Bericht zum Arbeitsstand „Umsetzung der Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt
Nürnberg“
Hier: Arbeitsgruppe zu Leitlinie 5 – „Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung“
1. Ausgangssituation
„Rassismus ist ein Gift für unsere Gesellschaft“ - dieser Satz der Bundeskanzlerin anlässlich der Gedenkfeier für die Opfer des Anschlags von Hanau hat nichts an Aktualität verloren. Immer häufiger klagen Menschen anderer Herkunft, Religion oder Hautfarbe über Beleidigungen, Geringschätzung oder gar Übergriffe. Laut einer Studie des Sachverständigenrats für Integration und Migration (2020)1 berichten 48 Prozent der Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund über entsprechende Erfahrungen in Deutschland. Die Daten zeigen auch, dass ein klassischer Rassismus – also die Vorstellung, dass bestimmte Menschen von Natur aus minderwertig seien – kaum mehr Zustimmung findet, dass rassistische Vorurteile und darauf basierende Diskriminierung hingegen weit verbreitet sind. So finden subtilere rassistische Aussagen zu vermeintlich natürlicher oder kultureller Ungleichwertigkeit nach wie vor Zustimmung. Gerade Alltagsrassismus widerfährt vielen Menschen, zudem haben aber vor allem die Ermittlungsfehler im Kontext der NSU-Morde in vielen Bereichen einen manifesten institutionellen und strukturellen Rassismus zutage gefördert. Und schließlich hängt Rassismus eng mit anderen Vorurteilen, wie Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Islamfeindseligkeit zusammen. Die Beratungsfälle, die an die Antidiskriminierungsstelle der Stadt herangetragen werden, bestätigen diese Befunde. Rassismus schafft eine „Realität der Ungleichheit“2, beeinflusst die gesellschaftlichen Strukturen, indem er Marginalisierung hervorruft, Gleichberechtigung aberkennt und den Zugang zu gesamtgesellschaftlichen Ressourcen verhindert. In den Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg ist die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung explizit als einer von zehn Prüfsteinen einer solidarischen Stadtgesellschaft genannt. Respekt gegenüber den Unterschiedlichkeiten der Bürgerinnen und Bürger und eine an der Menschenwürde ausgerichtete Alltagspraxis gehören danach unabdingbar zu einer Kultur der Anerkennung und Antidiskriminierung. Seit 2019 beschäftigt sich deshalb eine Unterarbeitsgruppe der Koordinierungsgruppe Integration mit der Umsetzung der Leitlinie 5: „Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung“. Die AG, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Dienststellen wie der Beauftragten für Diskriminierungsfragen, KuF, IPSN, SenA, Ref. V, MRB, IR, der Jugend- und Ausbildendenvertretung u.a. hatte sich den Auftrag gegeben, einen Überblick über die bereits in den städtischen Strukturen vorhandenen Maßnahmen und Aktivitäten zu schaffen, Defizite zu identifizieren und, wenn nötig, neue Maßnahmen anzustoßen. Am Ende des Prozesses sollte ein mainstreamingfähiger Werkzeugkoffer für die gesamtstädtische Verwaltung zum diskriminierungsfreien Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet sein, der Aufbau von Antidiskriminierungskompetenz in der Verwaltung und der Zivilgesellschaft vorangetrieben und perspektivisch eine gesamtstädtische Strategie gegen Diskriminierung und Rassismus formuliert sein, die einem Monitoring unterzogen wird.
2. Vorgehen und Ergebnisse
In einem ersten Schritt wurden vorhandene erprobte Strukturen, Maßnahmen sowie präventive und interventionale Formate abgefragt, geclustert und bewertet. Die Abfrage ergab mehr als einhundert Formate in den Bereichen Ordnungspolitische Maßnahmen, Repräsentation und Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Bildungsformate sowie Beratungsangebote.
1 https://www.svr-migration.de/veranstaltungen/veranstaltungen-svr/gesellschaftlichen-zusammenhalt-staerken/ 2 Susan Arndt, 2001
Fazit des Mappings:
Generell ist Nürnberg beim Thema Diskriminierungsschutz und Antirassismusarbeit mit einer umfassenden Angebotsstruktur gut aufgestellt. Viele der vorhandenen Formate wurden in Umsetzung des 10-Aktionsplans der „Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus“ implementiert. Nürnberg ist Gründungsmitglied dieses seit 2004 bestehenden internationalen Städtenetzwerks. Die Maßnahmen reichen von ordnungspolitischen Normierungen wie der „Antidiskriminierungsklausel für das Gewerbe“ über eine bereits seit zehn Jahren bestehende Angebotsstruktur in der Antidiskriminierungsberatung bis hin zu umfassenden Bildungsangeboten, teilweise maßgeschneidert für einzelne Dienststellen. So enthält zum Beispiel das im Bildungsbüro verortete Projekt „Interkulturelle Öffnung der Kommunen“ (IKÖK) auch ein Modul „Rassismuskritische Öffnung als Bestandteil der Interkulturellen Öffnung“. Seit Jahren ist das IPSN im Bereich der Chancengleichheit, der Anti- Diskriminierungsbildung und der rassismuskritischen Arbeit auf unterschiedlichen Ebenen aktiv. Neben dem Bereich der Elternbildung und Unterstützung mit dem Programm NEST und den Kursen „Mama lernt Deutsch“ bietet das Institut in der Lehrerfortbildung immer wieder verschiedene Seminare an. In den letzten Jahren kamen zu den bisherigen Ansätzen der interkulturellen Trainings noch Ansätze aus dem Anti-Bias und dem des kritischen Weißseins hinzu. Die Seminare und Trainings werden zum Teil auch in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Netzwerk der Lehrer mit Migrationsgeschichte LeMi e.V. durchgeführt. Speziell für die neu eingestellten Lehrkräfte der Stadt Nürnberg werden regelmäßig Seminare zum Thema Diversität und zum Thema Antisemitismus angeboten. IPSN begleitet die Arbeit der Schulen, die im Programm Schulen ohne Rassismus - Schulen mit Courage organisiert sind und gestaltet die jährlichen Netzwerktreffen und die jährliche Fachtagung mit. Zurzeit läuft der dritte Qualifizierungskurs „Von Islamismus bis Islamfeindlichkeit“ zur Prävention von religiös begründeter Radikalisierung in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Die Ministerien sind daran interessiert den Kurs systematisch auf staatliche Lehrkräfte aus anderen Regionen auszurollen. Geplant ist eine Ausweitung des Themas auf politisch begründete Radikalisierung. Das Institut ist auch seit Jahren aktives Mitglied im deutschlandweit agierenden Netzwerk INKA, unterstützt dort die Lehrerfortbildung auch auf der Bundesebene und bringt aktive Impulse aus der aktuellen Diskussion in die Stadt. Im Programm Nest wurde das Projekt Digital Citizenship entwickelt, in dem Elternlotsinnen und -lotsen qualifiziert werden, selbst Fortbildungen bei Elternabenden und Elterncafés zu Themen wie „Diskriminierung im Netz“ zu halten. Zu den weiteren städtischen Maßnahmen zählen auch Innovationen wie das Projekt „Eine Ecke weiter denken…“ des Nürnberger Spielzeugmuseums, das damit zu den ersten Museen in Deutschland gehört, die mit antirassistischem Kuratieren Bewusstsein schaffen wollen für einen sensiblen Umgang mit Ausstellungsobjekten, in diesem Fall Spielsachen.
Neben Maßnahmen und Angeboten seitens der Verwaltung werden in Nürnberg seit Jahren auch zivilgesellschaftliche Formate gefördert und finanziell unterstützt. Als Beispiele seien genannt:
Bundesprogramm Demokratie leben! – Partnerschaft für Demokratie Koordiniert vom Menschenrechtsbüro als federführendem Amt und der beim Kreisjugendring Nürnberg angesiedelten lokalen Koordinierungsstelle konnten in der so genannten Partnerschaft für Demokratie (PfD) bis heute Initiativen, Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger mit mehr als einer halben Million Euro in ihrem Einsatz für Demokratie und Vielfalt, gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung unterstützt werden. Das Programm leistete die Anschubfinanzierung für zahlreiche Graswurzelprojekte, aus denen sich feste Formate entwickeln konnten. Für viele der Projektträger, gerade solche mit Zuwanderungsgeschichte, leistete das Programm auch
einen nicht zu unterschätzenden Beitrag des Empowerments und der Integrationsförderung. Jenes hat noch einen weiteren wichtigen Effekt: Es wertschätzt und honoriert das große zivilgesellschaftliche Engagement vieler Vereine, Institutionen und einzelner Bürgerinnen und Bürger und motiviert zum Weitermachen. Gerade in der Möglichkeit, aufeinander aufbauende Projekte zu beantragen, können Nachhaltigkeit und Verstetigung erreicht werden.
Nürnberger Wochen gegen Rassismus Seit 2017 ruft das Menschenrechtsbüro gemeinsam mit dem Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung Schulen, Institutionen, Behörden, Vereine und Einzelpersonen auf, ein Projekt oder eine Veranstaltung für die „Nürnberger Wochen gegen Rassismus“ zu entwickeln und durchzuführen. So wird in Nürnberg alljährlich in der zweiten Märzhälfte mit rund 30 Veranstaltungen, vom Bildungsformat über Filmbeiträge bis hin zu öffentlichkeitswirksamen Kundgebungen, für die Themen Rassismus und Diskriminierung sensibilisiert.
Das „Straßenfest gegen Rassismus und Diskriminierung – für ein besseres
Zusammenleben“ gibt es seit 2015. Anlass ist die Erinnerung an die von der
rechtsextremen Terrorgruppe „NSU“ getöteten Menschen und den in der Nürnberger Südstadt verübten Bombenanschlag. Das in Kooperation vieler zivilgesellschaftlicher Gruppen und unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters veranstaltete Fest ist zwischenzeitlich fester Bestandteil sowohl der Erinnerungskultur an die Opfer des „NSU“ als auch der Antirassismusarbeit in Nürnberg geworden. Es wird deshalb seit dem Jahr 2021 mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro unterstützt.
Diese Beispiele zeigen auch, dass eine effektive Auseinandersetzung und die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung nicht ohne die Expertise und die Erfahrungen zivilgesellschaftlicher Organisationen und Institutionen möglich sind, denn diese verfügen über Informationen über das tatsächliche Ausmaß, die Ursachen und Formen der institutionellen, strukturellen und individuellen Diskriminierung; sie sind kampagnenfähig und verfügen häufig über eine größere Reichweite als hoheitliche Akteure.
3. Nächste Schritte
Die Maßnahmensammlung hat jedoch auch Defizite und Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt, die nach und nach bearbeitet werden sollen. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb folgende erste Schritte vor:
Transparenz über vorhandene Strukturen, Einrichtungen und Angebote erhöhen und deren Abrufbarkeit verbessern: Die erstellte Übersicht wird zeitnah auf der Website des Menschenrechtsbüros zugänglich gemacht. Damit soll die Sichtbarkeit von geschaffenen Strukturen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung verbessert und in der Konsequenz die Inanspruchnahme von Angeboten erhöht werden. Menschenrechtliche und rassismuskritische Kompetenzen sollen in möglichst vielen Dienststellen und bei möglichst vielen Beschäftigten der Stadt Nürnberg erhöht werden durch die Ausweitung der Angebote der Menschenrechtsbildung, der interkulturellen Bildung und der Sensibilisierung für Diversity. Gerade in diversitysensiblen Dienststellen sollte eine größere Verbindlichkeit für diese Bildungsmodule hergestellt werden. So sollte das verpflichtende Modul der Menschenrechtsbildung auf die gesamte Ausbildung ausgeweitet werden und damit zum Beispiel auch die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher erfassen. Eine Kampagne zur Motivierung weiterer Schulen ohne Rassismus – Schulen mit Courage in Nürnberg in Kooperation mit Ref. IV und Bezirksjugendring soll auf den Weg gebracht werden. Verbesserung der rassismuskritischen Bildungsstrukturen: Geplant ist eine Qualifizierung der Schulen in Nürnberg in einem umfangreichen Kurs „Schule der Vielfalt“, der ab dem Jahr 2022 angedacht ist, dessen Kernelemente sich im Bereich der
Vielfaltsbildung und Inklusion bewegen, auf eine systematische Schulentwicklung abzielen und an jeder städtischen Schule Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner oder Botschafterinnen und Botschafter zur Verfügung stellen soll.
4. Perspektiven
Wünschenswert für Nürnberg wäre eine koordinierte und kohärente Gesamtstrategie zu einer wirksamen Auseinandersetzung mit Rassismus und Diskriminierung gemäß des von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Frau Widmann-Mauz, formulierten Dreiklangs „Rassismus erkennen, benennen, bekämpfen“. Jene sollte
alle Phänomenbereiche und Erscheinungsformen erfassen, möglichst viele Lebensbereiche einbeziehen, langfristig angelegt sein, auf empirische Daten gestützt werden und zivilgesellschaftliche Expertise kooperativ nutzen. Schließlich sollte eine solche Gesamtstrategie auch den Raum öffnen für einzelne Aktionspläne – sei es zielgruppen- oder anlassbezogen (z.B. Aktionsplan gegen Antisemitismus).