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← Sitzung des Kulturausschusses (26.11.2021)

01 Sachverhalt

Anlage · 26.11.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Bau- und Vergabeausschuss Kulturausschuss Soziales & Gesundheit Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Meistersingerhalle - Jahreskontrakt 2022

  1. Pandemie Covid-19: Seit Mitte März 2020 geriet der Betrieb der Meistersingerhalle (aufgrund der Pandemie und Einsetzen des Katastrophenfalls), wie nahezu alle Betriebe in Deutschland und weltweit, ins Stocken. Zuvor war die Meistersingerhalle mit über 960 Veranstaltungen und über 320.000 Besuchern bestens belegt und ausgelastet. Seit Dezember 2020 befindet sich das Kontaktnachverfolgungszentrum des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg in der Meistersingerhalle. Das Gesundheitsamt belegt, den kompletten kleinen Bereich. Ausnahme sind die Konferenzräume 6 und 7 (diesen allerdings teils für Besprechungen). Des Weiteren wurde im Frühjahr 2021 ein Bereich des großen Foyers ebenfalls für das Gesundheitsamt eingerichtet, der inzwischen wieder freigegeben wurde.

Seit Herbst 2020 konnten wieder wenige Veranstaltungen durchgeführt werden. Aufgrund eines mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts konnte die Meistersingerhalle im Herbst am Pilotprojektes des Freistaats Bayern (Konzerte bis zu 500 Zuhörer September / Oktober 2020, Gasteig München, Bayerische Staatsoper München, Meistersingerhalle Nürnberg) erfolgreich teilnehmen. Im Frühjahr konnten pro Konzert bis zu 620 Personen die Konzerte der Staatsphilharmonie im großen Saal besuchen (2 Konzerte pro Tag). Die letzten Monate waren sowohl für die Veranstalter aber auch für die Mitarbeitenden der Meistersingerhalle meistens maßgeblich von häufigen Neu- und Umplanungen geprägt. Vielfach verlief einiges in zahlreiche Umbuchungen und vor allem Absagen. Spontanität, Flexibilität und der angenehme Umgang mit den Mitarbeitenden der Meistersingerhalle wurden von unseren Kunden vielfach gelobt (u.a. Stadtratssitzungen und Staatsphilharmonie).

Die Mitarbeitenden der MSH haben sich stetig intensiv an der Instandhaltung der Meistersingerhalle im Innen und Außen eingebracht. Sie haben die Anlagen betreut, waren u.a. am Bürgertelefon und im Gesundheitsamt eingesetzt und waren maßgeblich an der Erstellung des Hygienekonzeptes beteiligt. Ein Meister für Veranstaltungstechnik wurde bereits im Sommer 2020 auf ein mehrtägiges Modulseminar geschickt, um die aktuellen Entwicklungen bzgl. des Hygieneschutzes in der Meistersingerhalle einbringen zu können. Eigenes Personal wurde an der Pforte eingesetzt, um Kosten einsparen zu können.

Das Wiederinbetriebnahme-Konzept haben wir zum Vollzug des Infektionsschutzgesetztes als verbindliches Rahmenkonzept für Schutz- und Hygienekonzepte in der Meistersingerhalle der Stadt Nürnberg erstellt. Es gibt einen Rahmen für die Umsetzung von Schutz- und Hygienemaßnahmen gegen eine veranstaltungsbedingte Ausbreitung der COVID-19 Pandemie.

Wesentliche Elemente sind neben der Einhaltung der aktuell vom RKI empfohlenen Abstandsregelungen, operative wie organisatorische Hygienemaßnahmen, sowie Maßnahmen, die eine möglichst lückenlose Rekonstruierbarkeit möglicher Infektionsfälle ermöglichen. Darüber hinaus sind in diesem Zusammenhang die aktuellen Regelungen des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen. Infolge der erneuten dynamischen Entwicklung der COVID- 19 Pandemie - die die Bundes- und Landesregierung und die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verpflichten, die Schutz- und Hygieneanforderungen kontinuierlich fortzuschreiben – kann es sein, dass nicht alle Maßnahmen zum Zeitpunkt der Veranstaltungsdurchführung erforderlich werden.

Das Konzept soll weiterhin als lebendiges und flexibles Konzept verstanden werden. Es wird insbesondere ein erneuter Anstieg der Infektionswelle berücksichtigt. Ziel ist es, die Rückkehr zum Normalbetrieb für alle Beteiligten derart umfassend und sicher wie möglich zu gestalten. Aufgrund bereits bestehender vertraglicher Bindungen mit Mietern der Meistersingerhalle kommt dort derzeit sowohl die 3G als auch die 3G plus zur Anwendung.

2. Sanierung der Meistersingerhalle

Der Lenkungskreis für die Kulturgroßbauprojekte hat am 9. Juli beschlossen, das Thema „Generalsanierung Meistersingerhalle“ in Bauabschnitte aufzuteilen, die über mehrere Jahre in einer (ggf. verlängerten) Sommerpause umgesetzt werden sollen. Größter Charme dieser Lösung ist, dass die MSH in der Hauptsaison von Oktober bis Pfingsten in Betrieb bleiben kann und kein Ausweichort für das MSH-Geschäft gefunden werden muss. Außerdem wurde beschlossen, dieses Teil-Projekt der Kulturgroßbauprojekte wieder etwas näher ans „normale“ Verfahren für städtische Bauvorhaben zu rücken, indem die politische Begleitung künftig im Bau- und Vergabeausschuss laufen und im Lenkungskreis nur noch berichtet werden soll. Nähere Ausführungen dazu wird das Projektbaubüro vorstellen.

3. Belegung kleiner Bereich durch das Gesundheitsamt (Kontaktnachverfolgung)

Die Belegung des Kleinen Bereichs der Meistersingerhalle (Kleiner Saal & Foyer sowie der Konferenzräume 1+2) wurde bis zum 31.01.2022 verlängert. MSH hat bereits mehrmals auf die damit verbundenen Schwierigkeiten für die Bewirtschaftung der MSH und ihre Kundinnen und Kunden verwiesen und zum Ausdruck gebracht, dass die Verwaltung der MSH hinsichtlich der Regressforderungen mehrerer Kunden auf Unterstützung angewiesen ist. Eine verlässliche Antwort auf die rechtlichen Fragestellungen steht noch aus, so auch eine Aussage, wann der Kleine Bereich im Jahr 2022 wieder verlässlich zur Verfügung gestellt werden kann. GH kann zum aktuell noch keine verlässliche Aussage dazu treffen.

Einer möglichen weiteren Verlängerung der Nutzung des Kleinen Bereichs durch GH sieht die Verwaltung von MSH mit Sorge entgegen. Sollte sich diese als alternativlos erweisen, bedarf es zwingend und frühzeitig verbindlicher Angaben zum Nutzungsende, um Planungssicherheit herzustellen. Die bislang stets kurzfristig und schrittweise erfolgte Verlängerung war eine organisatorische Herausforderung und mit den Planungswünschen und Notwendigkeiten der Kunden und Veranstalter – insbesondere in Hinblick auf Vorverkaufszeiten – nicht in Einklang zu bringen. Für Anfragen von Kunden und Interessenten bedarf es gesicherter Auskunftsfähigkeit – auch um weiteren Profilverlust als verlässlicher Partner für Veranstaltungen abzuwenden. Ein dauerhafter Wechsel zu anderen Anbietern ist ansonsten die Konsequenz.

Zudem finden in der MSH Veranstaltungen statt, die sowohl den Großen als auch den Kleinen Saal zeitgleich bespielen. Auch hier droht, dass zum Teil langjährige Kunden abspringen, wenn die Möglichkeiten aufgrund anderweitiger Nutzung durch GH eingeschränkt sind (z.B. Stuzubi Karrieremesse, IHK-Abschlussprüfungen, Team Bank AG Nürnberg, Vocatium Mittelfranken Institut für Talententwicklung).

  1. Meistersingerhalle 2021ff. Geplant ist weiterhin ein stufenweiser Betriebsstart, wenn es die Infektionsschutzverordnung des Bundes und des Freistaates Bayern erlaubt (inkl. der Vorgaben der Stadt Nürnberg). Konzertveranstalter, die lange Planungszeiten benötigen haben bereits jetzt ihre Veranstaltungen nach 2022 bzw. verschoben. Ob weiter Veranstalter absagen bzw. verschieben ist bislang nicht auszuschließen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der große Saal aber nahezu ausgelastet für Herbst 2021 gebucht, sofern die Bedingungen für die Veranstalter passen. Fraglich ist, ob das mit der 4. Welle wirklich alles realisierbar bleibt.

Die beantragte neue Veranstaltungssoftware liegt immer noch vor der Ausschreibung bei der Vergabe. Das neue Format ist dringend erforderlich und muss dringend umgesetzt werden. Die IT-Maßnahme wurde für 2021 und soll nun in 2022 übertragen werden. Weitere Maßnahmen müssen aktuell bzgl. des Moratoriums des Konzerthauses, gerade bzgl. baulicher Aspekte neu geprüft und bearbeitet werden (Sanierung & Baupauschale).

Baulich konnte einiges nicht saniert werden, da beispielsweise die Trafos über einen Zeitraum von mind. einer Woche mit der Anwesenheit des GH nicht abgeschaltet werden konnten. Das Gesundheitsamt hätte mehrere Tage auf Strom verzichten müssen, was keinesfalls realisierbar war. H plant diese Maßnahme nun für die kommende Sommerschließzeit 2022.

Die Meistersingerhalle kann aufgrund der Pandemie auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, wie in den nächsten Monaten der Betrieb möglich ist. Sicher ist, dass die Buchungen ab Herbst 2021 ff. optimal und die MSH ausgelastet ist. Die Miet- und Pachteinnahmen wurden über das Liegenschaftsamt weiterhin reduziert. Absagen der Veranstalter sind bis auf Weiteres nicht kalkulierbar. Wir hoffen, dass sich die Lage bis Anfang 2022 entspannt und das Impfgeschehen maßgeblich dazu beiträgt, dass eine kontinuierliche Öffnung und Steigerung der Besucherzahlen durchgehend realistischer wird.

5. Personelles

Die Entwicklung des Bauprojektes ist inzwischen leider als Moratorium verabschiedet worden. Nichts desto trotz ist es dringend notwendig über das Personaltableau der Meistersingerhalle grundsätzlich zielführend zu sprechen. Aufgrund der Neuauflage der Versammlungsstättenverordnung sind viele Vorgaben in personalwirtschaftlicher Sicht dringend zu beleuchten und aufzuzeigen, um in den Folgejahren, das von 1964 bestehende Tableau zu überarbeiten. Ein essentieller Gesichtspunkt ist die Betreiberverantwortung hinsichtlich des bisherigen Bestandsschutzes altgedienter Mitarbeitenden, die aber nun sukzessive in den Ruhestand gehen.

Der reguläre Betrieb in einer in dieser Branche schnell verändernden Zeit, eröffnet die Möglichkeit betriebliche Abläufe, die in der geschichtlichen Entwicklung des Hauses begründet, heute aber nicht mehr zeitgemäß und marktfähig sind, zu optimieren und zu modernisieren. Teilweise sind Strukturen seit Eröffnung des Hauses nicht optimiert und angepasst worden, was dringend erforderlich ist.

6. Generalsanierung Meistersingerhalle: Weiteres Vorgehen

Der Beschluss des Stadtrats, den Bau eines Konzerthauses westlich neben der Meistersingerhalle (MSH) einem Moratorium zu unterwerfen, hat weitreichende Konsequenzen für die MSH.

Mit Blick auf den Konzerthausneubau unmittelbar neben der MSH und die Option einer Nutzung der MSH als Ausweichspielstätte im Rahmen des Bauvorhabens Opernhaus wurden in der MSH in den letzten Jahren Instandhaltungsbudgets gekürzt und bauliche Maßnahmen zurückgestellt. Der Stopp der Konzerthausplanungen und die grundsätzlich veränderten Überlegungen zum Operninterim haben nun zur Folge, dass sich an Art und Inhalt des Betriebs der MSH bis auf Weiteres nichts ändert. Die MSH wird damit weiterhin der einzige Ort in Nürnberg für das „alltägliche“ Angebot an Showproduktionen und Orchesterkonzerten sein. Auch Tagungen und Kongresse im mittleren Segment (500-1.000 Teilnehmende) werden bis auf Weiteres nur in der MSH stattfinden. Für viele andere Veranstaltungen bleibt die MSH darüber hinaus in ihrer Funktion als Stadthalle erhalten.

Dass es in der bald 60 Jahre alten Meistersingerhalle trotz (vor der Pandemie) jährlich rund 900 Veranstaltungen mit mehr als 300.000 Besuchern nur selten zu nennenswerten Störungen des Betriebsablaufs kommt, liegt vor allem daran, dass die Stadt Nürnberg zuletzt konsequent in den Bestandserhalt der Immobilie und in die Aktualisierung der gebäudlichen Infrastruktur investiert hatte. So wurden in den vergangenen Jahren saniert, modernisiert, ergänzt oder erneuert

 der gesamte Brandschutz inkl. einer großflächigen Besprinklerung sowie der vollständigen mechanischen und natürlichen Entrauchung beider Säle und der Foyers,  alle gedämmten Flachdächer sowie das Stahl-Vordach südlich der Konferenzräume 6 und 7,  Teile der Glasfassaden, das Atrium am Großen Foyer und die Bauteilfuge Süd,

 WC-Gruppen beider Säle sowie der größte Teil der Künstler-WCs im Backstage,  die Großküche mit Pachtbereich (insges. knapp 800 m2) und  im großen Saal: Parkett im Saal und auf der Bühne, Bühnenbeleuchtung und LED-Lichtband.

Die laufende Wartung, Prüfung und Instandhaltung technischer Anlagen (in aller Regel auf Grund gesetzlicher Vorgaben und/ oder im Rahmen obligatorischer Wartungsverträge) erfolgt größtenteils während der Betriebszeiten der Halle durch Mitarbeiter des Hauses oder durch externe Fachleute bzw. Prüfsachverständige. Größere oder zeitintensivere Vorgänge, aufwändigere Reparaturen und die meisten Baumaßnahmen werden während einer rund sechswöchigen Schließzeit von Ende Juli bis Anfang September durchgeführt.

Der „Kleine Bauunterhalt“ beläuft sich auf jährlich 350.000 Euro, die mit ca. 150.000 Euro für bauliche Maßnahmen und 200.000 Euro für Technik und Wartung fest an gesetzlich vorgeschriebene und zwingend erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen gebunden sind: Insbesondere die Auflagen der Versammlungsstättenverordnung müssen jederzeit erfüllt und umgesetzt sein, um das Gebäude rechtskonform betreiben zu können. Die oben namentlich aufgeführten Bau- und Sanierungsmaßnahmen wurden zusätzlich aus einer jährlichen Baupauschale von zuletzt 350.000 bis 450.000 Euro sowie aus Sonder- und Notfalletats (Kälteanlage, Brandschutzsanierung) finanziert.

Durch den ersatzlosen Wegfall dieser Hochbau-Baupauschale und der für ihre Umsetzung in der Bauverwaltung bereitstehenden Personalressourcen finden entsprechende Maßnahmen zur laufenden baulichen Instandhaltung der Meistersingerhalle derzeit nur in sehr begrenztem Umfang statt. Insbesondere die Bereiche des Gebäudes, die seit seiner Eröffnung im Jahr 1963 noch nie grundlegend saniert wurden, verfallen dadurch; in der Folge drohen Ausfälle zentraler Funktionsbereiche und die (ggf. auch kurzfristige) Absage von Veranstaltungen. Vor allem in fünf Bereichen sind grundsätzliche Sanierungsmaßnahmen dringend erforderlich:

 Elektrotechnik (Niederspannungshauptverteilung, Trafo, 20-kV-Einspeisung, Ringleitung)  Klimatisierung und Lüftung (Klimatisierung beider Foyers und der Backstage-Bereiche, adäquate Luftwechselraten in beiden Sälen und Foyers)  Gebäudefassade (Naturstein- und bauzeitliche Alu-Glas-Fassaden, teilw. ungedämmt)  Schäden an der Bausubstanz/ Abdichtung von Bauteilfugen  Außenanlagen und Verkehrsflächen (Oberflächen und Beläge: Verkehrssicherungspflicht!)

Zahlreiche weitere Maßnahmen von unterschiedlicher Komplexität sind daneben erforderlich, um das Ende der 1950er Jahre geplante Gebäude einerseits für die Anforderungen heutiger Kunden sowie ihrer Gäste zu ertüchtigen und um andererseits die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürnberg einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Betrieb der Veranstaltungsimmobilie Meistersingerhalle gewährleisten können:

 Barrierefreie Erschließung aller öffentlich zugänglichen Gebäudebereiche  Optimierung der Anlieferungssituation am Großen Saal (die Beschickung der Bühne ist derzeit nur über Notausgangstüren und das Foyer möglich)  zeitgemäße IT- und Dateninfrastruktur für Tagungen und Kongresse  Einbau relevanter Sicherheitstechnik (u.a. Kontrolle des Zugangs am Bühnen- und Verwaltungseingang sowie zum Tiefhof)

 Sanierung des Tiefhofs und Optimierung der Anlieferungssituation (eine Andienung des Hotels ist nur durch das Untergeschoss der MSH möglich)  Reaktivierung/ Sanierung/ Nutzbarmachung stillgelegter Bereiche

Nachdem einige Bereiche und Funktionen in den letzten Jahren bereits saniert und ertüchtigt wurden (siehe oben), erscheint es möglich und sinnvoll, die noch ausstehenden Maßnahmen abschnittsweise so auf einzelne Baumaßnahmen zu verteilen, dass eine lange Schließzeit der Meistersingerhalle vermieden werden kann. Damit verbunden ist eine ganze Reihe von Vorteilen:

 Der Wegfall einer längeren Schließung vermeidet die Notwendigkeit eines kostspieligen (und aktuell nicht vorhandenen) Interims für die Veranstaltungen und das Geschäft der MSH.  Durch die Umsetzung von Baumaßnahmen während einer (ggf. erweiterten) Spielzeitpause im Sommer steht die MSH während der Hauptsaison zwischen Oktober und Pfingsten zur Verfügung: Veranstaltungen können stattfinden, Mieteinnahmen werden realisiert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MSH müssen nicht anderweitig beschäftigt werden.  Die Streckung der Baumaßnahmen auf mehrere Jahre verteilt auch den damit verbundenen Finanzierungsbedarf über mehrere Jahre.

Um die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren, in ihrer baulichen Eingriffstiefe zu detaillieren und in ihrer Dringlichkeit zu priorisieren, ist zunächst eine Planungsstruktur erforderlich. Sie benötigt Personalressourcen (stadtintern und bei externen Fachplanern) sowie entsprechende Planungsmittel. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meistersingerhalle stehen dabei mit umfassender Nutzerexpertise zur Verfügung. Ziele sind eine fachliche Prüfung und Bewertung der Umsetzbarkeit, eine Clusterung in inhaltlich und baufachlich sinnvolle Bauabschnitte sowie die Ermittlung von Kosten.

Um bis zum Abschluss der Planungsphase und dem Beginn von Baumaßnahmen den vergleichsweise noch guten baulichen Zustand der Meistersingerhalle zu erhalten, ist kurzfristig die Wiedereinstellung einer ausreichend bemessenen Baupauschale dringend erforderlich. Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen, die jetzt nicht ausgeführt werden können, wirken sich negativ auf die Betriebsfähigkeit und das Image des Hauses aus; sie führen zu weiteren Schäden der Substanz und vergrößern dadurch Aufwand und Kosten späterer Sanierungsmaßnahmen. Eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative zu einer konsequenten und sorgfältigen Instandhaltung, die in Teilbereichen auch Notwendigkeiten späterer Sanierungen vorwegnehmen kann, ist nicht gegeben.

Zum weiteren Verfahren

Der Lenkungskreis „Kulturgroßbauprojekte“ (LK KGBP) hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2021 festgelegt, dass die Projektbauherren 2.BM und Ref.VI (PBH) das Projekt einer Generalsanierung der MSH im Rahmen der für die Kulturgroßbauprojekte eingerichteten Strukturen (Projektbaudienststelle, Ref.VI/PBD) weiterhin federführend betreuen. Bericht und Vorlage erfolgen künftig im Bau- und Vergabeausschuss bzw. im Kulturausschuss; im LK KGBP wird über den Fortgang des Projekts berichtet.

Als erster Schritt soll in einem geeigneten Verfahren die baulichen Notwendigkeiten einer Sanierung und Ertüchtigung der MSH gesamthaft ermittelt und ihre Aufteilung in einzelne Baumaßnahmen sowie die Optionen

ihrer Umsetzung im Rahmen einer auf bis zu drei Monate erweiterten sommerlichen Schließungszeit der MSH geprüft werden. Dazu wird ein entsprechender Planungsauftrag begehrt.

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