Beschlussvorlage Stpl/222/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 11.11.2021 öffentlich Beschluss
Stadtplanungsausschuss 07.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Umgestaltung Obstmarkt
Beschluss der Entwurfsplanung
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.01.2012, Gedenktafel Hauptmarkt
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2018, Bäume für den Hauptmarkt
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.02.2019, Möblierungskonzept für den Hauptmarkt Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.04.2021, Denkmal am Nürnberger Hauptmarkt
Anlagen: Antrag_SPD_Gedenktafel_Hauptmarkt_25012012 Antrag_CSU_Baeume_fuer_den_Hauptmarkt_16112018 Antrag_CSU_Moeblierungskonzept_Hauptmarkt_11022019 Antrag_SPD_Denkmal Hauptmarkt_23042021 Entscheidungsvorlage Obstmarkt_494b_3_A01_Entwurf_220322 Obstmarkt_494b_3_A02_Konzept Barrierefreiheit_220322 Obstmarkt_494b_3_P01-09_Längsprofil_PL01_220322 Obstmarkt_494b_3_P01-09_Straßenquerprofil_P04_220322 Obstmarkt_494b_3_P01-09_Straßenquerprofil_P06_220322 Obstmarkt_494b_Entwurf-Objektbeschreibung_22-03-22 Obstmarkt_Entwaesserung_Erlaeuterung Obstmarkt_Entwaesserung_Lageplan Obstmarkt_Entwaesserung_Prinzipskizzen Obstmarkt_Skizze_Baumpflanzungen-Buden_Christkindlesmarkt Stellungnahme STK Umgestaltung Obstmarkt
Sachverhalt (kurz): Für die Neugestaltung von Hauptmarkt, Obstmarkt und Ostseite Augustinerhof im Stadterneuerungsgebiet Nördliche Altstadt wurde bereits 2011/2012 ein städtebaulicher Ideenund Realisierungswettbewerb durchgeführt.
Da der Obstmarkt baulich in einem sehr schlechten Zustand ist, soll seine Umgestaltung gemäß AfS-Beschluss vom Januar 2013, zusammen mit dem Umfeld der Frauenkirche vorgezogen und in Bauabschnitten realisiert werden.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des seinerzeitig durchgeführten städtebaulichen Ideenund Realisierungswettbewerbs, der Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen vor und nach dem Verfahren und den Anregungen aus der digitalen Bürgerinformation zum Vorentwurf im Jahr 2020 wurde in enger Zusammenarbeit von Verwaltung und externen Planern, Schegk Landschaftsarchitekten Stadtplaner/ Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, die vorliegende Planung zur Umgestaltung des Obstmarktes erarbeitet.
Um den Herausforderungen durch den Klimawandel auch in der Innenstadt Rechnung zu tragen, wurde die Entwurfsplanung innerhalb der vergangenen zwei Jahre im Sinne einer zukunftsgerichteten Planung und einer angemessenen Grünausstattung weiterentwickelt und im Hinblick auf die Entsiegelung von Flächen und Versickerung und Rückhalt von
Regenwasser („Schwammstadt“) deutlich verbessert. Im Zuge der städtischen Klimaanpassungsstrategie wurden Maßnahmen konkretisiert, die das Prinzip der Schwammstadt aufgreifen und richtungsweisend für künftige Planungen im öffentlichen Raum sein sollen
Die Entsiegelung des Stadtratsparkplatzes durch eine Blühwiese wird nach derzeitigem Stand erst in einem zweiten Bauabschnitt realisiert werden können. Dennoch wird der Parkplatz bereits mit der Neugestaltung des Obstmarktes einen Teil der Infrastruktur während des Christkindlesmarkts aufnehmen und so das Umfeld der Frauenkirche am Obstmarkt entlasten. Die Entwurfsplanung und das Konzept zur Barrierefreiheit sind mit dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg abgestimmt.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich nach aktuell ermittelten Kosten auf 11.200.000 Euro. Für die Maßnahme sind im MIP 2022 - 2025 unter der Maßnahmennummer 654 / Obstmarkt Umgestaltung 11.000.000 Euro bereitgestellt. Der MIP-Ansatz ist auf Grundlage der aktuell ermittelten Kosten fortzuschreiben.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Mittelbereitstellung sowie des zeitlichen Verlaufs der weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren ist ein Baubeginn 2024 vorgesehen.
Die Maßnahme ist im Rahmen der Städtebauförderung grundsätzlich förderfähig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 11.200.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Im MIP 2022-2025 stehen 11.000.000 Euro zur Verfügung. Die Planung ist im weiteren Prozess anzupassen.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Umgestaltungsmaßnahme führt zu einer Verbesserung der stadträumlichen und städtebaulichen Situation und schafft eine hohe Nutzungs- und Aufenthaltsqualität für alle Bürgerinnen und Bürger.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II/StK
SÖR
Beschlussvorschlag: Die Entwurfsplanung von Schegk Landschaftsarchitekten Stadtplaner/Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH vom 22.03.2022, Plan-Nr. 494b_3_A01, soll umgesetzt werden. Die weiteren Planungsschritte sollen beauftragt werden.
Die Planung ist im weiteren Prozess so zu überarbeiten, dass der gesteckte Kostenrahmen im MIP von 11,0 Mio. € sicher eingehalten werden kann.