Entscheidungsvorlage:
Erschließung Kohlenhofareal: Teilneubau der Emmy-Noether-Straße
Ausgangssituation
Das westlich des Nürnberger Hauptbahnhofs gelegene Kohlenhof-Areal wurde zwischen 1880 und 2009 als Hauptgüterbahnhof genutzt. Auf der Fläche zwischen der Bahnlinie Nürnberg- Bamberg und der Kohlenhofstraße sowie zwischen Schwabacher- und Steinbühler Straße wurden überwiegend Stückgüter in Lagerhallen und Fahrzeuge ver- und entladen. Mit dem Umzug des Containerbahnhofs von der Austraße in das Hafengebiet 2009 wurde die bahntechnische Nutzung als Auszieh- und Abstellgleis endgültig aufgegeben und die vorhandenen Gleisanlagen von den eigentlichen Betriebs- und Fernbahngleisen abgetrennt und zum Großteil bereits zurückgebaut.
Die frei gewordenen Bahnflächen werden durch den Eigentümer – der Aurelis Real Estate GmbH - beplant und bebaut. In Abstimmung mit der Stadt Nürnberg wurde für die Entwicklung des Kohlenhofareals ein Masterplan aufgestellt. Auf dieser Grundlage wurde in den letzten Jahren bereits ein großes Verwaltungsgebäude (Sitz der GfK und der DATEV) mit Parkhaus entlang den Bahnlinien errichtet und in Betrieb genommen. Zurzeit wird das denkmalgeschützte ehemalige Verwaltungsgebäude des Hauptgüterbahnhofs saniert und erweitert, um es einer neuen Nutzung zuführen zu können. Die Aurelis beabsichtigt nun, zwischen GfK und Steinbühler Straße (Baufeld 1) einen 17stöckigen Hochbau zu errichten.
Das Kohlenhofareal ist derzeit nur provisorisch über private Straßen an das öffentliche Verkehrsnetz (Kohlenhofstraße) angebunden. Die Provisorien wurden erforderlich, weil die geplante Verkehrsanbindung über die Emmy-Noether-Straße (vormals Neue Kohlenhofstraße) aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzung um den geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs bisher nicht realisiert werden konnte. Aufgrund der immer weiter voranschreitenden Bebauung des Gebiets ist eine geordnete verkehrliche Erschließung des gesamten Areals aber dringend geboten.
Planung
Zur Vorbereitung des B-Plans Nr. 4535 (Kohlenhof) wurde in enger Absprache mit dem Grundeigentümer 2007/2008 ein Rahmenplan erstellt, der auch die Emmy-Noether-Straße berücksichtigt. Am 30.03.2017 hat der Stadtplanungsausschuss beschlossen, das Bebauungsplan- Verfahren Nr. 4535 auf der Grundlage des Masterplans vom 09.03.2017 (Büro West 8) weiterzuführen. Der Masterplan wurde zwischenzeitlich fortgeschrieben und ebenfalls im Stadtplanungsausschuss am 15.04.2021 beschlossen. Die Planungen für die Bebauung des Kohlenhof- Areals und der Emmy-Noether-Straße sind aufeinander abgestimmt. Die genaue Wegeführung in Hinblick auf die Achse Gartenstraße – S-Bahnhof Steinbühl wird zurzeit erarbeitet.
Um zukünftig die Erschließung des Kohlenhofareals sicherstellen zu können und den Verkehr sowohl in den Erschließungsstraßen als auch an der Kreuzung Steinbühler Str./ Kohlenhofstraße durch die Straßenbauarbeiten nicht zu behindern wird angestrebt, die Emmy-Noether-Straße vorzeitig halbseitig auszubauen. Damit kann der Verkehr von der bestehenden Kohlenhofstraße zur Entlastung von „Gostenhof Ost“ auf die südliche Richtungsfahrbahn der Emmy-Noether-
Straße geführt bzw. verlegt werden. Außerdem kann auch die ungeordnete und nicht einladend wirkende Umgebung entlang der Neubauten bereinigt und eine ansehnliche öffentliche Verkehrsfläche für die neuen Anlieger, die unmittelbar angrenzen, geschaffen werden.
Es ist vorgesehen, die Emmy-Noether-Straße in einem Teilbereich zwischen dem neu errichteten Gebäudekomplex der GfK und der Steinbühler Straße als Einbahnstraße zu errichten. Die Anbindung an die Kohlenhofstraße erfolgt über eine kurze Verbindungsstraße, die westlich der GfK nach Norden führt und in Höhe der Schanzäckerstraße wieder an die Kohlenhofstraße anschließt. Die vorgelegte Planung beinhaltet ausschließlich Teilbereiche der vom Verkehrsausschuss am 15.10.2009 beschlossenen Planung für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges einschließlich der „Neuen Kohlenhofstraße“, jetzt Emmy-Noether-Straße. Diese Planung ist auch Bestandteil der Planfeststellung für den Ausbau des Frankenschnellwegs.
Der Teilneubau der Emmy-Noether-Straße umfasst im Vergleich zur Planung von 2009 nur den Abschnitt zwischen der Steinbühler Straße und der westlich der GfK bestehenden Sophie- Germain-Straße und auch nur den Bau der südlichen Richtungsfahrbahn einschließlich Gehund Radwege entlang der Grundstücksgrenze zur bereits fertiggestellten Bebauung (GfK). Ein Weiterbau in Richtung Frankenschnellweg bzw. ein Anschluss an den Frankenschnellweg sowie der Bau der nördlichen Richtungsfahrbahn (von der Steinbühler Straße in Richtung Frankenschnellweg) erfolgen nicht. Der Straßenquerschnitt entspricht ebenfalls dem AfV-Beschluss von 2009. Das heißt, es werden zwei Fahrstreifen mit jeweils 3,25 m Breite, ein 2,00 m breiten Radweg und ein 2,50 m breiter Gehweg vorgesehen. Zwischen Fahrbahn und Rad- / Gehweg verläuft ein mit Bäumen bepflanzter Grünstreifen. Die Fahrbahn weitet sich ab der zweiten, östlich der GfK gelegenen Anbindung der Sophie-Germain-Straße an die Emmy-Noether Straße um einen zusätzlichen Fahrstreifen zur Steinbühlerstraße hin auf. Dies ist aus Gründen der Leistungsfähigkeit des Knotens Emmy-Noether-/Steinbühler Str. zwingend notwendig.
Die Emmy-Noether Straße wird über die Sophie-Germain-Straße an die Kohlenhofstraße angeschlossen. Die derzeit westlich der GfK endende Sophie-Germain-Straße wird dazu in nördliche Richtung verlängert und schließt in Höhe Schanzäckerstraße an die Kohlenhofstraße an. In diesem Bereich erhält die Sophie-Germain-Straße 3 Fahrstreifen sowie beidseitig verlaufende Radstreifen und Gehwege. Damit wird sichergestellt, dass der bisher über die Kohlenhofstraße zur Steinbühler Straße fahrende Verkehr aufgenommen und zur Emmy-Noether-Straße geführt werden kann. Der Knotenpunkt Sophie-Germain-Str. / Emmy-Noether Str. wird signalisiert, so dass für Fußgänger eine sichere Querungsmöglichkeit gegeben ist. Der Straßenquerschnitt entspricht dem AfV-Beschluss vom 15.10.2009 sowie dem Planfeststellungsbeschluss vom 10.07.2020. Zur Verbesserung für Fußgänger gem. Mobilitätsbeschluss wurde eine zweite Fußgängerquerung über die Emmy- Noether-Straße auf der Ostseite ergänzt.
Die Sophie-Germain-Straße östlich der GfK endet derzeit provisorisch in einem Wendehammer. Dieser wird zurückgebaut und die Sophie-Germain-Straße an die Emmy-Noether-Straße angeschlossen. Durch diesen 2. Anschluss wird sichergestellt, dass der Verkehr aus dem Parkhaus, aber auch aus der neuen, 17-stöckigen Bebauung jederzeit über die Emmy-Noether-Straße zur Steinbühler Straße abfließen kann. Für Fußgänger und Radfahrer wird an dieser Stelle ein signalisierter Übergang über die Emmy-Noether-Straße geschaffen, der an einen jeweils 2,50 m breiten Geh-/ Radweg anschließt und in Höhe der Gartenstraße in die Kohlenhofstraße mündet. Diese Wegeführung entspricht ebenfalls dem AfV-Beschluss / Planfeststellungsbeschluss und ist auch Bestandteil des Masterplans.
Durch die Verschiebung der Einmündung Kohlenhof-/Steinbühler Straße entsteht die Möglichkeit, die Haltestelleninseln der Straßenbahnhaltestelle „Kohlenhof“ zu verlängern und eine zusätzliche Anbindung der Haltestelle sowie Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die Steinbühler Straße zu schaffen. Für Radfahrer aus Richtung Plärrer/ Altstadt wird ab der Haltestelle ein Radweg angelegt, der ein sicheres Queren der Emmy-Noether-Straße ermöglicht. Um die derzeit unbefriedigende Radwegführung auch in Richtung Steinbühler Tunnel verbessern zu können, müsste die vorhandene Stützwand auf das dahinterliegende Grundstück der Aurelis versetzt werden. Dieser Wunsch wurde an die Aurelis herangetreten und ist Gegenstand der derzeit laufenden Grunderwerbsverhandlungen von LA mit der Aurelis. Die Weiterführung des Fuß- und Radweges von der Emmy-Noether-Straße bis zum Steinbühler Tunnel kann daher noch nicht Gegenstand dieser Planung sein. Hierfür wird ein separater Plan erstellt. Dargestellt ist jedoch der zukünftige Verlauf der Stützwand für die Realisierung eines getrennten Rad- und Gehweges bis zum Steinbühler Tunnel.
Verkehrsführung
Wenn im Zusammenhang mit dem Teilneubau der Emmy-Noether-Straße zur Erschließung der Flächen im Kohlenhofareal der Knoten mit der Schanzäckerstraße und der gegenüberliegenden Stichstraße zur GfK hergestellt wird, entstehen attraktive Routen durch Gostenhof Ost zum Kohlenhofareal südlich der neuen Kohlenhofstraße. Interessant sind diese Durchfahrtsrouten durch den Stadtteil für alle Kfz aus Richtung Norden, Westen oder Osten, da damit die Fahrt über die Rothenburger Straße und den Frankenschnellweg zur Kohlenhofstraße entfällt. Zufahrtsmöglichkeiten zum Kohlenhofareal bestehen dann über die Gostenhofer Hauptstraße - Gartenstraße - Schanzäckerstraße, über die Zufuhrstraße - Schanzäckerstraße oder von der Steinbühler Straße aus über die gesamte Schanzäckerstraße. Um zu verhindern, dass der Verkehr zu den neuen Nutzungen auf dem Kohlenhofareal durch Gostenhof zufährt, muss mit der Inbetriebnahme der Emmy-Noether-Straße die Verkehrsführung in Gostenhof angepasst werden.
Zur Unterbindung der Durchfahrtsroute über die Gostenhofer Hauptstraße - Gartenstraße - Schanzäckerstraße muss die Einbahnregelung in der Schanzäckerstraße im Abschnitt zwischen der Gartenstraße und der Dammstraße gedreht werden. Damit ist auch die Durchfahrt über die Schanzäckerstraße von der Steinbühler Straße aus unterbunden. Allerdings bleibt mit dieser Anpassung im Verkehrssystem eine nur leicht umwegige Durchfahrtsmöglichkeit über die Gostenhofer Hauptstraße - Leonhardstraße - Dammstraße - Schanzäckerstraße zum Kohlenhofareal bestehen.
Da mit dem Teilneubau der Emmy-Noether-Straße die bestehende Kohlenhofstraße westlich der Steinbühler Straße abgehängt werden muss und eine Zu- oder Abfahrt an dieser Stelle nicht mehr möglich sein wird, soll die Kohlenhofstraße im Abschnitt zwischen der Steinbühler Straße und der Gartenstraße in beiden Richtungen befahrbar werden. Auch die Zufuhrstraße soll dann im Abschnitt zwischen der Kohlenhofstraße und der Schanzäckerstraße eine Zweibahnregelung erhalten, um das Linksabbigeverbot von der Kohlenhofstraße in die Gartenstraße beibehalten zu können. Eine Aufhebung dieses Linksabbiegeverbotes würde eine einfache Abfahrtsmöglichkeit über die Gartenstraße zur Gostenhofer Hauptstraße und zum Plärrer ermöglichen. Am Ende der Kohlenhofstraße wird ein Wendehammer vorgesehen. Dieser wird auf den
vorhandenen, aber nicht mehr benötigten Verkehrsflächen zunächst provisorisch abmarkiert, bis im Zuge der Umsetzung des Masterplans die endgültige Umgestaltung der Flächen südlich der Kohlenhofstraße im Bereich zwischen Gartenstaße und Steinbühler Straße erfolgt.
Sollte sich zeigen, dass die geplanten Anpassungen im Verkehrssystem noch nicht zur effektiven Verhinderung von unerwünschten Durchfahrtsverkehren durch Gostenhof Ost ausreichen, müssten weitere Maßnahmen geprüft werden.
Abwägungen im Planungsprozess
Infolge der weiter fortschreitenden Bebauung des Kohlenhofareals müssen immer neue provisorische Verkehrsführungen gefunden werden, um die Erschließung des Gebiets sicherstellen zu können, solange die Emmy-Noether-Straße nicht gebaut ist. Gleichzeitig wird die bestehende Kohlenhofstraße mit immer mehr Verkehr beaufschlagt und die Lärmbelastung für die Anwohner steigt weiter an. Mit der jetzt von Aurelis vorgesehenen Bebauung ist eine geordnete verkehrliche Erschließung zwingend erforderlich und soll durch einen Teilausbau der Emmy- Noether-Straße auf Grundlage der vom AfV 2009 beschlossenen Planung erzielt werden.
Abstimmung
Die Planung wurde zwischen SÖR, Vpl, Stpl und der Aurelis Real Estate GmbH abgestimmt. Auf Grundlage des beschlossenen Masterplans verhandelt LA derzeit mit Aurelis über den erforderlichen gesamtstädtischen Grunderwerb (für SÖR und FW).
Verfahren
Die Emmy-Noether-Straße ist Bestandteil des Projekts „Ausbau Frankenschnellweg“. Die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (Plafe) durchgeführte faunististische Bestandserfassung hat den streng geschützten Nachtkerzenfalter im Kohlenhof nachgewiesen. Zum Schutz des Falters (Tötungsverbot) muss dieser gemäß Plafe-Beschluss abgesammelt und auf die stadteigene Biotopfläche an der Uffenheimer Straße umgesiedelt werden.
Da das Projekt beklagt und die gerichtliche Entscheidung noch aussteht, muss in Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken ein Sofortvollzug beantragt werden. SÖR als Träger des Plafe-Verfahrens hat diese Vorgehensweise mit der Regierung abgestimmt. Der Antrag soll gestellt werden, wenn der Teilneubau der Emmy-Noether- Straße vom Stadtrat beschlossen worden ist.
Kosten und Finanzierung
Als Bestandteil des Projekts Frankenschnellweg ist die Maßnahme bereits im MIP veranschlagt (Einzelmaßnahme Nr. 57). Das Projekt ist zuschussfähig nach GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz). Mit der Regierung von Mittelfranken wurde abgestimmt, dass der Teilneubau als Vorsorgemaßnahme analog zur 2018 fertiggestellten Verbindungsgleisbrücke anerkannt
werden kann und somit unschädlich im Hinblick auf mögliche Zuschüsse beim Projekt Frankenschnellweg ist. Der Antrag wird ebenfalls von SÖR gestellt werden.
Die Kosten für den Teilneubau der Emmy-Noether-Straße einschließlich Umbau Kreuzung Steinbühler Straße betragen 2.992.500 Euro.
Die Kosten für die 2 neuen Lichtsignalanlagen (LSA) in der Emmy-Noether-Straße sowie den Umbau und die Erweiterung der LSA an der Steinbühler belaufen sich auf 1.094.00 Euro, die Kosten für Beleuchtung auf 220.000 Euro.
Die Kosten für Landschaftsbau (Straßenbegleitgrün, Herrichten der Biotopfläche an der Uffenheimer Straße und Umsiedelung des Nachtkerzenfalters) betragen 268.500 Euro. Das Herrichten der neuen Fläche auf dem stadteigenen Biotop erfolgt durch den Landschaftspflegeverband.
Die Gesamtkosten für den Teilneubau der Emmy-Noether Straße betragen 4.575.000 Euro.
Die jährlichen Folgekosten einschl. Grünpflege erhöhen sich um 29.302 Euro.
Fazit
Mit dem Teilneubau der Emmy-Noether-Straße kann die provisorische Erschließung von der Kohlenhofstraße über eine Privatstraße und zur Sophie-Germain-Straße entfallen. Damit ist die Erschließung der bereits bestehenden und auch der geplanten bzw. zukünftigen Bebauung gemäß Masterplan gesichert. Für die geplante Ansiedelung der Feuerwache 3 ist der Teilneubau der Emmy-Noether-Straße als Ausrückroute eine notwendige Voraussetzung.
Der Bau der Emmy-Noether-Straße in der vorgelegten Form wäre auch ohne Umsetzung des Projekts „Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs“ für die Erschließung des Kohlenhofareals eine zwingend notwendige Straßenbaumaßnahme.