Berichtsvorlage SHA/023/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 02.12.2021 öffentlich Bericht
Betreff: Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und
§ 35 SGB XII
Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke „Für einen angebots- und nachfrageorientierten Ansatz bei der Ermittlung der Kosten der Unterkunft (KdU)„ vom 01.07.2020 (AN/222/2020)
Anlagen: Anlage 1_Sachverhalt Richtwerte Kosten der Unterkunft Antrag_Die_Linke_v. 01.07.2020
Bericht:
Das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt ist zuständig, mittels eines Schlüssigen Konzeptes die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft im SGB II und im SGB XII zu ermitteln. Diese sogenannten Mietrichtwerte sind für die Leistungsgewährung im Jobcenter und im Sozialamt verbindlich. Die Richtwerte sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nach Ablauf von zwei Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen.
Die Richtwerte wurden zum 01.01.2005 mit der Einführung des SGB II erstmals festgelegt und zum 01.05.2006, zum 01.01.2009, zum 01.01.2013, zum 01.01.2018 und letztmalig zum 01.04.2020 angepasst. Zum 01.01.2022 erfolgt nun die nächste Anpassung und die Weiterführung des Schlüssigen Konzeptes, dessen Ermittlungsmethode nun auch vom Sozialgericht Nürnberg in drei Entscheidungen bestätigt wurde. Die neuen Richtwerte und das Methodenkonzept sind im Sachbericht der Verwaltung und im "Schlüssigen Konzept" Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Stadt Nürnberg gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II und § 35 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB XII dargestellt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 1.000.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 1.000.000 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: