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← Sitzung des Werkausschusses NürnbergStift (NüSt) (28.10.2021)

Sitzung gesamt -öffentlich-

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Sozialausschuss Jasmin Bieswanger Erlenstegen St. Johannis Nicole Alesik Wöhrder See Catrin Seel Gleißhammer Rechnungsprüfungsausschuss Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) Schoppershof Rita Heinemann Energie & Versorgung Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Werkausschusses

NürnbergStift (NüSt)

- direkt im Anschluss an den

Sozialausschuss -

28.10.2021

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift 5 (NüSt) Sitzungsvorlage Ref.V/020/2021 5 20210928_Rpr - Begleitvermerk Prüfungsbericht Ref.V/020/2021 9 Geschäftsbericht 2020 Ref.V/020/2021 10 20210928_Rpr_-_Prüfungsbericht_2020 Ref.V/020/2021 114 TOP Ö 2 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift 141 (NüSt) Sitzungsvorlage Ref.V/021/2021 141 20210928_Rpr - Begleitvermerk Prüfungsbericht Ref.V/021/2021 145 20210928_Rpr_-_Prüfungsbericht_2020 Ref.V/021/2021 146 * TOP Ö 2.1 Finanzbericht Januar - Juni 2021 173 Bericht Ref.V/014/2021 173 Sachverhalt Finanzbericht Januar - Juni 2021 Ref.V/014/2021 176 TOP Ö 3 Wirtschaftsplan 2022 179 Sitzungsvorlage Ref.V/015/2021 179 20210920_Wirtschaftsplan 2022 Ref.V/015/2021 182 3_1 Sachverhalt Wirtschaftsplan 2022 Ref.V/015/2021 219 TOP Ö 4 Projekt „SUSA“ für ältere Menschen mit Behinderung ausbauen, hier: CSU 222 Antrag vom 04.03.2021 Bericht Ref.V/019/2021 222 210304_Antrag_CSU_Projekt SUSA für ältere Menschen mit Behinderung ausbauen 225

4_1 Sachverhalt Ausbau des Projekts „SUSA“ - hier Antrag CSU vom 04.03.2021 226

TOP Ö 5 Aktuelle Situation - Mündlicher Bericht 228 Bericht Ref.V/017/2021 228

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Werkausschusses NürnbergStift (NüSt)

Sitzungszeit

Donnerstag, 28.10.2021, 11:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Gutachten

NürnbergStift (NüSt) Ref.V/020/2021

Ries, Elisabeth

2. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Gutachten

NürnbergStift (NüSt) Ref.V/021/2021

Ries, Elisabeth

3. Finanzbericht Januar - Juni 2021 Bericht

(Beilagen werden nachgereicht) Ref.V/014/2021

Ries, Elisabeth

4. Wirtschaftsplan 2022 Gutachten

Ries, Elisabeth

5. Projekt „SUSA“ für ältere Menschen mit Behinderung ausbauen, Bericht

hier: CSU Antrag vom 04.03.2021 Ref.V/019/2021

Ries, Elisabeth

6. Aktuelle Situation - Mündlicher Bericht Bericht

Ries, Elisabeth

7. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.07,2021

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 28.10.2021 öffentlich Gutachten

Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten

Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)

Anlagen: 20210928_Rpr - Begleitvermerk Prüfungsbericht Geschäftsbericht 2020 20210928_Rpr_-_Prüfungsbericht_2020

Sachverhalt (WerkA NüSt):

Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.

Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.

Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.

Sachverhalt (RprA):

Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Gemäß einer kommunalrechtlichen Sonderregelung übernimmt das Rechnungsprüfungsamt beim NürnbergStift auch die Abschlussprüfung. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.

Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.

Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 28.10.2021):

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 28.09.2021 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs NüSt wird begutachtet.

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. § 25 Abs. 3 EBV.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 40.594.160,30 Euro. Der Jahresfehlbetrag beträgt 975.546,03 Euro.

Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021):

Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüSt zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 40.594.160,30 Euro. Der Jahresfehlbetrag beträgt 975.546,03 Euro.

Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021)

Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NüSt zum 31.12.2020 mit folgendem Ergebnis festgestellt:

  1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 40.594.160,30 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 975.546,03 Euro ab. 3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüSt wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.

140-14.27.80-2/6/1

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Eigenbetriebes

NürnbergStift durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg

I. In der Anlage wird der Bericht zur o. g. Prüfung übersandt.

Die Prüfung hat keine wesentlichen Feststellungen ergeben. Das Prüfungsergebnis und die wesentlichen Entwicklungen des Geschäftsjahres 2020 sind im beigefügten Prüfungsbericht dargestellt.

Der Werkausschuss (NüSt) begutachtet den Jahresabschluss 2020 in seiner Sitzung am 28.10.2021.

Das Gutachten des Rechnungsprüfungsausschusses muss von Rpr noch eingeholt werden.

Beide Gutachten sind dann – wie vorgeschrieben – für die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des NüSt im Stadtrat erforderlich.

Für ein Abschlussgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

II. NüSt-Werkleitung

Nürnberg, 28.09.2021 Rechnungsprüfungsamt

gez. Berschneider (59 78) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

Abdruck an:

a) Herrn OBM b) Herrn Ref. I/II

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

Abbildung 4

Abbildung 5

Geschäftsbericht

Impressum

Herausgeber:

NürnbergStift,

ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg

Auflage:

7 gedruckte Exemplare und digital im Ratsinformationssystem

Gestaltung:

nuest@stadt.nuernberg.de

www.nuernbergstift.de

Stand: 24.06.2021

Inhalt

Vorwort ................................................................................................................................................... 5 1. Lagebericht ........................................................................................................................................ 6 1.1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen................................................... 6 1.1.1. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................... 6 1.1.2. Betriebliche Grundlagen ............................................................................................................. 7 1.2. Wirtschaftliche Verhältnisse ......................................................................................................... 9 1.2.1. Jahresergebnis ............................................................................................................................ 9 1.2.2 Betriebserträge ........................................................................................................................... 11 1.2.3 Betriebsaufwendungen .............................................................................................................. 12 1.2.4. Finanzergebnis .......................................................................................................................... 15 1.2.5. Ergebnis aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung ................................................. 15 1.2.6. außerordentliches / periodenfremdes Ergebnis .................................................................... 15 1.2.7. Vermögens- und Finanzlage .................................................................................................... 16 1.2.7.1. Vermögensaufbau (Konstitution) ......................................................................................... 19 1.2.7.2. Anlagenfinanzierung (Investierung) ..................................................................................... 20 1.2.7.3. Kapitalausstattung (Finanzierung) ....................................................................................... 21 1.2.7.4. Zahlungsfähigkeit (Liquidität) ............................................................................................... 21 1.2.7.5. Abwicklung des Vermögensplanes ...................................................................................... 22 1.3. Ausblick mit Chancen und Risiken ............................................................................................ 23 1.4. Unterzeichnung des Lageberichtes ............................................................................................ 24 2. Jahresabschluss ............................................................................................................................. 25 2.1. Bilanz für den Eigenbetrieb NürnbergStift................................................................................. 25 2.2. Gewinn- und Verlustrechnung .................................................................................................... 27 2.3. Anhang ......................................................................................................................................... 28 2.3.1. Allgemeine Angaben ................................................................................................................. 28 2.3.2. Erläuterungen zur Bilanz .......................................................................................................... 28 „AKTIVSEITE“ ...................................................................................................................................... 28 „A. Anlagevermögen“ ......................................................................................................................... 28 „I. Immaterielle Vermögensgegenstände“ ........................................................................................ 51 „II. Sachanlagen“ ................................................................................................................................. 52 „B. Umlaufvermögen“ ......................................................................................................................... 56 „I. Vorräte“ ........................................................................................................................................... 56 „1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ ................................................................................................... 56 „2. Unfertige Leistungen“ ................................................................................................................... 56 „II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:“ ............................................................. 56 „1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ ........................................................................ 57 „2. Forderungen an Träger der Einrichtung“.................................................................................... 57 „3. Sonstige Vermögensgegenstände“ ............................................................................................. 58 „4. Forderungen aus öffentlicher Förderung“ .................................................................................. 58 „5. Umsatzsteuer“ ............................................................................................................................... 59 „III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten“ ...................................................................... 59 „D. Rechnungsabgrenzungsposten“ ................................................................................................ 60 „PASSIVSEITE“ ................................................................................................................................... 60 „A. Eigenkapital“ ................................................................................................................................. 60 „I. Stammkapital“ ................................................................................................................................. 60 „II. Kapitalrücklagen“ .......................................................................................................................... 61 „III. Gewinn-/ Verlustvortrag“ ............................................................................................................. 61 „IV. Jahresergebnis“ ........................................................................................................................... 61

„B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des

Sachanlagevermögens:“ .................................................................................................................... 62

„1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen“ ............................................ 62 „2. Sonderposten aus nichtöffentlicher Förderung für Investitionen“ .......................................... 62 „C. Rückstellungen“ ............................................................................................................................ 63 „D. Verbindlichkeiten“ ........................................................................................................................ 67 „1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ ................................................................ 68 „2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ .......................................................................... 69 „3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung“ ..................................................... 69 „4. Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung“ .......................................................................... 70 „5. Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher Förderung“ ................................................................. 70 „6. Sonstige Verbindlichkeiten“ ......................................................................................................... 71 „7. Verwahrgeldkonto“ ........................................................................................................................ 72 „8. Umsatzsteuer“ ............................................................................................................................... 72 „F. Rechnungsabgrenzungsposten“ ................................................................................................. 72 2.3.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ................................................................. 73 „1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie aus Kurzzeitpflege, sonstige Leistungen“ .......................................................................................................................... 79 „2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung“ .................................................................................. 83 „3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen“ ......................................................... 84 „4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen“ ............................................................................................................................................................... 85 „4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 HGB soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten“ 85 „5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten“ .................................................................... 87 „6. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen/unfertigen Erzeugnissen und Leistungen sowie 7. Andere aktivierte Eigenleistungen “................................................................................... 88 „8. Sonstige betriebliche Erträge“ ..................................................................................................... 88 „9. Personalaufwand:“ ........................................................................................................................ 89 „10. Materialaufwand“ ......................................................................................................................... 92 „11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen“ ........................................................................ 95 „12. Steuern, Abgaben, Versicherungen“ ......................................................................................... 95 „14. Mieten, Pacht, Leasing“ .............................................................................................................. 96 „15. Erträge aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung von Investitionen“...................... 96 „16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten“ ........................................ 97 „18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten“ ............................ 97 „20. Abschreibungen“ ......................................................................................................................... 98 „21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung“ ....................................................... 99 „22. Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ..................................................................................... 99 „25. Zinsen und ähnliche Erträge“ .................................................................................................. 101 „27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ ..................................................................................... 101 „29. Jahresergebnis“ ........................................................................................................................ 101 „Sonstiges“ ........................................................................................................................................ 102 2.4. Unterzeichnung des Jahresabschlusses ................................................................................. 102 Wichtige Begriffe und Abkürzungen ............................................................................................... 103

Vorwort

Gemäß § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung legt das NürnbergStift den Jahresabschluss und den zugehörigen Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 vor.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden entsprechend § 4 PBV i. V. m. § 9 WkPV bzw. § 11 WkPV erstellt.

Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) und den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Stadtrat gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Werkleitung (Art. 102 Abs. 3 GO).

Der Abschluss für das Geschäftsjahr 2020 führt die Anwendung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (BilRUG) fort, so dass die Vergleichbarkeit der Daten zum Vorjahr uneingeschränkt gegeben ist.

1. Lagebericht

1.1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen

1.1.1. Rechtliche Grundlagen

Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§1 WkPV).

Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, welche durch die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Rahmen der Unterhaltung von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen bestimmt sind.

Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus der Referentin für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiterin und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter. Die Werkleitung und der Werkausschuss waren ab 01.Mai 2020 wie folgt besetzt:

Abbildung 6

Abbildung 7

Aufgabe des NürnbergStift ist, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem auf Bundesebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V und dem SGB XI sicherzustellen.

Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach §111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt und abgeschlossen. Für den sogenannten „Rüstigen“ - Bereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wird.

1.1.2. Betriebliche Grundlagen

Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:

Im stationären Bereich wurden lt. Versorgungsverträgen folgende Plätze und im Wohnbereich folgende Wohneinheiten angeboten:

Abbildung 8

Facility - Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der NüSt - eigenen Küche, die auf dem Gelände des August- Meier-Heimes verortet ist, wird durch die NüStSG sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt - Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäscherei-Leistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht. Die nachfolgende Grafik gibt einen Gesamtüberblick über die Einrichtungen, Aufgabenbereiche und die Organisation des NürnbergStift:

Abbildung 9

Abbildung 10

1.2. Wirtschaftliche Verhältnisse

1.2.1. Jahresergebnis

Im vom Stadtrat am 21.11.2019 beschlossenen Wirtschaftsplan für 2020 wurde ein Jahresfehlbetrag von -650.480 EUR veranschlagt. 2020 schließt tatsächlich mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 975.546,03 EUR ab und verfehlt damit um 325 TEUR den Wirtschaftsplanwert. Gegenüber dem Vorjahr verbessert sich das Ergebnis um 1.360 TEUR. Der nachfolgende und in bisheriger Struktur beibehaltene Erfolgsvergleich spiegelt die Entwicklung der einzelnen Positionen wider.

Abbildung 11

Abbildung 12

Abbildung 13

Abbildung 14

Die Hauptwirkung auf das Ergebnis 2020 ist den Auswirkungen der Corona-Pandemie zuzuschreiben. Den sich ergebenden Umsatzreduzierungen und den Kostenerhöhungen wurden Erstattungsmöglichkeiten eingeräumt. Die Erstattungsgrundlagen stellen die Einführungen des §150 SGB XI für Mindereinnahmen und Mehraufwendungen, des §150a SGB XI für die Corona-Prämien für die Pflegebereiche, der COVID-19- Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung für Ausgleichzahlungen an die Praxis Ergotherapie, des COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetzes für Ausgleichzahlungen an die Geriatrische Rehabilitation, der vom Freistaat Bayern ermöglichten Verpflegungspauschale sowie der Kostenerstattungs-Festlegungen zur Testverordnung dar. Für NüSt wirkten in 2020 ertragsseitig und ggf. aufwandsseitig:

4.033.803,92 EUR

renzmonat Januar 2020

Mindererlöse in der Gesamthöhe von 546.031,76 EUR

4.722,43 EUR

Zusammenfassend ergeben sich für Erstattungen der Mindererlöse 1.950 TEUR und für Mehraufwendungen 3.878 TEUR. Aufwendungen für Mehrkosten in Anlagegüter (156 TEUR) und für Mindererlöse im Bereich der gesondert berechenbaren Investitionskosten (rd.158 TEUR) wurden nicht erstattet. Weiterhin wirkte die dringend notwendige Entscheidung zur Beibehaltung der ISO-Bereiche erlösmindernd.

Die sich im Jahresergebnis 2019 gezeigten Sondereffekte wirkten auch im Jahresergebnis 2020 nach. Es handelt sich um:

Immobilen-Verkaufs von St. Johannis ergaben,

dem Hintergrund langfristiger Personalsicherung einerseits ein Erfolg ist, andererseits zu einer Erhöhung der in den Planansätzen hinterlegten Personalkosten führt.

1.2.2 Betriebserträge

Die Betriebserträge beinhalten die Leistungserträge, d.h. die Leistungen aus den unmittelbaren pflegerischen Leistungen sowie sonstige Erträge. Sie haben sich gegenüber dem WPL um 4.032 TEUR (+ 11,0 %) erhöht.

Abbildung 15

Abbildung 16

Leistungserträge

Gegenüber dem WPL haben sich die Leistungserträge um 2.777 TEUR (-8,4%) reduziert. Die Erträge aus der stationären und Kurzzeitpflege gingen um 1.035 TEUR zurück. Im Jahresverlauf bedeutet das 36 nicht belegte Plätze zum WPL 2020. Die Erhöhung der Vergütungssätze (ab 01.07.2020 + 5,16 %) wirkte positiv. Eine weitere Entlastung bildeten die Mittel des Rettungsschirms. Zeitweise mussten die Tages- und Kurzzeitpflege sowie die Geriatrische Rehabilitation auf Grund des Pandemiegeschehens geschlossen werden bzw. wurden zu ISO-Stationen hergerichtet. Die Auslastungssituation 2020 insgesamt erreichte unter diesen Bedingungen nur 85,3 % (WPL 92,1 %).

Neben der kontinuierlichen Fortschreibung der Pflegesätze ist weiterhin das Belegungs- und Pflegegradmanagement Erfolgsquelle, umso dringlicher nach der Corona-Pandemie.

Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge erhöhten sich zum WPL um 6.809 TEUR auf 10.654 TEUR. Neu ist die aus dem Pflegeausbildungsfonds erfolgte Erstattung von Ausbildungsaufwendungen im Zusammenhang mit der generalistischen Ausbildung als Abschlag (193 TEUR). Die diversen Erstattungsbeträge im Zusammenhang mit Corona (6.343 TEUR) sowie die Erhöhung der Erstattungsleistungen für Personalkosten um 456 TEUR bilden weitere Punkte für die Erhöhung dieser Position. Reduzierungen sind zu verzeichnen bei der Weiterberechnung von Personalkosten an die NürnbergStift Service GmbH auf Grund der weiteren Langzeiterkrankung bzw. dem Ausscheiden von Gestellungskräften (ca. 183 TEUR)

1.2.3 Betriebsaufwendungen

Wesentliche Posten der Betriebsaufwendungen sind die Personal- und Sachaufwendungen sowie die Abschreibungen für nicht gefördertes Anlagevermögen. Gegenüber dem WPL haben sie sich um 4.241 TEUR (+ 11,4 %) erhöht.

Abbildung 17

Abbildung 18

Die Betriebsaufwendungen folgen langfristig der Auslastungs- und Tarifentwicklung sowie der Anpassung der Personalschlüssel in Folge der Umstellung von Pflegestufen in Pflegegrade. 2020 wirkt als Sondereffekt die Corona-Pandemie kostenerhöhend.

Personalaufwendungen

Den höchsten Kostenblock innerhalb der Betriebsaufwendungen bilden die Personalaufwendungen mit 66,8 %. Die um 3,9 VK höhere Personalausstattung 2020 (2020: 422,2 VK;2019: 418,3 VK; 2018: 395,1 VK; darunter in der Pflege 2020: 330 VK; 2019: 325 VK; 2018: 306,3 VK) ergibt sich aus der weiteren bayernweiten Anpassung der Personalschlüssel nach der Änderung auf Pflegegrade, der Umsetzung des PpSG, der Inanspruchnahme von Minderleistungsausgleichen gem. §27 SchwbAV sowie Anpassung der Arbeitszeit (Aufstockungen) durch die Corona-Pandemie.

Nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die Aufteilung der Personalaufwendungen auf die einzelnen Beschäftigungsgruppen:

Abbildung 19

Abbildung 20

Abbildung 21

Sachaufwendungen

Die Sachaufwendungen sind um 1.328 TEUR bzw. 12,6 % zum WPL gestiegen.

Abbildung 22

Abbildung 23

Abbildung 24

Die Sachaufwendungen liegen mit 1.328 TEUR über dem Planansatz von 10.569 TEUR. Der Erhaltung und die Sicherung der Betriebsbereitschaft wurde mit Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 1.048 TEUR begegnet. Die Abschreibungen (ohne Förderung) liegen mit 438 TEUR über dem WPL von 1.441 TEUR und ergeben sich aus der weiteren bilanziellen Behandlung des Verkauf von AHJ. Als wichtigste Entwicklungen 2020 zu 2019 sind hierbei zu nennen:

2020 wurden noch ca. 185 TEUR mehr eingestellt. In diesem Kostenbereich wirken die jährlich schwankenden Faktoren wie Energiepreise, Witterungseinflüsse, Nutzungsänderungen, bauliche Maßnahmen, aber auch der weiterhin vorhandene schlechte bauliche Zustand in unseren Einrichtungen. (vgl. Erläuterungen GuV Position 10.) und auch die Corona bedingte Schließung des Bewegungsbades.

lich auf die Position Berufs- und Schutzkleidung (Corona) zurück.

tungen Bewachung hervorzuheben (Corona).

1.2.4. Finanzergebnis

Für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich ein negatives Finanzergebnis in Höhe von 257 TEUR (Vorjahr - 228 TEUR, geplant -236 TEUR) und liegt damit 29 TEUR über dem Vorjahresstand. Es sind auch 2020 nur minimalste Zinserträge zu verzeichnen. Die Aufwendungen in Höhe von 258 TEUR ergeben sich aus Darlehensverbindlichkeiten (Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge) in Höhe von 132 TEUR, der erstmaligen Negativverzinsung des Cash-Kontos mit 22 TEUR sowie den BilMoG - Zinsen von 103 TEUR. Darin berücksichtigt ist die den Pensionsrückstellungen zugrundeliegende durchschnittliche Marktverzinsung auf Basis von 10 Geschäftsjahren. Saldiert in den Zinsaufwendungen führt die Verzinsung der Rückstellungen nach dem BilMoG zu einem anhaltend negativen Finanzergebnis. Weitere Informationen finden sich in den Ausführungen zur „1.2.7. Vermögens- und Finanzlage“ sowie in der Bilanzposition „Rückstellungen“.

1.2.5. Ergebnis aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung

Das Ergebnis aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung beläuft sich 2020 auf 4 TEUR und verbessert sich zum Vorjahr um 25 TEUR. Bei diesen Positionen stehen sich erfolgswirksame Auflösungen von Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung und entsprechende Betriebsaufwendungen sowie die Neutralisierung der Abschreibungen für gefördertes Anlagevermögen gegenüber.

1.2.6. außerordentliches / periodenfremdes Ergebnis

Nach BilRUG wird in der Gewinn- und Verlustrechnung kein außerordentliches Ergebnis mehr ausgewiesen. Dennoch soll es an dieser Stelle Aussagen dazu geben. Das außerordentliche / periodenfremde Ergebnis weist im Jahr 2020 ein negatives Ergebnis in Höhe von rd. 40 TEUR aus. Den hier ausgewiesenen Erträgen (wie Abrechnungen und Korrekturen für Leistungen aus vorangegangenen Geschäftsjahren) in Höhe von 94 TEUR stehen Aufwendungen in Höhe von 133 TEUR gegenüber.

1.2.7. Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme des Eigenbetriebes NürnbergStift hat sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 1.035 TEUR bzw. 2,6 % erhöht.

Diese Entwicklung leitet sich auf der Aktivseite im Wesentlichen aus den Erhöhungen der Vorräte (232 TEUR), der Forderungen 1.327 TEUR und der Liquiden Mittel 962 TEUR, ab.

Die Reduzierung des Anlagevermögens um 1.487 TEUR (Vorjahr 1.348 TEUR) setzt sich zusammen aus den Anlagezugängen aus Investitionen in Höhe von 702 TEUR, Abgängen zu Restbuchwerten in Höhe von 6 TEUR und den Abschreibungen mit 2.183 TEUR.

Der Kapitalverzehr 2020 ist zurückzuführen auf den Jahresfehlbetrag 2020 (976 TEUR). Die Verbindlichkeiten erhöhten sich um 726 TEUR u.a. aus den Anzahlungen der Sozialhilfeträger für Januar 2021. Die Inanspruchnahme des Kassenkredits beläuft sich zum 31.12.2020 auf 71 TEUR. Weiterhin wirkte die Erhöhung der Rückstellungen (946 TEUR) sowie die Änderungen bei den Sonderposten und Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung u. a. durch Zugang von Spenden (337 TEUR).

In der folgenden Übersicht (Strukturbilanz) sind die Einzelposten der Bilanz zu größeren Gruppen zusammengefasst und gegeneinander aufgerechnet, soweit sie wirtschaftlich zusammenhängen oder kein effektives Vermögen bzw. keine effektiven Schulden darstellen.

Abbildung 25

Abbildung 26

Abbildung 27

Im Bestand der zur Einrichtung gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte haben sich in 2020 keine Änderungen ergeben (§ 11 Satz 3 Nr. 1 WkPV).

Der bewertete Vorratsbestand hat gegenüber dem Vorjahr um rd. 232 TEUR zugenommen. Damit erhöhte sich der Anteil an der Bilanzsumme auf 0,8% (Vorjahr 0,3%) und bleibt von untergeordneter Bedeutung. Der Zuwachs ist in der Bestandsführung der Tests zur Prüfung und zum Nachweis einer Corona-Infektion begründet.

Die kurzfristigen Forderungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1.327 TEUR gestiegen. Informationen finden sich in den Erläuterungen unter Position „II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ für die Aktivseite der Bilanz.

Die kurzfristig verfügbaren Finanzmittel umfassen die Bankkonten und Kassen. Diese haben sich um 962 TEUR auf 8.941 TEUR erhöht. Das Kontokorrentkonto bei der Stadt Nürnberg wird im Abschluss 2020 wegen der weiteren Inanspruchnahme des Kassenkredits unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Finanzmittelfonds setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

Abbildung 28

Die dem Vermögen (Aktiva) gegenüberstehenden Finanzierungsquellen (Passiva) waren von folgenden Entwicklungen geprägt:

Die Eigenkapitalsenkung in Höhe von 976 TEUR resultiert aus dem Jahresergebnis 2020. Gemessen an der Bilanzsumme liegt der Eigenkapitalanteil bei 39,2% (Vorjahr 42,7%). Ausführliche Informationen zur Entwicklung des Eigenkapitals finden sich in den Erläuterungen zum Jahresabschluss (§ 11 Satz 3 Nr. 3 WkPV).

Die verwendeten Zuschüsse aus öffentlicher Förderung und Zuwendungen aus nichtöffentlicher Förderung (entspricht den Sonderposten in der Bilanz) reduzierten sich um 117 TEUR. Diese Entwicklung bestimmt sich aus dem Zugang aus Investitionen und dem Anteil der Abschreibungen für geförderte Anlagen.

Als langfristige Verbindlichkeiten werden Darlehen mit einer Restlaufzeit von länger als einem Jahr und Sicherheitseinbehalte aus den Baumaßnahmen für das Ursula-Wolfring-Haus und das Sparkassenhaus ausgewiesen. Im Jahr 2020 erfolgten planmäßige Tilgungen in Höhe von 457 TEUR.

Die langfristigen Rückstellungen umfassen die Pensionsrückstellungen, die Rückstellungen für Beihilfeleistungen, Altersteilzeit, Dienstjubiläen, Archivierung sowie die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstückes St. Johannis verbundene Rückstellung aus zukünftigen Verpflichtungen aus dem Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg. Zum Vorjahr trat eine Erhöhung um 433 TEUR, die sich aus der Erhöhung der Pensionsrückstellungen (um 191 TEUR), der Altersteilzeitrückstellungen (um 44 TEUR) und der Beihilferückstellung (um 194 TEUR) ergibt. Detaillierte Ausführungen sind den Erläuterungen zum Jahresabschluss (Passiva, Posten C.) zu entnehmen. Aus der Umsetzung der Regelungen des BilMoG ergeben sich dauerhafte Ergebnisbeeinflussungen. Die Auswirkungen aus dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016) hinsichtlich der Anwendung eines veränderten durchschnittlichen Marktzinssatzes bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen sind den Erläuterungen zum Jahresabschluss (Passiva, Posten C.) zu entnehmen.

Die kurzfristigen Rückstellungen (u.a. Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub, Überstunden, ausstehende Rechnungen, Instandhaltung, Großreparaturen, Prüfung des

Jahresabschlusses) stiegen um 513 TEUR. Die weiter bestehende Rückstellung für Großreparaturen wird über das Jahr 2020 hinaus im Hinblick auf den Instandhaltungsbedarf der Einrichtungen und unter Beachtung der Möglichkeiten des Art. 67 Abs. 3 EGHGB belassen. Gemäß den Ansatzvorschriften des BilMoG sind jedoch neue Rückstellungen für Instandhaltungen ab 2010 nur noch dann zu bilden, wenn die Unterhaltsmaßnahmen im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt werden. Solche Sachverhalte lagen im Berichtsjahr 2020 für NüSt nicht vor. Urlaubsrückstellungen (+355 TEUR) und Rückstellungen für ausstehende Rechnung (+234 TEUR) sowie für noch nicht verwendete Corona-Erstattungen aus der Verpflegungspauschale und der Prämie (+103 TEUR) bilden Hintergründe für den Zuwachs in 2020.

Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz finden sich unter „2.3.2 Erläuterungen zur Bilanz“ zum Jahresabschluss wider.

Zur weiteren Beurteilung der Bilanz, Finanzlage und Liquidität werden Kennzahlen dargestellt, die aus der Strukturbilanz entwickelt werden:

1.2.7.1. Vermögensaufbau (Konstitution)

Kennzahlen der Vermögensstruktur 2020 2019 2018 2017
zum 31.12. in % in % in % in %
Anlagenintensität: Anlagenintensität: Anlagevermögen x100 Gesamtvermögen 68,6 68,6 74,1 74,1 65,5 65,5 86.9 86.9
Umlaufintensität: kurzfristiges Vermögen x100 Gesamtvermögen 31,3 25,8 34,4 13,0
Vorratsintensität: Vorräte x100 Gesamtvermögen 0,8 0,3 0,2 0,2
Forderungsintensität: Forderungen x100 Gesamtvermögen 8,4 5,4 28,6 7,5

Anlagevermögen x100

Gesamtvermögen

Forderungen x100

Gesamtvermögen

Abbildung 29

1.2.7.2. Anlagenfinanzierung (Investierung)

Kennzahlen der Anlagendeckung 2020 2019 2018 2017
zum 31.12. in % in % in % in %
Deckungsgrad I: Deckungsgrad I: Eigenkapital x100 Anlagevermögen 57,2 57,2 57,6 57,6 62,7 62,7 38,2 38,2
Deckungsgrad II: langfristiges Kapital x100 Anlagevermögen 101,0 120,1 121,8 77,4

Eigenkapital x100

Anlagevermögen

langfristiges Kapital x100

Anlagevermögen

Abbildung 30

Abbildung 31

1.2.7.3. Kapitalausstattung (Finanzierung)

Kennzahlen der Kapitalstruktur 2020 2019 2018 2017
zum 31.12. in % in % in % in %
Eigenkapitalquote: Eigenkapitalquote: Eigenkapital x100 Gesamtvermögen 39,2 39,2 42,7 42,7 41,1 41,1 33,2 33,2
Anteil langfristiges Kapital: langfristiges Kapital x100 Gesamtvermögen 85,1 89,0 91,2 77,6
Anteil kurzfristiges Kapital: kurzfristiges Kapital x100 Gesamtvermögen 14,9 11,0 8,8 22,4

Eigenkapital x100

Gesamtvermögen

kurzfristiges Kapital x100

Gesamtvermögen

Abbildung 32

1.2.7.4. Zahlungsfähigkeit (Liquidität)

Kennzahlen der Liquidität 2020 2019 2018 2017
zum 31.12. in % in % in % in %
Liquidität 1. Grades = Liquidität 1. Grades = Kurzfristig verfügbare Finanzmittel x100 265,0 364,3 36,2 31,1
265,0 364,3 36,2 31,1
kurzfristige Verbindlichkeiten
Liquidität 2. Grades = (Kurzfr. verfüg.Finanzm. + Kurzfr. Forde.) x100 kurzfristige Verbindlichkeiten 368,4 462,9 222,0 62,2
Liquidität 3. Grades = kurzfristiges Vermögen x100 376,4 465,8 222,6 77,5
kurzfristige Verbindlichkeiten

368,4

462,9

222,0

62,2

376,4

465,8

222,6

77,5

Abbildung 33

1.2.7.5. Abwicklung des Vermögensplanes

Da im Vermögensplan nur Einnahmen und Ausgaben, d.h. die auf monetären Vorgängen beruhenden Änderungen des Vermögens und der Schulden veranschlagt sind, die Bilanz hingegen den gesamten Vermögens- und Schuldenstand zu einem bestimmten Stichtag ausweist, ist ein direkter Vergleich der Planansätze mit den Bilanzposten nicht möglich. Aus diesem Grund werden folgende Planansätze den entsprechenden Veränderungen der Bilanzwerte zwischen zwei Bilanzstichtagen gegenübergestellt:

Die tatsächlichen Aufwendungen für Investitionen im Jahr 2020 liegen um 840 TEUR unter dem Planansatz des Vermögensplanes. Die Tilgungsleistungen für Darlehen liegen im Planansatz. Hinsichtlich des Jahresergebnisses wird auf die Ausführungen zur GuV verwiesen.

1.3. Ausblick mit Chancen und Risiken

Auch in 2021 wirkt die Corona-Pandemie erheblich weiter. Mit der Möglichkeit der zusätzlichen Immunisierung durch Impfungen besteht die Hoffnung, die Pandemie nun in den Griff zu bekommen. Weiterhin gilt es, die Erkenntnisse und Erfahrungen dieser Pandemie sowie die Möglichkeiten der qualitativen Verbesserung der Pflege sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich zu nutzen. Für die Einrichtungen des NüSt heißt es damit auch, wieder die Normalität (Betreuungsangebote, gemeinsame Veranstaltungen, Begegnungen) in den Alltag einfließen zu lassen. Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt in 2021 in der deutlichen Anhebung der Belegung auf mindestens Vor-Corona-Belegung.

Bestehen bleibt, dass sich für die Folgejahre abzeichnet, dass die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Nürnberg vor großen Herausforderungen steht. Der demografische Wandel wird eine weitere Verknappung des Angebots an stationären Pflegeplätzen mit sich bringen, was ggfs. ein Reagieren des städtischen Eigenbetriebes NürnbergStift erforderlich macht, beispielsweise durch Aufstockung bisher vorgehaltener Platzkapazitäten. Weiterhin muss unbedingt verhindert werden, dass im NürnbergStift ein Mangel an geeigneten Pflegekräfte entsteht. Dies kann nur gelingen, wenn sich das Unternehmen durch Maßnahmen zur Gewinnung, Bindung und Entwicklung des Personals als sehr attraktiver Arbeitgeber positioniert. Diese Attraktivität muss vor allem dadurch erreicht werden, dass dem Thema der Innovation und Digitalisierung in der Unternehmensentwicklung zentrale Priorität eingeräumt werden.

Die bundesweite Umsetzung neuer Qualitätsindikatoren wird in 2021 ff. hohe Anforderungen mit sich bringen. Für die Einführung der generalistischen Ausbildung in der Pflege endet das 1. Ausbildungsjahr und damit einhergehend ist eine Evaluation notwendig, um auf die Entwicklung und Qualität der Ausbildung gezielt Einfluss zu nehmen.

Für die nächsten Jahre verfolgt NüSt, die weitere Neustrukturierung des Gebäudebestandes. Die Bauaktivitäten für das neue August-Meier-Haus wurden erfolgreich gestartet und die ersten Konturen des Gebäudekomplexes sind sichtbar. Aber auch hier zeichnen sich Auswirkungen der Corona-Pandemie (Rohstoffpreise, Rohstoffverfügbarkeit, Zeitplanung) ab. Die Weichenstellung für den Neubau der Nachfolgeeinrichtung St. Johannis mit der wbg ist erfolgt und auch die Sanierung und der Teilneubau des Standortes Platnersberg mit Unterstützung des Hochbauamtes der Stadt befinden sich auf gutem Weg.

1.4. Unterzeichnung des Lageberichtes

Die Werkleitung des NürnbergStift legt den nach den geltenden Vorschriften des HGB und der WkPV erstellten Lagebericht vor und unterzeichnet diesen.

Nürnberg, 24.06.2021

Elisabeth Ries Michael Pflügner

Erste Werkleiterin Zweiter Werkleiter

2. Jahresabschluss

2.1. Bilanz für den Eigenbetrieb NürnbergStift

Abbildung 34

Abbildung 35

Abbildung 36

Abbildung 37

Abbildung 38

Abbildung 39

Abbildung 40

Abbildung 41

Abbildung 42

Abbildung 43

2.2. Gewinn- und Verlustrechnung

Abbildung 44

Abbildung 45

Abbildung 46

Abbildung 47

2.3. Anhang

2.3.1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss des NürnbergStift berücksichtigt für das Wirtschaftsjahr 2020 die Vorschriften der Pflege - Buchführungsverordnung (PBV) vom 22. November 1995 (BGBl. I S. 1528), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21.12 2016 (BGBl. I S. 3076) und die Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), in der Fassung nach § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707). Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagen- und Fördernachweise entspricht den Vorgaben der PBV und WkPV. Gemäß § 4 Abs. 1 und § 11 Abs. 2 PBV sind bestimmte Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), Art. 24 Abs. 5 Satz 2, Art. 28 und Art. 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) sowie die Regelungen des BilRUG vom 17.07. 2015 angewandt worden.

Der Jahresabschluss berücksichtigt grundsätzlich die bisherigen Ansatz- und Bewertungsvorschriften, einschließlich der Anpassungen aus dem BilMoG und BilRUG. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbeträgen ist gegeben. Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagenspiegels entsprechen den Vorgaben des HGB mit den Regelungen des BilRUG vom 17.Juli 2015. Die „Erhaltenen Anzahlungen“ wurden, wie in den Vorjahren praktiziert, dem Passivposten „Sonstige Verbindlichkeiten“ zugeordnet. Die aus dem Prüfbericht des BKPV über die überörtliche Prüfung der Jahre 1999 – 2009 aufgenommene Anregung der TZ 5 zur Werthaltigkeit von Forderungen wurde für 2020 in der Pauschal- und Einzelwertberichtigung fortgeschrieben.

Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb seit 01.01.1999 organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV).

2.3.2. Erläuterungen zur Bilanz

„AKTIVSEITE“

„A. Anlagevermögen“

Die Entwicklung des Anlagevermögens nach Anschaffungswerten, Abschreibungen, Restbuchwerten

und Finanzierungsarten ist aus den nachfolgenden Anlagen- und Fördernachweisen ersichtlich. Die Anlagen- und Fördernachweise werden entsprechend den Anlagen 3 a und 3 b PBV aufgestellt und gegliedert.

Anlagen- und Fördernachweise (§ 268 Abs. 2 Satz 1 HGB, Anlagen 3a und 3b zur PBV):

Das Anlagevermögen wird in den Anlagen- (gesamt, SGB XI-Bereich je Einrichtung sowie gesamt nach Finanzierungsschlüsseln) und Fördernachweisen (gesamt, Einrichtungen nach SGB XI-Bereich, getrennt in öffentlich und nicht öffentlich) mit Anschaffungswerten, Abschreibungen und Restbuchwerten ausgewiesen und gegliedert nach:

I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen

Die Finanzierungsarten des Anlagevermögens bestimmen sich durch Finanzierungsschlüssel:

Abbildung 48

Die Finanzierungsschlüssel (FSL) sind nachfolgend definiert:

Abbildung 49

Abbildung 50

Abbildung 51

Abbildung 52

Abbildung 53

Abbildung 54

Abbildung 55

Abbildung 56

Abbildung 57

Abbildung 58

Abbildung 59

Abbildung 60

Abbildung 61

Abbildung 62

Abbildung 63

Abbildung 64

Abbildung 65

Abbildung 66

Abbildung 67

Abbildung 68

Abbildung 69

Abbildung 70

Abbildung 71

Abbildung 72

Abbildung 73

Abbildung 74

Abbildung 75

Abbildung 76

Abbildung 77

Abbildung 78

Abbildung 79

Abbildung 80

Abbildung 81

Abbildung 82

Abbildung 83

Abbildung 84

Abbildung 85

Abbildung 86

Abbildung 87

Abbildung 88

Abbildung 89

Abbildung 90

Abbildung 91

Abbildung 92

Abbildung 93

Abbildung 94

Abbildung 95

Abbildung 96

Abbildung 97

Abbildung 98

Abbildung 99

Abbildung 100

Abbildung 101

Abbildung 102

Abbildung 103

Abbildung 104

Abbildung 105

Abbildung 106

Abbildung 107

Abbildung 108

Abbildung 109

Abbildung 110

Abbildung 111

Abbildung 112

Abbildung 113

Abbildung 114

Abbildung 115

Abbildung 116

Abbildung 117

Abbildung 118

Abbildung 119

Abbildung 120

Abbildung 121

Abbildung 122

Abbildung 123

Abbildung 124

Abbildung 125

Abbildung 126

Abbildung 127

Abbildung 128

Abbildung 129

Abbildung 130

Abbildung 131

Abbildung 132

Abbildung 133

Abbildung 134

Abbildung 135

Abbildung 136

Abbildung 137

Abbildung 138

Abbildung 139

Abbildung 140

Abbildung 141

Abbildung 142

Abbildung 143

Abbildung 144

Abbildung 145

Abbildung 146

Abbildung 147

Abbildung 148

„I. Immaterielle Vermögensgegenstände“

Abbildung 149

Abbildung 150

Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten Software und Lizenzen, welche ausschließlich von NüSt bis zum 31.12.2020 entgeltlich beschafft wurden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert.

Die Zugänge (a) im Geschäftsjahr 2020 betrafen hauptsächlich Softwareprodukte hinsichtlich der Weiterentwicklung des Projektes VIARRO, die in der Betreuung der Bewohnenden eingesetzt werden und im Rahmen der PPZ-Förderung gefördert wurden.

Abbildung 151

Die Abschreibungen (c) der Immateriellen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

Abbildung 152

In 2020 erfolgten ergebnisneutrale Anlagenabgänge.

Abbildung 153

„II. Sachanlagen“

Die Bewertung der Zugänge erfolgt zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, einschließlich der nicht abziehbaren Mehrwertsteuer, abzüglich von Rabatten oder Skonti. Abschreibungen erfolgen ausschließlich linear, wobei für bewegliche Anlagegüter bei der Anschaffung die zeitanteilige Jahresabschreibung berücksichtigt wurde. Die Nutzungsdauer des Anlagevermögens orientiert sich an den steuerlichen Betriebstabellen, der AfA - Tabelle Gesundheitswesen bzw. der gewöhnlichen Nutzungsdauer.

Abbildung 154

Abbildung 155

Abbildung 156

Die Restbuchwerte der fertigen Sachanlagen sowie der geleisteten Anzahlungen und der Anlagen im Bau entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt:

Das Investitionsvolumen und damit die Gesamtsachanlagenzugänge beliefen sich 2020 auf 664 TEUR. In der nachfolgenden Aufzählung werden die wesentlichen Anlagenzugänge (a) näher benannt:

fungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie enthalten

Die Anlagenzugänge (fertige Sachanlagen und Anlagen im Bau) wurden wie folgt finanziert:

Abbildung 157

Die Anlagenabgänge der „fertigen Sachanlagen“ wurden brutto wie folgt gebucht:

Die Abschreibungen (c) der Sachanlagen verteilen sich auf folgende Finanzierungsarten:

Abbildung 158

Die Restbuchwerte der Sachanlagen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Einrichtungen des NürnbergStift:

Abbildung 159

Abbildung 160

Abbildung 161

Abbildung 162

„B. Umlaufvermögen“

„I. Vorräte“

„1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“

Die Bestände wurden zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen. Bewertet wurde der medizinische und pflegerische Bedarf nach der FIFO-Methode. Der restliche Lagerbestand wurde nach Anschaffungskosten einzeln bewertet.

Abbildung 163

Der Posten „Sonstiges“ beim „Medizinisch / Pflegerischen Bedarf“ beinhaltet Vorratsbestände von Einmalhandschuhen, Kathedern, etc sowie in 2020 nicht verbrauchte POC-Tests (Corona bedingte Anschaffung). Unter dem Posten „Wirtschaftsbedarf“ sind u.a. die Wäsche- und Dienstkleidungsbestände, Geschirr, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Sanitärzubehör zusammengefasst. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben einen Anteil von 0,8% an der Bilanzsumme.

„2. Unfertige Leistungen“

Es bestehen keine Bestände.

„II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:“

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalbetrag entsprechend den zum Abschlussstichtag bewirkten Dienstleistungen und in Anspruch genommenen Nutzungen vollständig ausgewiesen. Aus dem Prüfbericht des BKPV über die überörtliche Prüfung der Jahre 1999 – 2009 wurde die Anregung der TZ 5 zur Werthaltigkeit von Forderungen ab Abschlussjahr 2013 aufgenommen und in den Folgejahren fortgeschrieben. D.h., im Jahresabschluss 2020 wurden Einzelwertberichtigungen teilweise bis zu 100% und Pauschalwertberichtigungen nach Beachtung der EWB im Wesentlichen mit 2,5% auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen. Eine vom Faktor 2,5%

abweichende Wertkorrektur erfolgte für die Geriatrische Rehabilitation mit nur 1%. Zahlungseingänge bzw. Veränderungen aus Niederschlagungen für wertberichtigte Forderungen werden unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen. Im Abschluss 2020 wurden weitere verjährte Forderungen ausgebucht und in den Einzelwertberichtigungen entsprechend berücksichtigt.

„1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2020 sind durch Debitoren-Saldenlisten und durch Ausgangsrechnungen nachgewiesen. Die Salden stimmen mit den entsprechenden Konten der Finanzbuchhaltung überein.

Die Forderungen „Zwischenkonto Heimmanager“ werden im Aktivposten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ gezeigt. Abrechnungstechnisch bedingt werden im Heimverwaltungsprogramm C&S hierüber zeitversetzt die Forderungen gegenüber den unterschiedlichen Kostenträgern abgewickelt. Im Posten „Sonstige“ sind u.a. Forderungen an die NüStSG in Höhe von 32 TEUR, Wertberichtigungen in Höhe von 130 TEUR (Vorjahr 178 TEUR) und der Korrekturposten für „Kreditorische Debitoren“ in Höhe von 185 TEUR enthalten. Forderungen an die Stadt Nürnberg werden wie im Vorjahr in den Forderungen an den Träger gezeigt.

„2. Forderungen an Träger der Einrichtung“

Durch Inanspruchnahme eines Kassenkredites wird das Kontokorrentkonto auch im Abschluss 2020 unter den Verbindlichkeiten geführt (siehe auch Bilanz – Passiva Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger). Es werden, wie im Vorjahr eingeführt, Forderungen an die Stadt Nürnberg unter diesem Posten ausgewiesen.

Abbildung 164

„3. Sonstige Vermögensgegenstände“

In den „Sonstigen Forderungen“ zum 31.12.2020 sind 1.008,48 EUR (Vorjahr 37.349,73 EUR) mit vorschüssigen Taschengeldauszahlungen an Bewohnende begründet.

Bezüglich der „Debitorischen Kreditoren“ wird auf den Passivposten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ verwiesen.

„4. Forderungen aus öffentlicher Förderung“

Abbildung 165

Die zum 31.12.2020 ausgewiesene Höhe setzt sich zusammen aus dem Bescheid zur Förderung der

solitären Tagespflege (75 TEUR), Forderungen aus PPZ-Aktivitäten (40 TEUR), die erst später abgerufen werden können, und aus Forderungen für Corona-Erstattungen des Jahres 2020 (Testungen 203 TEUR, Rettungsschirm 2.076 TEUR)

„5. Umsatzsteuer“

Die Umsatzsteuer wird über die Stadt Nürnberg mit den Finanzbehörden abgerechnet. Wie im Vorjahr ergibt sich eine Forderung.

Abbildung 166

„III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten“

Abbildung 167

Der Kassenbestand wie auch das Bankguthaben sind durch den Kassenabschluss und die vorliegenden Bankauszüge zum 31.12.2020 belegt und mit dem Nominalwert bilanziert. Die Nebenkassen der Hauptkassen sind zur Abwicklung der Taschengeldverwaltung eingerichtet. Die Bankgeschäfte der Einrichtungen von NüSt werden über das Hauptkonto (Konto - Nr. 1.004.751) und jeweils ein Unterkonto je Einrichtung (Kto.- Nr. 4.417.5xx) bei der Sparkasse Nürnberg abgewickelt (Auf die IBAN-Bezeichnung wird an dieser Stelle verzichtet.). Die Unterkonten werden arbeitstäglich zugunsten des Hauptkontos abgerechnet. Der Saldo des Hauptgirokontos ist durch eine Bankbestätigung (Kontoauszug) zum 31.12.2020 nachgewiesen. Zusätzlich zu den Girokonten existiert ein Cashkonto bei der Sparkasse Nürnberg, welches auf Grund der Finanzmarktsituation negativ verzinst wird. Die auf dem Cashkonto angelegten Gelder sind jederzeit sofort verfügbar. Im Jahr 2020 wurde eine Festgeldanlage getätigt, die aber bereits 2021 seitens der Bank gekündigt wurde. Ein Wertverlust war bei dieser Anlage ausgeschlossen.

„D. Rechnungsabgrenzungsposten“

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind solche Ausgaben erfasst, die vor dem Abschlussstichtag bewirkt wurden, jedoch erst nach dem Stichtag zu Aufwendungen werden. Dies betrifft u.a. die Beamtenbesoldung für Januar 2021, die entsprechend den Zahlungsvereinbarungen bereits im Dezember 2020 zur Auszahlung gebracht wurde. Weiterhin erfolgen zeitliche Abgrenzungen für Abonnements, bei Jahresrechnungen entsprechend der ausgewiesenen Laufzeit, Gebühren, Steuern etc.

„PASSIVSEITE“

„A. Eigenkapital“

„I. Stammkapital“

Das Stammkapital wird auch nach dem Abgang des Grundstücks St. Johannis unverändert in Höhe von 620 TEUR ausgewiesen. Es geht auf den ursprünglichen Vermögenswert der Grundstücke (Bodenwerte) in Höhe von 616.943,00 EUR zurück. Dieser Ansatz wurde in der Eröffnungsbilanz des früheren Seniorensamts zum 01.01.1996 um 2.875,69 EUR auf 619.818,69 EUR (damals 1.212.260,00 DM) aufgerundet. Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 24.10.2001 wurde mit der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung vom 12.11.2001 ab dem 01.01.2002 im Rahmen der Umstellung von DM auf den EURO das Stammkapital auf 620.000 EUR „geglättet“. Hierzu wurde ein Betrag in Höhe von 181,31 EUR aus den Kapitalrücklagen entnommen und dem Stammkapital zugeführt.

„II. Kapitalrücklagen“

Abbildung 168

Abbildung 169

„III. Gewinn-/ Verlustvortrag“

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 16.12.2020 war der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 2.336.178,83 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Vom Träger wurde kein Verlustausgleich im Jahr 2020 vorgenommen.

Abbildung 170

„IV. Jahresergebnis“

Abbildung 171

Bezüglich der Behandlung des Jahresfehlbetrages 2020 im Folgejahr wird auf die Erläuterungen zum GuV-Posten 29 verwiesen.

„B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung

des Sachanlagevermögens:“

Gemäß § 5 Abs. 2 PBV sind „Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, auf der Aktivseite der Bilanz mit dem Bruttowert anzusetzen. Auf der Passivseite der Bilanz sind die bereits zweckentsprechend verwendeten Fördermittel oder Zuwendungen als Sonderposten gesondert auszuweisen, vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.“

„1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen“

Abbildung 172

Der Sonderposten entspricht den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln (Fördermittel des Landes: FSL 15, 30, 58, 92; Fördermittel der Stadt Nürnberg: FSL 02, 31, 75, 95) finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

„2. Sonderposten aus nichtöffentlicher Förderung für Investitionen“

Der Sonderposten entspricht den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln (nicht öffentliche Förderung: FSL 11, 46, 74, 94) finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

Abbildung 173

Abbildung 174

„C. Rückstellungen“

Es wurden nur passivierungspflichtige Rückstellungen gebildet, welche die erkennbaren Risiken abdecken. Die einzelnen Positionen der „Rückstellungen“ wurden entsprechend den Regelungen des Bil- MoG auf die Erfüllungsbeträge durch Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen und Abzinsung bei überjährig laufenden Verpflichtungen abgestellt. Für die Pensionsrückstellungen wurde für den Abschluss das Wahlrecht in Anspruch genommen, welches sich aus den Artikeln 7 - 9 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016) ableitet.

Nachfolgender Rückstellungsspiegel gibt einen detaillierten Überblick über die Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen im Geschäftsjahr 2020:

Abbildung 175

Abbildung 176

Die Pensionsrückstellungen (a) werden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten belegt. Dieses wurde für den Abschluss 2020 durch die Stadt Nürnberg mit der Unterstützung der Software HPR (Version 6.0.7.0-Kommunal, Testierung vom 28.08.2018) eigenverantwortlich erstellt. Die Ausfertigung erfolgte nach alter (in komprimierter Form) und neuer Berechnungsmethodik unter Anwendung der Artikel 7 - 9 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016). In beiden Gutachten sind folgende Grundlagen einheitlich zur Anwendung gebracht worden: o Bewertung mit dem HGB Teilwertverfahren o Trend der zukünftigen Gehaltssteigerungen 2,5% o Rentendynamik 1,75% o Finanzierungsendalter ist die Regelaltersgrenze nach Geburtsdatum o Fluktuation 0% o Berechnungsgrundlage Richttafeln Heubeck 2018 G. Die Abweichung beider Gutachten liegt in der Anwendung der für die Diskontierung der Altersversorgungsverpflichtungen heranzuziehenden durchschnittlichen Marktzinssätze, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden. Nach alter Methodik werden Zinssätze herangezogen, welche sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren, ermittelt aus 7 Geschäftsjahren, ergeben (Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB – bisher). Diese betrugen zum 31.12.2020 1,60%. Im Gutachten des Vorjahres wurde mit 1,97% kalkuliert. Nach neuer Methodik ergeben sich die Zinssätze aus 10 Geschäftsjahren. Dieser Zinssatz beläuft sich auf 2,30% (Vorjahr 2,71%). Der Bestand an passivierungspflichtigen Pensionsansprüchen zum 31.12.2020 nach neuer Bewertungsmethodik lautet 3.105.450 EUR. Nach alter Methodik hätte er

3.670.369 EUR betragen, d.h. der Unterschiedsbetrag beträgt 564.919 EUR. Aus der Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB für die Bewertungsanpassung zum 01.01.2010 ergibt sich ein Mindestzuführungsbetrag von einem Fünfzehntel, gleich 40.521,33 EUR. Der Zuführungsbetrag wurde bereits vollständig realisiert. In der Pensionsrückstellung werden nur passivierungspflichtige Rückstellungen für „Neuzusagen“ (Rechtsanspruch ab dem 01.01.1987) gebildet. Verpflichtungen für laufende Versorgungsleistungen oder Anwartschaften auf Versorgungsleistungen aufgrund einer unmittelbaren Zusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen, für den die Berechtigten ihren Rechtsanspruch bereits vor dem 01.01.1987 erworben haben, wurde das Wahlrecht zur Passivierung nicht in Anspruch genommen (12.295.730 EUR alte Methodik; 11.522.390 EUR neue Methodik). Die in beiden Gutachten ermittelten Gesamtpensionen belaufen sich auf 15.966.099 EUR (alte Methodik

licher Zinssatz der letzten 10 Jahre). Der Unterschiedsbetrag beläuft sich auf 1.338.259 EUR.

Zur Berechnung der Rückstellungen für noch nicht abgegoltene Urlaubsansprüche (b) wurden für die einzelnen Personalgruppen die durchschnittlichen Jahrespersonalkosten je Vollkraft, abzgl. enthaltener Bestandteile für Zeitarbeit, angesetzt. Die für die Berechnung der Rückstellung notwendige Anzahl der durchschnittlichen Ist-Arbeitstage sind für 2020 mit 220 Tagen definiert. Zum 31.12.2020 bestanden Urlaubsansprüche in Höhe von 4.076 Tagen, im Vergleich zum Vorjahr mit 2.874 Tagen sind es 1.202 Tage mehr.

Für Gleitzeitüberhänge und Überstunden (c), die im folgenden Geschäftsjahr auszugleichen sind, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Zum 31.12.2020 fielen 7.349 Stunden an. Dies ist ein Abbau im Vergleich zum Vorjahr (13.120 Stunden) um 5.771 Stunden.

Bei der Bewertung der Urlaubs- und Überstundenrückstellungen wurde ein Gehaltstrend von 1,05 % berücksichtigt.

Für die voraussichtlich in der Zukunft entstehende Verpflichtung zur Zahlung von Aufstockungsleistungen und für die während der Beschäftigungsphase entstandenen Erfüllungsrückstände aus Altersteilzeitregelungen (d) wird eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 HGB passiviert. Beginnend im Geschäftsjahr 2009 sind diese durch ein versicherungsmathematisches Gutachten belegt und für die Jahre 2010 bis 2020 fortgeschrieben worden. Das Gutachten für 2020 fertigte die Stadt Nürnberg analog zum Gutachten für Pensionen selbst an. Bis zum 31.12.2020 hatten ursprünglich 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NüSt einen Vertrag mit Altersteilzeitregelung abgeschlossen. Zum Stichtag 31.12.2020 sind diese Verträge alle beendet. Es laufen 4 neue ATZ-Verträge und 2 Sabbatregelungen. Die Diskontierung der Rückstellung wurde nach den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssätzen (gebildet aus 7 Geschäftsjahren; 2020: 1,60%, 2019: 1,97%, 2018: 2,32%; 2017: 2,80 %) vorgenommen, welche sich für eine pauschal angenommene

Restlaufzeit von 15 Jahren ergeben. Als Gehaltstrend wurde eine Steigerung von 1,75% pro Jahr angenommen. Auch diesem Gutachten liegen die Richttafeln Heubeck 2018 G zugrunde. Die Sozialversicherungsbeiträge ergeben sich aus den aktuell anzusetzenden Sätzen für Arbeitgeber, inklusive Aufstockungsbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Als Bewertungsverfahren wurde IDW mit Abfindungscharakter (Verlautbarung IDW RS HFA 3 n.F.) angewendet. Der Bestand für ATZ-Verträge beläuft sich auf 87 TEUR und für die Sabatt-Regelung auf 35 TEUR.

Auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens, welches analog für die Pensionsund Altersteilzeitrückstellung ab dem Abschlussjahr 2013 durch die Stadt Nürnberg erstellt wird, wurden für die Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung (e) an Pensionäre in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Rückstellungen gebildet. Analog zum Pensionsgutachten wurde als Berechnungsmethode das Teilwertverfahren angewandt und die Diskontierung der Rückstellung nach den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssätzen (2020: 1,60%; 2019: 1,97%, 2018: 2,32%; 2017: 2,80 %) vorgenommen, welche sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ergeben. Für diese Rückstellung sind die neuen Regelungen zum Marktzinssatz nicht anwendbar. Der Berechnung liegen die Richttafeln Heubeck 2018 G zugrunde, eine Berücksichtigung von Fluktuation erfolgte nicht. Für die Anpassung der laufenden Beihilfen wurde ein Wert von 3% pro Jahr angesetzt.

Interne Aufwendungen zur Erstellung des Jahresabschlusses (g) wurden in einer Rückstellung in Höhe von 38 TEUR angesetzt.

Die örtliche Prüfung (h) des Jahresabschlusses wird durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgt im Jahr 2021. Die Rückstellung ergibt sich aus der Verwaltungskostenerstattung. Die überörtliche Prüfung (h) erfolgt durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV). Die letzte Prüfung umfasste die Jahre 2010 bis 2015. Die dafür gebildete Rückstellung wurde voll verbraucht. Für die Bildung der neuen Rückstellung erfolgte eine Neubewertung des Erfüllungsbetrages auf Basis der in Rechnung gestellten Prüfungskosten. Die Diskontierung erfolgte für die Restlaufzeit von 2 Jahren entsprechend mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen Zinssatz (0,74 %).

Die Erstellung der Jahressteuererklärung (i) (Körperschaft- und Gewerbesteuer) für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des NürnbergStift wird seit 2007 über das Steueramt der Stadt Nürnberg erstellt. Es erfolgt keine Rückstellungsbildung.

Für die Aufbewahrung von Unterlagen (Archivierung (j)) ist gemäß dem BFH-Urteil vom 19.08.2002 (BStBl 2003II S. 131 = SIS 03 01 98) eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zwingend zu bilden. Die bestehende Rückstellung war zum 31.12.2020 fortzuschreiben. Für die Bewertung wurde eine Preis- bzw. Kostensteigerungsrate in Höhe von 2% pro Jahr zugrunde gelegt und eine Laufzeit

entsprechende Diskontierung der Erfüllungsbeträge gemäß den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen vorgenommen.

Ausstehende Rechnungen (k) werden über eine Rückstellungsbildung berücksichtigt und jährlich geprüft und fortgeschrieben.

Als Rückstellungen für Großreparaturen (l) werden Instandhaltungen berücksichtigt, die erst später planmäßig durchzuführen sind.

Die zum 31.12.2020 ausgewiesenen Rückstellungen für Großreparaturen beinhalten im Einzelnen:

Abbildung 177

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte keine Inanspruchnahme der bestehenden Rückstellung. Aus dem Vertrag zum Verkauf des Grundstücks St. Johannis ergibt sich das weitere Nutzungsrecht mit allen Pflichten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes in den Gebäuden der Einrichtung. In Anbetracht des Zustandes wird aus diesem Grund die Rückstellung zur Dacherneuerung beibehalten.

Instandhaltungsrückstellungen (m) sind gemäß den Ansatzvorschriften des BilMoG ab 2010 nur noch dann zu bilden, wenn die Unterhaltsmaßnahmen im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt werden. Solche Sachverhalte lagen für NüSt im Berichtsjahr nicht vor.

Im Abschluss 2018 wurde eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstücks St. Johannis gebildet, welche mögliche Verbindlichkeiten aus dem Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg (Stand Oktober 2018) abdecken soll. Diese Rückstellung ist beizubehalten, da derzeit dieser Vorgang nicht abgeschlossen ist.

„D. Verbindlichkeiten“

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus Leasingverträgen für Pkw des Ambulanten Dienstes mit einer Laufzeit bis 2021 sowie der Zentrale auch mit einer Laufzeit bis 2021 (jährliche Leasingraten für 12 Pkw 16 TEUR brutto, Restlaufzeiten in 2021). Die zwischen dem NürnbergStift und der NürnbergStift Service GmbH abgeschlossenen Verträge (Raum- und Gerätemietvertrag, Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag) sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und mit einer Kündigungszeit von 3 Monaten zum Quartalsende von beiden Seiten kündbar. Der Vertrag zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit der Firma Schwan & Partner ist auf unbefristete Zeit abgeschlossen und kann aktuell mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat von beiden Seiten gekündigt werden.

Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Die Verbindlichkeiten zum 31.12.2020 setzen sich wie folgt zusammen:

Abbildung 178

Abbildung 179

„1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“

Die zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind für jede einzelne Einrichtung des NüSt durch Kreditoren-Saldenlisten nachgewiesen. Die Salden stimmen mit den entsprechenden Konten der Finanzbuchhaltung überein. In den Kreditoren-Saldenlisten zum 31.12.2020 belief sich der Korrekturposten für „Debitorische Kreditoren“ auf 3.153,09 EUR (Vorjahr 10.224,19 EUR), der die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um diesen Betrag erhöht.

Abbildung 180

„2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“

Abbildung 181

„3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung“

Abbildung 182

In dieser Position wird das Kontokorrentkonto zur Stadt Nürnberg ausgewiesen, welches durch die Inanspruchnahme eines Kassenkredites bei den Verbindlichkeiten gezeigt wird. Weiterhin werden die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg aus dem Posten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ jetzt als Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung gezeigt.

„4. Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung“

Als Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung werden die bis zum Abschluss des Geschäftsjahres noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel ausgewiesen.

Abbildung 183

Im Berichtsjahr 2020 wurden die Fördermittel des VIARRO-Projekts des PPZ für realisierte Zugänge im Anlagevermögen verwendet.

„5. Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher Förderung“

Als Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher Förderung werden die bis zum Abschluss des Geschäftsjahres noch nicht zweckentsprechend verwendeten Spenden und Zuwendungen Dritter ausgewiesen.

Abbildung 184

Im Berichtsjahr 2020 wurden Spendenmittel u.a. für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in den

Einrichtungen eingesetzt. Die für den laufenden Aufwand verwendeten Spenden waren mit einem Betrag von rund 17 TEUR erfolgswirksam aufzulösen.

„6. Sonstige Verbindlichkeiten“

Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten sind „Kreditorische Debitoren“ in Höhe von 185 TEUR enthalten, deren Korrekturposten unter dem Bilanz-Posten Aktiva B. II. 1. „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ gezeigt wird. Hinsichtlich der Entwicklung der erhaltenen Anzahlungen wird auf den Abschnitt 1.2.7. Vermögens- und Finanzlage verwiesen.

Der Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ setzt sich wie folgt zusammen:

Abbildung 185

Abbildung 186

„7. Verwahrgeldkonto“

Abbildung 187

Unter diesem Bilanzposten sind die für Bewohner und Dritte in Verwahrung genommenen Zahlungsmittel als Verbindlichkeiten auszuweisen.

Die Abwicklung der Taschengelder für Bewohnende, die ihr Geld nicht mehr selbst verwalten können, wird von den Einrichtungsverwaltungen wahrgenommen. Für die Geldverwaltungsfälle wird im Verwaltungsprogramm Sinfonie jeweils ein eigenes Personenkonto geführt.

Für bedürftige NüSt - Bewohner wird vom Sozialdienst ein sogenannter Sozialfonds verwaltet. Die Mittel stammen überwiegend aus der Hintermayr - Stiftung.

„8. Umsatzsteuer“

Zum 31.12.2020 ergibt sich eine Forderung, so dass auf der Passivseite der Bilanz keine Angaben erscheinen.

„F. Rechnungsabgrenzungsposten“

Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 ist die mögliche Verpflichtung gegenüber der Heilig-Geist-Spital-Stiftung aus der Abrechnung der Bauunterhaltskosten für die Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital für 2020 hinzugekommen, die von der Stiftung und dem NüSt jeweils zu 50% getragen werden. Aus 2020 ergibt sich eine Verpflichtung zur Erstattung.

2.3.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Nummerierung entspricht der Anlage 2 PBV.

Einfluss auf die Erträge der GuV – Positionen 1 bis 4 haben im stationären Bereich die Belegungszahlen, die Bewohnerstruktur, inklusive der Pflegegradverteilung, die Kundenstruktur und die Leistungsverteilung im ambulanten Bereich sowie die Vergütungssätze. Für das Jahr 2020 ist ein besonderes Ereignis, die Corona-Pandemie mit ihren gravierenden Auswirkungen auf das ökonomische, gesellschaftliche und private Leben, wirksam geworden, was niemand so in der heutigen Zeit für möglich gehalten hat.

In den nachfolgenden Übersichten werden die Leistungsdaten für das NürnbergStift gesamt sowie für die Einrichtungen dargestellt. Die Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist hergestellt.

Belegungszahlen für den stationären Bereich

Eigenbetrieb NürnbergStift insgesamt

Abbildung 188

Abbildung 189

Abbildung 190

Geriatrische Rehabilitation (REHA)

Abbildung 191

Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP)

Abbildung 192

Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)

Abbildung 193

Abbildung 194

August-Meier-Heim (AHR)

Abbildung 195

Abbildung 196

Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)

Abbildung 197

Abbildung 198

Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)

Abbildung 199

Abbildung 200

Bewohnerstruktur nach Pflegegradverteilung

Eigenbetrieb NürnbergStift insgesamt

Abbildung 201

Abbildung 202

Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)

Abbildung 203

Abbildung 204

August-Meier-Heim (AHR)

Abbildung 205

Abbildung 206

Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)

Abbildung 207

Abbildung 208

Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)

Abbildung 209

Abbildung 210

Kundenstruktur und Leistungsverteilung des ambulanten Bereiches

Abbildung 211

Abbildung 212

Abbildung 213

Vergütungssätze

Für die Bereiche Pflege, Rüstig, Ambulanter Dienst und Geriatrische Rehabilitation sind 2020 neue Vergütungssatzvereinbarungen abgeschlossen und umgesetzt worden. Unverändert blieb der Bereich Wohnen und die 2016 vereinbarten gesondert berechenbaren Investitionskosten. Ab 01.08.2020 ist ein neuer Vergütungssatz hinzugekommen, der begründet sich aus der Finanzierung der sich aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG) ergebenden generalistischen Ausbildung und gilt für die ambulante, teilund vollstationäre Pflege nach SGB XI.

Kritisch bleibt refinanzierungstechnisch die Tatsache, dass die Kostenträger bei der Kalkulation der Pflegesätze im stationären Bereich von einer Auslastung von 97 % ausgehen, obwohl in der Realität die Auslastung bei bzw. unter 90 % (2020: 85,3%; 2019: 90,7 %, 2018 92,3 %; 2017 91,9 %; 2016 90,2 %; 2015 88,2 %; 2014 86,5 %; 2013 87,3 %) liegt und sich damit eine Unterdeckung, insbesondere für den Fixkostenteil, ergibt.

„1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie aus Kurzzeitpflege,

sonstige Leistungen“

Die allgemeinen Pflegeleistungen setzen sich wie folgt zusammen (Übersicht nach Pflegearten sowie Einrichtungen).

Abbildung 214

Abbildung 215

Abbildung 216

Abbildung 217

Abbildung 218

Abbildung 219

Abbildung 220

Abbildung 221

Abbildung 222

Abbildung 223

Abbildung 224

Abbildung 225

Abbildung 226

Abbildung 227

Abbildung 228

Abbildung 229

Abbildung 230

Abbildung 231

„2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung“

Abbildung 232

Abbildung 233

Abbildung 234

Abbildung 235

„3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen“

Abbildung 236

Inhaltlich handelt es sich hierbei überwiegend um Erträge aus der Nutzung eines Doppelzimmers als Einzelzimmer, die als Zusatzleistung nach PflegeVG bzw. als Wahlleistung in der Geriatrischen Rehabilitation abrechenbar sind.

„4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen“

Abbildung 237

Abbildung 238

Abbildung 239

„4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 HGB soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten“

In Umsetzung des BilRUG wurde der § 277 HGB für die Umsatzerlöse neu gefasst. Für Pflegeeinrichtungen wie das NürnbergStift gilt die PBV vom 22.11.1995 (BGBl. I, S.1528) in der zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21.12.2016 (BGBl. I S.3076) geänderten Fassung. Danach sind die Änderungen aus § 277 HGB unter dem neu eingefügten GuV-Posten 4a. auszuweisen. Die Veränderungen betreffen die Erstattung von Mitarbeitenden für Unterkunft und Verpflegung, sonstige Erträge für die Praxis Ergotherapie sowie die Geriatrische Rehabilitation, Erträge aus Vermietungen und Verpachtungen, Erträge aus nachberechneten Leistungen früherer Geschäftsjahre sowie periodenfremde Erträge.

Nachfolgend die Zusammensetzung dieser neuen Position:

Abbildung 240

Abbildung 241

Abbildung 242

Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Mieterträge für Dienstwohnungen und Zimmer an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezeigt. Für die Inanspruchnahme von sogenannten „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (Geschäftsleitung, Vorzimmer, Verwaltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) hat die NüStSG im Jahr 2020 Kosten in Höhe von 435 TEUR (Vorjahr 601 TEUR) dem NüSt erstattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der NüStSG ersetzt. Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen (inkl. Nebenkosten) in der Regensburger Straße 380 für die Küche, Büroräume sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an andere. Unter Sonstiges fällt der Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versorgungsansprüche, für die keine Rückstellungen zu bilden sind, mit einem Betrag von 1.105 TEUR.

Weiterhin werden die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beantragten Mindererlöse und Mehrkosten, inkl. für Testungen, in dieser Position ausgewiesen.

„5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten“

Abbildung 243

Abbildung 244

Unter dem GuV - Posten 5 werden alle finanziellen Zuwendungen, die zur Deckung von Betriebskosten gewährt werden, gesammelt ausgewiesen. Diesen Erträgen stehen laufende Betriebsaufwendungen (z.B. Personalkosten, Miete Gebäude HSP, Personalkosten und Sachkosten für das PPZ) gegenüber. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Dritter, die zur Deckung von Investitionskosten, d.h. aktivierungspflichtigem Anlagevermögen bestimmt sind, werden unter dem GuV - Posten 15 „Erträge aus öffentlicher und nicht - öffentlicher Förderung von Investitionen“ gezeigt. Zu (a): Ab 2019 gab es keine Fördermittel für Weiterbildungen. Zu (b): NüSt erhält u.a. auf der Grundlage folgender Regelungen Erstattungsleistungen:

setz - AAG), Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)

die Qualifizierung niedrig qualifizierter Mitarbeiter (Wegebau)

Menschen mit Behinderung) in Verbindung mit § 27 SchwbAV (Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung) sowie dafür einen städtischen Zuschuss

Zu (c): Entsprechend § 6 des Mietvertrages zwischen der Heilig-Geist-Stiftung und der Stadt Nürnberg erhält das NürnbergStift für die Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital den Mietpreis zu 100% erstattet. Die Darstellung erfolgt in dieser Position.

Zu (d): Für die Arbeit des Pflegepraxiszentrums konnten weitere Mittel abgerufen werden.

Zu (e): Aufnahme der Erstattungen für Ausbildung (generalistische Ausbildung) aus dem Bayerischen Pflegeausbildungsfonds (PAF) auf Grundlage des Pflegeberufegesetzes (PflBG) erfolgt unter dieser Position.

Zu (f): Der Ertrag ergibt sich aus der Umsetzung der Richtlinie zur Gewährung einer Verpflegungspauschale für Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen (Verpflegungs-R) durch den Freistaat Bayern.

Zu (g): Entsprechend §150a SGB XI wurde an die Mitarbeitenden eine „Corona-Prämie“ gezahlt, die auf Grundlage dieses Paragrafen erstattet wurde.

„6. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen/unfertigen Erzeugnissen und Leistungen

sowie 7. Andere aktivierte Eigenleistungen “

Bestandsveränderungen sind die Differenz zwischen den Werten, die in der Bilanz des Geschäftsjahres und in der Vorjahresbilanz für unfertige Leistungen ausgewiesen sind. Zum Abschlussstichtag sind keine Veränderungen auszuweisen. Auf die Erläuterungen zum Aktivposten B. I. 2. wird verwiesen. Im Berichtsjahr lagen auch keine zu aktivierenden Eigenleistungen vor.

„8. Sonstige betriebliche Erträge“

In dieser Position verbleiben nach der Neuregelung der Umsatzerlöse sowie nach der Neugliederung der Gewinn- und Verlustrechnung Erträge für Schadenersatz, Kleinbeträge, Mahngebühren, aus Wertberichtigungen von Forderungen, Rückstellungsauflösungen, aus dem Abgang von Anlagevermögen und Verbrauchsgegenständen sowie weitere Restbestandteile der sonstigen Erträge.

Nachfolgend die sonstigen Erträge zusammengefasst im Überblick:

Abbildung 245

Abbildung 246

Hervorzuheben sind die Zahlungseingänge auf bereits abgeschriebene Forderungen.

„9. Personalaufwand:“

Abbildung 247

Entsprechend der Tarifeinigung vom 18.04.2018 erfolgte zum 01.03.2020 eine Erhöhung der Bezüge um durchschnittlich 1,06% („Die individuelle Erhöhung beträgt … je nach Entgeltgruppe und Stufe zwischen 0,95% und 1,81%. Quelle: Mitteilung aus dem Personalbereich 010/A vom 17.02.2020). Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 30 Monate und umfasst den Zeitraum 01.03.2018 bis 31.08.2020. Die Gehälter der Beamtinnen und Beamten wurden zum 01.01.2020 um 3,2% angepasst. Zum 25.10.2020 erfolgt die Einigung der Tarifparteien auf einen neuen Tarifvertrag. Für 2020 stand danach eine einmalige Corona-Sonderprämie zur Auszahlung an. Die Laufzeit dieser neuen Vereinbarung endet zum 31.12.2022. Nach § 285 Nr. 7 HGB verteilen sich die durchschnittlich 2020 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie folgt auf die Funktionen:

Abbildung 248

Abbildung 249

Der Zuwachs der Personalkosten zum Vorjahr ist im Wesentlichen durch die Auswirkungen der Corona- Pandemie begründet. Dies sind Reaktionen auf die erhöhten Hygiene-Maßnahmen, das Ausbruchsgeschehen bei Bewohnenden und Mitarbeitenden durch die Abdeckung über Arbeitszeiterhöhungen, Einsatz von Zeitarbeit und zusätzlichen Unterstützungskräften sowie durch Zahlung der Prämien.

Die Entwicklung der Personalaufwendungen, der Vollkraft-Zahlen und der durchschnittlichen Personalaufwendungen je Vollkraft - gegliedert nach Personalgruppen - des Eigenbetriebes NürnbergStift zeigen nachfolgende Tabellen:

Abbildung 250

Abbildung 251

Abbildung 252

Bereinigt man die Personalaufwendungen um die Buchungen für Rückstellungen, Versorgungsempfänger und Zeitarbeit (Tabelle oben: Positionen „darin enthalten“), so ergeben sich folgende Kennzahlen:

Abbildung 253

Nach einer überschlägigen Berechnung lässt sich die Erhöhung der Personalaufwendungen in Höhe von 1.206 TEUR bzw. 5,1% zusammenfassend wie folgt begründen: Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen (985 TEUR) aus der „Preisabweichung“, die sich bestimmt aus der Tarifanpassung, Entwicklung der Entgeltgruppen und der Personalstruktur. Die Durchschnittskosten

pro VK erhöhten sich um 4,1%. Die „Mengenabweichung“ (221 TEUR / 3,9 VK) 2020 resultiert aus veränderten Personalschlüsseln, einer höheren Fachkraftquote in der Pflege 59,64% (Vorjahr: 54,1%), aus dem Minderleistungsausgleich, aus der Umsetzung des PpSG sowie Erhöhung der Arbeitsstunden.

Die Anzahl der Mitarbeiter, ausgedrückt in Vollkräften (VK), stellt sich wie folgt dar:

Abbildung 254

Abbildung 255

„10. Materialaufwand“

Dieser setzt sich zusammen aus:

„a) Lebensmittel“

Getränke und Sondennahrung werden von den NüSt - Einrichtungen selbst beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen, während die übrigen Verpflegungsleistungen als Fremdleistung der NürnbergStift Service GmbH erbracht werden.

„b) Wasser, Energie, Brennstoffe“

„c) Wirtschafts- / Verwaltungs- / Betreuungs- / Medizinisch - therapeutischer Bedarf“

Die Gesamtaufwendungen betragen 7.953 TEUR und liegen mit 1.508 TEUR über dem Vorjahresniveau von 6.445 TEUR.

Die Kostenerhöhungen hängen ursächlich mit der Corona-Pandemie zusammen und werden teilweise über den Rettungsschirm nach §150 SGB XI erstattet.

Die Kostenerhöhungen verteilen sich auf den Bereich Wirtschaftsbedarf mit 354 TEUR (u.a. für Berufs- und Schutzkleidung + 422 TEUR), den Betreuungs- und Pflegebedarf mit 782 TEUR (+756 TEUR pflegerische Verbrauchs- und Gebrauchsgüter) und den Verwaltungsbedarf mit 372 TEUR (Fremdleistungen Bewachung +258 TEUR).

Bei den Fremdleistungen Küche liegen die Beköstigungstage (BKT) in Höhe von 224.081 mit 12.447 BKT unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr 236.528 BKT).

Abbildung 256

Abbildung 257

Abbildung 258

Abbildung 259

„11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen“

Abbildung 260

Dem Wert der Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) liegt die neue Berechnungsmethodik, einschließlich einer Rabattierung für NüSt, zu Grunde. Sie beinhaltet weiterhin städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, statistisches Amt, Referate, etc.) und die zentralen Leistungen der Querschnitts-Dienststellen (z.B. DIP, PA, Rpr) und wird auf Basis einer geschätzten Inanspruchnahme ermittelt. Da ein großer Teil der Verwaltungskostenerstattungen an den Träger von den Kostenträgern als spezifischer Aufwand nicht anerkannt wird und insoweit nicht über Pflegesätze refinanzierbar ist. Der Posten „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfasst Aufwendungen für erbrachte Leistungen des IT-Bereiches der Stadt.

„12. Steuern, Abgaben, Versicherungen“

Abbildung 261

Abbildung 262

Abbildung 263

„14. Mieten, Pacht, Leasing“

Abbildung 264

Mieten fallen u.a. für die Nutzung von Kopierern, diversen Recycling-Containern sowie für die Senioren- Wohnanlage Heilig-Geist-Spital an. Für letztere erfolgt unter der GuV-Position „Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten“ ein Ausgleich.

Die vom AMBD genutzten Fahrzeuge sowie das Betriebsfahrzeug der Zentrale werden über Leasing finanziert. Ab 2020 werden Vakuumiergeräte für die Abfallverpackung von gebrauchten Inkontinenzprodukten über Leasing – Finanzierung eingesetzt. Diese dienen der Geruchsverbesserung in den Wohnbereichen.

„15. Erträge aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung von Investitionen“

Abbildung 265

Für den Neubau einer Tagespflege im neuen August-Meier-Haus erfolgte eine erste Spendenrate über 100 TEUR durch die „Fritz – und - Dr. Edith – Rieder - Stiftung“. Von der Stiftung Altenhilfe der Sparkasse Nürnberg erhielt das NürnbergStift eine Spende in Höhe von 19 TEUR zur Mitfinanzierung des Projektes VIARRO. Weitere 500 TEUR wurden durch die Stiftung Laurusstern für den anstehenden Neubau und die Sanierung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg zur Verfügung gestellt.

„16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten“

Abbildung 266

Die Abschreibungen auf mit Fördermitteln finanzierte Anlagegüter werden in der Gewinn- und Verlustrechnung durch die Erträge aus der Auflösung der entsprechenden Sonderposten neutralisiert. Entsprechend gilt dies auch für Abschreibungen auf mit Zuwendungen und Zuschüssen Dritter finanzierter Anlagegüter. Fördermittel bzw. Spenden und Zuwendungen Dritter werden auch für nicht aktivierungsfähige Maßnahmen verwendet. Mit der Auflösung der Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung steht den anfallenden erfolgswirksamen Aufwendungen somit ein Ertrag gegenüber. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Passivposten B. 1. bzw. B. 2. sowie D. 5. verwiesen.

„18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten“

Eingehende Fördermittel bzw. Spenden und Zuwendungen Dritter werden bis zur zweckentsprechenden Verwendung den Verbindlichkeiten aus öffentlicher bzw. nichtöffentlicher Förderung zugeführt.

Den Aufwendungen aus der Zuführung zu Verbindlichkeiten stehen grundsätzlich Erträge aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung für Investitionen (siehe GuV - Posten 15) zuzüglich der Erträge aus Spenden für laufende Aufwendungen (siehe GuV - Posten 8) gegenüber.

Abbildung 267

Abbildung 268

„20. Abschreibungen“

Bei den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wird auf die Erläuterungen zu den immateriellen Vermögensgegenständen (Bilanzposten Aktiva A. I.) und zum Sachanlagevermögen (Bilanzposten Aktiva A. II.) verwiesen.

Die Abschreibungen auf Forderungen beinhalten insbesondere die Niederschlagung nichteinbringlicher Forderungen. Sie werden nach aktuell gültiger PBV weiterhin unter den Abschreibungen ausgewiesen.

Abbildung 269

Abbildung 270

Abbildung 271

Abbildung 272

„21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung“

Abbildung 273

Abbildung 274

Neue Rückstellungen für Instandhaltungen sind nach den geänderten Vorgaben des BilMoG ab 2010 nur noch dann zu bilden, wenn die Unterhaltsmaßnahmen im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt werden. Solche Sachverhalte lagen für NüSt im Berichtsjahr nicht vor (siehe auch Bilanzposten Passiva C).

Auf Grund des eingetretenen Instandsetzungsstaus werden bis zum Beginn der Realisierung und der Prioritätensetzung des beschlossenen Strategiekonzeptes „NürnbergStift 2020“ Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen in den Einrichtungen ausgeführt.

Die Wartungsaufwendungen (b) beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge für technische Anlagen und Pflegeverträge für Software.

„22. Sonstige betriebliche Aufwendungen“

Auch in dieser Position greift das BilRUG. Die Aufwendungen des außerordentlichen Aufwandes (periodenfremde Aufwendungen, der Aufwand aus dem Abgang von Anlagevermögen, BilMoG-Aufwendungen sowie sonstige außerordentliche Aufwendungen) gehen nun in diese Position ein. 2020 werden 133 TEUR (Vorjahr 41 TEUR) ausgewiesen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Abbildung 275

Abbildung 276

Im Jahresabschluss 2020 wurden Einzelwertberichtigungen (EWB) und Pauschalwertberichtigungen (PWB) fortgeschrieben. (Ausführungen unter dem Bilanzposten: Aktiva, II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände). Auflösungen durch Zahlungseingänge oder sonstige Wegfallgründe werden in den sonstigen Erträgen unter den sonstigen Erstattungen ausgewiesen (GuV-Position 8).

In den sonstigen außerordentlichen Aufwendungen wurden 2020 u.a. die Verpflegungsaufwendungen in Höhe von 70 TEUR im Rahmen der vom Freistaat Bayern gewährten Verpflegungspauschale und für die weitere Vorbereitung des Abrisses Haus 3 9 TEUR gebucht.

Im Jahr 2020 fielen für Verbandsumlagen und Mitgliedsbeiträge folgende Aufwendungen an:

Abbildung 277

Abbildung 278

Der Beitrag für den BKSB wird ab Geschäftsjahr 2020 über die KAB abgerechnet.

„25. Zinsen und ähnliche Erträge“

Abbildung 279

Das erreichte Zinsniveau von “Null Prozent“ führte allgemein zum deutlichen Rückgang der Zinserträge.

„27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen“

Für Zinsen langfristiger Darlehen und Verwaltungskostenbeiträgen (vgl. Passivposten D. 2.) mussten im Jahr 2020 rd. 132 TEUR (Vorjahr rd. 139 TEUR) aufgewendet werden.

„29. Jahresergebnis“

Abbildung 280

Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2020 wurde der Jahresabschluss 2019 gemäß der vom Werkausschuss (NüSt) am 08.10.2020 und der vom Rechnungsprüfungsausschuss am 10.12.2020 vorgelegten Empfehlung festgestellt sowie die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen. Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 2.336.178,83 EUR wurde auf neue Rechnung vorgetragen (siehe auch Passivposten A III. Gewinn-/Verlustvortrag).

Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2020 auf neue Rechnung vorzutragen.

„Sonstiges“

Angaben zur Werkleitung

Die Werkleitung des NürnbergStift besteht aus dem/der 1. Werkleiter*in: Herr Reiner Prölß, Berufsmäßiger Stadtrat (bis 30.04.2020) Frau Elisabeth Ries, Berufsmäßige Stadträtin (ab 01.05.2020) und dem 2. Werkleiter: Herr Michael Pflügner, Stadtdirektor (gleichzeitig Geschäftsführer der NürnbergStift Service GmbH)

Die Vergütung des 2. Werkleiters wird entsprechend § 286 Abs. 4 HGB nicht ausgewiesen.

Abschlussprüfer

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durchgeführt. Der Aufwand für die örtliche Abschlussprüfung sowie die überörtliche Prüfung werden unter dem Bilanz-Posten Passiva C. Rückstellungen ausgewiesen.

2.4. Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Die Werkleitung des NürnbergStift legt den nach den geltenden Vorschriften der PBV, des HGB und der WkPV erstellten Jahresabschluss vor und unterzeichnet diesen gemäß § 245 HGB.

Nürnberg, 24.06.2021

Elisabeth Ries Michael Pflügner

Erste Werkleiterin Zweiter Werkleiter

Geschäftsbericht Wichtige Begriffe und Abkürzungen

Wichtige Begriffe und Abkürzungen

AfA Absetzung für Abnutzung

AGPflegeVG Gesetz zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung AHJ Senioren - Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren - Wohnanlage Platnersberg AHR August - Meier - Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AHS TP Tagespflege im Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AK Anschaffungskosten AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung

BGBl. Bundesgesetzblatt

BilMoG Bilanzrechtmodernisierungsgesetz BiLRUG Bilanzrichtlinie - Umsetzungsgesetz BKPV Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband BT Berechnungstag(e) BKT Beköstigungstag (e)

cbm Kubikmeter

C&S Computer und Software GmbH DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation

EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

ERGO Praxis für Ergotherapie EUR EURO

Fl.-Nr. Flur-Nummer

FSL Finanzierungsschlüssel

GO Gemeindeordnung

GuV Gewinn- und Verlustrechnung GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter

HfM Hochschule für Musik

HGB Handelsgesetzbuch HSP Senioren - Wohnanlage Heilig - Geist - Spital HWD Hauswirtschaftlicher Dienst

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer

KGr. Kontengruppe

kWh Kilowattstunde

MPBetreibV Medizinprodukte - Betreiber – Verordnung

NüSt NürnbergStift

Wichtige Begriffe und Abkürzungen Geschäftsbericht

NüStSG NürnbergStift Service GmbH

o.A. ohne Angabe

PBV Pflege-Buchführungsverordnung

PAF Pflegeausbildungsfonds / Generalistische Ausbildung PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfWG Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PpSG Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz

qm / m² Quadratmeter

REHA Geriatrische Rehabilitation

RBW Restbuchwert(e) rd. rund

SAP Systeme, Anwendungen, Produkte in der Datenverarbeitung

SGB V Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung SoPo Sonderposten

TEUR Tausend EURO

TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

ü.T. über Tausend

U/V Unterkunft und Verpflegung

VK Vollkraft

VKE Verwaltungskostenerstattung

WE Wohneinheiten

wbg wbg Nürnberg GmbH WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen WPL Wirtschaftsplan

Z NürnbergStift Zentrale

Rechnungsprüfungsamt

140-14.27.80-2/6/3

Bericht

über die Prüfung

des Jahresabschlusses zum

31.12.2020 des Eigenbetriebes

28.09.2021

1 PRÜFUNGSAUFTRAG UND -DURCHFÜHRUNG 3

2 PRÜFUNGSGEGENSTAND 3

3 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 4

3.1 Buchführung 4

3.2 Wirtschafts- und Finanzplanung 4

3.3 Jahresabschluss 5

3.4 Geschäftsbericht 5

3.5 Lagebericht 6

3.6 Datenmeldung für Konzernabschluss 6

4 WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE 8

4.1 Entwicklung der Leistungen 8

4.2 Vermögens- und Finanzlage 9

4.3 Ertragslage 13

5 PRÜFUNGSERGEBNIS 16

ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHT

 Jahresabschluss 2020 für das NürnbergStift (einschließlich Geschäfts- und Lagebericht)  Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse in Anlehnung an § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG -

1 Prüfungsauftrag und -durchführung

Gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO prüfte das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg (Rpr) den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes NürnbergStift (NüSt).

Im Zuge der am 23.07.2001 geänderten Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) ist die Verpflichtung zur externen Abschlussprüfung des Jahresabschlusses nach Art. 107 GO in kommunalen Pflegeeinrichtungen, die als Eigenbetrieb geführt werden, entfallen.

Seit dem Wirtschaftsjahr 2000 prüft deshalb Rpr den Jahresabschluss von NüSt.

2 Prüfungsgegenstand

Gegenstand der Prüfung waren der Jahresabschluss 2020 gemäß § 4 Abs. 1 der Pflege- Buchführungsverordnung (PBV) sowie § 9 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) und der Lagebericht entsprechend § 11 WkPV. Dabei erstreckte sich die Prüfung auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes.

Die Stadt Nürnberg erstellt seit dem Jahr 2016 gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1 KommHV-Doppik einen konsolidierten Jahresabschluss. Für den Konzernabschluss 2020 wurden die für die Konsolidierung erforderlichen Daten (Reporting Packages) vor Übermittlung an die Stadtkämmerei einer prüferischen Durchsicht in Anlehnung an IDW PS 900 unterzogen. Das Ergebnis der prüferischen Durchsicht ist Bestandteil dieses Prüfberichtes (siehe Punkt 3.6).

Die Jahresabschlussprüfung 2020 wurde von Herrn Wlochowitz und Herrn Weingärtner mit Unterbrechungen in den Monaten Juli bis einschließlich September 2021 durchgeführt.

Die Prüfungshandlungen wurden so geplant und durchgeführt, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung sowie der Jahresabschluss frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung wurden Nachweise für die Angaben in der Buchführung und im Jahresabschluss auf der Grundlage von Stichproben beurteilt. Die Prüfungsunterlagen waren gut vorbereitet und standen uns zur Verfügung. Die erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns von den Verantwortlichen bei NüSt in gewünschtem Umfang erteilt.

In die Prüfung wurden auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) in Anlehnung an den üblichen Fragenkatalog einbezogen. Die Ergebnisse werden in der Anlage wiedergegeben.

3 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungsle-

gung

3.1 Buchführung

Die Bücher des NürnbergStift werden nach dem System der kaufmännischen doppelten Buchführung ordnungsgemäß geführt. Der verwendete Kontenplan ist auf dem Kontenrahmen der PBV aufgebaut und so zweckmäßig und tief gegliedert, dass die Übersichtlichkeit des verarbeiteten Buchungsstoffes gewährleistet wird. Das Anlagevermögen, die Debitoren und Kreditoren sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung werden als Nebenbuchhaltungen geführt.

Die Daten der Haupt- und Nebenbuchhaltungen werden durch das Softwareprodukt SAP verarbeitet. Zur Erstellung von Dienstplänen und Bereitstellung von personalabrechnungsrelevanten Daten kommt das Programm SP-Expert flächendeckend bei NüSt zum Einsatz. Die Heim- und Patientenabrechnung erfolgte in der Nebenbuchhaltung bislang über die Pflegeund Betreuungssoftware SINFONIE bzw. C&S.

Das Belegwesen ist geordnet.

Die Salden der Bilanzkonten zum 31.12.2019 waren richtig auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften.

3.2 Wirtschafts- und Finanzplanung

Nach § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 WkPV ist für den Eigenbetrieb NüSt jährlich ein Wirtschafts- und Finanzplan aufzustellen, der gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung vom Stadtrat festzustellen ist. Der Wirtschaftsplan 2020 und der Finanzplan 2020/2023 wurden entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Der Wirtschaftsplan 2020 und der Finanzplan 2020/2023 wurden am 21. November 2019 vom Stadtrat beschlossen.

Der Erfolgsplan schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 650 TEURO ab. Das tatsächliche Jahresergebnis (- 976 TEURO) ist somit um 326 TEURO schlechter ausgefallen als geplant. Hierbei liegen die Ist-Erträge um 4,73 Mio. Euro und die Ist-Aufwendungen um 5,06 Mio. Euro über den Planwerten.

Die Planabweichung im Bereich der Erträge ist im Wesentlichen auf die um 6,81 Mio. Euro über dem Planansatz liegenden sonstigen Erträge zurückzuführen (Plan: 3,84 Mio. Euro; Ist: 10,65 Mio. Euro). Dies liegt größtenteils an den vom Bund gewährten Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Erstattung von Mehrkosten und Mindererlösen) sowie zu einem kleineren Teil an höheren Erstattungen für Personalkosten (Altersteilzeit, Eingliederungszuschuss und Minderleistungsausgleich). Corona-bedingt lagen allerdings auch die Leistungserträge um 2,78 Mio. Euro unterhalb der Planung.

Auf der Aufwandsseite liegen zum einen die Personalaufwendungen um 2.475 TEURO über dem Planwert (Plan: 25,20 Mio. Euro; Ist: 27,68 Mio. Euro). Dies resultiert hauptsächlich aus der Tariferhöhung und der Mehrarbeit im Zuge der Corona-Pandemie. Zum anderen liegen auch die Sachaufwendungen um 1.328 TEURO über den Planansätzen (Plan: 10,57 Mio. Euro; Ist: 11,90 Mio. Euro). Dies resultiert weitestgehend aus einem höheren Materialauf-

wand als geplant. Der Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und Medizinischtherapeutische Bedarf überschritt Corona-bedingt den Planwert um 1,55 Mio. Euro.

Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und den Ausgaben mit 2,65 Mio. Euro ab. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen im Jahr 2020 liegen um 840 TEURO unter dem Planansatz (1,54 Mio. Euro) im Vermögensplan.

3.3 Jahresabschluss

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 4 Abs. 1 PBV aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie dem Anhang einschließlich der Anlagen- und Fördernachweise.

Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt. Der Bilanzzusammenhang ist gewahrt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie den Vorschriften der PBV erstellt worden.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB erfasst.

Das Anlagevermögen wird in einer SAP-gestützten Anlagenbuchhaltung geführt; die Vorräte sind durch körperliche Bestandsaufnahmen nachgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten waren in Saldenlisten zusammengestellt. Kassenbestände, Bankguthaben und –verbindlichkeiten wurden durch Bestandsaufnahmen bzw. Tagesauszüge/ Saldenmitteilungen belegt.

Das in der Bilanz zum 31.12.2020 ausgewiesene Stammkapital betrug 620 TEURO und ist in voller Höhe eingebracht.

Die Sonderposten aus Investitionszuschüssen werden entsprechend der PBV gebildet und nach Maßgabe der Abschreibung der finanzierten Vermögensgegenstände aufgelöst.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen und zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken.

Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben und Erläuterungen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes NüSt.

3.4 Geschäftsbericht

Im Geschäftsbericht 2020 ist der Geschäftsverlauf dargelegt. Er enthält außerdem erläuternde Angaben zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses und zu Abweichungen von den Ansätzen im Wirtschaftsplan. Darüber hinaus wird im Anhang auf die Auswirkungen des BilRUG und die damit verbundenen Änderungen im Gliederungsschema der GuV hingewiesen.

Die Prüfung des Geschäftsberichts von NüSt ergab, dass die den Abschluss betreffenden Erläuterungen mit unseren Feststellungen übereinstimmen.

Im Geschäftsbericht wird auch Bezug genommen auf die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG). Zum 01.10.2003 nahm die NüStSG ihren Betrieb auf. Die NüStSG ist eine 100%ige Tochter der Stadt Nürnberg. Sie erbringt Dienst- und Werkleistungen gegenüber dem NüSt. Die Leistungen umfassen die Durchführung und Erledigung von Aufgaben im Facility-Bereich und Unterstützungsleistungen für die Pflege. Hierzu zählen insbesondere: Reinigungsdienste, hauswirtschaftliche Leistungen, Aufgaben des allgemeinen Betriebsdienstes, Hauswirtschafts-/Serviceleistungen zur Unterstützung der Pflege sowie der für die Service-GmbH notwendige Verwaltungsbedarf.

Der Jahresabschluss der NüStSG über das Geschäftsjahr 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 11.241,70 Euro ab und wurde von der Solidaris Revisions-GmbH geprüft. Die Gesellschaft hat im Prüfungsbericht vom 07.07.2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

3.5 Lagebericht

Der nach § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung i.V.m. § 11 WkPV von der Werkleitung zu erstellende Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften und ist bei NüSt Bestandteil des Geschäftsberichtes. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Darstellung der Lage des Eigenbetriebs und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

3.6 Datenmeldung für Konzernabschluss

Die Stadt Nürnberg erstellt seit dem Jahr 2016 gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1 KommHV-Doppik einen konsolidierten Jahresabschluss. Zweck des konsolidierten Jahresabschlusses ist es, ein vollständiges Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Nürnberg und der mit ihr verbundenen rechtlich selbständigen Gesellschaften und rechtlich unselbständigen Organisationseinheiten (u.a. Eigen- und Regiebetriebe) zu erhalten.

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind alle wechselseitigen Leistungsbeziehungen zwischen den Konzerngesellschaften zu konsolidieren bzw. zu eliminieren. Für den Konzernabschluss 2020 wurden die für die Konsolidierung erforderlichen Daten (Reporting Packages) vor Übermittlung an die Stadtkämmerei einer prüferischen Durchsicht in Anlehnung an IDW PS 900 unterzogen. Das Ergebnis der prüferischen Durchsicht ist Bestandteil dieses Prüfberichtes.

Die Reporting Packages enthalten neben den Summen- und Saldenlisten der einzelnen Gesellschaften im Wesentlichen Aufstellungen über die den internen Leistungsbeziehungen zugrundeliegenden Forderungen/Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen/Erträge. Darüber hinaus werden aktivierte Eigenleistungen und sonstige konsolidierungspflichtige Sachverhalte in der Datenmeldung abgefragt.

Die von Rpr durchgeführte Prüfung des Reporting Packages erstreckte sich somit im Wesentlichen auf die Vollständigkeit der von NüSt gemeldeten Daten und einen Abgleich dieser Daten mit den Angaben im Einzelabschluss von NüSt (u.a. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung).

Die in Stichproben durchgeführte analytische Durchsicht der Aufwands- und Ertragskonten, der aktivierten Eigenleistungen und der weiteren gemeldeten konsolidierungspflichtigen Sachverhalte ergab keine wesentlichen Feststellungen.

4 Wirtschaftliche Verhältnisse

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes NüSt werden im Geschäftsbericht des Jahres 2020 ausführlich dargestellt und werden deshalb innerhalb dieses Prüfungsberichtes nur zusammenfassend wiedergegeben.

4.1 Entwicklung der Leistungen

Die Belegungsdaten des Eigenbetriebes NüSt entwickelten sich entsprechend den Angaben des Geschäftsberichtes für das Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahreszahlen wie folgt:

Belegungsdaten NüSt Bereich 2020 Vorjahr
Plätze/Wohneinheiten (im Jahresdurchschnitt) Rehabilitation Wohnheim Rüstig Tagespflege Pflegeheim 44 170 142 18 553 44 170 142 18 553
insgesamt 927 927
Berechnungstage (BT) Rehabilitation Wohnheim Rüstig Tagespflege Pflegeheim 8.626 61.051 19.694 1.292 196.187 14.747 60.993 22.756 1.308 205.202
insgesamt 286.850 305.006
Auslastungsgrad (in %) Rehabilitation Wohnheim Altenheim Tagespflege Pflegeheim 53,6 98,1 37,9 28,7 96,9 91,8 98,3 43,9 28,5 101,7
insgesamt 85,3 90,7

Die Berechnungstage (BT) reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 18.156 BT bzw. 6,0 % auf 286.850 BT. Hierbei stehen dem Rückgang der Berechnungstage in den Bereichen Rehabilitation (- 6.121 BT), Altenheim (- 3.062 BT), Pflegeheim (- 9.015 BT) sowie der Tagespflege (- 16 BT) lediglich der Anstieg der Berechnungstage im Bereich Wohnheim (+ 58 BT) gegenüber. Der Auslastungsgrad über alle Sparten des NüSt reduzierte sich insgesamt um 5,4 % auf 85,3 %.

4.2 Vermögens- und Finanzlage

In der folgenden Übersicht (Strukturbilanz) sind die Einzelposten der Bilanz zu größeren Gruppen zusammengefasst, soweit sie wirtschaftlich zusammenhängen.

Bilanzwert zum Veränderung
Strukturbilanz 31.12.2020 31.12.2019 gegenüber Vorjahr
TEURO % TEURO % TEURO %
Aktiva Langfristig Anlagevermögen Kurzfristig Vorräte Forderungen Liquide Mittel 27.835 331 3.487 8.941 68,6 0,8 8,6 22,0 29.322 100 2.160 7.978 74,1 0,2 5,5 20,2 -1.487 231 1.327 963 -5,1 231,0 61,4 12,1 2,6 -5,8 -9,6 -100,0 -4,2 220,2 7,2 -5,7 23,8 54,0 2,6
Summe Aktiva 40.594 100,0 39.560 100,0 1.034
Passiva Langfristig Eigenkapital Zuschüsse aus öff. Förderung: - verwendet - nicht verwendet Zuwendungen aus nicht- öffentlicher Förderung: - verwendet - noch nicht verwendet Rückstellungen Verbindlichkeiten Kurzfristig Rückstellungen Verbindlichkeiten 15.927 1.097 0 2.704 855 6.416 7.551 2.671 3.373 39,2 2,7 0,0 6,7 2,1 15,8 18,6 6,6 8,3 16.903 1.214 13 2.824 267 5.982 8.008 2.159 2.190 42,7 3,1 0,0 7,1 0,7 15,1 20,2 5,5 5,6 -976 -117 -13 -120 588 433 -457 513 1.183
Summe Passiva 40.594 100,0 39.560 100,0 1.034

Die Bilanzsumme des Eigenbetriebes NüSt hat sich im Jahr 2020 im Gegensatz zum Vorjahr um 1.034 TEURO bzw. 2,6 % erhöht. Dies ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf den Anstieg der Forderungen (+ 1,33 Mio. Euro), insbesondere der Forderungen aus öffentlichen Förderungen, sowie auf die Erhöhung der liquiden Mittel (+ 963 TEURO) zurückzuführen.

Auf der Passivseite wirkten sich hauptsächlich der für 2020 resultierende Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO und der damit verbundene Rückgang des Eigenkapitals sowie die Abnahme der langfristigen Verbindlichkeiten (- 457 TEURO) bilanzsummenreduzierend aus. Dies wird allerdings kompensiert durch im Vergleich hierzu höheren Zuwächsen bei den Zu-

schüssen aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung (+ 388 TEURO), den kurzfristigen (+ 433 TEURO) sowie langfristigen Rückstellungen (+ 513 TEURO) und den kurzfristigen Verbindlichkeiten (+ 1.183 TEURO).

Das Anlagevermögen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,49 Mio. Euro auf 27,84 Mio. Euro. Den Zugängen des Berichtsjahres in Höhe von 702 TEURO stehen Abschreibungen in Höhe von 2,18 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 6 TEURO gegenüber.

Im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände wurden Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 51 TEURO ausgewiesen. Diese entfallen auf die Weiterentwicklung eines Virtual Reality Spiels (47 TEURO) sowie auf die Anschaffung von Lizenzen (4 TEURO). Dem gegenüber stehen Abschreibungen in Höhe von 30 TEuro, so dass sich die immateriellen Vermögensgegenstände insgesamt um 21 TEURO erhöht haben.

Das Sachanlagevermögen verringerte sich im Berichtsjahr insgesamt um 1,51 Mio. Euro auf 27,73 Mio. Euro. Dies resultiert größtenteils aus Abschreibungen in Summe von 2,15 Mio. Euro (Vj.: 2,15 Mio. Euro). Im Sachanlagevermögen waren im Berichtsjahr Zugänge in Höhe von 664 TEURO zu verzeichnen. Diese entfallen mit 375 TEURO auf Anlagen im Bau, mit 191 TEURO auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Pflege- und Wohnheime, mit 76 TEURO auf technische Anlagen und mit 22 TEURO auf Grundstücke und Betriebsbauten. Darüber hinaus wurden Anlagen im Bau in Höhe von 130 TEURO in die jeweiligen Anlagenklassen umgebucht. Der Großteil entfällt mit 117 TEURO auf technische Anlagen. Einzelne Positionen des Anlagenspiegels waren fehlerhaft bzw. unvollständig dargestellt. Dies wurde von NüSt noch im Rahmen der Prüfung korrigiert.

Die Vorräte betreffen insbesondere mit 226 TEURO den medizinischen/pflegerischen Bedarf sowie mit 102 TEURO den Wirtschaftsbedarf. Der Anstieg in Summe um 232 TEURO im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus beschafften Beständen im Rahmen der Corona- Pandemie.

Die kurzfristigen Forderungen erhöhten sich um insgesamt 1,33 Mio. Euro auf 3,49 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Forderungen aus öffentlicher Förderung um 2,27 Mio. Euro auf 2,39 Mio. zurückzuführen. Diese beinhalten größtenteils Forderungen aus dem Corona-Rettungsschirm nach § 150 SGB XI. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber öffentlichen Kostenträgern (Pflegekassen, Krankenkassen, Sozialhilfeträger) und Selbstzahlern. NüSt berücksichtigt das Ausfallrisiko von offenen Forderungen über die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Im Berichtsjahr wurden in diesem Zusammenhang offene Posten in Höhe von 130 TEURO entsprechend wertberichtigt.

In dem Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen 199 TEURO auf Pflege- und Krankenkassen, 122 TEURO auf Sozialhilfeträger und 281 TEURO auf Selbstzahler. Der in Vorjahren noch vorhandene hohe Bestand an offenen Posten konnte sukzessive verringert werden. Seit dem Jahr 2018 wird der Forderungsbereich durch Verfahrensoptimierungen durch NüSt systematisch bereinigt. In der Folge mussten auch in 2020 verjährte Forderungen in Summe von 79 TEURO (Vorjahr: 43 TEURO) abgeschrieben werden. Bei der Abstimmung zwischen Haupt- und Nebenbuch in SAP wurde bei den kreditorischen Debitoren eine Abweichung in Höhe von 7 TEURO festgestellt.

Die liquiden Mittel setzen sich im Wesentlichen aus den Beständen von externen Anlagekonten (8,19 Mio. Euro) und Guthaben auf Girokonten (715 TEURO) zusammen. Des Weiteren wurden zum Stichtag Kassenbestände in Höhe von 32 TEURO ausgewiesen.

Das Eigenkapital nahm im Berichtsjahr um den Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO auf 15,93 Mio. Euro ab. Dies resultiert wie schon im Vorjahr hauptsächlich aus den zusätzlichen Abschreibungen in Höhe von rund 450 TEURO resultierend aus dem Verkauf des Grundstückes und des Gebäudes des Altenheim St. Johannis an die wbg Ende 2018 bei weiterer wirtschaftlicher Nutzung des Gebäudes. Des Weiteren mussten zusätzliche Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen in Höhe von rund 385 TEURO gebildet werden. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 42,7 % auf 39,2 %.

Bei den verwendeten Zuschüssen der öffentlichen Hand und Zuwendungen aus nicht-

öffentlicher Förderung (Sonderposten) waren im Berichtsjahr Zugänge in Höhe von

66 TEURO und Auflösungen in Höhe von 303 TEURO zu verzeichnen. Die Zugänge entfallen auf spendenfinanzierte Beschaffungen von Einrichtungsgegenständen in den einzelnen Pflegeheimen. Die Zugänge in Höhe von 66 TEURO entfallen mit 41 TEURO auf nichtöffentliche und mit 25 TEURO auf öffentliche Fördermittel. Die noch nicht verwendeten

Zuschüsse der öffentlichen Hand und Zuwendungen aus nicht öffentlicher Förderung

(Verbindlichkeiten) erhöhten sich insgesamt um 574 TEURO auf 855 TEURO. Die Auflösung der bilanzierten Sonderposten erfolgte analog zu den Abschreibungen auf das bezuschusste Anlagevermögen.

Die langfristigen Rückstellungen (Pensionsrückstellungen, Beihilferückstellungen, Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen, Rückstellungen für die Archivierung von Geschäftsunterlagen, Jubiläumsrückstellungen sowie Rückstellungen gemäß Baulandbeschluss im Zusammenhang mit dem Abgang des Grundstücks St. Johannis) erhöhten sich um 433 TEURO auf 6,42 Mio. Euro. Für die Pensions-, Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor. Diese wurden von der Stadt Nürnberg mit Unterstützung der Software HPR (Version 6.0.6.0-Kommunal) ermittelt.

Zum Bilanzstichtag werden Pensionsrückstellungen in Höhe von 3,11 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: 2,91 Mio. Euro). Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 wurde der Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt. Der Zinssatz lag im Berichtsjahr bei 2,30 % (Durchschnittszins der vergangenen sieben Geschäftsjahre: 1,60 %).

Im Zusammenhang mit dem Abgang des Grundstücks des Altenheims St. Johannis aufgrund des Verkaufs an die wbg Wohnbaugesellschaft Ende 2018 musste bereits im Jahr 2018 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Gemäß dem Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg (Stand Oktober 2018) sind hier städtebauliche Folgekosten zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um „Kosten für soziale Infrastruktureinrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (…) soweit durch die Baurechtschaffung ein Bedarf für solche Einrichtungen entsteht.“ In diesem Zusammenhang wurde seitens der wbg eine Einschätzung vorgenommen. Diese dient zur Erlösreduzierung im Gutachten der Firma L+P Immobilienbewertung GmbH. Die Kosten für die verschiedenen Arten von Infrastruktureinrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit summieren sich auf 2,56 Mio. Euro. Aufgerundet ergibt sich ein Wertansatz der Rückstellung in Höhe von 2,60 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr erfolgten keine Maßnahmen, die eine Inanspruchnahme der Rückstellung auslösten. Die Rückstellung bleibt daher unverändert bestehen.

In den Vorjahren entfiel ein weiterer wesentlicher Posten der langfristigen Rückstellungen auf Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen. Durch die fortschreitende Vertragsdauer befinden sich mittlerweile alle Mitarbeiter mit Altersteilzeitverträgen aus den Vorjahren nun in der Freistellungsphase. Im Jahr 2019 und im Jahr 2020 wurden jeweils zwei neue Verträge abgeschlossen. Zum 31.12.2020 beläuft sich die zu bilanzierende Altersteilzeitrückstellung somit auf 87 TEURO. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus gewährten Sabbatjah-

ren in Höhe von 35 TEURO, so dass sich insgesamt eine Rückstellung für Altersteilzeit und Sabbatjahr von 122 TEURO ergibt. Des Weiteren sind bei den langfristigen Rückstellungen Beihilferückstellungen in Höhe von 470 TEURO ausgewiesen. Die Rückstellung ist aufgrund einer unzutreffend ermittelten durchschnittlichen Beihilfezahlung der letzten drei Jahre, welche als Berechnungsgrundlage dient, um 52 TEURO zu hoch bewertet.

Die Verpflichtung zur Zahlung von tariflichen Zuwendungen und Gewährung von Sonderurlaub anlässlich von Dienstjubiläen wurde erstmalig im Jahresabschluss 2010 über die Bildung einer Rückstellung mit einem Pauschalwert von 40 TEURO berücksichtigt. Nachdem im Jahr 2016 die Rückstellung pauschal um weitere 40 TEURO auf 80 TEURO aufgestockt wurde, erfolgte wie im Vorjahr auch für 2020 eine personenbezogene Berechnung der Rückstellung. Die Summe aus den individuellen Barwerten beläuft sich für den Stichtag 31.12.2022 auf rund 89 TEURO.

Unter den langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 7,55 Mio. Euro werden mit 7,53 Mio. Euro (Vorjahr: 7,97 Mio. Euro) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus langfristigen Baudarlehen ausgewiesen. Die Darlehen wurden mit 457 TEURO planmäßig getilgt.

Die kurzfristigen Rückstellungen (u.a. Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub, Überstunden, Instandhaltung, Großreparaturen, Prüfung und Erstellung des Jahresabschlusses, ausstehende Rechnungen) erhöhte sich im Gegensatz zum Vorjahr um 513 TEURO bzw. 23,8 % auf 2,67 Mio. Euro.

Der Restbestand der Rückstellungen für Großreparaturen in Höhe von 765 TEURO ist analog zu den Vorjahren in den Folgeabschlüssen weiterhin mit der fortgeschrittenen Planung abzugleichen und hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung zu überprüfen.

Weitere wesentliche Posten der kurzfristigen Rückstellungen entfallen mit 1,12 Mio. Euro bzw. 333 TEURO auf noch nicht abgegoltene Urlaubs- und Überstundenansprüche. In Summe haben sich beide Positionen im Gegensatz zum Vorjahr um 171 TEURO erhöht.

Zum 31.12.2020 wurde erstmalig eine Corona-Rückstellung gebildet, welche sich aus Verpflichtungen zur Zahlung von Verpflegungspauschalen und zur Zahlung von Corona-Prämien zusammensetzt. Der Freistaat Bayern gewährt eine Verpflegungspauschale für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen in Bayern während der besonderen Herausforderung durch die Corona-Pandemie. NüSt hat in 2020 158 TEURO erhalten. Bereits ausbezahlt wurden 70 TEURO. Für die Differenz, also den noch auszuzahlenden Betrag, wurde eine Rückstellung in Höhe von 89 TEURO gebildet. Nach 150a SGB XI sind Pflegeeinrichtungen dazu verpflichtet ihren Beschäftigten eine Corona-Prämie zu zahlen. NüSt hat bereits 358 TEURO ausbezahlt. Laut den Bescheiden vom 03.07.2020 bzw. vom 26./27.11.2020 wurden NüSt 372 TEURO an Corona-Prämien vom Freistaat zugesagt. Die Differenz in Höhe von 14 TEURO wurde als Rückstellung eingebucht.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 1,18 Mio. Euro bzw. 54,0 % auf 3,37 Mio. Euro. Hierbei entfallen unter anderem Posten in Höhe von 1,02 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Externen und mit 465 TEURO auf kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Im Geschäftsbericht werden zudem Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung in Höhe von 172 TEURO ausgewiesen. Diese beinhalten mit einem Saldo von 71 TEURO das Kontokorrentkonto bei der Stadt Nürnberg und in Höhe von 101 TEURO Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg. Die weiteren Posten umfassen Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung (855 TEURO), erhaltene Anzahlungen, hauptsächlich vom Sozialhilfeträger (Bezirk Mittelfranken) in Höhe von 660 TEURO, sonstige Verbindlichkeiten

(490 TEURO) und Verwahrgelder von insgesamt 509 TEURO. Hier wurde bei der Abstimmung zwischen Haupt- und Nebenbuch in SAP bei den debitorischen Kreditoren eine Abweichung in Höhe von 31 TEURO festgestellt.

4.3 Ertragslage

In der folgenden Darstellung sind die Betriebserträge und -aufwendungen, die Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung und die Erträge und Aufwendungen aus der Geldanlage bzw. -aufnahme zu größeren Gruppen zusammengefasst. Die Darstellung berücksichtigt die Änderungen des Gliederungsschemas der GuV durch das BilRUG.

2020 Vorjahr Entwicklung 2020 Vorjahr
Erfolgsvergleich in % der Betriebs- aufwendungen
TEURO TEURO Vorjahr = 100
Leistungserträge Sonstige Umsatzerlöse Sonstige Erträge 30.115 8.382 2.365 31.851 2.622 1.450 94,5 72,4 83,8 319,7 20,2 6,9 163,1 5,7 3,8 113,7 98,3 94,5 108,4 66,6 67,2 113,8 28,9 27,8 99,3 4,5 5,0 109,4 100,0 100,0 -1,7 -5,5 72,4 20,2 5,7 83,8 6,9 3,8
Betriebserträge 40.862 35.923 98,3 94,5
Personalaufwendungen Sachaufwendungen Abschreibungen auf Anlagevermögen (ohne Förderung) 27.675 12.031 1.879 25.542 10.575 1.893 66,6 28,9 4,5 67,2 27,8 5,0
Betriebsaufwendungen 41.585 38.010 100,0 100,0
Betriebsergebnis -723 -2.087 -1,7 -5,5
Erträge aus öffentlicher und nicht- öffentlicher Förderung Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände und sonstige Aufwendungen im geför- derten/bezuschussten Bereich 965 961 565 586
Ergebnis aus Förderung 4 -21
Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 257 0 228
Finanzergebnis -257 -228
Jahresergebnis -976 -2.336

Der Eigenbetrieb NüSt schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO ab und liegt damit um 1.360 TEURO über dem Ergebnis des Vorjahres (Jahresfehlbetrag: 2.336 TEURO).

Das Betriebsergebnis verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.364 TEURO und weist einen Fehlbetrag in Höhe von 723 TEURO aus (Vorjahr: Fehlbetrag 2.087 TEURO). Den um 4.939 TEURO auf 40,86 Mio. Euro gestiegenen Betriebserträgen stehen hierbei die um 3.575 TEURO auf 41,59 Mio. Euro gestiegenen Betriebsaufwendungen gegenüber.

Die Leistungserträge sind im Gegensatz zum Vorjahr um 1.736 TEURO bzw. 5,5 % auf 30,12 Mio. Euro gesunken. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf den Corona- Pandemie-bedingten starken Rückgang der Auslastung in der geriatrischen Rehabilitation (-39,3 %, -1,265 Mio. Euro) und in der Kurzzeitpflege (-51,3 %, -551 TEuro) zurückzuführen.

Die sonstigen Umsatzerlöse berücksichtigen die neue Definition des § 277 HGB nach den Vorschriften des BilRUG und beinhalten wie in den Vorjahren im Wesentlichen Erträge aus Vermietung und Verpachtung (585 TEURO), die von der Stadt Nürnberg geleistete Kostenerstattung für Versorgungslasten früherer Mitarbeiter/innen in Höhe von 1,11 Mio. Euro sowie Erstattungsleistungen der NüStSG für Gestellungskräfte und Dienstleistungen in Höhe von 399 TEURO. Für das Jahr 2020 sind zudem noch Erstattungen des Bundes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Summe von 5,91 Mio. Euro enthalten (hauptsächlich Ausgleichszahlungen), was ursächlich für den Anstieg der sonstigen Umsatzerlöse um 5,76 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr ist.

Die sonstigen Erträge in Höhe von 2,37 Mio. Euro sind im Vergleich zum Vorjahr (1,45 Mio. Euro) in Summe um 915 TEURO gestiegen. Die hier ausgewiesenen Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten haben sich in Summe um 868 TEURO erhöht. Dies resultiert zum Teil aus Erstattungen für zusätzlichen Aufwand im Zuge der Corona-Pandemie (430 TEURO). Zudem sind die Personalkostenerstattungen der Bundesagentur für Arbeit um 277 TEURO auf 706 TEURO gestiegen. In 2020 kamen Erstattungen vom Pflegeausbildungsfonds hinzu (193 TEURO). Des Weiteren sind hier der Mietzuschuss der Stadt Nürnberg für das Heilig-Geist-Spital (388 TEURO), die Zuwendungen zu den Betriebskosten für das Pflegepraxiszentrum (215 TEURO) und die Erstattungen nach dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) in Höhe von 325 TEURO enthalten.

Die Personalaufwendungen, die im Jahr 2020 66,6 % (Vorjahr: 67,2 %) der Betriebsaufwendungen umfassen, sind um 2.133 TEURO bzw. 8,4 % auf insgesamt 27,68 Mio. Euro gestiegen. Die um die Rückstellungsbuchungen, Versorgungslasten und Aufwendungen für Zeitarbeit bereinigten Personalkosten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.206 TEURO bzw. 5,1 % auf 24,97 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf eine Tariferhöhung zum 01.03.2020 um 1,06 % und die Zahlung einer Corona-Sonderprämie zurückzuführen. Die Zahl der eingesetzten Vollkräfte (VK) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um weitere 3,90 VK auf 422,18 VK.

Die Sachaufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr um 1,46 Mio. Euro bzw. 13,8 % auf 12,03 Mio. Euro. Hierbei entfällt der wesentliche Teil der Sachaufwendungen auf den Materialaufwand in Höhe von 9,30 Mio. Euro (Vorjahr: 7,92 Mio. Euro), mit 2,26 Mio. Euro auf Abschreibungen und mit 1,05 Mio. Euro auf Instandhaltungsaufwendungen. Bei den weiteren Posten sind Aufwendungen für Mieten, Pacht und Leasing in Höhe von 481 TEURO, Steuern, Abgaben und Versicherungen von zusammen 358 TEURO und mit 476 TEURO Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Darüber hinaus sind im Berichtsjahr sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 287 TEURO enthalten. Diese beinhalten mit 53 TEURO Sachaufwand der Fort- und Weiterbildung, mit 53 TEURO Aufwand aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen und mit 82 TEURO sonstige außeror-

dentliche Aufwendungen (hauptsächlich Corona-bedingte Verpflegungsaufwendungen in Höhe 70 TEURO sowie die restlichen Maßnahmen zum Abriss des Hauses 3/ Fritz- Hintermayr-Haus mit 9 TEURO).

Analog zu den Vorjahren belasten mit 1,05 Mio. Euro hohe Aufwendungen für die Instandhaltung und Instandsetzung der Betriebsgebäude das Betriebsergebnis. Die Aufwendungen verdeutlichen die bauliche Beschaffenheit einzelner Häuser und die Notwendigkeit von umfassenden Sanierungs- und Baumaßnahmen.

Die Abschreibungen für nicht gefördertes Anlagevermögen verringerte sich um 14 TEURO bzw. 0,7 % auf 1,88 Mio. Euro.

Die Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung beinhalten mit 619 TEURO Investitionszuwendungen, mit 320 TEURO Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und mit 25 TEURO Erträge aus zweckgebundenen Spenden. Das Ergebnis aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung erhöhte sich von -21 TEURO auf 4 TEURO.

Im Finanzergebnis von -257 TEURO (Vorjahr: -228 TEURO) sind nur geringfügige Zinserträge für Forderungen vorhanden (knapp 1 TEURO). Das Finanzergebnis resultiert somit weitestgehend aus Zinsaufwendungen aus Darlehensverpflichtungen in Höhe von 155 TEURO sowie aus dem Zinsanteil langfristiger Rückstellungen in Höhe von 103 TEURO.

5 Prüfungsergebnis

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 kommen wir zu folgendem Prüfungsergebnis:

Die Buchführung und der Jahresabschluss 2020 entsprechen den Rechtsvorschriften. Der Jahresabschluss 2020 vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes NürnbergStift. Der Geschäftsbericht, der den Lagebericht beinhaltet, steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, spiegelt insgesamt zutreffend die Lage des Eigenbetriebes NürnbergStift wider und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung entsprechend dar.

In die Prüfung wurden auch die wirtschaftlichen Verhältnisse einbezogen. Der Eigenbetrieb NürnbergStift musste nach dem Jahresfehlbetrag des Vorjahres in Höhe von 2,24 Mio. Euro auch im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO ausweisen. Dies ist zu einem großen Teil auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Durch die hieraus erfolgten Erstattungen des Bundes konnte zumindest das Betriebsergebnis des Jahres 2020 um 1,36 Mio. Euro auf -723 TEURO verbessert werden.

Die wie schon im Vorjahr auch für das Geschäftsjahr 2020 schwerpunktmäßig durchgeführte Überprüfung der von NüSt an die Stadt Nürnberg für die Erstellung des Konzernabschlusses gemeldeten Daten (Reporting Packages) ergab insgesamt keine wesentlichen Feststellungen.

Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.

Nürnberg, 28.09.2021 Rechnungsprüfungsamt

gez. Berschneider (59 78) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

Berichterstattung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

und der wirtschaftlichen Verhältnisse (analog § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz)

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation

Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie

individualisierte Offenlegung der Organbezüge

a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?

Grundlage der Geschäftsführung des Eigenbetriebes NüSt ist die Betriebssatzung für das NürnbergStift (NürnbergStiftS – NüStS) vom 07. Oktober 1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Oktober 2008.

Für die Werkleitung gilt die im Wege der dringlichen Anordnung zum 01.01.1999 in Kraft gesetzte Geschäftsanweisung für die Werkleitung des NürnbergStift vom 21.12.1998. Die Aufgabenverteilung innerhalb der Werkleitung wird darüber hinaus in der vom Werkausschuss in der Sitzung vom 14.03.2002 beschlossenen internen Geschäftsverteilung für die Werkleitung des NürnbergStift geregelt. Des Weiteren sind Beschlüsse des Stadtrates sowie dringliche Anordnungen des OBM maßgeblich.

Nach unserer Einschätzung entsprechen die Regelungen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.

b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?

Im Berichtsjahr haben vier Sitzungen des Werkausschusses stattgefunden (06.02., 02.07., 08.10. und 03.12.).

Dringliche Anordnungen, Gutachten und Beschlüsse werden schriftlich festgehalten. Der Verlauf der Sitzungen des Werkausschusses wird hinsichtlich Zeit und Sprechenden durch Niederschriften festgehalten und auf CD aufgezeichnet und archiviert.

c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S. des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?

Frau Elisabeth Ries ist berufsmäßige Stadträtin für den Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales und in ihrer Funktion 1. Werkleiterin des NürnbergStift seit 01.05.2020. Des Weiteren ist Frau Ries Mitglied in den Aufsichtsräten der

Sie ist Vertreterin der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der NürnbergStift Service GmbH.

Herr Michael Pflügner ist seit 01.08.2012 2. Werkleiter des NüSt und seit 02.08.2012 Geschäftsführer der NürnbergStift Service GmbH.

d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?

Die Vergütung des 1. Werkleiters stellt keine Leistung des Eigenbetriebes dar und wird gemäß § 23 Abs. 1 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) nicht im Anhang angegeben.

Die Bezüge des 2. Werkleiters werden entsprechend §286 Abs. 4 HGB nicht ausgewiesen.

Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums

Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen

a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?

Der Organisationsaufbau liegt in Form eines Organigramms vor. Aus diesem lassen sich Zuständigkeiten und Arbeitsbereiche sowie Weisungsbefugnisse ableiten.

Die Überprüfung erfolgt regelmäßig. Anpassungen erfolgen bei Änderungen.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?

Nach unseren Erkenntnissen wird entsprechend dem Organisationsplan sowie den Entscheidungs- und Weisungsbefugnissen verfahren.

c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?

Eigene Korruptionsrichtlinien sind nicht erlassen. Es gelten die Richtlinien der Stadt Nürnberg inklusive deren Finanzbestimmungen sowie der eigenen Finanzbestimmungen als Untersetzung der städtischen. Der Korruptionsbeauftragte (derzeit Herr Jürgen Filbig) im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wird ggf. auch für den Eigenbetrieb tätig.

d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?

In der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NüSt sind zustimmungspflichtige Geschäfte geregelt. Darüber hinaus gelten die Richtlinien der Stadt Nürnberg.

e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?

Die Dokumentation und Ablage der Unterlagen erfolgt über den Aktenplan.

Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Con-

trolling

a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens?

Nach § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 WkPV ist für den Eigenbetrieb NüSt jährlich ein Wirtschafts- und Finanzplan aufzustellen, der gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung vom Stadtrat festzustellen ist. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan. Planungshorizont des Erfolgsplanes ist das anstehende neue Geschäftsjahr. Im Vermögens- und Finanzplan wird der Zeitraum erweitert gefasst.

Nach unseren Einschätzungen entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.

b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?

Planabweichungen werden regelmäßig durch SOLL – IST – Vergleiche bzw. IST – IST – Vergleiche auf Ebene GuV-Zeilen und Buchungskreise, ggf. auf Kontenebene analysiert. Weiterhin gibt es ein detailliertes Controlling-Reporting, welches regelmäßig mit den Einrichtungsleitungen ausgewertet wird.

c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?

Nach unseren Erkenntnissen entspricht das Rechnungswesen den Anforderungen des Eigenbetriebes.

d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?

Ja, die Liquidität wird tagaktuell überwacht.

e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?

Es besteht ein zentrales Cash-Management mit der Stadt Nürnberg. Es haben sich keine Anhaltspunkte für Abweichungen von den Regelungen ergeben.

f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?

Im Prinzip ja (vgl. Erlösverprobung). Aufgrund der Stellung der Rechnungsempfänger gestaltet sich das Mahnwesen schwierig (z.B. Sozialhilfeträger, teilweise langer Bearbeitungspro-

zess bis zur Entscheidung über die Kostenübernahme, Probleme bei der Zuordnung der Zahlbeträge zu den Rechnungen). Eine elektronische Unterstützung des Mahnwesens über SAP wurde 2018 initiiert und Mahnungen über SAP umgesetzt. Die Sachgebietsleitung der Finanzbuchhaltung praktiziert auch unterjährig die Erlösverprobung, überwacht das Mahnwesen und die Zahlungseingänge.

g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?

Der Ausbau der Controllingstrukturen ist abgeschlossen. Das eingeführte Reportingsystem (siehe 3b) wird monatlich aktualisiert und in Besprechungen mit den Einrichtungsleitern ausgewertet.

h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?

Die Frage ist nicht einschlägig, da NüSt keine Tochterunternehmen oder wesentliche Beteiligungen hält.

Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem

a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können?

Durch den regelmäßigen Abgleich von SOLL – IST, IST – IST sowie die tagaktuelle Verfolgung des Liquiditätsstatus sichert der Eigenbetrieb das frühzeitige Erkennen und Gegensteuern von Risiken. Als Hauptrisikofaktor ist die Belegungssituation erkannt und definiert. Tägliche Meldungen zu freien Plätzen und ihre Weiterleitung an Krankenhäuser im Umkreis sichern den Informationsfluss. Weiterhin erfolgt eine Wochenmeldung und Auswertung für die Werkleitung sowie die Thematisierung in den Monatsgesprächen der Werkleitung mit den Einrichtungsleitungen. Die diesbezüglichen Aktivitäten wurden 2020 in höchstem Grad von der Corona- Pandemie beeinflusst. Für mögliche Risiken im technischen Bereich existiert ein nicht institutionalisiertes Risikomanagement. Darüber hinaus ist NüSt in den Risikobericht der Stadt Nürnberg gegenüber dem Ältestenrat eingebunden und führt eine interne Risikoerfassung durch.

b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?

Die Maßnahmen sind ausreichend und zweckmäßig.

c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?

Nach unserer Auffassung sind die bestehenden Maßnahmen zur Risikofrüherkennung ausreichend dokumentiert.

d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?

Im Rahmen des bestehenden Risikofrüherkennungssystems erfolgt eine operative Überwachung und Anpassung.

Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und

Derivate

Die allgemeinen Regelungen sind in der Betriebssatzung als zustimmungspflichtige Geschäfte geregelt. Kreditaufnahmen und / oder besondere Finanzanlagen werden über den Werkausschuss und / oder in Abstimmung mit den Referatsleitungen I/II (Finanzen, Personal, IT und Organisation) und V (Jugend, Familie und Soziales) geklärt und die Zustimmung eingeholt.

Als Finanzierungsinstrument kommt neben der Eigen- und Selbstfinanzierung grundsätzlich nur die Kreditfinanzierung in Frage. Der Kreditrahmen wird grundsätzlich im Rahmen des Beschlusses über den Wirtschaftsplan festgelegt. Daher wird auf eine ausführliche Wiedergabe dieses Fragenkreises verzichtet (vgl. IDW PS 720, Nr. 6).

Fragenkreis 6: Interne Revision

a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?

Die interne Revision wird durch das Rechnungsprüfungsamt (Rpr) der Stadt Nürnberg als unabhängige Stelle wahrgenommen.

b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?

Rpr ist von der Werkleitung des NüSt weisungsunabhängig. Interessenskonflikte bestehen demnach nicht.

c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/ Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?

Die Tätigkeitsschwerpunkte lagen im Berichtsjahr auf den jährlich stattfindenden unvermuteten Kassenprüfungen gemäß Art. 103 Abs. 5 GO und Art. 106 Abs. 5 GO sowie der Abschlussprüfung für das Jahr 2019 gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO.

d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?

Rpr ist zugleich Kassenprüfer und Abschlussprüfer.

e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich?

Im Berichtsjahr wurden keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.

f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?

Die Werkleitung des NüSt nimmt zu einzelnen Anmerkungen, Feststellungen und Empfehlungen schriftlich Stellung. Die Umsetzung der Empfehlungen wird über ein Wiedervorlagesystem überwacht.

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit

Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz,

Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden

Beschlüssen des Überwachungsorgans

a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen jeweils nicht eingeholt worden ist?

Nach unseren Erkenntnissen wurden die Beschlüsse zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen in den jeweiligen Sitzungen des Werkausschusses gefasst und in den Niederschriften protokolliert.

b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?

Auskunftsgemäß wurden an die Mitglieder der Werkleitung und des Werkausschusses keine Kredite vergeben.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?

Nach unseren Feststellungen liegen keine Umgehungen von Zustimmungserfordernissen vor.

d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?

Die während unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnisse geben keine Rückschlüsse auf Verstöße gegen Gesetz, Satzung, Geschäftsanweisung und Beschlüsse des Werkausschusses.

Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen

a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?

Nach unseren Feststellungen werden Investitionen angemessen geplant und hinsichtlich der technischen Erfordernisse sowie ihrer Rentabilität/Wirtschaftlichkeit ausreichend geprüft. Die Finanzierung der Investitionen wird über die Darstellung des Mittelbedarfs im Rahmen des genehmigungspflichtigen Wirtschaftsplanes sichergestellt.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?

Den Aufträgen und Vergaben von Investitionsprojekten liegen Vergleichsangebote von mehreren Anbietern und Leistungsverzeichnisse zu Grunde. Nach unseren Erkenntnissen waren die Maßnahmen zur Preisermittlung bei den durchgeführten Investitionen angemessen.

c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?

Die Zustimmungspflicht bei Investitionsprojekten ist in der Betriebssatzung festgelegt. Laufende Projekte werden unter Berücksichtigung der Genehmigungspflichten laufend überwacht.

d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?

Derzeit nicht. In 2020 wurde der Grundstein zur Realisierung des Neubaus des August- Meier-Heimes als ÖPP-Projekt gelegt.

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?

Hierfür haben sich im Laufe der Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben.

Fragenkreis 9: Vergaberegelungen

a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, UVgO, GWB, VgV, EU-Regelungen) ergeben?

Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vergaberegelungen ergeben.

b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?

Es werden regelmäßig Vergleichsangebote eingeholt.

Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan

a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?

Dem Werkausschuss wird regelmäßig Bericht erstattet (vier Sitzungen im Berichtsjahr).

b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?

Die Wirtschaftspläne, Geschäftsberichte und Zwischenberichte vermitteln nach unserer Einschätzung einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes.

c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?

Die Berichterstattung erfolgt zeitnah im Rahmen der Sitzungen des Werkausschusses.

Es liegen keine Erkenntnisse über nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle vor. Im Rahmen der weiteren Entwicklung des NürnbergStifts wurden das Überwachungsorgan sowie die Aufsichtsgremien auch über die Beantragung von Fördermitteln zur Realisierung des Projektes „Neubau August-Meier-Heim“ einbezogen.

d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?

Im Berichtsjahr wurde von der Werkleitung über die folgenden Themen berichtet:

15.06.2020, berichtet am 02.07.2020)

Grünen und Die Linke vom 18.06.2020, berichtet am 02.07.2020)

berichtet am 08.10.2020)

richtet am 08.10.2020)

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?

Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung nicht ausreichend war.

f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?

Es besteht keine eigene D&O – Versicherung. Eventuell auftretendes Fehlverhalten ist durch die kommunale Haftpflichtversicherung abgedeckt.

g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?

Auskunftsgemäß sind keine Interessenskonflikte im Berichtsjahr aufgetreten.

Vermögens- und Finanzlage

Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven

a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?

Nicht betriebsnotwendiges Vermögen in wesentlichem Umfang ist nach unseren Erkenntnissen nicht vorhanden.

b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?

Die Bestände sind unseres Erachtens in ihrer Höhe angemessen.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?

Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird.

Fragenkreis 12: Finanzierung

a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?

Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2020 39,2% der Bilanzsumme. Innerhalb des Fremdkapitals entfallen 75,5% auf langfristiges und 24,5% auf kurzfristiges Kapital.

b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte keine Neuaufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen. Im Rahmen der Zugehörigkeit zur Stadt Nürnberg betrug der Rahmen für die Inanspruchnahme eines Kassenkredites 6,1 Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 betrug die Inanspruchnahme rund 71 TEURO.

c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?

Es haben sich keine entsprechenden Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden.

Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung

a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?

Finanzierungsprobleme aufgrund einer zu niedrigen EK-Ausstattung bestehen nicht.

b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?

Für 2020 ist ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Die vorgeschlagene Verwendung (Vortrag auf neue Rechnung) ist mit der wirtschaftlichen Lage vereinbar.

Ertragslage

Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit

a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?

Bukr 0100 AHS -31.714,73€

Bukr 0200 AHR 412.480,79€

Bukr 0300 AHJ 6.753,44€

Bukr 0400 AHP -113.459,11€

Bukr 0500 HSP 44.279,10€

Bukr 0600 AMBD -120.348,58€

Bukr 0700 Reha -440.636,20€

Bukr 0800 Nüst – Zentrale -732.900,74€

NüSt Gesamt -975.546,03€

b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?

2020 war durch die Corona-Pandemie extrem beeinflusst. Neben den Auswirkungen hinsichtlich Erkrankungen, Langzeitbeeinflussungen, persönlicher Einschränkungen im Alltag und leider auch durch den Tod sind auch Einflüsse auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis zu verzeichnen. Leistungsausfälle ergaben sich durch Schließung der Tagespflege und der Geriatrischen Reha sowie enorme Mehrkosten aus der Umsetzung von Hygieneregeln. Staatliche Unterstützungen (Rettungsschirm / §150 SGB XI, zeitlich begrenzte Mindererlösausgleiche SGB V, Test- und Prämienerstattungen, Verpflegungspauschalen) konnten für einen Ausgleich sorgen. Nachprüfungen (Umfang, Inhalt derzeit noch unklar) stehen noch an.

Auch 2020 wirkten Änderungen aus dem BilMoG sowie aus dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom

11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016) zur Bewertung von Rückstellungen nach. Dies betraf die weitere Entwicklung der Abzinsung innerhalb der Pensionsrückstellungen. Weiterhin wirkten sich der Zugang von Beamten auf die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen sowie die weitere Fortschreibung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen aus.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?

Die Stadt Nürnberg stellt dem NüSt die von ihr erbrachten Dienstleistungen in Rechnung. Aufgrund einer Feststellung des BKPV im Rahmen einer überörtlichen Prüfung (Angemessenheit der Vergütungen; Transparenz der Kostenermittlung) wurden die umzulegenden Kosten neu berechnet und rückwirkend für Jahresabschlüsse ab 2014 festgelegt.

Die Leistungsbeziehungen zur NüSt-Service-GmbH werden zu angemessenen Konditionen abgewickelt (NüStSG ist 100%-Tochter der Stadt Nürnberg)

d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?

Frage ist nicht einschlägig, es ist keine Konzessionsabgabe zu entrichten.

Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen

a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?

Für das Geschäftsjahr 2020 weist das NürnbergStift einen Jahresfehlbetrag aus. Die Belegung erreichte nur 85,3%. Auf belegungsabhängige Aufwendungen kann kurzfristig Einfluss genommen werden. Bei fixen Kostenanteilen ist die Reaktionszeit wesentlich länger bzw. ganz oder gar nicht anpassbar. Hinzu kommt, dass die Preise nicht wie Gebühren anpassbar sind, sondern durch Vereinbarungen mit den Kostenträgern begründet werden. Vergütungsvereinbarungen sind neu abgeschlossen worden. Für die Verwaltungskostenerstattung wurde an der neuen Berechnungsgrundlage für das NürnbergStift festgehalten. Nicht alle Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Corona waren erstattungsfähig.

b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?

Das NürnbergStift hat 2012 damit begonnen, ein 3-Stufen-Konzept umzusetzen. In der 1. Phase stand die Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation mittels Verbesserung der Controllingstrukturen. Diese Optimierungen wurden auch im Jahr 2020 fortgesetzt. Ein ist ein Reportingsystem mit der damit verbundenen Integration der Verantwortlichkeit der Einrichtungsleitungen vorhanden. Dieses wird durch monatliche Gespräche mit den Einrichtungsleitern vertieft. Jährlich werden neue Vergütungsvereinbarungen angestrebt.

Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung

der Ertragslage

a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?

b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?

Siehe Fragenkreis 15

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 28.10.2021 öffentlich Gutachten

Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten

Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)

Anlagen: 20210928_Rpr - Begleitvermerk Prüfungsbericht 20210928_Rpr_-_Prüfungsbericht_2020

Sachverhalt (WerkA NüSt):

Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.

Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig.

Sachverhalt (RprA):

Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt die Entlastung zu erteilen.

Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.

Sachverhalt (StR Ö 15.12.2021):

Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 28.10.2021):

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021)

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021)

Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.

140-14.27.80-2/6/1

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Eigenbetriebes

NürnbergStift durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg

I. In der Anlage wird der Bericht zur o. g. Prüfung übersandt.

Die Prüfung hat keine wesentlichen Feststellungen ergeben. Das Prüfungsergebnis und die wesentlichen Entwicklungen des Geschäftsjahres 2020 sind im beigefügten Prüfungsbericht dargestellt.

Der Werkausschuss (NüSt) begutachtet den Jahresabschluss 2020 in seiner Sitzung am 28.10.2021.

Das Gutachten des Rechnungsprüfungsausschusses muss von Rpr noch eingeholt werden.

Beide Gutachten sind dann – wie vorgeschrieben – für die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des NüSt im Stadtrat erforderlich.

Für ein Abschlussgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

II. NüSt-Werkleitung

Nürnberg, 28.09.2021 Rechnungsprüfungsamt

gez. Berschneider (59 78) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

Abdruck an:

a) Herrn OBM b) Herrn Ref. I/II

Rechnungsprüfungsamt

140-14.27.80-2/6/3

Bericht

über die Prüfung

des Jahresabschlusses zum

31.12.2020 des Eigenbetriebes

28.09.2021

1 PRÜFUNGSAUFTRAG UND -DURCHFÜHRUNG 3

2 PRÜFUNGSGEGENSTAND 3

3 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 4

3.1 Buchführung 4

3.2 Wirtschafts- und Finanzplanung 4

3.3 Jahresabschluss 5

3.4 Geschäftsbericht 5

3.5 Lagebericht 6

3.6 Datenmeldung für Konzernabschluss 6

4 WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE 8

4.1 Entwicklung der Leistungen 8

4.2 Vermögens- und Finanzlage 9

4.3 Ertragslage 13

5 PRÜFUNGSERGEBNIS 16

ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHT

 Jahresabschluss 2020 für das NürnbergStift (einschließlich Geschäfts- und Lagebericht)  Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse in Anlehnung an § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG -

1 Prüfungsauftrag und -durchführung

Gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO prüfte das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg (Rpr) den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes NürnbergStift (NüSt).

Im Zuge der am 23.07.2001 geänderten Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) ist die Verpflichtung zur externen Abschlussprüfung des Jahresabschlusses nach Art. 107 GO in kommunalen Pflegeeinrichtungen, die als Eigenbetrieb geführt werden, entfallen.

Seit dem Wirtschaftsjahr 2000 prüft deshalb Rpr den Jahresabschluss von NüSt.

2 Prüfungsgegenstand

Gegenstand der Prüfung waren der Jahresabschluss 2020 gemäß § 4 Abs. 1 der Pflege- Buchführungsverordnung (PBV) sowie § 9 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) und der Lagebericht entsprechend § 11 WkPV. Dabei erstreckte sich die Prüfung auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes.

Die Stadt Nürnberg erstellt seit dem Jahr 2016 gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1 KommHV-Doppik einen konsolidierten Jahresabschluss. Für den Konzernabschluss 2020 wurden die für die Konsolidierung erforderlichen Daten (Reporting Packages) vor Übermittlung an die Stadtkämmerei einer prüferischen Durchsicht in Anlehnung an IDW PS 900 unterzogen. Das Ergebnis der prüferischen Durchsicht ist Bestandteil dieses Prüfberichtes (siehe Punkt 3.6).

Die Jahresabschlussprüfung 2020 wurde von Herrn Wlochowitz und Herrn Weingärtner mit Unterbrechungen in den Monaten Juli bis einschließlich September 2021 durchgeführt.

Die Prüfungshandlungen wurden so geplant und durchgeführt, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung sowie der Jahresabschluss frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung wurden Nachweise für die Angaben in der Buchführung und im Jahresabschluss auf der Grundlage von Stichproben beurteilt. Die Prüfungsunterlagen waren gut vorbereitet und standen uns zur Verfügung. Die erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns von den Verantwortlichen bei NüSt in gewünschtem Umfang erteilt.

In die Prüfung wurden auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) in Anlehnung an den üblichen Fragenkatalog einbezogen. Die Ergebnisse werden in der Anlage wiedergegeben.

3 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungsle-

gung

3.1 Buchführung

Die Bücher des NürnbergStift werden nach dem System der kaufmännischen doppelten Buchführung ordnungsgemäß geführt. Der verwendete Kontenplan ist auf dem Kontenrahmen der PBV aufgebaut und so zweckmäßig und tief gegliedert, dass die Übersichtlichkeit des verarbeiteten Buchungsstoffes gewährleistet wird. Das Anlagevermögen, die Debitoren und Kreditoren sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung werden als Nebenbuchhaltungen geführt.

Die Daten der Haupt- und Nebenbuchhaltungen werden durch das Softwareprodukt SAP verarbeitet. Zur Erstellung von Dienstplänen und Bereitstellung von personalabrechnungsrelevanten Daten kommt das Programm SP-Expert flächendeckend bei NüSt zum Einsatz. Die Heim- und Patientenabrechnung erfolgte in der Nebenbuchhaltung bislang über die Pflegeund Betreuungssoftware SINFONIE bzw. C&S.

Das Belegwesen ist geordnet.

Die Salden der Bilanzkonten zum 31.12.2019 waren richtig auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften.

3.2 Wirtschafts- und Finanzplanung

Nach § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 WkPV ist für den Eigenbetrieb NüSt jährlich ein Wirtschafts- und Finanzplan aufzustellen, der gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung vom Stadtrat festzustellen ist. Der Wirtschaftsplan 2020 und der Finanzplan 2020/2023 wurden entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Der Wirtschaftsplan 2020 und der Finanzplan 2020/2023 wurden am 21. November 2019 vom Stadtrat beschlossen.

Der Erfolgsplan schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 650 TEURO ab. Das tatsächliche Jahresergebnis (- 976 TEURO) ist somit um 326 TEURO schlechter ausgefallen als geplant. Hierbei liegen die Ist-Erträge um 4,73 Mio. Euro und die Ist-Aufwendungen um 5,06 Mio. Euro über den Planwerten.

Die Planabweichung im Bereich der Erträge ist im Wesentlichen auf die um 6,81 Mio. Euro über dem Planansatz liegenden sonstigen Erträge zurückzuführen (Plan: 3,84 Mio. Euro; Ist: 10,65 Mio. Euro). Dies liegt größtenteils an den vom Bund gewährten Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Erstattung von Mehrkosten und Mindererlösen) sowie zu einem kleineren Teil an höheren Erstattungen für Personalkosten (Altersteilzeit, Eingliederungszuschuss und Minderleistungsausgleich). Corona-bedingt lagen allerdings auch die Leistungserträge um 2,78 Mio. Euro unterhalb der Planung.

Auf der Aufwandsseite liegen zum einen die Personalaufwendungen um 2.475 TEURO über dem Planwert (Plan: 25,20 Mio. Euro; Ist: 27,68 Mio. Euro). Dies resultiert hauptsächlich aus der Tariferhöhung und der Mehrarbeit im Zuge der Corona-Pandemie. Zum anderen liegen auch die Sachaufwendungen um 1.328 TEURO über den Planansätzen (Plan: 10,57 Mio. Euro; Ist: 11,90 Mio. Euro). Dies resultiert weitestgehend aus einem höheren Materialauf-

wand als geplant. Der Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und Medizinischtherapeutische Bedarf überschritt Corona-bedingt den Planwert um 1,55 Mio. Euro.

Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und den Ausgaben mit 2,65 Mio. Euro ab. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen im Jahr 2020 liegen um 840 TEURO unter dem Planansatz (1,54 Mio. Euro) im Vermögensplan.

3.3 Jahresabschluss

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 4 Abs. 1 PBV aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie dem Anhang einschließlich der Anlagen- und Fördernachweise.

Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt. Der Bilanzzusammenhang ist gewahrt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie den Vorschriften der PBV erstellt worden.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB erfasst.

Das Anlagevermögen wird in einer SAP-gestützten Anlagenbuchhaltung geführt; die Vorräte sind durch körperliche Bestandsaufnahmen nachgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten waren in Saldenlisten zusammengestellt. Kassenbestände, Bankguthaben und –verbindlichkeiten wurden durch Bestandsaufnahmen bzw. Tagesauszüge/ Saldenmitteilungen belegt.

Das in der Bilanz zum 31.12.2020 ausgewiesene Stammkapital betrug 620 TEURO und ist in voller Höhe eingebracht.

Die Sonderposten aus Investitionszuschüssen werden entsprechend der PBV gebildet und nach Maßgabe der Abschreibung der finanzierten Vermögensgegenstände aufgelöst.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen und zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken.

Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben und Erläuterungen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes NüSt.

3.4 Geschäftsbericht

Im Geschäftsbericht 2020 ist der Geschäftsverlauf dargelegt. Er enthält außerdem erläuternde Angaben zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses und zu Abweichungen von den Ansätzen im Wirtschaftsplan. Darüber hinaus wird im Anhang auf die Auswirkungen des BilRUG und die damit verbundenen Änderungen im Gliederungsschema der GuV hingewiesen.

Die Prüfung des Geschäftsberichts von NüSt ergab, dass die den Abschluss betreffenden Erläuterungen mit unseren Feststellungen übereinstimmen.

Im Geschäftsbericht wird auch Bezug genommen auf die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG). Zum 01.10.2003 nahm die NüStSG ihren Betrieb auf. Die NüStSG ist eine 100%ige Tochter der Stadt Nürnberg. Sie erbringt Dienst- und Werkleistungen gegenüber dem NüSt. Die Leistungen umfassen die Durchführung und Erledigung von Aufgaben im Facility-Bereich und Unterstützungsleistungen für die Pflege. Hierzu zählen insbesondere: Reinigungsdienste, hauswirtschaftliche Leistungen, Aufgaben des allgemeinen Betriebsdienstes, Hauswirtschafts-/Serviceleistungen zur Unterstützung der Pflege sowie der für die Service-GmbH notwendige Verwaltungsbedarf.

Der Jahresabschluss der NüStSG über das Geschäftsjahr 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 11.241,70 Euro ab und wurde von der Solidaris Revisions-GmbH geprüft. Die Gesellschaft hat im Prüfungsbericht vom 07.07.2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

3.5 Lagebericht

Der nach § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung i.V.m. § 11 WkPV von der Werkleitung zu erstellende Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften und ist bei NüSt Bestandteil des Geschäftsberichtes. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Darstellung der Lage des Eigenbetriebs und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

3.6 Datenmeldung für Konzernabschluss

Die Stadt Nürnberg erstellt seit dem Jahr 2016 gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1 KommHV-Doppik einen konsolidierten Jahresabschluss. Zweck des konsolidierten Jahresabschlusses ist es, ein vollständiges Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Nürnberg und der mit ihr verbundenen rechtlich selbständigen Gesellschaften und rechtlich unselbständigen Organisationseinheiten (u.a. Eigen- und Regiebetriebe) zu erhalten.

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind alle wechselseitigen Leistungsbeziehungen zwischen den Konzerngesellschaften zu konsolidieren bzw. zu eliminieren. Für den Konzernabschluss 2020 wurden die für die Konsolidierung erforderlichen Daten (Reporting Packages) vor Übermittlung an die Stadtkämmerei einer prüferischen Durchsicht in Anlehnung an IDW PS 900 unterzogen. Das Ergebnis der prüferischen Durchsicht ist Bestandteil dieses Prüfberichtes.

Die Reporting Packages enthalten neben den Summen- und Saldenlisten der einzelnen Gesellschaften im Wesentlichen Aufstellungen über die den internen Leistungsbeziehungen zugrundeliegenden Forderungen/Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen/Erträge. Darüber hinaus werden aktivierte Eigenleistungen und sonstige konsolidierungspflichtige Sachverhalte in der Datenmeldung abgefragt.

Die von Rpr durchgeführte Prüfung des Reporting Packages erstreckte sich somit im Wesentlichen auf die Vollständigkeit der von NüSt gemeldeten Daten und einen Abgleich dieser Daten mit den Angaben im Einzelabschluss von NüSt (u.a. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung).

Die in Stichproben durchgeführte analytische Durchsicht der Aufwands- und Ertragskonten, der aktivierten Eigenleistungen und der weiteren gemeldeten konsolidierungspflichtigen Sachverhalte ergab keine wesentlichen Feststellungen.

4 Wirtschaftliche Verhältnisse

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes NüSt werden im Geschäftsbericht des Jahres 2020 ausführlich dargestellt und werden deshalb innerhalb dieses Prüfungsberichtes nur zusammenfassend wiedergegeben.

4.1 Entwicklung der Leistungen

Die Belegungsdaten des Eigenbetriebes NüSt entwickelten sich entsprechend den Angaben des Geschäftsberichtes für das Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahreszahlen wie folgt:

Belegungsdaten NüSt Bereich 2020 Vorjahr
Plätze/Wohneinheiten (im Jahresdurchschnitt) Rehabilitation Wohnheim Rüstig Tagespflege Pflegeheim 44 170 142 18 553 44 170 142 18 553
insgesamt 927 927
Berechnungstage (BT) Rehabilitation Wohnheim Rüstig Tagespflege Pflegeheim 8.626 61.051 19.694 1.292 196.187 14.747 60.993 22.756 1.308 205.202
insgesamt 286.850 305.006
Auslastungsgrad (in %) Rehabilitation Wohnheim Altenheim Tagespflege Pflegeheim 53,6 98,1 37,9 28,7 96,9 91,8 98,3 43,9 28,5 101,7
insgesamt 85,3 90,7

Die Berechnungstage (BT) reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 18.156 BT bzw. 6,0 % auf 286.850 BT. Hierbei stehen dem Rückgang der Berechnungstage in den Bereichen Rehabilitation (- 6.121 BT), Altenheim (- 3.062 BT), Pflegeheim (- 9.015 BT) sowie der Tagespflege (- 16 BT) lediglich der Anstieg der Berechnungstage im Bereich Wohnheim (+ 58 BT) gegenüber. Der Auslastungsgrad über alle Sparten des NüSt reduzierte sich insgesamt um 5,4 % auf 85,3 %.

4.2 Vermögens- und Finanzlage

In der folgenden Übersicht (Strukturbilanz) sind die Einzelposten der Bilanz zu größeren Gruppen zusammengefasst, soweit sie wirtschaftlich zusammenhängen.

Bilanzwert zum Veränderung
Strukturbilanz 31.12.2020 31.12.2019 gegenüber Vorjahr
TEURO % TEURO % TEURO %
Aktiva Langfristig Anlagevermögen Kurzfristig Vorräte Forderungen Liquide Mittel 27.835 331 3.487 8.941 68,6 0,8 8,6 22,0 29.322 100 2.160 7.978 74,1 0,2 5,5 20,2 -1.487 231 1.327 963 -5,1 231,0 61,4 12,1 2,6 -5,8 -9,6 -100,0 -4,2 220,2 7,2 -5,7 23,8 54,0 2,6
Summe Aktiva 40.594 100,0 39.560 100,0 1.034
Passiva Langfristig Eigenkapital Zuschüsse aus öff. Förderung: - verwendet - nicht verwendet Zuwendungen aus nicht- öffentlicher Förderung: - verwendet - noch nicht verwendet Rückstellungen Verbindlichkeiten Kurzfristig Rückstellungen Verbindlichkeiten 15.927 1.097 0 2.704 855 6.416 7.551 2.671 3.373 39,2 2,7 0,0 6,7 2,1 15,8 18,6 6,6 8,3 16.903 1.214 13 2.824 267 5.982 8.008 2.159 2.190 42,7 3,1 0,0 7,1 0,7 15,1 20,2 5,5 5,6 -976 -117 -13 -120 588 433 -457 513 1.183
Summe Passiva 40.594 100,0 39.560 100,0 1.034

Die Bilanzsumme des Eigenbetriebes NüSt hat sich im Jahr 2020 im Gegensatz zum Vorjahr um 1.034 TEURO bzw. 2,6 % erhöht. Dies ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf den Anstieg der Forderungen (+ 1,33 Mio. Euro), insbesondere der Forderungen aus öffentlichen Förderungen, sowie auf die Erhöhung der liquiden Mittel (+ 963 TEURO) zurückzuführen.

Auf der Passivseite wirkten sich hauptsächlich der für 2020 resultierende Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO und der damit verbundene Rückgang des Eigenkapitals sowie die Abnahme der langfristigen Verbindlichkeiten (- 457 TEURO) bilanzsummenreduzierend aus. Dies wird allerdings kompensiert durch im Vergleich hierzu höheren Zuwächsen bei den Zu-

schüssen aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung (+ 388 TEURO), den kurzfristigen (+ 433 TEURO) sowie langfristigen Rückstellungen (+ 513 TEURO) und den kurzfristigen Verbindlichkeiten (+ 1.183 TEURO).

Das Anlagevermögen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,49 Mio. Euro auf 27,84 Mio. Euro. Den Zugängen des Berichtsjahres in Höhe von 702 TEURO stehen Abschreibungen in Höhe von 2,18 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 6 TEURO gegenüber.

Im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände wurden Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 51 TEURO ausgewiesen. Diese entfallen auf die Weiterentwicklung eines Virtual Reality Spiels (47 TEURO) sowie auf die Anschaffung von Lizenzen (4 TEURO). Dem gegenüber stehen Abschreibungen in Höhe von 30 TEuro, so dass sich die immateriellen Vermögensgegenstände insgesamt um 21 TEURO erhöht haben.

Das Sachanlagevermögen verringerte sich im Berichtsjahr insgesamt um 1,51 Mio. Euro auf 27,73 Mio. Euro. Dies resultiert größtenteils aus Abschreibungen in Summe von 2,15 Mio. Euro (Vj.: 2,15 Mio. Euro). Im Sachanlagevermögen waren im Berichtsjahr Zugänge in Höhe von 664 TEURO zu verzeichnen. Diese entfallen mit 375 TEURO auf Anlagen im Bau, mit 191 TEURO auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Pflege- und Wohnheime, mit 76 TEURO auf technische Anlagen und mit 22 TEURO auf Grundstücke und Betriebsbauten. Darüber hinaus wurden Anlagen im Bau in Höhe von 130 TEURO in die jeweiligen Anlagenklassen umgebucht. Der Großteil entfällt mit 117 TEURO auf technische Anlagen. Einzelne Positionen des Anlagenspiegels waren fehlerhaft bzw. unvollständig dargestellt. Dies wurde von NüSt noch im Rahmen der Prüfung korrigiert.

Die Vorräte betreffen insbesondere mit 226 TEURO den medizinischen/pflegerischen Bedarf sowie mit 102 TEURO den Wirtschaftsbedarf. Der Anstieg in Summe um 232 TEURO im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus beschafften Beständen im Rahmen der Corona- Pandemie.

Die kurzfristigen Forderungen erhöhten sich um insgesamt 1,33 Mio. Euro auf 3,49 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Forderungen aus öffentlicher Förderung um 2,27 Mio. Euro auf 2,39 Mio. zurückzuführen. Diese beinhalten größtenteils Forderungen aus dem Corona-Rettungsschirm nach § 150 SGB XI. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber öffentlichen Kostenträgern (Pflegekassen, Krankenkassen, Sozialhilfeträger) und Selbstzahlern. NüSt berücksichtigt das Ausfallrisiko von offenen Forderungen über die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Im Berichtsjahr wurden in diesem Zusammenhang offene Posten in Höhe von 130 TEURO entsprechend wertberichtigt.

In dem Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen 199 TEURO auf Pflege- und Krankenkassen, 122 TEURO auf Sozialhilfeträger und 281 TEURO auf Selbstzahler. Der in Vorjahren noch vorhandene hohe Bestand an offenen Posten konnte sukzessive verringert werden. Seit dem Jahr 2018 wird der Forderungsbereich durch Verfahrensoptimierungen durch NüSt systematisch bereinigt. In der Folge mussten auch in 2020 verjährte Forderungen in Summe von 79 TEURO (Vorjahr: 43 TEURO) abgeschrieben werden. Bei der Abstimmung zwischen Haupt- und Nebenbuch in SAP wurde bei den kreditorischen Debitoren eine Abweichung in Höhe von 7 TEURO festgestellt.

Die liquiden Mittel setzen sich im Wesentlichen aus den Beständen von externen Anlagekonten (8,19 Mio. Euro) und Guthaben auf Girokonten (715 TEURO) zusammen. Des Weiteren wurden zum Stichtag Kassenbestände in Höhe von 32 TEURO ausgewiesen.

Das Eigenkapital nahm im Berichtsjahr um den Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO auf 15,93 Mio. Euro ab. Dies resultiert wie schon im Vorjahr hauptsächlich aus den zusätzlichen Abschreibungen in Höhe von rund 450 TEURO resultierend aus dem Verkauf des Grundstückes und des Gebäudes des Altenheim St. Johannis an die wbg Ende 2018 bei weiterer wirtschaftlicher Nutzung des Gebäudes. Des Weiteren mussten zusätzliche Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen in Höhe von rund 385 TEURO gebildet werden. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 42,7 % auf 39,2 %.

Bei den verwendeten Zuschüssen der öffentlichen Hand und Zuwendungen aus nicht-

öffentlicher Förderung (Sonderposten) waren im Berichtsjahr Zugänge in Höhe von

66 TEURO und Auflösungen in Höhe von 303 TEURO zu verzeichnen. Die Zugänge entfallen auf spendenfinanzierte Beschaffungen von Einrichtungsgegenständen in den einzelnen Pflegeheimen. Die Zugänge in Höhe von 66 TEURO entfallen mit 41 TEURO auf nichtöffentliche und mit 25 TEURO auf öffentliche Fördermittel. Die noch nicht verwendeten

Zuschüsse der öffentlichen Hand und Zuwendungen aus nicht öffentlicher Förderung

(Verbindlichkeiten) erhöhten sich insgesamt um 574 TEURO auf 855 TEURO. Die Auflösung der bilanzierten Sonderposten erfolgte analog zu den Abschreibungen auf das bezuschusste Anlagevermögen.

Die langfristigen Rückstellungen (Pensionsrückstellungen, Beihilferückstellungen, Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen, Rückstellungen für die Archivierung von Geschäftsunterlagen, Jubiläumsrückstellungen sowie Rückstellungen gemäß Baulandbeschluss im Zusammenhang mit dem Abgang des Grundstücks St. Johannis) erhöhten sich um 433 TEURO auf 6,42 Mio. Euro. Für die Pensions-, Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor. Diese wurden von der Stadt Nürnberg mit Unterstützung der Software HPR (Version 6.0.6.0-Kommunal) ermittelt.

Zum Bilanzstichtag werden Pensionsrückstellungen in Höhe von 3,11 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: 2,91 Mio. Euro). Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 wurde der Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt. Der Zinssatz lag im Berichtsjahr bei 2,30 % (Durchschnittszins der vergangenen sieben Geschäftsjahre: 1,60 %).

Im Zusammenhang mit dem Abgang des Grundstücks des Altenheims St. Johannis aufgrund des Verkaufs an die wbg Wohnbaugesellschaft Ende 2018 musste bereits im Jahr 2018 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Gemäß dem Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg (Stand Oktober 2018) sind hier städtebauliche Folgekosten zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um „Kosten für soziale Infrastruktureinrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (…) soweit durch die Baurechtschaffung ein Bedarf für solche Einrichtungen entsteht.“ In diesem Zusammenhang wurde seitens der wbg eine Einschätzung vorgenommen. Diese dient zur Erlösreduzierung im Gutachten der Firma L+P Immobilienbewertung GmbH. Die Kosten für die verschiedenen Arten von Infrastruktureinrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit summieren sich auf 2,56 Mio. Euro. Aufgerundet ergibt sich ein Wertansatz der Rückstellung in Höhe von 2,60 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr erfolgten keine Maßnahmen, die eine Inanspruchnahme der Rückstellung auslösten. Die Rückstellung bleibt daher unverändert bestehen.

In den Vorjahren entfiel ein weiterer wesentlicher Posten der langfristigen Rückstellungen auf Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen. Durch die fortschreitende Vertragsdauer befinden sich mittlerweile alle Mitarbeiter mit Altersteilzeitverträgen aus den Vorjahren nun in der Freistellungsphase. Im Jahr 2019 und im Jahr 2020 wurden jeweils zwei neue Verträge abgeschlossen. Zum 31.12.2020 beläuft sich die zu bilanzierende Altersteilzeitrückstellung somit auf 87 TEURO. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus gewährten Sabbatjah-

ren in Höhe von 35 TEURO, so dass sich insgesamt eine Rückstellung für Altersteilzeit und Sabbatjahr von 122 TEURO ergibt. Des Weiteren sind bei den langfristigen Rückstellungen Beihilferückstellungen in Höhe von 470 TEURO ausgewiesen. Die Rückstellung ist aufgrund einer unzutreffend ermittelten durchschnittlichen Beihilfezahlung der letzten drei Jahre, welche als Berechnungsgrundlage dient, um 52 TEURO zu hoch bewertet.

Die Verpflichtung zur Zahlung von tariflichen Zuwendungen und Gewährung von Sonderurlaub anlässlich von Dienstjubiläen wurde erstmalig im Jahresabschluss 2010 über die Bildung einer Rückstellung mit einem Pauschalwert von 40 TEURO berücksichtigt. Nachdem im Jahr 2016 die Rückstellung pauschal um weitere 40 TEURO auf 80 TEURO aufgestockt wurde, erfolgte wie im Vorjahr auch für 2020 eine personenbezogene Berechnung der Rückstellung. Die Summe aus den individuellen Barwerten beläuft sich für den Stichtag 31.12.2022 auf rund 89 TEURO.

Unter den langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 7,55 Mio. Euro werden mit 7,53 Mio. Euro (Vorjahr: 7,97 Mio. Euro) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus langfristigen Baudarlehen ausgewiesen. Die Darlehen wurden mit 457 TEURO planmäßig getilgt.

Die kurzfristigen Rückstellungen (u.a. Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub, Überstunden, Instandhaltung, Großreparaturen, Prüfung und Erstellung des Jahresabschlusses, ausstehende Rechnungen) erhöhte sich im Gegensatz zum Vorjahr um 513 TEURO bzw. 23,8 % auf 2,67 Mio. Euro.

Der Restbestand der Rückstellungen für Großreparaturen in Höhe von 765 TEURO ist analog zu den Vorjahren in den Folgeabschlüssen weiterhin mit der fortgeschrittenen Planung abzugleichen und hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung zu überprüfen.

Weitere wesentliche Posten der kurzfristigen Rückstellungen entfallen mit 1,12 Mio. Euro bzw. 333 TEURO auf noch nicht abgegoltene Urlaubs- und Überstundenansprüche. In Summe haben sich beide Positionen im Gegensatz zum Vorjahr um 171 TEURO erhöht.

Zum 31.12.2020 wurde erstmalig eine Corona-Rückstellung gebildet, welche sich aus Verpflichtungen zur Zahlung von Verpflegungspauschalen und zur Zahlung von Corona-Prämien zusammensetzt. Der Freistaat Bayern gewährt eine Verpflegungspauschale für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen in Bayern während der besonderen Herausforderung durch die Corona-Pandemie. NüSt hat in 2020 158 TEURO erhalten. Bereits ausbezahlt wurden 70 TEURO. Für die Differenz, also den noch auszuzahlenden Betrag, wurde eine Rückstellung in Höhe von 89 TEURO gebildet. Nach 150a SGB XI sind Pflegeeinrichtungen dazu verpflichtet ihren Beschäftigten eine Corona-Prämie zu zahlen. NüSt hat bereits 358 TEURO ausbezahlt. Laut den Bescheiden vom 03.07.2020 bzw. vom 26./27.11.2020 wurden NüSt 372 TEURO an Corona-Prämien vom Freistaat zugesagt. Die Differenz in Höhe von 14 TEURO wurde als Rückstellung eingebucht.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 1,18 Mio. Euro bzw. 54,0 % auf 3,37 Mio. Euro. Hierbei entfallen unter anderem Posten in Höhe von 1,02 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Externen und mit 465 TEURO auf kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Im Geschäftsbericht werden zudem Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung in Höhe von 172 TEURO ausgewiesen. Diese beinhalten mit einem Saldo von 71 TEURO das Kontokorrentkonto bei der Stadt Nürnberg und in Höhe von 101 TEURO Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg. Die weiteren Posten umfassen Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung (855 TEURO), erhaltene Anzahlungen, hauptsächlich vom Sozialhilfeträger (Bezirk Mittelfranken) in Höhe von 660 TEURO, sonstige Verbindlichkeiten

(490 TEURO) und Verwahrgelder von insgesamt 509 TEURO. Hier wurde bei der Abstimmung zwischen Haupt- und Nebenbuch in SAP bei den debitorischen Kreditoren eine Abweichung in Höhe von 31 TEURO festgestellt.

4.3 Ertragslage

In der folgenden Darstellung sind die Betriebserträge und -aufwendungen, die Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung und die Erträge und Aufwendungen aus der Geldanlage bzw. -aufnahme zu größeren Gruppen zusammengefasst. Die Darstellung berücksichtigt die Änderungen des Gliederungsschemas der GuV durch das BilRUG.

2020 Vorjahr Entwicklung 2020 Vorjahr
Erfolgsvergleich in % der Betriebs- aufwendungen
TEURO TEURO Vorjahr = 100
Leistungserträge Sonstige Umsatzerlöse Sonstige Erträge 30.115 8.382 2.365 31.851 2.622 1.450 94,5 72,4 83,8 319,7 20,2 6,9 163,1 5,7 3,8 113,7 98,3 94,5 108,4 66,6 67,2 113,8 28,9 27,8 99,3 4,5 5,0 109,4 100,0 100,0 -1,7 -5,5 72,4 20,2 5,7 83,8 6,9 3,8
Betriebserträge 40.862 35.923 98,3 94,5
Personalaufwendungen Sachaufwendungen Abschreibungen auf Anlagevermögen (ohne Förderung) 27.675 12.031 1.879 25.542 10.575 1.893 66,6 28,9 4,5 67,2 27,8 5,0
Betriebsaufwendungen 41.585 38.010 100,0 100,0
Betriebsergebnis -723 -2.087 -1,7 -5,5
Erträge aus öffentlicher und nicht- öffentlicher Förderung Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände und sonstige Aufwendungen im geför- derten/bezuschussten Bereich 965 961 565 586
Ergebnis aus Förderung 4 -21
Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 257 0 228
Finanzergebnis -257 -228
Jahresergebnis -976 -2.336

Der Eigenbetrieb NüSt schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO ab und liegt damit um 1.360 TEURO über dem Ergebnis des Vorjahres (Jahresfehlbetrag: 2.336 TEURO).

Das Betriebsergebnis verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.364 TEURO und weist einen Fehlbetrag in Höhe von 723 TEURO aus (Vorjahr: Fehlbetrag 2.087 TEURO). Den um 4.939 TEURO auf 40,86 Mio. Euro gestiegenen Betriebserträgen stehen hierbei die um 3.575 TEURO auf 41,59 Mio. Euro gestiegenen Betriebsaufwendungen gegenüber.

Die Leistungserträge sind im Gegensatz zum Vorjahr um 1.736 TEURO bzw. 5,5 % auf 30,12 Mio. Euro gesunken. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf den Corona- Pandemie-bedingten starken Rückgang der Auslastung in der geriatrischen Rehabilitation (-39,3 %, -1,265 Mio. Euro) und in der Kurzzeitpflege (-51,3 %, -551 TEuro) zurückzuführen.

Die sonstigen Umsatzerlöse berücksichtigen die neue Definition des § 277 HGB nach den Vorschriften des BilRUG und beinhalten wie in den Vorjahren im Wesentlichen Erträge aus Vermietung und Verpachtung (585 TEURO), die von der Stadt Nürnberg geleistete Kostenerstattung für Versorgungslasten früherer Mitarbeiter/innen in Höhe von 1,11 Mio. Euro sowie Erstattungsleistungen der NüStSG für Gestellungskräfte und Dienstleistungen in Höhe von 399 TEURO. Für das Jahr 2020 sind zudem noch Erstattungen des Bundes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Summe von 5,91 Mio. Euro enthalten (hauptsächlich Ausgleichszahlungen), was ursächlich für den Anstieg der sonstigen Umsatzerlöse um 5,76 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr ist.

Die sonstigen Erträge in Höhe von 2,37 Mio. Euro sind im Vergleich zum Vorjahr (1,45 Mio. Euro) in Summe um 915 TEURO gestiegen. Die hier ausgewiesenen Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten haben sich in Summe um 868 TEURO erhöht. Dies resultiert zum Teil aus Erstattungen für zusätzlichen Aufwand im Zuge der Corona-Pandemie (430 TEURO). Zudem sind die Personalkostenerstattungen der Bundesagentur für Arbeit um 277 TEURO auf 706 TEURO gestiegen. In 2020 kamen Erstattungen vom Pflegeausbildungsfonds hinzu (193 TEURO). Des Weiteren sind hier der Mietzuschuss der Stadt Nürnberg für das Heilig-Geist-Spital (388 TEURO), die Zuwendungen zu den Betriebskosten für das Pflegepraxiszentrum (215 TEURO) und die Erstattungen nach dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) in Höhe von 325 TEURO enthalten.

Die Personalaufwendungen, die im Jahr 2020 66,6 % (Vorjahr: 67,2 %) der Betriebsaufwendungen umfassen, sind um 2.133 TEURO bzw. 8,4 % auf insgesamt 27,68 Mio. Euro gestiegen. Die um die Rückstellungsbuchungen, Versorgungslasten und Aufwendungen für Zeitarbeit bereinigten Personalkosten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.206 TEURO bzw. 5,1 % auf 24,97 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf eine Tariferhöhung zum 01.03.2020 um 1,06 % und die Zahlung einer Corona-Sonderprämie zurückzuführen. Die Zahl der eingesetzten Vollkräfte (VK) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um weitere 3,90 VK auf 422,18 VK.

Die Sachaufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr um 1,46 Mio. Euro bzw. 13,8 % auf 12,03 Mio. Euro. Hierbei entfällt der wesentliche Teil der Sachaufwendungen auf den Materialaufwand in Höhe von 9,30 Mio. Euro (Vorjahr: 7,92 Mio. Euro), mit 2,26 Mio. Euro auf Abschreibungen und mit 1,05 Mio. Euro auf Instandhaltungsaufwendungen. Bei den weiteren Posten sind Aufwendungen für Mieten, Pacht und Leasing in Höhe von 481 TEURO, Steuern, Abgaben und Versicherungen von zusammen 358 TEURO und mit 476 TEURO Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Darüber hinaus sind im Berichtsjahr sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 287 TEURO enthalten. Diese beinhalten mit 53 TEURO Sachaufwand der Fort- und Weiterbildung, mit 53 TEURO Aufwand aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen und mit 82 TEURO sonstige außeror-

dentliche Aufwendungen (hauptsächlich Corona-bedingte Verpflegungsaufwendungen in Höhe 70 TEURO sowie die restlichen Maßnahmen zum Abriss des Hauses 3/ Fritz- Hintermayr-Haus mit 9 TEURO).

Analog zu den Vorjahren belasten mit 1,05 Mio. Euro hohe Aufwendungen für die Instandhaltung und Instandsetzung der Betriebsgebäude das Betriebsergebnis. Die Aufwendungen verdeutlichen die bauliche Beschaffenheit einzelner Häuser und die Notwendigkeit von umfassenden Sanierungs- und Baumaßnahmen.

Die Abschreibungen für nicht gefördertes Anlagevermögen verringerte sich um 14 TEURO bzw. 0,7 % auf 1,88 Mio. Euro.

Die Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung beinhalten mit 619 TEURO Investitionszuwendungen, mit 320 TEURO Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und mit 25 TEURO Erträge aus zweckgebundenen Spenden. Das Ergebnis aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung erhöhte sich von -21 TEURO auf 4 TEURO.

Im Finanzergebnis von -257 TEURO (Vorjahr: -228 TEURO) sind nur geringfügige Zinserträge für Forderungen vorhanden (knapp 1 TEURO). Das Finanzergebnis resultiert somit weitestgehend aus Zinsaufwendungen aus Darlehensverpflichtungen in Höhe von 155 TEURO sowie aus dem Zinsanteil langfristiger Rückstellungen in Höhe von 103 TEURO.

5 Prüfungsergebnis

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 kommen wir zu folgendem Prüfungsergebnis:

Die Buchführung und der Jahresabschluss 2020 entsprechen den Rechtsvorschriften. Der Jahresabschluss 2020 vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes NürnbergStift. Der Geschäftsbericht, der den Lagebericht beinhaltet, steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, spiegelt insgesamt zutreffend die Lage des Eigenbetriebes NürnbergStift wider und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung entsprechend dar.

In die Prüfung wurden auch die wirtschaftlichen Verhältnisse einbezogen. Der Eigenbetrieb NürnbergStift musste nach dem Jahresfehlbetrag des Vorjahres in Höhe von 2,24 Mio. Euro auch im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 976 TEURO ausweisen. Dies ist zu einem großen Teil auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Durch die hieraus erfolgten Erstattungen des Bundes konnte zumindest das Betriebsergebnis des Jahres 2020 um 1,36 Mio. Euro auf -723 TEURO verbessert werden.

Die wie schon im Vorjahr auch für das Geschäftsjahr 2020 schwerpunktmäßig durchgeführte Überprüfung der von NüSt an die Stadt Nürnberg für die Erstellung des Konzernabschlusses gemeldeten Daten (Reporting Packages) ergab insgesamt keine wesentlichen Feststellungen.

Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.

Nürnberg, 28.09.2021 Rechnungsprüfungsamt

gez. Berschneider (59 78) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

Berichterstattung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

und der wirtschaftlichen Verhältnisse (analog § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz)

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation

Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie

individualisierte Offenlegung der Organbezüge

a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?

Grundlage der Geschäftsführung des Eigenbetriebes NüSt ist die Betriebssatzung für das NürnbergStift (NürnbergStiftS – NüStS) vom 07. Oktober 1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Oktober 2008.

Für die Werkleitung gilt die im Wege der dringlichen Anordnung zum 01.01.1999 in Kraft gesetzte Geschäftsanweisung für die Werkleitung des NürnbergStift vom 21.12.1998. Die Aufgabenverteilung innerhalb der Werkleitung wird darüber hinaus in der vom Werkausschuss in der Sitzung vom 14.03.2002 beschlossenen internen Geschäftsverteilung für die Werkleitung des NürnbergStift geregelt. Des Weiteren sind Beschlüsse des Stadtrates sowie dringliche Anordnungen des OBM maßgeblich.

Nach unserer Einschätzung entsprechen die Regelungen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.

b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?

Im Berichtsjahr haben vier Sitzungen des Werkausschusses stattgefunden (06.02., 02.07., 08.10. und 03.12.).

Dringliche Anordnungen, Gutachten und Beschlüsse werden schriftlich festgehalten. Der Verlauf der Sitzungen des Werkausschusses wird hinsichtlich Zeit und Sprechenden durch Niederschriften festgehalten und auf CD aufgezeichnet und archiviert.

c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S. des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?

Frau Elisabeth Ries ist berufsmäßige Stadträtin für den Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales und in ihrer Funktion 1. Werkleiterin des NürnbergStift seit 01.05.2020. Des Weiteren ist Frau Ries Mitglied in den Aufsichtsräten der

Sie ist Vertreterin der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der NürnbergStift Service GmbH.

Herr Michael Pflügner ist seit 01.08.2012 2. Werkleiter des NüSt und seit 02.08.2012 Geschäftsführer der NürnbergStift Service GmbH.

d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?

Die Vergütung des 1. Werkleiters stellt keine Leistung des Eigenbetriebes dar und wird gemäß § 23 Abs. 1 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) nicht im Anhang angegeben.

Die Bezüge des 2. Werkleiters werden entsprechend §286 Abs. 4 HGB nicht ausgewiesen.

Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums

Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen

a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?

Der Organisationsaufbau liegt in Form eines Organigramms vor. Aus diesem lassen sich Zuständigkeiten und Arbeitsbereiche sowie Weisungsbefugnisse ableiten.

Die Überprüfung erfolgt regelmäßig. Anpassungen erfolgen bei Änderungen.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?

Nach unseren Erkenntnissen wird entsprechend dem Organisationsplan sowie den Entscheidungs- und Weisungsbefugnissen verfahren.

c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?

Eigene Korruptionsrichtlinien sind nicht erlassen. Es gelten die Richtlinien der Stadt Nürnberg inklusive deren Finanzbestimmungen sowie der eigenen Finanzbestimmungen als Untersetzung der städtischen. Der Korruptionsbeauftragte (derzeit Herr Jürgen Filbig) im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wird ggf. auch für den Eigenbetrieb tätig.

d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?

In der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NüSt sind zustimmungspflichtige Geschäfte geregelt. Darüber hinaus gelten die Richtlinien der Stadt Nürnberg.

e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?

Die Dokumentation und Ablage der Unterlagen erfolgt über den Aktenplan.

Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Con-

trolling

a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens?

Nach § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 WkPV ist für den Eigenbetrieb NüSt jährlich ein Wirtschafts- und Finanzplan aufzustellen, der gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung vom Stadtrat festzustellen ist. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan. Planungshorizont des Erfolgsplanes ist das anstehende neue Geschäftsjahr. Im Vermögens- und Finanzplan wird der Zeitraum erweitert gefasst.

Nach unseren Einschätzungen entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.

b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?

Planabweichungen werden regelmäßig durch SOLL – IST – Vergleiche bzw. IST – IST – Vergleiche auf Ebene GuV-Zeilen und Buchungskreise, ggf. auf Kontenebene analysiert. Weiterhin gibt es ein detailliertes Controlling-Reporting, welches regelmäßig mit den Einrichtungsleitungen ausgewertet wird.

c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?

Nach unseren Erkenntnissen entspricht das Rechnungswesen den Anforderungen des Eigenbetriebes.

d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?

Ja, die Liquidität wird tagaktuell überwacht.

e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?

Es besteht ein zentrales Cash-Management mit der Stadt Nürnberg. Es haben sich keine Anhaltspunkte für Abweichungen von den Regelungen ergeben.

f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?

Im Prinzip ja (vgl. Erlösverprobung). Aufgrund der Stellung der Rechnungsempfänger gestaltet sich das Mahnwesen schwierig (z.B. Sozialhilfeträger, teilweise langer Bearbeitungspro-

zess bis zur Entscheidung über die Kostenübernahme, Probleme bei der Zuordnung der Zahlbeträge zu den Rechnungen). Eine elektronische Unterstützung des Mahnwesens über SAP wurde 2018 initiiert und Mahnungen über SAP umgesetzt. Die Sachgebietsleitung der Finanzbuchhaltung praktiziert auch unterjährig die Erlösverprobung, überwacht das Mahnwesen und die Zahlungseingänge.

g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?

Der Ausbau der Controllingstrukturen ist abgeschlossen. Das eingeführte Reportingsystem (siehe 3b) wird monatlich aktualisiert und in Besprechungen mit den Einrichtungsleitern ausgewertet.

h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?

Die Frage ist nicht einschlägig, da NüSt keine Tochterunternehmen oder wesentliche Beteiligungen hält.

Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem

a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können?

Durch den regelmäßigen Abgleich von SOLL – IST, IST – IST sowie die tagaktuelle Verfolgung des Liquiditätsstatus sichert der Eigenbetrieb das frühzeitige Erkennen und Gegensteuern von Risiken. Als Hauptrisikofaktor ist die Belegungssituation erkannt und definiert. Tägliche Meldungen zu freien Plätzen und ihre Weiterleitung an Krankenhäuser im Umkreis sichern den Informationsfluss. Weiterhin erfolgt eine Wochenmeldung und Auswertung für die Werkleitung sowie die Thematisierung in den Monatsgesprächen der Werkleitung mit den Einrichtungsleitungen. Die diesbezüglichen Aktivitäten wurden 2020 in höchstem Grad von der Corona- Pandemie beeinflusst. Für mögliche Risiken im technischen Bereich existiert ein nicht institutionalisiertes Risikomanagement. Darüber hinaus ist NüSt in den Risikobericht der Stadt Nürnberg gegenüber dem Ältestenrat eingebunden und führt eine interne Risikoerfassung durch.

b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?

Die Maßnahmen sind ausreichend und zweckmäßig.

c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?

Nach unserer Auffassung sind die bestehenden Maßnahmen zur Risikofrüherkennung ausreichend dokumentiert.

d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?

Im Rahmen des bestehenden Risikofrüherkennungssystems erfolgt eine operative Überwachung und Anpassung.

Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und

Derivate

Die allgemeinen Regelungen sind in der Betriebssatzung als zustimmungspflichtige Geschäfte geregelt. Kreditaufnahmen und / oder besondere Finanzanlagen werden über den Werkausschuss und / oder in Abstimmung mit den Referatsleitungen I/II (Finanzen, Personal, IT und Organisation) und V (Jugend, Familie und Soziales) geklärt und die Zustimmung eingeholt.

Als Finanzierungsinstrument kommt neben der Eigen- und Selbstfinanzierung grundsätzlich nur die Kreditfinanzierung in Frage. Der Kreditrahmen wird grundsätzlich im Rahmen des Beschlusses über den Wirtschaftsplan festgelegt. Daher wird auf eine ausführliche Wiedergabe dieses Fragenkreises verzichtet (vgl. IDW PS 720, Nr. 6).

Fragenkreis 6: Interne Revision

a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?

Die interne Revision wird durch das Rechnungsprüfungsamt (Rpr) der Stadt Nürnberg als unabhängige Stelle wahrgenommen.

b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?

Rpr ist von der Werkleitung des NüSt weisungsunabhängig. Interessenskonflikte bestehen demnach nicht.

c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/ Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?

Die Tätigkeitsschwerpunkte lagen im Berichtsjahr auf den jährlich stattfindenden unvermuteten Kassenprüfungen gemäß Art. 103 Abs. 5 GO und Art. 106 Abs. 5 GO sowie der Abschlussprüfung für das Jahr 2019 gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO.

d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?

Rpr ist zugleich Kassenprüfer und Abschlussprüfer.

e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich?

Im Berichtsjahr wurden keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.

f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?

Die Werkleitung des NüSt nimmt zu einzelnen Anmerkungen, Feststellungen und Empfehlungen schriftlich Stellung. Die Umsetzung der Empfehlungen wird über ein Wiedervorlagesystem überwacht.

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit

Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz,

Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden

Beschlüssen des Überwachungsorgans

a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen jeweils nicht eingeholt worden ist?

Nach unseren Erkenntnissen wurden die Beschlüsse zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen in den jeweiligen Sitzungen des Werkausschusses gefasst und in den Niederschriften protokolliert.

b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?

Auskunftsgemäß wurden an die Mitglieder der Werkleitung und des Werkausschusses keine Kredite vergeben.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?

Nach unseren Feststellungen liegen keine Umgehungen von Zustimmungserfordernissen vor.

d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?

Die während unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnisse geben keine Rückschlüsse auf Verstöße gegen Gesetz, Satzung, Geschäftsanweisung und Beschlüsse des Werkausschusses.

Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen

a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?

Nach unseren Feststellungen werden Investitionen angemessen geplant und hinsichtlich der technischen Erfordernisse sowie ihrer Rentabilität/Wirtschaftlichkeit ausreichend geprüft. Die Finanzierung der Investitionen wird über die Darstellung des Mittelbedarfs im Rahmen des genehmigungspflichtigen Wirtschaftsplanes sichergestellt.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?

Den Aufträgen und Vergaben von Investitionsprojekten liegen Vergleichsangebote von mehreren Anbietern und Leistungsverzeichnisse zu Grunde. Nach unseren Erkenntnissen waren die Maßnahmen zur Preisermittlung bei den durchgeführten Investitionen angemessen.

c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?

Die Zustimmungspflicht bei Investitionsprojekten ist in der Betriebssatzung festgelegt. Laufende Projekte werden unter Berücksichtigung der Genehmigungspflichten laufend überwacht.

d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?

Derzeit nicht. In 2020 wurde der Grundstein zur Realisierung des Neubaus des August- Meier-Heimes als ÖPP-Projekt gelegt.

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?

Hierfür haben sich im Laufe der Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben.

Fragenkreis 9: Vergaberegelungen

a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, UVgO, GWB, VgV, EU-Regelungen) ergeben?

Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vergaberegelungen ergeben.

b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?

Es werden regelmäßig Vergleichsangebote eingeholt.

Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan

a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?

Dem Werkausschuss wird regelmäßig Bericht erstattet (vier Sitzungen im Berichtsjahr).

b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?

Die Wirtschaftspläne, Geschäftsberichte und Zwischenberichte vermitteln nach unserer Einschätzung einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes.

c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?

Die Berichterstattung erfolgt zeitnah im Rahmen der Sitzungen des Werkausschusses.

Es liegen keine Erkenntnisse über nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle vor. Im Rahmen der weiteren Entwicklung des NürnbergStifts wurden das Überwachungsorgan sowie die Aufsichtsgremien auch über die Beantragung von Fördermitteln zur Realisierung des Projektes „Neubau August-Meier-Heim“ einbezogen.

d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?

Im Berichtsjahr wurde von der Werkleitung über die folgenden Themen berichtet:

15.06.2020, berichtet am 02.07.2020)

Grünen und Die Linke vom 18.06.2020, berichtet am 02.07.2020)

berichtet am 08.10.2020)

richtet am 08.10.2020)

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?

Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung nicht ausreichend war.

f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?

Es besteht keine eigene D&O – Versicherung. Eventuell auftretendes Fehlverhalten ist durch die kommunale Haftpflichtversicherung abgedeckt.

g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?

Auskunftsgemäß sind keine Interessenskonflikte im Berichtsjahr aufgetreten.

Vermögens- und Finanzlage

Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven

a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?

Nicht betriebsnotwendiges Vermögen in wesentlichem Umfang ist nach unseren Erkenntnissen nicht vorhanden.

b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?

Die Bestände sind unseres Erachtens in ihrer Höhe angemessen.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?

Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird.

Fragenkreis 12: Finanzierung

a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?

Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2020 39,2% der Bilanzsumme. Innerhalb des Fremdkapitals entfallen 75,5% auf langfristiges und 24,5% auf kurzfristiges Kapital.

b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte keine Neuaufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen. Im Rahmen der Zugehörigkeit zur Stadt Nürnberg betrug der Rahmen für die Inanspruchnahme eines Kassenkredites 6,1 Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 betrug die Inanspruchnahme rund 71 TEURO.

c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?

Es haben sich keine entsprechenden Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden.

Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung

a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?

Finanzierungsprobleme aufgrund einer zu niedrigen EK-Ausstattung bestehen nicht.

b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?

Für 2020 ist ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Die vorgeschlagene Verwendung (Vortrag auf neue Rechnung) ist mit der wirtschaftlichen Lage vereinbar.

Ertragslage

Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit

a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?

Bukr 0100 AHS -31.714,73€

Bukr 0200 AHR 412.480,79€

Bukr 0300 AHJ 6.753,44€

Bukr 0400 AHP -113.459,11€

Bukr 0500 HSP 44.279,10€

Bukr 0600 AMBD -120.348,58€

Bukr 0700 Reha -440.636,20€

Bukr 0800 Nüst – Zentrale -732.900,74€

NüSt Gesamt -975.546,03€

b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?

2020 war durch die Corona-Pandemie extrem beeinflusst. Neben den Auswirkungen hinsichtlich Erkrankungen, Langzeitbeeinflussungen, persönlicher Einschränkungen im Alltag und leider auch durch den Tod sind auch Einflüsse auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis zu verzeichnen. Leistungsausfälle ergaben sich durch Schließung der Tagespflege und der Geriatrischen Reha sowie enorme Mehrkosten aus der Umsetzung von Hygieneregeln. Staatliche Unterstützungen (Rettungsschirm / §150 SGB XI, zeitlich begrenzte Mindererlösausgleiche SGB V, Test- und Prämienerstattungen, Verpflegungspauschalen) konnten für einen Ausgleich sorgen. Nachprüfungen (Umfang, Inhalt derzeit noch unklar) stehen noch an.

Auch 2020 wirkten Änderungen aus dem BilMoG sowie aus dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom

11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016) zur Bewertung von Rückstellungen nach. Dies betraf die weitere Entwicklung der Abzinsung innerhalb der Pensionsrückstellungen. Weiterhin wirkten sich der Zugang von Beamten auf die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen sowie die weitere Fortschreibung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen aus.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?

Die Stadt Nürnberg stellt dem NüSt die von ihr erbrachten Dienstleistungen in Rechnung. Aufgrund einer Feststellung des BKPV im Rahmen einer überörtlichen Prüfung (Angemessenheit der Vergütungen; Transparenz der Kostenermittlung) wurden die umzulegenden Kosten neu berechnet und rückwirkend für Jahresabschlüsse ab 2014 festgelegt.

Die Leistungsbeziehungen zur NüSt-Service-GmbH werden zu angemessenen Konditionen abgewickelt (NüStSG ist 100%-Tochter der Stadt Nürnberg)

d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?

Frage ist nicht einschlägig, es ist keine Konzessionsabgabe zu entrichten.

Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen

a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?

Für das Geschäftsjahr 2020 weist das NürnbergStift einen Jahresfehlbetrag aus. Die Belegung erreichte nur 85,3%. Auf belegungsabhängige Aufwendungen kann kurzfristig Einfluss genommen werden. Bei fixen Kostenanteilen ist die Reaktionszeit wesentlich länger bzw. ganz oder gar nicht anpassbar. Hinzu kommt, dass die Preise nicht wie Gebühren anpassbar sind, sondern durch Vereinbarungen mit den Kostenträgern begründet werden. Vergütungsvereinbarungen sind neu abgeschlossen worden. Für die Verwaltungskostenerstattung wurde an der neuen Berechnungsgrundlage für das NürnbergStift festgehalten. Nicht alle Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Corona waren erstattungsfähig.

b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?

Das NürnbergStift hat 2012 damit begonnen, ein 3-Stufen-Konzept umzusetzen. In der 1. Phase stand die Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation mittels Verbesserung der Controllingstrukturen. Diese Optimierungen wurden auch im Jahr 2020 fortgesetzt. Ein ist ein Reportingsystem mit der damit verbundenen Integration der Verantwortlichkeit der Einrichtungsleitungen vorhanden. Dieses wird durch monatliche Gespräche mit den Einrichtungsleitern vertieft. Jährlich werden neue Vergütungsvereinbarungen angestrebt.

Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung

der Ertragslage

a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?

b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?

Siehe Fragenkreis 15

ÖÖ 22..11

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 28.10.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Finanzbericht Januar - Juni 2021

Bericht:

Gemäß § 5 Abs. 7 der Betriebssatzung (NüSt) legt das NürnbergStift einen Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie der Vermögens- und Finanzlage für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 vor.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

ÖÖ 22..11

zur Sitzung des Werkausschusses (NüSt) vom 28.10.2021

Finanzbericht 01 - 06/2021

S a c h v e r h a l t

Vorbemerkungen

Gemäß § 5 Abs. 7 der Betriebssatzung (NüSt) legt das NürnbergStift einen schriftlichen Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie der Vermögens- und Finanzlage für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2021 vor.

Grundlagen

Das NürnbergStift als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg hat im Rahmen seines Geschäftsbetriebes eine eigenständige Rechnungslegung und Buchhaltung nach den deutschen handelsrechtlichen Regelungen und insbesondere nach den Regelungen der Pflegebuchführungsverordnung zu gewährleisten.

Im NürnbergStift sind die städtischen Senioren–Versorgungsangebote für ambulante, teil- und vollstationäre Dienstleistungen, Betreutes Wohnen sowie der Geriatrischen Rehabilitation zusammengefasst.

Ergänzt und unterstützt wird das Angebot des NürnbergStifts durch die Facility–Leistungen der NürnbergStift Service GmbH.

Eckdaten zum 30.06.2021

Jahresergebnis 30.06.2021 -2.339.614 EUR Darlehensstand 7.757.650 EUR Investitionen 158.880 EUR

Die Inanspruchnahme des Kassenkredites beläuft sich auf 178.212 EUR.

Budgetbericht

Nach der vorläufigen Gewinn- und Verlustrechnung liegt NüSt mit ca. 9 %-Punkten unter den zeitanteiligen Vorgaben für Erträge und überschreitet die zeitanteiligen Aufwendungen der im Wirtschaftsplan 2021 vorgegebenen Jahresbudgets um 1%.

Vergleich in der Zeitschiene 181 Tage

Abbildung 281

Die vorliegenden Zahlen per 30.06.2021 spiegeln den Buchungsstand zum 30.06.2021 der kaufmännischen Buchführung wider. Sie enthalten noch keine sachlichen Abgrenzungen für Sondereffekte, wie z.B. Einmalzahlungen im Personalkostenbereich (Leistungsentgelte, Jahressonderzahlung) und Rückstellungen. Aufwendungen für Abschreibungen, Erträge für Auflösung von Sonderposten sowie VKE sind zeitanteilig berücksichtigt. Der Buchungsstand beinhaltet durch Corona bedingte Einflüsse hinsichtlich von bereits erfolgten Erstattungen in Höhe von 1.789 TEUR einerseits und gebuchten Eingangsrechnungen in den Aufwendungen in Höhe von 2.310 TEUR andererseits (Werte nicht abschließend). Es sind noch nicht alle Erstattungsanträge gestellt.

Im Berichtszeitraum wird ein Fehlbetrag von 2.340 TEUR ausgewiesen.

Zum Vorjahreszeitraum haben sich die Leistungserträge (GuV Positionen 1-4) um ca. 8,5% reduziert. Entscheidend beeinflusst wird diese Größe von der Belegung (per 30.06.2021 = 76,6% Auslastungsgrad im vollstationären Bereich und 25,9% im teilstationären Bereich).

Im Bereich der Personalkosten liegen wir zum Vorjahreszeitraum um ca. 9,2% höher. Einflussfaktoren sind:

 die Tarifsteigerungen zum 01.04.2021 um durchschnittlich 1,4% (WPL 2021 durchschnittlich 3% im Jahresdurchschnitt)  Zusätzliches Personal zum Minderleistungsausgleich – Erstattungen werden unter den Erträgen (Pos. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten) ausgewiesen, gleiches gilt für Zusatzpersonal entsprechend Pflegepersonalstärkungsgesetz  Zusätzliches Personal im Zusammenhang mit den Herausforderungen der Corona- Pandemie (Zeitarbeit, Aufstockung von Stunden, Mehrarbeit, Einstellungen)  Anzahl der Vollkräfte (Jahresdurchschnitt per 30.06.2021 440,33 VK, per 30.06.2020 414,89 VK, WPL 2021 423,39 VK).

Bei den Sachaufwendungen liegen wir zum Vorjahreszeitraum um 5,1% höher. Einflussfaktoren sind die weiteren Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Corona und in den seit 01.08.2020 zu erfolgenden Einzahlungen in den Pflegeausbildungsfonds im Rahmen der Generalistischen Ausbildung (Gegenposten in den Erträgen).

Das Finanzergebnis liegt mit -61 TEUR auf Vorjahresniveau (-63 TEUR).

Leistungsdatenbericht

Im Rahmen unserer Versorgungsverträge bieten wir aktuell 927 Plätze an.

Abbildung 282

Die Wirtschaftsplandaten 2021 basieren auf einer durchschnittlichen Jahresbelegung von 91,6% im vollstationären und 66,7% im teilstationären Bereich. Per 30.06.2021 liegen wir im Durchschnitt bei 76,6% im vollstationären und 25,9% im teilstationären Bereich. Die Einbrüche sind entscheidend durch Corona bedingt.

Vermögens- und Finanzlage

Investitionen und damit Anlagenzugänge liegen im Berichtszeitraum bei 159 TEUR. Inhaltlich stehen dafür der Neubau des August-Meier-Hauses (60 TEUR), die Vorbereitung zum Neubau und der Sanierung des Platnersberges (28 TEUR), Ersatz einer Aufzuganlage im Heilig-Geist- Spital (25 TEUR) sowie diverse weitere Ersatzbeschaffungen.

Für die planmäßige Tilgung von Darlehen in 2021 sind 457 TEUR geplant. Zum Stichtag 30.06.2021 wurden planmäßige Tilgungen in Höhe von 229 TEUR geleistet.

Zum Stichtag 30.06.2021 verfügt NüSt über liquide Mittel in Höhe von 8,6 Mio. EUR (zum Vergleich 30.06.2020 8,8 Mio. EUR). Der Kassenkredit bei der Stadt Nürnberg ist zum 30.06.2021 mit 178 TEUR in Anspruch genommen.

Prognose zum Jahresende

Das geplante Geschäftsjahresergebnis ist ein Jahresfehlbetrag von 684 TEUR.

Einflussfaktoren, die auf das tatsächliche Ergebnis noch nachhaltig wirken werden, sind:

 Weiterer Verlauf und Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Erlöse und Aufwendungen, inkl. deren Erstattungen (bestätigte Verlängerung bis 31.12.2021)  die weitere Belegung und ihre Auswirkung auf die Erlöse  das Ergebnis der diesjährigen Vergütungsverhandlungen (WPL 2021 rd. +2,5%)  Restrukturierungsaufwendungen, insbesondere Auswirkungen auf die Instandhaltungen  Wirkungen aus der Umsetzung des BAG-Urteils vom 23.03.2017 (6 Az. 161/16) – Bezahlung von Überstundenzuschlägen (Auskömmlichkeit der gebildeten Rückstellung nach Klärung des Verfahrens, bisher keine abschließende Klärung vorhanden)  Bewertung der Rückstellungen zum 31.12.2021, insbesondere der Personalrückstellungen für Pensionen, Beihilfen, Urlaub und Gleitzeit  Wirkung des neuen Tarifvertrages mit einer tatsächlichen Erhöhung ab 01.04.2021 von ca. 1,4% bzw. mindestens 50 EUR (WPL 2021 Steigerung im Jahresdurchschnitt um 3%)  Sachkostenentwicklungen, insbesondere im Instandsetzungsbereich

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 28.10.2021 öffentlich Gutachten

Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Wirtschaftsplan 2022

Anlagen: 20210920_Wirtschaftsplan 2022 3_1 Sachverhalt Wirtschaftsplan 2022

Sachverhalt (kurz):

Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) legt das NürnbergStift den Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgs-, Finanz- und Vermögensplan, für das Geschäftsjahr 2022 vor. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschaftssplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt):

Vom Werkausschuss (NüSt) werden begutachtet: a) der Wirtschaftsplan 2022, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, für den Eigenbetrieb NürnbergStift b) Verpflichtungsermächtigungen 2022 in Höhe von 2.092.874 EUR für den Neubau August- Meier-Haus c) Kreditaufnahmen für Investitionen in 2022 in Höhe von 33.877.256,30 EUR d) ein Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2022 in Höhe von 6.854.000 EUR

Beschluss (StR):

Vom Stadtrat wird beschlossen: a) der Wirtschaftsplan 2022, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, für den Eigenbetrieb NürnbergStift b) Verpflichtungsermächtigungen 2022 in Höhe von 2.092.874 EUR für den Neubau August- Meier-Haus c) Kreditaufnahmen für Investitionen in 2022 in Höhe von 33.877.256,30 EUR d) ein Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2022 in Höhe von 6.854.000 EUR

Impressum

Herausgeber:

NürnbergStift,

ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg

Auflage:

digital, inkl. Ratsinformationssystem

Gestaltung:

nuest@stadt.nuernberg.de

www.nuernbergstift.de

Stand: 20.09.2021

Vorwort ...................................................................................................................... 4

  1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 5

1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 5

1.2. Betriebliche Grundlagen ............................................................................... 6

  1. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 6

2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 6

2.2. Erfolgsplan ................................................................................................... 10

2.2.1. Auslastung ................................................................................................ 12

2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 13

2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 25

2.4. Finanzplan .................................................................................................... 27

2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 34

2.6. Stellenplan .................................................................................................... 34

2.7. Darlehensverbindlichkeiten ........................................................................ 36

Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 37

Vorwort

Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2022 vor.

Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2022 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707).

Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).

Für die Wirtschaftsplanung 2022 wurden die Änderungen aus dem BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II hinsichtlich der Umstellung auf Pflegegrade fortgeführt.

Die Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am 26.01.2012 hat die Weichenstellungen für die Zukunft des NürnbergStift gegeben. Die tiefgreifende Umstrukturierung der Gesamtorganisation hat sich in einem Stufenplan, der sich aus 3 Phasen zusammensetzt:

  1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation 2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit 3. Verbesserung der Stellung am Markt

vollzogen. Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen weiterhin den geplanten Fortschritt bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Das Ziel ist, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle Bau- und Personalressourcen in den Folgejahren die Defizite nachhaltig zurückzuführen.

1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen

1.1. Rechtliche Grundlagen

Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV).

Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich seit 01.05.2020 zusammen aus der Referentin für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiterin und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter.

Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit 01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundesebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI, dem SGB XII sowie den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen.

Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigen-Bereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend §§75 ff SGB XII vereinbart. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde.

1.2. Betriebliche Grundlagen

Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:

o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) o August-Meier-Heim (AHR) o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP) o Ambulante Dienste (AMBD) o Geriatrische Rehabilitation (REHA) o Praxis für Ergotherapie (ERGO)

Facility-Aufgaben, Unterstützungsleistungen für die Pflege sowie der Betrieb der NüSt eigenen Küche im August-Meier-Heim werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchenund Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht.

2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan

2.1. Grundlagen und Herausforderungen

Ausgangslage

Die Jahre 2020 und 2021 waren bisher im NürnbergStift, wie in allen gesellschaftlichen Bereichen in Deutschland, durch die Corona Pandemie geprägt. Alle Aktivitäten orientierten sich darauf, Viruseinträge zu verhindern und das Infektionsgeschehen zu beherrschen. Hierzu wurde im Werkausschuss ausführlich berichtet. Für entstandene Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen wurden entsprechende staatliche Unterstützungsprogramme eingerichtet, die auch durch das NürnbergStift in Anspruch genommen wurden und werden. Die Regelungen des Rettungsschirmes sind aktuell bis 31.12.2021 verlängert.

Trotz der Pandemie wurden jedoch alle begonnen Bauprojekte weiter betrieben und weitere Meilensteine abgeschlossen.

befindet sich dieses Vorhaben im Zeitplan. Mit der inhaltlichen, architektonischen und zielgruppenspezifischen Ausrichtung des Neubaus erhält das NüSt vom Freistaat Bayern eine Zuschussförderung in Höhe von rd. 10 Mio. EUR.

Großweidenmühle laufen seitens der wbg.

bauamt realisiert werden, sind angelaufen. Ein erster Höhepunkt war die Enthüllung der Stiftertafel mit dem Stifterehepaar.

  1. Ausbildungsjahr und in ein neues 1. Ausbildungsjahr sind gelungen. Es gilt die Erfahrungen und die weitere Profilierung zu sichern.

katoren fortzusetzen und zu vertiefen.

Herausforderungen für 2022

Die staatlichen Unterstützungsleistungen für die Pflege wurden aktuell bis 31.12.2021 verlängert. In der Landespflegesatzkommission des Freistaates Bayern wurden Vergütungsansätze für die Beibehaltung höherer hygienischer Anforderungen andiskutiert, finden sich aber gegenwärtig nicht in den Vergütungssätzen wieder. Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes für 2022 stellt sich diesen Herausforderungen und berücksichtigt einen entsprechenden Mindestansatz.

Durch das Ausbruchgeschehen in Pflegeeinrichtungen, welche auch das NüSt betroffen haben, ist es zu einer Reduzierung der Nachfrage gekommen. Zwischenzeitlich hat die Nachfrage wieder angezogen, aber es wird derzeit noch nicht das Vor-Corona-Niveau in der Belegung erreicht. Im Bereich der Rüstigen sieht man weiterhin den Nachfragerückgang. Unter dem Gesichtspunkt der baulichen Voraussetzungen ist eine Umwidmung in Pflege mit dem derzeitigen Gebäudebestand nicht möglich. Auch die anstehenden Änderungen mit der Realisierung der Bauprojekte beeinflusst die Belegungssituation. Das Pflegeangebot nach SGB XI des NürnbergStifts wird dennoch auf Erweiterungsmöglichkeiten hin untersucht.

Für 2022 werden folgende Aktivitäten im Bereich der Infrastruktur fortgesetzt bzw. neu aufgenommen:

Diese Aufgaben erfordern weiterhin einen hohen personellen Aufwand, der im Wirtschaftsplan abzubilden ist.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten Vorhaben, die bereits für 2020 vorgesehen waren, nicht umgesetzt werden. Deren Realisierung ist aber für die Weiterentwicklung des NüSt unverzichtbar:

Pflegepersonals

Diese gilt es nun erneut aufzugreifen.

Parameter

Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2022 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 674 TEUR aus, welcher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 6,854 Mio. EUR festgesetzt.

Die Planung für 2022 enthält folgende wesentliche Parameter

  1. Die Auslastungssituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Einrichtungsleitungen ermittelt. Der Auslastungsgrad der vollstationären Einrichtungen des NüSt wird mit 90,1% geplant. Er ergibt sich aus den in den Versorgungsverträgen vereinbarten Pflegeplätzen und ihrer geplanten Belegung sowie der geplanten Belegung der übrigen angebotenen Plätze und Wohnungen.

  2. Nach aktuellem Tarifvertrag wurde der Planung für das Wirtschaftsjahr 2022 eine Anpassung um durchschnittlich 2,1% zugrunde gelegt.

  3. In die Erlösplanung fließen die sich aus der Belegung ergebenden Daten nach Anzahl sowie Mix der Pflegegrade und die Einschätzung der Entwicklung der Vergütungssätze ein. Diese Entwicklung wird für die Pflege, den Rüstigen-Bereich, die Ambulanten Dienste und die Geriatrische Rehabilitation mit durchschnittlich 2,5% eingeschätzt.

  4. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem aktuellen IST-Wert geplant.

  5. Die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen werden auf dem bisherigen Niveau belassen und tragen damit der sich stetig verschlechternden Bausubstanz der Liegenschaften des NüSt Rechnung.

  6. Mit der weiteren Reorganisation des ambulanten Dienstes wird mit einer Erlössteigerung gerechnet.

  7. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für Lebensmittel, Medien sowie des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes zusammengefasst.

Unter den Lebensmitteln wird die Versorgung mit Getränken und Spezialnahrungsmitteln verstanden, die über die Leistungen der NüStSG hinausgehen. Unter Berücksichtigung der Abrechnungen für Wasser, Energie und Brennstoffe des Jahres 2020, der Auslastungsentwicklung sowie möglicher Witterungsverläufe ergeben sich die Ansätze in diesen Kostenpositionen für 2022. Im Bereich des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes sind durch weitere Überprüfung der Inhalte Anpassungen vorgenommen worden, u.a. im Ergebnis der Corona-Pandemie für Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie pflegerisches Verbrauchsmaterial. Den höchsten Posten in diesem Bereich bilden die Fremdleistungen für Küche, die die Auslastungsplanung und die Ergebnisse der Aktivitäten in der NürnbergStift Service GmbH berücksichtigen.

  1. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücksichtigen wiederkehrende Aufwendungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaften). Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendungen, die mit 119 TEUR veranschlagt sind. Für die Sachaufwendungen ist eine durchschnittliche Gesamtkostensteigerung von 2% berücksichtigt worden.

2.2. Erfolgsplan

Im Überblick ergeben sich im Planansatz für 2022 folgende Erträge und Aufwendungen:

Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern.

Abbildung 283

Abbildung 284

Abbildung 285

Abbildung 286

Abbildung 287

2.2.1. Auslastung

Das Wohn- und Platzangebot für den Wirtschaftsplan 2022 setzt sich wie folgt zusammen:

Im WPL 2022 ist eine Auslastung von 90,1% (WPL 2021 91,6%) hinterlegt. Das bedeutet, dass von den 909 angebotenen Plätzen rd. 819 (-14 Plätze zum WPL 2021) belegt werden sollen und ergibt sich auch aus der anstehenden Umzugsvorbereitung für das neue August-Meier-Haus. Die Auslastung sowie die Verteilung auf Pflegegrade basieren auf den Zielen der Einrichtungsleitungen für 2022.

Abbildung 288

Abbildung 289

Abbildung 290

Abbildung 291

Abbildung 292

Für die solitäre Tagespflege ist eine Zielauslastung von 77,8% in 2022 unterstellt, welche im Jahresdurchschnitt 14 belegte Plätze bedeutet. Im Ambulanten Dienst ist die Versorgung von durchschnittlich 120 Patienten in 2022 vorgesehen.

2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan

„Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege (GuV-

Nr. 1)“

Pflegebereich

Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2022 liegen die Auslastungszahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde. Die zum 01.07.2021 vorgesehenen neuen Vergütungsvereinbarungen liegen wegen dem laufenden Schiedsstellenverfahren noch nicht endgültig vor. Deshalb wurden für die Einrichtungen folgende Erhöhungen zum 01.07.2021 für die weitere Planung unterstellt, die sich aus dem bisherigen Verhandlungsstand abzeichnen: AHS 2,56% AHR 3,83% AHJ 2,48%

AHP 1,39% Für die weitere Anpassung der Vergütungssätze zum 01.07.2022 wurde eine Steigerung von 2,5% angenommen.

Ambulante Leistungen

NüSt setzt 2022 die Weiterentwicklung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit weiteren Verbesserungen bei den Umsatzaussichten. Die Fortschreibung der Vergütung wurde mit rd. 2,5% angenommen.

Rüstigen-Bereich

Der Planung der Erträge für den Rüstigen-Bereich wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Wie bei der Pflege ausgeführt, liegen derzeit abschließend keine neuen Vergütungssätze vor, da sich diese aus dem Verhandlungsergebnis der Pflege ableiten. D.h. auch hier gelten die derzeit angenommenen Steigerungssätze je Einrichtung sowie eine ab 01.07.2022 unterstellte Steigerung um ca. 2,5%.

Wohnheimbereich

Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes.

Geriatrische Rehabilitation

Der Planung der Erträge für das Jahr 2022 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Die seit 01.07.2021 gültigen neuen Vergütungsvereinbarungen bilden die Bewertungsgrundlage bis 30.06.2022. Ab 01.07.2022 wurde eine Steigerung um 2,5% in die Planung einbezogen.

Daraus ergeben sich die nachfolgenden Ansätze für die Erlösplanung 2022:

Abbildung 293

Abbildung 294

Abbildung 295

Abbildung 296

Abbildung 297

„Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“

Abbildung 298

„Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (GuV-Nr. 3)“

„Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen

(GuV-Nr. 4)“

Abbildung 299

„Umsatzerlöse einer Pflegeeinrichtung nach §277 HGB soweit nicht in den Ertragsposten Nr. 1

bis 4 enthalten (GuV-Nr. 4a)“

Abbildung 300

Abbildung 301

Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Mietleistungen für vom Personal genutzten Wohnraum gezeigt.

Als Umsatz sind die Erträge aus der Praxis Ergotherapie und die Verrechnungen für die Leistungen Telefon- und Fernsehbenutzung auszuweisen.

Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen (inkl. Nebenkosten) für das Projekt „SUSA“ im Sebastianspital, in der Regensburger Str., einschließlich von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an weitere Andere für sonstige Geschäftszwecke.

Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und Verwaltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt erstattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der NüStSG ersetzt.

Unter „sonstiges“ ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versorgungsansprüche enthalten.

„Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (GuV-Nr. 5)“

Abbildung 302

Abbildung 303

„Andere aktivierte Eigenleistungen (GuV-Nr. 6)“

Hier wird die personelle Begleitung und Planung der umfangreichen Neubauprojekte ausgewiesen.

„Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 7)“

„Personalaufwand (GuV-Nr. 8)“

Abbildung 304

Abbildung 305

Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verteilung der Pflegegrade zugrunde. Es liegen 443,06 VK (WPL 2021 423,39 VK) dem Planansatz 2022 zugrunde. Mit Vorliegen des neuen Tarifvertrages wurde für die Entwicklung der Personalkosten ein durchschnittlicher Steigerungssatz von 2,1% in die Planung einbezogen.

Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber.

„Materialaufwand (GuV-Nr. 9)“

Abbildung 306

„a) Lebensmittel“

Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschaftsplan veranschlagt sowie als Fremdleistung Küche bei NüSt angegeben. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen.

„b) Wasser, Energie, Brennstoffe“

n diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2020 eine Fortschreibung des Ansatzes vorgenommen.

Abbildung 307

Abbildung 308

„c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“

Für die darin verankerten Kostenpositionen wurden die Einzelansätze überprüft und für 2022 entsprechend fortgeschrieben.

Abbildung 309

Abbildung 310

Abbildung 311

Abbildung 312

Abbildung 313

„Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 10)“

Abbildung 314

Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. DIP, PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Durch die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung hat sich für NüSt eine Höhe von 397.640 EUR ergeben. Der Posten „Abrechnung IuK“ b) umfasst von DIP/IT erbrachte Leistungen.

„Steuern, Abgaben, Versicherungen (GuV-Nr. 11)“

Mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) wurde mit der Einführung der generalistisch ausgerichteten Ausbildung auch die Finanzierung (Abschnitt 3 PflBG) in Verbindung mit der Pflegeberufe- Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) neu geregelt. Danach wurde für den Freistaat Bayern auf Landesebene ein Ausgleichsfonds (PAF) eingerichtet. In diesen sind vom Freistaat Bayern, den Krankenhäusern, ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie den Kranken- und Pflegeversicherungen entsprechend Einzahlungen vorzunehmen. Der eingeschätzte Aufwand stellt NüSt unter dieser GuV-Position in den Abgaben ein. Die Laufzeit eines Bescheides ist jeweils auf ein Kalenderjahr begrenzt. Die Bescheide für 2022 wird NüSt voraussichtlich im November 2021 erhalten. Gleichzeitig sind diese Aufwendungen im Rahmen der Vergütungssätze als eigenständiger Verrechnungssatz an die Pflegenden weiterberechenbar und erscheinen als Erträge unter der GuV-Position 1, den Leistungserträgen. Im Bereich der Steuern wird mit keinen Steuererhöhungen oder Nachzahlungen in 2022 gerechnet. Der Betrag leitet sich aus dem bisherigen Bescheiden ab.

Abbildung 315

Abbildung 316

Abbildung 317

„Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 17)“

Abbildung 318

Abbildung 319

Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge technischer Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage bleiben die Planansätze für Instandhaltung und Instandsetzung bei ca. 1,1 Mio. EUR.

„Sonstige ordentliche Aufwendungen (GuV-Nr. 18)“

Abbildung 320

Abbildung 321

In dieser Position werden die Änderungen des BilRUG, die u.a. durch die Aufhebung des Ausweises eines außerordentlichen Ergebnisses begründet sind, fortgeschrieben. Die betreffenden Aufwandspositionen sind den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu zuordnen.

„Jahresergebnis (GuV-Nr. 21)“

Abbildung 322

Der Erfolgsplan 2022 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 674 TEUR aus, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.

„Kassenkredit“

Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 7), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 19) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht übersteigen. Für das Jahr 2022 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 6.853883 EUR (1/6 von 41.123.296 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6,8 Mio. EUR festgesetzt werden.

2.3. Vermögensplan

Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2022, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV).

Der Vermögensplan weist für das Jahr 2022 einen Finanzbedarf von rd. 42,23 Mio. EUR aus. Dieser Finanzbedarf resultiert aus:

Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 40,78 Mio. EUR, Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,78 Mio. EUR, Verlustdeckung: 0,67 Mio. EUR. .

Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen.

In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2022 geplanten Ausgaben den zugehörigen Deckungsmitteln gegenübergestellt:

Abbildung 323

Abbildung 324

Abbildung 325

Abbildung 326

Abbildung 327

Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)

Im Jahr 2022 sind Investitionen in Höhe von rd. 40,78 Mio. EUR vorgesehen.

Entsprechend Beschluss des Stadtrates vom 18.12.2019 war die Verwaltung beauftragt, für den Neubau des August-Meier-Hauses einen ÖPP-Projektvertrag abzuschließen. Dieser wurde 2020 abgeschlossen. Die Realisierung des Bauvorhabens hat begonnen. Im September 2021 wird das Richtfest gefeiert. Im Investitionsplan sind die derzeit angenommenen Herstellkosten, einschließlich der Projekt begleitenden Aufwendungen, eingestellt. Mit der Abnahme, die für Ende 2022 geplant ist, sind die Herstellkosten des Neubaus zur Zahlung fällig. Für das Vorhaben Zentralküche laufen derzeit mit der Stadt die Abstimmungen zum Grundstück. Das Vorhaben wird in der bisherigen Höhe mit angepasster zeitlicher Folge im Investitionsplan dargestellt. Für 2022 leitet sich ein Investitionsvolumen von 0,5 Mio. EUR ab, wobei diese Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben. Für die infrastrukturelle Weiterentwicklung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg sind mit Unterstützung des Hochbauamtes im Jahr 2022 Ausgaben in Höhe von 1,96 Mio. EUR im Investitionsplan verankert. Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern werden 0,36 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2022 veranschlagt.

Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV)

Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Eine Neuaufnahme von Darlehen ergibt sich mit der Abnahme zum Ende des Jahres 2022 für das neue August-Meier-Haus. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Krediten sollen vollständig über refinanzierte Abschreibungen des Jahres 2022 finanziert werden.

Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV)

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

2.4. Finanzplan

Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Geschäftsjahr (2021) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse.

Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepositionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage des Werkausschusses.

Es folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans (§ 6 Nr. 1 WkPV):

Abbildung 328

Abbildung 329

Abbildung 330

Abbildung 331

Abbildung 332

Abbildung 333

Abbildung 334

Abbildung 335

Abbildung 336

Abbildung 337

Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge (ohne Sondereffekte) entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn):

Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der laufenden und weiter anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und Kostensituation bleibt es dabei, dass für das Jahr 2022 kein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar. Es wird angestrebt, über kontinuierliche Vergütungsverhandlungen, dem Investitionsfortschritt, einer Stabilisierung der Belegungsrate auf hohem Niveau und der weiteren Umsetzung des Restrukturierungsprogramms wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen.

Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum Finanzplan 2022 fortgeschrieben.

Abbildung 338

Abbildung 339

Abbildung 340

Abbildung 341

Abbildung 342

Abbildung 343

Abbildung 344

Abbildung 345

Abbildung 346

Abbildung 347

2.5. Verpflichtungsermächtigungen

Abbildung 348

Für die Zentralküche wird der Neubau des Gebäudes verfolgt. Das Projekt ist weiterhin in der Vorbereitungsphase. Der Neubau des August-Meier-Hauses befindet sich in Realisierung über ein ÖPP-Projekt. Dieses Projekt wird mit Fördermitteln des Freistaates Bayern in Höhe von rd. 10 Mio. EUR unterstützt. Die Vorbereitungen für den Neubau und die Sanierung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg sind gemeinsam mit dem Hochbauamt gestartet.

2.6. Stellenplan

Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zugunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wird nun auch die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ umgesetzt. Die Darstellung erfolgt nun in einer Tabelle und verknüpft die bisherigen Tarifgruppen mit den neuen. Beamte

Abbildung 349

Abbildung 350

Die Stelle der ersten Werkleiterin wird bei Ref. V ausgewiesen.

Tariflich Beschäftigte

Abbildung 351

Abbildung 352

Abbildung 353

2.7. Darlehensverbindlichkeiten

Zum 31.12.2022 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 40.625 TEUR gerechnet. Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite) gibt nachfolgende Aufstellung:

Abbildung 354

Abbildung 355

Abbildung 356

Abbildung 357

Geschäftsbericht Wichtige Begriffe und Abkürzungen

Wichtige Begriffe und Abkürzungen

AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg AHR August-Meier-Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung BGr. Besoldungsgruppen DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation EGr. Entgeltgruppen EUR Euro GJ Geschäftsjahr GuV Gewinn- und Verlustrechnung H Hochbauamt HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital KGr. Kontengruppe KUGr. Kontenuntergruppe Mio. EUR Millionen Euro NüSt NürnbergStift NüStSG NürnbergStift Service GmbH PAF Pflegeausbildungsfonds PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze rd. rund REHA Geriatrische Rehabilitation SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung TEUR Tausend Euro TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst VGr. Vergütungsgruppe wbg Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen WPL Wirtschaftsplan

zur Sitzung des Werkausschusses (NüSt) vom 28.10.2021

Wirtschaftsplan 2022

S a c h v e r h a l t

1. Vorbemerkung

Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i. V. mit § 2 Abs. 1 WkPV legt das NürnbergStift den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2022, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, vor. Er wurde entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).

2. Erfolgsplan

Der Erfolgsplan 2022 schließt wie folgt ab: Erträge 42.734.622 EUR Aufwendungen 43.408.302 EUR Jahresfehlbetrag - 673.680 EUR

Ausgangslage

Die Jahre 2020 und 2021 waren bisher im NürnbergStift, wie in allen gesellschaftlichen Bereichen in Deutschland, durch die Corona Pandemie geprägt. Alle Aktivitäten orientierten sich darauf, Viruseinträge zu verhindern und das Infektionsgeschehen zu beherrschen. Hierzu wurde im Werkausschuss ausführlich berichtet. Für entstandene Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen wurden entsprechende staatliche Unterstützungsprogramme eingerichtet, die auch durch das NürnbergStift in Anspruch genommen wurden und werden. Die Regelungen des Rettungsschirmes sind aktuell bis 31.12.2021 verlängert.

Trotz der Pandemie wurden jedoch alle begonnen Bauprojekte weiter betrieben und weitere Meilensteine abgeschlossen.

 Für den Neubau des August-Meier-Hauses fand im September 2021 das Richtfest statt, damit befindet sich dieses Vorhaben im Zeitplan. Mit der inhaltlichen, architektonischen und zielgruppenspezifischen Ausrichtung des Neubaus erhält das NüSt vom Freistaat Bayern eine Zuschussförderung in Höhe von rd. 10 Mio. EUR.

 Die Planungen für den Nachfolgestandort der Senioren-Wohnanlage St. Johannis am Standort Großweidenmühle laufen seitens der wbg.

 Auch die Planungen zur Senioren-Wohnanlage Platnersberg, die federführend durch das Hochbauamt realisiert werden, sind angelaufen. Ein erster Höhepunkt war die Enthüllung der Stiftertafel mit dem Stifterehepaar.

 Das erste Ausbildungsjahr der neuen generalistischen Ausbildung ist absolviert. Der Start ins 2. Ausbildungsjahr und in ein neues 1. Ausbildungsjahr sind gelungen. Es gilt die Erfahrungen und die weitere Profilierung zu sichern.

 Es gilt nun die begonnenen Themen zur Digitalisierung und zur Einführung neuer Qualitätsindikatoren fortzusetzen und zu vertiefen.

Herausforderungen 2022

Die staatlichen Unterstützungsleistungen für die Pflege wurden aktuell bis 31.12.2021 verlängert. In der Landespflegesatzkommission des Freistaates Bayern wurden Vergütungsansätze für die Beibehaltung höherer hygienischer Anforderungen andiskutiert, finden sich aber gegenwärtig nicht in den Vergütungssätzen wieder. Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes für 2022 stellt sich diesen Herausforderungen und berücksichtigt einen entsprechenden Mindestansatz.

Durch das Ausbruchgeschehen in Pflegeeinrichtungen, welche auch das NüSt betroffen haben, ist es zu einer Reduzierung der Nachfrage gekommen. Zwischenzeitlich hat die Nachfrage wieder angezogen, aber es wird derzeit noch nicht das Vor-Corona-Niveau in der Belegung erreicht. Im Bereich der Rüstigen sieht man weiterhin den Nachfragerückgang. Unter dem Gesichtspunkt der baulichen Voraussetzungen ist eine Umwidmung in Pflege mit dem derzeitigen Gebäudebestand nicht möglich. Auch die anstehenden Änderungen mit der Realisierung der Bauprojekte beeinflussen die Belegungssituation. Das Pflegeangebot nach SGB XI des NürnbergStifts wird dennoch auf Erweiterungsmöglichkeiten hin untersucht.

Für 2022 werden folgende Aktivitäten im Bereich der Infrastruktur fortgesetzt bzw. neu aufgenommen:

 Fertigstellung und Bezugsbereitschaft des neuen August-Meier-Hauses  Begleitung des Neubaus in der Großweidenmühle  Ausschreibung des Neubaus am Platnersberg, Start der bauvorbereitenden Arbeiten  Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen für den Standort Sebastianspital  Vorbereitung der Ausschreibung einer neuen Zentralküche

Diese Aufgaben erfordern weiterhin einen hohen personellen Aufwand, der im Wirtschaftsplan abzubilden ist.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten Vorhaben, die bereits für 2020 vorgesehen waren, nicht umgesetzt werden. Deren Realisierung ist aber für die Weiterentwicklung des NüSt unverzichtbar:

 Einführung eines umfassenden Personalentwicklungssystems zur Absicherung ausreichenden Pflegepersonals

 Etablierung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements.

Diese gilt es nun erneut aufzugreifen.

Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2022 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 674 TEUR aus, welcher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 6,854 Mio. EUR festgesetzt.

3. Vermögensplan

Der Vermögensplan weist für das Jahr 2022 einen Finanzbedarf von 42,23 Mio. EUR aus.

Dieser Finanzbedarf resultiert aus Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (Investitionen) in Höhe von rd. 40,78 Mio. EUR.

Davon sind für den Neubau des August-Meier-Heimes im Rahmen eines ÖPP-Projektes 37,96 Mio. EUR, für die Zentralküche 0,5 Mio. EUR, für Vorbereitung des Neubaus und der Modernisierung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg 1,96 Mio. EUR sowie für Ersatzbeschaffungen 0,36 Mio. EUR vorgesehen. Für Darlehenstilgungen sind 0,78 Mio. EUR eingeplant. Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 0,67 Mio. EUR ist auf neue Rechnung vorzutragen.

4. Finanzplan

Dem Finanzplan, der die Jahre 2021 bis 2025 umfasst, liegt das ausgewiesene Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepositionen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entscheidungen des Werkausschusses sowie dann ggf. des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen.

Für 2022 sind Kreditaufnahmen mit der Abnahme des ÖPP-Vorhabens Neubau August-Meier- Haus vorgesehen.

Für die Jahre 2021 bis 2025 geht NürnbergStift davon aus, dass in diesen Jahren weiterhin Fehlbeträge ausgewiesen werden.

5. Verpflichtungsermächtigung

Aus dem Investitionsprogramm leiten sich Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 48,082 Mio. EUR für den Neubau des August-Meier-Hauses (Abschluss), der Zentralküche sowie den Neubau und die Sanierung des Platnersberges ab. Eine Vertragsbindung liegt für den Neubau August-Meier-Haus in Höhe von 2,092 Mio. EUR für das Folgejahr vor.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 28.10.2021 öffentlich Bericht

Betreff: Projekt „SUSA„ für ältere Menschen mit Behinderung ausbauen, hier: CSU Antrag vom

04.03.2021

Anlagen: 210304_Antrag_CSU_Projekt SUSA für ältere Menschen mit Behinderung ausbauen 4_1 Sachverhalt Ausbau des Projekts „SUSA„ - hier Antrag CSU vom 04.03.2021

Bericht:

Das Wohnprojekt „Sicher Und Selbstbestimmt Altern“, kurz SUSA, dient als Anschlussstruktur für altersgerechtes und zeitgemäßes Wohnen für Menschen mit Behinderung, die bisher in Werkstätten beschäftigt waren. NürnbergStift stellt für SUSA seit 2016 die Räumlichkeiten im Umfang von knapp 800 m² für 13 Plätze im 3.OG des Elisabeth-Bach-Hauses im Sebastianspital zur Verfügung und übernimmt die Betreuung zur Nacht über das eigene Personal der Nachtpflege. Bei der bevorstehenden baulichen Weiterentwicklung des Sebastianspitals, die insbesondere den Rückbau des Fritz-Hintermayr-Hauses und die Schaffung eines Ersatz-Neubaus für das Elisabeth-Bach-Haus bis 2028 umfasst, werden die Bedarfe der noris inklusion berücksichtigt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

ÖÖ

zur Sitzung des Werkausschusses (NüSt) vom 28.10.2021

Kooperation zwischen NüSt und Noris Inklusion im Projekt „SUSA“

hier: Antrag der CSU-Fraktion vom 04.03.2021

S a c h v e r h a l t

1. Konzeption des Wohnprojekts SUSA

Das Wohnprojekt „Sicher Und Selbstbestimmt Altern“, kurz SUSA, dient als Anschlussstruktur für altersgerechtes und zeitgemäßes Wohnen für Menschen mit Behinderung, die bisher in Werkstätten beschäftigt waren. SUSA ist damit ein Wohnangebot der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Die Trägerschaft liegt bei noris inklusion gGmbH, die stationär und ambulant betreutes Wohnen im Projekt SUSA anbietet. Aktuell wohnen 5 Frauen und 8 Männer mit einem Durchschnittsalter von 63 Jahren (Altersspanne 56-75 Jahre) unter dem Dach von SUSA zusammen.

NürnbergStift stellt für SUSA seit 2016 die Räumlichkeiten im Umfang von knapp 800 m² für 13 Plätze im 3.OG des Elisabeth-Bach-Hauses im Sebastianspital zur Verfügung und übernimmt die Betreuung zur Nacht über das eigene Personal der Nachtpflege. Miet- und Personalkosten werden mit noris inklusion verrechnet. Synergieeffekte ergeben sich zudem durch die bereits bestehende Gestaltung des Umfeldes des Elisabeth-Bach-Hauses, die eine Nutzung des Gartens, der Dienste wie Krankengymnastik, Logopädie, Ärzte und Apotheken, Teilnahme an Festen und Gottesdiensten auf kurzem Weg ermöglicht.

Als besonderes Angebot für hochbetagte Eltern und ihre schon im fortgeschrittenen Lebensalter befindlichen Kinder mit geistiger Behinderung besteht die Möglichkeit, als Elternteil in der stationären Altenpflege des Elisabeth-Bach-Hauses aufgenommen zu werden und dies mit dem gleichzeitigen Einzug des Sohnes oder der Tochter in das Projekt SUSA zu verbinden. Familien- und Hilfestrukturen können somit aufrecht erhalten werden. Bisher nutzten diese Möglichkeit allerdings erst zwei Eltern bzw. Kinder.

Für Menschen mit Behinderung ändert sich nach dem Einzug in das Projekt SUSA, außer dem Wohnortwechsel, zunächst nichts. Das bekannte pädagogische Personal stellt die Betreuung im stationären als auch ambulanten Setting sicher. Hohe Bedeutung erhält die Kooperation von NüSt und noris inklusion, wenn der Pflegebedarf in der Behandlungspflege der Senioren mit Behinderung in dem Umfang zunimmt, dass er von pädagogischen Fachkräften nicht mehr geleistet werden kann. Für SUSA-Bewohner kann dann, so die Grundidee des Projekts, ein Wechsel in das System der Altenpflege ohne einen erlebten „Bruch“ vollzogen werden. Ein Umzug in den im Haus befindlichen stationären Altenpflegebereich von NüSt, um dort die Versorgung von Pflegefachkräften übernehmen zu lassen, hat den entscheidenden Vorteil, dass das „zu Hause“ erhalten bleiben kann, wenn auch auf einer anderen Etage, so doch in unmittelbarer Nähe.

Die Herausforderung besteht allerdings darin, dass für Menschen mit geistiger Behinderung auch in der stationären Altenpflege ein erhöhter Betreuungsaufwand, z.B. durch Heilerziehungspfleger, erforderlich ist. Dieser Aufwand ist aber durch die Leistungen der Pflegversicherung/ des SGB XI derzeit nicht gedeckt. Um die notwendige Versorgung der SUSA-Bewohnerinnen und –Bewohner nach dem Wechsel in die stationäre Altenpflege sicherstellen zu können, müssen deshalb zusätzliche Leistungen beim Bezirk für Mittelfranken verhandelt werden.

Da bisher noch keine Wechsel in die stationäre Pflege erforderlich waren, liegen hierzu jedoch noch keine Erfahrungswerte vor.

2. Künftige Kooperationsmöglichkeiten

Wie bekannt, entwickelt NüSt die eigenen Pflege-Standorte (und auch die Zentralküche) derzeit baulich weiter. Ein extrem anspruchsvolles Bauprogramm hat der Eigenbetrieb für Pflege derzeit zu stemmen und aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus der AVPfleWoq bis 2028 umzusetzen.

Im Zuge dieser Weiterentwicklungen wird für jeden Standort individuell geprüft, ob ein zusätzliches Wohnprojekt SUSA verwirklicht werden kann. Abhängig von den Eigenbedarfen des NüSt (z.B. Platzzahlen, die für die Wirtschaftlichkeit der NüSt-Einrichtung erforderlich sind) und den jeweiligen Gegebenheiten des zu bebauenden Grundstücks (welche Gebäude-Dimensionen sind möglich), werden weitere Kooperationen mit der noris inklusion in jedem Einzelfall besprochen.

Bei der bevorstehenden baulichen Weiterentwicklung des Sebastianspitals, die insbesondere den Rückbau des Fritz-Hintermayr-Hauses und die Schaffung eines Ersatz-Neubaus für das Elisabeth-Bach-Haus bis 2028 umfasst, werden die Bedarfe der noris inklusion berücksichtigt. So sollen auch im zu errichtenden Ersatz-Neubau wieder Wohnplätze für das Projekt SUSA geschaffen werden. Geplant ist, mindestens die gleiche Anzahl an Plätzen wieder vorzuhalten.

Bzgl. des potenziellen Baus einer neuen Pflegeeinrichtung mit 160 – 165 (teil-)stationären Plätzen im Nürnberger Südwesten (Sandäcker Areal) wurden, im Rahmen der Ausgestaltung des städtebaulichen Ideenwettbewerbes der wbg, entsprechend die Bedarfe für SUSA eingeplant: Mit 12 bis 14 Plätze könnte dort eine zusätzliche Erweiterung der aktuellen Platzzahlen in der Trägerschaft der noris inklusion entstehen.

Bei Errichtung eines Neubaus - ob im Sebastianspital oder im Sandäcker Areal - muss mit hohen Bauinvestitionskosten gerechnet werden. Entsprechend entstehen auch deutlich höhere Verrechnungssätze, die NüSt dann an noris inklusion über den Mietpreis weitergeben muss. Ferner wird eine mögliche Erweiterung des Projekts SUSA und damit der Erfolg der künftigen Kooperation zwischen NüSt und noris inklusion rund um das Wohnprojekt davon abhängen, wie der Bezirk als Leistungsträger bereit ist, den zusätzlichen Betreuungs- und Versorgungsaufwand für die spezifische Zielgruppe Menschen mit geistiger Behinderung in den stationären Pflegebereichen zu refinanzieren (vgl. oben). Ein entsprechender Versorgungsvertrag muss diesen Aufwand decken.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 28.10.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Aktuelle Situation - Mündlicher Bericht

Bericht:

Über die aktuelle Situation wird mündlich berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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