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← Sitzung des Sozialausschusses (28.10.2021)

Sitzung gesamt öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Sozialausschusses

28.10.2021

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Bürgerschaftliches Engagement - Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie 5 Sitzungsvorlage SHA/021/2021 5 Antrag_CSU_Ehrenamtskarte vom 12.10.2020 SHA/021/2021 9 Antrag_SPD_Zukunft der Digiteers 2021-07-08 SHA/021/2021 10 Sachverhalt Vereins- und Ehrenamtsakademie SHA/021/2021 12 TOP Ö 2 Neuausrichtung der Pflegebedarfsplanung für Nürnberg gemäß Art. 69 AGSG 29 Sitzungsvorlage SHA/015/2021 29 Sachverhalt_Pflegebedarfsplanung SHA/015/2021 33 TOP Ö 3 Benchmarking 2020: Monitoring zu den Leistungen nach dem SGB XII, dem 43 SGB II, zum AsylbLG und zur Prävention von Wohnungsnotfällen (Nachreichung) Bericht SHA/019/2021 43 TOP Ö 4 Modellprojekt zur Online-Beratung im Sozialamt: Fachkonzept für den SFD, das 45 ESP und die Beratung von Menschen mit Behinderung. Bericht SHA/016/2021 45 Anlage_Modellprojekt für Onlineberatung im Sozialamt SHA/016/2021 49 Entscheidungsvorlage_SozA_Online-Beratung_28.10.2021 SHA/016/2021 69 TOP Ö 5 Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in 73 Nürnberg Bericht SHA/018/2021 73 Antrag_ÖDP vom 24.10.2019_UN BRK Einwerben v Finanzmitteln f inklusive Maßnahmen 76

Sachverhalt_Aktionsplan UN-BRK_Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen 77

TOP Ö 6 Zuschüsse des Sozialamtes und des Seniorenamtes an die Träger der freien 82 Wohlfahrtspflege Bericht SHA/017/2021 82 Sachverhalt_Zuschüsse SHA_SenA 2022_ SHA/017/2021 86 Zuschussliste SenA 2022 SHA/017/2021 95 Zuschussliste SHA 2022 SHA/017/2021 96

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Sozialausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 28.10.2021, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. 1. Bürgerschaftliches Engagement - Nürnberger Vereins- und Beschluss

Ehrenamtsakademie SHA/021/2021

1.1. Vereins- und Ehrenamtsakademie, 2. Zwischenbericht

- Fortschritte und „Abarbeitung“ in der bisherigen Prüfphase

(Ende 2019 – September 2021)

- Bis Ende 2022 vorgesehene Bearbeitung von Prüfaufträgen

- Zurückgestelle Prüfaufträge

- Fazit

2) Zukunft der „Digiteers“ – Antrag der SPD-Fraktion vom 8.7.2020

3) Ehrenamtskarte – Antrag der CSU-Fraktion vom 12.10.2020

4) „Zentrum Aktiver Bürger“ (ZAB) – Antrag der CSU-Fraktion vom

12.10.2020

Ries, Elisabeth

2. Neuausrichtung der Pflegebedarfsplanung für Nürnberg gemäß Beschluss

Art. 69 AGSG SHA/015/2021

Ries, Elisabeth

3. Benchmarking 2020: Monitoring zu den Leistungen nach dem SGB Bericht

XII, dem SGB II, zum AsylbLG und zur Prävention von SHA/019/2021

Wohnungsnotfällen (Nachreichung)

Ries, Elisabeth

4. Modellprojekt zur Online-Beratung im Sozialamt: Fachkonzept für Bericht

den SFD, das ESP und die Beratung von Menschen mit SHA/016/2021

Behinderung.

Ries, Elisabeth

5. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Bericht

(UN-BRK) in Nürnberg SHA/018/2021

hier: Antrag der ödp zu den Haushaltsberatungen zum Haushalt

2020: Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK -

Einwerben von Finanzmitteln für inklusive Maßnahmen

Antrag der ÖDP vom 24.10.2019

Ries, Elisabeth

6. Zuschüsse des Sozialamtes und des Seniorenamtes an die Träger Bericht

der freien Wohlfahrtspflege SHA/017/2021

- Übersicht und Bericht über die Neu- und Erhöhungsanträge

Ries, Elisabeth

7. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.07.2021

öffentlicher Teil

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 28.10.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

1. Bürgerschaftliches Engagement - Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie

1.1. Vereins- und Ehrenamtsakademie, 2. Zwischenbericht

- Bis Ende 2022 vorgesehene Bearbeitung von Prüfaufträgen

- Zurückgestelle Prüfaufträge

- Fazit

2) Zukunft der „Digiteers“ – Antrag der SPD-Fraktion vom 8.7.2020

3) Ehrenamtskarte – Antrag der CSU-Fraktion vom 12.10.2020

4) „Zentrum Aktiver Bürger„ (ZAB) – Antrag der CSU-Fraktion vom 12.10.2020

Anlagen: Antrag_CSU_Ehrenamtskarte vom 12.10.2020 Antrag_SPD_Zukunft der Digiteers 2021-07-08 Sachverhalt Vereins- und Ehrenamtsakademie

Sachverhalt (kurz):

Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie: Darstellung der zahlreichen Fortschritte und „Abarbeitungen“ der 34 Prüfaufträge in der bisherigen Prüfphase (Ende 2019 – September 2021) mit Kurzdarstellungen der neuen Entwicklungen. Weitere Prüfaufträge sollen bis Ende 2022 noch abgearbeitet werden, andere müssen (zunächst) zurückgestellt werden. Fazit: Plädoyer für einen Regelbetrieb der Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie ab 2023.

  1. „Digiteers“: Entstehungsgeschichte, Sachstand und (positive) Entwicklungsperspektiven – Antrag der SPD-Fraktion vom 8.7.2020

  2. Ehrenamtskarte in Nürnberg: Entstehungsgeschichte, Sachstand und (positive) Entwicklungsperspektiven – Antrag der CSU-Fraktion vom 12.10.2020

  3. „Zentrum Aktiver Bürger“ (ZAB): Darstellung der Aktivitätsvielfalt und -dichte, in enger Zusammenarbeit mit dem Referat für Jugend, Familie und Soziales – Antrag der CSU-Fraktion vom 12.10.2020

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Siehe Beschlussvorschlag: Berücksichtigung eines Dauerbetriebs von Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie (inkl. Ehrenamtskarte und "Digiteers") bei der Haushaltsanmeldung durch Ref. V für das Jahr 2023ff (→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja In den verschiedenen Prüfaufträgen berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Sozialausschuss begutachtet die Vorlage zur Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie und beauftragt auf der Basis der vorgelegten Zwischenberichte und deren positivem Fazit die Verwaltung im Jahr 2022 die notwendigen Schritte für eine Verstetigung ab 2023 einzuleiten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Akquise von Drittmitteln und Spenden für den Betrieb der Akademie. Über eine Verankerung in Haushalt und Stellenplan 2023 im notwendigen (aber begrenzten) Umfang entscheidet der Stadtrat bei seinen Haushaltsberatungen im November 2022.

TOP 1

Bürgerschaftliches Engagement in Nürnberg

1.1. Vereins- und Ehrenamtsakademie Nürnberg

Zwischenstand Oktober 2021 / Zwischenbericht Nr. 2

Am 10.10.2019 wurde auf Antrag der SPD-Fraktion (Anlage 2) ein Exposé mit 34 Prüfaufträgen und Verfahrensvorschlägen zu einer „Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie“ für die Jahre 2020 bis 2022 im Sozialausschuss des Stadtrats vorgelegt und einstimmig beschlossen. Zwischenberichte im Laufe des Prüfungszeitraums waren Teil der Beschlussfassung; der erste erfolgte am 8.10.2020.

Der hier vorliegende Bericht soll den Stand der Arbeiten an den Pilotversuchen und Prüfaufträgen – die zwischenzeitlich aufgrund aktueller Themenstellungen erweitert wurden – zusammenfassen. Er ist gegliedert in die Kapitel:

Die Gliederung des Berichts orientiert sich nicht an der ursprünglichen inhaltlichen Zuteilung der Prüfaufträge zu Themengebieten, sondern nach diesem Stand der Bearbeitung.

Aufgrund der Corona-Situation konnten allerdings weiterhin mehrere – auch bereits sehr konkret geplante – Aktionen (noch) nicht durchgeführt werden.

Auf die (unveränderten) „Ziele und Rahmenhandlungen“, die in der damaligen Vorlage benannt wurden, wird hier im Einzelnen nicht eingegangen, nur noch einmal stichpunktartig verwiesen:  Die Akademie als übersichtliches und einfach zu bedienendes Nürnberger Gesamtmodell der Engagementförderung, für Organisationen, Vereine und Initiativen ebenso wie für die einzelnen Ehrenamtlichen bzw. Ehrenamt-Suchenden: Für ältere, traditionellere Vereins- und Ehrenamtsstrukturen ebenso wie für neue Initiativen auf der Suche nach Zukunftsperspektiven und Zukunftssicherheit für ihr Engagement.  Der Ausbau der kooperativen Strukturen zwischen verschiedenen Engagementbereichen steht ebenso im Mittelpunkt wie die Zugangswege für zusätzliche Ehrenamtliche.  Die Akademie ist kein Gebäude bzw. Ort: Die Module und Strukturen sind vielseitig und dezentral, durch Information und Kommunikation verknüpft, jedoch nicht an einem Ort gebündelt.  Die Schaffung von Doppelstrukturen von Angeboten, die es andernorts in der Stadt bereits gibt, ist zu vermeiden. Die Schaffung von Angeboten, die an den „real existierenden“ Bedarfen vorbeigehen, soll durch Prüfprozesse vermieden werden.  Die konzeptionellen Überlegungen für die Vereins- und Ehrenamtsakademie sind „work in progress“ und werden im Prüfzeitraum 2020-2022 kontinuierlich angepasst.

Rückblick: Einige wichtige Stationen der Vereins- und Ehrenamtsakademie-Prüfphase:

Fraktion)

alausschuss des Stadtrats für Prüfphase bis 2022 (https://www.nuernberg.de/imperia/md/nuernberg_engagiert/dokumente/handreichungen/versand_konzept_akademie.pdf )

engagement)

berg.de/imperia/md/nuernberg_engagiert/dokumente/handreichungen/2020-10-10_zwischenbericht_vereins-_und_ehrenamtsakademie.pdf)

ausschuss des Stadtrats; weitere Berichte zu Ehrenamtskarte, „Digiteers“ und Zentrum Aktiver Bürger

Handlungsfelder und Prüfaufträge im Einzelnen

Hinzugekommene Arbeitsfelder und Prüfaufträge sind mit „NEU“ gekennzeichnet

1) Fortschritte und „Abarbeitung“ in der bisherigen Prüfphase

(Ende 2019 – September 2021)

Finanzierung

Die Unterstützung für die Prüfphase der Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie ist groß und kann sehr deutlich als Zeichen für die Bedeutung des Themas Bürgerschaftliches Engagement für die Stadtgesellschaft interpretiert werden. Als große Förderer wurde insbesondere die Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg sowie die Bürgerstiftung Kerscher, Leihhaus/win e.V. und das Siemens Regionalreferat gewonnen, als kleinere Partner mit auch inhaltlicher Beteiligung die in.media.vitae foundation, der Rotary-Club Nürnberg- Connect und die Bürgerstiftung Nürnberg. Zudem wurden für Einzelmaßnahmen Drittmittel der Bayerischen Zukunftsstiftung Ehrenamt, der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, durch den Nürnberger Preis im Bundeswettbewerb „Kooperative Kommune“ (und voraussichtlich der Deutschen Kinder- und Jugendhilfe-Stiftung) akquiriert, sowie nennenswerte Spenden der BBBank und der wbg2000-Stiftung. Weitere Unterstützungsgespräche sind in einem konkreten Stadium, während die Bewerbung bei der weltweiten „Mayors Challenge“ für Kommunen durch die Bloomberg Foundation New York (eine Million Dollar für 15 Städte) bei über 600 Bewerbungen aus über 90 Ländern nicht erfolgreich war… Das Gesamtvolumen beläuft sich im Zeitraum der Prüfphase auf über € 350.000. Die Stadt Nürnberg hat jährliche Haushaltsmittel € 60.000 (2020) bzw. € 54.000 (2021) in den Haushalt eingesetzt. Die Gesamt-Mittel fanden und finden Verwendung insbesondere für die Sach- und Dienstvertragskosten der Corona-bedingten Aktivitäten, für Kooperationsvereinbarungen zur aktiven Gestaltung von Netzwerken und Kompetenzzentren (s.u.), für sachgrundbefristete Personalkosten in der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement und für die Durchführungskosten von vielzähligen Aktionen und Veranstaltungen.

NEU: Corona-Hilfe

Mit der „Corona-Hilfe Hotline“ wurde im März 2020 eine durchgehend per Telefon und Mail erreichbare Plattform für ehrenamtliche Corona-Hilfe (insbesondere für Alltagshilfen von älteren und in Quarantäne befindlichen Nürnberger/-innen) geschaffen. In rund 3.000 Kontakten konnten Problemaufnahmen und Problemlösungen – meist in Tagesfrist - bearbeitet werden. Über 700 Ehrenamtliche hatten sich im Laufe der Monate gemeldet; diese wurden wohnortnah an Bedürftige vermittelt. Die Nachfrage war sehr unterschiedlich und nimmt im Herbst 2021 wieder zu. Die Projekte „Teamplay“ und Digiteers“ (jeweils s.u.) wurden aus der Corona-Situation entstandene zentrale Aufgabenstellungen. Die zukünftige Aufstellung des Bürgerschaftlichen Engagements in Krisensituationen (ebenfalls s.u.) ist eine sich aus Corona ergebende neu aufzunehmende Aufgabenstellung.

Bildung und Bürgerschaftliches Engagement

Angesichts der lange bekannten Bildungsschere zwischen „bildungsfernen“ und „bildungsstarken“ Familien und deren Verschärfung durch die Corona-Krise stand dieses Thema seit Frühsommer 2020 im Mittelpunkt zahlreicher Aktivitäten - seit Frühjahr 2020 wurden mit vielen Partnern erfolgreich folgende Maßnahmen umgesetzt:

schaften für bedürftige Kinder und Jugendliche, 3. Ausbaustufe seit Juli 2021. Sehr gute Aufnahme, sehr engagierte Ehrenamtliche in diesem anspruchsvollen Engagement – die Warteliste von aufzunehmenden Kindern und Jugendlichen ist allerdings lang. Seit Oktober 2021 wird das Projekt auch durch einen FSJ-ler unterstützt, der mithilfe des bundesfinanzierte, vom Land organisierten Programms für zusätzliche FSJ-Stellen in Kinder-/Jugendhilfe und Bildung finanziert wird.

lien: „Digiteers“ (seit März 2021, siehe eigener Bericht in dieser Vorlage).

nen und Organisationen im Themenbereich

ger / ZAB, als Koordinierungsstelle zusammen mit der Stabsstelle BE, dem Bildungsbüro der Stadt Nürnberg und dem Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement / LBE geschaffen. https://www.iska-nuernberg.de/zab/bildungbe.html Die vorhandene Zusammenarbeit mit dem städtischen und Staatlichen Schulbereich soll noch (z.B. mit IPSN) ausgebaut werden-

Herbst 2020 mit bereits 21 Angeboten umgesetzt.

kreten Hinweisen für die jeweilige Arbeit.

stelle für Lernen durch Engagement / Service Learning (mit Unterstützung des Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement / LBE und das bayerische Sozialministerium)

2021 / 2022 sollen weitere Initiativen ergriffen werden: Die Gewinnung von weiteren FSJ-ler/-innen aus dem Förderprogramm 2021-2023 (s.o.), Ausbau von Feriencamps in den Schulferien, Modellprojekte für Bildungshelferkreise für Grund- und Hauptschulen in strukturschwachen Stadtteilen usw.

„Warmstart für aktives Alter“

Als Prüfauftrag benannt „Kompetenzzentrum Best Ager“: Die hohe Zahl an „jungen Alten“ („Babyboomer“), die in diesen Jahren mit viel Gestaltungswillen und Wissen in Ruhestand gehen, ist eine große Chance für Bürgerschaftliches Engagement in Nürnberg.

stalten, Stabsstelle BE, Zentrum Aktiver Bürger (ZAB) und Seniorenamt im konkreten Aufbau. Dabei sollen die Themen Engagement der Alterszielgruppe und das Thema Engagement von und für Senioren/-innen verknüpft werden.

Bürgerschaftlichen Engagements, Seminarreihe für Nachberufler/-innen durch ZAB, erfolgreiche Drittmittelakquise bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE).

sing, Entwicklung von Veranstaltungsformaten und Einzelprojekten, Info-Mail usw. Die Kooperation mit Unternehmen und anderen Arbeitgebern („Übergangsmanagement in den Ruhestand“) wird durch Anschreiben und Einzelveranstaltungen ab Herbst 2021 vorbereitet. Eine Plattform für Beratungsfunktionen durch aktive Ruheständler/-innen soll 2021/2022 aufgebaut werden

Fundraising-Unterstützung für ehrenamtlich-gemeinnützige Organisationen

Ein Zentralprojekt der Prüfphase konnte in diesem Bereich umgesetzt werden: Ende Mai 2021 wurde auf der Seite von „Nürnberg Engagiert“ ein zentraler Baustein freigeschaltet: Die „Förder-Datenbank“ für Initiativen und Vereine mit derzeit 137 Einträgen (Ende September 2021). Dort kann mit einfachem Zugang nach Zielgruppe, Thema/Engagementbereich oder Schlagwort (Textsuche) recherchiert werden und einschlägige (lokale) Preise, Stiftungen und Förderprogramme identifiziert werden.

Ergänzende Links widmen sich weiteren Datenbanken und Literaturhinweisen, Videostatements von Geldgebern sollen die Handreichungen noch ergänzen, das Thema Fundraising in kontinuierlich Ggenstand von Qualifizierungsveranstaltungen. Die Datenbank wird kontinuierlich aktualisiert und ausgebaut. (https://www.nuernberg.de/internet/nuernberg_engagiert/foerderung.html)

Veranstaltungskalender zur Bündelung von und Fortbildung

Im April 2021 konnte ein Qualifizierungskalender (inkl. Integration in den allgemeinen Veranstaltungskalender des Großraum N-FÜ-Er-SC) eingeführt werden, der kontinuierlich auch mit den Angeboten verschiedener eigenständiger Fortbildungsträger und -veranstalter ausgebaut werden wird (https://www.nuernberg.de/internet/nuernberg_engagiert/veranstaltungen.html). Über Newsletter und Info-Mails wird das Angebot von Qualifizierungsangebote aller regionalen Träger – Insbesondere auch im Kontext „Digitalisierung“ – kommuniziert. Die Bespielung und Bewerbung wird sukzessive ausgebaut.

„Nürnberger Engagementtage“

Die „Engagementtage“ (umbenannt gegenüber der im Prüfauftrag benannten „Vereinstage“) wurden als spartenübergreifende Schwerpunkt-Qualifizierungsangebote gestartet, die im Prinzip für alle Engagementthemen und –formen einen Mehrwert haben. Dabei gibt es eine Differenzierung hinsichtlich Format, Dauer und Teilnehmerzahl in „Small“ / „Medium“ / „Large“). Die Angebote mussten bisher online durchgeführt werden. Der Startschuss erfolgte mit einem ausgebuchten „Vereinstag“ am 20.3.2021 (mit den Schwerpunktthemen Ehrenamtliche und Führungspersonen gewinnen und halten; in Kooperation mit dem Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement/LBE). Seitdem wurden als Engagementtage durchgeführt: „Hilfestellungen für Vereine und Initiativen“ (inkl. Gut-für-Nürnberg-Workshop, Mai, parallel zur digitalen Freiwilligenmesse), „Fundraising vor Ort“ (September, im Rahmen der bundesweiten „Woche des Bürgerschaftlichen Engagements. Im restlichen Jahresverlauf 2021 werden noch angeboten werden (mit bereits begonnener Anmeldung): „Freiwillige gewinnen und qualifizieren: Tipps und Tools für Initiativen und Vereine“ (25.10.), „Mit Ehrenamtlichen professionell arbeiten“ (Tagesworkshop 17.11.), „Fragen und Antworten zu Fundraising und Stiftungen“ (26.11.) Weitere Engagementtage für 2022 sind bereits in Planung, z.B. zum Thema Digitalisierung und zur Organisationsentwicklung von ehrenamtlich-gemeinnützigen Organisationen.

Gewinnung von Mitglieder, Ehrenamtlichen und Funktionsträger/-innen

Dies ist und bleibt ein zentrales Thema für zahlreiche Initiativen, Vereine und Verbände. Dies bleibt weiter zentrales Thema der Engagementförderung und muss mit vielen neuen Formen künftig transportiert werden. In der bisherigen Prüfphase konnten – auch unter Aufgreifen vorher etablierter Instrumente, die z.T. wegen Corona ruhen mussten – einige Akzente gesetzt werden:

5.10.2021) mit – auch während Corona-Zeiten – monatlich Tausenden von Zugriffen inkl. Fortführung der Bewerbung durch City-Light-Poster (unterstützt von Stadtreklame und Sparkasse Nürnberg)

schaftlichen Engagements“ im September 2021

Tradition der Freiwilligenbörsen und Freiwilligenmessen (seit 2011) fortgesetzt werden. Die Bereitschaft der Vereine und Initiativen zur Mitwirkung war enorm (Rekordzahl für alle bisherigen Börsen und Messen mit über 60 Organisationen!). Die Bereitschaft von potentiell an bürgerschaftlichem Engagement Interessierten sich ins Netz zu begeben, um Einsatzstellen kennenzulernen, war dazu im Vergleich geringer ausgeprägt…

Zeitpunkt noch offene Freiwilligendienststellen als intensivste Form des Engagements, die 2022

zweistufig mit verändertem Konzept und stärkerer Kooperation mit den Schul-Abschlussklassen durchgeführt werden soll.

NEU: „Mitwirk-O-Mat“

Dieser neue Zugang für potentiell Interessierte zum Engagement in Nürnberger Vereinen, Initiativen und Organisationen solle Ende Oktober freigeschaltet und beworben werden. Der Mitwirk-O-Mat ist ein simples Fragen-und-Antworten-Tool im Stile des Wahl-O-Mat, der zeigt, welche Partei zu den individuellen politischen Wünschen und Vorstellungen passt. Der Mitwirk-O-Mat bietet dagegen Orientierung über das Engagement in der eigenen Stadt oder Region an: Die Nutzer/-innen beantworten eine Reihe kurzer Fragen zu ihren persönlichen Interessen und erfahren im Anschluss, mit welchen Initiativen vor Ort die größte Übereinstimmung besteht. Bisher haben sich bereits 60 Organisationen als Anbieter eingetragen und sind damit zum Start „abrufbar“.

Coaching-Konzept

Das Coaching für Vereine und Initiativen sowie individuelle Ehrenamtliche gehört zu den Kernaufgaben einer Vereins- und Ehrenamtsakademie. Dafür konnten zumindest einige Grundlagen gelegt werden:

in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle BE – entsprechende Beratungen erfolgreich umgesetzt. (Zur Planung 2022ff. gehört die Sicherung der Grundlagen für ein Fortbestehen des „Amts für Ideen“.)

jekts „Anders gründen“ (gefördert von Zukunftsstiftung Sparkasse Nürnberg) seit 2020 ein Netzwerk „Social Entrepreneurship“ gebildet, das Start-Ups, die sich mit gesellschaftlichen Fragestellungen befassen, unterstützen soll.

NEU: Engagementstandort Innenstadt

Die Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie strebt, wie eingangs erwähnt, keine örtlich-zentrale Bündelung von Aktivitäten und Programmstandorten an. Von Beginn der zahlreichen Gespräche zum Konzept wurde jedoch von vielen Gesprächspartnern der Wunsch nach einer Anlaufstelle formuliert. Durch zwei Optionen stehen die Chancen für einen solchen Engagementstandort gut: Zum einen hat das Caritas-Pirckheimer-Haus (CPH) ein leerstehendes und vermietbares „Ladenlokal“ in der Klaragasse, zum anderen ist durch das Programm „Sonderfonds Innenstädte beleben“ des Freistaats eine sehr gute Förderungsoption für den Aufbau und einen zweijährigen Betrieb gegeben. Schon zum jetzigen Zeitpunkt würden sich folgende Partner an einer kreativen, vielfältigen und attraktiven Nutzung beteiligen: Der Kreisjugendring Nürnberg-Stadt mit seiner Jugend-Information, Nürnbergs große Freiwilligenagentur „Zentrum Aktiver Bürger“ (ZAB) und das Curatorium Altern gestalten gGmbH. Zahlreiche weitere Beratungsangebote können (mit punktueller Nutzung) dort angedockt werden, temporäre Nutzungen als Treffpunkt für ehrenamtlich-gemeinnützige Organisationen, Initiativen und Vereine kann die Einrichtung mit drei Räumen (darunter einer als Co-Working- Areal) anbieten. Die direkte Verbindung mit dem CPH und den dortigen Aktivitäten und Mietern kann zusätzliche Synergien bieten.

„Raumspenden“

Die Raumsuche ist ebenfalls ein wichtiges Beratungsthema für Vereine und Initiativen. Der „Raumkompass“ (Amt für Kultur und Freizeit, das „Amt für Ideen“ (Urban Lab) und das Netzwerk für Social Entrepreneurship (s.o.) arbeiten an diesem Thema; die Stabsstelle BE im Sozialreferat veröffentlicht regelmäßig Raumgesuche in ihren Medien..

Stabilisierung und Weiterentwicklung der vorhandenen Netzwerke

„Nürnberger Netzwerk Engagementförderung“: Dieses Netzwerk gehört – wie im letzten Zwischenbericht bereits geschildert – zu den zentralen Säulen der Vereins- und Ehrenamtsakademie: Als Austauschplenum der wichtigsten Dachverbände und Einzelorganisationen des Engagements in Nürnberg. Im Jahr 2019 wurden das bereits seit 2009 bestehende Netzwerk und die „Koordinie-

rungsrunde Flüchtlingshilfe“ fusioniert und die Zusammensetzung durch weitere wichtige Dachverbände und Ehrenamtsorganisationen ausgebaut (40 Mitglieder). (https://www.nuernberg.de/internet/nuernberg_engagiert/ueberuns.html#6) Nürnberger CSR-Netzwerk „Unternehmen Ehrensache“: Auch das CSR-Netzwerk feierte im trilateralen Zusammenwirken von Wirtschaft/Unternehmen, Zivilgesellschaft und öffentlichem Bereich sein 10-jähriges Bestehen und konnte seine Aktivitäten fortsetzen: Der jährliche „Corporate Volunteering- Tag“ wurde 2020 und 2021 in Einzelaktionen durchgeführt, der CSR-Tag fand 2021 und 2021 (am 22.10.) digital mit sehr guter Resonanz statt. Der „Digital Service Jam“ als Digitalisierungsunterstützung für gemeinnützige Organisationen– zentral unterstützt vom Siemens Regionalreferat – war im Frühjahr 2021 ein erfolgreiches Modell. Das Jahr des Jubiläums wird 2021/2022 auch Anlass für ein verbesserte Aufstellung des Netzwerks (ehrenamtlicher Kümmererkreis, Fachbeirat, Veranstaltungsakzente usw.) sein. Stifter-Initiative Nürnberg: Die Stifter-Initiative ist kein Instrument für Fundraising, sondern hat es sich unter dem Leitmotiv „Spuren hinterlassen – Zukunft gestalten“ zum Ziel gesetzt, zu diesem wichtigen Element bürgerschaftlichen Engagements – nicht nur „Bürgergeld“, sondern auch „Bürgerzeit und Bürgerwissen“ - zu informieren, zu motivieren und zu vernetzen. Viele Akzente zu 10jährigen Bestehen konnten wegen Corona nicht umgesetzt werden, aber die Aktivitäten ruhen keineswegs – der 9. Nürnberger Stiftertag findet am 26.1. digital statt. (Zur Arbeit der Stifter-Initiative ist eine Stadtratsbehandlung Anfang 2022 geplant.) Integration und Flucht: Nach wie vor sind diese Stichworte ein zentrales Thema des Bürgerschaftlichen Engagement, wobei sich die Art und die Struktur des Engagements im Vergleich zu den Jahren ab 2015 stark verändert hat: Die Bedeutung von räumlich orientierten Helferkreisen nimmt ob (wobei diese nach wie vor wichtig und unterstützenswert sind), der Schwerpunkt hat sich jedoch in spezifische Angebote verlagert, die sich nicht mehr schwerpunktmäßig auf Geflüchtete konzentrieren. Die Engagement-spezifischen Aktivitäten (Helferkreis-Treffen, regelmäßiger zweiwöchiger Newsletter mit über 2.000 Abonnenten, Einzelberatungen, Spendenweitergabe für ehrenamtliche Projektarbeit usw.) werden in Kooperation zwischen Stabsstelle BE und der Regiestelle Flucht und Integration (REFI beim Referat für Jugend, Familie und Soziales in enger Kooperation fortgesetzt. für den 12.11. ist das nächste „Forum Willkommenskultur“ als Zentralveranstaltung für das Engagement im Themenbereich Integration und Flucht geplant. Zu entwickeln sind weitergehende Konzepte für das ehrenamtliche Engagement von Migrant/-innen, der ein „Königsweg zur Integration“ ist. Im Mittelpunkt soll die Mobilisierung von nicht-migrantischen Initiativen und Organisationen und im Ausbau von deren interkulturellen Kompetenzen stehen. Andere Netzwerkstrukturen werden andernorts in diesem Bericht erwähnt: Bildung und BE, Nachberufliche Tätigkeit, Social Entrepreneurship… Grundsätzlich sind die Netzwerkstrukturen – in durchaus unterschiedlicher Form und Verbindlichkeit

haben deshalb in der „Architektur“ der Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie besonderes Gewicht.

Newsletter und Info-Mails

Die vier großen Newsletter für Bürgerschaftliches Engagement werden intensiv betrieben und weiter ausgebaut Für Multiplikator/-innen sind dies „Bürgerschaftliches Engagement Allgemein“ (rund 1.700 Abonnenten), CSR (über 1.500), Stifter-Initiative (rund 1.000). Sowohl für Multiplikator/-innen als auch für individuelle Ehrenamtliche ist der Newsletter „Integration und Flucht“ (über 2.000 Abonnenten). Zudem gibt es für die Träger/-innen der Ehrenamtskarte einen eigenen (selteneren) Newsletter mit rund 1.300 Abonnenten) In der Prüfphase der Akademie sind seit 2020 weitere „Info-Mails“ für gezielte Verteiler und Projekte entstanden: “Hotline Corona- Engagement“, „Teamplay“, „Bildung und BE“, „Digiteers“. Im Kontext von ergänzenden Netzwerken (s.o.) werden weitere Info-Mails geprüft.

Social Media

Der Facebook-Auftritt von „Nürnberg engagiert“ (www.facebook.com/NuernbergEngagiert) hat inzwischen mehr als 5.930 Abonnenten (Stand 5.10.2021); der Instagram-Account liegt bei über 1.000 Abonnenten. Sie werden – wie in der Gesamtkonzeption der Vereins- und Ehrenamtsakademie –

für das ganze Spektrum der Aktivitäten Bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt genutzt und weiter ausgebaut werden.

2) Prüfaufträge, die bis Ende 2022 noch bearbeitet werden sollen

NEU: Bürgerschaftliches Engagement in Krisenzeiten

Nach zwei Zuspitzungen mit gesellschaftlich besonders großer Rolle des Bürgerschaftlichen Engagements ist belegt, dass auch für zukünftige Krisenerscheinungen die ehrenamtliche Tätigkeit von besonderer, vielleicht entscheidender Rolle sein kann: Die Flüchtlingssituation ab dem Jahr 2015 und die Corona-Krise seit Frühjahr 2020. Beide haben schnelles Handeln erfordert und konnten durch diverse Maßnahmen unterstützt werden (s.o.). Auch ohne die möglichen Erscheinungsformen künftiger krisenhafter Zuspitzungen zu kennen, soll deshalb im Jahr 2022 eine Grundkonzeption für die Organisation des Engagements in Krisenzeiten entwickelt werden, die die Reaktionsfähigkeit mit schnellem Eingehen auf neue Situationen verbessern soll.

Nachhaltigkeit und Umwelt

Das Mega-Thema des kommenden Jahrzehnts (ff.) ist im Ehrenamt einerseits der Bereich, für den sich die meisten Noch-Nicht-Engagierten interessieren (so bereits bei der Repräsentativumfrage des Statistischen Amts im Jahr 2013), andererseits aber im Freiwilligenmanagement noch weiterzuentwickeln. Geplant ist eine Netzwerk- und Kompetenzzentrumsentwicklung (in enger Kooperation mit Ref. III) zur Weiterentwicklung und Unterstützung des Engagements zum Thema Nachhaltigkeit, für das 2022 die Grundlagen gelegt werden sollten.

Demokratieförderung

Schwerpunkt war 2021 die Umsetzung der „Langen Nacht der Demokratie“ am 2.10.2021 (wie in 30 anderen Städten in Bayern und unterstützt von der Stiftung Wertebündnis Bayern und der bayerischen Zukunftsstiftung Ehrenamt): Mit 167 Mitwirkenden aus 58 Organisation bei 27 Veranstaltungen – zu zwei Dritteln über das Netz, zu einem Drittel „live“. Für 2022 ist ein gewichtiger Beitrag beim „Rathaus-Clubbing“ geplant (so dieses im Juli stattfinden kann) und insgesamt soll die Kooperationslandschaft für Engagement in diesem Bereich z.B. durch Zusammenarbeit mit „Demokratie leben!“, Menschenrechtsbüro, KJR vertieft werden. Bei der Fortsetzung des Youngagement-Preises für junges Engagement (s.o.) ist dieser Aspekt wie in vielen anderen Bereichen jungen Engagements weiter zu entwickeln.

Junge Menschen

Im Gegensatz zu landläufigen Meinungen haben junge Menschen von 14 bis 24 Jahren eine sehr hohe Engagementquote, mit 54% stehen sie nach dem deutschen Freiwilligensurvey an der Spitze zusammen mit den 35-44-Jährigen. Auch hier nimmt das Interesse an freiwilliger Tätigkeit weiter zu und nach wissenschaftlichen Untersuchungen ist das Engagement im Jugendalter auch besonders positiv prägend für spätere Lebensphasen. Seit dem Jahr 2018 gab es Akzentsetzungen z.B. bei Rathaus-Clubbing, bei der Freiwilligenmesse und auch die Auszeichnung für dieses Themenfeld im Jahr 2018 mit dem bayerischen Innovationspreis Ehrenamt. Die Bemühungen um diese Zielgruppe sollen weitere vorangetrieben werden: Durch die Fortsetzung des Youngagement-Preises (s.o.), durch die Akzentsetzungen im Bereich der Demokratieförderung (s.o.), durch die Prüfung eines Netzwerk und Kompetenzzentrums für junges Engagement als „Youngagement-Community“ in Analogie zu den Themen Bildung und nachberufliche Tätigkeit (s.o). Besonders bedeutsam bleibt auch das Thema Freiwilligendienste als besonders intensive Form des freiwilligen engagements mit – in der Regel – lange reichenden positiven Nachwirkungen bei den einzelnen jungen Menschen. Hier gilt es das Potential der zusätzlich stark geförderten FSJ-Stellen im Aufholprogramm Bildung zu nutzen (s.o.) und grundsätzlich die Zahl der Einsatzstellen und deren

Finanzierbarkeit zu erweitern. Auch die Neukonzeptionierung der Freiwilligendienst-Börse (seit 2017) und die Internet- / Social Media-Verbreitung von offenen Stellen im Freiwilligendienst, die die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement seit 2019 im Herbst verbreitet, gehören zu einem Aktionspaket.

Inklusion

Die gesamtstädtisch koordinierten Maßnahmen zum Thema haben an Dynamik stark gewonnen. Zu den geplanten Akzenten im Kontext der Vereins- und Ehrenamtsakademie für 2022 gehören ein Engagementtag zum Thema (für alle Ehrenamtsorganisationen aus allen Bereichen!) und die Akzentsetzung zum Thema bei der Freiwilligenmesse im Rahmen des Tags der offenen Tür im Herbst 2022.

Arbeitslose

Erste Ansätze einer möglichen Aktivierung der Zielgruppe – geringe Engagementquote, viel Zeit zur Disposition, aber wenig Selbstvertrauen und Strukturkenntnisse – sollen 2022 in Kooperation mit dem Jobcenter weiterverfolgt werden.

Engagement auf Stadtteilebene

In Corona-Zeiten war eine stadtteilspezifische Konzeption einerseits nicht möglich; andererseits hat sich gerade in diesen Monaten die Bedeutung der Nachbarschaftshilfe, die jenseits von „verfassten“ Vereine und Organisationen stattfindet, besonders eindrucksvoll gezeigt. Im Jahr 2022 sollen Pilotprojekte für stadtteilspezifische Maßnahmen erprobt werden (z.B. in Kooperation mit dem Loni-Übler-Haus) und die Kooperation zum lokalen Freiwilligenmangement (Kooperation zwischen „Zentrum Aktiver Bürger“ und der Regiestelle Sozialraumentwicklung im Sozialreferat) weiterentwickelt werden.

Digitalisierung

Angesichts des Digitalisierungsschubs bei Vereinen und Organisationen soll dieser Prüfauftrag verändert umgesetzt (und anders als „Ausbildungsgang Digital-Beauftragter“ benannt werden): Durch Engagementtage und ander, durch verstärktes Sichtbar-Machen von Online-Schulungsangeboten von anderen lokalen, regionaenl und bundesweiten Anbietern (z.B. Haus des Stiftens in München). Für 2022 zeichnet sich auch eine Kooperation mit dem aus dem Aelius Förderwerk hervorgegangen gemeinnützigen Gesellschaft „Diginary“ ab; die Zusammenarbeit mit dem Seniorenamt bei dessen Digitalisierungsprojekt für Ältere soll ebenso betrieben werden wie die Fortsetzung des Projekts technischer Teilhabe, „Digiteers“ (siehe separater Punkt im Bericht).

Nürnberger Ehrenamts-Wiki

Nach Überprüfung: Im Sinne einer eigenständigen Wiki-Erstellung wurde nach Überprüfung eingestellt. Stattdessen soll im Jahr 2022 eine gut kommentierte und übersichtliche Link-Liste zu bereits vorhandenen Wikis auf Landes- und Bundesebene entstehen, die punktuell durch lokale Hinweise ergänzt wird. Stichworte zu rechtlichen und organisatorischen Fragen für Initiativen, Vereine und Verbände können dadurch ebenso gut abgedeckt werden, wie Informationsangebote für Ehrenamtliche und an Engagement Interessierte Bürger/-innen.

„Wissenswerkstatt“

Das Zentrum Aktiver Bürger/ISKA, der Paritätischee Wohlfahrtsverband und Consorsbank betreiben diese Plattform für einzelne Qualifizierungsangebote für gemeinnützige Organisationen durch Experten aus Unternehmen seit 2018, im Jahresverlauf fanden zahlreiche Angebote online statt. Derzeit wird die Aufstellung für das Angebot und seine Themen neu evaluiert und soll im Jahr 2022 wieder verstärkt anlaufen.

Unternehmens-Kooperationen

Seit 2009 hat die Stabsstelle BE zahlreiche Unternehmenskooperationen in Themen der Engagementförderung einleiten können, die im Einzelnen auch 2021/2022 ausgebaut werden können. Dazu zählen an herausragender Stelle die Stadtteilpatenschaften (2021 ebenfalls mit 10-jährigem Jubi-

läum: Sechs Partner mit erheblichen Engagement für förderungsbedürftige Stadtteile: Brochier-Stiftung, Siemens, SchwanSTABILOCosmetics, I.K. Hofmann sowie die Rotary Clubs Nürnberg-Fürth und Nürnberg-Kaiserburg). Aber auch alle Preise sind durch Unternehmensengagement ermöglicht worden (s.o.), ebenso die Ehrenamtskarte (siehe separater Bericht in dieser Vorlage). Einzelprojekte finden regelmäßig u.a. mit der Bürgerstiftung Kerscher, Leihhaus Nürnberg/win e.V. und vielen anderen statt. Seit 2013 (mit Ausnahme 2016/2017) verschickt das Referat für Jugend, Familie und Soziales Sozialreferat zahlreiche „Menükarten“ mit Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen an einen großen Verteiler – mit gutem Erfolg und z.T. längerfristigen Kooperation als Resultat, u.a. auch im Bereich Bürgerschaftliches Engagement.

Preis- und Anerkennungslandschaft-Landschaft

Nürnberg hat eine deutschlandweit wohl führende Vielfalt an Auszeichnungen und Preisen für Engagement: Das Spektrum reicht von dem monatlichen „EhrenWert“-Preis (die wohl am häufigsten Auszeichnung in Deutschland; mit UniVersa Versicherung und Nürnberger Nachrichten, seit 2009), das „Nürnberger Herz“ (In Deutschland einzigartig in seiner Ausrichtung auf die Anerkennungskultur von Organisationen – mit TucherBräu sechs Preise jährlich, seit 2015), dem „Youngagement“-Preis für junges Engagement (mit Schmitt&Sohn, seit 2018), der „Kochen-Essen-Wissen“-Preis (mit ebl- Naturkost, jährlich 10 Preise für KiTas und Jugendeinrichtungen). Übersicht über die Preise: https://www.nuernberg.de/internet/nuernberg_engagiert/preise.html ) Zur Anerkennungskultur in Nürnberg gehören selbstverständlich auch die bayerische Ehrenamtskarte in Nürnberg (siehe Extra-Punkt), zahlreiche lokale Preise anderer Träger, die regelmäßig auch von der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement publiziert werden (z.B. Lebenshilfe, Selbsthilfe, Pflege, Diskriminierungsfreie Unternehmenskultur, Umweltpreis, Integrationspreis, SPD-Ehrenamtspreis), die überregionalen Preisvergaben an Nürnberger Aktive und natürlich zahlreiche eigene Würdigungsveranstaltungen von Dachverbänden und einzelnen Vereinen. Für 2022 wird – mit Unterstützung von Förderern – versucht, noch zwei weitere themenspezifische Auszeichnungen, die gleichzeitig wieder auch Projektförderungen sind, zu platzieren: Einen Preis für „Lernen durch Engagement“ sowie einen Preis für „Bildung und Nachhaltigkeit“. Ein großes Anliegen für 2022 ist die Wiederaufnahme der mit den Preisverleihungen verbundenen und wegen Corona verschobenen Veranstaltungen als eigener Teil der Anerkennungskultur!

„Bildungsgutscheine“ für Ehrenamtliche

Als neuen Akzent der Anerkennungskultur für Ehrenamtliche soll geprüft werden, ob die Bereitstellung für solche Gutscheine in Kooperation mit Bildungscampus / BZ umsetzbar ist. Vorgespräche fanden mit der BCN-Leitung für einen Modellversuch mit Träger/-innen der Ehrenamtskarte im Wintersemester 2022/2023 statt.

Homepage „Nürnberg engagiert“

Ziel bleibt es, dass der bisher schon breite und vielfach abgerufene Auftritt von „Nürnberg engagiert“ (www.engagiert.nuernberg.de) sukzessive in eine Gesamtplattform für bürgerschaftliches Engagement in Nürnberg umgewandelt sein soll. Bereits jetzt wurde der Auftritt von „Nürnberg engagiert“ als MiniWeb aufgestellt und um wichtige Teilaspekte ergänzt (z.B. Fundraising-Datenbank, Veranstaltungskalender s.o.)

3) Prüfaufträge, die (vorerst) zurückgestellt werden

Zielgruppe Frauen

Frauen haben ein sehr hohe Engagementquote, sind aber in (ehrenamtlichen) Führungspositionen unterrepräsentiert. Die Vereinbarkeit von Familienarbeit (Kinder und Alte), Erwerbsarbeit und ehrenamtlicher Tätigkeit erweist sich als große Problemstellung. Ein Engagementtag zu diesem Thema soll geplant werden und Vorgespräche mit einschlägigen Organisationen zum Thema geführt werden.

„Engagement-Salons“

Nach bereits angelaufenen Planungen für kurz /kurzweilige Gesprächs- und Austauschsituationen zu allen Themenbereich des Engagements („Bürgerzeit, Bürgerwissen, Bürgergeld“) wurde der Start angesichts von Corona aufgeschoben. Ein Start wird erst ab einem „Dauerbetrieb“ der Vereins- und Ehrenamtsakademie ab 2023 für sinnvoll erachtet..

Fortbildungs- und Anerkennungs-Exkursion

Diese war für April 2020 – nach Stuttgart als „Engagement-Hochburg“ in Deutschland – fest geplant und ausgebucht, musste aber Corona-bedingt abgesagt werden. Wegen der anhaltenden Corona- Unsicherheiten scheint eine Planung erst für 2023 sinnvoll.

„Mehr Wissen“

Letztmals wurde im Jahr 2013 eine umfassende lokale Befragung zum Thema Bürgerschaftliches Engagement durch das Statistische Amt vorgenommen (zuvor 2006). 10 Jahre danach, mit einem Start des Regelbetriebs der Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie 2023, wäre dies natürlich eine hervorragende empirische Basis für die weitere Arbeit. Geplante Online-Befragungen von Vereinen und Organisationen könnten eine solche Repräsentativ-Befragung sinnvoll ergänzen. (Eine lokale Befragung im Rahmen des bundesweiten Freiwilligensurveys, wie z.B. von Bremen und vom Freistaat Bayern vorgenommen, bei der nächsten Durchführung im Jahr 2024 hätte sicher sehr großen Wert, scheint aber derzeit nicht finanzierbar.)

„Große Ereignisse“

In den bisherigen Konzepten und Berichten wurde die Kulturhauptstadtbewerbung als große Chance auch für das ehrenamtliche Engagement in Nürnberg gesehen und ein erstes Freiwilligenteam in der Bewerbungsphase wurde in der Stabsstelle gemeinsam mit Bewerbungsbüro gegründet, betreut und intensiv eingesetzt. Aber auch nach dem Scheitern der Kulturhauptstadtbewerbung gibt es Möglichkeiten, große Ereignisse, die in Nürnberg stattfinden oder an denen Nürnberg beteiligt ist, im Sinne einer Stärkung des Engagements intensiv zu begleiten und zu unterstützen. Insbesondere gilt das für den Evangelischen Kirchentag im Juni 2023, aber ggf. auch für die Beteiligung an den Paralympics, einer möglichen Landesgartenschau (usw.) und wegen Corona zurückgestellt.

„European Volunteering Capital (EVC)“

Berlin hat als deutsche Stadt den EVC-Titel für 2021 zugesprochen bekommen, so dass eine Bewerbung nur für einen späteren Zeitpunkt in Frage kommt. Die Aktivitäten und Programme der Volunteering-Hauptstädte sollen aber untersucht werden und an der Vision einer Bewerbung sollte festgehalten werden.

4) Fazit

Zusammenfassung

Die Arbeit an den Prüfaufträgen hat in dem bisherigen Verlauf der Prüfphase gezeigt:

und neuen Partnerschaften hervorgebracht

„Kompetenzzentren“ enorm gesteigert werden

Ehrenamtliche und Initiativen / Vereine / Verbände

sehr groß

amtsakademie“ sind eine hervorragende Grundlage für die Bewerbung um überörtliche Drittmittel

Zentrale Rollen für die künftige Entwicklung des Engagements in Nürnberg – die hiermit bereits angelegt wurden, aber kontinuierlich weiter betrieben werden müssen – sind:

gagementförderung in Nürnberg, das die einzelnen Schwerpunkte, Programme und Projekteverzahnt und vernetzt

chen Zukunftsthemen als große Hauptaufgabe

tentielle Ehrenamtliche und Initiativen / Vereine als wichtige Grundlage der Weiterentwicklung und Stärkung des Engagements in der Stadt. (Hier insbesondere der Ausbau des MiniWeb / Homepage www.engaiert.nuernerg.de zu einer umfassenden und trotzdem übersichtlichen Plattform.)

ziales als Kümmerer in vielen Themenbereich und Aktivitätsfeldern – unter Berücksichtigung des „Eigensinns des Engagements“ und mit unterschiedlichen Formen der Beteiligung.

Vor diesen Herausforderungen und dem bisherigen Verlauf der Bearbeitung der Prüfaufträge, kann zum jetzigen Zeitpunkt aus unserer Sicht von einem großen Erfolg und von einer sehr guten Basis für einen „Regelbetrieb“ der „Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie ab 2023 gesprochen werden.

1.2. „Digiteers“

Antrag der SPD-Fraktion vom 8.7.2021

- Bericht -

Ausgangspunkte des Projekts

 Schon im Sommer 2020 wurde das Thema Bildung als wichtiges Einsatzfeld ehrenamtlichen Engagements in Corona-Zeiten durch das Programm „Teamplay“ (siehe vorheriges Kapitel) identifiziert.  In den Beobachtungen bei „Teamplay“, den Zeugnissen vieler Ehrenamtsprojekte im Thema Bildung und in veröffentlichten Statements wurde deutlich, dass es sehr deutliche Lücken bei der versprochenen technischen Ausstattung für das Homeschooling von allen bayerischen Schüler/-innen gab.  Durch eine erste größere Spende von Siemens und die Wahrnehmung von (Sach-) Spendenbereitschaft in Unternehmen und Bevölkerung begannen im Februar 2021 die Vorüberlegungen zu einem spenden-basierten Ehrenamtsprojekt zur Aufbereitung gebrauchter Laptops, die bedürftigen Kindern, Jugendlichen und Familien (Grundlage Nürnberg-Pass) für Bildungszwecke zur Verfügung gestellt werden können.  Mit dem Rotary Club Nürnberg-Connect und den jungen Ehrenamtlichen der inopia foundation e.V. wurden Partner gefunden, die das Thema unterstützen (Rotary) und selbst schon Geräte bearbeiteten (inopia), so dass es zu der schnellen Gründung einer Trägerkonstellation kam.  Drei weitere Glücksfälle konnten generiert werden: Das Ladenlokal („Aquarium“) an der Ecke Obstmarkt – Heilig-Geist-Straße, das zuvor vom Kulturhauptstadt-Bewerbungsbüro genutzt wurde, konnte von Ref. III / Bestattungsamt zur Verfügung gestellt werden, eine Semsterpraktikantin der sozialen Arbeit begann am Tag der Projektplanung ihr Praktikum und hat sich sofort des Projekts angenommen (und wird es nach Praktikumsende auch weiterhin betreuen), und drei technisch sehr affine Mitarbeiter konnten für die Aufgabenstellungen im technischen Bereich gewonnen werden (bei geringen wöchentlichen Stundenzahlen).  Mit der Projektveröffentlichung am 14. April 2021 nahm das Projekt sofort Fahrt auf: Nach einem einmaligen Aufruf meldeten sich fast 70 am Projekt interessierte Ehrenamtliche ,und die Sachspenden von Einzelpersonen und Unternehmen, die Geräte austauschen und einer sinnvollen Verwendung zuführen wollten, begannen zu fließen. Dadurch konnte nach relativ kurzer Zeit auch die „Nachfrageseite“ informiert werden – also diejenigen, die auf Geräte zurückgreifen wollen.

Funktionsweise des Projekts und Stand der Dinge

 Zum jetzigen Zeitpunkt (27.9.2021) wurden insgesamt 543 Geräte gespendet (420 Laptops, 113 Desktops, 10 Tablets, dazu 63 Monitore, 21 Drucker und weiteres Zubehör; weitere 50 gespendete Geräte sind aus qualitativen Gründen nicht verleihbar).  Dies bedeutet mehr als drei Geräte pro Tag seit Beginn des Projekts. (Der Werkstattraum im sog. „Aquarium“ / Ladenlokal hat nur vier Stunden feste Öffnungszeiten in der Woche – die Anlieferung ebenso wie die Abholung wird per Mail und/oder Telefon zu diesen Zeiten oder per Sondervereinbarung festgelegt.)  Die meisten Geräte werden von Organisationen ausgeliehen, die diese dann an Kinder, Jugendliche und Familien weitergeben, mit denen sie direkt arbeiten (Wohlfahrtsverbände, Stiftung Sozialidee e.V., Projekt „Teamplay“ usw.). Dies ist besonders vorteilhaft, weil die Initiativen und Vereine auch die „digitale Einarbeitung“ mit übernehmen. (Die Geräte werden mit einem Leihvertrag dauerhaft verliehen – die Rückholung der gespendeten Geräte ist jedoch kein zentrales Anliegen des Projekts.)  Bisher wurden 244 Geräte verliehen, für 50 weitere liegen Vorbestellungen vor, die restlichen Geräte sind in der Bearbeitungsphase (sachgerechte Löschung der bisherigen Daten, Neubespielung mit bildungsgerechter Software usw.).  Die Unterstützung durch Unternehmen ist besonders bemerkenswert – und auch besonders gut für die Bearbeitung, weil es sich meistens um baugleiche und neuere Geräte handelt.

 66 Ehrenamtliche hatten nach einer einzigen Aufrufkampagne Interesse am Projekt „Digiteers“ bekundet und werden bis heute – wie auch diverse Kooperationspartner – über die „Info-Mail Digiteers“ über die Entwicklungen im Projekt informiert. 33 Ehrenamtliche gaben eine Rückmeldung nach einer ausführlichen Informationsveranstaltung im April 2021 ab und reichten die nötigen Unterlagen ein (z.B. ausgefüllter Fragebogen und Ausweis-Kopie). Die Zahl der potentiellen Ehrenamtlichen übertraf die Zahl der – insbesondere unter Corona-Bedingungen – einsetzbaren Mitwirkenden deutlich!  17 Ehrenamtliche arbeiten seitdem aktiv und kontinuierlich im Projekt mit - vor allem beim Transport von Geräten und in deren Aufbereitung, gelegentlich bei der Unterstützung der Familien. Der letztgenannte Bereich wurden von den meisten Ehrenamtlichen als „Wunschaufgabe“ genannt, der Bedarf für diese Unterstützungsleistung ist aber gering.  Weitere sechs Ehrenamtliche sind über „Digiteers“ auf das Digitalisierungsprojekt des Seniorenamtes aufmerksam geworden und haben sich dort als Mitwirkende angemeldet. Im „Info-Mail Digiteers“ werden immer wieder Hinweise auf andere Einsatzmöglichkeiten gegeben, weshalb auch für andere Ehrenamtsprojekte aus dem „Digiteers“-Pool Ehrenamtliche gewonnen werden konnten – primär für Digitalprojekte, aber auch beispielsweise für die Bahnhofsmission, die im Frühjahr einen Mangel an Freiwilligen hatte…

Zu den Perspektiven des Projekts

 Nach Beginn des Schuljahres und den bisherigen Erfahrungen wird für das Projekt bis Jahresende mit einem Bedarf von bis zu 900 ausleihbaren Geräten gerechnet. (Falls die Frage der ausreichenden WLAN-Versorgung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete zufriedenstellend geklärt werden könnte, wäre allein dort ein zusätzlicher hoher Bedarf absehbar – ebenso z.B. in Horten in strukturschwachen Stadtteilen usw.)  Bisher ist kein Nachlassen der Spendenbereitschaft zu verspüren: Projekte wie „Digiteers“ gewinnen im Zeitverlauf durch Öffentlichkeitsarbeit und Mundpropaganda auch weiteren Zulauf, insbesondere auch im Bereich von Unternehmen / Arbeitgebern.  Die bisherige Bilanz in Hinblick auf die Ehrenamtlichen zeigt, dass es ein großes Potential von digital affinen Menschen gibt, die bereit sind, ihr Wissen weiterzugeben und auch Bedürftige zu unterstützen. Die Bilanz zeigt auch, dass es gelingen kann, dieses Potential für andere Projekte als „Digiteers“ zu mobilisieren – wenn auch nicht in jedem Einzelfall.  Wie überall bei der Gewinnung von Ehrenamtlichen sind es klare „Ausschreibungsbedingungen“, die neben der intrinsischen Motivation erfolgreich sind: Sie müssen die für die potentiellen Ehrenamtlichen die Aufgabe, den Zeitaufwand, das organisatorische Umfeld, die Ansprechpartner/-innen und die weiteren Rahmenbedingungen klar aufzeigen. Dies gilt es für weitere Projekte im Kontext Digitalisierung und Bildung zu berücksichtigen. Nicht immer sind Bildungseinrichtungen auf das notwendige Freiwilligenmanagement – das bei „Digiteers“ natürlich auch Anerkennungskultur mit z.B. Dank und Einladungen zu Veranstaltungen umfasst – eingestellt.  Zur Finanzierung des Projekts „Digiteers“ sind – im Gegensatz zu Sachspenden – Geldspenden noch sehr rar, wobei das Projekt natürlich auch für Honorarkräfte und Ersatzteile / Zubehör auch Geld benötigt. Die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement im Referat für Jugend, Familie und Soziales sieht das Projekt diesbezüglich auch finanziell unter dem Dach der Vereins- und Ehrenamtsakademie und dem dortigen Schwerpunkt Bildung und Bürgerschaftliches Engagement. Das bedeutet, dass man sich natürlich auch um Geldspenden bemüht, aber auch in der Gesamtfinanzierung der Prüfphase und – zum einem späteren Zeitpunkt – im Regelbetrieb der Akademie einen Anker hat.

1.3. Bayerische Ehrenamtskarte in Nürnberg“

Antrag der CSU-Fraktion vom 12.10.2020

- Bericht -

Ausgangspunkte

 Als der Freistaat Bayern die Ehrenamtskarte 2011 einführte, waren gerade die größten bayerischen Städte sehr skeptisch: Wie auch der Sozialausschuss des Bayerischen Städtetags wurden viele Regelungen kritisiert, insbesondere auch die pauschale einmalige finanzielle Unterstützung der Einführung in Höhe von € 5.000 (plus Kartendrucker und Rohlinge) in gleicher Höhe für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt, egal ob Schwabach, Nürnberg oder München.  In der Behandlung des Themas Ehrenamtskarte im Sozialausschuss des Nürnberger Stadtrats stand dementsprechend auch der finanzielle Aspekt im Vordergrund: Insbesondere in Hinblick auf die notwendige kontinuierliche Bearbeitung (Personalkosten) und die Verleihungsveranstaltungen sowie Sonderaktionen (Sachkosten).  Es dauerte bis zum Jahr 2016, als durch zwei „erarbeitete Fügungen“ die Einführung auch in Nürnberg möglich wurde: Zum einen wurde mit Thomas Henrich ein ehrenamtlicher Projektmanager gefunden, der den gesamten Einführungsprozess akribisch konzipierte und umsetzte. Zum anderen wurde mit der Tucher Bräu ein Sponsor gefunden, der mit jährlich € 15.000.- (Vertragslaufzeit derzeit bis 2026) die kontinuierliche Umsetzung ermöglicht.  Dank dieser großzügigen Förderung und Unterstützung konnte im Dezember 2016 zum ersten Mal in großem Rahmen, im Historischen Rathaussaal zum „Internationalen Tag des Ehrenamts“, vergeben werden – inkl. Imbiss und Getränken und einem Foto mit Oberbürgermeister Dr. Maly. Weitere Verleihungsveranstaltungen für neue Träger/-innen der Ehrenamtskarte fanden u.a. in der Ehrenhalle des Rathauses, bei Tucher Bräu und im Casablance-Kino statt.  Die zeitlich für drei Jahre gültige blaue Ehrenamtskarte können diejenigen erhalten, die sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren; Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind; aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr; als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst tätig sind; als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten oder einen Freiwilligendienst absolvieren. Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten u.a. Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten und Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.  Zentraler Aspekt der Ehrenamtskarte sind – neben der „Urkunde“ über intensiven ehrenamtlichen Einsatzes im Scheckkartenformat – die sogenannten „Akzeptanzpartnerstellen“, bei denen Ermäßigungen oder Sonderleistungen für Ehrenamtskarteninhaber/-innen gewährt werden. Die Träger/-innen der bayerischen Ehrenamtskarte können, unabhängig vom Ausstellungsort (Landkreis oder kreisfreie Kommune) sämtliche Akzeptanzstellen in Bayern nutzen; besonders attraktiv sind z.B. die Sehenswürdigkeiten der bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung.  Zusätzlich gibt es immer wieder Verlosungen für besondere Aktionen – einerseits auf bayerischer Ebene, aber auch in Nürnberg. Dafür werden von der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement im Referat für Jugend, Familie und Soziales besondere Ereignisse ausgewählt und über den E-Mail-Verteiler ausgeschrieben. Die erste Aktion war eine Führung durch das Schauspielhaus mit dem damaligen Schauspieldirektor Klaus Kusenberg; weitere waren u.a. Sichtplätze im Hauptmarkt-Rathaus zur Christkindlesmarkt-Eröffnung, Karten für DTM und Handball- Bundesligaspiele, Türmchen für die Stadt(ver)führungen u.v.a.m.  Alle Informationen finden sich gebündelt unter:  https://www.nuernberg.de/internet/nuernberg_engagiert/ehrenamtskarte.html

Stand der Dinge

 Insgesamt gibt es derzeit 1369 Ehrenamtskarten-Träger/-innen in Nürnberg, 992 Karten sind laut der Freinet-Datenbank abgelaufen und müssten verlängert werden, rund 100 Verlängerungsanträge werden derzeit in der Stabsstelle bearbeitet.  Insgesamt wurden seit 2016 damit bisher rund 2350 Ehrenamtskarten ausgestellt.  Der Nürnberger (Mail)-„Newsletter Ehrenamtskarte“ hat rund 1320 Abonnent/-innen.  Im Jahr 2020 wurden beispielsweise 385 Karten neu erstellt und rund 310 verlängert.  Häufig werden die Karten durch Sammelanträge ihrer jeweiligen Organisation benannt und bestätigt.  Rund 5.000 Akzeptanzpartnerstellen gibt es in Gesamt-Bayern.  147 Akzeptanzpartner sind es in Nürnberg  Die Nutzung der Akzeptanzpartnerstellen ist nicht erfassbar, da aus guten datenschutzrechtlichen Gründen bewusst auf Magnetbänder oder Chips auf den Karten verzichtet wurde, um die Nachvollziehbarkeit des Nutzungsverhaltens der Ehrenamtskarteninhaber/-innen für Dritte zu unterbinden.

Zukünftige Weiterentwicklung

In der „Nach-Corona-Zeit“ sollen mehrere Akzente zur Ehrenamtskarte wiederaufgenommen oder neu gesetzt werden:  Großes Anliegen ist die Möglichkeit zur Wiederaufnahme der Verleihungsveranstaltungen für neue Kartenträger/-innen in festlichem Rahmen.  Die Verlosungsaktionen als „gewisses Extra“ für Karteninhaber/-innen, die meist an Veranstaltungen gebunden sind, wiederaufgenommen werden.  Die Akzeptanzpartnerstellen in Nürnberg sollen qualitativ gezielt ausgebaut werden.  Die Ehrenamtskarten-Träger/-innen sollen gezielt auch Angebote für Qualifizierung und Fortbildung erhalten und über Angebote der Vereins- und Ehrenamtsakademie informiert werden.  Über den „Newsletter Ehrenamtskarte“ sollen gezielt Befragungen zu den Bedarfen der Ehrenamtlichen durchgeführt werden.  Die Wertschätzung des Bürgerschaftliche Engagements in Initiativen, Vereinen und Organisationen als „Schule der Demokratie“ soll den Ehrenamtskarten-Träger/-innen zum Ausdruck gebracht werden.  Gemeinsam mit der Tucher Bräu als Partner soll die Öffentlichkeitsarbeit für die Ehrenamtskarte als Anerkennung für besonders intensive ehrenamtliche Tätigkeit verstärkt werden.  Ein jährliches Danksagungsschreiben, wie im CSU-Antrag angesprochen, wird von Seiten der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement nur einmalig (Zeitaufwand und der Kosten) vorgeschlagen. Neben dem Dank wäre ein zweiter zentraler Inhalt die Ermutigung zur (geschützten) Weitergabe einer E-Mail-Adresse (soweit diese noch nicht vorliegt), weil damit zukünftig kostengünstig und schnell agiert (gratuliert, gedankt usw.) werden könnte.  Als weitere Ergänzungen würde die Stabsstelle weitere Formen der Sichtbarkeit des Dankes vorschlagen: Zum einen die vierteljährliche Würdigung der Ehrenamtskarten-Träger/-innen durch einen (beworbenen) Facebook-Post mit einem prominenten Testimonial, mit dem Tausende von Menschen erreicht würden. Sowie die Wiedergabe des Testimonials auf der vielgenutzten Homepage und der Verbreitung über den „Newsletter Ehrenamtskarte“.

Im Gesamtrahmen der Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie bleibt die bayerische Ehrenamtskarte Nürnberg ein wichtiger Faktor der Anerkennungskultur.

1.4. „Zentrum aktiver Bürger“ (ZAB)

Antrag der CSU-Fraktion vom 12.10.2020

- Bericht -

Im Antrag der CSU vom 12.10. sind die Fragen zur Ehrenamtskarte verknüpft mit der Informationsanfrage zum „Zentrum Aktiver Bürger“ (ZAB) und dessen Aktivitäten. Die Darstellung der deutschlandweit durchaus herausragenden Freiwilligenagentur erfolgt an dieser Stelle kursorisch – aus Zeitund Raumgründen und angesichts des großen Spektrums der Programme und Projekte.

An der Umsetzung und Vergabe der Ehrenamtskarte ist das „Zentrum Aktiver Bürger“ (ZAB) operativ nicht beteiligt.

Für die städtische Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement im Referat für Jugend, Familie und Soziales ist das ZAB und seine Mitarbeiter/-innen ein täglicher Partner von großer Kreativität, Zuverlässigkeit und Energie im Dienste der Sache der Engagementförderung!

Einige Aspekte aus dem Jahresverlauf von 2020/2021, der natürlich stark unter Corona gelitten hat:  Beim ZAB selbst sind rund 450 Ehrenamtliche in Projekten tätig  Ende 2020: 22 Engagementprojekte  „ZAB-Zentrale“: Schaltstelle für Leitung, Öffentlichkeitsarbeit und zentrale Koordination der gesamten ZAB-Aktivitäten. Beratungs- und Informationsangebote Bürgernetz-Datenbank und „Freiwilligeninfo“ im Buchhaus Thalia-Campe sowie die Mitarbeit bei der Freiwilligenbörse bzw. -Messe gesteuert. Anlaufstelle für gemeinnützige Organisationen, die Beratung zum Freiwilligenmanagement nachfragen und diesbezügliche Fortbildungsmodule. Fortbildung und Information der eigenen Ehrenamtlichen  Als „Herz“ des ZAB das Büroteam als eigenes „Projekt“ mit einer Gruppe von Ehrenamtlichen  Operativer Partner bei den Freiwilligenmessen und -börsen seit 2011 (wie auch bei der digitalen Version 2021)  Bundesweites Vorbildprojekt „Familienpatenschaften“  Aufbau von Netzwerk und Kompetenzzentrum „Bildung und Bürgerschaftliches Engagement“.  Größtes Einzelprojekt: „Große für Kleine“ – Ehrenamtliche in Kindertageseinrichtungen  Das Projekt „Alles rund ums Kind plus“ (AruK plus) zusammen mit der NorisArbeit Nürnberg im Südstadtforum – dort unterstützt das ZAB-Sprachvermittler-Team die Beratung von Menschen mit geringen Deutschkenntnissen zu Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien.  Projekt „Lernen durch Engagement“ mit dem Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (LBE) und Förderung des StMAS: Verbindung schulisch-fachliches Lernen mit gesellschaftlichem Engagement.  Projekt „Kulturfreunde“ (Ehrenamtliche für die kulturelle Teilhabe von Kindern und Eltern in strukturschwachen Stadtteilen)  Bücherdienst für das Klinikum Nürnberg  Zusammenarbeit im Mehrgenerationenhaus Schweinau mit SOS Kinderdorf e.V. seit über 10 Jahren.  Lokales Freiwilligenmanagement, u.a. im Quartiersbüro Süd  Sprach- und Kulturvermittler-Team mit über 30 Sprachen zum Thema Integration und Flucht  Neu 2020: „Impulspatenschaften“ (mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Programmes „Menschen stärken Menschen“): Für Menschen mit Fluchterfahrung und Menschen mit Behinderung  Kompetenznetzwerk Wohnunganpassungsberatung (KOWAB) zusammen mit Pflegestützpunkt, Seniorenamt, VdK und Handwerkskammer Mittelfranken: Beratung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit zur rechtzeitigen Umgestaltung des häuslichen Umfelds für eine eigenständige, selbstbestimmte und sichere Lebensführung in der vertrauten Wohnung.  Bürger.Aktiv! - aGesprächsreihe über bürgerschaftliches Engagement

 Rezertifizierung mit Qualitätssiegel der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen im Juli 2020  Einzelprogramme wie das Projekt „Türen öffnen“ (Unternehmenskooperationen im Bereich „Corporate Volunteering“) oder „Betreuter Umgang mit Ehrenamtlichen“ wurden in den vergangenen Jahren aus dem ZAB in die Trägerorganisation ISKA gGmbH (Institut für soziale und kulturelle Arbeit) umgegliedert.  Im ZAB waren 2020 zwölf Hauptamtliche auf umgerechnet 6,5 Vollzeitstellen beschäftigt.  Die Einnahmen des ZAB beliefen sich 2020 auf € 467.234. Demgegenüber standen Ausgaben in Höhe von € 471.754 Einnahmen durch Zuschüsse Stadt Nürnberg 69,6% Zuschüsse Land Bayern 2,1% Zuschüsse Bund 1,1% Einnahmen aus Kooperationen 19,4% Einnahmen aus Dienstleistungen 2,8% Spenden, Stiftungsgelder, Preisgelder 5,0% Ausgaben für: Personal 77,3% Mieten/Nebenkosten 9,3% Verwaltungskosten 6,6% Projektdurchführungskosten/ Sachkosten 6,8

Beispielhaft für die Behinderung durch Corona steht seit Frühjahr 2020 die Arbeit des ZAB gerade in seiner zentralen Aufgabe der Engagementvermittlung: 2020 fanden trotz Corona 227 Beratungen statt - davon 65 in der Freiwilligeninfo, die genau 3 Monate geöffnet war (2019: 287). 125 Beratungen wurden in der Zentrale in Gostenhof durchgeführt (davon 26 per Telefon, 2019: 110), 33 im Mehrgenerationenhaus Schweinau und im Quartiersbüro in der Südstadt. In der „Bürgernetz-Datenbank“ mussten viele Angebote („offene Stellen“ für Ehrenamtliche) wegen Corona „stillgelegt“ werden, im Herbst 2021 erholt sich die Zahl der Angebote wieder auf über 400 (während es 2019 über 500 waren). In der „Freiwilligen-Info“ gab es insgesamt in den letzten 10 Jahren 2.648 individuelle Beratungen. Die Beratungsstation in der Innenstadt (Karolinenstraße 53, 90402 Nürnberg) hat ihren Betrieb nach längeren Corona-Unterbrechungen am 15.9.2021 (jeweils mittwochs von 11-19 Uhr) wieder aufgenommen hat und ist mit von geschulten, langjährigen ehrenamtlichen Beraterinnen und Beratern des Zentrums Aktiver Bürger besetzt. Die durchschnittliche Beratungszeit von Engagement-Interessierten liegt bei knapp einer Stunde – deshalb bekommt man auch einen Kaffee, vom Thalia-Buchhaus CAMPE gespendet, noch dazu… Ergänzt wird die Beratungstätigkeit im Übrigen durch einen monatlichen Interessent-/innen-Newsletter für potentielle Ehrenamtliche, in dem über neue Einsatzstellen informiert wird und der 2020 bereits über 470 Abonnent/-innen hatte.

Im Rahmen der Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie ist das „Zentrum Aktiver Bürger“ (ZAB) ein zentraler Partner, der an den meisten Prüfaufträgen beteiligt ist und seit seiner Gründung 1997 im Alltag der Engagementförderung in Nürnberg eine herausragende Rolle spielt.

Das ZAB stellt den Stadtratsfraktionen und Stadträten einen ausführlichen Jahresbericht zu.

Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement und ‘Corporate Citizenship’ Referat für Jugend, Familie und Soziales 5. Oktober 2021

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 28.10.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Neuausrichtung der Pflegebedarfsplanung für Nürnberg gemäß Art. 69 AGSG

Anlagen: Sachverhalt_Pflegebedarfsplanung

Sachverhalt (kurz):

Das Seniorenamt schlägt die Neuausrichtung der Pflegebedarfsplanung nach Art. 69 AGSG vor. Diese soll nun intern erarbeitet und nicht mehr (wie bisher) über externe Gutachten vergeben werden. Methodisch wird ein Mix aus verschiedenen Datenerhebungen beschrieben, die in einen im vier- bis fünfjährigen Turnus vorgesehenen Gesamtbericht einfließen sollen. Zentral ist ein einfaches Prognosemodell für die stationäre Pflege, das auch kleinräumig angewendet werden kann. Da sich ein beachtlicher Bedarf an zusätzlichen Pflegeplätze abzeichnet, wird darüberhinaus die Intensivierung der Kooperation mt verschiedenen Dienststellen im Bau- bzw. Planungsbereich sowie auch mit den Einrichtungsträgern angestrebt. Andere Versorgungsbereiche betreffen ambulante Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege sowie hybride Wohn-Pflegeformen. Angesichts einer in 2020 erfolgten Initiative des Freistaats Bayern zur Auslotung von Möglichkeiten der Vereinheitlichung kommunaler Pflegeplanungen sollen Ergebnisse einer vom Landesamt für Pflege koordinierten Arbeitsgruppe abgewartet werden (entsprechende Empfehlungen sind in 2022 geplant). Die nächste turnusmäßige Bedarfsermittlung gemäß Art. 69 AGSG soll 2023 vom Seniorenamt vorgelegt werden.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 6 - Eine alternde Stadtgesellschaft gestalten

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: .

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die kommunale Pflegebedarfsplanung betrifft im Effekt vulnerable ältere Menschen (Pflegebdürftige) und ist somit relevant für (ältere) Menschen verschiedenen Geschlechts, Herkunft und sozialer Lage.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Dem Vorschlag des Seniorenamts zur Neuausrichtung der Pflegebedarfsplanung gem. Art. 69 AGSG wird zugestimmt.

Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 28.10.2021

Neuausrichtung der Pflegebedarfsplanung für Nürnberg gem. Art. 69 AGSG

1. Ausgangssituation

Bisher wurde das vierjährliche Pflegebedarfsgutachten nach Art. 69 AGSG für die Stadt Nürnberg vom Institut MODUS aus Bamberg erstellt (zuletzt zum Stichtag 31.12.2017). Hierbei wurde der Bedarf jeweils für die kommenden zehn Jahre getrennt nach ambulanter Pflege, teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege sowie stationärer Pflege ausgewiesen. Bestandteil des Bedarfsgutachtens war jeweils auch eine aktuelle stichtagsbezogene Bestandsaufnahme der IST-Situation der jeweiligen Einrichtungen (per schriftlichem Fragebogen). Aufgrund einer intensiven Diskussion, auch mit Trägern der stationären Altenhilfe, im Anschluss an das letzte Bedarfsgutachten regt das Seniorenamt an, den Bedarf an pflegerischen Einrichtungen in Zukunft auf eine neue Grundlage zu stellen. Gründe für die Umstellung sind insbesondere folgende Defizite: 1) Die Auskunftsbereitschaft der Einrichtungen im Rahmen der Bestandsaufnahme nimmt immer weiter ab. Dies hat zur Folge, dass die Datenerhebung sich mittlerweile über ein Jahr hinzieht. Bei der Veröffentlichung ist das Gutachten also schon nicht mehr aktuell. 2) Die Bedarfsgutachten sind in der vorliegenden Form für die Planungen der Träger kaum relevant. Lediglich die allgemeine Aussage, dass in Zukunft stationäre Einrichtungen benötigt werden, ist für sie von Interesse.

  1. Planungen der Träger bezüglich ihrer Pflegeeinrichtungen (Neubauten, besondere Versorgungskonzepte) sind nicht bekannt bzw. nicht transparent. Inhaltliche Sichtweisen und Einschätzungen der Leistungserbringer werden bisher kaum berücksichtigt.

  2. Qualitative Gesichtspunkte (z.B. Bedarfe hinsichtlich besonderer Personengruppen oder hybrider Angebotsformen aus Wohnen und Pflege) sind in den Bedarfsgutachten bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei können auch kurzfristigere Entwicklungen (etwa aufgrund von Gesetzesänderungen) kaum abgebildet werden. 5) Anhaltspunkte für kleinräumige Planungen fehlen. An die Verwaltung werden immer wieder Wünsche bzw. Forderungen nach Pflegeeinrichtungen in bestimmten Stadtteilen herangetragen. Das Bedarfsgutachten liefert hierfür bisher keine Ansatzpunkte. Neben den Mankos des bisherigen Bedarfsgutachtens ist es auch entscheidend, die konkrete Planung einer bedarfsgerechten pflegerischen Infrastruktur noch zielgerichteter mit allen Beteiligten umzusetzen. Eine der Hauptfragen der Träger ist, wo im Stadtgebiet Flächen für (stationäre) Pflegeeinrichtungen verfügbar sind, sei es in städtischem oder privaten Eigentum. Hierzu sind zukünftig systematischere Informationen bzw. Regelungen notwendig.

2. Vorschlag einer Neuausrichtung der Pflegebedarfsermittlung

2.1 Grundzüge

Um Verbesserungen bei den genannten Defiziten zu erzielen, wird ein neues Verfahren zur Bedarfsermittlung vorgeschlagen. Wesentliche Ziele sind dabei die Vereinfachung des Prognoseverfahrens, die

verstärkte Integration qualitativer Gesichtspunkte sowie die Ausgestaltung der Planung als partizipativen Prozess von Stadt und Trägern gemeinsam, um frühzeitig die Sichtweisen und Rückmeldungen aus der Praxis einzubeziehen. Das bislang im Turnus von vier Jahren in Auftrag gegebene Gutachten soll dabei durch einen eigenen Bericht (SenA) ersetzt werden. Darüber hinaus soll eine kontinuierliche Beobachtung der Entwicklung der Pflegekapazitäten und -strukturen erfolgen (Zusammenfassung in Jahresberichten). In den Prozess sollen sowohl quantitative als auch qualitative Daten bzw. Informationen einfließen (Methodenmix). Als Datengrundlagen kommen sowohl Aufbereitungen von Sekundärdaten als auch Primärerhebungen sowie jährliche Bestandserfassungen in Betracht: ● Daten der Amtlichen Statistik: a) Aktuelle Bevölkerungszahlen und Bevölkerungsprognosen, auch kleinräumig (StA), b) Aktuelle Pflegestatistik für die Stadt Nürnberg (Bayerisches Landesamt für Statistik). ● Prozessproduzierte Daten und Informationen (z.B. Informationen des Pflegestützpunkts bezgl. auftretender Bedarfe und Versorgungslücken). ● Selbst durchgeführte Befragungen der stationären Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Dienste (Durchführung SenA, online bzw. schriftlich) in Ergänzung. Bei der Befragung der stationären Einrichtungen sollen beispielsweise verfügbare und belegte Plätze, Plätze nach Besonderheiten (z.B. gerontopsychiatrische Plätze, Kurzzeitpflegeplätze), Bewohnermerkmale, Personalmerkmale und spezielle Angebote abgefragt werden. Bei der Befragung der ambulanten Dienste sollen beispielsweise Einzugsgebiet, Merkmale der Kund*innen (und spezifische Bedarfe), Personalmerkmale, besondere Leistungen, Angaben zur Personalgewinnung oder auch die Zeitspanne bis zur Übernahme eines Neukunden erhoben werden. ● Qualitative Experteninterviews in den Beratungsstellen für Pflege (insbesondere dem Pflegestützpunkt, Angehörigenberatung e.V., Fachstellen für pflegende Angehörige), um ein möglichst breites Bild zu bekommen, und auch potentielle Versorgungslücken aufzeigen zu können ● Jährliche Bestandserfassungen zu den Plätzen in stationärer Pflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege sowie Zahl der ambulanten Pflegedienste. Das Pflegebedarfsgutachten soll mit Akteuren in der Pflege (z.B. Pflegekonferenz) rückgekoppelt werden, um eine möglichst hohe Bereitschaft zur Teilnahme an den Befragungen entsteht. Hierfür soll die Pflegekonferenz weiterentwickelt werden. Insbesondere sind bisher die privaten Träger nicht umfassend repräsentiert. Zusätzlich zu den Datenaufbereitungen bzw. Erhebungen ist es wünschenswert, wenn die Träger im geeigneten Rahmen ihre Planungen transparent machen. Bislang werden die Planungen der Träger bezüglich Pflegeeinrichtungen in der Pflegekonferenz nicht thematisiert. Dies ist auch der Konkurrenzsituation am Markt geschuldet, sodass eine vollständige Transparenz aufgrund der wirtschaftlichen Interessen nicht realistisch erscheint. Möglicherweise könnte man auch in Einzelgesprächen mit den Trägern entsprechende Informationen erhalten. Hierfür ist allerdings die Bereitschaft der Träger unabdingbar. Darüber hinaus hat der Freistaat Bayern einen Vorstoß für eine Vereinheitlichung der kommunalen Pflegebedarfsplanungen in Bayern unternommen; hierzu wird eine interkommunal besetzte Arbeitsgruppe beim Landesamt für Pflege eingerichtet. Zu diesem Zweck wurde auch ein umfangreiches Gutachten (IGES-Institut) in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe werden in die Nürnberger Pflegebedarfsplanung einfließen.

Ebenso sollen auch Veränderungen in den gesetzlichen Rahmensetzungen auf Bundes- und Landesebene, welche dauerhafte Auswirkungen auf die tatsächliche Inanspruchnahme von Pflegeleistungen haben können, so weit möglich berücksichtigt werden.

Der Gesamtzusammenhang der Bedarfsermittlung lässt sich in folgender Grafik zusammenfassen:

Grafik 1: Elemente und Prozess der künftig geplanten Pflegebedarfsermittlung:

Pflegestatistik (Landesamt) PROGNOSEN PFLEGEBEDARF

(Turnus: 2 jährlich) (Turnus: ca. 4-5 jährlich)

 jeweils 8 Altersgruppen ( berechnet aus Pflegequoten für jeweils 8 Altersgruppen)

Bevölkerungsprognose (StA)

( Turnus: unregelmäßig)

Bestandserfassung (SenA)

(Turnus: jährlich, zum Jahresende) BERICHT BEDARFSERMITTLUNG

Befragungen (SenA)

(Turnus: 4-5 jährlich)

Trägerinformationen

2.2 Prognosen zu einzelnen Versorgungssegmenten

Die Prognoseberechnungen werden – im Vergleich zum bisher verwendeten Indikatorenmodell des MODUS-Instituts Bamberg – deutlich vereinfacht. Im Kern handelt es sich um eine Kombination der altersdifferenzierten Pflegequoten gemäß aktueller Pflegestatistiken für Nürnberg mit der (jeweils aktuellsten) städtischen Bevölkerungsprognose.

So werden mithilfe der Bevölkerungsstatistik und der Anzahl der Pflegebedürftigen Pflegeprävalenzen für acht verschiedene Altersgruppen (unter 60, 60-64, 65-69, 70-74, 75-79, 80-84, 85-89 und 90 Jahre und älter) berechnet. Dies ist ein gängiges Verfahren, das analog in anderen Großstädten (z.B. München, Hamburg, Dortmund) oder auch von der Bertelsmann Stiftung verwendet wird.

Mithilfe der Pflegeprävalenzen und der Bevölkerungsprognose kann die Anzahl zukünftiger Pflegebedürftiger (gesamt sowie in verschiedenen Pflegesegmenten) vorausberechnet werden. Ein Standardszenario verwendet aktuelle Pflegeprävalenzen und behält diese als Status Quo bei. Darüber hinaus kann auch jeweils eine obere und untere Grenze (Wachstum von bestimmten Pflegesektoren) angenommen werden, und damit verschiedene Pflegeszenarien berechnet werden. In den meisten Städten wird das Status Quo Szenario fortgesetzt. In der anvisierten Pflegebedarfsermittlung für Nürnberg sollen mindestens zwei mögliche Szenarien verwendet werden, um kurzfristigere Trends und Entwicklungen (z.B. Verschiebungen zwischen Angebotsformen) miteinzubeziehen.

IST-Stand und Prognose sollen für die Gesamtzahl der Pflegenden sowie für die Bereiche vollstationäre Pflegebedürftige, durch ambulante Dienste Betreute, Pflegegeldbezieher sowie für Personen in der Tages- und in der Kurzzeitpflege dargestellt werden.

 Stationäre Pflege: Aus der vorausberechneten Anzahl vollstationär Pflegebedürftiger ergibt sich der Bedarf an vollstationären Pflegeplätzen in stationären Einrichtungen. Dabei soll auch eine kleinräumige Betrachtung stationärer Pflegeplätze auf Basis der statistischen Stadtteile angestellt werden.  Ambulante Pflege: Aus der prognostizierten Anzahl ambulant Gepflegter (durch ambulante Dienste Betreute und Pflegegeldbezieher, die ausschließlich durch Angehörige betreut werden) lässt sich nicht direkt die konkrete Anzahl notwendiger ambulanter Pflegedienste ableiten. Hierzu muss zusätzlich der Bedarf an Pflegekräften berechnet werden. Dies kann analog zum IGES Gutachten mithilfe von Pflegeschlüsseln bzw. mithilfe der Pflegestatistik (Angaben Personal) berechnet werden.  Kurzzeitpflege: Die Zahlen zur Kurzzeitpflege in der Pflegestatistik geben nur einen Querschnitt zum Stichtag 15.12. wieder. Daraus kann nicht direkt ein Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen abgeleitet werden. In den Sommermonaten ist etwa der Bedarf an Kurzzeitpflege hoch, um pflegenden Angehörigen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen. In anderen Städten werden unterschiedliche Berechnungen zur Bedarfsbestimmung von Kurzzeitpflegeplätzen verwendet. Hier sollen mindestens zwei Berechnungsverfahren aus der Praxis, die auch in Vergleichen validiert wurden, aufgegriffen werden: Berechnungsmethode nach Hartmann (Gutachten Kurzzeitpflege in der Region, BMFSFJ 2002) sowie Methoden nach IGES (Projektion des Anteils der Kurzzeitpflege an ambulant Versorgten auf die ambulant Versorgten in der Bevölkerungsprognose).  Tagespflege: Insgesamt ist der Anteil an Tagespflege in der Pflegestatistik sehr gering. Hier könnte für die Prognose an Tagespflegeplätzen analog zu den stationären Plätzen vorgegangen werden. Darüber hinaus sollen weitere Berechnungsverfahren zum Zuge kommen: Berechnung des Bedarfs an Tagespflegeplätzen mit Hilfe eines Indexwertes von 0,5 Prozent bezogen auf die Bevölkerung der über 75-Jährigen (Institut für Gerontologie Heidelberg) oder nach der Versorgungsrichtlinie: Pro 100 ab 65-Jährige werden 0,3 Plätze veranschlagt.

Neben diesen Bereichen der Pflege sollen weitere Themen im Pflegebedarfsgutachten behandelt werden:

 Weitere Wohnformen: z.B. ambulant betreute Wohngruppen sollen betrachtet werden  Demenz: Zahlen zu von Demenz Betroffenen (bundesweite Demenzprävalenz auf Bevölkerungszahlen und –prognosen von Nürnberg angewendet) sowie eine Beschreibung der Einrichtungen und Beratungsstellen für Demenz sollen ebenfalls mit einfließen.

3. Prognose des stationären Pflegeplatzbedarfs, Möglichkeiten zukünftiger Steue-

rung

3.1 Prognosemodell für stationär Pflegebedürftige

Auf der Basis der vorhandenen Prognosen der Bevölkerungsentwicklung und den Daten der Amtlichen Pflegestatistik nach SGB XI soll im Folgenden beispielhaft gezeigt werden, wie der Bedarf an stationären Plätzen in Nürnberg berechnet werden kann. Weitere Pflegesegmente bleiben hier außer Betracht; hierüber wird zu einem späteren Zeitpunkt genauer berichtet1.

In einem ersten Schritt werden Pflegequoten für die stationäre Pflege in Nürnberg berechnet. Um eine möglichst realistische Voraussage zu ermöglichen, wird eine Differenzierung nach Alter (acht Altersgruppen) und Geschlecht vorgenommen. Die Pflegequoten ergeben sich dann jeweils als Anzahl der stationär Pflegebedürftigen dividiert durch die Bevölkerungszahl der jeweiligen Altersgruppe.

Tabelle 1: Beispiel-Berechnung Pflegequoten für das Jahr 2019

2019 MÄNNER FRAUEN Bevölkerung Pflegebedürf- Pflegequoten Bevölkerung Pflegebedürf- Pflegequoten (Alter in gesamt(1) tige stationär stationär gesamt(1) tige stationär stationär Jahren) (2) in % (m) (2) (in %) (f)
MÄNNER Bevölkerung Pflegebedürf- Pflegequoten gesamt(1) tige stationär stationär (2) in % (m) FRAUEN Bevölkerung Pflegebedürf- Pflegequoten gesamt(1) tige stationär stationär (2) (in %) (f)
unter 60 60-64 65-69 70-74 75-80 80-84 85-89 90 u. älter 203.971 128 0,06 15.090 109 0,72 11.856 118 1,00 10.400 180 1,73 10.033 232 2,31 7.797 325 4,17 3.354 289 8,62 1.446 231 15,98 193.995 89 0,05 15.902 66 0,42 14.513 119 0,82 12.604 180 1,43 13.203 424 3,21 11.812 776 6,57 6.107 908 14,87 3.803 1.176 30,92
SUMME 263.947 1.612 -- 271.939 3.738 --

(1) Bevölkerungsbestand gemäß Daten StA (2) Daten gemäß Amtlicher Pflegestatistik (Daten für Nürnberg, Bayrisches Landesamt für Statistik)

In einem zweiten Schritt werden die so ermittelten Pflegequoten auf die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Nürnberg angewendet (jeweils basierend auf der aktuellsten Bevölkerungsprognose von StA). Da sich die Pflegequoten im Zeitverlauf (mehr oder weniger geringfügig) ändern, werden jeweils die Pflegequoten der letzten beiden Erhebungszeitpunkte der Pflegestatistik herangezogen.

Mit den Pflegequoten der Jahre 2017 und 2019 (letzte Erhebungszeitpunkte der Pflegestatistik) und der aktuellsten Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth (StA) ergibt sich folgendes Bild (Grafik folgende Seite).

1 Der Freistaat Bayern hat mit den Kommunen in ganz Bayern einen Prozess zu den Möglichkeiten einer Vereinheitlichung der kommunalen Pflegebedarfsplanung initiiert, der im Laufe des Jahres 2022 zu Empfehlungen führen soll.

Demnach könnte die Zahl der stationär Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2035 auf 8.264 (mit Pflegequote 2017) bzw. 8.005 (mit Pflegequote 2019) ansteigen. Gegenüber dem aktuellen Bestand von etwa 5.600 Plätzen bedeutet dieses einen rechnerischen (Mehr-)Bedarf von bis zu 2.600 Plätzen.

Es sei aber nochmals betont, dass diese Berechnung auf der Annahme basiert, dass die Pflegequoten von 2019 fortgeschrieben werden können.

Dazu kommt, dass das Angebot an Pflegeplätzen auch wesentlich die Nachfrage bestimmt; so stehen in anderen Großstädten wie z.B. München proportional deutlich weniger Pflegeplätze zur Verfügung.

Grafik 2: Prognostizierte Anzahl stationär Pflegebedürftiger In Nürnberg bis 2035

Stationär betreute Pflegebedürftige bis 2035

8.264

9.000

6.539

8.000

7.000

6.000

5.000

5.610

4.000

3.000

2.000

1.000

Pflegequote 2017 Pflegequote 2019 Pflegeplätze 2021

3.2 Kleinräumige Betrachtung stationären Pflegeplatzbedarfs

Ausgehend von diesem Bedarf an Pflegeplätzen ergibt sich die Frage: Wie und wo lässt sich ein bedarfsdeckendes Angebot realisieren? An welchen Standorten bzw. in welchen Stadtgebieten sind neue Pflegeplätze vorrangig? Hierzu ist eine kleinräumige Betrachtungsweise notwendig.

Grundsätzlich gibt es bei Pflegeeinrichtungen kein Wohnortprinzip, d.h. es gibt keinen Rechtsanspruch für Pflegebedürftige auf Pflegeplätze in ihrem Wohnumfeld. In der Praxis besteht oft der Wunsch, dass Menschen, die lange Zeit in ihrem Quartier leben, auch in der Nähe ein Pflegeheim haben möchten. Andererseits ist bekannt, dass Pflegebedürftige, die aus der Häuslichkeit in ein Pflegeheim wechseln, auch ins Umland abwandern bzw. in die Nähe zu ihren Angehörigen. Realiter sind die individuellen Pläne der Pflegebedürftigen unbekannt.

Um den „kleinräumigen Bedarf“ an Pflegeplätzen näherungsweise quantitativ zu bestimmen, werden die Statistischen Stadtteile als „Planungsregionen“ herangezogen. Diese sind hinreichend groß, um die Variabilität der Siedlungsstrukturen in Nürnberg (hochverdichtete urbane Kernzone einerseits, eher dörfliche Strukturen in den Außenbezirken andererseits) mit einzubeziehen. Kleinere Gebietsabgrenzungen (z.B. Statistische Bezirke) sind für eine Pflegebedarfsplanung nicht sinnvoll nutzbar. Außerdem liegen für die Gebietsabgrenzungen der Statistischen Stadtteile wichtige benötigte Daten zur Bevölkerungsstruktur durch StA vor.

Die Schätzung der Anzahl der stationär Pflegebedürftigen erfolgt nach der gleichen Methodik wie oben beschrieben, bezogen nun nicht auf die Gesamtstadt, sondern auf die Bevölkerung in den Statistischen Stadtteilen. Diese Werte werden nun den real existierenden Pflegeplätzen gegenübergestellt.

Es handelt sich auch hier um eine Näherungsrechnung, und zwar aus mehreren Gründen. Unterstellt wird die Annahme einer „Gleichverteilung“ der Plätze in den Stadtgebieten, die jedoch keine rechtlich umzusetzende und auch aus sozialer Hinsicht nicht zwingende Vorgabe ist. Eine exakte Gleichverteilung der Plätze wäre weder theoretisch begründbar noch real umsetzbar.

Die Zusammenschau der einzelnen Stadtteile ergibt eine Vorstellung davon, wo vergleichsweise überoder unterproportional viele Pflegeplätze in Nürnberg existieren.

Dieses Vorgehen bietet eine Orientierungsgröße für weitere Planungsprozesse, insbesondere hinsichtlich der bevorzugten Ansiedlung von Pflegeeinrichtungen in bestimmten Stadtgebieten. Das Verfahren liefert Anhaltspunkte für stadtpolitische Entscheidungen, in welchen Gebieten neue Pflegeplätze prioritär gegenüber anderen Gebieten umgesetzt werden können.

Es sei also nochmals betont, dass die folgende Grafik (siehe nächste Seite) keine reale Unter- oder Überversorgung darstellt, sondern eine ungefähre quantitative Vorstellung davon gibt, wie viele Pflegeplätze in den einzelnen Statistischen Stadtteilen benötigt würden, wollte man eine Gleichverteilung in den Stadtteilen anstreben. Die Funktion ist allein, für die Planung eine Orientierung zu geben, auf welche Regionen bei der Realisierung neuer Pflegeplätze besonderes Augenmerk zu legen ist.

Grafik 3: Geschätzter Bedarf an Pflegeplätzen in Statistischen Stadtteilen

Abbildung 1

Die Graphik zeigt, dass insbesondere im erweiterten Innenstadtgürtel eine Konzentration von Pflegeheimen vorliegt. Dagegen besteht besonders in der Südlichen Außenstadt (sie reicht im Norden von Hasenbuck/Rangierbahnhof bis hin zu Katzwang und Kornburg im Süden) und der Nordwestlichen Außenstadt (im Süden von der Linie Schniegling bis Thon, im Norden bis nach Boxdorf und Großgründlach reichend) rechnerisch eine „Unterversorgung“.

3.3 Verbesserung stadtinterner Planungsgrundlagen zur Schaffung von Pflegeplätzen

Bislang haben die vom MODUS-Institut erstellten Gutachten zum Bedarf an Pflegeplätzen keine nennenswerten Steuerungswirkungen aus kommunaler Sicht entfaltet. Zwar haben diese Gutachten bislang in den einzelnen Pflegesegmenten eine ausreichende bis gute Infrastruktur attestiert, doch besonders im letzten Gutachten 2019 ist der Bedarf an stationären Pflegeplätzen in der Zukunft immer deutlicher sichtbar geworden. Praktisch gesehen, kann jedoch potentiellen Investoren lediglich signalisiert werden, dass generell ein Bedarf an Pflegeplätzen in Nürnberg besteht; in welchen Gebieten dies vorrangig der Fall ist und vor allem: welche Flächen hierfür zur Verfügung stehen, entzieht sich im Wesentlichen einer planmäßigen Steuerung.

Insbesondere zeigen sich folgende Hindernisse bei der Planung und Realisierung von Einrichtungen der Altenpflege in Nürnberg:  Keine kleinräumige Planung (bisher: punktuelle Antworten SenA auf Bedarfsabfragen von Stpl)  Keine Transparenz über Vorhaben/Bauanfragen von (Pflege-)Investoren.  Keine Festlegungen zu Pflegeeinrichtungen im Baulandbeschluss  Keine städtischen Flächen / Flächenreservierungen für Pflegeeinrichtungen  Kein vereinbartes Verfahren, wie die an unterschiedlichster Stelle der Stadtverwaltung eingehenden Interessenbekundungen potenzieller Träger systematisch bearbeitet werden

Insbesondere bei „Flächenkonkurrenzen“ in der Gemengelage berechtigter städtebaulicher Ansprüche hat die Pflege häufig das Nachsehen. Durch die Neuausrichtung der Pflegebedarfsplanung ist intendiert, auch auf die Realisierung benötigter Platzkapazitäten in Zukunft stärker gestaltend einzuwirken. Dies erfordert, die seniorenpolitischen Ziele besser in den Gesamtprozess der Stadtplanung zu integrieren.

Hierzu schlägt das Seniorenamt in einem ersten Schritt zwecks Verbesserung der Planungsgrundlagen folgende Maßnahmen vor:

  1. Erstellung einer Übersicht von geeigneten Standorten für Pflegeheime: Hierzu ist eine Anfrage bei Stpl erfolgt. Dies soll dazu dienen, einen besseren Überblick über Potentialflächen zu gewinnen und für Gespräche mit Investoren eine konkretere Grundlage zu erhalten.

  2. Zusammenführung von (Bau-)Anfragen potentieller Pflege-Investoren beim Seniorenamt: Bislang wenden sich potentielle Pflege-Investoren bzw. Heimbetreiber auf unterschiedlichsten Wegen an die Stadtverwaltung. Das Seniorenamt möchte in Zukunft diese Informationen sammeln und hat dazu Kontakt mit städtischen Dienststellen (Stpl, BoB, WiF, LA) aufgenommen, um Wege für ein praktikables Verfahren zum Informationsaustausch zu finden.

  3. Mögliche Erweiterung des Baulandbeschlusses: Der Baulandbeschluss ist eine wichtige Grundlage für die Mobilisierung und Entwicklung von Bauflächen in Nürnberg, insbesondere für den Wohnungsbau. Auf dieser Grundlage können auch Folgekosten für soziale Einrichtungen auf Planungsbegünstigte übertragen werden. Bislang sind unter dem Stichwort „Soziale Einrichtungen“ (Abschnitt B 5) u.a. Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und Schulen aufgeführt. Angesichts des bestehenden Bedarfs wird vorgeschlagen, hier auch stationäre Pflegeeinrichtungen aufzunehmen. Dies würde insbesondere bei neuen Planungsgebieten ohne bestehendes Baurecht (z.B. Tiefes Feld, Areal Brunecker Straße) die Möglichkeit bieten, über städtebauliche Verträge die Errichtung von Pflegeheimen zu initiieren.

  4. Verstärkung dienststellenübergreifender Kommunikation: SenA hat ein Interesse daran, mit anderen Dienststellen verstärkt über Möglichkeiten zur Schaffung bzw. Vorhaltung von Flächen für Pfle-

geeinrichtungen zu kommunizieren. Daher wird ausgelotet, in welcher Weise sich SenA in existierende Planungs- und Abstimmungsrunden anderer Dienststellen (z.B. LA, Stpl etc.) sinnvoll einbringen kann.

  1. Verstärkte Außenkommunikation mit (potentiellen) Pflegeheimbetreibern: Über bestehende Gremien sollen, wenn möglich, Planungen von Pflegeheimbetreibern transparenter werden. Ein Beispiel für ein bestehendes Gremium ist die Pflegekonferenz, die halbjährlich tagt. Auch die Möglichkeit von zugehenden Einzel-Gesprächen auf Investoren bzw. Betreibern ist zu nutzen. Bedingung hierfür ist die Umsetzung der ersten Maßnahme (Übersicht über geeignete Standorte).

Mit diesen Maßnahmen soll perspektivisch das Instrumentarium zur Realisierung von Einrichtungen der Pflege erweitert werden. Dazu kann in enger Abstimmung zwischen den zuständigen Geschäftsbereichen beispielsweise die Nutzung von Vorkaufsrechten durch die Stadt ebenso gehören wie Konzeptvergaben, Städtebauliche Verträge etc.

4. Zusammenfassung und Ausblick

Ein Vorschlag zur Neuausrichtung der Pflegebedarfsplanung nach Art. 69 AGSG wurde dargelegt, die zukünftig vom Seniorenamt selbst erarbeitet werden und nicht mehr über externe Gutachten vergeben werden soll. Zentral ist ein einfaches Prognosemodell für die stationäre Pflege, das auch kleinräumige Aspekte umfasst. Methodisch wird ein Mix aus verschiedenen Datenerhebungen bzw. Informationssammlungen vorgeschlagen, die auch in den im vier- bis fünfjährigen Turnus zu erstellenden Gesamtbericht einfließen sollen.

Anhand des Beispiels der stationären Pflege wird ein Prognosemodell vorgeschlagen, das auf der Grundlage statistischer Daten vom Seniorenamt selbst durchgeführt werden kann.

Aussagen zur weiteren Sektoren der Pflege müssen hinzukommen: Ambulante Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege, aber auch andere Wohn- bzw. Pflegeformen. Angesichts ähnlicher Problemlagen in den Kommunen Bayerns hat die Staatsregierung einen landesweiten Prozess zur Vereinheitlichung der Pflegebedarfsplanung angestoßen. Hierfür ist ein umfangreiches Gutachten in Auftrag (IGES-Institut) gegeben worden. Die Ergebnisse dieses Gutachten werden im Laufe des Jahres vorgestellt. In 2021 und 2022 sollen daraus Empfehlungen für die Ausgestaltung der kommunalen Pflegebedarfsplanung abgeleitet werden.

Insbesondere im Bereich der stationären Pflege sollen die Planungsgrundlagen durch geschäftsbereichsübergreifende Kooperation verbessert werden.

Die nächste turnusmäßige Bedarfsermittlung gemäß Art. 69 AGSG soll 2023 vom Seniorenamt vorgelegt werden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 28.10.2021 öffentlich Bericht

Betreff: Benchmarking 2020: Monitoring zu den Leistungen nach dem SGB XII, dem SGB II, zum

AsylbLG und zur Prävention von Wohnungsnotfällen (Nachreichung)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 28.10.2021 öffentlich Bericht

Betreff: Modellprojekt zur Online-Beratung im Sozialamt: Fachkonzept für den SFD, das ESP und die Beratung von Menschen mit Behinderung.

Anlagen: Anlage_Modellprojekt für Onlineberatung im Sozialamt Entscheidungsvorlage_SozA_Online-Beratung_28.10.2021

Bericht:

Vorliegend soll das Fachkonzept "Digitale Beratungszugänge im Amt für Existenzsicherung und soziale Integration" vorgestellt werden. Dieses Konzept ist in Zusammenarbeit mit dem Institut für E-Beratung der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm und einzelnen Bereichen des Sozialamts - mit dem Schwerpunkt Beratung - entstanden.

Die digitale Transformation hat durch die Corona Pandemie in vielen Lebensbereichen digitale Dienste in den Fokus gerückt. Um die Nürnberger Bürgerinnen und Bürger über die verschiedenen Kanäle erreichen zu können, wurde ein Konzept für die Implementierung von Onlineberatungsangeboten im Bereich des Sozialpädagogischen Fachdienstes, dem Energiesparprojekt und der Beratung von Menschen mit Behinderung entwickelt. Diesem Konzept liegen Überlegungen zu Grunde, wie technische Möglichkeiten eingesetzt werden können, um Beratungsanfragen aufnehmen und bearbeiten zu können.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 25.000 € Folgekosten 25.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 25.000 € davon Sachkosten 25.000 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Lizenzkosten für Softwarelösung sind im Rahmen einer IT-Maßnahme abgebildet. Folgekosten (Support etc.) werden entsprechend Ergebnis des Vergabeverfahrens ab 2023 im HH berücksichtigt.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Fachkonzept befasst sich mit der Etablierung von Onlineberatungsangeboten für die Beratungsbedarfe der jeweils adressierten Zielgruppe.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Digitale Beratungszugänge im Amt für Existenzsicherung und soziale Integration –

Sozialamt Nürnberg

Konzept für ein Pilotprojekt Onlineberatung in den Bereichen „Sozialpädagogischer Fachdienst“, „Menschen mit Behinderung“ und „Energiesparberatung“.

Erstellt vom Institut für E-Beratung der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. Prof. Dr. Richard Reindl, Prof. Dr. Robert Lehmann

Stand: 1.10.2021

  1. Kurzfassung Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Stadt Nürnberg bildet die Digitalisierung der Beratung im Amt für Existenzsicherung und soziale Sicherung – Sozialamt Nürnberg einen wichtigen Baustein für eine kundenfreundliche und zukunftsorientierte Verwaltung.

Ausgangslage: Als Folge der digitalen Transformation verändern sich alltägliche Formen der Kommunikation und verlagern sich zunehmend auch ins Internet. Dies bleibt nicht ohne Einfluss auf die Kommunikation in der Beratung, so dass im Zuge der digitalen Transformation auch die Beratung mithilfe digitaler Medien, kurz Onlineberatung, noch dazu verstärkt durch den Lockdown der Corona-Pandemie eine vermehrte Aufmerksamkeit erhalten hat. Für die meisten Menschen ist die digitalisierte Kommunikation insbesondere mittels Smartphones bereits fest mit dem Alltag verwoben, so dass der Verzicht auf diese Kommunikation in vielerlei Hinsicht einem gesellschaftlichen (Teil-)Ausschluss gleichkommt.

Die Auswirkungen der alltäglichen Kommunikationsgewohnheiten sind auch ablesbar an der Zunahme der Anfragen an das Sozialamt Nürnberg, die über digitalisierte Kanäle (E-Mail) eingehen. Insofern erfordern die derzeitigen Zugänge zu Beratungsleistungen des Sozialamts eine Anpassung an die veränderten alltäglichen Kommunikationsgewohnheiten der Menschen in der Stadt. Notwendig ist eine Erweiterung des Zugangs zu Beratung und Hilfe zum Sozialamt Nürnberg mit Hilfe einer datensicheren Onlineberatung.

Ziele für das Sozialamt: Beratung an (virtuelle) Lebenswelten anpassen: Mit Hilfe der Onlineberatung soll die Beratung in unterschiedlichen Bereichen des Sozialamts an die zunehmen virtualisierten Lebenswelten angepasst werden. Wenn sich Menschen zunehmend im virtuellen Raum aufhalten, muss auch eine lebensweltbezogene Beratung und Hilfe diese Räume nutzen, um ihr Angebot den Menschen zugänglich zu machen.

Beratung niedrigschwelliger zugänglich machen: Onlineberatung ist für die Ratsuchenden von zuhause aus nutzbar, so dass Fahrten zum Amt entfallen können und Fahrzeiten eingespart werden. In ihrer asynchronen Form ist sie auch nicht an Sprechzeiten bzw. Öffnungszeiten gebunden, so dass ein niedrigschwelliger Zugang zu Beratung möglich wird. Auch lassen sich im Schutz der Anonymität besonders belastende und/oder schambesetzte Themen leichter ansprechen. Davon profitieren vor allem Ratsuchende, die sich schwer tun, eine Beratungsstelle aufzusuchen.

Beratungsprozesse intensivieren und stabilisieren: Durch die Verknüpfung von Präsenzberatung und Onlineberatung lassen sich Nachfragen unkomplizierter erledigen und eine frühe Kontaktaufnahme online kann einer Verfestigung von Problemen entgegenwirken. Nachgehende digitale Kontakte tragen dazu bei, Beratungsgewinne zu stabilisieren und nachhaltiger zu gestalten.

Passgenauigkeit der Beratung erhöhen: Ein Vorteil der Onlineberatung liegt auch darin, mit automatisierten Verteilsystemen entlang von Zuständigkeiten zu arbeiten, so dass „händische“ und zeitraubende Weiterverweisungen weitgehend entfallen und zuständige Fachkräfte direkt angefragt werden können.

Datengeschützte und vertrauliche Beratung sichern: Eine spezielle und auf den Workflow der Beratungsfachkräfte zugeschnittene Onlineberatungssoftware sichert eine vertrauliche Beratung auch im virtuellen Raum, ohne durch einen Medienwechsel (Tel., pers. Gespräch) Abbrüche zu riskieren.

Beratung flexibler gestalten und zukunftsfest machen: Beratungsfachkräften ermöglicht die Onlineberatung ihre eigene Arbeitsumgebung flexibler zu gestalten und sich auf die wesentlichen Inhalte der Beratungsanfrage zu fokussieren. Gerade in der asynchronen Form bleibt Zeit, zu einer Anfrage zu recherchieren und eine befriedigende Lösung zu suchen. Darüber hinaus lassen sich weitere kollegiale Expert*innen mit Spezialwissen problemlos hinzuziehen, so dass die Beratung qualitätsvoller werden kann. Eine systematische Verknüpfung beider Beratungsvarianten (online und offline) ermöglicht es, die Vorteile beider Varianten zu nutzen und die Beratung im Sozialamt zukunftsfest zu machen.

Exemplarische Projektdurchführung für drei Bereiche:

Die Onlineberatung soll als Ergänzung bisheriger Beratungsformen anhand von drei Bereichen des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Nürnberg mit jeweils unterschiedlichen Zielgruppen erprobt werden:

Bürgerinnen und Bürger über 21 Jahren sowie im Rahmen der vorbeugenden Obdachlosenhilfe auch für unter 21-Jährige.

Beeinträchtigung sowie deren Angehörige, gleichzeitig auch Ansprechorganisation für andere Behörden und Einrichtungen zu dieser Thematik

Transferleistungen in Anspruch nehmen sowie Haushalte mit geringem Einkommen.

Geplante Maßnahmen:

Für den digitalen Beratungszugang ist ein datensicheres und barrierefreies Onlineberatungsportal erforderlich, das im Frontend (für die anfragenden Klientinnen und Klienten) mit verschiedenen Endgeräten leicht zugänglich, datenschutzrechtlich auf dem neuesten Stand und jederzeit erreichbar ist, und im Backend (für die Beratungsfachkräfte) den Arbeitsprozess der jeweiligen Fachkräfte unterstützt und eine flexible Handhabung ermöglicht. Dabei können Beratungsprozesse sowohl ausschließlich online erfolgen als auch mit Präsenzterminen verknüpft werden, ohne die notwendige Vertraulichkeit zu verletzen und die Dokumentation aufwendiger zu gestalten.

Notwendige Investitionen:

Technische Ausstattung:

Bildschirmkamera, Screenreader.

Personalbedarf/Qualifizierung:

der bereichsspezifischen passgenauen Einrichtung.

nicht bei den Fachkräften vorausgesetzt werden können (textbasierte Situationseinschätzung, Steuerung eines Beratungsprozesses online, etc.). Insofern ist eine Nachschulung bzw. Weiterbildung in Onlineberatung erforderlich.

Evaluierung des Projekts

Zur Sicherstellung der Zielerreichung wird eine formative Evaluierung eingerichtet, die auftretende Problematiken im Projektzeitraum erkennt und Feinsteuerungen vornehmen kann. Darüber hinaus werden Erkenntnisse zu Transferbedingungen in andere Bereiche/Dienste generiert.

Voraussichtliche Kosten (€): (Erläuterung s. S. 16ff.)

einmalig laufend (Projektzeitraum) laufend (Dauerbetrieb)
techn. Ausstattung
Beratungsportal - Software 60.000 54.000 54.000
Arbeitsplatzausstattung (vorhanden)
Personal/Qualifizierung
TZ-Stellen für 3 Jahre: 45.000 (befristet auf Projektzeitraum) 0
Qualifizierung/Fortbildung: 18.750
Evaluation 20.000 (befristet auf den Projektzeitraum) 0
Summe: 78.750 119.000 54.000
  1. Einleitung Der digitale Transformationsprozess durchdringt alle Lebensbereiche und führt zu mehr oder weniger großen Umbrüchen. Unterschiedliche Alltagspraktiken werden immer häufiger mit Hilfe der Infrastruktur des Internets und seiner Anwendungen erledigt: z. B. einkaufen, Bankgeschäfte erledigen, Parkgebühren bezahlen, Fitness überprüfen, sich verabreden, in Kontakt treten. Vergleichbar mit dem Einzug des Personal Computers (PC) in die Bürowelt und der radikalen Veränderung (nicht nur) dieser in der Folgezeit, wandelt sich die alltägliche Kommunikation zwischen Menschen mithilfe digitalisierter Medien. Das bleibt nicht ohne Rückwirkung auf Beratungsstellen, deren „digital turn“ bereits seit einiger Zeit im Gange ist und die herkömmlichen Kommunikations- und Beratungsroutinen öffentlicher Ämter und Dienststellen in Frage stellt.

Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Stadt Nürnberg bildet die Digitalisierung der Beratung im Amt für Existenzsicherung und soziale Sicherung – Sozialamt Nürnberg einen wichtigen Baustein für eine kundenfreundliche und zukunftsorientierte Verwaltung. Für Konzeption und Gestaltung erweiterter digitaler Beratungszugänge und niedrigschwelliger Erreichbarkeit kooperiert das Sozialamt mit der ansässigen Technischen Hochschule, deren Institut für E-Beratung als einziges Hochschulinstitut in Deutschland über umfangreiche wissenschaftliche Expertise in Onlineberatung verfügt, und anwendungsorientiert zu technischen Innovationen im Feld der Sozialen Arbeit, zu Gebrauchstauglichkeit (Usability) und Akzeptanz sowie Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Anwendungen forscht (www.eberatungsinstitut.de).

Die Grundlage für dieses Fachkonzept bilden verschiedene Vorgespräche zur Digitalisierung der Beratung im Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt der Stadt Nürnberg (Sozialamt Nürnberg) der Projektkoordinatorin Frau Chao-Kinkelin der Energiesparberatung (ESP), des Leiters des Sozialamts Nürnberg, Herrn Wolfrum, der Abteilungsleiterin Frau Bührle-Posset (SFD) und der Inklusionsbeauftragten Frau Brötzmann (MmB) mit der Leitung des Instituts für E-Beratung der Technischen Hochschule Nürnberg, Prof. Dr. Robert Lehmann bzw. Prof. Dr. Richard Reindl. In einem gemeinsamen Workshop mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der drei Bereiche und dem Institut für E-Beratung wurden die Rahmenbedingungen für das nachfolgende Fachkonzept zur Digitalisierung der Beratung im Sozialamt der Stadt Nürnberg festgelegt.

  1. Ausgangssituation Seit geraumer Zeit findet ein tiefgreifender Wandel der alltäglichen Kommunikation mithilfe digitaler Medien statt, der die Kommunikationsroutinen der gesamten Gesellschaft ändert: Nach der ARD-ZDF- Onlinestudie nutzten im Jahr 2000 gut ein Viertel der Deutschen das Internet. Im Jahr 2017 wurde bereits die 90 % Marke überschritten (2020: 94 %). Insbesondere ist eine tägliche, mobile Internetnutzung festzustellen, die das Internet zum ständigen Begleiter für alle möglichen Fragen und Themen werden lässt

Kommunikation genutzt (Koch & Frees 2017; Beisch & Schäfer 2020).

Diese heute als „digitaler Transformationsprozess“ beschriebene Entwicklung hat auch dazu geführt, dass unser alltägliches, wesentlich auf der persönlichen Begegnung gründendes Beziehungsnetz um ein zweites kommunikatives Netz erweitert wurde, das ausschließlich digital vermittelt ist. Tagtäglich wahrnehmbar ist dieses digitale Kommunikationsnetz am deutlichsten mit Hilfe eines Smartphones, das wie eine Art Schlüssel Zugang zu vielfältigen Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten bietet. Die häufigste Form dieser Onlinekommunikation stellt die asynchrone, also zeitversetzte Kommunikation mittels E-Mails oder messengerbasierten Chats dar. Dies hat den Vorteil, dass die Gesprächspartnerinnen bzw. Gesprächspartner nicht gleichzeitig und nicht am selben Ort anwesend sein müssen und „Gespräche“ orts-

und zeitunabhängig geführt werden können. Durch die Entkoppelung der Beziehung von Ort und Zeit im zweiten, digitalen Kommunikationsnetz strukturieren sich Begegnung und Beziehung stärker über Interessen und Inhalte und bislang klar abgegrenzte Lebensbereiche überlappen sich im digitalen Kommunikationsnetz und gehen ineinander über. Infolgedessen verändern sich die Beziehungen der Menschen untereinander wie auch ihre Alltagsstrukturen: Das Leben an sich mediatisiert sich, weil zunehmend mehr Handlungen unter Zuhilfenahme von Online-Kommunikation geplant und umgesetzt werden, so dass vor allem soziale Beziehungen flächendeckend digital vermittelt gestaltet werden (Vorderer 2015; Krause 2016). Insgesamt gesehen zeigen Studien, dass Kommunikation vermehrt im digitalen Raum stattfindet, soziale Beziehungen online mitgestaltet werden und damit das Internet zu einem Teil der Lebenswelt der Menschen geworden ist.

Wenn sich alltägliche Formen der Kommunikation verändern, bleibt dies nicht ohne Einfluss auf die Kommunikation in der Beratung, so dass im Zuge dieser digitalen Transformation vieler Lebensbereiche auch die Beratung mithilfe digitaler Medien, kurz Onlineberatung, noch dazu verstärkt durch den Lockdown der Corona-Pandemie eine vermehrte Aufmerksamkeit erhalten hat. Zudem ist für viele Menschen die Onlinekommunikation bereits fest im Alltag verwoben, so dass der Verzicht auf diese Kommunikation in vielerlei Hinsicht einem gesellschaftlichen (Teil-)Ausschluss gleichkommt.

Die Auswirkungen der laufenden digitalen Transformation unterschiedlichster Lebensbereiche und insbesondere die Veränderung der alltäglichen Kommunikationsgewohnheiten sind auch ablesbar an der Zunahme der Anfragen an das Sozialamt Nürnberg, die über digitalisierte Kanäle (E-Mail) eingehen. Gerade in der Pandemiezeit hat sich gezeigt, dass mit Hilfe dieser kontaktfreien Kommunikationskanäle Beratungsprozesse angestoßen und auch abgeschlossen werden können.

Deshalb werden derzeit viele Anfragen und Beratungsanliegen über Telefon, aber auch per (nicht datenschutzkonformer) E-Mail, seltener per Briefpost oder per persönlicher Vorsprache an das Sozialamt herangetragen. Gerade die Beantwortung der E-Mail-Anfragen, die aus Datenschutzgründen auf postalischem Weg erfolgt, verursacht viel Aufwand. Aus den Vorgesprächen mit den beteiligten Diensten ergibt sich grob geschätzt folgendes Bild der Anfragen:

Anfragen pro Monat Sozialpädagogischer Fachdienst Menschen mit Behinderung Energiesparberatung
per Telefon 2.000 15 60 – 80
per E-Mail 50 - 60 40 10
per Briefpost/Karte 5 0,5 15
persönliche Vorsprache (vor der Pandemie) 240 10 -

Die derzeitigen Zugänge zu Beratungsleistungen des Sozialamts erfordern eine Anpassung an die alltäglichen Kommunikationsgewohnheiten der Menschen in der Stadt. Notwendig ist eine Erweiterung des Zugangs zu Beratung und Hilfe zum Sozialamt Nürnberg mit Hilfe einer datensicheren Onlineberatung.

  1. Vorteile der Onlineberatung Neben der Präsenz- und Telefonberatung hat sich die textbasierte Onlineberatung (Mail, Chat, Messenger, Forum) als dritte Säule in der psychosozialen Beratungslandschaft etabliert mit differenzierten und methodisch vielfältigen Ansätzen, sodass sich im Lauf der kurzen Geschichte der Onlineberatung neue Beratungsangebote auch für Zielgruppen entwickelt haben, die sonst kaum in ein persönliches Beratungssetting kämen. Dabei profitieren Ratsuchende wie Beratungsfachkräfte von den Vorteilen der

Onlineberatung (Reindl & Engelhardt 2021). Während der Pandemie sind insbesondere Videoformate hinzugekommen, die als (kurzfristiger) Ersatz für die persönliche Beratung fungieren. Die Vorteile einer textbasierten Onlineberatung zeigen sich für Ratsuchende gleichermaßen wie für Beratungsfachkräfte:

Ratsuchende:

Aus der Erfahrungsgeschichte der internetbasierten Beratung lassen sich eine äußere und innere Niedrigschwelligkeit als wesentliche Vorteile der Onlineberatung benennen, die für Ratsuchende zum Tragen kommen. Mit äußerer Niedrigschwelligkeit sind Faktoren wie die Zeit- und Ortsunabhängigkeit der Beratung gemeint, mit innerer Niedrigschwelligkeit Anonymität und Autonomie, die in der Verbindung miteinander Beratung für viele Ratsuchenden attraktiver und zugänglicher machen.

Wenn man die Vorteile der Onlineberatung in einem Satz zusammenfassen müsste, würde er folgendermaßen lauten: Ratsuchende erhalten eine schnelle Antwort auf ihre Fragen und Probleme bei der Onlineberatung, an die sie sich zu jeder Zeit und an jedem Ort auch anonym in ihrer jeweiligen Sprache mittels einfacher Technik (Smartphone) datenschutzkonform wenden können.

In der Regel wird auf eine Erstanfrage innerhalb von 48 Stunden an Werktagen reagiert. Ein Aufsuchen einer Präsenzberatungsstelle hingegen mit dem Vorlauf einer Terminvereinbarung ist dagegen deutlich zeitaufwendiger.

In der Onlineberatung ist es zudem möglich, ein Beratungsanliegen dann zu formulieren, wenn es aus Sicht der Ratsuchenden besonders akut ist oder auch wenn eine ruhige Stunde im Alltagstrubel dafür genutzt werden kann. Die Ratsuchenden können so unbeeinflusst von den Zeitvorgaben einer Präsenzberatung ihre Situation mit allen Emotionen und Fantasien schildern und ihr Anliegen vortragen.

Der Aufwand für Ratsuchende, eine Beratungsstelle aufzusuchen, verringert sich mit der Onlineberatung, da keine örtlichen Distanzen überbrückt werden müssen. Gleichzeitig kann dies die innere Hemmschwelle, überhaupt Beratung in Anspruch zu nehmen, absenken.

Durch die Reduzierung der Sinneskanäle und den Wegfall von sozialen Hinweisreizen in der textbasierten Onlinekommunikation entsteht für Ratsuchende die Möglichkeit, ihre Identität (noch) nicht preiszugeben (Anonymität bzw. Pseudonymität). Davon profitieren Ratsuchende, die sich schwertun, eine Präsenzberatungsstelle aufzusuchen, oder die sonst in keine Beratungsstelle gekommen wären, z. B. wenn sie traumatisiert sind. Auch ist es für Ratsuchende leichter, im Schutz der Anonymität schambesetzte oder tabuisierte Themen anzusprechen.

Zur niedrigschwelligen Erreichbarkeit der Onlineberatung kommt hinzu, das Ratsuchende in weit stärkerem Maß als bei der Präsenzberatung in der Lage sind, den virtuellen Beratungsprozess zu steuern: Sie entscheiden mit über Geschwindigkeit und Ende der Beratung, indem sie selbst festlegen, wann und wie oft sie antworten, und indem sie letztlich jederzeit und ohne Konsequenzen die Beratung beenden können. Die dadurch erlebte stärkere Autonomie erhöht insgesamt die Zufriedenheit mit dem Beratungsprozess und das Erleben der eigenen Selbstwirksamkeit.

Beratungsfachkräfte:

Beratungsfachkräfte erleben, dass Anfragen online gestellt werden oder zwischen zwei Terminen Nachfragen per Mail eingehen, für deren postalische Beantwortung sie viel Aufwand betreiben müssen, da ein herkömmliches Mailprogramm nicht den rechtlichen Anforderungen an eine vertrauliche Kommunikation entspricht. Diesem offensichtlichen Bedarf an einer niederschwelligen Kontaktaufnahme können städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nachkommen, weil rechtliche Regelungen unsichere Kanäle verbieten. Die für eine Onlineberatung speziell entwickelte Software schafft hier Abhilfe,

da sie datenschutzkonform ist und die Vertraulichkeit der Beratung schützt. Insofern profitieren alle Beratungsfachkräfte von einer sicheren Beratungssoftware.

Es sind aber mehr die mit der Onlineberatung verbundenen fachlich-methodischen Aspekte, die im Zuge einer Onlineberatung für Beratungsfachkräfte von Vorteil sind.

In der textbasierten Onlineberatung (Mail, Messenger, Chat) eröffnet die Reduzierung der Sinneskanäle Beratungsfachkräften die Möglichkeit, auf die wesentlichen Inhalte der Beratungsanfrage zu fokussieren ohne von Begleiterscheinungen wie Gestik und Mimik evtl. in die interpretatorische Irre geführt zu werden. Kompetente Onlineberatungsfachkräfte lernen im Umgang mit der textbasierten Kommunikation ihre Wahrnehmung zu verfeinern, so dass sie ein vertieftes Verständnis für die Beratungsanliegen von Ratsuchenden entwickeln. Dies wirkt sich insbesondere auch bei längerfristigen Beratungsverläufen, wie sie in unterschiedlichen Bereichen der Beratung üblich sind, positiv aus. Dass diese im täglichen Onlineberatungsgeschäft erworbene Kompetenz wiederum die Präsenzberatungskompetenz der Beratungsfachkräfte beeinflusst, gibt einen Hinweis darauf, dass die Onlineberatung auch positive Rückwirkungen (verfeinerte Wahrnehmung, fokussierte Inhalte, etc.) auf die eigene Präsenzberatung mit sich bringt.

Als zusätzlichen Vorteil bringt die textbasierte Onlineberatung mit sich, dass die eigene Arbeitsumgebung flexibler gestaltet werden kann. Dies hängt insbesondere auch mit der anderen Bedeutung der Zeit in der Onlineberatung zusammen. Generell stellt ja der Zeitgewinn bzw. die Entschleunigung für den unter Handlungs- oder Problemdruck stehenden Ratsuchenden einen der wesentlichen Gründe für die Inanspruchnahme von Beratung dar (Wandhoff 2016). In der Onlineberatung gilt diese Form der Entschleunigung ebenso für die Beratungsfachkraft: Während diese in der Präsenzberatung im mündlichen Gespräch unmittelbar reagieren muss, hat sie in der textbasierten Onlineberatung Zeit, die Beratungsanfrage zu lesen, sich Gedanken dazu zu machen und erst danach zu reagieren bzw. zu schreiben. Beratungsfachkräfte können die Anfrage mehrfach lesen, zu einzelnen Aspekten der Anfrage in Ruhe recherchieren und danach ihre Antwort formulieren. In der Onlineberatung hat sich als Standard eine Antwortzeit auf eine Erstanfrage von max. 48 Stunden etabliert. Diese Zeit kann die Beratungsfachkraft nutzen, um eine gut recherchierte, verständnisvolle und aktuelle Antwort zu schreiben. In mehreren Projektevaluationen am Institut für E-Beratung zeigte sich, dass die Beratungsfachkräfte diese Frist problemlos einhalten konnten, ohne dass es ihr Arbeitszeitkontingent überfordert hätte.

Die Möglichkeit der Ratsuchenden, ihre Fragestellungen online zeitnah und direkt zu stellen, birgt auch Vorteile für die Beratungsfachkräfte: Wenn Ratsuchende ihre zeitkritischen Probleme (z. B. Bescheide mit Widerspruchsfristen) in der Onlineberatung frühzeitiger mitteilen können als mit dem Vorlauf einer Terminvereinbarung in der Präsenzberatung, dann wird für die Beratungsfachkräfte die notwendige Zeit gewonnen, die für eine befriedigende Lösungssuche ohne Zeitdruck erforderlich ist. Das kann stressmildernd für die Beratungsfachkräfte und förderlich für die gesamte Beratungsarbeit sein.

Weiterhin können Beratungsfachkräfte über die textbasierte Onlineberatung datenschutzkonform kurze Nachrichten an die Ratsuchenden senden. So sind z. B. kurze Erinnerungen an wichtige Termine möglich. Dadurch lässt sich die Compliance der Ratsuchenden erhöhen, und die u. U. ansonsten sehr zeitaufwändige Bearbeitung von Folgeproblemen durch Terminversäumnisse kann vermieden werden.

Dadurch, dass Ratsuchende durch die schriftliche Kommunikation notwendigerweise bereits einen ersten Reflexionsschritt hinsichtlich ihres Anliegens durchlaufen (sie strukturieren ihr Anliegen in Form von Wörtern, Satzteilen und Sätzen), liegen den Beratungsfachkräften die Anfragen oftmals in einer reflektierteren Form vor als im mündlichen Beratungsgespräch. Damit können insbesondere stark informationshaltige Beratungssequenzen schneller und vollständiger abgeschlossen werden, so dass manche Beratungsverläufe kürzer werden.

In der sehr unkomplizierten Form, auch andere Fachkräfte mit in den Beratungsprozess einzubinden, spielt die Onlineberatung ihre Stärke aus: Es ist sehr einfach möglich, anhand des in die Beratungssoftware integrierten internen Fachaustauschs andere Fachexpertinnen und Fachexperten oder auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzuzuziehen.

Der interne Fachaustausch stellt einen virtuellen Raum dar, in dem sich die Beratungsfachkräfte kollegial beraten und sich fachliche Dokumente und Materialien gegenseitig zur Verfügung stellen können. Damit können die unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen und das Spezialwissen einzelner Beratungsfachkräfte für alle Beratungspersonen bei der Beantwortung von Beratungsanfragen nutzbar gemacht werden. Dies trägt auch zu einer qualitätsvolleren Beratung bei. Beratungsfachkräfte profitieren also von einem guten Setting in der Onlineberatung, da sie methodisch vielfältiger und qualitätsvoller beraten können.

Neben diesen Vorteilen ist ein Aspekt noch besonders hervorzuheben, der in der Kombination der verschiedenen Kommunikationskanäle (Telefon, Online, Präsenz) liegt: Es können die Vorteile der Präsenzberatung mit den Vorzügen der Onlineberatung optimal verknüpft (sogenanntes Blended Counseling) werden. Das kann einerseits darin bestehen, auf die Kommunikationsbedürfnisse und -gewohnheiten der Ratsuchenden fachgerecht zu reagieren und zusätzlich zur Präsenzberatung eine internetbasierte Beratung anzubieten, um die Vielzahl von medial unterstützten Kontaktmöglichkeiten für die Beratung fruchtbar zu machen. Eine andere und zukunftsweisendere Möglichkeit besteht darin, sich systematisch der Vielfalt unterschiedlicher Kommunikationskanäle zu bedienen, sei es per Telefon, Onlineberatung etc. oder im direkten Gespräch vor Ort in der Beratungsstelle. Hier geht es darum, aus dem Beratungsprozess heraus zu entscheiden, welche Beratungsform (online oder offline) für den nächsten Schritt sinnvoll ist, um die jeweiligen medialen Vorteile (Anonymität, Flexibilität etc.) zu nutzen und den Beratungsverlauf effektiv zu gestalten (Engelhardt & Reindl 2017).

  1. Ziele

Beratung an (virtuelle) Lebenswelten anpassen

Wenn sich die Kommunikation im Alltag von Menschen wandelt (s. o.), muss sich konsequenterweise auch die Kommunikation für Beratung und Hilfe anpassen, wenn Menschen weiterhin alltagsnah erreicht werden wollen. Insofern ist es im Sinne des Lebensweltprinzips nur konsequent, digitale Zugänge zu Beratung und Hilfe zu schaffen mit dem Ziel, Beratungsleistungen allen Bürgerinnen und Bürgern dort anzubieten, wo sie sich aufhalten, auch im virtuellen Raum. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung sollten bis 2025 etwa ¼ der Anfragen an die drei Bereiche des Sozialamts (SFD, MmB, ESP) auf digitalem Weg per Onlineberatung erledigt werden können.

Beratung niedrigschwelliger zugänglich machen

Mit der Installation einer Onlineberatung, verbindet sich das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Nürnberg ein niedrigschwelliges Beratungsangebot vorhalten zu können, um den Zugang zu Hilfe und Unterstützung des Sozialamts zu erleichtern: Anfragen können unabhängig von Öffnungszeiten oder Terminvereinbarungen gestellt und bearbeitet werden. Dadurch, dass Fahrwege (Zeit und Kosten) wegfallen, kann Beratung und Hilfe leichter, schneller und frühzeitiger angenommen werden. Die Möglichkeit, zunächst bei einer Anfrage anonym zu bleiben, senkt zudem die Schwelle überhaupt Hilfe nachzufragen, so dass dadurch auch Bürgerinnen und Bürger erreicht werden können, die sonst keine Beratung in Anspruch nehmen würden oder erst sehr spät im Problemprozess nachfragen, wenn bereits eine Verfestigung der Problemlage eingetreten ist. Langfristig kann die frühzeitigere Inanspruchnahme der Beratungsleistungen präventive Effekte erzielen und zu einer Entlastung der Dienste insgesamt führen. Insbesondere für Menschen mit einer Behinderung soll Onlineberatung einen niedrigschwelligen Zugang zu

Beratung und Hilfe ermöglichen, da sie von zuhause aus wahrgenommen werden kann (Barrieren im öffentlichen Raum entfallen) und technische Hilfsmittel einzelne Beeinträchtigungen kompensieren können (Screenreader, Braillezeile, Sprachnachrichten etc.).

Beratungsprozesse intensivieren und stabilisieren

Durch einen Mix der Kommunikationskanäle im Beratungsverlauf (Blended Counseling) sollen Beratungsverläufe stabilisiert und intensiviert werden. Dadurch können Abbrüche vermieden und die Beratung zufriedenstellender gestaltet werden. Eine schnelle Kontaktanbahnung beispielsweise über den digitalen Kanal kann in einem persönlichen Beratungsgespräch vertieft, die Problemlage bearbeitet werden und schließlich in einem nachgehenden digitalen Kontakt der Beratungserfolg gesichert werden.

Datengeschützte und vertrauliche Beratung sichern

Mithilfe der webbasierten Onlineberatungssoftware lässt sich eine datensichere und vertrauliche Beratung im virtuellen Raum sicherstellen, so dass derzeitig bereits anstehende Anfragen von Ratsuchenden in digitaler Form (s. o.) ohne Medienwechsel (Telefon, pers. Gespräch) bearbeitet werden können und Beratungsfachkräfte wie Ratsuchende auf der datensicheren Seite sind.

Beratung flexibler gestalten und zukunftsfest machen

Schließlich zielt die Onlineberatung auf die Erhöhung der beraterischen Flexibilität der Beratungsfachkräfte sowohl im zeitökonomischen Sinn als auch im fachlich-methodischen Sinn, so dass Beratung im Sozialamt insgesamt attraktiver wird und deren Zukunftsfähigkeit sichergestellt ist.

Passgenauigkeit der Beratung erhöhen

Durch ein intelligentes automatisiertes Verteilungssystem der eingehenden Anfragen in der Onlineberatung sollen zeitraubende Weiterverweisungen weitgehend entfallen und die Passgenauigkeit der Beratung erhöht werden. Dazu trägt auch ein internes Nachrichtensystem bei, das eine schnelle kollegiale Unterstützung sicherstellt und so die Qualität des Beratungsprozesses erhöht.

  1. Zielgruppe Grundsätzlich stehen die Beratungs- und Hilfeleistungen, die das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Nürnberg anbietet, allen Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern offen. Insbesondere über die Beratung und Information hinausgehende wirtschaftliche Hilfen sind in der Regel an spezifische Leistungsvoraussetzungen geknüpft, über die potenzielle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger seitens der Fachkräfte des Sozialamts auch personenbezogen informiert werden können.

Es sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg über 21 Jahren, die Beratung und Hilfe beim Sozialpädagogischen Fachdienst in Anspruch nehmen können. Für Familien mit Kindern unter 21 Jahren sowie für alle unter 21-Jährigen ist in der Regel das Jugendamt der Stadt Nürnberg zuständig. Tatsächlich suchen insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen oder Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher den SFD auf. Dazu kommen Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, mit psychischen Erkrankungen oder mit Suchtproblemen. Etwa ein Drittel der Personen, die sich an den SFD wenden sind Personen, die über 65 Jahre alt sind. Die Themen, mit denen lebensältere Personen sich an den SFD wenden, kreisen um Altersarmut, Einsamkeit und pflegerische Versorgung. Bei einem weiteren Drittel steht das Thema Wohnen bzw. die Wohnungslosigkeit akut im Fokus, und ein weiteres Drittel wendet sich an den SFD mit psychischen Problemen und Problemen aufgrund einer Suchtmittelabhängigkeit.

Da mittlerweile mehr als 90 Prozent der Menschen in Deutschland online sind, zählt ein Onlinezugang zu Beratung und Hilfe beinahe schon zum Regelfall. Auch wenn die tägliche Onlinenutzung in den höheren Lebensaltern geringer ausgeprägt ist (50 – 59 Jahre: 67 %; 60 – 69 Jahre: 57%; 70 - Jahre: 34 %; Beisch & Schäfer 2020), ist für viele lebensältere Bürgerinnen und Bürger ein Onlinezugang zu Beratung und Hilfe gerade in Zeiten von persönlichen Kontaktbeschränkungen essenziell. Zudem rücken die jüngeren, digital affinen Generationen künftig nach, so dass ein Onlinezugang zusätzlich zu anderen Formen der Beratung und Unterstützung die Regel bilden wird.

An den Fachbereich Menschen mit Behinderung wenden sich vorwiegend Nürnberger Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung sowie deren Angehörige, aber auch Vertreterinnen und Vertreter von Behörden und Einrichtungen zählen zur Zielgruppe. Gerade für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen stellt eine internetbasierte Beratung und Hilfe einen notwendigen Zugang dar, um die Erreichbarkeit von Beratung und Hilfe zu erhöhen bzw. überhaupt zu ermöglichen (keine Wegstrecken, unterschiedliche barrierefreie Kanäle (Text, Sprache, Bild), etc.). Zu erwarten ist, dass insbesondere die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung und deren Angehörige am meisten von einem Onlinezugang profitieren werden, wenn dieser barrierefrei nutzbar ist.

Die Beratung des Energiesparprojekts des Sozialamts Nürnberg wird überwiegend (90 %) von Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen, die Transferleistungen (SGBII, SGBXII, Wohngeld) beziehen, sowie von Haushalten mit geringem Einkommen. Etwa ein Viertel der Menschen, die sich an die Energieberatung wenden, sind über 65 Jahre alt. Generell wenden sich überwiegend Menschen mit Migrationshintergrund an die Energieberatung: 60 % der Anfragenden hatten einen Migrationshintergrund. Da die Beratung des Energiesparprojekts kaum ohne einen Hausbesuch auskommt, wurde bereits während der Kontaktbeschränkung aufgrund der Pandemie ein Videochat als „Ersatz“ installiert, um notwendige Dokumente (Nebenkostenabrechnung) einzusehen und evtl. ineffiziente Gerätetypen im Haushalt zu identifizieren. Diese Form des Zugangs zur Beratung wird weiterentwickelt, um zum einen eine sichere Dokumentenübermittlung zu gewährleisten und zum anderen den Arbeitsablauf zu optimieren, beispielsweise durch eine elektronische Terminvereinbarung.

  1. Geplante Maßnahmen Zentraler Baustein für den digitalen Beratungszugang zu den Fachkräften des Sozialamts Nürnberg ist ein Online-Beratungsportal, das im Frontend (für die anfragenden Klientinnen und Klienten) mit verschiedenen Endgeräten leicht zugänglich, datenschutzrechtlich auf dem neuesten Stand und jederzeit erreichbar ist, und im Backend (für die Beratungsfachkräfte) den Arbeitsprozess der Fachkräfte unterstützt und eine flexible Handhabung ermöglicht.

Jegliche Beratungskommunikation online mit den Klientinnen und Klienten erfolgt über das verschlüsselte webbasierte Softwareprogramm (Portal), um Vertraulichkeit in einem geschützten virtuellen Raum herzustellen und die Anonymität der Anfragenden sicherzustellen. Ein anonymer Zugang zur Beratung kann helfen, Hemmschwellen bei der Inanspruchnahme von Beratung zu überwinden und/oder schambesetzte oder tabuisierte Themen anzusprechen. Im Verlauf der Beratung kann dann erforderlichenfalls die Anonymität seitens der anfragenden Person aufgehoben werden, insbesondere wenn im Verlauf der Beratung Leistungsansprüche eine personalisierte Bearbeitung erforderlich machen. Diese Möglichkeit der vertraulichen und auch anonymen Beratung sollte bereits mit einer entsprechenden Information auf der Webseite des Sozialamts sichergestellt werden. Die Online-Anfragen werden über dieses webbasierte Portal abgewickelt, das über einen Link oder andere Einbettungsformen prominent auf der Webseite des Sozialamts erreichbar ist. Die Anmeldung erfolgt über einen bei der einmaligen Registrierung zu vergebenden Nickname und ein selbstgewähltes Passwort; damit können sich die Ratsuchenden jederzeit

wieder ins Portal einloggen und ihre Anfragen und die Antworten abrufen. Es besteht für die Ratsuchenden zudem die Möglichkeit, sich per Mail vom Vorhandensein einer Antwort benachrichtigen zu lassen. Beim erstmaligen Registrieren stimmen die Anfragenden den per Link eingebetteten Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des Portals per Mausklick zu. Über einen gut sichtbaren Zugang gelangen die Nutzer dann zur Anmeldung für die verschiedenen Beratungsformen („Mail“-Beratung, Messengerberatung, Textchat mit/ohne Terminbuchung in Gruppen oder einzeln, Videochat mit Terminbuchung). Über ein je nach Fachbereich einzurichtendes Verteilsystem werden die Anfragen direkt an die zuständigen Fachkräfte geleitet, so dass zeitraubende Weiterverweisungen entfallen können. Akzeptiert die Fachkraft die Zuweisung, wird die Anfrage für andere Fachkräfte unsichtbar und im Fall einer erneuten Anfrage derselben Person bleibt die Zuordnung zur Fachkraft bestehen. Verfeinerte Verteilungskonstellationen über beispielsweise Berufsgruppen oder Teamzugehörigkeit sind denkbar.

Im Hintergrund des Portals können sich die Beratungsfachkräfte in einem geschützten Forum austauschen, wichtige Dokumente bereitstellen, Neuigkeiten posten, Vertretungsregelungen treffen, etc. Ebenso können standardisierte Abläufe gespeichert und Textbausteine zur Verfügung gestellt werden.

Für spezielle Zielgruppen können regelmäßige „Themenchat-Sprechstunden“ eingerichtet werden, um beispielsweise die Problemlösekompetenzen der Ratsuchenden zu stärken, Berufskolleginnen und -kollegen zu informieren oder Themen von breiterem Interesse mehreren Personen gleichzeitig zugänglich zu machen, z. B. bei Änderungen von Leistungsansprüchen oder auch im Sinne einer Bürgerbeteiligung.

Im Folgenden wird der digitale Zugang zu Beratung und Hilfe nach den Anforderungen für die einzelnen projektbeteiligten Bereiche (SFD, MmB, ESP) genauer beschrieben:

Sozialpädagogischer Fachdienst:

Zur Erweiterung der derzeit weitgehend per Telefon getätigten Anfragen an den Sozialpädagogischen Fachdienst (SFD) im zentralen Jourdienst wird ein datensicherer Onlinekanal in Form einer webbasierten Mailberatung angeboten, so dass Ratsuchende sich auch online in anonymer wie auch identifizierter Form persönlich Rat und Hilfe holen können. Das kann in jedem Fall die derzeitigen (datenschutzproblematischen) E-Mail-Anfragen ersetzen, deren Bearbeitung per Post (aus Datenschutzgründen) viel Aufwand erfordert und durch den Wechsel des Kommunikationskanals zudem fehleranfällig ist.

Um die Passgenauigkeit der Anfragen zu erhöhen und eine (zeitraubende) Weiterverweisung zu den zuständigen Fachdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeitern abzukürzen, kann bei der einmaligen Registrierung bzw. bei der Anmeldung die Wohnadresse (auf freiwilliger Basis) abgefragt werden, so dass die Anfragen direkt an das „Postfach“ einer oder eines für den Bezirk zuständigen Sozialpädagogin oder Sozialpädagogen eingehen. Von dort kann dann zielgerichtet Kontakt mit der anfragenden Person aufgenommen werden. Ebenso wäre bei der Registrierung die Abfrage nach Kindern unter 21 Jahren im Haushalt sinnvoll, um von vorneherein eine Zuständigkeit des Jugendamts zu klären und an die dort zuständige Fachkraft zu vermitteln.

Im täglichen Jourdienst (zentrale Rufnummer) erreichen etwa 500 Telefonate pro Monat den sozialpädagogischen Fachdienst. Der größte Teil dieser Anfragen sind Informationsanfragen, die von der Verwaltungskraft entweder an die wohnortzuständigen Kolleginnen und Kollegen verwiesen oder von der diensthabenden Beratungsfachkraft direkt abschließend geklärt werden. Hier schafft eine webbasierte Maillösung einen zusätzlichen, niedrigschwelligen und teils anonymen Zugang zu Beratung und Hilfe, der im Gegensatz zu einem Telefongespräch zeitflexibel zu bearbeiten ist.

Parallel hierzu kann das Konzept der Offenen Sprechstunde, das während des Lockdowns ruhte, in digitaler Form wieder aufgenommen werden: In einem zeitlich begrenzten offenen (Text-)Chat können Ratsuchende sich direkt an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SFD wenden und unkompliziert ihr Anliegen sofort klären bzw. an ihre zuständige Fachkraft verwiesen werden, an die sie sich telefonisch, digital oder persönlich wenden können. Um die Kontaktaufnahme möglichst niedrigschwellig zu gestalten, sollte in der Onlinevariante ein Erstkontakt auch ohne vorherige Registrierung möglich sein.

Schließlich besteht auf dem Portal zudem die Möglichkeit für Ratsuchende, die bereits in Kontakt mit ihrer zuständigen Fachkraft stehen, einen Gesprächstermin (als Chat oder als persönliches Gespräch) online zu buchen. Das würde für die Klientinnen und Klienten des SFD den Zugang zu Beratung und Hilfe beschleunigen. Für die Beratungsfachkräfte wird dadurch auch die Planbarkeit ihrer Beratungsleistung erhöht. Zur Erhöhung der Terminverbindlichkeit kann zudem eine automatische Erinnerungsnachricht an die hinterlegte Mailadresse einen Tag vorher verschickt werden.

Bei einer bereits laufenden Beratung kann der Kontakt zu Klientinnen und Klienten zwischendurch auch online z. B. per webbasierter Mail oder auch per Videochat aufrechterhalten bzw. intensiviert werden, um beispielsweise Fahrwege und -zeiten zu sparen und Rückfragen zu klären bzw. „Zwischenergebnisse“ im Beratungsprozess nachzufragen oder auch nur ein Dokument datensicher zu versenden.

Es sollte sicherzustellen sein, dass die Dokumentation der Beratungsleistung mit dem derzeit oder künftig genutzten Dokumentations- und Statistiksystem (SOKON) kompatibel gestaltet ist.

Menschen mit Behinderung

Gerade für Menschen mit verschiedenen Behinderungen ist es sinnvoll, möglichst unterschiedliche Zugänge zu Beratung und Hilfe zu schaffen, die barrierefrei bzw. so barrierearm wie möglich sind, um diverse potenzielle Kontakt- und Kommunikationseinschränkungen zu kompensieren. Von der Onlineberatung profitieren voraussichtlich jüngere Menschen mit Zugang zu Technik am meisten sowie auch Elternteile von schwerbehinderten Kindern oder sonstige pflegende Angehörige. Auch berufstätige Personen mit Behinderung werden die Möglichkeit nutzen, unabhängig von den Öffnungszeiten Kontakt aufzunehmen. Derzeit wird bereits etwa die Hälfte der etwa 70 Anfragen pro Monat online (per E-Mail) gestellt. Die Anfragen erfordern in der Regel einen längeren Beratungsprozess mit mehreren Rückkoppelungsschleifen.

Insofern sind verschiedene Onlinezugänge einzurichten: Per webbasierter Mail können Anfragen schriftlich von zuhause gestellt werden, wenn es für die anfragenden Personen zeitlich passend ist und ihre Beeinträchtigung es zulässt. Eine zeitversetzte schriftliche Anfrage ist für Menschen mit einer erworbenen Hörbehinderung eine gute Zugangsmöglichkeit zu Beratung und Hilfe. Für Personen, die von Geburt an gehörlos bzw. früh ertaubt sind, ist das Zwischenschalten eines Online-Gebärdensprachdolmetscherdienstes erforderlich, um von der Onlineberatung zu profitieren.

Erforderlichenfalls ist bei blinden Menschen eine an das Endgerät (PC, Laptop) anzuschließende Braillezeile notwendig. Für sehbehinderte Personen ist es wichtig, Vergrößerungsmöglichkeiten sowie die Screenreader-Technik zu nutzen, die den Text in Ton überträgt. Auch müssten sich die Kontraste und Farben umstellen lassen. Gerade für Nachfragen kann es wichtig sein, auch Bescheide bzw. Dokumente hochzuladen, die für einen gelingenden Beratungsprozess erforderlich sind.

Beratung und Unterstützung über einen Videochat anzubieten, ist eine weitere Option, um Kommunikationsbarrieren abzubauen. Hier bietet es sich zusätzlich an, bei Bedarf auch Gebärdensprachdolmetscherdienste einbinden zu können, um einen reibungslosen Beratungsablauf sicherzustellen. Eine entsprechende Terminbuchungsmöglichkeit mit dieser Option kann die Zugänglichkeit

zu Beratung für Menschen mit Behinderung zusätzlich erhöhen. Dies setzt wie bei allen Terminbuchungen voraus, dass entsprechende Termine seitens der Fachkräfte vorgehalten werden können und im Portal für einen künftigen Zeitraum hinterlegt werden. Eine Bestätigungs- sowie eine am Vortag zu verschickende Erinnerungsfunktion kann die Verbindlichkeit der Terminwahrnehmung erhöhen.

Weitere Beratungszugänge können über Sprachnachrichten eingerichtet werden, die über das datensichere Portal verschickt werden können. Dies kann einen sehr niedrigschwelligen Zugang mit der Möglichkeit der Teilhabe für Menschen mit schriftsprachlichen Barrieren schaffen. Für Beratungsfachkräfte erfordert diese Form der Beratung erweiterte Kompetenzen in text- bzw. sprachnachrichtlicher Beratung.

Die Grenzen eines Onlinezugangs für Menschen mit Behinderung sind vermutlich dort gegeben, wo eine geringe Ausdrucksfähigkeit bzw. eine schlechte Sprechfähigkeit das Beratungsverständnis aufgrund der eingeschränkten Wahrnehmung über Onlinemedien erschwert oder beinahe unmöglich macht.

Um auch für Menschen mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten eine digitale Teilhabe zu erreichen, sind besondere Anforderungen an die Gestaltung und Usability der Beratungssoftware zu stellen. Neben der Formulierung von Beratungs-, Formular-, Bedienungs- und Hilfetexten in leichter Sprache ist insbesondere auf die erleichterte Bedienbarkeit des Programms besonderer Wert zu legen.

Da ein Onlinezugang zu Beratung und Hilfe eine bestimmte technische Ausstattung (PC, Smartphone, Tablet, Internetzugang, etc.) und eine entsprechende Medienkompetenz für den Umgang damit voraussetzt, sind für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen trotz deren häufigere Internetnutzung besondere (technische) Anstrengungen erforderlich. Dies gilt nach bisherigen Studien insbesondere auch für Frauen in der Altersgruppe der über 60-Jährigen mit geringer Bildung (Keck 2013; Frees & Koch 2018; Croll & Müller-Bretl 2013).

Um keine Doppelarbeit bei der Dokumentation eines online wie offline laufenden Beratungsprozesses zu generieren, müsste die Präsenzberatung wie auch die Onlineberatung mit demselben Dokumentationsprogramm arbeiten bzw. entsprechende Schnittstellen bereitstehen.

Projekt Energiesparberatung

Beim Projekt Energiesparberatung wird bereits seit der Pandemie auch per Video beraten. Insofern gilt es diesen eher aus der Not geborenen Online-Zugang zur Energieberatung in ein Gesamtkonzept der Beratung zu integrieren. Zu den ca. 30 – 40 Neuanfragen pro Monat kommen weitere 30 Folgeberatungen, so dass auch bei der Beratung des Energiesparprojekts ein längerer Beratungsprozess mit mehreren Rückkoppelungsschleifen gegeben ist. Die Ratsuchenden sind beinahe ausschließlich Empfängerinnen bzw. Empfänger von Transferleistungen (90%: SGB II, SGB XII, Wohngeld), und in der Mehrzahl handelt es sich um Haushalte mit Migrationshintergrund (60 %). Häufig werden die Anfragenden vom Jobcenter auf die Möglichkeit der Energieberatung aufmerksam gemacht, insbesondere wenn Nachzahlungen bei den Nebenkosten anstehen bzw. eine Stellungnahme zur Übernahme der Kosten erforderlich ist.

Die bisherigen Zugänge zur Beratung des Energiesparprojekts (Kontaktaufnahme per Telefon, per E-Mail, per Kontaktformular) können um eine Online-Variante auf dem geplanten Portal erweitert werden, so dass eine zusätzliche Möglichkeit der Kontaktaufnahme und der Beratung besteht. Gleichzeitig können dadurch die Beratungsabläufe beschleunigt werden. Werden bisher die Anfragen weitgehend von einer Verwaltungskraft telefonisch entgegengenommen und nach Klärung der Zuständigkeit an die Energieberatungsfachkräfte je nach Termin weitervermittelt, kann diese Vermittlungstätigkeit im Rahmen des Beratungsprogramms weitgehend verschlankt werden, so dass der Zugang zur Beratung des Energiesparprojekts schneller wird. Koppelt man dies zudem mit einer Online-Terminbuchungsmöglichkeit,

kann eine Anfrage bereits mit einem feststehenden Beratungstermin verknüpft werden, so dass keine weiteren Zwischenstufen erforderlich sind. Gleichzeitig lässt sich mit der Terminbuchung auch die Abfrage nach erforderlichen schriftlichen Dokumenten verknüpfen und hochladen, so dass diese bereits zum Beratungstermin für die Energiesparberatungsfachkraft einsehbar sind.

Generell ist bei der Energiesparberatung eher ein Videochat möglich, da aufgrund der Zugangsmotivation (z. B. Stellungnahme für das Jobcenter) bzw. der hochzuladenden erforderlichen Dokumente eine anonyme Beratung nicht gegeben ist. Darüber hinaus ist aufgrund der erforderlichen Überprüfung technischer Haushaltsgeräte zur Energieeinsparung häufig ein Hausbesuch unumgänglich. Als Alternative und/oder Ergänzung hierzu kann ein Videochat einen Teil der Funktionen eines Hausbesuchs übernehmen (z. B. Zeigen der Geräte bzw. der Zimmer der Wohnung, Foto der Nebenkostenabrechnung etc.). Für den weiteren Beratungsprozess ist zudem eine Art messengerbasierte datengeschützte Kommunikation für schnelle und unkomplizierte Rückfragen und/oder Terminbestätigungen sinnvoll. Darüber hinaus können zusätzliche Dokumente (Bescheide etc.) erforderlich sein, für die eine Hochlademöglichkeit in das Portal nötig ist. Neben der Information zu Sofortmaßnahmen zur Senkung der Energiekosten bzw. bereits aufgelaufener Energieschulden ist eine tertiärpräventive weitere Beratung bzw. Nachsorge häufig gewünscht. Diese ist per Videochat oder auch per Mail gut gestaltbar, da im Fall der webbasierten Mail eine zeitflexible Bearbeitung erfolgen kann und im Fall eines Videochats zumindest die Fahrzeiten und -kosten entfallen. Damit kann eine erhöhte Inanspruchnahme der Beratung und in der Folge eine Sicherung des Beratungserfolgs verstetigt werden. Da die Beratung des Energiesparprojekts auch von externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt wird, ist eine hardware- wie softwareseitige datensichere Anbindung an das geplante Portal sicherzustellen.

Fazit aus den drei Bereichen:

Für jeden der Bereiche kann ein Onlinezugang zu Beratung und Hilfe für die Ratsuchenden wie für die Beratungsfachkräfte ein zusätzlicher und flexibler Weg sein, die zuständige Fachkraft zu kontaktieren, Anliegen zu bearbeiten, und im Wechsel mit telefonischem bzw. Präsenzkontakt eine zielgerichtete Problemlösung zu erreichen. Dabei sind die Formate der Onlineberatung in den einzelnen Bereichen unterschiedlich gewichtet: Für den SFD ist eine textorientierte Beratung in Form einer webbasierten Mail bzw. eines Textchats sehr gut in den bisherigen Workflow integrierbar, während bei der Energiesparberatung die Vorteile eines Videochats gut nutzbar sind. Von mehreren Onlineformaten profitiert auch der Bereich MmB, da technische Hilfsmittel die Übersetzung von Text in Sprache und umgekehrt problemlos ermöglichen und so in der Lage sind, bestimmte Beeinträchtigungen für den Beratungsprozess zu kompensieren. Da bereits heute ein Teil der Anfragen per datenproblematischer E- Mail das Sozialamt erreicht, sind mit einem webbasierten Beratungsportal die Anfragen datensicher zu bündeln und können ohne Kanalwechsel, der häufig genug zum Abbruch der Beratung führt, von den Fachkräften bearbeitet werden.

  1. Räumliche und technische Ausstattung Für eine Onlineberatung ist ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop) erforderlich, das im Fall von Videochats mit einer Kamera, Mikrofon und Lautsprechern bzw. einem Headset ausgestattet sein sollte. Eine stabile Breitbandverbindung erleichtert die Beratung per Videochat. Räumlich sollte sichergestellt sein, dass die Vertraulichkeit eines Beratungsgesprächs auch per Videochat gewahrt werden kann (Einzelbüro bzw. spezielles Beratungszimmer; bei nur textbasierten Onlineberatungsvarianten nicht nötig).

Eine beim Erstkontakt erfolgte korrekte Zuordnung der Ratsuchenden zur jeweils zuständigen Beratungsfachkraft (incl. evtl. Vertretung) wird während des gesamten Beratungsprozesses bzw. im Fall des SFD der Bezirkszugehörigkeit aufrechterhalten, so dass bei wiederholtem Kontakt keine „Umwege“ erfolgen müssen und ein aufgebautes Arbeitsbündnis weiterentwickelt werden kann.

In jedem Fall ist eine spezielle Beratungssoftware unumgänglich, die verschiedene Onlinekommunikationsformen (Textchat, Videochat, „Mail“, Messenger, evtl. internes Forum) bietet und ausschließlich verschlüsselte Übertragungswege und Speicherungssysteme nutzt, so dass die Vertraulichkeit der Beratung datenschutzkonform sichergestellt ist. Die Software sollte über ein differenziertes Rechte- und Rollensystem verfügen und in der Lage sein, Anfragen automatisiert an zuständige Fachkräfte zu verteilen. Darüber hinaus ist für die Kommunikation mit Klientinnen und Klienten eine Registrierung (Accounterstellung/Profil) erforderlich, die wahlweise anonym (selbstgewählter Nickname + selbstgewähltes Passwort) oder identifiziert mit Klarnamen möglich sein kann. Auch eine mögliche Authentifizierung über das Portal „mein.nuernberg.de“ ist vorzusehen.

Weiterhin sind die geltenden Vertretungsregelungen datensicher auch in der Onlinevariante zu gewährleisten, so dass dieselben Regeln für alle Kontaktvarianten (persönlich, telefonisch, online, postalisch) gelten können.

Für beratende Fachkräfte mit Behinderung ist eine passende Arbeitsplatzausstattung Voraussetzung. Beispielsweise arbeiten blinde Fachkräfte mit einer Braillezeile und nutzen die Screenreader-Funktion. Dementsprechend ist es erforderlich, dass die Software des Onlineberatungsportals so konzipiert ist, dass sie kompatibel mit anderen IT-Anwendungen und der technischen Hilfsmittelausstattung der Anwendenden ist. Generell muss das komplette Backend der Onlineberatung genauso barrierefrei sein wie das Frontend, und zwar für alle Bereiche des Sozialamts, da sowohl Anfragende als auch Fachkräfte mit Beeinträchtigungen das Portal problemlos nutzen können müssen. Entsprechende gesetzliche Regelungen (UN-BRK, AGG, BGG, etc.) und die daraus folgenden Verordnungen (z. B. BITV 2.0) verpflichten öffentliche Träger zur Barrierefreiheit, so dass ein Onlineberatungsportal „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ sein muss (§4 BGG).

Für Beratungsfachkräfte ist je nach Bereich ein sicherer interner virtueller Raum vorzusehen, der zum einen eine kollegiale Beratung ermöglicht und zum anderen dem internen Fachaustausch/Konferenz dienen kann. Ebenso lassen sich in diesem Raum Dokumente hinterlegen, die für alle Fachkräfte bedeutsam (Qualitätshandbuch, wichtige rechtliche Entscheidungen, Ablaufpläne, Statistiken etc.) und jederzeit verfügbar sind.

Darüber hinaus muss die Software über ein Hilfecenter im Frontend und Backend verfügen, das kontextbezogen den Ratsuchenden wie den Beratungsfachkräften die Bedienung erleichtert und die Benutzerfreundlichkeit sichert.

  1. Personal - Qualifizierung Zusätzlicher Personalbedarf: Für den Zeitraum der Installation und den Rollout der Onlineberatung für die Beratungsfachkräfte sollte für jeden der drei Bereiche ein(e) Ansprechpartner(in) mit einem fixen Zeitbudget zur Verfügung stehen, um Hilfestellung bei alltäglichen technischen wie organisatorischen Fragestellungen geben zu können und Supportanfragen zur passgenauen Einrichtung und Entwicklung der Onlineberatung zu bündeln. Die Ansprechpersonen werden technisch intensiv geschult und mit den diversen Softwareanwendungsfällen

vertraut gemacht, so dass sie als Nahtstelle zwischen Anwenderinnen bzw. Anwendern und technischem Support fungieren können.

Qualifizierungsbedarf: Es sind zusätzliche Kompetenzen erforderlich, um die Onlineberatung effektiv und für Ratsuchende wie Beratungsfachkräfte gewinnbringend einzusetzen, Kompetenzen, die derzeit noch nicht bei den Beratungsfachkräften vorausgesetzt werden können. Während Beratung in Präsenz darauf angewiesen ist, dass Ratsuchende und Beraterinnen bzw. Berater gleichzeitig körperlich anwesend sind, und sich Beratung im Wesentlichen über die gesprochene Sprache und die nonverbalen visuellen Eindrücke vollzieht, findet Onlineberatung weitgehend schriftlich statt und benötigt durch die Infrastruktur des Internets keine gleichzeitige Anwesenheit (Ausnahme: (Video-)Chat), sodass die Bindung an Sprechstunden und Beratungsräume entfällt. Damit sind aber auch einige Rahmungen des Beratungskontextes (z. B. erklärende Handzeichen oder nervöses Wippen mit dem Fuß) der Beobachtung der Beratungsfachkraft entzogen, sodass der Kontext der Beratung anders erschlossen werden muss. Zudem sind erweiterte Kompetenzen erforderlich, die einen rein online ablaufenden Beratungsprozess zielgerichtet steuern helfen. Insofern ist eine am jeweiligen Aufgabengebiet orientierte fachlich-methodische Zusatzqualifizierung in Onlineberatung erforderlich. Ebenso sind erweiterte medientechnische Kompetenzen notwendig, um z. B. Klientinnen und Klienten bei Problemen mit der Beratungssoftware zu unterstützen.

  1. Zeitplanung Eine zeitnahe Beauftragung (Anfang 2022) vorausgesetzt kann mit der Qualifizierung von Fachkräften im zweiten Quartal 2022 begonnen werden (Anfang 2022) begonnen werden. Parallel dazu wird die technische Lösung in Abstimmung mit der IT-Abteilung der Stadt Nürnberg so angepasst und entwickelt, dass für die drei Bereiche ein halbes Jahr nach Beauftragung (ab drittem Quartal 2022) eine testweise Nutzung möglich ist. Aus den Erkenntnissen können dann die technischen Funktionalitäten an den Workflow weiter angepasst bzw. die Usability entsprechend verändert werden. Die Freischaltung des Portals für den laufenden Betrieb sollte dann etwa 9 Monate nach Beauftragung (nach Sommerpause 2022) erfolgen und in den ersten Monaten technisch und fachlich-methodisch begleitet werden.

  2. Kostenschätzung Arbeitsplatzausstattung: Vorausgesetzt wird eine für die Onlineberatung notwendige Arbeitsplatzausstattung (internetfähiger PC/Laptop, Kamera und Micro sowie Headset bzw. Laufsprecher). Evtl. noch fehlende Ausstattungselemente können weitgehend kostengünstig über den zentralen Bürobedarf beschafft werden.

Datensichere Software für Onlineberatung: Zur Kostenschätzung einer speziellen Software für Onlineberatung ist zum einen die Kenntnis der Anzahl von Beratungsfachkräften erforderlich und zum anderen die Anzahl der zu installierenden Beratungsinstanzen (Beratungsstellen) bzw. Administratoren, da die meisten Anbieter von Onlineberatungssoftware ihre Lizenzen nach der Anzahl der Beratungsfachkräfte bzw. der Anzahl der Beratungsinstanzen berechnen. Zu unterscheiden sind in der Regel jeweils die Kosten für eine Erstinstallation (Investitionskosten) sowie die Kosten für den laufenden Betrieb (Lizenzkosten). Im Bereich der Onlineberatungssoftware hat sich in den letzten Jahren der Standard von Software-as-a-Service etabliert, sodass davon auszugehen ist, dass die Beratungssoftware angemietet werden kann. Geschäftsmodelle, bei denen die Software vom Kunden klassisch erworben wird und auf dessen Servern installiert wird, sind im Markt kaum mehr vertreten. Für die Stadt Nürnberg entsteht so der Vorteil, dass die

Beratungssoftware auf den IT-Systemen des Anbieters laufen wird und eine aufwändige Installation und Integration in die eigene IT-Infrastruktur unterbleiben kann.

Die Erstinstallation umfasst in der Regel neben der rein technischen Einrichtung der Onlineberatung die Schulung der Administratoren, die Anpassung der Beratungsinstanzen, die Implementierung von spezifischen Rollen und Rechten, etc. auch die Angleichung der jeweiligen Beratungsinstanz an das Corporate Design der Beratungsstelle. Je nach Anzahl der Beratungsfachkräfte und der Beratungsinstanzen schwanken diese Investitionskosten pro Bereich zwischen 15.000 € und 30.000 €. Bei der geringen Zahl der Beratungsfachkräfte (SFD: 14 Personen, MmB: 8 Personen, ESP: 6 Personen) dürften sich die Kosten für die Erstinstallation eher im unteren Preissegment bewegen.

Laufende Betriebskosten: Je nach Anbieter und Lizenzmodell bewegen sich die monatlichen Lizenzkosten zwischen 550 € und 2.500 € je Beratungsinstanz (je Bereich). Die große Preisspanne erklärt sich durch die damit verbundenen bzw. nicht verbundenen Leistungen (Support, Pflege, Erreichbarkeit, Erweiterungen, Upgrades etc.). Eine realistische Größe incl. Support etc. dürfte bisherigen Erfahrungen nach bei ca. 1.500 € pro Beratungsinstanz liegen.

Daraus ergibt sich ein Softwarekostenplan für die nächsten drei Jahre wie folgt:

Investitionskosten (20.000 je Bereich) laufende Lizenzkosten (1.500 x 12 Monate x 3 Bereiche Jahressummen
2022 60.000 € 54.000 € 114.000 €
2023 0 € 54.000 € 54.000 €
2024 0 € 54.000 € 54.000 €

Die Betriebskosten der Onlineberatung ermöglichen die Durchführung von Beratungen bei einer Vielzahl von Ratsuchenden. Daher müssen die Summen in der entsprechenden Relation gesehen werden. Das Ziel des Stadt Nürnberg besteht darin, ab dem Jahr 2025 25% der Anfragen in den beteiligten Projekten online zu bearbeiten. Da sich sowohl die Einbindung der neuen Technologie in die Abläufe des Sozialamts, als auch die Bekanntheit bei den Ratsuchenden in den ersten Projektjahren erst entwickeln müssen, ist von einer langsam steigenden Nutzung des Angebots auszugehen. Diese Relation ist im ersten Projektjahr am ungünstigsten, da dort hohe Investitionskosten einer relativ geringen Anwendung gegenüberstehen. Bis ins Jahr 2025 reduzieren sich die Kosten pro Beratung jedoch auf einen Betrag von ca 7 €.

2022 2023 2024 2025
Kosten 114.000,00 € 54.000,00 € 54.000,00 € 54.000,00 €
Erwarteter Anteil Onlineberatungen pro Jahr 10% 15% 20% 25%
Geschätzte Anzahl Onlineberatungen pro Jahr1 2934 4401 5868 7335
Kosten pro Beratung 38,85 € 12,27 € 9,20 € 7,36 €

1 Es handelt sich hier um eine konservative Schätzung basierend auf den Anfragezahlen von S. 5

Kosten pro Beratung

€45,00 €40,00 €35,00 €30,00 €25,00 €20,00 €15,00 €10,00 €5,00 €- 2022 2023 2024 2025

Kosten pro Beratung

Hintergrundinformation: Software für Onlineberatung wird neben rein kommerziellen Varianten zunehmend auch in Entwicklungscommunities erstellt, bei denen Anwenderinnen und Anwender auf der einen Seite und Entwicklerinnen und Entwickler auf der anderen Seite eine Partnerschaft zum Nutzen beider eingehen. Beispielsweise entstand die E-Beratungssoftware am E-Beratungsinstitut als nutzerorientiertes Produkt für psychosoziale Beratungsangebote, unterlegt mit vielen Anforderungen aus der Praxis, die aus Praxisforschungen mit Beratungsorganisationen generiert wurden. Ziel ist eine beständige Weiterentwicklung der Software. Lizenznehmerinnen und Lizenznehmer profitieren daher laufend von der beständigen Weiterentwicklung auf vielfältige Weise.

Personalkosten:

Für den Projektzeitraum ist pro Bereich ein Personalzeitanteil (0,25% VZ) zur Sicherung des Supports und der bereichsspezifischen passgenauen Einrichtung vorzusehen. Legt man eine mittlere Eingruppierung (E 11, Stufe 3) zugrunde, ergeben sich für die drei Bereiche insgesamt Personalkosten in Höhe von ca. 45.000 € p. a.

Qualifizierungskosten: Wie bereits beschrieben werden die besonderen Kompetenzerfordernisse für Onlineberatung derzeit nur selten in den grundständigen Studiengängen Sozialer Arbeit bzw. Psychologie etc. vermittelt, so dass eine Nachqualifizierung für eine fachlich-methodisch qualitätsvolle Onlineberatung erforderlich ist.

Für ein komplettes Zertifikat in Onlineberatung, das von der Deutschsprachigen Gesellschaft für psychosoziale Onlineberatung anerkannt ist, betragen die Schulungskosten pro Beratungsperson zwischen 1.000 und 1.400 €. Damit sind mind. 100 Stunden Ausbildung in Onlineberatung gegeben, von denen die Hälfte online stattfindet.

Am Institut für E-Beratung werden beispielsweise auch Online-Einführungskurse in Onlineberatung angeboten, die weitaus kostengünstiger (350 €) und mit zusätzlichen bedarfsorientierten Online-Modulen erweiterbar sind (z. B. Krisenberatung online: 280 €). Zudem besteht die Möglichkeit von maßgeschneiderten Inhouseschulungen, die am konkreten Bedarf orientiert werden können, so dass die Kosten sich an den vereinbarten Schulungsleistungen orientieren (600 - 900 €).

DGOB-kompatibles Zertifikat Onlineberatung (1.400 p.P.) Einführungskurs + 1 Modul (z. B. Krisenberatung oder Videoberatung) (630 p.P.) Inhouse-Schulung (Präsenz + Onlineanteile mit abgestimmten Inhalten (750 p. P.)
SFD (max. 14 Personen) 19.600 € 8.820 € 10.500 €
MmB (max. 8 Personen 11.200 € 5.040 € 6.000 €
ESP (max. 3 Personen) 4.200 € 1.890 € 2.250 €
Summe 35.000 € 15.750 € 18.750 €
  1. Fachliche Begleitung, Evaluation und Perspektive Zur Unterstützung der Implementierungsphase bietet sich eine Kombination aus fachlicher Begleitung und formativer Evaluation an. Die Beratungsteams können so begleitet werden auf dem Weg zu einem digital erweiterten Beratungskonzept. Im Rahmen einer Evaluation können Entwicklungsschritte identifiziert und angeregt werden.

Eine formative Evaluation kann auftretende Problematiken (z. B. zu geringe oder zu hohe Nutzerzahlen, etc.) frühzeitig erkennen und belastbare Daten bereitstellen, um entsprechende Maßnahmen zeitnah einleiten zu können. Neben der Reichweite des Projekts (Nutzerzahlen online, Differenzierung der Inanspruchnahme nach Alter, sozialer Problematik etc.) sind insbesondere Fragestellungen interessant, die sich auf die Veränderungen der Beratung im virtuellen Raum beziehen (Zufriedenheit, zeitl. Dauer etc.) ebenso wie Fragestellungen zu Veränderungen in den Arbeitsabläufen und der Kompatibilität von Sozialraum und virtuellem Raum. Zudem werden Fragestellungen relevant, die sich auf die Leistungserbringung und das professionelle Arbeitshandeln im Spannungsfeld zwischen Online- und Offline-Beratungsangeboten der drei Bereiche (SFD, MmB, ESP) beziehen. In Reflexionsschleifen können diese Erkenntnisse in den Beratungsalltag gespiegelt werden, um eine nachhaltige Qualität in der Beratung zu sichern.

Letztlich kann mit Hilfe der Evaluation auch das Wissen generiert werden, das eine möglichst einfache Adaption des Implementationsprozesses der Onlineberatung auch in andere Dienststellen ermöglicht. Bei einer dreijährigen Entwicklungsphase wären hierfür je Team (Bereich) ca. 20.000 € anzusetzen.

  1. Literatur Beisch, N. & Schäfer, N. (2020). Ergebnisse der ARD/ZDF Onlinestudie 2020: Internetnutzung mit großer Dynamik: Medien, Kommunikation, Social Media. Media Perspektiven, 9, S. 462 – 481.

Croll, J. & Müller-Bretl, C. (2013). Heranführung niedrigqualifizierter Frauen an die Internetnutzung. B. Kampmann; B. Keller; M. Knippelmeyer & F. Wagner. Die Frauen und das Netz (S. 231 – 241). Wiesbaden: Springer Gabler.

Engelhardt, E. (2018). Lehrbuch Onlineberatung. Göttingen: Vandenhoek & Ruprecht.

Engelhardt, E. & Reindl, R. (2016). Blended Counseling – Beratungsform der Zukunft? Resonanzen-E-Journal für biopsychosoziale Dialoge in Psychotherapie, Supervision und Beratung, 4 (2), S. 130–144.

Frees, B. & Koch, W. (2018). ARD/ZDF-Onlinestudie 2018: Zuwachs bei medialer Internetnutzung und Kommunikation. Media Perspektiven, 9, S. 398 - 413.

Keck B. (2013). Ist das Netz reif für ältere Frauen? B. Kampmann; B. Keller; M. Knippelmeyer & F. Wagner. Die Frauen und das Netz (S. 223 – 230). Wiesbaden: Springer Gabler.

Koch, W. & Frees, B. (2017). Neun von zehn Deutschen online. ARD/ZDF-Onlinestudie. Media Perspektiven, (9, S. 434 - 446).

Krause, A. (2016). Soziale Arbeit im Zeichen der Digitalisierung. Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge, 96, (8, S. 372 - 376).

Lehmann, R. (2020). Die Professionalisierung der Onlineberatung. BzgA Forum (2) 2020, 3-5.

Reindl, R. (2019). Damit Beratung ankommt. Neue Caritas, 120, (6, S. 9 - 12).

Reindl, R. & Engelhardt, E. (2021). Onlineberatung – Herausforderungen an fachliche Kompetenzen und Organisationsstrukturen. C. Freier; J. König; A. Manzeschke & B. Städtler-Mach (Hrsg.): Gegenwart und Zukunft sozialer Dienstleistungen (S. 115 – 126). Wiesbaden: Springer.

Vorderer, P. (2015). Der mediatisierte Lebenswandel. Permanently online, permanently connected. Publizistik, 60, (S. 259 - 276).

Wandhoff, H. (2016). Was soll ich tun? Eine Geschichte der Beratung. Hamburg: Corlin. Krause.

Zauter, S.; Feil, M. & Reindl, R. (2019). Onlinesupport für pflegende Angehörige (OSpA). Entlastung durch Gleichbetroffene und Experten zur Sicherung der häuslichen Pflege insbesondere bei Demenzerkrankungen. Abschlussbericht. Nürnberg: Technische Hochschule Nürnberg, Institut für E- Beratung. doi: 10.34646/thn/ohmdok-603. https://www.e-beratungsinstitut.de/wordpress/wpcontent/uploads/2019/11/osap_abschlussbericht.pdf.

Beilage

zur Sitzung des Sozialausschuss am 28.10.2021

Modellprojekt zur Online-Beratung im Sozialamt: Fachkonzept für den SFD, das ESP und die

Beratung von Menschen mit Behinderung

Im Rahmen der digitalen Fachstrategie des Sozialamts bildet die Etablierung digitaler Beratungsangebote einen wichtigen Baustein für eine kundenfreundliche und zukunftsorientierte Verwaltung. Zugleich soll durch digitale Beratungsangebote der niedrigschwellige Zugang zu sozialstaatlichen Leistungen gewährliestet werden.

Grundlage für die Einführung digitaler Beratungsangebote bildet das vorliegende Fachkonzept für ein Pilotprojekt zur Onlineberatung in den Bereichen „Sozialpädagogischer Fachdienst“, „Beratung von Menschen mit Behinderung“ und „Energiesparberatung“ des Sozialamtes. Das Fachkonzept wurde zusammen mit dem Institut für E-Beratung der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm erarbeitet.

Ausgangslage

Als Folge der digitalen Transformation verändern sich alltägliche Formen der Kommunikation und verlagern sich zunehmend auch ins Internet. Dies bleibt nicht ohne Einfluss auf die Kommunikation in der Beratung, so dass im Zuge der digitalen Transformation auch die Beratung mithilfe digitaler Medien, kurz Onlineberatung, noch dazu verstärkt durch den Lockdown der Corona-Pandemie eine vermehrte Aufmerksamkeit erhalten hat.

Für die meisten Menschen ist die digitalisierte Kommunikation insbesondere mittels Smartphones bereits fest mit dem Alltag verwoben, so dass der Verzicht auf diese Kommunikation in vielerlei Hinsicht einem gesellschaftlichen (Teil-)Ausschluss gleichkommt.

Die Auswirkungen der alltäglichen Kommunikationsgewohnheiten sind auch ablesbar an der Zunahme der Anfragen an das Sozialamt, die über digitalisierte Kanäle (E-Mail) eingehen. Insofern erfordern die derzeitigen Zugänge zu Beratungsleistungen des Sozialamts eine Anpassung an die veränderten alltäglichen Kommunikationsgewohnheiten der Menschen in der Stadt. Notwendig ist eine Erweiterung des Zugangs zu Beratung und Hilfe mit Hilfe einer datensicheren Onlineberatung.

Ziele für das Sozialamt

Beratung an (virtuelle) Lebenswelten anpassen: Mit Hilfe der Onlineberatung soll die Beratung in unterschiedlichen Bereichen des Sozialamts an die zunehmen virtualisierten Lebenswelten angepasst werden. Wenn sich Menschen zunehmend im virtuellen Raum aufhalten, muss auch eine lebensweltbezogene Beratung und Hilfe diese Räume nutzen, um ihr Angebot den Menschen zugänglich zu machen.

Beratung niedrigschwelliger zugänglich machen: Onlineberatung ist für die Ratsuchenden von zuhause aus nutzbar, so dass Fahrten zum Amt entfallen können und Fahrzeiten eingespart werden. In ihrer asynchronen Form ist sie auch nicht an Sprechzeiten bzw. Öffnungszeiten gebunden, so dass ein niedrigschwelliger Zugang zu Beratung möglich wird. Auch lassen sich im Schutz der Anonymität besonders belastende und/oder schambesetzte Themen leichter ansprechen. Davon profitieren vor allem Ratsuchende, die sich schwer tun, eine Beratungsstelle aufzusuchen.

Beratungsprozesse intensivieren und stabilisieren: Durch die Verknüpfung von Präsenzberatung und Onlineberatung lassen sich Nachfragen unkomplizierter erledigen und eine frühe Kontaktaufnahme online kann einer Verfestigung von Problemen entgegenwirken. Nachgehende digitale Kontakte tragen dazu bei, Beratungsgewinne zu stabilisieren und nachhaltiger zu gestalten.

Passgenauigkeit der Beratung erhöhen: Ein Vorteil der Onlineberatung liegt auch darin, mit automatisierten Verteilsystemen entlang von Zuständigkeiten zu arbeiten, so dass „händische“ und zeitraubende Weiterverweisungen weitgehend entfallen und zuständige Fachkräfte direkt angefragt werden können.

Datengeschützte und vertrauliche Beratung sichern: Eine spezielle und auf den Workflow der Beratungsfachkräfte zugeschnittene Onlineberatungssoftware sichert eine vertrauliche Beratung auch im virtuellen Raum, ohne durch einen Medienwechsel (Tel., pers. Gespräch) Abbrüche zu riskieren.

Beratung flexibler gestalten und zukunftsfest machen: Beratungsfachkräften ermöglicht die Onlineberatung ihre eigene Arbeitsumgebung flexibler zu gestalten und sich auf die wesentlichen Inhalte der Beratungsanfrage zu fokussieren. Gerade in der asynchronen Form bleibt Zeit, zu einer Anfrage zu recherchieren und eine befriedigende Lösung zu suchen. Darüber hinaus lassen sich weitere kollegiale Expertinnen und Experten mit Spezialwissen problemlos hinzuziehen, so dass die Beratung qualitätsvoller werden kann. Eine systematische Verknüpfung beider Beratungsvarianten (online und offline) ermöglicht es, die Vorteile beider Varianten zu nutzen und die Beratung im Sozialamt zukunftsfest zu machen.

Exemplarische Projektdurchführung für drei Bereiche des Sozialamts

Die Onlineberatung soll als Ergänzung bisheriger Beratungsformen anhand von drei Bereichen des Sozialamts mit jeweils unterschiedlichen Zielgruppen erprobt werden:

  1. Sozialpädagogischer Fachdienst, grundsätzlich zuständig für alle Problemlagen Nürnberger Bürgerinnen und Bürger über 21 Jahren sowie im Rahmen der vorbeugenden Obdachlosenhilfe auch für unter 21-Jährige:

Der aktuelle Jour-Dienst, der in erster Linie telefonisch in Anspruch genommen wird, soll durch eine webbasierte E-Mailberatung ergänzt werden. Die Anfragen könnten so datensicher bearbeitet werden. Auch besteht die Möglichkeit, dass sich Ratsuchende bei einer Erstanfrage anonym an den sozialpädagogischen Fachdienst wenden. Zur Weiterbearbeitung ist dann eine Zuweisung zum zuständigen Bezirkssozialarbeiter notwendig. Hier wird auch auf sog. blended counceling - Modelle zurückgegriffen, also der Übergang von Online zu einer persönlichen Beratung.

  1. Fachbereich Menschen mit Behinderung, zuständig für Personen im Stadtgebiet mit einer Beeinträchtigung sowie deren Angehörige, gleichzeitig auch Ansprechorganisation für andere Behörden und Einrichtungen zu dieser Thematik:

Bereits jetzt erreichen viele Anfragen die Beratungsstelle von Menschen mit Behinderung via E-Mail. Die Umsetzung eines Onlineberatungsangebots erscheint in diesem Zusammenhang sinnvoll, da ein barrierearmer bzw. barrierefreier Zugang zahlreiche Möglichkeiten für die Betroffene und Angehörige eröffnet. Um die Onlineberatung für Menschen mit Behinderung

zugänglich zu machen, sind entsprechende Standards der Barrierefreiheit einzuhalten. Neben einer webbasierten datenschutzkonformen E-Mailberatung ist daneben auch ein Angebote via Videotelefonie integrierbar.

  1. Beratung des Energiesparprojekts, zuständig insbesondere für Bürgerinnen und Bürger, die Transferleistungen in Anspruch nehmen sowie Haushalte mit geringem Einkommen:

Bereits jetzt werden im Energiesparprojekt erste Erfahrungen mit Onlineberatung via Videotelefonie gemacht. Die Onlineberatung mit einer Bildübertragung stellt die sinnvollste Beratungsform für die Energieberatungen dar. Die Möglichkeit mit dem Smartphone durch die Wohnung zu gehen und beispielsweise den Heizkörper oder das Thermostatventil zu zeigen sind bei keiner anderen Form der Onlineberatung gegeben.

Für alle drei Bereiche ist ein Onlineberatungsangebot als wichtige Ergänzung bestehender Angebote anzusehen. Die Onlineberatung ist hier immer als ergänzendes Angebot und nicht als ersetzendes Angebot konzipiert. In allen drei Bereichen ist es erforderlich, die Fachkräfte entsprechend zu schulen und zu qualifizieren.

Geplante Maßnahmen

Für den digitalen Beratungszugang ist ein datensicheres und barrierefreies Onlineberatungsportal erforderlich, das im Frontend (für die anfragenden Klientinnen und Klienten) mit verschiedenen Endgeräten leicht zugänglich, datenschutzrechtlich auf dem neuesten Stand und jederzeit erreichbar ist, und im Backend (für die Beratungsfachkräfte) den Arbeitsprozess der jeweiligen Fachkräfte unterstützt und eine flexible Handhabung ermöglicht. Dabei können Beratungsprozesse sowohl ausschließlich online erfolgen als auch mit Präsenzterminen verknüpft werden, ohne die notwendige Vertraulichkeit zu verletzen und die Dokumentation aufwendiger zu gestalten.

Aktuell ist geplant, für einen Teil der in den betreffenden Bereichen vorhandenen Arbeitsplätze den Beschaffungsprozess für eine entsprechende Beratungssoftware im ersten Quartal 2022 anzustoßen. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im Rahmen der Haushaltsanmeldung für 2022 berücksichtigt. Die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für die in der Online-Beratung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sukzessive im Rahmen des vorhanden Fortbildungsbudgets durchgeführt.

Vorteile der Onlineberatung

Vorteile für Ratsuchende

Ein Onlineberatungsangebot ermöglicht Ratsuchenden zu jeder Tageszeit und ortsunabhängig Ihr Anliegen mitzuteilen. Darüber hinaus können Ratsuchende in der Anonymität verbleiben. Gerade bei Themen, die gesellschaftlich kritisch bewertet werden, reduziert dies die Eingangshürde erheblich. Die Ratsuchenden müssen keinen Aufwand betreiben eine Beratungsstelle aufzusuchen. Dies kann auch die innere Hemmschwelle, überhaupt Beratung in Anspruch zu nehmen, absenken. Die Ratsuchenden sind im Rahmen der Onlineberatung außerdem in der Lage, den Beratungsprozess deutlich stärker zu beeinflussen und selbst zu gestalten als bei der Präsenzberatung.

Vorteile für Beratungsfachkräfte

Im Rahmen von Onlineberatungsangeboten können sich die Beratungsfachkräfte bei den Anfragen auf das Wesentliche fokussieren. Gestik und Mimik entfallen bei diesem Kommunikationsweg (zumindest bei der textbasierten Onlineberatung). Die Beratungsfachkräfte lernen mit der Zeit, und mit entsprechender Qualifizierung, zwischen den Zeilen zu lesen und die Inhalte zu interpretieren. Die

Erfahrungen die die Beratungsfachkräfte im Rahmen der Onlineberatung machen, wirken sich auch auf die Präsenzberatung aus. Die verfeinerte Wahrnehmung und das fokussieren der Inhalte haben eine positive Rückwirkung auf die Präsenzberatung.

Auch bei Anliegen die mit einem gewissen Zeitdruck einhergehen kann eine zeitnahe Bearbeitung erfolgen, die an keine räumlichen Voraussetzungen gebunden ist. Dies hat sowohl auf den Ratsuchenden als auch auf die Beratungsfachkraft eine entlastende Wirkung. Außerdem ist es möglich, Kollegen aus anderen Bereichen in den Beratungsverlauf einzubinden. Die Kombination verschiedene Kommunikationskanäle (Telefon, Online, Präsenz) ermöglicht es auf die Kommunikationsbedürfnisse und Gewohnheiten der Ratsuchenden fachgerecht zu reagieren und zusätzlich zur Präsenzberatung einen internetbasierte Beratung anzubieten.

Vorteile für das Sozialamt

Langfristig kann ein Onlineberatungsangebot dazu führen, dass verschiedene Anliegen systematischer erfasst und zugeordnet werden können. Hierdurch können für andere Aufgaben Zeitgewinne entstehen. Für neue Fachkräfte, die in Ihrem Alltag mit digitalen Medien aufgewachsen sind, stellt ein Online Beratungsangebot eine attraktive Ergänzung zum herkömmlichen Beratungsalltag dar. Für Ausnahmezustände, wie bspw. die Corona Pandemie, ist die Dienststelle besser gerüstet. Beratungsangebote können durchgehend angeboten werden auch wenn keine Präsenzberatung möglich ist.

Evaluierung des Projekts

Zur Sicherstellung der Zielerreichung wird eine formative Evaluierung eingerichtet, die auftretende Problematiken im Projektzeitraum erkennt und Feinsteuerungen vornehmen kann. Darüber hinaus werden Erkenntnisse zu Transferbedingungen in andere Bereiche/Dienste generiert.

Fazit

Die digitale Transformation macht es erforderlich die Beratung in allen Bereichen des Sozialamtes an die zunehmend virtualisierten Lebenswelten der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Viele Menschen halten sich, weiter beschleunigt durch die Corona-Pandemie, zunehmend im virtuellen Raum auf. Ein lebensweltbezogener Beratungsansatz muss dies berücksichtigen und entsprechende Beratungsangebote vorhalten. Onlineberatungsangebote werden zukünftig daher einen festen Platz im Beratungsportfolio aller Bereiche des Sozialamtes einnehmen.

Nürnberg, September 2021 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 28.10.2021 öffentlich Bericht

Betreff: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg

hier: Antrag der ödp zu den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020: Nürnberger

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK - Einwerben von Finanzmitteln für inklusive

Maßnahmen

Antrag der ÖDP vom 24.10.2019

Anlagen: Antrag_ÖDP vom 24.10.2019_UN BRK Einwerben v Finanzmitteln f inklusive Maßnahmen Sachverhalt_Aktionsplan UN-BRK_Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen

Bericht:

Die zur Erstellung des kommunalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK in der Verwaltung eingerichtete Koordinierungsgruppe Inklusion hat hierzu einen Finanzierungsvorschlag erarbeitet, der dem Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2022 vorgelegt wird. Der Aktionsplan selbst wird am 15.12.2021 dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 196.301 € Folgekosten 392.601 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 250.000 € pro Jahr

davon konsumtiv 196.301 € davon Personalkosten 142.601 € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kosten hierfür wurden im Rahmen der Haushaltsberatung angemeldet sowie die entsprechenden Stellenschaffungsanträge gestellt.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 2 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die UN-BRK hat zum Ziel, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe in allen Bereichen des sozialen und öffentlichen Lebens zu gewährleisten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

DiP und CC

Koordinierungsgruppe Inklusion

Beilage zur Sitzung des Sozialausschusses am 28.10.2021

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

in Nürnberg

hier: Antrag der ödp zu den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020: Nürnberger Ak-

tionsplan zur Umsetzung der UN-BRK - Einwerben von Finanzmitteln für inklusive

Maßnahmen

Sachverhaltsdarstellung:

1. Einleitung

Am 08.07.2021 hat die Stadtverwaltung im Sozialausschuss in Form eines Werkstattberichts1 detailliert über den bisherigen Bearbeitungsprozess und den aktuellen Bearbeitungsstand der Maßnahmen und Maßnahmenvorschläge des kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) informiert. Auch hat sie die zur Erstellung des Aktionsplans in der Verwaltung eingerichtete Koordinierungsgruppe Inklusion und deren Arbeitsweise dargestellt. Der heutigen Bericht gegenüber dem Sozialauschuss hat die Finanzierung der Inklusionsmaßnahmen des Aktionsplans zum Inhalt.

2. Finanzierung

2.1 Maßnahmen mit geklärter Finanzierung

Für einen Teil der Maßnahmen im Aktionsplan wurden bereits Haushaltsmittel angemeldet oder bewilligt. Einige Maßnahmen werden auch zumindest teilfinanziert über Projekt- und Stiftungsmittel oder sonstige Fördertöpfe. Neben Maßnahmen, die bereits umgesetzt sind, oder sich in der Umsetzung befinden, können hierunter auch noch nicht begonnene, aber fest geplante Maßnahmen fallen. Ein Überblick über diese Maßnahmen findet sich im Werkstattbericht.

2.2 Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen

Der Aktionsplan wird auch eine Reihe von Maßnahmen beinhalten, für welche die Finanzierung noch ungeklärt ist. Dies trifft insbesondere auf die Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess zu. Wie im Werkstattbericht beschrieben, fanden Abstimmungsgespräche zwischen den operativ zuständigen Dienststellen statt, und es wurde im Rahmen von Minikonzepten für realisierbare Maßnahmen festgehalten, welche zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung von realisierbaren Maßnahmenvorschlägen benötigt werden. Teils konnten hier bereits konkrete Ressourcenbedarfe hinterlegt werden, teils konnte aber in diesen ersten Gesprächen zunächst nur sondiert werden, dass ein zusätzlicher finanzieller und/oder personeller Ressourceneinsatz notwendig ist, ohne diesen aufgrund der noch ausstehenden Detailplanung exakt beziffern zu können.

1 Bericht „Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg, hier: Werkstattbericht“ im Sozialausschuss vom 08.07.2021. Abrufbar unter: SessionNet | Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg (nuernberg.de); letzter Zugriff: 29.09.2021.

Insgesamt zeichnete sich eine hohe Vielschichtigkeit der Maßnahmen mit unterschiedlichen Planungs- und Realisierungshorizonten ab, die sich voraussichtlich über mehrere Jahre erstrecken könnten. Eine Auswahl von einzelnen Minikonzepten, um entweder bestehende Angebotslücken zu schließen oder Prioritäten bzgl. des möglichst effizienten Mitteleinsatzes und Prozessfortschrittes zu setzen, muss schrittweise erfolgen, um sowohl eine fachliche Beurteilung als auch Einschätzung der tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, einen Verfügungsfonds für die umsetzungsreifen Maßnahmen einzurichten. Die städtischen Dienststellen bzw. Einheiten sollen so in die Lage versetzt werden, Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess nach Ausarbeitung detaillierter Konzepte umzusetzen. Auch andere bzw. neue inklusive Projekte der Dienststellen sollen förderfähig sein. Die Gesamtsumme des Verfügungsfonds soll 625.000 Euro für die Jahre 2022, 2023 und 2024 betragen und verteilt auf die Jahre folgende Finanzvolumen umfassen:  Jahr 2022: 125.000 Euro (bereits in der Haushaltsanmeldung 2022 berücksichtigt)  Jahr 2023: 250.000 Euro  Jahr 2024: 250.000 Euro

Die Dienststellen/städtischen Einheiten können sich mit ihren ausgearbeiteten Konzepten (nach einem noch zu erstellenden Kriterienkatalog) „bewerben“. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch die Koordinierungsgruppe Inklusion in Abstimmung mit dem Behindertenrat Nürnberg (BRN).

Gleichzeitig sind die Dienststellen auch weiterhin angehalten, Möglichkeiten einer Maßnahmenfinanzierung über Fördermittel zu prüfen und diese auch aktiv einzuwerben.

Einige Maßnahmen des Aktionsplans haben eine finanzielle Dimension, die den Verfügungsfonds überfordern würden (z.B. die Umsetzung des Nahverkehrsplans hinsichtlich des barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen). Hier müssen andere Wege der Finanzierung beschritten werden.

2.3 Personelle Ressourcen

Die weitere Umsetzung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK erfordert, dass Kapazität für Steuerung, Konzeption und Umsetzung bereitgestellt wird. Ferner sind auch zusätzliche verwaltungstechnische Tätigkeiten zu verrichten.

Beabsichtigt ist, diejenigen Maßnahmen mit personellen Ressourcen zu hinterlegen, die die Inklusion von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten befördern und möglichst alle acht Handlungsfelder umfassen (= dreifacher Querschnitt: Behinderungsart-, themensowie geschäftsbereichsübergreifender Maßnahmen-Ansatz). Alle vorgeschlagenen Maßnahmen, bei denen für unterschiedliche Themen- und Handlungsfelder jeweils eigene Netzwerk-, Koordinations- und Beratungsstellen vorgeschlagen wurden und Maßnahmenvorschläge, die auf eine Angebotstransparenz abzielen, sollen gebündelt und zusammengeführt werden.

Nach aktuellem Bearbeitungsstand des Aktionsplans werden auf diese Weise ca. 20 Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess abgedeckt: So soll durch die neu geschaffenen Stellen die Angebotsvielfalt im Bereich Inklusion dargestellt, vorhandene Lücken identifiziert und geschlossen sowie eine Onlineplattform mit Angebotsdatenbank entwickelt und implementiert werden, auf welcher auch der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg eingebunden werden soll. Darüber hinaus sollen Beratungsangebote in den Handlungsfeldern Familien (Eltern und Kinder), Bildung (Lebensverlauf, Übergang Schule-Beruf), Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung sowie Kultur, Freizeit und Sport für alle Behinderungsarten gesammelt und entsprechend aufbereitet werden. Diese Angebote sollen dann in ansprechender Form und barrierefrei sowohl für Betroffene und Angehörige als auch für Fachkräfte und Stakeholder bereitgestellt werden.

Die Verwaltung schlägt also zusätzlich zum Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen Stellenschaffungen vor. Konkret ist die Schaffung von zwei Stellen beabsichtigt, die in den Schaffungsanträgen zum Haushalt 2022 berücksichtigt sind:  1,0 Verwaltungsfachkraft: Verg.-Bes.-Gr.: E8, Kosten: 57.368 Euro  1,0 Wissenschaftliche Mitarbeiter/in: Verg.-Bes.-Gr.: E13, Kosten: 85.233 Euro

Die Schaffung der beantragten Stellen soll auf 2,5 Jahre befristet sein mit Eintrittsdatum 01.07.2022. In diesem Zeitraum bis Ende 2024 soll einerseits die Maßnahmenumsetzung über den Verfügungsfonds begleitet werden, andererseits zum Ende der Befristung geprüft werden, ob sich bspw. Aufgaben in die Regelstrukturen überführen lassen oder sich die Stellenanforderungen verändert haben. Summa summarum ergeben sich für den Zeitraum von 2,5 Jahren Personalkosten von insgesamt 356.502,50 Euro.

Wie dem Aufgabenprofil entnommen werden kann, sollen die neu zu schaffenden Stellen den Gesamtprozess der Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg vorantreiben und im Querschnitt wirken. Organisatorisch sollen sie dem Fachteam Inklusion im Nürnberger Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt zugeordnet werden. Perspektivisch angedacht ist damit der Ausbau des Fachteams Inklusion zu einem Nürnberger Inklusionsbüro. Ihm zugeordnet sind – neben den zwei neu zu schaffenden Stellen – die Inklusionsbeauftragte und ihre Stellvertreterin, die Geschäftsstelle des BRN sowie die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung.

Darüber hinaus finden sich eine Reihe von Maßnahmen im Aktionsplan, die ohne zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen im regulären Verwaltungshandeln umgesetzt werden können.

3. Fördermittel und -programme

3.1 Überblick

Bislang liegt keine abschließende Auflistung der für die Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen in Frage kommender Fördermaßnahmen vor. Eine der Aufgaben, welche die neu zu schaffende Stelle der wissenschaftlichen Mitarbeiter/in hat, ist explizit die Sammlung von Fördermöglichkeiten und deren Veröffentlichung über die Online-Plattform, welche sie gemeinsam mit der Verwaltungskraft aufzubauen und zu pflegen hat. Auch die Beratung zu möglichen Fördertöpfen ist Teil der Aufgabenbeschreibung. Daher kann an dieser Stelle nur ein Überblick über bestehende Förderprogramme für Maßnahmen zur Inklusion aufgeführt werden.

Festgehalten werden muss dabei, dass nicht wenige potentielle Förderstellen wie z.B. die Aktion Mensch oder der Lions Club durch ihre Förderrichtlinien limitiert sind und selbst bei starkem inhaltlichen Interesse keine kommunalen Vorhaben unterstützen können. Um Fördermittel von diesen Förderern abrufen zu können, muss die Kommune mit den förderberechtigten freien, gemeinnützigen Organisationen kooperieren und ein gemeinsamer Antrag gestellt werden. Auch gilt zu beachten, dass sich Förderangebote meist gegenseitig ausschließen und somit nicht kumulativ beantragt werden können.

3.2 Fördermitteleinsatz in Nürnberg

Inklusionsbelange werden häufig in Zusammenhang mit der Regelfinanzierung gefördert. So unterstützt z.B. beim Bau von Kindertagesstätten der Freistaat Bayern im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs kommunale Körperschaften bei Baumaßnahmen an bedarfsnotwendigen Kindertageseinrichtungen mit Zuweisungen nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG).

Im Rahmen der Städtebauförderung gilt, die finanzielle Unterstützung der Städte und Gemeinden erfolgt i.d.R. im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Barrierefreiheit ist

hier als Querschnittsthema präsent und entsprechende bauliche Maßnahmen (Rampen, Aufzüge etc.) werden meist im Zuge einer förderfähigen Baumaßnahme (z.B. Jugendhaus) mitgefördert.

Oft ist die Umsetzung von Inklusionsanforderungen als Fördervoraussetzung gesetzt. So müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur im Personennahverkehr nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) u.a. die Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen. Beispiele nach dem BayGVFG zuwendungsfähiger Projekte in Nürnberg sind u.a. Infrastrukturprojekte und Busbeschaffungen der VAG, aber auch kleinere Einzelprojekte wie bspw. die Nachrüstung von Blindenleitstreifen in Verteilerebenen der U-Bahnstationen.

Darüber hinaus beantragen Stadtverwaltung und Tochterunternehmen wo immer möglich Förderungen zur Umsetzung von Inklusionsbelangen. Die Stadt Nürnberg hat sich mit diversen Investitionsvorhaben, u.a. mit dem Schwerpunkt „städtebauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum“ für das Bayerische Kommunalinvestitionsförderungsprogramm (KIP)2 beworben. Im Mittelpunkt der Projekte stand die Herstellung von Barrierefreiheit im ÖPNV, z.B. an Bus- und Straßenbahnhaltestellen oder dem Bahnhofsvorplatz, sowie der Abbau von Barrieren an öffentlichen Gebäuden. Die Maßnahmen umfassten u.a. behindertengerechte Toilettensanierung und Aufzugeinbau/-erweiterung.

Darüber hinaus kommen Fördermöglichkeiten über Bund-Land-Sonder-Förderprogramme, das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Behindertensport, offene Behindertenarbeit u.a.), den Bezirk Mittelfranken (Freizeit- Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen), Spendenaktionen und das Engagement von Stiftungen zum Tragen. Natürlich sollen auch konkrete Inklusionsmaßnahmen aus dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK über Fördermittel finanziert werden.

So berichtete die Verwaltung im Sozialausschuss am 08.07.2021 beispielsweise, dass für die 10. Station der Straße der Kinderrechte aktuell noch aktive Spendenaquise betrieben wird. Zwischenzeitlich ist es der Kinderkommission gelungen, mit unterschiedlichen Sponsoren aus der Nürnberger Stadtgesellschaft die Finanzierung der 10. Station abzusichern.

Für einen Selbstverteidigungskurs für gehörlose Mädchen und Frauen und die die Vermittlung von Wissen zum Thema „sexuelle Gewalt“ in Leichter Sprache als Kurs in Einrichtungen für Frauen und Männer mit geistiger Behinderung wird ebenfalls versucht, die Kosten von 6.000 Euro bzw. 5.000 Euro über Stiftungs- oder Spendengelder zu finanzieren. Hierzu läuft aktuell eine Fundraising-Aktion über die Stabsstelle „Bürgerschaftliches Engagement und Corporate Citizenship“ des Referats für Jugend, Familie und Soziales.

3.3 Programm „Bayern barrierefrei 2023“ der Bayerischen Staatsregierung

Die Bayerische Staatsregierung hat 2013 mit dem Ziel den Abbau von Barrieren voran zu treiben das Programm „Bayern barrierefrei“3 veröffentlicht. Ursprünglich 2013 angelegt als Sonderinvestitionsprogramm „Bayern barrierefrei 2023“, sollte der Plan innerhalb von 10 Jahren abgearbeitet sein. Anfang 2020 wurde kommuniziert, dass der Zeitplan nicht zu halten sei.

Das Programm bietet viele Anregungen, Informationen und Elemente, die auf dem Weg zur barrierefreien Kommune hilfreich sind. Es wurden Handlungsfelder priorisiert und flankierende Maßnahmen entwickelt. Zudem wurde vom Bayerischen Bauministerium der Leitfaden „Die barrierefreie Gemeinde“ erstellt. Er zeigt auf, wie in Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern, Expertinnen und Experten sowie Verbänden ein gemeindlicher Aktionsplan

2 Informationen zum Kommunalinvestitionsförderungsprogramm (KIP) unter: https://www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/gebaeudeundenergie/foerderprogramme/kinvfg/; letzter Zugriff: 29.09.2021.

3 Weiterführende Informationen zum Programm „Bayern barrierefrei“ unter: https://www.barrierefrei.bayern.de/; letzter Zugriff: 29.09.2021.

zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum erstellt werden kann. In diesem Leitfaden finden sich Hinweise und Empfehlungen, die auch bei der bisherigen Prozessgestaltung zur Entwicklung des Aktionsplans in Nürnberg Berücksichtigung gefunden haben. So wurden auch hier Arbeitsgruppen eingerichtet und Handlungsempfehlungen für Handlungsfelder entwickelt, deren Aufteilung der der Modellkommunen gleichkommt.

Darüber bereitgestellte Finanzmittel fließen überwiegend in die verschiedenen Haushaltsansätze des Landes mit ein und unterstützen schwerpunktmäßig Vorhaben, die außerhalb des kommunalen Handlungsspielraums stehen. Explizite finanzielle Fördermöglichkeiten für die Maßnahmen des Nürnberger Aktionsplans sind auf den ersten Blick nicht erkennbar, sollen aber im nächsten Jahr mit der neuen personellen Ressource ausgelotet werden.

Zudem dient die Webseite „Bayern barrierefrei“ als umfassendes Informationsportal über Barrierefreiheit und richtet sich an Menschen mit und ohne Behinderung. Aufgelistet werden dort auch inklusive Angebote in Nürnberg:  Best-Practice-Beispiele aus Nürnberg wie z.B. das Modellvorhaben WAL „Wohnen in allen Lebenslagen“ in der Dresdener Straße.  Einrichtungen und Institutionen, die das Signet „Bayern barrierefrei – Wir sind dabei“ erhalten haben. Darunter z.B. das Nachbarschaftshaus Gostenhof (NHG), das Literaturhaus, die Spital Apotheke, die Messe ConSozial und das Dienstleistungszentrum der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in Nürnberg  „Reisen für Alle“ – auch in Nürnberg.4  „Toilette für alle“ – auch in Nürnberg.5

4. Ausblick

Die zur Erstellung des Aktionsplans in der Verwaltung eingerichtete Koordinierungsgruppe Inklusion hat einen Vorschlag zur Finanzierung umsetzungsreifer Maßnahmen erarbeitet, der in einem ersten Schritt bei der Referentenbesprechung am 13.07.2021 vorgelegt und mit dieser abgestimmt wurde. In einem zweiten Schritt erfolgte im heutigen Bericht die Vorstellung des Finanzierungsvorschlags gegenüber dem Sozialausschuss. In einem dritten Schritt wird der erarbeitete Vorschlag dem Stadtrat in den Haushaltsberatungen im November 2021 vorgelegt. Die Beschlussfassung über den 1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg selbst ist aufgrund des grundlegenden und übergreifenden Charakters der Aufgabenstellung am 15.12.2021 im Plenum des Stadtrats vorgesehen. Dieser soll fortlaufend fortgeschrieben und weiterentwickelt werden.

4 vgl. Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 27.11.2019: https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=21111; letzter Zugriff: 29.09.2021. 5 vg. Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum vom 31.01.2019: SessionNet | Toilettenstandorte in Nürnberg - Toilette für alle (nuernberg.de); letzter Zugriff: 29.09.2021.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 28.10.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Zuschüsse des Sozialamtes und des Seniorenamtes an die Träger der freien

Wohlfahrtspflege

- Übersicht und Bericht über die Neu- und Erhöhungsanträge

Anlagen: Sachverhalt_Zuschüsse SHA_SenA 2022_ Zuschussliste SenA 2022 Zuschussliste SHA 2022

Bericht:

Die Beilagen enthalten eine Gesamtübersicht der Zuschüsse, die vom Sozialamt und Seniorenamt bearbeitet werden.

Für das Jahr 2020 erfolgte auf jeweiligen Antrag der Träger eine Anpassung der Zuschüsse an die Tarifentwicklung in Höhe von 1,7 %.

Auf Grund der angespannten Haushaltslage reduziert die Stadtkämmerei bei den freiwilligen Zuschüssen die Empfehlung zum Haushaltsplanentwurf um pauschal 5% aus dem vorher um die Personalkostensteigerung erhöhten Wert.

Der Bericht wird dem Sozialausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bezüglich der einzelnen Zuschüsse liegt ggf. eine Diversity Relevanz vor. Die Vorlage soll im Rahmen einer Gesamtschau der Zuschüsse ein Überblick über die Kostenentwicklung geben.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 28.10.2021

Sachverhalt:

In der Ausschussvorlage wird eine Übersicht über die im Sozialamt und Seniorenamt verwalteten Zuschüsse an die freien Träger für das Jahr 2022 gegeben. Zudem wird über die von den Trägern gestellten Erhöhungs- und Neuanträge berichtet.

Auf Grund der derzeitigen Haushaltslage reduziert die Stadtkämmerei bei den freiwilligen Zuschüssen die Empfehlung zum Hauhaltsplanentwurf um pauschal 5% aus dem vorher um die Personalkostensteigerung erhöhten Wert.

Der Bericht wird dem Sozialausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat.

I.) Zuschüsse des Sozialamtes an die Träger der freien Wohlfahrtspflege

- Übersicht und Erhöhungsanträge für das Jahr 2022

Für 2022 wird für die jeweilige Zuschussposition entsprechend der gesamtstädtischen Vorgaben bei Beantragung und wirtschaftlicher Erfordernis eine Anpassung an die Tarifentwicklung in Höhe von 1,7 % für den Personalkostenanteil vorgenommen.

Erhöhungsanträge

Z331101009 – Gewaltberatung Nürnberg e. V.

Der Verein Gewaltberatung Nürnberg leistet seit 2003 einen wichtigen Beitrag zum Beratungsangebot innerhalb der Stadt Nürnberg durch seine Arbeit in den Bereichen der Beratung von Tätern und Täterinnen, Gewaltprävention, Opferberatung sowie Multiplikatorenund Vernetzungsarbeit. Er ist eine Anlaufstelle für Menschen mit Aggressions- und Gewaltproblematiken, vor allem im Bereich der häuslichen Gewalt. Die Problematik der häuslichen Gewalt bedarf eines kontinuierlichen, verbindlichen und anonymen Beratungsangebotes. Überwiegend werden Einzelberatungen von Jungen und Männern im Alter zwischen 16 bis 70 Jahren durchgeführt.

Seit Januar 2021 berät eine Gewaltberaterin Mädchen und Frauen, die Gewalt ausüben oder an einem Aggressivitätsabbau arbeiten wollen. Die Gewaltberatung Nürnberg e.V. ist aktuell der einzige Anbieter in Nordbayern, der mit Täterinnen arbeitet. Die Angebotspalette umfasst außer der gendersensiblen Beratung von Gewaltausübenden auch Konfliktund Paarberatung.

Bedingt durch die Pandemie hat die Nachfrage an Beratungen im Bereich häuslicher Gewalt spürbar zugenommen. Der Verein beantragte bereits für 2021 eine Erhöhung des freiwilligen Zuschusses von bisher 12.700 € auf 23.000 €. Fachlich wurde für 2021 eine Erhöhung um 5.000 € empfohlen, jedoch vom Stadtrat nicht befürwortet. Für 2022 wird fachlich die reguläre Personalkostenerhöhung um 1,7 % empfohlen.

Antrag: 30.000 € bisheriger Zuschuss: 12.800 € Haushaltsplanentwurf: 12.200 €

Z331101011 – Lilith e.V. Drogenarbeit – Drogenhilfe für Frauen und Kinder

Im Jahr 2021 erhält Lilith e.V. von der Stadt Nürnberg einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 217.300 €.

Für das Jahr 2022 stellt Lilith einen Antrag von 235.300 € für den Regelzuschuss. Zusätzlich wird ein Antrag über 66.370 € für eine neu zu schaffende 1,0 Vollzeitstelle für eine Sozialpädagogin gestellt, die arbeitsbereichsübergreifend eingesetzt werden soll. Insgesamt beläuft sich der Antrag auf 301.670 €.

Der Zuschuss wird für Personal- und Sachkosten auf folgender Bereiche aufgeteilt:

Regelbetrieb Frauenberatung und Frauencafé

Die Frauenberatung ist eine anerkannte psychosoziale Suchtberatung, deren Angebote sich an volljährige ehemals oder aktuell illegale Drogen konsumierende und/oder substituierte Frauen im Alter zwischen 18 und ca. 65 Jahren richtet. Die Angebote reichen von persönlicher Einzelberatung über Begleitung zu Ämtern/Ärzten hin zu Kursangeboten (Selbstbehauptung etc.), Substitutionsberatung usw.

Das Frauencafé wird von Frauen mit ehemaliger oder aktueller Suchtproblematik besucht. Beim gemeinsamen Essen und Kochen werden Kontakte zu Lilith hergestellt und vertieft, Isolation überwunden und Freundschaften geschlossen. Es besteht die Möglichkeit, sich zu duschen und Waschmaschine, Trockner, Telefon und PC zu nutzen.

Regelbetrieb Tischlein deck´ Dich

Im Rahmen des Frauencafés wird mehrmals Mal pro Woche für die Besucherinnen und ihre Kinder gekocht und unterjährig Kochkurse organisiert. Ziel ist es, trotz schmalen Geldbeutels und gesundheitlicher Vorbelastungen Freude am Kochen zu vermitteln.

Arbeitsprojekte

Hier erhalten (ehemals oder aktuell und/oder substituierte) langzeitarbeitslose Frauen über Bildungsmaßnahmen nach dem SGB II und SGB III Beschäftigung, Qualifizierung, Arbeitsanleitung und sozialpädagogisch Einzelberatung.

Die Arbeitsprojekte gliedern sich in Liliths Second Hand Laden als karitatives Fachgeschäft für exklusive Damenmode und in das Arbeitsprojekt ACTIV. Hier wird Beschäftigung als Hauswirtschaftshelferin und als Küchen-und Servicekraft im Frauencafé angeboten.

Für die Betreuung, Beratung und Anleitung sind in beiden Projekten Arbeitsanleiterinnen, Köchin, Textildesignerin, etc. und Sozialpädagoginnen zuständig.

Regelbetrieb Liliput

Liliput richtet sich an Kinder von Drogenkonsumentinnen im Alter von 0 bis 12 Jahren und an ehemals oder aktuell illegale Drogen konsumierende und/oder substituierte Schwangere und Mütter.

Ziele sind unter anderem die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenzen, Erhalt des Kindeswohls, Früherkennung von Gefährdungen, Erkrankungen und Entwicklungsverzögerungen.

Frühe Hilfen

Die frühen Hilfen sind ein Teil von Liliput. Vom Jugendamt wird im Rahmen der frühen Hilfen ein weiterer Zuschuss i. H. v. 41.900 € ausgereicht.

Begründet wird die Erhöhung folgendermaßen:

  1. Mieterhöhungen und Ausweitung der angemieteten Räume in der Bogenstraße 30 14.000 € 2. Personalkostensteigerung auf Grund Tariferhöhung um 3% 3. Stellenaufstockung um 1,0 Vollzeitstelle für eine Sozialpädagogin in Höhe von 66.370 €

Dies ergibt eine Antragssumme von Lilith e.V. von insgesamt 301.670 €.

1. Mieterhöhungen und Ausweitung der angemieteten Räume in der Bogenstraße 30

Vor 2018 lagen die Mieten in der Bogenstraße 30 ohne Nebenkosten bei 40.550 €. Angemietet waren in diesem Objekt 476,2 qm. Im Mai 2018 weitete Lilith seine Fläche um Räume im 4. OG rechts um ca. 90 qm auf insgesamt 565 qm aus. Auf Grund des Staffelmietvertrages und der Neuanmietung erhöhte sich die Miete in 2018 auf insgesamt 48.688 €. 2019 veränderte sich durch die Staffelmiete die Mietkosten ohne Nebenkosten auf 53.456 € und in 2020 auf 55.592 €.

Durch die Kündigung der Räum im 4. OG rechts und gleichzeitiger Neuanmietung der Räume im 3. OG erhöhte sich die Fläche der angemieteten Räume ab April 2021 auf 656 qm. Insgesamt nahmen damit die Mietkosten in 2021 um rund 10.000 € auf 65.123 € zu. Die Mieterhöhung ab April/2021 war im Haushaltsjahr 2021 noch nicht berücksichtigt, da der Vertrag erst im März 2021 unterzeichnet wurde. Lediglich die Erhöhung durch die Staffelmiete ist im Zuschuss 2021 umfasst.

Für 2022 werden sich die Mieten auf 73.048 € entwickeln. Ab März 2022 sollen die Räume im 4. OG rechts wieder zurück an Lilith fallen.

Würdigung:

Die Neuanmietung des 3. OG unter Berücksichtigung des Wegfalls des 4. OG rechts ab 01.04.2021 schlägt ohne NK mit mtl. 835 € zu Buche. Dadurch ergibt sich allein durch die Neuanmietung im Vergleich zu 2020 eine Erhöhung um 7.515 € im Jahr 2021. In 2021 erhöhte die Stadt Nürnberg auf Grund der Förderung durch andere Träger ihren Zuschuss der Sachkosten anteilig um 2.000 €.

In 2022 verursacht die Neuanmietung des 4. OG rechts und der Staffelmietvertrag Mehrkosten i. H. v. gerundet 8.000 € gegenüber dem Jahr 2021. Insgesamt haben die Mieten gegenüber 2020 um 17.446 € zugenommen.

Die Stadt Nürnberg trägt einen Anteil von rund 25 % (56.758 € von 220.000 €) aus den Sachkosten. Von der Mieterhöhung kann daher auch nur ein Anteil von 25 % berücksichtigt werden, mithin 3.900 €.

2. Personalkostenerhöhung

Für das Jahr 2022 können nur die PK-Steigerungen mit 1,7 % berücksichtigt werden. Dies ergibt einen Betrag in Höhe von 3.120 €.

3. Stellenaufstockung

Lilith e.V. beantragt eine Stellenaufstockung für eine Sozialpädagogin in Vollzeit.

Das erklärte Ziel von Lilith e. V. besteht darin, Erstkontakte zu den schwer erreichbaren Zielgruppen „Drogen konsumierender Frauen“ und „Kinder von Drogenkonsumierenden Eltern“ herzustellen.

Lilith möchte auch einen Zugang zu Frauen, die bislang gesellschaftlich, familiär und beruflich integriert sind, jedoch zunehmend illegale Substanzen (Crystal-Meth und Cannabis) konsumieren, erlangen. Alle Zielgruppen sollen über Streetwork, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit und diverse vertrauensbildende Maßnahmen angesprochen werden.

Hinzu kommt, dass leistungssteigernde Substanzen wie Crystal wegen der hohen Mehrfachbelastungen, insbesondere durch Homeschooling in Verbindung mit Homeoffice in der Pandemie bei Frauen zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Auf Grund der hohen Nachfrage musste Lilith e.V. seit 2020 in allen Arbeitsbereichen mit Wartelisten arbeiten. Dies entspricht nicht dem gesetzten Ziel der Niedrigschwelligkeit.

Um das hervorragende und bundesweit einmalige Konzept, durch das Drogenkonsumentinnen unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppierungen und kultureller Hintergründe, allen Alters und auch Kinder erreicht werden sollen, auch umsetzen zu können, beantragt Lilith e. V. die Erweiterung des freiwilligen Zuschusses um eine weitere Vollzeitstelle für eine Fachkraft.

Die mit der Stellenschaffung verfolgte Zielsetzung wird seitens der Verwaltung geteilt, gleiches gilt hinsichtlich der Bedarfseinschätzung. Die Schaffung entsprechender Angebote wäre angesichts der zweifelsohne bestehenden Problemlagen erforderlich, angesichts der Haushaltslage wird verwaltungsseitig aktuell allerdings keine Möglichkeit gesehen bereits für 2022 eine entsprechende Empfehlung auszusprechen. Für 2022 wird daher lediglich eine PK Steigerung i. H. v. 3.120 € und zusätzlich eine Erhöhung der Sachkosten auf Grund der Mieterhöhung i. H. v. 3.900 € fachlich empfohlen.

Antrag: 301.670 € bisheriger Zuschuss: 217.300 € Haushaltsplanentwurf: 213.100 €

Z331101020 - pro familia e. V.

Das Bundessozialgericht urteilte im November 2012, dass die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel in vollem Umfang mit dem Regelsatz abgegolten seien. Die bisherige Praxis der Übernahme von Verhütungsmittel durch das Sozialamt war damit hinfällig geworden.

Um das Angebot weiterhin aufrecht erhalten zu können, stellen seit 2013 die Sigmund- Schuckert-Stiftung und die Heilig-Geist-Spital-Stiftung und seit 2019 die Kost-Pocher‘sche- Stiftung Gelder zur Verfügung, die pro familia treuhänderisch verwaltet. Zusätzlich fördert die Stadt Nürnberg pro familia e.V. jährlich mit einem freiwilligen Zuschuss i. H. v. 25.000 €.

Für 2022 stellte pro familia e.V. einen Erhöhungsantrag i. H. v. 35.000 €, da die Stiftungen anstelle der bisherigen Fördergelder i. H. v. 15.000 € lediglich 5.000 € für 2022 in Aussicht stellten.

Zwischenzeitlich konnte die Stiftungsverwaltung nun doch letztmalig für 2022 einen Zuschuss i. H. v. 15.000 € zusichern, so dass sich für 2022 keine Veränderung in der Fördersumme zu 2020 oder 2021 ergibt.

Für 2023 wird eine Lösung gefunden werden müssen, wie pro familia e.V. die zukünftigen Mindereinnahmen ausgleichen kann.

Antrag: 35.000 € bisheriger Zuschuss: 25.000 € Haushaltsplanentwurf: 23.800 €

Z315600012 – Frauenhaus – Verein Hilfe für Frauen in Not e. V.

Die zum 1. September 2019 in Kraft getretene Förderrichtlinie des Freistaates Bayern zur Förderung der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe und angegliederten Interventionsstellen in Bayern läuft zum 31. Dezember 2021 aus.

Die Entwürfe der neugefassten Richtlinie liegen seit kurzem zur Stellungnahme der Verwaltung vor.

Neben formalen Änderungen soll im Wesentlichen die Personalkostenförderung für die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen von einer pauschalen Summe pro Platz bzw. pro Beratungsstelle auf eine Förderung pro Vollzeitstelle umgestellt und auch erhöht werden.

Der Freistaat Bayern förderte das Frauenhaus in 2021 mit einer Zuwendung i. H. v. 276.000 €. Nach derzeitigem vorläufigen Richtlinienentwurf würde sich voraussichtlich eine Förderung durch den Freistaat i. H. v. rund 281.000 € errechnen. Insgesamt wird sich an der Finanzierung für das Nürnberger Frauenhaus daher wenig ändern.

Für 2022 beantragt der Verein eine Zuwendung i. H. v. 529.000 €. Dies entspricht einer Erhöhung der Fördersumme um 139.000 €.

Im Erhöhungsantrag wird noch davon ausgegangen, dass das Modellprojekt „second stage“, welches bisher vom Freistaat zu 100 % gefördert wurde, zum 31.12.2021 auslau-

fen wird und die Finanzierung des Projektes nur noch durch eine hälftige kommunale Beteiligung gesichert ist. Für „second stage“ wurden im Antrag rund 70.000 € als zukünftiger hälftiger Anteil durch die Kommune einkalkuliert.

Das Modellprojekt „second stage“ wird nun laut aktueller Aussagen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales um ein weiteres Jahr verlängert und für die Zeit 01.01.2022 bis 31.12.2022 in eine Modellphase II umgewandelt. „Second stage“ ist durch die Förderung des Freistaates Bayern damit für ein weiteres Jahr auch ohne kommunale Unterstützung gesichert. Ziel der Modellförderung ist es laut Staatsministerium, zu prüfen, ob und ggf. unter welchen Bedingungen es fachlich sinnvoll ist, das bisherige Hilfesystem generell um einen weiteren Baustein zu ergänzen.

Antrag: 529.000 € (inklusive second stage Projekt) Bisheriger Zuschuss: 390.000 € Haushaltsplanentwurf: 415.500 €

Z331101001 – Schuldner- und Insolvenzberatung

Insolvenzberatung:

Bis 31.12.2018 lag die Zuständigkeit für die Sicherstellung der Insolvenzberatung beim Freistaat Bayern. Seit 01.01.2019 ist die Aufgabe der Sicherstellung der Insolvenzberatung vom Freistaat Bayern auf die kreisfreien Städte und Landkreise übertragen worden. Die kreisfreien Städte und Landkreise agieren hier im übertragenen Wirkungskreis. Hierzu halten sie geeignete eigene oder beauftragte Insolvenzberatungsstellen vor.

Die Aufgabe der Insolvenzberatungsstellen liegt in der Beratung und Vertretung von Schuldnern bei der Schuldenbereinigung und in der Unterstützung und Begleitung der Schuldner bei der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Welche Insolvenzberatungsstellen hierfür geeignet sind, entscheidet die Regierung von Mittelfranken nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben.

Im Stadtgebiet Nürnberg übernehmen zwei von der Regierung von Mittelfranken anerkannte Insolvenzberatungsstellen, das Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) und das Zentrum für Insolvenzberatung (ZIB), die Aufgabe der Insolvenzberatung.

Die Insolvenzberatung ist nur sichergestellt, wenn bezogen auf jeweils 130 000 Einwohner im Versorgungsgebiet Beratungspersonal in der Summe einer Vollzeitstellt vorgehalten wird. Gemessen an der Einwohnerzahl der Stadt Nürnberg ist Beratungspersonal für die Verbraucher-Insolvenzberatung von 3,99 VZÄ notwendig. Die Stellen werden von dem ISKA und der ZIB in ausreichendem Maße vorgehalten.

Im Haushaltsjahr 2021 erstattete der Freistaat Bayern der Stadt Nürnberg für die Sicherstellung der Insolvenzberatung einen Betrag i. H. v. 361.340 €. Dies entspricht einer Erhöhung der staatlichen Kostenerstattung im Vergleich zum Vorjahr um ca. 11 %. Es wird für 2022 prognostisch von der gleichen Erstattungssumme ausgegangen. Der Erstattungsbetrag setzt sich zusammen aus einem Grundsockelbetrag und einem Betrag gemessen an der Einwohnerzahl.

Die Erstattungssumme wird von der Stadt Nürnberg anteilig an das Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) und an das Zentrum Insolvenzberatung (ZIB) als geeignete beauftragte Stellen i. S. d. AGSG ausgereicht. Ein Betrag bis zu 5% der Erstattungssumme kann für die mit den Zuwendungen verbundenen Verwaltungsaufgaben innerhalb der Stadt Nürnberg einbehalten werden, rechnerisch bis zu 18.067 €. Bisher wurden die Erstattungen entsprechend dem Verhältnis der vorgenommenen Beratungen vor 2019 ausgekehrt (siehe Bericht zur Sitzung des Sozialausschusses vom 20.12.2018).

Schuldnerberatung:

Bei der Schuldnerberatung handelt es sich um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg. Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.04.1988 wurde die Übertragung der Schuldnerberatung auf das ISKA und die langfristige Absicherung der Schuldnerberatung durch städtische Zuschüsse beschlossen.

Nachdem die Schuldner- und die Insolvenzberatung seit 2019 als kommunale Aufgabe (zwar in unterschiedlichen Wirkungskreisen) wahrgenommen werden, werden nun Synergieeffekte, eine Steigerung der Effektivität und Effizienz der Beratung sowie dann flächendeckende Beratungsstrukturen erwartet. Bis spätestens 01. Januar 2022 ist nach der auf § 113 Abs. 5 AGSG beruhenden Verordnung sicherzustellen, dass pro Beratungsstelle mindestens zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) in Form einer kombinierten Schuldner- und Insolvenzberatung vorgehalten werden. Dies setzt voraus, dass beide VZÄ qualifiziert i. S. d. § 112 Abs. 2 AGSG sind. Die Stadt Nürnberg sollte in den beiden Beratungsstellen insgesamt gesehen genauso viele VZÄ für die Schuldnerberatung finanzieren wie für die Insolvenzberatung. Die Aufgaben innerhalb der Beratungsstelle muss aber nicht 1:1 abgebildet sein. Vielmehr können die Beratungsstellen weiterhin ihre Schwerpunkte unterschiedlich setzen. Bisher lag der Schwerpunkt der Schuldnerberatung bei dem ISKA und der Schwerpunkt der Insolvenzberatung bei dem ZIB.

Konkret bedeutet dies, dass zukünftig auch das ZIB mit Pflichtzuschüssen aus der Schuldnerberatung bedacht werden sollte. Bisher wurde lediglich das ISKA mit Pflichtzuschüssen für die Schuldnerberatung gefördert, das ZIB aus Mitteln des Freistaates Bayern.

Die Kostenstelle für die Zuwendung wurde hierzu umbenannt in Schuldner- und Insolvenzberatung. Auf der Kostenstelle ist das gesamte Ausgabevolumen dieser beiden (eigenen und übertragenen) Aufgaben abgebildet. Bisher bildete der Haushalt lediglich die Schuldnerberatung ab.

ISKA – Institut für soziale und kulturelle Arbeit

Das ISKA macht sowohl Personal - als auch Sachkostenerhöhungen geltend.

bisheriger Zuschuss zur Schuldnerberatung: 611.800 € Antrag Schuldnerberatung: 643.000 €

bisheriger Zuschuss Insolvenzberatung: 114.530 € Antrag Insolvenzberatung: 85.500 €

Anträge ISKA gesamt: 728.500 €

Haushaltsplanentwurf: 728.500 €

ZIB – Zentrum Insolvenzberatung

Ab 2022 soll ZIB in die Förderung der Schuldnerberatung einbezogen werden, um den Vorgaben des Freistaates bzgl. der Finanzierung der Insolvenzberatung gerecht zu werden. Die Beratungsstelle muss Personal im Sinne einer kombinierten Schuldner- und Insolvenzberatung vorhalten, um die Beratung aus einer Hand anbieten zu können.

ZIB stellt einen Erhöhungsantrag auf Grund der Aufstockung der Verwaltung um 0,06 Stellenanteile, Tarifsteigerungen und Erreichen einer höheren Tarifstufe eines Mitarbeiters.

bisheriger Zuschuss zur Schuldnerberatung: 0 € Antrag Schuldnerberatung: 0 €

bisheriger Zuschuss zur Insolvenzberatung: 246.810 € Antrag Insolvenzberatung: 257.500 €

Anträge ZIB gesamt: 257.500 €

Haushaltsplanentwurf: 257.500 €

Summe Haushaltsplanentwurf (ISKA/ZIB): 986.000 €

Insgesamt wären für die Schuldner- und Insolvenzberatung 986.000 € vorzuhalten, von denen der Freistaat Bayern voraussichtlich 361.340 € an die Stadt Nürnberg in 2022 erstatten wird.

06.10.2021 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

II.) Zuschüsse des Seniorenamtes an die Träger der freien Wohlfahrtspflege

- Übersicht zu den Erhöhungsanträgen für das Jahr 2022

Z315900001 – Seniorennetzwerke und Quartiersstrukturen

Wie im SozA am 26.04.2018 beschlossen erfolgt der sukzessive Ausbau weiterer Seniorennetzwerke. Die dafür notwendigen Sachmittel werden zum jeweiligen Haushalt durch die Verwaltung beantragt. Für 2022 sind insgesamt 19 SNW und 3 Kristallisationszentren (in Summe = 595.850 €) beantragt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Ausbau der SNW im Jahr 2021 zum Teil ausgesetzt. Darüber hinaus sind in der beantragten Summe die Trägerbudgets im Umfang von 240.000 € entsprechend Beschluss Sozialausschuss vom 13.10.2011 enthalten.

Antrag: 835.850 € bisheriger Zuschuss: 790.679 € fachliche Empfehlung: 835.850 €

Z315900002 – Angehörigenberatung e.V.

Die Angehörigenberatung e.V. setzt sich seit der Gründung 1986 für die Belange pflegender Angehöriger von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Nürnberg ein. Einer der wichtigsten Kooperationspartner in der Stadt Nürnberg ist der Pflegestützpunkt, mit dem die Angehörigenberatung seit dessen Gründung 2011 eng zusammenarbeitet. Der beantragten Erhöhung in Höhe von 202.550 € kann nicht entsprochen werden, allerdings wird eine Dynamisierung für Personalkosten empfohlen, so dass der Zuschuss 2021 um einen Betrag in Höhe von 2.777 € erhöht wird.

Antrag: 202.550 € bisheriger Zuschuss 2021: 163.400 € fachliche Empfehlung: 166.177 €

Z315900006 - Zuschuss an den Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen

als Herausgeber des Magazins 66.

Als Herausgeber des Seniorenmagazins 66 übernimmt der Verein die Aufgabe Altersbilder in der Öffentlichkeit zu verändern und ist wichtiger Bestandteil einer soz.-kulturellen Infrastruktur für die Senioren der Stadt Nürnberg (entsprechend Vorjahr um 2.500 € aufgrund HHK Konsolidierung 2016 reduziert).

Antrag: 10.000 € bisheriger Zuschuss: 7.500 € fachliche Empfehlung: 7.500 €

Anmeldung von Zuwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2022 Beilage:

zur Sitzung des

Sozialausschusses am

28.10.2021

1 Informationen zum Zuschuss Antragsinhalte Personalkostensteigerungen beantragt? Sachkostensteigerungen beantragt? 2 Referat / Dienststelle
Produkt Bezeichnung Profitcenter Kostenstelle Bezeichnung Kostenstelle Kostenart Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses Förder- umfang Planansatz 2020 in € Planansatz 2021 in € Antrag 2022 Zuschuss- Empfänger in € Differenz Antrag Zuschuss- Empfänger zu Planansatz 2021 in € davon Tarifsteigerungen explizit beantragt? (Betrag + Begründung) davon sonstige PK- Mehrungen beantragt? (Betrag + Begründung) davon für Mehrkosten bei bestehenden Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle Empfehlung Ansatz 2022 durch Referat / Dienststelle in €
315900 Leistungen für Ältere und Angehörige Z315900001 Seniorennetzwerke u. Quartiersstrukturen 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 BRK Kreisververband Nürnberg-Stadt; Evang. Dienst Nürnberg-Langwasser e.V.; Evang. Diakonieverein St. Jobst e.V.;NOA; Paritätischer Wohlfahrtsverband; Stadtmission Nürnberg e.V.; AWO Kreisverband e.V.; vij Verein für Internationale Jugendarbeit; Sozialverband Seniorennetzwerke u. Quartiersstrukturen. Förderung der Kooperationspartner sowie Modellprojekte im Rahmen des Seniorennetzwerk- Konzeptes. PBKZ 786.200 790.679 835.850 45.171 Seniorennetzwerke, Trägerbudget, Modellförderung -> incl. 10.000 € für MGH Seniorennetzwerkerweiterung (Beschluss SozA 26.04.2018) Bereits in 2021 für zwei Stadtteile finanziell geplant, erfolgt die Umsetzung erst 2022 Die Verschiebung der Einrichtung des 17. Sen.Netzwerks von 2020 auf 2021, brachte ein Nichtausschöpfung der Mittel dieser Zuschusskostenstelle mit sich. (cid:10) 835.850
315900 Leistungen für Ältere und Angehörige Z315900002 Angehörigenberatung 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Angehörigenberatung e.V. Institutionelle Förderung (im Rahmen der Beratung von Senioren und Angehörigen) PBKZ 162.000 163.400 202.550 39.100 39.100 € durch Qualifizierungs-aufwand des Personals und durch die WAZ von 40,1 Std. ist eine tarifgerechte Bezahlung im direkten Vergleich zu anderen Versorgungsanbietern nicht gegeben Die Fachstelle für pflegende Angehörige bietet im Rahmen von Beratungen ein Angebot mit hoher Fachkompetenz, welches nur durch qualifiziertes Personal erbracht werden kann. Daher bilden die PK-kosten mit über 80% den Großteil der Gesamtkosten. Die beantragte Zuwendung von 202.550 € stellt nur mit 58,7% einen Teil der Gesamt- PK darstellen. Das Landesamt für Pflege unterstützt mit ca.80.000€ und die Pflegekassen mit ca.10.000€ die Finanzierung. Der somit verbleibende Eigenanteil an den PK Kosten beträgt ca. 52.000 €. 166.177
315900 Leistungen für Ältere und Angehörige Z315900003 Ambulante Hospizarbeit 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Hospiz-Team Nürnberg e.V.; Evang. Gemeindeverein Nürnberg - Mögeldorf e.V. Ambulante Hospizarbeit. Förderung im Rahmen des Nürnberger Netzwerks Pflege BKZ 15.000 15.000 15.000 0 Förderung ehrenamtlichter Hospizarbeit; ab 2017 stellte die Bayer. Stiftung Hospiz die Zuschüsse für die ambulante Hospizarbeit ein. Der Bedarf an Begleitung und Beratung für unheilbar Kranke und deren Angehörige nimmt jedoch weiterhin zu. 15.000
315900 Leistungen für Ältere und Angehörige Z315900004 Betriebliche Seniorengruppen 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Diverse Seniorengruppen im Nürnberger Stadtgebiet Betriebsmittel Altenclubs. Förderung der Aktivitäten selbst organisierter Seniorengruppen BKZ 10.000 10.000 10.000 Förderung im Rahmen der Altenhilfe von betrieblichen, gewerkschaftlichen und sonstigen Seniorenclubs und Vereinigungen, die nicht im Rahmen des Trägerbudget über den Verband ein Zuwendung erhalten 10.000
315900 Leistungen für Ältere und Angehörige Z315900005 Teilhabe Kultur und Wissen 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Computer Club Nürnberg 50 plus e.V. Förderung der Sachkosten des Vereins zur kulturellen Teilhabe und Wissensvermittlung ggü. Senioren BKZ 5.100 5.100 5.100 Förderung des Computerclubs 50 plus Nürnberg (CCN50plus) zur Förderung Bildung und Wissenvermittlung im digitalen Bereich mit der ZielausrrichtungTeilhabe zu erhalten und zu ermöglichen 5.100
315900 Leistungen für Ältere und Angehörige Z315900006 Verein Förderung Dialog der Generationen 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen e.V. Förderung der Sachkosten zur Veröffentlichung des Seniorenmagazins sech+sechzig BKZ 7.500 7.500 10.000 2.500 Zuwendung an den Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen e.V., als Herausgeber des Seniorenmagazins 66 übernimmt der Verein die Aufgabe Altersbilder in der Öffentlichkeit zu verändern und ist wichtiger Bestandteil einer soz.-kulturellen Infrastruktur für die Senioren der Stadt Nürnberg ( entsprechen Vorjahr 2.500 zur HHK ) 7.500
315900 Bundes- programm Mehrgenerationen- haus Z315900007 Mehrgenerationenhaus 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 S.O.S. Kinderdorf Kofinanzierung nach Bundesprogramm zur Förderung der MGH BKZ 10.000 Beschluss des Sozialausschusses mit Sitzung 02.07.2020 10.000

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Erläuterung Fußnoten: 1 Daten zum Zuschussempfänger, Inhalt/Zweck und Förderumfang wurden aus der Zuschussliste des Vorjahres übernommen und sind vom Zuwendungsgeber zu prüfen. 2 Ergebnis Antragsprüfung: Wie stellt sich der Bedarf aus Sicht des Fachreferats/der Fachdienststelle dar? Ist der Zuschuss durch die Stadt Nürnberg und ggf. beantragte Erhöhungen inhaltlich erforderlich? Kommen andere Möglichkeiten der Kompensation in Betracht (z.B. durch Eigenmittel oder Eigenleistung, andere/weitere Zuschussgeber, Überschüsse aus Vorjahren, vertretbare inhaltliche Einschränkungen/Veränderungen o.ä.)? Unterliegt der Zuschuss einer

Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 28.10.2021
Produkt Bezeichnung Profitcenter Kostenstelle Bezeichnung Kostenstelle Kostenart Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses Förder- umfang1 Planansatz 2019 in € Planansatz 2020 in € Planansatz 2021 in € Antrag 2022 Zuschuss- Empfänger in € Differenz Antrag Zuschuss- Empfänger zu Planansatz 2021 in € davon Tarifsteigerungen explizit beantragt? (Betrag + Begründung) davon sonstige PK- Mehrungen beantragt? (Betrag + Begründung) davon für Mehrkosten bei bestehenden Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle* Empfehlung Ansatz 2022 durch Referat / Dienststelle in € ( 1,7 % PK Erhöhung) Basiswert 2022 5,00% Haushaltsplan- entwurf Stadtkämmerei 2022 (gerundet)
331101 Z331101021 63115000 Anlauf und Sozialpäd Straßenkreuzer Sozialpädagoge beim Straßenkreuzer PBKZ 20.000 € 20.000 € 20.200 25.000 € 4.800,00 € nein Straßenkreuzer Erhöhung um 5000 € ohne Begründung mudra beantragt 10.000 €, Straßenkreuzer 15.000 €; es wird keine Erhöhung empfohlen 20.200,00 € 20.200,00 € -1.010,00 € 19.200,00 €
315600 Z315600011 63115000 AWO Kreisverband Nürnberg e.V. AWO Rückkehrerberatung PBKZ 60.000 € 60.000 € 60.000 60.000 € 0,00 € in 2020 konnten 7 Personen über das Stadt Nürnberg Projekt gefördert werden. Die Rückkehr erfolgte in die Russische Förderation, Ukraine, Israel und in die Türkei. Zum Stand Februar/2021 wurden 4 Personen auf die Ausreies vorbereitet. Anfragen treffen regelmäßig ein. 60.000,00 € 60.000,00 € -3.000,00 € 57.000,00 €
343100 Z343100001 63115000 AWO Kreisverband Nürnberg e.V. u. a. Arb. n. d. Betreuungsgesetz (500) PBKZ 253.700 € 259.000 € 261.600 352.000 € 90.400,00 € Ausbau des Beratungsangebots der Betreuungsvereine; geplantes Projekt an der Hochschule zur Gewinnung neuer ehrenamtlicher Betreuer und Sensibilisierung der Studierenden der sozialen Arbeit; Ausbau der Strukturen für die Reform des Betreuungsrechts ab 01.01.23, da deutlich mehr Aufgaben auf die Vereine zukommen werden. Antrag AWO 75.000 €, Stadtmission 107.001€,Caritas 30.000€, Lebenshilfe 50.000€, Sozialdienst kath.Frauen 35.000 €, LiV 55.000€ 278.000,00 € 266.000 -13.300 252.000,00 €
331101 Z331101005 63115000 AWO Kreisverband Nürnberg, Caritas und Stadtmission Strafentlassenenhilfe -AWO,CV,STM (500) PBKZ 28.600 € 28.600 € 28.800 35.000 € 6.200,00 € gemeinsamer Antrag AWO, STM = 24.000€ Antrag Caritas =11.000€; es wird empfohlen, weiterhin vom Planansatz 2021 auszugehen, da der Zuschuss neben den vereinbarten Fachdienstleistungen gewährt wird. 28.800,00 € 28.800,00 € -1.440,00 € 27.400,00 €
315400 Z315400005 63115000 BRK Kreisverband Nürnberg-Stadt Wohnungslosenbetr euung BRK PBKZ 20.800 € 20.800 € 21.000 20.800 € -200,00 € nein nein 20.800,00 € 20.800,00 € -1.040,00 € 19.800,00 €
331101 Z331101024 63115000 BRK Kreisverband Nürnberg-Stadt Tafel PBKZ 60.000 € 60.000 € 60.000 60.000 € 0,00 € 60.000,00 € 60.000,00 € -3.000,00 € 57.000,00 €
315600 Z315600007 63115000 Bund der Vertriebenen Migrationsberatung - BdV PBKZ 2.100 € 2.100 € 2.100 2.800 € 700,00 € nein erhöhter Bedarf wegen Anstieg der Sprachschüler; Zusätzliche Projekte für Jugendliche (Tanz,- Musik,- Malen) in den Räumen des Hauses der Heimat; keine Erhöhung empfohlen 2.100,00 € 2.100,00 € -105,00 € 2.000,00 €
315400 Z315400006 63115000 Caritasverband Nürnberg e.V. Wohnungslosenbetr euung CV PBKZ 32.100 € 32.700 € 32.900 38.500 € 5.600,00 € nein ja es wird pauschal die Steigerung der Personal- u. Sachkosten beantragt; reguläre PK Erhöhung vorgeschlagen 33.200,00 € 33.200,00 € -1.660,00 € 31.500,00 €
331101 Z331101010 63115000 Caritasverband Nürnberg e.V. Caritasverband Drogenarbeit (500) PBKZ 10.700 € 11.000 € 11.100 14.000 € 2.900,00 € allgem. PK Steigerung reguläre PK Erhöhung vorgeschlagen 11.200,00 € 11.200,00 € -560,00 € 10.600,00 €
315600 Z315600008 63115000 Der Paritätische Wohlfahrtsverband e. V. Migrationsberatung PW PBKZ 0 € 5.900 € 5.900 6.500 € 600,00 € nein 5.900,00 € 5.900,00 € -295,00 € 5.600,00 €
331101 Z331101002 63115000 Frauenwerk Stein e. V. Frauenwerk Stein e.V.(500) PKZ 57.000 € 58.500 € 59.000 64.500 € 5.500,00 € ja, 2,5% reguläre PK Erhöhung vorgeschlagen 59.900,00 € 59.900,00 € -2.995,00 € 56.000,00 €
331101 Z331101009 63115000 Gewaltberatung Nürnberg e. V Gewaltberatung Nürnberg e. V. PBKZ 12.400 € 12.700 € 12.800 30.000 € 17.200,00 € bedingt durch die Pandemie hat sich die Beratungsnachfrage seit 12/2020 deutlich erhöht; zudem sollen die präventiven Angebote ausgebaut , sowie die techn. Ausstattung für Onlineberatung optimiert werden; seit 01/21 berät eine Gewaltberaterin in Ausbildung Mädchen/Frauen, die Gewalt ausüben und an ihrer Aggressivität arbeiten wollen; reguläre PK Erhöhung wird vorgeschlagen. 12.800,00 € 12.800,00 € -640,00 € 12.200,00 €
331101 Z331101014 63115000 Hängematte e. V. Hängematte e.V. (500) PBKZ 145.000 € 148.400 € 149.600 152.017 € 2.417,00 € ja reguläre PK Erhöhung vorgeschlagen 151.000,00 € 151.000,00 € -7.550,00 € 143.500,00 €
315400 Z315400001 63115000 Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg gGmbH Frauentagestreff - Heilsarmee (500) PBKZ 47.200 € 47.200 € 50.000 50.600 € 600,00 € 50.600 600 Die Zuschusserhöhung resultiert aus der Umwandlung von PK Anteile der städtischen Ltg.stelle in frw. Zuschüsse gem. Stk/1 Hr. Schnell vom 11.02.21 50.600,00 € 50.600,00 € -2.530,00 € 48.100,00 €
315400 Z315400002 63115000 Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg gGmbH Betreuung v.Nichtsesshaft.- Heilsarmee500 BKZ 21.100 € 21.100 € 21.100 21.100 € 0,00 € Antrag unverändert 21.100,00 € 21.100,00 € -1.055,00 € 20.000,00 €
315600 Z315600006 63115000 Imedana e.V. Rosa Asyl PBKZ 29.000 € 40.000 € 40.000 40.000 € 0,00 € 40.000,00 € 40.000,00 € -2.000,00 € 38.000,00 €
315600 Z315600010 63115000 In VIA Kath. Mädchensozialarbeit Nbg e. V. KOFIZA Verein kath. Mädchenarb.(500) PBKZ 13.700 € 15.700 € 15.700 16.000 € 300,00 € nein Tarifsteigerung nicht beantragt; ursprünglicher Antrag von 36.600 € wird korrigiert auf 16..000 €; Erhöhung um 300 € wegen allgemeiner Kostensteigerung wird beantragt; 15.700,00 € 15.700,00 € -785,00 € 14.900,00 €
331101 Z331101004 63115000 Initiativkreis Nürnberger Sinti Initiativkreis Nürnberger Sinti (INS) PBKZ 14.000 € 0 € 0 0,00 €
Produkt Bezeichnung Profitcenter Kostenstelle Bezeichnung Kostenstelle Kostenart Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses Förder- umfang1 Planansatz 2019 in € Planansatz 2020 in € Planansatz 2021 in € Antrag 2022 Zuschuss- Empfänger in € Differenz Antrag Zuschuss- Empfänger zu Planansatz 2021 in € davon Tarifsteigerungen explizit beantragt? (Betrag + Begründung) davon sonstige PK- Mehrungen beantragt? (Betrag + Begründung) davon für Mehrkosten bei bestehenden Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle* Empfehlung Ansatz 2022 durch Referat / Dienststelle in € ( 1,7 % PK Erhöhung) Basiswert 2022 5,00% Haushaltsplan- entwurf Stadtkämmerei 2022 (gerundet)
331101 Z331101001 63111000 ISKA Schuldnerberatung e. V. und ZIB Schuldner- und Insolvenzbera- tung (500) PBKZ 592.285 € 606.800 € 611.800 986.000 € 374.200,00 € Antrag ISKA: Schub: 643.000€, InsO. 85.500€ (= 728.500€); Antrag ZIB : 257.500€ (Aufstockung Verwaltung um 0,06 Stellen auf 0,86 Stellen); ZIB+ISKA 986.000€; in 2020 wurden von der Reg.v .Mfr. für die Insoberatung 326.119 € erstattet; für 2021 sind aktuell 361.340 € angekündigt; von welcher Erstattung für die InsOberatung in 2022 konkret ausgegangen werden kann, ist noch ungewiss; Auf Grund der Vorgaben durch das Land Bayern, die Schuldner-/Insoberater von E9 nach E10 einzustufen wird eine Erhöhung der PK Kosten um 20.000 € empfohlen, so dass sich eine städtischer Zuschuss i. H. v. 643.000 € errechnen würde, für ISKA ein Betrag i. H. v. 643.000 € + 85.500=728.500 € und für ZIB 257.500 €, insgesamt für SchuB und InsO 986.000€. Damit wäre auch der Unabwägbarkeit der künftigen Erstattung durch den Freistaat Rechnung getragen. 986.000,00 € 986.000,00 € 986.000,00 €
315600 Z315600013 63115000 Jadwiga Fachberatung für Opfer von Menschenhandel PBKZ 40.800 € 69.500 € 69.500 74.000 € 4.500,00 € ja i. H. v. 4000 € reguläre PK Steigerung vorgeschlagen 70.500,00 € 70.500,00 € -3.525,00 € 67.000,00 €
331101 Z331101018 63125500 Lebenshilfe Nbg. e.V. BUNI PBKZ 55.000 € 55.000 € 55.000 55.000 € 0,00 € 55.000,00 € 55.000,00 € -2.750,00 € 52.300,00 €
331101 Z331101025 63125500 Lebenshilfe Nbg. e.V. Strandgut Cafe BKZ 0 € 4.845 € 0 0,00 €
331101 Z331101011 63115000 Lilith e.V. Lilith e.V. Drogenarbeit (500) PBKZ 178.800 € 215.000 € 217.300 301.670 € 84.370,00 € ja, 3% 301.670 € (incl. Mieterhöhung ggü. 2020 wegen Erweiterung der Mietobjekte und Erhöhung aus Staffelmietvertrag sowie Tarifsteigerung von 3%) zzgl. 66.300€ für die Aufstockung 1 Vollzeitstelle für arbeitsübergreifende Bereiche sind beantragt; alle illegalen Substanzen werden zunehmend von Frauen aller gesellschaftlicher Schichten konsumiert. Leistungssteigernde Substanzen werden auf Grund hoher Mehrfachbelastung durch homeschooling in Verbindung mit Beruf konsumiert; Wartelisten in allen Arbeitsbereichen; reguläre PK Erhöhung um 1,7 % und 25 % aus den tatsächlichen Mieterhöhungen ggü. 2020 (ca. 15.446€ ) werden vorgeschlagen, da Lilith ja auch von anderen Trägern wie das Land Bayern, Bundesagentur für Arbeit, Jugendamt und Bezirk Mittelfranken Zuwendungen erhält. 15.446 €* 0,25 = 3.900 € zzgl. PK Erhöhung 3.120 € = 7.020 € 224.300,00 € 224.300,00 € -11.215,00 € 213.100,00 €
331101 Z331101022 63115000 Lillith e.V. Streetworkeinsatz "Frauen-Flucht- Sucht PBKZ 10.000 € 10.000 € 0 0,00 €
331101 Z331101012 63115000 Mudra Drogenhilfe e.V. Mudra e.V. Drogenarbeit/Beschä ft. (500) PBKZ 34.800 € 35.700 € 36.000 37.800 € 1.800,00 € ja, in den letzten 3 Jahren 8 % reguläre Pk Erhöhung wird vorgeschlagen 36.500,00 € 36.500,00 € -1.825,00 € 34.700,00 €
331101 Z331101013 63115000 Mudra Drogenhilfe e.V. Mudra e.V. Drogenarbeit/Beratu ngs. (500) PBKZ 372.700 € 382.200 € 385.500 404.000 € 18.500,00 € ja, in den letzten 3 Jahren 8 % 8.500 € Sachkosten für Spritzenautomat- konzept reguläre Pk Erhöhung wird vorgeschlagen; Erhöhung der Sachkosten um 8.500 € für Spritzenautomat gem. Beschluss im Sozialausschuss vom 08.07.2021 399.500,00 € 399.500,00 € -19.975,00 € 379.500,00 €
331101 Z331101023 63115000 Mudra Drogenhilfe e.V. "Geflüchtete und Drogen" Streetwork KöPa PBKZ 41.000 € 50.000 € 50.500 53.000 € 2.500,00 € ja, in den letzten 3 Jahren 8 % reguläre Pk Erhöhung wird vorgeschlagen 51.000,00 € 51.000,00 € -2.550,00 € 48.500,00 €
331101 Z331101026 63115000 Mudra Drogenhilfe e.V. Mudra - U 18 PBKZ 0 € 0 € 73.000 76.500 € 3.500,00 € ja, in den letzten 3 Jahren 8 % reguläre Pk Erhöhung wird vorgeschlagen 74.000,00 € 74.000,00 € -3.700,00 € 70.300,00 €
315800 Z315800001 63115000 Nachbarschaftshaus Gostenhof Initiat.Nachbarschaft shaus Gostenhof BKZ 27.000 € 27.000 € 27.000 27.000 € 0,00 € 27.000,00 € 27.000,00 € -1.350,00 € 25.700,00 €
331101 Z331101007 63115000 Ökumenisches Arbeitslosenzentrum Nürnberg e.V. Ökumenisches Arbeitslosenzentrum (500) BKZ 29.000 € 29.000 € 29.000 43.903 € 14.903,00 € nur Betriebsführungskosten 29.000,00 € 29.000,00 € -1.450,00 € 27.600,00 €
Produkt Bezeichnung Profitcenter Kostenstelle Bezeichnung Kostenstelle Kostenart Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses Förder- umfang1 Planansatz 2019 in € Planansatz 2020 in € Planansatz 2021 in € Antrag 2022 Zuschuss- Empfänger in € Differenz Antrag Zuschuss- Empfänger zu Planansatz 2021 in € davon Tarifsteigerungen explizit beantragt? (Betrag + Begründung) davon sonstige PK- Mehrungen beantragt? (Betrag + Begründung) davon für Mehrkosten bei bestehenden Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle* Empfehlung Ansatz 2022 durch Referat / Dienststelle in € ( 1,7 % PK Erhöhung) Basiswert 2022 5,00% Haushaltsplan- entwurf Stadtkämmerei 2022 (gerundet)
331101 Z331101020 63115000 Pro Familia e.V. Verhütungsmittel BKZ 27.000 € 25.000 € 25.000 35.000 € 10.000,00 € städtische Stiftungen gewähren lediglich 5.000 im Vergleich zu vorherigen 15.000 €; weniger Zinseinnahmen der Stiftungen und wenige ev. Antragstellerin; Zwischenzeitlich konnte die Stiftungsverwaltung nun doch letztmalig für 2022 einen Zuschuss i. H. v. 15.000 € zusichern, so dass sich für 2022 keine Veränderung in der Fördersumme zu 2020 oder 2021 ergibt. 35.000,00 € 25.000,00 € -1.250,00 € 23.800,00 €
331101 Z331101003 63115000 Sozialdienst katholischer Frauen Frauentagestreff - Heilsarmee (500) PKZ 5.900 € 6.100 € 6.150 10.000 € 3.850,00 € pauschal reguläre Pk Erhöhung wird vorgeschlagen 6.250,00 € 6.250,00 € -313,00 € 5.900,00 €
315400 Z315400003 63114000 Stadtmission Nünberg e.V. Wärmestube- Stadtmission/Caritas verb.500 BKZ 23.922 € 23.922 € 23.922 23.922 € 0,00 € Miete an LA 23.922,00 € 23.922,00 € 23.900,00 €
315400 Z315400003 63111000 Stadtmission Nürnberg e.V. Wärmestube- Stadtmission/Caritas verb.500 PBKZ 228.078 € 250.000 € 285.000 331.309 € 46.309,00 € 1,7 % aus Gesamt PK = 7050 € 1.560 € PK Mehrung Übernahme Stundenkontingent GK Security ca. 52.500 €/Jahr. Restanteil Stadt Nürnberg 37.700 € gem. Aufteilung innerhalb der Träger Kostenaufteilung gem. Betriebsführungsvertrag zwischen Träger und Stadt. Mehraufwand aus PK und Securitykosten 331.300,00 € 289.845,00 € 289.800,00 €
315400 Z315400007 63115000 Stadtmission Nürnberg e.V. Wohnungslosenbetr euung STM PBKZ 37.600 € 37.600 € 37.900 42.086 € 4.186,00 € ja, 2,1 % reguläre PK Erhöhung wird vorgeschlagen 38.400,00 € 38.400,00 € -1.920,00 € 36.500,00 €
315400 Z315400008 63115000 Stadtmission Nürnberg e.V. Wohnungslosenbetr euung STM/BHM PBKZ 8.500 € 8.700 € 8.800 10.547 € 1.747,00 € ja, 2,1% reguläre PK Erhöhung wird vorgeschlagen 8.900,00 € 8.900,00 € -445,00 € 8.500,00 €
315600 Z315600009 63115000 Stadtmission Nürnberg e.V. Migrationsberatung - StM / BHM PBKZ 6.200 € 6.300 € 6.350 7.637 € 1.287,00 € ja, 2,1% reguläre PK Erhöhung wird vorgeschlagen 6.400,00 € 6.400,00 € -320,00 € 6.100,00 €
331101 Z331101008 63115000 Stadtmission Nürnberg e.V. Telefonseelsorge - Stadtmission (500) PBKZ 37.700 € 38.600 € 38.900 42.188 € 3.288,00 € ja, 2,1% reguläre PK Erhöhung wird vorgeschlagen 39.400,00 € 39.400,00 € -1.970,00 € 37.400,00 €
331101 Z331101016 63115000 Stadtmission Nürnberg e.V. Stadtmission Drogenberatung (500) PBKZ 48.100 € 49.300 € 49.700 54.562 € 4.862,00 € ja, 2,1% reguläre PK Erhöhung wird vorgeschlagen 50.400,00 € 50.400,00 € -2.520,00 € 47.900,00 €
331101 Z331101017 63115000 Stadtmission Nürnberg e.V. HALT - Projekt PBKZ 13.500 € 13.500 € 13.500 17.255 € 3.755,00 € ja, 2,1% keine Erhöhung vorgeschlagen, da städt. Zuwendungen nur in Ergänzung zu staatl. Förderung erbracht werden und Erhöhungen nicht vereinbart waren 13.500,00 € 13.500,00 € -675,00 € 12.800,00 €
331101 Z331101019 63115000 Straßenkreuzer e.V. Straßenkreuzer Uni BKZ 10.000 € 10.000 € 10.000 10.000 € 0,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € -500,00 € 9.500,00 €
331101 Z331101006 63115000 Treffpunkt e.V. Berat.f.Angeh.v.Inha ftiert.Treffpunkt500 PBKZ 40.000 € 41.100 € 41.500 43.000 € 1.500,00 € 1,87 % aus Gesamt PK 80.321 € PK Erhöhung um 1,7 % = 1.365 € ger. 1.400 € 42.900,00 € 42.100,00 € -2.105,00 € 40.000,00 €
410 Z315600012 63111000 Verein Hilfe für Frauen in Not e. V. Frauenhaus-Hilfe f.Frauen in Not e.V. PBKZ 467.000 € 350.000 € 410.000 529.000 € 119.000,00 € reguläre PK Erhöhung (PK Anteil ist 83,5 % = 5.536 €) plus Hälfte der Kosten für das Second stage- Projekt in Höhe von rund 70.0000 € (Die andere Hälfte wird 2021 noch vom Freistaat übernommen). Die Basis für die Erhöhung im Jahr 2022 ist ein Betrag von 390.000 € aus 2021. Die Weiterführung des Projektes second stage auch im Jahr 2022 wird befürwortet, da hier in Zusammenarbeit mit der WBG eine Einmündung der Klientinnen in den Wohnungsmarkt erfolgen kann und dadurch die Aufenthaltsdauer im Frauenhaus verkürzt werden kann. Zwischenzeitlich liegen der Verwaltung Informationen des Freistaates über die Verlängerung und Weiterfinanzierung in 2022 des Modellprojektes "second stage" durch den Freistaat vor. 465.500,00 € 415.000,00 € 415.000,00 €
315600 Z315600012 63114000 Verein Hilfe für Frauen in Not e. V. Frauenhaus-Hilfe f.Frauen in Not e.V.500 BKZ 78.541 € 78.541 € 80.100 81.000 € 900,00 € 81.000,00 € 81.000,00 € 81.000,00 €
331101 Z331101015 63115000 Verschiedene Selbsthilfegruppen Drogen (500) PBKZ 7.400 € 7.400 € 7.400 2.400 € -5.000,00 € 7.400,00 € 7.400,00 € -370,00 € 7.000,00 €
351100 Z351100001 63125800 Verschiedene Mittagessenzuschuss SGB VIII BKZ 330.000 € 510.000 € 510.000 550.000 € 40.000,00 € keine verlässliche Zahlengrundlage aus 2020 wegen Corona vorliegend; zusätzlich wurde das Catering in den städtischen Kindertagesstätten neu vergeben. Dadurch erhöhen sich die Kosten für Mittagsverpflegung; ausgehend von einer Erhöhung des mtl. Mittagessens von 61 auf 72 € wäre mit einer Zunahme der Gesamtaufwendungen von 7,9 % zu rechnen. Die Umsetzung des Vertrages ist noch nicht gesichert. Es wird empfohen, den Ansatz aus 2020 zzgl. einer Steigerung von 7,9 % heranzuziehen. 550.000,00 € 550.000,00 € -27.500,00 € 522.500,00 €
353010 Z353010001 63125800 Verschiedene Spendenpool BKZ 41.200 € 41.200 € 37.700 37.700 € 0,00 € 37.700,00 € 37.700,00 € -1.885,00 € 35.800,00 €
2.589.272,00 €

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