Zusammenfassung der Ergebnisse des Erläuterungsberichts (EB) zu
Nutzerbedarfsprogramm (NBP) und Testentwurf (Stand 9.6.2021)
Grundlage des Erläuterungsberichts und des Testentwurfs ist das Nutzerbedarfsprogramm (NBP) des Staatstheaters Nürnberg (STN) für das Projekt „Bauvorhaben Opernhaus“ in der finalen Fassung vom 9.6.2021. Eingeflossen sind, neben den Bedarfsformulierungen des STN, auch fachliche Beiträge der von PBD beauftragten Fachplaner und des Projektentwicklers sowie Kommentierungen und Rückfragen von PBH und PBD.
Das NBP dokumentiert und begründet den Bedarf zur Umsetzung eines zukunftsfähigen Opernbetriebs (kulturpolitischer Auftrag) und beschreibt die Anforderungen für die weitere Planung, aufgegliedert nach den fünf Funktionsgruppen (FG):
| Funktionsgruppe | Bestand NUF | Bedarf NUF | +/- NUF | Anmerkung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Bühnen- und Probebetrieb (inkl. Anlieferung) | 9.608 qm | 15.225 qm | +5.617 qm | NBP Kap.5.1 EB Kap. 2 | |||||
| 2 | Besucherbereiche (und Öffnung zur Stadtgesellschaft) | 3.111 qm | 4.592 qm | +1.481 qm | NBP Kap.5.2 EB Kap. 2 | |||||
| 3 | Ausstattende Gewerke (und Lager) | 2.406 qm | 3.349 qm | +943 qm | NBP Kap. 5.3 EB Kap. 2 | |||||
| 4 | Interne Bereiche (und Verwaltung) | 2.726 qm | 3.797 qm | +1.071 qm | NBP Kap. 5.4 EB Kap. 2 | |||||
| 5 | Cultural Hub (und weitere Funktionen) | 0 qm | 531 qm | +531 qm | NBP Kap. 5.5 EB Kap. 2 | |||||
| Gesamt | 17.851 qm | 27.494 qm | +9.643 qm |
| Weiterhin extern angemietete Flächen | 14.015 qm | 12.861 qm | -1.154 qm |
|---|
| Aufteilung des Flächenmehrbedarfs | |
|---|---|
| 12% 44% 44% | Gesetzlich zwingend notwendige Flächen Flächen, die benötigt werden um heute geltende gesetzliche Anforderungen zu erfüllen: ASR, DIN 18040 (Barrierefreiheit), Brandschutzanforderungen z.B.: Vergrößerung des Orchestergrabens und der Verwaltungsräumlichkeiten. |
| Betrieblich notwendige Flächen Flächen, die benötigt werden um einen sinnvollen, effizienten Opernbetrieb gewährleisten zu können, u.a. Nebenbühnen, Lager- und Magazinflächen, Abendgarderoben. | |
| Flächen für die Zukunftsfähigkeit Flächen, die benötigt werden um die Zukunftsfähigkeit des STN sicher zu stellen, eine Weiterentwicklung zu ermöglichen und neue Zuschauer*innen-Potentiale zu erschließen, z.B. Interaktive Aktionsfläche, Opernbar, Open Air – Bereich, Cultural Hub zur Verknüpfung verschiedener kultureller Formate und Akteure. |
Der Erläuterungsbericht plausibilisiert den vom STN angemeldeten Bedarf auf der Grundlage der aktuellen Betriebsstruktur und Arbeitsorganisation des STN, d.h., die Bewertung der Anforderungen erfolgt ausgehend vom bestehenden Betrieb in seiner groben Anlage, der Personalstruktur, Disposition und aktuellen Betriebsorganisation. Veränderungen in Betriebsstruktur und Arbeitsorganisation des STN, die für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden können, sind aktuell nicht bekannt (und damit nicht Gegenstand der Plausibilisierung). Die Plausibilisierung erfolgte u.a. durch die Heranziehung von Vergleichswerten, wobei eine Vergleichbarkeit mit anderen Theater- und Opernprojekten generell nur sehr eingeschränkt möglich ist, da die jeweiligen Ausprägungen von vielfältigen, teils gewachsenen Strukturen und Betriebsformen abhängig sind.
Grundsätzlich kann aus Sicht des beauftragten Projektentwicklers und der beauftragten Fachplaner festgehalten werden, dass die „formulierten Bedarfsanforderungen im Vergleich mit den ausgewählten Theater- und Opernhäusern plausibel erscheinen und nicht als überzogen
anzusehen sind.“
Testentwurf
Der Testentwurf, welcher sowohl mit als auch ohne Hinzunahme umliegender Flächen erstellt wurde, hat das Ziel, die generelle Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung funktionaler Erfordernisse aufzeigen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen architektonischen Entwurf im Sinne der Objektplanung gem. HOAI.
Aus den Nutzungsflächen (NUF) des NBP ergibt sich ein prognostizierter BGF1-Bedarf von ca. 36.760 qm, der nur durch einen Erweiterungsneubau ergänzend zu dem Bestandsgebäude realisiert werden kann.
Generell kann festgehalten werden, dass es möglich ist, die Bauaufgabe mit ihren Zielsetzungen im Rahmen der Objektplanung zu lösen. Es bestätigt sich im Testentwurf, dass sowohl zur Umsetzung des Projektziels „Aufwertung und Entwicklung des städtebaulichen Umfeldes“ als auch zur Reduzierung des erforderlichen Neubauvolumens die Aktivierung von Flächenpotenzialen im Umfeld zwingend erforderlich ist. Es sind dies:
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Sigmund-Schuckert-Haus
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Abbruch der Tiefgarage und Nutzung der dadurch frei werdenden Flächen
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Abbruch und Neuerrichtung des Zwischenbaus zwischen Opernhaus und Schauspielhaus
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ggf. Wilson-Gelände
Testentwurf Variante 1 Testentwurf Variante 2
(Neuerrichtung aller Flächen am Richard-Wagner-Platz) (mit Nutzung Schuckert-Hauses)
Weiterführende Betrachtungen
Für die weitere Vertiefung zeigen sich folgende maßgeblichen Themenkomplexe: A, Städtebauliche, stadträumliche und stadtgesellschaftliche Fragestellungen, d.h. die Neugestaltung und Belebung des Richard-Wagner-Platzes als hochwertige innerstädtische Verbindungsachse zwischen Südstadt und Altstadt sowie die Vertiefung und Konkretisierung der Überlegungen zur Öffnung des Theaters „in die Stadtgesellschaft“ als „Cultural Hub“.
B, Logistikachse zwischen Schauspielhaus und Opernhaus, d.h. die Herstellung einer geeigneten Anlieferungs- und Logistikzone mit Seitenbühne und bühnennahen Magazinflächen einschl. der erforderlichen Probebühnen.
C, Publikumsbereiche im Vorderhaus, d.h. insbesondere die Frage nach dem Umgang mit dem Saal hinsichtlich der Erfüllung der an ihn gestellten Anforderungen hinsichtlich Akustik, Sichtlinien, Einhaltung des Arbeitsschutzrechts (u.a. im Orchestergraben), der relevanten Vorschriften für Brandschutz, Statik und Barrierefreiheit sowie der Sitzplatzanzahl im Spannungsverhältnis zu den im denkmalfachlichen Kontext aufgeworfenen Fragestellungen zur Ablesbarkeit der Geschichte des Hauses.
11.6.2021/PBD.
1 Brutto-Grundfläche gem. DIN 277. Diese setzt sich zusammen aus der Konstruktions-Grundfläche (KGF) und der Netto- Raumfläche (NRF). Die NRF ist die Summe von Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF). Die Ermittlung der BGF aus der NUF erfolgte durch Anwendung praxisgerechter, objektartbezogener Faktoren.