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Umweltbericht

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Umweltprüfung in der Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“

Umweltbericht

Stand: 18.10.2021

Abbildung 1

Luftbild Nürnberg © Hajo Dietz

Großweidenmühlstr. 28 a-b 90419 Nürnberg Tel. 0911-310427-10 www.grosser-seeger.de

2 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4445A „TIEFES FELD NORDWEST“

Auftraggeber: Stadt Nürnberg Stadtplanungsamt Lorenzer Straße 30 90402 Nürnberg

Auftragnehmer: Büro Grosser-Seeger & Partner Stadtplaner - Landschaftsarchitekt - Bauingenieur Großweidenmühlstraße 28 a-b 90419 Nürnberg

Telefon (09 11) 31 04 27 - 10 www.grosser-seeger.de

Bearbeitung: M.Sc. Sophia Lobinger Dipl.-Ing. Bernhard Walk

Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG ............................................................................................................................ 5 1.1 ZIELE DES BAULEITPLANS, EINSCHLIEßLICH DER BESCHREIBUNG DER FESTSETZUNGEN ............. 5 1.2 PLANGRUNDLAGEN ................................................................................................................. 7

2 BESTANDSAUFNAHME DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDS (BASISSZENARIO)

SOWIE BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN / PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG

DER PLANUNG ................................................................................................................................ 8 2.1 FLÄCHE .................................................................................................................................. 8 2.1.1 Ausgangssituation ....................................................................................................... 8 2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 9 2.2 BODEN ................................................................................................................................... 9 2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ......................................................... 9 2.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 10 2.3 WASSER .............................................................................................................................. 11 2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 11 2.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 12 2.4 PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT ............................................................................ 14 2.4.1 Pflanzen ..................................................................................................................... 14 2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ............................................................ 14 2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose.............................................................................. 16 2.4.2 Tiere ........................................................................................................................... 17 2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ............................................................ 17 2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose.............................................................................. 20 2.4.3 Biologische Vielfalt ..................................................................................................... 20 2.5 LANDSCHAFT ........................................................................................................................ 21 2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 21 2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 22 2.6 MENSCHLICHE GESUNDHEIT .................................................................................................. 22 2.6.1 Erholung .................................................................................................................... 23 2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ............................................................ 23 2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose.............................................................................. 23 2.6.2 Lärm ........................................................................................................................... 24 2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ............................................................ 24 2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose.............................................................................. 26 2.6.3 Erschütterungen und Sekundärluftschall ................................................................... 33 2.6.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ............................................................ 33 2.6.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose.............................................................................. 33 2.6.4 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ...................... 34 2.7 LUFT .................................................................................................................................... 35 2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation ............................ 35 2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 36 2.8 KLIMA................................................................................................................................... 37 2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation................................... 37 2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 37 2.9 ABFALL UND ABWÄSSER ........................................................................................................ 40 2.10 KULTUR- UND SACHGÜTER ............................................................................................... 40 2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................... 40 2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose ..................................................................... 40 2.11 WECHSELWIRKUNGEN ...................................................................................................... 41

3 PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULLVARIANTE) .............. 41

4 KUMULATIVE AUSWIRKUNGEN ZUSAMMEN MIT ANDEREN PLANUNGEN ................. 41

5 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH

NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................................................................. 43

5.1 AUSGLEICH (NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG) ............................................. 47 5.2 EUROPÄISCHER UND NATIONALER ARTENSCHUTZ ................................................................... 49

6 GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FLORA-FAUNA-HABITAT) UND

EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES

BUNDESNATURSCHUTZGESETZES ........................................................................................... 51

7 GEPRÜFTE ALTERNATIVEN ............................................................................................... 52

8 METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ................. 52

9 MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) ...................................................... 54

10 ZUSAMMENFASSUNG ......................................................................................................... 55

11 ANHANG ................................................................................................................................ 58

Kartenanhang

Bestandsaufnahme Biotop-/Nutzungstypen zum BP Nr. 4445a 1 : 4.000 Biotop-/Nutzungstypen - Planungssituation zum BP Nr. 4445a 1 : 4.000 Externe Ausgleichsflächen zum BP Nr. 4445a (8 Blätter) o.M.

1 Einleitung

Die Stadt Nürnberg plant im Westen der Stadt zwischen den Stadtteilen Großreuth bei Schweinau (im Osten), Kleinreuth bei Schweinau (im Norden) und Gebersdorf (im Südwesten) auf dem Gelände „Tiefes Feld“ die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers mit Wohn- und Gewerbebebauung sowie einer öffentlichen Parkanlage. Im Stadtplanungsausschuss wurde am 30.03.2017 beschlossen, für das Gebiet südlich und östlich der Rothenburger Straße, nördlich der „Neuen Rothenburger Straße“ und westlich der Straße Am Wirtsacker den B-Plan Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ aufzustellen. Dafür wurde der B-Plan Nr. 4445a aus dem B-Planverfahren Nr. 4445 „Tiefes Feld“ herausgelöst, mit dem Ziel einer frühzeitigen Baurechtsschaffung für Teilbereiche des Gesamtplanungsgebiets. Zu dem B-Plan Nr. 4445a liegt seitens des Stadtplanungsamtes (Stpl) der Stadt Nürnberg der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand: Oktober 2021) vor. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 13,1 ha. Dieser gliedert sich in einen nördlichen und einen südlichen Teilbereich auf, welche durch die für die „Neue Rothenburger Straße“ vorgesehenen Flächen getrennt sind. Dabei werden auch kleinere Teilbereiche (ca. 2,6 ha) überplant, die als planungsrechtlicher Innenbereich nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. Weiterhin liegen im Geltungsbereich ca. 4,8 ha landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzflächen. Des Weiteren befindet sich eine ca. 1,8 ha große planfestgestellte Ausgleichs- und Ersatzfläche innerhalb des Geltungsbereichs, welche im Zuge des Ausbaus der Rothenburger Straße zwischen Virnsberger Straße und dem Bereich der Regelsbacher Straße erstellt wurde.1 Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Fläche, die Landschaft, die biologische Vielfalt, sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. In diesem Zusammenhang ist auch die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreiben und zu bewerten. Die Durchführung der Umweltprüfung und die Erstellung des Umweltberichtes erfolgen auf Grundlage des 2017 novellierten BauGB2. Der Umweltbericht wurde im Auftrag der Stadt Nürnberg vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt. Die vorliegende Fassung des Umweltberichts (UB) bezieht sich auf den Entwurf des Rechtsplans zum Bebauungsplan Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“. Der Umweltbericht – als gesonderter Teil der Begründung (§ 2a BauGB) – ist als Ergebnis der Umweltprüfung in der Abwägung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu berücksichtigen.

1.1 Ziele des Bauleitplans, einschließlich der Beschreibung der

Festsetzungen

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Teilgebiets eines zukunftsfähigen, neuen Stadtquartieres im Westen der Stadt Nürnberg. Dazu sind im nördlichen Teil des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ ca. 380 neue Wohneinheiten geplant, die teils in einem allgemeinen Wohngebiet (WA), teils in einem urbanen Gebiet (MU) und in einem Kerngebiet (MK) liegen sollen. Die Haupterschließung soll zukünftig über die „Neue Rothenburger Straße“ südlich der geplanten Wohnbebauung erfolgen, für die derzeit ein Planfeststellungsverfahren läuft. Ausgehend von der „Neuen Rothenburger

1 Planfeststellungsbeschluss vom 31.07.2002; Entwicklungsziele im LBP vom Gartenbauamt Nürnberg, Stand 13.07.2004 2 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11. 2017 (BGBl. I S. 3634)

Straße“ werden die Baugebiete über Sammelstraßen, Wohnstraßen sowie Mischverkehrsflächen erschlossen. Im Zuge des Neubaus der „Neuen Rothenburger Straße“ ist geplant, die „alte“ Rothenburger Straße (Abschnitt innerhalb des B- Planumgriffs) zukünftig in eine verkehrsberuhigte Dorfstraße umzugestalten und von der Sigmundstraße abzukoppeln. Zudem wird dieses Gebiet auch durch die planfestgestellte und bereits im Bau befindliche Verlängerung der U-Bahn-Linie 3 nach Gebersdorf erschlossen, für die im Quartier die Errichtung der U-Bahn-Haltestelle „Kleinreuth bei Schweinau“ vorgesehen ist. Bis diese Einrichtungen allesamt erstellt sind, kann zunächst noch eine vorübergehende Erschließung über die vorhandene Rothenburger Straße im Norden erfolgen. Geplant sind zwischen der bestehenden Rothenburger Straße im Norden und dem geplanten Verlauf der „Neuen Rothenburger Straße“ im Süden neben den Wohnnutzungen auch öffentliche Grünflächen, die eine West-Ost-Achse bilden sollen. Nutzungen zur Einzelhandelsversorgung des neuen Quartiers, sowie weitere gewerbliche Nutzungen und Dienstleistungen sind vorrangig im Bereich der „Neuen Rothenburger Straße“ vorgesehen. Zudem sind dort Anlagen für soziale Zwecke und Dienstleistungen (Bürger- und Mehrgenerationenzentrum) geplant. Hierzu ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (mit den Teilbaugebieten WA 1 - WA 9) gemäß § 4 BauNVO sowie zur Sicherung der Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen eines Kerngebietes (mit den Teilbaugebieten MK 1 und MK 2) gemäß § 7 BauNVO und eines urbanen Gebietes (mit den Teilbaugebieten MU 1-4) gemäß § 6a BauNVO vorgesehen. Das geplante Bürger- und Mehrgenerationenzentrum wird jeweils über Flächen für Gemeinbedarf gesichert. Das Maß der baulichen Nutzung wird über Baugrenzen sowie die Festsetzungen von zulässigen Vollgeschossen definiert. Die Geschossigkeiten orientieren sich im Norden am Bestand von Kleinreuth bei Schweinau, so dass hier II-III Vollgeschosse, in den westlichen Teilbaugebieten des WA auch III-IV Vollgeschosse, zulässig sind. Im Westen und im Süden muss die Bebauung auch schallschützende Wirkung entlang der Straßen entfalten, so dass hier teilweise Gebäude mit bis zu VIII Vollgeschossen möglich sind, bei einer zwingenden Dreigeschossigkeit. Außerdem werden Grund- (GRZ) und Geschossflächenzahlen (GFZ) festgesetzt. Diese halten i.d.R. die in § 17 BauNVO vorgegebenen Orientierungswerte für Obergrenzen ein, es erfolgen aber einzelne Überschreitungen. Weitere Überschreitungen sind für bauliche Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO möglich, die normalerweise die GRZ nur um 50 vom Hundert (aber maximal bis 0,8) überschreiten dürfen. In den Teilbaugebieten des WA ist eine Überschreitung bis 0,8 zulässig, im MK und MU bis 1,0, was einer vollständigen Versiegelung gleichkommt. Die höhere bauliche Dichte wird mit dem gewünschten urbanen Charakter und den ausgleichenden, umgebenden Grünflächen begründet (vgl. Begründung zum B-Plan Nr. 4445a). Der Bebauungsplan trifft weitere Festsetzungen zur Zulässigkeit von Nebenanlagen und der äußeren Gestaltung der Gebäude. Hier wird auf die weiteren Ausführungen in der Begründung verwiesen. Insbesondere werden im gesamten Plangebiet Flachdächer oder flach geneigte Dächer festgesetzt, die auch extensiv zu begrünen sind. Es erfolgen weitere grünordnerische Festsetzungen zur Durchgrünung des Gebiets mit Baumpflanzungen. Der südliche Teil des Plangebiets des B-Plans Nr. 4445a ist Bestandteil des geplanten Landschaftsparks im Tiefen Feld, der als Ziel den Lückenschluss der örtlichen Freiräume (Westpark) hat. Innerhalb des südlichen Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 4445a sind zum einen Retentionsflächen für die Bebauung nördlich und südlich der „Neuen Rothenburger Straße“ vorgesehen. Zudem werden die planfestgestellten Ausgleichs- und Ersatzflächen, die im Rahmen des Ausbaus der Rothenburger Straße zwischen Virnsberger Straße und dem Bereich der Regelsbacher Straße (Planfeststellungsbeschluss vom 31.07.2002) erforderlich wurden, im Bestand gesichert.

Ferner ist entlang der Südwesttangente im Südwesten eine Lärmschutzeinrichtung als zulässig festgesetzt. Für den Lärmschutz wird diese aber erst in der nächsten Entwicklungsstufe des Gesamtgebiets „Tiefes Feld“ erforderlich. Für den Immissionsschutz des B- Plans Nr. 4445a erfolgen Festsetzungen passiver Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden sowie die Festsetzung von Riegelbebauung (Mindestgeschossigkeit von III Vollgeschossen) bzw. Lärmschutzwänden (Mindesthöhe 8 m) als geschlossener Schallschirm entlang der „Neuen Rothenburger Straße“.

1.2 Plangrundlagen

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013 (zuletzt geändert am 03.12.2019) weist Nürnberg zusammen mit Fürth/Erlangen/Schwabach als gemeinsame Metropole im selben Verdichtungsraum aus. Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) sind die Bereiche des Plangebietes nördlich der „Neuen Rothenburger Straße“, welche im FNP auch schon als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße enthalten ist, als gemischte Bauflächen dargestellt. Der südliche Teil des Geltungsbereichs ist als gemischte Baufläche und Grünfläche (öffentliche Park- und Grünanlage) dargestellt. Zudem ist eine von West nach Ost verlaufende lineare ÖPNV-Verbindung (U-Bahn) im Plangebiet dargestellt, welche die geplante U-Bahn-Verlängerung bereits darstellen soll. Ferner ist durch das Tiefe Feld eine übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt, die eine Verbindung der Grünflächen des Westparks bis hin zum Rednitztal herstellen soll und die überwiegend weiter östlich, außerhalb des Plangebiets verläuft. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler sowie Wasserschutzgebiete und geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG sind nicht vorhanden3. Faunistische Angaben nach der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 01.04.2020) und Erfassungen im Rahmen der Erstellung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sind verzeichnet. Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) sind von der Planung nicht betroffen. Folgende Biotope der Stadtbiotopkartierung liegen im Geltungsbereich:

Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996 wurden an lokal bedeutsamen Lebensräumen im Geltungsbereich die Lebensräume Nr. 537 und 588 erfasst, als regional bedeutsam der Lebensraum Nr. 536. Es handelte sich hier um Magerwiesen, Brachen, Gehölzbestände und auch um bebautes Gebiet mit strukturreichen Freiflächen und/oder hohem Gehölzanteil. Im südlichen Teil des Geltungsbereichs liegen ferner Ausgleichs- und Ersatzflächen, die im Rahmen des Ausbaus der Rothenburger Straße zwischen Virnsberger Straße und dem Bereich der Regelsbacher Straße (Planfeststellungsbeschluss vom 31.07.2002) erforderlich wurden. Der planfestgestellte landschaftspflegerische Begleitplan (LBP)

3 Im Flächennutzungsplan sind im Nordwesten des Geltungsbereichs noch Flächen nach Art. 13d BayNatSchG a.F. (entspricht § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG n.F.) mit einer Größe < 3.000 m² gekennzeichnet. Die gekennzeichneten Bereiche weisen diesen Schutzstatus heute aufgrund von Sukzession nicht mehr auf. Laut Stadtbiotopkartierung von 1987 handelte es sich um den Biotop-Nr. N-0226 „Extensive Wiese an der Rothenburger Straße / Ecke Südwesttangente“ mit Vorkommen der Sand-Grasnelke.

(Gartenbauamt Nürnberg, Stand: 13.07.2004) zu diesem Vorhaben sieht auf den Fl. Nrn. 512 - 517 der Gemarkung Großreuth bei Schweinau u.a. folgende Entwicklungsziele vor:

(Rückbau von Drainagen, Anlage von Mulden)

und Heckenpflanzung) Der aktuelle Entwicklungsstand wird im Kapitel 2.4.1, S. 14 beschrieben.

Im Rahmen des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts mit Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020" (Masterplan Freiraum) wurde das Entwicklungskonzept „Urbane Parklandschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt. Mit „urbaner Parklandschaft“ soll sich ein Anspruch auf vielfältige Freiraumtypen, -qualitäten und -nutzungen verbinden. Im Bereich des südlichen Planungsgebiets „Tiefes Feld“ soll daher ein solcher Park als Bestandteil des sog. „Grünen Westbands“ (vom Westpark bis zum Bereich „Tiefes Feld“) und des sog. „Grünen Weges“ (bis zum Hainberg) als Impulsgeber für die dortige großräumige Standortentwicklung entstehen.

2 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario)

sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei

Durchführung der Planung

Inwieweit bei der Aufstellung des B-Plans Nr. 4445a die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen bau- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umweltbelange erfolgt, soweit eine Unterscheidung möglich ist und hierfür konkrete Anhaltspunkte bestehen.

2.1 Fläche

2.1.1 Ausgangssituation Der Geltungsbereich des B-Plans liegt im Westen der Stadt Nürnberg in der Gemarkung Großreuth bei Schweinau und umfasst insgesamt ca. 13,1 ha. Beim Plangebiet handelt es sich um Teilbereiche des alten Ortskerns von Kleinreuth bei Schweinau sowie südlich angrenzende, landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Feldflur wird von der Südwesttangente und dem Main-Donau-Kanal im Südwesten und einer Bahnlinie im Osten begrenzt. Ein Teil des Geltungsbereichs wird als Privat- bzw. Erholungsgärten genutzt. Im Westen und Südwesten befinden sich Brachflächen, die stark von Gehölzsukzession geprägt sind. Daran südöstlich anschließend liegt eine planfestgestellte Ausgleichs-/Ersatzfläche. Die gehölzbestandenen Flächen sind gemäß Mitteilung des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zum Teil als Wald i.S.d. § 2 BWaldG einzustufen. Zum Geltungsbereich zählen zum Teil noch angrenzende Verkehrsflächen der „alten“ Rothenburger Straße, geschotterte Flächen und Wege sowie bereits bebaute Bereiche in Kleinreuth bei Schweinau im Nordosten. Diese Bereiche umfassen etwa 24% des Plangebiets, der Rest ist bisher unversiegelt (vgl. Tabelle 7 im Anhang). Die aktuelle Bedeutung des Schutzgutes Fläche ist insgesamt hoch.

2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die städtebauliche Entwicklung soll nach § 1 Abs. 5 BauGB vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Dabei sollen nach § 1a Abs. 2 BauGB die Möglichkeiten der Wiedernutzung von Brachflächen, Nachverdichtungen und andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden. Die Umnutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen, Wald oder zu Wohnzwecken genutzten Flächen soll nur im notwendigen Umfang erfolgen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden. Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung sollen dabei zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Durch den B-Plan Nr. 4445a werden über 8,9 ha Fläche neu in Anspruch genommen. Dabei handelt es sich bei ca. 4,3 ha um landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzflächen, die zu fast 75% auch in Nutzung sind. Lediglich 1,1 ha davon sind brach gefallen. Waldflächen im Sinne des Waldgesetzes werden 1,8 ha in Anspruch genommen. Auf Bauflächen entfallen von den 8,9 ha Fläche ca. 3,3 ha und auf Verkehrs- und Erschließungsflächen ca. 1,9 ha. Der Rest wird als öffentliche Grünflächen neu angelegt oder dient der Retention und der Anlage eines Teils des Landschaftsparks im südlichen Teil. Durch die bauliche Entwicklung nach Süden über die weiteren aus dem B- Planverfahren Nr. 4445 „Tiefes Feld“ herausgelösten B-Pläne werden in Zukunft weitere Flächen in Anspruch genommen werden. Eine Innenentwicklung wird in Nürnberg bereits aktiv verfolgt (z.B. Konversion ehemaliger Bahn- und Gewerbeflächen). Der aktuell hohen Nachfrage nach Wohnflächen kann aber allein durch diese Maßnahmen nicht begegnet werden, so dass auch die Entwicklung der im FNP dargestellten, noch nicht baureifen Flächen verfolgt wird. Dies geht aus dem „Gutachten zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen im Jahr 2025 in Nürnberg“ (GEWOS, September 2015) hervor, welches am 29.10.2015 dem Stadtplanungsausschuss vorgestellt wurde. Demnach zeigt sich in der Gegenüberstellung von Potenzialflächen und der prognostizierten Nachfrage, dass die vorhandenen Potenziale für Wohnbauflächen nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Die auch gem. § 1a Abs. 2 BauGB geforderte Begründung bei Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen wurde dabei jedoch nicht besonders betrachtet. Hierzu wird auf die Begründung zum B-Plan Nr. 4445a verwiesen.

Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich bzw. gartenbaulich genutzten Flächen

sowie Waldflächen für die Umwandlung in Siedlungs-, Verkehrs- und Grünflächen in

o.g. Umfang hat insgesamt erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut

Fläche.

2.2 Boden

2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Entsprechend der vom Bayerischen Geologischen Landesamt 1977 herausgegebenen Geologischen Karte Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (Maßstab 1 : 50.000) ist der Untergrund im Bereich des B-Plans Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ größtenteils aus Blasensandstein (Mächtigkeit 10 - 20 m) mit Semionotensandstein aus dem Mittleren Keuper aufgebaut. Häufig sind in wechselnder Mächtigkeit Lettenlagen und -linsen zwischengeschaltet, so dass sich eine Wechselfolge zwischen sandigen und tonigen Schichten ergibt. Im Südwesten liegt ein Teil der pleistozänen Hauptterrasse der Rednitz, allerdings in einem Bereich, der durch den Bau von Kanal und Südwesttangente beeinflusst wurde. Randlich treten im Südwesten entlang früherer Gräben auch alluviale Talböden auf.

Die Böden im Untersuchungsbereich werden aus lehmig-sandigen und schluffig-lehmigen Deckschichten aufgebaut, die vorwiegend durch das Ausgangsgestein bestimmt sind und aus denen vielfach Braunerden entstanden sind. Unter Einwirkung von Staunässe konnten sich hier auch schwach pseudovergleyte Braunerden, Parabraunerden oder Pseudogleye sowie entsprechende Übergangsformen entwickeln. Dies konnte bei Bodenuntersuchungen im Februar 2014 bestätigt werden (Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg / SUN, 26.03.2014). Der Oberboden besteht meist aus einer bis zu 80 cm mächtigen, humosen, schluffig- bis feinsandigen Bodenschicht. Der mineralische Unterboden ist durch feinsandigen Ton und schluffig-tonigem Feinsand sowie teilweise aus schluffigem Fein- bis Grobsand mit wechselndem Tongehalt und lokalen, bis 1,5 m mächtigen Tonhorizonten charakterisiert. Darunter folgen Verwitterungshorizonte des anstehenden Blasensandsteins bzw. zähplastischer Ton und Tonmergelstein. Laut ABSP Nürnberg weist ein größerer, zentraler Bereich der Flächen im nördlichen Geltungsbereich eine mittlere bis hohe Ertrags- und Filterfunktion auf. In den Randbereichen bzw. im südlichen Teilbereich ist diese nur mittel bis gering ausgeprägt, ganz im Südwesten sind wechselfeuchte Böden vorhanden (ABSP Stadt Nürnberg, Karte R2 Ökologische Bodenfunktionen, 1996). Die Flurstücke Nr. 478 und 478/1 (Gmkg. Großreuth bei Schweinau) südlich der „alten“ Rothenburger Straße (WA 9) werden im Altlastenkataster der Stadt Nürnberg als Altlastenverdachtsflächen infolge früherer gewerblicher Nutzung geführt. Seit dem Jahr 2016 erfolgte dort eine Umnutzung in Richtung Wohnnutzung und eine Neubebauung. Auf Vorhabenebene wurden Untersuchungen des Untergrundes und Altlastenerkundungen vorgenommen. Eine abschließende Bewertung bzw. eine offizielle Entlassung aus dem Altlastenverdacht ist seitens der zuständigen Behörde erst nach Vorlage eines Abschlussberichtes möglich. Im übrigen Plangebiet sind keine schädlichen Bodenveränderungen, Altlasten und -ablagerungen bekannt (Altlastenkataster der Stadt Nürnberg) und es wurden im Rahmen der o.g. Bodenuntersuchungen auch keine organoleptischen Auffälligkeiten gefunden. In Teilbereichen des Gebietes ist aber von künstlichen Auffüllungen oder Bodenveränderungen auszugehen. Die Bedeutung des Schutzgutes Boden im Plangebiet ist trotz der anthropogen bedingten Veränderungen im Bereich der Bestandsbebauung und Verkehrsflächen aufgrund des Ertragspotenzials und der Wechselfeuchte der Böden insgesamt als mittel zu bewerten.

2.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Innerhalb des Geltungsbereichs kommt es zu Veränderungen des Bodenkörpers durch Bebauung, Versiegelung und Bodenumlagerungen. Aufgrund der zulässigen GRZ und den zulässigen Überschreitungen ist von einem hohen Versiegelungsgrad von bis zu 80% innerhalb des allgemeinen Wohngebietes sowie bis zu 100% innerhalb einzelner Bauflächen entlang der „Neuen Rothenburger Straße“ (MU, MK) auszugehen. Die versiegelten Flächen verlieren ihre natürliche Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften (insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers). Davon betroffen sind auch Böden mit mittlerer bis hoher Ertrags- und Filterfunktion. Wechselfeuchte bis mäßig feuchte Böden mit vorrangiger Arten- und Biotopschutzfunktion sind jedoch nicht von einer großflächigen Bebauung bzw. Versiegelung betroffen. Im südlichen Geltungsbereich werden sich Versiegelungen auf die Anlage von Zuwegungen, sowie von Fuß- und Radwegen beschränken. Es kommt hier aber dennoch auch zu Veränderungen des Bodenköpers durch Anlage der Retentionsfläche (inkl. der randlichen

Fläche für die Abwasserentsorgung für die „Neue Rothenburger Straße“. Weitere Eingriffe entstehen durch die Schallschutzeinrichtung an der Südwesttangente. Hinsichtlich des noch geführten Altlastenverdachts auf den o.g. Flurstücken südlich der „alten“ Rothenburger Straße (WA 9) sind keine neuen Beeinträchtigungen zu erwarten, da dort bereits Wohngebäude errichtet wurden und diese auf den Flurstücken als Bestand gesichert werden. Durch den B-Plan wird keine anderweitige Umnutzung ausgelöst, so dass auch kein Kennzeichnungserfordernis gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 besteht.

Die Planung führt aufgrund des Umfangs von über 7 ha neuer Bau- und Verkehrs-

flächen und der dadurch zum Erliegen kommenden ökologischen Bodenfunktionen

insgesamt zu erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden.

2.3 Wasser

2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Natürliche Oberflächengewässer, sowie Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete kommen im Plangebiet nicht vor. Ein Seitengraben des Diebsgrabens (in früheren Karten auch als Landgraben bezeichnet) verlief früher in etwa im Bereich der heutigen planfestgestellten Ausgleichs-/Ersatzfläche von Nordost nach Südwest und mündete dort in den Diebsgraben. Dieser Seitengraben wurde vermutlich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts drainiert, zumindest ist er seitdem nicht mehr in den topographischen Kartenwerken nachzuweisen. Der Diebsgraben selbst wiederum verlief im Bereich von heutiger Südwesttangente und Main-Donau-Kanal (MDK) und wurde im Zuge der damaligen Bauarbeiten dann nach Nordosten verlegt. Er verläuft an der Geltungsbereichsgrenze aber noch im Plangebiet im Süden als offener Graben zwischen den Anschlussstellen Gebersdorf und Kleinreuth bei Schweinau am Böschungsfuß mit flachem Gefälle und dient gleichzeitig zur Entwässerung der Schnellstraße. Er wird daher auch nicht mehr als Gewässer III. Ordnung geführt (Auskunft des Umweltamtes, Abt. Technischer Umweltschutz). Auf Höhe der Kreuzung Rothenburger Straße im Nordwesten wird der Diebsgraben unter MDK und Südwesttangente verrohrt bzw. als Düker geführt und verläuft weiter bis zur Rednitz im Westen. Angaben zur Gewässergüte liegen derzeit nicht vor, da er auch temporär trockenfällt. Es ist aber von einer Gewässerbelastung auszugehen, da der Graben Straßenwässer (und damit Tausalze) sowie den Abfluss der intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen aufnimmt. In Teilbereichen ist er auch vermüllt (weggeworfener Müll aus Autos von der Südwesttangente). Südwestlich des Plangebietes verläuft der Main-Donau-Kanal, ein Gewässer I. Ordnung sowie Bundeswasserstraße, der Richtung Main entwässert und sich etwa 50 m vom Geltungsbereich entfernt befindet. Dieses künstlich geschaffene Gewässer wird durch die Südwesttangente vom Plangebiet getrennt. Das nächste natürliche Fließgewässer ist die Rednitz, welche ca. 800 m südwestlich vom Plangebiet nach Norden fließt. Im Geltungsbereich wurden im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen in der planfestgestellten Ausgleichs-/Ersatzfläche auf den Fl. Nrn. 515 - 517 (Gmkg. Großreuth bei Schweinau) Tümpel angelegt, die aber ebenfalls temporär trockenfallen. Diese stellen die einzigen Stillgewässer im Plangebiet dar. Aufgrund zahlreicher im Plangebiet und seiner Umgebung vorhandener Grundwassermessstellen (u.a. auch für U-Bahn-Bau errichtet), liegen aussagekräftige Daten zu den Grundwasserverhältnissen vor (siehe Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes, SUN, 26.03.2014). Die Grundwasserhöhengleiche beträgt im Nordosten des Planungsraums ca. 305 m ü. NN und im Westen ca. 301 m ü. NN. Daraus resultiert

eine vorherrschend nach West bis Südwest gerichtete Grundwasserfließrichtung im Gebiet „Tiefes Feld“. Der Bemessungsgrundwasserflurabstand (also der mittlere höchste Grundwasserstand über mehrere Jahre) wurde im Zentrum der südlichen Ackerflächen des Untersuchungsbereiches auf lediglich 0,95 m modelliert. Die Stelle befindet sich an der südöstlichen Grenze des Geltungsbereiches. In Richtung Norden und Nordwesten wird der Grundwasserflurabstand kontinuierlich größer. So liegt der modellierte Grundwasserflurabstand im Bereich der „Neuen Rothenburger Straße“ schon zwischen 1,9 m bis 2,1 m. Im Bereich der „alten“ Rothenburger Straße bzw. der dortigen Bestandsbebauung werden Werte von 2,1 m bis 2,7 m erreicht. Auch im Bereich des geplanten Retentionsraumes (festgesetzte „Fläche für Retention“ südlich der „Neuen Rothenburger Straße“) liegt dieser bei ca. 2,1 m bis 2,5 m. Bei den Bodenuntersuchungen im Februar 2014 wurde aber gerade im südwestlichen Teil des Geltungsbereichs auch oberflächennahes Schichtenwasser teils in nur geringen Tiefen von 0,3 m festgestellt. Es waren gerade entlang des Grabens an der Südwesttangente auch immer wieder Vernässungsflächen festzustellen. In regenreichen Perioden kommt es hier auch zu Staunässe und zeitweiligen Überstauungen der Ackerflächen (eigene Beobachtung). Der gesamte südwestliche Bereich entlang der Südwesttangente zählt daher auch als sog. wassersensibler Bereich. Im Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg (2017) ist im nördlichen Geltungsbereich bei den Erholungsgärten („Kleingärten“) mindestens ein Gartenbrunnen als Entnahmestelle gekennzeichnet. Das Kontaminationsrisiko für das Grundwasser wird im ABSP der Stadt Nürnberg meist als mittel eingestuft, im Bereich der Hauptterrasse aber sogar hoch bis sehr hoch. Die Versickerungsfähigkeit des Untergrunds wird infolge der vorherrschenden Bodenarten als eher schlecht eingeschätzt. Im Rahmen der Bodenuntersuchungen fand daher lediglich an einem Bohrpunkt im Geltungsbereich ein Versickerungsversuch statt, der einen k-Wert f von 2,3 x 10-7 [m/s] ergab (Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes, SUN, 26.03.2014). Der Grundwasserflurabstand dagegen wäre innerhalb großer Teile des Geltungsbereichs zwar ausreichend, allerdings schränkt hier oberflächennahes Schichtenwasser bzw. die geringe Wasserdurchlässigkeit des anstehenden Bodens die Versickerung ein. Der Grundwasserkörper kann derzeit, zumindest in der Umgebung, bereits als gestört eingeschätzt werden, da bereits durch Bauwerke wie dem Main-Donau-Kanal und der angrenzenden Südwesttangente in den Grundwasserkörper trotz Dammlage eingegriffen wurde. Weiterhin werden im Zuge der bereits laufenden Baumaßnahmen für die Erweiterung der U-Bahnlinie Eingriffe in den Grundwasserkörper erfolgen (siehe nachfolgend Kap. 2.3.2). Durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung ist von einer gewissen Nährstoffanreicherung im Grundwasser auszugehen und es wurden auch leicht erhöhte Pestizidbelastungen festgestellt. Für beide Parameter wurden aber in den letzten Jahren zurückgehende Belastungen im weiteren Umfeld festgestellt (Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg, 2017). Die Bedeutung des Schutzgutes Wasser wird aufgrund des teils hoch anstehenden Grundwassers und trotz der bestehenden Vorbelastungen und fehlender Oberflächengewässer als hoch bewertet.

2.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose Analog zum Schutzgut Boden ist das Schutzgut Wasser in der Folge durch die Zunahme von Überbauung und Versiegelung betroffen. Aufgrund der schlechten Versickerungseigenschaften der Böden kann anfallendes Oberflächenwasser zu einem großen Teil nicht ortsnah versickert werden.

Das Entwässerungskonzept (Ramboll Studio Dreiseitl GmbH, 2021) für das Gesamtgebiet „Tiefes Feld“ sieht daher ein dezentrales, oberirdisches Ableitungs- und Retentionskonzept über die Retentionsfläche südlich der „Neuen Rothenburger Straße“ und eine verzögerte Ableitung vor. Das Niederschlagswasser soll gesammelt in Mulden in den öffentlichen Grünflächen in der West-Ost-Achse im Norden sowie in Rinnen in den Straßenräumen der geplanten Retentionsfläche im Westen zugeführt werden (Unterquerung der „Neuen Rothenburger Straße“ erforderlich). Diese Fläche soll multifunktional ausgebildet werden und auch Aufenthaltsqualität besitzen. Hierzu wird der Diebsgraben naturnah umgestaltet und der Graben zu einer Retentionsaue umgewandelt. Ein zusätzlicher Pflegeweg wird nicht vorgesehen, Mähfahrzeuge sollen über die Grabensohle, die in entsprechender Breite freigehalten werden soll, fahren können. Das anfallende Niederschlagswasser wird hier zwischengespeichert und verzögert über den Düker in die Rednitz abgeleitet. Daher dürfte sich hieraus keine Verschärfung der Hochwassersituation in der Vorflut ergeben. Ein Teil der anfallenden Oberflächenwässer wird somit zwar noch versickern (und evtl. verdunsten) können, durch die neuen Bauflächen im Norden und den Neubau der Verkehrswege auf ca. 7 ha wird aber der Großteil verzögert der Rednitz zugeleitet. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung, die dadurch erheblich reduziert wird. Weitere Auswirkungen bestehen in möglichen Einbindungen von Bauwerken durch Unterkellerungen und Tiefgaragen in den Grundwasserkörper. Da die erforderlichen Stellplätze überwiegend in Tiefgaragen nachgewiesen werden müssen, ist von großflächigen Unterkellerungen im Bereich der Baugebiete auszugehen. Aufgrund der höheren Grundwasserflurabstände im Norden von 2,0 m und höher bindet aber maximal nur ein halbes Kellergeschoss ein. Hier sind aber auch baubedingte Eingriffe in den Grundwasserkörper durch Bauwasserhaltungen nicht ausgeschlossen. Mögliche Auswirkungen sind jeweils auf Baugenehmigungsebene durch den jeweiligen Bauherrn gutachterlich zu untersuchen und durch das Umweltamt wasserrechtlich zu prüfen und zu bewerten. Stärker ins Gewicht fallen hier sicherlich die Auswirkungen durch den aktuellen U-Bahn- Bau. Die Trasse bindet deutlich tiefer ein, verläuft allerdings parallel zur Grundwasserfließrichtung. Hier wird es bauzeitlich schon zu Absenkungen kommen, nach Fertigstellung vermutlich zu einem gewissen Grundwasserstau im Oberstrom. Gemäß der fachlichen Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg vom 03.12.2014 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist davon auszugehen, dass nach Beendigung der Bauarbeiten keine erheblichen Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt gegeben sein werden. Der nicht auszuschließende dauerhafte Grundwasserstau im Oberstrom wird so gering sein, dass umliegende Keller, Fundamente und Wasserbenutzungsanlagen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Im Planfeststellungsbeschluss wurde bezüglich der Auswirkungen auf das Grundwasser ein Beweissicherungskonzept beauflagt. Sollten sich hierbei schädliche Auswirkungen durch den Grundwasseraufstau zeigen, so sind Nebenbestimmungen vorbehalten, aber noch nicht dezidiert beschrieben. Positiv auf das Schutzgut Wasser wirkt sich der geplante naturnahe Ausbau des Diebsgrabens entlang der Südwesttangente aus. Erste Überlegungen sind im Entwässerungskonzept (Ramboll Studio Dreiseitl GmbH, 2021) enthalten, es liegen aber noch keine Detailplanungen vor.

Trotz Verbesserungen im Hinblick auf den Zustand des Diebsgrabens wird aufgrund

der starken Erhöhung des Versiegelungsgrades und der Ableitung von Oberflächen-

wässern von einer erheblichen nachteiligen Beeinträchtigung des Schutzguts

Wasser ausgegangen.

2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt

2.4.1 Pflanzen 2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Das Plangebiet stellt nur einen Teilausschnitt des überwiegend landwirtschaftlich geprägten „Tiefen Feldes“ dar. Aufgrund der Ortsrandnähe und der beinhalteten planfestgestellten Ausgleichs-/Ersatzfläche im Südwesten ist es durch eine vergleichsweise hohe Nutzungsvielfalt ausgezeichnet, die von intensiven Ackernutzungen über extensive Nutzungen bis hin zu brachliegenden Flächen mit Gehölzsukzession reicht. Dies gilt auch für die Gartenbereiche (Erholungs- und Privatgärten). Die nachfolgenden Beschreibungen beruhen auf Bestandsaufnahmen, die im Jahr 2017 sowie am 27.04.2018 durchgeführt wurden. Ergänzend wird auf Ergebnisse von Begehungen durch das Umweltamt im Hinblick auf floristische Besonderheiten (23.06. 2014, D. PILOTEK, Umweltamt der Stadt Nürnberg) sowie durch G. KNIPFER in 2016 im Rahmen von Erfassungen im Vorfeld der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zurückgegriffen. Ein Baumbestandsplan zum B-Plan liegt nicht vor und wird für diese Planungsebene zunächst nicht für erforderlich erachtet (vgl. auch Kap. Grünordnung in der Begründung zum B-Plan Nr. 4445a). Im nordöstlichen Geltungsbereich ist um den alten Siedlungskern von Kleinreuth bei Schweinau bereits Wohn- und Gewerbebebauung vorhanden. Teils ist hier im Ortsbereich aber auch alter Baumbestand (Linden, Ahorn, Walnuss, aber auch Nadelbäume) vorhanden (siehe auch Biotop-Nr. N-1234 „Bäume in Kleinreuth bei Schweinau“, TF 02 und 03), der auch der Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg unterliegt. Prägender Straßenbaumbestand ist kaum mehr vorhanden. Von den früheren Straßenbäumen sind in diesem Teilbereich lediglich drei Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und eine Berg-Ulme (Ulmus glabra) übrig geblieben. Alle vier weisen starke Vorschädigungen auf, die eine mittel- bis langfristige Erhaltung dieser Bäume unwahrscheinlich machen. Baumbestand ist zwar auch auf Privatgrundstücken vorhanden, doch auch hier weisen die Bäume eine beeinträchtigte Vitalität auf, wie z.B. Lametta-Syndrom bei Nadelbäumen oder der allgemein schlechte Zustand von Birken im Stadtgebiet. Bemerkenswerter Baumbestand befindet sich im Bereich eines Biergartens am westlichen Ortsrand, wo neben einigen Nadelbäumen v.a. vier Winter-Linden (Tilia cordata) bedeutsam sind. Auch hier bestehen Beeinträchtigungen durch die Gastronomienutzung, gerade aber auch im straßenzugewandten Bereich durch Stammschäden und Überfahren der Wurzelbereiche. Die dortige Linde (auch als Biotop-Nr. N-1234-02 erfasst) ist stark geschädigt, weist eine Stammfäulnis auf und ist daher abgängig. Weiterer Baumbestand befindet sich in den Erholungsgärten im Süden, wo v.a. Ahorn-Bäume den östlichen Rand prägen. Straßenbäume befinden sich auch im Westen am Knick der Rothenburger Straße. Die randständigen Bäume im Süden und Osten gehen hier in der angrenzenden Gehölzsukzession auf. Als Straßenbäume wurden hier überwiegend auch Spitz-Ahorn (Acer platanoides) gepflanzt, sowie Pyramiden-Pappel (Populus nigra ‚Italica‘), Hänge-Birke (Betula pendula) und Rot-Eiche (Quercus rubra). Zwei Birken sind hier jüngst abgestorben. Dieser Bestand und die angrenzende Gehölzsukzession im Osten auf dem schon vorbereiteten „Straßenansatz“ der „Neuen Rothenburger Straße“ wurde im Rahmen der Stadtbiotopkartierung 2006 als Biotop-Nr. N-1235-001 „Gehölze und magerer Altgrasbestand in Kleinreuth bei Schweinau“ erfasst. Dieser Gehölzbestand ist gemäß Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) im waldrechtlichen Sinn aufgrund seiner Flächengröße, des Bestandsschlusses sowie des waldtypischen Klimas als Wald im Sinne des § 2 BWaldG i.V.m. Art. 2 BayWaldG einzustufen. Im Bereich der Anschlussstelle für die „Neue Rothenburger Straße“ wurden im Zuge der Bauarbeiten für die U-Bahnlinie U 3 im Winter 2019/2020 bereits Teile des Gehölzbestandes gerodet. Der Ausgleich dieser schon gerodeten Bestände wird in den Planfeststellungsunterlagen für den Bau der „Neuen Rothenburger Straße“ abgearbeitet.

Ansonsten trifft die damalige Beschreibung teilweise noch auf den heutigen Bestand zu (Hinweis: Die „Aufschüttung“ befindet sich im Wesentlichen außerhalb des Plangebiets): Das Biotop besteht aus drei Teilbereichen: Einer Aufschüttung im Nordosten, Straßenböschungen entlang der Rothenburger Straße und an der Südwesttangente und einer Brachfläche im Südosten. Die Hochfläche der Aufschüttung ist mit Altgrasbeständen unterschiedlicher Ausprägung bewachsen. Sie sind meist relativ nährstoffreich und ruderalisiert. Nur ein Teil konnte deshalb als magerer Altgrasbestand erfasst werden (z.T. mit lichtem Gehölzaufwuchs). […] Am Fuß und im Hangbereich der Aufschüttung befinden sich meist lichte Gebüsche aus Weiden, Pappeln, Birke und anderen Arten. Im Süden ein dichtes Feldgehölz. Auf den Straßenböschungen ebenfalls meist lichte Gehölze (Hecken, Gebüsche, Bäume) und kleinflächig magerer Altgrasbestand. Auch hier Sonstige Flächenanteile (Altgrasbestände, Ruderalfluren). Im Südosten eingezäunte Brachfläche mit Gebüsch. In den Gehölzen viel Feld-Ahorn und Silber-Weide sowie Birke, Stiel-Eiche und Hainbuche. Häufige Arten in den mageren Altgrasbeständen sind Glatthafer, Wiesen-Schafgarbe, Kriechendes Fingerkraut, Hornklee, Kleiner Odermennig, Wilde Möhre und Acker-Kratzdistel.

Die offenen Flächen sind heute aufgrund der Gehölzsukzession stark zurückgedrängt worden. 2017 konnten an ausdauernden Arten v.a. Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos), Rainfarn (Tanacetum vulgare) sowie Beifuß (Artemisia vulgaris) erfasst werden. Etwas offener ist noch eine Wiesenbrache südlich davon, doch auch hier nehmen Sträucher wie Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) und Hunds-Rose (Rosa canina) zu. Aufgrund des Nährstoffreichtums auf der Fläche (hier auch Lagerung verrottender Strohballen) und der Verfilzung sind die 2006 auf der Fläche im Rahmen der Biotopkartierung noch erfassten Magerkeitszeiger wie Schafgarbe (Achillea millefolium) oder Wilde Möhre (Daucus carota) kaum noch vorhanden, die Sand- Grasnelke (Armeria maritima), die bei der vorherigen Stadtbiotopkartierung 1987 noch erfasst wurde, war hier auch schon 2006 nicht mehr festzustellen. Die Wertigkeit dieser Fläche ist damit deutlich geringer als noch vor ein oder zwei Jahrzehnten. Im Anschluss nach Südosten wurden auf den Fl. Nrn. 512 bis 517 der Gemarkung Großreuth bei Schweinau im Jahr 2006 außerdem Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen für den Ausbau der „alten“ Rothenburger Straße umgesetzt. Hier wurden auf damals überwiegend Ackerflächen die Drainagen stillgelegt, um die Fläche zu vernässen, sowie in einem Teilbereich Tümpel angelegt. Zudem sollte sich diese Fläche als Sukzessionsfläche weiter entwickeln können. Es erfolgten auch initiale Pflanzungen von Bäumen sowie Hecken.4 Die ehemalige Sukzessionsfläche hat sich über die Jahre zu einem großflächigen Feldgehölz weiterentwickelt. In Folge dessen gingen die dort früher noch stärker vertretenen Ruderalfluren weitgehend zurück (vgl. Bestandsaufnahme Biotop-/ Nutzungstypen im Anhang). Auch diese Fläche ist daher mittlerweile als Wald i.S.d. § 2 BWaldG i.V.m. Art. 2 BayWaldG einzustufen. Eine weitere Brachfläche befindet sich im Süden von Kleinreuth bei Schweinau, von der ein Teil auch als Biotop N-1233 „Gebüsch ‘Am Wirtsacker‘ in Kleinreuth bei Schweinau“ erfasst wurde. Um eine offene und artenarme Fläche im Zentrum schließt Baum- und Strauchbewuchs aus Pfaffenhütchen, Rosen, Birke und verschiedenen anderen Arten an. Im Südwesten wird die Fläche auch als Privatgarten genutzt. Der dort bestehende Gehölzbestand ist gemäß AELF ebenfalls im waldrechtlichen Sinn als Wald einzustufen. In die südlichen Flächen des Bestandes wird jedoch bereits durch den Bau der „Neuen Rothenburger Straße“ eingegriffen werden, geringfügig ist dies bereits beim Bau der U-

4 Gartenbauamt Nürnberg (2004): LBP zum Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Rothenburger Straße zwischen Virnsberger Straße und dem Bereich der Regelsbacher Straße, 13.07.2004

Bahn-Linie geschehen. Auch hier erfolgt der waldrechtliche Ausgleich für schon vollzogene Rodungen im Zuge der Errichtung der „Neuen Rothenburger Straße“. Die übrigen Bereiche und damit etwa die Hälfte des Geltungsbereiches wird derzeit aber vor allem intensiv ackerbaulich bewirtschaftet. Lediglich ein Grundstück wird als Grünland intensiv bewirtschaftet (Fl. Nr. 521/1, Gmkg. Großreuth bei Schweinau). 2018 handelte es sich im Geltungsbereich vorwiegend um Getreideanbau, in früheren Jahren dominierte der Maisanbau. Aufgrund der teils sandigen Böden tritt trotz der intensiven Nutzung auf manchen Ackerschlägen oder in den Rainen auch eine seltene Ackerwildkrautflora auf. Gerade bei Kulturen wie Roggen profitiert diese von der geringeren Saatdichte, so dass diese Äcker einer extensiven Nutzung sehr nahe kommen. Hier finden sich häufig noch Kornblumen (Centaurea cyanus). Bereits 1994 wurde die Bedeutung des „Tiefen Feldes“ (und auch anderer Ackerflächen um Großreuth bei Schweinau und Höfen) bei Erhebungen zur Ackerwildkrautflora im Zuge der ABSP-Erstellung erkannt (ABSP Nürnberg 1996). In der nachstehenden Tabelle sind vorkommende Arten aufgelistet, die im gesamten Bereich des Tiefen Feldes nachgewiesen sind und teils auch im Geltungsbereich des BP Nr. 4445a vorkommen. Auf Flächen südlich der Rothenburger Straße gab es in den vergangenen Jahren unterschiedliche Sonderkulturen. Früher gab es hier eine Erdbeerplantage, danach erfolgte dort eine Kultivierung von Beerenobst als Containerware und zwischenzeitlich ist die Fläche beräumt, da sie teilweise als Baustelleneinrichtung für den Bau der U-Bahn-Linie dient.

Tabelle 1: Vorkommen bemerkenswerter, gefährdeter oder geschützter Pflanzenarten im Bereich des Tiefen Feldes (Daten aus 2014 von D. PILOTEK und aus 2016 von G. KNIPFER)

wissenschaftlicher Artname deutscher Artname Rote-Liste-Status BArtSchV/ Anhang FFH stadtbedeutsame Art nach ABSP Stadt Nürnberg
D Bayern Region Keuper- Lias- Land
Alopecurus myosuroides Acker-Fuchsschwanz - V - - / - -
Centaurea cyanus Kornblume V V V - / - ja
Myosotis stricta Sand-Vergissmeinnicht - 3 V - / - ja
Myosurus minimus Mäuseschwänzchen - 3 3 - / - ja
Ornithogalum vulgare (syn. O. umbellatum) Gewöhnlicher Dolden- Milchstern - 3 3 - / - ja
Ranunculus arvensis Acker-Hahnenfuß 3 3 3 - / - ja
Ranunculus sardous Sardischer Hahnenfuß 3 3 3 - / - ja

§§ = streng geschützt, § = besonders geschützt

Dem Schutzgut Pflanzen wird aufgrund der floristischen Besonderheiten und der vorhandenen, z.T. waldrechtlich als Wald eingestuften, Gehölzbestände eine mittlere bis hohe Wertigkeit bescheinigt.

2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch die Planung werden in erster Linie Gehölzbestände (teils Wald i.S.d. Waldrechts), Brachflächen und Ackerflächen überplant. Wertvoller, älterer Baumbestand befindet sich fast ausschließlich im Ortsbereich von Kleinreuth bei Schweinau, der zum planungsrechtlichen Innenbereich gehört und in dem die Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg gilt. Sofern sich auf diesen Grundstücken keine baulichen Änderungen ergeben,

kann der dortige Baumbestand grundsätzlich erhalten werden, wobei festgestellt werden musste, dass ein Teil des Baumbestandes hier auch ohne Eingriffe mittelfristig aufgrund von Vorschädigungen abgängig sein wird. Vorhandener Baumbestand (z.B. in Erholungsgärten) sowie die biotopkartierten Gehölzstrukturen (Gebüsch aus heimischen Gehölzen) werden im Bereich der Baugebiete aufgrund des Planungskonzeptes und der damit verbundenen baulichen Dichte nicht erhalten werden können. Ein Teil der biotopkartierten Gehölzflächen wurde bereits durch den Bau der U-Bahnlinie U 3 zerstört bzw. wird durch den Bau der „Neuen Rothenburger Straße“ in Anspruch genommen werden. Im Planfeststellungsverfahren von letzterem werden schon vollzogene Rodungen waldrechtlich ausgeglichen. Auch in den geplanten öffentlichen Grünflächen, sowie in der großen Retentionsfläche südlich der „Neuen Rothenburger Straße“ sind Modellierungen der Bodenoberfläche zur Gestaltung der Abfluss- und Rückhaltemulden erforderlich, die einen Baumerhalt erschweren oder unmöglich machen. Hier muss daher auch von einem Totalverlust ausgegangen werden, da Vermeidungsmaßnahmen nicht möglich sind. Derzeit sind auch keine Bäume zum Erhalt festgesetzt. Neupflanzungen können den Bestand nur bedingt und vor allem mit zeitlicher Verzögerung ersetzen, jedoch wird aufgrund des Umfangs betroffener Altbäume und deren überwiegend geringen Vitalität dies noch nicht als erheblicher Eingriff gewertet. Gleiches gilt für das Baufeld der „Neuen Rothenburger Straße“, da hier überwiegend Gehölzsukzession und ältere Bäume nur vereinzelt betroffen sind. Langfristig können die geplanten Grünflächen sogar eine Aufwertung zum bisherigen Zustand darstellen, da sich hier ein wertvoller Baumbestand entwickeln kann, da die Wuchsbedingungen hier bedeutend besser als im Straßenraum sind. Durch den Ausbau des Diebsgrabens als naturnaher Ableitungsgraben ist der Randbereich der Ausgleichs-/Ersatzfläche auf den Fl. Nr. 512 bis 517 der Gemarkung Großreuth bei Schweinau, die für den Ausbau der „alten“ Rothenburger Straße umgesetzt worden sind, ebenfalls betroffen. Das im Bestand vorhandene, großflächige Feldgehölz sowie standortgerechte Gebüsche werden entlang des südwestlichen Randes der Fläche zurückgenommen. Die Gehölz- bzw. Waldbestände in der planfestgestellten Ausgleichs-/ Ersatzfläche können aber zu einem großen Teil erhalten werden. Die vorhandenen Brachflächen haben ihre Wertigkeit durch Gehölzsukzession und zunehmende Verfilzung der Grasnarbe verloren und Stellen keine Wuchsorte besonders seltener Pflanzen mehr dar. Gleiches gilt grundsätzlich für die intensiv acker- oder gartenbaulich genutzten Flächen. Einschränkend muss hier jedoch auf die Wuchsorte seltener und gefährdeter Ackerwildpflanzen hingewiesen werden. Das standörtliche Potenzial für diese Pflanzen ist zwar auch an anderer Stelle im Stadtgebiet an vielen Stellen gegeben, allerdings besteht aufgrund der zunehmenden Flächenverknappung in der Landwirtschaft durch Bautätigkeit, sowie der Zunahme von Unterglaskulturen für diese Pflanzenarten ein hohes Gefährdungspotenzial. Für die Ackerwildkrautflora sollte aber im Zuge des zukünftigen B-Planes Nr. 4445c auf den dort verbleibenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen wieder geeignete Bedingungen (insbesondere über Nutzungsauflagen zu extensiver Nutzung) geschaffen werden.

Die mit der Umsetzung der Planung verbundenen Eingriffe werden aufgrund der

Inanspruchnahme von Gehölz-, Brach- und Sukzessionsflächen schon als erheblich

nachteilig eingestuft.

2.4.2 Tiere 2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Zum Rahmenplan des B-Planverfahrens Nr. 4445 „Tiefes Feld“ liegt bereits eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) aus dem Jahr 2011 vor (ÖFA, September 2011). In

deren Rahmen wurden auch verschiedene Erhebungen zu planungsrelevanten Artengruppen (u.a. Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien) durchgeführt. In 2016 erfolgten weitere Erhebungen zur Aktualisierung des Datenstandes (Büro GENISTA, 12.05.2017). Ferner liegen für das Plangebiet verschiedene Artnachweise in der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 01.04.2020) vor. Für das Gesamtareal des ursprünglichen B-Planverfahrens Nr. 4445 „Tiefes Feld“ wurde zudem eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 04.12.2018) erarbeitet, dessen Grundlage die vorgenannten Untersuchungen sind. Basierend auf der saP für das Gesamtgebiet wurden für die Teilbebauungspläne Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 01.10.2021) und 4445b „Tiefes Feld Bildungsstandorte“) (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 04.10.2021) jeweils eigenständige Gutachten zur saP erstellt. Diese Daten sowie Beobachtungen im Rahmen der Ortsbegehungen zur Biotop-/ Nutzungstypenkartierung in 2017, 2018 und 2020 bilden die Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen. Säugetiere Im Geltungsbereich wurden nur zwei Fledermausarten konkret nachgewiesen: der Abendsegler (Nyctalus noctula) sowie die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), letztere konnte insbesondere in den gehölzbestandenen Randbereichen bei der Jagd beobachtet werden. Die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) kann für das Gebiet als potenzieller Überwinterer in Baumhöhlen angenommen werden. Gebäudequartiere in Kleinreuth bei Schweinau sind aktuell nicht bekannt, aber auch nicht auszuschließen. Weitere potenziell im Gebiet vorkommende Fledermausarten sind die regelmäßig in der Stadt Nürnberg auftretenden Arten, wie Mückenfledermaus, Wasserfledermaus und das Braune Langohr, aber auch gelegentlich vorkommende Arten, wie Breitflügelfledermaus, Zweifarbfledermaus, Fransenfledermaus und Bartfledermaus. Bei den unterschiedlichen Erfassungen wurden außerdem immer wieder Feldhasen (Lepus europaeus) sowie Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) beobachtet. Insbesondere für den als gefährdet geltenden Feldhasen (Rote Liste D 3) stellt der Geltungsbereich ein wegen der umgebenden Siedlungsbereiche und der Verkehrstrassen isoliertes Resthabitat dar.

Vögel Von Vögeln werden die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches zur Nahrungssuche sowie auch als Bruthabitat genutzt. Es liegen insgesamt für 54 Vogelarten aktuellere Nachweise (Kartierung durch ÖFA 2011 sowie GENISTA 2017) vor, bei denen es sich überwiegend um die typische Vogelfauna der offenen Feldflur handelt sowie um Vogelarten aus Siedlungen, Gärten und Gehölzbrüter. Dabei ist zu unterscheiden zwischen gesicherten Brutnachweisen, Brutverdacht oder nur einer Feststellung als Durchzügler oder Nahrungsgast. Der Geltungsbereich ist im zentralen Bereich durch offene Feldfluren geprägt, die ein wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vogelarten sind. Gehölzbestände treten nur randlich auf. Ältere Baumbestände sind kaum vorhanden, was sich wiederum auf die Artzusammensetzung auswirkt. Brachflächen im Gebiet stellen auch wichtige Nahrungshabitate (v.a. auch im Winterhalbjahr) dar. Der Siedlungsbereich von Kleinreuth bei Schweinau ist dagegen Lebensraum verschiedener Gebäudebrüter. Von hoher Bedeutung sind hier insbesondere die bodenbrütenden Vogelarten Kiebitz (Vanellus vanellus) (RL D 2), Feldlerche (Alauda arvensis) (RL D 3) und Wiesen- Schafstelze (Motacilla flava), die alle mit Brutnachweisen im Gebiet festgestellt wurden. Es liegt auch ein Brutzeitnachweis (Brutstatus A) für Wachtel (Coturnix coturnix) und den

Wachtelkönig (Crex crex) vor sowie frühere Nachweise des Rebhuhns (Perdix perdix) (RL D 2). Diese Arten mussten fortschreitende Lebensraumverluste im Großraum Nürnberg durch Überbauung und Nutzungsintensivierung in den vergangenen Jahren hinnehmen. Sie nutzen alle die offenen Ackerflächen als Bruthabitat. Weitere vorkommende Vogelarten gehören zur ökologischen Gilde der Hecken- und Baumbrüter, die in den Randbereichen und den Gärten geeignete Brutmöglichkeiten vorfinden. Es treten häufige Heckenbrüter auf, aber auch seltenere Arten wie die Klappergrasmücke (Sylvia curruca). Mangels älterer Bäume treten höhlenbrütende Arten nur untergeordnet auf. Hierzu zählen Feldsperling (Passer montanus) oder Grünspecht (Picus viridis) und Buntspecht (Dendrocopos major). Während für den Grünspecht Brutverdacht besteht und er ein Revier im Westen besitzt, konnte der Buntspecht 2016 nicht nachgewiesen werden, ist aber aus dem Jahr 2011 bekannt. Kleinvögel nutzen aber auch das Angebot an künstlichen Nisthöhlen im Siedlungsbereich von Kleinreuth bei Schweinau. Von Eulen und Greifvögeln besetzte Horste oder Brutplätze konnten nicht nachgewiesen werden. Es gibt aber Nachweise der Waldohreule (Asio otus) bei der Jagd und auch von jagenden Turmfalken und Mäusebussarden. Das Gebiet hat auch eine Bedeutung als Durchzugs- und Rastgebiet für verschiedene Arten, aber keine von übergeordneter Bedeutung. Es treten zwar durchaus seltene Arten wie Bekassine (Gallinago gallinago), Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Rohrammer (Emberiza schoeniclus), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) oder Wiesenpieper (Anthus pratensis) auf, jedoch nicht in großen Individuenzahlen. Weitere 8 Vogelarten konnten als Nahrungsgäste festgestellt werden, die das Gebiet im freien Luftraum überfliegen, wie Schwalben, Mauersegler oder der Wanderfalke.

Reptilien In der ASK (Artenschutzkartierung) sind einzelne Funde von Zauneidechsen (Lacerta agilis) (z.B. an der östlichen Bahnlinie) oder auch im Westen an der Rothenburger Straße aus dem Jahr 1987 dokumentiert. Diese konnten zwar bei den Begehungen im Jahr 2011 nicht bestätigt werden, dafür aber im Jahr 2016 (Büro GENISTA, 12.05.2017) sowie bei eigenen Erhebungen im April 2017. Die Art konnte im gesamten Bereich der Brachflächen von Rothenburger Straße entlang der Südwesttangente bis hin in den Bereich der planfestgestellten Ausgleichs-/Ersatzfläche nachgewiesen werden. Weitere Reptilienarten konnten nicht festgestellt werden.

Amphibien Mögliche Amphibienlaichgewässer befinden sich ausschließlich im Bereich der Tümpelgruppe in der planfestgestellten Ausgleichs-/Ersatzfläche im Süden bzw. entlang des Diebsgrabens. Hier konnte 2011 nur der Teichmolch (Triturus vulgaris) nachgewiesen werden (saP, ÖFA, September 2011). Im Mai 2014 wurden auch Grasfrösche (Rana temporaria) im Bereich des Diebsgrabens beobachtet (mdl. Mittl. Umweltamt). Zudem sind Vorkommen von Arten wie der Erdkröte (Bufo bufo) anzunehmen. Aufgrund der schlechten Strukturen wie beispielsweise Beschattung durch aufkommende Weidensukzession sind die Tümpel für viele Arten als Lebensraum aber nur bedingt geeignet. Auch 2016 gelangen keine weiteren Nachweise (GENISTA, 12.05.2017).

Wirbellose Für die Vorkommen besonderer oder seltener Arten von Wirbellosen (Spinnen, Insekten etc.) bietet der Geltungsbereich nur mit den Brachflächen geeignete Lebensräume. Ver-

tiefte Erhebungen wurden nicht durchgeführt, es liegen aber eine Reihe von Beibeobachtungen von Schmetterlingsarten im Rahmen der Erfassungen anderer Artengruppen vor (GENISTA, 12.05.2017). Dabei gelangen nur Nachweise verbreiteter Arten (u.a. Kleiner Kohlweißling, Rapsweißling, Kleiner Fuchs) ohne besondere Habitatansprüche. Aufgrund fehlender Lebensräume und/oder Wuchsorten essentieller Raupenfutterpflanzen sind seltenere Arten auch nicht zu erwarten. Nicht nachgewiesen werden konnte auch der totholzbewohnende Eremit (Osmoderma eremita), für den im unmittelbaren Umfeld (auch nicht im ca. 1 km entfernten NSG „Hainberg“ im Südwesten) keine aktuellen Vorkommen bekannt sind. Der einzige potenzielle Quartierbaum, eine Linde mit Mulmhöhlen an einer Gaststätte an der Rothenburger Straße, liegt isoliert von allen anderen Vorkommen. Offensichtliche Spuren einer Besiedelung waren nicht festzustellen. Das weitere Entwicklungspotenzial des Geltungsbereichs für die Tierwelt ist als mittel einzustufen. Der Großteil der Flächen ist anthropogen geprägt und genutzt. Bei Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Nutzungen besteht nur ein Entwicklungspotenzial bei Reduzierung der Nutzungsintensität (vgl. auch Kap. 3, Nullvariante). Insbesondere aufgrund des Vorkommens seltener bodenbrütender Vogelarten ist die Bedeutung des Schutzgutes Tiere im Plangebiet hoch.

2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Bei Realisierung der Planung gehen aufgrund der Ausdehnung der Bauflächen Lebensräume für das vorhandene Artenspektrum vollständig verloren. Die Neuanlage von Gärten und öffentlichen Grünflächen kommt nur meist häufigen Arten mit geringen Lebensraumansprüchen (Ubiquisten) zugute. Die ökologische Gilde der Hecken- und Baumbrüter ist daher von der Planung nur gering betroffen. Durch die Planung der Retentionsfläche und des Landschaftsparks im Süden können bei naturnaher Gestaltung des Diebsgrabens sich für bestimmte Artengruppen (z.B. Amphibien, Libellen) aber auch deutliche Verbesserungen im Vergleich zum aktuellen Zustand ergeben. Durch die in der Folge stattfindenden Eingriffe in offene Ackerflächen gehen Lebensräume von bodenbrütenden Vogelarten verloren. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Arten Kiebitz und Feldlerche. Durch den Eingriff in Brachflächen gehen geeignete Lebesäume für die Zauneidechse und für heckenbrütende Vogelarten verloren. Insbesondere für die bodenbrütenden Arten sind die späteren Eingriffe erheblich nachteilig. Die hierfür erforderlichen kompensatorischen Ersatzmaßnahmen (FCS-Maßnahmen) wurden im Rahmen des Gutachtens zur saP für den B-Plan Nr. 4445a ermittelt (Grosser- Seeger & Partner, 01.10.2021). In Bezug auf das Schutzgut Tiere treten erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen auf, da die Eingriffe in Bezug auf die Bodenbrüter der Feldflur, die heckenbrütenden

Vogelarten sowie auf die Zauneidechse durch die in der saP dargestellten

Maßnahmen nicht im räumlichen Zusammenhang ausgeglichen werden können (s. auch Kap. 5.2).

2.4.3 Biologische Vielfalt Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (siehe Kap. 2.4.1 und 2.4.1), ggf. auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Strukturvielfalt, siehe Kap. 2.5) gegeben.

Da sowohl für das Schutzgut Pflanzen als auch für das Schutzgut Tiere doe

Auswirkungen erheblich nachteilig sind, sind die Auswirkungen auf das Schutzgut

biologische Vielfalt ebenfalls erheblich. Die voraussichtliche Erhöhung der

Strukturvielfalt im südlichen Geltungsbereich ist hier keine ausreichende

Kompensation.

2.5 Landschaft

2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „113 Mittelfränkisches Becken“. Im ABSP wird das Untersuchungsgebiet zur Untereinheit „113-53 Stadtgebiet Nürnberg- Fürth“ gezählt.

Abbildung 2

Abbildung 1: Blick Richtung Nordwesten über das „Tiefe Feld“. Der Gehölzbestand im Hintergrund zeigt die bereits vorhandene Aufschüttung der „Neuen Rothenburger Straße". Links befindet sich die planfestgestellte Ausgleichs-/Ersatzfläche. (eigene Aufnahme: April 2017)

Der Bereich „Tiefes Feld“ gehört zu den wenigen, noch unbebauten Freiflächen Nürnbergs. Etwa die Hälfte des Geltungsbereiches wird ackerbaulich genutzt. Es ist von der Topographie weitgehend eben. In den Randbereichen grenzen Gehölz- und Baumreihen die Fläche von den angrenzenden Nutzungen (insbesondere den Verkehrstrassen) ab. Weitere, die Landschaft gliedernde, Strukturelemente sind aber kaum vorhanden. Zu nennen ist hier beispielhaft ein alter Schuppen aus Holz mit einer solitären Eiche inmitten eines Ackers, quasi als Relikt der kleinteiligen bäuerlichen Landwirtschaft (knapp außerhalb des Geltungsbereichs im Südosten). Diese kleinteilige Nutzung ist auch noch in der Größe der Ackerschläge ablesbar, die eine gewisse Nutzungsvielfalt ergeben. Angrenzend an den Planungsraum befinden sich im Nordwesten und Nordosten Gewerbegebiete. Am Nordrand liegt der alte Siedlungskern von Kleinreuth bei Schweinau, der aber nur noch in geringem Umfang historische Bausubstanz aufweisen kann. Vorhanden ist u.a. noch ein Fachwerk-Gasthaus mit Ziehbrunnen und auch eine alte Sandsteinmauer. Der Ort ist heute vielmehr durch sehr unterschiedliche Baustile und das Nebeneinander von Wohnnutzungen und gewerblichen Nutzungen geprägt. Die typische Eigenart, die

diesen bäuerlichen Siedlungen eigen war und wie sie beispielsweise in Großreuth bei Schweinau noch ablesbar ist, ist hier weitgehend verloren gegangen. Dem Ortsrand wird im ABSP eine mangelnde Eingrünung bescheinigt. Diese Situation hat sich durch die Entwicklung vorgelagerter Gehölzsukzession verändert. Gerade im Plangebiet des B-Plan Nr. 4445a liegen viele Gehölzstrukturen, wodurch sich dieses vom übrigen Tiefen Feld unterscheidet. Am Südrand von Kleinreuth bei Schweinau sind in Freizeitgärten und den brach gefallenen Gartenarealen durchaus naturnahe Strukturen vorhanden. Dies erhöht auch den Wert für die landschaftsgebundene Erholung (vgl. Kap. 2.6.1). Das „Tiefe Feld“ ist außerdem durch die Bahnlinie im Osten und die Südwesttangente im Westen überprägt, die beide auch zu Lärmimmissionen führen. Die optische Wirkung wird noch dadurch verstärkt, dass gerade die Südwesttangente, aber auch die beiden Ansätze der „Neuen Rothenburger Straße“ im Vergleich zum Plangebiet erhöht auf Dämmen errichtet sind. Bebauung und Straßen bestimmen den Horizont, was aber durch die Böschungsbepflanzungen etwas gemindert wird. Auch hier tragen die Brach- und Sukzessionsflächen im Westen des Plangebietes zu einem höheren Strukturreichtum im Vergleich zum Umfeld bei. Auch das Landschaftserleben im Geltungsbereich ist aber durch diese starke bauliche Überprägung und die angrenzenden Verkehrstrassen negativ beeinflusst (vgl. Kap. 2.6.1). Trotz der allgemein geringen Strukturvielfalt im Tiefen Feld und angrenzender Überprägungen hat das Schutzgut Landschaft aufgrund der gerade im Plangebiet vorhandenen eingrünenden Gehölzstrukturen am Ortsrand und entlang der Verkehrswege eine mittlere Bedeutung.

2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose Das Orts- und Landschaftsbild ändert sich durch die Bebauung im nördlichen Teil des Geltungsbereichs von landwirtschaftlich geprägten Flächen und einem in Resten noch vorhandenen dörflichen Siedlungskern (Kleinreuth bei Schweinau) hin zu einer Fläche mit städtisch-urbanem Charakter. Durch die Umgestaltung des Diebsgrabens im Süden hin zu einem Retentionsraum und der vorbereiteten Entwicklung eines Landschaftsparks kommt es zu einer Anreicherung unterschiedlicher Strukturen und damit zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes. Durch eine naturnahe Gestaltung und Bepflanzung können zusätzliche Verbesserungen erzielt werden. Auch das Landschaftserleben wird positiv beeinflusst. Eine bedeutsame Veränderung stellt auch die Errichtung der Lärmschutzeinrichtung entlang der Südwesttangente dar. Aufgrund der Höhe und des linearen Verlaufs wird hierdurch eine neue landschaftliche Determinante erzeugt, die deutlich stärker ausfällt als bisher schon durch die Dammlage der Südwesttangente. Diese Einwirkung kann aber durch den vorgelagerten Landschaftspark gemindert werden.

Aufgrund bestehender Vorbelastungen durch umgebende Bebauung und

Verkehrstrassen sowie überwiegend anthropogenen Flächennutzungen hat die

Planung trotz des höheren Strukturreichtums im Vergleich zum Umfeld auf das

Schutzgut Landschaft keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen. Zwar führt die

Planung zu einer vollständigen Veränderung des Landschaftsbildes, dadurch

resultieren jedoch voraussichtlich durchaus auch Verbesserungen im Hinblick auf

die Strukturvielfalt.

2.6 Menschliche Gesundheit

Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Menschliche Gesundheit bilden generell gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebiets. Die

Rolle des Klimas für die menschliche Gesundheit sowie die Auswirkungen der Planung darauf werden im Kap. 2.8 ausgeführt.

2.6.1 Erholung 2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Das Naherholungspotenzial des Plangebiets als Landschaftsausschnitt „Feldflur um Kleinreuth und Höfen“ wurde im ABSP der Stadt Nürnberg mit „sehr gering“ bewertet. Zudem ist der Grenzbereich zwischen der bestehenden Bebauung und den Ackerflächen in Teilbereichen noch durch eine mangelhafte Ortsrandeingrünung gekennzeichnet. Die Erholungsfunktion ist in der durch die angrenzenden Verkehrstrassen verlärmten Ackerlandschaft sehr gering. Zudem bestehen schlechte Verknüpfungen zu den Wohngebieten. Im Gebiet selbst steht nur das Feldwegenetz für die Erholung zur Verfügung. Die landschaftsgebundene Erholung innerhalb des Gebereiches ist daher von geringerer Bedeutung als beispielsweise die östlich der Bahnlinie liegenden Freiflächen für die Bewohner von Großreuth. Die Flächen werden aber dennoch von Anliegern zum Spazierengehen, Joggen sowie Fahrradfahren genutzt, da sie als letzter nutzbarer Freiraum für die umgebenden Gebiete und das städtische Umfeld fungieren. Trotz der Vorbelastungen erfüllt das Gebiet „Tiefes Feld“ daher eine Funktion für die Erholung. Im Geltungsbereich befinden sich im südlichen Anschluss an Kleinreuth bei Schweinau auch Flurstücksparzellen in einer Größenordnung von insg. ca. 4.400 m², die von der Stadt Nürnberg verpachtet wurden und derzeit als Erholungsflächen (Freizeitgärten) genutzt werden. Es handelt sich dabei aber nicht um Kleingartenanlagen. Nach dem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept (GFK) von 2013 beläuft sich das rechnerische Defizit an öffentlichen Grünflächen im Planungsbereich Schweinau/Gaismannshof (Nr. 57) auf 9,9 ha, obwohl hier auch Flächen wie der Westpark liegen. Im Planungsbereich Kleinreuth bei Schweinau/Höfen/Leyh (Nr. 41), der mit dem Südrand von Kleinreuth bei Schweinau noch im Plangebiet liegt, ist ein Defizit bei der Grünflächenversorgung von 4,9 ha vorhanden. Damit ist eine entsprechende Unterversorgung verbunden. Laut Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ (Teilfortschreibung von 2019) besteht im Planungsbereich Nr. 57 auch ein ungedeckter Bedarf von Spielplatzflächen von ca. 32.000 m² und im Planungsbereich Nr. 41 von ca. 12.200 m². Hinsichtlich des Schutzgutes Menschliche Gesundheit – Erholung bestehen im Plangebiet zwar nur ungünstige Voraussetzungen, angesichts der ausgeübten Nutzungen und des Bedarfs ist seine Bedeutung aber zumindest als mittel zu bewerten.

2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Negative Auswirkungen der Planung auf die Erholungseignung des Gebietes für den Menschen werden aufgrund des vergleichsweise geringen aktuellen Naherholungspotenzials nicht gesehen. Die Planung führt aber zunächst zu einem Wegfall nutzbarer Landschaftsbereiche und Veränderungen durch die Bebauung und einem zusätzlichen Mehrbedarf an öffentlichen Grün- und Spielflächen. Die Erholungsgärten südlich von Kleinreuth bei Schweinau gehen für die menschliche Erholung auch direkt verloren, da im Rahmen der Planung hierfür kein Ersatz geschaffen wird. Durch die Schaffung von ca. 1,3 ha öffentlicher Grünflächen im Norden zwischen den geplanten Baugebieten kann der ermittelte Grünflächenbedarf der dortigen Einwohner von ca. 1,5 ha (ca. 380 Wohneinheiten à 2,0 Einwohner; 20 m² Grünflächenbedarf/Einwohner; davon 3,4 m² als Spielplatzfläche) annähernd gedeckt werden. Die multifunktionale Ausrichtung der Retentionsfläche im Süden und die zukünftig nutzbaren Flächen des Landschaftsparks stehen aber voraussichtlich zusätzlich zur Verfügung, so dass die neu entstehenden Bedarfe gedeckt werden. Der Bedarf an öffentlichen Spielplatzflächen von

ca. 0,26 ha kann innerhalb des internen Grünzugs mit insgesamt ca. 0,17 ha zumindest annähernd gedeckt werden. Einschränkend wirkt sich hier allerdings die hohe Immissionsbelastung aus (vgl. Kap. 2.6.2.1), die ohne Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen zunächst nur eine geringe Aufenthaltsqualität bedingt. Langfristig ist auch eine durchgängige Herstellung einer Freiraumverbindung vom Westpark und dem Landschaftspark „Tiefes Feld“ über die Südwesttangente und den Main- Donau-Kanal nach Gebersdorf über Brücken angedacht. Diese Planungen sind aber nicht Bestandteil der vorliegenden Planung.

In Bezug auf die Erholungsfunktion des Gebietes kommt es nicht zu erheblichen

nachteiligen Beeinträchtigungen. Mit der geplanten Anlage des Landschaftsparks

ist mit einer Verbesserung der Erholungseignung und der Grünflächenversorgung

zu rechnen.

2.6.2 Lärm In der für die Bauleitplanung relevanten DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ werden für Allgemeine Wohngebiete tags Orientierungswerte von maximal 55 dB (A) und nachts von 40 dB (A) (Gewerbelärm) bzw. 45 dB(A) (Verkehrslärm) angegeben. Für Mischgebiete gelten jeweils um 5 dB(A) höhere Orientierungswerte, für Kerngebiete liegen diese 10 dB(A) höher. Neben der DIN 18005 ist auch die Verkehrslärm-Schutzverordnung (16. BImSchV) von Bedeutung, die für den Neubau von Straßen und Schienenwegen im Unterschied zur genannten DIN 18005 verbindlich einzuhaltende Grenzwerte festlegt. Auch wenn vorliegend die Grenzwerte der 16. BImSchV nicht direkt anwendbar sind, spielen sie für die städtebauliche Planung eine Rolle. Fehlt es diesen Werten auch an einer normativen Verbindlichkeit, weil wie hier die Anwendungsvoraussetzungen der Verordnung nicht gegeben sind, können die Grenzwerte dennoch in der Abwägung berücksichtigt werden. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV findet die Verordnung ab der Erhöhung des Straßenlärms durch den baulichen Eingriff um 3 dB(A) oder auf 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts (wesentliche Änderung) auch Anwendung. Für allgemeine Wohngebiete (WA) gelten dabei Immissionsgrenzwerte von maximal 59 dB(A) tags und von 49 dB(A) nachts, in Mischgebieten (MI), Kerngebieten (MK) und urbanen Gebieten (MU) liegen die Werte jeweils um 5 dB höher. In der DIN 18005, die derzeit überarbeitet wird, ist die in der BauNVO 2017 neu eingeführte Gebietskategorie „Urbane Gebiete“ (MU) nicht vorgesehen, hier können analog die Werte für Mischgebiete (MI) angesetzt werden. Beim Gewerbelärm kann bei der Beurteilung zu urbanen Gebieten auf die Richtwerte der TA Lärm mit tags 63 dB(A) und nachts 45 dB(A) zurückgegriffen werden.

2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Auf das Plangebiet wirken Lärmimmissionen aus verschiedenen Quellen ein. Hieraus ergeben sich unterschiedlich starke Beeinträchtigungen für den Menschen bzw. auf das Schutzgut Menschliche Gesundheit. Über die o.g. Grenz- bzw. Orientierungswerte, die in einschlägigen Regelwerken vorgegeben sind, bestehen Maßgaben zur maximal zulässigen bzw. zu unterschreitenden Höhe des einwirkenden Lärms. Im Geltungsbereich sind momentan folgende Lärmemittenten maßgeblich:

ist ein 4-gleisiger Ausbau durch die DB (Deutsche Bahn AG)

(alt) im Norden und weiterer Straßen

Die schallschutztechnische Ausgangslage im „Tiefen Feld“ wurde für den gesamten Geltungsbereich gutachterlich ermittelt (Schalltechnische Untersuchungen, IBAS mBH, 14.07.2021).

Verkehrslärm Zum Verkehrslärm erfolgte eine Betrachtung von Straßen- und Schienenverkehrslärm. Eingeflossen ist der Lärm der Südwesttangente, der Rothenburger Straße (alt), der Sigmundstraße und der Virnsberger Straße mit Prognosedaten für das Jahr 2035 des Verkehrsplanungsamtes der Stadt Nürnberg. Beim Schienenverkehrslärm wurden die prognostizierten Zugzahlen der Deutschen Bahn AG für die Güterzugstrecke 5950 im Osten für 2035 zugrunde gelegt, hier für die nicht ausgebaute Bestandsstrecke ohne weitere Schallschutzmaßnahmen. Für diese Strecke wurde bereits 1993 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet, das zunächst nicht weiter betrieben wird, aber im Sommer 2021 die öffentliche Auslegung stattfand. Die Zahlen für 2025 werden im Schallgutachten für das B-Planverfahren Nr. 4445a auch für das Prognosejahr 2035 angesetzt. Bei Ermittlung der freien Schallausbreitung ergeben sich im Westen und im Norden die höchsten Immissionspegel. Diese liegen unmittelbar an den Straßenrändern bei über 70 dB(A) tags. In einem Streifen von ca. 40 m vom Fahrbahnrand der Rothenburger Straße im Norden und von ca. 70 m im Westen werden immer noch Werte von über 65 dB(A) erreicht, womit auch hier noch die Werte für Mischgebiete überschritten wären. Entlang der Südwesttangente werden nahezu im vollständigen Geltungsbereich (Retentionsfläche und Landschaftspark) Werte von über 65 dB(A) erreicht, nahe der Trasse auch von über 75 dB(A). Der Verlauf der Isophonen (= Linien gleicher Schallpegel) ist nachts ähnlich wie zu den Tagzeiten aber mit niedrigeren Werten: Unmittelbar im Westen an der Rothenburger Straße werden Werte bis knapp über 65 dB(A) erreicht. Im Norden des Geltungsbereiches sind es noch bis 64 dB(A). In einem Streifen von ca. 40 m vom Fahrbahnrand im Norden und von ca. 100 m im Westen werden immer noch Werte von über 55 dB(A) erreicht und somit auch hier eine Überschreitung der Orientierungswerte für Mischgebiete von 10 dB(A). Werte von 48 dB(A) und niedriger werden nur auf schallabgewandten Seiten im Gebäudebestand an der alten Rothenburger Straße erreicht. Im südlichen Teil des Geltungsbereichs entlang der Südwesttangente sind die Schallpegel fast überall über 60 dB(A), unmittelbar an der Südwesttangente sogar bei 70 dB(A). In allen Fällen ist der Einfluss des Schienenverkehrslärms gegenüber dem Straßenverkehrslärm von untergeordneter Bedeutung. Durch den Straßenverkehrslärm bestehen aber hohe Vorbelastungen des Gebietes.

Gewerbelärm Im Umfeld des Plangebietes bestehen baurechtlich sowohl Gewerbe- (GE), als auch Sonder- (SO) und Industriegebiete (GI). Meist erfolgten in den dazugehörigen Bebauungsplänen keine Beschränkungen zum Lärmschutz (z.B. über Emissionskontingentierungen), lediglich auf Ebene von bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen wurden vereinzelt Auflagen zum Schallschutz erteilt. Für die Ermittlung der Gewerbelärmimmissionen im Geltungsbereich wurde daher vom Gutachter auf die Genehmigungslage in Verbindung mit betriebstypischen Erfahrungswerten abgestellt. Von Bedeutung ist auch, dass die bestehende Wohnbebauung in Kleinreuth bei Schweinau schon

jetzt im Norden unmittelbar an diese Emittenten angrenzt. Dies wurde im Hinblick auf das geltende Rücksichtnahmegebot in Gemengelagen teils in neueren Genehmigungsbescheiden schon berücksichtigt und auch sonst gutachterlich reduzierte Ansätze für die Gewerbebetriebe zu den Nachtzeiten angesetzt. Für den Gewerbelärm wurde nicht die freie Schallausbreitung ermittelt, sondern die einwirkenden Beurteilungspegel an den maßgeblichen Geschossen. Es konnte festgestellt werden, dass der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete (WA) nach der DIN 18005 für Gewerbelärm von 55 dB(A) überall im nördlichen Geltungsbereich eingehalten werden kann. Während der Nachtzeiten werden allerdings Überschreitungen im Nordwesten von bis zu 8 dB der Orientierungswerte von WA festgestellt. Für urbane Gebiete beträgt die Überschreitung bezüglich der Immissionsrichtwerte der TA Lärm immer noch bis zu 3 dB. Im überwiegenden Teil des Geltungsbereiches werden die Orientierungswerte für WA aber eingehalten oder unterschritten. Es besteht daher im Vergleich zum Straßenverkehrslärm nur eine untergeordnete Vorbelastung mit Gewerbelärm. Dennoch ist auch dies ein Beitrag zur immissionsschutztechnischen Vorbelastung des Gebietes, da eine Summenbetrachtung von Gewerbe- und Verkehrslärm bisher in den gesetzlichen Normen und Vorschriften nicht vorgesehen ist.

2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Auswirkungen der Planung wurden in unterschiedlicher Weise gutachterlich betrachtet (Schalltechnische Untersuchungen, IBAS mBH, 14.07.2021). Zum einen werden Wohnnutzungen in lärmvorbelasteten Bereichen geplant, zum anderen erfolgt durch die „Neue Rothenburger Straße“ eine Verlagerung von Verkehrsströmen, die Entlastungen an der „alten“ Rothenburger Straße bringen, aber neue Belastungen im Süden. Bei der Beschreibung erfolgt wieder eine Trennung nach den Lärmarten. Verkehrslärm Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur „Neuen Rothenburger Straße“ werden die immissionsschutztechnischen Auswirkungen dieses Straßenbaus zwar geprüft, sie sind aber auch für das vorliegende Bauleitplanverfahren essentiell. Es wurden drei Varianten für die spätere Umsetzung des B-Plans Nr. 4445a untersucht:

Plans),

bauter „Neuer Rothenburger Straße“, aber ohne Lärmschutzbebauung im Süden (MU, MK)

Als aktive Lärmschutzmaßnahme wurde bereits die geplante Riegelbebauung (Lärmschutzbebauung) im Süden des Plangebiets (nördlicher Geltungsbereichsteil / MU, MK) an der „Neuen Rothenburger Straße“ in einer Höhe von mindestens 8 m über Fahrbahnoberkante berücksichtigt, aber noch kein geschlossener Schallschirm durch zusätzliche Lärmschutzwände in den Gebäudelücken. Weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen dagegen nicht. Für die Bahnlinie im Osten sind diese aufgrund der Entfernung für den B-Plan Nr. 4445a nicht erforderlich. Die Realisierung einer Lärmschutzeinrichtung im Südwesten entlang der Südwesttangente ist erst für ein weiteres Heranrücken von Bebauung an die Verkehrstrasse maßgeblich. Die Errichtung ist daher im B-Plan Nr. 4445a mit vorgesehen und als zulässig festgesetzt, die Lärmschutzmaßnahme stellt aber keine zwingende Notwendigkeit für das vorliegende Verfahren dar. Dieser Planfall (Lärmschutzwand mit 4,0 m bis 6,0 m Höhe) wurde in den schallschutztechnischen Untersuchungen aber untersucht, wobei zur Tagzeit keine

maßgeblichen Verbesserungen im nördlichen Geltungsbereich (also im Bereich der Bebauung) auftreten. Entlang der Südwesttangente sind dagegen folgerichtig deutliche Pegelminderungen um die 5 dB(A) je nach Immissionsort zu verzeichnen. Während der Nachtzeit sind die Auswirkungen grundsätzlich vergleichbar, führen in Teilbereichen sogar zu etwas höheren Pegelminderungen, die aber letztendlich immer noch zu Überschreitungen der einschlägigen Orientierungswerte führen. Da unterschiedliche Gebietstypen festgesetzt werden, sind auch unterschiedliche Orientierungs- und Grenzwerte anzusetzen. Dies berücksichtigt zwar die charakteristischerweise in den jeweiligen Gebieten zu erwartenden Nutzungen und damit verbundene Lärmeinwirkungen, letztendlich ist es für die von Lärm betroffenen Bevölkerungskreise aber irrelevant, ob sie Lärm in einem Wohngebiet oder einem Kerngebiet ausgesetzt sind. Endausbau mit „Neuer Rothenburger Straße“ Durch den Straßenneubau kommt es zu einer Verlagerung von Verkehrsströmen von der alten Trasse der Rothenburger Straße auf die neue. Für die geplante Straße wird als Prognosewert für 2035 von einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 21.500 Kfz/24 h ausgegangen, bei der alten von nur noch 2.000 Kfz/24 h. Ohne Straßenneubau wird für die „alte“ Rothenburger Straße dagegen für 2035 von einer DTV von 16.500 Kfz/24 h ausgegangen, allerdings schon unter Berücksichtigung einer Neubebauung und damit höherem Ziel- und Quellverkehr. Ansonsten läge die DTV hier ohne Zusatzverkehr aus dem Plangebiet im Prognosejahr auch schon bei 15.000 Kfz/24 h. Umgekehrt werden aber auch neue Wohnnutzungen (auch gewerbliche Nutzungen mit Büros und anderen Dienstleistungen) in lärmbelasteten Bereichen angesiedelt und diese Situation durch den neuen Ziel- und Quellverkehr noch verstärkt. Die schallschutztechnische Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass zur Tagzeit an den straßenabgewandten Seiten in den Teilbaugebieten des WA die Orientierungswerte weitgehend eingehalten bzw. unterschritten werden, aber nur im EG und nicht mehr in den Obergeschossen, wo es zu Überschreitungen kommt. In der Nachtzeit sind die Überschreitungen noch deutlicher. An den straßenzugewandten Fassaden kommt es überall zu Überschreitungen der Orientierungswerte. In den anderen Gebieten (MU, MK) sind die Verhältnisse ähnlich: An den straßenabgewandten Fassaden werden die Orientierungswerte weitgehend eingehalten, während es an den anderen Fassadenabschnitten zu Überschreitungen kommt. Die bedeutendsten Überschreitungen sind – unterschieden nach Gebietstypen – in Tabelle 2 und Tabelle 3 aufgeführt:

Tabelle 2: Beurteilungspegel L für Verkehrslärm während des Tagzeitraums an den relevanr testen Immissionsorten im Geltungsbereich an den straßenzugewandten Fassadenabschnitten (nach IBAS, Schallschutzgutachten, 14.07.2021). Die Überschreitungen, die eine etwa viermal so laute Schalleinwirkung darstellen (≥ 6 dB) sind fett gedruckt.

t e ib e g u a B e tie s n e d a s s a F ermittelte Beurteilungspegel maximale Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 maximale Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
im EG [dB(A)] im maß- gebenden Geschoss [dB(A)] im EG [dB] im maß- gebenden Geschoss [dB] im EG [dB] im maß- gebenden Geschoss [dB]
WA 1 Nord 60-62 60-63 7 8 3 4
Ost 56-57 58-60 2 5 1
Süd 56-57 59-61 2 6 2
West 56-62 59-64 7 9 1 5
t e ib e g u a B e tie s n e d a s s a F ermittelte Beurteilungspegel maximale Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 maximale Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
im EG [dB(A)] im maß- gebenden Geschoss [dB(A)] im EG [dB] im maß- gebenden Geschoss [dB] im EG [dB] im maß- gebenden Geschoss [dB]
WA 2 Nord 59 4
Ost 58-60 5 1
Süd 60-61 6 2
West 58 59-62 3 7 3
WA 3 Nord 58-60 60-61 5 6 1 2
Ost 56 58 1 3
Süd 56 58-60 1 5 1
West 56-58 58-60 3 5 1
WA 4 Nord 57-58 3
Ost 57-59 57-61 4 6 2
Süd 59 59-62 4 7 3
West 56 58-60 1 5 1
WA 5 Nord 58-61 58-61 6 6 2 2
Ost 57 57-58 2 3
Süd 56-57 59 2 4
West 56-59 58-60 4 5 1
WA 6 Nord 60 60 5 5 1 1
Ost 56 58 1 3
Süd 57 59 2 4
West 56 58-59 1 4
WA 7 Nord 57 59 2 4
Ost 56 58-59 1 4
Süd 59 4
West 56 59 1 4
WA 8 Nord 57 2
Ost 58 3
Süd 57 60 2 5 1
West 56 59 1 4
WA 9 Nord 56-58 57-59 3 4
Ost 56-57 57-59 2 4
Süd 56-58 58-59 3 4
West 56-57 57-59 2 4
Gemeinbedarf5 Süd 62 63-64 2 4
MU 1 Nord 66 63-68 6 8 2 4
Ost 61-65 5 1
Süd 66-72 12 8
West 71-72 72-73 12 13 8 9

5 Bei den Flächen für Gemeinbedarf wird hier von einer Schutzwürdigkeit analog zu einem Mischgebiet ausgegangen.

t e ib e g u a B e tie s n e d a s s a F ermittelte Beurteilungspegel maximale Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 maximale Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
im EG [dB(A)] im maß- gebenden Geschoss [dB(A)] im EG [dB] im maß- gebenden Geschoss [dB] im EG [dB] im maß- gebenden Geschoss [dB]
MU 2 Ost 61-65 5 1
Süd 69 69-70 9 10 5 6
West 63-65 5 1
MU 3 Ost 61-66 6 2
Süd 69-71 69-71 11 11 7 7
West 61-64 4
MU 4 Nord 61 1
Ost 64 4
Süd 70-71 70-71 11 11 7 7
West 61-66 6 2
MK 1 Ost 65 62-65 1 1
Süd 70-71 70-71 6 6 7 7
West 62-66 1 2
MK 2 Ost 66 1 2
Süd 71 62-71 6 6 7 7
West 65 1

Tabelle 3: Beurteilungspegel L für Verkehrslärm während des Nachtzeitraums an den relevanr testen Immissionsorten im Geltungsbereich an den straßenzugewandten Fassadenabschnitten im maßgebenden Geschoss (nach IBAS, Schallschutzgutachten, 14.07.2021). Die Überschreitungen, die eine etwa viermal so laute Schalleinwirkung darstellen (≥ 6 dB) sind fett gedruckt.

t e ib e g u a B e tie s n e d a s s a F ermittelte Beurteilungspegel maximale Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 maximale Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
im EG [dB(A)] im maß- gebenden Geschoss [dB(A)] im EG [dB] im maß- gebenden Geschoss [dB] im EG [dB] im maß- gebenden Geschoss [dB]
WA 1 Nord 53-55 54-56 10 11 6 7
Ost 48-50 53-54 5 9 1 5
Süd 48-51 52-55 6 10 2 6
West 49-52 53-57 7 12 3 8
WA 2 Nord 49 53 4 8 4
Ost 46-49 52-54 4 4 5
Süd 48-49 53-54 4 4 5
West 47-51 52-55 6 6 2 6
WA 3 Nord 53-54 53-54 9 9 5 5
Ost 48-50 52-53 5 8 1 4
Süd 48-50 53-54 5 9 1 5
West 49-51 53-54 6 9 2 5
t e ib e g u a B e tie s n e d a s s a F ermittelte Beurteilungspegel maximale Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 maximale Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
im EG [dB(A)] im maß- gebenden Geschoss [dB(A)] im EG [dB] im maß- gebenden Geschoss [dB] im EG [dB] im maß- gebenden Geschoss [dB]
WA 4 Nord 50-51 52 6 7 2 3
Ost 47-52 51-54 7 9 3 5
Süd 48-52 53-55 7 10 3 6
West 47-50 52-54 5 9 1 5
WA 5 Nord 51-54 52-54 9 9 5 5
Ost 49-50 52-53 5 8 1 4
Süd 49-50 53 5 8 1 4
West 49-52 53-54 7 9 3 5
WA 6 Nord 53 54 8 9 4 5
Ost 50-51 52-53 6 8 2 4
Süd 50 52 5 7 1 3
West 49-50 52 5 7 1 3
WA 7 Nord 52 53 7 8 3 4
Ost 51 53-54 6 9 2 5
Süd 49 53 4 8 4
West 50 54 5 9 1 5
WA 8 Nord 49 52 4 7 3
Ost 49 53 4 8 4
Süd 51 53 6 8 2 4
West 50 53 5 8 1 4
WA 9 Nord 48-53 51-54 8 9 4 5
Ost 47-51 52-54 6 9 2 5
Süd 48-51 52-53 6 8 2 4
West 48-50 51-53 5 8 1 4
Gemeinbedarf6 Nord 51 1
Ost 52-53 3
Süd 54-57 7 3
West 52-53 3
MU 1 Nord 58 51-61 8 11 4 7
Ost 51-53 52-58 3 8 4
Süd 61-64 14 10
West 63-64 64-65 14 15 10 11
MU 2 Nord 51 53 1 3
Ost 53-58 8 4
Süd 61 61-62 11 12 7 8
West 51 53-58 1 8 4
MU 3 Nord 52-53 3

6 Bei den Flächen für Gemeinbedarf wird hier von einer Schutzwürdigkeit analog zu einem Mischgebiet ausgegangen.

t e ib e g u a B e tie s n e d a s s a F ermittelte Beurteilungspegel maximale Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 maximale Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
im EG [dB(A)] im maß- gebenden Geschoss [dB(A)] im EG [dB] im maß- gebenden Geschoss [dB] im EG [dB] im maß- gebenden Geschoss [dB]
Ost 56 54-58 6 8 2 4
Süd 61-63 62-63 13 13 9 9
West 54-57 7 3
MU 4 Nord 54-55 5 1
Ost 55 57 5 7 1 3
Süd 62-63 63 13 13 9 9
West 56 58 6 8 2 4
MK 1 Ost 54-57 56-58 2 3 3 4
Süd 62-63 63 8 8 9 9
West 56 59 1 4 2 5
MK 2 Ost 51-56 53-58 1 3 2 4
Süd 52-63 55-64 8 9 9 10
West 51-55 53-57 2 1 3

In dem urbanen Gebiet (MU) und dem Kerngebiet (MK) werden sogar Schallleistungspegel von tags über 70 dB(A) bzw. nachts über 60 dB(A) erreicht, die regelmäßig als Grenze zur Gesundheitsgefährdung angesehen werden. Die Überschreitungen sind somit erheblich. Die planerische Bewältigung sieht neben der Schallschutzbebauung am Süd- und Ostrand einen passiven Schallschutz vor. Neben der Ausrichtung schutzbedürftiger Aufenthaltsräume (u.a. Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer) an den lärmabgewandten Fassaden (sog. Schallschutzgrundrisse) wurden ferner gutachterlich maßgebliche Außenlärmpegel L a nach der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ zur Festlegung der gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R' für die Außenbauteile ermittelt. Räume, die hiervon w,ges betroffen sind, sind zusätzlich mit einer fensterunabhängigen schallgedämmten Lüftung zu realisieren. In den abgeschirmten Außenwohnbereichen (Freiflächen) sind zu den Tagzeiten Beurteilungspegel von bis zu 58 dB(A) zu erwarten, die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) werden demnach überschritten. Die Nutzung der Außenwohnbereiche kann auch bei höheren Immissionspegeln als akzeptabel beurteilt werden. Der Schwellenwert, der eine ungestörte Kommunikation ermöglicht, wird gemäß Rechtsprechung7 bei einem Dauerschallpegel von 62 dB(A) angesetzt. In den weniger abgeschirmten Bereichen (in den Gebäudelücken) werden Pegel von über 60 dB(A) erreicht. Auch der südliche Geltungsbereich mit Retentionsfläche und Landschaftspark unterliegt hohen Immissionen mit Pegeln von tags über 65 dB(A) und nachts von über 60 dB(A) (vgl. Kap. 2.6.2.1). Dies mindert die Aufenthaltsqualität deutlich. Gemäß Festsetzung sind die Außenwohnbereiche (Balkone, Loggien, Terrassen, Kinderspielplätze) an den straßenabgewandten Gebäudeseiten bzw. im Schutz der Lärmschutzwände anzuordnen. Ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 63 dB(A) darf tagsüber nicht überschritten werden.

7 Bundesverwaltungsgericht, BVerwG 4 A 1075.04, Urteil vom 16.03.2006

Bebauung ohne „Neue Rothenburger Straße“ Es wurde auch der Fall untersucht, dass eine Bebauung der Bauflächen bereits vollzogen, aber die Trasse der „Neuen Rothenburger Straße“ noch nicht gebaut ist. Damit würden neue Lärmimmissionen durch Straßenverkehr auf der Südseite entfallen, im Norden aber mehr Ziel- und Quellverkehr aus der zusätzlichen Bebauung mit über 380 Wohnungen entstehen und den Bereich dort mehr belasten. Im Vergleich zum oben beschriebenen Planfall im Endausbau mit „Neuer Rothenburger Straße“ treten an den einzelnen Immissionsorten der geplanten Gebäude tags sogar bis zu 12 dB, nachts bis zu 11 dB höhere Lärmpegel auf. In Bezug auf die Bestandsgebäude treten im Norden beidseits an der „alten“ Rothenburger Straße an den straßenzugewandten Fassadenabschnitten dann um 1 -2 dB höhere Schallleistungspegel auf als im Prognosefall ohne Zusatzverkehr. Tags werden dabei Beurteilungspegel von bis zu 73 dB(A) an Bestandsgebäuden erreicht. Auch in der Nachtzeit werden noch Pegel von bis zu 65 dB(A) erreicht. Damit werden nicht nur die Orientierungswerte von 55/45 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten deutlich überschritten, sondern auch die Grenze zur Gesundheitsgefährdung. Die festgesetzten Schallschutzmaßnahmen gäben für diese Situation keinen ausreichenden Schutz und müssten angepasst werden. Daher kann erst nach Erlangen der Planungssicherheit über das Planfeststellungsverfahren zur „Neuen Rothenburger Straße“ der B-Plan Nr. 4445a zur Rechtskraft gebracht werden. Aufgrund der Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die „Neue Rothenburger Straße“ wird sich in der Folge eine deutliche Verringerung der Verkehrslärmimmissionen entlang der „alten“ Rothenburger Straße einstellen.

Teil-Bebauung nur an „alter“ Rothenburger Straße bei realisierter „Neuer Rothenburger Straße“ Es kann der Fall eintreten, dass zwar die „Neue Rothenburger Straße“ schon gebaut ist und damit die Verkehrsströme anders fließen, aber nur eine Bebauung am Nordrand realisiert wurde und die Lärmschutzbebauung im Süden (MU, MK) fehlt. In diesem Fall kann sich Verkehrslärm von der „Neuen Rothenburger Straße“ ungehindert ausbreiten und auch auf die in den anderen Fällen meist unkritischen Südfassaden der nördlichen Baugebiete auswirken. Im Schallgutachten wurden dabei Beurteilungspegel an den Südfassaden des ersten Bauabschnittes ermittelt, die tags um bis 4 dB(A) und nachts um bis 5 dB(A) höher lagen als im Endausbau mit Riegelbebauung entlang der „Neuen Rothenburger Straße“. Es werden dabei zur Tagzeit Beurteilungspegel von 59 – 63 dB(A) an den maßgebenden Geschossen der Südfassaden erreicht, welche um 8 dB über dem Orientierungswert von 55 dB(A) nach der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete liegen. In der Nachtzeit ist immer noch mit Beurteilungspegeln von 52 – 56 dB(A) an den Südfassaden zu rechnen, die den Orientierungswert von 45 dB(A) sogar um bis zu 11 dB überschreiten würden. Der Immissionsgrenzwert nach der 16. BImSchV von 49 dB(A) wird noch um bis zu 7 dB überschritten. Die festgesetzten Schallschutzmaßnahmen gäben damit auch für diese Situation keinen ausreichenden Schutz und müssten angepasst oder ein temporärer aktiver Schallschutz im Süden geschaffen werden. Gewerbelärm Wie unter Kap. 2.6.2.1 ausgeführt, hat Gewerbelärm nicht die Relevanz wie der Straßenverkehrslärm. Die Orientierungswerte werden tags sogar für allgemeine Wohngebiete

(WA) nach der DIN 18005 für Gewerbelärm von 55 dB(A) überall im nördlichen Geltungsbereich eingehalten. Eine Überschreitung tritt aber im WA 1 während der Nachtzeiten im Nordwesten von bis zu 2 dB der Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete auf und im MU 1 von bis zu 3 dB(A) der Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm für urbane Gebiete. Maßgebende Schallquelle ist hier ein Pkw-Parkplatz im Gewerbegebiet im Westen. Die planerische Bewältigung sieht für die betroffenen Fassadenbereiche entsprechende Anforderungen an Aufenthaltsräume gemäß DIN 4109 vor. Diese sind nur dann zulässig, wenn die Räume durch technische und bauliche Maßnahmen (u.a. nicht öffenbare Fenster, Festverglasungen, vorgehängte Fassaden oder gleichwertige Konstruktionen) entsprechend geschützt sind. Zudem wird festgesetzt, dass die Wohnnutzung in den Teilbaugebieten des allgemeinen Wohngebiets WA 1 und WA 2 erst zulässig ist, wenn die Bebauung im MU 1 vollständig im Sinne eines schalldicht komplett geschlossenen Riegels errichtet worden ist. Durch die Planung selbst werden keine neuen Lärmquellen aus Gewerbenutzungen geschaffen, da dies den Anforderungen an gewerbliche Nutzungen in den jeweiligen Gebietstypen widersprechen würde. Mit Ausnahme der Kerngebiete ist nach der BauNVO auch in urbanen Gebieten die Unterbringung von Gewerbebetrieben und anderen Einrichtungen nur zulässig, wenn diese das Wohnen nicht wesentlich stören. Auswirkungen auf Gebiete außerhalb sind daher nicht zu besorgen. Es wurde aber Lärm aus neuen Tiefgaragenzufahrten auf die „alte“ Rothenburger Straße und Auswirkungen auf die Bestandsbebauung nördlich davon gutachterlich untersucht. Im Ergebnis werden die hier zugrunde zu legenden Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm für die jeweiligen Gebietstypen unterschritten. Auch das Spitzenpegelkriterium wird eingehalten. Ferner erfolgen hierzu weitere konfliktvermeidende bzw. verringernde Festsetzungen im B-Plan.

Gesamtbetrachtung

Die schalltechnische Untersuchung verdeutlicht, dass auch bei der Ergreifung von

aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen die verbleibenden Lärmbelastungen

(v.a. aus dem Verkehrslärm) für die im Gebiet bereits wohnenden und zukünftig dort

lebenden Menschen erheblich nachteilig sind. Die Maßnahmen zum Schallschutz

ergeben beim Aufenthalt im Gebäude einen ausreichenden Schutz, dieser kann aber

nicht für die Außenbereiche gewährleistet werden. Insbesondere auch die

öffentlichen Grünflächen sind nur in Teilbereichen vor Lärm geschützt.

2.6.3 Erschütterungen und Sekundärluftschall 2.6.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Durch Schienenverkehr (hier Verlängerung der U-Bahnlinie 3) können der anstehende Untergrund und in weiterer Folge Bauwerke in unmittelbarer Nähe schwingungsangeregt werden. Diese Schwingungen werden innerhalb von Gebäuden als Erschütterungen spürbar bzw. als Sekundärluftschall hörbar. Derzeit treten im Geltungsbereich höchstens unmittelbar an der Bahnlinie im Osten mögliche Auswirkungen durch Erschütterungen und Sekundärluftschall auf.

2.6.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose Der Geltungsbereich befindet sich außerhalb des Einflussbereiches der Güterzugstrecke im Osten. Hier sind weitere Untersuchungen zu Auswirkungen von Erschütterungen und

Sekundärschall durch den dortigen Bahnbetrieb nicht erforderlich und für die vorliegende Planung nicht relevant. Anders ist dies im Fall der derzeit im Bau befindlichen U-Bahn-Linie 3 zu beurteilen. Bei der Planfeststellung dieses Vorhabens gab es im Bereich „Tiefes Feld“ noch keine Bebauung oder rechtskräftige Bebauungspläne, so dass eine Berücksichtigung im Planfeststellungsverfahren nur dergestalt erfolgte, dass eine beabsichtigte Wohnbebauung grundsätzlich möglich bleibt, ggf. auch unter dem Erfordernis von Schutzmaßnahmen. Zur Beurteilung von Erschütterungsimmissionen wird die DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen – Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden” (06/1999) herangezogen. Nach dieser Norm soll bei neu zu errichtenden Schienenwegen, die unterirdisch geführt werden, in benachbarten Wohngebieten der KB-Wert von 0,2 (oberer Anhaltswert Ao im Nachtzeitraum) durch die maximale bewertete Schwingstärke KB in der Regel nicht Fmax überschritten werden. Außerdem sollen die Beurteilungsschwingstärken KB von 0,07 FTr tags (6 bis 22 Uhr) und von 0,05 nachts (22 bis 6 Uhr) in Wohngebieten und von 0,1 bzw. 0,07 in Mischgebieten eingehalten werden. Zusätzlich zu den Erschütterungsimmissionen entstehen in den Innenräumen der Gebäude in der Nähe eines Tunnelbauwerks überwiegend tieffrequente Geräusche, sog. „sekundärer Luftschall“. Für Schienenverkehr wurden bisher keine Beurteilungskriterien für den sekundären Luftschall verbindlich festgelegt, weswegen vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (BayLfU) die Kriterien bei Körperschallübertragungen nach der TA Lärm vom 26.08.1998 herangezogen werden. Nach der TA Lärm sollen in Wohn- und Schlafräumen während der Nachtzeiten der Beurteilungspegel nicht über 25 dB(A), einzelne Schallpegelspitzen nicht über 35 dB(A) liegen. Im Rahmen der Planfeststellung wurden Erschütterungen und Sekundärluftschall gutachterlich untersucht (Schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen, Müller BBM, 18.07.2014). Nach gutachterlicher Feststellung ist es dabei ausreichend, einen Abstand von 18 m zur geplanten U-Bahn-Trasse einzuhalten. Weitere Schutzmaßnahmen wären dann nicht erforderlich. In der vorliegenden Planung wird dieser Abstand zwischen Trasse und Baugrenzen eingehalten. Baubedingte Erschütterungen sind hier nicht zu besorgen, da die Bauarbeiten Anfang 2019 begonnen haben und somit noch vor Rechtskraft des B-Plans Nr. 4445a und eines Bezugs von Wohngebäuden im Geltungsbereich die wesentlichen erschütterungsintensiven Bauarbeiten abgeschlossen werden.

In Bezug auf Erschütterungen und Sekundärluftschall kommt es für das Schutzgut

Menschliche Gesundheit nicht zu erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen.

2.6.4 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Satz 1 BImSchG Seit 2018 unterliegt ein Produktions- und Betriebsgebäude zur Fertigung von elektronischen Bauteilen der Leistungselektronik an der Sigmundstraße 200 den Pflichten der Störfall-Verordnung.8 Es handelt sich um einen Betriebsbereich der unteren Klasse nach § 3 Abs. 5a BImSchG. Zur Umsetzung des Abstandsgebotes wurde von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH mit Gutachten vom 13.06.2017 auf Basis von Detailkenntnissen des Betriebsbereiches der

8 In Bezug auf die Beurteilung von Betrieben, die unter den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fallen, ist die Verwaltungsvorschrift TA Abstand, die künftig bundeseinheitliche Maßstäbe für die Ermittlung der angemessenen Sicherheitsabstände vorgeben soll, bislang noch nicht veröffentlicht.

angemessene Abstand nach dem Leitfaden KAS-189 berechnet. Als abstandsbestimmendes Szenario wurde eine Flusssäurefreisetzung bei der Anlieferung zum Chemikalienlager im Betriebsgebäude betrachtet und ein max. angemessener Abstand von 120 m ermittelt. Das Plangebiet befindet sich ca. 200 m vom o.g. Betriebsgebäude entfernt und liegt somit außerhalb des angemessenen Abstands. Durch die vorliegende Planung sind Belange der bauplanrechtlichen Störfallvorsorge im Sinne der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) sowie die diesbezügliche nationale Gesetzgebung somit nicht betroffen.

Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Im Geltungsbereich werden Baugebiete (WA, MK, MU, Flächen für Gemeinbedarf) festgesetzt, in denen aufgrund der zulässigen Nutzungen keine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle besteht. Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Bereich, in dem mit besonderen Auswirkungen durch Katastrophen (z.B. überschwemmungsgefährdeter Bereich, Erdbebengebiet) zu rechnen ist. Im südlichen Geltungsbereich steht das Grundwasser aber bis knapp 1 m unter Geländeoberkante (GOK) an, Schichtenwasser teils sogar höher. Es handelt sich hier um einen sog. wassersensiblen Bereich. In regenreichen Perioden kommt es daher auch zu Überstauungen der dortigen Flächen. Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg zu rechnen. Im Vorfeld der Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes (SUN, 26.03.2014) erfolgte daher auch eine sog. Historische Recherche anhand von Luftbildern der alliierten Streitkräfte, da die im Osten befindliche Bahnlinie häufiges Angriffsziel war. Die Luftbilder zeigen im Geltungsbereich zahlreiche Bombentrichter und zerstörte Bausubstanz entlang der Rothenburger Straße. Bombentrichter sind heute im Gelände aber nicht mehr zu erkennen. Bei allen weiteren Baumaßnahmen und Eingriffen in den Untergrund ist daher eine vorherige Kampfmittelerkundung erforderlich.

2.7 Luft

2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation Für die lufthygienische Situation im Plangebiet ist insbesondere seine Lage an mehreren Hauptverkehrsadern relevant. Die Südwesttangente im Westen und die Rothenburger Straße im Norden sowie nachgeordnet die Wallensteinstraße im Südosten sind Hauptadern des motorisierten Durchgangsverkehrs im südwestlichen Stadtgebiet. Weitere Emissionen verursacht die östlich des Plangebiets verlaufende Zugstrecke Nürnberg- Fürth. Auch der Schiffsverkehr auf dem Main-Donau-Kanal trägt zu den verkehrsbürtigen Emissionen bei. Der Einfluss des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des gewerblichen Schienenund Schiffsverkehrs auf die lufthygienische Situation im Plangebiet, insbesondere auf die NO - und Feinstaubkonzentrationen, ist deshalb als hoch einzustufen. 2

9 Kommission für Anlagensicherheit (KAS): Leitfaden: Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG, 2. überarbeitete Fassung (Nov. 2010).

Modellrechnungen zur NO -Belastung einzelner Straßenabschnitte im Stadtgebiet Nürn- 2 berg (BÜRO LOHMEYER, 2018) weisen jedoch für die Rothenburger Straße im Bereich der Bestandsgebäude im Stadtteil Kleinreuth bei Schweinau in ungünstigen Lagen lokal NO - 2 Konzentrationen von ca. 44 bis 48 µg NO /m3 aus (Aufpunkt: Fassade in 1,5 Meter Höhe). 2 Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emissionsquellen bestehen im näheren Umfeld nicht. Zusammenfassend ist bezüglich der lufthygienischen Situation im Plangebiet von einer merklichen Exposition gegenüber verkehrsbedingten Schadstoffemissionen auszugehen. Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes der 39. BlmSchV für Stickstoffdioxid sind im unmittelbaren Kontaktbereich mit den Hauptdurchgangsstraßen gegenwärtig nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Hinsichtlich Feinstaub (PM und PM ) ist 10 2,5 hingegen auch hier keine Überschreitung der Kurzzeit- und Langzeitgrenzwerte der 39. BImSchV zu erwarten. In verkehrsabgewandten und verkehrsferneren Lagen ist im Plangebiet aktuell keine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte zu prognostizieren.

2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose Im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4445a ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers mit ca. 380 neuen Wohneinheiten und einer neuen U-Bahn-Haltestelle vorgesehen. Darüber hinaus sollen Flächen für öffentliche oder gemeinschaftliche Nutzungen und ein Stadtteilplatz mit Bushaltestellen entstehen. Durch die zusätzliche Etablierung von neuen Wohneinheiten und gewerblichen Nutzungen im Plangebiet ist ein Anstieg des Verkehrsaufkommens durch Quell- und Zielverkehr zu erwarten, was zu einer Erhöhung der Stickoxid- und Feinstaubemissionen im Vergleich zum Istzustand führen wird. Durch zusätzliche Gebäudeheizungen ist ebenfalls mit einem Anstieg der Emissionen (Stickoxide, Kohlenmonoxid, u.a.) zu rechnen. Die geplante verkehrstechnische Erschließung des Plangebietes durch eine neue U-Bahn- Haltestelle (U3-Haltestelle Kleinreuth bei Schweinau) sowie ein effizientes Fuß- und Radwegenetz können das Ausmaß des zusätzlich zu erwartenden Verkehrsaufkommens abdämpfen. Die hohen Energiestandards neuer Gebäude und die moderne Heiztechnik mit den Möglichkeiten alternativer Konzepte lassen nur einen geringen Anstieg der Schadstoff- Emissionen aus diesen Quellen erwarten. Der aus den neu zu etablierenden Nutzungen resultierende, motorisierte Individualverkehr wird den durch den kontinuierlichen Flottenwechsel (steigender Anteil alternativer Antriebe) eingeläuteten Rückgang der Stickstoffdioxid- und Feinstaub-Konzentrationen im Plangebiet voraussichtlich verzögern. Daher ist generell von negativen Auswirkungen der Planungen auf die Lufthygiene auszugehen, auch wenn diese – auch angesichts der lokal zu erwartenden Vorbelastung mit Luftschadstoffen – als voraussichtlich nicht erheblich einzustufen sind. Aufgrund der Stadtrandlage des Bebauungsplangebietes ist nicht auszuschließen, dass periodisch die Zielwerte der 39. BlmSchV für Ozon überschritten werden können. Dabei handelt es sich allerdings um ein großräumiges Phänomen, welches keinen direkten Bezug zum aktuellen Planungsvorhaben aufweist.

Bezüglich des Schutzgutes Luft wird daher insgesamt nicht von erheblichen

nachteiligen Auswirkungen durch die Planung ausgegangen.

2.8 Klima

2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 645 mm Niederschlag pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns. Das Plangebiet stellt ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet am Beginn einer Kaltluftleitbahn dar. Für eine windstille Sommernacht10 wurden im Stadtklimagutachten Nürnberg11 im Plangebiet Temperaturunterschiede von etwa 4°C zwischen den wärmeren Gewerbegebieten im Norden und den kühleren Ackerflächen im Zentrum des „Tiefen Felds“ ermittelt. Die bioklimatische Situation wird für die überplanten Siedlungsbereiche von Kleinreuth bei Schweinau im Plangebiet als günstig bis sehr günstig eingestuft, da es über den landwirtschaftlich genutzten Flächen zu einer starken nächtlichen Abkühlung sowie zu einem intensiven Luftaustausch kommt. Gemäß den topographischen Gegebenheiten fließt die produzierte Kaltluft in Richtung Westen und Südwesten zum Main-Donau-Kanal sowie auch nach Norden in die angrenzenden Siedlungsbereiche von Kleinreuth bei Schweinau ab. Die Kaltluft dringt stellenweise weit in die Siedlungsbereiche vor und kann dort zum klimatischen Ausgleich beitragen. Der Abfluss wird aber durch die bestehenden Gebäudestrukturen (v.a. der Gewerbebauten) behindert. Dennoch weist das Gebiet einen hohen Kaltluftvolumenstrom auf und hat daher eine hohe bis sehr hohe bioklimatische Bedeutung. Derzeit hat das Gebiet „Tiefes Feld“ eine klimatische Ausgleichsfunktion für das Stadtgebiet Nürnberg, welche auch im Zuge einer zukünftigen Bebauung erhalten werden soll. (Stadtklimagutachten Nürnberg)

2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose Lokalklima Die Bebauung bisheriger Freiflächen führt grundsätzlich zu folgenden, negativen klimatischen Aspekten:

Bereichen

Im Rahmen einer klimaökologischen Expertise12 erfolgte eine Detailuntersuchung zum „Tiefen Feld“ um die Auswirkungen des Vorhabens auf die klimaökologischen Funktionen mit Hilfe einer Modellrechnung zu untersuchen. Grundlage hierfür bildeten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung aktuellen Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 4445a und 4445b. Für den Bereich des B-Plans 4445a wird demnach von einer Bebauung mit überwiegend drei bis vier Vollgeschossen, entlang der „Neuen Rothenburger Straße“ von einer Riegelbebauung mit drei bis zum Teil auch acht Vollgeschossen ausgegangen. Es

10 Ausgangspunkt für die klimaökologische Auswertung ist eine austauscharme, sommerliche Hochdruckwetterlage um 4 Uhr morgens. Durch die Modellierung dieser „worst-case“-Betrachtung werden evtl. Beeinträchtigungen auf die relevanten Parameter bodennahe Lufttemperatur, bodennahes Kaltluftströmungsfeld und Kaltluftvolumenstrom besonders deutlich sichtbar. 11 GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten Nürnberg, Mai 2014, Klimaökologische Detailauswertung Nürnberg „Tiefes Feld“ 12 GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Klimaökologische Expertise zum Bebauungsplan Nr. 4445 „Tiefes Feld“ in Nürnberg, Mai 2021

wurde die Ist-Situation mit der Plan-Situation für das gesamte Planungsgebiet „Tiefes Feld“ während einer windschwachen Sommernacht verglichen. Im Rechenmodell wurde festgestellt, dass am Tag im Bereich des B-Plans Nr. 4445a die geplante Bebauung zu einer Erhöhung der physiologisch äquivalenten Temperatur (PET) von bis zu 10 °C führt. Dies betrifft insbesondere die Ränder sowie die Bereiche zwischen der geplanten Bebauung. Im Bereich der geplanten Grünfläche zeigen sich tags durch die Kühlleistung und Verschattungseffekte von Bäumen Temperaturabnahmen von bis zu über 10 °C. Nachts hingegen ergibt sich durch die deutliche Zunahme von Baumasse eine Erhöhung der Lufttemperatur, da versiegelte Flächen sowie Gebäudeoberflächen ihre gespeicherte Wärme während der Nachtstunden an die Umgebung abgeben. Hinsichtlich des Luftaustausches stellen die neuen Baukörper, aber auch die geplante Lärmschutzwand an der Südwesttangente mit 3 - 6 m Höhe neue Abflusshindernisse dar. Die Riegel durch neue Gebäude in West-Ost-Richtung, die aus Schallschutzgründen entlang der „Neuen Rothenburger Straße“ vorgesehen werden, sind der Strömungsrichtung der Kaltluft nach Norden quer gelagert. Lediglich im Bereich des geplanten Bürgerzentrums findet ein Durchlass für Kaltluft in das Quartiersinnere statt. Die Zunahmen der oberflächennahen Lufttemperatur beschränken sich weitgehend auf das geplante Baufeld. Im angrenzenden Ortsbereich von Kleinreuth bei Schweinau zeigt sich nordöstlich an den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4445a eine Abschwächung des Kaltluftvolumenstroms um bis zu 10%. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass sich die bioklimatische Situation durch eine Bebauung im Gesamtgebiet „Tiefes Feld“ vorausschlich nur im Bereich Kleinreuth bei Schweinau leicht verschlechtern wird. Insgesamt erscheint die geplante Nutzungsänderung aus klimatischer Sicht vertretbar. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels ist jedoch davon auszugehen, dass sich die humanbioklimatischen Belastungen verstärken werden. Um die klimaökologische Situation zu optimieren, werden folgende Planungshinweise für den Bereich des B-Plans Nr. 4445a gegeben.

Durchströmbarkeit

Maßnahmen

Norden und Osten

Hecken und Gebüsche

(großer Anteil an Rasenflächen mit kleinen Baumgruppen, Wasserflächen, verschatteten Wegen etc.)

Eine Berücksichtigung bzw. Umsetzung der Planungshinweise ist zum Teil erst auf Vorhabenebene möglich. Einige Hinweise konnten aber auch in Form von Festsetzungen im B-Plan verankert werden (z.B. Dach- und Fassadenbegrünung, Pflanzung von großkronigen Laubbäumen).

Klimaschutz Die Stadt Nürnberg hat sich mit Beschluss des Stadtrates vom 17.06.2020 das Ziel gesetzt, die CO -Emissionen Nürnbergs bis 2030 gegenüber den Werten von 1990 um 60% und 2 bis 2050 um 95% zu reduzieren. Mit dem „Klimaschutz-Beschluss“ des Stadtrates vom 24.07.2019 wurden die allgemeinen Klimaschutzziele nochmals bekräftigt. Nach dem Beschluss des Umweltausschusses vom 23.01.2013 sind in Bebauungsplanverfahren grundsätzlich Energiekonzepte mit dem Ziel, eine CO -neutrale Energieversorgung für den 2 Neubau zu erreichen, zu erstellen. Im Hinblick auf die Wärme- und Stromversorgung liegt für den Bereich des B-Plans Nr. 4445a sowie für einen Teilbereich des B-Plans Nr. 4445b ein Energiekonzept vor (Quartiersbezogener Energienutzungsplan (ENP) für das Entwicklungsgebiet „Tiefes Feld“, N-ERGIE, 13.12.2019). Darin wird die Versorgung dieser Bereiche mit Wärme und Energie über eine Heizzentrale (BHKW / Blockheizkraftwerke) sowie über eine zentrale Solarthermie-Anlage auf Dachflächen der geplanten Schulgebäude vorgeschlagen. Zusätzlich würden die Dachflächen der Wohngebiete für Photovoltaikanlagen genutzt. Insgesamt könnte über 80% der Wärmeerzeugung in Kraft-Wärmekopplung bzw. regenerativ erfolgen sowie knapp 90% des Quartiersstroms bilanziell lokal erzeugt werden. Die CO -Bilanz der Wärmeversorgung könnte durch Ausgleich über die Stromerzeugung 2 somit grundsätzlich klimaneutral sein. Aktuell sind dies nur Empfehlungen und keine verbindlichen Festsetzungen. Bei eigenen Projekten oder bei der Veräußerung städtischer Grundstücke hat die Stadt jedoch die Möglichkeiten, diese umzusetzen. Bei Neubauten ist man an die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit der Vorgabe entsprechender Energiestandards gebunden, die eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine Einsparung von CO -Emissionen zum Ziel haben. 2 Die kompakte Bauweise der Gebäude und deren Ausführung mit Flachdächern führen zu einem guten Oberflächen/Volumenverhältnis und tragen damit zum Gedanken des Klimaschutzes bei. Das Aufheizen der Oberfläche sowie die Wärmeabgabe aus dem Gebäude werden durch die angepasste Planung minimiert. Die festgesetzte Dachbegrünung wirkt sich darüber hinaus klimatisch positiv aus. Gleichzeitig kann Solarenergie aktiv und passiv genutzt werden. Auch die Förderung von Elektromobilität kann ein wichtiger Baustein zur Vermeidung von CO -Emissionen sein (vgl. z.B. das jüngst in Kraft getretene Gebäude-Elektromobilitäts- 2 infrastruktur-Gesetz - GEIG).

Klimaanpassung Aufgrund der allgemein zu erwartenden klimatischen Veränderungen13 sind bereits ohne Planung Auswirkungen auf das Gebiet, insbesondere auf den bereits bebauten Teil, zu erwarten. Die Klimaänderungen betreffen vor allem eine Zunahme von Extremwetterereignissen wie heiße und trockene Sommer und Starkregenereignisse. Durch die Planung (Erhöhung der baulichen Dichte und der Versiegelungen) erfolgen zusätzliche Auswirkungen, die sich auch auf das Schutzgut „Mensch und seine Gesundheit“ auswirken. Minderungen der Auswirkungen sind u.a. durch die Durchgrünung der Wohngebiete mit dem von West nach Ost verlaufenden öffentlichen Grünzug, der Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Baumpflanzungen zu erwarten.

13 Für den Raum Nürnberg ist mit einer weiteren Zunahme der Sommertage (Tageshöchsttemperatur 25 °C oder darüber) bis zum Jahr 2100 von heute 50 auf bis zu 100 Tagen auszugehen. Für die sog. heißen Tage (Tageshöchsttemperatur 30 °C oder darüber) wird etwa eine Verdoppelung von derzeit ca. 12 Tage auf bis zu 23 Tage angenommen (vgl. hierzu auch das statistische Regionalisierungsmodell WETTREG 2012, VETTER & WEINBERGER 2012).

Da verschiedene konfliktmindernde Punkte in die Planung übernommen wurden,

sind noch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für das Schutzgut Klima zu

erwarten. Weitere Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und die Umsetzung

einer CO -neutralen Energieversorgung sollten auf Vorhabenebene geprüft und

2

umgesetzt werden.

2.9 Abfall und Abwässer

Abfälle entstehen im Plangebiet betriebsbedingt durch den Konsum der künftigen Einwohner im Gebiet als Hausmüll. Ferner im Rahmen der gewerblichen Nutzungen (z.B. im Einzelhandel als Verpackungsmüll). Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung sind infolge des Charakters eines Angebots-B-Plans nicht möglich. Gefährliche Abfälle entstehen beim künftigen „Betrieb“ nicht. Zur Freimachung der Baufelder können baubedingte Abfälle bzw. Recyclingstoffe beim Rückbau von Oberflächenversiegelungen oder dem Abriss von Nebengebäuden (z.B. Gartenhäuschen im Bereich der Erholungsgärten) entstehen. Bei der Baufeldfreimachung sind auch Funde von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen (siehe auch Kap. 2.6.4). Anfallende Schmutzwässer können nach Errichtung der entsprechenden Kanäle ins städtische Kanalsystem eingeleitet und der Reinigung im Klärwerk zugeführt werden.

Hinsichtlich der zukünftig anfallenden Abfälle und Abwässer wird nicht von

erheblichen nachteiligen Auswirkungen durch die Planung ausgegangen.

2.10 Kultur- und Sachgüter

2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Im Geltungsbereich sind keine Boden- oder Kulturdenkmäler bekannt (Quelle: Bayern- Viewer-Denkmal, Abruf vom 19.08.2021). Nördlich angrenzend gibt es in Kleinreuth bei Schweinau mehrere, als Baudenkmäler geschützte Gebäude oder Bauteile (Rothenburger Str. 482, 484 und 496). Die Planung hat auf diese aber keine Auswirkungen. An Sachgütern befinden sich im Gebiet der Siedlungsbereich von Kleinreuth bei Schweinau mit Wohn- und Gewerbebebauung sowie die Gartenflächen südlich des Ortes (mit Gartenhäuschen, Schuppen etc.). Im Westen an der Rothenburger Straße befindet sich eine Gasverteilerstation (Fl. Nr. 486/8, Gmkg. Großreuth bei Schweinau).

2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose Eine Auswirkung der Planung auf die angrenzenden Baudenkmäler in Kleinreuth bei Schweinau ist nicht erkennbar, da sich zwischen der neu geplanten Bebauung und den Denkmälern schon bestehende Gebäude befinden. Bodendenkmäler sind von der Planung nicht betroffen, grundsätzlich können archäologische Funde aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Betroffenheit von Sachgütern besteht für die Gartenanlagen. Deren Rückbau ist jedoch im Rahmen der Mietverträge geregelt.

Die bestehende Gasverteilerstation im Westen im Bereich des geplanten MU 1 muss versetzt werden, um die Schallschutzbebauung zu ermöglichen. Hierfür sind im B-Plan etwas weiter östlich bereits Versorgungsflächen neben dem WA 1 festgesetzt.

Eine erhebliche nachteilige Beeinträchtigung des Schutzgutes Kultur- und Sach-

güter durch die Umsetzung der Planung ist nicht erkennbar.

2.11 Wechselwirkungen

Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüber hinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten. In Einzelfällen kann es bei bauzeitlicher Bauwasserhaltung zu Beeinträchtigungen von Gehölzbestand kommen, in deren Folge ggf. auch ein Absterben von Bäumen zu befürchten ist.

3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)

Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Plangebiet bei Nichtdurchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung der Ausgangssituation wird hier also auch eine zeitliche Komponente berücksichtigt (z.B. Entwicklungspotenzial einer Biotopfläche in den nächsten Jahren). Erst mit Umsetzung der Planung ist auch ein konkreter Eingriff in die bestehende Situation verbunden, die bei Nicht-Umsetzung der Planung vermutlich vollständig erhalten werden könnte. In der Nullvariante würde die derzeitige Nutzung als Ackerflächen aufgrund der größtenteils hohen Ertragsfunktion der Böden und der Knappheit an landwirtschaftlich nutzbaren Flächen im Stadtgebiet sehr wahrscheinlich weiterhin aufrechterhalten. Insbesondere im Hinblick auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie Tiere käme es zu keinen Eingriffen bzw. zum Fortbestand der aktuell günstigen Situation. Bei Verzicht auf die Umsetzung der Planung käme es auch nicht zur Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (s. Kap. 5.2). Ein Verzicht auf die Planung stellt aber auch ein Fortbestehen der aktuellen Immissionssituation an der „alten“ Rothenburger Straße zum Verkehrslärm dar. Hier würden keine Verbesserungen durch die Verlagerung der Verkehrsströme eintreten. Die Randbereiche mit den Ruderal- und Brachflächen, Altgrasbeständen sowie mesophilen Gebüschen könnten sich durch eine entsprechende Pflege zu artenreichen Biotopen entwickeln. Da aber bisher schon keine pflegenden Eingriffe erfolgt sind, ist daher eher davon auszugehen, dass sich diese Flächen letztlich vollständig bewalden würden.

4 Kumulative Auswirkungen zusammen mit anderen Planungen

Der B-Plan Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ ist nicht isoliert, sondern in Zusammenhang mit weiteren Planungen im Umfeld, die zu kumulativen Auswirkungen14 führen können, zu betrachten. Zu erwarten wäre, dass sich die Auswirkungen der einzelnen Plangebiete gegenseitig beeinflussen. Die Wirkungen können sich dabei auch steigern bzw. verstärken.

14 gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. ist die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreiben

Allein im Bereich des „Tiefen Feldes“ sind folgende Vorhaben schon genehmigt oder noch in Planung:

Haltestelle „Kleinreuth bei Schweinau“ (in Bau)

weitere Gleise

Der B-Plan Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ überplant innerhalb seines Geltungsbereiches Teile des Vorhabenbereiches für den Neubau der U-Bahn-Linie (Baustelleneinrichtungen). Hier erfolgen somit keine neuen Auswirkungen, da in dann bereits beeinträchtigte Bereiche eingegriffen wird. Die Auswirkungen des Neubaus der Rothenburger Straße sind im vorliegenden B-Plan ebenfalls schon berücksichtigt.15 Durch die weiteren Bebauungspläne zur Umsetzung des Rahmenplanes entsprechend des Gesamt-B-Planverfahrens Nr. 4445 „Tiefes Feld“ wird es hier zu weiteren Inanspruchnahmen von Fläche und Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Tiere kommen. Diese Auswirkungen wurden in einer ersten Fassung des Umweltberichtes zum B-Planverfahren Nr. 4445 bereits 2014 untersucht mit dem Ergebnis, dass auch hier erhebliche nachteilige Auswirkungen auf diese Schutzgüter zu erwarten waren. In der Gesamtbetrachtung erfolgen zwar Eingriffe (und damit auch Auswirkungen) auf insgesamt größerer Fläche, jedoch nicht dergestalt, dass hierdurch bestimmte Schwellen überschritten würden, die relativ gesehen zu größeren Einwirkungsbereichen oder stärkeren punktuellen Auswirkungen führen würden. Für das Schutzgut Tiere hätte die alleinige Realisierung des B-Plans Nr. 4445a noch die Möglichkeit eröffnet, artenschutzrechtlichen Ausgleich in Teilen des „Tiefen Feldes“ zu realisieren. Zusammen mit den weiteren o.g. Bauleitplanverfahren, muss jedoch von einem Totalverlust ausreichend geeigneter Habitate für bestimmte Arten(gruppen) (hier: bodenbrütende Vogelarten) ausgegangen werden. Dies ist bei der Ausgleichskonzeption in der artenschutzrechtlichen Prüfung zum B-Plan Nr. 4445a bereits berücksichtigt worden. Bezüglich des Lärms erfolgten Betrachtungen auch schon für die Auswirkungen durch neu induzierten Ziel- und Quellverkehr im gesamten „Tiefen Feld“ für die Belastung der „Neuen Rothenburger Straße“. Einwirkender Verkehrslärm von außen (z.B. Bahntrasse im Osten, Südwesttangente) ist in den Einzelverfahren zu prüfen und hat für die Bewertung hier keine kumulativen Auswirkungen. Für das Schutzgut Landschaft sind bei der Gesamtbetrachtung durch die Planung des Landschaftsparks im Süden im Rahmen des B-Plan Nr. 4445b und 4445c eher wieder vorteilhafte Auswirkungen zu sehen, die es bei der alleinigen Realisierung des B-Plans Nr. 4445a noch nicht gibt. Daneben gibt und gab es aber auch weitere B-Planverfahren im Umfeld, die nicht nur eine Überplanung von Bestandsnutzungen darstellten, sondern Flächen neu in Anspruch nahmen und Auswirkungen auf Natur und Landschaft nach sich zogen. Es handelt sich hierbei u.a. um

15 Hinsichtlich der Eingriffsfolgen der unterschiedlichen Pläne und Projekte im „Tiefen Feld“ im Hinblick auf das spezielle Artenschutzrecht wurden separate Gutachten erstellt. Die Eingriffsbewältigung soll aber über ein gemeinsames Maßnahmenkonzept erfolgen, das sich in Erstellung befindet.

Auch hier sind im Wesentlichen die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser und Tiere betroffen. In der Summe erfolgen hier zwar ebenfalls größere Flächeninanspruchnahmen und damit quantitativ größere Auswirkungen auf die Teilfunktionen der Schutzgüter (z.B. Flächenversiegelung, Grundwasserneubildung), aber keine sich gegenseitig verstärkenden Beeinträchtigungen. Bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen sind hier auch teils andere Lebensräume und Tierarten betroffen als beim B-Plan Nr. 4445a. Auswirkungen auf das Schutzgut Menschliche Gesundheit (hier: Lärm sowie Erholung) wirken aufgrund unterschiedlicher Ausgangsbedingungen nicht kumulativ mit dem B-Plan Nr. 4445a. Gleiches gilt auch für die anderen Schutzgüter. Für das Schutzgut Fläche stellt die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen einen kumulativen Effekt dar, aber keinen sich gegenseitig verstärkenden. Der Verlust nimmt in absoluten Zahlen mit jeder Inanspruchnahme zu. Es wird hierzu auf die in der Begründung zum B-Plan erfolgte Darlegung dieser Sachverhalte verwiesen.

5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

nachteiliger Umweltauswirkungen

Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter bzw. Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als Trägerverfahren die voraussichtlichen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch die Anwendung verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.

Tabelle 4: Instrumente des Umweltrechtes

Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen
BauGB16 Umweltprüfung Voraussichtliche erhebliche Aus- wirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und gem. § 1a BauGB n.F. Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus- gleich der erheblichen nachteiligen Umwelt- auswirkungen, welche durch die Realisierung der Planung entstehen, sind im Umweltbericht darzustellen.
BNatSchG17
(Eingriffsregelung) gem. § 1a BauGB i.V.m. §§ 15 und 18 BNatSchG Voraussichtliche erhebliche Be- einträchtigungen des Land- schaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur- haushaltes Abwägungsrelevanz und konkrete Entschei- dung über Vermeidung und Ausgleich
Artenschutz / saP18 Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf. naturschutzrechtliche Voraus- setzungen für Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG; Einschlägigkeit des § 18 BNatSchG i.V.m. BauGB Je nach Ergebnis:

16 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 17 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 18 saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung

Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen
CEF19-/FCS20-Maßnahmen; wenn diese nicht möglich oder nicht funktionierend, dann Be- urteilung durch die Höhere Naturschutzbe- hörde (Reg. von Mittelfranken), ob Ausnahme- tatbestand gegeben oder nicht; bei Nicht- Regelbarkeit des speziellen Artenschutzes ist der Bauleitplan rechtlich nicht vollziehbar.
FFH-/SPA – Verträglichkeits- abschätzung / ggf. - prüfung Beeinträchtigung der Erhaltungs- ziele bzw. Schutzzwecke von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäischen Vogelschutzgebieten gem. § 32 BNatSchG Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz, Be- urteilung durch die Höhere Naturschutzbe- hörde (Reg. von Mittelfranken), ob ausnahms- weise Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Planung gegeben ist.

Die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringerung (Vr) und zum Ausgleich (A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen mindern die Eingriffsschwere.

Tabelle 5: Konfliktmindernde Maßnahmen (* Art der Maßnahme: Vm Vermeidung, Vr Verringerung, A Ausgleich)

nachteilige Umweltauswir- Maßnahme Art* positiv für Umsetzung / Sicherung durch (z.B. textliche/ zeichnerische Fest- setzung im B-Plan)
kung bei Realisierung der Schutzgut/
Planung (inkl. Betrachtung -güter bzw.
der bau- und betriebsbe- Umwelt-
dingten Auswirkungen) belang(e)
Inanspruchnahme von Fläche • Flächensparendes Bauen durch Fest- setzung hoher baulicher Dichten Vr Fläche, Boden Textliche Festsetzung
• Nutzung vorhandener Infrastruktur („alte“ Rothenburger Straße) Vr Fläche, Boden Zeichnerische Festsetzung
• Reduzierung von Ver- kehrsflächen auf das er- forderliche Maß Vr Fläche, Boden Zeichnerische Festsetzung
Versiegelung bzw. Verlust von Boden • Wasserdurchlässige Befestigung von Wegen, Plätzen und Stellplätzen Vr Boden, Wasser Textliche Festsetzung
• Begrünung und gärtne- rische Anlage der Tiefga- ragendecken und unter- bauten Bereiche Vr Boden, Wasser Textliche Festsetzung
• Extensive bzw. intensive Dachbegrünung bei Flachdächern von Ge- bäuden Vr Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung
Abflussverschärfung und Verringerung der Grund- wasserneubildung • Wasserdurchlässige Befestigung von Wegen, Plätzen und Stellplätzen Vr Boden, Wasser Textliche Festsetzung
• Retention der anfallen- den Oberflächenwässer Vr Boden, Wasser Textliche und zeich- nerische Festsetzung

Umsetzung / Sicherung

durch (z.B. textliche/

zeichnerische Fest-

setzung im B-Plan)

19 CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion 20 FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von Populationen

nachteilige Umweltauswir- Maßnahme Art* positiv für Umsetzung / Sicherung durch (z.B. textliche/ zeichnerische Fest- setzung im B-Plan)
kung bei Realisierung der Schutzgut/
Planung (inkl. Betrachtung -güter bzw.
der bau- und betriebsbe- Umwelt-
dingten Auswirkungen) belang(e)
• Begrünung und gärtneri- sche Anlage der Tiefga- ragendecken und unter- bauten Bereiche Vr Boden, Wasser Textliche Festsetzung
• Extensive bzw. intensive Dachbegrünung bei Flachdächern von Ge- bäuden Vr Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung
• Naturnaher Ausbau des Diebsgrabens A Wasser, Tiere, Pflan- zen, biologi- sche Vielfalt im Rahmen der Um- setzung des Entwässe- rungskonzepts vorge- sehen
Störung von Vogelbruten, Gefahr der Tötung oder des Verlusts von Gelegen • Baufeldfreimachung außerhalb der Vogel- brutzeit Vm Tiere, bio- logische Vielfalt Vorgabe aufgrund Regelung im BNatSchG (§ 39)
Störung der Tier- und Insektenwelt • Verwendung insektenfreundlicher Außenbeleuchtung Vr Tiere, biologische Vielfalt Textliche Festsetzung
• Vogelschonende Ausbildung großflächiger Glasflächen zur Verhinderung von Vogelschlag Vr Tiere, biologische Vielfalt Textliche Festsetzung
Verlust von Lebensraum- strukturen und Habitat- elementen • Erhaltung von Gehölzen Vm Tiere, Pflan- zen, biologi- sche Vielfalt als Hinweise in der Begründung
• Pflanzung von Gehölzen (z.B. in öffentlichen Grün- flächen, in Freiflächen der Baugebiete) Vr, A Tiere, Pflan- zen, biologi- sche Vielfalt Textliche und zeichne- rische Festsetzung
• Umsetzung artenschutz- rechtlich erforderlicher FCS-Maßnahmen (Schaffung von Ersatz- lebensräumen) Vm, A Tiere, biolo- gische Viel- falt Textliche Festsetzung
Neubebauung und -versiege- lung führt zu einer Verände- rung des Lokalklimas • Durchgrünung der Bau- gebiete, Begrünung und gärtnerische Anlage der Tiefgaragendecken und öffentlicher Freiflächen Vr Klima, Pflanzen, Tiere Textliche Festsetzung
• Extensive bzw. intensive Dachbegrünung bei Flachdächern von Gebäuden Vr Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung
• Fassadenbegrünung Vr Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung
Erhöhter CO2-Ausstoß durch Verkehr und Hausbrand • Durchgrünung der Frei- flächen mit Bäumen Vr Klima, Luft, Pflanzen, Tiere Textliche und zeichnerische Fest- setzung
• Reduzierung des Primär- energiebedarfs (Erstel- lung und Umsetzung Energiekonzept) Vm, Vr Klima als Hinweise in der Begründung
• Schaffung von Schatten- plätzen/-zonen in den öffentlichen Freiräumen Vr Klima als Hinweise in der Begründung

Umsetzung / Sicherung

durch (z.B. textliche/

zeichnerische Fest-

setzung im B-Plan)

nachteilige Umweltauswir- Maßnahme Art* positiv für Umsetzung / Sicherung durch (z.B. textliche/ zeichnerische Fest- setzung im B-Plan)
kung bei Realisierung der Schutzgut/
Planung (inkl. Betrachtung -güter bzw.
der bau- und betriebsbe- Umwelt-
dingten Auswirkungen) belang(e)
Auswirkungen zukünftig zu erwartender Klimaverände- rungen21 • Verwendung von was- serdurchlässigen Boden- belägen zur Schaffung von Versickerungs- flächen Vr Boden, Wasser Textliche Festsetzung
• Ausschluss dunkler Fas- sadenfarben und Ver- wendung heller Bauma- terialien auf Straßen und Plätzen (Albedo-Effekt) Vr Klima als Hinweise in der Begründung
• Extensive bzw. intensive Dachbegrünung bei Flachdächern von Gebäuden Vr Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung
• Fassadenbegrünung Vr Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung
Gesundheitliche Belastungen durch Aufheizung des Bau- gebietes • Realisierung von Klima- anpassungsmaßnahmen (s.o.) Vr Mensch (Gesund- heit), Klima Textliche Festsetzung (teilweise)
Zunahme von Luftschad- stoffen durch Verkehr • Durchgrünung der Frei- flächen mit Bäumen Vr Klima, Luft, Pflanzen, Tiere Textliche und zeichnerische Fest- setzung
• Erhaltung von Gehölzen Vm Klima, Luft, Tiere, Pflan- zen, biologi- sche Vielfalt als Hinweise in der Begründung
• Gute Anbindung an den ÖPNV zur Reduzierung des motorisierten Indivi- dualverkehrs (MIV) Vm, Vr Klima, Luft Planfeststellungsbe- schluss Bau der Verlängerung der U- Bahn-Linie 3
• Bereitstellung von Lade- einrichtungen für E-Bikes und Elektroautos Vr Klima, Luft Regelung für Elektro- autos durch Gebäude- Elektromobilitätsinfra- struktur-Gesetz (GEIG)
Zunahme von Emissionen aus Heizungsanlagen • umweltfreundliche Heizkonzepte22 Vr Klima, Luft Empfehlungen gemäß Energiekonzept, bei Verkauf städtischer Flächen Regelung über Kaufverträge
Verlust von landschafts- und ortsbildprägenden Strukturen • Neugestaltung des Land- schaftsparks im Süden (B-Plan Nr. 4445b und c) Vr Pflanzen, Tiere, Land- schaft Textliche und zeichnerische Fest- setzung
• Durchgrünung der öffent- lichen Grünflächen mit Bäumen Vr Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Land- schaft Textliche und zeichnerische Fest- setzung

Umsetzung / Sicherung

durch (z.B. textliche/

zeichnerische Fest-

setzung im B-Plan)

21 Es handelt sich hierbei nicht um unmittelbare Auswirkungen, die durch die Planung entstehen, aber um zu erwartende Änderungen, auf die die Planung reagieren muss. 22 Grundsätzlich gilt: Zur Beheizung der Gebäude dürfen feste, die Luft erheblich verunreinigende Brennstoffe nicht verwendet werden. Dazu gehören nicht Holzpellets oder Hackschnitzel, soweit diese Brennstoffe in dafür zugelassenen mechanischen (d.h. automatisch) beschickten Feuerungsanlagen mit Verbrennungsluftregelung und Gebläse eingesetzt werden und die Emissionswerte fortschrittlicher Anlagentechnik eingehalten werden.

nachteilige Umweltauswir- Maßnahme Art* positiv für Umsetzung / Sicherung durch (z.B. textliche/ zeichnerische Fest- setzung im B-Plan)
kung bei Realisierung der Schutzgut/
Planung (inkl. Betrachtung -güter bzw.
der bau- und betriebsbe- Umwelt-
dingten Auswirkungen) belang(e)
• Naturnaher Ausbau des Diebsgrabens A Wasser, Tiere, Pflan- zen, biologi- sche Vielfalt, Landschaft im Rahmen der Um- setzung des Entwässe- rungskonzepts vorge- sehen
Überprägung der Flächen durch neue Bebauung • Anpassung der Gebäu- dekubaturen an dörfliche Strukturen in Kleinreuth bei Schweinau (z.B. Höhenbeschränkung, gestalterische Fest- setzungen) Vr Landschaft Textliche und zeichnerische Fest- setzung
Überschreitung der Orientie- rungswerte für Lärm • Lärmschutzbebauung/- einrichtungen an „Neuer Rothenburger Straße“ Vr Mensch - Gesundheit Textliche und zeichnerische Fest- setzung
• Passive Schallschutz- maßnahmen (Schall- schutzgrundrisse, Schalldämm-Maße für Außenbauteile etc.) Vr Mensch - Gesundheit Textliche Festsetzung
Verlust von Flächen zur Er- holung • Schaffung neuer, öffent- licher Grünflächen A Mensch (Erholung) zeichnerische Fest- setzung
• Neugestaltung des Land- schaftsparks im Süden (B-Plan Nr. 4445b und c) Vr Pflanzen, Tiere, Land- schaft, Mensch (Erholung) Textliche und zeichnerische Fest- setzung

Umsetzung / Sicherung

durch (z.B. textliche/

zeichnerische Fest-

setzung im B-Plan)

Durch eine geschickte Lenkung lassen sich erhebliche Konflikte vermeiden und die Eingriffe mindern. Eine Vielzahl der in Tabelle 5 aufgeführten Maßnahmen ist für mehrere Schutzgüter gleichzeitig wirksam (= Wechselwirkungen). Sofern keine verbindliche Festsetzung im B-Plan möglich ist, sind die Maßnahmen als (möglichst zu realisierende) Vorschläge auf Vorhaben- bzw. Genehmigungsebene im Rahmen der jeweiligen Ausführungsplanung aufzugreifen. Als weitere Klimaanpassungsmaßnahmen sind außenliegende Verschattungselemente an den geplanten Gebäuden und in der zentralen öffentlichen Grünfläche sowie Trinkwasserstellen sowohl im Außen- als auch im Innenbereich von Gebäuden, insb. öffentlichen Gebäuden, zu nennen.

5.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)

Im Plangebiet liegen keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellten Objekte bzw. Gebiete (NSG, LSG, gLB und/oder ND) oder Wasserschutzgebiete (WSG) vor. Keiner der im Untersuchungsgebiet festgestellten Biotoptypen stellt einen geschützten Lebensraum nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG oder einen Lebensraum nach Anhang I der FFH-Richtlinie dar. Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996 wurde an lokal bedeutsamen Lebensräumen im Geltungsbereich die Lebensräume Nr. 537 und 588 erfasst, als regional bedeutsam der Lebensraum Nr. 536. Es handelte sich hier um Magerwiesen, Brachen, Gehölzbestände und auch um bebautes Gebiet mit strukturreichen Freiflächen und/oder hohem Gehölzanteil. Ferner befinden sich im

Geltungsbereich Biotope der Stadtbiotopkartierung (vgl. hierzu auch Kap. 2.4.1, die weitgehend identisch mit den Biotopen des ABSP sind. Im Geltungsbereich befinden sich gemäß AELF ca. 1,8 ha als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes einzustufende Gehölzbestände. Der waldrechtliche Ausgleich für diese Eingriffe erfolgt unabhängig von der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung auf Teilflächen des Fl. Nr. 106/0, Gemarkung Atzelsberg (Gemeinde Marloffstein). Die Ermittlung des naturschutzfachlichen Kompensationsbedarfs erfolgt in Anwendung der Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (KostenErstS, Stand: 21.07.2006). Bei der Ermittlung des Bestands- und Planungswertes wird der schon bebaute Bereich im Nordosten nicht berücksichtigt, da für diesen als Innenbereich nach § 34 BauGB bereits Baurecht besteht. Hier erfolgen durch den B-Plan keine Veränderungen der planungsrechtlichen Zulässigkeit. Zunächst werden die betroffenen Biotop-/Nutzungstypen flächenmäßig erfasst, in einer Karte dargestellt und den nach der Anlage 2 der KostenErstS vorgegebenen „ökologischen Wertfaktoren (Bestand)“ zugeordnet. Aus der Multiplikation der Fläche (in m²) und dem Wertfaktor ergibt sich der Bestandswert der Fläche. Dem wird der zukünftige Wert des Planungsbereichs entgegengesetzt, indem analog zu oben die Planung flächenmäßig getrennt nach Biotop-/Nutzungstypen ermittelt und diesen der „ökologische Wertfaktor (Entwicklung)“ zugeordnet wird. Die Differenz zwischen Planungs- und Bestandswert ergibt den auszugleichenden Biotopwert. Basis für diese Ermittlung ist der aktuell vorliegende Entwurf des B-Planes. Folgende Annahmen werden der Bilanzierung des Planungswertes zugrunde gelegt:

Geltungsbereich hineinragen werden im Bestand entsprechend des Endzustandes gemäß Feststellungsentwurf zur „Neuen Rothenburger Straße“ berücksichtigt. Die geplanten befestigten Flächen (Zufahrten und Sedi-Pipe-Anlage) werden als versiegelte Flächen (Nutzungstyp 7.6) bewertet. Die Straßenböschungen sowie die Flächen innerhalb der Planfeststellungsgrenze, die im Rahmen der Baumaßnahme (auch nur temporär) beeinträchtigt und nach Abschluss wieder angesät werden, werden als extensiv gepflegte Straßenränder (Nutzungstyp 5.6) bewertet. Dies kommt der Ausprägung dieser nur temporär vorgesehenen Blühstreifen am nächsten. Es werden Flachdächer festgesetzt, die zu begrünen sind. Es wird von den gemäß Rahmenplanung geplanten Gebäuden, die auch in der Planzeichnung hinweislich dargestellt sind und einer Dachbegrünung auf 70% der Dachfläche ausgegangen.

und Wege) wird von der im B-Plan festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) ausgegangen, sowie der nach BauNVO zulässigen Überschreitung um 50% nach § 19 Abs. 4 BauNVO. Die Restflächen auf diesen Baugrundstücken wurden als strukturarme Hausgärten (Nutzungstyp 5.3) bilanziert.

Rechtsplans in die Bilanz eingestellt, soweit sie sich in Verkehrsflächen oder auf Plätzen befanden. Zum Ansatz kamen je Baum 20 m² durch die Krone übertraufte Fläche.

Grünflächen (Nutzungstyp 5.2) ausgegangen, bei den öffentlichen Grünflächen im Südwesten von großen, strukturreichen Grünanlagen (Nutzungstyp 5.1), da diese ja auch eine Fortsetzung im B-Plan Nr. 4445b finden.

topwert (0,55) angesetzt, da hier randlich auch mit Bepflanzungen gerechnet wird, die die Biotopausstattung erhöhen.

breiten Lärmschutzwand (Nutzungstyp 8.3) ausgegangen. Der Weg zwischen Südwesttangente und Lärmschutzwand wird mit 3,5 m Breite ebenfalls als versiegelte Fläche, die über Trennsystem abgeleitet wird (Nutzungstyp 8.3), bilanziert. Der

Pflegeweg sowie die Böschung in Richtung Park wird als Teil der öffentlichen Parkanlage (Nutzungstyp 5.1) bewertet.

8.1 – Flächen zur Regenwasserversickerung ohne Nutzungsdruck). Ein zusätzlicher Pflegeweg ist nicht vorgesehen, stattdessen sollen Mähfahrzeuge entlang der ausreichend breiten Sohle fahren können.

Die genaue Ermittlung der Biotopwerte für den Bestand und Planungssituation ist im Anhang in Tabelle 7 und Tabelle 8 dargestellt. Folgende Bilanzierung ergibt sich bei der Ermittlung der Differenz zwischen Bestandswert abzüglich des Planungswertes:

47.398 – 38.665 = 8.733 Biotopwertpunkten

Es wird hierbei davon ausgegangen, dass mit Ausnahme des randlichen Eingriffs durch den Ausbau des Diebsgrabens die bestehende planfestgestellte Ausgleichs-/Ersatzfläche in ihrer angedachten Funktion (Ausgleich für Ausbau Rothenburger Straße zwischen Virnsberger Straße und dem Bereich der Regelsbacher Straße) beibehalten werden kann. Geringfügige Änderungen der Biotopzusammensetzung im Hinblick auf die ursprüngliche Planungsabsicht im damaligen landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) können im Rahmen der tatsächlichen Herstellung des Landschaftsparks berücksichtigt und gewürdigt werden. Für den Eingriff in die planfestgestellten Ausgleichs-/Ersatzflächen auf den Fl. Nr. 512 bis 517 der Gemarkung Großreuth bei Schweinau, die für den Ausbau der Rothenburger Straße umgesetzt worden sind, wird neben der Ausgleichsermittlung gemäß KostenErstS zudem der Ausgleich für das bereits realisierte Ausgleichserfordernis („Ausgleich des Ausgleichs“) in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken berücksichtigt. Es wird eine Fläche von insgesamt 1.948 m² in Anspruch genommen. Davon wurden 1.319 m² zu 25% und 629 m² zu 50% angerechnet.23 Es ergibt sich damit ein Ausgleichsäquivalent von 644 m² (330 m² + 314 m²). Im B-Plan erfolgt die Zuordnung einer planexternen Ausgleichsfläche auf dem Flurstück Nr. 885, Gmgk. Neunhof, mit einer Flächengröße von 644 m². Die Teilfläche ist im Kartenanhang dargestellt.

Der Ausgleich für das Kompensationsdefizit wird auf Flächen im städtischen Ökokonto erbracht. Die einzelnen Flächen sowie die Entwicklungsziele sind in der Tabelle 9 aufgeführt und im Kartenanhang dargestellt.

5.2 Europäischer und nationaler Artenschutz

Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken) wird im Interesse der Rechtssicherheit der Planung die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) empfohlen. Im Rahmen der saP wird umfassend und systematisch ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse, insbesondere das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG, treffen könnte. Die Verbote treten zwar erst direkt mit Realisierung eines Vorhabens ein, allerdings muss im Rahmen der Bauleitplanung bereits geprüft werden, ob die Umsetzung eines B-Planes

23 Gemäß der Ausgleichsermittlung im Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Rothenburger Straße zw. Virnsberger Straße und Regelsbacher Straße (2002)

aus artenschutzrechtlichen Gründen möglich ist. Ein B-Plan kann seine Planrechtfertigung verlieren, wenn seiner Umsetzung dauerhaft Vollzugshindernisse entgegenstehen, zu denen auch die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 BNatSchG zählen. Eine Abwägung der artenschutzrechtlichen Belange im Verfahren ist nicht möglich. Um die Auswirkungen auf geschützte Tierarten und eine mögliche Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände genauer zu prüfen, wurden Erhebungen zu verschiedenen Artengruppen durchgeführt und hierzu eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 01.10.2021) Diese wurde auf Grundlage der saP für das Gesamtareal des ursprünglichen Geltungsbereichs des B-Planverfahrens Nr. 4445 „Tiefes Feld“ erarbeitet, da die sich daraus ergebenden Maßnahmen zusammenwirken sollen (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 04.12.2018). Im naturschutzfachlichen Gutachten zur saP werden folgende Vorkehrungen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen für erforderlich gehalten (Die Nummerierung entspricht hier dem Gutachten zur saP. Da nicht alle Maßnahmen im B-Plan festsetzbar sind, erfolgt in der Satzung eine abweichende Nummerierung!):

von Vögeln oder der Wochenstubenzeit von Fledermäusen (also nicht vom 01. März bis zum 30. September)

Brachflächen außerhalb der Brutzeit von bodenbrütenden Vogelarten (also nicht vom 01. März bis zum 15. September)

Gebäuden

Da im Zuge des Verfahrens bereits absehbar war, dass innerhalb des „Tiefen Feldes“ oder in räumlicher Nähe zum Eingriffsort keine vorlaufenden Ersatzmaßnahmen möglich sind, handelt es sich nicht mehr um CEF-Maßnahmen und die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG wären erfüllt. Dafür ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme erforderlich. Hierzu wurde seitens der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme bereits in Aussicht gestellt. Die in der saP dargestellten, erforderlichen Maßnahmen beziehen sich allein auf die durch den BP Nr. 4445a ausgelösten Eingriffe, unabhängig davon, ob auch durch andere Planungen im „Tiefen Feld“ Eingriffe ausgelöst und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden. Für alle im „Tiefen Feld“ vorgesehenen Maßnahmen, die durch die Bebauungspläne Nr. 4445a und 4445b sowie die Planfeststellung der „Neuen Rothenburger Straße“ ausgelöst werden, wird jedoch derzeit noch ein gemeinsames Maßnahmenkonzept erstellt, das eine koordinierte Umsetzung aller Maßnahmen ermöglicht und gleichzeitig die Zuordnung des Ausgleichs zu den einzelnen Planungen darstellt. Folgende Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands (FCS- Maßnahmen) werden gemäß saP-Gutachten zum B-Plan Nr. 4445a vorgesehen und in der Satzung festgesetzt:

Für die betroffenen Feldlerchen-Brutpaare sind die Herstellung von Blühstreifen oder Ackerbrachen erforderlich, die ihnen als Brut- und Nahrungshabitat dienen können und eine Aufwertung ihres Lebensraumes darstellen. Es werden für die durch den B-Plan

Nr. 4445a betroffenen 7 Brutpaare eine Fläche von 1,4 ha (0,2 ha/Brutpaar) für erforderlich erachtet. Von dieser Maßnahme profitieren auch andere Arten, wie Wachtel, Wiesen-Schafstelze oder Rebhuhn. Insgesamt sind von den o.g. Planungen im „Tiefen Feld“ 20 Feldlerchen-Brutpaare betroffen. Da gemäß Planfeststellung der „Neuen Rothenburger Straße“ ein Ausgleich für 6 Brutpaare vorgesehen ist und durch den B-Plan Nr. 4445a darüber hinaus keine weiteren Eingriffe erfolgen, werden hier keine Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet. Im B-Plan Nr. 4445b wird der Ausgleich für die verbleibenden 14 Brutpaare erbracht.

Als Ersatz für die durch den B-Plan Nr. 4445a hervorgerufenen Beeinträchtigung von drei Revieren des Kiebitzes und eines möglichen Wachtelkönig-Brutpaars sind auf 1,5 ha Acker- und/oder Grünlandflächen flach ausgebildete Mulden herzustellen. Insgesamt sind von den o.g. Planungen im Tiefen Feld 3 Kiebitz-Brutpaare betroffen. Da gemäß Planfeststellung der „Neuen Rothenburger Straße“ ein Ausgleich für 1 Brutpaar und im B-Plan Nr. 4445b ein Ausgleich für 2 Brutpaare vorgesehen wird, sind allen betroffenen Brutpaaren Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet.

Als Lebensraumersatz für die Zauneidechsen sind für den B-Plan Nr. 4445a Maßnahmen auf mindestens 8.000 m² erforderlich. Mit der FCS-Maßnahme müssen alle Lebensraumfunktionen der Zauneidechse abgedeckt sein, also die Möglichkeit zur Überwinterung, Versteck- und Sonnplätze für das Sommerhalbjahr, geeignete Flächen zur Eiablage und eine ausreichende Nahrungsgrundlage (Vorhandensein von Beutetieren). Die Zuordnung der Ausgleichsfläche erfolgt komplett in der Planfeststellung der „Neuen Rothenburger Straße“.

Als Ersatz für verlorengehende Baumhöhlenquartiere sind 25 Fledermauskästen und 20 Vogel-Nisthöhlen aufzuhängen. Alternativ zur Aufhängung von Kästen können in geeigneten Bereichen auch Habitatbäume in ihrer Entwicklung gefördert werden. Gemäß saP zur Planfeststellung der „Neuen Rothenburger Straße“ erfolgt ein Ausgleich von 23 Fledermauskästen und 12 Vogelnisthilfen. Zudem erfolgt die Förderung der Entwicklung von Habitatbäumen, sodass der Ausgleich bereits vollständig über die Planfeststellung der „Neuen Rothenburger Straße“ erfolgt.

Als Ersatz für den durch den B-Plan Nr. 4445a verursachten Wegfall von Gehölzbeständen sind 2.400 m² Gehölzfläche neu zu schaffen. Im Rahmen der „Neuen Rothenburger Straße“ erfolgt bereits die Heckenpflanzung von 520 m². Die Zuordnung der restlichen 1.880 m² erfolgt im B-Plan Nr. 4445a auf den planexternen Flurstücken Nr. 577, 619 und 887, Gmkg. Neunhof.

6 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und

europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des

Bundesnaturschutzgesetzes

Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebietssystems Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen.

Nächstgelegenes FFH-Gebiet ist das Gebiet DE 6432-301 „Sandheiden im mittelfränkischen Becken“ in Form der Teilfläche 02 NSG „Hainberg“, das ca. 850 m entfernt in südwestlicher Richtung liegt. Die dort vorkommenden Lebensraumtypen der Sandlebensräume mit Dünen und trockenen Heiden stehen in keinem funktionalen Zusammenhang zu den im Geltungsbereich vorkommenden Lebensräumen. Das europäische Vogelschutzgebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ liegt über 4,8 km entfernt. Auch hier können Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele definitiv ausgeschlossen werden.

7 Geprüfte Alternativen

Die Prüfung einer Standortalternative erfolgt nicht auf B-Planebene. Der Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg weist das zur Bebauung vorgesehene Areal als Wohnbauflächen bzw. gemischte Bauflächen aus. Auch die „Neue Rothenburger Straße“ ist bereits als über-/örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt. Für das Gebiet selbst wurden aber Planungsalternativen geprüft. Für das gesamte Areal des „Tiefen Feldes“ bei Kleinreuth bei Schweinau fand bereits 2009/10 ein städtebaulicher Wettbewerb statt. Die Siegerentwürfe wurden im Rahmen eines Workshops im Februar 2010 überarbeitet und optimiert. Diese wurden erneut im Hinblick auf die Kriterien städtebauliche Qualität, Verkehrserschließung, Freiräume, Nutzungen und Realisierbarkeit geprüft. Mit Ausnahme des Kriteriums der Freiräume erfolgte also keine eigentliche Prüfung umweltrelevanter Belange. Die damals entworfenen Varianten des Siegerbüros SPF Schönle/Piehler/Finkenberger (Stuttgart/Köln) mit unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten der großen südlichen Freifläche zwischen geplanter Bebauung und Südwesttangente spielen beim vorliegenden B-Plan Nr. 4445a aber keine entscheidende Rolle, da diese Flächen nur randlich im Geltungsbereich enthalten sind. Hieraus wurde aber auch der dem B-Plan Nr. 4445a zugrundeliegende Rahmenplan mit Stand vom Juni 2017 entwickelt. Zur Entwässerung wurden verschiedene Optionen geprüft, die auch eine mögliche Versickerung beinhalteten. Aufgrund der ungünstigen Verhältnisse im Gebiet wurde aber letztendlich das nun verfolgte Entwässerungskonzept mit Retention in der Fläche und Ableitung über den Diebsgraben favorisiert. Zu einem früheren Zeitpunkt der Planung sollten Wasserflächen zur Gestaltung, mit integriert werden. Dazu wurde seitens der Stadt Nürnberg im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes „koopstadt“ eine „Vision Wasser Tiefes Feld“ entwickelt. Hierbei wurden mehrere Varianten der Wasserflächengestaltung geprüft. Im Rahmenplan wurde eine mögliche Ausbildung des Natursees entwickelt. Die Machbarkeit und tatsächliche Ausgestaltung wurden weiter geprüft. Im Planungsverfahren wurde letztendlich darauf verzichtet, um u.a. eine weitere Flächeninanspruchnahme der planfestgestellten Ausgleichsfläche und landwirtschaftlich genutzter Flächen im „Tiefen Feld“ zu vermeiden.

8 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken

Der Umweltbericht gemäß Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Zustand des Plangebietes (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes wurde vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 5).

Folgende Informationsquellen und Gutachten wurden für die vorliegende Fassung des Umweltberichtes herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):

Umweltconsulting GmbH, 2021)

LfU), Kartenblatt TK 6531 und TK 6532, Abfrage am 01.04.2020)

Umgebung (1977) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 13.04.2018)

ungsplanverfahrens Nr. 4445, Tiefes Feld, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), 26.03.2014

4445a, 4445b und 4445c mit Freiflächenrahmenplan, Ramboll Studio Dreiseitl GmbH, August 2021

19.03.2020)

stellt von ACCON GmbH, vom Stadtrat beschlossen am 28.10.2015, Fortschreibung 2019)

Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“, IBAS mbH, 14.07.2021

Hinblick auf die Bauleitplanung, 13.06.2017

tember 2017)

N-ERGIE AG, 13.12.2019

(Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018)

Rothenburger Straße zwischen Virnsberger Straße und dem Bereich der Regelsbacher Straße, 13.07.2004 (Gartenbauamt Nürnberg)

Feld“, Ökologisch-Faunistische-Arbeitsgemeinschaft Schwabach (ÖFA), September 2011

bauungsplan Nr. 4445a, „Tiefes Feld Nordwest“, Büro Grosser-Seeger & Partner, 01.10.2021

27.04.2018 sowie in 2021 Aussagen in diesem Umweltbericht wurden aufgrund der vorliegenden Grundlagendaten und Erkenntnisse (siehe oben) getroffen, soweit dies zum jetzigen Zeitpunkt möglich war. Auf etwaige Unwägbarkeiten oder methodische Schwierigkeiten wird ergänzend bei den einzelnen Schutzgütern eingegangen.

9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und auch nur diese), die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemäß § 1a Abs. 3 S. 2 BauGB und von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt. Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind dabei gemäß § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitplanes zu unterrichten. Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des B-Plans zu achten. Dies betrifft auch Festsetzungen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen. Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bauleitplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Nürnberg ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen. Innerhalb des Plangebietes befinden sich Grundwassermessstellen, die für die Erkundung des Untersuchungsgebietes „Tiefes Feld“ genutzt wurden (Versickerungsgutachten, SUN, 2014). Zwei davon werden später in öffentlichen Grünflächen liegen, die dritte im Bereich der geplanten „Neuen Rothenburger Straße“. Es ist auf nachgelagerter Ebene zu prüfen, inwieweit diese auch dauerhaft in das städtische Überwachungssystem übernommen werden könnten, um Auswirkungen der Reduzierung der Grundwasserneubildung durch Versiegelung von Flächen auf den Grundwasserstand zu dokumentieren. Weiter wird ein Monitoring im Hinblick auf die Ausgleichskonzeption (spezieller Artenschutz) erforderlich. Dieses Monitoring kann eine reine Wirkungskontrolle der durchgeführten Maßnahmen darstellen bzw. es kann auch die Populationsentwicklung der durch die Planung betroffenen Tierarten (z.B. Brutvögel der offenen Feldfluren) im Sinne einer Erfolgskontrolle untersuchen. Es bietet damit die Möglichkeit der Nachsteuerung bei Problemen der Maßnahmenumsetzung und des Erfolges bezogen auf die Bestandsentwicklung der Zielarten. Bei der Umsetzung des Bebauungsplans ist zudem mit der Vermeidungsmaßnahme V1 der saP eine ökologische/naturschutzfachliche Baubegleitung vorgesehen, um die Einhaltung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und die fachgerechte Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen zu gewährleisten.

10 Zusammenfassung

Auf Grundlage des Gesamtrahmenplans zum B-Planverfahren Nr. 4445 „Tiefes Feld“ wurde der B-Plan Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ herausgelöst, da in diesem Bereich Baurecht unabhängig von den laufenden Planfeststellungsverfahren für die Güterzugstrecke und die „Neue Rothenburger Straße“ erfolgen kann. Der B-Plan 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ umfasst ca. 13,1 ha und ist in zwei Teil-Geltungsbereiche aufgegliedert. In unmittelbarer Nähe zur neuen U-Bahn-Haltestelle „Kleinreuth bei Schweinau“ und einem neuen Quartierszentrum sollen Wohnraum für mehr als 700 Einwohner sowie öffentliche Grün- und Spielflächen entstehen. Der südliche Geltungsbereichsteil dient der planungsrechtlichen Sicherung von Lärmschutzeinrichtungen (Lärmschutzwand) sowie von Grünflächen zur Retention bzw. zum (weitestgehenden) Erhalt einer planfestgestellten Ausgleichs-/Ersatzfläche. Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht. Grundlage hierfür stellt der vorliegende Entwurf des B-Plans dar.

Tabelle 6: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des B-Plans auf die Schutzgüter

Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen

Fläche erheblich nachteilig Boden erheblich nachteilig Wasser erheblich nachteilig Pflanzen erheblich nachteilig Tiere erheblich nachteilig Biologische Vielfalt erheblich nachteilig Landschaft nicht erheblich Menschliche Gesundheit

nicht erheblich Sekundärluftschall

Luft nicht erheblich Klima nicht erheblich Abfall und Abwasser nicht erheblich Kultur- und Sachgüter nicht erheblich

Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen im Wesentlichen durch die Überbauung der bisherigen, insb. landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und Beeinträchtigungen der Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser. In Bezug auf das Schutzgut Tiere sind im Wesentlichen Nahrungs- und Bruthabitate von bodenbrütenden Vogelarten betroffen, es erfolgen aber auch Eingriffe in Lebensräume von heckenbrütenden Vogelarten sowie von Zauneidechsen. Die Eingriffe sind erheblich

nachteilig, auch wenn der B-Plan nur in Randbereiche des Gesamtgebiets „Tiefes Feld“ eingreift. Durch weitere Kulisseneffekte sind aber mehr Brutpaare betroffen. Eingriffsnahe Ausgleichsmaßnahmen sind nicht möglich, daher werden externe FCS-Maßnahmen sowie ein artenschutzrechtliches Monitoring notwendig. Für alle im „Tiefen Feld“ vorgesehenen Maßnahmen, die durch die Bebauungspläne Nr. 4445a und 4445b sowie die Planfeststellung der „Neuen Rothenburger Straße“ ausgelöst werden, wird jedoch ein gemeinsames Maßnahmenkonzept erstellt, das eine koordinierte Umsetzung aller Maßnahmen ermöglicht und gleichzeitig die Zuordnung des Ausgleichs zu den einzelnen Planungen darstellt. Für das Schutzgut Pflanzen erfolgen aufgrund der Inanspruchnahme von Gehölz-, Brachund Sukzessionsflächen erhebliche Beeinträchtigungen. Durch die Pflanzungen von Bäumen und Gehölzgruppen sowie die Herstellung von strukturreichen Grünanlagen werden jedoch neue Habitatstrukturen geschaffen. Aufgrund der Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere und Pflanzen bestehen auch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Für das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sind Auswirkungen durch Verkehrslärmimmissionen zu erwarten. Trotz aktiver (Schallschutzbebauung) und passiver Schallschutzmaßnahmen werden die verbleibenden Auswirkungen als erheblich für die im Gebiet bereits wohnenden und zukünftig dort lebenden Menschen nachteilig erachtet, da die grundsätzliche Immissionssituation nicht geändert werden kann. Die Maßnahmen zum Schallschutz ergeben beim Aufenthalt im Gebäude einen ausreichenden Schutz, dieser kann aber nicht für die Außenbereiche gewährleistet werden. Insbesondere auch die öffentlichen Grünflächen sind nur in Teilbereichen vor Lärm geschützt. Auf das Schutzgut Landschaft ist keine erhebliche Auswirkung zu erwarten, da bereits eine Überprägung des Planungsbereichs besteht, und zudem eine Durchgrünung des geplanten Baugebietes vorgesehen ist. Die Schutzgüter Luft und Klima werden nicht erheblich beeinträchtigt, da das Gebiet innerhalb des B-Planes Nr. 4445a weiterhin über einen funktionierenden Luftaustausch über die südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen verfügen wird und die negativen Auswirkungen der Planung begrenzt sind. Im Hinblick auf die Wärme- und Stromversorgung wurde für den Bereich des B-Plans Nr. 4445a sowie für einen Teilbereich des B-Plans Nr. 4445b ein Energiekonzept mit dem Ziel einer CO -neutralen 2 Energieversorgung der Neubauten erstellt. Die Umsetzung der hier empfohlenen Maßnahmen (Blockheizkraftwerk, Solarthermie-Anlage etc.) sind auf Vorhabenebene weiter zu verfolgen. Im Zuge der Umsetzung des B-Plans entstehen keine besonderen Arten oder Mengen von Abfall. Entstehende Abwässer können nach Errichtung der entsprechenden Kanäle ins städtische Kanalsystem eingeleitet und der städtischen Kläranlage zugeleitet werden. Der B-Plan Nr. 4445a "Tiefes Feld Nordwest" ist nicht isoliert zu betrachten, sondern in Zusammenhang mit benachbart vorgesehenen Planungen im „Tiefen Feld“ selbst und in Bereichen östlich der Bahnlinie. In der Summe erfolgen größere Flächeninanspruchnahmen und damit quantitativ größere Auswirkungen auf die Teilfunktionen der Schutzgüter (z.B. Flächenversiegelung, verringerte Grundwasserneubildung), aber keine sich gegenseitig verstärkenden. Bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen sind auch teils andere Lebensräume und Tierarten betroffen, als beim B-Plan Nr. 4445a. Für das Schutzgut Fläche stellt die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen dagegen einen kumulativen Effekt dar, aber keinen sich gegenseitig verstärkenden. Der Verlust ungenutzter Fläche nimmt mit jeder Inanspruchnahme zu. Es wird hierzu auf die in der Begründung zum B-Plan erfolgte Darlegung dieser Sachverhalte verwiesen. Bei der Realisierung der Planung können verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die eine effektive Verringerung der Eingriffe darstellen. Eine Reihe von konfliktmindernden Maßnahmen wird über

11 Anhang

Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen

Grund und Boden, Fläche, Wasser

§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesent- § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): wicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013 Niederschlagswasser soll ortsnah versickert (zuletzt geändert am 01.01.2020): oder verrieselt werden, soweit dem weder Mit Grund und Boden soll sparsam und wasserrechtliche oder sonstige öffentlichschonend umgegangen werden, d.h. der rechtliche Vorschriften noch wasserwirt- Flächenverbrauch soll verringert und einer schaftliche Belange entgegenstehen. Des Innenverdichtung Vorrang gegeben werden. Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der Bodenversiegelungen sollen auf das not- Stadt Nürnberg der Versickerung von Niewendige Maß begrenzt werden. Die Notwen- derschlagswässern bzw. deren sonstiger digkeit der Umwandlung landwirtschaftlich alternativer Ableitung den Vorrang. Mit Einoder als Wald genutzter Flächen soll be- führung des getrennten Gebührenmaßstabs gründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu für Niederschlagswasser und Abwasser seit den Möglichkeiten der Innenentwicklung zu- 01.01.2000 wird dies auch in der entspregrunde gelegt werden, zu denen insbeson- chenden Gebührensatzung berücksichtigt. dere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmög- §§ 77, 78ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): lichkeiten zählen können. Gemäß Bundes- (Frühere) Überschwemmungsgebiete (ÜSG) naturschutzgesetz (BNatSchG) hat die er- i.S.d. § 76 sollen nach § 77 in ihrer Funktion neute Inanspruchnahme bereits bebauter Flä- als Rückhalteflächen erhalten bzw. soweit wie chen sowie die Bebauung unbebauter Flä- möglich wiederhergestellt werden. §§ 78 und chen im beplanten und unbeplanten Innen- 78a beinhalten entsprechende planerische bereich, soweit sie nicht für Grünflächen und bauliche Vorschriften, welche darauf vorgesehen sind, Vorrang vor der Inan- abzielen, Retentionsräume möglichst von spruchnahme von Freiflächen im Außenbe- Bebauung freizuhalten bzw. im Fall einer reich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen Bebauung das vorherrschende Hochwasser– land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete schutzniveau nicht zu verringern. Generell erhalten werden. Insbesondere hochwertige sind bei Planungen in einem amtlich Böden sollen nur in dem unbedingt not- festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten ÜSG wendigen Umfang für andere Nutzungen in (§ 76 Abs. 3) oder in einem Risikogebiet Anspruch genommen werden. Gemäß Bun- außerhalb eines ÜSG die Belange der desnaturschutzgesetz sind historisch ge- Hochwasservorsorge im Rahmen der wachsene Kulturlandschaften vor Verun- bauleitplanerischen Abwägung zu be– staltung, Zersiedelung und sonstigen Beein- rücksichtigen (Abwägungs–direktiven in § 78 trächtigungen zu bewahren. Abs. 3 und 8, § 78b Abs. 1).

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012: Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept gesichert, schädliche Bodenveränderungen (InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige Leit-linien für künftige gesamtstädtische Pla- Einwirkungen auf den Boden getroffen nungen und Konzepte in Bezug auf die „Gewerden. Bei Einwirkungen auf den Boden meinschaftsaufgabe“ Wasser. sollen Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden Beschluss des Umweltausschusses vom werden. 09.10.2013 und des Stadtplanungsausschusses vom 07.11.2013: ABSP der Stadt Nürnberg: Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleit- Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier planverfahren, das eine Neubauplanung vorformuliert. Insbesondere sollen ökologisch sieht (einschließlich Konversionsflächen), die wertvolle Bereiche von Versiegelung frei- Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines gehalten werden. nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsnahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers.

Artenschutz und Biologische Vielfalt

Die Rechtsvorgaben für den speziellen Ar- Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, betenschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG schlossen vom Bayerischen Ministerrat am geregelt. Aussagen zum NATURA 2000- 1. April 2008, nennt u.a. folgenden Hand- Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis lungsschwerpunkt: Berücksichtigung der As- 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum pekte des Artenschutzes und des Biospeziellen Artenschutz unterliegen nicht der topverbunds sowie des Ziels der Erhaltung Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt (siehe auch Kapitel 5). bei der Trassierung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.

Natur und Landschaft

Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Si- Vielfalt dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 cherung der Populationen wildlebender Tiere BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätbestimmter Flächen und einzelner Bestand- ten, Biotope und Lebensgemeinschaften soteile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel wie der Bewahrung, Wiederherstellung und festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Netz verbundener Biotope zu sichern. Der Wechselbeziehungen.

Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge

DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): wirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Angibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte- lagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige bau erwünschte Orientierungswerte vor. Anlagen den Anforderungen des BImSchG (Zweiter Teil) unterliegen im bau-/ immis- 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur sionsschutzrechtlichen Genehmigungsver- Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- fahren sowie bei Nachbarschaftsbeschwergesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): den. Sie legt u.a. gebietsbezogene Immislegt Grenzwerte für den Bau oder die we- sionsrichtwerte für Anlagenlärm fest, die am sentliche Änderung von öffentlichen Straßen Immissionsort in der Summe nicht übersowie von Schienenwegen der Eisenbahnen schritten werden dürfen. Die Regelungen der und Straßenbahnen fest. TA Lärm bestimmen die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw. Anlagenlärm, da § 47d BImSchG (Lärmaktionsplan): ein Bebauungsplan keine Festsetzungen Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat treffen darf, die nicht vollziehbar sind. die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan (LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur getreten ist und 2019 fortgeschrieben wurde. Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- Der LAP soll die Lärmprobleme und Lärm- gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverordauswirkungen regeln und die ruhigen Gebiete nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und gegen eine Zunahme des Lärms schützen. Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Für die Nebeneisenbahnstrecken wurde 2019 Zwecke der Sportausübung betrieben werden ein eigenständiger Lärmaktionsplan erstellt. und einer Genehmigung nach BImSchG nicht bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immis- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift sionsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Imzum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech- missionsort in der Summe nicht überschritten nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – werden dürfen. Die Regelungen der Sportan- TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein- lagenlärmschutzverordnung bestimmen die heit und der Nachbarschaft vor sowie der Grenze der Abwägung für Sportlärm, da ein Vorsorge gegen schädliche(n) Umweltein- Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern soll

die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm (aus- Beschluss des Umweltausschusses vom genommen traditionelle Volksfeste und Kirch- 12.03.2014 und des Stadtplanungsausweihen) Anwendung finden. schusses vom 27.03.2014: Das gesamtstädtische Freiraumkonzept Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes für Immissionsschutz, Stand März 2015): Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise Grün- und Freiraumplanungen der Stadt zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Nürnberg. Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be- Gesamtstädtisches Freiraumkonzept mit züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar- Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie 2020“ soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste Im Bereich des Tiefen Feldes soll eine neue und Kirchweihen Anwendung finden. Parkanlage entstehen unter Umsetzung der „Vision Wasser Tiefes Feld“. Es soll eine übergeordnete Freiraumverbindung vom Gesetz über Anforderungen an den Lärm- Pegnitztal zum Hainberg als Grünzug „Südschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrich- West“ geschaffen werden. tungen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Baulandbeschluss (2017ff.): Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017 Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt durch den Stadtrat beschlossen und trat am u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße- 14.06.2017 in Kraft, er ist für die Verwaltung rungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens- Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbeweisen sind, im Wohnumfeld als sozial- flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf adäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert städtebauliche und umweltplanerische Stanfür Jugendspieleinrichtungen einige Regelun- dards und Qualitäten sowie zu Folgekostengen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. regelungen.

§ 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): Beschluss des Umweltausschusses vom Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans 09.10.2019 sowie des Stadtplanungs– für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am ausschusses vom 17.10.2019: 15.09.2017 von der Reg. von Mfr. in Kraft Die Verwaltung wird beauftragt, die gesetzt; darin enthalten ist u.a. eine finanziellen Auswirkungen von Dach- oder Maßnahmenübersicht des bestehenden Fassadenbegrünungsmaßnahmen bei allen Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004) sowie anstehenden städtischen Neubauprojekten dessen 1. Fortschreibung (2010) und deren und im Bestand zu prüfen und nach jeweiliger Umsetzungsstand, sowie weitere Möglichkeit entsprechende Maßnahmen (geplante) relevante Maßnahmen zur umzusetzen. Luftreinhaltung. Stadtratsbeschluss v. 04.03.2020: Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenz- Das Konzept der „Grünen Finger“ dient als werte der 39. BImSchV; sie betreffen über- Planungsgrundlage und Orientierungshilfe für wiegend das Schutzgut „Menschliche Ge- alle räumlichen Entwicklungsplanungen sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch sowie für stadtstrategische auf den Schutz der Vegetation. Grundsatzentscheidungen. Die Entwicklung von Grünflächen auf vormals baulich Beschluss des Stadtplanungsausschusses genutzten Flächen bleibt jeweils eigenen vom 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für Beschlussfassungen vorbehalten. Bei der die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen konkreten Umsetzung sind bestehende in Bebauungsplänen und städtebaulichen funktionale Zusammenhänge der Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche vorhandenen Gebiete einzelfallspezifisch zu pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: prüfen und zu berücksichtigen. 20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon jeweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m².

§ 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB (Anfälligkeit für dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des schwere Unfällen oder Katastrophen): Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017 Berücksichtigung der Auswirkungen, die aufführt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. grund der Anfälligkeit der nach dem Bebaudes immissionsschutzrechtlichen Trennungs- ungsplan zulässigen Vorhaben für schwere grundsatzes gem. § 50 Satz 1 BImSchG in Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des den Katalog der zu berücksichtigenden Um- Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür Belange nach den Buchstaben a bis d und i. differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung

Klima und Energie

§ 1 Abs. 5 und 6 BauGB: Danach sind neue Gebäude als sog. Nied- Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die rigstenergiegebäude gemäß der EU-Gebäu- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die derichtlinie zu errichten. sparsame und effiziente Nutzung von Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer Energie gehören zu einer gemeindlichen zumindest anteiligen Nutzung von rege- Aufgabe im Rahmen der Bauleitplanung. Am nerativen Energien bei der Deckung des 30. Juni 2011 hat der Bundestag die Wärme- und Kälteenergiebedarfs ver- Novellierung des BauGB durch das „Gesetz pflichtet. zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: beschlossen (BauGB-Klimanovelle 2011). In Bebauungsplanverfahren oder anderen Die Belange des Klimaschutzes und der städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich Anpassung an den Klimawandel sind Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, dadurch erweitert worden. Bauleitpläne eine CO -neutrale Energieversorgung für 2 sollen dazu beitragen, den Klimaschutz und den Neubau zu erreichen. die Klimaanpassung, insb. auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- und Umweltausschusses v. § 1a Abs. 5 BauGB: 26.06.2014: Es soll den Erfordernissen des Klima- Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem lage für alle weiteren Planungen der Stadt Klimawandel entgegenwirken, als auch durch Nürnberg dar und ist bei anstehenden Plasolche, die der Anpassung an den Klima- nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem wandel dienen, Rechnung getragen werden. Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Datengrundlage und Analyse der klimaökolo- Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie gischen Funktionen für das Nürnberger (2010/31/EU) v. 19.05.2010: Stadtklima vor. Wichtige Ergebnisse und Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst- Empfehlungen für die weitere städtebauliche energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener- Entwicklung werden in einer Klimafunktionsgiebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei und einer Planungshinweiskarte dargestellt. null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014: Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan Gebäudeenergiegesetz - GEG: 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima- Im GEG wurden 2020 die Maßgaben des Er- schutz und Anpassung an den Klimawandel. neuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EE- Die CO -Emissionen in Nürnberg sollen, ge- 2 WärmeG), der Energieeinsparverordnung genüber den Werten von 1990, bis 2030 um (EnEV) sowie des Energieeinsparungsge- 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der setzes (EnEG) zusammengeführt. Zweck europäischen Städte), bis 2050 um 80% redieses Gesetzes ist ein möglichst sparsamer duziert werden (Zielsetzung der Bundes- Einsatz von Energie in Gebäuden einschließ- regierung). Bis zum Jahr 2020 soll das EUlich einer zunehmenden Nutzung erneuerba- 20-20-20-Ziel (CO -Reduktion um 20%, Effi- 2 rer Energien zur Erzeugung von Wärme, zienzsteigerung um 20%, Anteil der erneuer- Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. baren Energien von 20%) erreicht werden. Zur Anpassung an den Klimawandel werden

die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessi- und Neubaugebieten auszuschöpfen und beim ve ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit Verkauf von Grundstücken der Stadt Nürnberg den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum im Vorfeld Studien hinsichtlich möglicher CO2und des gesamtstädtischen Stadtklima- Neutralität erstellen zu lassen und dem Stadtgutachtens werden Umsetzungsstrategien rat zur Entscheidung vorzulegen (Punkt j). entwickelt. Stadtratsbeschluss v. 17.06.2020: Stadtratsbeschluss v. 24.07.2019: Der Stadtrat legt als Treibhausgasminderungs- Die Verwaltung wird u.a. beauftragt, im Rah- ziel bis zum Jahr 2030 einen Wert von -60% men ihrer Möglichkeiten den Ausbau der fest (Punkt b) und erhöht das im Klimafahrplan Fernwärme in Nürnberg aktiv zu unterstützen 2010 – 2050 festgelegte Treibhausgasminde- (Punkt i), sowie alle Möglichkeiten für CO2- rungsziel von - 80% auf - 95% (Punkt c). neutrale Wärmeversorgungen bei Neubauten

UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4445A „TIEFES FELD NORDWEST“ 63

Tabellen zur Eingriffsbilanzierung

Tabelle 7: Ermittlung des Bestandswertes für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ in Anwendung der Anlage 2 zur KostenErstS der Stadt Nürnberg

Biotop-Nr. Biotop-/Nutzungstyp Biotopwert Fläche Wertpunkte
[m²] [WP]
Innenbereich nach § 34 BauGB 0 25.846 0
1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen 0,8 1.428 1.142
2.3 Großflächige Feldgehölze, Baumhecken 0,7 18.076 12.653
2.4 Heimische, standortgerechte Gebüsche, Hecken, Säume 0,6 17.125 10.275
5.3 Hausgärten, kleine, öffentliche, strukturarme Grünanlagen, Abstandsflächen, Kleingärten etc. 0,3 3.250 975
5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder und Mittelstreifen 0,3 12.115 3.635
6.2 Naturnahe Stillgewässer, Altarme, Altwasser 0,8 1.207 966
7.5 Durchlässige Beläge, z.B. Schotter-, Kies- und Sandflächen 0,1 1.591 159
7.6 Versiegelte Fläche 0,0 4.078 0
9.5 Wiesenbrachen, ruderale Wiesen 0,6 11.213 6.728
9.12 Extensive Äcker und Ackerrandstreifen 0,4 7.996 3.198
9.13 Intensive Äcker 0,3 14.952 4.486
9.14 Intensiver Erwerbsgartenbau, Sonderkulturen, Zierpflanzen-, Gemüse- und Beerenobstanbau, Baumschulen 0,2 8.127 1.625
9.18 Bewachsene Feldwege mit nährstoffliebender Vegetation 0,3 1.329 399
10.2 Ausdauernde Ruderalfluren 0,5 2.314 1.157

Summe: 130.647 47.398

UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4445A „TIEFES FELD NORDWEST“ 64

Tabelle 8: Ermittlung des Planungswertes für den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ - in Anwendung der Anlage 2 zur KostenErstS der Stadt Nürnberg

Biotop-Nr. Biotop-/Nutzungstyp Biotop- Fläche Wertpunkte
wert [m²] [WP]
Innenbereich nach § 34 BauGB 0 25.846 0
Öffentliche Grünflächen
2.3 Großflächige Feldgehölze, Baumhecken 0,7 10.797 7.558
2.4 Heimische, standortgerechte Gebüsche, Hecken, Säume 0,6 1.937 1.162
5.1 Große, öffentliche, strukturreiche Grünanlagen 0,5 13.993 6.997
5.2 Öffentliche, strukturreiche Grünanlagen 0,4 8.585 3.434
5.3 Öffentliche, strukturarme Grünanlagen 0,3 1.710 513
6.2 Naturnahe Stillgewässer, Altarme, Altwasser 0,8 1.207 966
8.1 Flächen (Gräben und Mulden) zur Regenwasserversickerung ohne Nutzungsdruck 0,55 9.284 5.106
8.2 Flächen (Gräben und Mulden) zur Regenwasserversickerung mit Nutzungsdruck 0,4 3.250 1.300
10.2 Ausdauernde Ruderalfluren 0,5 2.304 1.152
G G - Flächen für Gemeinbedarf 2.506
5.3 Hausgärten, kleine, öffentliche, strukturarme Grünanlagen, Abstandsflächen, Kleingärten etc. 0,3 654 196
7.1 Extensiv begrünte Dachfläche (Ansatz: 70% der Gebäudegrundfläche) 0,4 772 309
8.3 Versiegelte Fläche, die versickert wird 0,1 1.080 108
MU MU - Urbanes Gebiet (GRZ 0,8, Überschreitung bis 11.979
1,0)
7.1 Extensiv begrünte Dachfläche (Ansatz: 70% der Gebäudegrundfläche) 0,4 5.698 2.279
8.3 Versiegelte Fläche, die über Trennsystem abgeleitet wird 0,1 6.281 628
MK MK - Kerngebiet (GRZ 1,0) 6.242
7.1 Extensiv begrünte Dachfläche (Ansatz: 70% der Gebäudegrundfläche) 0,4 2.829 1.132
8.3 Versiegelte Fläche, die über Trennsystem abgeleitet wird 0,1 3.413 341
WA WA - Allgemeines Wohngebiet 12.293
5.3 Hausgärten, kleine, öffentliche, strukturarme Grünanlagen, Abstandsflächen, Kleingärten etc. 0,3 4.918 1.475
7.1 Extensiv begrünte Dachfläche (Ansatz: 70% der Gebäudegrundfläche) 0,4 3.080 1.232
8.3 Versiegelte Fläche, die über Trennsystem abgeleitet wird 0,1 4.295 430
Öffentliche Verkehrsflächen
1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen (Kronentraufe, 34 St.) 0,8 680 544
8.3 Versiegelte Fläche, die über Trennsystem abgeleitet wird 0,1 15.030 1.503
Flächen für Ver-/Entsorgung
8.3 Versiegelte Fläche, die über Trennsystem abgeleitet wird 0,1 1.291 129
LSW Lärmschutzwall, als gehölzbepflanzter Wall
8.3 Versiegelte Fläche, die über Trennsystem abgeleitet wird 0,1 1.713 171

Summe: 130.647 38.665

Umweltbericht Bebauungsplan 4445a "Tiefes Feld Nordwest"

Tabelle 9: Bereitstellung von Ausgleichsflächen aus dem Ökokonto Darstellung Ausgangszustand/ Entwicklungsziel

Gemarkung Fl.Nr. Fläche, gesamt aus Ökokonto (ALB)
Groß- gründlach 633 T 10.384
Neunhof 454 2 .210
Neunhof 647/5 3 .400
Neunhof 701 3 .030
Neunhof 705 4 .120
Neunhof 732 T 2 .904
Neunhof 748 2 .110
Neunhof 781 T 6 .470
Kornburg 387 2 .080
Ausgangszustand/ Bestand
Werttyp Wert- stufe Fläche
TF1: Intensive Wiesen (9.8) TF2: Intensive Äcker (9.13) TF3: Bewachsene Feldwege mit nährstoffliebender Vegetation (9.18) 0,4 0,3 0,3 3 .031 6 .908 4 45
Ufergehölzsaum (2.1) Weg, unbefestigt (7.4) Ausdauernde Ruderalfluren (10.2) Intensive Wiese (9.8), stark devastiert (Minderung: 0,1) 0,8 0,2 0,5 0,3 6 9 6 9 1 31 1 .941
Intensive Wiese (9.8) 0,4 3 .400
Intensive Wiese (9.8) Feldweg, bewachsen (9.18) 0,4 0,3 2 .980 5 0
Extensive Wiese mit Düngung (9.7) Intensive Wiese (9.8) 0,5 0,4 3 .333 7 87
Ufergehölzsaum (2.1) Fliessgewässer, naturnah (6.1) Extensive Wiese ohne Düngung (9.6) Intensive Wiese (9.8) Intensive Weiden (9.10) Bewachsene Feldwege (9.18) 0,8 0,8 0,6 0,4 0,3 0,3 5 12 3 16 1 .426 6 5 2 70 3 15
Intensive Wiese (9.8) 0,4 2 .110
Intensive Äcker (9.13) 0,3 6 .470
Intensive Wiese (9.8) 0,4 2 .080
Entwicklungsziel
Werttyp Wert- stufe Fläche
TF1: Sonstige Feuchtwiese (9.2) TF2: Sonstige Feuchtwiese (9.2) TF3: Bewachsene Feldwege mit nährstoffliebender Vegetation (9.18) 0,6 0,6 0,3 3 .031 6 .908 4 45
Ufergehölzsaum (2.1) Weg, unbefestigt (7.4) Ufergehölzsaum (2.1) Ausdauernde Ruderalfluren (10.2) 0,8 0,2 0,8 0,5 6 9 6 9 1 .235 8 37
Extensive Wiese ohne Düngung (9.6) 0,6 3 .400
Sonstige Feuchtwiese (9.2) Feldweg, bewachsen (9.18) 0,6 0,3 2 .980 5 0
Sonstige Feuchtwiese (9.2) 0,6 4 .120
Ufergehölzsaum (2.1) Ufergehölzsaum, Sukzession (2.1) Fliessgewässer, naturnah (6.1) Extensive Wiese ohne Düngung (9.6) Intensive Wiese (9.8) Bewachsene Feldwege (9.18) 0,8 0,8 0,8 0,6 0,4 0,3 5 12 8 79 3 16 8 17 6 5 3 15
Extensive Wiese ohne Düngung (9.6) 0,6 2 .110
Extensive Wiese ohne Düngung (9.6) 0,6 6.470
Extensive Wiese ohne Düngung (9.6) 0,6 2 .080
Auf- wertung, Faktor Wertpunkte, zugeordnet
0,2 0,3 0 2.678
0 0 0,3 0,2 7 59
0,2 6 80
0,2 0 5 96
0,1 4 91
0 0 0,2 0,2 0,1 0 2 57
0,2 4 22
0,3 1.941
0,2 4 16

Gesamt

3 6.708

3 6.708

8 .240

1 /8

61 4 4 4 7 6 3 2/1 461/3 I 464 I VIII III IIVII I I V I II I 022 I V I 4 I 4 I 1 48 222 8/ 4 2 I 65 200VII 466/2 7 440/3 4 4 41/1 1/764 6 . 4 7 6 4 4 / 21 6 5 7 IV /5 217IV 4 2 0 2 I 1 V9 440 4 213 / III 5 4 467/6 4 4 6 2 2 I 0 0 II 5 9 IV 0 4 4 8 7 1 / 2 I0 V3 3 1 6 I 6 0 6 5 4 4 201 4 IV 7 / / A 8 7 4 8 9 /l 4 3 67 t /3 6 4e 0 46 4 7/7 4 n 2 30 / / 4 1 b 4 3 67/10 4 20 III 7 e 467/8 6 5 4 4 0 4 r 7 2 4 . g 9 2 0 7 6 6 4 / 8 e 4 1 3 r / I 7 0 V 5 I 0 9 9 I . S 2 4 I 8 4 / . / 4 / 0 4 t / / 1 41 r 4 1 4 1 6 5 5 I 0 1 V / a 9 1 4 40 6 40 1 / 6 9 2 ß 8 44 8 0 4 /16 4 4 e 4 8 0/1 8 5 / 4 44 4 4 6 5 0 4 / . /1444 / 1 0/1 8 3 0 4 8 0 4 6 4 5 4 / / 0 8 6 2 I I I 1 3 I I I / 8 7 8 0 3 / 3 2 / 5 4 1 44 4 4 439 4 4 / I 9 8 4 3 5 I I 9 6 I I 4 6 3 1 I . 6 4 I 6 3 8 9 5 6 8 9 7 4 3 8 4 / 3 9 / II 8 / / 1 . 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/3 1 192 2 3 1 9 9 3 8 3 /2 4 3 7 9 2 44 8/4 Ro 2 th 6 e 0 n 2 b 3 1 u 9 r 9 g 8 1 er / 9 S 5 2 tra / ß 1 e 544 398/7 3 2 9 6 8 I 0/1 259 15/317 2 /8 18 N- 71 1 2 3 0 2 9 2 0 /4 9/3 3 209/5 2 71 I 3 2 / 2 1 2 1 9 0 II 9 /3 /2 Südwesttangente 485/3 1 4 85/4 N-12 3 5 485/35 481/1 480/1 48 4 0 73/6 473 4 /9 85/ 4 3 7 3 4/3 476/6 2 6 9 265 220 Südwesttangente 48 5/36 268 267 251 222 Rothenbu S r ü g dw e e r s t S tan tr g a en ß te e 485/37 5 .6 7. 6 304 / 2 264 224/2 1 .1 484/2 482 481 527/2 272 265/2 266/2 7.6 48 6 /6 2 . 4 270 227/1 225 485 4 8 7 48 6/2 483/2 483/1 266/3 250 2 .3 48 5 /3 9.5 228 484 483/4483/3 479 273 266 253 227 225/4 2.4 249 2.4 522 274 9.5 209 9.13 502 503 504 247 17 523 485/38 210 2 479/1 VI 502/1 276 245 VII 2 486/7 512 2.49 1 . 0 1 . 3 2 . 50 . 3/1 .9.18 5 5 0 9 0 4 9 /1 .13 9 50 . 8 1 /1 2 5 5 0 0 9 8 /1 521 296/2 304/2 513 10.2 VII a2 533/121 ..514 6.2 10.2 518 277 297 VI 515 2.3 520 278 242 I I IIV8 6 . 2 5 16 10 51 . 7 2 2 . 4 524 296 Uffenheimer 209 23 a8 b8 IIVc8 510 488 6 . 2 6 .2 5 1 8/1 520/1 521/1 298 299/2 Straße 713 d8 10.2 527/6 279 304 2 / 4 2 2 209 209 209 Gutenstetter 299 e8 533/136 IIV01 Straße 296/2 524/2 713 533/141 II21 296/3 315 521/2 526 209 IV41 60 6 5 0 /3 5 5 /42 315/25 300 605/ 4 4 279/2 296/7 296/4 533/1 474I 5 3 3 6 /1 0 3 0 9 // 4 1 7 50605/45 533/4 II61 81 282 296/5 I 5 4 3 4 3/1 6 1 0 0 0/149 600 III / 1 4 5 6 35 55 IIa41 532/3 02 296/6 295 290 5 5 5 9 9 2 2 9 1 1 5 4 2 5 1 / 5 9 I I I I / 3 / 2 3 1 9 1 1 2 7 2 2 1 0 a 2 / II / 5 I 3 I I 2 I 3 7 0 5 3 5 9 5 5 II a 9 9 6 / 7 1 6 4 b 9 2 1 1 0 / 8 9 3 5 2 / / 6 / K 8 1 I 3 5 6 I / 0 2 e 4 4 1 / 6 / i 6 / 64 d / 3 5 1 0 2 e 0 6 / 5 46 n 3 1 6 1 I I I I / z 1 7 0 / 6 9 3 / e 5 2 3 6 / 1 l 5 l 3 e 0 5 0 / / r 8 4 3 1 6 1 / W 0 9 / 0 4 5 4 I e I 1 6 9 1 6 g 2 9 1 / 6 0 4 0 4 6 II 0 1 5 1 2 0 I 7 I 6 1 / I 2 I / 6 1 9 4 / 0 / I 3 I 1 / 4 3 6 0 5 3 1 2 6 5 1 2 0 / I 5 1 1 I 0 I I 1 9 3 6 3 1 1 2 / / 1 1 6 0 9 / 0 1 2 5 / 3 / I 0 I 1 1I 2 I 0 3 5 2 1 I / 1 / I / 2 I 2 I 8 1 22 5 / / 7 9 / I 5 3 3 2 I 1 1 I / I 8 6 a 3 10 1 / / 6 6 I 0 I 5 1 3 9 / / 7 I I 0 2 1 I 1 I I1 I 8 0 / / 9 1 5 2 1 / 9 I 1 7 I / / 1 6 8 5 1 2 3 8 6 / I 1 I / 2 1 0 5 7 / / 1 6 3 26 6 0 1 5 4 0 / 7 / 2 / / 3 1 3 4 3 I 4 I / 4 6 3 9 5 6 a 0 0 0/4 5 6 0 II 6 0 / 6 3 9 6 0 0 6 6 I 0 I 0 6 0 / 7 6 3 0 a 0 0 /3 7 0 0 I / I 0 0 3 8 / 7 / 4 / 9 / 4 6 0 I 6 I 3 2 6 0 5 1 a 0 0 0 0 / 6 5 6 0 II II I 8 3 I 0 6 0 a II / 0 2 9 3 0 6 3 0 / I 6 I 1 4 0 0 a I / / I 1 II 3 0 4 0 / I I I I 7 8 6 4 6 / 1 1 1 3 1 0 2 0 0 9 I I 0 0 I V II 6 / / / 6 0 2 2 4 4 6 6 0 0 I 4 I 7 / 0 6 6 8 1 0 / / 0 0 0 1 9 1 4 b / 0 / D 0 0 II 5 1 I 3 e I 0 6 / / 6 / b 0 2 2 3 6 / 1 0 e 2 0 / 9 6 6 r 1 2 c 0 n 31 0 I / 1 d I I 1 I 0 / I I o 0 2 6 / / 1 0 6 r I 1 V 2 2 f 1/ 0 0 1 e 4 9 3 2 r 2 0 3 / W / II I 2 I 6 5 5 6 / / e / 1 8 2 g 6 0 1 4 1 4 1 5 0 6 0 3 0 6 I 4 I / 3 0 1 0 6 0 0 2 3 6 3 0a / 3 0 / 6 9 6 I / I I 1 6 I 6 / 0 I / 0 3 I 9 2 1 3 0 2 / 1 6 0 6 3 3 0 0 6 3 2 3 1 0 /2 5 6 / 3 / / I / 2 I 6 1 / 0 1 1 0 3 I 0 I 5 I 1 1 I 1 / / / 0 7 9 2 4 3 4 3 / 8 9 2/ 1 2 0 2 3 1 9 2 1 2 5 / 4 / 2 6 4 2 8 9 1 / 3 / I I 5 I I / 6 5 I 1 1 I 8 7 2 / 9 3 1 a 6 6 2 6 0 0 3 0 9 / 6 3 5 2 0 2 2 2 I 0 /1 I 6 5 2 2 / / 2 I I 3 7 I I 3 1 / 4 1 6 2 3 0 6 /9 8 2 7 1 1 / 1 / 3 / 3 3 6 8 1 / 2 1 0 1 / 7 3 0 II 5 / / 4 1 1 2 1 / 6 9 I I 1 I I 0 1 4 2 3 2 / 3 / 2 65 0 1 3 0 4 1 2 1 2 / 4 3 4 5 5 / 2 3 9 3 9 / 6 / 3 6 1 2 1 I 8 I 1 4 9 / / 4 / 2 0 1 0 1 / / 4 1 1 3 3 2 0 6 a 6 1 0 / 1 4 6 2 / 2 3 0 / 5 2 7 2 6 I 0 0 7 I 3 1 1 / 9 0 0 / / 0 2 / 6 2 0 1 3 6 2 6 1 I 2 I / 1 1 / 0 / 0 3 / 2 6 1 3 2 2 4 / 0 7 2 7 4 3 II 1 1 / 0 / 0 / 2 / / 2 3 8 8 2 0 8 4 1 1 6 I 1 9 / I 0 / 0 2 6 / 2 9 4 9 2 I 5 1 I 6 4 2 1 / 1 9 / 2 0 2 0 6 0 4 I 8 2 / 0 D 1 / 6 6 2 7 1 0 a 1 3 1 1 3 2 m / 6 5 5 2 0 2 3 2 b / I 6 1 a 0 2 / 3 c 1 / / 2 3 h 3 1 1 0 6 e 2 / / r 2 1 1 4 / 5 W 1 I 1 3 0 1 8 e 8 7 g 1 / 5 13 1 I I 01 2 6 1 / 9 7 1 6 / I 0 2 6 1 7 5 6 0 I 5 5 0 9 0 3 8 / 5 2 1 5 5 / / 1 6 I I 1 2 6 I 1 7 / I 0 0 3 7 I 6 4 0 1 3 5 6 / I 0 6 1 / 6 0 9 I 6 4 3 0 I 3 6 0 1 0 6 / 3 / 3 2 5 2 0 3 / / 4 1 / 5 1 6 I 1 6 6 / 8 0 5 4 2 I81 1 6 1 0 6 1 3 0 I I 3 0 / 6 6 3 2 / 5 0 I 6 0 / 6 0 2 2 1 2 5 / 0 0 5 5 3 1 / 3 1 5 9 / 6 / 6 I 3 1 1 / 6 5 0 5 4 6 1 0 5 22 3 6 0 I 5 I 3 / 0 6 / 2 / 1 1 5 3 0 2 2 2 4 I 7 0 / 5 I 6 6 6 /7 6 0 0 0 1 3 5 9 5 I / / / 6 3 4 8 / 0 6 1 9 6 3 8 0 I 6 1 4 / 5 7 1 3 2 3 6 3 0 I 6 / 2 I 37 0 3 0 I 4 5 6 3 3 1 / / 3 2 / 1 1 / 4 4 I 3 8 6 5 063 0 I81 3 /4 2 / 6 4 6 4 6 I 3 0 0 I2 6 0 / 3 0 4 3 / 2 3 / 3 2 6 4 4 6 / 0 I 4 I 6 3 6 0 0 9 3 3 /7 6 / 5 4 2 0 2 0 3 I 6 8 2 / 2 0 4 6 1 3 1 9 I 0 I / 3 7 / 6 1 2 7 5 5 7 0 I 4 I 3 6 / 6 0 7 6 23 0 3 8 0 I 3 3 /7 / 2 / 1 7 5 7 6 I 7 3 9 3 I27 603 6 / I8 8 1 0 6 2 2 3 9 0 / I 0 8 3 / 2 8 5 /8 0 6 6 6 0 6 0 I 5 6 6 8 2 0 2 / 0 / 0 2 3 2 3 8 0 I / 4 8 / 2 / 8 1 3 4 II 70II 68 319/21 319 Südwesttangente 315/11 9.13 315 0 291 29 M 2 aßstab 301 1 /4 1 : 0 4 0 .00 301 0 /1 301 20 30 0 m 1/2 301/3 310

Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 zur

Kostenerstattungsbetrags der Stadt Nürnberg

Geltungsbereich

Innenbereich nach § 34 BauGB . Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen

1.1

(nicht bilanziert, da im Innenbereich bzw. im Biotoptyp enthalten) !.

1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen

2.3 Großflächige Feldgehölze, Baumhecken

2.4 Heimische, standortgerechte Gebüsche, Hecken, Säume

Hausgärten, kleine, öffentliche, strukturarme Grünanlagen,

5.3 Kleingärten

215 Extensiv gepflegte Straßenränder und Mittelstreifen 4 5.6 (gemäß Planung "Neue Rothenburger Str.")

I

6.2 Naturnahe Stillgewässer, Altarme, Altwasser

Durchlässige Beläge, z. B. Schotter-, Kies- und Sandflächen, -wege, -plätze, Rasenpflaster, Rasengittersteine

7.5 7.6

9.5

9.12

9.13

9.14 4/3

9.18

10.2

Versiegelte Fläche

Wiesenbrachen, ruderale Wiesen

Extensive Äcker

Intensive Äcker

Intensiver Erwerbsgartenbau, Sonderkulturen, Zierpflanzen-, Gemüse- und Beerenobstanbau, Baumschulen 22 /9 Bewachsene Feldwege mit nährstoffliebender Vegetation

Ausdauernde Ruderalfluren

5

Planfestgestellte Ausgleichsfläche Ausbau Rothenburger Straße

Stadtbiotopkartierung mit Biotop-Nr. (Stand: 2008) 29

Grenzen der Planfeststellungsverfahren

"Neue Rothenburger Straße"

VDE 8.1 - Ausbau Güterzugstrecke

0 Erweiterung der U-Bahntrasse der U3

Bestandsaufnahme am 21.04.2017, Aktualisierung 2021

Abbildung 3

Umweltbericht zum

304/3 45I

Bebauungsplan Nr. 4445a

I24

"Tiefes Feld Nordwest"

Biotop-/ Nutzungstypen

Bestandssituation

´

II9

308

Großweidenmühlstr. 28a-b 90419 Nürnberg Nürnberg, den 18.10.2021 Tel.: 0911/310427-10 Fax: 0911/310427-61 Bearbeitung: BW, SL, CD

210a

389 I9

461/3 I 464 I VIII III IIVII I I V I II 022 I V I 441 222 4 I 65 200VII 466/2 440/3 4 4 41/1 1/764 6 4 !. 7 4 4 / 21 6 5 7 IV /5 217IV 4 2 0 2 I1 V9 440 4 / 2 I 1 II3 5 4 467/6 4 6 2 2 0 05 9 I I V II 0 4 4 7 / 2 I0 V3 1 6 6 0 4 201 4 IV 7 / A 7 4 9 / 4 3 l 67/3 t4 0 e 46 4 7/7 4

/ /

n 30

4 1 4 3 6 1 7 b /10 4 20 III 7 46 e 7/8 6 5 4 4 0 2 4 r 9 g 0 7 6 6 4 / e 4 1 / r I 7 0 V I 0 9 I 2 4 S I 4 / / 40 4 / / 1 4 t 1 4 1 4 1 r !. 6 0 1 /1 a 40 6 40 1 / 6 9 2 8 4 ß 4 8 0/16 4 4 44 8 0 e /1 8 5 / 4 44 4 4 6 5 0 4 / /144 / 1 40 8 /13 0 4 8 0 4 6 4 4 / / 0 8 6 I I 2 I 1 3 I I I / 8 7 8 0 3 / 3 / 5 1 44 4 4 439 4 4 / I 9 4 3 5 I I 6 I I 6 3 1 I 4 6 I 6 3 !. 8 9 5 8 9 6 7 4 3 8 3 9 / II / / 8 I 3 I / 9 4 / 4 7 7 1 / V 3 Altenbe 1 rg 1 er Straße 6 0 4 8 19 3 I 4 42 / 4 9 3 2 I 3 / 9 4 5 4 4 0 / 4 I 6 1 6 6 / 5 6 9 1 9 3 4 9 9 1 9 / 3 / / 1 !. 4 5 I / 2 2 1 7 I1 1 9 2 8 8 2 3 1 4 / 5 I 9 7 I 4 I 4 / 4 / 3 . 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Gemein- bedarf

485/3 483/2 483/1 266/3 250 Urbanes Gebiet (7.1/8.3) 228 484 V 483/4483/3 479 273 266 249 253 227 225/4 225/ Kerngebiet (7.1/8.3) 8.1 522 274 Flächen für Gemeinbedarf (5.3/ 7.1/8.3) 209 502 247 503 504 V Flächen für Versorgungsanlage (8.3) 485/38 523 210 229 VI 502/1 479/1 276 245 Verbleibende Flächen mit Festsetzungen für Maßnahmen VII 2 486/7 512 513 10.2 503/1 5.1 5 5 0 0 4 9 /1 2.4 508/1 5 5 0 0 9 8 /1 521 296/2 304/2 z u n u n a m c d h L S B a c n P h d u N s t c r z . h , 4 z a 4 u ft 4 r 5 ( P A a f u l s e g g l e e i u c n h d s f z l u äc r h E e n n t w A i u c s k b lu a n u g R v o o t n h e N n a b t u u r r ger Str.) VII a2 533/121 514 10.2 6.2 10.2 518 277 297 Planfestgestellte Ausgleichsfläche Ausbau Rothenburger Straße VI 520 278 242 2.3 515 I I 6.2 516 10.2 524 296 230 Grenzen der Planfeststellungsverfahren

a8 IIV8 b8 IIVc8 510 488 6.2 6.2 517 518/1 520/1 521/1 298 299/2 Uffenheimer Straße 713 209 "Neue Rothenburger Straße"

296/2 296/3 299 304 2 / 4 2 2 209 209 209 713 E VD

533/136

524/2 279

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315 10.2 527/6

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IV41 526 8.3315/25 300 209 47I 605/ 5 4 3 4 3 6 /1 0 3 0 9//4 1 7 50605/45 533/4 II61 81 279/2 296/7 282 296/4 296/5 304/3 304/4 Umweltbericht zum

Bebauungsplan Nr. 4445a

I44 600/149 600 III

/ 1

4 5

6 35

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(cid:1)(cid:2)(cid:2)(cid:3)(cid:4)(cid:5)(cid:5)(cid:3)(cid:2)(cid:3)(cid:6)(cid:5)(cid:5)(cid:5)(cid:5) (cid:1)(cid:2)(cid:2)(cid:3)(cid:4)(cid:5)(cid:5)(cid:3)(cid:1)(cid:11)(cid:6)(cid:5)(cid:5)(cid:5)(cid:5) (cid:1)(cid:2)(cid:2)(cid:3)(cid:4)(cid:5)(cid:5)(cid:3)(cid:9)(cid:9)(cid:6)(cid:5)(cid:5)(cid:5)(cid:5) (cid:1)(cid:2)(cid:2)(cid:3)(cid:4)(cid:5)(cid:5)(cid:11)(cid:11)(cid:7)(cid:6)(cid:5)(cid:5)(cid:5)(cid:5) (cid:1)(cid:2)(cid:3)(cid:4)(cid:3)(cid:5)(cid:6)(cid:7)(cid:3)(cid:8)(cid:9)(cid:6)(cid:10)(cid:6)(cid:11)(cid:3)(cid:5)(cid:3)(cid:12)(cid:13)(cid:2)(cid:3)(cid:12)(cid:14)(cid:15)(cid:16)(cid:6)(cid:4)(cid:17)(cid:12)(cid:6)(cid:18)(cid:2)(cid:15)(cid:16)(cid:12)(cid:2)(cid:4)(cid:4)(cid:6)(cid:19)(cid:15)(cid:6)(cid:20)(cid:8)(cid:19)(cid:15)(cid:4)(cid:3)(cid:5)(cid:21)(cid:16)(cid:3)(cid:5)(cid:21)(cid:3)(cid:8)(cid:8)(cid:21)(cid:3)(cid:22)(cid:6)(cid:23)(cid:2)(cid:24)(cid:21)(cid:24)(cid:20) 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005 15 30 60 90 120 Meter

Hinter3g4ru2n6d-0ka0r6t3e6: /S0t0a0d2t Nürnberg 00 Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung

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Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung

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3448-00679/0000 0 15 30 60 90 120 Meter

Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg Geobasisdaten (c) Bayeri3sc4h4e8 -V0e0r7m0e9s/0s0u0n0gsverwaltung

3448-00532/0002 3448-00650/0000 3448-00532/0002 3448-00710/0000 B-Plan Nr. 4445 Teil A - Tiefes Feld 3448-00446/0000 3448-00447/0000 Externer aus Ausgleich aus dem städtischen Ökokonto 3448-00686/0000 3448-00709/0000 Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 3448-00715/0000 3448-00740/0002 3448-00711/0000 3448-00718/0000 Fl.Nrn. 701 und 705, Gemarkung Neunhof 3448-00714/0000 3448-00708/0000 3448-00687/0000 3448-00686/0000 3448-00745/0002 3448-00707/0000 3448-00687/0000 3448-00706/0000 3448-00719/0000 3448-00707/0000 3448-00688/0000 3448-00706/0000 3448-00720/0000 3448-00711/0000 3448-00714/0000 3448-00715/0000 3448-00700/0000 3448-00718/0000 3448-00705/0000 3448-00745/0002 3448-00720/0000 3448-00719/0000 3448-00721/0000 3448-00701/0000 3448-00711/0002 3448-00704/0000 3448-00699/0000 3448-00712/0000 Fl.Nr. 705, Gemarkung Neunhof Fläche: 4.120 m² Fl.Nr. 701, Gemarkung Neunhof 3448-00702/0000 Wertpunkte: 491 Fläche: 3.030 m² Wertpunkte: 596 3448-00703/0000 3448-00380/0000 3448-00689/0000 ´ 3448-00713/0000 3448-00376/0000 3448-00372/0000 3448-00374/0000 3448-00370/0000 3448-00379/0000 0 15 30 60 90 120 3448-00377/0000 3448-00375/0000 3448-00373/0000 Meter 3448-00066/0002 3448-00372/00003448-00370/0000 3448-00378/0002 Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg 3448-00391/0000Geobasisdaten (c) Bayerische Ver3m4e4s8s-u0n0g3s7v7e/0rw00a2ltung 3448-00378/0000 3448-00650/0000 3448-00532/0002 3448-00710/0000 B-Plan Nr. 4445 Teil A - Tiefes Feld Externer aus Ausgleich aus dem städtischen Ökokonto Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 3448-00715/0000 3448-00711/0000 3448-00718/0000 Fl.Nrn. 701 und 705, Gemarkung Neunhof 3448-00714/0000

0 15 30 60 90 120 3 3448-00377/0000 Meter

-00378/0002 Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg 0Geobasisdaten (c) Bayerische Ver3m4e4s8s-u0n0g3s7v7e/0rw00a2ltung 3448-00378/0000

3448-00663/0000 3448-00786/0000 3448-00787/0000 3448-00736/0000 B-P3l4a48n-0 0N738r/.0 0402445 Teil A - Tiefes Feld 3448-00788/0000 Externer aus Ausgleich aus dem städtischen Ökokonto 3448-00663/0000 3448-00785/0000 3448-00735/0000 Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 3448-00733/0000 3448-00784/0000 3448-00734/0000 3448-00786/0001 3448-00783/0000 3448-00739/0000Fl.Nrn. 732 (T) und 748, Gemarkung3 4N48e-0u07n85h/00o02f 3448-00782/0000 3448-00738/0000 3448-00784/0000 3448-00663/0000 3448-00737/0000 3448-00783/0000 3448-00735/0001 3448-00770/0002 3448-00782/0000 3448-00739/0001 3448-00532/0002 3448-00750/0000 3448-00532/0002 3448-00663/0002 3448-00723/0000 3448-00732/0000 3448-00663/0000 3448-00663/0000 3448-00724/0000 3448-00731/0000 3448-00728/0000 3448-00725/0000 3448-00730/0000 3448-00663/0000 3448-00754/0002 3448-00726/0000 Fl.Nr. 732 (T), Gemarkung Neunhof Fläche: 23.49480-040 7m29²/0000 3448-00740/0002 3448-00723/0000 Wertpunkte: 257 3448-00740/0000 3448-00729/0000 3448-00749/0000 3448-00724/0000 3448-00725/0000 3448-00726/0000 3448-00730/0000 3448-00732/0000 3448-00728/0000 3448-00754/0000 3448-00754/0003 3448-00754/0004 3448-00713/0000 3448-00742/0002 3448-00741/0000 3448-00663/0002 3448-00754/0005 ´ 3448-00748/0000 3448-00745/0000 3448-00745/0002 3448-00753/0000 3448-00743/0000 Fl.Nr. 748, Gemarkung Neunhof Fläche: 2.110 m² 3448-00742/0000 Wertpunkte: 422 0 15 30 60 90 120 Meter 3448-00747/0000 3448-00755/0000 3448-00744/0000 3448-00746/0000 3448-00756/0000 Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung 3448-00757/0000 3448-00067/0000 3448-00663/0000 3448-00786/0000 3448-00787/0000 B-P3l4a48n-0 0N738r/.0 0402445 Teil A - Tiefes Feld 3448-00788/0000 Externer aus Ausgleich aus dem städtischen Ökokonto 3448-00663/0000 3448-00785/0000 Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 3448-00784/0000 3448-00786/0001 3448-00783/0000 0Fl.Nrn. 732 (T) und 748, Gemarkung3 4N48e-0u07n85h/00o02f 3448-00782/0000

0 15 30 60 90 120 Meter

Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung

3448-00794/0000 3448-00815/0000 3448-00817/0000 3448-00817/0002 3448-00817/0000 B-Plan Nr. 4445 Teil A - Tiefes Feld 3448-00819/0000 Externer aus Ausgleich aus dem städtischen Ökokonto 3448-00854/0002 Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 3448-00789/0000 3448-00822/0000 3448-00792/0000 Fl.Nr. 781, Gemarkung Neunhof 3448-00793/0000 3448-00826/0000 3448-00790/0000 3448-00820/0000 3448-00791/0000 3448-00796/0000 3448-00779/0000 3448-00795/0000 3448-00821/0000 3448-00777/0000 3448-00827/0000 3448-00790/0001 3448-00828/0000 3448-00782/0000 3448-00778/0000 Fl.Nr. 781 (T), Gemarkung Neunhof 3448-00781/0000 Fläche: 6.470 m² Wertpunkte: 1.941 3448-00783/0000 3448-00788/0000 3448-00787/0000 3448-00785/0000 3448-00784/0000 3448-00663/0000 3448-00663/0000 3448-00780/0000 3448-00774/0000 3448-00772/0000 3448-00786/0000 3448-00777/0002 3448-00663/0002 3448-00770/0000 3448-00773/0000 3448-00738/0002 3448-00775/0000 ´ 3448-00739/0000 3448-00771/0000 3448-00786/0001 3448-00769/0002 3448-00785/0002 3448-00784/0000 3448-00663/0000 3448-00842/0000 3448-00783/0000 3448-00782/0000 3448-00778/0000 3448-00781/0000 3448-006063/000020 430448-00750/0000 80 1 2 0 160 3448-0053 2/ 00 02 Meter 3448-00770/0002 3448-00780/0002 3448-00776/0000 3448-00774/0000 3448-00740/0002 3448-00773/0000 Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg 3448-00663/0000 Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung 3448-00532/00023448-00767/0000 3448-00768/0000 3448-00817/0000 17/0000 B-Plan Nr. 4445 Teil A - Tiefes Feld 3448-00819/0000 Externer aus Ausgleich aus dem städtischen Ökokonto 3448-00854/0002 Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 3448-00822/0000 Fl.Nr. 781, Gemarkung Neunhof
063/000020 430448-00750/0000 80 1 2 0 160 3448-0053 2/ 00 02 Meter 3448-00780/0002
3448-00780/000
002 Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung
3438-00396/0000 3479-00419/0000 B-Plan Nr. 4445 Teil A - Tiefes Feld Externer aus Ausgleich aus dem städtischen34 3Ö8-0k03o91k/0o00n0to 3438-00390/0000 Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 3438-00372/0002 3438-00389/0000 Fl.Nr. 387, Gemarkung Kornburg 3438-00388/0000 3438-00372/0000 3479-00420/0000 3438-00373/0000 3438-00371/0000 Fl.Nr. 387, Gemarkung Kornburg Fläche: 2.080 m² 3438-00387/0000 Wertpunkte: 416 3438-00373/0002 3479-00421/0000 3438-00386/0000 3438-00370/0000 3438-00271/0003 3438-00374/0000 3438-00271/0002 3438-00385/0000 3438-00369/0000 3438-00375/0000 ´ 3438-00376/0000 3479-00420/0000 3438-00384/0000 3438-00368/0000 3438-00377/0000 3479-00436/0000 3479-00422/0000 0 15 30 60 90 120 3479-00423/0000 Meter 3438-00378/0000 3438-00383/0000 3438-00367/0000 Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg 3479-00424/0000 Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung 3438-00379/0000 3438-00396/0000 B-Plan Nr. 4445 Teil A - Tiefes Feld Externer aus Ausgleich aus dem städtischen34 3Ö8-0k03o91k/0o00n0to 3438-00390/0000 Bearbeitungsmaßstab: 1:1.000 3438-00372/0002 Fl.Nr. 387, Gemarkung Kornburg

3479-00422/0000 0 15 30 60 90 120 Meter

Hintergrundkarte: Stadt Nürnberg Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung

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