Beschlussvorlage Vpl/067/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 11.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stephanstraße - Bauvorhaben Instone Real Estate
Anlagen: Straßenplan Stephanstraße
Sachverhalt (kurz):
An der Stephanstraße ist ein Studentenwohnheim geplant. Somit ergeben sich für den öffenlichen Straßenraum andere Voraussetzungen, insbesondere in den Seitenbereichen. Zugleich muss die derzeite Funktion der Straße wegen der sehr stark belasteteten Bustrasse erhalten bleiben. Deshalb wird die Grundstücksgrenze neu definiert.
Die Planung sieht die zwingend erforderliche Neuverteilung des Seitenraums vor. Dabei wurde vorallem der Bau des Studentenwohnheims und die Nähe zur Hochschule berücksichtigt. Es entsteht ein Radweg, eine Radabstellanlage, neue Bäume, baulich augeführte Stellplätze, sowie eine barrierefreie Bushaltestelle. Außerdem werden die vorhandenen Grundstückszufahrten deutlich reduziert.
Aufgrund des schlechten Zustands der Stephanstraße muss die Fahrbahndecke saniert werden. Im Kreuzungsbereich der Stephanstraße und Dürrenhofstraße werden verkehrstechnische Verbesserungen vorgenommen. Aufgrund der geringen Aufstellfläche für Linksabbieger aus der Dürrenhofstraße in die Stephanstraße stadtauswärts kam es in der Vergangenheit vermehrt zu Unfällen mit den vorbeifahrenden Fahrzeugen im Längsverkehr. Deshalb wird eine separate Aufstellfläche für Linksabbieger im Keurzungsbereich geschaffen.
In einer Technischen Vereinbarung wird die Kostenteilung von der Stadt Nürnberg mit dem Investor festgehalten. Der Investor übernimmt die Kosten für den Seitenraum von geschätzen 235.200 €. Die Stadt Nürnberg übernimmt die restlichen Kosten von geschätzen 403.300€. Die Realisierung der gesamten Maßnahme ist für 2022 vorgesehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten -403.300 € Folgekosten -400 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv -403.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja barrierefreie Bushaltestelle
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Stephanstraße gemäß Vpl-Nr. 2.2337.2.1 vom 17.03.2020 mit letzter Änderung vom 20.05.2021.