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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (11.11.2021)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 11.11.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Langwasser Gibitzenhof Altstadt Schweinau Stadtentwicklung & Planung Galgenhof Steinbühl St. Leonhard Wöhrder See St. Peter Gleißhammer Weststadt Verkehr & Mobilität Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage

Betreff:

Stadterneuerung in Nürnberg

Bedarfsmitteilungen 2022

Entscheidungsvorlage

1 Ausgangssituation

Das Stadtplanungsamt meldet der Regierung von Mittelfranken regelmäßig zum 1. Dezember den für das Folgejahr in den Stadterneuerungsgebieten ermittelten Zuschussbedarf aus den Städtebauförderungsprogrammen (Bedarfsmitteilung). Die Unterlagen werden in Abstimmung mit den Planungs- und Baudienststellen erstellt.

Auf Grundlage der Bedarfsmitteilungen aller Gemeinden werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen-, Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Bund jährlich die finalen Programmzuschnitte bekannt gegeben (Verwaltungsvereinbarung). Aus dem Gesamtkontingent für Mittelfranken wird der Stadt Nürnberg ein individueller Bewilligungsrahmen zugeteilt, der dann über projektbezogene Bewilligungen ausgeschöpft werden kann.

Seit der Neufassung der Städtebauförderungsprogramme in 2020 erwartet die Regierung von Mittelfranken die beschlussmäßige Bestätigung der jährlichen Bedarfsmitteilungen. Die Bedarfsmitteilungen für 2022 werden zur Beschlussfassung vorgelegt.

2 Übersicht der prognostizierten Zuschussbedarfe für 2022

Stadterneuerungsgebiet Förderprogramm Förderfähige Kosten
Nördliche Altstadt Lebendige Zentren (PLZ) 2.130.000 EUR
Altstadt-Süd Sozialer Zusammenhalt (PSZ) 10.150.000 EUR
Weststadt Wachstum und nachhaltige Erneuerung (PWE) 4.330.000 EUR
St. Leonhard/Schweinau Sozialer Zusammenhalt (PSZ) 3.050.000 EUR
Galgenhof/Steinbühl Sozialer Zusammenhalt (PSZ) 4.340.000 EUR
Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus Sozialer Zusammenhalt (PSZ) 2.970.000 EUR
Gleißhammer/St. Peter/Tullnau Wachstum und nachhaltige Erneuerung (PWE) 580.000 EUR
Langwasser Wachstum und nachhaltige Erneuerung (PWE) 540.000 EUR
Oberer Wöhrder See Wachstum und nachhaltige Erneuerung (PWE) 210.000 EUR
SUMME 28.300.000 EUR

Für das 2022 wird ein für den Zuschussabruf geeignetes Finanzierungsaufkommen von insgesamt 28,3 Mio. Euro prognostiziert. Bei der Summe handelt es sich um voraussichtlich

förderfähige Kosten, nicht um Gesamtkosten. Der städtische Eigenanteil an den

förderfähigen Kosten beträgt 40 %, der Zuschussanteil 60 %. Die hinterlegten Einzelmaßnahmen in den Gebieten sind in den Anlagen aufgelistet.

Berücksichtigt sind dabei nur die Regelprogramme der Bund-Länder-Städtebauförderung. Ergänzend laufende Sonderförderprogramme des Freistaats Bayern, des Bundes und der EU sind nicht dargestellt. 1

3 Maßnahmen der Klimaschutzes als Fördervoraussetzung

Seit 2020 ist im Art. 3 der jährlichen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung die Integration von Maßnahmen des Klimaschutzes als Fördervoraussetzung definiert:

„Voraussetzung für die Förderung sind im Rahmen der Gesamtmaßnahme Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns). Die Maßnahmen müssen in angemessenem Umfang erfolgen, mindestens eine Maßnahme muss im Zuwendungszeitraum nach Maßgabe dieser Verwaltungsvereinbarung erfolgen. Die Voraussetzung ist ebenfalls erfüllt, sofern die Maßnahmen in anderer Weise finanziert werden (Mittelbündelung); Satz 2 gilt entsprechend.“

Investitionen in grüne Infrastruktur sowie ein hoher Grad an klimaangepasster Planung (Verschattung, Entsiegelung, Wasser etc.) bei allen Maßnahmen sind künftig bei Bauvorhaben in allen Stadterneuerungsgebieten besonders zu berücksichtigen und im Rahmen der Antragstellung durch die Planungs- und Baudienststellen nachzuweisen.

4 Kosten- und Finanzierungsübersicht

Gem. § 149 BauGB hat die Gemeinde für jedes Stadterneuerungsgebiet eine regelmäßige Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen und fortzuschreiben. Die Übersicht ist den Bedarfsmitteilungen beizulegen. Abweichend von der bisherigen Praxis des informellen Austausches mit der Regierung von Mittelfranken ist vorgesehen, künftig für jedes Gebiet einen abgestimmten und verbindlichen Investitionsplan über die verbleibende Laufzeit der Sanierung (z.B. 10-Jahres-Plan) aufzustellen. Diese Maßnahmenliste enthält insbesondere verbindliche Umsetzungszeiträume und Finanzierungsrahmen für jedes Einzelprojekt und wird im Rahmen der Fortschreibung sukzessive konkretisiert.

Im Rahmen der für 2022 geplanten Fortschreibung der Sanierungsziele in mehreren Stadterneuerungsgebieten soll dies erstmals zur Anwendung kommen mit dem Ziel, als Standardvorgehen für jedes Sanierungsgebiet etabliert zu werden. Ein enger Abgleich mit den Jahresplanungen der Baudienststellen sowie mit dem BIC-Verfahren ist dabei erforderlich.

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