsvolumens. Bei den bisherigen Zuwendungsprüfungen im Bereich des Sozialamtes waren teilweise erheb- liche Beanstandungen zu treffen. Die aktuelle Prüfung hat gezeigt, dass die Anträge auf Zuwendungen sowie deren abschlie- ßende Verwendungsnachweise bei SHA durchaus kritisch hinterfragt und beurteilt werden. So sind auch Rückforderungen bei den geprüften Zuwendungen teilweise durchgeführt worden. Die Zuwendungsempfänger sind mit dem grundsätzlichen Prozedere des Antrags-, Bescheid- und Verwendungsnachweisverfahren vertraut. Allerdings hat die Prüfung auch gezeigt, dass die ZuwNB von den Zuwendungsempfängern nicht immer in seiner Gänze beachtet wird. Im Ergebnis müssen seitens der D ienststelle häufig Unterlagen für eine abschließende Prüfung nachgefordert werden. Die wesentlichen Feststellungen waren • teilweise falsche und fehlerhafte zahlenmäßige Nachweise, • fehlende Angaben zum möglichen Vorsteuerabzug sowie • teilweise deutliche Abwei chungen der Kosten - und Finanzierungspläne gegenüber den Verwendungsnachweisen. Die Stellungnahme von SHA (28.09.2021) nimmt Bezug auf die Prüfungsfeststellungen. Die Zuwendungsempfänger wurden angeschrieben, die offenen Fragen geklärt und bei künftigen Zuwendungen berücksichtigt. Für die Verwendungsnachweise 2020 wurden die Abgabefristen teilweise verlängert, damit die angepassten Nachweise der beanstandeten Bereiche berück- sichtigt werden konnten. Die Prüfung ist abgeschlossen. 50 Seite 42 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Referat für Schule und Sport Im Bereich des Ref. IV wurden im Jahr 2019 23 verschiedene Zuwendungen (Art 5) mit insge- samt rd. 6.054.430 Euro bewilligt. Rpr prüfte hierbei folgende fünf Zuwendungsvorgänge: Schüleraustausch 17.000 Euro Rudolf-Steiner-Schulverein Nürnberg e.V. 208.700 Euro Adolf-Reichwein-Schulverein Nürnberg e.V. 35.000 Euro Jenaplan-Schulverein e.V. 21.300 Euro Verfügungsmittel freie Schulen 100.000 Euro Gesamtzuwendung 382.000 Euro Die Prüfung umfasste dementsprechend rd. 6,3 % des ausgereichten Zuwendungsvolumens. Hierbei ist anzumerken, dass der überwiegende Anteil der Gesamtzuwendungen dem erwei- terten Schülerticket (rd. 2,8 Mio. Euro) und den Betriebszuschüssen für die Sportvereine (rd. 1,4 Mio. Euro) zuzurechnen sind. Die aktuelle Prüfung hat gezeigt, dass das grundsätzliche Antragsverfahren sowie deren Formblätter angewandt werden. Die inhaltlichen notwendigen Angaben sind aus Sicht von Rpr von den Antragstellern noch genauer zu benennen, um eine qualifizierte Antragsprüfung durchführen zu können. Bei einer späteren Verwendungsnachweisprüfung sind die Angaben zu Zielen, Zielgruppen und Inhalten unabdingbar. Die für die jeweilige Zuwendung vorgelegten Verwendungsnachweise sind nicht ausreichend. Allerdings hat die Prüfung auch gezeigt, dass die ZuwNB von den Zuwendungsempfängern nicht immer in seiner Gänze beachtet wird. Eine Verwendungsnachweisprüfung durch Ref. IV ist in keinem der geprüften Fälle erfolgt. Aus Sicht von Rpr müssen die offenen Fragen geklärt, die fehlenden Unterlagen von den Zu- wendungsempfängern nachgefordert und eine Verwendungsnachweisprüfung durchgeführt werden. Ebenso ist seitens Rpr anzumerken, dass auch die nicht geprüften Zuwendungen im Bereich des Ref. IV einer jährlichen Verwendungsnachweisprüfung gem. der ZuwGA unterlie- gen. Mit der Stellungnahme vom Ref. IV (12.11.2021) wurden die Prüfungsfeststellungen bestätigt. Das Referat wird künftig verstärkt darauf hinarbeiten die Vorgaben der ZuwGA einzuhalten. Die Prüfung ist abgeschlossen. 51 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 43 von 132 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt Im Bereich des Jugendamtes wurden im Jahr 2019 52 verschiedene Zuwendungen (Art 5) mit insgesamt rd. 8.178.973 Euro bewilligt. Rpr prüfte hierbei folgende sieben Zuwendungsvor- gänge: Kinder- und Jugendhaus Mammutgelände 275.000 Euro AWO: Streetwork Langwasser 125.000 Euro Musikzentrale e.V. 131.100 Euro Medienzentrum Parabol e.V. 268.300 Euro Aktiv- und Bauspielplätze Mietzuschuss 39.989 Euro Bauspielplätze Betriebskostenzuschuss 300.290 Euro Bauspielplätze Personalkostenzuschuss 647.500 Euro Gesamtzuwendung 1.787.179 Euro Die Prüfung umfasste dementsprechend rd. 21,8 % des ausgereichten Zuwendungsvolumens. Auch im Bereich des Jugendamtes waren in der Vergangenheit teilweise erhebliche Feststel- lungen zu treffen. Die aktuelle Prüfung hat gezeigt, dass die Anträge auf Zuwendungen sowie deren abschließende Verwendungsnachweise bei J durchaus kritisch hinterfragt und beurteilt werden. Die Zuwendungsempfänger sind mit dem grundsätzlichen Prozedere des Antrags-, Bescheid- und Verwendungsnachweisverfahrens vertraut. Allerdings hat die Prüfung auch gezeigt, dass die ZuwNB von den Zuwendungsempfängern nicht immer in seiner Gänze beachtet wird. Im Ergebnis sind die eingereichten Unterlagen nicht immer vollständig. Die wesentlichen Fest- stellungen waren: • Teilweise fehlende Kennzahlen und Ziele, • teilweise falsche und fehlerhafte zahlenmäßige Nachweise, • fehlende Angaben zum möglichen Vorsteuerabzug, • teilweise deutliche Abweichungen der Kosten - und Finanzierungspläne gegenüber den Verwendungsnachweisen, • Überschüsse der Zuwendungsnehmer werden in der Regel belassen und • unzulässige gegenseitige Deckung der Betriebs - und Personalkostenzuschüsse im Be- reich der Aktiv- und Bauspielplätze. Aus Sicht von Rpr ist bei den geprüften Zuwendungen noch genauer auf die Abgrenzung einer institutionellen Förderung bzw. Projektförderung zu achten, und die entsprechenden Nach- weise noch genauer einzufordern und zu prüfen. Von Zuwendungsempfängern erzielte Über- schüsse müssen gem. der ZuwGA berücksichtigt werden. Die Stellungnahme zum Prüfbericht liegt noch nicht vor. 52 Seite 44 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Fazit Die stichprobenartige Prüfung der Zuwendungen hat erneut gezeigt, dass die ZuwGA in den Geschäftsbereichen grundsätzlich angewandt wird. Insgesamt erfolgt mit Ausnahmen eine ge- nauere Prüfung der Anträge und Verwendungsnachweise als in den vergangenen Jahren. Die daraus resultierenden Ergebnisse müssen noch genauer herausgearbeitet und entsprechend bei künftigen Bewilligungen berücksichtigt werden. Auch zeigt die Prüfung, dass Rückforde- rungen oder auch Reduzierungen von Zuwendungen nicht populär sind. Dies ver deutlicht, dass der Verwendungsnachweisprüfung bei allen Zuwendungen künftig noch größere Auf- merksamkeit gewidmet werden muss. Die Aktenführung und Dokumentation der jeweiligen Entscheidungen muss aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes noch genauer erfolgen. 2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich der Verwaltungsprü- fung Prüfungsauftrag und -durchführung Die Verwaltungsprüfung als organisatorischer Teil der örtlichen Rechnungsprüfung umfasst neben den durchzuführenden Prüfungen der Jahresabschlüsse der Stadt Nürnberg gemäß § 30 KommHV-Doppik auch die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Normen im Zusammen- hang mit der Beschaffung und Vergabe von Liefer - und Dienstleistungen. Gemäß den städti- schen Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) sind Zuständigkeiten der entsprechenden Genehmigungen und die Unterrichtung von Rpr bei Aufhebung von Verfahren festgelegt, de- ren Umfang grundsätzlich nur eine Stichprobenprüfung zulässt. Zur Anwendung des Vergaberechts für eine schnelle und effi ziente Beschaffung in Dringlich- keits- und Notfallsituationen, ausgelöst durch die Corona-Pandemie 2020, wurden Schwellen- werte geändert und diverse Verfahrenserleichterungen sowohl ab Erreichen als auch unter- halb der EU-Schwellenwerte mit Rundschreiben des BMWi vom 19.03.2020 veröffentlicht. Prüfungsvolumen Im Prüfungszeitraum 2020 waren im Rahmen der Vergabeprüfung 39 Vorgänge in Höhe von 51.115.319 Euro zu prüfen. Mit einem Volumen von gerundet 49 Mio Euro hatten den größten Anteil Verfahren der Vergabeverordnung (VgV Verfahren) oberhalb des Schwellenwertes von 221.000 Euro netto zur Durchführung von europaweiten Vergabeverfahren (Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen bis 31.12.2019). Die geprüften EU-weiten Vergaben wurden über- wiegend im Offenen Verfahren als Regelverfahren gemäß § 15 VgV ausgeschrieben. Mit 66 % Anteil am Gesamtvergabevolumen im Jahr 2020 wurden mittels Dringlicher Anord- nung gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV 3 Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- wettbewertb i.H.v. gerundet 34 Mio Euro vergeben (vorwiegend aufgrund der Corona-Pande- mie). Die durchgeführten Vergabearten 2020 innerhalb des VgV (2020 insgesamt 23 Verga- ben) gliedern sich hierbei wie folgt auf: 53 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 45 von 132 Beauftragungen unterhalb des Schwellenwertes nach der bei der Stadt Nürnberg ab 01. No- vember 2018 verbindlich geltenden UVgO fielen 2020 in Höhe von insgesamt rund 2 Mio Euro an. Davon wurden je 1,7 % des Gesamtvergabevolumens 2020 öffentlich (§ 9 UVgO) und als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 12 UVgO) ausgesc hrieben. Im Einzel- nen verteilten sich die 16 Vergaben nach UVgO folgendermaßen: Nach Nr. 2.10.1 der VBRL besteht für alle freiberuflichen Dienstleistungen über 100.000 Euro Hauptauftragssumme Vorlagepflicht bei Rpr. Bei nicht freiberuflichen Dienstleistungen sind die Vergabevorschläge bei mehr als 500.000 Euro zuzuleiten (Nr. 2.10.2 VBRL). Außerdem sind alle Vorgänge ab 100.000 Euro betroffen, bei denen nicht der Mindestbietende den Zuschlag erhalten soll, bei Verhandlungsverfahren oder bei freihändiger Vergabe. Bei Nachträgen rich- tet sich die Beteiligung von Rpr nach den Gesamtauftragssummen 100.000 Euro bzw. 500.000 Euro (Hauptauftrags- inkl. Nachtragssummen) und nach Übersteigen der Gesamt- summe aller Nachträge 20 v.H. der Hauptauftragssumme. Rpr hat 2020 zwei Nachtragsverga- ben und insgesamt 14 Aufhebungen gemäß Nr. 4 VBRL über 50.000 Euro begutachtet. In einigen Fällen wurde Rpr bei Bedarf von den Zentralen Beschaffungsstellen beratend einge- bunden. 12.104.915 Euro; 17 2.840.737 Euro; 3 33.945.161 Euro; 3 VgV Verfahren Vergabesumme und Anzahl nach Vergabeart Offenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb 863.842 Euro; 6 136.164 Euro; 1 893.964 Euro; 7 183.288 Euro; 1 147.247 Euro; 1 UVgO Verfahren Vergabesumme und Anzahl nach Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Direktvergabe 54 Seite 46 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Prüfungsergebnisse im Einzelnen Bei einer hervorzuhebenden Vergabe wurde eine Aufhebung und Neuausschreibung empfoh- len. Es sollte nach Ansicht von Rpr auf die Beauftragung des einzigen Bieters aus mehreren vergaberechtlich kritisch zu bewertenden Punkte verzichtet werden. Es wurde u.a. die unzu- ständige Beschaffungsstelle eingebunden. Zudem konnte die gewählte Vergabeart nicht nach- vollziehbar begründet werden. Es erfolgte keine ausreichende Aufforderung an Bietern und durch fehlerhaftes Leistungsverzeichnis wurde das Wettbewerbsprinzip nicht gewährleistet. Im Ergebnis wurde die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Angebots in Frage gestellt. Weitere Feststellungen ergaben sich bei den Vergaben aus folgenden Gründen: • Empfehlung mehrjähriger Rahmenverträge für bessere Bedingungen des Auftraggebers • Missachtung Aufteilung nach Losen • Weiteres Zuschlagskriterium neben Preis • Unvollständigkeit der Vergabedokumentation • Nicht hinreichende, missverständliche Vergabedokumentation • Empfehlung einer zeitnahen vertraglichen Anpassung des Leistungsumfangs (Nachtrag) • Abklärung abschließender Rechtssicherheit unter ggf. künftiger direkter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung (HOAS) 2.4 Prüfungen im Bereich Eigenbetriebe 2.4.1 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Abwicklung des Rahmenvertrages Kanalunterhalt und Notstandsfälle 2020 Prüfungsbericht vom 18.06.2021 Untersucht wurde die Abwicklung der aufgrund des Rahmenvertrages „Kanalunterhalt und Notstandsfälle 2020“ vergebenen Aufträge. Dabei wurde anhand der vertraglichen Grundlagen die Ordnungsmäßigkeit der Beauftragung im Einzelfall sowie die anschließende finanzielle Ab- wicklung durch Rpr geprüft. Das Prüfungsergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden: • Das Verfahren zum Abschluss des Rahmenvertrages für Kanalunter haltsarbeiten und Notstandsfälle 2020 wurde ordnungsgemäß durchgeführt. • Hinsichtlich der Mengenangaben im Leistungsverzeichnis und der bereitgestellten Haus- haltsmittel wurden Optimierungen angeregt. • Die Buchung der eingegangenen Rechnungen erfolgte ordnung sgemäß, eine fristge- rechte Bezahlung der Rechnungen ist grundsätzlich sichergestellt. Die Prüfung ist abgeschlossen. 55 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 47 von 132 2.4.2 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes der Wiegesoft- ware sowie vollständige und zeitnahe Erhebung der da- durch generierten Verbrennungs- bzw. Deponiegebühren Prüfungsbericht vom 09.11.2021 Rpr hat einen Abgleich zwischen den Ergebnissen der Wiegevorgänge mit den Festsetzungen der Gebühren im SAP -Rechnungswesen vorgenommen. Wesentliche Prüfungsbereiche wa- ren die IT-technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der vollständigen und richtigen Abrechnung. Daneben wurde stichprobenartig geprüft, ob die Abrechnung der Wiegevorgänge vollständig und richtig erfolgten sowie, ob die damit festgesetzten Gebühren zeitnah und vollständig ver- einnahmt bzw. Mahn-/Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Im Wesentlichen waren folgende Feststellungen zu treffen: • Die derzeitige IT-technische Realisierung entspricht nicht in allen Punkten den geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen von § 33 KommHV-Doppik sowie städtischen Rege- lungen. Aufgrund der Feststellungen besteht, insbesondere im Bereich der Berechti- gungsvergabe, zeitnaher Handlungsbedarf. • Hinsichtlich der Gebührenerhebung bei der Reststoffdeponie war festzustellen, dass für 8 Anlieferungen von asbesthaltigen Dämmstoffen des staatlichen Bauamtes keine Gebüh- ren erhoben wurden. Unverzüglich nach Feststellung durch Rpr hat ASN dem Staatlichen Bauamt Nürnberg einen Gebührenbeschei d über 19.714 Euro zugestellt, welcher zwi- schenzeitlich auch bezahlt wurde. • Im übrigen wurden, soweit geprüft, Gebühren, bzw. Verwertungsentgelte ordnungsgemäß festgesetzt und die Begleichung der fälligen Forderungen erfolgte auch fristgerecht. Die Stellungnahme des Eigenbetriebes ASN steht noch aus. 2.5 Informations- und Kommunikationstechnik 2.5.1 Vorbemerkungen Die Prüfungstätigkeit im Bereich der Informations - und Kommunikationstechnik (IuK) er- streckte sich auf folgende Teilaufgaben: • Prüfung bereits eingesetzter IT-Verfahren und der Organisation des Betriebes auf Ord- nungsmäßigkeit, Funktionalität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sowie • Prüfung von Vergaben im IuK -Bereich und begleitende Prüfung im Rahmen von beson- deren Leistungen. Rpr prüft überwiegend begleitend – insbesondere durch die Mitarbeit in Projekt- und Arbeits- gruppen der Verwaltung – den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Einsatz der Informa- tions- und Kommunikationstechnik und gibt gutachterliche Stellungnahmen bei Verfahrensein- führungen und Beschaffungen von Hard- und Software sowie Dienstleistungen ab. 56 Seite 48 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Bei folgenden Projekten und Arbeitsgruppen wird derzeit die Entwicklung, Einführung und Vor- bereitung für den Einsatz neuer IT-Verfahren begleitend geprüft: • Migration des SAP-Business-Warehouse auf das Nachfolgeprodukt SAP BW/4HANA, • Vorstudie für das S/4HANA Migrationsprojekt – Ablösung des SAP Rechnungswesens, • Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – eRechnung, • Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung. 2.5.2 Bericht über die Prüfung der dezentralen Erfassung zah- lungsrelevanter Daten in HCM Prüfungsbericht vom 12.07.2019 an Ref. I/II Vom Rechnungsprüfungsamt wurde die dezentrale Erfassung von zahlungsrelevanten Daten im Tarifbereich in fünf Organisationseinheiten geprüft. Auf die Ausführungen in den Berichten über die Prüfung des Haushalts - und Wirtschaftsjahres 2019 unter 2.5.3 sowie 2018 unter 2.2.15 (Einzelprüfung NüBad) und Nr. 2.4.3 und bereits 2017 unter Nr. 2.2.14 (Ergebnisse der vorangegangenen Einzelprüfungen) wird verwiesen. Die Federführung zur Ausräumung der Feststellungen liegt weiterhin bei PA. Zentrale Feststellung von Rpr im Bericht vom 12.07.2019 war das Fehlen eines internen Kon- trollsystems (IKS). Derzeit unterliegt die dezentrale Erfassung zahlungsrelevanter Daten in SAP HCM weder seitens der Fachdienststelle im Rahmen der Anordnungsbe fugnis und des Vier-Augen-Prinzips (4AP) noch von PA (fachlich) einer Prüfung. Daneben wurden einheitliche Belege angemahnt und eine Ausweitung des Informationsange- bots für die dezentralen Einheiten. Sachstand Mit Vermerk vom 09.09.2021 kündigen PA und IT an, bei der dezentralen Erfassung zahlungs- relevanter Daten ein wirksames Kontrollinstrument zu etablieren. Im Wesentlichen wird das aus Sicht der beiden Dienststellen mit drei Lösungsansätzen erreicht: 1. Überarbeitung Benutzerhandbuch 2. Bereitstellung einheitlicher Belege 3. Implementierung hr-easy audit (dezentral) Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden ausdrücklich begrüßt. Mit der Implementierung von hr-easy audit im Rahmen der dezentralen Erfassung und der dann auch dezentral stattfinden- den Erfassung im 4AP wird ein dienststelleninternes Kontrollinstrument eingeführt, das bspw. hilft, Erfassungsfehler aufzudecken. Es ersetzt aber nicht ein übergeordnetes zentrales (mindestens sti chprobenartiges) risikoori- entiertes fachliches IKS der Verwaltung, welches ebenfalls auf hr-easy audit oder Reports aus SAP HCM basieren kann. 57 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 49 von 132 Dieses fachliche IKS muss u.a. auch die Rechtskonformität der geleisteten Zahlungen verifi- zieren. Sämtliche organisatorischen Sicherungsmaßnahmen wie auch die manuellen und ma- schinellen Kontrollen sind in einer Arbeitsanweis ung festzuhalten und die geprüf ten Fälle zu dokumentieren. Für die Inbetriebnahme und Nutzung von hr-easy-audit und den damit im Zu- sammenhang stehenden Kontrollmechanismen ist ein dediziertes Benutzerkonzept zu erstel- len und vorzulegen. Weiterhin gilt es, das zentrale organisatorische Defizit aufzuarbeiten. Im Rechnungswesen wie auch hier dient das IKS zur Verhinderung und Aufdeckung von Ver- mögensschäden. Diverse Prüfungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass eine dezent- rale Erfassung durchaus kritisch zu sehen ist. Aus Sicht von Rpr ist es nach wie vor notwendig, eine übergeordnete zentrale Kontrollinstanz innerhalb der Verwaltung einzusetzen, um ein- zelne oder systematische Fehler (vom Flüchtigkeitsfehler bis zu pflicht widrigen deliktischen Vorfällen) zu vermeiden bzw. zeitnah aufzuzeigen. Fazit • Aus Sicht von Rpr werden mit der Einführung von hr-easy audit dezentral die kassenrecht- lichen Anforderungen erfüllt. • Darüber hinaus ist u.E. von der Verwaltung ein übergeordnetes zentrales fachli ches IKS einzurichten. 2.5.3 Prüfung der Serviceplattform „Mein Nürnberg“ – Bestand- aufnahme und Betrieb Prüfungsbericht vom 17.12.2020 Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflich- tet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Dienstleistungen über Verwaltungspor- tale anzubieten. Mein Nürnberg ist ein solches Verwaltungsportal. Rpr prüfte die Serviceplatt- form Mein Nürnberg. Die wesentlichen Ergebnisse und Feststellungen der Prüfung Mein Nürnberg ist seit März 2015 im produktiven Einsatz und erfüllt die OZG-Vorgaben. Zum Prüfungszeitpunkt Anfang Juli 2020 waren vierzehn, ab August 2020 nur noch zehn Online- Dienstleistungen produktiv. Die Produktivsetzung von Vorgängen/Verwaltungsleistungen über Mein Nürnberg war zum Prüfungszeitpunkt unter Berücksichtigung der Inbetriebnahme im März 2015 aus der Sicht von Rpr unzureichend. Anmeldung Hundesteuer Eine Nachkontrolle von DiP/OS hinsichtlich der eingegangenen Anträge ergab, dass nur eine einzige Anmeldung (!) im September 2018 einging, die an KaSt weitergeleitet wurde. Den Sach- und Personalaufwänden für Implementierung der Hundesteueranmeldung für Mein Nürnberg stand bis zum Prüfungszeitpunkt kein erkennbarer Nutzen gegenüber. Im Gegensatz zu den Rpr-Prüfungsfeststellungen bei der Nutzung von Mein Nürnberg wurde das Online- Angebot der Hundesteueranmeldung bzw. - abmeldung zum Prüfungszeitpunkt über den Internetauftritt oder den Behördenwegweiser sehr gut angenommen: 58 Seite 50 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Hundesteueranmeldungen 2019 2.369 - eingereicht über Online-Formular 1.696 (ca. 72 %) Hundesteuerabmeldungen 2019 1.968 - eingereicht über Online-Formular 722 (ca. 37 %) Der interne Verwaltungsprozess als medienbruchf reier digitaler Workflow mit der Anbindung an das stadtweit eingesetzte Dokumentenmanagementsystem (DMS) eGov -Suite sowie an das Backendsystem/Fachanwendung fehlt bis dahin. Fazit Spätestens nach Einführung des OZG im Jahr 2017 hätte der weitere Ausbau dur ch die Im- plementierung weiterer Verwaltungsleistungen von Mein Nürnberg zielgerichtet vorangetrie- ben werden müssen. Bei der Umsetzung von Verwaltungsleistungen herrschte jahrelang Still- stand. Beim Abschluss der Prüfung im Oktober 2020 konnten lediglich zehn Verwaltungsleis- tungen online über Mein Nürnberg beantragt werden. Trotz des mehrjährigen Einsatzes von Mein Nürnberg ohne ausreichende Online- Ange- bote/Nutzerzahlen waren es zwei Umstände, die Rpr positiv in die nahe Zukunft blicken ließen: a) Hohe Nutzerzahlen bei Online-Formularen und b) mit der Serviceplattform Mein Nürnberg besitzt die Stadt ein funktionsfähiges Portal, wel- ches die Vorgaben des OZG erfüllt. Auszüge aus der Stellungnahme DiP In der Stellungnahme von DiP wurde darauf hingewiesen, dass man angesichts der jährlich zunehmenden „Online-Formulare“ und deren Nutzungszahlen bei der Umsetzung von Verwal- tungsleistungen von Stillstand keine Rede sein kann. Richtig ist aber, dass die „Online-Formu- lare“ in Verbindung mit Mein Nürnberg auf viel zu niedrigem Niveau stagniert haben. Ursäch- lich hierfür war in der Vergangenheit in erster Linie auch eine abweichende Schwerpunktset- zung innerhalb der städtischen Dienststellen. Das Thema Digitalisierung von Verwaltungsleis- tungen erfordert aber volle Aufmerksamkeit. Um dies künftig zu erreichen baut DiP derzeit ein flächendeckendes OZG -Vorgehen auf und wird dabei drei elementare Aspekte verbinden: a. die hinter den Anträgen liegenden Leistungsprozesse werden optimiert b. im Rahmen der vorhandenen Ressourcen wird die Möglichkeit einer (raschen oder nach- gelagerten) Fachverfahrensintegration geprüft und c. die Außenkommunikation der Onlinedienste wird verbessert Dieser Dreiklang garantiert, dass die Onlinedienste in Mein Nürnberg sowohl gefunden / ge- nutzt werden und als auch für die Bürgerschaft einen Mehrwert bieten; während sie in den Dienststellen nicht zu einer Überlastungssituation führen. Damit werden insbesondere auch die Erfahrungen des EP/2-Projekts aufgegriffen und umgesetzt. Hierbei arbeitet DiP im Sinne der kundenorientierten „80:20-Regel“. D.h. es werden im ersten Schritt zügig Problemstellungen gelöst, welche die Dienststellen von einem hohen Antragsvo- lumen entlasten und im Weiteren die komplexeren Herausforderungen (Sonderkonstellationen 59 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 51 von 132 bei der Antragstellung oder der Sachbearbeitung, Anbindung von Fachverfahren inkl. Ver- handlungen mit den Herstellern) im Sinne eines Projekt-Backlogs mittel- und langfristig ange- gangen. Es gelten für alle Beteiligten 18 klare Vorgehensmeilensteine, die sich an drei agilen Prozess- schritten orientieren: 1. Prozess optimieren, 2. Prototyp bauen und testen und 3. Onlinedienst produktiv setzen und adäquat kommunizieren. Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen erfolgt mit Mein Nürnberg. Laut der Stellungnahme von DiP ist mittelfristig eine signifikante Steigerung der Nutzung von Mein Nürnberg zu warten. Rpr wird die weitere Entwicklung in diesem Bereich verfolgen. 2.5.4 Migration des SAP-Business-Warehouse auf das Nachfol- geprodukt SAP S/4HANA Ausgangsituation Die Firma SAP hat für die städtischen SAP-ERP-Systeme das Ende der Wartung und Weiter- entwicklung für den 31.12.2027 angekündigt und bot die Umstellung auf das Nachfolgeprodukt SAP S/4HANA an. SAP S/4HANA ist eine neue Technologie auf Basis eines neuen SAP - eigenen Datenbanksystems (In-Memory-Technik). In einem ersten Schritt soll das SAP -Business-Warehouse (SAP-BW) auf die neue Plattform BW/4HANA portiert werden. SAP-BW unterstützt die Haushaltsplanung und das städtische Finanzcontrolling. Das Projekt befindet sich seit Beginn 2020 in de r Umsetzungsphase. Ziel war die Produktiv- setzung im Januar 2021. Rpr-Beteiligung Rpr beteiligt sich seit 2018 an dem Projekt insbesondere beim Projektcontrolling und den für die Durchführung notwendigen Beschaffungsverfahren. Umsetzung 2021 Der von Stk und Rpr vorgetragenen Kritik hinsichtlich der Projektplanung und des Projektcon- trollings wurde seitens IT zwischenzeitlich Rechnung getragen. Über den Projektstand wird in den Projektgruppensitzungen in Projektstatusberichten informiert. Der Stand der jeweili gen Arbeitspakete wird in einem Projektstrukturplan mit Verantwortlichkeiten und Terminen für Pla- nung und Fertigstellung dokumentiert. Die geplante Produktivsetzung musste aufgrund fehlender Ressourcen bei IT/SKN im Laufe des Jahres immer wieder verschoben werden und soll für die Planungsfunktionen und die Budgetbewirtschaftung nun zum 01.01.2022 erfolgen. Für die Verzögerungen bei der Umsetzung wurde auch angeführt, dass einige Arbeitspakete in der Umsetzung aufwändiger oder komplexer als geplant sind. 60 Seite 52 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Beschaffungen für das Projekt in 2021 IT/SKN benötigte für die Durchführung externe Beratungsleistung. Im Februar 2020 wurde ein Kontingent von 40 Tagen beauftragt. Aufgrund personalbedingter Ausfälle im Projekt „Migra- tion nach BW/4HANA“ wurden im Juni 2021 zusätzlich 8 Beratertage beauftragt , damit die Projektziele erreicht werden. Bis Oktober 2021 wurde von den 48 beauftragten Beratertagen 40 Tage verbraucht; der Rest wird noch für die Umstellung weiterer Prozesse benötigt. Projektkosten Im MIP wurden für das Projekt 4,3 Mio. Euro eingestellt (Einzelmaßnahme Nr. 873 – Einfüh- rung der Plattform SAP HANA). Bis Ende 2020 wurden 3,2 Mio. Euro verbraucht. Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden voraussichtlich nicht überschritten. 2.5.5 Vorstudie für das S/4HANA-Migrationsprojekt Ausgangsituation Die Stadt Nürnberg nutzt seit 2005 die ERP Software der Firma SAP zur informationstechni- schen Abwicklung ihres Rechnungswesens und anderer stark mit dem Rechnungswesen ver- bundener Prozesse. Nachdem die Firma SAP die derzeit eingesetzte Software mit Ausnahme von SAP HCM zum Ende des Jahres 2027 abgekündigt hat, wurde dem POA in der Sitzung vom 10.12.2019 an- gekündigt, dass die Verwaltung eine Vorstudie (mit externer Beratungsleistung) für das anste- hende Projekt der SAP S/4HANA Migration erstellt und den POA nach Vorliegen der Ergeb- nisse über das weitere Vorgehen berichtet. Rpr-Beteiligung Rpr war im Rahmen der begleitenden Prüfung von Beginn an bei allen wesentlichen Projekt- schritten aktiv beteiligt. Vergabeverfahren Das gesamt e Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) wurde mit Unterstützung von Rpr durchgeführt. Insbesondere • die Leistungsbeschreibung inklusive Bewertungsmatrix, • die Referenzüberprüfung der Bieter aus dem Teilnahmewettbewerb, • das Verhandlungsverfahren mit drei Bietern und • die Vergabedokumentation wurden mit der Projektleitung, der Vergabestelle und dem Fachbereich in enger Zusammen- arbeit erstellt und abgestimmt bzw. durchgeführt. 61 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 53 von 132 Projektbeteiligung Während des Projektverlaufs war Rpr in der Projektsteuerungsgruppe (informell), in der Pro- jektgruppe (als festes Mitglied) sowie in den Teilprojekten und den Workshops vertreten. Insbesondere die Themen der Querschnittsprojekte • Berechtigungskonzept, • Schnittstellen, • Lizenzmanagement und • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden mit Rpr abgestimmt. Ausschreibung Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb wurde die Vergabe der Beratungsleistung „Vorstudie für ein SAP S4 HANA Migrationsprojekt" " durchgeführt. Als Ergebnis des Verfahrens wurde in Abstimmung mit IT/PM und Rpr von ZD ein Vergabe- vorschlag erarbeitet, dem Bau- und Vergabeausschuss im November 2020 zur Entscheidung vorgelegt und in der Folge die Firma T-Systems beauftragt. Die Vorstudie wurde im Zeitraum Januar bis Juni 2021 durchgeführt. Vorstudie Ziel der Vorstudie war es, die für die Stadt Nürnberg geeigneten Möglichkeiten der Migration aufzuzeigen und die dafür erforderlichen Kosten und Personalkapazitäten in Abhängigkeit von verschiedenen Umsetzungsszenarien zu ermitteln. Die Erstellung der Vorstudie erfolgte im ersten Halbjahr 2021. Die Ergebnisse der Vorstudie wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Alternativbetrachtung Auf Anregung von Rpr wurde von dem Beratungsunternehmen auch ein Produktvergleich mit anderen ERP-Systemen durchgeführt. Vergleichskriterien waren zum einen die klassischen Anforderungen an ein ERP System und zum anderen die Besonderheiten der Stadt Nürnberg, wie z.B. die Kommunale Haushalts- führung oder die Abbildung öffentlicher Abgaben. Der Vergleich ergab, dass die Vorteile und der Funktionsumfang der SAP-Systeme gegenüber den Produkten der Mitbewerber deutlich überwiegen. Wesentliche Ergebnisse der Vorstudie Im Rahmen der Vorstudie erfolgte eine technische prozessuale Analyse aller ERP -Systeme auf Kompatibilität z u S/4HANA und Ermittlung des Anpassungsbedarfs sowie eine Analyse des Innovationspotenzials durch S/4HANA und Abgleich mit dem Innovationsbedarf der Stadt Nürnberg. Dabei wurden 61 mögliche Maßnahmen identifiziert und priorisiert, von denen 41 vor bzw. im Rahmen der Migration des Systems auf S/4HANA durchgeführt werden sollten. Diese sind als zwingend erforderlich oder dringend geboten klassifiziert. In einigen Fällen soll 62 Seite 54 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg vorab eine Evaluierung zur Abschätzung von Kosten und Nutzen bzw. zur Ermittlung der Machbarkeit erfolgen. Das von T-Systems gesehene Potential durch eine Systemkonsolidierung kann nur in Abstim- mung und mit Einverständnis der städtischen Eigenbetriebe ausgeschöpft werden. Von der Beraterfirma wird ein frühzeitiger Start der Evaluierungen und Vorprojekte empfohlen. Dabei wird der Einsatz externer Berater für den Know-How-Aufbau, die Skalierung des Ressourcen- einsatzes und die Vorprojekte wie auch die Migration an sich notwendig sein. Für die beauftragte Erstellung der Projekt-Roadmap der Migration wurden von T-Systems vier Szenarien mit unterschiedlichen Ansatzpunkten wie minimaler Umfang mit jeweils minimalem bzw. maximalem städtischen Personalaufwand (Szenario 1 und 2) sowie maximaler Umfang (Szenario 3) und von der Beraterfirma empfohlener Umfang (Szenario 4) erstellt. Empfohlen von T-Systems und der Projektsteuerungsgruppe zur Entscheidung vorgeschlagen wurde das Umstiegsszenario 4, welches Innovationen nutzt und ausgewählte (priorisierte) Optimierungen bietet. Das Szenario 4 hat auch bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung den besten Faktor im Kosten- Nutzen-Verhältnis erreicht. Auf Basis der Ergebnisse aus den modul- und themenspezifischen Workshops der Vorstudie wurde der Aufwand für das Gesamtvorhaben – unterteilt nach Evaluation, Vorprojekte, Migra- tion und Folgeprojekte – geschätzt. Für Maßnahmen, die erst evaluiert werden müssen, um den Umsetzungsaufwand konkret zu bestimmen, wurden Kostenindikationen in die Kalkulation eingerechnet, um bereits zum Zeitpunkt der Vorstudie ein möglichst vollständiges, wenn auch grobes, Gesamtbild zu erhalten. Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe): Die zeitliche Darstellung im Überblick zeigt den weiteren Ablauf für die vier Szenarien. Nach Abschluss der Vorstudie und einer internen Vorbereitung sind die Evaluierungen geplant. Diese untersuchen die Machbarkeit und das Kosten-Nutzen-Verhältnis für einige ausgewählte Maßnahmen. Die Evaluierung kann einerseits zu einer Entscheidung gegen die Umsetzung einer Maßnahme führen aber auch zu konkreten Abschätzungen des Realisierungsaufwands, der die Kostenschätzung konkretisiert. 63 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 55 von 132 Der Implementierungsaufwand für die von der Stadt Nürnberg separat aufgesetzten Maßnah- men ist in obige Kostenschätzung nicht eingegangen. Dies betrifft die Maßnahmen • Unicode-Konvertierung für das SAP System der Eigenbetriebe, • Löschung von Altbelegen im SAP gemäß DSGVO und Aufbewahrungsfristen, • Ablösung des EKV-Shops - Heiler Katalog, • Archivierung von Altdaten, • Einsatz eines Tools für die Berechtigungsadministration, -prüfung und -dokumentation so- wie • Implementierung einer Information LifeCycle Management-Lösung. Lizenzmodellanalyse und Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit SAP Im Rahmen der Vorstudie sollte auch das sinnvollste SAP-Lizenzmodell für die Stadt Nürnberg ermittelt werden. In diesem Zusammenhang wird die Erarbeitung einer Lizenzstrategie emp- fohlen. Ein neuer elementarer Vertragsbestandteil ist die Überführung der Benutzer auf die neuen Benutzertypen, wobei eine Überprüfung der aktuellen Benutzer und ihrer Rollen / Funktionen erfolgen muss. Zusätzlich sollte eine Übersicht der neu einzuführenden Funktionen bzw. Lö- sungen, die zu lizensieren sind, aufgestellt werden. Eine vollständige Übersicht der zukünfti- gen Funktionen kann abschließend erst i m Transformationsprojekt vorliegen (SAP Activate Phase Prepare). Aufgrund der Komplexität der Vertragsgestaltung und des nach bisherigen Erfahrungen be- grenzten Handlungsspielraums mit dem Vertrieb der SAP, beabsichtigt die Stadt eine Rabatt- vereinbarung mit dem Softwarehersteller SAP zu verhandeln und abzuschließen. Ein erster Entwurf für eine solche Vereinbarung wurde bereits von ZD/3 erstellt. Der Entwurf soll jetzt mit Hilfe eines Beratungsunternehmens finalisiert werden, um als nächs- ten Schritt die Verhandlungen mit der SAP zu beginnen. 64 Seite 56 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Ist-Zustand: Die jährliche Vermessung ergab Unterlizenzierungen, die unter Missachtung regulärer städti- scher Genehmigungsprozesse mit Rabattierungen von höchstens 30 % bis zum jeweiligen Quartalsende behoben werden mussten . Auch Neulizenzierungen wie beispielsweise Lizen- zierungen für SAP BW/4HANA wurden nach diesem Muster angeboten. Soll-Zustand: Um bei Lizenzbeschaffungen den vom Hersteller hergestellten Zeitdruck zu eliminieren, wird eine Rahmenvereinbarung benötigt. Die Rahmenvereinbarung sollte auch im Hinblick auf die S/4HANA-Migration bereits Rabattie- rungen für die Zukunft festlegen. Die Verhandlungen werden unter Beteiligung des Amts für Informationstechnologie als Fach- bereich (Sachgebiete SAP Kompetenzzentrum Nürnberg sowie Projektmanagement, Lizenz- management und IT-Leitung) von dem Rechnungsprüfungsamt und der Vergabestelle Zent- rale Dienste durchgeführt. Projektcontrolling Die Vorstudie ist abgeschlossen, alle vertraglich vereinbarten Leistungen seitens des externen Beratungsunternehmens wurden erbracht. Das Abrufkontigent an Beratertagen wurde nicht überschritten. Die zur Verfügung gestellten HH-Mittel waren ausreichend. Ausblick und weiteres Vorgehen Die Steuerungsgruppe hat die Vorstudie, inklusive der erstellten Dokumente, am 29. Juni 2021 final abgenommen und die bisherigen Projektleitungen beauftragt, die Planungen für die Eva- luierungen sowie Vor-, Migrations- und Folgeprojekte auf Basis des Projektplans 4 aufzuneh- men und eine entsprechende Beschlussvorlage für Ältestenrat und Finanzausschuss vorzu- bereiten. Weiterhin wird eine Information im POA erfolgen. Rpr wird sich weiterhin bei den anstehenden Beschaffungsverfahren im Rahmen der Evaluie- rungs- und Vorprojekte sowie der Vergabe von Beratungsleistungen für das Migrationsprojekt selbst beteiligen. Beim Migrationsprojekt wird Rpr sich wieder in der Steuerungsgruppe, der Projektgruppe so- wie bei Teilprojekten bzw. der Umsetzung von Einzelmaßnahmen, deren Schwerpunkt die Ordnungsmäßigkeit (Schnittstellenkonzept), die gesetzliche Anforderungen (Archivierung), die Sicherheit (Berechtigungskonzept) oder die Wirtschaftlichkeit (Lizenzmanagement, Projekt- controlling) betreffen, einbringen. 2.5.6 Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – e-Rechnung Gemäß der EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen ist die öffentliche Verwaltung verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe hat die Stadt Nürnberg im Juli 2016 das Projekt „Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – eRechnung“ initiiert. Seit April 2021erfolgt die elektronische Rechnungsverarbeitung (eRechnung) in SAP mit dem SAP-Add-on VIM (OpenText Venture Invoice Management for SAP Solutions). 65 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 57 von 132 Über den erfolgreichen Projektabschluss und den Übergang in den Produktivbetrieb hat DiP bereits dem POA am 14.09.2021 berichtet. Beteiligung des Rpr Rpr beteiligt sich seit 2016 an dem Projekt im Rahmen der begleitenden Prüfung, insbeson- dere bei kassenrechtlichen Fragestellungen und den für die Durchführung des Projekts not- wendigen Vergabeverfahren. Einbindung der elektronischen Signatur gem. KommHV-Doppik Bei der Erteilung der sachlichen und rechnerischen Feststellung und der Erteilung der Zah- lungsanordnung schreibt die KommHV -Doppik beim Einsatz automatisierter Verfahren die elektronische Signatur vor. Zur Einhaltung der Revisionssicherheit und der Beweiswerterhaltung ist nach Meinung von Rpr ein in SAP integriertes dediziertes Rollen- und Benutzerkonzept mit entsprechender Pro- tokollierung ausreichend. Am 02.05.2019 wurde von der Stadt Nürnberg daher ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach Art. 117a GO zur Erprobung neuer Modelle zur Verfahrensvereinfachung im Haushalts- und Kassenwesen (Verzicht auf die elektronisc he Signatur durch gesicherten medienbruch- freien Workflow) gestellt. Dieser Antrag wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) an den BKPV zur Stellungnahme weitergegeben. Mit Schreiben vom 09.11.2020 hat StMI erklärt, dass die Erteilung der beantragten Genehmi- gung derzeit nicht veranlasst ist. Eine Rücksprache mit der Stadt erfolgte während der gesam- ten Zeitdauer von 1½ Jahren nicht. Wegen angeblicher „konzeptioneller Schwächen“ erscheint dem StMI auch eine Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen nicht angebracht. Die Rücknahme des Antrags wird empfoh- len. Das Projektteam und Rpr teilen die Ansicht des Innenministeriums nicht. Eine genehmigungs- fähige Lösung ohne elektronische Signatur – wie in vielen anderen Bundesländern – erscheint aber für Bayerische Gemeinden derzeit nicht möglich. Deshalb wurde das folgende Vorgehen mit Rpr abgestimmt: • Der Antrag wird zurückgezogen. • KaSt und Rpr stimmen dem produktiven Betrieb ohne Signatur, aber unter Einsatz eines internen Kontrollsystems bis 31.12.2022 zu. • Ein eigenständiges übergreifendes Projekt zur Einführung der eSignatur bei der Stadt Nürnberg soll zeitnah gestartet werden. • Die eSignatur-Lösung für die eRechnung soll bis Mitte 2022 entwickelt und die Implemen- tierung in den Workflow bis 31.12.2022 erfolgt sein. 66 Seite 58 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Umgang mit Baurechnungen Der Versuch, Baurechnungen aufgrund ihrer Komplexität und Eigenart aus dem zentralen Rechnungseingang herauszuhalten hat sich nach intensiver Prüfung und mehreren Work- shops mit den Baudienststellen als nicht durchführbar erwiesen. Der Hauptgrund ist, dass zwischen den städtischen Baudienststellen keine einheitliche Defini- tion existiert, was unter einer Baurechnung zu verstehen ist. Es war nicht möglich, für die stadtweite Lieferantenkampagne eine Abgrenzung zu finden, welche Lieferanten über die Zentralisierung des Rechnungseingangs und damit den elektronischen Workflow informiert werden sollen und welche nicht. Obwohl die Bearbeitung von Baurechnungen über den Workflow teilweise sperrig sein kann, ist es der gemeinsame Wille aller Baudienststellen, einen einheitlichen elektronischen Prozess für Baurechnungen einzusetzen und damit den Weg in die Digitalisierung einzuschlagen. In einer Arbeitsgruppe konnten in Abstimmung mit RA, KaSt und Rpr den Baudienststellen alle rechtlichen Fragestellungen bezüglich der Sachbearbeitung und Verarbeitung von Baurech- nungen geklärt werden, sodass mit Inbetriebnahme der eRechnung zum 30.04.2021 auch diese be- und verarbeitet werden konnten. Zeitplanung Die zu Projektbeginn geplante Produktivsetzung zum 01.04.2019 konnte aufgrund der Verzö- gerung bei der technischen Umsetzung und der erheblichen Erweiterungen im Projektauftrag erst zum 30.04.2021 erfolgen. Projektabschluss Zum 26.07.2021 wurde das Einführungsprojekt der elektronischen Rechnungsbearbeitung bei der Stadtverwaltung erfolgreich abgeschlossen und in die Betriebsverantwortung überführt. Die fachliche Prozessverantwortung geht federführend an die Finanzbuchhaltung der Stadt- kasse (KaSt/2) über. Die technisc he Betriebsverantwortung geht an das SAP - Kompetenzzentrum der Stadt Nürnberg (IT/SKN) über, das für den laufenden Systembetrieb, die technische Fehlerbehandlung, den Support und die technische Weiterentwicklung verant- wortlich ist. Projektcontrolling Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wurden bis zu 236 Projekttage (PT) mit der arf GmbH vereinbart. Bis zum Projektabschluss am 26.07.2021 wurden 198 Projekttage abgerechnet. Die verblei- benden Tage werden noch für technische Nacharbeiten und die Dokumentation benötigt. Kosten Die Projektmittel (MIP-Ansatz: 630 TEuro) wurden nicht überschritten. 67 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 59 von 132 Zielerreichung Alle Projektziele wurden grundsätzlich erreicht. Das Ziel, alle Lieferantenrechnungen über den elektronischen Prozess zu bearbeiten, konnte allerdings noch nicht erreicht werden. Anfang April 2021 wurden rund 6.500 städtische Rech- nungssteller über eine Informationskampagne über die Umstellung informiert. Zusätzlich wurde eine Lieferantenwebsite eingerichtet, auf der sich Geschäftspartner über die Bedingun- gen der künftigen Rechnungszustellung an die Stadt informieren können. Trotzdem wird immer noch eine Vielzahl der Rechnungen an die Dienststellen adressiert, diese müssen außerhalb des elektronischen Workflows weiterhin auf Papier bearbeitet (Kas- senanordnung mit Papierbeleg, schriftlichen Feststellungsvermerken und Anordnung) und ma- nuell erfasst werden. Spätestens Ende des Jahres sollten diese Lieferanten identifiziert und nochmals aufgefordert werden, zukünftig die zentralen Rechnungsadressen mit den entspr echenden „Leitweg-IDs“ zu nutzen. Eine „zweigleisige“ Rechnungsbearbeitung führt bei der Sachbearbeitung zu unnötigen Auf- wänden und mindert somit den erhofften Nutzen der elektronischen Rechnungsbearbeitung. Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Rpr wird im Rahmen einer Schwerpunktprüfung die elektronische Rechnungsverarbeitung prü- fen. Prüfungsgegenstand ist die Umsetzung der eRechnung in VIM und im SAP -Produktivsystem sowie die Ablage im Dokumentenmanagementsystem. 2.5.7 Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfas- sung Mit POA -Beschluss vom 17.03.2015 wurde die Einführung eines Personal -Service-Portals (PSP) in Verbindung mit einer elektronischen Arbeitszeiterfassung (ELAZ) verabschiedet. Nach Abschluss der Pilotphase wurde die Verwaltung beauftragt, das PSP samt elektronischer Arbeitszeiterfassung weiter auszurollen (POA-Beschluss vom 16.10.2018). Rückwirkend zum 01.08.2019 trat die entsprechende Dienstvereinbarung über den Betrieb einer elektronischen Arbeitszeiterfassung bei der Stadt Nürnberg in Kraft. Rpr begleitet das Projekt in der Arbeitsgruppe (AG). Projektstand Im Jahr 2021 sind wieder weitere Ämtergebäude mit rund 1.000 Beschäftigten hinzukommen. Damit sind, Stand 01.10.2021, 45 Dienststellen und Referate (Grundlage: Städt. Organi- gramm) mit ca. 2.600 Beschäftigten angeschlossen. Der Roll-Out erfolgte planmäßig zum 01.04. bzw. 01.10. 2021, lediglich die Anbindung des Hochbauamts erfolgt auf Wunsch der Dienststelle erst im Jahr 2022. Die Informationsveranstaltungen erfolgten 2021 erstmals vol lständig online über MS Teams. Aufgrund der guten Erfahrungen und der Ungewissheit bezüglich eventueller Corona-Aufla- gen, wird dieses Format beibehalten. 68 Seite 60 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Für 2022 werden weitere 1.000 SAP Lizenzen benötigt, um sowohl den PSP/ELAZ Rollout als auch die unterjährige Anbindung neuer Mitarbeitender in PSP/ELAZ vornehmen zu können. Pro Rollout-Termin wird mit 400 bis 500 neuen Usern geplant. Die Kalkulation der Anzahl der Lizenzen hierfür ist daher planbar, die unterjährige Mitarbeitendenentwicklung hinsichtlich Ein- und Austritten jedoch nicht vorhersehbar, sodass hier ein zusätzlicher Puffer notwendig ist (ca. 200 Lizenzen für 2022). Aufgrund begrenzter Personalkapazitäten bei ZD/3-IT wurde das Amt für Informationstechno- logie (IT) aufgefordert, die Beschaffungen zu priorisieren. Eine zeitliche Verschiebung der Be- schaffung der SAP -Lizenzen auf das Frühjahr 2022 würde den planmäßigen PSP/ELAZ Rollout zum 01.04.2022 gefährden. Nach Rücksprache von DiP/PrO mit IT/SKN wurde daher bereits im September 2021 ein Beschaffungsantrag über 1000 SAP-Lizenzen von IT an ZD/3- IT übermittelt, obwohl ZD/3-IT parallel an einem Rahmenvertrag mit SAP arbeitet. Da jedoch der Abschlusstermin des geplanten Rahmenvertrags ungewiss ist und die SAP Lizenzen rund zwei Monate vor dem Rollout am 01.04.2022 eingespielt sein müssen, muss die Investition vermutlich noch vor Abschluss eines Rahmenvertrags getätigt werden. Der Rahmenvertrag mit GFOS läuft zum 31.12.2021 aus. Im September wurde ein Antrag an ZD/3-IT zur Vertragsverlängerung des Rahmenvertrags mit GFOS um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2022) inklusive einer Erweiterung der Abrufmenge der Vertragskomponente - Position 4 (Komm -Schnittstelle SAP -GFOS) um weitere sechs Pakete (6 Pakete á 900 Euro = 6.426 Euro brutto) gestellt. Projektcontrolling Im Rahmen der Entflechtung von DIP wurde die MIP-Maßnahme Nr. 1003 „Personal Service Portal und ELAZ“ zum 01.01.2021 dem Amt für Informationstechnologie (Produkt 111520) zu- geordnet. Die geplanten Gesamtkosten der MIP-Maßnahme Nr. 1003 belaufen sich aktuell auf 826.000 Euro. (Der eingestellte Planwert für das Jahr 2021 in Höhe von 50.000 Euro wurde nicht be- nötigt und bereits Ende 2020 freigegeben). Die Maßnahme wird voraussichtlich mit Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Die Finanzierung der MIP -Maßnahme wird ausschließlich durch eine Übertragung der HH-Reste in das jeweilige Folgejahr sichergestellt. Aus dem Jahr 2020 wurden HH -Reste in Höhe 675.726 Euro in das Jahr 2021 übertra gen. Von diesen Mitteln werden im Jahr 2021 ca. 155.000 Euro benötigt (sofern der Lieferant SAP einen Rabatt wie im Vorjahr gewährt bzw. der geplante Rahmenvertrag mit SAP schon greift). Die Projektkosten liegen im Rahmen der Planung. Nach derzeitigem Stand sind die verblei- benden Mittel für das weitere Rollout angemessen. Weiteres Vorgehen In den kommenden Jahren sollen sukzessive weitere Ämtergebäude mit ihren Beschäftigten an das Portal angeschlossen werden. Dabei hat der Anschluss aller Mitarbeitenden in Gleitzeit gemäß Projektauftrag Priorität. Zum 01.04.2022 sollen weiter e ca. 400 User hinzukommen, sodass die Gesamtzahl der User dann voraussichtlich bei ca. 3.000 liegen wird. Der von PA/1 vorgeschlagene zeitnahe Anschluss der Verwaltungsnachwuchskräfte ist keine „schnelle“ Erweiterung und wurde in der AG verworfen. Dieser stellt aufgrund der rechtlichen, technischen und prozessualen Themen ein neues Projekt dar. Außerdem sind zunehmend mehr Auszubildende in nicht-städtischen Einrichtungen eingesetzt und haben dort weder Zu- gang zu einem Terminal noch können sie ihre Zeiterfassung über das Portal vornehmen. 69 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 61 von 132 Das System wird im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten stetig weiterent- wickelt und ausgebaut. Beispielsweise ist Mitte Oktober eine neue Funktion „A1 Verfahren – Auslandsentsendung“ im Portal „live“ gegangen. Mittelfristig soll auch der Intranetauftritt überarbeitet werden. So sollen beispielsweise eine neue Rubrik „Tipps und Tricks“ erstellt werden und der Einstiegslink in „PSP/ELAZ Startseite“ umbenannt werden (analog DMS). Rpr wird das Projekt auch weiterhin in der AG begleiten. 2.5.8 Vergabeprüfung im IT-Bereich Im Berichtsjahr 2020 wurden insgesamt 27 Vergaben mit einer Gesamtsumme von ca. 13,7 Mio. Euro geprüft. Mit dem Beschaffungsmanagement der Zentralen Dienste werden Vergabeverfahren und Be- schaffungsmaßnahmen auf dem Gebiet des kommunalen Finanzwesens sowie komplexe IT- Beschaffungen (incl. IT-Rahmenverträge) vorab mit Rpr abgestimmt. Insbesondere bei der Vergabe von Beratungsleistungen im IT-Bereich erfolgt eine begleitende Prüfung durch Rpr bei der Erstel lung der Leistungsverzeichnisse, der Referenzprüfungen im Teilnahmewettbewerb und dem Verhandlungsverfahren. Sämtliche Feststellungen und Anregungen von Rpr wurden bereits während der Vergabever- fahren berücksichtigt. Rahmenvereinbarung Schranküberwachungen für die Jahre 2021 bis 2024 Genehmigungsanfrage ZD/3 vom 16.02.2021 Das Amt für Informationstechnologie betreibt und überwacht die städtische Netzwerk -Infra- struktur; dies erfolgt mithilfe von Schranküberwachungseinheiten in Serverschränken, die die Stromversorgung, die Raumtemperatur, die Türkontakte, u. a. m. der Schränke messen / über- wachen können. Für die Schranküberwachungen soll eine Rahmenvereinbarung für Jahre 2021 bis 2024 abgeschlossen werden. Die Zentralen Dienste führten ein Offenes Verfahren gemäß Vergabeverordnung durch. Das Zuschlagskriterium war der günstigste Preis. Zwei Unternehmen gaben Angebote ab. Ergebnisse der Wertung Zu Angebot 1: Die Überprüfung des Angebotes durch das Amt für Informationstechnologie erbrachte, dass die angebotenen Produkte nicht alle Leistungskriterien erfüllten. Das Angebot wurde aus diesem Grund ausgeschlossen. Zu Angebot 2: Die Zentralen Dienste schlugen vor, den Zuschlag auf das Angebot zu erteilen. Die Prüfung der Vergabeunterlagen Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ergab, dass bei beiden Angeboten geforderte leistungsbezogene Angaben zu den angebotenen Produkten fehlten, die auch nicht nachge- fordert werden durften. Es lagen somit keine wertbaren Angebote vor. 70 Seite 62 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die Zentralen Dienste haben daraufhin beide Angebote von der Wertung ausgeschlossen und die Ausschreibung aufgehoben. 2.6 Technische Prüfung 2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung Neben der sachgerechten Anwendung der Haushalts- und Verwaltungsvorschriften im öffent- lichen Bauen umfasst die technische Prüfung die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Nor- men, wie auch Vertrags - und Verdingungsordnungen (VOB, V gV, HOAI) gegenüber privat- rechtlich beauftragten Auftragnehmern und extern beauftragten Architekten und Ingenieuren. Rpr ist bei der Prüfung von Investitionsansätzen für die Haushaltsplanung und in der Verga- beprüfung von Bau- und Planungsleistungen im Genehmigungsverfahren a b bestimmten Schwellenwerten einzubeziehen. In den Bau- sowie den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL und VBRL) sind die Schwellenwerte und Zuständigkeiten für die In- formation und Beteiligung von Rpr vor den entsprechenden Genehmigungen im Verfahren festgelegt. Bei Bedarf wird in Einzelfällen zur Anwendung einschlägiger Vorschriften und Ver- tragsgestaltungen beraten. Im Rahmen der Vergabeprüfung werden Checklisten verwendet, die auch der Korruptionsprävention dienen. Daneben werden begleitende Maßnahmenprüfun- gen und ex-post-Prüfungen, insbesondere in Form der Prüfung von Bauabrechnungen durch- geführt. Unabhängig von der jeweiligen Betriebsform bzw. organisatorischen Zuordnung der Bau- dienststellen wird die Planung und Bauüberwachung von Maßnahmen in Eigenausführung wie auch die Wahrung der Bauherrnfunktion gegenüber ausführenden Unternehmen und externen Ingenieuren/Architekten geprüft. Grundsätzlich werden nur abgeschlossene Verwaltungs- handlungen nachvollzogen. Der Umfang des Prüfungsgebiets macht eine Beschränkung auf Teilgebiete und Stichproben notwendig. Die Mobile Prüfung ist bei der Bauausführung vor Ort präventiv und unterstützend im Einsatz. Neben den Gesamtergebnissen zur Vergabeprüfung sind auch Einzelergebnisse von ex-post- sowie BIC-Prüfungen verkürzt wiedergegeben. 2.6.2 Prüfungsvolumen Im Prüfungszeitraum 2020 waren im Rahmen der Vergabeprüfung Vorgänge zu städtischen Baumaßnahmen – einschließlich Eigenbetriebe, ohne Beteiligungsgesellschaften – in Höhe von 168 Mio. Euro zu prüfen. Die geprüften Vorgänge betrafen Baumaßnahmen, die von Baudienststellen teils selbst durch- geführt, teils extern vergeben aber auch von Bedarfsträgern eigenständig abgewickelt wurden. Auftragsprüfungen von Vergaben für die Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) vor der Genehmi- gung fielen in Höhe von insgesamt 4,53 Mio. Euro an. Für die Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG kommunal) wurden Vergaben in Höhe von insgesamt 10,22 Mio. Euro vorgelegt. Für den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg Erlangen Herzogenaurach wurden zwei Vergaben in Höhe von insgesamt 3,02 Mio. Euro vorgelegt. 71 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 63 von 132 2.6.3 Materielles Ergebnis Für 2020 wurden Minderungen in Höhe von 9.694 Euro bei Vergaben zu Bauleistungen ermit- telt. Aus der BIC-Prüfung ergaben sich in diesem Prüfungsjahr materielle Reduzierungen in Höhe von rund 1,63 Mio Euro. Ein Anteil von 18.207 Euro entfiel auf Rückforderungen aus materiellen Feststellungen bei der ex-post-Prüfung von Abrechnungen einzelner Bauleistungen fertiggestellter Maßnahmen. Im Rahmen der begleitenden Prüfungen wurde einvernehmlich eine Honorarminderung von 9.835 Euro erzielt. 2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 2.6.4.1 Vergabeprüfung Im Rahmen ausgewählter Schwellenwerte steht die Prüfung von Rpr im Verfahren an letzter Stelle vor der Genehmigung und muss rechtzeitig (innerhalb der laufenden Binde-/Zuschlags- fristen) abgeschlossen sein. Eventuelle Korrekturen, die aufgrund der schwachstellenorientier- ten Prüfung angebracht erscheinen, sollten dabei im Vorfeld mit den zuständigen Dienststellen einvernehmlich abgestimmt werden. Bauleistungen bzw. Leistungen in deren Zusammenhang (VOB) Nach Nr. 2.10.2 der VBRL besteht für alle Bauvergaben über 500.000 Euro Vorlagepflicht bei Rpr. Außerdem sind alle Vorgänge ab 100.000 Euro betroffen, bei denen nach öffentlicher und be- schränkter Ausschreibung bzw. offenem oder nicht offenem Verfahren nicht der Mindestbie- tende den Zuschlag erhalten soll. Freihändige Vergaben sind grundsätzlich ab 100.000 Euro dem Rechnungsprüfungsamt zu- zuleiten. Für Nachtragsangebote (Angebote deren Leistungen nicht vom ursprünglichen Auftrag um- fasst sind) besteht Vorlagepflicht, wenn die ursprüngliche Auftragssumme mit der Erweiterung zusammen mehr als 500.000 Euro beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme übersteigt oder mehr als 500.000 Euro beträgt. Auf die Prüfungsgebiete Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2020 je- weils 72 Seite 64 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Anzahl der Vergaben nach Prüfungsgebieten Vergabesummen in Mio. Euro nach Prüfungsgebieten 2020 wurden stadtweit (einschließlich Eigenbetriebe, ohne Flughafen Nürnberg GmbH und ohne StUB ) 120 Bauvergaben aus dem Bereich VOB im Gesamtbetrag von rund 138,20 Mio. Euro zur Prüfung vorgelegt. 73 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 65 von 132 Die Anzahl der Vergaben beinhaltete 34 Nachtragsangebote in Höhe von 12,92 Mio. Euro. Bei der Vergabeprüfung wurden lediglich geringfügige materielle Reduzierungen festgestellt. Formale Feststellungen ergaben sich beispielsweise aus folgenden Gründen: • Der externe Erfüllungsgehilfe war in den Vergabeunterlagen ersichtlich, was zur Vermei- dung von Korruptionsrisiken und unerwünschter Rückkopplungen mit den Bietern nicht der Fall sein sollte • Fehlende Eignungsnachweise von Bietern trotz Forderung im Leistungsverzeichnis • Unzureichende Dokumentation der Vergabe • Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit • Von der Fachdiensstelle in die eVergabe hochgeladene pdf-Dokumente wurden nicht mit der Vergabeakte verknüpft. • Nachtragsangebote wurden nicht unverzüglich, wie im Vergabehandbuch der Stadt Nürn- berg vorgesehen, sondern erst mit erheblicher Verspätung eingereicht • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister war älter als drei Monate Prüfungsgegenstand im Rahmen der Vergabeprüfung war auch das ÖPP -Projekt Maiacher Straße, Neubau Schule und Hort. Dieses umfasst die Grundschule Maiach (3- zügig, 12 Re- gelklassen) mit dazugehörigem Hort im Kombimodell, die Mittelschule Süd (6- zügig, 32 Re- gelklassen, davon 23 im gebundenen Ganztag), eine 3-fach und eine 1-fach Sporthalle, eine Außensportfläche sowie Außen- und Freiflächen. Dieses wurde in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnehmer- wettbewerb gem. den Regelungen des GWB i.V.m. EU-VOB/A ausgeschrieben. Gegenstand der Ausschreibung waren sowohl Bauleistungen (Neubau sowie anschließende bauliche In- standhaltung) als auch Dienstleistungen (Planung, Finanzierung, Facility-Management). Im Teilnahmewettbewerb haben 6 Unternehmen ihre Interessensbekundungen abgege- ben.Der Aufforderung zur Interessenbestätigung und zur Einreichung der Teilnahmebeiträge sind vier Bieter fristgerecht nachgekommen. Nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe haben drei Bieter ihre Angebote form - und frist- gerecht eingereicht. Mit diesen Bietern wurden Aufklärungs - und Verhandlungsgespräche geführt, um das wirt- schaftlichste Angebot zu ermitteln. Die Endverhandlungen wurden mit der Firma Goldbeck aus Bielefeld durchgeführt. Rpr wurde im Rahmen der Auswahlentscheidungen und Verhandlungs gespräche in das Vergabeverfahren eingebunden. Die nach § 97 Abs. 1 und 2 GWB gebotene Transparenz des Vergabeverfahrens und die Gleichbehandlung aller Bieter im Laufe der Verhandlungsgesprä- che konnte bestätigt werden. 74 Seite 66 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Freiberufliche Leistungen an Ingenieure, Architekten und Gutachter Gem VBRL sind vor der Genehmigungserteilung durch die jeweils zuständigen Instanzen alle Vergabevorschläge über freiberufliche Dienstleistungen ab 100.000 Euro bei Rpr vorzulegen. Für Auftragserweiterungen und Nachträge besteht Vorlagepflicht, wenn die Gesamtauftrags- summe mehr als 100.000 Euro beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme übersteigt oder mehr als 100.000 Euro beträgt. Im Oberschwellenbereich ist g em. § 74 VgV das Regelverfahren für die Vergabe von Archi- tekten- und Ingenieurleistungen das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV. Da Rpr gem. VBRL Nr. 2.10 die zweite Prüfinstanz bei diesem Vergabeverfahren ist, wird es üblicherweise von der Baudienststelle bereits im Vorfeld der Vergabeprüfung zu den Verhand- lungsgesprächen als Beisitzer eingeladen. Rpr entscheidet hierbei im pflichtgemäßen Ermes- sen jeweils fallweise über die Teilnahme. Entscheidungskriterien sind hierbei u. a.: • ob durch die Teilnahme eine Erleichterung/ Beschleunigung des Prüfvorgangs erwartet wird, • ob die laufenden Prüfungstätigkeiten eine Unterbrechung zulassen, • ob die entsprechende personelle Kapazität vorhanden ist. Prinzipiell ist die Teilnahme von Rpr aus Prüfungssicht nicht zwingend erforderlich, da eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verhandlungsgespräche unabhängig davon gewährleistet sein muss. Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens sind aus der Sicht von Rpr, dass: • generell alle Schritte des Vergabeverfahrens g ewissenhaft dokumentiert (Vergabedoku- mentation) werden, • alle Bieter gleichbehandelt werden, • die Verhandlungsgespräche so transparent, nachprüfbar und detailliert dokumentiert wer- den, dass subjektive Einschätzungen und Entscheidungsgründe für einen s achkundigen Dritten objektiv nachvollziehbar sind, • die Gründe für die Punktevergaben durch die Bewerter schriftlich nachvollziehbar und zu- mindest stichpunktartig aufgenommen werden und die Bewertungen nicht nur rechne- risch, sondern auch inhaltlich nachvollziehbar sind, • jedes Verhandlungsgespräch protokolliert wird. Insgesamt wurden 89 Vorgänge in Höhe von 39,67 Mio. Euro vorgelegt. 75 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 67 von 132 Auf die Prüfungsbereiche Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2020 je- weils: Anzahl der Vergaben nach Vergabesumme nach Prüfungsgebieten Prüfungsgebieten Feststellungen ergaben sich u. a. aus folgenden Gründen: • Ungenügende Beschreibung frei zu vereinbarender, nicht der HOAI unterliegender Leis- tungen, • Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit, • fehlende Begründung zu Ursache und Erforderlichkeit geänderter/zusätzlicher Leistun- gen, • keine ausreichende Dokumentation des Wertungsvorgangs im VgV-Verfahren, • von der Fachdiensstelle in die eVergabe hochgeladene pdf-Dokumente wurden nicht mit der Vergabeakte verknüpft. 2.6.4.2 Kostenprüfung (Bauinvestitionscontrolling, BIC) Anfang 2010 wurde für die Durchführung von Baumaßnahmen das BIC -Verfahren bei der Stadt Nürnberg eingeführt. Anlässlich der Kostensteigerungen bei großen Baumaßnahmen in zweifacher Millionenhöhe wurde seitens Ref I. und Ref.II ein Maßnahmenprogramm zur Baukostenkontrolle vorgelegt, auf deren Basis der BIC -Prozess weiterentwickelt wurde. Wesentliche Änderung im BIC - Prozess ist, dass der Projekt-Freeze erst nach der Genehmigungsplanung erfolgt und nicht – wie früher – nach der Entwurfsplanung. Das Rechnungsprüfungsamt erbringt im BIC-Prozess über seine gesetzlichen Aufgaben hin- aus Beratungsleistungen für die Stadt als Bauherrin: In der Phas e 2 (Projektkonkretisierung) prüft Rpr die Angemessenheit bzw. Plausibilität des von der Baudienststelle aufgestellten Kostenrahmens. Diese Prüfung erfolgt bei Neubauten i.d.R. über eine Vergleichsberechnung mit einem sogenannten Einwertverfahren, bei dem auf einen Bezugswert (beispielsweise Brutto- Rauminhalt oder Brutto-Grundfläche) zurückgegrif- fen wird. Dieser wird dann mit einem Kostenkennwert multipliziert und ergibt so die Gesamt- kosten des Bauwerks. 76 Seite 68 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg In der Phase 3 (Planung) erfolgt die Kostenschätzung. Weicht diese von dem in Phase 2 ge- prüften Kostenrahmen ab, werden die Kosten abermals Rpr zur Prüfung vorgelegt. Nach Abschluss der Vorplanung und ggf. Entscheidung, dass die Maßnahme weiterverfolgt werden soll, wird die Entwurfsplanung mit Abschluss der detaillierten Kostenberechnung er- stellt. Weicht die Kostenberechnung von der Kostenschätzung ab, werden die Kosten erneut Rpr zur Prüfung vorgelegt. Bei Projekten, die an externe Planer vergeben werden, wird auch geprüft, ob die Baudienst- stellen ihren Bauherrenaufgaben im erforderlichen Umfang nachgekommen sind und ob die Kostenermittlungen externer Planer bei der Entgegennahme in Stichproben auf fachliche und sachliche Richtigkeit bewertet wurden. Vor allem wird untersucht, ob bzw. welche Maßnahmen von Prozessbeteiligten zur Kostensteuerung bei Mehrkosten ergriffen wurden. Die Verantwortung für Kostenplanung und Kostensteuerung liegt, auch wenn die Kostener- mittlung durch externe Planer erstellt wurde, grundsätzlich bei der Baudienststelle. Im Prüfungsjahr 2 020 wurden 18 Maßnahmen in Höhe von insgesamt 157, 81 Mio. Euro bei Rpr zur Prüfung eingereicht. Es wurden materielle Feststellungen in Höhe von rund 1,63 Mio. Euro getroffen. Zu den Prüfungen im Einzelnen Bismarckstr. 20 – Sanierung der Bismarckschule Die von der Baudienststelle H vorgelegte Kostenberechnung für das unter Denkmalschutz ste- hende Schulgebäude in Höhe von 10.528.098 Euro wurde in der BIC-Phase 3 von Rpr geprüft. Die Einheitspreise kostenrelevanter Positionen wurden von Rpr mit analogen Sanierungsmaß- nahmen von bereits realisierten und laufenden städtischen Objekten verglichen. Dabei sind in einigen Positionen Preisunterschiede aufgefallen, die der externe Planer für Rpr nachvollzieh- bar und plausibel erklären konnte. Rpr hat empfohlen, die vorgel egten Gesamtbaukosten in Höhe von 10.528.098 Euro für die Sanierung der Bismarckschule als Kostenobergrenze festzulegen. Fürreuthweg 95 – Neubau GS und Hort Die Maßnahme umfasst zwei eigenständige Neubauten. Geplant ist zum einen eine 3,5 zügige Grundschule (14 Klassen, 350 Schüler) mit zusätzlich sechs Diagnose - und Förderklassen (DFK) und mit integrierter kooperativer Ganztagsbildungs -Kombieinrichtung für 150 Kinder. Zum anderen wird zusätzlich ein inklusiver Hort mit 75 Regelhortplätzen und 36 DFK - Hortplätzen sowie mit Räumen für die Erziehungsberatungsstelle errichtet. Bei Rpr wurde am 23.10.2020 von H das baufachliche Gutachten vom 25.09.2020 mit Kosten i. H. von 32.958.732 Euro für die Schule und i. H. von 10.304.874 Euro für den Hort zur Prü- fung vorgelegt. Die nach Hort und Schule getrennt durchgeführte Plausibilitätsprüfung der Bauwerkskosten (KG 300 und 400) mittels durchschnittlicher Kostenkennwerte vergleichbarer städtischer Re- ferenzobjekte bzw. nach BKI, ergab jeweils Abweichungen im Toleranzbereich. Die Kosten- kennwerte waren daher für Rpr plausibel und akzeptabel. In der zur Prüfung vorgelegten Kostenschätzung waren einzelne Ansätze der KG 700 aus Sicht Rpr nicht nachvollziehbar und wurden daher im Zuge der Prüfung hinterfragt. Zudem 77 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 69 von 132 stellte Rpr fest, dass der vorgelegte prozentuale Anteil der KG 700 incl. Bauverwaltungskosten (BVK) an den Kosten der KG 200 – 600 bei der Schule 37,7% betrug. Er lag damit über dem üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozentualen Anteil der KG 700 in Höhe von 30 – 35 %. Rpr empfahl daher für die Kostenschätzung einen pauschalen Ansatz i. H. von 35 %. Dadurch reduzierten sich die Kosten der KG 700 um 647.608 Euro auf 8.376.958 Euro bei der Schule. Da die Kosten der KG 700 des Hortes nach Berechnung Rpr im Rahmen waren, empfahl Rpr diesen Ansatz zu belassen. Somit ergaben sich nach Prüfung für die Schule und den Hort korrigierte Gesamtbaukosten i. H. von 42.615.997 Euro. Die Kosten der Maßnahme wurden nach der Erstellung der Kostenberechnung mit nunmehr 45.335.459 Euro erneut bei Rpr zur Prüfung vorgelegt, da das Ergebnis von der genehmigten Kostenschätzung abwich. Prinzipiell war festzustellen, dass die Gesamtabweichung der Kostenberechnung von der ge- nehmigten Kostenschätzung mit 6,4 % aus Prüfungssicht in einem tolerierbaren Bereich war. Denn bei guter und sorgfältiger Kostenplanung billigen Rechtsprechung und HOAI - Kommentare für die Kostenschätzung einen Toleranzrahmen von ±15 %. Darüber hinaus wurde auch geprüft, ob die einzelnen Abweichungen grunds ätzlich inhaltlich nachvollziehbar und plausibel waren. Die Baudienststelle schlüsselte sowohl die Kostenmeh- rungen als auch die Kostenminderungen im Vergleich zur Kostenschätzung nach Kostengrup- pen 200 bis 600 detailliert auf. Aus Sicht Rpr haben insgesamt folgende Einzelposten wesent- lich zur Kostenmehrung beigetragen: • zusätzliche, bei der KS nicht berücksichtigte Abbruchkosten des 70er Jahre Schulgebäu- des i. H. von 665.300 Euro, • Baupreissteigerung i. H. von 1.193.248 Euro (ca. 2,8 %) vom Zeitpunkt der Erstellung der KS bis zur KB, • Mehrkosten i. H. von 1.024.79 Euro aus den Erkenntnissen des Baugrundgutachtens, das zum Zeitpunkt der Erstellung der KS noch nicht vorlag • und Mehrkosten i. H. von 63.639 Euro für die aus klimaschutztechnischen Gründen nun doch zur Ausführung kommenden Dachbegrünung, die zum Zeitpunkt der KS eingespart werden sollte. Die detaillierten Kostenaufstellungen hierzu waren für Rpr plausibel, nachvollziehbar und nicht zu beanstanden. In der KG 700 wurden lt. baufachlichem Gutachten für die Honorare der Hauptplaner ein fünf prozentiger Sicherheitszuschlag i. H. von 249.050 Euro für evtl. zusätzlich anfallende beson- dere Leistungen vorgesehen. Für Planungsunschärfen und Baupreissteigerungen bis zum Zeitpunkt der Submissionen empfahl die Proje ktsteuerung eine Risikoreserve i. H. von ges. 4.540.000 Euro (jeweils 5 % der KG 200-700). Aus der Sicht von Rpr war die Darstellung der Risikopuffer des Projektsteuerers zwar plausibel und nachvollziehbar, nach Mitteilung des Finanzreferates werden jedoch grundsätzlich keine Sicherheiten aufgenommen. Prinzipiell erfolgt auch keine Indizierung der Kosten der Kosten- berechnung durch die Baudienststelle bis Baubeginn. Der Stand der Kostenberechnung sollte dem aktuellen Preisstand zum Zeitpunkt des Projekt Freeze entsprechen. Eine Indizierung der 78 Seite 70 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Kosten vom Zeitpunkt des Projekt-Freeze bis zum tatsächlichen Baubeginn erfolgt erforderli- chenfalls im Zuge der MIP-Aufstellung durch Stk in Absprache mit der Baudienststelle. Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die um die Sicherheiten bereinigten Gesamtbaukosten in Höhe von 45.086.409 Euro als Kostenziel festzulegen. Untere Talgasse 8, Umbau zum Kinder- und Jugendhaus und Hort Bei der Maßnahme handelt es sich um den Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudekom- plexes in ein Kinder- und Jugendhaus und einen Kinderhort. Hierbei werden die Gebäudeteile einschließlich Dachdeckung und Fassade saniert sowie der Dachstuhl statisch ertüchtigt. Der aktuelle Brandschutz und eine weitgehende Barrierefreiheit sollen hergestellt werden. Die Kostenprüfung durch Rpr erfolgte auf Grundlage des baufachlichen Gutachtens von H vom 27.07.2020 und der nachgereichten vorläufigen vertieften Kostenberechnung (Stand 27.08.2020) mit Gesamtkosten i. H. von 12.450.000 Euro. Eine Plausibilitätsprüfung der Kostenberechnung mittels statistischer Kostenkennwerte für die Kosten des Bauwerks (Kostengruppe 300 und 400, DIN 276) war nach der Auffassung von Rpr aufgrund der Art der Bauaufgabe nicht zielführend. Daher wurden zur Plausibilitätsprüfung kostenrelevante Positionen ausgewählter Leistungsbereiche auf Schlüssigkeit untereinander stichprobenartig geprüft. Zusätzlich wurden sie mit den Preisen von anderen städtischen Bau- maßnahmen verglichen. Hierbei stellte Rpr einige erhebliche Unstimmigkeiten bezüglich Mengen- und Preisansätzen bzw. Pauschalpositionen fest. Aufgrund des eingeschränkt zur Verfügung gestellten Prüfungs- zeitraums konnte die Kostenprüfung durch Rpr jedoch nicht weiter intensiviert werden, um die offenen Fragen vollständig aufzuklären. Dementsprechend konnte Rpr die Höhe des Investiti- onsvolumens bis zum Redaktionsschluss zur Vorlage für die Beschlussfassung im Ältestenrat nicht abschließend beurteilen. Seitens Rpr erfolgte daher der Hinweis, dass die Verantwortung für die sachliche und fachliche Richtigkeit der Kosten und dafür, dass der Umfang der auszuführenden Arbeiten mit den er- mittelten Kosten baulich realisiert werden kann, bei H liegt. Gleichzeitig prüfte Rpr, ob H den Bauherrenaufgaben im erforderlichen Umfang nachgekommen ist. Die diesbezüglichen Nach- fragen bei der zuständigen Sachbearbeiterin ergaben, dass die Leistungen des externen Pla- ners intensiv überwacht und hinterfragt wurden, die Kosten mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt und die Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar hinterlegt wurden, in den Jour fixe – Termi- nen zur Planung ein besonderer Schwerpunkt auf die vollständige Erfassung aller kostenrele- vanten Maßnahmen gelegt wurde und nach Vorliegen des abgestimmten Entwurfs nach mög- lichen Einsparungen recherchiert wurde. Ebenso bestätigte H, dass durch vorbereitende und planungsbegleitende Bauteiluntersuchun- gen versucht wurde, möglichst alle Unwägbarkeiten zu beseitigen. Rpr regte aufgrund der Unwägbarkeiten aus dem baulichen Bestand die frühzeitige Einrich- tung eines projektspezifischen Risikomanagements gem. DIN EN 31010 an. Nach Beschluss der Maßnahme im Ältestenrat arbeitete H im weiteren Planungsfortschritt die von Rpr festgestellten Unstimmigkeiten innerhalb der Kostenberechnung mit den externen Planungsbeteiligten auf. Zudem konnte mit dem Denkmalschutz eine Einigung dahingehend erzielt werden, dass der bis zu diesem Zeitpunkt geplante Außenaufzug, eine Hubplattform, sowie ein Homelifter entfallen konnten. Insgesamt wurde dadurch eine Kostenreduzierung von gerundet 1 Mio. Euro erreicht. 79 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 71 von 132 Dementsprechend wurde dieser, im Vergleich zum baufachlichen Gutachten reduzierte Kos- tenstand vom 13.11.2020 i. H. von 11.450.000 Euro in den MIP aufgenommen. Wandererstraße 170 – Neubau Hort und allgemeine Unterrichtsräume Auf dem derzeitigen Lehrerparkplatz im nördlichen Teil des Schulgrundstücks der Wanderer- straße 170 ist der Neubau eines 5- gruppigen Horts mit 4 allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) geplant. Dieser dient als Ersatz für einen bestehenden 3- gruppigen Hort, der sich in einem sanierungsbedürftigen Altbau im südlichen Bereich befindet, sowie für 2 -Hortgruppen, die sich in einem angemieteten Container im östlichen Bereich befinden, der voraussichtlich 2023 zurückgebaut werden soll. Die Kostenprüfung erfolgte auf Grundlage des baufachlichen Gutachtens von H vom 27.07.2020. Die hierin enthaltene Kostenschätzung (KS) des externen Architekturbüros (AB) schloss zunächst mit Gesamtkosten in Höhe von 7.222.506 Euro. Von Rpr wurde zur Plausibilitätsprüfung der Kostenkennwert des Bauwerks (KG 300 und 400) des Hortneubaus mit den Kostenkennwerten aktueller städtischer Maßnahmen für Kinderbe- treuungseinrichtungen sowie mit dem entsprechenden BKI -Wert verglichen. Im Ergebnis lag der Kostenkennwert für den Hortneubau im Rahmen der Vergleichswerte und war deshalb für Rpr plausibel und nachvollziehbar. Rpr wies H darauf hin, dass der vorgelegte prozentuale Anteil der Baunebenkosten (KG 700) an den Gesamtbaukosten mit 22 % unter dem üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozentualen Anteil in Höhe von 30 – 35% lag. Aufgrund dieses Hinweises er- höhte H die Baunebenkosten von 1.286.715 Euro um 494.022 Euro auf 1.780.737 Euro. Die insgesamt korrigierte KS vom 12.08.2020 endete nun mit Gesamtbaukosten i. H. von 7.716.528 Euro. Seitens Rpr wurde empfohlen, diese Gesamtbaukosten für den Hortneubau als Kostenober- grenze festzulegen. WBG-K: Forchheimer Straße – Neubau Grundschule Geplant sind eine fünfzügige Grundschule und eine in den Neubau mit integrierte kooperative Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung („Kombihort“) die für jeweils 500 Kinder ausgelegt sind. Die von der Baudienststelle vorgelegte Kostenberechnung in Höhe von 46.762.000 Euro wurde in der BIC-Phase 3 von Rpr geprüft. Da Schule, Hort und Mittagsbetreuung in einem Gebäude untergebracht sind, wurden die Kos- ten der jeweiligen Gebäudearten seitens der WBG-K nicht getrennt erfasst. Zur Plausibilitäts- prüfung wurde seitens Rpr deshalb für beide Gebäudearten ein Kostenkennwert wie folgt er- mittelt: Kostenkennwert allgemeine Schulen 2.459 Euro/ m²BGF Kostenkennwert Kinderbetreuungseinrichtung 2.585 Euro/ m²BGF Durchschnittlicher Kostenkennwert 2.522 Euro/ m²BGF Die genannten Kostenkennwerte basieren auf von Rpr ermittelten Durchschnittswerten von aktuellen städtischen Schulbaumaßnahmen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Der Kosten- kennwert der WBG-K in Höhe 2.559 Euro/ m²BGF liegt um 37 Euro (rd. 1,5 %) über diesem 80 Seite 72 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg durchschnittlichen Kostenkennwert von 2.522 Euro/ m²BGF. Er ist für Rpr plausibel und ak- zeptabel. Da die Kosten bereits in der Ausarbeitun gstiefe einer Kostenberechnung vor lagen, wurde empfohlen, unabhängig vom Ergebnis der Plausibilitätsprüfung, die Kostenberechnung in Höhe von 46.762.000 Euro als Kostenobergrenze festzulegen. WBG-K: Dunantstraße 10, Mehrzweck-Interim für GS und KiGa-Notprogramm Auf dem Außengelände der Dunantschule ist die Aufstellung eines 1.166 m² Bruttogeschoss- fläche großen, dreigeschossigen Interimsbaus sowie dessen anschließende Anmietung durch die Stadt vorgesehen. Dieser soll verschiedene temporäre Bedarfe für die Dauer von ca. 2 Jahren abdecken, woraus sich mit Vor- und Nachlauf zur eigentlichen Nutzung eine Standzeit des Interimsbaus von ca. 30 Monaten von März 2022 bis Sept.2024 ergibt. Als Vergleichsobjekt wurde von Rpr – aufgrund der Aktualität – die Maßnahme „Interimscon- tainer an der Bartholomäusschule für die Schule Insel Schütt“ herangezogen. Die Kosten wur- den dabei mittels Baupreisindex (5%) auf Kostenstand Sept. 2020 fortgeschrieben. Kostenkennwerte Hintere Insel Schütt Dunantschule Abweichung in % (gerundet) KG 200 bis 700 pro qm BGF in Euro (ohne Mietkosten) 1.470,72 1.286,02 - 14,4 KG 300 + 400 pro qm BGF in Euro 810,35 723,17 - 12,1 Mietkosten pro qm BGF im Monat in Euro 27,59 26,51 - 0,4 Aufgrund der kurzen Nutzung sdauer wurde laut WBG -K aus Gründen der Wirtschaftlichkeit konsequent auf eine schülergerechte, jedoch möglichst einfache Gebäudeausführung abge- stellt. Rpr hat empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von 2.976.000 Euro als Kos- tenobergrenze festzulegen. WBG-K: Dianastraße – Neubau KiGa (3) und Jugendtreff Bei der Maßnahme handelt es sich um den Neubau eines dreigruppigen Kindergartens (KiGa) und eines Jugendtreffs (JT). Nach Darstellung der WBG -K wurde für die Maßnahme nach sorgfältiger Abwägung von Alternativen ein Grundstück gewählt, das für die Planung sehr her- ausfordernd ist. Zum einen befindet es sich zwischen den lärmintensiven Straßen Dianastraße und Nopitschstraße, zum anderen war zu berücksichtigen, dass auf dem 3.408 m² großen Grundstück eine Vorratsfläche für eine künftige Straßenbahnwendeschleife freizuhalten ist. Damit soll die aktuelle, weiter nördlich gelegene und für neue Straßenbahnzüge wenig geeig- nete Wendeschleife ersetzt werden. Bei Rpr wurde am 05.10.2020 das baufachliche Gutachten der WBG -K mit Gesamtkosten in Höhe von 7.816.000 Euro zur Prüfung vorgelegt. 81 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 73 von 132 Der sich hieraus ergebende Kostenkennwert des Bauwerks (KG 300 und 400) i. H. von 2.637 Euro/m²BGF lag im Rahmen der durchschnittlichen Vergleichswerte aus aktuellen städ- tischen Neubaumaßnahmen für Kinderbetreuungseinrichtungen und dem entsprechenden BKI-Wert. Er war deshalb für Rpr plausibel und akzeptabel. Die angesetzten Baunebenkosten (KG 700) lagen ebenso im üblichen Rahmen und waren nicht zu beanstanden. Die künftige Straßenbahnwendeschleife durchschneidet das Gebäude zwischen Jugendtreff und Kindergarten und umschließt die Außenanlagen des Jugendtreffs. Daher hinterfragte Rpr bei der WBG -K ob bzw. wie diese Besonderheit bei der (Kosten- )Planung berücksichtigt wurde. Hierzu erläuterte die WBG-K, dass sie sich mit den Fachplanern und den Planern der VAG intensiv mit der Straßenbahndurchfahrt durch die beiden Teile des Gebäudeensembles auseinandergesetzt hätten. Alle notwendigen Maßnahmen in diesem Zusammenhang und in Konsequenz deren Kosten seien berücksichtigt worden. Der Körperschallübertrag vom Gleis- körper zum Gebäude erfordert lt. WBG -K keine besonderen Gründungsmaßnahmen. Luft- schallbelastungen (Quietschen), die durch Zwängungen der Bahn in der Wendeschleife ver- ursacht werden, wurden bei der Planung der Qualität der luftschallrelevanten Bauteile berück- sichtigt. Weiterhin wurden für die an die Durchfahrt angrenzenden und vollständig in Stahlbe- tonbauweise ausgeführten Wände Anpralllasten als Sicherheit gegen moderate Entgleisungs- vorfälle angesetzt. Für den weiteren Projektverlauf wurde seitens Rpr empfohlen, die Gesamtbaukosten i. H. von 7.816.000 Euro als verbindliches Kostenziel festzulegen. WBG-K: Nopitschstraße – Neubau KJH mit Spielmobil-Stützpunkt Für den geplanten Neubau eines Kinder- und Jugendhauses mit Spielmobil-Stützpunkt in der Nopitschstraße wurde bei Rpr das baufachliche Gutachten der WBG -K mit Gesamtkosten in Höhe von 8.289.000,00 Euro zur Prüfung vorgelegt. Der viergeschossige nicht unterkellerte Neubau ist in Massivbauweise geplant und dient al s Ersatz für den aktuellen Jugendtreff „Oase“ in der Hinteren Marktstraße 67A. Der bestehende Jugendtreff liegt auf dem Areal, auf dem das neue Wohnquartier „Stadtluft Schweinau“ entwi- ckelt wurde und muss diesem daher weichen. Zur Prüfung der Plausibilität der Kosten griff Rpr auf die Kostenkennwerte des Bauwerks (KG 300+400) für die Gebäudeart Kinderbetreuungseinrichtungen aus aktuellen städtischen Maß- nahmen sowie auf das BKI zurück. Der Kostenkennwert für den Neubau i. H. von 2.605 Euro/m²BGF lag im Rahmen der Vergleichswerte und war daher für Rpr plausibel und akzeptabel. Die Prüfung durch Rpr, ob und in wie weit die WBG -K ihren Bauherrenaufgaben bei der Ent- gegennahme der Leistungen der externen Planer im erforderlichen Umfang nachgekommen ist, ergab keine Auffälligkeiten. Die WBG-K bestätigte hierbei u. a., dass die Kosten der Maß- nahme mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt worden seien und keine ausgewiesenen oder ver- steckten Sicherheiten enthalte. Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von 8.289.000 Euro für den Neubau des Kinder- und Jugendhauses mit Spielmobil-Stützpunkt als Kostenobergrenze festzulegen. 82 Seite 74 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Sportanlage Berta-von-Suttner-Straße – Investitionszuschuss an SG Viktoria Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war der Erläuterungsbericht der Thiele Landschafts- Architekten GmbH aus Schwabach vom 15.01.2020 in dem die Baumaßnahme beschrieben wird, sowie die Kostenberechnung mit Plänen. Der überplante Bereich betrifft die Erneuerung der vorhandenen 400 m-Rundlaufbahnen und den Sektorenbereichen mit Kunststoffoberflächen sowie die Überarbeitung des Naturrasens im darin liegenden Fußballplatz. Für eine künftige Spielfeldbeleuchtung werden Leerrohre für Stromleitungen und Fundamente für die Beleuchtungsmasten mit eingebaut. Außerhalb davon wird ein Beachvolleyballfeld mit anliegenden Kugelstoßkreisen und eine große Rigole zur Re- genwasserversickerung neu hergestellt. Mehrere Container als Sportgerätelager und für Sa- nitär/Umkleideräume mit Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüssen werden aufgestellt. Die Umzäunung des Geländes wird ergänzt und Rand- und Anschlussbereiche der Sportflächen mit Raseneinsaat wiederhergestellt. Die Kosten wurden gemäß DIN 276 getrennt nach einzelnen Bauteilen ermittelt und sodann addiert. Die Baukosten wurden insgesamt in Höhe von aufgerundet brutto 1.392.300 Euro vor- gelegt. Zuzüglich des Honorars des Landschaftsarchitekten, das vom Referat für Schule und Sport in Höhe von brutto 167.171 Euro angegeben wird, ergibt sich eine Gesamtsumme – ohne Abzug von FAG-Zuschüssen – in Höhe von 1.559.471 Euro. Zuschüsse aus dem FAG werden erwartet. Rpr hat die Förderfähigkeit und die Kostenansätze nicht geprüft. Der Sportservice hat jedoch in einer Tabelle die FAG-Kostenrichtwerte der för- derfähigen Bauteile in Höhe von 914.365,00 Euro förderfähige Baukosten ermittelt und be- rechnet mit 60 % Förderung 548.559,00 Euro an Zuschüssen. Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusam- mengehörender Positionen in der Kostenberechnung waren untereinander plausibel. Die Mas- sen der Bauteile sowie die Höhe der Einheitspreise wurden von Rpr mit bereits durchgeführten Sportanlagen verglichen. Die Massen der Sportflächen ergaben sich aus der DIN -gerechten Herstellung der Bauteile. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die Gesamtkosten in Höhe von 1.559.471 Euro zu über- nehmen. Erweiterung der P+R-Anlage „Am Wegfeld“ An der Endstation der Straßenbahn „Am Wegfeld“ soll die P+R -Anlage um 100 zusätz liche Stellplätze erweitert werden. Seinerzeit war in der Planung der Endhaltestelle ein Bedarf von 80 Autostellplätzen ermittelt worden. Eine an die P+R -Stellplatzflächen angrenzende Acker- fläche wurde damals für zusätzliche Stellplätze reserviert. Diese Fläche sollte jedoch erst aus- gebaut werden, wenn tatsächlich Bedarf besteht. Mittlerweile sind die vorhandenen 80 Stell- plätze ständig belegt und die Umgebung wird zugeparkt. Der Bedarf an Stellplätzen für Um- steiger ist sehr groß. Die Fahrbahn- und Stellplatzflächen werden mit den gleichen Materialien ausgeführt wie die bereits vorhandenen Stellplätze. In einer großen Rigole soll das Oberflä- chenwasser der gesamten P+R-Fläche versickert werden. Die Baukosten wurden insgesamt in Höhe von aufgerundet brutto 2.331.000 Euro vorgelegt. Zuschüsse werden lt. baufachlichem Gutachten für die Realisierung der Maßnahme vom Land erwartet. Die Höhe der Zuschüsse wurde von SÖR/V mit 815.000 Euro angegeben. Das ent- spricht einem Zuschuss von rund 35 %. 83 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 75 von 132 Die Bauverwaltungskosten waren von SÖR/1-S zu hoch angesetzt worden, da nicht berück- sichtigt worden war, dass die zu erbringenden Planungs- und Bauaufsichtsleistungen von ex- ternen Ingenieurbüros ausgeführt werden. Auf dem Lageplan des P+R-Platzes zur Planfeststellung sind Bäume in Baumscheiben an den Enden der Stellplatzreihen angeordnet. Rpr hat in Rücksprache mit SÖR/1-S angeregt, diese geplanten Baumpflanzungen als Bestandteil der Genehmigung der Planfeststellung finanziell in der Kostenaufstellung zu berücksichtigen. Im Gesamtergebnis verändert sich die Höhe der Kosten kaum, es verändert sich jedoch die Kostenaufteilung. Die BVK werden gemindert, dafür kommen zusätzliche Kosten für Baum- pflanzungen hinzu. Die Baukosten wurden von Rpr insgesamt um 1.000 Euro auf gerundet brutto 2.330.000 Euro korrigiert. Radweg Fürther Straße am U-Bahnhof Muggenhof Die erforderliche Sanierung des U -Bahnhofs Muggenhof durch das U -Bahnbauamt soll zum Anlass genommen werden, das Angebot für Radfahrer zu verbessern. Im Rahmen der Sanie- rung des U-Bahnhofs wird der bestehende Fußgängertunnel, der vom U-Bahnhof die Straßen- fläche der Fürther Straße in Richtung der Gehwege unterquert, zurückgebaut und ein ebener- diger Zugang auf Straßenniveau zum U -Bahnhof geschaffen. Die Treppenzugänge zu dem Tunnel entfallen. Die dadurch entstehenden neuen Wegebeziehungen der Fußgänger müssen durch eine direkte Querung der Fürther Straße gelöst werden. An der stadtauswärtigen Seite der Fürther Straße wird ein zusätzlicher Ampel -Querschnitt für Fußgänger (und Radfahrer) realisiert, der den direkten Weg vom U -Bahnhof zum ehemaliger AEG -Gelände ermöglicht. Für Radfahrer wird der Radweg auf dieser Straßenseite zu einem Zweirichtungsradweg ver- breitert und damit ebenfalls die direkte Anbindung ohne Umwege ans AEG-Gelände geschaf- fen. Im Bereich der entfallenden Tunnelaufgänge auf den Gehwegen können neue Bäume gepflanzt werden. Lt. Sitzungsvorlage zum AfV am 21.02.2019 werden die Baukosten der Verkehrswege anteilig aus dem Radwegetopf und die Kosten der Baumpflanzungen aus dem Programm „500 Bäume für die Weststadt“ finanziert. Der Bau erfolgt in Abhängigkeit vom Baufortschritt der Sanierung des U-Bahnhofes Muggenhof voraussichtlich in 2022. Zur Prüfung wurden Baukosten in Höhe von aufgerundet brutto 1.024.000 Euro vorgelegt. Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Die Verkehrsplanung ist bisher von Vpl und die Kostenermittlungen von SÖR in Eigenleistung erfolgt, sodass die BVK für SÖR in Höhe der Prozentsätze für Eigenleistungen entsprechend der städtischen Planungskostenrichtlinie angesetzt wurden. Von Prüfungsseite wird empfohlen, die von SÖR/1- S vorgelegten Kosten in Höhe von brutto 1.024.000 Euro zu übernehmen. Luitpoldstraße zwischen Königstraße und Sterngasse Die Luitpoldstraße gehört zum Stadterneuerungsgebiet Altstadt-Süd und wurde Ende der 90er Jahre im Zusammenhang mit dem Bau des Neuen Museums aus der Städtebauförderung auf- gewertet. Inzwischen sind viele Leitungen verlegt worden, die Kabelgräben sind nur proviso- risch mit Asphalt wiederhergestellt worden. Die Straßenfläche ist in einem schlechten Zustand. 84 Seite 76 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Sie soll in der gesamten Fläche zwischen der Königstraße und der Vorderen Sterngasse bau- lich gemäß dem Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum aufgewertet wer den. Die Ziele des im Ausschuss für Stadtplanung beschlossenen Gestaltungshandbuchs verfolgen für die Straßenoberflächenbeläge der Altstadt mit historischer Bebauung eine qualitätsvolle Ein- heitlichkeit. Die Straßenbeläge sollen großflächig mit Granitgroßsteinpflaster in Reihen, ohne Belagsunterschiede durchgängig von Gebäude zu Gebäude ausgestaltet werden. Die Pflas- terung wird in gebundener Bauweise durchgeführt, um der Verkehrsbelastung durch Liefer- fahrzeuge standzuhalten und eine lange Haltbarkeit zu gewährlei sten. Die Entwässerung er- folgt über eine dreizeilige Mittelrinne. Die Randabschlüsse entlang der Gebäude werden mit einer dreizeiligen Großsteinpflasterreihe ausgebildet. Die Straßenbegrünung wird mit Neuan- pflanzungen von Bäumen in offenen Baumscheiben ergänzt, so dass eine einheitlich durch- gängige Baumreihe entsteht. 26 Fahrradbügel werden eingebaut, um Abstellplätze für Fahrrä- der bereit zustellen. Flächen für Außengastronomie sind u.a. in den Lücken zwischen den Baumscheiben vorgesehen. Grundlage der Kostenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt war das baufachliche Gut- achten von SÖR, die Kostenschätzung der Baudienststelle SÖR/1- S vom 28.04.2020 sowie die Erläuterungen des Stpl aus der Entscheidungsvorlage für den Stadtplanungsausschuss vom 12.12.2019 und der Lageplan. Die Baukosten wurden insgesamt in Höhe von gerundet brutto 2.750.000 Euro vorgelegt. Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die in der Kostenberechnung angesetzten Mengen zur Herstellung der Straßenfläche erschienen für Rpr zu gering. Es wurde deshalb telefonisch bei SÖR/1 -S nachgefragt. Die Mengen wurden daraufhin von SÖR nachgeprüft und so wie angesetzt bestätigt. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Von Prüfungsseite w urde empfohlen, die vorgelegten Kosten in H öhe von brutto 2.750.000 Euro zu übernehmen. Sanierung der Brücke Abfahrt FSW zur SWT (BW 1.200) Das Bauwerk verbindet als zweispuriger Zubringer mit Standstreifen den Frankenschnellweg in Richtung Feucht mit der Südwesttangente. Die Sanierung soll unter laufendem Verkehr mit Einengung und Verschwenkung der Fahrbahnen in mehreren Bauabschnitten und vor Baube- ginn der Hauptbaumaßnahme Erneuerung Hafenbücken durchgeführt werden weil ein zeitglei- ches Bauen mit dem Neubau der Brücke Frankenschnellweg auch aus Pl atzgründen nicht möglich ist. Die Maßnahme wurde aus dem MIP-Ansatz 876 für die Brücke Frankenschnellweg herausgelöst und als ein eigenes MIP-Projekt aufgeführt, das den BIC-Prozess zu durchlaufen hat. Im Erläuterungsbericht des Projektplaners wurde der Schaden bewertet und die Maßnah- men zur Sanierung beschrieben: Die Brückenfläche beträgt ca. 840 m². Im Fahrbahnbelag, in der Abdichtung und den Kappen wurde aufgrund der Vielzahl der sanierungsbedürftigen Flä- chen ein kompletter Austausch des Straßenbelags gewählt. Auch ist die Beseitigung des Stra- ßenaufbaus erforderlich, um an die Schadstellen am Brückenbauwerk zu gelangen. Am Brü- ckenbauwerk selbst wu rden an der Überbauseite, den Übergangskonstruktionen, an den Überbauunterseiten im Kragarmbereich, den Spanngliedverankerungen, dem Entwässerungs- system, an den Pfeilern und Widerlagern umfangreiche Schäden festgestellt. Außerdem soll eine außenliegende Brückenentwässerung neu hergestellt werden sowie Böschungstreppen an der Brücke, die bisher nicht vorhanden waren. Im Zuge der Lagersockelsanierung werden die Elastomerlager erneuert. Das Geländer und Fahrzeugrückhaltesystem wird nach jetzt gül- tigen Richtlinien erneuert. Zur Prüfung vorgelegt wurde der Erläuterungsbericht des Ingeni eurbüros Grassl vom 14.05.2020 sowie die Kostenberechnung mit Plänen, die im Rahmen des Planungsauftrags in der Leistungsphase 3 nach HOAI erstellt wurden. 85 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 77 von 132 Rpr hat aufgrund der Honorarhöhe aus der ursprünglichen Planungsbeauftragung vorgeschla- gen, das Honorar anhand der nun vorliegenden Leistungsphase 3 nach HOAI zu aktualisieren. (Die Vergabe der Objektplanung war gemäß VBRL dem Rpr zur Begutachtung vorgelegt wor- den. Daraus waren die seinerzeit angesetzten anrechenbaren Kosten ersichtlich). Die Kosten der Sanierung haben sich erheblich erhöht. Rpr hat das endgültige Honorar berechnet und dem SÖR/1 -B/4 zur Abstimmung vorgelegt. Mit Fertigstellung der Leistungsphase 3 nach HOAI, mit Planung und Kostenberechnung können die Honorare endgültig festgelegt werden. Das ursprünglich in Auftrag gegebene Honorar in Höhe von brutto 380.374,84 Euro wurde daraufhin mit brutto 685.140,79 Euro ausschließlich aufgrund der höheren anrechenbaren Kosten um 304.765,95 Euro höher ermittelt. Für die Entsorgung von schadstoffbelastetem Abbruchmaterial hat Rpr vorgeschlagen, einen Betrag für die Entsorgung von teerhaltigem Asphalt und asbesthaltigem Abdichtungsmaterial in die Kostenberechnung aufzunehmen. Von SÖR werden üblicherweise bei Sanierungsmaß- nahmen von Brücken und Straßen anhand von Voruntersuchungen vorauss ichtliche Kosten mit Ansatz der zurückzubauenden Massen und den Kosten des Entsorgungsunternehmens ermittelt. Die Baudienststelle hat daraufhin den Projektsteuerer der Baumaßnahme Erneuerung Brücke FSW beauftragt, die Anregungen des Rpr in die Kosten aufzunehmen. In die LV-Titel der Kos- tenberechnung des Objektplaners wurden vom Projektsteuerer vier LV -Positionen zur Depo- nie von belastetem Material eingefügt. Im Anschluss an die Netto-Baukostenberechnung wur- den vom Projektsteuerer das Honorar für den Objektplaner und die BVK für SÖR angefügt. Hierbei sind gravierende Fehler gemacht worden. Den Gesamtkosten sind netto 580.000 Euro für mitzuverarbeitende Bausubstanz hinzugerechnet worden. Diese Kosten werden jedoch nur zur Berechnung der Höhe des Honorars für den Objektplaner verwendet, in den Sanierungs- kosten der Baumaßnahme selbst kommen sie nicht vor. Die Bauverwaltungskosten für SÖR wurden fälschlicherweise ebenfalls im Bereich der Netto–Kosten eingeordnet. Der Projektsteu- erer hat somit die Gesamtkosten um rund 700.000 Euro zu hoch berechnet. Auch wenn die Leistung der Kostenaufstellung für eine Baumaßnahme an einen Projektsteu- erer o.ä. beauftragt wird, hat die Baudienststelle die Pflicht, dessen Leistungen zu kontrollie- ren. Insbesondere wenn es gilt, stadtinterne Regelungen (BVK und gesonderte Kosten der Deponierung für hoch schadstoffbelastetes Abbruchmaterial) umzusetzen. Grundsätzlich trägt die Baudienststelle im Rahmen ihrer Leistungen für die Kostenplanung auch die Verantwor- tung für die sachliche und fac hliche Richtigkeit der Kosten und dafür, dass der Umfang der auszuführenden Arbeiten mit den ermittelten Kosten realisiert werden kann. Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die in Abstimmung zwischen Rpr und SÖR/1-B/4 ermit- telten Gesamtkosten in Höhe von brutto 2.735.617,21 Euro zu übernehmen. Neubau Skateanlage Münchner Straße Die vorhandene Skateanlage am Rand des Volkspark Dutzendteich, nahe der Münchener Straße ist überaltert und soll abgerissen und an gleicher Stelle eine neue gebaut werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 4.800 m². Die Skatefläche selbst wird ca. 1.600 m² groß. Die Ortbetonpipes werden in verschiedenen Sandsteinfarben eingefärbt. An den Randberei- chen werden Fahrradbügel, Betonbänke und Papierkörbe angeordnet. Die Zuwegung und die Wege in der Anlage werden für Pflegefahrzeuge belastbar mit Asphaltdeckschicht ausgeführt. Sechs Ahornbäume mit skatebaren Einfassungen lockern die Anlage auf und bieten Schatten in den Sommermonaten. Als Unterpflanzung werden pflegeextensive Bienengehölze verwen- det. Die Ergebnisse von Nutzerbeteiligungen wurden in die Planung eingearbeitet. Durch Schutt- und Industriemüllablagerungen nach dem zweiten Weltkrieg sind Bodenbelastungen 86 Seite 78 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg vorhanden, deshalb sollen Bodeneingriffe möglichst geringgehalten werden. Oberflächenwas- ser soll jedoch im Gelände der Skateanlage in Baumrigolen versickert werden. In diesen Be- reichen müssen die Müllablagerungen entfernt werden, weil diese Schichten nicht durchsickert werden dürfen. Es sind hierfür Deponiekosten für belasteten Boden in der Kostengruppe 500 vorgesehen. Für die Skateanlage ist eine Beleuchtung geplant, die eine Verlängerung der Nut- zungszeit auch im Winterhalbjahr zulässt. Ein neuer Artikel im Bayerischen Naturschutzgesetz fordert Eingriffe in die Insektenfauna durc h künstliche Beleuchtung im Außenbereich zu ver- meiden. Im notwendigen Genehmigungsverfahrens wird die Möglichkeit der Beleuchtung zu überprüfen sein. Die Kosten der Beleuchtung wurden bereits berücksichtigt. Im baufachlichen Gutachten der Baudienststelle S ÖR/1-G wird die Gesamtsituation der vor- teilhaften örtlichen Lage der Skateanlage und die Lösungen der nachteiligen Gegebenheiten sehr übersichtlich dargestellt. Für die Versickerung von Regenwasser in Baumrigolen werden Deponiekosten in Höhe von gesamt brutto 72.000 Euro und für die Entsorgung des Betonab- bruchs der alten Skateanlage in Höhe von brutto 8.400 Euro angesetzt. Von Rpr wurde die Kostenberechnung auf Plausibilität geprüft. Die angesetzten Mengen zur Herstellung der Skateanlage und den Nebenflächen erscheinen auskömmlich, die Einheitspreise sind von der Höhe her angemessen. Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von SÖR/1-G vorgelegten Kosten in Höhe von brutto 1.188.000 Euro zu übernehmen. Parkanlage Oberer Wöhrder See, BA 1 Laufamholzer Marter Im Jahr 2011 veröffentlichte die Stadtverwaltung das "21-Punkte-Programm“ für den Wöhrder See. Zur Realisierung dieses Programmes wurde ein Masterplan erstellt und im Oktober 2019 durch den Umweltausschuss des Stadtrats beschlossen. Die Umsetzung des Masterplanes soll in 5 Bauabschnitten bis 2025 erfolgen. Hier wird der Bauabschnitt 1 behandelt. Im bau- fachlichen Gutachten des SÖR/1-G wird die Maßnahme entlang des nordöstlichen Seeufers sehr detailliert dargestellt. Die Gestaltung von Elementen wie Parkwege, naturnaher Spiel- platz, Platz am Wasser, Naturbereich mit Knüppelsteg, Straßenbeleuchtung entlang des Fuß- und Radwegs und artenreicher Landschaftsrasen wird beschrieben. Dabei liegt besonderer Wert auf der naturnahen Gestaltung. Der gesamte Bauabschnitt 1 m it seiner Fläche von ca. 37.000 m² liegt im Landschaftsschutzgebiet. Zur Prüfung vorgelegt wurde ein baufachliches Gutachten von SÖR/1-G vom 28.08.2020 mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 1.289.049 Euro und der Objektentwurf des Landschaftsar- chitekten mit Plänen und Kostenberechnung gemäß Leistungsphase 3 nach HOAI. Von Rpr wurde die Kostenberechnung auf Plausibilität geprüft. Die angesetzten Mengen z.B. zur Neuherstellung des Spielplatzes haben Bezug zur Freimachung des Baufelds für den Spielplatz. Die Höhe der Einheitspreise erscheint angemessen. Aufgrund fehlerhaft ermittelter BVK wurden die vorgelegten Kosten auf aufgerundet brutto 1.283.000 Euro korrigiert. Von Prüfungsseite wurde empfohlen, diese berichtigten Kosten zu übernehmen. Zeltnerstraße zwischen Frauentorgraben und Sandstraße Der Querschnítt der nördlichen Zeltnerstraße wurde überplant, um ein Angebot für Radfahrer zu schaffen. Im Zuge der Neuaufteilung des Straßenquerschnitts können beidseitig Radstrei- fen angelegt werden. Neue Grünstreifen am w estlichen Fahrbahnrand und in der Fahrbahn- mitte, in die 10 Bäume gepflanzt werden, tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei und 87 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 79 von 132 die Zeltnerstraße wird städtebaulich aufgewertet. Das Querprofil der Straße wird so ausge- führt, dass das Oberflächenwasser der Straße und des westlichen Gehweges in den anliegen- den Grünstreifen versickern kann. Grundsätzliche Änderungen im Verkehrsablauf werden durch den Umbau nicht erzeugt. Die Baukosten wurden von SÖR/1- S/1 zunächst in Höhe von aufgerundet brutto 1.242.000 Euro mit Kostenstand 23.06.2020 zur Prüfung vorgelegt. Von Rpr wurde die Kostenberechnung auf Plausibilität geprüft. Im Leistungsverzeichnis der Straßenflächenherstellung wurde von Rpr festgestellt, dass die Mengen der Positionen zum Schichtenaufbau des Radwegs und der Fahrbahn untereinander nicht stimmig waren. Nach telefonischer Rücksprache mit der Baudienststelle wurde von dieser das Leistungsverzeichnis für den Straßenbau überarbeitet und die Mengen aufeinander abgestimmt. Die überarbeiteten Gesamtkosten betrugen 1.277.000 Euro. In diesen Gesamtkosten waren jedoch die BVK gem. Anlage 3 der Planungskosten RL nicht korrekt ermittelt worden, so dass Rpr einen um rund 18.000 Euro überhöhten Ansatz der BVK feststellte. Es wurde empfohlen, die berichtigten Kosten in Höhe von aufgerundet 1.259.000 Euro zu übernehmen. Lückenschluss im Radwegenetz im Bereich Hinterm Bahnhof zur Allersberger Straße Das Ziel dieser Maßnahme ist der Lückenschluss im Radwegenetz in der Straße „Hinterm Bahnhof“ zwischen dem Nelson- Mandela-Platz bis in die Kreuzung Allersberger Straße. Im Bereich des Nelson-Mandela-Platzes wurde die Straße Hinterm Bahnhof bis zur Hausnummer 35 mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m und der Anlage ein es 2,00 m breiten Radstreifens gegen die Einbahnrichtung ausgebaut. Dieser Querschnitt soll bis zur Allersberger Straße fort- geführt werden. Beidseitig sind ausreichend breite Gehwege mit einer Breite von 2,00 m bis 2,60 m und Längsparkplätze für den ruhenden Verkehr vorgesehen. Zur Kostenprüfung vorgelegt wurde ein baufachliches Gutachten von SÖR mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 670.000 Euro. Die Kostenermittlungen zu den Gewerken sind von den Bau- dienststellen des SÖR aufgestellt worden. Die Planung des Straßenquerschnitts ist von Vpl erbracht worden. Ein externer Planer ist an der Maßnahme nicht beteiligt. Von Rpr wurde die Kostenberechnung auf Plausibilität geprüft. Im Leistungsverzeichnis der Verkehrsflächenherstellung wurde von Rpr keine Position über den Einbau von rotem Asphalt für den Radweg vorgefunden. Au f Nachfrage bei der Baudienststelle wurde mitgeteilt, dass der graue Asphalt der Fahrbahn mit einer roten Beschichtung als Radweg markiert wird. Die Kosten hierfür sind in den Kosten der Straßenmarkierungen berücksichtigt. Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von SÖR/1-S vorgelegten Kosten in Höhe von brutto 670.000 Euro zu übernehmen. Scheuerlstraße zwischen Allersberger Straße und Köhnstraße Zur Kostenprüfung vorgelegt wurde ein baufachliches Gutachten von SÖR mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 3.198.000 Euro. Die Kostenermittlungen zu den Gewerken sind von den Baudienststellen des Eigenbetriebs SÖR aufgestellt worden. Die Planung des Straßenquer- schnitts ist von Vpl erbracht worden. Ein externer Planer ist an der Maßnahme nicht beteiligt. Die Gleise der Straßenbahn in der Scheurlstraße befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und müssen saniert werden. Zusätzlich plant SUN die Auswechslung des Entwässe- rungskanals in der Straße. Durch die Maßnahmen müssen die Verkehrsanlagen größtenteils 88 Seite 80 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg erneuert werden. Dies wurde zum Anlass genommen, den Verkehrsraum und die Haltestelle Scheurlstraße zu überplanen und neu zu gestalten. Die Straßenbahn hält zukünftig am Fahrbahnrand und erhält damit eine barrierefreie Halte- stelle mit sicherer Zuwegung. Für die Fußgänger werden ausreichend breite Wege angelegt. Die vorhandene Fußgänger-LSA an der Kreuzung Glockenhofstraße bleibt erhalten. Für den Kraftfahrzeugverkehr verbleiben die heute vorhandenen Fahrbeziehungen mit zukünftig gleichmäßigen Fahrbahnbreiten. Im Zulauf zum Knoten Marientunnel -Süd bleiben weiterhin zwei Fahrstreifen vorhanden, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten und Staus, die die Stra- ßenbahn behindern könnten, zu vermeiden. Der Radverkehr bekommt zwischen Gehweg und Schiene auf der Fahrbahn eine sichere Mindestbreite. Ein gesonderter Radweg kann aus Platzgründen des gesamten Verkehrsraums auf der Fahrbahn nicht abmarkiert werden. Wei- terhin bekommt der Radverkehr eine Verbesserung der Führung im Bereich Marientunnel stadtauswärts und wird im Zulauf zur Kreuzung Allersberger Straße verbreitert. In der Einbahn- straße Strauchstraße wird für die Radfahrer ein Zweirichtungsverkehr hergestellt. Die Baukosten wurden von SÖR/1-S mit Kostenstand vom 19.08.2020 in Höhe von insgesamt brutto 3.198.000 Euro vorgelegt. Von Rpr wurde die Kostenberechnung auf Plausibilität geprüft. Die Menge der Rotbeschich- tung für Fahrradwege erschien in diesem Zusammenhang zu gering. Von SÖR wurde die Menge noch einmal überarbeitet und von 310 m² um 225 m² auf 535 m² erhöht. Für die drei LSA waren die BVK vergessen worden, dafür wurden für den Bereich Verkehrs- anlagen, Straßenbau die BVK gem. Anlage 3 der Planungskosten -Richtlinie zu hoch ange- setzt. Die Kostenprüfung durch Rpr ergab somit eine Kostenmehrung von brutto 32.000 Euro. Von Prüfungsseite w urde empfohlen, die von Rpr korrigierten Kosten in Höhe von brutto 3.230.000 Euro anzusetzen. 2.6.4.3 Mobile Prüfung Das Vertragssoll, das mit der Auftragserteilung erfüllt werden muss, wird durch die Gesamtheit der Angaben über die ausgeschriebenen Leistungen definiert. Durch unvorschriftsmäßige o- der vereinfachte technische Ausführung werden Leistungen gegenüber dem Vertrag erspart. Eine geänderte oder minderwertige Ausführung der geschuldeten Leistung wird dadurch unter Umständen überhöht vergüt et. Durch das Nichteinhalten von vertraglichen Pflichten auf der Seite der Ausführenden können erhebliche finanzielle Nachteile bei der Baudurchführung ent- stehen. Das Ziel der mobilen Prüfung ist Schadensprävention und Minimierung des Risikos überhöhter Abrechnungen. Ausführende Firmen müssen mit einem unvermittelten Besuch der m obilen Prüfung rechnen. Letztendlich haben aber die Baudienststellen bzw. beauftragte Ingeni- eure/Architekten die Verantwortung bei der Bauaufsicht. Im Gegensatz zu anderen Prüfungs- ergebnissen lässt sich der Wert dieser Prüfung nicht materiell bemessen. Feststellungen werden in der Regel formlos mit der zuständigen Baudienststelle abgeklärt und die Erledigung überwacht. Müssen in kritischen Situationen Entscheidungen gefällt werden, werden diese im Rahmen der Prüfung mitgetragen. Alle Baustellenbegehungen werden um- fangreich dokumentiert. Bei der Prüfung von Nachtragsangeboten und Abrechnungsprüfungen kann auf dieses Material zurückgegriffen werden. 89 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 81 von 132 2020 wurden im Hochbau 5 , bei SUN 4 , bei SÖR grau (Straßenbau) 13 und bei SÖR grün (Gartenbau) 8 Maßnahmen regelmäßig besucht. Die Zusammenarbeit mit den verantwortli- chen Mitarbeitern verlief in allen Bereichen kooperativ , Hinweise und Feststellungen wurden angenommen und den ausführenden Firmen gegenüber meist zügig umgesetzt. 2.6.4.4 Ex-post-Prüfungen Bei der ex-post-Prüfung werden ausgewählte Maßnahmen innerhalb der gesetzten Schwer- punkte geprüft. Neben der reinen Abrechnungsprüfung wird dabei auch die Einhaltung des ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens und der haushaltsrechtlichen Belange nach den bei der Projektabwicklung gültigen Vorschriften geprüft. Tatsächlich ausgeführte Mengen werden, soweit vorhanden, mit den Angebotspreisen der ur- sprünglich nächstfordernden Bieter hochgerechnet, die Ursachen von Nachträgen kritisch hin- terfragt, Abrechnungsfehler aufgezeigt und Maßnahmen zur Verfahrensverbesserung empfoh- len. In der Bauabrechnung sind die genehmigten Mittel – einschließlich Nachträge – den tatsäch- lichen Ausgaben gegenüberzustellen. Nach Nr. 8 (1) BRL wären die Bauabrechnungen unverzüglich nach der Inbetriebnahme der Einrichtung von der Baudienststelle zu erstellen. Werden jedoch im Rahmen der Prüfungspla- nung Informationen für eine Schwerpunktprüfung bei den Dienststellen angefordert, liegt of t- mals noch keine Schlussrechnung der fertiggestellten Maßnahmen vor und Genehmigungen für Nachträge stehen noch aus. Laut den Baufertigstellungsanzeigen hätten die Maßnahmen verwaltungstechnisch jedoch längst abgeschlossen sein müssen. Im Prüfungszeitraum konnten 12 Prüfungen abgeschlossen werden. Aus der Rückforderung von Überzahlungen ergaben sich finanzielle Auswirkungen in Höhe von 19.192 Euro. Zu den Prüfungen im Einzelnen Saarbrückener Str. 26 – Georg-Holzbauer-Mittelschule – Dachsanierung Die Abwicklung der Maßnahme wurde auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirt- schaftlichkeit geprüft. Sie gehört als sogenanntes „Pauschalvorhaben“ zum Jahresprogramm der Hochbau-Baupauschalen von 2019. Geprüft wurden die Objektplanungsleistung des ex- tern beauftragten Architekturbüros, sowie die Hauptgewerke Dachdecker- und Spenglerarbei- ten und Gerüstarbeiten. Die Gesamtkosten der Maßnahme lagen nach Abrechnung über dem für Maßnahmen der Hochbau-Baupauschale festgelegten Schwellenwert von 500.000 Euro und rd. 166.978 Euro (36 %) über dem ursprünglich veranschlagten Ansatz i. H. von 461.800 Euro. Nach Prüfung der Maßnahme gelangte Rpr zu der Ansicht, dass die extreme Kostensteigerung der Maßnahme nicht nur durch zusätzlich nötig gewordene Arbeiten, sondern auch aus fol- genden Gründen verursacht wurde: 90 Seite 82 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg • unzureichende Grundlagenermittlung/Vorplanung seitens H (keine Beauftragung beim AB erfolgt); z. B. wurden Maler - und Blitzschutzarbeiten urspr ünglich nicht mit eingeplant; Bauteiluntersuchungen, die Aufschluss über den schlechten statischen Zustand der Gau- ben gegeben hätten, wurden offensichtlich nicht durchgeführt (besondere Leistung nach HOAI), • unzutreffende LV-Mengen beruhend auf einer fehlerhaften Mengenermittlung des Archi- tekturbüros, • Ausführungszeitraum während un günstiger Witterungsperiode (Baubeginn 09.10.2019) und dadurch bedingte Arbeitsunterbrechungen bei laufenden Vorhaltekosten, Folgende formale und materielle Feststellungen waren bei der Objektplanungsleistung des Architekten zu treffen: • fehlerhafte Honorarabrechnung und dadurch Überzahlung i. H. 9.920 Euro (auf Basis der Kostenberechnung vom 30.09.2019), • fehlende Dokumentation des Bauablaufes durch Führen eines Bautagebuches, • mangelhafte Kostenberechnung sowie Kostenverfolgung/-kontrolle, • fehlende Nachtragsprüfung. Folgende formale und materielle Feststellungen waren bei den geprüften Gewerken zu treffen: • fehlerhafte Abrechnung des Gewerks Dachdecker - und Spenglerarbeiten und dadurch Überzahlung i. H. von 3.149 Euro brutto, • fehlende Weiterverrechnung der Kosten für die Beseitigung der Beschädigung der Dach- ziegel an den AN Blitzschutz i. H. von 1.180 Euro brutto, • fehlende gemeinsame örtliche Aufmaße bei beiden geprüften Gewerken, • fehlende Bautagesberichte der Firmen, • fehlende ordnungsgemäße rechtsgeschäftliche Abnahme des Gewerks Dachdecker- und Spenglerarbeiten, • fehlende schriftliche Nachtragsvereinbarungen bei beiden geprüften Gewerken. In der Stellungnahme zum Rpr-Prüfungsbericht vom 12.04.2021 bestätigt H die Prüfungsfest- stellungen und kündigt an, dass die überzahlten Beträge von der Dachabdichtungsfirma und vom Architekturbüro zurückgefordert werden. Weiltinger Straße 25 – Erneuerung der Dacheindeckung Das Gewerk Dachdeckerarbeiten wurde insbesondere hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung geprüft. Auf Grund fehlerhafter Mengenermittlungen im Aufmaß einzelner Positionen ergab die Prüfung der Schlussrechnung materielle Feststellungen in Höhe von 985 Euro. Der Betrag wurde von der Baudienststelle H vom AN zurückgefordert. 91 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 83 von 132 Rothenburger Straße 45 – Umbau zum Familienzentrum 2019 wurde die Prüfung von ausgewählten Gewerken der im April 2018 abgeschlossenen Maßnahme angekündigt und die Prüfungsunterlagen angefordert. Die Unterlagen wurden nur teilweise vorgelegt und enthielten keine Schlussrechnungen bzw. vollständige Nachtragsbe- auftragungen. Daher wurde die Prüfung zurückgestellt und erfolgt nun sukzessive nach Eingang der vollstän- digen Unterlagen der jeweiligen Gewerke bei Rpr. Der abschließende Prüfbericht erfolgt sobald die Prüfung der ausgewählten Gewerke abge- schlossen ist. Königshammer Straße 64 – Neubau Kiho (3) und Schulerweiterung mit Mittagsbetreuung – Trockenbauarbeiten Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs- unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung. Die Ausschreibung erfolgte entsprechend dem geltenden Vergaberecht als beschränkte Aus- schreibung. Es wurden 10 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 4 Firmen wurden Angebote eingereicht. Der Zuschlag wurde dem günstigsten Bieter erteilt. Vom Auftragnehmer wurden 3 Nachtragsangebote eingereicht. Diese wurden zu einer Nach- tragsvereinbarung zusammengefasst und von RA/3-VMN geprüft und genehmigt. Ein weiterer geringfügiger Nachtrag wurde ohne Prüfung durch RA/3-VMN von der Fachdienststelle beauf- tragt. Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungs- verzeichnis. Es wurde darauf hingewiesen, dass bei den rechnungsbegründenden Unterlagen (Massenzusammenstellungen, Aufmaße und Pläne) künftig darauf zu achten ist, dass diese auch für Außenstehende leicht nachvollziehbar aufzustellen sind. Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine sehr geringfügige Abweichung zu- gunsten des Auftraggebers. Äußere Bayreuther Straße 8, BBZ – Umbau Bäcker, Konditoren und Fleischer – Estrich- arbeiten Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs- unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung. Die Ausschreibung erfolgte entsprechend dem geltenden Vergaberecht als öffentliche Aus- schreibung. Ein Angebot musste von RA/3- VMN auf Grund eigener AGB von der Wertung ausgeschlossen werden. Dem Angebot des preisgünstigsten Bieters lagen einige erforderliche Erklärungen und Formblätter nicht bei. Diese Unterlagen wurden von der Fachdienststelle nachgefordert, woraufhin der Bieter jedoch mitteilte, die geforderten Unterlagen nicht zum Stichtag abgeben zu können und von der Ausschreibung zurücktrat. Dar aufhin erhielt der zweite Bieter den Zuschlag. 92 Seite 84 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Vom Auftragnehmer wurden 3 Nachtragsangebote eingereicht. Die Nachträge wurden von RA/3-VMN geprüft und genehmigt. Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungs- verzeichnis. Materielle Feststellungen wurden nicht getroffen. Sanierung Kulturzentrum Z-Bau, 2.BA – Elektroinstallation Der Z-Bau, dessen Name von der z-förmigen Grundrissstruktur hergeleitet ist, ging Anfang der 90er Jahre in städtischen Besitz über und wird als Kulturzentrum genutzt. Die Sanierung wurde in zwei Bauabschnitten durchgeführt. Im zweiten Bauabschnitt wurde das gesamte Dach abschnittsweise ausgetauscht, die zuläs- sige Personenanzahl im großen Saal durch den Einbau einer neuen Lüftungszentrale auf 1000 Personen erhöht sowie eine Bistroküche und acht Bandprobenräume vorgesehen. Bei der Prüfung des Gewerks Elektroinstallation durch das Rechnungsprüfungsamt wurde eine Doppelverrechnung von Steckdosen festgestellt. Nach Rückfrage wurde dies von H/E -P und dem beauftragten Ingenieurbüro bestätigt. Die Rückzahlung des überzahlten Betrages von ca. 1.060 Euro durch den Auftragnehmer ist inzwischen erfolgt. Weitere Feststellungen wurden nicht getroffen. Veilhofstraße 34 – Hochschule für Musik – Umbau Haus 1 – Heizung Bei oben genannter Baumaßnahme wurde der Schwerpunkt auf die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung des Gewerks Heizungsinstallation gelegt. Die Prüfung erfolgte anhand der Verga- beunterlagen einschließlich der Nachträge, der Aufmaße, der Bestandspläne, der Abschlags- rechnungen und der Schlussrechnung. Bei der Prüfung wurden folgende Feststellungen gemacht: • Es wurde ein 100 Liter Ausdehnungsgefäß anstatt eines mit 35 Litern abgerechnet, • es wurden zwei Heizkörper abgerechnet, die nicht verbaut wurden, • es wurde darauf hingewiesen, in den Aufmaßen detaillierte Ortsangaben zu machen, da- mit die Abrechnung für die Baudienststelle transparent und im Nachhinein gut prüfbar ist. Die Abweichungen wurden durch das Ingenieurbüro im Auftrag von H geprüft. Der überzahlte Betrag in Höhe von 1.255 Euro wurde von der ausführenden Baufirma zurückerstattet. Königshammer Straße 64 – Neubau Kiho (3) und Schulerweiterung mit Mittagsbe- treuung – Elektrotechnische Anlagen Bei oben genannter Baumaßnahme wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirt- schaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens beim Gewerk Elektrotechnische Anlagen ge- prüft. Die Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nachträge, der Aufmaße, der Bestandspläne, der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung. 93 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 85 von 132 Folgende formale und materielle Feststellungen waren zu treffen: • Überzahlung von 1.642 Euro auf Grund einer fehlerhaften Abrechnung, • die zur Dokumentation gelieferten Bestandsunterlagen entsprachen nicht der aktuellen Ausführung, • die zu den rechnungsbegründenden Unterlagen gehörenden Aufmaße waren nicht im Ori- ginal vorhanden, • die Bautagesberichte wurden vom Auftragnehmer nicht nach den in Nr. 8 geltenden zu- sätzlichen Vertragsbedingungen geführt, • eine Position wurde nicht nach den geltenden Regeln laut VOB Teil C ausgeschrieben, was bei der Abrechung zu finanziellen Nachteilen für die Stadt Nürnberg geführt hat. Bzgl. der materiellen Feststellung wurde empfohlen, den o. g. überzahlten Betrag von der Bau- firma zeitnah zurückzufordern, damit die Rückforderungsansprüche nicht verwirkt werden. Dianaplatz/Nopitschstraße – barrierefreier Umbau der Bushaltestellen Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs- unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung. Die Ausschreibung erfolgte entsprechend dem geltenden Vergaberecht als beschränkte Aus- schreibung. Es wurden 11 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 3 Firmen wurden Angebote eingereicht. Den Zuschlag erhielt der günstigste Bieter. Vom Auftragnehmer wurde ein Nachtragsangebot eingereicht, welches von RA/3-VMN geprüft und genehmigt wurde. Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungs- verzeichnis. Materielle Feststellungen waren nicht veranlasst. Grund- und Mittelschule Insel Schütt – Umgestaltung Spielhof – Freiflächenplanung Bei oben genannter Maßnahme war geplant insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Ab- rechnung des Freiflächenplanung insbesondere im Hinblick auf anrechenbare Kosten sowie Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen. Die zur Prüfung angeforderten Unterl agen konnten von SÖR/1 -G jedoch nicht bereitgestellt werden, da diese nicht auffindbar waren. Erst nach mehrmaliger Nachfrage wurden mehrere Dateien an Rpr gesandt. Zum Vergabeverfahren lagen lediglich die Vergabevorschläge sowohl des Hauptauftrags als auch eines Nachtrags als nicht unterschriebene Word-Dokumente vor, so dass nicht beurteilt werden konnte, ob es sich hier um die endgültigen Dokumente handelt. Der Vertrag lag ebenfalls nur als nicht unterschriebenes Word- Dokument vor, zudem fehlten Angaben über die vorläufig ermittelten anrechenbaren Kosten sowie die Höhe des vorläufigen Honorars. Feststellungen zur Vergabe bzw. Beauftragung waren daher nicht abschließend möglich. Die Schlussrechnung selbst war nur in der Schlussdokumentation des Landschaftsarchitekten vorhanden. In dieser wurden einige Leistungen über ein Zeithonorar abgerechnet. Ob hierfür eine Beauftragung vorhanden war konnte den übermittelten Unterlagen nicht entnommen wer- den. 94 Seite 86 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die von SÖR/1-G aufgestellte Prüfrechnung zum Honorar war rechnerisch nicht zu beanstan- den. Es wurde empfohlen, alle relevanten Unterlagen künftig ordnungsgemäß aufzubewahren und zu archivieren. Auf die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen wurde verwiesen. Heinickestraße – Spiel- und Bolzplatz Fuchsloch – Garten- und Landschaftsbauarbeiten Die Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nachträge, der Auf- maße und der Schlussrechnung. Es wurde insbesondere die ordnungsgemäße Beauftragung der Leistungen und die Abrechnung geprüft. Die Planung und Bauüberwachung wurde von einem externen Landschaftsplaner, beauftragt gemäß § 39 der HOAI, durchgeführt. Die Ausschreibung erfolgte entsprechend dem geltenden Vergaberecht als Öffentliche Ausschreibung mit der eVergabe. Den Zuschlag erhielt der we- nigstnehmende Bieter. Die Landschaftsbaumaßnahme wurden entsprechend der Planung und den Angaben im Leis- tungsverzeichnis durchgeführt. Die Aufmaße sind übersichtlich und nachvollziehbar in Inhalt und Verrechnung aufgestellt worden. Bei der Vergabeinstruktion der Nac hträge wurden entfallene Positionen aus dem Leistungs- verzeichnis von zusätzlichen Leistungen und geänderten Leistungen abgezogen, so dass die Nachtragsvergabesumme nur die Differenz von zusätzlichen und entfallenen Leistungen dar- stellte. Gemäß Nr. 6 der zu diesem Zeitpunkt noch geltenden Vergaberichtlinien (VRL) dürfen bei der Ermittlung der Auftragssummen entfallene Positionen nicht abgezogen werden. Die Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung wurden übersichtlich und in der Reihen- folge des Leistungsverzeichnisses aufgestellt; die Einheitspreise stimmten überein. Die Prü- fung des Rechnungsprüfungsamtes ergab in der Schlussrechnung einige minimale Korrektu- ren sowohl nach unten als auch nach oben, die sich im Wesentlichen ausglichen. Sanierung und Aufwertung Marienbuck/Marienbergpark Der Marienbergpark zählt zu den größten Parkanlagen Nürnbergs. Die Anlage wird zu jeder Jahreszeit intensiv genutzt. Um den wichtigen Freizeit- Erholungs- und Naturraum aufzuwer- ten, wurde der Marienbergpark saniert. Die Fußwege, der Aussichtsbereich und die Sitzberei- che waren stark abgenutzt, veraltet und größtenteils nicht mehr funktionsfähig. Die Wege wur- den saniert, der Treppenweg zum Aussichtspunkt wurde angepasst und teilweise erneuert. Umfang der Baumaßnahme: • 14.000 m² Baumgruppen • 25.500 m² Landschaftsrasen • 490 m² Wege • 2.260 m² bituminöse Beläge • 1.600 m² Rasenflächen • 195 m² Treppenanlagen 95 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 87 von 132 • 160 m² Asthaufen • 10 m² Findlinge • 12 Bänke • 10 Abfallbehälter Die erforderlichen Arbeiten wurden ausgeschrieben und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Beauftragung erfolgte mit Schreiben vom 12. Februar 2018 über eine Auftragssumme von 254.122 Euro, abgerechnet wurde die Maßnahme mit 247.333 Euro. Ein Nachtragsangebot über 5.438 Euro wurde vorgelegt und genehmigt. Begründet war der Nachtrag durch zusätzliche und geänderte Leistungen. Die fachliche Begründung zum Nach- tragsangebot war nachvollziehbar, die Preisgestaltung erfolgte auf der Basis der ursprüngli- chen Kalkulation. Der Nachtrag wurde von der Baudienststelle und dem Vergabemanagement geprüft und war von der Rechnungsprüfung nicht zu beanstanden. Es wurden lediglich formale Prüfungsfeststellungen getroffen. 2.6.4.5 Begleitende Prüfung Ziel der begleitenden Prüfung ist es, den Planungs- und Bauprozess von Anfang an zu beglei- ten und die Verwaltung zu unterstützen, um deren Ergebnisse und Prozesse zu verbessern. Ein zu einem späteren Zeitpunkt anzusetzendes ex -post-Prüfungsverfahren soll so ggf. ver- mieden werden. Die begleitende Tätigkeit des Rpr ist durch eine teilnehmende, aber trotzdem außen stehende unabhängige Rolle gekennzeichnet. Sie hebt dabei die Entscheidungs- und Handlungsverant- wortung der Verwaltung nicht auf. Zur Gewährleistung der sachlichen Unabhängigkeit wird Rpr bei keinem Verwaltungsvorgang entscheidend oder mitbestimmend tätig. Im Vordergrund steht die Beratung, bei der zur Un- terstützung und Erleichterung von Entscheidungsprozessen und zur Lösung bestimmter Prob- leme Verhaltens- und Verfahrensempfehlungen abgegeben werden. Zu Beginn der begleitenden Prüfung wird die Projektleitung über die Rolle des Rpr aufgeklärt. Es wird die regelmäßige Übersendung der Projektprotokolle angefordert, um sich ein Bild über den Fortgang des Projekts zu verschaffen und fallweise über eine Teilnahme an den Projekt- besprechungen entscheiden zu können. Weitere Unterlagen werden sukzessive entsprechend dem Prüfungsverlauf angefordert. Feststellungen, die sich im Zuge der begleitenden Prüfung ergeben, werden unmittelbar und direkt mündlich angesprochen oder per E -Mail mitgeteilt. Die wichtigsten Ergebnisse bzw. Feststellungen werden in einem Zwischen- bzw. Schlussbericht dokumentiert. Im Prüfungszeitraum wurde folgende Maßnahme begleitend geprüft: 96 Seite 88 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Großreuther Straße / Zugspitzstraße – Neubau Regionalkindergärten – Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-5) Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung wurden gemäß GO und RPrO die Baumaßnah- men „Neubau Regionalkindergärten in der Großreuther Str. und in der Zugspitzstraße“ beglei- tend geprüft. Hier wurde nach den erheblichen Feststellungen bei der Prüfung der Objektpla- nungsleistung Gebäude analog auch die Ordnungsmäßigkeit der Vergabe und Abrechnung der Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1-5) geprüft. Materielle Prüfung Honorarabrechnung: Die anrechenbaren Kosten der Anlagengruppen 1-5 entsprechen denen der Nachtragsverein- barungen/ Auftragserweiterungen vom j eweils 06.05.2019, auf deren Basis das Honorar ge- mäß HOAI 2013 zu ermitteln war. Der Rechnungsbetrag der oben aufgeführten geprüften Ab- schlagsrechnungen wurde jeweils nach den vertraglich vereinbarten Parametern und rechne- risch richtig ermittelt. Bautagebücher: Die anstelle des prüfseitig angeforderten Bautagebuchs vorgelegten Aktenvermerke erfüllten die vertraglich vereinbarten Anforderungen nicht. Rpr riet der Baudienststelle darauf zu achten, dass das Ingenieurbüro im weiteren Bauablauf Bautagebücher führt. Andernfalls empfahl Rpr zu prüfen, ob und in wie weit das Honorar aufgrund des fehlenden Bautagebuchs gekürzt werden sollte. Honorarminderung nach §11 Abs. 3 HOAI – Auftrag für mehrere im Wesentlichen gleiche Ge- bäude: Analog zur Vergabe der Objektplanungsleistung Gebäude hat RA/3-Vergabemanagement mit Gutachten jeweils vom 12.02.2019 empfohlen, die Beauftragung für beide Regionalkindergär- ten in einem Auftrag zusam menzufassen, um für beide Maßnahmen Einsparungen von 50.057 Euro zu erzielen. Hierbei bezog sich RA/3-VMN auf §11 Abs. 3 HOAI, wonach das Ho- norar bei der zweiten Maßnahme um 50 Prozent bei den Leistungsphasen 1 bis 6 zu mindern ist, wenn es sich beiden Maßnahmen um zwei im Wesentlichen gleiche Gebäude handelt, die im zeitlichen Zusammenhang und unter gleichen baulichen Verhältnissen geplant und errichtet werden. Mit Vermerk vom 18.02.2019 schloss sich Rpr diesen Ausführungen an. H folgte dieser Empfehlung nicht, so dass analog der Objektplanungsleistung Gebäude eine getrennte Beauftragung für beide Maßnahmen erfolgte. Der reduzierte Ar beitsaufwand beim externen Ingenieurbüro, der sich durch die Wiederholung der Planung ergibt, wurde lediglich durch vertragliche Vereinbarung der Minderung der Prozentsätze der Leistungsphasen 1-3 bei beiden Aufträgen gewürdigt. Im Rpr-Vermerk zur Prüfung der Objektplanungsleistung vom 16.06.2020 wurde bereits aus- führlich dargelegt, dass es sich nach Auffassung von Rpr bei den beiden Regionalkindergärten um Serienbauten handelt. Hierfür wurden die beiden Maßnahmen intensiv miteinander vergli- chen und keine wesentlichen Abweichungen festgestellt. Das externe Ingenieurbüro hatte aus Sicht Rpr insbesondere auch in den Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbe- reitung der Vergabe) Einspareffekte dadurch, dass es seine Planungen abgesehen von Anla- gegruppe 2 für beide Maßnahmen verwenden konnte. Die Reduzierungen, die in der Bewer- tung der Leistungsphasen 1- 3 bei beiden Verträgen bereits vorgenommen wurden, bildeten diese Einspareffekte nach Auffassung von Rpr nicht ausreichend ab. 97 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 89 von 132 Aus der Sicht von Rpr ergab sich unter Anwendung des §11 Abs. 3 HOAI eine Honorarminde- rung i. H. von 36.683 Euro im Vergleich zum tatsächlich beauftragten Umfang. Daher empfahl Rpr dem H in Verhandlungsgespräche mit dem externen Fachplaner für Technische Gebäu- deausrüstung zu treten, um diese Honorarminderung zu erzielen. Lt. Stellungnahme H vom 26.01.21 wurde ein Verhandlungsgespräch geführt. Hierbei wur de einvernehmlich mit dem externen Ingenieurbüro eine Honorarminderung von 9.835 Euro durch Reduzierung der Leistungspunkte in der Leistungsphase 5 erzielt. 2.6.5 Beteiligungsunternehmen Technische Prüfung bei der Flughafen Nürnberg GmbH Rpr prüft auftragsgemäß Vergaben und Rechnungen bei der Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) ab festgelegten Werten. Die Prüfung erfolgt vor Genehmigungserteilung bzw. Auszah- lung. Im Geschäftsjahr 2020 fielen insgesamt 11 Stunden für die Prüfung an. Vergaben VOB Aus der Vergabeprü fung entfielen auf FNG insgesamt 2 VOB-Vergaben in Höhe von rund 4,53 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht veranlasst. Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG-K) Die WBG-Kommunal GmbH (WBG-K) wurde von der Stadt Nürnberg beauftragt, die B aube- treuung für zahlreiche Projekte, deren Fertigstellung bis 31.12.2022 beabsichtigt ist, zu über- nehmen. Für die Vergaben VOB Aus der Vergabeprüfung entfielen auf die WBG -K insgesamt 10 VOB-Vergaben in Höhe von rund 10,22 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen. 2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen pri- vaten Rechts Rechtsgrundlagen für die Prüfung der Betätigung der Stadt Nürnberg bei Unternehmen in Rechtsformen des privaten Rechts sind Art. 94 und 106 Abs. 4 GO. Nach Art. 94 Abs. 3 GO ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll i nsbe- sondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des ge- schäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Absatz 1 Nr. 5 dieses Artikels, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. 98 Seite 90 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Im Beteiligungsbericht des Referats für Finanzen, Personal und IT wird dem Art. 94 Abs. 3 GO grundsätzlich Rechnung getragen. Der aktuelle Beteiligungsbericht gibt die Entwicklung für das Wirtschaftsjahr 2019 wieder. Der Beteiligungsbericht 2021, der die Entwicklung für das Wirt- schaftsjahr 2020 darstellt, befindet sich in Arbeit. Die Fertigstellung ist für den Dezember 2021 geplant. Im Prüfungszeitraum 2020 war die Stadt Nürnberg an folgenden Unternehmen beteiligt: 2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen Nr. Unternehmen Stand 31.12.2020 Gezeichnetes Kapital Kapitalanteil Stadt Nürn- berg in Euro Beteiligung Stadt Nürnberg in % 1 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 204.200.000 204.200.000 100,0 2 noris inklusion gemeinnützige GmbH 2.759.4425 2.759.442 100,0 3 Klee-Center GmbH, Existenzgründerzentrum 430.000 430.000 100,0 4 Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH 100.000 100.000 100,0 5 Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäfti- gungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg 25.600 25.600 100,0 6 NürnbergStift Service GmbH Nürnberg 25.000 25.000 100,0 7 NOA.kommunal GmbH 25.000 25.000 100,0 8 wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 25.000 25.000 100,0 9 Projektentwicklungsgesellschaft St. Leon- hard-Nord mbH Siedlungsmodell Nürnberg 25.565 24.261 94,9 10 IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürn- berg-Fürth-Erlangen GmbH 35.500 20.000 56,3 11 wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen 12.600.000 7.042.140 55,9 12 Flughafen Nürnberg GmbH 43.124.000 21.562.000 50,0 13 NürnbergMesse GmbH 100.204.900 50.071.750 49,9 5 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 5.397.000 DM, da noch keine Umstel- lung auf Euro erfolgt ist. 99 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 91 von 132 Abschlussprüfungen und -ergebnisse 2020 Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungs-gesellschaft Zeitpunkt der Berichtserstel-lung Jahresergebnis in TEuro6 1 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) mit Organge- sellschaften Städt. Werke Nürnberg GmbH (StWN) Deloitte GmbH Wirt- schaftsprüfungs-gesell- schaft 15.04.2021 +10.465 (+64.311) N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg (N-ERGIE AG) Deloitte GmbH Wirt- schaftsprüfungs-gesell- schaft 03.03.2021 +121.965 (+126.768)7 VAG Verkehrs-Aktiengesell- schaft Nürnberg (VAG) Deloitte GmbH Wirt- schaftsprüfungs-gesell- schaft 08.04.2021 -89.463 (-76.401) Fränk. Energie-Gesellschaft mbH, Nürnberg (FEG) Keine Prüfung des Jah- resabschlusses8 -1 (-2) Zwischen der StWN und ihren Tochtergesellschaften N-ERGIE AG, VAG sowie FEG bestehen Ergebnisabführungsverträge. Diese sehen die Abführung des handelsrechtlichen Jahresüber- schusses bzw. die Übernahme eines eventuell bestehenden Jahresfehlbetrages vor. Da die StWN an der N-ERGIE jedoch nur mit 60,2 % beteiligt ist, garantiert die StWN der außenste- henden Gesellschafterin Thüga AG eine angemessene Ausgleichszahlung nach § 304 Abs. 2 S. 1 AktG. Zwischen der StWN als Organträgerin sowie den Organgesellschaften N -ERGIE, VAG und FEG bestehen zudem körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaften. Aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge wird das Jahresergebnis der StWN maßgeblich von den erwirtschafteten Ergebnissen der Tochtergesellschaften N -ERGIE AG und VAG beeinflusst. Ergebnisermittlung der StWN: 2020 2019 TEUR TEUR Aufgrund EAV abgeführter Gewinn der N-ERGIE AG +72.349 (+69.684) Aufgrund EAV übernommene Verluste der VAG -89.463 (-76.401) Aufgrund EAV übernommene Verluste der FEG -1 (-2) Eigenes Ergebnis StWN +27.580 (+71.030) Jahresergebnis der StWN +10.465 (+64.311) 6 Jahresergebnis vor Ergebnisabführung und Ergebnisverwendung, Ergebnisse 2019 in Klammern 7 Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung/-verwendung und Ausgleichszahlung an Thüga AG 8 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf eine Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet. Derzeit betreibt die Gesellschaft lediglich Vermögensverwaltung. 100 Seite 92 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die StWN erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 10,5 Mio. Euro. Da die StWN als geschäftsleitende Konzernholding tätig ist, ist ihr Ergebnis weitestgehend von den Ergebnisabführungen der Tochtergesellschaften N-ERGIE und VAG bestimmt. Der Jahresüberschuss 2020 setzt sich zusammen aus den übernommenen Gewinnen und Verlusten der Tochtergesellschaften in Höhe von -17,1 Mio. Euro (i.Vj.: -6,7 Mio. Euro) und dem eigenen Ergebnis der S tWN in Höhe von 27,6 Mio. Euro (i.Vj.: 71,0 Mio. Euro). Auch in 2020 ist das eigene Ergebnis der StWN maßgeblich von der Veräußerung weiterer wbg-Antei- len an die Stadt Nürnberg beeinflusst. Aus dieser konzerninternen Veräußerung wurde in 2020 ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 27,9 Mio. Euro erzielt (i.V.: 72,9 Mio. Euro). Das Jahresergebnis der N-ERGIE AG betrug vor Ergebnisverwendung 122,0 Mio. Euro. Da- von wurden gemäß Ergebnisabführungsvertrag 72,3 Mio. Euro an die StWN abgeführt. Wei- tere 31,7 Mio. Euro flossen als Ausgleichszahlung an die Thüga AG als außenstehende Akti- onärin. Der verbleibende Jahresüberschuss der N -ERGIE AG in Höhe von 18,0 Mio. Euro wurde mit Zustimmung der StWN in die Gewinnrücklagen eingestellt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Jahresergebnis vor Betriebsabführung um 4.803 TEuro bzw. 3,8 % vermindert. In 2020 sind die Beschaffungskosten, insbesondere für Strom und Fernwärme, deutlich gestiegen. Diese konnten aber teilweise an die Kunden weitergegeben werden, so dass sich trotz einer mengenmäßigen Reduzierung die Umsatzerlöse erhöhten. Zugleich reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr der Personalaufwand deutlich ( -31,3 %) aufgrund eines Teilbetriebsübergangs auf die N-ERGIE Netz. Das Defizit der VAG beläuft sich in 2020 auf 89,5 Mio. Euro und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 13,01 Mio. Euro verschlechtert. Aufgrund der Corona-Pandemie kam es zu einem Einbruch bei den Fahrgastzahlen um rd. 20 %, wodurch sich auch die Umsatzerlöse entspre- chend reduzierten. Durch Zahlungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm konnten die Einnahme- ausfälle in 2020 aber weitgehend kompensiert werden. Die Erträge reduzierten sich damit in Summe um rd. 5,3 Mio. Euro. Zugleich erhöhten sich die Aufwendungen, insbesondere für Material und Personal, um rd. 8,4 Mio. Euro. Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungs-gesellschaft Zeitpunkt der Berichtserstel-lung Jahresergebnis in TEuro9 2 noris inklusion gemeinnüt- zige GmbH Dr. Ernst Beck Wirt- schaftsprüfer 08.06.2021 -344 (-734) 3 Klee-Center GmbH, Exis- tenzgründerzentrum TaXPerts Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft 10.08.2021 +15 (+42) 4 Stadion Nürnberg Betriebs- GmbH Curacon GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesell- schaft 10.03.2021 -124 (+262) 5 Noris-Arbeit (NOA) gemein- nützige Beschäftigungsge- sellschaft mbH der Stadt Nürnberg Auretax GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesell- schaft 12.08.2021 -751 (+36) 9 Es handelt sich um Ergebnisse vor Verlustübernahme. Ergebnisse 2019 in Klammern. 101 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 93 von 132 Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungs-gesellschaft Zeitpunkt der Berichtserstel-lung Jahresergebnis in TEuro9 6 NürnbergStift Service GmbH Nürnberg Solidaris Revisions- GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft Steuer- beratungsgesellschaft 07.07.2021 +11 (+8) 7 NOA.kommunal GmbH Auretax GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesell- schaft 02.07.2021 +271 (+175) 8 wbg Immohold Verwaltungs- GmbH Keine Prüfung des Jah- resabschlusses10 +1 (+1) 9 Projektentwicklungsgesell- schaft St. Leonhard-Nord mbH Siedlungsmodell Nürn- berg Keine Prüfung des Jah- resabschlusses11 -16 (-16) 10 IGZ Innovations- und Grün- derzentrum Nürnberg-Fürth- Erlangen GmbH Christian Kachelmann Wirtschaftsprüfer aus der Kanzlei Fischer & Partner GbR 09.04.2021 +83 (+101) 11 wbg Nürnberg GmbH Immo- bilienunternehmen GdW Revision AG Wirt- schaftsprüfungsgesell- schaft Steuerberatungs- gesellschaft 16.04.2021 +16.198 (+14.829) 12 Flughafen Nürnberg GmbH PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirt- schaftsprüfungsgesell- schaft Steuerberatungs- gesellschaft 29.03.2021 -41.210 (+3.009) 13 NürnbergMesse GmbH Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Steuerbera- tungsgesellschaft 17.05.2021 -57.811 (+2.002) Aufgrund der Corona-Pandemie konnte in allen Betriebsstätten der noris inklusion gemeinnüt- zige GmbH nur eingeschränkt produziert und gearbeitet werden. Dennoch wurde mit - 344 TEuro ein nur etwa halb so hoher Verlust wie im Vorjahr (-734 TEuro) ausgewiesen. Diese Ergebnisverbesserung liegt maßgeblich darin begründet, dass viele Aufwandspositionen auf den Prüfstand gestellt wurden. Insbesondere eingeplante Instandsetzungsaufwendungen, Er- satz von Ausstattungen und Materialbezug wurden in 2020 nicht getätigt bzw. in die Folgejahre verschoben. Zugleich konnten Erlöse aus Versicherungs - und Wirtschaftshilfen vereinnahmt werden. Neu gegründet wurde in 2020 die noris inklusion kom munal GmbH als 100% -ige Tochtergesellschaft. Diese bietet Bürodienstleistungen, Druck - und Druckweiterverarbeitung sowie Mailings und Grünflächenpflege an. 10 Für ihre Tätigkeit erhält die Gesellschaft die vereinbarte Haftungsvergütung sowie den gesellschaftsvertraglich vereinbarten Aufwendungsersatz. Auf eine Prüfung des Jahresabschlusses wurde aufgrund Geringfügigkeit verzichtet. 11 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf die Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet. 102 Seite 94 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr weist die Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH einen Jah- resverlust in Höhe von - 124 TEuro aus. Der Verlust ist maßgeblich durch die starken Be- schränkungen der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona- Pandemie verursacht, wodurch es der Gesellschaft kaum möglich war, Veranstaltungen durchzuführen. Die Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH erzielte im Geschäfts- jahr 2020 einen Jahresverlust in Höhe von 751 TEuro. Aufgrund der Corona- Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen der wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten haben sich die Umsatzerlöse stark rückläufig entwickelt, während die Kosten nicht in gleicher Weise verringert werden konnten. Des Weiteren wurden infolge der Schlussabrechnung für 2020 durch das Jobcenter Nürnberg Zuschüsse nach dem Sozialdienstleister -Einsatzgesetz in Höhe von 896 TEuro zurückgefordert. Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird eine weitere Rückforderung in Höhe von rd. 140 TEuro erwartet. Beide Rückforderungen sind in 2020 ergebnismindernd berücksichtigt. Infolgedessen ist die Gesellschaft zum 31.12.2020 bilanziell überschuldet. Sie weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 434 TEuro aus. Die Geschäftsführung hat infolgedessen die insolvenzrechtliche Über- schuldung analysiert. Demnach verfügt die Gesellschaft über ausreichende liquide Mittel, auch aufgrund der Betriebsmittelkreditvereinbarung über bis zu 9 Mio. Euro mit der Stadt Nürnberg. Die Geschäftsführung geht trotz der weiterhin bis zum 31. Dezember 2021 bestehenden bi- lanziellen Überschuldung nicht von einer insolvenzrechtlichen Überschuldung aus. Die NOA.kommunal GmbH ist für die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe tätig. Dabei erbringt sie sog. Jedermannstätigkeiten. In 2020 erwirtschaftete die NOA.kommunal GmbH einen Jahresüberschuss von 271 TEuro (i.Vj.: 175 TEuro). Damit erhöhte sich der Jahresüber- schuss gegenüber dem Vorjahr deutlich (+ 54,8 %). Auch die Umsatzerlöse liegen mit 5,4 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2020 erneut höher als im Vorjahr (4,9 Mio. Euro). Darin enthalten sind Personalkostenzuschüsse von rd. 2,8 Mio. Euro. In 2020 erhöhte sich die unmittelbare Beteiligung der Stadt Nürnberg an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg) erneut. Mit Vertrag vom 13.03.2020 und wirtschaftlicher Wirkung zum 01.04.2020 erwarb die Stadt Nürnberg weitere 4,32 % von der StWN, so dass sie nunmehr mit 55,89 % an der wbg beteiligt ist. Wie in den Vorjahren erzielte die wbg auch in 2020 einen Jahresüberschuss. Dieser belief sich auf 16,2 Mio. Euro und ist damit um 1,4 Mio. Euro höher als im Vorjahr. Die Corona-Pandemie hatte keinen signifikanten Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- Ertragslage der wbg. Die Flughafen Nürnberg GmbH weist in 2020 einen Jahresverlust in Höhe von 41,2 Mio. Euro aus. Im Vorjahr konnte noch ein Jahresgewinn in Höhe von 3,0 Mio. Euro erwirtschaftet wer- den. Hauptursache ist der deutliche Rückgang der Passierzahlen, von 4,1 Mio. in 2019 auf nur noch 917 Tsd. in 2020 aufgrund der Corona- Pandemie. Das Passiervolumen war damit um ca. 77,7 % rückläufig, die Umsatzerlöse haben sich halbiert. Zwar sol len die Ausfälle auf Grundlage der Bundesrahmenregelung teilweise Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses kompensiert werden. Da allerdings in 2020 noch kein Zuschussbescheid ergangen war, konn- ten die erwarteten Ausgleichszahlungen in Höhe von rd. 14 Mio. Euro in 2020 noch nicht ab- gebildet werden. Zur Verbesserung der Liquiditätssituation haben die Gesellschafter der Flug- hafen Nürnberg GmbH Fremdkapital zur Verfügung gestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern erhöhten sich somit in 2020 durch die Aufnahme eines Darlehens beim Freistaat Bayern in Höhe von 20 Mio. Euro sowie durch die Inanspruchnahme einer Kreditlinie der Stadt Nürnberg in Höhe von 18 Mio. Euro. Darüber hinaus werden in den Folgejahren, ab 2021, auch Zuführungen in das Eigenkapital durch die Gesellschafter – Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg – erfolgen. Die Messewirtschaft war in 2020 durch die Auswirkungen der Corona- Pandemie stark in Mit- leidenschaft gezogen worden. Dies hatte auch Auswirkungen auf die NürnbergMesse GmbH. 103 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 95 von 132 Gegenüber 2018, das aufgrund turnusmäßiger Messezyklen vergleichbar ist, sanken die Um- satzerlöse um 188,0 Mio. Euro auf nur noch 82,3 Mio. Euro. Dies entspricht einem Rückgang von 70,0 %. Zwar waren in 2020 auch digitale Formate entwickelt worden. Diese konnten aber die Umsatzeinbußen aufgrund des Ausbleibens von Präsenzveranstaltungen nur zu geringen Teilen kompensieren. Das Jahresergebnis reduzierte sich in 2020 auf -57,8 Mio. Euro. Gegen- über 2018 bedeutet dies einen Rückgang von -305,1 %. Damals war no ch ein Jahresüber- schuss in Höhe von 28,2 Mio. Euro erwirtschaftet worden. Feststellung gemäß §§ 53 und 54 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) Den vorliegenden Abschlussprüfungsberichten ist zu entnehmen, dass alle Prüfungen unter Beachtung der Erfordernisse des § 53 HGrG erfolgten. Die Abschlussprüfer bestätigten, dass die Prüfungen nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG keine Besonderheiten ergeben haben, die nach ihrer Auffassung Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gege- ben hätten. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist bei allen o. g. Gesellschaften das Unterrichtungs- und Informationsrecht nach § 54 HGrG eingeräumt. Auswirkungen auf den städtischen Haushalt Die öffentliche Zweckerfüllung der kommunalen Unternehmen ermöglicht nicht immer ein kos- tendeckendes Wirtschaften oder das Erzielen von Gewinnen. Die Pflicht zur wirtschaftlichen Führung der Unternehmen ist hiervon unberührt. In der folgenden Aufstellung werden die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt darge- stellt, die sich a us den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu obigen Unternehmen erge- ben12. Dabei konzentriert sich die Aufstellung aus Wesentlichkeitsgründen auf Kapiteleinlagen und Verlustübernahmen13. Soweit Unternehmen Gewinne erzielen, wirken sich diese auf den Haushalt regelmäßig nicht aus, da sie in den Unternehmen verbleiben. Dargestellt ist das je- weilige Haushaltsjahr der Stadt Nürnberg. Die in der Tabelle angegebenen Werte spiegeln die Zahlungsflüsse zwischen der Stadt Nürnberg und den Unternehmen wider. Auswirkungen auf den städtischen Haushalt: Nr. 2020 in TEuro 2019 in TEuro 1. Verlustübernahmen 805 455 noris inklusion, gemeinnützige GmbH 805 455 2. Kapitaleinlagen 10.000 10.000 Nürnberg Messe GmbH 10.000 10.000 Summe 10.805 10.455 12 Da nur die Unternehmen nach § 53 HGrG betrachtet werden, sind in der Aufstellung Zahlungen an die Eigen- betriebe sowie an das Staatstheater Nürnberg nicht enthalten. 13 Zuschüsse bleiben außer Betracht, da diese meist projektbasiert sind und die Förderung einer Vielzahl von Einzelprojekten umfasst. 104 Seite 96 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die Verlustausgleichszahlung betrifft den Verlust der noris inklusion gemeinnützige GmbH des Jahres 2018 und beinhaltet auch den Verlust des BUNI Kultur- und Freizeittreffs14 in Höhe von 63 TEuro. Die Kapitaleinlage in die NürnbergMesse GmbH resultiert aus dem Konsortialver- trag von 2017. Darin haben sich die beiden Hauptgesellschafter Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg verpflichtet, jeweils 100 Mio. Euro, verteilt auf zehn Jahre, in die der NürnbergMesse GmbH einzulegen. Ziel ist die Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums und der künftigen Immobilieninvestitionen (Modernisierung der Hallen und der Geländeinfrastruktur). Aufgrund der Auswirkungen der Corona- Pandemie werden die für 2026 und 2027 geplanten Einlagen auf die Jahre 2021 und 2022 vorgezogen. 2.7.2 Sonstige Beteiligungen Nr. Unternehmen Stand 31.12.2020 Gezeichnetes Kapital Kapitalanteil Stadt Nürnberg in Euro Beteiligung Stadt Nürn- berg in % 1 wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH 25.000 12.250 49,0 2 GkF Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH 25.000 8.750 35,0 3 Hafen Nürnberg – Roth GmbH 1.535.000 291.650 19,0 4 Zollhof Betreiber GmbH 100.000 8.000 8,0 5 EnergieRegioN GmbH 25.000 1.250 5,0 6 Landesgewerbeanstalt Bayern 5.246.938 59.075 1,1 7 afk – Aus- und Fortbildungskanäle GmbH für elektronische Medien 25.565 256 1,0 8 WISO-Führungskräfte-Akademie Nürnberg (WFA) Gemeinnützige Trägergesellschaft mbH 102.258 767 0,8 9 Partnerschaften Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH k.A. 2.500 0,1 10 Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) GbR k.A.15 50,0 Die wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg -B) ist vorwiegend mit der Bewirtschaftung von eigenen Immobilien sowie im Bauträgergeschäft tätig. Dabei werden die Geschäfte im Rah- men der Geschäftsbesorgung von der wbg Nürnberg GmbH Immobi lienunternehmen über- nommen, die die verbleibenden 51 % der Anteile hält. In 2020 erzielte wbg-B ein Jahresergeb- nis von 1.287 TEuro (i.Vj. -485 TEuro). Mit Vertrag vom 03.08.2020 haben die Gesellschafter 14 Bei dem Freizeittreff BUNI handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung der noris inklusion gemeinnützige GmbH und der Lebenshilfe Nürnberg. 15 Aufgrund der Rechtsform ist kein gezeichnetes Kapital vorhanden. 105 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 97 von 132 im Geschäftsjahr 2020 Sach- und Bareinlagen von insgesamt 32,3 Mio. Euro in die Gesell- schaft eingebracht. Das Kunst- und Kulturpädagogische Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) wird gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in der Rechtsform der GbR (Gesellschaft bürgerli- chen Rechts) betrieben, Gesellschafter sind jeweils zur Hälfte die Stadt Nürnberg und die öf- fentlich-rechtliche Stiftung „Germanisches Nationalmuseum“. 2.8 Auftragsprüfungen 2.8.1 Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. (EMN) Prüfungsbericht vom 01.07.2021 Die Europäische Metropolregion ist ei ne öffentlich-rechtliche Gemeinschaft eigener Art (Sui generis). Mit Satzung vom 07.05.2014 wurde diese Gemeinschaft durch den Verein EMN Eu- ropäische Metropolregion Nürnberg e.V. ergänzt. Alle Finanzgeschäfte werden seit 01.01.2015 vom Verein EMN e.V. abgewickelt. Der Jahresabschluss für den Verein vom 01.01.2020 – 31.12.2020 wurde von einem Steuerberater aufgestellt. Dieser ist für die ord- nungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.01.2020 bis 31.12.2020 verantwortlich. Gemäß Besc hluss der Mitgliederversammlung vom 21.11.2016 wurde die Rechnungsprüfung von den Rechnungsprüfungsämtern des Landratsamtes Nürn- berger Land und der Stadt Nürnberg durchgeführt. Die Gewinn - und Verlustrechnung des Vereins schließt mit einem Plus in Höhe von rund 63 TEuro ab. Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2020 ordnungsgemäß erstellt worden ist. Eine ordnungsgemäße Haushaltsführung des Vereins EMN e.V. wurde bestätigt. 2.8.2 Haus der Heimat e.V. Prüfung des Verwendungsnachweises Prüfungsbericht vom 07.05.2021 Das Haus der Heimat e.V. (HdH) in Nürnberg erhält für seinen laufenden Betrieb Zuwendun- gen vom Freistaat Bayern, ausgereicht durch das Haus des Deutschen Ostens (HDO) und der Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit. Der Bezirk Mittelfranken gewährt dem Verein einen Zuschuss. Gem. Nr. 1.4 zu Art. 44 BayHO wurde deshalb zwischen den Zuwendungs - bzw. Zuschuss- gebern vereinbart, dass die Prüfung des Verwendungsnachweises mit Zustimmung des Ober- bürgermeisters der Stadt Nürnberg vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durchge- führt wird. Die Prüfung erfolgte in ausgewählten Stichproben und orientierte sich schwerpunktmäßig an den Vorgaben des staatlichen Zuwendungsrechts (ANBest -I). Das Prüfungsergebnis wurde mit dem Haus des Deutschen Ostens abgestimmt. Im Jahr 2020 hat das HdH folgende Zuwendungen und Zuschüsse erhalten: 106 Seite 98 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Zuwendungsgeber Art der Zuwendung Zuwendungs- bescheid vom Betrag Euro Freistaat Bayern – Haus des deutschen Ostens institutionell 16.11.2020 170.000 Bezirk Mittelfranken institutionell 09.07.2020 25.600 Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit institutionell 23.01.2019 79.500 Darüber hinaus fördert die Stadt Nürnberg den Betrieb des HdH durch die direkte Übernahme der Erbbaukosten (rd. 29.000 Euro jährlich). Das HdH selbst erwirtschaftete 2020 sonstige Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Raummieten u.ä.) in Höhe von rund 30.000 Euro. Die Gesamtausgaben des HdH betrugen im Jahr 2020 rund 305.000 Euro. Die Verwendungsnachweisprüfung bzw. die Prüfung der Haushaltsf ührung des HdH führte zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: • Die Angaben des Verwendungsnachweises 2020 stimmen mit den Büchern und Belegen überein. • Aus den geprüften Unterlagen haben sich keine Hinweise ergeben, die auf eine nicht zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen und Zuschüsse für das Jahr 2020 schließen ließen. • Stichprobenprüfungen ergaben im Übrigen, dass sich die Ausgaben insgesamt in einem angemessenen Rahmen bewegt haben. 2.8.3 Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlan- gen GmbH (IGZ) Prüfungsbericht vom 19.10.2021 Mit Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen vom 19.02.1987 und 24.10.1989 wurde dem Rechnungsprüfungsamt die Prüfung der „Einhaltung der öffentlichen Haushaltsvorschrif- ten“ übertragen. Für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 wurde mit Bericht vom 19.10.2021 • eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Wirtschaftsführung, • eine den dienstvertraglichen Regelungen entsprechende Bezahlung der Mitarbeiter und • die Einhaltung der Prüfung der Jahresabschlüsse unter Berücksichtigung von § 53 HGrG durch den Wirtschaftsprüfer festgestellt. Zusammenfassend konnte nach pflichtgemäßer Prüfung bestätigt werden, dass die Gesell- schaft die öffentlichen Haushaltsvorschriften eingehalten hat. 107 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 99 von 132 2.8.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) Prüfungsbericht vom 22.04.2021 Zweck des Verbandes ist die Verwirklichung der in Artikel 1 des Bayerischen Naturschutzge- setzes genannten Ziele und Grundsätze. Dabei widmet er sich der Durchführung und Förde- rung von landschaftspflegerischen- und gestalterischen Maßnahmen, die aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege veranlasst sind. Mitglieder des Verbandes sind natürliche und juristische Personen, die sich zu den Zielen und Aufgaben des Vereins bekennen (§ 5 der Satzung). Seit dem Jahr 2007 besteht die Forderung der Regierung von Mittelfranken, sich der öffentli- chen Rechnungsprüfung zu unterwerfen. Hintergrund ist eine höhere Anforderung der EU - Kommission bezüglich der Anerkennung der Eigenmittel der Landschaftspflegeverbände als „öffentliche Mittel“. Fortan ersucht der Landschaftspflegeverband Nürnberg Herrn OBM, die jährliche Rechnungs- prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zu gestatten. So hat auf Bitte des Landschaftspflegeverbandes vom 24.02.21 Herr OBM zugestimmt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Prüfung der Jahresrechnung 2020 vor- nimmt. Die Prüfung erstreckte sich auf den Haushaltsplan und die Jahresrechnung mit den entspre- chenden Anlagen. Die Jahresrechnung 2020 wurde ordnungsgemäß erstellt. Sie schließt mit Einnahmen von 151.156,85 Euro und Ausgaben von 163.224,57 Euro ab. Die Rücklagen verringerten sich in Höhe des Saldos von 12.067,72 Euro auf 85.664,86 Euro. Letztlich konnte mit Bericht vom 22.04.2021 wiederum die Ordnungsmäßigkeit der Finanzen bzw. der Geschäftsführung bestätigt werden. 2.8.5 Mittelfränkisch-schwäbischer Zweckverband ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 – 2020 Prüfungsbericht vom 14.07.2021 Mit Wirkung vom 01.08.1999 wurde durch den Zusammenschluss des Meistersinger-Konser- vatoriums in Nürnberg und des Leopold-Mozart-Konservatoriums in Augsburg die Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg errichtet. Aufgabe des Mittelfränkisch-schwäbischen Zweckver- bandes war die Trägerschaft der Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg. Die Trägerschaft umfasste die Finanzierung des laufenden Betriebes. Zwischen dem Mittelfränkisch-schwäbischen Zweckverband Hochschule für Musik Nürnberg- Augsburg und dem Freistaat Bayern ist zum 01.01.2008 eine Übernahmevereinbarung abge- schlossen worden. Danach wurde die Hochschule für Musik Nürnberg -Augsburg zum 01.01.2008 verstaatlicht. Der Freistaat Bayern übernahm das zum 31.12.2007 beschäftigte Personal des Zweckverbandes. Damit erfolgten seit dem 01.01.2008 keine staatlichen Zuwen- dungen mehr an den Zweckverband. Dessen Aufwendungen sind seit dem Zeitpunkt der Ver- staatlichung daher stark gesunken. 108 Seite 100 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die Hauptaufgabe des Zweckverbandes besteht nach der Verstaatlichung in der Abwicklung der Pensionsumlagezahlungen und der Beihilfezahlungen der bisher beim Zweckverband be- schäftigten Beamten sowie in der Abwicklung der Aufwendungen für die Geschäftsstelle und der Verbandsräte. Zur Vermeidung von Versorgungslücken erhält der Zweckverband eine Ab- wicklungsmitgliedschaft bei der Versorgungskammer Bayern für seine Beamten aufrecht. Bis zu seiner Auflösung führt der Zweckverband den Namen „M ittelfränkisch-schwäbischer Zweckverband ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg“. Entsprechend § 16 Abs. 1 Hochschulzweckverbandssatzung (HZS) wird der Zweckverband seit 1. August 1999 teilweise nach den Vorschriften über die Wirtschaftsführung der Eigenbe- triebe geführt. In § 16 Abs. 1 Satz 2 HZS wurde in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungs- amt der Stadt Nürnberg (Rpr) und der Rechtsaufsicht der Verzicht auf die Bildung von Pensi- onsrückstellungen festgeschrieben. Gemäß § 18 der Hochschulzweckverbandssatzung (i. d. F. der 7. Änderung vom 14.02.2003) wird die Prüfung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes durch zwei von der Verbands- versammlung zu bestimmende Verbandsräte vorbereitet, die nicht Mitglieder des Verbands- ausschusses sind. Die Verbandsräte bedienen sich der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Nürnberg und der Stadt Augsburg im zweijährigen Wechsel als Sachverständige zur Prüfung des Jahresabschlusses, beginnend ab dem 1. August 1999 mit Rpr. Eine Abschlussprüfung nach Art. 107 GO entfällt. Aufgrund der Änderung der Hochschulzweckverbandssatzung vom 20.03.2019 erfolgte eine neue Festlegung bezüglich des Wirtschaftsjahres, da die bisherige Handhabung (Schuljahr anstatt Kalenderjahr) nicht mehr beibehalten werden muss. Im Rahmen dieser Umstellung begann das Wirtschaftsjahr 2019 am 01.10.2019 und endete folglich bereits nach drei Mona- ten am 31.12.2019. Das Wirtschaftsjahr 2020 entspricht somit dem Kalenderjahr. Die Jahresabschlussprüfungen der Wirtschaftsjahre vom 01.10.2019 bis 31.12.2019 und vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 wurden von Rpr vorgenommen. Die beiden Jahresabschlüsse wurden erst im Juni 2021 vorgelegt. Die gesetzlich vorgeschrie- bene Frist zur Aufstellung der Jahresabschlüsse innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres wurde erstmalig für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 eingehalten. Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Jah- resabschlüsse unter Einbeziehung der Buchführung und der Lageberichte. Einen zusätzlichen Schwerpunkt der Prüfung bildete die Einhaltung der Haushaltssatzungen für die beiden Wirt- schaftsjahre sowie die Umsetzung der Prüfungsfeststellungen aus den Vorjahren. Die Prüfung wurde mit Bericht vom 14.07.2021 abgeschlossen. Nachfolgend wurden die Bilanzwerte der beiden geprüften Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 und zum 31.12.2020 sowie die Bilanzwerte des Jahresabschlusses zum 30.09.2019 darge- stellt. 109 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 101 von 132 Strukturbilanz 31.12.2020 31.12.2019 30.09.2019 TEuro % TEuro % TEuro % AKTIVA Langfristig Anlagevermögen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Kurzfristig Forderungen an Verbandsmitglieder 4 1,6 4 1,1 22 7,6 Sonstige Forderungen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Flüssige Mittel 240 98,4 367 98,9 267 92,4 Rechnungsabgrenzungsposten 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Summe Aktiva 244 100,0 371 100,0 289 100,0 PASSIVA Langfristig Rücklagen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Gewinn-/Verlustvortrag 146 59,8 140 37,8 138 47,7 Jahresgewinn/-verlust -79 -32,4 6 1,6 2 0,7 Eigenkapital 67 27,4 146 39,4 140 48,4 Kurzfristig Rückstellungen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Verbindlichkeiten gegenüber Verbandsmitglieder 161 66,0 209 56,3 133 46,0 sonstige Verbindlichkeiten 16 6,6 16 4,3 16 5,6 Summe Passiva 244 100,0 371 100,0 289 100,0 Gegenüber dem Vorjahr (30.09.2019 ) erhöhte sich die Bilanzsumme zum 3 1.12.2019 um 82 TEuro auf 371 TEuro. Zum 31.12.2020 nahm die Bilanzsumme wieder um 127 TEuro auf 244 TEuro ab. Die Veränderungen in den beiden Wirtschaftsjahren betreffen auf der Aktivseite die liquiden Mittel und auf der Passivseite vor allem entsprechende Verbindlichkeiten gegen- über den Zweckverbandsmitgliedern. Der jährlich benötigte Finanzbedarf war im Gegensatz zu den Vorjahren aufgrund der Über- nahme der Hochschule durch den Freistaat gemäß § 17 der HZS nicht mehr durch die vom Freistaat Bayern bislang zugesagten Zuschüs se, sondern nur noch durch die von den Ver- bandsmitgliedern aufzubringenden jährlichen Beiträge und Umlagen sichergestellt. 110 Seite 102 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die Wirtschaftspläne enthalten Erfolgs -, Vermögens- und Finanzplan sowie Stellenplan. Der Erfolgsplan für den Zeitraum 01.10.2019 bis 31.12.2020 schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Die tatsächlichen Jahresergebnisse sind mit einem Jahresgewinn von 6 TEuro (01.10.2019 bis 31.12.2019) sowie einem Verlust von 79 TEuro (01.01.2020 bis 31.12.2020) in Summe um 73 Euro schlechter ausgefallen als geplant. Ausschlaggebend dafür waren spe- ziell im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 stark gestiegene Personalaufwendun- gen (Beihilfe und Beiträge zum Versorgungsverband). Für die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Wirtschaftsjah re vom 01.10.2019 bis 31.12.2019 und vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 kam Rpr zu folgendem Prüfungsergebnis: Die Buchführung und die Jahresabschlüsse der geprüften Jahre entsprechen den Rechtsvor- schriften. Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Fi- nanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Die Lageberichte der geprüften Jahre stehen im Einklang mit den Jahresabschlüssen, spiegeln insgesamt zutreffend die Lage des Zweckver- bandes wider und stellen die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung entsprechend dar. Zusammenfassend konnte bestätigt werden, dass die vorgelegten Jahresabschlüsse der Wirt- schaftsjahre vom 01.10.2019 bis 31.12.2019 und vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit den in den Büchern und Sachkonten ausgewiesenen Ergebnissen übereinstimmen. Der Verbandsversammlung konnte empfohlen werden, die Jahresabschlüsse des Mittelfrän- kisch-schwäbischen Zweckverbandes ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg für die geprüften Wirtschaftsjahre gemäß § 25 Abs. 3 Satz 3 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. Art. 34 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit festzustellen und Entlastung zu erteilen. 2.8.6 Planungsverband Region Nürnberg Prüfungsbericht vom 15.09.2021 Der Planungsverband Region Nürnberg ist Träger der Regionalplanung in seinem Verbands- bereich. Er hat insbesondere zur Aufgabe, über den Regionalplan sowie über dessen Fort- schreibung zu beschließen. Außerdem hat der Planungsverband an der Ausarbeitung und Aufstellung von Zielen der Raumordnung durch Staatsbehörden mitzuwirken, Stellungnahmen zu Verfahren abzugeben, an denen er beteiligt ist, darauf hinzuwirken, dass Ziele der Raum- ordnung beachtet werden und bei Konflikten zwischen Verbandsmitgliedern auf eine einheitli- che Lösung hinzuwirken. Nach § 20 der Planungsverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsit- zenden entsendet. Auf Bitte des Planungsverbandes vom 05.07.2021 hat Herr Oberbürger- meister zugestimmt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Prüfung der Jahresrechnung 2020 des Verbandes durchführt. Die Prüfung erstreckte sich auf die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Jahresrech- nung mit den entsprechenden Anlagen. Die Jahresrechnung 2020 wurde ordnungsgemäß und fristgerecht aufgestellt. Sie ist ausgeglichen und schließt in Einnahmen und Ausgaben mit ei- ner Gesamtsumme von 84.175,65 Euro. Entgegen der ursprünglich geplanten Verminderung der Rücklage um 5.400,00 Euro führte der Jahresabschluss 2020 zu einer Zuführung in die Rücklage in Höhe von 12.575,65 Euro. 111 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 103 von 132 Mit Bericht vom 15.09.2021 konnte bestätigt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsfüh- rung des Planungsverbands Region Nürnberg ordnungsgemäß und sorgfältig ist. Die hierfür geltenden Grundsätze und Vorschriften wurden allgemein eingehalten. Die Haushaltsmittel wurden zweckentsprechend und satzungsgemäß verwendet. Die Finanzlage ist geordnet. 2.8.7 Zweckverband Sondermüll-Entsorgung Mittelfranken (ZVSMM) Prüfungsbericht vom 14.10.2021 Mit Vermerk vom 21.07.2021 wurde das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durch Herrn OBM beauftragt o.g. Jahresrechnung zu prüfen. Vorlage Jahresrechnung 2020 Die nächste Verbandsversammlung wäre erst im Juni 2022 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt muss die örtliche Rechnungsprüfung nach Art. 102 Abs. 3 GO jedoch bereits abgeschlossen sein. Die Einberufung einer Verbandsversammlung allein zum Zwecke der Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung wäre mit unverhältnismäßig hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden gewesen. Ein Umlagebeschluss ist gesetzlich nicht vorgesehen. Aus die- sem Grund besorgte der Verbandsvorsitzende nach § 10 Abs. 4 Verbandssatzung (VS) die Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg als unaufschiebbares Geschäft an Stelle der Verbandsversammlung. Dieser wird hiervon in der nächsten Sitzung Kenntnis gegeben. Haushaltssatzung 2019/2020 Für die Jahre 2019 und 2020 wurde in der Haushaltssatzung ein gemeinsamer Haushaltsplan festgesetzt. Die Festsetzung für zwei Haushaltsjahre war gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 63 Abs. 1 Satz 2 GO zulässig. Nach Ablauf des Haushaltsjahres 2019 wurde durch die amtliche Bekanntmachung im Mittelfränkischen Amtsblatt (Nr. 3 Jahrgang 65) am 16.03.2020 keine Rechtsgültigkeit für das Haushaltsjahr 2019 mehr erreicht (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GO und Ausführungen in rechtsaufsichtlicher Würdigung der Regi erung von Mittel- franken vom 17.02.2020). Für das nachfolgende Haushaltsjahr 2020 wurde die Haushaltssat- zung 2019/2020 wirksam. Haushaushalts-, Kassen- und Wirtschaftsführung Die Buchhaltung wurde nicht über eine kamerale Finanzsoftware abgewickelt. Die Stadt Nürn- berg (hier wurden die Jahresabschlüsse erstellt) führt ihren Haushalt ausschließlich doppisch. Eine Software, welche kamerale Rechnungslegung abbildet, wird nicht mehr vorgehalten. Ein Wechsel des Verfahrens wäre aus Gründen der Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kontinuität der bisherigen Rechnungslegung sowie der geringen Anzahl der Geschäftsfälle unangemessen gewesen. Alle in den Kontoauszügen und den Umsatzausdrucken der Sparkasse ausgewiesenen Ein- nahmen und Ausgaben waren durch begründende Unterlagen belegt. Die Geldbewegungen fanden ausschließlich giral statt und wurden vom Verbandsvorsitzenden quartalsweise gegen- gezeichnet (Wahrung des Vieraugenprinzips). Der Zweckverband hat – soweit erkennbar – die in den Anlagen 1 – 3 der VVKomm HSyst-Kameralistik festgelegten Gliederungs -, Gruppie- rungspläne und Zuordnungsvorschriften beachtet und die Jahresrechnung hieraus richtig ent- wickelt. Anzeichen für nicht im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung 112 Seite 104 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg des Zweckverbandes stehende Abbuchungen, untransparente oder dolose Transaktionen wa- ren nicht erkennbar. Rechnungsergebnis 2020 Der ausge glichene Verwaltungshaushalt 2020 in Höhe von 117.506,96 Euro wurde um 10.793,04 Euro niedriger ausgewiesen, als vom Zweckverband ursprünglich kal kuliert (128.300,00 Euro). Der ebenfalls ausgeglichene Vermögenshaushalt wurde mit 710,52 Euro um 589,48 Euro niedriger als ursprünglich kalkuliert (1.300,00 Euro) ausgewiesen. Die Deckung des Vermögenshaushaltes erfolgte durch Entnahme aus der allgemeinen Rück- lage in Höhe von 710,52 Euro. Geprüftes Jahresergebnis Jahr Volumen Gesamt- haushalt Soll16 Euro Zuführung zum/ vom Vermögens- haushalt kumuliert17 Euro Überschuss (§79 Abs.3 Satz 2 KommHV- Kameralistik) Euro Entnahme/ Zuführung aus der Rücklage kumuliert18 Euro 2020 118.217,48 -710,52 -710,52 -710,52 Einnahmen Euro Ausgaben Euro Verwaltungshaushalt Planansätze 128.300,00 128.300,00 Anordnungssoll 117.506,96 117.506,96 Abweichung 10.793,04 10.793,04 Vermögenshaushalt Planansätze 1.300,00 1.300,00 Anordnungssoll 710,52 710,52 Abweichung 589,48 589,48 Feststellungs- und Entlastungsbeschluss Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m Art. 102 Abs. 3 GO sieht vor, dass die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung über die Feststellung und Entlastung besc hließt. Entsprechend Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO kann der Verbandsversammlung die Feststellung und Entlastung empfohlen werden. 16 Da Haushalt ausgeglichen entspricht Betrag sowohl Soll-Einnahmen als auch Soll-Ausgaben 17 Positiver Wert entspricht Zuführung Verwaltungshaushalt z um Vermögenshaushalt/Negativer Wert entspricht Zuführung aus Vermögenshaushalt in Verwaltungshaushalt 18 Positiver Wert entspricht Zuführung Rücklage/Negativer Wert entspricht Entnahme Rücklage 113 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 105 von 132 2.8.8 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach (ZV StUB) Prüfungsbericht vom 12.10.2021 Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach (ZV StUB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Art. 2 Abs. 3 KommZG) und ist am 16.04.2016, am Tag nach der Bekanntmachung der Satzung im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 04/2016, ent- standen. Die Satzung des Zweckverbandes wurde so geändert, dass ab dem Wirtschaftsjahr 2018 ein Regiebetrieb „Planung, Bau und Betrieb der Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen- Herzogenaurach“ innerhalb des Zweckverbandes errichtet wurde und sich die Wirtschaftsfüh- rung des ZV StUB seither gem. Art. 40 Abs. 2 KommZG nach der Eigenbetriebsverordnung (EBV) richtet. Der Jahresabschluss 2020 wurde von einer Steuerberatungsgesellschaft aufge- stellt. Diese ist für die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich. Verbandsmitglieder sind die Städte Erlangen, Herzogenaurach und Nürnberg. Die Städte Nürnberg und Erlangen sind Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Per- sonennahverkehr nach Art. 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bay- ern (BayÖPNVG), die Stadt Herzogenaurach hat diese Aufgabe nach Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG für die Linie der Stadt-Umland-Bahn innerhalb des Stadtgebietes Herzogenaurach vom Land- kreis Erlangen-Höchstadt übertragen bekommen. Der Zweckverband hat insbesondere die Aufgabe, für seine Verbandsmitglieder die Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzo- genaurach zu planen, zu bauen, zu betreiben und Fördermittel des Bundes und des Freistaa- tes Bayern zu beantragen und zu vereinnahmen. Der räumliche Wirkungskreis des Zweckver- bandes umfasst das Gebiet seiner Verbandsmitglieder. Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und der Verbandsvorsitzende. Grundsätzlich ist die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse nach der Eigenbetriebsverord- nung (EBV) gemäß Art. 107 GO vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchzuführen. Der vorgelegte Abschluss wurde vom BKPV geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestä- tigungsvermerk versehen. Nach § 19 der Zweckverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg oder der Stadt Erlangen, je nachdem welche Stadt im zu prüfenden Jahr nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet. Hierbei wurde gemäß Art 106 Abs. 3 GO das Ergebnis der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO berücksichtigt. Die ergänzende Prüfung in der Wirtschaftsführung ergab keine Hinweise, die gegen die Fest- stellung und Entlastung sprechen. Die Ergebnisrechnung des ZV StUB schließt mit einem Minus in Höhe von rund 409 TEuro ab und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 442 TEuro verschlechtert. 114 Seite 106 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 2.9 Verwendungsnachweise 2.9.1 Förderung des Literaturfonds e.V. und des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für das Li- teraturfestival „texttage.nuernberg und textualienmarkt“ Prüfungsbericht vom 26.10.2021 Vom 25.06.2021 – 27.06.2021 wurde das Literaturfestival „texttage.nuernberg und textualien- markt“ vom Bildungscampus der Stadt Nürnberg (BCN) veranstaltet. Hauptschwerpunkt waren Meisterklassen mit renommierten und erfahrenen Autorinnen und Autoren, die in kleinen Grup- pen an diversen Themen arbeiteten. Der Fokus lag auf dem Schreibprozess. Die Autor*innen lasen auch für ein größeres Publikum mit einem klaren Schwerpunkt auf der Entstehungsge- schichte der eigenen Bücher und traten auch in den Diskurs mit dem Publikum. Parallel dazu gab es den textualienmarkt (Plätze rund um BCN) unter freiem Himmel als allgemeine Kom- munikations- und Experimentierorte. Im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hat der Deutsche Literaturfonds e.V. dem BCN Zuwendungen in Höhe von 65.600 Euro als Festbetragsfinanzierung für das Literaturfestival bewilligt . Es handelt sich um ein Strukturföderprogramm zur Wiederaufnahme literarischer Veranstaltungen mit dem Ziel tau- sende literarische Begegnungen zu ermöglichen. Laut Fördervertrag vom 29.01.2021 und Nr. 6.1 ANBest-P ist die Verwendung der Mittel dem Literaturfonds e.V. nachzuweisen. In Anleh- nung an Nr. 7.2 ANBest-P wurde die Prüfung des Verwendungsnachweises von Rpr durchge- führt. Zusätzlich hat BCN im Wege einer Projektförderung Zuwendungen zur Durchführung des Li- teraturfestivals „texttage.nuernberg und textualienmarkt“ in Höhe von 30.000 Euro vom Baye- rischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bewilligt bekommen. Ziel ist es hier, das literarische Leben in den Städten und Regionen Bayerns zu stärken und damit zu einem viel- fältigen literarischen Angebot in allen Landesteilen Bayerns beizutragen. Es handelte sich auch hier um eine Festbetragsfinanzierung. Die Verwendung der Mittel ist gemäß dem Zuwen- dungsbescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 20.05.2021 und gem. Nr. 6.1 ANBest-K der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Im Bereich der Förderung des Literaturfonds vermindert sich der Zuwendungsbetrag um 825,90 Euro auf 64.774,10 Euro, da sich die tatächlichen zuwendungsfähigen Aufwendungen um diesen Betrag vermindert haben . Der Gesamtbetrag der Aufwendungen hat sich von 142.600 Euro (Finanzierungsplan) auf 225.937,76 Euro erhöht. Dies liegt vor allem an Perso- nalkosten des BCN, die ursprünglich zu niedrig kalkuliert wurden, aber nun über entsprechend höhere Eigenmittel finanziert wurden. Der Prüfungsvermerk konnte am 26.10.2021 erteilt werden. 115 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 107 von 132 2.9.2 Projektförderung des Bundes: Förderprogramm „Kommu- nale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewan- derte“ Prüfungsbericht vom 26.01.2021 Das Bürgermeisteramt, Bildungsbüro, der Stadt Nürnberg erhielt im Rahmen des Förderpro- grammes „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“, Vorha- ben: „Bildungskoordination für Zu gewanderte in Nürnberg“ eine Zuwendung in Höhe von 889.520 Euro vom Bund als Projektförderung. Es handelte sich um eine Vollfinanzierung. Der Bewilligungszeitraum erstreckte sich vom 01.06.2016 bis 31.10.2020. Die Verwendung der Mittel war gem. Punkt 6.1 ANBest-GK i.V.m. dem Zuwendungsbescheid vom 31.05.2016 der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. In Anlehnung an Nr. 7.2 ANBest-Gk hat das Rechnungs- prüfungsamt der Stadt Nürnberg den Verwendungsnachweis vorab geprüft. Insgesamt wurden 17.816 Euro weniger Mittel verausgabt als bewilligt wurden. Die Zuwen- dung ermäßigte sich somit auf 871.704 Euro. Der Prüfungsvermerk konnte am 26.01.2021 erteilt werden. 2.9.3 Projektförderung des Bundes für das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) Prüfungsbericht vom 13.10.2021 Der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN e.V.) wurden in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für das „Modellvor- haben der Raumordnung (MORO) „Lebendige Regionen – Modellvorhaben zur aktiven Regi- onalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ aus Bundesmitteln Zuwendungen als Projektförderung in Höhe von 199.926 Euro bewilligt. Gefördert wurde das Modellprojekt „Polyzentralität stär- ken: Räumliche Integration in der EMN“. Hierbei wurden folgende Ziele verfolgt: • Verfahren zur Weiterentwicklung des Strategierahmens und der Organisationsstruktur • Beteiligung regionaler Akteure • Anpassung des Strategierahmens und der Organisationsstruktur • Commitment regionaler Akteure zum angepassten Strategierahmen • Beachtung der Belange aller Teilräume im neuen Strategierahmen • Neuer Strategierahmen und Organisationsstruktur handlun gsleitend bei der Projektent- wicklung und -auswahl der EMN Es handelte sich um eine Anteilsfinanzierung. Die Verwendung der Mittel war gemäß dem Zu- wendungsbescheid der BBSR vom 21.02.2019, dem Änderungsbescheid vom 16.04.2020 und gem. 6.1 ANBest-P der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. In Anlehnung an Nr. 7.2 ANBest- P wurde das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg auf Bitte des EMN e.V . vom Ober- bürgermeister der Stadt Nürnberg mit Schreiben vom 14.07.2021 beauftragt, den Verwen- dungsnachweis zu prüfen. 116 Seite 108 von 132 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die Gesamtausgaben des Finanzierungsplanes wurden um 17.066 Euro unterschritten, wes- halb sich die tatsächliche Zuwendung anteilig auf 174.091 Euro ermäßigt. Der Prüfungsvermerk konnte am 13.10.2021 erteilt werden. 2.9.4 Projektförderung der Koordinierungsstelle für die Erhal- tung des schriftlichen Kulturgutes (KEK) „Begehrte Frau- enkunst“ Prüfungsbericht vom 15.07.2021 Dem Bildungscampus der Stadt Nürnberg (BCN) wurden im Haushaltsjahr 2020 von der Ko- ordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (KEK), angesiedelt bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder Zuwendungen als Projektförderung in Höhe von 9.700 Euro bewilligt. Gefördert wurde das Modellprojekt „Begehrte Frauenkunst – Restaurie- rung von spätmittelalterlichen Chorbüchern aus dem Katharinenkloster in Nürnberg mit erheb- lichen Verlusten im Lagenverbund“. Es handelte sich um eine Anteilfinanzierung. Der Bewilli- gungszeitraum erstreckte sich vom 05.06.2020 bis 31.12.2020. Die Stadt Nürnberg hat Ihre Eigenleistung durch eine Spende im Rahmen einer Buchpatenschaft in Höhe von 3.487 Euro eingebracht. Die Verwendung der Mittel war gemäß dem Zuwendungsbescheid der KEK vom 06.08.2020 und gem. 6.1 A NBest-Gk der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. In Anlehnung an Nr. 7.2 ANBest-Gk erfolgte im Berichtsjahr die Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg. Die Gesamtausgaben des Finanzierungsplans wurden um 1.111,20 Euro unterschritten, wes- halb sich gemäß ANBest-GK Nr. 2.1.1 die Zuwendung anteilig auf 8.901,35 Euro ermäßigt hat. Der Prüfungsvermerk konnte am 15.07.2021 erteilt werden. 117 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen Stiftungen Seite 109 von 132 3 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen Stiftun- gen Innerhalb der rechtsfähigen Stiftungen (im Berichtsjahr insgesamt 28) unterliegen die von der Stadt kommunal verwalteten kommunalen Stiftungen (7 Stiftungen, u.a. Heilig -Geist-Spital- Stiftung) der örtlichen Prüfung und Feststellung/Entlastung durch den Stadtrat (A-Stiftungen). Des Weiteren bestehen 18 rechtsfähige allgemeine Stiftungen (B-Stiftungen), welche kommu- nal verwaltet werden, aber Stiftungszwecke erfüllen, welche nicht einer kommunalen Aufga- benerfüllung zugeordnet werden können (z. B. Förderung Hochschuleinrichtungen – Län- deraufgabe). Außerdem existieren drei weitere Stiftungen (C -Stiftungen), welche anhand ihres Stiftungs- zweck zwar dem Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung zugeordnet werden können und deren Betreuung durch die Stiftungsverwaltung erfolgt (Vermögensverwaltung etc.), aber nicht kommunal verwaltet werden. Dies bedeutet, dass z. B. Entscheidungen über die Verwendung von Ausrichtungsmitteln nicht durch städtische Stellen/Organe, sondern durch jeweilig unter- schiedlich zusammengesetzte Stiftungskuratorien getroffen werden. Die insgesamt 21 Stiftungen der Kategorien B und C unterliegen damit nicht der örtlichen Rechnungsprüfung, sondern sind durch die Stiftungsaufsicht bei der Regierung von Mittelfran- ken zu prüfen. 118 Seite 110 von 132 Jahresabschluss 2020 des Klinikums 4 Jahresabschluss 2020 des Klinikums 4.1 Vorbemerkungen Das Klinikum der Stadt Nürnberg wird seit 01.01.1998 als selbständiges Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) geführt. Die wesentlichen kommunalrechtlichen und -wirtschaftlichen Vorschriften für das Kommunal- unternehmen Klinikum Nürnberg sind in Art. 89, 90 und 91 GO, in der Verordnung über Kom- munalunternehmen (KUV) sowie in der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommu- nalen Krankenhäuser (WkKV) enthalten. Die nach Art. 89 Abs. 3 GO erforderliche Unterneh- menssatzung ist mit Beschluss des Stadtrats vom 24.11.1997 erlassen worden (Klinikumssat- zung – KlinS). Beim Kommunalunternehmen sind nach Art. 107 GO der Jahresabschluss und der Lagebe- richt vom BKPV oder von einem Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt umfasst neben der sog. Betätigungsprüfung nach Art. 106 Abs. 4 GO gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KlinS Prüfungen nach Art. 103 GO. Für die Feststellung des Jahresabschlusses des Kommunalunternehmens sowie die Ergeb- nisverwendung ist der Verwaltungsrat des Klinikums gemäß Art. 90 Abs. 2 GO zuständig. Das Klinikum erstellte für 2020 den Jahresabschluss des Kommunalunternehmens sowie die Jahresabschlüsse seiner Tochterunternehmen. E benso legte das Klinikum für 2020 einen Konzernabschluss Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen vor. Dieser beinhaltet neben dem Jahresabschluss des Klinikums die Jahresabschlüsse der verbundenen Unternehmen „Klinikum Nürnberg Service-GmbH“ (KNSG), „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“, „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL), „Krankenhaus -Dienstleistungsgesellschaft mbH“ (KDL), „Klinikum Nürnberg Medical School GmbH“ und „Schaukel Kinderbetreuung gGmbH. Darüber hinaus enthält der Konzernabschluss anteilsmäßig den Jahresabschluss der „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“, an der das Klinikum und die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern jeweils zur Hälfte beteiligt sind, sowie den Jahres- abschluss der SAPV Team Nürnberg GmbH, an der das Klinikum zu 35 % beteiligt ist. Die Prüfung der vorgenannten Jahresabschlüsse wurde von der Wirtschaftsprüfungs - und Steuerberatungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG durchgeführt. Zu allen Jahresabschlüssen 2020 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. 119 Jahresabschluss 2020 des Klinikums Seite 111 von 132 4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss Aufgrund der zunehmenden konzerninternen gegenseitigen Verrechnungen sowohl in den Bi- lanzen als auch in den Gewinn- und Verlustrechnungen des Kommunalunternehmens und seiner Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen stellt das Rechnungsprüfungsamt den um die o. g. Verrechnungen konsolidierten jeweiligen Konzernabschluss des Klinikums dar. Im Konzernabschluss sind neben dem Einzelabschluss des Klinikum Nürnberg Kommunalun- ternehmen die Einzelabschlüsse der folgenden Tochtergesellschaften enthalten: Verbundene Unternehmen Die „Klinikum Nürnberg Service GmbH“ (KNSG) ist eine 100 %ige Tochter des Klinikum Nürn- berg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Das Klinikum Nürnberg und die KNSG betreiben die sogenannten „Servicebereiche“ gemeinsam in Form eines Ge- meinschaftsbetriebes. Diese Servicebereiche sind der Patientenservice mit Empfang, die Kü- che, die Näherei, die Wäscherei (Kommissionierung), die Materialwirtschaft, die Aufberei- tungseinheit für Medizinprodukte sowie der Transportdienst und der Reinigungsservice. Seit 2020 betreibt die KNSG zudem die Gastronomie eines Bistros im Klinikum Nürnberg Standort Süd. Die KNSG erbringt ausschließlich Dienstleistungen für das Kommunalunternehmen Kli- nikum Nürnberg und beteiligt sich als Unternehmen nicht am Wirtschaftsverkehr. Die „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“ (ABC-GmbH) ist eine 100 %ige Tochter- gesellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Gegenstand der Gesellschaft ist die Bereitstellung und der Betrieb einer leistungs- fähigen Versorgungsstruktur für ambulante Patienten. Die ABC-GmbH betreibt insgesamt 13 medizinische Versorgungszentren (MVZ) an 9 Standorten in der Stadt Nürnberg sowie dem Landkreis Nürnberger Land. Die Versorgungszentren decken u.a. die Bereiche Zahnmedizin, Chirurgie und Radiologie ab. Im Jahr 2020 wurde ein MVZ (ABC am Stadtpark -Gynäkologie) neu zugelassen. Die „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL) ist seit 19.01.2006 eine 100 %ige Toch- tergesellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (Stammkapital 26 TEuro). Kern der Geschäftstätigkeit ist die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Nürnberger Land durch medizinisch leistungsfähige Krankenhäuser, die den im Krankenhaus- plan des Freistaates Bayern festgelegten oder mit den Krankenkassen vereinbarten Versor- gungsauftrag erfüllen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Krankenhäuser Alt- dorf und Lauf a. d. Pegnitz. Zur Ergänzung der akutstationären Versorgung erbringt die KNL ambulante Leistungen in Form von ambulanten Operationen, spezialisierten Ambulanzen so- wie der ambulanten Notfallversorgung einschließlich der Teilnahme am Notarztdienst. Die „KDL (Krankenhaus -Dienstleistungsgesellschaft mbH) (Stammkapital 25 TEuro) ist ein 100 %iges Tochterunternehmen der KNL. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Reinigungsdienstleistungen an den Betriebsstätten der KNL in Altdorf und Lauf. Die Klinikum Nürnberg M edical School GmbH (Stammkapital 100 TEuro) ist eine 100 %ige Tochter des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Die Gesellschaft wurde mit Gesell- schaftsvertrag vom 24. Juli 2013 gegründet und am 03. September 2013 ins Handelsregister eingetragen. Kern der Geschäftstätigkeit ist die Durchführung der Kooperation mit der Para- celsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg zum Betrieb des Standortes Nürnberg der Pri- vatuniversität. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung von Lehrveranstaltungen, die Durchführung von und Mitwirkung an Aktivitäten im Bereich der humanmedizinischen For- 120 Seite 112 von 132 Jahresabschluss 2020 des Klinikums schung zur Sicherstellung einer forschungsgeleiteten Lehre und des zeitnahen Wissenstrans- fers neuer medizinischer Erkenntnisse in die Patientenversorgung. Des Weiteren umfasst die Geschäftstätigkeit die administrative Betreuung des Standortes sowie weitere Aktivitäten, die für die praktische Durchführung des Studiums in Nürnberg erforderlich sind. Die Kinderbetreuung am Klinikum Nürnberg Süd und Nord erfolgt seit 2002 zunächst im Rah- men einer Kooperation mit dem damaligen Förderverein Schaukel e.V. Mit Gesellschaftsver- trag vom 21. April 2015 wurde aus dem ursprünglichen Verein die „Schaukel Kinderbetreuung gGmbH“ gegründet, deren Gesellschafter wiederum der Förderverein e.V. war. Zum 1. Okto- ber 2019 gingen 100 % der Gesellschaftsanteile des Förderverein e.V. auf das Kommunalun- ternehmen Klinikum Nürnberg über (Stammkapital 25 TEuro). Kern der Geschäftstätigkeit der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH ist der Betrieb von Kindertagesstätten. Hierfür gibt es so- wohl auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg Süd als auch am Klinikum Nord altersge- mischte Betriebsstätten, in denen sowohl Krippen- als auch Kindergartenkinder betreut wer- den. Beteiligungen Die „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH“ wurde am 29.10.2002 ge- gründet. Am 09.11.2016 wurde die Gesellschaft durch Satzungsänderung in eine gemeinnüt- zige GmbH umgewandelt, die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 16.12.2016. Der Name der Gesellschaft lautet jetzt „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 200 TEuro und wird zu je 50 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der Deutschen Rentenversiche- rung gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von medizinischen und thera- peutischen Leistungen zur ambulanten Rehabilitation, Intensivierten Reha- Nachsorge (IRENA) und die Abgabe von Heilmitteln. Die Gesellschaft wird nach § 310 HGB anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen (Quotenkonsolidierung). Die „SAPV Team Nürnberg GmbH“ wurde am 22.06.2010 gegründet. Das Stammkapital be- trägt 25 TEuro und wird mit 35 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen sowie mit 65 % vom Hospiz-Team Nürnberg e. V. gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbrin- gung spezialisierter Leistungen in der ambulanten Palliativversorgung nach § 38 b SGB V i. V. m. § 135 d SGB V insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg. 121 Jahresabschluss 2020 des Klinikums Seite 113 von 132 Jahresergebnisse der einzelnen Gesellschaften Die Jahresergebnisse des Konzerns Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen, des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungen stellen sich wie folgt dar (Jahresergebnisse vor Konsolidierung von Erträgen und Aufwendun- gen aus den gegenseitigen Leistungsbeziehungen): 31.12.2020 31.12.2019 absolut in % Konzern Klinikum Nürnberg -2.529.917,71 -7.954.859,67 5.424.941,96 68,2 Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (KU) -4.984.764,76 -3.624.424,68 -1.360.340,08 -37,5 Klinikum Nürnberg Service GmbH (KNSG) -300.037,93 -362.466,63 62.428,70 17,2 KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Lauf a. d. Pegnitz -1.848.335,22 -3.791.125,30 1.942.790,08 51,2 KDL - Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbh, Lauf a. d. Pegnitz 1.006,77 -315,24 1.322,01 419,4 ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH -1.679.003,00 -1.087.351,36 -591.651,64 -54,4 A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH 476.155,06 794.512,87 -318.357,81 -40,1 SAPV Team Nürnberg GmbH -1.937,62 -39.458,99 37.521,37 95,1 Klinikum Nürnberg Medical School GmbH 474.548,07 508.501,90 -33.953,83 -6,7 Schaukel Kinderbetreuung gGmbH 0,00 0,00 0,00 0,0 Gesellschaft VeränderungJahresüberschuss/Jahres-fehlbetrag (-) in Euro Der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2020 erzielte Konzernfehlbetrag in Höhe von 2,53 Mio. Euro (Einzelposten siehe unter Nr. 4.2.2 – Konzern Gewinn- und Verlustrechnung) wird im Wesentlichen durch die Jahresergebnisse des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen, der KNL GmbH und der ABC GmbH geprägt. Das Jahresergebnis 2020 des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen verschlechterte sich zum Vorjahr um 1,36 Mio. Euro, sodass zum Bilanzstichtag ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 4,98 Mio. Euro ausgewiesen wird. Die Ergebnisverschlechterung ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Personal- und Materialaufwendungen (+25,71 Mio. Euro) und die gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+3,77 Mio. Euro) zurückzuführen. Darüber hinaus er- folgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf Finanzanlagen. Ursächlich hierfür sind Forde- rungsverzichte gegen Besserungsschein auf Gesellschafterdarlehen gegenüber den Tochter- gesellschaften ABC-GmbH und KNL-GmbH, um die Eigenkapitalsituation der Gesellschaften zu stützen. Der Anstieg der Umsätze und sonstigen betrieblichen Erlöse um 32,46 Mio. bzw. 5,4 % konnte die Erhöhung der Aufwendungen insgesamt nicht kompensieren. Für das Jahr 2021 plant das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einem Fehlbetrag von 2,8 Mio. Euro, ab dem Jahr 2022 geht das Unternehmen von Jahresüberschüssen aus. Das Jahresergebnis der KNL GmbH verbesserte sich um 1,94 Mio. Euro und stellt zum 31.12.2020 einen Verlust von 1,85 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,79 Mio. Euro) dar. Die wirtschaftliche Lage der der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH ist im Be- 122 Seite 114 von 132 Jahresabschluss 2020 des Klinikums richtsjahr im Wesentlichen durch die Corona -Pandemie und den damit verbundenen Auswir- kungen sowie durch die Schließung des Krankenhauses Hersbruck geprägt. Deutliche Einbu- ßen bei der Case Mix Punktzahl stehen den mit Covid verbundenen Freihaltepauschalen ent- gegen. Diese Freihaltepauschalen und weitere Ausgleichszahlungen konnten die Erlöseinbu- ßen und gestiegenen Kosten allerdings nicht kompensieren. Die KNL GmbH erwartet für das Jahr 2021 ein weiterhin negatives, allerdings deutlich verbessertes Jahresergebnis. Durch das konzernweite Cashpooling war die Liquidität der Gesellschaft jederzeit sichergestellt. Die KNSG weist zum 31.12.2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 300 TEuro aus (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 362 TEuro). Der im Geschäftsjahr entstandene Verlust ist im Wesentlichen auf die Neueröffnung der Gastronomie (Bistro94 und Kiosk 94) im Klinikum Nürnberg Süd, die Erh öhung der Umlagen des Klinikums Nürnberg und auf Sachkosten für Covid-19-Tests der Mitarbeiter zurückzuführen. Für das Jahr 2021 wird ein weiterhin leicht negatives, bestenfalls ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet. Die Fortführung des Unter- nehmens ist aufgrund ausreichend vorhandener Liquidität jederzeit gesichert. Das Ergebnis der KDL GmbH hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich verändert, zum 31.12.2020 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.006,77 Euro (Vorjahr: Jahresfehl- betrag in Höhe von 315,24 Euro) ausgewiesen. Für 2021 wird mit einem ähnlichen Ergebnis gerechnet. Die ABC GmbH schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von 1,68 Mio. Euro ab (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,09 Mio. Euro). Zur Stärkung des Eigenkapi- tals erfolgte durch den Gesellschafter eine Einlage in die Kapitalrücklage, indem dieser einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein zweier Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3,04 Mio. Euro erklärt hat. Damit weißt die Gesellschaft keinen „Nicht durc h Eigenkapital ge- deckten Fehlbetrag“ mehr aus. Der Jahresfehlbetrag ist u.a. auf Personalmehrung und Ent- geltsteigerungen zurückzuführen. Darüber hinaus wirken sich der pandemiebedingte Rück- gang der Patientenanzahl sowie die mit dem Erwerb der gynäkologischen Kassenarztsitze in Zusammenhang stehende Abschreibungen und teilweise einmaligen Instandhaltungsaufwen- dungen negativ auf das Jahresergebnis aus. Für 2021 wird ein Jahresergebnis in Höhe von 1,54 Mio. Euro erwartet. Etwaige weitere Investitionen in Kassenarztsitze sind dabei nicht ein- kalkuliert. Laut der Geschäftsführung ist eine Fortführung des Unternehmens aufgrund von ausreichend vorhandener Liquidität durch das Cash-Pooling mit der Muttergesellschaft jeder- zeit gesichert. Die A.R.Z.-gGmbH konnte abermals ein positives Ergebnis erzielen, zum Jahresende wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 476 TEuro (Vorjahr: 795 TEuro) ausgewiesen. Der Corona be- dingte Umsatzrückgang um 7,9% sowie die gestiegenen Personalaufwendungen (+1,5%) führ- ten zu einer Reduzierung des Jahresergebnisses um 40,1 %. Die Geschäftsführung blickt trotzdem auf einen positiven Geschäftsverlauf im Jahr 2020 zurück, geht aber für 2021 von einem deutlich niedrigeren Jahresergebnis aus. Für 2022 rechnet die A.R.Z. - gGmbH wieder mit einer deutlichen Erholung, weist aber auch auf die Unsicherheit hinsichtlich der tatsächli- chen Auswirkungen der Pandemie hin. Die SAPV Team Nürnberg GmbH weist einen Jahresfehlbetrag zum 31.12.2020 in Höhe von 2 TEuro aus (Vorjahr: Jahresfehlbetrag Höhe von 39 TEuro). Dabei stiegen die Umsätze zwar deutlich um 25,5 %, aber auch die Personalaufwendungen erhöhten sich um 25,6 %. Die Ge- schäftsführung geht aufgrund der Corona-Pandemie von einer erhöhten Nachfrage an pallia- tiver Begleitung im häuslichen Umfeld und einer dam it einhergehenden Umsatz- und Ergeb- nissteigerung im Geschäftsjahr 2021 aus. Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jah- resüberschuss von 475 TEuro (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 509 TEuro) ab. Durch 123 Jahresabschluss 2020 des Klinikums Seite 115 von 132 Anlaufverluste weist die Gesellschaft weiterhin einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehl- betrag in Höhe von 437 TEuro aus, welcher sich jedoch durch das gute Jahresergebnis 2020 weiter reduziert hat (Vorjahr: 911 TEuro). Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2020 gemäß den Angaben im Lagebricht aus Sicht der Geschäftsführung außerordentlich gut. Zur Sicher- stellung der Finanzierung der Gesellschaft wurde der Gesellschaft im Jahr 2015 ein langfristi- ges Gesellschafterdarlehen über 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2021 wird erwartet, die gute wirtschaftliche Entwicklung fortsetzen zu können und mittelfristig neben den Studiengebühren und dem klassischen Fundraising auch weitere Förderungen zu erhalten. Die Schaukel Kinderbetreuung gGmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2020 einen Verlust in Höhe von 740 TEuro (Vorjahr: Verlust in Höhe von 130 TEuro), welcher durch das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen unterjährig ausgeglichen wurde. Ursächlich für das nega- tive Ergebnis waren neben den Pandemiefol gen der Anstieg der Abschreibungen auf 583 TEuro, da das Gebäude der Schaukel Süd im Jahr 2021 abgerissen wird und deshalb die Hälfte des Buchwerts bereits in 2020 abgeschrieben werden musste. Für die kommenden Jahre wird mit einer unverändert guten Auslas tung der Betreuungsplätze und einer sich ver- bessernden Betriebsentwicklung gerechnet. 124 Seite 116 von 132 Jahresabschluss 2020 des Klinikums 4.2.1 Konzernbilanz 2020 Die Entwicklung der Bilanz wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben: 31.12.2020 31.12.2019 Euro Euro absolut in % AKTIVA Anlagevermögen (gesamt) 505.180.272,59 517.545.933,66 -12.365.661,07 -2,4 • Immaterielle Vermögensgegenstände 6.456.624,50 6.345.795,00 110.829,50 1,7 • Grundstücke und Gebäude 403.668.515,23 419.020.838,23 -15.352.323,00 -3,7 • Technische Anlagen 38.639.034,00 42.486.055,00 -3.847.021,00 -9,1 • Einrichtungen und Ausstattungen 48.932.226,00 44.144.683,50 4.787.542,50 10,8 • Anlagen im Bau 7.400.326,71 5.352.337,61 2.047.989,10 38,3 • Finanzanlagen 83.546,15 196.224,32 -112.678,17 -57,4 Umlaufvermögen (gesamt) 193.515.851,31 142.150.730,67 51.365.120,64 36,1 • Vorräte 22.226.823,76 17.638.539,63 4.588.284,13 26,0 • Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 147.241.070,27 123.799.949,38 23.441.120,89 18,9 • Wertpapiere des Umlaufvermögens 478.305,26 0,00 478.305,26 - • Kassenbestand u. Bankguthaben 23.569.652,02 712.241,66 22.857.410,36 >100,0 Rechnungsabgrenzungsposten 1.588.177,28 2.472.250,53 -884.073,25 -35,8 Bilanzsumme 700.284.301,18 662.168.914,86 38.115.386,32 5,8 PASSIVA Eigenkapital (gesamt) 72.841.170,34 75.371.088,05 -2.529.917,71 -3,4 • gezeichnetes/festgesetztes Kapital 15.338.756,44 15.338.756,44 0,00 0,0 • Kapitalrücklagen 110.482.292,75 110.482.292,75 0,00 0,0 • Gewinnrücklagen 3.031.882,64 3.031.882,64 0,00 0,0 • Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-) -53.481.843,78 -45.526.984,11 -7.954.859,67 -17,5 • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) -2.529.917,71 -7.954.859,67 5.424.941,96 68,2 Passiver Unterschiedsbetrag aus Konsolidierung 455.188,01 505.188,01 -50.000,00 -9,9 Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 327.885.903,72 339.714.334,79 -11.828.431,07 -3,5 Rückstellungen 175.854.142,90 135.488.271,23 40.365.871,67 29,8 Verbindlichkeiten 120.611.077,76 108.590.250,36 12.020.827,40 11,1 Rechnungsabgrenzungsposten 2.636.818,45 2.499.782,42 137.036,03 5,5 Bilanzsumme 700.284.301,18 662.168.914,86 38.115.386,32 5,8 Konzern Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen Veränderung Die Konzernbilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 38,12 Mio. Euro auf 700,28 Mio. Euro. Das konsolidierte Anlagevermögen verringerte sich um 12,37 Mio. Euro bzw. 2,4 % auf 505,18 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 25,21 Mio. Euro und Zuschrei- bungen in Höhe von 20 TEuro Wertminderungen durch Abschreibungen (37,28 Mio. Euro) und 125 Jahresabschluss 2020 des Klinikums Seite 117 von 132 Wertminderungen aus Anlagenabgängen (312 TEuro) gegenüber. Die wesentlichen Investiti- onen innerhalb des Konzerns sind auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sowie auf die baulichen Tätigkeiten im Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zurückzuführen. Dies betrifft insbesondere die Fortführung der vorbereitenden Maßnahmen für die beiden Großpro- jekte Eltern-Kind-Zentrum am Standort Süd und Zentrum für seelische Gesundheit am Stand- ort Nord. Die bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 147,24 Mio. Euro (Vorjahr: 123,80 Mio. Euro) entfallen mit 99,83 Mio. Euro im Wesentlichen auf den Be- reich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 45,49 Mio. Euro auf Forde- rungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (Forderungen aus Fördermittelzusagen für Investitionen und sonstige Zuwendungen). Das Eigenkapital verringerte sich zum 31.12.2020 um 2,53 Mio. Euro auf 72,84 Mio. Euro. Dies ist ausschließlich auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,53 Mio. Euro zurückzuführen. Das Eigenkapital setzt sich aus dem gezeichneten Kapital (15,34 Mio. Euro), der Kapitalrück- lage (110,48 Mio. Euro), der Gewinnrücklage (3,03 Mio. Euro) und dem Verlustvortrag (45,53 Mio. Euro) zusammen. Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von 455 TEuro resultiert aus der Erstkonsolidierung der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH aus dem Vorjahr, verringert um die jährliche erfolgs- wirksame Auflösung über zehn Jahre. Die nach § 5 KHBV zu bildenden Sonder posten verringerten sich im Berichtsjahr um 11,83 Mio. Euro auf 327,89 Mio. Euro. Die Auflösung der Sonderposten bewirkt die Neutrali- sierung der Abschreibung auf die Wirtschaftsgüter des so finanzierten Anlagevermögens. Die Entwicklung der Sonderposten entspricht somit der Entwicklung des mit den entsprechenden Fördermitteln finanzierten Anlagevermögens. Der Bestand an Rückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 40,37 Mio. Euro auf 175,85 Mio. Euro. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen belaufen sich zum 31.12.2020 auf 32,16 Mio. Euro (Vorjahr: 30,12 Mio. Euro). Die Rückstellung wurde versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Verpflichtungen be- rücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflich- tungen beläuft sich auf 2,30 % und entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der ver- gangenen zehn Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Ausschüttungs- sperre aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittli- chen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt zum 31.12.2020 rund 4,3 Mio. Euro. Weitere wesentliche Posten im Bestand der Rückstellungen entfallen mit 52,08 Mio. Euro auf Personalrückstellungen (u.a. Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden) und mit 24,81 Mio. Euro auf abgebildete Erlösrisiken. Darüber hinaus wurde eine Rückstellung für mögliche Minderer- löse aus dem Pflegebudget in Höhe von 26,67 Mio. Euro neu angesetzt. Das Klinikum geht davon aus, dass die errechnete Forderung zum Pflegebudget zutreffend und richtig ist. Auf- grund der fehlenden Pflegebudgetvereinbarung mit den Kostenträgern und dem noch ausste- henden Testat zu den Ist-Kosten des Pflegepersonals wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet. 126 Seite 118 von 132 Jahresabschluss 2020 des Klinikums Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 12,02 Mio. Euro bzw. 11,1 % auf 120,61 Mio. Euro erhöht. Die wesentlichen Posten entfallen hierbei m it 46,16 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (noch nicht zweckentspre- chend verwendete Fördergelder), mit 28,06 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- instituten und mit 17,66 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2020 In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2020 aus der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben: 2020 2019 Euro Euro absolut in % ERTRÄGE 740.943.481,33 690.650.464,35 50.293.016,98 7,3 Erlöse aus Krankenhausleistungen 563.648.125,65 525.298.971,16 38.349.154,49 7,3 Erlöse aus Wahlleistungen 22.766.898,32 24.595.513,86 -1.828.615,54 -7,4 Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 41.677.757,95 40.042.713,95 1.635.044,00 4,1 Nutzungsentgelte der Ärzte 2.552.856,56 3.074.726,74 -521.870,18 -17,0 Sonstige Umsatzerlöse 43.333.498,46 42.536.563,68 796.934,78 1,9 Bestandsveränderungen -1.118.152,47 242.956,49 -1.361.108,96 -560,2 andere aktivierte Eigenleistungen 745.584,44 388.500,93 357.083,51 91,9 Zuweisungen u. Zuschüsse der Öffentlichen Hand 1.643.906,07 1.506.720,96 137.185,11 9,1 sonstige betriebliche Erträge 13.735.282,06 15.982.397,88 -2.247.115,82 -14,1 Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 24.498.981,38 14.708.117,55 9.790.863,83 66,6 Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 27.346.090,29 22.140.015,63 5.206.074,66 23,5 Zinsen und ähnliche Erträge 62.652,62 83.265,52 -20.612,90 -24,8 Erträge aus der Auflösung des passivischen Unterschiedsbetrages 50.000,00 50.000,00 0,00 0,0 AUFWENDUNGEN 743.473.399,04 698.605.324,02 44.868.075,02 6,4 Personalaufwand 469.087.953,36 450.446.491,10 18.641.462,26 4,1 Materialaufwand 153.084.732,32 146.053.555,95 7.031.176,37 4,8 Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten 25.225.249,46 14.521.381,17 10.703.868,29 73,7 Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Maßnahmen 1.352.498,19 231.925,10 1.120.573,09 483,2 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 37.282.478,28 32.100.759,10 5.181.719,18 16,1 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 17.511,97 0,00 17.511,97 - sonstige betriebliche Aufwendungen 52.520.273,60 49.006.026,84 3.514.246,76 7,2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.617.168,22 5.124.635,31 -507.467,09 -9,9 Steuern 285.533,64 1.120.549,45 -835.015,81 -74,5 ERGEBNIS -2.529.917,71 -7.954.859,67 5.424.941,96 68,2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Veränderung Die Gewinn- und Verlustrechnung 2020 auf Konzernebene schließt mit einem Jahresfehlbe- trag in Höhe von 2,53 Mio. Euro ab und liegt damit um 5,42 Mio. Euro über dem Vorjahreser- gebnis. 127 Jahresabschluss 2020 des Klinikums Seite 119 von 132 Die Umsatzerlöse erhöhten sich auf Konzernebene um 38,43 Mio. Euro bzw. 6, 0 % auf 673,98 Mio. Euro. Hierbei waren sowohl bei den Erlösen aus Krankenhausleistungen (Anstieg um 38,35 Mio. Euro bzw. 7,3 % auf 563,65 Mio. Euro) als auch bei den Erlösen aus ambulan- ten Leistungen (Anstieg um 1,64 Mio. Euro bzw. 1,9 % auf 41,68 Mio. Euro) eine Erhöhung zu verzeichnen. Demgegenüber stehen verminderte Erlöse aus Wahlleistungen und Nutzungs- entgelten der Ärzte. Die sonstigen Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 797 TEuro bzw. 1,9 % auf 43,33 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf erhöhte Erlöse aus Apothekenverkäufen sowie gestiegene Erlöse aus Förderzuschüssen in der Schaukel gGmbH zurückzuführen. Dar- über hinaus beinhalten die sonstigen Umsatzerlöse im Wesentlichen Personal- und Sachkos- tenerstattungen sowie Erträge aus Vermietungen und Verpachtungen. Die wesentlichen Leistungszahlen im somatischen Bereich der Kliniken stellen sich wie folgt dar: Somatik (Stationär) 2020 2019 +/- Fallzahlen (DRG-Fallpauschalen) 90.553 107.199 - 16.464 Casemix 87.048 120.948 - 33.900 Im somatischen Bereich reduzierten sich im Jahr 2020 sowohl die Anzahl der abgerechneten Fallzahlen um 15,5 % als auch der Casemix (Summe der mit dem kaufmännischen Schwere- grad gewichteten Behandlungsfälle) um 28,0 % auf 87.048. Ursächlich für den Rückgang war im Wesentlichen die durch Corona ausgelöste Allgemeinverfügung vom 11.05.2020, nach der planbare stationäre Aufnahmen, Operationen und Rehabilitations- bzw. Vorsorgeleistungen zu verschieben waren, soweit es medizinisch vertretbar war. Psychiatrie (Vollstationär) 2020 2019 +/- Fallzahlen (Extern) 4.888 5.175 - 287 Vollstationäre Behandlungstage 84.566 98.612 - 14.046 durchschnittl. Verweildauer (Tage) 17,3 19,1 - 1,8 Bei einer geringfügigen Reduzierung der Fallzahlen wurden in 2020 in der vollstationären Psy- chiatrie gegenüber dem Vorjahr die Behandlungstage wesentlich verringert, was zu einer Ver- kürzung der Verweildauer um 1,8 Tage führte. In den psychiatrischen Tageskliniken hat sich die Zahl der Pflegetage von 39.516 Tagen im Jahr 2019 auf 20.427 Tage im Jahr 2020 (Verringerung um 3,2 %) reduziert. Grund für den Rückgang war die Schließung der Tageskliniken zwischen März und Juli 2020 aufgrund der Corona-Pandemie. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 2,25 Mio. Euro bzw. 14,1 % auf 13,74 Mio. Euro. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf niedrigere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (- 8,0 Mio. Euro) zurückzuführen. Dem gegenüber stehen gestiegene Er- träge (+ 3,5 Mio. Euro) zum Ausgleich finanzieller Belastungen im Zusammenhang mit COVID- 19 sowie gestiegene Gehaltserstattungen im Zusammenhang mit dem Aufwendungsaus- gleichsgesetz (AAG). Der Personalaufwand stellt mit 469,09 Mio. Euro die größte Position innerhalb der Aufwen- dungen dar. Im Geschäftsjahr 2020 war in diesem Bereich ein A nstieg um 18,64 Mio. Euro bzw. 4,1 % (Vorjahr: 2,8 %) zu verzeichnen. Hierbei wurden jahresdurchschnittlich in allen 128 Seite 120 von 132 Jahresabschluss 2020 des Klinikums Konzernunternehmen 6.457 Vollkräfte (VK; ohne Auszubildende) beschäftigt, was eine Zu- nahme der VK im Vergleich zum Vorjahr um 202 VK bedeut et. Neben der mengenmäßigen Ausweitung wirkten sich insbesondere die Tarifanpassungen des TVöD -K (+1,04 % zum 01.03.2020) und des TV-Ärzte/VKA (Anhebung der Entgelte um 2,0 % zum 01.01.2020) auf- wandserhöhend aus. Im Bereich der Sachkosten stieg der Materialaufwand um 7,03 Mio. Euro bzw. 4,8 % auf 153,08 Mio. Euro an. Dabei erhöhten sich die Aufwendungen für Roh -, Hilfs- und Betriebs- stoffe pandemiebedingt um 7,1 % auf 130,8 Mio. Euro. Die Aufwendungen für bezogene Leis- tungen sind um 0,5 % auf 22,2 Mio. Euro gesunken. Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 5,20 Mio. Euro bzw. 16,2 % auf 37,30 Mio. Euro erhöht. Die mit den Abschreibungen korrespondierenden Erträge aus der Auf- lösung von Sonderposten für gefördertes Vermögen erhöhten sich um 5,21 Mio. Euro auf 27,35 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,51 Mio. Euro bzw. 7,2 % auf 52,52 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg resultiert größtenteils aus gestiege- nen Personalbeschaffungskosten, freiwilligen Personalaufwendungen sowie höhere Instand- haltungsaufwendungen im Zuge der Pandemie. Das Finanzergebnis ist wie in den Vorjahren durch das vorherrschende Niedrigzinsniveau und den daraus resultierenden Effekten bei mehrjährigen Rückstellungen geprägt. In Summe ergibt sich für den Konzern Klinikum Nürnberg im Geschäftsjahr 2020 ein Jahres- fehlbetrag in Höhe von 2,53 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 7,95 Mio. Euro). Insgesamt erhöhte sich das Betriebsergebnis EBITDA um 5,41 Mio. Euro bzw. 66,3 %. Hierbei stehen sich der Anstieg der Gesamtleistung, insbesondere durch die Covid-19-Ausgleichszah- lungen, um 5,4 % und der Anstieg der gesamten Betriebsaufwendungen um 5,1 % gegenüber. Das EBITDA des Kommunalunternehmens hat sich im Vergleich zum Vorjah r um 3,0 Mio. Euro verbessert und auch die KNL GmbH verzeichnet ein verbessertes EBITDA gegenüber dem Vorjahr. Gemäß den Ausführungen im Lagebericht wird konzernweit weiterhin mittelfristig ein modera- tes Wachstum angestrebt. Hierbei sind jedoch aktuelle und geplante gesetzliche Änderungen, wie z.B. das Krankenhausstrukturgesetz, das Pflegepersonalstärkungsgesetz sowie die Pfle- gepersonaluntergrenzenverordnung zu berücksichtigen. Eine abschließende Würdigung der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser und auch w eiterer gesetzlichen Anpassungen ist noch nicht möglich, da zu vielen (vergütungsrelevanten) Sachverhalten noch Konkretisierungen er- folgen müssen bzw. vielfach noch keine Einigungen zwischen den beteiligten Parteien erzielt werden konnten. Auch unterliegen die aufgrund der Corona-Pandemie aufgestellten Hilfspa- kete für Krankenhäuser einem ständigen Wandel durch Nachjustierung und Präzisierung. Der Landesbasisfallwert stellt die wichtigste Berechnungsgrundlage für die erbrachten Leis- tungen des Klinikums dar. Für das Jahr 2021 beträgt die Steigerung des erlösrelevanten Lan- desbasisfallwertes rund 2,14 % gegenüber dem Jahr 2020 und fällt somit niedriger als die erwarteten Kostensteigerungen aus. Hier sind insbesondere deutliche Preisanstiege bei me- dizinischem Schutz- und Verbrauchsmaterial aufgrund der Corona-Pandemie zu verzeichnen. Darüber hinaus wird sich der hohe erwartete Anteil an Eigenmittelfinanzierung bei anstehen- den Baumaßnahmen über höhere Abschreibungen negativ aus das Jahresergebnis auswir- ken. Vor diesem Hintergrund sind strukturelle Maßnahmen zur dauerhaften Senkung der Kos- tenbasis unvermeidlich. Der Konzern hat hierfür ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das flankie- rend zu dem angestrebten jährlichen moderaten Wachstum insbesondere Prozessoptimierun- gen und Einsparungen im Sachkostenbereich vorsieht. 129 Jahresabschluss 2020 des Klinikums Seite 121 von 132 Inwieweit sich die anhaltende „Corona-Pandemie“ und die von der Politik mittlerweile mehrfach nachjustierten und teilweise zurückgenommenen Stützungsmaßnahmen auf das Jahresergeb- nis auswirken, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuverlässig geschätzt werden. Die Ge- schäftsführung geht jedoch davon aus, dass die beschlossenen Stützungsmaßnahmen des Krankenhausentlastungsgesetzes die Einnahmeausfälle und die stark gestiegenen Sachkos- ten nicht vollständig kompensieren werden. Trotz aller Ungewissheit infolge der „Corona-Krise“ geht das Klinikum Nürnberg davon aus, ab 2022 Jahresüberschüsse zu erzielen. Für das Jahr 2021 wird noch ein ähnlich negatives Konzernjahresergebnis wie im Jahr 2020 erwartet. Der Vorstand geht nicht von einer Bestandsgefährdung durch die Corona -Pandemie aus, auch wenn ein Restrisiko verbleibt, da die wirtschaftlichen Folgen und insbesondere die Dauer des Ausnahmezustands derzeit nicht abschätzbar sind. 130 Seite 122 von 132 Staatstheater Nürnberg 5 Staatstheater Nürnberg Prüfungsgrundlagen Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ (StNG) In der Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Stadt Nürnberg vom 16.09.2003 wurde festgelegt, dass das Theater Nürnberg in gemeinsamer Trägerschaft von Freistaat und Stadt Nürnberg als Staatstheater Nürnberg betrieben werden soll. Zu diesem Zweck wurde die Stif- tung Staatstheater Nürnberg als eine Stiftung des öffentlichen Rechts durch Gesetz des Bay- erischen Landtags vom 27.12.2004 zum 01.01.2005 gegründet. Im Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sind u. a. die im Folgenden kurz beschriebenen Inhalte festgelegt. Zweck der Stiftung ist die Förderung der darstellenden Kunst. Zu diesem Zweck übernahm die Stiftung das vorher von der Stadt Nürnberg getragene Theater Nür nberg und führt dessen Betrieb unter dem Namen Staatstheater Nürnberg fort. Hierbei verfolgt die Stiftung ausschließ- lich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwe- cke“ der Abgabenordnung. Als Stiftungsvermögen übereignete die Stadt Nürnberg alle den Zwecken des Staatstheaters Nürnberg dienenden beweglichen Vermögensgegenstände unentgeltlich der Stiftung. Als Stiftungsorgane wurden der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand eingerichtet. Der Stif- tungsrat überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstands. Er besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei vom Freistaat Bayern und drei von der Stadt Nürnberg bestellt und abberufen wer- den. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Staatsintendanten und dem geschäftsführenden Direktor. Er führt nach Maßgabe des Gesetzes zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürn- berg“ sowie der Stiftungssatzung und entsprechend den Richtlinien sowie Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der Stiftung. Stiftungssatzung Die Satzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg (StNüS) enthält nähere Bestimmungen über die Verwaltung der Stiftung und die Tätigkeit ihrer Organe sowie Einzelheiten zum Vollzug des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Staatstheater Nürnberg. Die StNüS regelt u. a. die Auf- gaben des Stiftungsrates und des Stiftungsvorstandes. Weiterhin ist in § 8 Abs. 2 der StNüS bestimmt, dass durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Jahresrechnung der Stiftung Staatstheater Nürnberg zu prüfen ist. Die StNüS wurde in der Stiftungsr atssitzung am 09.02.2005 gemäß Art. 8 Abs. 3 und Art. 11 Abs. 1 Satz 1 StNG beschlossen. Gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 wurde die Stiftungssat- zung der Stiftungsaufsicht (Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) zur Ge- nehmigung vorgelegt. Mit S chreiben vom 07.07.2005 hat die Stiftungsaufsicht die Stiftungs- satzung mit dem Hinweis genehmigt, dass aus ihrer Sicht noch wenige redaktionelle Änderun- gen vorzunehmen wären. Diese wurden im Umlaufverfahren vom Stiftungsrat mit Schreiben vom 07.07.2006 als beschlossen vermerkt. 131 Staatstheater Nürnberg Seite 123 von 132 Bewirtschaftungsgrundsätze Die Bewirtschaftungsgrundsätze enthalten unter Ziffer 1 Ausführungen zum Haushalts - und Wirtschaftsjahr. Demnach umfasst das Haushalts- und Wirtschaftsjahr der Stiftung Staatsthe- ater Nürnberg den Zeitraum vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08. des Folgejahres. Weiter- hin sind in den Bewirtschaftungsgrundsätzen Festlegungen zum Wirtschaftsplan und zur Jah- resrechnung getroffen. Wirtschaftsplan 2019/2020 Nach § 6 Abs. 1 StNüS Ziffer 5 ist der Stiftungsrat der Stiftung Staatstheater Nürnberg für die Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig. Der Wirtschaftsplan besteht nach Nr. 2a der Be- wirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater Nürnberg aus dem Erfolgsplan und dem Finanzplan. Während der Erfolgspl an auf die Planung der Erträge und Aufwendungen abstellt, umfasst der Finanzplan die geplanten Einnahmen und Ausgaben. Der Erfolgsplan 2019/2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 198 TEuro ab. Das tatsächliche Jahresergebnis von 1.873 TEuro ist um 1.675 TEuro besser ausgefallen als geplant. Hierbei liegen die Ist -Erträge um 4.357 TEuro und die Ist -Aufwendungen um 6.032 TEuro unter den Planwerten. Die Planabweichung bei den Erträgen ist im Wesentlichen auf geringere Umsätze aus Ein- trittsgeldern (-2.818 TEuro) zurückzuführen. Die Reduzierung des Aufwands resultiert maß- geblich aus der Verringerung der Personalaufwendungen (- 6.188 TEuro). Der Finanzplan, der gemäß Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatsthe- ater alle geplanten Einnahmen und Ausgaben für den gewöhnlichen Theaterbetrieb sowie für Investitionen umfassen soll, schloss für die Spielzeit 2019/2020 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis ab. Die Finanzrechnung weist gegenüber dem Finanzplan ein um 1.108 TEuro besseres Finan- zergebnis aus. Die Einnahmen verringerten sich dabei gegenüber dem Plan um 2.689 TEuro. Insbesondere die Einnahmen aus Eintrittsgeldern lagen deutlich unter Plan. Gleichzeitig wur- den die Planansätze bei den Ausgaben um 3.797 TEuro unterschritten. Dies ist im Wesentli- chen auf die Verringerung der Personalkosten für Festpersonal und Gäste zurückzuführen. Erstellung der Jahresrechnung Die Jahresrechnung besteht gemäß 2b der Bewirtschaftungsgrundsätze der Stiftung Staats- theater Nürnberg aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang und dem Lagebericht. Sie ist um eine Finanzrechnung zu ergänzen. Bezogen auf das Haushalts - und Wirtschaftsjahr stellt die Finanzrechnung die Ergebnisrechnung zum Finanzplan dar. Sämtli- che zur Jahres- und Finanzrechnung von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden von den Verantwortlichen der Stiftung Staatstheater Nürnberg im gewünschten Umfang erteilt. 132 Seite 124 von 132 Staatstheater Nürnberg Bilanz zum 31.08.2020 Die Entwicklung der Bilanz zum 31.08.2020 wird nachfolgend in komprimierter Form – im Ver- gleich zum Vorjahresstichtag – wiedergegeben. Die Bilanzsumme der Stiftung Staatstheater Nürnberg erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 947 TEuro bzw. 6,2 %. Auf der Aktivseite erhöhten sich insbesondere die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 1.995 TEuro bzw. 43,5 %. Die Erhöhung ist maß- geblich beeinflusst durch das aufgrund der Corona- Pademie beantragte Kurzarbeitergeld (674 TEuro). Gleichzeitig hat sich der Bestand der Liquiden Mittel um 669 TEuro verringert. Auf der Passivseite wirkte sich das positive Jahresergebnis (+1.873 TEuro) bilanzsummener- höhend aus. Demgegenüber reduzierten sich die Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr 31.08.2020 31.08.2019 EUR EUR absolut in % AKTIV A Anlagevermögen (gesamt) 7.802.709,49 7.937.206,47 -134.496,98 -1,7 • Immaterielle Vermögensgegenstände 418.798,00 470.574,00 -51.776,00 -11,0 • Sachanlagen 7.026.705,66 7.109.426,64 -82.720,98 -1,2 • Finanzanlagen 357.205,83 357.205,83 0,00 0,0 Umlaufvermögen (gesamt) 8.024.882,31 6.985.192,02 1.039.690,29 14,9 • Vorräte 594.409,76 880.426,81 -286.017,05 -32,5 • Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 6.585.057,49 4.590.138,28 1.994.919,21 43,5 • Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 845.415,06 1.514.626,93 -669.211,87 -44,2 Rechnungsabgrenzungsposten 410.079,87 368.120,33 41.959,54 11,4 Summe - Aktiva - 16.237.671,67 15.290.518,82 947.152,85 6,2 PASSIVA E igenkapital 12.211.617,33 10.338.223,62 1.873.393,71 18,1 • Stiftungskapital 1.627.617,59 1.627.617,59 0,00 0,0 • Kapitalrücklage 5.506.086,79 5.607.114,98 -101.028,19 -1,8 • Gew inn-/Verlustvortrag 3.204.519,24 -101.028,19 3.305.547,43 >100,0 • Jahresüberschuss (+), Jahresfehlbetrag (-) 1.873.393,71 3.204.519,24 -1.331.125,53 -41,5 Rückstellungen 1.480.391,63 1.894.544,57 -414.152,94 -21,9 Verbindlichkeiten 2.420.008,47 2.928.520,09 -508.511,62 -17,4 Rechnungsabgrenzungsposten 125.654,24 129.230,54 -3.576,30 -2,8 Summe - Passiva - 16.237.671,67 15.290.518,82 947.152,85 6,2 Staatstheater Nürnberg Veränderung 133 Staatstheater Nürnberg Seite 125 von 132 um 414 TEuro. Ursächlich hierfür sind der Abbau von Zeitguthaben aufgrund der Betriebs- schließungen sowie die für die Vorjahre erfolgte Betriebskostennachzahlung für das Objekt Frankenstraße. Des Weiteren reduzierten sich die Verbindlichkeiten (-509 TEuro). Das Anlagevermögen beinhaltet die immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachanlage- vermögen sowie die Finanzanlagen. Insgesamt standen Zugängen in Höhe von 2.104 TEuro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 2.239 TEuro gegenüber. Die Zugänge betrafen im Geschäftsjahr 2019/2020 vorwiegend das Inszenierungsvermögen mit einer Reihe von Neuinszenierungen im Bereich Oper und Ballett (589 TEuro) sowie Schau- spiel (514 TEuro). Weitere wesentliche Zugänge betreffen die technischen Anlagen, Maschi- nen und Betriebsvorrichtungen (+320 TEuro). Dort wurden u.a. ein Überwachungssystem hin- sichtlich des Brandschutzes sowie ein Videoverteilungssystem für das Opern- und Schauspiel- haus neu angeschafft. Das immaterielle Vermögen weist Zugänge in Höhe von 57 TEuro aus. Diese sind im Wesentlichen auf Lizenzen u. a. für Windows Enterprise (250 Stück, 14 TEuro), SP Data Personalabrechnung (14 TEuro), Windows Server (13 TEuro) und Allplan Architec- ture Cubed 2020 (8 TEuro) zurückzuführen. Die Lizenzen werden grundsätzlich linear auf fünf Jahre abgeschrieben. Darüber hinaus verzeichnen die anderen Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung wesentliche Zugänge (+108 TEuro), welche insbesondere Instru- mente beinhalten. Unter der Position Finanzanlagen ist die Beteiligung an der Staatstheater Nürnberg Service GmbH in Höhe von 352 TEuro ausgewiesen. Zum 01.09.2015 wurden 51 % der Anteile erwor- ben, so dass die Stiftung Staatstheater seitdem 100 % der Anteile hält. Gegenüber dem Vor- jahr hat sich keine Veränderung ergeben. Weitere 5 TEuro entfallen auf die Einzahlung eines Genossenschaftsanteils bei der Kommunale IT-Union eG (KITU) und stellen aus bilanzrecht- licher Sicht eine Ausleihung dar. Die Position Vorräte umfasst neben den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (308 TEuro), den fer- tigen Erzeugnissen und Waren (32 TEuro) sowie dem Fundus (148 TEuro) auch sonstige Vor- räte (107 TEuro). Die sonstigen Vorräte entfallen im Wesentlichen auf Kostüm - und Bühnen- bildfragmente für spätere Inszenierungen. Der Ansatz erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Position „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ enthält das Kontokorrent- konto bei der Stadtkasse Nürnberg, welches für die Stiftung Staatstheater Nürnberg eine kurz- fristige Anlageform ihrer liquiden Mittel darstellt und auf dem die Betriebsmittelzuschüsse der Stadt Nürnberg verbucht werden. Dieses beläuft sich zum 31.08.2020 auf 4.725 TEuro. Ge- genüber dem Vorjahr hat sich dieses um 1.646 TEuro erhöht. Weitere 353 TEuro an Forde- rungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie betreffen die Leistungsbezie- hungen zur Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie der Staatstheater Nürnberg Gastro- nomie GmbH. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 64 TEuro und entfallen ausschließlich auf Abonnementverkäufen. Zum Zeitpunkt der Prüfung im März 2021 waren diese überwiegend beglichen. Die liquiden Mittel betreffen vor allem die Guthaben aus den Kontokorrent - bzw. Tagesgeld- konten bei der Sparkasse Nürnberg (833 TEuro). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zum Bilanzstichtag vorwiegend Ausstat- tungskosten sowie Gäst ehonorare für Aufführungen, welche erst in einer späteren Spielzeit Premiere haben. Des Weiteren sind in dieser Position vorausbezahlte Beiträge für Versiche- rungen, Bürgschaftsprovisionen und Wartungsverträge ausgewiesen. 134 Seite 126 von 132 Staatstheater Nürnberg Der aus dem Vorjahr resultierende Jahresüberschuss in Höhe von 3.205 TEuro wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Das Stiftungskapital beträgt unverändert 1.628 TEuro. Zusam- men mit dem Jahresüberschuss des laufenden Geschäftsjahres von 1.873 TEuro und einer Kapitalrücklage von 5.051 TEuro ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 12.212 TEuro. Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich zum 31.08.2020 auf 1.480 TEuro. Sie wurden gebildet für ungewisse Verbindlichkeiten (449 TEuro), Urlaubsansprüche (726 TEuro) und Mehrarbeit (305 TEuro). Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen müssen von der Stiftung Staatstheater Nürnberg nicht gebildet werden, da die Pensionslasten von der Stadt Nürnberg getragen werden. Die Stiftung Staatstheater Nürnberg zahlt hierfür an die Stadt Nürnberg einen Versorgun gszu- schlag. Dieser wird unter den Personalaufwendungen abgebildet. Im Vergleich zum Vorjahr verminderte sich der Rückstellungsbestand um 414 TEuro bzw. 21,9 %. Der Rückgang entfällt mit -191 TEuro auf ungewisse Verbindlichkeiten und mit -223 TEuro auf die Personalrückstellungen. Der Rückgang bei den ungewissen Verbindlichkeiten ist maßgeblich auf die Einigung über die Betriebskostenabrechnungen für das Objekt Frankenstraße zurückzuführen. Damit konnte die dafür gebildete Rückstellung verbraucht bzw. aufgelöst werden. Da aufgrund der Corona-Pandemie das Staatstheater Nürnberg längere Zeit geschlossen war, wurden Überstunden und Urlaub durch die Beschäftigten, vor allem im künstlerischen Bereich, abgebaut. Dadurch reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr die Rückstellungen für Mehrar- beit um 169 TEuro und die Rückstellungen für Urlaubsansprüche um 54 TEuro. Die Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen aus Kartenverkäufen (962 TEuro), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (628 TEuro), Verbindlichkeiten gegen Stif- tungsträger (222 TEuro) bzw. verbundene Unternehmen (292 TEuro) sowie sonstige Verbind- lichkeiten (316 TEuro). Bei den erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Einnahmen aus dem Verkauf von Karten, Gutscheinen und Abonnements vor dem Bilanzstichtag für Aufführungen nach diesem Stich- tag. Soweit Tickets über Vorverkaufsstellen verkauft werden, werden diese monatlich auf Ba- sis eines vom System generierten Reports als Verbindlichkeiten gebucht. Beim Abgleich zum Jahresende ergab sich eine Differenz in Höhe von 16 TEuro, die bis zum Ende der Abschluss- prüfung nicht geklärt werden konnte. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Investitions - und Instandhaltungsarbeiten, Reinigung, Wartung, Miete/Nebenkosten für Gebäude sowie Versi- cherungskosten. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Verbindlichkeiten nahezu vollständig beglichen. Bei den Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger handelt es sich um Verbindlichkeiten gegen die Stadt Nürnberg aus internen Leistungen, insbesondere im Bereich IT sowie Personalab- rechnung und -gestellung. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen resultieren vorwiegend aus Leistungsbeziehungen zu den eigenen Tochterunternehmen, insbesondere der Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie der Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH (262 TEuro). Des Weiteren enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber den Tochter- gesellschaften der Stiftungsträgerin, vorwiegend der N-ERGIE AG für Stromgebühren. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen abzuführende Lohn- /Kirchen- steuer in Höhe von 249 TEuro für den Monat August 2020. 135 Staatstheater Nürnberg Seite 127 von 132 Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 126 TEuro beinhaltet insbesondere zweckgebundene Spenden für Projekte der Spielzeit 2020/2021 in Höhe von 70 TEuro, Ein- nahmen aus Werbemobilien von 22 TEuro und Registrationsgebühren für den kommenden Gesangswettbewerb in Höhe von 21 TEuro. Erfolgsrechnung 2019/2020 Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Gewinn- und Verlustrechnung des Wirt- schaftsjahres 2019/20 (01.09.2019 – 31.08.2020) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. 01.09.2019- 31.08.2020 01.09.2018- 31.08.2019 Euro Euro absolut in % ERTRÄGE 47.920.080,46 50.840.689,52 -2.920.609,06 -5,7 Umsatzerlöse 4.806.400,10 8.097.614,14 -3.291.214,04 -40,6 Sonstige betriebliche Erträge 43.113.680,36 42.743.075,38 370.604,98 0,9 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,0 Erträge aus Steuern 0,00 0,00 0,00 0,0 AUFWENDUNGEN 46.046.686,75 47.636.170,28 -1.589.483,53 -3,3 Materialaufwand 3.339.545,25 4.094.484,58 -754.939,33 -18,4 Personalaufwand 33.116.437,75 33.945.775,66 -829.337,91 -2,4 Abschreibungen 2.116.214,08 1.706.531,86 409.682,22 24,0 Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.381.231,94 7.797.607,44 -416.375,50 -5,3 Zinsaufwendungen 88.387,73 91.770,74 -3.383,01 -3,7 Aufwendungen aus Steuern 4.870,00 0,00 4.870,00 - ERGEBNIS 1.873.393,71 3.204.519,24 -1.331.125,53 41,5 Staatstheater Nürnberg Veränderung Die Umsatzerlöse verringerten sich in der Spielzeit 2019/2020 im Vergleich zur Vorsaison um 3,29 Mio. Euro auf 4,81 Mio. Euro bzw. um 40,6 %. Dabei reduzierten sich insbesondere die Einnahmen aus Eintrittsgeldern ( -2,82 Mio. Euro) sowie aus der Garderobengebühr (-177 TEuro). Die stark rückläufige Einnahmenentwicklung steht in direktem Zusammenhang mit der ab 10. März 2020 erfolgten Betriebsschließung infol ge der Corona- Pandemie. Der Rückgang der Umsatzerlöse konnte teilweise durch gestiegene sonstige betriebliche Erträge ausgeglichen werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 371 TEuro auf 43,11 Mio. Euro, was einer Steigerung von 0,9 % entspricht. Sie beinhalten im Wesentlichen die Betriebskostenzuschüsse der Stiftungsträger. Diese belaufen sich analog dem Vorjahr auf 42,26 Mio. Euro. Die Zuschüsse werden je zur Hälfte vom Freistaat Bayern bzw. der Stadt Nürnberg getragen. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Einnahmen aus Spenden (475 TEuro) – diese haben sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt –, perioden- fremde Erträge (265 TEuro) sowie Kostenerstattungen für Personalausgaben (76 TEuro) ent- halten. Die Materialaufwendungen belaufen sich auf 3.340 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr verringer- ten sie sich um 755 TEuro ( -18,4%). Während sich die Aufwendungen für Roh- , Hilfs- und Betriebsstoffe um 82 TEuro erhöhten, sanken die Aufwendungen für bezogene Leist ungen, insbesondere aufgrund gesunkener Gästeverpflichtungen, um 837 TEuro. 136 Seite 128 von 132 Staatstheater Nürnberg Die Personalaufwendungen stellen den größten Kostenblock dar. Sie belaufen sich auf 33.116 TEuro und setzen sich zusammen aus 26.480 TEuro Aufwendungen für Löhne und Gehälter sowie 6.636 TEuro Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung. Ge- genüber dem Vorjahr reduzierten sich die Personalaufwendungen um 829 TEuro. Für die Mo- nate Juni und Juli hatte das Staatstheater Kurzarbeit angemeldet und entsprechende Erstat- tungen – rd. 675 TEuro – erhalten. Diese Erstattungen haben die Pesonalaufwendungen ent- sprechend reduziert. Das Kurzarbeitergeld stellt, mit Ausnahme der Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeiterbeld, insoweit einen durchlaufenden Posten dar. Die Abschreibungen in Höhe von 2.116 TEuro betreffen größtenteils Abschreibungen auf im- materielle Vermögensgegenstände (109 TEuro) und Sachanlagen (1.997 TEuro). Darüber hinaus wurden Forderungen in Höhe von 10 TEuro abgeschrieben. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 7.381 TEuro und fallen damit um 416 TEuro niedriger aus als im Vorjahr. Da ab 10. März 2020 der Vorstellungsbetrieb geschlos- sen wurde, reduzierten sich insbesondere die Kosten für Musikinstrumente, Urheberrechte, Instandhaltung, Reisen, Werbung sowie für das VAG-Ticket. Auch die Mietaufwendungen sind gesunken, da weniger externe Räumlichkeiten für Einzelveranstaltungen angemietet wurden. Erhöht hingegen haben sich die Vergütungen für die Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie die Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH. Gründe sind zum einen geplante Ver- gütungsanpassungen sowie Bereithaltungskosten für den Fall der Wiedereröffnung des Spiel- betriebs. Bei den Zinsaufwendungen handelt es sich um die im Berichtsjahr angefallene Bürg- schaftsprovision. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Theaterwerkstätten hatte die Stadt Nürnberg gegenüber dem Investor eine Bürgschaft zugunsten des Staatstheaters Nürnberg abgegeben. Prüfungsergebnis Aufgrund § 8 Abs. 2 StNüS wurde die Jahresrechnung zum 31.08.2020 durch das Rechnungs- prüfungsamt geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht über die Prüfung der Jahres- rechnung zum 31. August 2020 der Stiftung Staatstheater Nürnberg“ vom 12.05.2021 doku- mentiert. Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes • entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung zum 31.08.2020 den Rechtsvor- schriften, • vermittelt die Jahresrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Fi- nanz- und Ertragslage der Stiftung Staatstheater Nürnberg, 137 Staatstheater Nürnberg Seite 129 von 132 • steht der Lagebericht im Einklang mit der Jahresrechnung und spiegelt insgesamt die Lage der Stiftung Staatstheater Nürnberg zutreffend wider, • ergaben sich im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste. Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Stiftungsvorstandes Der Stiftungsrat hat in der Stiftungsratssitzung am 21.05.2021 die Jahresrechnung zum 31.08.2020 gemäß § 6 Abs.1 Nr. 5 StNüS festgestellt und gemäß § 6 Abs.1 Nr. 6 StNüS die Entlastung des Stiftungsvorstandes beschlossen. Des Weiteren wurde beschlossen, das Jah- resergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. 138 Seite 130 von 132 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention 6 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention Allgemeines Die Stadt Nürnberg räumt der Korruptionsprävention einen hohen Stellenwert ein. Oberstes Ziel ist es dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Aufgabenwahrnehmung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürnberg sicherzustellen und die Beschäf- tigten selbst zu schützen. Korruptionsprävention und - bekämpfung sind eine ständige Auf- gabe. Der Begriff Korruption bezeichnet Straftaten, bei denen Amtsträger ihre Position bzw. Vertrau- ensstellung und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu ausnutzen, sich oder Dritte materi- elle oder immaterielle Vorteile zu verschaffen. Korruption ist als Bestechung und Bestechlich- keit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) straf- rechtlich sanktioniert. Diese Delikte werden in der Regel in Verbindung mit weiteren Straftaten, den sogenannten Begleitdelikten, begangen: Z. B. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenord- nung), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB). Um Korruption bekämpfen zu können, ist die Stadt Nürnberg auf Hinweisgeber angewiesen. Städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, in Bezug auf ihre dienstlichen Aufgaben für sich oder Dritte Belohnungen oder Geschenke anzunehmen, zu fordern oder sich versprechen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn keine Beeinflussung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters beabsichtigt ist. Neben den strafrechtlichen Folgen zieht eine unrecht- mäßige Annahme von Zuwendungen bei Beamten dienstordnungsrechtliche Maßnahmen und bei Beschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich. Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention beim Rechnungsprüfungsamt Seit 2001 gibt es beim Rechnungsprüfungsamt die Zentrale Anlaufstelle für Korruptions prä- vention. Die Aufgaben umfassen die Entgegennahme und Überprüfung von (auch anonymen) Hinweisen, die Beratung und Aufklärungsarbeit bei mutmaßlichen Korruptionsvorkommnissen und die Unterstützung bei der Ausarbeitung dienststelleninterner Präventionsmaßnahmen und Kontrollmechanismen. Unabhängig von der Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Korrup- tionsprävention ist jede städtische Dienststellenleitung/Werkleitung für die Verhinderung von Korruption in ihrem Bereich verantwortlich. Unter der Hotline +49 911 231-5987 können sich Beschäftigte der Stadt Nürnberg, Bürgerin- nen und Bürger oder auch Firmen melden, wenn sie Hinweise auf eine mögliche Vorteilsan- nahme oder Bestechlichkeit bei der Stadt Nürnberg geben möchten. Durch einen Anrufbeantworter ist die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention jederzeit erreichbar, gleiches gilt für das Kontaktformular im Internet unter: https://nuernberg.de/internet/rechnungspruefungsamt/korruptionspraevention.html. Die Stadt Nürnberg betreffend gingen bei der Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention im Berichtszeitraum neun Hinweise ein, denen unverzüglich nachgegangen wurde. In drei Fäl- len waren Prüfungen durchzuführen. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind signifikant weni- ger Hinweise eingegangen. 139 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention Seite 131 von 132 Sensibilisierung Die Zentrale Anlaufstelle bietet im Rahmen des gemeinsamen Fortbildungsprogramms der Städteachse ein Seminar zur Korruptionsprävention an; ein neuer Seminartermin ist in Pla- nung. Der Ansprechpartner der zentralen Anlaufstelle hat in acht Informationsveranstaltungen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Gesundheitsamt – unter Pandemiebedingungen – zum Thema Korruptionsprävention und dem Verbot der Annahme von Belohnungen und Ge- schenken informiert. Ziel dieser Informationsveranstaltungen war es, einen Überblick über das Thema Korruption zu geben, das Problembewusstsein zu schärfen und die städtischen Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren und ihnen eine Hilfestellung zu geben, um im konkreten Einzelfall die Anbahnung von Korruptionsversuchen erkennen zu können. Zusammenarbeit mit Dritten Seit 2002 arbeitet die Stadt Nürnberg bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung in einer Arbeitsgruppe eng mit der Kriminalpolizei zusammen. In der Arbeitsgruppe werden Prüfungen und Ermittlungen bei konkreten Verdachtsmomenten erörtert und das weitere Vorgehen ab- gestimmt. Es finden jährlich mehrere Sitzungen statt. 140 Seite 132 von 132 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 7 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Der vorliegende Bericht beinhaltet im Wesentlichen die Prüfungen in städtischen Dienststellen, Unternehmen und die Auftragsprüfungen. Die Ergebnisse – der wegen der umfangreichen Prüfungsgebiete generell nur in Stichproben möglichen Prüfungen – spiegeln auch für das Haushaltsjahr 2020 eine insgesamt ordnungsgemäße Wirtschaftsführung wider. Zum 31.12.2020 hat sich die Nettoneuverschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt incl. ÖPP/ÖÖP um 12,4 Mio. Euro auf 1,51 Mrd. Euro erhöht. Unter Berücksichtigung der aus Steu- ermitteln (teil-)finanzierten Eigenbetriebe haben sich die Verbindlichkeiten der Stadt Nürnberg sogar auf 1,56 Mrd. Euro (+8,6 Mio. Euro) erhöht. Um die Schulden – auch vor dem Hinter- grund der finanziellen Auswirkungen der Corona -Krise – nicht ungebremst ansteigen zu las- sen, sind aber weiterhin wirksame Priorisierungen bei den außerordentlich umfangreichen ge- planten Investitionsvorhaben und Projekten sowie eine fundierte Befassung mit Standards zwingend erforderlich. Im Juni 2022 wird das Rechnungsprüfungsamt die Berichte zur derzeit noch nicht abgeschlos- senen Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 der Stadt Nürnberg sowie der rechtsfähigen Stif- tungen vorlegen. Die Berichte bilden die Grundlage für die dann vorgesehene Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich des Jah- resabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg im Stadtrat. Nürnberg, 16.11.2021 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 141 Rechnungsprüfungsamt 140-14.20.00-7/2/1 Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2021 öffentlich über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) NürnbergStift (NüSt) Franken-Stadion Nürnberg (FSN) NürnbergBad (NüBad) Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) November 2021 11 142 Seite 2 von 68 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 JAHRESABSCHLÜSSE 2020 DER EIGENBETRIEBE 4 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 4 1.2 Haushaltssatzung 2020 und Planung 4 1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 4 1.4 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 5 1.4.1 Allgemeines 5 1.4.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 5 1.4.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung 6 1.4.4 Jahresabschluss 2020 6 1.4.5 Beschaffungen 10 1.4.6 Technische Prüfung 10 1.4.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 11 1.5 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 15 1.5.1 Allgemeines 15 1.5.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 15 1.5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung 16 1.5.4 Jahresabschluss 2020 16 1.5.5 Beschaffungen 20 1.5.6 Technische Prüfung 20 1.5.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg 21 1.6 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 25 1.6.1 Allgemeines 25 1.6.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 26 1.6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung 27 1.6.4 Jahresabschluss 2020 27 1.6.5 Datenmeldung für den städtischen Konzernabschluss 34 1.6.6 Technische Prüfung 34 1.6.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift 35 1.7 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) 39 1.7.1 Allgemeines 39 1.7.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 39 1.7.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung 40 1.7.4 Jahresabschluss 2020 40 1.7.5 Beschaffungen 43 1.7.6 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg 44 1.8 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 48 1.8.1 Allgemeines 48 1.8.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 48 1.8.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung 49 1.8.4 Jahresabschluss 2020 49 1.8.5 Beschaffungen 53 1.8.6 Technische Prüfung 53 1.8.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad 54 1.9 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 58 1.9.1 Allgemeines 58 1.9.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 59 1.9.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung 59 143 Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 68 1.9.4 Jahresabschluss 2020 60 1.9.5 Beschaffungen 63 1.9.6 Technische Prüfung 63 1.9.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg 64 2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 68 144 Seite 4 von 68 Jahresabschlüsse 2020 der Eigenbetriebe 1 Jahresabschlüsse 2020 der Eigenbetriebe 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent- lastung sind in Art. 012 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü- fungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Bei Eigenbetrieben un- terstützt dieses Verfahren zusätzlich der externe Abschlussprüfer nach Art. 107 GO. Feststel- lung und Entlastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung. Nach Art. 106 Abs. 3 GO unterliegt die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe (Stadtentwässe- rung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Nü rnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, NürnbergBad und Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg) der Rechnungsprüfung. Der Inhalt der Prüfung ergibt sich aus Art. 106 Abs. 1 GO. Grundsätzlich ist die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse bei Eigenbetrieben gemäß Art. 107 GO vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchzuführen. Nach Art. 106 Abs. 3 Satz 2 GO stellt die Rech- nungsprüfung auf die Ergebnisse der Abschlussprüfung mit ab. Aufgrund der Rechtsvorschriften bei kommunalen Pflegeeinrichtungen findet Art. 107 GO beim NürnbergStift keine Anwendung, so dass das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss selbst prüft. Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung der doppischen Jahr esabschlüsse 2020 der Eigenbetriebe zwecks abschließender Feststellung der Jahresabschlüsse und Entlastung. Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung. 1.2 Haushaltssatzung 2020 und Planung Die Haushaltssatzungen, Wirtschaftspläne und Finanzplanung sind den jeweiligen Eigenbe- trieben beigefügt. 1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 Die vorgelegten Abschlüsse wurden uneingeschränkt testiert, vom betreffenden Werkaus- schuss bereits begutachtet und die ergänzenden Prüfungen in der Wirtschaftsführung (Kas- senprüfungen, Personal- und technische Prüfungen) ergaben gleichfalls keine Hinweise, die gegen die Feststellung und Entlastung sprechen. Auch wenn für die Eigenbetriebe Franken-Stadion Nürnberg und NürnbergBad die Betriebs- satzungen keine Berichtspflicht vorsehen, besteht gemäß § 19 Eigenbetriebsverordnung zu- mindest eine halbjährige Berichtspflicht. Dieser formell geforderte Zwischenbericht w ird vom Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg weiterhin nicht erstellt. 145 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 5 von 68 1.4 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 1.4.1 Allgemeines 1.4.1.1 Aufgaben und Organisation Der Eigenbetrieb „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ besteht in dieser Form seit 01.01.2006. Er wurde durch das Zusammenführen des früheren Eigenbetriebs „Stadtent- wässerungsbetrieb Nürnberg“ und dem Chemischen Untersuchungsamt gebildet. Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung (Kanalnetz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Zur ord- nungsgemäßen Abwasserbeseitigung gehört außerdem die Entsorgung der anfallenden Rest- stoffe (Klärschlamm, Rechen- und Sandfanggut, Kanalspülgut). Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentliche Einrichtung des Labors für Umweltanalytik und erbringt seine Leistungen auf Grund von Beschlüssen des Stadtrats bzw. seiner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der Stadt sowie für Dritte. Das Labor für Um- weltanalytik ist in erster Linie zuständig für die abwasseranalytischen Untersuchungen in den Klärwerken und im Kanalbetrieb sowie für die Industrieabwasserkontrolle. Vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg sind daneben auch ho- heitliche Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfüllen. Dazu zählen insbe- sondere die Entwässerungssatzung, die Fäkalschlammentsorgungssatzung, die Entwässe- rungsgebührensatzung sowie die Umweltanalytiklaborsatzung und die Umweltanalytikgebüh- rensatzung. 1.4.1.2 Stadtentwässerungsbetriebssatzung Die Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUNBS) enthält u. a. Bestimmungen über die Organe vom Eigenbetrieb Stadtentwäs serung und Umweltana- lytik Nürnberg und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werklei- tung, des Werkausschusses, des Stadtrats sowie des Oberbürgermeisters. Die SUNBS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung. Die Entscheidungs- und Zeich- nungsbefugnisse innerhalb des Betriebs sind mit Werkleiterverfügung detailliert festgelegt. 1.4.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 1.4.2.1 Haushaltssatzung Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2020 vom 21.11.2019 wurde für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg die Kreditermächtigung für In- vestitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 54,00 Mio. Euro festgesetzt. Die Ver- pflichtungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit 34,33 Mio. Euro festgesetzt, der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt- schaftsplan auf 14,70 Mio. Euro. Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2020 in Kraft. 146 Seite 6 von 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 1.4.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan Der Wirtschaftsplan 2020 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie dem Inves- titionsprogramm und einer Stellenübersicht. Er wurde am 21.11.2019 vom Stadtrat beschlos- sen. Die Planansätze des Erfolgsplanes 2020 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungser- gebnisses 2018 und der Kostenentwicklung 2019 ermittelt. Er sah Erträge von 88,40 Mio. Euro und Aufwendungen von 95,43 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresverlust in Höhe von 7,03 Mio. Euro errechnete. Tatsächlich ergab sich für 2020 ein Jahresüberschuss von 8,08 Mio. Euro. Dabei lagen die Erträge mit 12,81 Mio. Euro über dem Planansatz, während die tatsächlichen Aufwendungen geringer ausfielen als geplant. Die Erträge waren insbesondere durch die teilweise Auflösung der Rückstellung für Gebührenschwankungen i. H. v. 9,75 Mio. Euro höher als der Planwert. Bei den Aufwendungen betrug die Differenz zum Planwert rund 2,29 Mio. Euro. Ursache für diese Minderaufwendungen waren insbesondere geringere Aufwendungen für bezogene Leis- tungen (-2,79 Mio. Euro). Der Vermögensplan 2020 umfasste einen Finanzbedarf von 86,02 Mio. Euro. Hiervon waren 56,48 Mio. Euro für Investitionen eingeplant. Die Deckung sollte weitgehend aus Kreditaufnah- men in Höhe von 54 Mio. Euro erfolgen. Die tatsächlich durchgeführten Investitionen beliefen sich im Jahr 2020 auf 35,82 Mio. Euro. Die fünfjährige Finanzplanung der Jahre 2019 bis 2023 umfasste ein Volumen von 424,36 Mio. Euro, davon für Investitionen 236,78 Mio. Euro und für Darlehenstilgungen 140,90 Mio. Euro. 1.4.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung Der Vorjahresabschluss wurde von der Bavaria Treu AG geprüft und mit dem uneingeschränk- ten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 18.12.2019 hat der Stadtrat den Jah- resabschluss 2019 festgestellt, uneingeschränkte Entlastung erteilt und unter a nderem ent- schieden, den Jahresgewinn 2019 in die Rücklagen einzustellen. 1.4.4 Jahresabschluss 2020 1.4.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020, bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver- lustrechnung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 19.05.2021 erstellt. 147 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 7 von 68 1.4.4.2 Bilanzentwicklung 2020 Die Entwicklung der Bilanz 2020 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben: 31.12.2020 31.12.2019 Euro Euro absolut in % AKTIVA Anlagevermögen 575.707.131,35 564.097.241,81 11.609.889,54 2,1 Immaterielle Vermögensgegenstände 739.459,00 846.606,00 -107.147,00 -12,7 Sachanlagen 574.967.670,35 563.250.633,81 11.717.036,54 2,1 Finanzanlagen 2,00 2,00 0,00 0,0 Umlaufvermögen 6.534.490,14 14.690.551,93 -8.156.061,79 -55,5 Vorräte 3.965.226,40 3.702.793,36 262.433,04 7,1 Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 2.024.185,65 10.552.203,38 -8.528.017,73 -80,8 Kassenbestand und Bankguthaben 545.078,09 435.555,19 109.522,90 25,1 Rechnungsabgrenzungsposten 16.731,86 16.934,88 -203,02 -1,2 582.258.353,35 578.804.728,62 3.453.624,73 0,6 PASSIVA Eigenkapital 88.006.292,59 79.929.486,67 8.076.805,92 10,1 Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0 Gewinnrücklage 79.929.486,67 67.410.947,33 12.518.539,34 18,6 Jahresgewinn/-verlust 8.076.805,92 12.518.539,34 -4.441.733,42 -35,5 Sonderposten für Investionszuschüsse zum Anlagevermögen 42.792.972,00 44.407.149,00 -1.614.177,00 -3,6 Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse 87.980.612,00 87.864.746,00 115.866,00 0,1 Rückstellungen 115.484.372,29 118.975.795,86 -3.491.423,57 -2,9 Verbindlichkeiten 247.994.104,47 247.627.551,09 366.553,38 0,1 582.258.353,35 578.804.728,62 3.453.624,73 0,6 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Veränderung Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bilanzsumme um 3,45 Mio. Euro auf 582,26 Mio. Euro erhöht. Auf der Vermögensseite ist ein Anstieg des Anlagevermögens um 11,72 Mio. Euro zu verzeichnen. Die Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg sind dagegen im Vergleich zum Vorjahr wesentlich gesunken (-8,15 Mio. Euro), weil das Betriebsmittelkonto zum 31.12.2020, im Gegensatz zum Vorjahr, einen negativen Bestand aufweist und deshalb unter den Verbind- lichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg ausgewiesen wird. Zurückgegangen sind zudem die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-487 TEuro). 148 Seite 8 von 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Das infolge des Jahresergebnisses 2020 gestiegene Eigenkapital und gestiegene Rückstel- lungen für Pensionsverpflichtungen (+1,74 Mio. Euro), denen gesunkene sonstige Rückstel- lungen (-5,26 Mio. Euro) gegenüberstehen, sind die Hauptgründe für die Verän derung der Kapitalseite. Die Eigenkapitalquote stieg entsprechend auf 15,1 % (Vorjahr: 13,8 %). 1.4.4.3 Erfolgsrechnung 2020 In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2020 entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben. 2020 2019 Euro Euro absolut in % ERTRÄGE 101.216.225,69 104.913.684,01 -3.697.458,32 -3,5 Umsatzerlöse 92.387.615,57 96.320.508,81 -3.932.893,24 -4,1 Aktivierte Eigenleistungen 2.620.710,42 2.834.282,77 -213.572,35 -7,5 Sonstige betriebliche Erträge 6.199.455,70 5.752.628,43 446.827,27 7,8 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.444,00 6.264,00 2.180,00 34,8 AUFWENDUNGEN 93.139.419,77 92.395.144,67 744.275,10 0,8 Materialaufwand 21.736.628,46 22.064.416,42 -327.787,96 -1,5 Personalaufwand 28.061.225,66 26.956.488,23 1.104.737,43 4,1 Abschreibungen 24.183.435,75 24.228.736,40 -45.300,65 -0,2 Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.176.330,62 11.144.396,98 1.031.933,64 9,3 Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 #DIV/0! Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.416.238,77 6.709.249,04 -293.010,27 -4,4 Steuern 565.560,51 1.291.857,60 -726.297,09 -56,2 ERGEBNIS 8.076.805,92 12.518.539,34 -4.441.733,42 -35,5 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Veränderung 2020 hat sich das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr um 4,44 Mio. Euro verringert, dabei haben folgende Faktoren das Ergebnis wesentlich beeinflusst. Die Umsatzerlöse reduzierten sich im Vergleich zu 2019, insb esondere aufgrund der Senkung der Entwässerungsgebühren zum 01.01.2020, um 3,93 Mio. Euro. Der Materialaufwand nahezu konstant geblieben. Der Personalaufwand in Höhe von 28,06 Mio. Euro liegt um 1,11 Mio. Euro über dem Wert des Vorjahres. Tarifsteigerungen, Hö- hergruppierungen aufgrund der neuen Entgeltordnung, Stellenhebungen und eine Verbesse- rung bei der Stellenausstattung führten zu diesem Anstieg der Personalkosten um 4,3%. Das negative Zinsergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 293 TEuro auf nunm ehr - 6,41 Mio. Euro verringert. Wesentliche Ursache hierfür war der tilgungsbedingte Rückgang der Kreditverbindlichkeiten. 149 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 9 von 68 1.4.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2020 1.4.4.4.1 Bestätigungsvermerk Aufgrund Beschluss des Stadtrats vom 28.09.2016 wurde die BavariaTreuAG, Wirtschafts - prüfungsgesellschaft durch Schreiben vom 20.10.2020 mit der Prüfung des Jahresab-schlus- ses 2020 beauftragt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2020 sowie für den Lagebericht 2020 erteilt. 1.4.4.4.2 Prüfungsergebnis Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft u. a. fest:  Der Jahresabschluss 2020 entspricht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Bayern i. V. m. den deutschen, für Kapitalge- sellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31.12.2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr 01.01. bis 31.12.2020.  Der beigefügte Lagebericht vermittelt insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtli- chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Bayern und den deutschen ge- setzlichen Vorschriften und stellt die C hancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.  Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresab- schlusses und des Lageberichts geführt. 1.4.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver- lustrechnung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht der Bava- riaTreuAG vom 10.06.2021 dem Werkausschuss am 13.07.20 21 vorgelegt. Der Werkaus- schuss hat die Feststellung des Ja hresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes 2020 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:  Der Jahresabschluss 2020 wird festgestellt. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 582.258.353,35 Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließ t mit einem Jahresgewinn von 8.076.805,92 Euro ab.  Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.  Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wird die uneingeschränkte Entlastung erteilt. 150 Seite 10 von 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 1.4.5 Beschaffungen Außer den von der technischen Prüfung erfassten Vergab en wurden im Rahmen der beglei- tenden Verwaltungsprüfung für 2020 insgesamt 9 Beschaffungsvorgänge vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg zur Prüfung nach den Vergabe - und Be- schaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) mit einem Gesamtvolumen von rd. 6,81 Mio. Euro vorgelegt und durch das Rechnungsprüfungsamt begutachtet. 1.4.6 Technische Prüfung Vergaben VgV, UVgO, VOB Aus der Vergabeprüfung entfielen auf SUN insgesamt 29 Vergaben (VOB/VOL) mit rund 38,72 Mio. Euro, einschließlich 4 Nachtragsangebote in Höhe von 320 TEuro sowie 9 Vergaben be- sonderer Leistungen in Höhe von insgesamt 8,07 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen. 151 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 11 von 68 1.4.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 1.4.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 Aktiva 31.12.2020EUR 31.12.2019EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 739.459,00 846.606,00 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 739.459,00 846.606,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 43.553.824,95 44.793.148,45 2. Unbebaute Grundstücke 606.991,17 606.991,17 3. Abwasserreinigungsanlagen 33.670.919,00 36.186.138,00 4. Abwassersammlungsanlagen 431.788.434,00 435.118.780,38 5. Maschinen und maschinelle Anlagen 1.293.634,00 1.508.486,00 6. Fahrzeuge 2.262.011,00 2.137.916,00 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.842.005,00 3.151.216,72 8. Anlagen im Bau 57.949.851,23 39.747.957,09 574.967.670,35 563.250.633,81 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1,00 1,00 2,00 2,00 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-,Hilfs-und Betriebsstoffe 3.965.226,40 3.702.793,36 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.615.237,28 2.091.894,16 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 210.848,88 8.356.042,55 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00 3. Sonstige Vermögensgegenstände 198.099,49 104.266,67 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00 2.024.185,65 10.552.203,38 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 545.078,09 435.555,19 C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.731,86 16.934,88 Bilanzsumme 582.258.353,35 578.804.728,62 152 Seite 12 von 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Passiva 31.12.2020EUR 31.12.2019EUR A. Eigenkapital I. Rücklagen Gewinnrücklage 79.929.486,67 67.410.947,33 II. Jahresgewinn 8.076.805,92 12.518.539,34 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 42.792.972,00 44.407.149,00 C. Sonderposten f. empfangene Ertragszuschüsse 87.980.612,00 87.864.746,00 D. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 34.230.687,00 32.489.823,00 2. Steuerrückstellungen 29.028,00 0,00 3. Sonstige Rückstellungen 81.224.657,29 86.485.972,86 115.484.372,29 118.975.795,86 E. Verbindlichkeiten 1. gegenüber Kreditinstituten 234.618.895,39 239.808.153,58 2. aus Lieferungen und Leistungen 7.101.138,42 6.890.767,12 3. gegenüber der Stadt Nürnberg 5.906.481,09 563.024,96 4. Sonstige Verbindlichkeiten 367.589,57 365.605,43 davon aus Steuern 289.068,80 315.283,75 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0,00 247.994.104,47 247.627.551,09 Bilanzsumme 582.258.353,35 578.804.728,62 153 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 13 von 68 1.4.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 Gewinn- und Verlustrechnung 2020 EUR 2019EUR A. Erlöse 1. Umsatzerlöse 92.387.615,57 96.320.508,81 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 2.620.710,42 2.834.282,77 3. Sonstige betriebliche Erträge 6.199.455,70 5.752.628,43 davon Auflösungen Sonderposten für Investitionszuschüsse und empfangene Ertragszuschüsse: 4.965.580,87 5.008.963,16 Summe Erlöse 101.207.781,69 104.907.420,01 B. Aufwendungen 1. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -7.822.479,50 -7.825.161,67 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -13.914.148,96 -14.239.254,75 Summe Materialaufwand -21.736.628,46 -22.064.416,42 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -21.182.805,18 -20.337.509,78 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -6.878.420,48 -6.618.978,45 davon für die Altersversorgung -2.507.269,14 -2.369.230,52 Summe Personalaufwand -28.061.225,66 -26.956.488,23 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -24.183.435,75 -24.228.736,40 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -12.176.330,62 -11.144.396,98 Summe Aufwendungen -86.157.620,49 -84.394.038,03 C. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.444,00 6.264,00 davon aus Abzinsung Rückstellungen 8.444,00 6.264,00 D. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 0,00 E. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -6.416.238,77 -6.709.249,04 davon aus Aufzinsung Rückstellungen -3.313.005,00 -3.375.297,00 Ergebnis nach Steuern 8.642.366,43 13.810.396,94 F. Steuern 1. Sonstige Steuern -565.560,51 -1.291.857,60 Jahresgewinn (handelsrechtlich) 8.076.805,92 12.518.539,34 154 Seite 14 von 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 1.4.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Kennzahlen Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen im Wirtschafts-jahr Abschreibungen auf die Spalte 4 - Abgänge Abschreibung en auf die Spalte 5 - Umbuchungen Endstand am Ende des Wirtschaftsjjahres 1) am Ende des vorangegang. Wirtschaftsjahres Durch- schnittlicher Abschrei- bungssatz 2) Durch- schnittlicher Restbuch- wert 3) 01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 31.12.2020 01.01.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.211.162,78 61.985,31 3.843,12 +36.210,51 7.305.515,48 6.364.556,78 205.342,82 3.843,12 0,00 6.566.056,48 739.459,00 846.606,00 2,81 10,12 II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 115.768.515,59 11.946,18 0,00 +640.115,00 116.420.576,77 70.975.367,14 1.891.384,68 0,00 0,00 72.866.751,82 43.553.824,95 44.793.148,45 1,62 37,41 2. unbebaute Grundstücke 606.991,17 0,00 0,00 0,00 606.991,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 606.991,17 606.991,17 0,00 100,00 3. Abwasserreinigungsanlagen 334.175.086,04 542.358,20 5.350.020,12 +1.690.844,39 331.058.268,51 297.988.948,04 4.723.764,59 5.325.363,12 0,00 297.387.349,51 33.670.919,00 36.186.138,00 1,43 10,17 4. Abwassersammlungsanlagen 827.495.032,58 2.358.097,17 196,35 +9.727.734,87 839.580.668,27 392.376.252,20 15.416.178,42 196,35 0,00 407.792.234,27 431.788.434,00 435.118.780,38 1,84 51,43 5. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.234.668,66 248.140,16 61.442,02 0,00 9.421.366,80 7.726.182,66 462.992,16 61.442,02 0,00 8.127.732,80 1.293.634,00 1.508.486,00 4,91 13,73 6. Fahrzeuge 7.602.833,84 622.702,17 343.274,24 0,00 7.882.261,77 5.464.917,84 498.607,17 343.274,24 0,00 5.620.250,77 2.262.011,00 2.137.916,00 6,33 28,70 7. Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 16.344.941,58 1.100.541,97 244.965,49 575.412,22 17.775.930,28 13.193.724,86 985.165,91 244.965,49 0,00 13.933.925,28 3.842.005,00 3.151.216,72 5,54 21,61 8. Anlagen im Bau 39.747.957,09 30.872.211,13 0,00 -12.670.316,99 57.949.851,23 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 57.949.851,23 39.747.957,09 0,00 100,00 Summe Sachanlagen 1.350.976.026,55 35.755.996,98 5.999.898,22 -36.210,51 1.380.695.914,80 787.725.392,74 23.978.092,93 5.975.241,22 0,00 805.728.244,45 574.967.670,35 563.250.633,81 1,74 41,64 III. Finanzanlagen 1. Anteile verbundene Unternehmen 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 24.999,00 0,00 0,00 0,00 24.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00 2. Ausleihung KSVN 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 2.150.000,00 2.149.999,00 0,00 0,00 0,00 2.149.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00 G e s a m t s u m m e 1.360.362.189,33 35.817.982,29 6.003.741,34 0,00 1.390.176.430,28 796.264.947,52 24.183.435,75 5.979.084,34 0,00 814.469.298,93 575.707.131,35 564.097.241,81 1,74 41,41 Restbuchwerte Posten des Anlagevermögens 155 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 15 von 68 1.5 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 1.5.1 Allgemeines 1.5.1.1 Aufgaben und Organisation Zu den Hauptaufgaben des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg zählen ins- besondere  die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der Abfallwirtschaftssatzung,  der Betrieb der Müllverbrennungsanlage  und der Betrieb der Reststoffdeponie. Daneben sind auch hoheitliche Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfül- len. Hierzu gehören insbesondere die Abfallwirtschaftssatzung (AbfS) und die Abfallgebühren- satzung (AbfGebS). 1.5.1.2 Abfallwirtschaftsbetriebssatzung Die Abfallwirtschaftsbetriebssatzung (ASNS) vom 03.08.1998 i.d.F. vom 05.08.2019 enthält u. a. Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und Stadtreinigungs- betrieb Nürnberg und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. der Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrats sowie des Oberbürgermeisters. Die ASNS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Wer kleitung. Die Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnisse innerhalb des Betriebs sind mit Werkleiterverfügungen in der Fassung vom 01.07.2010 und 01.06.2009 mit Ergänzung vom 25.08.2014 detailliert festgelegt. 1.5.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 1.5.2.1 Haushaltssatzung Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2020 vom 21.11.2019 waren Kredit- aufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für ASN nicht vorgese- hen. Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit 2,86 Mio. Euro, der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt- schaftsplan war auf 11,07 Mio. Euro festgesetzt. Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2020 in Kraft. 156 Seite 16 von 68 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 1.5.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan Der Wirtschaftsplan 2020 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie dem Inves- titionsprogramm und einer Stellenübersicht. Er wurde am 21.11.2019 vom Stadtrat beschlos- sen. Die Planansätze des Erfolgsplanes 2020 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungser- gebnisses 201 8 und der Ausgabenentwicklung 2019 ermittelt. Er sah Erträge von 68,02 Mio. Euro und Aufwendungen von 79,31 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahres-fehlbe- trag in Höhe von 11,29 Mio. Euro errechnete. Tatsächlich ergab sich 2020 ein Jahresverlust von 8,67 Mio. Euro. Gegenüber den Planansät- zen sind Mehrerträge von 0,19 Mio. Euro sowie Minderaufwendungen von 2,43 Mio. Euro zu verzeichnen. Verantwortlich für die gesunkenen Aufwendungen waren hauptsächlich die um rund 2,80 Mio. Euro geringeren Aufwendungen für bezogene Leistungen. Im Vermögensplan 2020 waren Investitionen in Höhe von 2,88 Mio. Euro eingeplant. Die tat- sächlich durchgeführten Investitionen beliefen sich auf 2,48 Mio. Euro und lagen damit um 0,40 Mio. Euro unter dem Planansatz. Die fünfjährige Finanzplanung der Jahre 2019 bis 2023 umfasste ein Volumen von 76,55 Mio. Euro, davon 19,93 Mio. Euro für die Minderung der Ver- bindlichkeiten und 13,00 Mio. Euro für Investitionen. 1.5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung Der Vorjahresabschluss wurde von der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 16.12.2020 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 201 9 festgestellt und die uneinge- schränkte Entlastung erteilt. Der Jahresgewinn 2019 von 5,66 Mio. Euro wurde auf neue Rech- nung vorgetragen. 1.5.4 Jahresabschluss 2020 1.5.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 20 20, bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver- lustrechnung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 20.04.2021 erstellt. 157 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 17 von 68 1.5.4.2 Bilanzentwicklung 2020 Die Entwicklung der Bilanz 2020 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben. 31.12.2020 31.12.2019 € € absolut in % AKTIVA Anlagevermögen (gesamt) 129.316.995,33 130.438.323,39 -1.121.328,06 -0,9 Immaterielle Vermögensgegenstände 14.541,14 21.977,13 -7.435,99 -33,8 Sachanlagen 47.302.454,19 58.416.346,26 -11.113.892,07 -19,0 Finanzanlagen 82.000.000,00 72.000.000,00 10.000.000,00 13,9 Umlaufvermögen (gesamt) 34.119.397,95 45.839.149,80 -11.719.751,85 -25,6 Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 24.247.473,63 15.166.128,22 9.081.345,41 59,9 Kassenbestand, Bankguthaben 9.871.924,32 30.673.021,58 -20.801.097,26 -67,8 Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 0,0 163.436.393,28 176.277.473,19 -12.841.079,91 -7,3 PASSIVA Eigenkapital (gesamt) 84.187.488,41 92.853.594,97 -8.666.106,56 -9,3 Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0 Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000.000,00 0,00 0,0 Ergebnisvortrag 89.853.594,97 84.194.334,34 5.659.260,63 6,7 Jahresergebnis -8.666.106,56 5.659.260,63 -14.325.367,19 >100,0 Rückstellungen 38.482.182,91 38.104.102,91 378.080,00 1,0 Verbindlichkeiten 40.766.721,96 45.319.775,31 -4.553.053,35 -10,0 163.436.393,28 176.277.473,19 -12.841.079,91 -7,3 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Veränderung Die Bilanzsumme hat sich um 12,84 Mio. Euro verringert. Auf der Aktivseite verminderte sich das Sachanlagenvermögen im Wesentlichen aufgrund laufender Abschreibungen um 11,11 Mio. Euro. So stehen planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen von rd. 13,59 Mio. Euro lediglich Anlagenzugänge in Höhe von 2,48 Mio. Euro gegenüber . Das Finanzanlagevermö- gen stieg dagegen um 10,00 Mio. Euro auf 82,00 Mio. Euro an. Der Rückgang beim Umlaufvermögen von 11,72 Mio. Euro auf 34,12 Mio. Euro war insbeson- dere auf die um rund 20,80 Mio. Euro auf nunmehr 9,87 Mio. Euro gesunkenen liquiden Mittel zurückzuführen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen dagegen um 8,44 Mio. Euro, was insbesondere auf den Anstieg des Verrechnungskontos zur Stadt Nürnberg zurückzuführen war. 158 Seite 18 von 68 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapitals um das Jahresergebnis mit 8,66 Mio. Euro sowie 4,55 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten verringerten sich insgesamt um 4,55 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich dabei aufgrund plan- mäßiger Tilgungen um 4,99 Mio. Euro, während die Verbindlichkeiten gegenüber verbundener Unternehmen um 0,39 Mio. Euro anstiegen. Aufgrund des geringeren Eigenkapitals verrin- gerte sich die Eigenkapitalquote auf 51,5 % (Vj. 52,7 %). 1.5.4.3 Erfolgsrechnung 2020 In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2020 aus der Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben. 2020 2019 € € absolut in % ERTRÄGE 68.209.125,59 80.506.260,30 -12.297.134,71 -15,3 Umsatzerlöse 67.064.541,41 79.114.915,77 -12.050.374,36 -15,2 Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,0 Sonstige betriebliche Erträge 580.671,64 845.049,70 -264.378,06 -31,3 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlage-Vermögens 563.706,86 545.789,03 17.917,83 3,3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 205,68 505,80 -300,12 -59,3 AUFWENDUNGEN 76.875.232,15 74.846.999,67 2.028.232,48 2,7 Materialaufwand 28.971.607,65 27.857.813,46 1.113.794,19 4,0 Personalaufwand 25.449.990,06 25.378.750,19 71.239,87 0,3 Abschreibungen 13.592.934,21 13.667.616,81 -74.682,60 -0,5 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.755.436,38 5.301.530,01 453.906,37 8,6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.062.881,91 2.598.851,26 464.030,65 17,9 Sonstige Steuern 42.381,94 42.437,94 -56,00 -0,1 ERGEBNIS -8.666.106,56 5.659.260,63 -14.325.367,19 >100 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Veränderung Die Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 12,30 Mio. Euro zurückgegangen. Dies ist im Wesentlichen auf rd. 12,05 Mio. Euro geringere Umsatzerlöse zurückzuführen. Dieser Rück- gang ist im Wesentlichen auf die ab 2020 reduzierte Abfallgebühr zurückzuführen . Zudem führten die mit den Umsatzerlösen zu verrechnenden Erträge aus der Auflösung der Rückstel- lung zum Ausgleich für Gebührenschwankungen gegenüber dem Vorjahr zu Mindererträgen in Höhe von 6,56 Mio. Euro. Die Aufwendungen erhöhten sich um 2,03 Mio. Euro auf nunmehr 76,88 Mio. Euro. Der Mate- rialaufwand erhöhte sich um 1,11 Mio. Euro. Gründe für den Anstieg sind gestiegene Entsor- gungskosten und höhere Fremdleistungen für Instandhaltungen. Der Personalaufwand er- höhte sich bei annähernd gleichem Personalstand leicht um 71 TEuro. Die Abschreibungen bewegen sich mit 13,59 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Im Bereich der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen war ein Anstieg um 0,45 Mio. Euro zu verzeichnen. 159 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 19 von 68 Der Anstieg bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrug 0,46 Mio. Euro. Verantwort- lich hierfür ist ein Anstieg bei den Aufwendungen aus der Verzinsung langfristiger Rückstel- lungen (+0,65 Mio. Euro). Die Aufwendungen für Darlehenszinsen haben sich gegenläufig um 0,19 Mio. Euro verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Ergebnis um rd. 14,33 Mio. Euro verringert, was in Summe einen Jahresverlust i. H. v. 8,66 Mio. Euro ergab. 1.5.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2020 1.5.4.4.1 Bestätigungsvermerk Entsprechend dem Stadtratsbesch luss vom 22.07.2020 wurde die Baker Tilly Steuerbera- tungsgesellschaft mbH & Co. KG mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 beauftragt. Die Gesellschaft hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2020 sowie für den Lagebericht 2020 erteilt. 1.5.4.4.2 Prüfungsergebnis Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellen die Prüfer der Baker Tilly Steuerbera- tungsgesellschaft mbH & Co. KG u. a. fest:  Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes ASN entspricht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m. den ein- schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschrif- ten.  Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä- ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö- gens- und Finanzlage des Eigenbetriebs sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.  Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffend es Bild von der Lage des Eigenbe- triebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht im Einklang mit dem Jahres- abschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.  Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresab- schlusses und des Lageberichtes geführt. 1.5.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 20 20, bestehend aus Bi lanz, Gewinn- und Ver- lustrechnung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht der Ba- ker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG vom 20.04.2021 dem Werkausschuss am 28.07.2021 vorgelegt. Der Werkausschuss hat die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des La- geberichtes 2020 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen: 160 Seite 20 von 68 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)  Der Jahresabschluss 2020 vom Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg mit einer Bilanz- summe zum 31.12.2020 von 163.436.393,28 Euro und einem Jahresverlust von 8.666.106,56 Euro wird festgestellt.  Der Jahresverlust in Höhe von 8.666.106,56 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.  Die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt. 1.5.5 Beschaffungen Außer den von der technischen Pr üfung erfassten Vergaben wurden im Rahmen der beglei- tenden Verwaltungsprüfung für 20 20 vier Beschaffungsvorgänge mit einem Gesamtvolumen von 4,23 Mio. Euro zur Prüfung nach den Vergabe - und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) vorgelegt und durch Rpr begutachtet. 1.5.6 Technische Prüfung Vergaben VgV, UVgO, VOB Aus der Vergabeprüfung entfielen auf ASN insgesamt 8 Vergaben mit rund 3,77 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen. 161 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 21 von 68 1.5.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Ab- fallwirtschaftsbetrieb Nürnberg 1.5.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 31.12.2020 EURO EURO A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 14.541,14 22 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 19.448.452,75 21.255 2. Betriebsanlagen 19.206.891,84 28.966 3. Tiefbauten 2.252.918,18 2.762 4. Maschinen 11.378,92 11 5. Fahrzeuge 4.360.297,01 4.678 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 545.154,95 629 7. Geleistete Anzahlung u. Anlagen im Bau 1.477.360,54 47.302.454,19 115 58.416 III. Finanzanlagen 1 Wertpapiere des Anlagevermögens (Anleihen) 82.000.000,00 82.000.000,00 72.000 72.000 129.316.995,33 130.438 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.921.262,33 1.826 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen (unter anderem Dienststellen der Stadt Nürnberg) 21.772.802,22 12.842 3. Sonstige Vermögensgegenstände 553.409,08 498 24.247.473,63 15.166 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 9.871.924,32 30.673 34.119.397,95 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0 163.436.393,28 176.277 AKTIVA SUMME AKTIVA 31.12.2019 TEURO 45.839 162 Seite 22 von 68 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 31.12.2020 EURO EURO A. Eigenkapital I. Stammkapital 0,00 0 II. Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000 III. Gewinn/Verlust Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres 89.853.594,97 84.195 Jahresgewinn (+) / -verlust (-) -8.666.106,56 81.187.488,41 5.659 89.854 84.187.488,41 92.854 B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen 4.302.136,00 3.701 2. Sonstige Rückstellungen Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien 20.777.252,00 20.110 Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 3.275.623,00 4.856 Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 522.529,00 282 weitere Rückstellungen 9.604.642,91 9.155 C. 38.482.182,91 38.104 Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 34.633.269,19 39.621 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.300.364,19 2.205 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.457.227,39 3.162 4. Sonstige Verbindlichkeiten 375.861,19 331 davon aus Steuern 361.571,90 EURO (Vorjahr 267 TEURO) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 EURO (Vorjahr 0 TEURO) 40.766.721,96 45.319 SUMME PASSIVA 163.436.393,28 176.277 31.12.2019 TEUROPASSIVA 163 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 23 von 68 1.5.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 2020 2019 EURO EURO TEURO 1. Umsatzerlöse 79.114.915,77 79.115 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0 2. Sonstige betriebliche Erträge 845.049,70 845 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und 10.372.566,58 Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 18.599.041,07 28.971.607,65 27.858 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 18.496.508,40 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.953.481,66 - davon für Altersversorgung 25.449.990,06 25.379 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 13.592.934,21 13.668 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.755.436,38 5.301 7. Finanzanlagevermögens 563.706,86 546 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 205,68 1 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.062.881,91 2.599 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -8.623.724,62 5.702 11. Sonstige Steuern 42.381,94 43 12. Jahresverlust (-) / -gewinn (+) -8.666.106,56 5.659 Nachrichtlich: Die Werkleitung schlägt vor: Der Jahresverlust in Höhe von 8.666.106,56 EURO wird gemäß § 8 EBV Bayern mit dem bereits vorgetragenen Jahresgewinn der Vorjahre in Höhe von insgesamt 89.853.594,97 EURO auf neue Rechnung vorgetragen. Die tatsächlichen Umsatzerlöse beliefen sich im Jahr 2020 auf 65.440.233,41 EURO. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführten Umsatzerlöse waren um eine Teilauflösung der Rückstellung zum Ausgleich für Gebührenschwankungen um1.624.308,00 EURO zu kürzen. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des 3.258.521,07 EURO (VJ. 3.357 TEURO) 164 Seite 24 von 68 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 1.5.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchung Endstand Anfangsstand im auf auf Endstand Ende Ende Vorjahr Durchschnitt- Durchschnitt- Geschäftjahr Abgang Umbuchungen Geschäftsjahr licher Afa-Satz licher RBW Posten des Anlagevermögens EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO ./. EURO EURO EURO EURO EURO v.H. v.H. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen und ähnliche Rechte 880.594,72 1.805,33 3.615,40 0,00 878.784,65 858.617,59 9.241,32 3.615,40 0,00 864.243,51 14.541,14 21.977,13 1,1 1,7 SUMME I. Immaterielle Gegenstände 880.594,72 1.805,33 3.615,40 0,00 878.784,65 858.617,59 9.241,32 3.615,40 0,00 864.243,51 14.541,14 21.977,13 1,1 1,7 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte m. Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 53.118.238,41 0,00 0,00 0,00 53.118.238,41 31.863.033,48 1.806.752,18 0,00 33.669.785,66 19.448.452,75 21.255.204,93 3,4 36,6 . 2. Betriebsanlagen 249.318.610,51 11.742,76 0,00 0,00 249.330.353,27 220.352.192,77 9.771.268,66 0,00 0,00 230.123.461,43 19.206.891,84 28.966.417,74 3,9 7,7 3. Tiefbauten 10.463.639,20 0,00 0,00 0,00 10.463.639,20 7.701.801,68 508.919,34 0,00 0,00 8.210.721,02 2.252.918,18 2.761.837,52 4,9 21,5 4. Maschinen 49.384,61 3.402,98 0,00 0,00 52.787,59 38.730,38 2.678,29 0,00 0,00 41.408,67 11.378,92 10.654,23 5,1 21,6 5. Fahrzeuge 17.505.807,83 862.760,00 656.346,80 0,00 17.712.221,03 12.827.982,84 1.180.287,98 656.346,80 0,00 13.351.924,02 4.360.297,01 4.677.824,99 6,7 24,6 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.860.669,71 236.836,27 669.950,88 0,00 4.427.555,10 4.231.616,86 313.786,44 663.003,15 0,00 3.882.400,15 545.154,95 629.052,85 7,1 12,3 7. Anlagen im Bau 115.354,00 1.362.006,54 0,00 0,00 1.477.360,54 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.477.360,54 115.354,00 - - SUMME II. SACHANLAGEN 335.431.704,27 2.476.748,55 1.326.297,68 0,00 336.582.155,14 277.015.358,01 13.583.692,89 1.319.349,95 0,00 289.279.700,95 47.302.454,19 58.416.346,26 4,0 14,1 III. Finanzanlagen 1. Wertpapiere des Anlagevermögens 72.000.000,00 20.000.000,00 10.000.000,00 0,00 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 72.000.000,00 0,0 100,0 SUMME III. FINANZANLAGEN 72.000.000,00 20.000.000,00 10.000.000,00 0,00 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 72.000.000,00 SUMME ANLAGEVERMÖGEN 408.312.298,99 22.478.553,88 11.329.913,08 0,00 419.460.939,79 277.873.975,60 13.592.934,21 1.322.965,35 0,00 290.143.944,46 129.316.995,33 130.438.323,39 3,2 30,8 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert Kennzahlen 165 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 25 von 68 1.6 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 1.6.1 Allgemeines 1.6.1.1 Aufgaben und Organisation Der Regiebetrieb „Seniorenamt der Stadt Nürnberg“ (Seniorenamt alt) wurde zum 01.01.1999 in den Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) und das Seniorenamt (Seniorenamt „neu“) aufge- spalten. Dem Eigenbetrieb NürnbergStift wurden die ambulanten, teil- und vollstationären Ein- richtungen einschließlich der Versorgungsbereiche (Küche, Wäscherei und Werkstätten) so- wie der Hilfsmittelservice und die Praxi s Ergotherapie zugeordnet. Beim Seniorenamt „neu“ sind im Wesentlichen die hoheitlichen Aufgaben verblieben. Um den stetig steigenden Anforderungen vor allem in finanzieller Hinsicht gerecht zu werden, wird NüSt als ein Eigenbetrieb i.S. des Art. 88 GO gef ührt. Er unterliegt den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EBV). Darüber hinaus sind die Pflege -Buchführungsverordnung (PBV) und die Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) einschlägig. Hauptaufgabe des NüSt ist es, zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der älteren Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Trägervielfalt ambulante, teilstationäre und vollstationäre Angebote und Einrichtungen nach dem Heimgesetz, Sozialgesetzbuch V und XI zu betreiben. Zum 01.10.2003 nahm die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) ihren Betrieb aktiv auf. Die NüStSG ist eine 100-%ige Tochter der Stadt Nürnberg. Sie erbringt Dienst- und Werkleistun- gen gegenüber dem NüSt. Die Leistungen umfassen die Durchführung und Er ledigung von Aufgaben im Facility-Bereich und Unterstützungsleistungen für die Pflege. Hierzu zählen ins- besondere: Reinigungsdienste, hauswirtschaftliche Leistungen, Aufgaben des allgemeinen Betriebsdienstes, Hauswirtschafts-/Serviceleistungen zur Unterstützung der Pflege sowie der für die Service-GmbH notwendige Verwaltungsbedarf. Der Jahresabschluss der NüStSG über das Geschäftsjahr 2020 schloss mit einem Jahres- überschuss in Höhe von 11.241,70 Euro ab und wurde von der Solidaris Revisions -GmbH geprüft. Die Gesellschaft hat im Prüfungsbericht vom 07.07.2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss 2020 des NüSt wurde, wie in den Vorjahren, durch das Rechnungsprü- fungsamt der Stadt Nürnberg geprüft. 1.6.1.2 NürnbergStiftbetriebssatzung Die Betriebssatzung für das NürnbergStift (NürnbergStiftS – NüStS) vom 07.10.1998 i.d.F. vom 17.12.1998 enthält u.a. Bestimmungen über die Organe des NüSt und Regelungen hin- sichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrates sowie des Oberbürgermeisters. Die NüStS wird durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung des NüSt ergänzt. 166 Seite 26 von 68 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 1.6.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 1.6.2.1 Haushaltssatzung In der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2020 vom 21.11.2019 sind für NüSt keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird auf 45,43 Mio. Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite fü r die rechtzeitige Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wurde auf 6,13 Mio. Euro festgelegt. Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2020 in Kraft. 1.6.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan Nach § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 WkPV ist für den Ei genbetrieb NüSt jährlich ein Wirtschafts- und Finanzplan aufzustellen, der gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebs- satzung vom Stadtrat festzustellen ist. Der Wirtschaftsplan 2020 und der Finanzplan 2020/2023 wurden entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Der Wirtschaftsplan 2020 und der Finanzplan 2020/2023 wurden am 21. November 2019 vom Stadtrat beschlossen. Der Erfolgsplan schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 650 TEuro ab. Das tatsäch- liche Jahresergebnis (- 976 TEuro) ist somit um 326 TEuro schlechter ausgefallen als geplant. Hierbei liegen die Ist-Erträge um 4,73 Mio. Euro und die Ist-Aufwendungen um 5,06 Mio. Euro über den Planwerten. Die Planabweichung im Bereich der Erträge ist im Wesentlichen auf die um 6,81 Mio. Euro über dem Planansatz liegenden sonstigen Erträge zurückzuführen (Plan: 3,84 Mio. Euro; Ist: 10,65 Mio. Euro). Dies liegt größtenteils an den vom Bund gewährten Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit der Corona -Pandemie (Erstattung von Mehrkosten und Mindererlösen) sowie zu einem kleineren Teil an höheren Erstattungen für Personalkosten (Altersteilzeit, Ein- gliederungszuschuss und Minderleistungsausgleich). Corona -bedingt lagen allerdings auch die Leistungserträge um 2,78 Mio. Euro unterhalb der Planung. Auf der Aufwandsseit e liegen zum einen die Personalaufwendungen um 2.475 TEuro über dem Planwert (Plan: 25,20 Mio. Euro; Ist: 27,68 Mio. Euro). Dies resultiert hauptsächlich aus der Tariferhöhung und der Mehrarbeit im Zuge der Corona -Pandemie. Zum anderen liegen auch die Sachaufwendungen um 1.328 TEuro über den Planansätzen (Plan: 10,57 Mio. Euro; Ist: 11,90 Mio. Euro). Dies resultiert weitestgehend aus einem höheren Materialaufwand als geplant. Der Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und Medizinisch-therapeutische Bedarf überschritt Corona-bedingt den Planwert um 1,55 Mio. Euro. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und den Ausgaben mit 2,65 Mio. Euro ab. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen im Jahr 2020 liegen um 840 TEuro unter dem Plan- ansatz (1,54 Mio. Euro) im Vermögensplan. 167 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 27 von 68 1.6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung Der Jahresabschluss 2019 wurde gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO von Rpr geprüft. In die Prüfung wurden auch die wirtschaftlichen Verhältnisse einbezogen. Der Eigenbet rieb NürnbergStift s chloss das Geschäftsjahr 2019 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,34 Mio. Euro ab. Ursächlich für das negative Ergebnis waren im Wesentlichen Ertragsein- bußen durch Belegungsprobleme, zusätzliche Abschreibungen aufgrund des Verkaufs des Grundstücks des Altenheims St. Johannis sowie zusätzliche Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2020 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2019 festgestellt und uneingeschränkte Entlastung erteilt. 1.6.4 Jahresabschluss 2020 1.6.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für 2020, der gemäß § 4 Abs. 1 PBV aus Bilanz, Gewinn - und Verlust- rechnung sowie Anhang einschließlich Anlagen- und Fördernachweis besteht, wurde zusam- men mit dem Geschäftsbericht am 24.06.2021 erstellt. Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt. Der Bilanzzu- sammenhang ist gewahrt. Die Bilanz und die Gewinn - und Verlustrechnung sind nach den handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie den Vorschriften der PBV erstellt worden. Die Daten der Haupt - und Nebenbuchhaltungen werden durch Softwareprodukte der Firma SAP verarbeitet. 168 Seite 28 von 68 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 1.6.4.2 Bilanzentwicklung 2020 Die Entwicklung der Bilanz 2020 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben. 31.12.2020 31.12.2019 Euro Euro absolut in % AKTIVA Anlagevermögen (gesamt) 27.835.074,36 29.321.936,61 -1.486.862,25 -5,1 Immaterielle Vermögensgegenstände 107.923,00 86.927,00 20.996,00 24,2 Sachanlagen 27.727.151,36 29.235.009,61 -1.507.858,25 -5,2 Umlaufvermögen (gesamt) 12.698.000,02 10.202.445,73 2.495.554,29 24,5 Vorräte 331.505,33 99.547,85 231.957,48 > 100,0 Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 3.425.622,49 2.124.414,54 1.301.207,95 61,3 Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben 8.940.872,20 7.978.483,34 962.388,86 12,1 Rechnungsabgrenzungsposten 61.085,92 35.228,05 25.857,87 73,4 Bilanzsumme - Aktiva - 40.594.160,30 39.559.610,39 1.034.549,91 2,6 PASSIVA Eigenkapital (gesamt) 15.927.308,41 16.902.854,44 -975.546,03 -5,8 Stammkapital 620.000,00 620.000,00 0,00 0,0 Kapitalrücklagen 16.932.448,04 16.932.448,04 0,00 0,0 Gewinn-/Verlustvortrag (-) -649.593,60 1.686.585,23 -2.336.178,83 -138,5 Jahresüberschuss/-fehlbetrag (-) -975.546,03 -2.336.178,83 1.360.632,80 58,2 Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 3.801.085,00 4.038.091,00 -237.006,00 -5,9 Rückstellungen 9.086.998,73 8.140.854,05 946.144,68 11,6 Verbindlichkeiten 11.699.638,69 10.410.834,14 1.288.804,55 12,4 Rechnungsabgrenzungsposten 79.129,47 66.976,76 12.152,71 18,1 Bilanzsumme - Passiva - 40.594.160,30 39.559.610,39 1.034.549,91 2,6 NürnbergStift Veränderung Die Bilanzsumme des Eigenbetriebes NüSt hat sich im Jahr 2020 im Gegensatz zum Vorjahr um 1.034 TEuro bzw. 2,6 % erhöht. Dies ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf den Anstieg der Forderungen (+1,33 Mio. Euro), insbesondere der Forderungen aus öffentlichen Förde- rungen, sowie auf die Erhöhung der liquiden Mittel (+963 TEuro) zurückzuführen. Auf der Passivseite wirkten sich hauptsächlich der für 2020 resultierende Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEuro und der damit verbundene Rückgang des Eigenkapitals sowie die Ab- nahme der langfristigen Verbindlichkeiten ( -457 TEuro) bilanzsummenreduzierend aus. Dies wird allerdings kompensiert durch im Vergleich hierzu höheren Zuwächsen bei den Zuschüs- sen aus öffentliche r und ni cht-öffentlicher Förderung (+388 TEuro), den kurzfristigen (+433 TEuro) sowie langfristigen Rückstellungen (+513 TEuro) und den kurzfristigen Verbind- lichkeiten (+1.183 TEuro). 169 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 29 von 68 Das Sachanlagevermögen verringerte sich im Berichtsjahr insgesamt um 1,51 Mio. Euro auf 27,73 Mio. Euro. Dies resultiert größtenteils aus Abschreibungen in Summe von 2,15 Mio. Euro (Vj.: 2,15 Mio. Euro). Im Sachanlagevermögen waren im Berichtsjahr Zugänge in Höhe von 664 TEuro zu verzeichnen. Diese entfallen, mit 375 TEuro auf Anlage n im Bau, mit 191 TEuro auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Pflege - und Wohnheime, mit 76 TEuro auf technische Anlagen und mit 22 TEuro auf Grundstücke und Betriebsbauten. Darüber hinaus wurden Anlagen im Bau in Höhe von 130 TEuro in die jeweiligen Anlagenklas- sen umgebucht. Der Großteil entfällt mit 117 TEuro auf technische Anlagen. Einzelne Positio- nen des Anlagenspiegels waren fehlerhaft bzw. unvollständig dargestellt. Dies wurde von NüSt noch im Rahmen der Prüfung korrigiert. Die Forderu ngen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich um insgesamt 1,33 Mio. Euro auf 3,49 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Forderun- gen aus öffentlicher Förderung um 2,27 Mio. Euro auf 2,39 Mio. zurückzuführen. Diese bein- halten größtenteils Forderungen aus dem Corona -Rettungsschirm nach § 150 SGB XI. Des Weiteren sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber öffentlichen Kosten- trägern und Selbstzahlern vorhanden. Hiervon entfallen 199 TEuro auf Pflege- und Kranken- kassen, 122 TEuro auf Sozialhilfeträger und 281 TEuro auf Selbstzahler. Der in Vorjahren noch vorhandene hohe Bestand an offenen Posten konnte sukzessive verringert werden. Seit dem Jahr 2018 wird der Forderungsbereich durch Verfahrensoptimierungen durch NüSt sys- tematisch bereinigt. In der Folge mussten auch in 2020 verjährte Forderungen in Summe von 79 TEuro (Vorjahr: 43 TEuro) abgeschrieben werden. Die liquiden Mittel setzen sich im Wesentlichen aus den Beständen von externen Anlagekon- ten (8,19 Mio. Euro) und Guthaben auf Girokonten (715 TEuro) zusammen. Des Weiteren wur- den zum Stichtag Kassenbestände in Höhe von 32 TEuro ausgewiesen. Das Eigenkapital nahm im Berichtsjahr um den Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEuro auf 15,93 Mio. Euro ab. Dies resultiert wie schon im Vorjahr hauptsächlich aus den zusätzlichen Abschreibungen in Höhe von rund 450 TEuro resultierend aus dem Verkauf des Grundstückes und des Gebäudes des Altenheim St. Johannis an die wbg Ende 2018 bei weiterer wirtschaft- licher Nutzung des Gebäudes. Des Weiteren mussten zusätzliche Rückstellungen für Pensio- nen und Beihilfen in Höhe von rund 385 TEuro gebildet werden. Die Eigenkapitalquote redu- zierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 42,7 % auf 39,2 %. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens in Höhe von 3,80 Mio. Euro (Vorjahr: 4,04 Mio. Euro) entsprechen den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenständen. Im Berichtsjahr waren Zugänge in Höhe von 66 TEuro und Auflösungen in Höhe von 303 TEuro zu verzeichnen. Die Zugänge entfallen auf spendenfinanzierte Beschaffungen von Einrichtungsg egenständen in den einzelnen Pflege- heimen. Der Bestand an Rückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 946 TEuro bzw. 11,6 % auf 8,14 Mio. Euro. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Urlaubs- rückstellungen (+356 TEuro), der Rück stellung für ausstehende Rechnungen (+234 TEuro), der Beihilferückstellung (+194 TEuro) und der Pensionsrückstellung (+191 TEuro) zurückzu- führen. Ein wesentlicher Anteil des Bestands an Rückstellungen entfällt auf Personalrückstellungen (Urlaub, Überstunden, Altersteilzeitregelungen, Leistungsentgelte, Pensionen und Beihilfen, Dienstjubiläen) in Höhe von 5,24 Mio. Euro. Darüber hinaus ist seit 2018 eine Rückstellung für städtebauliche Folgekosten im Rahmen des Grundstücksverkaufs des Altenheims St. Johan- 170 Seite 30 von 68 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) nis von 2,60 Mio. Euro verbucht. Des Weiteren wurde im Geschäftsjahr 2020 eine Rückstel- lung für Corona -Prämien und –Verpflegungspauschalen in Höhe von 103 TEuro neu ange- setzt. Zum Bilanzstichtag werden Pensionsrückstellungen in Höhe von 3,11 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: 2,91 Mio. Euro). Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtli- nie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 wurde der Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellunge n von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt. Der Zinss atz lag im Berichtsjahr bei 2,30 % (Durchschnittszins der vergangenen sieben Geschäftsjahre: 1,60 %). Die Verpflichtung zur Zahlung von tariflichen Zuwendungen und Gewährung von Sonderurlaub anlässlich von Dienstjubiläen wurde erstmalig im Jahresabschluss 2010 über die Bildung einer Rückstellung mit einem Pauschalwert von 40 TEuro berücksichtigt. Nachdem im Jahr 2016 die Rückstellung pauschal um weitere 40 TEuro auf 80 TEuro aufgestockt wurde, erfolgte wie im Vorjahr auch für 2020 eine personenbezogene Berechnung der Rückstellung. Die Summe aus den individuellen Barwerten beläuft sich für den Stichtag 31.12.2022 auf rund 89 TEuro. Weitere wesentliche Posten der Rückstellungen entfallen mit 1,12 Mio. Euro bzw. 333 TEuro auf noch nicht abgegoltene Urlaubs - bzw. Überstundenansprüche. In Summe haben sich beide Positionen im Vergleich zum Vorjahr um 171 TEuro erhöht. Die Beihilferückstellung ist aufgrund einer unzutreffend ermittelten durchschnittlichen Beihilfe- zahlung der letzten drei Jahre, welche als Berechnungsgrundlage dient, um 52 TEuro zu hoch bewertet. Analog zu den Vorjahren werden Rückstellungen für Großreparaturen in Höhe von 765 TEuro ausgewiesen. Die den Rückstellungen zugrundeliegenden Maßnahmen sind in den Folgeab- schlüssen weiterhin mit der fortgeschrittenen Planung abzugleichen und hinsichtlich der tat- sächlichen Umsetzung zu überprüfen. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich um 1,29 Mio. Euro bzw. 12,4 % auf 11,70 Mio. Euro. Die wesentlichen Posten entfallen mit 7,53 Mio. Euro (Vorjahr: 7,97 Mio. Euro) auf Verbindlichkei- ten gegenüber Kreditinstituten aus langfristigen Baudarlehen. Darüber hinaus werden Ver- bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Externen (1,02 Mio. Euro), kurzfris- tige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (465 TEuro) sowie Verbindlichkeiten gegen- über dem Träger der Einrichtung in Höhe von 172 TEuro ausgewiesen. Diese beinhalten mit einem Saldo von 71 TEuro das Kontokorrentkonto bei der Stadt Nürnberg und in Höhe von 101 TEuro Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg. Die weiteren Posten umfassen Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung (855 TEuro), erhaltene Anzahlungen, hauptsächlich vom Sozialhilfeträger (Bezirk Mittelfranken) in Höhe von 660 TEuro, sonstige Verbindlichkeiten (490 TEuro) und Verwahrgelder von insgesamt 509 TEuro. 171 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 31 von 68 1.6.4.3 Erfolgsrechnung 2020 In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendun gen entsprechend der Ge- winn- und Verlustrechnung 2020 und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben: 2020 2019 Euro Euro absolut in % ERTRÄGE 41.827.663,26 36.487.006,03 5.340.657,23 14,6 Erträge aus allg. Pflegeleistungen gemäß PflegeVG und sonstigen Leistungen außerhalb des PflegeVG 22.851.460,74 24.284.430,55 -1.432.969,81 -5,9 Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 4.848.345,43 5.057.450,25 -209.104,82 -4,1 Erträge aus Zusatzleistungen nach PflegeVG 60.288,79 60.296,29 -7,50 0,0 Erträge aus der gesonderten Berechnung von Investitionskosten 2.354.623,71 2.448.551,53 -93.927,82 -3,8 Sonstige Umsatzerlöse 8.382.244,92 2.622.080,21 5.760.164,71 > 100,0 Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten 2.256.705,00 1.388.718,14 867.986,86 62,5 Sonstige betriebliche Erträge 134.112,56 221.674,88 -87.562,32 -39,5 Erträge aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung von Investitionen 619.000,00 96.000,00 523.000,00 > 100,0 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 320.264,62 307.788,22 12.476,40 4,1 Zinsen und ähnliche Erträge 617,49 15,96 601,53 > 100,0 AUFWENDUNGEN 42.803.209,29 38.823.184,86 3.980.024,43 10,3 Personalaufwand 27.674.684,94 25.542.211,48 2.132.473,46 8,3 Materialaufwand 9.301.639,77 7.916.986,33 1.384.653,44 17,5 Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen 476.348,71 517.965,76 -41.617,05 -8,0 Steuern, Abgaben, Versicherung 357.901,79 267.269,39 90.632,40 33,9 Mieten, Pacht, Leasing 480.518,43 453.585,40 26.933,03 5,9 Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/ Verbindlichkeiten 657.676,47 296.200,81 361.475,66 > 100,0 Abschreibungen 2.261.747,53 2.225.872,67 35.874,86 1,6 Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung 1.048.012,35 1.121.706,35 -73.694,00 -6,6 Sonstige betriebliche Aufwendungen 286.912,05 253.665,46 33.246,59 13,1 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 257.767,25 227.721,21 30.046,04 13,2 ERGEBNIS -975.546,03 -2.336.178,83 1.360.632,80 58,2 NürnbergStift Veränderung Der Eigenbetrieb NüSt schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEuro ab und liegt damit um 1.361 TEuro über dem Ergebnis des Vorjahres (Jahres- fehlbetrag in Höhe von 2.336 TEuro). Die Leistungserträge sind im Gegensatz zum Vorjahr um 1.736 TEuro bzw. 5,5 % auf 30,12 Mio. Euro gesunken. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf den Corona-Pandemie- bedingten starken Rückgang der Auslastung in der geriatrischen Rehabilitation (-39,3 %, -1,265 Mio. Euro) und in der Kurzzeitpflege (-51,3 %, -551 TEuro) zurückzuführen. 172 Seite 32 von 68 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Die sonstigen Umsatzerlöse berücksichtigen die neue Definition des § 277 HGB nach de n Vorschriften des BilRUG und beinhalten wie in den Vorjahren im Wesentlichen Erträge aus Vermietung und Verpachtung (585 TEuro), die von der Stadt Nürnberg geleistete Kostener- stattung für Versorgungslasten früherer Mitarbeiter/innen in Höhe von 1,11 Mio. Euro sowie Erstattungsleistungen der NüStSG für Gestellungskräfte und Dienstleistungen in Höhe von 399 TEuro. Für das Jahr 2020 sind zudem noch Erstattungen des Bundes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Summe von 5,91 Mio. Euro enthalten (hauptsächlich Ausgleichs- zahlungen), was ursächlich für den Anstieg der sonstigen Umsatzerlöse um 5,76 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr ist. Die sonstigen Erträge in Höhe von 2,37 Mio. Euro sind im Vergleich zum Vorjahr (1,45 Mio. Euro) in Summe um 915 TEuro gestiegen. Die hier ausgewiesenen Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten haben sich in Summe um 868 TEuro erhöht. Dies resultiert zum Teil aus Erstattungen für zusätzlichen Aufwand im Zuge der Corona -Pandemie (430 TEuro). Zudem sind die Personal kostenerstattungen der Bundesagentur für Arbeit um 277 TEuro auf 706 TEuro gestiegen. In 2020 kamen Erstattungen vom Pflegeausbildungs- fonds hinzu (193 TEuro). Des Weiteren sind hier der Mietzuschuss der Stadt Nürnberg für das Heilig-Geist-Spital (388 TEuro), die Zuwendungen zu den Betriebskosten für das Pflegepra- xiszentrum (215 TEuro) und die Erstattungen nach dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) in Höhe von 325 TEuro enthalten. Die Personalaufwendungen, die im Jahr 2020 66,6 % (Vorjahr: 67,2 %) der Betriebsaufwen- dungen umfassen, sind um 2.133 TEuro bzw. 8,4 % auf insgesamt 27,68 Mio. Euro gestiegen. Die um die Rückstellungsbuchungen, Versorgungslasten und Aufwendungen für Zeitarbeit be- reinigten Personalkosten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.206 TEuro bzw. 5,1 % auf 24,97 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf eine Tariferhöhung zum 01.03.2020 um 1,06 % und die Zahlung einer Corona-Sonderprämie zurückzuführen. Die Zahl der eingesetz- ten Vollkräfte (VK) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um weitere 3,90 VK auf 422,18 VK. Die Sachaufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr um 1, 46 Mio. Euro bzw. 13,8 % auf 12,03 Mio. Euro. Hierbei entfällt der wesentliche Teil der Sachaufwendungen auf den Materi- alaufwand in Höhe von 9,30 Mio. Euro (Vorjahr: 7,92 Mio. Euro), mit 2, 26 Mio. Euro auf Ab- schreibungen und mit 1,05 Mio. Euro auf Instandhaltungsaufwendungen. Bei den weiteren Posten sind Aufwendungen für Mieten, Pacht und Leasing in Höhe von 481 TEuro, Steuern, Abgaben und Versicherungen von zusammen 358 TEuro und mit 476 TEuro Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Darüber hinaus sind im Be- richtsjahr sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 287 TEuro enthalten. Diese bein- halten mit 5 3 TEuro Sachaufwand der For t- und Weiterbildung, mit 53 TEuro Aufwand aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen und mit 82 TEuro sonstige außerordentliche Aufwen- dungen (hauptsächlich Corona-bedingte Verpflegungsaufwendungen in Höhe 70 TEuro sowie die restlichen Maßnahmen zum Abriss des Hauses 3/ Fritz-Hintermayr-Haus mit 9 TEuro). Analog zu den Vorjahren belasten mit 1,05 Mio. Euro hohe Aufwendungen für die Instandhal- tung und Instandsetzung der Betriebsgebäude das Betriebsergebnis. Die Aufwendungen ver- deutlichen die bauliche Beschaf fenheit einzelner Häuser und die Notwendigkeit von umfas- senden Sanierungs- und Baumaßnahmen. Im Finanzergebnis von -257 TEuro (Vorjahr: -228 TEuro) sind nur geringfügige Zinserträge für Forderungen vorhanden (knapp 1 TEuro). Das Finanzergebnis resultiert somit weitestgehend aus Zinsaufwendungen aus Darlehensverpflichtungen in Höhe von 155 TEuro sowie aus dem Zinsanteil langfristiger Rückstellungen in Höhe von 103 TEuro. 173 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 33 von 68 1.6.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2020 1.6.4.4.1 Bestätigungsvermerk Gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO prüfte das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg (Rpr) den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes NürnbergStift (NüSt). Das Rechnungsprüfungsamt stellte die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2020 so- wie des Geschäfts- und Lageberichts 2020 fest. 1.6.4.4.2 Prüfungsergebnis Wie in den Vorjahren wurde der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes NüSt von Rpr ge- mäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 de s Eigenbetriebes NürnbergStift“ vom 28.09.2021 dokumentiert. Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis von Rpr  entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluss 2020 sowie der dazugehörige Ge- schäfts- und Lagebericht den Rechtsvorschriften,  vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage des NürnbergStift,  ergaben sich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste. 1.6.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss Der Geschäftsbericht 2020, bestehend aus dem Lagebericht und dem Jahresabschluss, wurde dem Werkausschuss am 28.10.2021 zur Begutachtung vorgelegt. Der Werkausschuss (NüSt) begutachtete den Geschäftsbericht 2020 für den Eigenbetrieb NürnbergStift und empfahl dem Stadtrat:  die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 sowie die Erteilung der uneingeschränkten Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO und  den Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von 975.548,03 Euro auf neue Rechnung vorzutra- gen. 174 Seite 34 von 68 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 1.6.5 Datenmeldung für den städtischen Konzernabschluss Die Stadt Nürnberg erstellt seit dem Jahr 2016 gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1 KommHV-Doppik einen konsolidierten Jahresabschluss. Zweck des konsolidierten Jahresab- schlusses ist es, ein vollständiges Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Nürnberg und der mit ihr verbundenen rechtlich selbständigen Gesellschafte n und rechtlich unselbständigen Organisationseinheiten (u.a. Eigen- und Regiebetriebe) zu erhalten. Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind alle wechselseitigen Leistungsbezie- hungen zwischen den Konzerngesellschaften zu konsolidieren bzw. zu e liminieren. Für den Konzernabschluss 2020 wurden die für die Konsolidierung erforderlichen Daten (Reporting Packages) vor Übermittlung an die Stadtkämmerei einer prüferischen Durchsicht in Anlehnung an IDW PS 900 unterzogen. Das Ergebnis der prüferischen D urchsicht ist Bestandteil des Prüfberichtes von Rpr. Die Reporting Packages enthalten neben den Summen - und Saldenlisten der einzelnen Ge- sellschaften im Wesentlichen Aufstellungen über die den internen Leistungsbeziehungen zu- grundeliegenden Forderungen/Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen/Erträge. Darüber hin- aus werden aktivierte Eigenleistungen und sonstige konsolidierungspflichtige Sachverhalte in der Datenmeldung abgefragt. Die von Rpr durchgeführte Prüfung des Reporting Packages erstreckte sich somit im Wesent- lichen auf die Vollständigkeit der von NüSt gemeldeten Daten und auf einen Abgleich dieser Daten mit den Angaben im Einzelabschluss von NüSt (u.a. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung). Die in Stichproben durchgefüh rte analytische Durchsicht der Aufwands - und Ertragskonten, der aktivierten Eigenleistungen und der weiteren gemeldeten konsolidierungspflichtigen Sach- verhalte ergab keine wesentlichen Feststellungen. 1.6.6 Technische Prüfung Vergaben VOB/VOL Aus der Vergabeprüf ung entfiel auf NüSt eine Vergabe (VOB/VOL) mit rund 1,06 Mio. Euro (Nachtrag im Rahmen eines ÖPP-Projektes: Neubau des „August-Meier-Hauses“). Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen. 175 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 35 von 68 1.6.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift 1.6.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 176 Seite 36 von 68 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 177 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 37 von 68 1.6.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 178 Seite 38 von 68 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 1.6.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 179 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 39 von 68 1.7 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) 1.7.1 Allgemeines Nach dem Umbau des bestehenden Stadions anlässlich der Teilnahme der Stadt Nürnberg als Austragungsort für die Fußballweltmeisterschaft 2006 hat der Eigenbetrieb gemäß Be- triebssatzung die Aufgabe der Sicherstellung des laufenden Betriebs des Stadions unter Be- rücksichtigung des Werterhalts. Das operative Geschäft der Betriebsführung des Stadions ist seit 01.07.2005 vollständig durch die Franken-Stadion Nürnberg Betriebs GmbH übernommen worden. Durch Anteilsabtretungs- und Anteilskaufvertrag vom 12.06.2015 hält die Stadt Nürn- berg mit Wirkung ab 01.07.2015 100 % der Geschäftsanteile an der Franken -Stadion Nürn- berg Betriebs -GmbH. Der Betreibervertrag zwischen dem FSN und der Stadion Betriebs - GmbH läuft weiter, die Befristung zum 30.06.2015 wurde aufgehoben. Die Franken-Stadionbetriebssatzung (FSBS) vom 21.06.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.11.2019 enthält u. a. Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebes und Rege- lungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschu s- ses, des Stadtrats sowie des Oberbürgermeisters. Nach § 1 Abs. 3 FSBS ist dem Betrieb kein Stammkapital zugeordnet. Die FSBS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung, welche die Aufgaben sowie die Arbeits - und Verfahrensweise der Wer kleitung regelt. Der Eigenbetrieb ist zur Aufrechterhaltung seiner Liquidität auf Zuwendungen der Stadt Nürn- berg angewiesen. Da gemäß Art. 107 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Zuschüsse, Verlustausgleichszahlungen oder Kapitaleinlagen aus öffentlichen Mitteln unzulässige Beihilfen darstellen können, wurde die Werkleitung vom BKPV aufgefordert, die Beihilfeproblematik prüfen zu lassen und ggf. die notwendigen Schritte zur Vermeidung nach- teiliger Rechtsfolgen einzuleiten. Laut Auskunft der Werkleitung ist die Beihilfeproblematik al- len handelnden Personen bewusst, weshalb diesbezüglich ein ständiger Austausch zwischen Werkleitung und dem Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation erfolgt. 1.7.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 1.7.2.1 Haushaltssatzung Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2020 vom 21.11.2019 war für FSN eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorge- sehen. Im Vermögensplan waren keine Verpflichtung sermächtigungen vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt- schaftsplan war auf 1,5 Mio. Euro festgesetzt. Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2020 in Kraft. 180 Seite 40 von 68 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) 1.7.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan Der Wirtschaftsplan 2020 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einer Stel- lenübersicht, die erforderliche Beschlussfassung durch den Stadtrat erfolgte am 21.11.2019. Die Planansätze des Erfolgsplanes 2020 sahen Erträge von 1,60 Mio. Euro und Aufwendun- gen von 3,66 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresverlust in Höhe von 2,06 Mio. Euro errech- nete. Tatsächlich ergab sich 2020 ein Jahresverlust von 2,16 Mio. Euro. Der Vermögensplan 2020 umfasste einen Finanzbedarf von 6,39 Mio. Euro. Die Finanzpla- nung der Jahre 2019 bis 2023 umfasste ein Volumen von 25,50 Mio. Euro, davon 10,09 Mio. Euro zum Ausgleich der voraussichtlich negativen Jahresergebnisse und 8,42 Mio. Euro für Darlehenstilgungen. 1.7.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung Der Vorjahresabschluss wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 16.12.2020 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2019 festgestellt, uneingeschränkte Entlastung erteilt und entschieden, den Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 1,24 Mio. Euro mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 1.7.4 Jahresabschluss 2020 1.7.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020, bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver- lustrechnung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 31.05.2021 erstellt. 181 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 41 von 68 1.7.4.2 Bilanzentwicklung 2020 Die Entwicklung der Bilanz 2020 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben: 31.12.2020 31.12.2019 € € absolut in % AKTIVA Anlagevermögen (gesamt) 30.267.109,67 31.987.548,08 -1.720.438,41 -5,4 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,0 Sachanlagen 30.267.109,67 31.987.548,08 -1.720.438,41 -5,4 Umlaufvermögen (gesamt) 749.302,34 3.028.384,85 -2.279.082,51 -75,3 Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 601.288,31 2.939.459,35 -2.338.171,04 -79,5 Kassenbestand, Bankguthaben 148.014,03 88.925,50 59.088,53 66,4 Rechnungsabgrenzungsposten 320,00 320,00 0,00 0,0 31.016.732,01 35.016.252,93 -3.999.520,92 -11,4 PASSIVA Eigenkapital (gesamt) 16.357.287,73 18.082.859,53 -1.725.571,80 -9,5 Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0 Allgemeine und zweckgebundene Rücklage 18.514.600,43 19.327.530,59 -812.930,16 -4,5 Verlustvortrag 0,00 0,00 0,00 0,0 Jahresverlust -2.157.312,70 -1.244.671,06 -912.641,64 -73,3 Rückstellungen 39.884,36 103.777,00 -63.892,64 -61,6 Verbindlichkeiten 14.569.559,92 16.679.616,40 -2.110.056,48 -12,7 Rechnungsabgrenzungsposten 50.000,00 150.000,00 -100.000,00 -96,4 31.016.732,01 35.016.252,93 -3.999.520,92 -11,4 Franken-Stadion Nürnberg Veränderung Die Aktivseite wird weiterhin durch das Anlagevermögen bestimmt. Dieses ermäßigte sich um 1,72 Mio. Euro auf 30,27Mio. Euro. Aufgrund der geringeren Bilanzsumme hat sich das antei- lige Anlagevermögen damit auf 97,6 % der Bilanzsumme erhöht. Das Umlaufvermögen redu- zierte sich aufgrund ge ringerer Forderungen und sonstiger Vermögensgegenstände ( -2,34 Mio. Euro) auf 601 TEuro. Insgesamt sank die Bilanzsumme um 4,00 Mio. Euro auf 31,02 Mio. Euro. Auf der Passivseite verminderte sich das Eigenkapital im Saldo aus dem Jahresverlust 2020 und der Zuführung der in Vorjahren erhaltenen Verlustausgleichszahlungen um insgesamt 1,73 Mio. Euro auf 16,36 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten verringerten sich tilgungsbedingt um 2,11 Mio. Euro auf 14,57 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote verzeichnete eine Zunahm e um 1,2 %-Punkte auf nunmehr 52,7 %. 182 Seite 42 von 68 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) 1.7.4.3 Erfolgsrechnung 2020 In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2020 aus der Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben: 2020 2019 € € absolut in % ERTRÄGE 1.265.815,65 2.236.987,90 -971.172,25 -43,4 Umsatzerlöse 1.265.815,65 2.234.697,90 -968.882,25 -43,4 Sonstige betriebliche Erträge 0,00 2.290,00 -2.290,00 -100,0 AUFWENDUNGEN 3.423.128,35 3.481.658,96 -58.530,61 -1,7 Personalaufwand 106.175,56 0,00 106.175,56 __ Abschreibungen 2.195.158,26 2.467.278,66 -272.120,40 -11,0 Sonstige betriebliche Aufwendungen 648.006,16 502.605,82 145.400,34 28,9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 473.788,37 511.774,48 -37.986,11 -7,4 ERGEBNIS -2.157.312,70 -1.244.671,06 -912.641,64 -73,3 Franken-Stadion Nürnberg Veränderung Die Umsatzerlöse nahmen von 2,24 Mio. Euro auf 1,27 Mio. Euro ab. Gegenüber dem Vorjahr verminderte sich das Nutzungsentgelt aufgrund des ganzjährigen Verbleibs des 1. FCN in der 2. Bundesliga und den aufgrund der Corona Pandemie gewährten Kürzungen des Nutzungs- entgeltes. Der Personalaufwand resultiert aus der Einstellung des Zweiten Werkleiters zum 01.01.2020. Weitere Mitarbeiter waren im Berichtsjahr nicht beschäftigt. Die Aufwendungen gingen um 272 TEuro auf 2,20 Mio. Euro zurück. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 145 TEuro auf 648 TEuro. Sie beinhalten im Wesentlichen Reparaturaufwendungen, die im Berichtsjahr insbesondere die Betonsanierung der Treppenaufgänge betrafen. Korrespon- dierend zum Personalaufwand waren die Leistungen des Hochbauamtes rückläufig. Der Zinsaufwand verringerte sich tilgungsbedingt um 38 TEuro auf 474 TEuro. Das Jahreser- gebnis verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um 913 TEuro auf -2,16 Mio. Euro. 1.7.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2020 1.7.4.4.1 Bestätigungsvermerk Entsprechend dem St adtratsbeschluss vom 19.11.2020 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 beauftragt. Der BKPV hat am 17.06.2021 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahres- abschluss 2020 sowie für den Lagebericht 2020 erteilt. 183 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 43 von 68 1.7.4.4.2 Prüfungsergebnis Als zusammenfassendes Ergebnis stellte der BKPV u. a. fest:  die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2020 entsprechen den Rechtsvor- schriften und der Betriebssatzung,  der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Fi- nanz- und Ertragslage,  der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar,  die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertragslage ist weiterhin als unbe- friedigend zu beurteilen. 1.7.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020, bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver- lustrechnung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht vom 31.05.2021 am 08.10.2021 dem Werkausschuss vorgelegt. Der Werkausschuss hat den Jahresabschluss zum 31.12.2020 sowie den Lagebericht 2020 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:  Der Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme von 31.016.732,01 Euro und mit einem Jahresverlust von 2.157.312,70 Euro wird festgestellt.  Der Jahresverlust in Höhe von 2.157.312,70 Euro wird mit der Allgemeinen Rücklage ver- rechnet.  Die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt. 1.7.5 Beschaffungen Vergaben VgV, UVgO, VOB Aus der Vergabeprüfung entfiel auf FSN 1 Vergabe mit rund 0,50 Mio. Euro. Materielle Fest- stellungen waren nicht zu treffen. 184 Seite 44 von 68 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) 1.7.6 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg 1.7.6.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 185 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 45 von 68 186 Seite 46 von 68 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) 1.7.6.2 Erebnisrechnung zum 31.12.2020 187 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 47 von 68 1.7.6.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 188 Seite 48 von 68 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 1.8 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 1.8.1 Allgemeines 1.8.1.1 Aufgaben und Organisation Der Eigenbetrieb NürnbergBad wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 02.07.2003 gegrün- det. Die Betriebssatzung trat zum 01.01.2004 in Kraft. Die Aufgabe des Eigenbetriebs ist die Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs der öffentlichen Hallen- und Freibäder der Stadt Nürnberg, um die Grundversorgung der Allgemeinheit mit Freizeitschwimmangebo- ten und der Vereine mit Schwimmsportmöglichkeiten zu gewährleisten. 1.8.1.2 NürnbergBadbetriebssatzung Die NürnbergBadbetriebsS (NBBS) vom 08.07.2003, zuletzt geändert mit Satzung vom 07.04.2020, enthält u. a. Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebs und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werka usschusses, des Stadtrats sowie des Oberbürgermeisters. Nach § 1 Abs. 3 NBBS ist dem Betrieb kein Stamm- kapital zugeordnet. Die NBBS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werklei- tung, welche die Aufgaben sowie die Arbeits- und Verfahrensweise der Werkleitung regelt. 1.8.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 1.8.2.1 Haushaltssatzung Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Jahr 2020 vom 21.11.2019 wurden für den Eigen- betrieb NürnbergBad weder eine Kreditermächtigung noch Verpflichtungs -ermächtigungen vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wurde auf 6 Mio. Euro festgesetzt. Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2020 in Kraft. 1.8.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan Der Wirtschaftsplan 2020 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie dem Inves- titionsprogramm und einer Stellenübersicht. Er wurde am 21.11.2019 vom Stadtrat beschlos- sen. Die Planansätze des Erfolgsplanes 20 20 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungser- gebnisses 2018 und der Ausgabenentwicklung 201 9 ermittelt. Er sah Erträge von 6,42 Mio. Euro und Aufwendungen von 13,15 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresverlust von 6,73 Mio. Euro errechnete. Tatsächlich e rgab sich 2020 ein um rd. 1, 19 Mio. Euro höherer Jahresverlust von 7,92 Mio. Euro. Ursache hierfür waren insbesondere die aufgrund der Corona Pandemie geringeren Umsatzerlöse, welche um rund 3,78 Mio. Euro unter dem Plan- ansatz blieben. Im Vermögensplan 2020 waren insgesamt 9,69 Mio. Euro eingeplant. Hiervon entfielen 3,52 Mio. Euro auf Investitionen und 1,69 Mio. Euro auf Darlehenstilgungen und einer Verringerung des Betriebsmittelkredits. 189 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Seite 49 von 68 Die Finanzplanung der Jahre 2019 bis 2023 umfasst aufgrund der beabsichtigten Wiederinbe- triebnahme des Volksbades ein Volumen von 82,67 Mio. Euro, dabei u.a. Kreditaufnahmen von 26,00 Mio. Euro, Zuschüsse für das Volksbad von 13,00 Mio. Euro sowie Verlustausglei- che durch die Stadt von insgesamt 33,88 Mio. Euro. 1.8.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung Der Vorjahresabschluss wurde von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs -ge- sellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Be- schluss vom 16.12.2020 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2019 festgestellt und die un- eingeschränkte Entlastung erteilt. Der nach städtischer Verlustausgleichszahlung verblei- bende Jahresüberschuss 2020 von 10 TEuro wurde auf das Folgejahr vorgetragen. 1.8.4 Jahresabschluss 2020 1.8.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 20 20, bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver- lustrechnung und Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht entsprechend der Verpflich- tung des § 25 Abs. 1 Satz 1 EBV und des Art. 107 Abs. 1 GO fristgerecht erstellt. Die Zahlun- gen der Stadt von 6,73 Mio. Euro decken den Großteil des entstandenen Jahresverlustes 2020. 190 Seite 50 von 68 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 1.8.4.2 Bilanzentwicklung 2020 Die Entwicklung der Bilanz 2020 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben: 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR absolut in % AKTIVA Anlagevermögen (gesamt) 41.252.895,76 41.967.574,81 -714.679,05 -1,7 Immaterielle Vermögensgegenstände 7.730,00 2.523,00 5.207,00 206,4 Sachanlagen 41.245.165,76 41.965.051,81 -719.886,05 -1,7 Umlaufvermögen (gesamt) 2.143.213,98 3.041.055,90 -897.841,92 -29,5 Vorräte 64.078,19 63.316,02 762,17 1,2 Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 1.889.341,33 2.551.206,02 -661.864,69 -25,9 Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben 189.794,46 426.533,86 -236.739,40 -55,5 Rechnungsabgrenzungsposten 3.312,23 9.878,44 -6.566,21 -66,5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 866.488,78 0,00 866.488,78 -- Bilanzsumme 44.265.910,75 45.018.509,15 -752.598,40 -1,7 PASSIVA Eigenkapital (gesamt) 0,00 324.419,78 -324.419,78 -100,0 Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0 Allgemeine Rücklage 2.181.102,24 2.181.102,24 0,00 0,0 Verlustvortrag -1.856.682,46 -1.866.901,09 10.218,63 0,5 Jahresergebnis (nach Verlustausgleich) -1.190.908,56 10.218,63 -1.201.127,19 >100,0 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 866.488,78 0,00 866.488,78 -- Sonderposten für Investitionszuschüsse 5.303.926,00 5.422.284,00 -118.358,00 -2,2 Rückstellungen 421.532,74 634.824,21 -213.291,47 -33,6 Verbindlichkeiten 38.499.714,65 38.551.123,64 -51.408,99 -0,1 Rechnungsabgrenzungsposten 40.737,36 78.032,61 -37.295,25 -47,8 Bilanzsumme 44.265.910,75 45.010.684,24 -744.773,49 -1,7 NürnbergBad Veränderung Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr um 745 TEuro auf 44,27 Mio. Euro gesunken. Auf der Aktivseite verminderte sich das Anlagevermögens im Wesentlichen aufgrund planmäßiger Ab- schreibungen um 715 TEuro. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verrin- gerten sich um 662 TEuro. Die liquiden Mittel verringerten sich um 237 TEuro. Gegenläufig wirkten sie die Erhöhung des aktivischen Ausweis des im Berichtsjahr entstandenen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages in Höhe von 866 TEuro aus. 191 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Seite 51 von 68 Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital um 325 TEuro auf 0 Euro. Es besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 866 TEuro. Die unterjährig geleisteten Ver- lustausgleichszahlungen der Stadt Nürnberg i.H.v. 6,73 Mio. Euro reichten zur Deck ung des tatsächlich entstandenen Jahresverlustes von 7,92 Mio. Euro nicht aus, das Eigenkapital ist vollständig aufgebraucht. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse wurden planmäßig um 118 TEuro verbraucht. Der Bereich der Rückstellungen nahm um 214 TEuro ab. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- instituten sanken aufgrund planmäßiger Tilgungen um 1,70 Mio. Euro, während sich die Ver- bindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg um 1,82 Mio. Euro erhöhten. Zum Bilanzstichtag bestanden nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen in Höhe von 3,44 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang von 0,02 Mio. Euro. 1.8.4.3 Erfolgsrechnung 2020 In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2020 aus der Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben. 2020 2019 EUR EUR absolut in % ERTRÄGE 3.577.529,40 6.408.097,08 -2.830.567,68 -44,2 Umsatzerlöse 2.407.345,78 6.201.811,27 -3.794.465,49 -61,2 andere aktivierte Eigenleistungen 399.480,00 0,00 399.480,00 >100 Sonstige betriebliche Erträge 770.703,62 206.285,81 564.417,81 273,6 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,0 AUFWENDUNGEN 11.501.529,96 12.605.374,45 -1.103.844,49 -8,8 Materialaufwand 3.012.157,32 3.517.564,84 -505.407,52 -14,4 Personalaufwand 4.475.373,42 4.672.621,63 -197.248,21 -4,2 Abschreibungen 2.293.497,57 2.300.097,09 -6.599,52 -0,3 Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.213.866,97 1.520.571,43 -306.704,46 -20,2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 498.420,67 585.895,78 -87.475,11 -14,9 Sonstige Steuern 8.214,01 8.623,68 -409,67 -4,8 ERGEBNIS -7.924.000,56 -6.197.277,37 -1.726.723,19 -27,9 NürnbergBad Veränderung Die Erträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,83 Mio. Euro verringert. Dies ist insbe- sondere durch den Rückgang der Umsatzerlöse ( -3,79 Mio. Euro) bedingt. Ursache hierfür waren Badschließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen aufgrund von Corona bedingten Zuschüssen um 565 TEuro. Die aktivierten Eigenleistungen von 400 TEuro stehen im Zusammenhang mit der Sanierung des Volksbades. 192 Seite 52 von 68 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Auch die Aufwendungen reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr (-1,10 Mio. Euro). Der Ma- terialaufwand verminderte sich um 505 TEuro im Vergleich zum Vorjahr. So führten Schlie- ßungszeiten und Corona bedingte Besucherbegrenzungen zu einer Reduzierung der Wasser- und Fernwärmeverbrauchsmengen Die Abschreibungen bewegen sich auf Vorjahresniveau. 1.8.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2020 1.8.4.4.1 Bestätigungsvermerk Mit Stadtratsbeschluss vom 21.10.2020 wurde die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschafts- prüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 beauftragt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 18. Juni 2021 den uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk für den Jahresabschluss 2020 sowie für den Lagebericht 2020 erteilt. 1.8.4.4.2 Prüfungsergebnis Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellte die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft u.a. fest: Der Jahresabschluss 2020 entspricht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Ei- genbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den einschlägigen deutschen für Ka- pitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Ei- genbetriebs zum 31.12.2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ent- spricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlus- ses und des Lageberichtes geführt. 193 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Seite 53 von 68 1.8.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 20 20, bestehend aus Bilanz, Gewi nn- und Ver- lustrechnung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht der Ba- ker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 18.06.2021 dem Werkaus- schuss am 16.07.2021 vorgelegt. Der Werkausschuss hat die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des La- geberichtes 2020 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:  Der Jahresabschluss 2020 wird festgestellt.  Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 44.265.910,75 Euro.  Die Gewinn - und Verlustrechnung schließt m it einem Jahresverlust von 7.924.000,56 Euro.  Der nach städtischer Verlustausgleichszahlung in 2020 von 6.733.092,00 Euro verblei- bende Jahresverlust 2020 von 1.190.908,56 Euro wird auf das Folgejahr vorgetragen.  Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, di e uneingeschränkte Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu beschließen. 1.8.5 Beschaffungen Außer den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden im Berichtsjahr keine Beschaffungsvorgänge durch das Rechnungsprüfungsamt begutachtet. 1.8.6 Technische Prüfung Vergaben VgV, UVgO, VOB Aus der Vergabeprüfung entfielen 2020 auf NüBad keine Vorgänge. 194 Seite 54 von 68 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 1.8.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad 1.8.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 195 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Seite 55 von 68 196 Seite 56 von 68 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 1.8.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 197 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Seite 57 von 68 1.8.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 198 Seite 58 von 68 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 1.9 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 1.9.1 Allgemeines 1.9.1.1 Aufgaben und Organisation Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2008 gegründet. Der Betrieb hat am 01.01.2009 sein operatives Geschäft aufgenom- men, wobei zunächst die ehemaligen Bereiche des ASN Straßenreinigung, Werkstätten, Be- dürfnisanstalten als Eigenbetrieb (SÖR I) und das GBA, große Teile von T und die Bauhöfe von BANOS als optimierter Regiebetrieb (SÖR II) beschlossen wurden. Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2009 ging am 01.01.2010 der optimierte Regiebetrieb in den erweiterten Eigenbetrieb „Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg“ (SÖR) auf. Zu den Hauptaufgaben des Eigenbetriebs SÖR zählen insbesondere:  die den Gemeinden übertragenen Aufgaben nach dem Bayerischen Straßen- und Wege- gesetz und dem Bundesfernstraßengesetz,  die Aufgaben des Baulastträgers für städtische Grünanlagen, Kinderspielplätze, Kleingar- tenanlagen, historische Gärten, Gewässer 3. Ordnung, Ingenieurbauwerke und erforder- liche Verkehrseinrichtungen,  die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, mit Ausnahme zeitlich unbefristeter verkehrs- regelnder und verkehrslenkender Maßnahmen,  der Betrieb des städtischen Fuhrparks  und die Organisation und der Betrieb der öffentlichen Toiletten. Daneben sind auch hoheitliche Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfül- len. Hierzu gehören insbesondere die Erschließungsbeitragssatzung (EBS), die Straßenaus- baubeitragssatzung (ABS), die Straßenreinigungsgebührensatzung (StrRGebS) und die Toi- lettenbenutzungsgebührensatzung (TBenGebS). 1.9.1.2 Servicebetriebssatzung Die Betriebssatzung für den Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖRS) trat zum 01.01.2009 in Kraft. Sie enthält u. a. Bestimmungen über die Organe von SÖR und Regelun- gen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrates sowie des Oberbürgermeisters. Die SÖRS wird ergänzt durch eine Geschäfts- anweisung für die Werkleitung. 199 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 59 von 68 1.9.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 1.9.2.1 Haushaltssatzung Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2020 vom 21.11.2019 war für SÖR eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen nicht vorgese- hen. Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit 2,56 Mio. Euro festge- setzt, der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan auf 20,38 Mio. Euro. Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2020 in Kraft. 1.9.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan Der Wirtschaftsplan 2020 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einer Stel- lenübersicht, die erforderliche Beschlussfassung durch den Stadtrat erfolgte am 21.11.2019. Die Planansätze des Erfolgsplanes 2020 sahen, inkl. des städtischen Zuschusses, Erträge von 136,98 Mio. Euro und Aufwendungen von 137,46 Mio. Euro vor. Demnach wurde von ei- nem Jahresfehlbetrag von 480 TEuro ausgegangen. Tatsächlich ergab sich 2020 ein Jahres- fehlbetrag von 2,81 Mio. Euro. Gegenüber den Planansätzen sind Mindererträge von 53 TEuro zu verzeichnen. Die tatsächlichen Aufwendungen betrugen 139,27 Mio. Euro und lagen um 1,81 Mio. Euro über den Plansätzen. Der Vermögensplan 2020 umfasste einen Finanzbedarf von 7,79 Mio. Euro. Die Finanzpla- nung der Jahre 2019 bis 2023 umfasste ein Volumen von 46,64 Mio. Euro, davon 38,95 Mio. Euro für Investitionen und 4,84 Mio. Euro für Darlehenstilgungen. 1.9.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung Der Jahresabschluss 2019 wurde vom der Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 16.12.2020 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2019 festgestellt, uneingeschränkte Entlas- tung erteilt und entschieden, den Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 4,54 Mio. Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 200 Seite 60 von 68 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 1.9.4 Jahresabschluss 2020 1.9.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 20 20, bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver- lustrechnung und Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 29.06.2021 erstellt. 1.9.4.2 Bilanzentwicklung 2020 Die Entwicklung der Bilanz 2020 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben: 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR absolut in % AKTIVA Anlagevermögen (gesamt) 38.657.498,04 37.694.551,17 962.946,87 2,6 Immaterielle Vermögensgegenstände 102.882,00 114.835,00 -11.953,00 -10,4 Sachanlagen 38.554.616,04 37.579.716,17 974.899,87 2,6 Umlaufvermögen (gesamt) 40.116.372,55 30.921.380,59 9.194.991,96 29,7 Vorräte 3.768.483,12 3.362.477,11 406.006,01 12,1 Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 35.726.159,23 23.203.425,28 12.522.733,95 54,0 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 621.730,20 4.355.478,20 -3.733.748,00 -85,7 Rechnungsabgrenzungsposten 337.849,13 291.633,19 46.215,94 15,8 Bilanzsumme 79.111.719,72 68.907.564,95 10.204.154,77 14,8 PASSIVA Eigenkapital (gesamt) 9.497.992,07 12.308.837,30 -2.810.845,23 -22,8 Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0 Allgemeine Rücklage 10.285.813,90 10.285.813,90 0,00 0,0 Gewinn-/Verlustvortrag 2.023.023,40 6.567.890,63 -4.544.867,23 -69,2 Jahresüberschuss -2.810.845,23 -4.544.867,23 1.734.022,00 38,2 Sonderposten für Investitionszuschüsse 70.528,48 62.202,48 8.326,00 13,4 Rückstellungen 39.790.899,59 30.534.445,53 9.256.454,06 30,3 Verbindlichkeiten 29.520.961,91 25.765.298,14 3.755.663,77 14,6 Rechnungsabgrenzungsposten 231.337,67 236.781,50 -5.443,83 -2,3 Bilanzsumme 79.111.719,72 68.907.564,95 10.204.154,77 14,8 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Veränderung 201 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 61 von 68 Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 10,20 Mio. Euro erhöht. Verantwortlich für das um rund 9,19 Mio. Euro gestiegene Umlaufvermögen waren insbesondere die um 12,52 Mio. Euro höheren Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, welche insbe- sondere auf das um 12,41 Mio. Euro auf 22,90 Mio. Euro angestiegene Guthaben auf dem Betriebsmittelkonto von SÖR zurückzuführen sind. Der Kassenbestand ist dagegen um 3,73 Mio. Euro auf 622 TEuro zurückgegangen. Auf der Passivseite führte der in 2020 entst andene Jahresfehlbetrag von 2,81 Mio. Euro zu einer entsprechenden Verringerung des Eigenkapitals. Ursache für diesen Fehlbetrag waren, neben Corona-bedingt geringeren Sondernutzungs- und Parkgebühren (-2,00 Mio. Euro), auf- grund von Sondereffekten notwendi ge Personalrückstellungen (3,10 Mio. Euro) . Durch die Verringerung des Eigenkapitals und der gestiegenen Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote gesunken. Zum Stichtag beträgt sie nunmehr 12,0 % (Vorjahr 17,9 %). Die Rückstell ungen stiegen um 9,25 Mio. Euro auf 39,79 Mio. Euro. Dabei erhöhten sich sowohl die Rückstellun- gen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (+5,92 Mio. Euro) als auch die sonstigen Rückstellungen (+3,33 Mio. Euro). 1.9.4.3 Erfolgsrechnung 2020 In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2020 aus der Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben. 2020 19 EUR EUR absolut in % ERTRÄGE 136.455.449,36 131.426.188,98 5.029.260,38 3,8 Umsatzerlöse 135.513.253,67 129.997.091,67 5.516.162,00 4,2 Erhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen 86.884,38 224.457,68 -137.573,30 -61,3 andere aktivierte Eigenleistungen 15.100,00 33.957,50 -18.857,50 -55,5 Sonstige betriebliche Erträge 834.445,64 1.170.125,13 -335.679,49 -28,7 Zinsen und ähnliche Erträge 5.765,67 557,00 5.208,67 >100,0 AUFWENDUNGEN 139.266.294,59 135.971.056,21 3.295.238,38 2,4 Materialaufwand 57.418.601,44 58.963.318,08 -1.544.716,64 -2,6 Personalaufwand 60.889.384,99 56.810.313,22 4.079.071,77 7,2 Abschreibungen 3.337.293,70 3.291.601,79 45.691,91 1,4 Sonstige betriebliche Aufwendungen 13.316.669,24 12.947.990,58 368.678,66 2,8 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.199.390,06 3.853.650,71 345.739,35 9,0 Sonstige Steuern 104.955,16 104.181,83 773,33 0,7 ERGEBNIS -2.810.845,23 -4.544.867,23 1.734.022,00 -38,2 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Veränderung 202 Seite 62 von 68 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Die Erträge konnten um 5,03 Mio. Euro auf 136,46 Mio. Euro gesteigert werden. Dieser An- stieg beruht insbesondere auf 5,52 Mio. Euro höheren Umsatzerlösen. Maßgeblichen Anteil an den höheren Umsatzerlösen hatte der Anstieg des städtischen Zuschusses um 6,64 Mio. Euro auf nunmehr 92,99 Mio. Euro. Die Aufwendungen betrugen 139,27 Mio. Euro, was im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 3,30 Mio. Euro bedeutet. Ursache für diese Mehraufwendungen waren insbesondere ge- stiegene Personalaufwendungen (+4,08 Mio. Euro). Der Anstieg des Personalaufwands resul- tiert im Wesentlichen aus dem zahlenmäßigen Anstieg der Mitarbeiter, der Lohnerh öhungen aufgrund mehrjähriger tariflicher Verträge und den versicherungsmathematisch ermittelten Zu- führungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen. 1.9.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2020 1.9.4.4.1 Bestätigungsvermerk Mit Stadtratsbeschluss vom 25.09.2019 wurde die Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 beauftragt. Die Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH hat am 30.06.2021 den unein-geschränk- ten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2020 sowie für den Lagebericht 2020 erteilt. 1.9.4.4.2 Prüfungsergebnis Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellte d ie Curacon Wirtschaftsprüfungs -ge- sellschaft GmbH am 30.06.2021 u.a. fest:  Der Jahresabschluss 2020 entspricht in allen wesentlichen Belangen der E igenbetriebs- verordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften.  Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä- ßiger Buchführung sowie der landes rechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 20 20 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.  Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschrif- ten zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzli- chen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref- fend dar.  Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresab- schlusses und des Lageberichtes geführt. 203 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 63 von 68 1.9.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 20 20, bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver- lustrechnung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht der Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH dem Werkausschuss vorgelegt. Der Werkausschuss begutachtete am 15.09.2021 die Feststellung des Jahresabschlusses so- wie des Lageberichtes und empfahl dem Stadtrat zu beschließen:  Der Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme von 79.111.719,72 Euro und mit einem Jahresfehlbetrag von 2.810.845,23 Euro wird festgestellt.  Der Jahresfehlbetrag 2020 wird auf neue Rechnung vorgetragen.  Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu beschließen. 1.9.5 Beschaffungen Neben den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden im Rahmen der beglei- tenden Verwaltungsprüfung 2020 insgesamt 5 Beschaffungsvorgänge von SÖR zur Prüfung nach den Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (V BRL) mit einem Gesamtvolumen von rd. 4,21 Mio. Euro vorgelegt und durch Rpr begutachtet. 1.9.6 Technische Prüfung Vergaben GWG, VgV, UVgV, VOB Aus der Vergabeprüfung entfielen auf SÖR insgesamt 40 Vergaben mit rund 48,59 Mio. Euro, einschließlich 10 Nachtragsangeboten von 2,00 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen. Zusätzlich waren weitere 40 Vergaben über besonderer Leistungen in Höhe von 7,39 Mio. Euro zu prüfen. Feststellungen waren hier nicht zu treffen. 204 Seite 64 von 68 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 1.9.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Ser- vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg 1.9.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 € € € € Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Lizenzen 59.344,00 51.449,00 EDV Software 43.538,00 102.882,00 63.386,00 114.835,00 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 183.542,68 183.542,68 Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 22.037.413,62 22.413.665,62 Bauten auf fremden Grund und Boden 254.780,00 272.513,00 Fahrzeuge 9.739.105,00 9.008.603,00 Maschinen 1.258.334,00 611.740,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.507.711,00 2.568.476,00 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.573.729,74 38.554.616,04 2.521.175,87 37.579.716,17 Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 3.137.508,76 2.818.387,13 Unfertige Leistungen 630.974,36 3.768.483,12 544.089,98 3.362.477,11 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.909.452,53 3.772.579,26 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €) Forderungen gegen verbundene Unternehmen 304.317,37 498.972,43 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €) Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe 31.448.544,86 18.907.789,91 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €) Sonstige Vermögensgegenstände 63.844,47 35.726.159,23 24.083,68 23.203.425,28 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 621.730,20 4.355.478,20 Rechnungsabgrenzungsposten 337.849,13 291.633,19 S U M M E D E R A K T I V A 79.111.719,72 68.907.564,95 A K T I V A 205 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 65 von 68 31.12.2020 31.12.2019 € € € € A. Eigenkapital I. Stammkapital 0,00 0,00 II. Allgemeine Rücklage 10.285.813,90 10.285.813,90 III. Gewinnvortrag 2.023.023,40 6.567.890,63 IV Jahresfehlbetrag (-) -2.810.845,23 -787.821,83 -4.544.867,23 2.023.023,40 9.497.992,07 12.308.837,30 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 70.528,48 62.202,48 C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 24.350.468,00 19.038.620,00 2. Sonstige Rückstellungen 15.440.431,59 39.790.899,59 11.495.825,53 30.534.445,53 D. Verbindlichkeiten 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 385.910,00 540.300,00 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 385.910, € ( Vj. 540.300,00 €) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.018.437,49 6.592.003,48 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 5.018.437,49 € ( Vj. 6.592.003,48 €) 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.533.189,92 1.530.356,90 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.533.189,92 € (Vj. 1.530.356,90 €) 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben 15.515.441,60 10.324.331,70 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.915.441,60 € (Vj.1.824.331,70 €) 5. Sonstige Verbindlichkeiten 7.067.982,90 6.778.306,06 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.067.982,90 € (Vj. 6.778.306,06 €) davon aus Steuern 495.975,38 € (Vj. 393.227,39 €) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 89.723,72 € (Vj. 81.165,28 €) 29.520.961,91 25.765.298,14 E. Rechnungsabgrenzungsposten 231.337,67 236.781,50 S U M M E D E R P A S S I V A 79.111.719,72 68.907.564,95 P A S S I V A 206 Seite 66 von 68 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 1.9.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 207 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 67 von 68 1.9.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 Anlagennachweis 2020 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Nachaktivierung Endstand Anfangsstand Abschreibungen im GJ Abgang Umbuchungen Nachaktivierung Endstand Ende Ende Vorjahr Durchschnitt- licher Abschreibungs- satz Durchschnitt- licher Restbuchwert 01.01.2020 31.12.2020 01.01.2020 31.12.2020 Geschäftsjahr € € € € € € € € € € € € € € in % in % I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.465.563,98 39.831,77 0,00 0,00 0,00 1.505.395,75 1.350.728,98 51.784,77 0,00 0,00 0,00 1.402.513,75 102.882,00 114.835,00 3,44 6,83 1. Lizenzen 131.589,30 26.180,00 0,00 0,00 0,00 157.769,30 80.140,30 18.285,00 0,00 0,00 0,00 98.425,30 59.344,00 51.449,00 11,59 37,61 2. EDV Software 1.333.974,68 13.651,77 0,00 0,00 0,00 1.347.626,45 1.270.588,68 33.499,77 0,00 0,00 0,00 1.304.088,45 43.538,00 63.386,00 2,49 3,23 II. Sachanlagen 84.599.549,05 4.307.723,80 749.215,18 0,00 0,00 88.158.057,67 47.019.832,88 3.285.508,93 701.900,18 0,00 0,00 49.603.441,63 38.554.616,04 37.579.716,17 3,73 43,73 1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 183.542,68 0,00 0,00 0,00 0,00 183.542,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 183.542,68 183.542,68 0,00 100,00 2. Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 43.678.394,41 0,00 0,00 0,00 0,00 43.678.394,41 21.264.728,79 376.252,00 0,00 0,00 0,00 21.640.980,79 22.037.413,62 22.413.665,62 0,86 50,45 3. Bauten auf fremden Grund und Boden 331.084,13 0,00 0,00 0,00 0,00 331.084,13 58.571,13 17.733,00 0,00 0,00 0,00 76.304,13 254.780,00 272.513,00 5,36 76,95 4. Fahrzeuge 25.867.769,17 2.789.277,18 723.361,75 62.977,60 0,00 27.996.662,20 16.859.166,17 2.075.006,78 676.615,75 0,00 0,00 18.257.557,20 9.739.105,00 9.008.603,00 7,41 34,79 5. Maschinen 3.244.753,14 375.424,33 0,00 437.798,36 0,00 4.057.975,83 2.633.013,14 166.628,69 0,00 0,00 0,00 2.799.641,83 1.258.334,00 611.740,00 4,11 31,01 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.772.829,65 589.692,46 25.853,43 0,00 0,00 9.336.668,68 6.204.353,65 649.888,46 25.284,43 0,00 0,00 6.828.957,68 2.507.711,00 2.568.476,00 6,96 26,86 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.521.175,87 553.329,83 0,00 -500.775,96 0,00 2.573.729,74 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.573.729,74 2.521.175,87 0,00 100,00 86.065.113,03 4.347.555,57 749.215,18 0,00 0,00 89.663.453,42 48.370.561,86 3.337.293,70 701.900,18 0,00 0,00 51.005.955,38 38.657.498,04 37.694.551,17 208 Seite 68 von 68 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Die Jahresabschlüsse 2020 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn- berg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken -Stadion Nürnberg, NürnbergBad und Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg wurden gemäß der Art. 103, 106 und 107 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung gelten- den Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behand- lung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen. Nürnberg, 16.11.2021 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 209 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SUN/029/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 13.07.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Anlagen: Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2020 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht) Sachverhalt (WerkA/SUN): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN wurde von der Bavaria Treu AG gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testie rte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtu ng der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 22 210 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/029/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 211 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/029/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja kaufm. Angelegenheit - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personen- gruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 212 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/029/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA/SUN Ö 13.07.2021): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 10.06.2020 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs SUN wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SUN gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 582.258.353,35 Euro Der Jahresgewinn beträgt 8.076.805,92 Euro Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SUN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 582.258.353,35 Euro. Der Jahresgewinn beträgt 8.076.805,92 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021): Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SUN zum 31.12.2020 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 582.258.353,35 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 8.076.805,92 Euro ab. 3. Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SUN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 213 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Bilanz – Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang 22 214 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 2 von 29 Stand: 19.05.2021 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Bilanz zum 31. Dezember 2020 3 Aktiva 3 Passiva 4 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. 01. – 31.12.2020 5 3. Erläuterungen 6 3.1. Allgemeine Erläuterungen 6 3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 6 3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten 8 3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- un d Verlustrechnung 18 4. Sonstige Angaben 20 4.1. Werkleitung 20 4.2. Werkausschuss 20 4.3. Prüfungshonorar 20 4.4. Angaben zum Personal 21 4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 21 4.6. Nachtragsbericht 21 4.7. Gewinnverwendung 22 5. Anlagen Anlage 1 Anlagenspiegel 23 Anlage 2 Auflösung von Sonderposten 25 Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020 27 Anlage 4 Erfolgsübersicht zum 31.12.2020 27 Anlage 5 Anlagen im Bau 2020 28 Anlage 6 Technische Daten 29 215 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 3 von 29 Stand: 19.05.2021 1. Bilanz zum 31. Dezember 2020 Aktiva 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 739.459,00 846.6 06,00 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 739.459,00 846.606,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 43.553.824,95 44.793.148,45 2. Unbebaute Grundstücke 606.991,17 606.991,17 3. Abwasserreinigungsanlagen 33.670.919,00 36.186.138,00 4. Abwassersammlungsanlagen 431.788.434,00 435.118.780,38 5. Maschinen und maschinelle Anlagen 1.293.634,00 1.508.486,00 6. Fahrzeuge 2.262.011,00 2.137.916,00 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.842.005,00 3.151.216,72 8. Anlagen im Bau 57.949.851,23 39.747.957,09 574.967.670,35 563.250.633,81 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1,00 1,00 2,00 2,00 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-,Hilfs-und Betriebsstoffe 3.965.226,40 3.702.793,36 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.615.237,28 2.091.894,16 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 210.848,88 8.356.042,55 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00 3. Sonstige Vermögensgegenstände 198.099,49 104.266,67 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00 2.024.185,65 10.552.203,38 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 54 5.078,09 435.555,19 C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.731,86 16.934,88 Bilanzsumme 582.258.353,35 578.804.728,62 216 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 4 von 29 Stand: 19.05.2021 Passiva 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR A. Eigenkapital I. Rücklagen Gewinnrücklage 79.929.486,67 67.410.947,33 II. Jahresgewinn 8.076.805,92 12.518.539,34 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 42.792.972,00 44.407.149,00 C. Sonderposten f. empfangene Ertragszuschüsse 87.98 0.612,00 87.864.746,00 D. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 34.230.687,00 32.489.823,00 2. Steuerrückstellungen 29.028,00 0,00 3. Sonstige Rückstellungen 81.224.657,29 86.485.972,8 6 115.484.372,29 118.975.795,86 E. Verbindlichkeiten 1. gegenüber Kreditinstituten 234.618.895,39 239.808. 153,58 2. aus Lieferungen und Leistungen 7.101.138,42 6.890. 767,12 3. gegenüber der Stadt Nürnberg 5.906.481,09 563.024, 96 4. Sonstige Verbindlichkeiten 367.589,57 365.605,43 davon aus Steuern 289.068,80 315.283,75 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0,00 247.994.104,47 247.627.551,09 Bilanzsumme 582.258.353,35 578.804.728,62 217 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 5 von 29 Stand: 19.05.2021 2. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2020 EUR 2019 EUR A. Erlöse 1. Umsatzerlöse 92.387.615,57 96.320.508,81 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 2.620.710,42 2.834.282,77 3. Sonstige betriebliche Erträge 6.199.455,70 5.752.628,43 davon Auflösungen Sonderposten für Investitionszuschüsse und empfangene Ertragszuschüsse 4.965.580,87 5.008.963,16 Summe Erlöse 101.207.781,69 104.907.420,01 B. Aufwendungen 1. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -7.822.479,50 -7.825.161,67 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -13.914.148, 96 -14.239.254,75 Summe Materialaufwand -21.736.628,46 -22.064.416,42 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -21.182.805,18 -20.337.509,78 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -6.878.420,48 -6.618.978,45 davon für die Altersversorgung -2.507.269,14 -2.3 69.230,52 Summe Personalaufwand -28.061.225,66 -26.956.488,23 3. Abschreibungen auf immaterielle Ver- mögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -24.183.435,75 -24.228.736,40 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -12.176.330,62 -11.144.396,98 Summe Aufwendungen -86.157.620,49 -84.394.038,03 C. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.444,00 6.264,00 davon aus Abzinsung Rückstellungen 8.444,00 6.264 ,00 D. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 0,00 E. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -6.416.238,77 -6.709.249,04 davon aus Aufzinsung Rückstellungen -3.313.005,0 0 -3.375.297,00 Ergebnis nach Steuern 8.642.366,43 13.810.396,94 F. Steuern 1. Sonstige Steuern -565.560,51 -1.291.857,60 Jahresgewinn (handelsrechtlich) 8.076.805,92 12.518.5 39,34 218 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 6 von 29 Stand: 19.05.2021 3. Erläuterungen 3.1. Allgemeine Erläuterungen Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürn- berg. Für den Eigenbetrieb gelten insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung, die Eigenbetriebs- verordnung Bayern und die Betriebssatzung der SUN (zuletzt geändert am 10. November 2016). Der Jahresabschluss 2020 der SUN wurde nach den Vorschriften des § 20 der Eigenbetriebsver- ordnung Bayern und dem HGB wie für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die vorliegende Bilanz 2020 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Anwendung der Form- blätter der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung Bayern erstellt. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanz um die entwässerungsspezifischen Posten „Abwasserreinigungsan- lagen“, „Abwassersammlungsanlagen“, sowie die Posten „Fahrzeuge“, „Sonderposten für Investi- tionszuschüsse zum Anlagevermögen“ und „Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse“ erweitert. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vor- schriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Ver- merke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungs- dauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine be- triebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 800,00 EUR (brutto); diese werden sofort in vol- ler Höhe aufwandswirksam erfasst. Sachanlagen , einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen, wurden entsprechend den han- delsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um plan- mäßige Abschreibungen, bewertet. In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten in angemessenem Umfang einbezogen. Eigene Leistungen für Planung und Bauaufsicht sind entsprechend dem für die Maßnahmen erbrachten Leistungs- umfang zu Selbstkosten berücksichtigt. Bauzeitzinsen (329.842,00 EUR) werden während der Bauzeit der Maßnahmen aktiviert. 219 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 7 von 29 Stand: 19.05.2021 Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear und zeitanteilig. Dabei wird nach den in den Finanzbestimmungen des Eigenbetriebs (FB-SUN) festgelegten Nutzungsdauern, so- wie in begründeten Ausnahmefällen mit der tatsächlichen Nutzungsdauer, abgeschrieben. Dar- über hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bis zu einem Anschaffungs- preis von 800,00 EUR (brutto) im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert aus- gewiesen. Die bestehenden Finanzanlagen wurden bereits in den Vorjahren durch außerplanmä- ßige Abschreibungen auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR abgeschrieben. Vom Eigenbetrieb wurden für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten eines Pilotprojekts der KSV GmbH entsprechende Kreditbeträge ausgereicht. Der Pilotversuch wurde mit einem wirtschaftlich nur schwer verwertbaren Ergebnis abgeschlossen. Die GmbH verzichtet deshalb auf weitere Abrufe aus dem Betriebsmittelkredit. Im Gegenzug verzichtet die SUN i. H. v. 1.000.000,00 EUR auf die Rückforderung der ausstehenden Kreditsumme. Der ausgereichte Kre- ditbetrag wird im Posten „Ausleihungen“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wurde jedoch aufgrund der Finanzlage der GmbH bereits in 2018 auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR abge- schrieben. Da auch die Rückzahlung des restlichen Kreditbetrages i. H. v. 1.150.000,00 EUR durch die GmbH fraglich ist, wurde hinsichtlich des Vorsichtsprinzips auf eine Wertaufholung ver- zichtet. Die Vorräte werden grundsätzlich mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Den erkennbaren Ausfallrisiken bei Forderungen (z. B. laufende Verfahren bei der Vollstre- ckungsabteilung der Stadt Nürnberg, Insolvenzen) wurde durch entsprechende Wertberichtigun- gen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen wurde zur Abdeckung des allgemei- nen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Den Forderungen aus Schmutzwasser- gebühren liegen Berechnungen zur Periodenabgrenzung sowie die erfolgten Abrechnungen zu- grunde. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einzahlungen vor dem 31.12.2020 für Aufwendungen, die spätere Wirtschaftsjahre betreffen. Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb ohne Stammkapital geführt. Gewährte Zuschüsse und Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auf- lösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibung der geförderten Vermögens- gegenstände. Der Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse betrifft die von Dritten geleisteten Zu- schüsse (im Wesentlichen Verbesserungs- und Kanalherstellungsbeiträge). Der von den Gebüh- renzahlern über Verbesserungsbeiträge beizubringende Finanzierungsbetrag wurde im Jahr 2018 vollständig abgelöst. Somit finden seit dem Jahr 2019 ausschließlich Zugänge in Form von Kanalherstellungsbeiträgen statt. Die Auflösung erfolgt analog dem Sonderposten für Investiti- onszuschüsse. 220 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 8 von 29 Stand: 19.05.2021 Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage ei- nes versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg ermittelt worden. Der Berech- nung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer ange- nommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug 2,30 % (Vorjahr: 2,71 %; Quelle: Deutsche Bundesbank). Zusätzlich wurde gemäß BilMoG ein Trend für zukünftige Gehaltssteigerungen i. H. v. 2,50 % (Zusammensetzung: 1,75 % Tariferhöhung + 0,75 % Karrieretrend pro Jahr) sowie eine Renten- dynamik i. H. v. 1,75 % einbezogen. Auf die Berücksichtigung eines Fluktuationstrends wurde aufgrund von Erfahrungswerten verzichtet. Die Veränderung der Rückstellung ist nach den Vor- schriften des BilMoG in eine Personalaufwands- und eine Zinsaufwandskomponente aufgeteilt. In der Rückstellung enthalten sind auch Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter, die sich schon vor der Eigenbetriebsgründung im Jahr 1996 im Ruhestand befanden, sowie Versor- gungsempfänger, für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht. Von der Wahlmöglichkeit nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, Zuführungen zu den Rückstellun- gen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bis spätestens 31. Dezember 2024 in jedem Ge- schäftsjahr zu mindestens einen fünfzehntel anzusammeln, wurde bei der Umstellung auf BilMoG in 2010 kein Gebrauch gemacht. Für ungewisse Verbindlichkeiten waren sonstige Rückstellungen nach Maßgabe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Entsprechend dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die angewandten Abzinsungssätze wurden bei der Deutschen Bundesbank abgefragt. Für unterlassene Instandhaltungen, die im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt werden, wurde keine Rückstellung gebildet. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Darlehen, die die Stadt Nürnberg für den Eigenbetrieb ab 1996 bei Kreditinstituten aufgenommen hat, wurden gemäß der Regelung der Eigenbetriebsverordnung Bayern als Verbindlichkeiten ge- genüber Kreditinstituten ausgewiesen. 3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Anga- ben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehöri- gen Bilanzposten dargestellt. Anlagevermögen Die Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in einem eigenständigen Anlagen- spiegel aufgegliedert. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände umfassen im We- sentlichen Software. 221 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 9 von 29 Stand: 19.05.2021 Finanzanlagen Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2012 wurde die Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg (kurz: KSVN) gegründet. An dieser ist die Stadtentwässerung und Umweltanalytik zu 100 % beteiligt, die Anschaffungskosten beliefen sich auf 25 TEUR. Aufgrund der Bevollmächtigung der SUN zur Gründung dieser GmbH durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird die Beteiligung im Vermögen des Eigen- betriebs ausgewiesen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Sammlung und Aufbereitung des Klärschlamms von Abwasserbetrieben. Dabei soll die im Klärschlamm enthaltene Energie ge- nutzt und die Inhaltsstoffe zur weiteren Verwertung aufbereitet werden. Auf Grundlage der Ge- schäftsentwicklung wurden die Anteile an der KSVN bereits zum Bilanzstichtag 31.12.2014 auf einen Erinnerungswert i. H. v. 1,00 EUR abgeschrieben und mit diesem auch weiterhin in der Bi- lanz der SUN fortgeführt. Die Ausleihungen an die KSVN GmbH wurden aus dem Vorjahr i. H. v. 2.150 TEUR vorgetragen. Der Pilotversuch zur Entwicklung und Durchführung des sogenannten Mephrec-Verfahrens in ei- ner Großanlage wurde jedoch mit einem wirtschaftlich nur schwer verwertbaren Ergebnis abge- schlossen. Deshalb wurde in einer Vereinbarung vom 10.11.2020 zwischen der GmbH und SUN ein Verzicht auf weitere Ausleihungen festgelegt. Im Gegenzug verzichtet SUN in Höhe von 1.000.000 EUR teilweise auf die Rückforderung der Kreditsumme. Anstelle des ursprünglich an- gestrebten Mephrec-Verfahrens ist nun die Umsetzung einer herkömmlichen Monoverbrennungs- anlage angedacht. Diese befindet sich jedoch erst in der Planungsphase, wodurch die Rückzah- lung der restlichen Kreditsumme i. H. v. 1.150.000 EUR noch unsicher ist und deshalb die Auslei- hung weiterhin mit einem Erinnerungswert von 1,00 EUR fortgeschrieben wird. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 1.615 TEUR. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg sind zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken, weil das beim Kassen- und Steueramt geführte Betriebsmittelkonto zum 31.12.2020, im Gegensatz zum Vorjahr, einen negativen Bestand ausweist und deshalb im aktuellen Wirtschaftsjahr unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg ausge- wiesen wird. EUR Guthaben Betriebsmittelkonto 28900102 0,00 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 210.848,8 8 222 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 10 von 29 Stand: 19.05.2021 Stammkapital Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat lt. § 1 Abs. 3 der Be- triebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 10.11.2016 kein Stammkapital. Gewinnrücklage Gemäß Stadtratsbeschluss vom 16.12.2020 wurde das Jahresergebnis 2019 in Höhe von 12.518.539,34 EUR in die Gewinnrücklage eingestellt. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Beim Sonderposten für Investitionszuschüsse handelt es sich im Wesentlichen um Staatszu- schüsse und verrechnete Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben. Verrechnungsanträge für bereits abgeschlossene bzw. laufende Investitionsmaßnahmen wurden seitens der SUN beim Wasserwirtschaftsamt gestellt, jedoch liegen bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung zum Teil noch keine entsprechenden Bescheide vor. Für eine genehmigte Verrechnung erfolgte im Jahr 2020 eine entsprechende Passivierung. Die Auflösung von bereits in den Vorjahren passivierten Investitionszuschüssen erfolgte planmäßig. Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse Die Position enthält vor allem die satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs- und Verbesse- rungsbeiträge in Höhe von 1.413 TEUR. Weiterhin wurden in 2020 aufgrund von Erschließungs- verträgen Abwassersammlungsanlagen in Höhe von 1.997 TEUR in das Eigentum der SUN über- nommen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (34.230.687 EUR) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (37.510.549 EUR) ein Unter- schiedsbetrag in Höhe von 3.279.862 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen gesperrt. 223 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 11 von 29 Stand: 19.05.2021 Steuerrückstellung Eine Steuerrückstellung wurde für die ausstehende Stromsteuer Dezember 2020 i. H. v. 29.028 EUR gebildet, welche erst im Januar 2021 zur Zahlung fällig wird. Sonstige Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellung enthalten im Wesentlichen folgende Rückstellungen: zu erwartete Rückzahlungen aus Gebühren Die Rückstellung betrifft mit 810 TEUR direkte Verpflichtungen aus der Rückzahlung von Abwas- sergebühren sowie mit 46.412 TEUR die Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankun- gen (Schmutz- und Niederschlagswasser). In letzterer ist bereits ein Teilverbrauch zum Ausgleich eines negativen gebührenrechtlichen Ergebnisses zum 31.12.2020 i. H. v. 9.749 TEUR berück- sichtigt. zu Schmutzwasserabgabe/ Niederschlagswasserabgabe Die Abwasserabgabe ist ein Instrument des Gewässerschutzes. Sie soll insbesondere einen An- reiz zu besseren Reinigungsmaßnahmen schaffen. Deshalb können Investitionsmaßnahmen, die diesem Ziel dienen, mit der Abgabe verrechnet werden. Bis mittels endgültiger Bescheide fest- steht, ob die erfolgten Baumaßnahmen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können, wird eine entsprechende Rückstellung für die Abgabepflicht gebildet. In 2020 wurde ein Teil der Niederschlagswasserabgabe 2019 (56 TEUR) mit einer förderfähigen Investition verrechnet und in den Sonderposten für Investitionszuschüsse aufgenommen. Zahlungen aus der Abwasser- bzw. Niederschlagswasserabgabe fielen in 2020 keine an. Aufgrund fehlender Verrechnungsbescheide für die Abwasserabgaben der Jahre 2015 – 2019 der Klärwerke 1 und 2 wurde ein Rückstellungsbetrag i. H. v. 9.503 TEUR sowie für die Nieder- schlagswasserabgabe 2019 ein Betrag i. H. v. 2.220 TEUR vorgetragen. Letztere Rückstellung wurde in 2020 lt. Bescheid v. 15.12.2020 um weitere 37 TEUR erhöht. EUR erwartete Rückzahlungen aus Gebühren 47.222.270,00 Schmutzwasserabgabe / Niederschlagswasserabgabe 15.8 16.959,29 Maßnahmen Dritter 6.647.137,00 Instandhaltung 2.275.000,00 ausstehende Rechnungen 4.235.650,00 Beihilfe für Beamte 2.304.898,00 Drohverluste 0,00 Urlaubsguthaben / Zeitguthaben 1.906.134,00 Abbruchkosten 125.000,00 Altersteilzeit 370.922,00 andere sonstige Rückstellungen 320.687,00 Summe: 81.224.657,29 224 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 12 von 29 Stand: 19.05.2021 Für die Abwasserabgabe 2020 der Klärwerke 1 und 2 sowie für die Niederschlagswasserabgabe 2020 wurde auf Grundlage von vorläufigen Bescheiden ein Betrag i. H. v. 4.058 TEUR neu zu- rückgestellt. zu Maßnahmen Dritter Unter Maßnahmen Dritter sind Kanalbaumaßnahmen zu verstehen, die von externen Bauträgern durchgeführt werden. Diese verpflichten sich in städtebaulichen Verträgen bzw. individuellen Ver- einbarungen mit der SUN, die im Zuge der Baumaßnahme erstellten Kanäle nach Fertigstellung der SUN unentgeltlich zu übereignen. Im Gegenzug werden dem Bauträger die satzungsgemäß fälligen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge erlassen. Die SUN aktiviert die fertigge- stellten Kanäle anhand der Kostennachweise des Bauträgers und bildet, im Gegenzug für die un- entgeltliche Übereignung, einen entsprechenden Passivposten. In der Rückstellung werden ver- traglich vereinbarte Baumaßnahmen abgebildet, welche bereits abgeschlossen wurden, jedoch der Eigentumsübergang für die neu erstellten Kanäle noch nicht stattgefunden hat. zu Instandhaltung Es handelt sich um nötige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die voraussichtlich in den Folgejahren anfallen. Nach den Ansatzvorschriften des BilMoG sind neue Rückstellungen für Instandhaltungen ab dem Jahr 2010 nur noch bei Nachholung im ersten Quartal des Folgejahres zulässig. Die vorhandenen Rückstellungen wurden somit vollständig in Geschäftsjahren, welche vor dem 01.01.2010 geendet haben, gebildet. zu ausstehenden Rechnungen Die Rückstellung betrifft noch zu erwartende Rechnungen für Leistungen, die bereits in 2020 er- bracht wurden. zu Beihilfe für Beamte Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.01.2002 muss für Beihilfeberechtigte im Pensi- onszeitraum eine Rückstellung gebildet werden. Die Bildung der Rückstellung erfolgte auf Grund- lage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg Die Entwicklung der Rückstellung wird in nachfolgender Tabelle dargestellt: EUR Stand zum 01.01. 2.262.877,00 Verbrauch -123.778,00 Zinsanteil Zuführung 165.799,00 Stand zum 31.12. 2.304.898,00 225 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 13 von 29 Stand: 19.05.2021 zu Drohverluste Wie im Posten „Finanzanlagen“ des Anlagevermögens bereits dargestellt, ist die SUN an der Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH (kurz: KSVN) durch eine Ermächtigung des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg zur Gründung dieser GmbH ermächtigt gewesen und hält deshalb hundert Prozent der Anteile dieser GmbH. Ziel der Gesellschaft war die Verwertung von Klärschlamm anhand des Mephrec-Verfahrens. Um die Funktionsfähigkeit des Verfahrens zu prüfen, war für den Zeitraum 2015 bis 2017 der Bau und Betrieb einer Versuchsanlage vorgese- hen. Das Projekt wurde zum 31.10.2017 beendet. Im Werkausschuss vom 19.11.2019 wurde über das weitere Vorgehen zur Errichtung einer Klär- schlammverwertungsanlage mit 30.000 Mg/a Trockensubstanz abgestimmt. Vorbehaltlich der Er- gebnisse der Genehmigungs- und Refinanzierungsplanung wird das Realisierungskonzept poli- tisch unterstützt. Dem weiteren geplanten Vorgehen wurde zugestimmt. Dabei werden für die Projektierung und Geschäftsbesorgung durch die KSVN GmbH über den Zeitraum von 2020 bis 2024, unter Maßgabe der Vorgaben durch Ref. I/II, Mittel i. H. v. 12,2 Mio. EUR bereitgestellt. Im Gegenzug für diese Ausgaben erhält die SUN das Eigentum an den Planungen und Ergebnissen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 fanden allerdings noch keine neuen Ausleihungen statt. Der vorausgegangene Pilotversuch zum Mephrec-Verfahren wurde jedoch mit einem wirtschaft- lich nur schwer verwertbaren Ergebnis abgeschlossen. Deshalb wurde in einer Vereinbarung vom 10.11.2020 zwischen der KSVN GmbH und SUN festgelegt, dass die GmbH auf weitere Ausleihungen aus der hierfür genehmigten Kreditlinie i. H. v. insgesamt 3.000 TEUR verzichtet. Dadurch entfällt der Grund für die aus den Vorjahren vorhandene Rückstellung i. H. v. 850 TEUR, welche somit im Jahr 2020 erfolgswirksam aufzulösen war. Im Gegenzug verzichtet SUN nach dieser Vereinbarung auf die Rückzahlung von 1.000 TEUR der insgesamt ausgeliehenen 2.150 TEUR. Da allerdings der Ausgleich der restlichen Kreditsumme i. H. v. 1.150 TEUR weiter- hin unsicher ist, bestand für die Wertaufholung der Ausleihung, welche bereits im Vorjahr mit ei- nem Erinnerungswert von 1,00 EUR in der Bilanz ausgewiesen war, kein Grund. Berechnung der Drohverlustrückstellung zum 31.12.2020 EUR Ausleihungen an KSVN GmbH 2.150.000,00 bisherige AfA 2.149.999,00 Werthaltigkeit der Ausleihung zum 31.12.2020 1,00 abzgl. voraussichtliche Tilgung 2021 lt. Wirtschaftsplan der KSVN GmbH 0,00 zu erwartende Restschuld der Ausleihung im Folgejahr 1,00 davon Wertberichtigung 100% (da keine Rückzahlung mehr geplant) 0,00 Kreditrahmen des Betriebsmittelkredites 2.150.000,00 abzgl. bisher ausgeschöpfte Mittel -2.150.000,00 insgesamt noch zu bildende Drohverlustrückstellung 0 ,00 zzgl. noch nicht berichtigter Wert der Ausleihung 0, 00 verbleibendes Risiko insgesamt 0,00 abzgl. bereits vorhandene Drohverlustrückstellung -8 50.000,00 die Drohverlustrückstellung ist zu reduzieren um - 850.000,00 226 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 14 von 29 Stand: 19.05.2021 zu Altersteilzeit Wie bereits im Vorjahr erfolgte die Bildung der Rückstellung für Altersteilzeit auf Grundlage eines durch die Stadt Nürnberg berechneten versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Berech- nung erfolgte nach der IDW-Methode für das bei der Stadt Nürnberg angewandte Altersteilzeit- blockmodell. Die Entwicklung der Rückstellung für Altersteilzeit wird in nachfolgender Tabelle dargestellt. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg Zum Bilanzstichtag besteht auf dem Betriebsmittelkonto, im Gegensatz zum Vorjahr, eine Ver- bindlichkeit. Im Gegenzug hat sich die Neuaufnahme von Darlehen mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 17 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert. EUR Stand zum 01.01. 126.028,00 Zuführung 243.344,00 Zinsanteil Zuführung 1.550,00 Stand zum 31.12. 370.922,00 EUR Verbindlichkeiten Betriebsmittelkonto 28900102 5.41 2.157,69 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 494 .323,40 227 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 15 von 29 Stand: 19.05.2021 Beschreibung von Finanzinstrumenten der SUN US-Cross-Border-Leasing für die Anlagen der Abwasserreinigung und –ableitung Die Stadt Nürnberg hat Verträge über grenzüberschreitende Leasing-Transaktionen für Anlagen des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) abgeschlossen. Die Leasinggeschäfte um- fassten die Klärwerke sowie das gesamte Kanalnetz, einschließlich der dazugehörenden Pump- werke und Sonderbauwerke. Die Anlagen wurden an US-Investoren vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig von der Stadt wieder zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung erfolgte über für diesen Zweck gegründete US-Trusts. Die Hauptmietverträge hatten eine Laufzeit bis zu 99 Jahren, die Untermietverträge liefen maximal 28 Jahre. Aus dieser Transaktion konnte der StEB einen Barwertvorteil von 38.925.076,07 EUR erwirtschaften, der lt. Beschluss des Stadtrats zum Jahresabschluss 2003 im Jahr 2005 in zwei Tranchen an die Stadt Nürnberg abgeführt wurde. Damit wurde die Stadt Nürnberg Träger von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen. Nachdem der Erfüllungsübernehmer des Eigenkapitalanteils aufgrund unzureichender Bonität aus der Transaktion über das Kanalnetz (CBL 2) der SUN ausgeschieden war, hat der US-In- vestor der Stadt Nürnberg im Februar 2009 die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen die Zahlung des Kaufoptionspreises angeboten. Die Stadt hat dieses Angebot angenommen. Die Transaktion wurde zum 31.03.2009 beendet. Der Kaufoptionspreis setzte sich zusammen aus einem Eigen- und einem Fremdkapitalanteil. Der Fremdkapitalanteil wiederum splittete sich in ei- nen A- und einen B-Anteil auf. Der A-Anteil wurde im Zuge der Auflösung des Vertrages vollstän- dig beendet. Der B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung wurde dagegen aufrechterhalten, da eine vorzeitige Beendigung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an den Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor bleibt. Bis einschließlich 2009 wurden die Positionen noch getrennt unter den Finanzanlagen (Ausleihung an Deutsche Bank) bzw. als Darlehensverbindlichkeit (HypoVereinsbank) ausgewiesen. Ab dem Jahr 2010 wurde aus beiden gleichwertigen Positionen eine Bewertungseinheit gemäß § 254 Satz 1 HGB gebildet. Dies war möglich, da die Zahlungsverpflichtung der Deutschen Bank sowie die Fälligkeit für Zins und Tilgung bei der HypoVereinsbank sowohl terminlich als auch der Höhe nach zusammenfal- len. Zudem werden beide Positionen in US-Dollar geführt, sodass auch Währungsdifferenzen ausgeschlossen werden können. Des Weiteren war der Sicherungszusammenhang bereits beim Abschluss des CBL 2 gegeben. Der Wertansatz zum Bilanzstichtag sowie die weitere Wertent- wicklung werden gemäß § 285 Nr. 23 HGB in nachfolgender Tabelle wiedergegeben. 228 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 16 von 29 Stand: 19.05.2021 Zins- und Tilgungsplan zur Ausleihung an die Deutsche Bank AG bzw. zur Darlehensverbindlichkeit gegenüber der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD 02.01.2020 0,00 1.684.282,99 675.999,67 27.040.477,93 Durchschnittlicher Dollarkurs per 02.01.2020 1 USD = 1,1234 EUR Saldovortrag 01.01.2020 EUR Zinsen EUR per 02.01.2020 Zahlbetrag EUR per 02.01.2020 fortgeführter Darlehenssaldo EUR per 02.01.2020 bewerteter Darlehenssaldo EUR per 31.12.2020 23.172.685,25 1.499.272,73 601.744,41 24.070.213,57 22. 036.083,39 Unterschiedsbetrag = Währungsdifferenz (Verlust) per 31.12.2020: -2.034.130,18 Durchschnittlicher Dollarkurs per 31.12.2020 1 USD = 1,2271 EUR Fortgeführter Zins- und Tilgungsplan Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD 02.01.2021 0,00 1.749.518,92 469.148,91 28.320.847,94 02.01.2022 0,00 1.832.358,86 0,00 30.153.206,80 02.01.2023 0,00 1.950.912,48 0,00 32.104.119,28 02.01.2024 0,00 2.077.136,52 0,00 34.181.255,80 02.01.2025 0,00 2.211.527,25 0,00 36.392.783,05 02.01.2026 0,00 2.354.613,06 0,00 38.747.396,11 02.01.2027 0,00 2.506.956,53 0,00 41.254.352,64 02.01.2028 0,00 2.669.156,62 0,00 43.923.509,26 02.01.2029 43.923.509,26 2.841.851,05 46.765.360,31 0,0 0 229 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 17 von 29 Stand: 19.05.2021 Derivatgeschäfte Die effiziente Steuerung der Darlehen der SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfolio- management) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch den Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2003 für die Stadt und die SUN genehmigt. Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgen mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg und auf der Basis einer gesonderten Abteilungsanweisung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach. In 2020 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen. In nachfolgender Tabelle werden die zum Bilanzstichtag vorhandenen Payerswaps mit ihrem Marktwert dargestellt. ausstehender Nominalbetrag des Payerswaps in TEUR Laufzeit Marktwert per 31.12.2020 EUR Zins- satz % Darlehens- konto-Nr. Buchwert Grundgeschäft per 31.12.2020 TEUR 17.800 14.08.12 - 15.08.22 1.576.155,35 4,000 41065 17.8 00 3.875 13.12.06 - 13.12.21 201.983,81 3,918 41072 3.875 3.750 15.02.09 - 15.02.28 736.735,90 4,400 41077 4.250 230 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 18 von 29 Stand: 19.05.2021 3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Weitere Umsatzerlöse Die weiteren Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse des Kanalbetriebs für weiterver- rechnete Reinigungs- und Unterhaltsleistungen i. H. v. 291 TEUR. Unter diese Rubrik fällt auch die Kostenerstattung für den durch SUN-Mitarbeiter geleisteten Winterdienst i. H. v. 118 TEUR im Winter 2019/20. In 2020 trugen auch die durch Ingenieure der SUN erbrachten Erlöse für die Bauaufsicht fremder Kanalbaustellen i. H. v. 125 TEUR zu dieser Sparte bei. Weiterhin werden hierunter Erlöse für Planprüfungsgebühren der Grundstücksentwässerung i. H. v. 138 TEUR und für Personalkostenersatz, vor allem für den Betrieb des Schadstoffmobils durch den Bereich Um- weltanalytik, i. H. v. 73 TEUR ausgewiesen. Im Jahr 2020 fällt auch Erlös aus Anlagenabgängen mit einem Betrag i. H. v. 97 TEUR höher als gewohnt aus, welcher hauptsächlich aus dem Ver- kauf eines Spezialfahrzeuges generiert wurde. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen bzw. empfangenen Ertragszuschüsse (4.966 TEUR). Einen wesentlichen Anteil in dieser Rubrik nehmen in 2020 auch die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. 1.017 TEUR ein. Dazu trägt mit einem Betrag von 850 TEUR die Auf- lösung der Drohverlustrückstellung für die nicht ausgeschöpfte Ausleihung der KSVN GmbH bei. In der bereits genannten Vereinbarung vom 10.11.2020 verzichtet die GmbH auf weitere Auslei- hungen aus der ursprünglichen Vereinbarung. Damit ist der Grund für die Rückstellung zum 31.12.2020 entfallen. 2020 EUR Einleitungsgebühr Schmutzwasser 50.414.996,33 Einleitungsgebühr Niederschlagswasser 12.492.692,12 Teilverbrauch Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 9.749.000,00 Straßenentwässerungsanteil der Stadt 10.583.032,65 Erlöse Umweltanalytik 2.960.334,41 sonstige Umsatzerlöse aus Abwasserbeseitigung 5.180. 193,35 weitere Umsatzerlöse 1.007.366,71 Summe: 92.387.615,57 231 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 19 von 29 Stand: 19.05.2021 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Abwasserabgabe (4.095 TEUR) und die Aufwendungen für Dienstleistungen der Stadt Nürnberg (3.240 TEUR). Insgesamt stiegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um über 1 Mio. EUR an. Dies ist vor allem auf Aufwandserhöhungen bei den Prüfkosten für Bauvorhaben (+ 733 TEUR) und den Abbruchkosten (+ 246 TEUR) zurückzuführen. Beide Positionen sind aber hauptsächlich durch Einmaleffekte geprägt. Aufgrund eines höheren Gebührensatzes je Wasser- zähler für die Überlassung der Trinkwasserdaten kam es hier zu einem um 122 TEUR höheren Aufwand als im Vorjahr. Auch für Dienstleistungen der Querschnittsämter der Stadt Nürnberg fie- len um 124 TEUR höhere Aufwendungen an. Kompensierend wirkte dagegen die pandemiebe- dingte Aufwandsminderung bei den Fortbildungskosten (- 157 TEUR) und ein geringer Aufwand für die Abwasser- und Niederschlagswasserabgabe (- 124 TEUR). Finanzergebnis Die Zinserträge betreffen ausschließlich die Abzinsung der in 2020 gebildeten Rückstellungen (8 TEUR). Im Geschäftsjahr wurde die Beteiligung an der KSVN GmbH weiterhin mit einem Erinnerungswert von 1,00 EUR fortgeschrieben. Die Ausleihungen an die KSVN GmbH wurden bereits mit einem auf 1,00 EUR abgeschriebenen Erinnerungswert vorgetragen. Durch die Vereinbarung zwischen der KSVN GmbH und SUN vom 10.11.2020 hat sich der nominale Wert der Ausleihung durch einen Teilverzicht der Rückzahlung von 2.150 TEUR auf 1.150 TEUR vermindert. Da jedoch berechtigte Bedenken hinsichtlich der Rückzahlung der restlichen Ausleihung durch die KSVN GmbH bestehen, war der Grund für eine Wertaufholung der Ausleihung nicht gegeben. Die Zinsaufwendungen betreffen hauptsächlich Bankdarlehen (2.217 TEUR) und Derivate (1.155 TEUR). Der Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen sank um 285 TEUR auf insgesamt 2.573 TEUR, wohingegen sich der Zinsaufwand für andere Rückstellungen um 223 TEUR auf 740 TEUR erhöhte. Nicht unerwähnt bleiben soll auch der einmalige Zinsaufwand für einen Rechtsstreitfall i. H. v. 55 TEUR. Da ab 2020 Verwahrgeldkosten für ein Guthaben auf dem beim Kassen- und Steueramt geführten Betriebsmittelkonto zu entrichten waren, fiel auch bei den Zin- sen für kurzfristige Geldmittel ein Aufwand i. H. v. knapp 7 TEUR an. 232 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 20 von 29 Stand: 19.05.2021 4. Sonstige Angaben 4.1. Werkleitung Erste Werkleiter/in: bis 30.04.2020: Dr. Peter Plu schke, Umweltreferent d. Stadt Nbg. ab 01.05.2020: Britta Walthelm, Umweltreferentin d. Stadt Nbg. Technischer Werkleiter: bis 30.06.2020: Burkard Hag spiel, Diplom-Ingenieur (FH) ab 01.12.2020: Volker Nachtmann, Diplom-Ingenieur (FH) Kaufmännische Werkleiterin: Claudia Ehrensberger, Diplom-Volkswirtin Die Aktivbezüge der Werkleitung in 2020 betrugen 188.922,64 EUR, die laufenden Versorgungs- aufwendungen ausgeschiedener und aktiver Werkleiter betrugen 76.678,98 EUR. 4.2. Werkausschuss Vorsitzender: Christian Vogel, 3. Bürgermeister der Stadt Nürnberg Stadträtin Nicole Alesik Gesundheits- und Kinde rkrankenpflegerin Stadträtin Daniela Eichelsdörfer Lehrerin Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann i. R. Stadträtin Jasmin Bieswanger Intensivkrankenschwe ster Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker Stadtrat Gerhard Groh Steuerfahnder Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin Stadtrat Cengiz Sahin Handwerksmeister Stadtrat Mike Bock Dipl.-Ingenieur (FH) Stadtrat Kai Küfner selbst. Bäckermeister Stadtrat Klaus-Rudolf Krestel Unternehmer i. R. Stadtrat Ümit Sormaz Schulleiter Stadtrat Florian Betz Anwendungsentwickler Den Mitgliedern des Werkausschusses werden von SUN keine Sitzungsgelder bezahlt. Die Ver- gütung wird dem Eigenbetrieb indirekt im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung der Stadt Nürnberg belastet. 4.3. Prüfungshonorar Das Prüfungshonorar in Höhe von 24.395,00 EUR (inkl. MwSt.) für das Geschäftsjahr 2020 be- rücksichtigt nur Leistungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung, außerdem er- folgte die prüferische Durchsicht des Reporting Packages für den Konzernabschluss mit einem Auftragswert i. H. v. 6.545,00 EUR (inkl. MwSt.). 233 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 21 von 29 Stand: 19.05.2021 4.4. Angaben zum Personal Durchschnittlicher Personalbestand im Jahr 2020 4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Mietverpflichtungen p.a. in Höhe von rund 109 TEUR. Diese fallen für die Räume in der Peuntgasse, für Durchleitungsentgelte und für die Nutzung von fremden Grundstücken (z. B. Staatsforst) für Kanäle und Stromleitungstrassen an. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Nutzung des Nürnberger Hafenbeckens zur Einleitung von Regenwasser bis zum Jahr 2055 in Höhe von 36 TEUR pro Jahr. Dies ent- spricht insgesamt 1.260 TEUR an Nutzungsentgelten. Zu diesen Verpflichtungen ist noch die je- weils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Im Rahmen der Anlagen im Bau wurden für die Folgejahre bereits finanzielle Verpflichtungen in Form von Aufträgen eingegangen. Diese belaufen sich für den Bereich der Abwasserableitung zum Bilanzstichtag auf ca. 18.900 TEUR und im Falle der Abwasserreinigung auf 14.000 TEUR. 4.6. Nachtragsbericht Bisher hat sich die Coronakrise auf die Ergebnisentwicklung der SUN noch nicht besonders ne- gativ ausgewirkt. Der deutliche Rückgang bei den Gebühreneinnahmen gegenüber dem Vorjahr ist vor allem der Senkung der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser geschul- det. Aufgrund der rollierenden Abrechnung wird sich der durch Kurzarbeit und Homeoffice be- dingte Rückgang des Frischwasserverbrauchs, vor allem im produzierenden Gewerbe, erst bei der Endabrechnung im Jahr 2021 auswirken. Hier lässt sich für das erste Quartal beim Schmutz- wasserverbrauch bereits ein um fast 1 Mio. EUR rückläufiger Umsatz feststellen. Die teilweise Einschränkung der Arbeitszeit bei SUN hatte offensichtlich vor allem Auswirkungen auf die Um- satzerlöse der Umweltanalytik, da Untersuchungen nicht durchgeführt werden konnten bzw. vor- schoben werden mussten. Zwar ist die Belegschaft der SUN vor Ort durch Verlagerung auf Homeofficearbeitsplätze zum Zeitpunkt der Berichterstellung weiterhin eingeschränkt, im Jahres- verlauf 2020 konnten die pandemiebedingten Arbeitsausfälle aber offensichtlich kompensiert wer- den, sodass für Unterhaltsaufwendungen auch im laufenden Jahr keine ungewöhnlichen Einbrü- che zu erwarten sind. Wie aus der Investitionssumme des abgelaufenen Jahres zu entnehmen ist, hat die Coronapandemie bisher kaum negative Auswirkungen auf die Bauwirtschaft, sodass SUN weiter an seinen Investitionsplänen festhalten kann. Personenbezogen Beamte 17 Angestellte 226 Arbeiter 167 Zwischensumme Stammpersonal: 410 Auszubildende 18 Praktikanten, Bundesfreiwilligendienst 5 Summe: 433 234 235 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 23 von 29 Stand: 19.05.2021 Anlage 1: Anlagenspiegel In folgenden Positionen sind in der Spalte „Zugang“ Bauzeitzinsen enthalten: Anlagen im Bau Ableitung: 184.655,00 Anlagen im Bau Reinigung: 145.187,00 Gesamt: 329.842,00 Anschaffungs- und Herstellungskosten Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand 01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.211.162,78 61.985,31 3.843,12 +36.210,51 7.305.515,48 6.364.556,78 II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 115.768.515,59 11.946,18 0,00 +640.115,00 116.420.576,7 7 70.975.367,14 2. unbebaute Grundstücke 606.991,17 0,00 0,00 0,00 606.9 91,17 0,00 3. Abwasserreinigungsanlagen 334.175.086,04 542.358,20 5.350.020,12 +1.690.844,39 331.058.268,51 297.988.948, 04 4. Abwassersammlungsanlagen 827.495.032,58 2.358.097,1 7 196,35 +9.727.734,87 839.580.668,27 392.376.252,20 5. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.234.668,66 248.140,16 61.442,02 0,00 9.421.366,80 7.72 6.182,66 6. Fahrzeuge 7.602.833,84 622.702,17 343.274,24 0,00 7.8 82.261,77 5.464.917,84 7. Betriebs- und Geschäfts- ausstattung 16.344.941,58 1.100.541,97 244.965,49 +575.412,22 17.77 5.930,28 13.193.724,86 8. Anlagen im Bau 39.747.957,09 30.872.211,13 0,00 -12.6 70.316,99 57.949.851,23 0,00 Summe Sachanlagen 1.350.976.026,55 35.755.996,98 5.999 .898,22 -36.210,51 1.380.695.914,80 787.725.392,74 III. Finanzanlagen 1. Anteile verbundene Unternehmen 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 24.999,00 2. Ausleihung KSVN 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 2.150.000, 00 2.149.999,00 G e s a m t s u m m e 1.360.362.189,33 35.817.982,29 6.003.741,34 0,00 1.390. 176.430,28 796.264.947,52 Posten des Anlagevermögens 236 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 24 von 29 Stand: 19.05.2021 Abschreibungen Kennzahlen Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 4 - Abgänge Abschreibungen auf die Spalte 5 - Umbuchungen Endstand am Ende des Wirtschaftsjahres 1) am Ende des vorangegang. Wirtschaftsjahres Durch- schnittlicher Abschrei- bungssatz 2) Durch- schnittlicher Restbuchwert 3) + - + / - 31.12.2020 31.12.2020 01.01.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % 8 9 10 11 12 13 14 15 205.342,82 3.843,12 0,00 6.566.056,48 739.459,00 846.606 ,00 2,81 10,12 1.891.384,68 0,00 0,00 72.866.751,82 43.553.824,95 44.79 3.148,45 1,62 37,41 0,00 0,00 0,00 0,00 606.991,17 606.991,17 0,00 100,00 4.723.764,59 5.325.363,12 0,00 297.387.349,51 33.670.91 9,00 36.186.138,00 1,43 10,17 15.416.178,42 196,35 0,00 407.792.234,27 431.788.434,00 435.118.780,38 1,84 51,43 462.992,16 61.442,02 0,00 8.127.732,80 1.293.634,00 1.50 8.486,00 4,91 13,73 498.607,17 343.274,24 0,00 5.620.250,77 2.262.011,00 2.1 37.916,00 6,33 28,70 985.165,91 244.965,49 0,00 13.933.925,28 3.842.005,00 3. 151.216,72 5,54 21,61 0,00 0,00 0,00 0,00 57.949.851,23 39.747.957,09 0,00 100,0 0 23.978.092,93 5.975.241,22 0,00 805.728.244,45 574.967. 670,35 563.250.633,81 1,74 41,64 0,00 0,00 0,00 24.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.149.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00 24.183.435,75 5.979.084,34 0,00 814.469.298,93 575.707. 131,35 564.097.241,81 1,74 41,41 Restbuchwerte 237 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 25 von 29 Stand: 19.05.2021 Anlage 2: Auflösung von Sonderposten Anschaffungs- und Herstellungskosten Posten des Anlagevermögens Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand 01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 I. Immaterielle Vermögens- gegenstände 1. b. Zuwendung 39.190,39 0,00 0,00 0,00 39.190,3 9 39.190,39 II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten a. Beiträge 559.406,12 0,00 0,00 0,00 559.406, 12 559.406,12 b. Zuwendungen 626.541,81 0,00 0,00 0,00 626.5 41,81 626.541,81 4. Abwasserreinigungsanlagen a. Beiträge 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 62.95 7.188,65 62.957.188,65 b. Zuwendungen 55.541.538,54 0,00 0,00 0,00 55 .541.538,54 53.800.284,54 5. Abwassersammlungsanlagen a. Beiträge 162.338.940,82 1.413.425,15 0,00 0,00 163.752.365,97 91.361.096,82 b. Zuwendungen 64.230.310,79 56.390,72 42.70 4,00 0,00 64.243.997,51 21.564.941,79 c Anteile Dritter 21.373.793,10 1.997.454, 00 0,00 -80.000,00 23.291.247,10 4.486.891,10 6. Maschinen und maschinelle Anlagen a. Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Betriebs- und Geschäfts- ausstattung b. Zuwendungen 1.012,05 0,00 0,00 0,00 1.012,0 5 486,05 c. Anteile Dritter 0,00 0,00 0,00 80.000,00 8 0.000,00 0,00 Summe Beiträge 225.855.535,59 1.413.425,15 0,00 0,00 227 .268.960,74 154.877.691,59 Summe Zuwendungen 120.438.593,58 56.390,72 42.704,00 0, 00 120.452.280,30 76.031.444,58 Summe Anteile Dritter 21.373.793,10 1.997.454,00 0,00 0 ,00 23.371.247,10 4.486.891,10 G e s a m t s u m m e 367.667.922,27 3.467.269,87 42.704,00 0,00 371.092.488, 14 235.396.027,27 1) Spalte 6 ./. Spalte 11 2) (Spalte 8 x 100) : Spalte 6 3) (Spalte 12 x 100) : Spalte 6 238 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 26 von 29 Stand: 19.05.2021 Abschreibungen Kennzahlen Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf Abgänge (Spalte 4) Abschreibungen auf Umbuchungen (Spalte 5 ) Endstand am Ende des Wirtschaftsjahres 1) am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres Durchschnitt- licher Abschrei- bungssatz 2) Durchschnitt- licher Rest- buchwert 3) - 31.12.2020 31.12.2020 01.01.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % 8 9 10 11 12 13 14 15 0,00 0,00 0,00 39.190,39 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 559.406,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 626.541,81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 0,00 388.049,00 0,00 0,00 54.188.333,54 1.353.205,00 1.741.25 4,00 0,70 2,44 2.874.282,15 0,00 0,00 94.235.378,97 69.516.987,00 70.97 7.844,00 1,76 42,45 1.282.440,72 42.704,00 0,00 22.804.678,51 41.439.319,00 42.665.369,00 2,00 64,50 420.731,00 0,00 -80.000,00 4.827.622,10 18.463.625,00 16 .886.902,00 1,81 79,27 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 78,00 0,00 0,00 564,05 448,00 526,00 7,71 44,27 0,00 0,00 80.000,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.874.282,15 0,00 0,00 157.751.973,74 69.516.987,00 70.9 77.844,00 1,26 30,59 1.670.567,72 42.704,00 0,00 77.659.308,30 42.792.972,00 44.407.149,00 1,39 35,53 420.731,00 0,00 0,00 4.907.622,10 18.463.625,00 16.886.9 02,00 1,80 79,00 4.965.580,87 42.704,00 0,00 240.318.904,14 130.773.584, 00 132.271.895,00 1,34 35,24 Beiträge 55300 3.295.013,15 Zuwendungen 55400 1.670.567,72 Gesamtsumme 4.965.580,87 Restbuchwerte 239 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 27 von 29 Stand: 19.05.2021 Anlage 3: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020 Anlage 4: Erfolgsübersicht zum 31.12.2020 Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag EUR bis 1 Jahr >1 u. < 5 Jahre > 5 Jahre 1. Verbindlichkeiten gegenüber 234.618.895,39 27.763.5 40,61 95.462.820,52 111.392.534,26 Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus 7.101.138,42 7.076.733,66 2.5 03,08 21.901,68 Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber 5.906.481,09 5.906.481 ,09 0,00 0,00 der Stadt Nürnberg 4. Sonstige Verbindlichkeiten 367.589,57 330.795,47 36. 794,10 0,00 Summe: 247.994.104,47 41.077.550,83 95.502.117,70 111.4 14.435,94 davon mit Restlaufzeit Stadtent- wässerung Kauf- männischer Bereich Umwelt- analytik Betriebs- wirtschaftliches Ergebnis Ru- brik Beschreibung IST 01-12/20 IST 01-12/20 IST 01-12/20 IST 01-12/20 1. Materialaufwand 20.718.367,06 366.504,42 651.756,98 21. 736.628,46 2. Löhne und Gehälter 15.183.230,82 2.913.764,83 3.085. 809,53 21.182.805,18 3. Soziale Abgaben 2.896.773,82 779.248,10 619.646,10 4. 295.668,02 4. Soziale Abgaben und Aufw.f.Altersversorgung 2.044. 098,91 113.842,50 424.811,05 2.582.752,46 5. Summe Personalaufwand 20.124.103,55 3.806.855,43 4.1 30.266,68 28.061.225,66 6. Abschreibungen 23.504.471,81 278.767,85 400.196,09 24 .183.435,75 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.882.750,43 4.143 .026,59 390.461,75 6.416.238,77 8. Steuern 564.847,09 547,44 165,98 565.560,51 9. Konzessions- und Wegeentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00 10. Andere betriebliche Aufwendungen 8.731.963,39 2.96 5.978,63 478.388,60 12.176.330,62 11. Summe 1. - 10. 75.526.503,33 11.561.680,36 6.051.23 6,08 93.139.419,77 12. Gesamtbelastung 55.089.156,14 3.119.152,58 8.222.82 8,17 66.431.136,89 13. Gesamtentlastung -42.184.591,60 -14.581.524,27 -9.6 65.021,02 -66.431.136,89 14. Aufwendungen nach Entlastung 88.431.067,87 99.308, 67 4.609.043,23 93.139.419,77 15. Betriebserträge insgesamt -98.006.579,05 -90.864,6 7 -3.110.337,97 -101.207.781,69 16. Betriebsergebnis -9.575.511,18 8.444,00 1.498.705,2 6 -8.068.361,92 17. Finanzerträge 0,00 -8.444,00 0,00 -8.444,00 18. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 0,00 0,00 20. Unternehmensergebnis -9.575.511,18 0,00 1.498.705,2 6 -8.076.805,92 240 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 28 von 29 Stand: 19.05.2021 Anlage 5: Anlagen im Bau 2020 Projekt Abwassersammlungsanlagen zum 31.12.2020 EUR 93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 13.940,92 93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 22.464,36 93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 5.57 7.339,14 94250 Gebietssanierung Altenfurt/Moorenbrunn 1.024.433,84 94800 Kanalsanierung Gartenstadt 541.664,79 94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 7.248.282,80 95400 Kanalerschließung 614.105,24 95600 Kanalbau 8.659.926,82 95700 Kanalauswechslung 7.722.285,51 I002 Maßnahme Dritter 428.985,80 I105 Zerzabelshofsammler 151.770,42 I106 Gebietssanierung Kornburg 63.136,89 I148 Frankenschnellweg 1.724.918,90 I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 521.22 7,03 Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 2.170. 497,00 Zurechnung nicht eingerechneter Maßnahme Dritter 6.6 47.137,00 Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwassersammlungsanlagen 43.132.116,46 Projekt Abwasserreinigungsanlagen zum 31.12.2020 EUR 96700 Kläranlagenausbau 339.234,57 I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 35.049,59 I128 Schutz Serverräume SUN 77.320,00 I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 11.525. 425,98 I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebung 114.240,62 I181 Ertüchtigung der Gebäudetechnik 25.614,75 I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 84.399,38 I183 Modernisierung elektr. Anlagen Abwasserreinigung 1. 097.320,49 I185 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 423.75 8,14 I187 Klärschlammverwertung Nürnberg 6.553,75 PI1116 Erweiterung der mechanischen Anlagen 151.901,37 PI1127 Vorbeugender Brandschutz 25.602,13 Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 911.31 4,00 Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwasserreinigungsanlagen 14.817.734,77 Gesamtsumme der im Bau befindlichen Baumaßnahmen 57. 949.851,23 241 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 29 von 29 Stand: 19.05.2021 Anlage 6: Technische Daten 31.12.2019 31.12.2020 Einwohnerzahl der Stadt 543.606 539.788 davon am Kanalnetz angeschlossen 543.142 539.312 Anzahl der Einwohner, deren Abwasser zur Behandlung in Nachbargemeinden übergeleitet wird -3.471 -3.494 Einwohnerzahl der Kommunen, deren Abwasser in das Kanalnetz des Eigenbetriebes eingeleitet wird 51.080 51.417 Gesamteinwohnerzahl des Entsorgungsgebietes 590.751 5 87.235 Getrennte Entsorgungsanlagen Anzahl 2 2 Größte Tageseinleitung (Klärwerk 1) m 3/Tag 359.183 381.350 Kläranlagen Anzahl 2 2 Klärwerk 1 Einw.Gleichwerte 1 .400.000 1.400.000 Klärwerk 2 Einw.Gleichwerte 2 30.000 230.000 Reinigungsstufen Mechanik Biologie P-Elimination N-Elimination Filtration Stromerzeugungsanlagen (nur Notstrom) Anzahl 4 4 Leistung kW 1.550 1.550 Stromerzeugung in den Blockheizkraftwerken KW 1 kWh 21.128.100 20.144.000 Regenüberlaufbecken/ Regenrückhaltebecken Anzahl 43 43 Stauraumkanäle Anzahl 31 33 Abwasserpumpwerke Anzahl 34 34 gesamtes Speichervolumen in Regenbecken/Stauraumkanälen/ Pumpwerken m3 537.217 551.273 Grundstücksanschlüsse Anzahl 71.993 71.396 in den Klärwerken 1 und 2 in den Klärwerken 1 und 2 in den Klärwerken 1 und 2 in den Klärwerken 1 und 2 in den Klärwerken 1 und 2 242 Lagebericht 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 243 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 2 von 18 Stand: 18.05.2021 Inhaltsverzeichnis Seite I. Grundlage des Unternehmens 3 A. Geschäftsmodell 3 B. Organisation und Steuerung 4 C. Forschung und Entwicklung 5 II. Geschäftsentwicklung 5 1. Entwicklung der Umsatzerlöse 6 2. Entwicklung der Aufwendungen 8 3. Jahresergebnis 9 4. Entwicklung des Eigenkapitals 10 5. Entwicklung der Rückstellungen 11 6. Lage der Liquidität 12 III. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 13 1. Marktrisiken 13 2. Betriebsrisiken 13 3. Risikomanagement 14 4. Umweltbelange 14 5. Risiken aus dem Finanzbereich 6. Risiken der Corona-Pandemie 14 14 IV. Prognose bericht 15 1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs 1 5 2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung 1 5 3. Auswirkungen der Corona-Pandemie 15 V. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 15 1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grunds tücksgleichen Rechte 15 2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Au snutzungsgrad der wich- tigsten Anlagen 15 3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben 16 4. Personalangaben 16 Anlage 1 Überleitungsrechnung für die Gebühren 18 Im Bericht können zwischen Teilsummen und Gesamtsummen kaufmännische Rundungsdifferen- zen auftauchen. 244 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 3 von 18 Stand: 18.05.2021 I. Grundlage des Unternehmens A. Geschäftsmodell Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitun g (Kanalnetz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommu- nale Pflichtaufgabe. Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentlichen Einrichtungen der Labore für Abwasser- und Umweltanalytik (Luft, Boden) und erbringt Leistungen aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats und sei- ner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der St adt Nürnberg (Stadt) sowie für Dritte. Das Labor fü r Abwasseranalytik ist verantwortlich für die abwasse ranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, des Ka- nalbetriebes und der Industrieabwässer. Mit diesen Aufgabenstellungen ist das Labor überwiegend für di e Stadtentwässerung tätig. Das Labor für Umweltanalyt ik betreibt darüber hinaus die Luftmessstationen un d führt Schadstoffmessungen in Raumluft und Böden durch. An die städtische Kanalisation waren 539.312 (= 99, 9 % aller Einwohner) Einwohner der Stadt zum 31.12.2020 angeschlossen. Die Eigentümer der im Sta dtgebiet gelegenen Grundstücke sind nach der Ent- wässerungssatzung der Stadt berechtigt und verpflic htet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässe- rungsanlage des Eigenbetriebs SUN anzuschließen (An schlusszwang). Das anfallende Schmutzwasser ist ausschließlich in die öffentliche Entwässerungsanla ge einzuleiten (Benutzungszwang). Von 3.494 Einwoh- nern wurde das Abwasser an anliegende Gemeinden übergeleitet. SUN übernimmt außerdem Abwässer aus den anliegenden Gemeinden und Gemeindeteilen  Kalchreuth  Oberasbach  Schwaig  Stein  Wolkersdorf (Stadt Schwabach)  sowie von einigen Anwesen der Stadt Fürth. Die angeschlossenen Einwohner der genannten Gemeind en und Gemeindeteile repräsentieren mit 51.417 Einwohnern 8,75 % der insgesamt an die Nürnberger Kläranlagen angeschlossenen Einwohner. Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung übernimmt SUN darüber hinaus die Abwässer des Gewerbeparks Nürnberg-Feucht. Das städtische Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von 1 .484 km einschließlich der Kanäle mit großen Quer- schnitten (Stauraumkanäle). Es umfasst 34 Pumpwerke und 43 Regenüberlaufbecken und Regenrückhalte- becken. Stauraumkanäle und Regenrückhalte- und -übe rlaufbecken bieten ein Rückhaltevolumen von ca. 551.273 m³, um Mischwasser zu speichern und den Klärwerken zuzuführen. SUN betreibt die folgenden Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.630.000 Einwohnerwerten:  Klärwerk 1 (1.400.000 Einwohnerwerte)  Klärwerk 2 ( 230.000 Einwohnerwerte) In den Kläranlagen wurde im Berichtsjahr eine Abwas sermenge von 62,1 Mio. m³ (Vorjahr 60,1 Mio. m³) behandelt. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt. 245 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 4 von 18 Stand: 18.05.2021 B. Organisation und Steuerung Die Werkleitung besteht aus drei Werkleitern (erster Werkleiterin, technischer Werkleiter, kaufmännische Werkleiterin). Die Organisation innerhalb der Werkbereiche orientiert sich an den betrieblichen Hauptleistungen. Werkbereich Stadtentwässerung: Der Werkbereich besteht aus drei Abteilungen:  Abwasserableitung: Planung, Bau, Betrieb und Unter halt des Kanalnetzes, einschließlich Sonderbau- werke  Abwasserreinigung: Planung, Bau, Betrieb und Unter halt der Klärwerke, einschließlich der Anlagen zur Klärschlamm-Behandlung  Satzungsvollzug/Grundstücksentwässerung: Prüfung u nd Genehmigung der Planungen privater und industrieller Grundstücksentwässerungsanlagen. Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch Stabsm itarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit, Qualitäts- un d Um- weltmanagement sowie durch Beauftragte für Arbeitssicherheit und für Gewässerschutz. Werkbereich Umweltanalytik: Der Werkbereich besteht aus zwei Abteilungen:  Umweltmanagement: Mit den Sachgebieten Kundenmanag ement und Probenmanagement.  Analytik: Mit den Sachgebieten Analytik 1 und Anal ytik 2. Kaufmännischer Bereich : Der kaufmännische Bereich verantwortet die Querschnittsfunktionen des Eigenbetriebs mit den Sachgebie- ten:  Werkleitungsangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung , Personal und Organisation  Finanzen und Rechnungswesen  Materialwirtschaft und Hausverwaltung  Kommunikation und Datenverarbeitung Der Bereich wird von der kaufmännischen Werkleiterin geführt. 246 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 5 von 18 Stand: 18.05.2021 C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH Der Eigenbetrieb SUN betreibt auf eigene Kosten keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Mit dem „MePhrec“ (Metallurgisches Phosphorrecycling) beteiligte sich der SUN an einem geförderten For- schungs- und Entwicklungsprojekt. Das Projekt „MePhrec“ wurde zum 31.10.2017 beendet. Der Abschluss- bericht wurde im ersten Halbjahr 2018 vorgelegt. Mit Beschluss des Werkausschusses vom 18.12.2018 wurde das Vorhaben Klärschlammverschmelzung zugunsten des Baus einer Klärschlamm-Monoverbren- nung mit Lagerung der Asche bis zur Wiederverwertung des Phosphors aufgegeben. Der von SUN ausge- reichte Betriebsmittelkredit in Höhe von 2,15 Mio. € wurde bereits 2018 vollständig abgeschrieben und 2020 in einer ersten Tranche durch Forderungsverzicht bereinigt. Es zeichnet sich ab, dass der Bau und Betrieb einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage aufgrund der jüngsten EU-Rechtsprechung in einem Zweckverband organisiert werden muss, so dass voraussichtlich 2022 über die Zukunft der KSV GmbH entschieden wird. Derzeit ist die Finanzierung der KSV GmbH über einen Geschäftskredit in Höhe von 12,2 Mio. € gewährleistet. Dieser wird jedoch aufgrund der zu erwartenden Übernahme der Geschäftstätig- keit durch einen Zweckverband nur in geringem Umfang abgerufen werden. Da die Planungsergebnisse an den Zweckverband übergeben werden können, ist derzeit keine weitere Drohverlustrückstellung angezeigt. II. Geschäftsentwicklung Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 8.077 TEUR. Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4.442 TEUR verrin gert. Folgende Faktoren haben das Ergebnis beein- flusst. Die Umsatzerlöse gingen aufgrund der Gebührensenkun g zum 01.01.2020 im Vergleich zu 2019 um 3.933 TEUR zurück. Der Materialaufwand ist nahezu konstant geblieben. Auffällig ist der Rückgang der bezogenen Leistungen insbesondere bei der Instandhaltung der Maschinente chnik um -1.464 TEUR und der Elektrotechnik um -836 TEUR. Dies ist dem ersten Lock-Down in der Cor ona-Pandemie geschuldet als in Gruppen-Modellen gearbeitet wurde und Fremdfirmen auf dem Gelände nu r für den akut unabweisbaren Bedarf zugelassen waren. Die in diesem ca. zwei Monate umfassenden Ze itraum aufgeschobenen Arbeiten konnten nicht voll- ständig aufgeholt werden. Auch von früher gebildeten Rückstellungen konnte weniger verbraucht werden als im Vorjahr. In der Maschinentechnik 27 TEUR (-978 TEUR) und Elektrotechnik 18 TEUR (-300 TEUR). Der Personalaufwand in Höhe von 28.061 TEUR liegt um 1.105 TEUR über dem Wert des Vorjahres. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegen über dem Vorjahr gestiegen (+1.032 TEUR). Dabei sind am deutlichsten die Prüfkosten für Bauvorhaben angestiegen (+733 TEUR) aufgrund der Voruntersu- chungen zu Reko SUN und die Abbruchkosten für Anlagen (+246 TEUR). Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bila nzstichtag um 3.454 TEUR erhöht. Auf der Vermö- gensseite ist ein erfreulicher Anstieg des Sachanla gevermögens (+11.717 TEUR) zu verzeichnen. Die For- derung gegenüber der Stadt Nürnberg ist im Vergleic h zum Vorjahr wesentlich gesunken (-8.145 TEUR). Zurückgegangen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-478 TEUR). Das infolge des Jahresergebnisses 2020 gestiegene Eigenkapital und gestiegene Rückstellungen Pensions- verpflichtungen (+1.741 TEUR), denen gesunkene sons tige Rückstellungen (-5.261 TEUR) gegenüberste- hen, sind die Hauptgründe für die Veränderung auf der Kapitalseite. Den rückläufigen langfristigen Verbind- lichkeiten gegenüber Kreditinstituten (-5.189 TEUR) entsprechen in etwa höheren Verbindlichkeiten gege n- über der Stadt (+5.343). Die Eigenkapitalquote i.H.v. 15,1 % (Vj.: 13,8 %) wird vor dem Hintergrund der zu vereinnahmenden Gebüh- ren und Kostenerstattungen nicht negativ beurteilt. 247 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 6 von 18 Stand: 18.05.2021 1. Entwicklung der Umsatzerlöse Für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage des Werkbereiches Stadtentwässerung wird über die Entwässerungssatzung (EWS) mit Gebühren- und Beitra gsatzung (EWS-BGS) gemäß Art. 8 Kommunalab- gabengesetz (KAG) eine Gebühr erhoben. Die Umsatz- und Gebührenentwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar: Die Umsatzerlöse gingen im Vergleich zu 2019 um 3.933 TEUR zurück. Dies liegt an einer leicht rückläufi- gen Frischwassermenge (-595 Tsd. m³) und deutlich gesenkten Gebühren. Die Gebühren für die Analytik (-134 TEUR), die Starkverschmutzergebühren (-331 TEUR), die Gebühren aus umliegenden Gemeinden (-280 TEUR) und die sonstigen Einleitungsgebühren (-177 TEUR) gingen ebenfalls zurück. Leicht ange- stiegen ist der Straßenentwässerungsanteil +500 TEUR). Die Rückstellung für Gebührenerstattungen ist wie vorgesehen deutlich reduziert (-14.385 TEUR). Umsatzerlöse (TEUR) 2016 2017 2018 2019 2020 Einleitungsgebühren 81.990 80.403 80.225 82.359 64.642 Rückstellung für Gebührenerstattungen -14.038 -13.652 -12.240 -4.636 9.749 Straßenentw ässerungsanteil 10.726 10.723 10.859 9.300 9.800 Starkverschmutzergebühren 1.303 1.337 1.424 1.218 887 Gebühren von umlieg. Gemeinden 2.578 3.030 2.691 3.325 3.045 Gebühren für Analytik 3.498 3.095 3.166 3.094 2.960 sonstige Entgelte 241 331 341 475 298 w eitere Umsatzerlöse (neu 2016) 1.121 1.463 1.290 1.186 1.007 Gesamt 87.419 86.730 87.756 96.321 92.388 248 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 7 von 18 Stand: 18.05.2021 Zum besseren Überblick in grafischer Darstellung: Die Entwicklung der Einleitungsgebühren und von zugrundeliegenden rechnerisch ermittelten Verrech- nungsmengen (Frischwassermenge und die veranlagten angeschlossenen Grundflächen) stellen sich wie folgt dar: Einleitungsgebühren (TEUR) 2016 2017 2018 2.019 2020 Veranlagte Frischwassermenge 30.367 29.606 29.678 30.784 30.189 Schmutzwassergebühr 2,02 2,02 2,02 2,02 1,67 Summe Schmutzwassergebühr 61.342 59.805 59.950 62.184 50.415 Veranlagte Grundflächen 28.668 28.945 28.780 28.740 29.053 Niederschlagswassergebühr 0,65 0,65 0,65 0,65 0,43 Summe Niederschlagswassergebühr 18.634 18.814 18.707 18.681 12.493 sonstige Einleitungsgebühren 2.014 1.784 1.568 1.494 1.734 Summe Einleitungsgebühren 81.990 80.403 80.225 82.359 64.642 2016 2017 2018 2019 2020 Einleitungsgebühren 81.990 80.403 80.225 82.359 64.642 Gebühren für Analytik 3.498 3.095 3.166 3.094 2.960 sonstige Entgelte 241 331 341 475 298 Gebühren von umlieg. Gemeinden 2.578 3.030 2.691 3.325 3.045 Starkverschmutzergebühren 1.303 1.337 1.424 1.218 887 Straßenentwässerungsanteil 10.726 10.723 10.859 9.300 9.800 sonstige Einleitungsgebühren 2.014 1.784 1.568 1.494 1.734 Rückstellung für Gebührenerstattungen -14.038 -13.652 -12.240 -4.636 9.749 81.990 80.403 80.225 82.359 64.642 -20.000 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 Entwicklung der Umsätze (in TEUR) 249 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 8 von 18 Stand: 18.05.2021 2. Entwicklung der Aufwendungen 2.1. Entwicklung der Aufwendungen insgesamt Die Entwicklungen der Aufwendungen stellt sich wie folgt dar: Zur besseren Übersicht in grafischer Darstellung: Der Materialaufwand ist nahezu konstant geblieben. Auffällig ist der Rückgang der bezogenen Leistungen insbesondere bei der Instandhaltung der Maschinente chnik um -1.464 TEUR und der Elektrotechnik um -836 TEUR. Dies ist dem ersten Lock-Down in der Cor ona-Pandemie geschuldet als in Gruppen-Modellen gearbeitet wurde und Fremdfirmen auf dem Gelände nu r für den akut unabweisbaren Bedarf zugelassen waren. Die in diesem ca. zwei Monate umfassenden Ze itraum aufgeschobenen Arbeiten konnten nicht voll- ständig aufgeholt werden. Auch von früher gebildeten Rückstellungen konnte weniger verbraucht werden als im Vorjahr. In der Maschinentechnik 27 TEUR (-978 TEUR) und Elektrotechnik 18 TEUR (-300 TEUR). Aufwendungen 2016 2017 2018 2019 2020 IST IST IST IST IST Materialaufwand u. Instandhaltung 19.161 20.327 21.457 22.064 21.737 Personalaufwand und Sozialabgaben 22.431 23.997 25.484 26.956 28.061 Abschreibungen 24.602 24.315 24.243 24.229 24.183 sonstige betriebliche Aufwendungen* 12.065 11.435 10.8 90 11.144 12.176 sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -822 -195 -8 -6 -8 Abschreibungen auf Finanzanlagen 81 282 248 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9.437 8.971 7.691 6.70 9 6.416 sonstige Steuern 1 1 12 1.293 566 Summe 86.956 89.133 90.017 92.389 93.139 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamtaufwand 86.956 89.133 90.017 92.389 93.139 sonstiger Aufwand/Steuer 12.066 11.436 10.902 9.852 12.742 Zinsergebnis 7.862 6.586 5.013 6.709 6.416 Personalaufwand 23.184 26.187 28.154 29.814 28.061 Sachaufwand 19.161 20.327 21.457 22.064 21.737 Abschreibungen Gesamt 24.683 24.597 24.491 24.229 24.183 -10.000 10.000 30.000 50.000 70.000 90.000 110.000 Aufwendungen in TEUR 250 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 9 von 18 Stand: 18.05.2021 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegen über dem Vorjahr gestiegen (+1.032 TEUR). Dabei sind am deutlichsten die Prüfkosten für Bauvorhaben angestiegen (+733 TEUR) aufgrund der Voruntersu- chungen zu Reko SUN und die Abbruchkosten für Anlagen (+246 TEUR). 2.2. Entwicklung der Personalaufwendungen Der Personalaufwand in Höhe von 28.061 TEUR liegt um 1.105 TEUR über dem Wert des Vorjahres Tarifsteigerungen, Höhergruppierungen aufgrund der neuen Entgeltordnung, Stellenhebungen und eine Ver- besserung bei der Stellenausstattung führten zu einem Anstieg der Personalkosten um 4,3%. Personalaufwand 2017 2018 2019 2020 (Angaben in TEUR) abs. in % Beschäftigtenentgelt 17.697 18.363 19.157 19.702 545 3,0% Beamtenbezüge 1.144 1.091 1.092 1.091 -1 -0,1% Veränderung Rückstellungen -51 -57 89 390 301 - 528,1% Soziale Abgaben 3.658 3.913 4.127 4.296 169 4,3% Altersversorgung 3.504 3.526 3.549 3.538 -11 -0,3% Rückstellungen f. Altersversor- gung -1.955 -1.352 -1.058 -956 102 -7,5% Summe Personalaufwand 23.997 25.484 26.956 28.061 1.105 4,3% Weiterbildungsaufwand 263 348 347 190 -157 -45,1% Auffällig ist der Rückgang der Weiterbildungskosten aufgrund der Einschränkungen infolge der Corona-Pan- demie. 3. Jahresergebnis Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 8.077 TEUR und damit um 4.442 TEUR unter dem Ergebnis vom Vorjahr. Wesentliche Ursache dafür war die um 3.620 TEUR niedrigeren Erlöse aufgrund der Gebührensenkung. 251 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 10 von 18 Stand: 18.05.2021 4. Entwicklung des Eigenkapitals Entwicklung des Eigenkapitals (Angaben in TEUR) 01.01.2020 Zuführung Ergebnis- verwendung 31.12.2020 Nettoverän- derung Stammkapital 0 0 0 0 0 Rücklagen - Gewinnrücklage 67.411 12.519 79.930 12.519 - Sonderrücklage 0 0 0 0 Ergebnisvorträge 0 0 0 Jahresergebnis 12.519 8.077 -12.519 8.077 -16.961 Gesamt Eigenkapital 79.930 20.596 -12.519 88.007 -4.442 Gesamtkapital 578.805 858.260 Eigenkapitalquote 13,8% 15,1% Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2020 zur Fes tstellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbe- triebs SUN wurde das Jahresergebnis 2019 (12.519 TE UR) den Gewinnrücklagen (nun 79.930 TEUR) zu- gewiesen. Das Eigenkapital steigt aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2020 auf 88.007 TEUR an. Die Eigenkapitalquote beträgt nun 15,1 % (Vorjahr 13,8 %). Die gegenüber Kapitalgesellschaften als niedrig sich darstellende Quote ist aber vor dem Hintergrund des Anschluss- und Benutzungszwangs und den kos- tendeckenden Gebühren gemäß Kommunalabgabengesetz vertretbar. Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (42.793 TEUR) und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse (87.981 TEUR), die dem Eigenkapital als gleich- wertig angesehen werden können, steigt die Eigenkapitalquote auf 37,6%. 252 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 11 von 18 Stand: 18.05.2021 5. Entwicklung der Rückstellungen Entwicklung der Rückstellungen (Angaben in TEUR) 01.01.2020 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2020 originär Zinsanteil Pensionsverpflichtungen 32.490 832 0 0 2.572 34.231 Steuern 0 0 0 0 0 0 sonstige Steuern (Stromsteuer) 0 0 0 29.028 0 29 Abbruchkosten 125 0 0 0 0 125 Abwasserabgabe 11.779 56 0 4.094.775 0 15.817 Jahresabschlusskosten 66 65 1 60 0 61 Aufbewahrungskosten Bilanz 55 0 117 0 1 55 Altersteilzeit "Blockmodell" 126 0 0 243 1 371 Urlaubsguthaben 747 746 0 869 0 869 aus Gleitzeit/Überstunden 947 946 0 1.037 0 1.037 Beihilfe für Beamte 2.263 123 0 0 166 2.305 Dienstjubiläen 136 6 5.792 18 3 146 Leistungsentgelt 0 0 0 0 0 0 Einleitungsgebühren 1.848 902 135.636 810 Gebührenüberschüsse (KAG) 55.600 9.749 0 0 561 46.412 Rückzahlungen aus Gebühren 57.448 10.651 135.636 0 561 47.222 Rechtsstreitigkeiten 53 0 0 5 0 59 Instandhaltung 2.445 165 4.093 0 0 2.275 Ausstehende Rechnungen 287 274 11.760 1.420 0 1.422 fehlende Baurechnungen 1.977 1.012 0 1.848 0 2.814 Maßnahmen Dritter 7.181 1.721 0 1.187 0 6.647 Drohverlust 850 0 850.000 0 0 0 Gesamtsumme 118.976 16.603 1.007 10.815 3.304 115.485 Die Entwicklung der Rückstellung sind noch detailliert im Anhang Bilanz – GuV, S. 10ff erläutert. 253 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 12 von 18 Stand: 18.05.2021 6. Lage der Liquidität Aufgrund der Sonderkasse des SUN, die in das Cash-Management der Stadt Nürnberg integriert ist, ist die Liquidität gewährleistet. Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt folgende nach DRS 21 erstellte Kapital- flussrechnung Aufschluss: 2020 2019 TEUR TEUR 1. Jahresüberschuss 8.076,80 12.518,50 2. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 24.183,50 24.228,70 3. Aktivierte Eigenleistungen -2.620,70 -2.834,30 4. Abnahme (Vj.: Zunahme) langfristiger Rückstellungen -8.188,30 7.988,30 5. Veränderungen Wertberichtigungen auf Forderungen -1,60 -25,30 6. Saldo sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (Auflösung Sonderposten / EEZ) -4.965,60 -5.009,00 7. Cashflow nach DVFA/SG 16.484,10 36.866,90 8. Zunahme (Vj.: Abnahme) der kurzfristigen Rückstellungen 4.696,90 -2.302,70 9. Gewinn aus Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -97,50 -33,10 10. Abnahme sonstiger kurzfristiger Aktiva 360,00 1.122,60 11. Zunahme (Vj.: Abnahme) sonstiger kurzfristiger Passiva 74,90 -1.526,40 12. Saldo zahlungswirksame Zinsaufwendungen/Zinserträge 3.371,50 3.641,60 13. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 24.889,90 37.768,90 14. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -62,00 -164,60 15. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 122,10 42,10 16. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -33.135,20 -25.619,70 17. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 0 18. Cashflow aus der Investitionstätigkeit -33.075,10 -25.742,20 19. Einzahlungen aus der Valutierung von Darlehen 17.000,00 32.000,00 20. Auszahlung aus der planmäßigen Tilgung von Darlehen -22.120,70 -20.610,70 21. Auszahlung aus der außerplanmäßigen Tilgung von Darlehen 0 0 22. Gezahlte Zinsen -3.371,50 -3.641,60 23. Zugang Empfangene Ertragszuschüsse/Investitionszuschüsse 3.467,30 2.835,60 24. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -5.024,90 10.583,30 25. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -13.210,10 22.610,00 26. Finanzmittelfonds zum 1.1. 8.343,00 -14.267,00 27. Finanzmittelfonds zum 31.12. -4.867,10 8.343,00 254 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 13 von 18 Stand: 18.05.2021 III. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 1. Marktrisiken Der Eigenbetrieb erfüllt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung für die Stadt im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ort srecht der Stadt legen den Anschluss- und Benut- zungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Klärwerke und Kanalnetz) für die im Stadt- gebiet gelegenen Grundstücke fest. Für die Möglichkeit des Anschlusses an die Entwässe rungsanlagen werden Beiträge erhoben. Für die Be- nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werde n Abwassergebühren erhoben. Die Berechnung der Gebühren und Beiträge erfolgt auf Basis des Bayeris chen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen bestehen für den Werkbereich Stadtentwässerung keine unmittel- baren wirtschaftlichen Risiken. Der Werkbereich Umweltanalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klär- werke, den Kanalbetrieb und die Industrieabwasserko ntrolle. Mit diesen Aufgabenstellungen wird der Be- reich überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Weitere Aktivitäten des Labors für Umweltanalytik für die Stadt werden durch entsprechende Kostenerstattungen gedeckt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten erbringt der Werkbereich außerdem Leist ungen für andere Kommunen und für Dritte. Diese werden kostendeckend auf der Basis der Gebührensatz ung für das Labor für Umweltanalytik (UAGebS) abgerechnet. 2. Betriebsrisiken Für die Klärwerke 1 und 2 liegen Wasserrechtsbesche ide vor, die eine Laufzeit bis zum Jahr 2021 haben. Die Zulassungen für die Anlagen im Kanalnetz sind e rteilt und werden bei Fälligkeit neu beantragt. Die Auf- lagen aus den Wasserrechtsbescheiden, insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte des gereinigten Ab- wassers, werden laufend durch Eigen- und Fremdüberwachung kontrolliert. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt. Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, s ind die Anlagen mit entsprechenden Redundanzen aus- gelegt. Der Eigenbetrieb SUN unterhält zu diesem Zw eck außerdem eigene Werkstätten für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlagen. Der ständige Betrieb der Anlagen wird sichergestellt durch: - Schichtdienst an 365 Tagen im Jahr im Bereich der Klärwerke und - Rufbereitschaft im Bereich des Kanalnetzes. Der Eigenbetrieb SUN hat ein integriertes Qualitäts - und Umweltmanagementsystem (QUMS) für alle Teil- bereiche gemäß DIN EN ISO 9001 und 14001 eingeführt und konnte die entsprechende Zertifizie rung im Juli 2003 erstmals erreichen. Es werden jährlich Überwachungs- bzw. Rezertifizierungsaudits durchgeführt. Der Werkbereich Umweltanalytik ist darüber hinaus e in akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17025 . Die Akkreditierung ist Voraussetzung für die Übernahme nahezu aller Aufträge und Aufgabenstellungen, die dem Werkbereich erteilt werden. Das Labor weist damit s eine Leistungsfähigkeit ständig im Rahmen von Ring- versuchen nach und erbringt im Routinebetrieb, wie auch bei der Durchführung von Spezialuntersuchungen, Leistungen auf hohem qualitätsgesichertem Niveau. Damit sind auch Risiken durch fehlerhafte Analytik weit- gehend ausgeschlossen. 255 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 14 von 18 Stand: 18.05.2021 3. Risikomanagement In 2009 wurde beschlossen im Rahmen des QUMS ein umfassendes Risikomanagement einzuführen. Die Abteilungen von SUN werden im dreijährigen Turnus gebeten eine Risikoinventur durchzuführen und die erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit zu bewerten. Erkannte bzw. be- stehende Ansätze zur Risikominimierung wurden ebenfalls genannt, sodass das Restrisiko dargestellt wer- den kann. Die letzte Risikoinventur wurde 2020 durchgeführt. Die Ergebnisse liegen vor und werden in Führungsbesprechungen thematisiert. 4. Umweltbelange Im Rahmen des integrierten QUMS werden für alle Teilbereiche des Eigenbetriebs SUN die Umweltbe- lange gemäß DIN EN ISO 14001 berücksichtigt und im Zuge der Überwachungs- und Rezertifizierungsau- dits regelmäßig überprüft. Ein Nachhaltigkeitsbericht wird im 2jährigen Turnus erarbeitet und auch im Internet veröffentlicht (http://www.nuernberg.de/internet/sun/veroeffentlichungen.html ). 5. Risiken aus dem Finanzbereich Steuerung des Darlehensportfolios des Eigenbetriebs SUN mit derivativen Zinsinstrumenten Die effiziente Steuerung der Darlehen des Eigenbetriebs SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Port- foliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zins instrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch Be- schluss des Stadtrates vom 23.07.2003 für die Stadt und für den Eigenbetrieb SUN genehmigt. Derivative Zinsinstrumente sind:  Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Sw aps und zusammengesetzte Produkte z.B. Doppelswap),  Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere C aps und zusammengesetzte Produkte asym- metrischer konnexer Zinsprodukte z.B. Collar) und  Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap). Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente beim Eige nbetrieb SUN ist ausschließlich auf der Grundlage b e- stehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgten in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt und auf der Basis einer gesonderten Werkleiterverfügung. SUN dokument iert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbin- dung zum zugehörigen Grundgeschäft nach. 6. Risiken aufgrund der Corona-Pandemie Aufgrund der Corona-Pandemie ist mit Risiken für die Geschäftsentwicklung und den zukünftigen Ge- schäftsverlauf des Eigenbetriebs SUN zu rechnen. Zu nennen sind Risiken aus der Verzögerung bei der Durchführung von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von Kostensteigerungen. Von einer Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen wird derzeit nicht ausge- gangen, da die Finanzierung über die Stadt Nürnberg erfolgt. Durch eine deutliche Ausweitung der techni- schen Voraussetzungen für flexibles Arbeiten und umfangreichen Hygienekonzepten mit organisatorischen Anpassungen konnte bisher die Beeinträchtigung der internen Geschäftsprozesse deutlich begrenzt wer- den. Der Frischwasserverbrauch als Grundlage für die Gebührenerhebung ist trotz Corona-Pandemie stabil. Die Werkleitung beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risi- ken und reagiert bedarfsweise unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmens mit angemessenen Maßnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken. Davon umfasst sind auch 256 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 15 von 18 Stand: 18.05.2021 Maßnahmen zur Anpassung von operativen Geschäftspro zessen unter Nutzung neuer technologischer Möglichkeiten, z.B. Einsatz von Soft-Token, Raumluftfiltern und Video-Konferenzen. IV. Prognosebericht 1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahmen ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtlichen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Über- nahme von satzungsgemäßen Aufgaben geschlossen. 2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung Die seit 01.01.2020 erhobenen Abwassereinleitungsgebühren für  Schmutzwasser in Höhe von 1,67 EUR/m³ (auf Basis Frischwasserverbrauch)  Niederschlagswasser in Höhe von 0,43 EUR/m² (auf Basis der versiegelten und ange- schlossenen Grundstücksflächen) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen. Für die Kostenüberdeckung in 2019 wurde eine Rückstellung für Gebührenerstattung gebildet. Deren Auflö- sung wurde in die Gebührenberechnung der laufenden Kalkulationsperiode (2020 – 2023) einbezogen. Für 2020 reduzierte sich die Rückstellung für Rückzahlungen von Gebühren um 10,2 Mio. €. 3. Auswirkungen der Corona-Pandemie Die Corona-Pandemie verursachte nur bei einzelnen Kennzahlen negative Abweichungen. Die Entwicklung der Frischwassermenge war weitgehend stabil. Der aufgrund des ersten Lock-Downs verursachte Rück- stau bei der Instandhaltung und Wartung des Klärwerkes konnte nicht vollständig aufgeholt werden. Auffäl- lig sind auch die verringerten Aufwendungen für die betriebliche Weiterbildung. V. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte Verkäufe/Käufe: Im Berichtsjahr wurde kein Grundstück gekauft und keines verkauft. Grunddienstbarkeiten: Es wurden keine neuen Dienstbarkeiten eingetragen. Es wurde eine Löschung von Dienstbarkeiten vorgenommen. 2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten An- lagen Die Angaben sind in Anlage 6 zum Anhang ersichtlich. 257 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 16 von 18 Stand: 18.05.2021 3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben Der Bestand der Anlagen im Bau ist um 18.202 TEUR gegenüber dem Vorjahr (39.748 TEUR) gestiegen. Die Aufstellung der Anlagen im Bau zum 31.12.2020 ist in Anlage 5 zum Anhang ersichtlich. Die Planung der Investitionsausgaben für Baumaßnahmen 2021 bis 2024 der Bereiche Abwasserableitung und Abwasserreinigung ist ein Anstieg auf 40 bis 55 Mio. EUR für die Jahre 2020 – 2023 vorgesehen. Geplante Investitionsschwerpunkte in den Jahren 2020 - 2023 im Bereich der Abwasserableitung (162 Mio. EUR) sind im Wesentlichen die Kanalsanierung, die Kanalerneuerungen, Kanalmaßnahmen am Fran- kenschnellweg, das Regenrückhaltebecken Wertachstrasse, Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Er- lenstegen) und weitere Maßnahmen. Die Ergebnisse der hydraulischen Kanalnetzüberrechnung werden das Investitionsprogramm beeinflussen. Der Bedarf an neuem Wohnraum wird auch die entwässerungs- technische Erschließung von neuen Baugebieten nach sich ziehen. Bei der Abwasserreinigung (69 Mio. EUR im gleichen Zeitraum) ist eindeutiger Investitionsschwerpunkt die Klärschlammbehandlungsanlagen. Weitere Investitionsfelder sind die Ertüchtigung der Schwachlastbe- lebungsanlagen, die Modernisierung der Prozessleittechnik, der allgemeine Klärwerksausbau und die Er- weiterung der mechanischen Anlagen, die Modernisierung des Wasserweges, die Sanierung des Klärwer- kes II und die Strukturplanung. Darüber hinaus werden in der Höhe noch nicht bekannte Investitionskosten für den Bau des Kanalbe- triebshofes sowie der Laborerneuerung im Rahmen von Reko Sun anfallen. 4. Personalangaben Personalstand Zum 31.12.2020 beschäftigte der Eigenbetrieb SUN 422 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stammperso- nal). Darüber hinaus befanden sich 19 Mitarbeiter in der Ausbildung. Die Stellenbesetzung gemessen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) liegt am Ende des Berichtsjahres mit 403,91 Beschäftigten (Vorjahr 390,61) un- ter dem Stellenplan (423,66). Bei Wiederbesetzungen von Planstellen und der Genehmigung von Projekten erfolgt die Prüfung der Not- wendigkeit durch die Werkleitung in jedem Einzelfall. Anzahl der Beschäftigten: 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2018 Stellenplan Vollkraftstellen (Soll) 423,7 407,4 401,7 Istbesetzung Vollzeitäquivalente 403,9 390,1 380,3 Beschäftigte (gesamt) 442 429 428 befristet Beschäftigte 8 7 2 Auszubildende 19 16 21 Die frei gewordenen Stellen konnten weitgehend wiederbesetzt werden. Bei verschiedenen Funktionen im technischen Bereich gestaltet sich der Gewinnungsprozess zunehmend schwieriger. 258 259 Lagebericht zum 31.12.2020 Seite 18 von 18 Stand: 18.05.2021 Anlage 1 Überleitungsrechnung (in TEUR) 2016 2017 2018 2019 2020 SUN Gesamt Ist Ist Ist Ist Ist Jahresergebnis nach Handelsrecht 9.464 6.667 6.189 12.5 18 8.077 Rückrechnung handelsrechtlicher Ansätze: s. b. Erträge (Aufl. Zuschüsse und Beiträge) 4.954 4.868 4.954 5.008 4.966 Bruttoabschreibung für Abnutzung -24.602 -24.315 -24.243 -24.228 -24.183 Nettoabschreibung -19.648 -19.447 -19.289 -19.220 -19.217 Nettozinsaufwand (ohne B-Loop) -8.615 -8.777 -7.683 -6.703 -6.408 andere nicht gebührenfähige Ansätze -990 -4.019 -4.843 -102 -4.841 Hinzurechnung kalkulatorischer Ansätze Nettoabschreibung -19.648 -19.447 -19.289 -19.220 -19.217 Zinskosten auf Anlagevermögen -24.576 -24.076 -23.605 -23.471 -23.447 Zinserträge auf Zuschüsse und Beiträge 5.927 5.965 6.043 6.001 5.919 Nettozinskosten -18.649 -18.111 -17.562 -17.470 -17.528 gebührenfähiger Anteil aus Pensionsrückstellung 420 1.352 1.153 1.853 1.798 Betriebswirtschaftliches Ergebnis (KAG) 0 0 0 0 0 Ergebnisübertrag (KAG) 0 0 0 0 0 kumuliertes Ergebnis (KAG) 0 0 0 0 0 kalkulatorischer Zinssatz 4,50% 4,50% 4,50% 4,50% 4,50% 260 Bavaria Revisions- und Treuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dresden . Erfurt . München . Potsdam . Schwerin Stollberstraße 7 80539 München Telefon (089) 29 00 20 . 417 Telefax (089) 29 00 20 . 489 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.20 20 und des Lageberichts für 20 20 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Nürnberg Jahresabschluss: 31.12.20 20 Berichtsnummer: 38500-20K Elektronisches Original 22 261 Inhaltsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag 3 B. Grundsätzliche Feststellungen 4 Lage des Unternehmens/Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 4 C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 6 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 11 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 15 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 15 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 15 2. Jahresabschluss 15 3. Lagebericht 16 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 16 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 16 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 16 3. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 18 4. Aufgliederung und Erläuterungen 18 III. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 18 1. Vermögenslage 18 2. Finanzlage 20 3. Ertragslage 21 4. Wirtschaftsplan 21 F. Feststellungen aus der Prüfung nach § 53 HGrG 22 G. Schlussbemerkung 23 Anlagen 1 Jahresabschluss zum 31.12.2020 38500-20K 1 262 2 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 3 Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit 4 Rechtliche Verhältnisse 5 Betriebliche Kennzahlen 6 Bilanzanalyse zum 31.12.2020 7 Kapitalflussrechnung 8 Erfolgsanalyse für 2020 9 Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG ------------------------------------------------------ Abkürzungsverzeichnis Allgemeine Auftragsbedingungen 38500-20K 2 263 A. Prüfungsauftrag 1 Die Werkleitung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Nürnberg - im Folgenden kurz SUN oder Eigenbetrieb genannt - hat uns mit Schreiben vom 20.10.2020 den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2020 gemäß den §§ 316 ff. HGB zu prüfen. 2 Wir haben bei unserer Prüfung gemäß Art. 107 Abs. 3 GO Bay auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung) und Nr. 2 (Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse) des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) und die hierzu veröffentlichten Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG beachtet. Das Ergebnis der Prüfung wird in Anlage 9 dargestellt. 3 Der vorliegende Prüfungsbericht wurde unter Beachtung von § 321 HGB und dem dazu er- gangenen Prüfungsstandard IDW PS 450 n.F. (Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstat- tung bei Abschlussprüfungen) und IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) erstellt. 4 Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich an den Eigenbetrieb gerichtet. 5 Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, sind die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschafts- prüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1.1.2017 maßgebend. 6 Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die an- wendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. 38500-20K 3 264 B. Grundsätzliche Feststellungen Lage des Unternehmens/Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 7 Die Werkleitung hat den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit aufgestellt. Folgende Kernaussagen zur wirtschaftlichen Lage im Jahres- abschluss und im Lagebericht durch die gesetzliche Vertreter werden nachfolgend wieder- gegeben: 8 Die SUN ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg. Der Eigenbetrieb wird in drei Werkbereiche unterteilt. Der Werkbereich Stadtentwässerung baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung (Kanal- netz) und Reinigung (Kläranlagen) des in der Stadt Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe. Der Werkbereich Umweltanalytik betreibt Labore für Abwasser- und Umweltanalytik. Das Labor ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Einleitungen aus den Kläranlagen bzw. dem Kanalnetz. Weiterhin werden insbesondere Industrieabwässer untersucht. Der kaufmännische Bereich verantwortet die Querschnittfunktionen des Eigenbetriebs. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 8.077. Das Jahresergebnis 2020 hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 4.442 verringert. Folgen- de Faktoren haben das Ergebnis beeinflusst:  Die Umsatzerlöse verminderten sich im Vergleich zu 2019 um T€ 3.933. Wesentliche Ursache dafür war die Gebührensenkung zum 1.1.2020.  Der Materialaufwand ist nahezu konstant geblieben.  Der Personalaufwand in Höhe von T€ 28.061 liegt um T€ 1.105 über dem Wert des Vorjahres.  Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen (T€ 1.032). Dabei sind am deutlichsten die Prüfkosten für Bauvorhaben angestiegen (T€ 733,0) aufgrund der Voruntersuchung zu Reko SUN und die Abbruchkosten für Anlagen (T€ 246,0). 38500-20K 4 265 Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um T€ 3.454 erhöht. Auf der Vermögensseite ist ein Anstieg des Anlagevermögens (T€ 11.717) zu verzeichnen. Die Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg sind im Vergleich zum Vorjahr wesentlich gesunken (T€ -8.145). Zurückgegangen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ -478). Das infolge des Jahresergebnisses 2020 gestiegene Eigenkapital und gestiegene Rückstel- lungen für Pensionsverpflichtungen (T€ 1.741), denen gesunkene sonstige Rückstellungen (T€ - 5.261) gegenüberstehen, sind die Hauptgründe für die Veränderung der Kapitalseite. Die Eigenkapitalquote i.H.v. 15,1 % (Vj.: 13,8 %) wird vor dem Hintergrund der zu verein- nahmenden Gebühren- und Kostenerstattungen nicht negativ beurteilt. Aufgrund der Sonderkasse der SUN, die in das Cash-Management der Stadt Nürnberg inte- griert ist, ist die Liquidität gewährleistet. Aufgrund der gesetzlichen und der rechtlichen Rahmenbedingungen im Tätigkeitsbereich der SUN bestehen keine unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken. Die Tätigkeit des Eigenbe- triebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt Nürnberg beschränkt. Im engen Rahmen ist ein Handeln außerhalb der Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GOBay). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtlichen Grenzen mög- lich. Der Eigenbetrieb ist aber offen für Kooperationen auf Basis öffentlich-rechtlicher Vor- schriften (z.B. Gesetz über kommunale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von satzungsmäßigen Aufgaben geschlossen. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie ist mit Risiken für die Geschäftsentwicklung und den zukünftigen Geschäftsverlauf des Eigenbetriebs SUN zu rechnen. Zu nennen sind Risiken aus der Verzögerung bei der Durchführung von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von Kostensteigerungen. 9 Nach dem Ergebnis unserer Prüfung ist die Darstellung der Lage der Gesellschaft in Jah- resabschluss und Lagebericht durch die Werkleitung aufgrund der bei der Prüfung gewon- nenen Erkenntnisse zutreffend. Auf die zukünftige Entwicklung und deren wesentliche Chancen und Risiken ist eingegangen worden. Die uns vorgelegten Planungsrechnungen (Stand: 3.7.2020) erscheinen unter Beachtung gegebener Beurteilungsspielräume grund- sätzlich plausibel. Wir weisen darauf hin, dass die Planungssicherheit bzw. Planungsver- lässlichkeit aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Pandemie derzeit eingeschränkt ist. Da- her ist es nicht auszuschließen, dass es tatsächlich zu negativen Planabweichungen bei der Entwicklung der Vermögens-, Finanz und Ertragslage kommt. Ergänzend verweisen wir zur Lagebeurteilung auf unsere Ausführungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 10 Zu den Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft verweisen wir auf die An- gaben im Lagebericht bzw. unsere Ausführungen in Anlage 3 dieses Berichts. 38500-20K 5 266 C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 11 Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem als Anlage 1 beigefügten Jahresab- schluss der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Nürnberg, zum 31.12.2020 und dem als Anlage 2 beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2020 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An den Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) der Stadt Nürnberg, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Nürnberg – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlust- rechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2020 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus ha- ben wir den Lagebericht der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschrif- ten der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Bayern (EBV Bay) i.V.m. den deut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Ei- genbetriebs zum 31.12.2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12.2020 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtli- chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentli- chen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EBV Bay und den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun- gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 38500-20K 6 267 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim- mung mit § 317 HGB und § 25 Abs. 2 EBV Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü- fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für un- sere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahres- abschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der EBV Bay und den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant- wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grund- sätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort- lich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurtei- len. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe- richts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der EBV Bay und den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vor- kehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Auf- stellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der EBV Bay und den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichen- de geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes- ses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 38500-20K 7 268 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtli- chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonne- nen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der EBV Bay und den deutschen ge- setzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurtei- le zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 25 Abs. 2 EBV Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmä- ßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lagebe- richts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeab- sichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü- fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge- deckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrüge- risches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevan- ten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkeh- rungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksam- keit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertre- tern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Ver- tretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine we- sentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit aufwerfen können. 38500-20K 8 269 Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab- schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unange- messen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schluss- folgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks er- langten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu- kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga- ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben so- wie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebli- ches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorien- tierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen (§ 7 Abs. 4 KommPrV) Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prü- fung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden ge- prüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen. 38500-20K 9 270 München, 10. Juni 2021 Bavaria Revisions- und Treuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (gez. Dobroschke) (gez. Unterrainer) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer (Ende der Wiedergabe des Bestätigungsvermerks.)“ 38500-20K 10 271 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 12 Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht, der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Nürnberg, für das zum 31.12.2020 endende Geschäftsjahr geprüft. Auf Buchführung, Jahresabschluss und Lage- bericht wurden die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften angewandt. 13 Die Prüfung erstreckte sich ferner gem. § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG auf die Ordnungsmä - ßigkeit der Geschäftsführung und die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse. 14 Die Verantwortung von Werkleitung und Werkausschuss für den Jahresabschluss und La- gebericht sowie unsere Verantwortung als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresab- schlusses und des Lageberichts sind ausführlich im Bestätigungsvermerk beschrieben. Wir verweisen diesbezüglich auf die Ausführungen in Abschnitt C. unseres Berichts. 15 Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus die- sen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. 16 Die Prüfung umfasst in der Regel nicht die Vornahme von Einzeluntersuchungen zur Aufde- ckung von unerlaubten Handlungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten, es sei denn, dass sich bei Durchführung der Prüfung im nachfolgend beschriebenen Umfang dazu Anlass er- gibt. Im Verlauf unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die besondere Untersuchungen in dieser Hinsicht erforderlich gemacht hätten. 17 Soweit nichts anderes bestimmt ist, hat die Prüfung sich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Eigenbetriebs oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Werkleitung zugesichert werden kann. 18 Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränk- ten Bestätigungsvermerk vom 15.5.2020 versehene Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2019, der in der Stadtratssitzung am 16.12.2020 festgestellt wurde. 19 Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens für die Prüfung von Jahresabschluss und Lage- bericht stellen wir im Folgenden dar. Im Übrigen verweisen wir auf die Darstellungen im Be- stätigungsvermerk, welcher unter Abschnitt C. dieses Berichts wiedergegeben ist. 20 Die Prüfung haben wir nach den §§ 316 ff. HGB sowie den deutschen Grundsätzen des wirtschaftsprüfenden Berufs unter Beachtung der Verlautbarungen und Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer vorgenommen. 38500-20K 11 272 21 Danach sind die Prüfungshandlungen vom Abschlussprüfer mit dem erforderlichen Maß an Sorgfalt so zu bestimmen, dass unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit mit hinreichender Sicherheit eine sachgerechte Beurteilung der Prüfungs- gegenstände möglich wird. Danach erfordert die Zielsetzung der Abschlussprüfung regel- mäßig keine lückenlose Prüfung. 22 Im Rahmen der Prüfungsplanung haben wir auf der Grundlage eines risiko- und systemori- entierten Prüfungsansatzes unter Beachtung der vom IDW festgestellten Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung zunächst eine Prüfungsstrategie erarbeitet. Diese basiert auf einem Verständnis der Geschäftstätigkeit, einer Einschätzung des rechtlichen und wirt- schaftlichen Unternehmensumfelds, auf Auskünften der Werkleitung über die wesentlichen Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken, auf analytischen Prüfungshandlungen zur Einschät- zung der Prüfungsrisiken und auf einer vorläufigen Einschätzung des allgemeinen Internen Kontrollsystems (IKS) des Eigenbetriebes. Dabei wurden auch Feststellungen aus vorange- gangenen Prüfungen berücksichtigt. 23 Anschließend wurden unter Berücksichtigung von Risikoaspekten in für die Abschlussprü- fung relevanten Prüffeldern Aufbauprüfungen zur Beurteilung der Angemessenheit der von dem Eigenbetrieb implementierten internen Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Auf Grundla- ge der insgesamt gewonnenen Erkenntnisse über den Eigenbetrieb und seinen internen Kontrollsystem sowie aus den Ergebnissen der durchgeführten Aufbauprüfungen wurde un- tersucht, ob • bedeutsame Risiken, • Risiken, bei denen aussagebezogene Prüfungshandlungen alleine zur Gewinnung hinrei- chender Sicherheit nicht ausreichen (Massentransaktionsrisiken) und • sonstige Risiken vorliegen und diese hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Rechnungslegung insgesamt (Abschlussebene) und auf einzelne Aussagen in der Rechnungslegung (Aussageebene) be- urteilt. 24 Je nach Gewichtung der beurteilten Fehlerrisiken wurden allgemeine prüferische Reaktio- nen sowie Funktionsprüfungen und aussagebezogene Prüfungshandlungen geplant. Als Er- gebnis der Risikobeurteilung wurden einzelne Prüfungsziele sowie -schwerpunkte identifi- ziert und ein Prüfprogramm unter Festlegung von Art und Umfang der Prüfungshandlungen entwickelt. 25 Soweit die Aufbauprüfung in den relevanten Prüffeldern ergab, dass angemessene Kontrol- len bestehen, wurden Funktionsprüfungen durchgeführt, um deren Wirksamkeit zu überprü- fen. In Abhängigkeit des Wirksamkeitsgrads der bestehenden Kontrollmaßnahmen be- stimmten sich Art und Umfang der in diesen Prüffeldern durchzuführenden weiteren Prü- fungshandlungen. Soweit die Wirksamkeit der Kontrollmaßnahmen durch die Funktionsprü- fungen bestätigt wurde, haben wir schwerpunktmäßig analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Auf Einzelfallprüfungen wurde in diesen Bereichen weitestgehend verzichtet. 38500-20K 12 273 26 In den unwesentlichen Prüffeldern wurden die Prüfungshandlungen weitestgehend auf ana- lytische Prüfungshandlungen beschränkt. In wesentlichen Prüffeldern wurden – ggf. zusätz- lich zu Aufbau- und Funktionsprüfungen – aussagebezogene Prüfungshandlungen durchge- führt. Einzelfallprüfungen wurden auf Basis von bewussten Auswahlverfahren bzw. unter Heranziehung von Stichprobenverfahren durchgeführt. 27 Gegenstand unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts waren die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben. Bei prognostischen Angaben haben wir uns von der Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit des relevanten unternehmensinter- nen Planungssystems überzeugt sowie die der Prognose zugrunde liegenden Annahmen auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Wir haben die Angaben im Lagebericht unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen haben, dahingehend beurteilt, ob sie in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, insgesamt ein zutref- fendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen. 28 Art, Umfang und zeitlichen Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie den Einsatz von Mitarbeitern haben wir unter Berücksichtigung unserer Risikoeinschätzung sowie der We- sentlichkeit bestimmt. 29 Prüfungsschwerpunkte im Sinne einer jährlich wechselnden, besonders intensiven Prüfung einzelner Teilbereiche und einer weniger intensiven Prüfung anderer Teilbereiche werden entsprechend unserer Risikoeinschätzung im Rahmen der Prüfungsstrategie gebildet. Bei dieser Prüfung haben wir folgende Schwerpunkte gesetzt: • Bewertung von Drohverlustrückstellungen und Ausleihungen an Tochterunternehmen, • Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen sowie • Die bilanzielle Abgrenzung von aktivierungspflichtigen Bestandsinvestitionen und Erhal- tungsaufwand für ausgewählte Investitionen im Anlagevermögen. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Ergänzend verweisen wir auf unsere Ausführun- gen im Abschnitt E. II. 2. 30 Im Rahmen der Prüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis- tungen haben wir Saldenbestätigungen von ausgewählten Debitoren bzw. Kreditoren ange- fordert. Soweit keine Rückläufe vorlagen, haben wir uns durch alternative Prüfungshandlun- gen vom Bestehen und der vollständigen Erfassung der Forderungen und Verbindlichkeiten überzeugt. 31 Die Geschäftsbeziehungen zu Kreditinstituten wurden uns durch Bankbestätigungen bzw. alternativ durch Saldenmitteilungen und Kontoauszüge nachgewiesen. Weiterhin haben wir Einsicht in vertragliche Grundlagen genommen. 38500-20K 13 274 32 Weiterhin haben wir uns über den aktuellen Stand von bestehenden Rechtsstreitigkeiten anhand der Einsichtnahme in Protokolle (Werkleitung, Werkausschuss) sowie die Befra- gung der Werkleitung überzeugt. 33 Das eingesetzte IT-gestützte Rechnungslegungssystem wurde daraufhin geprüft, ob es den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Da- ten und der IT-Systeme entspricht. 34 Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir im berufsüblichen Rahmen Prü- fungsergebnisse und Untersuchungen Dritter verwendet. Diese betreffen im vorliegenden Fall die Ergebnisse versicherungsmathematischer Gutachten der Stadt Nürnberg zur Bil- dung der Pensions-, Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellung sowie die Softwarebescheini- gung zu der eingesetzten Software. 35 Wir haben die Prüfung in der Zeit vom 11.1. bis zum 10.6.2021 (mit Unterbrechungen) durchgeführt. Die Fertigstellung des Prüfungsberichts erfolgte anschließend in unseren Bü- roräumen. 36 Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden uns erbracht. Eine Vollständigkeitserklä- rung haben wir zu unseren Unterlagen genommen. 38500-20K 14 275 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 37 Wir haben im Ergebnis unserer Prüfung festgestellt, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen sowie der Jahresabschluss und der Lagebericht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebs- satzung entsprechen. 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 38 Das vom Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. 39 Nach dem Ergebnis unserer Prüfung ist die Buchung der Geschäftsvorfälle vollständig, fort- laufend und zeitgerecht erfolgt. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert. Die Belege sind übersichtlich und geordnet abgelegt. 40 Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben sich keine Hinweise ergeben, dass die Sicher- heit der für Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten und der IT-Systeme nicht gewährleistet ist. 41 Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen waren ordnungsgemäß. 2. Jahresabschluss 42 Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2020 (Anlage 1) wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der EBV Bay und des HGB entwickelt. Die ergän- zenden landesrechtlichen Vorschriften sowie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebs- satzung zur Rechnungslegung wurden befolgt. Die SUN ist als Eigenbetrieb i.S.d. Art. 88 GOBay und gemäß den §§ 20 und 25 EBV Bay verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie einen Lagebericht aufzustellen. 43 Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften nach HGB sowie den Vorschriften der EBV Bay, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. 44 Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB aufgestellt. Die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung zum Jahresab- schluss sowie die Vorschriften der EBV Bay wurden beachtet. 45 Der Anhang enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. 38500-20K 15 276 3. Lagebericht 46 Der Lagebericht des Eigenbetriebs für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2020 (Anla- ge 2) steht im Einklang mit dem von uns geprüften Jahresabschluss und unseren im Rah- men der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünfti- gen Entwicklung zutreffend dar. Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie § 24 EBV Bay sind vollständig und zutreffend enthalten. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Re- gelungen. 47 Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 48 Unsere Prüfung hat ergeben, dass § 264 Abs. 2 HGB beachtet wurde und der Jahresab- schluss insgesamt, d.h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- nung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. 49 Zur Begründung unserer Beurteilung nehmen wir auf nachfolgende Erläuterungen zu den wesentlichen Bewertungsgrundlagen sowie auf die Analysen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bezug. 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 50 Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen erfolgte mittels der PUC-Methode. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Als weitere Annahmen liegen der Bewertung ein Rech- nungszinssatz gemäß RückAbzinsV von 2,30 % p.a. (Vj.: 2,71 %), Lohn- und Gehaltssteige- rungen von 2,50 % p.a. (Vj.: 2,50 %) sowie Rentensteigerungen von 1,75 % p.a. (Vj.: 1,75 %) zugrunde. Der in der Rückstellung enthaltende Zinsanteil von T€ 2.572,8 (Vj.: T€ 2.858,2) wird als Zinsaufwand ausgewiesen. 51 Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte ebenfalls mittels der PUC-Methode. Als weitere Annahmen liegen der Bewertung ein Rechnungszinssatz ge- mäß RückAbzinsV von 1,60 % p.a. (Vj.: 1,97 %) sowie ein Anwartschaftstrend von 3,00 % p.a. (Vj.: 3,00 %) zugrunde. Die Höhe der künftigen Beihilfezahlungen wurde auf Basis der tatsächlichen Kosten der letzten fünf Jahre ermittelt. Der in der Rückstellung enthaltende Zinsanteil von T€ 166 (Vj.: T€ 158) wird als Zinsaufwand ausgewiesen. 38500-20K 16 277 52 Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde für diejenigen Mitarbeiter gebildet, die bereits ei- nen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben (geregelte Fälle). Die Berechnung erfolgte analog dem Vorjahr nach den Regeln des BilMoG mit einem der jeweiligen Restlaufzeit ent- sprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre so- wie unter Berücksichtigung eines Gehaltstrends von 1,75 % p.a. (Vj.: 1,75 %). 53 Die Berechnung der Jubiläumsrückstellung erfolgte analog dem Vorjahr nach den Regeln des BilMoG mit einem der jeweiligen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markt- zinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre. 54 In den Sonstigen Rückstellungen sind Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB in Höhe von T€ 2.400 (Vj.: T€ 2.570) enthalten. Diese wurden unter Ausübung des Wahl- rechts nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB in 2010 beibehalten. Die Aufwandsrückstellungen betreffen mit T€ 2.275 Instandhaltungsverpflichtungen und mit T€ 125 Rückstellungen für Abbruchkosten. 55 Bei der Bildung der Rückstellung für Gebührenschwankungen wurden gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG Bay die errechneten Überzahlungen zum 31.12.2020 erfasst. Diese sind in den nächs- ten Gebührenfestsetzungen gebührenmindernd zu berücksichtigen. Zum 31.12.2020 be- steht eine Rückstellung in Höhe von T€ 46.412. Die Rückstellung wird auf zukünftige Ge- bührenzeiträume linear aufgeteilt und nach den Vorschriften des BilMoG abgezinst. Der Auf- zinsungsbetrag von T€ 561 wird als Zinsaufwand ausgewiesen. 56 Die unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesenen Darlehen dienen ausschließlich der Finanzierung von Investitionen des Anlagevermögens. Sie haben lang- fristige Laufzeiten. 57 Die zum 31.12.2020 ausgewiesenen Beträge des Sonderpostens für Investitionszu- schüsse zum Anlagevermögen (T€ 42.793,0) betreffen hauptsächlich zweckgebundene Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen des Anlagevermögens. 58 Die zum 31.12.2020 ausgewiesenen Empfangenen Ertragszuschüsse (T€ 87.980,6) bein- halten Kanalherstellungs- und -verbesserungsbeiträge sowie Kostenerstattungen Dritter. 59 Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei der SUN ist auf der Grundlage bestehender bzw. neu abzuschließender Grundgeschäfte (Darlehensverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgt in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg auf der Basis einer gesonderten Werkleiterverfügung. Der Eigenbetrieb weist den Sicherungszusammenhang jedes Derivats mit dem korrespondierenden Grundge- schäft nach. 38500-20K 17 278 60 Im Rahmen unserer Schwerpunktprüfung zur Abgrenzung von aktivierungspflichtigen Be- standsinvestitionen und Erhaltungsaufwand haben wir auch eine Aufbauprüfung (Würdigung interner Vorgaben) vorgenommen. Zur Verbesserung der internen Abläufe empfehlen wir, K-2 (Finanz- und Rechnungswesen) frühzeitig und umfassend bei Investiti- onsentscheidungen (insb. Baumaßnahmen) einzubeziehen, um dadurch die zutreffende handelsrechtliche Verbuchung sicherzustellen und Umbuchungen zu vermeiden. Insgesamt halten wir die bei der SUN insoweit vorhandenen organisatorischen Vorgaben in Form von Prozessdokumentationen und Verfahrensanweisungen der Werkleitung für angemessen, um eine sachgerechte Bilanzierung zu gewährleisten. Dabei konnte im Berichtsjahr die sachgerechte Bilanzierung durch manuell nachgelagerte Kontrollen durch 4-2 sichergestellt werden. Durch Umsetzung der genannten Empfehlung und die Integration bzw. Verknüpfung der einzelnen organisatorischen Vorgaben könnte der manuelle, nachgelagerte Kontrollaufwand reduziert werden. 3. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 61 Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Aus- wirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen. 4. Aufgliederung und Erläuterungen Von Aufgliederungen und Erläuterungen der Jahresabschlussposten haben wir abgesehen, da sie nicht zum Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses erforderlich sind. III. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Vermögenslage 62 Auf der Grundlage der handelsrechtlichen Bilanz wird die Struktur des Vermögens (Aktivseite) und die Struktur der Kapitalherkunft (Passivseite) des Prüfungsjahres entspre- chend ihrer Fristigkeit analysiert. Auf der Vermögensseite wird das Umlaufvermögen als kurzfristig angesehen. Die Verbind- lichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Rückstellungen für Pensions-, Beihilfe-, Altersteilzeit-, Jubiläums- und Aufbewahrungsverpflichtungen sowie die Rückstellungen für Gebühren- schwankungen werden bis auf € 58,9 Mio. als langfristiges Fremdkapital angesehen. Das gleiche gilt für den Sonderposten für Investitionszuschüsse und die empfangenen Ertrags- zuschüsse. Die restlichen Rückstellungen und Verbindlichkeiten gelten als kurzfristiges Fremdkapital. 38500-20K 18 279 63 Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 3.453,6 erhöht. 64 Der Anstieg auf der Vermögensseite ist im Wesentlichen auf das gestiegene Sachanlage- vermögen (€ 11,7 Mio.) zurückzuführen; dadurch wird der Rückgang des Betriebsmittelkon- tos bei der Stadt Nürnberg (- € 7,9 Mio.) nicht sichtbar. 65 Der Anstieg auf der Kapitalseite betrifft vor allem den Anstieg der Verbindlichkeiten gegen- über der Stadt Nürnberg (T€ 5.343,0) sowie den Anstieg des Eigenkapitals um den Jahres- gewinn (T€ 8.076,8). Gesamtaussage 66 Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt 15,1 % (Vj.: 13,8 %) der Bilanzsumme. Bei Hinzu- rechnung der Sonderposten und empfangenen Ertragszuschüsse erhöht sich die Quote auf 37,6 % (Vj.: 36,7 %). 67 Der Eigenbetrieb verfügt vor dem Hintergrund der gesetzlichen und satzungsmäßigen Rah- menbedingungen nach unseren Feststellungen über eine angemessene Eigenkapital- ausstattung. 68 Zum 31.12.2020 sind die langfristigen Investitionen zu 88,5 % durch Eigenkapital, Sonder- posten, empfangene Ertragszuschüsse und langfristigem Fremdkapital finanziert. 69 Die Vermögenslage des Unternehmens ist geordnet. 38500-20K 19 280 2. Finanzlage 70 Die finanzielle Entwicklung des Eigenbetriebs stellen wir vergangenheitsorientiert anhand ei- ner Kapitalflussrechnung auf der Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 (Anlage 7) dar. 71 Die Kapitalflussrechnung weist folgende Daten aus: 2020 2019 T€ T€ T€ Finanzmittelfonds zum 1.1. 8.343,0 -14.267,0 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit *) 24.889,9 37.768,9 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -33.075,1 -25.742,2 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit **) -5.024,9 -13.210,1 10.583,3 Finanzmittelfonds zum 31.12. -4.867,1 8.343,0 *) darin enthalten: Cashflow nach DVFA/SG 16.484,1 36.866,9 **) darin enthalten: Planmäßige Tilgungen 22.120,7 20.610,7 72 Die Mittelabflüsse aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wurden nicht vollständig durch den Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt. Darüber hinaus ver- minderte sich der Finanzmittelfonds. 73 Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (T€ 24.889,9) reichte im Berichtsjahr aus, um die planmäßigen Tilgungen (T€ 22.120,7) und die Zinszahlungen für Objektfinan- zierungsmittel (T€ 3.041,7) zu decken. 74 Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit zeigt insbesondere die Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in das Anlagevermögen, saldiert mit den Einzahlungen aus Verkäufen. 75 Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit stellt im Wesentlichen die planmäßigen Darlehenstilgungen und gezahlten Zinsen saldiert mit den vereinnahmten Ertrags- und In- vestitionszuschüssen und den neu aufgenommenen Darlehen dar. 38500-20K 20 281 Gesamtaussage 76 Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtsjahr und zum Prüfungszeitpunkt gegeben; sie ist unter Berücksichtigung der Liquiditätsplanung der Gesellschaft und der Einbindung in das Cash- Management der Stadt Nürnberg, auch für die überschaubare Zukunft gewährleistet. Die Planungsunterlagen (Stand: 3.7.2020) erscheinen unter Beachtung gegebener Beurtei- lungsspielräume grundsätzlich plausibel. Wir weisen darauf hin, dass die Planungssicher- heit bzw. Planungsverlässlichkeit aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Pandemie derzeit eingeschränkt ist. Daher ist es nicht auszuschließen, dass es tatsächlich zu negativen Plan- abweichungen bei der Entwicklung der Vermögens-, Finanz und Ertragslage kommt. Die Finanzverhältnisse des Unternehmens sind geordnet. 3. Ertragslage 77 Das Jahresergebnis des Geschäftsjahres setzt sich wie folgt zusammen (vgl. Anlage 8): 2020 2019 Veränd. T€ T€ T€ Stadtentwässerung 9.575,5 13.105,3 -3.529,8 Umweltanalytik -1.498,7 -586,8 -911,9 Betriebsergebnis 8.076,8 12.518,5 -4.441,7 Jahresüberschuss 8.076,8 12.518,5 -4.441,7 4. Wirtschaftsplan 78 Die Planungsrechnung der SUN besteht aus einem detaillierten Wirtschaftsplan und einem Finanzplan mit vierjährigem Planungshorizont. 79 Das tatsächliche Jahresergebnis 2020 in Höhe von T€ 8.076,8 liegt um T€ 15.116,8 über den Planungserwartungen gemäß dem vom Stadtrat am 21.11.2019 beschlossenen Wirt- schaftsplan (Erfolgsplan) 2020 (T€ -7.040,0). 80 Die gegenüber dem Wirtschaftsplan gestiegenen Umsatzerlöse (T€ 11.453,6) und niedrige- ren Personal- (T€ 379,0) und Materialkosten (T€ 2.801,4) wurden durch gestiegene sonsti- ge betriebliche Aufwendungen (T€ 847,3) nur teilweise kompensiert. 81 Der am 19.11.2020 vom Stadtrat der Stadt Nürnberg beschlossene Wirtschaftsplan 2021 (inkl. Finanzplan 2020 bis 2024) geht für 2021 von einem Jahresverlust in Höhe von T€ 8.726,0 aus. Dieser ergibt sich im Wesentlichen durch einen Anstieg der Personal- und Materialkosten sowie vermehrten Investitionstätigkeiten in 2021. 38500-20K 21 282 F. Feststellungen aus der Prüfung nach § 53 HGrG 82 Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HGrG beachtet. 83 Nach unserer Beurteilung wurden die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Über- einstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt. 84 Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, die nach unserer Auffassung Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen könnten. 85 Ferner hat die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. 86 Zu Einzelheiten unserer Ordnungsmäßigkeitsprüfung verweisen wir auf den Fragenkatalog zu § 53 HGrG in Anlage 9 unseres Berichts. 38500-20K 22 283 G. Schlussbemerkung 87 Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2020 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2020 erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungs- mäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.). 88 Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt C. dieses Berichts unter der Über- schrift „Wiedergabe des Bestätigungsvermerks“ enthalten. 89 Den vorstehenden Bericht haben wir anhand der Feststellungen aus den uns übergebenen Unterlagen und der uns erteilten Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. München, 10. Juni 2021 Bavaria Revisions- und Treuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Dobroschke) (Unterrainer) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Eine Verwendung des in Abschnitt C. unseres Berichts wiedergegebenen Bestätigungsver- merks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Ver- öffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestäti- gungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. 38500-20K 23 284 Anlagen 1 Jahresabschluss zum 31.12.2020 2 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 3 Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit 4 Rechtliche Verhältnisse 5 Betriebliche Kennzahlen 6 Bilanzanalyse zum 31.12.2020 7 Kapitalflussrechnung 8 Erfolgsanalyse für 2020 9 Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG ------------------------------------------------------ Abkürzungsverzeichnis Allgemeine Auftragsbedingungen 38500-20K 285 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 des Eigenbetriebes St adtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Bilanz – Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang Anlage 1/1 286 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 2 von 29 Stand: 19.05.2021 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Bilanz zum 31. Dezember 2020 3 Aktiva 3 Passiva 4 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. – 31.12.2020 5 3. Erläuterungen 6 3.1. Allgemeine Erläuterungen 6 3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 6 3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten 8 3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung 18 4. Sonstige Angaben 20 4.1. Werkleitung 20 4.2. Werkausschuss 20 4.3. Prüfungshonorar 20 4.4. Angaben zum Personal 21 4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 21 4.6. Nachtragsbericht 21 4.7. Gewinnverwendung 22 5. Anlagen Anlage 1 Anlagenspiegel 23 Anlage 2 Auflösung von Sonderposten 25 Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020 27 Anlage 4 Erfolgsübersicht zum 31.12.2020 27 Anlage 5 Anlagen im Bau 2020 28 Anlage 6 Technische Daten 29 Anlage 1/2 287 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 3 von 29 S tand: 19.05.2021 1. Bilanz zum 31. Dezember 2020 Aktiva 31.12.2020EUR 31.12.2019EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 739.459,00 846.606,00 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 739.459,00 846.606,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 43.553.824,95 44.793.148,45 2. Unbebaute Grundstücke 606.991,17 606.991,17 3. Abwasserreinigungsanlagen 33.670.919,00 36.186.138,00 4. Abwassersammlungsanlagen 431.788.434,00 435.118.780,38 5. Maschinen und maschinelle Anlagen 1.293.634,00 1.508.486,00 6. Fahrzeuge 2.262.011,00 2.137.916,00 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.842.005,00 3.151.216,72 8. Anlagen im Bau 57.949.851,23 39.747.957,09 574.967.670,35 563.250.633,81 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1,00 1,00 2,00 2,00 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-,Hilfs-und Betriebsstoffe 3.965.226,40 3.702.793,36 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.615.237,28 2.091.894,16 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 210.848,88 8.356.042,55 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00 3. Sonstige Vermögensgegenstände 198.099,49 104.266,67 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00 2.024.185,65 10.552.203,38 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 5 45.078,09 435.555,19 C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.731,86 16.934,88 Bilanzsumme 582.258.353,35 578.804.728,62 Anlage 1/3 288 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 4 von 29 S tand: 19.05.2021 Passiva 31.12.2020EUR 31.12.2019EUR A. Eigenkapital I. Rücklagen Gewinnrücklage 79.929.486,67 67.410.947,33 II. Jahresgewinn 8.076.805,92 12.518.539,34 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 42.792.972,00 44.407.149,00 C. Sonderposten f. empfangene Ertragszuschüsse 87.980.612,00 87.864.746,00 D. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 34.230.687,00 32.489.823,00 2. Steuerrückstellungen 29.028,00 0,00 3. Sonstige Rückstellungen 81.224.657,29 86.485.972,86 115.484.372,29 118.975.795,86 E. Verbindlichkeiten 1. gegenüber Kreditinstituten 234.618.895,39 239.808.153,58 2. aus Lieferungen und Leistungen 7.101.138,42 6.890.767,12 3. gegenüber der Stadt Nürnberg 5.906.481,09 563.024,96 4. Sonstige Verbindlichkeiten 367.589,57 365.605,43 davon aus Steuern 289.068,80 315.283,75 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0,00 247.994.104,47 247.627.551,09 Bilanzsumme 582.258.353,35 578.804.728,62 Anlage 1/4 289 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 5 von 29 S tand: 19.05.2021 2. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2020EUR 2019EUR A. Erlöse 1. Umsatzerlöse 92.387.615,57 96.320.508,81 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 2.620.710,42 2.834.282,77 3. Sonstige betriebliche Erträge 6.199.455,70 5.752.628,43 davon Auflösungen Sonderposten für Investitionszuschüsse und empfangene Ertragszuschüsse 4.965.580,87 5.008.963,16 Summe Erlöse 101.207.781,69 104.907.420,01 B. Aufwendungen 1. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -7.822.479,50 -7.825.161,67 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -13.914.148,96 -14.239.254,75 Summe Materialaufwand -21.736.628,46 -22.064.416,42 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -21.182.805,18 -20.337.509,78 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -6.878.420,48 -6.618.978,45 davon für die Altersversorgung -2.507.269,14 -2.369.230,52 Summe Personalaufwand -28.061.225,66 -26.956.488,23 3. Abschreibungen auf immaterielle Ver- mögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -24.183.435,75 -24.228.736,40 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -12.176.330,62 -11.144.396,98 Summe Aufwendungen -86.157.620,49 -84.394.038,03 C. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.444,00 6.264,00 davon aus Abzinsung Rückstellungen 8.444,00 6.264,00 D. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 0,00 E. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -6.416.238,77 -6.709.249,04 davon aus Aufzinsung Rückstellungen -3.313.005,00 -3.375.297,00 Ergebnis nach Steuern 8.642.366,43 13.810.396,94 F. Steuern 1. Sonstige Steuern -565.560,51 -1.291.857,60 Jahresgewinn (handelsrechtlich) 8.076.805,92 12.518.539,34 Anlage 1/5 290 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 6 von 29 S tand: 19.05.2021 3. Erläuterungen 3.1. Allgemeine Erläuterungen Di e Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürn- berg. Für den Eigenbetrieb gelten insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung, die Eigenbetriebs- verordnung Bayern und die Betriebssatzung der SUN (zuletzt geändert am 10. November 2016). Der Jahresabschluss 2020 der SUN wurde nach den Vorschriften des § 20 der Eigenbetriebsver- ordnung Bayern und dem HGB wie für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die vorliegende Bilanz 2020 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Anwendung der Form- blätter der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung Bayern erstellt. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanz um die entwässerungsspezifischen Posten „Abwasserreinigungsan- lagen“, „Abwassersammlungsanlagen“, sowie die Posten „Fahrzeuge“, „Sonderposten für Investi- tionszuschüsse zum Anlagevermögen“ und „Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse“ erweitert. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vor- schriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Ver- merke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden En tgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungs- dauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine be- triebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 800,00 EUR (brutto); diese werden sofort in vol- ler Höhe aufwandswirksam erfasst. Sachanlagen, einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen, wurden entsprechend den han- delsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um plan- mäßige Abschreibungen, bewertet. In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten in angemessenem Umfang einbezogen. Eigene Leistungen für Planung und Bauaufsicht sind entsprechend dem für die Maßnahmen erbrachten Leistungs- umfang zu Selbstkosten berücksichtigt. Bauzeitzinsen (329.842,00 EUR) werden während der Bauzeit der Maßnahmen aktiviert. Anlage 1/6 291 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Seite 7 von 29 Stand: 19.05.2021 Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear und zeitanteilig. Dabei wird nach den in den Finanzbestimmungen des Eigenbetriebs (FB-SUN) festgelegten Nutzungsdauern, so- wie in begründeten Ausnahmefällen mit der tatsächlichen Nutzungsdauer, abgeschrieben. Dar- über hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bis zu einem Anschaffungs- preis von 800,00 EUR (brutto) im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert aus- gewiesen. Die bestehenden Finanzanlagen wurden bereits in den Vorjahren durch außerplanmä- ßige Abschreibungen auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR abgeschrieben. Vom Eigenbetrieb wurden für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten eines Pilotprojekts der KSV GmbH entsprechende Kreditbeträge ausgereicht. Der Pilotversuch wurde mit einem wirtschaftlich nur schwer verwertbaren Ergebnis abgeschlossen. Die GmbH verzichtet deshalb auf weitere Abrufe aus dem Betriebsmittelkredit. Im Gegenzug verzichtet die SUN i. H. v. 1.000.000,00 EUR auf die Rückforderung der ausstehenden Kreditsumme. Der ausgereichte Kre- ditbetrag wird im Posten „Ausleihungen“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wurde jedoch aufgrund der Finanzlage der GmbH bereits in 2018 auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR abge- schrieben. Da auch die Rückzahlung des restlichen Kreditbetrages i. H. v. 1.150.000,00 EUR durch die GmbH fraglich ist, wurde hinsichtlich des Vorsichtsprinzips auf eine Wertaufholung ver- zichtet. Die Vorräte werden grundsätzlich mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Den erkennbaren Ausfallrisiken bei Forderungen (z. B. laufende Verfahren bei der Vollstre- ckungsabteilung der Stadt Nürnberg, Insolvenzen) wurde durch entsprechende Wertberichtigun- gen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen wurde zur Abdeckung des allgemei- nen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Den Forderungen aus Schmutzwasser- gebühren liegen Berechnungen zur Periodenabgrenzung sowie die erfolgten Abrechnungen zu- grunde. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einzahlungen vor dem 31.12.2020 für Aufwendungen, die spätere Wirtschaftsjahre betreffen. Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb ohne Stammkapital geführt. Gewährte Zuschüsse und Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auf- lösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibung der geförderten Vermögens- gegenstände. Der Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse betrifft die von Dritten geleisteten Zu- schüsse (im Wesentlichen Verbesserungs- und Kanalherstellungsbeiträge). Der von den Gebüh- renzahlern über Verbesserungsbeiträge beizubringende Finanzierungsbetrag wurde im Jahr 2018 vollständig abgelöst. Somit finden seit dem Jahr 2019 ausschließlich Zugänge in Form von Kanalherstellungsbeiträgen statt. Die Auflösung erfolgt analog dem Sonderposten für Investiti- onszuschüsse. Anlage 1/7 292 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 8 von 29 S tand: 19.05.2021 Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage ei- nes versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg ermittelt worden. Der Berech- nung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer ange- nommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug 2,30 % (Vorjahr: 2,71 %; Quelle: Deutsche Bundesbank). Zusätzlich wurde gemäß BilMoG ein Trend für zukünftige Gehaltssteigerungen i. H. v. 2,50 % (Zusammensetzung: 1,75 % Tariferhöhung + 0,75 % Karrieretrend pro Jahr) sowie eine Renten- dynamik i. H. v. 1,75 % einbezogen. Auf die Berücksichtigung eines Fluktuationstrends wurde aufgrund von Erfahrungswerten verzichtet. Die Veränderung der Rückstellung ist nach den Vor- schriften des BilMoG in eine Personalaufwands- und eine Zinsaufwandskomponente aufgeteilt. In der Rückstellung enthalten sind auch Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter, die sich schon vor der Eigenbetriebsgründung im Jahr 1996 im Ruhestand befanden, sowie Versor- gungsempfänger, für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht. Von der Wahlmöglichkeit nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, Zuführungen zu den Rückstellun- gen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bis spätestens 31. Dezember 2024 in jedem Ge- schäftsjahr zu mindestens einen fünfzehntel anzusammeln, wurde bei der Umstellung auf BilMoG in 2010 kein Gebrauch gemacht. Für ungewisse Verbindlichkeiten waren sonstige Rückstellungen nach Maßgabe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Entsprechend dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die angewandten Abzinsungssätze wurden bei der Deutschen Bundesbank abgefragt. Für unterlassene Instandhaltungen, die im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt werden, wurde keine Rückstellung gebildet. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Darlehen, die die Stadt Nürnberg für den Eigenbetrieb ab 1996 bei Kreditinstituten aufgenommen hat, wurden gemäß der Regelung der Eigenbetriebsverordnung Bayern als Verbindlichkeiten ge- genüber Kreditinstituten ausgewiesen. 3. 3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten Au s Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Anga- ben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehöri- gen Bilanzposten dargestellt. Anlagevermögen Die Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in einem eigenständigen Anlagen- spiegel aufgegliedert. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände umfassen im We- sentlichen Software. Anlage 1/8 293 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 9 von 29 S tand: 19.05.2021 Finanzanlagen Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2012 wurde die Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg (kurz: KSVN) gegründet. An dieser ist die Stadtentwässerung und Umweltanalytik zu 100 % beteiligt, die Anschaffungskosten beliefen sich auf 25 TEUR. Aufgrund der Bevollmächtigung der SUN zur Gründung dieser GmbH durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird die Beteiligung im Vermögen des Eigen- betriebs ausgewiesen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Sammlung und Aufbereitung des Klärschlamms von Abwasserbetrieben. Dabei soll die im Klärschlamm enthaltene Energie ge- nutzt und die Inhaltsstoffe zur weiteren Verwertung aufbereitet werden. Auf Grundlage der Ge- schäftsentwicklung wurden die Anteile an der KSVN bereits zum Bilanzstichtag 31.12.2014 auf einen Erinnerungswert i. H. v. 1,00 EUR abgeschrieben und mit diesem auch weiterhin in der Bi- lanz der SUN fortgeführt. Die Ausleihungen an die KSVN GmbH wurden aus dem Vorjahr i. H. v. 2.150 TEUR vorgetragen. Der Pilotversuch zur Entwicklung und Durchführung des sogenannten Mephrec-Verfahrens in ei- ner Großanlage wurde jedoch mit einem wirtschaftlich nur schwer verwertbaren Ergebnis abge- schlossen. Deshalb wurde in einer Vereinbarung vom 10.11.2020 zwischen der GmbH und SUN ein Verzicht auf weitere Ausleihungen festgelegt. Im Gegenzug verzichtet SUN in Höhe von 1.000.000 EUR teilweise auf die Rückforderung der Kreditsumme. Anstelle des ursprünglich an- gestrebten Mephrec-Verfahrens ist nun die Umsetzung einer herkömmlichen Monoverbrennungs- anlage angedacht. Diese befindet sich jedoch erst in der Planungsphase, wodurch die Rückzah- lung der restlichen Kreditsumme i. H. v. 1.150.000 EUR noch unsicher ist und deshalb die Auslei- hung weiterhin mit einem Erinnerungswert von 1,00 EUR fortgeschrieben wird. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 1.615 TEUR. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg sind zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken, weil das beim Kassen- und Steueramt geführte Betriebsmittelkonto zum 31.12.2020, im Gegensatz zum Vorjahr, einen negativen Bestand ausweist und deshalb im aktuellen Wirtschaftsjahr unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg ausge- wiesen wird. EUR Guthaben Betriebsmittelkonto 28900102 0,00 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 210.848,88 Anlage 1/9 294 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 10 von 29 S tand: 19.05.2021 Stammkapital Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat lt. § 1 Abs. 3 der Be- triebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 10.11.2016 kein Stammkapital. Gewinnrücklage Gemäß Stadtratsbeschluss vom 16.12.2020 wurde das Jahresergebnis 2019 in Höhe von 12.518.539,34 EUR in die Gewinnrücklage eingestellt. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Beim Sonderposten für Investitionszuschüsse handelt es sich im Wesentlichen um Staatszu- schüsse und verrechnete Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben. Verrechnungsanträge für bereits abgeschlossene bzw. laufende Investitionsmaßnahmen wurden seitens der SUN beim Wasserwirtschaftsamt gestellt, jedoch liegen bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung zum Teil noch keine entsprechenden Bescheide vor. Für eine genehmigte Verrechnung erfolgte im Jahr 2020 eine entsprechende Passivierung. Die Auflösung von bereits in den Vorjahren passivierten Investitionszuschüssen erfolgte planmäßig. Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse Die Position enthält vor allem die satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs- und Verbesse- rungsbeiträge in Höhe von 1.413 TEUR. Weiterhin wurden in 2020 aufgrund von Erschließungs- verträgen Abwassersammlungsanlagen in Höhe von 1.997 TEUR in das Eigentum der SUN über- nommen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (34.230.687 EUR) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (37.510.549 EUR) ein Unter- schiedsbetrag in Höhe von 3.279.862 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen gesperrt. Anlage 1/10 295 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 11 von 29 S tand: 19.05.2021 Steuerrückstellung Eine Steuerrückstellung wurde für die ausstehende Stromsteuer Dezember 2020 i. H. v. 29.028 EUR gebildet, welche erst im Januar 2021 zur Zahlung fällig wird. Sonstige Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellung enthalten im Wesentlichen folgende Rückstellungen: zu erwartete Rückzahlungen aus Gebühren Die Rückstellung betrifft mit 810 TEUR direkte Verpflichtungen aus der Rückzahlung von Abwas- sergebühren sowie mit 46.412 TEUR die Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankun- gen (Schmutz- und Niederschlagswasser). In letzterer ist bereits ein Teilverbrauch zum Ausgleich eines negativen gebührenrechtlichen Ergebnisses zum 31.12.2020 i. H. v. 9.749 TEUR berück- sichtigt. zu Schmutzwasserabgabe/ Niederschlagswasserabgabe Die Abwasserabgabe ist ein Instrument des Gewässerschutzes. Sie soll insbesondere einen An- reiz zu besseren Reinigungsmaßnahmen schaffen. Deshalb können Investitionsmaßnahmen, die diesem Ziel dienen, mit der Abgabe verrechnet werden. Bis mittels endgültiger Bescheide fest- steht, ob die erfolgten Baumaßnahmen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können, wird eine entsprechende Rückstellung für die Abgabepflicht gebildet. In 2020 wurde ein Teil der Niederschlagswasserabgabe 2019 (56 TEUR) mit einer förderfähigen Investition verrechnet und in den Sonderposten für Investitionszuschüsse aufgenommen. Zahlungen aus der Abwasser- bzw. Niederschlagswasserabgabe fielen in 2020 keine an. Aufgrund fehlender Verrechnungsbescheide für die Abwasserabgaben der Jahre 2015 – 2019 der Klärwerke 1 und 2 wurde ein Rückstellungsbetrag i. H. v. 9.503 TEUR sowie für die Nieder- schlagswasserabgabe 2019 ein Betrag i. H. v. 2.220 TEUR vorgetragen. Letztere Rückstellung wurde in 2020 lt. Bescheid v. 15.12.2020 um weitere 37 TEUR erhöht. EUR erwartete Rückzahlungen aus Gebühren 47.222.270,00 Schmutzwasserabgabe / Niederschlagswasserabgabe 15.816.959,29 Maßnahmen Dritter 6.647.137,00 Instandhaltung 2.275.000,00 ausstehende Rechnungen 4.235.650,00 Beihilfe für Beamte 2.304.898,00 Drohverluste 0,00 Urlaubsguthaben / Zeitguthaben 1.906.134,00 Abbruchkosten 125.000,00 Altersteilzeit 370.922,00 andere sonstige Rückstellungen 320.687,00 Summe: 81.224.657,29 Anlage 1/11 296 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 12 von 29 S tand: 19.05.2021 F ür die Abwasserabgabe 2020 der Klärwerke 1 und 2 sowi e für die Niederschlagswasserabgabe 2020 wurde auf Grundlage von vorläufigen Bescheiden ein Betrag i. H. v. 4.058 TEUR neu zu- rückgestellt. zu Maßnahmen Dritter Unter Maßnahmen Dritter sind Kanalbaumaßnahmen zu verstehen, die von externen Bauträgern durchgeführt werden. Diese verpflichten sich in städtebaulichen Verträgen bzw. individuellen Ver- einbarungen mit der SUN, die im Zuge der Baumaßnahme erstellten Kanäle nach Fertigstellung der SUN unentgeltlich zu übereignen. Im Gegenzug werden dem Bauträger die satzungsgemäß fälligen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge erlassen. Die SUN aktiviert die fertigge- stellten Kanäle anhand der Kostennachweise des Bauträgers und bildet, im Gegenzug für die un- entgeltliche Übereignung, einen entsprechenden Passivposten. In der Rückstellung werden ver- traglich vereinbarte Baumaßnahmen abgebildet, welche bereits abgeschlossen wurden, jedoch der Eigentumsübergang für die neu erstellten Kanäle noch nicht stattgefunden hat. zu Instandhaltung Es handelt sich um nötige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die voraussichtlich in den Folgejahren anfallen. Nach den Ansatzvorschriften des BilMoG sind neue Rückstellungen für Instandhaltungen ab dem Jahr 2010 nur noch bei Nachholung im ersten Quartal des Folgejahres zulässig. Die vorhandenen Rückstellungen wurden somit vollständig in Geschäftsjahren, welche vor dem 01.01.2010 geendet haben, gebildet. zu ausstehenden Rechnungen Die Rückstellung betrifft noch zu erwartende Rechnungen für Leistungen, die bereits in 2020 er- bracht wurden. zu Beihilfe für Beamte Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.01.2002 muss für Beihilfeberechtigte im Pensi- onszeitraum eine Rückstellung gebildet werden. Die Bildung der Rückstellung erfolgte auf Grund- lage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg Die Entwicklung der Rückstellung wird in nachfolgender Tabelle dargestellt: EUR Stand zum 01.01. 2.262.877,00 Verbrauch -123.778,00 Zinsanteil Zuführung 165.799,00 Stand zum 31.12. 2.304.898,00 Anlage 1/12 297 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 13 von 29 S tand: 19.05.2021 zu Drohverluste Wie im Posten „Finanzanlagen“ des Anlagevermögens bereits dargestellt, ist die SUN an der Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH (kurz: KSVN) durch eine Ermächtigung des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg zur Gründung dieser GmbH ermächtigt gewesen und hält deshalb hundert Prozent der Anteile dieser GmbH. Ziel der Gesellschaft war die Verwertung von Klärschlamm anhand des Mephrec-Verfahrens. Um die Funktionsfähigkeit des Verfahrens zu prüfen, war für den Zeitraum 2015 bis 2017 der Bau und Betrieb einer Versuchsanlage vorgese- hen. Das Projekt wurde zum 31.10.2017 beendet. Im Werkausschuss vom 19.11.2019 wurde über das weitere Vorgehen zur Errichtung einer Klär- schlammverwertungsanlage mit 30.000 Mg/a Trockensubstanz abgestimmt. Vorbehaltlich der Er- gebnisse der Genehmigungs- und Refinanzierungsplanung wird das Realisierungskonzept poli- tisch unterstützt. Dem weiteren geplanten Vorgehen wurde zugestimmt. Dabei werden für die Projektierung und Geschäftsbesorgung durch die KSVN GmbH über den Zeitraum von 2020 bis 2024, unter Maßgabe der Vorgaben durch Ref. I/II, Mittel i. H. v. 12,2 Mio. EUR bereitgestellt. Im Gegenzug für diese Ausgaben erhält die SUN das Eigentum an den Planungen und Ergebnissen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 fanden allerdings noch keine neuen Ausleihungen statt. Der vorausgegangene Pilotversuch zum Mephrec-Verfahren wurde jedoch mit einem wirtschaft- lich nur schwer verwertbaren Ergebnis abgeschlossen. Deshalb wurde in einer Vereinbarung vom 10.11.2020 zwischen der KSVN GmbH und SUN festgelegt, dass die GmbH auf weitere Ausleihungen aus der hierfür genehmigten Kreditlinie i. H. v. insgesamt 3.000 TEUR verzichtet. Dadurch entfällt der Grund für die aus den Vorjahren vorhandene Rückstellung i. H. v. 850 TEUR, welche somit im Jahr 2020 erfolgswirksam aufzulösen war. Im Gegenzug verzichtet SUN nach dieser Vereinbarung auf die Rückzahlung von 1.000 TEUR der insgesamt ausgeliehenen 2.150 TEUR. Da allerdings der Ausgleich der restlichen Kreditsumme i. H. v. 1.150 TEUR weiter- hin unsicher ist, bestand für die Wertaufholung der Ausleihung, welche bereits im Vorjahr mit ei- nem Erinnerungswert von 1,00 EUR in der Bilanz ausgewiesen war, kein Grund. Berechnung der Drohverlustrückstellung zum 31.12.2020 EUR Ausleihungen an KSVN GmbH 2.150.000,00 bisherige AfA 2.149.999,00 Werthaltigkeit der Ausleihung zum 31.12.2020 1,00 abzgl. voraussichtliche Tilgung 2021 lt. Wirtschaftsplan der KSVN GmbH 0,00 zu erwartende Restschuld der Ausleihung im Folgejahr 1,00 davon Wertberichtigung 100% (da keine Rückzahlung mehr geplant) 0,00 Kreditrahmen des Betriebsmittelkredites 2.150.000,00 abzgl. bisher ausgeschöpfte Mittel -2.150.000,00 insgesamt noch zu bildende Drohverlustrückstellung 0,00 zzgl. noch nicht berichtigter Wert der Ausleihung 0,00 verbleibendes Risiko insgesamt 0,00 abzgl. bereits vorhandene Drohverlustrückstellung -850.000,00 die Drohverlustrückstellung ist zu reduzieren um -850.000,00 Anlage 1/13 298 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 14 von 29 S tand: 19.05.2021 zu Altersteilzeit Wie bereits im Vorjahr erfolgte die Bildung der Rückstellung für Altersteilzeit auf Grundlage eines durch die Stadt Nürnberg berechneten versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Berech- nung erfolgte nach der IDW-Methode für das bei der Stadt Nürnberg angewandte Altersteilzeit- blockmodell. Die Entwicklung der Rückstellung für Altersteilzeit wird in nachfolgender Tabelle dargestellt. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg Zum Bilanzstichtag besteht auf dem Betriebsmittelkonto, im Gegensatz zum Vorjahr, eine Ver- bindlichkeit. Im Gegenzug hat sich die Neuaufnahme von Darlehen mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 17 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert. EUR Stand zum 01.01. 126.028,00 Zuführung 243.344,00 Zinsanteil Zuführung 1.550,00 Stand zum 31.12. 370.922,00 EUR Verbindlichkeiten Betriebsmittelkonto 28900102 5.412.157,69 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 494.323,40 Anlage 1/14 299 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 15 von 29 S tand: 19.05.2021 Beschreibung von Finanzinstrumenten der SUN US-Cross-Border-Leasing für die Anlagen der Abwasserreinigung und –ableitung Die Stadt Nürnberg hat Verträge über grenzüberschreitende Leasing-Transaktionen für Anlagen des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) abgeschlossen. Die Leasinggeschäfte um- fassten die Klärwerke sowie das gesamte Kanalnetz, einschließlich der dazugehörenden Pump- werke und Sonderbauwerke. Die Anlagen wurden an US-Investoren vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig von der Stadt wieder zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung erfolgte über für diesen Zweck gegründete US-Trusts. Die Hauptmietverträge hatten eine Laufzeit bis zu 99 Jahren, die Untermietverträge liefen maximal 28 Jahre. Aus dieser Transaktion konnte der StEB einen Barwertvorteil von 38.925.076,07 EUR erwirtschaften, der lt. Beschluss des Stadtrats zum Jahresabschluss 2003 im Jahr 2005 in zwei Tranchen an die Stadt Nürnberg abgeführt wurde. Damit wurde die Stadt Nürnberg Träger von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen. Nachdem der Erfüllungsübernehmer des Eigenkapitalanteils aufgrund unzureichender Bonität aus der Transaktion über das Kanalnetz (CBL 2) der SUN ausgeschieden war, hat der US-In- vestor der Stadt Nürnberg im Februar 2009 die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen die Zahlung des Kaufoptionspreises angeboten. Die Stadt hat dieses Angebot angenommen. Die Transaktion wurde zum 31.03.2009 beendet. Der Kaufoptionspreis setzte sich zusammen aus einem Eigen- und einem Fremdkapitalanteil. Der Fremdkapitalanteil wiederum splittete sich in ei- nen A- und einen B-Anteil auf. Der A-Anteil wurde im Zuge der Auflösung des Vertrages vollstän- dig beendet. Der B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung wurde dagegen aufrechterhalten, da eine vorzeitige Beendigung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an den Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor bleibt. Bis einschließlich 2009 wurden die Positionen noch getrennt unter den Finanzanlagen (Ausleihung an Deutsche Bank) bzw. als Darlehensverbindlichkeit (HypoVereinsbank) ausgewiesen. Ab dem Jahr 2010 wurde aus beiden gleichwertigen Positionen eine Bewertungseinheit gemäß § 254 Satz 1 HGB gebildet. Dies war möglich, da die Zahlungsverpflichtung der Deutschen Bank sowie die Fälligkeit für Zins und Tilgung bei der HypoVereinsbank sowohl terminlich als auch der Höhe nach zusammenfal- len. Zudem werden beide Positionen in US-Dollar geführt, sodass auch Währungsdifferenzen ausgeschlossen werden können. Des Weiteren war der Sicherungszusammenhang bereits beim Abschluss des CBL 2 gegeben. Der Wertansatz zum Bilanzstichtag sowie die weitere Wertent- wicklung werden gemäß § 285 Nr. 23 HGB in nachfolgender Tabelle wiedergegeben. Anlage 1/15 300 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 16 von 29 S tand: 19.05.2021 Z ins- und Tilgungsplan zur Ausleihung an die Deutsche Bank AG bzw. zur Darlehensverbindlichkeit gegenüber der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD 02.01.2020 0,00 1.684.282,99 675.999,67 27.040.477,93 Durchschnittlicher Dollarkurs per 02.01.2020 1 USD = 1,1234 EUR Saldovortrag 01.01.2020 EUR Zinsen EUR per 02.01.2020 Zahlbetrag EUR per 02.01.2020 fortgeführter Darlehenssaldo EUR per 02.01.2020 bewerteter DarlehenssaldoEUR per 31.12.2020 23.172.685,25 1.499.272,73 601.744,41 24.070.213,57 22.036.083,39 Unterschiedsbetrag = Währungsdifferenz (Verlust) per 31.12.2020: -2.034.130,18 Durchschnittlicher Dollarkurs per 31.12.2020 1 USD = 1,2271 EUR Fortgeführter Zins- und Tilgungsplan Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD 02.01.2021 0,00 1.749.518,92 469.148,91 28.320.847,94 02.01.2022 0,00 1.832.358,86 0,00 30.153.206,80 02.01.2023 0,00 1.950.912,48 0,00 32.104.119,28 02.01.2024 0,00 2.077.136,52 0,00 34.181.255,80 02.01.2025 0,00 2.211.527,25 0,00 36.392.783,05 02.01.2026 0,00 2.354.613,06 0,00 38.747.396,11 02.01.2027 0,00 2.506.956,53 0,00 41.254.352,64 02.01.2028 0,00 2.669.156,62 0,00 43.923.509,26 02.01.2029 43.923.509,26 2.841.851,05 46.765.360,31 0,00 Anlage 1/16 301 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 17 von 29 S tand: 19.05.2021 Derivatgeschäfte Die effiziente Steuerung der Darlehen der SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfolio- management) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch den Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2003 für die Stadt und die SUN genehmigt. Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgen mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg und auf der Basis einer gesonderten Abteilungsanweisung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach. In 2020 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen. In nachfolgender Tabelle werden die zum Bilanzstichtag vorhandenen Payerswaps mit ihrem Marktwert dargestellt. ausstehender Nominalbetrag des Payerswaps in TEUR Laufzeit Marktwert per 31.12.2020 EUR Zins-satz % Darlehens-konto-Nr. Buchwert Grundgeschäft per 31.12.2020 TEUR 17.800 14.08.12 - 15.08.22 1.576.155,35 4,000 41065 17.800 3.875 13.12.06 - 13.12.21 201.983,81 3,918 41072 3.875 3.750 15.02.09 - 15.02.28 736.735,90 4,400 41077 4.250 Anlage 1/17 302 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 18 von 29 S tand: 19.05.2021 3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse We itere Umsatzerlöse Die weiteren Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse des Kanalbetriebs für weiterver- rechnete Reinigungs- und Unterhaltsleistungen i. H. v. 291 TEUR. Unter diese Rubrik fällt auch die Kostenerstattung für den durch SUN-Mitarbeiter geleisteten Winterdienst i. H. v. 118 TEUR im Winter 2019/20. In 2020 trugen auch die durch Ingenieure der SUN erbrachten Erlöse für die Bauaufsicht fremder Kanalbaustellen i. H. v. 125 TEUR zu dieser Sparte bei. Weiterhin werden hierunter Erlöse für Planprüfungsgebühren der Grundstücksentwässerung i. H. v. 138 TEUR und für Personalkostenersatz, vor allem für den Betrieb des Schadstoffmobils durch den Bereich Um- weltanalytik, i. H. v. 73 TEUR ausgewiesen. Im Jahr 2020 fällt auch Erlös aus Anlagenabgängen mit einem Betrag i. H. v. 97 TEUR höher als gewohnt aus, welcher hauptsächlich aus dem Ver- kauf eines Spezialfahrzeuges generiert wurde. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen bzw. empfangenen Ertragszuschüsse (4.966 TEUR). Einen wesentlichen Anteil in dieser Rubrik nehmen in 2020 auch die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. 1.017 TEUR ein. Dazu trägt mit einem Betrag von 850 TEUR die Auf- lösung der Drohverlustrückstellung für die nicht ausgeschöpfte Ausleihung der KSVN GmbH bei. In der bereits genannten Vereinbarung vom 10.11.2020 verzichtet die GmbH auf weitere Auslei- hungen aus der ursprünglichen Vereinbarung. Damit ist der Grund für die Rückstellung zum 31.12.2020 entfallen. 2020 EUR Einleitungsgebühr Schmutzwasser 50.414.996,33 Einleitungsgebühr Niederschlagswasser 12.492.692,12 Teilverbrauch Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 9.749.000,00 Straßenentwässerungsanteil der Stadt 10.583.032,65 Erlöse Umweltanalytik 2.960.334,41 sonstige Umsatzerlöse aus Abwasserbeseitigung 5.180.193,35 weitere Umsatzerlöse 1.007.366,71 Summe: 92.387.615,57 Anlage 1/18 303 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 19 von 29 S tand: 19.05.2021 S onstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Abwasserabgabe (4.095 TEUR) und die Aufwendungen für Dienstleistungen der Stadt Nürnberg (3.240 TEUR). Insgesamt stiegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um über 1 Mio. EUR an. Dies ist vor allem auf Aufwandserhöhungen bei den Prüfkosten für Bauvorhaben (+ 733 TEUR) und den Abbruchkosten (+ 246 TEUR) zurückzuführen. Beide Positionen sind aber hauptsächlich durch Einmaleffekte geprägt. Aufgrund eines höheren Gebührensatzes je Wasser- zähler für die Überlassung der Trinkwasserdaten kam es hier zu einem um 122 TEUR höheren Aufwand als im Vorjahr. Auch für Dienstleistungen der Querschnittsämter der Stadt Nürnberg fie- len um 124 TEUR höhere Aufwendungen an. Kompensierend wirkte dagegen die pandemiebe- dingte Aufwandsminderung bei den Fortbildungskosten (- 157 TEUR) und ein geringer Aufwand für die Abwasser- und Niederschlagswasserabgabe (- 124 TEUR). Finanzergebnis Die Zinserträge betreffen ausschließlich die Abzinsung der in 2020 gebildeten Rückstellungen (8 TEUR). Im Geschäftsjahr wurde die Beteiligung an der KSVN GmbH weiterhin mit einem Erinnerungswert von 1,00 EUR fortgeschrieben. Die Ausleihungen an die KSVN GmbH wurden bereits mit einem auf 1,00 EUR abgeschriebenen Erinnerungswert vorgetragen. Durch die Vereinbarung zwischen der KSVN GmbH und SUN vom 10.11.2020 hat sich der nominale Wert der Ausleihung durch einen Teilverzicht der Rückzahlung von 2.150 TEUR auf 1.150 TEUR vermindert. Da jedoch berechtigte Bedenken hinsichtlich der Rückzahlung der restlichen Ausleihung durch die KSVN GmbH bestehen, war der Grund für eine Wertaufholung der Ausleihung nicht gegeben. Die Zinsaufwendungen betreffen hauptsächlich Bankdarlehen (2.217 TEUR) und Derivate (1.155 TEUR). Der Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen sank um 285 TEUR auf insgesamt 2.573 TEUR, wohingegen sich der Zinsaufwand für andere Rückstellungen um 223 TEUR auf 740 TEUR erhöhte. Nicht unerwähnt bleiben soll auch der einmalige Zinsaufwand für einen Rechtsstreitfall i. H. v. 55 TEUR. Da ab 2020 Verwahrgeldkosten für ein Guthaben auf dem beim Kassen- und Steueramt geführten Betriebsmittelkonto zu entrichten waren, fiel auch bei den Zin- sen für kurzfristige Geldmittel ein Aufwand i. H. v. knapp 7 TEUR an. Anlage 1/19 304 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 20 von 29 S tand: 19.05.2021 4. Sonstige Angaben 4.1. Werkleitung Er ste Werkleiter/in: bis 30.04.2020: Dr. Peter Pluschke, Umweltreferent d. Stadt Nbg. ab 01.05.2020: Britta Walthelm, Umweltreferentin d. Stadt Nbg. Technischer Werkleiter: bis 30.06.2020: Burkard Hagspiel, Diplom-Ingenieur (FH) ab 01.12.2020: Volker Nachtmann, Diplom-Ingenieur (FH) Kaufmännische Werkleiterin: Claudia Ehrensberger, Diplom-Volkswirtin Die Aktivbezüge der Werkleitung in 2020 betrugen 188.922,64 EUR, die laufenden Versorgungs- aufwendungen ausgeschiedener und aktiver Werkleiter betrugen 76.678,98 EUR. 4.2. Werkausschuss Vorsitzender: Christian Vogel, 3. Bürgermeister der Stadt Nürnberg St adträtin Nicole Alesik Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Stadträtin Daniela Eichelsdörfer Lehrerin Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann i. R. Stadträtin Jasmin Bieswanger Intensivkrankenschwester Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker Stadtrat Gerhard Groh Steuerfahnder Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin Stadtrat Cengiz Sahin Handwerksmeister Stadtrat Mike Bock Dipl.-Ingenieur (FH) Stadtrat Kai Küfner selbst. Bäckermeister Stadtrat Klaus-Rudolf Krestel Unternehmer i. R. Stadtrat Ümit Sormaz Schulleiter Stadtrat Florian Betz Anwendungsentwickler Den Mitgliedern des Werkausschusses werden von SUN keine Sitzungsgelder bezahlt. Die Ver- gütung wird dem Eigenbetrieb indirekt im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung der Stadt Nürnberg belastet. 4.3. Prüfungshonorar Das Prüfungshonorar in Höhe von 24.395,00 EUR (inkl. MwSt.) für das Geschäftsjahr 2020 be- rü cksichtigt nur Leistungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung, außerdem er- folgte die prüferische Durchsicht des Reporting Packages für den Konzernabschluss mit einem Auftragswert i. H. v. 6.545,00 EUR (inkl. MwSt.). Anlage 1/20 305 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 21 von 29 S tand: 19.05.2021 4.4. Angaben zum Personal Durchschnittlicher Personalbestand im Jahr 2020 4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Mietverpflichtungen p.a. in Höhe von rund 109 TEUR. Diese fallen für die Räume in de r Peuntgasse, für Durchleitungsentgelte und für die Nutzung von fremden Grundstücken (z. B. Staatsforst) für Kanäle und Stromleitungstrassen an. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Nutzung des Nürnberger Hafenbeckens zur Einleitung von Regenwasser bis zum Jahr 2055 in Höhe von 36 TEUR pro Jahr. Dies ent- spricht insgesamt 1.260 TEUR an Nutzungsentgelten. Zu diesen Verpflichtungen ist noch die je- weils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Im Rahmen der Anlagen im Bau wurden für die Folgejahre bereits finanzielle Verpflichtungen in Form von Aufträgen eingegangen. Diese belaufen sich für den Bereich der Abwasserableitung zum Bilanzstichtag auf ca. 18.900 TEUR und im Falle der Abwasserreinigung auf 14.000 TEUR. 4.6. Nachtragsbericht Bisher hat sich die Coronakrise auf die Ergebnisentwicklung der SUN noch nicht besonders ne- ga tiv ausgewirkt. Der deutliche Rückgang bei den Gebühreneinnahmen gegenüber dem Vorjahr ist vor allem der Senkung der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser geschul- det. Aufgrund der rollierenden Abrechnung wird sich der durch Kurzarbeit und Homeoffice be- dingte Rückgang des Frischwasserverbrauchs, vor allem im produzierenden Gewerbe, erst bei der Endabrechnung im Jahr 2021 auswirken. Hier lässt sich für das erste Quartal beim Schmutz- wasserverbrauch bereits ein um fast 1 Mio. EUR rückläufiger Umsatz feststellen. Die teilweise Einschränkung der Arbeitszeit bei SUN hatte offensichtlich vor allem Auswirkungen auf die Um- satzerlöse der Umweltanalytik, da Untersuchungen nicht durchgeführt werden konnten bzw. vor- schoben werden mussten. Zwar ist die Belegschaft der SUN vor Ort durch Verlagerung auf Homeofficearbeitsplätze zum Zeitpunkt der Berichterstellung weiterhin eingeschränkt, im Jahres- verlauf 2020 konnten die pandemiebedingten Arbeitsausfälle aber offensichtlich kompensiert wer- den, sodass für Unterhaltsaufwendungen auch im laufenden Jahr keine ungewöhnlichen Einbrü- che zu erwarten sind. Wie aus der Investitionssumme des abgelaufenen Jahres zu entnehmen ist, hat die Coronapandemie bisher kaum negative Auswirkungen auf die Bauwirtschaft, sodass SUN weiter an seinen Investitionsplänen festhalten kann. Personenbezogen Beamte 17 Angestellte 226 Arbeiter 167 Zwischensumme Stammpersonal: 410 Auszubildende 18 Praktikanten, Bundesfreiwilligendienst 5 Summe: 433 Anlage 1/21 306 Anlage 1/22 307 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 23 von 29 S tand: 19.05.2021 Anlage 1: Anlagenspiegel In folgenden Positionen sind in der Spalte „Zugang“ Bauzeitzinsen enthalten: An lagen im Bau Ableitung: 184.655,00 Anlagen im Bau Reinigung: 145.187,00 Gesamt: 329.842,00 Anschaffungs- und Herstellungskosten Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand 01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.211.162,78 61.985,31 3.843,12 +36.210,51 7.305.515,48 6.364.556,78 II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 115.768.515,59 11.946,18 0,00 +640.115,00 116.420.576,77 70.975.367,14 2. unbebaute Grundstücke 606.991,17 0,00 0,00 0,00 606.991,17 0,00 3. Abwasserreinigungsanlagen 334.175.086,04 542.358,20 5.350.020,12 +1.690.844,39 331.058.268,51 297.988.948,04 4. Abwassersammlungsanlagen 827.495.032,58 2.358.097,17 196,35 +9.727.734,87 839.580.668,27 392.376.252,20 5. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.234.668,66 248.140,16 61.442,02 0,00 9.421.366,80 7.726.182,66 6. Fahrzeuge 7.602.833,84 622.702,17 343.274,24 0,00 7.882.261,77 5.464.917,84 7. Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 16.344.941,58 1.100.541,97 244.965,49 +575.412,22 17.775.930,28 13.193.724,86 8. Anlagen im Bau 39.747.957,09 30.872.211,13 0,00 -12.670.316,99 57.949.851,23 0,00 Summe Sachanlagen 1.350.976.026,55 35.755.996,98 5.999.898,22 -36.210,51 1.380.695.914,80 787.725.392,74 III. F inanzanlagen 1. Anteile verbundene Unternehmen 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 24.999,00 2. Ausleihung KSVN 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 2.150.000,00 2.149.999,00 G e s a m t s u m m e 1.360.362.189,33 35.817.982,29 6.003.741,34 0, 00 1.390.176.430,28 796.264.947,52 Posten des Anlagevermögens Anlage 1/23 308 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 24 von 29 S tand: 19.05.2021 Abschreibungen Kennzahlen Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 4 - Abgänge Abschreibungen auf die Spalte 5 - Umbuchungen Endstand am Ende des Wirtschaftsjahres 1) am Ende des vorangegang. Wirtschaftsjahres Durch- schnittlicher Abschrei- bungssatz 2) Durch- schnittlicher Restbuchwert 3) + - + / - 31.12.2020 31.12.2020 01.01.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % 8 9 10 11 12 13 14 15 205.342,82 3.843,12 0,00 6.566.056,48 739.459,00 846.606,00 2,81 10,12 1.891.384,68 0,00 0,00 72.866.751,82 43.553.824,95 44.793.148,45 1,62 37,41 0,00 0,00 0,00 0,00 606.991,17 606.991,17 0,00 100,00 4.723.764,59 5.325.363,12 0,00 297.387.349,51 33.670.919,00 36.186.138,00 1,43 10,17 15.416.178,42 196,35 0,00 407.792.234,27 431.788.434,00 435.118.780,38 1,84 51,43 462.992,16 61.442,02 0,00 8.127.732,80 1.293.634,00 1.508.486,00 4,91 13,73 498.607,17 343.274,24 0,00 5.620.250,77 2.262.011,00 2.137.916,00 6,33 28,70 985.165,91 244.965,49 0,00 13.933.925,28 3.842.005,00 3.151.216,72 5,54 21,61 0,00 0,00 0,00 0,00 57.949.851,23 39.747.957,09 0,00 100,00 23.978.092,93 5.975.241,22 0,00 805.728.244,45 574.967.670,35 563.250.633,81 1,74 41,64 0,00 0,00 0,00 24.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.149.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00 24.183.435,75 5.979.084,34 0,00 814.469.298,93 575.707.131,35 564.097.241,81 1,74 41,41 Restbuchwerte Anlage 1/24 309 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 25 von 29 S tand: 19.05.2021 Anlage 2: Auflösung von Sonderposten Anschaffungs- und Herstellungskosten Posten des Anlagevermögens Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand 01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 I. Immaterielle Vermögens-gegenstände 1. b. Zuwendung 39.190,39 0,00 0,00 0,00 39.190,39 39.190,39 II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten a. Beiträge 559.406,12 0,00 0,00 0,00 559.406,12 559.406,12 b. Zuwendungen 626.541,81 0,00 0,00 0,00 626.541,81 626.541,81 4. Abwasserreinigungsanlagen a. Beiträge 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 62.957.188,65 62.957.188,65 b. Zuwendungen 55.541.538,54 0,00 0,00 0,00 55.541.538,54 53.800.284,54 5. Abwassersammlungsanlagen a. Beiträge 162.338.940,82 1.413.425,15 0,00 0,00 163.752.365,97 91.361.096,82 b. Zuwendungen 64.230.310,79 56.390,72 42.704,00 0,00 64.243.997,51 21.564.941,79 c Anteile Dritter 21.373.793,10 1.997.454,00 0,00 -80.000,00 23.291.247,10 4.486.891,10 6. Maschinen und maschinelle Anlagen a. Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Betriebs- und Geschäfts- ausstattung b. Zuwendungen 1.012,05 0,00 0,00 0,00 1.012,05 486,05 c. Anteile Dritter 0,00 0,00 0,00 80.000,00 80.000,00 0,00 Summe Beiträge 225.855.535,59 1.413.425,15 0,00 0,00 227.268.960,74 154.877.691,59 Summe Zuwendungen 120.438.593,58 56.390,72 42.704,00 0,00 120.452.280,30 76.031.444,58 Summe Anteile Dritter 21.373.793,10 1.997.454,00 0,00 0,00 23.371.247,10 4.486.891,10 G e s a m t s u m m e 367.667.922,27 3.467.269,87 42.704,00 0,00 371.092.488,14 235.396.027,27 1) Spalte 6 ./. Spalte 11 2) (Spalte 8 x 100) : Spalte 6 3) (Spalte 12 x 100) : Spalte 6 Anlage 1/25 310 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 26 von 29 S tand: 19.05.2021 Abschreibungen Kennzahlen Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf Abgänge (Spalte 4) Abschreibungen auf Umbuchungen (Spalte 5 ) Endstand am Ende des Wirtschaftsjahres 1) am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres Durchschnitt- licher Abschrei- bungssatz 2) D urchschnitt- licher Rest- buchwert 3) - 31.12.2020 31.12.2020 01.01.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % 8 9 10 11 12 13 14 15 0,00 0,00 0,00 39.190,39 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 559.406,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 626.541,81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 0,00 388.049,00 0,00 0,00 54.188.333,54 1.353.205,00 1.741.254,00 0,70 2,44 2.874.282,15 0,00 0,00 94.235.378,97 69.516.987,00 70.977.844,00 1,76 42,45 1.282.440,72 42.704,00 0,00 22.804.678,51 41.439.319,00 42.665.369,00 2,00 64,50 420.731,00 0,00 -80.000,00 4.827.622,10 18.463.625,00 16.886.902,00 1,81 79,27 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 78,00 0,00 0,00 564,05 448,00 526,00 7,71 44,27 0,00 0,00 80.000,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.874.282,15 0,00 0,00 157.751.973,74 69.516.987,00 70.977.844,00 1,26 30,59 1.670.567,72 42.704,00 0,00 77.659.308,30 42.792.972,00 44.407.149,00 1,39 35,53 420.731,00 0,00 0,00 4.907.622,10 18.463.625,00 16.886.902,00 1,80 79,00 4.965.580,87 42.704,00 0,00 240.318.904,14 130.773.584,00 132.271.895,00 1,34 35,24 Beiträge 55300 3.295.013,15 Zuwendungen 55400 1.670.567,72 Gesamtsumme 4.965.580,87 Restbuchwerte Anlage 1/26 311 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 27 von 29 S tand: 19.05.2021 A nlage 3: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020 Anlage 4: Erfolgsübersicht zum 31.12.2020 Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag EUR bis 1 Jahr >1 u. < 5 Jahre > 5 Jahre 1. Verbindlichkeiten gegenüber 234.618.895,39 27.763.540,61 95.462.820,52 111.392.534,26 Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus 7.101.138,42 7.076.733,66 2.503,08 21.901,68 Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber 5.906.481,09 5.906.481,09 0,00 0,00 der Stadt Nürnberg 4. Sonstige Verbindlichkeiten 367.589,57 330.795,47 36.794,10 0,00 Summe: 247.994.104,47 41.077.550,83 95.502.117,70 111.414.435,94 davon mit Restlaufzeit Stadtent- wässerung Kauf- männischer Bereich Umwelt- analytik Betriebs- wirtschaftliches Ergebnis Ru- brik Beschreibung IST 01-12/20 IST 01-12/20 IST 01-12/20 IST 01-12/20 1. Materialaufwand 20.718.367,06 366.504,42 651.756,98 21.736.628,46 2. Löhne und Gehälter 15.183.230,82 2.913.764,83 3.085.809,53 21.182.805,18 3. Soziale Abgaben 2.896.773,82 779.248,10 619.646,10 4.295.668,02 4. Soziale Abgaben und Aufw.f.Altersversorgung 2.044.098,91 113.842,50 424.811,05 2.582.752,46 5. Summe Personalaufwand 20.124.103,55 3.806.855,43 4.130.266,68 28.061.225,66 6. Abschreibungen 23.504.471,81 278.767,85 400.196,09 24.183.435,75 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.882.750,43 4.143.026,59 390.461,75 6.416.238,77 8. Steuern 564.847,09 547,44 165,98 565.560,51 9. Konzessions- und Wegeentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00 10. Andere betriebliche Aufwendungen 8.731.963,39 2.965.978,63 478.388,60 12.176.330,62 11. Summe 1. - 10. 75.526.503,33 11.561.680,36 6.051.236,08 93.139.419,77 12. Gesamtbelastung 55.089.156,14 3.119.152,58 8.222.828,17 66.431.136,89 13. Gesamtentlastung -42.184.591,60 -14.581.524,27 -9.665.021,02 -66.431.136,89 14. Aufwendungen nach Entlastung 88.431.067,87 99.308,67 4.609.043,23 93.139.419,77 15. Betriebserträge insgesamt -98.006.579,05 -90.864,67 -3.110.337,97 -101.207.781,69 16. Betriebsergebnis -9.575.511,18 8.444,00 1.498.705,26 -8.068.361,92 17. Finanzerträge 0,00 -8.444,00 0,00 -8.444,00 18. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 0,00 0,00 20. Unternehmensergebnis -9.575.511,18 0,00 1.498.705,26 -8.076.805,92 Anlage 1/27 312 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 28 von 29 S tand: 19.05.2021 Anlage 5: Anlagen im Bau 2020 Projekt Abwassersammlungsanlagen zum 31.12.2020 EUR 93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 13.940,92 93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 22.464,36 93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 5.577.339,14 94250 Gebietssanierung Altenfurt/Moorenbrunn 1.024.433,84 94800 Kanalsanierung Gartenstadt 541.664,79 94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 7.248.282,80 95400 Kanalerschließung 614.105,24 95600 Kanalbau 8.659.926,82 95700 Kanalauswechslung 7.722.285,51 I002 Maßnahme Dritter 428.985,80 I105 Zerzabelshofsammler 151.770,42 I106 Gebietssanierung Kornburg 63.136,89 I148 Frankenschnellweg 1.724.918,90 I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 521.227,03 Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 2.170.497,00 Zurechnung nicht eingerechneter Maßnahme Dritter 6.647.137,00 Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwassersammlungsanlagen 43.132.116,46 Projekt Abwasserreinigungsanlagen zum 31.12.2020 EUR 96700 Kläranlagenausbau 339.234,57 I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 35.049,59 I128 Schutz Serverräume SUN 77.320,00 I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 11.525.425,98 I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebung 114.240,62 I181 Ertüchtigung der Gebäudetechnik 25.614,75 I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 84.399,38 I183 Modernisierung elektr. Anlagen Abwasserreinigung 1.097.320,49 I185 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 423.758,14 I187 Klärschlammverwertung Nürnberg 6.553,75 PI1116 Erweiterung der mechanischen Anlagen 151.901,37 PI1127 Vorbeugender Brandschutz 25.602,13 Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 911.314,00 Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwasserreinigungsanlagen 14.817.734,77 Gesamtsumme der im Bau befindlichen Baumaßnahmen 57.949.851,23 Anlage 1/28 313 Bilanz – GuV - Anhang zum 31.12.2020 Se ite 29 von 29 S tand: 19.05.2021 Anlage 6: Technische Daten 31.12.2019 31.12.2020 Einwohnerzahl der Stadt 543.606 539.788 davon am Kanalnetz angeschlossen 543.142 539.312 Anzahl der Einwohner, deren Abwasser zur Behandlung in Nachbargemeinden übergeleitet wird -3.471 -3.494 Einwohnerzahl der Kommunen, deren Abwasser in das Kanalnetz des Eigenbetriebes eingeleitet wird 51.080 51.417 Gesamteinwohnerzahl des Entsorgungsgebietes 590.751 587.235 Getrennte Entsorgungsanlagen Anzahl 2 2 Größte Tageseinleitung (Klärwerk 1) m3/Tag 359.183 381.350 Kläranlagen Anzahl 2 2 Klärwerk 1 Einw.Gleichwerte 1.400.000 1.400.000 Klärwerk 2 Einw.Gleichwerte 230.000 230.000 Reinigungsstufen Mechanik Biologie P-Elimination N-Elimination Filtration Stromerzeugungsanlagen (nur Notstrom) Anzahl 4 4 Leistung kW 1.550 1.550 Stromerzeugung in den Blockheizkraftwerken KW 1 kWh 21.128.100 20.144.000 Regenüberlaufbecken/ Regenrückhaltebecken Anzahl 43 43 Stauraumkanäle Anzahl 31 33 Abwasserpumpwerke Anzahl 34 34 gesamtes Speichervolumen in Regenbecken/Stauraumkanälen/ Pumpwerken m3 537.217 551.273 Grundstücksanschlüsse Anzahl 71.993 71.396 in den Klärwerken 1 und 2 in den Klärwerken 1 und 2 in den Klärwerken 1 und 2 in den Klärwerken 1 und 2 in den Klärwerken 1 und 2 Anlage 1/29 314 Lagebericht 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Anlage 2/1 315 Lagebericht zum 31.12.2020 S eite 2 von 18 Stand: 18.05.2021 Inhaltsverzeichnis Seite I. Grundlage des Unternehmens 3 A. Geschäftsmodell 3 B. Organisation und Steuerung 4 C. Forschung und Entwicklung 5 II. Geschäftsentwicklung 5 1. Entwicklung der Umsatzerlöse 6 2. Entwicklung der Aufwendungen 8 3. Jahresergebnis 9 4. Entwicklung des Eigenkapitals 10 5. Entwicklung der Rückstellungen 11 6. Lage der Liquidität 12 III. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 13 1. Marktrisiken 13 2. Betriebsrisiken 13 3. Risikomanagement 14 4. Umweltbelange 14 5. Risiken aus dem Finanzbereich 6. Risiken der Corona-Pandemie 14 14 IV. Prognosebericht 15 1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs 15 2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung 15 3. Auswirkungen der Corona-Pandemie 15 V. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 15 1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte 15 2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wich- tigsten Anlagen 15 3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben 16 4. Personalangaben 16 Anlage 1 Überleitungsrechnung für die Gebühren 18 I m Bericht können zwischen Teilsummen und Gesamtsummen kaufmännische Rundungsdifferen- zen auftauchen. Anlage 2/2 316 Lagebericht zum 31.12.2020 S eite 3 von 18 Stand: 18.05.2021 I. Grundlage des Unternehmens A. Geschäftsmodell D er Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung (Kanalnetz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommu- nale Pflichtaufgabe. Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentlichen Einrichtungen der Labore für Abwasser- und Umweltanalytik (Luft, Boden) und erbringt Leistungen aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats und sei- ner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der Stadt Nürnberg (Stadt) sowie für Dritte. Das Labor für Abwasseranalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, des Ka- nalbetriebes und der Industrieabwässer. Mit diesen Aufgabenstellungen ist das Labor überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Das Labor für Umweltanalytik betreibt darüber hinaus die Luftmessstationen und führt Schadstoffmessungen in Raumluft und Böden durch. An die städtische Kanalisation waren 539.312 (= 99,9 % aller Einwohner) Einwohner der Stadt zum 31.12.2020 angeschlossen. Die Eigentümer der im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke sind nach der Ent- wässerungssatzung der Stadt berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässe- rungsanlage des Eigenbetriebs SUN anzuschließen (Anschlusszwang). Das anfallende Schmutzwasser ist ausschließlich in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten (Benutzungszwang). Von 3.494 Einwoh- nern wurde das Abwasser an anliegende Gemeinden übergeleitet. SUN übernimmt außerdem Abwässer aus den anliegenden Gemeinden und Gemeindeteilen  Kalchreuth  Oberasbach  Schwaig  Stein  Wolkersdorf (Stadt Schwabach)  sowie von einigen Anwesen der Stadt Fürth. Die angeschlossenen Einwohner der genannten Gemeinden und Gemeindeteile repräsentieren mit 51.417 Einwohnern 8,75 % der insgesamt an die Nürnberger Kläranlagen angeschlossenen Einwohner. Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung übernimmt SUN darüber hinaus die Abwässer des Gewerbeparks Nürnberg-Feucht. Das städtische Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von 1.484 km einschließlich der Kanäle mit großen Quer- sc hnitten (Stauraumkanäle). Es umfasst 34 Pumpwerke und 43 Regenüberlaufbecken und Regenrückhalte- becken. Stauraumkanäle und Regenrückhalte- und -überlaufbecken bieten ein Rückhaltevolumen von ca. 551.273 m³, um Mischwasser zu speichern und den Klärwerken zuzuführen. SUN betreibt die folgenden Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.630.000 Einwohnerwerten:  Klärwerk 1 (1.400.000 Einwohnerwerte)  Klärwerk 2 ( 230.000 Einwohnerwerte) In den Kläranlagen wurde im Berichtsjahr eine Abwassermenge von 62,1 Mio. m³ (Vorjahr 60,1 Mio. m³) behandelt. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt. Anlage 2/3 317 Lagebericht zum 31.12.2020 S eite 4 von 18 Stand: 18.05.2021 B. Organisation und Steuerung D ie Werkleitung besteht aus drei Werkleitern (erster Werkleiterin, technischer Werkleiter, kaufmännische Werkleiterin). Die Organisation innerhalb der Werkbereiche orientiert sich an den betrieblichen Hauptleistungen. Werkbereich Stadtentwässerung: Der Werkbereich besteht aus drei Abteilungen:  Abwasserableitung: Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt des Kanalnetzes, einschließlich Sonderbau- werke  Abwasserreinigung: Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt der Klärwerke, einschließlich der Anlagen zur Klärschlamm-Behandlung  Satzungsvollzug/Grundstücksentwässerung: Prüfung und Genehmigung der Planungen privater und industrieller Grundstücksentwässerungsanlagen. Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch Stabsmitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit, Qualitäts- und Um- weltmanagement sowie durch Beauftragte für Arbeitssicherheit und für Gewässerschutz. Werkbereich Umweltanalytik: Der Werkbereich besteht aus zwei Abteilungen:  Umweltmanagement: Mit den Sachgebieten Kundenmanagement und Probenmanagement.  Analytik: Mit den Sachgebieten Analytik 1 und Analytik 2. Kaufmännischer Bereich: Der kaufmännische Bereich verantwortet die Querschnittsfunktionen des Eigenbetriebs mit den Sachgebie- ten:  Werkleitungsangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung, Personal und Organisation  Finanzen und Rechnungswesen  Materialwirtschaft und Hausverwaltung  Kommunikation und Datenverarbeitung Der Bereich wird von der kaufmännischen Werkleiterin geführt. Anlage 2/4 318 Lagebericht zum 31.12.2020 S eite 5 von 18 Stand: 18.05.2021 C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH D er Eigenbetrieb SUN betreibt auf eigene Kosten keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Mit dem „MePhrec“ (Metallurgisches Phosphorrecycling) beteiligte sich der SUN an einem geförderten For- schungs- und Entwicklungsprojekt. Das Projekt „MePhrec“ wurde zum 31.10.2017 beendet. Der Abschluss- bericht wurde im ersten Halbjahr 2018 vorgelegt. Mit Beschluss des Werkausschusses vom 18.12.2018 wurde das Vorhaben Klärschlammverschmelzung zugunsten des Baus einer Klärschlamm-Monoverbren- nung mit Lagerung der Asche bis zur Wiederverwertung des Phosphors aufgegeben. Der von SUN ausge- reichte Betriebsmittelkredit in Höhe von 2,15 Mio. € wurde bereits 2018 vollständig abgeschrieben und 2020 in einer ersten Tranche durch Forderungsverzicht bereinigt. Es zeichnet sich ab, dass der Bau und Betrieb einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage aufgrund der jüngsten EU-Rechtsprechung in einem Zweckverband organisiert werden muss, so dass voraussichtlich 2022 über die Zukunft der KSV GmbH entschieden wird. Derzeit ist die Finanzierung der KSV GmbH über einen Geschäftskredit in Höhe von 12,2 Mio. € gewährleistet. Dieser wird jedoch aufgrund der zu erwartenden Übernahme der Geschäftstätig- keit durch einen Zweckverband nur in geringem Umfang abgerufen werden. Da die Planungsergebnisse an den Zweckverband übergeben werden können, ist derzeit keine weitere Drohverlustrückstellung angezeigt. I I. Geschäftsentwicklung D ie Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 8.077 TEUR. Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4.442 TEUR verringert. Folgende Faktoren haben das Ergebnis beein- flusst. Die Umsatzerlöse gingen aufgrund der Gebührensenkung zum 01.01.2020 im Vergleich zu 2019 um 3.933 TEUR zurück. Der Materialaufwand ist nahezu konstant geblieben. Auffällig ist der Rückgang der bezogenen Leistungen insbesondere bei der Instandhaltung der Maschinentechnik um -1.464 TEUR und der Elektrotechnik um -836 TEUR. Dies ist dem ersten Lock-Down in der Corona-Pandemie geschuldet als in Gruppen-Modellen gearbeitet wurde und Fremdfirmen auf dem Gelände nur für den akut unabweisbaren Bedarf zugelassen waren. Die in diesem ca. zwei Monate umfassenden Zeitraum aufgeschobenen Arbeiten konnten nicht voll- ständig aufgeholt werden. Auch von früher gebildeten Rückstellungen konnte weniger verbraucht werden als im Vorjahr. In der Maschinentechnik 27 TEUR (-978 TEUR) und Elektrotechnik 18 TEUR (-300 TEUR). Der Personalaufwand in Höhe von 28.061 TEUR liegt um 1.105 TEUR über dem Wert des Vorjahres. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+1.032 TEUR). Dabei sind am deutlichsten die Prüfkosten für Bauvorhaben angestiegen (+733 TEUR) aufgrund der Voruntersu- chungen zu Reko SUN und die Abbruchkosten für Anlagen (+246 TEUR). Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um 3.454 TEUR erhöht. Auf der Vermö- gensseite ist ein erfreulicher Anstieg des Sachanlagevermögens (+11.717 TEUR) zu verzeichnen. Die For- derung gegenüber der Stadt Nürnberg ist im Vergleich zum Vorjahr wesentlich gesunken (-8.145 TEUR). Zurückgegangen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-478 TEUR). Das infolge des Jahresergebnisses 2020 gestiegene Eigenkapital und gestiegene Rückstellungen Pensions- verpflichtungen (+1.741 TEUR), denen gesunkene sonstige Rückstellungen (-5.261 TEUR) gegenüberste- hen, sind die Hauptgründe für die Veränderung auf der Kapitalseite. Den rückläufigen langfristigen Verbind- lichkeiten gegenüber Kreditinstituten (-5.189 TEUR) entsprechen in etwa höheren Verbindlichkeiten gegen- über der Stadt (+5.343). Die Eigenkapitalquote i.H.v. 15,1 % (Vj.: 13,8 %) wird vor dem Hintergrund der zu vereinnahmenden Gebüh- ren und Kostenerstattungen nicht negativ beurteilt. Anlage 2/5 319 Lagebericht zum 31.12.2020 S eite 6 von 18 Stand: 18.05.2021 1. Entwicklung der Umsatzerlöse Für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage des Werkbereiches Stadtentwässerung wird über die E ntwässerungssatzung (EWS) mit Gebühren- und Beitragsatzung (EWS-BGS) gemäß Art. 8 Kommunalab- gabengesetz (KAG) eine Gebühr erhoben. Die Umsatz- und Gebührenentwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar: Die Umsatzerlöse gingen im Vergleich zu 2019 um 3.933 TEUR zurück. Dies liegt an einer leicht rückläufi- gen Frischwassermenge (-595 Tsd. m³) und deutlich gesenkten Gebühren. Die Gebühren für die Analytik (-134 TEUR), die Starkverschmutzergebühren (-331 TEUR), die Gebühren aus umliegenden Gemeinden (-280 TEUR) und die sonstigen Einleitungsgebühren (-177 TEUR) gingen ebenfalls zurück. Leicht ange- stiegen ist der Straßenentwässerungsanteil +500 TEUR). Die Rückstellung für Gebührenerstattungen ist wie vorgesehen deutlich reduziert (-14.385 TEUR). Umsatzerlöse (TEUR) 2016 2017 2018 2019 2020 E inleitungsgebühren 81.990 80.403 80.225 82.359 64.642 Rückstellung für G ebührenerstattungen -14.038 -13.652 -12.240 -4.636 9.749 Straßenentw ässerungsanteil 10.726 10.723 10.859 9.300 9 .800 Starkverschmutzergebühren 1 .303 1.337 1.424 1.218 887 Gebühren von umlieg. Gemeinden 2.578 3.030 2.691 3.325 3 .045 Gebühren für Analytik 3 .498 3.095 3.166 3.094 2.960 sonstige Entgelte 2 41 331 341 475 298 w eitere Umsatzerlöse (neu 2016) 1.121 1.463 1.290 1.186 1 .007 G esamt 87.419 86.730 87.756 96.321 92.388 Anlage 2/6 320 Lagebericht zum 31.12.2020 S eite 7 von 18 Stand: 18.05.2021 Zum besseren Überblick in grafischer Darstellung: Die Entwicklung der Einleitungsgebühren und von zugrundeliegenden rechnerisch ermittelten Verrech- nungsmengen (Frischwassermenge und die veranlagten angeschlossenen Grundflächen) stellen sich wie folgt dar: Einleitungsgebühren (TEUR) 2 016 2017 2018 2.019 2020 Veranlagte Frischwassermenge 30.367 29.606 29.678 30.784 30.189 Schmutzwassergebühr 2,02 2,02 2,02 2,02 1,67 Summe Schmutzwassergebühr 61.342 59.805 59.950 62.184 50.415 Veranlagte Grundflächen 28.668 28.945 28.780 28.740 29.053 Niederschlagswassergebühr 0,65 0,65 0,65 0,65 0,43 Summe Niederschlagswassergebühr 18.634 18.814 18.707 18.681 12.493 sonstige Einleitungsgebühren 2.014 1.784 1.568 1.494 1.734 Summe Einleitungsgebühren 81.990 80.403 80.225 82.359 64.642 2016 2 017 2018 2019 2020 Einleitungsgebühren 8 1.990 80.403 80.225 82.359 64.642 Gebühren für Analytik 3 .498 3.095 3.166 3.094 2.960 sonstige Entgelte 2 41 331 341 475 298 Gebühren von umlieg. Gemeinden 2 .578 3.030 2.691 3.325 3.045 Starkverschmutzergebühren 1 .303 1.337 1.424 1.218 887 Straßenentwässerungsanteil 1 0.726 10.723 10.859 9.300 9.800 sonstige Einleitungsgebühren 2 .014 1.784 1.568 1.494 1.734 Rückstellung für G ebührenerstattungen -14.038 -13.652 -12.240 -4.636 9.749 81.990 80.403 80.225 82.359 64.642 -20.000 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 Entwicklung der Umsätze (in TEUR) Anlage 2/7 321 Lagebericht zum 31.12.2020 S eite 8 von 18 Stand: 18.05.2021 2. Entwicklung der Aufwendungen 2.1. Entwicklung der Aufwendungen insgesamt D ie Entwicklungen der Aufwendungen stellt sich wie folgt dar: Zur besseren Übersicht in grafischer Darstellung: D er Materialaufwand ist nahezu konstant geblieben. Auffällig ist der Rückgang der bezogenen Leistungen insbesondere bei der Instandhaltung der Maschinentechnik um -1.464 TEUR und der Elektrotechnik um -836 TEUR. Dies ist dem ersten Lock-Down in der Corona-Pandemie geschuldet als in Gruppen-Modellen gearbeitet wurde und Fremdfirmen auf dem Gelände nur für den akut unabweisbaren Bedarf zugelassen waren. Die in diesem ca. zwei Monate umfassenden Zeitraum aufgeschobenen Arbeiten konnten nicht voll- ständig aufgeholt werden. Auch von früher gebildeten Rückstellungen konnte weniger verbraucht werden als im Vorjahr. In der Maschinentechnik 27 TEUR (-978 TEUR) und Elektrotechnik 18 TEUR (-300 TEUR). Aufwendungen 2016 2017 2018 2019 2020 IST IST IST IST IST Materialaufwand u. Instandhaltung 19.161 20.327 21.457 22.064 21.737 Personalaufwand und Sozialabgaben 22.431 23.997 25.484 26.956 28.061 Abschreibungen 24.602 24.315 24.243 24.229 24.183 sonstige betriebliche Aufwendungen* 12.065 11.435 10.890 11.144 12.176 sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -822 -195 -8 -6 -8 Abschreibungen auf Finanzanlagen 81 282 248 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9.437 8.971 7.691 6.709 6.416 sonstige Steuern 1 1 12 1.293 566 Summe 86.956 89.133 90.017 92.389 93.139 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamtaufwand 86.956 89.133 90.017 92.389 93.139 sonstiger Aufwand/Steuer 12.066 11.436 10.902 9.852 12.742 Zinsergebnis 7.862 6.586 5.013 6.709 6.416 Personalaufwand 23.184 26.187 28.154 29.814 28.061 Sachaufwand 19.161 20.327 21.457 22.064 21.737 Abschreibungen Gesamt 24.683 24.597 24.491 24.229 24.183 -10.000 10.000 30.000 50.000 70.000 90.000 110.000 Aufwendungen in TEUR Anlage 2/8 322 Lagebericht zum 31.12.2020 S eite 9 von 18 Stand: 18.05.2021 D ie sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+1.032 TEUR). Dabei sind am deutlichsten die Prüfkosten für Bauvorhaben angestiegen (+733 TEUR) aufgrund der Voruntersu- chungen zu Reko SUN und die Abbruchkosten für Anlagen (+246 TEUR). 2 .2. Entwicklung der Personalaufwendungen D er Personalaufwand in Höhe von 28.061 TEUR liegt um 1.105 TEUR über dem Wert des Vorjahres Tarifsteigerungen, Höhergruppierungen aufgrund der neuen Entgeltordnung, Stellenhebungen und eine Ver- besserung bei der Stellenausstattung führten zu einem Anstieg der Personalkosten um 4,3%. Personalaufwand 2 017 2018 2019 2020 (Angaben in TEUR) abs. in % Beschäftigtenentgelt 17.697 18.363 19.157 19.702 545 3,0% Beamtenbezüge 1.144 1.091 1.092 1.091 -1 -0,1% Veränderung Rückstellungen -51 -57 89 390 301 - 528,1% Soziale Abgaben 3.658 3.913 4.127 4.296 169 4,3% Altersversorgung 3.504 3.526 3.549 3.538 -11 -0,3% Rückstellungen f. Altersversor- gung -1.955 -1.352 -1.058 -956 102 -7,5% Summe Personalaufwand 23.997 25.484 26.956 28.061 1.105 4,3% Weiterbildungsaufwand 263 348 347 190 -157 -45,1% A uffällig ist der Rückgang der Weiterbildungskosten aufgrund der Einschränkungen infolge der Corona-Pan- demie. 3. Jahresergebnis D ie Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 8.077 TEUR und damit um 4.442 TEUR unter dem Ergebnis vom Vorjahr. Wesentliche Ursache dafür war die um 3.620 TEUR niedrigeren Erlöse aufgrund der Gebührensenkung. Anlage 2/9 323 Lagebericht zum 31.12.2020 S eite 10 von 18 Stand: 18.05.2021 4. Entwicklung des Eigenkapitals Entwicklung des Eigenkapitals ( Angaben in TEUR) 01.01.2020 Zuführung Ergebnis- verwendung 31.12.2020 Nettoverän- derung Stammkapital 0 0 0 0 0 Rücklagen - Gewinnrücklage 6 7.411 12.519 79.930 12.519 - Sonderrücklage 0 0 0 0 Ergebnisvorträge 0 0 0 Jahresergebnis 12.519 8.077 -12.519 8.077 -16.961 Gesamt Eigenkapital 79.930 20.596 -12.519 88.007 -4.442 Gesamtkapital 578.805 858.260 Eigenkapitalquote 13,8% 1 5,1% M it Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2020 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbe- triebs SUN wurde das Jahresergebnis 2019 (12.519 TEUR) den Gewinnrücklagen (nun 79.930 TEUR) zu- gewiesen. Das Eigenkapital steigt aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2020 auf 88.007 TEUR an. Die Eigenkapitalquote beträgt nun 15,1 % (Vorjahr 13,8 %). Die gegenüber Kapitalgesellschaften als niedrig sich darstellende Quote ist aber vor dem Hintergrund des Anschluss- und Benutzungszwangs und den kos- tendeckenden Gebühren gemäß Kommunalabgabengesetz vertretbar. Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (42.793 TEUR) und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse (87.981 TEUR), die dem Eigenkapital als gleich- wertig angesehen werden können, steigt die Eigenkapitalquote auf 37,6%. Anlage 2/10 324 Lagebericht zum 31.12.2020 S eite 11 von 18 Stand: 18.05.2021 5 . Entwicklung der Rückstellungen Entwicklung der Rückstellungen (A ngaben in TEUR) 01.01.2020 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2020 o riginär Zinsanteil Pensionsverpflichtungen 32.490 832 0 0 2.572 34.231 Steuern 0 0 0 0 0 0 sonstige Steuern (Stromsteuer) 0 0 0 29.028 0 29 Abbruchkosten 125 0 0 0 0 125 Abwasserabgabe 11.779 56 0 4.094.775 0 15.817 Jahresabschlusskosten 66 65 1 60 0 61 Aufbewahrungskosten Bilanz 55 0 117 0 1 55 Altersteilzeit "Blockmodell" 126 0 0 243 1 371 Urlaubsguthaben 747 746 0 869 0 869 aus Gleitzeit/Überstunden 947 946 0 1.037 0 1.037 Beihilfe für Beamte 2.263 123 0 0 166 2.305 Dienstjubiläen 136 6 5.792 18 3 146 Leistungsentgelt 0 0 0 0 0 0 Einleitungsgebühren 1.848 902 135.636 810 Gebührenüberschüsse (KAG) 55.600 9.749 0 0 561 46.412 Rückzahlungen aus Gebühren 57.448 10.651 135.636 0 561 47.222 Rechtsstreitigkeiten 53 0 0 5 0 59 Instandhaltung 2.445 165 4.093 0 0 2.275 Ausstehende Rechnungen 287 274 11.760 1.420 0 1.422 fehlende Baurechnungen 1.977 1.012 0 1.848 0 2.814 Maßnahmen Dritter 7.181 1.721 0 1.187 0 6.647 Drohverlust 850 0 850.000 0 0 0 Gesamtsumme 118.976 16.603 1.007 10.815 3.304 115.485 D ie Entwicklung der Rückstellung sind noch detailliert im Anhang Bilanz – GuV, S. 10ff erläutert. Anlage 2/11 325 Lagebericht zum 31.12.2020 Se ite 12 von 18 S tand: 18.05.2021 6 . Lage der Liquidität Aufgrund der Sonderkasse des SUN, die in das Cash-Management der Stadt Nürnberg integriert ist, ist die Li quidität gewährleistet. Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt folgende nach DRS 21 erstellte Kapital- flussrechnung Aufschluss: 2020 2019 TEUR TEUR 1. Jahresüberschuss 8. 076,80 12.518,50 2. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 24 .183,50 24.228,70 3. Aktivierte Eigenleistungen -2 .620,70 -2.834,30 4. Abnahme (Vj.: Zunahme) langfristiger Rückstellungen -8 .188,30 7.988,30 5. Veränderungen Wertberichtigungen auf Forderungen -1 ,60 -25,30 6. Saldo sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (A uflösung Sonderposten / EEZ) -4.965,60 -5.009,00 7. Cashflow nach DVFA/SG 16 .484,10 36.866,90 8. Zunahme (Vj.: Abnahme) der kurzfristigen Rückstellungen 4. 696,90 -2.302,70 9. Gewinn aus Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -9 7,50 -33,10 10. Abnahme sonstiger kurzfristiger Aktiva 36 0,00 1.122,60 11. Zunahme (Vj.: Abnahme) sonstiger kurzfristiger Passiva 74 ,90 -1.526,40 12. Saldo zahlungswirksame Zinsaufwendungen/Zinserträge 3. 371,50 3.641,60 13. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 24 .889,90 37.768,90 14. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -62,00 -164,60 15. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sa chanlagevermögens 122,10 42,10 16. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -3 3.135,20 -25.619,70 17. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 0 18. Cashflow aus der Investitionstätigkeit -3 3.075,10 -25.742,20 19. Einzahlungen aus der Valutierung von Darlehen 17 .000,00 32.000,00 20. Auszahlung aus der planmäßigen Tilgung von Darlehen -2 2.120,70 -20.610,70 21. Auszahlung aus der außerplanmäßigen Tilgung von Darlehen 0 0 22. Gezahlte Zinsen -3 .371,50 -3.641,60 23. Zugang Empfangene Ertragszuschüsse/Investitionszuschüsse 3.467,30 2.835,60 24. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -5 .024,90 10.583,30 25. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -1 3.210,10 22.610,00 26. Finanzmittelfonds zum 1.1. 8. 343,00 -14.267,00 27. Finanzmittelfonds zum 31.12. -4 .867,10 8.343,00 Anlage 2/12 326 Lagebericht zum 31.12.2020 S eite 13 von 18 Stand: 18.05.2021 I II. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 1. Marktrisiken D er Eigenbetrieb erfüllt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung für die Stadt im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ortsrecht der Stadt legen den Anschluss- und Benut- zungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Klärwerke und Kanalnetz) für die im Stadt- gebiet gelegenen Grundstücke fest. Für die Möglichkeit des Anschlusses an die Entwässerungsanlagen werden Beiträge erhoben. Für die Be- nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werden Abwassergebühren erhoben. Die Berechnung der Gebühren und Beiträge erfolgt auf Basis des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen bestehen für den Werkbereich Stadtentwässerung keine unmittel- baren wirtschaftlichen Risiken. Der Werkbereich Umweltanalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klär- werke, den Kanalbetrieb und die Industrieabwasserkontrolle. Mit diesen Aufgabenstellungen wird der Be- reich überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Weitere Aktivitäten des Labors für Umweltanalytik für die Stadt werden durch entsprechende Kostenerstattungen gedeckt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten erbringt der Werkbereich außerdem Leistungen für andere Kommunen und für Dritte. Diese werden kostendeckend auf der Basis der Gebührensatzung für das Labor für Umweltanalytik (UAGebS) abgerechnet. 2. Betriebsrisiken F ür die Klärwerke 1 und 2 liegen Wasserrechtsbescheide vor, die eine Laufzeit bis zum Jahr 2021 haben. Die Zulassungen für die Anlagen im Kanalnetz sind erteilt und werden bei Fälligkeit neu beantragt. Die Auf- lagen aus den Wasserrechtsbescheiden, insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte des gereinigten Ab- wassers, werden laufend durch Eigen- und Fremdüberwachung kontrolliert. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt. U m die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, sind die Anlagen mit entsprechenden Redundanzen aus- gelegt. Der Eigenbetrieb SUN unterhält zu diesem Zweck außerdem eigene Werkstätten für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlagen. Der ständige Betrieb der Anlagen wird sichergestellt durch: - Schichtdienst an 365 Tagen im Jahr im Bereich der Klärwerke und - Rufbereitschaft im Bereich des Kanalnetzes. Der Eigenbetrieb SUN hat ein integriertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem (QUMS) für alle Teil- bereiche gemäß DIN EN ISO 9001 und 14001 eingeführt und konnte die entsprechende Zertifizierung im Juli 2003 erstmals erreichen. Es werden jährlich Überwachungs- bzw. Rezertifizierungsaudits durchgeführt. Der Werkbereich Umweltanalytik ist darüber hinaus ein akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17025 . Die Akkreditierung ist Voraussetzung für die Übernahme nahezu aller Aufträge und Aufgabenstellungen, die dem Werkbereich erteilt werden. Das Labor weist damit seine Leistungsfähigkeit ständig im Rahmen von Ring- versuchen nach und erbringt im Routinebetrieb, wie auch bei der Durchführung von Spezialuntersuchungen, Leistungen auf hohem qualitätsgesichertem Niveau. Damit sind auch Risiken durch fehlerhafte Analytik weit- gehend ausgeschlossen. Anlage 2/13 327 Lagebericht zum 31.12.2020 S eite 14 von 18 Stand: 18.05.2021 3. Risikomanagement I n 2009 wurde beschlossen im Rahmen des QUMS ein umfassendes Risikomanagement einzuführen. Die Abteilungen von SUN werden im dreijährigen Turnus gebeten eine Risikoinventur durchzuführen und die erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit zu bewerten. Erkannte bzw. be- stehende Ansätze zur Risikominimierung wurden ebenfalls genannt, sodass das Restrisiko dargestellt wer- den kann. Die letzte Risikoinventur wurde 2020 durchgeführt. Die Ergebnisse liegen vor und werden in Führungsbesprechungen thematisiert. 4. Umweltbelange I m Rahmen des integrierten QUMS werden für alle Teilbereiche des Eigenbetriebs SUN die Umweltbe- lange gemäß DIN EN ISO 14001 berücksichtigt und im Zuge der Überwachungs- und Rezertifizierungsau- dits regelmäßig überprüft. Ein Nachhaltigkeitsbericht wird im 2jährigen Turnus erarbeitet und auch im Internet veröffentlicht (http://www.nuernberg.de/internet/sun/veroeffentlichun gen.html). 5. Risiken aus dem Finanzbereich S teuerung des Darlehensportfolios des Eigenbetriebs SUN mit derivativen Zinsinstrumenten D ie effiziente Steuerung der Darlehen des Eigenbetriebs SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Port- foliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch Be- schluss des Stadtrates vom 23.07.2003 für die Stadt und für den Eigenbetrieb SUN genehmigt. Derivative Zinsinstrumente sind:  Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Swaps und zusammengesetzte Produkte z.B. Doppelswap),  Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Caps und zusammengesetzte Produkte asym- metrischer konnexer Zinsprodukte z.B. Collar) und  Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap). Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente beim Eigenbetrieb SUN ist ausschließlich auf der Grundlage be- stehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgten in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt und auf der Basis einer gesonderten Werkleiterverfügung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbin- dung zum zugehörigen Grundgeschäft nach. 6. Risiken aufgrund der Corona-Pandemie A ufgrund der Corona-Pandemie ist mit Risiken für die Geschäftsentwicklung und den zukünftigen Ge- schäftsverlauf des Eigenbetriebs SUN zu rechnen. Zu nennen sind Risiken aus der Verzögerung bei der Durchführung von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von Kostensteigerungen. Von einer Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen wird derzeit nicht ausge- gangen, da die Finanzierung über die Stadt Nürnberg erfolgt. Durch eine deutliche Ausweitung der techni- schen Voraussetzungen für flexibles Arbeiten und umfangreichen Hygienekonzepten mit organisatorischen Anpassungen konnte bisher die Beeinträchtigung der internen Geschäftsprozesse deutlich begrenzt wer- den. Der Frischwasserverbrauch als Grundlage für die Gebührenerhebung ist trotz Corona-Pandemie stabil. Die Werkleitung beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risi- ken und reagiert bedarfsweise unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmens mit angemessenen Maßnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken. Davon umfasst sind auch Anlage 2/14 328 Lagebericht zum 31.12.2020 S eite 15 von 18 Stand: 18.05.2021 Maßnahmen zur Anpassung von operativen Geschäftsprozessen unter Nutzung neuer technologischer Möglichkeiten, z.B. Einsatz von Soft-Token, Raumluftfiltern und Video-Konferenzen. IV. Prognosebericht 1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs D ie Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahmen ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtlichen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Über- nahme von satzungsgemäßen Aufgaben geschlossen. 2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung D ie seit 01.01.2020 erhobenen Abwassereinleitungsgebühren für  Schmutzwasser in Höhe von 1,67 EUR/m³ (auf Basis Frischwasserverbrauch)  Niederschlagswasser in Höhe von 0,43 EUR/m² (auf Basis der versiegelten und ange- schlossenen Grundstücksflächen) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen. Für die Kostenüberdeckung in 2019 wurde eine Rückstellung für Gebührenerstattung gebildet. Deren Auflö- sung wurde in die Gebührenberechnung der laufenden Kalkulationsperiode (2020 – 2023) einbezogen. Für 2020 reduzierte sich die Rückstellung für Rückzahlungen von Gebühren um 10,2 Mio. €. 3. Auswirkungen der Corona-Pandemie D ie Corona-Pandemie verursachte nur bei einzelnen Kennzahlen negative Abweichungen. Die Entwicklung der Frischwassermenge war weitgehend stabil. Der aufgrund des ersten Lock-Downs verursachte Rück- stau bei der Instandhaltung und Wartung des Klärwerkes konnte nicht vollständig aufgeholt werden. Auffäl- lig sind auch die verringerten Aufwendungen für die betriebliche Weiterbildung. V. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 1 . Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte V erkäufe/Käufe: Im Berichtsjahr wurde kein Grundstück gekauft und keines verkauft. Grunddienstbarkeiten: Es wurden keine neuen Dienstbarkeiten eingetragen. Es wurde eine Löschung von Dienstbarkeiten vorgenommen. 2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten An- l agen D ie Angaben sind in Anlage 6 zum Anhang ersichtlich. Anlage 2/15 329 Lagebericht zum 31.12.2020 S eite 16 von 18 Stand: 18.05.2021 3 . Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben D er Bestand der Anlagen im Bau ist um 18.202 TEUR gegenüber dem Vorjahr (39.748 TEUR) gestiegen. Die Aufstellung der Anlagen im Bau zum 31.12.2020 ist in Anlage 5 zum Anhang ersichtlich. Die Planung der Investitionsausgaben für Baumaßnahmen 2021 bis 2024 der Bereiche Abwasserableitung und Abwasserreinigung ist ein Anstieg auf 40 bis 55 Mio. EUR für die Jahre 2020 – 2023 vorgesehen. Geplante Investitionsschwerpunkte in den Jahren 2020 - 2023 im Bereich der Abwasserableitung (162 Mio. EUR) sind im Wesentlichen die Kanalsanierung, die Kanalerneuerungen, Kanalmaßnahmen am Fran- kenschnellweg, das Regenrückhaltebecken Wertachstrasse, Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Er- lenstegen) und weitere Maßnahmen. Die Ergebnisse der hydraulischen Kanalnetzüberrechnung werden das Investitionsprogramm beeinflussen. Der Bedarf an neuem Wohnraum wird auch die entwässerungs- technische Erschließung von neuen Baugebieten nach sich ziehen. Bei der Abwasserreinigung (69 Mio. EUR im gleichen Zeitraum) ist eindeutiger Investitionsschwerpunkt die Klärschlammbehandlungsanlagen. Weitere Investitionsfelder sind die Ertüchtigung der Schwachlastbe- lebungsanlagen, die Modernisierung der Prozessleittechnik, der allgemeine Klärwerksausbau und die Er- weiterung der mechanischen Anlagen, die Modernisierung des Wasserweges, die Sanierung des Klärwer- kes II und die Strukturplanung. Darüber hinaus werden in der Höhe noch nicht bekannte Investitionskosten für den Bau des Kanalbe- triebshofes sowie der Laborerneuerung im Rahmen von Reko Sun anfallen. 4. Personalangaben P ersonalstand Zum 31.12.2020 beschäftigte der Eigenbetrieb SUN 422 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stammperso- n al). Darüber hinaus befanden sich 19 Mitarbeiter in der Ausbildung. Die Stellenbesetzung gemessen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) liegt am Ende des Berichtsjahres mit 403,91 Beschäftigten (Vorjahr 390,61) un- ter dem Stellenplan (423,66). Bei Wiederbesetzungen von Planstellen und der Genehmigung von Projekten erfolgt die Prüfung der Not- wendigkeit durch die Werkleitung in jedem Einzelfall. Anzahl der Beschäftigten: 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2018 Stellenplan Vollkraftstellen (Soll) 423,7 407,4 401,7 Istbesetzung Vollzeitäquivalente 403,9 390,1 380,3 Beschäftigte (gesamt) 442 429 428 befristet Beschäftigte 8 7 2 Auszubildende 19 16 21 D ie frei gewordenen Stellen konnten weitgehend wiederbesetzt werden. Bei verschiedenen Funktionen im technischen Bereich gestaltet sich der Gewinnungsprozess zunehmend schwieriger. Anlage 2/16 330 Anlage 2/17 331 Lagebericht zum 31.12.2020 S eite 18 von 18 Stand: 18.05.2021 A nlage 1 Überleitungsrechnung (in TEUR) 2016 2017 2018 2019 2020 SUN Gesamt Ist Ist Ist Ist Ist Jahresergebnis nach Handelsrecht 9.464 6.667 6.189 12.518 8.077 Rückrechnung handelsrechtlicher Ansätze: s. b. Erträge (Aufl. Zuschüsse und Beiträge) 4.954 4.868 4.954 5.008 4.966 Bruttoabschreibung für Abnutzung -24.602 -24.315 -24.243 -24.228 -24.183 Nettoabschreibung -19.648 -19.447 -19.289 -19.220 -19.217 Nettozinsaufwand (ohne B-Loop) -8.615 -8.777 -7.683 -6.703 -6.408 andere nicht gebührenfähige Ansätze -990 -4.019 -4.843 - 102 -4.841 Hinzurechnung kalkulatorischer Ansätze Nettoabschreibung -19.648 -19.447 -19.289 -19.220 -19.217 Zinskosten auf Anlagevermögen -24.576 -24.076 -23.605 -23.471 -23.447 Zinserträge auf Zuschüsse und Beiträge 5.927 5.965 6.043 6.001 5.919 Nettozinskosten -18.649 -18.111 -17.562 -17.470 -17.528 gebührenfähiger Anteil aus Pensionsrückstellung 420 1.352 1.153 1.853 1.798 Betriebswirtschaftliches Ergebnis (KAG) 0 0 0 0 0 E rgebnisübertrag (KAG) 0 0 0 0 0 kumuliertes Ergebnis (KAG) 0 0 0 0 0 kalkulatorischer Zinssatz 4 ,50% 4,50% 4,50% 4,50% 4,50% Anlage 2/18 332 Anlage 3 Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit 1 Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ist ein Eigenbetrieb i.S. des Art. 88 GOBay und wurde als Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg zum 1.1.1996 gegründet. Zum 1.1.2006 wurden der Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg und das Chemische Untersu- chungsamt zum Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik, kurz SUN genannt, zusammengeführt. Dieser Eigenbetrieb besteht aus drei Werkbereichen, die im Folgenden kurz beschrieben werden: 2 Sie wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unter- nehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechts- persönlichkeit nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften mit Ausnahme des § 5 Abs. 2 EBV Bay geführt. 3 Die Aufgaben des Eigenbetriebs einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe sind ge- mäß § 2 der Betriebssatzung die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern ein- schließlich der Klärschlammverwertung und -beseitigung, Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässerung gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinba- rungen obliegen, der Betrieb des Labors für Umweltanalytik sowie alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen. Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der satzungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Vollzug der Entwässerungs- satzung, der Fäkalschlammentsorgungssatzung, der Umweltanalytiklaborsatzung, der Ent- wässerungsgebührensatzung und der Umweltanalytikgebührensatzung. 4 Der Werkbereich Stadtentwässerung ist zuständig für die Sammlung, Ableitung und Rei- nigung des häuslichen und industriellen Abwassers sowie des anfallenden Regenwassers im Nürnberger Stadtgebiet. 5 Der Werkbereich Umweltanalytik ist zuständig für chemisch-analytische und mikrobiologi- sche Untersuchungs- und Beratungsaufgaben. Einen breiten Raum nehmen dabei die Un- tersuchungen zur Eigenüberwachung und zur Prozessanalytik für die Nürnberger Klärwerke ein. Ebenfalls zu den Aufgaben der Umweltanalytik gehören Untersuchungen im Kanalnetz sowie insbesondere die Industriewasseruntersuchung. 6 Der kaufmännische Bereich ist zuständig für die kaufmännischen Aufgaben, die allgemei- ne Verwaltung und die Personenangelegenheiten für beide Werkbereiche sowie für die Er- hebung von Gebühren und Beiträgen. 38500-20K 333 Anlage 4/1 Rechtliche Verhältnisse Firma: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb i.S. des Art 88 GOBay Sitz: Nürnberg Gegenstand des Unterneh- mens: Schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern ein- schließlich der Klärschlammverwertung und -beseitigung, Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwäs- serung gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarung obliegen, der Betrieb des Labors für Um- weltanalytik und alle den Betriebszweck fördernden Maß- nahmen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr Betriebssatzung: (Neufassung) Fassung vom 15.12.1995, zuletzt geändert am 10.11.2016 Organe: Die zuständigen Organe des Eigenbetriebs sind gemäß § 3 der Betriebssatzung die Werkleitung, der Werkaus- schuss, der Stadtrat und der Oberbürgermeister. Werkausschuss: Die Aufgaben des Werkausschusses sind in § 5 Abs. 3 der Betriebssatzung geregelt. Der Werkausschuss ent- scheidet über alle Werksangelegenheiten, soweit kein an- deres Organ zuständig ist. Die Mitglieder des Werkaus- schusses sind im Anhang (Anlage 1.3) namentlich aufge- führt. Im Geschäftsjahr 2020 fanden acht Werkaus- schusssitzungen statt, die sowohl einen öffentlichen als auch nicht öffentlichen Teil hatten. Die Protokolle der Sit- zungen haben uns vorgelegen. 38500-20K 334 Anlage 4/2 Werkleitung: Die Werkleitung besteht aus drei Mitgliedern (Werkleitern), die vom Stadtrat berufen werden. Der erste Werkleiter muss stets ein kommunaler Wahlbeamter sein. Die zwei weiteren Werkleiter sind ein Werkleiter für den kaufmännischen Bereich und ein Werkleiter für Stadtent- wässerung und Umweltanalytik. Die zwei weiteren Werk- leiter sind gleichberechtigt. Die Amtszeit der weiteren Werkleiter beträgt fünf Jahre. Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte. Sie vertritt in diesem Rahmen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs die Stadt nach außen. Die Mitglieder der Werkleitung sind im Anhang angege- ben. Stadtrat: In der Stadtratssitzung vom 28.9.2016 wurde unsere Ge- sellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. In der Stadtratssitzung vom 16.12.2020 wurde der von uns geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerkt versehene Jahresabschluss zum 31.12.2019 festgestellt. Der Jahresgewinn in Höhe von € 12.518.539,34 wurde in die Gewinnrücklage eingestellt. Gewinnverwendungsvor- schlag: Die gesetzlichen Vertreter schlagen vor, den zum 31.12.2020 ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von € 8.076.805,92 in die Gewinnrücklagen einzustellen. Beteiligungen: Die Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH, Nürnberg (KSVN GmbH) ist eine 100 %ige Tochter der Stadt Nürnberg. Sie ist als Beteiligung dem Eigenbetrieb zugeordnet. 38500-20K 335 Anlage 4/3 Wichtige Verträge: US-Cross-Border-Leasing-Vertrag I und II (CBL 1 und CBL 2) Der Stadtentwässerungbetrieb hatte in den Jahren 1999 und 2001 alle wesentlichen Anlagengegenstände, insbe- sondere das Klärwerk I und II sowie das gesamte Kanal- netz mit sämtlichen Pumpwerken und Sonderbauwerken, an einen US-Investor vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig durch die Stadt Nürnberg zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung der Mietgeschäfte er- folgte über mehrere für diesen Zweck gegründete US- Trusts. Die Hauptmietzeit des US-Leasing-I-Geschäfts (1998) betrug 75 Jahre, die des US-Leasing-II-Geschäfts (2001) 99 Jahre. Die Untermietverträge liefen 21,5 bzw. 28 Jahre. Vor Ablauf der Untermietverträge konnten die Rechte des US-Partners aus dem Hauptmietvertrag zu einem bei Ver- tragsabschluss vereinbarten Preis erworben werden. Mit Ausübung dieser Kaufoption endeten diese Transaktio- nen. Im März 2009 wurden die Verträge zum CBL 2 und im Fe- bruar 2010 die zum CBL 1 aufgelöst. Der B-Loop, mit dem ein Teil des Fremdkapitals im Rahmen des CBL 2 abge- deckt wurde, bleibt weiterhin bestehen. Die korrespondie- renden Ausleihungen an die Deutsche Bank AG sowie die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der HypoVereins- bank Unicredit Bank AG in Höhe von jeweils USD 39,0 Mio. (€ 29,2 Mio.) wurden aufgrund der Auflösung der üb- rigen Verträge im Berichtsjahr 2009 erstmals in der Bilanz der SUN ausgewiesen. Ab dem Berichtsjahr 2010 wird nur noch im Anhang auf die bestehenden Verträge verwiesen, da für diese seit Inkrafttreten des BilMoG gemäß § 254 HGB eine Bewertungseinheit gebildet werden kann. Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen direkt von der Deutschen Bank AG an die HypoVereinsbank Unicredit Bank AG. Wir verweisen auf die entsprechenden Ausführungen im An- hang sowie im Lagebericht. 38500-20K 336 Anlage 4/4 Datenüberlassungsvertrag Wasserverbrauch mit der N- ERGIE Mit der EWAG wurde mit Datum 13./30.10.2000 ein Ver- trag über die Überlassung von Daten über den Trinkwas- serverbrauch an die Stadt zur Berechnung der städtischen Kanalbenutzungsgebühr abgeschlossen. Die N-ERGIE ist als Rechtsnachfolger der EWAG in diesen Vertrag einge- treten. In dem Vertrag werden die Spezifikationen der Da- tenerfassung und -übergabe und die hierfür zu leistenden Entgelte geregelt. Der Vertrag wurde seitens der N- ERGIE zum 31.12.2003 fristgerecht gekündigt. Am 4./14.8.2006 wurde ein neuer Vertrag zwischen dem Ei- genbetrieb und der N-ERGIE abgeschlossen, der die Da- tenüberlassung rückwirkend ab dem 1.1.2004 regelt. Der Vertrag lief bis zum 31.12.2009 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Mona- ten zum Jahresende gekündigt wird. Der Vertrag ist zum Prüfungszeitpunkt nicht gekündigt. Zweckvereinbarung zur Abwasserbeseitigung im unteren Schwarzachtal. Mit der Vereinbarung vom 25.9.1984 sollte die Abwasser- beseitigung der Verbandsmitglieder Stadt Nürnberg, Markt Schwanstetten und Wendelstein geregelt werden. Der Zweckverband hat die Aufgabe, eine Sammel- Abwasserbeseitigungs- und -reinigungsanlage sowie die Ortsnetze in den Gemeindeteilen zu errichten, zu betrei- ben und zu unterhalten bzw. die genannten Anlagen bei Bedarf zu erweitern. Die Vereinbarung läuft auf unbe- stimmte Zeit. Der Austritt kann nur zum Ende eines Jah- res erklärt werden und ist von der Kommunalaufsicht zu genehmigen. Die Erklärung muss spätestens zwei Jahre vor dem beabsichtigten Austritt beim Zweckverband schriftlich eingegangen sein. Eine Auflösung des Zweck- verbands bedarf einer Mehrheit von dreiviertel der sat- zungsmäßigen Stimmenzahl in der Verbandsversamm- lung und ist von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen. 38500-20K 337 Anlage 4/5 Steuerliche Verhältnisse: Der Eigenbetrieb ist beim Finanzamt Nürnberg-Zentral er- fasst. Der Eigenbetrieb unterliegt im Bereich der nicht ho- heitlichen Tätigkeiten, insbesondere als Betrieb gewerbli- cher Art, der Steuerpflicht. Im Berichtsjahr wurde die steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2011 abgeschlossen. Ein Bericht liegt zum Prüfungszeitpunkt nicht vor. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die steuerliche Betriebs- prüfung für die Jahre 2012 bis 2015 noch nicht abge- schlossen. Weitere Prüfungen sind nicht angekündigt. 38500-20K 338 Anlage 5 Betriebliche Kennzahlen Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 1. Kennzahlen zur Vermögens- struktur und Rentabilität 2016 2017 2018 2019 2020 Eigenkapitalquote Eigenkapital am 31.12. Bilanzsumme am 31.12. % 9,3 10,4 11,9 13,8 15,1 Eigenmittelquote Eigenkapital am 31.12. + RfB + Sonderposten Bilanzsumme am 31.12. % 31,7 33,2 35,6 36,7 37,6 Eigenkapitalrentabilität Jahresergebnis vor Ertragsteuern Eigenkapital am 31.12. % 3,1 3,4 3,1 5,9 3,7 Gesamtkapitalrentabilität Jahresergebnis vor Ertragsteuern + Fremdkapitalzinsen Bilanzsumme am 31.12. % 2,5 2,7 1,9 2,8 2,0 Cashflow nach DVFA/SG (vgl. Kapitalflussrechnung) T€ 36.638,5 37.213,0 38.153,3 36.866,9 16.484,1 EBITDA Jahresergebnis vor Ertragsteuern + Fremdkapitalzinsen + Abschreibungen auf imm. Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen T€ 40.241,3 39.952,8 36.635,6 40.389,1 35.631,7 38500-20K 339 Anlage 6/1 Bilanzanalyse zum 31.12.2020 Aktivseite 31.12.2020 T€ Investitio- nen T€ Sonstiges kurz- fristiges Vermögen T€ Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 739,5 739,5 Sachanlagen Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 43.553,8 43.553,8 Unbebaute Grundstücke 607,0 607,0 Abwasserreinigungsanlagen 33.670,9 33.670,9 Abwassersammlungsanlagen 431.788,4 431.788,4 Maschinen und maschinelle Anlagen 1.293,6 1.293,6 Fahrzeuge 2.262,0 2.262,0 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.842,0 3.842,0 Anlagen im Bau 57.949,9 57.949,9 Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.965,2 3.965,2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.615,2 1.615,2 Forderungen gegen Stadt Nürnberg 210,8 210,8 Sonstige Vermögensgegenstände 198,3 198,3 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 545,1 545,1 Rechnungsabgrenzungsposten 16,7 16,7 Bilanzsumme 582.258,4 575.707,1 6.551,3 38500-20K 340 Anlage 6/2 Passivseite 31.12.2020 T€ Eigen- kapital T€ Sonder- posten, Positionen zwischen EK und FK T€ Lang- fristiges Fremd- kapital T€ Kurz- fristiges Fremd- kapital T€ Eigenkapital Gewinnrücklage 79.929,5 79.929,5 Jahresgewinn 8.076,8 8.076,8 Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 42.793,0 42.793,0 Sonderposten für Empfangene Ertragszuschüsse 87.980,6 87.980,6 Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 34.230,7 34.230,7 Steuerrückstellungen 29,0 29,0 Sonstige Rückstellungen 81.224,7 50.099,6 31.125,1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 234.618,9 206.855,4 27.763,5 aus Lieferungen und Leistungen 7.101,1 24,4 7.076,7 gegenüber Stadt Nürnberg 5.906,5 5.906,5 Sonstige Verbindlichkeiten 367,6 36,8 330,8 Bilanzsumme 582.258,4 88.006,3 130.773,6 291.246,9 72.231,6 38500-20K 341 Anlage 7/1 Kapitalflussrechnung 2020 2019 T€ T€ Jahresüberschuss 8.076,8 12.518,5 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 24.183,5 24.228,7 Aktivierte Eigenleistungen -2.620,7 -2.834,3 Abnahme (Vj.: Zunahme) langfristiger Rückstellungen -8.188,3 7.988,3 Veränderungen Wertberichtigungen auf Forderungen -1,6 -25,3 Saldo sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (Auflösung Sonderposten/EEZ) -4.965,6 -5.009,0 Cashflow nach DVFA/SG 16.484,1 36.866,9 Zunahme (Vj.: Abnahme) der kurzfristigen Rückstellungen 4.696,9 -2.302,7 Gewinn aus Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -97,5 -33,1 Abnahme sonstiger kurzfristiger Aktiva 360,0 1.122,6 Zunahme (Vj.: Abnahme) sonstiger kurzfristiger Passiva 74,9 -1.526,4 Saldo zahlungswirksame Zinsaufwendungen/Zinserträge 3.371,5 3.641,6 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 24.889,9 37.768,9 Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -62,0 -164,6 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 122,1 42,1 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -33.135,2 -25.619,7 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -33.075,1 -25.742,2 Übertrag -8.185,2 12.026,7 38500-20K 342 Anlage 7/2 2020 2019 T€ T€ Übertrag -8.185,2 12.026,7 Einzahlungen aus der Valutierung von Darlehen 17.000,0 32.000,0 Auszahlung aus der planmäßigen Tilgung von Darlehen -22.120,7 -20.610,7 Gezahlte Zinsen -3.371,5 -3.641,6 Zugang Empfangene Ertragszuschüsse/Investitionszuschüsse 3.467,3 2.835,6 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -5.024,9 10.583,3 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -13.210,1 22.610,0 Finanzmittelfonds zum 1.1. 8.343,0 -14.267,0 Finanzmittelfonds zum 31.12. -4.867,1 8.343,0 darin enthalten: kurzfristiger Betriebsmittelkredit der Stadt Nürnberg -5.412,2 7.907,4 38500-20K 343 Anlage 8 Erfolgsanalyse für 2020 GuV Stadtentwässerung Umweltanalytik Kaufmännischer Bereich T€ T€ T€ T€ Umsatzerlöse aus Abwasserbeseitigung 88.419,9 88.419,9 Umsatzerlöse aus Untersuchungen Analytik 2.960,3 2.960,3 Erlöse aus Anlagenabgängen 97,5 96,2 1,2 0,1 Übrige Umsatzerlöse 909,9 795,3 64,3 50,3 Andere aktivierte Eigenleistungen 2.620,7 2.537,5 83,2 Sonstige betriebliche Erträge 6.199,5 6.157,8 1,3 40,4 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -7.822,5 -7.410,1 -372,6 -39,8 Aufwendungen für bezogene Leistungen -13.914,1 -13.308,3 -279,1 -326,7 Personalaufwand -28.061,2 -20.124,1 -4.130,2 -3.806,9 Abschr. immat. VG/Sachanlagen/planm. Tilgungen (geldmäßig) -24.183,4 -23.504,5 -400,1 -278,8 Sonstige betriebliche Aufwendungen -12.176,4 -8.732,0 -478,4 -2.966,0 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8,4 8,4 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -6.416,2 -1.882,8 -390,4 -4.143,0 Sonstige Steuern -565,6 -564,8 -0,4 -0,4 8.076,8 22.480,1 -2.940,9 -11.462,4 Verrechnung der innerbetrieblichen Kosten Betriebskosten -12.904,6 1.442,2 11.462,4 Jahresergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.076,8 9.575,5 -1.498,7 0,0 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,0 Jahresgewinn 8.076,8 38500-20K 344 Anlage 9/1 Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG 1. Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individuali- sierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schrift- liche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg. Zuständige Organe der SUN umfassen den Stadtrat, den Oberbürger- meister, die Werkleitung sowie den Werkausschuss als Überwachungsorgan. Für den Eigenbetrieb gelten grundsätzlich die Regelungen in der Betriebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 10.11.2016. Darin werden neben dem Gegen- stand des Unternehmens auch die Verantwortlichkeit bzw. Zuständigkeit sowie die Aufgaben im Entscheidungsprozess und bei den Überwachungstätigkeiten der zu- ständigen Organe geregelt. Die Aufgaben und die Zuständigkeit des Stadtrats sind in § 6 der Betriebssatzung der SUN geregelt. So ist der Stadtrat für den Erlass, die Änderung sowie die Aufhe- bung der Betriebssatzung sowie für die Bestellung des Werkausschusses und sei- ner Mitglieder verantwortlich. Der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg ist gemäß § 7 der Betriebssatzung der SUN Vorsitzender des Werkausschusses. Für die Werkleitung gilt weiterhin die vom Werkausschuss erlassene "Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Eigenbetriebs SUN" vom 1.8.2020. In der Geschäftsanweisung sind insbesondere in § 4 und § 5 die Aufgaben und die Geschäftsbereiche der einzelnen Werkleiter geregelt. Weitere Regelungen sind in diversen Werkleiterverfügungen (z.B. Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnisse, Investitionsrichtlinie, Inventuranweisung etc.) beschrie- ben. Nach unseren Feststellungen entsprechen die Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur- den Niederschriften hierüber erstellt? Im Berichtsjahr haben zwei Stadtratssitzungen und acht Sitzungen des Werkaus- schusses stattgefunden. Von den Sitzungen wurden jeweils ordnungsgemäß unter- zeichnete Protokolle angefertigt. 38500-20K 345 Anlage 9/2 c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Die Mitglieder der Werkleitung sind auskunftsgemäß in keinen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien tätig. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi- vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi- xum, erfolgsbezogenen Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die Vergütung der Mitglieder der Werkleitung wird im Anhang angegeben, sie bein- haltet auskunftsgemäß weder erfolgsbezogene Komponenten noch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Den Mitgliedern des Werkausschusses werden kei- ne Sitzungsgelder gezahlt. 2. Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations- plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungs- befugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Die Arbeitsbereiche, Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse sind klar geregelt und abgegrenzt. In der Werkleiterverfügung Nr. A 07 vom 19.2.2020 werden die Regelungen zur Aufbauorganisation der Abteilungen festgelegt. In den Anlagen zu dieser Verfügung sind die Organigramme der einzelnen Bereiche dargestellt. Regelungen zu Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnissen sind in den Werkleiter- verfügungen Nr. A 02 in der Fassung vom 1.8.2020 sowie Nr. A 15 in der Fassung vom 1.8.2020 enthalten. Die Überprüfung der innerbetrieblichen Organisation erfolgt in regelmäßigen Ab- ständen durch das Rechnungsprüfungsamt. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Anhaltspunkte, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird, haben sich nicht ergeben. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku- mentiert? Die Werkleitung hat die Werkleiterverfügung Nr. B 04 in der Fassung vom 8.12.2020 zur Korruptionsprävention erlassen. Der bei der Stadt Nürnberg im Rechnungsprüfungsamt angestellte Korruptionsbeauftragte informiert in Abständen die Führungskräfte des SUN über aktuelle Entwicklungen innerhalb seines Kompe- tenzbereichs. 38500-20K 346 Anlage 9/3 Gleichzeitig gab es bei allen städtischen Unternehmen und Dienststellen eine Schulung insbesondere zu Fragen der Annahme von Geschenken und Gefälligkei- ten. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei- dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwe- sen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die- se nicht eingehalten werden? Maßgeblich für die Auftragsvergabe und -abwicklung sind die Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (VRL) in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg (BeschO) auf Grundlage der VOB und VOL. In der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb SUN sowie der Werkleiterverfügung Nr. A 02 vom 1.8.2020 in Verbindung mit der Werkleiterverfügung A 15 vom 1.8.2020 sind zudem die Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich des Personalwe- sens geregelt. Anhaltspunkte dafür, dass diese Regelungen nicht geeignet sind bzw. nicht einge- halten werden, haben sich im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung nicht erge- ben. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksver- waltung, EDV)? Die Verträge werden zentral archiviert und dokumentiert. Die Dokumentation der Verträge ist ordnungsgemäß. 3. Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort- schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projek- ten - den Bedürfnissen des Unternehmens? Der Eigenbetrieb stellt jährlich einen Wirtschaftsplan auf, der aus einem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einem Investitionsprogramm besteht. Der kurz- fristige Planungshorizont beträgt ein Jahr. Im Rahmen der Mittelfristplanung wird für die Erfolgs- und Finanzplanung sowie das Investitionsprogramm eine Vorschau für weitere drei Jahre erstellt. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 sowie der Finanzplan 2020/2024 wurde vom Stadtrat am 19.11.2020 gemäß der Empfehlung des Werkausschusses in der Sitzung vom 22.9.2020 entsprechend der Betriebssatzung des Eigenbetriebs beschlossen. Nach unseren Feststellungen entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. 38500-20K 347 Anlage 9/4 b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden unterjährig monatlich regelmäßig untersucht. Hierüber wird grundsätzlich im Rahmen eines Monatsreports an die Werkleitung berichtet. Die Erstellung des Berichts wird systemseitig durch das Projektmodul im EDV- Programm Navision unterstützt. Bei erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen von mehr als T€ 250,0 ist der Werkausschuss unverzüglich zu informieren. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung entspricht der Größe und den Anforderungen des Eigenbetriebs. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquidi- tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Es besteht ein funktionierendes Finanzmanagement und eine laufende Liquiditäts- kontrolle. Eine laufende Liquiditätskontrolle und die Kreditüberwachung finden mo- natlich auf Grundlage einer Geldflussanalyse statt (Gegenüberstellung IST- Einnahmen und IST-Ausgaben). Darauf aufbauend erfolgt die Planung für die ver- bleibenden Monate des Jahres zum Zweck des frühzeitigen Erkennens des Finanz- mittelbedarfs bzw. um die überschüssigen Liquiden Mittel festzustellen. Die Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften sowie der Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleich- kommen - soweit sie den Betrag von T€ 250,0 überschreiten - bedürfen der Zustim- mung des Werkausschusses. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Zum Finanzausgleich der Stadt Nürnberg besteht ein Verrechnungskonto (Betriebsmittelkonto). Die Konditionen sind in der "Vereinbarung über die Geldauf- nahme und -anlage bei der Stadtkasse Nürnberg" vom 2./8.1.2020 (mit Nachtrag vom 1.7.2020) festgelegt. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Anhaltspunkte hierfür bekannt gewor- den, dass die Regelungen nicht eingehalten worden sind. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Es ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden. Das Mahnwesen ist automatisiert. 38500-20K 348 Anlage 9/5 Die Erhebung der Kanalgebühren erfolgt im Rahmen monatlicher Abrechnungen und des Einzugs von Dreimonatspauschalen durch das Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg. Die fertiggestellten Hausanschlüsse und Baukostenzuschüsse werden von der SUN zeitnah in Rechnung gestellt und eingezogen, wobei die For- derungen EDV-gestützt verwaltet werden. Für ausstehende Rechnungen werden grundsätzlich einmal im Monat Mahnungen versendet. Das bestehende Mahnwesen gewährleistet den zeitnahen und effekti- ven Einzug ausstehender überfälliger Forderungen. Bei rückständigen Forderun- gen übernimmt nach zweimaliger erfolgloser Mahnung die Vollstreckungsabteilung der Stadt Nürnberg die weitere Verwaltung der Forderungen. Das Mahnwesen für die Kanalbenutzungsgebühren ist dem Kassen- und Steuer- amt der Stadt Nürnberg zugeordnet. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die Anhalts- punkte dafür liefern, dass ausstehende Forderungen nicht zeitnah und effektiv ein- gezogen werden. g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um- fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Das Controlling entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebs. Auf Grundlage der Daten der Finanzbuchhaltung und der Kostenrechnung ist ein integriertes Con- trolling aufgebaut, das alle wesentlichen Unternehmensbereiche umfasst. Das Controlling ist dem Bereich Rechnungswesen zugeordnet. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa- chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Be- teiligung besteht? Zum 31.12.2020 wird wie im Vorjahr die Beteiligung des SUN an der KSVN ausge- wiesen. Alleinige Gesellschafterin der KSVN ist die Stadt Nürnberg, der bilanzielle Ausweis der Geschäftsanteile an der KSVN als "Anteile an verbundenen Unterneh- men" erfolgt auf der Grundlage der Bevollmächtigung der Stadt Nürnberg. Die Zah- lung des Stammkapitals der KSVN in Höhe von T€ 25,0 erfolgte in 2012 durch die SUN. Auf der Grundlage der "Vereinbarung über die Bereitstellung eines Betriebsmittel- kredites und Anlage von Finanzmitteln" zwischen dem SUN und der KSVN vom 1.1.2014 stellt der SUN der KSVN entsprechend dem jeweils gültigen Wirtschafts- plan der KSVN eine mit Rangrücktritt versehene Kreditlinie in Höhe von maximal T€ 3.000,0 zur kurz- und mittelfristigen Betriebsmittelfinanzierung zur Verfügung. Zum 31.12.2020 wurde die Kreditlinie in Höhe von T€ 2.150,0 durch die KSVN in Anspruch genommen. 38500-20K 349 Anlage 9/6 "Nach einer Vereinbarung zwischen SUN und der KSVN vom 10.11.2020 verzichtet die KSVN auf weitere Ausleihungen. Im Gegenzug erlässt SUN T€ 1.000,0 aus der ausgereichten Kreditsumme, sodass zum 31.12.2020 noch eine Forderung gegen- über der KSVN in Höhe von T€ 1.150,0 offen steht. Diese Forderung wurde bereits in den Vorjahren auf einen Erinnerungswert von € 1,00 abgeschrieben." Zum Prüfungszeitpunkt konnte uns kein Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 der KSVN vorgelegt werden. Nach dem uns vorgelegten geprüften Jahresab- schluss für das Geschäftsjahr 2019 weist die KSVN für das Geschäftsjahr 2019 ei- nen Verlust in Höhe von T€ 376,2 (Vj.: T€ 1.313,3) sowie einen nicht durch Eigen- kapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von T€ 1.751,3 (Vj.: T€ 1.375,2) aus. Im Ergebnis der dargestellten Wirtschafts- und Finanzlage der KSVN wurden die Anteile an der KSVN zum 31.12.2014 auf € 1,00 außerplanmäßig abgeschrieben; gleichzeitig erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf die Ausleihungen an verbundene Unternehmen (ausgereichtes Darlehen an die KSVN) auf € 1,00 (davon T€ 1.372,3 in 2018). In 2020 sind beide Posten unverändert mit € 1,00 bilanziert. Des Weiteren wurde im Rahmen der Risikovorsorge hinsichtlich der "Vereinbarung über die Bereitstellung eines Betriebsmittelkredites und Anlage von Finanzmitteln" auf Grundlage der Planungsrechnung der KSVN bis 2017 eine Drohverlustrückstel- lung in Höhe von T€ 1.974,0 bei der SUN gebildet. Diese wurde in 2018 mit T€ 1.124,0 in Anspruch genommen und im Berichtsjahr vollständig aufgelöst. 4. Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Wesentliche Instrumente der Risikofrüherkennung sind der Wirtschaftsplan und die laufende Überwachung der Plan-Ist-Abweichungen. Bestandsgefährdungspotenzia- le bestehen aufgrund des Anschlusszwangs und des Kostendeckungsprinzips, die in der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Nürnberg, in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlam- mentsorgung der Stadt Nürnberg festgelegt sind, für die SUN nicht. Die Gebühren werden auf der Grundlage einer detaillierten Kosten- und Investiti- onsplanung für mehrere Jahre im Voraus geplant und festgelegt. Technische Än- derungen bei der Abwassertechnik haben vergleichsweise lange Anlaufzeiten und können so rechtzeitig antizipiert werden. 38500-20K 350 Anlage 9/7 Der Eigenbetrieb führte im Jahr 2009 ein umfassendes Risikomanagement ein. Die einzelnen Abteilungen haben eine Risikoinventur durchgeführt und die erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Be- standsaufnahme wurde in Führungsbesprechungen thematisiert, eine erneute Risi- koinventur erfolgte im Jahr 2020. Das Instrumentarium wurde verbessert und der Prozess wurde im Rahmen des Qualitäts- und Umweltmanagements vollständig aufgenommen. Nach unserer Einschätzung sind die installierten Maßnahmen und Instrumente zur Erkennung bestandsgefährdender Risiken ausreichend. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Ha- ben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte erhalten, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen oder geeignet sind, ihren Zweck zu erfüllen. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Diese Maßnahmen sind elektronisch und in Papierform ausreichend dokumentiert. d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Die Frühwarnsignale und Maßnahmen werden kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld, den Geschäftsprozessen und Funktionen in den regelmäßigen Sitzungen des Werkleitungskreises abgestimmt und angepasst. Es besteht ein kontinuierlicher Dialog mit dem Werkausschuss zur Identifizierung von Frühwarnsignalen. Anpassungen des Wirtschaftsplans an Änderungen in den Rahmenbedingungen werden zeitnah vorgenommen. Die Auswirkungen auf die Gebührenstruktur werden permanent analysiert, Änderungen der gesetzlichen Vor- schriften werden verfolgt und soweit notwendig in der Planung berücksichtigt. 5. Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzin- strumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:  Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?  Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? 38500-20K 351 Anlage 9/8  Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen?  Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien aus- schließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipatives Hedging)? Für den Einsatz der oben genannten alternativen Finanzierungsformen oder ande- rer Anlageformen (Spezial- und Publikumsfonds, spezielle Wertpapiere etc.) bedarf es zuvor der ausdrücklichen Genehmigung durch den Werkausschuss und den Stadtrat. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten wurde mit Beschluss des Stadtrats vom 23.7.2003 genehmigt. Die Werkleitung hat in der mit Wirkung zum 17.8.2010 gültigen Abteilungsanweisung Nr. K 02 den Einsatz und Abschluss derivativer Zins- instrumente geregelt. Im Anlagebereich sind dabei ausschließlich zulässig: - Tages- und Festgeldanlagen bei definierten Banken und Kreditinstituten - Ggf. analoge risikoarme/-freie Schuldverschreibungen mit Großbanken Auch im Hinblick auf die klassischen Finanzierungsformen (insbesondere Darle- hen) ist in der Betriebssatzung der SUN bestimmt, dass alle Vorgänge für langfristi- ge Finanzierungsformen vom Werkausschuss ab einer Höhe von T€ 250,0 geneh- migungspflichtig sind. Zur effizienten Steuerung des Schuldenportfolios der SUN wurde auf Grundlage des Beschlusses des Stadtrats vom 23.7.2003 der Einsatz folgender derivativer Zinsinstrumente genehmigt (Abteilungsanweisung K 02): - Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere SWAPS und zusammenge- setzte Produkte, z.B. Doppelswaps) - Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Caps und zusammenge- setzte Produkte asymmetrischer konnexer Zinsprodukte, z.B. Collar) - Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap) Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente ist ausschließlich auf der Grundlage be- stehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Rechtliche Anforderungen sind einzuhalten. Die Koordination, Konzeption und der Abschluss (Handel) dieser Geschäfte erfolgt durch das Finanzreferat der Stadt Nürnberg entsprechend der gültigen Richtlinie zum Zins- und Kreditmanagement der Stadt Nürnberg. b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkon- ditionen und zur Risikobegrenzung? Nach unseren Feststellungen werden Zinsderivate nicht zu anderen Zwecken als zur Optimierung der Kreditbedingungen und zur Risikobegrenzung genutzt. 38500-20K 352 Anlage 9/9 c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instru- mentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf  Erfassung der Geschäfte  Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse  Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung  Kontrolle der Geschäfte? Die Werkleitung hat in der Abteilungsanweisung Nr. K 02 Anweisungen zum Ein- satz und Abschluss derivativer Zinsinstrumente gegeben. d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Deri- vatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? Nach unseren Feststellungen gibt es keine nicht der Risikoabsicherung dienenden Derivatgeschäfte. e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? Nach unseren Feststellungen hat die Werkleitung insbesondere durch die Abtei- lungsanweisung Nr. K 02 (Anweisung zum Einsatz und Abschluss derivativer Zin- sinstrumente) eine angemessene Arbeitsanweisung erlassen. f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die of- fenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Es bestehen näher beschriebene Regelungen in der Arbeitsanweisung Nr. K 02. 6. Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Die Interne Revision wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg als unabhängiges Prüfungsamt wahrgenommen. b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Kon- zern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist von der Werkleitung der SUN weisungsunabhängig. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht. 38500-20K 353 Anlage 9/10 c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revision/Kon- zernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unver- einbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch ge- trennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? In 2020 erfolgte die jährlich stattfindende Prüfung der Kassenbestände. Daneben ist der Eigenbetrieb in die stadtweite Korruptionsprävention eingebunden. d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge- stimmt? Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer hat nicht stattgefunden. e) Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Das Rechnungsprüfungsamt hat keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt. f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der inter- nen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revisi- on/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Die Werkleitung nimmt zu einzelnen Anmerkungen, Feststellungen und Empfehlun- gen des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Nürnberg schriftlich Stellung. Die Um- setzung von Empfehlungen wird durch das Rechnungsprüfungsamt überwacht. 7. Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Über- wachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa- chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Der Werkausschuss entscheidet als beschließendes Organ des Eigenbetriebs über die in § 5 der Betriebssatzung der SUN festgelegten Werkangelegenheiten. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Verstöße gegen die Zustimmungspflich- ten, wie sie sich aus der Betriebssatzung ergeben, bekannt geworden. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa- chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Es wurden keine Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung oder der Überwa- chungsorgane gewährt. 38500-20K 354 Anlage 9/11 c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah- men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorge- nommen worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Eine Umgehung der Zustimmungserfordernisse haben wir während unserer Prü- fung nicht festgestellt. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüs- sen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Verstöße gegen Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung oder bindende Beschlüsse des Werkausschusses festgestellt. 8. Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, imma- terielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Ren- tabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Investitionen der SUN erfolgen auf der Grundlage des durch den Stadtrat geneh- migten Investitionsplans als Bestandteil des Wirtschaftsplans. Nach unseren Fest- stellungen werden Investitionen angemessen geplant und hinsichtlich ihrer techni- schen und ökologischen Erfordernisse sowie ihrer Rentabilität/Wirtschaftlichkeit ausreichend geprüft. Die Finanzierung der Investitionen wird im Rahmen des ge- nehmigungspflichtigen Wirtschaftsplans sichergestellt, Risiken werden angemes- sen berücksichtigt. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt- lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligun- gen)? Den Aufträgen und Vergaben von Investitionsprojekten liegen Vergleichsangebote von mehreren Anbietern und Leistungsverzeichnisse zugrunde. Nach unseren Feststellungen waren die Maßnahmen zur Preisermittlung bei den durchgeführten Investitionen angemessen. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Nach unseren Feststellungen stellt das Projektcontrolling eine ausreichende Über- wachung von Investitionsprojekten sicher. 38500-20K 355 Anlage 9/12 Die Durchführung der Investitionen erfolgt gemäß der Baurichtlinien (BRL) der Stadt Nürnberg. Diese Richtlinien beschreiben das Verfahren und die Zuständigkei- ten bei der Planung sowie für Genehmigung und Ausführung der Arbeiten. Investiti- onsprojekte werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kalkuliert und bud- getiert. Mittels der Projektbuchhaltung erfolgt die laufende Überwachung der ange- fallenen Kosten, auftretende Abweichungen werden sofort gemeldet. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge- ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Im Berichtsjahr investierte der Eigenbetrieb T€ 35.818,0. Das Gesamtbudget des Investitionsplans 2020 (T€ 56.500,0) wurde nicht überschritten. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasingverträge oder vergleichbare Verträ- ge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Derartige Anhaltspunkte haben sich während unserer Prüfung nicht ergeben. 9. Vergaberegelung a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für eindeutige Ver- stöße gegen Vergaberegeln ergeben. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzan- gebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Die SUN unterliegt als kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg auch unter- halb der europäischen Schwellenwerte kraft des kommunalen Haushaltsrechts zwingend den vergaberechtlichen Bindungen nach der VOB/A, sodass in dem für die SUN wichtigsten Beschaffungsbereich der Bauleistungen ein Vergabewettbe- werb gewährleistet wird. 10. Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Dem Werkausschuss wird regelmäßig (acht Sitzungen in 2020) Bericht erstattet. Daneben erfolgen neben der Vorlage des Wirtschaftsplans auch Zwischenberichte sowie halbjährliche Personal- und Sozialberichte. 38500-20K 356 Anlage 9/13 b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un- ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Die uns vorgelegten Unterlagen vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirt- schaftliche Lage des Eigenbetriebs. Die von uns eingesehenen Wirtschaftspläne geben einen Überblick über die mittel- fristige Erfolgs- und Vermögensplanung. Diese Informationen werden um eine mit- telfristige Finanzplanung ergänzt. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge- mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder we- sentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäfts- vorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen wur- den im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. Unseres Erachtens ist das Er- fordernis einer zeitnahen Unterrichtung des Überwachungsorgans erfüllt. Die Be- richterstattung an den Werkausschuss erfolgte zeitnah im Rahmen der in 2020 durchgeführten acht Werkausschusssitzungen. d) Zu welchem Thema hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? In 2020 wurden keine Berichte an den Werkausschuss gewünscht. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Im Rahmen unserer Prüfung konnten wir keine solchen Anhaltspunkte feststellen. f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalte und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Es gibt keine D&O-Versicherung. Eventuell auftretendes Fehlverhalten ist durch die kommunale Haftpflichtversicherung abgedeckt. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa- chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan of- fengelegt worden? Im Berichtsjahr gab es keine Interessenkonflikte der Mitglieder der Werkleitung oder des Überwachungsorgangs. 38500-20K 357 Anlage 9/14 11. Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht nach unseren Feststel- lungen nicht. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Bedingt durch die Geschäftstätigkeit ergibt sich eine hohe Anlagenintensität; der Anteil des Sachanlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt zum 31.12.2020 insgesamt 98,9 %. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermö- gensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Nach den uns vorliegenden Unterlagen und den erteilten mündlichen Auskünften bestehen aufgrund unserer bisher gewonnenen Erkenntnisse keine wesentlichen stillen Reserven. 12. Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti- onsverpflichtungen finanziert werden? Finanzierungsquellen sind im Wesentlichen die Gewinnrücklage in Höhe von T€ 79.929,5, empfangene Ertragszuschüsse in Höhe von T€ 87.980,6, der Sonder- posten für Investitionszuschüsse in Höhe von T€ 42.793,0 sowie aufgenommene Kredite in Höhe von T€ 233.748,5 (Stand 31.12.2020). Die Investitionen sollen grundsätzlich durch Abschreibungen, Beiträge und Kredite finanziert werden. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre- ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Die SUN ist in die Konzernstruktur der Stadt Nürnberg eingebunden. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garanti- en der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Der Eigenbetrieb hat in 2020 keine öffentlichen Fördermittel beantragt und/oder ge- währt bekommen. Auflagen aus den Vorjahren sind nicht zu beachten. 38500-20K 358 Anlage 9/15 13. Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapital- ausstattung? Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 15,1 % (Vj.: 13,8 %) der Bilanzsum- me. Aufgrund des Kostendeckungsprinzips sowie des Anschlusszwangs und der dar- aus resultierenden wirtschaftlichen Sicherheit für den Eigenbetrieb kann die Eigen- kapitalausstattung als ausreichend beurteilt werden. Finanzierungsprobleme sind gegenwärtig nicht erkennbar. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Die Gewinnverwendung erfolgt auf Vorschlag der Werkleitung. Nach den uns ge- gebenen Auskünften soll der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von T€ 8.076,8 voll- ständig in die Gewinnrücklage eingestellt werden. Dieser Gewinnverwendungsvor- schlag ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar. 14. Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzernunternehmen zusammen? Wir verweisen auf die "Erfolgsübersicht" in Anlage 4 zum Anhang des Jahresab- schlusses. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Das Jahresergebnis ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs- beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Die Stadt Nürnberg stellt der SUN die von ihr erbrachten Dienstleistungen in Rech- nung. Auf der anderen Seite berechnet der Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg die Gebühren für die Straßenentwässerung. Die Abteilung Umweltanalytik des Werk- bereichs SUN/U wird im Rahmen der internen Leistungsverrechnung mit Verwaltungs- und Raumkosten belastet. Nach unseren Feststellungen liegen den Leistungsbeziehungen angemessene Konditionen zugrunde. Aussagen zu stadtinternen Verrechnungen und dem Kos- tensatz finden sich in Punkt 3.1 der Finanzwirtschaftsbestimmungen für den Eigen- betrieb SUN Nürnberg (FB SUN) vom 1.1.2017. 38500-20K 359 Anlage 9/16 d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Der Eigenbetrieb hat keine Konzessionsabgabe zu entrichten. 15. Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be- deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Es gab keine wesentlichen verlustbringenden Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren. Hinsichtlich der Auflösung der Drohverlustrückstellung sowie der erfolgten außer- planmäßigen Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen sowie auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen verweisen wir auf die Ausführungen in Frage 3 h). b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Entfällt, da im Berichtsjahr keine verlustbringenden Geschäfte vorlagen. 16. Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Er- tragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der SUN weist keinen Fehlbetrag aus. b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Die Aufgaben des Eigenbetriebs ergeben sich aus verfassungsrechtlich festge- schriebenen Pflichtaufgaben (Daseinsvorsorge) und sind in einschlägigen Satzun- gen der Stadt Nürnberg festgelegt. Die Diversifikation in zusätzliche Aufgabenfel- der und/oder die Entwicklung neuer Produkte und Angebote sind nicht oder nur in eng begrenztem Umfang möglich. Die Eigenart des Hauptgeschäfts Abwasserent- sorgung gibt auch keine Möglichkeiten zur Absatzstimulation, etwa durch Werbe- maßnahmen. Die Leistungen der Abwasserentsorgung unterliegen nicht dem freien Wettbewerb. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der öffentli- chen Entwässerungsanlage (Klärwerk und Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gele- genen Grundstücke. Die Gebühren und Entgelte für die Leistungen der Abwasserentsorgung bilden sich nicht am Markt, sondern werden gemäß KAG kostendeckend kalkuliert. Aufgrund des Kostendeckungsprinzips besteht jedoch ein langfristiges Gewinnerzielungsver- bot. Kostenüberdeckungen werden in der folgenden Kalkulationsperiode übertra- gen und bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt. 38500-20K 360 Anlage 9/17 Die Qualität der zu erbringenden Leistungen (Abwassersammlung und Abwasser- reinigung) wird zudem durch gesetzliche Regelungen definiert. Sofern sich daraus Kostensteigerungen ergeben (z.B. wegen Investitionsmaßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Leistungsvorgaben), werden diese über entsprechende Gebührenan- passungen finanziert. Der Eigenbetrieb ist insgesamt dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterworfen. 38500-20K 361 Abkürzungsverzeichnis: a.F. alte Fassung a.o. außerordentlich AB Anfangsbestand ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Abs. Absatz Abschn. Abschnitt abzügl./abzgl. abzüglich AfA Absetzungen für Abnutzung AG Aktiengesellschaft AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen AHG Altschuldenhilfegesetz AK/HK Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten AktG AltTZG Aktiengesetz Altersteilzeitgesetz Anm. Anmerkung AO Abgabenordnung ArbG Arbeitsgesetz ArbN Arbeitnehmer ARGE Arbeitsgemeinschaft Art. Artikel Aufl. Auflage AV Anlagevermögen AVG Altersversorgung BA Bauabschnitt BAB Betriebsabrechnungsbogen BAT Bundesangestelltentarifvertrag BauGB Baugesetzbuch BayLkrO Bayerische Landkreisordnung BayModR Bayerische Modernisierungsrichtlinien BayStG Bayerisches Stiftungsgesetz BDSG Bundesdatenschutzgesetz BewDV Durchführungsverordnung zum Bewertungsgesetz BewG Bewertungsgesetz BewRGr Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens BFH Bundesfinanzhof BGA Betriebs- und Geschäftsausstattung BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGH BilMoG BilRUG Bundesgerichtshof Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz Bj. Baujahr BK Betriebskosten BM Baumaßnahme BStBl Bundessteuerblatt BV Bauvorhaben bzw. beziehungsweise ca. circa cbm Kubikmeter d.h. das heißt d.s. das sind Dipl. Diplom DHH Doppelhaushälfte DM Deutsche Mark Dr. Doktor DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung DSR Deutscher Standardisierungsrat DV Datenverarbeitung DVFA/SG Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management / Schmalenbach-Gesellschaft € Euro EB Eröffnungsbilanz EDV Elektronische Datenverarbeitung EFH Einfamilienhaus eG eingetragene Genossenschaft EGHGB Einführungsgesetz zum HGB einschl. einschließlich EK EnEV Eigenkapital Energieeinsparverordnung entspr. entsprechend, entspricht ESt Einkommensteuer EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz EStR Einkommensteuerrichtlinien etc. et cetera ETG Eigentümergemeinschaft ETW Eigentumswohnung e.V. eingetragener Verein EW Einheitswert EWB Einzelwertberichtigung f. folgende FA Finanzamt FAIT Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) des IDW FAMA Fachausschuss für moderne Abrechnungssysteme des IDW ff. fortfolgende FGO Finanzgerichtsordnung FH Fachhochschule FörderG Fördergebietsgesetz FormblattVO Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jah- resabschlusses von Wohnungsunternehmen FK Fremdkapital Fl.Nr. Flurstück-Nummer Gar. Garage GBK Geldbeschaffungskosten GbR Gesellschaft des bürgerlichen Rechts GdW GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienuntenehmen e.V., Berlin gem. gemäß GenG Genossenschaftsgesetz GenR Genossenschaftsregister GewSt Gewerbesteuer GewStDV Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung GewStG Gewerbesteuergesetz GewStR Gewerbesteuerrichtlinien Gf. Geschäftsführer ggf. gegebenenfalls Gj. Geschäftsjahr GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG GmbH-Gesetz GO Gemeindeordnung GoB GOBay Grundsätze ordungsmäßiger Buchführung Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GoBS Grundsätze ordungsmäßiger DV-gestützter Buchführung GP Gesetzliche Prüfung grds. grundsätzlich Grdst Grundstück GrESt Grunderwerbsteuer GrEStG Grunderwerbsteuergesetz GrSt Grundsteuer GrStG Grundsteuergesetz GuV Gewinn- und Verlustrechnung GV Generalversammlung GwG Geldwäschegesetz GWG geringwertige Wirtschaftsgüter HB Handelsbilanz HFA Hauptfachausschuss des IDW HGB Handelsgesetzbuch HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz HK Herstellungskosten HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HR Handelsregister HRA Handelsregister - Abteilung A HRB Handelsregister - Abteilung B i.Allg. im Allgemeinen i.d.F. in der Fassung i.d.R. in der Regel i.S.v. im Sinne von i.V.m. in Verbindung mit IAS International Accounting Standard(s) IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf IDW PH IDW Prüfungshinweis IDW PS IDW Prüfungsstandard IDW RS IDW Rechnungslegungsstandard IKS Internes Kontrollsystem Ing. IT Ingenieur Informationstechnologie KapG Kapitalgesellschaft KapCoRiLiG Kapitalgesellschaften und Co-Richtliniengesetz KESt Kapitalertragsteuer KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich KSt Körperschaftsteuer KStDV Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung KStG Körperschaftsteuergesetz 38500-20K 362 Abkürzungsverzeichnis: KStR Körperschaftsteuerrichtlinien Kto. Konto KWG Gesetz über das Kreditwesen Labo Bayerische Landesbodenkreditanstalt LFZG Lohnfortzahlungsgesetz LHM Landeshauptstadt München lin. linear LkrO Landkreisordnung LSt Lohnsteuer LStDV Lohnsteuer-Durchführungsverordnung LStR Lohnsteuerrichtlinien lt. laut MaBV Makler- und Bauträgerverordnung ME Mieteinheit MHG Miethöhegesetz mind. mindestens MiLoG Mindestlohngesetz Mio. Million mtl. monatlich MuSchG Mutterschutzgesetz m2 Quadratmeter m3 Kubikmeter n.F. neue Fassung NMV Neubaumietenverordnung nom. nominal Nr. Nummer o.a. oben angegeben, oben angesprochen p.a. jährlich PC Personal Computer PS Prüfungsstandard PSV Pensionssicherungsverein PublG Publizitätsgesetz qm Quadratmeter RAP Rechnungsabgrenzungsposten rd. rund REH Reiheneigenheim RfB Rückstellungen für Bauinstandhaltung (§ 249 Abs. 2 HGB a.F.) RfI 1 Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden (§ 249 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 HGB) RfI 2 Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden (§ 249 Abs. 1 S. 3 Ziff. 1 HGB a.F.) RH RückAbzinsV Reihenhaus Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen - Rückstellungs- abzinsungsverordnung R+V R+V-Versicherung s. siehe S. Seite, Satz SABI Sonderausschuss Bilanzrichtliniengesetz SächsGemO Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen SächsLkro Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen SB Schlussbilanz SolZ Solidaritätszuschlag so.ME sonstige Mieteinheit StB Steuerberater StBil Steuerbilanz Stpl. Stellplatz TDM Tausend Deutsche Mark T€ Tausend Euro TG Tiefgarage TG-Stpl. Tiefgaragenstellplatz ThürKo Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung / Thüringer Kommunalordnung Tz Textziffer u.a. unter anderem UmwG Umwandlungsgesetz USt Umsatzsteuer UStDV Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung UStG Umsatzsteuergesetz UStR Umsatzsteuerrichtlinien UV Umlaufvermögen v.a. vor allem VE Verwaltungseinheit Veränd. Veränderung/-en VGA verdeckte Gewinnausschüttung vgl. vergleiche Vj. Vorjahr VO Verordnung VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufliche Leistun- gen VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen WE Wohneinheit WEG Wohnungseigentumsgesetz WertV Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung) WFA Wohnungswirtschaftlicher Fachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. WoBindG Wohnungsbindungsgesetz WoFG Wohnraumförderungsgesetz WP Wirtschaftsprüfer z.B. zum Beispiel z.T. zum Teil zz./zzt. zurzeit Ziff. Ziffer zzgl. zuzüglich II. BV Zweite Berechnungsverordnung II. WoBauG Zweites Wohnungsbaugesetz 38500-20K 363 364 365 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SUN/030/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 13.07.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Sachverhalt (WerkA/SUN): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungs - prüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt 33 366 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/030/2021 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja kaufm. Angelegenheit - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personen- gruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen. 367 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/030/2021 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 368 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/030/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA/SUN Ö 13.07.2021): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021): Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 369 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage ASN/011/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) 08.12.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Sachverhalt (kurz): Sachverhalt (WerkA ASN): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 44 370 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/011/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 371 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/011/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein kommunal-, handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II 372 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/011/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA ASN Ö 28.07.2021): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021) Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 373 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage ASN/010/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) 08.12.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg (ASN) Anlagen: Jahresabschluss von ASN 2020 mit Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers Sachverhalt (kurz): Sachverhalt (WerkA ASN): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN wurde von der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. uneingeschränktem Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 55 374 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/010/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 375 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/010/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II 376 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/010/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA ASN Ö 28.07.2021): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 20.04.2020 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs ASN wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs ASN gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 163.436.393,28 Euro. Der Jahresverlust beträgt 8.666.106,56 Euro. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs ASN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 163.436.393,28 Euro. Der Jahresverlust beträgt 8.666.106,56 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs ASN zum 31.12.2020 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 163.436.393,28 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 8.666.106,56 Euro ab. 3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs ASN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 377 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 55 378 51/2021 I Inhaltsverzeichnis 1. Prüfungsauftrag 1 2. Grundsätzliche Feststellungen 2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2 3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 5 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 10 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 13 5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 13 5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 13 5.1.2. Jahresabschluss 13 5.1.3. Lagebericht 14 5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 14 5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 14 5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 14 6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 14 7. Schlussbemerkung 15 379 51/2021 II Anlagenverzeichnis Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2020 Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2020 Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 Anlage 5 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Anlage 6 Prüfung gemäß § 53 HGrG Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Run- dungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können. 380 51/2021 1 1. Prüfungsauftrag Mit Beschluss des Stadtrats vom 22. Juli 2020, dem eine entsprechende Empfehlung des Werksausschusses des Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg; Nürnberg, (im Folgenden auch „ASN“ oder „Eigenbetrieb“ genannt) vorangegangen war, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Ja- nuar 2020 bis 31. Dezember 2020 bestellt. Daraufhin beauftragte uns die Werkleitung des Eigenbetriebs, den Jahresabschlus s zum 31. Dezember 2020 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Ge- schäftsjahr 2020 in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB gemäß Art. 107 GO Bay sowie aufgrund § 4 KommPrV zu prüfen. Der Eigenbetrieb ist nach § 25 Abs. 2 EBV und § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig. Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungsmä- ßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die an- wendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns ge prüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an das ge- prüfte Unternehmen gerichtet. Für die Durchführung unseres Auftrag s und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Ver- hältnis zu Dritten, die als Anl age beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirt- schaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 (AAB) maßgebend. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass abweichend vom Wortlaut der AAB hinsichtlich der Nr. 9 (2) bis einschließlich Nr. 9 (6) gilt, dass die dort vorgesehenen Haftungsbeschränkun- gen nicht für grob fahrlässig verursachte Schadensfälle Anwendung finden. 381 51/2021 2 2. Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Beur- teilung folgende wesentliche Aspekte zum Geschäftsverlauf und zur Lage: • Primäre Aufgaben des Eigenbetriebs sind die sich aus dem Kreislaufwirtschaftsge- setz für die Stadt Nürnberg ergebenden Aufgaben der Abfallentsorgung im Sinne der Verwertung und Beseitigung von Abfällen. • Das Jahresergebnis des Berichtsjahres hat sich um TEUR 14.325 auf TEUR -8.666 verringert. Die wesentlichen Einflussfaktoren stellen sich wie folgt dar: - Insgesamt minderten sich die Umsatzerlöse um TEUR 12.050 auf TEUR 67.065. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die ab 2020 reduzierte Abfallgebühr zurückzuführen. Aus diesen Gebühren wurden Erträge in Höhe von TEUR 43.503 nach TEUR 47.153 im Vorjahr erzielt. Zudem führten die mit den Umsatzerlösen zu verrechnenden Erträge aus der Auflösung der Rückstel- lung zum Ausgleich für Gebührenschwankungen gegenüber dem Vorjahr zu Mindererträgen in Höhe von TEUR 6.558. - Im Einzelnen waren folgende Erträge zu verzeichnen: - Die übrigen betrieblichen Erträge minderten sich um TEUR 264. 2020 2019 € € a) Über das Steueramt veranlagte Gebühren Abfall: Einsammlung und Transport 43.503.336,92 47.152.678,13 Summe veranlagte Gebühren 43.503.336,92 47.152.678,13 b) Andere Erlöse und nicht über das Steueramt veranlagte Gebühren 21.936.896,49 23.779.750,64 c) Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Inanspruchnahme 1.624.308,00 8.230.216,00 Zuführung 0,00 47.729,00 Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 1.624.308,00 8.182.487,00 Umsatzerlöse gesamt 67.064.541,41 79.114.915,77 382 51/2021 3 - Der Materialaufwand erhöhte sich um TEUR 1.114 auf TEUR 28.972. Die Ma- terialeinsatzquote stieg von 34,8 % auf 42,8 %. Gründe für den Anstieg sind gestiegene Entsorgungskosten und höhere Fremdleistungen für Instandhaltun- gen. - Der Personalaufwand erhöhte sich bei annähernd gleichem Personalstand leicht um TEUR 71 auf TEUR 25.450. - Die Abschreibungen bewegen sich mit TEUR 13.593 auf Vorjahresniveau. - Im Bereich der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen war ein Anstieg um TEUR 454 auf TEUR 5.755 zu verzeichnen. Enthalten sind in diesem Posten im Wesentlichen Verwaltungskostenumlagen an die Stadt Nürnberg in Höhe von TEUR 1.685 (Vj. TEUR 1.685) sowie Mietaufwendungen und Erbbauzinsen in Höhe von TEUR 1.787 (Vj. TEUR 1.769). - Das negative Finanzergebnis erhöhte sich um TEUR 446 auf TEUR -2.499. Da- bei zeigt sich ein Anstieg bei den Aufwendungen aus der Verzinsung langfristi- ger Rückstellungen um TEUR 654. Die Aufwendungen für Darlehenszinsen ha- ben sich gegenläufig um TEUR 190 vermindert. • Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr um TEUR 12.841 auf TEUR 163.436 (Vj. TEUR 176.277) gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zu- rückzuführen: - Auf der Akti vseite minderte sich das Sachanlagevermögen im Wesentlichen aufgrund laufender Abschreibung en um TEUR 11.114. Das Finanzanlagever- mögen stieg um TEUR 10.000 auf TEUR 82.000 an . Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Anlage in Höhe von TEUR 10.000 veräußert und Anlagen im Wert von TEUR 20.000 erworben. Die Forderungen gegen verbundene Unterneh- men stiegen um TEUR 8.931. Wesentlich ist hierbei der Anstieg des Verrech- nungskontos zur Stadt Nürnberg um TEUR 8.439 auf TEUR 11.849. Die Liqui- den Mittel verringerten sich um TEUR 20.801 auf TEUR 9.872. 383 51/2021 4 - Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital um das Jahresergebnis mit TEUR -8.666. Die Pensionsrückstellungen stiegen um TEUR 60 1 auf TEUR 4.302. Die Sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die De- ponierückstellungen in Höhe von TEUR 20.777 (Vj. TEUR 20.110), Rückstel- lungen für Gebührenschwankungen in Höhe von TEUR 3.276 (Vj. TEUR 4.856) sowie die Rückstellung für den Abbruch der Müllverbrennungsanlage und allen Nebenanlagen beträgt TEUR 4.767 nach TEUR 4.351 im Vorjahr. Die Verbind- lichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich aufgrund planmäßiger Tilgungen um TEUR 4.988. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Un- ternehmen sowie aus Lieferungen und Leistungen stiegen um TEUR 390. • Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 5.967 (Vj. TEUR 16.175) deckt den Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 11.839 (Vj. TEUR 419) und den Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 6.490 (Vj. TEUR 7.149) nur zum Teil ab. Der Finanzmittelfonds ist infolgedessen zum Bilanzstichtag um TEUR 12.362 auf TEUR 30.160 gesunken. Zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlich en Chancen und Risiken sind aus dem Lagebericht folgende Faktoren zu entnehmen: • Für den ASN besteht auf Grund des in der Abfallwirtschaft geltenden Anschluss- und Benutzungszwangs und auf Grund der weitgehend hoheitlichen Tätigkeit und der Fi- nanzierung über Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz kein wirtschaftliches Risiko. • Die seit Anfang 2019 grassierende Pandemie (Covid-19) ändert diese Einschätzung kaum. Einem Risiko, die Müllverbrennungsanlage bei coronabedingtem Ausfall von Fachpersonal vollständig herunterfahren und abschalten zu müssen, wird durch Zwi- schenlagerung und „nachholender“ Verbrennung begegnet, so dass auch bei voll- ständigem, temporären Anlagenausfall die Abfallentsorgungssicherheit gewährleistet bleibt. • Auf Grund der Herabsetzung der Gebühren wird für das Geschäftsjahr 20 21 mit ei- nem Verlust von Mio. EUR 6,00 gerechnet. 384 51/2021 5 Wir als Abschlussprüfer des Eigenbetriebs halten die Darstellung und Beurteilung der Lage sowie der zukünftigen Entwicklung des Eigenbetriebs mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken im Lagebericht und Jahresabschluss durch die Werkleitung für zutreffend. 3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Ja- nuar 2020 bis 31. Dezember 2020 des Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Nürnberg, Eigenbe- trieb der Stadt Nürnberg, Nürnberg, in der diesem Bericht als Anlage n 1 bis 3 (Jahresab- schluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beigefügten Fassung den unter dem Datum vom 22. April 2021 in Nürnberg unterzeichne ten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk er- teilt, der hier wiedergegeben wird: „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss de s Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Nürnberg , Eigenbe- trieb Stadt Nürnberg, Nürnberg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn - und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abfall- wirtschaftsbetriebes Stadt Nürnberg, Eigenbetrieb Stadt Nürnberg, Nürnberg, für das Wirt- schaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den ein- schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö- gens- und Finanzlage de s Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2020 sowie seiner 385 51/2021 6 Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein- klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverord- nung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun- gen gegen die Ordnungsmäßigk eit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim- mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wi rt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü- fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jah- resabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bun deslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we- sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz - und Ertragslage de s Eigenbetriebes 386 51/2021 7 vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Gr undsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh- rung als not wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er- möglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabsc hlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver ant- wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu be- urteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe- richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschrif- ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetz- lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun- gen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigen- betriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzu wendenden deutschen ge- setzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 387 51/2021 8 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Ziel setzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal- schen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres- abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü- fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf- deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lagebe- richts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe- absichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. • Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwir- ken, Fälschungen, beabsichtigte U nvollständigkeiten, irreführen de Darstellu ngen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 388 51/2021 9 • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le- vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahm en, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur- teil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver- tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei- ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom- men, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti- gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe- richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü- fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlus- ses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegen- den Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Eigenbetriebs vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. 389 51/2021 10 • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig- neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien- tierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts- orientierten Angaben sowie zu de n zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse we- sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“ 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute gel- tenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalge- sellschaften und den weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften der Eigenbetriebsver- ordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m den ergänzenden Bestimmungen der Betriebs- satzung aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. De- zember 2020 – bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Verlustrechnung, Anhang – und der nach §§ 289 ff. HGB aufgestellte Lagebericht Geschäftsjahr 2020. Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werks- ausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des Abschluss-prüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich beschrieben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Ein - haltung solcher gesetzlicher Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur in- soweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vor- schriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben kön- nen, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Unsere Prüfung hat sich zudem 390 51/2021 11 grundsätzlich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kön- nen. Wir haben auftragsgemäß bei der Durchführung der Abschlussprüfung auch die Ordnungs- mäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 53 Abs. 1 HGrG geprüft sowie den IDW PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der Ab- schlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet. Wir haben unsere Prüfung in den Monaten Oktober 2020 sowie in den Monaten März und April 2021 durchgeführt. Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar: Entwicklung der Prüfungsstrategie  Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seines rech- nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS)  Festlegung von Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Risi- koeinschätzung: • Vollständigkeit und Bewertung des Sachanlagevermögens • Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen • Vollständigkeit der Angaben im Anhang • Plausibilität der Angaben im Lagebericht  Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung  Auswahl des Prüfungsteams 391 51/2021 12 Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen  Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzungen und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme  Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rechnungsle- gungsbezogenen Kontrollmaßnahmen Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten  Durchführung analytischer Prüfungshandlungen von Abschlussposten  Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten unter Be- rücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspielräume, u. a. • Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute • Einholung von Bestätigungen der verbundenen Unternehmen • Einholung einer Bestätigung des Rechtamts Nürnberg das für die rechtliche Bera- tung und Führung von Rechtstreitigkeiten für den Eigenbetrieb zuständig ist Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattungen  Bildung des Prüfungsurteils sowie Berichterstattung  Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk  Mündliche Erläuterungen der Prüfungsergebnisse gegenüber dem Management Von der Werkleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche schrift- liche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere versichert, dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorliegenden Jah- resabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen und 392 51/2021 13 Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind. 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ord- nungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften Un- terlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresab- schluss und Lagebericht abgebildet worden. 5.1.2. Jahresabschluss Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2020 (Anlagen 1 bis 3) ent- spricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften der Eigenbetriebsver- ordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten- den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssat- zung. Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren ge- prüften Unterlagen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang wurden eingehalten. Die ergänzenden Bestimmungen de r Betriebssatzung zur Rechnungslegung wurden be- folgt. 393 51/2021 14 5.1.3. Lagebericht Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deut- schen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den er- gänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. 5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d. h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Ge- winn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi- ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö - gens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. 5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Anhang. Die Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden wurden unverändert beibehalten. 6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG Die Feststellung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG) und zu den weiteren Kriterien gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG ergeben sich aus der Beantwortung des Fragebogens zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh- rung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG, der diesem Bericht als An- lage 6 beigefügt ist. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandun- gen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet. 394 51/2021 15 7. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Abfallwirtschafts- betriebs der Stadt Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 erstatten wir in Über- einstimmung mit den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Nürnberg, 20. April 2021 Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Edenhofer Prof. Dr. Uebensee Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 395 Anlage 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN - 31.12.2020 31.12.2020 EURO EURO EURO EURO A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 14.541,14 22 I. Stammkapital 0,00 0 II. Sachanlagen II. Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- III. Gewinn/Verlust und anderen Bauten 19.448.452,75 21.255 2. Betriebsanlagen 19.206.891,84 28.966 Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres 89.853.594,97 84.195 3. Tiefbauten 2.252.918,18 2.762 4. Maschinen 11.378,92 11 Jahresgewinn (+) / -verlust (-) -8.666.106,56 81.187.488,41 5.659 89.854 5. Fahrzeuge 4.360.297,01 4.678 84.187.488,41 92.854 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 545.154,95 629 7. Geleistete Anzahlung u. Anlagen im Bau 1.477.360,54 47.302.454,19 115 58.416 B. Rückstellungen III. Finanzanlagen 1. Rückstellungen für Pensionen 4.302.136,00 3.701 2. Sonstige Rückstellungen 1. Wertpapiere des Anlagevermögens (Anleihen) 82.000.000,00 82.000.000,00 72.000 72.000 Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien 20.777.252,00 20.110 129.316.995,33 130.438 Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 3.275.623,00 4.856 Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 522.529,00 282 B. Umlaufvermögen weitere Rückstellungen 9.604.642,91 9.155 38.482.182,91 38.104 I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.921.262,33 1.826 C. Verbindlichkeiten 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 21.772.802,22 12.842 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 34.633.269,19 39.621 3. Sonstige Vermögensgegenstände 553.409,08 498 24.247.473,63 15.166 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.300.364,19 2.205 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 9.871.924,32 30.673 34.119.397,95 45.839 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 3.457.227,39 3.162 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0 4. Sonstige Verbindlichkeiten 375.861,19 331 davon aus Steuern 361.571,90 EURO (Vorjahr 267 TEUR) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 EURO (Vorjahr 0 TEUR) 40.766.721,96 45.319 163.436.393,28 176.277 SUMME PASSIVA 163.436.393,28 176.277 31.12.2019 TEURO Bilanz per 31. Dezember 2020 AKTIVA PASSIVA SUMME AKTIVA 31.12.2019 TEURO 51/2021 396 Anlage 2 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN - Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 2020 2019 EURO EURO TEURO 1. Umsatzerlöse 67.064.541,41 79.115 2. andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0 2. Sonstige betriebliche Erträge 580.671,64 845 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 10.372.566,58 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 18.599.041,07 28.971.607,65 27.858 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 18.496.508,40 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.953.481,66 - davon für Altersversorgung 3.258.521,07 EURO (VJ. 3.357 TEURO) 25.449.990,06 25.379 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 13.592.934,21 13.668 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.755.436,38 5.301 7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 563.706,86 546 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 205,68 1 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.062.881,91 2.599 10. -8.623.724,62 5.702 11. Sonstige Steuern 42.381,94 43 12. Jahresverlust (-) / -gewinn (+) -8.666.106,56 5.659 Nachrichtlich: Die Werkleitung schlägt vor: Der Jahresverlust in Höhe von 8.666.106,56 EURO wird gemäß § 8 EBV Bayern mit dem bereits vorgetragenen Jahresgewinn der Vorjahre in Höhe von insgesamt 89.853.594,97 EURO auf neue Rechnung vorgetragen. Die tatsächlichen Umsatzerlöse beliefen sich im Jahr 2020 auf 65.440.233,41 EURO. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführten Umsatzerlöse waren um eine Teilauflösung der Rückstellung zum Ausgleich für Gebührenschwankungen um 1.624.308,00 EURO zu kürzen. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Ergebnis nach Steuern 51/2021 397 Anhang 2020 Anlage 3 51/2021 Seite 1 Anhang I. Rechtsform und Einbindung in die Organisationsstruktur der Stadt Nürnberg Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) , Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg , wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung der Stadt Nürnberg, ohne eigene Rechtspersönlichkeit (siehe Übersicht Seite 3, Organigramm der Stadt Nürnberg). Organe für Angelegenheiten des ASN Organe für Angelegenheiten des ASN sind der Stadtrat, der Werkausschuss, der Oberbürgermeister und die Werkleitung. Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Werkausschusses. Er ist Vorgesetzter der Werkleitung. Außerdem entscheidet er bei unaufschiebbaren Geschäften anstelle des Stadtrates und des Werkausschusses durch dringliche Anordnungen. Der Stadtrat Der Stadtrat entscheidet über die ihm nach der GO u nd der Betriebssatzung -ASN vorbehaltenen Aufgaben. Hierzu gehören beispielsweise Erlass und gegebenenfalls Änderung der Betriebssatzung-ASN, die Bestellung des Werkausschusses und seiner Mitglieder sowie der Werkleitung. In seine Kompetenz fällt u.a. auch die Entscheidung über den Wirtschaftsplan, die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. die Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Werkleitung. Der Werkausschuss Der Werkausschuss ist ein beschließender Ausschuss des Nürnberger Stadtrates im Sinne der Artikel 32 und 55 GO. In dieser Funktion entscheidet er in Werksangelegenheiten, für die weder die Werkleitung, noch der Stadtrat oder der Oberbürgermeister zuständig sind. Hierzu gehören z.B. der Erlass der Geschäftsanweisung für die Werkleitung oder Entscheidungen über größere Vorgänge im Investitions - und Finanzsektor. Daneben hat der Werkausschuss die Funktion eines vorberatenden Ausschusses in Angelegenheiten, die dem Stadtrat zur Entscheidun g vorbehalten sind. 398 Anhang 2020 Anlage 3 51/2021 Seite 2 Im Berichtszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 waren Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly bis 30.04.2020 Markus König ab 01.05.2020 Mitglieder des Werkausschusses: bis 30.04.2020 Vorsitzender Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister stellvertretender Vorsitzender Christian Vogel 2. Bürgermeister Stadtrat Nasser Ahmed Stadtrat Michael Bengl Stadtrat Dieter Goldmann Stadtrat Gerhard Groh Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Stadtrat Max Höffkes Stadträtin Christine Kayser Stadträtin Claudia Karambatsos Stadträtin Martina Kontsek Stadtrat Thomas Schrollinger Stadtrat Konrad Schuh Stadträtin Britta Walthelm ab 01.05.2020 Vorsitzender Markus König Oberbürgermeister stellvertretender Vorsitzender Christian Vogel 2. Bürgermeister Stadträtin Özlem Demir Stadträtin Daniela Eichelsdörfer Stadtrat Daniel Frank Stadtrat Dieter Goldmann Stadtrat Dr. Klemens Gsell Stadtrat Gerhard Groh Stadträtin Inga Hager Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Stadträtin Christine Kayser Stadtrat Kai Küfner Stadtrat Maik Pflaum Stadtrat Willibald Schlesinger Stadtrat Marc Schüller Stadtrat Konrad Schuh Stadtrat Michael Ziegler 399 Anhang 2020 Anlage 3 51/2021 Seite 3 Die Werkleitung Die Werkleitung besteht aus der Ersten Werkleiterin, d ie gleichzeitig berufsmäßige Stadträtin ist, und dem Zweiten Werkleiter. Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte von ASN und vertritt insoweit die Stadt Nürnberg nach außen. Nach der Betriebssatzung -ASN und der Geschäftsanweisung für die Werkleitung leitet diese den Betrieb selbstständig und gesamt - verantwortlich. Der Ersten Werkleiter in ist es vorbehalten, im Stadtrat, dem Werkaussc huss, anderen Stadtratsausschüssen und Kommissionen Berichte vorzulegen und Anträge zu stellen. Außerdem vertritt sie den Betrieb gegenüber den Medien und im Rahmen der Öffentlichkeits - arbeit und ist mit bestimmten Personalbefugnissen ausgestattet . Der Auf gabenbereich des Zweiten Werkleiters umfasst die übrigen betrieblichen Belange technischer und kaufmännischer Art, insbesondere die organisatorischen und weiteren personellen Aufgaben sowie das Finanz-, Rechnungs-, Berichts - und Beschlusswesen, Planung, Ba u, Betrieb und Unterhalt aller Einrichtungen. Erste Werkleiterin: Britta Walthelm (Referentin f. Umwelt u. Gesundheit) Zweiter Werkleiter: Reinhard Arndt 400 Anhang 2020 Anlage 3 51/2021 Seite 4 401 Anhang 2020 Anlage 3 51/2021 Seite 5 II. Erläuterungen zum Jahresabschluss 1. Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg wurde nach den Vorschriften der Bayerischen Eigenbetriebsverordnung und ergänzend nach §§ 238 ff. des Han - delsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Um die Besonderheiten bei Abfallwirtschaftsbetrieben besser darzustellen, wurden Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusätzlich eingefügt bzw. Postenbezeichnungen den speziellen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst. Die Entwicklung des Anlagevermögens lässt sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel entnehmen. Aufgrund der wesentlichen Inhalte bei den sonstigen Rückstellungen und zum besseren Verständnis für den Bilanzleser, wurde diese Position in der Bilanz detailliert aufgeführt. Um die Übersicht für den Bilanzlesenden noch zu verbessern, wurde die Position Gewinn/Verlust im Anhang anders dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die nach den gesetzlichen Vorschriften anzubringenden Vermerke gemäß BilRuG, wurden bei den entsprechenden Teilen des Jahresabschlusses insbesondere Bilanz, Gewinn - und Verlust - rechnung und Anhang aufgeführt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungskosten (abzüglich Skonti und Rabatte und zuzüglich Anschaffungsne benkosten, wie Frachten, Rollgeld usw.), vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Geringwertige Vermögensgegenstände bis 800,00 EURO wurden in Anlehnung an den § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Finanzanlagen (Anleihen), welche zu 100 % des Nennwertes von ASN angeschafft wurden und mit Garantie versehen sind, dass diese bei Fälligkeit zu 100 % des Nennwertes zurückbezahlt werden, sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden, auch wenn diese zwischenzeitlichen Kursschwankungen unterlegen sind. Das allgemeine Ausfallrisiko ist durch eine pauschale Wertberichtigung der Forderungen gedeckt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Die anderen Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert bilanziert. Nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung weist der ASN kein Stammkapital aus. 402 Anhang 2020 Anlage 3 51/2021 Seite 6 Die Pensionsrückstellungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens passiviert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 20 18 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Aufgrund der Änderung des § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB wurde der Rechnungszinsfuß zur Ermittlung des handelsrechtlichen Teilwertes aus einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre ermittelt. Er beträgt für 20 20 2,30 % (Vorjahr 2,71 %). Der ebenfalls zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlich en Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre (1,60 %, Vorjahr 1,97 %) beträgt 766.786,00 EURO (Vorjahr 705.680,00 EURO) und wurde mit einer Ausschüttungssperre belegt. Außerdem wurde eine Dynamisierung der Bezugsgrößen zur korrekten Abbildung des handelsrechtlichen Erfüllungsrückstandes vorgenommen. Dies erfolgte durch die Einbeziehung erwarteter Lohn -, Geh alts- und Rententrends von 2,50 %, sowie die Anpassung der laufenden Renten von 1,75 %. Gerechnet wurde mit einer relativ konstanten Prämie. Als Finanzierungs- endalter wurde die Regelaltersgrenze gewählt. Die Arbeitnehmer sind bei der Zusatzversorgungskas se der bayerischen Gemeinden (ZVK ) versichert. Bei dieser Zusatzversorgung handelt es sich um eine mittelbare, nicht bilanzierungspflichtige Pensionsverpflichtung gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB. Für die Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen wurde n Rückstellungen nach einem versiche - rungsmathematischen Gutachten gebildet, dem die Richttafeln 20 18 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit dem Rechnungszinsfuß von 1,60 % (VJ 1,97 %) sowie die Beitragssätze zur Sozialversicherung, die Dynamik der anrechenbare n Bezüge von 1,75 % und die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge gemäß Rentenbericht zugrunde liegen. Des Weiteren wurde eine Rückstellung für Beihilfezusagen ab Rentenbeginn der beihilfeberech - tigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter passiviert. Der anzusetzende Wert dieser Rückstellung wurde in einem versicherungsmathematischen Gutachten, unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszinsfuß von 1,60 % (VJ 1,97 %) sowie der Anpassung der laufenden Beihilfen von 3,00 %, ermittelt. Die Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen sowie die Rückstellung für Rekultivierung/Nachsorge Deponien , mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, gemäß § 253 Abs . 2 Satz 1 HGB, angesetzt. Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünf tiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 403 Anhang 2020 Anlage 3 III. Erläuterungen zu Positionen der Bilanz 3.1. Aktivseite 31.12.2020 31.12.2019 EURO EURO 3.1.1. Anlagevermögen 3.1.1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 14.541,14 21.977,13 3.1.1.2. Sachanlagen 47.302.454,19 58.416.346,26 3.1.1.3. Finanzanlagen 82.000.000,00 72.000.000,00 Um die Überschüsse aus Gebühren, welche dem Gebührenzahler im nächsten Gebührenkalkulationszeitraum zurückgezahlt werden müssen, nicht durch drohende Negativzinsen zu mindern, wurden im Zeitraum 2016 bis 2020, 82 Mio. EURO Finanzanlagen in Form von Anleihen der Sparkassenorganisation gezeichnet. Diese Wertpapiere sind durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe gesichert. Weitere Informationen zum Anlagevermögen werden aus dem Anlagespiegel (siehe Anlage 1) ersichtlich. 51/2021 Seite 7 404 Anhang 2020 Anlage 3 31.12.2020 31.12.2019 EURO EURO 3.1.2. Umlaufvermögen 3.1.2.1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.1.2.1.1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.994.483,70 1.892.285,23 kreditorische Debitoren 1.145,00 496,37 Pauschal- und Einzelwertberichtigungen -74.366,37 -67.136,17 1.921.262,33 1.825.645,43 3.1.2.1.2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen 1.484.907,91 992.912,64 debitorische Kreditoren 10,15 0,00 Betriebsmittelkonto 20.287.685,46 11.849.451,88 kreditorische Debitoren 198,70 235,98 21.772.802,22 12.842.600,50 3.1.2.1.3. sonstige Vermögensgegenstände Forderung an Sparkasse Nürnberg (Wertpapierzinsen) 204.747,93 174.041,07 debitorische Kreditoren 309.468,23 291.508,75 Forderungen an Mitarbeiter 39.192,92 32.332,47 553.409,08 497.882,29 Summe Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 24.247.473,63 15.166.128,22 Den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte und an die Stadt Nürnberg liegen Rechnungen und Bescheide zugrunde. Die Forderungen sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. 3.1.2.2. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Guthaben bei der Sparkasse Nürnberg 9.869.671,46 30.670.255,83 Geldbestand der Handkassen 2.252,86 2.765,75 9.871.924,32 30.673.021,58 3.1.3. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 51/2021 Seite 8 405 Anhang 2020 Anlage 3 31.12.2020 31.12.2019 EURO EURO 3.2. Passivseite 3.2.1. Eigenkapital 3.2.1.1. Stammkapital 0,00 0,00 Der ASN verfügt satzungsgemäß über kein Stammkapital. 3.2.1.2. Rücklagen Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000.000,00 Die Allgemeine Rücklage stammt aus der Aufdeckung stiller Reserven im Rahmen der Vermögensübertragung der TAN. 3.2.1.3. Gewinn/Verlust 3.2.1.3.1. Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres restlicher Fehlbetrag aus dem kameralen Haushalt zum 01.01.1999 -28.856.032,20 Jahresgewinn 1999 2.191.880,78 Jahresgwinn 2000 5.298.709,00 Entnahme Rücklage 2001 5.753.875,34 Jahresgewinn 2001 5.915.838,00 Jahresverlust 2002 -5.058.977,00 Jahresverlust 2003 -3.637.058,00 Jahresverlust 2004 -2.534.654,00 Jahresgewinn 2005 3.821.423,00 Jahresgewinn 2006 10.880.024,00 Jahresgewinn 2007 7.386.200,14 Jahresgewinn 2008 3.311.139,87 Jahresgewinn 2009 8.021.873,15 Jahresgewinn 2010 7.546.150,49 Jahresverlust 2011 -16.335.993,90 Jahresgewinn 2012 5.510.347,69 Jahresverlust 2013 -1.798.944,69 Jahresverlust 2014 -163.135,30 Jahresgewinn 2015 12.046.888,57 Jahresgewinn 2016 32.029.132,14 Jahresgewinn 2017 17.132.664,14 Jahresgewinn 2018 15.732.983,12 Jahresergewinn 2019 5.659.260,63 Saldo zum 01.01.2020 89.853.594,97 Jahresverlust 2020 -8.666.106,56 Summe Gewinn/Verlust 81.187.488,41 51/2021 Seite 9 406 Anhang 2020 Anlage 3 31.12.2020 31.12.2019 EURO EURO 3.2.2. Rückstellungen 3.2.2.1. Rückstellungen für Pensionen 4.302.136,00 3.700.578,00 Die Gesamtverpflichtung der Pensionsrück- stellung beläuft sich auf 23,5 Mio. EURO, passivierungspflichtig für Neuzusagen nach dem 31.12.1986 sind 4.302.136,00 EURO 3.2.2.2. Sonstige Rückstellungen Rückstellungen für Resturlaub / Überstunden 1.602.400,00 1.475.700,00 Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 522.529,00 281.532,00 Rückstellungen für Beihilfezusagen 2.204.687,00 2.047.737,00 Rückstellung für Jahresabschlusskosten 69.100,00 63.500,00 Rückstellung für Prozesskosten 0,00 Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien 20.777.252,00 20.110.137,00 Rückstellung für Abbruch der „alten“ MVA 356.287,62 356.287,62 Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen 4.767.431,00 4.351.368,00 Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 3.275.623,00 4.856.426,00 Rückstellung Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 7.100,00 7.100,00 Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten 597.637,29 853.737,29 34.180.046,91 34.403.524,91 Summe Rückstellungen 38.482.182,91 38.104.102,91 Die Rückstellung für Resturlaub / Überstunden wurde auf der Grundlage der von der Stadtkämmerei veröffentlichten Aktivdurchschnittsbezüge und der noch nicht eingebrachten Tage / Stunden berechnet. Für Mitarbeiter, die zum 31.12.2020 in Altersteilzeit waren, wurden Rückstellungen gebildet. Für die Verpflichtung, Pensionären in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen zu gewähren, eine Rückstellung für Beihilfezusagen gebildet worden. 51/2021 Seite 10 407 Anhang 2020 Anlage 3 Die Rückstellung für Jahresabschlusskosten beinhaltet die externe Prüfung und interne Kosten für Personal und Veröffentlichung im Amtsblatt sowie Kosten für das Pensions-, Beihilfe- und ATZ-Gutachten. Außerdem sind die Kosten für das Gutachten zur Aktualisierung der Deponierückstellung enthalten. Im Rahmen einer Überprüfung der Rückstellung für Rekultivierungs- und Nachsorgekosten der Reststoffdeponien Nürnberg-Süd und Nürnberg-Nord ergab sich eine Erhöhung der Rückstellung um ca. 0,7 Mio. EURO auf ca. 20,8 Mio. EURO. Die Erhöhung begründet sich mit dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung. Die Rückstellung Abbruchkosten der alten MVA blieb erhalten, da die Oberflächenarbeiten wegen der aktuellen Betriebshofplanungen des Eigenbetriebs SÖR und wegen der Sparten- umlegungen für den Ausbau des Frankenschnellwegs noch nicht abgeschlossen werden können. Die Rückstellung für den Abbruch der Müllverbrennungsanlage einschließlich aller Nebenanlagen in der Hinteren Marktstraße 4, im Zeitpunkt der Beendigung des Erbbaurechtsvertrags, erhöhte sich aufgrund der jährlichen ratierlichen Zuführung gegenüber dem Vorjahr. Die Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen beinhaltet den hoheitlichen Überschuss des vorherigen Gebührenkalkulationszeitraums, der im aktuellen Gebührenkalkulationszeitraum berücksichtigt werden muss, sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung. Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde für Aufwendungen, die in der Zukunft durch Aufbewahrungspflicht der Geschäftsunterlagen anfallen, gebildet. Für erhaltene Lieferungen und sonstige Leistungen, die noch nicht abgerechnet wurden, war eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 0,6 Mio. EURO zu bilden. 51/2021 Seite 11 408 Anhang 2020 Anlage 3 3.2.3. Verbindlichkeiten Verbindlichkeitenspiegel Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre T-EURO T-EURO T-EURO T-EURO gegenüber Kreditinstituten 34.633 5.073 29.560 20.138 (Vorjahr) (39.622) (5.026) (34.596) (22.639) aus Lieferg. und Leistg. (Dritte) 2.301 2.301 0 0 (Vorjahr) (2.205) (2.205) (0) (0) gegenüber verbundene Unternehmen 3.457 3.457 0 0 (Vorjahr) (3.162) (3.162) (0) (0) sonstige Verbindlichkeiten 376 376 0 0 (Vorjahr) (331) (331) (0) (0) Gesamt 40.767 11.207 29.560 20.138 (Vorjahr) (45.320) (10.724) (34.596) (22.639) Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden im Berichts- zeitraum nicht. 31.12.2020 31.12.2019 EURO EURO 3.2.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 34.633.269,19 39.621.676,09 Diese Darlehen wurden im Rahmen der Vermögensübertragung von der TAN übernommen. 3.2.3.2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.990.895,96 1.913.424,10 debitorische Kreditoren 309.468,23 291.508,75 2.300.364,19 2.204.932,85 3.2.3.3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen (u.a. Dienststellen der Stadt Nürnberg) davon: aus Lieferungen und Leistungen 3.227.018,54 3.161.701,97 kreditorische Debitoren 198,70 235,98 debitorische Kreditoren 10,15 0,00 Sonstiges 230.000,00 0,00 3.457.227,39 3.161.937,95 3.2.3.4. Sonstige Verbindlichkeiten kreditorische Debitoren 1.145,00 496,37 Umsatzsteuerzahllast 170.674,07 70.334,24 Lohnsteuer 190.897,83 196.188,63 Verwahrgeldkonto 411,13 29.025,60 gegenüber Mitarbeitern 240,00 4.284,26 im Rahmen der sozialen Sicherheit Pfandgelder für Transponder 5.250,00 24.650,00 Depotgebühr 4. Quartal 7.243,16 6.249,32 sonstige Verbindlichkeiten 375.861,19 331.228,42 Summe Verbindlichkeiten 40.766.721,96 45.319.775,31 beinhaltet bis 1 Jahr und über 1 Jahr 51/2021 Seite 12 409 Anhang 2020 Anlage 3 Passiva IV. Erläuterungen zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich Bilanzsumme Aktiva 2020 2019 EURO EURO 4.1. Umsatzerlöse 4.1.1. über das Steueramt veranlagte Gebühren: 4.1.1.1. - Abfall: Einsammlung / Transport / Verbrennung 43.503.336,92 47.152.678,13 43.503.336,92 47.152.678,13 4.1.2. andere Erlöse und nicht über das Steueramt veranlagte Gebühren mit Dritten und Dienststellen der Stadt Nürnberg - Verbrennungsgebühren für Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur energetischen Verwertung 14.134.000,03 13.991.523,58 - Erlöse aus Dampfverkauf 4.693.747,37 4.948.884,03 - Deponiegebühren 852.803,12 1.099.748,47 - Zahlung von DSD für Leistungen des ASN 0,00 925.920,47 - Teilauflösung und Bildung Rückstellung für den Ausgleich von Gebührenschwankungen aus dem vorherigen Gebühren- kalkulationszeitraum 1.624.308,00 8.182.487,00 - Sonstiges 2.256.345,97 2.813.674,09 23.561.204,49 31.962.237,64 Summe Umsatzerlöse 67.064.541,41 79.114.915,77 4.2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 4.3. Sonstige betriebliche Erträge 580.671,64 845.049,70 Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen (ca. 0,1 Mio. EURO) und ca. 0,4 Mio. EURO periodenfremde Erträge (vor allem Schadenersatz durch Versicherung). 51/2021 Seite 13 410 Anhang 2020 Anlage 3 2020 2019 EURO EURO 4.4. Materialaufwand 4.4.1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren - Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.705.956,38 1.662.291,67 - Treibstoffkosten 727.004,89 905.573,65 - Energiekosten 6.148.721,88 5.646.389,92 - Reparaturmaterial 1.790.883,43 1.841.511,06 10.372.566,58 10.055.766,30 Da die Wirtschaftskraft wegen der Corona Pandemie in 2020 deutlich nachgelassen hat, brachen die Absatzmärkte für Treib- stoff ein. Dies führte zu einem günstigeren Preis gegenüber 2019. Die Mehrkosten im Bereich Energie resultieren aus den Preiserhöhungen bei Strom für die Arbeitspreise. Die Entlastungen bei der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz konnten die Erhöhung nur bedingt abfedern. Darüber hinaus erforderten unplanmäßige An- bzw. Abfahrvorgänge einzelner Verbrennungslinien (z.B. wegen Störungen an Rostanlagen und Einfülltrichter) intensiven Gasbrennereinsatz und führten damit zu erhöhtem Erdgasverbrauch. 4.4.2. Aufwendungen für bezogene Leistungen - Entsorgungskosten 9.743.359,99 9.548.114,50 - Fremdleistungen für Instandhaltungen 8.504.302,08 7.696.636,66 351.379,00 557.296,00 18.599.041,07 17.802.047,16 Die Erhöhung der Kosten bei den Fremdleistungen gegenüber 2019 sind auf den Austausch des wassergekühlten Einfüllschachtes bei Linie 1 sowie einem Upgrade des Prozessleitsystems in der MVA zurückzuführen. Die Zuführung zur Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Neben- anlagen beinhaltet die jährliche ratierliche Zuführung. Summe Materialaufwand 28.971.607,65 27.857.813,46 - Zuführung/Verbrauch Rückstellung Abbruch MVA einschl. aller Nebenanlagen 51/2021 Seite 14 411 Anhang 2020 Anlage 3 2020 2019 EURO EURO 4.5. Personalaufwand Löhne und Gehälter 18.012.937,89 17.800.468,88 Besoldung 483.570,51 432.285,73 18.496.508,40 18.232.754,61 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.953.481,66 7.145.995,58 Summe Personalaufwand 25.449.990,06 25.378.750,19 davon für Altersversorgung: 3.258.521,07 3.357.253,10 Durchschnittliche ASN-Mitarbeiterzahl 2020: Tarifbeschäftigte Vorjahr Arbeiter Angestellte Beamte gesamt gesamt Mitarbeiter 361 54 10 425 423 davon: männlich 356 39 5 400 398 weiblich 5 15 5 25 26 4.6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 13.592.934,21 13.667.616,81 4.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.7.1. Sonstige betriebliche Aufwendungen - Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg 1.684.592,00 1.684.592,00 - Versicherungsbeiträge 686.186,70 666.791,03 - Rechte/Dienste/Beratungen 798.714,23 619.980,93 - Aufwendungen für Kommunikation und Büro 450.055,31 436.420,87 - Miete Grundstücke und Erbbauzins 1.787.102,34 1.768.966,28 - sonstige betriebliche Aufwendungen 318.900,54 185.293,43 - sonstige periodenfremde Aufwendungen 29.885,26 -60.514,53 5.755.436,38 5.301.530,01 51/2021 Seite 15 412 Anhang 2020 Anlage 3 2020 2019 EURO EURO 4.8. Erträge aus anderen Werpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Zinserträge aus Finanzanlagevermögens (Ausleihungen) 563.706,86 545.789,03 563.706,86 545.789,03 4.9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Ertrag aus Bankzinsen (Cashkonto) sonstige Zinserträge 205,68 505,80 205,68 505,80 davon Stadt Nürnberg: 0,00 0,00 4.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Darlehenszinsen 1.500.744,91 1.691.044,08 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Rückstellung Deponie 780.055,00 0,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen 64.684,00 90.749,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Pensionsrückstellung 488.426,00 504.293,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Beihilfe-Rückstellung 179.921,00 163.351,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung ATZ-Rückstellung 5.546,00 1.478,00 zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 1.555,00 53.732,00 41.950,00 94.194,00 sonstiger Zinsaufwand 0,00 10,18 3.062.881,91 2.598.851,26 davon an Stadt Nürnberg 0,00 0,00 4.11. -8.623.724,62 5.701.698,57 2020 2019 EURO EURO 4.12. Sonstige Steuern Kfz-Steuer 42.025,42 42.081,42 Grundsteuer 356,52 356,52 42.381,94 42.437,94 4.13. Jahresverlust/Jahresgewinn -8.666.106,56 5.659.260,63 - Abfallgebühr - Verbrennungsgebühr Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Ergebnis nach Steuern 51/2021 Seite 16 413 Anhang 2020 Anlage 3 5. Sonstige Angaben Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, welche nicht in der Bilanz enthalten sind, betragen insgesamt 24,2 Mio. EURO. Diese betreffen insbesondere Erbbaupacht, Miet- und Leasingverträge sowie das Bestellobligo für den Zeitraum 2021 - 2025. Die finanziellen Verpflichtungen sind vom Risiko unwesentlich für die Beurteilung der Finanzlage. Auf eine Angabe der Bezüge für die Mitglieder der Werkleitung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Das Prüfungshonorar des Jahresabschlussprüfers beträgt 14 TEURO netto. Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung lagen im Berichtszeitraum nicht vor. 51/2021 Seite 17 414 415 Anlage 3 Seite 19 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN - A N L A G E N N A C H W E I S per 31.12.2020 Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchung Endstand Anfangsstand im auf auf Endstand Ende Ende Vorjahr Durchschnitt- Durchschnitt- Geschäftjahr Abgang Umbuchungen Geschäftsjahr licher Afa-Satz licher RBW Posten des Anlagevermögens EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO ./. EURO EURO EURO EURO EURO v.H. v.H. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen und ähnliche Rechte 880.594,72 1.805,33 3.615,40 0,00 878.784,65 858.617,59 9.241,32 3.615,40 0,00 864.243,51 14.541,14 21.977,13 1,1 1,7 SUMME I. Immaterielle Vermögensgegenstände 880.594,72 1.805,33 3.615,40 0,00 878.784,65 858.617,59 9.241,32 3.615,40 0,00 864.243,51 14.541,14 21.977,13 1,1 1,7 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 53.118.238,41 0,00 0,00 0,00 53.118.238,41 31.863.033,48 1.806.752,18 0,00 33.669.785,66 19.448.452,75 21.255.204,93 3,4 36,6 . 2. Betriebsanlagen 249.318.610,51 11.742,76 0,00 0,00 249.330.353,27 220.352.192,77 9.771.268,66 0,00 0,00 230.123.461,43 19.206.891,84 28.966.417,74 3,9 7,7 3. Tiefbauten 10.463.639,20 0,00 0,00 0,00 10.463.639,20 7.701.801,68 508.919,34 0,00 0,00 8.210.721,02 2.252.918,18 2.761.837,52 4,9 21,5 4. Maschinen 49.384,61 3.402,98 0,00 0,00 52.787,59 38.730,38 2.678,29 0,00 0,00 41.408,67 11.378,92 10.654,23 5,1 21,6 5. Fahrzeuge 17.505.807,83 862.760,00 656.346,80 0,00 17.712.221,03 12.827.982,84 1.180.287,98 656.346,80 0,00 13.351.924,02 4.360.297,01 4.677.824,99 6,7 24,6 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.860.669,71 236.836,27 669.950,88 0,00 4.427.555,10 4.231.616,86 313.786,44 663.003,15 0,00 3.882.400,15 545.154,95 629.052,85 7,1 12,3 7. Anlagen im Bau 115.354,00 1.362.006,54 0,00 0,00 1.477.360,54 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.477.360,54 115.354,00 - - SUMME II. SACHANLAGEN 335.431.704,27 2.476.748,55 1.326.297,68 0,00 336.582.155,14 277.015.358,01 13.583.692,89 1.319.349,95 0,00 289.279.700,95 47.302.454,19 58.416.346,26 4,0 14,1 III. Finanzanlagen 1. Wertpapiere des Anlagevermögens 72.000.000,00 20.000.000,00 10.000.000,00 0,00 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 72.000.000,00 0,0 100,0 Summe III. Finanzanlagen 72.000.000,00 20.000.000,00 10.000.000,00 0,00 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 72.000.000,00 SUMME ANLAGEVERMÖGEN 408.312.298,99 22.478.553,88 11.329.913,08 0,00 419.460.939,79 277.873.975,60 13.592.934,21 1.322.965,35 0,00 290.143.944,46 129.316.995,33 130.438.323,39 3,2 30,8 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert Kennzahlen 51/2021 416 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Lagebericht für das Jahr 2020 Zum 31. Dezember 2020 417 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1. Grundlagen des Unternehmens ................................................................................... 3 2. Wirtschaftsbericht ......................................................................................................... 5 2.1 Abfallwirtschaft ...................................................................................................... 5 2.2 Entsorgungsanlagen.............................................................................................. 7 2.3 Wesentliche Leistungsdaten in 2020 ................................................................... 10 2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren: Umsatzentwicklung ......................................... 12 2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren: LKW-Kartell 1997 bis 2011 ............................. 13 2.6 Finanzielle Leistungsindikatoren: Entwicklung Eigenkapitals ................................. und der Rückstellungen ....................................................................................... 14 2.7 Personalbestand ................................................................................................. 15 2.8 Personalaufwand ................................................................................................. 15 2.9 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren .................................................................. 16 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht ..................................................................... 31 3.1 Allgemeines ......................................................................................................... 31 3.2 Entwicklung der Gebühren .................................................................................. 32 3.3 Deponien ............................................................................................................. 32 3.4 Anlieferung gewerblicher Abfälle zur energetischen Verwertung in der MVA ...... 34 3.5 Wertstoffhöfe ....................................................................................................... 35 3.6 Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Abfallwirtschaft ................ der Stadt Nürnberg .............................................................................................. 36 418 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 3 1. Grundlagen des Unternehmens Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die s ich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt Nürnberg als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen - Förderung der Abfallvermeidung - Vorbereitung zur Wiederverwendung - Recycling - Sonstige, insbesondere energetische Verwertung und - Beseitigung von Abfällen werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. Diese Aufgaben umfassen auch die hierfür erforderlichen Maßnahmen des Bereitstellens, Überlassens, Sammelns, Einsammelns durch Hol- und Bringsysteme, Beförderns, Behandelns, Lagerns und Abla- gerns. Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben auch die Information und Beratung über Mög- lichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung). Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt die Stadt Nürnberg eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen (wie z.B. die Müllverbrennungsanlage und die Deponie Nürnberg-Süd, sowie die im Stadtgebiet verteilten Wertstoffhöfe und Garte nab- fallsammelstellen) zur Verfügung. ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung (AbfS) und die Abfallgebührensatzung (AbfGebS) der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN, jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen, die Abfälle zur Beseitigung aus - dem Landkreis Nürnberger Land, - der Stadt Fürth, - dem Landkreis Fürth, - der Stadt Schwabach und - dem Landkreis Roth gemeinsam mit dem Landkreis Nürnberger Land (für das Gebiet des Gewerbeparks Feucht) zur Behandlung in der MVA-Nürnberg. 419 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 4 Struktur und Geschäftsbereiche des ASN im Wirtschaftsjahr 2020 Werkleitungsstab Technik ASN/WLS-T Technische Projekte, Technische Betreuung abfallwirt- schaftlicher Einrichtungen, Fuhrparkverwaltung, Digitalisierung, Veranstaltungen Kaufmännischer Bereich und Werkleitungsangelegenheiten Stv. WL2 ASN/K Entsorgungsanlagen Bereichsleitung / Betriebsleitung MVA Stv. WL2 ASN/E Personalwesen/ Allgemeine Verwaltung ASN/K-P Finanzen und Rechnungswesen ASN/K-R Verwertung, Sonderaufgaben ASN/A-E/V Kundenbüro, Fachbetriebliche Angelegenheiten ASN/A-E/B Instandhaltung MVA / Deponien ASN/E-I Abfallannahme ASN/E-K Material- wirtschaft/ Beschaffungen ASN/K-M Betrieb und Logistik ASN/A-L/T Einsatzleitung Transport (Fahrer & Fahrzeuge, Container- dienst) Betrieb MVA ASN/E-A/MVA Deponiebetrieb ASN/E-A/D Abfallwirtschaftliche Logistik ASN/A-L -4056 Abfallrecht / Verwertung / Entsorgung ASN/A-E Abfallsammlung ASN/A-E/S Einsatzleitung Müllabfuhr (Lade- personal) Betrieb Entsorgungsanlagen ASN/E-A TELEFAX: -8360 Instandhaltung Entsorgungsanlagen ASN/E-I Personalvertretung ASN-PR Vertretung der Schwerbehinderten ASN-SBV Sekretariat ASN/WL2-S Beauftragte Personen ASN/E Immissionsschutzbeauftragter Gefahrgutbeauftragter Abfallbeauftragter MVA Abfallbeauftragter Deponien Verantwortl. Elektrofachkraft Beauftragte Ladungssicherung WHG-Beauftragter MVA Eisenbahnbetriebsleiter Beauftragte Personen ASN/A Gefahrgutbeauftragter Sicherheitsbeauftragte Abfallbeauftragte 420 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 5 2. Wirtschaftsbericht Grundlage der Geschäftstätigkeit von ASN als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg sind die zur Abfallwirtschaft vom Nürnberger Stadtrat erlassenen Satzungen. ASN ist zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Pflichten der Stadt Nürnberg hoheitlich tätig. Die Stadt Nürn- berg zählte zum Jahresende 532.331 (VJ 535.886) Einwohner. ASN ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für das Stadtgebiet Nürnberg. Zusätzlich wurden von benachbarten Kommunen und Landkreisen gesetzliche Aufgaben und Befug- nisse aus dem Bereich der Abfallentsorgung übernommen. Es bestehen Zweckvereinbarungen mit dem Landkreis Nürnberger Land, der Stadt Fürth, der Stadt Schwabach, dem Landkreis Fürth und dem Landkreis Roth gemeinsam mit dem Landkreis Nürnberger Land (für das Gebiet des Gewerbeparks Feucht). 2.1 Abfallwirtschaft Im Bereich Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. bear- beitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, stofflic hen Verwerten von Abfällen, der Ein- sammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen. Zu den Aufgaben gehören: • Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den ange- schlossenen Grundstücken überlassen werden); für die Restmüllabfuhr sind 85.426 graue Abfallbehälter, für die Biomüllabfuhr sind 45.050 Biotonnen aufgestellt. Die Abfall- behälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zu- rückgestellt. • Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbe- hälter mit der Erledigung von ca. 6.900 Aufträgen pro Jahr • Sicherstellen der Sammlungs - und Transportlogistik mit Personal - u. Fahrzeugeinsatz für 26 Restmüll-, 14 Biomüll-, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sam- melaufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhr- touren • Sperrmüllabfuhr auf Abruf Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 10.200 Sperrmüllabholaufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronik- schrott im Rahmen der Sperrmüllabholung) • Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3 bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbe- trieben 421 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 6 • Betrieb einer mobilen Scha dstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, die den Bürger innen und Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht • Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur Annahme von ca . 23.400 t Gartenabfällen jährlich; einmal jährlich Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen • Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrwegge- schirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte • Abstimmung der Altpapiersammlung im Holsystem „Blaue Tonne“; operative Durchfüh- rung der Sammlung durch private Entsorgungsunternehmen; hierbei handelt es sich um eine sog. „gewerbliche Sammlung“ im Sinne des KrWG • Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sam- melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); ope- rative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind • Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die Annahme von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage (MVA) und auf der Reststoffde- ponie Nürnberg-Süd • Abfallberatung durch haupt - und ehrenamtliche Abfallberater innen und -berater direkt im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“ • Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Komposters • Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung • Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben (ein- schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertrags leis- tungen) • Führung des Bereichs Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb 422 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 7 2.2 Entsorgungsanlagen Die Aufgaben und Tätigkeiten im Bereich Entsorgungsanlagen umfassen die Beseitigung von brennbaren Abfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben sowie die energetische Verwertung von Abfällen aus Gewerbebetrieben in der Müllverbrennungsanlage. Weiterhin werden nicht brennbare Abfälle auf der Reststoffdeponie Nürnberg -Süd durch Deponie- rung beseitigt. Schließlich ist noch die bereits geschlossene Reststoffdeponie Nürnberg- Nord in der Nachsorgephase zu betreuen. 2.2.1 Müllverbrennungsanlage (MVA) Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen. Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von je- weils ca. 10,5 t Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rost- feuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen. Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase w erden durch einen Dampfer- zeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufi- gen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden wer- den. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N - ERGIE AG gegen Entgelt abgegeben und dort zur Strom - und Fernwärmeerzeugung ge- nutzt. Durch den Energieverbund zwischen der MVA und dem Heizkraftwerk Sa ndreuth können fossile Brennstoffe, wie z.B. Erdgas, eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 t CO 2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Verbrennungsprozesses wie Kessel - und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Seit Oktober 2013 wird die anfallende MVA -Rohschlacke, nach Ablauf eines Verwertungsvertrages mit einem Drittbeauftragten, einer Aufbereitung (Verwertungsschritt) unter zogen (Zwischenlagerung und Entschrottung), die eventuell vorhandenen brennbaren Restbe standteile werden ab- geschieden und der MVA zurückgeführt. Die so aufbereitete Schlacke wird auf der Deponie Nürnberg-Süd als Ersatzbaustoff für Böschungs - und Straßenbaumaßnahmen sowi e als Abdeckmaterial für angelieferte Abfälle eingesetzt („Verwertung“ im Sinne des Abfall- rechts). Ein kleinerer Teil (rd. 20 %) der anfallenden, aufbereite ten Schlacke wird im De- poniekörper als Abfall zur Beseitigung abgelagert. Dieses Gesamtszenarium wird im Kapi- tel 3.3 „Deponien“ näher beschrieben. In die Abgasreinigungsstufe der Stickoxidabscheidung (SCR) wurden seit Oktober 2010 zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen (CO2) und zur Reduzierung von Energiever- brauchskosten Dampf/Gas-Rohrwärmetauscher (DAGAVO) eingebaut. Mit der Nachrüs- tung der DAGAVO -Anlagen konnte der Erdgasverbrauch von ca. 21,5 Mio. KWh/a auf ca. 5,5 Mio. KWh/a reduziert werden. Die Krananlagen im Müllbunker der MVA sind elementar wichtige und hoch belastete Teile der verfahrenstechnischen Ausrüstung. Nach mehr als 100.000 Betriebsstunden in 15 Jah- ren sind die elektrotechnischen und elektronischen Komponenten der beiden Kräne tech- nisch abgewirtschaftet; Ersatzteile sind kaum noch verfügbar. Im Zuge der Erneuerung der elektrotechnischen Ausrüstung wurden auch die technischen Komponenten, die einen teil- automatisierten Betrieb der Kräne ermöglichen, eingerichtet. Ende Februar 2019 kon nten 423 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 8 die Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten abgeschlossen werden; der Sanierungsum- fang befindet sich seit dem 13.03 .2019 in der Gewährleistungsphase. Die Kräne arbeiten seit der Übergabe an ASN störungsfrei, geringe Mängel wurden in 2019 beseitigt. Die Ge- währleistung für die durchgeführten Arbeiten beträgt vier Jahre; für diesen Zeitraum wurde ein Wartungsvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen, welcher diese halbjährlich, jeweils in drei Tagen durchgeführt. Die Krananlagen werden seit dem Abschluss d er Arbeiten im Automatikbetrieb gefahren. Werktags wird der Kranfahrer bei der Müllannahme durch einen selbstständig arbeitenden Kran beim Beschicken der Müllöfen unterstützt, das Umbunkern und Stapeln des täglich angelieferten Mülls erfolgt händisch durch den Kranfahrer. Nachts und an Wochenenden können beide Kräne automatisch gefahren werden, der Kranfahrer muss nur noch gele- gentlich beim Abtragen des Mülls vom Stapel eingreifen. Die Kranfahrstühle können so- wohl im Sitzen als auch im Stehen bedient werden , was dem Gesundheitsschutz der Mit- arbeiter sehr entgegen kommt. Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung (AbfGebS) festgelegt. Die Anliefernden von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ ent- richten ein privatrechtliches Entgelt. 2.2.2 Deponien Um die gesetzlich geforderte Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewähr- leisten, betreibt die Stadt Nürnberg als entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft seit 1983 die Reststoffdeponie Nürnberg-Süd mit einer ursprünglichen Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, wovon Ende 2020 noch ca. 47.887 m³ als freies Verfüll-Volumen verfügbar waren. Die derzeit im Ablagerungsbetrieb befindlichen Deponieabschnitte entsprechen den Anfor- derungen der Klasse II gemäß Deponieverordnung (DepV). 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 227.330 230.904 228.840 250.657 253.173 247.561 244.859 249.486 243.270 69.267 70.047 68.389 68.787 70.870 70.134 70.316 74.981 77.229 24.769 25.664 24.245 44.806 43.603 36.872 33.513 32.343 23.959 Behandelte Abfälle in der MVA aus dem Stadtgebiet Nürnberg und aus der Region von 2012 bis 2020 Durchsatzleistung insgesamt Zweckvereinbarungspartner Energetische Verwertung 424 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 9 Die Gebühren werden nach Anliefermenge und Anlieferart, gemäß der Abfallgebührensat- zung, über Gebühren bescheide von den Anliefernden erhoben. Wie im Kommunalabga- bengesetz vorgesehen, sind in die Gebühren auch Nachsorge- und Rekultivierungskosten eingerechnet. Aufgrund ökonomischer und abfallwirtschaftlicher Sachzwänge wurde vom Werkaus- schuss am 29.06.2011 beschlossen, neben der Verfüllung des Restvolumens der Rest- stoffdeponie Nürnberg-Süd mit den bisher üblichen Anlieferungen bis zum Ende des Jah- res 2022 die entschrottete und aufbereitete Schlacke aus der Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle) zuzuführen und die Deponie anschließend stillzulegen. Die von 1954 bis 1983 betriebene Reststoffdeponie Nürnberg-Nord wurde nach der Schlie- ßung mit einer Oberflächenabdichtung versehen und rekultiviert. Aufwendungen entstehen derzeit nur noch für die laufende Überwachung und die Instandhaltung der baulichen Ein- richtungen (z.B. Gasbrunnen). Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen im Rah- men der weiteren Nachsorge wurde eine Rückstellung in Höhe von ca.1,3 Mio. EURO ge- bildet. 425 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 10 2.3 Wesentliche Leistungsdaten in 2020 a) Vom ASN mit eigenem Personal erbrachte Leistungen Müllabfuhr/Systemabfuhr 2020 2019 Aufgestellte Behälter (Jahresdurchschnitt, 60l - 1.100l) 85.426 85.232 Erfasste Gesamtmenge (inkl. Containersystem) 100.706 t 101.167 t Sperrmüll auf Abruf Erfasste Gesamtmenge 3.703 t 3.979 t Biomüllsammlung Aufgestellte Behälter (Jahresdurchschnitt, 60l und 240l) 45.050 44.249 Erfasste Gesamtmenge 19.020 t 18.956 t Gartenabfälle Anzahl der Sammelstellen 7 (13) 7 (13) Erfasste Gesamtmenge (einschließlich Anteil aus Wertstoffhöfen, WSH) 23.416 t 21.900 t Mobile Problemmüllsammlung (auf den 6 WSH) 48 t 69 t Müllverbrennungsanlage Behandelte Gesamtmenge 243.270 t 249.486 t davon Abfälle zur Beseitigung aus dem Stadtgebiet Nürnberg 142.082 t 142.162 t aus dem Landkreis Nürnberger Land 27.616 t 25.797 t aus der Stadt Fürth 21.562 t 20.742 t aus dem Landkreis Fürth 20.320 t 20.116 t aus der Stadt Schwabach 5.887 t 5.379 t aus dem Ausfallverbund 1.844 t 2.947 t Abfälle zur energetischen Verwertung 23.959 t 32.343 t 426 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 11 Reststoffdeponie Nürnberg-Süd 2020 2019 Ablagerungsmenge insgesamt 43.641 t 59.499 t davon Schlacke 37.362 t 51.684 t b) Von Dritten erbrachte Leistungen Wertstoffhöfe Die Wertstoffhöfe werden vom Bayerischen Roten Kreuz mit eigenem Personal auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen betrieben. Die Wertstoffhöfe sind zur Erfassung verwertbarer Abfälle und von Sperrmüll bestimmt. Nicht verwertbare Ab- fälle werden in der Müllverbrennungsanlage bese itigt. Verwertbare Materialien wer- den vom Betreiber an den Vertragspartner abgegeben. 2020 2019 Anzahl der Einrichtungen 6 6 Erfasste Gesamtmenge 74.476 t 75.487 t davon verwertbare Abfälle 44.925 t 47.086 t Sperrmüll 29.551 t 28.401 t Papier / Pappe / Kartonagen Die Erfassung und Verwertung erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft Nürnberger Ab- fallwirtschaft (a.n.a) im Rahmen einer gewerblichen Sammlung. 2020 2019 Erfasste Gesamtmenge 29.633 t 31.636 t Leichtverpackungen 2020 2019 Gelbe Säcke / gelbe Tonnen, erfasste Gesamtmenge 13.351 t 10.695 t Glas 2020 2019 Öffentlich zugängliche Depotcontainerstandplätze 610 602 Erfasste Gesamtmenge – Hohlglas 12.552 t 11.506 t 427 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 12 2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren: Umsatzentwicklung Unter a) sind die für die Nutzung der öffentlichen Entsorgungseinrichtungen vom Steu- eramt über die Abfallgebührensatzung (AbfGebS) erhobenen Gebühren enthalten. Die anderen Erlöse unter b) beinhalten u.a. - Leistungsverrechnungen mit anderen Gebietskörperschaften für die Behandlung von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage, - privatrechtliche Entgelte für die energetische Verwertung von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage, - Gebühren für Deponierungen auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd sowie - Erlöse aus der Lieferung von Prozessdampf aus der Müllverbrennungsanlage an die N-ERGIE AG. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz um rund 12,0 Mio. EURO gesunken. Dies resultiert vor allem aus der niedrigen Inanspruchnahme der Rückstellung zum Aus- gleich von Gebührenschwankungen und den niedrigeren Erlösen bei der Abfallge- bühr aufgrund der Gebührensenkung. Die seit Anfang des Jahres 2020 grassierende Corona -Pandemie hatte bisher keine wesentlichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Ertragslage des ASN. 2020 EURO 2019 EURO a) über das Steueramt veranlagte Gebühren: Abfall: Einsammlung und Transport 43.503.336,92 47.152.678,13 Grundabgabenanteil für städt. Anwesen (Müllabfuhrgebühren) Summe veranlagte Gebühren 43.503.336,92 47.152.678,13 b) andere Erlöse und nicht über das Steueramt veranlagte Gebühren 21.936.896,49 23.779.750,64 65.440.233,41 70.932.428,77 Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwan- kungen Inanspruchnahme 1.624.308,00 8.230.216,00 Zuführung 47.729,00 Umsatzerlöse gesamt 67.064.541,41 79.114.915,77 428 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 13 2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren: LKW-Kartell 1997 bis 2011 Mit Statement vom 19. Juli 2016 gab die Europäische Kommission bekannt, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Fiat, Iveco und DAF gegen die EU -Kartellvorschriften verstoßen haben. Die LKW-Hersteller hatten über 14 Jahre hinweg, im Zeitraum von 1997 bis 2011, Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen und die, mit der Einhaltung der strenge- ren Emissionsvorschriften verbundenen Kosten, in abgestimmter Form weitergegeben. Wegen dieser kartellrechtlichen Verstöße hat die Kommission -im Wege eines Vergleichs- verfahrens- eine Geldbuße von insgesamt 2,93 Mrd. Euro verhängt. Zu den konkreten Ver- stößen und Umfängen hat die Europäische Kommission bislang nichts verlautbart. Im Zuge der Kartelluntersuchungen wurde auch ein Verfahren gegen Scania eingeleitet. Da Scania nicht vom Vergleichsbeschluss erfasst ist, wird das Verfahren gegen Scania als reguläres Kartellverfahren (ohne Vergleich) weitergeführt. Im Einzelnen wurden den Kartellanten folgende Verstöße zur Last gelegt: • Koordinierung der Bruttolistenpreise (Herstellerpreise ab Werk) für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen im Europäischen Wirtschaftsraum. • Absprache des Zeitplans für die Einführung von Emissionssenkungstechnologien für mittlere und schwere Lastkraftwagen in Reaktion auf die zunehmend strengeren, europäischen Emissionsnormen (von Euro III bis zur derzeit gültigen Euro VI - Emis- sionsklasse). • Weitergabe der Kosten für die Emissionssenkungstechnologien, deren Einführung zur Einhaltung der zunehmend strengeren europäischen Em issionsnormen erfor- derlich war, an die Kunden. Mit dem Beschluss der EU -Kommission vom 19.07.2016 im kartellrechtlichen Verfahren sind, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verord- nung 1/2003 des Rates der Europäischen Union, Schadensersatzansprüche der vom Kar- tell betroffenen (Kunden) entstanden. Im kartellrelevanten Zeitraum (1997 bis 2011) wurden für ASN insgesamt ca. 100 Fahr- zeuge der mittleren und schweren Gewichtsklassen (zulässige Gesamtgewichte zwischen 6 und 16 Tonnen sowie größer als 16 Tonnen) beschafft. Sowohl in haushaltsrechtlichem als auch in gebührenrechtlichem Sinne war die Geltendmachung von Schadensersatzan- sprüchen (hier: für ASN) dringend geboten. Auf Basis eines, gemeinsam vom Verband kommunaler Unter nehmen e.V. sowie der kommunalen Spitzenverbände beauftragte n ökonometrischen Schadensgutachtens wurde die Durchsetzung der Schadensersatz an- sprüche per Klageschrift vom 28.10.2018 an das Landgericht München I gerichtlich bean- tragt. 429 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 14 2.6 Finanzielle Leistungsindikatoren: Entwicklung Eigenkapitals und der Rückstel- lungen 2.6.1 Stammkapital Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) besitzt nach § 1 Abs. 3 der Betriebssat- zung vom 03.08.1998 kein Stammkapital. 2.6.2 Allgemeine Rücklage Stand 01.01.2020 TEURO Zuführungen TEURO Entnahmen TEURO Stand 31.12.2020 TEURO 3.000 3.000 2.6.3 Gewinn und Verlust Stand 01.01.2020 TEURO Jahres- gewinn TEURO Jahres- verlust TEURO Stand 31.12.2020 TEURO 89.854 8.667 81.187 2.6.4 Rückstellungen Stand 01.01.2020 TEURO Zuführungen TEURO Entnahmen TEURO Stand 31.12.2020 TEURO Rückstellungen für Pensionen 3.701 601 4.302 Sonstige Rückstellungen: Resturlaub / Überstunden 1.476 126 1.602 Altersteilzeit / Vorruhestand 282 241 523 Beihilfezusagen 2.048 157 2.205 Jahresabschluss / Aufbewahrung Ge- schäftsunterlagen 70 6 76 Prozesskosten 0 0 Rekultivierung und Nachsorge Depo- nie Süd und Nord 20.110 667 20.777 Abbruch MVA einschl. aller Nebenan- lagen 4.351 416 4.767 Abbruch der alten MVA 356 356 Ausgleich Gebührenschwankungen • Abfallwirtschaft 47 2 49 • MVA 4.809 1.582 3.227 Sonstige ausstehende Rechnungen 854 462 718 598 Summe 38.104 2.678 2.300 38.482 430 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 15 2.7 Personalbestand Stand 31.12.2019 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020 ehemalige Arbeiter/innen 356 24 20 360 ehemalige Angestellte 56 3 4 55 Zwischensumme Ta- rifbeschäftigte 412 27 24 415 Beamtinnen und Beamte 11 0 1 10 Auszubildende 0 0 0 0 Gesamt 423 27 25 425 2.8 Personalaufwand Art 2020 EURO 2019 EURO Löhne und Gehälter 18.012.937,89 17.800.468,88 Besoldung 483.570,51 432.285,73 Summe: 18.496.508,40 18.232.754,61 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters- versorgung und für Unterstützung 6.953.481,66 7.145.995,58 Summe Personalaufwand 25.449.990,06 25.378.750,19 431 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 16 2.9 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Leistungsfähigkeit des ASN zeigt sich nicht nur in wirtschaftlichen Kennziffern, sondern auch in der Nachhaltigkeit sein es Handelns. Zu der durch gesetzliche Vorschriften und satzungsgemäße Regeln auferlegten und begrenzten Aufgabenwahrnehmung werden ef- fiziente Lösungen, die Ressourcen, Umwelt und Klima schonen, entwickelt und beschafft. Voraussetzung dafür sind leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – daher wird in gute Weiterbildung sowie in Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Reduzierung von Ar- beitsunfällen investiert. 2.9.1 Nachhaltigkeit und Innovation Für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg ist Nachhaltigkeit eine zentrale unter- nehmerische Aufgabe. Um die Zukunftsfähigkeit des Eigenbetriebs zu stärken , wird seine ökonomische, ökologische und soziale Leistung stetig verbessert. Der ASN beteiligt sich daher aktiv an der Entwicklung nachhaltiger Entwicklungsziele im Sinne der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch: Sustainable Development Goals – SDGs) sind politische Zielsetzungen der Ver- einten Nationen - UN, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen. Innovationen und die Nutzung neuer Technologien sind ein weiterer wesentlicher Baustein der strategischen Weiterentwicklung des Eigenbetriebs. Im Folgenden informiert der Betrieb über wesentliche Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Be- reichen Innovationen, Umwelt- und Klimaschutz, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2.9.2 Öffentlichkeitsarbeit Der ASN setzt sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an seinen Standorten ar- beiten, und die Bürgerschaft nachhaltig ein. So wird das Umfeld positiv mitgestaltet, die Bildung und das Verständnis für Ressourcenschonung und abfallwirtschaftliche Belange, insbesondere der jungen Generation, gefördert und damit das Umweltbewusstsein gestärkt – auch dies ist für den ASN selbstverständlich und bedeutet einen Mehrwert für den Betrieb und für die Gesellschaft. Seit Jahren zählen zahlreiche große und kleine Projekte im Rahmen der Öffentlichkeitsar- beit wie beispielsweise die Betreuung von Schulen und Kindergärten zu den öffentlichkeits- wirksamen Aktivitäten des ASN. Leider wurden diese ab März 2020 durch die weltweite Corona-Krise und die geltenden Kontaktbeschränkungen ausgebremst. Bis dahin konnten noch 12 Beratungseinsätze und Projekte für insgesamt 346 Kinder zum nachhaltigen Verhalten bezüglich Abfallvermeidung, - trennung und -entsorgung abgehal- ten werden. Normalerwiese sind dies jedes Jahr ca. 50 Einheiten an denen um die 1.100 Kinder und dadurch indirekt deren Familien erreicht werden. Der ASN bietet ▪ die Unterrichtseinheit „Abfalltrennung mit den Müllmonstern“ in Schu- len und Kindergärten mit dem Schwerpunkt Kennenlernen verschiedener Materialgruppen und praktischen spielerischen Übungen um Abfälle den richtigen Mülltonnen zuzuordnen 432 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 17 ▪ die Unterrichtseinheit „Müllexpertenausbildung“, bei der Schüler/-innern an Lernsta- tionen Kompostierung und Mülltrennung, Stoffkreislauf Biomüll und Schadstoffproble- matik, Recyclingmöglichkeiten von Wertstoffen und Müllvermeidung nähergebracht wer- den ▪ das Kooperationsprojekt mit dem Kindermuseum „Gold im Müll - Entdecke die Schätze“, mit den Stationen chemische Elemente - wertvolle Rohstoffe, Mülltrennung, abfallarmer Einkauf, Recycling, Bodenlabor und Computerrecycling Aufgrund der Kindergarten- und Schulschließungen hat der ASN sein Angebot zum Verleih für verschiedene sog. altersentsprechende Medienkisten aktualisiert. Die Pädagogen kön- nen somit einfach und unkompliziert auf Materialien und Methodenvorlagen zugreifen. Ferner wird regelmäßig in regionalen Radiosendern sowie im Stadtanzeiger über aktuelle Themen der Abfallentsorgung durch den ASN berichtet. Auf der Internetseite des ASN können unter anderem für jedes Anwesen die Abfuhrtermine für Rest -, Biomüll, Altpapier sowie die Gelbe Tonne im Online-Abfuhr-Kalender abgerufen und Dienstleistungen on- line beantragt werden. Ergänzend beteiligt sich ASN an dem Facebook-Auftritt „Nürn- berg nachhaltig“, bei dem unter der Federführung des städtischen Online Büros regelmä- ßig interessante Beiträge zu abfallwirtschaftlichen Themen veröffentlicht werden. Im Jahr 20 20 standen 14 ehrenamtlichen Abfallberaterinnen und -berater für allgemeine und besondere Abfallberatungen (auch mehrsprachig) zur Verfügung. Im Laufe des Jahres konnten acht weitere potentielle Abfallberater rekrutiert werden, welche ab 2021 zum Ein- satz kommen werden. Die Tätigkeitsfelder der Ehrenam tlichen Abfallberaterinnen und - berater umfassen folgende Bereiche: Die Beratung der Privathaushalte als Hauptaufgabe der ehrenamtlichen Arbeit beinhaltet die kostenfreie Beratung der Nürnberger Privathaushalte. Hierbei werden Bürgerinnen und Bürger bspw. bei falsch befüllten Biotonnen oder Gelben Tonnen für die korrekte Samm- lung sensibilisiert sowie zu Themen wie Abfallvermeidung oder zur Kompostierung auf dem eigenen Grundstück beraten. Zur Terminvereinbarung genügt ein Hinweis der Hauseigen- tümer bzw. der zuständigen Hausverwaltung. So wurden 2020 von Januar bis März (erster Lockdown) noch 8 Beratungen im 14 Mehrfamilienhäusern und somit bei 218 Haushalten sog. Haushaltsberatungen vor Ort durchgeführt. Leider ist seitdem bedingt durch die Corona-Pandemie keinerlei Beratung vor Ort mehr möglich, da dieses Beratungsangebot von den Hauseigentümern und Hausverwaltungen sehr vermisst wird, wurden im restlichen Jahr 2020 immerhin als sog. kleine Lösung in 28 Mehrfamilienhäusern Postwurfsendungen mit Anschreiben an die MieterInnen zusammen mit Informationsflyern zur richtigen Abfall- trennung und -entsorgung veranlasst. Seit Oktober 1995 ist die Abfallberatung mit dem sog. Infomobil, einem speziell für die Bedürfnisse der Abfallberatung ausgestatteten Kleinbus, unterwegs und zeigt mit themen- bezogenen Infoständen Präsenz an zentralen Standorten in Nürnberg. Insgesamt wurden hierbei jedes Jahr mit durchschnittlich ca. 150 Einsätzen an Infoständen ca. 5.500 bis 7.000 Nürnberger Bürgerinnen und Bürger beraten. 433 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 18 Durch den Ein satz des Infomobils erreicht ASN vor allem Menschen, die sich mit ihren Fragen rund ums Thema Abfall sonst nicht an die Stadtverwaltung bzw. den ASN gewendet hätten. Leider entfielen diese Einsätze ab März 2020 aufgrund der Corona -Krise und den daraus folgenden Kontaktbeschränkungen auch. Zur umfassenden Information der Nürnberger Bevölkerung gehören darüber hinaus nor- malerweise auch Vorträge vor interessiertem Publikum. Diese finden u.a. vor Integrations- kursen, in Kulturläden, im Haus der Heimat, vor Frauen - und Seniorenclubs und in Verei- nen statt. Leider konnten 2020 nur drei Vorträge gehalten werden, wobei ca. 60 Personen erreicht wurden. Seit 2008 unterstützen die ehrenamtlichen Abfallberaterinnen und -berater die Beschäftig- ten der Müllverbrennungsanlage Nürnberg bei Führungen durch den Betrieb und der praktischen Vermittlung von Abfalltrennung – und entsorgung. Das Angebot richtet sich insbesondere an Vorschulgruppen und Grundschüler und erfreut sich vor allem aufgrund des Blickes aus der Krankanzel in den Müllbunker und ins Feuer eines der Verbrennungs- öfen großer Beliebtheit. Im Berichtsjahr wurden im Zeitraum Januar bis Mitte März 2020 von ASN-Mitarbeitern und Ehrenamtlichen insgesamt 8 Führungen durch die Müllverbrennungsanlage für interes- sierte Gruppen durchgeführt. Hieran nahmen insgesamt 63 Vorschulkinder und Grund- schüler und 115 Erwachsene teil. Abfallvermeidungskampagne Durch themenspezifischer Kampagnen ergänzt der ASN regelmäßig sein Engagement im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, um das Bewusstsein der Nürnberger Bürger für Themen der Abfallvermeidung zu schärfen und eine Verhaltensänderung zu erreichen. Exempla- risch soll hier die Kampagne mit dem Schwerpunkt „Coffee -to-go-Becher“ genannt sein, welche der ASN 2018 durchgeführt hat und mit Plakaten, Infoständen, Zeitungs -, Radio- und Internetbeiträgen auf die Problematik aufmerksam gemacht hat. Deutliche Erfolge, die Ziele der Kampagne zu erreichen, haben sich bereits eingestellt. Viele Kaffee -Verkaufsstellen haben bereits ei- gene Mehrweg -Aktionen zur Verringerung von Einweg -Kaffeebe- chern durchgeführt und haben ebenso wie eine Vielzahl von Cafés auf ein Mehrwegpfandsystem (meist Recup) umgestellt. Des Weiteren wurden verschiedene städtische Einrichtungen auf Mehrwegsysteme umgestellt. So wird in den vier Pächterbetrieben im Tiergarten der Stadt Nürnberg seit Mai 2018 Kaffee nur noch in Mehrwegbechern (Firma Recup) ausgeschenkt. Auch im Max-Mor- lock-Stadion gibt seit dem Start der Saison 2018/19 nur noch Mehr- wegbecher. Plakatmotiv mit Dürerhase Um mit gutem Beispiel voranzugehen hat der ASN ab Juli 2018 seine Kantine auf Mehr- wegbecher umgestellt und an jeden ASN-Mitarbeiter kostenlos einen von ASN eigens de- signten BPA-freien Mehrwegbecher mit Schraubverschluss ausgegeben. Daneben werden in der Kantine sowie den Kaffeeautomaten nur noch Mehrwegbecher zu einem Pfand von 5 Euro ausgegeben oder der Kaffee in Porz ellantassen ausgeschenkt. Der Verbrauch an Einmalbechern konnte hierdurch vor Ort auf Null gesenkt werden. 434 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 19 2.9.3 Maßnahmen zur Energieeinsparung Im Sinne der Ressourcenschonung, soll durch den forcierten Einsat z von LED- Leuchtmitteln in der Müllverbrennungsanlage eine deutliche Energieeinsparung erreicht werden. Die technischen Komponenten der rund um die Uhr („24/7“) betriebenen Müllverbren- nungsanlage sind ausschließlich in vollständig umschlossenen Gebäuden mit einge- schränktem Tageslichtzutritt angeordnet. Dort muss an allen Orten eine, den technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechende Beleuchtung der Arbeitsbereiche stets si- chergestellt sein. Dazu sind insgesamt ca. 3.100 Langfeldlampen mit verschiedenen Leuchtstoffröhren („Neonlampen“) installiert. Mit Inbetriebnahme der Müllverbrennungsan- lage wurden somit an elektrischer Arbeit täglich ca. 3.300 kWh verbraucht. Bisher wurden beim regelmäßigen Austausch der Leuchtmittel mit Ablauf der Gebrauchs- dauer energieeffiziente Leuchtstoffröhren und fallweise auch schon LED-Leuchtmittel ein- gesetzt. Dadurch konnte bereits eine Energieeinsparung von 14 % erreicht werden. In letz- ter Zeit sind nun auch LED-Leuchtmittel mit ausreichender Lichtstärke und zu annehmba- ren Preisen erhältlich. Unbenommen von noch anstehenden, längeren Laufzeiten herkömmlicher Leuchtmittel sollen alle Lampen forciert mit modernen LED -Leuchtmitteln ausgerüstet werden. Dieses Programm wird weiter fortgeführt. Dadurch ist eine Einsparung an elektrischer Energie für Beleuchtung gegenüber dem ursprünglichen Zustand um 44 % erreichbar. Der höhere An- schaffungspreis für LED-Leuchtmittel wird durch den geringeren Stromverbrauch und die längere Lebensdauer kompensiert. In den SDG 7.6 ist es erklärtes Ziel bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am globalen Energiemix deutlich zu erhöhen. Mit der Inbetriebnahme einer zusätzlichen Photovoltaik- anlage trägt der ASN diesem Ziel Rechnung. Mit der Inbetriebnahme einer zweiten Photovoltaikanlage, die auf dem Dach eines Betriebsgebäudes installiert wurde, kann die Deckung des Strombedarfs der Entsorgungsanlage um weitere ca. 45.000 kWh/a mit erneuerbaren Energieträgern (Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie) und damit zu einem, um ca. 30% höheren (Eigengewinnungs-)Anteil emissionsfrei realisiert werden. Im Berichtsjahr 2020 konnten insgesamt 40.000 kWh erzeugt und davon 16.000 kWh dem Eigenverbrauch zugeführt werden . Durch den Einsatz geeigneter Speichermedien wäre eine weitere zeitversetzte Nutzung von rund 11.500 kWh möglich. Die Verhandlungen und 0 1.000 2.000 3.000 4.000 2001 2018 2025 Müllverbrennungsanlage - Energieeinsparung durch Umstellung auf LED-Beleuchtung kWh/Ta 435 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 20 Marktrecherchen für den Einsatz von entsprechenden Batteriespeicherlösungen wird wei- ter verfolgt. Photovoltaikanlage auf dem Müllbunkerdach (seit 2006) Photovoltaikanlage auf dem Waschhallendach (2019) 2.9.4 Reduktion der Emissionen zur Steigerung der Luftqualität Mit SDG 11.6 wird angestrebt, bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf zu senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfallbehandlung. Mit den folgenden Maßnahmen wird der ASN seiner Verantwortung in der konsequenten Verfolgung dieses Ziels gerecht. Vermeidung von fuhrparkbedingten Luftschadstoffbelastungen Wir entsorgen die Abfälle der in Nürnberg lebenden Menschen und verbessern damit ihre Lebensqualität. Wir wollen einer wachsenden Bevölkerung in der Stadt nachhaltige Lo- gistiklösungen bieten. Dafür implementieren wir saubere Lösungen für die notwendigen Transportleistungen, wie die Nutzung emissionsarmer Abfallsammelfahrzeuge und Elekt- romobilität. Der Fuhrpark der Nürnberger Abfallwirtschaft umfasst derzeit 68 LKW der mit- telschweren und schweren Nutzfahrzeugklasse (Abfallsammel- und Containerfahrzeuge). Abgasnorm EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6 gesamt Anzahl 1 0 12 23 32 68 Anteil 2020 am LKW-Gesamtfuhrpark 1% 0% 18% 34% 47% 100% Wir wollen die Lebensqualität in der Stadt erhöhen, indem wir die Erfassung und Abholung von Abfällen bis 2025 zu 80 Prozent und bis 2030 zu 100 Prozent mit sauberen Fahrzeugen der Emissionsklasse Euro 6.x und Personentransporte bzw. Kontrollfahrten ausschließlich mit Elektro-Pkw durchführen, die mit Strom aus regenerativer Gewinnung geladen werden. 80% dieser Fahrzeuge, also 55 LKW sollen bis Ende 2025 mindestens den Emissionsstan- dard nach Emissionsklasse EURO 6 und besser erfüllen. Bis Ende 2030 soll der gesamte Fuhrpark an mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen auf EURO 6 und besser um- gestellt sein. Die folgenden, grafischen Darstellungen geben Auskunft sowohl über die Zu- sammensetzung des Nutzfahrzeug-Fuhrparks als auch über die Auswirkungen der Emis- sionsklassenoptimierung. 436 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 21 Abgasnorm EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6 gesamt Ziel bis 2025 Ersatz von ca. 4 Fhzg/a -/- -/- -/- 13 20% 55 80% 68 Ziel bis 2030 Ersatz von ca. 3 Fhzg/a -/- -/- -/- -/- 68 100% 68 Entwicklung der Abgasanteile an HC-Kohlenwasserstoffe; NOx-Stickoxide, PM-Partikelmasse von Euro 3 bis aktuell Euro 6, Angabe der %-Reduzierung jeweils zur davor genannten Norm HC in g/kWh Reduzierung um 0,78 0,55 um 29% 0,55 0,4 um 27% - um 100% NOx in g/kWh Reduzierung um 5 3,5 um 30% 2 um 43% 2 0,0 % 0,46 um 77% PM in g/kWh Reduzierung um 0,16 0,03 um 81% 0,03 0,0% 0,02 um 49,5% 0,01 um 50% Hinweis: Bei schweren Nutzfahrzeugen wird die Emission des Motors auf dem Motorenprüfstand in einer definierten Folge von Betriebszust än- den, bezogen auf die im Test verrichtete Arbeit des Motors in g/kWh, gemessen. Der ASN setzt für Fahrten im Stadtbereich (Aufseherfahrzeuge, Besorgungsfahrzeuge) fast ausschließlich Kleinst- und Kleinwagen (2- bis 4-sitzig) ein. Für diese Fahrzeugklasse – mit einer begrenzten Tagesfahrleistung – empfiehlt sich der reine Elektroantrieb, soweit der Energiebedarf aus regenerativen bzw. nachwachsenden Rohstoffen und damit CO 2- 0 0,02 0,04 0,06 0,08 0,1 0,12 0,14 0,16 0,18 EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6 g/kWh EURO-Norm PM in g/kWh 0 1 2 3 4 5 6 EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6 g/kWh EURO-Norm Reduzierung HC, NOx und PM ab EURO 3 HC in g/kWh NOx in g/kWh PM in g/kWh 437 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 22 frei gewonnen wird. Da die Stadt Nürnberg zum 01. Januar 2008 auf den ausschließlichen Bezug von „Ökostrom“ (aus Wasserkraft) umgestellt hat, ist diese entscheidende Voraus- setzung gegeben; der Betrieb von Elektrofahrzeugen erfolgt also kohlendioxidfrei. Bereits in den Jahren 2013, 2014 und 2017 hat der ASN für die Einsatzleitungen der Müll- abfuhr und des Fahrdienstes Kleinwagen mit reinem Elektroantrieb und einen Kleinwagen mit Hybridantrieb beschafft, die an der „Stromtankstelle“ im zentral gelegenen Betriebshof des ASN mit der nötigen Energie versorgt werden. Im Jahr 2018 wurde ein weiterer Klein- wagen mit reinem Elektroantrieb beschafft. Der ASN verfügt derzeit über drei Kleinwag en mit Elektroantrieb und einen Kleinwagen mit Hybridantrieb. Diese Kleinwagen werden fast ausschließlich innerhalb der Stadtgrenzen bewegt und kommen auf eine Tagesfahrleistung von maximal 50 Kilometern. Damit ist der PKW -Fuhrpark des ASN zu fast 50% rein elektrisch betrieben. Im Bereich der Nutzfahrzeuge stellt sich die vollständige Elektrifizierung von Fahrzeugen deutlich schwieriger dar. So befanden sich im Jahr 2020 deutschlandweit nur vereinzelt vollelektrische Abfallsammelfahrzeuge im Einsatz (u.a. Frankfurt, Hamburg, Mainz). Es ist aber zu beachten, dass es sich bei diesen um Prototypen handelt, deren Alltagstauglichkeit erst im laufenden Betrieb -teilweise unter enger Einbindung universitärer Einrichtungen - nachgewiesen werden muss. Derzeit sind a uf dem Markt der schweren Nutzfahrzeuge noch keine entsprechenden alltagstauglichen Flottenfahrzeuge verfügbar. Somit war der Einsatz vollelektrischer Abfallsammelfahrzeuge im Betrachtungszeitraum aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (noch) nicht umsetzbar. CO2-Reduktion in der Abgasreinigung der MVA Zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen (CO2) und zur Reduzierung von Energiever- brauchskosten wurden seit Oktober 2010 Dampf/Gas-Rohrwärmetauscher (DAGAVO) in die Abgasreinigungsstufe der Stickoxidabscheidung (SCR) eingebaut. Mit dieser Maß- nahme konnte der Erdgasverbrauch deutlich reduziert werden (Erdgasbezug vor den Um- bauarbeiten ca. 21,5 Mio. KWh/a, nach Abschluss der Umbauarbeiten ca. 5,5 Mio. KWh/a); dies hat seit 2016 zu einer stabilisierten Reduktion der Kohlendioxidemissionen (CO2), be- zogen auf den Erdgasverbrauch, um ca. 66 % geführt. Vermeidung von Methangas-Freisetzung aus der Deponie Nürnberg-Süd nach Ende der Ablagerungsphase durch „In-Situ-Stabilisierung“ Die Kassetten A – E der Deponie Süd sind seit 2016 vollkommen abgedichtet. Die Kasset- ten F – P sind noch in der Ablagerungsphase, eine gasdichte Oberflächenversiegelung kann noch nicht gebaut werden. Das Deponiegas (Methangas) aus allen Kassetten wird erfasst und gesammelt. Es folgte bislang eine Verwertung durch Betrieb eines Gasmotors mit Erzeugung elektrischer Energie und teilweis e Verbrennung in einer Hochtemperatur - Fackel. Durch die Verbrennung wird das Deponiegas CH4 (Methan) in CO2 (Kohlendioxid) mit ge- ringerem Klimaerwärmungspotential umgewandelt. Die vorhandene Technologie ist jedoch nur für große Mengen Deponiegas mit einem CH4-Gehalt von mindestens 40 % geeignet. Diese Grenze ist mittlerweile erreicht, die Ausrüstung ist deutlich überdimensioniert und weder die Fackel noch der Gasmotor können technisch und wirtschaftlich sinnvoll betrie- ben werden. Zudem sind die Anlagen verbraucht und müssen umgehend erneuert werden. 438 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 23 Auch weiterhin und möglichst bis zum Ende der Nachsorgezeit der Deponie (CH 4 < 5 %; ca. 2050) bei sinkender Konzentration soll die Freisetzung von CH4 (Methan) in die Atmo- sphäre vermieden werden. „Konventionelle“ Technik als Ersatz der nicht mehr zu betrei- benden Anlagen kann nur bis zu CH4-Gehalten von 30 % eingesetzt werden. Danach (vo- raussichtlich im Jahr 2030) sind erneut Anlagen-Investitionen erforderlich. Ein Einsatz der innovativen „In-Situ-Stabilisierung“ ist aufwändiger und teurer als eine „kon- ventionelle“ Deponiegaserfassung, kann jedoch ohne Folgeinvestition mit der zuerst instal- lierten Ausrüstung bis zum Jahr 2040 betrieben werden und erbringt eine Steigerung der erfassbaren Methangasmenge von insgesamt 990.000 m³ Die Maßnahmen für eine „In -Situ-Stabilisierung“ der Deponie sind im Rahmen der Natio- nalen Klimaschutzinitiative (NKI) förderfähig. ASN hat daher im März 2019 einen entspre- chenden Förderantrag gestellt und im Dezember eine Förderzusage über 50% der Projekt- kosten (Maximalsatz) in Höhe von 294.000 € erhalten. Im Sommer 2020 wurden nach Genehmigung des Vorhabens durch die Regierung von Mittelfranken Aufträge zum Umbau der Anlagen zur Gaserfassung und Gasbehandlung erteilt. Die Arb eiten begannen mit Ende der Vegetationsperiode im November 2020. Die Tiefbauarbeiten werden rechtzeitig vor Beginn der neuen Vegetationsperiode im März 2021 fertig gestellt, die Installation und Inbetriebnahme der Gasbehandlungsanlage soll dann im April 2021 erfolgen. Der alte, mittlerweile überdimensionierte und nicht mehr brauchbare Gasmotor wurde im Sommer 2020 stillgelegt und wird mit Abschluss des Projektes verschrottet. 2.9.5 Erhöhung der Erfassungs- und Verwertungsquoten spezifischer Abfall- fraktionen Das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wieder- verwendung bis 2030 deutlich zu verringern ist das in SDG 12.5 festgehaltene Ziel, dessen Verfolgung auch im Fokus des Interesses des ASN steht. Die Weiterentwicklung einer bereits gut funktionierenden Abfall - und Kreislaufwirtschaft leistet darüber hinaus einen positiven Beitrag zu weiteren Zielen, beispielsweise zu „Ge- sundheit“ (SDG 3), „menschenwürdige Beschäftigung“ ( SDG 8) und „Klimaschutz“ ( SDG 13). 0 20000 40000 60000 80000 100000 120000 140000 160000 180000 2025 2030 2035 2040 Deponie Süd - verbesserte Methangaserfassung durch "In-Situ-Stabilisierung" Methangasbildung Erfassung mit In-Situ-Stabilisierung Erfassung mit konventioneller Technik 439 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 24 Abfallwirtschaft / Kreislaufwirtschaft Biogene Abfälle Im Stadtgebiet Nürnberg steht die Biotonne grundsätzlich flächendeckend für jedes Anwe- sen zur Verfügung. Derzeit sind stadtweit etwa 45.000 Tonnen aufgestellt. Der Biomüll (2020: 19.020 t) wird mit ASN-eigenen Fahrzeugen eingesammelt und zu einer Kompos- tierfirma in Nürnberg gebracht. Für die Entsorgung von Gartenabfällen hat der ASN sieben Gartenabfallsammelstellen ein- gerichtet. Im Oktober 2017 wurde im Nürnberger Westen eine großzügige personalbetrie- bene Sammelstelle mit 2.400 m 2 Fläche auf zwei versetzten Ebenen errichtet. So entfällt das, für mobilitätsgeschwächte Menschen beschwerliche Treppensteigen zum Einwurf des Grünguts in die Sammelcontainer. Darüber hinaus können Gartenabfälle ganzjährig auch auf den 6 Wertstoffhöfen im Stadt- gebiet angeliefert werden. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 23.416 t eingesammelt. Ergän- zend bietet ASN seit Januar 2016 zudem eine praktische haushaltnahe und zeitsparende Erfassung von Gartenabfällen an, d ie Biotonne extra und die Biotonne extra Z. In diese Tonnen können nicht nur Bioabfälle aus der Küche, sondern auch die auf dem Grundstück anfallenden Grünabfälle eingeben werden. Am Ende des Verwertungsprozesses der biogenen Abfälle aus dem Nürnberger St adtge- biet steht hochqualitativer, zertifizierter Kompost (gem. Gütekriterien RAL-GZ 251) zur wei- teren Nutzung - bspw. in Privatgärten und in der Landwirtschaft - zur Verfügung (Cradle- to-Cradle). Dieses ökologisch hochwertige Produkt wird als reiner Kompost oder als Zuschlagsstoff in Humuskonzentraten weiterverwendet und trägt aktiv dazu bei, den Abbau von Torf sowie den Einsatz von künstlichen Düngemitteln zu reduzieren. ASN wird o.g. Angebote (insbesondere die Biotonne extra und extra Z) durch gezielte Öf- fentlichkeitsarbeit weiter ausbauen mit dem Ziel die Sammelmenge biogener Abfälle weiter zu erhöhen und um der demografischen Entwicklung folgend, auch älteren bzw. nicht mo- bilen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Entsorgung von Grüngut zu erleichtern. Trotz eines in der Vergangenheit kontinuierlichen Ausbaus der Anzahl an Biotonnen betrug die Anzahl der gesammelten Bioabfälle konstant um die 20.000 Tonnen pro Jahr. Vor dem Hintergrund der kontinuierlich wachsenden Stadtbevölkerung und dem zunehmenden I n- teresse von bisher eigenkompostierenden Bürgerinnen und Bürgern an der Biotonne ist 440 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 25 angestrebt, im Jahr 2025 bereits ca. 50.000 und im Jahr 2030 knapp 54.000 Biotonnen im Stadtgebiet aufzustellen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Zusammenhang zwischen Anzahl an Bio- tonnen und Gesamtmenge an Bioabfällen sowie der zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für den sorgsameren Umgang mit Lebensmitteln ist eine Prognose der zu erwartenden Bioabfallmengen nicht möglich. Das Aufkommen an Grüngut is t sehr witte- rungsabhängig, d.h. in regenreichen Jahren ist ein höheres und in trockeneren Jahren, wie beispielsweise in 2018, ein geringeres Grüngutaufkommen zu erwarten. Weiterhin ist durch zunehmende Nachverdichtung zur Schaffung zusätzlich benötigten Wohnraumes mit einer höheren Versiegelung der Stadtflächen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Schätzung für die Entwicklung des Aufkommens an Grün- gut kaum möglich. Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Erfassung Die Menge an Elektromüll wächst viermal schneller als der übrige Abfall. Elektro- und Elekt- ronik-Altgeräte (im Folgenden EEAG) bestehen aus vielen verschiedenen Materialien. Da- runter befinden sich erhebliche Mengen an umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen wie z.B. Quecksilber, Blei, Cadmium, Chrom und FCKW. Um eine fachgerechte Entsor- gung der Schadstoffe zu gewährleisten, ist eine getrennte Sammlung notwendig. Anderer- seits enthalten EEAG aber auch wertvolle Rohstoffe, insbesondere verschiedene Metalle, z.B. Kupfer, Gold und Aluminium sowie „Seltene Erden“, die nur zurückgewonnen werden können, wenn die Geräte getrennt erfasst und gesammelt werden. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist offenbar nicht bekannt, dass eine Entsorgung von EEAG über den Restmüll verboten und die getrennte Abgabe auf dem kommunalen Wertstoffhof oder die Abgabe in einer der Hersteller- bzw. Vertreibersammlungen gesetzlich (ElektroG) vorgeschrieben ist. Gerade bei größenmäßig „mülltonnengängigen“ Elektro-Kleingeräten wird dies oft umgan- gen. Die Besitzer von EEAG sind sich vielfach nicht bewusst, dass sowohl gefährliche Schadstoffe als auch rückgewinnbare Wertstoffe in Elektro -Kleingeräten enthalten sind. Durch eine gezieltere Öffentlichkeitsarbeit werden die Verbraucher seit September 2013 auf neue Erkenntnisse und Abgabemöglichkeiten hingewiesen. In diesem Zusammenhang ist eine einheitliche Aktion „Elektro- und Elektronik-Altgeräte einfach und sicher entsorgen“ ins Leben gerufen worden. Die in 2013 neu eingeführte „E-Tüte“ – eine farbige, robuste, zur mehrmaligen Verwendung geeignete Sammeltasche mit Werbeaufdruck – dient zur Unterstützung des Bringsystems, 0 20.000 40.000 60.000 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2025 2030 Aufkommen biogener Abfälle 2015 bis 2020 sowie Prognose bis 2030 Biomüll in t Grüngut in t biogene Abfälle gesamt in t 441 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 26 indem die Bürgerinnen und Bürger ihre Elektro - und Elektronik-Kleingeräte in der E -Tüte sammeln und zum Wertstoffhof bringen. Die bereits seit Jahren etablierten Systeme – Hol- system über die Sperrmüllabfuhr auf Abruf und Bringsystem über die Wertstoffhöfe – sind um neue noch bürgerfreundlichere Systeme erweitert worden: Mit Hilfe der „ E-Tonne“ – ein roter 240 l-Abfallbehälter u nd besonders gekennzeichnet durch einen Aufkleber – wurde das bisherige Bringsystem (Wertstoffhöfe) erweitert. Diese roten Tonnen stehen im gesamten Stadtgebiet bspw. in städtischen Dienststellen, Kultu r- läden und Elektronikfachgeschäften zur Verfügung. Das Aufstellen und Entleere n der E - Tonnen im Austauschverfahren erfolgt auf Abruf durch AS N-Mitarbeiter. Aktuell (Stand: Dezember 2020) stehen 66 E-Tonnen an 62 verschiedenen Standorten in Nürnberg, die im Laufe des Jahres 20 20 insgesamt 236-mal geleert wurden und 10,87 Tonnen Elektro- kleingeräte enthielten. Die Unterstützung des Holservices (Sperrmüllabfuhr auf Abruf) erfolgt durch den „E- Sack“: ein rei ßfester, transparenter , leicht rötlicher Plastiksack mit Aufdruck und Ver- schlussband. Der E-Sack dient – anders als die E -Tüte – als Sammelgefäß mit lediglich einmaliger Verwendung. Im Rahmen einer Sperrmüllabfuhr kann bereits bei der Anmeldung ein E -Sack mitbestellt werden. Dieser wu rde zunächst (ab September 2013) als Versuch im Stadtteil Gebersdorf zusammen mit der Terminbestätig ung per Post zugestellt. Er wird am Abholtag zusammen mit dem anderen angemeldeten Sperrmüll bereitgestellt. Der Versuch hat si ch bewährt , genießt eine hohe Akzeptanz in der Bürgerschaft und hat zu einer Verbesserung der Sammelquote geführt. Dieses zusätzliche Sammelsystem ist nun seit Oktober 2014 auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. Die Bürgerinnen und Bürger haben nun stadtweit die Möglichkeit, für die getrennte Erfassung ihrer kleinen Altgeräte den E-Sack zu füllen. Ist der E-Sack voll, genügt ein Anruf beim ASN und der E-Sack wird zu einem vereinbarten Termin abgeholt. Die im Nürnberger Stadtgebiet gesammelten Altgeräte werden teilweise über die Stiftung ear an die Hersteller und teilweise an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe übergeben. Im Rahmen des nachfolgenden Aufbereitungsprozesses werden wertvolle Rohstoffe (z.B Gold, Silber) zurückgewonnen und wieder in den Produktionskreislauf eingespeist sowie die enthaltenen gefährlichen Substanzen (bspw. Quecksilber) einer fachgerechten Entsor- gung zugeführt. Neben einer verstärkten Sammlung durch den Handel strebt ASN den weiteren Ausbau der gezielten Öffentlichke itsarbeit an , um die Sammelbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Durch diese Maßnahmen und den Ausbau an Standorten für die Bereit- stellung der E-Tonne wird für 2025 mit einem Angebot von 75 und in 2030 85 E -Tonnen sowie einem darin enthaltenen Aufkommen von Elektrokleingeräten von 15 bzw. 18 Ton- nen gerechnet. Hartkunststoff PP/PE-HD: Auf allen 6 Wertstoffhöfen im Stadtgebiet können Hartkunststoffe, bspw. Gießkannen, Wä- schekörbe, Bobby-cars aus PP/PE-HD abgegeben werden. Ferner werden auch i m Rah- men der Sperrmüllsammlung auf Abruf, Hartkunststoffe direkt bei den Haushalten abge- holt. Im Jahr 2020 wurde im Nürnberger Stadtgebiet ein Aufkommen von insgesamt 313 t verzeichnet. Nach erfolgter Sammlung werden die eingesammelten Hartkunststoffe von einer Fachfirma zu hochwertigem (Kunststoff -)Regranulat verarbeitet, aus dem hochwertige Endprodukte 442 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 27 wie bspw. Autoteile, Haushaltswaren und Transportverpackungen (Paletten, Stapelkisten, Keile etc.) hergestellt werden. Zur weiteren Erhöhung der Sammelmengen wird ASN die gezielte Abfallberatung intensi- vieren mit dem Ziel die Nürnberger Bevölkerung noch stärker für die Wichtigkeit der Ge- trenntsammlung von Hartkunststoffen zu sensibilisieren. Es wird damit gerechnet, das Auf- kommen an Hartkunststoffen -durch die Ausweitung der Maßnahmen im Rahmen der Ab- fallberatung- über 420 t im Jahr 2025 auf bis zu 522 t im Jahr 2030 zu steigern. 2.9.6 Gestaltung und Pflege der Freiflächen auf dem Betriebsgelände der MVA Das SDG 15 verschreibt sich dem Schutz, der Wiederherstellung und nachhaltigen Nut- zung der Landökosysteme sowie damit einhergehend dem Stopp der Bodenverschlechte- rung und des Biodiversitätsverlustes. Mit den folgenden Ausgestaltungen auf dem betriebs- eigenen Gelände wird dieses Ziel beim ASN verfolgt. Mit Inbetriebnahme der MVA wurden ca. 25 % der Fläche des Betriebsgeländes als Grün- fläche angelegt: • 2.100 m² als Streuobstwiese, 8.000 m² mit Bäumen und Büschen durchsetzte Gar- tenanlage und • 2.200 m² rasenbegrünte Nutzfläche (teilw. schwerlastbefahrbar). • Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Schlackelagerhalle wurde teilweise über der vorhandenen Dachbegrünung errichtet. • Im Jahr 2015 wurde auf einer Fläche von 1.100 m² ein Totholzgarten angelegt. • Die Wiesen - und Rasenflächen werden regelmäßig gemäht, fallweise erfolgt ein sachgerechter Baumschnitt. Um den bestehenden Anforderungen an naturnah gestalte te Freiflächen gerecht zu wer- den, wird mit fachkundiger Unterstützung ein Konzept zur ökologisch verbesserten Bewirt- schaftung der Grünflächen erstellt. Die darin enthaltenen Vorschläge sollen innerhalb der folgenden zwei Jahre umgesetzt werden. Dies könnte z.B. sein: • Optimierte Änderung der Häufigkeit für die Mahd von Wiesen - und Rasenflächen (z.B. nur noch einmal jährlich). • Modifizierung der Bepflanzung (Wiese/Büsche/Bäume). • Umstellung von ca. 1.000 m² nicht mehr benötigter Schwerlast-Lagerfläche und 120 m² ungenutzter Spielplatzfläche zu extensiv bewirtschafteter Wiese. 443 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 28 • Weitergehende Begrünung von Dach- und Terrassenflächen auf Gebäuden der An- lage (Potential ca. 600 m²) MVA-Dach, zur Begrünung vorgesehen Einrichtung eines Totholzgartens An der Grundstücksgrenze der MVA zur Langen Allee be fanden sich insgesamt 16 Pap- peln, die nach gutachterlicher Feststellung irreparabel geschädigt bzw. abgestorben und daher – aus Sicherheitsgründen – zu fällen waren. Die notwendigen Nachpflanzungen (Bäume „höherwertiger“ Gattung) sind bereits vor Jahren erfolgt und haben sich prächtig entwickelt. Der errichtete Totholzgarten auf dem Gelände der MVA hat einen Großteil der gefällten Pappeln aufgenommen und dient nun mit anderen „Tothölzern“ einer Vielfalt von Kerbtie- ren und Vögeln als neuer Lebensraum. Dieses Naturschutzprojekt wird in direktem Zusam- menhang mit den „Ersatzpflanzungsmaßnahmen“ für die gefällten Bäume dargestellt und bewertet. 2.9.7 Zusammensetzung und Weiterentwicklung der Belegschaft Der ASN hat hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und tut viel dafür, dass dies so bleibt: intensive Weiterbildung in allen Bereichen, hohe Arbeitsschutzstandards, gezielte Förderung von Führungsnachwuchs. Darüber hinaus werden seit März 2017 laufend Ge- sundheitskurse für die Beschäftigten kostenfrei angeboten. Dieses Angebot umfasste zum Beispiel zwei Kurse mit dem Schwerpunkt „Stärkung des Muskel -Skelett-Systems“ und „Fitness- und Körpertraining“. Im Berichtsjahr konnten die wöchentlich zwei Kurse im Be- reich „Rückenschule“ lediglich bis zu Beginn des Corona -Lockdowns im März angeboten werden. Die zu festen Terminen geplante „Progressive Muskelentspannung“ konnte eben- falls deswegen nicht durchgeführt werden. Die Mitarbeiterzahl hat sich im Berichtsjahr im Ergebnis nicht verändert. Der ASN beschäf- tigte zum 31. Dezember 2020 insgesamt 425 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 444 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 29 Dem Abfallwirtschaftsbetrieb liegen keine Kennzahlen zur Beschäftigung von Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund vor; die Stadt Nürnberg unterscheidet nicht zwischen deutschen und nichtdeutschen Beschäftigten. Angaben sind nur punktuell verfügbar, soweit sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierzu geäußert haben und damit nur unter Vorbehalt möglich. Damit sind aus den so gezogenen, unverbindlichen Erkennt- nissen Beschäftigte u.a. aus der Türkei, aus Italien, Rumänien, Polen und aus dem russi- schen Sprachraum bei ASN tätig. Eine vorrangige Führungsaufgabe ist für den Eigenbetrieb die Entwicklung seiner Mitarbei- terinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte. Im Berichtsjahr wurden erneut weiterqualifizie- rende Schulungs- bzw. Coaching-Reihen, sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der operativ tätigen Bereiche als auch für Beschäftigte der administra tiven Bereiche abge- schlossen. Mit diesen Veranstaltungen sind die für die Vorgesetztenrolle notwendigen An- forderungen, wie „Kommunikation“ (sowohl kunden - als auch betriebsorientiert), „Füh- rungsrolle“, „Zusammenarbeit“ vermittelt bzw. trainiert worden. Darüber hinaus konnte auch in 20 20 jedem (LKW -) Fahrer die nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) notwendige, fünfmodulige Weiterbildung ermöglicht werden. 2.9.8 Arbeitssicherheit wird großgeschrieben Zur Verfestigung einer rechtssichere n Organisation und zum Schutz der Mitarbeiter innen und Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und vor betriebs- bzw. anlagenbedingten gesundheitli- chen Beeinträchtigungen, aber auch zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschut- zes und der Anlagensicherheit ha t der Eigenbetrieb zum 01. Juli 2008 ein Arbeitsschutz- managementsystem nach OHRIS ( Occupational Health- and Risk-Managementsystem) eingeführt und dieses in die vorhandenen Managementsysteme für Qualität und Umwelt nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004, Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV sowie in die Handbücher der MVA und der Deponie integriert. Die Systemkonformität des bei ASN im- plementierten Arbeitsschutzmanagementsystems mit dem aktualisierten Regelwerk OHRIS:2010 wurde mit Zertifikat vom 15.03.2021 (Geltungsdauer aktuell bis 20.07.2023) der Regierung von Mittelfranken erneut bestätigt. Entwicklung der Betriebsunfallzahlen bis zum 31.12.2020 Nach einem Rückgang der Arbeitsunfallhäufigkeit in 2016 und 2017 und einem Anstieg in den beiden Folgejahren weist der Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit für das Jahr 2020 nun erneut einen Rückgang der Unfallzahlen um mehr als ein Drittel auf. Auch die Unfallhäufigkeit bzw. Unfallquote also die Arbeitsunfälle pro 1.000 Beschäftigte ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als ein Drittel gefallen und liegt unter den für 2019 vorliegenden Kennzahlen für BG Bau und BG Verkehr. Die durch die durchschnittliche Ausfallzeit pro Arbeitsunfall ermittelte Unfallschwere ist mit 16,8 Tagen auf den niedrigsten Wert seit 2011 gefallen. Der Schwerpunkt der Unfallbewertung liegt im Berichtsjahr bei der Gefährdungsart „man- gelnde Trittsicherheit“, allerdings hat sich die Anzahl der Unfälle im Vergleich zum Vorjahr halbiert (6, 2019: 12). Davon wurde bei 2 aufgetretenen Arbeitsunfällen „Umknicken“ (im Vorjahr 8) als Unfallgrund genannt. Die, seit dem Jahr 2015 notwendig gewordenen Ver- haltensänderungen wurden offenbar durch den fortdauernden Sensibilisierungs- und Mo- tivationsprozess der betroffenen Personenkreise in den wiederkehrenden Sicherheitsun- terweisungen, erreicht. 445 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 30 Dem Verunfallen beim Ein- und Aussteigen aus Abfallsammelfahrzeugen“ konnte dagegen durch Beschaffung sog. „Niederflurfahrzeuge“ (seit 2013) mit einem deutlich niedrigeren – nur einstufigen – Ein- und Ausstieg weitgehend begegnet werden (2020 nur ein Unfall ohne Ausfallzeiten). Im Berichtsjahr gab es erstmals im gesamten Betrachtung szeitraum keine (melde - oder nichtmeldepflichtigen) Wegeunfälle. Anzahl der Arbeitsunfälle bei ASN (alle Bereiche): Anmerkung: Ein Unfall ist meldepflichtig, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall getötet oder so verletzt wird, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Analyse des Unfallgeschehens (Gefährdungsarten): 0 5 10 15 20 25 30 35 40 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 19 21 23 26 16 16 30 29 18 8 5 2 3 5 4 2 7 4 27 26 25 29 21 20 32 36 22 meldepflichtige nicht meldepflichtige Summe Schwerpunkte bei der Unfallbewertung A mangelnde Trittsicherheit 38 % der Gesamtausfallzeiten, 6 Unfälle mit 116 Ausfalltagen (hiervon 2 Unfälle durch „Umknicken“) B sich schneiden, stech en, reißen, stoßen, quetschen, hängen- bleiben oder getroffen werden 20 % der Gesamtausfallzeiten, 5 Unfälle mit 62 Ausfalltagen C von hochschnellenden, (weg)fliegenden Teilen getroffen werden 2 % der Gesamtausfallzeiten, 1 Unfall mit 6 Ausfalltagen D sich verheben, überlasten 4 % der Gesamtausfallzeiten, 2 Unfälle mit 13 Ausfalltagen E Fallen aus der Höhe, Abstürzen 18 % der Gesamtausfallzeiten, 2 Unfälle mit 54 Ausfalltagen F Verkehrsunfall 16 % der Gesamtausfallzeiten, 3 Unfälle mit 48 Ausfalltagen G Sonstiges 2 % der Gesamtausfallzeiten, 3 Unfälle mit 7 Ausfalltagen A 38% B 20% C 2% D 4% E 18% F 16% G 2% A B C D E F G 446 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 31 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Allgemeines Chancen und Risiken für zusätzliche Geschäftsfelder sind beim Eigenbetrieb ASN auf die in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) zugelassenen Möglichkeiten be- grenzt. Im Rahmen der Daseinsvorsorge erfüllt der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) kommunale Pflichtaufgaben der Abfallentsorgung im Stadtgebiet Nürnberg. Für die Eigen- tümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet begründet die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg (AbfS) den Anschluss- und Benutzungszwang des ASN als öffentliche Einrichtung der Abfallentsorgung. In der Abfallwirtschaft gilt der Anschluss - und Benutzungszwang uneingeschränkt für die Entsorgung von Privathaushalten; für das Gewerbe gilt er dagegen nur für „Abfälle zur Beseitigung“. Aufgrund der weitgehend hoheitlichen Tätigkeiten und der Finanzierung über Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz besteht für ASN kein wirtschaftliches Ri- siko. In der Stadt Nürnberg war die Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) neben der Annahme von Altpapier auf den städtischen Wertstoffhöfen weitgehend seit 10 Jahren über eine „gewerbliche Sammlung“ gem. § 17 Abs. 2 Nr. 4 KrWG geregelt. Dies stellt eine Ausnahme von der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) dar (§ 17 Abs. 1 KrWG). Als „gewerbliche Sammlung“ wird eine Sammlung von Wert- stoffen aus privaten Haushalten durch private Entsorgungsunternehmen bezeichnet. Pri- vate Sammler konzentrieren ihre Tätigke it auf erlösbringende Wertstoffe –z.B. Altpapier-, um sie weiter zu vermarkten. Die Erlöse aus gewerblichen Sammlungen kommen aus- schließlich den privaten Sammlern zugute. Die gewerbliche Sammlung ist lediglich anzei- gepflichtig, so dass es keiner Genehmigung einer solchen Sammlung durch die Stadt Nürn- berg bedurfte. Eine Untersagung kommt nur dann in Betracht, wenn „überwiegende öffent- liche Interessen“ einer gewerblichen Sammlung entgegenstehen. Diese gewerbliche Sammlung hat der gewerbliche Sammler, eine Arbeitsgemeinschaft pri- vater Entsorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen zum 31.03.2021 eingestellt, so dass die bislang „ruhende“ Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg zum 01.04.2021 wie- der auflebt. Die Erfassung von Altpapier im Holsystem über die Papiertonne erfolgt ab die- sem Zeitpunkt als Erfassungssystem der Stadt Nürnberg. Bis zum Abschluss, des laufen- den, nach EU-Wettbewerbsrecht durchgeführten Offenen Vergabeverfahrens wird der Ent- sorgungsbedarf in Form einer abgeschlossenen „Notbeauftragung“ durchgeführt. Ab dem 01.08.2021 beabsichtigt der ASN gemäß § 22 KrWG Dritte mit der Sammlung, dem Trans- port und der Vermarktung von Altpapier aus dem Entsorgungsgebiet der Stadt Nürnberg zu beauftragen. Für den wachsenden Anteil an Verpackungsmaterial im Bereich der PPK liegt die Zustän- digkeit bei den Systembetreibern. Im Rahmen der noch abzuschließenden Abstimmungs- vereinbarung ist hier für die Mitbenutzung der kommunalen Sammlung ein Ersatz der an- teilig durch Sammlung und Transport entstehenden Aufwendungen zu verhandeln. Für den kommunalen Anteil (Zeitungen/ Zeitschriften usw.) rechnet der ASN unter Berücksichti- gung der voraussichtlichen Vermarktungserlöse mit einer Mehrbelastung in Höhe von ca. 1,0 Mio. Euro jährlich. Die weiterhin grassierende Pandemie (Covid-19) ändert diese Einschätzung kaum. Derzeit findet die Mülleinsammlung vollumfänglich statt. Im Falle einer (teilweisen) Einstellung der 447 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 32 Restmüllabfuhr können zwar Mehrkosten entstehen (z.B. durch Einsatz von Fremdperso- nal), Gebührenausfälle sind im Bereich der Systemabfuhr jedoch ausgeschlossen, da die Abfallgebühr gemäß Gebührensatzung je turnusgemäße (nicht tatsächliche) Abfuhr erho- ben wird. Sollte das zur Aufrechterhaltung des Betriebs in der Müllverbrennungsanlage eingesetz te Fachpersonal aufgrund der Pandemie nicht mehr im notwendigen Umfang zur Verfügung stehen, besteht das Risiko, dass die Anlage vollständig heruntergefahren und abgeschaltet werden müsste. Für diesen Fall verfügt der ASN auf dem Gelände der Reststoffdepon ie Süd über ein 39.700 m² großes Zwischenlager auf we lchem die anfallenden Restmülla b- fälle balliert und zwischengelagert werden könnten um sie nach Ende der Krisensituation „nachholend“ der Verbrennung zuzuführen. Einnahmeausfälle beträfen in diesem Fall also lediglich den Bereich nicht überlassungspflichtiger Abfälle (energetische Verwertung), so- weit diese nicht auch nachgeholt werden (können). 3.2 Entwicklung der Gebühren Aufgrund der guten Auslastung der Müllverbrennungsanlage bei gleichzeitig guter techni- scher Verfügbarkeit und wegen der aktuell günstigen Kapitalmarktsituation konnten die in der Schlussphase des letzten Kalkulationszeitraums (2015-2018) erwirtschafteten Über- schüsse im neuen Kalkulationszeitraum dem Gebührenhaushalt zu Gute kommen. Die Verbrennungsgebühr konnte infolgedessen ab 2019 erneut deutlich gesenkt werden. Ein wesentlicher Kostenbestandteil im Gebührenhaushalt Müllabfuhr ist die Beseitigung der gesammelten Restabfälle in der Müllverbrennungsanlage (ca. 42 % des Gebührenbe- darfs). Die Senkung der Verbrennungsgebühr ab 2019 führte zu einer deutlichen Entlas- tung dieses Gebührenhaushalts, so dass in dem aktuellen Kalkulationszeitraum ab 2020 die Abfallgebühr auf 0,045 €/Ltr. gesenkt werden konnte. Aufgrund der Gebührenentwicklung wird für das Geschäftsjahr 2021 mit einem Verlust von 6,00 Mio. EURO gerechnet. 3.3 Deponien Die mit der Deponieverordnung aus dem Jahr 2001 und der Ablagerungsverordnung aus dem Jahr 2003 veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ablagerung von Ab- fällen auf Deponien, führten seit Juni 2005 bundesweit zu Deponieschließungen, da es seit diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig ist, unbehandelte Abfälle abzulagern. Nach dem im Jahr 2005 in Kra ft getretenen Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle auf Deponien hat sich die Anliefermenge auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd zunächst bei jährlich ca. 6.000 t Abfall eingependelt. Zwischenzeitlich sind, nach einem durch die Brandereignisse in der MVA in 2010 und 2011 verschuldeten „Zwischenhoch“, die Anliefermengen an de- ponierbaren Abfällen noch weiter, auf weniger als 5.000 t/a gesunken. Aufgrund einer an- dauernden Großbaumaßnahme eines Zweckvereinbarungspartners und der damit verbun- denen Anlieferung zu deponierender Abfälle wurde der Trend der Vorjahre zur Rückläufig- keit von Anliefermengen zur Deponie umgekehrt. Das Berichtsjahr 2020 wurde mit einer Anliefermenge von über 6.200 t abgeschlossen. Insgesamt wurden auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd (ohne Bauschuttdeponie) bis- her (Stand: 31.12.2020) ca. 1.452.113 m³ Abfälle abgelagert. Aktuell verfügt die Deponie noch über ein Netto-Restvolumen von ca. 47.887 m³ (Abfälle einschl. Einbaumaterial). Die deponiebautechnischen und bautechnisch betriebsnotwendigen Einrichtungen der D epo- nie finden in den nächsten Jahren ihr „technisches“ Ende; sie sind also abgewirtschaftet, 448 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 33 nicht mehr funktionsfähig und müssten deshalb mit hohem Investitionsaufwand ersetzt werden. Die Gebühreneinnahmen aus der bisherigen durchschnittlichen Anliefermenge könnten gerade noch die Betriebskosten, nicht mehr aber Reinvestitionsaufwand bzw. In- standsetzungsaufwand decken. Die nach gesetzlicher Anforderung gebildete Rückstellung für die geplante Stilllegung im Jahre 2023 und die mehr als 30-jährige Nachsorge des De- poniekörpers bis ins Jahr 2057 hat jahrelang zu handelsrechtlichen Verlusten (deponiesei- tig) geführt, die das handelsrechtliche Ergebnis des ASN belastet haben und aus den De- poniegebühren, erst Ende 2022, bei unverändertem Abfallzustrom, ausgeglichen sein wer- den. Der für den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg zuständige Werkausschuss des Nürn- berger Stadtrates hat deswegen in sein er Sitzung vom 29. Juni 2011 beschlossen, den Betrieb der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis dahin dort auch die aufbereitete Schlacke als Einbau- und Abdeckmaterial (insbe- sondere für faserhaltige Abfälle, wie KMF –künstliche Mineralfasern- und asbesthaltige Ab- fälle) zu verwenden, um auf diese Weise ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept bis zur De- ponieschließung entwickeln zu können. Die bei der Überwachungsbehörde „Regierung von Mittelfranken“ anfänglich vorhandenen Bedenken gegen diese Vorgehensweise konnten ausgeräumt werden, sodass seit 28. Ok- tober 2013, wie bereits im Kapitel „Müllverbrennungsanlage“ eingeleitet, die mit ersten Ver- wertungsschritten aufbereitete MVA-Schlacke zu einem größeren Anteil (rd. 80 % des in den nächsten 10 Jahren aufkommenden Gesamtanfalls) als Deponie -Ersatzbaustoff, so- wohl zum Einbau und zur Abdeckung der bis einschließlich 2022 noch angelieferten Ab- fälle, insbesondere für KMF 1-Abfälle, als auch zur Profilierung von Böschungen, für den Straßen- und Wegebau und zur Fertigung einer gasgängigen Ausgleichsschicht für die Kassettenabdeckungen (Osterweiterung) eingesetzt wird. Der weitaus kleinere Teil (< 20 %) dient zunächst der Verfüllung der Deponie an definierten Ablagerungsorten – bis zum Erreichen der Restverfüllmenge. Er könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein „Urban Mining“ im Sinne einer „Sekundärroh- stoffmine“ erleichtern; die räumlich begrenzte und konzentriert abgelagerte un d jederzeit verfügbare Schlacke bietet damit ein zukunftsgerichtetes Potenzial zur Nutzung vorhande- ner Ressourcen. Dieser „Verwertungsgedanke auf Vorrat“ ist nach Meinung des ASN ei- nem Verwertungsgebot, wie es das Abfallrecht formuliert, mindestens gleichw ertig anzu- sehen mit einer kurzfristigen Verwertung nach bisherigem Muster (z.B. Rekultivierung auf- gelassener Industriestandorte zur Profilierung). Mit dem vorbeschriebenen Szenarium entfallen die bisher an einen Dritten für die Verwer- tung der Schlacke zu erstattenden Kosten sowie Aufwendungen an Externe für die Bereit- stellung von Baustoffen. Diese Ersparnisse stehen zur Finanzierung der Deponie zur Ver- fügung. Die Abgabe der Schlacke aus der Nürnberger MVA erfolgt gegen interne Leis- tungsverrechnung (– Entgelt –) in Höhe von 69,55 €/t. Damit können Risiken für die wirt- schaftliche Situation der Stadt Nürnberg minimiert werden. Das gebührenstützende Ent- geltmodell wurde von einem externen Gutachter am 29.03.2012 bestätigt. Die, über das Restverfüllvolumen der Deponie und über den dortigen Ersatzbaustoffbedarf hinausgehenden Schlackenmassen, sollen einer externen Verwertung zugeführt werden. 1 Künstliche Mineralfasern 449 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 34 Die der Deponie zugeführte Menge aus Abfällen zur Beseitigung und MVA-Schlacke betrug in 2020 insgesamt 43.641 t (Vorjahr 59.499 t). Die Entsorgungssicherheit für deponierbare Abfälle der Klasse II bis zum 31.12.2022 (Schließung der Reststoffdeponie Nürnberg -Süd und anschließender Beginn der Stillle- gungs- und Nachsorgephase) und üb er den Schließungstermin hinaus, ist gewährleistet. Bis zur Schließung der Deponie ist das „Schlacken-Verwendungsszenarium“ ganz indivi- duell „aus einer Hand“ steuerbar, sodass unmittelbar auf heute noch nicht absehbare Be- seitigungsbedarfe reagiert werden könnte. Die Entsorgungssicherheit über den Schließungstermin hinau s ist aufgrund diesbezügli- cher Regelungen in der Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Nürnberger Land, der nach Schließung der Deponie Nürnberg -Süd für eine Deponie-Nachfolgelösung zu sorgen hat, gewährleistet. Die beiden, mit den Bayerischen Staatsforsten in den Jahren 1978 und 1991 abgeschlos- senen Mietverträge (Deponieflächen der Deponie Nürnberg -Süd) einschließlich der mitt- lerweile insgesamt 14 Nachträge wurden im März 2018 zu einem Vertragswerk zusam- mengeführt sowie hinsichtlich der Flächendaten und Bedingungen aktualisiert und neu auf- gelegt. Nach Rekultivierung von Teilflächen sollen diese an den Vermieter zurückgegeben werden. Im Neuvertrag ist eine Option zur Kapitalisierung von langfristigen (zum Teil „ewi- gen“) Mietzahlungen („ Nichtnutzbarkeitsentschädigungen“) für Flächen, die in die Nach- sorgephase überführt werden, vorgesehen. Diese Kapitalisierungsmöglichkeit konnte in 2020 noch nicht realisiert werden. Voraussetzung für die beschriebene Kapitalisierung langfristiger Mietzahlungen ist die konkrete „Absteckung“ der zur Nachsorge und Rückgabe vorgesehenen Fläche. Dies erfordert zum einen eine Vermessung der Fläche als auch eine Auszäunung des Rückgabegeländes. Die beschriebenen Maßnahmen werden im Laufe des Jahres abgeschlossen, so dass bis Ende 2021 mit einer Realisierbarkeit gerechnet werden kann. 3.4 Anlieferung gewerblicher Abfälle zur energetischen Verwertung in der MVA Die EU-Kommission hat bei Mitgliedsstaaten wie England, Irland und Polen die dort regel- widrig gehandhabte Deponierung verbrennbarer Abfälle kritisiert und die Zuführung dieser Abfälle in entsprechende Entsorgungs-/Verwertungsanlagen gefordert. Aufgrund dieser 0 t 10.000 t 20.000 t 30.000 t 40.000 t 50.000 t 60.000 t 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 7.547 t 10.679 t 42.848 t 57.453 t 53.282 t 44.908 t 51.487 t 59.499 t 43.641 t Entwicklung abgelagerter Abfälle von 2012 bis 2020 450 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 35 Maßnahmen haben sich die Verwertungs- und Entsorgungswege, aber auch das Preisge- füge für Verwertungsleistungen in Deutschland seit 2015 verändert. Insbesondere aus England und Irland importierte Abfälle in Verbrennungsanlagen im Norden, Nordwesten und Osten Deutschlands haben dort zur Auslastung bis an die Kapazitätsgrenzen geführt, so dass regional ansässige Industrie und Gewerbe nun Entsorgungsmöglichkeiten, insbe- sondere in Bayern erstmals verstärkt nutzt. Diese, kurzfristig einsetzende Massenverschie- bung hat auch die Nürnberger Anlage (MVA) erreicht, so dass seit 2015 der Anteil der energetischen Verwertung gewerblicher Abfälle deutlich (um ca. 85 % ggü. 2014) ange- stiegen ist. Der beschriebene Trend hält noch immer an. Allerdings darf die technische Verfügbarkeit der Nürnberger Anlage zur Beseitigung von Abfällen (hoheitliche Aufgabe) nicht gefährdet werden, so dass die Gesamtannah- memenge für Abfälle zur energetischen Verwertu ng (aus dem gewerblichen Bereich) zur Abwendung diesbezüglicher technischer Risiken auf ein vertretbares Maß zu deckeln war. Durch die ergriffenen Maßnahmen konnte nicht nur ein weiterer Anstieg der Gesamtan- nahmemenge an Abfällen zur energetischen Verwertung verhindert werden, sondern diese kontinuierlich deutlich um insgesamt 46,5 % seit 2015 auf nun 23.959 t in 2020 (Senkung um 25,9 % im Vergleich zum Vorjahr) reduziert werden. Die im Jahr 2017 und für die Folge- jahre eingetretene Verbesserung der Erlössituation für die energetische Verwer tung trägt zur Stützung der Verbrennungsgebühr (für Abfälle zur Beseitigung –hoheitlicher Bereich) bei und kommt dem Gebührenhaushalt im folgenden Kalkulationszeitraum zu Gute. Mit der Fertigstellung und Inbetriebn ahme zulässiger Entsorgungs - bzw. Verwertungsanlagen in den o.g. Ländern wird die aktuelle Entwicklung allerdings wieder deutlich abflauen. 3.5 Wertstoffhöfe Der ASN hat im gesamten Stadtgebiet insgesamt 6 Wertstoffhöfe an strategisch zentral gelegenen Standorten im jeweiligen Einzugsgebiet eingerichtet, die derzeit vom Bayeri- schen Roten Kreuz (BRK) betrieben werden. Schaubild Wertstoffhofstandorte: 451 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 36 Im Zuge der mit dem Umbau des Frankenschnellwegs (Umverlegung von Fernwärmelei- tungen und sonstigen Sparten) und der Zusammenfassung dezentral gelegener Be triebs- teile des Eigenbetriebs „Servicebetrieb Öffentlicher Raum“ (SÖR) im Anwesen „Am Pfer- demarkt“ verbundenen Planungen und Baumaßnahmen auf der Fläche des jetzigen Wert- stoffhofs wird die Verlegung des im Schaubild unter Nr. 1 geführten Wertstoffhofs in Nürn- berg-Schweinau/St. Leonhard (Am Pferdemarkt 23) notwendig. Die Verlegung des Wertstoffhofes an den neu gefundenen Standort in der Uffenheimer Straße wird über einen Grundstückstausch realisiert, welchem der Stadtrat in seiner Sit- zung am 27.02.2019 bereits zugestimmt hat. Die Entwurfsplanungen für den neuen Wert- stoffhof sind bereits weit fortgeschritten und eine diesbezügliche Berichters tattung im Werkausschuss zur Vorbereitung einer anschließenden Genehmigungsplanung ist im Frühjahr 2021 beabsichtigt. 3.6 Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Abfallwirtschaft der Stadt Nürnberg Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist am 01.06.2012 in Kraft getreten und wurde in Umsetzung der geänderten Europäischen Abfallrahmenrichtlinie und einzelner Regelun- gen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie mit Wirkung zum 29.10.2020 novelliert. Darüber hin- aus wurden mit der Novellierung des KrWG flankierende nationale Regelungen zur Wei- terentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts mit Blick auf die Erreichung einer verbesser- ten Kreislaufschließung und Ressourcenschonung geschaffen. Hierzu gehört i nsbeson- dere die Erweiterung der Produktverantwortung durch eine Obhutspflicht, die nachfolgend näher beschreiben wird. Hauptziel des Gesetzes ist die (verstärkte) Förderung der Kreis- laufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltver- träglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Dies soll durch konsequente Maßnahmen der Vermeidung bereits im Vorfeld der Abfallentstehung und zur Verwertung von Abfällen ge- währleistet werden. Das KrWG ordnet deshalb den Maßnahmen der Vermeidung u nd Abfallbewirtschaftung folgende Rangfolge zu: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. Sonstige Verwertung 5. Beseitigung Die Punkte 2 bis 4 sind Verwertungsmaßnahmen. Vorrang hat die Maßnahme, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet. Im KrWG sind die Anforderungen für eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung (Verwertung und Beseitigung) festgelegt sowie Pflichten von Erzeugern, Besitzern von Abfällen und an- deren Abfallwirtschaftsbeteiligten (Händler, Makler, Sammler, Beförderer etc.), Zulas- sungsverfahren und die Überwachung geregelt. Zu den Bestimmungen zählen die Ge- trenntsammlung und das Vermischungsverbot fü r gefährliche Abfälle. Die Obhutspflicht, die die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit der vertriebenen Produkte verlangt und deren Entsorgung nur als „ultima ratio“ zulässt, ist ein Thema bei der Produktverantwortung von Herstellern und Vertreibern. Länder-Abfallvermeidungsprogramme oder ein Bundes-Abfall- vermeidungsprogramm werden gefordert. Außerdem bestehen Vorgaben für die Beschaf- fung der öffentlichen Hand, wonach die Stellen und Institutionen des Bundes verpflichtet werden beim Einkauf, Produkte explizit zu „bevorzugen“, die rohstoffschonend, abfallarm, 452 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 37 reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind, sofern keine unzumutbaren Mehrkos- ten entstehen. Weitere Gesetze und Verordnungen, z. B. das Elektro- und Elektronikgeräte-, Batterie- und Verpackungsgesetz, die Bioabfallverordnung, die Gewerbeabfall - und Altholzverordnung, Abfallverzeichnis- und die Nachweisverordnung ergänzen und konkretisieren das KrWG. Die EU-Abfallrahmenrichtlinie ist Bestandteil des „EU -Legislativpaketes zur Kreislaufwirt- schaft“, das darüber hinaus noch Änderungen anderer EU-Richtlinien wie etwa der Elektro- und Elektronikgeräte-, Verpackungs- und Batterierichtlinie enthält. Die Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht mit Änderungen der jeweiligen Bundesgesetze erfolgt in gesonderten, teilweise bereits laufenden Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren, de- ren Abschlüsse im Jahr 2021 erwartet werden. Die Stadt Nürnberg ist bereits auf allen fünf Stufen der seit Juli 2012 geregelten Abfallhie- rarchie aktiv. Der kommunale Entso rger ASN besitzt in der Sammlung und Verwertung einer Vielzahl von Abfallströmen ein hohes Maß an Erfahrung und leistet bei der Abfallver- meidung und beim Recycling schon heute einen wesentlichen Beitrag zu einer ressourcen- schonenden Abfallwirtschaft. Der ASN hat in den letzten Jahrzehnten vielfältige Erfassungs- und Verwertungsstrukturen und umfangreiches Erfahrungswissen aufgebaut und wird sich auf dieser Grundlage in den weiteren Umsetzungsprozess zur Erhöhung der Ressourceneffizienz aktiv einbringen. Da- bei muss der ökoeffizienten Weiterentwicklung und Optimierung der kommunalen Erfas- sungsstrukturen für Siedlungsabfälle eine besondere Bedeutung zukommen. Entsprechend der Abfallhierarchie wird die Stadt Nürnberg die Vermeidung und Wieder- verwendung von Abfällen in den Vordergrund stellen und ihre Aktivitäten im Bereich Ge- brauchtwarenkaufhäuser, Tauschbörsen und Verschenkmärkte ausbauen. Priorität hat ferner die Erfüllung der Trenn - und Recyclingpflichten, die der nationale Ge- setzgeber mit dem Kreislaufwirt schaftsgesetz im Jahr 2012 aufgestellt hat. Seit dem 01. Januar 2015 müssen Bioabfälle, Papier, Glas, Metalle und Kunststoffe grundsätzlich flä- chendeckend getrennt erfasst werden. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das den Grundsatz der kommunalen Entsorgung sverant- wortung für die Haushaltsabfälle bestätigt hat, bietet hierfür die erforderliche Planungssi- cherheit, sofern es dem gesetzgeberischen Willen entsprechend vollzogen wird. Aus Sicht des ASN muss die Hausmüllentsorgung den Bürgerinnen und Bürgern „aus einer Hand“ angeboten werden, zumal es auch dem allgemeinen Verständnis der Bürgerinnen und Bürger entspricht, dass die Kommune für ihren Haushaltsabfall zuständig ist. Die Auf- splittung der Entsorgungszuständigkeit in eine solche für Verpackungsabfälle (Duale Sys- teme) und in eine solche für die übrigen Haushaltsabfälle (öffentlich -rechtliche Entsor- gungsträger) hat sich nicht bewährt, sondern zu intransparenten, ineffizienten und unwirt- schaftlichen Strukturen geführt. Der ASN als öffentlich -rechtlicher Entsorgungsträger kann im Rahmen seiner Abfallbera- tungspflicht nach § 46 KrWG lediglich auf die Möglichkeiten zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen hinweisen; im Rahmen seiner gesetzlichen und schwerpunkt- mäßig zu erfüllenden Aufgaben zur Abfallbewirtschaftung kann er keinen weiteren Beitrag zur Vermeidung mehr leisten, da Vermeidung eben nur greifen kann, bevor Stoffe, Materi- alien oder Erzeugnisse zu Abfall geworden sind. 453 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 38 Die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft hin zu einer Abfallbewirtschaftung mit der Ge- winnung von Sekundärrohstoffen („Verwertung“) setzt eine Ausdehnung und Optimierung der getrennten Erfassung von Abfällen voraus. Mittelfristig gibt daher das Kreislaufwirt- schaftsgesetz das Ziel vor, durch Vorbereitung zur Wiederverwendung und durch Recyc- ling von Siedlungsabfällen stufenweise ab 2020 (mindestens 50 Gewichtsprozent) bis 2035 mindestens 65 Gewichtsprozent zu erreichen. Die vorgegebenen Quoten für das Recycling/ die Verwertung der spezifischen Abfallarten wurden 1:1 von der EU-Abfallrahmenrichtlinie in das KrWG übernommen. Einheitliche und strengere Regeln für die Berechnung der Recyclingraten sollen dafür sorgen, dass die tat- sächlichen Fortschrit te hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft besser überprüft werden kön- nen. Die Vereinheitlichung der Berechnung der Recyclingquoten war längst überfällig, da in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bisher vier verschiedene Berechnungsmethoden zur Anwendung kamen. Dies machte die Führung einer europaweit vergleichbaren Statistik zu Siedlungsabfällen unmöglich.  Basis für die Quotenberechnung ist nach den neuen europarechtlichen Vorgaben die Ab- fallmenge, die der letztendlichen Verwertungsanlage zugeführt wird, nic ht mehr der Input in die vorgeschaltete Sortieranalage. Hieraus folgt eine indirekte Verschärfung der Recyc- lingquoten im Vergleich zur ursprünglichen Fassung. Zur Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an das Recycling von Abfällen wird vor allem die Getrenntsammlungspflicht von Abfällen (spezifiziert nach Abfallarten) gestärkt (§ 5a Abs. 1 KrWG). Soweit es sich um Abfälle aus privaten Haushaltungen handelt, werden die Aufgaben an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gerichtet (§ 20 Abs. 2 KrWG). Die gestiegenen Anforderungen an das Recycling können nur bei einem fairen Wettbewerb zwischen privater und kommunaler Abfallwirtschaft erfüllt werden. Hersteller und Vertreiber dürfen im Rahmen der freiwilligen Produktverantwortung auch Abfälle zurücknehme n und verwerten, die aus „Fremderzeugnissen“ stammen (z.B. Textilien anderer Hersteller); sie müssen alle Abfälle aber „hochwertig“ verwerten und dies für mindestens 3 Jahre garan- tieren. Bei gewerblichen Sammlungen, die Abfälle der Haushalte verwerten (Papier, Texti- lien) können die betroffenen öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträger die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften genauso einklagen, wie gewerbliche Sammler – es besteht „Waf- fengleichheit“. Da unter Siedlungsabfällen gemäß der nun im Gesetz eing efügten Definition neben dem Hausmüll einschließlich Sperr- und Geschäftsmüll auch der hausmüllähnliche Gewerbeab- fall zu zählen ist, wird eine neue, erweiterte Form der Abfallbilanzierung festgelegt werden müssen, die geeignet ist, den gesetzlichen Erfassungswert zu bestimmen. Ein stoffliches Ressourcenpotenzial mit Wertschöpfungsmöglichkeiten im Hausmüll wird bei Elektro-Altgeräten gesehen, insbesondere wegen ihres Gehalts an wertvollen Edelme- tallen wie Gold und Silber. Gerade diese Elektro-Kleingeräte sind jedoch für eine gemein- same Erfassung mit anderen Abfällen (auch Wertstoffen) in den Wertstoffhöfen nicht ge- eignet. Neben einer verstärkten Sammlung durch den Handel soll durch gezielte Öffent- lichkeitsarbeit die Sammelbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger gefördert werden. Ziel für Nürnberg ist es, weitere Sammelanreize, wie z.B. durch die im September 2013 erprobungsweise gestarteten und seit Oktober 2014 fest etablierten, zusätzlichen Sammel- systeme und Aktionen für Elektro-Kleingeräte, zu geben und damit die Verwertungsquote zu erhöhen. Ein weiteres wichtiges stoffliches Ressourcenpotenzial im Abfall stellen die Bioabfälle dar. Bei diesen, biologisch abbaubaren, pflanzlichen Abfällen handelt es sich insbesondere um Garten- und Parkabfälle, Landschaf tspflegeabfälle sowie Nahrungs - und Küchenabfälle 454 Lagebericht 2020 Anlage 4 51/2021 Seite 39 aus privaten Haushaltungen, aus Gaststätten- und Cateringgewerbe sowie aus sonstigen Herkunftsbereichen. Der ASN wird insbesondere versuchen, die Nutzung der Biotonne, die in Nürnberg flächen- deckend zur Verfügung steht, zu intensivieren. Hierzu soll neben einer zielgerichteten Öf- fentlichkeitsarbeit auch geprüft werden, ob die Bürgerinnen und Bürger ihrer Verpflichtung zur getrennten Erfassung von Bioabfällen tatsächlich nachkommen und/oder ob die prak- tizierte Eigenkompostierung nur angegeben wird, um keine Biotonne aufstellen zu müssen. Neben der Sammlung in der Biotonne werden die Erfassung von Grünabfällen in den Gar- tenabfallsammelstellen und die ganzjährige Sammlung in den Wertstoffhöfen weiterge- führt. Ergänzend zu den bereits vorhandenen Angeboten ermöglicht der ASN seit dem Jahr 2016 die optionale Nutzung der „Biotonne extra“ und „Biotonne extra Z“. Durch die Bereit- stellung des zusätzlichen Behältervolumens (im Vergleich zur Standardtonne, die kosten- neutral dem Restmüllbehälter beigestellt ist) im Holsystem entfallen für Bürgerinnen und Bürger die Transportwege zur Entsorgung des Grüngutes bei den Gartenabfallsammelstel- len bzw. auf den Wertstoffhöfen. Ferner wird die getrennte Erfassung von Küchenabfällen aus der Gastronomie und anderen Herkunftsbereichen als sinnvolle Verwertungsmaß- nahme in den Fokus der Abfallberatung gestellt. Mit der, vom Stadtrat am 23. Juli 2014 beschlossenen Neuauflage des „Klimafahrplan 2010 bis 2050“ verfolgt die Stadt Nürnberg das ambitionierte Ziel, bis 2050 die CO2-Emissionen um 80% gegenüber 1990 zu reduzieren. In diesem Zusammenhang hat der der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) in 2017 eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um mögliche Optimierungspotenziale bei der Bi- oabfallverwertung (im Wesentlichen waren die sog. „Bioabfälle aus Haushalten“ -aus der Biotonne) aufzuzeigen und verschiedene Handlungsalternativen des ASN in Bezug auf die künftige Verwertung der Bioabfälle, auch im Hinblick auf eine CO2 -Emissionsreduktion, darzustellen und zu bewerten. Aus dem durchgeführten Verfahrensvergleich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Stoffströme sind sowohl die Vergärung als auch die geschlossene Kompostie- rung als zielführende Verwertungsverfahren für die Bioabfälle des ASN empfohlen worden. Aus der Bewertungsmatrix ergaben sich aus ökologischer Sicht leichte Vorteile für die Ver- gärung (Biomüllvergärung, bivalent mit Wärmesenke und zur Stromgewinnung), wobei die Bewertung der ökonomischen Aspekte (hier: T ransportwege/Transportaufwand) von der Standortnähe der Vergärungsanlage und der Energieverwendung (Stromgewinnung und Wärmeabnahme) abhängig sind. Die Entscheidung, ob Teile der im Stadtgebiet Nürnberg anfallenden Bioabfälle einer ener- getischen Nutzung zugeführt werden (Biomüllvergärung, bivalent mit Wärmesenke und zur Stromgewinnung), orientiert sich also an der regionalen Marktsituation (Standort, Verarbei- tungsmengen, Transportwege, Energienutzung, vertretbarer Preis). Im Wesentlichen sind die sog. „Bioabfälle aus Haushalten“ (aus der Biotonne) umfasst. Bei der Bewertung der ökologischen Aspekte spielten neben der Energiebilanz die Emis- sionssituation (auch bzgl. diffuser Emissionen), der Flächenverbrauch und die aus dem Prozess resultierenden Reststoffe und deren Entsorgungswege eine Rolle. Bei der Be- trachtung der ökonomischen Effekte wurden die zu erwartenden Betriebskosten (Wartung, Reparatur), die Kosten für Betriebsmitteleinsatz und Personal sowie die abgeschätzten In- vestitionskosten bewertet. 455 456 Anlage 5 51/2021 1 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg , Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg, Nürn- berg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Nürnberg, Eigenbe- trieb der Stadt Nürnberg, Nürnberg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn - und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg Eigenbetrieb Stadt Nürnberg , Nürnberg, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V .m. den ein- schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßi- ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- und Finanzlage de s Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein- klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsver- ordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünfti- gen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts ge- führt hat. 457 Anlage 5 51/2021 2 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresa bschlusses und des Lageberichts in Übereinstim- mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü- fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereins timmung mit den deutschen handels- rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffas- sung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jah- resabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh- rung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er- möglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant- wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage de s Rechnungslegungsgrundsat- 458 Anlage 5 51/2021 3 zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächli- che oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe- richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt so- wie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent- wicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deut- schen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nach- weise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Pr üfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal- schen Darstellungen ist, und ob der La gebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres- abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deut- schen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestel lten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resul- 459 Anlage 5 51/2021 4 tieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vern ünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflus- sen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermes sen aus und bewahren eine kriti- sche Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder un- beabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstel- lungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän- digkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le- vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs- urteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vert retern angewand- ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga- ben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben- heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fort- führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be- 460 Anlage 5 51/2021 5 stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im La- gebericht aufmerksam zu machen. • oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass d er Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Er- tragslage des Eigenbetriebs vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe- triebs. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts- orientierten Angab en von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeut- samen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsori- entierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu de n zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er- eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 461 Anlage 5 51/2021 6 Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter andere m den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Nürnberg, 22. April 2021 Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Edenhofer Prof. Dr. Uebensee Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 462 Anlage 6 51/2021 1 Nachweis der Feststellungen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirtschaftsführung nach § 53 HGrG Die Leitung des Eigenbetriebs hat uns beauftragt, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirt- schaftsführung nach § 53 HGrG zu prüfen. Wir haben diese Prüfung auf Grundlage des IDW Prüfungsstandards: Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, durchgeführt. Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenle- gung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürf- nissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Regelungen für den Werkausschuss enthalten die Bayerische Gemeindeordnung, die Ge- schäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und die Betriebssatzung des ASN. Für die Werklei- tung wurde vom Werkausschuss am 18. Februar 1999 eine Geschäftsanweisung erlassen. Diese Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. Zum 1. Mai 2020 trat nach kommunalwahlbedingter Neukonstitution des Stadtrats und seiner Ausschüsse sowie nach Neuzuordnung der Geschäftsbereiche und Neuordnung von Werklei- tungsbefugnissen eine angepasste Geschäftsanweisung in Kraft. 463 Anlage 6 51/2021 2 b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Geschäftsjahr 2020 haben 4 Werkausschusssitzungen sowie 3 Stadtratssitzungen stattge- funden; es wurden jeweils Niederschriften für die nichtöffentlichen und öffentlichen Sitzungsteile erstellt, die wir eingesehen haben. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Entfällt. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indivi- dualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi- xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreiz -wir- kung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Der Eigenbetrieb macht von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch; die Inan- spruchnahme ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung gerechtfertigt. 464 Anlage 6 51/2021 3 Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen, den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisung sbefug- nisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Für den ASN existieren ein Organisationsplan sowie ein Organigramm, aus denen Organisati- onsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeite n ersichtlich werden. Eine Über prüfung der in- nerbetrieblichen Organisation erfolgt ständig. Die Entscheidungs - und Zeichnungsbefugnisse der Werkleitung sind in der Werkleitungsverfügung Nr. 1 vom 21. September 1999 , angepasst zum 1. Juli 2010, die Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse des Zweiten Werkleiters und der Bereichsleiter in der Werkleitungsverfügung Nr. 8 vom 4. Juli 2000, geändert zum 1. Juni 2009 mit Ergänzung vom 25.08.2014, geregelt und durch Stadtratsbeschluss vom 11.05.2020 ange- passt. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Wir fanden bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür, dass die bestehenden Regelungen nicht eingehalten worden sind. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku- mentiert? Vorkehrungen zur Korruptionsprävention sind in der Allgemeinen Dienstordnung der Stadt Nürnberg (ADON) unter Nr. 3.3.5 enthalten. Außerdem ist eine zentrale Anlaufstelle für Korrup- tionsbekämpfung im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg eingerichtet. Darüber hinaus hat der Eigenbetrieb COMPLIANCE -Richtlinien in das bestehende Manage- mentsystem implementiert, die sich eingehend mit der Thematik befassen. 465 Anlage 6 51/2021 4 d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidu ngs- prozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kre- ditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht ein- gehalten werden? Die wesentlichen Entscheidungsprozesse sind überwiegend in der Betriebssatzung, der Werk- leiterverfügungen Nr. 1 und 8 sowie in den FB-ASN geregelt. Die Auftragsvergabe und -abwick- lung erfolgt anhand der Vergabe - und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) auf Basis des nationalen und supranationalen Vergaberechts (UVgO und GwB) sowie des Hand- buchs des Managementsystems für Qualität, Umwelt und Arbeitsschutz, einschließlich der ein- gebundenen Compliance-Richtlinien von ASN. Soweit für uns erkennbar, werden die Richtlinien eingehalten. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwal- tung, EDV)? Alle wichtigen Verträge von ASN sind ordnungsgemäß dokumentiert und in einem Tresor im Kaufmännischen Bereich aufbewahrt. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-schrei- bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens? Das Planungswesen des ASN besteht aus einem detaillierten Wirtschaftsplan mit vier-jährigem Planungshorizont. Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens. 466 Anlage 6 51/2021 5 b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung de r Zwischenberichte untersucht, an- sonsten nur sporadisch. Regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche sind geplant. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Das Rechnungswesen ist aussagefähig und genügt den Anforderungen des Eigenbetriebs. ASN verfügt über eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung, deren Ergebnisse mit zusätzlichen Kostenträgerdaten zur Betriebsabrechnung führen. Die Betriebsabrechnungen eines Kalkulati- onszeitraums stellen die Basis für die Gebührenberechnung dar. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditäts- kontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Der Finanzbedarf und die Liquiden Mittel werden über das Betriebsmittelkonto bei der Stadt- kasse der Stadt Nürnberg sowie den Konten bei der Sparkasse Nürnberg durch die Finanzbuch- haltung disponiert. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Siehe Antwort zu Frage d). f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch d as bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Die satzungsgemäßen Gebühren werden durch Grundabgabenbescheide über das Steueramt der Stadt Nürnberg eingezogen. Andere Gebühren und Forderungen werden grundsätzlich so- fort, monatlich oder quartalsmäßig zeitnah in Rechnung gestellt. 467 Anlage 6 51/2021 6 g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um- fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Ein eigenständiger Controllingbereich besteht größenbedingt nicht. Das Controlling wird durch das Rechnungswesen und durch die Bereichsleiter als Kostenstellenverantwortliche für den je- weiligen Aufgabenbereich wahrgenommen. h) Ermöglichen das Rechnungs - und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Über - wachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Be- teiligung besteht? Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Durch das Kostendeckungsprinzip und den Anschluss - und Benutzungszwang sind im wirt- schaftlichen Bereich keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Dem Kostendeckungs- prinzip entsprechend, werden die Gebühren in ihrer Höhe auf Grund von Soll -/Ist-Vergleichen und der Planvorschau angepasst. In einem "Management -Review" das jeweils den Zeitraum von Juli bis Juni des Folgejahres umfasst, sind die Änderungen rechtlicher und/oder betriebli- cher Rahmenbedingungen beschrieben und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die betriebliche Tätigkeit bewertet. Dieses Management-Review wird durch die Berichte des Bereichs "Entsor- gungsanlagen" und der Beauftragten (Gefahrgut, Sicherheit, Arbeitssicherheit) ergänzt. 468 Anlage 6 51/2021 7 b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Die vorhandenen Instrumente (Berichtswesen - mit Bewertung der Auswirkungen und Hand- lungsempfehlungen) erlauben es, bestehende technische, betriebliche und wirtschaftliche Risi- ken systematisch darzustellen, zu bewerten und fortzuschreiben. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Siehe Antwort zu den Fragen a) und b). d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäft sprozessen und Funktionen abge- stimmt und angepasst? Im Rahmen des Planungswesens ja; vgl. aber Ausführungen zu Frage b). Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate Da Finanzinstrumente nicht eingesetzt werden, sind die Fragen des Fragenkreises 5 für den Eigen- betrieb nicht anwendbar. Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine, den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Re- vision/ Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Revisionsaufgaben werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg , das dem Rechnungsprüfungsausschuss berichtet, wahrgenommen. Rechnungsprüfungsamt und Rech- nungsprüfungsausschuss sind gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden. 469 Anlage 6 51/2021 8 Weitere Revisionsaufgaben für Bauleistungen und Beratungsleistungen (u.A. Architektenver- träge) nimmt die Abteilung „Vergabemanagement“ be im Rechtsamt der Stadt Nürnberg vor. Auch dieser Revisor ist gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden. b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Siehe Antwort zu Frage a). c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/ Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander un- vereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch ge- trennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg führte im Berichtsjahr drei Kassenprüfungen durch; die entsprechenden Berichte lagen uns vor. Intern wurden zwei Kassenkontrollen vorge- nommen, die Berichte lagen uns ebenfalls vor. Das Rechnungsprüfungsamt führte 8 Prüfungen der ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Vergabe durch. Das Vergabemanagement beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg war mit 23 Prü- fungen (für ASN/gesamt) der vergaberechtskonformen Vergabe befasst. Es handelte sich hier- bei um Vergaben von Revisions - und Instandsetzungsarbeiten an technischen Einrichtungen der Müllverbrennungsanlage wie Beschickung (Einfüllschacht), Verbrennungsrostanlagen, Feu- erfestauskleidung, Rauchgasreinigungsanlage (Filteranlagen, Fördereinrichtungen, Saugzug) und Soleanlage, sowie von Ingenieurleistungen für den Neubau eines Wertstoffhof es und um Vergaben für den Neubau einer Schwachgasbehandlungsanlage auf der Reststoffdeponie Nürnberg Süd. Die einzelnen Prüfvermerke sind am jeweiligen Vergabevorschlag angebracht bzw. dem jewei- ligen Vergabevorschlag beigeheftet. 470 Anlage 6 51/2021 9 d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge- stimmt? Tätigkeitsschwerpunkte wurden mit dem Abschlussprüfer bisher nicht abgestimmt. e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Es ergaben sich keine Beanstandungen. f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Inte rnen Revision/ Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? ASN gibt zu Feststellungen und Empfehlungen Stellungnahmen ab. Die Umsetzung wird durch das Wiedervorlagesystem des Rechnungsprüfungsamtes sowie des beim Rechtsamt angesie- delten Vergabemanagements der Stadt Nürnberg kontrolliert. 471 Anlage 6 51/2021 10 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsord- nung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Über - wachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Zustimmungen des Werkausschusses bzw. des Stadtrats wurden jeweils eingeholt. Die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) der Stadt Nürnberg aber sehen die Erteilung von Aufträgen im Rahmen sog. "Notstandsmaßnahmen" (Abwägung gefährdender Zustände) in der Zuständigkeit der Leitung der jeweiligen Beschaffungsstelle ohne vorherige Begutachtung und Prüfung des Beschaffungsvorhabens vor. Ein Notstand im Sinne der VBRL liegt vor, wenn ein, "die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren, die Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Einrichtungen, die technische Infrastruktur oder ein, die Umwelt direkt gefährdender Zustand unvorherse hbar und plötzlich eintritt oder bevorsteht und zur Beseitigung oder Abwendung dieses sicherheitsgefährdenden Zustands unverzüglich gehandelt werden muss, weil eine vorübergehende Sperrung, Unterbrechung oder Stilllegung der Einrichtung nicht möglich ist". In 2020 wurden diesbezüglich 37 Aufträge in einer Größenordnung von ca. 0,9 Mio Euro vergeben. Über Vergabeinhalte und Vergabesummen wird einmal jährlich im Werkausschuss berichtet. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Über - wachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Derartige Kredite wurden nicht gewährt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden. 472 Anlage 6 51/2021 11 d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge- setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit dem Gesetz, der Betriebssatzung, der Geschäftsordnung und den bindenden Beschlüssen des Werkausschus- ses übereinstimmen. Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immate- rielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili- tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Investitionen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans angemessen geplant und auf Wirtschaft- lichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft. Die Investitionen werden den Regelungen der VBRL (Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg) entsprechend durchgeführt. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermög- lichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Bei größeren Investitionen (nach Schwellenwertregelung) werden das Rechnungsprüfungsamt und das Vergabemanagement beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg eingeschaltet. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Investitionsbudgets werden regelmäßig überwacht. 473 Anlage 6 51/2021 12 d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? nein e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing - oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. Fragenkreis 9: Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. UVgO, EU-Regelungen) ergeben? Uns sind keine Verstöße gegen Vergaberegelungen bekannt geworden. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konku rrenzange- bote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Ja; soweit sinnvoll auch dann, wenn förmliche Vergabeverfahren nicht erforderlich sind. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Dem Werkausschuss wird regelmäßig Bericht erstattet. Durch die Vorlage des Wirtschaftsplans und durch Zwischenberichte wird der Werkausschuss ausreichend informiert. 474 Anlage 6 51/2021 13 b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter- nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Der Wirtschaftsplan, die Zwischenberichte, der Jahresabschluss (mit Lagebericht) und sonstige Berichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge- mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentli- che Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Der Werkausschuss wurde über alle wesentlichen Vorgänge zeitnah unterrichtet. Ungewöhnli- che, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle liegen nicht vor. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts -/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Es fanden Sitzungen des Werkausschusses am 11.03.2020, 08.07.2020, 07.10.2020 und 02.12.2020 statt. In 2020 gab es keine Themen, zu denen die Werkleitung auf besonderem Wunsch der Stadt- ratsfraktionen, berichtete. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Hierfür gibt es keine Anhaltspunkte. f) Gibt es eine D&O -Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O -Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Da die Mitarbeiter/innen bei ASN, auch bei vermeintlich korrekter Aufgabenwahrnehmung schon dem Grunde nach strafrechtlich relevanten Tatbeständen ausgesetzt sein können, hat 475 Anlage 6 51/2021 14 ASN den Strafrechts-Versicherungsschutz seit April 2011 auf alle Mitarbeiter/innen ausgedehnt. Dieser Versicherungsschutz soll eine wirtschaftliche Unterstützung bei der Wahrung der mitar- beiterseitigen Interessen gewährleisten. Ein Schutz bei grob fahrlässig bzw. vorsätzlicher uner- laubter Handlung ist damit aber nicht verbunden.“ Für Drittansprüche (Haftung im Außenverhältnis) hat die Stadt Nürnberg eine Kommunale Haft- pflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme abgeschlossen; in diese Police sind auch die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg eingebunden. Die Haftung im Innenverhält nis für Vermögenseigenschäden ist durch eine, ebenfalls von der Stadt Nürnberg abgeschlossene "Vermögenseigenschadensversicherung" gedeckt. Der jeweilige Deckungsumfang bestimmt sich nach den Versicherungsbedingungen. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungs- organs gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Interessenkonflikte zwischen Werkleitung und Mitgliedern des Überwachungsorgans sind nicht bekannt. Vermögens- und Finanzlage Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Es besteht kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig. 476 Anlage 6 51/2021 15 c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der V ermögensge- genstände wesentlich beeinflusst wird? Das Vermögen des Eigenbetriebs dient ausschließlich betrieblichen Zwecken und ist regelmä- ßig bis zum Ende der technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer gebunden; stille Reserven zu- mindest in nennenswertem Umfang – sind u.E. darin nicht enthalten. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zu- sammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitions- verpflichtungen finanziert werden? Der Grundsatz, langfristig gebundenes Vermögen durch langfristig zur Verfügung stehendes Kapital zu finanzieren, ist auf Grund der geringen Eigenkapitalausstattung nicht gewahrt. Wesentliche Investitionsverpflichtungen lagen am Abschlussstichtag nicht vor. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kredit- aufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Es besteht kein Konzern. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit ver- bundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Der ASN hat im Berichtsjahr keine Finanz-/Fördermittel der öffentlichen Hand erhalten. 477 Anlage 6 51/2021 16 Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme auf Grund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat- tung? ASN verfügt nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung über kein Stammkapital. Die kameralen Ver- lustvorträge sowie die Jahresverluste 2002 bis 2004 wurden mit den Jahresgewinnen bis ein- schließlich 2007 getilgt. Mit den folgenden Jahresergebnissen wird insgesamt e in Gewinnvor- trag in Höhe von TEUR 89.854 ausgewiesen. Wir verweisen auf die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 2 EBV. Zusammen mit den laufend eingehenden Gebühren ist die Liquidität gesichert. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Im Jahre 2020 wurde ein Jahresverlust erzielt. Der Jahresverlust wird mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Ertragslage Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzernunternehmen zusammen? Die Betriebszweige waren wie folgt am Jahresergebnis beteiligt: 2020 TEUR Müllabfuhr Müllverbrennung Deponie - 4.856 - 5.224 1.414 - 8.666 478 Anlage 6 51/2021 17 b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Im Wesentlichen durch die Auflösung von Rückstellungen zum Ausgleich für Gebührenschwan- kungen. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit - oder andere Leistungsbe- ziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Eine neue Vereinbarung zur Verwaltungskostenentschädigung ist noch nicht abgeschlossen. Demgemäß beziehen sich unsere Feststellungen auf die in 2020 geleisteten Entschädigungen. Anhaltspunkte i.S. Lit c) zum Fragenkreis 14 sind nicht erkennbar. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Entfällt. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeu- tung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Im Wirtschaftsjahr 2020 wurde ein Verlust von Mio. 8.666 EUR erwirtschaftet . Hintergrund ist einerseits die im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Inanspruchnahme der Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen und zum anderen der um rund Mio. 12,0 EUR gesun- kene Umsatz. Die Verringerung des Umsatzes resultiert aus den gesunkenen Abfallgebühren auf Grund von Gebührensenkungen. 479 Anlage 6 51/2021 18 b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Die wesentliche Ursache des Verlustes sind die gesunkenen Abfallgebühren. Diese sind in der Planung des Eigenbetriebs kalkuliert und insoweit Teil des Geschäfts des Eigenbetriebs, des Vollzugs der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg. Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Der Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 8,6 Mio. EUR resultiert vor allem durch die Gebührensenkung bei der MVA ab 2019 und der Gebührensenkung bei der Abfallwirtschaft ab 2020. b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage de s Unternehmens zu verbessern? Entfällt. 480 481 482 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Ref.V/020/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 28.10.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Anlagen: 20210928_Rpr - Begleitvermerk Prüfungsbericht Geschäftsbericht 2020 20210928_Rpr_-_Prüfungsbericht_2020 Sachverhalt (WerkA NüSt): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Gemäß einer kommunalrechtlichen Sonderregelung übernimmt das Rechnungsprüfungsamt beim NürnbergStift auch die Abschlussprüfung. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 66 483 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/020/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 484 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/020/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 485 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/020/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 28.10.2021): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 28.09.2021 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs NüSt wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 40.594.160,30 Euro. Der Jahresfehlbetrag beträgt 975.546,03 Euro. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüSt zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 40.594.160,30 Euro. Der Jahresfehlbetrag beträgt 975.546,03 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NüSt zum 31.12.2020 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 40.594.160,30 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 975.546,03 Euro ab. 3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüSt wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 486 Seite 1 von 1 140-14.27.80-2/6/1 Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Eigenbetriebes NürnbergStift durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg I. In der Anlage wird der Bericht zur o. g. Prüfung übersandt. Die Prüfung hat keine wesentlichen Feststellungen ergeben. Das Prüfungsergebnis und die wesentlichen Entwicklungen des Geschäftsjahres 2020 sind im beigefügten Prüfungsbe- richt dargestellt. Der Werkausschuss (NüSt) b egutachtet den Jahresabschluss 20 20 in seiner Sitzung am 28.10.2021. Das Gutachten des Rechnungsprüfungsausschusses muss von Rpr noch eingeholt wer- den. Beide Gutachten sind dann – wie vorgeschrieben – für die Feststellung des Jahresab- schlusses zum 31.12.2020 des NüSt im Stadtrat erforderlich. Für ein Abschlussgespräch stehen wir gerne zur Verfügung. II. NüSt-Werkleitung Nürnberg, 28.09.2021 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 78) (Unterschrift liegt elektronisch vor) Abdruck an: a) Herrn OBM b) Herrn Ref. I/II 66 487 NürnbergStift 2020 Geschäftsbericht 66 488 NürnbergStift Impressum Herausgeber: NürnbergStift, ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Auflage: 7 gedruckte Exemplare und digital im Ratsinformationssystem Gestaltung: NürnbergStift nuest@stadt.nuernberg.de www.nuernbergstift.de Stand: 24.06.2021 489 Geschäftsbericht 2020 Lagebericht  3 NürnbergStift Inhalt Vorwort ................................................................................................................................................... 5 1. Lagebericht ........................................................................................................................................ 6 1.1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen................................................... 6 1.1.1. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................... 6 1.1.2. Betriebliche Grundlagen ............................................................................................................. 7 1.2. Wirtschaftliche Verhältnisse ......................................................................................................... 9 1.2.1. Jahresergebnis ............................................................................................................................ 9 1.2.2 Betriebserträge ........................................................................................................................... 11 1.2.3 Betriebsaufwendungen .............................................................................................................. 12 1.2.4. Finanzergebnis .......................................................................................................................... 15 1.2.5. Ergebnis aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung ................................................. 15 1.2.6. außerordentliches / periodenfremdes Ergebnis .................................................................... 15 1.2.7. Vermögens- und Finanzlage .................................................................................................... 16 1.2.7.1. Vermögensaufbau (Konstitution) ......................................................................................... 19 1.2.7.2. Anlagenfinanzierung (Investierung) ..................................................................................... 20 1.2.7.3. Kapitalausstattung (Finanzierung) ....................................................................................... 21 1.2.7.4. Zahlungsfähigkeit (Liquidität) ............................................................................................... 21 1.2.7.5. Abwicklung des Vermögensplanes ...................................................................................... 22 1.3. Ausblick mit Chancen und Risiken ............................................................................................ 23 1.4. Unterzeichnung des Lageberichtes ............................................................................................ 24 2. Jahresabschluss ............................................................................................................................. 25 2.1. Bilanz für den Eigenbetrieb NürnbergStift................................................................................. 25 2.2. Gewinn- und Verlustrechnung .................................................................................................... 27 2.3. Anhang ......................................................................................................................................... 28 2.3.1. Allgemeine Angaben ................................................................................................................. 28 2.3.2. Erläuterungen zur Bilanz .......................................................................................................... 28 „AKTIVSEITE“ ...................................................................................................................................... 28 „A. Anlagevermögen“ ......................................................................................................................... 28 „I. Immaterielle Vermögensgegenstände“ ........................................................................................ 51 „II. Sachanlagen“ ................................................................................................................................. 52 „B. Umlaufvermögen“ ......................................................................................................................... 56 „I. Vorräte“ ........................................................................................................................................... 56 „1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ ................................................................................................... 56 „2. Unfertige Leistungen“ ................................................................................................................... 56 „II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:“ ............................................................. 56 „1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ ........................................................................ 57 „2. Forderungen an Träger der Einrichtung“.................................................................................... 57 „3. Sonstige Vermögensgegenstände“ ............................................................................................. 58 „4. Forderungen aus öffentlicher Förderung“ .................................................................................. 58 „5. Umsatzsteuer“ ............................................................................................................................... 59 „III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten“ ...................................................................... 59 „D. Rechnungsabgrenzungsposten“ ................................................................................................ 60 „PASSIVSEITE“ ................................................................................................................................... 60 „A. Eigenkapital“ ................................................................................................................................. 60 „I. Stammkapital“ ................................................................................................................................. 60 „II. Kapitalrücklagen“ .......................................................................................................................... 61 „III. Gewinn-/ Verlustvortrag“ ............................................................................................................. 61 „IV. Jahresergebnis“ ........................................................................................................................... 61 „B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens:“ .................................................................................................................... 62 490 4 / Lagebericht Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift „1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen“ ............................................ 62 „2. Sonderposten aus nichtöffentlicher Förderung für Investitionen“ .......................................... 62 „C. Rückstellungen“ ............................................................................................................................ 63 „D. Verbindlichkeiten“ ........................................................................................................................ 67 „1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ ................................................................ 68 „2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ .......................................................................... 69 „3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung“ ..................................................... 69 „4. Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung“ .......................................................................... 70 „5. Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher Förderung“ ................................................................. 70 „6. Sonstige Verbindlichkeiten“ ......................................................................................................... 71 „7. Verwahrgeldkonto“ ........................................................................................................................ 72 „8. Umsatzsteuer“ ............................................................................................................................... 72 „F. Rechnungsabgrenzungsposten“ ................................................................................................. 72 2.3.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ................................................................. 73 „1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie aus Kurzzeitpflege, sonstige Leistungen“ .......................................................................................................................... 79 „2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung“ .................................................................................. 83 „3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen“ ......................................................... 84 „4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen“ ............................................................................................................................................................... 85 „4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 HGB soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten“ 85 „5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten“ .................................................................... 87 „6. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen/unfertigen Erzeugnissen und Leistungen sowie 7. Andere aktivierte Eigenleistungen “................................................................................... 88 „8. Sonstige betriebliche Erträge“ ..................................................................................................... 88 „9. Personalaufwand:“ ........................................................................................................................ 89 „10. Materialaufwand“ ......................................................................................................................... 92 „11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen“ ........................................................................ 95 „12. Steuern, Abgaben, Versicherungen“ ......................................................................................... 95 „14. Mieten, Pacht, Leasing“ .............................................................................................................. 96 „15. Erträge aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung von Investitionen“...................... 96 „16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten“ ........................................ 97 „18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten“ ............................ 97 „20. Abschreibungen“ ......................................................................................................................... 98 „21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung“ ....................................................... 99 „22. Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ..................................................................................... 99 „25. Zinsen und ähnliche Erträge“ .................................................................................................. 101 „27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ ..................................................................................... 101 „29. Jahresergebnis“ ........................................................................................................................ 101 „Sonstiges“ ........................................................................................................................................ 102 2.4. Unterzeichnung des Jahresabschlusses ................................................................................. 102 Wichtige Begriffe und Abkürzungen ............................................................................................... 103 491 Geschäftsbericht 2020 Lagebericht  5 NürnbergStift Vorwort Gemäß § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung legt das Nürn bergStift den Jahresabschluss und den zugehö- rigen Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 vor. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden ents prechend § 4 PBV i. V. m. § 9 WkPV bzw. § 11 WkPV erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) un d den Rechnungsprüfungsausschuss be- schließt der Stadtrat gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 7 der Be triebssatzung die Feststellung des geprüften Jah- resabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisse s sowie die Entlastung der Werkleitung (Art. 102 Abs. 3 GO). Der Abschluss für das Geschäftsjahr 2020 führt die Anwendung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (BilRUG) fort, so dass die Vergl eichbarkeit der Daten zum Vorjahr uneinge- schränkt gegeben ist. 492 6 / Lagebericht Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 1. Lagebericht 1.1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen 1.1.1. Rechtliche Grundlagen Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche E inrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§1 WkPV). Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das Nürnberg Stift ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steue rbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, welche durch die Förderung der Altenhilfe, des öffe ntlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Rahmen der Unterhaltung von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen bestimmt sind. Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus der Referentin für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiteri n und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter. Die Werkleitung u nd der Werkausschuss waren ab 01.Mai 2020 wie folgt besetzt: 493 Geschäftsbericht 2020 Lagebericht  7 NürnbergStift Aufgabe des NürnbergStift ist, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vol lstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG ), dem auf Bundesebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V und dem SGB XI sicherzustellen. Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich g eregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach §111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertrete rn der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt und a bgeschlossen. Für den sogenannten „Rüstigen“ - Bereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Ve rgütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungser bringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wird. 1.1.2. Betriebliche Grundlagen Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst: • Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) • Tagespflege im Pflegezentrum Sebastianspital am Wö hrder See (AHS TP) • August-Meier-Heim (AHR) • Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) • Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) • Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP) • Ambulanter Dienst (AMBD) • Geriatrische Rehabilitation (REHA) • Praxis für Ergotherapie (ERGO) Im stationären Bereich wurden lt. Versorgungsverträgen folgende Plätze und im Wohnbereich folgende Wohneinheiten angeboten: 494 8 / Lagebericht Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Facility - Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der NüSt - eige nen Küche, die auf dem Gelände des August- Meier-Heimes verortet ist, wird durch die NüStSG si chergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt - Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesond ere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen . Wäscherei-Leistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht. Die nachfolgende Grafik gibt einen Gesamtüberblick über die Einrichtungen, Aufgabenbereiche und die Organisation des NürnbergStift: 495 Geschäftsbericht 2020 Lagebericht  9 NürnbergStift 1.2. Wirtschaftliche Verhältnisse 1.2.1. Jahresergebnis Im vom Stadtrat am 21.11.2019 beschlossenen Wirtschaftspla n für 2020 wurde ein Jahresfehlbetrag von -650.480 EUR veranschlagt. 2020 schließt tatsäc hlich mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 975.546,03 EUR ab und verfehlt damit um 325 TEUR den Wirtschaftsplanwert. Gegenüber dem Vorjahr verbessert sich das Ergebnis um 1.360 TEUR. Der nachfolgende und in bisheriger Struktur beibehaltene Erfolgsvergleich spiegelt die Entwicklung der einzelnen Positionen wider. 496 10 / Lagebericht Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Die Hauptwirkung auf das Ergebnis 2020 ist den Auswirkungen der Corona-Pandemie zuzuschreiben. Den sich ergebenden Umsatzreduzierungen und den Kos tenerhöhungen wurden Erstattungsmöglich- keiten eingeräumt. Die Erstattungsgrundlagen stelle n die Einführungen des §150 SGB XI für Minder- einnahmen und Mehraufwendungen, des §150a SGB XI für die Corona-Prämien für die Pflegebereiche, der COVID-19- Versorgungsstrukturen-Schutzverordnun g für Ausgleichzahlungen an die Praxis Ergo- therapie, des COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetzes für Ausgleichzahlungen an die Geriatrische Rehabilitation, der vom Freistaat Bayern ermöglichten Verpflegungspauschale sowie der Kostenerstat- tungs-Festlegungen zur Testverordnung dar. Für NüSt wirkten in 2020 ertragsseitig und ggf. aufwands- seitig: • für die Pflegebereiche 3.877582,53 EUR aus Erstatt ungen für Mehrkosten bei einem Aufwand von 4.033.803,92 EUR • für die Pflegebereiche 1.400.036,08 EUR Erstattung en aus Mindererlösen im Vergleich zum Refe- renzmonat Januar 2020 • für die Geriatrische Rehabilitation für den Zeitra um 16.03. bis 30.09.2020 Ausgleichszahlungen für Mindererlöse in der Gesamthöhe von 546.031,76 EUR • für Testungen 202.816,19 EUR bei einem Aufwand von 211.731,06 EUR • für die Corona-Prämie 360.057,41 EUR bei einem Auf wand in gleicher Höhe • für die Verpflegungspauschale 69.538,80 EUR bei ei nem Aufwand in gleicher Höhe • für die Praxis Ergotherapie eine Einmalzahlung für den Zeitraum 01.04. bis 30.06.2020 in Höhe von 4.722,43 EUR Zusammenfassend ergeben sich für Erstattungen der M indererlöse 1.950 TEUR und für Mehraufwendungen 3.878 TEUR. Aufwendungen für Mehrkosten in Anlagegüter (156 TEUR) und für Mindererlöse im Bereich der geson- dert berechenbaren Investitionskosten (rd.158 TEUR) wurden nicht erstattet. Weiterhin wirkte die dringend notwendige Entscheidung zur Beibehaltung der ISO-Bereiche erlösmindernd. Die sich im Jahresergebnis 2019 gezeigten Sondereffekte wirkten auch im Jahresergebnis 2020 nach. Es handelt sich um: • die zusätzlichen Abschreibungen in Höhe von ca. 45 0 TEURO, die sich in der Folge des Immobilen-Verkaufs von St. Johannis ergaben, • Rückstellungsentwicklung für Pensionen und Beihilf en in Höhe von ca. 385 TEURO • nicht geplante Kosten der Altersteilzeit in Höhe v on 44 TEURO, • die Erreichung einer durchschnittlichen Fachkraftq uote von 59,64 % (Vorjahr 54,1%), die vor dem Hintergrund langfristiger Personalsicherung einerseits ein Erfolg ist, andererseits zu einer Erhöhung der in den Planansätzen hinterlegten Personalkosten führt. 497 Geschäftsbericht 2020 Lagebericht  11 NürnbergStift 1.2.2 Betriebserträge Die Betriebserträge beinhalten die Leistungserträge, d.h. die Leistungen aus den unmittelbaren pfle- gerischen Leistungen sowie sonstige Erträge. Sie haben sich gegenüber dem WPL um 4.032 TEUR (+ 11,0 %) erhöht. Leistungserträge Gegenüber dem WPL haben sich die Leistungserträge um 2.777 TEUR (-8,4%) reduziert. Die Erträge aus der stationären und Kurzzeitpflege gingen um 1.035 TEUR zurück. Im Jahresverlauf bedeutet das 36 nicht belegte Plätze zum WPL 2020. Die Erhöhung der Vergütungssätze (ab 01.07.2020 + 5,16 %) wirkte positiv. Eine weitere E ntlastung bildeten die Mittel des Rettungsschirms. Zeitweise mussten die Tages- und Kurzzeitpflege sow ie die Geriatrische Rehabilitation auf Grund des Pandemiegeschehens geschlossen werden bzw. wurden zu ISO-Stationen hergerichtet. Die Auslastungssituation 2020 insgesamt erreichte u nter diesen Bedingungen nur 85,3 % (WPL 92,1 %). Neben der kontinuierlichen Fortschreibung der Pfleg esätze ist weiterhin das Belegungs- und Pflege- gradmanagement Erfolgsquelle, umso dringlicher nach der Corona-Pandemie. 498 12 / Lagebericht Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge erhöhten sich zum WPL um 6.809 TEUR auf 10.654 TEUR. Neu ist die aus dem Pflegeausbildungsfonds erfolgte Erstattung von Ausbildungsaufwendungen im Zusammenhang mit der generalistischen Ausbildung als Abschlag (193 TEUR). Die diversen Erstat- tungsbeträge im Zusammenhang mit Corona (6.343 TEUR) sowie die Erhöhung der Erstattungsleis- tungen für Personalkosten um 456 TEUR bilden weitere Punkte für die Erhöhung dieser Position. Re- duzierungen sind zu verzeichnen bei der Weiterberechnung von Personalkosten an die NürnbergStift Service GmbH auf Grund der weiteren Langzeiterkrankung bzw. dem Ausscheiden von Gestellungs- kräften (ca. 183 TEUR) 1.2.3 Betriebsaufwendungen Wesentliche Posten der Betriebsaufwendungen sind die Personal- und Sachaufwendungen sowie die Abschreibungen für nicht gefördertes Anlagevermögen. Gegenüber dem WPL haben sie sich um 4.241 TEUR (+ 11,4 %) erhöht. Die Betriebsaufwendungen folgen langfristig der Aus lastungs- und Tarifentwicklung sowie der Anpas- sung der Personalschlüssel in Folge der Umstellung von Pflegestufen in Pflegegrade. 2020 wirkt als Sondereffekt die Corona-Pandemie kostenerhöhend. 499 Geschäftsbericht 2020 Lagebericht  13 NürnbergStift Personalaufwendungen Den höchsten Kostenblock innerhalb der Betriebsaufwendungen bilden die Personalaufwendungen mit 66,8 %. Die um 3,9 VK höhere Personalausstattung 2020 (2020: 422,2 VK;2019: 418,3 VK; 2018: 395,1 VK; darunter in der Pflege 2020: 330 VK; 2019: 325 VK; 2018: 306,3 VK) ergibt sich aus der weiteren bayernweiten Anpassung der Personalschlüssel nach d er Änderung auf Pflegegrade, der Umsetzung des PpSG, der Inanspruchnahme von Minderleistungsau sgleichen gem. §27 SchwbAV sowie Anpas- sung der Arbeitszeit (Aufstockungen) durch die Corona-Pandemie. Nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die Aufteilung der Personalaufwendungen auf die einzelnen Beschäftigungsgruppen: 500 14 / Lagebericht Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Sachaufwendungen Die Sachaufwendungen sind um 1.328 TEUR bzw. 12,6 % zum WPL gestiegen. Die Sachaufwendungen liegen mit 1.328 TEUR über dem Planansatz von 10.569 TEUR. Der Erhaltung und die Sicherung der Betriebsbereitschaft wurde mit Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 1.048 TEUR begegnet. Die Abschreibungen (o hne Förderung) liegen mit 438 TEUR über dem WPL von 1.441 TEUR und ergeben sich aus der wei teren bilanziellen Behandlung des Verkauf von AHJ. Als wichtigste Entwicklungen 2020 zu 2019 sind hierbei zu nennen: • Der Posten „Wasser, Energie, Brennstoffe“ blieb un ter dem Vorjahresniveau. Im Wirtschaftsplan 2020 wurden noch ca. 185 TEUR mehr eingestellt. In diesem Kostenbereich wirken die jährlich schwankenden Faktoren wie Energiepreise, Witterungs einflüsse, Nutzungsänderungen, bauliche Maßnahmen, aber auch der weiterhin vorhand ene schlechte bauliche Zustand in unseren Einrichtungen. (vgl. Erläuterungen GuV Posi tion 10.) und auch die Corona bedingte Schließung des Bewegungsbades. 501 Geschäftsbericht 2020 Lagebericht  15 NürnbergStift • Der Posten „Wirtschaftsbedarf“ erhöhte sich um 179 TEUR. Mit 423 TEUR geht dies hauptsäch- lich auf die Position Berufs- und Schutzkleidung (Corona) zurück. • Der Posten „Verwaltungsbedarf“ erhöhte sich um 372 TEUR. Hier sind die Kosten für Fremdleis- tungen Bewachung hervorzuheben (Corona). 1.2.4. Finanzergebnis Für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich ein negatives Finanzergebnis in Höhe von 257 TEUR (Vorjahr - 228 TEUR, geplant -236 TEUR) und liegt damit 29 TEUR über dem Vorjahresstand. Es sind auch 2020 nur minimalste Zinserträge zu verzeichnen. Die Aufw endungen in Höhe von 258 TEUR ergeben sich aus Darlehensverbindlichkeiten (Zinsen und Verwaltu ngskostenbeiträge) in Höhe von 132 TEUR, der erstmaligen Negativverzinsung des Cash-Kontos mit 2 2 TEUR sowie den BilMoG - Zinsen von 103 TEUR. Darin berücksichtigt ist die den Pensionsrück stellungen zugrundeliegende durchschnittliche Marktverzinsung auf Basis von 10 Geschäftsjahren. S aldiert in den Zinsaufwendungen führt die Verzinsung der Rückstellungen nach dem BilMoG zu ei nem anhaltend negativen Finanzergebnis. Weitere Informationen finden sich in den Ausführung en zur „1.2.7. Vermögens- und Finanzlage“ sowie in der Bilanzposition „Rückstellungen“. 1.2.5. Ergebnis aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung Das Ergebnis aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung beläuft sich 2020 auf 4 TEUR und ver- bessert sich zum Vorjahr um 25 TEUR. Bei diesen Positionen stehen sich erfolgswirksame Auflösungen von Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nichtöff entlicher Förderung und entsprechende Betriebsaufwendungen sowie die Neutralisierung der Abschreibungen für gefördertes Anlagevermögen gegenüber. 1.2.6. außerordentliches / periodenfremdes Ergebnis Nach BilRUG wird in der Gewinn- und Verlustrechnung kein außerordentliches Ergebnis mehr ausgewiesen. Dennoch soll es an dieser Stelle Aussa gen dazu geben. Das außerordentliche / periodenfremde Ergebnis weist im Jahr 2020 ein negatives Ergebnis in Höhe von rd. 40 TEUR aus. Den hier ausgewiesenen Erträgen (wie Abrechnungen und K orrekturen für Leistungen aus vorangegangenen Geschäftsjahren) in Höhe von 94 TEU R stehen Aufwendungen in Höhe von 133 TEUR gegenüber. 502 16 / Lagebericht Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 1.2.7. Vermögens - und Finanzlage Die Bilanzsumme des Eigenbetriebes NürnbergStift hat sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 1.035 TEUR bzw. 2,6 % erhöht. Diese Entwicklung leitet sich auf der Aktivseite im Wesentlichen aus den Erhöhungen der Vorräte (232 TEUR), der Forderungen 1.327 TEUR und der Liquiden Mittel 962 TEUR, ab. Die Reduzierung des Anlagevermögens um 1.487 TEUR ( Vorjahr 1.348 TEUR) setzt sich zusammen aus den Anlagezugängen aus Investitionen in Höhe vo n 702 TEUR, Abgängen zu Restbuchwerten in Höhe von 6 TEUR und den Abschreibungen mit 2.183 TEUR. Der Kapitalverzehr 2020 ist zurückzuführen auf den Jahresfehlbetrag 2020 (976 TEUR). Die Verbindlichkeiten erhöhten sich um 726 TEUR u.a . aus den Anzahlungen der Sozialhilfeträger für Januar 2021. Die Inanspruchnahme des Kassenkredits beläuft sich zum 31.12.2020 auf 71 TEUR. Wei- terhin wirkte die Erhöhung der Rückstellungen (946 TEUR) sowie die Änderungen bei den Sonderpos- ten und Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung u. a. durch Zugang von Spen- den (337 TEUR). In der folgenden Übersicht (Strukturbilanz) sind di e Einzelposten der Bilanz zu größeren Gruppen zu- sammengefasst und gegeneinander aufgerechnet, soweit sie wirtschaftlich zusammenhängen oder kein effektives Vermögen bzw. keine effektiven Schulden darstellen. 503 Geschäftsbericht 2020 Lagebericht  17 NürnbergStift Im Bestand der zur Einrichtung gehörenden Grundstüc ke und grundstücksgleichen Rechte haben sich in 2020 keine Änderungen ergeben (§ 11 Satz 3 Nr. 1 WkPV). Der bewertete Vorratsbestand hat gegenüber dem Vorj ahr um rd. 232 TEUR zugenommen. Damit er- höhte sich der Anteil an der Bilanzsumme auf 0,8% ( Vorjahr 0,3%) und bleibt von untergeordneter Bedeutung. Der Zuwachs ist in der Bestandsführung d er Tests zur Prüfung und zum Nachweis einer Corona-Infektion begründet. Die kurzfristigen Forderungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1.327 TEUR gestiegen. Informationen finden sich in den Erläuterungen unter Position „II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ für die Aktivseite der Bilanz. Die kurzfristig verfügbaren Finanzmittel umfassen d ie Bankkonten und Kassen. Diese haben sich um 962 TEUR auf 8.941 TEUR erhöht. Das Kontokorrentkon to bei der Stadt Nürnberg wird im Abschluss 2020 wegen der weiteren Inanspruchnahme des Kassenk redits unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Finanzmittelfonds setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen: 504 18 / Lagebericht Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Die dem Vermögen (Aktiva) gegenüberstehenden Finanzierungsquellen (Passiva) waren von folgenden Entwicklungen geprägt: Die Eigenkapitalsenkung in Höhe von 976 TEUR result iert aus dem Jahresergebnis 2020. Gemessen an der Bilanzsumme liegt der Eigenkapitalanteil bei 39,2% (Vorjahr 42,7%). Ausführliche Informationen zur Entwicklung des Eigenkapitals finden sich in den Erläuterungen zum Jahresabschluss (§ 11 Satz 3 Nr. 3 WkPV). Die verwendeten Zuschüsse aus öffentlicher Förderun g und Zuwendungen aus nichtöffentlicher Förderung (entspricht den Sonderposten in der Bilan z) reduzierten sich um 117 TEUR. Diese Entwick- lung bestimmt sich aus dem Zugang aus Investitionen und dem Anteil der Abschreibungen für geförderte Anlagen. Als langfristige Verbindlichkeiten werden Darlehen mit einer Restlaufzeit von länger als einem Jahr und Sicherheitseinbehalte aus den Baumaßnahmen für das Ursula-Wolfring-Haus und das Sparkassenhaus ausgewiesen. Im Jahr 2020 erfolgten planmäßige Tilgungen in Höhe von 457 TEUR. Die langfristigen Rückstellungen umfassen die Pensi onsrückstellungen, die Rückstellungen für Beihilfeleistungen, Altersteilzeit, Dienstjubiläen, Archivierung sowie die im Zusammenhang mit dem Ver- kauf des Grundstückes St. Johannis verbundene Rücks tellung aus zukünftigen Verpflichtungen aus dem Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg. Zum Vorjah r trat eine Erhöhung um 433 TEUR, die sich aus der Erhöhung der Pensionsrückstellungen (um 191 TEUR), der Altersteilzeitrückstellungen (um 44 TEUR) und der Beihilferückstellung (um 194 TEUR) er gibt. Detaillierte Ausführungen sind den Erläuterungen zum Jahresabschluss (Passiva, Posten C.) zu entnehmen. Aus der Umsetzung der Regelungen des BilMoG ergeben sich dauerhafte Ergeb nisbeeinflussungen. Die Auswirkungen aus dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditri chtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I , 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016) hinsichtlich der Anwendung eines veränderten durchschnittlichen Mark tzinssatzes bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen sind den Erläuterungen zum J ahresabschluss (Passiva, Posten C.) zu entnehmen. Die kurzfristigen Rückstellungen (u.a. Rückstellung en für noch nicht genommenen Urlaub, Überstunden, ausstehende Rechnungen, Instandhaltung , Großreparaturen, Prüfung des 505 Geschäftsbericht 2020 Lagebericht  19 NürnbergStift Jahresabschlusses) stiegen um 513 TEUR. Die weiter bestehende Rückstellung für Großreparaturen wird über das Jahr 2020 hinaus im Hinblick auf den Instandhaltungsbedarf der Einrichtungen und unter Beachtung der Möglichkeiten des Art. 67 Abs. 3 EGHGB belassen. Gemäß den Ansatzvorschriften des BilMoG sind jedoch neue Rückstellungen für Instandhaltungen ab 2010 nur noch dann zu bilden, wenn die Unterhaltsmaßnahmen im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt werden. Solche Sachverhalte lagen im Berichtsjahr 2020 für NüSt nicht vor. Urlaubsrückstellungen (+355 TEUR) und Rückstellungen für ausstehende Rechnung (+234 TEUR) sowie für noch nicht verwendete Corona-Erstattungen aus der Verpflegungspauschale und der Prämie (+103 TEUR) bilden Hintergründe für den Zuwachs in 2020. Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz finden sich unter „2.3.2 Erläuterungen zur Bilanz“ zum Jahresabschluss wider. Zur weiteren Beurteilung der Bilanz, Finanzlage und Liquidität werden Kennzahlen dargestellt, die aus der Strukturbilanz entwickelt werden: 1.2.7.1. Vermögensaufbau (Konstitution) Kennzahlen der Vermögensstruktur zum 31.12. 2020 in % 2019 in % 2018 in % 2017 in % Anlagenintensität: ögen Gesamtverm 100 xögen Anlageverm 68,6 74,1 65,5 86.9 Umlaufintensität: ögen Gesamtverm 100 x Vermögen ges kurzfristi 31,3 25,8 34,4 13,0 Vorratsintensität: ögen Gesamtverm 100 x Vorräte 0,8 0,3 0,2 0,2 Forderungsintensität: ögen Gesamtverm 100 x nForderunge 8,4 5,4 28,6 7,5 506 20 / Lagebericht Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 1.2.7.2. Anlagenfinanzierung (Investierung) Kennzahlen der Anlagendeckung zum 31.12. 2020 in % 2019 in % 2018 in % 2017 in % Deckungsgrad I: ögen Anlageverm 100 x al Eigenkapit 57,2 57,6 62,7 38,2 Deckungsgrad II: ögen Anlageverm 100 xKapital ges langfristi 101,0 120,1 121,8 77,4 507 Geschäftsbericht 2020 Lagebericht  21 NürnbergStift 1.2.7.3. Kapitalausstattung (Finanzierung) Kennzahlen der Kapitalstruktur zum 31.12. 2020 in % 2019 in % 2018 in % 2017 in % Eigenkapitalquote: ögen Gesamtverm 100 x al Eigenkapit 39,2 42,7 41,1 33,2 Anteil langfristiges Kapital: ögen Gesamtverm 100 x Kapital ges langfristi 85,1 89,0 91,2 77,6 Anteil kurzfristiges Kapital: ögen Gesamtverm 100 xKapital ges kurzfristi 14,9 11,0 8,8 22,4 1.2.7.4. Zahlungsfähigkeit (Liquidität) Kennzahlen der Liquidität zum 31.12. 2020 in % 2019 in % 2018 in % 2017 in % Liquidität 1. Grades = hkeiten Verbindlic ge kurzfristi 100 x el Finanzmitt verfügbare gKurzfristi 265,0 364,3 36,2 31,1 Liquidität 2. Grades = hkeiten Verbindlic ge kurzfristi 100 x Forde.) Kurzfr. Finanzm. verfüg. (Kurzfr. + 368,4 462,9 222,0 62,2 Liquidität 3. Grades = chkeiten Verbindli ge kurzfristi 100 x Vermögen ges kurzfristi 376,4 465,8 222,6 77,5 508 22 / Lagebericht Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 1.2.7.5. Abwicklung des Vermögensplanes Da im Vermögensplan nur Einnahmen und Ausgaben, d.h . die auf monetären Vorgängen beruhenden Änderungen des Vermögens und der Schulden veranschl agt sind, die Bilanz hingegen den gesamten Vermögens- und Schuldenstand zu einem bestimmten St ichtag ausweist, ist ein direkter Vergleich der Planansätze mit den Bilanzposten nicht möglich. Aus diesem Grund werden folgende Planansätze den entsprechenden Veränderungen der Bilanzwerte zwischen zwei Bilanzstichtagen gegenübergestellt: Die tatsächlichen Aufwendungen für Investitionen im Jahr 2020 liegen um 840 TEUR unter dem Planansatz des Vermögensplanes. Die Tilgungsleistungen für Darlehen liegen im Planansatz. Hinsichtlich des Jahresergebnisses wird auf die Ausführungen zur GuV verwiesen. 509 Geschäftsbericht 2020 Lagebericht  23 NürnbergStift 1.3. Ausblick mit Chancen und Risiken Auch in 2021 wirkt die Corona-Pandemie erheblich we iter. Mit der Möglichkeit der zusätzlichen Immu- nisierung durch Impfungen besteht die Hoffnung, die Pandemie nun in den Griff zu bekommen. Weiter- hin gilt es, die Erkenntnisse und Erfahrungen dieser Pandemie sowie die Möglichkeiten der qualitativen Verbesserung der Pflege sowohl im stationären als a uch im ambulanten Bereich zu nutzen. Für die Einrichtungen des NüSt heißt es damit auch, wieder die Normalität (Betreuungsangebote, gemeinsame Veranstaltungen, Begegnungen) in den Alltag einflie ßen zu lassen. Darüber hinaus liegt der Schwer- punkt in 2021 in der deutlichen Anhebung der Belegung auf mindestens Vor-Corona-Belegung. Bestehen bleibt, dass sich für die Folgejahre abzei chnet, dass die Versorgung pflegebedürftiger Men- schen in Nürnberg vor großen Herausforderungen steh t. Der demografische Wandel wird eine weitere Verknappung des Angebots an stationären Pflegeplätzen mit sich bringen, was ggfs. ein Reagieren des städtischen Eigenbetriebes NürnbergStift erforderli ch macht, beispielsweise durch Aufstockung bisher vorgehaltener Platzkapazitäten. Weiterhin muss unbedingt verhindert werden, dass im NürnbergStift ein Mangel an geeigneten Pflege- kräfte entsteht. Dies kann nur gelingen, wenn sich das Unternehmen durch Maßnahmen zur Gewin- nung, Bindung und Entwicklung des Personals als seh r attraktiver Arbeitgeber positioniert. Diese At- traktivität muss vor allem dadurch erreicht werden, dass dem Thema der Innovation und Digitalisierung in der Unternehmensentwicklung zentrale Priorität eingeräumt werden. Die bundesweite Umsetzung neuer Qualitätsindikatore n wird in 2021 ff. hohe Anforderungen mit sich bringen. Für die Einführung der generalistischen Ausbildung in der Pflege endet das 1. Ausbildungsjahr und damit einhergehend ist eine Evaluation notwendig, um auf die Entwicklung und Qualität der Ausbil- dung gezielt Einfluss zu nehmen. Für die nächsten Jahre verfolgt NüSt, die weitere N eustrukturierung des Gebäudebestandes. Die Bau- aktivitäten für das neue August-Meier-Haus wurden e rfolgreich gestartet und die ersten Konturen des Gebäudekomplexes sind sichtbar. Aber auch hier zeic hnen sich Auswirkungen der Corona-Pandemie (Rohstoffpreise, Rohstoffverfügbarkeit, Zeitplanung) ab. Die Weichenstellung für den Neubau der Nach- folgeeinrichtung St. Johannis mit der wbg ist erfol gt und auch die Sanierung und der Teilneubau des Standortes Platnersberg mit Unterstützung des Hochbauamtes der Stadt befinden sich auf gutem Weg. 510 24 / Lagebericht Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 1.4. Unterzeichnung des Lageberichtes Die Werkleitung des NürnbergStift legt den nach den geltenden Vorschriften des HGB und der WkPV erstellten Lagebericht vor und unterzeichnet diesen. Nürnberg, 24.06.2021 Elisabeth Ries Michael Pflügner Erste Werkleiterin Zweiter Werkleiter 511 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  25 NürnbergStift 2. Jahresabschluss 2.1. Bilanz für den Eigenbetrieb NürnbergStift 512 26 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 513 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  27 NürnbergStift 2.2. Gewinn- und Verlustrechnung 514 28 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 2.3. Anhang 2.3.1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss des NürnbergStift berücksichtigt für das Wirtschaftsjahr 2020 die Vorschriften der Pflege - Buchführungsverordnung (PBV) vom 22. Novem ber 1995 (BGBl. I S. 1528), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21.12 2016 (BGBl . I S. 3076) und die Verordnung über die Wirt- schaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), in der Fassung nach § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707). Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagen- und Fördernachweise entspricht den Vorgaben der PBV und WkPV. Gemäß § 4 Abs. 1 und § 11 Abs. 2 PBV sind bestimmte Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), Art. 24 Abs. 5 Satz 2, Art. 28 und Art. 67 des Einfüh- rungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) sowie die Regelungen des BilRUG vom 17.07. 2015 angewandt worden. Der Jahresabschluss berücksichtigt grundsätzlich di e bisherigen Ansatz- und Bewertungsvorschriften, einschließlich der Anpassungen aus dem BilMoG und B ilRUG. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahres- beträgen ist gegeben. Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustr echnung sowie des Anlagenspiegels entsprechen den Vorgaben des HGB mit den Regelungen des BilRUG vom 17.Juli 2015. Die „Erhaltenen Anzahlungen“ wurden, wie in den Vor jahren praktiziert, dem Passivposten „Sonstige Verbindlichkeiten“ zugeordnet. Die aus dem Prüfbericht des BKPV über die überörtliche Prüfung der Jahre 1999 – 2009 aufgenommene Anregung der TZ 5 zur Werthaltigkeit von Forderunge n wurde für 2020 in der Pauschal- und Einzelwertberichtigung fortgeschrieben. Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche E inrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb seit 01.01.1999 organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV). 2.3.2. Erläuterungen zur Bilanz „AKTIVSEITE“ „A. Anlagevermögen“ Die Entwicklung des Anlagevermögens nach Anschaffun gswerten, Abschreibungen, Restbuchwerten 515 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  29 NürnbergStift und Finanzierungsarten ist aus den nachfolgenden Anlagen- und Fördernachweisen ersichtlich. Die An- lagen- und Fördernachweise werden entsprechend den Anlagen 3 a und 3 b PBV aufgestellt und ge- gliedert. Anlagen- und Fördernachweise (§ 268 Abs. 2 Satz 1 HGB, Anlagen 3a und 3b zur PBV): Das Anlagevermögen wird in den Anlagen- (gesamt, SGB XI-Bereich je Einrichtung sowie gesamt nach Finanzierungsschlüsseln) und Fördernachweisen (gesa mt, Einrichtungen nach SGB XI-Bereich, ge- trennt in öffentlich und nicht öffentlich) mit Ansc haffungswerten, Abschreibungen und Restbuchwerten ausgewiesen und gegliedert nach: I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen Die Finanzierungsarten des Anlagevermögens bestimme n sich durch Finanzierungsschlüssel: Die Finanzierungsschlüssel (FSL) sind nachfolgend definiert: 516 30 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 517 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  31 NürnbergStift 518 32 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 519 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  33 NürnbergStift 520 34 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 521 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  35 NürnbergStift 522 36 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 523 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  37 NürnbergStift 524 38 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 525 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  39 NürnbergStift 526 40 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 527 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  41 NürnbergStift 528 42 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 529 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  43 NürnbergStift 530 44 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 531 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  45 NürnbergStift 532 46 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 533 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  47 NürnbergStift 534 48 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 535 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  49 NürnbergStift 536 50 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 537 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  51 NürnbergStift „I. Immaterielle Vermögensgegenstände“ Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten S oftware und Lizenzen, welche ausschließlich von NüSt bis zum 31.12.2020 entgeltlich beschafft w urden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermö- gensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um lineare Abschreibungen unt er Berücksichtigung der voraussichtlichen Nut- zungsdauer vermindert. Die Zugänge (a) im Geschäftsjahr 2020 betrafen haup tsächlich Softwareprodukte hinsichtlich der Wei- terentwicklung des Projektes VIARRO, die in der Bet reuung der Bewohnenden eingesetzt werden und im Rahmen der PPZ-Förderung gefördert wurden. Die Abschreibungen (c) der Immateriellen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: 538 52 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift In 2020 erfolgten ergebnisneutrale Anlagenabgänge. „II. Sachanlagen“ Die Bewertung der Zugänge erfolgt zu den Anschaffun gs- bzw. Herstellungskosten, einschließlich der nicht abziehbaren Mehrwertsteuer, abzüglich von Rabatten oder Skonti. Abschreibungen erfolgen aus- schließlich linear, wobei für bewegliche Anlagegüte r bei der Anschaffung die zeitanteilige Jahresab- schreibung berücksichtigt wurde. Die Nutzungsdauer des Anlagevermögens orientiert sich an den steu- erlichen Betriebstabellen, der AfA - Tabelle Gesundheitswesen bzw. der gewöhnlichen Nutzungsdauer. 539 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  53 NürnbergStift Die Restbuchwerte der fertigen Sachanlagen sowie de r geleisteten Anzahlungen und der Anlagen im Bau entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt: Das Investitionsvolumen und damit die Gesamtsachanlagenzugänge beliefen sich 2020 auf 664 TEUR. In der nachfolgenden Aufzählung werden die wesentlichen Anlagenzugänge (a) näher benannt: • Erst- und Wiederbeschaffungen 310 TEUR, darin sind 28 TEUR im Zusammenhang mit Anschaf- fungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie enthalten • Baustart des ÖPP-Projektes „Neubau August-Meier-He im“ 313 TEUR 540 54 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Die Anlagenzugänge (fertige Sachanlagen und Anlagen im Bau) wurden wie folgt finanziert: Die Anlagenabgänge der „fertigen Sachanlagen“ wurden brutto wie folgt gebucht: Die Abschreibungen (c) der Sachanlagen verteilen sich auf folgende Finanzierungsarten: Die Restbuchwerte der Sachanlagen verteilen sich wi e folgt auf die einzelnen Einrichtungen des Nürn- bergStift: 541 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  55 NürnbergStift 542 56 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift „B. Umlaufvermögen“ „I. Vorräte“ „1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ Die Bestände wurden zum Bilanzstichtag körperlich a ufgenommen. Bewertet wurde der medizinische und pflegerische Bedarf nach der FIFO-Methode. Der restliche Lagerbestand wurde nach Anschaf- fungskosten einzeln bewertet. Der Posten „Sonstiges“ beim „Medizinisch / Pflegeri schen Bedarf“ beinhaltet Vorratsbestände von Ein- malhandschuhen, Kathedern, etc sowie in 2020 nicht verbrauchte POC-Tests (Corona bedingte An- schaffung). Unter dem Posten „Wirtschaftsbedarf“ sind u.a. die Wäsche- und Dienstkleidungsbestände, Geschirr, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Sanitärzubehör zusammengefasst. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben einen Anteil von 0,8% an der Bilanzsumme. „2. Unfertige Leistungen“ Es bestehen keine Bestände. „II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:“ Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalbetrag entsprechend den zum Abschlussstichtag bewirkten Dienstleistunge n und in Anspruch genommenen Nutzungen vollständig ausgewiesen. Aus dem Prüfbericht des BKPV über die überörtliche Prüfung der Jahre 1999 – 2009 wurde die Anregung der TZ 5 zur Werthaltigkeit von Forderunge n ab Abschlussjahr 2013 aufgenommen und in den Folgejahren fortgeschrieben. D.h., im Jahresabs chluss 2020 wurden Einzelwertberichtigungen teilweise bis zu 100% und Pauschalwertberichtigungen nach Beachtung der EWB im Wesentlichen mit 2,5% auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen. Eine vom Faktor 2,5% 543 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  57 NürnbergStift abweichende Wertkorrektur erfolgte für die Geriatri sche Rehabilitation mit nur 1%. Zahlungseingänge bzw. Veränderungen aus Niederschlagungen für wertbe richtigte Forderungen werden unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen. Im Abschluss 2020 w urden weitere verjährte Forderungen ausge- bucht und in den Einzelwertberichtigungen entsprechend berücksichtigt. „1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2020 sind durch Debitoren-Saldenlisten und durch Ausgangsrechnungen nachgewiesen. Die Sald en stimmen mit den entsprechenden Konten der Finanzbuchhaltung überein. Die Forderungen „Zwischenkonto Heimmanager“ werden im Aktivposten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ gezeigt. Abrechnungstechnisch bedin gt werden im Heimverwaltungsprogramm C&S hierüber zeitversetzt die Forderungen gegenüber den unterschiedlichen Kostenträgern abgewickelt. Im Posten „Sonstige“ sind u.a. Forderungen an die NüStSG in Höhe von 32 TEUR, Wertberichtigungen in Höhe von 130 TEUR (Vorjahr 178 TEUR) und der Kor rekturposten für „Kreditorische Debitoren“ in Höhe von 185 TEUR enthalten. Forderungen an die Stadt Nürnberg werden wie im Vorjahr in den Forderungen an den Träger gezeigt. „2. Forderungen an Träger der Einrichtung“ Durch Inanspruchnahme eines Kassenkredites wird das Kontokorrentkonto auch im Abschluss 2020 unter den Verbindlichkeiten geführt (siehe auch Bilanz – Passiva Verbindlichkeiten gegenüber dem Trä- ger). Es werden, wie im Vorjahr eingeführt, Forderungen an die Stadt Nürnberg unter diesem Posten ausge- wiesen. 544 58 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift „3. Sonstige Vermögensgegenstände“ In den „Sonstigen Forderungen“ zum 31.12.2020 sind 1.008,48 EUR (Vorjahr 37.349,73 EUR) mit vor- schüssigen Taschengeldauszahlungen an Bewohnende begründet. Bezüglich der „Debitorischen Kreditoren“ wird auf den Passivposten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ verwiesen. „4. Forderungen aus öffentlicher Förderung“ Die zum 31.12.2020 ausgewiesene Höhe setzt sich zus ammen aus dem Bescheid zur Förderung der 545 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  59 NürnbergStift solitären Tagespflege (75 TEUR), Forderungen aus PPZ-Aktivitäten (40 TEUR), die erst später abgeru- fen werden können, und aus Forderungen für Corona-E rstattungen des Jahres 2020 (Testungen 203 TEUR, Rettungsschirm 2.076 TEUR) „5. Umsatzsteuer“ Die Umsatzsteuer wird über die Stadt Nürnberg mit d en Finanzbehörden abgerechnet. Wie im Vorjahr ergibt sich eine Forderung. „III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten“ Der Kassenbestand wie auch das Bankguthaben sind durch den Kassenabschluss und die vorliegenden Bankauszüge zum 31.12.2020 belegt und mit dem Nomin alwert bilanziert. Die Nebenkassen der Hauptkassen sind zur Abwicklung der Taschengeldverwaltung eingerichtet. Die Bankgeschäfte der Ein- richtungen von NüSt werden über das Hauptkonto (Kon to - Nr. 1.004.751) und jeweils ein Unterkonto je Einrichtung (Kto.- Nr. 4.417.5xx) bei der Sparkasse Nürnberg abgewickelt (Auf die IBAN-Bezeichnung wird an dieser Stelle verzichtet.). Die Unterkonten werden arbeitstäglich zugunsten des Hauptkontos abgerechnet. Der Saldo des Hauptgirokontos ist durc h eine Bankbestätigung (Kontoauszug) zum 31.12.2020 nachgewiesen. Zusätzlich zu den Girokont en existiert ein Cashkonto bei der Sparkasse Nürnberg, welches auf Grund der Finanzmarktsituatio n negativ verzinst wird. Die auf dem Cashkonto angelegten Gelder sind jederzeit sofort verfügbar. Im Jahr 2020 wurde eine Festgeldanlage getätigt, die aber bereits 2021 seitens der Bank gekündigt wurde. Ein Wertverlust war bei dieser Anlage ausge- schlossen. 546 60 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift „D. Rechnungsabgrenzungsposten“ Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind s olche Ausgaben erfasst, die vor dem Ab- schlussstichtag bewirkt wurden, jedoch erst nach de m Stichtag zu Aufwendungen werden. Dies betrifft u.a. die Beamtenbesoldung für Januar 2021, die entsprechend den Zahlungsvereinbarungen bereits im Dezember 2020 zur Auszahlung gebracht wurde. Weiter hin erfolgen zeitliche Abgrenzungen für Abon- nements, bei Jahresrechnungen entsprechend der ausgewiesenen Laufzeit, Gebühren, Steuern etc. „PASSIVSEITE“ „A. Eigenkapital“ „I. Stammkapital“ Das Stammkapital wird auch nach dem Abgang des Grundstücks St. Johannis unverändert in Höhe von 620 TEUR ausgewiesen. Es geht auf den ursprüngliche n Vermögenswert der Grundstücke (Boden- werte) in Höhe von 616.943,00 EUR zurück. Dieser Ansatz wurde in der Eröffnungsbilanz des früheren Seniorensamts zum 01.01.1996 um 2.875,69 EUR auf 619.818,69 EUR (damals 1.212.260,00 DM) auf- gerundet. Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 24.10.20 01 wurde mit der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung vom 12.11.2001 ab dem 01.01.2002 im Rahmen der Umstellung von DM auf den EURO das Stammkapital auf 620.000 EUR „geglättet“. Hierzu wurde ein Betrag in Höhe von 181,31 EUR aus den Kapitalrücklagen entnommen und dem Stammkapital zugeführt. 547 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  61 NürnbergStift „II. Kapitalrücklagen“ „III. Gewinn-/ Verlustvortrag“ Gemäß Stadtratsbeschluss vom 16.12.2020 war der Jah resfehlbetrag 2019 in Höhe von 2.336.178,83 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Vom Träger wurde kein Verlustausgleich im Jahr 2020 vorge- nommen. „IV. Jahresergebnis“ Bezüglich der Behandlung des Jahresfehlbetrages 202 0 im Folgejahr wird auf die Erläuterungen zum GuV-Posten 29 verwiesen. 548 62 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift „B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens:“ Gemäß § 5 Abs. 2 PBV sind „Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen För- dermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, auf der Aktiv- seite der Bilanz mit dem Bruttowert anzusetzen. Auf der Passivseite der Bilanz sind die bereits zweck- entsprechend verwendeten Fördermittel oder Zuwendungen als Sonderposten gesondert auszuweisen, vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bil anzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.“ „1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen“ Der Sonderposten entspricht den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln (Fördermittel des Landes: FSL 15, 30, 58, 92; Fördermittel der Stadt Nürnberg: FS L 02, 31, 75, 95) finanzierten Vermögensgegen- stände des Anlagevermögens. „2. Sonderposten aus nichtöffentlicher Förderung für Investitionen“ Der Sonderposten entspricht den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln (nicht öffentliche Förderung: FSL 11, 46, 74, 94) finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. 549 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  63 NürnbergStift „C. Rückstellungen“ Es wurden nur passivierungspflichtige Rückstellunge n gebildet, welche die erkennbaren Risiken abde- cken. Die einzelnen Positionen der „Rückstellungen“ wurden entsprechend den Regelungen des Bil- MoG auf die Erfüllungsbeträge durch Berücksichtigun g künftiger Preis- und Kostensteigerungen und Abzinsung bei überjährig laufenden Verpflichtungen abgestellt. Für die Pensionsrückstellungen wurde für den Abschluss das Wahlrecht in Anspruch genomme n, welches sich aus den Artikeln 7 - 9 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vor- schriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016) ableitet. Nachfolgender Rückstellungsspiegel gibt einen detai llierten Überblick über die Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen im Geschäftsjahr 2020: 550 64 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Die Pensionsrückstellungen (a) werden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten belegt. Die- ses wurde für den Abschluss 2020 durch die Stadt Nü rnberg mit der Unterstützung der Software HPR (Version 6.0.7.0-Kommunal, Testierung vom 28.08.201 8) eigenverantwortlich erstellt. Die Ausfertigung erfolgte nach alter (in komprimierter Form) und neu er Berechnungsmethodik unter Anwendung der Ar- tikel 7 - 9 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmo bilienkreditrichtlinie und zur Änderung handels- rechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016). In beiden Gutachten sind folgende Grundlagen einheitlich zur Anwendung gebracht worden: o Bewertung mit dem HGB Teilwertverfahren o Trend der zukünftigen Gehaltssteigerungen 2,5% o Rentendynamik 1,75% o Finanzierungsendalter ist die Regelaltersgrenze na ch Geburtsdatum o Fluktuation 0% o Berechnungsgrundlage Richttafeln Heubeck 2018 G. Die Abweichung beider Gutachten liegt in der Anwend ung der für die Diskontierung der Altersversor- gungsverpflichtungen heranzuziehenden durchschnittl ichen Marktzinssätze, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden. Nach alter Method ik werden Zinssätze herangezogen, welche sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 J ahren, ermittelt aus 7 Geschäftsjahren, ergeben (Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB – bisher). Diese betrugen zum 31.12.2020 1,60%. Im Gutachten des Vorjahres wurde mit 1,97% kalkuliert. Nach neuer Methodik ergeben sich die Zinssätze aus 10 Geschäftsjahren. Dieser Zinssatz beläuft sich auf 2,30% (Vorjahr 2,71%). Der Bestand an passivier ungspflichtigen Pensionsansprüchen zum 31.12.2020 nach neuer Bewertungsmethodik lautet 3.1 05.450 EUR. Nach alter Methodik hätte er 551 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  65 NürnbergStift 3.670.369 EUR betragen, d.h. der Unterschiedsbetrag beträgt 564.919 EUR. Aus der Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB für die Bewertungsanpassung zum 01.01.2010 ergibt sich ein Mindestzuführungsbet rag von einem Fünfzehntel, gleich 40.521,33 EUR. Der Zuführungsbetrag wurde bereits vollständig realisiert. In der Pensionsrückstellung werden nur passivierung spflichtige Rückstellungen für „Neuzusagen“ (Rechtsanspruch ab dem 01.01.1987) gebildet. Verpflichtungen für laufende Versorgungsleistungen o- der Anwartschaften auf Versorgungsleistungen aufgru nd einer unmittelbaren Zusage nach beamten- rechtlichen Grundsätzen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen, für den die Berechtigten ihren Rechts- anspruch bereits vor dem 01.01.1987 erworben haben, wurde das Wahlrecht zur Passivierung nicht in Anspruch genommen (12.295.730 EUR alte Methodik; 11.522.390 EUR neue Methodik). Die in beiden Gutachten ermittelten Gesamtpensionen belaufen sich auf 15.966.099 EUR (alte Methodik – durchschnittlicher Zinssatz der letzten 7 Jahre) bzw. 14.627.840 EUR (neue Methodik – durchschnitt- licher Zinssatz der letzten 10 Jahre). Der Unterschiedsbetrag beläuft sich auf 1.338.259 EUR. Zur Berechnung der Rückstellungen für noch nicht ab gegoltene Urlaubsansprüche (b) wurden für die einzelnen Personalgruppen die durchschnittlichen Jahrespersonalkosten je Vollkraft, abzgl. enthaltener Bestandteile für Zeitarbeit, angesetzt. Die für die Berechnung der Rückstellung notwendige Anzahl der durchschnittlichen Ist-Arbeitstage sind für 2020 mi t 220 Tagen definiert. Zum 31.12.2020 bestanden Urlaubsansprüche in Höhe von 4.076 Tagen, im Vergle ich zum Vorjahr mit 2.874 Tagen sind es 1.202 Tage mehr. Für Gleitzeitüberhänge und Überstunden (c), die im folgenden Geschäftsjahr auszugleichen sind, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Zum 31.12.2020 fielen 7.349 Stunden an. Dies ist ein Abbau im Vergleich zum Vorjahr (13.120 Stunden) um 5.771 Stunden. Bei der Bewertung der Urlaubs- und Überstundenrücks tellungen wurde ein Gehaltstrend von 1,05 % berücksichtigt. Für die voraussichtlich in der Zukunft entstehende Verpflichtung zur Zahlung von Aufstockungsleistun- gen und für die während der Beschäftigungsphase ent standenen Erfüllungsrückstände aus Altersteil- zeitregelungen (d) wird eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 HGB pas- siviert. Beginnend im Geschäftsjahr 2009 sind diese durch ein versicherungsmathematisches Gutach- ten belegt und für die Jahre 2010 bis 2020 fortgeschrieben worden. Das Gutachten für 2020 fertigte die Stadt Nürnberg analog zum Gutachten für Pensionen selbst an. Bis zum 31.12.2020 hatten ursprünglich 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NüSt einen Vertrag mit Altersteilzeitregelung abgeschlossen. Zum Stichtag 31.12.2020 sind diese Verträge alle beendet. Es laufen 4 neue ATZ-Verträge und 2 Sab- batregelungen. Die Diskontierung der Rückstellung w urde nach den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssätze n (gebildet aus 7 Geschäftsjahren; 2020: 1,60%, 2019: 1,97%, 2018: 2,32%; 2017: 2,80 %) vorgenommen, welche sich für eine pauschal angenommene 552 66 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Restlaufzeit von 15 Jahren ergeben. Als Gehaltstren d wurde eine Steigerung von 1,75% pro Jahr an- genommen. Auch diesem Gutachten liegen die Richttafeln Heubeck 2018 G zugrunde. Die Sozialversi- cherungsbeiträge ergeben sich aus den aktuell anzus etzenden Sätzen für Arbeitgeber, inklusive Auf- stockungsbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Als Bewertungsverfahren wurde IDW mit Abfin- dungscharakter (Verlautbarung IDW RS HFA 3 n.F.) angewendet. Der Bestand für ATZ-Verträge beläuft sich auf 87 TEUR und für die Sabatt-Regelung auf 35 TEUR. Auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens, welches analog für die Pensions- und Altersteilzeitrückstellung ab dem Abschlussjahr 2013 durch die Stadt Nürnberg erstellt wird, wurden für die Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistun g (e) an Pensionäre in Krankheits-, Geburts- und To - desfällen Rückstellungen gebildet. Analog zum Pensi onsgutachten wurde als Berechnungsmethode das Teilwertverfahren angewandt und die Diskontierung der Rückstellung nach den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Mar ktzinssätzen (2020: 1,60%; 2019: 1,97%, 2018: 2,32%; 2017: 2,80 %) vorgenommen, welche sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ergeben. Für diese Rückstellung sind die neu en Regelungen zum Marktzinssatz nicht anwend- bar. Der Berechnung liegen die Richttafeln Heubeck 2018 G zugrunde, eine Berücksichtigung von Fluk- tuation erfolgte nicht. Für die Anpassung der laufe nden Beihilfen wurde ein Wert von 3% pro Jahr an- gesetzt. Interne Aufwendungen zur Erstellung des Jahresabschlusses (g) wurden in einer Rückstellung in Höhe von 38 TEUR angesetzt. Die örtliche Prüfung (h) des Jahresabschlusses wird durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt durch- geführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erf olgt im Jahr 2021. Die Rückstellung ergibt sich aus der Verwaltungskostenerstattung. Die überörtliche Prüfung (h) erfolgt durch den Bayerischen Kom- munalen Prüfungsverband (BKPV). Die letzte Prüfung umfasste die Jahre 2010 bis 2015. Die dafür gebildete Rückstellung wurde voll verbraucht. Für d ie Bildung der neuen Rückstellung erfolgte eine Neubewertung des Erfüllungsbetrages auf Basis der i n Rechnung gestellten Prüfungskosten. Die Dis- kontierung erfolgte für die Restlaufzeit von 2 Jahren entsprechend mit dem von der Deutschen Bundes- bank vorgegebenen Zinssatz (0,74 %). Die Erstellung der Jahressteuererklärung (i) (Körperschaft- und Gewerbesteuer) für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des NürnbergStift wird seit 2007 ü ber das Steueramt der Stadt Nürnberg erstellt. Es erfolgt keine Rückstellungsbildung. Für die Aufbewahrung von Unterlagen (Archivierung ( j)) ist gemäß dem BFH-Urteil vom 19.08.2002 (BStBl 2003II S. 131 = SIS 03 01 98) eine Rückstell ung für ungewisse Verbindlichkeiten zwingend zu bilden. Die bestehende Rückstellung war zum 31.12.2 020 fortzuschreiben. Für die Bewertung wurde eine Preis- bzw. Kostensteigerungsrate in Höhe von 2% pro Jahr zugrunde gelegt und eine Laufzeit 553 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  67 NürnbergStift entsprechende Diskontierung der Erfüllungsbeträge gemäß den von der Deutschen Bundesbank veröf- fentlichten Zinssätzen vorgenommen. Ausstehende Rechnungen (k) werden über eine Rückste llungsbildung berücksichtigt und jährlich ge- prüft und fortgeschrieben. Als Rückstellungen für Großreparaturen (l) werden I nstandhaltungen berücksichtigt, die erst später planmäßig durchzuführen sind. Die zum 31.12.2020 ausgewiesenen Rückstellungen für Großreparaturen beinhalten im Einzelnen: Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte keine Inanspruchnahme der bestehenden Rückstellung. Aus dem Vertrag zum Verkauf des Grundstücks St. Johannis ergibt sich das weitere Nutzungsrecht mit allen Pflichten zur Aufrechterhaltung des Geschäfts betriebes in den Gebäuden der Einrichtung. In An- betracht des Zustandes wird aus diesem Grund die Rückstellung zur Dacherneuerung beibehalten. Instandhaltungsrückstellungen (m) sind gemäß den An satzvorschriften des BilMoG ab 2010 nur noch dann zu bilden, wenn die Unterhaltsmaßnahmen im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt werden. Solche Sachverhalte lagen für NüSt im Berichtsjahr nicht vor. Im Abschluss 2018 wurde eine Rückstellung für ungew isse Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstücks St. Johannis gebildet, welche mögliche Verbindlichkeiten aus dem Bau- landbeschluss der Stadt Nürnberg (Stand Oktober 201 8) abdecken soll. Diese Rückstellung ist beizu- behalten, da derzeit dieser Vorgang nicht abgeschlossen ist. „D. Verbindlichkeiten“ Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. 554 68 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus Leasingverträgen für Pkw des Ambulanten Dienstes mit einer Laufzeit bis 2021 sowie der Zentrale auch mit einer Laufzeit bis 2021 (jährliche Leasingraten für 12 Pkw 16 TEUR brutto, Restlaufzeiten in 2021). Die zwischen dem NürnbergStift und der NürnbergStif t Service GmbH abgeschlossenen Verträge (Raum- und Gerätemietvertrag, Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag) sind auf unbestimmte Zeit ab- geschlossen und mit einer Kündigungszeit von 3 Mona ten zum Quartalsende von beiden Seiten künd- bar. Der Vertrag zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit der Firma Schwan & Partner ist auf unbe- fristete Zeit abgeschlossen und kann aktuell mit ei ner Kündigungsfrist von 1 Monat von beiden Seiten gekündigt werden. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB m it dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Die Ver- bindlichkeiten zum 31.12.2020 setzen sich wie folgt zusammen: „1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ Die zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeite n aus Lieferungen und Leistungen sind für jede einzelne Einrichtung des NüSt durch Kreditoren-Sald enlisten nachgewiesen. Die Salden stimmen mit den entsprechenden Konten der Finanzbuchhaltung übe rein. In den Kreditoren-Saldenlisten zum 31.12.2020 belief sich der Korrekturposten für „Deb itorische Kreditoren“ auf 3.153,09 EUR (Vorjahr 10.224,19 EUR), der die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um diesen Betrag erhöht. 555 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  69 NürnbergStift „2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ „3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung“ In dieser Position wird das Kontokorrentkonto zur S tadt Nürnberg ausgewiesen, welches durch die In- anspruchnahme eines Kassenkredites bei den Verbindl ichkeiten gezeigt wird. Weiterhin werden die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg aus dem Posten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ jetzt als Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung gezeigt. 556 70 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift „4. Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung“ Als Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung we rden die bis zum Abschluss des Geschäftsjahres noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel ausgewiesen. Im Berichtsjahr 2020 wurden die Fördermittel des VIARRO-Projekts des PPZ für realisierte Zugänge im Anlagevermögen verwendet. „5. Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher Förderung“ Als Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher Förderung werden die bis zum Abschluss des Geschäftsjah- res noch nicht zweckentsprechend verwendeten Spenden und Zuwendungen Dritter ausgewiesen. Im Berichtsjahr 2020 wurden Spendenmittel u.a. für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in den 557 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  71 NürnbergStift Einrichtungen eingesetzt. Die für den laufenden Auf wand verwendeten Spenden waren mit einem Be- trag von rund 17 TEUR erfolgswirksam aufzulösen. „6. Sonstige Verbindlichkeiten“ Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten sind „Kreditorische Debitoren“ in Höhe von 185 TEUR enthalten, deren Korrekturposten unter dem Bilanz-Posten Aktiva B. II. 1. „Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen“ gezeigt wird. Hinsichtlich der Entwicklung der erhaltenen Anzahlungen wird auf den Abschnitt 1.2.7. Vermögens- und Finanzlage verwiesen. Der Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ setzt sich wie folgt zusammen: 558 72 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift „7. Verwahrgeldkonto“ Unter diesem Bilanzposten sind die für Bewohner und Dritte in Verwahrung genommenen Zahlungsmit- tel als Verbindlichkeiten auszuweisen. Die Abwicklung der Taschengelder für Bewohnende, di e ihr Geld nicht mehr selbst verwalten können, wird von den Einrichtungsverwaltungen wahrgenommen. Für die Geldverwaltungsfälle wird im Verwal- tungsprogramm Sinfonie jeweils ein eigenes Personenkonto geführt. Für bedürftige NüSt - Bewohner wird vom Sozialdienst ein sogenannter Sozialfonds verwaltet. Die Mittel stammen überwiegend aus der Hintermayr - Stiftung. „8. Umsatzsteuer“ Zum 31.12.2020 ergibt sich eine Forderung, so dass auf der Passivseite der Bilanz keine Angaben erscheinen. „F. Rechnungsabgrenzungsposten“ Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 ist die mögliche Verpflichtung gegenüber der Heilig-Geist-Spital-Stiftung aus der Abrechnung der Bauunterhaltskosten für die Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital für 2020 hinzugekommen, die von der Stiftung und dem NüSt jeweils zu 50% getragen werden. Aus 2020 ergibt sich eine Verpflichtung zur Erstattung. 559 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  73 NürnbergStift 2.3.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Nummerierung entspricht der Anlage 2 PBV. Einfluss auf die Erträge der GuV – Positionen 1 bis 4 haben im stationären Bereich die Belegungszah- len, die Bewohnerstruktur, inklusive der Pflegegradverteilung, die Kundenstruktur und die Leistungsver- teilung im ambulanten Bereich sowie die Vergütungssätze. Für das Jahr 2020 ist ein besonderes Ereig- nis, die Corona-Pandemie mit ihren gravierenden Auswirkungen auf das ökonomische, gesellschaftliche und private Leben, wirksam geworden, was niemand so in der heutigen Zeit für möglich gehalten hat. In den nachfolgenden Übersichten werden die Leistun gsdaten für das NürnbergStift gesamt sowie für die Einrichtungen dargestellt. Die Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist hergestellt. Belegungszahlen für den stationären Bereich Eigenbetrieb NürnbergStift insgesamt 560 74 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Geriatrische Rehabilitation (REHA) Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP) Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) 561 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  75 NürnbergStift August-Meier-Heim (AHR) Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) 562 76 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) Bewohnerstruktur nach Pflegegradverteilung Eigenbetrieb NürnbergStift insgesamt 563 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  77 NürnbergStift Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) August-Meier-Heim (AHR) Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) 564 78 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) Kundenstruktur und Leistungsverteilung des ambulanten Bereiches 565 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  79 NürnbergStift Vergütungssätze Für die Bereiche Pflege, Rüstig, Ambulanter Dienst und Geriatrische Rehabilitation sind 2020 neue Ver- gütungssatzvereinbarungen abgeschlossen und umgeset zt worden. Unverändert blieb der Bereich Wohnen und die 2016 vereinbarten gesondert berechenbaren Investitionskosten. Ab 01.08.2020 ist ein neuer Vergütungssatz hinzugekommen, der begründet s ich aus der Finanzierung der sich aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG) ergebenden generalistisc hen Ausbildung und gilt für die ambulante, teil- und vollstationäre Pflege nach SGB XI. Kritisch bleibt refinanzierungstechnisch die Tatsac he, dass die Kostenträger bei der Kalkulation der Pflegesätze im stationären Bereich von einer Auslas tung von 97 % ausgehen, obwohl in der Realität die Auslastung bei bzw. unter 90 % (2020: 85,3%; 2019: 90,7 %, 2018 92,3 %; 2017 91,9 %; 2016 90,2 %; 2015 88,2 %; 2014 86,5 %; 2013 87,3 %) liegt und sich damit eine Unterdeckung, insbesondere für den Fixkostenteil, ergibt. „1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie aus Kurzzeitpflege, sonstige Leistungen“ Die allgemeinen Pflegeleistungen setzen sich wie fo lgt zusammen (Übersicht nach Pflegearten sowie Einrichtungen). 566 80 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 567 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  81 NürnbergStift 568 82 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 569 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  83 NürnbergStift „2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung“ 570 84 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift „3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen“ Inhaltlich handelt es sich hierbei überwiegend um E rträge aus der Nutzung eines Doppelzimmers als Einzelzimmer, die als Zusatzleistung nach PflegeVG bzw. als Wahlleistung in der Geriatrischen Reha- bilitation abrechenbar sind. 571 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  85 NürnbergStift „4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen“ „4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 HGB soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten“ In Umsetzung des BilRUG wurde der § 277 HGB für die Umsatzerlöse neu gefasst. Für Pflegeeinrich- tungen wie das NürnbergStift gilt die PBV vom 22.11.1995 (BGBl. I, S.1528) in der zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21.12.2016 (BGBl. I S.3076) geänderten Fassung. Danach sind die Änderungen aus § 277 HGB unter dem neu eingefügten GuV-Posten 4a. auszuweisen. Die Veränderungen betreffen die Erstattung von Mitarbeitenden für Unterkunft und Verpflegung, sonstige Erträge für die Praxis Ergo- therapie sowie die Geriatrische Rehabilitation, Ert räge aus Vermietungen und Verpachtungen, Erträge aus nachberechneten Leistungen früherer Geschäftsjahre sowie periodenfremde Erträge. 572 86 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Nachfolgend die Zusammensetzung dieser neuen Position: Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Mie- terträge für Dienstwohnungen und Zimmer an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezeigt. Für die Inanspruchnahme von sogenannten „Gestellung skräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (Ge- schäftsleitung, Vorzimmer, Verwaltung, Personal- un d Rechnungswesen, IT) hat die NüStSG im Jahr 2020 Kosten in Höhe von 435 TEUR (Vorjahr 601 TEUR) dem NüSt erstattet. Ausscheidende Gestel- lungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der NüStSG ersetzt. Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinha lten überwiegend die Überlassung von Räumen (inkl. Nebenkosten) in der Regensburger Straße 380 für die Küche, Büroräume sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an andere. Unter Sonstiges fällt der Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versorgungs- ansprüche, für die keine Rückstellungen zu bilden sind, mit einem Betrag von 1.105 TEUR. Weiterhin werden die im Zusammenhang mit der Corona -Pandemie beantragten Mindererlöse und Mehrkosten, inkl. für Testungen, in dieser Position ausgewiesen. 573 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  87 NürnbergStift „5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten“ Unter dem GuV - Posten 5 werden alle finanziellen Zuwendungen, die zur Deckung von Betriebskosten gewährt werden, gesammelt ausgewiesen. Diesen Erträ gen stehen laufende Betriebsaufwendungen (z.B. Personalkosten, Miete Gebäude HSP, Personalko sten und Sachkosten für das PPZ) gegenüber. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Dritter, die zur Deckung von Investitionskos- ten, d.h. aktivierungspflichtigem Anlagevermögen be stimmt sind, werden unter dem GuV - Posten 15 „Erträge aus öffentlicher und nicht - öffentlicher Förderung von Investitionen“ gezeigt. Zu (a): Ab 2019 gab es keine Fördermittel für Weite rbildungen. Zu (b): NüSt erhält u.a. auf der Grundlage folgende r Regelungen Erstattungsleistungen: • Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendun gen (Aufwandsausgleichsge- setz - AAG), Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleis- tungen (U2-Verfahren) • Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem Altersteilzeitgesetz sowie für die Qualifizierung niedrig qualifizierter Mitarbeiter (Wegebau) • Minderleistungsausgleich nach § 102 Abs. 3 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung) in Verbindung mit § 27 SchwbAV (Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung) sowie dafür einen städtischen Zuschuss • Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz Zu (c): Entsprechend § 6 des Mietvertrages zwischen der Heilig-Geist-Stiftung und der Stadt Nürnberg erhält das NürnbergStift für die Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital den Mietpreis zu 100% erstat- tet. Die Darstellung erfolgt in dieser Position. 574 88 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Zu (d): Für die Arbeit des Pflegepraxiszentrums kon nten weitere Mittel abgerufen werden. Zu (e): Aufnahme der Erstattungen für Ausbildung (g eneralistische Ausbildung) aus dem Bayerischen Pflegeausbildungsfonds (PAF) auf Grundlage des Pfle geberufegesetzes (PflBG) erfolgt unter dieser Position. Zu (f): Der Ertrag ergibt sich aus der Umsetzung de r Richtlinie zur Gewährung einer Verpflegungspau- schale für Krankenhäuser und vergleichbare Einricht ungen (Verpflegungs-R) durch den Freistaat Bay- ern. Zu (g): Entsprechend §150a SGB XI wurde an die Mita rbeitenden eine „Corona-Prämie“ gezahlt, die auf Grundlage dieses Paragrafen erstattet wurde. „6. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen/ unfertigen Erzeugnissen und Leistungen sowie 7. Andere aktivierte Eigenleistungen “ Bestandsveränderungen sind die Differenz zwischen den Werten, die in der Bilanz des Geschäftsjahres und in der Vorjahresbilanz für unfertige Leistungen ausgewiesen sind. Zum Abschlussstichtag sind keine Veränderungen auszuweisen. Auf die Erläuterun gen zum Aktivposten B. I. 2. wird verwiesen. Im Berichtsjahr lagen auch keine zu aktivierenden Eigenleistungen vor. „8. Sonstige betriebliche Erträge“ In dieser Position verbleiben nach der Neuregelung der Umsatzerlöse sowie nach der Neugliederung der Gewinn- und Verlustrechnung Erträge für Schaden ersatz, Kleinbeträge, Mahngebühren, aus Wert- berichtigungen von Forderungen, Rückstellungsauflös ungen, aus dem Abgang von Anlagevermögen und Verbrauchsgegenständen sowie weitere Restbestandteile der sonstigen Erträge. Nachfolgend die sonstigen Erträge zusammengefasst im Überblick: 575 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  89 NürnbergStift Hervorzuheben sind die Zahlungseingänge auf bereits abgeschriebene Forderungen. „9. Personalaufwand:“ Entsprechend der Tarifeinigung vom 18.04.2018 erfol gte zum 01.03.2020 eine Erhöhung der Bezüge um durchschnittlich 1,06% („Die individuelle Erhöhu ng beträgt … je nach Entgeltgruppe und Stufe zwi- schen 0,95% und 1,81%. Quelle: Mitteilung aus dem Personalbereich 010/A vom 17.02.2020). Die Lauf- zeit des Tarifvertrages beträgt 30 Monate und umfasst den Zeitraum 01.03.2018 bis 31.08.2020. Die Gehälter der Beamtinnen und Beamten wurden zum 01.01.2020 um 3,2% angepasst. Zum 25.10.2020 erfolgt die Einigung der Tarifpartei en auf einen neuen Tarifvertrag. Für 2020 stand danach eine einmalige Corona-Sonderprämie zur Ausza hlung an. Die Laufzeit dieser neuen Vereinba- rung endet zum 31.12.2022. Nach § 285 Nr. 7 HGB verteilen sich die durchschnit tlich 2020 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie folgt auf die Funktionen: 576 90 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Der Zuwachs der Personalkosten zum Vorjahr ist im Wesentlichen durch die Auswirkungen der Corona- Pandemie begründet. Dies sind Reaktionen auf die erhöhten Hygiene-Maßnahmen, das Ausbruchsge- schehen bei Bewohnenden und Mitarbeitenden durch die Abdeckung über Arbeitszeiterhöhungen, Ein- satz von Zeitarbeit und zusätzlichen Unterstützungskräften sowie durch Zahlung der Prämien. Die Entwicklung der Personalaufwendungen, der Vollkraft-Zahlen und der durchschnittlichen Personal- aufwendungen je Vollkraft - gegliedert nach Personalgruppen - des Eigenbetriebes NürnbergStift zeigen nachfolgende Tabellen: 577 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  91 NürnbergStift Bereinigt man die Personalaufwendungen um die Buchungen für Rückstellungen, Versorgungsempfän- ger und Zeitarbeit (Tabelle oben: Positionen „darin enthalten“), so ergeben sich folgende Kennzahlen: Nach einer überschlägigen Berechnung lässt sich die Erhöhung der Personalaufwendungen in Höhe von 1.206 TEUR bzw. 5,1% zusammenfassend wie folgt begründen: Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen (985 TEUR) aus der „Preisabweichung“, die sich bestimmt aus der Tarifanpassung, Entwicklung der Entgeltgruppen und der Personalstruktur. Die Durchschnittskosten 578 92 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift pro VK erhöhten sich um 4,1%. Die „Mengenabweichung “ (221 TEUR / 3,9 VK) 2020 resultiert aus veränderten Personalschlüsseln, einer höheren Fachkraftquote in der Pflege 59,64% (Vorjahr: 54,1%), aus dem Minderleistungsausgleich, aus der Umsetzung des PpSG sowie Erhöhung der Arbeitsstunden. Die Anzahl der Mitarbeiter, ausgedrückt in Vollkräften (VK), stellt sich wie folgt dar: „10. Materialaufwand“ Dieser setzt sich zusammen aus: „a) Lebensmittel“ Getränke und Sondennahrung werden von den NüSt - Ei nrichtungen selbst beschafft und als Lebens- mittelaufwand ausgewiesen, während die übrigen Verpflegungsleistungen als Fremdleistung der Nürn- bergStift Service GmbH erbracht werden. 579 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  93 NürnbergStift „b) Wasser, Energie, Brennstoffe“ „c) Wirtschafts- / Verwaltungs- / Betreuungs- / Medizinisch - therapeutischer Bedarf“ Die Gesamtaufwendungen betragen 7.953 TEUR und liegen mit 1.508 TEUR über dem Vorjahresni- veau von 6.445 TEUR. Die Kostenerhöhungen hängen ursächlich mit der Corona-Pandemie zusammen und werden teilweise über den Rettungsschirm nach §150 SGB XI erstattet. Die Kostenerhöhungen verteilen sich auf den Bereich Wirtschaftsbedarf mit 354 TEUR (u.a. für Be- rufs- und Schutzkleidung + 422 TEUR), den Betreuungs- und Pflegebedarf mit 782 TEUR (+756 TEUR pflegerische Verbrauchs- und Gebrauchsgüter) und den Verwaltungsbedarf mit 372 TEUR (Fremdleistungen Bewachung +258 TEUR). Bei den Fremdleistungen Küche liegen die Beköstigungstage (BKT) in Höhe von 224.081 mit 12.447 BKT unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr 236.528 BKT). 580 94 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift 581 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  95 NürnbergStift „11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen“ Dem Wert der Verwaltungskostenerstattung (VKE) an d en Träger (a) liegt die neue Berechnungsme- thodik, einschließlich einer Rabattierung für NüSt, zu Grunde. Sie beinhaltet weiterhin städtische Over- headkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, statistisches Amt, Referate, etc.) und die zentralen Leistungen der Querschnitts-Dienststellen (z.B. DIP, PA, Rpr) und wird auf Basis einer geschätzten Inanspruch- nahme ermittelt. Da ein großer Teil der Verwaltungskostenerstattungen an den Träger von den Kosten- trägern als spezifischer Aufwand nicht anerkannt wi rd und insoweit nicht über Pflegesätze refinan- zierbar ist . Der Posten „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfasst Aufwendungen für erbrachte Leistungen des IT-Bereiches der Stadt. „12. Steuern, Abgaben, Versicherungen“ 582 96 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift „14. Mieten, Pacht, Leasing“ Mieten fallen u.a. für die Nutzung von Kopierern, diversen Recycling-Containern sowie für die Senioren- Wohnanlage Heilig-Geist-Spital an. Für letztere erf olgt unter der GuV-Position „Zuweisungen und Zu- schüsse zu Betriebskosten“ ein Ausgleich. Die vom AMBD genutzten Fahrzeuge sowie das Betriebs fahrzeug der Zentrale werden über Leasing finanziert. Ab 2020 werden Vakuumiergeräte für die Abfallverpackung von gebrauchten Inkontinenzpro- dukten über Leasing – Finanzierung eingesetzt. Dies e dienen der Geruchsverbesserung in den Wohn- bereichen. „15. Erträge aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung von Investitionen“ Für den Neubau einer Tagespflege im neuen August-Meier-Haus erfolgte eine erste Spendenrate über 100 TEUR durch die „Fritz – und - Dr. Edith – Riede r - Stiftung“. Von der Stiftung Altenhilfe der Spar - kasse Nürnberg erhielt das NürnbergStift eine Spend e in Höhe von 19 TEUR zur Mitfinanzierung des Projektes VIARRO. Weitere 500 TEUR wurden durch die Stiftung Laurusstern für den anstehenden Neubau und die Sanierung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg zur Verfügung gestellt. 583 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  97 NürnbergStift „16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten“ Die Abschreibungen auf mit Fördermitteln finanziert e Anlagegüter werden in der Gewinn- und Verlust- rechnung durch die Erträge aus der Auflösung der entsprechenden Sonderposten neutralisiert. Entspre- chend gilt dies auch für Abschreibungen auf mit Zuwendungen und Zuschüssen Dritter finanzierter An- lagegüter. Fördermittel bzw. Spenden und Zuwendunge n Dritter werden auch für nicht aktivierungsfä- hige Maßnahmen verwendet. Mit der Auflösung der Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nichtöffentli- cher Förderung steht den anfallenden erfolgswirksam en Aufwendungen somit ein Ertrag gegenüber. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Passivposten B. 1. bzw. B. 2. sowie D. 5. verwiesen. „18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten“ Eingehende Fördermittel bzw. Spenden und Zuwendunge n Dritter werden bis zur zweckentsprechen- den Verwendung den Verbindlichkeiten aus öffentlicher bzw. nichtöffentlicher Förderung zugeführt. Den Aufwendungen aus der Zuführung zu Verbindlichke iten stehen grundsätzlich Erträge aus öffentli- cher und nichtöffentlicher Förderung für Investitio nen (siehe GuV - Posten 15) zuzüglich der Erträge aus Spenden für laufende Aufwendungen (siehe GuV - Posten 8) gegenüber. 584 98 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift „20. Abschreibungen“ Bei den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensge genstände und Sachanlagen wird auf die Er- läuterungen zu den immateriellen Vermögensgegenstän den (Bilanzposten Aktiva A. I.) und zum Sach- anlagevermögen (Bilanzposten Aktiva A. II.) verwiesen. Die Abschreibungen auf Forderungen beinhalten insbesondere die Niederschlagung nichteinbringlicher Forderungen. Sie werden nach aktuell gültiger PBV weiterhin unter den Abschreibungen ausgewiesen. 585 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  99 NürnbergStift „21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung“ Neue Rückstellungen für Instandhaltungen sind nach den geänderten Vorgaben des BilMoG ab 2010 nur noch dann zu bilden, wenn die Unterhaltsmaßnahmen im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt werden. Solche Sachverhalte lagen für NüSt im Berichtsjahr nicht vor (siehe auch Bilanzposten Passiva C). Auf Grund des eingetretenen Instandsetzungsstaus we rden bis zum Beginn der Realisierung und der Prioritätensetzung des beschlossenen Strategiekonzeptes „NürnbergStift 2020“ Sicherungs- und Erhal- tungsmaßnahmen in den Einrichtungen ausgeführt. Die Wartungsaufwendungen (b) beinhalten Aufwendunge n für abgeschlossene Wartungsverträge für technische Anlagen und Pflegeverträge für Software. „22. Sonstige betriebliche Aufwendungen“ Auch in dieser Position greift das BilRUG. Die Aufw endungen des außerordentlichen Aufwandes (peri- odenfremde Aufwendungen, der Aufwand aus dem Abgang von Anlagevermögen, BilMoG-Aufwendun- gen sowie sonstige außerordentliche Aufwendungen) gehen nun in diese Position ein. 2020 werden 133 TEUR (Vorjahr 41 TEUR) ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: 586 100 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Im Jahresabschluss 2020 wurden Einzelwertberichtigu ngen (EWB) und Pauschalwertberichtigungen (PWB) fortgeschrieben. (Ausführungen unter dem Bila nzposten: Aktiva, II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände). Auflösungen durch Zahlungsei ngänge oder sonstige Wegfallgründe werden in den sonstigen Erträgen unter den sonstigen Erstattungen ausgewiesen (GuV-Position 8). In den sonstigen außerordentlichen Aufwendungen wur den 2020 u.a. die Verpflegungsaufwendungen in Höhe von 70 TEUR im Rahmen der vom Freistaat Bayern gewährten Verpflegungspauschale und für die weitere Vorbereitung des Abrisses Haus 3 9 TEUR gebucht. Im Jahr 2020 fielen für Verbandsumlagen und Mitgliedsbeiträge folgende Aufwendungen an: Der Beitrag für den BKSB wird ab Geschäftsjahr 2020 über die KAB abgerechnet. 587 Geschäftsbericht 2020 Jahresabschluss  101 NürnbergStift „25. Zinsen und ähnliche Erträge“ Das erreichte Zinsniveau von “Null Prozent“ führte allgemein zum deutlichen Rückgang der Zinserträge. „27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ Für Zinsen langfristiger Darlehen und Verwaltungsko stenbeiträgen (vgl. Passivposten D. 2.) mussten im Jahr 2020 rd. 132 TEUR (Vorjahr rd. 139 TEUR) aufgewendet werden. „29. Jahresergebnis“ 588 102 / Jahresabschluss Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2020 wurde der Jahresabschluss 2019 gemäß der vom Werk- ausschuss (NüSt) am 08.10.2020 und der vom Rechnung sprüfungsausschuss am 10.12.2020 vorge- legten Empfehlung festgestellt sowie die uneingesch ränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO be- schlossen. Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 2. 336.178,83 EUR wurde auf neue Rechnung vor- getragen (siehe auch Passivposten A III. Gewinn-/Verlustvortrag). Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2020 auf neue Rechnung vorzutragen. „Sonstiges“ Angaben zur Werkleitung Die Werkleitung des NürnbergStift besteht aus dem/der 1. Werkleiter*in: Herr Reiner Prölß, Berufsmäßiger Stadtrat (bis 30.04.2020) Frau Elisabeth Ries, Berufsmäßige Stadträtin (ab 01.05.2020) und dem 2. Werkleiter: Herr Michael Pflügner, Stadtdirektor (gleichzeitig Geschäftsführer der NürnbergStift Service GmbH) Die Vergütung des 2. Werkleiters wird entsprechend § 286 Abs. 4 HGB nicht ausgewiesen. Abschlussprüfer Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durchgeführt. Der Aufwand für die örtliche Abschlus sprüfung sowie die überörtliche Prüfung werden unter dem Bilanz-Posten Passiva C. Rückstellungen ausgewiesen. 2.4. Unterzeichnung des Jahresabschlusses Die Werkleitung des NürnbergStift legt den nach den geltenden Vorschriften der PBV, des HGB und der WkPV erstellten Jahresabschluss vor und unterzeichnet diesen gemäß § 245 HGB. Nürnberg, 24.06.2021 Elisabeth Ries Michael Pflügner Erste Werkleiterin Zweiter Werkleiter 589 Geschäftsbericht 2020 Wichtige Begriffe und Abkürzungen  103 NürnbergStift Wichtige Begriffe und Abkürzungen AfA Absetzung für Abnutzung AGPflegeVG Gesetz zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung AHJ Senioren - Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren - Wohnanlage Platnersberg AHR August - Meier - Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AHS TP Tagespflege im Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AK Anschaffungskosten AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI So ziale Pflegeversicherung BGBl. Bundesgesetzblatt BilMoG Bilanzrechtmodernisierungsgesetz BiLRUG Bilanzrichtlinie - Umsetzungsgesetz BKPV Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband BT Berechnungstag(e) BKT Beköstigungstag (e) cbm Kubikmeter C&S Computer und Software GmbH DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganis ation EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch ERGO Praxis für Ergotherapie EUR EURO Fl.-Nr. Flur-Nummer FSL Finanzierungsschlüssel GO Gemeindeordnung GuV Gewinn- und Verlustrechnung GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter HfM Hochschule für Musik HGB Handelsgesetzbuch HSP Senioren - Wohnanlage Heilig - Geist - Spital HWD Hauswirtschaftlicher Dienst IDW Institut der Wirtschaftsprüfer KGr. Kontengruppe kWh Kilowattstunde MPBetreibV Medizinprodukte - Betreiber – Verordnung NüSt NürnbergStift 590 104 / Wichtige Begriffe und Abkürzungen Geschäftsbericht 2020 NürnbergStift NüStSG NürnbergStift Service GmbH o.A. ohne Angabe PBV Pflege-Buchführungsverordnung PAF Pflegeausbildungsfonds / Generalistische Ausbi ldung PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfWG Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PpSG Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz qm / m² Quadratmeter REHA Geriatrische Rehabilitation RBW Restbuchwert(e) rd. rund SAP Systeme, Anwendungen, Produkte in der Datenvera rbeitung SGB V Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversic herung SGB XI Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicheru ng SoPo Sonderposten TEUR Tausend EURO TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ü.T. über Tausend U/V Unterkunft und Verpflegung VK Vollkraft VKE Verwaltungskostenerstattung WE Wohneinheiten wbg wbg Nürnberg GmbH WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der ko mmunalen Pflegeeinrichtungen WPL Wirtschaftsplan Z NürnbergStift Zentrale 591 Rechnungsprüfungsamt 140-14.27.80-2/6/3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Eigenbetriebes NürnbergStift 28.09.2021 66 592 Seite 2 von 27 Inhaltsverzeichnis 1 PRÜFUNGSAUFTRAG UND -DURCHFÜHRUNG 3 2 PRÜFUNGSGEGENSTAND 3 3 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 4 3.1 Buchführung 4 3.2 Wirtschafts- und Finanzplanung 4 3.3 Jahresabschluss 5 3.4 Geschäftsbericht 5 3.5 Lagebericht 6 3.6 Datenmeldung für Konzernabschluss 6 4 WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE 8 4.1 Entwicklung der Leistungen 8 4.2 Vermögens- und Finanzlage 9 4.3 Ertragslage 13 5 PRÜFUNGSERGEBNIS 16 ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHT  Jahresabschluss 2020 für das NürnbergStift (einschließlich Geschäfts- und Lagebericht)  Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirt- schaftlichen Verhältnisse in Anlehnung an § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG - 593 Seite 3 von 27 1 Prüfungsauftrag und -durchführung Gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO prüfte das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg (Rpr) den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes NürnbergStift (NüSt). Im Zuge der am 23.07.2001 geänderten Verordnung über die Wirtschaftsführung der kom- munalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) ist die Verpflichtung zur externen Abschlussprüfung des Jahresabschlusses nach Art. 107 GO in kommunalen P flegeeinrichtungen, die als Ei- genbetrieb geführt werden, entfallen. Seit dem Wirtschaftsjahr 2000 prüft deshalb Rpr den Jahresabschluss von NüSt. 2 Prüfungsgegenstand Gegenstand der Prüfung waren der Jahresabschluss 20 20 gemäß § 4 Abs. 1 der Pflege - Buchführungsverordnung (PBV) sowie § 9 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) und der Lagebericht entsprechend § 11 WkPV. Dabei erstreckte sich die Prüfung auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jah- resabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes. Die Stadt Nürnberg erstellt seit dem Jahr 2016 gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1 KommHV-Doppik einen konsolidierten Jahresabschluss. Für den Konzernabschluss 20 20 wurden die für die Konso lidierung erforderlichen Daten (Reporting Packages) vor Übermitt- lung an die Stadtkämmerei einer prüferischen Durchsicht in Anlehnung an IDW PS 900 un- terzogen. Das Ergebnis der prüferischen Durchsicht ist Bestandteil dieses Prüfberichtes (siehe Punkt 3.6). Die Jahresabschlussprüfung 2020 wurde von Herrn Wlochowitz und Herrn Weingärtner mit Unterbrechungen in den Monaten Juli bis einschließlich September 2021 durchgeführt. Die Prüfungshandlungen wurden so geplant und durchgeführt, dass mit hinreichender Si- cherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung sowie der Jahresabschluss frei von we- sentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung wurden Nachweise für die Angaben in der Buchführung und im Jahresabschluss auf der Grundlage von Stichproben beurteilt. Di e Prü- fungsunterlagen waren gut vorbereitet und standen uns zur Verfügung. Die erbetenen Auf- klärungen und Nachweise wurden uns von den Verantwortlichen bei NüSt in gewünschtem Umfang erteilt. In die Prüfung wurden auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaft- lichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) in Anlehnung an den üblichen Fragenkatalog einbezogen. Die Ergebnisse werden in der Anlage wiedergegeben. 594 Seite 4 von 27 3 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungsle- gung 3.1 Buchführung Die Bücher des NürnbergStift werden nach dem System der kaufmännischen doppelten Buchführung ordnungsgemäß geführt. Der verwendete Kontenplan ist auf dem Kontenrah- men der PBV aufgebaut und so zweckmäßig und tief gegliedert, dass die Übersichtlichkeit des verarbeiteten Buchungsstoffes gewährleistet wird. Das Anlagevermögen, die Debitoren und Kreditoren sowie die Lohn - und Gehaltsabrechnung werden als Nebenbuchhaltungen geführt. Die Daten der Haupt - und Nebenbuchhaltungen werden durch das Softwareprodukt S AP verarbeitet. Zur Erstellung von Dienstplänen und Bereitstellung von personalabrechnungsre- levanten Daten kommt das Programm SP-Expert flächendeckend bei NüSt zum Einsatz. Die Heim- und Patientenabrechnung erfolgte in der Nebenbuchhaltung bislang über die Pflege- und Betreuungssoftware SINFONIE bzw. C&S. Das Belegwesen ist geordnet. Die Salden der Bilanzkonten zum 31.12.2019 waren richtig auf neue Rechnung vorgetragen. Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften. 3.2 Wirtschafts- und Finanzplanung Nach § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 WkPV ist für den Eigenbetrieb NüSt jährlich ein Wirtschafts - und Finanzplan aufzustellen, der gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 der Be- triebssatzung vom Stadtrat festzustel len ist. Der Wirtschaftsplan 2020 und der Finanzplan 2020/2023 wurden entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Der Wirtschaftsplan 2020 und der Finanzplan 2020/2023 wurden am 21. November 2019 vom Stadtrat beschlos- sen. Der Erfolgsplan schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 65 0 TEURO ab. Das tat- sächliche Jahresergebnis ( - 976 TEURO) ist somit um 326 TEURO schlechter ausgefallen als geplant. Hierbei liegen die Ist -Erträge um 4,73 Mio. Euro und die Ist -Aufwendungen um 5,06 Mio. Euro über den Planwerten. Die Planabweichung im Ber eich der Erträge ist im Wesentlichen auf die um 6,81 Mio. Euro über dem Planansatz liegenden sonstigen Erträge zurückzuführen (Plan : 3,84 Mio. Euro; Ist: 10,65 Mio. Euro). Dies liegt größtenteils an den vom Bund gewährten Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit der Corona -Pandemie (Erstattung von Mehrkosten und Mindererlö- sen) sowie zu einem kleineren Teil an höheren Erstattungen für Personalkosten ( Altersteil- zeit, Eingliederungszuschuss und Minderleistungsausgleich) . Corona-bedingt lagen aller- dings auch die Leistungserträge um 2,78 Mio. Euro unterhalb der Planung. Auf der Aufwandsseite liegen zum einen die Personalaufwendungen um 2.475 TEURO über dem Planwert (Plan: 25,20 Mio. Euro; Ist: 27,68 Mio. Euro). Dies resultiert hauptsächlich aus der Tariferhöhung und der Mehrarbeit im Zuge der Corona -Pandemie. Zum anderen liegen auch die Sachaufwendungen um 1.328 TEURO über den Planansätzen (Plan: 10,57 Mio. Euro; Ist: 1 1,90 Mio. Euro). Dies resultiert weitestgehend aus einem höheren Materialauf- 595 Seite 5 von 27 wand als geplant . Der Wirtschafts -, Verwaltungs -, Betreuungs - und Medizinisch - therapeutische Bedarf überschritt Corona-bedingt den Planwert um 1,55 Mio. Euro. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und den Ausgaben mit 2,65 Mio. Euro ab. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen im Jahr 2020 liegen um 840 TEURO unter dem Planansatz (1,54 Mio. Euro) im Vermögensplan. 3.3 Jahresabschluss Der Jahresabschluss besteht gemäß § 4 Abs. 1 PBV aus der Bilanz, Gewinn - und Verlust- rechnung (GuV) sowie dem Anhang einschließlich der Anlagen- und Fördernachweise. Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt. Der Bilanzzu- sammenhang ist gewahrt. Die Bilanz und die Gewinn - und Verlustrechnung sind nach den handelsrechtlichen Ansatz -, Ausweis - und Bewertungsvorschri ften sowie den Vorschriften der PBV erstellt worden. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB erfasst. Das Anlagevermögen wird in einer SAP -gestützten Anlagenbuchhaltung geführt; die Vorräte sind durch körperliche Bestandsaufnahmen nachgewiesen. Forderungen und Verbindlichkei- ten waren i n Saldenlisten zusammengestellt. Kassenbestände, Bankguthaben und –verbindlichkeiten wurden durch Bestandsaufnahmen bzw. Tagesauszüge/ Saldenmitteilun- gen belegt. Das in der Bilanz zum 31.12.2020 ausgewiesene Stammkapital betrug 620 TEURO und ist in voller Höhe eingebracht. Die Sonderposten aus Investitionszuschüssen werden entsprechend der PBV gebildet und nach Maßgabe der Abschreibung der finanzierten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen und zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken. Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben und Er- läuterungen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz - und Ertragslage des Eigenbetriebes NüSt. 3.4 Geschäftsbericht Im Geschäftsbericht 2020 ist der Geschäftsverlauf dargelegt. Er enthält außerdem erläutern- de Angaben zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses und zu Abweichungen von den Ansätzen im Wirtschaftsplan. Darüber hinaus wird im Anhang auf die Auswirkungen des BilRUG und die damit verbundenen Änderungen im Gliederungsschema der GuV hingewie- sen. Die Prüfung des Geschäftsberichts von NüSt ergab, dass die den Abschluss betreffenden Erläuterungen mit unseren Feststellungen übereinstimmen. 596 Seite 6 von 27 Im Geschäftsbericht wird au ch Bezug genommen auf die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG). Zum 01.10.2003 nahm die NüStSG ihren Betrieb auf. Die NüStSG ist eine 100%ige Tochter der Stadt Nürnberg. Sie erbringt Dienst - und Werkleistungen gegenüber dem NüSt. Die Leistungen umfassen die Durchführung und Erledigung von Aufgaben im Fa- cility-Bereich und Unterstützungsleistungen für die Pflege. Hierzu zählen insbesondere: Rei- nigungsdienste, hauswirtschaftliche Leistungen, Aufgaben des allgemeinen Betriebsdiens- tes, Hauswirtschafts-/Serviceleistungen zur Unterstützung der Pflege sowie der für die Ser- vice-GmbH notwendige Verwaltungsbedarf. Der Jahresabschluss der NüStSG über das Geschäftsjahr 20 20 schließt mit einem Jahres- überschuss in Höhe von 11.241,70 Euro ab und wurde von der Solidaris Revis ions-GmbH geprüft. Die Gesellschaft hat im Prüfungsbericht vom 07 .07.2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 3.5 Lagebericht Der nach § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung i.V.m. § 11 WkPV von der Werkleitung zu erstel- lende Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften und ist bei NüSt Bestandteil des Geschäftsberichtes. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Darstellung der Lage des Ei- genbetriebs und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 3.6 Datenmeldung für Konzernabschluss Die Stadt Nürnberg erstellt seit dem Jahr 2016 gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1 KommHV-Doppik einen konsolidierten Jahresabschluss. Zweck des konsolidierten Jahres- abschlusses ist es, ein vollständiges Bild über die Verm ögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Nürnberg und der mit ihr verbundenen rechtlich selbständigen Gesellschaften und rechtlich unselbständigen Organisationseinheiten (u.a. Eigen - und Regiebetriebe) zu erhal- ten. Im Rahmen der Erstellung des Konzernabsc hlusses sind alle wechselseitigen Leistungsbe- ziehungen zwischen den Konzerngesellschaften zu konsolidieren bzw. zu eliminieren. Für den Konzernabschluss 2020 wurden die für die Konsolidierung erforderlichen Daten (Report- ing Packages) vor Übermittlung an di e Stadtkämmerei einer prüferischen Durchsicht in An- lehnung an IDW PS 900 unterzogen. Das Ergebnis der prüferischen Durchsicht ist Bestand- teil dieses Prüfberichtes. Die Reporting Packages enthalten neben den Summen - und Saldenlisten der einzelnen Ge- sellschaften im Wesentlichen Aufstellungen über die den internen Leistungsbeziehungen zugrundeliegenden Forderungen/Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen/Erträge. Darüber hinaus werden aktivierte Eigenleistungen und sonstige konsolidierungspflichtige Sachverhal- te in der Datenmeldung abgefragt. Die von Rpr durchgeführte Prüfung des Reporting Packages erstreckte sich somit im We- sentlichen auf die Vollständigkeit der von NüSt gemeldeten Daten und einen Abgleich dieser Daten mit den Angaben im Einzelabschluss von NüSt (u.a. Forderungen und Verbindlichkei- ten gegenüber dem Träger der Einrichtung). Die in Stichproben durchgeführte analytische Durchsicht der Aufwands - und Ertragskonten, der aktivierten Eigenleistungen und der weiteren gemeldeten konsolidierungspflichtigen Sachverhalte ergab keine wesentlichen Feststellungen. 597 Seite 7 von 27 4 Wirtschaftliche Verhältnisse Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes NüSt werden im Geschäftsbericht des Jahres 2020 ausführlich dargestellt und werden deshalb innerhalb dieses Prüfungsber ichtes nur zusammenfassend wiedergegeben. 4.1 Entwicklung der Leistungen Die Belegungsdaten des Eigenbetriebes NüSt entwickelten sich entsprechend den Angaben des Geschäftsberichtes für das Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahreszahlen wie folgt: Belegungsdaten NüSt Bereich 2020 Vorjahr Plätze/Wohneinheiten Rehabilitation 44 44 (im Jahresdurchschnitt) Wohnheim 170 170 Rüstig 142 142 Tagespflege 18 18 Pflegeheim 553 553 insgesamt 927 927 Berechnungstage (BT) Rehabilitation 8.626 14.747 Wohnheim 61.051 60.993 Rüstig 19.694 22.756 Tagespflege 1.292 1.308 Pflegeheim 196.187 205.202 insgesamt 286.850 305.006 Auslastungsgrad (in %) Rehabilitation 53,6 91,8 Wohnheim 98,1 98,3 Altenheim 37,9 43,9 Tagespflege 28,7 28,5 Pflegeheim 96,9 101,7 insgesamt 85,3 90,7 Die Berechnungstage (BT) reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1 8.156 BT bzw. 6,0 % auf 286.850 BT. Hierbei stehen dem Rückgang der Berechnungstage in den Berei- chen Rehabilitation (- 6.121 BT), Altenheim (- 3.062 BT), Pflegeheim (- 9.015 BT) sowie der Tagespflege ( - 16 BT) lediglich der Anstieg der Berechnungstage im Bereich Wohnheim (+ 58 BT) gegenüber. Der Auslastungsgrad über alle Sparten des NüSt reduzierte sich ins- gesamt um 5,4 % auf 85,3 %. 598 Seite 8 von 27 4.2 Vermögens- und Finanzlage In der folgenden Übersicht (Strukturbilanz) sind die Einzelposten der Bilanz zu größeren Gruppen zusammengefasst, soweit sie wirtschaftlich zusammenhängen. Die Bilanzsumme des Eigenbetriebes NüSt hat sich im Jahr 2020 im Gegensatz zum Vorjahr um 1.034 TEURO bzw. 2,6 % erhöht. Dies ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf den Anstieg der Forderungen (+ 1,33 Mio. Euro), insbesondere der Forderungen aus öffentlichen Förderungen, sowie auf die Erhöhung der liquiden Mittel (+ 963 TEURO) zurückzuführen. Auf der Passivseite wirkten sich hauptsächlich der für 2020 resultierende Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO und der damit verbun dene Rückgang des Eigenkapitals sowie die Abnahme der langfristigen Verbindlichkeiten ( - 457 TEURO) bilanzsummenreduzierend aus. Dies wird allerdings kompensiert durch im Vergleich hierzu höhere n Zuwächsen bei den Zu- Bilanzwert zum Veränderung Strukturbilanz 31.12.2020 31.12.2019 gegenüber Vorjahr TEURO % TEURO % TEURO % Aktiva Langfristig Anlagevermögen 27.835 68,6 29.322 74,1 -1.487 -5,1 Kurzfristig Vorräte 331 0,8 100 0,2 231 231,0 Forderungen 3.487 8,6 2.160 5,5 1.327 61,4 Liquide Mittel 8.941 22,0 7.978 20,2 963 12,1 Summe Aktiva 40.594 100,0 39.560 100,0 1.034 2,6 Passiva Langfristig Eigenkapital 15.927 39,2 16.903 42,7 -976 -5,8 Zuschüsse aus öff. Förderung: - verwendet 1.097 2,7 1.214 3,1 -117 -9,6 - nicht verwendet 0 0,0 13 0,0 -13 -100,0 Zuwendungen aus nicht - öffentlicher Förderung: - verwendet 2.704 6,7 2.824 7,1 -120 -4,2 - noch nicht verwendet 855 2,1 267 0,7 588 220,2 Rückstellungen 6.416 15,8 5.982 15,1 433 7,2 Verbindlichkeiten 7.551 18,6 8.008 20,2 -457 -5,7 Kurzfristig Rückstellungen 2.671 6,6 2.159 5,5 513 23,8 Verbindlichkeiten 3.373 8,3 2.190 5,6 1.183 54,0 Summe Passiva 40.594 100,0 39.560 100,0 1.034 2,6 599 Seite 9 von 27 schüssen aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung (+ 388 TEURO), den kurzfristigen (+ 433 TEURO) sowie langfristigen Rückstellungen (+ 513 TEURO) und de n kurzfristigen Verbindlichkeiten (+ 1.183 TEURO). Das Anlagevermögen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,49 Mio. Euro auf 27,84 Mio. Euro. Den Zugängen des Berichtsjahres in Höhe von 702 TEURO stehen Ab- schreibungen in Höhe von 2,18 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 6 TEURO gegenüber. Im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstän de wurden Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 51 TEURO ausgewiesen. Diese entfallen auf die Weiterentwicklung eines Virtu- al Reality Spiels (47 TEURO) sowie auf die Anschaffung von Lizenzen (4 TEURO). Dem ge- genüber stehen Abschreibungen in Höhe von 30 TEuro, so dass sich die immateriellen Ver- mögensgegenstände insgesamt um 21 TEURO erhöht haben. Das Sachanlagevermögen verringerte sich im Berichtsjahr insgesamt um 1, 51 Mio. Euro auf 27,73 Mio. Euro. Dies resultiert größtenteils aus Abschreibungen in Summe von 2,15 Mio. Euro (Vj.: 2,15 Mio. Euro). Im Sachanlagevermögen waren im Beri chtsjahr Zugänge in Höhe von 664 TEURO zu verzeichnen. Diese entfallen mit 375 TEURO auf Anlagen im Bau, mit 191 TEURO auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Pflege - und Wohnhei- me, mit 76 TEURO auf technische Anlagen und mit 22 TEURO auf Grundstücke und Be- triebsbauten. Darüber hinaus wurden Anlagen im Bau in Höhe von 130 TEURO in die jewei- ligen Anlagenklassen umgebucht. Der Großteil entfällt mit 117 TEURO auf technische Anla- gen. Einzelne Positionen des Anlagenspiegels waren fehlerhaft bzw. unvollständig darge- stellt. Dies wurde von NüSt noch im Rahmen der Prüfung korrigiert. Die Vorräte betreffen insbesondere mit 226 TEURO den medizinischen/pflegerischen Bedarf sowie mit 10 2 TEURO den Wirtschaftsbedarf. Der Anstieg in Summe um 232 TEURO im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus beschafften Beständen im Rahmen der Corona - Pandemie. Die kurzfristigen Forderungen erhöhten sich um insgesamt 1, 33 Mio. Euro auf 3,49 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Forderungen aus öffentlicher Förderung um 2,27 Mio. Euro auf 2,39 Mio. zurückzuführen. Diese beinhalten größtenteils Forderungen aus dem Corona -Rettungsschirm nach § 150 SGB XI. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber öffentlichen Kostenträgern (Pflegekassen, Krankenkassen, Sozialhilfeträger) und Selbstzahlern. NüSt berücksichtigt das Ausfallrisiko von offenen Forderungen über die Bildung von Einzel - und Pauschalwertberichtigungen. Im Berichtsjahr wurden in diesem Zusammenhang offene Pos- ten in Höhe von 130 TEURO entsprechend wertberichtigt. In dem Bestand an Forderungen aus Lie ferungen und Leistungen entfallen 1 99 TEURO auf Pflege- und Krankenkassen, 122 TEURO auf Sozialhilfeträger und 281 TEURO auf Selbst- zahler. Der in Vorjahren noch vorhandene hohe Bestand an offenen Posten konnte sukzes- sive verringert werden. Seit dem Jahr 2018 wird der Forderungsbereich durch Verfahrensop- timierungen durch NüSt systematisch bereinigt. In der Folge mussten auch in 2020 verjährte Forderungen in Summe von 79 TEURO (Vorjahr: 43 TEURO) abgeschrieben werden. Bei der Abstimmung zwischen Haupt- und Nebenbuch in SAP wurde bei den kreditorischen De- bitoren eine Abweichung in Höhe von 7 TEURO festgestellt. Die liquiden Mittel setzen sich im Wesentlichen aus den Beständen von externen Anlage- konten (8,19 Mio. Euro) und Guthaben auf Girokonten (715 TEURO) zusammen. Des Weite- ren wurden zum Stichtag Kassenbestände in Höhe von 32 TEURO ausgewiesen. 600 Seite 10 von 27 Das Eigenkapital nahm im Berichtsjahr um den Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO auf 15,93 Mio. Euro ab. Dies resultiert wie schon im Vorjahr hauptsächlich aus den zusätzli- chen Abschreibungen in Höhe von rund 450 TEURO resultierend aus dem Verkauf des Grundstückes und des Gebäudes des Altenheim St. Johannis an die wbg Ende 2018 bei weiterer wirtschaftlicher Nutzung des Gebäudes. Des Weiteren mussten zusätzliche Rüc k- stellungen für Pensionen und Beihilfen in Höhe von rund 385 TEURO gebildet werden. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 42,7 % auf 39,2 %. Bei den verwendeten Zuschüssen der öffentlichen Hand und Zuwendungen aus nicht - öffentlicher Förderung (Sonderposten) waren im Berichtsjahr Zugänge in Höhe von 66 TEURO und Auflösungen in Höhe von 303 TEURO zu verzeichnen. Die Zugänge entfal- len auf spendenfinanzierte Beschaffungen von Einrichtungsgegenständen in den einzelnen Pflegeheimen. D ie Zugänge in Höhe von 66 TEURO entfallen mit 41 TEURO auf nicht - öffentliche und mit 25 TEURO auf öffentliche Fördermittel. Die noch nicht verwendeten Zuschüsse der öffentlichen Hand und Zuwendungen aus nicht öffentlicher Förderung (Verbindlichkeiten) erhöhten sich insgesamt um 574 TEURO auf 855 TEURO. Die Auflö- sung der bilanzierten Sonderposten erfolgte analog zu den Abschreibungen auf das bezu- schusste Anlagevermögen. Die langfristigen Rückstellungen (Pensionsrückstellungen, Beihilferückstellungen, Rück- stellungen für Altersteilzeitverpflichtungen, Rückstellungen für die Archivierung von Ge- schäftsunterlagen, Jubiläumsrückstellungen sowie Rückstellungen gemäß Baulandbeschluss im Zusammenhang mit dem Abgang des Grundstücks St. Johannis ) erhöhten sich um 433 TEURO auf 6,42 Mio. Euro. Für die Pensions -, Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor. Diese wurden von der Stadt Nürnberg mit Unterstützung der Software HPR (Version 6.0.6.0-Kommunal) ermittelt. Zum Bilanzstichtag werden Pensio nsrückstellungen in Höhe von 3,1 1 Mio. Euro ausgewie- sen (Vorjahr: 2,91 Mio. Euro). Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkre- ditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 wurde der Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt. Der Zinss atz lag im Berichtsjahr bei 2,30 % (Durch- schnittszins der vergangenen sieben Geschäftsjahre: 1,60 %). Im Zusammenhang mit dem Abgang des Grundstücks des Altenheims St. Johannis aufgrund des Verkaufs an die wbg Wohnbaugesellschaft Ende 2018 musste bereits im Jahr 2018 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Gemäß dem Baulandbe- schluss der Stadt Nürnberg (Stand Oktob er 2018) sind hier städtebauliche Folgekosten zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um „Kosten für soziale Infrastruktureinrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (…) soweit durch die Baurechtschaffung ein Bedarf für solche Ein- richtungen entsteht.“ In diesem Zusammenhang wurde seitens der wbg eine Einschätzung vorgenommen. Diese dient zur Erlösreduzierung im Gutachten der Firma L+P Immobilien- bewertung GmbH. Die Kosten für die verschiedenen Arten von Infrastruktureinrichtungen der Kinder- und Jugendarbei t summieren sich auf 2,56 Mio. Euro. Aufgerundet ergibt sich ein Wertansatz der Rückstellung in Höhe von 2,60 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr erfolgten keine Maßnahmen, die eine Inanspruchnahme der Rückstellung auslösten. Die Rückstellung bleibt daher unverändert bestehen. In den Vorjahren entfiel ein weiterer wesentlicher Posten der langfristigen Rückstellungen auf Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen. Durch die fortschreitende Vertragsdauer befinden sich mittlerweile alle Mitarbeiter mit Altersteilzeitverträgen aus den Vorjahren nun in der Freistellungsphase. Im Jahr 2019 und im Jahr 2020 wurden jeweils zwei neue Verträge abgeschlossen. Zum 31.12.2020 beläuft sich die zu bilanzierende Altersteilzeitrü ckstellung somit auf 87 TEURO. Darüber hinaus be stehen Verpflichtungen aus gewährten Sabbatjah- 601 Seite 11 von 27 ren in Höhe von 35 TEURO, so dass sich insgesamt eine Rückstellung für Altersteilzeit und Sabbatjahr von 122 TEURO ergibt. Des Weiteren sind bei den langfristigen Rückstellungen Beihilferückstellungen in Höhe v on 470 TEURO ausgewiesen. Die Rückstellung ist aufgrund einer unzutreffend ermittelten durchschnittlichen Beihilfezahlung der letzten drei Jahre, wel- che als Berechnungsgrundlage dient, um 52 TEURO zu hoch bewertet. Die Verpflichtung zur Zahlung von tarifli chen Zuwendungen und Gewährung von Sonderur- laub anlässlich von Dienstjubiläen wurde erstmalig im Jahresabschluss 2010 über die Bil- dung einer Rückstellung mit einem Pauschalwert von 40 TEURO berücksichtigt. Nachdem im Jahr 2016 die Rückstellung pauschal um weitere 40 TEURO auf 80 TEURO aufgestockt wurde, erfolgte wie im Vorjahr auch für 2020 eine personenbezogene Berechnung der Rück- stellung. Die Summe aus den individuellen Barwerten beläuft sich für den Stichtag 31.12.2022 auf rund 89 TEURO. Unter den langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 7,55 Mio. Euro werden mit 7,53 Mio. Euro (Vorjahr: 7,97 Mio. Euro) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus langfristigen Baudarlehen ausgewiesen. Die Darlehen wurden mit 457 TEURO planmäßig getilgt. Die kurzfristigen Rückstellungen (u.a. Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub, Überstunden, Instandhaltung, Großreparaturen, Prüfung und Erstellung des Jahresabschlus- ses, ausstehende Rechnungen) erhöhte sich im Gegensatz zum Vorjahr um 513 TEURO bzw. 23,8 % auf 2,67 Mio. Euro. Der Restbestand der Rückstellungen für Großreparaturen in Höhe von 765 TEURO ist ana- log zu den Vorjahren in den Folgeabschlüssen weiterhin mit der fortgeschrittenen Planung abzugleichen und hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung zu überprüfen. Weitere wesentliche Posten der kurzfristigen Rückstellungen entfallen mit 1,12 Mio. Euro bzw. 333 TEURO auf noch nicht abgegoltene Urlaubs - und Überstundenansprüche. In Summe haben sich beide Positionen im Gegensatz zum Vorjahr um 171 TEURO erhöht. Zum 31.12.2020 wurde erstmalig eine Corona -Rückstellung gebildet, welche sich aus Ver- pflichtungen zur Zahlung von Verpflegungspauschalen und zur Zahlung von Corona-Prämien zusammensetzt. Der Freistaat Bayern gewährt eine Verpflegungspauschale für K rankenhäu- ser und ähnliche Einrichtungen in Bayern während der besonderen Herausforderung durch die Corona-Pandemie. NüSt hat in 2020 158 TEURO erhalten. Bereits ausbezahlt wurden 70 TEURO. Für die Differenz, also den noch auszuzahlenden Betrag, wurde eine Rückstel- lung in Höhe von 89 TEURO gebildet. Nach 150a SGB XI sind Pflegeeinrichtungen dazu verpflichtet ihren Beschäftigten eine Corona-Prämie zu zahlen. NüSt hat bereits 358 TEURO ausbezahlt. Laut den Bescheiden vom 03.07.2020 bzw. vom 26./27.11.2020 wurd en NüSt 372 TEURO an Corona -Prämien vom Freistaat zugesagt. Die Differenz in Höhe von 14 TEURO wurde als Rückstellung eingebucht. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 1,18 Mio. Euro bzw. 54,0 % auf 3,37 Mio. Euro. Hierbei entfallen unter an derem Posten in Höhe von 1,02 Mio. Euro auf Ver- bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Externen und mit 465 TEURO auf kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Im Geschäftsbericht werden zudem Verbindlichkeiten gegenüber de m Träger der Einrichtung in Höhe von 17 2 TEURO ausge- wiesen. Diese beinhalten mit einem Saldo von 71 TEURO das Kontokorrentkonto bei der Stadt Nürnberg und in Höhe von 101 TEURO Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis- tungen gegenüber der Stadt Nürnberg. Die weiteren Posten umfassen Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung (855 TEURO), erhaltene Anzahlungen, hauptsächlich vom Sozi- alhilfeträger (Bezirk Mittelfranken) in Höhe von 660 TEURO, sonstige Verbindlichkeiten 602 Seite 12 von 27 (490 TEURO) und Verwahrgelder v on insgesamt 509 TEURO. Hier wurde bei der Abstim- mung zwischen Haupt- und Nebenbuch in SAP bei den debitorischen Kreditoren eine Abwei- chung in Höhe von 31 TEURO festgestellt. 4.3 Ertragslage In der folgenden Darstellung sind die Betriebserträge und -aufwendungen, die Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung aus öffentlicher und nicht öffentli- cher Förderung und die Erträge und Aufwendungen aus der Geldanlage bzw. -aufnahme zu größeren Gruppen zusammengefasst. Die Darstellung berücksichtigt d ie Änderungen des Gliederungsschemas der GuV durch das BilRUG. 2020 Vorjahr Entwicklung 2020 Vorjahr Erfolgsvergleich TEURO TEURO Vorjahr = 100 in % der Betriebs- aufwendungen Leistungserträge 30.115 31.851 94,5 72,4 83,8 Sonstige Umsatzerlöse 8.382 2.622 319,7 20,2 6,9 Sonstige Erträge 2.365 1.450 163,1 5,7 3,8 Betriebserträge 40.862 35.923 113,7 98,3 94,5 Personalaufwendungen 27.675 25.542 108,4 66,6 67,2 Sachaufwendungen 12.031 10.575 113,8 28,9 27,8 Abschreibungen auf Anlagevermögen (ohne Förderung) 1.879 1.893 99,3 4,5 5,0 Betriebsaufwendungen 41.585 38.010 109,4 100,0 100,0 Betriebsergebnis -723 -2.087 -1,7 -5,5 Erträge aus öffentlicher und nicht - öffentlicher Förderung 965 565 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle V ermögensgegenstände und sonstige Aufwendungen im geför- derten/bezuschussten Bereich 961 586 Ergebnis aus Förderung 4 -21 Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 257 228 Finanzergebnis -257 -228 Jahresergebnis -976 -2.336 603 Seite 13 von 27 Der Eigenbetrieb NüSt schließt das Geschäftsjahr 20 20 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO ab und liegt damit um 1.360 TEURO über dem Ergebnis des Vorjahres (Jahresfehlbetrag: 2.336 TEURO). Das Betriebsergebnis verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.364 TEURO und weist einen Fehlbetrag in Höhe von 7 23 TEURO aus (Vorjahr: Fehlbetrag 2.087 TEURO). Den um 4.939 TEURO auf 40,86 Mio. Euro gestiegenen Betriebserträgen stehen hierbei die um 3.575 TEURO auf 41,59 Mio. Euro gestiegenen Betriebsaufwendungen gegenüber. Die Leistungserträge sind im Gegensatz zum Vorjahr um 1.7 36 TEURO bzw. 5,5 % auf 30,12 Mio. Euro ges unken. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf den Corona- Pandemie-bedingten starken Rückgang der Auslas tung in der geriatrischen Rehabilitation (-39,3 %, -1,265 Mio. Euro) und in der Kurzzeitpflege (-51,3 %, -551 TEuro) zurückzuführen. Die sonstigen Umsatzerlöse berücksichtigen die neue Definition des § 277 HGB nach den Vorschriften des BilRUG und beinhalt en wie in den Vorjahren im Wesentlichen Erträge aus Vermietung und Verpachtung (5 85 TEURO), die von der Stadt Nürnberg geleistete Kosten- erstattung für Versorgungslasten früherer Mitarbeiter/innen in Höhe von 1,11 Mio. Euro so- wie Erstattungsleistungen der N üStSG für Gestellungskräfte und Dienstleistungen in Höhe von 399 TEURO. Für das Jahr 2020 sind zudem noch Erstattungen des Bundes im Zusam- menhang mit der Corona -Pandemie in Summe von 5,91 Mio. Euro enthalten (hauptsächlich Ausgleichszahlungen), was ursächl ich für den Anstieg der sonstigen Umsatzerlöse um 5,76 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr ist. Die sonstigen Erträge in Höhe von 2,37 Mio. Euro sind im Vergleich zum Vorjahr (1,45 Mio. Euro) in Summe um 915 TEURO gestiegen. Die hier ausgewiesenen Zuweisun- gen und Zuschüsse zu Betriebskosten haben sich in Summe um 868 TEURO erhöht. Dies resultiert zum Teil aus Erstattungen für zusätzlichen Aufwand im Zuge der Corona-Pandemie (430 TEURO). Zudem sind die Personalkostenerstattungen der Bundesagentur für Arbeit um 277 TEURO auf 706 TEURO gestiegen. In 2020 kamen Erstattungen vom Pflegeausbil- dungsfonds hinzu (193 TEURO). Des Weiteren sind hier der Mietzuschuss der Stadt Nürn- berg für das Heilig -Geist-Spital (388 TEURO), die Zuwendungen zu den Betriebskosten für das Pflegepraxiszentrum (215 TEURO) und die Erstattungen nach dem Pflegepersonalstär- kungsgesetz (PpSG) in Höhe von 325 TEURO enthalten. Die Personalaufwendungen, die im Jahr 20 20 66,6 % (Vorjahr: 67,2 %) der Betriebsau f- wendungen umfassen, sind um 2.133 TEURO bzw. 8, 4 % auf insgesamt 2 7,68 Mio. Euro gestiegen. Die um die Rückstellungsbuchungen, Versorgungslasten und Aufwendungen für Zeitarbeit bereinigten Personalkosten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.206 TEURO bzw. 5,1 % auf 2 4,97 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf eine Tariferhö- hung zum 01.03.2020 um 1,06 % und die Zahlung einer Corona-Sonderprämie zurückzufüh- ren. Die Zahl der eingesetzten Vollkräfte (VK) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um wei- tere 3,90 VK auf 422,18 VK. Die Sachaufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr um 1,46 Mio. Euro bzw. 13,8 % auf 12,03 Mio. Euro. Hierbei entfällt der wesentliche Teil der Sachaufwendungen auf den Materi- alaufwand in Höhe von 9,30 Mio. Euro (Vorjahr: 7,92 Mio. Euro), mit 2,2 6 Mio. Euro auf Ab- schreibungen und mit 1, 05 Mio. Euro auf Instandhaltungsaufwendungen. Bei den weiteren Posten sind Aufwendungen für Mieten, Pacht und Leasing in Höhe von 4 81 TEURO, Steu- ern, Abgaben und Versicherungen von zusammen 358 TEURO und mit 476 TEURO Auf- wendungen für zentral e Dienstleistungen der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Darüber hinaus sind im Berichtsjahr sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 287 TEURO enthalten. Diese beinhalten mit 53 TEURO Sachaufwand der Fort - und Weiterbildung, mit 53 TEURO Aufwand aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen und mit 82 TEURO sonstige außeror- 604 Seite 14 von 27 dentliche Aufwendungen ( hauptsächlich Corona -bedingte Verpflegungsaufwendungen in Höhe 70 TEURO sowie die restlichen Maßnahmen zum Abriss des Hauses 3/ Fritz - Hintermayr-Haus mit 9 TEURO). Analog zu den Vorjahren belasten mit 1,05 Mio. Euro hohe Aufwendungen für die Instandhal- tung und Instandsetzung der Betriebsgebäude das Betriebsergebnis. Die Aufwendungen verdeutlichen die bauliche Beschaffenheit einzelner Häuser und die Notwendigkeit von u m- fassenden Sanierungs- und Baumaßnahmen. Die Abschreibungen für nicht gefördertes Anlagevermögen verringerte sich um 14 TEURO bzw. 0,7 % auf 1,88 Mio. Euro. Die Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung beinhalten mit 619 TEURO Investitionszuwendungen, mit 320 TEURO Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und mit 25 TEURO Erträge aus zweckgebundenen Spenden. Das Ergebnis aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung erhöhte sich von -21 TEURO auf 4 TEURO. Im Finanzergebnis von -257 TEURO (Vorjahr: -228 TEURO) sind nur geringfügige Zinser- träge für Forderungen vorhanden ( knapp 1 TEURO). Das Finanzergebnis resultiert somit weitestgehend aus Zinsaufwendungen aus Darlehensverpflichtungen in Höhe von 155 TEURO sowie aus dem Zinsanteil langfristiger Rückstellungen in Höhe von 103 TEURO. 605 Seite 15 von 27 5 Prüfungsergebnis Für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20 20 kommen wir zu folgendem Prüfungsergebnis: Die Buchführung und der Jahresabschluss 20 20 entsprechen den Rechtsvorschriften. Der Jahresabschluss 2020 vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö - gens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes NürnbergStift. Der Geschäftsbericht, der den Lagebericht beinhaltet, steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, spiegelt insgesamt zutreffend die Lage des Eigenbetriebes NürnbergStift wider und stellt die Chancen und Risi- ken der künftigen Entwicklung entsprechend dar. In die Prüfung wurden auch die wirtschaftlichen Verhältnisse einbezogen. Der Eigenbetrieb NürnbergStift musste nach dem Jahresfehlbetrag des Vorjahres in Höhe von 2,24 Mio. Euro auch im Geschäftsjahr 20 20 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO ausweisen. Dies ist zu einem großen Teil auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Durch die hieraus erfolgten Erstattungen des Bundes konnte zumindest das Betriebsergeb- nis des Jahres 2020 um 1,36 Mio. Euro auf -723 TEURO verbessert werden. Die wie schon im Vorjahr auch für das Geschäftsjahr 20 20 schwerpunktmäßig durchgeführte Überprüfung der von NüSt an die Stadt Nürnberg für die Erstellung des Konzernabschlusses gemeldeten Daten (Reporting Packages) ergab insgesamt keine wesentlichen Feststellun- gen. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste. Nürnberg, 28.09.2021 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 78) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 606 Seite 16 von 27 Berichterstattung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse (analog § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz) Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts - sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Grundlage der Geschäftsführung des Eigenbetriebes NüSt ist die Betriebssatzung für das NürnbergStift (NürnbergStiftS – NüStS) vom 07. Oktober 1998, zuletzt geändert durch Sat- zung vom 18. Oktober 2008. Für die Werkleitung gilt die im Wege der dringlichen Anordnung zum 01.01.1999 in Kraft ge- setzte Geschäftsanweisung für die Werkleitung des NürnbergStift vom 21.12.1998. Die Auf- gabenverteilung innerhalb der Werkleitung wird darüber hinaus in der vom Werkausschuss in der Sitzung vom 14.03.2002 beschlossenen internen Geschäftsverteilung für die Werkleitung des NürnbergStift geregelt. Des Weiteren sind Beschlüsse des Stadtrates sowie dringliche Anordnungen des OBM maßgeblich. Nach unserer Einschätzung entsprechen die Regelun gen den Bedürfnissen des Eigenbe- triebs. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur- den Niederschriften hierüber erstellt? Im Berichtsjahr haben vier Sitzungen des Werkausschusses stattgefunden (0 6.02., 02.07., 08.10. und 03.12.). Dringliche Anordnungen, Gutachten und Beschlüsse werden schriftlich festgehalten. Der Verlauf der Sitzungen des Werkausschusses wird hinsichtlich Zeit und Sprechenden durch Niederschriften festgehalten und auf CD aufgezeichnet und archiviert. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S. des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Frau Elisabeth Ries ist berufsmäßige Stadträtin für den Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales und in ihrer Funktion 1. Werkleiterin des NürnbergStift seit 01.05.2020. Des Weiteren ist Frau Ries Mitglied in den Aufsichtsräten der - noris inklusion gGmbH - Noris-Arbeit gGmbH - NOA.kommunal GmbH - wbg Nürnberg GmbH 607 Seite 17 von 27 Sie ist Vertreterin der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der NürnbergStift Service GmbH. Herr Michael Pflügner ist seit 01.08.2012 2. Werkleiter des NüSt und seit 02.08.2012 Ge- schäftsführer der NürnbergStift Service GmbH. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Ges chäftsleitung, Überwachungsorgan) indi- vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi- xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwir- kung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die Vergütung des 1. Werkleiters stellt keine Leistung des Eigenbetriebes dar und wird ge- mäß § 23 Abs. 1 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) nicht im Anhang angegeben. Die Bezüge des 2. Werkleiters werden entsprechend §286 Abs. 4 HGB nicht ausgewiesen. Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisa - tionsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständi gkeiten/ Wei- sungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Der Organisationsaufbau liegt in Form eines Organigramms vor. Aus diesem lassen sich Zuständigkeiten und Arbeitsbereiche sowie Weisungsbefugnisse ableiten. Die Überprüfung erfolgt regelmäßig. Anpassungen erfolgen bei Änderungen. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Nach unseren Erkenntnissen wird entsprechend dem Organisationsplan sowie den Ent- scheidungs- und Weisungsbefugnissen verfahren. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku- mentiert? Eigene Korruptionsrichtlinien sind nicht erlassen. Es gelten die Richtlinien der Stadt Nürn- berg inklusive deren Finanzbestimmungen sowie de r eigenen Finanzbestimmungen als Un- tersetzung der städtischen. Der Korruptionsbeauftragte (derzeit Herr Jürgen Filbig) im Rech- nungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wird ggf. auch für den Eigenbetrieb tätig. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungs- prozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? In der Betriebssatzung für den Eigenbet rieb NüSt sind zustimmungspflichtige Geschäfte ge- regelt. Darüber hinaus gelten die Richtlinien der Stadt Nürnberg. 608 Seite 18 von 27 e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücks - verwaltung, EDV)? Die Dokumentation und Ablage der Unterlagen erfolgt über den Aktenplan. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Con- trolling a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort - schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusamme nhänge von Projek- ten - den Bedürfnissen des Unternehmens? Nach § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 WkPV ist für den Eigenbetrieb NüSt jährlich ein Wirtschafts - und Finanzplan aufzustellen, der gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 der Be- triebssatzung vom St adtrat festzustellen ist. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgs -, Ver- mögens- und Finanzplan. Planungshorizont des Erfolgsplanes ist das anstehende neue Ge- schäftsjahr. Im Vermögens- und Finanzplan wird der Zeitraum erweitert gefasst. Nach unseren Einschätzungen entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen des Eigen- betriebs. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden regelmäßig durch SOLL – IST – Vergleiche bzw. IST – IST – Vergleiche auf Ebene GuV -Zeilen und Buchungskreis e, ggf. auf Kontenebene analysiert. Weiterhin gibt es ein detailliertes Controlling -Reporting, welches regelmäßig mit den Einrich- tungsleitungen ausgewertet wird. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Nach unseren Erkenntnissen entspricht das Rechnungswesen den Anforderungen des Ei- genbetriebes. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquidi- tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Ja, die Liquidität wird tagaktuell überwacht. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash -Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Es besteht ein zentra les Cash -Management mit der Stadt Nürnberg. Es haben sich keine Anhaltspunkte für Abweichungen von den Regelungen ergeben. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährle istet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Im Prinzip ja (vgl. Erlösverprobung). Aufgrund der Stellung der Rechnungsempfänger gestal- tet sich das Mahnwesen schwierig (z.B. Sozialhilfeträger, teilweise langer Bearbeitungspro- 609 Seite 19 von 27 zess bis zur Entscheidung über die Kostenübernahme, Probleme bei der Zuordnung der Zahlbeträge zu den Rechnungen). Eine elektronische Unterstützung des Mahnwesens über SAP wurde 2018 initiiert und Mahnungen über SAP umgesetzt. Die Sachgebietsleitung der Finanzbuchhaltung praktiziert auch unterjährig die Erlösverprobung, überwacht das Mahn- wesen und die Zahlungseingänge. g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um- fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Der Ausbau der Controllingstrukturen ist abgeschlossen. Das eingeführte Reportingsystem (siehe 3b) wird monatlich aktualisiert und in Besprechungen mit den Einrichtungsleitern aus- gewertet. h) Ermöglichen das Rechnungs - und Berichtswesen eine Steuerung und/od er Überwa- chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Be- teiligung besteht? Die Frage ist nicht einschlägig, da NüSt keine Tochterunternehmen oder wesentliche Beteili- gungen hält. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Durch den regelmäßigen Abgleich von SOLL – IST, IST – IST sowie die tag aktuelle Verfol- gung des Liquiditätsstatus sichert der Eigenbetrieb das frühzeitige Erkennen und Gegen- steuern von Risiken. Als Hauptrisikofaktor ist die Belegungssituation erkannt und definiert. Tägliche Meldungen zu freien Plätzen und ihre Weiterleitung an Krankenhäuser im Umkreis sichern den Informati- onsfluss. Weiterhin erfolgt eine Wochenmeldung und Auswertung für die Werkleitung sowie die Thematisierung in den Monatsgesprächen der Werkleitung mit den Einrichtungsleitun- gen. Die diesbezüglichen Aktivitäten wurden 2020 in höchstem Grad von der Corona - Pandemie beeinflusst. Für mögliche Risiken im technischen Bereich existiert ein nicht institutionalisiertes Risikoma- nagement. Darüber hinaus ist NüSt in den Risikobericht der Stadt Nürnberg gegenüber dem Ältest enrat eingebunden und führt eine interne Risikoerfassung durch. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Die Maßnahmen sind ausreichend und zweckmäßig. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Nach unserer Auffassung sind die bestehenden Maßnahmen zur Risikofrüherkennung aus- reichend dokumentiert. 610 Seite 20 von 27 d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge- stimmt und angepasst? Im Rahmen des bestehenden Risikofrüherkennungssystems erfolgt eine operative Überwa- chung und Anpassung. Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingesc häfte, Optionen und Derivate Die allgemeinen Regelungen sind in der Betriebssatzung als zustimmungspflichtige Geschäf- te geregelt. Kreditaufnahmen und / oder besondere Finanzanlagen werden über den Werk- ausschuss und / oder in Abstimmung mit den Referatslei tungen I/II (Finanzen, Personal, IT und Organisation) und V (Jugend, Familie und Soziales) geklärt und die Zustimmung einge- holt. Als Finanzierungsinstrument kommt neben der Eigen - und Selbstfinanzierung grundsätzlich nur die Kreditfinanzierung in Frage. De r Kreditrahmen wird grundsätzlich im Rahmen des Beschlusses über den Wirtschaftsplan festgelegt. Daher wird auf eine ausführliche Wieder- gabe dieses Fragenkreises verzichtet (vgl. IDW PS 720, Nr. 6). Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Be dürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Die interne Revision wird durch das Rechnungsprüfungs amt (Rpr) der Stadt Nürnberg als unabhängige Stelle wahrgenommen. b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Rpr ist von der Werkleitung des NüSt weisungsunabhängig. Interessenskonflikte bestehen demnach nicht. c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/ Kon- zernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinan - der unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisato- risch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Die Tätigkeitsschwerpunkte lagen im Berichtsjahr auf den jährlich stattfindenden unvermute- ten Kassenprüfungen gemäß Art. 103 Abs. 5 GO und Art. 106 Abs. 5 GO sowie der Ab- schlussprüfung für das Jahr 2019 gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO. d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem A bschlussprüfer abge- stimmt? Rpr ist zugleich Kassenprüfer und Abschlussprüfer. 611 Seite 21 von 27 e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Im Berichtsjahr wurden keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt. f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Inter- nen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revi - sion/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Die Werkleitung des NüSt nimmt zu einzelnen Anmerkun gen, Feststellungen und Empfeh- lungen schriftlich Stellung. Die Umsetzung der Empfehlungen wird über ein Wiedervorlage- system überwacht. Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Ge setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa- chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen jeweils nicht eingeholt worden ist? Nach unseren Erkenntnissen wurden die Beschlüsse zu zustimmungspflichtigen Rechtsge- schäften und Maßnahmen in den jeweiligen Sitzungen des Werkausschusses gefasst und in den Niederschriften protokolliert. b) Wurde vor der Kredit gewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Auskunftsgemäß wurden an die Mitglieder der Werkleitung und des Werkausschusses keine Kredite vergeben. c) Haben sich Anhaltspunkte e rgeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah- men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorge- nommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Nach unseren Feststellungen liegen keine Umgehungen von Zustimmungserforder nissen vor. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Be- schlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Die während unserer Prüfung gewonnenen Erken ntnisse geben keine Rückschlüsse auf Verstöße gegen Gesetz, Satzung, Geschäftsanweisung und Beschlüsse des Werkausschus- ses. 612 Seite 22 von 27 Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, imma- terielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Ren- tabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Nach unseren Feststellungen werden Investitionen angemessen geplant und hinsichtlich der technischen Erfordernisse sowie ihrer Rentabilität/Wirtschaftlichkeit ausreichend geprüft. Die Finanzierung der Investitionen wird über die Darstellung des Mittelbedarfs im Rahmen des genehmigungspflichtigen Wirtschaftsplanes sichergestellt. b) Haben sich Anhaltspunkte erge ben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt- lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligun- gen)? Den Aufträgen und Vergaben von Invest itionsprojekten liegen Vergleichsangebote von meh- reren Anbietern und Leistungsverzeichnisse zu Grunde. Nach unseren Erkenntnissen waren die Maßnahmen zur Preisermittlung bei den durchgeführten Investitionen angemessen. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen lau - fend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Zustimmungspflicht bei Investitionsprojekten ist in der Betriebssatzung festgelegt. Lau- fende Projekte werden unter Berücksichtigung der Genehmigungspflichten laufend ü ber- wacht. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge- ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Derzeit nicht. In 2020 wurde der Grundstein zur Realisierung des Neubaus des August - Meier-Heimes als ÖPP-Projekt gelegt. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing - oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Hierfür haben sich im Laufe der Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben. Fragenkreis 9: Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, UVgO, GWB, VgV, EU-Regelungen) ergeben? Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vergaberege- lungen ergeben. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzan- gebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Es werden regelmäßig Vergleichsangebote eingeholt. 613 Seite 23 von 27 Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Dem Werkausschuss wird regelmäßig Bericht erstattet (vier Sitzungen im Berichtsjahr). b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un- ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Die Wirtschaftspläne, Geschäftsberichte und Zwischenberichte vermitteln nach unserer Ein- schätzung einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge a ngemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungs- gemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder we- sentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Die Berichterstattung erfolgt zeitnah im Rahmen der Sitzungen des Werkausschusses. Es liegen keine Erkenntnisse über nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle vor. Im Rahmen der weiteren Entwicklung des NürnbergStifts wurden das Überwachungsorgan sowie die Aufs ichtsgremien auch über die Beantragung von Fördermitteln zur Realisierung des Projektes „Neubau August-Meier-Heim“ einbezogen. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts -/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Im Berichtsjahr wurde von der Werkleitung über die folgenden Themen berichtet: - SARS-Cov-2 Infektionen in der Senioren-Wohnanlage Platnersberg (Antrag CSU vom 15.06.2020, berichtet am 02.07.2020) - Personalie Frau Monika Strobel - Klärung offener Frag en (Antrag Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 18.06.2020, berichtet am 02.07.2020) - Würdevolle Pflege am Ende des Lebens benötigt Zeit (Antrag SPD vom 06.02.2020, berichtet am 08.10.2020) - Generalistische Ausbildung im NürnbergStift ( Antrag Die Linke vo m 02.06.2020, be- richtet am 08.10.2020) e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung nicht ausreichend war. f) Gibt es eine D&O -Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O -Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Es besteht keine eigene D&O – Versicherung. Eventuell auftretendes Fehlverhalten ist durch die kommunale Haftpflichtversicherung abgedeckt. 614 Seite 24 von 27 g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa- chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offen- gelegt worden? Auskunftsgemäß sind keine Interessenskonflikte im Berichtsjahr aufgetreten. Vermögens- und Finanzlage Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Nicht betriebsnotwendiges Vermögen in wesentlichem Umfang ist nach unseren Erkenntnis- sen nicht vorhanden. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Die Bestände sind unseres Erachtens in ihrer Höhe angemessen. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben , dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermö- gensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensge- genstände wesentlich beeinflusst wird. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti- onsverpflichtungen finanziert werden? Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.20 20 39,2% der Bilanzsumme. Innerha lb des Fremdkapitals entfallen 75,5% auf langfristiges und 24,5% auf kurzfristiges Kapital. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre- ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Im Geschäftsjahr 20 20 erfolgte keine Neuaufnahme von Krediten zur Finanzierung von In- vestitionen. Im Rahmen der Zugehörigkeit zur Stadt Nürnberg betrug der Rahmen für die Inanspruchnahme eines Kassenkredites 6,1 Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag 31.12.20 20 be- trug die Inanspruchnahme rund 71 TEURO. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz -/Fördermittel einschließlich Garan- tien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Es haben sich keine entsprechenden Anhaltspunkte ergeben , dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden. 615 Seite 25 von 27 Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalaus- stattung? Finanzierungsprobleme aufgrund einer zu niedrigen EK-Ausstattung bestehen nicht. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Für 20 20 ist ein Jahresfehlbetrag ausg ewiesen. Die vorgeschlagene Verwendung (Vortrag auf neue Rechnung) ist mit der wirtschaftlichen Lage vereinbar. Ertragslage Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmen - ten/Konzernunternehmen zusammen? Bukr 0100 AHS -31.714,73€ Bukr 0200 AHR 412.480,79€ Bukr 0300 AHJ 6.753,44€ Bukr 0400 AHP -113.459,11€ Bukr 0500 HSP 44.279,10€ Bukr 0600 AMBD -120.348,58€ Bukr 0700 Reha -440.636,20€ Bukr 0800 Nüst – Zentrale -732.900,74€ NüSt Gesamt -975.546,03€ b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 2020 war durch die Corona -Pandemie extrem beeinflusst. Neben den Auswirkungen hin- sichtlich Erkrankungen, Langzeitbeeinflussungen, persönlicher Einschränkungen im Alltag und leider auch durch den Tod sind auch Ei nflüsse auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis zu verzeichnen. Leistungsausfälle ergaben sich durch Schließung der Tagespflege und der Geriatrischen Reha sowie enorme Mehrkosten aus der Umsetzung von Hygieneregeln. Staatliche Unterstützungen (Rettungsschirm / §150 SGB XI, zeitlich begrenzte Mindererlös- ausgleiche SGB V, Test - und Prämienerstattungen, Verpflegungspauschalen) konnten für einen Ausgleich sorgen. Nachprüfungen (Umfang, Inhalt derzeit noch unklar) stehen noch an. Auch 2020 wirkten Änderungen aus dem BilMoG sowie aus dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 616 Seite 26 von 27 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016) zur Bewertung von Rück- stellungen nach. Dies betraf die weitere Entwicklung der Abzinsung inner halb der Pensions- rückstellungen. Weiterhin wirkten sich der Zugang von Beamten auf die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen sowie die weitere Fortschreibung von Einzel - und Pauschalwertbe- richtigungen aus. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit - oder andere Leistungs- beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Die Stadt Nürnberg stellt dem NüSt die von ihr erbrachten Dienstleistungen in Rechnung. Aufgrund einer Feststellung des BKPV im Rahmen einer überörtlichen Prüfung (Angemes- senheit der Vergütungen; Transparenz der Kostenermittlung) wurden die umzulegenden Kosten neu berechnet und rückwirkend für Jahresabschlüsse ab 2014 festgelegt. Die Leistungsbeziehungen zur NüSt -Service-GmbH werden zu angemessenen Konditionen abgewickelt (NüStSG ist 100%-Tochter der Stadt Nürnberg) d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Frage ist nicht einschlägig, es ist keine Konzessionsabgabe zu entrichten. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens - und Ertragslage von Be- deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Für das Geschäftsjahr 2020 weist das NürnbergStift einen Jahresfehlbetrag aus. Die Bele- gung erreichte nur 85,3%. Auf belegungsabhängige Aufwendungen kann kurzfristig Einfluss genommen werden. Bei fixen Kostenanteilen ist die Reaktionszeit wesentl ich länger bzw. ganz oder gar nicht anpassbar. Hinzu kommt, dass die Preise nicht wie Gebühren anpassbar sind, sondern durch Vereinbarungen mit den Kostenträgern begründet werden. Vergütungs- vereinbarungen sind neu abgeschlossen worden. Für die Verwaltungsk ostenerstattung wur- de an der neuen Berechnungsgrundlage für das NürnbergStift festgehalten. Nicht alle Mehr- aufwendungen im Zusammenhang mit Corona waren erstattungsfähig. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Das NürnbergStift hat 2012 damit begonnen, ein 3 -Stufen-Konzept umzusetzen. In der 1. Phase stand die Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation mittels Verbesserung der Controllingstrukturen. Diese Optimierunge n wurden auch im Jahr 2020 fortgesetzt. Ein ist ein Reportingsystem mit der damit verbundenen Integration der Verant- wortlichkeit der Einrichtungsleitungen vorhanden. Dieses wird durch monatliche Gespräche mit den Einri chtungsleitern vertieft. Jährlich werden neue Vergütungsvereinbarungen ange- strebt. 617 Seite 27 von 27 Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags? b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Siehe Fragenkreis 15 618 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Ref.V/021/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 28.10.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Anlagen: 20210928_Rpr - Begleitvermerk Prüfungsbericht 20210928_Rpr_-_Prüfungsbericht_2020 Sachverhalt (WerkA NüSt): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. Sachverhalt (StR Ö 15.12.2021): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 77 619 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/021/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 620 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/021/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu kö 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 621 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/021/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 28.10.2021): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021) Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 622 Seite 1 von 1 140-14.27.80-2/6/1 Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Eigenbetriebes NürnbergStift durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg I. In der Anlage wird der Bericht zur o. g. Prüfung übersandt. Die Prüfung hat keine wesentlichen Feststellungen ergeben. Das Prüfungsergebnis und die wesentlichen Entwicklungen des Geschäftsjahres 2020 sind im beigefügten Prüfungsbe- richt dargestellt. Der Werkausschuss (NüSt) b egutachtet den Jahresabschluss 20 20 in seiner Sitzung am 28.10.2021. Das Gutachten des Rechnungsprüfungsausschusses muss von Rpr noch eingeholt wer- den. Beide Gutachten sind dann – wie vorgeschrieben – für die Feststellung des Jahresab- schlusses zum 31.12.2020 des NüSt im Stadtrat erforderlich. Für ein Abschlussgespräch stehen wir gerne zur Verfügung. II. NüSt-Werkleitung Nürnberg, 28.09.2021 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 78) (Unterschrift liegt elektronisch vor) Abdruck an: a) Herrn OBM b) Herrn Ref. I/II 77 623 Rechnungsprüfungsamt 140-14.27.80-2/6/3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Eigenbetriebes NürnbergStift 28.09.2021 77 624 Seite 2 von 27 Inhaltsverzeichnis 1 PRÜFUNGSAUFTRAG UND -DURCHFÜHRUNG 3 2 PRÜFUNGSGEGENSTAND 3 3 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 4 3.1 Buchführung 4 3.2 Wirtschafts- und Finanzplanung 4 3.3 Jahresabschluss 5 3.4 Geschäftsbericht 5 3.5 Lagebericht 6 3.6 Datenmeldung für Konzernabschluss 6 4 WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE 8 4.1 Entwicklung der Leistungen 8 4.2 Vermögens- und Finanzlage 9 4.3 Ertragslage 13 5 PRÜFUNGSERGEBNIS 16 ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHT  Jahresabschluss 2020 für das NürnbergStift (einschließlich Geschäfts- und Lagebericht)  Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirt- schaftlichen Verhältnisse in Anlehnung an § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG - 625 Seite 3 von 27 1 Prüfungsauftrag und -durchführung Gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO prüfte das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg (Rpr) den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes NürnbergStift (NüSt). Im Zuge der am 23.07.2001 geänderten Verordnung über die Wirtschaftsführung der kom- munalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) ist die Verpflichtung zur externen Abschlussprüfung des Jahresabschlusses nach Art. 107 GO in kommunalen P flegeeinrichtungen, die als Ei- genbetrieb geführt werden, entfallen. Seit dem Wirtschaftsjahr 2000 prüft deshalb Rpr den Jahresabschluss von NüSt. 2 Prüfungsgegenstand Gegenstand der Prüfung waren der Jahresabschluss 20 20 gemäß § 4 Abs. 1 der Pflege - Buchführungsverordnung (PBV) sowie § 9 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) und der Lagebericht entsprechend § 11 WkPV. Dabei erstreckte sich die Prüfung auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jah- resabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes. Die Stadt Nürnberg erstellt seit dem Jahr 2016 gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1 KommHV-Doppik einen konsolidierten Jahresabschluss. Für den Konzernabschluss 20 20 wurden die für die Konso lidierung erforderlichen Daten (Reporting Packages) vor Übermitt- lung an die Stadtkämmerei einer prüferischen Durchsicht in Anlehnung an IDW PS 900 un- terzogen. Das Ergebnis der prüferischen Durchsicht ist Bestandteil dieses Prüfberichtes (siehe Punkt 3.6). Die Jahresabschlussprüfung 2020 wurde von Herrn Wlochowitz und Herrn Weingärtner mit Unterbrechungen in den Monaten Juli bis einschließlich September 2021 durchgeführt. Die Prüfungshandlungen wurden so geplant und durchgeführt, dass mit hinreichender Si- cherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung sowie der Jahresabschluss frei von we- sentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung wurden Nachweise für die Angaben in der Buchführung und im Jahresabschluss auf der Grundlage von Stichproben beurteilt. Di e Prü- fungsunterlagen waren gut vorbereitet und standen uns zur Verfügung. Die erbetenen Auf- klärungen und Nachweise wurden uns von den Verantwortlichen bei NüSt in gewünschtem Umfang erteilt. In die Prüfung wurden auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaft- lichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) in Anlehnung an den üblichen Fragenkatalog einbezogen. Die Ergebnisse werden in der Anlage wiedergegeben. 626 Seite 4 von 27 3 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungsle- gung 3.1 Buchführung Die Bücher des NürnbergStift werden nach dem System der kaufmännischen doppelten Buchführung ordnungsgemäß geführt. Der verwendete Kontenplan ist auf dem Kontenrah- men der PBV aufgebaut und so zweckmäßig und tief gegliedert, dass die Übersichtlichkeit des verarbeiteten Buchungsstoffes gewährleistet wird. Das Anlagevermögen, die Debitoren und Kreditoren sowie die Lohn - und Gehaltsabrechnung werden als Nebenbuchhaltungen geführt. Die Daten der Haupt - und Nebenbuchhaltungen werden durch das Softwareprodukt S AP verarbeitet. Zur Erstellung von Dienstplänen und Bereitstellung von personalabrechnungsre- levanten Daten kommt das Programm SP-Expert flächendeckend bei NüSt zum Einsatz. Die Heim- und Patientenabrechnung erfolgte in der Nebenbuchhaltung bislang über die Pflege- und Betreuungssoftware SINFONIE bzw. C&S. Das Belegwesen ist geordnet. Die Salden der Bilanzkonten zum 31.12.2019 waren richtig auf neue Rechnung vorgetragen. Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften. 3.2 Wirtschafts- und Finanzplanung Nach § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 WkPV ist für den Eigenbetrieb NüSt jährlich ein Wirtschafts - und Finanzplan aufzustellen, der gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 der Be- triebssatzung vom Stadtrat festzustel len ist. Der Wirtschaftsplan 2020 und der Finanzplan 2020/2023 wurden entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Der Wirtschaftsplan 2020 und der Finanzplan 2020/2023 wurden am 21. November 2019 vom Stadtrat beschlos- sen. Der Erfolgsplan schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 65 0 TEURO ab. Das tat- sächliche Jahresergebnis ( - 976 TEURO) ist somit um 326 TEURO schlechter ausgefallen als geplant. Hierbei liegen die Ist -Erträge um 4,73 Mio. Euro und die Ist -Aufwendungen um 5,06 Mio. Euro über den Planwerten. Die Planabweichung im Ber eich der Erträge ist im Wesentlichen auf die um 6,81 Mio. Euro über dem Planansatz liegenden sonstigen Erträge zurückzuführen (Plan : 3,84 Mio. Euro; Ist: 10,65 Mio. Euro). Dies liegt größtenteils an den vom Bund gewährten Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit der Corona -Pandemie (Erstattung von Mehrkosten und Mindererlö- sen) sowie zu einem kleineren Teil an höheren Erstattungen für Personalkosten ( Altersteil- zeit, Eingliederungszuschuss und Minderleistungsausgleich) . Corona-bedingt lagen aller- dings auch die Leistungserträge um 2,78 Mio. Euro unterhalb der Planung. Auf der Aufwandsseite liegen zum einen die Personalaufwendungen um 2.475 TEURO über dem Planwert (Plan: 25,20 Mio. Euro; Ist: 27,68 Mio. Euro). Dies resultiert hauptsächlich aus der Tariferhöhung und der Mehrarbeit im Zuge der Corona -Pandemie. Zum anderen liegen auch die Sachaufwendungen um 1.328 TEURO über den Planansätzen (Plan: 10,57 Mio. Euro; Ist: 1 1,90 Mio. Euro). Dies resultiert weitestgehend aus einem höheren Materialauf- 627 Seite 5 von 27 wand als geplant . Der Wirtschafts -, Verwaltungs -, Betreuungs - und Medizinisch - therapeutische Bedarf überschritt Corona-bedingt den Planwert um 1,55 Mio. Euro. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und den Ausgaben mit 2,65 Mio. Euro ab. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen im Jahr 2020 liegen um 840 TEURO unter dem Planansatz (1,54 Mio. Euro) im Vermögensplan. 3.3 Jahresabschluss Der Jahresabschluss besteht gemäß § 4 Abs. 1 PBV aus der Bilanz, Gewinn - und Verlust- rechnung (GuV) sowie dem Anhang einschließlich der Anlagen- und Fördernachweise. Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt. Der Bilanzzu- sammenhang ist gewahrt. Die Bilanz und die Gewinn - und Verlustrechnung sind nach den handelsrechtlichen Ansatz -, Ausweis - und Bewertungsvorschri ften sowie den Vorschriften der PBV erstellt worden. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB erfasst. Das Anlagevermögen wird in einer SAP -gestützten Anlagenbuchhaltung geführt; die Vorräte sind durch körperliche Bestandsaufnahmen nachgewiesen. Forderungen und Verbindlichkei- ten waren i n Saldenlisten zusammengestellt. Kassenbestände, Bankguthaben und –verbindlichkeiten wurden durch Bestandsaufnahmen bzw. Tagesauszüge/ Saldenmitteilun- gen belegt. Das in der Bilanz zum 31.12.2020 ausgewiesene Stammkapital betrug 620 TEURO und ist in voller Höhe eingebracht. Die Sonderposten aus Investitionszuschüssen werden entsprechend der PBV gebildet und nach Maßgabe der Abschreibung der finanzierten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen und zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken. Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben und Er- läuterungen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz - und Ertragslage des Eigenbetriebes NüSt. 3.4 Geschäftsbericht Im Geschäftsbericht 2020 ist der Geschäftsverlauf dargelegt. Er enthält außerdem erläutern- de Angaben zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses und zu Abweichungen von den Ansätzen im Wirtschaftsplan. Darüber hinaus wird im Anhang auf die Auswirkungen des BilRUG und die damit verbundenen Änderungen im Gliederungsschema der GuV hingewie- sen. Die Prüfung des Geschäftsberichts von NüSt ergab, dass die den Abschluss betreffenden Erläuterungen mit unseren Feststellungen übereinstimmen. 628 Seite 6 von 27 Im Geschäftsbericht wird au ch Bezug genommen auf die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG). Zum 01.10.2003 nahm die NüStSG ihren Betrieb auf. Die NüStSG ist eine 100%ige Tochter der Stadt Nürnberg. Sie erbringt Dienst - und Werkleistungen gegenüber dem NüSt. Die Leistungen umfassen die Durchführung und Erledigung von Aufgaben im Fa- cility-Bereich und Unterstützungsleistungen für die Pflege. Hierzu zählen insbesondere: Rei- nigungsdienste, hauswirtschaftliche Leistungen, Aufgaben des allgemeinen Betriebsdiens- tes, Hauswirtschafts-/Serviceleistungen zur Unterstützung der Pflege sowie der für die Ser- vice-GmbH notwendige Verwaltungsbedarf. Der Jahresabschluss der NüStSG über das Geschäftsjahr 20 20 schließt mit einem Jahres- überschuss in Höhe von 11.241,70 Euro ab und wurde von der Solidaris Revis ions-GmbH geprüft. Die Gesellschaft hat im Prüfungsbericht vom 07 .07.2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 3.5 Lagebericht Der nach § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung i.V.m. § 11 WkPV von der Werkleitung zu erstel- lende Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften und ist bei NüSt Bestandteil des Geschäftsberichtes. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Darstellung der Lage des Ei- genbetriebs und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 3.6 Datenmeldung für Konzernabschluss Die Stadt Nürnberg erstellt seit dem Jahr 2016 gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1 KommHV-Doppik einen konsolidierten Jahresabschluss. Zweck des konsolidierten Jahres- abschlusses ist es, ein vollständiges Bild über die Verm ögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Nürnberg und der mit ihr verbundenen rechtlich selbständigen Gesellschaften und rechtlich unselbständigen Organisationseinheiten (u.a. Eigen - und Regiebetriebe) zu erhal- ten. Im Rahmen der Erstellung des Konzernabsc hlusses sind alle wechselseitigen Leistungsbe- ziehungen zwischen den Konzerngesellschaften zu konsolidieren bzw. zu eliminieren. Für den Konzernabschluss 2020 wurden die für die Konsolidierung erforderlichen Daten (Report- ing Packages) vor Übermittlung an di e Stadtkämmerei einer prüferischen Durchsicht in An- lehnung an IDW PS 900 unterzogen. Das Ergebnis der prüferischen Durchsicht ist Bestand- teil dieses Prüfberichtes. Die Reporting Packages enthalten neben den Summen - und Saldenlisten der einzelnen Ge- sellschaften im Wesentlichen Aufstellungen über die den internen Leistungsbeziehungen zugrundeliegenden Forderungen/Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen/Erträge. Darüber hinaus werden aktivierte Eigenleistungen und sonstige konsolidierungspflichtige Sachverhal- te in der Datenmeldung abgefragt. Die von Rpr durchgeführte Prüfung des Reporting Packages erstreckte sich somit im We- sentlichen auf die Vollständigkeit der von NüSt gemeldeten Daten und einen Abgleich dieser Daten mit den Angaben im Einzelabschluss von NüSt (u.a. Forderungen und Verbindlichkei- ten gegenüber dem Träger der Einrichtung). Die in Stichproben durchgeführte analytische Durchsicht der Aufwands - und Ertragskonten, der aktivierten Eigenleistungen und der weiteren gemeldeten konsolidierungspflichtigen Sachverhalte ergab keine wesentlichen Feststellungen. 629 Seite 7 von 27 4 Wirtschaftliche Verhältnisse Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes NüSt werden im Geschäftsbericht des Jahres 2020 ausführlich dargestellt und werden deshalb innerhalb dieses Prüfungsber ichtes nur zusammenfassend wiedergegeben. 4.1 Entwicklung der Leistungen Die Belegungsdaten des Eigenbetriebes NüSt entwickelten sich entsprechend den Angaben des Geschäftsberichtes für das Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahreszahlen wie folgt: Belegungsdaten NüSt Bereich 2020 Vorjahr Plätze/Wohneinheiten Rehabilitation 44 44 (im Jahresdurchschnitt) Wohnheim 170 170 Rüstig 142 142 Tagespflege 18 18 Pflegeheim 553 553 insgesamt 927 927 Berechnungstage (BT) Rehabilitation 8.626 14.747 Wohnheim 61.051 60.993 Rüstig 19.694 22.756 Tagespflege 1.292 1.308 Pflegeheim 196.187 205.202 insgesamt 286.850 305.006 Auslastungsgrad (in %) Rehabilitation 53,6 91,8 Wohnheim 98,1 98,3 Altenheim 37,9 43,9 Tagespflege 28,7 28,5 Pflegeheim 96,9 101,7 insgesamt 85,3 90,7 Die Berechnungstage (BT) reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1 8.156 BT bzw. 6,0 % auf 286.850 BT. Hierbei stehen dem Rückgang der Berechnungstage in den Berei- chen Rehabilitation (- 6.121 BT), Altenheim (- 3.062 BT), Pflegeheim (- 9.015 BT) sowie der Tagespflege ( - 16 BT) lediglich der Anstieg der Berechnungstage im Bereich Wohnheim (+ 58 BT) gegenüber. Der Auslastungsgrad über alle Sparten des NüSt reduzierte sich ins- gesamt um 5,4 % auf 85,3 %. 630 Seite 8 von 27 4.2 Vermögens- und Finanzlage In der folgenden Übersicht (Strukturbilanz) sind die Einzelposten der Bilanz zu größeren Gruppen zusammengefasst, soweit sie wirtschaftlich zusammenhängen. Die Bilanzsumme des Eigenbetriebes NüSt hat sich im Jahr 2020 im Gegensatz zum Vorjahr um 1.034 TEURO bzw. 2,6 % erhöht. Dies ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf den Anstieg der Forderungen (+ 1,33 Mio. Euro), insbesondere der Forderungen aus öffentlichen Förderungen, sowie auf die Erhöhung der liquiden Mittel (+ 963 TEURO) zurückzuführen. Auf der Passivseite wirkten sich hauptsächlich der für 2020 resultierende Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO und der damit verbun dene Rückgang des Eigenkapitals sowie die Abnahme der langfristigen Verbindlichkeiten ( - 457 TEURO) bilanzsummenreduzierend aus. Dies wird allerdings kompensiert durch im Vergleich hierzu höhere n Zuwächsen bei den Zu- Bilanzwert zum Veränderung Strukturbilanz 31.12.2020 31.12.2019 gegenüber Vorjahr TEURO % TEURO % TEURO % Aktiva Langfristig Anlagevermögen 27.835 68,6 29.322 74,1 -1.487 -5,1 Kurzfristig Vorräte 331 0,8 100 0,2 231 231,0 Forderungen 3.487 8,6 2.160 5,5 1.327 61,4 Liquide Mittel 8.941 22,0 7.978 20,2 963 12,1 Summe Aktiva 40.594 100,0 39.560 100,0 1.034 2,6 Passiva Langfristig Eigenkapital 15.927 39,2 16.903 42,7 -976 -5,8 Zuschüsse aus öff. Förderung: - verwendet 1.097 2,7 1.214 3,1 -117 -9,6 - nicht verwendet 0 0,0 13 0,0 -13 -100,0 Zuwendungen aus nicht - öffentlicher Förderung: - verwendet 2.704 6,7 2.824 7,1 -120 -4,2 - noch nicht verwendet 855 2,1 267 0,7 588 220,2 Rückstellungen 6.416 15,8 5.982 15,1 433 7,2 Verbindlichkeiten 7.551 18,6 8.008 20,2 -457 -5,7 Kurzfristig Rückstellungen 2.671 6,6 2.159 5,5 513 23,8 Verbindlichkeiten 3.373 8,3 2.190 5,6 1.183 54,0 Summe Passiva 40.594 100,0 39.560 100,0 1.034 2,6 631 Seite 9 von 27 schüssen aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung (+ 388 TEURO), den kurzfristigen (+ 433 TEURO) sowie langfristigen Rückstellungen (+ 513 TEURO) und de n kurzfristigen Verbindlichkeiten (+ 1.183 TEURO). Das Anlagevermögen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,49 Mio. Euro auf 27,84 Mio. Euro. Den Zugängen des Berichtsjahres in Höhe von 702 TEURO stehen Ab- schreibungen in Höhe von 2,18 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 6 TEURO gegenüber. Im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstän de wurden Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 51 TEURO ausgewiesen. Diese entfallen auf die Weiterentwicklung eines Virtu- al Reality Spiels (47 TEURO) sowie auf die Anschaffung von Lizenzen (4 TEURO). Dem ge- genüber stehen Abschreibungen in Höhe von 30 TEuro, so dass sich die immateriellen Ver- mögensgegenstände insgesamt um 21 TEURO erhöht haben. Das Sachanlagevermögen verringerte sich im Berichtsjahr insgesamt um 1, 51 Mio. Euro auf 27,73 Mio. Euro. Dies resultiert größtenteils aus Abschreibungen in Summe von 2,15 Mio. Euro (Vj.: 2,15 Mio. Euro). Im Sachanlagevermögen waren im Beri chtsjahr Zugänge in Höhe von 664 TEURO zu verzeichnen. Diese entfallen mit 375 TEURO auf Anlagen im Bau, mit 191 TEURO auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Pflege - und Wohnhei- me, mit 76 TEURO auf technische Anlagen und mit 22 TEURO auf Grundstücke und Be- triebsbauten. Darüber hinaus wurden Anlagen im Bau in Höhe von 130 TEURO in die jewei- ligen Anlagenklassen umgebucht. Der Großteil entfällt mit 117 TEURO auf technische Anla- gen. Einzelne Positionen des Anlagenspiegels waren fehlerhaft bzw. unvollständig darge- stellt. Dies wurde von NüSt noch im Rahmen der Prüfung korrigiert. Die Vorräte betreffen insbesondere mit 226 TEURO den medizinischen/pflegerischen Bedarf sowie mit 10 2 TEURO den Wirtschaftsbedarf. Der Anstieg in Summe um 232 TEURO im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus beschafften Beständen im Rahmen der Corona - Pandemie. Die kurzfristigen Forderungen erhöhten sich um insgesamt 1, 33 Mio. Euro auf 3,49 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Forderungen aus öffentlicher Förderung um 2,27 Mio. Euro auf 2,39 Mio. zurückzuführen. Diese beinhalten größtenteils Forderungen aus dem Corona -Rettungsschirm nach § 150 SGB XI. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber öffentlichen Kostenträgern (Pflegekassen, Krankenkassen, Sozialhilfeträger) und Selbstzahlern. NüSt berücksichtigt das Ausfallrisiko von offenen Forderungen über die Bildung von Einzel - und Pauschalwertberichtigungen. Im Berichtsjahr wurden in diesem Zusammenhang offene Pos- ten in Höhe von 130 TEURO entsprechend wertberichtigt. In dem Bestand an Forderungen aus Lie ferungen und Leistungen entfallen 1 99 TEURO auf Pflege- und Krankenkassen, 122 TEURO auf Sozialhilfeträger und 281 TEURO auf Selbst- zahler. Der in Vorjahren noch vorhandene hohe Bestand an offenen Posten konnte sukzes- sive verringert werden. Seit dem Jahr 2018 wird der Forderungsbereich durch Verfahrensop- timierungen durch NüSt systematisch bereinigt. In der Folge mussten auch in 2020 verjährte Forderungen in Summe von 79 TEURO (Vorjahr: 43 TEURO) abgeschrieben werden. Bei der Abstimmung zwischen Haupt- und Nebenbuch in SAP wurde bei den kreditorischen De- bitoren eine Abweichung in Höhe von 7 TEURO festgestellt. Die liquiden Mittel setzen sich im Wesentlichen aus den Beständen von externen Anlage- konten (8,19 Mio. Euro) und Guthaben auf Girokonten (715 TEURO) zusammen. Des Weite- ren wurden zum Stichtag Kassenbestände in Höhe von 32 TEURO ausgewiesen. 632 Seite 10 von 27 Das Eigenkapital nahm im Berichtsjahr um den Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO auf 15,93 Mio. Euro ab. Dies resultiert wie schon im Vorjahr hauptsächlich aus den zusätzli- chen Abschreibungen in Höhe von rund 450 TEURO resultierend aus dem Verkauf des Grundstückes und des Gebäudes des Altenheim St. Johannis an die wbg Ende 2018 bei weiterer wirtschaftlicher Nutzung des Gebäudes. Des Weiteren mussten zusätzliche Rüc k- stellungen für Pensionen und Beihilfen in Höhe von rund 385 TEURO gebildet werden. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 42,7 % auf 39,2 %. Bei den verwendeten Zuschüssen der öffentlichen Hand und Zuwendungen aus nicht - öffentlicher Förderung (Sonderposten) waren im Berichtsjahr Zugänge in Höhe von 66 TEURO und Auflösungen in Höhe von 303 TEURO zu verzeichnen. Die Zugänge entfal- len auf spendenfinanzierte Beschaffungen von Einrichtungsgegenständen in den einzelnen Pflegeheimen. D ie Zugänge in Höhe von 66 TEURO entfallen mit 41 TEURO auf nicht - öffentliche und mit 25 TEURO auf öffentliche Fördermittel. Die noch nicht verwendeten Zuschüsse der öffentlichen Hand und Zuwendungen aus nicht öffentlicher Förderung (Verbindlichkeiten) erhöhten sich insgesamt um 574 TEURO auf 855 TEURO. Die Auflö- sung der bilanzierten Sonderposten erfolgte analog zu den Abschreibungen auf das bezu- schusste Anlagevermögen. Die langfristigen Rückstellungen (Pensionsrückstellungen, Beihilferückstellungen, Rück- stellungen für Altersteilzeitverpflichtungen, Rückstellungen für die Archivierung von Ge- schäftsunterlagen, Jubiläumsrückstellungen sowie Rückstellungen gemäß Baulandbeschluss im Zusammenhang mit dem Abgang des Grundstücks St. Johannis ) erhöhten sich um 433 TEURO auf 6,42 Mio. Euro. Für die Pensions -, Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor. Diese wurden von der Stadt Nürnberg mit Unterstützung der Software HPR (Version 6.0.6.0-Kommunal) ermittelt. Zum Bilanzstichtag werden Pensio nsrückstellungen in Höhe von 3,1 1 Mio. Euro ausgewie- sen (Vorjahr: 2,91 Mio. Euro). Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkre- ditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 wurde der Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt. Der Zinss atz lag im Berichtsjahr bei 2,30 % (Durch- schnittszins der vergangenen sieben Geschäftsjahre: 1,60 %). Im Zusammenhang mit dem Abgang des Grundstücks des Altenheims St. Johannis aufgrund des Verkaufs an die wbg Wohnbaugesellschaft Ende 2018 musste bereits im Jahr 2018 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Gemäß dem Baulandbe- schluss der Stadt Nürnberg (Stand Oktob er 2018) sind hier städtebauliche Folgekosten zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um „Kosten für soziale Infrastruktureinrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (…) soweit durch die Baurechtschaffung ein Bedarf für solche Ein- richtungen entsteht.“ In diesem Zusammenhang wurde seitens der wbg eine Einschätzung vorgenommen. Diese dient zur Erlösreduzierung im Gutachten der Firma L+P Immobilien- bewertung GmbH. Die Kosten für die verschiedenen Arten von Infrastruktureinrichtungen der Kinder- und Jugendarbei t summieren sich auf 2,56 Mio. Euro. Aufgerundet ergibt sich ein Wertansatz der Rückstellung in Höhe von 2,60 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr erfolgten keine Maßnahmen, die eine Inanspruchnahme der Rückstellung auslösten. Die Rückstellung bleibt daher unverändert bestehen. In den Vorjahren entfiel ein weiterer wesentlicher Posten der langfristigen Rückstellungen auf Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen. Durch die fortschreitende Vertragsdauer befinden sich mittlerweile alle Mitarbeiter mit Altersteilzeitverträgen aus den Vorjahren nun in der Freistellungsphase. Im Jahr 2019 und im Jahr 2020 wurden jeweils zwei neue Verträge abgeschlossen. Zum 31.12.2020 beläuft sich die zu bilanzierende Altersteilzeitrü ckstellung somit auf 87 TEURO. Darüber hinaus be stehen Verpflichtungen aus gewährten Sabbatjah- 633 Seite 11 von 27 ren in Höhe von 35 TEURO, so dass sich insgesamt eine Rückstellung für Altersteilzeit und Sabbatjahr von 122 TEURO ergibt. Des Weiteren sind bei den langfristigen Rückstellungen Beihilferückstellungen in Höhe v on 470 TEURO ausgewiesen. Die Rückstellung ist aufgrund einer unzutreffend ermittelten durchschnittlichen Beihilfezahlung der letzten drei Jahre, wel- che als Berechnungsgrundlage dient, um 52 TEURO zu hoch bewertet. Die Verpflichtung zur Zahlung von tarifli chen Zuwendungen und Gewährung von Sonderur- laub anlässlich von Dienstjubiläen wurde erstmalig im Jahresabschluss 2010 über die Bil- dung einer Rückstellung mit einem Pauschalwert von 40 TEURO berücksichtigt. Nachdem im Jahr 2016 die Rückstellung pauschal um weitere 40 TEURO auf 80 TEURO aufgestockt wurde, erfolgte wie im Vorjahr auch für 2020 eine personenbezogene Berechnung der Rück- stellung. Die Summe aus den individuellen Barwerten beläuft sich für den Stichtag 31.12.2022 auf rund 89 TEURO. Unter den langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 7,55 Mio. Euro werden mit 7,53 Mio. Euro (Vorjahr: 7,97 Mio. Euro) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus langfristigen Baudarlehen ausgewiesen. Die Darlehen wurden mit 457 TEURO planmäßig getilgt. Die kurzfristigen Rückstellungen (u.a. Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub, Überstunden, Instandhaltung, Großreparaturen, Prüfung und Erstellung des Jahresabschlus- ses, ausstehende Rechnungen) erhöhte sich im Gegensatz zum Vorjahr um 513 TEURO bzw. 23,8 % auf 2,67 Mio. Euro. Der Restbestand der Rückstellungen für Großreparaturen in Höhe von 765 TEURO ist ana- log zu den Vorjahren in den Folgeabschlüssen weiterhin mit der fortgeschrittenen Planung abzugleichen und hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung zu überprüfen. Weitere wesentliche Posten der kurzfristigen Rückstellungen entfallen mit 1,12 Mio. Euro bzw. 333 TEURO auf noch nicht abgegoltene Urlaubs - und Überstundenansprüche. In Summe haben sich beide Positionen im Gegensatz zum Vorjahr um 171 TEURO erhöht. Zum 31.12.2020 wurde erstmalig eine Corona -Rückstellung gebildet, welche sich aus Ver- pflichtungen zur Zahlung von Verpflegungspauschalen und zur Zahlung von Corona-Prämien zusammensetzt. Der Freistaat Bayern gewährt eine Verpflegungspauschale für K rankenhäu- ser und ähnliche Einrichtungen in Bayern während der besonderen Herausforderung durch die Corona-Pandemie. NüSt hat in 2020 158 TEURO erhalten. Bereits ausbezahlt wurden 70 TEURO. Für die Differenz, also den noch auszuzahlenden Betrag, wurde eine Rückstel- lung in Höhe von 89 TEURO gebildet. Nach 150a SGB XI sind Pflegeeinrichtungen dazu verpflichtet ihren Beschäftigten eine Corona-Prämie zu zahlen. NüSt hat bereits 358 TEURO ausbezahlt. Laut den Bescheiden vom 03.07.2020 bzw. vom 26./27.11.2020 wurd en NüSt 372 TEURO an Corona -Prämien vom Freistaat zugesagt. Die Differenz in Höhe von 14 TEURO wurde als Rückstellung eingebucht. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 1,18 Mio. Euro bzw. 54,0 % auf 3,37 Mio. Euro. Hierbei entfallen unter an derem Posten in Höhe von 1,02 Mio. Euro auf Ver- bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Externen und mit 465 TEURO auf kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Im Geschäftsbericht werden zudem Verbindlichkeiten gegenüber de m Träger der Einrichtung in Höhe von 17 2 TEURO ausge- wiesen. Diese beinhalten mit einem Saldo von 71 TEURO das Kontokorrentkonto bei der Stadt Nürnberg und in Höhe von 101 TEURO Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis- tungen gegenüber der Stadt Nürnberg. Die weiteren Posten umfassen Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung (855 TEURO), erhaltene Anzahlungen, hauptsächlich vom Sozi- alhilfeträger (Bezirk Mittelfranken) in Höhe von 660 TEURO, sonstige Verbindlichkeiten 634 Seite 12 von 27 (490 TEURO) und Verwahrgelder v on insgesamt 509 TEURO. Hier wurde bei der Abstim- mung zwischen Haupt- und Nebenbuch in SAP bei den debitorischen Kreditoren eine Abwei- chung in Höhe von 31 TEURO festgestellt. 4.3 Ertragslage In der folgenden Darstellung sind die Betriebserträge und -aufwendungen, die Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung aus öffentlicher und nicht öffentli- cher Förderung und die Erträge und Aufwendungen aus der Geldanlage bzw. -aufnahme zu größeren Gruppen zusammengefasst. Die Darstellung berücksichtigt d ie Änderungen des Gliederungsschemas der GuV durch das BilRUG. 2020 Vorjahr Entwicklung 2020 Vorjahr Erfolgsvergleich TEURO TEURO Vorjahr = 100 in % der Betriebs- aufwendungen Leistungserträge 30.115 31.851 94,5 72,4 83,8 Sonstige Umsatzerlöse 8.382 2.622 319,7 20,2 6,9 Sonstige Erträge 2.365 1.450 163,1 5,7 3,8 Betriebserträge 40.862 35.923 113,7 98,3 94,5 Personalaufwendungen 27.675 25.542 108,4 66,6 67,2 Sachaufwendungen 12.031 10.575 113,8 28,9 27,8 Abschreibungen auf Anlagevermögen (ohne Förderung) 1.879 1.893 99,3 4,5 5,0 Betriebsaufwendungen 41.585 38.010 109,4 100,0 100,0 Betriebsergebnis -723 -2.087 -1,7 -5,5 Erträge aus öffentlicher und nicht - öffentlicher Förderung 965 565 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle V ermögensgegenstände und sonstige Aufwendungen im geför- derten/bezuschussten Bereich 961 586 Ergebnis aus Förderung 4 -21 Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 257 228 Finanzergebnis -257 -228 Jahresergebnis -976 -2.336 635 Seite 13 von 27 Der Eigenbetrieb NüSt schließt das Geschäftsjahr 20 20 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO ab und liegt damit um 1.360 TEURO über dem Ergebnis des Vorjahres (Jahresfehlbetrag: 2.336 TEURO). Das Betriebsergebnis verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.364 TEURO und weist einen Fehlbetrag in Höhe von 7 23 TEURO aus (Vorjahr: Fehlbetrag 2.087 TEURO). Den um 4.939 TEURO auf 40,86 Mio. Euro gestiegenen Betriebserträgen stehen hierbei die um 3.575 TEURO auf 41,59 Mio. Euro gestiegenen Betriebsaufwendungen gegenüber. Die Leistungserträge sind im Gegensatz zum Vorjahr um 1.7 36 TEURO bzw. 5,5 % auf 30,12 Mio. Euro ges unken. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf den Corona- Pandemie-bedingten starken Rückgang der Auslas tung in der geriatrischen Rehabilitation (-39,3 %, -1,265 Mio. Euro) und in der Kurzzeitpflege (-51,3 %, -551 TEuro) zurückzuführen. Die sonstigen Umsatzerlöse berücksichtigen die neue Definition des § 277 HGB nach den Vorschriften des BilRUG und beinhalt en wie in den Vorjahren im Wesentlichen Erträge aus Vermietung und Verpachtung (5 85 TEURO), die von der Stadt Nürnberg geleistete Kosten- erstattung für Versorgungslasten früherer Mitarbeiter/innen in Höhe von 1,11 Mio. Euro so- wie Erstattungsleistungen der N üStSG für Gestellungskräfte und Dienstleistungen in Höhe von 399 TEURO. Für das Jahr 2020 sind zudem noch Erstattungen des Bundes im Zusam- menhang mit der Corona -Pandemie in Summe von 5,91 Mio. Euro enthalten (hauptsächlich Ausgleichszahlungen), was ursächl ich für den Anstieg der sonstigen Umsatzerlöse um 5,76 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr ist. Die sonstigen Erträge in Höhe von 2,37 Mio. Euro sind im Vergleich zum Vorjahr (1,45 Mio. Euro) in Summe um 915 TEURO gestiegen. Die hier ausgewiesenen Zuweisun- gen und Zuschüsse zu Betriebskosten haben sich in Summe um 868 TEURO erhöht. Dies resultiert zum Teil aus Erstattungen für zusätzlichen Aufwand im Zuge der Corona-Pandemie (430 TEURO). Zudem sind die Personalkostenerstattungen der Bundesagentur für Arbeit um 277 TEURO auf 706 TEURO gestiegen. In 2020 kamen Erstattungen vom Pflegeausbil- dungsfonds hinzu (193 TEURO). Des Weiteren sind hier der Mietzuschuss der Stadt Nürn- berg für das Heilig -Geist-Spital (388 TEURO), die Zuwendungen zu den Betriebskosten für das Pflegepraxiszentrum (215 TEURO) und die Erstattungen nach dem Pflegepersonalstär- kungsgesetz (PpSG) in Höhe von 325 TEURO enthalten. Die Personalaufwendungen, die im Jahr 20 20 66,6 % (Vorjahr: 67,2 %) der Betriebsau f- wendungen umfassen, sind um 2.133 TEURO bzw. 8, 4 % auf insgesamt 2 7,68 Mio. Euro gestiegen. Die um die Rückstellungsbuchungen, Versorgungslasten und Aufwendungen für Zeitarbeit bereinigten Personalkosten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.206 TEURO bzw. 5,1 % auf 2 4,97 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf eine Tariferhö- hung zum 01.03.2020 um 1,06 % und die Zahlung einer Corona-Sonderprämie zurückzufüh- ren. Die Zahl der eingesetzten Vollkräfte (VK) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um wei- tere 3,90 VK auf 422,18 VK. Die Sachaufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr um 1,46 Mio. Euro bzw. 13,8 % auf 12,03 Mio. Euro. Hierbei entfällt der wesentliche Teil der Sachaufwendungen auf den Materi- alaufwand in Höhe von 9,30 Mio. Euro (Vorjahr: 7,92 Mio. Euro), mit 2,2 6 Mio. Euro auf Ab- schreibungen und mit 1, 05 Mio. Euro auf Instandhaltungsaufwendungen. Bei den weiteren Posten sind Aufwendungen für Mieten, Pacht und Leasing in Höhe von 4 81 TEURO, Steu- ern, Abgaben und Versicherungen von zusammen 358 TEURO und mit 476 TEURO Auf- wendungen für zentral e Dienstleistungen der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Darüber hinaus sind im Berichtsjahr sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 287 TEURO enthalten. Diese beinhalten mit 53 TEURO Sachaufwand der Fort - und Weiterbildung, mit 53 TEURO Aufwand aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen und mit 82 TEURO sonstige außeror- 636 Seite 14 von 27 dentliche Aufwendungen ( hauptsächlich Corona -bedingte Verpflegungsaufwendungen in Höhe 70 TEURO sowie die restlichen Maßnahmen zum Abriss des Hauses 3/ Fritz - Hintermayr-Haus mit 9 TEURO). Analog zu den Vorjahren belasten mit 1,05 Mio. Euro hohe Aufwendungen für die Instandhal- tung und Instandsetzung der Betriebsgebäude das Betriebsergebnis. Die Aufwendungen verdeutlichen die bauliche Beschaffenheit einzelner Häuser und die Notwendigkeit von u m- fassenden Sanierungs- und Baumaßnahmen. Die Abschreibungen für nicht gefördertes Anlagevermögen verringerte sich um 14 TEURO bzw. 0,7 % auf 1,88 Mio. Euro. Die Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung beinhalten mit 619 TEURO Investitionszuwendungen, mit 320 TEURO Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und mit 25 TEURO Erträge aus zweckgebundenen Spenden. Das Ergebnis aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung erhöhte sich von -21 TEURO auf 4 TEURO. Im Finanzergebnis von -257 TEURO (Vorjahr: -228 TEURO) sind nur geringfügige Zinser- träge für Forderungen vorhanden ( knapp 1 TEURO). Das Finanzergebnis resultiert somit weitestgehend aus Zinsaufwendungen aus Darlehensverpflichtungen in Höhe von 155 TEURO sowie aus dem Zinsanteil langfristiger Rückstellungen in Höhe von 103 TEURO. 637 Seite 15 von 27 5 Prüfungsergebnis Für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20 20 kommen wir zu folgendem Prüfungsergebnis: Die Buchführung und der Jahresabschluss 20 20 entsprechen den Rechtsvorschriften. Der Jahresabschluss 2020 vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö - gens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes NürnbergStift. Der Geschäftsbericht, der den Lagebericht beinhaltet, steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, spiegelt insgesamt zutreffend die Lage des Eigenbetriebes NürnbergStift wider und stellt die Chancen und Risi- ken der künftigen Entwicklung entsprechend dar. In die Prüfung wurden auch die wirtschaftlichen Verhältnisse einbezogen. Der Eigenbetrieb NürnbergStift musste nach dem Jahresfehlbetrag des Vorjahres in Höhe von 2,24 Mio. Euro auch im Geschäftsjahr 20 20 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO ausweisen. Dies ist zu einem großen Teil auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Durch die hieraus erfolgten Erstattungen des Bundes konnte zumindest das Betriebsergeb- nis des Jahres 2020 um 1,36 Mio. Euro auf -723 TEURO verbessert werden. Die wie schon im Vorjahr auch für das Geschäftsjahr 20 20 schwerpunktmäßig durchgeführte Überprüfung der von NüSt an die Stadt Nürnberg für die Erstellung des Konzernabschlusses gemeldeten Daten (Reporting Packages) ergab insgesamt keine wesentlichen Feststellun- gen. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste. Nürnberg, 28.09.2021 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 78) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 638 Seite 16 von 27 Berichterstattung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse (analog § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz) Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts - sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Grundlage der Geschäftsführung des Eigenbetriebes NüSt ist die Betriebssatzung für das NürnbergStift (NürnbergStiftS – NüStS) vom 07. Oktober 1998, zuletzt geändert durch Sat- zung vom 18. Oktober 2008. Für die Werkleitung gilt die im Wege der dringlichen Anordnung zum 01.01.1999 in Kraft ge- setzte Geschäftsanweisung für die Werkleitung des NürnbergStift vom 21.12.1998. Die Auf- gabenverteilung innerhalb der Werkleitung wird darüber hinaus in der vom Werkausschuss in der Sitzung vom 14.03.2002 beschlossenen internen Geschäftsverteilung für die Werkleitung des NürnbergStift geregelt. Des Weiteren sind Beschlüsse des Stadtrates sowie dringliche Anordnungen des OBM maßgeblich. Nach unserer Einschätzung entsprechen die Regelun gen den Bedürfnissen des Eigenbe- triebs. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur- den Niederschriften hierüber erstellt? Im Berichtsjahr haben vier Sitzungen des Werkausschusses stattgefunden (0 6.02., 02.07., 08.10. und 03.12.). Dringliche Anordnungen, Gutachten und Beschlüsse werden schriftlich festgehalten. Der Verlauf der Sitzungen des Werkausschusses wird hinsichtlich Zeit und Sprechenden durch Niederschriften festgehalten und auf CD aufgezeichnet und archiviert. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S. des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Frau Elisabeth Ries ist berufsmäßige Stadträtin für den Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales und in ihrer Funktion 1. Werkleiterin des NürnbergStift seit 01.05.2020. Des Weiteren ist Frau Ries Mitglied in den Aufsichtsräten der - noris inklusion gGmbH - Noris-Arbeit gGmbH - NOA.kommunal GmbH - wbg Nürnberg GmbH 639 Seite 17 von 27 Sie ist Vertreterin der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der NürnbergStift Service GmbH. Herr Michael Pflügner ist seit 01.08.2012 2. Werkleiter des NüSt und seit 02.08.2012 Ge- schäftsführer der NürnbergStift Service GmbH. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Ges chäftsleitung, Überwachungsorgan) indi- vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi- xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwir- kung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die Vergütung des 1. Werkleiters stellt keine Leistung des Eigenbetriebes dar und wird ge- mäß § 23 Abs. 1 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) nicht im Anhang angegeben. Die Bezüge des 2. Werkleiters werden entsprechend §286 Abs. 4 HGB nicht ausgewiesen. Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisa - tionsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständi gkeiten/ Wei- sungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Der Organisationsaufbau liegt in Form eines Organigramms vor. Aus diesem lassen sich Zuständigkeiten und Arbeitsbereiche sowie Weisungsbefugnisse ableiten. Die Überprüfung erfolgt regelmäßig. Anpassungen erfolgen bei Änderungen. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Nach unseren Erkenntnissen wird entsprechend dem Organisationsplan sowie den Ent- scheidungs- und Weisungsbefugnissen verfahren. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku- mentiert? Eigene Korruptionsrichtlinien sind nicht erlassen. Es gelten die Richtlinien der Stadt Nürn- berg inklusive deren Finanzbestimmungen sowie de r eigenen Finanzbestimmungen als Un- tersetzung der städtischen. Der Korruptionsbeauftragte (derzeit Herr Jürgen Filbig) im Rech- nungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wird ggf. auch für den Eigenbetrieb tätig. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungs- prozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? In der Betriebssatzung für den Eigenbet rieb NüSt sind zustimmungspflichtige Geschäfte ge- regelt. Darüber hinaus gelten die Richtlinien der Stadt Nürnberg. 640 Seite 18 von 27 e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücks - verwaltung, EDV)? Die Dokumentation und Ablage der Unterlagen erfolgt über den Aktenplan. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Con- trolling a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort - schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusamme nhänge von Projek- ten - den Bedürfnissen des Unternehmens? Nach § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 WkPV ist für den Eigenbetrieb NüSt jährlich ein Wirtschafts - und Finanzplan aufzustellen, der gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 der Be- triebssatzung vom St adtrat festzustellen ist. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgs -, Ver- mögens- und Finanzplan. Planungshorizont des Erfolgsplanes ist das anstehende neue Ge- schäftsjahr. Im Vermögens- und Finanzplan wird der Zeitraum erweitert gefasst. Nach unseren Einschätzungen entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen des Eigen- betriebs. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden regelmäßig durch SOLL – IST – Vergleiche bzw. IST – IST – Vergleiche auf Ebene GuV -Zeilen und Buchungskreis e, ggf. auf Kontenebene analysiert. Weiterhin gibt es ein detailliertes Controlling -Reporting, welches regelmäßig mit den Einrich- tungsleitungen ausgewertet wird. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Nach unseren Erkenntnissen entspricht das Rechnungswesen den Anforderungen des Ei- genbetriebes. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquidi- tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Ja, die Liquidität wird tagaktuell überwacht. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash -Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Es besteht ein zentra les Cash -Management mit der Stadt Nürnberg. Es haben sich keine Anhaltspunkte für Abweichungen von den Regelungen ergeben. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährle istet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Im Prinzip ja (vgl. Erlösverprobung). Aufgrund der Stellung der Rechnungsempfänger gestal- tet sich das Mahnwesen schwierig (z.B. Sozialhilfeträger, teilweise langer Bearbeitungspro- 641 Seite 19 von 27 zess bis zur Entscheidung über die Kostenübernahme, Probleme bei der Zuordnung der Zahlbeträge zu den Rechnungen). Eine elektronische Unterstützung des Mahnwesens über SAP wurde 2018 initiiert und Mahnungen über SAP umgesetzt. Die Sachgebietsleitung der Finanzbuchhaltung praktiziert auch unterjährig die Erlösverprobung, überwacht das Mahn- wesen und die Zahlungseingänge. g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um- fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Der Ausbau der Controllingstrukturen ist abgeschlossen. Das eingeführte Reportingsystem (siehe 3b) wird monatlich aktualisiert und in Besprechungen mit den Einrichtungsleitern aus- gewertet. h) Ermöglichen das Rechnungs - und Berichtswesen eine Steuerung und/od er Überwa- chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Be- teiligung besteht? Die Frage ist nicht einschlägig, da NüSt keine Tochterunternehmen oder wesentliche Beteili- gungen hält. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Durch den regelmäßigen Abgleich von SOLL – IST, IST – IST sowie die tag aktuelle Verfol- gung des Liquiditätsstatus sichert der Eigenbetrieb das frühzeitige Erkennen und Gegen- steuern von Risiken. Als Hauptrisikofaktor ist die Belegungssituation erkannt und definiert. Tägliche Meldungen zu freien Plätzen und ihre Weiterleitung an Krankenhäuser im Umkreis sichern den Informati- onsfluss. Weiterhin erfolgt eine Wochenmeldung und Auswertung für die Werkleitung sowie die Thematisierung in den Monatsgesprächen der Werkleitung mit den Einrichtungsleitun- gen. Die diesbezüglichen Aktivitäten wurden 2020 in höchstem Grad von der Corona - Pandemie beeinflusst. Für mögliche Risiken im technischen Bereich existiert ein nicht institutionalisiertes Risikoma- nagement. Darüber hinaus ist NüSt in den Risikobericht der Stadt Nürnberg gegenüber dem Ältest enrat eingebunden und führt eine interne Risikoerfassung durch. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Die Maßnahmen sind ausreichend und zweckmäßig. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Nach unserer Auffassung sind die bestehenden Maßnahmen zur Risikofrüherkennung aus- reichend dokumentiert. 642 Seite 20 von 27 d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge- stimmt und angepasst? Im Rahmen des bestehenden Risikofrüherkennungssystems erfolgt eine operative Überwa- chung und Anpassung. Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingesc häfte, Optionen und Derivate Die allgemeinen Regelungen sind in der Betriebssatzung als zustimmungspflichtige Geschäf- te geregelt. Kreditaufnahmen und / oder besondere Finanzanlagen werden über den Werk- ausschuss und / oder in Abstimmung mit den Referatslei tungen I/II (Finanzen, Personal, IT und Organisation) und V (Jugend, Familie und Soziales) geklärt und die Zustimmung einge- holt. Als Finanzierungsinstrument kommt neben der Eigen - und Selbstfinanzierung grundsätzlich nur die Kreditfinanzierung in Frage. De r Kreditrahmen wird grundsätzlich im Rahmen des Beschlusses über den Wirtschaftsplan festgelegt. Daher wird auf eine ausführliche Wieder- gabe dieses Fragenkreises verzichtet (vgl. IDW PS 720, Nr. 6). Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Be dürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Die interne Revision wird durch das Rechnungsprüfungs amt (Rpr) der Stadt Nürnberg als unabhängige Stelle wahrgenommen. b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Rpr ist von der Werkleitung des NüSt weisungsunabhängig. Interessenskonflikte bestehen demnach nicht. c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/ Kon- zernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinan - der unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisato- risch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Die Tätigkeitsschwerpunkte lagen im Berichtsjahr auf den jährlich stattfindenden unvermute- ten Kassenprüfungen gemäß Art. 103 Abs. 5 GO und Art. 106 Abs. 5 GO sowie der Ab- schlussprüfung für das Jahr 2019 gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO. d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem A bschlussprüfer abge- stimmt? Rpr ist zugleich Kassenprüfer und Abschlussprüfer. 643 Seite 21 von 27 e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Im Berichtsjahr wurden keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt. f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Inter- nen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revi - sion/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Die Werkleitung des NüSt nimmt zu einzelnen Anmerkun gen, Feststellungen und Empfeh- lungen schriftlich Stellung. Die Umsetzung der Empfehlungen wird über ein Wiedervorlage- system überwacht. Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Ge setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa- chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen jeweils nicht eingeholt worden ist? Nach unseren Erkenntnissen wurden die Beschlüsse zu zustimmungspflichtigen Rechtsge- schäften und Maßnahmen in den jeweiligen Sitzungen des Werkausschusses gefasst und in den Niederschriften protokolliert. b) Wurde vor der Kredit gewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Auskunftsgemäß wurden an die Mitglieder der Werkleitung und des Werkausschusses keine Kredite vergeben. c) Haben sich Anhaltspunkte e rgeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah- men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorge- nommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Nach unseren Feststellungen liegen keine Umgehungen von Zustimmungserforder nissen vor. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Be- schlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Die während unserer Prüfung gewonnenen Erken ntnisse geben keine Rückschlüsse auf Verstöße gegen Gesetz, Satzung, Geschäftsanweisung und Beschlüsse des Werkausschus- ses. 644 Seite 22 von 27 Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, imma- terielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Ren- tabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Nach unseren Feststellungen werden Investitionen angemessen geplant und hinsichtlich der technischen Erfordernisse sowie ihrer Rentabilität/Wirtschaftlichkeit ausreichend geprüft. Die Finanzierung der Investitionen wird über die Darstellung des Mittelbedarfs im Rahmen des genehmigungspflichtigen Wirtschaftsplanes sichergestellt. b) Haben sich Anhaltspunkte erge ben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt- lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligun- gen)? Den Aufträgen und Vergaben von Invest itionsprojekten liegen Vergleichsangebote von meh- reren Anbietern und Leistungsverzeichnisse zu Grunde. Nach unseren Erkenntnissen waren die Maßnahmen zur Preisermittlung bei den durchgeführten Investitionen angemessen. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen lau - fend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Zustimmungspflicht bei Investitionsprojekten ist in der Betriebssatzung festgelegt. Lau- fende Projekte werden unter Berücksichtigung der Genehmigungspflichten laufend ü ber- wacht. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge- ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Derzeit nicht. In 2020 wurde der Grundstein zur Realisierung des Neubaus des August - Meier-Heimes als ÖPP-Projekt gelegt. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing - oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Hierfür haben sich im Laufe der Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben. Fragenkreis 9: Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, UVgO, GWB, VgV, EU-Regelungen) ergeben? Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vergaberege- lungen ergeben. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzan- gebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Es werden regelmäßig Vergleichsangebote eingeholt. 645 Seite 23 von 27 Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Dem Werkausschuss wird regelmäßig Bericht erstattet (vier Sitzungen im Berichtsjahr). b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un- ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Die Wirtschaftspläne, Geschäftsberichte und Zwischenberichte vermitteln nach unserer Ein- schätzung einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge a ngemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungs- gemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder we- sentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Die Berichterstattung erfolgt zeitnah im Rahmen der Sitzungen des Werkausschusses. Es liegen keine Erkenntnisse über nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle vor. Im Rahmen der weiteren Entwicklung des NürnbergStifts wurden das Überwachungsorgan sowie die Aufs ichtsgremien auch über die Beantragung von Fördermitteln zur Realisierung des Projektes „Neubau August-Meier-Heim“ einbezogen. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts -/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Im Berichtsjahr wurde von der Werkleitung über die folgenden Themen berichtet: - SARS-Cov-2 Infektionen in der Senioren-Wohnanlage Platnersberg (Antrag CSU vom 15.06.2020, berichtet am 02.07.2020) - Personalie Frau Monika Strobel - Klärung offener Frag en (Antrag Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 18.06.2020, berichtet am 02.07.2020) - Würdevolle Pflege am Ende des Lebens benötigt Zeit (Antrag SPD vom 06.02.2020, berichtet am 08.10.2020) - Generalistische Ausbildung im NürnbergStift ( Antrag Die Linke vo m 02.06.2020, be- richtet am 08.10.2020) e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung nicht ausreichend war. f) Gibt es eine D&O -Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O -Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Es besteht keine eigene D&O – Versicherung. Eventuell auftretendes Fehlverhalten ist durch die kommunale Haftpflichtversicherung abgedeckt. 646 Seite 24 von 27 g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa- chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offen- gelegt worden? Auskunftsgemäß sind keine Interessenskonflikte im Berichtsjahr aufgetreten. Vermögens- und Finanzlage Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Nicht betriebsnotwendiges Vermögen in wesentlichem Umfang ist nach unseren Erkenntnis- sen nicht vorhanden. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Die Bestände sind unseres Erachtens in ihrer Höhe angemessen. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben , dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermö- gensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensge- genstände wesentlich beeinflusst wird. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti- onsverpflichtungen finanziert werden? Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.20 20 39,2% der Bilanzsumme. Innerha lb des Fremdkapitals entfallen 75,5% auf langfristiges und 24,5% auf kurzfristiges Kapital. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre- ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Im Geschäftsjahr 20 20 erfolgte keine Neuaufnahme von Krediten zur Finanzierung von In- vestitionen. Im Rahmen der Zugehörigkeit zur Stadt Nürnberg betrug der Rahmen für die Inanspruchnahme eines Kassenkredites 6,1 Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag 31.12.20 20 be- trug die Inanspruchnahme rund 71 TEURO. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz -/Fördermittel einschließlich Garan- tien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Es haben sich keine entsprechenden Anhaltspunkte ergeben , dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden. 647 Seite 25 von 27 Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalaus- stattung? Finanzierungsprobleme aufgrund einer zu niedrigen EK-Ausstattung bestehen nicht. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Für 20 20 ist ein Jahresfehlbetrag ausg ewiesen. Die vorgeschlagene Verwendung (Vortrag auf neue Rechnung) ist mit der wirtschaftlichen Lage vereinbar. Ertragslage Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmen - ten/Konzernunternehmen zusammen? Bukr 0100 AHS -31.714,73€ Bukr 0200 AHR 412.480,79€ Bukr 0300 AHJ 6.753,44€ Bukr 0400 AHP -113.459,11€ Bukr 0500 HSP 44.279,10€ Bukr 0600 AMBD -120.348,58€ Bukr 0700 Reha -440.636,20€ Bukr 0800 Nüst – Zentrale -732.900,74€ NüSt Gesamt -975.546,03€ b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 2020 war durch die Corona -Pandemie extrem beeinflusst. Neben den Auswirkungen hin- sichtlich Erkrankungen, Langzeitbeeinflussungen, persönlicher Einschränkungen im Alltag und leider auch durch den Tod sind auch Ei nflüsse auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis zu verzeichnen. Leistungsausfälle ergaben sich durch Schließung der Tagespflege und der Geriatrischen Reha sowie enorme Mehrkosten aus der Umsetzung von Hygieneregeln. Staatliche Unterstützungen (Rettungsschirm / §150 SGB XI, zeitlich begrenzte Mindererlös- ausgleiche SGB V, Test - und Prämienerstattungen, Verpflegungspauschalen) konnten für einen Ausgleich sorgen. Nachprüfungen (Umfang, Inhalt derzeit noch unklar) stehen noch an. Auch 2020 wirkten Änderungen aus dem BilMoG sowie aus dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 648 Seite 26 von 27 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016) zur Bewertung von Rück- stellungen nach. Dies betraf die weitere Entwicklung der Abzinsung inner halb der Pensions- rückstellungen. Weiterhin wirkten sich der Zugang von Beamten auf die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen sowie die weitere Fortschreibung von Einzel - und Pauschalwertbe- richtigungen aus. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit - oder andere Leistungs- beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Die Stadt Nürnberg stellt dem NüSt die von ihr erbrachten Dienstleistungen in Rechnung. Aufgrund einer Feststellung des BKPV im Rahmen einer überörtlichen Prüfung (Angemes- senheit der Vergütungen; Transparenz der Kostenermittlung) wurden die umzulegenden Kosten neu berechnet und rückwirkend für Jahresabschlüsse ab 2014 festgelegt. Die Leistungsbeziehungen zur NüSt -Service-GmbH werden zu angemessenen Konditionen abgewickelt (NüStSG ist 100%-Tochter der Stadt Nürnberg) d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Frage ist nicht einschlägig, es ist keine Konzessionsabgabe zu entrichten. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens - und Ertragslage von Be- deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Für das Geschäftsjahr 2020 weist das NürnbergStift einen Jahresfehlbetrag aus. Die Bele- gung erreichte nur 85,3%. Auf belegungsabhängige Aufwendungen kann kurzfristig Einfluss genommen werden. Bei fixen Kostenanteilen ist die Reaktionszeit wesentl ich länger bzw. ganz oder gar nicht anpassbar. Hinzu kommt, dass die Preise nicht wie Gebühren anpassbar sind, sondern durch Vereinbarungen mit den Kostenträgern begründet werden. Vergütungs- vereinbarungen sind neu abgeschlossen worden. Für die Verwaltungsk ostenerstattung wur- de an der neuen Berechnungsgrundlage für das NürnbergStift festgehalten. Nicht alle Mehr- aufwendungen im Zusammenhang mit Corona waren erstattungsfähig. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Das NürnbergStift hat 2012 damit begonnen, ein 3 -Stufen-Konzept umzusetzen. In der 1. Phase stand die Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation mittels Verbesserung der Controllingstrukturen. Diese Optimierunge n wurden auch im Jahr 2020 fortgesetzt. Ein ist ein Reportingsystem mit der damit verbundenen Integration der Verant- wortlichkeit der Einrichtungsleitungen vorhanden. Dieses wird durch monatliche Gespräche mit den Einri chtungsleitern vertieft. Jährlich werden neue Vergütungsvereinbarungen ange- strebt. 649 Seite 27 von 27 Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags? b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Siehe Fragenkreis 15 650 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage FSN/001/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg (FSN) 08.10.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) Anlagen: 1.1.a Prüfbericht BKPV JA 2020 Bericht 1.1.b Prüfbericht BKPV JA 2020 Anlagen 1.2 Jahresabschlussbericht 2020 Rödl & Partner mit Anlagen Sachverhalt (WerkA FSN): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 88 651 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 652 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Rpr Ref. I/II 653 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 08.10.2021): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 17.06.2021 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs FSN wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro. Der Jahresverlust beträgt 2.157.312,70 Euro. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro. Der Jahresverlust beträgt 2.157.312,70 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs FSN zum 31.12.2020 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 2.157.312,70 Euro ab. 3. Die früheren gezahlten Verlustausgleiche der Stadt sind der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Jahresverlust wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 654 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage FSN/001/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg (FSN) 08.10.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) Anlagen: 1_0_Anmeldung Feststellung JA 2020 1.1.a Prüfbericht BKPV JA 2020 Bericht 1.1.b Prüfbericht BKPV JA 2020 Anlagen 1.2 Jahresabschlussbericht 2020 Rödl & Partner mit Anlagen Sachverhalt (WerkA FSN): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 88 655 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 656 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Rpr Ref. I/II 657 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 08.10.2021): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 17.06.2021 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs FSN wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro. Der Jahresverlust beträgt 2.157.312,70 Euro. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro. Der Jahresverlust beträgt 2.157.312,70 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs FSN zum 31.12.2020 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 2.157.312,70 Euro ab. 3. Die früheren gezahlten Verlustausgleiche der Stadt sind der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Jahresverlust wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 658 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband BKPV Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg (FSN) 88 659 660 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 Inhaltsverzeichnis Blatt 1. Prüfungsauftrag 1 2. Grundsätzliche Feststellungen 2 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 2 2.2 Sonstige für das Überwachungsorgan wesentliche Feststellungen 3 2.3 Wesentliche Geschäftsvorfälle 4 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 6 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 6 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 6 4.1.2 Jahresabschluss 7 4.1.3 Lagebericht 8 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 8 5. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 9 5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage 9 5.1.1 Bilanzaufbau 9 5.1.2 Kapitalflussrechnung 11 5.2 Darstellung der Ertragslage (Erfolgsvergleich, Aufwands- und Ertragsbeurteilung) 13 5.3 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 14 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 15 7. Schlussbemerkung 20 661 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 Anlagen 1 Jahresabschluss 1.1 Bilanz zum 31.12.2020 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung 2020 1.3 Anhang 2 Lagebericht 3 Sonstige Anlagen 3.1 Rechtliche Grundlagen 3.2 Wichtige Verträge 3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen 4 Berichterstattung zur Prüfung nach Art. 107 GO entsprechend dem Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG Zur besseren Darstellung werden im Prüfungsbericht gerundete Zahlen angegeben. Hierdurch können sich in den dargestellten Tabellen sowie im Text geringfügige Run- dungsdifferenzen ergeben. 662 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 1 1. Prüfungsauftrag An den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg Die Werkleitung des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg (im Folgenden FSN genannt) beauftragte uns mit Schreiben vom 04.03.2021, den Jahres- abschluss 2020 des FSN unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich zu berichten. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ge- schäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Dem Auftrag liegt der Beschluss des Stadtrats vom 19.11.2020 zugrunde. Der Eigenbetrieb ist prüfungspflichtig gemäß Art. 107 Gemeindeordnung Bayern (GO). Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den kommunal- rechtlichen Vorschriften. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nach- folgenden Bericht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Be- richtserstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.) erstellt wurde. Des Weite- ren waren die landesrechtlichen Vorschriften (§ 7 KommPrV) zu beachten. Der Bericht enthält unter Abschnitt 2 vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurtei- lung der Werkleitung. Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten 3 bis 5 im Einzelnen dargestellt. Der aufgrund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestäti- gungsvermerk, der mit einem Zusatz versehen wurde, wird in Abschnitt 6 wiedergege- ben. Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1.1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1.2) und dem Anhang (An- lage 1.3) sowie den geprüften Lagebericht (Anlage 2) beigefügt. Die rechtlichen sowie technisch-wirtschaftlichen Verhältnisse und wichtige Verträge ha- ben wir in Anlage 3 tabellarisch dargestellt. 663 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 2 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Die Werkleitung hat nach § 24 EBV einen Lagebericht aufgestellt, in welchem sie den Geschäftsverlauf und die Lage des Eigenbetriebs darstellt. Hierbei ist die Werkleitung auf die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung eingegangen. Für den Inhalt des Lageberichts ist die Werkleitung als gesetzlicher Vertreter des Eigenbetriebs ver- antwortlich. Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer nachfolgend Stel- lung zur Beurteilung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und im Lagebe- richt durch den gesetzlichen Vertreter. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurtei- lung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens unter Be- rücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unse- rer eigenen Beurteilung der Lage des Unternehmens ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Hierzu gehö- ren Erläuterungen und die Angabe von Ursachen zu den einzelnen Entwicklungen so- wie eine kritische Würdigung der zugrunde gelegten Annahmen, nicht aber eigene Prognoserechnungen. Unsere Berichtspflicht besteht, soweit uns die geprüften Unter- lagen eine Beurteilung erlauben. Die Werkleitung macht im Lagebericht folgende für die Beurteilung der Lage des Unter- nehmens wesentliche Angaben: „Das in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2019 niedergelegte Ziel ist die Sicherherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksich- tigung des Werterhalts des Stadions und die Verpachtung an einen privaten Betreiber. (…) Auch im Wirtschaftsjahr 2020 wurden vom FSN wieder im erforderlichen Umfang not- wendige Bauunterhaltsleistungen, soweit sie nicht Aufgabe der Stadion Nürnberg Be- triebs-GmbH waren, durchgeführt. (…) Das zum aktuellen Zeitpunkt größte Risiko des Eigenbetriebes stellt die Corona-Pande- mie dar. Es kann noch nicht genau prognostiziert werden, wie lange die Pandemie anhält und ab wann wieder die Fußballspiele im Stadion stattfinden können. (…) Mit der ansteigenden Anzahl von Geimpften und unter weiterer Beachtung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen wird mit dem optimistischen Blick in die Zukunft geschaut. So könnte das Stadion ab Juli-August 2021 mit ca. 25 % Zuschauer belegt werden. Ab Ok- tober 2021 könnte die Belegung auf 50 % der Zuschauer erhöht werden, damit würden 664 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 3 die aufgrund der Corona-Pandemie bedingten Kürzungen der Nutzungsentgelte entfal- len und eine entsprechende Erhöhung der Umsatzerlöse herbeiführen. Die wesentlichen Chancen und Risiken sind mit der Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. und 2. Fußballbundesliga bzw. 3. Liga verbunden. Bei einem möglichen Aufstieg des 1. FC Nürnberg in die 1. Fußballbundesliga zur Saison 2022/2023 könnten sich die Einnahmen aus dem Nutzungsentgelt erheblich erhöhen. Gegen Ende des Jahres 2021 ist die Durchführung einer Machbarkeitss tudie geplant. Nach den Ergebnissen dieser Studie in der 2. Jahreshälfte 2022 wird die Entscheidung über die Generalsanierung bzw. Neubau des Stadions vorbereitet.“ Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebe- urteilung der Werkleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Fortbestand des Unterneh- mens gefährdet wäre. Die oben angeführten Hervorhebungen werden in Abschnitt 5 dieses Prüfungsberichts durch analysierende Darstellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergänzt. Die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage und der Liquidität ist zudem im La- gebericht dargestellt und erläutert. Aufgrund der uns vorgelegten Unterlagen und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen halten wir die Darstellung und Beur- teilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung ein- schließlich der Beurteilung der wesentlichen Chancen und Risiken durch die Werklei- tung im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend. 2.2 Sonstige für das Überwachungsorgan wesentliche Feststellungen Der Eigenbetrieb ist zur Aufrechterhaltung seiner Liquidität auf Zuwendungen der Stadt Nürnberg angewiesen. Zuschüsse, Verlustausgleichsleistungen oder Kapitaleinlagen aus öffentlichen Mitteln an ein Unternehmen können gemäß Art. 107 AEUV unzuläs- sige Beihilfen darstellen. Die Werkleitung und die Stadt sollten die Beihilfeproblematik prüfen und ggf. die notwendigen Schritte zur Vermeidung nachteiliger Rechtsfolgen einleiten. Wir verweisen hierzu auf die bereits in den Vorberichten gegebenen Hin- weise. 665 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 4 2.3 Wesentliche Geschäftsvorfälle Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 16.12.2020 wurde der festgestellte Jahresver- lust 2019 (1,245 Mio €) mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Mit Stadtratsbe- schluss des gleichen Datums wurden die früheren gezahlten Verlustausgleiche der Stadt (432 T€) der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Am 21.11.2019 wurde vom Stadtrat im Rahmen der Beschlussfassung des Wirtschafts- plans 2020 für das Wirtschaftsjahr 2020 ein liquiditätsmäßiger Verlustausgleich (1,468 Mio €) beschlossen, der in gezahlter Höhe in die Allgemeine Rücklage einzu- stellen ist. Der Verlustausgleich wurde im Berichtsjahr nicht in Anspruch genommen. Bedingt durch die Corona Pandemie wurde aufgrund von durchgeführten Geisterspie- len, d.h. ohne Publikum, das Nutzungsentgelt in Höhe von 1,528 Mio € absprachege- mäß um insgesamt 335 T€ gekürzt. Auskunftsgemäß bestanden keine Ansprüche auf staatliche Unterstützungsleistungen oder Versicherungsleistungen. 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Die Prüfung erfolgte gemäß Art. 107 GO. Gegenstand unserer Prüfung war der nach den deutschen handelsrechtlichen sowie den ergänzenden kommunalrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss zum 31.12.2020, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem An- hang sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungs- legung und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Einbezogen in die Prüfung wurden auch die Buchführung, der Lagebericht sowie die Ordnungsmäßig- keit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den gesetzlichen Vorschriften und die dazu eingerichteten internen Kontrollen liegen in der Verantwortung der Werkleitung; dies gilt auch für die uns gemachten An- gaben. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unter- ziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzen- den Bestimmungen der Betriebssatzung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir darauf geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar- 666 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 5 gestellt sind. Die Prüfung hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschrif- ten zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind. Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbe- sondere ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand unseres Prüfungsauftrages. Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB sowie § 25 Abs. 2 EBV und die vom IDW festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschla- gungsprüfung - so angelegt, dass wir Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die ge- setzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbe- triebs wesentlich auswirken, hätten erkennen müssen. Gemäß § 317 Abs. 4a HGB erstreckt sich die Prüfung nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Ge- schäftsführung zugesichert werden kann. Der Prüfung liegt ein risiko- und prozessorientierter Prüfungsansatz zugrunde. Im Rahmen der Prüfungsplanung haben wir uns einen Überblick über die Geschäftstä- tigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Unternehmens verschafft, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungsle- gung führen können. Dazu haben wir die Betriebssatzung sowie wichtige Verträge und Sitzungsprotokolle eingesehen. Prüfungsrelevante Informationen haben wir bei Prüfungsbeginn vom Werkausschussvorsitzenden angefordert. Soweit erforderlich, ha- ben wir die Informationen bei der Prüfungsplanung berücksichtigt. Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der Organisation des Rechnungs- wesens haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem untersucht und uns bei den ausgewählten Kontrollverfahren von deren Wirksamkeit und deren An- wendung im Wirtschaftsjahr überzeugt. Dabei konnten wir in diesen Fällen die aussa- gebezogenen Prüfungshandlungen reduzieren. Bei den Einzelfallprüfungen haben wir das Verfahren der bewussten Auswahl zu Grunde gelegt. Schwerpunkte unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes waren das Eigenkapital und das Anlagevermögen. Bei der Prüfung des Anlagevermögens haben wir uns anhand bewusster Auswahl von der ordnungsgemäßen Bilanzierung der Anlagenzugänge vergewissert. 667 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 6 Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen haben wir uns durch alternative Prüfungshandlungen über- zeugt. Von der Stadt Nürnberg haben wir eine Saldenbestätigung für das Betriebsmit- telkonto eingeholt. Bankbestätigungen haben wir zur Prüfung der geschäftlichen Bezie- hungen von Kreditinstituten eingeholt. Darüber hinaus haben wir zur Prüfung der Pos- ten des Jahresabschlusses u.a. Darlehensverträge eingesehen. Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir den Prüfungsstandard des IDW (IDW PS 720) beachtet. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit dem uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahressabschluss, der mit folgendem Zusatz versehen war: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertrags- lage ist nicht zufrieden stellend.“ (Prüfungsbericht vom 24.07.2020). Der Vorjahresab- schluss wurde am 16.12.2020 durch den Stadtrat festgestellt. Die benötigten Prüfungsunterlagen für die laufende Prüfung waren vorbereitet und standen uns uneingeschränkt zur Verfügung. Alle von uns erbetenen Auskünfte, Auf- klärungen und Nachweise sind uns von der Werkleitung und den zur Auskunft benann- ten Mitarbeitern bereitwillig erbracht worden. Die Vollständigkeitserklärung der Werklei- tung vom 17.06.2021 haben wir zu unseren Prüfungsunterlagen genommen. Die Prüfungsarbeiten wurden in der Zeit vom 03.05. bis 17.06.2021 (mit Unterbrechun- gen) durch Frau Dipl.-Kfm. Gunselmann durchgeführt. 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Die Bücher werden nach dem System der kaufmännischen doppelten Buchführung un- ter Zuhilfenahme der EDV-Anlage (über DATEV) ordnungsgemäß geführt. 668 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 7 Das vom Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsys- tem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Or- ganisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchfüh- rung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderun- gen erfahren. Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kon- trollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfas- sung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Wirtschaftsjahres ordnungsgemäß geführt. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, füh- ren zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lage- bericht. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Un- terlagen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem, Kostenrechnung und Pla- nungsrechnungen) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften ein- schließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandung. 4.1.2 Jahresabschluss Das FSN der Stadt Nürnberg ist ein Eigenbetrieb gemäß Art. 88 GO. Der Jahresab- schluss ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) aufzu- stellen. Der Jahresabschluss 2020 besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und An- hang. Er ist unserem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Die Gliederung entspricht den Vorschriften der EBV. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet; die Ansatz-, Ausweis- und Bewer- tungsvorschriften wurden beachtet. Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang. Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einer Bilanzsumme von 31.016.732,01 € und ei- nem Jahresverlust von 2.157.312,70 €. 669 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 8 In dem vom Eigenbetrieb aufgestellten Anhang (Anlage 1.3) sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt. Von § 286 Abs. 4 HGB wurde zulässigerweise Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den Regelungen der Betriebssat- zung. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. 4.1.3 Lagebericht Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonne- nen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens. Die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung wurden zutreffend dargestellt. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d.h. als Gesamt- aussage des Jahresabschlusses - wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die ent- sprechenden Angaben im Anhang (Anlage 1.3) sowie auf unsere Erläuterungen unter Abschnitt 2.3. Die im Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewer- tungsvorschriften wurden beibehalten. Einseitig ausgeübte Ermessensspielräume und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen wurden uns nicht bekannt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben wir in Abschnitt 5 dargestellt. Einflüsse, die das Jahresergebnis sowie die finanzwirtschaftliche Lage nicht unwesentlich beeinflusst haben, sind bei diesen Analysen im Einzelnen aufge- führt und erläutert. 670 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 9 5. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ord- nungsmäßigkeit der Geschäftsführung Über das Ergebnis der Prüfung nach Art. 107 Abs. 3 GO, das sich unmittelbar auf den Jahresabschluss oder Lagebericht bezieht, berichten wir in diesem Berichtsabschnitt. Gemäß Art. 107 Abs. 3 GO erstreckt sich die Prüfung auch auf die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität, die verlustbringen- den Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursa- chen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, auf die Ursachen ei- nes in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresverlustes sowie auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Zur analytischen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungs- analyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirt- schaftlichen Lage des Eigenbetriebs ausgerichtet. Zudem ist die Aussagekraft von Bi- lanzdaten - insbesondere aufgrund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt. 5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage 5.1.1 Bilanzaufbau In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31.12.2020 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanz- posten zum 31.12.2019 gegenübergestellt. Die Einzelposten der Bilanz sind gegen- einander aufgerechnet, soweit sie kein echtes Vermögen bzw. keine echten Schulden darstellen. Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem langfristig (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. dem mittel- und kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet. Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem Ei- gen- bzw. Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine Zuord- nung nach langfristiger (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. mittel- und kurzfristiger Ver- fügbarkeit erfolgt. Abweichend von der tatsächlichen Fälligkeit der Tilgungsleistung im Folgejahr werden langfristige Darlehen komplett den langfristigen Passivposten zuge- ordnet. 671 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 10 Bilanzaufbau 31.12.2019 31.12.2020 T€ % T€ % Aktivseite Langfristig Sachanlagen 31.987 91 30.267 98 Kurzfristig Forderungen 99 0 103 0 Flüssige Mittel 2.930 9 628 2 3.029 9 731 2 Summe 35.016 100 30.998 100 Passivseite Langfristig Eigenkapital 18.083 52 16.357 53 Verbindlichkeiten 15.936 45 14.232 46 34.018 97 30.589 99 Kurzfristig Verbindlichkeiten und Rückstellungen 998 3 409 1 Summe 35.016 100 30.998 100 Die Bilanzsumme nahm im Jahr 2020 um 4,018 Mio € oder 11 % auf 30,998 Mio € ab. Auf der Aktivseite ging das Anlagevermögen um 1,720 Mio € auf 30,267 Mio € zurück. Das anteilige Anlagevermögen erhöhte sich aufgrund der verminderten Bilanzsumme um 7 %-Punkte auf 98 % der Bilanzsumme. Bei den kurzfristigen Vermögenswerten nahmen die flüssigen Mittel um 2,302 Mio € auf 628 T€ ab. Dem Posten flüssige Mittel wurde der Bestand des Betriebsmittelkontos bei der Stadt Nürnberg zugeordnet, der sich im Vorjahr aufgrund der Restzuweisung für den Stadionumbau um 2,612 Mio € erhöhte. Der im Rahmen des Wirtschaftsplans beschlossene liquiditätsmäßige Verlustausgleich wurde im Berichtsjahr nicht in An- spruch genommen. Anteilig betragen die kurzfristigen Vermögenswerte 2 % (i.Vj. 9 %) der Bilanzsumme. Auf der Passivseite verminderte sich das Eigenkapital im Saldo aus dem Jahresver- lust 2020 und der Zuführung der in Vorjahren erhaltenen Verlustausgleichszahlungen um insgesamt 1,726 Mio € auf 16,357 Mio €. Die Eigenkapitalquote verzeichnete eine Zunahme um 1 %-Punkt auf 53 %. 672 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 11 Die langfristigen Verbindlichkeiten ermäßigten sich tilgungsbedingt. Insgesamt umfas- sen die langfristigen Kapitalposten 99 % der Bilanzsumme (i.Vj. 97 %). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen nahmen insbesondere aufgrund der Umbuchung der in Vorjahren erhaltenen Verlustausgleichszahlungen der Stadt Nürnberg ins Eigenkapital um insgesamt 589 T€ auf 409 T€ oder um 2 %-Punkte auf 1 % der Bilanzsumme ab. Insgesamt zeigt der Bilanzaufbau auf der Aktivseite eine unternehmensspezifische, hohe Anlagenintensität. Der Kapitalaufbau ist weiterhin durch eine langfristige Eigen- und Fremdfinanzierung geprägt. Der Eigenkapitalanteil nahm von 52 % auf 53 % der Bilanzsumme zu. Er ist als zufriedenstellend zu bezeichnen. 5.1.2 Kapitalflussrechnung Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristiges verfügbare flüssige Mittel) mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt. 673 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 12 Kapitalflussrechnung 2019 T€ 2020 T€ Periodenergebnis - 1.245 - 2.157 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (AV) 2.467 2.195 Abnahme (i.Vj. Zunahme) der kurzfristigen sonstigen Rückstel- lungen 82 - 64 Zunahme (i.Vj. Abnahme) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 14 - 22 Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun- gen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind - 1.444 - 507 Zinsaufwendungen 512 474 Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 386 - 81 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - 754 - 575 Cash Flow aus der Investitionstätigkeit - 754 - 575 Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 4.569 432 Einzahlungen aus Kostenbeteiligung 1. FC Nürnberg 100 100 Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten - 1.703 - 1.704 Gezahlte Zinsen - 512 - 474 Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 2.454 - 1.646 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 2.086 - 2.302 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 844 2.930 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.930 628 Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war (- 81 T€) negativ. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit war aufgrund der planmäßigen Darle- henstilgungen insgesamt negativ (- 1,646 Mio €). Abweichend vom Vorjahr wurde im Berichtsjahr kein liquiditätsmäßiger Verlustausgleich der Stadt Nürnberg in Anspruch genommen. Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit (575 T€) konnten nur durch den Abbau des Finanzmittelfonds gedeckt werden, der sich insgesamt um 2,302 Mio € vermin- derte. 674 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 13 Die Finanzlage war im Berichtsjahr durch den Abbau des Finanzmittelfonds geprägt, dessen Bestand im Vorjahr durch den erhaltenen Restzuschuss für den Stadionumbau deutlich anstieg. Der Mittelbedarf betraf bei einer vergleichsweise geringen Investiti- onstätigkeit insbesondere die planmäßigen Darlehenstilgungen. Die vollständige Ver- lustübernahme durch die Stadt Nürnberg ist auch künftig dringend erforderlich. Die Fi- nanzlage ist weiterhin als angespannt zu beurteilen. 5.2 Darstellung der Ertragslage (Erfolgsvergleich, Aufwands- und Ertragsbeur- teilung) Grundlage für die Aufwands- und Ertragsbeurteilung bilden die Gewinn- und Verlust- rechnungen 2019 und 2020. Erfolgsvergleich 2019 T€ 2020 T€ Entwicklung 2019 = 100 2019 % 2020 % Personalaufwand 0 106 - 0 3 Abschreibungen 2.467 2.195 89 71 64 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 512 474 93 15 14 Sonstige betriebliche Aufwendungen 503 648 129 14 19 Betriebliche Aufwendungen 3.482 3.423 98 100 100 Umsatzerlöse 2.235 1.266 57 100 100 Sonstige betriebliche Erträge 2 0 0 0 0 Betriebserträge 2.237 1.266 57 100 100 Betriebs-/Jahresergebnis - 1.245 - 2.157 173 Der Personalaufwand resultierte aus der Einstellung des Zweiten Werkleiters zum 01.01.2020. Weitere Mitarbeiter waren beim Eigenbetrieb im Berichtsjahr nicht be- schäftigt. Die Abschreibungen gingen um 272 T€ auf 2,195 Mio € zurück. Der Zinsaufwand nahm insbesondere tilgungsbedingt um 38 T€ auf 474 T€ ab. 675 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 14 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 145 T€ auf 648 T€. Sie beinhalten im Wesentlichen Reparaturaufwendungen, die im Berichtsjahr insbesondere die Betonsanierung der Treppenaufgänge betrafen. Korrespondierend zum Personal- aufwand waren die Leistungen des Hochbauamtes rückläufig. Die betrieblichen Aufwendungen betragen 3,423 Mio € (i.Vj. 3,482 Mio €). Die Umsatzerlöse nahmen von 2,235 Mio € auf 1,266 Mio € ab. Gegenüber dem Vor- jahr verminderte sich das Nutzungsentgelt aufgrund des ganzjährigen Verbleibs des 1. FCN in der 2. Bundesliga und den aufgrund der Corona Pandemie gewährten Kür- zungen des Nutzungsentgelts. Im Jahr 2020 errechnet sich ein Jahresverlust von 2,157 Mio €. Die Ertragslage des FSN ist weiterhin als unbefriedigend zu beurteilen. 5.3 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des Art. 107 GO beach- tet und berichten entsprechend dem Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG unter Verwendung der hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 „Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG“. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handels- rechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäfts- anweisung für die Werkleitung geführt worden sind. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht in der Anlage 4 darge- stellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten er- geben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. Ein geeignetes Risikofrüherkennungssystem ist eingerichtet. 676 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 15 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2020 in der aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Fassung haben wir am 17.06.2021 folgenden uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers: An den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg (FSN) - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 so- wie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse be- stätigen wir nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV: Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermit- telt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächli- chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzli- chen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen- betriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungs- vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in 677 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 16 Übereinstimmung mit den kommunalrechtlichen Vorschriften und haben unsere Pflich- ten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus- ses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermit- telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh- rung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - fal- schen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage- berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigentriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an- zuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu ermöglichen, und um aus- reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts. 678 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 17 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Ein- klang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestäti- gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Be- achtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftli- chen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti- sche Grundhaltung. Darüber hinaus − identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grund- lage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtig- keiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. − gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts rele- vanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebes abzugeben. 679 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 18 − beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand- ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga- ben. − ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben- heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be- stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im La- gebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun- gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlang- ten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortfüh- ren kann. − beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde- liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. − beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe- triebs. − führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts- orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsa- men Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien- tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er- eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 680 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 19 Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan- ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellun- gen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unse- rer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 befasst. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten bestätigen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV: Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertragslage ist nicht zufrieden- stellend. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstat- tung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fra- genkreise 11 bis 16, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Ab- schlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.“ München, 17.06.2021 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband 681 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband W 12221 20 7. Schlussbemerkung Den vorstehenden Prüfungsbericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschluss- prüfungen (IDW PS 450) erstellt. Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks über die gesetzli- chen Veröffentlichungs- bzw. Offenlegungspflichten hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung; auf § 328 HGB wird verwiesen. München, 17.06.2021 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband 682 88 683 684 685 686 687 688 689 690 691 692 693 694 695 696 697 698 699 700 701 702 703 704 705 706 707 708 709 710 711 712 713 714 715 716 717 718 719 720 721 722 723 724 725 726 Frankenstadion Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Nürnberg Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 88 727 Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Äußere Sulzbacher Straße 100 D-90491 Nürnberg Telefon +49 (9 11) 91 93-0 Telefax +49 (9 11) 91 93-19 00 E-Mail info@roedl.com Internet www.roedl.de Die für die Produktion dieser Mappe verwendeten Materialen inklusive Deckfolie mit den Bestandteilen PET (Polyethylentherephthalat) und PP (Polypropylen) sind biologisch abbaubar und recyclingfähig. 728 - 3 - Inhaltsverzeichnis 1. ERSTELLUNGSAUFTRAG 4 2. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER ERSTELLUNG 5 2.1 Gegenstand der Erstellung 5 2.2 Art und Umfang der Erstellung 5 3. ERGEBNIS DER ARBEITEN 7 3.1 Größenklasse 7 3.2 Ordnungsmäßigkeit der Bücher, Belege und Bestandsnachweise 7 3.3 Jahresabschluss 7 3.4 Aufgliederungen und Erläuterungen zum Jahresabschluss 7 3.4.1 Ertragslage des Wirtschaftsjahres 2020 8 3.4.2 Finanzwirtschaftliche Lage zum Bilanzstichtag 31.12.2020 9 4. BESCHEINIGUNG 11 5. ANLAGEN ZUM ERSTELLUNGSBERICHT 10 5.1 Jahresabschluss 5.1.1 Bilanz zum 31.12.2020 5.1.2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 5.1.3 Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 5.1.4 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 5.2.1 Rechtliche Grundlagen 5.2.2 Steuerliche Verhältnisse 5.2.3 Wirtschaftliche Grundlagen 5.2.4 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 5.2.5 Allgemeine Auftragsbedingungen 729 - 4 - 1. ERSTELLUNGSAUFTRAG Die Werkleitung des Franken-Stadion Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Nürnberg - nachfolgend auch Betrieb oder FSN genannt - beauftragte uns, den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020, bestehend aus der Bilanz und der G e- winn- und Verlustrechnung, dem Anhang sowie dem Lagebericht (Anlagen 5.1.1 bis 5.1 .4) auf der Grundlage der von uns geführten Büchern und der uns darüber hinaus vorgelegte n Belege und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Auskünfte und Vorgaben der Werkleitung zur Bilanzierung und Bewertung nach Maßgabe der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Regelungen in der Betriebssatzung und der Eigenbetriebsverordnung Bayer n (EBV) zu erstellen. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit oder der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Auskünfte war nicht Gegenstand unseres Auftrages. Dieser Erstellungsbericht wurde auftragsgemäß um die Darstellung der r echtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert. Ergänzend wurden wir damit beauftragt, diesen Erstellungsbericht um einen beson deren Erläu- terungsteil der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu e rweitern, der di e- sem Bericht als Anlage 5.2.4 beigefügt ist. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards "Grundsätze f ür die Erstellung von Jahresabschlüssen" (IDW S7) durchgeführt. Dem Auftrag liegen die als Anlage 5.2.5 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. J anuar 2017 zu- grunde. Die Haftungshöchstsumme bestimmt sich nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftra gsbedin- gungen und gegebenenfalls nach ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen. Im Verhäl tnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. Dieser Erstellungsbericht erstattet gemäß den Grundsätzen für die Ers tellung von Jahresa b- schlüssen durch Wirtschaftsprüfer des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S7) im Folgenden Be- richt über Art und Umfang unserer Arbeiten und den von uns erstellten Jahresabschluss. Er ist an die Werkleitung des Betriebs gerichtet. Eine Bezugnahme auf die Erstel lung durch uns darf nur in Verbindung mit dem vollständigen von uns erstellten Jahresabschluss erfolgen. 730 - 5 - 2. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER ERSTELLUNG 2.1 Gegenstand der Erstellung Die Aufstellung des Jahresabschlusses, dessen Inhal t und die mit der Aufstellung verbundenen Entscheidungen und Rechtsakte liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, im Rahmen unseres Erstellung sauftrages die zur Aufstellung des Jahres- abschlusses erforderlichen Arbeiten durchzuführen s owie von der Werkleitung des Betriebes die hierfür notwendigen Auskünfte einzuholen. Die Erstellung erfolgte auf Grundlage der von uns g eführten Bücher sowie der darüber hinaus von dem Betrieb vorgelegten Belege und Bestandsnach weise sowie entsprechend der Vorgaben der Werkleitung des Betriebes. 2.2 Art und Umfang der Erstellung Wir haben den Jahresabschluss auf der Grundlage der von uns geführten Bücher, der uns vorge- legten Belege und Bestandsnachweise, der uns erteil ten Auskünfte sowie der von der Werklei- tung eingeholten Vorgaben für die Inanspruchnahme v on Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten abgeleitet und erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang dargestellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit oder der Pla usibilität der darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Auskünfte war nicht Gegenstand unseres Auftrages. Insbesondere wurden folgende Erstellungstätigkeiten durchgeführt: Sachanlagen werden von uns in einem Anlageverzeichnis geführt. Zugänge sind zu Anschaf- fungs- bzw. Herstellkosten, Abgänge zu Buchwerten u nterjährig gebucht. Die Berechnung und Verbuchung der Abschreibungen wurde vorgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden auf Debitorenkonten verbucht. Die Konten sind durch uns mit dem Hauptbuch abgestimmt. Wir haben die Forderungen und Verbindlichkeiten im Verbund- und B eteiligungsbereich auf Grundlage wechselseitiger Saldenbestätigungen abgestimmt. Bei Bankguthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kredit instituten wurden Kontoaus- züge bzw. Bestätigungsschreiben eingeholt. Diese wu rden mit den jeweiligen Salden in der Fi- nanzbuchhaltung abgestimmt. Dabei wurde auf die zei tgerechte Verbuchung des Zinsaufwan- des und Ertrages geachtet. Sonstige Vermögensgegenstände und aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden von uns anhand von Kontendurchsichten sowie den vorlieg enden Belegen ermittelt und verbucht. Gleichzeitig wurde auf die sachgerechte Abwicklung der Vorjahresbestände geachtet. Das Eigenkapital wurde gemäß den Jahresergebnissen und Stadtrat- bz w. Werkausschussbe- schlüssen angepasst. 731 - 6 - Sonstige Rückstellungen wurden von uns anhand der vorliegenden Informationen und der vo- raussichtlichen Inanspruchnahme errechnet und dotie rt. Die Rückstellungen wurden anhand der tatsächlichen Sachverhalte weiterentwickelt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden auf Kreditorenkonten ver- bucht. Die Konten sind durch uns mit dem Hauptbuch abgestimmt. Sonstige Verbindlichkeiten wurden von uns anhand von Kontendurchsichten sowie den vor- liegenden Belegen ermittelt und verbucht. Gleichzei tig wurde auf die sachgerechte Abwicklung der Vorjahresbestände geachtet. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden von uns anhand von Kontendurchsich- ten sowie den vorliegenden Belegen ermittelt und verbucht. Abweichungsanalysen der Gewinn- und Verlustrechnung im Mehrjahresvergleich / Vorjah- resvergleich wurden von uns durchgeführt. Ausgangspunkt unserer Erstellung war der vom Bayeri schen Kommunalen Prüfungsverband unter dem Datum vom 22. Juli 2020 testierte Jahresa bschluss des FSN zum 31. Dezember 2019. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise w urden uns durch die Werkleitung erteilt. Die Werkleitung bestätigte uns die Vollständigkeit der vorgelegten Belege und Bestandsnach- weise sowie der uns erteilten Auskünfte am 30. Mai 2021 schriftlich. Die Erstellung führten wir mit Unterbrechungen in d en Monaten April bis Mai 2021 durch. Die Erstellung wurde am 31. Mai 2021 abgeschlossen. 732 - 7 - 3. ERGEBNIS DER ARBEITEN 3.1 Größenklasse Der Betrieb ist hinsichtlich seiner Größe mit einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB vergleichbar. Unabhängig davon hat der F SN gemäß § 20 Satz 2 EBV seinen Jahres- abschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen. 3.2 Ordnungsmäßigkeit der Bücher, Belege und Bestandsnachweise Die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit oder der Plau sibilität der Bücher, Belege und Bestands- nachweise sowie der uns erteilten Auskünfte waren n icht Gegenstand unseres Erstellungsauf- trages. 3.3 Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde nach den V orschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetze s (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Regelungen der Betriebssatzung aufgestellt. Der Betrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenm erkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Aufgrund § 20 S. 2 EBV ist de r Jahresabschluss nach den für große Kapi- talgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften aufzustellen. 3.4 Aufgliederungen und Erläuterungen zum Jahresabschluss Der von uns erstellte Jahresabschluss für das Wirts chaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020, bestehend aus der Bilanz, der Ge winn- und Verlustrechnung, dem Anhang sowie dem Lagebericht ist diesem Bericht als Anlagen 5.1.1 bis 5.1.4 beigefügt. Zur Gliederung sowie zur Bilanzierung und Bewertung weisen wir auf die Angaben in dem von uns erstellten Anhang (Anlage 5.1.3) sowie auf die Aufgliederungen und Erläuterungen der Pos- ten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 5.2.4) hin. 733 - 8 - 3.4.1 Ertragslage des Wirtschaftsjahres 2020 2020 2019 Veränderung TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 1.266 100,00 2.235 100,00 (969) (43,36) Betriebsleistung 1.266 100,00 2.235 100,00 (969) (43,36) Sonstige betriebliche Erträge 0 0,00 2 0,00 (2) 0,00 Gesamtleistung 1.266 100,00 2.237 100,00 (971) (43,41) Personalaufwendungen (106) (8,37) 0 0,00 106 0,00 Abschreibungen (2.195) (173,38) (2.467) (110,28) (272) (11,03) sonstige betriebliche Auf- wendungen (648) (51,18) (503) (22,49) 145 28,83 Betriebsaufwand (2.949) (232,94) (2.970) (132,77) (21) (0,71) Betriebsergebnis (1.683) (132,94) (733) (32,77) (950) (129,60) Finanzergebnis (474) (37,44) (512) (22,89) (38) (7,42) Ergebnis nach Ertragsteuern (2.157) (170,38) (1.245) (55,65) 912 73,25 Jahresergebnis (2.157) (170,38) (1.245) (55,65) 912 73,25 734 - 9 - Finanzwirtschaftliche Lage zum Bilanzstichtag 31.12.2020 Bilanzstruktur 2020 2019 Veränderung Vermögensstruktur T€ % T€ % T€ % Sachanlagen 30.267 97,58 31.988 91,35 (1.721) (5,38) langfristig gebundenes Vermögen 30.267 97,58 31.988 91,35 (1.721) (5,38) Forderungen und so. VG 601 1,94 2.939 8,39 (2.338) (79,55) Flüssige Mittel 148 0,48 89 0,25 59 66,29 kurzfr. geb. Vermögen 749 2,42 3.028 8,65 (2.279) (75,26) Gesamtvermögen 31.016 100,00 35.016 100,00 (4.000) (11,42) 735 - 10 - 2020 2019 Veränderung Kapitalstruktur TEUR % TEUR % T€ % Rücklagen 18.515 59,69 19.328 55,20 (813) (4,21) Verlustvortrag 0 0 0 0 0 0 Jahresfehlbetrag (2.157) (6,95) (1.245) (3,55) 912 73,25 Eigenkapital 16.358 52,74 18.083 51,64 (1.725) (9,54) Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 5.714 18,42 7.418 21,18 (1.704) (22,97) Langfristiges Fremd- kapital 5.714 18,42 7.418 21,18 (1.704) (22,97) Rückstellungen 0 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 6.814 21,97 6.814 19,46 0 0 Mittelfristiges Fremdkapital 6.814 21,97 6.814 19,46 0 0 Rückstellungen 40 0,13 104 0,30 (64) (61,54) Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 1.781 5,74 1.789 5,11 (8) (0,45) Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 241 0,78 178 0,51 63 35,39 Verbindlichkeiten ge- genüber der Stadt 18 0,06 473 1,35 (455) (96,19) Sonstige Verbindlichkeiten 1 0,00 7 0,02 (6) (85,71) Rechnungsabgrenzung 50 0,16 150 0,43 (100) (66,67) Kurzfristiges Fremd- kapital 2.131 6,87 2.701 7,71 (570) (21,10) Fremdkapital 14.659 47,26 16.933 48,36 (2.274) (13,43) Gesamtkapital 31.016 100 35.016 100 (4.000) (11,42) 736 - 11 - 4. BESCHEINIGUNG Wir erteilen dem als Anlagen 5.1.1 bis 5.1.3 beigefügten Jahresabschluss de s Franken- Stadion Nürnberg, Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 die folgende Bescheinigung: An das Frankenstadion Nürnberg, Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, G e- winn- und Verlustrechnung, Anhang sowie Lagebericht – des Franken-Stadion Nürnberg, Ei- genbetrieb der Stadt Nürnberg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezembe r 2019 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Regelun- gen in der Betriebssatzung und der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgeleg- ten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sow ie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventa rs und des Jah- resabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Rege- lungen in der Betriebssatzung und der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) liegen i n der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards „Grundsätze f ür die Erste l- lung von Jahres abschlüssen“ (IDW S7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der B i- lanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchf ührung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewe r- tungsmethoden. Nürnberg, den 31. Mai 2021 Rödl & Partner Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH Martin Wambach Thomas Wust Wirtschaftsprüfer Steuerberater Steuerberater 737 5. ANLAGEN ZUM ERSTELLUNGSBERICHT 5.1 Jahresabschluss 5.1.1 Bilanz zum 31.12.2020 5.1.2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 5.1.3 Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. 2020 bis 31.12.2020 5.1.4 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 5.2 Sonstige Anlagen 5.2.1 Rechtliche Grundlagen 5.2.2 Steuerliche Verhältnisse 5.2.3 Wirtschaftliche Grundlagen 5.2.4 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 5.2.5 Allgemeine Auftragsbedingungen 738 Anlage 5.1.1/1 5.1 Jahresabschluss 5.1.1 Bilanz zum 31.12.2020 739 Anlage 5.1.1/2 Franken-Stadion Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020 A K T I V S E I T E P A S S I V S E I T E 31.12. 2020 31.12. 2019 31.12. 2020 31.12. 2019 EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 29.191.343,00 30.733.539,00 2. Technische Anlagen und Maschinen 971.878,00 1.172.523,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaustattung 17.429,00 28.570,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 86.459,67 52.916,08 30.267.109,67 31.987.548,08 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22.445,06 96.442,88 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00) 2. Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00) 576.591,52 2.840.722,54 3. Sonstige Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzeit 2.251,73 2.293,93 von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00) 601.288,31 2.939.459,35 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 148.014,03 88.925,50 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 320,00 320,00 A. EIGENKAPITAL I. Stammkapital 0,00 0,00 II. Rücklagen 18.514.600,43 19.327.530,59 III. Verlustvortrag 0,00 0,00 IV. Jahresverlust (2.157.312,70) (1.244.671,06) 16.357.287,73 18.082.859,53 B. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen 39.884,36 103.777,00 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitut en 14.308.881,08 16.021.027,35 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.780.561,08 (VJ: EUR 1.789.147,35) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 240.737,03 178.428,16 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 240.737,03 (VJ: EUR 178.428,16) 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben 18.577,95 473.121,47 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 18.577,95 (VJ: EUR 473.121,47) 4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.363,86 7.039,42 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.363,86 (VJ: EUR 7.039,42) davon aus Steuern: EUR 1.363,86 (VJ: EUR 7.039,42) 14.569.559,92 16.679.616,40 D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 50.000,00 150.000,00 31.016.732,01 35.016.252,93 31.016.732,01 35.016 .252,93 740 Anlage 5.1.2/1 Franken-Stadion Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg 5.1.2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 EUR 2020 EUR 2019 1. Umsatzerlöse 1.265.815,65 2.234.697,90 2. sonstige betriebliche Erträge 0,00 2.290,00 3. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter (85.316,42) 0,00 b) soziale Abgaben und Aufwendungen (20.859,14) 0,00 für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung EUR 6.563,44 (VJ EUR 0,00) (106.175,56) 0,00 4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (2.195.158,26) (2.467.278,66) 5. sonstige betriebliche Aufwendungen (648.006,16) (502.605,82) 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (473.788,37) (511.774,48) 7. Ergebnis nach Steuern (2.157.312,70) (1.244.671,06) 8. Jahresverlust (2.157.312,70) (1.244.671,06) 741 Anlage 5.1.3 5.1.3 Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 742 Anlage 5.1.3/1 5.1.3 Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 1. Grundsätzliche Angaben Der Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg hat seinen Sitz in Nürnberg. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über d ie Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Regelungen der Betriebssatzung aufgestellt. Der Betrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kl einen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Aufgrund § 20 S. 2 EBV ist der Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften aufzustellen. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschrifte n der Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach den i n den Ziffern 21, 22, 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2, 4 der Verwaltungsvorschri ften zur Eigenbetriebsverordnung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert. Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. 743 Anlage 5.1.3/2 B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschri ften gemäß §§ 252 – 256 HGB erstellt. Die Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewandt. Anlagevermögen Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzügli ch Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von maximal 33 Jahren abgeschrieben. Zugänge wurden im Wirtschaftsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Technische Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzügli ch Anschaffungspreisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Zugänge wurden im Wirtschaftsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzügli ch Anschaffungspreisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Zugänge im Wirtschaftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800, - werden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. 744 Anlage 5.1.3/3 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Erkennbare und latente Risi ken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst. Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitpunkt nach dem Bilanzstichtag darstellen. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lief erungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben sowie sonstige Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Passive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen die Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 745 Anlage 5.1.3/4 C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ AKTIVA A. Anlagevermögen I. Sachanlagen Die Entwicklung der Sachanlagen im Wirtschaftsjahr vom 01.01.20 20 bis 31.12.20 20 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. Bei den Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten mit Geschäfts-, Betriebs- und a nderen Bauten wurden die Zugänge des Wirtschaftsjahres 20 20 in Höhe von EUR 523.361,19 mit dem Zuschuss des 1. FC Nürnberg für den Umbau der Südostkurve in Höhe von EUR 100.000,00 verrechnet. Bei den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde im Wirtschaftsjahr 2020 ein Zugang in Höhe von EUR 17.815,07 verzeichnet. Bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau wurden im Wirtschaftsjahr 2020 Zugänge in Höhe von EUR 33.543,59 verzeichnet. Im Wirtschaftsjahr 20 20 beliefen sich die Abschreibungen auf Zugänge des Jahres 2020 auf EUR 3.137,55. 746 Anlage 5.1.3/5 Frankenstadion Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Anlagenspiegel 2020 Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Restbuchwerte Stand am Zugänge Umbuchung Abgänge Stand am Stand am Zugänge Umbuchung Abgänge Stand am Stand am Stand am 01.01.2020 31.12.2020 01.01.2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 66.536.933,11 423.361,19 0,00 0,00 66.960.294,30 35.803.394,11 1.965.557,19 0,00 0,00 37.768.951,30 29.191.343,00 30.733.539,00 2. Technische Anlagen und Maschinen 7.516.570,36 0,00 0,00 0,00 7.516.570,36 6.344.047,36 200.645,00 0,00 0,00 6.544.692,36 971.878,00 1.172.523,00 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.172.392,63 17.815,07 0,00 0,00 4.190.207,70 4.143.822,63 28.956,07 0,00 0,00 4.172.778,70 17.429,00 28.570,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 52.916,08 33.543,59 0,00 0,00 86.459,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 86.459,67 52.916,08 78.278.812,18 474.719,85 0,00 0,00 78.753.532,03 46.291.264,10 2.195.158,26 0,00 0,00 48.486.422,36 30.267.109,67 31.987.548,08 78.278.812,18 474.719,85 0,00 0,00 78.753.532,03 46.291.264,10 2.195.158,26 0,00 0,00 48.486.422,36 30.267.109,67 31.987.548,08 747 Anlage 5.1.3/6 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Restlaufzeiten Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 22.445,06 (Vorja hr EUR 96.442,88) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von EUR 576.591,52 (Vorjahr EUR 2.840.722,54) betreffen im Wesentlichen den Bestand des Betriebsmi ttelkontos in Höhe von EUR 480.174,91 (Vorjahr EUR 2.840.722,54). Zudem sind unter dem Posten die Umsatzsteuer-Erstattungen laut den Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Monate November-Dezember 2020 in Höhe von EUR 72.166,82, die im Folgejahr abziehbare Vorsteuer in Höhe von EUR 5.569,88 sowie das umsatzsteuerliche Guthaben 2020 in Höhe von EUR 13.691,61 ausgewiesen. Der Ausweis von umsatzsteuerlichen Positionen i st im Vorjahr unter den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten e rfolgt. Die Änderung ist aufgrund des Vorliegens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ab de m 01. Januar 2020 zwischen den Stadt Nürnberg bzw. dem Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg und der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH zurückzuführen, die im Rahmen der Betriebsprüfung für den Zeitraum 2012-2015 mit dem Zentralfinanzamt Nürnberg abgestimmt wurde. Die Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg haben ebenfalls eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren im Wirtschaftsjahr nicht zu verzeichnen (Vorjahr EUR 0,00). Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen EUR 2.251,73 (Vorjahr EUR 2.293, 93) und beinhalten ausschließlich die Forderungen gegenüber den kreditorischen Debitoren. II. Guthaben bei Kreditinstituten Es handelt sich um Bankguthaben bei der Sparkasse Nürnberg in Höhe von EUR 148.014,03 (Vorjahr EUR 88.925,50). C. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktive Rechnungsabgrenzung in Höhe von EUR 320,00 (Vorjahr EUR 320,00) beinhaltet die bereits bezahlte Miete für Januar 2021. 748 Anlage 5.1.3/7 PASSIVA A. Eigenkapital Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2020 EUR I. Stammkapital 0,00 II. Rücklagen 18.514.600,43 III. Verlustvortrag 0,00 IV. Jahresverlust (2.157.312,70) 16.357.287,73 Das Franken-Stadion der Stadt Nürnberg wird als organisatorisch, verwaltun gsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen V erwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb gemäß Art. 88 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) geführt. Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnb erg vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2019 beträgt das Stammkapital 0 Euro. Im Wirtschaftsjahr 20 20 ist eine Abnahme der Rücklagen in Höhe von EUR 812.930,16 zu verzeichnen. Der Stadtrat hat am 16.12.2020 im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 beschlossen, den Jahresverlust 2019 in Höhe von EUR 1.244.671,06 mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen und die früheren gezahlten Verlustausgleiche der Stadt der allgemeinen Rücklage zuzuführen, diese betrugen zum 31.12.2019 EUR 431.740,90. . 749 Anlage 5.1.3/8 B. Rückstellungen Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar: Stand am Verbrauch Auflösung Einstellung Stand am 01.01.2020 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR Sonstige Rückstellungen Rückstellungen für Abschluss und Prüfung 23.000,00 19.150,00 0,00 19.500,00 23.350,00 Rückstellung für ausstehende Rechnungen 73.777,00 73.777,00 0,00 0,00 0,00 Rückstellung für Personalkosten 0,00 0,00 0,00 16.534,36 16.534,36 Rückstellung für Außenprüfung 7.000,00 7.000,00 0,00 0,00 0,00 Summe 103.777,00 99.927,00 0,00 36.034,36 39.884,36 Die Rückstellung für Personalkosten umfasst die ausstehenden Lohnzahlunge n an das Hochbauamt Nürnberg für die Monate Januar-Februar 2020. 750 Anlage 5.1.3/9 C. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf E UR 240.737,03 (Vorjahr EUR 178.428,16). Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetri eben belaufen sich auf EUR 18 .577,95 (Vorjahr EUR 4 73.121,47) und resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb NürnbergBad. Im Vorjahr wa ren in Höhe von EUR 431.740,90 die früheren gezahlten Verlustausgleiche der Stadt Nürnbe rg enthalten, die entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 16.12.20 20 der allgemeinen Rücklage zugeführt wurden. Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 1.363,86 (Vorjahr EUR 7.039,42) und beinhalten Verbindlichkeiten aus der Lohnsteuer. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindl ichkeitenspiegel (Anlage 5.1.3/10). D. Rechnungsabgrenzungsposten Die passive Rechnungsabgrenzung in Höhe von EUR 50.000,00 (Vorjahr EUR 150.000,00) beinhaltet die bereits bezahlten Zuschüsse des 1. FC Nürnberg für den Umbau der Südostkurve für das Wirtschaftsjahr 2021. 751 Anlage 5.1.3/10 Frankenstadion Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Verbindlichkeitenspiegel bis zu einem Jahr EUR von mehr als einem Jahr EUR davon mehr als 5 Jahren EUR Gesamt- betrag EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.780.561,08 12.528.320,00 5.714.080,00 14.308.881,08 Vorjahr 1.789.147,35 14.231.880,00 7.417.640,00 16.021.027,35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 240.737,03 0,00 0,00 240.737,03 Vorjahr 178.428,16 0,00 0,00 178.428,16 Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben 18.577,95 0,00 0,00 18.577,95 Vorjahr 473.121,47 0,00 0,00 473.121,47 Sonstige Verbindlichkeiten 1.363,86 0,00 0,00 1.363,86 Vorjahr 7.039,42 0,00 0,00 7.039,42 Summe 2.041.239,92 12.528.320,00 5.714.080,00 14.569.559,92 Summe Vorjahr 2.447.736,40 14.231.880,00 7.417.640,00 16.679.616,40 752 Anlage 5.1.3/11 D. ERLÄUTERUNGEN ZU WESENTLICHEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2020 EUR 2019 EUR 1. Umsatzerlöse 1.265.815,65 2.234.697,90 Nebenkosten Betreiber 61.654,76 76.764,53 Erstattung Stromeinspeisung 310,29 310,29 Erlöse Dachmiete 2.405,43 2.181,94 Erlöse 8.127,51 7.802,39 Betreiber Miete 1.193.317,66 2.142.996,79 Periodenfremde Erträge 0,00 4.641,96 1.265.815,65 2.234.697,90 Im Wirtschaftsjahr 2020 wurden keine periodenfremden Erträge (Vorjahr 4.641,96) ausgewiesen. 2020 EUR 2019 EUR 2. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 2.290,00 Sonstige betriebliche Erträge 0,00 0,00 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0,00 2.290,00 0,00 2.290,00 753 Anlage 5.1.3/12 2020 EUR 2019 EUR 4. Personalaufwand 106.175,56 0,00 Löhne und Gehälter 85.316,42 0,00 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 20.859,14 0,00 davon für Altersversorgung EUR 6.563,44 (VJ EUR 0,00): 106.175,56 0,00 Zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2020 wurde ein städtischer Angestellter als Zweiter Werkleiter eingestellt. 5. Abschreibungen Diese Position beinhaltet die Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von EUR 2.195.158,26 (Vorjahr EUR 2.467.278,66). 754 Anlage 5.1.3/13 2020 EUR 2019 EUR 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen (648.006,16) (502.605,82) Raumkosten 3.840,00 3.840,00 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 73.028,98 87.633,99 Reparaturen und Instandhaltungen 424.599,29 251.408,68 Kaufmännische Betreuungsleistungen 13.537,00 20.964,25 Kopierkosten 4.038,20 488,86 Miete bewegliche Wirtschaftsgüter 8.368,39 2.009,82 Bewirtungskosten 0,00 52,65 Aufwendungen für Kommunikation 796,71 93,02 Bürobedarf 5.299,03 0,00 Buchführungs-, Abschluss- und Prüfungskosten 25.274,50 25.237,20 Rechts- und Beratungskosten 8.995,00 38.588,51 Sonstige betriebliche Aufwendungen 70.205,38 67.828,05 Reinigung 1.210,00 0,00 Nebenkosten des Geldverkehrs 922,88 229,86 Periodenfremde Aufwendungen 7.890,80 4.230,93 (648.006,16) (502.605,82) Die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen werden saldiert mit erhaltenen Skonti ausgewiesen. Sie betreffen im Wirtschaftsjahr vor allem die Besei tigung von Schäden an Treppentürmen sowie diverse Wartungen von Anlagen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten hauptsächlich die Ve rwaltungskosten in Höhe von EUR 64.738,00 (Vorjahr EUR 64.738,00) und die Kosten für die IT-Leistungen in Höh e von EUR 4.609, 71 (Vorjahr EUR 1.805,27 ) der Stadt Nürnberg. Im Wirtschaftsjahr 2020 sind die periodenfremden Aufwendungen in Höhe von EUR 7.890,80 (Vorjahr EUR 4.230,93) angefallen. Diese resultieren aus einer baulichen Betreuung d urch das Hochbauamt der Stadt Nürnberg für das Wirtschaftsjahr 2019. 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten Darlehenszinsen für langfri stige Verbindlichkeiten mit EUR 468.872,15 (Vorjahr EUR 511.774,48 ) und Negativzinsen für das Betriebsmittelkonto in Höhe von EUR 4.916,22 (Vorjahr EUR 0,00). 755 Anlage 5.1.3/14 E. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB. 3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer nach Gruppen Zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2020 wurde ein städtischer Angestellter als Z weiter Werkleiter eingestellt. Keine weiteren Mitarbeiter waren im Wirtschaftsjahr 2020 beschäftigt. 4. Angabe zu marktunüblich zu Stande gekommenen Geschäften Wesentliche marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Personen lagen nicht vor. 756 Anlage 5.1.3/15 5. Organe des Eigenbetriebes 5.1 Werkleitung Herr Christian Vogel, 1. Werkleiter, 2. Bürgermeister bis 30.04.2020, 3. Bürgermeister seit 11.05.2020 Herr Detlef Stenger, 2. Werkleiter, Architekt 5.2 Werkausschuss Herr Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, Werkausschussvorsitzender bis 30.04.2020 Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation, Werkausschussvorsitzender ab 01.05.2020 Frau Claudia Arabackyj, Werbekauffrau, seit 01.05.2020 Frau Sonja Bauer, Hausfrau, bis 30.04.2020 Frau Renate Blumenstetter, selbstständige rechtliche Betreuerin, bis 30.04.2020 Herr Thorsten Brehm, Angestellter bei der Bundesagentur für Arbeit, bis 30.04.2020 Herr Antonio Fernandez-Rivera, Kaufmann, bis 30.04.2020 Frau Aynur Kir, Dipl.-Sozialpädagogin, bis 30.04.2020 Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin Herr Alexander Christ, Rechtsanwalt, bis 30.04.2020 Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat, seit 01.05.2020 Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin, seit 01.05.2020 Herr Maximilian Müller, Profisportler Herr Kilian Sendner, Kaufmann i. R. Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester, seit 01.05.2020 Herr Dieter Goldmann, Journalist und Politologe, seit 01.05.2020 Herr Paul Arzten, Erzieher, seit 01.05.2020 Herr Uwe Scherzer, Polit-Dragqueen, seit 01.05.2020 Frau Alexandra Thiele, Waldtherapeutin und Gesundheitsberaterin, seit 01.05.2020 Herr Florian Betz, DevOp (FI Anwendungsentwicklung), seit 01.05.2020 Herr Joachim Mletzko, Geschäftsführer kirchlicher Bildungsträger Herr Roland Hübscher, Dipl.-Kaufmann (FH), Bankkaufmann, seit 21.10.2020 Herr Stephan Grosse-Grollmann, Kulturschaffender, bis 30.04.2020 Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Sachverhalte im Sinne des § 285 Nr. 9c HGB lagen nicht vor. 757 Anlage 5.1.3/16 6. Honorar des Abschlussprüfers Das im Wirtschaftsjahr 2020 als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen: EUR a) für die Abschlussprüfung 8.500,00 b) für sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen 0,00 c) für Steuerberatungsleistungen 0,00 d) für sonstige Leistungen 1.000,00 9.500,00 7. Nachtragsbericht Die Absage von Großveranstaltungen sowie das Stattfinden von sogenannten Geister-Fußballspielen aufgrund der Corona-Pandemie wird weiterhin zum Rückgang von Umsatzerlösen führen. Die Umsatzkürzung beträgt EUR 30.000,00 pro Geisterspiel. Dies wird solange die Umsatzlage beeinflussen, bis mehr als 50 % der Zuschauerkapazität des Stadions erlaubt sind. Im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschusses ist dies noch nicht vorhersehbar. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres eingetreten sind, sind nicht zu verzeichnen. 8. Ergebnisverwendung Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Nürnberg, den 31. Mai 2021 Christiarr^ogel Detlef Stenger Erster W^kleiter Zweiter Werkleiter 758 Anlage 5.1.4 5.1.4 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 759 1 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 1. Grundlagen der Gesellschaft Das Franken-Stadion Nürnberg (FSN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der GO und des § 1 der EBV. Die Aufgabe des FSN einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe war ursprünglich der Um bau des beste- henden Stadions auf der Grundlage des Pflicht enheftes anlässlich der Bewerbung der Stadt Nürnberg als Austra- gungsort für die Fußballweltmeisterschaft 2006, die Sicherstellung des laufenden w irtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions und die Mitwirkung an der Vorbereitung der Fußballweltmeister- schaft 2006. Das Stadiongelände wurde ab 01.07.2005 an eine private Betreibergesellschaft (Stadion-BG) verpachtet. Der Ver- trag war befristet bis 30.06.2015. Die Höhe des Nutzungsentgelts ist abhängig von der Bundesligazugehörigkeit des 1. FC Nürnberg e.V. (1. FCN). Gesellschafter der Betreibergesellschaft, Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH , waren bis 30.06.2015 die SPIE GmbH, Essen (74,9 %) und die Stadt Nürnberg (25,1 %). Durch die Übertragung der Anteile der SPIE GmbH an der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH an die Stadt Nürnberg hält die Stadt Nürnberg se it 01.07.2015 100% der Geschäftsanteile an der Betreibergesellschaft. Seit dem Zeitpunkt führt die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH den Betrieb des Stadions auf der Grundlage des Betreibervertrags vom 10. Mai 2005 und der N achtragsvereinbarung vom 02.08.2017/17.08.2017 auf unbestimmte Zeit fort. Das in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2019 niedergelegte Ziel ist die Sicherherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions und die Verpachtung an einen privaten Betreiber. 2. Geschäftsverlauf Der 1. FCN hat im Geschäftsjahr 2020 ausschließlich in der 2. Bundesliga gespielt. Im Jahr 2020 fanden im Stadion 14 Ligaspiele, 2 Testspiele, 1 Relegationsspiel und 1 DFB-Pokalspiel statt. Aufgrund der Corona-Pandemie und nach wie vor geltenden Beschränkungen konnten seit März 2020 kaum Ver- anstaltungen stattfinden. Die Veranstaltungen wurden von der Stadion-BG akquiriert und organisiert. Diese wur- den auf Rechnung und Risiko der Betreibergesellschaft durchgef ührt. F ür den Eigenbetrieb bestand kein wirt- schaftliches Risiko. Auch im Wirtschaftsjahr 2020 wurden vom FSN wieder im erforderlichen Umfang notwendige Bauunterhalts- leistungen, soweit sie nicht Aufgabe der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH waren, durchgeführt. Der Jahresverlust beläuft sich auf TEUR 2.157 (Vorjahr TEUR 1.245). 760 2 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage 2020 2019 Veränderung TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 1.266 100,00 2.235 100,00 (969) (43,36) Betriebsleistung 1.266 100,00 2.235 100,00 (969) (43,36) Sonstige betriebliche Erträge 0 0,00 2 0,00 (2) 0,00 Gesamtleistung 1.266 100,00 2.237 100,00 (971) (43,41) Personalaufwendungen (106) (8,37) 0,00 0,00 106 0,00 Abschreibungen (2.195) (173,38) (2.467) (110,28) (272) (11,03) sonstige betriebliche Aufwendungen (648) (51,18) (503) (22,49) 145 28,83 Betriebsaufwand (2.949) (232,94) (2.970) (132,77) (21) (0,71) Betriebsergebnis (1.683) (132,94) (733) (32,77) (950) (129,60) Finanzergebnis (474) (37,44) (512) (22,89) (38) (7,42) Ergebnis nach Ertragsteuern (2.157) (170,38) (1.245) (55,65) 912 73,25 Jahresergebnis (2.157) (170,38) (1.245) (55,65) 912 73,25 Die Gesamtleistung als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator betrug TEUR 1.266 (Vorjahr TEUR 2.237) , davon entfallen auf das Nutzungsentgelt TEUR 1.193 (Vorjahr TEUR 2.143). Die anfallende n Grundabgaben in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr TEUR 77) wurden der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH weiterverrechnet. Die Leistungsreduzierung resultiert im Wesentlichen daraus, dass der 1.FC Nürnberg im Wirtschaftsjahr 2020 aus- schließlich in der 2. Liga gespielt hat, in welcher die Einnahmen beinahe halbiert sind im V ergleich zur 1. Bun- desliga. Im Vorjahr 2019 war durch den Abstieg zur Saison 2018/2019 ein halbes Ja hr 1. Bundesliga enthalten. Das Nutzungsentgelt ist aufgrund der Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 2. Fußballbundesliga um TEUR 615 zurückgegangen. Der zweite wesentliche Faktor ist der Umsatzeinbruch aufgrund der Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona- Pandemie. Ab Mitte März 2020 konnten die Fußballspiele nur als sogenannte Geisterspiele, also ohne Zuschauer, 761 3 organisiert werden. Aufgrund der Geisterspiele ist seit Mai 2020 die Kürzung des N utzungsentgeltes um TEUR 335 erfolgt. Der Eigenbetrieb verfügte bisher über kein eigenes Personal. Erforderliche Fachk räfte für Baumaßnahmen und Buchhaltung wurden auf Honorarbasis beschäftigt. Die Fachkräfte wurden von der Stadt Nürnberg und dem Ei- genbetrieb NürnbergBad gestellt. Zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2020 wurde ein städt ischer Angestellter als zweiter Werkleiter eingestellt. Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Architekt eigestellt. Die Einstellung einer Ver- waltungskraft sowie eines Bautechnikers sind ab Oktober 2021 geplant. Die Abschreibungen erreichten eine Höhe von TEUR 2.195 (Vorjahr TEUR 2.467). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 648 (Vorjahr TEUR 503). Diese beinhalten im Wesentlichen die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen in Höhe von TEUR 425 (Vorjahr TEUR 251), Kosten für Versicherungen und Grundabgaben in Höhe von TEUR 73 (Vorjahr TEUR 88), die Ver- waltungskosten in Höhe von TEUR 65 (Vorjahr TEUR 65) und die Kosten für Abschlus s und Prüfung sowie Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr TEUR 64). Das Finanzergebnis beinhaltet die Darlehenszinsen in Höhe von TEUR 469 (Vorjahr TEUR 512) und Negativzin- sen für das Betriebsmittelkonto in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr TEUR 0,00). Der Jahresverlust beträgt TEUR 2.157 (Vorjahr TEUR 1.245). Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auszugleichen. Der Jahresverlust in Höhe von TEUR 2.157 liegt mit TEUR 98 über dem für das Wirtschaftsjahr 2020 geplanten Jahresergebnis. Das Jahr 2021 wird nach dem Wirtschaftsplan mit einem höheren Jahresverlust als 2020 abschließen, dabei wurden die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie weiterhin unterstellt. Finanzlage Bilanzstruktur 2020 2019 Veränderung Vermögensstruktur T€ % T€ % T€ % Sachanlagen 30.267 97,58 31.988 91,35 (1.721) (5,38) langfristig gebundenes Vermögen 30.267 97,58 31.988 91,35 (1.721) (5,38) Forderungen und so. VG 601 1,94 2.939 8,39 (2.338) (79,55) Flüssige Mittel 148 0,48 89 0,25 59 66,29 kurzfristig gebundenes Vermögen 749 2,42 3.028 8,65 (2.279) (75,26) Gesamtvermögen 31.016 100,00 35.016 100,00 (4.000) (11,42) Die Stichtagsliquidität 2020 aus Bankbeständen des FSN beträgt TEUR 148 (Vorjahr TEUR 89). 762 4 Als kurzfristige Finanzierungsquelle zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wurde dem FSN von der Stadt Nürnberg ein Betriebsmittelkonto zur Verfügung gestellt. De r Bestand des Betriebsmittelkontos weist einen Wert in Höhe von TEUR 480 (Vorjahr TEUR 2.840) auf. Das Betriebsmittelkonto ist unter den Forderungen ausgewiesen. Das FSN konnte vor allem aufgrund des Zugriffes auf das von der Stadt Nür nberg zur Verfügung gestellte Be- triebsmittelkonto seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen. Liquiditä tsengpässe sind weder eingetreten, noch werden sie erwartet. Vermögenslage Die Bilanzsumme belief sich auf TEUR 31.016 (Vorjahr TEUR 35.016). Hiervon entfiel en auf das Anlagevermögen, bestehend aus Sachanlagen, TEUR 30.267 (Vorjahr TEUR 31.988). Im Jahr 2020 wurden für die Baumaßnahmen insgesamt TEUR 457 verauslagt (Vorjahr TEUR 654). Es wurde die Erneuerung Polycarbonat-Bedachung der Haupttribüne durchgeführt und abgeschlossen. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzsticht ag TEUR 86 (Vorjahr TEUR 53) . Sie betreffen die Kosten für den erweiterten Kontrollbereich des Gästezugangs sowie die Erneuerung der Überwa- chungskamerasysteme (CCTV-Anlage). Das Verhältnis der Restbuchwerte zu den Anschaffungskosten von Sachanlagen zeigt folgendes Bild: Anschaffungs- und Herstellungskosten Buchwert am 31.12.2020 in % der Anschaf- fungswerte TEUR TEUR % Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 66.960 29.191 43,59 Technische Anlagen und Maschinen 7.517 972 12,93 Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.190 18 0,43 Geleistete Anzahlungen und Anla- gen im Bau 86 86 100,00 78.753 30.267 38,43 Für das Wirtschaftsjahr 2020 wurden Baumaßnahmen in Höhe von TEUR 2.606 geplant. Die durchgeführten In- vestitionen lagen um TEUR 2.149 unter dem Planansatz. Für 2021 sind Invest itionsmaßnahmen in Höhe von TEUR 850 geplant. Die Maßnahmen sind überwiegend auf Substanzerhaltung ausgerichtet. Das gesamte Sachanlagevermögen ist ver- altet. In der langfristigen Planung (über 5 Jahre hinweg) sollten Überlegungen über die grundsätzliche Ausrichtung des Stadions Raum gegeben werden. 763 5 2020 2019 Veränderung Kapitalstruktur TEUR % TEUR % T€ % Rücklagen 18.515 59,69 19.328 55,20 (813) (4,21) Verlustvortrag 0 0 0 0 0 0 Jahresverlust (2.157) (6,95) (1.245) (3,55) 912 73,25 Eigenkapital 16.358 52,74 18.083 51,64 (1.725) (9,54) Verbindlichkeiten gegen- über Kreditinstituten 5.714 18,42 7.418 21,18 (1.704) (22,97) Langfristiges Fremd- kapital 5.714 18,42 7.418 21,18 (1.704) (22,97) Rückstellungen 0 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegen- über Kreditinstituten 6.814 21,97 6.814 19,46 0 0 Mittelfristiges Fremd- kapital 6.814 21,97 6.814 19,46 0 0 Rückstellungen 40 0,13 104 0,30 (64) (61,54) Verbindlichkeiten gegen- über Kreditinstituten 1.781 5,74 1.789 5,11 (8) (0,45) Verbindlichkeiten aus Liefe- rung und Leistung 241 0,78 178 0,51 63 35,39 Verbindlichkeiten gegen- über der Stadt 18 0,06 473 1,35 (455) (96,19) Sonstige Verbindlichkeiten 1 0,00 7 0,02 (6) (85,71) Rechnungsabgrenzung 50 0,16 150 0,43 (100) (66,67) Kurzfristiges Fremd- kapital 2.131 6,87 2.701 7,71 (570) (21,10) Fremdkapital 14.659 47,26 16.933 48,36 (2.274) (13,43) Gesamtkapital 31.016 100 35.016 100 (4.000) (11,42) Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung v om 25. November 2019, beträgt das Stammkapital 0 Euro. Die allgemeine Rücklage weist einen Wert in Höhe von TEUR 18.515 (Vorjahr TEUR 19.328) auf. Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2020 wurde der festgestellte Jahresverlust des Wirtschafts- jahres 2019 in Höhe von TEUR 1.245 mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Zudem wur den die früheren ge- zahlten Verlustausgleiche der Stadt Nürnberg in Höhe von TEUR 432 der allgemeinen Rücklage zugeführt. Das Eigenkapital beläuft sich auf TEUR 16.358 (Vorjahr TEUR 18.083). Die Eigenkapitalquote beträgt 52,74 % (Vorjahr 51,64%). 764 6 Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich tilgungsbedingt auf TEUR 14.309 (Vorjahr TEUR 16.021). Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf TEUR 40 (Vorjahr TEUR 104) und beinhalten die Jahresabschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 23 (Vorjahr TEUR 23) sowie die Rückstellung für Personalkosten für die ausstehenden Lohnzahlungen an das Hochbauamt Nürnberg für die Monate Januar-Februar 2020 in Höhe von TEUR 17 (Vorjahr TEUR 0,00). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 241 (Vorjahr TEUR 178). Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben belaufen sich auf TEUR 18 (Vorjahr TEUR 473) und resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb Nürn- bergBad. Im Vorjahr waren in Höhe von EUR 431.740,90 die früheren gezahlten Verlustausg leiche der Stadt Nürnberg enthalten, die entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2020 der allg emeinen Rücklage zugeführt wurden. Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen TEUR 1 (Vorjahr TEUR 7) und beinhalten ausschließlich die Verbind- lichkeiten aus der Lohnsteuer für Dezember 2020. Die passive Rechnungsabgrenzung in Höhe von TEUR 50 (Vorjahr TEUR 150) beinhaltet die bereits bezahlten Zuschüsse des 1. FCN für den Umbau der Südostkurve für das Wirtschaftsjahr 2021. 765 7 4. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Chancen- und Risikobericht) und Prognosebericht Nach dem maßgeblichen Ausbruch der COVID-19 Infektionen (SARS-CoV-2) zu Beginn des Jahres 2020 in China und der weltweiten Verbreitung, u.a. in Europa und insbesondere in Italien, Spanien, Frankreich und Deutschland wurde die Situation am 11. März 2020 von der World Health Organization (WHO) zu einer Pandemie erklärt. Die Absage von Großveranstaltungen, allgemeine Reiseverbote und lokale Ausgangssperren haben zwangsläufig Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die wirtschaftlichen Risiken der Corona-Pandemie werden inzwischen auch an den Weltfinanzmärkten deutlich wahrgenommen. Die Kursverluste schaffen Unsicherheit und belasten zusätzlich die Konjunktur. Das zum aktuellen Zeitpunkt größte Risiko des Eigenbetriebes stellt die Corona-Pandemie dar. Es kann noch nicht genau prognostiziert werden, wie lange die Pandemie anhält und ab wann wieder die Fußballspiele im Stadion stattfinden können. Nach den strikten Lockdown-Maßnahmen in den Jahren 2020-2021 werden derzeit stetig neue Lockerungen verabschiedet. Laut der zwölften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021 (BayMBl. Nr. 171, BayRS 2126-1-16-G), die zuletzt durch §§ 1 und 2 der Verord- nung vom 19. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 351) geändert wurde, ist Sport sowie die Öffnung von sämtlichen Sport- stätten unter nachstehenden Voraussetzungen zugelassen:1  Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz 2 über 100: Nur kontaktfreier Sport ist unter Beachtung der allge- meingültigen Kontaktbeschränkung erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt  Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: Nur kontaktfreier Sport ist unter Beachtung der aktuellen Kontaktbeschränkung sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kin- dern unter 14 Jahren erlaubt. Die Stadt Nürnberg hat den kontaktfreien Sport in Innenbereichen und Kon- taktsport unter freiem Himmel in Gruppen bis zu 25 Personen sowie den Freibadbetrieb mit negativen Testnachweis zugelassen.  Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50: Nur kontaktfreier Sport ist in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Die Stadt Nürnberg kann kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport unter freiem Himmel für Gruppen bis 25 Per- sonen sowie den Freibadbetrieb auch ohne Testnachweis zulassen. Seit dem 25. Mai 2021 liegt in Nürnberg die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100.3 Mit der ansteigenden Anzahl von Geimpften und unter weiterer Beachtung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen wird mit dem optimistischen Blick in die Zukunft geschaut. So könnte das Stadion ab Juli-August 2021mit ca. 25 % Zuschauer belegt werden. Ab Oktober 2021 könnte die Belegung auf 50 % der Zuschauer erhöht werden, damit würden die aufgrund der Corona-Pandemie bedingten Kürzungen der Nutzungsentgelte entfallen und eine entsprechende Erhöhung der Um- satzerlöse herbeiführen. 1 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/wirtschaft/coronavirus.html#204 und https://www.gesetze-bayern.de/Con- tent/Document/BayIfSMV_12 2 In der Epidemiologie drückt Inzidenz aus, wie häufig neue Infektionen und Erkrankungen über einen bestimmten Zeit- raum auftreten. 3 https://www.nuernberg.de/internet/wirtschaft/coronavirus.html#204 766 Die wesentlichen Chancen und Risiken sind mit der Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. und 2. Fußballbun desliga bzw. 3. Liga verbunden. Bei einem möglichen Aufstieg des 1. FC Nürnberg in die 1. Fußballbundesliga zur Saison 2022/2023 könnten sich die Einnahmen aus dem Nutzungsentgelt erheblich erhöhen. Gegen Ende des Jahres 2021 ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie geplant. Nach den Ergebnissen dieser Studie in der 2. Jahreshälfte 2022 wird die Entscheidung über die Generalsanierung bzw. Neubau des Stadions vorbereitet. Nürnberg, 31. Mai 2021 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nümberg Christiay Vogel Detlef Stenger Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter 767 Anlage 5.2.1/1 5.2 Sonstige Anlagen 5.2.1 Rechtliche Grundlagen Name Der Betrieb führt den Namen Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN). Gründung Der Eigenbetrieb FSN wurde durch Veröffentlichung der Satzung vom 26. Juni 2002 (Amts- blatt S. 383) zum 1. September 2002 gegründet. Größe der Gesellschaft Der Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg ist mit einer im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB kle i- nen Kapitalgesellschaft vergleichbar. Unabhängig davon ist er gemäß § 20 Sat z 2 EBV ve r- pflichtet, seinen Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vo r- schriften zu erstellen. Satzung Die rechtlichen Verhältnisse sind in der Satzung in der Fassung vom 21. Jun i 2002 mit der letzten Änderung vom 25. November 2019 geregelt. Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Werkleitung Die Werkleiter sind im Anhang angegeben. 768 Anlage 5.2.2/1 5.2.2 Steuerliche Verhältnisse Steuerbilanz Für Zwecke der Besteuerung wird eine gesonderte Steuerbilanz erstellt. Steuerlich ist der Betrieb „Franken-Stadion“ ein Be trieb gewerblicher Art (BgA) der Stadt Nürnberg im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 4 KStG. Unabhängig von der organisatorischen Sonderstellung des früheren Regiebetriebes Fran- kenstadion innerhalb der Stadt Nürnberg ab 1. Septe mber 2002 wird der Betrieb unter der Steuernummer 241/114/70681 beim Zentralfinanzamt Nürnberg unverändert fortgeführt. Die Veranlagungen zur Umsatzsteuer werden gemeinsam mit den übrigen BgA der Stadt Nürnberg sowie zusammen mit der Stadion Nürnberg Be triebs-GmbH unter der Steuernum- mer 241/114/70231 durchgeführt. In den Jahren 2018-2020 erfolgte die Betriebsprüfun g durch das Zentralfinanzamt Nürnberg für die Jahre 2012-2015. Die Betriebsprüfung wurde am 07. Juli 2020 abgeschlossen. Es liegt uns der Bericht über die Außenprüfung vom 29. Septe mber 2020 vor. Den Feststellungen des Betriebsprüfers liegen zum Teil die Ergebnisse der Vorprüfung für 2005-2007 zugrunde. Es ergeben sich für Franken-Stadion keine steuerlichen Folgen. Die Stadt Nürnberg hat zum 30.06.2015 von der SPIE GmbH den Anteil in Höhe von 74,9 % an der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH erworben. Dam it ist die Stadt Nürnberg nun alleini- ge Gesellschafterin der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH. Die Beteiligung ist als notwendiges Betriebsvermögen des Eigenbetriebes Franken-Stadion anzusehen. Zwischen der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH und dem Eigenbetrieb Franken Stadion liegt eine Betriebsaufspal- tung vor. Im Rahmen der Betriebsprüfung für den Zeitraum 2012 -2015 wurde mit dem Zentralfinanz- amt Nürnberg bereits eine Einigung erzielt, dass zw ischen der Stadt Nürnberg bzw. dem Franken-Stadion Nürnberg und der Stadion Nürnberg B etriebs-GmbH beginnend ab dem 01. Januar 2020 die umsatzsteuerliche Organschaft vorliegt. 769 Anlage 5.2.3/1 5.2.3 Wirtschaftliche Grundlagen Gegenstand des Betriebes Aufgabe des Eigenbetriebes Frankenstadion Nürnberg einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe ist/ war der Umbau des bestehenden St adions auf der Grundlage des Pflichthef- tes anlässlich der Bewerbung der Stadt Nürnberg als Austragungsort für die Fußballweltmeis- terschaft 2006, die Sicherstellung des laufenden wi rtschaftlichen Betriebs unter Berücksichti- gung des Werterhalts des Stadions und die Mitwirkun g an der Vorbereitung der Fußball- weltmeisterschaft 2006. Hinweis: Dieses in der Satzung niedergelegte Ziel ist umgese tzt worden. Seit dem 1. Juli 2005 über- lässt der Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg den laufenden Betrieb des Stadions an eine private Betreibergesellschaft. Ab dem 01.07.2015 is t die Stadt Nürnberg alleinige Anteilseig- nerin der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH. 770 Anlage 5.2.4/1 5.2.4 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 5.2.4.1 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31.12.2020 AKTIVSEITE A. ANLAGEVERMÖGEN Eine von den Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwick- lung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens enthält der Anlagenspiegel (Anla- ge 5.1.3/5). Hinweis: Nicht Gegenstand unseres Erstellungsauftrages war die Ermittlung der Herstellungskosten, insbesondere die Abgrenzung zu nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen sowie die Zuord- nung der ermittelten Herstellungskosten auf die einzelnen Vermögensgegenstände. 771 Anlage 5.2.4/2 I. Sachanlagen Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: 2020 EUR Stand am 01.01.2020 31.987.548,08 Zugänge 474.719,85 Umbuchungen 0,00 Abgänge 0,00 Abschreibungen (2.195.158,26) Stand am 31.12.2020 30.267.109,67 Das Verhältnis der Restbuchwerte zu den Anschaffungskosten zeigt folgendes Bild: Anschaffungs- und Herstel- lungskosten Buchwert am 31.12.2020 in % der An- schaffungs- werte noch nicht aufgelöste Sonderab- schreibungen TEUR TEUR % TEUR Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 66.960 29.191 43,59 0 Technische Anlagen und Maschinen 7.517 972 12,93 0 Betriebs- und Geschäfts- ausstattung 4.190 18 0,43 0 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 86 86 100,00 0 78.753 30.267 38,43 0 Die Sachanlagen sind in einer mittels EDV geführten Anlagenbuchhaltun g erfasst, die sämtli- che notwendigen Angaben für die einzelnen Anlagegegenstände enthält. 772 Anlage 5.2.4/3 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und ande- ren Bauten 29.191.343,00 30.733.539,00 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR Grund und Boden 59.235,00 59.235,00 Geschäfts- und Verwaltungsgebäude 27.836.016,00 28.976.875,00 Außenanlagen 1.296.092,00 1.697.429,00 29.191.343,00 30.733.539,00 Der Buchwert hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: 2020 EUR Stand am 01.01.2020 30.733.539,00 Zugänge 423.361,19 Umbuchung 0,00 Abgänge Abschreibungen (1.965.557,19) Stand am 31.12.2020 29.191.343,00 Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: EUR EUR Planmäßige Abschreibungen 1.965.557,19 2.150.465,66 Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear von ihren Anschaffungs- und Herstel lungs- kosten vorgenommen. Die Zugänge sind pro rata temporis abgeschrieben worden. 773 Anlage 5.2.4/4 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR 2. Technische Anlagen und Maschinen 971.878,00 1.172.523,00 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR Technische Anlagen 971.878,00 1.172.523,00 971.878,00 1.172.523,00 Der Buchwert hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: 2020 EUR Stand am 01.01.2020 1.172.523,00 Zugänge 0,00 Umbuchungen 0,00 Abgänge 0,00 Abschreibungen (200.645,00) Stand am 31.12.2020 971.878,00 Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: EUR EUR Planmäßige Abschreibungen 200.645,00 206.628,00 Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear von ihren Anschaffungs- und Herstel lungs- kosten vorgenommen. Die Zugänge sind pro rata temporis abgeschrieben worden. 774 Anlage 5.2.4/5 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.429,00 28.570,00 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR Andere Anlagen 3,00 27.427,00 Spiel und Sportgeräte 1,00 1,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.425,00 1.142,00 17.429,00 28.570,00 Der Buchwert hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: 2020 EUR Stand am 01.01.2020 28.570,00 Zugänge 17.815,07 Umbuchungen 0,00 Abgänge 0,00 Abschreibungen (28.956,07) Stand am 31.12.2020 17.429,00 Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: EUR EUR Planmäßige Abschreibungen 28.956,07 110.185,00 Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear mit ihren Anschaffungs- und Herst ellungs- kosten vorgenommen. Die Zugänge sind pro rata temporis abgeschrieben worden. 775 Anlage 5.2.4/6 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 86.459,67 52.916,08 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR Umrüstung des Kontrollbereichs am Gästezugang 63.326,22 52.081,57 Erweiterung und Erneuerung der CCTV-Anlage 23.133,45 834,51 86.459,67 52.916,08 Der Buchwert hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: 2020 EUR Stand am 01.01.2020 52.916,08 Zugänge 33.543,59 Umbuchungen 0,00 Abgänge 0,00 Abschreibungen 0,00 Stand am 31.12.2020 86.459,67 776 Anlage 5.2.4/7 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR 1. Forderungen aus Lieferungen und Lei s- tungen 22.445,06 96.442,88 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 0,00 0,00 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR Grundabgabenrechnung 2020 19.654,76 41.369,79 Grundabgabenabrechnung Nachzahlung für Vorjahre 0,00 5.523,93 Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, variables Nutzungsentgelt 0,00 46.952,65 Eco Dachmiete PV 2020 2.790,30 2.596,51 22.445,06 96.442,88 In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber verbund e- nen Unternehmen in Höhe von EUR 19.654,76 enthalten. Bewertung Die Forderungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und l atente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst. 777 Anlage 5.2.4/8 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 576.591,52 2.840.722,54 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 576.591,52 2.840.722,54 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR Forderungen gegenüber Stadt Nürnberg 4.988,30 0,00 Umsatzsteuerforderungen 91.428,31 0,00 Betriebsmittelkonto 480.174,91 2.840.722,54 576.591,52 2.840.722,54 Das Betriebsmittelkonto wurde im Wirtschaftsjahr 2016 erstmals gesondert von den Verbind- lichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Die Umsatzsteuerforderungen beinhalten die Umsatzsteuer-Erstattungen laut den Umsatz- steuer-Voranmeldungen für die Monate November-Dezember 2020 in Höhe von EUR 72.166,82, die im F olgejahr abziehbare Vorsteuer in Höhe von EUR 5.569,88 sowie das um- satzsteuerliche Guthaben 2020 in Höhe von EUR 13.691,61 ausgewiesen. Der Ausweis von umsatzsteuerlichen Positionen ist im Vorjahr unter den sonstigen Vermögensgegens tänden bzw. sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt. Die Änderung ist aufgrund des Vorlie gens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ab dem 01. Januar 2020 zwischen den Stadt Nürnberg bzw. dem Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg und der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH zu- rückzuführen, die im Rahmen der Betriebsprüfung für den Zeitraum 2012-2015 mit dem Zentralfinanzamt Nürnberg abgestimmt wurde. 778 Anlage 5.2.4/9 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR 3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.251,73 2.293,93 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 2.251,73 2.293,93 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR Forderungen gegenüber den debitorischen Kreditoren 2.251,73 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar 0,00 2.293,93 2.251,73 2.293,93 Bewertung Die Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR Sparkasse 148.014,03 88.925,50 148.014,03 88.925,50 Bewertung Die flüssigen Mittel sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. 779 Anlage 5.2.4/10 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 320,00 320,00 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR Nebenkosten Januar 2021 60,00 60,00 Miete Januar 2021 260,00 260,00 320,00 320,00 780 Anlage 5.2.4/11 PASSIVSEITE A. EIGENKAPITAL Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR I. Stammkapit al 0,00 0,00 II. Rücklagen 18.514.600,43 19.327.530,59 III. Verlustvortrag 0,00 0,00 IV. Jahresverlust (2.157.312,70) (1.244.671,06) 16.357.287,73 18.082.859,53 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR II. Rücklagen Allgemeine Rücklage 18.514.600,43 19.327.530,59 18.514.600,43 19.327.530,59 Der Posten hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: 2020 EUR Stand am 01.01.2020 19.327.530,59 Zuführung frühere Verlustausgleiche 431.740,90 Minderung durch Verlustausgleich 2019 1.244.671,06 Stand am 31.12.2020 18.514.600,43 781 Anlage 5.2.4/12 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR III. Verlustvortrag 0,00 0,00 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR IV. Jahresverlust (2.157.312,70) (1.244.671,06) Ausgewiesen ist das Ergebnis des Wirtschaftsjahres 2020. 782 Anlage 5.2.4/13 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR B. RÜCKSTELLUNGEN 39.884,36 103.777,00 Sonstige Rückstellungen Der Bestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Stand am 01.01.2020 Inanspruch- nahme Auflösung Zuführung Stand am 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR Erstellung und Prüfung Jahresabschluss, laufende Rechts- und Steuerber a- tung 30.000,00 26.150,00 0,00 19.500,00 23.350,00 Rückstellung für ausste- hende Rechnungen 73.777,00 73.777,00 0,00 0,00 0,00 Rückstellung für Perso- nalkosten 0,00 0,00 0,00 16.534,36 16.534,36 Gesamt 103.777,00 99.927,00 0,00 36.034,36 39.884,36 Bewertung Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen, nach vernünftige r kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge dotiert und berücks ichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 783 Anlage 5.2.4/14 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR C. VERBINDLICHKEITEN 14.569.559,92 16.679.616,40 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 14.308.881,08 16.021.027,35 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 1.780.561,08 1.789.147,35 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 12.528.320,00 14.231.880,00 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: 5.714.080,00 7.417.640,00 Zusammensetzung der Darlehen: EUR Kreditanstalt für Wiederaufbau Nr. I 6.581.331,54 Kreditanstalt für Wiederaufbau Nr. II 1.505.749,40 Dexia Hypotheken Darlehen 2.784.300,14 Ostsächsische Sparkasse Dresden 3.437.500,00 14.308.881,08 Bewertung Die Bewertung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgte zu Erfüllungsbeträ- gen. 784 Anlage 5.2.4/15 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 240.737,03 178.428,16 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 240.737,03 178.428,16 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 0,00 0,00 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: 0,00 0,00 In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkei ten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 64.135,05 enthalten. Bewertung Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihren Erfüll ungsbeträgen bewertet. 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg 18.577,95 473.121,47 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 18.577,95 473.121,47 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 0,00 0,00 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: 0,00 0,00 785 Anlage 5.2.4/16 Zusammensetzung der Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt: EUR Verbindlichkeiten gegenüber BgA „Nürnberg Bad“ 13.537,00 Verbindlichkeiten gegenüber Städtischen Dienststellen 5.040,95 Verbindlichkeiten gegenüber Stadt Nürnberg 0,00 18.577,95 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR 4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.363,86 7.039,42 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 1.363,86 7.039,42 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 0,00 0,00 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: 0,00 0,00 Zusammensetzung der sonstigen Verbindlichkeiten: EUR Verbindlichkeiten aus der Lohnsteuer 1.363,86 1.363,86 Bewertung Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. 786 Anlage 5.2.4/17 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 50.000,00 150.000,00 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR Zuschüsse des 1. FC Nürnberg für den Umbau 50.000,00 150.000,00 der Südostkurve für 2021 50.000,00 150.000,00 787 Anlage 5.2.4/18 5.2.4.2 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Gewinn- und Verlust- rechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 2020 EUR 2019 EUR 1. Umsatzerlöse 1.265.815,65 2.234.697,90 Nebenkosten Betreiber 19% 61.654,76 76.764,53 Erstattung Stromeinspeisung 310,29 310,29 Erlöse Dachmiete 2.405,43 2.181,94 Erlöse 8.127,51 7.802,39 Betreiber 19% Miete 1.193.317,66 2.142.996,79 Periodenfremde Erträge 0,00 4.641,96 1.265.815,65 2.234.697,90 2020 EUR 2019 EUR 2. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 2.290,00 2020 EUR 2019 EUR 3. Personalaufwand 106.175,56 0,00 Löhne und Gehälter 85.316,42 0,00 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 20.859,14 0,00 davon für Altersversorgung EUR 6.563,44 (VJ EUR 0,00): 106.175,56 0,00 788 Anlage 5.2.4/19 4. Abschreibungen 2020 EUR 2019 EUR auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (2.195.158,26) (2.467.278,66) Planmäßige Abschreibun- gen EUR Außerplan- mäßige Ab- schreibungen EUR Gesamt EUR I. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 1.965.557,19 0,00 1.965.557,19 2. Technische Anl a- gen und Maschi- nen 200.645,00 0,00 200.645,00 3. Betriebs- und Geschäftsausstat- tung 28.956,07 0,00 28.956,07 2.195.158,26 0,00 2.195.158,26 Wir weisen im Übrigen auf den Anlagenspiegel im Anhang hin. 789 Anlage 5.2.4/20 2020 EUR 2019 EUR 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen (648.006,16) (502.605,82) Raumkosten Miete unbewegliche Wirtschaftsgüter 3.120,00 3.120,00 Miet- und Pachtnebenkosten 720,00 720,00 Versicherungen, Beiträge und Abgaben Versicherungen 11.374,22 10.869,46 Grundabgaben 61.654,76 76.764,53 Reparaturen und Instandhaltungen Reparatur/Instandhaltung von Bauten 422.080,16 176.216,87 Bauliche Betreuung Hochbauamt 2.800,82 75.363,00 Erhaltene Skonti 19% Vorsteuer -281,69 -171,19 Verschiedene betriebliche Kosten Kaufmännische Betreuungsleistungen 13.537,00 20.964,25 Sonstige betriebliche Aufwendungen 70.205,38 67.828,05 Kopierkosten 4.038,20 488,86 Porto 94,75 3,02 Telefon 701,96 90,00 Rechts- und Beratungskosten 8.995,00 38.588,51 Abschluss- und Prüfungskosten 19.522,00 21.337,20 Buchführungskosten 5.752,50 3.900,00 Mieten für bewegliche WG 8.368,39 2.009,82 Nebenkosten des Geldverkehrs 922,88 229,86 Bewirtungskosten 0,00 52,65 Reinigung 1.210,00 0,00 Bürobedarf 5.299,03 0,00 Periodenfremde Aufwendungen 7.890,80 4.230,93 (648.006,16) (502.605,82) . 790 Anlage 5.2.4/21 2020 EUR 2019 EUR 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (473.778,37) (511.774,48) Negativzinsen Betriebsmittelkonto 4.916,22 0,00 Darlehenszinsen 468.872,15 511.774,48 473.778,37 672.823,83 2020 EUR 2019 EUR 6. Jahresverlust (2.157.312,70) (1.244.671,06) 791 Anlage 5.2.5/1 5.2.5 Allgemeine Auftragsbedingungen 792 /0 /1 /1 /2 /3 /4 /3 /5 /6 /3 /0 /7 /8 /9 /10 /11 /2 /12 /13 /3 /14 /5 /6 /2 /7 /6 /2 /3 /6 /8 /15 /10 /16/5 /10 /9 /12 /17 /18 /11 /8 /9 /12 /19 /10 /15 /8 /3 /10 /7 /6 /14 /16/5 /10 /9 /12 /17 /18 /11 /8 /9 /12 /19 /10 /15 /8 /7 /6 /2 /12 /2 /3 /12 /3 /1 /1 /12 /17 /18 /11 /8 /9/3 /6 /20 /21 /4 /22 /23 /24 /11 /6 /7 /11 /10 /25 /26 /22 /27 /22 /23 /28 /3 /1 /9 /7 /6 /2 /12 /13 /3 /10 /3 /5 /17 /18 /29 /22 /30 /31 /32 /33 /34 /35 /36 /37 /38 /39 /40 /41 /42 /33 /43 /32 /44 /40 /35 /44 /40 /33 /44 /40 /33 /45 /37 /33 /44 /36 /46 /38 /47 /33 /38 /37 /38 /48 /40 /33 /49 /50 /32 /41 /51 /52 /33 /44 /53/32 /38 /37 /41 /51 /52 /39 /36 /37 /41 /54 /38 /46 /36 /33 /38 /44 /55 /43 /33 /38 /53/32 /38 /37 /41 /51 /52 /39 /36 /37 /41 /54 /38 /46 /36 /35 /44 /40 /41 /40 /33 /41 /33 /45 /45 /41 /51 /52 /39 /36 /37 /33 /44 /56 /32 /57 /58 /39 /51 /52 /41 /37 /33 /52 /33 /44 /43/33 /44 /49 /35 /41 /39 /57 /57 /33 /44 /36 /39 /41 /59 /41 /33 /44 /43 /60 /53/32 /38 /37 /41 /51 /52 /39 /36 /37 /41 /54 /38 /46 /36 /33 /38 /61 /40 /33 /44 /39 /44 /44 /37 /62 /35 /44 /43 /32 /52 /38 /33 /44 /34 /35 /36 /37 /38 /39 /40 /40 /33 /42 /33 /38/44 /46 /42 /33 /38 /63 /38 /46 /36 /35 /44 /40 /33 /44 /64 /65 /37 /33 /35 /33 /38 /42 /33 /38 /39 /37 /35 /44 /40 /64 /66 /33 /38 /39 /37 /35 /44 /40 /33 /44 /32 /44 /50 /32 /38 /37 /41 /51 /52 /39 /36 /37 /45 /32 /51 /52 /33 /44 /34 /44 /40 /33 /45 /33 /40 /33/44 /52 /33 /32 /37 /33 /44 /35 /44 /43 /41 /55 /44 /41 /37 /32 /59 /40 /33 /34 /35 /36 /37 /38 /48 /40 /33 /64 /41 /55 /50 /33 /32 /37 /44 /32 /51 /52 /37 /33 /37 /50 /39 /41 /39 /44 /43 /33 /38 /33 /41 /39 /35 /41 /43 /38 /46 /51 /67 /45 /32 /51 /52 /41 /51 /52 /38 /32/36 /37 /45 /32 /51 /52 /68 /33 /38 /33 /32 /44 /42 /39 /38 /37 /55 /43 /33 /38 /40 /33 /41 /33 /37 /49 /45 /32 /51 /52 /49 /50 /32 /44 /40 /33 /44 /43 /68 /55 /38 /40 /33 /41 /51 /52 /38 /32 /33 /42 /33 /44 /32 /41 /37 /69 /29 /25 /30 /31 /38 /32 /37 /37 /33 /67 /70 /44 /44 /33 /44 /44 /35 /38 /43 /39 /44 /44 /34 /44 /41 /54 /38 /46 /51 /52 /33 /39 /35 /41 /43 /33 /57 /47 /33 /38 /37 /38 /39 /40 /49 /50 /32 /41 /51 /52 /33/44 /53/32 /38 /37 /59 /41 /51 /52 /39 /36 /37 /41 /54 /38 /46 /36 /33 /38 /35 /44 /43 /34 /35 /36 /37 /38 /39 /40 /40 /33 /42 /33 /38 /52 /33 /38 /45 /33 /32 /37 /33 /44 /64 /50 /33 /44 /44 /43 /32 /33 /41 /39 /35 /41 /43 /38/46 /51 /67 /45 /32 /51 /52 /68 /33 /38 /33 /32 /44 /42 /39 /38 /37 /32 /41 /37 /55 /43 /33 /38 /41 /32 /51 /52 /39 /35 /41 /49 /50 /32 /44 /40 /33 /44 /43 /33 /44 /40 /33 /41 /33 /37 /49 /45 /32 /51 /52 /33 /44 /71 /33 /40 /33 /45 /35 /44 /40 /33 /44 /33 /38 /40 /32 /42/37 /69 /72 /57 /73 /32 /44 /42 /45 /32 /51 /67 /39 /35 /36 /41 /55 /45 /51 /52 /33 /34 /44 /41 /54 /38 /46 /51 /52 /33 /40 /33 /45 /37 /33 /44 /43 /32 /33 /41 /33 /34 /35 /36 /37 /38 /39 /40 /41 /42 /33 /43 /32 /44 /40 /35 /44 /40 /33 /44 /39 /35 /51 /52 /43 /32/33 /41 /33 /44 /31 /38 /32 /37 /37 /33 /44 /40 /33 /40 /33 /44 /46 /42 /33 /38 /69 /25 /23 /74 /4 /8 /11 /6 /2 /7 /6 /14 /0 /7 /12 /8 /15 /18 /10 /7 /6 /2 /14 /3 /12 /0 /7 /8 /9 /10 /11 /2 /12 /29 /22 /30 /75 /33 /40 /33 /44 /41 /37 /39 /44 /43 /43 /33 /41 /34 /35 /36 /37 /38 /39 /40 /41 /32 /41 /37 /43 /32 /33 /68 /33 /38 /33 /32 /44 /42 /39 /38 /37 /33 /76 /33 /32 /41 /37 /35 /44 /40 /64 /44/32 /51 /52 /37 /33 /32 /44 /42 /33 /41 /37 /32 /57 /57 /59 /37 /33 /38 /50 /32 /38 /37 /41 /51 /52 /39 /36 /37 /45 /32 /51 /52 /33 /38 /77 /38 /36 /55 /45 /40 /69 /31 /33 /38 /34 /35 /36 /37 /38 /39 /40 /50 /32 /38 /43 /44 /39 /51 /52 /43 /33 /44 /75 /38 /35 /44/43 /41 /48 /37 /49 /33 /44 /55 /38 /43 /44 /35 /44 /40 /41 /59 /57 /48 /78 /32 /40 /33 /38 /66 /33 /38 /35 /36 /41 /39 /35 /41 /46 /42 /35 /44 /40 /39 /35 /41 /40 /33 /36 /46 /52 /38 /37 /69 /31 /33 /38 /53/32 /38 /37 /41 /51 /52 /39 /36 /37 /41 /54 /38 /46 /36 /33/38 /46 /42 /33 /38 /44 /32 /57 /57 /37 /32 /57 /79 /35 /41 /39 /57 /57 /33 /44 /52 /39 /44 /40 /57 /32 /37 /41 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/37 /33 /32 /45 /49 /35 /44 /33 /52 /57 /33 /44 /69 /22 /96 /23 /0 /6 /110 /7 /86 /3 /6 /14 /3 /6 /14 /3 /12 /165 /3 /17 /18 /9 /84 /46 /38 /43 /33 /44 /34 /35 /36 /37 /38 /39 /40 /64 /41 /33 /32 /44 /33 /31 /35 /38 /51 /52 /36 /46 /52 /38 /35 /44 /40 /35 /44 /43 /43 /32 /33 /41 /32 /51 /52 /52 /32 /33 /38 /39 /35 /41 /33 /38 /40/33 /42 /33 /44 /43 /33 /44 /34 /44 /59 /41 /54 /38 /46 /51 /52 /33 /40 /32 /45 /37 /44 /35 /38 /43 /33 /35 /37 /41 /51 /52 /33 /41 /71 /33 /51 /52 /37 /69 /131 /132 /133 /134 /135 /136 /132 /134 /137 /138 /139 /140 /141 /137 /142 /131 /132 /143 /134 /135 /136 /134 /144 /139 /138 /127 /130 /139 /145 /146 /144 /147 /139 /148 /139 /149 /150 /137 /138 /135 /134 /137 /139 /151 /139 /152 /153 /154 /155 /156 /157/154 /126 /127 /128 /129 /126 /130 794 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage FSN/002/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg (FSN) 08.10.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) Sachverhalt (WerkA FSN): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 99 795 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 796 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Rpr Ref. I/II 797 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 08.10.2021): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021) Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 08.10.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 798 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage FSN/002/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg (FSN) 08.10.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) Anlagen: 2_0_Entlastung JA 2020 Sachverhalt (WerkA FSN): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 99 799 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 800 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Rpr Ref. I/II 801 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 08.10.2021): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021) Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 08.10.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 802 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage NüBad/003/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 16.07.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad Anlagen: NürnbergBad_Kurzbericht_JAP 2020_signiert_signiert NürnbergBad_Bericht_JAP 2020_signiert_signiert Sachverhalt (WerkA NüBad): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad wurde von der Baker Tilly Holding GmbH gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig 1010 803 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/003/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 804 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/003/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 805 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/003/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 03.06.2021 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs NüBad wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 44.265.910,75 Euro. Der Jahresverlust beträgt 7.924.000,56 Euro. Gutachtenvorschlag (RprA): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüBad zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 44.265.910,75 Euro. Der Jahresverlust beträgt 7.924.000,56 Euro. Beschlussvorschlag: Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NüBad zum 31.12.2020 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 44.265.910,75 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 7.924.000,56 Euro ab. 3. Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit den von der Stadt geleisteten Verlustausgleichszahlungen zu verrechnen bzw. auszugleichen. Es erfolgt in Höhe des Jahresverlustes eine Einlage der Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebs (Einlagekonto). 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüBad wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben 806 Eigenbetrieb NürnbergBad Nürnberg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 1010 807 1 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn - und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Ja- nuar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den La- gebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den ein- schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend es Bild der Vermö- gens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Er- tragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der L age des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein- klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverord- nung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun- gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 808 2 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim- mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü- fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we- sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermit- telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnu ngsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver ant- wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu be- urteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortli ch, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 809 3 Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufs tellung des Lagebe- richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschrif- ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetz- lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun- gen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigen- betriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen ge- setzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abs chlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Ziel setzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal- schen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres- abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü- fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts- prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Dar- stellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesent- lich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder ins- gesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt- schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 810 4 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe- absichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße be- trügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre- führende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen in terner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le- vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu plan en, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur- teil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver- tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei- ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom- men, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti- gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe- richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü- fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu 811 5 führen, dass d er Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlus- ses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegen- den Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Eigenbetriebs vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig- neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien- tierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts- orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse we- sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Nürnberg, 18. Juni 2021 Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Edenhofer Prof. Dr. Uebensee Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 812 A K T I V A 31.12.2019 P A S S I V A 31.12.2019 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Allgemeine Rücklage 2.181.102,24 2.181 entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Verlustvortrag -1.856.682,46 -1.867 Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.730,00 3 III. Jahresverlust -7.924.000,56 -6.197 II. Sachanlagen davon bereits ausgeglichene Verluste 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und (Stadt Nürnberg) 6.733.092,00 6.208 Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grunstücken 36.683.506,76 38.165 IV. Nicht durch Eigenkapital gedecker Fehlbetrag 866.488,78 0 2. technische Anlagen und Maschinen 1.895.134,00 2.308 0,00 325 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.423.884,00 1.469 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.242.641,00 23 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 5.303.926,00 5.422 41.245.165,76 41.965 41.252.895,76 41.968 C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen 21.103,00 16 B. UMLAUFVERMÖGEN 2. sonstige Rückstellungen 400.429,74 619 421.532,74 635 I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 55.782,40 54 D. VERBINDLICHKEITEN 2. Waren 8.295,79 9 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 28.618.399,23 30.313 64.078,19 63 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 126.353,55 193 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/ II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Eigenbetriebe 9.402.265,88 7.583 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 212.895,82 433 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 813.802,89 1.957 Unternehmen 103.810,54 138 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.000,00 11 5. sonstige Verbindlichkeiten 248.885,45 324 4. sonstige Vermögensgegenstände 853.642,62 150 davon aus Steuern: 1.889.341,33 2.551 EUR 116.130,17 (Vj. TEUR 134) 38.499.714,65 38.551 III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 189.794,46 427 2.143.213,98 3.041 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 40.737,36 78 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.312,23 2 D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 866.488,78 0 44.265.910,75 45.011 44.265.910,75 45.011 Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg Bilanz zum 31. Dezember 2020 31.12.202031.12.2020 813 2019 TEUR 1. Umsatzerlöse 2.407.345,78 6.202 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 399.480,00 0 3. sonstige betriebliche Erträge 770.703,62 206 3.577.529,40 6.408 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be- triebsstoffe und für bezogene Waren 1.925.796,26 2.282 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.086.361,06 1.236 3.012.157,32 3.518 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 3.323.865,78 3.590 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.151.507,64 1.083 4.475.373,42 4.673 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.293.497,57 2.300 7. sonstige betrieblichen Aufwendungen 1.213.866,97 1.521 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 498.420,67 585 davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 4.233,00 (Vj. TEUR 5) 9. Ergebnis nach Steuern -7.915.786,55 -6.189 10. sonstige Steuern 8.214,01 8 11. Jahresverlust -7.924.000,56 -6.197 Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 2020 EUR 814 1 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Grundsätzliche Angaben Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalge- sellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Re- gelungen der Betriebssatzung aufgestellt. Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mitt elgroßen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund § 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapi- talgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22 und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverord- nung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschrif- ten bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn - und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt. 815 2 B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung gemindert. Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs - preisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Gebäude werden linear abgeschrieben. Technische Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Ansc haffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre . Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffun gs- und Herstellungskosten EUR 250,00 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst . Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu EUR 1.000,00 betragen, werden in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wird pro Jahr zu einem Fünftel abgeschrieben. Umlaufvermögen Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. 816 3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt . Erkennbare und latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt und berechnet. Eigenkapital Allgemeine Rücklagen bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände. Jahresverlust Die Stadt Nürnberg h at im Jahr 2020 einen Verlustausgleich in Höhe von EUR 6.733.092,00 für das Jahr 2020 gezahlt. Der Verlustausgleich für das Jahr 2020 wird unter dem Posten Jahresverlust ausgewiesen. 817 4 Sonderposten für Investitionszuschüsse sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösungen und Einstellungen angesetzt und bewertet. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die sogenannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer entsprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modifizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richtta feln 20 18 G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinssatz ist der nac h Maßgabe der RückAbzinsV ermittelte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Für die Berechnun g wurde ein Rechnungszins von 2,30 % (Vorjahr 2,71 %), ein Gehaltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen. Sonstige Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis - und Kostensteigerungen berücksichti gt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stad t Nürnberg /Eigenbetriebe, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 818 5 C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ AKTIVA I. Anlagevermögen Die Entwicklung der Bilanzposten, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Geschäftsjahr 01.01.2020 bis 31.12.2020 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020 ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE 1. Jan. 2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2020 1. Jan. 2020 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2020 31. Dez. 2020 31. Dez. 2019 € € € € € € € € € € € ANLAGEVERMÖGEN IMMATERIELLE VERMÖGENSGE- GENSTÄNDE Entgeltlich erworbene Konzessi- onen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 57.720,00 6.589,00 0,00 0,00 64.309,00 55.197,00 1.382,00 0,00 56.579,00 7.730,00 2.523,00 57.720,00 6.589,00 0,00 0,00 64.309,00 55.197,00 1.382,00 0,00 56.579,00 7.730,00 2.523,00 SACHANLAGEN Grundstücke, grundstücksglei- che Rechte und Bauten ein- schließlich der Bauten auf frem- den Grundstücken 80.265.005,92 109.746,73 0,00 37.744,75 80.337.007,90 42.099.730,16 1.557.823,29 4.052,31 43.653.501,14 36.683.506,76 38.165.275,76 Technische Anlagen und Ma- schinen 8.519.956,51 92.588,81 0,00 10.500,00 8.602.045,32 6.212.075,51 505.335,81 10.500,00 6.706.911,32 1.895.134,00 2.307.881,00 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.092.118,90 184.014,47 0,00 0,00 4.276.133,37 2.623.292,90 228.956,47 0,00 2.852.249,37 1.423.884,00 1.468.826,00 Geleistete Anzahlungen und An- lagen im Bau 23.069,05 1.219.571,95 0,00 0,00 1.242.641,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.242.641,00 23.069,05 92.900.150,38 1.605.921,96 0,00 48.244,75 94.457.827,59 50.935.098,57 2.292.115,57 14.552,31 53.212.661,83 41.245.165,76 41.965.051,81 92.957.870,38 1.612.510,96 0,00 48.244,75 94.522.136,59 50.990.295,57 2.293.497,57 14.552,31 53.269.240,83 41.252.895,76 41.967.574,81 819 6 II. Umlaufvermögen 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 212.895,82 (Vorjahr EUR 433.692,19), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe in Höhe von EUR 813.802,89 (Vorjahr EUR 1. 956.804,04), die Forderungen gegen verbundene Un ternehmen in Höhe von EUR 9.000,00 (Vorjahr EUR 10.710,00) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 853.642,62 (Vorjahr EUR 149.999,79) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Un- ternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 2. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 3.312,23 (Vorjahr EUR 2.053,53) beinhaltet Posten di- verser Softwarewartungen sowie weitere Kleinbeträge. Der passive Rechnungsa bgrenzungsposten i. H. v. EUR 40.737,36 (Vorjahr EUR 78.032,61) umfasst die abgegrenzten Einnahmen aus 20er Karten (EUR 21.137,36) sowie die abgegrenzten Einnahmen aus Gutscheinen für das Volksbad (EUR 19.600,00). 820 7 PASSIVA I. Eigenkapital Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2020 EUR Allgemeine Rücklagen 2.181.102,24 Verlustvortrag (1.856.682,46) Jahresverlust davon bereits ausgeglichen (Stadt Nürnberg) (7.924.000,56) 6.733.092,00 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 866.488,78 0,00 Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg. II. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in Höhe von EUR 3.440.441,00 (Vorjahr EUR 3.463.531,00). Ne uzusagen wurden in Höhe von T€ 21 passiviert. 2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 400.429,74 (Vorjahr EUR 618.817,21) betreffen im Wesentlichen die Rückstellung für ausstehende Rechnungen mit EUR 134.554,39 (Vorjahr EUR 277.456,68), Rückstellung für offenen Urlaub mit TEUR 56.948,12 (Vorjahr TEUR 75.109,95) und geleistete Überstunden mit EUR 75.749,09 (Vorjahr EUR 186.899,38) sowie Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand mit EUR 59.506,00 (Vorjahr EUR 59.140,00). 821 8 III. Verbindlichkeiten 1. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel: Verbindlichkeitenspiegel Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR zwischen einem und fünf Jahren EUR über fünf Jahre EUR Stand zum 31.12.2020 EUR Stand zum 31.12.2019 EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.948.144,51 7.693.642,64 18.976.612,08 28.618.399,23 Vorjahr 1.779.769,79 7.693.642,64 20.840.022,74 30.313.435,14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 126.353,55 0,00 0,00 126.353,55 Vorjahr 193.349,47 0,00 0,00 193.349,47 Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 9.402.265,88 0,00 0,00 9.402.265,88 Vorjahr 7.582.971,23 0,00 0,00 7.582.971,23 Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen Unternehmen 103.810,54 0,00 0,00 103.810,54 Vorjahr 137.662,67 0,00 0,00 137.662,67 Sonstige Verbindlichkeiten 248.885,45 0,00 0,00 248.885,45 Vorjahr 323.705,13 0,00 0,00 323.705,13 Gesamt 11.863.312,06 7.693.642,64 18.976.612,08 38.499.714,65 Vorjahr Gesamt 10.017.458,26 7.693.642,64 20.840.022,74 38.551.123,64 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt Nürnberg Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von EUR 9.402.265,88 (Vorjahr EUR 7.582.971,23). Diese betreffen im Wesentlichen den Saldo des Be- triebsmittelkontos zum Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 9.281.372,69 den sonstigen Verbindlichkeiten und in Höhe von EUR 120.893,19 den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 822 9 4. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 248.885,45 (Vorjahr EUR 323.705,13) enthalten im Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 130.837,23 sowie Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von EUR 91.642,54. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse EUR Erlöse Schwimmbad 921.236,93 Erlöse Sauna 433.587,26 Erlöse Schulreferat 618.495,57 Erlöse Vereine 261.872,61 Erlöse Schwimmkurse -26,63 Erlöse Aquafitness 725,15 Erlöse sonstige Nutzer 16.033,29 Erlöse Badenebenartikel 7.378,66 Erlöse Eisverkauf 446,04 Erlöse sonstige 13.843,53 Erträge Pachten/Vermietung 45.429,88 Erträge Nebenkosten 18.099,31 Erträge Solarien 735,33 Erträge Automaten 536,81 Erträge Wohnungen Miete 6.684,59 Erträge Sachkostenersatz 62.267,45 2.407.345,78 2. Aktivierte Leistungen 399.480,00 3. sonstige betriebliche Erträge EUR Erträge aus Corona bedingten Zuschüssen 634.733,33 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 118.358,00 Erträge Personalkostenerstattung 7.440,00 Erträge Schadensersatz 1.577,50 sonstige Erträge 8.594,79 770.703,62 823 10 4. Materialaufwand EUR Aufwendungen für RHB-Stoffe: a) Aufwendungen für Brennstoffe 663.561,70 b) Aufwendungen für Strom 703.274,78 c) Aufwendungen für Wasser 266.253,15 d) Schmutz- und Niederschlagswasser 228.795,05 e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe 63.911,58 1.925.796,26 EUR Aufwendungen für bezogene Leistungen: a) Instandhaltungskosten 773.752,12 b) Fremdreinigung 312.608,94 1.086.361,06 5. Personalaufwand EUR a) Löhne und Gehälter 3.323.865,78 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 1.151.507,64 4.475.373,42 Bei dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 305.086,56 (Vorjahr EUR 254.116,53) für die Altersversor- gung der Mitarbeiter enthalten. 824 11 6. Abschreibungen EUR Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 1.382,00 Abschreibungen auf Gebäude 921.311,69 Abschreibungen auf Ausstattungen 1.347.646,55 Sofortabschreibung GWG 23.157,33 2.293.497,57 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR Instandhaltungskosten 18.938,67 Versicherungen 35.099,87 Miete, Maschinen 50.732,99 Reisekosten 7.122,96 Kraftfahrzeugkosten 6.950,66 Werbe- und Vertreterkosten 5.704,70 Bücher, Zeitschriften 5.847,39 Nicht abzugsfähige Vorsteuer -4.417,76 Bürobedarf 7.763,51 Portokosten 1.001,25 Telefonkosten 6.162,23 Veranstaltungen 720,38 Straßenreinigungsgebühr 17.473,02 Abfallgebühr 15.931,88 Mitgliedsbeiträge 1.420,00 Gebühren 54.230,94 Verwertung, Entsorgung 12.394,70 Fremdleistungen allgemein 1.940,21 Gutachten/Untersuchungen 3.409,91 Abschluss- und Prüfungskosten Rechts- und Beratungskosten 15.606,48 13.913,80 Kassendienst 102.298,15 Geldtransportkosten 2.125,82 Nebenkosten des Geldverkehrs 28.069,82 Bewachung/Sicherheit 39.488,93 Wäschereinigung Schädlingsbekämpfung 446,57 2.012,60 Gärtnereileistungen 123.893,56 Winterdienst 23.255,70 Wartung 3.334,90 Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 552.513,82 Abbruchkosten 5.106,90 Werkzeuge und Kleingeräte 11.128,89 Übriger betrieblicher Aufwand 1.891,78 Diverser Aufwand 40.351,74 1.213.866,97 825 12 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR Aufzinsung sonstige Rückstellungen 4.233,00 Darlehens-/Kontokorrentzinsen 494.187,67 498.420,67 9. Sonstige Steuern EUR Grundsteuern 8.138,25 Kfz-Steuer 75,76 8.214,01 E. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des § 251 HGB. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung für die Finanzlage des Eigenbetriebs. 3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen 2020 2019 Zweiter Werkleiter 1,00 1,00 Verwaltung 11,00 9,00 davon Beamte 0,50 1,00 Technische Leitung/Werkstatt 5,50 6,00 Betriebsleitung/Bäderbetrieb 64,25 57,00 Auszubildende 10,50 9,00 Mitarbeiter 81,75 73,00 davon weiblich 25,50 20,00 davon männlich 56,25 53,00 davon Teilzeitbeschäftigte 13,25 13,00 826 13 4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wurde die Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2020 vereinbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche: a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 11 b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0 c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0 d) Sonstige Leistungen TEUR 0 5. Angaben zu latenten Steuern Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichungen und der Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern angesetzt. Für die Bewertung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe v on 32,17 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen. 6. Organe des Eigenbetriebes 6.1 Werkleitung Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an: Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter Herr Joachim Lächele, Zweiter Werkleiter seit 01.04.2020 Herr Gerhard Albert, Zweiter Werkleiter bis 31.03.2020 6.2 Werkausschuss Dem Werksausschuss gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an: Herr Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, Werkausschussvorsitzender bis 31.03.2020 Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation, Werkausschussvorsitzender ab 01.04.2020 Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation Frau Sonja Bauer, Hausfrau, bis 31.03.2020 Frau Renate Blumenstetter, selbst. rechtliche Betreuerin, bis 31.03.2020 Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin Herr Thorsten Brehm, Angestellter bei der Bundesagentur für Arbeit, bis 31.03.2020 Herr Antonio Fernandez Rivera, Kaufmann, bis 31.03.2020 Herr Stephan Grosse-Grollmann, Kulturschaffender, bis 31.03.2020 Herr Alexander Christ, Rechtsanwalt, bis 31.03.2020 Frau Aynur Kir, Dipl.-Sozialpädagogin, bis 31.03.2020 Herr Joachim Mletzko, Sozialpädagoge, bis 31.03.2020 Herr Max Müller, Profisportler, Herr Kilian Sendner, Kaufmann Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat, seit 01.04.2020 Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin, seit 01.04.2020 Frau Claudia Arabackyj, Werbekauffrau, seit 01.04.2020 Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester, seit 01.04.2020 Herr Dieter Goldmann, Journalist und Politologe, seit 01.04.2020 Herr Paul Arzten, Erzieher, seit 01.04.2020 827 828 1 Eigenbetrieb NürnbergBad Lagebericht für das Jahr 2020 I. Grundlagen des Unternehmens A. Geschäftsmodell Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Auf- gabe. Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 8. Juli 2003 wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2004 gegründet. Dem Eigenbetrieb Nürnberg- Bad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung, ein- schließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebsstät- ten. Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten: Freibäder • Stadionbad • Westbad • Naturgartenbad Hallenbäder • Langwasserbad • Südstadtbad • Katzwangbad • Nordostbad Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um • das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung, • die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und • das Schulschwimmen zu ermöglichen. Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse an. Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte operative Durchführung der Kurse. 829 2 Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Ver- trag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum 31.12.2020. Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung er- folgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter ist der Zweite Werkleiter des Eigen- betriebs. Die Wiedereröffnung des Volksbades ist für Ende des Jahres 2024 geplant. B. Organisation und Steuerung Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind • der Stadtrat, • der Oberbürgermeister, • der Werkausschuss • und die Werkleitung. Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad vom 8. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolg ten zuletzt durch Satzung vom 7. April 2020. Die Werkleitung besteht aus zwei M itgliedern. Näheres zur Zusammensetzung und Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der Geschäftsanweisung für die Werkleitung vom 17. Juli 2020 festgelegt. Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt. Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche: Kaufmännischer Bereich: • Allgemeine Verwaltung und Organisation • Personalwesen • Finanz- und Rechnungswesen, Controlling Technischer Bereich und Bäderbetrieb: • Zentralwerkstatt • Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen • Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes • Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung und Gebührensatzung) • Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungs - pflichten Mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 05.02. 2020 wurden die Aufgaben der Zweiten Werkleitung mit den Aufgaben der Projektleitung Volksbad zusammengeführt. Die bis dato vorhandene Stelle für die Zweite Werkleitung erhielt einen veränderten 830 3 Aufgabenzuschnitt. Der Stelle wurde die Funktion der operativen Geschäftsleitung und der Stellvertretung des Zweiten Werkleiters zugeordnet. Der Stelleninhaber ist d em Zweiten Werkleiter untergeordnet. Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt: II. Wirtschaftsbericht A. Überblick und Rahmenbedingungen Die Zahl der Einwohner Nürnbergs liegt bei rund 520.000. Neben den von der Stadt Nürnberg betriebenen sieben Bädern gibt es in Nürnberg drei Freibäder, die von Vereinen betrieben werden. Ein vereinseigenes Hallenbad ist ausschließlich für Vereinsmitglieder zugänglich. Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß - und Wellnessbäder mit Sau - nalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg. Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den Bädern der Stadt Nürnberg statt. 831 4 B. Leistungsindikatoren Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem findet aufgrund der Gemeinnützigkeit der Kostendeckungsgrad als weitere Steue - rungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostende - ckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtkosten des jeweiligen Be - richtsjahrs. C. Geschäftsverlauf Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt. Schwerpunkte im Jahr 2020 waren: Sanierung Volksbad Nach einer Zuschusszusage durch den Freistaat Bayern für die Wiederinbetriebnahme des Volksbads, hat der Stadtrat am 12.12.2018 den Aufbau einer Stabsabteilung bei NürnbergBad beschlossen. Aufgabe dieses Stabes ist es, auf Basis der Machbarkeits- studie aus dem Jahr 2015 und der aktuellen Zuschusszusage konkrete Planungen und belastbare Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat zu entwickeln. Zum 1. Mai 2019 begannen, unter der Leitung des Projektleiters Herr Lächele, die Arbeiten an der geplanten Revitalisierung des Jugendstilbades. Am 23. Oktober 2019 hat der Nürnberger Stadtrat - der Empfehlung des Werkaus- schusses NürnbergBad folgend - zwei Planungsbüros mit der Arbeit am Volksbad be- auftragt. Sie entwickelten bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf, wie das neue Volks- bad aussehen kann. Die drei Hallen, wie sie 1914 zur Eröffnung existierten, werden saniert wieder genutzt, aber nur zwei davon fürs Schwimmen. Die alte Halle 1 (früher für Männer) für öffentli- ches Schwimmen, die alte Halle 2 (auch für Männer) für das Schul - und Vereins- schwimmen. Die frühere Halle 3 (einst Frauen -Halle) ist für den Saunabereich vorge- sehen. Dazu kommen Ruhezonen und eine Physiotherapie. Für den Entwurf wurde in 2020 eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung angestellt. Die Projektgruppe konnte zudem mehrere Zuschusszusagen von Bund und Land für die Wiederbelebung des Volksbades generieren. Die Kostenberechnung, der detaillierte Entwurf und eine Betriebs- und Folgekostenrechnung wurden dem Stadtrat im Oktober 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Der Stadtrat beauftr agte daraufhin mit einer einzigen Gegenstimme die Umsetzung des Projektes. Darauf hin wurde umge- hend mit der Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung begonnen. Der Antrag zur Baugenehmigung wurde im Mai 2021 eingereicht. 832 5 Personalien Zum April 2020 erfolgte ein Wechsel in der Werkleitung. Herr Albert verlies den Eigen- betrieb NürnbergBad. Die Stelle des 2. Werkleiters übernahm a b diesem Zeitpunkt Herr Lächele, der schon die Projektleitung für das Volksbad innehatte. Nach dem Weggang des Verwaltungsleiters im 4. Quartal 2019 wurde dessen Aufga- ben bis zur Jahresmitte 2020 kommissarisch wahrgenommen. Aufgabenprofile der Stellen im Bereich Verwaltung wurden deshalb überarbeitet und teilweise neu bewer- tet. Nach Beschluss des Werkausschusses vom Juli 2020 wurde die Stelle dauerhaft auf die kommissarische Vertreterin übertragen. Die Stelle für die operative Geschäfts- leitung und Stellvertretung des Zweiten Werkleiters wurde im Jahr 2020 ausgeschrie- ben und mit B eschluss des Werkausschusses ebenfalls in der Sitzung im Juli 2020 vergeben. Die stadtinterne Umsetzung konnte allerdings erst zum 1. November 2020 erfolgen. Corona-Pandemie Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona -Pandemie hatten enorme Auswirkun- gen auf den Geschäftsbetrieb von NürnbergBad. Die Bäder mussten ab dem 17. März 2020 geschlossen werden. Eine Wiedereröffnung der Freibäder war zum 8.6.2020 und der Hallenbäder zum 13.7.2020 möglich. Allerdings unter gänzlich anderen Bedingun- gen. Die Besucherzahlen mussten stark limitiert werden, Angebote mussten einge- schränkt oder ganz eingestellt werden. Der Kursbetrieb war nur erheblich einge- schränkt durchführbar. Belegungen und Vermietungen mussten verändert und massiv verringert werden. Die Aufwände zur Einh altung von Abstands-, Sicherheits- und Hy- gieneregeln wuchsen stark an. Für eine mögliche Kontaktnachverfolgung wurde in kürzester Zeit ein Online -Karten- verkauf mit Besucherregistrierung erforderlich. Mit einer Software konnte d ie Besu- chersteuerung über Zeitfenster und eine Vorverkaufspflicht arrangiert werden. Die veränderten Bedingungen des Geschäftsbetriebs ergaben eine neue Preisstruktur für die Dauer der Corona-Pandemie. So wurde auf der Grundlage von Dringlichen An- ordnungen des Oberbürgermeisters die reguläre Gebührensatzung für die Dauer der Corona-Pandemie außer Kraft gesetzt. Nach einer unter den gegebenen Umständen durchaus erfolgreichen Freibadsaison, musste im Herbst der Betrieb unter Corona -Bedingungen gestemmt werden. Bis schließlich vom 2.11.2020 bis zum 27.5.2021 die Bäder erneut vollständig gesch los- sen werden mussten. Verringerte Preise, reduzierte Kontingente und geschlossene Bäder führten zu einem enormen Rückgang der Besucherzahlen und infolge auch der Umsatzerlöse. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebes wurde in der Stadtrats- sitzung am 21.10.2020 eine Erhöhung des Kreditlimits für das Betriebsmittelkonto von NürnbergBad bei der Stadt Nürnberg von 6 Mio. € auf 9,9 Mio. € beschlossen. Für die Monate November und Dezember 2020 wurde eine Billigkeitsleistung des Bun- des in Form einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe, in Höhe von 634.733,33 €, be- antragt und gewährt. 833 6 Besucherentwicklung 2016 2017 2018 2019 2020 Besucher insgesamt 1.111.009 1.113.390 1.225.379 1.181.749 445.720 Hallenbäder* 496.060 477.791 488.182 502.239 164.419 Sauna* 97.948 92.544 84.499 91.043 32.988 Freibäder* 238.411 238.451 349.242 259.907 164.602 Schulen 128.084 134.622 130.149 133.538 32.325 Vereine 108.169 124.371 121.779 142.598 37.158 Kurse 42.337 45.611 51.327 51.945 14.028 Hundebadetag 201 479 200 * ohne Schulen, Vereine und Kurse Der positive Trend bis 2019 konnte in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht fort- geführt werden. Mit insgesamt 445.720 Besuchern im Jahr 2020 lagen die Besucher- zahlen um 63 % unter dem Vorjahr. Umsatzerlöse Umsatzerlöse 2017 2018 2019 2020 Gesamt 5.681.569,17 6.207.773,16 6.201.811,27 2.407.345,78 Erlöse Schwimmbad 2.225.053,26 2.555.697,47 2.396.160,20 864.341,68 Erlösabgrenzung Bad -1.222,84 10.358,93 3.831,30 56.895,25 Erlöse Sauna 1.061.178,60 1.117.059,80 1.162.326,45 433.587,26 Erlöse Vereine 435.409,89 439.839,27 538.842,05 261.872,61 Erlöse Schulreferat 1.543.568,54 1.551.705,59 1.665.181,82 618.495,57 Erlöse sonst. Nutzer 64.384,14 63.832,41 49.352,18 16.033,29 Erlöse Schwimmkurse 97.775,39 122.043,28 110.532,69 -26,63 Erlöse Aquafitness 70.580,82 70.094,25 73.811,96 725,15 Erlöse Veranstaltung 27.012,12 37.261,61 37.922,05 0 Erlöse Badenebenart. 25.515,18 35.575,83 36.424,96 7.378,66 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung inkl. Neben- kosten 114.705,64 121.967,77 99.112,04 70.213,78 Erlöse aus Solarien, Eisver- kauf, Automaten 9.270,24 8.662,23 6.152,67 1.718,18 Erlöse aus Sachkostener- stattungen* 1.117,54 75.626,42 23.788,66 62.267,45 Sonstige 7.220,65 -1.951,70 -1.627,76 13.843,53 Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2.407 TEUR und verringerten sich ge- genüber dem Vorjahr um 3.795 TEUR. 834 7 Der Gesamt-Kostendeckungsgrad betrug im Jahr 2020 31 %. Jahr Gesamt-Kostendeckungsgrad in % 2014 41 2015 47 2016 46 2017 46 2018 62 2019 51 2020 31 Jeder Besuch der Einrichtungen vo n Nür nbergBad wurde im Jahr 2020 im Durch - schnitt mit 17,78 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt. Die Gesamt -Erträge wurden durch die sog. November - und Dezemberhilfe i.H.v. 634.733,33 EUR, und der aktivierten Eigenleistung, in Zusammenhang mit der Sanie- rung Volksbad, um 399.480,00 EUR positiv beeinflusst. Gesamt-Aufwand je Badegast 25,80 EUR Gesamt-Aufwand 2020: 11.501.529 EUR Gesamt-Ertrag je Badegast 8,02 EUR Gesamt-Erträge 2020: 3.577.529 EUR Zuschuss je Badegast 17,78 EUR Jahresverlust 2020: 7.924.000 EUR Personalentwicklung Bereich Stand: 31.12.2019 + / - Stand: 31.12.2020 Zweiter Werkleiter 1 0 1 Verwaltung 6 +6 12 Technische Leitung und Werkstatt 6 0 6 Bäderbetrieb 61 +3 64 Summe 74 +9 83 davon weiblich 21 +5 26 davon männlich 53 +4 57 davon teilzeitbeschäftigt 13 0 13 Auszubildende 9 +2 11 D. Lage Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten als zufriedenstellend bezeichnet werden. Die Corona-Pandemie führte jedoch zu ei- nem deutlich gestiegenen Jahresverlust, der in den erfolgten Verlustausgleichszahlun- gen für 2020 durch die Stadt Nürnberg noc h nicht vollständig ausgeglichen werden konnte. 835 8 1. Ertragslage 2020 TEUR 2019 TEUR 2018 TEUR Gesamtleistung 3.577 6.408 6.436 Materialaufwand -3.012 -3.518 -3.645 Rohergebnis 565 2.890 2.791 Personalaufwand -4.475 -4.672 -4.548 Abschreibungen -2.293 -2.300 -2.317 Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.214 -1.520 -2.195 Zinsergebnis -499 -586 -646 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätig- keit -7.916 -6.188 -6.915 Sonstige Steuern -8 -9 -9 Gewinn Abgang Grundstück 0 0 1.840 Jahresergebnis -7.924 -6.197 -5.084 Der Materialaufwand betrug 3.012 TEUR (2019: 3.518 TEUR). Schließungszeiten und Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen - als auch im Freibadbe- reich, führten zu einer Reduzierung der Wasser- und Fernwärmeverbrauchsmengen im Vergleich zum Jahr 2019. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 1.214 TEUR (201 9: 1.520 TEUR). Schließungszeiten und Corona bedingte Besucherbegrenzungen, so- wohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einer Reduzierung von in An- spruch genommen Dienstleistungen, z.B. im Kassenbereich. Das Zinsergebnis betrug -499 TEUR (2019: -586 TEUR). Die reguläre Tilgung der Alt- darlehen führten zu sinkenden Zinsaufwendungen. Die Personalkosten betrugen 4.475 TEUR (2019: 4.672 TEUR) und setzen sich aus Löhnen und Gehältern in Höhe von 3.324 TEUR (2019: 3.589 TEUR) und sozialen Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 1.151 TEUR (2019: 1.083 TEUR) zusammen. Schließungszeiten und Corona bedingte Kurzarbe i- terregelungen führten zu einer Reduzierung der Personalkosten. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens summierten sich auf 2.293 TEUR (2019: 2.300 TEUR). 836 9 2. Finanzlage 2020 TEUR 2019 TEUR Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -3.568 -3.612 Cashflow aus Investitionstätigkeit -1.213 -279 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 4.544 3.828 Veränderung des Zahlungsmittelbestandes -237 -63 Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 427 490 Flüssige Mittel am Ende des Jahres 190 427 Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 150 TEUR (2019: 255 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 40 TEUR (2019: 172 TEUR) zusam- men. Für das Geschäftsjahr 2020 war gemäß dem Wirts chaftsplan ein Fehlbetrag von 6.733 TEUR geplant. Dieser wurde in 2020 durch die Stadt Nürnberg in voller Höhe ausgeglichen. 3. Vermögenslage 2020 TEUR 2019 TEUR Abweichung TEUR Anlagevermögen 41.253 41.968 -715 Umlaufvermögen 2.143 3.041 -897 Rechnungsabgrenzungsposten 3 2 1 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 866 0 866 Aktiva 44.266 45.011 -745 Eigenkapital 0 325 -325 Sonderposten 5.304 5.422 -118 Rückstellungen 421 635 -214 Verbindlichkeiten 38.500 38.551 -51 Rechnungsabgrenzungsposten 41 78 -37 Passiva 44.266 45.011 -745 Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder. Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg. Die Verminderung des Finanzmittelfonds um -237 TEUR ist stichtagsbe- dingt. 837 10 Der Jahresverlust beläuft sich auf 7.924 TEUR (2019: 6.197 TEUR). Das Eigenkapital hat sich folgendermaßen entwickelt: Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR. Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 44.266 TEUR zur Verfügung. Dies setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Ver- bindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen. Zudem erfolgt die Finanzierung über einen Zuschuss gemäß Art. 10 FAG, der zum Bilanzstichtag in Höhe von 5.304 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert ist. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 wurde mit einem Jahresverlust in Höhe von 6.733 TEUR geplant. Der Wirtschaftsplan konnte die Auswirkungen des Coronavirus noch nicht berücksichtigen. Dem Stadtrat wurde daher ein Nachtrag zum Wirtschafts- plan vorgelegt, der auch genehmigt wurde. Darin wurde eine deutliche Verschlechte- rung des Jahresverlustes angenommen. Mit Maßnahmen zur Kostenreduzierung, ins- besondere der Kurzarbeit, eingestellten Fremdleistungen und verringerten Energiever- bräuchen sowie zusätzlichen Einnahmen aus de n November- und Dezemberhilfen konnte die Ergebnisverschlechterung allerdings erheblich reduziert und begrenzt wer- den. Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 wird mit einem J ahresverlust in Höhe von 8.189 TEUR geplant. Die bisherigen, oben genannten Kosteneinsparungen zeigen weiterhin Wirkung. Allerdings ist ohne eine baldige Rückkehr zu einem Normalbetrieb und ohne einen Wegfall der strikten Corona-Begrenzungen der Ansatz für die Umsatz- erlöse nicht mehr zu erreichen. Das Jahresergebnis ist bei einer anhaltenden oder einer wiederkehrenden Schließung der Bäder in Gefahr. Gleiches gilt zumindest ab- geschwächt, wenn die deutlichen Besucherbegrenzungen unabgeschwächt noch län- ger hingenommen werden müssen. Insofern ist speziell eine Prognose für den Umsatz aus Erlösen der Hallenbäder und Saunen für die Herbstmonate derzeit unsicher. Stand am 31.12.2019 EUR Ausgleich Stadt Nürn- berg EUR Jahresverlust 2020 EUR Nicht durch Eigenkapital Gedeckter Fehlbetrag EUR Stand am 31.12.2020 EUR 324.419,78 6.733.092,00 -7.924.000,56 866.488,78 0,00 838 11 Inwieweit die Beschränkungen des Besucherkontingents , der Angebotspalette, von Kursgrößen usw. akzeptiert werden müssen, kann momentan nicht vorhergesehen werden. Auch ist unklar, ob die Kundenbindung zu bisherigen Stammkunden wieder erreicht wird. Zudem ist das Freibadgeschäft generell stark witterungsabhängig. Die Werkleitung versucht auf mögliche Veränderungen schnellstmöglich zu reagieren, um den Geschäftsbetrieb sofort wieder im normalen Rahmen aufnehmen zu können. Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für das Jahr 2021 eingeplant waren, wur- den von der Werkleitung zunächst auf das Kalenderjahr 2022 verschoben . Allerdings werden neue Ang ebote für die Kunden angestrebt, um die Attraktivität des Eigenbe- triebs weiter zu steigern. So konnten d ie freien Räume der Physiotherapiepraxis im Südstadtbad nach einem längeren Leerstand neu vermietet werden. Der Betriebsbeginn soll dort noch in der ersten Jahreshälfte anlaufen. Daraus ergeben sich im Zusammenspiel mit der schon bisher erfolgreichen Saunalandschaft im Südstadtbad zusätzliche Chancen für dauer- hafte Kundenbindungen und Synergien dieser gesundheitsfördernden Einrichtungen. Mit dem Anbieter der Kassen -Software wird über die Einführung eines dauerhaften Online-Ticket-Verkaufs verhandelt. Für die Gastronomie im Langwasserbad wurde ein Testlauf mit einem Inklusionsbetrieb zur Sicherstellung des Gastronomieangebots ver- einbart. Stellenbesetzungen Im April 2020 wurden die Stellenbesetzungen der Stabsabteilung zur Wiederinbetrieb- nahme des Volksbades, mit der Einstellung einer Architektin vom Hochbauamt, abge- schlossen. Die Entscheidung über eine endgültige Revitalisierung des Volksbades wurde nach Abschluss der Planungsphase im Stadtrat getroffen und kann zu weiteren Chancen und Risiken hinsichtlich der Bauphase und des Betriebes führen. Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicher- stellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürn- berg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft er- wirtschaften können. Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken w ird als Instrument die mittelfristige Finanz - planung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt. Darüber hinaus wird im Rahmen der gesamtstädtischen unterjährigen Finanzbericht - erstattung und der Erstellung des Risikoberichts der Geschäftsverlauf laufend mit der Wirtschaftsplanung abgeglichen. Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Nach den Gebühren- erhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018 muss nach einer Überwindung der Corona -Pandemie das Verhä ltnis der Einnahmen und Ausgaben dringend geprüft werden. Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlags- zahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden. 839 840 841 842 Abweichend vom Wortlaut der vorgenannten AAB, gilt hinsichtlich der Nr. 9 (2) bis einschließlich Nr. 9 (6), dass die dort vorgesehenen Haftungsbeschränkungen nicht für grob fahrlässig verursachte Schadensfälle Anwendung finden. „Falls weder Abs.1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54a Abs.1 Nr.2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Von vorstehender Haftungsbeschränkung sind grob fahrlässig verursachte Schadensfälle ausgenommen. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Fol gen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache de r Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.“ 843 Eigenbetrieb NürnbergBad Nürnberg Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 1010 844 108/2021 I Inhaltsverzeichnis 1. Prüfungsauftrag 1 2. Grundsätzliche Feststellungen 2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2 3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 5 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 10 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 12 5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 12 5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 12 5.1.2. Jahresabschluss 12 5.1.3. Lagebericht 13 5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 13 5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 13 5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 13 6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 14 7. Schlussbemerkung 15 845 108/2021 II Anlagenverzeichnis Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2020 Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2020 Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 Anlage 5 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Anlage 6 Prüfung gemäß § 53 HGrG Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Run- dungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können. 846 108/2021 1 1. Prüfungsauftrag Mit Beschluss des Stadtrats vom 19. November 2020, dem eine entsprechende Empfeh- lung des Werksausschusses des Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg, (im Folgenden auch „Eigenbetrieb“ genannt) vorangegangen war, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Ja- nuar 2020 bis 31. Dezember 2020 gewählt. Daraufhin beauftragte uns die Werkleitung des Eigenbetriebs, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Ge- schäftsjahr 2020 in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB gemäß Art. 107 GO Bay sowie aufgrund § 4 KommPrV zu prüfen. Der Eigenbetrieb ist nach § 25 Abs. 2 EBV und § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig. Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungsmä- ßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die an- wendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns ge prüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an das ge- prüfte Unternehmen gerichtet. Für die Durchführung unseres Auftrag s und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Ver- hältnis zu Dritten, die als Anl age beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirt- schaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 (AAB) maßgebend. 847 108/2021 2 Klarstellend weisen wir darauf hin, dass abweichend vom Wortlaut der AAB hinsichtlich der Nr. 9 (2) bis einschließlich Nr. 9 (6) gilt, dass die dort vorgesehenen Haftungsbeschränkun- gen nicht für grob fahrlässig verursachte Schadensfälle Anwendung finden. 2. Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Beur- teilung folgende wesentliche Aspekte zum Geschäftsverlauf und zur Lage: • Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Aufgabe. • Der Jahresverlust 2020 hat sich um TEUR 1.727 auf TEUR 7.924 erhöht. Die wesent- lichen Einflussfaktoren stellen sich wie folgt dar: - Die Umsatzerlöse gingen um TEUR 3.795 auf TEUR 2.407 (Vj. TEUR 6.202) zurück. Dies war auf Badschließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzuführen. Bei den Besucherzahlen war deshalb ein Rückgang von Mio. 1,1 Besucher auf Mio. 0,4 Besucher zu verzeichnen. - Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um TEUR 565 auf TEUR 771. Dies ist im Wesentlichen auf Corona bedingte Zuschüsse zurückzuführen. - Die aktivierten Eigenleistungen in Zusammenhang mit der Sanierung des Volks- bads betragen TEUR 499. - Der Materialaufwand minderte sich um TEUR 506 auf TEUR 3.012. Die Materi- aleinsatzquote stieg dagegen von 54,9 % auf 84,3 %. Schließungszeiten und Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen- als auch im Frei- badbereich, führte n zu einer Reduzierung der Wasser - und Fernwärmever- brauchsmengen im Vergleich zum Jahr 2019. 848 108/2021 3 - Der Personalaufwand erhöhte sich um TEUR 197 auf TEUR 4.475. Die Perso- nalaufwandsquote stieg von 73,0 % auf 125,1 %. - Die Abschreibungen bewegen sich mit TEUR 2.293 auf Vorjahresniveau. - Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zeigt sich ein Rückgang um TEUR 306 auf TEUR 1.214. Schließungszeiten und Corona bedingte Besu- cherbegrenzungen, sowohl im Hallen - als auch im Freibadbereich, führten zu einer Reduzierung von in Anspruch genommen Dienstleistungen. - Das Finanzergebnis verbesserte sich um TEUR 87 auf TEUR 499. - Der Gesamtkostendeckungsgrad betr ägt 31 % nach 51 % im Vorjahr. Dabei enthält der Kostendeckungsgrad des Jahres 2020 die positiv wirkenden Einmal- effekte aus den Corona bedingten sonstigen betrieblichen Erträgen und den aktivierten Eigenleistungen, in Zusammenhang mit der Sanierung des Volks- bads. • Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr um TEUR 745 auf TEUR 44.266 (Vj. TEUR 45.011) gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurück- zuführen: - Auf der Aktivseite minderte sich das Anlagevermögen im Wesentlichen auf- grund planmäßiger Abschreibungen um TEUR 715. Die Forderungen und sons- tigen Vermögensgegenstände verringerten sich um TEUR 662. Die liquiden Mittel minderten sich um TEUR 237 auf TEUR 190. Gegenläufig wirkten sich die Erhöhung des aktivischen Ausweis des im Berichtsjahres entstandenen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in Höhe von TEUR 866 aus. - Auf der Passivseit e verringerte sich das Eigenkapital um TEUR 325 auf TEUR 0. Es besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von TEUR 866 Dabei st eht dem Verlustausgleich durch die Stadt in Höhe von TEUR 6.733 (Vj. TEUR 6.207) der Jahresverlust in Höhe von TEUR 7.924 (Vj. TEUR 6.197) gegenüber. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse wurden planmäßig um TEUR 118 verbraucht. Der Bereich der Rückstellungen nahm um TEUR 214 ab. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken 849 108/2021 4 aufgrund planmäßiger Tilgungen um TEUR 1.695. Die Verbindlichkeiten gegen- über der Stadt erhöhten sich um TEUR 1.819 auf TEUR 9.402. • Die Mittelabflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 3.568 (Vj. TEUR 3.612) und aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 1.213 (Vj. TEUR 279) deckt der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 4.544 (Vj. TEUR 3.828) zum Großteil, aber nicht vollständig ab. Der Finanz- mittelfonds ist zum Bilanzstichtag um TEUR 237 auf TEUR 190 gesunken. Zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken sind aus dem Lagebericht folgende Faktoren zu entnehmen: • Grundsätzlich kann der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Si- cherstellung einer fl ächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürnberg mit Schwimmbädern zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft erwirtschaften. • Aufgrund bereits unterjährig stattfindende r Abschlagszahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust aus dem Nachtragswirtschaftsplan werden keine Risiken gesehen, die den Bestand und die Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebs gefährden. • Seit Januar 2020 breitete sich in Deutschland überregional das sogenannte Corona- virus aus. Um die zweite und dritte Infektionswelle der Corona -Pandemie ab Herbst 2020 nicht weiter ansteigen zu lassen, wurden bundesweit die Bäder geschlossen. Vor diesem Hintergrund sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses auch einige der städtischen Bäder noch geschlossen. Eine Wiedereröffnung der Hal- lenbäder ist absehbar. Die städtischen Freibäder wurden zum 27. Mai 2021 mit redu- zierten Besucherzahlen, verspätet und unter Einhaltung des Sicherheitskonzeptes für Schwimmbäder, eröffnet . Hierdurch entstehen erneut zahlungswirksame Verluste, welche die Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs im Jahr 2021 erheblich belasten werden. • Die konkrete Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2021 ist zur- zeit noch nicht hinreichend verlässlich prognostizierbar. 850 108/2021 5 Wir als Abschlussprüfer des Eigenbetriebs halten die Darstellung und Beurteilung der Lage sowie der zukünftigen Entwicklung des Eigenbetriebs mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken im Lagebericht und Jahresabschluss durch die Werkleitung für zutreffend. 3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Ja- nuar 2020 bis 31. Dezember 2020 des Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg, in der diesem Bericht als Anlagen 1 bis 3 (Jahresabschluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beigefügten Fas- sung den unter dem Datum vom 18. Juni 2021 in Nürnberg unterzeichneten Bestätigungs- vermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn - und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Ja- nuar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den La- gebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den ein- schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend es Bild der Vermö- gens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Er- tragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und 851 108/2021 6 • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der L age des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein- klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverord- nung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun- gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim- mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü- fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we- sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermit- telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnu ngsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, 852 108/2021 7 der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver ant- wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu be- urteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortli ch, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufs tellung des Lagebe- richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschrif- ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetz- lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun- gen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigen- betriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen ge- setzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abs chlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Ziel setzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal- schen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres- abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken d er zukünftigen 853 108/2021 8 Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts- prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Dar- stellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesent- lich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder ins- gesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt- schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe- absichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße be- trügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre- führende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen in terner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le- vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu plan en, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur- teil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver- tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 854 108/2021 9 • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei- ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom- men, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti- gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe- richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü- fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass d er Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlus- ses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegen- den Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Eigenbetriebs vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig- neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien- tierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts- orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse we- sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 855 108/2021 10 Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“ 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und der Lagebericht für den Eigenbe- trieb. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bun- deslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrecht- lichen Vorschriften über die Rechnungslegung und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung sowie der Lagebericht nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden ge- setzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung auf- zustellen. Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werks- ausschuss für den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich beschrieben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Ein- haltung solcher gesetzlicher Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur in- soweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vor- schriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss erg eben oder als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben k ön- nen, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Die gesetzlichen Vertreter sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Unsere Prüfung hat sich grund- sätzlich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Wir haben unsere Prüfung i n den Monaten Mai und Juni 2021 durchgeführt. Im Monat Oktober 2020 haben wir eine Vorprüfung durchgeführt. 856 108/2021 11 Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar: Entwicklung der Prüfungsstrategie  Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seines rech- nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS)  Festlegung von Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Risi- koeinschätzung: • Vollständigkeit und Bewertung des Sachanlagevermögens • Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen • Vollständigkeit der Angaben im Anhang • Plausibilität der Angaben im Lagebericht  Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung  Auswahl des Prüfungsteams Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen  Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzungen und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme  Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rechnungsle- gungsbezogenen Kontrollmaßnahmen Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten  Durchführung analytischer Prüfungshandlungen von Abschlussposten  Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten unter Be- rücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspielräume, u. a. • Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute • Einholung von Bestätigungen der verbundenen Unternehmen 857 108/2021 12 Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattungen  Bildung des Prüfungsurteils sowie Berichterstattung  Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk  Mündliche Erläuterungen der Prüfungsergebnisse gegenüber dem Management Von der Werkleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche schrift- liche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere versichert, dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorliegenden Jah- resabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtun gen und Abgren- zungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind. 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ord- nungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften Un- terlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresab- schluss und Lagebericht abgebildet worden. 5.1.2. Jahresabschluss Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2020 (Anlagen 1 bis 3) ent- spricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften der Eigenbetriebsver- ordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten- den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssat- zung. 858 108/2021 13 Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren ge- prüften Unterlagen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang wurden eingehalten. Die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung zur Rechnungslegung wurden be- folgt. 5.1.3. Lagebericht Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deut- schen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie d en er- gänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. 5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d. h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Ge- winn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi- ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö - gens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. 5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Anhang. Die Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden wurden unverändert beibehalten. 859 108/2021 14 6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG Die Feststellung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG) und zu den weiteren Kriterien gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG ergeben sich aus der Beantwortung des Fragebogens zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh- rung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG, der diesem Bericht als An- lage 6 beigefügt ist. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandun- gen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet. 860 108/2021 15 7. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb Nürn- bergBad, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 erstatten wir in Übereinstimmung mit den Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Nürnberg, 18. Juni 2021 Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Edenhofer Prof. Dr. Uebensee Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 861 Anlage 1 A K T I V A 31.12.2019 P A S S I V A 31.12.2019 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Allgemeine Rücklage 2.181.102,24 2.181 entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Verlustvortrag -1.856.682,46 -1.867 Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.730,00 3 III. Jahresverlust -7.924.000,56 -6.197 II. Sachanlagen davon bereits ausgeglichene Verluste 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und (Stadt Nürnberg) 6.733.092,00 6.208 Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grunstücken 36.683.506,76 38.165 IV. Nicht durch Eigenkapital gedecker Fehlbetrag 866.488,78 0 2. technische Anlagen und Maschinen 1.895.134,00 2.308 0,00 325 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.423.884,00 1.469 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.242.641,00 23 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 5.303.926,00 5.422 41.245.165,76 41.965 41.252.895,76 41.968 C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen 21.103,00 16 B. UMLAUFVERMÖGEN 2. sonstige Rückstellungen 400.429,74 619 421.532,74 635 I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 55.782,40 54 D. VERBINDLICHKEITEN 2. Waren 8.295,79 9 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 28.618.399,23 30.313 64.078,19 63 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 126.353,55 193 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/ II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Eigenbetriebe 9.402.265,88 7.583 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 212.895,82 433 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 813.802,89 1.957 Unternehmen 103.810,54 138 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.000,00 11 5. sonstige Verbindlichkeiten 248.885,45 324 4. sonstige Vermögensgegenstände 853.642,62 150 davon aus Steuern: 1.889.341,33 2.551 EUR 116.130,17 (Vj. TEUR 134) 38.499.714,65 38.551 III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 189.794,46 427 2.143.213,98 3.041 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 40.737,36 78 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.312,23 2 D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 866.488,78 0 44.265.910,75 45.011 44.265.910,75 45.011 Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg Bilanz zum 31. Dezember 2020 31.12.202031.12.2020 108/2021 862 Anlage 2 2019 TEUR 1. Umsatzerlöse 2.407.345,78 6.202 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 399.480,00 0 3. sonstige betriebliche Erträge 770.703,62 206 3.577.529,40 6.408 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be- triebsstoffe und für bezogene Waren 1.925.796,26 2.282 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.086.361,06 1.236 3.012.157,32 3.518 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 3.323.865,78 3.590 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.151.507,64 1.083 4.475.373,42 4.673 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.293.497,57 2.300 7. sonstige betrieblichen Aufwendungen 1.213.866,97 1.521 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 498.420,67 585 davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 4.233,00 (Vj. TEUR 5) 9. Ergebnis nach Steuern -7.915.786,55 -6.189 10. sonstige Steuern 8.214,01 8 11. Jahresverlust -7.924.000,56 -6.197 Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 2020 EUR 108/2021 863 Anlage 3 108/2021 1 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Grundsätzliche Angaben Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde nach den Vorschrif ten des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalge- sellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Re- gelungen der Betriebssatzung aufgestellt. Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mitt elgroßen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund § 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapi- talgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Glied erungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22 und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverord- nung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschrif- ten bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn - und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt. 864 Anlage 3 108/2021 2 B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung gemindert. Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs - preisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Gebäude werden linear abgeschrieben. Technische Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Ansc haffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet. Die plan mäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre . Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffun gs- und Herstellungskosten EUR 250,00 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst . Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu EUR 1.000,00 betragen, werden in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wird pro Jahr zu einem Fünftel abgeschrieben. Umlaufvermögen Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den ni edrigeren beizulegenden Werten angesetzt. 865 Anlage 3 108/2021 3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt . Erkennbare und latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt und berechnet. Eigenkapital Allgemeine Rücklagen bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände. Jahresverlust Die Stadt Nürnberg h at im Jahr 2020 einen Verlustausgleich in Höhe von EUR 6.733.092,00 für das Jahr 2020 gezahlt. Der Verlustausgleich für das Jahr 2020 wird unter dem Posten Jahresverlust ausgewiesen. 866 Anlage 3 108/2021 4 Sonderposten für Investitionszuschüsse sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösun gen und Einstellungen angesetzt und bewertet. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die sogenannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer entsprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modifizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richtta feln 20 18 G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinss atz ist der nac h Maßgabe der RückAbzinsV ermittelte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Für die Berechnun g wurde ein Rechnungszins von 2,30 % (Vorjahr 2,71 %), ein Gehaltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen. Sonstige Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis - und Kostensteigerungen berücksichti gt und eine Abzinsu ng auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stad t Nürnberg /Eigenbetriebe, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 867 Anlage 3 108/2021 5 C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ AKTIVA I. Anlagevermögen Die Entwicklung der Bilanzposten, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Geschäftsjahr 01.01.2020 bis 31.12.2020 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020 ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE 1. Jan. 2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2020 1. Jan. 2020 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2020 31. Dez. 2020 31. Dez. 2019 € € € € € € € € € € € ANLAGEVERMÖGEN IMMATERIELLE VERMÖGENSGE- GENSTÄNDE Entgeltlich erworbene Konzessi- onen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 57.720,00 6.589,00 0,00 0,00 64.309,00 55.197,00 1.382,00 0,00 56.579,00 7.730,00 2.523,00 57.720,00 6.589,00 0,00 0,00 64.309,00 55.197,00 1.382,00 0,00 56.579,00 7.730,00 2.523,00 SACHANLAGEN Grundstücke, grundstücksglei- che Rechte und Bauten ein- schließlich der Bauten auf frem- den Grundstücken 80.265.005,92 109.746,73 0,00 37.744,75 80.337.007,90 42.099.730,16 1.557.823,29 4.052,31 43.653.501,14 36.683.506,76 38.165.275,76 Technische Anlagen und Ma- schinen 8.519.956,51 92.588,81 0,00 10.500,00 8.602.045,32 6.212.075,51 505.335,81 10.500,00 6.706.911,32 1.895.134,00 2.307.881,00 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.092.118,90 184.014,47 0,00 0,00 4.276.133,37 2.623.292,90 228.956,47 0,00 2.852.249,37 1.423.884,00 1.468.826,00 Geleistete Anzahlungen und An- lagen im Bau 23.069,05 1.219.571,95 0,00 0,00 1.242.641,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.242.641,00 23.069,05 92.900.150,38 1.605.921,96 0,00 48.244,75 94.457.827,59 50.935.098,57 2.292.115,57 14.552,31 53.212.661,83 41.245.165,76 41.965.051,81 92.957.870,38 1.612.510,96 0,00 48.244,75 94.522.136,59 50.990.295,57 2.293.497,57 14.552,31 53.269.240,83 41.252.895,76 41.967.574,81 868 Anlage 3 108/2021 6 II. Umlaufvermögen 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 212.895,82 (Vorjahr EUR 433.692,19), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe in Höhe von EUR 813.802,89 (Vorjahr EUR 1. 956.804,04), die Forde rungen gegen verbundene Un ternehmen in Höhe von EUR 9.000,00 (Vorjahr EUR 10.710,00) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 853.642,62 (Vorjahr EUR 149.999,79) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Un- ternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 2. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 3.312,23 (Vorjahr EUR 2.053,53) beinhaltet Posten di- verser Softwarewartungen sowie weitere Kleinbeträge. Der passive Rechnungsa bgrenzungsposten i. H. v. EUR 40.737,36 (Vorjahr EUR 78.032,61) umfasst die abgegrenzten Einnahmen aus 20er Karten (EUR 21.137,36) sowie die abgegrenzten Einnahmen aus Gutscheinen für das Volksbad (EUR 19.600,00). 869 Anlage 3 108/2021 7 PASSIVA I. Eigenkapital Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2020 EUR Allgemeine Rücklagen 2.181.102,24 Verlustvortrag (1.856.682,46) Jahresverlust davon bereits ausgeglichen (Stadt Nürnberg) (7.924.000,56) 6.733.092,00 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 866.488,78 0,00 Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg. II. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in Höhe von EUR 3.440.441,00 (Vorjahr EUR 3.463.531,00). Ne uzusagen wurden in Höhe von T€ 21 passiviert. 2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 400.429,74 (Vorjahr EUR 618.817,21) betreffen im Wesentlichen die Rückstellung für ausstehende Rechnungen mit EUR 134.554,39 (Vorjahr EUR 277.456,68), Rückstellung für offenen Urlaub mit TEUR 56.948,12 (Vorjahr TEUR 75.109,95) und geleistete Überstunden mit EUR 75.749,09 (Vorjahr EUR 186.899,38) sowie Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand mit EUR 59.506,00 (Vorjahr EUR 59.140,00). 870 Anlage 3 108/2021 8 III. Verbindlichkeiten 1. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel: Verbindlichkeitenspiegel Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR zwischen einem und fünf Jahren EUR über fünf Jahre EUR Stand zum 31.12.2020 EUR Stand zum 31.12.2019 EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.948.144,51 7.693.642,64 18.976.612,08 28.618.399,23 Vorjahr 1.779.769,79 7.693.642,64 20.840.022,74 30.313.435,14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 126.353,55 0,00 0,00 126.353,55 Vorjahr 193.349,47 0,00 0,00 193.349,47 Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 9.402.265,88 0,00 0,00 9.402.265,88 Vorjahr 7.582.971,23 0,00 0,00 7.582.971,23 Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen Unternehmen 103.810,54 0,00 0,00 103.810,54 Vorjahr 137.662,67 0,00 0,00 137.662,67 Sonstige Verbindlichkeiten 248.885,45 0,00 0,00 248.885,45 Vorjahr 323.705,13 0,00 0,00 323.705,13 Gesamt 11.863.312,06 7.693.642,64 18.976.612,08 38.499.714,65 Vorjahr Gesamt 10.017.458,26 7.693.642,64 20.840.022,74 38.551.123,64 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt Nürnberg Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von EUR 9.402.265,88 (Vorjahr EUR 7.582.971,23). Diese betreffen im Wesentlichen den Saldo des Be- triebsmittelkontos zum Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 9.281.372,69 den sonstigen Verbindlichkeiten und in Höhe von EUR 120.893,19 den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. 871 Anlage 3 108/2021 9 4. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 248.885,45 (Vorjahr EUR 323.705,13) enthalten im Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 130.837,23 sowie Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von EUR 91.642,54. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse EUR Erlöse Schwimmbad 921.236,93 Erlöse Sauna 433.587,26 Erlöse Schulreferat 618.495,57 Erlöse Vereine 261.872,61 Erlöse Schwimmkurse -26,63 Erlöse Aquafitness 725,15 Erlöse sonstige Nutzer 16.033,29 Erlöse Badenebenartikel 7.378,66 Erlöse Eisverkauf 446,04 Erlöse sonstige 13.843,53 Erträge Pachten/Vermietung 45.429,88 Erträge Nebenkosten 18.099,31 Erträge Solarien 735,33 Erträge Automaten 536,81 Erträge Wohnungen Miete 6.684,59 Erträge Sachkostenersatz 62.267,45 2.407.345,78 2. Aktivierte Leistungen 399.480,00 3. sonstige betriebliche Erträge EUR Erträge aus Corona bedingten Zuschüssen 634.733,33 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 118.358,00 Erträge Personalkostenerstattung 7.440,00 Erträge Schadensersatz 1.577,50 sonstige Erträge 8.594,79 770.703,62 872 Anlage 3 108/2021 10 4. Materialaufwand EUR Aufwendungen für RHB-Stoffe: a) Aufwendungen für Brennstoffe 663.561,70 b) Aufwendungen für Strom 703.274,78 c) Aufwendungen für Wasser 266.253,15 d) Schmutz- und Niederschlagswasser 228.795,05 e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe 63.911,58 1.925.796,26 EUR Aufwendungen für bezogene Leistungen: a) Instandhaltungskosten 773.752,12 b) Fremdreinigung 312.608,94 1.086.361,06 5. Personalaufwand EUR a) Löhne und Gehälter 3.323.865,78 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 1.151.507,64 4.475.373,42 Bei dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 305.086,56 (Vorjahr EUR 254.116,53) für die Altersversor- gung der Mitarbeiter enthalten. 873 Anlage 3 108/2021 11 6. Abschreibungen EUR Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 1.382,00 Abschreibungen auf Gebäude 921.311,69 Abschreibungen auf Ausstattungen 1.347.646,55 Sofortabschreibung GWG 23.157,33 2.293.497,57 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR Instandhaltungskosten 18.938,67 Versicherungen 35.099,87 Miete, Maschinen 50.732,99 Reisekosten 7.122,96 Kraftfahrzeugkosten 6.950,66 Werbe- und Vertreterkosten 5.704,70 Bücher, Zeitschriften 5.847,39 Nicht abzugsfähige Vorsteuer -4.417,76 Bürobedarf 7.763,51 Portokosten 1.001,25 Telefonkosten 6.162,23 Veranstaltungen 720,38 Straßenreinigungsgebühr 17.473,02 Abfallgebühr 15.931,88 Mitgliedsbeiträge 1.420,00 Gebühren 54.230,94 Verwertung, Entsorgung 12.394,70 Fremdleistungen allgemein 1.940,21 Gutachten/Untersuchungen 3.409,91 Abschluss- und Prüfungskosten Rechts- und Beratungskosten 15.606,48 13.913,80 Kassendienst 102.298,15 Geldtransportkosten 2.125,82 Nebenkosten des Geldverkehrs 28.069,82 Bewachung/Sicherheit 39.488,93 Wäschereinigung Schädlingsbekämpfung 446,57 2.012,60 Gärtnereileistungen 123.893,56 Winterdienst 23.255,70 Wartung 3.334,90 Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 552.513,82 Abbruchkosten 5.106,90 Werkzeuge und Kleingeräte 11.128,89 Übriger betrieblicher Aufwand 1.891,78 Diverser Aufwand 40.351,74 1.213.866,97 874 Anlage 3 108/2021 12 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR Aufzinsung sonstige Rückstellungen 4.233,00 Darlehens-/Kontokorrentzinsen 494.187,67 498.420,67 9. Sonstige Steuern EUR Grundsteuern 8.138,25 Kfz-Steuer 75,76 8.214,01 E. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des § 251 HGB. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung für die Finanzlage des Eigenbetriebs. 3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen 2020 2019 Zweiter Werkleiter 1,00 1,00 Verwaltung 11,00 9,00 davon Beamte 0,50 1,00 Technische Leitung/Werkstatt 5,50 6,00 Betriebsleitung/Bäderbetrieb 64,25 57,00 Auszubildende 10,50 9,00 Mitarbeiter 81,75 73,00 davon weiblich 25,50 20,00 davon männlich 56,25 53,00 davon Teilzeitbeschäftigte 13,25 13,00 875 Anlage 3 108/2021 13 4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wurde die Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2020 vereinbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche: a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 11 b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0 c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0 d) Sonstige Leistungen TEUR 0 5. Angaben zu latenten Steuern Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichungen und der Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern angesetzt. Für die Bewertung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz in Höh e von 32,17 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen. 6. Organe des Eigenbetriebes 6.1 Werkleitung Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an: Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter Herr Joachim Lächele, Zweiter Werkleiter seit 01.04.2020 Herr Gerhard Albert, Zweiter Werkleiter bis 31.03.2020 6.2 Werkausschuss Dem Werksausschuss gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an: Herr Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, Werkausschussvorsitzender bis 31.03.2020 Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation, Werkausschussvorsitzender ab 01.04.2020 Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation Frau Sonja Bauer, Hausfrau, bis 31.03.2020 Frau Renate Blumenstetter, selbst. rechtliche Betreuerin, bis 31.03.2020 Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin Herr Thorsten Brehm, Angestellter bei der Bundesagentur für Arbeit, bis 31.03.2020 Herr Antonio Fernandez Rivera, Kaufmann, bis 31.03.2020 Herr Stephan Grosse-Grollmann, Kulturschaffender, bis 31.03.2020 Herr Alexander Christ, Rechtsanwalt, bis 31.03.2020 Frau Aynur Kir, Dipl.-Sozialpädagogin, bis 31.03.2020 Herr Joachim Mletzko, Sozialpädagoge, bis 31.03.2020 Herr Max Müller, Profisportler, Herr Kilian Sendner, Kaufmann Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat, seit 01.04.2020 Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin, seit 01.04.2020 Frau Claudia Arabackyj, Werbekauffrau, seit 01.04.2020 Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester, seit 01.04.2020 Herr Dieter Goldmann, Journalist und Politologe, seit 01.04.2020 Herr Paul Arzten, Erzieher, seit 01.04.2020 876 877 1 Eigenbetrieb NürnbergBad Lagebericht für das Jahr 2020 I. Grundlagen des Unternehmens A. Geschäftsmodell Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Auf- gabe. Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 8. Juli 2003 wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2004 gegründet. Dem Eigenbetrieb Nürnberg- Bad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung, ein- schließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebsstät- ten. Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten: Freibäder • Stadionbad • Westbad • Naturgartenbad Hallenbäder • Langwasserbad • Südstadtbad • Katzwangbad • Nordostbad Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um • das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung, • die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und • das Schulschwimmen zu ermöglichen. Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse an. Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte operative Durchführung der Kurse. 878 Anlage 4 108/2021 2 Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Ver- trag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum 31.12.2020. Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung er- folgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter ist der Zweite Werkleiter des Eigen- betriebs. Die Wiedereröffnung des Volksbades ist für Ende des Jahres 2024 geplant. B. Organisation und Steuerung Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind • der Stadtrat, • der Oberbürgermeister, • der Werkausschuss • und die Werkleitung. Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad vom 8. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolg ten zuletzt durch Satzung vom 7. April 2020. Die Werkleitung besteht aus zwei M itgliedern. Näheres zur Zusammensetzung und Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der Geschäftsanweisung für die Werkleitung vom 17. Juli 2020 festgelegt. Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt. Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche: Kaufmännischer Bereich: • Allgemeine Verwaltung und Organisation • Personalwesen • Finanz- und Rechnungswesen, Controlling Technischer Bereich und Bäderbetrieb: • Zentralwerkstatt • Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen • Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes • Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung und Gebührensatzung) • Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungs - pflichten Mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 05.02. 2020 wurden die Aufgaben der Zweiten Werkleitung mit den Aufgaben der Projektleitung Volksbad zusammengeführt. Die bis dato vorhandene Stelle für die Zweite Werkleitung erhielt einen veränderten 879 Anlage 4 108/2021 3 Aufgabenzuschnitt. Der Stelle wurde die Funktion der operativen Geschäftsleitung und der Stellvertretung des Zweiten Werkleiters zugeordnet. Der Stelleninhaber ist d em Zweiten Werkleiter untergeordnet. Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt: II. Wirtschaftsbericht A. Überblick und Rahmenbedingungen Die Zahl der Einwohner Nürnbergs liegt bei rund 520.000. Neben den von der Stadt Nürnberg betriebenen sieben Bädern gibt es in Nürnberg drei Freibäder, die von Vereinen betrieben werden. Ein vereinseigenes Hallenbad ist ausschließlich für Vereinsmitglieder zugänglich. Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß - und Wellnessbäder mit Sau - nalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg. Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den Bädern der Stadt Nürnberg statt. 880 Anlage 4 108/2021 4 B. Leistungsindikatoren Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem findet aufgrund der Gemeinnützigkeit der Kostendeckungsgrad als weitere Steue - rungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostende - ckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtkosten des jeweiligen Be - richtsjahrs. C. Geschäftsverlauf Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt. Schwerpunkte im Jahr 2020 waren: Sanierung Volksbad Nach einer Zuschusszusage durch den Freistaat Bayern für die Wiederinbetriebnahme des Volksbads, hat der Stadtrat am 12.12.2018 den Aufbau einer Stabsabteilung bei NürnbergBad beschlossen. Aufgabe dieses Stabes ist es, auf Basis der Machbarkeits- studie aus dem Jahr 2015 und der aktuellen Zuschusszusage konkrete Planungen und belastbare Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat zu entwickeln. Zum 1. Mai 2019 begannen, unter der Leitung des Projektleiters Herr Lächele, die Arbeiten an der geplanten Revitalisierung des Jugendstilbades. Am 23. Oktober 2019 hat der Nürnberger Stadtrat - der Empfehlung des Werkaus- schusses NürnbergBad folgend - zwei Planungsbüros mit der Arbeit am Volksbad be- auftragt. Sie entwickelten bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf, wie das neue Volks- bad aussehen kann. Die drei Hallen, wie sie 1914 zur Eröffnung existierten, werden saniert wieder genutzt, aber nur zwei davon fürs Schwimmen. Die alte Halle 1 (früher für Männer) für öffentli- ches Schwimmen, die alte Halle 2 (auch für Männer) für das Schul - und Vereins- schwimmen. Die frühere Halle 3 (einst Frauen -Halle) ist für den Saunabereich vorge- sehen. Dazu kommen Ruhezonen und eine Physiotherapie. Für den Entwurf wurde in 2020 eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung angestellt. Die Projektgruppe konnte zudem mehrere Zuschusszusagen von Bund und Land für die Wiederbelebung des Volksbades generieren. Die Kostenberechnung, der detaillierte Entwurf und eine Betriebs- und Folgekostenrechnung wurden dem Stadtrat im Oktober 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Der Stadtrat beauftr agte daraufhin mit einer einzigen Gegenstimme die Umsetzung des Projektes. Darauf hin wurde umge- hend mit der Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung begonnen. Der Antrag zur Baugenehmigung wurde im Mai 2021 eingereicht. 881 Anlage 4 108/2021 5 Personalien Zum April 2020 erfolgte ein Wechsel in der Werkleitung. Herr Albert verlies den Eigen- betrieb NürnbergBad. Die Stelle des 2. Werkleiters übernahm a b diesem Zeitpunkt Herr Lächele, der schon die Projektleitung für das Volksbad innehatte. Nach dem Weggang des Verwaltungsleiters im 4. Quartal 2019 wurde dessen Aufga- ben bis zur Jahresmitte 2020 kommissarisch wahrgenommen. Aufgabenprofile der Stellen im Bereich Verwaltung wurden deshalb überarbeitet und teilweise neu bewer- tet. Nach Beschluss des Werkausschusses vom Juli 2020 wurde die Stelle dauerhaft auf die kommissarische Vertreterin übertragen. Die Stelle für die operative Geschäfts- leitung und Stellvertretung des Zweiten Werkleiters wurde im Jahr 2020 ausgeschrie- ben und mit B eschluss des Werkausschusses ebenfalls in der Sitzung im Juli 2020 vergeben. Die stadtinterne Umsetzung konnte allerdings erst zum 1. November 2020 erfolgen. Corona-Pandemie Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona -Pandemie hatten enorme Auswirkun- gen auf den Geschäftsbetrieb von NürnbergBad. Die Bäder mussten ab dem 17. März 2020 geschlossen werden. Eine Wiedereröffnung der Freibäder war zum 8.6.2020 und der Hallenbäder zum 13.7.2020 möglich. Allerdings unter gänzlich anderen Bedingun- gen. Die Besucherzahlen mussten stark limitiert werden, Angebote mussten einge- schränkt oder ganz eingestellt werden. Der Kursbetrieb war nur erheblich einge- schränkt durchführbar. Belegungen und Vermietungen mussten verändert und massiv verringert werden. Die Aufwände zur Einh altung von Abstands-, Sicherheits- und Hy- gieneregeln wuchsen stark an. Für eine mögliche Kontaktnachverfolgung wurde in kürzester Zeit ein Online -Karten- verkauf mit Besucherregistrierung erforderlich. Mit einer Software konnte d ie Besu- chersteuerung über Zeitfenster und eine Vorverkaufspflicht arrangiert werden. Die veränderten Bedingungen des Geschäftsbetriebs ergaben eine neue Preisstruktur für die Dauer der Corona-Pandemie. So wurde auf der Grundlage von Dringlichen An- ordnungen des Oberbürgermeisters die reguläre Gebührensatzung für die Dauer der Corona-Pandemie außer Kraft gesetzt. Nach einer unter den gegebenen Umständen durchaus erfolgreichen Freibadsaison, musste im Herbst der Betrieb unter Corona -Bedingungen gestemmt werden. Bis schließlich vom 2.11.2020 bis zum 27.5.2021 die Bäder erneut vollständig gesch los- sen werden mussten. Verringerte Preise, reduzierte Kontingente und geschlossene Bäder führten zu einem enormen Rückgang der Besucherzahlen und infolge auch der Umsatzerlöse. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebes wurde in der Stadtrats- sitzung am 21.10.2020 eine Erhöhung des Kreditlimits für das Betriebsmittelkonto von NürnbergBad bei der Stadt Nürnberg von 6 Mio. € auf 9,9 Mio. € beschlossen. Für die Monate November und Dezember 2020 wurde eine Billigkeitsleistung des Bun- des in Form einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe, in Höhe von 634.733,33 €, be- antragt und gewährt. 882 Anlage 4 108/2021 6 Besucherentwicklung 2016 2017 2018 2019 2020 Besucher insgesamt 1.111.009 1.113.390 1.225.379 1.181.749 445.720 Hallenbäder* 496.060 477.791 488.182 502.239 164.419 Sauna* 97.948 92.544 84.499 91.043 32.988 Freibäder* 238.411 238.451 349.242 259.907 164.602 Schulen 128.084 134.622 130.149 133.538 32.325 Vereine 108.169 124.371 121.779 142.598 37.158 Kurse 42.337 45.611 51.327 51.945 14.028 Hundebadetag 201 479 200 * ohne Schulen, Vereine und Kurse Der positive Trend bis 2019 konnte in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht fort- geführt werden. Mit insgesamt 445.720 Besuchern im Jahr 2020 lagen die Besucher- zahlen um 63 % unter dem Vorjahr. Umsatzerlöse Umsatzerlöse 2017 2018 2019 2020 Gesamt 5.681.569,17 6.207.773,16 6.201.811,27 2.407.345,78 Erlöse Schwimmbad 2.225.053,26 2.555.697,47 2.396.160,20 864.341,68 Erlösabgrenzung Bad -1.222,84 10.358,93 3.831,30 56.895,25 Erlöse Sauna 1.061.178,60 1.117.059,80 1.162.326,45 433.587,26 Erlöse Vereine 435.409,89 439.839,27 538.842,05 261.872,61 Erlöse Schulreferat 1.543.568,54 1.551.705,59 1.665.181,82 618.495,57 Erlöse sonst. Nutzer 64.384,14 63.832,41 49.352,18 16.033,29 Erlöse Schwimmkurse 97.775,39 122.043,28 110.532,69 -26,63 Erlöse Aquafitness 70.580,82 70.094,25 73.811,96 725,15 Erlöse Veranstaltung 27.012,12 37.261,61 37.922,05 0 Erlöse Badenebenart. 25.515,18 35.575,83 36.424,96 7.378,66 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung inkl. Neben- kosten 114.705,64 121.967,77 99.112,04 70.213,78 Erlöse aus Solarien, Eisver- kauf, Automaten 9.270,24 8.662,23 6.152,67 1.718,18 Erlöse aus Sachkostener- stattungen* 1.117,54 75.626,42 23.788,66 62.267,45 Sonstige 7.220,65 -1.951,70 -1.627,76 13.843,53 Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2.407 TEUR und verringerten sich ge- genüber dem Vorjahr um 3.795 TEUR. 883 Anlage 4 108/2021 7 Der Gesamt-Kostendeckungsgrad betrug im Jahr 2020 31 %. Jahr Gesamt-Kostendeckungsgrad in % 2014 41 2015 47 2016 46 2017 46 2018 62 2019 51 2020 31 Jeder Besuch der Einrichtungen vo n Nür nbergBad wurde im Jahr 2020 im Durch - schnitt mit 17,78 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt. Die Gesamt -Erträge wurden durch die sog. November - und Dezemberhilfe i.H.v. 634.733,33 EUR, und der aktivierten Eigenleistung, in Zusammenhang mit der Sanie- rung Volksbad, um 399.480,00 EUR positiv beeinflusst. Gesamt-Aufwand je Badegast 25,80 EUR Gesamt-Aufwand 2020: 11.501.529 EUR Gesamt-Ertrag je Badegast 8,02 EUR Gesamt-Erträge 2020: 3.577.529 EUR Zuschuss je Badegast 17,78 EUR Jahresverlust 2020: 7.924.000 EUR Personalentwicklung Bereich Stand: 31.12.2019 + / - Stand: 31.12.2020 Zweiter Werkleiter 1 0 1 Verwaltung 6 +6 12 Technische Leitung und Werkstatt 6 0 6 Bäderbetrieb 61 +3 64 Summe 74 +9 83 davon weiblich 21 +5 26 davon männlich 53 +4 57 davon teilzeitbeschäftigt 13 0 13 Auszubildende 9 +2 11 D. Lage Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten als zufriedenstellend bezeichnet werden. Die Corona-Pandemie führte jedoch zu ei- nem deutlich gestiegenen Jahresverlust, der in den erfolgten Verlustausgleichszahlun- gen für 2020 durch die Stadt Nürnberg noc h nicht vollständig ausgeglichen werden konnte. 884 Anlage 4 108/2021 8 1. Ertragslage 2020 TEUR 2019 TEUR 2018 TEUR Gesamtleistung 3.577 6.408 6.436 Materialaufwand -3.012 -3.518 -3.645 Rohergebnis 565 2.890 2.791 Personalaufwand -4.475 -4.672 -4.548 Abschreibungen -2.293 -2.300 -2.317 Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.214 -1.520 -2.195 Zinsergebnis -499 -586 -646 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätig- keit -7.916 -6.188 -6.915 Sonstige Steuern -8 -9 -9 Gewinn Abgang Grundstück 0 0 1.840 Jahresergebnis -7.924 -6.197 -5.084 Der Materialaufwand betrug 3.012 TEUR (2019: 3.518 TEUR). Schließungszeiten und Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen - als auch im Freibadbe- reich, führten zu einer Reduzierung der Wasser- und Fernwärmeverbrauchsmengen im Vergleich zum Jahr 2019. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 1.214 TEUR (201 9: 1.520 TEUR). Schließungszeiten und Corona bedingte Besucherbegrenzungen, so- wohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einer Reduzierung von in An- spruch genommen Dienstleistungen, z.B. im Kassenbereich. Das Zinsergebnis betrug -499 TEUR (2019: -586 TEUR). Die reguläre Tilgung der Alt- darlehen führten zu sinkenden Zinsaufwendungen. Die Personalkosten betrugen 4.475 TEUR (2019: 4.672 TEUR) und setzen sich aus Löhnen und Gehältern in Höhe von 3.324 TEUR (2019: 3.589 TEUR) und sozialen Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 1.151 TEUR (2019: 1.083 TEUR) zusammen. Schließungszeiten und Corona bedingte Kurzarbe i- terregelungen führten zu einer Reduzierung der Personalkosten. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens summierten sich auf 2.293 TEUR (2019: 2.300 TEUR). 885 Anlage 4 108/2021 9 2. Finanzlage 2020 TEUR 2019 TEUR Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -3.568 -3.612 Cashflow aus Investitionstätigkeit -1.213 -279 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 4.544 3.828 Veränderung des Zahlungsmittelbestandes -237 -63 Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 427 490 Flüssige Mittel am Ende des Jahres 190 427 Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 150 TEUR (2019: 255 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 40 TEUR (2019: 172 TEUR) zusam- men. Für das Geschäftsjahr 2020 war gemäß dem Wirts chaftsplan ein Fehlbetrag von 6.733 TEUR geplant. Dieser wurde in 2020 durch die Stadt Nürnberg in voller Höhe ausgeglichen. 3. Vermögenslage 2020 TEUR 2019 TEUR Abweichung TEUR Anlagevermögen 41.253 41.968 -715 Umlaufvermögen 2.143 3.041 -897 Rechnungsabgrenzungsposten 3 2 1 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 866 0 866 Aktiva 44.266 45.011 -745 Eigenkapital 0 325 -325 Sonderposten 5.304 5.422 -118 Rückstellungen 421 635 -214 Verbindlichkeiten 38.500 38.551 -51 Rechnungsabgrenzungsposten 41 78 -37 Passiva 44.266 45.011 -745 Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder. Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg. Die Verminderung des Finanzmittelfonds um -237 TEUR ist stichtagsbe- dingt. 886 Anlage 4 108/2021 10 Der Jahresverlust beläuft sich auf 7.924 TEUR (2019: 6.197 TEUR). Das Eigenkapital hat sich folgendermaßen entwickelt: Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR. Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 44.266 TEUR zur Verfügung. Dies setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Ver- bindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen. Zudem erfolgt die Finanzierung über einen Zuschuss gemäß Art. 10 FAG, der zum Bilanzstichtag in Höhe von 5.304 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert ist. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 wurde mit einem Jahresverlust in Höhe von 6.733 TEUR geplant. Der Wirtschaftsplan konnte die Auswirkungen des Coronavirus noch nicht berücksichtigen. Dem Stadtrat wurde daher ein Nachtrag zum Wirtschafts- plan vorgelegt, der auch genehmigt wurde. Darin wurde eine deutliche Verschlechte- rung des Jahresverlustes angenommen. Mit Maßnahmen zur Kostenreduzierung, ins- besondere der Kurzarbeit, eingestellten Fremdleistungen und verringerten Energiever- bräuchen sowie zusätzlichen Einnahmen aus de n November- und Dezemberhilfen konnte die Ergebnisverschlechterung allerdings erheblich reduziert und begrenzt wer- den. Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 wird mit einem J ahresverlust in Höhe von 8.189 TEUR geplant. Die bisherigen, oben genannten Kosteneinsparungen zeigen weiterhin Wirkung. Allerdings ist ohne eine baldige Rückkehr zu einem Normalbetrieb und ohne einen Wegfall der strikten Corona-Begrenzungen der Ansatz für die Umsatz- erlöse nicht mehr zu erreichen. Das Jahresergebnis ist bei einer anhaltenden oder einer wiederkehrenden Schließung der Bäder in Gefahr. Gleiches gilt zumindest ab- geschwächt, wenn die deutlichen Besucherbegrenzungen unabgeschwächt noch län- ger hingenommen werden müssen. Insofern ist speziell eine Prognose für den Umsatz aus Erlösen der Hallenbäder und Saunen für die Herbstmonate derzeit unsicher. Stand am 31.12.2019 EUR Ausgleich Stadt Nürn- berg EUR Jahresverlust 2020 EUR Nicht durch Eigenkapital Gedeckter Fehlbetrag EUR Stand am 31.12.2020 EUR 324.419,78 6.733.092,00 -7.924.000,56 866.488,78 0,00 887 Anlage 4 108/2021 11 Inwieweit die Beschränkungen des Besucherkontingents , der Angebotspalette, von Kursgrößen usw. akzeptiert werden müssen, kann momentan nicht vorhergesehen werden. Auch ist unklar, ob die Kundenbindung zu bisherigen Stammkunden wieder erreicht wird. Zudem ist das Freibadgeschäft generell stark witterungsabhängig. Die Werkleitung versucht auf mögliche Veränderungen schnellstmöglich zu reagieren, um den Geschäftsbetrieb sofort wieder im normalen Rahmen aufnehmen zu können. Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für das Jahr 2021 eingeplant waren, wur- den von der Werkleitung zunächst auf das Kalenderjahr 2022 verschoben . Allerdings werden neue Ang ebote für die Kunden angestrebt, um die Attraktivität des Eigenbe- triebs weiter zu steigern. So konnten d ie freien Räume der Physiotherapiepraxis im Südstadtbad nach einem längeren Leerstand neu vermietet werden. Der Betriebsbeginn soll dort noch in der ersten Jahreshälfte anlaufen. Daraus ergeben sich im Zusammenspiel mit der schon bisher erfolgreichen Saunalandschaft im Südstadtbad zusätzliche Chancen für dauer- hafte Kundenbindungen und Synergien dieser gesundheitsfördernden Einrichtungen. Mit dem Anbieter der Kassen -Software wird über die Einführung eines dauerhaften Online-Ticket-Verkaufs verhandelt. Für die Gastronomie im Langwasserbad wurde ein Testlauf mit einem Inklusionsbetrieb zur Sicherstellung des Gastronomieangebots ver- einbart. Stellenbesetzungen Im April 2020 wurden die Stellenbesetzungen der Stabsabteilung zur Wiederinbetrieb- nahme des Volksbades, mit der Einstellung einer Architektin vom Hochbauamt, abge- schlossen. Die Entscheidung über eine endgültige Revitalisierung des Volksbades wurde nach Abschluss der Planungsphase im Stadtrat getroffen und kann zu weiteren Chancen und Risiken hinsichtlich der Bauphase und des Betriebes führen. Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicher- stellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürn- berg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft er- wirtschaften können. Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken w ird als Instrument die mittelfristige Finanz - planung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt. Darüber hinaus wird im Rahmen der gesamtstädtischen unterjährigen Finanzbericht - erstattung und der Erstellung des Risikoberichts der Geschäftsverlauf laufend mit der Wirtschaftsplanung abgeglichen. Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Nach den Gebühren- erhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018 muss nach einer Überwindung der Corona -Pandemie das Verhä ltnis der Einnahmen und Ausgaben dringend geprüft werden. Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlags- zahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden. 888 889 Anlage 5 108/2021 1 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bi- lanz zum 31. Dezember 20 20 und der Gewinn - und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Dar- stellung der Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hi naus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den ein- schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grun dsätze ordnungsmäßi- ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein- klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsver- ordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünfti- gen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageber ichts ge- führt hat. 890 Anlage 5 108/2021 2 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim- mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü- fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts “ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels- rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffas- sung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gese tzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Baye rn i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch lichen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordn ungsmäßiger Buchfüh- rung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er- möglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind d ie gesetzlichen Vertreter dafür verant- wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, s ofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsat- 891 Anlage 5 108/2021 3 zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächli- che oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe- richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt so- wie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent- wicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlic h für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deut- schen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nach- weise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal- schen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres- abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deut- schen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 H GB unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü- fung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als we- 892 Anlage 5 108/2021 4 sentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts ge- troffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti- sche Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder un- beabsichtigter – falscher Darstell ungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, d ass wesentliche falsche Darstel- lungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän- digkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele- vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu pl anen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs- urteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand- ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga- ben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben- heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fort- führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be- stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im La- 893 Anlage 5 108/2021 5 gebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun- gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch da- zu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ve rmögens-, Finanz- und Er- tragslage des Eigenbetriebs vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe- triebs. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts- orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertret ern zugrunde gelegten bedeut- samen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsori- entierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen g eben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er- eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 894 Anlage 5 108/2021 6 Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Nürnberg, 18. Juni 2021 Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Edenhofer Prof. Dr. Uebensee Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 895 Anlage 6 Seite 1 108/2021 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) Wir haben die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation anhand des fol- genden Fragenkreises nach § 53 HGrG untersucht und erteilen hierüber folgenden Bericht: Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indi- vidualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürf- nissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Die Richtlinien für den Werkaussch uss ergeben sich aus der Bayerischen Gemeinde- ordnung, der Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und der Betriebssatzung NürnbergBad. In der Betriebssatzung werden die Zusammensetzung und die Aufgaben der Werklei- tung allgemein beschrieben. Hierauf aufsetzend konkretisiert die Geschäftsanweisung die Aufgabenteilung und die Zuständigkeiten zwischen dem Ersten und dem Zweiten Werkleiter. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Geschäftsjahr 20 20 fanden drei Sitzungen des Werkausschusses statt (am 06. März 2020, 17. Juli 2020, 23. Oktober 2020). Anstelle von Niederschriften wurde je- weils eine vertonte Dokumentation angefertigt. 896 Anlage 6 Seite 2 108/2021 c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Der Erste Werkleiter, Herr Bürgermeister Christian Vogel, ist durch seine Eigenschaft als Bürgermeister der Stadt Nürnberg auch in Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgre- mien bei Gesellschaften der Stadt tätig. Der Zweite Werkleiter Herr Gerhard Albert war auskunftsgemäß in keinen Aufsichtsrä- ten oder anderen Kontrollgremien tätig. Sein Nachfolger Joachim Lächele war ebenfalls in keinen Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien tätig. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwach ungsorgan) indi- vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Lediglich der Zweite Werkleiter erhält eine V ergütung von Seiten des Eigenbetriebs. Aus diesem Grund unterbleibt die Angabe aufgrund der Inanspruchnahme der Befrei- ungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB. Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefug- nisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Der Organisationsplan gibt den Aufbau des Eigenbetriebs wieder. Eine Überprüfung fin- det anlassbezogen statt. Dies ist bspw. bei Personal zu- und abgängen sowie bei Stel- lenwechsel innerhalb des Eigenbetriebs der Fall. 897 Anlage 6 Seite 3 108/2021 b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffe n und doku- mentiert? Es wird grundsätzlich von zwei Personen unterschrieben. Beim Zahlungsverkehr über das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg ist eine Trennung von Anweisung und Vollzug durch zwei unterschiedliche Personen gewährleistet. Weiterhin unterschreiben alle Bediensteten der Stadt Nürnberg eine Verpflichtungser- klärung analog zur Verwaltungsvorschrift zu Art. 79 BayBG, "Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern". Dieser Vorgang wird vom Personalamt der Stadt Nürnberg koordiniert. Hierzu wurde ein ent- sprechendes Schreiben zur Korruptionsprävention mit Datum 22. November 2018 an die Mitarbeiter ausgehändigt. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungs- prozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Für wesentliche Prozesse sind Regelungen in der Betriebssatzung NürnbergBad getrof- fen. Die Auftragsvergabe und -abwicklung sollte gemäß der Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von VOL und VOB erfolgen. Die aktuell gültige Kassendienstanweisung wurde am 6. Dezember 2013 dem Werkaus- schuss vorgelegt und beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft. 898 Anlage 6 Seite 4 108/2021 Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass insbesondere bezüglich der Hauptkasse in der Verwaltung des Eigenbetriebs nach wie vor keine konsequente Trennung zwischen Kassenführung und Buchführung besteht. Dies wird insbesondere mit den begrenzten personellen Kapazitäten in der Verwaltung des Eigenbetriebs begründet. Mangels kon- sequenter Funktionstrennung ist u. E. der Kassenkontrolle im Sinne der Tz. 9 Abs. 1 der Kassendienstanweisung bezüglich der Hauptkasse eine hohe Bedeutung beizu- messen. Die „Besonderen Dienstanweisungen für Zahlstellen" wurden im Sommer 2015 für die Hallenbäder und im April 2016 für die Freibäder des Eigenbetriebs überarbeitet und be- sitzen seither Gültigkeit. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwal- tung, EDV)? Alle wesentlichen Verträge werden in der Verwaltung des Eig enbetriebs dokumentiert und aufbewahrt. Die im Rahmen unserer Prüfung in Stichproben angeforderten Verträge konnten uns unverzüglich vorgelegt werden. Es ergaben sich damit keinerlei Hinweise darauf, dass die Verträge nicht ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt werden. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Control- ling a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschrei- bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens? Das Planungswesen des Eigenbetriebs entspricht den Bedürfnissen des Unterneh- mens. Für die Planung wird regelmäßig in Abstimmung mit dem Finanzreferat ein Wirt- schaftsplan erstellt und dem Werkausschuss zur Begutachtung, sowie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Neben dem Erfolgsplan enthält der Wirtschaftsplan einen Vermögens- und Finanzplan sowie einen Stellenplan. 899 Anlage 6 Seite 5 108/2021 b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans umfassend untersucht. Projekt- und Kostencontrolling findet auch in den Besprechungen zwischen Technik und Rechnungswesen statt. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Das Rechnungswesen ist grundsätzlich aussagefähig und genügt den Anforderungen des Eigenbetriebs. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Darstellung der Verbundbeziehungen mit der Stadt Nürnberg, deren Eigen- und Regiebetrieben sowie deren Beteiligungen in pri- vatwirtschaftlicher Rechtsform erfolgt eine entsprechende Untergliederung auf Konten- /Postenebene in SAP. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquidi- tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Über das Betriebsmittelkonto bei der Kämmerei der Stadt Nürnberg werden die erfor- derlichen Finanzmittel für den Eigenbetrieb bereitgestellt. Unterjährig erfolgen, regelmä- ßig quartalsweise, Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich der Stadt Nürnberg (basierend auf dem geplanten Verlust laut Wirtschaftsplan), um den Liquiditätsbedarf des Eigenbetriebs zu sichern. Das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg wird regelmäßig bezüglich des Li- quiditätsstands durch das Rechnungswesen kontrolliert. Die Kreditüberwachung findet ebenfalls durch das Rechnungswesen des Eigenbetriebs statt. 900 Anlage 6 Seite 6 108/2021 e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash -Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehal ten worden sind? Siehe unter d). f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Der weit überwiegende Teil der Umsatzerlöse wird direkt an der Kasse bar vereinnahmt (z. B. Badegebühren). Weitere Abrechnungen erfolgen monatlich (z. B. Mieten, Pach- ten) oder jährlich (z. B. Schulschwimmen oder Vereine). Unabhängig von der turnusge- mäßen Abrechnung erfolgt die Rechnungsteilung gegenüber Vereinen bei Einzelbele- gungen auch unterjährig. Insbesondere die Mahnrichtlinie gewährleistet eine zeitnahe und effektive Einziehung der ausstehenden Forderungen. Zur Sicherstellung einer zeit nahen Abrechnung wird die Überlassung von Wasserflä- chen an Vereine und Schulen durch ein Flächenbelegungsmanagementsystem in Form eines EDV-Programms gestützt. Hierfür greift der Eigenbetrieb auf das System des Sportservice zurück (SKUBIS). Aufgrund des dominierenden Bargeschäfts und der Debitorenstruktur des Eigenbetriebs stellen Mahnverfahren oder Vollstreckungsmaßnahmen die Ausnahme dar. Insoweit ist für ausstehende Forderungen SAP-seitig kein systematisches Mahnwesen hinter- legt. Das Forderungsmanagement besteht im Wesentlichen aus einer quartalsweisen Durchsicht der Offenen Posten und der regelmäßigen Überprüfung der Zahlungsein- gänge. Kapazitätsbedingt ist die Überprüfung der Zahlungseingänge jedoch mitunter einige Wochen im Rückstand. Zur Anpassung an die Corona -Schutzauflagen wurde der Ticketverkauf im Sommer 2020 zum Großteil auf eine Online-Anwendung und einen Online-Ticketshop umgestellt. Der Zahlungseinzug wird dort auch über das Lastschriftverfahren angeboten. In Einzel- 901 Anlage 6 Seite 7 108/2021 fällen nutzten Kundinnen und Kunden vertragsverletzend die Chance, Lastschriften zu- rück buchen zu lassen. Die betreffenden Kundinnen und Kunden wurden umgehend identifiziert, ermahnt und zur Unterlassung verpflichtet. Dennoch zuwider handelnde Personen wurden auf eine Sperrliste gesetzt und vom Online-Ticketkauf dauerhaft aus- geschlossen. Der dadurch, im Jahr 2020, entstandene Schaden beläuft sich auf etwa TEUR 3. Die Miet - und Pachtforderungen werden regelmäßig über die Anforderung von Ab- schlagszahlungen eingezogen. Soweit bspw. e ine umsatzabhängige Pacht vereinbart ist, erfolgt nach Feststellung der maßgeblichen Umsatzhöhe eine entsprechende Spitzabrechnung mit dem Pächter. Aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus entstehenden drastischen Betriebsein- schränkungen und den mehrmonatigen Schließungen waren die meisten Pächter wirt- schaftlich außer Stande, die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Auf der Grundlage des § 313 BGB „Störung der Geschäftsgrundlage“ wurden deshalb zwischen der Werkleitung und den Pächtern mündliche Sondervereinbarungen für das Kalender- jahr 2020 vereinbart. g) Entspricht das Controlling den Anforde rungen des Unternehmens und umfasst es alle wesentlichen Unternehmensbereiche? Die grundlegenden Controlling-Aufgaben werden vom Rechnungswesen des Eigenbe- triebs wahrgenommen. Eine Kostenstellenrechnung, die entsprechende Aussagen auf Ebene einzelner Kostenstellen erlaubt, ist eingerichtet. Regelmäßig erfasst werden: - Kostendeckungsgrad, - Zuschussbedarf pro Besucher und - Personalkosten, bezogen auf Funktionen. Bei größeren Bauprojekten sind ein Projektcontroller sowie Fachplaner, Bauleiter und 902 Anlage 6 Seite 8 108/2021 NürnbergBad als Bauherr gemeinsam in der Überwachung tätig. h) Ermöglichen das Rechnungs - und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa- chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Be- teiligung besteht? Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäftsleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnah- men ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Die monatliche Kostenverfolgung dient auch der frühzeitigen Aufdeckung ungünstiger Geschäftsentwicklungen. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebes besteht zu- dem ein technisches Controlling (z. B. Einhaltung von Vorschriften bei Chlorgasanlagen oder die laufende Überprüfung und Plausibilisierung von Verbrauchsdaten). Die techni- sche Leitung steht hierbei in enger Abstimmu ng mit dem Werkleiter und dem Rech- nungswesen. Hinsichtlich der Kredite besteht eine Absicherung durch die Stadt Nürn- berg. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Da die erwirtschafteten Defizite in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben strukturell be- dingt sind, werden etwaige bestandsgefährdende Risiken tendenziell eher aus dem technischen Bereich resultieren. Vor diesem Hintergrun d erscheinen die Maßnahmen zur Früherkennung ausreichend und geeignet, ihren Zweck zu erfüllen. Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im Rahmen der Prüfung nicht ergeben. 903 Anlage 6 Seite 9 108/2021 c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Maßnahmen des kaufmännischen und technischen Controllings, die auch der Risiko- früherkennung dienen, sind sowohl im Rechnungswesen als auch bei der Technik ausreichend dokumentiert. d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge- stimmt und angepasst? Soweit sich Veränderungen im Geschäftsumfeld sowie in den Geschäftsprozessen und Funktionen ergeben, werden grundsätzlich auch Anpassungen der Maßnahmen im Ri- sikomanagement durchgeführt. So werden bspw. bei größeren Baumaßnahmen die Budgetüberwachungen intensiviert. Das Budget ist Bestandteil des Wirtschaftsplans. Dieser dient der Werkleitung im Falle von Abweichungen als Grundlage zur I dentifika- tion etwaiger (Kosten-)Risiken. 904 Anlage 6 Seite 10 108/2021 Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate a) Hat die Geschäftsleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört: • Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? • Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? • Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? Sind die Hedge -Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien aus- schließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipatives Hedging)? Bei NürnbergBad kommen keine derartigen Finanzinstrumente zum Einsatz. b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkon- ditionen und zur Risikobegrenzung? Siehe Antwort zu a) und die Erklärung unter f). c) Hat die Geschäftsleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumenta- rium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf • Erfassung der Geschäfte, • Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse, • Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung, • Kontrolle der Geschäfte? 905 Anlage 6 Seite 11 108/2021 f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäftsleitung im Hinblick auf die offenen Posi- tionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Zum gesamten Fragenkreis 5.: Neben der Finanzierung über die Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) und die selbst erwirtschafteten Mittel, greift der Eigenbetrieb nur auf eine reguläre Kreditfinanzierung zurück. Der Kreditrahmen ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes, über den der Werkaus- schuss beschließt. Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechende Interne Revision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Eine Interne Revision ist für den Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Das Rechnungsprü- fungsamt der Stadt Nürnberg übernimmt jedoch Revisionsaufgaben auch für den Ei- genbetrieb. Es ist gegenüber der Leitung des Eigenbetriebs nicht weisungsgebun- den. b) Wie ist die Anbindung der I nternen Revision im Unternehmen ? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Siehe Frage a). 906 Anlage 6 Seite 12 108/2021 c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revisi on im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funk- tionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Das Rechnungsprüfungsamt überprüft regelmäßig die Kassen der Bäder sowie die ge- sonderte Hauptkasse der Verwaltung. Diesbezügliche Revisionsberichte bzw. Bestäti- gungen des Rechnungsprüfungsamtes wurden in Stichproben eingesehen. d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge- stimmt? Mit dem Rechnungsprüfungsamt wurden keine Prüfungsschwerpunkte abgespro- chen. e) Hat die Interne Revision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Die im Berichtsjahr durchgeführten Kassenprüfungen führten zu keinen wesentlichen Beanstandungen. f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Inter- nen Revision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Auf Basis aktueller Ergebnisse der Prüfungen sind keine wesentlichen Konsequen- zen durch den Eigenbetrieb zu ziehen. Feststellungen in Vorjahren führten bspw. dazu, dass die Mieten und Pachtforderungen seither regelmäßig über die Anforde- rung von Abschlagszahlungen eingezogen werden. 907 Anlage 6 Seite 13 108/2021 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Ge- setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bin- denden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa- chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Die Zustimmung des Werkausschusses bzw. des Stadtrates wurden eingeholt oder in den besonderen Fällen auf dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters gehan- delt. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Ü berwa- chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Nach unseren Erkenntnissen im Rahmen der Prüfung fanden keine derartigen Ge- schäfte statt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Vorgänge. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge- setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Geschäfte oder Maßnahmen. 908 Anlage 6 Seite 14 108/2021 Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, imma- terielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Renta- bilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Investitionen werden im Wirtschaftsplan geplant und umfassend geprüft. Insbesondere bei großen Bauprojekten erfolgt dies über eine intensive Zusammenarbeit des Eigenbe- triebs mit dem Bauverwaltungs- und Vergabeamt der Stadt Nürnberg, um sicherzustel- len dass die Regelungen der Vergaberichtlinien und der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg beachtet werden. b) aben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermög- lichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Es werden grundsätzlich mehrere Angebote bei der Vergabe von Aufträgen eingeholt. Darüber hinaus werden ggf. das Rechnungsprüfungsamt und das Bauverwaltungs- und Vergabeamt der Stadt Nürnberg eingeschaltet. Zudem bedürfen Aufträge größer TEUR 250 (netto) eines Beschlusses seitens des Werkausschusses. Bei kleineren Vo- lumina (Unterhaltsmaßnahmen) obliegt die Einholung von Angeboten dem technischen Leiter des Eigenbetriebs. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Überwachung erfolgt in jedem Falle intern über den Zweiten Werkleiter und die tech- nischen Leiter des Eigenbetriebs. In Abhängigkeit von Größe und Komplexität des Pro- jektes werden ggf. Vertreter des Hochbauamts und/oder des Generalplaners sowie ex- terne Projektcontroller hinzugezogen 909 Anlage 6 Seite 15 108/2021 d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Die Budgets werden mit der gebotenen Vorsicht festgelegt und laufend überwacht. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Überschreitungen. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing - oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der- artige Geschäfte abgeschlossen wurden. Fragenkreis 9: Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt insbesondere auch im Hinblick auf Dienst- leistungen und Verbrauchsmaterialien gemäß den Vergaberichtlinien der Stadt Nürn- berg in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von VOL und VOB und der EU-weiten Regelungen. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange- bote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Vor Erteilung eines Auftrags werden nach Möglichkeit immer mehrere Angebote durch den technischen Leiter eingeholt. Im Falle von Kapitalaufnahmen erfolgt zunächst die Formulierung des Bedarfs (Volu- men, Tilgungsverlauf/Laufzeit, Zinsbelastung) seitens des Rechnungswesens des Ei- genbetriebs. Im Anschluss erfolgt in enger Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg die Angebotseinholung bzw. Vergabe. 910 Anlage 6 Seite 16 108/2021 Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Werkausschusssit zungen mehrmals i m Jahr. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un- ternehmens und in die wichtigsten Unternehmensbereiche? Anhand von Kennzahlen und Erläuterungen vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge- mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesent- liche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Wesentliche Vorgänge wurden dem Werkausschuss zeitnah mitgeteilt. Für ungewöhn- liche, besonders risikobehaftete oder nicht angemessen abgewickelte Vorgänge liegen keine Anhaltspunkte vor. d) Zu welchen Themen hat die Geschäftsleitung dem Überwachungsorgan auf dessen be- sonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Im Berichtsjahr war über keine Themen auf besonderen Wunsch des Werkausschusses zu berichten. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Es liegen keine Anhaltspunkte für eine nicht ausreichende Berichterstattung vor. 911 Anlage 6 Seite 17 108/2021 f) Gibt es eine D&O -Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O -Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Es wurde keine D&O-Versicherung für den Eigenbetrieb abgeschlossen. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungs- organs gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Interessenkonflikte wurden auskunftsgemäß nicht gemeldet. Vermögens- und Finanzlage Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Bei unserer Prüfung haben wir kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen festgestellt. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensge- genstände wesentlich beeinflusst wird? Die Grundstücke des Eigenbetriebes weisen im Regelfall nicht unerhebliche stille Re- serven auf. Der Verkehrswert wurde für ein Grundstück ermittelt, welches zurück an die Stadt Nürnberg übertragen werden sollen sowie für ein Grundstück das im Gegenzug 912 Anlage 6 Seite 18 108/2021 zum Eigenbetrieb übergehen soll. Auf dieser Grundlage kann im Jahr 2021 eine bilan- zielle Anpassung für die betreffenden Bilanzpositionen erreicht werden. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zu- sammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitions- verpflichtungen finanziert werden? Umfangreiche und langfristige Investitionen werden über Darlehen finanziert, während der Finanz- und Liquiditätsbedarf des laufenden Betriebs durch ein Betriebsmittelkonto bei der Stadt Nürnberg und die grundsätzlich quartalsweisen Verlustausgleichszahlun- gen der Stadt abgedeckt wird. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre- ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Der Eigenbetrieb NürnbergBad selbst weist keine Konzernstruktur auf, wenngleich er in den Konzernabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen wird. Allerdings besteht eine fi- nanzielle Abhängigkeit zur Stadt Nürnberg als Gesellschafterin. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit ver- bundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Für das neue Schwimmzentrum Langwasser wurden Fördermittel in Höhe von insge- samt T€ 5.914 bewilligt, die in den Jahren 2014 bis 2017 in mehreren Tranchen zur Auszahlung kamen. Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 14. Au- gust 2017 wurde das Förderverfahren damit abgeschlossen. Der bewilligt e Zuschuss nach Art. 10 FAG dient in erster Linie dazu, das Angebot für das Schulschwimmen auf- rechtzuerhalten bzw. auszudehnen. Anhaltpunkte dafür, dass Auflagen des Mittelge- bers im Berichtsjahr nicht beachtet wurden, haben sich nicht ergeben. 913 Anlage 6 Seite 19 108/2021 Für die Wiederbelebung des Nürnberger Volksbades werden mehrerlei Förder- und Zu- schussanträge bearbeitet. Von Seiten des Bundes sind bis dato insgesamt 8 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Topf für Nationale Projekte des Städtebaus zugesagt. Ein Förderbescheid wurde vom Fördergeber jedoch noch nicht versandt. Eine Auszah- lung erfolgte ebenfalls bis dato nicht. Des Weiteren sind für das Volksbad -Projekt För- dermittel von der bayerischen Staatsregierung in Höhe von insgesamt 18 Millionen Euro zugesagt. Eine formale Antragstellung erfolgte noch nicht. In enger Abstimmung mit den staatlichen Behörden wird derzeit eine Zuteilung der Gesamtsumme auf drei Förderre- gime (Denkmalschutz, Städtebauförderung und FAG) vereinbart. Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat- tung? Gemäß § 1 der Badbetriebssatzung verfügt der Eigenbetrieb über kein Stammkapital (siehe auch § 5 Abs. 2 EBV). Verluste des Eigenbetriebs werden regelmäßig durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen. Soweit die Verluste nicht durch die Stadt Nürnberg aus- geglichen werden, erhöhen diese den Verlustvortrag des Eigenbetriebs (siehe auch § 8 Abs. 2 EBV). Der Verlustausgleich erfolgt unterjährig grundsätzlich regelmäßig auf Ba- sis des Wirtschaftsplans über quartalsweise Abschlagszahlungen. Zusammen mit dem zur Verfügung stehenden Betriebsmittelkonto ergeben sich für den Eigenbetrieb trotz der anhaltenden, strukturell bedingten Verlustsituation, keine unmittelbaren Finanzie- rungsprobleme. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Der Eigenbetrieb erwirtschaftete einen Verlust. Näheres siehe unter a). 914 Anlage 6 Seite 20 108/2021 Ertragslage Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens nach Segmenten zusammen? Der Eigenbetrieb ist nicht in Segmente unterteilt und verfügt nicht über eine nach Seg- menten aufgeteilte Ergebnisrechnung. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Das Jahresergebnis ist von den Folgen der Corona-Pandemie geprägt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbe- ziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Der Austausch von Leistungen mit der Stadt Nürnberg erfolgt grundsätzlich nur gegen entsprechende Ver gütung oder Gegenleistung. Größtenteils geschieht dies über die Verwaltungskostenerstattung. Anhaltspunkte, dass dies zu eindeutig unangemessenen Konditionen erfolgt, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Die Frage ist für den Eigenbetrieb nicht einschlägig. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens - und Ertragslage von Be- deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Der Zweck des Eigenbetriebes ist Ursache des Verlustes. Durch seinen gesellschafts- politischen Auftrag ist ein ausgeglichenes Ergebnis im Regelfall nicht zu erreichen, da die Leistungen in Wahrnehmung einer freiwilligen hoheitlichen Leistung oftmals zu nicht 915 Anlage 6 Seite 21 108/2021 kostendeckenden Preisen angeboten werden. Im gegebenen Rahmen wird die Verlust- reduzierung gleichwohl angestrebt. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Durch angemessene und vertretbare Gebührenerhöhungen sowie durch die Steigerung der Attraktivität aufgrund des neuen Schwimmzentrums und der Inbetriebnahme einer neuen Wasserrutsche im Nordostbad seit Mai 2017, soll die Einnahmeseite verbessert werden. Um den strukturell gestiegenen Kosten des Eigenbetriebs entgegenzuwirken, erfolgte mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 eine Erhöhung der Gebühren für alle Nut- zergruppen und Tarifarten. Auf die Corona -Pandemie wurde durch eine Senkung der Personal -, Betriebs - und Energiekosten sowie der Akquirierung von Finanzhilfen reagiert. 916 Anlage 6 Seite 22 108/2021 Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags? Siehe unter Fragenkreis 15 a). b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Die Restriktionen infolge der Corona-Pandemie erforderten innerhalb kürzester Zeit eine Umorganisation des Publikumsverkehrs in den Bädern. Besucherzahlen mussten be- grenzt, Öffnungszeiten reduziert und Angebote teilweise gänzlich gestrichen werden. Jede Erlaubnis zur Wiedereröffnung der Bäder wurde jedoch von NürnbergBad unter Beachtung der Auflagen genutzt, um dem Unternehmenszweck gerecht zu werden und um wenigstens verringerte Umsatzerlöse zu erzielen. Zudem sollte die Kundenbindung gehalten und die regionale Stellung des Betriebes, der auch in schwierigsten Zeiten An- gebote machen kann, gestärkt werden. Insgesamt zielten interne und externe Maßnah- men und PR-Aktionen darauf ab, Kunden- und Geschäftsbeziehungen jeder Art über die Zeit der Schließungen hinweg erhalten zu können, um für einen Neustart oder einen möglicherweise schrittweisen Rückkehrprozess strategisch vorbereitet zu sein. 917 918 919 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage NüBad/004/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 16.07.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad Sachverhalt (WerkA NüBad): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt 1111 920 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/004/2021 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 921 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/004/2021 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 922 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/004/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA) Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR) Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung 923 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SÖR/063/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) 15.09.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Anlagen: Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk Sachverhalt (WerkA SÖR): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR wurde von der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1212 924 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/063/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 925 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/063/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II / StK 926 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/063/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 15.09.2021): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs SÖR wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 79.111.719,72 € Der Jahresfehlbetrag 2020 beträgt -2.810.845,23 € Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SÖR zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 79.111.719,72 € Der Jahresfehlbetrag 2020 beträgt -2.810.845,23 € Beschlussvorschlag (StR 15.12.2021) Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SÖR zum 31.12.20 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 79.111.719,72 €. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von -2.810.845,23 € ab. 3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SÖR wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 927 GP-Nr. 207311 TESTATSEXEMPLAR Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Nürnberg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und Lagebericht 1212 928 929 INHALT Blatt Bilanz zum 31. Dezember 2020 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 Anhang 2020 1 - 9 Lagebericht für das Jahr 2020 1 - 14 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 930 931 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg Bilanz zum 31. Dezember 2020 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019         A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Stammkapital 0,00 0,00 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Lizenzen 59.344,00 51.449,00 2. EDV Software 43.538,00 102.882,00 63.386,00 114.835,00 II. Allgemeine Rücklage 10.285.813,90 10.285.813,90 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 183.542,68 183.542,68 III. Gewinnvortrag 2.023.023,40 6.567.890,63 2. Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 22.037.413,62 22.413.665,62 3. Bauten auf fremden Grund und Boden 254.780,00 272.513,00 4. Fahrzeuge 9.739.105,00 9.008.603,00 IV Jahresfehlbetrag (-) -2.810.845,23 -787.821,83 -4.544.867,23 2.023.023,40 5. Maschinen 1.258.334,00 611.740,00 9.497.992,07 12.308.837,30 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.507.711,00 2.568.476,00 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.573.729,74 38.554.616,04 2.521.175,87 37.579.716,17 B. Umlaufvermögen B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 70.528,48 62.202,48 I. Vorräte C. Rückstellungen 1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 3.137.508,76 2.818.387,13 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 24.350.468,00 19.038.620,00 2. Unfertige Leistungen 630.974,36 3.768.483,12 544.089,98 3.362.477,11 2. Sonstige Rückstellungen 15.440.431,59 39.790.899,59 11.495.825,53 30.534.445,53 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände D. Verbindlichkeiten 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.909.452,53 3.772.579,26 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 385.910,00 540.300,00 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00  (Vj. 0,00 ) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 385.910,00  ( Vj. 540.300,00 ) 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 304.317,37 498.972,43 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.018.437,49 6.592.003,48 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00  (Vj. 0,00 ) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 5.018.437,49  ( Vj. 6.592.003,48 ) 3. Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe 31.448.544,86 18.907.789,91 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.533.189,92 1.530.356,90 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00  (Vj. 0,00 ) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.533.189,92  (Vj. 1.530.356,90 ) 4. Sonstige Vermögensgegenstände 63.844,47 35.726.159,23 24.083,68 23.203.425,28 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben 15.515.441,60 10.324.331,70 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.915.441,60  (Vj. 1.824.331,70 ) 5. Sonstige Verbindlichkeiten 7.067.982,90 6.778.306,06 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.067.982,90  (Vj. 6.778.306,06 ) davon aus Steuern 495.975,38  (Vj. 393.227,39 ) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 89.723,72  (Vj. 81.165,28 ) III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 621.730,20 4.355.478,20 29.520.961,91 25.765.298,14 C. Rechnungsabgrenzungsposten 337.849,13 291.633,19 E. Rechnungsabgrenzungsposten 231.337,67 236.781,50 S U M M E D E R A K T I V A 79.111.719,72 68.907.564,95 S U M M E D E R P A S S I V A 79.111.719,72 68.907.564,95 A K T I V A P A S S I V A 932 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 2020  2019  1. Umsatzerlöse 135.513.253,67 129.997.091,67 2. Erhöhung / Verminderung (-) des Bestandes an unfertigen Leistungen 86.884,38 224.457,68 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 15.100,00 33.957,50 4. Sonstige betriebliche Erträge 834.445,64 1.170.125,13 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 10.562.980,31 11.521.393,10 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 46.855.621,13 47.441.924,98 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 45.409.042,47 42.641.326,95 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 15.480.342,52 14.168.986,27 davon für Altersversorgung 6.263.052,82 (Vj. 5.403.667,78 ) 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.337.293,70 3.291.601,79 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 13.316.669,24 12.947.990,58 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.765,67 557,00 davon aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen 5.718,67  (Vj. 0,00 ) 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.199.390,06 3.853.650,71 davon an verbundene Unternehmen 305.527,50  (Vj. 335.497,50 ) davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen 3.842.052,64  (Vj. 3.518.134,07 ) 11. Ergebnis nach Steuern -2.705.890,07 -4.440.685,40 12. Sonstige Steuern 104.955,16 104.181,83 13. Jahresfehlbetrag -2.810.845,23 -4.544.867,23 Gewinn- und Verlustrechnung 933 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2020 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 1 A Allgemeine Angaben Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg hat seinen Sitz in 90489 Nürnberg, Sulz- bacher Straße 2-6. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EBV). Die Gliederung der Bi- lanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend dem zum Erstellungs- datum gesetzlich vorgegebenen Gliederungsschema des HGB und den ergänzenden Vor- schriften der EBV. B Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- bzw. Herstel- lungskosten angesetzt und werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungs- dauer planmäßig linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von 250,00  bis 1.000,00  werden bis einschließlich 31.12.2018 in einem Sammelposten zusammenge- fasst und über 5 Jahre abgeschrieben. Ab dem Wirtschaftsjahr 2019 werden geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 952 EUR (Brutto) im Zugangs- jahr erfolgswirksam gebucht und Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert über 952 EUR (Brutto) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskos- ten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Die Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen ver- bundene Unternehmen, Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe) und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung er- forderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilan- ziert. Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs.1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht und auf den Ausweis aktiver latenter Steuern verzichtet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstich- tag, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Eigenkapital besteht aus der Allgemeinen Rücklage, dem Gewinnvortrag und dem Jahresfehlbetrag. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen in das Anlagevermögen. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlage- güter. 934 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2020 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 2 Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie für Beihilfever- pflichtungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg passiviert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heu- beck zugrunde. Der handelsrechtliche Teilwert wurde unter Berücksichtigung eines Rech- nungszinssatzes für Pensionen in Höhe von 2,30% und für Beihilfeverpflichtungen in Höhe von 1,60% gebildet. Bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen für den Jah- resabschluss wurde bereits zum 31.12.2015 anstelle des 7-Jahres-Durchschnittszinssat- zes der 10-Jahres-Durchschnittszinssatz freiwillig angewendet. Der sich dabei ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe 5.062.626  unterliegt gemäß den handelsrechtlichen Vor- schriften einer Ausschüttungssperre. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wur- den für künftige Dynamisierungen der Aktivbesoldung 2,50% und für den Rententrend 1,75% zugrunde gelegt. Die Beihilferückstellung berücksichtigt einen Beihilfetrend von 3,00%. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden ebenfalls mit Hilfe eines ver- sicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg unter Verwendung der Richt- tafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck berechnet. Grundlage für die Bewertung ist die Verlautbarung IDW RS HFA 3 n.F. Der Rechnungszinssatz wurde mit 1,60% angesetzt. Für die Dynamik der anrechenbaren Bezüge wurden 1,75% angenommen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei werden sonstige Rückstellungen mit ei- ner Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der einzelnen Rückstellun- gen (§ 253 Abs. 2 Satz 4 HGB) abgezinst. Die Verbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben, Sonstige Ver- bindlichkeiten) sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschluss- stichtag, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstel- len. Der Ausweis der debitorischen Kreditoren bzw. kreditorischen Debitoren erfolgt im Ge- schäftsjahr in den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten. In den Vorjahren erfolgte ein Ausweis bei den entsprechenden Posten der Forderungen- bzw. Verbindlichkeiten. C. Erläuterungen zur Bilanz Die in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Jahr 2020 sind in einem Anlagennachweis separat dargestellt. Das bewegliche Anla- gevermögen hatte zum 31.12.2020 einen Restbuchwert von 13.505 T. Für Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Aktivierungsdatum vor dem 31.12.2016 in Höhe von 4.053 T, erfolgte der Nachweis im Rahmen einer kör- perlichen Bestandsaufnahme in den Jahren 2017-2019. 935 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2020 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 3 Für angeschaffte Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens in Höhe von 9.362 T erfolgte keine körperliche Bestandsaufnahme, da diese zwischen 2017 und 2020 angeschafft wurden (§ 240 Abs.3 HGB). Die Zugänge (4.348 T) beinhalten vor allem den Fuhrpark (2.789 T), die Betriebs- und Geschäftsausstattung (590 T), Maschinen (375 T) und die Anlagen im Bau (553 T). Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzstichtag 2.574 T (Vj. 2.521 T) und betreffen im Wesentlichen den am Standort „Am Pferdemarkt“ geplante neue Betriebszentrale (2.054 T), der Waschplatz in der Hans-Bunte-Straße (270 T) und geleistete Anzahlungen für Fahrzeuge (228 T). Die Abschreibungen des Anlagevermögens in Höhe von 3.337 T betreffen planmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten keine außer- ordentlichen Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Die Erträge aus Anlageabgängen von 69 T werden vornehmlich aus KFZ-Verkäufen (66 T) erzielt. Die Verluste aus Anlageabgängen betragen im Geschäftsjahr 2020 26 T. Das Vorratsvermögen erhöhte sich auf von 3.362 T auf 3.768 T und enthält unfertige Leistungen (631 T). Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbun- dene Unternehmen, Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe) und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (338 T) betrifft im Wesentlichen im Voraus geleistete Zahlungen für Bezüge (305 T). Entsprechend § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital 0,00 . Im Geschäftsjahr 2020 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.811 T ausgewiesen. Analog zu Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB werden die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit mindestens einem Fünfzehntel bis zum 31.12.2024 zuge- führt, bis die Rückstellung nach § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB erfüllt ist. Der wegen der BilMoG-Umstellung nicht bilanzierte Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2020 für die Pensionsrückstellungen 541 T und für die Beihilferückstellungen 194 T. Zum Bilanzstichtag bestehen nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen in Höhe von 21.084 T (Vj. 20.320 T). Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 15.440 T (Vj. 11.496 T). Davon entfal- len auf Rückstellungen für Gebührenüberschüsse 1.556 T (Vj. 721 T), auf Urlaubs- und Überstundenrückstellungen 2.122 T (Vj. 1.890 T), auf Rückstellungen für Beihilfe 7.897 T (Vj. 6.395 T) und auf die Altersteilzeitrückstellung 1.001 T (Vj. 388 T). 936 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2020 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 4 Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten geht aus nachstehendem Verbindlichkeiten- spiegel hervor: Verbindlichkeiten bis 1 Jahr T 1 bis 5 Jahre T > 5 Jahre T > 1 Jahr T Gesamt- betrag T Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 31.12.2020 (Vorjahr) 386 (540) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 386 (540) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2020 (Vorjahr) 5.018 (6.592) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 5.018 (6.592) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 31.12.2020 (Vorjahr) 1.533 (1.530) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 1.533 (1.530) Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben 31.12.2020 (Vorjahr) 7.915 (1.824) 3.600 (3.600) 4.000 (4.900) 7.600 (8.500) 15.515 (10.324) davon Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg 31.12.2020 (Vorjahr) 900 (900) 3.600 (3.600) 4.000 (4.900) 7.600 (8.500) 8.500 (9.400) Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2020 (Vorjahr) 7.068(6.778) 0(0) 0(0) 0(0) 7.068(6.778) Die erhaltenen Anzahlungen resultieren aus technischen Vereinbarungen und Verträgen. 937 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2020 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 5 Die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (231 T) beinhalten im Wesentlichen noch nicht erfolgte Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Geschäftsjahr 2020 erhielten wir Spenden in Höhe von 32 T. Der Ausweis der debitorischen Kreditoren in Höhe von 56 T erfolgt im Geschäftsjahr 2020 in den Sonstigen Vermögensgegenständen. Sie betreffen Forderungen aus Liefe- rungen und Leistungen (55 T) und Forderungen gegen die Stadt und deren Eigenbe- triebe (1 T). Die kreditorischen Debitoren in Höhe von 34 T werden im Geschäftsjahr 2020 in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Diese betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (13 T) und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürn- berg und deren Eigenbetriebe (21 T). D Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 2020 T 2019 T Zuschuss der Stadt Nürnberg 92.991 86.351 Erlöse Straßenreinigungsgebühren (inkl. Stadtanteil) 14.488 14.619 Erlöse und Kostenerstattung Bedürfnisanstalten der Stadt Nürnberg 743 927 Mieterträge 354 390 Erträge aus KFZ-Bewirtschaftung 3.590 3.935 Sonstige 23.347 23.775 Umsatzerlöse 135.513 129.997 Die periodenfremden Erträge (729 T) enthalten vor allem Erstattungen und Erträge für Vorjahre z.B. geänderte Betriebskostenabrechnung 218 T. Die periodenfremden Aufwendungen (145 T) enthalten im Wesentlichen Nachbelastun- gen von Dienstleistungen für Vorjahre. 938 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2020 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 6 E. Ergänzende Angaben Im Wirtschaftsjahr 2020 waren durchschnittlich 987 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein- schließlich 17,5 Auszubildende beschäftigt. Zum Bilanzstichtag teilen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in folgende Gruppen auf: Beamte 87 Tarifbeschäftigte 887 Auszubildende 19 Zum 31.12.2020 befanden sich 2 Mitarbeiter in der Altersteilzeit nach dem Blockmodell, davon 0 Mitarbeiter in der Ansparphase und 2 Mitarbeiter in der Freistellungsphase. Da- neben besteht 4 Altersteilzeitvereinbarung gemäß Art. 91 Bayerisches Beamtengesetz. Erstmals befinden sich 12,87 Mitarbeiter umgerechnet auf Vollzeitkräfte in der Anspar- phase gemäß TV FlexAZ. Bei der Zusatzversorgungskasse (Bayer. Versicherungskammer) waren Ende 2020 884 (Vj. 884) Arbeitnehmer gemeldet. Die Beiträge umfassten die allgemeine ZVK-Umlage von 3,75 % (Vj. 3,75 %) sowie den Zusatzbeitrag zur ZVK in Höhe von 4,0 % (Vj. 4,0 %) des ZVK-pflichtigen Entgeltes. Wesentliche marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Personen wurden nicht getä- tigt. Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine Haftungsver- hältnisse nach § 251 HGB. Einen Überblick über die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gibt die nachfolgende Ta- belle: Finanzielle Verpflichtungen T Leasingverträge 73 Mietverträge 18.605 Bestellobligos für Unterhaltsmaßnahmen „Straße“ 5.348 Summe 24.026 davon gegenüber der Stadt Nürnberg 341 Zusätzlich bestand gegenüber der Stadt Nürnberg im Jahr 2020 eine Zahlungsverpflich- tung aus der Überlassung von IT in Höhe von 1.293 T (Vj. 1.107 T) und der Verwal- tungskostenumlage der Stadt Nürnberg in Höhe von 4.477 T (Vj. 4.477 T). 939 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2020 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 7 Für das Abschlussprüfungshonorar einschließlich der prüferischen Durchsicht des Be- richtspaketes an die Stadt Nürnberg wurde für das Geschäftsjahr 2020 eine Rückstellung in Höhe von 70 T gebildet. F Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres bis zur Bi- lanzerstellung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Eigenbetriebs ausüben, haben sich nicht ereignet. G Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe 2.811 T ab. Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen Organe des Eigenbetriebes Mitglieder des Werkausschusses Vorsitzender Marcus König Oberbürgermeister Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker (1. stellvertretender Vorsitzender) Stadtrat Harald Dix Werkzeugmacher (2. stellvertretender Vorsitzender) Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Diplomgeologe Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin Stadträtin Andrea Bielmeier Krankenschwester Stadtrat Nasser Ahmed Student ab 12.05.20 Stadtrat Mike Bock ab 12.05.20 Stadträtin Kathrin Flach-Gomez ab 12.05.20 Stadträtin Inga Hager Physiotherapeutin ab 12.05.20 Stadtrat Rainer Nachtigall ab 12.05.20 Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister ab 12.05.20 Stadtrat Marc Schüller ab 12.05.20 Stadtrat Michael Bengl Architekt bis 12.05.20 Stadträtin Eva Bär Geschäftsführerin bis 12.05.20 Stadtrat Prof. Dr. Hartmut Beck Erziehungswissenschaftler bis 12.05.20 Stadtrat Gerald Raschke Grund- und Hauptschullehrer bis 12.05.20 Stadträtin Ilka Soldner Industriekauffrau bis 12.05.20 Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister ab 23.10.19 Stadtrat Willibald Schlesinger Unternehmer ab 22.10.2020 940 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2020 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 8 Mitglieder der Werkleitung Erster Werkleiter Christian Vogel Bürgermeister Technischer Werkleiter Marco Daume Kaufmännischer Werkleiter Ronald Höfler Die Angabe der Gesamtbezüge für die Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Vorschüsse und Kredite wurden weder an Mitglieder des Werkausschusses noch an die Werkleitung vergeben. Nürnberg, 29.06.2021 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 941 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Anlagennachweis zum 31.12.2020 Anlage 1.3 Blatt 9 Anlagennachweis 2020 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Nachaktivierung Endstand Anfangsstand Abschreibungen im GJ Abgang Umbuchungen Nachaktivierung Endstand Ende Ende Vorjahr Durchschnitt- licher Abschreibungs- satz Durchschnitt- licher Restbuchwert 01.01.2020 31.12.2020 01.01.2020 31.12.2020 Geschäftsjahr               in % in % I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.465.563,98 39.831,77 0,00 0,00 0,00 1.505.395,75 1.350.728,98 51.784,77 0,00 0,00 0,00 1.402.513,75 102.882,00 114.835,00 3,44 6,83 1. Lizenzen 131.589,30 26.180,00 0,00 0,00 0,00 157.769,30 80.140,30 18.285,00 0,00 0,00 0,00 98.425,30 59.344,00 51.449,00 11,59 37,61 2. EDV Software 1.333.974,68 13.651,77 0,00 0,00 0,00 1.347.626,45 1.270.588,68 33.499,77 0,00 0,00 0,00 1.304.088,45 43.538,00 63.386,00 2,49 3,23 II. Sachanlagen 84.599.549,05 4.307.723,80 749.215,18 0,00 0,00 88.158.057,67 47.019.832,88 3.285.508,93 701.900,18 0,00 0,00 49.603.441,63 38.554.616,04 37.579.716,17 3,73 43,73 1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 183.542,68 0,00 0,00 0,00 0,00 183.542,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 183.542,68 183.542,68 0,00 100,00 2. Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 43.678.394,41 0,00 0,00 0,00 0,00 43.678.394,41 21.264.728,79 376.252,00 0,00 0,00 0,00 21.640.980,79 22.037.413,62 22.413.665,62 0,86 50,45 3. Bauten auf fremden Grund und Boden 331.084,13 0,00 0,00 0,00 0,00 331.084,13 58.571,13 17.733,00 0,00 0,00 0,00 76.304,13 254.780,00 272.513,00 5,36 76,95 4. Fahrzeuge 25.867.769,17 2.789.277,18 723.361,75 62.977,60 0,00 27.996.662,20 16.859.166,17 2.075.006,78 676.615,75 0,00 0,00 18.257.557,20 9.739.105,00 9.008.603,00 7,41 34,79 5. Maschinen 3.244.753,14 375.424,33 0,00 437.798,36 0,00 4.057.975,83 2.633.013,14 166.628,69 0,00 0,00 0,00 2.799.641,83 1.258.334,00 611.740,00 4,11 31,01 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.772.829,65 589.692,46 25.853,43 0,00 0,00 9.336.668,68 6.204.353,65 649.888,46 25.284,43 0,00 0,00 6.828.957,68 2.507.711,00 2.568.476,00 6,96 26,86 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.521.175,87 553.329,83 0,00 -500.775,96 0,00 2.573.729,74 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.573.729,74 2.521.175,87 0,00 100,00 86.065.113,03 4.347.555,57 749.215,18 0,00 0,00 89.663.453,42 48.370.561,86 3.337.293,70 701.900,18 0,00 0,00 51.005.955,38 38.657.498,04 37.694.551,17 942 943 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2020 Anlage 2 Blatt 1 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2020 Lagebericht 944 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2020 Anlage 2 Blatt 2 Grundlagen des Unternehmens Geschäftstätigkeit Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) ist der größte Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg. Seit seiner Gründung im Jahr 2010 ist der SÖR Ansprechpartner für sehr viele Belange im öffentlichen Raum. Unter dem Dach des SÖR sind die Dienstleistungen gebündelt, die den öffentlichen Raum, also Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen, Spielplätze und vieles mehr betreffen. Diese Dienstleistungen – von der Reinigung von Straßen und Gehwegen über den Bau und Unterhalt von Spielplätzen bis hin zum Bau und Unterhalt von Straßen und des Straßenbegleitgrüns – werden von SÖR aus einer Hand erbracht. Satzungsgemäß hat der SÖR folgende Aufgaben:  Die nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz und dem Bundesfernstraßengesetz den Gemeinden übertragenen Aufgaben.  Baulastträger für städtische Grünanlagen, Kinderspielplätze, Kleingartenanlagen, historische Gärten, Gewässer 3. Ordnung, Ingenieurbauwerke und erforderliche Verkehrseinrichtungen.  Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, mit Ausnahme zeitlich unbefristeter verkehrsregelnder und verkehrslenkender Maßnahmen.  Betrieb des städtischen Fuhrparks.  Organisation und Betrieb der öffentlichen Toiletten.  sowie alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen (z. B. der Abschluss von Zweckverein- barungen). Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der stadtrechtlichen Vorschrif- ten, insbesondere Vollzug der:  Erschließungsbeitragssatzung  Gehwegunterhaltungssatzung  Grünanlagensatzung  Immissionsschutzanlagen - Erschließungsbeitragssatzung  Kostenerstattungsbeitragssatzung  Parkgebührenordnung  Straßenausbaubeitragssatzung  Straßenreinigungsgebührensatzung  Straßenreinigungssatzung  Straßenreinigungsverordnung 945 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2020 Anlage 2 Blatt 3  Toilettenbenutzungsgebührensatzung  Toilettenbenutzungssatzung  Busbahnhofbenutzungsgebührensatzung  Busbahnhofbenutzungssatzung Organisation und Verwaltung Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanz- wirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften mit Ausnahme des § 5 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung geführt. Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg sind die Werkleitung, der Werkausschuss, der Stadtrat und der Oberbürgermeister. Die Zuständigkeiten der je- weiligen Organe sind in der Betriebssatzung geregelt. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft ist im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der weltweiten Auswirkung der Corona-Pandemie eingebrochen. Damit waren nahezu alle Wirtschaftsbereiche von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen und die wirtschaftliche Entwicklung war erstmals seit 2009 negativ. Einzige Ausnahmen waren der Onlinehandel und das Baugewerbe, das preisbereinigt sogar um 1,4 % im Vergleich zum Vorjahr zunehmen konnte. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt reduzierte sich im Vergleich zu 2019 um 5,0 %. Nennenswerter Einfluss hatten die um 6,0 % reduzierten preisbereinig- ten privaten Konsumausgaben. Auch vom Export, der preisbereinigt um 9,9 % zurückging, kamen keine positiven Impulse. Dagegen wirkte der Anstieg der preisbereinigten staatlichen Konsumausgaben um 3,4 % stabilisierend. Der Arbeitsmarkt hat im Jahr 2020 den stetigen Aufwärtstrend der vergangenen Jahre nicht fortsetzen können. Die Anzahl der Erwerbstätigen reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 477.000 Personen oder 1,1 % auf über 44,8 Mio. Personen (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pres- semitteilung Nr. 020 vom 14.01.2021). Gleichzeitig verringerte sich die Arbeitsproduktivität je Erwerbs- tätigenstunde im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 % und je Erwerbstätigen um 3,9 % (Statistisches Bun- desamt Fachserie 18 Reihe 1.4 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen 2021) Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 18,0 % und lag im Jahr 2020 bei 5,9 % (Quelle: Statistisches Bundesamt, Frühjahrspro- jektion 2021). 946 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2020 Anlage 2 Blatt 4 Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Geschäftstätigkeit des SÖR beschränkt sich im Wesentlichen auf die Erbringung von Infrastruktur- dienstleistungen für die Stadt Nürnberg. In diesem Rahmen werden überwiegend hoheitliche Tätigkeiten ausgeführt. Die Geschäftsentwicklung wird einerseits von den notwendigen Investitionen und den Aus- gaben für den Ausbau und den Erhalt der Infrastruktur der Stadt Nürnberg und andererseits von der Haushaltslage der Stadt Nürnberg beeinflusst. Image und Beschwerden Der SÖR steht mit seinen Leistungen insbesondere in den Bereichen Sauberkeit des öffentlichen Rau- mes, Winterdienst und Unterhaltsmaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen sehr stark im öffentli- chen Fokus. Dies drückt sich in einer Vielzahl von Medienberichten und Social Media Beiträgen der Bürger über die Arbeit des Eigenbetriebes aus. Wir begegnen den Sorgen der Bürger durch eine schnelle Abarbeitung ggfs. auch Weitergabe der Information an die zuständigen Verantwortlichen z.B. Deutsche Bahn AG und schnelle Rückmeldung über den aktuellen Erledigungsstand auf unserer App. Beschaffungs- und Absatzmarkt Unterhalts- und Neubaumaßnahmen werden entweder mit eigenem Personal oder durch beauftragte Bau- oder sonstige Dienstleistungsfirmen und Ingenieurbüros geplant und durchgeführt. Dabei werden bei wiederkehrenden Dienstleistungen oftmals Jahresverträge ausgeschrieben und abgeschlossen. Die Dienstleistungen des Eigenbetriebes im Bereich Bau und Unterhalt von Straßen, Wegen, Brücken und Plätzen werden im Wesentlichen für die Stadt Nürnberg erbracht. Im Bereich der Straßenreinigung legt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Nürnberg den Benutzungszwang für die Eigentümer von Grundstücken innerhalb der sogenannten Zwangsreinigungsgebiete fest. Geschäftsverlauf, Wettbewerbssituation und Marktstellung des Unternehmens Der Geschäftsverlauf des Eigenbetriebes ist im Wesentlichen abhängig von der Höhe des Zuschusses der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes wird der finanzielle Mittelbedarf des SÖR zur Erbringung der geforderten Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg und deren Bürger in den kommenden Jahren ermittelt. Die Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg werden im Wesentli- chen von dieser durch einen Zuschuss finanziert. Der Zuschuss wird verbindlich zugesagt. Im Jahr 2020 belief sich der Zuschuss auf 68,2 % (Vj. 66,5 %) der Umsatzerlöse. Die Höhe des Zuschusses ist einer- seits abhängig von den notwendigen Ausgaben für den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur Nürnbergs und andererseits von der Haushaltslage der Stadt Nürnberg. Da der SÖR im Wesentlichen Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg erbringt und in diesem Rahmen überwiegend hoheitliche Aufgaben erfüllt, steht der Eigenbetrieb nur bedingt im Wettbewerb mit ande- ren Unternehmen. 947 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2020 Anlage 2 Blatt 5 Im Wirtschaftsplan 2020 hatten wir einen Jahresüberschuss in Höhe von 1,1 Mio.  geplant. Dieser ergibt sich aus der Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren. Im SÖR-Werkausschuss wurde am 20.02.2019 einstimmig beschlossen, dass im Jahre 2020 zusätzliche Unterhaltsmaßnahmen in Höhe von 0,4 Mio.  finanziert werden sollen. Damit verringert sich zunächst der geplante Jahresüber- schuss auf 0,7 Mio. . Insbesondere durch negative Planabweichung aufgrund der Ertragsausfälle bei den Sondernutzungs- und Parkgebühren in Höhe von ca. 2,0 Mio.  und den versicherungsmathematisch ermittelten Perso- nalrückstellungen aufgrund von ungeplanten Sondereffekten in Höhe von ca. 3,1 Mio., die durch an- dere nicht Corona bedingte positive Effekte nicht vollständig kompensiert werden konnten, musste ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,8 Mio.  ausgewiesen werden. Der Ausbruch der Corona-Pandemie hatte für den SÖR bisher noch keinen wesentlichen Einfluss auf das Geschäftsmodell. Die Aufgaben im Bereich der Unterhaltsmaßnahmen konnten ohne nennenswerte Einschränkungen fortgeführt werden. Aufgrund der weiterhin positiven Entwicklung in der Bauwirtschaft waren die Preise weiterhin steigend. Ertragslage Im Berichtszeitraum beliefen sich die Umsatzerlöse auf insgesamt 135.513 T (Vj. 129.997 T). Davon entfielen auf den Zuschuss der Stadt Nürnberg 92.991 T (Vj. 86.351 T). Die Erlöse aus den Straßen- reinigungsgebühren beliefen sich auf 14.488 T (Vj. 14.619 T), hierin enthalten ist der Stadtanteil. Aus Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen erzielte der SÖR Erlöse in Höhe von 8.916 T (Vj. 10.119 T). Aus der Bewirtschaftung von Fahrzeugen konnten Umsatzerlöse in Höhe von 3.590 T (Vj. 3.935 T) erzielt werden. Die Umsatzerlöse enthalten die periodenfremden Erträge 729 T, die vor allem Erstattungen und Er- träge für Vorjahre z.B. Betriebskostenabrechnung (218 T) betreffen. Die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Umsatzerlöse zeigten sich insbesondere bei den Ertragsausfällen bei den Sondernutzungsgebühren und Parkscheinerträge in Höhe von ca. 2,0 Mio. . Der Anstieg der Erträge der öffentlich –rechtlichen Verrechnungen und Fremdleistungszuschlägen ver- hinderte einen noch stärkeren Einbruch der um den städtischen Zuschuss bereinigten Umsatzerlöse. 948 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2020 Anlage 2 Blatt 6 Als Straßenbaulastträger pflegt SÖR die Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie das entsprechende Zubehör. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über wichtige Leistungskennzahlen des Jahres 2021. Straßen, Wege, Plätze 1.197 km Radwege 307 km Brücken, Stege 291 Stück Straßenbeleuchtung (Lichtpunkte) 49.073 Stück Lichtsignalanlagen 534 Stück Parkscheinautomaten 200 Stück Im Bereich der Straßenreinigung werden von SÖR pro Jahr 83.564 (Vj. 83.460) Reinigungskilometer erbracht. Dabei fiel im Jahr 2020 eine Abfallmenge 6.627 t an. Im Bereich der Grünflächen und Grünobjekte ist SÖR verantwortlich für die Pflege, den Unterhalt und den Bau von Grünanlagen und Spielplätzen. Insgesamt betreut SÖR dabei 8,59 Mio. m2 an Grünflächen (Straßenbegleitgrün, Grünanlagen, Spielplätze). Im Rahmen des Winterdienstes ist SÖR zuständig für nahezu km 4.000 an Fahrbahnen, Übergängen, Wegen in und an Grünanlagen sowie an Radwegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf insgesamt 834 T (Vj. 1.170 T) und betreffen im Wesentlichen die Schadenersatzleistungen 407 T (Vj. 522 T), Auflösung von Rückstellungen 2 T (Vj. 34 T), Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 69 T (Vj. 130 T). Der Materialaufwand belief sich im Berichtsjahr auf insgesamt 57.419 T (Vj. 58.963 T). Dieser teilt sich in Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 46.856 T (Vj. 47.442 T) und Aufwen- dungen für Roh-, Hilf- und Betriebsstoffen 10.563 T (Vj. 11.521 T) auf. Im Berichtsjahr war sowohl ein Rückgang bei den Roh-, Hilf- und Betriebsstoffen in Höhe von 958 T als auch der bezogenen Leistungen in Höhe von 586 T festzustellen. Dabei hatte auch der im Vergleich zum Vorjahr wesentlich günstigere Treibstoffpreis einen wesentlichen Einfluss. So war der durchschnittliche Dieselpreis 2020 im Durchschnitt 112,4 Cent/l (Vj. 126 Cent/l (Statista; Mai 2021). Die Personalaufwendungen sind der größte Posten auf der Aufwandsseite. Die Löhne und Gehälter sowie die sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und Unterstützung beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 insgesamt auf 60.889 T (Vj. 56.810 T). 949 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2020 Anlage 2 Blatt 7 Eine Aufteilung des Personalaufwandes liefert die folgende Tabelle: Personalaufwand 2020T 2019T Löhne und Gehälter 45.409 42.641 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 15.480 14.169 davon Aufwendungen für Altersversorgung 6.263 5.404 Gesamt 60.889 56.810 Der Anstieg des Personalaufwands resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Mitarbeiter, der Lohnerhöhungen aufgrund mehrjähriger tariflichen Verträge und den versicherungsmathematisch er- mittelten Zuführungen bei den Personalrückstellungen. Zum Stichtag 31.12.2020 waren 974 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beim SÖR beschäftigt. Die Entwicklung des Personalstandes gibt folgende Tabelle wieder: Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12. Mitarbeiter 966 91 83 974 Die Abschreibungen erreichten eine Höhe von 3.337 T (Vj. 3.292 T). Davon entfielen auf planmäßige Abschreibung im Wesentlichen auf Fahrzeuge 2.075 T (Vj. 1.992 T), auf Gebäude 394 T (Vj. 457 T) sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 650 T (Vj. 649 T). An sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 13.317 T (Vj. 12.948 T) angefallen. Hiervon waren 4.477 T (Vj. 4.477 T) Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt Nürnberg für erbrachte Verwal- tungsdienstleistungen. Die periodenfremden Aufwendungen (145 T) enthalten im Wesentlichen Nach- belastungen von Dienstleistungen für Vorjahre. Es ergibt sich damit ein Ergebnis nach Steuern von -2.706 T (Vj. -4.441 T). An sonstigen Steuern, überwiegend Kfz-Steuer, waren 105 T (Vj. 104 T) zu entrichten. Insgesamt belief sich damit der Jah- resfehlbetrag auf 2.811 T, während im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von 4.545 T ausgewiesen wurde. Im Wesentlichen waren zwei Faktoren für die Abweichung des ausgewiesenen Jahresfehlbetrages ge- genüber dem Wirtschaftsplan ursächlich. Im SÖR-Werkausschuss wurde am 20.02.2019 einstimmig beschlossen, dass im Jahre 2020 zusätzliche Unterhaltsmaßnahmen in Höhe von 0,4 Mio. finanziert werden sollen. Damit verändert sich zunächst der geplante Jahresüberschuss auf einen Jahresüber- schuss in Höhe von 0,7 Mio. . Insbesondere durch negative Planabweichung aufgrund der Ertragsaus- fälle bei den Sondernutzungs- und Parkgebühren in Höhe von ca. 2,0 Mio.  und den versicherungsma- thematisch ermittelten Personalrückstellungen aufgrund von ungeplanten Sondereffekten in Höhe von ca. 3,1 Mio., die durch andere nicht Corona bedingte positive Effekte nicht vollständig kompensiert werden konnten, musste ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,8 Mio.  ausgewiesen werden. 950 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2020 Anlage 2 Blatt 8 Die Integration und Harmonisierung aller Betriebsabläufe, die sich durch die Zusammenführung unter- schiedlicher Dienststellen und Eigenbetriebe zu SÖR ergeben haben, ist noch nicht abgeschlossen und wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für den Aufbau und die Implementierung einer Kosten- und Leistungsrechnung. Deshalb ist es im Berichtszeitraum noch nicht möglich gewesen, die Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg marktadäquat abzurechnen. Finanzlage Im Rahmen des Finanzmanagements wird eine fristenadäquate Finanzierung angestrebt, um eine nach- haltige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Als kurzfristige Finanzierungsquelle zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit werden dem SÖR von der Stadt Nürnberg ein Zahlungstransferkonto und ein Betriebsmittelkonto zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus verfügt SÖR über ein Bankkonto. Das Cash-Management erfolgt als Dienstleistung durch die Stadt Nürnberg. Das Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg in Höhe von ursprünglich 27.000 T valutiert am 31.12.2020 mit 8.500 T. Es wurden in 2020 planmäßig 900 T getilgt. Der SÖR konnte im Wesentlichen aufgrund des Zugriffes auf das von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellte Betriebsmittelkonto im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen. Liquiditätsengpässe sind weder eingetreten noch werden sie erwartet. Vermögenslage Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs belief sich zum Stichtag 31.12.2020 auf 79.112 T (Vj. 68.908 T). Hiervon entfielen auf das Anlagevermögen 38.657 T (Vj. 37.695 T). Den größten Anteil am Anlage- vermögen haben die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in Höhe von 22.037 T (Vj. 22.413 T). Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzstichtag 2.574T (Vj. 2.521 T). Sie betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen für die am Standort „Am Pferdemarkt“ geplante neue Betriebszentrale (2.054 T) den Waschplatz in der Hans-Bunte-Straße (270 T) und geleistete Anzah- lungen für Fahrzeuge (228 T). Wir planen weiterhin die für das operative Geschäft notwendigen Ein- heiten in einer „Betriebszentrale“ am Standort „Am Pferdemarkt“ zusammenzuführen. Die geleisteten Anzahlungen für Fahrzeuge beinhalten im Wesentlichen Fahrzeuge, die sich z.B. noch in der Umrüs- tung befinden und deshalb noch nicht aktiviert wurden. Die Anlagenzugänge in Höhe von 4.348 T betrafen überwiegend den Fuhrpark (2.789 T), die Be- triebs- und Geschäftsausstattung (590 T) und die Anlagen im Bau (553 T). Das Umlaufvermögen erreichte zum Bilanzstichtag 31.12.2020 eine Höhe von 40.116 T (Vj. 30.921 T). Der Bestand an Vorräten belief sich auf 3.768 T (Vj. 3.362 T). Die Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe beliefen sich auf 31.449 T (Vj. 18.908 T). Das Eigenkapital beträgt 9.498 T (Vj. 12.309 T). 951 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2020 Anlage 2 Blatt 9 Die nachfolgenden Tabellen geben die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen wieder (§ 24 Nr. 4 EBV): Bilanzposten Stand 01.01. T Veränderungen T Stand 31.12. T Stammkapital 0 0 0 Allgemeine Rücklage 10.286 0 10.286 Gewinnvortrag Jahresfehlbetrag (-) 2.023 0 -2.811 2.023 -2.811 Eigenkapital 12.309 -2.811 9.498 Bilanzposten Stand 01.01. T Zugänge T Inan- spruch- nahme/ Abgänge T Stand 31.12. T Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 19.039 5.311 0 24.350 Sonstige Rückstellungen 11.496 7.407 3.463 15.440 davon Altersteilzeit 388 658 45 1.001 Straßenreinigungsgebühren 721 841 6 1.556 Überstunden und Urlaub 1.890 2.122 1.890 2.122 Beihilfe 6.395 1.612 109 7.898 Die Verbindlichkeiten des SÖR erreichten zum Bilanzstichtag eine Höhe von 29.521 T (Vj. 25.765 T). Diese enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbe- triebe in Höhe von 15.515 T (Vj. 10.324 T), sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 7.068 T (Vj. 6.778 T) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5.018 T (Vj. 6.592 T). 952 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2020 Anlage 2 Blatt 10 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Wesentlich für den Erfolg des Eigenbetriebes sind die Mitarbeiter. Diese werden nach den Regelungen des öffentlichen Dienstes (TVöD bzw. BayBesG) vergütet. Die letzte Mitarbeiterbefragung 2019 bestä- tigt dem SÖR, dass er bei den Mitarbeitern ein lukrativer Arbeitgeber ist. Die Gesundheit unserer Mitar- beiter ist für uns von besonderer Bedeutung. Deshalb führten wir in Zusammenarbeit mit der AOK eine Mitarbeiterbefragung im November 2019 durch. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten wir unser Ge- sundheitsprogramm in 2020 nicht wie geplant durchführen. Wir bieten alternativ z.B. unsere Pilates- Übungen auch als Webinar an. Wir ermöglichen es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soweit es betrieblich möglich ist, Ihre Tätigkei- ten von zuhause aus (Homeoffice) durchzuführen. Dieses Angebot wurde von unseren Beschäftigten angenommen. Abschließende Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs zum Bilanzstichtag ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die Ertragsausfälle bei den Sondernutzungsgebühren und Parkscheinerträge aufgrund der Corona- Pandemie 2,0 Mio.  und der Anstieg bei den versicherungsmathematisch ermittelten Personalrückstel- lungen, die wesentlich von Sondereffekten beeinflusst wurden, sind die entscheidenden Ursachen an dem im Geschäftsjahr erwirtschafteten Jahresfehlbetrag. Durch den Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.811 T, den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.023 T und die Rücklagen in Höhe von 10.286 T konnte der SÖR ein positives Eigenkapital in Höhe von 9.498 T ausweisen. Insgesamt war die Fi- nanz-, Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebes im Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der bevorstehenden Herausforderungen noch zufrieden stellend. Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs wird nach den zum heutigen Stichtag vorliegenden Informa- tionen unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung als noch befriedigend eingeschätzt. 953 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2020 Anlage 2 Blatt 11 Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Chancen- und Risikobericht) Folgende Chancen und Risiken können auf die nachfolgende Prognose der künftigen Entwicklung ein- wirken:  Wir sehen die Chance durch weitere Anpassungen in der Aufbau- und Ablauforganisation die Optimierungspotentiale noch besser einsetzen zu können und damit die begrenzten Ressour- cen noch wirtschaftlicher zu nutzen. Wir arbeiten weiter daran, auf einem schwierigen Arbeits- markt ein attraktiver Arbeitgeber zu sein.  Finanzielle Risiken: Die Finanzierung der Anlageinvestitionen wurde im Wesentlichen durch ein im Dezember 2012 vereinbartes langfristiges Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg gesichert. Das Trägerdarlehen hat einen festen Zinssatz und hat eine aktuelle Laufzeit bis zum 30.06.2030. Ausfallrisiken bei Forderungen sind als gering einzustufen. Die Mehrzahl der Forderungen be- stehen gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben. Insgesamt bewegen sich die Forderungsausfälle unverändert auf niedrigem Niveau.  Marktrisiken: Den weit überwiegenden Teil unserer Dienstleistungen erbringen wir für die Stadt Nürnberg. Diese ist damit unser Hauptkunde. Dadurch sind wir abhängig von der finanziellen Situation der Stadt Nürnberg. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Haushaltslage der Stadt Nürnberg und damit auch indirekt auf den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, können derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden.  Marktpreisrisiken: Im Beschaffungsmarkt lassen sich im Wesentlichen zwei Preisrisiken ermit- teln. Aufgrund der bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie guten konjunkturellen Entwicklung und des sehr niedrigen Zinsniveaus in Deutschland sind die Preise für Bauleistungen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (Preisindex für die Bauwirtschaft, Statistisches Bundes- amt Stand Februar 2021). Wir versuchen dieses Risiko über frühzeitige Ausschreibungen und Rahmenverträge mit Bauunternehmen zu minimieren. Auch die Preise für Energie sind in den letzten Jahren deutlichen Schwankungen unterworfen, wobei sich der Durchschnittswert des vbw Energiepreisindex in 2020 um 19,1% auf 89,5 Punkte verminderte. Diesen Schwankungen der Energiepreise wirken wir u.a. durch den Einsatz von energieeffizienteren Beleuchtungen im Stadtgebiet Nürnberg entgegen. Evtl. Preisänderungen, aufgrund der Corona-Pandemie, können derzeit auf Grund der nicht abschätzbaren Zeitdauer und des Umfangs der Auswirkungen noch nicht beurteilt werden.  Strategische Risiken: Eine Änderung der strategischen Ausrichtung des Eigenbetriebes ist nicht zu erwarten. Allerdings unterliegt die strategische Ausrichtung politischen Entscheidungspro- zessen. 954 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2020 Anlage 2 Blatt 12  Grundstücksrisiken: Für das Grundstück Großreuther Straße wurde in Vorjahren eine Risiko- beurteilung hinsichtlich Altlasten durch einen externen Gutachter durchgeführt. Auf Basis dieses Gutachtens ergäben sich nur bei einer völligen Nutzungsänderung Kosten für Altlastenbeseiti- gung. Für die derzeitige Nutzung des Grundstückes besteht keine Notwendigkeit, den Wertan- satz des Grundstückes zu ändern. Für das Areal Am Pferdemarkt wurden durch ein externes Gutachten keine Altlasten festgestellt. Für eine Wertminderung des Grundstücks gibt es des- halb keine Anhaltspunkte.  Wetterrisiken: Da der SÖR im Stadtgebiet Nürnberg auch den Winterdienst verantwortet, unter- liegt der Eigenbetrieb auch einem Wetterrisiko. In kalten und/oder schneereichen Wintern er- höhen sich die Kosten für den Winterdienst erheblich.  Reputationsrisiken: Aus unserer Sicht sind mit dem Winterdienst und der Verantwortung für die Sauberkeit im öffentlichen Raum in Nürnberg für den SÖR auch erhebliche Reputationsrisiken verbunden. Werden beide Aufgaben in den Augen der Öffentlichkeit nicht mindestens zufrie- denstellend erledigt, fällt dies nach unserer Einschätzung unmittelbar auf den SÖR zurück.  Operative Risiken: Operative Risiken ergeben sich beim SÖR überwiegend aus der Verfügbar- keit von personellen Ressourcen. Dies trifft insbesondere auf die Bereiche Unterhalt und Neu- bau von Straßen, Brücken, Wegen und Plätzen zu (siehe auch Personalrisiken) zu. Die Auswirkung der Corona-Pandemie auf die Verfügbarkeit der Personalressourcen kann auch hier, aufgrund der derzeit noch nicht abschätzbaren Zeitdauer der Beeinträchtigung, nicht ein- geschätzt werden. Aufgrund des Anstiegs der erfolgten Impfungen, d.h. 11,9 % der Gesamtbe- völkerung sind vollständig geimpft und 38,1 % der Bevölkerung sind am 18. Mai 2021 zumindest einmal (Impfdashboard.de, Aktueller Impfstatus Stand 18. Mai 2021, Bundesministerium für Ge- sundheit, Robert Koch Institut) geimpft. Wir gehen von einer weiterhin positiven Entwicklung im 2. Halbjahr 2021 und damit einhergehenden geringeren Risiko aus.  Rechtliche Risiken: Gegen den SÖR werden Ansprüche Dritter geltend gemacht. Wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage sind nicht zu erwarten.  IT-Risiken: Die jederzeitige Verfügbarkeit unserer Informationstechnologie ist von großer Be- deutung. Wir minimieren ein IT-Ausfallrisiko weit möglichst durch den Einsatz von Standard- software. Unser ERP-System ist an das der Stadt Nürnberg angebunden und wird auch von dieser durch entsprechende Organisationseinheiten betreut und nach unseren Vorgaben wei- terentwickelt. 955 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2020 Anlage 2 Blatt 13  Personalrisiken: Bei der Personalbeschaffung konkurrieren wir mit anderen Anbietern um qua- lifiziertes Personal. Die weiterhin gute konjunkturelle Lage in der Bauwirtschaft erschwert die Personalrekrutierung aber zusehends. Dies gilt insbesondere für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus den Ingenieurberufen. Auch in den anderen Berufen konnten wir keine wesentliche Ver- besserung bei der Bewerbersituation feststellen. Die Personalrisiken könnten sich jedoch aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt durch die Abwanderung von qualifizierten Beschäftigten aus Branchen im Umbruch mittelfristig verbessern. Insgesamt stufen wir das Risikopotential des Eigenbetriebes, aufgrund der engen Verbindung mit der Stadt Nürnberg und der Festlegung kostendeckender Gebühren bei der Straßenreinigung, als niedrig ein. Für die Straßenreinigung sind gravierende Änderungen, die entsprechende Risiken nach sich zie- hen, nicht erkennbar. Für die Eigentümer von Grundstücken innerhalb der sogenannten Zwangsreinigungsgebiete, legt die Straßenreinigungssatzung den Benutzungszwang für die öffentliche Einrichtung der Straßenreinigung fest. Für die Benutzung dieser Einrichtung werden Gebühren erhoben. Maßgebend für die Gebühren- höhe ist die Länge der an die Straße angrenzenden Grundstücksgrenze. Die Berechnung der Gebühren erfolgt auf der Basis des Bayerischen Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip. Prognose 2021 Obwohl das Wachstum der deutschen Wirtschaft im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Auswirkungen der Corona- Pandemie deutlich um 5,0 % zurückgegangen (Pressemitteilung 20/21 vom 14.Januar 2021 des Statistischen Bundesamts) ist, geht die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung vom 27.04.2021 für 2021 wieder von einem positiven Wachstum von 3,5 % aus. Die Bundesregierung geht von einer weiteren Reduzierung der Erwerbstätigkeit um 60 000 Personen und einer nahezu unveränderten Arbeitslosigkeit von 5,7 % aus (Schlaglicht der Wirtschaft S.18, Bun- desministerium für Wirtschaft und Energie, Stand 27.04.2021). Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der bereits im März erfolgten Lohnabschlüsse erwarten wir nur geringe Lohnsteigerungen in 2021. Wir gehen jedoch aufgrund der bisher fehlenden Konsummöglichkeit bei einer Lockerung der Corona-Maßnahmen insbesondere aufgrund der ersten Erfolge bei den Impfmaßnahmen von einem Anstieg des privaten Konsums im 2. Halbjahr 2021 aus. Die wirtschaftliche Entwicklung wird unseres Erachtens davon beeinflusst, wie sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie niederschlagen und die Infektionszahlen Lockerungen der bisher getroffenen Maßnahmen ermöglichen. Im Geschäftsjahr 2021 planen wir Investitionen in Höhe von 6.992 T. Dabei sollen in unseren Fuhrpark 3.164 T und in Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen sowie Betriebs- und Geschäfts- ausstattung 948 T investiert werden. 956 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2020 Anlage 2 Blatt 14 Für die Finanzlage des Eigenbetriebes erwarten wir für das Geschäftsjahr 2021 keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr. Liquiditätsengpässe sind nicht zu er- warten, sodass wir unseren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen können. Im Wirtschaftsplan für 2021 wird im Bereich der Gebühren Straßenreinigung eine Überdeckung i.H.v. 849 T und im Bereich der Leistungserbringung für die Stadt Nürnberg ein ausgeglichenes Ergebnis prognostiziert. Es zeichnet sich allerdings ab, dass es aufgrund der Corona-Pandemie auch beim SÖR unverändert zum Vorjahr weiterhin zu Einnahmeausfällen kommen wird. Wir werden versuchen, diese durch ausgabenbegrenzende Maßnahmen zu kompensieren. Eine abschließende Einschätzung zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage ist derzeit allerdings noch nicht möglich. Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages im Vorjahresvergleich auf 9.498 T (Vj. 12.309 T) verringert. Nürnberg, 29.06.2021 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 957 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg - be- stehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen der Eigenbetriebs- verordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten- den handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter der Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Ei- genbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vor- schriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 958 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü- fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be- rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs ver- mittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesent- lichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite- ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 959 Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter der Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vor- kehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebs- verordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschrif- ten zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutref- fendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen ge- setzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab- schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beein- flussen. 960 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund- haltung. Darüber hinaus  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtig- ter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü- fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, be- absichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter- nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange- messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver- pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je- weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund- lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf- tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.  beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvor- fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. 961  beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent- sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts- orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach- weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz- lichen Vertretern zu Grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sach- gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständi- ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künf- tige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai- ger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Nürnberg, am 30. Juni 2021 CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Nürnberg Mohr Rösl Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer (digital signiert) (digital signiert) 962 963 Verwendungsvorbehalt Wir, die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag des Unternehmens vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Be- stätigungsvermerk ausschließlich an das Unternehmen und wurde zu dessen interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Jahresabschlussprüfung und die "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zu Grunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anderslautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hin- sichtlich nach seiner Erteilung eingetretener Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungs- handlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. 964 965 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 1. Geltungsbereich (1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas- send „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti- ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt- schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. 2. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm- ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs- mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh- rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis- se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebs- wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa- tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts- prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän- digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu- lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit (1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über- nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech- nung zu übernehmen. (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts- prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunter- nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab- hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich. 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits- ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts- prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustim- mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter- gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragge- ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 7. Mängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül- lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach- te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbe- sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haf- tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah- me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha- densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio.  beschränkt. (3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auf- traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. (4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver- letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. 50261 09/2016 Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf DokID: 639213 TFN65E0 Lizenziert für/Licensed to: CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 4311118 | 139 966 (5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflicht- verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei- nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio.  in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min- destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht- prüfungen. (6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh- ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lage- bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift- licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli- chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän- dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge- ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkei- ten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklä- rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahres- abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pau- schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie- ren. (5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera- tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden. (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper- schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi- nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um- wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations- pflichten. (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrge- nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter- lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen. 12. Elektronische Kommunikation Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirt- schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. 13. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen- ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie- digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 14. Streitschlichtungen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeile- gungsgesetzes teilzunehmen. 15. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden An- sprüche gilt nur deutsches Recht. Lizenziert für/Licensed to: CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 4311118 | 139 DokID: 639213 TFN65E0 967 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SÖR/064/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) 15.09.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Sachverhalt (WerkA SÖR): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs.3 GO der Stadrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.8.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs- ausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1313 968 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/064/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 969 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/064/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II / StK 970 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/064/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 15.09.2021): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 79.111.719,72 € Der Jahresfehlbetrag 2020 beträgt -2.810.845,23 € Beschlussvorschlag (StR 15.12.2021) Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 971

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