Beschlussvorlage Vpl/064/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 09.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Antalyastraße
Abrechnungsvoraussetzungen nach Erschließungsbeitragsrecht
(§ 125 BauGB, Art. 5 a KAG)
Anlagen: Entscheidungsvorlage Straßenplan Bebauungsplan 4525 Lageplan mit B-Plan unterschreitender Grenze
Sachverhalt (kurz):
Um die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Antalyastraße und die Abrechnungsvoraussetzungen trotz planungsrechtlicher Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 4525 zu erreichen, ist es erforderlich, in einem Beschluss des AfV die Änderung des Bauprogramms und den Abschluss der technischen Herstellung zu beschließen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/064/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Einnahmen sind zu erwarten.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/064/2021
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die Antalyastraße gemäß der beiliegenden Ausbauplanung zwischen der Einmündung in den Nordring und der Kreulstraße in Abweichung von den planungsrechtlichen Festsetzungen (geringfügige Planunterschreitung) als endgültig ausgebaut gilt, das Bauprogramm somit abgeschlossen und die Anlage erstmalig hergestellt ist.