BEBAUUNGSPLAN-SATZUNG 9. Nebenanlagen und Einfriedungen VERFAHRENSVERMERKE
ZEICHENERKLÄRUNG FÜR FESTSETZUNGEN
NR. 4525
oO
9.1 Im Plangebiet sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen und (1) DAS VERFAHREN ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAU- (2) DIE FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICH- UNGSPLANS WURDE GEMÄSS 8 2 ABS. 1 BauGB MIT KEIT GEMÄSS 8 3 ABS. 1 BauGB WURDE GEMÄSS Einrichtungen im Sinne des $ 14 BauNVO nur für Spiel, Freizeit und Erholung, für Müll- und BESCHLUSS DES STADTPLANUNGSAUSSCHUSSES BESCHLUSS DES STADTPLANUNGSAUSSCHUSSES für die Gebiete zwischen Grolandstraße, Uhlandstraße, Ringbahn, Horneckerweg Wertstoffentsorgung, für das Abstellen von Fahrrädern, für die Herstellung von VOM 24.02.2005 EINGELEITET. VOM 24.02.2005 DURCHGEFÜHRT. und Kreulstraße, beidseitig des Nordrings (ehemaliger Nordbahnhof) DER AUFSTELLUNGSBESCHLUSS WURDE IM Kinderspielplätzen, und zur Ableitung und Speicherung von Regenwasser AMTSBLATT NR. 5 VOM 09.03.2005 SEITE 89 (Oberflächenwasser, z. B. von Dächern), sowie für Werbeanlagen an der Stätte der Leistung BEKANNTGEMACHT. zulässig. Nebenanlagen für Versorgung der Baugebiete mit Elektrizität, Gas, Wärme, Wasser Vom 18.11.2010 und Energie (Blockheizkraftwerk) können ausnahmsweise zugelassen werden. 9.2 In den allgemeinen Wohngebieten WA und WAT ist je Baugrundstück ein Gartengerätehaus NÜRNBERG, 08.06.2010 NÜRNBERG, 22.06.10 STADT NÜRNBERG STADT NÜRNBERG mit einer Grundfläche von maximal 6,0 m? zulässig, jedoch nicht in den Vorgartenzonen zu Die S tadt Nürnberg erlässt gemäß Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 28.10.2010 IN VERTRETUNG STADTPLANUNGSAMT den öffentlichen Verkehrsflächen. aufG rund von 8 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 9.3 Einfriedungen sind zulässig. Entlang des gliedernden Grünzugs mit Geh- und gez. Baumann gez. Weber Radwegeverbindung ist jedoch die Höhe der Einfriedungen auf 0,9 m zu begrenzen; diese 2004 (BGBI. | S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 DIPL. - ING. WOLFGANG BAUMANN WEBER Maximalhöhe gilt nicht für die angrenzenden Gewerbegebiete GEe und GE. Die (BGBl. | S. 2585), BERUFSMÄSSIGER STADTRAT AMTSLEITER Einfriedungen sind dort jedoch sichtdurchlässig - als Maschendraht- oder Gitterzaun auszuführen. Art. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) in der Fassung der Einfriedungen der Vorgärten dürfen eine Höhe von 0,8 m nicht überschreiten. Bezugspunkte Bekanntmachung vom 23. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Art. für die Höhenbegrenzung sind die angrenzenden öffentlichen Grün- oder Verkehrsflächen. 78 Abs. 8 des Gesetzes vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66), (3) DER ENTWURF DES BEBAUUNGSPLANS WURDE (4) DIESER BEBAUUNGSPLAN IST MIT BESCHLUSS DES DURCH DEN STADTPLANUNGSAUSSCHUSS STADTPLANUNGSAUSSCHUSSES VOM 28.10.2010 10. Lärmschutz AM 20.05.2010 GEBILLIGT UND GEMÄSS 8 3 ABS. 2 GEMÄSS 8 10 ABS.1 BauGB ALS SATZUNG Art. 8 1 und Artikel 58 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der BauGB VOM 24.06.2010 BIS 26.07.2010 ÖFFENT- BESCHLOSSEN WORDEN. Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Art. 78 LICH AUSGELEGT. 10.1 Die im Planteil dargestellte Schallschutzvorkehrung entlang der Grolandstraße ist als Abs. 4 des Gesetzes vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66) und durchgehendes Gebäude oder als mindestens zu 50% sichtdurchlässige Lärmschutzwand zwischen Gebäuden in einer Höhe von mindestens 3,0 m zu errichten. 5 Art. 2 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der NÜRNBERG, 21.09.2010 ya NS NURNBERG, 18.11.2010 STADT NÜRNBERG PA \ STADT NÜRNBERG Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch 8 10 des 10.2 Innerhalb der als „Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor IN VERTRETUNG / \ Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl. S. 400) schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ SIEGEL festgesetzten Fläche mit der Festsetzung „Fläche für Garagen“ sind Garagen, Nebengebäude j gez. Baumann oder sonstige Lärmschutzmaßnahmen in Höhe von mindestens 3m über Gelände als folgende \ Fi gez. Maly geschlossener Schallschirm zu errichten. Seitliche Lücken zwischen der „Fläche für Garagen“ DIPL. - ING. WOLFGANG BAUMANN Bebauungsplan-Satzung Nr. 4525 für die Gebiete zwischen Grolandstraße, und dem nördlich an das WA 1 angrenzenden Lärmschutzwall (Erdwall 2), der auch eine BERUFSMÄSSIGER STADTRAT * 2 OBERBÜRGERMEISTER Uhlandstraße, Ringbahn, Hornecker Weg und Kreulstraße, beidseitig des Nordrings Mindesthöhe von 3 m aufweisen muss, sind durch bauliche Nebenanlagen bzw. (ehemaliger Nordbahnhof) Lärmschutzwände in der angegebenen Mindesthöhe zu schließen Das bewertete Schalldämm-Maß R’w von Lärmschutzmaßnahmen muss mindestens 30 dB betragen. (5) DER SATZUNGSBESCHLUSS WURDE GEMÄSS 8 10 ABS. 3 BauGB UNTER HINWEIS AUF DIE 88 44 UND 10.3 Zur Lärmabschirmung des Gewerbegebiets wird ein Lärmschutzwall (Erdwall 1) festgesetzt 81 215 BauGB IM AMTSBLATT NR. 24 VOM 01.12.2010 mit einer Mindesthöhe von 2 m über Gelände. SEITE 367 BEKANNTGEMACHT. DAMIT IST DER BE- BAUUNGSP LAN IN KRAFT GETRETEN (8 10 ABS. 3 Für d ie im Planteil durch die Grenzen der beiden räumlichen Geltungsbereiche bestimmten Gebiete SATZ 4 BauGB). 10.4 Zur Lärmabschirmung des Bolzplatzes werden festgesetzt, soweit nicht durch gesonderten zwischen Grolandstraße, Uhlandstraße, Nordring und Kreulstraße, sowie Ringbahn, Hornecker Weg Immissionsverträglichkeitsnachweis eine abweichende Anordnung umgebungsverträglich und Nordring (ehemaliger Nordbahnhof) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Planteil ist nachgewiesen ist: Bestandteil dieser Satzung. NÜRNBERG, 14.12.2010 Im Norden eine Lärmschutzwand (auch in der Form eines Gebäu/ dTurenhaslle ) mit STADT NÜRNBERG STADTPLANUNGSAMT mindestens 6 m Höhe und einem Abstand von 7 m zum Bolzplatz; 82 im Osten eine Lärmschutzwand (auch in der Form eines Gebäudes / Kinder- und Jugendhaus) mit mindestens 6 m Höhe und einem Abstand von 6 m zum Bolzplatz; gez. Weber im Süden eine Lärmschutzwand mit mindestens 4,5 m Höhe, 16 m Länge und einem Abstand In Ergänzung der im Planteil getroffenen Festsetzungen wird Folgendes festgesetzt: vom Bolzplatz von 3,5 m (siehe Planeintrag); WEBER AMTSLEITER im Westen eine Lärmschutzwand mit mindestens 4,0 m Höhe, 31,5 m Länge und einem Abstand von 7 m zum Bolzplatz (siehe Planeintrag). Art der baulichen Nutzung
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Allgemeines Wohngebiet (8 4 BauNVO)
[®) GE Gewerbegebiet (8 8 BauNVO)
Gewerbegebiet, eingeschränkt
GEe
(8 8 BauNVO i. V. m. 8 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO)
Baugrenze
Abgrenzung unterschiedlicher Geschosszahlen
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung (8 1 Abs. 4, 8 16 Abs. 5 BauNVO)
Grundflächenzahl als Höchstmaß
Geschossflächenzahl als Höchstmaß
Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze
E OUN Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und Höchstgrenze I S N E Traufhöhe in Metern über Gelände als Höchstmaß S S (Bezugspunkte B1 bzw. B2)
Bezugspunkt 1 - Geländehöhe in m ü. NN
Bezugspunkt 2 - Geländehöhe in m ü. NN
235 |
Flächen für den Gemeindebedarf
Zweckbestimmung: n Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen i u s g Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen e g R u 6) Bolzplatz m S o e) p s \8 o m [ ; - S 2& PCR REOESTTER BT: Straßenverkehrsfläche ZEIENFIEN el Fe
“ S 5 s se Fee |
Straßenbegrenzungslinie
S2 SRRISSs IS IR E
8 MR SIR IS 293 Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung 2029 Zweckbestimmung: Verkehrsberuhigter Bereich De SAH 2 36) ” . BT zaolaa " Geh-/Radweg Ben N wu Sie ws Maßzahl in Metern fe) = u 7 7 28611 6 233 ER TEEEE ws Umgrenzung von Flächen für Garagen einschließlich deren Zufahrten } a ZINN G E=. 290779 Zweckbestimmung: IEHL ah
Die Lärmschutzwände im Norden, Osten und Süden müssen aneinander anschließen. Die 1.1 Im allgemeinen Wohngebiet WA1 sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht Lärmschutzwand im Westen muss südlich auf der Höhe der Lärmschutzwand Süd beginnen störende Gewerbebetriebe einschließlich Anlagen der Fremdwerbung, Anlagen für und der Länge nach mindestens einen Meter über den Bolzplatz nach Norden hinausgehen. Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ($ 4 Abs. 3 Baunutzungsverordnung - BauNVO) auch nicht ausnahmsweise zulässig. Soweit die Abschirmung durch Gebäude erfolgt, gelten die festgesetzten Mindesthöhen nur für die zum Bolzplatz weisenden Beugungskanten (Gebäudefassaden). BEARBEITUNGSVERMERKE 1.2 Im allgemeinen Wohngebiet WA sind Anlagen der Fremdwerbung nicht zulässig; Gartenbaubetriebe ($ 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO) und Tankstellen (8 4 Abs. 3 Nr. 5 BauNVO) sind auch nicht ausnahmsweise zulässig. 11. Beheizung FÜR DIE GENAUIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT DER KARTENGRUNDLAGE SOWIE DIE ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER IM 1.3 Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe sind als Gewerbebetriebe aller Art ($ 8 Abs. 2 Nr. 1 GELTUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANS (8 1 PLANZEICHENVER- Zur Beheizung von Gebäuden dürfen feste und flüssige, die Luft erheblich verunreinigende ORDNUNG ) BauNVO) nur solche Gewerbe- und Handwerksbetriebe zulässig, die das Wohnen nicht Stoffe nicht verwendet werden. Dazu zählt z.B. nicht Heizöl EL. wesentlich stören. Lagerplätze (8 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO) und Tankstellen (8 8 Abs. 2 Nr. 3 BEARBEITUNG NÜRNBERG, 30.04.2010 BauNVO) sind nicht zulässig; Vergnügungsstätten (8 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO) sind auch nicht STADT NÜRNBERG ausnahmsweise zulässig. BEREICHSLEITER | gez. Behrens AMT FÜR GEOINFORMATION FACHB.LEITER gez. Herbst UND BODENORDNUNG 12. Anordnung des Genehmigungsverfahrens FACHB.LEITER gez. Titze iv. 1.4 Im Gewerbegebiet GE sind Tankstellen (8 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) nicht zulässig. Vergnügungsstätten ($ 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO) sind auch nicht ausnahmsweise zulässig. Im Hinblick auf die festgesetzten Emissionskontingente ist für Betriebe und Anlagen in den gez. Mörkens Gewerbegebieten ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. 1.5 In den Gewerbegebieten GE und GEe sind Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche AMTSLEITER über 400 m? als Gewerbebetriebe aller Art (8 8 Abs.2 Nr. 1 BauNVO) nicht zulässig. Einzelhandelsbetriebe in Form eines Kiosks oder gebietsversorgenden Ladens mit einer STAND DER KARTENGRUNDLAGE: 22.05.2009 Verkaufsfläche bis 400 m? können ausnahmsweise zugelassen werden. 13. Grünordnung 1.6 In den Gewerbegebieten GE und GEe sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren gesamte 13.1 Öffentliche Grünflächen Schallemission die im Planteil eingetragenen Emissionskontingente (LEK) nach DIN 45691 FÜR DEN ENTWURF DES GRÜNORDNUNGSPLANS Ausgabe 2006-12 weder tags (06:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Der Geh- und Radweg, der im Grünzug in Nord-Süd-Richtung verläuft, wird zwischen überschreitet. Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente im Grolandstraße und Rollnerstraße durch eine Baumreihe mit mindestens 54 Bäumen der Genehmigungsverfahren erfolgt nachAbschnitt 5 der vorbezeichneten DIN 45691. NÜRNBERG, 03.05.2010 ersten Wuchsklasse begleitet. BEARBEITUNG STADTNÜRNBERG ABT. LEITER | gez. Hilker UMWELTAMT -UMWELTPLANUNG- Die DIN 45691 Ausgabe 2006-12 kann bei der Bauordnungsbehörde sowie beim Innerhalb der „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von BEARBEITUNG] gez. Jung Patentzentrum Nürnberg, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg eingesehen werden. Sie kann auch Boden, Natur und Landschaft“ wird auf mindestens 50% der Fläche Trockenrasen angelegt. über die Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bezogen werden. Auf den Teilflächen mit der Überlagerung als „naturbelassener Bereich (NB)* sind zusätzlich Hinweis: Im Rahmen der Bauvorlagen ist ein schalltechnischer Nachweis vorzulegen, der Herstellungs- und Pflegemaßnahmen wie folgt durchzuführen: gez. Köppel darstellt, dass die zulässigen Emissionskontingente eingehalten werden. jährliche Mahd im Herbst mit Entfernen und Entsorgen des Mähguts, Beseitigung des Gehölzaufwuchses und der Wurzelstöcke. AMTSLEITER 1.7 Auf der Gemeinbedarfsfläche sind zulässig: a) Im Norden der Fläche eine Schulturnhalle als Dreifachsporthalle mit Tribüne für maximal Der Erdwall 1 an der Kreulstraße ist mit jeweils einem Baum der zweiten Wuchsklasse und 30 199 Zuschauer und dazugehörenden Nebenräumen sowie Unterrichtsräumen; Sträuchern pro 100 m? zu bepflanzen. b) Im Südosten der Fläche ein Kinder- und Jugendhaus; c) Im Südwesten ein Bolzplatz in der Größe von ca. 15 mx 27m. Der Erdwall 2 innerhalb der öffentlichen Grünfläche ist entsprechend den Anforderungen des Artenschutzes wie folgt zu gestalten: Anlage von Eiablageplätzen an sonnigen, süd- bis südwestorientierten und schütter bewachsenen Stellen; dabei Einbringen eines Sand-Kiesgemischs in einer Tiefe von FÜR DEN PLANUNGSENTWURF UND SEINE TECHNISCHE RICHTIGKEIT mindestens 50 cm; Einbau von Stein- sowie Totholzhaufen als Sonnplätze. Die restliche AUF DER GRUNDLAGE DES VORENTWURFS DES STADTPLANUNGS- AMTS VOM Maß der baulichen Nutzung Oberfläche des Erdwalls ist locker mit Sträuchern zu bepflanzen. NÜRNBERG, 05.05.2010 2.1 In den allgemeinen Wohngebieten WA und WA1 darf die zulässige Grundfläche durch die Die geplante Gewerbestraße, die den Geh- und Radweg sowie den naturbelassenen Bereich BEARBEITUNG STADT NÜRNBERG Grundflächen von baulichen Anlagen, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, querrt, ist mit einer wassergebundenen Decke zu versehen. ABTEILUNG gez. Fassbender STADTPLANUNGSAMT bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. SACHGEBIET | gez. Seidel BEARBEITUNG! gez. Hennigs 2.2 Auf der Gemeinbedarfsfläche darf die zulässige Grundfläche durch versiegelte Freiflächen bis ÄNDERUNGEN zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. 13.2 Baumpflanzungen in öffentlichen Verkehrsflächen und Gemeinbedarfsflächen DATUM S. [AMTSLEITER gez. Weber 2.3 Wird das oberste zulässige Vollgeschoss als Terrassengeschoss gemäß 8 2 Nr. 6.3 der Die im Planteil mittels Hinweis zur Pflanzung vorgesehenen Bäume in der Kreulstraße, der Satzung ausgeführt, so darf die Grundfläche des Terrassengeschosses maximal 70 % der Grolandstraße und in den Gemeinbedarfsflächen sind zu pflanzen, soweit vorhandene WEBER Grundfläche des darunterliegenden Geschosses betragen. unterirdische Leitungen und/oder geplante Hauseingänge bzw. Durchfahrten nicht AMTSLEITER entgegenstehen. Sind im Einzelfall aus den o.g. Gründen die Baumpflanzungen nicht 2.4. Hinsichtlich der festgesetzten Traufhöhen in den Gewerbegebieten wird folgendes festgesetzt: durchführbar, sollen diese möglichst ortsnah erfolgen. Fällt bzw. steigt das Gelände von dem Bezugspunkt zur nächstgelegenen Gebäudeseite, sind die festgesetzten Höhen über dem Bezugspunkt um das Maß des natürlichen Gefälles zu verringern bzw. um das Maß der natürlichen Steigung zu erhöhen. Messpunkt an der Gebäudeseite ist der höchstgelegene Schnittpunkt der Gebäudeseite mit dem Gelände. 13.3 Private Grundstücksflächen STÄDTEBAULICHER VERTRAG! Ebenerdige private Stellplätze sind mit wasserdurchlässiger Oberfläche herzustellen (Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen).
Bun 290,20 | Garagen
De U
. | Ä Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen (hier: geschlossener Schallschirm) zum Schutz vor schädlichen NN 20 291 234 | zog Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (8 9 Abs. 1 Nr. 24 und Abs. 4 BauGB) , 1 Pie Dre: Y STTTTT | = Emissionskontingente in dB(A) 296/3
IH
414
—
[i.: 31.—2r: tags (T; 06:00 bis 22:00 Uhr), nachts (N; 22:00 bis 06:00 Uhr) N orchin / g (BAR) = u / / n4z ' N \ —— {| LSM Lärmschutzmaßnahme
- | S
R
D
T
rt
EZ FE o - Hmin...m ü.Gel. Mindesthöhe in Metern über Gelände
- : Il DOPS- Ö en m u 29272
Ba BEE GE x 250 7 OT 70H Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen NER]: I__| i o nor (89 Abs. 1 Nr. 21 und Abs. 6 BauGB) ael:: F23=2232%; \ N | Va SIBZ ie a2 KETzu gEe TE 39Y5 ©) 247 Lt Sn Sa sugzslenshseebsirn ıy SIR 2 Een GFL Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadt Nürnberg und der ) rn IB}: Ss | T=88.- 600 SIS je [em2 ES Versorgungsträger age: er 8 I 8 /S 5 L Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger Pr | GE 612710 . 8 u Ef =
wi
280/10 IE
S GRÜNORDNUNG
7 5 ZO7E " n l S
Bebauungspla1n KfH Pl SERSEREERBE: N>
Öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung: Gliedernder Grünzug mit Geh- und Radwegeverbindung
11 [If Straßenausbau nach Planungen Nr. 441 0 [dl des Verkehrsplanungsamtes 2
R Eee: Hai I EHEEBEBEN EN ar
EEE
S Ä 5% 4 zujee < ah L rn 1a a hEEnT IN NND BOB7TB = N S | [.....o4 I | m...) 1|I © 71 22] 1 ( 1 - , | Te 00000 R f 1 R r e R e r E e + b / G G : R E Z e 0 ,3 N u et I (Dr . 2; o PI S e e E r e e eTTe T e H n E PE
Spielplatz
S S | \ SFZ16 nei Samen
Naturbelassener Bereich
EEE ” S N | | |y:::7 «| HN © \ \ T ü. H G e 9 l , . 0 ( m B 1) = oz 61612 2 NEAR GE: HM: Zr 297/10 DS 2 5 Bi Fr r — es Ku w r e PT a“nn i OU N LEK ( 55 82 j Te] w N, BEE & LEK ( I) 40 & = IC b- 280/18 280 6 ! (a2)
Private Grünfläche
Zweckbestimmung: Dauerkleingärten
Fläche zum Erhalt und zum Anpflanzen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern mit Ausnahme notwendiger Grundstückszufahrten
9
358
0 Straßenbegleitgrün
zit Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft TTTTT
S I L D
Fassaden, die zu begrünen sind
Zu pflanzender, heimischer Laubbaum
- großkronig
Bauweise Bei der Errichtung von Einfriedungen sind durchlaufende Sockel nicht zulässig.
ZEICHENERKLÄRUNG FÜR NACHRICHTLICHE
ÜBERNAHMEN
3.1 Es gilt eine abweichende Bauweise gemäß 8 22 Abs. 4 BauNVO. Innerhalb der überbaubaren Bei Garagen sind Flachdächer oder Dächer mit einer Neigung bis zu 10% auf mindestens Grundstücksflächen sind durchgehende Baukörper - auch über 50 m Länge zulässig. 50% der Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung (Kraut- und/oder Grasvegetation) auszustatten. Bahnanlagen 3.2 Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Werbeanlagen auch nicht ausnahmsweise zulässig. Über Tiefgaragen muss die Vegetationsschicht mindestens 80 cm betragen.
d o j j u a l s n e B
=
BEBAUUNGSPLAN
Fensterlose Fassaden mit einer zusammenhängenden Fläche von mehr als 20 m? und die Rückseiten der Garagen, für die eine Fassadenbegrünung festgesetzt ist (nördlicher Teil des ZEICHENERKLÄRUNG FÜR KENNZEICHNUNGEN Zahl der Wohnungen Wohngebiets WA1), sind mit Kletter- bzw. Rankpflanzen zu begrünen.
In den Teilen der allgemeinen Wohngebiete WA und WA1, für die eine Geschossflächenzahl Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden von 1,0 festgesetzt ist, sind in Wohngebäuden maximal zwei Wohnungen zulässig. 13.4 Pflanzqualitäten
N R. 4525 MIT GRÜNORDNUNG
S
BEONOHOANIGEANANG
Stoffen belastet sind In „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ sind für Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern nur heimische FÜR DIE GEBIETE ZWISCHEN Versorgungsleitungen standortgerechte Gehölze zulässig. ZEICHENERKLÄRUNG FÜR HINWEISE GROLANDSTRASSE, UHLANDSTRASSE, Leitungen zur Versorgung des Baugebietes sind unterirdisch zu verlegen (8 9 Abs. 1 Nr. 13 Für Baumpflanzungen in öffentlichen Verkehrsflächen, entlang der Geh- und Radwege und in Baugesetzbuch - BauGB). der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der westlichen Grenze der
S N . Georg - Eberlein - Straße 6222
aaa HR TEE DEE TEN nn | cu El EIG EIER nn
RINGBAHN, HORNECKER WEG UND
HEREHERFE 5 _ D&
Gewerbegebiete bzw. östlich der öffentlichen Freiraumverbindung sind standortgerechte, Vorhandene Bebauung mit Hausnummer und Vorhandene Einfriedung heimische Gehölze als Hochstämme zu verwenden. Straßenbäume in öffentlichen KREULSTRASSE, BEIDSEITIG DES 14 Il Geschosszahl Verkehrsflächen sind mit einem Stammumfang von mindestens 25/30 cm und Bäume in Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen öffentlichen Grünflächen von mindestens 20/25 cm gemessen in 1 m Höhe über dem Brücke, Durchfahrt, Vorhandene Mauer NORDRINGS Erdboden, zu pflanzen. Durchgang, Loggia, 6.1 Doppelhäuser und Hausgruppen, sowie aneinander grenzende Garagen in den allgemeinen Vordächer Vorhandene Böschung (EHEMALIGER NORDBAHNHOF) Wohngebieten sind mit einer einheitlichen Dachform und Dachneigung auszuführen. Für Strauchpflanzungen sind standortgerechte, heimische Sträucher mit einer Qualität 2xv, Treppe 60-100 cm zu verwenden. Lärmimmissionsorte 6.2 D dü a r c f h en g au in b e de n r B s r in e d i te z u e l i ä n s z s e i l g n b o ei d er D äc in h e d r er n S m u it m m e e in er n ic D h a t c h m n e e h i r g u a n l g s di v e o n ha m l e be h r Da al c s hl 3 ä 5 ng G e ra d. e in S n ie e hmen
N |niiipnn 628120, E82N gosı22 e2s2Al S| S wre 8 5
& u | ) — SINN SI SIS| SI SıIS EFT PEEEIEITEEIE 28043 Te Be Zn
2) | 680 Au rn S 5 g= el
Sb) N a |
5 DZ EEE ee ee 2 2) a SNuı -e e BER: 22 are Bu 1 ee Dar 2 00 Eu U a630 02 | OR 0Br | Bl.
” ” = 21
M1:10000
” ws 3 KeeBE ET): >
Geplante Bebauung und eine Stirnhöhe von maximal 1,50 m aufweisen. Bei Dächern bis 45 Grad Neigung sind die 83 5 HTSPLAN Gauben mit gerader oberer Abdeckung auszuführen, bei steileren Dächern können Vorhandene . Grundstücksgrenzen Go) Bombentrichter Schleppdächer oder flach geneigte Giebeldächer ausgebildet werden. Der obere Abschluss Nach 8 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB darf im allgemeinen Wohngebiet WA1 nördlich der der Gaube muss mindestens einen Meter unter dem First des Gebäudes enden. Dachgauben Erschließungsstraße die Wohnnutzung erst dann aufgenommen werden, wenn der geschlossene ne wi r Y BUELL TI E HR T ERRERT AT Tee G G e r p u l n a d n s t t e ü cksgrenzen ———LLLLLLL sind nur im ersten Dachgeschoss zulässig. Schallschirm hergestellt ist. | BBIET A G i —_ j F e Arne a v vV Feuerwehrzufahrt u —— HA zen22 — | Lk Flurstücksnummer 6.3 In den allgemeinen Wohngebieten WA und WA1, für die drei Vollgeschosse (III) festgesetzt uf TeS m er u Re Il Ze Geplanter Geh- und - FW _» F D e u u r e c r hf w a e h h r r t für die sind, darf das oberste zulässige Vollgeschoss entweder als Dachgeschoss mit einer 84 Radweg; geplante maximalen Kniestockhöhe von 50 cm oder als Terrassengeschoss errichtet werden. Zufahrt Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach $ 10 Abs. 3 BauGB im Amtsblatt in Kraft. 6.4 In den Gewerbegebieten sind Werbeanlagen nur bis zu einer maximalen Höhe von 4 m über Gleichzeitig treten frühere planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften, die Gelände zulässig, bis zu 10 m über Gelände sind sie nur ausnahmsweise zulässig. diesem Bebauungsplan entsprechen oder widersprechen, außer Kraft. Wendekreis GRÜNORDNUNG
-
- .- Ed fahrt, Wilerstraße 626/10
Ol | en
— I we nern] 8:: |: 2 :[:0:2: RE TRT... ARE ei u Bisgceees este: j.::7]2222p2:: 4. Kindergarten. | PR.
8 3 Fra mama van BERN 72: men
u S | 8 | 8 124% Ba \- © © Se -2BONA Q N a 62 a (*
” ERS
S || Me emule
S nn ——-
ii Ss | OD
S a e-
© 0
629
A| Bu u. "9 Bo tr u gg 3: u ou 20 a0 nase m na u | 11 ER NY) SEHE
Öffentliche Parkplätze ) Vorhandener Baum Abstandsflächen ZN Zur Pflanzung Nürnberg, 18.11.2010 \_/ vorgesehener Baum Die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO sind einzuhalten. Art. 6 Abs. 7 BayBO ist nicht Stadt Nürnberg anzuwenden. Krone Erdwall 2 gez. Maly Hmin = 3,0 mü. Gel. (Lärmschutzwall) Dr. Ulrich Maly Stellplätze und Garagen Oberbürgermeister
a
m —
u SUR DrOBreum aM N
ME _ EEE EEE BESSER. 0 . 50M |||.
Stellplätze, Carports und Garagen sind außerhalb der Baugrenzen zulässig. Vor Garagen ist ein Mindestabstand von 3 m und vor Carports ein Mindestabstand von 1m zur öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten.
S ı BE: I En S 543
Sıı z Il fu&- || II (N er I | MEN m S
S GH 0997 an: ee Fee DERESEBERE S on