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← Sitzung der Opernhaus-Kommission (22.10.2021)

Bericht

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Opernhaus-Kommission Kultur, Sport & Freizeit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Berichtsvorlage 2. BM/038/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Opernhaus-Kommission 22.10.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Nutzerbedarfsprogramm (NBP) für das Bauvorhaben Opernhaus

Anlagen: 01_Nutzerbedarfsprogramm BOH STN 2021.06.11 02_Funktionsschema Index 6 BOH STN 2021.06.11 03_Ziele Akustik Index 06 BOH 2021.04.28 04_Erläuterungsbericht NBP Testentwurf DU 2021.06.11 (samt Anlagen) 05_Kurzfassung Erläuterungsbericht NBP Testentwurf DU 2021.06.11 06_Kurzfassung Nutzerbedarfsprogramm BOH STN 2021.06.11

Bericht: Es muss unverändert davon ausgegangen werden, dass das Opernhaus nur noch bis zum Ende der Spielzeit 2024/ 2025 genutzt werden kann. Ausgehend von der Annahme, dass das Opernhaus am Standort Richard-Wagner-Platz saniert wird, um nach Abschluss der Sanierung wieder als Opernhaus zu dienen, ist für Planung und Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen ein Nutzerbedarfsprogramm erarbeitet und in der Sondersitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 vorgelegt worden.

Das Nutzerbedarfsprogramm definiert einerseits die Notwendigkeiten der Bauaufgabe und ihren Umfang, und formuliert andererseits die individuellen Anforderungen des Staatstheaters als Nutzer des städtischen Gebäudes. Plausibilisiert durch qualitative Interviews mit allen Abteilungen des Staatstheaters und fachlich unterstützt durch einen Projektentwickler sowie externe Fachplaner wurden vor allem der Raumbedarf (z.B. Flächen- und Funktionsbeziehungen, Arbeitsplätze), organisatorische und betriebliche Erfordernisse (z.B. Bühnen- und Magazinflächen, Logistik) sowie die technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. Brand- und Arbeitsschutz) benannt. In einem eigenen Verfahren wurde dabei der zentrale Themenbereich „Akustik und Kernfunktionen“ bearbeitet; Ziele und Anforderungen beschreibt als Teil des Nutzerbedarfsprogramms ein eigenständiges Dokument mit Datum vom 28. April 2021.

Der externe Projektentwickler hat mit einem „Testentwurf“, der bewusst kein architektonischer Entwurf ist, die grundsätzliche Möglichkeit einer Umsetzbarkeit der Nutzerbedarfe am Standort Richard-Wagner-Platz geprüft. Grundlage seiner Arbeit war u.a. ein detailliertes Raum- und Funktionsprogramm, das raum- und flächengenau den baulichen Bestand mit den im Nutzerbedarfsprogramm formulierten Bedarfen in Beziehung gebracht und abgeglichen hat.

Das vorliegende Nutzerbedarfsprogramm und der Testentwurf mit Datum vom 11. Juni 2021 stellen insofern einen ersten Abschluss der Bedarfsplanung und der „Leistungsphase null“ dar. Sie dienen allen Projektbeteiligten als Diskussionsgrundlage und gemeinsame Basis für die Bearbeitung der nun folgenden Prozessschritte, die in einen Beschluss im Rat und in die Ausschreibung der Planungsleistungen in einem geeigneten Verfahren münden sollen.

Ein wesentlicher Teil dieses Prozesses ist die „Erste Lesung“ der o.g. Unterlagen in dieser Sitzung der Opernhaus-Kommission. Ziel ist es insbesondere, Anmerkungen der Kommissionmitglieder zu den vorliegenden Unterlagen zu hören sowie inhaltliche Wünsche und Anregungen aufzunehmen und im Rahmen einer Vertiefungsphase ins

Nutzerbedarfsprogramm einzuarbeiten. Explizit (noch) nicht beabsichtigt ist in dieser Sitzung eine Empfehlung für eine Beschlussfassung zum Nutzerbedarfsprogramm durch den Rat.

Für die fachliche Begleitung der anstehenden Vertiefungsphase wurde das Berliner Büro C4C beauftragt. Aufgabe des Büros ist einerseits eine kritische externe Analyse und Evaluation der bisher erarbeiteten Ergebnisse und andererseits die Vertiefung einzelner Themenbereiche in Workshops und Arbeitskreisen. Die Projektmitarbeiter des Büros werden an der Sitzung der Kommission teilnehmen.

Ziel der Vertiefungsphase ist die Konsolidierung des Nutzerbedarfsprogramms und dabei insbesondere die (auch politische) Bearbeitung dreier wesentlicher Themen: (1) Städtebauliche, stadträumliche und stadtgesellschaftliche Fragestellungen im Kontext eines Bauvorhabens Opernhaus (2) Fragestellungen zur baulichen Umsetzung betrieblicher Erfordernisse (Logistikachse zwischen Opern und Schauspielhaus mit Anlieferung, Magazin, Bühnen- und Probeflächen) (3) Publikumsbereiche im „Vorderhaus“ (Zuschauersaal). Ein konsolidiertes Nutzerbedarfsprogramm soll dann dem Stiftungsrat des Staatstheaters und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Bauvorhaben Opernhaus und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Ref. VI

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