NUTZERBEDARFSPROGRAMM
FÜR DAS BAUVORHABEN OPERNHAUS DES
STAATSTHEATERS NÜRNBERG
VERTRAULICHES DOKUMENT ZUR VERWENDUNG DER PROJEKTBAUHERRENGRUPPE, DES LENKUNGSKREISES UND DER PROJEKTBETEILIGTEN
PROJEKTSTAND: 11. JUNI 2021
INHALT
Ausgangslage und Vision 3 1. Bedeutung des Nutzerbedarfsprogramms 5 2. Informationen zum Staatstheater Nürnberg 7 3. Bauaufgabe 10 3.1. Projektziele 10 3.2. Spielstätten 14 3.3. Schauspielhaus 15 3.4. Spiel- und Nutzungszeiten 17 4. Anforderungen an den Gesamtentwurf 19 4.1. Historische Bausubstanz und Erweiterungsbauten 19 4.2. Tragfähigkeit und Statik 21 4.3. Technische Anlagen 23 4.3.1. Erneuerbare Energien, Elektroanlagen, Lüftung, Klimatisierung, Heizung 23 4.3.2. Sanitär-, Feuerlösch- und Gebäudeautomationsanlagen 27 4.4. Städtebauliche Einbindung 29 5. Funktionsgruppen 31 5.1. Funktionsgruppe 1 (Bühnen- und Probenbetrieb) 32 5.1.1. Bühnenflächen 34 5.1.2. Anlieferung 38 5.1.3. Magazine und Lager 40 5.1.4. Präsenzwerkstätten 40 5.1.5. Orchestergraben 41 5.1.6. Generalmusikzentrum 42 5.1.7. Abendgarderoben 44 5.1.8. Veranstaltungstechnik 45 5.1.9. Probezentren Musiktheater, Ballett und Schauspiel 45 5.2. Funktionsgruppe 2 (Besucherbereiche) 47 5.2.1. Zuschauerraum Hauptsaal 47 5.2.2. Glucksaal 48 5.2.3. Foyerflächen 49 5.2.4. Besuchergastronomie 49 5.2.5. Integrative Aktionsfläche 50 5.3. Funktionsgruppe 3 (Ausstattende Gewerke) 51 5.3.1. Kostüm 51
5.3.2. Maske 52 5.3.3. Requisite 53 5.4. Funktionsgruppe 4 (Interne Bereiche) 54 5.4.1. Personalstruktur 54 5.4.2. Interne Kommunikationsstruktur und Büroflächen 55 5.4.3. Fertigungsküche und Kantine 57 5.4.4. Pforte 58 5.4.5. Facility Management 60 5.5. Funktionsgruppe 5 (Cultural Hub) 61 5.5.1. Kulturareal 61 5.5.2. Creative Coworking Space 62 5.5.3. Kultur-Kindertagesstätte 63 6. Glossar 64 7. Mitgültige Unterlagen 67 Impressum 67
AUSGANGSLAGE UND VISION
Gemäß § 2 der Satzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg besteht der Stiftungszweck in der Förderung der darstellenden Kunst durch den Betrieb als Mehrspartenhaus mit Musiktheater, Schauspiel, Ballett und Philharmonischem Orchester. Der Spielplan des Staatstheaters soll Werke aus den verschiedenen Epochen enthalten und auch zeitgenössische Werke angemessen berücksichtigen sowie die Aufführungen möglichst vielen Interessenten zugänglich machen. Dies begründet die künstlerische Vielfalt, die durch den Repertoire-Betrieb für die diverse (Stadt-)Gesellschaft und generationsübergreifend angeboten wird.
Dies stellt den kulturpolitischen Auftrag des Staatstheaters Nürnberg dar, welcher mit Rücksicht auf gesellschaftliche Entwicklungen und Megatrends und die Zukunftsfähigkeit des Theaterbetriebs weiterentwickelt wird.
Theater ist Emotion, Diskurs und Unterhaltung.
Die Aufgaben des Theaters bestehen zum einen in der Pflege, Neubewertung und Fortschreibung des klassischen Kanons, der Umsetzung des Bildungsauftrags und der Ermöglichung zeitgenössischer Diskurse.
Zum anderen - und zukünftig noch wichtiger - ist das Theater lebendiger Begegnungs-Ort, Kunst-Ort und Debatten-Ort mit hoher Relevanz für die diverse (Stadt-)Gesellschaft.
Die Zukunft des Theaters entscheidet sich durch die Verknüpfung von Gesellschaft und Publikum mit den drei Ebenen
künstlerische Zukunftsfähigkeit, architektonische Zukunftsfähigkeit und urbane Zukunftsfähigkeit, die nicht voneinander zu trennen sind und sich gegenseitig beeinflussen.
Das Bauvorhaben behebt die in diversen Gutachten seit 1967 belegten substanziellen, gebäudestrukturellen und funktionellen Mängel im Opernhaus sowie städtebauliche Defizite im räumlichen Umfeld.
Beispiele substanzieller Mängel:
Deformationen eines Wasser-/Korrosions- Eingebrochene Decke Korrosionsschäden Zugbandes im Dach- schäden im Hauptdach über Ballettsaal zum Regenwasserleitung und tragwerk am Bühnenturm Frauentorgraben Wände über Glucksaal
Das Bauvorhaben schafft die Rahmenbedingungen für die Transformation zum Theater der Zukunft.
Das Bauvorhaben schreibt die über 100-jährige Geschichte des ursprünglich für eine Klassengesellschaft errichteten Theaters fort, um den Bedürfnissen der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden.
Zudem berücksichtigt das Bauvorhaben Megatrends (u. a. Konnektivität, Digitalisierung, Neo-Ökologie, Silver Society, Mobilität und Urbanität) und übernimmt kultur- und bildungspolitische Verantwortung für die (Stadt-)Gesellschaft und die Europäische Metropolregion Nürnberg.
Durch die Schaffung eines erlebbaren Kulturareals entstehen Freiheit und Gestaltungsräume für Vielfalt, Kunst, Unterhaltung, Diskurs, Emotion und soziale Begegnung.
Mit der Realisierung des Bauvorhabens und der Transformation zum Theater der Zukunft steht das Staatstheater im Zentrum einer aktiv partizipierenden Gesellschaft und verschiedener Creative Communities.
1. BEDEUTUNG DES NUTZERBEDARFSPROGRAMMS
Das Nutzerbedarfsprogramm (NBP) definiert die Bauaufgabe, deren Umfang und die individuellen Anforderungen des Staatstheaters Nürnberg als Nutzerin. Der Raumbedarf, die Funktionen und die Flächenbeziehungen sowie quantitative und qualitative Anforderungen wurden im Rahmen qualitativer Interviews mit allen Abteilungen des Staatstheaters ermittelt, von externen Fachplanern geprüft und plausibilisiert und mit der Projektbauherrengruppe der Stadt Nürnberg abgestimmt. Im Hinblick auf die Erfüllung der zukünftigen, (künstlerischen) Anforderungen wurde folgendes definiert:
die Art und Anzahl der benötigten Flächen, Räume und Arbeitsplätze die organisatorischen und betrieblichen Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten (z. B. Transportwege) die technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen und Schutzziele (Brand-, Schall-, Arbeitsschutz, Standsicherheit, Gebrauchsfähigkeit, Sicherstellung der Betriebserlaubnis) die Zugänglichkeit und Barrierefreiheit
Das Nutzerbedarfsprogramm formuliert die Anforderungen des Nutzers und dient der Information aller Projektbeteiligten über die projektspezifischen Inhalte, um ausgehend von einem gemeinsamen Informationsstand die Bauaufgabe insbesondere in Bezug auf Funktionalität und Gestaltung optimal zu lösen.
Das Nutzerbedarfsprogramm (NBP) besteht aus vier zusammenhängenden, sich ergänzenden Dokumenten: 1. Betriebsbeschreibung 2. Raumprogramm 3. Funktionsschema 4. Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen
Nur aus der Gesamtschau aller vier Unterlagen ergibt sich der Nutzerbedarf des Staatstheaters Nürnberg. Als Leseempfehlung wird daher ausdrücklich geraten, alle vier Dokumente parallel zu betrachten. Nur so lässt sich der Inhalt komplett erschließen.
Die vorliegende Betriebsbeschreibung kontextualisiert das Funktionsschema und ergänzt übergeordnete Anforderungen des Bauvorhabens. Sie definiert die Projektziele und erläutert Nutzungsprozesse und Funktionszusammenhänge.
Zudem liefert die Betriebsbeschreibung ergänzende Anforderungen, wie z. B. Ausstattung, Qualitäten, Anzahl der Bildschirmarbeitsplätze, Lastannahmen oder notwendige lichte Mindestöffnungsmaße.
Das Raumprogramm bildet den Flächenbedarf des Staatstheaters Nürnberg gem. DIN 277 in einer Excel-Datenbank ab. Es listet alle Räume der folgenden fünf Funktionsgruppen auf:
FG 1 = Bühnen- und Probenbetrieb FG 2 = Besucherbereiche FG 3 = Ausstattende Gewerke FG 4 = Interne Bereiche FG 5 = Cultural Hub
Das Raumprogramm weist den Flächenbedarf in Quadratmetern und zum Teil die lichten Höhen aus. Außerdem sind den Räumen die darin befindliche Anzahl an Arbeitsplätzen und Nutzer*innen zugeordnet. Dabei handelt es sich um die durchschnittliche Anzahl der Nutzer*innen. Durch die Vergabe verschiedener Kategorien lassen sich die Räume in Funktionsgruppen und/oder Bereiche filtern. Unter dem Reiter „Formatvorlage“ sind die Funktions- und Farbcodes der Räume, Raumgruppen und Funktionsbereiche zu finden.
Das Funktionsschema gliedert die im Raumprogramm aufgeführten Raumbedarfe in zusammenhängende Funktionseinheiten und bildet die gewünschten funktionalen Beziehungen der Funktionseinheiten innerhalb des Bauvorhabens ab.
Das Dokument Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen ist mit dem „Arbeitskreis Akustik und Kernfunktionen" erarbeitet. Darin werden die akustischen Ziele und Anforderungen an alle künstlerisch genutzten Räume formuliert. Dieses Dokument ergänzt die drei grundlegenden Dokumente mit diesem speziellen Fokus. Die im Dokument dargestellte „Variante B“ zur Verortung der neu anzuordnenden künstlerisch genutzten Räume und Raumgruppen entspricht dem Funktionsschema.
2. INFORMATIONEN ZUM STAATSTHEATER NÜRNBERG
Die Stiftung Staatstheater Nürnberg, paritätisch getragen von der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern, ist mit über 730 Veranstaltungen der Sparten Musiktheater, Sprechtheater, Ballett und Konzert pro Spielzeit das größte Mehrspartenhaus Bayerns und erreicht über 290.000 Besuche.
Die Sparten Musiktheater und Ballett erzielen in der Spielzeit 2017/2018 laut Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins eine durchschnittliche Auslastung von 86 %. Die Sparten liegen mithin deutlich über dem bundesweiten Auslastungsdurchschnitt von 78 %. Beide Sparten erreichen mit insgesamt 150.000 Besuchen über die Hälfte aller Besuche des Mehrspartenhauses. Die künstlerische Exzellenz in allen Sparten wird von der Medienberichterstattung national sowie international honoriert.
Das Staatstheater Nürnberg hat mit insgesamt rund 600 festangestellten Mitarbeiter*innen einen hochqualifizierten Personalstamm. Darin enthalten sind die fünf festangestellten Ensembles (Orchester, Opernensemble, Opernchor, Ballettensemble, Schauspielensemble). Unter Berücksichtigung weiterer Mitarbeiter*innen der Tochtergesellschaften Staatstheater Nürnberg Service GmbH und Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH sowie der Gäste und Aushilfen werden pro Spielzeit rund 1.000 Mitarbeiter*innen beschäftigt.
Der Theaterbetrieb des Staatstheaters Nürnberg ist, wie der Betrieb der großen Mehrspartenhäuser in Deutschland, als Repertoire-Betrieb organisiert. Der Repertoire-Betrieb ist die in den deutschsprachigen Ländern übliche Betriebsform, die sich u. a. durch feste künstlerische Ensembles, die Kombination mehrerer Sparten an einem Haus und die Etablierung eines festen Bestandes an Produktionen auszeichnet. Der Repertoire-Betrieb bietet eine hohe Produktivität und Vielseitigkeit des Angebots und die hohe künstlerische Qualität des kontinuierlich aufeinander eingespielten Ensembles. Neben ca. zehn Neuproduktionen des Musiktheaters und des Balletts kommen pro Spielzeit ca. sechs Wiederaufnahmen aus dem Repertoire auf die Bühne des Hauptsaals. Außerdem finden dort Sonderveranstaltungen, wie z. B. Gala-Formate oder (Jahreshaupt-)Versammlungen statt. Daneben wird das Opernhaus an externe Konzertveranstalter vermietet.
Ein fortlaufender Spielbetrieb aller Sparten wird im Status quo an sieben Tagen pro Woche und an 325 Tagen im Jahr ermöglicht. Zukünftig sollen durch die Integrative Aktionsfläche sowie die Außenspielfläche (Open-Air-Bühne) die Vielfalt des Angebots und die Anzahl der Veranstaltungstage unter Einbeziehung verschiedener Akteur*innen und externer Veranstalter auch während der eigentlichen Theaterferien (ca. sechs Wochen) erhöht werden.
Der Repertoire-Betrieb ermöglicht die Etablierung eines Abonnentensystems. Das Staatstheater bindet rund 12.000 Abonnent*innen pro Spielzeit, die in rund 30 verschiedenen Abonnements eine große Auswahl attraktiver Angebote finden. Auch zukünftig ist die langfristige Bindung loyaler Besucher*innen ein vom
Staatstheater priorisiertes strategisches Ziel. Insbesondere bei der Planung aller Funktionsbereiche für Service-Einheiten, Ticketing sowie der Besuchergastronomie sind die Bedürfnisse von Abonnent*innen zu berücksichtigen (z. B. Barrierefreiheit, Komfort).
Das Staatstheater Nürnberg verfolgt mit der sog. Schulplatzmiete ein bereits seit 70 Jahren etabliertes Modell für die Ansprache von Schüler*innen und verwirklicht so den kulturpolitischen Auftrag. Jährlich zählt das Staatstheater rund 56.000 Besuche von Schüler*innen. Der Anteil der Schüler*innen und Abonnent*innen an den Gesamtbesuchen betrug in der Spielzeit 2017/2018 rund 48 %. Die Schüler*innen kommen regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Kleingruppen oder ganzen Klassenverbänden ins Theater. Für die zukünftigen Planungen von Service-Bereichen, Foyers etc. sind daher auch die Bedürfnisse dieser (Klein-)Gruppen zu berücksichtigen. Zur Erweiterung der Ansprache dieser besonders wichtigen Zielgruppe soll ganz wesentlich die neu zu schaffende Integrative Aktionsfläche beitragen.
Der Theaterbesuch stellt heute ein Gesamterlebnis dar, bei dem das Kernprodukt des Vorstellungsbesuchs durch essentielle, einrahmende Services vervollständigt wird. Das Theater ist ein Ort der Begegnung. Dem gastronomischen Angebot der Vor-, Pausen- und Nachbewirtung spielt dabei eine bedeutende Rolle. Für die zukünftige Planung gilt es die Flächen für Gastronomie ausreichend groß zu dimensionieren und die Ausstattung entsprechend anzupassen. Dies wirkt sich unmittelbar positiv auf das Theatererlebnis, die Zuschauerzufriedenheit, die Attraktivität sowie die Öffnung zur diversen (Stadt-)Gesellschaft aus.
Zu den Immobilien des Staatstheaters Nürnberg gehören am Richard-Wagner- Platz das Opernhaus sowie das Schauspielhaus mit dem verbindenden und synergetisch genutzten Verbindungsbau. Außerdem nutzt das Staatstheater Büroflächen im Parkhaus Sterntor sowie die dezentral verorteten Theaterwerkstätten im Nordost-Park, das Zentrallager in der Frankenstraße und die Probebühne 01 in der Fürther Straße. Zukünftig sollen die Theaterwerkstätten im Nordost-Park und das Zentrallager in der Frankenstraße dezentral betrieben werden. Der Endproben- und Vorstellungsbetrieb soll im Schauspielhaus während der gesamten Bauphase möglichst unterbrechungsfrei weiterbetrieben werden.
Zu den unmittelbaren Nachbar*innen zählen z. B. die Bundesagentur für Arbeit, das Verkehrsmuseum mit DB-Museum und dem Museum für Kommunikation („Kulturdreieck Lessingstraße“) sowie die Mietparteien des Sigmund-Schuckert-Hauses. Deren Besucher*innen und Mitarbeiter*innen tragen ebenfalls zur Frequentierung des Areals bei. Laut eines externen Gutachtens wird der Außenbereich aktuell trotz seiner eklatanten städtebaulichen Mängel täglich von über 10.000 Menschen passiert.
Das Staatstheater Nürnberg verfügt mit eigenem U-Bahn-Anschluss und der Nähe zum Hauptbahnhof über eine sehr gute Schienen- Verkehrsanbindung. Gleichzeitig führt die, nicht mehr zeitgemäße PKWzentrierte Verkehrsführung zu einer isolierten Insellage des Areals. Zukünftig zieht sich das Auto, gemäß der Megatrends Mobilität, Urbanisierung und Neo-Ökologie, aus den zentralen städtischen Räumen zurück. Diese Entwicklungen gilt es im Rahmen des Bauvorhabens zu berücksichtigen.
3. BAUAUFGABE
3.1. Projektziele Das Bauvorhaben behebt die in diversen Gutachten seit Jahren belegten sicherheitstechnischen und baulichen Mängel sowie Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), sichert den Fortbetrieb der Veranstaltungsstätten, schafft geeignete infrastrukturelle und (städte-)bauliche Rahmenbedingungen für das Theater der Zukunft und schreibt die Geschichte des Opernhauses fort, das bei seiner Eröffnung 1905 vor allem durch seine Elektrifizierung als eines der modernsten Opernhäuser Europas galt. Als Theater der Zukunft wird das Staatstheater Nürnberg eine Landmark und als zusammenhängendes Kulturareal erlebbarer Kunst- und Lebensraum und inspirierender Anziehungsort für kommende Generationen der diversen (Stadt-)Gesellschaft mit Strahlkraft weit über die Metropolregion Nürnberg hinaus.
Dabei werden folgende, übergeordnete Zielstellungen realisiert und bei der Ausgestaltung der weiteren Kapitel des Nutzerbedarfsprogramms berücksichtigt:
- Steigerung des Theatererlebnisses durch Verbesserung der
Sichtbeziehungen und Akustik im Hauptsaal
Der Besuch einer Oper, eines Musicals, eines Konzerts oder eines Balletts lebt davon, eintauchen zu können in perfekt inszenierte Illusionen, von den Emotionen der Künstler*innen berührt zu werden, und mitgerissen zu werden von Bildern und Klängen. Dies alles geschieht live und setzt das optimale Zusammenspiel der Künstler*innen und der Technik voraus.
Erforderlich sind daher (gebäude-)infrastrukturelle und technische Rahmenbedingungen, die einen zeitgemäßen künstlerischen Betrieb ermöglichen. Nur so kann das Staatstheater Nürnberg seinen kulturpolitischen Auftrag erfüllen, den gesellschaftlichen Erwartungen gerecht werden, für Spitzenkünstler*innen und Mitarbeiter*innen attraktiver Arbeitgeber sein und das aufgebaute künstlerische Renommee mit seiner Strahlkraft weit über die Europäische Metropolregion Nürnberg hinaus fortführen.
Neben den (gebäude-)infrastrukturellen und technischen Erneuerungen gilt es deshalb die Sichtbeziehungen und die Akustik im Hauptsaal des Opernhauses zu optimieren. Aktuelle Messungen belegen, dass im Status quo nur die Hälfte aller Plätze über eine uneingeschränkte Sicht auf die Szenenfläche verfügt.
Unter Berücksichtigung sowohl der veränderten Erwartungen des Publikums als auch der Gegebenheiten der Hufeisenform sollen die Sichtbeziehungen verbessert werden (vgl. Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen).
Wesentliche akustische Maßnahmen sind insbesondere die Erweiterung des Gesamtraumvolumens des Hauptsaals auf min. 8 m³ pro Platz mit einer für den modernen Repertoirebetrieb erforderlichen variablen
Raumakustik, die Erweiterung der Portalbreite, die auch aus Arbeitsschutzgründen erforderliche Vergrößerung des Orchestergrabens, die Reduzierung der Überdeckung des Orchestergrabens und die Optimierung der Akustik auf der Szenenfläche und im Orchestergraben durch variable Akustikelemente sowie den Einsatz einer Konzertmuschel (vgl. Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen).
- Optimierung der Betriebsabläufe und Steigerung der Spiel- und
Probenfrequenz:
Die Arbeitsbedingungen und Betriebsabläufe im Spiel- und Probenbetrieb des Opernhauses werden durch die Schaffung eines zusammenhängenden Logistik-Systems zwischen der Szenenfläche, einer neu zu errichtenden Seitenbühne, dem zu erweiternden Magazin und der Hinterbühne verbessert. Hierzu zählen auch die Vergrößerung des Durchgangs vom Magazin zur Szenenfläche sowie die Optimierung der Logistik und Anlieferung. Hierdurch werden insbesondere die manuelle Verschiebbarkeit von Dekorationen und die Reduzierung von Transportwegen in das Zentrallager in der Frankenstraße ermöglicht. Die körperliche Belastung von Mitarbeiter*innen wird dadurch reduziert. Sechs Neuproduktionen sind die minimale Anforderung an Neuproduktionen pro Spielzeit, die einen abwechslungsreichen und wirtschaftlichen Repertoire-Betrieb ermöglichen. Im Vergleich zum Status quo, in dem je nach Größe der Produktionen maximal vier Produktionen gleichzeitig gelagert werden können, sollen zukünftig mindestens sechs Produktionen vor Ort gelagert, um den für den Repertoirebetrieb erforderlichen täglichen, flexiblen Wechsel von Stücken zu ermöglichen. Die Einlagerung erfolgt teilweise teilzerlegt im Magazin (bis zu fünf Produktionen) und auf der Seitenbühne, wo eine für die Abendvorstellung aufgebaute Kulisse vorgehalten werden kann.
Zusammen mit der Verortung aller Probebühnen am Richard-Wagner- Platz kann die Spiel- und Probenfrequenz gesteigert werden.
Durch die Schaffung einer Integrativen Aktionsfläche und einer Außenspielfläche (Open-Air-Bühne) kann zudem das Angebot zielgruppenspezifisch ausdifferenziert und erweitert werden. Somit entstehen die erforderlichen Rahmenbedingungen, um Vernetzung und Zugänglichkeit zu ermöglichen.
- Zugänglichkeit:
Die Zugänglichkeit und Möglichkeit der Teilhabe für alle Menschen ist ein weiteres zentrales Projektziel des Bauvorhabens und wesentliches Entwicklungsfeld des Theaters der Zukunft.
Das Bauvorhaben muss alle Vorschriften und gültigen rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Daneben sind die Arbeitsstättenverordnung sowie im Besonderen die Anforderungen des
Art. 48 BayBO (Barrierefreies Bauen) und der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen 01 - Öffentlich zugängliche Gebäude) zu erfüllen und die DIN 18040-3 (Barrierefreies Bauen - 03 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum), DIN 32984 (Bodenindikatoren im Öffentlichen Raum), DIN 32985 (Fahrzeuggebundene Rampen) sowie die ASR V3a.2 (Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten) vollumfänglich umzusetzen. Diese Grundvoraussetzungen sind insbesondere mit Blick auf die Teilhabe am kulturellen Leben und den sozialen Austausch in allen Besucherbereichen und für alle Menschen mit ihren individuellen und verschiedenen Bedürfnissen sicherzustellen. Zudem ist die Arbeitsstätte Staatstheater Nürnberg auch für Mitarbeiter*innen grundsätzlich barrierefrei zu realisieren. Alle Geschosse sind durch Aufzugsanlagen zu erschließen und für alle Menschen zugänglich zu machen.
Niveaugleichheit wird definiert durch eine durchgängige Oberkante des Fertigfußbodens (OKFFB) der zusammenhängenden Raumbereiche. Notwendige Schwellen sind bodengleich und gut überrollbar auszuführen, Rampen oder Stufen sind in diesen Bereichen grundsätzlich nicht zulässig.
Die hausinternen (Güter-) und Transportwege sind in der Horizontalerschließung (innerhalb der jeweiligen Geschossebenen) niveaugleich auszuführen. Eine Vertikalerschließung zwischen den Ebenen kann über geeignete Rampen oder Lastenaufzüge erfolgen, notwendige Schwellen sind bodengleich oder gut überrollbar auszuführen. Auf die konsistente Einhaltung erforderlicher lichter Höhen und Breiten ist zu achten (Anlieferung, Aufzüge, zusammenhängendes Bühnenlogistik-System etc.).
- Öffnung zur diversen (Stadt-)Gesellschaft:
Das Theater der Zukunft berücksichtigt gesellschaftliche Entwicklungen und die Diversität der (Stadt-)Gesellschaft. Durch die bewusste Schaffung geeigneter infrastruktureller und (städte-)baulicher Rahmenbedingungen können der transkulturelle Austausch und die Interaktion der diversen (Stadt-)Gesellschaft im Kulturareal gefördert werden.
Anknüpfend an den Megatrend Konnektivität, soll das Kulturareal analoge und digitale Kommunikation von Menschen untereinander sowie über den Ort und den dort entstehenden Content anregen. Durch einen geeigneten architektonischen Entwurf muss ein Kulturareal entstehen, welches die Öffnung zur (Stadt-)Gesellschaft realisiert. Der Gesamtentwurf muss das Opernhaus, das Schauspielhaus, den Verbindungsbau und die Integrative Aktionsfläche zusammenführen, den Inselcharakter aufbrechen und das Kulturareal städtebaulich in das Umfeld eingliedern.
Das Profil der gesamten Baufläche als erlebbares Kulturareal und Cultural Hub soll herausgearbeitet werden und durch elementare Veränderungen der städtebaulichen Gestaltung ein inspirierender
Kommunikations- und Anziehungsort für die gesamte Gesellschaft (Besucher*innen und Nicht-Besucher*innen) entstehen. Die Steigerung der Frequentierung durch Besucher*innen und Passant*innen auf dem Kulturareal, die Erzeugung einer hohen Aufenthaltsqualität und Verweildauer, die Aktivierung und Belebung von Erdgeschosszonen auch von Nachbarbebauungen, die Ermöglichung von Partizipation, Interaktion und Inspiration sind zentrale Leitgedanken.
- Umwelt- und Klimafreundlichkeit:
Die globale Entwicklung von Umwelt und Klima ist die zentrale Herausforderung unserer Zeit. Der Stadtrat hat 2019 „Klimaschutz als zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg“ definiert und strebt bis zum Jahr 2035 die KIimaneutralität des gesamten städtischen Gebäudebestandes an. Der „Klimaschutzfahrplan 2020-2030“ der Stadt Nürnberg fordert „innovative Entwicklungskonzepte und mutige Entscheidungen“. Das Staatstheater Nürnberg ist sich seiner Vorbildfunktion für die Gesellschaft und seiner Verantwortung für die Umwelt und das Klima bewusst und strebt umfassende Entwicklungen des Theaterbetriebes an. Das Staatstheater erreicht mit seinem Programm ein generationsübergreifendes Publikum, spiegelt die gesellschaftlichen Entwicklungen und will die generationsübergreifende Aufgabe des Klima- und Umweltschutzes aktiv im Bauvorhaben aufgreifen.
Das Bauvorhaben bietet die Chance auf die unumgänglichen Umweltund Klimaentwicklungen zu reagieren und sowohl für das Bestandsgebäude des Opernhauses als auch für die Erweiterungsbauten Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen nachhaltigen, ressourcenschonenden und zukunftsfähigen Kulturbetrieb ermöglichen.
Das Bauvorhaben bietet zudem die Chance einer ganzheitlichen Betrachtung sowie einer umwelt- und klimafreundlichen Gestaltung des umgebenden Stadtraums. Aus Sicht des Staatstheaters sind vor allem die Neugestaltung des Richard-Wagner-Platzes, des Karl-Pschigode- Platzes, des Übergangs zwischen Süd- und Altstadt sowie eine verbesserte Verkehrsführung zielführende Maßnahmen.
Die klima- und umweltfreundliche Planung und Umsetzung des Bauvorhabens und die Einbeziehung des umgebenden Stadtraums können in hohem Maße zur Legitimation und Strahlkraft des Bauvorhabens und zur Steigerung der Lebensqualität in der Stadt Nürnberg beitragen.
- Digitalisierung:
Die digitale (R-)Evolution erfasst alle Bereiche des Lebens und somit auch das öffentliche Leben, öffentliche Gebäude und
Kulturinstitutionen. Sie betrifft sowohl theaterinterne Bereiche, wie z. B. Arbeitsplätze, Technik und Bühnenausstattung, Logistik, Lagerhaltung, und Gebäudeautomatisation, als auch externe Bereiche, wie z. B. Besucherservice, Ticketing und Kommunikation. Neue digitale Technologien müssen für das Theater der Zukunft in alle Bereiche einfließen können. Für das Staatstheater stellt die Digitalisierung des Theaterbetriebes ein zentrales Entwicklungsfeld dar, für welches im Rahmen des Bauvorhabens zukunftsweisende Rahmenbedingungen gesetzt werden sollen.
Die Digitalisierung bietet die Chance, den Theaterraum um zusätzliche (künstlerische) Dimensionen zu erweitern und damit sowohl inhaltlich ein ergänzendes Angebot zu bieten, als auch (neue) internetaffine Zielgruppen zu erreichen und auf veränderte Rezeptionsverhalten und Besucherwartungen zu reagieren. Die Digitalisierung kann die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Kultur verbessern und neue Formen der Interaktion und Teilhabe ermöglichen.
Diese übergeordneten Projektziele finden Berücksichtigung in allen nachfolgenden Kapiteln. In einigen Unterkapiteln werden besonders zu erwähnende Aspekte konkreter ausgeführt.
3.2. Spielstätten Die Spielstätten des Staatstheaters sind die Orte des Theatererlebnisses, wo die Kunst auf die Gesellschaft trifft.
Anders als die ursprüngliche Architektur des Opernhauses von 1905, welche die Ständegesellschaft des 19. Jahrhunderts, z. B. durch getrennte Zuschauerbereiche abbildete, müssen das Opernhaus und die Erweiterungsbauten die Bedürfnisse der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts widerspiegeln und eine barrierefreie Zugänglichkeit für möglichst alle schaffen. Daneben sind die (bühnen-)technischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen den Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen und die Zukunftsfähigkeit des Betriebs sicherzustellen.
Zu den Spielstätten des Staatstheaters zählen der Hauptsaal des Opernhauses, das große Haus, die Kammerspiele und die „3. Etage“ des Schauspielhauses sowie zukünftig die Außenspielstätte (Open-Air-Bühne) und die Integrative Aktionsfläche.
Die Integrative Aktionsfläche ist eine neu zu planende, multifunktionale, mit Veranstaltungstechnik auszustattende Fläche mit einer lichten Raumhöhe von min. 4,5 m, die durch flexible Raumtrennung die Nutzung als Klassenoder Tagungsräume sowie als Veranstaltungsraum ermöglicht. Die Integrative Aktionsfläche ist flexibel in bis zu sechs kleine Räume teilbar, kann aber auch als ein großer Veranstaltungsraum genutzt werden, insbesondere für partizipative Formate, neuartige Vermittlungsformate für Schüler*innen sowie Erwachsene, Sponsoring-Veranstaltungen, Mitarbeiterschulungen oder die Vermietung an externe Veranstalter. Die
Räume sollen von der Kantine bewirtet werden können und über Tageslicht, Lager für Stühle, Tische, und Veranstaltungstechnik sowie einen Regieraum verfügen. Ein Zugang zu Außenbereichen erhöht die Qualität und Variabilität der Nutzung.
Zukünftig soll eine dauerhaft eingerichtete Außenspielfläche Open-Air- Veranstaltungen vor allem während der Sommermonate, einschließlich der Theaterferien ermöglichen. Auf dieser Bühne sollen insbesondere elektrisch verstärkte Konzerte, Theaterproduktionen, Performances, Lesungen und Gespräche sowie Filmvorführungen oder Liveübertragungen aus den Hauptspielstätten stattfinden. Die Außenspielfläche soll im Wechsel durch Eigenproduktionen des Staatstheaters und Veranstaltungen externer Veranstalter bespielt werden. Die Außenspielfläche soll über eine dauerhafte, (teil-)überdachte Bühnenfläche von min. 75 m² verfügen, die durch temporäre Bühnenmodule veranstaltungsbezogen erweitert werden kann. Eine entsprechende Grundausstattung an Veranstaltungstechnik (Ton- und Lichttechnik) soll dauerhaft eingerichtet werden. Die Außenspielfläche soll mit einer festen Tribüne für 199 Besucher*innen und Möglichkeiten für eine temporäre Beschattung ausgestattet sein, welche wenn möglich durch temporäre Zuschauertribünen modular erweiterbar sein soll.
Für die Durchführung von Veranstaltungen auf der Außenspielfläche sowie zur Steigerung der Verweilattraktivität auf dem Kulturareal sind die Reduzierung des Verkehrslärms und eine effektive akustische Trennung erforderlich. Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms zur Steigerung der Aufenthaltsqualität sollten geprüft werden (vgl. Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen).
Erst die Verfügbarkeit dieser verschiedenen, teilweise neu zu errichtenden Spielstätten ermöglicht eine insbesondere auf demografische Entwicklungen sowie auf die Veränderungen des Rezeptionsverhaltens angepasste Zielgruppenansprache und die gezielte Erweiterung des künstlerischen Portfolios des Mehrspartenhauses.
3.3. Schauspielhaus Der Spielbetrieb der Schauspielsparte soll im Schauspielhaus möglichst während der gesamten Bauphasen fortgesetzt werden. Der Fortbetrieb des Schauspielhauses und seine Folgen sind nicht Teil dieser Beschreibung und müssen gesondert geprüft werden. Eine möglicherweise erforderliche temporäre Schließung und Unterbrechung des Spielbetriebs im Schauspielhaus ist so kurz wie möglich zu halten, um Mehrbedarfe an Flächen und zusätzliche Kosten zu minimieren. Für den Fortbetrieb der Schauspielsparte ist zu beachten, dass der statisch mängelbehaftete und den funktionalen Anforderungen nicht mehr entsprechende Verbindungsbau rückgebaut werden und Platz für Neues schaffen soll. Durch den (teilweise) Rückbau des Verbindungsbaus müssen die im Status quo synergetisch genutzten Funktionsbereiche aufgelöst werden. Dazu zählen insbesondere die Flächen für die Anlieferung, Facility
Management, Heizungs- und Lüftungsanlagen, Präsenzwerkstätten sowie die Andienung der Besuchergastronomie aus der Kantine. Zudem müssen die Zuwegungen für Besucher*innen des Schauspielhauses sowie Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten trotz Baustelleneinrichtung und betrieb ermöglicht werden.
Die Bühnen von Schauspielhaus und Opernhaus weisen einen Höhenunterschied von ca. einem Meter auf. Dieser kann baulich nicht behoben werden. Die Transportwege sind dennoch möglichst schwellenlos herzustellen, um die Höhenunterschiede auszugleichen.
Das Schauspielhaus besitzt drei Bühnenflächen (Großes Haus, Kammerspiele, „3. Etage“), die im Zweischichtbetrieb von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr betrieben werden. Lärmkritische Zeiten sind für die Einrichtung der Baustelle und die Durchführung von Bauarbeiten, wenn möglich zu berücksichtigen und mit dem Staatstheater abzustimmen.
Folgende Provisorien sind während der gesamten Bauphasen für den Fortbetrieb des Schauspielhauses insbesondere einzurichten: die Hauptstromversorgung, die Heizungs- und Lüftungsanlagen, die Brandmeldeanlage, die Sicherheitsbeleuchtung, die Leitzentrale für die Überwachung der technischen Anlagen, die Umschaltung des Daten- und Telefonnetzes über den Karl-Pschigode-Platz sowie die Anlieferung.
Unter Berücksichtigung der Lage der Abbruchkante ist im Einzelnen zu planen, wie insbesondere folgende Bereiche während der Bauzeit kompensiert werden bzw. wie der Fortbetrieb des Schauspielhauses gesichert werden kann:
Für den Vorstellungsbetrieb ist eine funktionierende Logistik und Anlieferung notwendig, sowie der Betrieb von Präsenzwerkstätten. Für die Mitarbeiter*innen muss eine Nutzung von Aufenthaltsräumen, Umkleiden und Sanitärräumen in ausreichendem Maß möglich sein. Es muss eine Alternative für die Kantine gefunden werden. Darüber hinaus werden für die technischen Abteilungen Büro- und Lagerflächen sowie Werkstatträume benötigt. Räume der Abteilungen Requisite und Kostüm, wie auch Umkleiden für die Gastronomie und das Vorderhauspersonal müssen eingeplant werden. Die Eingangssituation in das Foyer des Schauspielhauses ist zu berücksichtigen. Der für das Schauspielhaus notwendige elektrische Potentialausgleich, der in der Sanierung 2010 nicht berücksichtigt wurde, muss hergestellt werden. Die Anbindung an das Opernhaus wird nicht mehr möglich sein. Die Kälte- und Lüftungstechnik ist bereits am Schauspielhaus angeordnet. Die Heizungszentrale mit Fernwärmeversorgung sowie Dampfumformer der N-Ergie befindet sich in zentraler Lage im Opernhaus. Diese kann während der Bauphase voraussichtlich nur bedingt weiter betrieben werden. Die Anlagentechnik ist zudem stark
sanierungsbedürftig. Eine Ersatzanlage für das Schauspielhaus auf dem Karl-Pschigode-Platz ist ab dem Abbruchzeitraum unumgänglich und muss das Schauspielhaus entsprechend unabhängig versorgen. Die zentrale Trinkwasserversorgung sowie Sprinkler- und Sprühwasseranlage befindet sich im Schauspielhaus. Die Anbindung an die neu zu errichtende Brandmeldezentrale ist zu gewährleisten. Die Gebäudetechnikleitstelle befindet sich im Status quo in der Elektrowerkstatt im Verbindungsbau und muss daher neu angeordnet werden (idealerweise an der zu erweiternden Technikzentrale auf dem Dach des Schauspielhauses).
3.4. Spiel- und Nutzungszeiten Die Gebäudenutzung des Opernhauses erfolgt ganzjährig und lässt sich in Proben- und Vorstellungsbetrieb sowie Facility Management unterteilen.
Die Theater-Spielzeit beginnt im September und endet im darauffolgenden Jahr Ende Juli - analog zu den Bayrischen Schulferien. In der Schließzeit, den sogenannten Theaterferien zwischen Ende Juli und Anfang September, finden im Status quo keine Vorstellungen und Proben statt. Auch der Großteil aller festangestellter Mitarbeiter*innen befindet sich in dieser Zeit im Urlaub. Die Theaterferien werden insbesondere genutzt Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei Bedarf Umbau- und Sanierungsmaßnahen durchzuführen.
Die einzelnen Nutzungszeiten für das Opernhaus und das Schauspielhaus während Spielzeit im Status quo sind wie folgt:
Der Bühnenbetrieb findet regelmäßig statt zwischen 6:00 - 24:00 Uhr
-
Probenbetrieb auf Haupt- und Probebühnen 9:00 - 22:30 Uhr
-
Veranstaltungsbetrieb (Vorstellungsbeginn bis -ende) 9:30 – 22:30 Uhr
-
Kernzeiten Ensemblemitglieder, künstlerische Leitung und
9:00 – 23:00 Uhr Produktionsteam
-
Kernzeiten Bühnenservice und Technik 7:00 – 24:00 Uhr
-
Brandsicherheitswachen während Vorstellung
-
Foyergastronomie für Besucher*innen für Vor-/ Nachbewirtung 18:00 - 23:00 Uhr,
und Pausenbewirtung teilw. bis 02:30 Uhr
- Dinie V Borüsrtoenlluutnzgusnpga eursfeonlgt überwiegend zwischen 7:00 – 18:00 Uhr
Die Kantine ist für Mitarbeiter*innen und Gäste geöffnet zwischen 9:00 – 15:00 Uhr 17:00 – 24:00 Uhr
Die Öffnungszeiten sollen für die zukünftigen Angebote sinnvoll verlängert werden können. Dies gilt insbesondere für den Spielbetrieb auf der Außenspielfläche, für Angebote (von Externen) auf der Integrativen Aktionsfläche und für die Gastronomie. Die neu zu errichtenden Angebote der Gastronomie mit Café, Restaurant und Bar sollen unter Berücksichtigung der Sperrstundenregelung der Stadt Nürnberg sowie der Veranstaltungszeiten in den Spielstätten eine ganztägige, vom Spielbetrieb unabhängige und während der Theaterferien fortgesetzte Bewirtung ermöglichen. Die Außenflächen (Open-Air-Bühne) sollen in den
Sommermonaten und in den Theaterferien bespielt werden. Die Integrative Aktionsfläche soll ganzjährig bespielbar sein.
Die Gebäudereinigung erfolgt morgens ab 6:00 Uhr, vor und nach den Proben, bei Bedarf nach dem Aufbau für die Abendveranstaltungen sowie nach Vorstellungsende.
Die Anlieferung muss täglich 24 Stunden für alle Bereiche (Schauspielhaus, Opernhaus, Gastronomie und Kantine, Bürobedarf, Facility Management) nutzbar sein (vgl. Kapitel 5.1.2. Anlieferung).
4. ANFORDERUNGEN AN DEN GESAMTENTWURF
4.1. Historische Bausubstanz und Erweiterungsbauten
Schematische Übersicht erforderlicher Eingriffe
Für den Zuschauerraum des Opernhauses wurden substanzielle Mängel begutachtet, die belegen, dass gesetzliche Auflagen für den Weiterbetrieb des Opernhauses ohne umfassende bauliche Eingriffe nicht erfüllt werden können. Die schematische Darstellung zeigt einen Auszug zwingender Eingriffe zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben insbesondere in den Bereichen Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, Statik, Arbeitssicherheit, Barrierefreiheit, Raumklima und Akustik. Ergänzende Maßnahmen sollen die Sichtbeziehungen und den Sitzkomfort für Zuschauer*innen verbessern.
Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude ist seit seiner Errichtung prägend für das Stadtbild und das Nürnberger Panorama.
Durch die architektonische Gesamtkonzeption soll das Kulturareal zu einer Landmark erhoben werden und so zu einer zentralen, identitätsstiftenden Attraktion der Stadt Nürnberg für Besucher*innen, Passant*innen und Tourist*innen werden. Diese Zielsetzung schließt das Opernhaus, das Schauspielhaus, die Integrative Aktionsfläche, die Open-Air-Bühne sowie die übrigen notwendigen Erweiterungsbauten, landschaftsplanerische- und städtebauliche Gestaltungselemente ein.
Die funktionale Einheit des Opern- und Schauspielhauses, einschließlich der neu zu errichtenden Gebäudeteile, soll als gestaltgebende Bedingung für den Gesamtentwurf für das Kulturareal gelten. Die Anordnung der Räume soll anhand der funktionalen Bezüge der einzelnen Bereiche klar strukturiert werden. Auf dem gesamten Kulturareal soll die Marke „Staatstheater Nürnberg“ durch eine Corporate Architecture deutlich erkennbar werden.
Die Corporate Architecture des Gesamtentwurfs bildet die Markensprache des Staatstheaters und insbesondere die Kernwerte Erlebbarkeit, Austausch und Zugänglichkeit ab. Für die denkmalgeschützten Bereiche ist dabei eine sensibel austarierte Lösung zu finden.
Rechtzeitig vor Baubeginn müssen Schadstoffuntersuchungen differenziert durchgeführt werden. Als Grundlage kann die Erkundung aus dem Jahr 2014 dienen. Es geht derzeit keine Gefahr für Mitarbeiter*innen von vorhandenen Schadstoffen aus. Bei Abbruch werden diese aber fachgerecht zu behandeln und zu entsorgen sein.
Im Sinne des Projektziels Umwelt- und Klimafreundlichkeit sollen Bauprodukte aus Sekundärrohstoffen und aus nachwachsenden Stoffen bevorzugt verwendet werden. Auf die Demontierbarkeit von Konstruktionen, z. B. durch trennbare Verbindungen, wird Wert gelegt. Zusätzlich soll beim Einsatz der notwendigen Hilfsmittel und Materialien für den künstlerischen Spielbetrieb, den Verwaltungsbetrieb und der Gastronomie sowie der Logistik auf Umwelt- und Klimafreundlichkeit geachtet werden.
Durch die Gebäudegestaltung soll neben der Förderung der internen Kommunikation auch die Kommunikation mit dem Publikum und den Besucher*innen verbessert werden. Das Theater ist ein kommunikativer Ort. Sowohl das Produzieren und Aufführen, als auch das Besuchen und Teilnehmen sind kommunikative Vorgänge. Die Gebäude sind Kommunikationsorte und sollen den Austausch, Begegnung, Zugang und Teilhabe ermöglichen. Die Architektur des Gesamtentwurfs soll zur Kommunikation anregen und auch Nicht-Besucher*innen ansprechen. Die Strahlkraft der Objekte und des Kulturareals soll sowohl analoge als auch digitale Kommunikation anregen.
Die beiden Bestandsgebäude Opern- und Schauspielhaus werden durch einen Verbindungsbau aus drei verschiedenen Bauphasen verbunden. Der älteste Teil ist das Magazingebäude, das direkt südlich an das Opernhaus angrenzt. Die beiden anderen Gebäudebestandteile wurden in den 1950er bzw. 1960er Jahren entlang der Lessingstraße errichtet. Diese beiden Gebäudeteile weisen starke Baumängel hinsichtlich des Brandschutzes, der Funktionalität und der Statik auf und sollen daher rückgebaut werden. Die Maßnahme kann Platz für Neues schaffen. Dabei gilt es die synergetische Nutzung von Funktionsbereichen und gemeinsamer Abteilungen von Opernhaus und Schauspielhaus zu beachten.
Eine optimale Anliefersituation (vgl. Kapitel 5.1.2. Anlieferung), ein qualitativ verbesserter Bühneneingang (vgl. Kapitel 5.4.4. Pforte) und eine neue Integrative Aktionsfläche (vgl. Kapitel 5.2.5. Integrative Aktionsfläche) sollen geschaffen werden.
Die Möglichkeit eines Zugangs zu den Gebäuden oder eines Durchgangs von der Lessingstraße zum Richard-Wagner-Platz auf Erdgeschossebene oder Bühnenniveau ist nachranging nach den Logistikbeziehungen zwischen dem Schauspiel- und Opernhaus und entwurfsabhängig zu prüfen.
Es soll seitens der Stadt geprüft werden, ob die baulich stark geschädigte Tiefgarage aufgelassen und zurückgebaut werden kann. Die frei werdenden Flächen können zur Verbindung des Richard-Wagner-Platzes und Karl- Pschigode-Platzes zu einem erlebbaren Kulturareal verbunden werden. Im Status Quo sind aufgrund von Baumängeln bereits zwei Etagen gesperrt. Die Ertüchtigung des Brandschutzes steht aus.
Die Theaterwerkstätten im Nord-Ost-Park sowie das Zentrallager in der Frankenstraße werden weiter betrieben. Die im Status quo angemietete Probebühne in der Fürther Straße soll zukünftig am Richard-Wagner-Platz zusammen mit den anderen Probebühnen verortet werden.
4.2. Tragfähigkeit und Statik Eingriffe in das Bestandsgebäude Durch den Bedarf der Errichtung einer Seitenbühne kommt es zu Eingriffen in den (tragenden) Bestand. Das bedeutet Änderungen von Nutzungsbereichen, Raumanordnungen und -größen, damit verbundenem Abbruch und Neubau tragender Teile sowie Veränderungen von Lasten im Bauwerk, eventuell mit Überbelastungen tragender Teile. Es ist davon auszugehen, dass die verbleibenden Tragfähigkeiten der vorhandenen Tragglieder, unter Berücksichtigung von Alterungserscheinungen, Schäden, ggf. auch Konstruktionsmängeln und nicht zuletzt der brandschutztechnischen Einstufung, eingehend untersucht und eingeschätzt werden müssen.
Statische Vorkehrungen zur Sicherung bestehender Gebäude
Beim Rückbau von Gebäudeteilen und bei der Herstellung neuer Bauteile sind die Bestandsgebäude umfassend zu sichern, damit keine vermeidbaren Schäden insbesondere durch Setzungen oder Erschütterung entstehen.
Für die neu zu erstellenden Bauteile gelten die Werte gem. DIN EN 1991-1-1 wie folgt:
| Nutzung | Beispiele Einsatzgebiet | Kategorie | qk[kN/m²] |
|---|---|---|---|
| Büroflächen, Flure, Arbeitsflächen | Je nach Lage und Nutzung | B1 | 2,0 |
| B2 | 3,0 | ||
| Räume, Versammlungsräume und Flächen, die der Ansammlung von Personen dienen können (mit Ausnahme von unter A, B, D und L festgelegten Kategorien) | Flächen mit fester Bestuhlung; z.B. Flächen in Kirchen, Theatern oder Kinos, Korngresssäle, Hörsäle, Wartesäle | C2 | 4,0 |
| Frei begehbare Flächen; z.B. Museumsflächen, Ausstellungsflächen, Eingangsbereiche zu öffentlichen Gebäuden, …. sowie die zur Nutzungskategorie C1 bis C3 gehörigen Flure | C3 | 5,0 | |
| Sport- und Spielflächen; z. B. Tanzsäle, Sporthallen, Gymnastik- und Kraftsporträume, Bühnen | C4 | ||
| Flächen für große Menschenansammlungen; z. B. in Gebäuden wie Konzertsäle, Terrassen und Eingangsbereiche sowie Tribünen mit fester Bestuhlung | C5 | ||
| Lager, Werkstätten Lagerräume und Zugänge | Flächen in Werkstätten | E1 | 5,0 |
| Allgemeine Lagerflächen, einschließlich Bibliotheken | E2 | 6,0 | |
| Treppen und Treppenpodeste | Treppen und Treppenpodeste | T2 | 5,0 |
| Zugänge, Balkone und ähnliches | Dachterrassen, Loggien, Balkone, Ausstiegspodeste | Z | 4,0 |
Folgende Bereiche haben gesonderte Anforderungen:
| Bühnenflächen (abweichend zu C4) | Szenenfläche, Hinter-, Seitenbühne | abweichend | 7,5 |
|---|---|---|---|
| Magazine im Bereich der Anlieferung und zum Lagern von Dekorationen, wenn Befahrung mit kleinster Gabelstaplerklasse erforderlich ist. | Befahrbarkeit mit kleinem Gabelstapler | abweichend | 12,5 |
4.3. Technische Anlagen 4.3.1. Erneuerbare Energien, Elektroanlagen, Lüftung, Klimatisierung, Heizung Im Sinne des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG, 08.08.2020) ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Betrieb des Opernhauses mit allen Funktionsgruppen anzuwenden. Im Sinne der Suffizienz sollen die energetischen Bedarfe optimiert werden.
Die neu zu planenden Erweiterungsbauten sollen dabei als klimaneutrale Gebäude mit einer Null- bzw. Plusenergiebilanz errichtet werden. Für das Bestandsgebäude des Opernhauses wird, soweit realisierbar, mindestens eine Halbierung des spezifischen Energieverbrauchs für Strom und Wärme angestrebt. Erneuerbare Energien sollen, soweit ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange eingebunden werden.
Allgemeine Grundlage für die Auslegung der Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sind die Vornormenreihe DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ und die aktuell geltende DIN-EN 15251 „Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden - Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik“. Diese stellen Verfahren zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zur Verfügung. Die Berechnungen erlauben die Beurteilung aller Energiemengen, die zur bestimmungsgemäßen Heizung, Warmwasserbereitung, raumlufttechnischen Konditionierung und Beleuchtung von Gebäuden notwendig sind. Darüber hinaus sind die Empfehlungen des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) in der aktuellen Fassung maßgeblich zu berücksichtigen.
Im gesamten Bauvorhaben sind die Technikräume für die HKLS-Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär), die elektrischen Anlagen sowie die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen entsprechend der gültigen Normen im Verlauf der Planung durch den Gebäudeplaner unter Mitarbeit der Fachplaner bedarfsgerecht anzuordnen und zu dimensionieren.
Die Energiebedarfsdeckung soll mit überwiegend erneuerbaren Energien bzw. der Nürnberger Fernwärme und/oder der Nutzung von Geothermie, mit dem Ziel einer möglichst ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen CO neutralen Wärmeversorgung unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange, ggf. unter Einbeziehung von Hybridlösungen, erfolgen.
Im Neubaubereich soll eine größtmögliche Photovoltaikanlage vorgesehen werden. Auch eine umfassende Dachbegrünung ist zu prüfen.
Gebäudespezifische Konzepte für den Neubau sowie das Bestandsgebäude sollen für einen umfassenden sommerlichen Wärmeschutz auf der
Grundlage passiver Maßnahmen entwickelt werden. Der Neubaugebäudeteil ist hinsichtlich Zonierung, Anteil der Glasflächen, Sonnenschutz, Nachtlüftung, Begrünung und Speichermassen soll so konzipiert werden, dass keine aktive Kühlung erforderlich wird. Anzustrebendes Ziel ist, die Grenze von 26° C in den Nutzungszeiten nicht zu überschreiten. Bei einer längeren sommerlichen Hitzeperiode soll während der üblichen Nutzungszeit die Raumtemperatur jeweils etwa drei Kelvin unter der Außenlufttemperatur liegen.
Alle energie- und wasserverbrauchenden Anlagen und Komponenten sollen ressourcenschonend, hocheffizient und bedarfsgerecht geregelt konzipiert werden.
Für den energieeffizienten Betrieb ist ein Mess- und Monitoringkonzept über die Gebäudeautomation vorzusehen.
Die Haustechnik, insbesondere die raumtechnischen Anlagen, sind unter Berücksichtigung der akustischen Anforderungen künstlerisch genutzter Räume ausreichend leise zu konzipieren (vgl. Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen).
Elektroanlagen
Die Elektroanlagen im Opernhaus sind verbraucht und haben das Ende ihre Lebenszeit erreicht. Im Zuge der Sanierung sind diese daher vollständig zu erneuern. Bei der Erneuerung sind die derzeitigen brandschutztechnischen Mängel in den Elektroanlagen zu beheben. Für die Elektrounterverteiler und Datenverteiler sind zukünftig eigene Räume zuzuordnen. Die digitale Zukunftsfähigkeit der Elektroanlagen ist besonders zu berücksichtigen.
Raumlufttechnische Anlagen
Die raumlufttechnischen Anlagen für das Opernhaus sind vollständig zu erneuern. Mechanische Lüftungsanlagen müssen energieeffizient, mit Wärme- und Entfeuchtungskälterückgewinnung sowie bedarfsabhängig regelbar sein.
Die Lüftung ist für einen bedarfsgerechten Betrieb in Abhängigkeit der Nutzung mit variabler Volumenstromregelung auszulegen. Damit verbunden ist ein energiesparendes RLT-Konzept mit guter Anpassung an örtlich und zeitlich wechselnde thermische Lasten, individueller Raumtemperaturregelung durch Veränderung der Volumenströme, zeitweiser Volumenstromreduzierung bzw. Abschaltung von Räumen bei Nichtbenutzung.
In Räumen mit wechselnden Nutzungszeiten und Personenbelegungen ist die Luftqualität in das RLT-Konzept einzubeziehen.
Die Nutzungszeiten der Räume werden über die Managementebene (Gebäudeleittechnik) der Gebäudeautomation auf Grundlage der wöchentlichen Belegungsplanung für die Absenkung der Regelparameter außerhalb dieser Nutzungszeiten übernommen. Ziel ist dabei die Verringerung des Heiz-, Kühl- und Elektroenergiebedarfes. Die Parameter
für den abgesenkten Betrieb der Anlagen sind im weiteren Planungsverlauf mit der Bauherrin und der Nutzerin abzustimmen und festzulegen.
Kälteanlagen
Die Kälteverteilung für das Opernhaus ist vollständig zu erneuern und bedarfsabhängig mit neuen Anlagen zur Kälteerzeugung zu ergänzen.
Dabei ist ein Verbund mit der Kälteerzeugung im Schauspielhaus in Betracht zu ziehen.
Für den notwendigen Kühl- und Klimatisierungsbedarf für Raumbereiche mit besonderen Anforderungen (siehe Tabelle S. 25) ist ein energieeffizientes und wirtschaftliches Gesamtkonzept, möglichst unter Einsatz erneuerbarer Energien, zu erarbeiten.
Dies ist unter anderem möglich durch zentrale hocheffiziente Kaltwassererzeuger mit hohem Anteil an freier Verdunstungskühlung/Kühlturm oder adiabatische Verdunstungskühlung/sorptiver Entfeuchtung sowie Nutzung der Auskopplung „Freier Kälte“ aus hocheffizienten Systemen zur Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen. Grundsätzlich ist auch eine Kombination für Grundlast, z. B. mit Niedertemperatur-Absorptionskälte (Basis Fernwärme oder Solar) und Spitzenlastabdeckung mit konventioneller Kälteerzeugung (Basis Strom), auch unterstützt durch PV- Strom, denkbar.
Die Kälteverteilung ist in zwei Netze, in Niedertemperaturnetz (NTK) mit 6 / 12°C und ein Hochtemperaturnetz (HTK) mit z. B. 14 / 20°C oder höher, aufzuteilen.
Die klimatisierten Räume sind auf eine maximale Raumtemperatur von +26°C zuzüglich zulässiger Überschreitungstoleranzen auf Grundlage der DIN-EN 15251 Kategorie II Anhang F auszulegen.
Wärmeversorgungsanlagen
Der Fernwärmeanschluss und die Heizungsverteilung im Opernhaus sind vollständig zu erneuern. In diesem Zusammenhang sind die Fernwärmeanbindung und die Wärmeverteilung den neuen Auslegungsbedingungen, Raumfunktionen und Raumanordnungen anzupassen. Dabei ist die Wiederherstellung der Wärmeversorgung des Schauspielhauses zu berücksichtigen.
| Raumart | Anzahl Personen | Luftanteil / Luftwechsel | minimale Temperatur 1) | maximale Temperatur 1) | minimale rel. Feuchte2) | maximale rel. Feuchte3) | Besondere Anforderungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschauersaal, inkl. Orchestergraben | max.1250 | 35 -40 m³/h / Person 40 m³/h / m² | 22 °C4) | 26 °C5) | ≥45 % rF | ≤60 % rF (±5% Tagbetrieb) | mechanisch belüftet, Vollklimaanlage, überwiegend Quellluft an den Sitzplätzen |
| Glucksaal | max. 210 | 25 m³/h / m² | 20 °C4) | 26 °C5) | ohne Anforderung | ohne Anforderung (Begrenzung abs. Feuchte auf 12 g/kg) | mechanisch belüftet, Teilklimaanlage, offen zum Foyer |
| Bühne | max. 200 | 20 -30 m³/h / Person 0,3 m³/h / m² | 22 °C4) | 26 °C5) | ≥45 % rF | ≤60 % rF (±5% Tagbetrieb) | mechanisch belüftet, Vollklimaanlage hohe Wärmelasten Kombination aus Quelluft und Heizflächen |
| Unterbühne Ebene 1 | max. 60 | 20 -30 m³/h / Person 0,3 m³/h / m² | 22 °C4) | 26 °C5) | ≥45 % rF | ≤60 % rF (±5% Tagbetrieb) | mechanisch belüftet, Vollklimaanlage hohe Wärmelasten Kombination aus Quelluft und Heizflächen |
| Unterbühne Ebene 2 | max. 20 | 20 -30 m³/h / Person 0,3 m³/h / m² | 22 °C4) | 26 °C5) | ≥45 % rF | ≤60 % rF (±5% Tagbetrieb) | mechanisch belüftet, Vollklimaanlage hohe Wärmelasten Kombination aus Quelluft und Heizflächen |
| Probebühnen PB 1 + 2 (groß + Innenliegend) | max.100 / PB | 20 -30 m³/h / Person | 22 °C4) | 26 °C5) | ≥45 % rF | ≤60 % rF (±5% Tagbetrieb) | mechanisch belüftet, Vollklimaanlage, |
| Probebühnen PB 3 + 4 (klein + Außenliegend / Tageslicht) | max.25 / PB | wie Probebühnen PB1 + 2 | |||||
| Ballettprobensaal PB 8 (groß + Innenliegend) | max. 100 | 20 -30 m³/h / Person | 24 °C4) | 26 °C5) | ≥45 % rF | ≤60 % rF (±5% Tagbetrieb) | mechanisch belüftet, Vollklimaanlage, Heiz- und Kühlflächen |
| Ballettprobensaal PB 9 (klein + Außenliegend) | max. 30 | wie Balletprobensaal PB 8 | |||||
| Chorprobensaal | max. 121 | 20 -30 m³/h / Person | 22 °C4) | 26 °C5) | ≥45 % rF | ≤60 % rF (±5% Tagbetrieb) | mechanisch belüftet, Vollklimaanlage, |
| Orchesterprobensaal 1 (groß) | max. 250 | 35 -40 m³/h / Person | 22 °C4) | 26 °C5) | ≥45 % rF | ≤60 % rF (±5% Tagbetrieb) | mechanisch belüftet, Vollklimaanlage, Quelluft |
| Orchesterprobensaal 2 (klein) | max. 60 | 35 -40 m³/h / Person | 22 °C4) | 26 °C5) | ≥45 % rF | ≤60 % rF (±5% Tagbetrieb) | mechanisch belüftet, Vollklimaanlage, Quelluft |
| Foyers/Galerien | max. 1300 | 25 m³/h / m² | 20 °C4) | 26 °C5) | ohne Anforderung | ohne Anforderung (Begrenzung abs. Feuchte auf 12 g/kg)) | mechanisch belüftet, Teilklimaanlage, offen zum Glucksaal |
| Stimmzimmer/Einspielräume Solisten, Instrumentengruppen | ca. 1 / 3 m² + Zuschlag Instrumenten- abhängig | - | 22 °C4) | 26 °C5) | ≥45 % rF | ≤60 % rF (±5% Tagbetrieb) | mechanisch belüftet, Vollklimaanlage, |
| Instrumentenlager, zum Teil Läger des Fundus | - | 3 m³/h / m² | 22 °C4) | 26 °C5) | ≥45 % rF | ≤60 % rF (±5% Tagbetrieb) | mechanisch belüftet, Vollklimaanlage, |
| 1)operative Temperatur in Anlehnung an DIN EN15251 Kategorie II Anhang A 2)Auslegungswert Befeuchtung in Anlehnung an DIN EN15251 Kategorie II Anhang B 3)Auslegungswert Entfeuchtung in Anlehnung an DIN EN15251 Kategorie II Anhang B 4)RT-Sollwert bis AT =-16 C (winterlicher Wärmefall); bei AT>32 C Toleranz gemäß DIN EN15251 Kategorie II Anhang F 5)RT-Sollwert bis AT =32 C (sommerlicher Normalfall); bei AT>32 C Toleranz gemäß DIN EN15251 Kategorie II Anhang F |
Die aufgeführten Parameter stellen Richtwerte da, die im weiteren Planungsverlauf mit der Bauherrin und der Nutzerin insbesondere im Hinblick auf zukünftige klimatische Veränderungen in den Sommermonaten zu vertiefen und entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Mindestanforderungen zu detaillieren sind. Räume ohne besondere Anforderungen sind gemäß den oben aufgeführten gesetzlichen und normativen Vorgaben auszulegen.
4.3.2. Sanitär-, Feuerlösch- und Gebäudeautomationsanlagen Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Die Abwasser- und Wasseranlagen für das Opernhaus sind vollständig zu erneuern. Dies schließt auch die Ertüchtigung des maroden Abwassernetzes unter dem Opernhaus mit ein. Es sollen möglichst keine Hebeanlagen für Abwasser vorgesehen werden. Die Warmwasserbereitung für die Sanitärräume soll aus energetischer und hygienischer Sicht mit dezentralen Warmwasserbereitern (Durchlauferhitzern) erfolgen. Bei allen Sanitär- und Umkleideräumen ist von einer hohen Gleichzeitigkeit der Nutzung auszugehen.
Große Warmwasserverbraucher, wie z. B. die Küchentechnik der Fertigungsküche, Kantine und Foyergastronomie sind über ein zentrales System mit Warmwasser zu versorgen.
Feuerlöschanlagen
Die bestehenden Feuerlöschanlagen für das Opernhaus sind vollständig zu erneuern und zu ergänzen. Der Umfang und die Auslegung der Feuerlöschanlagen werden durch die Auflagen der jeweiligen Bauaufsichtsbehörden bestimmt. Es ist davon auszugehen, dass sowohl Löschwasserleitungen als auch Hydranten und Sprinkleranlagen notwendig sind, um diese Auflagen zu erfüllen.
Gebäude- und Anlagenautomation
Mit der Erneuerung der Anlagen für die TGA im Opernhaus ist auch die Gebäudeautomation für deren Regelung, Steuerung und Überwachung auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.
Die Automationseinrichtungen verarbeiten die Messgrößen und Parameter der Eingabefunktionen und setzen mit den Anwendungs- und Ausgabefunktionen die geforderten Aufgaben in der Raum- und Anlagenautomation um. Sie bestimmen die Funktion und liefern Informationen zum Betreiben der technischen Anlagen.
Die einzelnen technischen Anlagen müssen unabhängig von einer übergeordneten Management- und Bedieneinrichtung funktionsfähig sein. Bei Störungen sollen grundlegende Funktionen der technischen Anlagen durch einfache Eingriffe aufrechterhalten werden können.
Die Kommunikation zwischen der Management- und Bedieneinrichtung und Automationseinrichtungen erfolgt entsprechend dem aktuellen Stand der Technik über die gängigen Netzwerkstandards Ethernet und TCP/IP.
Die Beobachtung und Bedienung der Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, der Elektrotechnik, Kommunikations-, Sicherheitsund Informationstechnik muss für die Mitarbeiter*innen der Abteilung Technisches Gebäudemanagement im Facility Management vollumfänglich möglich sein.
In Räumen mit entsprechenden Voraussetzungen für die Regelung der Raumkonditionen ist eine Einzelraumregelung vorzusehen. Je nach Anwendungsfall sind dabei folgende Funktionen zu berücksichtigen:
Heizen über dynamische (Lüftung) oder statische Heizung Kühlen über dynamische (Lüftung) oder statische Kälte Variabler Volumenstrom in Abhängigkeit der Luftqualität Präsenzanforderung und Statusanzeige der Betriebsart (Tag- /Nachtbetrieb) Überwachung des Status der Fenster zur Sperrung von Heizen und Kühlen Steuerung Sonnenschutz
Die Obermaschinerie im Opernhaus aus dem Jahr 1905 wurde 2015, 2016 und 2018 teilerneuert und in die Bühnensteuerungssysteme des Staatstheaters eingebunden. Die Unter- und Obermaschinerie der Bühnentechnik des Schauspielhauses wurde im Jahr 2010 erneuert und in das bestehende System integriert. Somit sind alle Bühnen mit den technischen Komponenten in einem Steuerungssystem vereint. Bei der zukünftigen Ergänzung und Erweiterung der Obermaschinerie und der Erneuerung der Untermaschinerie im Opernhaus ist die Kompatibilität der technischen Komponenten mit den bestehenden Systemen herzustellen. Das ermöglicht die Nutzung von Synergieeffekten, wie z. B. bei der Lagerhaltung von Ersatzteilen. Außerdem garantiert die gemeinsame Fachkenntnis der Mitarbeiter*innen zu Bedienung, Montage und Wartung der bühnentechnischen Einrichtungen ein einheitliches Handling beider Bühnen und schafft damit eine höhere Wirtschaftlichkeit und Effektivität im Betriebsablauf.
Um effiziente Betriebsabläufe zwischen den Abteilungen zu gewährleisten, wird eine ausreichende Anzahl an Lastenaufzügen und in ausreichender Dimensionierung für Kulissen, Dekorationen, Equipment und die Ausstattung benötigt. Die Personenaufzüge für Mitarbeiter*innen und Gäste sollen Menschen mit ihren verschiedenen Bedürfnissen den barrierefreien Zugang auf alle Ebenen und in alle Bereiche ermöglichen. Für die Gastronomie müssen entsprechende Aufzüge für die Verteilung der benötigten Waren und Produkte von der Anlieferung über die Zubereitung bis hin zur Ausgabe sorgen.
Die Beleuchtungsanlagen in allen Gebäuden sind in energieeffizienter LED- Technik auszuführen. In Räumen mit Tageslicht ist die Allgemeinbeleuchtung tageslichtabhängig zu steuern. In internen Bereichen ist die Beleuchtung, wo möglich, zusätzlich über Präsenz- oder Bewegungsmelder zu schalten.
Das Sicherheitskonzept umfasst die Schließsysteme, die Eigensicherung (Gebäude- und Außenüberwachung auch für Fahrradstellplätze, Türen und Tore) und den Zugang ins Gebäude. Es regelt auch die Zutrittserlaubnis für Mitarbeiter*innen und Gäste zu bestimmten Bereichen und Räumen. Das Sicherheitssystem muss in die Steuerung der Brandmeldeanlage
eingebunden werden, damit bei Alarm eine Freigabe der Fluchtwege erfolgt. Die Videoüberwachung aller Gebäude der Stiftung Staatstheater Nürnberg auf dem Kulturareal soll in das im Schauspielhaus bestehende System integriert werden, mit diesem kompatibel sein und muss mit dem Zutrittssystem verbunden werden.
Die gesamte Schließanlage im Staatstheater soll eine PCS-Erweiterung erhalten und mit der vorhandenen Anlage verbunden werden. Ein Onlinesystem mit der Verwendung von Karten ohne Schlüssel ist vorzusehen.
4.4. Städtebauliche Einbindung Das Projektziel Öffnung zur diversen (Stadt-)Gesellschaft ist zwingend mit der städtebaulichen Einbindung in das stadträumliche Umfeld verbunden.
Einer der größten zusammenhängenden öffentlichen Räume der Stadt Nürnberg soll einerseits als ein öffentlicher, attraktiver, inspirierender und kommunikativer Ort gestaltet werden, der zum Verweilen einlädt (vgl. Kapitel 5.5. Cultural Hub). Gleichzeitig soll er die attraktivste Wegeverbindung von Alt- und Südstadt für Fußgänger*innen werden.
Das Kulturareal soll mit den in direkter Nachbarschaft befindlichen Museen verknüpft und für den Tourismus erschlossen werden. Dazu zählen insbesondere das Verkehrsmuseum mit dem Museum für Kommunikation und dem DB-Museum („Kulturdreieck Lessingstraße“), das Germanische Nationalmuseum sowie das Neue Museum.
Eine zielgerichtete Beschilderung weist das Staatstheater Nürnberg und das Kulturareal aus und ermöglicht die Verbindung zu den umliegenden Kulturinstitutionen.
Der Richard-Wagner-Platz sowie der Karl-Pschigode-Platz werden im Status quo durch die umgebenden, teils vielbefahrenen Straßen (v. a.
Frauentorgraben und Lessingstraße) sowie die Gleisanlagen der Bahn begrenzt und eingeschlossen.
Die Verkehrsführung soll neu gedacht werden, um diesen Inselcharakter aufzubrechen und um umwelt- und klimafreundliche Mobilität zu fördern und die Verkehrslärmbelastung im Kulturareal zu reduzieren.
Im Sinne der umwelt- und klimafreundlichen Stadtplanung sind die Wege und Plätze ausschließlich den Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen sowie dem Anlieferverkehr zu widmen. Dabei muss der Karl-Pschigode-Platz stadträumlich erfasst werden und mit dem Richard-Wagner-Platz als Kulturareal eine Einheit bilden (vgl. Kapitel 5.5. Cultural Hub). Auf dem Richard-Wagner-Platz soll der Fußgänger-Verkehr priorisiert werden.
Mit Blick auf die Mobilitätsentwicklung in der Gesellschaft gilt es die gemäß der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Nürnberg erforderliche Mindestanzahl an Fahrradstellplätzen unter Berücksichtigung der Projektziele Umwelt- und Klimafreundlichkeit und Öffnung zur diversen (Stadt-)Gesellschaft attraktiv auszuweiten.
Bei der Bemessung müssen die Anzahl der Mitarbeiter*innen des Staatstheaters, die Besucher*innen der Spielstätten und der gastronomischen Angebote sowie die Passant*innen auf dem Kulturareal berücksichtigt werden. Gerade für die Stellplätze für die Mitarbeiter*innen gilt es (teil-)überdachte und videoüberwachte Stellplätze zum Anschließen der Fahrräder vorzuhalten. Weitere Stellplätze für Besucher*innen und Passant*innen sollten dezentral auch in den angrenzenden Straßen und Plätzen verortet werden und möglichst nicht zu Lasten der Flächen auf dem Richard-Wagner-Platz gehen.
5. FUNKTIONSGRUPPEN
Schematische Darstellung der Funktionsgruppen (vgl. Funktionsschema Index 6)
FG 1 = Bühnen- und Probenbetrieb FG 2 = Besucherbereiche FG 3 = Ausstattende Gewerke FG 4 = Interne Bereiche FG 5 = Cultural Hub
Die Flächen der Funktionsgruppe 1 beinhalten sämtliche Räume, die im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Bühnenbetrieb stehen, wie z. B. die Szenenfläche, Hinter- und Seitenbühne, die wesentlichen Lager- und Logistikflächen (Magazine, Anlieferung, Teile der Requisiten), erforderliche spezifische Technikflächen (Veranstaltungstechnik), Abendgarderoben, das Ballettzentrum und Generalmusikzentrum sowie die Probebühnen.
Die Flächen der Funktionsgruppe 2 umfassen den Zuschauerraum Hauptsaal sowie die Besucherbereiche mit Foyerflächen, Foyergastronomie, Glucksaal, Opernbar sowie deren erforderliche Nebenräume. Außerdem zählen hierzu die Integrative Aktionsfläche und die Open-Air-Bühne.
Funktionsgruppe 3 umfasst die ausstattenden Gewerke Kostüm, Maske und Requisite sowie die Fundusflächen und Werkstätten.
Die Flächen der Funktionsgruppe 4 beinhalten die internen Bereiche. Dazu zählen Büroflächen, die Fertigungsküche und Kantine sowie die Räume des Facility Managements.
Funktionsgruppe 5 Cultural Hub beschreibt wesentliche Funktionen des Kulturareals, welche die Öffnung zur diversen (Stadt-)Gesellschaft fördern sollen. Hierzu zählen unter anderem das Restaurant und die Kultur- Kindertagesstätte.
Vergleich Nutzungsflächen im Status quo und zukünftiger Bedarf (Werte gerundet)
Fläche IST in Fläche SOLL Funktionsgruppe m² NUF in m² NUF Begründung Flächenmehrung
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für Arbeitsplätze, FG 1 Umkleiden, Personal- , Bereitschafts- und Sanitärräume // Auflösung der Flächenunterdeckung von Anliefer-, Lager- Bühnen- und Magazinflächen, Werkstätten, Sanitärräume und und Probenbetrieb Arbeitsräume der Abendgarderoben // Steigerung der Spielund Probenfrequenz v. a. durch Probebühnenerweiterung, Verortung aller Probebühnen am Richard-Wagner-Platz // 9.600 15.300 Ergänzung fehlender Flächen für Chor und Orchester
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für Arbeitsplätze, Personal- FG 2 und Sanitärräume, Umkleiden für Vorderhaus- und Gastropersonal // Barrierefreie Erschließung von Foyer- und Besucherbereiche Sanitärflächen für Besucher*innen // Lagerflächen für Bühnen- und Veranstaltungstechnik Glucksaal // 3.100 4.600 Integrative Aktionsfläche // Nebenflächen (FN)
FG 3
Ausstattende Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für Arbeitsplätze, Gewerke 2.400 3.400 Umkleiden, Sanitärräume, Lagerflächen und Werkstätten
FG 4 Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Aufhebung der Unterdeckung für Büroräume und die dazugehörige Interne Bereiche Infrastruktur (Arbeitsplätze, Besprechungs- und 2.700 3.800 Sanitärräume)
FG 5 Öffnung zur diversen (Stadt-)Gesellschaft // Creative Cultural Hub Coworking Spaces // Umsetzung des kulturpolitischen 0 600 Auftrags // Zukunftsfähigkeit
SUMME 17.800 27.700 Im Status quo schränkt die signifikante Flächenunterdeckung insbesondere im Bereich der Bühne, Anlieferung und Magazine die Betriebsabläufe ein. Eine rechtswidrige Unterdeckung besteht zudem bei Besprechungs- und Sozialräumen, Lager-, Neben- und Putzmittelräumen. Neben der Erweiterung der Flächen ist eine Neuanordnung der Funktionsbereiche und Flächen erforderlich (vgl. z. B. Kapitel 4 Anforderungen an den Gesamtentwurf).
5.1. Funktionsgruppe 1 (Bühnen- und Probenbetrieb) Für das gesamte Kapitel gilt der Verweis auf das Dokument Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen.
Die Funktionsgruppe 1 umfasst alle Räume, für deren Funktionalität ein direkter Bühnenbezug notwendig ist.
Auf der Szenenfläche im Opernhaus finden verschiedenste Veranstaltungsformate der Sparten Musiktheater, Ballett und Konzert sowie Vermietungen und Sonderformate statt. Dazu zählen insbesondere Opern, Kammeropern, Operetten, Musicals, Ballettstücke mit oder ohne Orchesterbegleitung, (Orchester-)Konzerte, Filmmusikkonzerte, (Jahreshaupt-)Versammlungen und Vermietung an externe Veranstalter (Jazz, Rock, Pop, Weltmusik). Das Orchester spielt, je nach Genre, im Orchestergraben und/oder auf der Szenenfläche. Auch der Chor singt stückabhängig auf der Szenenfläche, den seitlichen Umgängen oder auf der Hinterbühne.
Neben Vorstellungen finden auf der Szenenfläche im Opernhaus die Endproben der Sparten Musiktheater, Ballett und Konzert (Generalproben, Klavierhauptproben oder Orchesterhauptproben sowie technische Einrichtungen) statt. Weitere Proben finden auf den Probebühnen, den beiden Orchesterprobensälen, dem Chorprobensaal, in den Stimm- und Übungszimmern, Einzelübungsräumen und Repetitionsräumen sowie im Glucksaal statt.
Die Formatvielfalt führt zu veränderten und gesteigerten Anforderungen an eine variable Raumakustik. Insbesondere die Hauptformate Oper, Musical und Konzert sollen akustisch optimiert abgebildet werden.
Hierfür bedarf es einer hervorragenden variablen Akustik und guter Sichtund Hörbeziehungen für die Musiker*innen untereinander, wie auch für das Publikum.
Für Szenenfläche, Orchestergraben und Zuschauerraum gilt ein gemeinsames akustisches Ziel: Eine herausragende Akustik, die eine moderne, ausdifferenzierte Klanggestaltung und Klangkultur ermöglicht, um den Besucher*innen ein beeindruckendes und vielfältiges Theater- und Konzerterlebnis zu bieten. Gleichzeitig verbessert die Optimierung der akustischen Rahmenbedingungen die Arbeitsbedingungen der Künstler*innen.
Für die Szenenfläche sollen daher variabel einsetzbare Akustikelemente sowie eine Konzertmuschel zum Einsatz kommen.
Der Orchestergraben ist zu vergrößern und akustisch zu optimieren (vgl. Kapitel 5.1.5. Orchestergraben).
Zur Verbesserung der Akustik sowie der Sichtbeziehungen soll die Portalbreite des Schmuckportals (architektonisches Portal) auf einen für moderne Spielstätten geltenden Wert erweitert werden (z. B. Opernhaus Oslo von 17 m). Das dahinterliegende technische Portal soll in Breite und Höhe variabel ausgeführt sein und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Das Raumvolumen des Zuschauerraums soll auf min. 8 m³ pro Person und insgesamt min. 8.000 m³ angehoben und damit auf das Niveau zeitgenössischer Opernhäuser gebracht werden.
Entsprechende Ausstattungen, wie z. B. Akustikelemente oder eine Konzertmuschel, müssen im weiteren Planungsverlauf konzipiert werden.
5.1.1. Bühnenflächen Die wichtigste bühnentechnische Entwicklung ist die Einrichtung eines Logistik-Systems zwischen Szenenfläche, Seitenbühne, Großem Magazin und Hinterbühne (siehe schematische Darstellung Bühnenflächen).
Großes Magazin OH Hinterbühne OH / (Logistikfläche) Untere Hinterbühne OH Kulissen Vertikal
Szenenfläche Oper Seitenbühne OH / Untere Seitenbühne OH
Prospekthubregal
Das dargestellte Logistik-System verbindet die vier Flächen der Szenenfläche und Seitenbühne, des großen Magazins und der Hinterbühne so miteinander, dass Bühnenbilder, Kulissen und Dekorationen von den Bühnentechniker*innen durch eine niveaugleiche Erschließung von einem Bereich in den nebenliegenden verschoben werden können. Dadurch sind schnelle Szenenwechsel und die Vorbereitung der Kulissen für unterschiedliche Stücke in kurzer Zeit möglich. Ziel ist es, mindestens sechs Produktionen parallel und (teil-)aufgebaut vorzuhalten und damit kurze Umbau- und Rüstzeiten zu ermöglichen.
Zweck der jeweiligen Flächen:
Szenenfläche: Spielfläche im Sichtfeld des Publikums Seitenbühne: Umbau und Szenenwechsel Magazin: Lagerfläche und Montagefläche Hinterbühne: Umbau, Szenenwechsel und Lagerfläche für weitere aufgebaute Produktionen, Stellfläche Drehscheibenwagen
Szenenfläche Opernhaus
Die im Opernhaus im Status quo bestehende Szenenfläche des Hauptsaals misst 488 m². Der dazu gehörige Bühnenturm hat eine Gesamthöhe von ca. 42 m von der dritten Unterbühne bis zur Oberkante des Schnürbodens.
Die Szenenfläche wird definiert im Bereich zwischen dem ersten Zug bis zu Zug 45 und von dem Bereich zwischen Innenpanoramazug links und Innenpanoramazug rechts. Somit ergibt sich eine Fläche von 17,0 m x 19,0 m (B x T). Die Podienfläche ist Teil der Szenenfläche und misst 14,0 m x 14,0 m. In diese Fläche sind die Hubpodien (Doppelstock- und Ausgleichspodien) integriert. Hier kann der Drehscheibenwagen stehen und versenkt werden.
Die Obermaschinerie liegt ca. 26 m über dem Bühnenniveau, soll ausgebaut und zu Teilen in der Ausweichspielstätte genutzt werden. Nach der Generalsanierung des Opernhauses wird die Obermaschinerie ertüchtigt sowie erweitert und schließlich im sanierten Bestandsgebäude wieder eingebaut. Nach der Generalsanierung besteht sie aus:
45 Prospektzügen 20 Punktzügen 3 Beleuchterzügen Je 2 Panoramazügen pro Seite Erneuerten Beleuchterzügen und Elektroinstallation Rückprojektions-Beamer und in Bühnenmaschinerie integriertem Audio-/Videozug auf Hinterbühne 2 in die Obermaschinerie eingebundenen und mit Motoren ausgestatteten Untergaleriezügen (je einer pro Seite)
Alle Beleuchtungsanlagen sowie die Audio- und Videoanlagen sind insbesondere auch für Video- und Tonaufnahmen sowie (Live-)Streamings zu erneuern und auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.
Für die Untermaschinerie, deren älteste Bauteile aus der Errichtungszeit von 1905 stammen und deren Hydraulik 1989 eingebaut wurde, ist insbesondere durch veränderte Kulissen nicht mehr zukunftsfähig. Deshalb werden die veralteten Versenkungsschieber und Hubtische durch eine Doppelstock- Podien-Anlage mit integrierter Tischversenkung, Neigegedeck und Klappen ersetzt. Alle Doppelstockpodien sollen auf gleiche maximale Höhen ausgefahren und geneigt werden können. Zwischen der Vorderkante der Doppelstockpodien und der Vorderkante des technischen Portals kann der Drehscheibenwagen mittels Ausgleichspodium versenkt werden. Hinter der Hinterkante der Doppelstockpodien ist ein einfaches Transportpodium anzuordnen.
Von der Galerieebene der Unterbühne sind direkte Zugänge zur unteren Seitenbühne sowie zum Umgang zu den angrenzenden Verkehrsflächen (Anschluss an Bestandshöhen) zu gewährleisten. Die Drehscheibe muss inkl. Dekorationsaufbau vom Bühnenniveau über das Obergedeck und Transportpodium zur Lagerposition auf der unteren Hinterbühne transportiert werden können. Das lichte Mindestöffnungsmaß zwischen
Unterbühne und unterer Hinterbühne ist entsprechend stützenfrei herzustellen.
Die untere Seitenbühne, sowie die angrenzenden Geschossbereiche (ausgenommen untere Hinterbühne) sind für die Logistikverbindungen niveaugleich auf einer Ebene des Schauspielhauses zu verbinden.
Der Eiserne Vorhang, wie auch die Bühnenaushänge und der Hauptvorhang sind zu erneuern.
Seitenbühne
Im Status quo gibt es keine Seitenbühne im Staatstheater Nürnberg. Dekorationen müssen deshalb im Magazin und auf der Hinterbühne gelagert und auf der Hinterbühne und Szenenfläche montiert werden. Somit müssen Montage- und Einrichtungszeiten von der Disposition eingeplant werden. Dies reduziert folglich die Anzahl verfügbarer Proben- und Vorstellungszeiten auf der Szenenfläche. Zusätzlich ist eine Vielzahl von Transportfahrten in das Zentrallager der Frankenstraße nötig, da maximal vier Produktionen vor Ort teilzerlegt eingelagert werden können.
Wesentliche Erneuerung für einen zeitgemäßen und wirtschaftlichen Bühnenbetrieb ist deshalb die neu zu errichtende Seitenbühne, deren Fläche der Podienfläche mit Umgang entspricht, um aufgebaute Bühnenbilder möglichst vollständig von der Szenenfläche auf die Seitenbühne verschieben zu können. Seitenbühnen sind seit den frühen 1930er Jahren Bestandteil von Theaterbauten, dienen der Vorbereitung und dem Aufbau, der Lagerung und dem schnellen Wechsel von Dekorationen und verbinden die Szenenfläche mit dem Großen Magazin, den Lagerflächen und der Anlieferung. Die Seitenbühne ermöglicht das manuelle Verschieben aufgebauter Dekorationen, entlastet dadurch die Mitarbeiter*innen und reduziert den Maschineneinsatz. Zusätzlich werden dadurch die Dekorationen geschont und Nachbesserungsarbeiten eingespart. Die Seitenbühne soll über fünf Projektzüge à 500 kg Traglast verfügen. Alternativ kann eine Kranbahn installiert werden. Die Öffnung von der Seitenbühne zur Szenenfläche soll eine lichte Breite von min. 11,0 m betragen und nach Möglichkeit auf die statisch maximal herstellbare Breite angelegt werden. Aus betriebstechnischer und organisatorischer Sicht sind 14,0 m zielführend, um die Drehscheibe auf die Seitenbühne transportieren zu können (lichte Mindestöffnungsgröße B 14,0 m x H 8,5 m).
Großes Magazin OH (vgl. Schaubild schematische Darstellung Bühnenflächen, S. 38)
Der Durchgang von der Seitenbühne zum Magazin ist unter Berücksichtigung der statisch maximal möglichen Breite auszuführen. Der Durchgang vom Magazin auf die Hinterbühne ist, soweit statisch möglich, min. 4 m breit und mit einer min. lichten Höhe von min. 8,5 m herzustellen. Er soll möglichst nahe an der Szenenfläche angeordnet werden, damit die volle Tiefe der Hinterbühne optimal genutzt werden kann.
Prospekthubregal
Ausgefahrenes Prospekthubregal
Zur Lagerung von gemalten und gerollten Prospekten (dekorative Stoffhänger mit Breite der Zugstangen), Stoffschals, Soffitten, Flugwerke, Folien etc. wird ein Regalsystem zur rampenparallelen Lagerung benötigt. Es wird hierzu ein in den Boden versenkbares brandgeschütztes Regalsystem gefordert, welches händisch auf Bühnenniveau beschickt wird und viele übereinanderliegende Fächer besitzt (Gesamtmaß des umbauten Raums entsprechend des Raumbuchs).
Hinterbühne
Die Fläche der Hinterbühne soll möglichst groß angelegt werden und muss mindestens zur Unterbringung des Drehscheibenwagens dienen können. Der Drehscheibenwagen kann auf die Hinterbühne fahren, dort eingesenkt und auf Bühnenbodenniveau aufbewahrt werden. Die technische Anlage soll mit der vorhandenen Ausstattung im Schauspielhaus kompatibel sein, um Optimierungspotentiale zu nutzen, Synergieeffekte im technischen Unterhalt und Betrieb zu erzeugen und dadurch eine hohe Wirtschaftlichkeit zu erzielen.
Die Nutzlast der Szenenfläche, Seiten- und Hinterbühne soll gemäß der DIN-EN 1991 jeweils min. 7,5 kN/m² betragen. Eine Befahrbarkeit mit Gabelstapler ist nicht erforderlich. Zum Aufbau von Dekorationen und für Wartungs- und Montagearbeiten muss eine fahrbare Hubbühne mit Punktlasten von 350 kg eingesetzt werden können.
Die Brandschutzeinrichtungen sind entsprechend der geltenden Brandschutzbestimmungen und Normen zu erneuern.
Die gesamte Elektrik und die Sicherheitseinrichtungen sind zu erneuern.
5.1.2. Anlieferung Das Staatstheater wird über eine zentrale oder mehrere Anlieferzonen bedient. Hier werden Transportgüter zu verschiedenen Zwecken (Bühnen Opernhaus, Schauspielhaus, „3. Etage“, Gastronomie, Einkauf, Facility Management) und mit unterschiedlichen Fahrzeugen angeliefert.
Es werden mehrere Entladestellen (loading docks) benötigt. Die Entladung von Lastkraftwagen bis 40 t für die Bühnen ist rückwärts sowie witterungsund schallgeschützt anzulegen. Schauspiel- und Opernhaus können getrennt oder an einer Zone gemeinsam und gleichzeitig von min. zwei LKWs beliefert werden.
Der Betrieb im Schauspielhaus soll, wenn möglich, während der Bauphase weiterlaufen. Deshalb müssen die technischen und logistischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Anlieferung für alle Zwecke (Bühnen Schauspielhaus inklusive „3. Etage“, Catering, Facility Management, Präsenzwerkstätten etc.) zu garantieren.
Anlieferung Kulissen
Kulissenteile werden im Status quo und auch zukünftig aus den Werkstätten im Nord-Ost-Park sowie aus den Lagerflächen in der Frankenstraße per LKW angeliefert. Ausgehend von den Laderampen sind alle an die Anlieferung angrenzenden Funktionsbereiche niveaugleich zu erschließen. Rangier- und Verkehrsflächen im Bereich der Magazine sind entsprechend der Größe der vorhandenen Transportwagen für die Anlieferung der Dekoration mit min. 11,0 m x 11,0 m anzulegen.
Für die zu transportierenden Kulissenteile ist eine Montagefläche in der Nähe der Anlieferung vorzusehen. Hier werden Dekorationen auf- und abgebaut, für Vorstellungs- und Probebetrieb auf der Hauptbühne und den großen Probebühnen eingerichtet, verschoben und im Anschluss (teilweise) demontiert. Die Dekorationen der aktuell spielenden Produktionen sollen so großteilig wie möglich vorgehalten werden können. Hierfür sind möglichst große Magazinflächen im Haus bühnennah mit einem Vertikallager von min. 9,0 m Höhe einzuplanen. Durch diese Maßnahme können Auf- und Abbauzeiten unmittelbar auf der Hauptbühne reduziert werden. Von hier aus erfolgt, gemäß der Definition für hausinterne Transportwege, die Verteilung im Geschoss und in andere Stockwerke über Aufzüge, deren lichtes Maß 9,0 m x 2,7 m x 3,5 m (L x B x H) beträgt. Diese Maße entsprechen dem Maß der Transportwagen und müssen für den Transport auf den Transportwagen zwischen der Anlieferung Opernhaus, der Anlieferung Schauspielhaus, der Montagefläche Opernhaus, der Probebühne 01, 02 und 08 gelten.
Neben dem Transport der Kulissen auf Transportwagen, werden Dekorationen (teil-)zerlegt transportiert. Für (teil-)zerlegte Bühnenbilder müssen die Transportwege zwischen Probebühne 01, 02 und 08, Kulissenmagazin Vertikal, Montagefläche Opernhaus, Seitenbühne, Bühne Opernhaus und Hinterbühne 9,0 m x 4,0 m x 9,0 m (L x B x H) aufweisen.
Anlieferung Gastronomie
Die Logistik für die Zulieferung für die Kantine und Gastronomie, die Entsorgung der verschiedenen Abfälle (Glas, Papier, Restmüll) sowie gastronomisch genutzte Zwischenlagerflächen sind einzuplanen (vgl. Kapitel 5.4.3. Fertigungsküche und Kantine)
Anlieferung Facility Management
Über die Anlieferung des Facility Managements werden z. B. Verbrauchsgüter, Ersatzteile, Büromaterial oder Putz- und Reinigungsmittel angeliefert. Die Verteilung an die verschiedenen Lagerflächen und Empfänger*innen wird über die Pforte koordiniert (vgl. Kapitel 5.4.4. Pforte).
Müllentsorgung
In den verschiedenen Abteilungen des Staatstheaters Nürnberg fallen neben den regulären Büroabfällen (Papier, Restmüll, Verpackungsmüll) auch besondere Abfälle an. In der Gastronomie fallen Lebensmittelreste und organische Abfälle, in den handwerklich arbeitenden Gewerken fällt Sondermüll wie Farben, Lacke und andere Chemikalien sowie Holz- und Metallabfälle an. Diese sind über den Bereich der Anlieferung zu entsorgen.
Stellplätze
Es sind Stellplätze für gleichzeitig bis zu drei Rundfunkübertragungswagen mit entsprechenden Kabelanschlüssen für Übertragungen aus dem Opernhaus und Schauspielhaus einzuplanen. Die Stellplätze sollen max. 50 m von den Gebäudeanschlüssen entfernt sein und mit Schächten für die Übertragungsleitungen mit den Spielstätten verbunden werden.
Außerdem sind Parkplätze für Fahrzeuge des Staatstheaters (mind. 3 PKW, 3 Sprinter) vorzusehen.
Fahrradstellplätze für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen sind dezentral (möglichst nicht zu Lasten der Flächen auf dem Richard-Wagner-Platz), teilüberdacht und videoüberwacht in ausreichender Zahl vorzuhalten. (vgl. Kapitel 4.4. Städtebauliche Einbindung).
5.1.3. Magazine und Lager Im Bereich der Anlieferung und der Bühnen sind für mindestens sechs (teil-)zerlegte Produktionen im Repertoirebetrieb pro Spielzeit große Magazinflächen für die sowohl vertikale, als auch horizontale Lagerung von Kulissenteilen vorgesehen. Der Flächenbedarf für die vertikale Lagerung teilmontierter Dekorationen beträgt im Durchschnitt ca. 170 m²/Produktion. Für die horizontale Lagerung werden ca. 50 m²/Produktion benötigt. Ebenso gibt es Lager für kleineres Material der bühnentechnischen Abteilungen. Zwischen Magazinflächen und Lagern ist Niveaugleichheit zwingend erforderlich.
5.1.4. Präsenzwerkstätten Die Präsenzwerkstätten sind gemeinsame Werkstätten des Schauspiel- und Opernhauses und umfassen die Schlosser- und Schreinerwerkstatt. Hier finden Montage- und Änderungsarbeiten an Kulissen und Dekorationen vor Ort statt. Kulissenteile für alle Bühnen des Staatstheaters können hier geändert, angepasst und repariert werden. Für die Bearbeitung von Holz
und Metall sind Maschinen mit vergleichbaren Dimensionen, wie im Status Quo (Schlosserei: Stangenware mit 6,0 m Länge, Lagerung horizontal; Schreinerwerkstatt: 15,0 m x 8,0 m) anzunehmen. Die Präsenzwerkstätten sind keine permanenten Arbeitsplätze, sondern werden nur bei Bedarf in Anspruch genommen. Tageslicht ist nicht zwingend vorzusehen.
Die Präsenzwerkstätten haben eine Synergiefunktion, weshalb sie zwischen den beiden Hauptbühnen des Opern- und Schauspielhaus mit einer guten logistischen Anbindung an die Anlieferzone und an die Montagefläche angeordnet werden müssen. Die Zuwegung ist über Doppeltüren mit dem lichten Maß von 2,7 m x 3,5 m (B x H) einzurichten.
Die Schlosserwerkstatt ist mit einer Schweißgasabsaugung auszustatten. Das Material der Fußböden der Schlosserei soll aus Industrieestrich bestehen.
In der Schreinerei sind Maschinen für die Holzbearbeitung (Bankraum) mit einer Absauganlage vorgesehen. Sie wird mit Holzfußboden ausgestattet. Maschinen- und Dekorationsgrößen sind zu berücksichtigen.
Die Rüstkammer und der Arbeitsplatz der Rüstmeister*in ist der Requisitenabteilung zugeordnet. In der Rüstkammer werden Maschinen, Werkbänke und Werkstatteinrichtungen für Metall-, Blech-, Holz- und Kunststoffbearbeitung sowie für Elektrotechnik, Lackierarbeiten und Pyrotechnik benötigt. Eine entsprechende Lüftungsanlage ist notwendig. Zudem sind Sicherheitsschränke für pyrotechnische Ausstattung sowie Waffen notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. Durch das Gewicht der Maschinen, Werkbänke und insbesondere der Sicherheitsschränke bestehen hohe Anforderungen an die Tragfähigkeit der Böden und an die Einrichtung der Werkstatt des Rüstmeisters und der Waffenkammer. Zur Programmierung der pyrotechnischen Abläufe ist ein permanenter (PC-)Arbeitsplatz vorzusehen.
5.1.5. Orchestergraben Für das gesamte Kapitel gilt der Verweis auf das Dokument Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen.
Die Staatsphilharmonie Nürnberg ist ein TVK-A-Orchester. Die Besetzung des Orchesters im Orchestergraben beträgt in Abhängigkeit vom aufgeführten Werk 68 bis 108 Musiker*innen. Die Größe des Orchestergrabens im Status quo beträgt 93 m², was eine Nutzung von ca. 60 bis 70 Musiker*innen erlauben würde. Der bestehende Orchestergraben muss deshalb vergrößert und an die Anzahl der Musiker*innen im Orchester angepasst werden. Arbeitsstättenrichtlinien, Schallschutzvorgaben und alle relevanten technischen Vorschriften sind dabei einzuhalten.
Die Akustik soll nicht nur im Zuschauerraum, sondern auch auf der Bühne und im Orchestergraben verbessert werden. Ziele für den Orchestergraben sind die Steigerung der akustischen Qualität und die Optimierung des gegenseitigen Hörens sowie der musikalischen Kommunikation unter den Musiker*innen im Graben und die Interaktion auf die Bühne. Besonders
wichtiges Ziel ist die Einhaltung der Arbeitssicherheit durch Reduzierung von Schalllast und Schalldruck auf die Musiker*innen. Der Orchestergraben soll deshalb nur in moderaten Teilbereichen vom Bühnenboden oder von Logen überragt werden. Mit verfahrbaren Hubpodesten kann der Orchestergraben bei Bedarf stufenlos bis auf Bühnenniveau angehoben werden.
Der Zugang zum Orchestergraben soll von beiden Seiten möglich sein, damit die Instrumente auf möglichst kurzem Weg von den Proberäumen und (Tages-)Lagerflächen in den Graben gelangen können. Einer der beiden seitlichen Zugänge in den Orchestergraben soll gemäß der Definition für hausinterne Transportwege eine direkte Anbindung zum Generalmusikzentrum haben. Die Türen zum Orchestergraben sollen für den Transport großformatiger Instrumente (Konzertflügel oder Marimbaphone) 2,2 m x 2,0 m (H x B) bemessen.
Für die Instrumente und deren Transportverpackungen sind ausreichend Instrumentenlager und zum Teil klimatisierte Räume vorzusehen.
Ein Dirigentenpult mit direktem Zugang vom Orchestergraben auf die Szenenfläche ist einzuplanen für den schnelle Auftritt (zum Schlussapplaus).
5.1.6. Generalmusikzentrum Für das gesamte Kapitel gilt der Verweis auf das Dokument Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen.
Im Generalmusikzentrum finden vor allem die Planung und Organisation aller musikalischen und künstlerischen Aktivitäten sowie der Probenbetrieb der Staatsphilharmonie Nürnberg und des Chores statt. Für eine effektive Nutzung des Generalmusikzentrums sollen die Räume für den Orchesterbetrieb, den Chor sowie übergeordnete Funktionen und die entsprechende Infrastruktur möglichst zusammenhängend und kompakt angeordnet werden. Für die Anordnung der Räume, die zwingend bühnennah oder mit unmittelbarer Anbindung an den Orchestergraben zu verorten sind, siehe Dokument Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen.
Die Wegeführung für bis zu 100 Musiker*innen und für den Transport von Instrumenten innerhalb des Generalmusikzentrums sowie zum Orchestergraben und der Szenenfläche muss gemäß der Definition für hausinterne Transportwege und möglichst direkt ausgestaltet sein.
Ein seitlicher Zugang in den Orchestergraben vom Generalmusikzentrum muss zwingend mit einem Mindestmaß von min. 2,2 m x 2,0 m (H x B) für den Transport von großformatigen Instrumenten, wie z. B. Konzertflügel oder Marimbaphon eingeplant werden.
Der Orchesterprobensaal 01 soll vorrangig intern für Orchesterproben von Orchestermusiker*innen und Chorist*innen, Aufnahmen und Auditions sowie für öffentliche Formate, wie z. B. Kammermusikkonzerte, Education-
Formate und Probenbesuche für max. 250 Personen, davon max. 199 Besucher*innen genutzt werden (vgl. Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen). Der Orchesterprobensaal 01 soll mit einer Besuchergalerie für min. 25 Personen von der maximal zulässigen Personenanzahl ausgestattet werden. Lage und Verortung des Orchesterprobensaals ist entwurfsabhängig. Denkbar wäre ein öffentlicher Zugang für Besucher*innen über das Hauptfoyer des Opern- oder Schauspielhauses oder über die Pforte. In diesen Bereichen könnten Sanitäranlage und Garderoben genutzt werden.
Die Raumakustik soll nicht nur hervorragende Probenmöglichkeiten bieten, sondern auch die Durchführung von Kammerkonzerten ermöglichen. Zudem soll der Orchesterprobensaal von Störgeräuschen von außen abgeschirmt werden (z. B. Verkehrslärm, Geräusche von anderen Probebühnen oder Übungsräumen), so dass auch leises Musizieren und Aufnahmen ohne Beeinträchtigung möglich sind (weitere Details vgl. Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen).
Zukünftig werden Audio- und Video-Aufzeichnungen sowie (Live-)Übertragungen (Streaming) von Aufführungen auf der Hauptbühne, Proben oder Behind-the-Scenes noch relevanter und sollen das digitale Portfolio des Staatstheaters erweitern. Die Raumakustik, technische Ausstattung und Einrichtung, insbesondere eines Regieraums, soll daher ähnlich ausgeführt werden, wie z. B. in Rundfunkstudios (des Bayerischen Rundfunks). Die an den Orchesterprobensaal 01 anzugliedernde Studiofläche der Tonabteilung mit Regieraum ist daher auf min. 35 m² zu erweitern sowie mit entsprechenden PC-Arbeitsplätzen und modernster Übertragungstechnik auszustatten.
Der Orchesterprobensaal 01 soll mit einer fest verbauten, mechanisch betriebenen Podesterie ausgestattet werden, die flexibel in Höhe und Breite verstellbar ist, um optimale Übungsbedingungen zu ermöglichen. Der Orchesterprobensaal 01 soll über Tageslicht verfügen und über entsprechende Beleuchtung eine flexible Raumnutzung und das Spielen ohne Pultbeleuchtung ermöglichen. Zusätzlich zum Orchesterprobensaal 01 ist für Proben in kleineren Ensembles und Stimmgruppen der Orchesterprobensaal 02 vorgesehen.
Der Chorprobensaal wird für Proben des Chores mit bis zu 121 Nutzer*innen genutzt und soll mit vier festen Stufen für 50 Chorist*innen ausgestattet werden. Eine gute Belüftbarkeit sowie Tageslicht sind vorzusehen. Der Raum soll akustisch optimiert und von Störgeräuschen von außen geschützt werden (z. B. Verkehrslärm, Geräusche von anderen Probebühnen oder Übungsräumen), so dass auch leises Singen ohne Beeinträchtigung möglich ist. Der Chorprobensaal ist mit einem Flügel auszustatten, dessen Transportwege gemäß der Definition für hausinterne Transportwege erschlossen und mit einer entsprechenden Breite geplant werden sollen.
Alle Räume, in denen musiziert und gesungen wird, haben besondere akustische Anforderungen. Die Raumhöhen sind entsprechend der
akustischen Erfordernisse zu ermitteln und entsprechend der geltenden Vorschriften herzustellen.
Die Räume, in denen Instrumente genutzt oder gelagert werden, haben zudem hohe Ansprüche an die klimatischen Bedingungen (vgl. Kapitel 4.3. Technische Anlagen).
Die Stimm- und Übungsräume sowie Einzelübungsräume und Repetitionsräume sind als ständige Arbeitsplätze zu betrachten, benötigen Tageslicht und entsprechende Verdunkelungsmöglichkeiten. Größe, Akustik, Beleuchtung und Ausstattung der Stimm- und Übungsräume ist so zu bemessen, dass dort jeweils mindestens im Trio geübt werden kann.
Übersicht Anforderungen Chor- und Orchesterräume (vgl. Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen)
| Raum | Zuordnung | ID | Tageslicht | Verdunklung | min. lichte Höhe | max. Nutzer*innen | Sonderbedarf | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Chorprobensaal | GMZ | CH | #0536 | ja | ja | 7,00 m | 121 | 4 feste Stufen für 50 Chorist*innen (vgl. Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen) |
| Orchestergraben | BO | OR | #0246 | nein | nein | tbd. | 108 | Dirigentenpult, Zugänge auf Bühne (vgl. Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen) |
| Orchester- probensaal 01 | GMZ | OR | #0911 | ja | ja | 11,00 m | 250 | Besuchergallerie, sonstige Ausstattung (vgl. Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen) |
| Orchester- probensaal 02 | GMZ | OR | #1490 | ja | ja | 7,00 m | 60 | vgl. Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen |
5.1.7. Abendgarderoben In Bühnennähe sind geschlechtergetrennte Abendgarderoben (m, w, d) vorzusehen und so zu gestalten, dass diese bedarfsgerecht umgewidmet werden können. Das erlaubt eine hohe Flexibilität in der Nutzung. Die Garderobenplätze sind nicht deckungsgleich mit der Anzahl der maximalen Nutzer*innen aus der obenstehenden Tabelle (Übersicht Anforderungen Chor- und Orchesterräume).
Anforderungen Abendgarderoben:
| Personengruppen | Zuordnung | Max. Personenanzahl | |
|---|---|---|---|
| Orchester | BO | AG_OR | 99 |
| Chor | BO | AG_CH | 61 |
| Extrachor | BO | AG_CH | 20 |
| Kinderchor | BO | AG_CH | 30 |
| Statist*innen | BO | AG_BÜ | 40 |
| Solist*innen | BO | AG_BÜ | 36 |
| Ballett | BO | AG_BA | 30 |
In jedem Garderobenraum sind, von der Personenanzahl abhängig, ausreichend Handwaschbecken und Schminktische vorzusehen. An bestimmten Schminktischen werden die Künstler*innen durch die Maskenbildner*innen (Abendmaske) für den Auftritt vorbereitet. Der Platzbedarf für einen Maskenplatz ist so zu bemessen, dass auf beiden Seiten und hinter dem Behandlungsstuhl ausreichend Arbeitsraum für die Maskenmitarbeiter*in vorhanden ist.
Sanitäranlagen (Duschen, Waschräume und WCs) sind in ausreichender Anzahl für eine hohe Gleichzeitigkeit entsprechend der gültigen technischen Regeln (ASR, DIN etc.) und in der Nähe der Garderoben anzulegen. Die Sanitärraume und Garderoben sind mit Flächenheizung in Form einer Fußbodenheizung auszustatten.
5.1.8. Veranstaltungstechnik Die Veranstaltungstechnik im Staatstheater Nürnberg umfasst die Abteilungen Audio/Video, Beleuchtung, und Bühnentechnik.
Für die Leitungsfunktionen der Veranstaltungstechnik sind Büros mit PC- Arbeitsplatz im Bereich der jeweiligen Abteilung vorzusehen. Alle anderen Mitarbeiter*innen benötigen keinen eigenen Büroarbeitsplatz, sondern nutzen die Bereitschafts- oder Aufenthaltsräume.
Die Bereitschaftsräume dienen dem Aufenthalt der Mitarbeiter*innen während längeren vorstellungsbedingten Pausen und sollten daher eine gute Ausstattung, wie eine Teeküche mit Kühlschrank, Mikrowelle, Spüle und Kochgelegenheit, Spinde etc., bieten.
5.1.9. Probezentren Musiktheater, Ballett und Schauspiel Für das gesamte Kapitel gilt der Verweis auf das Dokument Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen.
Die Probezentren Musiktheater, Ballett und Schauspiel sind der kreative Arbeitsplatz der Künstler*innen und Ort der Entstehung aller Produktionen. Die Anforderungen an die infrastrukturelle Ausstattung sind hier besonders hoch.
Im Status quo sind nicht alle Probebühnen am Richard-Wagner-Platz verortet. Zudem ist eine hohe Unterdeckung der Probeflächen zu verzeichnen. Die bestehen Flächen reichen nicht aus, um alle Bedarfe eines zeitgemäßen Spiel- und Probenbetriebes zu decken. Für einen zukunftsfähigen Theaterbetrieb müssen fehlende Probenflächen ergänzt werden um die Probefrequenz zu erhöhen.
Übersicht Anforderungen Probebühnen (vgl. Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen)
| Raum | Zuordnung | ID | Tageslicht | Verdunklung | min. lichte Höhe | max. Nutzer*innen | Sonderbedarf | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PB 01 | OP | OPZ | #1052 | nein | nein | 9,00 m | 100 | Drehscheibe, Zuganlage mit 5 Zügen à 500 kg Tragkraft oder Kranbahn |
| PB 02 | OP | OPZ | #1132 | nein | nein | 6,00 m | 100 | Zuganlage mit 5 Zügen à 500 kg Tragkraft oder Kranbahn |
| PB 03 | OP | OPZ | #0556 | ja | ja | 6,00 m | 25 | |
| PB 04 | OP | OPZ | #0553 | ja | ja | 6,00 m | 25 | |
| PB 05 | Verbleib im Schauspielhaus | |||||||
| PB 06 | Verbleib im Schauspielhaus | |||||||
| PB 07 | Verbleib im Schauspielhaus | |||||||
| PB 08 | BA | BAZ | #1133 | nein | nein | 9,00 m | 100 | Ballettstangen, Spiegel (H = 3,0 m), Schwingboden mit Tanzteppich, Musik- und Videoanlage, opt. Besuchergallerie |
| PB 09 | BA | BAZ | #0510 | ja | ja | 9,00 m | 40 | Ballettstangen, Spiegel (H = 3,0 m), Schwingboden Tanzteppich, Musik- und Videoanlage |
Der Probenbetrieb aller Sparten soll am Richard-Wagner-Platz zusammengefasst werden, um Synergie-Effekte optimal zu nutzen und somit die Effektivität des Ressourcen-Einsatzes (z. B. Personal, Logistik) zu verbessern.
Die Probebühnen sollen während des Auf-, Um- und Abbaus und während der künstlerischen Probenarbeit parallel betrieben werden können und sind deshalb zwingend akustisch voneinander zu entkoppeln.
Die Probebühnen 01, 02 und 08 müssen gemäß der Definition hausinterner Transportwege logistisch gut mit der Anlieferung und den Bühnenflächen verbunden sein, sodass teilzerlegte Originalbühnendekorationen auf Transportpodesten und über Aufzüge verschoben werden können, da auf den Probebühnen zum Teil mit Originalbühnendekoration geprobt werden muss.
Alle Probebühnen sind mit der entsprechenden Bühnen-, Beleuchtungsund Medientechnik (Ton und Video) auszustatten. Die dafür nötige Logistik ist gemäß der Definition hausinterner Transportwege herzustellen. Die Probebühnen in Bühnengröße (Szenenfläche plus Umgang) benötigen kein Tageslicht (PB 01, PB 02, PB 08), PB 03, 04 und 09 benötigen Tageslicht und entsprechende Verdunklungsmöglichkeiten. Die beiden Probebühnen des Ballettzentrums sind außerdem mit Ballettstangen (Wand- oder Bodenmontage), mindestens 3,0 m hohen Spiegeln mit Vorhanganlagen und Schwingboden mit Tanzteppich auszustatten. Die Probebühne 08 soll, wenn möglich, mit einer Besuchergalerie für min. 25 Personen von der maximal zulässigen Personenanzahl ausgestattet werden.
Für die PB 01 und 02 ist jeweils eine Zuganlage mit jeweils fünf bis zu 500 kg belastbaren Zügen vorzusehen.
5.2. Funktionsgruppe 2 (Besucherbereiche) Für das gesamte Kapitel gilt der Verweis auf das Dokument Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen.
5.2.1. Zuschauerraum Hauptsaal
Der Zuschauerraum im Hauptsaal, der bei seiner Eröffnung 1905 Platz für 1.400 Gäste bot, ist grundlegend zu sanieren, um die Sichtbeziehungen zu verbessern (vgl. Kapitel 4.1. Historische Bausubstanz und Erweiterungsbauten) und eine hervorragende Akustik zu schaffen (vgl. Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen). Für den Saal ist eine Gesamtkapazität von 1.000 Sitzplätzen (im Status quo 1.019) vorzusehen. Der vierte Rang soll dabei wieder für das Publikum zugänglich gemacht werden. Komfort und Funktionalität der einzelnen Plätze sind insbesondere durch verbesserte Sichtbeziehungen auf die Bühne, größere Beinfreiheit, stärkere Schüsselung der Reihen zu erhöhen. Zudem soll durch eine möglichst hohe Anzahl ausbaubarer Sitze die Variabilität der Nutzung sowie die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit verbessert werden. Sobald Stühle temporär ausgebaut werden, sind diese in den entsprechenden Lagermöglichkeiten unterzubringen. Entsprechend der Gesamtkapazität sind ausreichend barrierefreie Sitzplätze und Stellplätze für Rollstühle vorzusehen. Stehplätze als weiteres Angebot für neue Zielgruppen und Formate sollen nach Möglichkeit geschaffen werden. Die Anzahl und Verortung der Stehplätze in den Rängen ist entwurfsabhängig und muss eruiert werden.
Die bestehende Logenstruktur ist aufzubrechen. Stattdessen sind flexibel abtrennbare Bereiche einzuplanen. Diese werden für Menschen mit ihren verschiedenen Bedürfnissen (z. B. Begleithunden, Sauerstoffgeräten, o. ä.) genutzt oder auch für besondere Veranstaltungen (z. B. Sponsorenevents) bereitgestellt.
Die Zugänglichkeit in möglichst alle Zuschauerbereiche ist barrierefrei herzustellen. Der Saal ist mit einer dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Anlage zur Unterstützung von Menschen mit Hör– und Sehbeeinträchtigung sowie mit eine zeitgemäßen Lösung für Übertitel auszustatten.
5.2.2. Glucksaal
Der Glucksaal mit zwei Bartresen wird primär als zentraler und repräsentativer Raum für die Vor-, Pausen- und Nachbewirtung und gastronomisch-künstlerische Sonderformate genutzt.
Zudem soll der Glucksaal auch zukünftig flexibel für verschiedene Veranstaltungsformate nutzbar sein. Dazu zählen insbesondere künstlerische Formate in kleiner Besetzung, klavierbegleitete Liederabende, Kinderkonzerte, Talkreihen, Lesungen sowie Einführungen vor jeder Vorstellung. Regelmäßig werden die Veranstaltungen moderiert und dabei eine Verstärkung (PA) genutzt. Einführungen sollen zukünftig auch mit Bild und Ton in die Foyers übertragbar sein. Der Glucksaal benötigt eine entsprechende festeingebaute, veranstaltungstechnische Infrastruktur und eine variabel einsetzbare Bühne. Der Raumklang soll im Vergleich zum Status quo im Hinblick auf Sprachverständlichkeit und Reduzierung der Lautheit optimiert werden (vgl. Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen).
Die Veranstaltungen im Hauptsaal dürfen durch den Betrieb des Glucksaals organisatorisch und akustisch nicht beeinträchtigt werden. Glucksaal und Hauptsaal sind deshalb so zu gestalten, dass Veranstaltungen, Proben, Einrichtungen oder gastronomische Vorbereitungen und Bewirtungen parallel ohne akustische Beeinträchtigungen des Hauptsaals stattfinden können.
Die Transportwege des Konzertflügels vom Glucksaal in andere Bereiche, z. B. auf die Szenenfläche im Hauptsaal oder den Orchesterprobensaal 01 müssen gemäß der Definition für hausinterne Transportwege erschlossen und mit einer entsprechenden Breite geplant werden. Entsprechende Fahrstühle zu Lagerkapazitäten in den Untergeschossen, insbesondere für Bühnenelemente, Dekoration, Tische, Sitzgelegenheiten und Bestuhlung sind einzuplanen.
5.2.3. Foyerflächen Die Foyerflächen sind der Dreh- und Angelpunkt und zentraler Kommunikationsraum für das Publikum und mit dem Publikum und dienen insbesondere für Einlass, Garderobe, Verkauf von Gastrotickets, Bewirtung, Einführung und als Verkehrswege.
Die Ausgestaltung der Flächen muss die Besucheransprache, Besucherpflege und weitere Besucherservices ermöglichen und im Vergleich zum Status quo vor allem noch besucherorientierter und zugänglicher ausgestaltet werden. Die Foyers müssen deshalb so ausgestaltet sein, dass einerseits Rückzugsmöglichkeiten bestehen und andererseits auch die Kommunikation in größeren Gruppierungen ermöglicht wird.
Das gastronomische Angebot stellt für Besucher*innen einen zentralen Wert des Theaterbesuches dar. Deshalb sind in den Foyerflächen die Abstellund Ablagemöglichkeiten für Speisen und Getränke sowie Programmhefte im Vergleich zum Status quo deutlich auszuweiten.
Die Foyerflächen stellen darüber hinaus die funktionale Verbindung verschiedener Bereiche dar (Sanitärräume, Garderoben, Gastronomie, Treppenhäuser, Aufzüge etc.). Sie sind daher in allen Rängen zwingend barrierefrei auszugestalten.
5.2.4. Besuchergastronomie Die Besuchergastronomie und Foyergastronomie sind wesentlicher Bestandteil des Besucherservice und ein zentrales Element des Theaterbesuchs. Für das Theatererlebnis als Ganzes stellt die Weiterentwicklung der Besuchergastronomie ein entscheidendes Entwicklungsfeld dar.
Die Besuchergastronomie ist an den Veranstaltungsbetrieb gebunden und versorgt die Besucher*innen vor, während und nach den Veranstaltungen mit Speisen, Snacks und Getränken. Es werden sowohl barrierefreie, zum Teil möblierte Flächen zum Verweilen der Gäste, als auch Flächen für den Ausschank und für den Verkauf von Speisen und Getränken benötigt.
Die Besuchergastronomie bewirtet alle Veranstaltungsflächen im Opernhaus und im Schauspielhaus sowie alle Foyerflächen der beiden Häuser. Für die Versorgung des Publikums über die Besuchergastronomie wird in Spitzenzeiten von bis zu 2.000 Besucher*innen ausgegangen. Analog zum gastronomischen Angebot im Schauspielhaus sollen zukünftig Barflächen in allen Rängen des Opernhauses eingebaut werden. Angrenzend an das Foyer der Kassenhalle und mit eigenem Zugang soll eine Opernbar mit Nebenräumen errichtet werden (konkrete Positionierung entwurfsabhängig). Die Opernbar dient der Vor- und Pausenbewirtung im Erdgeschoss und soll deshalb zum Kassenfoyer geöffnet werden können. Zudem soll die Opernbar über einen eigenen Ein- und Ausgang in der Opernhausfassade auf das Kulturareal verfügen und somit auch außerhalb der Öffnungszeiten des Opernhauses betrieben werden können. Ausgehend von dem Defizit der Nachbewirtungsmöglichkeiten soll die Opernbar ein
zusätzliches Angebot außerhalb der Öffnungszeiten des Theaterbetriebes schaffen und das Kulturareal beleben.
Alle Spielstätten müssen unabhängig voneinander durch eine schnelle, leistungsfähige Infrastruktur sowie eine sinnvolle Anordnung der Räume und Einbauten versorgt werden können.
Außerdem sind Räume für die Vor- und Nachbereitung der Bewirtung und ausreichend Lagerkapazität für Geschirr, Gläser und Leergut vorzusehen.
Die Besuchergastronomie benötigt eine, gemäß der Definition hausinterner Transportwege, gute logistische Anbindung an die Fertigungsküche und die Lagerhaltung, damit insbesondere die Vor- und Nachbereitung ohne Störfaktor für das Publikum durchgeführt werden können und Synergieeffekte mit den anderen Bereichen des gesamten Besucherservice (Vertrieb, Einlass, Garderobe, Besucherbetreuung) erzeugt werden.
Neben- und Personalräume mit Sanitärbereichen sind in ausreichender Anzahl vorzusehen.
5.2.5. Integrative Aktionsfläche Die Integrative Aktionsfläche steht insbesondere für Partizipation und Interaktion und soll für verschiedene Nutzungen flexibel einsetzbar sein. Kultur- und Kunst-Vermittlung, (musik-)theaterpädagogische und interaktive Angebote, Stückeinführungen und Partizipation sollen als wesentliche Entwicklungsfelder des Theaters der Zukunft dort ermöglicht werden. Die Flächen sollen auch als Workshop-, Tagungs-, Seminar-, oder Atelierräume nutzbar und flexibel miteinander kombinierbar sein und komplett oder teilweise an Externe vermietet werden können. Die Schaffung der Integrativen Aktionsfläche dient der Vernetzung des Staatstheaters, trägt den gesellschaftlichen Erwartungen Rechnung und ist aufgrund der erweiterten Aufgaben des Theaters zukünftig erforderlich.
Besucherorientiertes Arbeiten entspricht dem Selbstverständnis und der Ausrichtung des Staatstheaters Nürnberg. Der Kommunikation mit Besucher*innen und Interessierten durch den Besucherservice kommt auch zukünftig eine besondere Bedeutung zu. Der Besucherservice ist daher zentral und öffentlich zugänglich in der Aktionsfläche zu verorten. Er sieht in einem öffentlich zugänglichen Bereich neben der Beratung am Infopoint und dem Verkauf von Tickets im Front-Office weitere Flächen für Telefon- Services und Key-Account-Management des Vertriebsmarketings im Back- Office vor. Angeschlossen an die öffentlichen Bereiche soll auch ein Bereich für Merchandising sein. Die Integrative Aktionsfläche und der Besucherservice sollen, wenn möglich, so verortet werden, dass hier ein weiterer ebenerdiger Eingang zum Restaurant und zum öffentlichen Bereich der Kantine möglich ist.
5.3. Funktionsgruppe 3 (Ausstattende Gewerke) Die ausstattenden Gewerke sind für alle Bühnen sowohl im Opern- als auch im Schauspielhaus zuständig, gestalten die Kostüme und die Maske der Darsteller*innen und stellen die Requisiten der Produktionen her. Sie liefern damit einen wichtigen Baustein für die Präsentation auf der Bühne und schaffen eindrucksvolle Bilder und Erlebnisse. Zur Herstellung der Ausstattung sind spezialisierte Werkstätten wie Schneiderei, Kostümbearbeitung, Färberaum, Gips- und Spritzraum, Requisiten-Küche, Metallwerkstätte und Fundus erforderlich.
Die Mitarbeiter*innen der ausstattenden Gewerke begleiten die Produktionen vor, während und nach einer Vorstellung. Hierfür sind bühnennahe Räumlichkeiten bzw. Arbeitsplätze in den Abendgarderoben zwingend erforderlich.
Für den Transport der Ausstattung, Requisiten und der Kostüme werden Rollwagen und Kleiderständer verwendet. Diese müssen innerhalb von Geschossen niveaugleich und zwischen den verschiedenen Räumlichkeiten und den Bühnen gemäß der Definition hausinterner Transportwege bewegt werden können.
5.3.1. Kostüm Die Kostümabteilung fertigt und ändert die Kostüme für alle Produktionen im Schauspiel- und Opernhaus sowie die Kostüme für Koproduktionen und Sonderprojekte.
Die Umkleiden für Mitarbeiter*innen, die Sozialräume und die Besprechungsräume werden gemeinsam mit der Maskenabteilung genutzt, weshalb eine größere Anzahl an Spinden als die Anzahl an Arbeitsplätzen für Mitarbeiter*innen benötigt wird. Dies trägt auch den unterschiedlichen Arbeitszeiten der beiden Gewerke Rechnung.
Die Werkstätten sollen, wie auch im Status quo, getrennt nach Damen- und Herrenschneiderei angelegt werden. Es werden je zwei Räume zur Anprobe der Kostüme benötigt, die jeweils an den Herren- und Damenschneidereien angeordnet sind. Trennwände sollen die flexible Nutzbarkeit ermöglichen. So können die Kostüme von Einzelpersonen oder Gruppen von bis zu sieben Personen mit ausreichend Abstand begutachtet werden. Neben den festen Arbeitsplätzen in der Schneiderei gibt es sowohl in der Herren- als auch in der Damenabteilung flexible Arbeitsplätze für zusätzliche Mitarbeiter*innen. In den Schneidereien befinden sich Zuschneidetische, Nähmaschinen und Kleiderstangen. In allen Räumen sind PC-Anschlussmöglichkeiten vorzusehen.
Die Garderobier*innen sind für die Kostüme der Künstler*innen zuständig. Sie bereiten die Kostüme vor, helfen beim An- und Ausziehen und reinigen und bügeln die Kostüme nach Gebrauch. Auch bessern sie diese bei Beschädigung aus. Die Garderobier*innen benötigen für die Zeit während der Vorstellungen einen Arbeitsraum in Bühnennähe bzw. in der Nähe der Abendgarderoben.
Die notwendigen Bügelanlagen für alle Werkstätten der Schneiderei sind in einem separaten Raum verortet. Aufgrund der hohe Luftfeuchtigkeit, die durch den Arbeitsprozess entsteht, ist eine Lüftungsanlage notwendig.
Die Schneiderei soll zudem mit einem räumlich abgetrennten Färbe- und Spritzraum ausgestattet werden.
In der Werkstatt der Modist*innen ist eine Entlüftung zum Absaugen von Chemikaliendämpfen, die beim Produktionsprozess entstehen, vorzusehen.
Die effiziente Lagerung von Kostümen im Fundus ist für den Repertoire- Betrieb Grundvoraussetzung. Der Rückgriff auf bereits gefertigte Kostüme erfolgt insbesondere unter Nachhaltigkeits- und Kostengründen. Die Fundus-Flächen müssen die schonende Lagerung und den Erhalt der Kostüme ermöglichen und die hierfür erforderliche Raumluft und Luftfeuchtigkeit bieten. Verschiedene Fundus-Flächen werden für die rollengerechte Sortierung nach Damen, Herren und Kindern benötigt. Außerdem werden die Flächen nach Hüten, Wäsche (Unterwäsche) und Schuhen sowie nach Ballett und Repertoire sortiert. Stoff- und Kurzwarenlager werden, getrennt nach Damen und Herren, in ausreichender Größe benötigt. Für die Zukunftsfähigkeit des Staatstheaters Nürnberg ist die Digitalisierung des Fundus insbesondere durch die Einrichtung eines Systems zur elektronischen Erfassung, Ordnung, Verwahrung, Verwaltung und Vernetzung von Kostümen und Kostümteilen vorgesehen.
Die Wäscherei, die hauptsächlich die eigenen Kostüme und weitere anfallende Wäsche aus dem Staatstheater wäscht, verfügt über Waschmaschinen, Trockner, Ozonschrank und Bügelanlage. Ein fester Arbeitsplatz mit Tageslichtbedarf ist für die Wäscherei vorzusehen. Die Reinigung von spezieller Berufsbekleidung wird wie im Status quo voraussichtlich auch zukünftig an eine externe Firma vergeben.
Neben der Herstellung und Pflege der Kostüme, sind die Mitarbeiter*innen der Kostümabteilung für das Ankleiden und Ausstatten der Künstler*innen vor, während und nach den Vorstellungen zuständig. Diese Tätigkeiten sind im Arbeitsraum der Garderobieren in unmittelbarer Nähe zu den Abendgarderoben durchzuführen.
5.3.2. Maske Die Maskenabteilung fertigt Masken, Perücken, Haarteile und Glatzen sowie Körper- und Gesichtsteile für alle Produktionen im Schauspiel- und Opernhaus.
Um das benötigte Equipment herzustellen und instand zu halten arbeiten die Mitarbeiter*innen der Maskenabteilung in der Maskenwerkstatt sowie im Gips- und Spritzraum. Die Räume sollen mit Pantryküchen und Geräten wie Kühlschränke für Kosmetika und Mikrowellen für das Herstellen von z. B. Gelatine ausgestattet sein. Es kommen Kalt- und Heißschaumverfahren zum Einsatz, wie auch Arbeiten mit Chemikalien und Material wie Gips,
Glatzan, Gelatine, Aceton oder Waschbenzin. Der Gips- und Spritzraum soll zudem mit einer Abluftanlage ausgestattet sein.
Neben der Herstellung der Ausstattung sind die Mitarbeiter*innen der Maske für das Schminken und Styling der Künstler*innen vor, während und nach den Vorstellungen zuständig. Dies wird in den Abendgarderoben durchgeführt (vgl. Kapitel 5.1.7. Abendgarderoben).
5.3.3. Requisite Die Requisitenabteilung stattet alle Produktionen im Schauspiel- und Opernhaus mit den benötigten Utensilien aus. Es handelt sich dabei um alle beweglichen Gegenstände, von kleinen Dingen, wie z. B. Büroklammern bis hin zu großen Gegenständen, wie z. B. Kinderwägen oder Rollstühlen. Außerdem ist die Requisitenabteilung für verschiedene Spezialeffekte, z. B. Pyrotechnik zuständig und stellt Ausstattungsgegenstände her. In der Werkstatt werden unterschiedlichste Materialien (Holz, Papier, Kunststoff, Textilien, Gips u. a.) verarbeitet. Eine weitere Werkstatt der Abteilung Requisite ist die Präsenzwerkstatt des Rüstmeisters (vgl. Kapitel 5.1.4. Präsenzwerkstätten). Die Requisite benötigt ein Repertoirelager und eine bühnennahe, an die Funktionsgruppe 1 angegliederte Küche mit Vollausstattung für maximal drei Mitarbeiter*innen. In dieser Küche werden simultan zum Vorstellungsbetrieb Requisiten, wie z. B. Kunstblut vorbereitet. Der Arbeitsraum der Requisite benötigt sechs Arbeitsplätze und entsprechende Spinde für die Mitarbeiter*innen.
5.4. Funktionsgruppe 4 (Interne Bereiche) 5.4.1. Personalstruktur Das Raumprogramm weist den für Büroflächen erforderlichen Nutzungsflächenbedarf aus. Dabei wird der Personalstamm des Status quo zur Ermittlung herangezogen (Stand Spielzeit 2020/2021; vgl. Organigramm).
Übersicht festangestellte Mitarbeiter*innen Staatstheater Nürnberg sowie STNS GmbH und STNG GmbH
| Funktions- gruppe | Zuordnung | Abteilung | Festangestellte | benötigte Arbeitsplätze | |
|---|---|---|---|---|---|
| FG01 | GMZ | Generalusikzentrum | 192 | 22 | |
| FG01 | GMD | Generalmusikdirektion | 5 | 6 | |
| FG01 | BA | Ballett | 31 | 9 | |
| FG01 | VT | AV | Audio Video | 6 | 4 |
| FG01 | VT | BLT | Beleuchtung | 13 | 13 |
| FG01 | VT | BT | BT | 54 | 8 |
| FG03 | RQ | Requisite | 4 | 3 | |
| FG03 | MA | Maske | 20 | 14 | |
| FG03 | KO | Kostüm | 57 | 64 | |
| FG04 | GT | Gebäudetechnik | 11 | 21 | |
| FG04 | HS | FM | Hausbetriebsservice | 3 | 4 |
| FG04 | TD | Techniche Direktion | 2 | 2 | |
| FG04 | TD | BV | Techniche Direktion | 4 | 6 |
| FG04 | TD | AU | Techniche Direktion | 8 | 9 |
| FG04 | DKM | MK | Marketing | 6 | 6 |
| FG04 | DKM | DE | Development | 3 | 3 |
| FG04 | DKM | KN | Kommunikation | 3 | 3 |
| FG04 | VA | EK | Einkauf | 4 | 4 |
| FG04 | VA | IT | IT | 4 | 4 |
| FG04 | VA | FC | Finance Controlling | 6 | 6 |
| FG04 | VA | PR | Personalrat | 5 | 6 |
| FG04 | VA | PW | Personalwirtschaft | 6 | 6 |
| FG04 | IA | TP | Theaterpädagogik | 3 | 3 |
| FG04 | IA | 360 | 360° | 1 | 2 |
| FG04 | IN | Allgem. Infrastruktur | 5 | 1 | |
| FG04 | KB | KBB | 5 | 6 | |
| FG04 | STL | STZ | Staatsintendanz/Opernintendanz | 4 | 3 |
| FG04 | STL | GFD | Geschäftsf. Direktion | 3 | 3 |
| FG04 | OP | OPD | Opernsparte | 11 | 10 |
| FG04 | SP | SPD | Schauspielsparte | 8 | 9 |
| Mitarbeiter*innen Staatstheater1 | 487 | 260 | |||
| FG02 FG04 | Mitarbeiter*innen STNS GmbH und STNG GmbH | 134 | 29 | ||
| SUMMEN | 621 | 289 |
Stellen gem. Personalliste 2020 unter Berücksichtigung von Teilzeitmodellen. Konkrete Arbeitsplätze pro Raum gem. Raumprogramm beachten. 1inkl. Mitarbeiter*innen der Schauspielsparte, die räumlich im BOH verortet werden müssen.
Das Staatstheater Nürnberg beschäftigt in allen vier Sparten über 600 festangestellte Mitarbeiter*innen. Unter Berücksichtigung weiterer Mitarbeiter*innen der Tochtergesellschaften Staatstheater Nürnberg Service GmbH und Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH sowie der Gäste und Aushilfen werden pro Spielzeit rund 1.000 Mitarbeiter*innen beschäftigt.
Die besonderen Anforderungen der unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse (temporär bzw. dauerhaft angestellt) und die damit verbundenen zeitlichen Schwankungen der Bedarfe an Arbeitsplätzen und Kommunikationsstrukturen müssen bei der Planung der Büroflächen insbesondere für die tabellarisch gelisteten Bereiche berücksichtigt werden.
Die Anforderungen an den Kulturbetrieb wandeln sich und bilden gesellschaftliche Veränderungen und Erwartungen ab. Damit muss sich auch das Leistungsprofil des Staatstheaters anpassen können. Zukünftig werden einige Arbeitsfelder personell verstärkt werden (z. B. Vermittlung, digitale Berufe) und der Personalstamm des Staatstheaters potentiell weiterwachsen müssen. Hierfür sind in angemessenem Rahmen Entwicklungsflächen einzuplanen. Eine, über den konkreten Bedarf hinausgehende, pauschale Hochrechnung der Büroflächen ist im aktuellen Raumprogramm nicht enthalten. Ausgehend von der Statistik der Personalentwicklung des Staatstheaters Nürnberg ist auch zukünftig mit einem Personalzuwachs zu rechnen. Gleichzeitig können Entwicklungen insbesondere im Bereich der Digitalisierung zu Entlastungen führen. Bei veränderten Bedarfen soll zukünftig auch auf die Creative Coworking Spaces zurückgegriffen werden können.
5.4.2. Interne Kommunikationsstruktur und Büroflächen Die Mitarbeiter*innen des Staatstheaters wirken in einem hochkomplexen arbeitsteiligen Prozess an der Entstehung und Umsetzung von Kultur- und Kunstprodukten zusammen. Die Aufbauorganisation und das Funktionsschema verschaffen einen Überblick über das Zusammenspiel der Abteilungen und Gewerke.
Zahlreiche Arbeitsplätze im Status quo entsprechen nicht den gültigen Vorschriften und müssen rechtskonform ausgestaltet werden. Die bestehende Zersplitterung von Sparten, Büroflächen und Abteilungen über alle Gebäudeteile soll aufgehoben werden. Die interne Kommunikation, Workflows und kreative Arbeitsprozesse sollen durch sinnvolle Anordnungen sowie Vernetzung der Büro- und Probenflächen komplett neu gedacht und nachhaltig verbessert werden. Transparente Wände oder innenliegende Fenster ermöglichen Einblicke in die verschiedenen Arbeitsbereiche der Abteilungen, Gewerke und Sparten und sollen so die Identifikation der Mitarbeiter*innen mit dem Staatstheater und den Kolleg*innen stärken und positiv auf die Motivation und Inspiration aller einwirken. Aus den Einblicken in die Proben- und Arbeitswelten des Theaters können sich auch wertvolle Perspektiven und Angebote für das Publikum ergeben (Blick hinter die Kulissen).
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Arbeitsverhältnisse (vgl. Kapitel 5.4.1. Personalstruktur) sowie der Veränderungen in der Arbeitswelt (z. B. durch New Work, Teilzeitarbeit, Familienverträglichkeit, Shared Offices, Remote Offices), sollen die Büroflächen möglichst flexibel nutzbar sein. Damit sind ausdrücklich keine Großraumbüros gemeint, vielmehr soll die Zusammenlegung von Einzel- zu Gruppenbüros möglich sein. Teile der Büroflächen und Arbeitsplätze sollen durch verschiedene Mitarbeiter*innen im Wechsel genutzt werden können (Shared Desks). Die Angaben im Raumprogramm berücksichtigen bereits die Zusammenlegung von Teilzeitarbeitsplätzen an Shared Desks. Pro zusätzlicher Nutzer*in wurde im Raumprogramm bei geteilten Arbeitsplätzen dem gewählten Flächenansatz 2,0 m² hinzugefügt, um den zusätzlichen Bedarf an Aktenschränken,
persönlichen Spinden etc. gerecht zu werden. Die im Raumprogramm angegebene Anzahl an Arbeitsplätzen beschreibt somit bereits den Bedarf an gleichzeitigen Arbeitsplätzen. Durch eine transparente Raumgestaltung sollen neue Blickbeziehungen innerhalb des Hauses ermöglicht werden und die Wahrnehmbarkeit der einzelnen Abteilungen untereinander verbessert werden. Nach Möglichkeit sind die Abtrennungen zwischen den Büros als nicht tragende Innenwände ohne innenliegenden Leitungsverzug zu gestalten.
Grundsätzlich sind alle Büroarbeitsplätze als Bildschirmarbeitsplätze auszustatten.
Für Bürofunktionen, in denen insbesondere datenschutzrelevante Inhalte bearbeitet werden, sind einerseits geschlossene und geschützte Bereiche vorzusehen. Dazu zählen die Abteilungen Staatsintendanz, Geschäftsführende Direktion, Finance Controlling, IT, Personalrat und Personalwesen mit mindestens 28 Arbeitsplätzen, sowie mindestens 20 Arbeitsplätze im Bereich Vertrieb/ Ticketing. Andererseits sind einige Büroflächen dezidiert als sogenannte Creative Hubs oder Ideenlabore so funktional, kommunikativ und transparent auszugestalten, dass kreative Innovationen, sozialer Austausch, Produktivität und moderne Arbeitsweisen am Staatstheater gefördert werden können. Sie dienen sowohl als Besprechungsräume, als auch als Teamarbeitsräume und stehen allen Abteilungen zur Verfügung. Entwurfsabhängig und je nach Möglichkeit sollten fünf Räume von unterschiedlicher Größe beieinander verortet werden. Weitere drei Creative Hubs sollten dezentral angeordnet werden. In den Creative Hubs und Ideenlaboren sollen verschiedene kreative Entwicklungs- und Produktionsmethoden in interdisziplinären Teams ermöglicht werden. Die Räume sollen unterschiedliche Themenschwerpunkte haben und durch Ihre Ausstattung und Architektur kreative Impulse auf die Mitarbeiter*innen setzen. Die Ideenlabore sollen z. B. mit beschreibbaren und magnetischen sowie digitalen Wänden und mordernsten Medien und PC-Infrastruktur ausgestattet sein. Entsprechende Raumkonzepte sind zusammen mit den Mitarbeiter*innen und Innenarchitekt*innen zu entwickeln. Im Raumprogramm bisher nicht berücksichtigt sind die Kommunikationsbereiche, wie z. B. Flure und Teeküchen, welche durch die Objektplaner*innen entwickelt werden sollen.
Die Öffnung von Kommunikations- und Entwicklungsprozessen, die Ermöglichung von Kollaborationen sowie die Steigerung der Innovationskraft soll auch durch Coworking Spaces (vgl. Kapitel 5.5.2. Creative Coworking Spaces) und den engen Austausch mit externen Künstler*innen und Freischaffenden aus der Kultur- und Kreativwirtschaft ermöglicht werden. Die Coworking Spaces sollen offen, durchlässig und so modular gestaltet werden, dass Raumgrößen temporär definiert und bedarfsgerecht variiert werden können. Die Coworking Spaces sollen in die Bereiche für Büroeinheiten der festangestellten Mitarbeiter*innen übergehen, um den Austausch zu fördern.
5.4.3. Fertigungsküche und Kantine Das Staatstheater verfügt mit der Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH (STNG) über einer Tochtergesellschaft, die die komplette gastronomische Versorgung über eine Fertigungsküche bereitstellt und die Kantine sowie die Foyergastronomie beliefert (vgl. Kapitel 5.2.4. Besuchergastronomie). Diese Bereiche bieten enormes Entwicklungspotenzial. Die STNG wird auch zukünftig für die gesamte Gastronomie zuständig sein. Die aufgeführten Flächenbedarfe und Anforderungen entsprechen den gutachterlichen Empfehlungen. Die Fertigungsküche (Gastronomie) soll alle gastronomischen Bereiche – Kantine, Foyergastronomie, Opernbar, Restaurant und Stadtraumcafé – versorgen (vgl. Kapitel 5.5.1. Kulturareal). Außerdem wird sie das Catering für Großveranstaltungen in den Spielstätten und auf dem Kulturareal, wie z. B. Tagungen oder Vermietungen zubereiten und liefern. Sie muss daher entsprechend ausgestattet und gemäß der Definition hausinterner Transportwege logistisch gut an alle Bereiche angebunden sein und ist deshalb zwingend zentral anzuordnen.
Die Dimensionierung und Ausstattung hat so zu erfolgen, dass über den Tag verteilt 500 Mitarbeiter*innen versorgt werden können. Die Speisenzubereitung für das Tagesgeschäft des Cafés und das Abendgeschäft des Restaurants ist für jeweils 100 Gäste auszulegen (vgl. Kapitel 5.5.1. Kulturareal). Café und Restaurant sollen über den Tag verteilt mehrfach belegt werden können. Für die Versorgung der Besucher*innen von Veranstaltungen in den Spielstätten des Schauspiel- und Opernhauses durch die Besucher-gastronomie wird in Spitzenzeiten von bis zu 2.000 Besucher*innen ausgegangen. Regelmäßig finden Veranstaltungen auf allen drei Bühnen im Schauspielhaus sowie im Opernhaus parallel statt, so dass die Vor-, Pausen- und Nachbewirtung überlappend und gleichzeitig stattfinden muss. Daneben müssen die Voraussetzungen für die Vor- und Zubereitung des Caterings für Sonderveranstaltungen, Vermietungen oder Tagungen in der Integrativen Aktionsfläche für bis zu 199 Personen erfüllt werden. Es kommt zu einer hohen Gleichzeitigkeit der Nutzung der Besuchergastronomie.
Um den vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, sind die verschiedenen externen und internen Wegebeziehungen und Logistikachsen sorgfältig zu planen. Die Ware muss von der Anlieferung über die Kühl- und Lagerräume in die Fertigungsküche und die dort kreierten Speisen müssen an die Abnehmer*innen gelangen. Neben der Versorgung ist die Entsorgung einzuplanen. Im Bereich der Gastronomie gibt es unterschiedliche Anforderungen, wie z. B. Fettabscheider, Altglas sowie eine gekühlte Lebensmittelentsorgung. Über alle Bereiche fallen Restmüll, Papier und Wertstoffmüll an, welche zwischengelagert und bei Bedarf abgeholt werden.
Außerdem sind die Personalbereiche für die Mitarbeiter*innen mit Büroräumen, Umkleiden und Sanitärräumen entsprechend logistisch anzubinden.
Die Kantine soll in einen internen und einen öffentlichen Bereich getrennt werden. So wird den Mitarbeiter*innen einerseits ein geschützter Raum angeboten und gleichzeitig wird eine Begegnung der Gäste mit den Künstler*innen ermöglicht. Der interne Kantinenbereich mit 150 Sitzplätzen ist als Sozialraum für Mitarbeiter*innen ohne festen Arbeitsplatz vorgesehen. Es soll gemäß ASR 4.2. „Pausen- und Bereitschaftsräume“, Kapitel 4.1.13 einerseits mobiles Arbeiten ermöglichen und andererseits als Pausenraum funktionieren. Der öffentliche Kantinenbereich soll für 50 Sitzplätze ausgelegt sein und für eine Nutzung am Tag sowie am Abend zur Verfügung stehen. Zwischen der Küche und dem Tresenbereich im Gastraum soll eine Durchreiche vorhanden sein.
Eine Anbindung an den Außenbereich ist vorgesehen. Der Selbstbedienungsbereich soll für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen zugänglich sein. Hier ist ein kontrollierbarer Mitnahme- und Kassenbereich vorgesehen. Die Pfandrückgabe ist hier verortet. Ausreichend Platz für Getränkeautomaten muss eingeplant werden.
5.4.4. Pforte Die Pforte erfüllt als zentrale Kommunikationsstelle die Funktionen Bühneneingang (zentraler Eingang für Mitarbeiter*innen in alle Gebäudeteile), Empfang und Poststelle. Über den Bühneneingang gelangen die Mitarbeiter*innen, Gäste und externe Firmen in alle internen Bereiche des Staatstheaters. Dieser ist grundsätzlich von 6:00 bis 24:00 Uhr, in Ausnahmefällen bis 1:00 Uhr, mit zwei Mitarbeiter*innen besetzt. Der Bühneneingang muss permanente Arbeitsplätze mit Tageslicht vorsehen und ist über die Nacht vom Sicherheitsdienst besetzt.
Der Bühneneingang soll mit Vereinzelungsanlagen zur Ausgangs- und Zutrittskontrolle ausgestattet werden. Der barrierefreie Zutritt muss sichergestellt werden. Der Eingangsbereich muss insbesondere in den Stoßzeiten vor Proben- und Vorstellungsbeginn sowie dem Beginn und Ende der Büroarbeitszeiten das zügige, akkreditierte Passieren der Mitarbeiter*innen ermöglichen (hohe Gleichzeitigkeit).
Die Anmeldung und Akkreditierung von Gästen und externen Firmen erfolgt ebenfalls am Bühneneingang. Ein Empfangstresen mit zwei unmittelbar angrenzenden Büroarbeitsplätzen ist vorzusehen. Dort sind technische Steuerungssysteme für den Sicherheitsleitstand und ersten Feuerwehrangriffspunkt einzuplanen. Dazu zählen insbesondere Bildschirme zur Überwachung von Zugängen, die Telefonzentrale sowie die Sprachalarmierungsanlage. An die Büroräume sollen 50 Postfächer für die Hauspost angeschlossen sein.
Als täglicher Ein- und Ausgang soll der Bühneneingang so ausgestaltet sein, dass er als Empfang eine Willkommensatmosphäre schafft (Welcome Zone) und die Kernwerte des Theaters an die Mitarbeiter*innen und Gäste
übermittelt. Hierfür sind noch vor Passieren der Vereinzelungsanlage entsprechend ausgestaltete Windfänge, Empfangstresen, Verkehrsflächen vorzusehen.
Im Eingangsbereich angebrachte Displays dienen der Imagekommunikation. Dort werden insbesondere Markenclaims, Imagetrailer, Produktionsvideos sowie die Vision des Staatstheaters gezeigt, um die Identifikation der Mitarbeiter*innen mit dem Staatstheater zu fördern und um die Außenkommunikation zu bedienen.
Der Bühneneingang trennt die internen Bereiche durch Vereinzelungsanlagen von allgemein zugänglichen Bereichen, die ohne Passieren von Vereinzelungsanlagen erreicht werden können.
Nach Passieren der Vereinzelungsanlage in die internen Bereiche warten Gäste auf die Abholung zu Terminen, oder Mitarbeiter*innen auf Kolleg*innen. Über Displays für die interne Kommunikation können z. B. Raumbelegungsübersichten, Probenzeiten oder das Kantinenmenü kommuniziert werden.
Ein gut sichtbares digitales Wegleitsystem führt Personen zielgerichtet in die internen sowie allgemein zugänglichen Bereiche ab.
Zu den allgemein zugänglichen Bereichen zählen der öffentliche Teil der Kantine (vgl. Kapitel 5.4.3. Fertigungsküche und Kantine), sowie die Sanitäranlagen, die für Kantinenbesucher*innen sowie für Besucher*innen von Veranstaltungen im Orchesterprobensaal 01 (vgl. Kapitel 5.1.6. Generalmusikzentrum) oder Veranstaltungen auf dem Kulturareal bereitgestellt werden.
Der dritte Funktionsbereich der Pforte ist die Poststelle. Die Poststelle ist für die Annahme, Sortierung und Verteilung der Brief- und Paketpost sowie der postalischen Warenlieferungen zuständig. Hierfür ist eine automatisierte Paketannahme in Form einer außenzugänglichen 24/7- Packstation vorzusehen (vgl. DHL-Station). In der Poststelle werden Güter mit erheblichem Wert angenommen, sortiert und weiterverarbeitet. Es bestehen daher hohe Schutzanforderungen, wie z. B. abschließbare Lagerflächen, Gitterboxen mit digitalem Entnahmesystem inklusive Videoüberwachung. Die Be- und Entladezone ist zu überdachen. Die Zugangstore müssen mindestens doppelt so breit sein, wie eine Europalette. Im Gebäude müssen mindestens zwei abschließbaren Gitterboxen für die Aufnahme von jeweils zwei Europaletten zur Verfügung stehen.
Die Verortung der Anlieferung für die Poststelle sowie die 24/7-Packstation und Paketlager kann entwurfsabhängig im Bereich der Anlieferung für Kulissen, Gastro oder Facility Management erfolgen.
Für die Verarbeitung der Annahme und Verteilung der angelieferten Güter an die Empfänger*innen ist ein PC-Arbeitsplatz vorzusehen. Es muss eine sinnvolle logistische Verbindung zwischen Pforte und Anlieferung hergestellt werden.
5.4.5. Facility Management Die Abteilung Facility Management unterteilt sich in drei Bereiche:
Das technische Gebäudemanagement im Facility Management ist zuständig für die Überwachung, die Kontrolle, Wartung und Instandsetzung aller gebäudetechnischen Anlagen (vgl. Kapitel 4.3. Technische Anlagen). Die Mitarbeiter*innen des Technischen Gebäudemanagements arbeiten im Zweischichtbetrieb, um alle gebäude- und maschinentechnischen Prozesse und Vorgänge zu begleiten und bei Bedarf einzugreifen. Sie sind bei den regelmäßig anfallenden Prüfungen anwesend, die von externen Gutachtern durchgeführt werden und sind verantwortlich für die Beseitigung beanstandeter Mängel. In einer angegliederten Werkstatt für Elektro- und Maschinentechnik sollen Reparaturen möglich sein und der Leitstand zur Bedienung und Programmierung der Gebäudetechnischen Anlagen untergebracht sein. Lagerräume für Ersatzteile sowie die nötigen Umkleiden und Sanitärräume der Mitarbeiter*innen sind einzuplanen.
Das infrastrukturelle Facility Management umfasst die Pforte und die Postverteilung (Management der Briefkastenanlage, Aufbewahrung und Ausgabe von Paket und Päckchen). Hierunter fällt auch das Management der externen Reinigungskräfte, die Verteilung von Arbeitsschutzmitteln im Haus (Masken, Handschuhe, Arbeitsschuhe und -kleidung, Büromaterial etc.) und die Ausgabe von Zutrittskontrollkarten bzw. Schlüsseln. Für die Mitarbeiter*innen der externen Reinigungsfirmen sind Umkleiden und Sanitärräume vorzusehen. Die Lager- und Putzmittelräume sollen sowohl zentral als auch dezentral angelegt werden. Die Mitarbeiter*innen im Facility Management verfügen über einen Büro-, Lager- und Werkstattraum.
Dem kaufmännischen Facility Management unterliegt die Budgetverantwortung. Es umfasst die Abteilung Einkauf, welche für das Einholen von Angeboten für Produkte, wie z. B. Büro- und Reinigungsmaterial und Dienstleistungen sowie für die Ausschreibungen und Vergaben im gesamten Facility Management und Bauunterhalt zuständig ist.
5.5. Funktionsgruppe 5 (Cultural Hub) 5.5.1. Kulturareal
Kulturareal
Das Kulturareal soll für die diverse (Stadt-)Gesellschaft ein Ort der Begegnung, der Kommunikation und des Erlebnisses sein, der nicht zu privatem Wohnraum, Arbeitsplatz oder dem Internet als Plattform digitaler Räume zählt. Lebensqualität ist für Städte ein wichtiger Faktor, um im Wettkampf um Kreative, Familien und Arbeitskräfte zu bestehen. Dafür braucht es neben attraktiven Stadtquartieren und Arbeitsbedingungen, Orte mit umfangreichem Freizeit-, Erholungs- und Bildungsangebot.
Im Wandel der Urbanität nimmt die Gestaltung des öffentlichen Raums als Lebensort der Stadtbevölkerung eine zunehmend wichtige Rolle ein. Das Kulturareal soll Menschen zum Erkunden, Zuschauen oder Mitwirken an kreativen Produktionen einladen. Es soll Menschen ganzjährig und unabhängig von den Öffnungszeiten des Staatstheaters zusammenbringen und Möglichkeiten schaffen, sich zu erholen, zu arbeiten, zu kommunizieren oder zu diskutieren.
Das Kulturareal soll durch eine nachhaltige, klimafreundliche, architektonische Gesamtkonzeption als Einheit wahrgenommen und mit seiner Sogwirkung zu einer zentralen, identitätsstiftenden Landmark der Stadt Nürnberg werden und damit auch die Werte der Marke Staatstheater Nürnberg erlebbar machen.
Zur Belebung des Kulturareals und zur Anreicherung des Theatererlebnisses ist neben der neu zu schaffenden Integrativen Aktionsfläche und der Open-Air-Bühne (vgl. Kapitel 5.2.5. Integrative Aktionsfläche und Kapitel 3.2. Spielstätten) ein attraktives gastronomisches Angebot mit Restaurant und Stadtraumcafé in Innen- und Außenbereichen notwendig. Die Ausgestaltung und Ausstattung muss verschiedene Zielgruppen wie z.B. Schulklassen, Besuchergruppen, Paare und Einzelpersonen berücksichtigen, die vor oder nach dem Vorstellungsbesuch und unabhängig davon bewirtet werden sollen.
Das Restaurant soll für 100 Personen ausgelegt sein. Der Gästebereich soll trotz seiner Größe auf Einzelbesucher*innen, Paare und Kleingruppen eine attraktive Ausstrahlung haben und einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen. Neben Sitznischen, Einzel- und Gruppentischen soll er auch
über einen Ausschanktresen verfügen. Der Restaurantbetrieb soll als „A la carte-Restaurant“ mit Innen- und Außenbereich geplant werden. Innenund Außenbereich sollen dabei flexibel abtrennbar und bewirtbar sein.
Für die Andienung des Stadtraumcafés und Restaurantbetriebes ist eine direkte Anbindung an die Fertigungsküche, gemäß der Definition der hausinternen Transportwege nötig. Die Anordnung der Räume soll so erfolgen, dass zwischen Küche und Gastraum eine Durchreiche vorhanden ist (vgl. Kapitel 5.4.3. Fertigungsküche und Kantine).
Das gastronomische Angebot soll sich durch Sitzgelegenheiten und einen Straßenverkauf auch in den Außenbereich verlängern (Stadtraumcafé). Die Erdgeschosszonen der Bestandsgebäude und Neubauten sollen geöffnet und belebt werden.
Anknüpfend an die Megatrends Konnektivität, Mobilität und Neo-Ökologie soll das Kulturareal zudem die analoge und digitale Kommunikation von Menschen untereinander sowie über den Ort und den dort entstehenden Content anregen. Austausch, Dialog, soziale Zusammenkunft und barrierefreie Zugänglichkeit müssen ermöglicht werden. Das Kulturareal soll von der Gesellschaft als Sharing Community belebt werden, insbesondere durch die Möglichkeit, diesen Freiraum selbst mit kreativem Content zu gestalten. Auch Menschen, Institutionen oder Vereine, die kein primär künstlerisches Anliegen haben, sollen angesprochen und eingebunden werden. Die Verbindung des Kulturareals mit den umliegenden Museen, bietet großes Potential und kann als weitere Option entwickelt werden.
5.5.2. Creative Coworking Space Das Staatstheater soll als kreativer Ort wahrgenommen und gelebt sowie durch eine enge Vernetzung zur Kultur- und Kreativwirtschaft gestärkt werden. Die neu zu errichtenden Coworking Spaces dienen dabei als Möglichkeit sich externen Künstler*innen und Freischaffenden aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zu öffnen, sich gegenseitig zu inspirieren und damit kreativen Austausch zu verwirklichen. Sie verstärken und vereinfachen die Zusammenarbeit bei Co-Creations und Kooperationen, schaffen neue Kommunikations- und Entwicklungsprozesse und steigern die Innovationskraft. Nürnberg soll als Standort für Innovation im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft gestärkt und das Staatstheater als Ideenlabor etabliert werden (Creative Hub).
Zielgruppe der Coworking Spaces sind freischaffende Künstler*innen, die als Gäste des Staatstheaters bei Produktionen mitwirken sowie Freischaffende aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, die sich zur Verwirklichung eigener Projekte temporär einmieten.
Die Creative Coworking Spaces sollen mit einer modernen und flexiblen (Büro-)Infrastruktur ausgestattet sein und eine optimale, kommunikative Anbindung an die Arbeitsplätze der Künstler*innen des Staatstheaters haben. Die Möglichkeit, Arbeitsplätze von unterschiedlichen Personen zu nutzen, muss gegeben sein (vgl. Kapitel 5.4.2. Interne
Kommunikationsstruktur und Büroflächen). Der Zugang ist nur über die Pforte (Gästekarte) möglich.
5.5.3. Kultur-Kindertagesstätte Eine Kultur-Kindertagesstätte soll den steigenden Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder von Mitarbeiter*innen des Staatstheaters auch über reguläre Kita-Öffnungszeiten hinaus decken und ein zusätzliches Betreuungsangebot für das Einzugsgebiet bieten. Unter Berücksichtigung der theaterspezifischen Arbeitszeiten sollen die Betreuungszeiten für Kinder sowohl tagsüber als auch in den Abendstunden angeboten werden. Zudem soll eine temporäre Kinderbetreuung angeboten werden, die es Besucher*innen ermöglicht, ihre Kinder während des Vorstellungsbesuchs in Betreuung zu geben. Die kunst- und kulturspezifischen, pädagogischen Angebote könnten durch eine Zusammenarbeit mit dem Staatstheater ergänzt werden und damit an den bildungspolitischen Auftrag des Theaters anknüpfen.
Die Kultur-Kindertagesstätte soll als Kooperation zwischen der Stadt Nürnberg oder einer anderen Betreiberin der Einrichtung und dem Staatstheater Nürnberg realisiert werden.
Die dafür erforderlichen Flächen wurden im Raumprogramm nicht mit in den Ansatz gebracht, da die Unterbringung der für den Betrieb des Staatstheaters zwingend notwendigen Flächenbedarfe bereits herausfordernd ist. In Abstimmung mit der Stadt Nürnberg soll deshalb ein geeigneter Standort in unmittelbarer Nähe gefunden werden.
Die unmittelbaren Nachbar*innen (Bundesagentur für Arbeit, Verkehrsmuseum mit dem Museum für Kommunikation und dem DB- Museum, Germanisches Nationalmuseum) könnten in die Planung und Umsetzung miteingebunden werden.
Die Lage zwischen Alt- und Südstadt, der direkte U-Bahn-Anschluss, das kunst- und kulturspezifische, pädagogische Profil sowie die verlängerten Öffnungszeiten stellen ein attraktives Angebot für viele Eltern dar. Eine enge Verbindung der Eltern und Kinder zum Theater wird aufgebaut. Die Kultur- Kindertagesstätte erweitert das Kulturareal und trägt zur Öffnung zur diversen (Stadt-)Gesellschaft bei.
6. GLOSSAR
Bühnenfläche: setzt sich zusammen aus der Szenenfläche und den Umgängen. In den Umgängen befinden sich die Regiepulte sowie die Zugänge zur Szenenfläche. Bühnennähe: Die Szenenfläche ist das Zentrum des Opernbetriebs. Hier finden Vorstellungen und Endproben statt. Um einen reibungslosen und effizienten Vorstellungs- und Probenablauf sicherzustellen, müssen bestimmte Flächen und Räume in unmittelbarer Nähe zur Szenenfläche liegen oder auf direktem Weg verbunden sein – etwa Flächen, auf denen Bühnenbilder aufgebaut und zwischengelagert werden können, oder die Abendgarderoben der Künstler*innen, die sich bis unmittelbar vor ihrem Auftritt einsingen, einkleiden und konzentriert vorbereiten können müssen.
Creative Coworking Spaces: Büroräume oder Flächen, die von Gästen oder externen Unternehmen als Mitwirkende bei Produktionen des Theaters oder von Freischaffenden aus der Kultur- und Kreativwirtschaft für eigene Projekte genutzt werden können. Sie können in ihrer Raumgröße bedarfsorientiert variiert und temporär angemietet werden. Sie dienen kreativen Schaffensprozessen und sind entsprechend offen, kommunikativ und flexibel ausgestattet und sollen die Vernetzung zwischen Nutzer*innen der Creative Coworking Spaces und den Mitarbeiter*innen des Staatstheaters fördern.
Creative Hub (Ideenlabor): Räume, welche die Belebung von internen und externen Innovationspotentialen und die Transformation von Arbeits- und Produktionsprozessen ermöglichen, in denen interdisziplinäre Teams an zukunftsfähigen Formaten, Strukturen oder Projekten arbeiten. Die räumlichen Gegebenheiten und die Raumausstattung fördern kreative Prozesse und Kommunikation außerhalb eingeübter Denkmuster und stärken somit die Innovationskraft und Entwicklungsdynamik des Staatstheaters. Die Räume sollen farbliche Kontraste zu allgemeinen Büroflächen bilden und auch durch die Raumausstattung kreative Impulse auf Mitarbeiter*innen aussenden.
Cultural Hub: Ort der Vernetzung und des Austausches, ein gestaltbarer Freiraum für die diverse (Stadt-)Gesellschaft. Verknüpfung verschiedenster kultureller Formate und Räume mit zusätzlichen Angeboten sowie der Gastronomie und Erholung an einem öffentlichen Ort.
Drehscheibenwagen: mobiles Element, das ein Drehen der Kulissen auf der Szenenfläche ermöglicht. Der Drehscheibenwagen kann auf die Seitenoder Hinterbühne verschoben werden und ermöglicht dadurch schnelle Szenenwechsel.
Diverse (Stadt-)Gesellschaft: Die Bevölkerung Nürnbergs und der Europäischen Metropolregion Nürnberg wird immer diverser. Das Staatstheater versteht sich als Ort der Vielfalt und des Austauschs, das mit seinen Programmen möglichst alle Menschen aus der (Stadt-)Gesellschaft ansprechen und sie über die Kunst miteinander ins Gespräch bringen möchte.
Eiserne Vorhang: ist eine bauliche Brandschutzeinrichtung in Versammlungsstätten, die das Bühnenhaus als Brandabschnitt vom Zuschauerraum in Form eines Feuerschutzabschlusses trennt, um eine sichere Flucht der Zuschauer*innen zu gewährleisten und den Übergriff des Feuers und Rauches in andere Gebäudeteile zu verhindern.
Konnektivität: basiert auf menschlicher Kommunikation und beschreibt die zeitgenössische Verflechtung von Online- und Offline-Kommunikation. Vernetzte Kommunikation führt zu einer partizipatorischen Kultur. Das Staatstheater als Kommunikationsort berücksichtigt deshalb Entwicklungen im Bereich Konnektivität.
Kulturareal: Ort, der durch prägnantes, architektonisches Gesamtkonzept sichtbar städtebaulich eingebunden und durch die vielfältigen ganzjährigen und von den Betriebszeiten des Theaterbetriebs losgelösten Angeboten belebt wird.
Landmark: Ort, der durch herausragende Architektur und einzigartige Programmvielfalt hohe Strahlkraft und Sichtbarkeit erzeugt und so das kulturelle Profil und das Stadtbild prägt.
Megatrend Mobilität: beschreibt die Entstehung einer mobilen Weltkultur, getrieben von einem immer facettenreicher und differenzierter werdenden Angebot an Mobilität. Das Auto zieht sich aus der Stadt zurück, die Mobilität der Zukunft wird immer stärker vom Fahrrad geprägt. Neue Produkte und Services verändern und erweitern dabei die Perspektive auf und die Nutzung von Verkehrsmitteln. Die Mobilität von morgen wird definiert durch das Ineinandergreifen von Arbeit, Wohnen und Freizeit. Die verkehrstechnische Anbindung des Staatstheaters Nürnberg ist zukunftsfähig zu entwickeln und die Infrastruktur insbesondere für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen zu verbessern.
Neigegedeck: angetrieben durch die Untermaschinerie, ermöglicht das Neigegedeck, einen Teilbereich der Szenenfläche um bis zu 10° schräg zu stellen. Hierdurch ergeben sich neue Raumwirkungen und Spielebenen für das Bühnenbild und die Darsteller*innen.
Neo-Ökologie: Ökologie beschreibt die Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen und ihrer Umwelt. Durch globale Entwicklungen, wie den Klimawandel, muss sich das Verhältnis der Menschen zu ihrer Umwelt neu ausrichten und verändern. Dies gilt auch für das Staatstheater Nürnberg, seine Mitarbeiter*innen und Besucher*innen, sowie die diverse (Stadt-)Gesellschaft. Veränderungen in der Wechselbeziehung werden künstlerisch verarbeitet und sollen im Rahmen des Bauvorhabens auch durch die Architektur und Technik berücksichtigt werden (Vorbildfunktion).
Obermaschinerie: ist eine im Bühnenturm verortetet technische Einrichtung, um Dekorationen und Bühnenelemente oder auch Darsteller*innen mithilfe von Drahtseilen über verschiedene Züge positionsgenau hoch- und runterzufahren.
Podien: bewegliche Bühnenelemente, die einzeln in die Höhe gefahren oder in die Tiefe versenkt werden können. Hierdurch ergeben sich neue
Raumwirkungen und Spielebenen für das Bühnenbild und die Darsteller*innen.
Seitenbühne: Die Seitenbühne ist seit den frühen dreißiger Jahren essenzieller Bestandteil von Theaterbauten. Sie dient zur Aufbewahrung, Vorbereitung und schnellem Szenenwechsel der Dekoration zur Bühne und ist unerlässlich für einen wirtschaftlichen Theaterbetrieb.
Silver Society: Weltweit steigt die Lebenserwartung. Gleichzeitig bleiben die Menschen länger gesund und mobil. Nach dem bisher üblichen Renteneintritt entsteht eine völlig neue Lebensphase, in der die neue Freiheit auch aufgrund regelmäßig hohen Wohlstandes weiter aktiv gestaltet wird. Dieser Lebensabschnitt verlängert sich und bietet Raum für Selbstentfaltung in neuen Lebensstilen auch in hohem Alter. Ein neues Selbstverständnis verbreitet sich und verändert die Gesellschaft grundlegend. Für das Staatstheater steht daher nicht nur die Förderung des Nachwuchses im Fokus, sondern auch die Ausrichtung auf die Silver Society.
Szenenfläche: Die vom Zuschauerraum einsehbare Fläche der Bühne auf der die künstlerischen und musikalischen Darstellungen erfolgen.
Theater der Zukunft: berücksichtigt Megatrends und gesellschaftliche Entwicklungen, um Erwartungen an den modernen Theaterbetrieb zu entsprechen und die diverse (Stadt-)Gesellschaft zu erreichen.
Untermaschinerie: ist eine unter dem Bühnenboden verortete technische Einrichtung, mit der Podien und damit Dekorationen und Bühnenelemente oder auch Darsteller*innen über mehrere Geschosse unter oder über das Bühnenniveau in vertikaler Richtung gefahren werden können.
Urbanität: Der Begriff beschreibt das Verhältnis von Stadtraum und Stadtbewohner*innen und ihrer Kultur. Urbanität beschreibt zudem die Qualität eines Stadtraums, der urbanes Verhalten und urbane Lebensstile ermöglicht und fördert. Als Zielkategorie umfasst Urbanität im Rahmen des Bauvorhabens vor allem die Förderung funktionaler, baulicher, sozialer und kultureller Vielfalt und Diversität.
Zugänglichkeit: Die Räume und Veranstaltungen des Staatstheaters sollen möglichst barrierearm und für möglichst alle Menschen zugänglich sein. Das geht weit über die Erreichbarkeit der Spielstätten hinaus.
7. MITGÜLTIGE UNTERLAGEN
Die nachfolgenden Unterlagen finden sich auf der gemeinsam genutzten Datenplattform MyDrive:
7.1. Raumprogramm 7.2. Funktionsschema 7.3. Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen
IMPRESSUM
Verfasser: Stiftung Staatstheater Nürnberg
Stand: 11.06.2021
Verwendungshinweis: Die Unterlage ist ein vertrauliches Dokument und dient nur für die Projektbauherrengruppe, den Lenkungskreis und die Projektbeteiligten.
Die vorliegende Unterlage beruht auf Gutachten ab dem Jahr 1967 sowie der Expertise und aktuellen Plausibilisierungen der Fachplaner für die Bereiche Bühnentechnik, Akustik, Statik, Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik. Sie unterliegt einem dynamischen Prozess in Zusammenarbeit mit der Projektbaudienststelle der Stadt Nürnberg sowie dem Projektentwickler.
Foto Deckblatt: Matthias Dengler