Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (11.11.2021)

Entwurf der Satzung

Anlage · 11.11.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für ein Gebiet zwischen

Bucher Hauptstraße, Am Wegfeld, Wehrenreuthweg und Seeweg, Gemarkung Buch

(Vorkaufsrechtsatzung Nr. 12 „Buch Süd“ – VorkRS Nr. 12)

Vom .........................................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

§ 1 Geltungsbereich § 2 Besonderes Vorkaufsrecht § 3 Inkrafttreten

Anlage : Lageplan

§ 1

Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für ein Gebiet im Norden der Stadt Nürnberg. Das Gebiet wird im Norden und im Osten durch den Seeweg sowie die Bucher Hauptstraße begrenzt. Im Westen wird das Gebiet vom Wehrenreuthweg und dem Seeweg begrenzt. Im Süden endet das Gebiet an der Straße Am Wegfeld.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Stadtplanungsamts VorkRS Nr. 12 11/2021 vom 08.11.2021 (Maßstab 1:1.000) dargestellt. Maßgeblich ist die Innenkante der Begrenzungslinie. Der Lageplan ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Besonderes Vorkaufsrecht

Der Stadt Nürnberg steht in dem in § 1 genannten Geltungsbereich zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

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