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Umweltbericht

Anlage · 11.11.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Umweltprüfung in der Bauleitplanung

Stadt Nürnberg

Bebauungsplan Nr. 4445b

„Tiefes Feld Bildungsstandorte“

Umweltbericht

Stand: 18.10.2021

Abbildung 1

Luftbild Nürnberg © Hajo Dietz

Großweidenmühlstr. 28 a-b 90419 Nürnberg Tel. 0911-310427-10 www.grosser-seeger.de

Auftraggeber: Stadt Nürnberg Stadtplanungsamt Lorenzer Straße 30 90402 Nürnberg

Auftragnehmer: Grosser-Seeger & Partner Stadtplaner - Landschaftsarchitekt - Bauingenieur Großweidenmühlstraße 28 a-b 90419 Nürnberg

Telefon (09 11) 31 04 27 - 10 www.grosser-seeger.de

Bearbeitung: M. Sc. Sophia Lobinger Dipl.-Ing. Bernhard Walk

Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG ............................................................................................................ 4 1.1 ZIELE DES BAULEITPLANS, EINSCHLIEßLICH DER BESCHREIBUNG DER FESTSETZUNGEN 5 1.2 PLANGRUNDLAGEN ................................................................................................. 8

2 BESTANDSAUFNAHME DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDS

(BASISSZENARIO) SOWIE BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN /

PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ............................................... 9 2.1 FLÄCHE .................................................................................................................. 9 2.1.1 Ausgangssituation ......................................................................................... 9 2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose ............................................................. 9 2.2 BODEN ................................................................................................................. 10 2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation .......................................... 10 2.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................... 11 2.3 WASSER .............................................................................................................. 11 2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation .......................................... 11 2.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................... 13 2.4 PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT ............................................................. 14 2.4.1 Pflanzen ...................................................................................................... 14 2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ...................................... 14 2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose........................................................ 15 2.4.2 Tiere ............................................................................................................ 16 2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ...................................... 16 2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose........................................................ 18 2.4.3 Biologische Vielfalt ...................................................................................... 16 2.5 LANDSCHAFT ........................................................................................................ 19 2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation .......................................... 19 2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................... 21 2.6 MENSCHLICHE GESUNDHEIT .................................................................................. 21 2.6.1 Erholung ...................................................................................................... 21 2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ...................................... 21 2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose........................................................ 22 2.6.2 Lärm ............................................................................................................ 23 2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ...................................... 23 2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose........................................................ 25 2.6.3 Erschütterungen und Sekundärluftschall ..................................................... 30

2.6.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ...................................... 30 2.6.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose........................................................ 30 2.6.4 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen .......... 31 2.7 LUFT .................................................................................................................... 32 2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation ................ 32 2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................... 33 2.8 KLIMA .................................................................................................................. 33 2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation ...................... 33 2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................... 34 2.9 ABFALL UND ABWÄSSER ........................................................................................ 37 2.10 KULTUR- UND SACHGÜTER ................................................................................ 37 2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ...................................... 37 2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose........................................................ 37 2.11 WECHSELWIRKUNGEN ....................................................................................... 38

3 PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULLVARIANTE) 38

4 KUMULATIVE AUSWIRKUNGEN ZUSAMMEN MIT ANDEREN PLANUNGEN .... 38

5 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH

NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN .......................................................... 40 5.1 AUSGLEICH (NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG) .............................. 44 5.2 EUROPÄISCHER UND NATIONALER ARTENSCHUTZ ................................................... 46

6 GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FAUNA-FLORA-HABITAT)

UND EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES

BUNDESNATURSCHUTZGESETZES ...................................................................... 48

7 GEPRÜFTE ALTERNATIVEN ................................................................................ 48

8 METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ... 49

9 MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) ........................................ 51

10 ZUSAMMENFASSUNG .......................................................................................... 53

11 ANHANG ................................................................................................................ 57

Kartenanhang

Bestandsaufnahme Biotop-/Nutzungstypen zum B-Plan Nr. 4445b 1 : 4.000 Biotop-/Nutzungstypen - Planungssituation zum B-Plan Nr. 4445b 1 : 4.000 Externe Ausgleichsflächen zum BP Nr. 4445b (6 Blätter) o.M.

1 Einleitung

Die Stadt Nürnberg plant im Westen der Stadt zwischen den Stadtteilen Großreuth bei Schweinau (im Osten), Kleinreuth bei Schweinau (im Norden) und Gebersdorf (im Südwesten) auf dem Gelände „Tiefes Feld“ die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers mit verschiedenen Bildungseinrichtungen, Wohn- und Gewerbebebauung sowie einer öffentlichen Parkanlage, mitsamt der erforderlichen übergeordneten Erschließung („Neue Rothenburger Straße“, Verlängerung der U-Bahnlinie 3 inkl. U-Bahnhof „Kleinreuth bei Schweinau“). Bereits im Jahr 1999 fasste der Stadtplanungsausschuss (AfS) den Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (B-Planverfahren) Nr. 4445 „Tiefes Feld“ für das Gebiet südlich der Rothenburger Straße zwischen Ringbahn im Osten und der Südwesttangente im Westen. Mit dem Ziel einer frühzeitigen Baurechtsschaffung für Teilbereiche des Gesamtplanungsgebietes werden u.a. die Teilbebauungspläne Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ und Nr. 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ herausgelöst und in jeweils eigenständigen B-Planverfahren bis zur Rechtsverbindlichkeit weitergeführt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des B-Plans Nr. 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ zu schaffen, erfolgt in einem gesonderten Verfahren die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan (FNP) der Stadt Nürnberg. Zu dieser 16. FNP-Änderung wurde bereits ein Umweltbericht erstellt (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 14.05.2021). Zu dem Bebauungsplan (B-Plan) 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ liegt seitens des Stadtplanungsamtes der Stadt Nürnberg (Stpl) der Entwurf des B-Planes (Stand: Oktober 2021) vor. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 28,2 ha und erstreckt sich südlich der „Neuen Rothenburger Straße“. Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Fläche, die Landschaft, die biologische Vielfalt, sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. In diesem Zusammenhang ist auch die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreiben und zu bewerten. Die Durchführung der Umweltprüfung und die Erstellung des Umweltberichtes erfolgen auf Grundlage des 2017 novellierten BauGB1. Der Umweltbericht wurde im Auftrag der Stadt Nürnberg vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt. Die vorliegende Fassung des Umweltberichts (UB) bezieht sich auf den Entwurf des Rechtsplans zum B-Plan Nr. 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“. Der Umweltbericht – als gesonderter Teil der Begründung (§ 2a BauGB) – ist als Ergebnis der Umweltprüfung in der Abwägung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu berücksichtigen.

1.1 Ziele des Bauleitplans, einschließlich der Beschreibung der

Festsetzungen

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Teilgebiets eines zukunftsfähigen, neuen Stadtquartiers im Westen der Stadt Nürnberg. Neben der Quartiersentwicklung im Planungsgebiet „Tiefes Feld“2 ist insbesondere die Entwicklung verschiedener

1 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 2 Im Folgenden bezieht sich der Begriff Planungsgebiet „Tiefes Feld“ auf das Gesamtplanungsgebiet gemäß Rahmenplanung zum B-Planverfahren Nr. 4445. Der Begriff „Untersuchungsbereich“ wird in Bezug auf gutachterliche Untersuchungen, die im Rahmen der Bauleitplanverfahren erstellt wurden, verwendet.

Bildungseinrichtungen mitsamt zugehöriger Funktionsflächen im Verbund geplant. Das „Bildungszentrum“, das im Zentrum des Plangebietes verortet wird, setzt sich zusammen aus einem Gymnasium, einer Grundschule mit Hort, Kindertagesstätten sowie allen notwendigen Sport- und Freiflächen. Im Raumprogramm des Gymnasiums ist zudem eine 400 m-Wettkampfbahn vorgesehen, die im Osten des Plangebietes „Tiefes Feld“ angrenzend an die Bahnlinie verortet werden soll. Die Anlage soll auch der Nutzung durch Schulen und Sportvereine in der Umgebung dienen. Für das „Bildungszentrum“ sowie die Sportanlage werden Flächen für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB mit entsprechender Zweckbestimmung festgesetzt. An den zentralen öffentlichen Platz nördlich des Bildungszentrums sollen sich soziale Einrichtungen, wie bspw. Betreuungs-, Wohn-, und Pflegeangebote, innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf „Soziale Bedarfe“ ansiedeln. Entlang der „Neuen Rothenburger Straße“ werden gemischte Nutzungen mit Gewerbe und Dienstleistungen sowie Anlagen für soziale und kulturelle Nutzungen innerhalb eines Urbanen Gebietes (MU) gemäß § 6a BauNVO vorgesehen. Westlich und östlich des Bildungszentrums wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen. Im südlichen Anschluss an die Teilbaugebiete WA 15 und WA 18 werden Flächen für den Gemeinbedarf „Kita / Soziale Bedarfe“ festgesetzt. Zudem sind Kindertagesstätten als Anlagen für soziale Zwecke auch im allgemeinen Wohngebiet zulässig. Insgesamt entstehen ca. 1.050 neue Wohneinheiten. Ein überwiegender Teil der Wohneinheiten wird dabei im Mehrfamilienhausbau vorgesehen (969 Wohneinheiten für ca. 1.938 Einwohner bei 2 Einwohner je Wohneinheit). Die übrigen 83 Wohneinheiten werden im Eigenheimbau vorgesehen (ca. 257 Einwohner bei 3,1 Einwohner je Wohneinheit) (vgl. Begründung zum B-Plan Nr. 4445b). Die Haupterschließung soll zukünftig über die im Norden verlaufende „Neue Rothenburger Straße“ erfolgen, für die derzeit ein Planfeststellungsverfahren läuft. Die Planfeststellungsunterlagen wurden im August 2021 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Derzeit werden die nachgeforderten Unterlagen erstellt. Im Anschluss daran ist mit einer zügigen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen. Ausgehend von der „Neuen Rothenburger Straße“ werden die geplanten Wohngebiete erschlossen. Für den Fall, dass die „Neue Rothenburger Straße“ zum Zeitpunkt der Umsetzung des B-Plans Nr. 4445b noch nicht fertiggestellt ist, kann zunächst eine vorübergehende Erschließung über den Anschluss an die vorhandene Rothenburger Straße im Nordosten erfolgen. Dadurch kann insbesondere die Erschließung des Bildungszentrums gesichert werden. Durch die bereits im Bau befindliche Erweiterung der U-Bahn-Linie 3 in Richtung Südwesten und die Errichtung der U-Bahn-Haltestelle „Kleinreuth bei Schweinau“ im nördlichen Anschluss an das Plangebiet wird das Gebiet an das öffentliche Personen- und Nahverkehrsnetz (ÖPNV) angebunden. Die hier unterirdisch verlaufende Trasse der U- Bahn-Linie 3 überschneidet sich mit dem Plangebiet in der nordöstlichen und nordwestlichen Ecke. In diesen Bereichen sieht der Entwurf des B-Planes die Festsetzung von Teilbaugebieten des Allgemeinen Wohngebietes bzw. des Urbanen Gebietes (MU) vor. Parallel zur Bahnlinie im Osten verläuft zudem die Uffenheimer Straße. Aufgrund des geplanten viergleisigen Ausbaus der Güterzugstrecke bedarf es voraussichtlich einer Verlegung der Uffenheimer Straße. Auf Ebene des B-Plans Nr. 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ wird dementsprechend eine Erschließung parallel zur noch bestehenden Wegefläche vorgesehen, über welche die Wettkampfbahn an das Verkehrsnetz angebunden werden kann. Der Rückbau der bestehenden Uffenheimer Straße erfolgt im Zuge der Umsetzung des 4-gleisigen Ausbaus der Güterzugstrecke und wird dementsprechend im zugehörigen Planfeststellungsverfahren geregelt.

Im südlichen Anschluss an das Baugebiet südlich der „Neuen Rothenburger Straße“ soll der Landschaftspark „Tiefes Feld“ entwickelt werden, der zur Erholung der örtlichen Bevölkerung dient und als Ziel auch den Lückenschluss der örtlichen Freiräume (z.B. zum Westpark) hat. Innerhalb des Landschaftsparks sollen Mehrfachnutzungen (Erholung, Retention, Naturschutz) möglich sein. Der Park soll angrenzend an die Siedlung als offene Grünfläche gestaltet werden. Durch das Anlegen von Gehölzinseln ist eine Erhöhung der Strukturvielfalt geplant. Im direkten Anschluss an die Siedlungsflächen werden Retentionsflächen vorgesehen. Von den ca. 28,2 ha des Plangebietes entfallen ca. 12,2 ha auf geplante Bauflächen und ca. 4,3 ha auf geplante Verkehrsflächen und sonstige Erschließungsanlagen. Der Rest (ca. 11,7 ha) wird als öffentliche Grünfläche neu angelegt. Das Maß der baulichen Nutzung wird über Baugrenzen sowie die Festsetzung von zulässigen Vollgeschossen definiert. Entlang der „Neuen Rothenburger Straße“ werden überwiegend zwischen vier bis sechs Vollgeschosse festgesetzt. In der nordöstlichen Ecke des Plangebietes werden zwischen sechs bis acht Vollgeschosse festgesetzt, um für die südliche Bebauung eine schallschützende Wirkung zu entfalten. Im übrigen Plangebiet werden überwiegend zwischen drei bis vier Vollgeschosse, teilweise auch bis zu fünf Vollgeschosse festgesetzt. In den für Reihen- und Doppelhäuser vorgesehenen Teilbaugebieten des allgemeinen Wohngebiets sind ein bis zwei bzw. zwei bis drei Vollgeschosse zulässig. Außerdem werden Grundflächenzahlen (GRZ) und Geschossflächenzahlen (GFZ) festgesetzt. Dabei liegt die GRZ i.d.R. zwischen 0,4 und 0,7: Entlang der „Neuen Rothenburger Straße“ ist eine GRZ von 0,7 bis teilweise 0,9 und 1,0 zulässig. Überschreitungen bis zu 0,8 sind für bauliche Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO möglich. In den Flächen für Gemeinbedarf „Bildungszentrum“ und „Soziale Bedarfe“ sowie innerhalb des MU 2 ist eine Überschreitung bis 1,0 zulässig. Die erforderlichen Stellplatzflächen sollen überwiegend in Tiefgaragen nachgewiesen werden. Die Wettkampfbahn wird als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB festgesetzt. Für die geplante Tribüne und sonstige Nebenanlagen ist eine Grundfläche von 200 m² und bis zu zwei Vollgeschosse zulässig. Die Grünflächen südlich und innerhalb des Baugebietes werden als Grünflächen mit Zweckbestimmungen „Parkanlage“, „Spielplatz“, „Sportplatz“ und „Bolzplatz“ festgesetzt. Für den Immissionsschutz wird entlang der „Neuen Rothenburger Straße“ sowie entlang der westlichen Grenze des Plangebietes eine nahezu lückenlose Lärmschutzbebauung in Form von Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit einer Mindesthöhe von 12 m festgesetzt. Zudem wird eine bedingte Festsetzung getroffen, um sicherzustellen, dass die Wohnnutzung im übrigen Plangebiet erst erfolgt, wenn die Lärmschutzmaßnahmen entlang der „Neuen Rothenburger Straße“ sowie der Südwesttangente wirksam sind. Des Weiteren werden Festsetzungen in Form von passiven Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden getroffen. Der B-Plan trifft weitere Festsetzungen zur Zulässigkeit von Nebenanlagen und der äußeren Gestaltung der Gebäude. Hierfür wird auf die weiteren Ausführungen in der Begründung zum B-Plan Nr. 4445b verwiesen. Insbesondere werden im gesamten Plangebiet Flachdächer oder flach geneigte Dächer festgesetzt, die auch extensiv bzw. intensiv zu begrünen sind. Es erfolgen weitere grünordnerische Festsetzungen, u.a. zur Durchgrünung des Gebiets mit Anzahl der zu pflanzenden Bäume sowie die Begrünung von Fassaden.

1.2 Plangrundlagen

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013, zuletzt geändert am03.12.2019, weist Nürnberg zusammen mit Fürth/Erlangen/Schwabach als gemeinsame Metropole im selben Verdichtungsraum aus. Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) sind südlich der „Neuen Rothenburger Straße“ und der U-Bahnlinie bisher gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen sowie „Grünflächen/ Öffentliche Park- und Grünanlage“ dargestellt. Die Bahnlinie im Osten ist als Bahnanlage überlagert mit dem linearen Symbol „Hauptverbundachse Biotopverbundsystem, hier magere Trockenstandorte“ dargestellt. Im südlichen Anschluss an die Grünflächen sind Flächen für die Landwirtschaft, die bis zur Südwesttangente reichen, dargestellt. Ferner ist eine, durch das Plangebiet „Tiefes Feld“ führende, übergeordnete Freiraumverbindung 1. Priorität dargestellt. Es ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB daher ein Verfahren zur FNP-Änderung (Nr. 16) erforderlich. Geplant ist dabei die (Neu-) Darstellung von Wohnbauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf „Schule oder andere Bildungseinrichtungen“ sowie Grünflächen „Sportanlage“. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler sowie Wasserschutzgebiete und geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG sind im Plangebiet nicht vorhanden3. Faunistische Angaben nach der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 01.04.2020) und Erfassungen im Rahmen der Erstellung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zum Plangebiet „Tiefes Feld“ sind verzeichnet. Gemäß Stadtbiotopkartierung ragt eine Teilfläche des Biotops N-1235 „Gehölze und magerer Altgrasbestand in Kleinreuth bei Schweinau“ im Nordwesten in das Plangebiet hinein. Der Eingriff in eine Teilfläche des Biotops erfolgte bereits durch Baumaßnahmen im Zuge der Erweiterung der U-Bahnlinie U 3. Zudem grenzt das Biotop N-1232 „Hecken an der Bahnlinie bei Großreuth bei Schweinau“ im Osten an den Geltungsbereich an, liegt aber noch außerhalb. Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) sind von der Planung nicht betroffen. Gemäß Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996 liegen mit Ausnahme des regional bedeutsamen Lebensraumes ABSP-Nr. 536, der im Nordwesten in das Plangebiet hineinragt, keine als bedeutsam bewerteten Lebensräume innerhalb des Plangebiets. Im Rahmen des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts mit Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020" (Masterplan Freiraum) wurde das Entwicklungskonzept „Urbane Parklandschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt. Mit „urbaner Parklandschaft“ soll sich ein Anspruch auf vielfältige Freiraumtypen, -qualitäten und -nutzungen verbinden. Im Bereich des südlichen Plangebiets „Tiefes Feld“ soll daher ein solcher Park als Bestandteil des sog. „Grünen Westbands“ (vom Westpark bis zum Bereich „Tiefes Feld“) und des sog. „Grünen Weges“ (bis zum Hainberg) als Impulsgeber für die dortige großräumige Standortentwicklung entstehen.

3 Im wirksamen FNP sind an der nordwestlichen Grenze des Geltungsbereiches Flächen nach Art. 13d BayNatSchG a.F. (entspricht § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG n.F.) mit einer Größe < 3.000 m² gekennzeichnet. Die gekennzeichneten Bereiche weisen diesen Schutzstatus heute aufgrund von Sukzession sowie die bereits erfolgten Baumaßnahmen im Zuge der Erweiterung der U-Bahnlinie nicht mehr auf. Laut Stadtbiotopkartierung von 1987 handelte es sich um das Biotop-Nr. N-0226 „Extensive Wiese an der Rothenburger Straße / Ecke Südwesttangente“ mit Vorkommen der Sand-Grasnelke.

2 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario)

sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei

Durchführung der Planung

Inwieweit bei der Aufstellung des B-Planes Nr. 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen bau- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umweltbelange erfolgt, soweit eine Unterscheidung möglich ist und hierfür konkrete Anhaltspunkte bestehen.

2.1 Fläche

2.1.1 Ausgangssituation Das Plangebiet liegt im Westen der Stadt Nürnberg in der Gemarkung Großreuth bei Schweinau und umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 28,2 ha. Beim Plangebiet „Tiefes Feld“ handelt es sich fast ausschließlich um landwirtschaftlich genutzte Flächen südlich des alten Ortskerns von Kleinreuth bei Schweinau. Die Feldflur wird von der Südwesttangente und dem Main-Donau-Kanal im Südwesten und einer Bahnlinie im Osten begrenzt. Das Plangebiet wird von unbefestigten, teils bewachsenen Feldwegen durchzogen. Die parallel zur Bahnlinie verlaufende, teilasphaltierte Uffenheimer Straße liegt außerhalb des Plangebietes. Somit stellt sich das gesamte Plangebiet aktuell ohne bauliche Nutzungen dar. Zwar sind innerhalb des Plangebietes infolge der intensiven ackerbaulichen Nutzung keine bzw. kaum naturbelassene Areale vorhanden, jedoch stellt er einen Ausschnitt eines bedeutenden natürlichen Lebensraums, insb. für bodenbrütende Vogelarten, dar (s. Kap. 2.4.2). Die aktuelle Bedeutung des Plangebietes für das Schutzgut Fläche ist als hoch einzustufen.

2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die städtebauliche Entwicklung soll nach § 1 Abs. 5 BauGB vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Dabei sollen nach § 1a Abs. 2 BauGB die Möglichkeiten der Wiedernutzung von Brachflächen, Nachverdichtungen und andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden. Die Umnutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen, Wald oder zu Wohnzwecken genutzten Flächen soll nur im notwendigen Umfang erfolgen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden. Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung sollen dabei zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Durch den B-Plan Nr. 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ werden ca. 28,2 ha Fläche für Siedlungszwecke, d.h. hier für die Festsetzung von Bau-, Verkehrs- und Grünflächen, neu in Anspruch genommen. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um landwirtschaftliche Nutzflächen, die fast alle in Nutzung sind. Von den ca. 28,2 ha des Plangebietes entfallen ca. 12,2 ha auf geplante Bauflächen und ca. 4,3 ha auf geplante Verkehrsflächen und sonstige Erschließungsanlagen. Der Rest (ca. 11,7 ha) wird als öffentliche Grünfläche neu angelegt. Eine Innenentwicklung wird in Nürnberg bereits aktiv verfolgt (z.B. Konversion ehemaliger Bahn- und Gewerbeflächen). Der aktuell hohen Nachfrage nach Wohnflächen kann aber allein durch diese Maßnahmen nicht begegnet werden, so dass auch die Entwicklung der

im FNP dargestellten, noch nicht baureifen Flächen verfolgt wird. Dies geht aus dem „Gutachten zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen im Jahr 2025 in Nürnberg“ (GEWOS, September 2015) hervor, welches am 29.10.2015 dem Stadtplanungsausschuss vorgestellt wurde. Demnach zeigt sich in der Gegenüberstellung von Potenzialflächen und der prognostizierten Nachfrage, dass die vorhandenen Potenziale für Wohnbauflächen nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Die auch gem. § 1a Abs. 2 BauGB geforderte Begründung bei Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen wurde dabei jedoch nicht gesondert betrachtet (es wird hierzu auch auf die Begründung zur 16. FNP-Änderung sowie auf die Begründung zum B-Plan Nr. 4445b verwiesen).

Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für die Umwandlung

in Bau-, Verkehrs- und Grünflächen im Umfang von ca. 28,2 ha hat insgesamt

erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche.

2.2 Boden

2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Entsprechend der vom Bayerischen Geologischen Landesamt 1977 herausgegebenen Geologischen Karte Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (Maßstab 1 : 50.000) ist der Untergrund im Plangebiet „Tiefes Feld“ größtenteils aus Blasensandstein (Mächtigkeit 10 - 20 m) mit Semionotensandstein aus dem Mittleren Keuper aufgebaut. Häufig sind in wechselnder Mächtigkeit Lettenlagen und -linsen zwischengeschaltet, so dass sich eine Wechselfolge zwischen sandigen und tonigen Schichten ergibt. Im Südwesten des Plangebiets „Tiefes Feld“ liegt ein Teil der pleistozänen Hauptterrasse der Rednitz, allerdings in einem Bereich, der durch den Bau von Kanal und Südwesttangente beeinflusst wurde. Randlich treten im Südwesten entlang früherer Gräben auch alluviale Talböden auf. Die Böden im Untersuchungsbereich werden aus lehmig-sandigen und schluffig-lehmigen Deckschichten aufgebaut, die vorwiegend durch das Ausgangsgestein bestimmt sind und aus denen vielfach Braunerden entstanden sind. Unter Einwirkung von Staunässe konnten bzw. können sich hier auch schwach pseudovergleyte Braunerden, Parabraunerden oder Pseudogleye, sowie entsprechende Übergangsformen entwickeln. Dies konnte bei einer Bodenuntersuchung im Februar 2014 bestätigt werden (Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg / SUN, 26.03.2014). Der Oberboden besteht meist aus einer bis zu 80 cm mächtigen, humosen, schluffig- bis feinsandigen Bodenschicht. Der mineralische Unterboden ist durch feinsandigen Ton und schluffig-tonigem Feinsand, sowie teilweise aus schluffigem Fein- bis Grobsand mit wechselndem Tongehalt und lokalen, bis 1,5 m mächtigen Tonhorizonten charakterisiert. Darunter folgen Verwitterungshorizonte des anstehenden Blasensandsteins bzw. zähplastischer Ton und Tonmergelstein. Laut ABSP der Stadt Nürnberg weist ein größerer, zentraler Bereich der Flächen im Plangebiet „Tiefes Feld“ eine mittlere bis hohe Ertrags- und Filterfunktion auf. In den Randbereichen ist diese nur mittel bis gering ausgeprägt, ganz im Südwesten sind wechselfeuchte Böden vorhanden (ABSP Stadt Nürnberg, Karte R2 Ökologische Bodenfunktionen, 1996). Schädliche Bodenveränderungen, Altlasten und -ablagerungen sind nicht bekannt (Altlastenkataster der Stadt Nürnberg) und es wurden im Rahmen der Bodenuntersuchungen auch keine organoleptischen Auffälligkeiten gefunden. In Teilbereichen des Plangebiets ist aber von künstlichen Auffüllungen oder Bodenveränderungen auszugehen. Die Bedeutung des Schutzgutes Boden im Plangebiet ist insbesondere aufgrund des Ertragspotenzials und der Wechselfeuchte der Böden als hoch zu bewerten.

2.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Innerhalb des Plangebietes kommt es zu Veränderungen des Bodenkörpers durch Bebauung, Versiegelung und Bodenumlagerungen. Aufgrund der zulässigen GRZ und den zulässigen Überschreitungen ist von einem hohen Versiegelungsgrad von bis zu 80% innerhalb des allgemeinen Wohngebiets sowie bis zu 100% innerhalb einzelner Bauflächen entlang der „Neuen Rothenburger Straße“ zu rechnen. Den insgesamt 16,5 ha neu geplanten Bau- und Verkehrsflächen stehen im Bestand nur ein sehr geringfügiger Anteil mit ca. 0,3 ha an bereits versiegelten Flächen (Zufahrten von „Neuer Rothenburger Straße“ und befestigte Feldwege) gegenüber. Die versiegelten Flächen verlieren ihre natürliche Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften (insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers). Davon betroffen sind auch Böden mit mittlerer bis hoher Ertrags- und Filterfunktion. Wechselfeuchte bis mäßig feuchte Böden mit vorrangiger Arten- und Biotopschutzfunktion sind jedoch nicht von einer großflächigen Bebauung bzw. Versieglung betroffen. Im südlichen Plangebiet werden sich Versiegelungen auf die Anlage von Zuwegungen, Fuß- und Radwegen sowie Spielflächen beschränken. Im Bereich der Wettkampfbahn im Osten des Geltungsbereiches wird es hingegen zu großflächigen Veränderungen des Bodenkörpers kommen. Neben der Anlage von Kunstrasen- und Hartplätzen, der 400 m- Wettkampfbahn, der Tribüne oder kleineren Nebengebäuden ist zu erwarten, dass der Boden im Bereich der Sportflächen drainiert und vollständig verändert wird.

Die Planung führt aufgrund des Umfangs neuer Bau- und Verkehrsflächen von bis

zu 16,5 ha und den dadurch zum Erliegen kommenden ökologischen

Bodenfunktionen in diesen Bereichen sowie im Bereich der geplanten Sportanlagen

zu erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden.

2.3 Wasser

2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Natürliche Oberflächengewässer, sowie Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete kommen im Plangebiet nicht vor. Entlang der südwestlichen Geltungsbereichsgrenze verläuft knapp innerhalb des Plangebietes aber noch der sog. Diebsgraben (in früheren Karten auch als Landgraben bezeichnet). Früher verlief dieser im Bereich der heutigen Südwesttangente und des Main- Donau-Kanals (MDK) und wurde im Zuge der damaligen Bauarbeiten nach Nordosten verlegt. Er verfügte auch über zwei Seitengräben, die aus dem Plangebiet „Tiefes Feld“ von Nordosten kamen. Heute verläuft der Diebsgraben als offener Graben zwischen den Anschlussstellen Gebersdorf und Kleinreuth bei Schweinau am Böschungsfuß mit flachem Gefälle und dient gleichzeitig zur Entwässerung der Schnellstraße. Er wird daher auch nicht mehr als Gewässer III. Ordnung geführt, sondern ist durch die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) als Entwässerungsanlage eingestuft (Auskunft des Umweltamtes, Abt. Technischer Umweltschutz). Auf Höhe der Kreuzung Rothenburger Straße im Nordwesten wird der Diebsgraben unter MDK und Südwesttangente verrohrt bzw. als Düker geführt und verläuft verrohrt weiter bis zur Rednitz im Westen. Angaben zur Gewässergüte liegen derzeit nicht vor, da der Graben temporär trockenfällt. Es ist aber von einer Gewässerbelastung auszugehen, da der Graben Straßenwässer (und damit Tausalze), sowie den Abfluss der intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen aufnimmt.

In Teilbereichen ist er auch vermüllt (weggeworfener Müll aus Autos von der Südwesttangente). Südwestlich des Plangebiets verläuft der Main-Donau-Kanal (MDK), ein Gewässer I. Ordnung, sowie Bundeswasserstraße (mit entsprechender FNP-Darstellung), welcher in Richtung Main entwässert und sich knapp 50 m vom Plangebiet entfernt befindet. Dieses künstlich geschaffene Gewässer wird durch die Südwesttangente vom Plangebiet getrennt. Das nächste natürliche Fließgewässer ist die Rednitz, welche ca. 800 m südwestlich vom Plangebiet nach Norden fließt. Aufgrund zahlreicher im Plangebiet „Tiefes Feld“ und seiner Umgebung vorhandener Grundwassermessstellen (u.a. auch für U-Bahn-Bau errichtet), liegen aussagekräftige Daten zu den Grundwasserverhältnissen im Plangebiet vor (siehe Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes, SUN, 26.03.2014). Die Grundwasserhöhengleiche beträgt im Osten des Untersuchungsbereichs ca. 305 m ü. NN und im Westen ca. 301 m ü. NN. Daraus resultiert eine vorherrschend nach Westen bis Südwesten gerichtete Grundwasserfließrichtung im Gebiet „Tiefes Feld“. Der Bemessungsgrundwasserflurabstand (also der mittlere höchste Grundwasserstand über mehrere Jahre) wurde im Zentrum der südlichen Ackerflächen des Untersuchungsbereichs auf lediglich 0,95 m modelliert. Die Stelle befindet sich an der südlichen Grenze des Plangebietes. Richtung Norden und Nordwesten wird der Grundwasserflurabstand kontinuierlich größer. So liegt der modellierte Grundwasserflurabstand im Bereich der „Neuen Rothenburger Straße“, an der nordöstlichen Ecke des Geltungsbereiches, bei 1,90 m und an der nordwestlichen Ecke des Geltungsbereiches bei 2,30 m. Der überwiegend geringe Grundwasserflurabstand ist aus der Tieflage des Areals und der relativ kurzen Entfernung zum Vorfluter abzuleiten (vgl. auch obige Aussagen zu früheren Gewässerverläufen). Bei den Bodenuntersuchungen im Februar 2014 wurde im nördlichen Teil des Geltungsbereiches aber auch oberflächennahes Schichtenwasser in einer geringen Tiefe von 0,30 m festgestellt.4 Es waren gerade entlang des Grabens an der Südwesttangente auch immer wieder Vernässungsflächen festzustellen. In regenreichen Perioden kommt es hier zu Staunässe und zeitweiligen Überstauungen der Ackerflächen (eigene Beobachtung). Der gesamte südwestliche Bereich entlang der Südwesttangente ist daher auch als sog. wassersensibler Bereich einzustufen. Im Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg (2017) sind im nördlichen Plangebiet „Tiefes Feld“ im Bereich der dortigen Erholungsgärten („Kleingärten“) ein Gartenbrunnen als Entnahmestelle und im Süden im Bereich der landwirtschaftlichen Flächen zwei aktive Beregnungsbrunnen gekennzeichnet. Diese liegen jedoch allesamt außerhalb des Geltungsbereiches. Das Kontaminationsrisiko für das Grundwasser wird im ABSP der Stadt Nürnberg meist als mittel eingestuft, im Süden im Bereich der Hauptterrasse allerdings hoch bis sehr hoch. Die Versickerungsfähigkeit des Untergrunds wird infolge der vorherrschenden Bodenarten als eher schlecht eingeschätzt. Im Rahmen der Bodenuntersuchungen fand lediglich an einem Bohrpunkt im Nordwesten des Geltungsbereiches ein Versickerungsversuch statt, der einen k-Wert von 2,3 x 10-7 [m/s] ergab (Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit f des Untergrundes, SUN, 26.03.2014). Der Grundwasserflurabstand dagegen wäre innerhalb großer Teile des Plangebietes zwar ausreichend, allerdings schränkt hier oberflächennahes Schichtenwasser bzw. die geringe Wasserdurchlässigkeit des anstehenden Bodens die Versickerung ein.

4 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg / SUN, 2014

Der Grundwasserkörper kann derzeit, zumindest in der Umgebung, bereits als gestört eingeschätzt werden, da bereits durch Bauwerke wie dem Main-Donau-Kanal und der angrenzenden Südwesttangente in den Grundwasserkörper, trotz Dammlage, eingegriffen wurde. Weiterhin werden im Zuge der bereits laufenden Baumaßnahmen für die Erweiterung der U-Bahnlinie Eingriffe in den Grundwasserkörper erfolgen (siehe nachfolgend Kap. 2.3.2). Durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung ist von einer gewissen Nährstoffanreicherung im Grundwasser auszugehen und es wurden auch leicht erhöhte Pestizidbelastungen festgestellt. Für beide Parameter wurden aber in den letzten Jahren zurückgehende Belastungen im weiteren Umfeld festgestellt (Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg, 2017). Die Bedeutung des Schutzgutes Wasser wird aufgrund des teils hoch anstehenden Grundwassers und trotz der bestehenden Vorbelastungen und fehlender Oberflächengewässer als hoch bewertet.

2.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose Analog zum Schutzgut Boden ist das Schutzgut Wasser in der Folge durch die Zunahme von Überbauung und Versiegelung nachteilig betroffen. Aufgrund der schlechten Versickerungseigenschaften der Böden kann anfallendes Oberflächenwasser zu einem großen Teil nicht ortsnah versickert werden. Das Entwässerungskonzept für das gesamte Plangebiet „Tiefes Feld“ (RAMBOLL STUDIO DREISEITL GMBH, 2021) sieht eine dezentrale Retention über einzelne Retentionsflächen im südlichen Anschluss der geplanten Baufelder und eine verzögerte Ableitung nach Westen vor. Das Niederschlagswasser soll in den Straßenräumen je nach vorhandener Breite in Rinnen oder in Mulden gesammelt und den Retentionsflächen am nördlichen Rand der öffentlichen Grünflächen in der West-Ost-Achse zugeführt werden. Das Niederschlagswasser wird letztlich über mehrere Retentionsmulden nach Westen geleitet. Dort soll der Diebsgraben naturnah umgestaltet und der Graben zur Retentionsaue umgewandelt werden. Das anfallende Niederschlagswasser wird hier zwischengespeichert und verzögert über den Düker in die Rednitz abgeleitet. Somit wird eine Verschärfung der Hochwassersituation in der Vorflut vermieden. Ein Teil der anfallenden Oberflächenwässer wird somit zwar noch versickern (und evtl. verdunsten) können, ein Großteil wird jedoch verzögert der Rednitz zugeleitet. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung, die dadurch erheblich reduziert wird. Weitere Auswirkungen bestehen in möglichen Einbindungen von Bauwerken durch Unterkellerungen und Tiefgaragen in den Grundwasserkörper. Da die erforderlichen Stellplätze überwiegend in Tiefgaragen nachgewiesen werden müssen, ist von großflächigen Unterkellerungen im Bereich der Baugebiete auszugehen. Aufgrund des überwiegend geringen Grundwasserflurabstandes, der im Bereich der geplanten Bauflächen zwischen 1,10 m und 2,30 m modelliert wurde, werden die Kellergeschosse teilweise bis zu zwei Drittel in den Grundwasserkörper einbinden. Hier sind auch baubedingte Eingriffe in den Grundwasserkörper durch Bauwasserhaltungen nicht ausgeschlossen. Mögliche Einbindungen in den Grundwasserkörper sowie notwendige Bauwasserhaltungen sind durch den jeweiligen Bauherrn gutachterlich zu untersuchen und durch das Umweltamt wasserrechtlich zu prüfen und zu bewerten. Stärker ins Gewicht fallen hier sicherlich die Auswirkungen durch den aktuellen U-Bahn- Bau. Die Trasse bindet deutlich tiefer ein, verläuft allerdings parallel zur Grundwasserfließrichtung. Hier wird es bauzeitlich schon zu Absenkungen kommen, nach Fertigstellung vermutlich zu einem gewissen Grundwasserstau im Oberstrom. Gemäß der fachlichen

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg vom 03.12.2014 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist davon auszugehen, dass nach Beendigung der Bauarbeiten keine erheblichen Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt gegeben sein werden. Der nicht auszuschließende dauerhafte Grundwasserstau im Oberstrom wird so gering sein, dass umliegende Keller, Fundamente und Wasserbenutzungsanlagen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Im Planfeststellungsbeschluss wurde bezüglich der Auswirkungen auf das Grundwasser ein Beweissicherungskonzept beauflagt. Sollten sich hierbei schädliche Auswirkungen durch den Grundwasseraufstau zeigen, so sind Nebenbestimmungen vorbehalten, aber noch nicht dezidiert beschrieben.

Aufgrund der massiven Erhöhung des Versiegelungsgrades, der Reduzierung der

Grundwasserneubildungsrate und der Ableitung von Oberflächenwässern ist von

erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser auszugehen.

2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt

2.4.1 Pflanzen 2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Der Geltungsbereich stellt einen Teilausschnitt des überwiegend landwirtschaftlich geprägten Plangebietes „Tiefes Feld“ dar. Die nachfolgenden Beschreibungen beruhen auf Bestandsaufnahmen, die im Jahr 2017, am 27.04.2018 und am 06.04.2020 durchgeführt wurden. Ergänzend wird auf Ergebnisse von Begehungen durch das Umweltamt im Hinblick auf floristische Besonderheiten (23.06. 2014, D. PILOTEK, Umweltamt der Stadt Nürnberg), sowie durch G. KNIPFER in 2016 im Rahmen von Erfassungen im Vorfeld der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), BÜRO GENISTA, 12.05.2017) zurückgegriffen. Der Geltungsbereich wird hauptsächlich intensiv landwirtschaftlich als Acker genutzt. Einzelne Flurstücke werden auch extensiv bewirtschaftet, eine Wiesenfläche im Osten an der Bahnlinie ist brach gefallen. Gehölzbestände finden sich im Süden des Plangebietes in Form einer freistehenden Stiel-Eiche (Quercus robur), einer kleinflächigen Gehölzgruppe auf Flst. Nr. 297 (Gmkg. Großreuth bei Schweinau), die aus Schwarzem Holunder (Sambucus nigra) und aktuell auf den Stock gesetzten Weiden (Salix spec.) besteht sowie einer weiteren kleinflächigen Gehölzgruppe mit Weißdorn (Crataegus spec.), Hunds-Rose (Rosa canina) und Rotem Hartriegel (Cornus sanguinea) im Anschluss an den Flurweg Flst. Nr. 224/2 (Gmkg. Großreuth bei Schweinau) im Osten des Plangebietes. Das gesamte Gebiet wird von unbefestigten, teils bewachsenen Feldwegen durchzogen. Auf der südexponierten Böschung der bestehenden Rothenburger Straße in der nordöstlichen Ecke des Plangebietes hat sich eine ausdauernde Ruderalflur entwickelt. Biotope gemäß Stadtbiotopkartierung sind vorhanden, liegen zumeist jedoch außerhalb des Plangebietes. Das an die nordwestliche Ecke angrenzende Biotop N-1235 „Gehölze und magerer Altgrasbestand in Kleinreuth bei Schweinau“, das sich geringfügig in das Plangebiet erstreckt, wurde im Bereich der Anschlussstelle für die „Neue Rothenburger Straße“ im Zuge der Bauarbeiten für die U-Bahnlinie 3 bereits im Winter 2019/2020 großteils zerstört. Der Ausgleich dieser schon gerodeten Bestände wird in den Planfeststellungsunterlagen für den Bau der „Neuen Rothenburger Straße“ abgearbeitet. In den Jahren 2018 und 2019 handelte es sich bei der landwirtschaftlichen Nutzung im Plangebiet vorwiegend um Getreideanbau, in früheren Jahren dominierte der Maisanbau. Im Jahr 2020 wurde auf kleinerer Fläche im Osten Spargel angebaut. Auf Teilflächen im Norden des Plangebietes „Tiefes Feld“, die außerhalb des Geltungsbereichs des B-Plan

Nr. 4445b liegen, erfolgte in den vergangenen Jahren auch der Anbau von Sonderkulturen wie Erdbeeren und die Kultivierung von Beerenobst als Containerware. Aufgrund der teils sandigen Böden tritt trotz der intensiven Nutzung auf manchen Ackerschlägen oder in den Rainen auch eine seltene Ackerwildkrautflora auf. Gerade bei Kulturen wie Roggen profitiert diese von der geringeren Aussaatdichte, so dass diese Äcker einer extensiven Nutzung sehr nahekommen. Hier finden sich häufig noch Kornblumen (Centaurea cyanus). Bereits 1994 wurde die Bedeutung des Plangebiets „Tiefes Feld“ (und auch anderer Ackerflächen um Großreuth bei Schweinau und Höfen) bei Erhebungen zur Ackerwildkrautflora im Zuge der ABSP-Erstellung erkannt (ABSP Stadt Nürnberg 1996). In der nachstehenden Tabelle sind vorkommende Arten aufgelistet, die im gesamten Bereich des Planungsgebiets „Tiefes Feld“ nachgewiesen sind und teils auch innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 4445b vorkommen.

Tabelle 1: Vorkommen bemerkenswerter, gefährdeter oder geschützter Pflanzenarten im Bereich des Planungsgebiets „Tiefes Feld“ (Daten aus 2014 von D. PILOTEK und aus 2016 von G. KNIPFER)

wissenschaftlicher Artname deutscher Artname Rote-Liste-Status BArtSchV/ Anhang FFH stadtbedeutsame Art nach ABSP Stadt Nürnberg
D Bayern Region Keuper- Lias- Land
Alopecurus myosuroides Acker-Fuchsschwanz - V - - / - -
Centaurea cyanus Kornblume V V V - / - ja
Myosotis stricta Sand-Vergissmeinnicht - 3 V - / - ja
Myosurus minimus Mäuseschwänzchen - 3 3 - / - ja
Ornithogalum vulgare (syn. O. umbellatum) Gewöhnlicher Dolden- Milchstern - 3 3 - / - ja
Ranunculus arvensis Acker-Hahnenfuß 3 3 3 - / - ja
Ranunculus sardous Sardischer Hahnenfuß 3 3 3 - / - ja

§§ = streng geschützt, § = besonders geschützt

Dem Schutzgut Pflanzen wird trotz fehlenden Altbaumbestands aufgrund der floristischen Besonderheiten eine mittlere Wertigkeit bescheinigt.

2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch die Planung erfolgt in beträchtlichem Umfang eine Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen für Bau- und Verkehrsflächen und somit ein Verlust an Lebensräumen. Im südlichen Bereich können die geplanten Grünflächen langfristig eine Aufwertung zum bisherigen Zustand darstellen, da sich hier u.a. ein strukturreicher Gehölzbestand entwickeln kann. Durch die geplante Wettkampfbahn ist von einer Nutzungsintensivierung der Grünflächen und einem Verlust des ökologischen Potentials in diesem Teilbereich auszugehen. Wertvolle Lebensräume und größere bzw. ältere Gehölzbestände sind durch die Planung jedoch nicht betroffen. Die alte, frei stehende Stiel-Eiche ist im B- Plan zum Erhalt festgesetzt. Einschränkend muss hier jedoch darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dem Planungsgebiet „Tiefes Feld“ um eine Feldflur handelt, in der Wuchsorte seltener und gefährdeter Ackerwildpflanzen bekannt sind. Das standörtliche Potenzial für diese Pflanzen ist zwar auch an anderer Stelle im Stadtgebiet an vielen Stellen gegeben, allerdings besteht aufgrund der zunehmenden Flächenverknappung in der Landwirtschaft durch Bautätigkeit,

sowie der Zunahme von Unterglaskulturen für diese Pflanzenarten ein hohes Gefährdungspotenzial. Für die Ackerwildkrautflora sollten auf den verbleibenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen im Süden des Gesamtgebiets „Tiefes Feld“ wieder geeignete Bedingungen (insbesondere über Nutzungsauflagen) geschaffen werden. Die Umsetzung von Maßnahmen zum Ackerwildkrautschutz sollte daher im noch ausstehenden Teil-B- Plan Nr. 4445c sichergestellt werden. Die Eingriffe werden aufgrund der geringen Eingriffsempfindlichkeit der Ausgangssituation (landwirtschaftliche Nutzfläche) sowie der Neuschaffung und -gestaltung

von Lebensräumen in den Grünflächen im Süden des Planungsgebietes als nicht

erheblich nachteilig für dieses Schutzgut eingestuft.

2.4.2 Tiere 2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Zum Rahmenplan des B-Planverfahrens Nr. 4445 „Tiefes Feld“ liegt bereits eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) aus dem Jahr 2011 vor (ÖFA, September 2011). In deren Rahmen wurden auch verschiedene Erhebungen zu planungsrelevanten Artengruppen (u.a. Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien) durchgeführt. In 2016 erfolgten weitere Erhebungen zur Aktualisierung des Datenstandes (Büro GENISTA, 12.05.2017). Ferner liegen für das Planungsgebiet verschiedene Artnachweise in der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 01.04.2020) vor. Für das Gesamtareal des ursprünglichen B-Planverfahrens Nr. 4445 „Tiefes Feld“ wurde zudem eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 04.12.2018) erarbeitet, dessen Grundlage die vorgenannten Untersuchungen sind. Basierend auf der saP für das Gesamtgebiet wurden für die Teilbebauungspläne Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 01.10.2021) und 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“) (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 04.10.2021) jeweils eigenständige Gutachten zur saP erstellt. Diese Daten sowie Beobachtungen im Rahmen der Ortsbegehungen zur Biotop-/Nutzungstypenkartierung in 2017, 2018 und 2020/21 bilden die Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen. Säugetiere Im Zuge der Erfassungen zur saP für den gesamten Untersuchungsbereich „Tiefes Feld“ wurden nur zwei Fledermausarten konkret nachgewiesen: der Abendsegler (Nyctalus noctula), sowie die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Weitere potentiell im Gebiet vorkommende Fledermausarten sind die regelmäßig in der Stadt Nürnberg auftretenden Arten, wie Mückenfledermaus, Wasserfledermaus und das Braune Langohr, aber auch gelegentlich vorkommende Arten, wie Breitflügelfledermaus, Zweifarbfledermaus, Fransenfledermaus und Bartfledermaus. Die offene Agrarfläche, welche das Planungsgebiet im Wesentlichen umfasst, wurde bei den Erfassungen nur von relativ wenigen Fledermäusen als Jagdhabitat genutzt. Außerdem liegen hier keine Bäume oder Gebäude vor, welche als Quartier dienen könnten. Bei den unterschiedlichen Erfassungen wurden außerdem immer wieder Feldhasen (Lepus europaeus) sowie Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) beobachtet. Insbesondere für den als gefährdet geltenden Feldhasen (Rote Liste D 3, in Bayern Vorwarnliste) stellt das Planungsgebiet ein wegen der umgebenden Siedlungsbereiche und der Verkehrstrassen isoliertes Resthabitat dar.

Vögel Von Vögeln werden die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches zur Nahrungssuche sowie auch als Bruthabitat genutzt. Es liegen insgesamt für 54 Vogelarten aktuellere Nachweise im Untersuchungsbereich „Tiefes Feld“ vor (Kartierung durch ÖFA 2011 sowie GENISTA 2017), bei denen es sich überwiegend um die typische Vogelfauna der offenen Feldflur handelt sowie um Vogelarten aus Siedlungen, Gärten und Gehölzbrüter. Dabei ist zu unterscheiden zwischen gesicherten Brutnachweisen, Brutverdacht oder nur einer Feststellung als Durchzügler oder Nahrungsgast. Das Planungsgebiet ist durch offene Feldfluren geprägt, die ein wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vogelarten sind. Gehölzbestände treten nur randlich bzw. außerhalb auf. Von hoher Bedeutung sind hier die bodenbrütenden Vogelarten Kiebitz (Vanellus vanellus) (RL D 2), Feldlerche (Alauda arvensis) (RL D 3) und Wiesen-Schafstelze (Motacilla flava), die alle mit Brutnachweisen im Gebiet festgestellt wurden. Es liegen auch Brutzeitnachweise (Brutstatus A) für Wachtel (Coturnix coturnix) und den Wachtelkönig (Crex crex) vor sowie frühere Nachweise des Rebhuhns (Perdix perdix) (RL D 2). Das Rebhuhn wurde zuletzt 2011 durch ÖFA mit zwei Brutpaaren festgestellt, wobei dieses allerdings keinen Bruterfolg hatte. 2016 gelangen keine Nachweise mehr. Die oben genannten Arten mussten im Großraum Nürnberg durch Überbauung und Nutzungsintensivierung in den vergangenen Jahren fortschreitende Lebensraumverluste hinnehmen. Sie alle nutzen die offenen Ackerflächen als Bruthabitat. Auf Teilflächen im Planungsgebiet „Tiefes Feld“ wurden bereits vorlaufende Ersatzmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) für den Bau der Verlängerung der U-Bahnlinie 3 umgesetzt. Diese sollen allerdings nur für den Bauzeitraum aufrechterhalten werden, da danach – bis auf den U- Bahnhof „Kleinreuth bei Schweinau“ selbst – zunächst wieder landwirtschaftliche Flächen hergestellt werden. Konkret handelt es sich bei diesen Maßnahmen um die Verbreiterung von Ackerrandstreifen sowie die Anlage von Schwarzbrachen, Feuchtmulden sowie von Lerchenfenstern. Weitere vorkommende Vogelarten gehören zur ökologischen Gilde der Hecken- und Baumbrüter, die in den Randbereichen und den Gärten außerhalb des Planungsgebietes geeignete Brutmöglichkeiten vorfinden. Es treten häufige Heckenbrüter auf, aber auch seltenere Arten wie die Klappergrasmücke (Sylvia curruca). Mangels älterer Bäume treten höhlenbrütende Arten nur untergeordnet auf und zumeist außerhalb des eigentlichen Plangebietes des B-Plan Nr. 4445b, da hier ja kaum Gehölze vorhanden sind. Hierzu zählen Feldsperling (Passer montanus) oder Grünspecht (Picus viridis) und Buntspecht (Dendrocopos major). Es gibt auch Nachweise der Waldohreule (Asio otus) bei der Jagd und auch von jagenden Turmfalken und Mäusebussarden, aber keine Horste von Eulen und Greifvögeln. Das Gebiet hat auch eine Bedeutung als Durchzugs- und Rastgebiet für verschiedene Arten, aber keine von übergeordneter Bedeutung. Es treten zwar durchaus seltene Arten wie Bekassine (Gallinago gallinago), Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Rohrammer (Emberiza schoeniclus), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) oder Wiesenpieper (Anthus pratensis) auf, jedoch nicht in großen Individuenzahlen. Weitere 8 Vogelarten konnten als Nahrungsgäste festgestellt werden, die das Gebiet im freien Luftraum überfliegen, wie Schwalben, Mauersegler oder der Wanderfalke. Reptilien Vom prüfungsrelevanten Artenspektrum war nur die Zauneidechse (Lacerta agilis) zu erwarten. In der ASK (Artenschutzkartierung) sind einzelne Funde von Zauneidechsen (z.B. an der östlichen Bahnlinie) oder auch im Westen an der Rothenburger Straße aus dem Jahr 1987 dokumentiert. Diese konnten zwar bei den Begehungen im Jahr 2011 nicht

bestätigt werden, dafür aber im Jahr 2016 (BÜRO GENISTA, 12.05.2017) sowie bei eigenen Erhebungen im April 2017. Innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plan Nr. 4445b gelangen 2016 auch keine Nachweise. Erst bei Begehungen 2021 konnten am östlichen Rand des Geltungsbereichs einmal drei und einmal vier juvenile Zauneidechsen gesichtet werden. Adulte Tiere konnten 2021 nur weiter östlich festgestellt werden. Aufgrund der früheren intensiven Nutzung dieser Fläche als Grünland und dem späteren Brachfallen weisen nicht alle Bereiche des Grundstücks eine optimale Eignung für Zauneidechsen auf. Es sind insbesondere auch keine offensichtlich als Überwinterungsverstecke geeigneten Habitatstrukturen erkennbar, weswegen eher eine Überwinterung im Bereich der Bahntrasse als möglich erscheint. Weitere Reptilienarten konnten nicht festgestellt werden. Amphibien Aufgrund fehlender Amphibienlaichgewässer kann ein regelmäßiges Vorkommen von Amphibien im Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Mögliche Amphibienlaichgewässer befinden sich westlich des Planungsgebiets im Bereich der Tümpelgruppe in der planfestgestellten Ausgleichs-/Ersatzfläche an der Südwesttangente bzw. entlang des Diebsgrabens im Süden. Wirbellose Für die Vorkommen besonderer oder seltener Arten von Wirbellosen (Spinnen, Insekten etc.) bietet der Untersuchungsbereich keine speziell geeigneten Lebensräume. Vertiefte Erhebungen wurden nicht durchgeführt, es liegen aber eine Reihe von Beibeobachtungen von Schmetterlingsarten im Rahmen der Erfassungen anderer Artengruppen vor (Büro GENISTA, 12.05.2017). Dabei gelangen im Planungsgebiet „Tiefes Feld“ nur Nachweise verbreiteter Arten (u.a. Kleiner Kohlweißling, Rapsweißling, Kleiner Fuchs) ohne besondere Habitatansprüche. Aufgrund fehlender Lebensräume und/oder Wuchsorte essentieller Raupenfutterpflanzen kann die Betroffenheit seltenerer Arten wie Wiesenknopf- Ameisenbläulingen (Maculinea div. spec.) und Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) ausgeschlossen werden. Nicht nachgewiesen werden konnte auch der totholzbewohnende Eremit (Osmoderma eremita), für den im unmittelbaren Umfeld (auch nicht im ca. 1 km entfernten NSG „Hainberg“ im Südwesten) keine aktuellen Vorkommen bekannt sind. Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine potenziellen Quartierbäume vorhanden. Der einzige größere Baum (Stiel-Eiche) im Planungsgebiet weist keine Mulmhöhlen auf. Das weitere ökologische Entwicklungspotenzial des Geltungsbereiches ist als mittel einzustufen. Die Flächen sind anthropogen geprägt und genutzt. Bei Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Nutzung bestünde ein Entwicklungspotenzial nur bei Reduzierung der Nutzungsintensität (vgl. auch Kap. 3, Nullvariante). Insbesondere aufgrund des Vorkommens seltener bodenbrütender Vogelarten ist die Bedeutung des Schutzgutes Tiere im Planungsgebiet hoch.

2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Bei Realisierung der Planung gehen aufgrund der Ausdehnung der Bauflächen sowie durch die Nutzungsintensivierung im Bereich der Wettkampfbahn in beträchtlichen Umfang Lebensräume für das vorhandene Artenspektrum vollständig verloren. Die Neuanlage von Gärten in Wohngebieten sowie von Parkanlagen kommt nur meist häufigen Arten mit geringen Lebensraumansprüchen (Ubiquisten) zugute. Die ökologische Gilde der Heckenund Baumbrüter erfährt dabei durch die Schaffung von Brutmöglichkeiten sogar eine Aufwertung ihrer Lebensräume.

Durch die in der Folge stattfindenden Eingriffe in offene Ackerflächen und Grünlandbereiche gehen Lebensräume von bodenbrütenden Vogelarten und auch für die Zauneidechse verloren. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Arten Kiebitz, Feldlerche, Wiesenschafstelze, Rebhuhn, Wachtel und Wachtelkönig. Daneben werden auch Brutplätze durch Verdrängungseffekte (Meidung der Arten von Vertikalstrukturen) beeinträchtigt. Für diese Arten sind die späteren Eingriffe erheblich nachteilig. Die hierfür erforderlichen kompensatorischen Ersatzmaßnahmen (FCS-Maßnahmen) wurden im Rahmen des Gutachtens zur saP für den B-Plan Nr. 4445b ermittelt (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 04.10.2021). Durch Umsetzung von Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) könnten die Auswirkungen grundsätzlich kompensiert werden. Da allerdings keine eingriffsnahen Ausgleichsflächen für den artenschutzrechtlichen Ausgleich der Bodenbrüter verfügbar sind, sind in größerer Entfernung (aber noch im Mittelfränkischen Becken), Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (sog. FCS-Maßnahmen) durchzuführen (vgl. Kap. 5.2). Der lokale Bestand wird dadurch erheblich beeinträchtigt. Andere Tiergruppen sind von der vorliegenden Planung nicht erheblich nachteilig betroffen. In Bezug auf das Schutzgut Tiere treten erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen

auf, da die Eingriffe in Bezug auf die Bodenbrüter der Feldflur und auch für die

Zauneidechse durch die in der saP dargestellten Maßnahmen nicht im räumlichen

Zusammenhang ausgeglichen werden können.

2.4.3 Biologische Vielfalt Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und Tiere, sowie ihrer natürlichen Lebensräume (siehe Kap. 2.4.1), ggf. auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Strukturvielfalt, siehe Kap. 2.5) gegeben.

Da zwar für das Schutzgut Pflanzen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen

festgestellt werden konnten, aber für das Schutzgut Tiere, sind die Auswirkungen

auf das Schutzgut biologische Vielfalt ebenfalls erheblich nachteilig. Die voraussichtliche Erhöhung der Strukturvielfalt im südlichen Geltungsbereich ist hier keine ausreichende Kompensation.

2.5 Landschaft

2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Das Planungsgebiet „Tiefes Feld“ liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „113 Mittelfränkisches Becken“. Im ABSP wird das Untersuchungsgebiet zur Untereinheit „113-53 Stadtgebiet Nürnberg-Fürth“ gezählt.

Abbildung 2

Abbildung 1: Blick über die offenen Ackerflächen des Planungsgebietes von Südwesten in Richtung Nordosten. (eigene Aufnahme vom 06.04.2020).

Der Bereich „Tiefes Feld“ gehört zu den wenigen, noch unbebauten Freiflächen Nürnbergs. Der Geltungsbereich des B-Plan Nr. 4445b wird überwiegend ackerbaulich genutzt und ist von der Topographie weitgehend eben. Nur kleine Teilflächen liegen dauerhaft brach. Im direkten Umfeld befinden sich ebenfalls ackerbaulich genutzte Flächen. Diese grenzen in den Randbereichen an Gehölz- und Baumreihen, welche wiederum die Fläche von den angrenzenden Nutzungen (insbesondere den Verkehrstrassen) abgrenzen. Weitere, die Landschaft gliedernde, Strukturelemente sind innerhalb des Geltungsbereiches aber kaum vorhanden. Zu nennen ist hier beispielhaft ein alter Schuppen aus Holz mit einer solitären Eiche inmitten eines Ackers, quasi als Relikt der kleinteiligen bäuerlichen Landwirtschaft (im Süden des Plangebietes). Diese kleinteilige Nutzung ist auch teilweise noch in der Größe der Ackerschläge ablesbar, die eine gewisse Nutzungsvielfalt ergeben. Angrenzend an das Planungsgebiet „Tiefes Feld“ befinden sich im Nordwesten und Nordosten Gewerbegebiete. Weiter nördlich liegt der alte Siedlungskern von Kleinreuth bei Schweinau, der aber nur noch in geringem Umfang historische Bausubstanz aufweisen kann. Die typische Eigenart, die diesen bäuerlichen Siedlungen eigen war und wie sie beispielsweise in Großreuth bei Schweinau noch ablesbar ist, ist hier weitgehend verloren gegangen. Dem Ortsrand wird im ABSP eine mangelnde Eingrünung bescheinigt. Diese Situation hat sich durch die Entwicklung vorgelagerter Gehölzsukzession etwas verändert. Das Planungsgebiet „Tiefes Feld“ ist außerdem durch die Bahnlinie im Osten und die Südwesttangente im Westen überprägt, die beide auch zu Lärmimmissionen führen. Die optische Wirkung wird noch dadurch verstärkt, dass gerade die Südwesttangente, aber auch die beiden Ansätze der „Neuen Rothenburger Straße“ im Vergleich zum

Planungsgebiet erhöht auf Dämmen errichtet sind. Bebauung und Straßen bestimmen den Horizont, was durch die Böschungsbepflanzungen etwas gemindert wird. Auch das Landschaftserleben im Geltungsbereich ist durch diese bauliche Überprägung und die angrenzenden Verkehrstrassen negativ beeinflusst (vgl. Kap. 2.6.1). Aufgrund der geringen Strukturvielfalt und angrenzender Überprägungen hat auch das Schutzgut Landschaft im Planungsgebiet nur eine geringe Bedeutung.

2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose Das Landschaftsbild ändert sich durch die Bebauung im nördlichen Teil des Plangebietes von landwirtschaftlich geprägten Flächen hin zu einer Fläche mit städtisch-urbanem Charakter. Durch eine naturnahe Gestaltung und Bepflanzung der Grünflächen, insbesondere der Parkanlage, kann die Strukturdiversität erhöht und die künftige Bebauung zum verbleibenden Offenland eingegrünt werden. Auch das Landschaftserleben wird positiv beeinflusst. Allerdings ist die geplante Wettkampfbahn und Sportanlage und die damit verbundene, intensive Nutzung deutlich anders zu bewerten, als eine Parkanlage. Die Sportanlage wird einen Fremdkörper im geplanten Park darstellen. Die Situierung dieser Nutzung im Osten an der Bahnlinie, wo bereits Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen, vermindert diese Auswirkungen aber.

Aufgrund bestehender Vorbelastungen durch umgebende Bebauung und Verkehrs-

trassen sowie einem nur geringen Strukturreichtum und überwiegend anthropo-

genen Flächennutzungen hat die Planung auf das Schutzgut Landschaft keine

erheblichen nachteiligen Auswirkungen. Zwar führt die Planung zu einer voll-

ständigen Veränderung des Landschaftsbildes, dadurch resultieren jedoch voraus-

sichtlich auch Verbesserungen im Hinblick auf die Strukturvielfalt.

2.6 Menschliche Gesundheit

Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Menschliche Gesundheit bilden generell gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, sowie die Erholungseignung des Gebiets. Die Rolle des Klimas für die menschliche Gesundheit sowie die Auswirkungen der Planung darauf werden im Kap. 2.8 ausgeführt.

2.6.1 Erholung 2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Das Naherholungspotenzial des Planungsgebiets „Tiefes Feld“ als Landschaftsausschnitt „Feldflur um Kleinreuth und Höfen“ wurde im ABSP der Stadt Nürnberg mit „sehr gering“ bewertet. Zudem ist der Grenzbereich zwischen der bestehenden Bebauung und den Ackerflächen durch eine mangelhafte Ortsrandeingrünung gekennzeichnet. Die Erholungsfunktion ist in der durch die angrenzenden Verkehrstrassen verlärmten Ackerlandschaft sehr gering. Zudem bestehen schlechte Verknüpfungen zu den Wohngebieten. Im Gebiet selbst steht nur das Feldwegenetz für die Erholung zur Verfügung. Die landschaftsgebundene Erholung innerhalb des Planungsgebietes ist daher von geringerer Bedeutung als beispielsweise die östlich der Bahnlinie liegenden Freiflächen für die Bewohner von Großreuth bei Schweinau. Die Flächen werden aber dennoch von Anliegern zum Spazierengehen, Joggen, Hundeauslauf sowie Fahrradfahren genutzt, da sie als letzter nutzbarer Freiraum für die umgebenden Gebiete und das städtische Umfeld fungieren. Trotz der Vorbelastungen erfüllt das Planungsgebiet „Tiefes Feld“ daher eine Funktion für die Erholung.

Nach dem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept (GFK) von 2013 beläuft sich das rechnerische Defizit an öffentlichen Grünflächen im Planungsbereich Schweinau/Gaismannshof (Nr. 57) auf 9,9 ha, obwohl hier auch Flächen wie der Westpark liegen. Für den nördlich an das Planungsgebiet „Tiefes Feld“ angrenzenden Planungsbereich Kleinreuth bei Schweinau/Höfen/Leyh (Nr. 41) wurde ein Defizit an öffentlichen Grünflächen von 4,9 ha ermittelt. Damit ist eine entsprechende Unterversorgung verbunden. Laut Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ (Teilfortschreibung von 2019) besteht im Planungsbereich Nr. 57 auch ein ungedeckter Bedarf von öffentlichen Spielplatzflächen von ca. 32.000 m² und im Planungsbereich Nr. 41 von ca. 12.000 m². Hinsichtlich des Schutzgutes Menschliche Gesundheit – Erholung bestehen im Planungsgebiet zwar nur ungünstige Voraussetzungen, angesichts der ausgeübten Nutzungen und des Bedarfs ist seine Bedeutung aber zumindest mittel zu bewerten.

2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Negative Auswirkungen der Planung auf die Erholungseignung des Gebietes für den Menschen werden aufgrund des vergleichsweise geringen aktuellen Naherholungspotenzials nicht gesehen. Die Planung führt aber zunächst zu einem Wegfall nutzbarer Landschaftsbereiche und Veränderungen durch die geplante Bebauung und einem zusätzlichen Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche. Durch die Entwicklung des geplanten Landschaftsparks südlich der geplanten Bebauung und eine multifunktionale Ausrichtung der Retentionsflächen können jedoch wohnortnahe Erholungsflächen zur Verfügung gestellt werden, welche die neu entstehenden Bedarfe decken. Innerhalb des Planungsgebietes des B-Plans Nr. 4445b werden ca. 10,4 ha öffentliche Grünflächen und ca. 0,8 ha Spiel- und Bolzplätze (ohne öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung „Sportplatz“) festgesetzt. Der ermittelte Grünflächenbedarf der dortigen Einwohner gemäß Baulandbeschluss liegt bei ca. 4,1 ha und davon ca. 0,75 ha öffentliche Spielfläche5 (vgl. Begründung zum B-Plan Nr. 4445b). Der Grünflächenbedarf für die neu entstehenden Wohneinheiten kann somit über die Anforderungen hinaus gedeckt werden. Der noch verbleibende Fehlbedarf an Spielflächen soll im Rahmen des noch vorgesehenen B-Planes Nr. 4445c gedeckt werden, dessen Geltungsbereich unmittelbar angrenzt. Auch der Grünflächenbedarf für den B-Plan Nr. 4445a konnte bereits weitgehend durch in dessen Planungsgebiet ausgewiesene Grünflächen abgedeckt werden (Bedarf ca. 1,5 ha, festgesetzte öffentliche Grünflächen ca. 1,3 ha). Aufgrund der bestehenden, erheblichen Grünflächendefizite der angrenzenden Siedlungsflächen kann jedoch mit dem geplanten Landschaftspark der gesamte Grünflächenbedarf nicht vollständig gedeckt werden. Durch den Landschaftspark soll zukünftig eine Geh- und Radwegeverbindung führen, die das Pegnitztal mit dem Hainberg verbinden soll. Einschränkend auf die Erholungsfunktion wirkt sich hier jedoch die hohe Immissionsbelastung aus (vgl. Kap. 2.6.2.1), die ohne Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen nur eine geringe Aufenthaltsqualität bedingt.

In Bezug auf die Erholungsfunktion des Gebietes kommt es nicht zu erheblichen

nachteiligen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Menschliche Gesundheit

5 Ermittlung des Grünflächenbedarfs gemäß Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg: 20 m² Grünflächenbedarf je Einwohner im Mehrfamilienhausbau und 10 m² je Einwohner im Einfamilienhausbau, davon 3,4 m² als Spielplatzfläche; derzeitiger Planungsstand: ca. 1.131 Wohneinheiten à 2,0 Einwohner im Mehrfamilienhausbau und ca. 257 Wohneinheiten à 3,1 Einwohner im Einfamilienhausbau

- Erholung. Mit der geplanten Anlage des Landschaftsparks ist mit einer Ver-

besserung der Erholungseignung und der Grünflächenversorgung zu rechnen.

2.6.2 Lärm In der für die Bauleitplanung relevanten DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ werden für Allgemeine Wohngebiete tags Orientierungswerte von maximal 55 dB (A) und nachts von 40 dB (A) (Gewerbelärm) bzw. 45 dB(A) (Verkehrslärm) angegeben. Für Mischgebiete gelten jeweils um 5 dB(A) höhere Orientierungswerte. Neben der DIN 18005 ist auch die Verkehrslärm-Schutzverordnung (16. BImSchV) von Bedeutung, die für den Neubau von Straßen und Schienenwegen im Unterschied zur genannten DIN 18005 verbindlich einzuhaltende Grenzwerte festlegt. Auch wenn vorliegend die Grenzwerte der 16. BImSchV nicht direkt anwendbar sind, spielen sie für die städtebauliche Planung eine Rolle. Fehlt es diesen Werten auch an einer normativen Verbindlichkeit, weil wie hier die Anwendungsvoraussetzungen der Verordnung nicht gegeben sind, können die Grenzwerte dennoch in der Abwägung berücksichtigt werden. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV findet die Verordnung ab der Erhöhung des Straßenlärms durch den baulichen Eingriff um 3 dB(A) oder auf 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts (wesentliche Änderung) auch Anwendung. Für allgemeine Wohngebiete (WA) gelten dabei Immissionsgrenzwerte von maximal 59 dB(A) tags und von 49 dB(A) nachts, in Mischgebieten (MI) und urbanen Gebieten (MU) liegen die Werte jeweils um 5 dB höher. In der DIN 18005, die derzeit überarbeitet wird, ist die in der BauNVO 2017 neu eingeführte Gebietskategorie „Urbane Gebiete“ (MU) nicht vorgesehen, hier können analog die Werte für Mischgebiete (MI) angesetzt werden. Beim Gewerbelärm kann bei der Beurteilung zu urbanen Gebieten auf die Richtwerte der TA Lärm mit tags 63 dB(A) und nachts 45 dB(A) zurückgegriffen werden. Sonstige schutzbedürftige Sondergebiete, wie im vorliegenden Fall die Schulnutzung, sind je nach Nutzungsart festzulegen. Die DIN 18005 gibt dementsprechend Orientierungswerte zwischen 45 bis 65 dB(A) tags und zwischen 35 bis 65 dB(A) nachts vor. In der folgenden Beurteilung wird hierbei auf die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB (A) und nachts von 40 dB (A) (Gewerbelärm) bzw. 45 dB(A) (Verkehrslärm) zurückgegriffen. Gemäß 16. BImSchV sind für die Nutzungsarten „Altenheime, Kurheime, Krankenhäuser und Schulen“ Immissionsgrenzwerte von 57 dB(A) tags und 47 dB(A) nachts anzusetzen.

2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Auf das Planungsgebiet „Tiefes Feld“ wirken Lärmimmissionen aus verschiedenen Quellen ein. Hieraus ergeben sich unterschiedlich starke Beeinträchtigungen für den Menschen bzw. auf das Schutzgut Menschliche Gesundheit. Über die o.g. Grenz- bzw. Orientierungswerte, die in einschlägigen Regelwerken vorgegeben sind, bestehen Maßgaben zur maximal zulässigen bzw. zu unterschreitenden Höhe des einwirkenden Lärms. Für den vorliegenden B-Plan Nr. 4445b wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das die Auswirkungen des Lärms, resultierend aus den Bereichen Verkehr, Gewerbe und Nutzung der geplanten Sportanlage, auf die geplante Bebauung innerhalb des Planungsgebietes untersucht (Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan 4445b „Tiefes Feld“, OBERMEYER PLANEN + BERATEN GMBH, 17.09.2021). Für die Betrachtung der schalltechnischen Ausgangssituation im Planungsgebiet „Tiefes Feld“ wird zunächst die IST-Situation ohne geplante Bebauung, aber mit vorgesehenen Änderungen bei den Verkehrstrassen als freie Schallausbreitung untersucht.

Im Geltungsbereich sind momentan folgende Lärmemittenten maßgeblich:

ist ein 4-gleisiger Ausbau durch die DB (Deutsche Bahn AG)

(alt) im Norden und weiterer Straßen

auch im Südosten und Südwesten (Gewerbegebiet „Südwestpark“)

Zudem wurde die „Neue Rothenburger Straße“, die zukünftig als Haupterschließung für das Planungsgebiet „Tiefes Feld“ dient, in den nachfolgend aufgeführten schalltechnischen Untersuchungen als bestehender Lärmemittent berücksichtigt. Die Planfeststellungsunterlagen für diese wurden im August 2021 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Derzeit werden die nachgeforderten Unterlagen erstellt. Im Anschluss daran ist mit einer zügigen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu rechen.

Verkehrslärm Zum Verkehrslärm erfolgte eine Betrachtung der freien Schallausbreitung des Straßenbzw. Schienenverkehrslärms der Südwesttangente, der „Neuen Rothenburger Straße“ und weiterer Straßen im Norden (u.a. „alte“ Rothenburger Straße). Zudem wurde die Güterzugstrecke einschließlich des geplanten 4-gleisigen Ausbaus und der gemäß Planfeststellungsverfahren vorgesehenen schalltechnischen Maßnahmen berücksichtigt. Bei Ermittlung der freien Schallausbreitung in 8,5 Metern Höhe über Grund ergaben sich innerhalb des Geltungsbereiches Immissionspegel von über 55 dB(A) bis zu 75 dB(A) tags. Dabei ist festzustellen, dass sich die Immissionspegel mit zunehmender Nähe zur Südwesttangente sowie zur „Neuen Rothenburger Straße“ erhöhen. Im Nachzeitraum ergibt sich im östlichen Geltungsbereich ein Immissionspegel von über 50 dB(A) bis 65 dB(A). Die in den Berechnungen berücksichtigten Lärmschutzmaßnahmen entlang der Güterzugstrecke bewirken, dass im östlichen Geltungsbereich im Vergleich zum übrigen Plangebiet niedrigere Immissionspegel auftreten. In Richtung Südwesttangente und „Neuer Rothenburger Straße“ wurden jedoch auch nachts Immissionspegel bis zu 70 dB(A) ermittelt. Die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete und auch für Parkanlagen werden demnach im überwiegenden Geltungsbereich im Tageszeitraum um 5 bis 15 dB(A) und Nachtzeitraum um 5 bis 20 dB(A) weit überschritten. Durch den Verkehrslärm besteht somit eine hohe Vorbelastung des Gebiets.

Gewerbelärm Im Umfeld des Planungsgebietes „Tiefes Feld“ bestehen baurechtlich sowohl Gewerbe- (GE), als auch Sonder- (SO) und Industriegebiete (GI). Meist erfolgten in den dazugehörigen Bebauungsplänen keine Beschränkungen zum Lärmschutz (z.B. über Emissionskontingentierungen), lediglich auf Ebene von bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen wurden teilweise Auflagen zum Schallschutz erteilt. Für die Ermittlung der Gewerbelärmimmissionen im Planungsgebiet wurde daher vom Gutachter auf die Genehmigungslage in Verbindung mit betriebstypischen Erfahrungswerten abgestellt. Von Bedeutung ist auch, dass die bestehende Wohnbebauung in Kleinreuth b. Schweinau schon jetzt im Norden unmittelbar an diese Emittenten angrenzt. Dies wurde im Hinblick auf das geltende Rücksichtnahmegebot in Gemengelagen teils in neueren Genehmigungsbescheiden schon berücksichtigt und auch sonst gutachterlich reduzierte Ansätze für die Gewerbebetriebe zu den Nachtzeiten angesetzt.

Für den Gewerbelärm wurde nicht die freie Schallausbreitung ermittelt, sondern die einwirkenden Beurteilungspegel an den maßgeblichen Geschossen. Es konnte festgestellt werden, dass der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete (WA) nach der DIN 18005 für Gewerbelärm als auch der Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts im gesamten Geltungsbereich eingehalten werden kann. Auch im Bereich des urbanen Gebiets (MU) können die hilfsweise heranzuziehenden OW für Mischgebiete von 60/45 dB(A) tags/nachts als auch die IGW von 63/45 dB(A) tags/nachts eingehalten werden. Es besteht daher im Vergleich zum Straßenverkehrslärm nur eine untergeordnete Vorbelastung mit Gewerbelärm. Dennoch ist auch dies ein Beitrag zur immissionsschutztechnischen Vorbelastung des Gebietes. Eine Summenbetrachtung von Gewerbe- und Verkehrslärm ist bisher in den gesetzlichen Normen und Vorschriften nicht vorgesehen.

Freizeitlärm Bisher entstehen durch die ausgeübten Nutzungen im Rahmen der landschaftsgebundenen Erholung im Planungsgebiet „Tiefes Feld“ keine relevanten Lärmimmissionen.

Das Schutzgut Menschliche Gesundheit – Lärm hat im Planungsgebiet eine hohe Bedeutung, da hohe Anforderungen an die Planung zur Bewältigung der Lärmeinwirkungen gestellt werden.

2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Für unterschiedliche Gebietstypen sind unterschiedliche Grenz- bzw. Orientierungswerte anzusetzen (vgl. Kap. 2.6.2.1)6. Dies berücksichtigt zwar die charakteristischerweise in den jeweiligen Gebieten zu erwartenden Nutzungen und damit verbundene Lärmeinwirkungen, letztendlich ist es für die von Lärm betroffenen Bewohner aber irrelevant, ob sie Lärm in einem Wohngebiet oder einem Mischgebiet ausgesetzt sind. Auch eine Summierung von verschiedenen Lärmarten (Verkehrs-, Gewerbe-, und Freizeitlärm) stellt einen Beitrag zur immissionstechnischen Vorbelastung eines Gebietes dar. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften und Normen ist jedoch vorgesehen, dass die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen aufgrund der subjektiven Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Geräuscharten jeweils gesondert geprüft und nicht addiert werden. Die Auswirkungen der Planung wurden dementsprechend in unterschiedlicher Weise gutachterlich ermittelt (Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan 4445b „Tiefes Feld“, OBERMEYER PLANEN + BERATEN GMBH, 17.09.2021). Das Gutachten stellt u.a. für folgende Punkte Berechnungen auf7:

Sportanlagen Für das Berechnungsmodell der schalltechnischen Untersuchung wurde die Lage und Höhe der geplanten Gebäude nach dem B-Planentwurf, der sich an den Rahmenplan

6 Im Folgenden werden die Orientierungswerte gemäß DIN 18005 als OGW und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als IGW abgekürzt. 7 Das Gutachten berechnet zudem Emissionskontingente für die in einer früheren Variante des B-Plan-Vorentwurfes geplanten Gewerbegebiete im Anschluss an die „Neue Rothenburger Straße“. Diese Variante wird nicht weiterverfolgt, sodass die diesbezüglichen Erkenntnisse im vorliegenden Umweltbericht nicht betrachtet werden.

(Stand: 18.06.2019) anlehnt, zugrunde gelegt. Es wurde im Sinne einer Worst-Case- Betrachtung von den mindestens zulässigen Geschossigkeiten ausgegangen.

Verkehrslärm Bei der Gesamtverkehrslärmbetrachtung wurde der Verkehrslärm der umliegenden sowie der innerhalb des Bebauungsplanes liegenden Straßen („Neue“ und „alte“ Rothenburger Straße, Südwesttangente einschließlich der Auf- und Abfahrten, Sigmundstraße, Virnsberger Straße, neue öffentliche Sammelstraße innerhalb des Plangebietes), die Güterzugsstrecke sowie der Schiffsverkehr am Main-Donau-Kanal zugrunde gelegt. Als Grundlage für den Straßenverkehrslärm dienen die Verkehrsdaten des Verkehrsplanungsamtes Nürnberg im Prognose-Planfall für das Bezugsjahr 2035. Diese beziehen sich auf den Fall, dass die „Neue Rothenburger Straße“ für die Erschließung des Planungsgebietes „Tiefes Feld“ bereits fertiggestellt ist und dadurch eine Entlastung der alten Rothenburger Straße erfolgt. Für die „Neue Rothenburger Straße“ (Mitte) wird von einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 21.500 Kfz/24 h ausgegangen, bei der alten von dann nur noch 2.000 Kfz/24 h. Für die Berechnung der Immissionen aus dem Güterzugverkehr wird von dem Ausbau der bestehenden zwei auf vier Gleise ausgegangen. Es wurden die Zugzahlen der DB Netz AG für das Bezugsjahr 2030 herangezogen. Diese gehen in der Summe auf den vier Gleisen von 157 Zügen am Tag und 115 Zügen in der Nacht aus. Für den Main-Donau-Kanal, als Bundeswasserstraße, wird sowohl die freie Fahrt der verschiedenen Schiffstypen sowie eine Liegestelle mit vier An- und Abfahrten von Frachtschiffen während des Tagzeitraumes sowie dauerhaft laufende Hauptmaschinen der Schiffe beurteilt. Während des Nachtzeitraums wird von voll besetzten Liegestellen ausgegangen, so dass es zu keinen Fahrtbewegungen kommt und die Hauptmaschinen allesamt abgestellt sind. Von folgenden Schallschutzmaßnahmen wird bei der Beurteilung der Lärmauswirkungen ausgegangen: Entlang der Südwesttangente wurde eine Lärmschutzwand den Berechnungen zugrunde gelegt. Die gesamte Länge der Lärmschutzwand wird mit ca. 785 m angenommen und einer Höhe von 6 m über Fahrbahnoberkante auf einer Länge von ca. 655 m. Die Höhe stuft sich in Richtung Norden auf 4 m in einer Länge von ca. 120 m und 3 m in einer Länge von ca. 10 m ab. Die Umsetzung wird über den B-Plan Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ planungsrechtlich gesichert. Hier wird eine Lärmschutzwand mit insgesamt 788 m Länge festgesetzt. Durch eine bedingte Festsetzung wird sichergestellt, dass eine Nutzungsaufnahme innerhalb des westlichen Geltungsbereiches (WA 1 – WA 15, MU 1.1 – MU 2 sowie westliche Fläche für Gemeinbedarf „Kindertagesstätte und Soziale Bedarfe“) des B-Plans Nr. 4445b erst aufgenommen wird, wenn die Lärmschutzwand entlang der Südwesttangente errichtet worden ist. Zudem wird entsprechend der Empfehlung des Gutachters entlang der westlichen und nördlichen Baugebiete in Richtung der „Neuen Rothenburger Straße“ sowie der Südwesttangente ein geschlossener Schallschirm für die dahinterliegende Bebauung festgesetzt. Die Zufahrten sowie der Stadtteilplatz an der „Neuen Rothenburger Straße“ sind hiervon ausgenommen. In den Baugebieten ist der Schallschirm in Form einer geschlossen Riegelbebauung in Höhe des festgesetzten Mindestmaßes der Vollgeschosse (überwiegend mindestens vier Vollgeschosse mit Ausnahme des MU 1.1 mit mindestens fünf Vollgeschosse und des MU 5.3 mit mindestens sechs Vollgeschossen). In Teilbereichen sowie im Bereich der öffentlichen Grünflächen sind Lärmschutzwände mit mindestens 12 m Höhe zulässig. Für Fuß- und Radwegeverbindungen in die öffentlichen Grünflächen sind Lärmschutzschleusen vorzusehen. Die Aufnahme der Wohnnutzung in den hinter den

Lärmschutzmaßnahmen liegenden Teilbaugebieten des allgemeinen Wohngebiets ist erst zulässig, wenn die Lärmschutzbebauung realisiert wurde. Es wird eine abschnittsweise Bebauung ermöglicht, sodass die östlich bzw. westlich des Bildungszentrums gelegenen Baugebiete unabhängig voneinander entwickelt werden können. Da das Bildungszentrum voraussichtlich eher errichtet wird, bevor die aktiven Lärmschutzmaßnahmen entlang der „Neuen Rothenburger Straße“ und zur Südwesttangente fertig realisiert sind, sind für den Schutz der Nutzungen im Bildungszentrum vorab Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Sofern das Bildungszentrum vor der Fertigstellung der erforderlichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen errichtet wird, sind gemäß Festsetzung des B-Plans die entsprechenden maßgeblichen Außenlärmpegel zugrunde zu legen und einzuhalten. Wie bereits erwähnt, wird zudem nachfolgend davon ausgegangen, dass der Ausbau der Güterzugtrasse einschließlich der vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen der DB AG bei Umsetzung des B-Plans Nr. 4445b bereits erfolgt ist. Gemäß Unterlagen zur Planfeststellung werden als aktive Schallschutzmaßnahmen ein besonders überwachtes Gleis, Schallschutzwände sowie eine hochabsorbierende Wandauskleidung der Trogbauwerke vorgesehen. Für den Fall, dass eine Aufnahme der Wohnnutzung im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4445b vor Ausbau der Güterzugstrecke erfolgen soll, wären anderweitig aktive Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen. Das Gutachten kommt unter Berücksichtigung der o.g. Schallschutzmaßnahmen zu dem Ergebnis, dass die Orientierungswerte (OW) sowie die Immissionsgrenzwerte (IGW) an den straßenzugewandten sowie zum Teil an den flankierenden Fassadenseiten entlang der “Neuen Rothenburger Straße“ sowie an der zur Südwesttangente zugewandten Fassadenseite im Tages- und Nachtzeitraum trotzdem weit überschritten werden. Die Tabelle 5 und Tabelle 6 im Anhang zeigen die bedeutendsten Überschreitungen der OW sowie IGW zur Tag- und Nachtzeit. Entlang der „Neuen Rothenburger Straße“ werden sogar Pegel von tags über 70 dB(A) bzw. nachts über 60 dB(A) erreicht, die regelmäßig als Grenze zur Gesundheitsgefährdung angesehen werden. Im Zentrum der Bauflächen des Planungsgebietes, d.h. in den Teilbaugebieten des allgemeinen Wohngebiets und in der Fläche für den Gemeinbedarf „Bildungszentrum“ abseits der parallel zur „Neuen Rothenburger Straße“ und Südwesttangente verlaufenden Gebiete, werden die OW zur Tagzeit überwiegend mit Pegeln zwischen 1 und 7 dB(A) überschritten. Werden hilfsweise die IGW herangezogen, so kann festgestellt werden, dass die IGW zur Tagzeit im westlichen Geltungsbereich mit Ausnahme der straßenbegleitenden Gebäudereihen um bis zu 3 dB(A) überschritten werden. Im östlichen Geltungsbereich werden mit Ausnahme der Gebäudereihe an der Neuen Rothenburger Straße die IGW zur Tagzeit um bis zu 1 dB(A) überschritten. An den geplanten Gebäuden am Bildungsstandort werden die IGW im Tagzeitraum an den nördlichen und östlichen Fassaden um maximal 6 dB(A) überschritten. Zur Nachtzeit wurden im Gebietsinneren jedoch z.T. Pegel zwischen 49 bis 54 dB(A) berechnet, sodass hier die OW um bis 9 dB(A) bzw. die IGW um bis zu 5 dB(A) deutlich überschritten werden. Die planerische Bewältigung sieht neben der Schallschutzbebauung (die bereits in die o.g. Berechnung miteingeflossen ist) einen passiven Schallschutz vor. Neben der Ausrichtung schutzbedürftiger Aufenthaltsräume (u.a. Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer) an den lärmabgewandten Fassaden (sog. Schallschutzgrundrisse) wurden ferner gutachterlich maßgebliche Außenlärmpegel L nach der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ zur a Festlegung der gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R' für die Außenbauteile w,ges ermittelt. Räume, die hiervon betroffen sind, sind zusätzlich mit einer fensterunabhängigen schallgedämmten Lüftung zu realisieren, wenn Alternativmaßnahmen nicht möglich sind.

In den abgeschirmten Außenwohnbereichen (Freiflächen) innerhalb der Baugebiete wurden zu den Tagzeiten Pegel zwischen 51 und 60 dB(A) ermittelt. Die OW für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) werden somit zum Teil noch überschritten. In den weniger abgeschirmten Bereichen (auf dem Stadtteilplatz und in den Zufahrtsbereichen entlang der „Neuen Rothenburger Straße“) werden Pegel bis 70 dB(A) erreicht. Im B-Plan wird festgesetzt, dass durch entsprechende Ausrichtung der Außenwohnbereiche (Terrassen etc.) oder durch Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Verglasungen ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 63 dB(A) nicht überschritten wird. Der Landschaftspark südlich der Baugebiete unterliegt höheren Immissionen mit Pegeln von tags zwischen 56 - 60 dB(A). Dies mindert die Aufenthaltsqualität deutlich. Die geplante Lärmschutzwand der DB AG (gemäß Unterlagen zur Planfeststellung) ist nur von Norden bis etwa auf Höhe der südlichen Grenze der Bauflächen vorgesehen. Somit werden im östlichen Bereich der geplanten Wettkampfbahn (Sportanlage) im Tagzeitraum Beurteilungspegel zwischen 60 und 65 dB(A) berechnet. Insgesamt sind die durch den Verkehrslärm bedingten Überschreitungen der OW bzw. IGW insbesondere in Nähe der Lärmemittenten erheblich. Zur Verbesserung der Außenlärmpegel innerhalb des Landschaftsparks sollte im späteren B-Plan 4445c entsprechend der Empfehlung des Gutachtens weitere Maßnahmen geprüft werden, insbesondere eine Verlängerung der westlichen Schallschutzwand an der Güterzugstrecke nach Süden. Das Gutachten prüft zudem die Auswirkungen auf die umliegende Bestandsbebauung durch den Zusatz-Verkehr, der bei Umsetzung der beiden B-Pläne Nr. 4445a und Nr. 4445b anzunehmen ist. Eine Pegelerhöhung von 3 dB(A) und somit eine wesentliche Änderung gemäß 16. BImSchV kann jedoch ausgeschlossen werden. Gewerbelärm Die im Gutachten angesetzten Emissionsansätze der gewerblichen Nutzungen im Umfeld des Planungsgebietes (siehe Kapitel 2.6.2.1) wurden aus der Schalltechnischen Untersuchung für die Aufstellung des B-Plans Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ (Schalltechnische Untersuchungen, IBAS INGENIEURGESELLSCHAFT MBH, 14.07.2021) übernommen. Wie unter Kap. 2.6.2.1 ausgeführt, hat Gewerbelärm im Planungsgebiet nicht die Relevanz wie Straßenverkehrslärm. Die Orientierungswerte von 55 dB(A) nach der DIN 18005 für Gewerbelärm werden tags für allgemeine Wohngebiete (WA) im gesamten Geltungsbereich eingehalten. Lediglich an der nordwestlichen Ecke des Geltungsbereiches wurde ein Immissionspegel von 41 dB(A) ermittelt. In dem Bereich setzt der B-Plan ein Urbanes Gebiet (MU) fest. Der Orientierungswert für Mischgebiete bzw. der Immissionsrichtwert der TA-Lärm von 45 dB(A) nachts wird somit unterschritten. Durch die Planung selbst werden keine neuen Lärmquellen aus Gewerbenutzungen geschaffen, da dies den Anforderungen an gewerbliche Nutzungen in den jeweiligen Gebietstypen widersprechen würde. Gemäß BauNVO ist in urbanen Gebieten (MU) die Unterbringung von Gewerbebetrieben und anderen Einrichtungen nur zulässig, wenn diese das Wohnen nicht wesentlich stören. Auswirkungen auf Gebiete außerhalb sind daher nicht zu besorgen.

Freizeitlärm Das Gutachten untersucht zudem die Auswirkungen der im Osten geplanten Wettkampfbahn bei außerschulischer Nutzung im Tagzeitraum (z.B. durch Vereinssport). Gemäß § 5

Abs. 3 der 18. BImSchV werden bei der Ermittlung der Geräuschimmissionen die dem Schulsport zuzurechnenden Teilzeiten außer Betracht gelassen. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) sieht Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete für den Tagzeitraum sowohl außerhalb der Ruhezeiten8, als auch innerhalb der Ruhezeiten mittags und abends von 55 dB(A) sowie innerhalb der Ruhezeiten am Morgen von 50 dB(A) vor. Für Kern-, Dorf-, und Mischgebiete liegen diese Werte um jeweils 5 dB(A), für Urbane Gebiete um 8 dB(A) höher. Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten. Das Gutachten geht von einem „Worst-Case“-Emissionsansatz aus (u.a. Fußballspiele mit bis zu 200 Zuschauern). Im Tageszeitraum innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten sowie im Nachtzeitraum können die Immissionsrichtwerte an allen Gebäuden mit einer Ausnahme an einer Gebäudefassade eingehalten werden. An einer Gebäudefassade innerhalb der östlichen Fläche für den Gemeinbedarf „Kindertagesstätte / Soziale Bedarfe“ wird mit 57 dB(A) tags im Ruhezeitraum an Sonn- und Feiertagen und 56 dB(A) im Ruhezeitraum an Werktagen der hier heranzuziehende Immissionsrichtwert der 18. BImSchV für allgemeine Wohngebiete tags um 1 bzw. 2 dB(A) überschritten. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass die Anordnung von lüftungstechnisch notwendigen Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräume an den betroffenen Fassaden nicht zulässig ist. Auch die maximalen Immissionspegel für kurzzeitige Geräuschspitzen liegen bei 82 dB(A) im Tagzeitraum und somit unter dem zulässigen Spitzenpegel von 85 dB(A). Im Bereich des Landschaftsparks wurden bedingt durch den Sport- und Freizeitlärm im näheren Umfeld der geplanten Wettkampfbahn sowie der Sportanlagen im Südteil des Bildungszentrums Pegel zwischen 50 und 60 dB(A) ermittelt. Da die Tribüne im Osten der Wettkampfbahn festgesetzt wird, breiten sich die höchsten Pegel von bis zu 75 dB(A) in Richtung Bahnlinie aus. Bedingt durch den Verkehrslärm bestehen bereits Vorbelastungen im Bereich des Landschaftsparks. Eine Summierung der verschieden Lärmarten ist gemäß den Vorschriften und Normen zwar nicht vorgesehen, dennoch trägt der Freizeitlärm zusätzlich zu der Immissionsbelastung bei. Auf Grundlage der angenommenen Emissionsansätze und Nutzungszeiten werden die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV teilweise nur knapp unterschritten. Eine abschließende Beurteilung ist auf Ebene des B-Plans nur bedingt möglich, da das Nutzungskonzept nicht festgesetzt ist. Hier ist auf Vorhabenebene die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte sicherzustellen.

Die schalltechnische Untersuchung verdeutlicht, dass auch bei der Ergreifung von

aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen die verbleibenden Lärmbelastungen

(insbesondere durch Verkehrslärm) für die zukünftig dort lebenden Menschen

erheblich nachteilig sind. Die Maßnahmen zum Schallschutz ergeben beim Auf-

enthalt im Gebäude sowie in den Außenwohnbereichen (Balkone, Terrassen etc.)

einen ausreichenden Schutz.

Der Tagzeitraum umfasst werktags die Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 7.00 bis 22.00 Uhr. Die übrige

Zeit wird als Nacht behandelt. Ruhezeiten sind werktags von 6.00 bis 8.00 Uhr und von 20.00 bis 22.00 Uhr. An Sonn- und

Feiertagen betragen die Ruhezeiten 7.00 bis 9.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr und zusätzlich mittags von 13.00 bis 15.00

Uhr. Diese Mittagsruhe ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage an Sonn- und Feiertagen

zwischen 9.00 und 20.00 Uhr mindestens 4 Stunden beträgt.

8

2.6.3 Erschütterungen und Sekundärluftschall 2.6.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Durch Schienenverkehr (hier Verlängerung der U-Bahnlinie 3 sowie Güterzugstrecke im Osten) können der anstehende Untergrund und in weiterer Folge Bauwerke in unmittelbarer Nähe schwingungsangeregt werden. Diese Schwingungen werden innerhalb von Gebäuden als Erschütterungen spürbar bzw. als Sekundärluftschall hörbar. Derzeit treten im Geltungsbereich höchstens unmittelbar an der Bahnlinie im Osten mögliche Auswirkungen durch Erschütterungen und Sekundärluftschall auf.

2.6.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose Da sich im Planungsgebiet nur die Wettkampfbahn, Grünflächen und Verkehrsflächen im Einflussbereich der Bahnlinie im Osten befinden, sind weitere Untersuchungen zu Auswirkungen von Erschütterungen und Sekundärluftschall durch den dortigen Bahnbetrieb nicht erforderlich und für die Planung nicht relevant. Anders ist dies im Fall der derzeit in Bau befindlichen Verlängerung der U-Bahn-Linie 3 zu beurteilen. Bei der Planfeststellung dieses Vorhabens gab es im Untersuchungsbereich „Tiefes Feld“ noch keine Bebauung oder rechtsverbindliche Bebauungspläne, so dass eine Berücksichtigung im Planfeststellungsverfahren nur dergestalt erfolgte, dass eine beabsichtigte Wohnbebauung grundsätzlich möglich bleibt, ggf. auch unter dem Erfordernis von Schutzmaßnahmen. Die planfestgestellten Maßnahmen zum Erschütterungsschutz in Form eines Schienenoberbaus mit optimierten Schienenstützpunkten zielen darauf ab, dass ab einem Abstand von 18 m zur U-Bahn-Trasse eine Wohnnutzung ohne weitere Schutzmaßnahmen zulässig ist. Die nördliche Geltungsbereichsgrenze des vorliegenden B-Plans Nr. 4445b hält in der Regel einen Abstand von 18 m zur Außenwand des Tunnelbauwerkes der U-Bahn-Linie 3 ein. In der nordwestlichen sowie nordöstlichen Ecke des Geltungsbereiches überschneidet sich jedoch die U-Bahn-Trasse mit den hier festgesetzten Teilbaugebieten bzw. wird der Abstand von 18 m unterschritten (WA 1, MU 1.1, MU 1.2, MU 1.3, MU 5.2 und MU 5.3). Im Zuge des B-Planverfahrens Nr. 4445b wurden daher Erschütterungen- und Sekundärluftschallimmissionen gutachterlich untersucht (Erschütterungstechnische Untersuchung, MÖHLER+PARTNER INGENIEURE AG, 09.07.2020). Das Gutachten führte für die Beurteilung Referenzenmessungen an U-Bahnlinien im Stadtgebiet Nürnberg durch. Zur Beurteilung von Erschütterungsimmissionen wird die DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen – Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden” (06/1999) herangezogen. Nach dieser Norm soll bei neu zu errichtenden Schienenwegen, die unterirdisch geführt werden, in benachbarten Wohngebieten der KB-Wert von 0,2 (oberer Anhaltswert A im Nachtzeitraum) o durch die maximale bewertete Schwingstärke KB in der Regel nicht überschritten Fmax werden. Außerdem sollen die Beurteilungsschwingstärken KB die Anhaltswerte A von FTr r 0,07 tags (6 bis 22 Uhr) und von 0,05 nachts (22 bis 6 Uhr) in Wohngebieten einhalten. Gemäß Gutachten wird an einem Messpunkt ein maximaler KB -Wert (entsprechend FTm,j einem mittleren KB -Wert) von 0,11 auf der Geschossdecke eines fiktiven Gebäudes Fmax prognostiziert. Der untere Anhaltswert A für den Nachzeitraum in allgemeinen Wohngeu bieten wird hier um 0,01 überschritten. Bei dem Vergleich der prognostizierten Beurteilungsschwingstärken KB kommt das Gutachten jedoch zu dem Ergebnis, dass die FTr Anhaltswerte A tags und nachts für allgemeine Wohngebiete (WA) bei allen Messpunkten r nicht überschritten werden. Somit gelten die Anforderungen der Norm als eingehalten. Gleichzeitig wird im Gutachten darauf hingewiesen, dass aufgrund der subjektiven Wahrnehmung die Erschütterungen dennoch im Bereich der Fühlbarkeitsschwelle liegen können und ggf. als störend empfunden werden.

Zusätzlich zu den Erschütterungsimmissionen entstehen in den Innenräumen der Gebäude in der Nähe eines Tunnelbauwerks überwiegend tieffrequente Geräusche, sog. „sekundärer Luftschall“. Für Schienenverkehr wurden bisher keine Beurteilungskriterien für den sekundären Luftschall verbindlich festgelegt, weswegen vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (BayLfU) die Kriterien bei Körperschallübertragungen nach der TA Lärm vom 26.08.1998 herangezogen werden. Nach der TA Lärm soll in Wohn- und Schlafräumen während des Tagzeitraumes der Mittelungspegel des sekundären Luftschalls den Immissionsrichtwert „Innen“ von 35 dB(A) und im Nachtzeitraum von 25 dB(A) nicht überschreiten. Einzelne Schallpegelspitzen sollen diese Richtwerte nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Gemäß Gutachten werden maximale mittlere Geräuschspitzen des sekundären Luftschalls von 36 und 37 dB(A) in Räumen eines fiktiven Gebäudes ermittelt. Der Immissionsrichtwert „Innen“ nachts wird hier um 1 bzw. 2 dB(A) überschritten. Im Tagzeitraum werden die Anforderungen der TA Lärm eingehalten. Zusammenfassend kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die entsprechenden Anforderungen an den Schutz vor Erschütterungen und Sekundärluftschall im Beurteilungszeitraum nachts insbesondere in Bereichen, bei welchen die U-Bahn-Trasse überbaut wird, im Falle einer baulichen Entwicklung mit höherwertiger Schutzwürdigkeit (z.B. Wohngebäude, Betriebe des Beherbergungsgewerbes in einem WA/MU) sicher eingehalten werden können. Dementsprechend sind Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen und Sekundärluftschall erforderlich, beispielsweise in Form von konstruktiven Maßnahmen an den Gebäudedecken oder einer (teil-)elastischen Lagerung des Gebäudes. Der B-Plan Nr. 4445b trifft daher entsprechende Festsetzungen. Baubedingte Erschütterungen durch den U-Bahnbau sind hier nicht zu besorgen, da die Bauarbeiten bereits begonnen haben und somit noch vor Umsetzung weiterer Planungen bzw. bis zum Bezug von Wohnungen bzw. der Inbetriebnahme des Schulstandortes weitgehend abgeschlossen sein dürften.

In Bezug auf Erschütterungen und Sekundärluftschall kommt es hinsichtlich des

Schutzgutes Menschliche Gesundheit nicht zu erheblichen nachteiligen Beein-

trächtigungen, unter der Voraussetzung, dass die festgesetzten Abstände bzw. Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden.

2.6.4 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Satz 1 BImSchG In ca. 270 m Entfernung befindet sich nordwestlich des Planungsgebietes an der Sigmundstraße 200 ein Störfallbetrieb (Betriebsbereich gem. § 3 Abs. 5a BImSchG). Dieser Betriebsstandort zur Fertigung von elektronischen Bauteilen der Leistungselektronik unterliegt seit 2018 den Grundpflichten der Störfall-Verordnung.9 Zur Umsetzung des Abstandsgebotes i.S.d. § 50 BImSchG bzw. Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie wurde von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH mit Gutachten vom 13.06.2017 auf Basis von Detailkenntnissen des Betriebsbereiches der angemessene Abstand nach dem Leitfaden KAS-1810 berechnet. Als abstandsbestimmendes Szenario wurde eine Flusssäurefreisetzung bei der

9 In Bezug auf die Beurteilung von Betrieben, die unter den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fallen, ist die Verwaltungsvorschrift TA Abstand, die künftig bundeseinheitliche Maßstäbe für die Ermittlung der angemessenen Sicherheitsabstände vorgeben soll, bislang noch nicht veröffentlicht. 10 Kommission für Anlagensicherheit (KAS): Leitfaden: Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG, 2. überarbeitete Fassung (Nov. 2010).

Anlieferung zum Chemikalienlager im Betriebsgebäude betrachtet und ein max. angemessener Abstand von 120 m ermittelt. Das Plangebiet liegt vollständig außerhalb des ermittelten angemessenen Abstands. Durch die vorliegende Planung sind Belange der bauplanrechtlichen Störfallvorsorge im Sinne der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) sowie die diesbezügliche nationale Gesetzgebung somit nicht betroffen.

Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Im Planungsgebiet werden Baugebiete (WA, Flächen für den Gemeinbedarf, MU) festgesetzt, in denen aufgrund der zukünftig zulässigen Nutzungen keine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle besteht. Das Planungsgebiet „Tiefes Feld“ befindet sich nicht in einem Bereich, in dem mit besonderen Auswirkungen durch Katastrophen (z.B. überschwemmungsgefährdeter Bereich, Erdbebengebiet) zu rechnen ist. Im südlichen Geltungsbereich steht das Grundwasser aber bis knapp 1 m unter Geländeoberkante an, Schichtenwasser teils sogar höher (vgl. Kap. 2.3.1). Es handelt sich hier um einen sog. wassersensiblen Bereich. In regenreichen Perioden kommt es daher auch zu Überstauungen der dortigen Flächen. Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg zu rechnen. Im Vorfeld der Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes (SUN, 26.03.2014) erfolgte daher auch eine sog. Historische Recherche anhand von Luftbildern der alliierten Streitkräfte, da die im Osten befindliche Bahnlinie häufiges Angriffsziel war. Die Luftbilder zeigen im Untersuchungsbereich zahlreiche Bombentrichter und zerstörte Bausubstanz entlang der Rothenburger Straße. Bombentrichter sind heute im Gelände aber nicht mehr zu erkennen. Bei allen weiteren Baumaßnahmen und Eingriffen in den Untergrund ist daher eine vorherige Kampfmittelerkundung erforderlich.

2.7 Luft

2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation Für die lufthygienische Situation im Plangebiet ist insbesondere seine Lage an mehreren Hauptverkehrsadern relevant. Die Südwesttangente im Westen und die Rothenburger Straße im Norden sowie nachgeordnet die Wallensteinstraße im Südosten sind Hauptadern des motorisierten Durchgangsverkehrs im südwestlichen Stadtgebiet. Weitere Emissionen verursacht die an der östlichen Plangebietsgrenze verlaufende Zugstrecke. Auch der Schiffsverkehr auf dem Main-Donau-Kanal trägt zu den verkehrsbürtigen Emissionen bei. Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emissionsquellen bestehen im näheren Umfeld nicht. Der Einfluss des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des gewerblichen Schienenund Schiffsverkehrs auf die lufthygienische Situation im Planungsgebiet, insbesondere auf die NO - und Feinstaubkonzentrationen, ist deshalb als hoch einzustufen. 2 Modellrechnungen zur NO -Belastung einzelner Straßenabschnitte im Stadtgebiet Nürn- 2 berg (BÜRO LOHMEYER, 2018) weisen für die Rothenburger Straße im Bereich der Bestandsgebäude im Stadtteil Kleinreuth bei Schweinau in ungünstigen Lagen lokal für das Jahr 2020 NO -Konzentrationen über dem Immissionsgrenzwert der 39. BlmSchV aus 2 (ca. 44-48 µg/m3; Aufpunkt: Fassade in 1,5 Meter Höhe). Zusammenfassend ist bezüglich der lufthygienischen Situation im Planungsgebiet von einer merklichen Exposition gegenüber verkehrsbedingten Schadstoffemissionen auszugehen. Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes der 39. BlmSchV für Stickstoffdioxid

sind im unmittelbaren Kontaktbereich mit den Hauptdurchgangsstraßen gegenwärtig nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Hinsichtlich Feinstaub (PM und PM ) ist 10 2,5 hingegen auch hier keine Überschreitung der Kurzzeit- und Langzeitgrenzwerte der 39. BImSchV zu erwarten. In verkehrsabgewandten und verkehrsferneren Lagen ist im Plangebiet aktuell keine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Stickoxide oder Feinstaub zu prognostizieren.

2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch die zusätzliche Etablierung von neuen Wohneinheiten und gewerblichen Nutzungen im Planungsgebiet ist ein Anstieg des Verkehrsaufkommens durch Quell- und Zielverkehr zu erwarten, was zu einer Erhöhung der Stickoxid- und Feinstaubemissionen im Vergleich zum Ist-Zustand führen wird. Durch zusätzliche Gebäudeheizungen ist ebenfalls mit einem Anstieg der Emissionen (Stickoxide, Kohlenmonoxid, u.a.) zu rechnen. Die geplante verkehrstechnische Erschließung des Planungsgebietes durch eine neue U- Bahn-HaltesteIle (U3 - Haltestelle Kleinreuth) sowie ein effizientes Fuß- und Radwegenetz können das Ausmaß des zusätzlich zu erwartenden Verkehrsaufkommens abdämpfen. Die hohen Energiestandards neuer Gebäude und die moderne Heiztechnik mit den Möglichkeiten alternativer Konzepte lassen nur einen geringen Anstieg der Schadstoff- Emissionen aus diesen Quellen erwarten. Entsprechend den Regelungen der 1. BImSchV zu Feuerungsanlagen sowie den Festsetzungen im B-Plan dürfen feste, die Luft erheblich verunreinigende Stoffe zur Beheizung von Neubauten nicht verwendet werden. Der aus den neu zu etablierenden Nutzungen resultierende, motorisierte Individualverkehr wird den durch den kontinuierlichen Flottenwechsel (steigender Anteil alternativer Antriebe) eingeläuteten Rückgang der Stickstoffdioxid- und Feinstaub-Konzentrationen im Plangebiet voraussichtlich verzögern. Daher ist generell von negativen Auswirkungen der Planungen auf die Lufthygiene auszugehen, auch wenn diese – auch angesichts der lokal zu erwartenden Vorbelastung mit Luftschadstoffen – als voraussichtlich nicht erheblich einzustufen sind. Aufgrund der Stadtrandlage des Planungsgebietes „Tiefes Feld“ ist nicht auszuschließen, dass periodisch die Zielwerte der 39. BImSchV für Ozon überschritten werden können. Dabei handelt es sich allerdings um ein großräumiges Phänomen, welches keinen direkten Bezug zum vorliegenden Planungsvorhaben aufweist.

Bezüglich des Schutzgutes Luft wird insgesamt nicht von erheblichen nachteiligen

Auswirkungen durch die Planung ausgegangen.

2.8 Klima

2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 645 mm Niederschlag pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns. Das Planungsgebiet „Tiefes Feld“ stellt ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet am Beginn einer Kaltluftleitbahn dar. Für eine windstille Sommernacht11 wurden im Stadtklima-

11 Ausgangspunkt für die klimaökologische Auswertung ist eine austauscharme, sommerliche Hochdruckwetterlage um 4 Uhr morgens. Durch die Modellierung dieser „worst-case“-Betrachtung werden evtl. Beeinträchtigungen auf die relevanten Parameter bodennahe Lufttemperatur, bodennahes Kaltluftströmungsfeld und Kaltluftvolumenstrom besonders deutlich sichtbar.

gutachten Nürnberg12 im Untersuchungsbereich Temperaturunterschiede von etwa 4°C zwischen den wärmeren Gewerbegebieten im Norden und den kühleren Ackerflächen im Zentrum des Planungsgebiets „Tiefes Feld“ ermittelt. Die bioklimatische Situation wird für die überplanten Siedlungsbereiche von Kleinreuth bei Schweinau im Untersuchungsbereich als günstig bis sehr günstig eingestuft, da es über den landwirtschaftlich genutzten Flächen zu einer starken nächtlichen Abkühlung sowie zu einem intensiven Luftaustausch kommt. Gemäß den topographischen Gegebenheiten fließt die produzierte Kaltluft in Richtung Westen und Südwesten zum Main-Donau-Kanal sowie auch nach Norden in die angrenzenden Siedlungsbereiche von Kleinreuth bei Schweinau ab. Die Kaltluft dringt stellenweise weit in die Siedlungsbereiche vor und kann dort zum klimatischen Ausgleich beitragen. Der Abfluss wird aber durch die bestehenden Gebäudestrukturen (v.a. der Gewerbebauten) behindert. Dennoch weist das Gebiet einen hohen Kaltluftvolumenstrom auf und hat daher eine hohe bis sehr hohe bioklimatische Bedeutung. Derzeit hat das Planungsgebiet „Tiefes Feld“ eine klimatische Ausgleichsfunktion für das Stadtgebiet Nürnberg, welche auch im Zuge einer zukünftigen Bebauung erhalten werden soll (Stadtklimagutachten Nürnberg12).

2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose Lokalklima Die Bebauung bisheriger Freiflächen führt grundsätzlich zu folgenden, negativen klimatischen Aspekten:

Bereichen

Im Rahmen einer klimaökologischen Expertise13 erfolgte eine Detailuntersuchung zum „Tiefen Feld“, um die Auswirkungen des Vorhabens auf die klimaökologischen Funktionen mit Hilfe einer Modellrechnung zu untersuchen. Grundlage hierfür bildeten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung aktuellen Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 4445a und Nr. 4445b. Für den Bereich des B-Plans Nr. 4445b wird demnach von einer Bebauung mit überwiegend zwei bis fünf Vollgeschossen, entlang der „Neuen Rothenburger Straße“ von einer Riegelbebauung mit mindestens vier, zum Teil auch acht Vollgeschossen ausgegangen. Es wurde die Ist-Situation mit der Plan-Situation für das gesamte Planungsgebiet „Tiefes Feld“ während einer windschwachen Sommernacht verglichen. Im Rechenmodell wurde festgestellt, dass am Tag im Bereich des B-Plans Nr. 4445b die Planung zu einer Abnahme der physiologisch äquivalenten Temperatur (PET) von bis zu - 10 °C führt. Dies ist bedingt durch die in der Berechnung berücksichtigte Anpflanzung von Bäumen und die damit verbundene Kühlleistung durch Verschattung und Verdunstung. Im Status quo wird für das Zentrum des Planungsgebietes „Tiefes Feld“ aufgrund mangelnder hoher Vegetation auf den Ackerflächen eine relativ hohe Wärmebelastung mit PET-Werten von bis zu 41 °C ermittelt, sodass die geplanten Bäume im südlichen Landschaftspark sowie innerhalb der Bebauung zu einer Verbesserung der Plan-Situation beitragen. Nachts hingegen ergibt sich durch die deutliche Zunahme von Baumasse eine Erhöhung der Lufttemperatur, da versiegelte Flächen sowie Gebäudeoberflächen ihre gespeicherte

12 GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten Nürnberg, Mai 2014, Klimaökologische Detailauswertung Nürnberg „Tiefes Feld“ 13 GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Klimaökologische Expertise zum Bebauungsplan Nr. 4445 „Tiefes Feld“ in Nürnberg, Mai 2021

Wärme während der Nachtstunden an die Umgebung abgeben. Im Bereich der geplanten Grünfinger zwischen den Bauflächen wurden nur leichte Temperaturerhöhungen in der Nacht modelliert, sodass diese deutlich zur nächtlichen Kühlfunktion beitragen. Hinsichtlich des Luftaustausches stellen die neuen Baukörper, aber auch die geplanten Lärmschutzwände entlang der Südwesttangente sowie der Güterzugstrecke Abflusshindernisse dar. Die Riegel durch neue Gebäude in West-Ost-Richtung, die aus Schallschutzgründen entlang der „Neuen Rothenburger Straße“ vorgesehen werden, sind der Strömungsrichtung der Kaltluft nach Norden quer gelagert. Die Nord-Süd-Ausrichtung der geplanten Bebauung mit zwischenliegenden Grünflächen ermöglicht das Einströmen der kalten Luftmassen innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 4445b. Im Nordosten führt jedoch die geplante Lärmschutzwand entlang der Güterzugstrecke sowie die geplante Bebauung und die bestehende Bebauung durch die Johann-Pachelbel-Realschule östlich des Plangebietes zu einer Engstelle bzw. Kanalisierung der Kaltluftleitbahn in Richtung Norden. Die Zunahmen der oberflächennahen Lufttemperatur beschränken sich weitgehend auf das geplante Baufeld. Im angrenzenden Ortsbereich von Kleinreuth bei Schweinau zeigt sich nordöstlich an den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ eine Abschwächung des Kaltluftvolumenstroms um bis zu 10%. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass sich die bioklimatische Situation durch eine Bebauung im Gesamtgebiet „Tiefes Feld“ voraussichtlich nur im Bereich Kleinreuth bei Schweinau leicht verschlechtern wird. Insgesamt erscheint die geplante Nutzungsänderung aus klimatischer Sicht vertretbar. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels ist jedoch davon auszugehen, dass sich die humanbioklimatischen Belastungen verstärken werden. Um die klimaökologische Situation zu optimieren, werden folgende Planungshinweise für den Bereich des B-Plans Nr. 4445b gegeben:

gebietes durch bspw. weitere Bauwerke

fläche im Süden (Bebauung des Bildungscampus mit Nord-Süd-Ausrichtung)

Maßnahmen

Norden und Osten

Hecken und Gebüsche

(großer Anteil an Rasenflächen mit kleinen Baumgruppen, Wasserflächen, verschatteten Wegen etc.)

Eine Berücksichtigung bzw. Umsetzung der Planungshinweise ist zum Teil erst auf Vorhabenebene möglich. Einige Hinweise konnten aber auch in Form von Festsetzungen im B-Plan verankert werden (z.B. Dach- und Fassadenbegrünung, Pflanzung von großkronigen Laubbäumen).

Klimaschutz Die Stadt Nürnberg hat sich mit Beschluss des Stadtrates vom 17.06.2020 das Ziel gesetzt, die CO -Emissionen Nürnbergs bis 2030 gegenüber den Werten von 1990 um 60% und 2 bis 2050 um 95% zu senken. Dieser Beschluss wurde mit dem „Klimaschutz-Beschluss“ des Stadtrates vom 24.07.2019 nochmals bekräftigt. Nach dem Beschluss des Umweltausschusses vom 23.01.2013 sind in Bebauungsplanverfahren grundsätzlich Energiekonzepte mit dem Ziel, eine CO -neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen, 2 zu erstellen. Im Hinblick auf die Wärme- und Stromversorgung liegt für den Bereich des B-Plans Nr. 4445a sowie für einen Teilbereich des B-Plans Nr. 4445b ein Energiekonzept vor (Quartiersbezogener Energienutzungsplan (ENP) für das Entwicklungsgebiet „Tiefes Feld“, N-ERGIE, 13.12.2019). Darin wird die Versorgung dieser Bereiche mit Wärme und Energie über eine Heizzentrale (BHKW / Blockheizkraftwerke) sowie über eine zentrale Solarthermie-Anlage auf Dachflächen der geplanten Schulgebäude vorgeschlagen. Zusätzlich würden die Dachflächen der Wohngebiete für Photovoltaikanlagen genutzt. Insgesamt könnte über 80% der Wärmeerzeugung in Kraft-Wärmekopplung bzw. regenerativ erfolgen sowie knapp 90% des Quartiersstroms bilanziell lokal erzeugt werden. Die CO -Bilanz der Wärmeversorgung könnte durch Ausgleich über die Stromerzeugung somit 2 grundsätzlich klimaneutral sein. Aktuell sind dies nur Empfehlungen und keine verbindlichen Festsetzungen. Bei eigenen Projekten oder bei der Veräußerung städtischer Grundstücke hat die Stadt jedoch die Möglichkeiten, diese umzusetzen. Bei Neubauten ist man an die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit der Vorgabe entsprechender Energiestandards gebunden, die eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine Einsparung von CO -Emissionen zum Ziel haben. 2 Die kompakte Bauweise der Gebäude und deren Ausführung mit Flachdächern führen zu einem guten Oberflächen/Volumenverhältnis und tragen damit zum Gedanken des Klimaschutzes bei. Das Aufheizen der Oberfläche sowie die Wärmeabgabe aus dem Gebäude werden durch die angepasste Planung minimiert. Die festgesetzte Dachbegrünung (extensiv bzw. intensiv) und die Fassadenbegrünung wirkt sich darüber hinaus positiv auf das Lokalklima und das Gebäudeinnenklima aus. Gleichzeitig kann Solarenergie aktiv und passiv genutzt werden, auch in Kombination mit der Dachbegrünung. Auch die Förderung von Elektromobilität kann ein wichtiger Baustein zur Vermeidung von CO -Emissionen sein (vgl. z.B. das jüngst in Kraft getretene Gebäude-Elektromobilitäts- 2 infrastruktur-Gesetz - GEIG). Klimaanpassung Aufgrund der allgemein zu erwartenden klimatischen Veränderungen14 sind bereits ohne Planung Auswirkungen auf das Planungsgebiet „Tiefes Feld“ zu erwarten. Die Klimaänderungen betreffen vor allem eine Zunahme von Extremwetterereignissen wie heiße und trockene Sommer und Starkregenereignisse. Durch die Erhöhung der baulichen Dichte und der Versiegelungen erfolgen zusätzliche Auswirkungen, die sich auch auf das Schutzgut

14 Für den Raum Nürnberg ist mit einer weiteren Zunahme der Sommertage (Tageshöchsttemperatur 25 °C oder darüber) bis zum Jahr 2100 von heute 50 auf bis zu 100 Tagen auszugehen. Für die sog. heißen Tage (Tageshöchsttemperatur 30 °C oder darüber) wird etwa eine Verdoppelung von derzeit ca. 12 Tage auf bis zu 23 Tage angenommen (vgl. hierzu auch das statistische Regionalisierungsmodell WETTREG 2012, VETTER & WEINBERGER 2012).

„Mensch und seine Gesundheit“ auswirken. Minderungen der Auswirkungen sowie eine Realisierung einer klimaangepassten Planung sind aber u.a. durch die Durchgrünung der Wohngebiete mit den von Süd nach Nord verlaufenden öffentlichen Grünzügen, der Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Baumpflanzungen zu erwarten. Weitere Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen, wie z.B. die Verwendung heller Farben (Albedo-Effekt), sind noch möglich und daher im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozesses (insbesondere auf Genehmigungsebene) zu berücksichtigen. Da verschiedene konfliktmindernde Punkte in die Planung übernommen wurden,

können die Auswirkungen begrenzt werden. Es sind daher insgesamt keine erheb-

lichen nachteiligen Auswirkungen für das Schutzgut Klima zu erwarten. Weitere

Klimaanpassungsmaßnahmen und die Umsetzung einer CO -neutralen Energie-

2

versorgung sind auf Vorhaben-/Genehmigungsebene zu berücksichtigen.

2.9 Abfall und Abwässer

Abfälle entstehen im Plangebiet zukünftig betriebsbedingt durch den künftigen Schulbetrieb und durch Einwohner im Gebiet als Hausmüll sowie ferner im Rahmen der gewerblichen Nutzungen innerhalb des urbanen Gebiets. Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung sind infolge des Charakters eines Angebots-B-Plans nicht möglich. Darüber hinaus ist die Entstehung sowie der Umgang mit möglichen gefährlichen Abfällen (Sondermüll), z.B. im Rahmen des schulischen Chemie-Unterrichts, auf Vorhabenebene zu prüfen. Zur Freimachung der Baufelder fallen kaum baubedingte Abfälle bzw. Recyclingstoffe an, da neben Ackerflächen nur ein Schotterweg vorhanden ist. Bei der Baufeldfreimachung sind aber Funde von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen (siehe auch Kap. 2.6.4). Anfallende Schmutzwässer können nach Errichtung der entsprechenden Kanäle ins städtische Kanalsystem eingeleitet und der Reinigung im Klärwerk zugeführt werden. Hinsichtlich der zukünftig anfallenden Abfälle und Abwässer wird nicht von erheblichen nachteiligen Auswirkungen durch die Planung ausgegangen.

2.10 Kultur- und Sachgüter

2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Im Planungsgebiet sind keine Boden- oder Kulturdenkmäler bekannt (Quelle: Bayern- Viewer-Denkmal, Abruf vom 28.09.2021). Nördlich angrenzend gibt es in Kleinreuth bei Schweinau mehrere, als Baudenkmäler geschützte Gebäude oder Bauteile (Rothenburger Str. 482, 484 und 496). Sachgüter befinden sich innerhalb des Planungsgebietes in Form der planfestgestellten und in Bau befindlichen, unterirdisch verlaufenden U-Bahn-Trasse, die sich in der nordöstlichen und -westlichen Ecke mit dem Geltungsbereich überschneidet. Die Beregnungsbrunnen liegen alle außerhalb des Geltungsbereichs (s. Kap. 2.3.1).

2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose Nachteilige Auswirkungen der Planung auf die angrenzenden Baudenkmäler in Kleinreuth bei Schweinau können ausgeschlossen werden, da sich zwischen der neu geplanten

Bebauung im B-Plan Nr. 4445b und den Denkmälern bereits bestehende Gebäude befinden, sowie auch die künftige Bebauung des B-Plans Nr. 4445a. Bodendenkmäler sind von der Planung nicht betroffen, grundsätzlich können archäologische Funde aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Betroffenheit von Sachgütern besteht nicht. Aufgrund der Tiefe der U-Bahnlinie sind hier durch Unterkellerungen oder Tiefgaragen keine Beeinträchtigungen zu besorgen bzw. es war schon eine Überbauung vorgesehen. Weitere Sachgüter sind innerhalb des Plangebietes oder in dessen Umfeld nicht vorhanden, welche der Planung entgegenstehen. So wurde auch der Ausbau der Güterzugstrecke im Osten in den Planungen berücksichtigt.

Eine erhebliche nachteilige Beeinträchtigung des Schutzgutes Kultur- und Sach-

güter durch die Umsetzung der Planung ist nicht erkennbar.

2.11 Wechselwirkungen

Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten. In Einzelfällen kann es bei bauzeitlicher Bauwasserhaltung zu Beeinträchtigungen von Gehölzbestand kommen, in deren Folge ggf. auch ein Absterben von Bäumen zu befürchten sein könnte.

3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)

Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Geltungsbereich bei Nichtdurchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung der Ausgangssituation wird hier also auch eine zeitliche Komponente berücksichtigt (z.B. Entwicklungspotential einer Biotopfläche in den nächsten Jahren). Erst mit Umsetzung der Planung ist auch ein konkreter Eingriff in die bestehende Situation verbunden, die bei Nicht-Umsetzung der Planung vermutlich vollständig erhalten werden könnte. In der Nullvariante würde die derzeitige vorwiegende Nutzung als Ackerflächen aufgrund der größtenteils hohen Ertragsfunktion der Böden und der Knappheit an landwirtschaftlich nutzbaren Flächen im Stadtgebiet sehr wahrscheinlich weiterhin aufrechterhalten. Insbesondere im Hinblick auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, sowie Tiere käme es zu keinen Eingriffen bzw. zum Fortbestand der aktuell günstigen Situation. Bei Verzicht auf die Umsetzung der Planung käme es auch nicht zur Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (s. hierzu Kap. 5.2).

4 Kumulative Auswirkungen zusammen mit anderen Planungen

Der B-Plan Nr. 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ ist nicht isoliert, sondern in Zusammenhang mit weiteren Planungen im Umfeld, die zu kumulativen Auswirkungen15 führen können, zu betrachten. Zu erwarten wäre, dass sich die Auswirkungen der einzelnen Plangebiete gegenseitig beeinflussen. Die Wirkungen können sich dabei auch steigern bzw. verstärken.

15 gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. ist die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreiben

Allein im Bereich des Gesamt-Planungsgebietes „Tiefes Feld“ sind folgende Vorhaben bereits genehmigt oder noch in Planung:

Haltestelle „Kleinreuth bei Schweinau“ (in Bau)

weitere Gleise

Der B-Plan Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ überplant dabei innerhalb seines Geltungsbereiches Teile des Vorhabenbereiches für die Verlängerung der U-Bahn-Linie. Hier erfolgen keine neuen bzw. zusätzlichen Auswirkungen, da dann in bereits beeinträchtigte Bereiche (Unterbauung von Flächen) eingegriffen wird. Dies gilt auch für die kleinen Bereiche, die sich mit der vorliegenden Planung überlappen. Das Plangebiet des B-Planes Nr. 4445b überschneidet sich zudem teilweise mit den temporären CEF-Maßnahmen, die für die Dauer der Bauphase der U-Bahnlinie 3 auf Flst. Nr. 297, Gmkg. Großreuth bei Schweinau, vorgesehen sind. Bis jedoch ein Eingriff in diesem Bereich erfolgt, kann davon ausgegangen werden, dass die Bauphase bereits abgeschlossen ist bzw. die Maßgaben für die temporären CEF-Maßnahmen erfüllt sind. Die Auswirkungen des Neubaus der „Neuen Rothenburger Straße“ sind im vorliegenden B-Plan ebenfalls schon berücksichtigt. 16

Die Auswirkungen der Quartiersentwicklung im Gesamt-Planungsgebiet „Tiefes Feld“ wurden bereits bisher nicht isoliert für Teilgebiete betrachtet, sondern schon immer in ihrer Gesamtheit. So wurde beispielsweise für den Rahmenplan zum Gesamt-B-Planverfahren Nr. 4445 „Tiefes Feld“ bereits ein umfassender Umweltbericht (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 15.08.2014) erstellt. Die Eingriffe der seither ausgegliederten Teil-B-Pläne sind für sich betrachtet quantitativ sicher geringer, unterscheiden sich aber qualitativ auch nicht. Es konnte bisher auch keine sich gegenseitig verstärkende Wirkung der Eingriffe bei einzelnen Schutzgütern festgestellt werden. Besondere kumulative Effekte sind daher bezogen auf die Schwere der Beeinträchtigungen durch die vorliegende Planung für die meisten Schutzgüter nicht zu besorgen. In allen o.g. Einzelverfahren sind bzw. waren auf Basis der entsprechenden rechtlichen Grundlagen des jeweiligen Vorhabens die Umweltauswirkungen zu erheben, zu beschreiben und zu bewerten. Es sind bzw. waren jeweils Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen vorzusehen; für alle unvermeidbaren Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild sowie in Lebensräume geschützter Tierarten sind bzw. waren Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen (teilweise auch in Kombination auf gemeinsamen, überwiegend externen Flächen). Für das Schutzgut Tiere muss in der Gesamtbetrachtung der Teil-B-Pläne von einem Totalverlust ausreichend geeigneter Habitate für bestimmte Arten(gruppen) (hier: bodenbrütende Vogelarten) ausgegangen werden. Dies ist bei der Ausgleichskonzeption und dem Umfang an erforderlichen Ersatzmaßnahmen in den artenschutzrechtlichen Prüfungen zu den B-Plänen Nr. 4445a sowie Nr. 4445b bereits berücksichtigt worden. Bezüglich des Lärms erfolgten Betrachtungen auch schon für die Auswirkungen durch neu induzierten Ziel- und Quellverkehr im gesamten „Tiefen Feld“ für die Belastung der „Neuen Rothenburger Straße“. Einwirkender Verkehrslärm von außen (z.B. Bahntrasse im Osten,

16 Hinsichtlich der Eingriffsfolgen der unterschiedlichen Pläne und Projekte im „Tiefen Feld“ im Hinblick auf das spezielle Artenschutzrecht wurden separate Gutachten erstellt. Die Eingriffsbewältigung soll aber über ein gemeinsames Maßnahmenkonzept erfolgen.

Südwesttangente) ist in den Einzelverfahren zu prüfen und hat für die Bewertung hier keine kumulativen Auswirkungen. Für das Schutzgut Landschaft sind bei der Gesamtbetrachtung durch die Planung des Landschaftsparks im Süden eher wieder vorteilhafte Auswirkungen zu sehen. Daneben gibt und gab es aber auch weitere Bebauungsplanverfahren im Umfeld, die nicht nur eine Überplanung von Bestandsnutzungen darstellten, sondern Flächen neu in Anspruch nahmen und Auswirkungen auf Natur und Landschaft nach sich zogen. Es handelt sich hierbei u.a. um

Auch hier sind im Wesentlichen die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima und Tiere betroffen. In der Summe erfolgen hier zwar ebenfalls größere Flächeninanspruchnahmen und damit quantitativ größere Auswirkungen auf die Teilfunktionen der Schutzgüter (z.B. Flächenversiegelung, Grundwasserneubildung), aber keine sich gegenseitig verstärkenden Beeinträchtigungen. Beiden Schutzgütern Tiere und Pflanzen sind hier auch teils andere Lebensräume und Tierarten betroffen, als beim B-Plan Nr. 4445b. Auswirkungen auf das Schutzgut Menschliche Gesundheit (hier: Lärm sowie Erholung) wirken aufgrund unterschiedlicher Ausgangsbedingungen nicht kumulativ mit dem B-Plan Nr. 4445b. Gleiches gilt auch für die anderen Schutzgüter. Für das Schutzgut Fläche stellt die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen einen kumulativen Effekt dar, aber keinen sich gegenseitig verstärkenden. Der Verlust nimmt in absoluten Zahlen mit jeder Inanspruchnahme zu. Es wird hierzu auf die in der Begründung zum B-Plan erfolgte Darlegung dieser Sachverhalte verwiesen.

5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

nachteiliger Umweltauswirkungen

Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter bzw. Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als Trägerverfahren die voraussichtlichen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch die Anwendung verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.

Tabelle 2: Instrumente des Umweltrechtes.

Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen
BauGB17 Umweltprüfung Voraussichtliche erhebliche Aus- wirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und gem. § 1a BauGB n.F. Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus- gleich der erheblichen nachteiligen Umwelt- auswirkungen, welche durch die Realisierung der Planung entstehen, sind im Umweltbericht darzustellen.
BNatSchG18

17 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 18 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)

Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen
(Eingriffsregelung) gem. § 1a BauGB i.V.m. §§ 15 und 18 BNatSchG Voraussichtliche erhebliche Be- einträchtigungen des Land- schaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur- haushaltes Abwägungsrelevanz und konkrete Entschei- dung über Vermeidung und Ausgleich
Artenschutz / saP19 Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf. naturschutzrechtliche Voraus- setzungen für Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG; Einschlägigkeit des § 18 BNatSchG i.V.m. BauGB Je nach Ergebnis: CEF20-/FCS21-Maßnahmen; wenn diese nicht möglich oder nicht funktionierend, dann Be- urteilung durch die Höhere Naturschutzbe- hörde (Reg. von Mittelfranken), ob Ausnahme- tatbestand gegeben oder nicht; bei Nicht- Regelbarkeit des speziellen Artenschutzes ist der Bauleitplan rechtlich nicht vollziehbar.
FFH-/SPA – Verträglichkeits- abschätzung / ggf. - prüfung Beeinträchtigung der Erhaltungs- ziele bzw. Schutzzwecke von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäischen Vogelschutzgebieten gem. § 32 BNatSchG Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz, Be- urteilung durch die Höhere Naturschutzbe- hörde (Reg. von Mittelfranken), ob ausnahms- weise Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Planung gegeben ist.

Die Umsetzung der Maßnahmen hängt davon ab, in welchen Umfang diese in die Planung einfließen können. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die konkret im B-Plan festgesetzten Maßnahmen auf, aber auch Maßnahmen, die erst auf Vorhaben-/ Genehmigungsebene realisierbar sind. Die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringerung (Vr) und zum Ausgleich (A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen mindern die Eingriffsschwere.

Tabelle 3: Konfliktmindernde Maßnahmen (* Art der Maßnahme: Vm Vermeidung, Vr Verringerung, A Ausgleich)

Nachteilige Umweltauswir- Maßnahme Art* Positiv für Umsetzung /
kung bei Realisierung der Schutzgut/ Sicherung durch (z.B.
Planung (inkl. Betrachtung -güter bzw. textliche/
der bau- und betriebsbe- Umwelt- zeichnerische Fest-
dingten Auswirkungen) belang(e) setzung im B-Plan)
Inanspruchnahme von Fläche • Flächensparendes Bauen durch Festsetzung hoher baulicher Dichten Vr Fläche, Boden Textliche Festsetzung
• Nutzung vorhandener Infrastruktur („alte“ Rothenburger Straße) Vr Fläche, Boden Zeichnerische Festsetzung
• Reduzierung von Ver- kehrsflächen auf das er- forderliche Maß Vr Fläche, Boden Zeichnerische Festsetzung
Versiegelung bzw. Verlust von Boden • Wasserdurchlässige Befestigung von Wegen, Plätzen und Stellplätzen Vr Boden, Wasser Textliche Festsetzung
• Begrünung und gärtne- rische Anlage der Tiefga- ragendecken und unter- bauten Bereiche Vr Boden, Wasser Textliche Festsetzung

19 saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung 20 CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion 21 FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von Populationen

Nachteilige Umweltauswir- Maßnahme Art* Positiv für Umsetzung /
kung bei Realisierung der Schutzgut/ Sicherung durch (z.B.
Planung (inkl. Betrachtung -güter bzw. textliche/
der bau- und betriebsbe- Umwelt- zeichnerische Fest-
dingten Auswirkungen) belang(e) setzung im B-Plan)
• Extensive bzw. intensive Dachbegrünung bei Flachdächern von Gebäuden, Garagen und Carports Vr Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung
Abflussverschärfung und Verringerung der Grund- wasserneubildung • Wasserdurchlässige Be- festigung von Wegen, Plätzen und Stellplätzen Vr Boden, Wasser Textliche Festsetzung
• Retention der anfallen- den Oberflächenwässer Vr Boden, Wasser Textliche und zeichnerische Festsetzung
• Begrünung und gärtneri- sche Anlage der Tiefga- ragendecken und unter- bauten Bereiche Vr Boden, Wasser Textliche Festsetzung
• Extensive bzw. intensive Dachbegrünung bei Flachdächern von Gebäuden, Garagen und Carports Vr Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung
Störung von Vogelbruten, Gefahr der Tötung oder des Verlusts von Gelegen • Baufeldfreimachung außerhalb der Vogel- brutzeit Vm Tiere, bio- logische Vielfalt Vorgabe aufgrund Regelung im BNatSchG
Störung der Tier- und Insektenwelt • Verwendung insektenfreundlicher Außenbeleuchtung Vr Tiere, biologische Vielfalt Textliche Festsetzung
• Vogelschonende Ausbildung großflächiger Glasflächen zur Verhinderung von Vogelschlag Vr Tiere, biologische Vielfalt Textliche Festsetzung
Verlust von Lebensraum- strukturen und Habitat- elementen • Erhaltung von Gehölzen Vm Tiere, Pflan- zen, biologi- sche Vielfalt Textliche und zeichne- rische Festsetzung
• Pflanzung von Gehölzen (z.B. in öffentlichen Grünflächen) Vr, A Tiere, Pflan- zen, biologi- sche Vielfalt Textliche und zeichne- rische Festsetzung
• Umsetzung artenschutz- rechtlich erforderlicher FCS-Maßnahmen (Schaffung von Ersatz- lebensräumen) Vm, A Tiere, biolo- gische Viel- falt Textliche Festsetzung
Neubebauung und - versiegelung führt zu einer Veränderung des Lokalklimas • Durchgrünung der Bau- gebiete, Begrünung und gärtnerische Anlage der Tiefgaragendecken und öffentlicher Freiflächen Vr Klima, Pflanzen, Tiere Textliche und zeichnerische Fest- setzung
• Extensive bzw. intensive Dachbegrünung bei Flachdächern von Gebäuden, Garagen und Carports Vr Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung
• Fassadenbegrünung Vr Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung
Erhöhter CO2-Ausstoß durch Verkehr und Hausbrand • Durchgrünung der Frei- flächen mit Bäumen Vr Klima, Luft, Pflanzen, Tiere Textliche und zeichnerische Fest- setzung
Nachteilige Umweltauswir- Maßnahme Art* Positiv für Umsetzung /
kung bei Realisierung der Schutzgut/ Sicherung durch (z.B.
Planung (inkl. Betrachtung -güter bzw. textliche/
der bau- und betriebsbe- Umwelt- zeichnerische Fest-
dingten Auswirkungen) belang(e) setzung im B-Plan)
• Reduzierung des Primär- energiebedarfs Vm, Vr Klima Erstellung eines Energiekonzeptes für Bildungszentrum
Auswirkungen zukünftig zu erwartender Klimaverände- rungen22 • Schaffung von Schatten- plätzen/-zonen in den öffentlichen Freiräumen Vr Klima Realisierung auf Vorhabenebene
• Verwendung von was- serdurchlässigen Boden- belägen zur Schaffung von Versickerungs- flächen Vr Boden, Wasser Textliche Festsetzung
• Ausschluss dunkler Fas- sadenfarben und Ver- wendung heller Bauma- terialien auf Straßen und Plätzen (Albedo-Effekt) Vr Klima Realisierung auf Vorhabenebene
• Extensive bzw. intensive Dachbegrünung bei Flachdächern von Gebäuden, Garagen und Carports Vr Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung
• Fassadenbegrünung Vr Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung
Gesundheitliche Belastungen durch Aufheizung des Bau- gebietes • Realisierung von Klima- anpassungsmaßnahmen s.o. Vr Mensch (Gesund- heit), Klima Textliche Festsetzung / Realisierung auf Vorhabenebene
Zunahme von Luftschad- stoffen durch Verkehr • Durchgrünung der Frei- flächen mit Bäumen Vr Klima, Luft, Pflanzen, Tiere Textliche und zeichnerische Fest- setzung
• Erhaltung von Gehölzen Vm Klima, Luft, Tiere, Pflan- zen, biologi- sche Vielfalt Textliche und zeichnerische Fest- setzung
• Gute Anbindung an den ÖPNV zur Reduzierung des motorisierten Indivi- dualverkehrs (MIV) Vm, Vr Klima, Luft Planfeststellungsbe- schluss U-Bahn-Linie 3
• Bereitstellung von Lade- einrichtungen für E-Bikes und Elektroautos Vr Klima, Luft Regelung für Elektroautos durch Gebäude- Elektromobilitätsinfra- struktur-Gesetz (GEIG)
Zunahme von Emissionen aus Heizungsanlagen • umweltfreundliche Heizkonzepte 23 Vr Klima, Luft Empfehlungen gemäß Energiekonzept
Verlust von landschafts- und ortsbildprägenden Strukturen • Neugestaltung des Land- schaftsparks im Süden Vr Pflanzen, Tiere, Land- schaft Textliche und zeichnerische Festsetzung
• Durchgrünung der öffent- lichen Grünflächen mit Bäumen Vr Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Land- schaft Textliche und zeichnerische Fest- setzung

22 Es handelt sich hierbei nicht um unmittelbare Auswirkungen, die durch die Planung entstehen, aber um zu erwartende Änderungen, auf die die Planung reagieren muss. 23 Grundsätzlich gilt: Zur Beheizung der Gebäude dürfen feste, die Luft erheblich verunreinigende Brennstoffe nicht verwendet werden. Dazu gehören nicht Holzpellets oder Hackschnitzel, soweit diese Brennstoffe in dafür zugelassenen mechanischen (d.h. automatisch) beschickten Feuerungsanlagen mit Verbrennungsluftregelung und Gebläse eingesetzt werden und die Emissionswerte fortschrittlicher Anlagentechnik eingehalten werden.

Nachteilige Umweltauswir- Maßnahme Art* Positiv für Umsetzung /
kung bei Realisierung der Schutzgut/ Sicherung durch (z.B.
Planung (inkl. Betrachtung -güter bzw. textliche/
der bau- und betriebsbe- Umwelt- zeichnerische Fest-
dingten Auswirkungen) belang(e) setzung im B-Plan)
Überschreitung der Orientie- rungswerte für Lärm • Lärmschutzbebauung/- einrichtungen an „Neuer Rothenburger Straße“ und im Westen zur Südwesttangente Vr Mensch - Gesundheit Textliche und zeichnerische Fest- setzung
• Passive Schallschutz- maßnahmen (Schall- schutzgrundrisse, Schalldämm-Maße für Außenbauteile etc.) Vr Mensch - Gesundheit Textliche Festsetzung
Verlust von Flächen zur Er- holung • Schaffung neuer, öffent- licher Grünflächen zwischen den Bauflächen A Mensch (Erholung) zeichnerische Fest- setzung
• Neugestaltung des Land- schaftsparks im Süden Vr Pflanzen, Tiere, Land- schaft, Mensch (Erholung) Textliche und zeichnerische Festsetzung

Durch eine geschickte Lenkung lassen sich erhebliche Konflikte vermeiden und die Eingriffe mindern. Eine Vielzahl der in Tabelle 3 aufgeführten Maßnahmen ist für mehrere Schutzgüter gleichzeitig wirksam (= Wechselwirkungen). Sofern keine verbindliche Festsetzung im B-Plan möglich ist, sind die Maßnahmen als (möglichst zu realisierende) Vorschläge auf Vorhaben- bzw. Genehmigungsebene im Rahmen der jeweiligen Ausführungsplanung aufzugreifen. Als weitere Klimaanpassungsmaßnahmen sind außenliegende Verschattungselemente an den geplanten Gebäuden und in der zentralen öffentlichen Grünfläche sowie Trinkwasserstellen sowohl im Außenals auch im Innenbereich von Gebäuden, insb. öffentlichen Gebäuden, zu nennen.

5.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)

Im Planungsgebiet „Tiefes Feld“ liegen keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellten Objekte bzw. Gebiete (NSG, LSG, gLB und/oder ND) oder Wasserschutzgebiete (WSG) vor. Keiner der im Plangebiet festgestellten Biotoptypen stellt einen geschützten Lebensraum nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG (vgl. hierzu auch Kap. 1.2 bzw. 2.4.1.1) oder einen Lebensraum nach Anhang I der FFH-Richtlinie dar. Gemäß Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996 liegen mit Ausnahme des regional bedeutsamen Lebensraumes ABSP-Nr. 536, der im Nordwesten in das Planungsgebiet hineinragt, keine als bedeutsam bewerteten Lebensräume innerhalb des Planungsgebiets. Ferner befindet sich am Nordwestrand des Geltungsbereichs ein Biotop der Stadtbiotopkartierung (vgl. hierzu auch Kap. 2.4.1), das weitgehend identisch mit dem des ABSP ist. Die damalige Beschreibung trifft nur noch teilweise auf den heutigen Bestand zu, da durch Nährstoffeinträge wertgebende Arten verschwunden sind. Zudem wurde hier in Teilen bereits durch den laufenden Bau der Verlängerung der U-Bahnlinie U 3 eingegriffen und Teile des Gehölzbestandes im Winter 2019/20 entfernt. Der Biotop stellt keinen geschützten Lebensraum nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 Bay-NatSchG dar, wurde aber als großflächiges Feldgehölz mit bilanziert.

Im Plangebiet befinden sich keine als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes eingestuften Gehölzbestände. Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt in Anwendung der Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (KostenErstS, Stand: 21.07.2006). Zunächst werden die betroffenen Biotoptypen flächenmäßig erfasst, in einer Karte dargestellt und den nach der Anlage 2 der KostenErstS vorgegebenen „ökologischen Wertfaktoren (Bestand)“ zugeordnet. Aus der Multiplikation der Fläche (in m²) und dem Wertfaktor ergibt sich der Bestandswert der Fläche. Dem wird der zukünftige Wert des Planungsbereichs entgegengesetzt, indem analog zu oben die Planung flächenmäßig getrennt nach Biotop-/Nutzungstypen ermittelt und diesen der „ökologische Wertfaktor (Entwicklung)“ zugeordnet wird. Es wird vom entsprechend des B-Plan festgesetzten Endzustands ausgegangen, Interimslösungen (z.B. Zwischenlösung für Zufahrt Schulstandort oder Entwässerung) werden nicht berücksichtigt. Die Differenz zwischen Planungs- und Bestandswert ergibt den auszugleichenden Biotopwert. Basis für diese Ermittlung ist der Entwurf des Bebauungsplanes. Folgende Annahmen werden der Bilanzierung des Planungswertes zugrunde gelegt:

Geltungsbereich hineinragen werden im Bestand entsprechend des Endzustandes gemäß Feststellungsentwurf zur „Neuen Rothenburger Straße“ berücksichtigt. Die geplanten befestigten Flächen (Zufahrten) werden als versiegelte Flächen (Nutzungstyp 7.6) bewertet. Der Ausgleich hierfür ist in dem dortigen Verfahren geregelt. Die Straßenböschungen sowie die Flächen innerhalb der Planfeststellungsgrenze, die im Rahmen der Baumaßnahme (auch nur temporär) beeinträchtigt und nach Abschluss wieder angesät werden, werden als extensiv gepflegte Straßenränder (Nutzungstyp 5.6) bewertet. Dies kommt diesen auch nur temporär vorgesehenen Blühstreifen am nächsten. Es werden Flachdächer festgesetzt, die zu begrünen sind. Es wird von den gemäß Rahmenplanung geplanten Gebäude, die auch in der Planzeichnung hinweislich dargestellt sind und einer Dachbegrünung auf 70% der Dachfläche ausgegangen. Die übrigen 30% wurden als versiegelte Flächen, die über Trennsystem abgeleitet werden (Nutzungstyp 8.3) bilanziert.

und Wege) wird von der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) ausgegangen, sowie der nach BauNVO zulässigen Überschreitung um 50% nach § 19 Abs. 4 BauNVO oder abweichend davon im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen. Die Restflächen auf diesen Baugrundstücken wurden als strukturarme Hausgärten (Nutzungstyp 5.3) bilanziert.

Belägen, wie z.B. wassergebundenen Wegedecken, angelegt werden und wurden entsprechend als Nutzungstyp 7.5 bilanziert.

Rechtsplans in die Bilanz eingestellt, soweit sie sich in Verkehrsflächen oder auf Plätzen befanden. Zum Ansatz kamen je Baum 20 m² durch die Krone übertraufte Fläche.

sowohl im Bestand als auch in der Planung als heimischer Einzelbaum (Nutzungstyp 1.1) berücksichtigt.

strukturreiche Grünanlagen (Nutzungstyp 5.1) bewertet. Die innerhalb der Baugebiete

liegenden öffentlichen Grünflächen („Grünfinger“) werden als kleine, strukturreiche Grünanlagen (Nutzungstyp 5.2) berücksichtigt. Da die westlichen Randbereiche in die öffentlichen Grünflächen des B-Plan Nr. 4445a übergehen und die Retentionsflächen innerhalb der großen Parkanlage liegen, werden die randlichen Flächen hier aber ebenfalls als Teil der öffentlichen Grünanlage (Nutzungstyp 5.1) bewertet.

„Sportfeld“ wurden als kleine, strukturarme Grünanlagen (Nutzungstyp 5.3) bewertet.

dienende Gebäude und Einrichtungen“ wurde unterteilt: Das innenliegende Spielfeld soll mit durchlässigen Kunststoffbelägen ausgeführt werden und wurde dementsprechend als durchlässiger Belag (Nutzungstyp 7.5), die umliegende 400 m- Wettkampfbahn sowie die Erschließungsflächen als versiegelte Fläche, die über Trennsystem abgeleitet wird (Nutzungstyp 8.3) bilanziert. Sollte hier ein Gebäude (z.B. Umkleiden) errichtet werden, wäre es somit ebenfalls schon als Eingriff berücksichtigt.

wurde ein Biotopwert von 0,4 angesetzt, da diese Bereiche als öffentliche begehbare, extensive Wiesen ausgebildet werden sollen.

nungen wurde nicht mit bilanziert, da zum derzeitigen Planungsstand keine genauen Angaben zu entsprechenden Flächengrößen gemacht werden können.

Die genaue Ermittlung der Biotopwerte für den Bestand und die Planungssituation ist im Anhang in Tabelle 7 und Tabelle 8 dargestellt. Folgende Bilanzierung ergibt sich bei der Ermittlung der Differenz zwischen Bestandswert abzüglich des Planungswertes:

91.141 (Bestand) – 84.730 (Planung) = 6.411 Biotopwertpunkte

Dieses Kompensationsdefizit wird auf Flächen im städtischen Ökokonto erbracht werden. Die einzelnen Flächen sowie die Entwicklungsziele sind in der Tabelle 9 aufgeführt und im Kartenanhang dargestellt.

5.2 Europäischer und nationaler Artenschutz

Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken) wird im Interesse der Rechtssicherheit der Planung die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) empfohlen. Im Rahmen der saP wird umfassend und systematisch ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse, insbesondere das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG, treffen könnte. Die Verbote treten zwar erst direkt mit Realisierung eines Vorhabens ein, allerdings muss im Rahmen der Bauleitplanung bereits geprüft werden, ob die Umsetzung eines B-Planes aus artenschutzrechtlichen Gründen möglich ist. Ein B-Plan kann seine Planrechtfertigung verlieren, wenn seiner Umsetzung dauerhaft Vollzugshindernisse entgegenstehen, zu denen auch die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 BNatSchG zählen. Eine Abwägung der artenschutzrechtlichen Belange im Verfahren ist nicht möglich. Um die Auswirkungen bei Umsetzung des B-Plan Nr. 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ auf geschützte Tierarten und eine mögliche Erfüllung artenschutzrechtlicher

Verbotstatbestände genauer zu prüfen, wurden aber bereits Erhebungen zu verschiedenen Artengruppen durchgeführt und hierzu eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 04.10.2021). Diese wurde auf Grundlage der saP für das Gesamtareal des ursprünglichen Geltungsbereichs des B-Planverfahrens Nr. 4445 „Tiefes Feld“ erarbeitet, da die sich daraus ergebenden Maßnahmen zusammenwirken sollen (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 04.12.2018). Im naturschutzfachlichen Gutachten zur saP werden folgende Vorkehrungen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen für erforderlich gehalten (Die Nummerierung entspricht hier dem Gutachten zur saP. Da nicht alle Maßnahmen im B-Plan festsetzbar sind, erfolgt in der Satzung eine abweichende Nummerierung.):

von Vögeln oder der Wochenstubenzeit von Fledermäusen (also nicht vom 01. März bis zum 30. September)

Brachflächen außerhalb der Brutzeit von bodenbrütenden Vogelarten (also nicht vom 01. März bis zum 15. September)

Da im Zuge des Verfahrens bereits absehbar war, dass innerhalb des „Tiefen Feldes“ oder in räumlicher Nähe zum Eingriffsort keine vorlaufenden Ersatzmaßnahmen möglich sind, handelt sich nicht mehr um CEF-Maßnahmen und die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG wären erfüllt. Dafür ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme erforderlich. Hierzu wurde seitens der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme bereits in Aussicht gestellt. Die in der saP dargestellten, erforderlichen Maßnahmen beziehen sich allein auf die durch den B-Plan Nr. 4445b ausgelösten Eingriffe, unabhängig davon, ob auch durch andere Planungen im Planungsgebiet „Tiefes Feld“ Eingriffe ausgelöst und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden. Für alle im „Tiefen Feld“ vorgesehenen Maßnahmen, die durch die Bebauungspläne Nr. 4445a und 4445b sowie die Planfeststellung der „Neuen Rothenburger Straße“ ausgelöst werden, wird jedoch ein gemeinsames Maßnahmenkonzept erstellt, das eine koordinierte Umsetzung aller Maßnahmen ermöglicht und gleichzeitig die Zuordnung des Ausgleichs zu den einzelnen Planungen darstellt. Folgende Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands (FCS-Maßnahmen) werden gemäß saP-Gutachten zum B-Plan Nr. 4445b vorgesehen und in der Satzung festgesetzt:

Für die betroffenen Feldlerchen-Brutpaare sind die Herstellung von Blühstreifen oder Ackerbrachen erforderlich, die ihnen als Brut- und Nahrungshabitat dienen können und eine Aufwertung ihres Lebensraumes darstellen. Es werden für die durch den B-Plan Nr. 4445b betroffenen 20 Brutpaare insgesamt eine Fläche von 4,0 ha (0,2 ha/Brutpaar) für erforderlich erachtet. Von dieser Maßnahme profitieren auch andere Arten, wie Wachtel, Wiesen-Schafstelze oder Rebhuhn. Insgesamt sind von den o.g. Planungen im Tiefen Feld 20 Feldlerchen-Brutpaare betroffen. Gemäß Planfeststellungsentwurf der „Neuen Rothenburger Straße“ wird ein Ausgleich für 6 Brutpaare vorgesehen. Im B-Plan Nr. 4445b erfolgt die Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen für die restlichen 14 Feldlerchen-Brutpaare auf den städtischen

Flurstücken Nr. 631 und 632/1, Gmkg. Mühlhof und Nr. 402/1 und 403, Gmkg. Reichelsdorf.

Als Ersatz für die Beeinträchtigung von drei Revieren des Kiebitzes und eines möglichen Wachtelkönig-Brutpaars sind auf mind. 1,5 ha Acker- und/oder Grünlandflächen flach ausgebildete Mulden (Größe jeweils ca. 2.500 m², max. Böschungsneigung 1 : 10, Tiefe bis 0,5 m) herzustellen. Die Flächen sind auf ebenen Grundstücken mit bodenfeuchtem (staunassen) Standort oder hohen Grundwasserständen zu suchen, so dass während der Brutzeiten im Frühjahr zur Verminderung der Wuchsleistung der Vegetation, und um verfrühtes Vegetationswachstum zu vermeiden, eine flache Überstauung gesichert ist. Insgesamt sind von den o.g. Planungen im Tiefen Feld 3 Kiebitz-Brutpaare betroffen. Gemäß Planfeststellung der „Neuen Rothenburger Straße“ erfolgt ein Ausgleich für 1 Kiebitz-Brutpaar, sodass im B-Plan Nr. 4445b eine Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen für 2 Kiebitz-Brutpaare und eines möglichen Wachtelkönig-Brutpaars auf den Flurstücken Nr. 981, 1037/3, 1038, 1039 und 1041 Gmkg. Neunhof auf einer Fläche von 4 ha erfolgt.

Als Lebensraumersatz für die Zauneidechsen sind Maßnahmen auf mindestens 2.500 m² erforderlich. Mit der FCS-Maßnahme müssen alle Lebensraumfunktionen der Zauneidechse abgedeckt sein, also die Möglichkeit zur Überwinterung, Versteck- und Sonnplätze für das Sommerhalbjahr, geeignete Flächen zur Eiablage und eine ausreichende Nahrungsgrundlage (Vorhandensein von Beutetieren). Insgesamt wird durch die o.g. Planungen im Tiefen Feld ein Bedarf an 10.500 m² Ersatzflächen für die Zauneidechse ausgelöst. Gemäß Planfeststellung der „Neuen Rothenburger Straße“ erfolgt ein Ausgleich von 8.000 m². Im B-Plan Nr. 4445b werden die restlichen 2.500 m² auf den Flurstücken Nr. 533, Gmkg. Katzwang, und Nr. 212, Gmkg. Kornburg, zugeordnet.

6 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und

europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des

Bundesnaturschutzgesetzes

Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebietssystems Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Nächstgelegenes FFH-Gebiet ist das Gebiet DE 6432-301 „Sandheiden im mittelfränkischen Becken“ in Form der Teilfläche 02 NSG „Hainberg“, das ca. 1 km entfernt in südwestlicher Richtung liegt. Die dort vorkommenden Lebensraumtypen der Sandlebensräume mit Dünen und trockenen Heiden stehen in keinem funktionalen Zusammenhang zu den im Geltungsbereich vorkommenden Lebensräumen. Das europäische Vogelschutzgebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ liegt über 5,2 km entfernt. Auch hier können Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele definitiv ausgeschlossen werden.

7 Geprüfte Alternativen

Hinsichtlich der Prüfung von Standortalternativen, insbesondere für das vorgesehene Bildungszentrum, wird auf die Begründung und den Umweltbericht zur 16. FNP-Änderung verwiesen. Für das Gebiet selbst wurden zudem Planungsalternativen geprüft.

Für das gesamte Areal des Planungsgebiets „Tiefes Feld“ fand bereits 2009/10 ein städtebaulicher Wettbewerb statt. Die Siegerentwürfe wurden im Rahmen eines Workshops im Februar 2010 überarbeitet und optimiert. Diese wurden erneut im Hinblick auf die Kriterien städtebauliche Qualität, Verkehrserschließung, Freiräume, Nutzungen und Realisierbarkeit geprüft. Mit Ausnahme des Kriteriums der Freiräume erfolgte also keine eigentliche Prüfung umweltrelevanter Belange. In diesem Planungsstadium war allerdings noch kein Gymnasium im Planungsgebiet „Tiefes Feld“ vorgesehen und somit bestand für schulische Einrichtungen noch kein dementsprechender Flächenbedarf. Im April 2018 fand ein weiterer Workshop statt. In diesem wurden durch die Darstellung von Grundsatzvarianten für die Standorte der Bildungseinrichtungen im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ die zentralen Fragestellungen, Bedarfe und Notwendigkeiten der unterschiedlichen Akteure diskutiert und herausgearbeitet. Ergebnis war u.a., dass ein Stadtpark als mindestens 10 ha große zusammenhängende öffentliche Grünfläche mit angemessener Breite ausgestaltet werden soll. Die Lage des Schulstandortes nahe zum geplanten U-Bahnhof „Kleinreuth bei Schweinau“ war aufgrund der zu erwartenden Schülerzahlen und der kurzen Wege weitgehend gesetzt. Des Weiteren wurden Standortvarianten der 400 m-Wettkampfbahn für den Schulsport geprüft. Die nun vorgesehene Lage am östlichen Rand des Geltungsbereiches hat diverse Vorteile: Der Standort befindet sich in der Nähe der geplanten Bildungsstandorte, aber auch im Einzugsbereich der Johann-Pachelbel-Realschule östlich der Bahnlinie. Die Erschließung kann am Rand des Planungsgebietes und nicht, wie bei einer früheren Planungsalternative, die im Südwesten des geplanten Landschaftsparks lag, durch das Quartier hindurchgeführt werden. Zudem kann ein zusammenhängender, durchgängig breiter Grünzug im Süden des geplanten Quartiers verwirklicht werden, der nicht durch die Wettkampfbahn geteilt wird. Aus lärmschutzfachlicher Sicht wird die Wettkampfbahn, die aufgrund außerschulischer Nutzungen ebenfalls zu Lärmemissionen führt, in einen bereits durch den Güterzugverkehr vorbelasteten Bereich situiert werden. Eine Lärmbelastung des Parkinnenbereiches wird somit minimiert. Zudem kann die Funktionalität der nach Südwesten orientierten Entwässerung des Quartiers auch bei Situierung der Wettkampfbahn im Osten gewährleistet werden. Diesbezüglich stellt die nun angestrebte Planung in der Gesamtschau eine Optimierung, im Hinblick auf mehrere Umweltbelange, dar, obgleich auch mit der Realisierung der vorliegenden Planung (insb. im Verbund mit der Entwicklung des gesamten Planungsgebiets „Tiefes Feld“) dennoch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf eine Reihe von Schutzgütern verbunden sind.

8 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken

Der Umweltbericht gemäß Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Zustand innerhalb des Planungsgebietes (Basisszenario) und die Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes wurde vom Büro GROSSER-SEEGER & PARTNER, Nürnberg, erstellt. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und grundsätzliche Aussagen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 5). Die 16. FNP-Änderung „Bereich Tiefes Feld – Schule“ erfolgt in einem gesonderten Teiländerungsverfahren. Hierzu liegt bereits ein Umweltbericht (GROSSER-SEEGER &

PARTNER 14.05.2021) vor. Im Sinne der Abschichtung wurden einzelne umweltbezogene Fragestellungen, die auf FNP-Ebene bereits abgehandelt werden, nicht noch einmal behandelt, sondern auf den Umweltbericht zur 16. FNP-Änderung verwiesen (z.B. Prüfung von Standortalternativen). Folgende Informationsquellen und Gutachten wurden für die vorliegende Fassung des Umweltberichtes herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):

Umweltconsulting GmbH, 2021)

LfU), Kartenblätter TK 6531 und TK 6532, Abfrage am 01.04.2020)

Umgebung (1977) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 19.03.2020)

•

planverfahrens Nr. 4445, Tiefes Feld, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 26.03.2014

4445a, 4445b und 4445c mit Freiflächenrahmenplan, Ramboll Studio Dreiseitl GmbH, August 2021

19.03.2020)

stellt von ACCON GmbH, vom Stadtrat beschlossen am 28.10.2015; Fortschreibung 2019)

Bebauungsplan Nr. 4445 „Tiefes Feld, Rahmenplan; IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, 14.11.2016

4445a „Tiefes Feld Nordwest“, IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, 14.07.2021

Hinblick auf die Bauleitplanung, 13.06.2017

(September 2017)

N-ERGIE AG, 13.12.2019

(Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018)

Rothenburger Straße zwischen Virnsberger Straße und dem Bereich der Regelsbacher Straße, 13.07.2004 ([Ehem.] Gartenbauamt der Stadt Nürnberg)

Feld“, Ökologisch-Faunistische-Arbeitsgemeinschaft Schwabach (ÖFA), September 2011

Bebauungsplan Nr. 4445 „Tiefes Feld“, Grosser-Seeger & Partner, 04.12.2018

Bebauungsplan Nr. 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“, Grosser-Seeger & Partner, 04.10.2021

27.04.2018 sowie in 2021

Partner, 15.08.2014

Partner, 14.05.2021

Aussagen in diesem Umweltbericht wurden aufgrund der vorliegenden Grundlagendaten und Erkenntnisse (siehe oben) getroffen, soweit dies zum jetzigen Zeitpunkt möglich war. Auf etwaige Unwägbarkeiten oder methodische Schwierigkeiten wird ergänzend bei den einzelnen Schutzgütern eingegangen.

9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und auch nur diese), die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemäß § 1a Abs. 3 S. 2 BauGB und von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt. Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind dabei gemäß § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitplanes zu unterrichten. Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans zu achten. Dies betrifft auch Festsetzungen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen. Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bauleitplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Nürnberg ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen. Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich Grundwassermessstellen, die für die Erkundung des Untersuchungsgebietes „Tiefes Feld“ genutzt wurden (Versickerungsgutachten, SUN, 2014). Eine Grundwassermessstelle befindet sich im Bereich der geplanten Grünfläche an der südlichen Grenze des Geltungsbereiches, eine weitere im Bereich der geplanten Fläche für den Gemeinbedarf „Bildungszentrum“ sowie zwei weitere am östlichen Rand in Nähe der Bahnlinie. Es ist auf nachgelagerter Ebene zu prüfen, inwieweit diese auch dauerhaft in das städtische Überwachungssystem übernommen

werden könnten, um Auswirkungen der Reduzierung der Grundwasserneubildung durch Versiegelung von Flächen auf den Grundwasserstand zu dokumentieren. Für alle artenschutzrechtlich erforderlichen FCS-Maßnahmen werden Umsetzungs- und Funktionskontrollen durchgeführt. Für die FCS-Maßnahmen Feldbrüter wird darüber hinaus ein Risikomanagement mit maßnahmenbezogenem Monitoring vorgesehen. Im Rahmen des Monitorings werden die Feldbrüterbestände auf den Maßnahmenflächen und den direkt angrenzenden Flurstücken jährlich kartiert, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Im Rahmen des Risikomanagements bestehen die Möglichkeiten, die Lage und Flächenanteile der Extensiväcker anzupassen und eine mittelfristige Ergänzung zusätzlicher Flurstücke in das Gesamtkonzept vorzunehmen. Bei der Umsetzung des Bebauungsplans ist zudem mit der Vermeidungsmaßnahme V1 der saP eine ökologische/naturschutzfachliche Baubegleitung vorgesehen, um die Einhaltung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und die fachgerechte Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen zu gewährleisten.

10 Zusammenfassung

Auf Grundlage des Gesamtrahmenplans zu dem B-Planverfahren Nr. 4445 „Tiefes Feld“ soll der B-Plan Nr. 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ herausgelöst werden, da in diesem Bereich Baurecht unabhängig von anderen B-Planverfahren im Planungsgebiet „Tiefes Feld“ geschaffen werden soll. Die Änderung des wirksamen FNP der Stadt Nürnberg erfolgt in einem gesonderten Teiländerungsverfahren (16. Änderung). Der B-Plan Nr. 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ umfasst eine Fläche von ca. 28,2 ha. In unmittelbarer Nähe zur neuen U-Bahn-Haltestelle „Kleinreuth bei Schweinau“ sollen im nördlichen Teil des Planungsgebietes, neben einem allgemeinen Wohngebiet und einem urbanen Gebiet, ein Standort für verschiedene Bildungseinrichtungen und dazugehörige Sportanlagen entstehen. Im südlichen Anschluss an das Baugebiet befinden sich Teilflächen des geplanten Landschaftsparks. Im Osten, angrenzend an die Bahnlinie, soll künftig eine Wettkampfbahn (Sportanlage) verortet werden. Im Rahmen der gem. § 2 Abs. 4 BauGB erforderlichen Umweltprüfung werden alle Schutzgüter gem. § 1 Abs. 6 S. 1 Nr. 7 BauGB hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation, sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht. Grundlage hierfür stellt der Entwurf des B-Plans dar. Tabelle 4: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter

Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen

Fläche erheblich nachteilig Boden erheblich nachteilig Wasser erheblich nachteilig Pflanzen nicht erheblich Tiere erheblich nachteilig Biologische Vielfalt erheblich nachteilig Landschaft nicht erheblich Menschliche Gesundheit

nicht erheblich24 Sekundärluftschall

Luft nicht erheblich Klima nicht erheblich Abfall nicht erheblich Kultur- und Sachgüter nicht erheblich

Nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser erfolgen im Wesentlichen durch die weitreichende (Neu-)Inanspruchnahme und die Überbauung der

24 Unter der Voraussetzung, dass bei Unterschreitung des erforderlichen Abstandes die festgesetzten Schutzmaßnahmen ohne Ausnahmemöglichkeit eingehalten werden.

bisherigen Freiflächen für neue Bau-, Verkehrs- und Grünflächen und der damit einhergehenden beträchtlichen Versiegelung und Verringerung der Grundwasserneubildungsrate. Für das Schutzgut Pflanzen erfolgen durch die Planung insgesamt keine erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen, da zum einen hauptsächlich landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen mit entsprechend geringer Eingriffsempfindlichkeit überplant werden und zum anderen weder vegetationskundlich besonders wertvolle Lebensräume noch größere bzw. ältere Gehölzbestände betroffen sind. Vielmehr entstehen durch die Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Gehölzgruppen sowie die Herstellung von strukturreichen Grünanlagen neue Habitatstrukturen. Im Hinblick auf das Schutzgut Tiere sind im Wesentlichen Nahrungs- und Bruthabitate von bodenbrütenden Vogelarten sowie die Zauneidechse betroffen. Die Eingriffe stellen bei der Umsetzung eine erhebliche nachteilige Auswirkung auf die Fauna und die biologische Vielfalt im Planungsgebiet „Tiefes Feld“ dar, da für die bodenbrütenden Vogelarten keine eingriffsnahen Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. Aufgrund der Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere bestehen auch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Für das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sind Auswirkungen durch Verkehrslärmimmissionen zu erwarten. Trotz aktiver (Schallschutzbebauung und -wände) und passiver Schallschutzmaßnahmen (z.B. Grundrissorientierung) werden die verbleibenden Auswirkungen als erheblich nachteilig erachtet, da die grundsätzliche Immissionssituation nicht geändert wird. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm werden durch die geplante Sportanlage negative Auswirkungen auf die Erholungseignung der umgebenden Parkflächen durch Freizeitlärm hervorgerufen. Die Auswirkungen auf das Schutzgut sind aus diesen Gründen als erheblich nachteilig einzustufen. Auf das Schutzgut Landschaft ist dagegen aufgrund der Vorbelastung durch umgebende Bebauung und Verkehrstrassen sowie einem nur geringen Strukturreichtum und überwiegend anthropogenen Flächennutzungen keine erhebliche nachteilige Auswirkung zu erwarten. Das Schutzgut Luft wird insgesamt nicht erheblich beeinträchtigt, da das Gebiet weiterhin über einen funktionierenden Luftaustausch verfügen wird und die zusätzlichen Auswirkungen begrenzt sind. Zum Schutzgut Klima erfolgen Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen (Anlage von Grünflächen, Dach- und Fassadenbegrünung, etc.), wodurch die Auswirkungen vermindert werden können. Die Auswirkungen der Planung auf die geplante und bestehende Bebauung im Umfeld wurden gutachterlich geprüft. Es ist demnach insgesamt nicht von erheblichen nachteiligen Auswirkungen auszugehen. Weitere Klimaanpassungsmaßnahmen und die Umsetzung einer CO -neutralen Energieversorgung sind 2 auf Vorhaben-/ Genehmigungsebene zu berücksichtigen. Im Zuge der Umsetzung der Planung entstehen keine besonderen Arten oder Mengen von Abfall. Entstehende Abwässer können nach Errichtung der entsprechenden Kanäle ins städtische Kanalsystem eingeleitet und der städtischen Kläranlage zugeleitet werden. Kultur- und Sachgüter sind durch die Planung nicht negativ betroffen. Es treten daher keine erheblichen nachteiligen Folgen auf dieses Schutzgut auf. Bei einer Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) würde die derzeit vorwiegende Nutzung als Ackerfläche aufgrund der größtenteils hohen Ertragsfunktion der Böden und der Knappheit an landwirtschaftlich nutzbaren Flächen im Stadtgebiet sehr wahrscheinlich weiterhin aufrechterhalten. Insbesondere im Hinblick auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, sowie Tiere käme es zu keinen Eingriffen bzw. zum Fortbestand

der aktuell günstigen Situation. Bei Verzicht auf die Umsetzung der Planung käme es auch nicht zur Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände. Kumulative Auswirkungen mit einer Reihe an zeitlich parallel laufenden und sich z.T. räumlich überschneidenden Planungen im Gesamtareal „Tiefes Feld“, wie z.B. das Planfeststellungsverfahren zur „Neuen Rothenburger Straße“, sind nur für das Schutzgut Fläche zu erwarten. Im Zusammenhang mit den umliegenden Planungen im Tiefen Feld selbst und in Bereich östlich der Bahnlinie erfolgen in der Summe größere Flächeninanspruchnahmen und damit quantitativ größere Auswirkungen auf die Teilfunktionen der Schutzgüter (z.B. Flächenversiegelung, verringerte Grundwasserneubildung), aber keine sich gegenseitig verstärkenden. Bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen sind auch teils andere Lebensräume und Tierarten betroffen, als beim B-Plan Nr. 4445b. Für das Schutzgut Fläche stellt die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen dagegen einen kumulativen Effekt dar, aber keinen sich gegenseitig verstärkenden. Bei der Realisierung der Planung können verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die eine effektive Verringerung der Eingriffe darstellen. Eine Reihe von konfliktmindernden Maßnahmen wird über Festsetzungen im B-Plan geregelt; weitere Maßnahmen sind auf Vorhabenebene zu prüfen und möglichst umzusetzen. Die Bilanzierung zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB wurde anhand eines Vergleichs der Planungssituation mit der Bestandssituation durchgeführt. Es verbleibt ein Kompensationsdefizit von 6.411 Punkten, welches über das städtische Ökokonto ausgeglichen werden kann. Der artenschutzrechtlich erforderliche Ausgleich wurde im Zuge der saP ermittelt. Es sind Vermeidungsmaßnahmen für Vogel- und Fledermausarten und die Zauneidechse sowie Ersatzmaßnahmen für bodenbrütende Vogelarten und die Zauneidechse erforderlich. Da im räumlichen Zusammenhang keine Ausgleichsflächen gefunden werden konnten, ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme erforderlich und die Umsetzung als sog. FCS-Maßnahmen. Die natur- bzw. artenschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind im Rahmen eines Monitoringkonzeptes zu überwachen. Aufgrund der Entfernung des Geltungsbereiches zum Europäischen Vogelschutzgebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ und zum FFH-Gebiet DE 6432-301 „Sandheiden im mittelfränkischen Becken“ und fehlender funktionaler Beziehungen sind keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 durch die vorliegende Planung zu erwarten. Aussagen im vorliegenden Umweltbericht wurden aufgrund der vorliegenden Grundlagendaten, Gutachten und Erkenntnisse getroffen, soweit dies möglich war. Auf etwaige Unwägbarkeiten oder methodische Schwierigkeiten wird ergänzend bei den einzelnen Schutzgütern eingegangen. Es erfolgte eine Prüfung von Planungsvarianten innerhalb des Planungsgebietes. Dabei wurden insbesondere Grundsatzvarianten für die Standorte der Bildungseinrichtungen innerhalb des Planungsgebietes sowie die Lage der Sportanlage innerhalb des südlichen Landschaftsparks behandelt. Durch die nun vorgesehene, optimierte Lage der Sportanlage im Osten an der Bahnlinie wurde eine für einige Umwelt-, aber auch andere funktionale Belange günstigere Lösung gefunden.

11 Anhang

Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen

Grund und Boden, Fläche, Wasser

§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesent- § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): wicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013 Niederschlagswasser soll ortsnah versickert (zuletzt geändert am 01.01.2020): oder verrieselt werden, soweit dem weder Mit Grund und Boden soll sparsam und wasserrechtliche oder sonstige öffentlichschonend umgegangen werden, d.h. der rechtliche Vorschriften noch wasserwirt- Flächenverbrauch soll verringert und einer schaftliche Belange entgegenstehen. Des Innenverdichtung Vorrang gegeben werden. Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der Bodenversiegelungen sollen auf das not- Stadt Nürnberg der Versickerung von Niewendige Maß begrenzt werden. Die Notwen- derschlagswässern bzw. deren sonstiger digkeit der Umwandlung landwirtschaftlich alternativer Ableitung den Vorrang. Mit Einoder als Wald genutzter Flächen soll be- führung des getrennten Gebührenmaßstabs gründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu für Niederschlagswasser und Abwasser seit den Möglichkeiten der Innenentwicklung zu- 01.01.2000 wird dies auch in der entspregrunde gelegt werden, zu denen insbeson- chenden Gebührensatzung berücksichtigt. dere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmög- §§ 77, 78ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): lichkeiten zählen können. Gemäß Bundes- (Frühere) Überschwemmungsgebiete (ÜSG) naturschutzgesetz (BNatSchG) hat die er- i.S.d. § 76 sollen nach § 77 in ihrer Funktion neute Inanspruchnahme bereits bebauter Flä- als Rückhalteflächen erhalten bzw. soweit wie chen sowie die Bebauung unbebauter Flä- möglich wiederhergestellt werden. §§ 78 und chen im beplanten und unbeplanten Innen- 78a beinhalten entsprechende planerische bereich, soweit sie nicht für Grünflächen und bauliche Vorschriften, welche darauf vorgesehen sind, Vorrang vor der Inan- abzielen, Retentionsräume möglichst von spruchnahme von Freiflächen im Außenbe- Bebauung freizuhalten bzw. im Fall einer reich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen Bebauung das vorherrschende Hochwasser– land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete schutzniveau nicht zu verringern. Generell erhalten werden. Insbesondere hochwertige sind bei Planungen in einem amtlich Böden sollen nur in dem unbedingt not- festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten ÜSG wendigen Umfang für andere Nutzungen in (§ 76 Abs. 3) oder in einem Risikogebiet Anspruch genommen werden. Gemäß Bun- außerhalb eines ÜSG die Belange der desnaturschutzgesetz sind historisch ge- Hochwasservorsorge im Rahmen der wachsene Kulturlandschaften vor Verun- bauleitplanerischen Abwägung zu be– staltung, Zersiedelung und sonstigen Beein- rücksichtigen (Abwägungs–direktiven in § 78 trächtigungen zu bewahren. Abs. 3 und 8, § 78b Abs. 1).

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012: Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept gesichert, schädliche Bodenveränderungen (InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige Leit-linien für künftige gesamtstädtische Pla- Einwirkungen auf den Boden getroffen nungen und Konzepte in Bezug auf die „Gewerden. Bei Einwirkungen auf den Boden meinschaftsaufgabe“ Wasser. sollen Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden Beschluss des Umweltausschusses vom werden. 09.10.2013 und des Stadtplanungsausschusses vom 07.11.2013: ABSP der Stadt Nürnberg: Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleit- Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier planverfahren, das eine Neubauplanung vorformuliert. Insbesondere sollen ökologisch sieht (einschließlich Konversionsflächen), die wertvolle Bereiche von Versiegelung frei- Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines gehalten werden. nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsnahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers.

Artenschutz und Biologische Vielfalt

Die Rechtsvorgaben für den speziellen Ar- Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, betenschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG schlossen vom Bayerischen Ministerrat am geregelt. Aussagen zum NATURA 2000- 1. April 2008, nennt u.a. folgenden Hand- Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis lungsschwerpunkt: Berücksichtigung der As- 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum pekte des Artenschutzes und des Biospeziellen Artenschutz unterliegen nicht der topverbunds sowie des Ziels der Erhaltung Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt (siehe auch Kapitel 5). bei der Trassierung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.

Natur und Landschaft

Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Si- Vielfalt dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 cherung der Populationen wildlebender Tiere BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätbestimmter Flächen und einzelner Bestand- ten, Biotope und Lebensgemeinschaften soteile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel wie der Bewahrung, Wiederherstellung und festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Netz verbundener Biotope zu sichern. Der Wechselbeziehungen.

Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge

DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): Vorsorge gegen schädliche(n) Umwelteingibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte- wirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Anbau erwünschte Orientierungswerte vor. lagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des BImSchG 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur (Zweiter Teil) unterliegen im bau-/ immis- Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- sionsschutzrechtlichen Genehmigungsvergesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): fahren sowie bei Nachbarschaftsbeschwerlegt Grenzwerte für den Bau oder die we- den. Sie legt u.a. gebietsbezogene Immissentliche Änderung von öffentlichen Straßen sionsrichtwerte für Anlagenlärm fest, die am sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen Immissionsort in der Summe nicht überund Straßenbahnen fest. schritten werden dürfen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen die Grenze der Ab- § 47d BImSchG (Lärmaktionsplan): wägung für Gewerbe- bzw. Anlagenlärm, da Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat ein Bebauungsplan keine Festsetzungen die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan treffen darf, die nicht vollziehbar sind. (LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft getreten ist und 2019 fortgeschrieben wurde. 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur Der LAP soll die Lärmprobleme und Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- Lärmauswirkungen regeln und die ruhigen gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverord- Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und schützen. Für die Nebeneisenbahnstrecken Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum wurde 2019 ein eigenständiger Zwecke der Sportausübung betrieben werden Lärmaktionsplan erstellt. und einer Genehmigung nach BImSchG nicht bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immis- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift sionsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Imzum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech- missionsort in der Summe nicht überschritten nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – werden dürfen. Die Regelungen der Sportan- TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein- lagenlärmschutzverordnung bestimmen die heit und der Nachbarschaft vor sowie der Grenze der Abwägung für Sportlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen

darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern soll Beschluss des Umweltausschusses vom die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm (aus- 12.03.2014 und des Stadtplanungsausgenommen traditionelle Volksfeste und Kirch- schusses vom 27.03.2014: weihen) Anwendung finden. Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der für Immissionsschutz, Stand März 2015): Grün- und Freiraumplanungen der Stadt dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise Nürnberg. zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Gesamtstädtisches Freiraumkonzept mit Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be- Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar- 2020“ keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie Im Bereich des Tiefen Feldes soll eine neue soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste Parkanlage entstehen unter Umsetzung der und Kirchweihen Anwendung finden. „Vision Wasser Tiefes Feld“. Es soll eine übergeordnete Freiraumverbindung vom Gesetz über Anforderungen an den Lärm- Pegnitztal zum Hainberg als Grünzug „Südschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrich- West“ geschaffen werden. tungen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Baulandbeschluss (2017ff.): Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017 Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt durch den Stadtrat beschlossen und trat am u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße- 14.06.2017 in Kraft, er ist für die Verwaltung rungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens- Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbeweisen sind, im Wohnumfeld als sozial- flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf adäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert städtebauliche und umweltplanerische Stanfür Jugendspieleinrichtungen einige Regelun- dards und Qualitäten sowie zu Folgekostengen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. regelungen.

§ 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): Beschluss des Umweltausschusses vom Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans 09.10.2019 sowie des Stadtplanungs– für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am ausschusses vom 17.10.2019: 15.09.2017 von der Reg. von Mfr. in Kraft Die Verwaltung wird beauftragt, die gesetzt; darin enthalten ist u.a. eine finanziellen Auswirkungen von Dach- oder Maßnahmenübersicht des bestehenden Fassadenbegrünungsmaßnahmen bei allen Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004) sowie anstehenden städtischen Neubauprojekten dessen 1. Fortschreibung (2010) und deren und im Bestand zu prüfen und nach jeweiliger Umsetzungsstand, sowie weitere Möglichkeit entsprechende Maßnahmen (geplante) relevante Maßnahmen zur umzusetzen. Luftreinhaltung. Stadtratsbeschluss v. 04.03.2020: Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenz- Das Konzept der „Grünen Finger“ dient als werte der 39. BImSchV; sie betreffen über- Planungsgrundlage und Orientierungshilfe für wiegend das Schutzgut „Menschliche Ge- alle räumlichen Entwicklungsplanungen sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch sowie für stadtstrategische auf den Schutz der Vegetation. Grundsatzentscheidungen. Die Entwicklung von Grünflächen auf vormals baulich Beschluss des Stadtplanungsausschusses genutzten Flächen bleibt jeweils eigenen vom 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für Beschlussfassungen vorbehalten. Bei der die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen konkreten Umsetzung sind bestehende in Bebauungsplänen und städtebaulichen funktionale Zusammenhänge der Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche vorhandenen Gebiete einzelfallspezifisch zu pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: prüfen und zu berücksichtigen. 20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon jeweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m². § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB (Anfälligkeit für schwere Unfällen oder Katastrophen):

Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017 Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. Berücksichtigung der Auswirkungen, die aufdes immissionsschutzrechtlichen Trennungs- grund der Anfälligkeit der nach dem Bebaugrundsatzes gem. § 50 Satz 1 BImSchG in ungsplan zulässigen Vorhaben für schwere den Katalog der zu berücksichtigenden Um- Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten Belange nach den Buchstaben a bis d und i. in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des

Klima und Energie

§ 1 Abs. 5 und 6 BauGB: Danach sind neue Gebäude als sog. Nied- Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die rigstenergiegebäude gemäß der EU-Gebäu- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die derichtlinie zu errichten. sparsame und effiziente Nutzung von Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer Energie gehören zu einer gemeindlichen zumindest anteiligen Nutzung von rege- Aufgabe im Rahmen der Bauleitplanung. Am nerativen Energien bei der Deckung des 30. Juni 2011 hat der Bundestag die Wärme- und Kälteenergiebedarfs ver- Novellierung des BauGB durch das „Gesetz pflichtet. zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: beschlossen (BauGB-Klimanovelle 2011). In Bebauungsplanverfahren oder anderen Die Belange des Klimaschutzes und der städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich Anpassung an den Klimawandel sind Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, dadurch erweitert worden. Bauleitpläne eine CO -neutrale Energieversorgung für 2 sollen dazu beitragen, den Klimaschutz und den Neubau zu erreichen. die Klimaanpassung, insb. auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- und Umweltausschusses v. § 1a Abs. 5 BauGB: 26.06.2014: Es soll den Erfordernissen des Klima- Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem lage für alle weiteren Planungen der Stadt Klimawandel entgegenwirken, als auch durch Nürnberg dar und ist bei anstehenden Plasolche, die der Anpassung an den Klima- nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem wandel dienen, Rechnung getragen werden. Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Datengrundlage und Analyse der klimaökolo- Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie gischen Funktionen für das Nürnberger (2010/31/EU) v. 19.05.2010: Stadtklima vor. Wichtige Ergebnisse und Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst- Empfehlungen für die weitere städtebauliche energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener- Entwicklung werden in einer Klimafunktionsgiebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei und einer Planungshinweiskarte dargestellt. null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014: Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan Gebäudeenergiegesetz - GEG: 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima- Im GEG wurden 2020 die Maßgaben des Er- schutz und Anpassung an den Klimawandel. neuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EE- Die CO -Emissionen in Nürnberg sollen, ge- 2 WärmeG), der Energieeinsparverordnung genüber den Werten von 1990, bis 2030 um (EnEV) sowie des Energieeinsparungsge- 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der setzes (EnEG) zusammengeführt. Zweck europäischen Städte), bis 2050 um 80% redieses Gesetzes ist ein möglichst sparsamer duziert werden (Zielsetzung der Bundes- Einsatz von Energie in Gebäuden einschließ- regierung). Bis zum Jahr 2020 soll das EUlich einer zunehmenden Nutzung erneuerba- 20-20-20-Ziel (CO -Reduktion um 20%, Effi- 2 rer Energien zur Erzeugung von Wärme, zienzsteigerung um 20%, Anteil der erneuer- Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. baren Energien von 20%) erreicht werden. Zur Anpassung an den Klimawandel werden

die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessi- und Neubaugebieten auszuschöpfen und beim ve ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit Verkauf von Grundstücken der Stadt Nürnberg den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum im Vorfeld Studien hinsichtlich möglicher CO2und des gesamtstädtischen Stadtklima- Neutralität erstellen zu lassen und dem gutachtens werden Umsetzungsstrategien Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen (Punkt entwickelt. j).

Stadtratsbeschluss v. 24.07.2019: Stadtratsbeschluss v. 17.06.2020: Die Verwaltung wird u.a. beauftragt, im Rah- Der Stadtrat legt als Treibhausgasmindemen ihrer Möglichkeiten den Ausbau der rungsziel bis zum Jahr 2030 einen Wert von - Fernwärme in Nürnberg aktiv zu unterstützen 60% fest (Punkt b) und erhöht das im Klima- (Punkt i), sowie alle Möglichkeiten für CO2- fahrplan 2010 – 2050 festgelegte Treibhausneutrale Wärmeversorgungen bei Neubauten gasminderungsziel von - 80% auf - 95% (Punkt c).

Tabellen zum Immissionsschutz - Verkehrslärm

Tabelle 5: Beurteilungspegel für Verkehrslärm mit Umbau Güterzugstrecke und Schallschutzwand Südwesttangente 6 m und 3 m während des Tagzeitraums an den relevantesten Immissionsorten im Geltungsbereich (nach Lageplanskizze 3.0 und 3.1, Obermeyer Planen + Beraten GmbH, Schalltechnische Untersuchung, 17.09.2021). Die Überschreitungen, die eine etwa viermal so laute Schalleinwirkung darstellen (≥ 6 dB) sind fett gedruckt.25

t e ib e g u a B e tie s n e d a s s a F ermittelte Beurteilungspegel maximale Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 maximale Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
im EG [dB(A)] im EG [dB] im EG [dB]
im
maßgeben- im maßgeben- im maßgeben-
den den Geschoss den Geschoss
Geschoss [dB] [dB]
[dB(A)]
WA 1 Nord 61-62 7 3
Ost 59 4
Süd 56 60 1 5 1
West 60-63 63-66 8 11 7 7
WA 2 Nord 58 3
Ost 56-58 3
Süd 56 1
West 56 57-58 1 3
WA 3 Nord 56 60 1 3 1
Ost 57 2
Süd 58 3
West 56 61 1 6 2
WA 4 Nord 60 5
Ost 57-59 4
Süd 57-58 3
West 56 58-60 1 5 1
WA 5 Nord 59 4
Ost 57-58 3
Süd 57 2
West 56 57-59 1 4
WA 6 Nord 57 58-60 2 5
Ost 56-57 2
Süd 56-58 3
West 56 58-60 1 5 1
WA 7 Nord 58 3
Ost 58 3
Süd 56-57 2
West 58-59 4
WA 8 Nord 57 60 2 5
Ost 56 57 1 2
Süd 56 1

25 Bei den Flächen für den Gemeinbedarf wird im Tageszeitraum von einer Schutzwürdigkeit analog zu einem allgemeinen Wohngebiet ausgegangen. Bei den urbanen Gebieten (MU) wird von einer Schutzwürdigkeit analog zu Mischgebieten ausgegangen.

t e ib e g u a B e tie s n e d a s s a F ermittelte Beurteilungspegel maximale Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 maximale Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
im EG [dB(A)] im EG [dB] im EG [dB]
im
maßgeben- im maßgeben- im maßgeben-
den den Geschoss den Geschoss
Geschoss [dB] [dB]
[dB(A)]
West 57 2
WA 9 Nord 58 3
Ost 56 57 1 2
Süd 56-57 2
West 57-58 3
WA 10 Nord 59 4
Ost 56 56-57 1 2
Süd 56-57 2
West 58 3
WA 11 Nord 56 59 1 4
Ost 56 56-57 1 2
Süd 56 1
West 57 56-58 2 3
WA 12 Nord 57 2
West 57 2
WA 13 Nord 61 57-62 6 7 2 3
Ost 57 57-59 2 4
Süd 56-57 2
West 56-57 2
WA 14 Nord 57 2
Ost 56-57 2
West 56-57 2
WA 15 Nord 56-58 57-61 3 6 2
Ost 56-58 56 3 1
Süd 56-57 2
West 58-60 5 1
WA 16 Nord 57 2
Süd 57 2
West 58-59 58-59 4 4
WA 17 Nord 59 4
Süd 56 1
West 58-59 58-59 4 4
WA 18 Ost 56 1
Süd 56 1
Wa 19 West 56 1
WA 20 Süd 56 1
Bildungs- Nord zentrum 58-62 7 3
56-63 8 3
Ost 58-59 57-59 4 4
Süd 56 1
West 60 5
t e ib e g u a B e tie s n e d a s s a F ermittelte Beurteilungspegel maximale Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 maximale Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
im EG [dB(A)] im EG [dB] im EG [dB]
im
maßgeben- im maßgeben- im maßgeben-
den den Geschoss den Geschoss
Geschoss [dB] [dB]
[dB(A)]
Soziale Bedarfe Nord N 71 16 12
71 16 12
Ost 64 65 9 10 5 6
Süd 56 57 1 2
West 63 8 4
Soziale Bedarfe Nord O
56 1
Ost 56 1
Süd 57 2
West 56 1
Soziale Bedarfe Nord W
58 3
West 57-58 3
MU 1.1 Nord 85 72 25 12 21 8
West 64 69 4 9 5
MU 1.2 Nord 68-70 69-71 10 11 6 7
West 59-69 9 5
MU 1.3 Nord 70-71 70-71 11 11 7 7
Ost 58-62 2
MU 1.4 Nord 72 72 12 12 8 8
Ost 65 58-66 5 6 1 2
West 60-62 2
MU 2 Nord 72 72 12 12 8 8
West 65 67 5 7 1 2
MU 3 Nord 72-73 72-73 13 13 9 9
Ost 67 58-68 7 8 3 4
West 64 65 4 5 1
MU 4 Nord 72-73 72-73 13 13 9 9
Süd 62 56-62 2 2
West 66 67 6 7 2 3
MU 5.1 Nord 70 70 10 10 6 6
MU 5.2 Nord 69-70 69-70 10 10 6 6
MU 5.3 Nord 70-71 71-72 11 12 7 8
Ost 61-67 63-68 7 8 3 4

Tabelle 6: Beurteilungspegel für Verkehrslärm mit Umbau Güterzugstrecke und Schallschutzwand Südwesttangente 6 m und 3 m während des Nachtzeitraumes an den relevantesten Immissionsorten im Geltungsbereich (nach Lageplanskizze 3.7 und 3.8, Obermeyer Planen + Beraten GmbH, Schalltechnische Untersuchung, 17.09.2021). Die Überschreitungen, die eine etwa viermal so laute Schalleinwirkung darstellen (≥ 6 dB) sind fett gedruckt. 26

t e ib e g u a B e tie s n e d a s s a F ermittelte Beurteilungspegel maximale Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 maximale Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
im EG [dB(A)] im EG [dB] im EG [dB]
im
maßgeben- im maßgeben- im maßgeben-
den den Geschoss den Geschoss
Geschoss [dB] [dB]
[dB(A)]
WA 1 Nord 46-47 54-55 2 10 6
Ost 48 52 3 7 3
Süd 47-50 54 5 9 1 5
West 53-54 56 9 11 5 7
WA 2 Nord 48 50 3 5 1
Ost 46-48 50-52 3 7 3
Süd 48 50 3 5 1
West 48-49 50-51 4 6 2
WA 3 Nord 49 54 4 9 4
Ost 48 52 3 7 2
Süd 49 52 4 7 3
West 50 55 5 10 1 6
WA 4 Nord 46-47 51 2 6 2
Ost 46-47 51 2 6 2
Süd 45-48 51-52 3 7 3
West 49-50 52-53 5 8 1 4
WA 5 Nord 49 52 4 7 3
Ost 46-48 50-52 3 7 3
Süd 49 51 4 6 2
West 48-49 50-52 4 7 3
WA 6 Nord 45-46 51-53 1 8 3
Ost 46-47 50-51 2 6 2
Süd 45-46 50-52 1 7 2
West 48 51-53 2 8 4
WA 7 Nord 45-47 52 2 7 3
Ost 46-47 51-52 2 7 3
Süd 46-48 50-51 3 6 2
West 47-48 51-52 3 7 3
WA 8 Nord 48 52 3 7 2
Ost 49 51 4 6 2
Süd 48 50 3 5 1
West 46 52 1 7 1
WA 9 Nord 47 51-52 2 7 3
Ost 49 51 4 6 2
Süd 47 50-51 2 6 2

26 Bei den Flächen für den Gemeinbedarf wird im Tageszeitraum von einer Schutzwürdigkeit analog zu einem allgemeinen Wohngebiet ausgegangen. Bei den urbanen Gebieten (MU) wird von einer Schutzwürdigkeit analog zu Mischgebieten ausgegangen.

t e ib e g u a B e tie s n e d a s s a F ermittelte Beurteilungspegel maximale Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 maximale Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
im EG [dB(A)] im EG [dB] im EG [dB]
im
maßgeben- im maßgeben- im maßgeben-
den den Geschoss den Geschoss
Geschoss [dB] [dB]
[dB(A)]
West 46 51-52 1 7 3
WA 10 Nord 47 52 2 7 3
Ost 47-48 50-51 3 6 2
Süd 46-48 50-51 3 6 2
West 46-47 52 2 7 3
WA 11 Nord 46-50 49-51 5 6 1 2
Ost 46-48 49-50 3 5 1
Süd 46-47 49-50 2 5 1
West 48-49 50 4 5 1
WA 12 Nord 47 50 2 5 1
Ost 49 50 4 5 1
Süd 49 50 4 5 1
West 46 50 1 5 1
WA 13 Nord 52 50-54 7 9 3 5
Ost 47-49 51-52 4 7 3
Süd 48 50 3 5 1
West 46-48 50 3 5 1
WA 14 Nord 47 51 2 6 1
Ost 49 50-51 4 6 2
Süd 49 50 4 5 1
West 48 50-51 3 6 2
WA 15 Nord 46-50 50-54 5 6 1 4
Ost 47 49-50 2 5 1
Süd 46-47 49-51 2 6 2
West 47-51 51-53 6 9 2 3
WA 16 Nord 46-47 51 2 6 2
Ost 46 50-52 1 7 2
Süd 46-48 51-52 3 7 3
West 51-52 51-52 7 7 3 3
WA 17 Nord 47 50-52 5 7 2
Ost 48-50 50-51 5 6 1 2
Süd 49-51 52 6 7 2 3
West 52 53 7 8 3 3
WA 18 Nord 46 49 1 4
Ost 48 49-52 3 7 3
Süd 46-47 50-53 2 8 4
West 46 49-50 1 5 1
WA 19 Nord 48 49 3 4
Ost 47-51 50-53 6 8 2 4
Süd 47-50 51-52 5 7 1 3
West 47-49 49-51 4 6 1
WA 20 Nord 46 48 1 3
Ost 52 54 7 9 3 5
t e ib e g u a B e tie s n e d a s s a F ermittelte Beurteilungspegel maximale Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 maximale Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
im EG [dB(A)] im EG [dB] im EG [dB]
im
maßgeben- im maßgeben- im maßgeben-
den den Geschoss den Geschoss
Geschoss [dB] [dB]
[dB(A)]
Süd 53 54 8 9 4 5
West 47 49 2 4
Bildungs-zentrum Nord 1 46-54 9 5
47-56 11 6
Ost 49-52 49-52 7 7 3 3
Süd 46-51 46-51 6 6 2 2
West 46-47 49-51 2 6 2
Soziale Bedarfe Nord N 63 18 14
63 18 14
Ost 56 57 11 12 7 8
Süd 49 50 4 5 1
West 46 53 1 8 7
Soziale Bedarfe Nord O 45-47 2
49-51 6 2
Ost 47-50 50-52 5 7 1 3
Süd 49-51 50-51 6 6 2 2
West 47-48 49-50 5 5 1
Soziale Bedarfe Nord W 45
50 5 1
Ost 48-49 48-50 4 5 1
Süd 49 50 4 5 1
West 47 50-51 2 6 2
MU 1.1 Nord 85 64 35 14 31 10
Ost 52 2
Süd 46 51 1
West 56 61 6 11 2 7
MU 1.2 Nord 60-62 62-63 12 13 8 9
Ost 45-46 52-53 3
Süd 45-49 51-52 2
West 45 52 2
MU 1.3 Nord 62-63 63 13 13 9 9
Ost 47-48 52 2 1
Süd 48-50 51 1
West 46 53 3
MU 1.4 Nord 64 64 14 14 10 10
Ost 57 59 7 9 3 4
Süd 49-50 51 1
West 46 52 2 1
MU 2 Nord 64 64 14 14 10 10
Ost 47 52 2
Süd 48 51 1
West 57 57 7 7 3 4
MU 3 Nord 64-65 64-65 15 15 11 11
Ost 59 52-60 9 10 5 6
Süd 50 53 3
t e ib e g u a B e tie s n e d a s s a F ermittelte Beurteilungspegel maximale Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 maximale Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
im EG [dB(A)] im EG [dB] im EG [dB]
im
maßgeben- im maßgeben- im maßgeben-
den den Geschoss den Geschoss
Geschoss [dB] [dB]
[dB(A)]
West 56 57 6 7 2 3
MU 4 Nord 64-65 64-65 15 15 11 11
Ost 48 52 2
Süd 48-55 51-55 5 5 1 1
West 58 59 8 9 4 5
MU 5.1 Nord 62 62 12 12 8 8
Ost 46-48 52 2
Süd 46-49 51 1
West 46 51 1
MU 5.2 Nord 61-62 61-62 12 12 8 8
Ost 48-49 52 2
Süd 48-51 51 1 1
West 46-47 51 1
MU 5.3 Nord 59-63 61-64 13 14 9 10
Ost 49-55 52-59 5 9 1 5
Süd 49-51 52-55 1 5 1
West 47-48 51-52 2 2

Tabellen zur Eingriffsbilanzierung

Tabelle 7: Ermittlung des Bestandswertes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ in Anwendung der Anlage 2 zur KostenErstS der Stadt Nürnberg

Ziffer Biotop-/ Nutzungstyp Fläche in m2 Wertfaktor Bestandswert
1.1 Heimische Bäume, Baumgruppen, Alleen (Kronentraufe) 184 0,8 147
2.3 Großflächige Feldgehölze 295 0,7 207
2.4 Heimische, standortgerechte Gebüsche, Hecken, Säume 49 0,6 29
5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder, Mittelstreifen 11.994 0,3 3.598
7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplatzflächen, Schotterrasen 2.249 0,2 450
7.6 Versiegelte Flächen 719 0 -
9.5 Wiesenbrache, ruderale Wiesen 4.763 0,6 2.858
9.8 Intensive Wiesen 11.686 0,4 4.674
9.12 Extensive Äcker und Ackerrandstreifen 41.704 0,4 16.682
9.13 Intensive Äcker 205.366 0,3 61.610
9.18 Bewachsene Feldwege mit nährstoffliebender Vegetation 2.955 0,3 887
Gesamt 281.964 91.141

Tabelle 8: Ermittlung des Planungswertes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ - in Anwendung der Anlage 2 zur KostenErstS der Stadt Nürnberg

Ziffer Biotop-/ Nutzungstyp Fläche in m2 Wertfaktor Planungs- wert
Öffentliche Grünflächen inkl. Sportanlage
1.1 Heimische Bäume, Baumgruppen, Alleen (Erhalt Bestandsbaum Kronentraufe 184 qm) 184 0,8 147
5.1 Öffentliche Parks, große strukturreiche öffentliche Grünanlagen (Planung) 64.453 0,5 32.227
5.2 Kleine, strukturreiche öffentliche Grünanlagen (Planung hier Grünfinger) 15.825 0,4 6.330
5.3 Kleine, strukturarme öffentliche Grünanlagen (Planung hier Spielplätze, Bolzplätze und Grünfläche Sportfeld) 13.190 0,3 3.957
8.2 Flächen zur Regenwasserversickerung mit Nutzungsdruck 23.128 0,4 9.251
Öffentliche Grünflächen Gesamt 116.780 51.912
Ziffer Biotop-/ Nutzungstyp Fläche in m2 Wertfaktor Planungs- wert
WA- allgemeine Wohngebiete (GRZ 0,4 bis 0,7, Überschreitung GRZ II 0,6 bis 1,0)
5.3 Hausgärten, kleine öffentliche strukturarme Grünanlagen, Abstandsgrünflächen, Tiefgaragenoberflächen (Planung) 8.520 0,3 2.556
7.1 Extensiv begrünte Dachfläche (Planung) 14.472 0,4 5.789
8.3 Versiegelte Fläche, die über Trennsystem abgeleitet wird (Planung) 19.763 0,1 1.976
WA Gesamt 42.755 10.321
MU - urbanes Gebiet (GRZ 0,7 bis 1,0 - Überschreitung GRZ II bis 1,0)
7.1 Extensiv begrünte Dachfläche (Planung) 9.593 0,4 3.837
8.3 Versiegelte Fläche, die über Trennsystem abgeleitet wird (Planung) 11.797 0,1 1.180
MU Gesamt 21.390 5.017
Flächen für Gemeinbedarf (GRZ 0,4 bis 1,0 - Überschreitung GRZ II 0,6 bis 1,0)
5.3 kleine öffentliche strukturarme Grünanlagen, Abstandsgrünflächen, Tiefgaragenoberflächen (Planung) 1.135 0,3 341
7.1 Extensiv begrünte Dachfläche (Planung) 14.744 0,4 5.898
7.5 Durchlässige Beläge, z.B. Schotter-, Kies- und Sandflächen, -wege, -plätze 7.349 0,1 735
8.3 Versiegelte Fläche, die über Trennsystem abgeleitet wird (Planung) 35.071 0,1 3.507
GM Gesamt 58.299 10.480
Öffentliche Verkehrsflächen und Öffentliche Verkehrsflächen mit bes. Zweckbestimmung
1.1 Heimische Bäume, Baumgruppen, Alleen (Baumscheibe 20 qm) 120 Stk Bäume (Planung) 2.400 0,8 1.920
7.5 Durchlässige Beläge, z.B. Schotter-, Kies- und Sandflächen, -wege, -plätze 979 0,1 98
8.2 Flächen zur Regen-wasserversickerung mit Nutzungsdruck 1.434 0,4 574
8.3 Versiegelte Fläche, die über Trennsystem abgeleitet wird (Planung) 35.272 0,1 3.527
Öffentl. Verkehrsfläche Gesamt 40.085 6.119
Ver- und Entsorgungsflächen
8.2 Flächen zur Regen-wasserversickerung mit Nutzungsdruck 2.054 0,4 822
8.3 Versiegelte Fläche, die über Trennsystem abgeleitet wird (Planung) 601 0,1 60
Ver- / Entsorgungsflächen Gesamt 2.655 882
Gesamt Planungswert 281.964 84.730
Gesamt Bestandswert 281.964 91.141
Differenz - 6.410,60

Umweltbericht Bebauungsplan 4445b "Tiefes Feld Bildungsstandorte"

Tabelle 9: Bereitstellung von Ausgleichsflächen aus dem Ökokonto Darstellung Ausgangszustand/ Entwicklungsziel

Gemarkung Fl.Nr. Fläche, gesamt aus Ökokonto (ALB)
Ausgangszustand/ Bestand
Werttyp Wert- stufe Fläche
Entwicklungsziel
Werttyp Wert- stufe Fläche
Auf- wertung, Faktor Wertpunkte, zugeordnet
Neunhof 1077 9.440
TF1: 13d-Feuchtwiese (9.1) 0,9 1 .282
TF2: Intensive Wiese (9.8) 0,4 3 .393
TF3: Intensive Wiese (9.8) 0,4 1 .815
TF4: ext. Wiese ohne Düngung (9.6) 0,6 2 .950
TF1: 13d-Feuchtwiese (9.1) 0,9 1.282
TF2: 13d-Feuchtwiese (9.1) 0,7 3.393
TF3: ext. Wiese ohne Düngung (9.6) 0,6 1.815
TF4: ext. Wiese ohne Düngung (9.6) 0,6 2.950
0 1.381
0,3
0,2
0
Neunhof 1084/2 1 0.290
TF1: Heimische, standortsgerechte Ufergehölzsäume (2.1) 0,8 695
TF2: 13d-Feuchtwiese (9.1) 0,9 3 .715
TF3: ext. Wiese mit Düngung (9.7) 0,5 5 .880
TF1: Heimische, standortsgerechte Ufergehölzsäume (2.1) 0,8 695
TF1: 13d- Feuchtwiese (9.1) 0,9 3.715
TF1: 13d- Feuchtwiese (9.1) 0,7 2.534
TF2: Röhrichte, Riede, Hochstauden (6.3) 0,7 3.346
0 1.176
0
0,2
0,2
Neunhof 492 1.020
Intensive Äcker (9.13) 0,3 1.020
Sonstige Feuchtwiese (9.2) 0,6 1.020
0,2 306,00
Neunhof 891 4.120
TF1: Heimische, standortsgerechte Ufergehölzsäume (2.1) 0,8 2.084
TF2: Wiesenbrache (9.5) 0,6 2.036
TF1: Heimische, standortsangepasste Ufergehölzsäume (2.1) 0,8 2.084
TF2: Röhrichte, Riede, Hochstauden (6.3) 0,7 2.036
- -
0,1 203,60
Boxdorf 278 13.670
TF1: Heimische, standortsgerechte Ufergehölzsäume (2.1) 0,8 1 .817
TF2: Intens. Wiese (9.8) 0,4 1 1.853
TF1: Heimische, standortsangepasste Ufergehölzsäume (2.1) 0,8 1.817
TF2: Ext. Wiese ohne Düngung (9.6) 0,6 11.853
0 -
0,2 2.371
Laufamholz 325/1 1.167
Naturferne Nadelholzforste (3.8) 0,3 1 .167
Forstw. Gepr. Wald mit hohem Laubholzanteil (3.3) 0,8 1.167
0,5 5 84

39.707 6.021

8

IIVII I I V I II 022 I V I 441 222 465 200VII 466/2 440/3 4 4 41/1 1/764 6 4 7 4 4 / 2 I1 V 6 5 7/5 217IV 4 2 219 0 IV 44 4 0 213 / III 5 4 467/6 4 6 2 2 I I 0 0 V II 5 9 0 4 4 7 203 / IV 1 6 0 6 4 4 2 I0V1 7 / A 7 4 9 / 4 l 67 3 /3 t4 0 e 467 4 /7 n / 4 467 b /10 3 4 207III e 467/8 6 5 4 4 0 r 2 4 g 0 7 6 4 / e 4 1 r / 7 0 II 0 9 S I 2 4 4 / / 40 4 t / / 1 41 r 4 1 4 1 6 0 1 / a 1 44 0 0 6 / 1 9 6 2 ß 8 44 8 0 4 /16 4 4 e 4 8 0/1 8 5 / 4 440 4 4 4 6 / 5 1 / 444 / 1 0/1 8 3 0 4 8 0 6 4 4 / / 8 0 I 6 2 I I 1 I II / 8 7 8 33 /5 44 4 4 4 4 3 I 9 4 /9 5 4 I II 6 I 6 3 1 I 4 6 I 6 3 88 9 5 6 7 8 3 3 9 / I / / I 8 I I / 39 4 / 4 7 7 / 1 3 Altenbe 1 rger Straße 1 6 0 4 8 19 4 3 I 42 / 4 3 9 2 I 3 9 / 4 5 4 4 0 / 4 I 6 1 6 6 / 5 6 1 9 9 3 9 4 9 1 9 / / 3 / 1 5 I 2 4 1 7 I / 2 1 1 9 2 8 2 4 3 1 / 5 I 4 9 7 II 4 / 4 3 / I 4 I 3 2 8 I I3 6 9 5 4 6 9 0 1 1 4 3 9 / 0 6 9 / 1 6 6 / I I 9 5I 4 9 / I 1 2 I II 9 1 I 3 / 9 / 2 7 17 9 2 3 2 3 1I 3 / 6 1 23 1 I 469/16 3 Äuße Rundfunks 4 tra 3 ß r e 9/15 e 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6 5/36 485/35 481/1 480/1 48 4 0 73/6 473 4 /9 85/ 4 3 7 3 4/ 9 3 .1 4 3 76/6 9.18 269 268 267 265 9.18 9 25 . 1 13 220 222 22 7.6 2.3 5.6 304/2 9.13 264 224/2 485/37 9.5 484/2 482 481 527/2 272 265/2 266/2 9.18 224/3 485 48 4 6 8 /6 7 486/2 483/2 483/1 270 7.4 266/3 250 2.4 227/1 225/9 225/8 225/7 225/6 224/4 485/3 228 484 483/4483/3 9.13 9.12 479 9.8 273 266 253 227 225/4 225/3 225/5 225/2 249 274 522 209 502 247 503 504 485/38 523 210 229 479/1 502/1 276 245 486/7 512 2.4 503/1 5 5 0 0 4 9 /1 508/1 5 5 0 0 9 8 /1 521 9.12 296/2 304/2 9.13 2 513 9.18 9.13 9.18 518 533/121 514 277 297 520 278 9.13 9.5 242 515 516 524 296 7.4 230 IIV8 517 Uffenheimer 209 2 b8 IIVc8 510 488 51 9 8/1 .12 520/1 521/1 298 299/2 Straße 713 d8 Gutenstetter 527/6 9.8 !. 279 299 304 2 / 4 2 2 209 209 209 e8 533/136 IIV01 Straße 524/2 296/2 9.13 713 7/3 II21 315 296/3 9.18 521/2 526 209 IV41 315/25 300 7 279/2 296/7 296/4 533/4 282 N-1232 304/3 604/5 7 / 4 II61 81 296/5 304 / 4 430/ 4 7 3 / I I I I 11 9 H o rn 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6 6 3 2 / 5 0 I 6 0 6 / 2 0 2 1 2 5 0 / 0 5 5 3 1 / 3 1 5 F 9 / / 6 6 6 le I 1 3 1 6 / x 6 6 d 0 5 5 6 o 4 1 0 0 0 5 r 2 f 3 2 0 6 e I 3 5 r 3 I 3 / W 6 0 / / 2 / e 5 / 1 1 g 5 3 0 5 2 2 4 2 4 I 7 0 2 5 / I I 6 01 6 6 / 6 7 6 6 0 0 0 0 0 3 5 1 I 9 3 3 21 5 I / / / 6 / / 3 4 8 5 / 5 0 6 1 1 9 6 3 3 8 I 0 6 1 4 / 7 1 5 3 3 2 6 0 3 I 6 6 / 2 I 73 0 3 0 0 I 4 5 6 3 3 / 1 3 / 3 2 / 1 1 / / 4 I 4 3 5 8 6 5 6 6 0 06 0 0 0 3 I81 3 3 3 / / / 4 2 4 6 6 6 / 4 3 6 I 6 8 0 I02 6 0 9 3 / 6 0 4 3 / 2 0 3 3 / 2 6 4 6 4 6 1 3 0 / 4 5 I 0 6 3 6 3 0 I / 3 7 / 0 9 3 4 / 0 7 1 3 7 3 / 1 6 7 I / 5 4 0 2 2 0 3 I 6 8 6 2 / 2 0 4 0 6 1 3 1 9 I 3 0 I / 3 / 7 7 / 6 1 7 2 5 7 5 6 3 0 I 4 I 0 6 3 6 3 / 0 6 0 7 6 2 / 3 9 3 8 0 3 0 I 2 / 3 3 / 9 7 / 2 / 1 7 I 0 7 6 4 I 1 7 9 6 6 0 I I 6 3 0 1 27 / 3 89 6 /8 0 6 3 7 6 / 0 I8 8 1 0 6 3 2 3 2 0 9 / / I I 3 0 / 8 8 2 8 / 5 8 8 0 6 6 6 0 6 0 I 5 6 6 8 2 0 2 / 0 / 0 2 3 2 3 8 0 I / 4 8 / 2 / 8 1 3 4 II 608/2 70II 68 319/2 61 1 1/2 319/22 319 Südwesttangente 315/11 315 40I 291 292 301/4 0 30 M 1/1 aß 3 s 01 tab1 1 : 0 4 0 3 . 0 0 1/2 00 301/3 310 Südw 2 estt 0 ange 3 0 m n 0 te 8 306 Alte Wallensteinstraße 713/ 5 4 1 4 50 Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 zur Kostenerstattungsbetrags der Stadt Nürnberg Geltungsbereich !. 1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen 2.3 Großflächige Feldgehölze, Baumhecken 2.4 Heimische, standortgerechte Gebüsche, Hecken, Säume Extensiv gepflegte Straßenränder und Mittelstreifen 5.6 (gemäß Planung "Neue Rothenburger Str.") 7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplatzflächen, Schotterrasen Versiegelte Flächen 7.6 (gemäß Planung "Neue Rothenburger Str.") 259/2 9.5 Wiesenbrachen, ruderale Wiesen 9.8 Intensive Wiese 9.12 Extensive Äcker 9.13 Intensive Äcker 9.18 Bewachsene Feldwege mit nährstoffliebender Vegetation 3 Stadtbiotopkartierung mit Biotop-Nr. (Stand: 2008) Grenzen der Planfeststellungsverfahren "Neue Rothenburger Straße" VDE 8.1 - Ausbau Güterzugstrecke Erweiterung der U-Bahntrasse der U3 32/2 32 Bestandsaufnahme am 21.04.2017, Aktualisierung 2021 7/1 10/3 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 4445b "Tiefes Feld Bildungsstandorte" Biotop-/ Nutzungstypen Bestandssituation ´ Großweidenmühlstr. 28a-b 90419 Nürnberg Nürnberg, den 18.10.2021 Tel.: 0911/310427-10 Fax: 0911/310427-61 Bearbeitung: BW, SL, CD
IVII I I V I II 022 I V I 441 222 465 200VII 466/2 440/3 4 4 41/1 1/764 6 4 7 4 4 / 2 I1 V 6 5 7/5 217IV 4 2 219 0 IV 44 4 0 213 / III 5 4 467/6 4 6 2 2 I I 0 0 V II 5 9 0 4 4 7 203 / IV 1 6 0 6 4 4 2 I0V1 7 / A 7 4 9 / 4 l 67 3 /3 t4 0 e 467/7 n / 4 467 b /10 4 207III e 467/8 6 5 4 4 r 2 4 g 0 7 6 4 e 4 r / 7 0 II 0 9 S I 4 4 / / 40 4 t / / 1 41 r 4 1 4 1 6 0 1 / a 1 44 0 0 6 / 1 9 6 2 ß 8 44 8 0 4 /16 4 4 e 4 8 0/1 8 5 / 4 440 4 4 4 6 / 5 1 / 444 / 1 0/1 8 3 0 4 8 0 6 4 4 / / 8 0 I 6 2 I I 1 I II / 8 7 8 33 /5 44 4 4 4 4 3 I 9 4 /9 5 4 I II 6 I 6 3 1 I 4 6 I 6 3 88 9 5 6 7 8 3 3 9 / I / / I 8 I I / 39 4 / 4 7 7 / 1 3 Altenbe 1 rger Straße 1 6 0 4 8 19 4 3 I 42 / 3 9 2 I 9 / 4 5 4 4 / 4 I 6 1 6 6 5 6 1 9 3 9 4 9 1 9 / / 3 / 1 5 I 2 4 1 7 I / 2 1 1 9 2 8 2 4 3 1 / 5 I 4 9 7 II 4 / 4 3 / I 4 I 3 2 8 I I3 6 9 5 4 6 9 0 1 1 4 3 9 / 0 6 9 / 1 6 6 / I I 9 5I 4 9 / I 1 2 I II 9 1 I 3 / 9 / 2 7 17 9 2 3 2 3 1I 3 / 6 1 23 1 I 469/16 3 Rundfunks 4 tra 3 ße 9/15 4 4 4 6 8 6 6 50 9 I 9 8 4 4 9 4 / 2 / 6 1 3 8 3 1 3 4 9 5 4 6 /1 6 1 6 4 / 6 / /1 / 2 2 9 9 1 3 4 9 4 / 2 13 / 5 0 6 1 3 5 /14 / 0 9 4 2 3 6 6 6 /15 / / 3 2 / 8 4 1 9 6 II 3 I 8 4 7 /17 a III 4 4 7 0 I a I 7 I I 7 0 I/ 52 4 14 0 0 / 1 7 37 / / 6 1 5 0 5 4 0 3 I 2 I 6 I / I 1 / 8 / 1 1 12 3 0 4 2 3 4 4 I 6 I 4 7 7 4I 5 I 7 0 A 5 0 7 3 0 2 l0 0 / t / 3 e 0 4 8 2 /n7 I b I I II er 9 N g 2 3 3 1 3er 6 4 8 6 9 I S 6 4 9 9 4t a 1 r / a / / - 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te

7.6

9.5

9.12

9.13

Abbildung 3

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8.2

8.3

Gemein- bedarf

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219/3 223/2 223/1 Flächen zur Regenwasserversickerung mit Nutzungsdruck 488/2 485/31 485/4 8.3485/36 MU 485/35 485/28 4 4 4 8 8 8 2 2 5 /2 / / 1 32 4 4 8 7 M 1 1 / / 1 1 48 U 5/34 472/3 480/1 M 4 4 8 4 7 0 U 7 3 3 /5 /6 473 4 /9 8 !. 5 4 / 4 3 7 7 3 4 4 / !. 4 !. / !. 3 527/5 M 4 G 7 !. U 4 6 7 /6 !. e 6/7 meinbeda !. r!. !. !. f !. 8 !. !.. !. !. 3 !. !. !. !. 2 2 !. 6 6 9 !. 9 !. / !. 1 MU 268/ 2 1 !. 6 !. !. 8 !. 478/23 V M 26!.7 U !. 8.3 !. !. 8 !. !. 2 . M 6 3 5 !. !. V U !. 254 8.2 251 M V U !. !.8 !. .3 !. V!. 220 222 223 WA V F A e l l ä l r g s c e i h e m e g n e e i l f n t ü e e r s F G l W e ä m c o h h e e n i , n g d b e i e b e d i e ü a t b r ( f e 5 r ( . 5 3 T . / 3 r 7 e / . 7 n 1 . n / 1 8 s / . y 3 7 s ) . t 5 e / m 8. 3 a ) bgeleitet wird 485/37 MU V !.!.!. !. V !. !.!.!. !. V!. !. !. V !. !. !. 8. !. 3 8!..3!. 304/2 !. 264 !. 224/2 MU Urbanes Gebiet (7.1/8.3) 485 48 4 6 8 /6 7 486/2 485/3 484 5. 483 1 /4 484/2 48 4 3 83 / / 2 3 5 W .2 A !. !. !. !. W 483 A /1 8. W 2 A !. !. !. !. 482 WA 5 48 . 1 2 W W A A !. !. !. !. W 479 A 8.2 WA 527/2 !. !. !. !. W 272 A 5.2 273 G 27 e 0 meinbedarf 26 8 !. 6/3 . !. 3 !. !. WA 5 2 . 6 2 6 265 W /2 A!. !. !. !. 266/2 WA 250 249 253 22 8 8 .2 227 227/1 225 2 / 2 4 5/9 224/3 225 2 /3 25/ 2 8 25/5 225/7 225/6 2 2 2 2 5 4 /2 /4 Gren V zen der P F " l N l a ä e n c u f h e e e s n R t o s fü t t h r e e l V l n e u b r n u s g o rg r s g e v u r e n S r g f t a r s a h a ß n r e e la " n ge (8.3) 485/38 486/7 512 502 !. !. / 7 1 !. !..5 !. !. 8 50 . !. !.2 5 !.3 .1 WA 8.2 W 50 5 3 0 / A 1 3 5. !. !. 1 !. W 5 5 0 5 A 0 4 0 4 / 9 1 479/1 7 W !. .!.5 5 !. A !. 0 5 8 !. !. /1 .1 !. !. !. !. W 5 A 8 0 5 9 0 / 8 . 1 2W G A e 5 8 !. m . . !. 1 3 einbedarf 5

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1 I 7 1 / 0 1 / 4 6 3 I I I I 1

3 8 9 0 II 7 3/1 a5 H 7 or / n 4 3 str 0 a1ß 3 1e/ 5

I 533 II II 01 / 9c 3/ 1 1 II I 1 I I 2 I 3 6 / 0 1 6 I 1 1 V 2 0 / 1 9 2 0 3 / 9 I 2 I 2 I / I 6 5 6 / 1 1 8 2 6 6 4 0 1 4 1 5 0 6 0 0 3 7 0 6 I 3 I 2 / 3 1 0 1 0 / 0 6 0 2 3 1 6 a 3 / 3 5 0 6 / 5 6 / 9 I 6 I I 1 I 2 5 6 / 0 3 0 1 I / I 0 9 2 1 3 2 / 3 1 6 0 6 6 3 0 0 3 3 2 1 0 /2 5 6 / / 3 3 / I / 2 6 I / 1 0 1 2 I 0 1 3 I I 1 0 I 5 1 1 / 1 0 / / 9 7 2 3 4 9 3 4 / 8 2/ 1 2 3 0 2 2 1 1 9 / 2 5 4 / 1 2 6 4 2 / / 8 9 1 5 3 2 I I 6 I I / 1 1 5 1 I 2 I 8 7 / 9 3 1 a 6 0 6 2 6 9 0 / 6 3 0 5 0 2 3 2 2 2 I 0 /1 I 6 5 / 2 2 2 3 / I I 9 7 I I 3 4 1 1 / 3 1 6 6 2 9 0 / 1 8 2 7 1 / 1 / 1 / 3 3 3 6 / 8 2 6 1 / 0 1 0 1 5 6 7 3 I / I 1 / 1 4 1 6 2 / 0 9 I I 1 1 7 I I 0 2 4 2 3 3 0 2 1 / / 0 3 3 65 1 1 0 4 2 2 1 1/ 4 3 4 5 / 5 3 / 9 / 2 3 9 6 1 / 3 3 6 1 8 2 1 II / 1 4 9 / 2 4 / 1 2 0 1 0 / 1 / 4 3 6 / 1 3 2 0 6 a 6 4 1 0 / 1 2 I 6 1 / 2 3 0 / 2 5 2 I 7 0 7 2 I 6 0 3 1 1 / 9 0 0 / / 2 3 0 / 6 2 1 0 6 1 3 6 2 6 I 1 1 / 2 I / 0 2 / 0 3 / 6 7 1 3 2 1 2 4 / 0 2 0 7 4 1 3 I / I 1 0 / 2 0 / / / 8 2 3 8 2 0 8 1 I 4 3 1 I 6 I 1 9 / 0 / 0 2 6 9 / 2 4 4 I 9 I 4 2 5 1 6 2 / 1 / 1 9 / 2 0 2 0 1 6 0 4 I 8 2 / 0 D 1 / 6 6 2 7 1 0 a 1 3 1 1 6 3 6 5 2 m / 6 5 2 0 2 3 2 b 6 / I 1 a / 0 2 0 4 / 3 c 2 1 / 1 / 3 / h 0 3 1 1 2 6 e 1 / 3 / 6 r 2 1 4 1 / 5 I W 1 3 6 1 0 1 3 / 8 e 6 8 3 7 g 2 1 / 5 1 0 3 1 1 I I 6 0 2 1 6 6 0 1 6 / 3 9 7 1 0 I 6 0 / 0 3 I 27 6 15 3 3 6 0 5 / I 59 0 3 / / 0 3 2 8 1 / 2 I 5 I 1 2 2 9 5 5 / 7 6 / 1 I I 2 1 6 I 1 7 / I 0 0 3 7 I 6 4 I 0 1 I 3 5 6 7 6 / I 0 6 / 1 6 0 9 I I 6 I0 4 3 I 0 3 6 0 1 0 I 3 6 I / / 3 5 3 2 2 5 / 2 0 3 / 6 2 6 / 4 / 1 5 6 1 0 I 1 8 6 3 6 6 / 0 8 / 5 2 I 4 8 0 3 1 1 6 6 1 0 6 3 1 8 3 0 0 I I 3 0 / 6 6 3 3 / 2 / 5 5 0 I 6 0 6 / / 2 0 2 1 5 2 5 0 / 5 0 5 5 7 3 1 / 3 1 5 F 9 / / 6 6 6 le I 1 3 1 6 / x 6 6 d 0 5 5 I 6 o I 4 1 0 0 0 5 r 2 f 3 2 0 6 e I 3 5 8 r 3 I 3 / W 6 0 / / 2 / e 5 I / I 1 1 g 5 3 0 5 2 2 4 2 4 I 7 0 2 5 / I I 6 01 6 6 / 6 I 7 6 6 I 0 0 0 0 I 0 3 5 1 I 9 3 3 21 5 I / / / 6 / / 3 4 8 5 / 5 0 6 1 6 1 9 6 3 3 0 6 8 I 0 6 1 3 4 / 7 1 5 0 3 3 2 6 0 / 3 I 6 6 / 6 2 3 I 73 0 3 0 0 5 I 4 / 5 6 3 3 / 6 1 3 / 3 2 / 1 1 / 6 / 4 I 4 3 5 8 6 5 6 1 6 0 1 06 0 I 0 0 3 I81 3 3 3 / / / 4 2 4 9 6 6 6 / 4 I 3 6 I 6 8 0 I02 6 0 9 3 / 6 0 4 3 / 2 0 3 3 / 2 6 4 6 4 6 1 3 0 / 4 5 I 0 6 3 6 3 0 I / 3 7 / 0 9 3 4 / 0 7 1 3 7 3 / 1 6 7 I / 5 4 6 6 0 2 0 0 2 0 3 3 3 I 6 8 6 2 / / / 2 9 9 0 4 0 6 3 5 1 3 1 9 I 3 0 I I / 3 / 7 01 7 / 6 1 7 2 5 7 5 6 3 0 I 4 I 0 I 6 3 6 3 2 / 1 0 6 0 7 6 2 / 3 9 3 8 0 3 0 I 2 / 3 3 / 9 7 / 2 / 1 7 I 0 6 7 6 4 I 1 7 0 9 6 6 0 I 3 I 6 3 0 1 2 / 7 / 9 3 8 1 9 6 /8 0 6 3 7 6 0 / I8 8 1 0 3 6 2 3 2 0 9 / / I 8 I 3 0 / 8 2 8 / 5 8 8 0 6 6 6 0 6 0 I 5 6 6 2 8 2 0 / 0 / 0 2 3 2 3 8 0 I / 4 8 / 2 / 8 1 3 4 II 608/2 70II 68 319/2 61 1 1/2 319/22 /2/3/ 4 /33 345 319 Südwesttangente 315/11 315 40I 291 292 301/4 0 301/1 301Maßs 301 t 1 /2 a 0 b 0 1 301 : /3 4 310 .0 S 0 üdwestt 0 ange 3 n 0 te 8 3 2 06 00 m Alte Wallensteinstraße 713/ 5 4 1 4 50 59/2 5 5 1 1 /5 /2 51 4 / 7 4 /5 " B P T l io a i G 9 Te 0 t n e r l o 4 o . ß 1 : u f 9 w p e 0 e N n 9 i ü - d 1 s r e g 1 / n n / b m 3 s e 1 N F ü r 0 s g h 4 l 2 u e i s 7 t t r - t . u l 1 2 0 z d 8 a a u - t b n B io g i n s ld ty u p n en g B N e s ü a r r n s b b e e t i r t a g u , n ´ d n g e : n B d W 18 o , . 1 S r 0 L . , 2 t C 0 e D 21 "

3448-00867/0000 B-Plan Nr. 4445 Teil B - Tiefes Feld Externer aus Ausgleich aus dem städtischen Ökokonto 3448-01089/0000 3448-00864/0000 3448-01088/0000 Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 3448-00865/0000 3448-01087/0000 Fl.Nr. 1077, Gemarkung Neunhof 3448-00863/0000 3448-00864/0001 3448-01086/0000 3448-01073/0000 3448-01090/0000 3448-01076/0000 3448-01078/0000 3448-00532/0002 3448-01074/0000 3448-01075/0000 3448-01079/0000 3448-01077/0000 3448-01070/0000 Fl.Nr. 1077, Gemarkung Neunhof Fläche: 9.440 m² Wertpunkte: 1.381 ´ 3448-01080/0000 0 15 30 60 90 120 3448-01085/0000 Meter 3448-01081/0000 Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung B-Plan Nr. 4445 Teil B - Tiefes Feld Externer aus Ausgleich aus dem städtischen Ökokonto Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 Fl.Nr. 1077, Gemarkung Neunhof

0 15 30 60 90 120 Meter

Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung

B-Plan Nr. 4445 Teil B - Tiefes Feld Externer aus Ausgleich aus dem städtischen Ökokonto Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 3448-00532/0002 Fl.Nr. 1084/2, Gemarkung Neunhof 3448-01080/0000 3448-01090/0000 3448-01081/0000 3448-01085/0000 3448-01084/0002 3448-01094/0000 3448-01082/0000 3448-01084/0003 ´ Fl.Nr. 1084/2, Gemarkung Neunhof 3448-01084/0000 Fläche: 10.290 m² Wertpunkte: 1.176 0 15 30 60 90 120 3448-01083/0000 Meter Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung B-Plan Nr. 4445 Teil B - Tiefes Feld Externer aus Ausgleich aus dem städtischen Ökokonto Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 Fl.Nr. 1084/2, Gemarkung Neunhof

0 15 30 60 90 120 Meter

Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung

3448-01114/0000 3448-00612/0000 B-Plan Nr. 4445 Teil B - Ti 3 e 4 f 48 e -0 s 11 0 F 8/ e 00 l 0 d 0 3448-01108/00003448-01104/0000 3448-01114/0003 Externer aus Ausgleich aus dem städtisch 34 e 48 n -0 0 Ö 85 k 4/0 o 00 k 2 onto 3448-01114/0004 3448-01114/0002 3448-01114/0004 Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 3448-01104/0000 3448-00583/0000 3448-01104/0000 3448-01052/0002 3448-01113/0000 Fl.Nr. 492, Gemarkung Neunhof 3448-01120/0002 3448-00588/0000 3448-00589/0000 3448-01115/0000 3448-01117/0000 3448-01112/0000 3448-00590/0000 3448-00585/0000 3448-01109/0000 3448-01112/0000 3448-00584/0000 3448-00586/0000 3448-01115/0000 3448-01118/0000 3448-01109/0000 3448-00591/0000 3448-01117/0000 3448-01111/0000 3448-01134/0000 3448-01125/0000 3448-00587/0000 3448-00493/0000 3448-00591/0000 3448-00594/0002 3448-01113/0000 3448-01110/0000 3448-00492/0000 3448-01111/0000 3448-00491/0000 3448-01118/0000 3448-01127/0000 3448-00494/0000 3448-00470/0000 Fl.Nr. 492, Gemarkung Neunhof Fläche: 1.020 m² 3448-01133/0000 3448-00495/0000 Wertpunkte: 306 3448-00490/0000 3448-00471/0000 3448-00490/0002 3448-01132/0000 ´ 3448-00378/0002 3448-01134/0000 3448-00489/0000 3448-00472/0000 3448-01135/0000 3448-01136/0000 3448-00488/0000 3448-00473/0000 0 15 30 60 90 120 Meter 3448-00487/0000 3448-01137/0000 3448-00496/0000 3448-00473/0002 3448-01131/0000 Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg 3448-00486/0000 3448-00474/0000 3448-01130/0000 Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung 3448-00485/0000 3448-00475/0000 3448-00475/0000 3448-00612/0000 B-Plan Nr. 4445 Teil B - Ti 3 e 4 f 48 e -0 s 11 0 F 8/ e 00 l 0 d 0 3448-01108/00003448-01104/0000 3448-00854/0002 Externer aus Ausgleich aus dem städtischen Ökokonto Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 3448-01104/0000 0 3448-01104/0000 3448-01052/0002 Fl.Nr. 492, Gemarkung Neunhof

0 15 30 60 90 120 Meter

3448-01137/0000 Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung

3448-00880/0001 3448-00842/0002 3448-00899/0000 B-Plan Nr. 4445 Teil B - Tiefes Feld Externer aus Ausgleich aus dem städtischen Ökokonto 3448-00880/0000 3448-00887/0000 Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 Fl.Nr. 891, Gemarkung Neunhof 3448-00874/0000 3448-00873/0000 3448-00888/0000 3448-00878/0000 3448-00889/0000 3448-00877/0000 3448-00889/0002 3448-00869/0000 3448-00899/0000 3448-00871/0000 3448-00879/0000 3448-00532/0002 3448-00890/0000 3448-00870/0000 3448-00891/0000 3448-00872/0000 3448-00898/0000 3448-00868/0000 3448-00895/0000 3448-00897/0000 Fl.Nr. 891, Gemarkung Neunhof 3448-00867/0000 Fläche: 4.120 m² Wertpunkte: 203 3448-00894/0000 ´ 3448-00893/0000 3448-00892/0002 3448-00892/0000 3448-00896/0000 3448-01071/0000 3448-01072/0000 3448-00900/0000 3448-00896/00003448-00895/0000 3448-01064/0002 3448-00894/0000 3448-00893/0000 3448-01059/0000 34048-0105175/0000 30 60 90 120 3448-01074/0000 3448-01070/0000 3448-01058/0000 Meter 3448-01062/0000 3448-01063/0000 3448-01070/0000 Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg 344G8-e0o1b0a5s6is/0d0a0te0n (c) Bayerische Vermessungsverwaltung 3448-01064/0000 3448-00842/0002 B-Plan Nr. 4445 Teil B - Tiefes Feld Externer aus Ausgleich aus dem städtischen Ökokonto Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 Fl.Nr. 891, Gemarkung Neunhof
3448-01059/0000 048-0105175/0000 30 60 90 120 3448-01058/0000 Meter 3448-01062/0000
3448 -01058/0000 3448-01062/000
Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg 4G8-e0o1b0a5s6is/0d0a0te0n (c) Bayerische Vermessungsverwaltung
3448-00546/0000 B-Plan Nr. 4445 Teil B - Tiefes Feld Externer a34u48s-0 0A53u7/0s00g0leich aus dem s 3 t 4 ä 48 d -0 t 0 i 5 s 45 c /0 h 00 e 0 n Ökokonto 3448-00538/0000 Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 3448-00534/0000 3448-00530/0000 3448-00531/0000 Fl.Nr. 278, Gemarkung Boxdorf 3448-00532/0002 3405-00316/0000 3448-00532/0000 3405-00317/0000 3448-00533/0000 3448-00535/0000 3448-00529/0000 3448-00521/0000 3448-00530/0001 3448-00531/0001 3405-00319/0000 3448-00536/0000 3448-00528/0000 3405-00322/0000 3448-00520/0000 3405-00275/0000 3405-00277/0000 3405-00278/0000 3405-00327/0000 3405-00325/0000 3448-00519/0000 3405-00324/0000 3405-00326/0000 ´ Fl.Nr. 278, Gemarkung Boxdorf 3405-00280/0000 Fläche: 13.670 m² 3405-00279/0000 3405-00276/0000 3405-00328/0000 Wertpunkte: 2.371 3405-00277/0007 3405-00275/0001 3405-00326/0001 3448-00528/0001 3448-00528/0001 3405-00274/0000 3405-00290/0000 3405-00288/0001 3405-00296/0002 3405-00286/0001 3405-00273/0001 0 15 30 60 349050-00289/0001 120 3405-00291/0000 Meter 3405-00328/0001 3405-00284/0000 3405-00281/00003405-00281/0002 3405-00273/0000 Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung 3448-00546/0000 B-Plan Nr. 4445 Teil B - Tiefes Feld Externer a34u48s-0 0A53u7/0s00g0leich aus dem s 3 t 4 ä 48 d -0 t 0 i 5 s 45 c /0 h 00 e 0 n Ökokonto 48-00538/0000 Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 00 Fl.Nr. 278, Gemarkung Boxdorf 3448-00532/0002

0 15 30 60 349050-00289/0001 120 3405-00291/0000 Meter 0001

0001

Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung

B-Plan Nr. 4445 Teil B - Tiefes Feld Externer aus Ausgleich aus dem städtischen Ökokonto 3441-00563/0000 Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 Fl.Nr. 325/1, Gemarkung Laufamholz 3441-00539/0002 3441-00323/0007 3441-00325/0001 3441-00308/0000 3441-00325/0002 3441-00325/0004 3441-00326/0004 3441-00328/0002 Fl.Nr. 325/1, Gemarkung Laufamholz 3441-00323/0007 Fläche: 1.167 m² 3441-00323/0009 3441-00323/0004 3441-00085/0008 3441-00083/0001 Wertpunkte: 584 3441-00085/0001 3441-00323/0011 3441-00323/0008 3441-00085/0005 3441-00086/0002 3441-00323/0003 3441-00085/0002 3441-00084/0001 3441-00084/0002 3441-00085/0003 3441-00085/0006 3441-00083/0011 3441-00002/0003 3441-00085/0007 3441-00087/0003 3441-00087/0012 ´ 3441-00089/0010 3441-00086/0015 3441-00086/0016 3441-00090/0025 3441-00089/0013 3441-00087/0016 3441-00089/0016 3441-00089/0020 3441-00088/0006 3441-00088/0009 3441-00088/0011 3441-00087/0004 3441-00087/0006 3441-00086/0002 3441-00086/0009 3441-00090/01223441-00089/0015 3441-00089/0019 3441-00088/0003 3441-00088/0007 3441-00088/0010 3441-00087/0002 3441-00087/0005 3441-00087/0026 3441-00086/0010 3441-00090/0010 3441-00089/0018 3441-00088/0002 3441-00087/0028 3441-00089/0017 3441-00087/0027 3441-00089/0021 3441-00090/0019 0 15 30 60 34 9 41 0 -00088/0005 120 3441-00088/0015 3441-00087/0019 3441-00087/0011 3441-00090/0064 3441-00090/0067 3441-00089/0002 3441 M -0 e 00 t 8 e 8 r /0016 3441-00088/0012 3441-00087/0007 3441-00087/0025 3441-00086/0012 3 3 4 4 4 4 1 1 - - 0 0 0 0 0 0 9 9 0 0 / / 0 0 1 0 0 3 9 3 4 7 41-0 H 0 3in 0 4t 9 e4 0 r1g / - 0 r0 0 u0 7 n0 1 d9k0a/r0t 3 0e 4 0: 4 1S 1 ta -0 d 0 t 0 N 8 ü 9 r / n 0 b 0 e 2 r 2 g 3441-00088/0008 3441-00088/0014 3441-00088/0013 3441-00087/0015 3441-00087/0017 3441-00086/0029 34 4 1 -0 0 0 9 0 /0 0 9 9 6234G4e1o-b0a0s0i9s0d/a0t0e7n2 (c) Bayerische Verme3s4s4u1n-g0s0v0e8rw9/a0l0tu0n1g 3 4 4 1 -0 0 0 9 0 /0 0 3441-00087/0010 3441-00086/0028 B-Plan Nr. 4445 Teil B - Tiefes Feld Externer aus Ausgleich aus dem städtischen Ökokonto Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 Fl.Nr. 325/1, Gemarkung Laufamholz
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