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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (10.11.2021)

Bericht

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Berichtsvorlage SÖR/078/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 10.11.2021 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Verkehrssicherheit durch Straßenbeleuchtung an der Kreuzung

Rennmühlstraße/Wolkersdorfer Straße - Antrag SPD Stadtratsfraktion

Anlagen: Antrag_ Straßenbeleuchtung an der Kreuzung Rennmühlstraße Wolkersdorfer Straße_SPD

Bericht:

  1. Kreuzung Rennmühlstraße / Wolkersdorfer Straße

Die Kreuzung befindet sich im Außenbereich in einem Landschaftsschutzgebiet sowie ausgewiesenem Überschwemmungsgebiet. Gemäß Artikel 11a Bayerischem Naturschutzgesetz gilt für die künstliche Beleuchtung im Außenbereich zum Schutz der Insektenfauna das Vermeidungsgebot. Eine Straßenbeleuchtung kann in unmittelbarer Nähe zu geschützten Landschaftsbestandteilen nur in Ausnahmefällen mit Prüfung der Umweltverträglichkeit von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden. Die Errichtung einer elektrotechnischen Anlage in Überschwemmungsgebieten ist zudem mit einem hohen Investitions- und Prüfaufwand verbunden.

Die Rennmühlstraße ist ab der Rednitzbrücke als Ortsverbindungsstraße gewidmet, ebenso die Wolkersdorfer Straße. Ortsverbindungsstraßen werden vom Grundsatz her im Stadtgebiet Nürnberg nicht beleuchtet, es sei denn, es befindet sich direkte Wohnbebauung an dieser Straße.

Mit der aktuell vorhandenen Infrastruktur kann eine Erweiterung der Beleuchtungsanlage nur vom Ende der Beleuchtung auf der Rennmühlbrücke erfolgen. Dies würde allerdings einen erheblichen Eingriff in die sanierungsbeürftige Brücke bedürfen. Dies ist aktuell nicht möglich. Im Zuge des geplanten Neubaus der Brücke könnte die benötigte Infrastruktur mit erstellt werden. Aufgrund des anzunehmenden Gefährdungspototials an dieser Einmündung Rennmühlstraße / Wolkersdorfer Straße ist aus SÖR-Sicht ein Ausnahmefall von den dargestellten Grundsätzen möglich. Nachdem die Brücke 2024 abgebrochen und neu gebaut werden soll, wäre in diesem Zusammenhang die Verlängerung der Beleuchtung bis zur Kreuzung Rennmühlstraße / Wolkersdorfer Straße möglich. Die dafür entstehenden Kosten können aber erst mit Fortschreiten der Planung zur Brückenerneuerung ermittlelt und angegeben werden.

  1. Fußweg entlang der Wolkersdorfer Straße

Der Fußweg entlang der Wolkersdorfer Straße verläuft etwas abgesetzt von der Straße umsäumt von Baumbestand. Auch dieser Weg befindet sich im Landschaftsschutz- und Überschwemmungsgebiet und es gelten die gleichen Auflagen wie unter 1. beschrieben. Der Weg ist nicht gewidmet und somit als Grünanlagenweg einzustufen. Diese werden im Stadtgebiet zum Schutz von Fauna und Flora (vor allem der Vermeidung insektenfeindlicher Lichtverschmutzung) grundsätzlich nicht beleuchtet, außer sie besitzen eine

bedeutende Wege- oder Erschließungsfunktion. Diese Bedeutung ist der Wegeverbindung aber nicht zuzuschreiben. Insofern sieht SÖR hier keine Möglichkeit unter Beachtung des genannten Vermeidungsgebotes aus dem Naturschutzrecht eine Beleuchtungsanlage zu errichten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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