Sitzungsunterlagen
gemeinsame Sitzung des
Schulausschusses und
Jugendhilfeausschusses
25.11.2021
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im 5 Grundschulalter Bericht Ref.IV/042/2021 5 Sachverhalt Ref.IV/042/2021 8 TOP Ö 2 Kinder, Jugendliche und FAmilien in Nürnberg während der Corona-Pandemie 12 Bericht Ref.IV/043/2021 12 Sachverhalt Ref.IV/043/2021 15 Antrag_Unterstützung von Kindern und Jugendlichen_Die Linke Ref.IV/043/2021 20 SPD-Antrag_Bundeszuschüsse für Luftfilter in Schulen und Kitas Ref.IV/043/2021 22 TOP Ö 3 SCHLAU - Übergangsmanagement: Ergebnisse Schuljahr 2020/2021 und 23 Ausblick auf das laufende und die folgenden Schuljahre Sitzungsvorlage Ref.IV/044/2021 23 Sachverhalt Ref.IV/044/2021 27 TOP Ö 4 Anerkennung des Fränkischen Bildungswerks für Friedensarbeit e. V. und 36 Degrin - Begegnung und Bildung in Vielfalt e. V. als freie Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Sitzungsvorlage Ref.V/022/2021 36 Enscheidungsvorlage Ref.V/022/2021 39
TAGESORDNUNG
Sitzung
gemeinsame Sitzung des Schulausschusses und Jugendhilfeausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 25.11.2021, 14:00 Uhr
Sitzungsort
Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1 Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und
Erziehung im Grundschulalter Ref.IV/042/2021
Trinkl, Cornelia
Gremien: Schulausschuss
2 Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg während der
Corona-Pandemie Ref.IV/043/2021
hier: Anträge der Stadtratsfraktion Die Linke vom 21.06.2021 und
der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.06.2021
Trinkl, Cornelia
Gremien: Schulausschuss
3 SCHLAU - Übergangsmanagement: Ergebnisse Schuljahr
2020/2021 und Ausblick auf das laufende und die folgenden Ref.IV/044/2021
Schuljahre
Trinkl, Cornelia
Gremien: Schulausschuss
4 Anerkennung des Fränkischen Bildungswerks für Friedensarbeit
e. V. und Degrin - Begegnung und Bildung in Vielfalt e. V. als freie Ref.V/022/2021
Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Ries, Elisabeth
Gremien: Schulausschuss
5 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.06.2021,
öffentlicher Teil
Gremien: Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 25.11.2021 öffentlich Bericht
Betreff: Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter
Sachverhalt kurz:
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG wurde ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert.
Mit der Einführung dieses Rechtsanspruchs erhält das einzelne Kind einen individuell gültigen Anspurch auf einen Ganztagsplatz. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die gesetzliche Grundlage und die Finazierungsbeteiligung durch den Bund. Berichtet wird über die aktuelle Betreuungssituation in Nürnberg sowie den "Nürnberger Weg" als Grundlage zur Umsetzung des Rechtsanspruchs im Grundschulalter in Nürnberg.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Der Nürnberger Weg berücksichtigt sowohl die Investitionskosten als auch die Betriebs- und Personalkosten bei gleichzeitiger Gewährleistung hoher pädagogischer, räumlicher und sozialräumlicher Qualität. Die finanziellen Auswirkungen müssen je nach Schulstandort einzeln betrachtet werden. Ziel sind u. a. Einspareffekte bei Investitionen (→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Nürnberger Weg berücksichtigt die unterschiedlichen Lebenslagen, Geschlechter und Herkunftsländer und hat das Ziel, die Bildungs- und Chancengleicheit aller Kinder zu erhöhen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beilage 1.1 zur Sitzung des gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschusses vom 25.11.2021
Sachverhalt
Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter
Der neue Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter
(GaFöG)
Kurz vor der Bundestagswahl beschlossen der Bundestag und der Bundesrat in ihren letzten Sitzungen die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter, Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG, verankert den Rechtsanspruch im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und somit in der Kinderund Jugendhilfe.
Der individuelle Rechtsanspruch im SGB VIII richtet an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte.
Der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder der ersten bis vierten Klasse und wird sukzessive eingeführt, beginnend mit der ersten Klassenstufe im Schuljahr 2026/2027. Die weiteren Einschulungsjahrgänge folgen dann, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Anspruch auf ein ganztägiges Angebot der Bildung, Betreuung und Erziehung haben.
Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs erhält das einzelne Kind einen individuell gültigen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Die bislang gültige allgemeine Planungsverpflichtung der Kommunen, ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder im Grundschulalter vorzuhalten, wird dadurch abgelöst. Wie bereits im Kindergartenalter und im Krippenalter ist dann zukünftig ein Ganztagsplatz im Grundschulalter für jedes Kind verpflichtend vorzuhalten und kann auch eingeklagt werden.
Durch die Verankerung des individuellen Rechtsanspruchs im SGB VIII richtet sich der Rechtsanspruch des Kindes an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte.
Der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder der ersten bis vierten Klasse und wird sukzessive eingeführt, beginnend mit der ersten Klassenstufe im Schuljahr 2026/2027. Die weiteren Einschulungsjahrgänge folgen dann, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Anspruch auf ein ganztägiges Angebot der Bildung, Betreuung und Erziehung haben.
Der Umfang des Rechtsanspruches ist im GaFög klar geregelt: Der Anspruch besteht an Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden täglich. In die tägliche Dauer von acht Stunden wird die Zeit des Unterrichtes einbezogen. In der Regel wird es sich daher um die Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr handeln. Unklar ist noch, ob sich daraus auch eine Mindest-Betreuungsdauer ergibt, dass also Kinder, die ihren Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz geltend machen, das Ganztagsangebot auch für mindestens acht Stunden täglich besuchen müssen. Der Anspruch schließt eine Ferienbetreuung mit ein, wobei eine Schließzeit von bis zu vier Wochen möglich ist.
Durch die Verankerung im SGB VIII besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung, also einen Platz in einem Kinderhort. Damit auch schulische Ganztagsangebote, wie die offene oder gebundene Ganztagsschule, den Rechtsanspruch erfüllen können, hat sich der Gesetzgeber für eine Vorranglösung entschieden. Dies bedeutet, dass wenn ein Angebot der offenen oder gebundenen Ganztagsschule besteht, hat dieses Vorrang und erfüllt den Rechtsanspruch. Wenn aber kein schulisches Ganztagsangebot zur Verfügung steht, dann muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Platz in einer Kindertageseinrichtung, also einem Hort, zur Verfügung stellen. Die zukünftige Rolle der Mittagsbetreuung in Bayern ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht geklärt.
Ganztagsfinanzierungshilfegesetz – GaFinHG
Im Rahmen der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde die Finanzierung zwischen Bund und Ländern geregelt. Dies spiegelt sich auch im Ergebnis des Vermittlungsausschusses wieder, da sich die Änderungen ausschließlich auf die Finanzierung bezogen, nicht jedoch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den Investitionskosten und den Betriebskosten.
Für die Investitionskosten wird der Bund bis zu 3,5 Mrd. Euro zum Ausbau der Ganztagsangebote an Grundschulen und in Kinderhorten zur Verfügung stellen. Im GaFinHG ist die Verteilung der Mittel zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern geregelt. Ungeklärt ist in Bayern momentan noch, wie die Mittel von Freistaat Bayern an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergegeben werden.
Für die Betriebskosten erhalten die Länder einen Ausgleich über das Finanzausgleichsgesetz, beziehungsweise über die Umsatzsteuer. Der Ausgleich ist nach Jahren gestaffelt, beginnend mit dem Jahr 2026: Im Jahr 2026: 135 Mio. Euro Im Jahr 2027: 460 Mio. Euro Im Jahr 2028: 785 Mio. Euro Im Jahr 2029: 1.110 Mio. Euro Ab 2030: 1.300 Mio. Euro jährlich. Wie bei den Investitionskosten regelt das GaFinHG die Finanzierungsstruktur zwischen Bund und Ländern, jedoch ist in Bayern momentan noch ungeklärt, wie die Mittel vom Freistaat Bayern an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergegeben werden sollen. Daher kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage darüber getroffen werden, was dies für die finanzielle Belastung der Kommunen bedeutet. Die Stadt Nürnberg ist daher über die kommunalen Spitzenverbände mit den zuständigen Ministerien im Gespräch.
Ausgangssituation: Aktuelle Betreuungssituation in Nürnberg
Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung hat in der Stadt Nürnberg seit vielen Jahren einen besonders hohen Stellenwert. So wurde bereits 2006 ein erstes Hortnotprogramm zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kinderhorten aufgelegt und durch die großen Anstrengungen in den letzten Jahren konnte das Angebot der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter bereits stark ausgebaut werden: Während 2002 in Nürnberg noch 2.994 Kinderhortplätze zur Verfügung standen, konnten im Schuljahr 2020/2021 bereits rund 8.500 Plätze in Kinderhorten und Zentralhorten angeboten werden.
Neben den rund 8.500 Plätzen (ca. 53%) in Kinderhorten und Zentralhorten, standen im Schuljahr 2020/2021 noch rund 3.000 Plätze (ca. 19%) in Mittagsbetreuungen sowie 500 Plätze (ca. 3%) in offener und gebundener Ganztagsschule zur Verfügung. Für die knapp 16.000 Grundschulkinder gab es in Nürnberg im Schuljahr 2020/2021 rund 12.000 Ganztagsplätze. Im Schuljahr 2020/2021 standen somit für 75% der Grundschulkinder Plätze in ganztägigen Angeboten zur Verfügung.
Im Vergleich dazu stand in Bayern insgesamt Anfang 2020 für ca. 57% der Grundschulkinder ein Ganztagsangebot zur Verfügung. Von allen Grundschulkindern in Bayern besuchten ca. 20% einen Kinderhort, 19% die Mittagsbetreuung und 18% eine offene oder gebundene Ganztagsschule. Im Schuljahr 2020/2021 (Stand 01.01.2021) standen rund 259.700 Plätze zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung in Bayern zur Verfügung. Davon wurden rund 91.700 Plätze in Kinderhorten, rund 85.500 Plätze offener und gebundener Ganztagsschule und rund 82.500 Plätze in Mittagsbetreuungen angeboten.
Die Stadt Nürnberg verfügt durch die intensiven Ausbauanstrengungen in den letzten Jahren in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung bereits über eine wesentlich bessere Versorgungssituation als Bayern insgesamt. Dennoch zeigt sich, dass in Nürnberg eine Versorgungsquote von 75% nicht ausreichend ist und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ein weiterer Ausbau des Angebots zwingend notwendig ist.
Der „Nürnberger Weg“ als Grundlage zur Umsetzung des Rechtsanspruchs im Grundschulalter Bereits 2017 entwickelten das Referat für Jugend, Familie und Soziales und der Geschäftsbereich Schule und Sport den „Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung“ als gemeinsam erarbeitete und abgestimmte Konzeption für die Planung und Verantwortung der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern in Nürnberg. Die Konzeption betont die gemeinsame Planungs- und Steuerungsverantwortung beider Geschäftsbereiche als gemeinsame Aufgabe. Im Fokus stehen dabei Standorte mit Baumaßnahmen (Neubau/Erweiterung) und gemeinsame Angebotsformen von Jugendhilfe und Schule. Mit Blick auf die mögliche Einführung eines Rechtsanspruchs im Grundschulalter wurde bereits im Jahr 2017 im Nürnberger Weg als Ziel festgelegt, „eine Versorgungsquote von 80% zu erreichen (bei Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung 90%), wovon mindestens 60% als verbindliches Angebot mit längerer Betreuungsdauer von pädagogischen Fachkräften inklusive Früh-, Spät-, Freitagnachmittags- und Ferienbetreuung angeboten wird.“1 Damit wurde die bisher gültige Ausbaustrategie von 60% Hortversorgung und 20% schulische Angebote (Mittagsbetreuung sowie offener und gebundener Ganztag) an Standorten mit Baumaßnahmen (Neubau/Erweiterung) zu einer Gesamt- Versorgungsquote von mindestens 80%, perspektivisch 90%, in einem qualitativ hochwertigen Angebot mit Fachkräften zusammengeführt.
Für die Umsetzung des nun bundesgesetzlich verankerten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab 2026 wird der „Nürnberger Weg“ beibehalten. Der „Nürnberger Weg“ lieferte bereits 2017 die konzeptionellen Grundlagen und Antworten, die für die kommunale Umsetzung des 2021 im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Rechtsanspruch notwendig sind.
Ausbaubedarf in Nürnberg zur Erfüllung des Rechtsanspruchs
Um den Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder in Nürnberg tatsächlich zu erfüllen wird stadtweit im Durchschnitt eine Versorgungsquote von 90% angestrebt2. Dabei wird für jeden Schulsprengel ein abgestimmtes Betreuungs- und Bildungsangebot entwickelt, das verschiedene schulische und außerschulische Angebote kombiniert, Konkurrenzsituationen minimiert, Bestandsschutz für Horte gewährt und den Vorgaben des ‚Nürnberger Wegs‘ entspricht. Durch die unterschiedlichen Versorgungsquoten von 80%, 90% und 100% wird zum einen auf die unterschiedlichen Bedarfe der Familien in den Stadtteilen eingegangen und andererseits werden durch die konkreten Baumaßnahmen die tatsächlich bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft.
Für die gesamte Stadt Nürnberg sind bei der Einführung des Rechtsanspruchs im Zeitraum von 2026 bis 2031 für die prognostizierten rund 17.000 bis 17.500 Grundschulkinder bei einer Versorgungsquote von 90% rund 16.000 Plätze in Ganztagsangeboten notwendig. Im Vergleich zu den rund 12.000 bestehenden Plätzen im Schuljahr 2020/2021 bedeutet dies, dass weitere rund 4.000 Plätze im Ganztagsangebot benötigt werden. Auf Basis der bestehenden Planungen könnten perspektivisch bis 2026 circa 2.000 zusätzliche Plätze tatsächlich geschaffen werden, was einer Versorgungquote von etwa 80% im Schuljahr 2026/2027 entsprechen würde.
Der „Masterplan“ zur Realisierung des Ausbaubedarfs der Ganztagsangebote
Der „Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“ wurde 2014 entwickelt, stetig weiterentwickelt und laufend verbessert. Der Masterplan ist das kommunale Planungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau von Unterrichtskapazitäten (Schule) und Ganztagsangeboten (Jugendhilfe). Damit verfügt die Stadt Nürnberg als eine der wenigen Städte bereits seit mehreren Jahren über ein etabliertes Steuerungsinstrument, das nicht nur die schulischen Planungen und die Planungen der Jugendhilfe integriert und miteinander in Verbindung setzt, sondern auch das Stadtplanungsamt und das Amt für Stadtforschung und Statistik am Planungsprozess beteiligt. Die Verknüpfung der Planungsfelder „Jugendhilfe“ und „Schule“ findet arbeitsorganisatorisch ihren Niederschlag in der Arbeitsgruppe „Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung“. Planungsgrundlage für die regelmäßige
1 TOP 1 der gemeinsamen Sitzung des Schul- und Jugendhilfeausschusses am 30.11.2017 2 Die kommunale Festlegung auf eine langfristige Gesamt-Versorgungsquote von 90% in der Stadt Nürnberg stützt sich sowohl auf die Nürnberger Erfahrungswerte zu Bedarfsdeckung der letzten Jahre als auch auf aktuelle empirische Befunde zur Entwicklung des Betreuungsbedarfs in Deutschland (z.B. Studie des Deutschen Jugendinstituts „Kosten des Ausbaus der Ganztagsgrundschulangebote“).
Fortschreibung des Masterplans ist die kleinräumige Schulkinderprognose. Die Schulkinderprognose berücksichtigt aktuelle Annahmen zur Geburtenentwicklung, Zuwanderung und Bauaktivitäten und basiert auf der kleinräumigen Bevölkerungsprognose des Amtes für Stadtforschung und Statistik.
Die Fortschreibung des Masterplans wurde letztmalig in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeund Schulausschusses am 18.06.2020 vorgestellt und beschlossen. Aufgrund der besonderen Gegebenheiten im Schuljahr 2020/2021 konnte die für die Erstellung des Masterplans notwendige grundlegende Schulraumentwicklungsplanung nicht zeitgerecht in der erforderlichen Qualität erstellt werden. Eine vertiefte Überarbeitung der Schulraumentwicklungsplanung ist jedoch im Vorfeld notwendig, weil die im Juni 2021 aktualisierte Bevölkerungsvorausberechnung zwar weiterhin steigende Zahlen an Schülerinnen und Schülern aufzeigt, der Anstieg aber zum Teil später und regional unterschiedlich ausfällt. Dabei machen sich auch die pandemiebedingten Änderungen der Zu- und Wegzüge bemerkbar, sowie das veränderte Einschulungsverhalten und pandemiebedingte untypische Entwicklungen der Schüler- und Klassenzahlen. Eine Fortschreibung des Masterplans einschließlich der A-Maßnahmenliste3 wird voraussichtlich in der ersten Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses im Jahr 2022 vorgelegt und beschlossen werden können. Grundlage für die Fortschreibung des Masterplans in 2022 ist neben der Schulraumentwicklungsplanung und dem „Nürnberger Weg“ auch der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter.
3 A-Maßnahmenliste: Zentrales Ergebnis des Masterplans ist die sog. „A-Maßnahmenliste“, in welcher die hoch priorisierten (Priorität A) Maßnahmen zum Ausbau der Infrastrukturen für die weiterführenden Haushalts- und Bauplanungen konkret benannt und dem Schul- und Jugendhilfeausschuss zum Beschluss vorgelegt und anschließend in das BIC- und MIP-Verfahren eingespeist werden (BIC = BauInvestitionsControlling; MIP = Mittelfristiger InvestitionsPlan).
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 25.11.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg während der Corona-Pandemie
hier: Anträge der Stadtratsfraktion Die Linke vom 21.06.2021 und der SPD-Stadtratsfraktion
vom 23.06.2021
Sachverhalt kurz:
Die Verwaltung stellt eine Einschätzung zur Belastungssituation von Kindern, Jugendlichen, den Mitarbeitenden des Jugendamts und Lehrkräften vor. Daneben werden Maßnahmen zur Förderung der sozialen Situation von Kindern und Jugendlichen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie beleuchtet. Neben den Freizeit- und Ferienprogrammen sowie der Erweiterung des Angebots der Jugendsozialarbeit an Schulen werden darüber hinaus weitere Maßnahmen der Stadt Nürnberg, wie die Bereitstellung von Raumluftreinigungsgeräten, präsentiert. Weiterhin wird auf Maßnahmen zur Lernförderung für Schülerinnen und Schüler eingegangen. Letztlich wird die aktuelle Situation zur Schuleingangsuntersuchung erläutert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Obwohl alle Menschen von der Corona-Pandemie betroffen sind, unterscheiden sich die Auswirkungen je nach Lebenslage und (sozialer) Herkunft mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Bildungschancen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg während der Corona-Pandemie
Hier: Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE “Soziale und schulische Unterstützung von Kindern und Jugendlichen” vom 21.06.2021 Und Antrag der SPD-Stadtratsfraktion “Bundeszuschüsse für Luftfilter in Schulen und Kitas” vom 23.06.2021
Das vergangene Schuljahr 2020/21 war durch Distanzunterricht und weitere Einschränkungen, auch für Kinder und Jugendliche, geprägt. Von Seiten der Stadt Nürnberg wurden zahlreiche Anstrengungen unternommen, um für die ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen einen sicheren Schulbetrieb zu ermöglichen (Berichte im Schulausschuss vom 15.10.2021, 16.07.2021, 23.04.2021). Ab dem Zeitraum nach den Pfingstferien 2021 wurde von der Bayerischen Staatsregierung das Förderprogramm “gemeinsam.Brücken.bauen” aufgelegt. Es verfolgt das Ziel trotz der Beeinträchtigungen die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle bayerischen Schülerinnen und Schüler zu wahren. Dabei besteht das Programm aus schulischen und außerschulischen Förderangeboten (Bericht im in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses am 17.06.2021). Weiterhin wurden von der Stadt zusätzliche Aktionen initiiert, die die Persönlichkeits- und Sozialkompetenz wieder stärken sollten (s. u.).
- Einschätzung der Belastungssituation von Kindern, Jugendlichen, den Mitarbeitenden des
Jugendamts und Lehrkräften
1.1 Einschätzungen der Mitarbeitenden des Jugendamts
Für 2020 ist keine Zunahme an häuslicher Gewalt im unmittelbaren Zusammenhang mit Corona festzustellen. Aus Kooperationsgesprächen ist bekannt, dass es weder bei der Polizei noch beim Familiengericht signifikante Zuwächse an Fallzahlen gegeben hat, zumindest nicht im sogenannten ‚Hellfeld‘, also im Bereich des Bekannten und Sichtbaren. Allerdings belasteten die Corona bedingten Einschränkungen (v. a. Wegfall von sozialen Netzwerken und Alltagsstruktur) zunehmend die jungen Menschen und ihre Familien. So ist bereits im letzten Jahresdrittel 2020 ein leichter und seit Jahresbeginn 2021 ein deutlicher Zuwachs an Kindeswohlgefährdungen analog 2018 zu verzeichnen. Wie bereits im Vorjahr lag in knapp 30 % der Meldungen 2020 keine Gefährdung des jungen Menschen vor. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie 2020 dürfen aber keinesfalls verkannt werden. So stieg sowohl die Anzahl an akuten Gefährdungen um 1,2% zum Vorjahreswert und liegt nun auf dem Niveau von 2014 und 2017 bzw. leicht unter 2018 als auch die Anzahl an jungen Menschen, die umgehend aus dem familiären Umfeld genommen werden mussten (+13 junge Menschen) an. Der 2019 signifikante Zuwachs an Fällen mit einer chronischen Gefährdung relativiert sich hingegen 2020. Eine Veränderung ist auch in Bezug auf die Art der Gefährdung festzustellen. So lag 2020 erstmals der Anteil an Kindeswohlgefährdungen aufgrund von seelischer Gewalt über dem der körperlichen Gewalt. Bereits 2019 nahmen die Meldungen wegen seelischer Gewalt sprunghaft von 14% auf 19% zu, 2020 liegt dieser nun bei 20%. Die aktuelle Bundeskriminalstatistik weist einen deutlichen Anstieg der Meldungen im Kontext ‚Sexueller Gewalt‘ auf, dieser ist auch in Nürnberg erkennbar. So wurde in 17 Familien die ASD interne Fachberatung ‚sexualisierte Gewalt‘ hinzugezogen, was einem Zuwachs von 100% entspricht. Jede vierte Meldung 2020 erfolgte wegen unzureichender Förderung des jungen Menschen. (siehe auch Bericht Jugendhilfeausschuss vom 22.07.2021).
Die Belastungssituation der Mitarbeitenden ist fraglos in der Pandemie gestiegen, weil die Herausforderung, verlässlichen Kontakt zu den Familien während des Lockdowns zu halten und die Aufmerksamkeit für die Gefährdungssituation gestiegen sind und unter erschwerten Bedingungen noch intensiviert werden mussten. Zudem gab es viel Verunsicherung im Rahmen der Infektionsschutzmaßnahmen. Insofern ist nachvollziehbar, dass sich eine derart unbekannte Krisenlage auch auf die Belastung der Mitarbeitenden auswirkt. Nicht zuletzt durch den Wegfall bzw. die starke Einschränkung von bewährten Kooperationsstrukturen und Netzwerken sowie die Notwendigkeit der Ad-hoc-Entwicklung und des Aufbaus einer neuen handlungsfähigen Arbeitsstruktur im ASD erschwerten die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden. Unabhängig von Corona, aber auch im Zusammenhang mit der Pandemie begegnet das Jugendamt im ASD durch Maßnahmen im Rahmen der Personalbemessung und Personalentwicklung. So sind zum 01.07.2021 vier neue Vollzeitstellen geschaffen und besetzt worden. Zur Entlastung der Mitarbeitenden trug die Einführung des Home-Office und die damit einhergehende verbesserte mediale Ausstattung bei.
1.2 Einschätzung des Teams der Schulpsychologinnen am IPSN
Laut den Erfahrungen der Schulpsychologinnen am IPSN benennen die Kinder und Jugendlichen selbst stärker als vorher eine deutlich gestiegene Belastung (Sorgen, Unsicherheit, Zukunftsängste). Gleichzeitig konnten sie Bewältigungsstrategien zum Umgang mit Stress nicht anwenden – kaum Sport, kaum Treffen mit Gleichaltrigen, kaum Alltagsroutinen wie der Schulbesuch eine darstellt, … u. v. m. Bei den Schülerinnen und Schülern zeigten sich Motivationsprobleme, verschiedenste Ängste sowie depressive Verstimmungen und daraus resultierend oftmals ein Rückzug und im Extremfall sogar Schulabsentismus als Vermeidungsverhalten. Die alltägliche Exposition mit der für manche Schülerinnen und Schüler schwierigen Aufgabe, in die Schule zu gehen, fand ein halbes Jahr nicht statt. Daher muss die Situation gerade von Kindern und Jugendlichen, die es vor dem Lockdown gerade noch „geschafft“ haben in die Schule zu gehen, wieder bewältigt werden. Lehrkräfte berichten u. a., dass neben den zurückgezogenen und verstummten Kindern und Jugendlichen viele Schülerinnen und Schüler Defizite im Bereich der sozialen Kompetenz haben. Es ist keine Streitkultur mehr vorhanden und der Umgang mit Provokationen eskaliert schnell. Für die eher Stillen erschwert sich dadurch der Schulbesuch. Eine exakte statistische Zahl über eine Steigerung der psychischen Erkrankungen ist aktuell nicht anzugeben. Schulpsychologische Fachkräfte aus verschiedenen Schularten berichten, dass im Herbst bereits mehr als in anderen Schuljahren Kinder und Jugendliche in die Beratung kommen, die über deutliche Verunsicherungen bezogen auf die Schule klagen. Ende August traf sich auf Initiative der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt ein „Runder Tisch sozialpsychiatrische Folgen der Pandemiemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen“ mit verschiedensten Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich der psychosozialen Versorgung in Nürnberg und dem Bildungsbereich: Auch dort war die Einschätzung der aktuellen Situation diffus – hier steigender Bedarf, dort wieder Normalisierung der Bedarfe und dann wechselt es wieder. Daher hat die Runde entschieden, sich in regelmäßigen Abständen auszutauschen, um auf aktuelle Bedarfe eingehen zu können. Durch die o. g. Punkte ergibt sich, dass auch die Belastung der Lehrkräfte deutlich angestiegen ist.
2. Maßnahmen zur Förderung der sozialen Situation von Kindern und Jugendlichen
2.1 Freizeitprogramme für Kinder und Jugendliche
Während des Corona-Lockdowns waren die sozialen Kontakte in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen stark eingeschränkt. Sie fanden lediglich rudimentär statt oder wurden auf die digitale Ebene verlegt. Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit inklusive der Aktivspielplätze können seit Juni 2021 wieder Angebote in Präsenz vorhalten. Seitdem finden auch wieder verstärkt Begegnungen unter den jeweils gültigen Hygieneschutzmaßnahmen statt. Es gilt den Stand vor der Corona-Pandemie wieder zu erreichen, unter der Berücksichtigung, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist, sondern die Angebote nach wie vor Einschränkungen in Vielfalt und Umfang unterliegen. Dennoch konnten bereits erste kleinere Fahrten und Ausflüge und umfangreiche Ferienprogramme durchgeführt werden und auch Sportangebote und kulturelle Angebote sind wieder möglich. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Kinder- und Jugendlichen wieder ihren Weg in die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gefunden haben und die Angebote gut angenommen werden. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen, bedarf es in der offenen Kinder- und Jugendarbeit keiner zusätzlichen Maßnahmen zur Förderung von sozialen Kontakten von Kindern und Jugendlichen
2.2 Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche
Die Nürnberger Ferienangebote bieten in Kooperation mit zahlreichen Anbietern vielfältige Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren an. Die Maßnahmen reichen von stundenweise über ein- und mehrtägige, bis hin zu Wochenveranstaltungen mit und ohne Übernachtung. Im Rahmen von teilweise jahrelang erprobten Formaten bilden diese Ferienaktionen einen wichtigen Baustein für die Bildung und gesunde Entwicklung der Nürnberger Kinder und Jugendlichen. Kreativität, Sport und Bewegung sowie kulturelle Beteiligung und Engagement werden gefördert. „Spielerisches“ Erlernen von sozialen Kompetenzen wird durch Gruppenerfahrungen bei mehrtägigen, zusammenhängenden Angeboten ermöglicht. Den Kindern und Jugendlichen wird die Chance geboten, sich auszuprobieren, Grenzen zu erfahren und über sich hinauszuwachsen. Während der Corona-Pandemie war die Umsetzung der Ferienangebote von den jeweils gültigen Bestimmungen des Gesundheitsschutzes abhängig. So mussten Ostern 2020, Pfingsten 2020 sowie Fasching 2021 und Ostern 2021 alle Ferienangebote komplett abgesagt werden. In den Sommerferien
2020, Pfingsten 2021 und Sommerferien 2021 konnte Kindern und Jugendlichen ein Angebot gemacht werden. Das Beispiel der Sommerferien 2021 zeigt das große Engagement und den Willen aller Beteiligten, gerade in diesen schwierigen Zeiten, attraktive Angebote zum Wohl der Nürnberger Kinder, Jugendlichen und Familien bereitzuhalten. Viele große und kleine Vereine, freie Träger der Jugendhilfe, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Dienstleister, Künstlerinnen und Künstler sowie Dienststellen der Stadt Nürnberg, kooperierten im Sinne der Kinder, Jugendlichen und Familien. Trotzt aller Widrigkeiten hatten sie so ein buntes Programm zusammengestellt. Es umfasste circa 345 Veranstaltungen im Sommerferienprogramm und 62 Wochenangebote der Ferienbetreuung. Im Vergleich zu 2020 sind dies circa 20 Veranstaltungen mehr. Bei Redaktionsschluss lag noch keine endgültige Statistik für 2021 vor, es kann aber von einer guten, mit den Vorjahren vergleichbaren Auslastung ausgegangen werden. Für alle Veranstaltungen wurden individuelle Hygiene- und Schutzkonzepte erarbeitet. Bei vielen Veranstaltungen wurde die Teilnehmer/-innenzahl reduziert, um Angebote in kleineren, festen Gruppen zu ermöglichen und so den jeweilig nötigen Corona-Schutz umsetzen zu können. Aber auch neue Veranstaltungsformate wie Online-Workshops aus den Bereichen Technik und Sprache wurden als Reaktion auf die Einschränkungen kreiert. Das Ferienprogramm ist Teil des Arbeitsprogramms gegen Kinder- und Jugendarmut. Es gibt Reduzierungen (in der Regel 50 %) der Teilnahmepreise für Kinder, Jugendliche und Familien mit Nürnberg-Pass. Eine Bezahlung mit Gutscheinen für Bildung & Teilhabe für soziale und kulturelle Teilhabe ist ebenfalls möglich. Die zusätzlichen Reduzierungen von einzelnen Angeboten im Rahmen der Super-Ferienangebote in Kooperation mit SHA für junge Menschen mit Nürnberg-Pass (sogenannte Sternchen-Angebote) über die 50% hinaus, konnten auch im Corona- Zeitraum angeboten werden.
Im Sommer 2021 haben viele Nürnberger Schulen mittels des Förderprogramms „gemeinsam.Brücken.bauen“ Ferienkurse im Rahmen der sog. „Sommerschule 2021“ angeboten. Dabei wurde vielerorts das spielerische Lernen und Entdecken fokussiert. Somit stand neben der Lernförderung gerade die Sozialkompetenzförderung im Zentrum. Die Gemeinschaft (wieder) zu erleben ist ein wesentlicher Baustein des Förderprogramms des Freistaats. Exemplarisch sei hier das Programm „Gemeinsam in den Ferien Schönes erleben und lernen“ der städtischen und staatlichen
| Durch das bereitwillige Engagement des | |
|---|---|
| Lehrerkollegiums sowie der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen konnte es umgesetzt werden. | |
| Ob Trampolinspringen, Urzeitkrebse züchten, sich in Englisch austauschen oder T-Shirts gestalten: | |
| Viele Bereiche, um gemeinsam aktiv zu sein und Neues zu lernen, wurden dabei abgedeckt. Auch im | |
| Schuljahr 2021/22 sollen mittels des Förderprogramms Aktivitäten zum Erleben von Gemeinschaft und | |
| Zusammenhalt an den Nürnberger Schulen umgesetzt werden. Eine Darstellung soll im | |
| Schulausschuss im Dezember erfolgen. |
2.3 Erweiterung des Angebots der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
Für die Bedarfsanalyse und Ausbauplanung des Angebots der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) wurde die Jugendhilfeplanung fortgeschrieben und in den gemeinsamen Sitzungen des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses vom 28.11.2019 und 12.11.2020 beschlossen. Dort wurde ausführlich über die weitere Ausbauplanung und die Priorisierung der einzelnen Schulen berichtet. Der Ausbauplan dient grundsätzlich als Planungsgrundlage für die nächsten Jahre und soll die Abfolge von Stellenschaffungen, abhängig von der künftigen Förderung zusätzlicher JaS-Stellen sowie den finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushalts, regeln. In den einzelnen Ausbaustufen werden die Bedarfe der jeweiligen Schulstandorte in eine Rangfolge gebracht und somit aufgezeigt, an welcher Schule die nächste verfügbare Kapazität eingesetzt werden sollte. Dabei gilt immer der Grundsatz, dass jede Schule für sich entscheidet, ob sie sozialpädagogische Fachkräfte der JaS einsetzen möchte, dann aber auch die im Rahmenkonzept geltenden Grundbedingungen erfüllen muss. Sollte eine Schule den Einsatz von JaS ablehnen, geht das Angebot an die nächste Schule im Ausbauplan über.
2.4 Weitere Maßnahmen der Stadt Nürnberg
2.4.1 Ausstattung von Räumen
Von Seiten der Stadt Nürnberg wurden zahlreiche Anstrengungen unternommen, um einen sicheren Kita- und Schulbetrieb zu ermöglichen. Dabei wurden an geeigneten Standorten im Rahmen der entwickelten Hygienekonzepte und Corona-Schutzmaßnahmen unter anderem auch Luftfilter / Raumluftreinigungsgeräte beschafft und aufgestellt oder werden noch aufgestellt werden.
Beispielsweise wurden für die Schulen zusätzlich zu den bereits im Frühjahr 2021 angeschafften 300 Raumluftreinigungsgeräten nach Beschluss des Stadtrats vom 21.07.2021 weitere 1.200 Stück für die Klassenzimmer der Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Jahrgangsstufen bestellt. Soweit möglich wurden dafür auch die vom Bund und Freistaat zur Verfügung gestellten Zuschüsse und Fördermittel genutzt. Durch die Anschaffungskosten von 4.000€ pro Gerät und die maximale Förderung des Freistaats von 1.750€ ergab sich für die Stadt Nürnberg ein Investitionsaufwand von 2,7 Mio. Euro. Erfreulicherweise konnten zum Zeitpunkt der Berichtsfassung bereits über 1.000 Stück in den entsprechenden Klassenzimmern aufgestellt werden. Für Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft wurden bis Sommer 2021 insgesamt 187 Raumluftreinigungsgeräte angeschafft und aufgestellt, mit einem Investitionsaufwand von insgesamt rund 1,1 Mio. Euro und Zuschüssen in Höhe von rund 0,5 Mio. Euro. Für Kinderhorte und Häuser für Kinder in kommunaler Trägerschaft wurden zum Zeitpunkt der Berichtsfassung weitere 222 Geräte bestellt und werden in den ersten beiden Novemberwochen ausgeliefert bzw. installiert. Kitas in freier Trägerschaft können weiterhin das Förderprogramm des Freistaats selbständig nutzen.
2.4.2 Steigerung der Resilienz
Das Team der Schulpsychologinnen am IPSN versucht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen, möglichst schnell und flexibel auf Beratungsbedarfe zu reagieren und dafür andere Aufgaben (z. B. Fortbildung) zu verschieben. Gleichzeitig kommen gerade jetzt verstärkt Lehrkräfte wie Schulen mit Anfragen zu schulinternen Fortbildungen zum Thema Psychische Störungen auf die Schulpsychologie zu. Bereits bestehende Maßnahmen und Projekte für bestimmte Zielgruppen oder Klassen werden wieder aufgenommen (z. B. zum Umgang mit Stress vor und in Prüfungen), auf die aktuelle Situation angepasst und intensiviert. Häufig wird dabei mit anderen Beratenden an den Schulen kooperiert (z. B. JaS, Beratungslehrkräfte). Ganz konkret wird ein Trainingsangebot „Selbstsicher durch den Schulalltag“ für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse entwickelt und soll in diesem Schuljahr – wenn möglich – in mehreren Durchläufen – durchgeführt werden. Gerade mit der Erwartung steigender Zahlen von Kindern und Jugendlichen mit Ängsten Depressionen und der Auswirkung Schulabsentismus ist Kooperation und Vernetzung der Bereiche Schule, Jugendhilfe und Gesundheitsamt zwingend. Bei psychosomatischen Problemen braucht es die interdisziplinäre Abklärung und ein gemeinsames Vorgehen. Bestehende Kooperationsstrukturen werden (re-)aktiviert und beschäftigen sich mit möglichen Reaktionen auf die geschilderten Probleme. Im Rahmen des aktuellen Prozesses MSRG1 innovativ werden als Handlungsfelder die psychosoziale Stärkung sowie Motivation und Selbstwirksamkeit in den Fokus genommen. Es werden Maßnahmen für die Schulen entwickelt. Die Chance in und nach der Krise ist, zu erkennen, dass die psychische Gesundheit von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern kein Nice-to-have, sondern die Basis dafür ist, gut lernen zu können. Psychische Gesundheit sollte daher ein zentrales Ziel der Schulentwicklung sein. Aktuell existiert auf verschiedenen Handlungsebenen Offenheit für eine stärkere Beschäftigung mit dem Thema.
2.4.3 KinderKulturOffensive 2021
Der Geschäftsbereich Kultur, das Referat für Schule und Sport und das Referat für Jugend, Familie und Soziales initiierten ab Juli 2021 gemeinsam die KinderKulturOffensive 2021. Mit der Unterstützung von fünf Rotary Clubs brachte die KinderKulturOffensive 2021 viele Begegnungen, Farbe, Musik und
| Digitale | |
|---|---|
| Kulturhappen und Freiluftveranstaltungen in Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen | |
| eröffneten niedrigschwellig Kulturhorizonte und ermöglichen Teilhabe. Gleichzeitig entstanden | |
| Verdienstmöglichkeiten für existenzgefährdete Berufsgruppen. Daneben haben sich auch zahlreiche | |
| Sportvereine mit vielfältigen Bewegungsangeboten an der Aktion beteiligt. | |
| Nürnberger Kitas, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen finden nach wie vor auf der Internetseite | |
| des KS:NUE (Kultur.Service für Schulen Kitas) zehn kostenfreie „digitale Kulturhappen“ für Kinder bis | |
| 12 Jahre.2 Theaterszenen, Musikfilme, Kinderlieder und Erzählspiele zum Mitmachen können jederzeit | |
| bequem online abgerufen werden. Sie eignen sich zum flexiblen Einsatz im Unterricht, in der Vor- und | |
| Nachmittagsbetreuung und als Ergänzung zur Freizeitgestaltung. Seit Juli 2021 lautet das Motto dann | |
| „Kultur offensiv“ und „Sport offensiv“ auf dem Schulhof, im Hortgarten oder auf der Jugendhauswiese. | |
| Kultur und Bewegung kommen in die Einrichtungen, etwa Theatermärchen und Mitmachkonzerte, |
1 MSRG = Mehr Schulerfolg an Realschulen und Gymnasien der Stadt Nürnberg 2 https://www.nuernberg.de/internet/kuf_kultur/kinderkulturoffensive.html
Kunstspaziergänge und Bewegungsgeschichten, Turn- und Tanzworkshops. Die KinderKulturOffensive
versammelt Angebote, die sich unter Wahrung der aktuellen Corona-Regeln mit einer festen Gruppe
oder Klasse im Freien realisieren lassen. Das Angebot ist auf sehr große Resonanz bei den Kitas,
Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen gestoßen. Insgesamt konnten über 100 Angebote aus
den Programmen „Kultur Offensiv“ und „Sport Offensiv“ ermöglicht werden.
3. Maßnahmen zur Lernförderung
Wie bereits oben erwähnt setzt das Förderprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“ des Freistaats neben der Sozialkompetenzförderung auch auf die Lernförderung. Durch Zusatzangebote, Tutorenprogramme oder Maßnahmen wie die Teilung der Klasse, die Unterstützung der Lehrkraft im Regelunterricht oder eine klassenübergreifende Binnendifferenzierung sollen pandemiebedingte Nachteile ausgeglichen werden. Grundlage ist zuvor die Einschätzung der Lernstände der Schülerinnen und Schüler. Somit haben die Schulen die Möglichkeit, ein individuelles Förderkonzept gemäß den Bedarfen vor Ort zu entwickeln. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung waren noch nicht alle Förderkonzepte der Schulen eingegangen. Es ist daher geplant, im Schulausschuss im Dezember ausführlich über die Umsetzung des Förderprogramms „gemeinsam.Brücken.bauen“ an den Nürnberger Schulen zu berichten. Den städtischen Schulen steht durch das vom Nürnberger Stadtrat beauftragte Programm MSRG3 und MSBS4 seit mehreren Jahren ein Instrument zur Verfügung, das dazu beiträgt, Schülerinnen und
| Die Palette reichte dabei in den vergangenen Jahren von | |
|---|---|
| Förderkursen für spezielle Zielgruppen über Verstärkung von Elternarbeit bis hin zur Erarbeitung von | |
| umfassenden Förderkonzepten zum nachhaltigen Lernen oder zur Leseförderung. |
Corona-Pandemie wird das derzeitige Konzept von MSRG an die aktuelle Situation angepasst. Derzeit befasst sich eine Arbeitsgruppe mit einer zeitgemäßen und passgenauen Weiterentwicklung des Programms.
4. Schuleingangsuntersuchungen
Dem Referat III und dem Gesundheitsamt ist die wichtige Bedeutung der Schuleingangsuntersuchungen bewusst. Nachdem die Eltern aller einzuschulenden Kinder ein Anschreiben zur Abfrage der durchgeführten U9 erhalten haben und inzwischen auch ein erstes Erinnerungsschreiben versendet wurde, werden gerade die Rückmeldungen ausgewertet. Da in dem ersten Anschreiben auch die Aufforderung enthalten war, die U9 doch möglichst nachzuholen, rechnet man aktuell mit einem Rücklauf von 600-800 Kindern ohne U9. Aktuell werden die Mitarbeitenden des KJÄD stufenweise aus der Corona-Arbeit abgezogen, um die entsprechenden Schuleingangsuntersuchungen durchführen zu können. Durch die Delta-Variante und die hohe Impfquote bei älteren Menschen zeigt sich ein verschobenes Infektionsgeschehen, wodurch überdurchschnittlich viele Personen unter 35 Jahre betroffen sind. Entsprechend ist das Corona-Team zur Bearbeitung von Fällen in Schulen und Kitas ein wichtiger Bestandteil und die teils komplexe Fallarbeit macht den Austausch der Mitarbeitenden nicht einfach. Der Umfang der ärztlichen Schuleingangsuntersuchung entspricht orientierend den Anforderungen einer U9-Untersuchung, geht aber insbesondere im Bereich Graphomotorik und Aufmerksamkeit darüber hinaus.
3 MSRG = Mehr Schulerfolg an Realschulen und Gymnasien der Stadt Nürnberg 4 MSBS = Mehr Schulerfolg an beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg
r
An den Oberbürgermeister der Stadt Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 21.06.2021
Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE
Soziale und schulische Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in letzter Zeit erfuhr die Öffentlichkeit von einer Zunahme physischer, sexueller und psychischer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche seit Beginn der Pandemie (1). Von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche konnten wegen der Auflagen des Social-Distancing nicht den notwendigen Schutz durch Lehrerinnen, Sozialarbeiterinnen oder Erzieherinnen erhalten. Wir müssen jedoch nicht nur mit weitreichenden negativen Folgen für das Leben dieser Kinder rechnen (2), alle Kinder und Jugendlichen lebten stark isoliert und waren massiven Einschränkungen ihres täglichen Lebens ausgesetzt. Angebote für Zusammenkünfte mit Gleichaltrigen waren ihnen beinahe gänzlich verwehrt, soziales Leben fand zeitweise ausschließlich über moderne Medien statt. Schulschließungen und der Ausfall des Präsenzunterrichts schufen zusätzliche Probleme für jene Kinder und Jugendliche, die den Schulstoff zu Hause nicht adäquat aufarbeiten konnten, weil die technische und räumliche Ausstattung oder die personelle Unterstützung fehlte. Dies wird Folgen für die Entfaltung der Begabungen und Persönlichkeiten der Kinder und Jugendlichen haben und sich auf ihre Bildungslaufbahn auswirken.
Der Bund plant, Kinder und Jugendliche im Rahmen des Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona" mit zwei Milliarden Euro in den Jahren 2021 und 2022 zu unterstützen, um Lernrückstände abzubauen, die frühkindliche Bildung zu fördern, zusätzliche Freizeitmöglichkeiten zu schaffen und soziale Kompetenzen zu stärken (3). Die Summe wird aber laut Experten wie dem Sozialwissenschaftler und Jugendforscher Klaus Hurrelmann nicht reichen, um Kinder und Jugendliche aufzufangen (4), sodass ein zusätzlicher Handlungsbedarf bei der Stadt Nürnberg besteht.
Wir stellen den Antrag, der Stadtrat möge beschließen:
Stadtratsgruppe DIE LINKE
Titus Schüller, Stodtrot Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de Özlem Demir, Stadträtin 90403 Nürnberg www.die-linke-nuernberg.de Kathrin Flach Gomez, Stadträtin 0911 231 74441
1. Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat bzw. dem zuständigen Ausschuss, a. wie viele Fälle häuslicher Gewalt dem Jugendamt seit Beginn der Pandemie bekannt wurden und vergleicht sie mit den Vorjahren, b. ihre Kenntnisse einer Zunahme psychischer Erkrankungen (z.B. Depressionen und Angststörungen) bei Kindern und Jugendlichen, c. ob sich die Belastungssituation der Mitarbeiterrinnen des Jugendamts im Laufe der Pandemie verstärkt hat, d. welche Maßnahmen die Stadt zur Entlastung der obigen Problemkreise plant.
2. Soziale Situation
Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat, a. wie die Stadt Nürnberg das Freizeitprogramm für Kinder und Jugendliche ausbaut, um ihre sozialen Kontakte zu fördern, b. wie die Stadt das Sommerferienprogramm aufstockt, um die Kinder und Jugendlichen vermehrt in soziale Gruppen einzubinden, c. welche - auch finanziellen - Maßnahmen die Stadt in Zusammenarbeit mit Vereinen und Organisationen zur Förderung der sozialen Kontakte von Kindern und Jugendlichen plant.
3. Schulische Situation
Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat, a. welche Unterstützung die Stadt den Kindern und Jugendlichen zukommen lässt, um den Schulstoff der beiden letzten Schuljahre nachzuholen, b. wie das Angebot der Schulsozialarbeit an Grund- und Mittelschulen erweitert wird, c. ob sichergestellt ist, dass das Gesundheitsamt die Schuleingangsuntersuchungen für die Kinder, bei denen die U9 versäumt wurde, rechtzeitig und regelkonform durch führen kann.
(1) Tagesschau (2021). Vielmehr Gewalttaten gegen Kinder. Zugriff am 29.05.2021 unter https://www.tagesschau.de/inland/kriminalstatistik-kinder-101.html Süddeutsche Zeitung (2021). Sehr besorgniserregend. Zugriff am 29.05.2021 unter https://www.sueddeutsche.de/politik/kinder-gewalt-statistik-deutschland-l.5304494 (2) Nordbayern.de (2021). Erlangen: Immer mehr Kinder leiden unter Schlafmangel. Zugriff am 29.05.2021 unter https://www.nordbayern.de/region/erlangen/erlangen-immer-mehr-kinder-leiden-unter-schlafmangel-l.4704637 (3) Bundesministerium für Bildung und Forschung "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" Zugriff am 29.05.2021 (4) https://www.swr.de/swraktuell/radio/jugendforscher-hurrelmann-corona-einschraenkungen-haben-sozialeunterschiede-verschaerft-100.html Zugriff am 09.06.2021
Mit freundlichen Grüßen
Özlem Demir Kathrin Flach Gomez Titus Schüller
Stadtratsgruppe DIE LINKE
Titus Schüller, Stadtrat Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de Özlem Demir, Stadträtin 90403 Nürnberg www.die-linke-nuernberg.de Kathrin Flach Gomez, Stadträtin 0911 231 74441
SPD spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Marcus König 2 3. JUNI 2021 Rathaus /.......Nr. . 90403 Nürnberg 1 11/ Zur Zur Stellungnahme Kts. 4 Antwort vor Absen 2 dung vorlegen 7" X 5 Antwort zur Unter z.w.V. schrift verlegen j Nürnberg, 23. Juni 2021 Antragstellerin: Arabackyj
Bundeszuschüsse für Luftfilter in Schulen und Kitas
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Forderungen nach einer Rückkehr zum Normalbetrieb in den Schulen werden immer lauter. Gleichzeitig sind viele Menschen unsicher, ob nach der Sommerpause bzw. im Herbst/Winter Schulen oder Kitas wieder geschlossen werden müssen. Um die Öffnungsperspektive für Schulen und Kitas ausreichend zu unterstützen, brauchen wir gute Hygienekonzepte und Corona-Schutzmaßnahmen - dazu gehören auch an bestimmten Stellen Luftfilter.
Der Bund hat im Rahmen der ersten Novelle der Bundesförderung Corona gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen beschlossen, unter bestimmten Umständen Schulen und Kitas finanziell beim Einbau von Luftfiltern zu unterstützen.
Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion im zuständigen Ausschuss den folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft in welchem Umfang Fördermittel aus dem angesprochenen Bundesprogramm für den Einbau von Luftfiltern in Gebäuden von Schulen, Kitas und Einrichtungen der Jugendhilfe in Nürnberg möglich sind und beantragt diese.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Claodia Arabackyj ^ Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende
Stadtrabfraktion Nürnberg
SPD
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 25.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff: SCHLAU - Übergangsmanagement: Ergebnisse Schuljahr 2020/2021 und Ausblick auf das
laufende und die folgenden Schuljahre
Sachverhalt (kurz):
SCHLAU Übergangsmanagement konnte in den letzten 14 Jahren stets sehr positive Ergebnisse der Teilnehmenden im Hinblick auf qualifizierende Anschlüsse nach dem Schulbesuch nachweisen. Der Bericht über die Aktivitäten von SCHLAU behandelt die besonderen Herausforderungen am Übergang zwischen Schule und Beruf infolge der Pandemie und schildert, wie SCHLAU damit umgegangen ist und Lösungen gefunden hat. Gravierende Verschiebungen im gesamten Bereich der Berufsorientierungsangebote ergaben sich durch die vom Freistaat im Februar 2021 angekündigte Streichung der Mittel für die zuletzt vom Träger "Internationaler Bund" durchgeführte Berufseinstiegsbegleitung. Dieses Instrument ist die Unterstützung für die leistungsschwächsten Schüler/innen der Mittelschulen. Durch politischen Druck, auch durch die Stadt Nürnberg, konnte erreicht werden, dass die Finanzierung für ein weiteres Schuljahr zur Verfügung gestellt wird. Die von SCHLAU durchgeführten Maßnahmen für die Mittelschulen werden jeweils zu einem Drittel von der Bundesagentur für Arbeit, dem StMUK und der Stadt Nürnberg finanziert. Aufgrund der geschilderten Veränderungen musste auch das Angebot von SCHLAU modifiziert werden. Darüber und über die damit zusammenhängenden aktuellen und perspektivischen Auswirkungen wird berichtet. Soweit eine Anhebung der Teilnehmendenzahlen von der Bundesagentur/StMUK für die beiden kommenden Schuljahre um bis zu 30 % gewünscht sein sollte, wird darum gebeten, dass SCHLAU die zusätzlichen Ressourcen (Personalkapazität und Finanzen) im entsprechenden Verwaltungsverfahren beantragen und dabei auch die jährliche Fortschreibung der Durchschnittspersonalkosten berücksichtigen kann.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Erhöhung der Stellenkap. max. 1VZÄ (Soz.päd) in den SJ 2022/23 bis 2023/24 (Auftrag "Talente fördern f. Entlasskl., Vorentlasskl." der BA). 0,75 VZÄ davon werden im SJ 2021/22 budgetfinanziert.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von bis zu 1 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote bei SCHLAU Übergangsmanagement sind breit gefächert und stehen allen Jugendlichen (gemäß der förderrechtlich definierten Zielgruppen) offen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Jugendhilfeausschuss befürwortet eine potentielle Verlängerung des Auftrags an SCHLAU Übergangsmanagement zur Durchführung berufsorientierender Maßnahmen an Nürnberger Mittelschulen, sofern ein entsprechendes Angebot von Seiten der Zuschussgebenden unterbreitet wird. Soweit dabei eine Anhebung der Teilnehmendenzahlen um bis zu 30 % inkludiert sein sollte, wird SchB beauftragt, die dafür erforderlichen zusätzlichen Ressourcen (Personalkapazität und Finanzen) in den entsprechenden Verwaltungsverfahren zu beantragen. Im Höchstfall handelt es sich dabei um eine zusätzliche sozialpädagogische Vollkraftstelle im Verhältnis zu dem vergleichbaren Auftrag, den SCHLAU vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2021 durchgeführt hat.
SCHLAU Übergangsmanagement: Ergebnisse Schuljahr 2020/2021 und Ausblick
auf das laufende und die folgenden Schuljahre
hier: Sachverhalt
- Ergebnisse aus den einzelnen Fachteams bei SCHLAU und besondere Herausforderun-
gen durch die Pandemie
Die besonderen Herausforderungen bei SCHLAU im Zusammenhang mit der Pandemie und die Lösungen, die SCHLAU realisierte, wurden bereits im Schul- und Jugendhilfeausschuss im November 2020 erläutert. Insofern wird dazu auf den zugehörigen Bericht verwiesen. Im Folgenden wird dargestellt, wie sich die Arbeit bei SCHLAU im Schuljahr 2020/2021 im Zeichen der Corona- Pandemie weiterentwickelt hat. Während der Zeiten des Lockdowns standen Praktikumsplätze für Jugendliche in der Phase der Berufsorientierung kaum bzw. nicht zur Verfügung. Die Folgen: Die Schülerinnen und Schüler der neunten Klassen der Mittelschulen waren der erste Jahrgang, der zuvor in der achten Jahrgangsstufe kaum Möglichkeiten hatte in der Praxis zu schnuppern. Auch wenn das Staatliche Schulamt im Februar 2021 erste Entwarnung geben konnte und betriebliche Praktika bei einer Sieben- Tage-Inzidenz von unter 100 auf freiwilliger Basis wieder zugelassen werden konnten, so waren doch die meisten Unternehmen noch sehr zögerlich Praktika anzubieten. Oft ließen die räumlichen Gegebenheiten im jeweiligen Betrieb weiterhin keine Möglichkeit zur Einhaltung der geltenden Abstandsregeln zu. In Summe standen für die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler nicht ausreichend Praktikumsplätze zur Verfügung. Das Markenzeichen von SCHLAU ist seit Anbeginn die besondere Kompetenz bei der beruflichen Orientierung in Richtung dualer Ausbildung. Viele Unternehmen in der Region suchen seit geraumer Zeit zum Teil händeringend nach Nachwuchs. Die fehlenden Praktikumsmöglichkeiten haben im zurückliegenden Schuljahr dazu geführt, dass viele Jugendliche zu Beginn ihrer Begleitung durch SCHLAU den weiterführenden Schulbesuch als vorrangiges Ziel vor Augen hatten. In unsicheren Zeiten scheint der Schulbesuch für viele der sicherste Hafen zu sein. Dennoch gelang es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von SCHLAU, gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern sehr erfreuliche Ergebnisse beim Übergang von Schule in die duale Ausbildung und in berufliche Schulen zu erzielen. Ob das fehlende Hineinschnuppern in die Praxis, unabhängig von einer Teilnahme bei SCHLAU, verstärkt zu einer ggf. weniger gut überlegten und möglicherweise weniger passgenauen Berufswahl geführt hat, wird in den nächsten drei Jahren an der Zahl der Ausbildungsabbrüche, die von den Kammern kontinuierlich erfasst werden, erkennbar werden. Die fehlenden Praktikumsmöglichkeiten und das Fehlen anderer Zusatzangebote hatten tatsächlich auch einen positiven Effekt: Nach Berichten von SCHLAU-Mitarbeitenden blieb den Klassenlehrkräften der Abschlussklassen mehr Zeit als sonst, um die Schülerinnen und Schüler gezielt und fundiert auf den Quali vorzubereiten. Inwieweit das die Nachteile des im Verlauf des Schuljahres entfallenen Präsenzunterrichts ausgleichen konnte und auch zu besseren Ergebnissen führte, ist uns empirisch nicht bekannt. Das Erreichen des qualifizierenden Mittelschulabschlusses war aber für die eine oder den anderen Teilnehmenden bei SCHLAU sicherlich ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem passenden Ausbildungsplatz. Auch wenn sich die Erfolge bei SCHLAU letztlich wie gewohnt einstellten, so zogen sich die Prozesse bis dorthin oft ungewohnt in die Länge. Infolge der Unsicherheiten durch die Pandemie wurde das Unterzeichnen von Ausbildungsverträgen häufig weit nach hinten oder gar ins neue Schuljahr gezogen. Auch im Monat Juli erhielten viele SCHLAU-Teilnehmende erst noch ihre Ausbildungsplatzzusage. Im Distanzunterricht waren die Teilnehmenden bei SCHLAU gefordert, praktische und technische Herausforderungen zu lösen. Auch wenn die Stadt Nürnberg vorbildlich und zügig dafür gesorgt hatte, dass für bedürftige Schülerinnen und Schüler Notebooks oder iPads als Leihgeräte zur Verfügung standen, zeigten sich an verschiedenen Stellen Probleme bei der technischen
Umsetzung. Beispielsweise konnte der (stabile) Zugang zu MS Teams nicht immer einwandfrei gewährleistet werden. Dieser Umstand beruhte auf die nicht flächendeckende WLAN-Versorgung im Haushalt der Schülerinnen und Schüler. Team Mittelschule Am Übergang zwischen Schule und Beruf begleiteten acht Mitarbeiterinnen (sechs Vollzeitstellen) im Team Mittelschule 510 Schülerinnen und Schüler aus den Entlassklassen der Nürnberger Mittelschulen, also Jugendliche aus den 9. Klassen sowie aus M- und V2-Klassen (dieser Teilnehmerkreis durfte maximal ein Drittel der aller Schülerinnen und Schüler in den Klassen betragen). Die Grafik zeigt die Anschlussergebnisse nach Abschluss der Teilnahme.
Anschlüsse Schuljahr 2020/2021
Team Mittelschule
1,96% 1%0% 2% 2% 7% Betriebliche Ausbildung / BGJ 1% Ausbildung in vollqualifizierender Berufsfachschule u. FakS 34% Weiterführende Schule
12% Schulische Anschlüsse am Übergang (z.B. BVJ, BIK) Geförderte Maßnahmen der Agentur f. Arbeit Weitere Anschlussergebnisse (z.B. FSJ)
Wiederholende
Umzug 25% 14% Arbeitsaufnahme o. SV-Beschäftigung
Quelle: Stadt Nürnberg, SchB/SCHLAU
Anmerkungen: Erfreulich ist, dass es dem Team Mittelschule wie im Vorjahr gelang, die Anschlüsse in duale Ausbildung und vollqualifizierende schulische Ausbildungen stabil auf hohem Niveau zu halten. Besonders positiv ist, dass der Anteil derer, die nach Abschluss der Begleitung durch SCHLAU keinen qualifizierenden Anschluss gefunden haben, von 7 % im Vorjahr wieder auf unter 2 % gesunken ist. Im Bericht vom Vorjahr wurde beschrieben, dass viele Jugendliche durch die pandemiebedingt nicht vorhandene Zugriffsmöglichkeit über die Schule, schlichtweg „abgetaucht“ waren und schwer erreicht werden konnten. Dem gesamten System Schule und Übergang ist es also gelungen, hier erfolgreich gegenzusteuern. Die gesteigerte Tendenz zum weiterführenden Schulbesuch (wie schon weiter oben erläutert) ist in dieser Auswertung ablesbar: Der Anteil ist von 19 % im Vorjahr auf 25 % gewachsen.
Team IBOS (Intensivierte berufliche Orientierung an Schulen) Bei IBOS werden Schülerinnen und Schüler der siebten bis neunten Jahrgangsstufen aus den Mittelschulen Scharrerstraße und Hummelsteiner Weg von zwei Mitarbeiterinnen intensiv beruflich orientiert. Dies geschieht insbesondere durch hohe Anteile betrieblicher Praktika. Die Einmündungen in duale Ausbildung sind in der Folge noch höher, wie die folgende Grafik zeigt. Darüber hinaus wird die positive charakterliche Entwicklung der Jugendlichen durch die vielen Praxisphasen in diesem Angebot eindrucksvoll verstärkt.
Quelle: Stadt Nürnberg, SchB/SCHLAU
Anmerkungen: Bei IBOS konnte dem allgemeinen Trend hin zum weiterführenden Schulbesuch sogar entgegengesteuert werden. Ein noch höherer Anteil als im Vorjahr mündete in Ausbildung ein (66% gegenüber 60%). Und das, obwohl das Fundament von IBOS, die Praktika, wie beschrieben mit erheblichen Hürden verbunden waren. Zu unterstreichen ist zudem, dass diese weit überdurchschnittlichen Erfolge in sozial benachteiligten Quartieren der Nürnberger Südstadt erzielt wurden. Einmal mehr kann also deutlich aufgezeigt werden, wie gewinnbringend eine engmaschige, praxisnahe Begleitung von Schülerinnen und Schülern durch qualifiziertes und erfahrenes Personal ist. Umso bedauerlicher erscheint die Tatsache, dass IBOS nach aktuellem Stand mit Ablauf dieses Schuljahres beendet werden muss, weil die Finanzierung nicht mehr bereitgestellt werden kann (Näheres dazu unter Punkt 2.).
Team Berufsschulberatung Im Team Berufsschulberatung werden von zwei Mitarbeitenden sämtliche Neuntklässler der Nürnberger Mittelschulen rund um das Thema Berufsschulpflicht beraten. Zu der Frage, wohin der weitere Weg führen kann, wenn man nach der neunten Klasse (noch) keinen qualifizierenden Anschluss gefunden hat, werden gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern geeignete Alternativen erarbeitet. Die Planungen für die Berufsschulberatung erfolgten im Zeichen sehr hoher Inzidenzwerte, so dass die Veranstaltungen online ins virtuelle Klassenzimmer übertragen wurden. Der Nutzen dessen wurde durch die beteiligten Lehrkräfte als sehr hoch eingestuft, auch wenn die übliche Vorgehensweise in Präsenz sicher viele Vorteile bietet.
Alle Schülerinnen und Schüler erhielten das Angebot einer zusätzlichen Einzelberatung, wenn Fragestellungen unklar geblieben waren. Darüber hinaus hat das Team Berufsschulberatung erstmals gemeinsam mit dem Amt für Berufliche Schulen ab dem 2. August bis Oktober ein „Clearingbüro“ zur Beratung und Verfolgung der Berufsschulpflicht eingerichtet. Jugendliche ohne Ausbildungsplatz wurden schriftlich eingeladen, sich beraten zu lassen, damit ein möglichst passgenauer Anschluss zur Erfüllung der Berufsschulpflicht gefunden werden konnte.
Team Ausbildungsakquisition
Drei Mitarbeiterinnen (zwei Vollzeitstellen) begleiten Schülerinnen und Schüler aus dem Übergangssystem der beruflichen Schulen (Jugendliche, die ohne Anschluss die Mittelschule verlassen haben und somit noch schulpflichtig sind) auf dem Weg zu einem qualifizierenden Anschluss. Mit den Jugendlichen galt es intensiv und kontinuierlich zu arbeiten, damit der Übergang in Ausbildung oder eine weiterführende (berufliche) Qualifizierung gelingen konnte. Wie die folgende Darstellung zeigt, wurden auch im Schuljahr 2020/2021 sehr beachtliche Erfolge erzielt. Der Anteil jener Jugendlicher, die nach dem Verlassen der Mittelschule einen dualen Ausbildungsplatz mit der Unterstützung von SCHLAU fanden, stieg von 46 % auf 52 %. Da viele teilnehmende Jugendliche zu Beginn der Begleitung durch SCHLAU unzuverlässig sind und zudem schwache Schulnoten mitbringen, ist dies besonders bemerkenswert.
Anschlüsse Schuljahr 2020/2021
Team Ausbildungsakquisition
10% 3,48% Betriebliche Ausbildung / BGJ
vollqualifizierende Berufsfachschule 4% u. FakS Weiterführende Schule 4% 2% Schulische Anschlüsse am Übergang (z.B. BVJ, BIK) Geförderte Maßnahmen der Agentur 7% 52% f. Arbeit / EQ Geförderte Maßnahmen der Agentur f. Arbeit / BvB 1% 4% Übergabe an andere Maßnahme
Arbeitsaufnahme o. SV-Beschäftigung 1% 11%
Quelle: Stadt Nürnberg, SchB/SCHLAU
Team Ausbildungsakquisition für jugendliche Geflüchtete Zwei Mitarbeitende kümmern sich insbesondere um Schülerinnen und Schüler aus den Nürnberger Berufsintegrationsklassen (BIK), aber auch um weitere junge Menschen mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte, die durch die weitläufigen Netzwerkkontakte von SCHLAU den Weg in die Beratung finden. Obwohl die Teilnehmenden zum Start der Begleitung durch SCHLAU meist
noch Defizite im Hinblick auf die Ausbildungsreife aufweisen, insbesondere in der sprachlichen Entwicklung (v. a. Schriftsprache), wurden wieder sehr gute Ergebnisse erzielt. Eine Einmündungsquote von 59 % in Ausbildung ist ein herausragender Erfolg. Zumal gerade die Jugendlichen aus den BIK besondere Nachteile durch die fehlenden Praktikumsmöglichkeiten hatten. Denn durch die sprachlichen Probleme ist es für sie die beste Möglichkeit sich durch besonderes Engagement im Praktikum für einen Ausbildungsplatz zu empfehlen.
Anschlüsse Schuljahr 2020/2021
Team Ausbildungsakquisition für Flüchtlinge
Betriebliche Ausbildung / BGJ 8% vollqualifizierende 7% Berufsfachschule u. FAK 30% 2% Weiterführende Schule
4% Geförderte Maßnahmen der Agentur f. Arbeit - EQ 6% Geförderte Maßnahmen der Agentur f. Arbeit - BvB 5% Weitere Anschlussergebnisse (z.B. Deutschsprachkurs) 9% Umzug
29% Arbeitsaufnahme o. SV- Beschäftigung
Quelle: Stadt Nürnberg, SchB/SCHLAU
- Beratung und Betreuung von Jugendlichen im Übergang von der Schule in den Beruf:
Ausblick auf das laufende und die folgenden Schuljahre
Die Bausteine des „Nürnberger Modells – Übergangsmanagement Schule – Berufliche Ausbildung“ sind hierzu dargestellt:
Quelle: Stadt Nürnberg, Bildungsbüro
Angekündigter Wegfall der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) - Kurzfristige Verlängerung um ein Schuljahr (2021/22) Im Februar 2021 wurde seitens des StMUK verkündet, dass die Finanzierung von BerEb mit dem Schuljahr 2020/21 aus Mitteln des bayerischen ESF beendet wird. Der Freistaat stemmte bislang zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu jeweils 50 % die Finanzierung. Dieses Angebot wird nicht durch die Stadt Nürnberg mitfinanziert. Die Auftragnehmer waren regionale Bildungsdienstleister (zuletzt der Internationale Bund, zuvor das bfz). Der Wegfall hat aber große Auswirkungen auf das Gesamtsystem der Berufsorientierung, insbesondere auf die Angebote von SCHLAU, weil diese von denselben Geldgebenden aus deren für BO zur Verfügung stehenden Gesamtbudget finanziert werden. Da BerEb das Berufsorientierungsangebot für die leistungsschwächsten Jugendlichen darstellt und eine Beendigung des Angebots ausgerechnet während der Pandemie viele Fragezeichen aufwarf, blieb politischer Widerstand – auch durch die Stadt Nürnberg – nicht aus. Das bedeutete, dass im Schuljahr 2021/22 zwar noch die Schülerinnen und Schüler der neunten Jahrgangsstufe als noch laufender BerEb-Jahrgang an dem Angebot teilnehmen können, aber in der achten Jahrgangsstufe drohte durch die Entscheidung eine empfindliche Lücke zu entstehen. Ohnehin benachteiligt durch den pandemiebedingten Wegfall der so wichtigen Praktika, hätten
die Jugendlichen der achten Klassen somit keine zusätzliche Unterstützung mehr bei der beruflichen Orientierung erhalten. Erst im Juni 2021 hatte der Freistaat dem politischen Druck nachgegeben und eine Zusicherung der Finanzierung von BerEb für ein weiteres Förderjahr abgegeben. Die Zukunft danach bleibt offen. Die konzeptionellen Änderungen für SCHLAU konnten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr rückgängig gemacht werden, da die Ausschreibung bereits veröffentlicht war (Zielgruppe Mittelschule, Ausschreibung 701-21-BO-10100, Titel „Talente fördern für Entlassklassen, Vorentlassklassen, IBOS, ein Los mit drei laufenden Nummern). Da eine Fortführung der BerEb erst im Juni 2021 beschlossen wurde, waren die Geldgebenden des Programms „Berufseinstiegsbegleitung“ (Bundesagentur für Arbeit und Staatliches Schulamt als fachlich zuständige Einheit für die Mittel des Freistaats) bis Ende Mai 2021 dringend gefordert, Veränderungen im bewährten System des Nürnberger Modells zum Übergangsmanagement vorzunehmen, um die achte Jahrgangsstufe nicht gänzlich unversorgt zu lassen. Seitens der Geldgebenden wurde klargestellt, dass es unter den gegebenen Umständen nicht zu vermeiden sei, die eingesetzten Mittel für die Abschlussklassen der Mittelschulen zugunsten der achten Jahrgangsstufe zu reduzieren.
IBOS – auslaufend im Schuljahr 2021/22 Das Programm IBOS wurde letztmalig für das Schuljahr 2021/22 verlängert. Die Geldgebenden können die Finanzierung in Anbetracht der Mittelverknappung nicht mehr verantworten, da IBOS zwar sehr erfolgreich ist, aber nur an zwei Schulen angeboten wird: An den Mittelschulen Scharrerstraße und Hummelsteiner Weg. Dass IBOS überhaupt im Schuljahr 2021/22 fortgeführt wird, ist dem persönlichen Einsatz der Referentin für Schule und Sport zu verdanken.
Fortführung der Beratung und Betreuung der Mittelschüler/-innen durch SCHLAU Im Juni 2021 hat SCHLAU den Zuschlag für den Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (Titel „Talente fördern für Entlassklassen, Vorentlassklassen, IBOS“) erhalten. Ziel der Auftraggeber (Bundesagentur/REZ) ist es dabei, die Beratungskapazitäten weiterhin den Mittelschülern/-innen in den Jahrgangsstufen 8 und 9 zugutekommen zu lassen. Folgende Veränderungen ergaben sich zum Schuljahr 2021/22 für das SCHLAU-Team Mittelschule:
Beratung und Betreuung von 340 teilnehmenden Mittelschüler/-innen der Entlassklassen (statt bisher 510) Beratung und Betreuung von 150 Mittelschülern/-innen der Vorentlassklassen bei letztmaliger Fortführung von IBOS Mit dem neuen Auftrag ergaben sich erhebliche Einschnitte für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (Reduzierung der Teilnehmerzahl um ein Drittel) und insbesondere in der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler aus den M- und V2-Klassen der Mittelschulen. Es wäre deshalb wünschenswert, dass Lösungen gefunden werden, um das Angebot für die Abschlussklassen im nächsten Schuljahr wieder zu verbessern. Der Auftrag „Talente fördern für Entlassklassen, Vorentlassklassen, IBOS“ schließt folgende Optionen für den Auftraggeber (Bundesagentur/REZ1) ein:
1 Regionales Einkaufszentrum Bayern der Bundesagentur für Arbeit
- Verlängerung des Auftrags um zwei Schuljahre (SJ 2022/23 und 2023/24) 2. Anpassung der Teilnehmerplätze um bis zu 30 Prozent (Verringerung bzw. Erhöhung) Im Fall einer Prolongation des Auftrags würden sich die notwendigen Stellenkapazitäten der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen bei SCHLAU wie folgt darstellen:
Szenario 1 (BA/REZ): Gleichbleibende Zahl der Teilnehmerplätze für Mittelschüler/-innen Szenario 2 (BA/REZ): Reduzierung der Teilnehmerplätze um 30 % Szenario 3 (BA/REZ): Erhöhung der Teilnehmerplätze um 30 %
| Aufgabenfelder SCHLAU | Schuljahr 2020/21 | Aktuell: Schuljahr 2021/22 | Szenario 1 (BA/REZ): Schuljahr 2022/23 - gleichbleibende Zahl der TN | Szenario 2 (BA/REZ): Schuljahr 2022/23 bei Reduzierung der TN-Plätze um 30% | Szenario 3 (BA/REZ): Schuljahr 2022/23 bei Erhöhung der TN-Plätze um 30% | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Teilnehmer/- innen | Stellen (VZÄ) | Teilnehmer/- innen | Stellen (VZÄ) | Teilnehmer/- innen | Stellen (VZÄ) | Teilnehmer/- innen | Stellen (VZÄ) | Teilnehmer/- innen | Stellen (VZÄ) | |
| Team Mittelschule | 510 | 6 | 490 | 6,75 | 490 | 6,75 | 343 | 4,725 | 637 | 8,75 |
| Entlassklassen | 510 | 6 | 340 | 4 | 340 | 4 | 238 | 2,8 | 442 | 5,2 |
| Zielgruppe(n) | Mittelschule 9./10. Jahrgangsstufe | |||||||||
| Konzeptioneller Schwerpunkt | BO, schuljahresbez. Begleitung in der Abschlussklasse in Richtung qualifizierender Anschluss, Schwerpunkt duale Ausbildung; Betreuungsschlüssel 1/85 (1 VZÄ Soz.päd. betreut 85 SuS) | |||||||||
| Vorentlassklassen | 0 | 0 | 150 | 2,75 | 150 | 2,75 | 105 | 1,925 | 195 | 3,55 |
| Zielgruppe(n) | Mittelschule 8. Jahrgangsstufe | |||||||||
| Konzeptioneller Schwerpunkt | BO, Hinführung zu passgenauen Praktika, Abschluss der BO oder Empfehlung für Folgemaßnahme; Betreuungschlüssel 1/55 (1VZÄ Soz.päd. betreut 55 SuS) | |||||||||
| Team IBOS | 94 | 1,75 | 94 | 1,75 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zielgruppe(n) | Mittelschule 7.-9. Jg. | |||||||||
| Konzeptioneller Schwerpunkt | BO, Praktika | |||||||||
| Team Berufsschulberatung | ca. 1300 | 2 | ca. 1300 | 2 | keine Veränderung | |||||
| Zielgruppe(n) | alle Klassen der 9. Jahrgangsstufe MS | |||||||||
| Konzeptioneller Schwerpunkt | Beratung rund um die Berufsschulpflicht, Suche nach passendem Anschluss gemeinsam mit den Schüler-/innen | |||||||||
| Team Ausbildungsakquisition | 150 | 3 | keine Veränderung zum Schuljahr 20/21 | |||||||
| Zielgruppe(n) | Jugendliche aus den vollschulischen Berufsvorbereitungsklassen der Nürnberger Berufsschulen | |||||||||
| Konzeptioneller Schwerpunkt | gemeinsame Arbeit mit den Schüler-/innen an einem qualifizierenden Anschluss, Schwerpunkt duale Ausbildung | |||||||||
| Team Ausbildungsakquisition für jugendliche Geflüchtete | 80 | 2 | keine Veränderung zum Schuljahr 20/21 | |||||||
| Zielgruppe(n) | Jugendliche aus den vollschulischen Berufsintegrationsklassen der Nürnberger Berufsschulen | |||||||||
| Konzeptioneller Schwerpunkt | gemeinsame Arbeit mit den Schüler-/innen an einem qualifizierenden Anschluss, Schwerpunkt duale Ausbildung | |||||||||
| Stellen der Sozialpädagogen/- innen insgesamt (VZÄ) | 14,75 15,5 13,75 11,725 15,75 | |||||||||
| Notwendige Anpassung der Stellenkapazitäten (budgetfinanziert/ Stellenantrag) | 0,75 VZÄ budgetfinanziert im Team Mittelschule (für die 150 TN-Plätze in den Vorentlassklassen ist ein höherer Betreuungsschlüssel zu erfüllen im Vergleich zu jenem für TN der Entlassklassen) | 1VZÄ budgetfinanziert im Team Mittelschule ab 01.09. 2022 und Stellenantrag im Jahr 2022 für die Jahre 2023 und 2024 |
Quelle: Stadt Nürnberg, SchB/SCHLAU Damit SCHLAU den Auftrag mit dem Titel „Talente fördern für Entlassklassen, Vorentlassklassen, IBOS“ auch in den beiden Folgeschuljahren erfüllen kann, wird beantragt: 1. Ab dem Schuljahr 2022/23 werden die bislang für IBOS eingesetzten städtischen Mittel und Stellen für die Erweiterung der Angebote von SCHLAU in den Jahrgangsstufen acht bis zehn an der Mittelschule eingesetzt (1,75 VZÄ).
- Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerplätze um 30 % durch den Auftraggeber (Bundesagentur/REZ) wird es SCHLAU ermöglicht, den vergrößerten Auftragsumfang zu erfüllen. Dazu müsste das Team Mittelschule um max. 1 VZÄ über die Übernahme der 1,75 VZÄ von IBOS hinaus, insgesamt also um max. 2,75 VZÄ erweitert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Schuljahr 2021/22 bereits 0,75 VZÄ für das Team Mittelschule durch SchB budgetfinanziert werden, da zum Zeitpunkt der Stellenbeantragung für das Haushaltsjahr 2022 noch nicht klar war, ob SCHLAU den Zuschlag für den Auftrag „Talente fördern für Entlassklassen, Vorentlassklassen, IBOS“ erhalten würde.
Die notwendigen Stellenkapazitäten sollen nun für den Stellenplan 2023 beantragt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der städtische Finanzierungsanteil in der Maßnahme etwa einem Drittel entspricht.2
Zur Veranschaulichung der Einbettung der Angebote in das Gesamtsystem der Berufsorientierungsmodule (BOM) folgt eine Abbildung des Staatlichen Schulamts der Stadt Nürnberg. Die Entwicklung der Teilnehmerzahlen der anderen Module neben SCHLAU ist aktuell noch nicht absehbar.
Quelle: Staatliches Schulamt Nürnberg
Fazit: Die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen wurden durch die Pandemie und die fehlenden Berufsorientierungsangebote (insbesondere Praktika) hinsichtlich ihrer Perspektiven am Ausbildungsmarkt besonders hart getroffen. Zudem blieben dadurch zahlreiche Ausbildungsstellen unbesetzt, eine Situation, die der regionalen Wirtschaft und der Integration der Jugendlichen in die Arbeitswelt und die Gesellschaft schadet. Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden, beschäftigen in der Folge weitere kostenintensive Hilfesysteme. Nicht zuletzt müssen Jugendliche dann auch zur Deckung des Lebensunterhalts Transferleistungen erhalten. Die bei SCHLAU investierten Mittel wirken auf den städtischen Haushalt in der Gesamtrechnung somit dauerhaft entlastend. Die Mittelkürzungen seitens des Freistaats sind in diesem Kontext sehr bedauerlich. SCHLAU erreicht knapp 800 Nürnberger Schülerinnen und Schüler, die dann über ein Schuljahr hinweg intensiv beruflich orientiert werden. Über Jahre hinweg münden rund 40 % der teilnehmenden Jugendlichen in eine Berufsausbildung ein. Im Bereich der Mittelschulen liegt die Erfolgsquote damit beispielweise konstant beim Doppelten im Verhältnis zur Vergleichsgruppe aller Schülerinnen und Schüler der Nürnberger Mittelschulen.
2 Die finanzielle Beteiligung der Stadt Nürnberg wurde in den Jahren 2014 und 2016 als fortlaufend beschlossen, vgl. dazu Beschluss des Stadtrats vom 03.07.2014, des Schulausschusses vom 22.04.2016 sowie des gemeinsamen Ausschusses Schule und Jugendhilfe vom 23.06.2016
Beschlussvorlage Ref.V/022/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 25.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Anerkennung des Fränkischen Bildungswerks für Friedensarbeit e. V. und Degrin -
Begegnung und Bildung in Vielfalt e. V. als freie Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Anlagen: Enscheidungsvorlage
Sachverhalt kurz:
Der Verein Fänkisches Bildungswerk und der Verein Degrin - Begegnung und Bildung in Vielfalt beantragen die öffentliche Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach den Vorschriften des § 75 SGB VIII.
Über diese Anerkennung nach § 75 SGB VIII entscheidet der Jugendhilfeausschuss gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 7 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/022/2021
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/022/2021
Beschlussvorschlag:
Der Verein Fränkisches Bildungswerk e.V. mit Sitz in Nürnberg vertreten durch Nina Nuri und Gabriel Drempetic (Vorstand) wird gemäß § 75 SGB VIII als förderungswürdiger freier Träger der Jugendhilfe öffentlich anerkannt. Der Verein Degrin – Begegnung und Bildung in Vielfalt e. V. mit Sitz in Nürnberg vertreten durch Mahnaz Ghaderi (erste Vorsitzende), Kordestan Goreishi (zweite Vorsitzende), Barbara Henry (dritte Vorsitzende) wird gemäß § 75 SGB VIII als förderungswürdiger freier Träger der Jugendhilfe öffentlich anerkannt.
Beilage
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.11.2021
Entscheidungsvorlage
Anerkennung des Fränkischen Bildungswerks für Friedensarbeit e. V. und Degrin –
Begegnung und Bildung in Vielfalt e. V. als freie Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB
VIII
Fränkisches Bildungswerk für Friedensarbeit e. V.
Ausgangslage
Das Fränkische Bildungswerk für Friedensarbeit ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit Gründung 1982 im Zuge der Friedensbewegung zum Ziel gesetzt hat, qualitativ hochwertige und nachhaltige Bildungsarbeit anzubieten. Satzungsmäßig festgeschriebene Ziele und Aufgaben des Vereins sind Bildungsarbeit insbesondere mit Jugendlichen (und Erwachsenen) im Sinne einer Erziehung zum Frieden, einen Beitrag zur Völkerverständigung und zum Dialog zwischen Nord und Süd sowie Ost und West zu leisten, die Förderung der Friedensforschung und Auseinandersetzung mit ihren Ergebnissen und die Koordination und Unterstützung der Friedensgruppen in den Regionen Franken und der Oberpfalz.1 Diese werden über verschiedene Angebote und Projekte in der Jugend- und Erwachsenenbildungsarbeit verwirklicht, die im Bereich Schule und Kindertageseinrichtungen umgesetzt werden. Der Verein betreibt einen Treffpunkt, ein Büro, eine Bibliothek mit Archiv, erstellt ein jährliches Bildungsprogramm und bietet Weiterbildungen an. Hauptaufgabe des Vereins ist die Organisation von Veranstaltungen im Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildungsarbeit, sowie die Vergabe und Durchführung von Forschungsprojekten. Im Rahmen dieser Projekte werden Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert. Die Projekte sollen zu einer Kultur des Friedens beitragen, die den Konflikt als wichtiges Element der zwischenmenschlichen Entwicklung sieht und dafür Werkzeuge (durch die Entwicklung von Weiterbildungs- und Lernspielkonzepten) zur Verfügung stellt. Durch die Einbeziehung von Lehrkräften, Erzieher/- innen und Eltern soll eine ganzheitliche Bildungsarbeit ermöglicht werden.
Angebote im Einzelnen
Civil Powker (seit 2012) Entwicklung eines eintägigen Lernspiels zur Vermittlung der Bedeutung der Zivilgesellschaft für die Friedensarbeit. Dieses wird mittlerweile in ganz Deutschland und Südtirol durch Spielleiter/-innen für Oberstufen, Teilnehmer/-innen von Vorbereitungsseminaren für Freiwilligendienste und in der Erwachsenenbildung eingesetzt. In der Metropolregion Nürnberg wurde das Spiel jährlich mit ca. 20 Schulklassen und Jugendorganisationen durchgeführt.
Civil World (seit 2015) Kooperatives Brettspiel zum Erlernen von Möglichkeiten zum Aufbau von demokratischen und vitalen Gesellschaften für kleinere Gruppen. Das Spiel kommt häufig in Klassen der Mittelstufe, bei Freizeiten und Seminaren in Kleingruppen zum Einsatz.
Integrationsmatrix (seit 2018) Spiel zum Erlernen des Integrationsgedankens und zur Verständigung und Akzeptanz von Unterschieden für Mittelstufenklassen zur Anwendung im Unterricht oder bei Freizeiten, Seminaren oder auch zu Hause. Zu diesem Spiel wurde eine Workshop-Variante entwickelt, die im Großraum jährlich in ca. 25 Klassen der Mittelschule, der Fachakademien und Berufsschulen umgesetzt wird. In Zeiten der Pandemie wurde eine Onlineversion gestaltet. Sie wurde bisher in Fachakademien und mit Freiwilligen angewendet.
1 Vgl. § 2 FBF Satzung
Das WIR-Projekt (seit 2010) Das WIR (Werte – Integration - Resilienz) -Projekt soll durch den Einsatz von Gesprächsmethoden eine werteorientierte Konfliktbearbeitung in Grundschulen und Kindertagesstätten einführen. Hierfür sollen Kinder und Lehrkräfte / Erzieher/-innen über ihre Gefühle ins Gespräch kommen, um Ausschlussprozessen und Grenzverletzungen entgegenzuwirken. Für die Fachkräfte werden zur Umsetzung Fortbildungen durch den Träger angeboten. Das Projekt existiert seit 12 Jahren. Im Großraum wurde das WIR-Projekt bereits an 60 Schulen für den schulischen Alltag eingesetzt – in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Nürnberg, der Familienfreundlichen Schule und der Beck-Kinderfonds- Stiftung. Im Bereich Kindertagesstätten wurde das Projekt seit 2015 in mehr als 50 Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Ebenfalls seit 2015 wurde die Erweiterung „Wir-Du“ mit Fokus auf die emotionale Sprachkompetenz in Übergangs- oder Willkommensklassen konzipiert. Für Jugendliche in der Mittelstufe wird aktuell das Projekt „Wir-Coaches“ entwickelt. Der Ansatz besteht darin, die Chancen der Krisenintervention auf Peer-Ebene zu nutzen und auszubauen. Damit soll langfristig ein großes Netzwerk aus ausgebildeten Peer-Coaches entstehen und Hürden in der Kontaktaufnahme zu professioneller Hilfe abgebaut werden.
Welt-Blick In diesem Projekt wurden Ausbildungsunterlagen entwickelt, die den Fachakademien und Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen. Bisher wurde das Projekt mit der evangelischen Fachakademie in Fürth und der kath. Fachakademie in Weiden erprobt. Hieraus soll nun ein Projekt zur Umsetzung mit Kindern entstehen.
Die resiliente KiTa Um den Veränderungen der Grundstrukturen in der Arbeit in Kindertagesstätten durch die Pandemie entgegenzutreten, wird ein Kurs für Mitarbeiter/-innen in Kindertageseinrichtungen zur Erleichterung des Prozesses der Selbstfindung angeboten. Für die Kinder wurden unterschiedliche Präsenzangebote entwickelt. Sie sollen vor allem Kinder, die Auffälligkeiten zeigen, in der Einrichtung sozialtherapeutisch unterstützen. Die Eltern werden durch Elterntrainings auf die veränderte Kinderwelt vorbereitet und unterstützt. Während der Pandemie wurde das Konzept in 20 Kindertageseinrichtungen auf der Teamebene eingeführt. Das Projekt hat laut dem Träger eine starke Nachfrage und soll in den nächsten Jahren weiter ausgeweitet werden.
Aus- und Fortbildungen im Bereich der Jugendhilfe Seit 1991 werden durch FBF e. V. Trainer/-innen in der Jugendbildungsarbeit ausgebildet – Schwerpunkte hier sind Transkulturalität und Konfliktkompetenz. Weiterbildungsmaßnahmen für Fachkräfte in Unterricht, Erziehung und Beratung werden z. B. durch das Nürnberger Streitschlichterprogramm oder das Fortbildungskonzept rootswork angeboten.
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Nürnberg Der Träger leitet seit einigen Jahren geschäftsführend den Arbeitskreis „Gewaltprävention“, ein Arbeitskreis Nürnberger Träger und Institutionen mit Ziel des fachlichen Austauschs zum Thema. Der Arbeitskreis und somit auch der Träger konnte bisher zwei Fachtage gemeinsam mit dem Jugendamt zum Thema Gewaltprävention für Fachkräfte planen und organisieren. Die Zusammenarbeit war positiv zu bewerten. Es ist davon auszugehen, dass der Träger zukünftig einen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten imstande sein wird. Aufgrund dieser Erfahrung kann von einer positiven Prognose ausgegangen werden. Bisher erhält der Träger keine Zuschüsse im Rahmen der institutionellen Förderung durch die Stadt Nürnberg.
Degrin e. V.
Ausgangslage
Degrin – Begegnung und Bildung in Vielfalt e. V. ist eine im Jahr 1977 zunächst als Initiativgruppe gegründete Integrations- und Bildungseinrichtung. 1985 wurde der Verein Degrin – Ausländer und Deutsche gemeinsam e. V. gegründet, 2004 in Degrin – Begegnung und Bildung in Vielfalt e. V. umbenannt. 2005 erhielt der Verein die Zulassung zur Durchführung von Integrationskursen für Erwachsene
durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Seit 2007 ist Degrin e. V. auch im Bereich der Kindertagesbetreuung mit hauptamtlich beschäftigten pädagogischen Fachkräften tätig. Ziele der Arbeit in den Einrichtungen sind die Förderung der Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Zuwanderungshintergrund in Schule, Arbeit und Gesellschaft, die Förderung eines friedlichen Zusammenlebens und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Durch den Ursprung in der Initiativgruppenarbeit sind die Angebote auch weiterhin durch die Mitarbeit von Ehrenamtlichen geprägt. Wesentliche Elemente der Arbeit sind: Lebensweltorientierung, interkultureller Ansatz, stadtteilorientierter Bezug, ganzheitliche Sichtweise der Menschen, Hilfe zur Selbsthilfe, Partizipation und bürgerschaftliches Engagement. Satzungsmäßiger Zweck des Vereins ist die sozialpädagogische Förderung und soziale Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationshintergrund sowie sozial Benachteiligten. Dieser Zweck wird insbesondere durch ein vielfältiges Bildungs- und Begegnungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene verwirklicht.2
Angebote im Einzelnen
GOSTINI Kinderhort (seit 2007) Die Betreuung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen umfasst im Kinderhort eine intensive Hausaufgabenhilfe, gemeinsames Mittagessen sowie Freizeitangebote für Kinder der 1. bis zur 4. Klasse von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Bei erhöhtem Förderbedarf wird durch zusätzliches pädagogisches Personal auch gezielte Einzelförderung bzw. Deutschunterricht angeboten. Zu den Freizeitangeboten gehören die Teilnahme an Projekten im Stadtteil, Freispielmöglichkeiten, Bewegungsangebote, Kreative Angebote, Musische Angebote, Medienpädagogische Angebote, Umwelt- und Kulturelle Angebote, Gesundheitserziehung und soziale Gruppenarbeit. Der pädagogische Ansatz zielt dabei ebenfalls auf das Erlangen interkultureller Kompetenz und die Verständigung zwischen den Generationen und den Abbau von Vorurteilen ab. Die Arbeit findet im engen Austausch mit den Eltern, Schulen, Fachdiensten, Projekten im Stadtteil und anderen Kindertagesstätten im Umkreis statt. Die Einrichtung wird im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) gefördert.
DEGRIN Schülertreff (seit 2011) Im Schülertreff können Schüler/-innen aus Mittelschulen von der 5. bis zur 7. Klasse von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr am gemeinsamen Mittagessen und intensiver Hausaufgabenbetreuung teilnehmen. Zudem gibt es nachmittags ein offenes Freizeitangebot (auch für nicht angemeldete Kinder zwischen 10 -15 Jahren aus dem Stadtteil). Der pädagogische Ansatz konzentriert sich auf die Unterstützung der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund im schulischen Alltag, der Schaffung von Freizeitmöglichkeiten und der Vermittlung von Grundwerten wie Toleranz, Verantwortungsbewusstsein und Gewaltfreiheit. Dabei werden auch Ehrenamtliche eingesetzt, um einen Dialog der Generationen in der Integrationsarbeit zu schaffen. Die pädagogische Arbeit findet im engen Austausch mit Eltern, Schulen, Fachdiensten und Strukturen im Stadtteil (Stadtteilarbeitskreis, Aktionen und Projekten im Stadtteil) statt. Die Einrichtung wird im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) gefördert.
Angebote für Erwachsene
- Deutsch- und Konversationskurse insbesondere für Migrant/-innen ohne Anspruch auf Teil-
nahme der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Migrationskurse. Es werden Deutschkurse speziell für Asylbewerber/-innen und Menschen mit Duldung sowie Konversationskurse für Teilnehmer/-innen mit fortgeschrittenen Kenntnissen angeboten.
- Offener Frauentreff (wöchentlich): kostenloses Austauschangebot mit gemeinsamen Frühstück
und Kinderbetreuung für Frauen
-
Literaturkreis für Frauen
-
Ämterhilfe: begleitendes Beratungsangebot für Besucher/-innen der Degrin-Kurse und Veran-
staltungen. Durch die Ämterhilfe erhalten Ratsuchende Informationen zu Sprachkursen, Hilfsangeboten und Ansprechpersonen von städtischen und anderen Einrichtungen. Ehrenamtliche
2 vgl. § 2 DEGRIN Satzung
Mitarbeiter/-innen begleiten bei Bedarf die Hilfesuchenden bei Behördengängen und Arztbesuchen. Das Angebot der Ämterhilfe ist eine fortlaufende und ergänzende Maßnahme zur Migrationsberatung.
Projekte
- DEGRIN Minis - Spielgruppe für Kinder von 10 Monaten bis zu 3 Jahren zur Eingewöhnung in
die Betreuung in Kindertageseinrichtungen.
- HEROES - Gleichstellungsprojekt für junge Männer mit Migrationshintergrund. Die Teilneh-
menden durchlaufen in rund einem Jahr die „Ausbildung zum HERO“ und setzen sich in wöchentlichen Gruppentreffen mit Rollenbildern, Identität, Rassismus, Homophobie, Antisemitismus, gesellschaftlichen Machtstrukturen, Sexismus, Gewalt und Religion auseinander. Im zweiten Teil fungieren sie als Multiplikatoren in Schulklassen und Jugendzentren, um ihre Erfahrungen und Kenntnisse weiterzugeben. Das Projekt besteht seit 2013 und wird seit 2019 durch das Jugendamt jährlich gefördert.
- Bildungspatenschaften - Vermittlung von ehrenamtlichen Bildungspatenschaften für Kinder der
- bis zur 10. Schulklasse zur Unterstützung bei Hausaufgaben und anderen schulischen Belangen.
- IS RECHT?! – Menschenrechte HIER & DORT“ - Ausstellung zu verschiedenen Erfahrungen
von Nürnberger/-innen aus mehr als zehn Herkunftsländern mit Menschenrechten. Die Ausstellung kann von anderen Institutionen kostenlos ausgeliehen werden.
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Als langjährig tätiger freigemeinnütziger Träger in der Kinder- und Jugendarbeit und Träger von Einrichtungen im Bereich der Kindertagesbetreuung wird die auch durch Ehrenamtliche durchgeführte Jugend- und Familienarbeit von Degrin e. V. bereits seit 2012 im Rahmen der institutionellen Förderung (Projekt HEROES seit 2019) mit einem jährlichen Zuschuss unterstützt, mit dem Ziel, die Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (Eltern, Familien) mit Migrationshintergrund in Schule, Arbeit und Gesellschaft unter Einbindung von Ehrenamtlichen zu fördern. Der Träger ist wichtiger Bestandteil der Jugendhilfe im Sinne der Jugendhilfeplanung und seit Bestehen an zahlreichen Integrations- und Bildungsprojekten beteiligt.
Voraussetzungen
Als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Abs. 1 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie: 1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, 2. gemeinnützige Zielsetzungen verfolgen, 3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind und 4. die Gewähr3 für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist (§ 75 Abs. 2 SGB VIII).
Diese Voraussetzungen zur Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe werden vom Fränkischen Bildungswerk für Friedensarbeit e. V. und von Degrin - Begegnung und Bildung in Vielfalt e. V. gemäß § 75 SGB VIII erfüllt4.
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt, es wird kein Anspruch auf eine dauerhafte Förderung begründet. Es ergeben sich zudem keine Ansprüche für eine Erweiterung der bereits bestehenden Förderungen. Der Verein erlangt durch die Anerkennung die Möglichkeit, einen Sitz im Jugendhilfeausschuss zu erlangen und an Arbeitsgemeinschaften beteiligt zu werden, wie z.B. die AG 78, d.h. als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe haben der Verein Fränkisches Bildungswerk für Friedensarbeit e. V. und der Verein Degrin – Begegnung und Bildung in Vielfalt e. V. ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Jugendhilfe.
Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Anerkennung des Fränkischen Bildungswerk für Friedensarbeit e. V. und Degrin – Begegnung und Bildung in Vielfalt e. V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII i. V. m. § 33 Abs. 1 Nr. 3 AGSG zu beschließen.
3 Die Erfüllung des Erziehungsauftrags im Sinne des § 1 SGB VIII bietet in der Regel die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit; Auszug aus §1 SGB VIII: (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1.junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2.Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3.Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4.dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
4 Die Antragsunterlagen können auf Wunsch bei der Verwaltung des Jugendamts eingesehen werden.