HaushaltssperreBeta

← Sitzung der Sportkommission (26.11.2021)

Sachverhalt

Anlage · 26.11.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Boxdorf Altenfurt Katzwang Dutzendteich Großgründlach Worzeldorf St. Johannis Fischbach Sportkommission Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage 2.1

Bericht: Investitionszuschuss - neue Maßnahmen

Gemäß Sportförderrichtlinien Nr. 3.3 der Stadt Nürnberg erhalten förderungsfähige Sportvereine und Sportverbände Zuschüsse für bauliche Maßnahmen an Sportanlagen sowie für die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlage. Die Förderfähigkeit baulicher Maßnahmen richtet sich nach Abschnitt C der staatlichen Sportförderrichtlinien. In Form des vorliegenden Berichts soll in regelmäßigen Abständen und möglichst zeitnah zur Antragstellung durch den Verein über neue Anträge auf Investitionszuschuss informiert werden, deren kommunale Förderung in den kommenden Jahren vorzusehen sind. In diesem Zusammenhang soll mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (1,1 Mio. Euro) möglichst frühzeitig angezeigt werden, wenn aufgrund der aktuellen und der prognostizierten Antragslage Engpässe entstehen könnten, z. B. verlängerte Wartezeiten bis zur Zuschusszahlung. Nachfolgend sind diejenigen Anträge aufgeführt, die im Zeitraum seit der letzten Berichterstattung im Rahmen der Sportkommissionssitzung am 26.05.2021 bis zur Erstellung dieser Vorlage (Stichtag 19.10.2021) neu zur Förderung aus dem Investitionszuschuss beantragt wurden. Es handelt sich dabei um Vorhaben, deren grundsätzliche Förderfähigkeit gemäß Sportförderrichtlinien positiv geprüft sowie dem jeweiligen Verein bereits schriftlich bestätigt wurde. Die konkreten (Teil-)Auszahlungen sind dann in der Folge einem Bewilligungsprozess, grundsätzlich in den ersten Sportkommissionssitzungen des Jahres, unterworfen.

Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten

011_21 A.S.N-Pfeil Phönix e.V. Antrag SpS: 19.07.2021 Flutlichterneuerung Fußball und Tennis Antrag BLSV: 23.07.2021 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 125.200€ Vsstl. Zuschuss: 56.350€ 013_492 ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. Antrag SpS: 16.07.2021 Aufsitzmäher Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 2.499€ Vsstl. Zuschuss: 1.250€ 061_24 Club am Marienberg e. V. Antrag SpS: 26.03.2021 Sanierung Vorraum Tennishalle und Antrag BLSV: folgt Wege zum Tennisplatz Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 68.000€ Vsstl. Zuschuss: 30.600€ 083_23 DJK Eintracht-Süd Nürnberg e.V. Antrag SpS: 02.06.2021 Beregnungsanlage Rasenspielfelder Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 55% Kostenschätzung: 27.601€ Vsstl. Zuschuss: 15.200€ 124_23 ESV Nürnberg-Rangierbahnhof e.V. Antrag SpS: 19.10.2021 Beregnungsanlage für Sportplatz Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 18.000€ Vsstl. Zuschuss: 8.100€ 322_299b Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 02.07.2021 Kanalsanierung Schwimmbad Antrag BLSV: 14.03.2021 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 25.479€ Vsstl. Zuschuss: 11.450€ 330_44 Privil. Hauptschützenges. Nbg. 1429 Antrag SpS: 11.06.2021 Nassreinigungsgerät für Fördersatz: 50% Raumschießanlagen Kostenschätzung: 5.050€ Vsstl. Zuschuss: 2.400€ 367_34 Ruderverein Nürnberg 1880 e.V. Antrag SpS: 08.06.2021 Sanierung Sportboden Fördersatz: 45%

Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten

Kostenschätzung: 9.020€ Vsstl. Zuschuss: 4.050€ 408_24 SC Worzeldorf 1949 e.V. Antrag SpS: 14.09.2021 Kabinensanierung Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 28.000€ Vsstl. Zuschuss: 12.600€ 409_49 SF Großgründlach e.V. Antrag SpS: 30.06.2021 Heckschlegelmäher Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 2.683€ Vsstl. Zuschuss: 1.350€ 555_43 TB St. Johannis 1888 e.V. Nürnberg Antrag SpS: 17.06.2021 Rasentraktor Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 18.000€ Vsstl. Zuschuss: 9.000€ 563_37 TSV 1846 Antrag SpS: 04.10.2021 Erneuerung Hallenanzeige Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 8.706€ Vsstl. Zuschuss: 3.900€ 561_492 TSV Altenfurt e.V. Antrag SpS: 30.06.2021 Granulatreinigungsmaschine Tennis Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 6.872€ Vsstl. Zuschuss: 2.900€ 568_44 TSV Fischbach-Nürnberg e.V. Antrag SpS: 02.06.2021 Aufsitzrasenmäher Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 3.200€ Vsstl. Zuschuss: 1.600€ 570_24 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 22.07.2021 Sanierung B-Platz und Antrag BLSV: 24.06.2021 Leichtathletikanlage Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 17.951€ Vsstl. Zuschuss: 9.000€ 570_38 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 02.06.2021 Änderung Laufbahn-Linierung Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 5.229€ Vsstl. Zuschuss: 2.350€ 580_41 TV Glaishammer 1862 e.V. Antrag SpS: 13.07.2021 Anschaffung Rasentraktor Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 19.770€ Vsstl. Zuschuss: 9.900€

Erläuterungen zur Übersicht:  Mit Inkrafttreten der Sportförderrichtlinien vom 13.12.2018 wurden die Fördersätze bei baulichen Maßnahmen, d. h. Bestandserweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen, auf ein einheitliches Niveau von 45% der zuwendungsfähigen Kosten (mind. 5 000 Euro zuwendungsfähige Kosten) angehoben.  Für die Anschaffung von Pflegegeräten gilt ein Fördersatz von 50% der zuwendungsfähigen Kosten (mind. 1 000 Euro zuwendungsfähige Kosten).  Für Investitionsmaßnahmen als Folge einer Fusion, die nicht aus der Abspaltung von anderen Sportvereinen hervorgeht, oder bei gemeinsamer Nutzung einer Sportstätte oder von Pflegegeräten durch zwei oder mehr Vereine, kann ein um 10 Prozentpunkte erhöhter Fördersatz gewährt werden.  In Katastrophenfällen kann der Fördersatz um bis zu 20 Prozentpunkte erhöht werden.  Eine Aussage über die geplante Fertigstellung der Maßnahmen kann derzeit nicht getroffen werden, da die Daten seitens der Vereine nicht vorliegen. Im Hinblick auf die gegenwärtige schrittweise Umsetzung der städtischen Zuwendungsgeschäftsanweisung sowie deren

Nebenbestimmungen wird die Einführung von Antragsformularen notwendig. In dieser Form soll künftig auch das Datum der geplanten Fertigstellung verbindlich abgefragt werden.  Bauliche Maßnahmen werden gemäß Abschnitt C der staatlichen Sportförderrichtlinien zusätzlich durch den Freistaat Bayern gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Kosten 10.000 Euro übersteigen. Es sind Maßnahmen mit gemeinsamer Förderung durch den Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg aufgeführt, bei welchen das Antragsdatum beim BLSV schon bekannt ist. Außerdem solche, bei denen die Antragstellung beim BLSV oder die Mitteilung darüber an SpS noch aussteht.

Aktuelle Antragslage und Wartezeit

Derzeit liegen der Verwaltung insgesamt 91 Anträge auf Investitionszuschuss von 50 Sportvereinen vor, darunter 71 Baumaßnahmen (78%) und 20 Anschaffungen von Pflegegeräten (22%). Auf Basis aktuell vorliegender Anträge belaufen sich die von den betroffenen Sportvereinen veranschlagten Kosten für Investitionen auf ca. 18 Millionen Euro. Teilweise sind die zugrundeliegenden Investitionsmaßnahmen begonnen, aber noch nicht beendet. Insgesamt stehen Restzuschüsse in Höhe von voraussichtlich rund 5,1 Millionen Euro in den nächsten Jahren zur Auszahlung an, die in der Regel (priorisiert nach dem Datum der Antragstellung) durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 1,1 Mio. Euro jährlich zu finanzieren sind. Dank der Verdopplung des Budgets seit dem Haushalt 2019 durch den Stadtratsbeschluss vom 06.07.2018 konnte der erwünschte Effekt, entscheidungsreife Anträge zeitnah abzufinanzieren und die Wartezeit zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Auszahlung der ersten Zuschussrate deutlich zu verkürzen, zunächst erzielt werden. So konnten in 2019 in allen drei Sportkommissionen Sportfördermittel bewilligt werden. In den Folgejahren zeichnete sich ein verstärkter Trend ab: In 2020 waren die Haushaltsmittel bereits in den ersten beiden Sportkommissionssitzungen vollständig ausgeschöpft, sodass in der letzten Sitzung der Sportkommission am Jahresende 2020 keine weiteren Auszahlungen zur Bewilligung vorgeschlagen werden konnten. In 2021 war das Budget bereits im Rahmen der ersten Sitzung am Jahresanfang ausgeschöpft.

Ausblick: Engpass durch erwartete Großbauprojekte und verstärkte Antragstellung

Besonders vor dem Hintergrund erwarteter Großbauprojekte von Sportvereinen, die aktuell noch nicht zur Förderung beantragt wurden, aber sich bereits in Planung befinden, ist mittelfristig absehbar, dass sich die Wartezeit bei den Vereinen bis zur Auszahlung der Zuschüsse ohne zusätzliche Fördermöglichkeiten oder eine weitere (ggf. temporäre) Budgeterhöhung wieder verlängert. Nach aktuell vorliegenden Informationen zu Kostenschätzungen der Vereine, beispielsweise des NHTC (Bau Trainingszentrum), TSV Altenfurt (Verlagerung Sportgelände), SF Großgründlach (Erweiterung Vereinsheim), ASC Boxdorf (Erweiterung Vereinsheim), Post SV (Vereinszentrum Ebensee sowie Badsanierung), Schwimmerbund Bayern 07 (Badsanierung), liegen die Gesamtkosten der sich in Planung befindenden Großbauprojekte jeweils im Millionenbereich. Ein besonders hoher Sanierungsstau ist bei den vereinsbetriebenen Schwimmbädern festzustellen. Für diese Vorhaben sind gemäß den Sportförderrichtlinien Investitionszuschüsse in Höhe von 45% der förderfähigen Kosten vorzusehen, die grundsätzlich über einen Zeitraum von maximal drei Jahren ausbezahlt werden. Unter dieser Maßgabe könnte die jährliche Zuschussrate für diese Maßnahmen voraussichtlich jeweils mehr als ein Viertel der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (jährlich 1,1 Mio. Euro) binden. Damit diese städtischen Unterstützungsleistungen für einzelne Vereine aber nicht zu Lasten aller besitzenden Vereine gehen, sollen die hierfür zur Verfügung zu stellenden Zuschussmittel frühzeitig angezeigt und individuell abgeklärt werden. Dies soll ab dem kommenden Jahr jeweils im Rahmen

der Sportkommissionssitzung im Sommer für das Folgejahr erfolgen. Hierfür erstellt die Verwaltung eine Übersicht benötigter Zusatzmittel für konkret werdende, ab dem Folgejahr zur Förderung anstehende Großbauprojekte. Dabei werden unter Großbauprojekten diejenigen Vorhaben verstanden, deren förderfähige Gesamtkosten 1,5 Mio. Euro übersteigen. In diesen Fällen sollte jeweils eine Einzelfallentscheidung durch den Stadtrat mit einer eigenen MIP- Position angestrebt werden, analog zum Vorgehen beim Bau der Surferwelle sowie dem Wiederaufbau des Yacht-Club Nürnbergs am Dutzendteich. Außerdem sollte im Hinblick darauf, dass die Haushaltsmittel in 2021 bereits am Jahresanfang vollständig ausgeschöpft waren und weiterhin ein Sanierungsstau bei den Vereinen besteht, ein Augenmerk auf die Entwicklung der Wartezeit bei den Vereinen gelegt werden. So prognostiziert der Bayerischer Landessportverband (BLSV), der kürzlich sein Antragsverfahren zur Entlastung des Ehrenamtes und zur Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen im Sportstättenbau auf digital umgestellt hat, dass sich nicht zuletzt dadurch der anhaltend hohe Bauboom in Bayern weiter fortsetzen wird. Angesichts dessen sind mit vorhandener Finanzausstattung sich verlängernde Wartezeiten bei den Vereinen nicht zu vermeiden.

Download ↓