Sitzungsunterlagen
Sitzung der Kommission für
Integration
02.12.2021
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 1 Rat für Integration und Zuwanderung: Satzung und Wahlordnung 4 Sitzungsvorlage OBM/024/2021 4 Integrationsratssatzung_Entwurf_Neufassung OBM/024/2021 8 Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der IR-Satzung_Entwurf_Neufassung OBM/024/2021 12 Integrationsratswahlordnung_Entwurf_Neufassung OBM/024/2021 14 Zusammenfassung Änderungen OBM/024/2021 21 Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der Integrationsratssatzung_2015 OBM/024/2021 22 TOP Ö 2 Corona & Integration - Auswirkungen der Corona Pandemie auf die 23 Arbeitsmarktintegration in Nürnberg Bericht Ref.V/028/2021 23 Power-Point-Präsentation_KfI-Arbeitsmarktintegration Ref.V/028/2021 26 TOP Ö 3 Pilotvorhaben Kommunales Programm Deutschspracherwerb: Ergebnisse der 38 Befragung zur Sprach- und Weiterbildung von Zugewanderten aus Rumänien Bericht OBM/023/2021 38 Sachverhalt OBM/023/2021 41 TOP Ö 4 Koordinierungsgruppe Integration: Bericht der AG "Bekämpfung von Rassismus 69 und Diskriminierung" Bericht MRB-GST/011/2021 69 Bericht AG-Antirassismus MRB-GST/011/2021 73
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung der Kommission für Integration
Sitzungszeit
Donnerstag, 02.12.2021, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Rat für Integration und Zuwanderung: Satzung und Wahlordnung Empfehlung
OBM/024/2021 König, Marcus
2. Corona & Integration - Auswirkungen der Corona Pandemie auf Bericht
die Arbeitsmarktintegration in Nürnberg Ref.V/028/2021
Ries, Elisabeth
3. Pilotvorhaben Kommunales Programm Deutschspracherwerb: Bericht
Ergebnisse der Befragung zur Sprach- und Weiterbildung von OBM/023/2021
Zugewanderten aus Rumänien
König, Marcus
4. Koordinierungsgruppe Integration: Bericht der AG "Bekämpfung Bericht
von Rassismus und Diskriminierung" MRB-
GST/011/2021 König, Marcus
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.10.2021,
öffentlicher Teil
Beschlussvorlage OBM/024/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kommission für Integration 02.12.2021 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Rat für Integration und Zuwanderung: Satzung und Wahlordnung
Anlagen: Integrationsratssatzung_Entwurf_Neufassung Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der IR-Satzung_Entwurf_Neufassung Integrationsratswahlordnung_Entwurf_Neufassung Zusammenfassung Änderungen Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der Integrationsratssatzung_2015
Sachverhalt (kurz):
Aufgaben und Arbeitsweise des Rates für Integration und Zuwanderung sowie die Wahl seiner Mitglieder sind in der Integrationsratssatzung und der Integrationsratswahlordnung geregelt. Die Wahl fand zuletzt am 13.03.2016 statt. Die nach sechs Jahren turnusmäßig anstehende Neuwahl haben die Mitglieder des Integrationsrats zum Anlass genommen, auf Grundlage der Erfahrungen in der zurückliegenden Amtszeit Vorschläge zur Weiterentwicklung von Satzung und Wahlordnung zu machen, die zwischen Integrationsrat und Herrn Oberbürgermeister ausführlich diskutiert wurden.
Den Vorschlägen zugrunde lag das gemeinsame Ansinnen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, ebenso die Anzahl der im Integrationsrat vertretenen Länder sowie deren Vielfalt auch über Europa hinaus. Weiterhin wird die Vertretung der im Zuge der Fluchtzuwanderung seit 2015 nach Nürnberg zugewanderten Menschen angestrebt. Auf Basis der Vorschläge des Integrationsrates wurden in enger Abstimmung mit dem Bürgermeister-, dem Rechts- und dem Wahlamt ein Satzungs- und Wahlordnungsentwurf ausgearbeitet.
Die Neuwahl soll auf Vorschlag der Verwaltung im Herbst 2022 stattfinden. Der genaue Termin steht noch nicht fest.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 164.700 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Zur Durchführung der Wahl meldete StA 137.300 EUR und für die Öffentlichkeitsarbeit meldete die Geschäftsstelle des IR 27.400 EUR zum Haushalt 2022 an.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Rat für Integration und Zuwanderung vertritt die Interessen der Nürnberger/-innen mit Zuwanderungsgeschichte und setzt sich für ihre gleichberechtigte Teilhabe ein.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StA
Rat für Integration und Zuwanderung
Koordinierungsgruppe Integration
Empfehlungsvorschlag:
Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat, die beiliegende Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) sowie die beiliegende Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratswahlordnung – IntRWO) zu erlassen.
Satzung der Stadt Nürnberg über den
Rat für Integration und Zuwanderung
(Integrationsratssatzung – IntRS)
Vom
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht: § 1 Rat für Integration und Zuwanderung § 2 Rechte des Integrationsrats § 3 Pflichten der Mitglieder § 4 Besetzung, Wahl und Amtszeit § 5 Vorsitzende § 6 Geschäftsführender und erweiterter Vorstand § 7 Arbeitsausschüsse § 8 Zusammenarbeit mit dem Stadtrat § 9 Geschäftsgang § 10 Entschädigung § 11 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift Anlage
§ 1
Rat für Integration und Zuwanderung
(1) Die Stadt bildet einen Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsrat) als öffentliche kommunale Einrichtung. (2) Der Integrationsrat vertritt die Belange der Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Migrationshintergrund. Insbesondere wirkt er mit, deren Lebensverhältnisse zu verbessern und das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt zu fördern. (3) Der Integrationsrat berät den Stadtrat in allen Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund betreffen und zum eigenen Wirkungskreis der Stadt gehören. Dies geschieht durch eigene Anregungen und durch Stellungnahme auf Anforderung des Stadtrats oder der Stadtverwaltung. (4) Der Integrationsrat kann, soweit dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eigene Veranstaltungen und Aktivitäten durchführen.
§ 2
Rechte des Integrationsrats
(1) Beschlüsse des Integrationsrats, die sich an Stadtrat oder Stadtverwaltung wenden, werden - nach Möglichkeit innerhalb von drei Monaten - in der Stadtratskommission für Integration behandelt. (2) Die Planungen der Stadt, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen, werden dem Integrationsrat so bald wie möglich vor der Behandlung im Stadtrat oder zuständigen Ausschuss zur Stellungnahme vorgelegt.
(3) Der Integrationsrat erhält zu allen öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen die Sitzungsunterlagen. Er kann in die öffentlichen Sitzungen dieser Gremien ein Mitglied entsenden, das auf Wunsch des Stadtrats oder der Ausschüsse gemäß § 27 Nr. 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg zu Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen, als Sachverständiger gehört werden kann.
§ 3
Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder des Integrationsrats sind verpflichtet, dessen Arbeit nach besten Kräften zu fördern, insbesondere an den Sitzungen teilzunehmen. (2) Auf Antrag des Integrationsrats kann der Stadtrat ein Mitglied abberufen, wenn es an drei Sitzungen innerhalb von zwölf Monaten ohne genügende Entschuldigung nicht teilgenommen hat. (3) Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
§ 4
Besetzung, Wahl und Amtszeit
(1) Der Integrationsrat besteht aus 30 Mitgliedern, die als (ehemalige) ausländische Staatsangehörige oder Aussiedlerinnen und Aussiedler die Nürnberger Bevölkerung mit Migrationshintergrund repräsentieren. Seine Zusammensetzung soll die Vielfalt der Gruppen und Nationalitäten widerspiegeln und ergibt sich im Einzelnen aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Eine Mitgliedschaft im Integrationsrat ist nicht vereinbar mit der Zugehörigkeit zu einer in Deutschland verbotenen Vereinigung oder Organisation. (2) Die Mitglieder werden nach den Grundsätzen einer durch Gruppenbildung und Minderheitenschutz modifizierten Persönlichkeitswahl gewählt. Sie werden vom Stadtrat berufen. Dieser ist an das Wahlergebnis gebunden. Mitglieder des Stadtrats können sich für den Integrationsrat nicht zur Wahl stellen. Das Nähere regelt die Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung. (3) Das Amt jedes Mitglieds endet mit der Berufung der neuen Mitglieder, sonst durch Niederlegung (§ 3 Abs. 3), Abberufung (§ 3 Abs. 2), Mitgliedschaft im Nürnberger Stadtrat, Wegzug und Tod. Ein Wechsel der Staatsangehörigkeit bleibt während der Wahlperiode für Mitgliedschaft und Sitzverteilung außer Betracht. (4) Dem Integrationsrat gehören zudem fünf in dem in § 1 Abs. 2 beschriebenen Aufgabenbereich sachverständige Personen an. Diese werden vom Integrationsrat ernannt und haben in dessen Sitzungen Rede-, jedoch kein Antrags- und kein Stimmrecht. Im Übrigen können auf Anordnung der bzw. des Vorsitzenden oder auf Beschluss des Rats oder des geschäftsführenden Vorstands, soweit erforderlich, Sachverständige zu den Sitzungen des Integrationsrats und seiner Gremien zugezogen und gutachtlich gehört werden.
§ 5
Vorsitzende
(1) Der Integrationsrat wählt für jeweils drei Jahre aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine erste Stellvertreterin oder einen ersten Stellvertreter, eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter und eine dritte Stellvertreterin oder einen dritten Stellvertreter. Bei einem vorzeitigen Ende der Amtszeit sind die neuen Vorsitzenden lediglich für die restliche Zeit zu wählen. Wiederwahl ist möglich. (2) Die oder der Vorsitzende vertritt den Integrationsrat nach außen, bereitet die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands vor und beruft und leitet die Sitzungen des Integrationsrats sowie des Vorstands.
§ 6
Geschäftsführender und erweiterter Vorstand
(1) Die oder der Vorsitzende und die drei stellvertretenden Vorsitzenden bilden den geschäftsführenden Vorstand. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und fünf weiteren ebenfalls aus der Mitte des Integrationsrats für zwei Jahre zu wählenden Mitgliedern. § 5 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Der geschäftsführende Vorstand bereitet die Sitzungen des erweiterten Vorstands vor und hält die Verbindung mit dem Stadtrat und der Stadtverwaltung. In dringlichen Angelegenheiten kann er an Stelle des Integrationsrats handeln; dieser ist hiervon in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten. (3) Der erweiterte Vorstand bereitet die Sitzungen des Integrationsrats vor. Er berät insbesondere Anträge vor und kann Beschlussempfehlungen aussprechen. (4) Der Integrationsrat kann ein Mitglied des geschäftsführenden oder erweiterten Vorstands aus wichtigem Grund vorzeitig abberufen. Der Antrag auf vorzeitige Abberufung muss von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Integrationsrats gestellt werden; der Abberufungsbeschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Integrationsrats.
§ 7
Arbeitsausschüsse
(1) Der Integrationsrat kann durch Beschluss zu bestimmten Themen Arbeitsausschüsse einrichten und auch wieder auflösen. (2) Die einzelnen Arbeitsausschüsse wählen aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher, die bzw. der Mitglied des Integrationsrats sein muss. Die Sprecherin oder der Sprecher darf, auch wenn sie bzw. er nicht Mitglied des erweiterten Vorstands ist, an dessen Sitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen. (3) Die Kompetenzen der Arbeitsausschüsse sowie ihrer Sprecherinnen und Sprecher werden jeweils vom Integrationsrat geregelt. Die Arbeitsausschüsse legen gegenüber dem erweiterten Vorstand Rechenschaft ab.
§ 8
Zusammenarbeit mit dem Stadtrat
Die in der Stadtratskommission für Integration vertretenen Stadtratsmitglieder können an den Sitzungen des Rates und des erweiterten Vorstands teilnehmen. Die Mitglieder des erweiterten Vorstands sind mit beratender Stimme Mitglieder der Stadtratskommission für Integration.
§ 9
Geschäftsgang
(1) Der Oberbürgermeister beruft den Integrationsrat nach seiner Neubildung zur ersten Sitzung ein und leitet sie. (2) Der Integrationsrat tritt jährlich zu mindestens vier Sitzungen zusammen. (3) Integrationsrat und Vorstand sind beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Wird zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen Beschlussfähigkeit. Bei der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden.
(4) Beschlussfassung und Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen des Art. 51 GO. Wahlen finden jedoch in offener Abstimmung statt, wenn lediglich ein Wahlvorschlag vorliegt; in diesem Fall können mehrere Wahlen zu einem Wahlvorgang zusammengefasst werden. (5) Über die Sitzungen des Rates und des geschäftsführenden Vorstands sind Niederschriften zu fertigen und der Stadt zuzuleiten. (6) Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg sinngemäß. Der Integrationsrat kann ergänzend eigene Geschäftsordnungsbestimmungen beschließen.
§ 10
Entschädigung
(1) Für die Teilnahme an Sitzungen des Integrationsrats, seines geschäftsführenden und erweiterten Vorstands, seiner Arbeitsausschüsse und an Gesprächen dieser Gremien mit kommunalen oder staatlichen Institutionen erhält jedes Mitglied je Sitzung eine Aufwandsentschädigung von 34 Euro. Die bzw. der Vorsitzende erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 175 Euro. Die stellvertretenden Vorsitzenden erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von je 85 Euro. (2) Die Stadt kann die Kosten für die Teilnahme einzelner Mitglieder an Fortbildungsseminaren, Tagungen und Veranstaltungen ganz oder teilweise übernehmen und eine angemessene Aufwandsentschädigung gewähren.
§ 11
Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (IntegrationsratsS - IntRS) vom 13. November 2015 (Amtsblatt S. 442) außer Kraft.
____________________________________________
Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der
Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung
Der Rat für Integration und Zuwanderung umfasst 30 Sitze und setzt sich aus den folgenden Gruppen mit folgenden Sitzkontingenten zusammen:
| Gruppe | Mandatsverteilung | ||
|---|---|---|---|
| Anzahl Grundmandate | Anzahl Freie Mandate | Weitere Anforderungen | |
| 1) Europäische Union | 5 | 3 | In dieser Gruppe müssen Personen aus mindestens fünf verschiedenen Bezugsländern vertreten sein. |
| 2) Europa ohne EU | 6 | 3 | In dieser Gruppe müssen Personen aus mindestens fünf verschiedenen Bezugsländern vertreten sein. Mindestens drei Personen müssen aus dem Bezugsland Türkei, jeweils eine aus der Ukraine, aus Russland und aus dem früheren Jugoslawien (hier: Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nord Mazedonien, Serbien und Kosovo) stammen. |
| 3) Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien | 6 | 2 | In dieser Gruppe müssen Personen aus mindestens drei verschiedenen Bezugsländern und zwei verschiedenen Kontinenten vertreten sein. Mindestens drei Personen müssen seit dem Jahr 2015 nach Deutschland gekommene Geflüchtete aus mindestens drei verschiedenen Bezugsländern sein. |
| 4) Aussiedler/-innen | 3 | 2 | Mindestens zwei Personen aus dieser Gruppe müssen aus der ehemaligen Sowjetunion und mindestens eine Person aus Rumänien stammen. |
Allgemeine Anforderungen:
-
Aus einem Bezugsland dürfen maximal fünf Personen im Integrationsrat vertreten sein.
-
Zu den Gruppen 1) bis 3) gehören alle Personen, die mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder besessen haben.
-
Personen mit mehreren (ehemaligen) Staatsangehörigkeiten, die verschiedenen Gruppen (Nr. 1 - 3) zuzuordnen sind, müssen sich vor der Wahl entscheiden, für welche Gruppe sie sich bewerben und welches Bezugsland sie repräsentieren möchten.
-
Personen mit Aussiedlerstatus können sich ungeachtet weiterer (ehemaliger) Staatsangehörigkeiten nur für Mandate in der Gruppe „Aussiedler“ (Nr. 4) bewerben.
Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung
(Integrationsratswahlordnung – IntRWO)
Vom Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
I. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Integrationsrat § 2 Wahlgrundsätze § 3 Wahlorgane § 4 Wahlleiter § 5 Wahlausschuss § 6 Wahlvorstände
II. Abschnitt
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 7 Wahlberechtigung § 8 Wählbarkeit § 9 Wählerverzeichnis § 10 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
III. Abschnitt
Wahlvorschläge
§ 11 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen § 12 Einreichung der Wahlvorschläge § 13 Zulassung der Wahlvorschläge
IV. Abschnitt
Durchführung der Wahl
§ 14 Wahllokale, Briefwahl § 15 Stimmzettel § 16 Bekanntgabe der Wahlvorschläge § 17 Stimmabgabe § 18 Feststellung des Wahlergebnisses § 19 Berufung der Mitglieder des Integrationsrats
V. Abschnitt
Schlussvorschriften
§ 20 Öffentliche Bekanntmachungen § 21 Inkrafttreten
I. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Integrationsrat
Nach den allgemeinen Kommunalwahlen sind jeweils Mitglieder des Rats für Integration und Zuwanderung (Integrationsrat) zu wählen. Der Wahltermin wird vom Stadtrat festgelegt.
§ 2
Wahlgrundsätze
(1) Die Wahl wird als durch Gruppenbildung und Minderheitenschutz modifizierte Persönlichkeitswahl durchgeführt. (2) Die Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. (3) Die Wahlorgane richten ihre Entscheidungen an den Grundsätzen aus, die sich aus dem Geist demokratischer, rechtsstaatlicher Wahlen ergeben. Soweit aus den nachfolgenden Bestimmungen - auch sinngemäß
- nichts anderes folgt, greifen sie hierbei auf die bei den Stadtratswahlen anzuwendenden Vorschriften des
Gemeinde- und Landkreiswahlrechts zurück. In diesem Rahmen sind auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit und Praktikabilität zu berücksichtigen. Der Wahlleiter kann Fristen den besonderen Umständen (insbesondere den sich aus Schulferien ergebenden Erfordernissen) anpassen.
§ 3
Wahlorgane
Wahlorgane sind: 1. der Oberbürgermeister als Wahlleiter (§ 4); 2. der Wahlausschuss (§ 5); 3. ein Wahlvorstand oder mehrere Wahlvorstände (§ 6).
§ 4
Wahlleiter
Der Oberbürgermeister bereitet als Wahlleiter die Wahl vor und führt sie durch. Er kann seine Befugnisse weiter übertragen.
§ 5
Wahlausschuss
(1) Mitglieder des Wahlausschusses sind der Wahlleiter als vorsitzendes Mitglied und vier nach § 7 Wahlberechtigte als Beisitzerinnen oder Beisitzer, die der Wahlleiter unter Beachtung des § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung über den Rat für Integration und Zuwanderung (IntRS) beruft. Die vier in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS genannten Gruppen sollen durch jeweils eine Beisitzerin oder einen Beisitzer vertreten sein. Für jede Beisitzerin und jeden Beisitzer ist nach Maßgabe des Satzes 2 auch eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu berufen. (2) Der Wahlausschuss entscheidet über die Gültigkeit von Wahlvorschlägen (§ 13 Abs. 2) und stellt das Wahlergebnis fest (§ 18).
§ 6
Wahlvorstände
(1) Für jeden Abstimmungsraum bestellt die Stadt einen Wahlvorstand. Er besteht aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, seiner Stellvertreterin oder seinem Stellvertreter, einer Schriftführerin oder einem Schriftführer und mindestens zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern. Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher und Schriftführerin bzw. Schriftführer sind Beschäftigte der Stadt. Die Beisitzerinnen und Beisitzer sollen Wahlberechtigte sein, die der deutschen Sprache mächtig sind. (2) Der Wahlvorstand sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Nach Schließung des Abstimmungsraumes übermittelt die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher die Wahlunterlagen unverzüglich der Stadt.
II. Abschnitt
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 7
Wahlberechtigung
(1) Wahlberechtigt ist, wer 1. mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besessen hat oder Aussiedlerin oder Aussiedler ist, 2. am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und 3. seit mindestens sechs Monaten in Nürnberg ununterbrochen gemeldet ist. (2) Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer in seiner Person die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes erfüllt. (3) Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Stadt trägt die ihr bekannten Wahlberechtigten von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ein. Die übrigen Wahlberechtigten trägt sie auf Antrag ein. Mit dem Antrag ist die Einbürgerungsurkunde bzw. die Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. (4) Die Stadt informiert rechtzeitig über die Möglichkeit, sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen.
§ 8
Wählbarkeit
Für das Amt eines Mitglieds im Integrationsrat sind die nach § 7 Wahlberechtigten wählbar, die seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in Nürnberg gemeldet sind. Nicht wählbar ist, wer sich in der Bundesrepublik Deutschland im Dienst seines Heimatstaates aufhält.
§ 9
Wählerverzeichnis
Die Stadt trägt die Wahlberechtigten mit Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift in das Wählerverzeichnis ein.
§ 10
Benachrichtigung der Wahlberechtigten
Die Stadt benachrichtigt die Wahlberechtigten über den Eintrag im Wählerverzeichnis sowie über Ort und Zeit der Wahl.
III. Abschnitt
Wahlvorschläge
§ 11
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Stadt fordert zur Einreichung von Wahlvorschlägen binnen einer vom Wahlleiter zu bestimmenden Frist von mindestens einem Monat auf. Sie weist dabei auf die Vorschriften der §§ 8 und 12 Abs. 1 hin.
§ 12
Einreichung der Wahlvorschläge
(1) Für die Wahlvorschläge sind Formblätter zu verwenden, die von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. (2) In jedem Wahlvorschlag müssen in Block- oder Maschinenschrift in lateinischen Buchstaben die Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Angaben aufgeführt sein: Anrede (Frau oder Herr), Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, alle aktuellen und ehemaligen Staatsangehörigkeiten sowie die Zuordnung zu einer der in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS genannten Gruppen. Für jede Bewerberin und jeden Bewerber muss ferner die Erklärung, dass sie bzw. er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt, beigefügt werden. (3) Wahlvorschläge mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern sind mit einem aus höchstens 30 Buchstaben bestehenden Kennwort zu versehen.
(4) Für jeden Wahlvorschlag ist eine Beauftragte oder ein Beauftragter und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu benennen. Die Beauftragten haben die Wahlvorschläge zu unterzeichnen. Sie sind berechtigt, für die Wahlvorschläge verbindliche Erklärungen abzugeben. (5) Jeder Wahlvorschlag bedarf fünfmal so vieler Unterschriften von Wahlberechtigten wie er Bewerberinnen und Bewerber enthält. Jede und jeder Wahlberechtigte darf mit ihrer bzw. seiner Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Die unterzeichnenden Personen müssen in Block- oder Maschinenschrift in lateinischen Buchstaben Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Beruf, (ehemalige) Nationalität und Anschrift angeben. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch Bewerberinnen und Bewerber ist zulässig. (6) Fallen Bewerberinnen oder Bewerber bis zum Tage vor der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge durch Tod oder Fortzug weg, so können bei Wahlvorschlägen mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern die Beauftragten den Wahlvorschlag auf die ursprüngliche Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern ergänzen, ohne erneut eine Unterstützungsliste gemäß Abs. 5 einreichen zu müssen. (7) Die Zurücknahme von Wahlvorschlägen oder der Rücktritt einer Bewerberin oder eines Bewerbers ist ausgeschlossen.
§ 13
Zulassung der Wahlvorschläge
(1) Wahlvorschläge, die den in § 12 genannten Anforderungen nicht genügen, sind ganz oder teilweise ungültig. Bei behebbaren Mängeln kann der Wahlleiter der Bewerberin oder dem Bewerber bzw. der oder dem Beauftragten eine Frist von fünf Werktagen zur Beseitigung einräumen. (2) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Wahlvorschläge und entscheidet über ihre Zulassung.
IV. Abschnitt
Durchführung der Wahl
§ 14
Wahllokale, Briefwahl
Der Wahlleiter entscheidet nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit über die Zahl der Wahllokale sowie über Möglichkeiten einer vorherigen Stimmabgabe. Eine Briefwahl findet nicht statt.
§ 15
Stimmzettel
Die Stimmzettel sind nach den in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS genannten Gruppen zu gliedern. Innerhalb der Gruppen sind die Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der alphabetischen Reihenfolge der Familiennamen aufzuführen. Neben dem Familiennamen sind Anrede (Frau oder Herr), Vorname, Geburtsdatum, Beruf, sowie die aktuelle oder ehemalige ausländische Staatsangehörigkeit bzw. eine der Staatsangehörigkeiten und (wenn vorhanden) das Kennwort des Wahlvorschlags anzugeben.
§ 16
Bekanntgabe der Wahlvorschläge
Der Wahlleiter gibt die gültigen Wahlvorschläge mit der Reihenfolge auf dem Stimmzettel öffentlich bekannt.
§ 17
Stimmabgabe
Bei der Stimmabgabe ist Folgendes zu beachten: 1. jede Wählerin und jeder Wähler hat zwölf Stimmen; 2. sie oder er kann jeder Bewerberin und jedem Bewerber unabhängig von Staatsangehörigkeit und Gruppenzugehörigkeit Stimmen geben; 3. sie oder er kann einer Bewerberin oder einem Bewerber jeweils bis zu drei Stimmen geben (häufeln).
§ 18
Feststellung des Wahlergebnisses
(1) Der Wahlausschuss ermittelt die auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber entfallenen Stimmen. Die Verteilung der Sitze richtet sich nach der Reihenfolge der Stimmenzahlen, wobei die in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS genannten Grundmandate vorab verteilt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die keine Stimme erhalten haben, werden nicht berücksichtigt. (2) Das Wahlergebnis wird vom Wahlausschuss festgestellt und vom Wahlleiter bekanntgemacht. (3) Innerhalb eines Monats vom Tag der Bekanntmachung an können von den Wahlberechtigten Einwendungen gegen das Wahlergebnis bei der Stadt erhoben werden.
§ 19
Berufung der Mitglieder des Integrationsrats
(1) Die Mitglieder des Integrationsrats werden vom Stadtrat berufen. (2) Der Stadtrat ist an das Wahlergebnis gebunden. Werden bei der Verteilung nach § 18 Abs. 1 die einer Gruppe gemäß der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS zustehenden Grundmandate nicht erreicht, entscheidet der Stadtrat nach seinem Ermessen über die Berufung der Mitglieder. (3) Scheidet ein Mitglied aus dem Integrationsrat aus, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend, wobei die nachrückenden Mitglieder in unstreitigen Fällen durch den Wahlleiter berufen werden. (4) Der Wahlleiter benachrichtigt die berufenen Mitglieder und im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern die nachrückenden Personen.
V. Abschnitt
Schlussvorschriften
§ 20
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen im Sinne dieser Wahlordnung sind mit dem Anschlag in deutscher Sprache an der Amtstafel im Rathaus bewirkt. Die Stadt soll darüber hinaus Bekanntmachungen in geeigneter Weise mehrsprachig veröffentlichen.
§ 21
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung (IntegrationsratswahlO – IntRWO) vom 13. November 2015 (Amtsblatt S. 444) außer Kraft.
____________________________________
Zusammenfassung der Änderungen
Betrifft: Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- In § 4 Abs. 1 der Satzung wurde als neuer Satz 3 eingefügt: „Eine Mitgliedschaft im Integrationsrat ist nicht vereinbar mit der Zugehörigkeit zu einer in Deutschland verbotenen Vereinigung oder Organisation.“ 2. In § 5 Abs. 1 der Satzung wurde im ersten Satz „zwei Jahre“ durch „drei Jahre“ ersetzt.
Beides erfolgte auf Anregung des Integrationsrates.
Betrifft: Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der Integrationsratssatzung
Folgende Änderungen wurden vorgenommen: 1. Statt vormals 18 Grundmandaten sind nun 20 Grundmandate vorgesehen. 2. Die Zuordnung der Grundmandate zu den vier Gruppen erfolgt in abgewandelter Form. 3. Die zehn verbleibenden freien Mandate werden nun ebenfalls den vier Gruppen zugeordnet. 4. Die weiteren Anforderungen zu jeder der vier Gruppen wurden gemäß den Vorschlägen des IR angepasst. 5. Bei den allgemeinen Anforderungen auf S. 2 wurden Änderungen vorgenommen.
Alle Änderungen erfolgen auf Vorschlag bzw. in Abstimmung mit dem Integrationsrat, bis auf eine Ausnahme: Bei der Verteilung der freien Mandate wird vom Vorschlag des Integrationsrates insofern abgewichen, dass die Anzahl der freien Mandate bei der Gruppe „Europa ohne EU“ 3 (anstatt 4) und bei der Gruppe „Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien“ 2 (anstatt 1) beträgt. Beide Gruppen kennzeichnet, dass Personen aus diesen im Gegensatz zu Personen aus der Gruppe „Europäische Union“ weder über das Kommunalwahlrecht verfügen noch an Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen können. Beiden Gruppen wird auch deshalb jeweils ein Mandat mehr zugeteilt, als ihnen rechnerisch „zustehen“ würde, wenn man ihren Anteil an der Gesamtbevölkerung mit Migrationshintergrund in Nürnberg zugrunde legt. Die Gruppe „Europäische Union“ erhält gemäß ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung mit Migrationshintergrund in Nürnberg demgegenüber zwei Mandate weniger.
Betrifft: Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung
Neben kleinen redaktionellen Anpassungen (Textstraffung bei § 2 Absatz 1 und § 5. Absatz 1, Wortänderung bei § 7, Absatz 4: Wählerverzeichnis statt - liste) wurde hier eine einzige Änderung vorgenommen:
Unter § 12 Absatz 5 wurde im ersten Satz „fünfmal“ neu eingefügt: „Jeder Wahlvorschlag bedarf fünfmal so vieler Unterschriften von Wahlberechtigten wie er Bewerberinnen und Bewerber enthält.“
ÖÖ
Ref.V/028/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kommission für Integration 02.12.2021 öffentlich Bericht
Betreff: Corona & Integration - Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Arbeitsmarktintegration
in Nürnberg
Anlagen: Power-Point-Präsentation_KfI-Arbeitsmarktintegration
Bericht:
In der Kommission für Integration werden regelmäßig die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bereiche Integration und Migration in Nürnberg beleuchtet. Dargestellt wird, wie sich die Arbeitsmarktintegration und Beschäftigungssituation von Menschen mit Migrationshintergrund in den letzten Jahren entwickelt hat, wobei vor allem auch die Zeit der Pandemie zur Diskussion gestellt wird. Aufgrund der Aktualität wird der Bericht nachgereicht.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.V/028/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Mittelpunkt steht die Arbeitsmarktintegration und Beschäftigungssituation von Menschen mit Migrationshintergrund
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.V/028/2021
Ref. V Die Arbeitsmarktintegration in Nürnberg in Zeiten der Corona-Pandemie mit Schwerpunkt auf nichteuropäische Asylherkunftsländer und EU-Zuwanderung aus osteuropäischen Staaten - Kommission für Integration - 02. Dezember 2021
26
Beschäftigtenstatistik
Arbeitsortprinzip: Wohnortprinzip:
Beschäftigte, die in Beschäftigte, die in
Nürnberg arbeiten, Nürnberg wohnen,
unabhängig davon wo sie unabhängig davon wo sie
wohnen arbeiten
sagt eher etwas über für Armutsdebatte
den Arbeitsmarkt aus wichtiger
NICHT berücksichtigt sind Erwerbstätige, die keiner sozialversicherungs-
pflichtigen Beschäftigung nachgehen (Beamte, Selbständige, …).
Wohnbevölkerung Nürnberg
(jeweils Jahresende)
Quelle: Stadt Nürnberg, Amt für Stadtforschung und Statistik
| Griechenland Italien Portugal Spanien | Polen Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Estland Lettland Litauen | Bulgarien Rumänien | Albanien Bosnien/Herzegow. Mazedonien Kosovo Russische Föderation Ukraine Serbien | Afghanistan Syrien Eritrea Irak Iran Nigeria Pakistan Somalia NICHT: Äthiopien |
|---|
Ref. V | Arbeitsmarktintegration
Entwicklung der Beschäftigungsquote
(Dez. d. J.)
Quellen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Amt für Statistik und Stadtfroschung für Nürnberg und Fürth, Einwohnermelderegister *Die Beschäftigungsquote gibt den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 15 bis unter 65 Jahren am Wohnort an der gleichaltrigen Bevölkerung an. Beamte, Selbständige und andere nicht sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige sind nicht berücksichtigt.
Entwicklung der Beschäftigungsquote
Nichtdeutsche – Städtevergleich
(Juni d. J.)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Anmerkung: Die Zahlen können von anderen Berechnungen abweichen, da die zu Grunde liegenden Bevölkerungsdaten hier Fortschreibungen des Zensus 2011 sind.
Entwicklung der Arbeitslosigkeit
in Nürnberg
Ref. V | Arbeitsmarktintegration Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 6
Indexbasierte Entwicklung der
Arbeitslosigkeit in Nürnberg seit Januar 2019
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Auswertung
Ref. V | Armutsmonitoring 7
Nichteuropäische Asylherkunftsländer
* jeweils Jahresende 1 Hier werden auch Personen aus anderen Herkunftsländern mitgezählt
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
EU-2, Nürnberg
* jeweils Jahresende
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Indexbasierte Entwicklung sozialversicherungs-
pflichtiger Beschäftigung in Nürnberg (Wohnortprinzip)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Auswertung
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Nürnberg
nach Berufssegmenten (Wohnort)
Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe am Wohnort Nürnberg (WO) nach Berufssegmenten der KldB2010 (Stand: 31.12.2017) o Berufssegmente mit niedrigsten Medianwerten: S53 Reinigungsberufe, S21 Lebensmittel-u. Gastgewerbeberufe, S11 Land-, Forst-, Gartenbauberufe, S52 Verkehrs-und Logistikberufe, S51 Sicherheitsberufe o Berufssegmente mit höchsten Medianwerten: S23 Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe, S13 Fertigungstechnische Berufe, S32 Berufe in Unternehmensführung und –organisation, S33 Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe, S41 IT und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Referat für Jugend, Familie und Soziales Thomas Rinklake Sozialplanung und Monitoring +49 (0)9 11 / 2 31-77216 Hauptmarkt 18 thomas.rinklake@stadt.nuernberg.de 90403 Nürnberg http://www.soziales.nuernberg.de 37
OBM/023/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kommission für Integration 02.12.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Pilotvorhaben Kommunales Programm Deutschspracherwerb: Ergebnisse der Befragung
zur Sprach- und Weiterbildung von Zugewanderten aus Rumänien
Bericht:
Im Rahmen des Pilotvorhabens Kommunalen Programms Deutschspracherwerb (KPDe) führte das Bildungsbüro eine breit angelegte Befragung zur Sprach- und Weiterbildungssituation sowie zur beruflichen Integration von Menschen, die aus Rumänien zugewandert sind, durch. Der Bericht nimmt (exemplarisch) die spezifischen Bedarfe und Ressourcen einer Herkunftsgruppe in den Blick, die aufgrund ihrer quantitativen Größe eine herausgehobene Bedeutung in Nürnberg hat.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/023/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Mittelpunkt steht die Integration in Bildungssystem und Arbeitsmarkt von nach Nürnberg zugewanderten Menschen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Koordinierungsgruppe Integration
Rat für Integration und Zuwanderung
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/023/2021
Bildungsbüro der Stadt Nürnberg im Rahmen des Pilotvorhabens Kommunales Programm Deutschspracherwerb
Befragung zur Sprach- und
Weiterbildung von
Bürgerinnen und Bürgern,
die aus Rumänien
zugewandert sind
Stand 9. November 2021
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung .............................................................................................................................................. 2
2 Methodik und Befragungszeitraum ...................................................................................................... 3
3 Befragungsteilnehmende ..................................................................................................................... 4
4 Deutschkenntnisse ............................................................................................................................... 8
5 Erwerbstätigkeit ................................................................................................................................. 11
6 Kontakt zu Beratungsstellen, Vereinen und Migrantenorganisationen ............................................. 19
7 Fazit und Handlungsempfehlungen .................................................................................................... 23
1 Einleitung
Die Nürnberger Stadtbevölkerung ist stark durch Zuwanderung von Menschen mit im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen geprägt.1 Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Bildungslandschaft. Um die Potentiale einer vielfältigen Stadtgesellschaft bestmöglich zu fördern, müssen die Bildungsinstitutionen vor Ort so aufgestellt sein, dass migrationsspezifische Kompetenzen wahrgenommen und eingesetzt sowie Bildungsbenachteiligungen schnell und nachhaltig ausgeglichen werden. Dabei geht es einerseits um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen etwa aus Ländern, in denen es kein duales Berufsausbildungssystem gibt. Andererseits bringen zugewanderte Menschen oft besondere Kompetenzen und Fähigkeiten mit wie Mehrsprachigkeit oder spezifische Fachkenntnisse.
Um die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in die Bildungslandschaft bestmöglich zu fördern, müssen zahlreiche Gewerke sinnvoll ineinandergreifen. Das beginnt bei einer Bildungsberatung, die weiß, wo und wie sie die Menschen erreicht und was sie brauchen, und führt hin zur sprachsensiblen Durchführung von Abschlussprüfungen.
Beinahe banal wirkt die Feststellung, dass das Erlernen der deutschen Sprache eine Schlüsselfunktion in diesem Prozess der Bildungsintegration einnimmt. Mit dem Pilotvorhaben Kommunales Programm Deutschspracherwerb (KPDe) geht die Stadt Nürnberg neue Wege zur systematischen Verbesserung der Sprachbildung vor Ort. Neben städtisch finanzierten Sprachkursen für Menschen, deren Sprachbildungsbedarf vonseiten des Bundes nicht gedeckt wird, spielen eine breit angelegte und proaktive Sprachbildungsberatung, die Koordinierung aller Akteure und eine wissenschaftliche Betrachtung von Angeboten und Bedarfen eine zentrale Rolle im Programm.
In diesem Rahmen legt der Bericht fundierte empirische Ergebnisse zur Analyse der Bildungs- und Sprachbildungssituation von Menschen vor, die aus Rumänien zugewandert sind. Die exemplarische Fokussierung will die spezifischen Bedarfe und Ressourcen einer Herkunftsgruppe in den Blick nehmen, die aufgrund ihrer quantitativen Größe eine herausgehobene Bedeutung in Nürnberg hat.
1 Siehe dazu: Stadt Nürnberg (2018): Teilbericht I: Bildung von Neuzugewanderten.
2 Methodik und Befragungszeitraum
Nicht allein die absolute Zahl der Bürgerinnen und Bürger mit rumänischer Zuwanderungsgeschichte in Nürnberg unterstreicht das Gewicht dieser Gruppe; auch die Dynamik der Zuwanderungsentwicklung legte es nahe, Nürnbergerinnen und Nürnbergern mit diesem Herkunftsland besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 2014 erhielten Menschen mit rumänischem und bulgarischem Pass die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU. Wie Abbildung 1 zeigt, ist die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner mit rumänischer Staatsangehörigkeit von 2013 bis 2020 um 151,3 Prozent angewachsen. Mit 14.623 Personen stellt die rumänische hinter der türkischen die zweitgrößte nichtdeutsche Staatsangehörigkeit in Nürnberg dar.
Abb. 1: Rumänische Bevölkerung in Nürnberg, 2013 bis 2020
Anzahl Personen
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Anmerkungen: Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz; Stand ist jeweils der 31.12.2020 Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Einwohnermelderegister.
Die Befragung erfolgte von Januar 2021 bis März 2021 im Nachgang zu einer Informationsveranstaltung in rumänischer Sprache zum Thema Bildungsintegration, welche ebenfalls im Rahmen des Pilotvorhabens KPDe durchgeführt wurde. Für die Erhebung wurde ein standardisierter Online-Fragebogen genutzt, der sowohl in deutscher als auch in rumänischer Sprache aufgerufen werden konnte. Durch den zweisprachigen Fragebogen wurde gewährleistet, dass Personen unabhängig von ihren Deutschkenntnissen teilnehmen konnten. 87,6 Prozent wählten für den Fragebogen die rumänische Sprache aus. Der Link zur Befragung wurde über zahlreiche Kanäle, insbesondere über die sozialen Medien verbreitet und die Teilnahme beworben. Unterstützt haben das rumänische Konsulat, mehrere Migrantenorganisationen und einzelne private Multiplikator/-
innen mit rumänischer Zuwanderungsgeschichte, Kultur(förder)vereine, Bildungs- und Beratungseinrichtungen sowie Radio Z. Ihnen allen sei an dieser Stelle vielmals gedankt.2
Aufgrund der Zugangswege und der daraus folgenden nicht-zufälligen Auswahl der Stichprobe handelt es sich hier um eine nicht-repräsentative Befragung. Es können also keine Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit „Zugewanderte aus Rumänien“ gezogen werden. Wohl aber können Hinweise auf Kompetenzen der Zugwanderten gegeben sowie Hürden von Sprach-(Bildung) und Arbeitsmarktintegration und damit Handlungsbedarfe sichtbar gemacht werden.
3 Befragungsteilnehmende
An der Befragung haben 461 Personen teilgenommen. Die Zuordnung der Befragten als Personen mit rumänischer Zuwanderungsgeschichte erfolgte aufgrund des eigenen Zugehörigkeitsempfindens. Inwiefern die Menschen einen rumänischen oder einen deutschen Pass besitzen, kann daraus nicht geschlossen werden.
Wohnort
Rund zwei Drittel der Befragten wohnten in Nürnberg. Durch die Bewerbung der Befragung mittels der sozialen Medien wurden auch Menschen aus anderen Kommunen erreicht. Sie kamen Großteils aus der Europäischen Metropolregion Nürnberg, die zum erweiterten Einzugsgebiet der Stadt gehört.3
Geschlecht
Auffällig ist, dass zwei Drittel (67,6 Prozent) der Befragungsteilnehmenden Frauen waren. Knapp die Hälfte der Befragten geben an, im Haushalt gemeinsam mit Kindern zu leben. Zumeist haben die Befragten ein bis zwei Kinder (87,0 Prozent). Eine nähere Betrachtung der Situation von Frauen in der Bildungsforschung ist relevant, da häufig geschlechtsspezifische Hürden (z.B. fehlende Kinderbetreuungsangebote) eine Teilnahme an Sprachkursen, Weiterbildungen oder eine Arbeitsmarktintegration erschweren. Besonders prekär stellt sich dabei häufig die Lage von Alleinerziehenden dar. 17 Personen (4,4 Prozent) geben an, alleinerziehend zu sein.
2 Unser besonderer Dank geht auch an Ionela van Rees-Zota, Marius Hanganu und Sven Zemlenyi für ihre Unterstützung bei der Erstellung des Fragebogens und für die Übersetzung. 3 Nur 2,5 Prozent der Befragten kamen nicht aus der Europäischen Metropolregion Nürnberg. In den folgenden Analysen werden auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einbezogen, die nicht in Nürnberg wohnen.
Alter
Die Antworten stammten überwiegend (etwa 90 Prozent) von Erwachsenen zwischen 26 und 55 Jahren (Abb. 2). Für die Frage der Sprachbildung oder einer beruflichen Weiterbildung bzw. Berufsanerkennung ist gerade diese Gruppe im erwerbsfähigen Alter von besonderem Interesse.
Abb. 2: Alter der Befragten
Anteil Befragte (in %)
45,0
| 39,5 | |||
|---|---|---|---|
| 28,0 | |||
| 23,2 | |||
| 4,5 | |||
| 0,8 | 2,0 2,0 |
40,0
35,0
30,0
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
0,0 18 bis 21 22 bis 25 26 bis 35 36 bis 45 46 bis 55 56 bis 60 60 Jahre und Jahren Jahren Jahren Jahre Jahre Jahre älter
Quelle: Eigene Erhebung; n=354.
Aufenthaltsdauer
15,2 Prozent der Befragten lebten bereits länger als zehn Jahre in Deutschland und weitere 25,4 Prozent zwischen zwei und fünf Jahren (Abb. 3). Je länger die Menschen hier wohnen, desto wahrscheinlicher ist eine Einbürgerung, sofern sie nicht beispielsweise als Spätaussiedler/-innen ohnehin über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen. Außerdem sind sie bereits seit vielen Jahren in der deutschen Bildungslandschaft sozialisiert. Häufig wird davon ausgegangen, dass mit längerem Aufenthalt auch Bildungs- und Sprachintegration voranschreiten. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass nach wie vor Zugangshürden zu Bildungsangeboten bestehen und sich die Bildungslandschaft für Zugewanderte nicht immer transparent darstellt.
9,5 Prozent der Befragten sind erst im Jahr 2021 oder im Vorjahr eingewandert4. Dadurch ließ sich auch die Situation von Menschen betrachten, die noch mit dem Quereinstieg in die Nürnberger Bildungslandschaft, zum Beispiel in einen Sprachkurs, eine Anpassungsfortbildung oder eine Qualifizierung, oder in den Arbeitsmarkt beschäftigt sind.
Abb. 3: Aufenthaltsdauer
Ich halte mich in Deutschland auf...
Anteil Befragte (in %)
50,0
40,0 36,3 33,4
8,6
0,9
30,0
20,0
10,0 0,9 0,0 seit diesem Jahr seit letztem Jahr zwischen 2 und 5 zwischen mehr seit mehr als 10 Ich komme (2021) (2020) Jahren als 5 und 10 Jahren immer wieder Jahren hierher, um zu arbeiten, lebe aber sonst in Rumänien
Quelle: Eigene Erhebung; n=350.
Bildungsstand
Ein besonders wichtiger Aspekt für die Einordnung der Studienergebnisse ist der Bildungsstand der Befragten. Der Großteil der Befragungsteilnehmenden hatten ihre Bildungs- und Berufsabschlüsse in Rumänien gemacht, einige aber auch in Deutschland oder einem anderen Land.
In Rumänien erworbene Abschlüsse
79,3 Prozent der Befragungsteilnehmenden weisen ausschließlich rumänische Bildungsabschlüsse vor, hatten in Deutschland also keine zusätzliche allgemeinbildende Qualifikation erlangt.5 Werden die in Rumänien erworbenen Bildungsabschlüsse näher betrachtet, wird deutlich, dass die Befragten insgesamt ein sehr hohes Bildungsniveau aufweisen (Abb. 4). 38,9 Prozent von ihnen kamen bereits
4 An der hier vorliegenden Stichprobe hat keine signifikante Anzahl an Saisonarbeitskräften teilgenommen, wodurch im Folgenden zu dieser Gruppe keine Aussagen getroffen werden können. 5 299 Personen machten Angaben dazu, ob sie außerhalb Rumäniens einen Abschluss erworben haben.
mit Fachhochschul- oder Hochschulreife6 nach Deutschland und weitere 40,8 Prozent hatten schon vor Zuzug einen Universitätsabschluss erworben.7 13,7 Prozent hatten in Rumänien eine Ausbildung absolviert, 4,4 Prozent einen Abschluss bis zur 8. Klasse8 und 2,2 Prozent waren ohne Schulabschluss.
Abb. 4: In Rumänien erworbene Bildungsabschlüsse
Anzahl Befragte
| 167 | |
|---|---|
| 159 | |
| 56 | |
| 18 9 |
Universitätsabschluss
Gymnasium oder Abenschule nach Ausbildung (Abitur)
Ausbildung
Abschluss 8. Klasse oder niedriger
Kein Schulabschluss
0 50 100 150 200
Quelle: Eigene Erhebung; n = 409.
Außerhalb Rumäniens erworbene Abschlüsse
Nur 62 Personen gaben an, außerhalb Rumäniens einen Abschluss erworben zu haben. Der Großteil von ihnen (90,0 Prozent) hatte aber bereits zuvor einen Abschluss in Rumänien gemacht und sich dann im Ausland lediglich weiterqualifiziert. Auffällig war auch unter diesen Personen das hohe Qualifikationsniveau, das sie schon aus Rumänien mitgebracht hatten. Schon vor der Zuwanderung besaßen 91,0 Prozent mindestens (Fach-)Abitur und 48,2 Prozent sogar einen (Fach-) Hochschulabschluss. Eine weitere Qualifikation außerhalb Rumäniens erwarben vor allem Personen, die bereits bei Einreise hochqualifiziert (Gymnasium oder Hochschulabschluss) waren. Von diesen schon bei der Einreise hochqualifizierten Befragten erwarben 25 (61,0 Prozent) einen tertiären und 10
6 Gymnasium (Abitur) oder Abendschule nach Ausbildung (Abitur). 7 Das hohe Qualifikationsniveau lässt vermuten, dass die Befragung über die sozialen Medien überproportional ein gut gebildetes Publikum erreicht hat. 8 Sonderschulabschluss, Hauptschulabschluss/Volksschulabschluss 4. Klasse oder Abschluss 8. Klasse.
Personen (24,4 Prozent) einen beruflichen Abschluss in Deutschland.9 Nur 12,8 Prozent der zusätzlichen Abschlüsse wurden von Personen mit niedrigeren Bildungsabschlüssen gemacht.10
Dabei gaben von den Befragten, die einen zusätzlichen Abschluss außerhalb Rumäniens erworben hatten, nur 21 Personen konkret an, diesen in Deutschland gemacht zu haben, gefolgt von Moldawien (6 Personen) und mehreren EU-Ländern.11 Bei den Abschlüssen, die in Deutschland erworben wurden, handelte es sich überwiegend um Ausbildungs- bzw. Hochschulabschlüsse.
Gerade weil ein Großteil der Befragten die Abschlüsse nicht in Deutschland erworben hat, ist die Frage nach deren Anerkennung in Deutschland von großer Bedeutung. Daneben lohnt es sich einen Blick darauf zu werfen, ob die vielen hochqualifizierten Rumäninnen und Rumänen ausbildungsadäquat beschäftigt sind.
4 Deutschkenntnisse
Für eine gelingende gesellschaftliche Integration ist ein schnelles Erlernen der deutschen Sprache ausschlaggebend. Mit dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)12 wurde ein Maßstab für den Erwerb von Sprachkenntnissen geschaffen, auf den sich auch in der Befragung bezogen wird. Der GER unterteilt in drei grundlegende Level, die wiederum jeweils in zwei Stufen untergliedert werden: Level A steht für elementare, B für selbstständige und C für kompetente Sprachverwendung. Im Falle der rumänischen Bevölkerung muss dabei für einen Teil der Zugewanderten mitbedacht werden, dass es sich um rumäniendeutsche Aussiedlergruppen – Siebenbürgen Sachen und Banater Schwaben – handelt, deren Muttersprache häufig deutsch ist. Außerdem wird in rumänischen Schulen zum Teil Deutsch als Fremdsprache gelehrt.
Sprachstand
Mit 57,6 Prozent gab der Großteil der Befragten (Abb. 5) an, die deutsche Sprache mindestens auf B1- Niveau oder höher zu beherrschen. Das fortgeschrittene Sprachniveau B1 entspricht dem Lernziel der Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Auch für die Einbürgerung13 wird in
9 Die übrigen sechs Befragten, die mit einem hohen Abschluss einreisten, erwarben einen Abschluss in der Sekundarstufe II (wie bspw. (Fach-)Abitur. 10 Bei den Personen, die in Rumänien niedrige Abschlüsse erworben haben, lassen sich aufgrund der niedrigen Fallzahl keine Rückschlüsse ziehen. 11 Zehn Personen gaben den Ort nicht an und weitere 19 Personen gaben widersprüchliche Informationen. 12 vgl. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, URL: https://www.europaeischerreferenzrahmen.de/ (zuletzt geprüft am 25.5.2021). 13 vgl. Deutscher Bundestag (2018): Ausreichende Sprachkenntnisse bei der Einbürgerung, URL: wd-3-288-18pdf-data.pdf (bundestag.de) (zuletzt geprüft am 28.9.2021)
der Regel das „Zertifikat Deutsch“ benötigt, welches die selbstständige Anwendung der deutschen Sprache in mündlicher wie schriftlicher Form bestätigt und dem B1-Niveau entspricht.
37,3 Personen der Befragten schätzten ihre Sprachkenntnisse auf Niveau A ein, 21 Personen (5,1 Prozent) gaben an, bisher keine Sprachkenntnisse erworben zu haben.14 Hier handelt es sich überwiegend um Personen, die seit weniger als fünf Jahren in Deutschland lebten. Damit hatten über 40 Prozent der Befragten ein niedriges oder sehr niedriges Sprachniveau, was eine große Hürde für eine gelingende Integration in Alltag, Beruf oder Bildungssystem darstellt.
Insgesamt stellte sich der Sprachstand also sehr heterogen dar, etwas mehr als die Hälfte der Teilnehmenden wies gute bis sehr gute Deutschkenntnisse auf, während für die andere Hälfte der Befragten deutliche Bedarfe zu erkennen waren.
Abb. 5: Deutschkenntnisse
Anzahl Befragte
C2 (fast wie die Muttersprache) oder C3 (Muttersprache)
| 34 | ||
|---|---|---|
| 28 | ||
| 70 | ||
| 106 | ||
| 86 | ||
| 68 | ||
| 21 |
C1 (Fachkundige Kenntnisse)
B2 (Selbständige Sprachanwendung)
B1 (Fortgeschrittene Kenntnisse)
A2 (Grundkenntnisse)
A1 (Anfänger)
gar nicht
0 20 40 60 80 100 120
Quelle: Eigene Erhebung; n = 413.
14 Diese Angaben beruhen auf Selbsteinschätzungen. Vor allem bei Menschen, die noch keinen Sprachkurs besucht haben und infolgedessen auch noch nie von Fachpersonal getestet wurden, können die Einschätzungen bei faktisch gleicher Sprachkompetenz stark unterschiedlich ausfallen. Es kann angenommen werden, dass die Angaben umso genauer sind je höher das Niveau ist, da nach einem Kursbesuch dem/r Teilnehmenden meist das erreichte Niveau bekannt ist.
Während in vielen anderen Zuwanderungsgruppen Frauen beim Deutschspracherwerb eher größere Probleme haben, vor allem, wenn sie aufgrund der familiären Situation und Rollenaufteilung seltener einen Sprachkurskurs besuchen können, zeigte sich diese Tendenz bei den Teilnehmenden der Befragung nicht. Auch das Alter der Befragten hatte keinen Einfluss auf den Sprachstand.
Mit der Dauer des Aufenthalts in Deutschland hatten anteilig mehr Befragte auch höhere Deutschkenntnisse angegeben. Dabei lebten nahezu 60 Prozent der Teilnehmenden, die Deutsch auf C-Niveau sprachen, länger als zehn Jahre in Deutschland und nur 13,5 Prozent weniger als fünf Jahre.
Dennoch wird auch hier deutlich, dass ein langer Aufenthalt in Deutschland nicht automatisch den Erwerb von Deutschkenntnissen mit sich bringt. So lebten mehr als ein Drittel der Befragten, die angeben, ein niedriges Deutschsprachniveau (A oder niedriger) zu besitzen, schon mehr als fünf Jahre in Deutschland. Damit gaben über ein Viertel derjenigen, die länger als fünf Jahre in Deutschland lebten an, Deutsch nur auf einem niedrigen Sprachniveau zu beherrschen. Personen, die schon länger als zehn Jahre in Deutschland beheimatet waren, schätzten hingegen nur sehr selten ihr Sprachniveau als niedrig ein.
Insgesamt hatten Personen mit steigendem Bildungsabschluss durchschnittlich höhere Deutschkenntnisse. Allerdings hatten 62,0 Prozent der Personen mit einem in Rumänien erworbenen Universitätsabschluss Deutschkenntnisse auf B1-Niveau oder niedriger, obwohl es sich hier um eine Personengruppe handelt, die viel Erfahrung mit formalem Lernen machte.
Sprachkursbesuch
43,2 Prozent der Befragten (162 Personen) gaben an, bisher keinen Deutschkurs besucht zu haben. Dennoch schätzte von ihnen circa ein Drittel ihr Deutsch als gut (B-Niveau) oder sehr gut (C-Niveau) ein. Dies erklärt sich einerseits durch eine lange Aufenthaltsdauer und ein in der Regel hohes Bildungsniveau, ist andererseits aber auch darauf zurückzuführen, dass es sich zum Teil um Spätaussiedler/-innen handelt, die Deutsch als Muttersprache sprechen, oder um Personen, die in einer rumänischen Schule Deutsch gelernt haben. Der Besuch von Deutschkursen außerhalb des Schulsystems in Rumänien spielte bei den Befragten nur eine untergeordnete Rolle. Nur 6,7 Prozent der Befragten besuchten einen solchen Kurs vor der Zuwanderung.
Sehr wichtig waren hingegen Deutschkurse, die in Deutschland besucht wurden oder werden. Über die Hälfte (51,5 Prozent) der Befragten gab an, hier an einem oder mehreren Kursen teilgenommen zu haben. Über 60 Prozent von ihnen hatten diesen selbst bezahlt, ein deutlicher Hinweis auf die hohe Motivation der Zugewanderten. Daneben wurden kostenfreie Kurse zum Spracherwerb genutzt. Diese
waren einerseits vom Bund geförderte Kurse, z.B. Integrationskurse15, andererseits existiert in Nürnberg ein breites Angebot an niedrigschwelligen Kursen, die häufig kostenlos sind.16
Motivation und Kursbesuch führten nachweisbar zum Erfolg beim Deutschspracherwerb. Nahezu zwei Drittel (65,8 Prozent) der Befragten, die einen kostenlosen Kurs besucht hatten, schätzten ihre Sprachkenntnisse auf das Niveau B1 oder höher ein. Unter denjenigen, die als Selbstzahler/-innen an einem Kurs teilgenommen hatten, waren es sogar mehr als drei Viertel (76,0 Prozent). Dagegen erreichte diese höheren Sprachniveaus nur circa ein Drittel (35,7 Prozent) der Befragten, die keinen Kurs besucht hatten.
Insgesamt hatten mit 52 Prozent mehr Männer als Frauen (37,5 Prozent) keinen Sprachkurs besucht. 87,9 Prozent derjenigen, die keinen Sprachkurs besucht hatten, lebten bereits seit mehr als zwei Jahren in Deutschland. Es muss insgesamt also von einem deutlichen Sprachbildungs- und insbesondere Beratungsbedarf ausgegangen werden.
5 Erwerbstätigkeit
Neben einem zügigen und fundierten Spracherwerb ist auch die Teilhabe an Arbeitsmarkt und Beschäftigung eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende Integration. Zugleich sind in der Regel ausreichende Deutschkenntnisse eine wichtige Basis, um erfolgreich am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Deutschkenntnisse und Erwerbstätigkeit
Von den Befragten, die angaben, kaum Deutschkenntnisse vorzuweisen (A1 oder niedriger), war zum Zeitpunkt der Befragung über die Hälfte nicht erwerbstätig. Unter den Beschäftigten war das Sprachniveau zudem insgesamt etwas höher, als unter denen, die keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hatten. Nur sieben Prozent derjenigen, die nicht sozialversichert beschäftigt waren, hatten eine hohes Sprachniveau (C) vorzuweisen (Abb. 6).
Deutlich zeigte sich, dass mit dem Sprachniveau auch die Arbeitsstundenanzahl anstieg. So waren über 90 Prozent der Teilnehmenden auf Muttersprachniveau (C2) in Vollzeit erwerbstätig.
15 Zugewanderte aus EU-Staaten haben keinen Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs. Sie können aber auf Anfrage vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Teilnahme zugelassen werden. In den vergangenen Jahren konnten aufgrund eines Mangels an verfügbaren Kursplätzen nicht alle Bedarfe gedeckt werden. Die Erfahrung der Sprachberatung in der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) - Beratung zeigt allerdings, dass EU-Bürgerinnen und -bürger häufig nicht ausreichend über die Möglichkeiten einer Teilnahme am Integrationskurs sowie über Möglichkeiten der Kostenübernahme informiert sind. 16 Einen Überblick über das Angebot an niedrigschwelligen Sprachkurs bietet die von Bildungsbüro und Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) - Beratung entwickelte „Sprachmatrix“: https://docs.google.com/spreadsheets/d/1pEunc-KhW_yj8BUS7gzTXq- 5kiTkubgfPDeKG2kuJzo/edit#gid=592317695
Abb. 6: Erwerbstätigkeit nach Sprachniveau
Anteil Befragte (in %)
100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sozialversicherungspflichtig beschäftigt
| 7,0% | 18,3% |
|---|---|
| 41,0% | |
| 43,1% | |
| 52,0% | |
| 38,6% |
A1 oder niedriger B C
Quelle: Eigene Erhebung; n = 346.
Erwerbsbeteiligung
275 Personen gaben an, erwerbstätig zu sein, das sind 76,4 Prozent der Befragten. Knapp 10 Prozent der Befragten arbeiteten mit weniger als 15 Stunden oder in einem Minijob in niedriger Teilzeit (Abb. 7).
Abb. 7: Art der Erwerbstätigkeit
Anteil Befragte (in %)
| 13, 0% 7% | 9% 23, | 6% | |
|---|---|---|---|
| 5, 4, |
Sozialversicherungspflichtig Vollzeit 52,8%
Sozialversicherungspflichtig mit weniger als 15h
Sozialversicherungspflichtig mit mehr als 15h
Minijob
keine Erwerbstätigkeit
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80%
Quelle: Eigene Erhebung; n = 360.
Mehrfachbeschäftigung
Insgesamt 17 Personen gaben an, mehrere Jobs gleichzeitig auszuüben bzw. ausüben zu müssen. Unerwarteterweise handelte es sich dabei zu einem großen Teil nicht um Personen mit mehreren Teilzeitjobs, sondern zehn von diesen 17 Personen gaben an, neben einem Vollzeit-Job noch eine weitere Tätigkeit auszuüben. Betroffen von dieser mehrfachen Arbeitsbelastung waren hauptsächlich Frauen (86,7 Prozent) sowie Personen, die eher weniger gut bezahlte Tätigkeiten ausführen, beispielsweise vier Personen im Gesundheitsbereich, zwei als Kraftfahrer und zwei als Reinigungskräfte. Die Deutschkenntnisse in dieser Gruppe waren heterogen, überschritten aber sehr selten das B-Niveau (nur eine Person). Bis auf eine Person brachten alle ausschließlich in Rumänien erworbene Abschlüsse mit, hatten also in Deutschland keinen zusätzlichen Abschluss erworben. Trotz ihrer prekären Beschäftigung wies der überwiegende Teil (sehr) hohe Bildungsabschlüsse vor. Fünf Personen hatten einen Universitätsabschluss, sieben einen rumänischen Gymnasialabschluss und drei eine Ausbildung absolviert (zu zwei Personen liegen keine Angaben zu Bildung vor). Knapp die Hälfte (8) von ihnen hatte noch nie eine Beratungsstelle besucht.
Erwerbstätigkeit und Geschlecht
Bei einer geschlechterspezifischen Betrachtung der Erwerbstätigkeit, fällt auf, dass Männer sich häufiger in Beschäftigung befanden als Frauen (Abb. 8):
Abb. 8: Erwerbstätigkeit nach Geschlecht
Anteil Befragte(in %)
| 7,5% 6,6% 4,9% 2,8% 5,3% 15 | 18,7% ,1% 28,0% |
|---|
67,9% Sozialversicherungspflichtig Vollzeit
Sozialversicherungspflichtig mit weniger als 15h
Sozialversicherungspflichtig mit mehr als 15h
Minijob
keine Erwerbstätigkeit
0% 20% 40% 60% 80% Männer Frauen
Quelle: Eigene Erhebung; n = 331.
So gingen 15,1 Prozent der Männer und 28,0 Prozent der Frauen zur Zeit der Befragung keiner bezahlten Tätigkeit nach. Zudem befanden sich Frauen seltener in einer Vollzeittätigkeittätigkeit und übten häufiger Minijobs aus.
Die Gründe für die Nicht-Erwerbstätigkeiten wurden nicht explizit abgefragt. Allerdings gaben über die Hälfte der Frauen (53,2 Prozent), die keine Beschäftigung ausübten, an, ein oder mehrere Kinder im Haushalt zu haben. Es kann also vermutet werden, dass ein Grund in der Betreuung von Kindern liegt. Diese Vermutung wird gestützt, betrachtet man das Alter der Befragten in Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit. So war die „Nicht-Erwerbstätigkeit“ unter den 26 bis 35-Jährigen am höchsten (26 Prozent), also in einem Alter, in dem die Kinder häufig kleiner sind. Sie nahm dann mit zunehmenden Alter ab.17
Erwerbstätigkeit und Aufenthaltsdauer
Deutlich sichtbar war auch die Auswirkung der Aufenthaltsdauer auf die Erwerbstätigkeit. Unter den Personen, die weniger als fünf Jahre in Deutschland wohnten, gab es mit 31,5 Prozent überdurchschnittlich viele Personen, die keine Erwerbstätigkeit ausübten. Mit einer Aufenthaltsdauer von fünf bis zehn Jahren sank dieser Anteil um die Hälfte auf 15,5 Prozent und bei Personen, die schon mehr als zehn Jahre in Deutschland lebten noch weiter auf 14,1 Prozent.
Erwerbstätigkeit und Bildungsabschluss
Aufschlussreich ist auch der Blick auf Erwerbsbeteiligung und Bildungsabschluss (Abb. 9). Der Anteil der Nicht-Erwerbstätigen Personen war bei denjenigen mit niedrigem Bildungsabschluss mit 31,6 Prozent am höchsten. Allerdings ist die Fallzahl an Personen, die einen solchen Abschluss hatten, insgesamt mit 19 Befragten sehr niedrig und daher nur bedingt interpretierbar. Auffällig war der Anteil jener nicht erwerbstätigen Befragten mit tertiärem Abschluss, denn mit 27,9 Prozent war dieser am zweithöchsten. Am niedrigsten war der Anteil der „Nicht-Erwerbstätigen“ bei denjeningen Befragten, die einen Abschluss im beruflichen Bereich vorweisen können. Hierbei spielen sicherlich der Fachkräftemangel und die gute Arbeitsmarktlage im berufsbildenden Bereich eine große Rolle.
17 Bei den Befragten im Alter von 36 bis 45 sind 23,4 Prozent nicht erwerbstätig und bei den 46- bis 55-Jährigen lediglich 17,9 Prozent.
Abb. 9: Anteil nicht Erwerbstätiger nach Bildungsabschluss
Anteil Befragte(in %)
| 21,4% % 2 | |
|---|---|
| 16,1 |
höchstens Abschluss Sekundarbereich I (z.B. 31,6% Mittelschule, Realschule, ohne Abschluss)
Abschluss Sekundarbereich II (z.B. Gymnasium, Fachoberschule)
Abschluss im beruflichen Bereich (z.B. Ausbildung)
Abschluss im tertiären Bereich( z.B. 9% Universität, Hochschule)
0% 10% 20% 30% 40% Personen die nicht erwerbstätig sind
Quelle: Eigene Erhebung; n = 353.
Berufliche Stellung
Fast die Hälfte (47,9 Prozent) der Befragten gab an, als Arbeiter/-innen tätig zu sein (Abb. 10), hiervon wiederum circa drei Viertel (73,4 Prozent) als Helfer/-innen, ein Viertel (25,0 Prozent) als Facharbeiter/-innen, nur zwei Personen befanden sich in einer höheren Stellung als Vorarbeiter/-in oder Meister/-in.
Die unter den Befragten am häufigsten genannten Berufsgruppen, in denen sie zur Zeit der Befragung tätig waren, waren Transportdienstleistungen (Bus-, LKW-, Kurierfahrer/-in), soziale und gesundheitsbezogene Dienstleistungen (Pflegefachkraft, Pflegehelfer/-in, Erzieher/in, Tagesmutter) sowie Produktionsberufe (Schreiner/-in, Bauarbeiter/-in) und Handelsdienstleistungen (Verkäufer/-in, Lagerist/-in).
Neben Arbeiter/-innen waren auch viele Angestellte (40 Prozent) sowie einige wenige Beamte, Selbstständige und freiberuflich tätige Personen vertreten. Von den Angestellten arbeiteten die meisten in qualifizierten (49,1 Prozent) bzw. hoch qualifizierten Tätigkeiten (29,2 Prozent). Die Teilnehmenden waren in einer großen Bandbreite von Berufsfeldern tätig, vom Buchhalter über Informatiker/-innen, Ingenieur/-innen, Betriebswirt/-innen hin zu Ärzt/-innen.
Abb. 10: Berufliche Stellung
Anzahl Befragte
4
20 7
Anmerkung: Die Kategorie "Selbstständige Arbeitskräfte" beinhaltet Selbstständige, freiberuflich Tätige und freie Mitarbeitende. Die Kategorie "Sonstige" beinhaltet mithelfende Familienangehörige und sonstige Angaben.
Quelle: Eigene Erhebung; n=280.
Berufliche Stellung nach Prestige-Index
Für die folgenden Auswertungen wurden oben beschriebene Variablen zu einem sogenannten Prestige-Index zusammengefasst, der es erlaubt, die Angaben zur beruflichen Stellung miteinander zu vergleichen.18 19 Gruppe 1 bezeichnet vor allem niedrig bewertete manuelle Tätigkeiten mit sehr geringer Handlungsautonomie. Gruppe 2 umfasst abhängige Beschäftigungen mit geringer Handlungsautonomie, vor allem in der Produktion sowie das traditionelle Handwerk von der Nahrungsmittelproduktion bis zur Stoff-, Holz- und Metallverarbeitung. Gruppe 3 umfasst Tätigkeiten, die einen mittleren Ausbildungsabschluss voraussetzen, und die in einem beschränkten Maße verantwortungsvolles Handeln erfordern, wie Hebamme, medizinisch-technische Assistentin, Techniker/-in, Mechaniker/-in, Supervisor/-in in der Produktion oder Makler/-in. Gruppe 4 und 5 umfasst Berufe in abhängiger Position, die eine Fachhoch- oder Hochschulausbildung voraussetzen sowie Personen mit leitenden Tätigkeiten.
18 Die Codierung orientiert sich an: Hoffmeyer-Zlotnik, J. H. P. (2003): "Stellung im Beruf" als Ersatz für eine Berufsklassifikation zur Ermittlung von sozialem Prestige. ZUMA Nachrichten, 27(53), 114-127. 19 Es wurden nur Arbeiter/-innen, Angestellte und Beamt/-innen mit einbezogen. Die beiden höchsten Stufen des eigentlich 5-stufigen Index wurden aufgrund fehlender Differenzierungsmöglichkeiten zusammengefasst.
Es zeigte sich, dass der Großteil der von den Befragten ausgeübten Tätigkeiten (39,1 Prozent) der niedrigsten Prestige-Gruppe zuzuordnen waren (Abb. 11). Die Befragten dieser Gruppe übten niedrige manuelle Tätigkeiten mit geringer Handlungsautonomie aus, die zumeist mit einem niedrigen sozioökonomischen Status verbunden sind. Nahezu jeder vierte der Befragten arbeitete in einem Beruf mit mittlerem Prestige und nur circa 15 Prozent in einem Beruf mit hoher oder sehr hohen Stellung.
Abb. 11: Stellung im Beruf nach Gruppen
Anteil Befragte(in %)
Gruppe 4 - Berufe in abhängiger Position, die eine Fachhoschul- oder Hochschulausbildung erfordern sowie Personen in leitender Position
39,1%
Gruppe 3 - Tätigkeiten mit mittlerem Ausbildungsabschluss und die in einem beschränkten Maß verantwortungsvolles Handeln erforden
Gruppe 2 - abhängige Beschäftigte mit geringer Handlungsautonomie in der Produktion und traditionelles Handwerk
Gruppe 1 - niedrige manuelle Tätigkeiten mit geringer Handlungsautonomie
0% 10% 20% 30% 40%
Quelle: Eigene Erhebung; n = 233.
Zu bewerten sind diese Erkenntnisse vor allem vor dem Hintergrund der hohen Bildungsabschlüsse der Teilnehmenden (vgl. Kapitel 2). Es ist nicht nur für die Personen selbst, sondern auch volkswirtschaftlich problematisch, wenn sie nicht ausbildungsadäquat – beispielsweise in niedrigen Hilfsarbeiterjobs – beschäftigt sind. Individuell, da diese Jobs mit niedrigem Einkommen und Prestige sowie häufig mit Unterforderung verbunden sind. Gesellschaftlich und wirtschaftlich, da Potentiale nicht ausgeschöpft werden und dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels.
Abbildung 12 zeigt alle Personen aus Gruppe 1 mit manuellen Tätigkeiten, die nur ein (sehr) niedriges Qualifikationsniveau erfordern, nach ihrem Bildungsabschluss und verdeutlicht das Ausmaß dieser Problematik. 34,4 Prozent derjenigen, die mit ihrer beruflichen Stellung Gruppe 1 zugeordnet sind, hatten einen Hochschulabschluss. Oder um es anders auszudrücken: Unter allen Befragen mit
Hochschulabschluss arbeiteten nahezu die Hälfte (44,7 Prozent) in einem Beruf, der nur ein niedriges oder sehr niedriges Qualifikationsniveau erfordert.
Abb. 12: Stellung im Beruf nach Bildungsabschluss
Anteil Befragte(in %)
| 8,9% | 44,4% | 12, | 2% | 3 | 4,4% |
|---|
Gruppe 1 - niedrige manuelle Tätigkeiten mit geringer Handlungsautonomie
0% 20% 40% 60% 80% 100%
höchstens Abschluss Sekundarbereich I (z.B. Mittelschule, Realschule, ohne Abschluss) Abschluss Sekundarbereich II (z.B. Gymnasium, Fachoberschule) Abschluss im beruflichen Bereich (z.B. Ausbildung) Abschluss im tertiären Bereich( z.B. Universität, Hochschule)
Quelle: Eigene Erhebung; n = 90.
Zufriedenheit mit dem Berufsleben
Ein weiterer Verweis auf diese Problematik ist die Tatsache, dass 59,2 Prozent der Befragten angaben, aktuell nicht in ihrem Wunschberuf zu arbeiten. Auf die Frage, warum sie dies nicht tun, gibt der überwiegende Anteil (53,7 Prozent) an, dass sie keine Stelle gefunden hätten. Etwa ein Fünftel (20,4 Prozent) antwortete, dass die jetzige Tätigkeit ein besseres Einkommen böte. Als dritthäufigster Grund wurde genannt, dass bessere Deutschkenntnisse die Voraussetzung (15 Personen) für den gewünschten Beruf wären, gefolgt von Schwierigkeiten bei Anerkennung von Abschlüssen und Zertifikaten (zwei Personen).
Dennoch geben viele Personen (ca. 70 Prozent) an, zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrem bisherigen Berufsleben zu sein (Abb. 13). 20,2 Prozent der Befragten waren weniger zufrieden und nur 10,4 Prozent gar nicht zufrieden mit ihrem bisherigen Berufsleben.
Betrachtet man nur Personen, die in einem Beruf mit niedrigem Prestige und Qualifikationsniveau (Gruppe 1) arbeiteten, verkehrt sich dies allerdings deutlich. Über die Hälfte der Befragten (52,4 Prozent) waren wenig oder überhaupt nicht zufrieden mit ihrem bisherigen Berufsleben.
Abb. 13: Zufriedenheit mit dem Berufsleben
Anteil Befragte
(in %)
10,4 19,9
20,2
49,6
sehr zufrieden zufrieden weniger zufrieden nicht zufrieden
Quelle: Eigene Erhebung; n=337.
6 Kontakt zu Beratungsstellen, Vereinen und Migrantenorganisationen
Das deutsche (Berufs-)Bildungssystem unterschiedet sich in verschiedener Hinsicht von den Systemen anderer Länder. Beispielsweise findet man das duale Ausbildungssystem nur in Deutschland, Österreich oder der Schweiz vor. Nicht nur deswegen ist es wichtig, dass Menschen, die neu nach Deutschland kommen, ausreichend über (Weiter-)Bildungsmöglichkeiten informiert werden.
Ein Warnhinweis ist daher, dass 200 Personen, also über die Hälfte (54,8 Prozent) derjenigen, die die Fragen zur Beratung beantwortet haben, weder jemals eine Beratungsstelle aufgesucht hatte, um sich zur beruflichen (Weiter-)Bildung zu informieren, noch Kontakt zu einem Verein oder einer Migrantenorganisation aufgenommen hatte (Abb. 14). Betrachtet man die Kontaktaufnahmen zu Beratungen nicht insgesamt, sondern ohne die meist verpflichtenden Beratungen im Jobcenter, nahmen sogar lediglich 41,2 Prozent der Befragten Kontakt zu einer Migrantenorganisation oder einem Verein auf oder ließen sich zu (Weiter-)Bildung beraten.20 Bei den 18- bis 35-Jährigen besuchten sogar
20 Die Beratungssituation beim Jobcenter im Rahmen der Arbeitsvermittlung unterscheidet sich in der Regel von anderen Beratungssituationen. Zum einen findet die Beratungssituation im Rahmen einer Vertragsbeziehung statt. Sie ist nicht im originären Sinne freiwillig, da die Beratung in der Arbeitsvermittlung eine der Bedingungen ist, um Arbeitslosengeld-II-Leistungen der steuerfinanzierten Grundsicherung zu erhalten. Es wird eine rechtsverbindliche Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, auf deren Basis gegebenenfalls auch Sanktionen ausgesprochen werden können. Zum anderen ist diese Beratungssituation nicht zieloffen, da die Interessen der Beratungssuchenden nicht allein im Vordergrund stehen (vgl. Freier, Carolin (2021): Beratung im Aktivierungsparadigma. Macht die Eingliederungsvereinbarung einen Unterschied? In: Soziale Passagen – Journal für Empirie und Theorie Sozialer Arbeit).
lediglich 42,3 Prozent eine Beratungsstelle (ohne Jobcenter: 37,8 Prozent). Unter den zum Befragungszeitpunkt nicht erwerbstätigen Personen ließen sich nur 44,4 Prozent (ohne Jobcenter: 37,0 Prozent) beraten.
Abb. 14: Kontakt zu Beratungsstellen, Vereinen oder Organisationen
Anteil Befragte (in %)
Kontakt; 45,2
kein Kontakt; 54,8
Quelle: Eigene Erhebung; n=365.
Kontaktaufnahme zu Beratungsstellen und Sprachstand
Betrachtet man die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen in Verbindung mit den Sprachkenntnissen der Befragten, lassen sich deutliche Unterschiede in der Kontaktaufnahme nach Sprachniveau erkennen (Abb. 15): Lediglich 32,2 Prozent derjenigen mit A1-Niveau oder niedriger hatten Kontakt mit einer Beratungsstelle (ohne Jobcenter: nur 22,4 Prozent). Bei jenen mit B-Niveau ließen sich circa die Hälfte (49,3 Prozent) und mit C-Niveau 65,5 Prozent beraten.
Abb. 15: Kontakt zu Beratungsstellen, Vereinen oder Migrantenorganisationen nach
Sprachniveau
Anteil Befragte (in %)
| 32,2 | 67,8 | ||
|---|---|---|---|
| 49,3 | 50,7 | ||
| 65,5 | 34,5 |
A1 oder niedriger
B
C
0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0
Kontakt kein Kontakt
Quelle: Eigene Erhebung; n=205.
Von den Befragten, die in Deutschland einen Sprachkurs besucht hatten, gab circa die Hälfte der Personen (50,6 Prozent; ohne Jobcenter: 42,4 Prozent) an, sich bei einer Beratungsstelle, einem Verein oder einer Migrantenorganisation informiert zu haben. Von denjenigen, die keinen Kurs besucht hatten, informierte sich lediglich ein Drittel bei Beratungsstellen, Vereinen oder Migrantenorganisationen.
Berufliche Stellung und Beratung
Die berufliche Stellung betreffend ist erkennbar, dass Personen mit (sehr) hoher beruflicher Stellung zu 55,9 Prozent bei einer Beratungsstelle waren, und 63,3 Prozent derjenigen mit mittlerer Stellung. Besonders auffällig ist jedoch, dass sich lediglich 33,6 Prozent mit (sehr) niedriger Stellung beraten ließen.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass viele Befragte in Deutschland noch keine Beratungsstellen, Organisationen und Vereine aufgesucht haben, und das, obwohl es sich hier um eine Gruppe handelt, die womöglich stark von Informationen beispielsweise zu Finanzierung von Sprachkursen sowie zur Anerkennung von Abschlüssen etc. profitieren würde. Deutlich wird jedoch auch, dass innerhalb dieser Gruppe große Unterschiede bestehen, wenn es um die Erreichbarkeit im Hinblick auf die Beratungen
geht. Hier sollten in Zukunft verstärkt Menschen mit (sehr) geringen Deutschkenntnissen, mit (sehr) niedriger beruflicher Stellung sowie nicht Erwerbstätige als Zielgruppe in den Blick genommen werden.
Art der Kontaktaufnahmen: Welche Beratungsstellen wurden aufgesucht?
Zudem wurden die Teilnehmenden gefragt, bei welchen (kostenlosen) Beratungsstellen sie sich zu ihren beruflichen (Weiterbildungs-)Möglichkeiten in Deutschland informiert und zu welchen Einrichtungen und Vereinen sie bisher Kontakt aufgenommen hatten. Dabei waren Mehrfachantworten möglich (Tab. 1).
Tab. 1: Kontakte zu Beratungsstellen, Vereinen oder Organisationen
| Kontakt zu Beratungsstellen, Vereinen oder Organisationen | Anzahl Kontakte | Anteil Kontakte (in %) | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Kontakt zu Beratungsstellen, Vereinen oder | Anzahl | Anteil Kontakte | |||
| Organisationen | Kontakte | (in %) | |||
| Arbeitsagentur | 88 | 35,6 |
Jobcenter 44 17,8
| ZAQ – Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (am Bildungszentrum Nürnberg) | 25 | 10,1 |
|---|
ZAQ – Zentrale Servicestelle zur Anerkennung
ausländischer Qualifikationen (am
Bildungszentrum Nürnberg)
Migrant/innenorganisation 22 8,9
| Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken | 18 | 7,3 |
|---|
Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg
für Mittelfranken
Bildungsberatungsstelle am Bildungszentrum der Stadt Nürnberg 12 4,9
| Migrationsberatungsstellen | 13 | 5,3 |
|---|
Handwerkskammer für Mittelfranken 6 2,4
| Sonstiges | 19 | 7,7 |
|---|
Kontakte insgesamt 247 100,0
Quelle: Eigene Erhebung; n=165.
Von 247 Kontaktaufnahmen dienten 35,6 Prozent dazu, Beratungsleistungen der Agentur für Arbeit (88 Personen) und 17,8 Prozent des Jobcenters (44 Personen) in Anspruch zu nehmen. 25 Personen (10,1 Prozent der Kontaktaufnahmen) wandten sich an die Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ)21. Außerdem wurden Beratungsleistungen der IHK Nürnberg für Mittelfranken (18 Personen), der Bildungsberatungsstelle am Bildungszentrum der Stadt Nürnberg (12 Personen) und der Handwerkskammer für Mittelfranken (6 Personen) in Anspruch genommen. Dreizehn Personen ließen sich von einer Migrationsberatungsstelle zu beruflichen (Weiterbildungs-)Möglichkeiten beraten.
21 Hier finden jene Personen professionelle Beratung, die ihren im Ausland erworbene Abschluss auf Gleichwertigkeit überprüfen lassen wollen. Man erfährt hier beispielsweise, wer für die Anerkennung des eigenen Abschlusses zuständig ist, wie das Anerkennungsverfahren abläuft und welche Kosten möglicherweise auf einen zu kommen.
In den offenen Antwortfeldern wurde immer wieder Unsicherheit darüber formuliert, an welche Stelle man sich wenden könne. Gleichzeitig wurden im Hinblick auf die Frage nach beruflichen Möglichkeiten beispielsweise Migrationsberatungsstellen selten genannt. Sie werden demnach bei Fragen zum Thema Arbeit oder Weiterbildung kaum als Ansprechpartner in Betracht gezogen, obwohl sie insbesondere als Verweisberatung an spezialisierte Beratungsstellen weitervermitteln.
Andererseits wurden in den offenen Feldern immer wieder verschiedene Vereine bzw. Migrantenorganisationen (8,9 Prozent, 22 Personen) als Ansprechpartner genannt, beispielsweise DACIA e.V., der ARS LONGA e.V. Nürnberg - Verein für interkulturelle Begegnung, die Landsmannschaft der Banater Schwaben, der Verband der Siebenbürger Sachsen, Romanima e.V., IntegRO Mittelfranken e.V. oder das Haus der Heimat e.V. Nürnberg.
7 Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Befragung hat eine sehr heterogene Gruppe von Menschen mit unterschiedlichen Bildungsbiographien und Sprachkenntnissen erreicht. Auffällig war das sehr hohe Bildungsniveau vieler Befragten. Ihre Bildungsabschlüsse hatten die meisten in Rumänien erworben, einige hatten sich dann in Deutschland weiterqualifiziert. Vor diesem Hintergrund ist die Frage nach der Anerkennung von Bildungsabschlüssen von großer Bedeutung. Ziel muss es sein, die oft hochqualifizierten Rumäninnen und Rumänen ausbildungsadäquat zu beschäftigen.
Spracherwerb
Im Hinblick auf gesellschaftliche Integration kommt der deutschen Sprache eine Schlüsselfunktion zu. Für einen schnellen und guten Spracherwerb sind die individuellen Lernvoraussetzungen ausschlaggebend. Durch das insgesamt (sehr) hohe Bildungsniveau und den damit einhergehenden Erfahrungen mit zertifikatsbezogenem, formalem Lernen brachten die Befragten überwiegend sehr gute Ausgangsbedingungen mit. Dennoch war der Sprachstand der Befragten sehr heterogen. Nur etwas mehr als die Hälfte von ihnen schätzten ihre Deutschkenntnisse als gut oder sehr gut ein. Jene, die schon länger in Deutschland lebten, wiesen insgesamt höhere Deutschkenntnisse auf, doch zugleich zeigte die Befragung, dass ein langer Aufenthalt nicht automatisch den Erwerb von Deutschkenntnissen mit sich bringt. Mit steigendem Bildungsabschluss nahm tendenziell das Deutschniveau zu. Allerdings hatte über die Hälfte der Personen mit einem in Rumänien erworbenen Universitätsabschluss Deutschkenntnisse nur auf B1-Niveau oder niedriger. Das hohe Potential dieser Gruppe der Hochqualifizierten aus Rumänien kann sich so häufig nicht entfalten.
Erwerbstätigkeit
Betrachtet man die Arbeitsmarktintegration im Zusammenhang mit den Sprachkenntnissen, zeigt sich, dass über die Hälfte der Befragten, die zum Befragungszeitpunkt (sehr) niedrige Deutschkenntnisse angaben, nicht erwerbstätig waren. Zudem waren unter den Befragten mehr Frauen als Männer nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt, viele von ihnen hatten Kinder. Überdurchschnittlich häufig übten Personen keine Erwerbstätigkeit aus, die weniger als fünf Jahre in Deutschland leben. Für eine gelingende Arbeitsmarktintegration sollte daher ein besonderer Fokus auf Neuzugewanderten liegen.
Ein großer Teil der Befragten arbeitete in Bereichen, die ihrer Qualifikation nicht entsprachen. Fast die Hälfte der Befragten gab an als Arbeiter/-innen tätig zu sein, hiervon wiederum circa drei Viertel als Helfer/-innen. Zugleich hatten drei Viertel der Befragten (sehr) hohe Bildungsabschlüsse vorzuweisen. Auch hatte mehr als jede/r dritte Befragte, der/die eine Helfertätigkeit ausübt, einen Hochschulabschluss bzw. nahezu die Hälfte der Befragten mit Hochschulabschluss arbeitete in einem Beruf, der nur ein niedriges oder sehr niedriges Qualifikationsniveau erforderte.
Besonders verdeutlicht wird diese Problematik zudem durch die Personen, die angaben, mehreren Beschäftigungen nachzugehen. Von dieser Mehrfachbelastung sind Befragte in niedrig bezahlten Jobs betroffen, viele hiervon gehen neben ihrer Vollzeitarbeit einer weiteren Tätigkeit nach. Dies führt zu einem Kreislauf von prekären Arbeitsverhältnissen, niedrigem Gehalt, vielen Arbeitszeitstunden und damit verbunden kaum Zeit für den Deutschspracherwerb. Auch der Großteil dieser Mehrfachbeschäftigten hatten (sehr) hohe Bildungsabschlüsse vorzuweisen.
Es stellt sich zudem die Frage, ob der große Anteil der Befragten mit (Fach-)Hochschulabschluss (circa ein Drittel), deswegen nicht erwerbstätig war, weil sie keine ausbildungsinadäquate Beschäftigung fanden.
Beratung
Um in Deutschland zügig einer ausbildungsadäquaten Beschäftigung nachgehen zu können, braucht es in der Regel ausreichende Sprachkenntnisse, gezielte Weiterbildungen oder die Anerkennung des im Herkunftsland erworbenen Abschlusses. Ohne die Unterstützung von spezifischen Beratungsstellen, ist es sehr schwierig, einen auf die individuellen Voraussetzungen abgestimmten Weg der Bildungsund Arbeitsmarktintegration einzuschlagen. Von den Befragten hatte jedoch über die Hälfte noch keinen Kontakt zu entsprechenden Beratungsstellen. Dabei wurde es mit zunehmendem Sprachniveau wahrscheinlicher, dass die Person eine Beratungsstelle zu Themen der beruflichen (Weiter-)Bildung aufsuchte. Von den Personen mit (sehr) niedrigen Deutschkenntnissen und von denjenigen mit (sehr) niedriger beruflicher Stellung nahm sogar nur ein Drittel Beratungsleistungen in Anspruch.
Handlungsempfehlungen
Die Ergebnisse der vorliegenden Befragung von Zugewanderten aus Rumänien, zeigen deutliche Zugangshürden für eine Teilhabe an Bildungs- und Beratungsangeboten auf. Um eine adäquate sprachliche und berufliche (Weiter-)Bildung der Zugewanderten sowie eine Anerkennung ihrer im Ausland erworbener Abschlüsse systematisch zu unterstützen, sind daher gezielte Maßnahmen erforderlich. Auf Basis der Befragung ergeben sich folgende Empfehlungen:
Frühe und ausreichende Informationen über die Strukturen des Bildungssystems, die individuellen Möglichkeiten und Kompetenzen sowie die notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme an Bildungsangeboten sind ein wichtiger Schritt in Richtung Bildungsteilhabe und Arbeitsmarktintegration. Zusammenhänge zwischen Sprachkenntnissen, der Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Erwerbsarbeit sollten transparent dargestellt werden.
Nicht nur angesichts des Fachkräftemangels müssen sämtliche Anstrengungen gebündelt werden, um die ausbildungsadäquate Beschäftigung bzw. Weiterqualifizierung Zugewanderter zu ermöglichen. Um die Beratungs- und Weiterbildungsstrukturen sowie insbesondere die Zielgruppenansprache weiter zu verbessern, sollte eine noch engere Vernetzung von Kommune, Kammern, Arbeitsagentur, Jobcenter, Hochschulen etc. angestrebt werden.
Informationsmaterial und Beratungsleistungen, insbesondere zu Anerkennungsmöglichkeiten von Bildungsabschlüssen sowie den dafür notwendigen Sprachvoraussetzungen, sollten auf unterschiedlichen Sprachen zu Verfügung stehen, um den Zuwandernden bereits bei Einreise eine Perspektive aufzuzeigen.
In der Metropolregion Nürnberg und spezifisch der Stadt Nürnberg mangelt es insgesamt nicht an Beratungsangeboten zu den Themen Sprache, Arbeit und (Weiter-)Bildung. Zu erwähnen sind hier beispielsweise die in Nürnberg angesiedelte Zentralen Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ), die zur Anerkennung von Berufsabschlüssen berät, und die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) – Beratung, einer gemeinsamen Einrichtung der Stadt Nürnberg und Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die einen ihrer Schwerpunkte auf Sprachberatungen gesetzt hat. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen notwendig, die auf die Bekanntmachung dieser Beratungsangebote abzielen. Um die spezifischen Zielgruppen systematisch zu erreichen,
müssen neue Konzepte entwickelt und innovative Wege gegangen werden. Dabei zeigte sich in dieser Befragung, dass die Ansprache über die sozialen Netzwerke sowie in der Muttersprache gute Erfolge bringt. Informationen zu Beratungsstellen und Angeboten können auch mit Unterstützung der Migrantenorganisationen und Kultur(förder)vereine verbreitet werden, oder beispielsweise – wie auch für diese Befragung – über das in Nürnberg aktive Community Radio Z. In der Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen und Kulturvereinen besteht auch die Möglichkeit, Informationsmaterial in den jeweiligen Muttersprachen zu entwickeln, um jene zu erreichen, die noch (sehr) niedrige Sprachkenntnisse vorweisen. Auch die Integreat App, die sich derzeit insbesondere an Geflüchtete richtet, könnte um Inhalte und Angebote ergänzt werden, die für Zugewanderte aus EU Ländern besonders relevant sind sowie in weitere Sprachen übersetzt werden.
Um diejenigen zu erreichen, die nicht von selbst Beratungsstellen aufsuchen, muss die (zielgruppenspezifische) niedrigschwellige, aufsuchende Beratung ausgebaut werden. Hier hat sich die Ansprache in Nachbarschaft und Quartier beispielsweise in Kulturvereinen, Familienzentren, an Stadtteilfesten oder ähnlichen Veranstaltungen bewährt.
Sinnvoll ist eine enge Zusammenarbeit mit Personen mit einer gelungenen Bildungsintegration aus der Community. Sie können nicht nur als Mediatorinnen und Mediatoren Bildungs- und Beratungsangebote bekannter machen, sondern auch als Vorbilder oder Identifikationsfiguren die Auseinandersetzung mit den eigenen Möglichkeiten anregen.
Für die Verbesserung der Erreichbarkeit der Zielgruppen sollte eine gezielte Vernetzung der verschiedenen Anlaufstellen intensiviert werden. Um Neuzugewanderte besser zu erreichen, empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit dem Einwohnermeldeamt. Dort finden sich alle EU-Bürger/-innen bereits bei Zuzug ein und könnten gezielt mit mehrsprachigem Informationsmaterial versorgt werden. Ein erster wichtiger Schritt ist das Faltblatt zu den Angeboten der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) – Beratung und zur Integreat App, das neu aus dem Ausland zugewanderten Personen zum Willkommenspaket für Neubürger/innen mit ausgehändigt wird.
Personen, die mit Beratungsangeboten zu den Themen Sprache und (Weiter-)Bildung kaum erreicht werden, können zudem in der Alltagswelt angesprochen werden, beispielsweise über Schwangerschafts- oder Familienberatungsstellen. Dazu ist es hilfreich, wenn die verschiedenen Beratungsstellen die wichtigsten Beratungsangebote im Bereich Sprache und
Bildung kennen, um als Lotsen fungieren zu können. Eine Vernetzung und gegenseitige Informationen sowie die gemeinsame Entwicklung kreativer Ideen sollte daher angestrebt werden. Auch in den Bildungseinrichtungen (bspw. bei Sprachkursträgern) sollte (weiterhin) regelmäßig über bestehende Angebote informiert werden. An den Schulen könnte der Kontakt zur Jugendschulsozialarbeit (JaS) ausgebaut werden.
Grundlagenwissen zur beruflichen Weiterbildung und zur Sprachbildung sollte noch stärker in der Aus- und Weiterbildung von beratenden Berufsgruppen, beispielsweise von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, verankert werden. Eine gezielte Einführung ins Thema berufliche Weiterbildung sowie die Beratungsmöglichkeiten in Nürnberg ist beim nächsten Fachtag Sprache, bei dem neben niedrigschwelligen Sprachkursanbietenden auch Migrationsberatungsstellen teilnehmen werden, geplant.
Besonders wichtig ist es, den Erfahrungsschatz der unterschiedlichen Vereine, Einrichtungen, Organisationen und Beratungen hinsichtlich Zugänglichkeit und Erreichbarkeit zu nutzen. Ein Austausch über erfolgreiche zielgruppen- und stadtteilspezifische Angebote ist daher anzustreben.
MRB-GST/011/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kommission für Integration 02.12.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Koordinierungsgruppe Integration: Bericht der AG "Bekämpfung von Rassismus und
Diskriminierung"
Anlagen: Bericht AG-Antirassismus
Bericht:
Die Bekämpfung von Rassismus und Diskrimierung gehört zu den zentralen Elementen der Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg. Eine Unterarbeitsgruppe der Koordinierungsgruppe Integration beschäftigt sich dehalb explizit mit der Umsetzung von Leitlinie 5 - "BEKÄMPFUNG VON RASSISMUS UND DISKRIMINIERUNG: Allen Formen von Rassismus und Diskriminierung treten wir mit Entschiedenheit entgegen, um Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Im Rahmen der geltenden Gesetze und individuellen Rechte setzen wir uns für die Achtung der Orientierungen aller Menschen in der Stadt ein und fördern durch vielfältige Bildungsmaßnahmen demokratische Handlungskompetenz."
Der Bericht zieht eine Zwischenbilanz zur Arbeit der AG.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht der AG Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung betrifft sämtliche Diversity-Dimensionen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Koordinierungsgruppe Integration
Bericht zum Arbeitsstand „Umsetzung der Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt
Nürnberg“
Hier: Arbeitsgruppe zu Leitlinie 5 – „Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung“
1. Ausgangssituation
„Rassismus ist ein Gift für unsere Gesellschaft“ - dieser Satz der Bundeskanzlerin anlässlich der Gedenkfeier für die Opfer des Anschlags von Hanau hat nichts an Aktualität verloren. Immer häufiger klagen Menschen anderer Herkunft, Religion oder Hautfarbe über Beleidigungen, Geringschätzung oder gar Übergriffe. Laut einer Studie des Sachverständigenrats für Integration und Migration (2020)1 berichten 48 Prozent der Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund über entsprechende Erfahrungen in Deutschland. Die Daten zeigen auch, dass ein klassischer Rassismus – also die Vorstellung, dass bestimmte Menschen von Natur aus minderwertig seien – kaum mehr Zustimmung findet, dass rassistische Vorurteile und darauf basierende Diskriminierung hingegen weit verbreitet sind. So finden subtilere rassistische Aussagen zu vermeintlich natürlicher oder kultureller Ungleichwertigkeit nach wie vor Zustimmung. Gerade Alltagsrassismus widerfährt vielen Menschen, zudem haben aber vor allem die Ermittlungsfehler im Kontext der NSU-Morde in vielen Bereichen einen manifesten institutionellen und strukturellen Rassismus zutage gefördert. Und schließlich hängt Rassismus eng mit anderen Vorurteilen, wie Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Islamfeindseligkeit zusammen. Die Beratungsfälle, die an die Antidiskriminierungsstelle der Stadt herangetragen werden, bestätigen diese Befunde. Rassismus schafft eine „Realität der Ungleichheit“2, beeinflusst die gesellschaftlichen Strukturen, indem er Marginalisierung hervorruft, Gleichberechtigung aberkennt und den Zugang zu gesamtgesellschaftlichen Ressourcen verhindert. In den Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg ist die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung explizit als einer von zehn Prüfsteinen einer solidarischen Stadtgesellschaft genannt. Respekt gegenüber den Unterschiedlichkeiten der Bürgerinnen und Bürger und eine an der Menschenwürde ausgerichtete Alltagspraxis gehören danach unabdingbar zu einer Kultur der Anerkennung und Antidiskriminierung. Seit 2019 beschäftigt sich deshalb eine Unterarbeitsgruppe der Koordinierungsgruppe Integration mit der Umsetzung der Leitlinie 5: „Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung“. Die AG, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Dienststellen wie der Beauftragten für Diskriminierungsfragen, KuF, IPSN, SenA, Ref. V, MRB, IR, der Jugend- und Ausbildendenvertretung u.a. hatte sich den Auftrag gegeben, einen Überblick über die bereits in den städtischen Strukturen vorhandenen Maßnahmen und Aktivitäten zu schaffen, Defizite zu identifizieren und, wenn nötig, neue Maßnahmen anzustoßen. Am Ende des Prozesses sollte ein mainstreamingfähiger Werkzeugkoffer für die gesamtstädtische Verwaltung zum diskriminierungsfreien Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet sein, der Aufbau von Antidiskriminierungskompetenz in der Verwaltung und der Zivilgesellschaft vorangetrieben und perspektivisch eine gesamtstädtische Strategie gegen Diskriminierung und Rassismus formuliert sein, die einem Monitoring unterzogen wird.
2. Vorgehen und Ergebnisse
In einem ersten Schritt wurden vorhandene erprobte Strukturen, Maßnahmen sowie präventive und interventionale Formate abgefragt, geclustert und bewertet. Die Abfrage ergab mehr als einhundert Formate in den Bereichen Ordnungspolitische Maßnahmen, Repräsentation und Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Bildungsformate sowie Beratungsangebote.
1 https://www.svr-migration.de/veranstaltungen/veranstaltungen-svr/gesellschaftlichen-zusammenhalt-staerken/ 2 Susan Arndt, 2001
Fazit des Mappings:
Generell ist Nürnberg beim Thema Diskriminierungsschutz und Antirassismusarbeit mit einer umfassenden Angebotsstruktur gut aufgestellt. Viele der vorhandenen Formate wurden in Umsetzung des 10-Aktionsplans der „Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus“ implementiert. Nürnberg ist Gründungsmitglied dieses seit 2004 bestehenden internationalen Städtenetzwerks. Die Maßnahmen reichen von ordnungspolitischen Normierungen wie der „Antidiskriminierungsklausel für das Gewerbe“ über eine bereits seit zehn Jahren bestehende Angebotsstruktur in der Antidiskriminierungsberatung bis hin zu umfassenden Bildungsangeboten, teilweise maßgeschneidert für einzelne Dienststellen. So enthält zum Beispiel das im Bildungsbüro verortete Projekt „Interkulturelle Öffnung der Kommunen“ (IKÖK) auch ein Modul „Rassismuskritische Öffnung als Bestandteil der Interkulturellen Öffnung“. Seit Jahren ist das IPSN im Bereich der Chancengleichheit, der Anti- Diskriminierungsbildung und der rassismuskritischen Arbeit auf unterschiedlichen Ebenen aktiv. Neben dem Bereich der Elternbildung und Unterstützung mit dem Programm NEST und den Kursen „Mama lernt Deutsch“ bietet das Institut in der Lehrerfortbildung immer wieder verschiedene Seminare an. In den letzten Jahren kamen zu den bisherigen Ansätzen der interkulturellen Trainings noch Ansätze aus dem Anti-Bias und dem des kritischen Weißseins hinzu. Die Seminare und Trainings werden zum Teil auch in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Netzwerk der Lehrer mit Migrationsgeschichte LeMi e.V. durchgeführt. Speziell für die neu eingestellten Lehrkräfte der Stadt Nürnberg werden regelmäßig Seminare zum Thema Diversität und zum Thema Antisemitismus angeboten. IPSN begleitet die Arbeit der Schulen, die im Programm Schulen ohne Rassismus - Schulen mit Courage organisiert sind und gestaltet die jährlichen Netzwerktreffen und die jährliche Fachtagung mit. Zurzeit läuft der dritte Qualifizierungskurs „Von Islamismus bis Islamfeindlichkeit“ zur Prävention von religiös begründeter Radikalisierung in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Die Ministerien sind daran interessiert den Kurs systematisch auf staatliche Lehrkräfte aus anderen Regionen auszurollen. Geplant ist eine Ausweitung des Themas auf politisch begründete Radikalisierung. Das Institut ist auch seit Jahren aktives Mitglied im deutschlandweit agierenden Netzwerk INKA, unterstützt dort die Lehrerfortbildung auch auf der Bundesebene und bringt aktive Impulse aus der aktuellen Diskussion in die Stadt. Im Programm Nest wurde das Projekt Digital Citizenship entwickelt, in dem Elternlotsinnen und -lotsen qualifiziert werden, selbst Fortbildungen bei Elternabenden und Elterncafés zu Themen wie „Diskriminierung im Netz“ zu halten. Zu den weiteren städtischen Maßnahmen zählen auch Innovationen wie das Projekt „Eine Ecke weiter denken…“ des Nürnberger Spielzeugmuseums, das damit zu den ersten Museen in Deutschland gehört, die mit antirassistischem Kuratieren Bewusstsein schaffen wollen für einen sensiblen Umgang mit Ausstellungsobjekten, in diesem Fall Spielsachen.
Neben Maßnahmen und Angeboten seitens der Verwaltung werden in Nürnberg seit Jahren auch zivilgesellschaftliche Formate gefördert und finanziell unterstützt. Als Beispiele seien genannt:
Bundesprogramm Demokratie leben! – Partnerschaft für Demokratie Koordiniert vom Menschenrechtsbüro als federführendem Amt und der beim Kreisjugendring Nürnberg angesiedelten lokalen Koordinierungsstelle konnten in der so genannten Partnerschaft für Demokratie (PfD) bis heute Initiativen, Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger mit mehr als einer halben Million Euro in ihrem Einsatz für Demokratie und Vielfalt, gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung unterstützt werden. Das Programm leistete die Anschubfinanzierung für zahlreiche Graswurzelprojekte, aus denen sich feste Formate entwickeln konnten. Für viele der Projektträger, gerade solche mit Zuwanderungsgeschichte, leistete das Programm auch
einen nicht zu unterschätzenden Beitrag des Empowerments und der Integrationsförderung. Jenes hat noch einen weiteren wichtigen Effekt: Es wertschätzt und honoriert das große zivilgesellschaftliche Engagement vieler Vereine, Institutionen und einzelner Bürgerinnen und Bürger und motiviert zum Weitermachen. Gerade in der Möglichkeit, aufeinander aufbauende Projekte zu beantragen, können Nachhaltigkeit und Verstetigung erreicht werden.
Nürnberger Wochen gegen Rassismus Seit 2017 ruft das Menschenrechtsbüro gemeinsam mit dem Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung Schulen, Institutionen, Behörden, Vereine und Einzelpersonen auf, ein Projekt oder eine Veranstaltung für die „Nürnberger Wochen gegen Rassismus“ zu entwickeln und durchzuführen. So wird in Nürnberg alljährlich in der zweiten Märzhälfte mit rund 30 Veranstaltungen, vom Bildungsformat über Filmbeiträge bis hin zu öffentlichkeitswirksamen Kundgebungen, für die Themen Rassismus und Diskriminierung sensibilisiert.
Das „Straßenfest gegen Rassismus und Diskriminierung – für ein besseres
Zusammenleben“ gibt es seit 2015. Anlass ist die Erinnerung an die von der
rechtsextremen Terrorgruppe „NSU“ getöteten Menschen und den in der Nürnberger Südstadt verübten Bombenanschlag. Das in Kooperation vieler zivilgesellschaftlicher Gruppen und unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters veranstaltete Fest ist zwischenzeitlich fester Bestandteil sowohl der Erinnerungskultur an die Opfer des „NSU“ als auch der Antirassismusarbeit in Nürnberg geworden. Es wird deshalb seit dem Jahr 2021 mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro unterstützt.
Diese Beispiele zeigen auch, dass eine effektive Auseinandersetzung und die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung nicht ohne die Expertise und die Erfahrungen zivilgesellschaftlicher Organisationen und Institutionen möglich sind, denn diese verfügen über Informationen über das tatsächliche Ausmaß, die Ursachen und Formen der institutionellen, strukturellen und individuellen Diskriminierung; sie sind kampagnenfähig und verfügen häufig über eine größere Reichweite als hoheitliche Akteure.
3. Nächste Schritte
Die Maßnahmensammlung hat jedoch auch Defizite und Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt, die nach und nach bearbeitet werden sollen. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb folgende erste Schritte vor:
Transparenz über vorhandene Strukturen, Einrichtungen und Angebote erhöhen und deren Abrufbarkeit verbessern: Die erstellte Übersicht wird zeitnah auf der Website des Menschenrechtsbüros zugänglich gemacht. Damit soll die Sichtbarkeit von geschaffenen Strukturen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung verbessert und in der Konsequenz die Inanspruchnahme von Angeboten erhöht werden. Menschenrechtliche und rassismuskritische Kompetenzen sollen in möglichst vielen Dienststellen und bei möglichst vielen Beschäftigten der Stadt Nürnberg erhöht werden durch die Ausweitung der Angebote der Menschenrechtsbildung, der interkulturellen Bildung und der Sensibilisierung für Diversity. Gerade in diversitysensiblen Dienststellen sollte eine größere Verbindlichkeit für diese Bildungsmodule hergestellt werden. So sollte das verpflichtende Modul der Menschenrechtsbildung auf die gesamte Ausbildung ausgeweitet werden und damit zum Beispiel auch die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher erfassen. Eine Kampagne zur Motivierung weiterer Schulen ohne Rassismus – Schulen mit Courage in Nürnberg in Kooperation mit Ref. IV und Bezirksjugendring soll auf den Weg gebracht werden. Verbesserung der rassismuskritischen Bildungsstrukturen: Geplant ist eine Qualifizierung der Schulen in Nürnberg in einem umfangreichen Kurs „Schule der Vielfalt“, der ab dem Jahr 2022 angedacht ist, dessen Kernelemente sich im Bereich der
Vielfaltsbildung und Inklusion bewegen, auf eine systematische Schulentwicklung abzielen und an jeder städtischen Schule Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner oder Botschafterinnen und Botschafter zur Verfügung stellen soll.
4. Perspektiven
Wünschenswert für Nürnberg wäre eine koordinierte und kohärente Gesamtstrategie zu einer wirksamen Auseinandersetzung mit Rassismus und Diskriminierung gemäß des von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Frau Widmann-Mauz, formulierten Dreiklangs „Rassismus erkennen, benennen, bekämpfen“. Jene sollte
alle Phänomenbereiche und Erscheinungsformen erfassen, möglichst viele Lebensbereiche einbeziehen, langfristig angelegt sein, auf empirische Daten gestützt werden und zivilgesellschaftliche Expertise kooperativ nutzen. Schließlich sollte eine solche Gesamtstrategie auch den Raum öffnen für einzelne Aktionspläne – sei es zielgruppen- oder anlassbezogen (z.B. Aktionsplan gegen Antisemitismus).