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← Sitzung des Sozialausschusses (02.12.2021)

Sachverhalt Bericht Queere Pension

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Sozialausschuss Wohnen & Bauen Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage

zur Sitzung des Sozialausschusses am 02.12.2021

Sachverhalt

Einrichtung Queere Pension (für obdachlose LSBTI*-Personen und LSBTI*-Personen

in Krisenlage) - Konzeptvorstellung

Ausgangssituation

Ein problematischer Aspekt im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung von obdachlosen Menschen sind die teilweise beengten Schlaf- und Wohnverhältnisse in den Unterkünften. Dabei ist die Unterbringung in Mehrbettzimmern keine Seltenheit. Damit einher geht ein Mangel an Privatsphäre und Ruhe und oftmals das Potential für Konflikte. Studien (z.B. aus München; Befragung von Fachkräften der Wohnungslosenhilfe zur Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und inter* Menschen [LSBTI*]1 in der Wohnungslosigkeit) belegen, dass in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe LSBTI*-Feindlichkeit in einem deutlich wahrnehmbaren Maß auftritt. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Einrichtungen hierauf nicht ausreichend vorbereitet sind. In Nürnberg zeigen Erfahrungsberichte betroffener Personen eine vergleichbare Problematik. Ein Aspekt, den auch der Masterplan „Queeres Nürnberg“ aufgreift und entsprechend geschützte Einrichtungen einfordert.

Für die Unterbringung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und inter* Menschen, die akut von Obdachlosigkeit bedroht sind, werden geschützte Plätze im Rahmen einer „queeren2 Pension“ angeboten. Diese bestehen aus fünf Plätzen (Einzelzimmer), die Personen einen temporären Aufenthalt (feste Meldeadresse) bieten, bis eine (Wieder-)Vermittlung in privaten Wohnraum erfolgen kann, und einem Notfallzimmer, das Personen in akuten Krisensituationen einen unmittelbaren Unterschlupf gewährt.

Pensionsmodell mit Notzimmer

Für die „queere Pension“ ist eine Etage in einem mehrstöckigen Gebäude in Laufnähe zum queeren Zentrum von Fliederlich e.V. vorgesehen. Nach aktuellem Planungsstand soll das

1 LSBTI*: Die Buchstabenkombination steht für einzelne sexuelle und geschlechtliche Identitäten – in diesem Fall: Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Trans* und Inter*. Da die einzelnen Identitäten jedoch so vielfältig sind, wie die sich unter ihnen zusammenfindenden Menschen, sind auch die Bezeichnungen nicht starr, sondern können sich erweitern und verändern. Der Asterisk (*), in manchen anderen Schreibweisen auch ein Pluszeichen, am Ende soll daher auch das Spektrum geschlechtlicher Vielfalt deutlich machen. Eine weitere geläufige Schreibweise der Buchstabenkombination ist das englische „LGBT“ (engl.: Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender), manchmal auch ergänzt mit „Q“ für Queer, „I“ für Inter* und „A“ für Asexuell. 2 Queer wird häufig als Sammelbegriff für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen verwendet. Als Selbstbezeichnung wird er aber oft auch benutzt, um eine Identität, jenseits von Kategorien wie „Mann“ und „Frau“ oder „heterosexuell“ und „lesbisch“/ „schwul“ zu bezeichnen. Queer kann sich auch auf eine Haltung beziehen, die Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität in Frage stellt.

gesamte Gebäude durch die Stadt angemietet werden. Durch die weitere Nutzung einer Notschlafstelle für Frauen in einer anderen Etage könnte ein Nachtdienst (Aufsicht) für das ganze Gebäude angeboten werden und somit einen erhöhten Schutzstatus gewähren.

Die für die „queere Pension“ vorgesehene Etage besteht aus fünf (Einzel-)Zimmern für eine Regelunterbringung, einem Notfallzimmer, einer Küche, einem Aufenthaltsraum und drei getrennten Sanitäranlagen.

Das Notfallzimmer kann frei durch den Träger der Einrichtung vergeben werden – z.B. für eine Krisensituation im privaten Umfeld einer Person.

Die Pensionsplätze sollten vorrangig für betroffene (obdachlose) Personen aus Nürnberg zur Verfügung stehen.

Nach derzeitigem Planungsstand übernimmt das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt die Anmietung des Objekts. Der Betrieb der Einrichtung erfolgt dann durch Fliederlich e.V. auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung. Zu den Aufgaben von Fliederlich e.V. würde die psychosoziale Betreuung und Beratung sowie auch die Verwaltung und Abrechnung der Unterkunftsplätze mit dem jeweiligen Kostenträger zählen.

Nach derzeitigem Planungsstand ist mit einer Inbetriebnahme im Januar 2022 zu rechnen.

Betreuung

Als Träger der Einrichtung ist Fliederlich e.V. vorgesehen. Fliederlich e.V. berät und betreut die untergebrachten Personen bei den verschiedenen Fragestellungen zur sexuellen und geschlechtlichen Identität vor dem Hintergrund der akuten Problemlage Obdachlosigkeit / drohende Obdachlosigkeit / akute Krise. Das umfasst - je nach persönlichem Bedarf und Ausgangssituation – akute Krisenintervention, psychosoziale Beratung zu Identitätsfragen wie z.B. dem Coming Out oder der Geschlechtsidentität sowie Personenstandsänderung / Geschlechtsangleichung. Beratung und Unterstützung ist nötig bei Ablehnung im familiären, sozialen oder beruflichen Umfeld, Diskriminierungs- / Mobbing- oder Gewalterfahrungen. Ziel ist es, die Betroffenen in die Lage zu versetzen, ein positives Selbstwertgefühl zu entwickeln, zugrundeliegende Probleme zu lösen und den Weg aus der Obdachlosigkeit zu finden bzw. Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Zu den Aufgaben von Fliederlich e.V. gehören weiterhin konkrete Hilfestellungen bei Ämterkontakten, im öffentlichen Antrags- und Bescheidwesen sowie ggfs. im medizinischen Bereich. Ergänzend stehen die verschiedenen Selbsthilfegruppen von Fliederlich e.V. zur Stabilisierung und sozialen Kontaktpflege zur Verfügung.

Schließlich erfolgt bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum (Kooperation mit Wohnungs(bau-)träger wie z.B. der wbg oder anderen Anbietern von Wohnraum) und bei der Arbeitssuche.

Fliederlich e.V. übernimmt auch die Verwaltung der Zimmer und kümmert sich somit um die Belegungssteuerung inkl. der Einhaltung der Hausordnung sowie um die Abrechnung der Zimmer (Kosten der Unterkunft) mit Kostenträgern.

Finanzierung

Als Refinanzierung für die Anmietung des Objekts dienen im Wesentlichen die Kosten der Unterkunft (KdU). Eine entsprechende vorhabensbezogene Berücksichtigung der Unterkunftskosten ist daher per Saldo nicht erforderlich. Die diesbzgl. anfallenden Aufwendungen sind im allgemeinen Planungsansatz für die Kosten der Unterkunft im SGB II – Bereich enthalten.

Für die Verwaltungs- und Betreuungsleistung bedarf es zusätzlicher Personalressourcen im Umfang von 0,5 VK, die beim Träger der Einrichtung (Fliederlich e.V.) geschaffen werden sollen. Hierfür soll Fliederlich e.V. 36.000 €/Jahr auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung erhalten.

Nürnberg, Dezember 2021 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

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