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Sitzung gesamt öffentlich

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Sozialausschusses

02.12.2021

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 5 SGB II und § 35 SGB XII Bericht SHA/023/2021 5 Anlage 1_Sachverhalt Richtwerte Kosten der Unterkunft SHA/023/2021 9 Antrag_Die_Linke_v. 01.07.2020 SHA/023/2021 22 TOP Ö 2 Das Energiesparprojekt: soziale, wirtschaftliche und ökologische Wirkungen 26 Bericht SHA/024/2021 26 Sachverhalt_Bericht_ESP_02.12.2021 SHA/024/2021 29 TOP Ö 3 Quartiersorientierte Altenhilfe - Auswirkungen der Pandemie auf Ausbau und 34 Arbeit Bericht SHA/025/2021 34 Anlage 1_ Kurzfassung_Ausbau Seniorennetzwerke und Auswirkungen der Pandemie 38

Anlage 2_Langfassung_Ausbau Seniorennetzwerke und Auswirkungen der Pandemie 41

Anlage 3_Dokumentierte Kontakte Veranstaltungen Seniorennetzwerke 2019-2020 55

Anlage 4_Diversitycheck_Ausbau Seniorennetzwerke SHA/025/2021 58 TOP Ö 4 Zugang zu digitalen Medien für Senior*innen 59 Bericht SHA/026/2021 59 Anlage 1_Sachbericht_Zugang digitale Medien Senioren SHA/026/2021 63 Anlage 2_Diversitycheck_Zugang digitale Medien Senioren SHA/026/2021 66 Anlage 3_Tabelle WLAN-Nutzungsmöglichkeiten in Seniorennetzwerken SHA/026/2021 67 TOP Ö 5 Einrichtung einer "Queeren Pension" für von Obdachlosigkeit bedrohte 68 lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* Menschen Bericht SHA/027/2021 68 Sachverhalt_Bericht_Queere Pension SHA/027/2021 71

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Sozialausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 02.12.2021, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Bericht

Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII SHA/023/2021

Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke „Für einen angebots- und

nachfrageorientierten Ansatz bei der Ermittlung der Kosten der

Unterkunft (KdU)“ vom 01.07.2020 (AN/222/2020)

Ries, Elisabeth

2. Das Energiesparprojekt: soziale, wirtschaftliche und ökologische Bericht

Wirkungen SHA/024/2021

Ries, Elisabeth

3. Quartiersorientierte Altenhilfe - Auswirkungen der Pandemie auf Bericht

Ausbau und Arbeit SHA/025/2021

Ries, Elisabeth

4. Zugang zu digitalen Medien für Senior*innen Bericht

Ries, Elisabeth

5. Einrichtung einer "Queeren Pension" für von Obdachlosigkeit Bericht

bedrohte lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* SHA/027/2021

Menschen

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.10.2021,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 02.12.2021 öffentlich Bericht

Betreff: Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und

§ 35 SGB XII

Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke „Für einen angebots- und nachfrageorientierten Ansatz bei der Ermittlung der Kosten der Unterkunft (KdU)„ vom 01.07.2020 (AN/222/2020)

Anlagen: Anlage 1_Sachverhalt Richtwerte Kosten der Unterkunft Antrag_Die_Linke_v. 01.07.2020

Bericht:

Das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt ist zuständig, mittels eines Schlüssigen Konzeptes die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft im SGB II und im SGB XII zu ermitteln. Diese sogenannten Mietrichtwerte sind für die Leistungsgewährung im Jobcenter und im Sozialamt verbindlich. Die Richtwerte sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nach Ablauf von zwei Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen.

Die Richtwerte wurden zum 01.01.2005 mit der Einführung des SGB II erstmals festgelegt und zum 01.05.2006, zum 01.01.2009, zum 01.01.2013, zum 01.01.2018 und letztmalig zum 01.04.2020 angepasst. Zum 01.01.2022 erfolgt nun die nächste Anpassung und die Weiterführung des Schlüssigen Konzeptes, dessen Ermittlungsmethode nun auch vom Sozialgericht Nürnberg in drei Entscheidungen bestätigt wurde. Die neuen Richtwerte und das Methodenkonzept sind im Sachbericht der Verwaltung und im "Schlüssigen Konzept" Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Stadt Nürnberg gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II und § 35 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB XII dargestellt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 1.000.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 1.000.000 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 02.12.2021 Sachverhalt:

Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und des SGB

XII ab dem 1. Januar 2022 in der Stadt Nürnberg

Ermittlung der Richtwerte im Rahmen eines „Schlüssigen Konzepts“

1. Vorbemerkung

1.1 Vorgehensweise

Es ist Aufgabe der Kommune, regelmäßig für ihr Gebiet angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung (Mietrichtwerte oder Mietobergrenzen) bei Bezug von Sozialleistungen zu ermitteln und festzulegen. Die letzte Anpassung der Nürnberger Mietrichtwerte erfolgte zum 01.04.2020, deshalb wurde nun eine Neufestsetzung erforderlich. Diese erfolgt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) durch ein „Schlüssiges Konzept“1, in dem die Art und Weise der Ermittlung der Mietrichtwerte strukturiert unter Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung darzulegen ist. Dabei billigt das Bundessozialgericht den Grundsicherungsträgern „Methodenfreiheit“ zu2. Dies bedeutet, dass es zwar grundlegende Vorgaben des BSG gibt, die kommunalen Träger aber innerhalb dieses Rahmens frei sind, nach welchem Verfahren sie die Mietrichtwerte ermitteln. Das BSG nimmt deshalb auch zu dem Thema „Kosten der Unterkunft“ nur noch dann Revisionen an, wenn das gesamte Bundesgebiet betreffende Rechtsfragen berührt wür-

den, die eine weitere Ausgestaltung, Erweiterung oder Änderung der Rechtsprechung zu den Kos-

ten der Unterkunft

Die Berechnung und Festlegung der Richtwerte stellt ein laufendes Geschäft der Verwaltung dar, so dass kein Beschluss des Sozialausschusses für das Inkrafttreten der Mietrichtwerte erforderlich ist. Die neuen Nürnberger Mietrichtwerte und das „Schlüssige Konzept“ werden mit dieser Vorlage dem Sozialausschuss vorgestellt.

1.2 Sozialschutzpakete, Auswirkungen auf die Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII

Durch das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleistungen aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-24 wurden ab 01.03.2020 folgende ergänzende Regelungen für die Erbringung der Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII5 eingeführt:

Die Prüfung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung entfällt für die Dauer von sechs Monaten, wenn eine Leistungsbewilligung im Bewilligungszeitraum vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 erfolgt. Die tatsächliche Miete gilt damit in diesem Zeitraum als angemessen, auch wenn sie über den Mietrichtwerten liegt. Auch Mietsteigerungen oder steigende Heizkosten gelten in diesem Zeitraum als angemessen. Es erfolgen während dieses Zeitraumes nur eingeschränkt Kostensenkungsaufforderungen.

1 BSG vom 18.6.2008 Az.: B 14/7b AS 44/06 R zitiert nach juris RdNr.: 16, BSG vom 19.3.2008 Az.: B 11b AS 41/06 R 2 BSG vom 18.11.2014 B 4 AS 9/14 R Dresden, Leitsatz 3 BSG vom 07.10.2015 B 14 AS 255/15 B 4 https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-sozialschutzpaket.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Drucksache 19/18107 5 geregelt in § 67 SGB II und § 141 SGB XII

Diese Regelung wurde durch die Vereinfachter-Zugangs-Verlängerungsverordnung (VZVV) vom 25.06.20206 bis zum 30.09.2020, durch die Erste Verordnung zur Änderung der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung v. 16.09.20207 bis zum 31.12.2020, durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze vom 09.12.2020 bis 31.03.20218 und durch das Sozialschutzpaket III vom 10.03.2021 bis zum 31.12.2021 fortgeschrieben9. Durch den Gesetzentwurf vom 08.11.2021 der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP zum Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite10 könnten diese Regelungen zum vereinfachten Zugang (§ 67 SGB II und § 141 SGB XII) weiter bis 31.03.2022 verlängert werden. Der Entwurf enthält zudem die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine anschließende Verlängerung bis 31.12.2022 vorzunehmen.

2. Rechtliche Grundlagen

2.1 Übersicht

Rechtsgrundlage für die Erbringung der Leistungen für Unterkunft und Heizung sind im SGB II die §§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, 19 Absatz 1 Satz 3, 22 und 22a - c SGB II und im SGB XII die §§ 27 a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 Nr. 2, 35 und 35 Absatz 5 i. V. m. 42 a, 35 a, 36, 42a SGB XII und für das 4. Kapitel zusätzlich § 42 Satz 1 Nr. 4 SGB XII.

In § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II und § 35 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XII ist formuliert, dass die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind. Der Begriff der Angemessenheit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle durch die Sozialgerichtsbarkeit. Die angemessenen Unterkunftsbedarfe müssen gemäß dem Bundesverfassungsgericht als Teil eines menschenwürdigen Existenzminimums in einem transparenten und sachgerechten Verfahren, also realitätsgerecht berechnet werden11.

Das Bundesverfassungsgericht12 weist allerdings darauf hin, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat:

„Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist insoweit entscheidend, dass die Untergrenze eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht unterschritten wird, die gesetzlichen Regeln also tatsächlich eine menschenwürdige Existenz sichern. Daraus ergibt sich jedoch keine Verpflichtung jedwede Unterkunft im Falle einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und soweit Mietkosten unbegrenzt zu erstatten. Die grundrechtliche Gewährleistung bezieht sich nur auf das Existenzminimum“.

6 Bundesgesetzblatt (bgbl.de) 7 Bundesgesetzblatt (bgbl.de) 8 Bundesgesetzblatt (bgbl.de) 9 Bundesgesetzblatt (bgbl.de) 10 Mit einer Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie der erleichterten Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis zum 31. März 2022 wird sichergestellt, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten. 2000015.pdf (bundestag.de) 11 BVerfG vom 09.02.2010 Az.: 1 BvL 1/09 RdNr.: 139; BVerfG vom 23.07.2014 Az.: 1 BvL 10/12 und BSG vom 18.11.2014 B 4 AS 9/14 R Dresden RdNr.: 13, vgl. auch BSG Urteil vom 10.9.2013 - B 4 AS 77/12 R 12 BVerfG vom 10.10.2017 Az.: 1 BvR 617/14 RdNr.: 19

2.1 Zuständigkeit für die Feststellung der örtlich angemessenen Kosten der Unterkunft

2.1.1 Zuständigkeit im Bereich einer gemeinsamen Einrichtung - SGB II

Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II sind die kreisfreien Städte und Kreise, sogenannte „kommunale Träger“ im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II, die in eigener Zuständigkeit die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung ermitteln. Gemäß § 44 b Absatz 3 SGB II hat die Stadt Nürnberg als Träger die Verantwortung13 für die rechtmäßige und zweckmäßige Erbringung der Leistung „Kosten für Unterkunft und Heizung“, auch wenn die Leistung an sich durch das Jobcenter erbracht wird.

2.1.2 Zuständigkeit im SGB XII

 Kapitel SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Kosten für die Leistungen des 3. Kapitels SGB XII trägt die Stadt Nürnberg vollständig. Deshalb ist es die Aufgabe der Stadt Nürnberg, für diesen Bereich die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung zu ermitteln.

 Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Im 4. Kapitel des SGB XII werden die Regelleistung und die Kosten der Unterkunft seit 1.1.2014 komplett vom Bund übernommen. Seit diesem Zeitpunkt sind die Kommunen und Landkreise in diesem Rechtsgebiet im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung tätig. Da bislang zur Festlegung der örtlich angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung keine Weisungen oder Regelungen durch den Bund erfolgt sind, sind die Kommunen weiterhin berechtigt und verpflichtet die angemessenen Kosten der Unterkunft (Mietrichtwerte) selbst zu ermitteln.

In der Stadt Nürnberg liegt die Zuständigkeit für die Ermittlung und Festlegung der angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung für das SGB II und SGB XII beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt.

2.2 Fortschreibung von Schlüssigen Konzepten

Das BSG hat erstmals mit seiner Entscheidung vom 12.12.201714 zeitliche Anhaltspunkte zur Fortschreibung von Schlüssigen Konzepten bzw. Anpassung von Mietrichtwerten gegeben. So muss innerhalb eines Zweijahreszeitraums eine Überprüfung und Fortschreibung des Konzeptes nicht erfolgen. Der Träger kann in dieser Zeitspanne weiterhin das erhobene Datenmaterial zugrunde legen. Andererseits muss nach Ablauf des Zweijahreszeitraums eine Überprüfung und gegebenenfalls neue Festsetzung mit „zeitnahem In Kraft setzen“ erfolgen.

13 Zur Wahrnehmung dieser Trägerverantwortung wurde die Kommunale Prüfgruppe SGB II und die Steuerung kommunaler Leistungen beim Sozialamt eingerichtet 14 Az.: B 4 AS 33/16 R

3. Miet- und Heizkostenrichtwerte ab 01.01.2022

3.3.1. Tabelle Mietrichtwerte

Haushaltsgröße nach Personen 1 2 3 4 5 Jede
weitere
Person
50 qm 65 qm 75 qm 90 qm 105 qm 10 qm
Mietrichtwert 462 € 580 € 706 € 790 € 927 € 88 €
Wirtschaftlichkeitsprüfung = Mietrichtwert zzgl. 10 % 509 € 638 € 777 € 869 € 1.020 € 97 €
Heiz- und Warmwasserkosten15 80 € 104 € 120 € 144 € 168 € 168 €16

3.1.2 Wirtschaftlichkeitsprüfung (= Mietrichtwert zuzüglich 10 %)

Bei einer Überschreitung des Mietrichtwertes durch die tatsächlich zu zahlende Miete ist ein Kostensenkungsverfahren zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Zunächst ist dabei die Wirtschaftlichkeit des Umzugs gemäß § 22 Absatz 1 Satz 4 SGB II und § 35 Absatz 2 Satz 2 SGB XII zu beurteilen. Innerhalb einer Grenze von 10 % über dem Mietrichtwert ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ein Umzug aufgrund der für den Leistungsträger entstehenden Umzugskosten (§ 22 Absatz 6 SGB II und § 35 Absatz 2 Satz 5 SGB XII) unwirtschaftlich ist. Liegt damit die tatsächliche Miete innerhalb eines Betrages von Mietrichtwert zuzüglich 10 %, wird weiterhin die gesamte Miete anerkannt. Bei Prüfung der Wirtschaftlichkeit sind auch die Heizkosten im Sinne einer Bruttowarmmiete mit einzubeziehen (§ 22 Absatz 10 SGB II).

Liegt die tatsächliche Miete weiterhin über diesen Beträgen, muss in einem zweiten Schritt eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Umzugs im konkreten Einzelfall erfolgen. Ist diese gegeben, ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob sonstige Kriterien vorliegen, die im Rahmen der konkreten Angemessenheit eine Überschreitung des Mietrichtwertes rechtfertigen. Ergeben sich hier auch keine Anhaltspunkte, erfolgt die Einleitung eines Kostensenkungsverfahrens, welches in der Regel dazu führt, dass die tatsächliche Miete insgesamt nur noch für einen Zeitraum von sechs Monaten übernommen wird.

15 bei dezentraler Warmwasserbereitung 16 tatsächliche Qm-Zahl der Wohnung x 1,60 €, mindestens 168 €.

3.1.3 Zusammensetzung des Mietrichtwertes und Veränderungen zum bisherigen Richtwert

Haushaltsgröße nach Perso- nen 1 2 3 4 5 Jede wei- tere Per- son
50 qm 65 qm 75 qm 90 qm 105 qm 10 qm17
Mietrichtwert 462 € 580 € 706 € 790 € 927 €18 88 €19
Angemessene Kaltmiete ge- 372,50 € 472,55 € 585,75 € 649,80 € 759,15 € 72,30 €
samt
Angemessene Betriebskos- 89,50 € 107,25 € 120,00 € 139,50 € 153,30 € 14,60 €
ten gesamt
Betriebskosten pro qm 1,79 € 1,65 € 1,60 € 1,55 € 1,46 € 1,46 €
Kaltmiete pro qm 7,45 € 7,27 € 7,38 € 7,22 € 7,23 € 7,23 €
Gesamtpreis pro qm 9,24 € 8,92 € 8,98 € 8,77 € 8,69 € 8,69 €

Haushaltsgröße nach Perso-

nen

Änderung im Vergleich zum 21,00 € 34,00 € 71,00 € 4,00 € 0,00 € 0,00 €
1.4.2020 in Euro
Änderung im Vergleich zum + 4,76% + 6,23% + 11,18% + 0,51% + 0% + 0%
1.4.2020 in %
Mietrichtwert bisher 441,00 € 546,00 € 635,00 € 786,00 € 927,00 € 88,00 €

4. Konkrete Ermittlung der Richtwerte in Nürnberg

4.1 Bestätigung des Konzeptes durch das Sozialgericht Nürnberg

Mit Entscheidungen vom 06.10.2020 und 03.08.202120 wurde das Konzept der Stadt Nürnberg für die Festlegung der örtlich angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung - Schlüssiges Konzept – von der 8. und 17. Kammer des Sozialgerichts Nürnberg in allen wesentlichen Punkten der angewendeten Methode und vor allem auch im Hinblick auf das angewendete 30 %-Perzentil (Perzentilmethode21) als schlüssig anerkannt.

Die Vorschläge der Stadtratsgruppe Die Linke22 wurden vor dem Hintergrund der sozialgerichtlichen Entscheidungen vom Sozialamt eingehend geprüft. Angesichts der Tatsache, dass das Konzept der Stadt Nürnberg „Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Stadt Nürnberg“ mit den Entscheidungen des Sozialgerichts Nürnberg als schlüssig anerkannt wurde - insbesondere auch bezüglich der angewendeten Methode und der ausreichenden Verfügbarkeit der angemessenen Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt –, wurden die Vorschläge nicht berücksichtigt.

17 6 Personen 1.015 €, 7 Personen 1.102 €, 8 Personen 1.190 €, 9 Personen 1.277 €, 10 Personen 1.365 € 18 Es ergibt sich ein Betrag von 912,45 €, der einen Richtwert von 911 € ergeben würde. Dies resultiert aus der veränderten Berechnungsgrundlage der Betriebskosten, die aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erforderlich geworden ist. Aus Gründen der Praktikabilität wird der Richtwert ab dem Fünf-Personen-Haushalt nicht abgesenkt, sondern beim bisherigen Wert belassen. 19 Es ergibt sich ein Wert von 86,90 €, der zu einem Richtwert von 87 € pro weiterer Person im Haushalt führen würde. Aus Gründen der Praktikabilität wird der Richtwert ab dem Fünf-Personen-Haushalt nicht abgesenkt, sondern beim bisherigen Wert belassen. 20 Siehe hierzu die Entscheidungen des Sozialgericht Nürnberg Az.: S 8 AS 467/20 (Konzept ab 01.01.2018 RdNrn.: 52 ff und Konzept ab 01.04.2020 RdNrn.: 113 ff), Az.: S 8 AS 389/18 (Konzept ab 01.01.2013 RdNrn.: 128 ff und Konzept ab 01.01.2018 RdNrn.: 231 ff) und Az.: S 17 AS 481/21 ER. 21 S 8 AS 467 RdNr.: 101 Das vom Beklagten gewählte 30 % Perzentil hält sich im Rahmen der bislang von der Rechtsprechung als rechtmäßig angesehenen Grenzwerte. 22 Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke „Für einen angebots- und nachfrageorientierten Ansatz bei der Ermittlung der Kosten der Unterkunft (KdU)“ vom 01.07.2020 (AN/222/2020)

4.2 Anforderungen des Bundessozialgerichts an das „Schlüssige Konzept“

Schlüssig ist ein Konzept, wenn es mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt23:  Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten Raum und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen.  Es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung, z. B. welche Art von Wohnungen – Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete, Differenzierung nach Wohnungsgröße.  Angaben über den Beobachtungszeitraum,  Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen z. B. Mietenspiegel),  Repräsentativität des Umfangs der eingezogenen Daten,  Validität der Datenerhebung,  Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung und  Angaben über die gezogenen Schlüsse.

Zur Feststellung der abstrakt angemessenen Kosten für die Unterkunft sind nach der Vorgabe des BSG zunächst die angemessene Wohnungsgröße und der maßgebliche örtliche Vergleichsraum zu ermitteln.

4.3 Angemessene Wohnfläche

Zunächst wird die angemessene Wohnfläche ermittelt. Diese richtet sich nach den Wohnflächen in den Wohnbauförderungsvorschriften in Bayern.

Tabelle: Angemessene Wohnungsgrößen

Bedarfsgemeinschaft mit 1 Person 50 qm
Bedarfsgemeinschaft mit 2 Personen 65 qm
Bedarfsgemeinschaft mit 3 Personen 75 qm
Bedarfsgemeinschaft mit 4 Personen 90 qm
Bedarfsgemeinschaft mit 5 Personen24 105 qm

4.4. Örtlicher Vergleichsraum

Als örtlicher Vergleichsraum ist gemäß der Rechtsprechung des BSG in der Regel das gesamte Stadtgebiet heranzuziehen. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass Nürnberg insgesamt keinen homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet. Dafür spricht auch, dass alle Stadtteile relativ gut durch den ÖPNV angebunden und miteinander verbunden sind.

4.5. Berechnung des angemessenen Mietpreises für die Kaltmiete

Als Grundlage zur Ermittlung der Richtwerte wurden die dem Nürnberger Mietspiegel zugrundeliegenden Datenerhebungen vom Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth ausgewertet. Hierbei werden die dem Mietenspiegel zugrundeliegenden Wohnungen verwendet, die +/- 10 qm25 um die unter 4.2. aufgeführte angemessene Wohnfläche liegen. Diese Auswertung erfolgt nicht nach den Gesamtmietpreisen, sondern gemäß der Rechtsprechung des BSG nach den

23 BSG vom 22.09.2009 Az.: B 4 AS 18/09 R; LSG Bayern vom 25.04.2017 Az.: L 11 AS 289/16 RdNr.: 29 ff und L 11 AS 872/15 RdNr.: 27 ff 24 Für jede weitere Person erfolgt ein Zuschlag von 10 qm 25 Bei 5-Personen-Haushalten wurden aufgrund der besseren Datenlage +/-15 qm angewendet.

Quadratmeterpreisen der Wohnungen. Dabei wurden alle Wohnungen mit Einzelöfen (Öl und Kohle) und ohne Bad/WC ausgeschlossen, da diese nicht mehr dem notwendigen einfachen Standard, sondern einem sogenannten Substandard entsprechen.

Die jeweils für den Wohnflächenkorridor ermittelten Wohnungen werden berücksichtigt, soweit sie das 30 %-Perzentil aller Wohnungen dieser Größenklasse nicht übersteigen. Der auf dem 30 %- Perzentil liegende Quadratmeterpreis wird dann mit der angemessenen Wohnungsgröße multipliziert (sogenannte Produkttheorie des BSG). Dieser Wert entspricht der angemessenen Kaltmiete, die in den Mietrichtwert einfließt.

Das 30 %-Perzentil wurde auf Basis der Zahl der Haushaltsgemeinschaften im SGB II und SGB XII und der Mieterhaushalte in Nürnberg nach einer Formel berechnet, die von einem Forschungsbericht, den das BMAS26 beauftragt hatte, empfohlen wird. Aufgrund der immer noch geringeren Zahl an Bedarfsgemeinschaften im SGB II im Vergleich zum 1.1.2018 wird das 30 %- Perzentil derzeit weiterhin etwas unterschritten. Das errechnete Perzentil liegt bei 28,52 %.

Tabelle: Berechnung der angemessenen Kaltmiete27

Datenbasis: Mietspiegel-Auswertung; Wohnungen ohne Bad/Dusche, ohne WC in der Wohnung und mit Einzelöfen-Heizung und Brennstoff Öl oder Kohle/Holz wurden ausgeschlossen

Haushaltsgröße nach Personen 1 2 3 4 5
Untersuchter Wohnflächenbe- 40 - 60 qm 55 - 75 qm 65 - 85 qm 80 - 100 qm 90 - 120 qm
reich
Angemessene 50 qm 65 qm 75 qm 90 qm 105 qm
Wohnfläche
Anzahl der Fälle (ungewichtet) 629 924 826 594 458
Mittelwert je Quadratmeter 8,66 € 8,29 € 8,37 € 8,44 € 8,50 €
Median (mittlerer Wert) in Euro je 8,40 € 8,13 € 8,27 € 8,38 € 8,48 €
qm
Quadratmeterpreis beim 30 %-tigen 7,45 € 7,27 € 7,38 € 7,22 € 7,23 €
Perzentil
Quadratmeterpreis beim 30%-igem 372,50 € 472,55 € 585,75 € 649,80 € 759,15 €
Perzentil x angemessene Woh-
nungsgröße = angemessene Kalt-
miete

4.6. Ermittlung der angemessenen Betriebskosten pro Quadratmeter

Die Betriebskosten wurden bislang auf Basis der durchschnittlichen Betriebskosten aus der Statistik der Bundesagentur zur Wohn- und Kostensituation im SGB II, Kreis Nürnberg Stadt, je nach Haushaltsgröße berücksichtigt und mit der angemessenen Wohnfläche multipliziert. Das BSG28 hat nun aber in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass Betriebskosten, die zur Ermittlung der abstrakt angemessenen Kosten der Unterkunft dienen, sich nicht nur auf Wohnungen von Beziehern von Grundsicherungsleistungen beziehen dürfen, bzw. bei Verwendung dieser Daten kein Mittelwert verwendet werden kann. Um einen solchen handelt es sich aber bei den bislang verwendeten Werten der SGB II-Statistik. Diese Datengrundlage kann deshalb für dieses Konzept nicht

26 Forschungsbericht „Ermittlung existenzsichernder Bedarfe für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II und in der Sozialhilfe nach SGB XII“ http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb-478-niedrigeaufloesung.pdf;jsessionid=F5A93E4DBFCE0BB0E80794B9C051E815?__blob=publicationFile&v=4 27 Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2019/2020 28 BSG vom 17.09.2020 Az.: B 4 AS 22/20 R RdNr.: 41 zitiert nach juris

mehr zur Ermittlung der Betriebskosten verwendet werden. Nach der bisher zum Thema Betriebskosten vorliegenden Entscheidung des BSG29 sollen vorzugsweise örtliche Betriebskostenübersichten herangezogen werden. § 22c Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II ermöglicht, auf Erhebungen Dritter und damit auch auf die (überörtliche) Betriebskostenübersichten z. B. des Deutschen Mieterbundes zurückzugreifen30.

Für die Stadt Nürnberg gibt es derzeit keine örtlichen Erhebungen zu den kalten Betriebskosten. Die „regionalste“ Übersicht wäre der Bayerische Betriebskostenspiegel, der durch den Deutschen Mieterbund, Landesverband Bayern auf Grundlage der Abrechnungsdaten erstellt wird.31 Nur im Ausnahmefall soll nach BSG auf vom Deutschen Mieterbund für das gesamte Bundesgebiet aufgestellte Übersichten (Bundesweiter Betriebskostenspiegel) zurückgegriffen werden32. Die Anwendung des Bayerischen Betriebskostenspiegels ergäbe dabei durchschnittliche angemessene Betriebskosten pro Quadratmeter von 1,44 €. Tatsächlich liegen die Betriebskosten in Bayern unter dem bundesweiten Durchschnitt33.

Tabelle: Übersicht über den aktuellen Bayerischen Betriebskostenspiegel

Konzept 2022 Betriebskostenspiegel Bayern Datenerfassung 2019/2020
Grundsteuer 0,12 €
Wasser Abwasser 0,28 €
Aufzug 0,18 €
Straßenreinigung 0,02 €
Müll 0,10 €
Strom 0,05 €
Schornstein 0,04 €
Versicherung 0,18 €
Hauswart inkl. Garten und Reinigung34 0,30 €
Kabel 0,12 €
Sonstige 0,05 €
Summe 1,44 €

Eine weitere verfügbare Möglichkeit für die Stadt Nürnberg einen regionalen angemessenen Betriebskostenwert zu ermitteln, sind die Angaben zu den Betriebskostenvorauszahlungen in den Wohnungsangeboten, die in den von der Stadt Nürnberg eingekauften Value Marktdaten (vorher empirica Marktdatenbank) erfasst sind. Viele der erfassten Wohnungsangebote verfügen über die Angaben „kalte Betriebskosten“ und Wohnfläche, so dass die Betriebskosten pro Quadratmeter errechnet werden können. Da es sich hierbei um örtliche Daten handelt und eine Differenzierung nach Wohnungsgrößen möglich ist, ist diesen Daten der Vorzug zu geben, so dass sich angemessene Betriebskosten in Höhe von 1,79 bis 1,46 € pro Quadratmeter je nach Wohnungs- bzw. Haushaltsgröße ergeben haben.

29 BSG vom 17.09.2020 Az.: B 4 AS 22/20 R RdNrn.: 40 ff, BSG vom 10.09.2013 Az.: B 4 AS 77/12 R RdNr.: 31, BSG vom 13.04.2011 Az.: B 14 AS 106/10 R RdNr.: 27, BSG vom 19.10.2010 Az.: B 14 AS 50/10

R RdNr.: 34 und BSG vom 19.10.2010 B 14 AS 2/10 R RdNr.: 28 f

30 BSG vom 03.09.2020 Az.: B 14 AS 40/19 R RdNr.: 25 31 http://www.mieterbund-bayern.org/neuer-betriebskostenspiegel-fur-bayern-2018 32 BSG vom 19.10.2010 Az.: B 14 AS 50/10 R RdNr.: 34 33 Nach einer Auswertung des Deutschen Mieterbundes sinken die Betriebskosten in Bayern und liegen durchschnittlich 21 Cent unterhalb des Bundesdurchschnitts. Demnach sind in Bayern die Betriebskosten innerhalb eines Jahres um 15 Cent gesunken von monatlich 2,16 € pro Quadratmeter im Jahr 2014 auf 1,95 € (inkl. Heizkosten und Warmwasser) im Jahr 2017. Zum einen seien die Kosten für Heizung und Warmwasser gesunken, zum anderen seien speziell in Bayern die kommunalen Gebühren zurückgegangen. 34 Die separaten Kosten für die Gartenpflege wurden nicht berücksichtigt, da sie in der erhöhten Hauswartpauschale bereits enthalten sind

4.7 Ergebnis

Aus der Addition der ermittelten Kaltmiete und den Betriebskosten wird dann der jeweilige Mietrichtwert gebildet.

Das angewendete Verfahren entspricht dem Verfahren, das bereits für den Richtwert ab 1.1.2018 und 01.04.2020 angewendet wurde und vom Sozialgericht Nürnberg als schlüssig anerkannt wurde.

  1. Abweichung vom Mietrichtwert - Prüfung der konkreten Angemessenheit im Einzelfall

5.1 Besondere Wohnformen

Bei besonderen Wohnformen wie z. B. Frauenhäuser oder vergleichbare Unterbringungsmöglichkeiten für Frauen35, Obdachlosenunterkünfte und -pensionen, Unterkünfte für Asylbewerber, besonderen Wohnprojekte (Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Strafentlassene, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Übergangswohnen für Strafentlassene etc.) werden die dort anfallenden Mietpreise in der Regel in voller Höhe anerkannt, wenn ein entsprechender Eintrag des Objektes im Kommunalen Handbuch SGB II vorliegt.

Auch bei Einweisungen in Pension, Obdachlosenwohnung oder Sozialimmobilien durch die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit des Sozialamtes sind die tatsächlichen Wohnkosten anzuerkennen.

5.2 Individuelle Zuschläge zu den Mietrichtwerten

5.2.1 Krankheiten und Behinderungen, Pflegebedürftigkeit (auch von Angehörigen)

Bei vorliegenden Behinderungen, Einschränkungen bzw. Krankheiten, die eine größere Wohnfläche oder besondere Ausstattungsmerkmale benötigen, wie z. B. barrierefreie Dusche, einen Aufzug oder ein zusätzliches Zimmer, kann ein Zuschlag zum Mietrichtwert in der Regel von 10 % bis zu 30 % erfolgen36, wenn tatsächlich eine Wohnung angemietet werden soll bzw. bewohnt wird, die den Anforderungen entspricht. Dies ist jeweils durch den Außendienst oder andere geeignete Dienste zu bestätigen.

Bei der Notwendigkeit einer für Rollstuhlfahrer geeigneten Wohnung oder bei schwerer Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen kann auch ein wesentlich höherer Zuschlag notwendig werden, da hier vor allem im Ein-Personen-Bereich eine größere Wohnfläche erforderlich sein kann und barrierefreier bzw. barrierearmer Wohnraum sich verstärkt im Neubausegment findet. In diesen oder vergleichbaren Fällen kann ein individueller Zuschlag über 30 % hinaus festlegt werden.

5.2.2 Wohnungssuche von Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Vorliegen anderer besonderer Umstände

Bei Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, z. B. bei Auszug aus einer Obdachlosenpension oder -einrichtung, bei Auszug aus Frauenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, oder bei Haftentlassung kann bei Neuanmietungen immer ein Zuschlag von bis zu 10 % zum Mietrichtwert gewährt werden.

35 z. B. Frauenhaus, Haus Hagar, Haus Franziskus, Haus für Mutter und Kind in der Luisenstraße 36 Die Gründe für die Abweichung vom Richtwert und die Ausübung des Ermessens sind in der Akte zu dokumentieren und bei Krankheiten und Behinderungen sind entsprechende Dokumente beizufügen wie z. B. ärztliche Gutachten etc.

Dies gilt auch bei Vorliegen anderer besonderer Umstände, die z. B. durch schriftliche Stellungnahme des ASD oder SFD herangetragen werden oder wegen ungeeigneter Wohnverhältnisse, die einen dringenden Umzug erforderlich machen. Weitere besondere Sachverhalte sind denkbar.

Wird die Wohnungssuche ohne Erfolg über längere Zeit plausibel und glaubhaft nachgewiesen (Meldungen bei Abteilung Wohnungsvermittlung des Sozialamtes und bei mehreren Wohnbaugesellschaften in jedem Fall erforderlich) kann ein Zuschlag von bis zu 10 % zum Mietrichtwert erfolgen. In diesen Fällen ist auch an die Einbindung eines Maklers zu denken. Zusätzlich kann die

Suchfrist verlängert werden, mit der Folge, dass die tatsächliche Miete länger als 6 Monate anerkannt wird.

Bei plausibler Notwendigkeit das soziale Umfeld beizubehalten, z. B. wegen schulpflichtigen Kindern oder Pflegebedürftigkeit von nahen Angehörigen, die in der Nähe wohnen oder Ähnliches, kann ein Zuschlag zum Mietrichtwert bis zu 10 % erfolgen. Bei diesen Fällen bietet es sich allerdings alternativ auch an, je nach Höhe der Überschreitung des Mietrichtwertes und der individuellen Problemlage, die Suchfrist zu verlängern, damit eine Wohnung in der Nähe gefunden werden kann.

Im besonders zu begründenden Einzelfall kann in den obengenannten Fällen auch eine Überschreitung von bis zu 30 % erfolgen.

5.2.3. Ausübung von Umgangsrecht

Bei Wahrnehmung des Umgangsrechts kann nach einer Entscheidung im Einzelfall ein erhöhter Wohnbedarf, d. h. eine Wohnung mit erhöhter Quadratmeterzahl oder einem zusätzlichen Zimmer anerkannt werden. Hierbei ist das Alter, die Zahl, das Geschlecht der Kinder und die Häufigkeit des Aufenthalts zu berücksichtigen.

Eine Wohnung, die nur einen Mietpreis aufweist, der über dem Richtwert liegt, aber kein zusätzliches Zimmer oder eine erhöhte Quadratmeterzahl aufweist und damit für das konkrete Umgangsrecht nicht passend ist, kann auch keinen Zuschlag zum Mietrichtwert rechtfertigen. Auch bei mehreren Kindern sind in der Regel maximal die Wohnungsgröße und damit der Richtwert für eine zusätzliche Person anzuerkennen.

Eine Berücksichtigung von Kindern im Rahmen des Umgangsrecht als zusätzliche Person im Haushalt ist nach der Rechtsprechung des BSG erst ab einem in etwa hälftigen Betreuungsanteil im Sinne eines Wechselmodells und nicht schon bei Wahrnehmung des Umgangs im Rahmen einer temporären Bedarfsgemeinschaft der Fall37.

Nach Auffassung des BSG haben die Regelungen des SGB II den Umgang zu ermöglichen, vermitteln aber keinen Anspruch auf optimale Umgangsbedingungen. Der grundrechtlich geschützte Umgang wird ermöglicht, wenn die Unterkunftssituation keinen Umstand darstellt, der das Kind vom Umgang abhält. Hierbei ist bezgl. eines eventuellen Zuschlags zur angemessenen Wohnfläche zu berücksichtigen, wie sich die Wohnsituation bei Wahrnehmung von Umgangsrecht bei einkommensschwachen Haushalte darstellt, in denen der Lebensunterhalt nicht aus Mitteln der staatlichen Existenzsicherung bestritten wird38.

37 BSG vom 11.07.2019 Az.: B 14 AS 23/18 R; BSG vom 29.08.2019 Az.: B 14 AS 43/18 R RdNr.: 35 38 BSG vom 29.08.2019 a.a.o. RdNr.: 31

5.3 Verlängerung der Frist zur Kostensenkung mit der Folge, dass die tatsächliche Miete

länger als sechs Monate anerkannt wird

5.3.1 Notwendigkeit das soziale Umfeld beizubehalten

Bei plausibler Notwendigkeit das soziale Umfeld beizubehalten, kann ein Zuschlag zum Mietrichtwert erfolgen oder die Suchfrist verlängert werden. Siehe oben unter 5.2.2

5.3.2. Eintritt eines Todesfalls, der dazu führt, dass die Wohnung für die dann bestehende Haushaltsgröße nicht mehr angemessen ist

Auch hier kann die Suchfrist nach individuellen Gegebenheiten und Einzelfallprüfung verlängert werden

5.3.3. Nachgewiesene und plausible erfolglose Suchbemühungen

Auch hier kann die Suchfrist nach individuellen Gegebenheiten verlängert werden, gegebenenfalls kann auch ein Zuschlag zum Mietrichtwert für die Neuanmietung erfolgen (siehe 5.2.2)

6. Von den Richtwerten umfasste Personen im SGB II und SGB XII

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II und SGB XII ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen, auch die Corona-Pandemie hat trotz einer leichten Verschlechterung nicht zu einem Anstieg der Leistungsbeziehenden auf das Vorniveau geführt. Die Mietrichtwerte betreffen in Nürnberg derzeit rund 10 % der Nürnberger Haushalte39.

Tabelle: Bedarfsgemeinschaften und Personen im SGB II-Bezug im Mai 2021

Bedarfsgemeinschaften40 22.099 Personen in Bedarfsgemeinschaft 42.108
Nach Art der Unterkunft41
Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft: Tabelle 2 a 20.872 Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft - mit Unterkunftsart Miete: Tabelle 2 b 20.607
Bedarfsgemeinschaften mit Wohnei- gentum: Tabelle 2 a 251
Nach Bedarfsgemeinschaftsgröße42 Mit Kindern unter 18
Mit einer Person 12.386 Mit einem Kind 3.434
Mit zwei Personen 4.266 Mit zwei Kindern 2.252
Mit drei Personen 2.545 Mit 3 und mehr Kindern 1.504
Mit vier Personen 1.636
Mit 5 und mehr Personen 1.266
Nach Art der Bedarfsgemeinschaft43
Single-BG 12.368 Alleinerziehende-BG 1 Kind 2.134
Partner-BG 2.126 Alleinerziehende-BG 2 Kinder 1.151
Partner-BG 1 Kind 1.282
Partner-BG 2 Kinder 1.086

39 Siehe hierzu SHA_019_2021_Sachverhalt_Benchmarking_2020 (1).pdf 40 Statistik der Bundesagentur, Bestand an Bedarfsgemeinschaften, Deutschland West/Ost, Länder und Kreise, Mai 2021 41 Statistik der Bundesagentur Wohn- und Kostensituation SGB II, Mai 2021 42 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Bestand an Bedarfsgemeinschaften, Deutschland West/Ost, Länder und Kreise, Mai 2021 43 Statistik der Bundesagentur Wohn- und Kostensituation SGB II Tabelle 2 a, Mai 2021 - Wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört, ist in § 7 Absatz 3 SGB II geregelt

Nach Größe der Haushaltsgemeinschaft44 Nürnberger Haushalte im Vergleich45
Ein-Personen-Haushalte 10.736 143.418
Zwei-Personen-Haushalte 4.752 78.713
Drei-Personen-Haushalte 3.034 31.592
Vier-Personen-Haushalte 1.946 21.707
Fünf-Personen-Haushalte 976 8.934
Sechs- und Mehr-Personen-Haushalte 655
Entwicklung SGB II
05/201746 09/201947 05/2017 zu 09/2019 05/2021 10/2019 zu 5/2021
Bedarfsgemeinschaften 25.206 20.827 -17,37% 22.099 6,11%
Personen 46.256 40.230 -13,03% 42.108 4,67%
Bedarfsgemeinschaften mit Leis- 23.608 19.718 -16,48% 20.872 5,85%
tungen für Unterkunft und Heizung
Bedarfsgemeinschaften mit Miete 23.322 19.490 -16,43% 20.607 5,73%
Bedarfsgemeinschaften mit Wohn- 275 219 -20,36% 251 14,61%
eigentum
Nach Bedarfsgemeinschaftsgrößen
Single 13.689 11.449 -16,36% 12.368 8,03%
Partner-BG 2.425 1.965 -18,97% 2.126 8,19%
Partner-BG 1 Kind 1.534 1.183 -22,88% 1.282 8,37%
Partner-BG 2 Kinder 1.375 1.125 -18,18% 1.086 -3,47%
Alleinerziehende-BG 1 Kind 2.675 2.188 -18,21% 2.134 -2,47%
Alleinerziehende-BG Kinder 1.393 1.230 -11,70% 1.151 -6,42%
3. und 4. Kapitel SGB XII 48
06/2017 12/2019 06/ 2017 bis 12/ 2019 06/2021 10/2019 zu
06/2021
Bedarfsgemeinschaften 8.386 7.887 -5,95% 8.060 2,19%
Personen 9.707 8.974 -7,55% 9.233 2,89%

6. Finanzielle Aufwendungen der Stadt Nürnberg im SGB II und SGB XII

Die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2020 für die Leistungen Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II 103.716.502 € aufgewendet.

Zusätzlich für einmalige Leistungen wie Wohnungserstausstattung 1.810.852 € und Bildung und Teilhabe 3.780.962 €. Aufgrund der Regelung im SGB II, dass Einkommen zunächst auf die Regelleistung (§ 19 Absatz 3 Satz 2 SGB II) angerechnet wird, können die tatsächlich von der Kommune zu tragenden Unterkunftskosten – anders als im SGB XII – klar beziffert werden.

Die Stadt Nürnberg hat für das Jahr 2020 bislang eine Erstattung des Bundes für alle genannten Zwecke in Höhe von 73.032.044 € erhalten.

44 Statistik der Bundesagentur Wohn- und Kostensituation SGB II Tabelle 1 a, Mai 2021 Die Haushaltsgemeinschaft umfasst die Gesamtheit der in einem Haushalt lebenden Personen. Hierunter fallen die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sowie alle mit diesen zusammen haushaltenden Personen 45 https://online-service2.nuernberg.de/aswn/ASW.exe?aw=BSDH_01_bez Statistisches Infosystem Nürnberg „Haushalte nach Haushaltsgröße“ für das Jahr 2018 46 Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Wohn- und Kostensituation im SGB II Kreis Nürnberg Stadt Mai 2017 und Statistik der Bundesagentur, Bestand an Bedarfsgemeinschaften Mai 2017 47 Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Wohn- und Kostensituation im SGB II Kreis Nürnberg Stadt September 2019 und Statistik der Bundesagentur, Bestand an Bedarfsgemeinschaften September bzw. Oktober 2019 48 Eigene Auswertungen des Sozialamtes

Im SGB XII sind Bedarfe für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2020 in Höhe von rund 36 Mio. € erfasst49.

  1. Workshops für Sozialausschussmitglieder zum Thema „Wohnen und Richtwerte für die

Kosten der Unterkunft und Heizung“

Die wesentlichen Fragestellungen, die die Kosten der Unterkunft und Heizung bei Transferleistungsbezug betreffen, wurden für die Mitglieder des Sozialausschusses in zwei Workshops erläutert. Die Unterlagen zu den Vorträgen wurden allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

12.11.2021

Ein besonderer Dank, für die dem Konzept zugrundeliegenden umfangreichen Auswertungen der Daten des Nürnberger Mietenspiegels, geht an Frau Deinlein vom Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth - Abteilung Statistiken, Umfragen und Prognosen

49 Nachdem im SGB XII eine Rangfolge der Einkommensanrechnung auf bestimmte Bedarfsarten nicht festgelegt ist, können die Aufwendungen im SGB XII für die Kosten der Unterkunft nicht in vergleichbarer Weise wie im SGB II ermittelt werden.

ÖÖ

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 02.12.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Das Energiesparprojekt: soziale, wirtschaftliche und ökologische Wirkungen

Anlagen: Sachverhalt_Bericht_ESP_02.12.2021

Bericht:

Bereits seit 12 Jahren besteht das Energiesparprojekt als feste Beratungsinstanz in Energiefragen für Nürnberger Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen empfangen oder nur begrenzt finanzielle Mittel zur Verfügung haben.

In der Vorlage wird dargestellt, wie sich das Energiesparprojekt in den letzten Jahren entwickelt hat und wie es bei den Haushalten wirkt, die das Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Dabei werden die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wirkungen genauer beleuchtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Beratungsangebot steht allen Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung und leistet, mit gezielter Unterstützung von Sprachvermittlern, einen wichtigen Baustein für die Integration.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

zur Sitzung des Sozialausschusses am 02.12.2021

Sachstandsbericht

Das Energiesparprojekt: soziale, wirtschaftliche und ökologische Wirkungen

Seit mehr als 12 Jahren beraten Fachleute aus dem Bereich Bau, Umwelt und Technik kostenlos Leistungsempfangende und einkommensschwache Haushalte im Rahmen des Energiesparprojekts der Stadt Nürnberg. Finanziert wird das Projekt mit einer jährlichen Spende des Energieversorgers N-ERGIE sowie kommunalen Mitteln der Armutsprävention. Ziel ist es dabei, die Haushalte zu befähigen, einen bewussten Umgang mit Strom, Heizung und Warmwasser zu erlernen und so Kosten und Energie einzusparen.

Neben dem sozialen Schwerpunkt, die Haushalte in ihrer indiviuellen Lebenslage beim Thema Energie zu unterstützen, sowie dem wirtschaftlichen Schwerpunkt, Haushalten bei der Reduktion ihrer Energiekosten behilflich zu sein, tritt auch der ökologische Schwerpunkt CO einzusparen vermehrt in den Vordergrund. Das Thema Klimaschutz wird die nächsten Jahre und Jahrzehnte prägen. In diesen Prozess müssen alle Bevölkerungsgruppen mit einbezogen werden.

Das Energiesparprojekt leistet dabei für die Nürnberger Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag. Im Folgenden wird ausgeführt, welche Maßnahmen konkret als Unterstützungsleistungen im Rahmen des Energiesparprojekts angewandt werden und wie diese bei den Betroffenen wirken.

Einordnung des Beratungsangebots

Im Sozialbericht der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 2006 wurden Armutsfallen definiert, dabei wurden die „Energiekosten“ als eine der „Armutsfallen“ identifiziert. Dieser Sachverhalt betrifft in besonderem Maße Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sowie Geringverdienende. Um das Risiko für eine sich verschärfende Armutslage zu veringern, wurde das Energiesparprojekt im Jahr 2008 konzipiert und im Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt im Stab Armutsprävention angesiedelt. In einem Pilotversuch startete das Beratungsangebot 2009 für eine ausgewählte Zielgruppe.

Das Konzept sieht vor, selbstständige berufserfahrene Fachleute (Diplom-Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektur, Bauphysik, Heiz-/Anlagentechnik) mit abgeschlossener Energieberater-Ausbildung (qualifiziert für Eintrag in die BAFA-Expertenliste) für die Beratungen vor Ort, zu beauftragen. Neben der bautechnischen Ausbildung und Qualifizierung, die nachzuweisen ist, erhalten die Energieberaterinnen und Energieberater regelmäßig Schulungen im sozialen bzw. sozialrechtlichen Bereich. Die Haushalte melden sich freiwillig für das kostenlose Beratungsangebot an. Meist kommt der Kontakt über Kooperationspartner (Jobcenter, Sozialamt oder Sozialdienste der Stadt Nürnberg) zustande.

Die Erstberatung findet dann zu einem verbindlichen Vor-Ort- oder Onlinetermin statt, bei dem eine erste Analyse der Situation des Haushaltes hinsichtlich des Nutzerverhaltens (Umgang mit Energien) und seiner Wohnsituation (bauliche Gegebenheiten) durchgeführt wird. Im Beratungsverlauf kann der Haushalt dank verschiedener Maßnahmen weiter unterstützt werden, beispielsweise durch eine Stellungnahme zum Heizkostenaufwand aufgrund baulicher Nachteile oder eine Spende (finan-

zielle Unterstützung durch Kooperationspartner `Freude für Alle´) für ein energieeffizientes Elektrogroßgerät. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Formen der Unterstützung genauer beleuchtet und ihre Wirkung identifiziert.

Soziale Wirkung

Ein wichtiges Projektziel ist die Energieschuldenprävention und Kostenentlastung für einkommensschwache Haushalte. Diese sollen zu einer nachhaltigen Senkung ihres Energieverbrauchs befähigt werden. Durch eine dauerhafte Energieeinsparung kann Verarmungstendenzen gezielt und nachhaltig entgegengewirkt und können Stromsperren abgewendet werden.

Umgesetzt wird dieses Ziel mittels einer intensiven, persönlichen Vor-Ort-Beratung (seit 2020 auch Onlineberatung) durch geschulte Energieberater und Energieberaterinnen. Aus einer Auswertung des Forderungsmanagements der N-ERGIE, anhand einer Stichprobe von Kunden, bei denen eine Sperrung angedroht wurde und die eine Beratung in Anspruch genommen haben, wurde ersichtlich, dass diese Haushalte nicht erneut das Sperrprocedere der N-ERGIE durchlaufen mussten. Das Energiesparprojekt scheint in diesem Bereich zu wirken

Neben der finanziellen Entlastung, die sich auf die soziale Lage der Haushalte auswirkt, spielt auch die Vernetzung der Energieberaterinnen und Energieberater zu weiteren Stellen eine zentrale Rolle. Im Rahmen der Energieberatung nehmen die Beratenden die Problematiken im Zusammenhang mit Strom, Heizung und Warmwasser als einen Teil der Lebenssituation des Haushalts wahr. Oft kommen weitere Bedarfe hinzu, bei denen die Energieberaterinnen und Energieberater auf entsprechende Unterstützungsangebote verweisen oder Kontakt herstellen können. Es bestehen intensive Kontakte zu den sozialen Diensten der Stadt (ASD und SFD), sowie zum Deutschen Mieterbund Nürnberg e. V. (DMB) oder der ISKA Schuldnerberatung. Rund 400 bis 500 Anmeldungen zu Erstberatungen werden pro Jahr verzeichnet.

Bei jedem dritten Haushalt wird Kontakt zu weiteren Stellen, sei es die Leistungsabteilung des Sozialamtes, Sachbearbeiterinnen und -bearbeitern des Jobcenters, Bezirkssozialarbeiterin bzw. Bezirkssozialarbeiter oder zu verschiedenen Beratungseinrichtungen, aufgenommen. Dies geht aus den Beratungsprotokollen, die im Rahmen der Energieberatung von Beraterinnen und Beratern ausgefüllt werden, hervor.

Die Anzahl der Anmeldungen zur Energieberatung sowie die Anzahl der jährlich verfassten Stellungnahmen werden im Folgenden im Verlauf der Jahre 2009 bis 2020 aufgeführt. Im Jahr 2020 ist ein deutlicher Einbruch aufgrund der Corona-Pandemie zu verzeichnen.

ESP ENTWICKLUNG

558877 559922

448877 448866 550000

227733 228844

221199 221133

117777 118866 118822 119966 117755

112244 111122

5544 6688

9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

Anzahl der Beratungsanfragen Stellungnahmen

Wirtschaftliche Wirkung

Auf Basis eines standardisierten Erfassungsbogens, der im Rahmen der Energieberatungen genutzt wird, wurde errechnet, dass die Haushalte rund 250 € im Jahr durchschnittlich einsparen, wenn sie nach der Energieberatung die Informationen und Hinweise umsetzen. Im Beratungskontext erhalten die Haushalte kostenlose Give Aways, wie zum Beispiel energiesparende LED Leuchtmittel oder schaltbare Steckerleisten, die sie beim Energiesparen motivieren und unterstützen sollen.

Wird in der Energieberatung ein veraltetes oder reparaturbedürftiges Elektrogroßgerät (sogenannte „Weiße Ware“: Kühlschrank, Waschmaschine) identifiziert, kann der Energieberater oder die Energieberaterin die Anschaffung eines energieeffizienten Neugeräts durch einen Spendenantrag (aus der Spendenaktion `Freude für Alle´) mit 300 € unterstützen. Die Bedürftigkeit wird hier über die sozialen Dienste der Stadt Nürnberg geprüft. Gerade veraltete Elektrogroßgeräte können zu einem erheblichen unbewussten Stromverbrauch führen. Neben der kostenlosen Lieferung und Montage des Neugeräts ist bei diesem Vorgang auch die Entsorgung des Altgeräts (Kooperationspartner Media Markt) vorgesehen. Im Jahr werden durchschnittlich 30 bis 40 Unterstützungsprozesse dieser Art angestoßen.

Eine weitere Unterstützungsmaßnahme, die zu einer wirtschaftlich positiven Wirkung für die Haushalte führt, ist die individuelle Festlegung der angemessenen Heizkosten in Form der Stellungnahme zum Heizkostenaufwand. Hier spielt die Lage und Ausrichtung der Wohnung, der Zustand der Gebäudesubstanz und auch der Heiztechnik eine zentrale Rolle. Der durch den Energieberater oder die Energieberaterin errechnete individuelle Betrag wird in der Regel durch die Leistungsträger anerkannt. Vor allem Haushalte in schlecht isoliertem Gebäudebestand mit veralteter Heiztechnik (z. B. Nachtspeicherofen) können von dieser Kooperation mit dem Jobcenter und dem Sozialamt profitieren. Im Jahr 2020 wurden coronabedingt lediglich 82 Stellungnahmen verfasst, 2019 waren es 175. Für das Jahr 2021 stellt sich ein ähnliches Niveau wie 2019 ein.

Ökologische Wirkung

Eine wesentliche Maßnahme, um dem Klimawandel und seinen Folgen zu begegnen, ist die Verringerung des Kohlendioxidausstoßes.

Es kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass Nutzern einer Wohnung die bauphysikalischen Hintergründe der Bedienung von Thermostatventilen ihrer Heizkörper, des regelmäßigen und korrekten Lüftens sowie zahlreicher weiterer relevanter Verhaltensweisen bekannt sind. So spielen beispielsweise kulturelle Hintergründe, der Energiegewinnung und infolge der Umgang mit Energie im Herkunftsland sowie der Bildungsstand eine Rolle. Auch der Umgang mit Elektrogroßgeräten sowie das Entziffern energetischer Kennwerte auf Verpackungen bei Geräteneuanschaffungen sind nicht selbstverständlich.

Gezielte Beratungen durch das Energiesparprojekt für einen bewussten Umgang mit der Heizung, der Lüftung und mit Stromverbrauchern stellt sich daher als zielführender Lösungsansatz dar. Die beiden Bereiche Heizung und Warmwasser sind darüber hinaus Punkte, bei denen die Kommune aktiv Einfluss auf Gewährungsmaßstäbe bei Leistungsempfängern und -empfängerinnen nehmen kann, denn die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in regelmäßigen Abständen von der Kommune angepasst und Richtwerte definiert.

Bei den Entscheidungen für Modernisierungsmaßnahmen spielen in Städten Mietverhältnisse und nicht selten auch komplexe Eigentumsverhältnisse eine einschränkende Rolle. Viele denkbare Maßnahmen zur CO Reduktion stehen nicht im Einflusbereich der Mieterinnen und Mieter. Mieterinnen 2und Mieter können ihren Teil zum Erreichen der Ziele dennoch durch bewusstes Wohnen beitragen. Das Nutzerverhalten bietet hierzu ein enormes Potential, denn durch einen bewussten und sparsamen Umgang mit Strom, Heizung und Warmwasser lassen sich im Durchschnitt zwischen 10 % und 15 % Energie einsparen (mit Kosten von durchschnittlich bis zu 250 € im Jahr).

Aus den Dokumentationen der vergangenen Jahre geht hervor, dass durch die Energieberatungen im Rahmen des Energiesparprojekts Haushalte pro Jahr durchschnittlich 400 kWh Strom und 500 kWh Heizenergie einsparen konnten.

Mit Hilfe von zwei Umrechnungsfaktoren lässt sich berechnen, wie viel CO damit durch das Energiesparprojekt bereits eingespart werden konnte. Der CO -Emissionsfaktor, welcher die verursachten Gramm Kohlenstoffdioxid pro anfallende Kilowattstunde bestimmt, fließt mit einem Wert von 0,537 für Strom und 0,202 für Heizenergie ein. Zur Vervollständigung des ökologischen Nutzens wird in diesem Zusammenhang weiter der Primärenergiefaktor, der als ein Indikator für die eingesetzte Energiemenge von der Energiequelle bis zu den Privathaushalten verstanden werden kann, angewandt. Dieser beträgt für Strom 1,8, für Gas 1,1.

Die rechnerisch ermittelten möglichen CO -Einsparungen belaufen sich, in Abhängigkeit vom tatsächlich umgesetzten Nutzerverhalten, den Witterungsbedingungen sowie den Energiepreisentwicklungen, auf durchschnittlich 315,80 kg pro Haushalt bzw. 110,5 Tonnen bei 350 beratenen Haushalten im Jahr. Für den Zeitraum 2011 bis 2021 ergeben sich damit in der Summe rund 1.110 Tonnen. Statistisch entspricht dies einer Einsparung an Primärenrgie von rund 4.450 Megawattstunden in zehn Jahren. Dies stellt auch einen relevanten Beitrag für die Erreichung der klimapolitischen Ziele der Stadt Nürnberg dar.

Fazit und Entwicklungen für die kommenden Jahre

Seit 2009 besteht das Energiesparprojekt im Regelbetrieb. Die Nachfrage hat sich dabei stetig entwickelt und ist nun (abgesehen von 2020) auf einem stabilen Niveau. Gerade im Hinblick auf die zu erwartenden Preissteigerungen im Energiesegment ist das Energiesparprojekt eine wichtige Ergänzug in der Beratungslandschaft in Nürnberg.

Mit dem Thema Klimaschutz steht uns für die nächsten Jahrzehnte eine große Aufgabe bevor. Das Energiesparprojekt kann mit seinem Beratungsangebot dabei unterstützen, wirklich alle Bevölkerungsgruppen bei diesem Prozess mitzunehmen.

Ein weiteres Thema für die nächsten Jahre wird die Digitalisierung sein. Bereits jetzt bietet das Energiesparprojekt ein Onlineberatungsformat an. Mittelfristig soll auch der gesamte Bearbeitungsprozess konsequent digital gestaltet und in den Beratungsablauf integriert werden (z.B. Aufnahme der beratungsrelevanten Daten via Tablet und Übertragung in eine Datenbank zur Schaffung umfassenderer Auswertungsmöglichkeiten).

Auch die Erschließung neuer Bewerbungskanäle ist ein Thema, das in Zusammenhang mit Entwicklungspotentialen zu nennen ist. Neben der eigenen Homepage sollen verstärkt auch soziale Netzwerke genutzt werden. Das Thema Energiesparen bietet hier Möglichkeiten, Interessierte praxisnah und niedrigschwellig mitzunehmen.

Nürnberg, November 2021 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 02.12.2021 öffentlich Bericht

Betreff: Quartiersorientierte Altenhilfe - Auswirkungen der Pandemie auf Ausbau und Arbeit

Anlagen: Anlage 1_ Kurzfassung_Ausbau Seniorennetzwerke und Auswirkungen der Pandemie Anlage 2_Langfassung_Ausbau Seniorennetzwerke und Auswirkungen der Pandemie Anlage 3_Dokumentierte Kontakte Veranstaltungen Seniorennetzwerke 2019-2020 Anlage 4_Diversitycheck_Ausbau Seniorennetzwerke

Bericht:

Die unterschiedlichen Gegebenheiten in den im Rahmen des Ausbaus und der Weiterentwicklung der Quartierorientierten Seniorenarbeit noch ausstehenden Gebiete wurden anhand von Voruntersuchungen und weiterführenden Untersuchungen seitens des Seniorenamts beleuchtet. Entsprechend der Analyseergebnisse wurden Maßnahmen geplant und implementiert. Damit ist das gesamte Stadtgebiet weitgehend vollständig in die sozialräumlichen Planungen bzw. den Ausbau von Teilhabestrukturen einbezogen. Die Umsetzung der Planungen ist auf 3 Jahre angelegt, hängt allerdings maßgeblich von haushaltspolitischen Entwicklungen ab. Auch die unabsehbare Entwicklung der pandemischen Lage erschwert eine seriöse Prognose über die Geschwindigkeit des Ausbaus.

Im zweiten Teil werden die Auswirkungen der Pandemie auf die laufende Arbeit der quartiersorientierten Seniorenarbeit für die Jahre 2020/2021 beschrieben. Im Jahr 2020 sind im Vergleich zum Jahr 2019 die Kontakte zu älteren Menschen im Rahmen von Veranstaltungen, Gruppenangeboten und Kursen stark rückläufig. Die Koordinierenden der Seniorennetzwerke haben schon in der ersten Phase der Pandemie in enger Abstimmung mit dem Seniorenamt schnell und flexibel auf die veränderten Umstände reagiert. 2020 und auch 2021 wurden so immer wieder Wege gefunden, trotz der Kontaktbeschränkungen eine potentiell drohende Vereinsamung älterer Menschen zu vermeiden, Angebote der sozialen und kulturellen Teilhabe sowie für Bildung und Gesundheitsförderung aufrecht zu erhalten und fortlaufend an die sich verändernden Bedingungen und Regelungen anzupassen. Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 6 - Eine alternde Stadtgesellschaft gestalten Leitlinie 8 - Stadt als Lebensraum, Stadtteile sozial nachhaltig entwickeln

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: vgl. SozA vom 26.04.2018

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja vgl. Anlage 4

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Quartiersorientierte Altenhilfe mit Seniorennetzwerken und kleinräumigen sozialen Treffpunkten – Auswirkungen der Pandemie auf den Ausbau und die laufende Arbeit (Jahr 2020

bis Oktober 2021)

  1. Ausbau der quartiersorientierten Seniorenarbeit - Aktueller Stand des Ausbaus mit Perspek-

tive 2022/2023

Die sehr unterschiedlichen Gegebenheiten in den verschiedenen, im Rahmen des Ausbaus und der Weiterentwicklung der Quartiersorientierten Seniorenarbeit noch ausstehenden Gebieten wurden anhand von Voruntersuchungen und weiterführenden Untersuchungen seitens des Seniorenamts beleuchtet. Entsprechend den jeweiligen Analyseergebnissen wurden Maßnahmen geplant und umgesetzt:

Im Süden wurde Ende 2019 das Seniorennetzwerk Nürnberger Süden (statistische Bezirke 48 „Katzwang / Reichelsdorf Ost / Reichelsdorfer Keller“ und 49 „Kornburg / Worzeldorf“) neu implementiert. Für die statistischen Bezirke 54 „Reichelsdorf“ und 55 „Mühlhof“ wurde entsprechend dem sozialräumlichen Ausbauplan der quartiersorientierten Seniorenarbeit im Sommer 2020 eine Sozialraumanalyse mit externer Unterstützung begonnen. Der für Ende 2020 geplante zweite Teil der Sozialraumanalyse, die Beteiligungsworkshops mit älteren Bewohnerinnen und Bewohnern, konnte aufgrund von Kontaktbeschränkungen nicht durchgeführt werden. Die Verzögerungen bei der Sozialraumanalyse hatten zur Folge, dass die durchführende Kraft nach Beendigung der Kontaktbeschränkungen nicht mehr zur Verfügung stand. Mit einer Fertigstellung der Analyse ist Anfang 2022 zu rechnen.

Die noch fehlenden Gebiete der Bezirke 31 „Rangierbahnhof-Siedlung“, 30 „Dutzendteich“, 40 „Hasenbuck“ und 41 „Rangierbahnhof“ werden perspektivisch in die Sozialplanung von Ref. V im Rahmen des übergreifenden Stadtentwicklungsgebietes Brunecker Straße einbezogen. Aus diesem Grund werden diese Bezirke erst im weiteren Verlauf dieser Stadtplanungsprozesse von SenA verstärkt betrachtet. Die Gebiete der Bezirke 46 „Werderau“ und 50 „Hohe Marter“ sind Bindeglieder zum Neubaugebiet „Tiefes Feld“, für das ebenfalls Stadtentwicklungsprozesse anstehen. Auch hier sind weitere Entwicklungen noch abzuwarten.

Im Osten kann mit dem Bezirk 94 „Laufamholz“ ab November 2021 der Treffpunkt „Mittwoch Aktiv“ des evangelischen Gemeindevereins Laufamholz/Rehhof in das Förderprogramm des Seniorenamts aufgenommen werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Akteure der Bezirke 28 „Tullnau“ und 29 „Gleißhammer“ werden teilweise bereits durch Angebote und Vernetzungsaktivitäten der benachbarten Seniorennetzwerke Südstadt Ost bzw. Zabo/Mögeldorf erreicht.

Im Norden mit den statistischen Bezirken 70 „Westfriedhof“, 71 „Schniegling“, 72 „Wetzendorf“, 74 „Thon“ sowie 83 „Marienberg“ konnte ab 1.11.2021 eine Kooperationsvereinbarung mit Diakoneo KdöR abgeschlossen werden. Der erste Runde Tisch Seniorenarbeit ist für das erste Quartal 2022 vorgesehen. Der an Ziegelstein grenzende statistische Bezirk 85 „Mooshof“ wurde in das Seniorennetzwerk Ziegelstein Buchenbühl eingegliedert.

Die Sozialraumanalysen für das Gebiet Knoblauchsland mit den Bezirken 73 „Buch“, 75 „Almoshof“, 76 „Kraftshof“, 77 „Neunhof“, 78 Boxdorf“ und 79 „Großgründlach“ sind für das Jahr 2022 geplant.

Das westliche Gebiet mit den statistischen Bezirken 60 „Großreuth bei Schweinau“, 61, „Gebersdorf“, 62 „Gaismannshof“ und 63 „Höfen“ sind noch nicht in die quartiersorientierte Seniorenarbeit des Seniorenamts eingebunden. Im Zuge der Ausbauplanungen ist eine Sozialraumanalyse geplant, die den Bedarf an Infrastruktur aus Sicht der Akteure sowie der Bewohnerinnen und Bewohner gezielt ermitteln soll. Diese ist frühestens für das Jahr 2022 geplant.

In der Altstadt bildet die Cafeteria im Treff Heilig-Geist einen wichtigen Ausgangspunkt. Der bisherige Träger hatte den Betrieb aufgrund unternehmensstruktureller Veränderungen im Frühjahr 2020 aufgegeben. Eine Revitalisierung der Begegnungsstätte im Heilig-Geist-Haus als Tagescafé und zugleich attraktiver Seniorentreff mit unterschiedlichsten Angeboten und Programmen wird Aufgabe für das nächste Jahr sein.

Mit den genannten, jeweils mehrere statistische Bezirke umfassenden Gebieten ist das gesamte Stadtgebiet weitgehend vollständig in die sozialräumlichen Planungen bzw. den Ausbau von Teilhabestrukturen einbezogen. Die Umsetzung der aufgezeigten Planungen ist auf 3 Jahre angelegt, allerdings ist die Umsetzung maßgeblich von der Haushaltsentwicklung abhängig. Auch die unabsehbare Entwicklung der pandemischen Lage erschwert eine seriöse Prognose über die Geschwindigkeit des Ausbaus der quartiersorientierten Seniorenarbeit in Nürnberg.

  1. Auswirkungen der Pandemie auf die laufende Arbeit der quartiersorientierten Senioren-

arbeit für die Jahre 2020/2021

Im Jahr 2020 sind im Vergleich zum Jahr 2019 die Kontakte zu älteren Menschen im Rahmen von Veranstaltungen, Gruppenangeboten und Kursen stark rückläufig. (Für 2021 erfolgte eine qualitative Auswertung, detaillierte Zahlen lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor.) Die mit der Pandemie einhergehenden Kontaktbeschränkungen, insbesondere zu Zeiten des Lockdowns, haben zeitweise zum vollständigen Erliegen von Gruppenangeboten geführt.

Wegen umzusetzender Abstands- und Hygieneregeln konnten auch in Phasen, in denen Kontakte gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wieder erlaubt waren, die Gruppenaktivitäten nicht wie gewohnt wiederaufgenommen werden. Gruppen mussten verkleinert werden und manche Angebote konnten nicht wiederaufgenommen werden, weil z.B. keine von der Größe geeigneten Räume zur Verfügung standen. Hinzu kommt, dass sich ein Teil der älteren Menschen aus Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus sehr stark zurückgezogen hat.

Die Koordinierenden der Seniorennetzwerke haben schon in der ersten Phase der Pandemie in enger Abstimmung mit dem Seniorenamt schnell auf die veränderten Umstände und Bedingungen in ihrer Arbeit reagiert. Bereits zu Beginn der Pandemie wurden besonders ältere Menschen als vulnerable Personen für einen schweren Krankheitsverlauf identifiziert. Dies führte dazu, dass gerade dieser Personengruppe angeraten wurde, Kontakte wo möglich zu vermeiden und zu Hause zu bleiben. Um die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs für Ältere sicherzustellen, wurde seitens der Stadt ein Angebot ehrenamtlich tätiger Einkaufshilfen aufgebaut. Mit dieser telefonischen Hotline haben die Koordinierenden der Seniorennetzwerke zusammengearbeitet und bei Bedarf auch weiterführende Unterstützung, z.B. zur Vermeidung von Einsamkeit, angeboten.

Schwerpunktmäßig mussten 2020, aber auch 2021 Wege gefunden werden, trotz der Kontaktbeschränkungen eine potentiell drohende Vereinsamung älterer Menschen zu vermeiden und seitens der Seniorennetzwerke veränderte Angebote der Sozialen Teilhabe zu gestalten. Mit Kreativität wurden vielfältige Ideen entwickelt, um Angebote der sozialen und kulturellen Teilhabe sowie für Bildung und Gesundheitsförderung immer wieder an die sich verändernden Bedingungen und Regelungen anzupassen. 1:1 Kontakte mit anderen Seniorinnen und Senioren sowie den Koordinierenden selbst wurden

ermöglicht bei Spaziergängen, am Telefon, beim Fenstergespräch oder per Post. Gruppen hielten Kontakt per Post, telefonisch oder wenn möglich digital. Und Angebote der sozialen Teilhabe und Gesundheitsförderung wurden ständig angepasst und weiterentwickelt (z.B. OTAGO unterwegs oder Gedächtnistraining per Post, Briefreundschaften zu Schülerinnen und Schülern)

Nachfolgend werden einige wesentliche Trends von Angeboten der sozialen Teilhabe und zur Gesundheitsförderung der letzten Jahre, die sich in der Alltagspraxis der Seniorennetzwerke zeigen, beschrieben:

 Die dokumentierten absoluten Zahlen von Einzelkontakten sind zwischen 2012 (8 Seniorennetzwerke) und 2020 (16 Seniorennetzwerke) auf das rund 4-fache angestiegen (die Zahl der Seniorennetzwerke in diesem Zeitraum auf das doppelte).  Der Anteil der Einzelkontakte mit Seniorinnen und Senioren bewegt sich über die Jahre bei Werten zwischen rund 60 und 72 %; schließt man die unmittelbaren Bezugspersonen der älteren Menschen mit ein (z.B. Angehörige, Nachbarn, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer), wird erkennbar, dass sich die Funktion der Koordinator/innen als Anlaufstellen und Schlüsselpersonen im Quartier (z.B. wohnungsnahe Information, Basisberatung, „Lotsenfunktion“, Weitervermittlung an andere Hilfsangebote) auf sehr hohem Niveau etabliert hat.  Die Anzahl der Kontakte in Veranstaltungen hat sich zwischen 2013 und 2019 mehr als verfünffacht. Im Jahr 2020 ist die Anzahl der Kontakte in Veranstaltungen stark rückläufig und sinkt sogar unter das Niveau von 2013, was dem Umstand zuzuschreiben ist, dass die pandemiebedingten (Kontakt-)Beschränkungen über lange Phasen keine Gruppenangebote erlaubt haben. Es wird sich zeigen, ob und wann das vor-pandemische Niveau an Kontakten im Rahmen von Veranstaltungen wieder erreicht wird. Die Zahl der Seniorennetzwerke ist in diesem Zeitraum von 11 auf 16 und somit lediglich um rund ein Drittel gestiegen. Die Zahlen einschließlich des Jahres 2019 verweisen darauf, dass die Koordinierenden neben der individuellen Informations- und Beratungstätigkeit für ältere Menschen auch im Hinblick auf Teilhabeförderung, Präventionsangebote und Veranstaltungsformate in den Quartieren dauerhaft etablieren konnten und deutlich gesteigert haben.  Gleiches gilt für die Vernetzungsarbeit mit Akteuren im Quartier: die Anzahl von Kontakten ist von 2012 bis 2020 um das 4,3-fache angestiegen (die Anzahl der Seniorennetzwerke in diesem Zeitraum um das 2-fache).  Dies zeigt insgesamt, dass sich mit zunehmender „Laufzeit“ eines Seniorennetzwerks die Netzwerkarbeit verdichtet und intensiver wird, da zunehmend Vertrauen der Akteure in das Netzwerk entsteht und die Zusammenarbeit damit selbstverständlicher wird; auch die steigende Zahl von Kontakten zu Älteren und von Veranstaltungen führt zu mehr Organisations-, Abstimmungs-, Informations- und Kooperationsaufgaben bei den Koordinierenden; hinzu kommt im Sinne der Lotsen- und Multiplikatorenfunktion auch eine wachsende Zusammenarbeit mit stadtteilübergreifenden Organisationen.  Netzwerkübergreifende Schwerpunktprojekte waren o die Implementierung von „Anlaufstellen für ältere Menschen“ und die Stärkung freiwilliger und nachbarschaftlicher Strukturen o der Umgang mit psychischen Belastungen im Alter, die Alltagsbewältigung, Alltagsgestaltung, Wohnen und häusliche Versorgung, o Armut im Alter / Gesundheit und Pflege, o sowie die Arbeit im Netzwerke (Vernetzung von Akteuren, Vernetzung der Seniorennetzwerke untereinander, Kooperation mit stadtteilübergreifenden Organisationen).

Quartiersorientierte Altenhilfe mit Seniorennetzwerken und kleinräumigen so-

zialen Treffpunkten – Auswirkungen der Pandemie auf den Ausbau und die lau-

fende Arbeit (Jahr 2020 bis Oktober 2021)

1. Ausbau der quartiersorientierten Seniorenarbeit

1.1 Hintergrund

Im Jahr 2018 wurde der Ausbau und die Weiterentwicklung der Quartiersorientierten Seniorenarbeit mit dem „Strategiemix“ beschlossen. Dieser umfasst zum einen die Initiierung und Förderung weiterer Seniorennetzwerke als Verbund von Akteuren und Trägern in größeren bzw. benachbart liegenden Stadtteilen. Alternativ besteht seither die Option, kleinräumige soziale Treffpunkte als Anlaufstellen in Wohnquartieren mit begrenzterem „Einzugsgebiet“ zu fördern oder aufzubauen.

Über den Stand des Ausbaus wurde zuletzt im Dezember 2019 berichtet. Hier wurden bereits perspektivische Planungen für diejenigen Gebiete vorgenommen, die noch in die sozialräumlich orientierte Seniorenarbeit einbezogen werden sollen. Der nachfolgende Bericht legt den Stand der Umsetzung der letzten zwei Jahre dar und eröffnet einen Ausblick auf die kommenden Jahre.

1.2 Aktueller Stand des Ausbaus mit Perspektive 2022/2023

Die sehr unterschiedlichen Gegebenheiten in den städtischen Gebieten, die für 2019 bis 2021 im Ausbau vorgesehen waren, wurden anhand von Voruntersuchungen seitens des Seniorenamtes beleuchtet und weitere Schritte eingeleitet. Dabei mussten geplante Umsetzungsschritte immer wieder an die Bedingungen der pandemischen Lage angepasst werden.

Süden

Ende 2019 erfolgte der Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem AWO Kreisverband Mittelfranken Süd e.V. als modellverantwortlicher Träger des Seniorennetzwerks im Nürnberger Süden (statistische Bezirke 48 „Katzwang / Reichelsdorf Ost / Reichelsdorfer Keller“ und 49 „Kornburg / Worzeldorf“). Mit dem Tätigkeitsbeginn der Koordinatorin wurde mit der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen begonnen. Hierzu gehörte die Kontaktaufnahme mit Akteuren (Antrittsbesuche), die Teilnahme an Veranstaltungen von Akteuren und die Organisation des ersten Runden Tisches Seniorenarbeit. Aus persönlichen Gründen musste die Koordinatorin ihre Tätigkeit allerdings bereits Ende November 2019 beenden. Die begonnenen Maßnahmen konnten erst Anfang 2020, nach Neubesetzung der Stelle, weitergeführt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen war es ab Mitte März 2020 nur noch schwer möglich, die in der Zielvereinbarung festgelegten Maßnahmen unverändert durchzuführen. Eine Anpassung erfolgte sowohl hinsichtlich der Bedürfnisse und Bedarfe der älteren Menschen als auch der mit der Pandemie verbundenen gesetzlichen Beschränkungen und Auflagen (telefonische Kontaktpflege, verstärkte Informations- und

Beratungstätigkeiten, Aufbau von Helferkreisen). Nach Aufhebung der Kontaktbeschränkungen konnte die Koordinatorin mit der Umsetzung aller vereinbarten Maßnahmen beginnen und das Seniorennetzwerk in gewohnter Weise aufbauen und verstetigen.

Für die statistischen Bezirke 54 „Reichelsdorf“ und 55 „Mühlhof“ wurde entsprechend dem sozialräumlichen Ausbauplan der quartiersorientierten Seniorenarbeit im Sommer 2020 eine Sozialraumanalyse mit externer Unterstützung begonnen. Mit diesem Instrument werden die Belange und Bedarfslagen der älteren Bewohnerschaft eruiert sowie bestehende Ressourcen (Angebote, Anlaufstellen und Einrichtungen für Ältere, Angebote der Teilhabe und Prävention, Angebotslücken und Bedarfe) ermittelt. Hierfür wurden Experteninterviews mit Akteuren im Stadtteil geführt. Der für Ende 2020 geplante zweite Teil der Sozialraumanalyse mit Beteiligungsworkshops für ältere Bewohnerinnen und Bewohner musste aufgrund von Kontaktbeschränkungen ausgesetzt werden. Als die Kontaktbeschränkungen aufgehoben wurden, stand die mit der Durchführung der Sozialraumanalyse beauftragte Honorarkraft nicht mehr zur Verfügung, da sie inzwischen andere Verpflichtungen eingegangen war. Mit einer Fertigstellung der Analyse (Voraussetzung für Fördermittel aus der quartiersorientierten Seniorenarbeit) ist Anfang 2022 zu rechnen. Anschließend soll im Frühjahr/Sommer 2022 eine Kooperation mit einem Träger initiiert werden als Grundlage für ein Seniorennetzwerk oder einen sozialen Treffpunkt im Gebiet Reichelsdorf / Krottenbach / Mühlhof in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Sozialraumanalyse. Der äußere Süden wird nach Beendigung dieses Prozesses vollständig in das System der quartiersorientieren Seniorenarbeit der Stadt Nürnberg eingebunden sein.

Die noch fehlenden Gebiete der Bezirke 31 „Rangierbahnhof-Siedlung“, 30 „Dutzendteich“, 40 „Hasenbuck“ und 41 „Rangierbahnhof“ werden perspektivisch in die Sozialplanung bei Ref. V im Rahmen des übergreifenden Stadtentwicklungsgebietes Brunecker Straße einbezogen. Aus diesem Grund werden diese Bezirke erst im weiteren Verlauf dieser Stadtplanungsprozesse von SenA verstärkt betrachtet.

Die Gebiete der Bezirke 46 „Werderau“ und 50 „Hohe Marter“ sind Bindeglieder zum Neubaugebiet „Tiefes Feld“, für das ebenfalls Stadtentwicklungsprozesse anstehen. Auch hier sind weitere Entwicklungen noch abzuwarten.

Osten

Für den Bezirk 94 „Laufamholz“ ergab die 2020 abgeschlossene Sozialraumanalyse den konkreten Bedarf einer Unterstützung im Rahmen des quartiers-bezogenen Förderprogramms. Derzeit werden die formalen Voraussetzungen einer Förderung als Sozialer Treffpunkt geschaffen, sodass im November 2021 der Treffpunkt „Mittwoch Aktiv“ – organisiert vom evangelischen Gemeindeverein Laufamholz/Rehhof – in das Förderprogramm des Seniorenamts aufgenommen werden kann.

Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Akteure der Bezirke 28 „Tullnau“ und 29 „Gleißhammer“ werden teilweise bereits durch Angebote und Vernetzungsaktivitäten der benachbarten Seniorennetzwerke Südstadt Ost bzw. Zabo / Mögeldorf erreicht. Hier wird noch detaillierter zu klären sein, inwieweit diese Einbindung ausreichend ist.

Norden

Im Zuge der Planungen für den Ausbau der sozialräumlichen Seniorenarbeit im Nürnberger Norden wurden die statistischen Bezirke 70 „Westfriedhof“, 71 „Schniegling“, 72 „Wetzendorf“, 74 „Thon“ sowie 83 „Marienberg“ näher in den Blick genommen. Durch Expertinnen- und Experten- sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerinterviews wurden wesentliche Einblicke in die Lebenslagen und Bedarfe der älteren Bewohnerschaft gewonnen. Die Ergebnisse der Untersuchung und daraus abgeleitete

Handlungsbedarfe und -ansätze sollten bei einer Informationsveranstaltung am 25.03.2020 Interessierten und Akteuren vorgestellt und diskutiert werden. Coronabedingt wurde die Veranstaltung auf Herbst 2020 vertagt. Leider musste auch die geplante Nachholveranstaltung aufgrund erneuter Kontaktbeschränkungen abgesagt werden. Die Akteure und Beteiligten wurden deshalb digital in den weiteren Prozess eingebunden. Aus den Ergebnissen der Sozialraumanalyse und den Rückmeldungen dazu wurden folgende Handlungsschwerpunkte abgeleitet und mit konkreten Wünschen, Forderungen und Anforderungen an ein künftiges Seniorennetzwerk ergänzt:  Neutrale Information und Beratung: Mehr wohnungsnahe Informations- und Beratungsangebote; Information über digitale Medien; besseres Erreichen zurückgezogen lebender älterer Menschen  Soziale Teilhabe: bessere Einbindung und besseres Erreichen von vereinsamten und mobilitätseingeschränkten Menschen; mehr neutrale, niedrigschwellige, informelle, für neue Zielgruppen offene Treffpunkte; mehr und abwechslungsreichere Angebote  Kulturelle Teilhabe: Mehr vielfältige, zielgruppenspezifische und abwechslungsreichere kulturelle und bildungsorientierte Angebote  Gesundheitsförderung und Prävention: Neue differenzierte, spezifische Angebote für unterschiedliche Zielgruppen  Ehrenamtliches Engagement: Nachwuchsproblem aufgreifen; bessere Anerkennungs- und Wertschätzungskultur notwendig; organisieren und stärken von Nachbarschaftshilfen und ehrenamtlichen Hilfen  Vernetzung der Akteure und Angebote: Ermöglichung von mehr Vernetzung zwischen der Bewohnerschaft; bessere Abstimmung von Angeboten In den Interviews, Bewohnergesprächen sowie den anschließenden Rückmeldungen wurde deutlich erkennbar, dass es zwar eine räumliche Abgrenzung der einzelnen Stadtteile gibt, diese aber von einer Vernetzung, einem bedarfsgerechten Ausbau von Angeboten, der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen und einer koordinierenden Person mit übergreifender „Kümmerer“-funktion profitieren würden.

Im Sommer 2021 wurde unter den beteiligten Akteuren abgefragt, wer zusammen mit dem Seniorenamt die Trägerschaft für das neue Seniorennetzwerk übernehmen möchte. Aus dem Kreis der Akteure bekundete die Diakoneo KdöR ihr Interesse, weitere Interessenten meldeten sich nicht. Daraufhin konnte eine Kooperationsvereinbarung ab 01.11.2021 geschlossen werden. Der erste Runde Tisch Seniorenarbeit ist für das erste Quartal 2022 vorgesehen.

Der an Ziegelstein angrenzende statistische Bezirk 85 „Mooshof“ wurde in das Gebiet des Seniorennetzwerks Ziegelstein / Buchenbühl eingegliedert. Nach Gesprächen mit Bewohnerinnen und Bewohnern, Akteuren und der Koordinatorin des Seniorennetzwerks Ziegelstein / Buchenbühl wurde deutlich, dass Mooshof bereits als Bestandteil des Seniorennetzwerks gesehen wird und damit nur noch formal außerhalb der Netzwerkstruktur lag. Der Neuzuschnitt bildet nun das „tatsächlich gelebte“ Seniorennetzwerk Ziegelstein / Buchenbühl ab.

Die Sozialraumanalyse für das Gebiet Knoblauchsland mit den Bezirken 73 „Buch“, 75 „Almoshof“, 76 „Kraftshof“, 77 „Neunhof“, 78 Boxdorf“ und 79 „Großgründlach“ steht noch aus. Ansatzpunkte von Akteuren zur Unterstützung wurden an das Seniorenamt herangetragen und aufgegriffen. Die vorbereitenden Analysen sind für das Jahr 2022 geplant.

Westen

Die westlichen statistischen Bezirke 60 „Großreuth bei Schweinau“, 61, „Gebersdorf“, 62 „Gaismannshof“ und 63 „Höfen“ sind noch nicht in die quartiersorientierte Seniorenarbeit des Seniorenamts eingebunden. Infrastruktur und Angebote im Bereich der offenen Seniorenarbeit in diesen Gebieten sind

sehr lückenhaft. Im Zuge der Ausbauplanungen ist eine Sozialraumanalyse geplant, die den Bedarf an Infrastruktur und Angeboten aus Sicht der Akteure und der Bewohnerinnen und Bewohner gezielt ermittelt. Die Sozialraumanalyse ist Grundlage für die Einbindung in die Förderstrukturen der städtischen Seniorenarbeit und frühestens für das Jahr 2022/2023 geplant. Die Erschließung des „Tiefen Feldes“, welches inmitten der genannten Bezirke liegt, beinhaltet auch Planungen bezüglich eines Bürgertreffs sowie weiterer sozialer Einrichtungen. Von diesen Planungen geht ein wichtiger Impuls für das weitere Vorgehen aus.

Altstadt

Das Seniorenamt mit seinem Standort in der Altstadt ist auf der einen Seite Gestalter und Umsetzer für die Quartiersentwicklung, auf der anderen Seite aber auch selbst als Akteur und „Anbieter“ in der Altstadt präsent (Pflegestützpunkt; Freiwilligenmanagement; Geschäftsstelle des Stadtseniorenrats). Ein wichtiger Baustein in diesem Gefüge war die Cafeteria des Treffs Heilig-Geist. Der bisherige Träger hatte den Betrieb aufgrund unternehmensstruktureller Veränderungen im Frühjahr 2020 aufgegeben. Eine Revitalisierung der Begegnungsstätte im Heilig-Geist-Haus als Tagescafé und zugleich attraktiver Seniorentreff mit unterschiedlichsten Angeboten und Programmen wird Aufgabe des nächsten Jahres sein. Dabei steht besonders die Etablierung als modellhafte Begegnungsstätte mit Tagescafé (Innenund Außenbereich) im Fokus. Unterschiedlichste Angebote und Ansätze können hier erprobt werden:

 Teilhabe- und Mitmachangebote  Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement  Bildungsangebote u.a. im Bereich Digitalisierung Hier auch Vertiefung der Kooperationsbeziehungen zum Computer Club Nürnberg CCN 50plus, der ebenfalls im Heilig-Geist-Komplex angesiedelt ist.  Kultur- und Freizeitprogramme  Aufbau eines niedrigschwelligen, intergenerationellen Begegnungsortes mit Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige  Verbesserung der Integration von Älteren, Hochbetagten sowie demenziell erkrankten Seniorinnen und Senioren in den öffentlichen Raum der Innenstadt

Von hier aus könnten somit auch Impulse für eine intensivierte Vernetzung in der Altstadt ausgehen, etwa in den Bereichen soziale Teilhabe, Bildung, Kultur und bürgerschaftliches Engagement (z.B. Altenakademie; BZ; Seniorenarbeit im CVJM; Bildungs- und Seniorenarbeit der Innenstadtgemeinden) oder mit Einrichtungen des Seniorenwohnens und der Pflege in der Altstadt. In einem Kooperationsverbund könnten auch Maßnahmen entwickelt werden, die v.a. sozial benachteiligten Gruppen Älterer niedrigschwellige Teilhabechancen bieten und gezielt Information und Beratung zu Unterstützungsleistungen. Hierbei ist eine gute Abstimmung mit Prozessen der Stadtentwicklungsplanung im Rahmen des Quartiersmanagements Altstadt Süd und Altstadt Nord anzustreben. Das Projekt „Revitalisierung der Cafeteria“ ist auf eine Laufzeit von 1,5 Jahren angelegt (externe Projektfinanzierung). Im Anschluss an dieses Projekt ist eine Überleitung in ein Seniorennetzwerk Altstadt geplant und damit eine Einbindung in die Förderstrukturen der quartiersorientierten Seniorenarbeit. Somit sollen nachhaltig die positiven Entwicklungen der Revitalisierung des Seniorentreffs gesichert werden.

Mit den genannten, jeweils mehrere statistische Bezirke umfassenden Gebieten, ist das gesamte Stadtgebiet weitgehend vollständig in die sozialräumlichen Planungen bzw. den Ausbau von Teilhabestrukturen einbezogen. Die Umsetzung der Planungen ist auf 3 Jahre angelegt, allerdings ist die Umsetzung maßgeblich von der Haushaltsentwicklung abhängig. Auch die unabsehbare Entwicklung der epidemischen Lage erschwert eine seriöse Prognose über die Geschwindigkeit des Ausbaus der quartiersorientierten Seniorenarbeit in Nürnberg (siehe folgendes Kapitel).

2. Auswirkungen der Pandemie auf die laufende Arbeit der quartiersorientier-

ten Seniorenarbeit für die Jahre 2020/2021

(Grundlage: Dokumentationsbögen für das Jahr 2020, die von den Koordinierenden abgegeben wurden und Erfahrungsberichte der Koordinierenden aus dem Zeitraum 2020 und Januar bis Oktober 2021)

Im Jahr 2020 sind im Vergleich zum Jahr 2019 die Kontakte zu älteren Menschen im Rahmen von Veranstaltungen, Gruppenangeboten und Kursen stark rückläufig (siehe Anlage, Tabelle auf Seite 1 und 2). Für 2021 liegen die Dokumentationsbögen aus den Seniorennetzwerken noch nicht vor, so dass noch keine zahlenmäßige Auswertung stattfinden konnte.

Die mit der Pandemie einhergehenden Kontaktbeschränkungen, insbesondere zu Zeiten des Lockdowns, haben zeitweise zum vollständigen Erliegen von Gruppenangeboten geführt. Wegen umzusetzender Abstands- und Hygieneregeln konnten auch in Phasen, in denen Kontakte gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wieder erlaubt waren, die Gruppenaktivitäten nicht wie gewohnt wiederaufgenommen werden. Gruppen mussten verkleinert werden und manche Angebote konnten nicht wiederaufgenommen werden, weil z.B. keine von der Größe geeigneten Räume zur Verfügung standen (bisher genutzte Räume sind teilweise zu klein, um Abstandsregeln einhalten zu können oder Kooperationspartner und Raumgeber sind noch vorsichtig und stellen ihre Räume für Veranstaltungen noch nicht wieder zur Verfügung).

Hinzu kommt, dass sich ein Teil der älteren Menschen aus Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus sehr stark zurückgezogen hat. Bei einigen führte der Mangel an Aktivität und Anregung zur Verschlechterung der physischen und mentalen Gesundheit, was letztlich zur Folge haben kann, dass Gruppenangebote gar nicht mehr besucht werden können auch wenn Kontakte wieder erlaubt sind.

Eine rein quantitative Darstellung der Kontakte zu älteren Menschen über Veranstaltungen und Gruppenangebote (siehe Anlage) würde die Arbeit in den Seniorennetzwerken in den Pandemie-Jahren 2020 und 2021 nicht hinreichend abbilden. Daher wird sie an dieser Stelle durch eine qualitative Beschreibung ergänzt.

Die Koordinierenden der Seniorennetzwerke haben schon in der ersten Phase der Pandemie in enger Abstimmung mit dem Seniorenamt schnell auf die veränderten Umstände und Bedingungen in ihrer Arbeit reagiert. Bereits zu Beginn der Pandemie wurden besonders ältere Menschen als vulnerable Personen für einen schweren Krankheitsverlauf identifiziert. Dies führte dazu, dass gerade dieser Personengruppe angeraten wurde, Kontakte, wo möglich zu vermeiden und zu Hause zu bleiben. Um die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs für Ältere sicherzustellen, wurde seitens der Stadt im April 2020 ein Angebot ehrenamtlich tätiger Einkaufshilfen aufgebaut. Diese konnten telefonisch und damit kontaktlos vermittelt werden. Mit dieser telefonischen Hotline haben die Koordinierenden der Seniorennetzwerke zusammengearbeitet und bei Bedarf auch weiterführende Unterstützung, z.B. zur Vermeidung von Einsamkeit, angeboten.

Schon früh kristallisierte sich das Schwerpunktthema das Jahres 2020 heraus. Es mussten Wege gefunden werden, trotz der Kontaktbeschränkungen eine potentiell drohende Vereinsamung älterer Menschen zu vermeiden und seitens der Seniorennetzwerke veränderte Angebote der Sozialen Teilhabe zu gestalten. Mit Kreativität wurden vielfältige Ideen entwickelt, um Angebote der sozialen und kulturellen Teilhabe sowie für Bildung und Gesundheitsförderung immer wieder an die sich verändernden Bedingungen und Regelungen anzupassen.

2.1 Angebote der sozialen Teilhabe und zur Gesundheitsförderung im Jahr 2020 und 2021 unter den Vorgaben wechselnder Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen:

 Ermöglichung von 1:1-Kontakten: o Proaktives Zugehen auf ältere Menschen, die im Stadtteil bekannt sind, da manche sich zunehmend zurückgezogen hatten und von sich aus keinen Unterstützungsbedarf bekundet haben. o In Form von Telefonaten, Briefen oder auch „Zweier-Spaziergängen“ (Koordinierende; Senioreninnen und Senioren oder Ehrenamtliche und Senioreninnen und Senioren) Hier konnte auch über pandemiebedingte Ängste und Sorgen gesprochen werden. Im Verlauf der Pandemie fiel aus Sicht der Koordinierende auf, dass viele Gespräche mit Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohner wegen des hohen Mitteilungsbedarfs an Dauer zunahmen. o Unter dem Motto „Gemeinsam statt einsam“ wurden in zwei Seniorennetzwerken Treffpunkte an sogenannten „Ge(h)meinsambänken“ ermöglicht. An den auffällig gestalteten Bänken werden ältere Menschen aus dem Stadtteil, die unter der (coronabedingter) Einsamkeit leiden, miteinander in Kontakt gebracht, entweder zu einem Gespräch im Freien auf der Bank oder als Startpunkt für einen gemeinsamen Spaziergang. o Vermittlung telefonischer Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner (Ehrenamtliche), z.B. über das Projekt „Telefonfreunde“. o Projekt „Erzähltelefon“: Einfach nur mal plaudern können oder auch über Sorgen und Belastungen sprechen. o Stadtteilspaziergänge seitens der Koordinierenden: beim Rundgang durch den Stadtteil wurden/werden Gespräche über den Gartenzaun oder am Fenster geführt. Teilweise wurden bei diesen Stadtteilrundgängen auch kleine Geschenke oder Kulinarisches verteilt, z.B. Krapfen zu Fasching, Eis im Sommer, Punsch in der Adventszeit, kleine Geschenke zu Weihnachten. o In einigen Seniorennetzwerken wurden Brieffreundschaften zwischen Kindern und Seniorinnen und Senioren vermittelt, was von beiden Seiten als große Bereicherung empfunden wurde und das Verständnis dafür förderte, mit welchen Problemen und Ängsten sich die jeweilige Gruppe in der Pandemie konfrontiert sah. o Briefaktionen, z.B. „Mutmachbriefe“ mit Geschichten, Denksportaufgaben und Anregungen zur Beschäftigung.

 Gruppentreffen o In Form von moderierten Gruppentelefonaten oder Video-Gesprächen (sofern die technischen Kenntnisse und Voraussetzungen vorlagen). o Das Angebot, Kurse online zu besuchen, wurde nur in einem Stadtteil von einigen älteren Menschen angenommen (Yoga-Kurs).

 Ehrenamtlich geleitete Gruppen o Bemerkenswert war im Jahr 2020, dass viele der in den Seniorennetzwerken ehrenamtlich oder auf Basis einer Übungsleiterpauschale tätigen Kursleitungen in den Zeiten strenger Kontaktbeschränkungen von sich aus Kontakt zu den Kursteilnehmenden gehalten haben. Die Kursleitungen haben hier ein beeindruckendes Engagement gezeigt und in der Regel deutlich mehr Zeit als vor der Pandemie investiert. o Der Kontakt wurde telefonisch, durch Briefe oder auch in WhatsApp-Gruppen aufrechterhalten.

 Angebote zur Förderung der physischen und geistigen Gesundheit o Anregung zu Spaziergängen zu zweit oder in Kleingruppen, z.B. im Rahmen des Projekts „Mitlaufbank“ (Treffpunkt zu Spaziergängen an einer Bank im Stadtteil). o In vielen Stadtteilen fanden über den Sommer und Herbst 2020 Kleingruppen zu Gymnastik und Sturzprophylaxe im Freien (z.B. OTAGO unterwegs; Sitzgymnastik im Freien) oder Lauftreffs statt. Sobald Sport im Freien in Gruppen wieder erlaubt war, wurden Angebote zur Gesundheitsförderung, dort wo es organisatorisch und wetterbedingt möglich war, ins Freie verlegt. o Über einen großen Zeitraum der Pandemie konnte in vier Seniorennetzwerken der therapeutisch orientierte Frühstückstreff „Gut für die Seele“ (für ältere Menschen in seelischen Notlagen) weiter angeboten werden. o Teilnehmende bestehender Gedächtnistrainings-Gruppen erhielten Übungen und Anregungen zum Gedächtnistraining in Phasen strenger Kontaktbeschränkungen in Form von Rundbriefen.

Mit diesen vielfältigen Angeboten zu sozialer Teilhabe und Gesundheitsförderung konnte der Kontakt zu den Seniorinnen und Senioren, die im Seniorennetzwerk bereits bekannt waren, größtenteils aufrechterhalten werden.

Schwieriger war es dagegen, älteren Menschen, die bis zur Pandemie noch keinen Kontakt zum Seniorennetzwerk hatten, Zugang zu den Angeboten zu ermöglichen. Offene Treffs, über die sich niedrigschwellig die Möglichkeit bietet, erstmals mit einem Angebot des Seniorennetzwerks in Kontakt zu kommen, konnten im Jahr 2020 nicht angeboten werden. Gruppenangebote konnten fast ausnahmslos nur mit vorheriger Anmeldung angeboten werden.

Im Verlauf der Pandemie hat die Digitalisierung in vielen Bereichen der Gesellschaft stark zugenommen. Dies führte bei den älteren Menschen, die sich bisher noch nicht mit digitalen Medien auseinandergesetzt hatten, immer stärker zu einem Gefühl des „Abgehängt seins“. Online einkaufen oder einen Zugang zum Schwimmbad oder einer kulturellen Einrichtung online zu buchen, war für sie kaum oder gar nicht möglich. Auch die digitale Anmeldung für einen Impftermin war für viele ältere Menschen eine große Herausforderung und konnte häufig nur mit Hilfe von Verwandten oder Bekannten erfolgreich getätigt werden.

Hier wäre eine Ausweitung der Angebote zur Unterstützung im Umgang mit digitalen Geräten seitens der Seniorennetzwerke hilfreich gewesen, auch weil sich eine steigende Bereitschaft seitens der Seniorinnen und Senioren abzeichnete, die Nutzung digitaler Geräte zu erlernen. Beim Erlernen ist aber gerade zu Beginn eine unterstützende Person notwendig, die die ersten Schritte an den Geräten zeigt und die damit auch körperlich nahekommt. Da körperliche Nähe aber gerade im ersten Jahr der Pandemie vermieden werden sollte, waren solche Angebote für Off-Liner kaum durchführbar.

Diese Entwicklungen gaben letztlich den Anstoß für die Initiierung des Projektes „Wege in die digitale Welt für Ältere“, das 2021 starten konnte (s. Sozialausschuss vom 08.07.2021 und Sitzung des Sozialausschusses am 02.12.2021).

 Informations-, Beratungs- und Lotsenfunktion der Netzwerkkoordinatoren/innen

Vorbemerkung: Bei den nachfolgend dargestellten Zahlen handelt es sich um die aufsummierten dokumentierten Kontakte aller Seniorennetzwerke im Berichtszeitraum. Die Anzahl der Seniorennetzwerke verändert sich jedoch mit dem weiteren sozialräumlichen Ausbau im zeitlichen Verlauf. Zudem sind die jeweils neu hinzukommenden Quartiere strukturell und im Hinblick auf die Bedarfe nicht in jedem Fall

vergleichbar mit bereits bestehenden Seniorennetzwerken. Dadurch können sich relative Schwerpunktverlagerungen bei Themen, Aufgaben, Veranstaltungen und Angeboten oder Zielgruppen ergeben. Auch in existierenden Seniorennetzwerken können sich im Projektverlauf Zielsetzungen und inhaltliche Schwerpunktsetzungen verändern. Die genannten Daten dürfen somit nicht längsschnittlich interpretiert werden.

Im Jahr 2020 bestanden in 16 Stadtgebieten Seniorennetzwerke. Das 16. Seniorennetzwerk „Nürnberger Süden“ wurde erst Ende 2020 implementiert (vgl. hierzu Ausbau Süden).

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 12.736 Einzelkontakte mit Seniorinnen und Senioren aus dem Stadtteil, mit ihnen nahestehenden Personen (Angehörige, Bekannte, Nachbarn) und mit freiwillig Engagierten oder an einem freiwilligen bürgerschaftlichen Engagement Interessierten dokumentiert (2012: rund 3.000 Kontakte; 2013: rund 3.400 Kontakte; 2014: rund 4080 Einzelkontakte; 2015: rund 4.275 Kontakte; 2016: 5.651 Kontakte; 2017: 6.150 Kontakte; 2018: 6.408; 2019: 10.714).

Rund 60 % dieser Gespräche wurden mit älteren Menschen geführt. Bei rund 82 % der Kontakte mit älteren Menschen handelt es sich um Gespräche mit Frauen (2012: 78 %; 2013: 78 %; 2014: 76 %; 2015: 80 %; 2016: 78 %; 2017: 77%; 2018: 77%; 2019: 79%;).

Hinzu kommen rund 4.932 Einzelkontakte mit Akteuren und anderen Multiplikatoren (2012: 1.150 Kontakte; 2013: 1.680 Kontakte; 2014: 2.020 Kontakte; 2015: 3.070 Kontakte; 2016: 3.110 Kontakte; 2017: 4.350 Kontakte; 2018: 4.072 Kontakte; 2019: 4491 Kontakte;), z.B. im Zusammenhang mit der Organisation von Veranstaltungen oder der Vernetzungsarbeit.

Insgesamt wurden somit in 2020 rund 17.668 Kontakte dokumentiert (2012: 4.150; 2013: 5.080 Kontakte: 2014: 6.100 Kontakte; 2015: 7.347 Kontakte; 2016: 8.761 Kontakte; 2017: 10.500 Kontakte; 2018: 10.480 Kontakte; 2019: 15.205 Kontakte). Kontakte mit älteren Menschen bzw. ihren Angehörigen, Bekannten, Nachbarn sowie Ehrenamtlichen machen rund 72% aus (2012: 72%; 2013: 67%; 2014: 67%; 2015: 58%; 2016: 64,5%; 2017: 59%; 2018: 61%; 2019: 59%;).

Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer, nicht dokumentierbarer Einzelgespräche mit Seniorinnen und Senioren oder Angehörigen im Rahmen von Mittagstischen, Seniorenstammtischen, Veranstaltungen, Fahrten oder bei zufälligen Alltagsbegegnungen etc. Aufgrund der wachsenden Verankerung und des steigenden Bekanntheitsgrades der Koordinator/innen in den Stadtteilen ist auch hier eine Zunahme der Kontakthäufigkeiten zu verzeichnen.

Die Themenbereiche, die sich spezifisch auf Fragen der Lebensgestaltung und -bewältigung der älteren Menschen beziehen, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet (weitere Gesprächsthemen wie Vermittlung oder Begleitung von Ehrenamtlichen, die Information über bzw. die Organisation von Veranstaltungen, Vernetzungsarbeit sowie „sonstige“ Themen sind hierbei nicht berücksichtigt). Die nachfolgend genannten Themen werden nicht nur im unmittelbaren Kontakt mit Älteren selbst, sondern auch im Rahmen von Kontakten mit Akteuren, Angehörigen, Nachbarn, Bekannten oder Ehrenamtlichen behandelt, zu denen im Zusammenhang mit der Problemlage eines alten Menschen Kontakt besteht oder hergestellt wird (z.B. Fallbesprechungen mit Akteuren; Weitervermittlung an Dienste; Unterstützung von Angehörigen; fachliche Begleitung von Ehrenamtlichen).

Spezifische Fragen der Lebensgestal- tung und –bewälti- gung der Älteren Anteil 2017 Anteil 2018 Anteil 2019 Anteil 2020 Beispiele
Psychische Prob- leme und psychoso- ziale Konflikte 19,1% 17% 15% 21% Einsamkeit und Isolation, Tod von Angehörigen oder naheste- henden Menschen, Depression und Angststörungen, allg. psychische Probleme, Belastung durch und Umgang mit chronischen Erkrankungen, Krisenin- tervention, Alkoholprobleme, Konflikte in der Familie, der Partner- schaft oder der Nachbarschaft
Alltagsbewältigung, Alltagsgestaltung, Wohnen, häusliche Versorgung 36,9% 38% 42% 46% Suche nach ehrenamtlicher Hilfe im Alltag (z.B. bei Spaziergängen, Ein- käufen); Beratung zur Alltagsbewälti- gung nach Krankenhausaufenthalten, zu hauswirtschaftlichen Hilfen und ambulanten Dienstleistungen; Über- forderung bei der Bewältigung des Haushalts, Beratung zu Wohnformen für Ältere und zur Wohnraumanpas- sung; Hilfe bei Formularen, Behör- denangelegenheiten etc.
Finanzielle Prob- leme und Vorsorge 14,2% 12% 10% 9% Fragen zu Grundsicherung, Probleme bei der Zahlung von Arztrechnungen, Zuzahlungen etc.; Probleme mit Kran- ken- und Pflegekassen, Rechtliche Vorsorge (z.B. Vorsorgevollmacht, Betreuungs-verfügung);
Gesundheit und Pflege 29,8% 33% 33% 24% Beratung zu Gesundheitsthemen und Prävention, Inkontinenz-probleme, Sturzereignisse, Fragen zu Demenz und Betreuung von Menschen mit Demenz
100% 100% 100% 100%

Anteil

2017

Anteil

2020

Tabelle 1: Spezifische Themen der Lebensgestaltung und –bewältigung der Älteren

Resümee

Auch wenn, wie einleitend erläutert, keine längsschnittlichen Aussagen aus den Daten ableitbar sind, korrespondieren diese dennoch mit einigen wesentliche Trends, die sich in der Alltagspraxis der Seniorennetzwerke zeigen:

 Die dokumentierten absoluten Zahlen von Kontakten sind zwischen 2012 (8 Seniorennetzwerke) und 2020 (16 Seniorennetzwerke) auf das rund 4-fache angestiegen (die Zahl der Seniorennetzwerke in diesem Zeitraum auf das doppelte).

 Der Anteil der Einzelkontakte mit Seniorinnen und Senioren bewegt sich über die Jahre bei Werten zwischen rund 60 und 72 %; schließt man die unmittelbaren Bezugspersonen der älteren Menschen mit ein (z.B. Angehörige, Nachbarn, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer), wird erkennbar, dass sich die Funktion der Koordinator/innen als Anlaufstellen und Schlüsselpersonen im Quartier (z.B. wohnungsnahe Information, Basisberatung, „Lotsenfunktion“, Weitervermittlung an andere Hilfsangebote) auf sehr hohem Niveau etabliert hat.

 Die Anzahl der Kontakte in Veranstaltungen hat sich zwischen 2013 und 2019 mehr als verfünffacht. Im Jahr 2020 ist die Anzahl der Kontakte in Veranstaltungen stark rückläufig und sinkt sogar unter das Niveau von 2013 (siehe Anlage, Tabelle auf Seite 1 und 2), was dem Umstand zuzuschreiben ist, dass die pandemiebedingten (Kontakt-)Beschränkungen über lange Phasen keine Gruppenangebote erlaubt haben. Es wird sich zeigen, ob und wann das vor-pandemische Niveau an Kontakten im Rahmen von Veranstaltungen wieder erreicht wird. Die Zahl der Seniorennetzwerke ist in diesem Zeitraum von 11 auf 16 und somit lediglich um rund ein Drittel gestiegen. Die Zahlen einschließlich des Jahres 2019 verweisen darauf, dass die Koordinierenden neben der individuellen Informations- und Beratungstätigkeit für ältere Menschen auch im Hinblick auf Teilhabeförderung und Prävention Angebote und Veranstaltungsformate in den Quartieren dauerhaft etablieren konnten und deutlich gesteigert haben.

 Gleiches gilt für die Vernetzungsarbeit mit Akteuren im Quartier; die Anzahl von Kontakten (z.B. für die Organisation von Veranstaltungen, im Rahmen der „Lotsenfunktion“ der Koordinierenden oder der Informationsarbeit im Quartier) ist von 2012 bis 2020 um das 4,3-fache angestiegen (die Anzahl der Seniorennetzwerke in diesem Zeitraum um das 2-fache).

 Dies zeigt insgesamt, dass sich mit zunehmender „Laufzeit“ eines Seniorennetzwerks die Netzwerkarbeit verdichtet und intensiver wird, da zunehmend Vertrauen der Akteure in das Netzwerk entsteht und die Zusammenarbeit damit selbstverständlicher wird; auch die steigende Zahl von Kontakten zu Älteren und von Veranstaltungen führt zu mehr Organisations-, Abstimmungs-, Informations- und Kooperationsaufgaben bei den Koordinierenden; hinzu kommt im Sinne der Lotsen- und Multiplikatorenfunktion auch eine wachsende Zusammenarbeit mit stadtteilübergreifenden Organisationen (s.u.).

2.2 Netzwerkübergreifende Schwerpunktprojekte und Netzwerkarbeit „Anlaufstellen für ältere

Menschen“ / Stärkung freiwilliger und nachbarschaftlicher Strukturen

Das 2014 gestartete, netzwerkübergreifende Projekt „Mach Dich stark!“ zum Aufbau dezentraler, ehrenamtlicher gestützter Hilfestrukturen in den Stadtteilen wurde weitergeführt, in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Freiwilligenmanagement / häuslichen Besuchsdienst des Seniorenamts (z.B. gegenseitige Vermittlung; gemeinsame Schulungen; gemeinsame Anerkennungskultur).

Gerade zu Beginn der Pandemie waren nachbarschaftlich organisierte Einkaufshilfen eine wertvolle Unterstützung im Alltag älterer Menschen. Da aber viele Ehrenamtliche, die sich im Projekt „Mach Dich stark!“ betätigen, selbst schon älter sind und damit auch zur vulnerablen Gruppe gehören, konnten diese nur begrenzt zur Unterstützung alleinlebender Senioren/innen eingesetzt werden. Maßgebend für den Einsatz von Ehrenamtlichen im Besuchsdienst, bei der Unterstützung von geselligen Veranstaltungen oder im Hol- und Bringdienst waren im Jahr 2020 auf der einen Seite die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln) und auf der anderen Seite das Ausloten, mit welchen Aktivitäten sich jede und jeder Ehrenamtliche im Hinblick auf die pandemische Lage wohl fühlt. Viele Ehrenamtliche mussten zeitweise ihre persönlichen Besuche bei den Seniorinnen und Senioren zu Hause einstellen, konnten den Kontakt aber häufig telefonisch oder bei Spaziergängen zu zweit aufrechterhalten.

Die Funktion der Koordinierenden als „Anlaufstelle im Quartier“ erhält auch im Kontext der Unterstützung und Pflege nachbarschaftlicher Strukturen eine bedeutsame Rolle und nimmt personelle Ressourcen in Anspruch.

Psychische Belastungen im Alter

Schon zu Beginn der Pandemie identifizierte man ältere Menschen als besondere Risikogruppe für schwere Verläufe einer COVID-19-Erkrankung. In der Folge wurden diese aufgefordert (häufig auch von nahen Angehörigen) wo nur möglich – Kontakte zu vermeiden und am besten zu Hause zu bleiben. Der Mangel an Kontakten, v.a. zu Familienangehörigen oder anderen nahestehenden Personen, wurde von vielen als belastend empfunden. Insgesamt zeigten aber schon Ende 2020 Studien aus verschiedenen Ländern, dass die Mehrheit der Seniorinnen und Senioren - anders als vielleicht erwartet - relativ gut mit den psychischen Belastungen der pandemischen Situation umgehen konnte. Als Gruppe waren ältere Menschen in ihrem psychischen Wohlbefinden wohl weniger belastet als die jüngere Generation.

Dennoch war auch unter den Seniorinnen und Senioren die psychische Belastung höher als zu anderen Zeiten. Dies zeigt sich auch in den Seniorennetzwerken an einer Zunahme der Einzelberatungen zum Thema Psychische Probleme und psychosoziale Konflikte (siehe Tabelle 1: Spezifische Themen der Lebensgestaltung und –bewältigung der Älteren).

Bereits vor der Pandemie bestehende psychische Belastungen haben sich im Verlauf der Pandemie durch den sozialen Rückzug und den Umstand, dass auch therapeutisch orientierte Gruppen zeitweise ausgesetzt wurden, tendenziell eher verstärkt. Um Ältere, die im Verlauf der Pandemie zunehmend psychisch belastet waren oder Ängste entwickelten, möglichst gut unterstützen zu können, wurde eng mit den in Nürnberg tätigen gerontopsychiatrischen Fachdiensten (Stadtmission und arbewe) und der Beratungsstelle „Ruhepunkt“ des Mittelfränkischen Krisendienstes zusammengearbeitet.

Alltagsbewältigung, Alltagsgestaltung, Wohnen, häusliche Versorgung

Im Jahr 2020 waren zu Beginn der Pandemie, als älteren Menschen angeraten wurde, Kontakte möglichst zu vermeiden, Einkaufshilfen sehr gefragt. Dies spiegelt sich auch in einer Zunahme der dokumentierten Einzelkontakte zum Thema Alltagsbewältigung wider. In Zusammenarbeit mit der Corona- Hotline der Stadt Nürnberg konnten die Koordinatoren/innen der Seniorennetzwerke entsprechende Hilfen vermitteln. Zusätzlich wurden auch vermehrt Besuchsdienste für gemeinsame Spaziergänge zur Vermeidung von Einsamkeit angefragt und vermittelt.

Armut im Alter

In der Praxis der Seniorennetzwerke, u.a. der Beratungsarbeit, ist das Thema Altersarmut in den letzten Jahren zunehmend relevant geworden. Auch der Stadtseniorenrat, dessen Delegierte an den Runden

Tischen Seniorenarbeit in den Seniorennetzwerken vertreten sind, sieht hier einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt. Seit Ende 2017 wird zu diesem Thema verstärkt zusammengearbeitet. Neben Delegierten des Stadtseniorenrats und Mitarbeitenden des Seniorenamts beteiligen sich an diesem Arbeitskreis v.a. die Koordinierenden aus den Stadtteilen, die am meisten von Altersarmut betroffen sind, aber auch andere Stellen wie der Stab Armutsprävention im Referat für Jugend, Familie und Soziales (Amt für Existenzsicherung und soziale Integration) und die Noris-Arbeit (NOA) gGmbH. Nachdem zuerst die mit geringen finanziellen Mitteln einhergehenden Problemlagen und Bedarfe älterer Menschen identifiziert wurden, geht es in der Folge darum, für die Probleme, die auf der Quartiersebene bearbeitet werden können, geeignete Lösungen zu finden.

In Zusammenarbeit mit der Corona-Hotline der Stadt Nürnberg konnten die Koordinierenden der Seniorennetzwerke Einkaufshilfen, die gerade zu Beginn der Pandemie sehr gefragt waren, vermitteln. Menschen mit geringem Einkommen kam es sehr entgegen, dass diese Einkaufshilfen ehrenamtlich tätig waren und damit keine Kosten entstanden.

Im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 haben die Nürnberger Tafeln ihr Angebot eingestellt, was eine finanzielle Belastung für Anspruchsberechtigte darstellte. Auch offene Mittagstische, die älteren Nürnberg-Pass-Inhaberinnen und –inhabern sowie Grundsicherungsempfangenden Vergünstigungen für die Mahlzeiten gewähren, waren im Jahr 2020 zeitweise ausgesetzt, in Pflegeheimen angebotene Mittagstische sogar für das ganze Jahr 2020. Bis heute sind die meisten Pflegeheime noch immer zurückhaltend, wenn es darum geht, ihren günstigen Mittagstisch wieder für den Stadtteil zu öffnen. Wo möglich und sinnvoll, wurde in den Seniorennetzwerken in den Zeiten der strengen Kontaktbeschränkungen das Angebot auf „Essen zum Mitnehmen“ umgestellt.

Auch die Beschaffung einer ausreichenden Menge an Mund-Nasen-Schutz bzw. FFP2-Masken (Ende des Jahres 2020) war anfangs eine Herausforderung für Ältere mit wenig Geld angesichts steigender Preise und teilweise ausverkaufter Bestände. In einigen Seniorennetzwerken wurden Projekte initiiert, in denen Mund-Nasen-Schutz selbst hergestellt und kostenlos an Seniorinnen und Senioren abgegeben wurde. Ende 2020 konnten Ältere (über 60 Jahre) ein festgelegtes Kontingent an FFP2-Masken kostenlos oder mit geringem Zuschuss über die jeweilige Krankenkasse oder über Apotheken beziehen. Ab Ende Januar 2021 stellte der Freistaat Bayern eine Million kostenlose FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige zur Verfügung. Hier haben sich die Seniorennetzwerke Nürnberg an der Verteilung der FFP2-Masken beteiligt.

Gesundheit und Pflege

Der Themenbereich Gesundheit und Pflege hat 2020 im Vergleich zu den anderen Themenbereichen scheinbar an Bedeutung verloren. Zum einen könnte das daraufhin zurückgeführt werden, dass die Bewältigung des Pandemie-Alltags die Ressourcen der Älteren umfassend gebunden hat, so dass z.B. Prävention kein Thema war. Zudem waren aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen die entsprechenden präventiven Angebote häufig gar nicht verfügbar. Zum anderen wurde das Thema „Unterstützungs- und Pflegebedürftigkeit“ mutmaßlich zum Teil innerhalb des familiären Systems aufgefangen. Nahestehende Personen der hilfebedürftigen Seniorinnen und Senioren waren z.B. im Homeoffice oder in Kurzarbeit und nutzten diese Ressourcen, um ihre Angehörigen selbst zu unterstützen. Das wiederum könnte zu dem verringerten Beratungsbedarf beigetragen haben.

Runde Tische Seniorenarbeit

Als lokale Arbeitsgremien für den trägerübergreifenden Austausch bzw. für den Aufbau und die Umsetzung von Angeboten/Projekten konnten im Jahr 2020 die Runden Tische Seniorenarbeit in den 16 Seniorennetzwerken nicht wie gewohnt durchgehend in Präsenz stattfinden.

Üblicherweise werden jährlich pro Seniorennetzwerk 4 Runde Tische Seniorenarbeit angeboten. Bei derzeit 16 Seniorennetzwerken wären dies 64 Runde Tische Seniorenarbeit. Tatsächlich konnten im Jahr 2020 36 Runde Tische in Präsenz stattfinden, 4 in Form einer Video-Konferenz, ein Runder Tisch in Form einer Telefonkonferenz und ein weiterer als Hybrid (Video-Konferenz und Präsenz). Zahlreiche Runde Tische Seniorenarbeit mussten gänzlich ausfallen.

Im Jahr 2020 war die Zahl der Akteure, die an den Treffen der Runden Tische Seniorenarbeit teilnahmen, mit durchschnittlich weniger als einem Viertel der regulär vertretenen Akteure deutlich rückläufig. Viele Netzwerkpartner, insbesondere Pflegeheime und ambulante Pflegedienste, waren mit der Umsetzung der pandemiebedingten Verordnungen und Maßnahmen in ihren Ressourcen ausgelastet. Außerdem haben die Mitarbeitenden vieler Einrichtungen Kontakte in Präsenz - wo möglich - vermieden. Ein telefonischer oder digitaler Austausch kam in vielen Netzwerken erst allmählich zum Einsatz.

Über den Verteiler der Runden Tische Seniorenarbeit wurden 2020 insgesamt in allen Seniorennetzwerken ca. 740 lokale Akteure erreicht, so dass damit - neben den Runden Tischen Seniorenarbeit auch ein Informationsnetzwerk in den Stadtteilen besteht. Über die Protokolle zu den Runden Tischen Seniorenarbeit erhielten alle Netzwerkpartner Informationen zu aktuellen Aktivitäten im Seniorennetzwerk. Entwicklungen und Neuerungen im Zusammenhang mit der pandemischen Lage wurden seitens des Seniorenamts (Fachbereich Quartiersentwicklung und Seniorennetzwerke) mit den Koordinierenden der Seniorennetzwerke besprochen und von diesen dann in Form von Infobriefen an die Netzwerkpartner weitergeleitet. Seitens der Netzwerkpartner wurde betont, wie wichtig dieser Austausch zu den organisationsspezifischen und allgemeinen Herausforderungen in der Pandemie war und ist.

Seit Frühsommer 2021 können bedingt durch die gestiegene Impfquote und die Einhaltung der 3-G- Regel die Runden Tische Seniorenarbeit wieder in Präsenz stattfinden.

Koordinatoren/-innen-Treffen

Ziel: Erfahrungsaustausch; Abstimmung netzwerkübergreifender Projekte; Klärung organisatorischer Fragen; Übertragung von Angeboten / Projekten zwischen Seniorennetzwerken;

Im Jahr 2020 gab es bei den Koordinierenden der Seniorennetzwerke einen hohen Bedarf für Austausch und gemeinsame Abstimmung. Die häufig wechselnden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen haben gerade zu Beginn der Pandemie viel Verunsicherung ausgelöst und bedurften der Interpretation. Immer wieder stellte sich im Jahr 2020 die Frage, was an Veranstaltungen, Gruppen und überhaupt Angeboten für ältere Menschen in den Seniorennetzwerken gerade erlaubt ist und unter welchen Bedingungen die Umsetzung stattfinden kann.

Viel Zeit nahm sowohl der Erfahrungsaustausch zur Umsetzung der neuen Hygieneregeln als auch der Ideenaustausch zur Entwicklung neuer – an die Bedingungen der Pandemie angepasster - Formen sozialer Teilhabe in Anspruch.

Auch im Zuge der Impfkampagne ab Beginn des Jahres 2021 war viel Informationsmanagement vonnöten. Informationen zum Ablauf und Fortgang der Impfaktion wurden hauptsächlich über die lokale Presse oder die Webseite der Stadt Nürnberg vermittelt. Da ein Teil der älteren Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs hierzu keinen Zugang hat, wurden viele Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit der Impfung auftraten, an die Koordinierenden herangetragen und in der Folge an das Seniorenamt und von dort an die Impfkoordination oder das Gesundheitsamt weitergeleitet. Antworten konnten dann über die bestehende „Informationskette“ an die Seniorennetzwerke und damit an die Seniorinnen und Senioren zurückvermittelt werden. Wo möglich, wurde Abhilfe für Probleme geschaffen, die

sich im Rahmen der Impfkampagne für viele Ältere aufgetan hatten. Die Zahl der Koordinierenden- Treffen hat sich im Jahr 2020 mit 12 Treffen deutlich erhöht, letztlich sogar verdreifacht.

Kooperationen mit stadtteilübergreifenden Organisationen

Die Kooperationen mit stadtteilübergreifenden Einrichtungen haben sich in 2020 und 2021 verändert. Intensiviert hat sich die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Organisationen, die Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung der wechselnden Infektionsschutzmaßnahmen geben konnten, wie z.B. Gesundheitsamt oder Ordnungsamt. Im Bereich der Einzelfallhilfe wurde, wie in den Jahren vor der Pandemie, kooperativ mit anderen Stellen, z.B. Sozialpädagogischer Fachdienst, gerontopsychiatrischer Fachdienst, Ruhepunkt, Noris-Arbeit gGmbH, Zentrum Aktiver Bürger, zusammengearbeitet.

Der Kontakt zu Kooperationspartnern, mit denen bisher gemeinsam Veranstaltungen geplant, organisiert und durchgeführt wurden oder die Veranstaltungen unterstützt haben, war 2020 dagegen rückläufig (z.B. Kulturläden, Bildungszentrum, Projekt „Gesundheit für alle in Stadtteil“, Rotary Club Nürnberg-Neumarkt etc.).

Auch mit den Delegierten des Stadtseniorenrats kamen die Koordinierenden der Seniorennetzwerke in 2020 und 2021 seltener als in den Jahren davor zum Austausch zusammen. Zum einen hat sich ein Teil der älteren Delegierten in der ersten Phase der Pandemie eher zurückgezogen, zum anderen war es vielen Delegierten nicht möglich, sich während der Zeit der strengen Kontaktbeschränkungen an einem digitalen Austausch zu beteiligen.

SenA/2, November 2021

Beilage: 3.3

Dokumentierte Einzelveranstaltungen und regelmäßige Veranstaltungen aus dem Jahr 2019 und 2020 (Grundlage: Dokumentationsbögen aus den Jahren 2019 und 2020, die von den Koordinierenden abgegeben wurden)

Handlungsset Angebote Kontakte 2019 Kontakte 2020
Einzelveranstaltungen
Information Informations- und Vortragsveranstaltungen (z.B. Gedächtnisförderung, Pflegeversicherung, Demenz, Vorsorge, Tod und Sterben, Gesundheitsthemen) „Tage der offenen Tür“ in Einrichtungen des Stadtteils, stadtteilbezogene Seniorentage, öffentliche Infostände, Stadtteilbegehungen 1079 518
Soziale Teilhabe Tagesfahrten, Seniorennachmittage und –feste, jahreszeitliche Veranstaltungen 2145 602
Teilhabe an Kultur und Bildung Konzerte, Lesungen und Lesereihen, Film- vorführungen, Unterstützung im Umgang mit Digitale Medien/Geräten 648 215
Prävention Übungen zur Sturzprävention, Sport im Sitzen, Yoga, Tanzen, TaiChi, Rollatortraining, Gedächtnistraining, Demenzwochen 356 156
Generationenübergreifende Veranstaltungen z.B. „Mein Meisterwerk“ (mit Kunstvilla und Sperberschule) Weihnachtspost von Schülern des Melanchthon- Gymnasiums für Senioren/innen im Stadtteil 199 197
Regelmäßige Veranstaltungen
Information und Beratung Informations- und Vortragsveranstaltungen 126 32
Soziale Teilhabe Monatliche „Seniorenstammtische“ für nicht mobile alte Menschen Mittagstische für Senioren/innen, Einkaufsfahrten Offene stadtteilbezogene Seniorentreffs, Spieletreffs, Kurse für alte Menschen Begleitete Spaziergänge, Tanznachmittage Seniorentreffs für ältere Menschen mit Migrationshintergrund (nur Gruppen aus St. Leonhard / Schweinau) 2730 376 3361 770 *siehe Erläuterung 795 266 1135 206 *siehe Erläuterung
Kultur und Bildung Lesungen, Literaturcafé, Filmreihen, Digitale Medien (PC, Handy) 292 505 33 174
Handlungsset Angebote Kontakte 2019 Kontakte 2020
Regelmäßige Veranstaltungen
Prävention Gesundheitsförderung Sturzprophylaxe Gymnastik, Tanz, Shiatsu, QiGong, Theraband, „mach mit – bleib fit“, Gymnastik mit Kleingeräten, Rückentraining, Spazier-Treff Ernährungsberatung Gedächtnistraining Frühstückstreff „Gut für die Seele“; Trauergruppe Unterstützung Pflegender Angehöriger 5434 (50 Kurse) 6679 263 1218 482 17 1936 (50 Kurse) 3559 62 987 330 56
Generationenübergreifende Veranstaltungen Intergeneratives Bewegungsangebot mit Christian- Geyer-Heim (Kinder und Senioren/innen) Generationenexperiment 15 - 90+ Koch Workshop mit Rudolf-Steiner-Schule 142 290 18 -- 81 5

* Die Gruppen für Seniorinnen und Senioren mit Zuwanderungsgeschichte, die im Rahmen des Modellprojekts „Gesund älter werden in Nürnberg“ (April 2010 bis Juli 2012) entstanden sind, werden inzwischen ehrenamtlich geleitet. Eine exakte Teilnehmerstatistik mittels Teilnehmerlisten wurde in den Jahren 2019 und 2020 daher nicht geführt. Die ehrenamtlichen Gruppenleitungen werden von einer hauptamtlichen Mitarbeiterin im Mehrgenerationenhaus Schweinau fachlich begleitet und beraten.

Treffs für Senioren/-innen mit Zuwanderungsgeschichte Kontakte 2019 Kontakte 2020
St. Leonhard/Schweinau: Senioren/-innen mit russischen Wurzeln wöchentliche Treffs am Mittwoch mit ca. 12 Teilnehmenden wöchentliche Treffs mit 10 – 15 Teilnehmenden (keine Treffen in Präsenz halber März, April und Mai sowie November und Dezember)
St. Leonhard/Schweinau: Senioren/-innen mit rumänischen Wurzeln Die rumänischsprachige Gruppe gibt es in Reinform nicht mehr, da wichtige Mitglieder gestorben oder erkrankt waren; derzeit baut sich am Freitagnachmittag im Café Nähkästchen im MGH ein neuern Kreis auf – der aber nicht nur Menschen mit rumänischen Wurzeln anzieht --
St. Leonhard/Schweinau: Senioreninnen mit türkischen Wurzeln zwei Treffs pro Woche: dienstags und donnerstags; jeweils ca. 12 Personen ca. 10 - 15 Teilnehmerinnen: auch jüngere Seniorinnen (keine Treffen in Präsenz halber März, April bis August sowie November und Dezember)

Zu beiden Gruppen wurde in der Zeit des Lockdowns der Kontakt durch die ehrenamtlichen Gruppenleitungen telefonisch oder durch Einzeltermine aufrechterhalten.

zur Sitzung des Sozialausschusses vom 02.12.2020

Diversity-Check

Nr. Prüffragen Begründung/Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vor- haben auf unter- schiedliche Perso- nengruppen aus? Mit dem Ausbau der sozialräumlichen Senioren- arbeit sollen die Teilhabechancen älterer Men- schen gestärkt werden, insbesondere, wenn sie (aus unterschiedlichen Gründen) hierin einge- schränkt sind (z.B. geringe Mobilität, finanzielle Einschränkungen, geringe soziale Einbindung). Die quartiersorientierte Altenhilfe richtet sich dabei gleichermaßen an Frauen und Männer, an ältere Menschen mit oder ohne Behinderung, unabhängig von ethnischer Herkunft, sexueller Identität oder Religion und Weltanschauung. relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Di- mensionen diffe- renzierten Daten basiert das Vorha- ben? Das Vorhaben beruht darauf, dass der Anteil äl- terer Menschen an der Gesamtbevölkerung Nürnbergs wächst und insbesondere in den aus- gewählten Stadtteilen ein hoher Anteil von Älte- ren besteht. Aus den statistischen Daten zur Al- tersstruktur lässt sich die Relevanz von teilhabe- fördernden und präventiven Angeboten in einer alternden Stadtgesellschaft ableiten. relevant
3. Trägt das Vorhaben zur Gleichberechti- gung / Gleichstel- lung und Chancen- gleichheit bei? Die Förderung trägt insofern zu Gleichberechti- gung und Chancengleichheit bei, als damit An- gebote unterstützt und gestärkt werden, die die soziale Teilhabe, die Teilhabe an Bildung, Kultur, Gesundheitsförderung und Mitwirkung und da- mit insgesamt die gesellschaftliche Teilhabe äl- terer Menschen unterstützen. relevant
4. Wirkt sich der Ein- satz öffentlicher Mittel unterschied- lich auf bestimmte Personengruppen aus? Der Einsatz öffentlicher Mittel zielt v.a. auf die Bevölkerungsgruppe älterer Menschen ab. In- nerhalb dieser Bevölkerungsgruppe werden in- sofern Schwerpunkte gesetzt, als damit Ein- schränkungen der Teilhabechancen bei be- stimmten Personengruppen (z.B. Ältere mit ge- ringen finanziellen Mitteln) besonders beachtet werden. relevant
Gesamt- relevanz relevant

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 02.12.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Zugang zu digitalen Medien für Senior*innen

Anlagen: Anlage 1_Sachbericht_Zugang digitale Medien Senioren Anlage 2_Diversitycheck_Zugang digitale Medien Senioren Anlage 3_Tabelle WLAN-Nutzungsmöglichkeiten in Seniorennetzwerken

Bericht:

Im Juli 2021 wurde im Sozialausschuss das Projekt „Wege in die digitale Welt für Ältere“ vorgestellt, die Vorlage berichtet über den aktuellen Stand. Insgesamt 95 Seniorinnen und Senioren meldeten sich für das Projekt, 86 davon haben Interesse an einem Tandem und es wurden bereits 21 „1:1 Tandems“ vermittelt, 9 Personen liehen ein Tablet oder Smarthone aus, 9 Personen bekundeten Interesse an einer digitalen Sprechstunde oder einem Digitalcafé. Seitens der bürgerschaftlich Engagierten konnten 19 Digitallotsinnen und -lotsen gewonnen werden (Stand Juli bis Oktober). Mitte 2021 wurde durch eine schriftliche Abfrage bei den Koordinierenden der Seniorennetzwerke die Räume erfasst, die im jeweiligen Seniorennetzwerk (potentiell) bei Netzwerkpartnern zur Verfügung stehen für digitale Angebote, wie 1:1-Tandems, Digital- Sprechstunden oder Digital-Cafés, und über WLAN verfügen. Laut der Rückmeldungen (Stand Juli 2021) wurde in jedem Netzwerk mindestens eine Örtlichkeit benannt. Die Zugänglichkeit der verschiedenen Räumlichkeiten ist jedoch sehr unterschiedlich. Manche haben nur sehr eingeschränkte Öffnungszeiten oder müssen explizit für einen bestimmten Zeitraum gebucht werden. Des Weiteren wird auf die Frage nach Vergünstigungen für finanziell schlechter gestellte Ältere des Computer Club Nürnberg 50+ eingegangen. Dieser gewährt seit 2021 Besitzern des Nürnberg-Passes die Teilnahme an Kursen zu den gleichen, vergünstigten Konditionen wie Vereinsmitgliedern. Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 6 - Eine alternde Stadtgesellschaft gestalten Leitlinie 8 - Stadt als Lebensraum, Stadtteile sozial nachhaltig entwickeln

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: vgl. SozA vom 08.07.2021

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja s. Anlage 2

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Zugang zu digitalen Medien für Seniorinnen und Senioren

1. Stand des Projekts „Wege in die digitale Welt für Ältere“

1.1 Einleitung

Im Juli 2021 wurde dem Sozialausschuss das Projekt „Wege in die digitale Welt für Ältere“ vorgestellt. Mit niedrigschwelligen Angeboten erschließen sich für Seniorinnen und Senioren neue Möglichkeiten, auch mithilfe digitaler Medien (Smartphone und Tablet), ihren Alltag zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Zielgruppe sind in erster Linie die sogenannten Off-Liner, die bislang keinen Zugang zum Internet haben. An sie richtet sich das wichtigste von drei Angebotsformaten im Projekt, das 1:1-Tandem. Für Ältere, die bereits erste Erfahrungen mit Smartphone oder Tablet gesammelt haben, sind die Angebote „Digitalsprechstunde“ und „Digitalcafé“ vorgesehen.

Erste Schritte mit Smartphone/Tablet im 1:1-Tandem

Jeweils ein/e ehrenamtliche/r Digitallotse/in vermittelt einer Seniorin/ einem Senior kleinschrittig in mehreren Treffen die grundlegende Bedienung eines Smartphones/ Tablets: Zielsetzung ist etwa die erfolgreiche Bedienung eines Messenger-Dienstes (mit schriftlichen und mündlichen Nachrichten, Videotelefonie und dem Versenden von Fotos). Bei Bedarf wird kostenfrei ein Leihgerät (Smartphone oder Tablet) zur Verfügung gestellt. Für Off-Liner bzw. Ältere mit sehr geringen Kenntnissen ist dieses Angebot des 1:1-Tandems besonders attraktiv. Mit Rücksicht auf die individuellen Lernbedürfnisse von Älteren werden sie entsprechend ihrer Möglichkeiten und Interessen von den Ehrenamtlichen in die digitale Welt begleitet.

Digitalsprechstunde

Für Ältere, die ihr Smartphone/ Tablet bereits aktiv nutzen, aber konkrete Fragen oder Probleme haben, ist das Angebot der Digitalsprechstunde gedacht. Zu einem bestimmten Termin steht ein Digitallotse/ eine Digitallotsin zur individuellen Unterstützung bereit.

Digitalcafé

Dieses Angebotsformat für Seniorinnen und Senioren ist ein offener Treff, bei dem Ältere zusammenkommen, um sich mit Anderen über ihre digitalen Erfahrungen auszutauschen und Neues kennen zu lernen. Ehrenamtliche Digitallotsinnen und –lotsen stehen dabei als Ansprechperson zur Verfügung.

1.2 Aktuelle Resonanz auf den Projektstart

Für die Teilnahme am Projekt haben sich von August bis Oktober 95 ältere Menschen im Seniorenamt angemeldet, davon 78 Seniorinnen und 17 Senioren. Die Altersspanne reicht dabei von 70 bis 92 Jahren, das Durchschnittsalter beträgt 75 Jahre. Für das Angebot der 1:1-Tandems hat sich davon der überwiegende Anteil, nämlich 86 Seniorinnen und Senioren interessiert. Nachdem der Projektstart erst im September 2021 war, lässt sich aus dem großen Interesse ablesen, dass es mit dem Projekt tatsächlich gelingt, rasch die Zielgruppe der älteren Off-Liner zu erreichen. Vermittelt werden konnten bereits innerhalb der ersten beiden Monate der Projektlaufzeit 21 Tandems. Die Rückmeldungen seitens der Älteren aus den Tandems sind fast ausnahmslos sehr positiv. Einzelne Seniorinnen stellten jedoch auch fest, dass sie sich doch nicht weiter mit digitalen Themen beschäftigen möchten. Das Angebot, ein Leihgerät zu nutzen, nahmen bislang neun Personen für ein Smartphone und eine Person für ein Tablet wahr. Interesse an einer digitalen Sprechstunde und/ oder einem Digitalcafé bekundeten bislang neun Seniorinnen und Senioren.

Die öffentliche Berichterstattung über das Projekt fand zum einen über zwei ausführliche Berichterstattungen in der lokalen Presse statt. Zum anderen wurde auch ein Beitrag zum Projekt im Rahmen der Frankenschau sowie über das Frankenfernsehen ausgestrahlt. Daneben wird das Projekt vor allem über die Seniorennetzwerke bekannt gemacht.

1.3 Ehrenamtliche Digitallotsinnen und -lotsen

Bislang konnten insgesamt neun Digitallotsinnen sowie zehn Digitallotsen gewonnen werden, mit denen bereits vier Vorbereitungs- und Austauschtreffen (analog und digital) stattfanden. Bei den Engagierten handelt es sich häufig um Menschen, die noch im Berufsleben stehen, darunter sind aber auch Ehrenamtliche in der nachberuflichen Phase. Die meisten Mitmacher verfügen über einen beruflichen „IT-Hintergrund“. Andere haben privat eine große Affinität zu digitalen Medien und haben sich entsprechendes Fachwissen erworben. Je nach räumlicher Präferenz werden die Digitallotsinnen und -lotsen in verschiedene Seniorennetzwerke und passende Angebotsformate vermittelt. Seitens der Ehrenamtlichen kommen sehr positive Rückmeldungen zu den Erfolgserlebnissen der Älteren. Auftretende Fragen und Schwierigkeiten werden im Austausch thematisiert. Nicht selten führen Rückmeldungen der Ehrenamtlichen bereits zur weiteren Klärung der Prozessabläufe im Projekt bzw. zur Erarbeitung von Arbeitshilfen für Digitallotsinnen und –lotsen.

1.4 Angebote im Projekt

In den folgenden Seniorennetzwerken finden nun in der Projekt-Startphase bereits 1:1-Tandems statt:  Eberhardshof/Muggenhof/Gostenhof  Langwasser  Mögeldorf/Zerzabelshof  Nordstadt  Südstadt Ost In Wöhrd und Gostenhof bieten Digitallotsen regelmäßig eine Digital-Sprechstunde an und im Seniorennetzwerk Südstadt Ost startet das erste Digital-Café im Bistro Bleiweiß. Die weitere räumliche Ausweitung der Angebote erfolgt in Abstimmung mit den Seniorennetzwerken unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten der Digitallotsinnen und –lotsen, der Nachfrage seitens der Älteren sowie geeigneter und zugänglicher Räumlichkeiten mit WLAN.

2. Stand WLAN-Ausstattung in den Seniorennetzwerken

Die Nürnberger Seniorennetzwerke verfügen in der Regel nicht über eigene Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Angebote. Diese finden meist in Räumlichkeiten der eingebundenen Netzwerkpartner statt. Bei der Frage nach der WLAN Ausstattung in den Seniorennetzwerken müssen eben diese Räumlichkeiten jeweils betrachtet werden. Mitte 2021 wurde durch eine schriftliche Abfrage bei den Koordinierenden der Seniorennetzwerke die Räume erfasst, welche im jeweiligen Seniorennetzwerk (potentiell) bei Netzwerkpartnern zur Verfügung stehen und für digitale Angebote, wie 1:1-Tandems, Digital-Sprechstunden oder Digital-Cafés und über WLAN verfügen. Ziel war es, einen möglichst umfassenden Überblick für alle Seniorennetzwerke zu erhalten. Die Rückmeldungen aus den Netzwerken (Stand Juli 2021) ist in Tabelle 1: Überblick WLAN Nutzungsmöglichkeiten in den Seniorennetzwerken (s. Anhang) dargestellt.

In jedem Netzwerk wurde mindestens eine Örtlichkeit benannt, in der WLAN zur Verfügung steht - eine grundsätzliche Voraussetzung für digitale Angebote. Immer mehr Kooperationspartner und Träger der Netzwerke planen ihre Räumlichkeiten mit WLAN auszustatten, so dass zu erwarten ist, dass sich die Anzahl der entsprechend ausgestatteten Räumlichkeiten erhöhen wird. Die Zugänglichkeit der verschiedenen Räumlichkeiten ist jedoch sehr unterschiedlich. Manche haben nur sehr eingeschränkte Öffnungszeiten oder müssen explizit für einen bestimmten Zeitraum gebucht werden (z.T. gegen Entgelt). Dieses Vorgehen ist bei geplanten Angeboten wie einer Digitalsprechstunde oder einem Digital-Café machbar, die zu festgesetzten Terminen stattfinden. Andere wiederum, wie der Seniorentreff Bleiweiß, das Gemeinschaftshaus Langwasser oder die Kulturwerkstatt auf AEG, sind ganztags (letztere beide auch am Wochenende) frei zugänglich. Hier können insbesondere 1:1-Tandems sehr niedrigschwellig das WLAN-Angebot gemäß ihren individuellen Terminmöglichkeiten nutzen. Weitere öffentliche Begegnungsorte mit freiem WLAN-Zugang und ruhigen Begegnungsecken ohne Konsumzwang wären insofern für alle Seniorennetzwerke sehr wünschenswert.

3. Angebote des CCN 50+ für Nürnberg-Pass Besitzerinnen und Besitzer

Der Computer Club Nürnberg 50+ gewährt seit 2021 Besitzer/-innen des Nürnberg-Passes die Teilnahme an Kursen zu den gleichen, vergünstigten Konditionen wie Vereinsmitgliedern (z. B. bei einem Smartphone oder Tabletkurs bei 2 Einheiten statt 30 € / 20 € oder bei 4 Einheiten statt 55 € / 35 € + kostenlose Vorträge). Ein weiterer Preisnachlass ist seitens des Vereins nicht gewünscht, um zu verhindern, dass Nürnberg-Pass Besitzer bessergestellt sind als Vereinsmitglieder. Aussagen über Nutzung dieses Angebots können noch nicht getroffen werden.

zur Sitzung des Sozialausschusses vom 02.12.2020

Diversity-Check

Nr. Prüffragen Begründung/Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vor- haben auf unter- schiedliche Perso- nengruppen aus? Mit dem Digitalprojekt sollen die Teilhabechan- cen von älteren Menschen gestärkt werden, ins- besondere, wenn sie (aus unterschiedlichen Gründen) hierin eingeschränkt sind (z.B. geringe Mobilität, finanzielle Einschränkungen, geringe soziale Einbindung). Das Projekt richtet sich da- bei gleichermaßen an Frauen und Männer, an ältere Menschen mit oder ohne Behinderung, unabhängig von ethnischer Herkunft, sexueller Identität oder Religion und Weltanschauung. relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Di- mensionen diffe- renzierten Daten basiert das Vorha- ben? Das Vorhaben beruht darauf, dass der Anteil äl- terer Menschen an der Gesamtbevölkerung Nürnbergs wächst und insbesondere in den aus- gewählten Stadtteilen ein hoher Anteil von Älte- ren besteht. Aus statistischen Daten und For- schungsergebnissen zu dem Thema läßt sich die Relevanz von Angeboten zur digitalen Teilhabe in einer alternden Stadtgesellschaft ableiten. relevant
3. Trägt das Vorhaben zur Gleichberechti- gung / Gleichstel- lung und Chancen- gleichheit bei? Das Projekt trägt insofern zu Gleichberechti- gung und Chancengleichheit bei, da es die digi- tale Teilhabe ermöglicht und damit insgesamt die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen unterstützt. relevant
4. Wirkt sich der Ein- satz öffentlicher Mittel unterschied- lich auf bestimmte Personengruppen aus? Der Einsatz öffentlicher Mittel zielt v.a. auf die Bevölkerungsgruppe älterer Menschen ab. In- nerhalb dieser Bevölkerungsgruppe werden in- sofern Schwerpunkte gesetzt, als damit Ein- schränkungen der digitalen Teilhabechancen bei bestimmten Personengruppen (z.B. Ältere mit geringen finanziellen Mitteln) besonders beach- tet werden. relevant
Gesamt- relevanz relevant
Tabelle: Überblick WLAN Nutzungsmöglichkeiten in Seniorennetzwerken
Seniorennetzwerk Adresse WLAN
Altenfurt/Brunn/ Fischbach/Moorenbrunn Kinder und Jugendhaus ALF, Altenfurter Str. 110, 90475 Nürnberg AWO, Altenfurter Str. 39a, 90475 Nürnberg Gemeindezentrum Haus der Begegnung, Fischbacher Hauptstr. 213, 90475 Nürnberg x x x
Eberhardshof/Muggenhof/Gostenhof Nachbarschaftshaus mit Cafeteria, Adam-Klein-Straße 6, 90429 Nürnberg Evangelische Familienbildungsstätte, Leonhardstr. 13, 90443 Nürnberg Pfarrzentrum St. Anton, Denisstraße 34, 90429 Nürnberg Kulturwerkstatt auf AEG, Fürther Str. 244d, 90429 Nürnberg x x Ab 2022 x
Eibach/Röthenbach Kulturladen Röthenbach, Röthenbacher Hauptstr. 74, 90449 Nürnberg x
Gartenstadt Kulturladen Gartenstadt, Frauenlobstr. 7, 90469 Nürnberg Im Aufbau
Langwasser Gemeinschaftshaus Langwasser, Glogauerstraße 50, 90473 Nürnberg Sigena Treff, Neusalzer Str. 4, 90473 Nürnberg x x
Mögeldorf/Zabo Begegnungsstätte OASE, Ziegenstr. 33, 90482 Nürnberg x
Nordostbahnhof Stadtbibliothek Schoppershof, Merseburger Straße 6, 90491 Nürnberg x
Nordstadt Stadtbibliothek Maxfeld, Maxfeldstr. 27, 90409 Nürnberg Pfarrei Maxfeld, Berliner Platz 20, 90489 Nürnberg x x
Nürnberger Süden AWO Bürgertreff, Johannes-Brahms-Str. 6, 90455 Nürnberg "Der kleine Laden Nürnberg-Herpersdorf", Marpergerstr. 16a, 90455 Nürnberg x x
St. Jobst/Erlenstegen Evang. Kirchengemeinde St. Jobst, Äußere Sulzbacher Str. 146, 90491 Nürnberg x
St. Johannis Seniorenzentrum am Tiergärtner Tor, Burgschmietstr. 4, 90419 Nürnberg x
St. Leonhard/Schweinau Mehrgenerationenhaus Schweinau, Schweinauer Hauptstraße 31,90441 Nürnberg Stadtteilbüro/Quartiersbüro, Schwabacherstr. 63, 90439 Nürnberg x x
Südstadt Ost Seniorentreff Bleiweiß, Hintere Bleiweißstr. 15, 90461 Nürnberg Vitanas Seniorenzentrum Petersblick, Regensburger Str. 59, 90478 Nürnberg. x x
Südstadt West Mehrgenerationenhaus Awothek, Karl-Bröger-Str. 9, 90459 Nürnberg Georg-Schönweiß-Heim, Frankenstraße 25, 90443 Nürnberg Sigena Treff Gibitzenhof, Speyer Str. 2a, 90442 Nürnberg x x x
Wöhrd AWO, Ludwig-Feuerbach-Str. 2, 90489 Nürnberg x
Ziegelstein/ Buchenbühl Pfarrei Mariahilf, Hermann-Löns Str. 8, 90411 Nürnberg Melanchthongemeinde, Gumbinner Straße 10, 90411 Nürnberg x x

ÖÖ

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 02.12.2021 öffentlich Bericht

Betreff: Einrichtung einer "Queeren Pension" für von Obdachlosigkeit bedrohte lesbische, schwule,

bisexuelle, trans* und inter* Menschen

Anlagen: Sachverhalt_Bericht_Queere Pension

Bericht:

Die Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und inter* Menschen [LSBTI*] in der Wohnungslosigkeit bzw. Obdachlosigkeit ist geprägt von Diskriminierung und zuweilen auch von Übergriffen.

Um dieser Gruppe einen geschützen Unterbringungsraum anzubieten, werden Plätze in einer „queeren Pension“ eingerichtet. Neben der Unterbringung wird eine zielgruppenspezifische Beratung und Begeleitung durch einen erfahrenen Träger (Fliederlich e.V.) angeboten.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 36.000 € Folgekosten 36.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten 36.000 € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Angebot richtet sich an vulnerable und diverse Zielgruppe (LSBTI*) mit entsprechendem Schutz- und Beratungsbedarf.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

zur Sitzung des Sozialausschusses am 02.12.2021

Sachverhalt

Einrichtung Queere Pension (für obdachlose LSBTI*-Personen und LSBTI*-Personen

in Krisenlage) - Konzeptvorstellung

Ausgangssituation

Ein problematischer Aspekt im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung von obdachlosen Menschen sind die teilweise beengten Schlaf- und Wohnverhältnisse in den Unterkünften. Dabei ist die Unterbringung in Mehrbettzimmern keine Seltenheit. Damit einher geht ein Mangel an Privatsphäre und Ruhe und oftmals das Potential für Konflikte. Studien (z.B. aus München; Befragung von Fachkräften der Wohnungslosenhilfe zur Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und inter* Menschen [LSBTI*]1 in der Wohnungslosigkeit) belegen, dass in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe LSBTI*-Feindlichkeit in einem deutlich wahrnehmbaren Maß auftritt. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Einrichtungen hierauf nicht ausreichend vorbereitet sind. In Nürnberg zeigen Erfahrungsberichte betroffener Personen eine vergleichbare Problematik. Ein Aspekt, den auch der Masterplan „Queeres Nürnberg“ aufgreift und entsprechend geschützte Einrichtungen einfordert.

Für die Unterbringung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und inter* Menschen, die akut von Obdachlosigkeit bedroht sind, werden geschützte Plätze im Rahmen einer „queeren2 Pension“ angeboten. Diese bestehen aus fünf Plätzen (Einzelzimmer), die Personen einen temporären Aufenthalt (feste Meldeadresse) bieten, bis eine (Wieder-)Vermittlung in privaten Wohnraum erfolgen kann, und einem Notfallzimmer, das Personen in akuten Krisensituationen einen unmittelbaren Unterschlupf gewährt.

Pensionsmodell mit Notzimmer

Für die „queere Pension“ ist eine Etage in einem mehrstöckigen Gebäude in Laufnähe zum queeren Zentrum von Fliederlich e.V. vorgesehen. Nach aktuellem Planungsstand soll das

1 LSBTI*: Die Buchstabenkombination steht für einzelne sexuelle und geschlechtliche Identitäten – in diesem Fall: Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Trans* und Inter*. Da die einzelnen Identitäten jedoch so vielfältig sind, wie die sich unter ihnen zusammenfindenden Menschen, sind auch die Bezeichnungen nicht starr, sondern können sich erweitern und verändern. Der Asterisk (*), in manchen anderen Schreibweisen auch ein Pluszeichen, am Ende soll daher auch das Spektrum geschlechtlicher Vielfalt deutlich machen. Eine weitere geläufige Schreibweise der Buchstabenkombination ist das englische „LGBT“ (engl.: Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender), manchmal auch ergänzt mit „Q“ für Queer, „I“ für Inter* und „A“ für Asexuell. 2 Queer wird häufig als Sammelbegriff für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen verwendet. Als Selbstbezeichnung wird er aber oft auch benutzt, um eine Identität, jenseits von Kategorien wie „Mann“ und „Frau“ oder „heterosexuell“ und „lesbisch“/ „schwul“ zu bezeichnen. Queer kann sich auch auf eine Haltung beziehen, die Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität in Frage stellt.

gesamte Gebäude durch die Stadt angemietet werden. Durch die weitere Nutzung einer Notschlafstelle für Frauen in einer anderen Etage könnte ein Nachtdienst (Aufsicht) für das ganze Gebäude angeboten werden und somit einen erhöhten Schutzstatus gewähren.

Die für die „queere Pension“ vorgesehene Etage besteht aus fünf (Einzel-)Zimmern für eine Regelunterbringung, einem Notfallzimmer, einer Küche, einem Aufenthaltsraum und drei getrennten Sanitäranlagen.

Das Notfallzimmer kann frei durch den Träger der Einrichtung vergeben werden – z.B. für eine Krisensituation im privaten Umfeld einer Person.

Die Pensionsplätze sollten vorrangig für betroffene (obdachlose) Personen aus Nürnberg zur Verfügung stehen.

Nach derzeitigem Planungsstand übernimmt das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt die Anmietung des Objekts. Der Betrieb der Einrichtung erfolgt dann durch Fliederlich e.V. auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung. Zu den Aufgaben von Fliederlich e.V. würde die psychosoziale Betreuung und Beratung sowie auch die Verwaltung und Abrechnung der Unterkunftsplätze mit dem jeweiligen Kostenträger zählen.

Nach derzeitigem Planungsstand ist mit einer Inbetriebnahme im Januar 2022 zu rechnen.

Betreuung

Als Träger der Einrichtung ist Fliederlich e.V. vorgesehen. Fliederlich e.V. berät und betreut die untergebrachten Personen bei den verschiedenen Fragestellungen zur sexuellen und geschlechtlichen Identität vor dem Hintergrund der akuten Problemlage Obdachlosigkeit / drohende Obdachlosigkeit / akute Krise. Das umfasst - je nach persönlichem Bedarf und Ausgangssituation – akute Krisenintervention, psychosoziale Beratung zu Identitätsfragen wie z.B. dem Coming Out oder der Geschlechtsidentität sowie Personenstandsänderung / Geschlechtsangleichung. Beratung und Unterstützung ist nötig bei Ablehnung im familiären, sozialen oder beruflichen Umfeld, Diskriminierungs- / Mobbing- oder Gewalterfahrungen. Ziel ist es, die Betroffenen in die Lage zu versetzen, ein positives Selbstwertgefühl zu entwickeln, zugrundeliegende Probleme zu lösen und den Weg aus der Obdachlosigkeit zu finden bzw. Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Zu den Aufgaben von Fliederlich e.V. gehören weiterhin konkrete Hilfestellungen bei Ämterkontakten, im öffentlichen Antrags- und Bescheidwesen sowie ggfs. im medizinischen Bereich. Ergänzend stehen die verschiedenen Selbsthilfegruppen von Fliederlich e.V. zur Stabilisierung und sozialen Kontaktpflege zur Verfügung.

Schließlich erfolgt bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum (Kooperation mit Wohnungs(bau-)träger wie z.B. der wbg oder anderen Anbietern von Wohnraum) und bei der Arbeitssuche.

Fliederlich e.V. übernimmt auch die Verwaltung der Zimmer und kümmert sich somit um die Belegungssteuerung inkl. der Einhaltung der Hausordnung sowie um die Abrechnung der Zimmer (Kosten der Unterkunft) mit Kostenträgern.

Finanzierung

Als Refinanzierung für die Anmietung des Objekts dienen im Wesentlichen die Kosten der Unterkunft (KdU). Eine entsprechende vorhabensbezogene Berücksichtigung der Unterkunftskosten ist daher per Saldo nicht erforderlich. Die diesbzgl. anfallenden Aufwendungen sind im allgemeinen Planungsansatz für die Kosten der Unterkunft im SGB II – Bereich enthalten.

Für die Verwaltungs- und Betreuungsleistung bedarf es zusätzlicher Personalressourcen im Umfang von 0,5 VK, die beim Träger der Einrichtung (Fliederlich e.V.) geschaffen werden sollen. Hierfür soll Fliederlich e.V. 36.000 €/Jahr auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung erhalten.

Nürnberg, Dezember 2021 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

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