Sitzungsunterlagen
Sitzung des Werkausschusses
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
(SÖR)
10.11.2021
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
Sitzungszeit
Mittwoch, 10.11.2021, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Wirtschaftsplan 2022 Gutachten
2. Neubau einer Betriebszentrale für den Eigenbetrieb SÖR; Beschluss
Standort: Am Pferdemarkt SÖR/069/2021
hier:
- Aktueller Planungsstand mit Raumprogramm, Kosten,
Bauzeitenplan
- Büroerweiterung durch Errichtung eines Kopfbaus zur
Unterbringung zusätzlicher Mitarbeiter
Vogel, Christian
3. Änderung von Stadtrecht Gutachten
4. Verkehrssicherheit durch Straßenbeleuchtung an der Kreuzung Bericht
Rennmühlstraße/Wolkersdorfer Straße - Antrag SPD SÖR/078/2021
Stadtratsfraktion
5. Widmung, Umstufung, Widmungserweiterung und Einziehung von Beschluss
Straßen - Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes SÖR/079/2021
(BayStrWG)-
6. Genehmigung der Niederschrift -öffentlich-
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 10.11.2021 öffentlich Gutachten
Öffentlicher Raum (SÖR)
Stadtrat 18.11.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Anlagen:
Bericht:
Gemäß § 5 Abs. 2 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 5 der ServicebetriebsS legt der Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2022 vor. Der Wirtschafts- und Finanzplan 2022 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss SÖR ist der Wirtschafts- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 ServicebetriebsS).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 104.419.455 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 104.419.455 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja rein handels- und betriebsrechtlicher Vorgang
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Finanz- und Investitionsplanung 2021 bis 2025
für den
Öffentlicher
Raum Nürnberg
Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Stand: 15.10.2021
Inhalt
1. Erläuterungen zum Wirtschaftsplan ........................................................ 3
1.1. Einführung ............................................................................................................... 3
1.2. Erfolgsplan 2022 (siehe auch Seite 15) .................................................................. 6 1.2.1 Erträge, Erlöse ........................................................................................................... 7 1.2.2 Aufwendungen, Kosten .............................................................................................. 8 1.2.3 Interne Verrechnungen............................................................................................. 10 1.2.4 Kalkulatorische Kosten ............................................................................................. 10 1.2.5 Jahresergebnis ........................................................................................................ 11 1.2.6 Zusammenfassung ................................................................................................... 12
1.3. Prognose für Erfolgsplan 2023 bis 2025 (siehe auch Seite 16) ............................ 12
1.4. Vermögensplan 2022 (siehe auch Seite 23) ......................................................... 13
1.5. Finanzplanung 2021 bis 2025 (siehe auch Seite 26) ............................................ 14
1.6. Investitionsprogramm (siehe auch Seiten 27 und 28) ........................................... 14
2. Erfolgsplan 2022 (inkl. Vorschau bis 2025) .......................................... 15
3. Vermögensplan 2022 ........................................................................... 23
4. Verpflichtungsermächtigungen ............................................................. 24
5. Stellenplan/Stellenübersicht ................................................................. 25
6. Finanzplan 2021 bis 2025 .................................................................... 26
7. Investitionsplan .................................................................................... 27
7.1. Investitionen 2022 ................................................................................................. 27
7.2. Mehrjährige Investitionsplanung ........................................................................... 28
Stand: 15.10.2021
1. Erläuterungen zum Wirtschaftsplan
1.1. Einführung
Mit dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates zur Gründung des SÖR vom 23.7.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, die Gründung eines Eigenbetriebs SÖR vorzubereiten und ein Umsetzungskonzept zu erstellen, mit dem die Aufnahme des operativen Geschäftes für die Aufgaben ab 1.1.2009 sicher zu stellen war.
Aufgrund haushaltstechnischer und –rechtlicher Notwendigkeiten wurden zum 1.1.2009 zunächst zwei Betriebe gegründet, die beide unter dem Namen SÖR firmierten:
- Der Eigenbetrieb „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ – interne Abkürzung SÖR I, der
aus Teilen des Eigenbetriebs „Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Nürnberg (ASN)“ hervorging: Der Betrieb umfasste die Straßenreinigung, das Fuhrparkmanagement samt Kfz-Werkstatt sowie den Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen samt Service-Trupp und Bereitschaftsdienst;
- Der optimierte Regiebetrieb „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ – interne Abkürzung
SÖR II, der das ehemalige Gartenbauamt (GBA), große Teile des ehemaligen Tiefbauamtes (T) und die Bauhöfe der Bürgerämter Nord/Ost/Süd (BANOS) umfasste.
Der Regiebetrieb ging ab 1.1.2010 in den erweiterten Eigenbetrieb über. Der Wirtschaftsplan 2010 beinhaltete erstmals den vollständigen Aufgaben- und Leistungsumfang des Eigenbetriebes und war mit den Bereichen Grau, Grün und Straßenreinigung (incl. Kfz-Werkstatt, öfftl. WC`s) thematisch zunächst nach den ehemaligen Haushaltsplänen bzw. Wirtschaftsplänen der fusionierten Ämter/Betriebe unterteilt.
Die Systematik des Wirtschaftsplanes wurde 2013 der Entwicklung des SÖR angepasst. Die drei früheren Bereiche Grau, Grün und Straßenreinigung wurden dabei in zwei Bereiche „Gebühren Straßenreinigung“ und „Leistungen für die Stadt“ umgegliedert.
Zu Abrechnungszwecken wird im Haushaltsplan der Stadt Nürnberg ein „Besitzamt“ für das von SÖR unterhaltene Infrastrukturvermögen (Straßen Wege, Plätze, Grünanlagen etc.) geführt. Über dieses Besitzamt wird der Zuschussbedarf für den Eigenbetrieb gegenüber der Stadt abgerechnet. Außerdem werden Abschreibungen und Zinsen für das Infrastrukturvermögen auf diesem Besitzamt verbucht, ebenso wie Erträge und Aufwendungen für das Infrastrukturvermögen, auf die der Eigenbetrieb SÖR keinen Einfluss nehmen kann.
Die wesentlichen Zuständigkeiten und Aufgaben des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) sind:
Projekt Frankenschnellweg
- Projektleitung für das Gesamtprojekt einschl. Koordination aller an der Planung beteiligten Ge-
werke sowie Verantwortung für die Kontrolle und die Einhaltung der vorgegebenen Kosten und Termine
- Planung der oberirdischen Ebene des FSW, Ausschreibung und Vergabe sämtlicher Baumaß-
nahmen innerhalb des Projekts
- Bauleitung, Bauüberwachung und Abrechnung sämtlicher Baumaßnahmen innerhalb des Pro-
jekts
Straßen:
- Ausführungsplanung, Neubau und Unterhalt von Straßen, Geh- und Fahrradwegen sowie Plät-
zen;
- Ausführungsplanung, Bau und Unterhalt von Lichtsignalanlagen (Ampeln) sowie Straßenbe-
leuchtung;
-
Unterhalt von Straßenzubehör wie Schildern, Markierungen u. ä.;
-
Genehmigung, Koordination und Abwicklung baulich bedingter Sondernutzungen auf Straßen
Wegen und Plätzen.
Brücken:
-
Planung, Koordination und Abwicklung von Neubaumaßnahmen;
-
Unterhalt von Brücken;
-
Überwachung der Brückenbauwerke.
Lärmschutz:
-
Planung und Bau von Lärmschutzanlagen entlang städtischer Straßen
-
Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenster etc.)
-
Durchführung schalltechnischer Untersuchungen für Planungsvorhaben der Stadt Nürnberg.
Rückbau und Abbruch von Gebäuden:
-
Kostenermittlung für SÖR und externe Dienststellen
-
Vergabe und Durchführung von Ausschreibungen von Abbruchmaßnahmen (einschließlich
Massenermittlungen, LV-Erstellungen etc.)
Baugrund- und Altlastenuntersuchungen:
- Planung, Ausschreibung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Baugrund- bzw. Altlas-
tenuntersuchungen sowie den entsprechenden Räumungs- und Sanierungsmaßnahmen für SÖR und externe Dienststellen
- Beratung über Umwelt-, Abfall-, Wasser- und Immissionsschutzbestimmungen bei Baumaßnah-
men oder Liegenschaftsverkehr.
Reinigung:
- Gehweg-, Radwege- und Straßenreinigung.
Winterdienst:
- Räumen und Streuen der Hauptverkehrsstraßen, Radwege, Fußgängerüberwege und VAG-
Haltestellen im Stadtgebiet (teilweise fremdvergeben).
Wasserwirtschaft:
-
Planung und Unterhalt von Wasserbauwerken und Gewässern;
-
Hochwasserdienst.
Grünflächen:
-
Planung, Koordination und Abwicklung von Neubaumaßnahmen;
-
Unterhalt von Grünflächen (Mahd, Pflanzung, Reinigung);
-
Pflanzen und Pflege von Bäumen (in Grünanlagen sowie Straßenbäume).
Spielplätze:
- Planung, Koordination und Bau aller öffentlichen Spielplätze und Bewegungsparks für alle Ge-
nerationen;
- wiederkehrende Spielplatzkontrolle, Unterhalt und Pflege der öffentlichen Spielplätze und Be-
wegungsparks
Straßenverkehrsbehörde:
- Anordnung von verkehrsregelnden und verkehrslenkenden Maßnahmen mit Ausnahme zeitlich
unbefristeter verkehrsregelnder und verkehrslenkender Maßnahmen
- Erteilung von verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen (z.B. Parkerleichterungen für
Handwerker, Sozialdienste und Schwerbehinderte, Gefahrguttransporte, Schwer- und Sondertransporte, Befahren der Fußgängerzone, usw.);
- Genehmigung von Arbeitsstellen auf öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzung).
Wegerecht und Planfeststellung:
- Klassifizierung und Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen und Führen des Bestandsver-
zeichnisses;
- Freihalten öffentlicher Verkehrsflächen (z. B. Überwuchs, unerlaubte Sondernutzungen durch
stillgelegte Kfz);
- Auslage von Planfeststellungsunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme und Koordination der
zugehörigen gesamtstädtischen Stellungnahmen.
Anliegenmanagement:
- Ansprechpartner für die Bürgerschaft für sämtliche Belange des öffentlichen Raums unter der
Servicenummer 0911/231-7637 zu den üblichen Bürozeiten sowie rund um die Uhr unter soer@stadt.nuernberg.de.
Die im Wirtschafts- und Finanzplan aufgeführten Ausgaben resultieren aus der Erfüllung dieser Aufgaben und sind weitgehend rechtlich gebunden.
In den vorliegenden Unterlagen sind die Werte folgendermaßen dargestellt:
Wirtschaftsplan 2021 (2021 Plan); Wirtschaftsplan 2022 (2022 Planung); Vorschau auf die Jahre 2023 bis 2025 (Vorschau).
1.2. Erfolgsplan 2022 (siehe auch Seite 15)
Die Planansätze 2022 entsprechen im Wesentlichen den Ansätzen des Vorjahres.
Planansätze, denen Vertragsverhältnisse zugrunde liegen, berücksichtigen betragsmäßig den Umfang der jeweiligen Verträge.
Die bedeutenderen Planansätze/Mehrbedarfe für den Unterhalt der städtischen Infrastruktur, insbesondere der Bereiche Straßen, Brücken, Grünflächen und Verkehrsregelungstechnik, wurden mit dem Finanzreferat gesondert festgelegt.
Die Planwerte 2022 für die Besoldung der Beamten und die Gehälter der Beschäftigten ergeben sich zum Großteil aus dem Stellenplan und den voraussichtlichen städtischen Durchschnittspersonalkosten 2022. Darin enthalten sind die vertraglich vereinbarten und prognostizierten Besoldungbzw. Tariferhöhungen 2022.
Der Erfolgsplan ist in Anlehnung an die Erfolgsübersicht gemäß § 22 Eigenbetriebsverordnung in zwei Bereiche unterteilt:
- Bereich „Gebühren Straßenreinigung“: Der Bereich umfasst die durch den SÖR übernomme-
nen Aufgaben der Straßenreinigung. Diese Aufgaben sind gebührenfinanziert. Die Erträge, die Aufwände und das Ergebnis dieses Bereiches sind daher gesondert darzustellen. Leistungsbeziehungen zum Bereich „Leistungen für die Stadt“ werden anhand von Umlagen und internen Verrechnungen dargestellt.
- Bereich „Leistungen für die Stadt“: Der Bereich umfasst die SÖR übertragenen Aufgaben des
ehemaligen Gartenbauamtes, des ehemaligen Tiefbauamtes und der ehemaligen Bauhöfe der Bürgerämter. Weitere Obliegenheiten des Bereiches sind das Fuhrparkmanagement einschließlich dem Betrieb der städtischen Tankstellen, die Kfz-Werkstatt, der Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen und der Bereitschaftsdienst.
Der Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ wird vollständig über Gebühren finanziert und ist deshalb nicht von pauschalen Kürzungen betroffen. Überschüsse bzw. Fehlbeträge des Bereiches „Gebühren Straßenreinigung“ beeinflussen die Höhe des Zuschusses durch die Stadt Nürnberg nicht.
Im Bereich „Leistungen für die Stadt“ besteht für 2022 nach Berücksichtigung der konkreten Leistungsverrechnungen ein allgemeiner Zuschussbedarf i. H. v. 104,42 Mio. EUR (2021: 99,25 Mio. EUR).
Die Erhöhung zum Vorjahr entsteht im Wesentlichen durch zusätzliche Unterhaltsaufträge, sowie allgemeine Preis- und Lohnsteigerungen.
1.2.1 Erträge, Erlöse
Bereich „Gebühren Straßenreinigung“:
Für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 wurde eine Vorauskalkulation erstellt. Der Stadtanteil beträgt seit dem Jahr 2015 unverändert 10 %. Die Vorauskalkulation und die Gebührensätze wurden vom Werkausschuss am 10.10.2018 begutachtet und vom Stadtrat am 17.10.2018 beschlossen.
Im Jahr 2022 ergeben sich je Meter Straßenfront folgende Gebühren:
| Reinigungsklasse | 2015-2018 | 2019-2022 |
|---|---|---|
| A a) A b) A c) A d) B | 10,31 Euro 30,93 Euro 51,55 Euro 72,17 Euro 3,53 Euro | 11,30 Euro 33,90 Euro 56,50 Euro 79,10 Euro 3,88 Euro |
A a) Reinigungsklasse 1 (Reinigung 1 x wöchentl.) A b) Reinigungsklasse 2 (Reinigung 3 x wöchentl.) A c) Reinigungsklasse 3 (Reinigung häufiger als 4 x wöchentl.) A d) Reinigungsklasse 4 (Reinigung bis zu 7 x wöchentl.) B Für Straßen im Zwangsreinigungsgebiet B:
Die Gebühren für 2022 liegen bei 14,14 Mio. EUR (2021: 13,64 Mio. EUR).
Bereich „Leistungen für die Stadt:
Die ordentlichen Erträge 2022 liegen im Bereich „Leistungen für die Stadt“ bei 29,32 Mio. EUR (2021: 29,03 Mio. EUR). Die ordentlichen Erträge setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
14,66 Mio. EUR (ca. 50%) werden durch die Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen - insbesondere für Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen, sowie Parkgebühren - im Straßenbereich erzielt; sie zählen zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten.
7,73 Mio. EUR (ca. 26%) werden durch privatrechtliche Leistungsentgelte erwirtschaftet. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Einnahmen aus der Fahrzeugbewirtschaftung für andere Dienststellen und Eigenbetriebe.
Weitere 6,64 Mio. EUR (ca. 23%) werden durch Kostenerstattungen erlöst. Diese Erstattungen erfolgen insbesondere aufgrund folgender Leistungen des SÖR:
- Bauaufsichtskosten bzw. Bauverwaltungskosten, die für Architekten-, Planungs- und Baube-
treuungsleistungen der technischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verrechnet werden.
- Leistungen für die Grünbereiche der Dienststellen und Tochterunternehmen der Stadt Nürnberg
(Spielplatz-, Verkehrssicherungs- und Zustandskontrollen).
- Verschiedenste Leistungen der Werkstätten für die Dienststellen, Tochterunternehmen und Ei-
genbetriebe der Stadt Nürnberg.
1.2.2 Aufwendungen, Kosten
Bereich „Gebühren Straßenreinigung“
Der mit 9,20 Mio. EUR (2021: 9,02 Mio. EUR) geplante Personalaufwand für diesen Bereich entspricht den für die Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2019-2022 ermittelten Werten. In die Vorauskalkulation sind die Personalkosten aller Stellen eingeflossen, die den Kostenstellen des Bereiches „Gebühren Straßenreinigung“ zugerechnet werden.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 2,85 Mio. EUR (2021: 2,80 Mio. EUR) enthalten überwiegend Aufwendungen für Treibstoffe, Ersatzteile und Abfallbeseitigungsgebühren.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf rund 0,24 Mio. EUR (2021: 0,23 Mio. EUR) und beinhalten vor allem Miet- und Pachtaufwendungen bzw. Leasingkosten, Kfz-Versicherungsbeiträge und KFZ-Steuer.
Bereich „Leistungen für die Stadt“:
Die Berechnung des Personalaufwandes mit 54,23 Mio. EUR (2021: 50,22 Mio. EUR) basiert im Wesentlichen aus einer Hochrechnung beruhend auf dem Stellenplan in Verbindung mit den voraussichtlichen städtischen Durchschnittspersonalkosten 2022 und einer Lohn- und Gehaltssteigerung von 1,7 % im Jahr 2022.
Aufgrund der städtischen Vorgaben, die Ausgaben für Personalkosten zu begrenzen, wird insbesondere für Stellenfreihaltungen eine pauschale Kürzung des Personalaufwands von 5% (Vorjahr 5 %) vorgegeben.
Die Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensions-, Beihilfe- und Altersteilzeitverpflichtungen der aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgrund von Prognosewerten, die bei Stk ermittelt werden, berücksichtigt.
Stellenschaffungen sind entsprechend der vorliegenden Unterlagen zu den Etatberatungen des Stadtrats am 18.11.2021 bis 22.11.2021 enthalten. Diese sind mit 0,71 Mio. EUR berücksichtigt.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 67,31 Mio. EUR (2021: 65,13 Mio. EUR) enthalten insbesondere die Aufwendungen für den Unterhalt für:
| 2022 (in Mio. EUR) | 2021 (in Mio. EUR) | Abw. zum Vj. (in Mio. EUR) | |
|---|---|---|---|
| Straßen, Wege, Plätze, Grün | 25,40 | 22,19 | +3,21 |
| Kanalbenutzungsgebühren | 10,63 | 10,44 | +0,19 |
| Betriebsstrom | 4,64 | 4,79 | -0,15 |
| Verwaltungskostenerstattungen | 4,48 | 4,48 | 0,00 |
| Anlagen zur Verkehrsregelung | 2,90 | 2,86 | +0,04 |
| Straßenbegleitgrün | 2,80 | 2,28 | +0,52 |
| Roh- und Hilfsstoffe | 2,37 | 2,24 | +0,13 |
| Brücken, Stege, Stützmauern | 1,36 | 1,88 | -0,52 |
| Treibstoffe | 1,63 | 1,66 | -0,03 |
| Verkehrszeichen/Straßenmarkierungen | 1,16 | 1,00 | +0,16 |
| Gewässer | 1,03 | 1,60 | -0,57 |
Die Änderungen der Planansätze ergeben sich aus den ermittelten Mehr- und Minderbedarfen sowie Anpassungen zwischen den Kostenarten, abgebildet in den Erläuterungen S.17 ff.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens belaufen sich auf 3,39 Mio. EUR (2021: 3,28 Mio. EUR). Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Eventuelle investive Zuschüsse werden passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer des damit finanzierten Anlagevermögens unter der Ertragsposition "Auflösung von Sonderposten" berücksichtigt.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf 9,24 Mio. EUR (2021: 8,31 Mio. EUR) und beinhalten vor allem Miet- und Pachtaufwendungen (für Immobilien bzw. bewegliche Vermögensgegenstände), Nutzungsentgelte/Pflege für Software und Lizenzen, Vergütungen für Leistungen Dritter sowie Kfz-Versicherungsbeiträge. Die Erhöhung beruht im Wesentlichen auf zusätzlichem Mietaufwand und höheren Wartungs- und Pflegekosten im IT-Bereich.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen ergeben sich in Höhe von 3,64 Mio. EUR (2021: 4,54 Mio. EUR). Die Abzinsungsbeträge für Rückstellungen, im Wesentlichen Personalrückstellungen, belaufen sich auf 3,31 Mio. EUR (2021: 4,21 Mio. EUR). Die Zinsen für das Trägerdarlehen, welches zur Finanzierung des Anlagevermögens bereitgestellt wurde, betragen davon 0,25 Mio. EUR (2021: 0,28 Mio. EUR).
1.2.3 Interne Verrechnungen
Die Leistungsbeziehungen zwischen den Bereichen „Gebühren Straßenreinigung“ und „Leistungen für die Stadt“ werden im Erfolgsplan in den Zeilen
-
Aufwendungen/Erträge für interne Leistungsverrechnung
-
Umlagen
-
Nicht gebührenrelevante Aufwendungen
dargestellt.
Dem Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ werden über interne Leistungsverrechnungen und Umlagen kalkulierte Aufwendungen von 3,76 Mio. EUR (2021: 3,68 Mio. EUR) vom Bereich „Leistungen für die Stadt“ verrechnet.
Im Gegenzug werden im Bereich „Leistungen für die Stadt“ nicht gebührenrelevante Reinigungsleistungen von dem Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ i. H. v. 0,89 Mio. EUR (2021: 0,89 Mio. EUR) eingeplant.
1.2.4 Kalkulatorische Kosten
Kalkulatorische Kosten (d.h. Kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen) werden nur im Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ i. H. v. 1,03 Mio. EUR (2021: 1,01 Mio. EUR) berücksichtigt. Das Jahresergebnis des Bereiches „Leistungen für die Stadt“ wird dadurch nicht beeinflusst.
1.2.5 Jahresergebnis
Bereich „Gebühren Straßenreinigung“:
| Plan 2022 (in Mio. EUR) | Plan 2021 (in Mio. EUR) | |
|---|---|---|
| Erträge | -16,19 | -15,69 |
| Aufwendungen (z.B. Personal, Sach- u. Dienstleistungen) | 12,30 | 12,05 |
| Finanzergebnis | 0,00 | 0,00 |
| Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | 0,00 |
| Interne Leistungsverrechnung | 0,49 | 0,48 |
| Umlagen | 3,26 | 3,20 |
| Nicht gebührenrelevante Erträge/Aufwendungen | -0,89 | -0,89 |
| Kalkulatorische Kosten | 1,03 | 1,01 |
| Ergebnis | 0,00 | 0,16 |
Bereich „Leistungen für die Stadt“:
| Plan 2022 (in Mio. EUR) | Plan 2021 (in Mio. EUR) | |
|---|---|---|
| Erträge | -29,32 | -29,03 |
| Aufwendungen (z.B. Personal, Sach- u. Dienstleistungen) | 134,26 | 127,02 |
| Finanzergebnis | 3,62 | 4,52 |
| Außerordentliches Ergebnis | -0,47 | -0,47 |
| Interne Leistungsverrechnung | -0,49 | -0,48 |
| Umlagen | -3,26 | -3,20 |
| Nicht gebührenrelevante Aufwendungen/Erträge | 0,89 | 0,89 |
| Kalkulatorische Kosten | -0,81 | 0,00 |
| Ergebnis | 104,42 | 99,25 |
| Zuschuss der Stadt Nürnberg | -104,42 | -99,25 |
1.2.6 Zusammenfassung
Bereich „Leistungen für die Stadt“:
Die Abweichungen zwischen den Planjahren 2021 und 2022 in Höhe von ca. 5,17 Mio. EUR sind in den Erläuterungen S.17 ff. dargestellt und resultieren im Wesentlichen aus:
-
Steigende Personalkosten
-
Höhere Unterhaltsaufwendungen
Zusammensetzung der Zuschussveränderungen (in Mio. EUR) Steigerung ordentlicher Erträge 0,29 Steigerung ordentlicher Aufwand -7,24 davon Personalaufwand -4,01 davon sonstiger ordentlicher Unterhaltsaufwand -3,23 Finanzergebnis (Zinsaufwand aus Rückstellungen) 0,90 Sonstige Ertragssteigerung/Aufwandsreduzierung 0,88
Summe Ergebnisänderung -5,17 Zuschusserhöhung 5,17
1.3. Prognose für Erfolgsplan 2023 bis 2025 (siehe auch Seite 16)
Bereich „Gebühren Straßenreinigung“:
Für die Vorschau im Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ werden die Planwerte aus 2022 bis 2025 fortgeschrieben.
Bereich „Leistungen für die Stadt“:
Für die Vorschau im Bereich „Leistungen für die Stadt“ werden die Planwerte aus 2022 bis 2025 fortgeschrieben.
1.4. Vermögensplan 2022 (siehe auch Seite 23)
Der Vermögensplan weist für das Jahr 2022 einen Mittelbedarf von 18,49 Mio. EUR (2021: 9,50 Mio. EUR) aus, wobei das Periodenergebnis sowie die Abschreibungen aus dem Erfolgsplan in den Vermögensplan übertragen wurden.
Dieser Finanzbedarf resultiert aus:
- den Investitionen in unbewegliches/bewegliches/immaterielles Vermögen von insgesamt 17,09
Mio. EUR (2021: 6,99 Mio. EUR);
- den Tilgungsleistungen für das Trägerdarlehen der Stadt in Höhe von 0,90 Mio. EUR (2021:
0,90 Mio. EUR);
- der Minderung sonstiger Passiva in Höhe von 0,50 Mio. EUR (2021: 0,15 Mio. EUR)
Der Finanzbedarf wird wie folgt gedeckt:
- Einnahmen aus zurückverdienten Nettoabschreibungen des Anlagevermögens in Höhe von
3,39 Mio. EUR (2021: 3,23 Mio. EUR), die in den Erträgen und Erlösen enthalten sind. Diese Beträge werden zur Tilgung von Darlehen und Finanzierung der Investitionen eingesetzt;
- Mehrung sonstiger Passiva (Eigenkapital/Verbindlichkeiten/Rückstellungen) in Höhe von 5,52
Mio. EUR (2021: 6,27 Mio. EUR).
-
Minderung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) in Höhe von 9,35 Mio. EUR (2021: 0 EUR)
-
Einnahmen durch das Periodenergebnis in Höhe von 0,23 Mio. EUR (2021: 0 EUR)
Die Finanzierung des neuen Anlagevermögens erfolgte bisher ausschließlich über das Betriebsmittelkonto bei der Stadt Nürnberg. Bis zu Beginn des Jahres 2021 wurden keine Kredite aufgenommen.
Eigene Kassenkredite bei Banken sind gemäß Art. 73 GO bis zu einem Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge möglich; das sind (unter Einbezug des Zuschusses der Stadt Nürnberg) maximal 22,29 Mio. EUR. Kurzfristige Finanzierungen erfolgen über das Kassen- und Steueramt.
Die Möglichkeit Kassenkredite aufzunehmen sichert die Liquidität bei den laufenden Arbeiten.
1.5. Finanzplanung 2021 bis 2025 (siehe auch Seite 26)
Für die voraussichtliche Vermögens- und Finanzentwicklung wurde größtenteils der Wirtschaftsplan 2021 in gleicher Höhe fortgeschrieben. Signifikante Schwankungen zwischen den einzelnen Jahren rühren - neben den Übertragungen aus dem Erfolgsplan - vor allem von den Verläufen der Großinvestitionen für unbewegliches Vermögen (Betriebszentrale Am Pferdemarkt).
Die Finanzplanung weist für den Zeitraum 2021 bis 2025 einen Finanzbedarf von 102,78 Mio. EUR aus; darin sind 7,64 Mio. EUR für die Tilgung von Darlehen enthalten.
Das Investitionsvolumen 2021 bis 2025 in das Anlagevermögen einschließlich der Zwischenfinanzierung von Anlagen im Bau und in bewegliches Vermögen beträgt 92,83 Mio. EUR.
Die Investitionen teilen sich hinsichtlich ihrer organisatorischen Zuordnung wie folgt auf:
| Investitionen (in Mio. EUR) | 2021 Plan | 2022 Plan | 2023 Plan | 2024 Plan | 2025 Plan | 2021 – 2025 Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebührenbereich Stra- ßenreinigung | 1,37 | 1,70 | 1,05 | 1,05 | 1,05 | 6,22 |
| Leistungen für die Stadt | 4,62 | 5,39 | 4,20 | 4,20 | 4,20 | 22,61 |
| Betriebszentrale Am Pferdemarkt | 1,00 | 10,00 | 13,00 | 20,00 | 20,00 | 64,00 |
| Summe | 6,99 | 17,09 | 18,25 | 25,25 | 25,25 | 92,83 |
1.6. Investitionsprogramm (siehe auch Seiten 27 und 28)
Im Planungszeitraum ergeben sich folgende Investitionsschwerpunkte:
Betriebs- und Bezirkszentrale „Am Pferdemarkt“:
Mit Beschluss des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg vom 02.03.2011 wurde der Standort „Am Pferdemarkt“ festgelegt. Hier soll die Bezirkszentrale einschließlich der Werkstätten untergebracht werden. Nachdem der Stadtrat am 23.05.2012 die Rahmenbedingungen für den Realisierungswettbewerb beschlossen hat, wurde der Wettbewerb am 29.06.2012 gestartet. Die Preisgerichtssitzung fand am 25./26.10.2012 statt. Über die Umsetzung, ob vollständig oder evtl. in Baustufen, wird in Abhängigkeit der vom Stadtrat zur Verfügung gestellten Budgets gesondert entschieden. Nachdem am 03.09.2015 ein langfristiger Mietvertrag über Büroräume am Rathenauplatz abgeschlossen werden konnte, Mietbeginn war der 01.02.2017, wurde das Konzept der SÖR-Zentrale „Am Pferdemarkt“ grundsätzlich überarbeitet. Wesentlicher Inhalt ist, dass alle Büroarbeitsplätze, die nicht im direkten Zusammenhang mit den Werkstätten und den Bezirken 3 und 4 stehen, dauerhaft am Rathenauplatz verbleiben. Der Planansatz für die Zentrale am Pferdemarkt wird insofern um die Büroarbeitsplätze (ca. 320) reduziert. Die Konkretisierung der Planung wurde im Werkausschuss vorgestellt. Nachdem mittlerweile ein Ersatzgrundstück für den Wertstoffhof in der Uffenheimer Straße gefunden wurde, wird der Umsetzungsplan für die Betriebszentrale „Am Pferdemarkt“ vorangetrieben. Ein Baubeginn in 2023 wird angestrebt.
Ausstattung mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten zur effizienten Leistungserbringung:
Die starken Schwankungen der Investitionsausgaben sind vor allem durch das Großprojekt Betriebszentrale bedingt. Die Investitionen in die anderen Anlagearten laufen über die verschiedenen Organisationseinheiten auf absehbare Zeit weitestgehend linear.
2. Erfolgsplan 2022 (inkl. Vorschau bis 2025)
| Erfolgsplan SÖR 2022 Konto Bezeichnung | Ist 2020 | 2021 Plan | 2022 Planung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistungen für die Stadt | Gebühren Straßenreinigun g | Leistungen für die Stadt | Gesamt 2021 | Gebühren Straßenreinigung | Leistungen für die Stadt | Gesamt 2022 | |
| Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse | -271.806 | 0 | -106.000 | -106.000 | 0 | -112.000 | -112.000 |
| Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt | -12.753.294 | 0 | -14.761.000 | -14.761.000 | 0 | -14.661.000 | -14.661.000 |
| Gebühren veranlagt | 0 | -13.639.879 | 0 | -13.639.879 | -14.139.716 | 0 | -14.139.716 |
| Privatrechtliche Leistungsentgelte | -8.166.386 | -45.000 | -7.745.000 | -7.790.000 | -45.000 | -7.725.000 | -7.770.000 |
| Erträge Kostenerstattungen, -umlagen | -6.209.588 | -2.007.140 | -6.198.860 | -8.206.000 | -2.007.140 | -6.643.860 | -8.651.000 |
| Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves | -3.692 | 0 | -3.000 | -3.000 | 0 | -3.000 | -3.000 |
| Sonstige ordentliche Erträge | 137.216 | 0 | -215.000 | -215.000 | 0 | -170.000 | -170.000 |
| Aktivierte Eigenleistungen | -15.100 | 0 | -2.000 | -2.000 | 0 | -5.000 | -5.000 |
| Bestandsveränderungen | -99.597 | 0 | -1.000 | -1.000 | 0 | -1.000 | -1.000 |
| Ordentliche Erträge | -27.382.247 | -15.692.020 | -29.031.860 | -44.723.879 | -16.191.856 | -29.320.860 | -45.512.716 |
| Personalaufwendungen Aktiv | 37.377.667 | 6.700.539 | 37.944.300 | 44.644.839 | 6.834.549 | 40.769.676 | 47.604.225 |
| Personalaufwendungen Passiv | 13.702.128 | 2.319.573 | 12.280.516 | 14.600.089 | 2.365.964 | 13.464.385 | 15.830.349 |
| Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen | 60.369.127 | 2.796.503 | 65.127.466 | 67.923.969 | 2.853.160 | 67.305.570 | 70.158.730 |
| Abschreibungen | 2.518.476 | 331 | 3.275.669 | 3.276.000 | 338 | 3.389.662 | 3.390.000 |
| Transferaufwendungen | 80.417 | 3.363 | 86.637 | 90.000 | 3.431 | 86.569 | 90.000 |
| Sonstige ordentliche Aufwendungen | 7.394.287 | 233.467 | 8.306.533 | 8.540.000 | 238.136 | 9.243.503 | 9.481.639 |
| Ordentliche Aufwendungen | 121.442.102 | 12.053.776 | 127.021.121 | 139.074.897 | 12.295.579 | 134.259.364 | 146.554.943 |
| Ergebnis d. lfd. Verwaltungstätigkeit | 94.059.855 | -3.638.243 | 97.989.261 | 94.351.018 | -3.896.278 | 104.938.504 | 101.042.227 |
| Finanzerträge | -5.766 | 0 | -20.000 | -20.000 | 0 | -20.000 | -20.000 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 4.199.390 | 0 | 4.537.000 | 4.537.000 | 0 | 3.637.000 | 3.637.000 |
| Finanzergebnis | 4.193.624 | 0 | 4.517.000 | 4.517.000 | 0 | 3.617.000 | 3.617.000 |
| Ordentliches Jahresergebnis | 98.253.479 | -3.638.243 | 102.506.261 | 98.868.018 | -3.896.278 | 108.555.504 | 104.659.227 |
| Außerordentliche Erträge | -1.135.005 | 0 | -550.000 | -550.000 | 0 | -550.000 | -550.000 |
| Außerordentliche Aufwendungen | 151.129 | 0 | 84.000 | 84.000 | 0 | 84.000 | 84.000 |
| Außerordentliches Jahresergebnis | -983.876 | 0 | -466.000 | -466.000 | 0 | -466.000 | -466.000 |
| Jahreserg. v. Veränderung Stadt Nbg. | 97.269.603 | -3.638.243 | 102.040.261 | 98.402.018 | -3.896.278 | 108.089.504 | 104.193.227 |
| Aufwendungen(+)/Erträge(-) f. interne Leistungsverrechnung | 480.926 | -480.926 | 0 | 492.870 | -492.870 | 0 | |
| Umlagen | 3.200.191 | -3.200.191 | 0 | 3.264.195 | -3.264.195 | 0 | |
| nicht gebührenrelevante Aufwendungen (+)/Erträge(-) | -892.079 | 892.079 | 0 | -892.079 | 892.079 | 0 | |
| kalkulatorische Kosten | 1.011.070 | 0 | 1.011.070 | 1.031.292 | -805.064 | 226.228 | |
| Jahresergebnis nach Umlagen/Verrechnungen/kalk. Kosten | 161.865 | 99.251.223 | 99.413.088 | 0 | 104.419.455 | 104.419.455 | |
| Zuschuss der Stadt | -99.251.223 | -104.419.455 |
| Erfolgsplan SÖR 2022 Konto Bezeichnung | 2023 Planung | 2024 Planung | 2024 Planung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebühren Straßenreinig ung | Leistungen für die Stadt | Gesamt 2022 | Gebühren Straßenreinig ung | Leistungen für die Stadt | Gesamt 2022 | Gebühren Straßenreinig ung | Leistungen für die Stadt | Gesamt 2022 | |
| Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse | 0 | -112.000 | -112.000 | 0 | -112.000 | -112.000 | 0 | -112.000 | -112.000 |
| Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt | 0 | -14.661.000 | -14.661.000 | 0 | -14.661.000 | -14.661.000 | 0 | -14.661.000 | -14.661.000 |
| Gebühren veranlagt | -14.139.716 | 0 | -14.139.716 | -14.139.716 | 0 | -14.139.716 | -14.139.716 | 0 | -14.139.716 |
| Privatrechtliche Leistungsentgelte | -45.000 | -7.725.000 | -7.770.000 | -45.000 | -7.725.000 | -7.770.000 | -45.000 | -7.725.000 | -7.770.000 |
| Erträge Kostenerstattungen, -umlagen | -2.007.140 | -6.643.860 | -8.651.000 | -2.007.140 | -6.643.860 | -8.651.000 | -2.007.140 | -6.643.860 | -8.651.000 |
| Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves | 0 | -3.000 | -3.000 | 0 | -3.000 | -3.000 | 0 | -3.000 | -3.000 |
| Sonstige ordentliche Erträge | 0 | -170.000 | -170.000 | 0 | -170.000 | -170.000 | 0 | -170.000 | -170.000 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 0 | -5.000 | -5.000 | 0 | -5.000 | -5.000 | 0 | -5.000 | -5.000 |
| Bestandsveränderungen | 0 | -1.000 | -1.000 | 0 | -1.000 | -1.000 | 0 | -1.000 | -1.000 |
| Ordentliche Erträge | -16.191.856 | -29.320.860 | -45.512.716 | -16.191.856 | -29.320.860 | -45.512.716 | -16.191.856 | -29.320.860 | -45.512.716 |
| Personalaufwendungen Aktiv | 6.834.549 | 40.769.676 | 47.604.225 | 6.834.549 | 40.769.676 | 47.604.225 | 6.834.549 | 40.769.676 | 47.604.225 |
| Personalaufwendungen Passiv | 2.365.964 | 13.464.385 | 15.830.349 | 2.365.964 | 13.464.385 | 15.830.349 | 2.365.964 | 13.464.385 | 15.830.349 |
| Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen | 2.853.160 | 67.305.570 | 70.158.730 | 2.853.160 | 67.305.570 | 70.158.730 | 2.853.160 | 67.305.570 | 70.158.730 |
| Abschreibungen | 338 | 3.389.662 | 3.390.000 | 338 | 3.389.662 | 3.390.000 | 338 | 3.389.662 | 3.390.000 |
| Transferaufwendungen | 3.431 | 86.569 | 90.000 | 3.431 | 86.569 | 90.000 | 3.431 | 86.569 | 90.000 |
| Sonstige ordentliche Aufwendungen | 238.136 | 9.243.503 | 9.481.639 | 238.136 | 9.243.503 | 9.481.639 | 238.136 | 9.243.503 | 9.481.639 |
| Ordentliche Aufwendungen | 12.295.579 | 134.259.364 | 146.554.943 | 12.295.579 | 134.259.364 | 146.554.943 | 12.295.579 | 134.259.364 | 146.554.943 |
| Ergebnis d. lfd. Verwaltungstätigkeit | -3.896.278 | 104.938.504 | 101.042.227 | -3.896.278 | 104.938.504 | 101.042.227 | -3.896.278 | 104.938.504 | 101.042.227 |
| Finanzerträge | 0 | -20.000 | -20.000 | 0 | -20.000 | -20.000 | 0 | -20.000 | -20.000 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 | 3.637.000 | 3.637.000 | 0 | 3.637.000 | 3.637.000 | 0 | 3.637.000 | 3.637.000 |
| Finanzergebnis | 0 | 3.617.000 | 3.617.000 | 0 | 3.617.000 | 3.617.000 | 0 | 3.617.000 | 3.617.000 |
| Ordentliches Jahresergebnis | -3.896.278 | 108.555.504 | 104.659.227 | -3.896.278 | 108.555.504 | 104.659.227 | -3.896.278 | 108.555.504 | 104.659.227 |
| Außerordentliche Erträge | 0 | -550.000 | -550.000 | 0 | -550.000 | -550.000 | 0 | -550.000 | -550.000 |
| Außerordentliche Aufwendungen | 0 | 84.000 | 84.000 | 0 | 84.000 | 84.000 | 0 | 84.000 | 84.000 |
| Außerordentliches Jahresergebnis | 0 | -466.000 | -466.000 | 0 | -466.000 | -466.000 | 0 | -466.000 | -466.000 |
| Jahreserg. v. Veränderung Stadt Nbg. | -3.896.278 | 108.089.504 | 104.193.227 | -3.896.278 | 108.089.504 | 104.193.227 | -3.896.278 | 108.089.504 | 104.193.227 |
| Aufwendungen(+)/Erträge(-) f. interne Leistungsverrechnung | 492.870 | -492.870 | 0 | 492.870 | -492.870 | 0 | 492.870 | -492.870 | 0 |
| Umlagen | 3.264.195 | -3.264.195 | 0 | 3.264.195 | -3.264.195 | 0 | 3.264.195 | -3.264.195 | 0 |
| nicht gebührenrelevante Aufwendungen (+)/Erträge(-) | -892.079 | 892.079 | 0 | -892.079 | 892.079 | 0 | -892.079 | 892.079 | 0 |
| kalkulatorische Kosten | 1.031.292 | -805.064 | 226.228 | 1.031.292 | -805.064 | 226.228 | 1.031.292 | -805.064 | 226.228 |
| Jahresergebnis nach Umlagen/Verrechnungen/kalk. Kosten | 0 | 104.419.455 | 104.419.455 | 0 | 104.419.455 | 104.419.455 | 0 | 104.419.455 | 104.419.455 |
| Zuschuss der Stadt | -104.419.455 | -104.419.455 | -104.419.455 |
Erfolgsplan SÖR 2022
Differenz
Gebühren
Leistungen Gebühren Leistungen Leistungen für die
Straßenreinigun Gesamt 2021 Gesamt 2022
für die Stadt Straßenreinigung für die Stadt Stadt Plan 2022 zu
g
lfd. Nr. Konto Bezeichnung Plan 2021 1Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 0 -106.000 -106.000 0 -112.000 -112.000 -6.000 2Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt 0 -14.761.000 -14.761.000 0 -14.661.000 -14.661.000 100.000 3Gebühren veranlagt -13.639.879 0 -13.639.879 -14.139.716 0 -14.139.716 0 4Privatrechtliche Leistungsentgelte -45.000 -7.745.000 -7.790.000 -45.000 -7.725.000 -7.770.000 20.000 5Erträge Kostenerstattungen, -umlagen -2.007.140 -6.198.860 -8.206.000 -2.007.140 -6.643.860 -8.651.000 -445.000 6Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 0 -3.000 -3.000 0 -3.000 -3.000 0 7Sonstige ordentliche Erträge 0 -215.000 -215.000 0 -170.000 -170.000 45.000 8Aktivierte Eigenleistungen 0 -2.000 -2.000 0 -5.000 -5.000 -3.000 9Bestandsveränderungen 0 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000 0 Ordentliche Erträge -15.692.020 -29.031.860 -44.723.879 -16.191.856 -29.320.860 -45.512.716 -289.000 10Personalaufwendungen Aktiv 6.700.539 37.944.300 44.644.839 6.834.549 40.769.676 47.604.225 2.825.375 11Personalaufwendungen Passiv 2.319.573 12.280.516 14.600.089 2.365.964 13.464.385 15.830.349 1.183.868 12Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 2.796.503 65.127.466 67.923.969 2.853.160 67.305.570 70.158.730 2.178.104 13Abschreibungen 331 3.275.669 3.276.000 338 3.389.662 3.390.000 113.993 14Transferaufwendungen 3.363 86.637 90.000 3.431 86.569 90.000 -67 15Sonstige ordentliche Aufwendungen 233.467 8.306.533 8.540.000 238.136 9.243.503 9.481.639 936.970 Ordentliche Aufwendungen 12.053.776 127.021.121 139.074.897 12.295.579 134.259.364 146.554.943 7.238.243 Ergebnis d. lfd. Verwaltungstätigkeit -3.638.243 97.989.261 94.351.018 -3.896.278 104.938.504 101.042.227 6.949.243 16Finanzerträge 0 -20.000 -20.000 0 -20.000 -20.000 0 17Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 4.537.000 4.537.000 0 3.637.000 3.637.000 -900.000
Finanzergebnis 0 4.517.000 4.517.000 0 3.617.000 3.617.000 -900.000
Ordentliches Jahresergebnis -3.638.243 102.506.261 98.868.018 -3.896.278 108.555.504 104.659.227 6.049.243 18Außerordentliche Erträge 0 -550.000 -550.000 0 -550.000 -550.000 0 19Außerordentliche Aufwendungen 0 84.000 84.000 0 84.000 84.000 0
Außerordentliches Jahresergebnis 0 -466.000 -466.000 0 -466.000 -466.000 0
Jahreserg. v. Veränderung Stadt Nbg. -3.638.243 102.040.261 98.402.018 -3.896.278 108.089.504 104.193.227 6.049.243 20Aufwendungen(+)/Erträge(-) f. interne Leistungsverrechnung 480.926 -480.926 0 492.870 -492.870 0 -11.944 21Umlagen 3.200.191 -3.200.191 0 3.264.195 -3.264.195 0 -64.004 22nicht gebührenrelevante Aufwendungen (+)/Erträge(-) -892.079 892.079 0 -892.079 892.079 0 0 23kalkulatorische Kosten 1.011.070 0 1.011.070 1.031.292 -805.064 226.228 -805.064 Jahresergebnis nach Umlagen/Verrechnungen/kalk. Kosten 161.865 99.251.223 99.413.088 0 104.419.455 104.419.455 5.168.231
Zuschuss der Stadt -99.251.223 -104.419.455 -5.168.231
Erläuterungen zu den Planabweichungen zwischen 2021 und 2022 (siehe Seite 17)
| Differenz 2021 und 2022 (in EUR) | siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| 1. | 1.407.243 | Mehrbedarf durch SÖR nicht beeinflussbar | |
| 1.1 | 280.000 | 15 | Wartungs- Pflegekosten SAP Lizenzen; höhere Verrechnungen an DIP; MS Teams; OpenTouch Höhere Verrechnungen an die städtische IT (Pflegekosten für CAD/GIS-PCs, I- Pads, sonst. Mobilgeräte), Mehrkosten ca. 120.000 Euro; Höhere Wartungs-und Pflegekosten für zusätzliche Lizenzen, u.a. wegen Personalmehrung (z.B SAP, VMS, CARD1) 60.000 Euro; zusätzliche Kosten für Softwareanpassungen: 10.000 Euro; Befahrung und Erfassung Schilder und Equipment: 30.000 Euro; Abgleich und Optimierung Winterdienst (BlueWorld - GIS@SÖR): 20.000 Euro; VMS-Formular Baumaßnahmen 2.0: 20.000 Euro; Leih- und Pflegekosten für webbasiertes Baustellenmanagement: 20.000 Euro; |
| 1.2 | 150.000 | 10,11 | Altersteilzeitrückstellungen, Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen gemäß Hochrechnung von Ref. I/II Aufgrund der Hochrechnungen von Ref. I/II. zur Rückstellungsbildung/ -auflösung ergibt sich in Summe ein Minderbedarf im Personalbereich |
| 1.3 | -900.000 | 17 | Zinsaufwand (Abzinsungsbeträge aus Rückstellungen) gemäß Hochrechnung von Ref. I/II |
| 1.4 | 711.957 | 10,11 | Stellenneuschaffungen & Stellenhebungen |
| 1.5 | 435.286 | 10,11 | Anpassungen der Entgeltgruppen im gewerblichen Bereich |
| 1.6 | 540.000 | 10 | Zulagen Winterdienst Anteilsmäßige Erstattung der Zuschläge, die nicht in den Durchschnittspersonal- kosten der Stadt Nürnberg enthalten sind |
| 1.7 | 190.000 | 10 | Anteilige Erstattung der Personalkostenkürzung im Bereich Straßenreinigung |
| Differenz 2021 und 2022 (in EUR) | siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| 2. | 325.000 | Mehr-/Minderbedarf aufgrund von Beschlüssen und Absprachen | |
| 2.1 | 100.000 | 12 | „Masterplan Freiraum“ |
| 2.2 | 225.000 | 12 | Instandhaltung Verkehrsleitsystem Messe Stufenweise Erneuerung des Verkehrsleitsystems-Messe |
| Differenz 2021 und 2022 (in EUR) | siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| 3. | 179.000 | Mehr-/Minderbedarf aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen/ Submissionsergebnissen | |
| 3.1 | 79.000 | 12 | Kostensteigerung Erdbau Kostensteigerung im Bereich Unterhalt aufgrund von steigenden Einkaufspreisen der Leistungen im Bereich Erdbau (ca. 5%) |
| 3.2 | 80.000 | 12 | Kostensteigerung VLS-Messe, PLS-Altstadt und den Verkehrsbeobachtungska- meras Höhere Unterhaltsaufwendungen bei den 20 Jahre alten Systemen VLS-Messe, PLS-Altstadt und den Verkehrsbeobachtungskameras (+2,5%). Zusätzliche jährli- che Kosten (25.000 Euro) für Nutzung von URBIC (ÖPNV-Qualitätsanalysetool, beschafft von VAG, stadtseitige Nutzung von Vpl/VT und SÖR/1-E/2)) Diese Er- höhung gilt auch für die aus dem Unterhalt zu finanzierenden Kleinmaßnahmen, z.B. Schadensbeseitigungen. |
| 3.3 | 20.000 | 12 | Vergabe Parkpflegewerk Luitpoldhain Mehrbedarf für Vergabe Parkpflegewerk Luitpoldhain. Da die alten Vergaberegeln der HOAI einer neuen Ausschreibungspraxis über Leistungsbilder gewichen sind, ist zu erwarten, dass die Kosten drastisch steigen. |
| Differenz 2021 und 2022 (in EUR) | siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| 4. | 581.000 | Mehr-/ Minderbedarf für Standorte des SÖR | |
| 4.1 | 150.000 | 15 | Bürozentrale Sulzbacher Str. 2-6, Potentialanalyse Potentialanalyse für den Standort Sulzbacher Str. 2-6 |
| 4.2 | 320.000 | 15 | Mietaufwendungen Löffelholzstr. und andere Standorte Anmietung Löffelholzstr. als Ersatz für Standort Am Pferdemarkt 23-25 und 26 um den Neubau realisieren zu können (280.000€). Zusatzanmietung Sulzbacher Str. 2-6 (40.000 €) nach dem Auszug des ADN zum 01.06.2020, künftig für das neue Sachgebiet 1-A vorgesehen. |
| 4.3 | 55.000 | 15 | Mietnebenkosten Löffelholzstr. und andere Standorte Mietnebenkosten für den neuen Standort Löffelholzstr. 46.000 €, sowie zusätzli- che Fläche Sulzbacher Str. 2-6 ca. 9.000 € (ehemals ADN s.o.) |
| 4.4 | 35.000 | 12 | Aufwendungen für Möbel & Büroausstattung Löffelholzstr. und andere Standorte Möbel für den neuen Standort Löffelholzstr; Ersatz für verbrauchtes Mobiliar in anderen Standorten |
| 4.5 | 21.000 | 12 | Mehrkosten Gebäudereinigung aufgrund von Tariferhöhungen Durch neue Tarifabschlüsse werden die Gebäudereinigungskosten ca. 2 % mo- natlich steigen |
| Differenz 2021 und 2022 (in EUR) | siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| 5. | 1.336.988 | 1-20 | Anpassung der Erträge/Aufwendungen an erwartete Preissteigerun- gen und ähnliches |
| 5.1 | -14.000 | 1-9 | Anpassung ordentliche Erträge (Ertragsreduzierung) Die Senkungen der Planansätze resultieren im Wesentlichen aus geringeren Ein- nahmeerwartungen aufgrund der Rechnungsergebnisse der Vorjahre. |
| 5.2 | 250.000 | 12-15 | Anpassungen ordentlicher Aufwand ohne Personalaufwand (Aufwandserhöhung) Anpassungen der ordentlichen Aufwendungen aufgrund von erwarteten allg. Preissteigerungen, rechtl. Änderungen oder ähnlichem. |
| 5.3 | 1.982.000 | 10,11 | Anpassungen Personalaufwand (Aufwandsreduzierung) Anpassung des Personalaufwands (ohne Rückstellungen) an die erwartete Tarif- steigerung sowie den Besoldungsanstieg 2022 |
| 5.4 | -881.012 | 20-23 | Anpassungen an Kalkulation Straßenreinigungsgebühren Anpassungen anhand der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren im Bereich ILV, Umlagen. |
| Differenz 2021 und 2022 (in EUR) | siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| 6. | 1.339.000 | Mehrbedarf durch die Anpassung des Unterhalts an den Bedarf | |
| 6.1 | Straßenunterhalt | ||
| 6.1.1 | 150.000 | 12 | GHB Nürnberger Linie GHB Nürnberger Linie, u. a. Granit in gebundener Bauweise innerhalb der Alt- stadtmauern |
| 6.1.2 | 100.000 | 12 | U-Bahn Verbauschäden Schäden durch U-Bahnverbau (v.a. Fürther Straße), Behebung von Schäden be- dingt durch den nicht ordnungsgemäß erfolgten Rückbau des U-Bahn Verbaus, Setzungen im Belag durch Verrottung von Verbauhölzern |
| 6.1.3 | 150.000 | 12 | Sanierungskonzept Fußgängerzone Altstadt Beläge sanierungsbedürftig; Austausch von Teilflächen unter Beachtung der Vor- gaben Gestaltungshandbuch nötig. |
| 6.1.4 | 210.000 | 12 | Breslauer Straße |
| 6.2 | Brückenunterhalt/ Wasserwirtschaft | ||
|---|---|---|---|
| 6.2.1 | 83.000 | 12 | Monitoring Volkspark Dutzendteich, Untersuchung Hochwasserdeiche, etc. Monitoring Volkspark Dutzendteich, Untersuchung Hochwasserdeiche, gestie- gene Anforderung an Gewässeranalytik, Planungsleistungen Gewässerverroh- rungen |
| 6.2.2 | 300.000 | 12 | Brücken-Unterhaltsleistungen zur Bestandssicherung Für Unterhaltsaufgaben (Reinigung und Pflege, Ersetzen von Bauteilen), um große Folgeschäden zu vermeiden (Austausch von Übergangskonstruktionen). Entsprechend erfolgte in 2020 eine Reduzierung des MIP-Ansatzes (Ansatz- tausch). Mit den Mitteln werden künftig Unterhaltsmaßnahmen umgesetzt, die die Zielsetzung haben, dass Bauwerke im Bestand die Nutzungszeit auch erreichen. |
| 6.2.3 | -400.000 | 12 | PebBrü: Fischbachverrohrung Fischbachverrohrung künftig investiv bei der Stadt verortet, daher Minderbedarf in Höhe der bisherigen Berücksichtigung im WiPl 2021. |
| 6.2.4 | -20.000 | 12 | Stützwände Cheruskerstraße |
| 6.3 | Grünunterhalt | ||
| 6.3.1 | 60.000 | 12 | Vergabe der Sichtkontrolle für Teil der Spielplätze im Bezirk 2 Unzureichende Kapazitäten aufgrund neuer Spielplätze und mehr Geräte - Schätzkosten für Vergabe; diese ist nötig um rechtssichere Kontrollzyklen sicher stellen zu können. |
| Differenz 2021 und 2022 (in EUR) | siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| 6.4 | Folgekosten aus investiven Maßnahmen | ||
| 6.4.1 | 113.000 | 12 | Folgekosten Straßen Um-/ Neubauten Mehraufwand für den Unterhalt aus Investitionsmaßnahmen (MIP-Maßnahmen) aus dem Bereich Straßenbau. |
| 6.4.2 | 45.000 | 12 | Folgekosten Straßenbegleitgrün Mehraufwand für den Unterhalt aus Investitionsmaßnahmen (MIP-Maßnahmen) aus dem Bereich Straßenbegleitgrün. |
| 6.4.3 | 328.000 | 12 | Folgekosten Grünanlagen & Spielflächen Mehraufwand für den Unterhalt aus Investitionsmaßnahmen (MIP-Maßnahmen) aus Grünprojekten (Grünanlagen, Spielflächen). |
| 6.5 | Sonstiges | ||
| 6.5.1 | 25.000 | 15 | Beratungsleistungen zusätzliche Beraterleistungen |
| 6.5.2 | -25.000 | 12 | Minderbedarf Ordnungsdienst Grünanlagen 2021 Ausschreibungsergebnis lag unter den erwarteten Kosten. |
| 6.5.3 | 100.000 | 12 | Analyse Kampfmittelflächen SUN und SÖR lassen v.a. im äußeren Bereich die Gemarkungen systematisch bzgl. Kampfmittelverdachtsflächen erfassen und auswerten. Die Daten werden allen Dienststellen zur Verfügung gestellt. Erleichterung für Bauvorbereitung und Vergabe sind zu erwarten. |
| 6.5.4 | 70.000 | 12 | Beteiligung an der Befahrung des Stadtgebiets durch GEO GEO lässt den öffentlichen Raum befahren und erfassen - quasi Google-Street- view für städt. Geodatenservice aufbauen, inkl. Erfassung von Unterhaltsobjek- ten (Bänke, Streugutkisten, etc.). |
| 6.5.5 | 50.000 | 15 | Grafikleistungen & Druckerzeugnisse 50.000 Euro für Grafikleistungen und Druckerzeugnisse |
3. Vermögensplan 2022
| Vermögensplan (in TEUR) | 2021 Plan | 2022 Plan |
|---|---|---|
| I. Mittelverwendung 1. Investitionen 2. Periodenergebnis - Verlust 3. Darlehenstilgung 4. Mehrung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) 5. Minderung sonstiger Passiva (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) | 6.992 0 900 1.461 145 | 17.087 0 900 0 500 |
| S u m m e | 9.498 | 18.487 |
| II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 2. Zuschüsse 3. Periodenergebnis - Gewinn 4. Kreditaufnahme 5. Mehrung sonstiger Passiva (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 6. Minderung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) | 3.231 0 0 0 6.267 0 | 3.390 0 226 0 5.518 9.353 |
| S u m m e | 9.498 | 18.487 |
4. Verpflichtungsermächtigungen
| Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2022 (in TEUR) | VE | 2023 Plan | 2024 Plan | 2025 Plan | |
|---|---|---|---|---|---|
| VE | |||||
| Summe | |||||
| a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt b) Grundstücke und Gebäude Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Betriebszentrale Am Pferdemarkt c) Fahrzeuge Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt d) Maschinen, technische Anlagen, Be- triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt | 25 0 25 6.550 0 50 6.500 500 250 250 95 0 95 | 0 0 0 5.000 0 0 5.000 0 0 0 0 0 0 | 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 | ||
| 25 | |||||
| 0 | |||||
| 25 | |||||
| 11.550 | |||||
| 0 | |||||
| 50 | |||||
| 11.500 | |||||
| 11.500 | |||||
| 500 | |||||
| 250 | |||||
| 250 | |||||
| 95 | |||||
| 95 | |||||
| 0 | |||||
| 95 | |||||
| S u m m e | 12.170 | 7.170 | 5.000 | 0 |
5. Stellenplan/Stellenübersicht
| Planstellen SÖR incl. B-Stellenplan 30.06.2021 | |
|---|---|
| 2021 | 2022* |
| Ist (VK) Ist incl. B- Stellenplan Beschäftigte | |
|---|---|
| 30.06.21 | 30.06.21 |
Stellenübersicht/
Stellenplan
(Vollkraft - VK)
Entgeltgruppen
Ltd. Angestellte (AT)
15
14
13
12
11
10
9c
9b
9a
8
7
6
5
4
3
Summe Beschäftigte
| 1,00 | 1,00 |
|---|---|
| 2,00 | 2,00 |
| 5,00 | 6,00 |
| 16,00 | 16,00 |
| 42,50 | 45,50 |
| 52,96 | 61,46 |
| 14,30 | 14,30 |
| 6,90 | 6,90 |
| 64,69 | 65,19 |
| 62,25 | 65,25 |
| 48,84 | 48,84 |
| 70,14 | 71,14 |
| 166,71 | 166,71 |
| 81,65 | 83,65 |
| 154,00 | 156,00 |
| 145,21 | 145,21 |
| 934,15 | 955,15 |
| 1,00 | 1 |
|---|---|
| 2,00 | 2 |
| 4,79 | 5 |
| 10,90 | 11 |
| 36,38 | 37 |
| 43,88 | 47 |
| 12,12 | 13 |
| 6,64 | 7 |
| 55,40 | 60 |
| 55,68 | 61 |
| 45,91 | 47 |
| 63,92 | 68 |
| 154,00 | 157 |
| 70,30 | 72 |
| 143,40 | 144 |
| 134,00 | 134 |
| 840,32 | 866 |
Qualifikationsebene
Qualifikationsebene 4 B 3
B 2
A 16
A 15
A 14
A 13
Qualifikationsebene 3 A 13
A 12
A 11
A 9 G/A 10
Qualifikationsebene 2 A 9 M
A 7/8
Summe Beamte
| 2,00 | 2,00 |
|---|---|
| 1,00 | 1,00 |
| 4,00 | 4,00 |
| 7,00 | 7,00 |
| 7,00 | 7,00 |
| 12,20 | 12,20 |
| 11,77 | 11,77 |
| 15,88 | 15,88 |
| 3,98 | 3,98 |
| 7,50 | 7,50 |
| 72,33 | 72,33 |
| 1,75 | 2 |
|---|---|
| 1,00 | 1 |
| 4,00 | 4 |
| 6,33 | 7 |
| 5,80 | 6 |
| 11,86 | 13 |
| 12,77 | 16 |
| 19,41 | 22 |
| 3,90 | 4 |
| 10,00 | 11 |
| 76,82 | 86 |
Beschäftigtengruppen
Summe Beschäftigte
Summe Beamte
Gesamt
| 934,15 | 955,15 |
|---|---|
| 72,33 | 72,33 |
| 1.006,48 | 1.027,48 |
| 840,32 | 866 |
|---|---|
| 76,82 | 86 |
| 917,14 | 952 |
* Die neu beantragten Stellen wurden vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrates berücksichtigt.
6. Finanzplan 2021 bis 2025
| Finanzplan 2021 - 2025 | 2021 Plan | 2022 Plan | 2023 Plan | 2024 Plan | 2025 Plan | Summe 2021-2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| I. Mittelverwendung 1. Investitionen 2. Periodenergebnis - Verlust 3. Darlehenstilgung 4. Mehrung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) 5. Minderung sonstiger Passiva (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) | 6.992 0 900 1.461 145 | 17.087 0 900 0 500 | 18.250 0 1.164 0 0 | 25.250 0 1.880 0 0 | 25.250 0 2.800 0 200 | 92.829 0 7.644 1.461 845 |
| S u m m e | 9.498 | 18.487 | 19.414 | 27.130 | 28.250 | 102.779 |
| II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 2. Zuschüsse (Erstattung Stadt Nürnberg) 3. Periodenergebnis - Gewinn 4. Kreditaufnahme 5. Mehrung sonstiger Passiva (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 6. Minderung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) | 3.231 0 0 0 6.267 0 | 3.390 0 226 0 5.518 9.353 | 3.450 0 226 10.572 5.166 0 | 3.500 0 226 18.068 5.336 0 | 3.550 0 226 18.731 5.743 0 | . 17.121 0 904 47.371 28.030 9.353 |
| S u m m e | 9.498 | 18.487 | 19.414 | 27.130 | 28.250 | 102.779 |
7. Investitionsplan
7.1. Investitionen 2022
| Investitionen 2022 (in TEUR) | 2021 Plan | 2022 Plan |
|---|---|---|
| a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt b) Grundstücke und Gebäude Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Betriebszentrale Am Pferdemarkt c) Fahrzeuge Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt d) Maschinen, technische Anlagen, Be- triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt | 431 0 431 2.450 0 1.450 1.000 3.164 1.350 1.814 948 24 923 | 613 0 613 11.345 500 845 10.000 4.079 1.190 2.889 1.050 12 1.038 |
| S u m m e | 6.992 | 17.087 |
7.2. Mehrjährige Investitionsplanung
| Investitionen 2021 - 2025 (in TEUR) | 2021 Plan | 2022 Plan | 2023 Plan | 2024 Plan | 2025 Plan | 2021-2025 Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt b) Grundstücke und Gebäude Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Betriebszentrale Am Pferdemarkt c) Fahrzeuge Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt d) Maschinen, technische Anlagen, Be- triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt | 431 0 431 2.450 0 1.450 1.000 3.164 1.350 1.814 948 24 923 | 613 0 613 11.345 500 845 10.000 4.079 1.190 2.889 1.050 12 1.038 | 250 0 250 13.500 0 500 13.000 3.500 1.000 2.500 1.000 50 950 | 250 0 250 20.500 0 500 20.000 3.500 1.000 2.500 1.000 50 950 | 250 0 250 20.500 0 500 20.000 3.500 1.000 2.500 1.000 50 950 | 1.794 0 1.794 68.295 500 3.795 64.000 17.743 5.540 12.203 4.998 186 4.812 |
| S u m m e | 6.992 | 17.087 | 18.250 | 25.250 | 25.250 | 92.829 |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 10.11.2021 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Neubau einer Betriebszentrale für den Eigenbetrieb SÖR; Standort: Am Pferdemarkt
hier:
- Aktueller Planungsstand mit Raumprogramm, Kosten, Bauzeitenplan
- Büroerweiterung durch Errichtung eines Kopfbaus zur Unterbringung zusätzlicher
Mitarbeiter
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Die Vorplanungen zur ´SÖR-Betriebezentrale´ am Pferdemarkt sind abgeschlossen. Der aktuelle Planungsstand mit Kostenschätzung wird vorgestellt. Der im genehmigten Architektenentwurf optional angedachte Kopfbau wird eingeplant.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ein Finanzierungsvorschlag ist mit Ref.I/II/StK zu erarbeiten.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Prüfung der Diversity-Relevanz ist im Rahmen der Konzeptplanung erfolgt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.I/II
Beschlussvorschlag:
SÖR wird mit der Umsetzung der Planungen - vorbehaltlich der Mittelbereitstellung - beauftragt.
WerkA SÖR; Vorlage
für die Realisierung der Betriebszentrale SÖR Nürnberg
10.11.2021
Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Bauherr Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) Sulzbacher Str. 2-6 90489 Nürnberg
Mitwirkung bei der Erstellung EDR GmbH Dillwächterstraße 5 81479 München
I. MAßNAHME – PROJEKTBESCHREIBUNG .................................................................................. 4 I.1 Vorangegangene Beschlüsse ................................................................................................... 4 I.2 Einleitung .................................................................................................................................. 4 I.3 Anlass der Vorlage .................................................................................................................... 5
II. PLANUNGSSTAND .................................................................................................................... 6 II.1 Ökologie-Konzept ..................................................................................................................... 6 II.2 Gebäude .................................................................................................................................... 6 II.3 Betriebstechnische Ausstattung .............................................................................................. 7 II.4 Technische Gebäudeausstattung ............................................................................................ 7 II.5 Elektrotechnik ........................................................................................................................... 8
III. KOSTENRAHMEN ..................................................................................................................... 9 III.1 Grundlagen des Kostenrahmens ............................................................................................. 9 III.2 Kostenrahmen .......................................................................................................................... 9
IV. TERMINRAHMEN ................................................................................................................... 10 IV.1 Grundlagen des Terminrahmens ........................................................................................... 10 IV.2 Terminrahmen ........................................................................................................................ 10
V. FINANZIERUNGSBAUSTEINE .................................................................................................. 11
VI. ZUSAMMENFASSUNG PLANUNG SÖR-BETRIEBSZENTRALE .................................................... 11
I. Maßnahme – Projektbeschreibung
I.1 Vorangegangene Beschlüsse Werkausschuss SÖR am 02.03.2011: Standortfestlegung „Am Pferdemarkt" für den Neubau der SÖR-Zentrale und Veranlassung der Erstellung eines Auslobungstextes zur Durchführung eines Realisierungswettbewerbs.
Stadtrat am 23.05.2012: Beauftragung der Bauverwaltung den Realisierungswettbewerb in Zusammenarbeit mit dem SÖR durchzuführen.
Werkausschuss SÖR am 22.03.2013: Vergabe der Objektplanung an den Wettbewerbsgewinner Bolwin & Wulf Architekten. Der Wettbewerb als auch die vergebene Planung umfasste die Errichtung der SÖR-Zentrale am Pferdemarkt mit ca. 400 Büroarbeitsplätzen. Werkstätten und Lagern des Werkbetriebs, Fahrzeugabstellhallen, Winterdienstflächen und den Sozialräumen für gewerbliche Mitarbeiter.
Werkausschuss SÖR am 18.10.2017: Nach Aufteilung des Gesamtobjekts in Büro- und Betriebszentrale erfolgt die Zustimmung zum umgeplanten Konzept ´Betriebszentrale´. SÖR wird beauftragt mit der Erstellung der Objektplanung zu Modul 1, als auch die notwendige Umlegung des Wertstoffhofes am Pferdemarkt zu veranlassen.
Werkausschuss SÖR am 12.02.2020: Änderung des Baukonzepts auf eine ´En-bloc-Erstellung´, d.h. ohne Modulaufteilung.
Werkausschuss SÖR am 06.06.2021: Beschluss zur Anmietung einer Interimsunterbringung für den Straßenunterhaltsbezirk 3. Die temporäre Ausgliederung soll den reibungslosen Betriebsablauf des Unterhaltsbezirks gewährleisten. Gleichzeitig werden die Bauzeit und Kosten des Neubaus Betriebszentrale reduziert.
I.2 Einleitung Mit Entstehung des SÖR sollte dieser an einem Hauptstandort untergebracht werden. Als Standort wurde der Pferdemarkt festgelegt. Nach dem Architektenwettbewerb 11/2012 mit angesetzten Kosten von ca. 66 Mio. EUR wurde das ursprüngliche Konzept ´Gesamtzentrale´ reduziert auf ´Betriebszentrale´. Zur Reduzierung des Investitionsvolumens wurden 325 Büroarbeitsplätze, die nicht zwingend am Pferdemarkt unterkommen müssen aus dem Gesamtpaket herausgenommen.
Grundlage der Wettbewerbsplanungen war ein freies und verfügbares Gelände. Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung auf dem zu beplanenden Areal ansässige Wertstoffhof sollte dazu an eine andere Stelle verlagert werden. Nach jahrelanger Suche konnte 2019 ein geeignetes Ersatzgrundstück gefunden werden. Damit wird die Verlagerung des Wertstoffhofs und die Verwirklichung der Betriebszentrale möglich. Die Planungen, durchgeführt vom ASN, sind im Gange, die Maßnahme soll 2024 abgeschlossen sein.
Die nun abgespeckte Planung, weiterhin basierend auf dem Ergebnis des Architektenwettbewerbs, wurde zusammen mit dem Wettbewerbsgewinner Bolwin & Wulf erarbeitet und weiter optimiert.
Der Standort Löffelholzstraße 25-29 ist zur Interimsnutzung des Straßenunterhaltsbezirks 3 angemietet und wird zur Nutzung ab März 2022 vorbereitet.
Folgende Bereiche werden am Pferdemarkt untergebracht: SÖR/2 (Betrieb und Unterhalt mit der Leitungsebene der Fachkoordinationen Straße/Grün und Straßenreinigung den Unterhalts- und Pflegebezirken 3 (Altstadt) und 4 (Südwest) den Werkbetriebe und ihren entsprechenden Lagern Kfz-Werkstatt Schlosserei
Zimmerei Spieleinrichtungen Fahrdienst Straßenbegleitgrün Gerätewirtschaft den Winterdienstgerätschaften und –lager dies entspricht 85 Büroarbeitsplätzen, Räumlichkeiten für 280 gewerbliche Mitarbeiter, Abstellplätze für ca. 300 städtische Fahrzeuge verschiedenster Art mit dazugehörigen Anbauteilen 250 Mitarbeiterstellplätze (zwingend wegen Winterdienst).
I.3 Anlass der Vorlage 1. Errichtung eines Kopfbaus zur Unterbringung zusätzlicher Büroeinheiten der SÖR-Abteilung Brückenbau (SÖR/1-B) des Kommunalen Außendienst Nürnberg (ADN) 2. Information aktueller Sachstand Kostenaktualisierung abgestimmtes Raumprogramm grober Bauzeitenplan
zu 1. Errichtung eines Kopfbaus zur Unterbringung zusätzlicher Büroeinheiten: Der genehmigte Architektenentwurf aus 2012 beinhaltet bereits einen Kopfbau an der Schwabacher Straße. Dieser zuerst optional angedachte Bau soll nun umgesetzt werden, um weitere Büroeinheiten (SÖR/1-B + ADN) unterzubringen.
SÖR/Brückenbau: Die Räumlichkeiten in der Bürozentrale Sulzbacher Straße können dem stetigen Anwachsen des SÖR (u.a. auch durch den 2021 vom Stadtrat beschlossenen Mobilitätskatalog) nicht mehr gerecht werden. Der Bezirk 4 wurde durch externe Anmietung bereits ausgegliedert. Bei einer weiteren Zunahme, z.B. im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses werden weitere Anmietungen erforderlich. Durch die Auslagerung der Abteilung Brückenbau werden wieder Bürokapazitäten frei. Externe Anmietungen können zurückgegeben werden. 63 zusätzliche Büro-AP des SÖR/Brückenbau in der Betriebszentrale
Kommunaler Außendienst Nürnberg (ADN): Der ADN wird in den kommenden Jahren nach Festlegung des Stadtrats personell auf mindestens 50 Mitarbeiter erheblich erweitert. Eine entsprechende zukunftsorientierte Unterbringung konnte bisher nicht gefunden werden. Mit der Erweiterung an der SÖR-Betriebszentrale bietet sich die Möglichkeit den ADN langfristig in stadteigenen Räumen aufzunehmen. 35 zusätzliche Büro-AP des ADN -organisiert im Desksharingsystem- in der Betriebszentrale.
Mit kleineren Umplanungen erweitert sich die Anzahl der Büro-AP auf gesamt ca. 190 (inkl. kleiner Reserve). Die Anzahl der gewerbliche Mitarbeiter (SÖR) beträgt ca. 300.
II. Planungsstand
II.1 Ökologie-Konzept Mit dem Neubau der Betriebszentrale SÖR wird der Stadtraum an der Schwabacher Straße hinsichtlich stadträumlicher Gestaltung und städtischen Grünflächen deutlich aufgewertet. Ein wesentliches Merkmal ist der an der Schwabacher Straße neu geplante Park, der die vorhandenen Parkflächen entlang der Kindertagesstätte bis zum ASN ergänzt. Die Parkgestaltung schafft naturnahe Aufenthaltsflächen mit gut gestalteten Verweilflächen für Bürger und Angestellte.
Die Fassaden, z.B. der Fahrzeughalle, und die Dächer der Büro- und Werkstattgebäude werden begrünt, um das Mikroklima im Areal zu verbessern. Auf den weiteren Dachflächen wird Photovoltaik großflächig installiert.
Das Regenwasser wird in Teilen auf dem Grundstück über Rigolen versickert, um den örtlichen Grundwasserspiegel nicht abzusenken. Das Regenwasser wird auch gesammelt, um dieses als Brauchwasser für die Gebäude, für die Bewässerung der Grünflächen und für den Betrieb zu nutzen. Schmutzwasser, z.B. aus Fahrzeugwaschflächen, wird zurückgehalten und gereinigt, so dass dieses nicht mit Regenwasser vermischt wird.
Die Büro- und Werkstattgebäude werden energetisch nach der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) errichtet. Der maximal zu erreichende Standard KfW40 oder KfW55 ist planerisch noch zu ermitteln. In dem noch abzustimmenden Energiekonzept sind neben einer effizienten Gebäudedämmung z.B. auch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder wärmegedämmte Schnelllauf-Toranlagen geplant. Die komplette Beleuchtung im Innen- und Außenbereich wird energiesparend als LED u.a. mit Insektenschutz umgesetzt.
Die Wärmeversorgung ist derzeit als Kombination einer grundwassergetriebenen Wärmepumpe für die Grundlast und einem Fernwärmeanschluss für die Spitzenlasten vorsehen.
Bei der Planung und Auswahl der Baustoffe sind materialökologische Belange zu berücksichtigen, wie z.B. die Vermeidung von PVC.
II.2 Gebäude Bei der Anordnung und dem Ausbau der Büroarbeitsplätze wird das aktivitätsbasierte Bürokonzept, das nicht mehr für jeden Mitarbeiter einen eigenen Arbeitsplatz vorsieht, zugrunde gelegt.
Die Neubauten der Betriebszentrale des SÖR Am Pferdemarkt basieren auf dem Wettbewerbsentwurf aus dem Jahre 2012. Sie bestehen aus zwei funktional unterschiedlichen Gebäudeteilen:
einem dreigeschossigen Multifunktionsgebäude mit Verwaltung, Werkstätten, zugehörigen Nebenräumen sowie der zentralen Gebäudetechnik
einer frostfreien Fahrzeug- und Lagerhalle mit überdachtem Parkdeck für Mitarbeiter darüber, sowie einer großflächigen Photovoltaik-Anlage
Beide Gebäude sind in Massivbauweise konzipiert. Ein hoher energetischer und ökologischer Standard entsprechend den Leitlinien der Stadt Nürnberg ist vorgesehen. Darüber hinaus wird es umfangreiche Maßnahmen zur Regenwasserhaltung vor Ort geben.
Die gesamte Bebauung ist so kompakt ausgebildet, dass zwischen Schwabacher Straße und dem Areal der Betriebszentrale eine weitere ca. 7.000 m2 große Grünfläche entsteht. Durch Baumpflanzungen, Spazierwegen und Sitzgelegenheiten wird eine Grünanlage mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen. Mit der Anbindung an die westlich gelegene Grünfläche inklusive Spielplatz, Skatepark und Bolzplatz wird ein Gesamtensemble von ca. 22.000 m2 gebildet.
Die Planung der Gebäude basiert auf dem abgestimmten und seitens des AG freigegebenen Raumbedarfsplan Stand 23.04.2021, sowie erfolgter Änderungen im Bereich der Werkstätten Stand 03.08.2021, nebst aller darin enthaltenen Vorgaben zur Ausführung.
Das gesamte Raumkonzept ist mit dem Zentralen Gebäudemanagement abgestimmt und freigegeben.
II.3 Betriebstechnische Ausstattung Die zukünftige LKW- Werkstatt gliedert sich in zwei Bereiche. Eine Schnellwerkstatt für alle nicht zeitintensiven Arbeiten und eine zentrale LKW- Werkstatt mit Prüfspur. Die Schnellwerkstatt verfügt über zwei Spuren mit Arbeitsgrube und einem Dacharbeitsstand mit Kranbahn. In der Zentralwerkstatt sind Hebeanlagen, eine Krananlage und eine Dacharbeitsbühne vorgesehen. Stirnseitig sind Einzelwerkplätze und Handlager vorgesehen, seitlich am Arbeitsstand die Einrichtungen für die Arbeiten am Fahrzeug. Für die anstehende Umstellung auf alternative Antriebe (Elektro) ist eine Ausstattung mit einem mobilen Hochvoltarbeitsplatz vorgesehen. Die Arbeitsgruben erhalten Medienver- und Entsorgungsanlagen. Für die organisatorische und lagertechnische Abwicklung ist zentral eine Annahme/ Ausgabe vorgesehen.
An die LKW- Werkstatt angegliedert ist die Werkstatt für Kleinfahrzeuge und unmittelbar benachbart die Gerätewerkstatt mit einer eigenen Geräteausgabe. Diese Werkstätten erhalten Fahrzeug bzw. Gerätearbeitsplätze entsprechend dem vielfältigen Fuhrpark bzw. den vielfältigen Geräten. Auch hier sind stirnseitig verschiedene Einzelwerkplätze, wie z. B. Schweißarbeitsplatz, Lärmarbeitsplatz und die verschiedenen Lagerräume für z. B. Akkus, Handlager usw. vorgesehen.
Die Werkstatt für Schlosserarbeiten und die LKW- Schlosserei werden räumlich zusammengeführt. Für die schlossermäßige Bearbeitung werden die notwendigen Maschinen (Schlagschere, Kantbank, Kleinmaschinen, Krananlage etc.) vorgehalten. Angrenzend ist der Bereich der Holz-werkstätten aus der Banklattenfertigung und der Spielgerätewerkstatt angeordnet. Der Holzbereich enthält alle notwendigen Holzbearbeitungsmaschinen für alle z. T. individuellen Holzarbeiten. In dem Bereich der Spielgerätewerkstatt ist auch ein kleiner Kunststoff-/ Metallbearbeitungsbereich enthalten. Die separaten Schweißarbeitsplätze für die Schlosser und die Spielgerätewerkstatt werden räumlich zusammengelegt.
Gegenüberliegend zu den Schlosser- und Holz- bzw. Spielgerätewerkstätten sind die zugehörigen Läger im Bereich der Fahrzeugabstellhalle untergebracht.
Im Untergeschoß sind Lagerräume für Neumaterial und aufbereitetes Gebrauchtmaterial. Die Zielsetzung ist, dass hochfrequentes Verbrauchsmaterial möglichst in der EG- Ebene untergebracht wird und niederfrequente Materialien im Untergeschoß bzw. in entferntere Lagerorte. Die Lagereinrichtung wird multifunktional zur flexiblen Aufnahme von unterschiedlichem Lagergut ausgerichtet.
Im Außenbereich sind eine Waschhalle und ein Außenwaschplatz untergebracht. Ergänzt wird der Außenbereich um eine Salzsiloanlage mit Soleerzeugung und eine Wassertankstelle.
II.4 Technische Gebäudeausstattung Die Wärmeversorgung erfolgt über eine grundwassergetriebene Wärmepumpe. Die Spitzenlasten werden über Fernwärme abgedeckt. Im Betriebshof wird ein drittes Heizsystem vorgesehen. An dieses werden die diversen Flächenheizungen installiert. Diese kann mit einer gesenkten Systemtemperatur bedient werden. Die Kühlung einzelner Bereiche erfolgt über Kühlsegel, Ventilator gestützte Umluftkühler und Kühldecken.
Alle Räume werden über eine maschinelle Lüftungsanlage be- und entlüftet. Die Lüftungszentralen werden auf dem Flachdach des Gebäudes angeordnet. Die Lüftungsanlagen enthalten auch alle prozesslufttechnischen Anlagen und Zentralkomponenten. Die Werkstätten erhalten eine Druckluftanlage.
Alle Gebäude werden erhalten einen Spinklerschutz über eine zentrale Sprinkleranlage.
Das Regenwasser wird auf dem Grundstück über Rigolen versickert. Ein Anteil der Rigolen dient als Zisterne zur Betankung von Betriebsfahrzeugen und zur Versorgung der Abstellhalle und des Waschplatzes mit Regenwasser.
II.5 Elektrotechnik Das Areal erhält eine Mittelspannungsanlage mit Trafostation. Die Gebäude sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung in LED-Technik geplant. Auf der Fahrzeughalle wird eine Photovoltaik-Anlage installiert. Eine Netzersatzanlage für ¼ der Gesamtleistung des Bauwerks wird eingeplant. Die Gebäude sind separat über einzelne Niederspannungshauptverteilungen über die Trafostation versorgt. Die Verteilsysteme werden so geplant, dass eine Erweiterung der elektrischen Anlage möglich ist.
Zur Beleuchtung sämtlicher Bereiche werden Leuchten mit LED-Technik verwendet. Die eingesetzten LED-Leuchten werden eine Lebensdauer von 50.000 h haben. Flure, Treppenhäuser und WC-Bereiche werden über Präsenz- bzw. Bewegungsmelder geschalten. Die Außenbeleuchtung erfolgt in LED-Technik.
Das Bauwerk wird mit einem äußeren Blitzschutz geschützt. Sämtliche Anlagenteile wie z.B. Niederspannungshauptverteilungen, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Sanitäranlagen etc. werden in die Schutzmaßnahme einbezogen. Die Barrierefreie WCs erhalten eine Rufanlage ohne Sprache. Eine Uhrenanlage für die Fahrzeughalle und Werkstattbereich ist eingeplant. Eine Beschallungsanlage / ELA für die Fahrzeughalle und Werkstattbereich ist vorgesehen. Das Bauwerk wird mit einer Brandmelde-, einer Video- und einer Einbruchmeldeanlage sowie einer Zutrittssteuerung ausgestattet. Die passive Netzwerkverkabelung erfolgt nach der IuK-Richtlinie der Stadt Nürnberg. Die Besprechungsräume werden medientechnisch erschlossen. Eine Erschließung des Bauwerks mit der Telekom und eine redundante Anbindung an das LWL FW Nürnberg ist eingeplant.
III. Kostenrahmen
III.1 Grundlagen des Kostenrahmens Der nachfolgend aufgestellte Kostenrahmen wurde auf Basis der Vorplanung des Architekturbüros Bolwin Wulf, Berlin vom 24.08.2021, dem Freianlagenkonzept des Landschaftsarchitekturbüros Simons & Hinze sowie den darauf erstellten Technikkonzepten ermittelt. Die Kosten für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) wurden grob geschätzt, da derzeit noch keine Planung mit der Dimensionierung der technischen Anlagen vorliegt. Die ausgewiesenen Kosten sind brutto Kosten, die eines Umsatzsteuer von 19% beinhalten.
III.2 Kostenrahmen Der Anteil des zu finanzierenden Budgetrahmens des SÖR beläuft sich auf brutto 78.918.986 EUR.
Das Budget für ein zu errichtende (Abfall-) Tonnenhaus des ASN i.H.v. brutto 613.998 EUR ist ein Add-On, da dieses zunächst nicht benötigt wird. Für die Photovoltaikanlage wurde eine Amortisationsrechnung über die künftig eingesparten Energiekosten für elektrischen Strom erstellt. Die Kosten für die zu errichtende Photovoltaikanlage i.H.v. brutto 2.693.124 EUR wurden gesondert aufgeführt, da diese den Betriebskosten zuzurechnen sind.
Die Kostenanteile des ADN für die Kostengruppen (KGr.) 100-700 (ohne KGr. 300) wurden im Verhältnis der KGr. 300 des ADN zur KGr. 300 des SÖR errechnet. Eine Risikoreserve wurde nicht ausgewiesen. Die Kosten des Budgetrahmens mit Stand 2021 sind auf den tatsächlichen Bauzeitpunkt mit dem Baupreisindex nachzuführen.
| KGr. Bezeichnung | Einzelkosten Summen | Anteil ADN | Anteil SÖR |
|---|---|---|---|
| brutto EUR brutto EUR | |||
| 3 50.000 € | 19.855 € | ||
| 350.000 € | |||
| 6.346.000 € | 3 59.992 € | ||
| 4.896.000 € | 277.737 € | ||
| 1.450.000 € | 82.255 € | ||
| 35.349.664 € | 2.005.294 € | ||
| 22.679.377 € | |||
| 12.670.287 € | |||
| 12.987.222 € | 7 36.731 € | ||
| 5.114.000 € | |||
| 3.961.067 € | |||
| 1.080.115 € | |||
| 837.600 € | |||
| 1.994.440 € | |||
| 8.086.348 € | 4 58.717 € | ||
| 4.354.924 € | |||
| 2.486.505 € | |||
| 1.244.919 € | |||
| 1.634.465 € | 92.719 € | ||
| 215.033 € | |||
| 326.060 € | |||
| 1.006.264 € | |||
| 87.108 € | |||
| 18.743.001 € | 9 04.405 € | ||
| 15.943.001 € | |||
| 2.800.000 € | |||
| - € | - € | ||
| 83.496.699 € | 4.577.713 € |
Add on Photovoltaik 2.693.124 € 1 52.774 € 2.540.350 € Baukosten Photovoltaik 2.137.400 € Honorare Photovoltaik 555.724 € Tonnenhaus 6 13.998 € - € 6 13.998 € Baukosten Tonnenhaus 487.300 € Honorare Tonnenhaus 126.698 € Gesamtsumme 86.803.821 € 4.730.487 € 82.073.335 €
IV. Terminrahmen
IV.1 Grundlagen des Terminrahmens Der nachfolgend aufgestellte Terminrahmen wurde auf Basis der derzeit laufenden Planungen und den daraus entwickelten Erkenntnissen erstellt.
Die Baurealisierungstermine mit Baubeginn Mitte 2023 und Bauende 2025 hängen wesentlich von der Verlegung des Wertstoffhofes des ASN und u.a. der Realisierung der Fernwärmetrasse der N-ERGIE entlang des Pferdemarktes ab.
Weiter Einflussfaktoren durch das Projekt „Frankenschnellweg“ sind derzeit noch nicht bekannt. Zudem sind die terminlichen Einflussfaktoren aus der Umwidmung der Straße „Pferdemarkt“, die derzeit die Erschließung der Liegenschaft des ASN und der Kindertagesstätte ist, nicht bekannt. Diese können erst ermittelt werden, wenn das Projekt genehmigt wurde.
Die Umverlegung des Wertstoffhofs des ASN wurde mit dem erst genannten Termin 03/2023 angesetzt. Der Terminrahmen wurde auf diesem Termin entwickelt. Der Umzug wurde zwischenzeitlich für Q1/2024 in Aussicht gestellt, jedoch ohne konkrete Terminbestätigung. Daher werden derzeit Bauphasen untersucht, um vom Umzug des Wertstoffhofes weitgehend unabhängig zu sein. Diese Kosten sind im zuvor genannten Budget nicht enthalten.
Die Kostensteigerung bei einer Verschiebung des Projektes um ein Jahr beträgt ca. 3-4 Mio. EUR.
IV.2 Terminrahmen Der Terminrahmen sieht derzeit folgende Meilensteine vor:
Baueingabe 02/2022 Baubeginn 06/2023 Bauende 12/2025 Nutzungsaufnahme 01/2026
V. Finanzierungsbausteine
| Finanzierungsbausteine | Gesamt |
|---|---|
| Veräußerung Grund Großreuther Straße | 9.300.000 |
| Veräußerung Grund Rheinstraße + Teil Donaustr. | 2.900.000 |
| Aufzulösende Standorte aus Vermietung (Miete in 20 J.) Hans-Bunte-Straße (72.000 EUR/a) Dickensstraße (40.000 EUR/a) Laufertormauer 6-10 (96.000 EUR/a) | 1.800.000 1.000.000 2.400.000 |
| Stellenkonsolidierung aus Gründerbeschluss, noch 8,06 Stellen; Ansatz EGr 7, (50.500 EUR/a in 20 J.) | 10.000.000 |
| Einsparung von Betriebskosten | 1.000.000 |
| Einsparung von Fahrzeug und Gerätekosten | 3.300.000 |
| Entfall Sanierungsbedarf Bestandsgebäude (siehe nachfolgende Tabelle) | 28.700.000 |
| Gesamt Brutto | 60.400.000 |
Die Angaben Stand 2020 wurden mit einer Kostensteigerung von 2,0% pro Jahr bis 2024 hochgerechnet.
Nur wenn die Betriebszentrale umgesetzt wird, können die vorgenannten Finanzierungsbausteine komplett herangezogen werden. Zusätzlich entfällt dann auch der in der Variantenuntersuchung vom 29.11.2010 dargestellte Sanierungsbedarf von 29 Mio. EUR, der bei Weiternutzung der Bestandsgebäude notwendig wäre.
| Sanierungsbedarf Bestandsgebäude | ||
|---|---|---|
| Sandreuthstraße Pferdemarkt Hans-Kalb-Straße Donaustraße Großreuth Salzlager u. -fördertechnik Baunebenkosten, Planung | 425.000 3.352.000 1.679.000 3.510.000 10.062.000 1016.000 4.056.000 | |
| Summe Netto 19% MwSt. | 24.099.000 4.624.000 | |
| Gesamt Brutto, gerundet | 28.700.000 |
Die Angaben Stand 2010 wurden mit einer Kostensteigerung von 2,0% pro Jahr bis 2024 hochgerechnet.
VI. Zusammenfassung Planung SÖR-Betriebszentrale Das Gesamtobjekt soll nach Umzug des Wertstoffhofes zügig umgesetzt werden. Bis dahin sollen alle Voraussetzungen für den Baubeginn geschaffen werden. Vor Umsetzung wird jeweils ein eigener Beschluss herbeigeführt. Mit der Umsetzung der Betriebszentrale wird eine der Voraussetzungen laut Gründungsbeschluss SÖR aus dem Jahre 2008 vollzogen. Das östliche Teilgrundstücks in Großreuth kann für hochwertigen Wohnungsbau veräußert werden. Die Verkaufseinnahmen dienen der Teilfinanzierung.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 10.11.2021 öffentlich Gutachten
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Änderung von Stadtrecht
Anlagen: Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung Sachverhalt Satzung Werkausschuss 10-11-2021
Sachverhalt (kurz): Die Straßenreinigungssatzung bedarf aus redaktionellen Gründen, Umbenennung von Straßenteilen, und wegen gestiegenem Reinigungsbedarf der Überarbeitung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung (StraßenreinigungsS - StrRS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung (StraßenreinigungsS – StrRS) i. d. F. d. Bek. vom 15. April 1999 (Amtsblatt S. 166), zuletzt geändert durch Satzung vom 31. Juli
2014 (Amtsblatt S. 297)
Vom ………………….
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:
Art.1
- Anlage A zur Straßenreinigungssatzung wird wie folgt geändert:
Nr. 2 wird wie folgt geändert:
Entsprechend der alphabetischen Reihenfolge werden „Dr.-Heinz-Sebiger-Straße“ und „Willy- Prölß- Platz“ eingefügt.
- Anlage B zur Straßenreinigungssatzung wird wie folgt geändert:
a) Entsprechend der alphabetischen Reihenfolge werden eingefügt: „Arno-Hamburger-Straße“,“ Koblenzer Straße“, „Koperstraße“, „Otto-Kraus-Straße“ und „Triester Straße“.
b) Ersetzt wird: „Hutbergstraße“ durch „Hutbergstraße ohne Stichstraße von Hs.Nr. 18 bis Hs.Nr. 20“.
Art. 2
Diese Satzung tritt am 01.xx.2021 in Kraft
Änderung der Straßenreinigungssatzung (StraßenreinigungsS - StrRS)
Entscheidungsvorlage
Die Straßenreinigungssatzung ist die Grundlage für die öffentliche Einrichtung "Straßenreinigung". Die Anlagen A und B der Straßenreinigungssatzung legen die Reinigungsgebiete dieser öffentlichen Einrichtung fest. Im Reinigungsgebiet, das in der Anlage A beschrieben ist – das sog. Zwangsreinigungsgebiet A – werden die Fahrbahnen und die Gehwege durch die Straßenreinigung gereinigt. Im Zwangsreinigungsgebiet B (Reinigungsgebiet nach Anlage B) werden ausschließlich die Fahrbahnen durch die Straßenreinigung gereinigt; die Reinigungspflicht für die Gehwege liegt hier bei den Anliegern. Außerhalb der Zwangsreinigungsgebiete obliegt den Anliegern alleinig die Gehweg- und Fahrbahnreinigung.
Seit der letzten Änderung der Satzung im Jahre 2014 wurden Straßen teilweise umbenannt, neue Straßen gewidmet oder wurden die anliegenden Grundstücke bebaut, so dass eine Aufnahme in das Zwangsreinigungsgebiet B notwendig wurde.
Die folgenden Änderungen haben sich ergeben:
1. Änderungen nach Art. 1 Nr. 1
Aufnahme von „Dr.-Heinz-Sebiger-Straße“ und „Willy- Prölß- Platz“ im Zwangsreini-
gungsgebiet A
Ein Teilbereich der Mendelstraße, nördlich der Adam-Klein-Straße wurde zur Dr. Heinz-Sebiger- Straße umbenannt. Das nördliche Ende der Karl-Bröger-Straße wurde zu Willy-Prölß-Platz umbenannt.
- Änderungen nach Art. 1 Nr. 2
Die Aufnahme von Koblenzer Straße, Koperstraße und Triester Straße in das Zwangsreinigungsgebiet B erfolgt auf Wunsch der Hafen Nürnberg-Roth GmbH. Die bisher unbebauten Grundstücke an diesen Straßen wurden in den letzten Jahren mit Gewerbe bebaut. Zwischenzeitlich herrscht hier ein reger Lkw-Verkehr, der auch die Reinigung durch die Anlieger nicht mehr zumutbar macht; eine Aufnahme in das sog. Zwangsreinigungsgebiet B ist deshalb notwendig. Die Otto-Kraus-Straße wurde zwischenzeitlich gewidmet und kann analog den umliegenden Straßen in das Zwangsreinigungsgebiet B aufgenommen werden, die Anlieger werden vor Einsetzen der städtischen Straßenreinigung rechtzeitig informiert. Ein Teilbereich der Johann-Priem-Straße wurde zu Arno-Hamburger-Straße umbenannt. Die Stichstraße „Hutbergstraße 18-20“ wurde explizit aus dem Zwangsreinigungsgebiet B genommen, da die Kehrmaschine hier nicht wenden kann. Die Grundstücke waren schon bisher nicht veranlagt.
Der Entwurf wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 10.11.2021 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Verkehrssicherheit durch Straßenbeleuchtung an der Kreuzung
Rennmühlstraße/Wolkersdorfer Straße - Antrag SPD Stadtratsfraktion
Anlagen: Antrag_ Straßenbeleuchtung an der Kreuzung Rennmühlstraße Wolkersdorfer Straße_SPD
Bericht:
- Kreuzung Rennmühlstraße / Wolkersdorfer Straße
Die Kreuzung befindet sich im Außenbereich in einem Landschaftsschutzgebiet sowie ausgewiesenem Überschwemmungsgebiet. Gemäß Artikel 11a Bayerischem Naturschutzgesetz gilt für die künstliche Beleuchtung im Außenbereich zum Schutz der Insektenfauna das Vermeidungsgebot. Eine Straßenbeleuchtung kann in unmittelbarer Nähe zu geschützten Landschaftsbestandteilen nur in Ausnahmefällen mit Prüfung der Umweltverträglichkeit von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden. Die Errichtung einer elektrotechnischen Anlage in Überschwemmungsgebieten ist zudem mit einem hohen Investitions- und Prüfaufwand verbunden.
Die Rennmühlstraße ist ab der Rednitzbrücke als Ortsverbindungsstraße gewidmet, ebenso die Wolkersdorfer Straße. Ortsverbindungsstraßen werden vom Grundsatz her im Stadtgebiet Nürnberg nicht beleuchtet, es sei denn, es befindet sich direkte Wohnbebauung an dieser Straße.
Mit der aktuell vorhandenen Infrastruktur kann eine Erweiterung der Beleuchtungsanlage nur vom Ende der Beleuchtung auf der Rennmühlbrücke erfolgen. Dies würde allerdings einen erheblichen Eingriff in die sanierungsbeürftige Brücke bedürfen. Dies ist aktuell nicht möglich. Im Zuge des geplanten Neubaus der Brücke könnte die benötigte Infrastruktur mit erstellt werden. Aufgrund des anzunehmenden Gefährdungspototials an dieser Einmündung Rennmühlstraße / Wolkersdorfer Straße ist aus SÖR-Sicht ein Ausnahmefall von den dargestellten Grundsätzen möglich. Nachdem die Brücke 2024 abgebrochen und neu gebaut werden soll, wäre in diesem Zusammenhang die Verlängerung der Beleuchtung bis zur Kreuzung Rennmühlstraße / Wolkersdorfer Straße möglich. Die dafür entstehenden Kosten können aber erst mit Fortschreiten der Planung zur Brückenerneuerung ermittlelt und angegeben werden.
- Fußweg entlang der Wolkersdorfer Straße
Der Fußweg entlang der Wolkersdorfer Straße verläuft etwas abgesetzt von der Straße umsäumt von Baumbestand. Auch dieser Weg befindet sich im Landschaftsschutz- und Überschwemmungsgebiet und es gelten die gleichen Auflagen wie unter 1. beschrieben. Der Weg ist nicht gewidmet und somit als Grünanlagenweg einzustufen. Diese werden im Stadtgebiet zum Schutz von Fauna und Flora (vor allem der Vermeidung insektenfeindlicher Lichtverschmutzung) grundsätzlich nicht beleuchtet, außer sie besitzen eine
bedeutende Wege- oder Erschließungsfunktion. Diese Bedeutung ist der Wegeverbindung aber nicht zuzuschreiben. Insofern sieht SÖR hier keine Möglichkeit unter Beachtung des genannten Vermeidungsgebotes aus dem Naturschutzrecht eine Beleuchtungsanlage zu errichten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SPD
spd@stadt.nuernberg.de U1,U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
/....... NNrr
Nürnberg, 10. März 2021 Antragsteller: Dix
Verkehrssicherheit durch Straßenbeleuchtung an der Kreuzung Rennmühlstraße /
Wolkersdorfer Straße
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
immer wieder gibt es seitens Bürgerinnen und Bürger Beschwerden über gefährliche Verkehrssituationen für Fußgänger und Radfahrer an der Kreuzung Rennmühlstraße in die Einmündung zur Wolkersdorfer Straße, da hier keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist. Erst auf der Höhe des TSV Katzwang ist die Straße von Straßenlaternen gesäumt.
In der Dämmerung oder nachts ist es vor Ort sehr unübersichtlich, zumal an dieser Stelle noch ein Radweg kreuzt. Bei Dunkelheit sind entsprechend die Verkehrsteilnehmer zu Fuß oder auf dem Fahrrad kaum erkennbar. Für Autofahrer, die aus Richtung Schwabach und Katzwang kommen und abbiegen wollen, ist es aus diesem Grund sehr schwer festzustellen, ob Radfahrer oder Fußgänger unterwegs sind.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
- Die Verwaltung prüft, ob an der Kreuzung Rennmühlstraße in die Einmündung zur
Wolkersdorfer Straße eine Straßenbeleuchtung angebracht werden kann.
- Ebenso wird überprüft, ob entlang des Fußweges an der Wolkersdorfer Straße eine
Beleuchtung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender Stadtrat
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 10.11.2021 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Widmung, Umstufung, Widmungserweiterung und Einziehung von Straßen - Vollzug des
Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)-
Anlagen: Liste mit Nummern Übersichtskarte Widmung
Sachverhalt (kurz): Für neugebaute Straßen und Wege ist eine Widmung gemäß Art. 6 Abs. 2 BayStrWG von der Straßenbaubehörde zu verfügen. Die Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).
Hat sich die Verkehrsbedeutung bestehender Straßen geändert, so sind sie in die entsprechende Straßenklasse umzustufen (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG).
Bei bestehenden Straßen und Wegen mit Widmungsbeschränkung ist es im Einzelfall erforderlich, eine Widmungserweiterung zu verfügen, um einer geänderten Verkehrsplanung zu entsprechen oder die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung (Anfahrbarkeit des Grundstückes) zu schaffen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG), bzw. die Beschränkungen zu aktualisieren.
Hat eine Straße ihre Verkehrsbedeutung verloren oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, so ist diese Straße einzuziehen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG).
Zuständige Straßenbaubehörde für die in den beiliegenden Listen zusammengefassten Straßen und Wege ist die Stadt Nürnberg (Art. 58 BayStrWG).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
-
Widmung zu öffentlichen Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 1 angeführten, neu gebauten öffentlichen Verkehrsflächen werden gewidmet.
-
Umstufung öffentlicher Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 2 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen werden umgestuft.
-
Widmungserweiterung für beschränkt-öffentliche Wege Für die in beiliegender Liste Nr. 3 angeführten, bereits bestehenden öffentlichen Wege wird die Widmungsbeschränkung geändert.
-
Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 4 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen werden eingezogen.
Inkrafttreten des vorstehenden Beschlusses: Am Tag nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Nürnberg.
Zur Ortsstraße wird gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):
0721 Boxdorfer Hauptstraße Von der Boxdorfer Hauptstraße zwischen Anwesen
- Stichstraße Hs.Nr. 17 und 21 bis zur nördlichen
Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 206/4 Gmkg. Boxdorf bei den Anwesen Hs.Nr. 19 und 19a.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 186/2, 206/4 Gmkg. Boxdorf Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
Zum öffentlichen Feld- und Waldweg wird gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):
7721-01 Sonnengartenstraße Von der Nordostecke des Grundstückes Fl.Nr. 198
- Verbindungsweg Gmkg. Kleinreuth h. d. Veste (= km 0,358) bis zur
Neusorgstraße (= km 0,463) wird die bestehende Widmung verlängert.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 191/3, T.v. 184/2, T.v. 191 Gmkg. Kleinreuth h. d. Veste; Fl.Nr. T.v. 330, T.v. 331 Gmkg. Lohe Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
Zu beschränkt-öffentlichen Wegen werden gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):
2914-01 Hans-Christoph-Seebohm- Von der Ortsstraße Hans-Christoph-Seebohm- Straße Straße bis 56 m in östlicher Richtung.
- Verbindungsweg
Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 650/42 Gmkg. Katzwang
Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 3150-02 Heinrich-Held-Straße Von der Heinrich-Held-Straße bis zur Hans-
- Verbindungsweg Christoph-Seebohm-Straße.
Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 650/47 Gmkg. Katzwang
Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
- 2 -
4049-02 Kattowitzer Straße Von der Südecke des Grundstückes Fl.Nr. 137/85
- Verbindungsweg Gmkg. Großreuth b. Schweinau (= km 0,085) bis
zum öffentlichen Feld- und Waldweg Hartungstraße Nr. 2988/01 (= km 0,217) wird die bestehende Widmung verlängert.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 139/16, 137/5, T.v. 137/18 Gmkg. Großreuth b. Schweinau
Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 4341-01 Kollwitzstraße Von der Südostecke Grundstückes Fl.Nr. 240/2
- Verbindungsweg Gmkg. Gostenhof (= km 0,020) bis zur
Fuggerstraße (= km 0,097) wird die bestehende Widmung verlängert.
Straßengrundstück: Fl.Nr. 240/8 Gmkg. Gostenhof
Widmungsbeschränkung: Von km 0,000 bis km 0,020 wird zusätzlich neben dem Fußgängerverkehr der Radfahrverkehr gestattet und von km 0,020 bis km 0,097 Radfahrund Fußgängerverkehr. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
Zu Eigentümerwegen werden gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):
1865-01 Am Fernmeldeturm Von der Ortsstraße Am Fernmeldeturm bis zur
- Verbindungsstraße Georg-Elser-Straße.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. 316/10, 316/27, 316/43 Gmkg. Schweinau Träger der Baulast: Die jeweiligen Grundstückseigentümer 1865-02 Am Fernmeldeturm Von der Südgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 316/9
- Verbindungsweg Gmkg. Schweinau bis zur Südgrenze des
Grundstückes Fl.Nr. 316/48 Gmkg. Schweinau.
Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 316/9 Gmkg. Schweinau
Widmungsbeschränkung: Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Die jeweiligen Grundstückseigentümer
2338-01 Georg-Elser-Straße Von der Nordgrenze des Grundstückes
- Verbindungsweg Fl.Nr. 316/48 Gmkg. Schweinau bis zur
Hansastraße.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 316/78, 316/77 Gmkg. Schweinau
Widmungsbeschränkung: Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Die jeweiligen Grundstückseigentümer 7500-01 Schweinauer Hauptstraße Von der Ortsstraße Schweinauer Hauptstraße -
- Verbindungsstraße Stichstraße bis zur Nordwestgrenze des
Grundstückes Fl.Nr. 316/23 Gmkg. Schweinau.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 316/11, T.v. 316/23 Gmkg. Schweinau Träger der Baulast: Die jeweiligen Grundstückseigentümer 9410-01 Zollhof Ca. 12 m östlich von der Nordwestecke des
- Erschließungsweg Anwesens Hs.Nr. 7 (= km 0,000 neu) bis zur
Westgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 67/65 Gmkg. Steinbühl (= km 0,032) wird die bestehende Widmung verlängert.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 67/63, T.v. 67/65, T.v. 67/54, T.v. 67/69, T.v. 67/42, 67/62 Gmkg. Steinbühl Träger der Baulast: Die jeweiligen Grundstückseigentümer
In eine andere Straßenklasse werden umgestuft (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG):
4195 Kleingründlacher Straße Aufstufung vom öffentlichen Feld- und Waldweg
- Stichstraße zur Ortsstraße.
Von der Kleingründlacher Straße bis zum öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 4195/01 Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 5325-03 Meisenstraße Abstufung von der Ortsstraße zum beschränkt-
- Stichweg öffentlichen Weg.
Von der Ortsstraße Meisenstraße bis zur Westgrenze des Straßengrundstückes Fl.Nr. 76 Gmkg. Gibitzenhof bei Anwesen Hs.Nr. 13.
Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
Für den nachstehend aufgeführten beschränkt-öffentlichen Weg wird die Widmung erweitert (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG):
2385-04 Germersheimer Straße Von der Kehre der Ortsstraße Germersheimer
- Verbindungsweg Straße wird auf gesamter Länge die Zufahrt zu den
anliegenden Grundstücken gestattet. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
Die nachstehend aufgeführte Ortsstraße wird eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):
2153 Fritz-Pirkl-Straße Einziehung einer Teilstrecke bis ca. 6 m östlich von der Grundstücksgrenze Fl.Nr. 348 Gmkg. Schoppershof. Bedingt durch Verkauf hat die Teilstrecke ihre Verkehrsbedeutung verloren. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg