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← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (20.10.2021)

Sitzung gesamt öffentlich mit Nachmeldungen

Anlage · 20.10.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

CSU-Stadtratsfraktion Bau- und Vergabeausschuss Andreas Krieglstein Altenfurt Marcus König Marion Padua Linke Liste Langwasser Hauptbahnhof Mögeldorf Fürther Straße Laufamholz Erlenstegen Buchenbühl St. Jobst Fischbach Galgenhof Eibach Energie & Versorgung Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Kultur, Sport & Freizeit Sicherheit & Ordnung Digitalisierung & Verwaltung Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Änderung der Taxitarifordnung 5 Sitzungsvorlage OA/008/2021 5 Antrag der Taxi-Zentrale Nürnberg auf Änderung der Taxitarifordnung vom 16.07.2021 9 OA/008/2021 Niederschrift zur Sitzung der Taxikommission am 14.09.2021 OA/008/2021 23 Taxitarifordnung bisherige Fassung OA/008/2021 25 Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung OA/008/2021 29 * TOP Ö 1.1 Fortführung des NFFX - Business Support Center: dritte Förderphase vom 33 01.01.2022 - 31.12.2026 Sitzungsvorlage Ref.VII/011/2021 33 Entscheidungsvorlage Ref.VII/011/2021 37 TOP Ö 2 Breitbandausbau in Nürnberg 45 Bericht WiF/016/2021 45 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.05.2020 WiF/016/2021 49 Antrag der Stadtratsgruppe Linke Liste vom 09.08.2020 WiF/016/2021 51 Sachverhalt WiF/016/2021 53 TOP Ö 3 Kongress- und Tagungsstandort Nürnberg 59 Bericht WiF/017/2021 59 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.02.2021 WiF/017/2021 63 Sachverhalt WiF/017/2021 65 TOP Ö 4 NKubatur - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und 71 Nachhaltigkeit Bericht WiF/015/2021 71 Sachverhalt WiF/015/2021 75 * TOP Ö 4.1 Wasserstoff-Strategie Nürnberg 79 Sitzungsvorlage WiF/020/2021 79 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.06.2021 WiF/020/2021 83 Entscheidungsvorlage WiF/020/2021 85

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Sitzungszeit

Mittwoch, 20.10.2021, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Änderung der Taxitarifordnung Gutachten

OA/008/2021 König, Marcus

2. Breitbandausbau in Nürnberg Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 25.05.2020 WiF/016/2021

Antrag Stadträtin Padua vom 09.08.2020

Fraas, Michael, Dr.

3. Kongress- und Tagungsstandort Nürnberg Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.02.2021 WiF/017/2021

Fraas, Michael, Dr.

4. NKubatur - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, Bericht

GreenTech und Nachhaltigkeit WiF/015/2021

Fraas, Michael, Dr.

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.09.2021,

öffentlicher Teil

OA/008/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.10.2021 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 27.10.2021 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Änderung der Taxitarifordnung

Anlagen: Antrag der Taxi-Zentrale Nürnberg auf Änderung der Taxitarifordnung vom 16.07.2021 Niederschrift zur Sitzung der Taxikommission am 14.09.2021 Taxitarifordnung bisherige Fassung Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung

Sachverhalt (kurz):

Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Verkehr mit Taxen in Nürnberg durch die Stadt Nürnberg in der Taxitarifordnung festgesetzt.

Mit Schreiben vom 16.07.2021 beantragte die Taxi-Zentrale Nürnberg die Änderung der bestehenden Taxitarifordnung in folgenden Punkten:

dann 3,70 EUR angehoben werden.

EUR auf dann 2,20 EUR angehoben werden.

angehoben werden.

Fahrpreis zu fordern.

Das gesetzlich vorgeschriebene Anhörverfahren wurde durchgeführt. Das Bayer. Landesamt für Maß und Gewicht und die IHK Nürnberg für Mittelfranken stimmten der beantragten Änderung zu.

Hinsichtlich der Abstimmung der Taxitarife im Städtedreieck wurde der Antrag auch den Nachbarstädten Erlangen und Fürth zugeleitet. Die Stadt Erlangen stimmte den geplanten Änderungen zu, durch die Stadt Fürth erfolgte keine Rückmeldung. Wie dem zwischenzeitlich zur Stellungnahme vorgelegten Antrag auf Änderung der Taxitarifordnung der Stadt Fürth zu entnehmen ist, wurde dort eine ähnliche Tarifanhebung wie in Nürnberg beantragt.

Die Taxikommisssion hat sich in der Sitzung am 14.09.2021 mit dem Antrag und den eingegangenen Stellungnahmen befasst. Die beantragte Anhebung des Taxitarifs wurde von

allen Teilnehmern als maßvoll und angemessen begrüßt. Die verpflichtende Akzeptanz der Kreditkartenzahlung und die Einführung der Möglichkeit zur Forderung eines Vorschusses auf den Fahrpreis wird als sinnvoll betrachtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag (Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 20.10.2021):

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO - TTO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.

Beschlussvorschlag (Stadtrat am 27.10.2021) :

Gemäß dem beiliegenden Gutachten des RWA vom 20.10.2021 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO - TTO) beschlossen.

Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungs-

bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen

(TaxitarifO ̶ TTO)

Vom 18. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 659),

zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. November 2020 (Amtsblatt S. 447)

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i. d. F. d. Bek. vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 49 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) und auf Grund von § 31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 22. Dezember 1998 (GVBl. S. 1025), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 25. Mai 2003 (GVBl. S. 335) folgende Verordnung:

Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Entgelte § 3 Errechnung des Fahrpreises § 4 Sondervereinbarungen § 5 Mitführpflicht § 6 In-Kraft-Treten; Übergangsregelung

§ 1

Geltungsbereich

(1) Für die Beförderung mit Taxen, die von der Stadt Nürnberg als Genehmigungsbehörde zugelassen sind, gilt innerhalb des Pflichtfahrbereichs der nachstehende Tarif. (2) Der Pflichtfahrbereich im Sinne des § 47 PBefG umfasst das Stadtgebiet der kreisfreien Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen sowie Schwabach und erstreckt sich auf Teile der Landkreise Ansbach, Erlangen- Höchstadt, Forchheim, Fürth, Neumarkt/Opf., Neustadt/Aisch - Bad Windsheim, Nürnberger Land und Roth. Er ist in der Karte vom 17. Dezember 1998 (M 1:200.000), die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, grob dargestellt. Die genauen Grenzen des Pflichtfahrbereichs ergeben sich aus der Karte vom 08. Dezember 1998 (M 1:25.000), die beim Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, in Nürnberg archivmäßig verwahrt wird und während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann. Als Pflichtfahrbereichsgrenze gilt jeweils die Innenkante der äußeren Begrenzungslinie zu Zone 6.

§ 2

Entgelte

(1) Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt 3,50 Euro. In diesem Preis ist eine Fahrleistung für 0,20 Euro eingeschlossen.

___________________________ 73. Nachtrag Dezember 2020 1

(2) Der Fahrpreis beträgt 1. für den ersten gefahrenen Kilometer 3,70 Euro (je angefangene 54,05 m Fahrstrecke 0,20 Euro); 2. für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer 2,10 Euro (je angefangene 95,24 m Fahrstrecke 0,20 Euro); 3. für jeden weiteren Kilometer 1,60 Euro (je angefangene 125,00 m Fahrstrecke 0,20 Euro). (3) Der Wartezeitpreis beträgt 0,20 Euro für jeden angefangenen Zeitraum von 27,7 s; dies sind je Stunde 26,00 Euro. Als Wartezeit gilt jedes Halten und jede Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit, wenn dies nach dem Einsteigen des Fahrgastes auf dessen Veranlassung oder aus verkehrlichen, vom Fahrpersonal nicht zu vertretenden Gründen erforderlich wird. Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei Abs. 2 Nr. 1 7,03 km/h, bei Abs. 2 Nr. 2 12,38 km/h und bei Abs. 2 Nr. 3 16,25 km/h. (4) Wird ein Taxi bestellt, so wird für eine Wartezeit von 4 Minuten kein Entgelt berechnet. Für jede weitere angefangene Minute Wartezeit, die aus vom Fahrpersonal nicht zu vertretenden Gründen entsteht, wird ein Entgelt nach Abs. 3 Satz 1 erhoben. Wartezeit im Sinne der Sätze 1 und 2 ist der Zeitraum, der zwischen dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers und dem Einsteigen des Fahrgastes liegt. Der Fahrpreisanzeiger ist unmittelbar nach Eintreffen (Fahrzeugstillstand) am vereinbarten Abholort – falls ein bestimmter Abholzeitpunkt vereinbart wurde, jedoch erst nach Erreichen dieses Zeitpunktes – einzuschalten. Das Fahrpersonal hat sich unverzüglich nach dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers beim Besteller zu melden. (5) An Zuschlägen werden erhoben 1. für die Bestellung eines Kombifahrzeuges (PKW mit erhöhtem Ladevolumen) mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 2,50 Euro; 2. für die Nutzung eines Fahrzeuges mit mehr als vier Fahrgastsitzplätzen durch fünf bis sechs Fahrgäste oder für die Bestellung eines Fahrzeuges mit fünf bis sechs Fahrgastsitzplätzen mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 2,50 Euro; 3. für die Nutzung eines mit einem Rollstuhl befahrbaren Fahrzeugs durch einen Fahrgast, der auf die Beförderung in einem derartigen Fahrzeug angewiesen ist 7,50 Euro; 4. für die Nutzung eines Fahrzeuges mit mehr als vier Fahrgastsitzplätzen durch sieben bis acht Fahrgäste oder für die Bestellung eines Fahrzeugs mit sieben bis acht Fahrgastsitzplätzen mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 7,50 Euro. Der Fahrgast ist bei der telefonischen Bestellung auf den jeweiligen Zuschlag hinzuweisen. In allen anderen Fällen hat das Fahrpersonal die Fahrgäste so früh wie möglich, spätestens aber vor Antritt der Fahrt, auf den Zuschlag hinzuweisen. (6) Für Beförderungsfahrten, die weder in der Tarifzone 1 oder 2 beginnen oder enden, noch durch diese hindurchführen, werden folgende Tarifzonenzuschläge erhoben:

Ziel- zone 3 4 5 6
Start- zone
3 10 Euro 10 Euro 10 Euro 10 Euro
4 10 Euro 15 Euro 15 Euro 15 Euro
5 10 Euro 15 Euro 25 Euro 25 Euro
6 10 Euro 15 Euro 25 Euro 40 Euro

Der Fahrgast ist vor Antritt der Fahrt auf den jeweils anfallenden Zonenzuschlag hinzuweisen. (7) Wird aus vom Besteller zu vertretenden Gründen die Fahrt nach Auftragserteilung nicht durchgeführt, so ist der auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Preis, mindestens jedoch der Grundpreis zuzüglich der Zuschläge nach den Abs. 5 und 6 zu bezahlen.

__________________________ 2 73. Nachtrag Dezember 2020

§ 3

Errechnung des Fahrpreises

(1) Die Beförderungsentgelte nach dieser Verordnung sind Festpreise; sie dürfen nicht über- oder unterschritten werden. (2) Die Errechnung des zu entrichtenden Gesamtpreises hat durch einen geeichten Fahrpreisanzeiger zu erfolgen. Als Entgelt darf nur der Betrag gefordert werden, der nach dieser Verordnung richtig berechnet und auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigt wird. Ausgenommen hiervon ist der in § 2 Abs. 7 aufgeführte Fall. (3) Bei Störung oder Versagen des Fahrpreisanzeigers wird der Fahrpreis nach der zurückgelegten Strecke und dem Kilometerpreis berechnet, der gemäß § 2 anzuwenden gewesen wäre. Taxiunternehmer und Fahrpersonal sind verpflichtet, unverzüglich für die Instandsetzung eines gestörten Fahrpreisanzeigers zu sorgen. (4) Für Nebenleistungen, die in der Verordnung über den Verkehr mit Taxen vorgeschrieben werden, darf kein zusätzliches Entgelt berechnet werden. Dies gilt insbesondere für das Tragen üblichen Reisegepäcks von und zu der Haustüre sowie vom und zum Zugang des Bahnhofes oder Flughafens. Für darüber hinausgehende zusätzliche Leistungen kann ein angemessenes Entgelt vereinbart werden.

§ 4

Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen gemäß § 51 PBefG bedürfen der Genehmigung der Stadt Nürnberg.

§ 5

Mitführpflicht

Diese Verordnung ist in jedem Taxi mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuzeigen.

§ 6

In-Kraft-Treten; Übergangsregelung

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 04. Dezember 2000 (Amtsblatt S. 600), geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2000 (Amtsblatt S. 621), mit Ausnahme der Anlage (Karte M 1 : 200.000 vom 17. Dezember 1998) außer Kraft. (2) Sondervereinbarungen, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung der Stadt Nürnberg angezeigt wurden, bedürfen ab 01.01.2005 der Genehmigung gemäß § 4.

____________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 30.12.2003

___________________________ 73. Nachtrag Dezember 2020 3

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und

Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO – TTO) vom

18. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 659), zuletzt geändert durch Verordnung vom

9. November 2020 (Amtsblatt S. 447)

Vom ..............................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822), und auf Grund von § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juli 2021 (GVBl. S. 499), folgende Verordnung:

Art. 1

  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe zu § 3 wird folgende Angabe eingefügt:

„§ 4 Abrechnung, Zahlungsweise“

b) Die Angaben zu den bisherigen §§ 4 bis 6 werden die Angaben zu den §§ 5 bis 7.

c) Nach der Angabe zu § 7 werden folgende Angaben angefügt:

„Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2) Karte vom 17. Dezember 1998 Anlage 2 (zu § 4 Abs. 3) Höhe des Vorschusses“

  1. In § 1 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „Anlage“ durch die Angabe „Anlage 1“ ersetzt.

  2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt 3,70 Euro.“

b) Abs. 2 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

„2. für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer 2,20 Euro (je angefangene 90,91 m Fahrstrecke 0,20 Euro);“

c) Abs. 3 wird wie folgt geändert:

aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Der Wartezeitpreis beträgt 0,20 Euro für jeden angefangenen Zeitraum von 25,7 s; dies sind je Stunde 28,00 Euro.“

bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei Abs 2 Nr. 1 7,57 km/h, bei Abs. 2 Nr. 2 12,72 km/h und bei Abs. 2 Nr. 3 17,50 km/h.“

  1. In § 3 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „ist der in § 2 Abs. 7 aufgeführte Fall“ durch die Wörter „sind die in Abs. 4 Satz 3 und § 2 Abs 7 aufgeführten Fälle“ ersetzt.

  2. Nach § 3 wird folgender § 4 eingefügt:

„§ 4

Abrechnung, Zahlungsweise

(1) Auf Wunsch des Fahrgastes muss in jedem Taxi bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten angenommen werden. Der Unternehmer hat die Akzeptanz von mindestens drei verschiedenen, im Geschäftsverkehr üblichen Kreditkarten zu gewährleisten. Die Annahmepflicht besteht nicht, wenn der Fahrgast auf Verlangen des Fahrers nicht seine Identität durch Vorlage eines amtlichen Ausweispapiers nachweist. Die Beförderung von Personen darf mit dem Taxi nicht durchgeführt werden, wenn ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht. (2) Die Regelung des Abs. 1 gilt nicht, soweit dem Unternehmen die Akzeptanz von Zahlungsmitteln im Sinne dieser Vorschrift unmöglich ist. Das Unternehmen ist in diesem Fall zur unverzüglichen Wiederherstellung der Zahlungsmöglichkeit im Sinne des Abs. 1 verpflichtet. Das Fahrpersonal hat unaufgefordert vor Fahrtantritt die Fahrgäste über die Unmöglichkeit nach Satz 1 zu informieren. (3) Das Fahrtgeld ist nach Beendigung der Fahrt zu entrichten. Der Taxifahrer ist berechtigt, einen Vorschuss bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgelts zu verlangen. Die Höhe des Vorschusses ist anhand der Tabelle, die als Anlage 2 Bestandteil dieser Verordnung ist, zu ermitteln.“

  1. Die bisherigen §§ 4 bis 6 werden die §§ 5 bis 7.

  2. Folgende Anlage 2 wird angefügt:

„Anlage 2 (zu § 4 Abs. 3) Höhe des Vorschusses

Kilometer Fahrpreis Kilometer Fahrpreis Kilometer Fahrpreis Kilometer Fahrpreis
1,0 7,00 € 5,6 16,40 € 11 25,00 € 56 97,00 €
1,1 7,20 € 5,7 16,50 € 12 26,60 € 57 98,60 €
1,2 7,40 € 5,8 16,70 € 13 28,20 € 58 100,20 €
1,3 7,60 € 5,9 16,80 € 14 29,80 € 59 101,80 €
1,4 7,80 € 6,0 17,00 € 15 31,40 € 60 103,40 €
1,5 8,00 € 6,1 17,20 € 16 33,00 € 61 105,00 €
1,6 8,30 € 6,2 17,30 € 17 34,60 € 62 106,60 €
1,7 8,50 € 6,3 17,50 € 18 36,20 € 63 108,20 €
1,8 8,70 € 6,4 17,60 € 19 37,80 € 64 109,80 €
1,9 8,90 € 6,5 17,80 € 20 39,40 € 65 111,40 €
2,0 9,10 € 6,6 18,00 € 21 41,00 € 66 113,00 €
2,1 9,30 € 6,7 18,10 € 22 42,60 € 67 114,60 €
2,2 9,50 € 6,8 18,30 € 23 44,20 € 68 116,20 €
2,3 9,70 € 6,9 18,40 € 24 45,80 € 69 117,80 €
2,4 9,90 € 7,0 18,60 € 25 47,40 € 70 119,40 €
2,5 10,10 € 7,1 18,80 € 26 49,00 € 71 121,00 €
2,6 10,40 € 7,2 18,90 € 27 50,60 € 72 122,60 €
2,7 10,60 € 7,3 19,10 € 28 52,20 € 73 124,20 €
2,8 10,80 € 7,4 19,20 € 29 53,80 € 74 125,80 €
2,9 11,00 € 7,5 19,40 € 30 55,40 € 75 127,40 €
3,0 11,20 € 7,6 19,60 € 31 57,00 € 76 129,00 €
3,1 11,40 € 7,7 19,70 € 32 58,60 € 77 130,60 €
3,2 11,60 € 7,8 19,90 € 33 60,20 € 78 132,20 €
3,3 11,80 € 7,9 20,00 € 34 61,80 € 79 133,80 €
3,4 12,00 € 8,0 20,20 € 35 63,40 € 80 135,40 €
3,5 12,20 € 8,1 20,40 € 36 65,00 € 81 137,00 €
3,6 12,50 € 8,2 20,50 € 37 66,60 € 82 138,60 €
3,7 12,70 € 8,3 20,70 € 38 68,20 € 83 140,20 €
3,8 12,90 € 8,4 20,80 € 39 69,80 € 84 141,80 €
3,9 13,10 € 8,5 21,00 € 40 71,40 € 85 143,40 €
4,0 13,30 € 8,6 21,20 € 41 73,00 € 86 145,00 €
4,1 13,50 € 8,7 21,30 € 42 74,60 € 87 146,60 €
4,2 13,70 € 8,8 21,50 € 43 76,20 € 88 148,20 €
4,3 13,90 € 8,9 21,60 € 44 77,80 € 89 149,80 €
4,4 14,10 € 9,0 21,80 € 45 79,40 € 90 151,40 €
4,5 14,30 € 9,1 22,00 € 46 81,00 € 91 153,00 €
4,6 14,60 € 9,2 22,10 € 47 82,60 € 92 154,60 €
4,7 14,80 € 9,3 22,30 € 48 84,20 € 93 156,20 €
4,8 15,00 € 9,4 22,40 € 49 85,80 € 94 157,80 €
4,9 15,20 € 9,5 22,60 € 50 87,40 € 95 159,40 €
5,0 15,40 € 9,6 22,80 € 51 89,00 € 96 161,00 €
5,1 15,60 € 9,7 22,90 € 52 90,60 € 97 162,60 €
5,2 15,70 € 9,8 23,10 € 53 92,20 € 98 164,20 €
5,3 15,90 € 9,9 23,20 € 54 93,80 € 99 165,80 €
5,4 16,00 € 10,0 23,40 € 55 95,40 € 100 167,40 €
5,5 16,20 € jeder weitere Kilometer: + 1,60 €“

Art. 2

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

Ref.VII/011/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.10.2021 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff: Fortführung des NFFX - Business Support Center: dritte Förderphase vom 01.01.2022 -

31.12.2026

Sachverständiger: Carsten Schmidt, Geschäftsführer der SolarEdge e-Mobility Germany

GmbH & Co. KG

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Das im Jahr 2010 initiierte "Nürnberg-Fürth for Excellence" (NFFX) - Business Support Center ist ein Gemeinschaftsprojekt zur Ansiedlung ausländischer Unternehmen der Wirtschaftsreferate der Städte Nürnberg und Fürth. Es wurde im Rahmen des Strukturprogramms Nürnberg-Fürth vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie für den Zeitraum 01/2011 - 06/2021 gefördert. Mittlerweile hat sich das NFFX-Business Support Center als feste Fördermaßnahme etabliert. Seit Projektstart im Jahr 2010 wurden 49 ausländische Unternehmen gefördert. U.a. haben die Unternehmen SolareEdge e-Mobility GmbH und Intellivision Entertainment Europe GmbH ihre europäischen Zentralen mit Hilfe des NFFX - Business Support Center in Nürnberg eröffnet.

Von der Gesamtprojektsumme der ersten Förderperiode (01/2011 – 05/2016) in Höhe von 1,4 Mio. € übernahmen der Freistaat Bayern 70%, die Städte Nürnberg und Fürth die übrigen 30%. Von der Gesamtprojektsumme der zweiten Förderperiode (06/2016 – 06/2021) in Höhe von 647.000 € übernahmen der Freistaat Bayern 55%, die Städte Nürnberg und Fürth die übrigen 45%.

Die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie endete zum 30.06.2021. Die Finanzierung des NFFX - Business Support Center soll nun von den Städten Nürnberg und Fürth sowie Erlangen selbst übernommen werden. Von den Kosten für die dritte Förderphase in Höhe von 535.000 € übernimmt die Stadt Nürnberg einen Anteil in Höhe von 415.000 €, die Städte Fürth und Erlangen jeweils einen Anteil in Höhe von 60.000 €.

Zur Beschlussfassung wird die Fortführung des NFFX - Business Support Center für den Zeitraum 2022 - 2026 vorgelegt: Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils für das Jahr 2022 in Höhe von 83.000 € sollen Haushaltsreste des Jahres 2021 übertragen werden. Der städtische Eigenanteil für die Jahre 2023 - 2026 in Höhe von insgesamt 332.000 € soll in das Haushaltsplanaufstellungs-verfahren eingebracht werden.

Herr Carsten Schmidt, Geschäftsführer der SolarEdge e-Mobility Germany GmbH & Co. KG wird als Vertreter eines Unternehmens, das mit Hilfe des NFFX Business Support Centers in Nürnberg angesiedelt wurde, über seine Erfahrungen mit dem Förderprojekt sprechen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 415.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 415.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung für das Jahr 2022 ist durch Mittel, die bereits im Haushaltsentwurf 2022 (28 T Euro) enthalten sind, sowie durch Budgetüberträge i. H. v. 53,4 T Euro gesichert.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Förderprogrmm richtet sich ausschließlich an juristische Personen

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Beschlussvorschlag:

  1. Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils für das Jahr 2022 in Höhe von 83.000 € werden Haushaltsreste des Jahres 2021 übertragen.

  2. Der städtische Eigenanteil für die Jahre 2023 - 2026 in Höhe von insgesamt 332.000 € wird in das Haushaltsplanaufstellungsverfahren eingebracht.

Beilage

Fortführung des NFFX – Business Support Center

Entscheidungsvorlage:

1. Grundlagen

2. Auswertung der Förderphase 01/2011 – 06/2021

3. Erfolgreich geförderte Unternehmen

4. Konzept für die Förderphase 01/2022 – 12/2026

5. Budget

6. Fazit

1. Grundlagen

Im Rahmen des vom Freistaat Bayern im Zuge der Quelle-Insolvenz aufgelegten Strukturprogramms Nürnberg-Fürth haben die Wirtschaftsreferate der Städte Nürnberg und Fürth im Jahre 2010 das „NFFX - Business Support Center“ auf den Weg gebracht. Als interkommunales Projekt der Städte Nürnberg und Fürth - in Form einer Arbeitsgemeinschaft - fördert das NFFX - Business Support Center die Ansiedlung ausländischer Unternehmen mit einem Angebot bedarfsorientierter und zeitlich befristeter Infrastrukturen und Dienstleistungen. Über das Projekt wurde u.a. im Stadtrat am 16.12.2009 und 03.02.2010 sowie im RWA am 12.05.2010, 08.12.2010, 06.07.2011, 01.06.2016 sowie am 21.03.2018 berichtet.

Das NFFX – Business Support Center bietet ausländischen Unternehmen, die sich in Nürnberg oder Fürth ansiedeln wollten ein „Welcome Package“ in Form kostenfreier Büroräume mit Sekretariats-Service an. Ferner unterstützt das NFFX - Business Support Center die ausländischen Unternehmen bei der Kontaktvermittlung zu den Cluster-Initiativen in der Metropolregion Nürnberg, zu diversen Dienstleistern (u.a. Integration Services) oder zur Stadtverwaltung. Die Geschäftsführung des NFFX-Business Support Centers lag bis 08/2020 bei Herrn Günter Meier, freiberuflicher Berater. Danach übernahm das Wirtschaftsreferat der Stadt Nürnberg bis zum Projektende am 30.06.2021 die Projektführung. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken und die Ansiedlungsagentur des Freistaats Bayern, Invest in Bavaria, unterstützen als Kooperationspartner das Projekt, auch mit ihren weltweiten Netzwerken.

Von der Gesamtprojektsumme der ersten Förderperiode (01/2011 – 05/2016) in Höhe von 1,4 Mio. € übernahmen der Freistaat Bayern 70%, die Städte Nürnberg und Fürth die übrigen 30%.

Von der Gesamtprojektsumme der zweiten Förderperiode (06/2016 – 06/2021) in Höhe von 647.000 € übernahmen der Freistaat Bayern 55%, die Städte Nürnberg und Fürth die übrigen 45%.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hatte zunächst die Förderung des Projektes auf eine Förderperiode beschränkt. Ausnahmsweise wurde eine zweite Förderperiode genehmigt, die zum 30.06.2021 endete.

Aufgrund des Erfolges des NFFX - Business Support Centers wollen die beiden Städte Nürnberg und Fürth das Projekt eigenständig weiterführen, d.h. ohne die finanzielle Beteiligung des Freistaats. Auch werde sich die Stadt Erlangen künftig finanziell beteiligen.

2. Auswertung Förderperiode (01/2011 – 05/2016)

Im Januar 2021 führte das Wirtschaftsreferat eine internet-basierte Prüfung durch, um festzustellen, welche Unternehmen aus den ersten beiden Förderphasen noch ihren Sitz in Nürnberg haben.

Von den 49 geförderten Unternehmen haben  22 Unternehmen weiterhin ihren Sitz am Wirtschaftsstandort (45 %)  1 Unternehmen den Sitz innerhalb der Metropolregion verlegt (Lichtenfels)  7 Unternehmen ihren Sitz innerhalb Deutschlands verlegt (z.B. München, Berlin etc.)  19 das Unternehmen aufgegeben und gelöscht (39 %).

3. Erfolgreich geförderte Unternehmen

Intellivision Enterntainment Europe GmbH

Die in Irvine, Kalifornien, beheimatete Intellivision Enterntainment eröffnete im Jahr 2019 ihr europäisches Hauptquartier in Nürnberg. Das Unternehmen ist in der Gaming-Branche tätig und bringt im 2.Quartal 2021 die AMICO-Spielekonsole heraus.

Anfang 2021 sind am Standort drei Personen direkt bei Intellivision beschäftigt, bis zum Start der Konsole sollen vier weitere Personen folgen. Für Anfang 2022 sind insgesamt 10 Arbeitsplätze vorgesehen. Bei den Mitarbeitern handelt es sich ausschließlich um Angestellte mit akademischer Ausbildung im höheren Lohnsegment.

Für den Launch der Konsole werden etwa 30 Spiele verfügbar sein, davon sind sechs Spiele bereits vorinstalliert. Vier der sechs vorinstallierten Spiele kommen aus Bayern, drei dieser Titel („Cornhole“, „Farkle und „Shark! Shark!“) werden am Standort Nürnberg entwickelt. Die Entwicklung von 19 der insgesamt 36 weltweit verfügbaren Spiele wird von Intellivision Entertainment Europe initiiert und geleitet. Am Standort Nürnberg arbeiten die Unternehmen NeoBird GmbH & Co KG und Spaceflower UG an drei Spielen. Am Standort München arbeiten die Unternehmen Wasted Studios, Aesir Interactive, BBG Entertainment, Thera Bytes, Bonus Level und Way Digital an acht Titeln für die Spielekonsole. Bei den Studios in Nürnberg sind etwa 25 Personen mit der Entwicklung von Spielen beschäftigt

Nürnberg stand bei der Wahl des Standortes in Konkurrenz zu München. Ausschlaggebend für Nürnberg war das NFFX-Förderprogramm sowie der schnelle und unkomplizierte persönlichen Einsatz des NFFX-Projektleiters und des Wirtschaftsreferats der Stadt Nürnberg.

SolarEdge e-Mobility GmbH

Die SolarEdge e-Mobility GmbH ist das globale Hauptquartier der e-Mobility-Sparte von SolarEdge Technologies Ltd., einem israelischen Unternehmen mit Sitz in Herzlia. Die Ansiedlung am Standort Nürnberg erfolgte in der 2. Jahreshälfte 2020. Der Standort Nürnberg soll im Unternehmensverbund in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Produktion als Competence Center aufgebaut werden. Die Investitionssumme für den Standort befindet sich im oberen zweistelligen Mio. €-Bereich. Bis Ende 2021 sollen bis zu 100 Mitarbeitende am Standort Nürnberg beschäftigt werden, wovon der Großteil Ingenieure sind.

Das Unternehmen hat den Anspruch, ein Systemanbieter im Bereich Elektromobilität zu werden. Hierzu zählen alle Elemente eines elektrischen Antriebsstranges wie z.B. Batterie, Leistungselektronik oder Motor. Die Zielgruppe sind anfänglich OEM´s, die im Bereich LCV (Light Commercial Vehicles) Fahrzeuge herstellen und vertreiben.

SolarEdge e-mobility GmbH hat sich für Nürnberg als neuen Standort aufgrund folgender Gegebenheiten entschieden: 1. Verkehrsinfrastruktur (Straße, Bahn, Luft und Wasser). 2. Wirtschaftliche Infrastruktur. Starke Metropolregion mit einer Vielzahl ansässiger Unternehmen die im Bereich Antriebstechnologie und Elektrotechnik tätig sind. 3. Hohe Verfügbarkeit an relevanten Fachkräften. 4. Renommierte Ausbildungsbetriebe und Stätten z.B. lokale Universitäten. 5. Politische Stabilität. 6. Attraktivität des Bundeslands Bayern und der Region Franken.

Als alternativer Standort war die Greater Bay Area in San Francisco (USA) zur Wahl gestanden.

4. Konzept für die Förderphase 01/2022 – 12/2026

Für die neue Förderperiode wird sich das NFFX - Business Support Center auf folgende vier Betätigungsfelder neu aufstellen: 1) Ansiedlung ausländischer Investoren 2) Ansiedlung ausländischer Start-ups 3) Anwerbung ausländischer Fachkräfte 4) Studierende

Abbildung 1

Das NFFX wird zudem zukünftig von sog. „Länder- und Branchen-Scouts“ aktiv unterstützt (siehe auch Abschnitt 3.6).

zu 1) Das Hauptaugenmerk des NFFX liegt auch weiterhin auf der Ansiedlung von kleinen und mittelständischen ausländischen Unternehmen. Ziel ist weiterhin die Stärkung des Wirtschaftsstandorts mit innovativen und dynamischen Unternehmen, die neue und gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen.

zu 2) Die weltweite Start-up-Szene ist im Wandel. Junge Unternehmen wollen oder müssen sich schon in den ersten Jahren internationalisieren. Das NFFX wird zusammen mit dem ZOLLHOF Tech Incubator als Partner für diese Start-ups Anlaufpunkt in der Wirtschaftsregion sein (siehe auch Abschnitt 3.). Die geförderten Start-ups profitieren dann vom Netzwerk und den angebotenen Leistungen.

zu 3) Den Fachkräftemangel spüren auch die heimischen Unternehmen. Im Rahmen des internationalen Marketings für das NFFX soll gleichzeitig auch bei den Fachkräften für die Wirtschaftsregion geworben werden. So werden Ressourcen gebündelt und gezielt Unternehmen und Fachkräfte angesprochen.

zu 4) Das vierte Betätigungsfeld „Studierende“ spricht sowohl deutsche als auch ausländische Studenten an. Die Hochschulen in der Region sind Teil des NFFX-Netzwerkes. Geförderte Unternehmen können bei den Hochschulen Arbeiten (Seminararbeit, Bachelor- oder Magisterarbeit) in Auftrag geben oder auch Praktikumsplätze anbieten. Des Weiteren will das NFFX ausländischen Studenten die Möglichkeit bieten, sich nach dem Studium in der Wirtschaftsregion mit einem eigenen Unternehmen niederzulassen. Das erklärte Ziel der regionalen Hochschulen, den Anteil der ausländischen Studierenden zu erhöhen, kann damit unterstützt werden.

Projektleitung

Die Aufgaben der Projektleitung werden bei einer Fortführung durch das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat der Stadt Nürnberg in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsreferaten der Städte Fürth und Erlangen übernommen. Die administrativen Aufgaben umfassen die Projektleitung, -koordination und -reporting. Des Weiteren fallen in das Aufgabengebiet:  Projektdokumentation  Akquise- und Marketingsupport für Städte, inklusive Pflege der Homepage und Erstellung von international einsetzbaren Bewerbungsmaterialien,  Kontinuierliche Ausgestaltung und Adaption des Projektes an Anforderungen der ausländischen Investoren,  Betreuung der angesiedelten ausländischen Investoren bei allen Aspekten der geplanten Ansiedlung.

Fokussierung auf Kompetenz-Cluster

Die Marketingaktivitäten des NFFXs werden sich weiterhin auf die Kompetenz-Cluster der Metropolregion Nürnberg fokussieren:  Automotive  Automation und Produktionstechnik  Energie & Umwelt (mit Schwerpunkt Wasserstoff)  Information & Kommunikation  Medizin & Gesundheit  Neue Materialien  Verkehr & Logistik  Kreativ-Wirtschaft

Für ausländische Unternehmen, die nicht den oben genannten Cluster angehören, wird es auch in Zukunft Ausnahmen geben. Eine Voraussetzung für die Aufnahmen in das Förder-

programm ist ein innovatives und zukunftsweisendes Geschäftsmodell, das neue Arbeitsplätze in der Region schafft. Weitere Kriterien werden separat wie bisher zwischen den beteiligten Akteuren abgestimmt und vereinbart.

Die Anwerbung ausländischer Investoren erfolgt durch  den Besuch von branchenspezifischen Messen und Kongressen im Ausland,  die Repräsentanten von Invest in Bavaria in ausgewählten Ländern (z. B. China, Indien, Brasilien, Süd-Ost-Asien),  den Empfang von ausländischen Delegationen oder Einzelrepräsentanten,  ausländische Konsulate, Botschaften und andere offizielle Einrichtungen,  durch Aktivitäten auf internationalen Leitmessen in Nürnberg (z. B. Embedded, SPS Drives etc.) und anderen Messestandorte in Deutschland in Form sog. „Business Breakfast“ oder spezifischen Informationsveranstaltungen,  auslandsorientierte Aktivitäten der IHK Nürnberg für Mittelfranken.

Kooperation mit ZOLLHOF Tech Incubator

Der ZOLLHOF Tech-Incubator in Nürnberg ist das digitale Gründerzentrum für Mittelfranken, dessen Schwerpunkte in den nachfolgenden Bereichen liegt:  Urban Mobility / E-Mobility  Internet of Things  Artificial Intelligence (AI)  Big Data  Digital Health  Virtual Reality (VR) / Augmented Reality (AR)

Angesprochen werden junge Startups, die weniger als 5 Jahre auf dem Markt sind. Durch das große ZOLLHOF-Netzwerk an Unternehmen, Gesellschaftern, Unterstützern und Business Partner aus Nürnberg und der Region (u.a. Siemens, HUK-Coburg, NürnbergMesse, adidas etc.) erhalten auch die geförderten Start-ups aus dem NFFX Unterstützung und Beratung. Die Kooperation ist für beide Seiten von Vorteil. Der ZOLLHOF wird bei seiner Internationalisierungsstrategie unterstützt, während das NFFX zukünftig auch Startups fördern kann. Die Zusammenarbeit zwischen NFFX und ZOLLHOF basiert auf einer

 gemeinsamen Auswahl der ausländischen Start-Ups bzw. Unternehmen  parallelen Förderung der ausländischen Unternehmen durch NFFX und ZOLLHOF für 6 Monate, wobei das NFFX die Büroräume und der ZOLLHOF das Netzwerk sowie die Beratungsleistungen zur Verfügung stellt.

Die Kooperation zwischen NFFX und ZOLLHOF ermöglicht zukünftig mehr interessante und innovative ausländische Start-ups in die Region zu holen und zu fördern.

Förderkonditionen

Der vertraglich festgelegte Förderzeitraum umfasst weiterhin sechs Monate, wobei die strikte Unterteilung in virtuelles und echtes Büro (für je drei Monate) nicht mehr unbedingt eingehalten werden muss. Je nach Auslastung bzw. Anforderung können die geförderten Unternehmen für den gesamten Förderzeitraum auch nur ein virtuelles oder nur ein echtes Büro übernehmen. Zusätzlich übernimmt das NFFX auf Wunsch eine 1-Jahres-Mitgliedschaft im jeweiligen Competence-Cluster.

Um eine gewisse Flexibilität bei der Auswahl der Bürodienstleister und Standorte zu haben, werden keine Büroflächen mehr auf „Vorrat“ vom NFFX angemietet. Die Unternehmen sind so frei und können sich den passenden Standort aussuchen. Die Unternehmen gehen in Vorleistung und können dann nach Abschluss ihres Förderzeitraums die Kosten dem NFFX in Rechnung stellen. Maximal können für Miete und Mitgliedschaft 6.500,00 € abgerechnet werden.

Einbindung der Netzwerkpartner

Um die Integration der neuen Investoren und dessen ausländischen Mitarbeitern zu erleichtern, werden den Unternehmen sog. „Länder-und Branchen-Scouts“ zur Seite gestellt. Diese Scouts stammen aus dem jeweiligen Land und leben bereits seit längerem in der Region. Sie kennen sich mit der deutschen Kultur und den Gepflogenheiten aus und helfen den Unternehmen in Dingen des alltäglichen Lebens (z.B. Behörden, fremdsprachliche Ärzte, Kitas etc.).

Die Unternehmen sind frei bei der Wahl eines Rechtsanwalts, Steuerberater etc. Auf Kundenwunsch zieht das NFFX erfahrene Partner aus dem Netzwerk hinzu. Die Erfahrungen und die Zusammenarbeit mit den Partner war bisher hervorragend und wird auch in der nächsten Projektphase fortgesetzt.

Die Geschäftsbereiche Standort, Recht, Berufliche Aus- und Weiterbildung sowie International der IHK Nürnberg für Mittelfranken unterstützen das NFFX sowohl bei der Integrierung von ausländischen Fachkräften als auch bei der Beratung der geförderten Unternehmen.

Das Regionalbüro Nordbayern von Invest in Bavaria (der Ansiedlungsagentur des Freistaats Bayern) spielt mit seinem Know-how bei der Ansiedlung von Unternehmen in Bayern eine besondere Rolle. Zu Beginn des Förderzeitraums werden mit dem Unternehmen Gespräche

geführt, um herauszufinden, ob weitere Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden können.

Durch die Fokussierung auf die Kompetenz-Cluster wird das ausländische Unternehmen durch einen branchenspezifischen Cluster-Manager begleitet, der den Investor bei seinen ersten Schritten im neuen Markt unterstützt. Die Aufgabe des Business Coach ist es, mögliche Kooperationspartner mit dem Investor zu besuchen und das Unternehmen mit zusätzlichen Informationsmöglichkeiten vertraut zu machen, z. B. Cluster- und Kompetenzinitiativen.

5. Budget

Das Budget für die Förderperiode 01.01.2022 – 31.12.2026 sieht wie folgt aus:

2022 2023 2024 2025 2026 Summe
Förderzeitraum 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12.
Förderung 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 325.000 €
Marketing 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 200.000 €
Sonstiges 2.000 € 2.000 € 2 .000 € 2 .000 € 2 .000 € 10.000 €
107.000 € 107.000 € 107.000 € 107.000 € 107.000 € 535.000 €
Anteil Nürnberg 78% 83.000 € 8 3.000 € 83.000 € 83.000 € 83.000 € 415.000 €
Anteil Fürth fest 12.000 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € 60.000 €
Anteil ER fest 12.000 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € 60.000 €
2 4.000 € 24.000 € 24.000 € 24.000 € 24.000 € 1 20.000,00 €

Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils für das Jahr 2022 in Höhe von 83.000 € können Budgetreste i. H. v. 58,4 TEURO und bereits im Haushaltsentwurf 2022 enthaltene Mittel i. H. v. 28 TEURO verwendet werden. Der städtische Eigenanteil für die Jahre 2023 - 2026 in Höhe von insgesamt 332.000 € soll in das Haushaltsplanaufstellungsverfahren eingebracht werden.

6. Fazit

Mit dem interkommunalen Projekt NFFX-Business Support Center haben die Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen ein hervorragendes Instrument, um die internationale Positionierung ihrer Wirtschaftsstandorte konsequent voranzutreiben. Anfragen für Unternehmensförderungen erhält das NFFX-Business Support Center aus der ganzen Welt. Vor dem Hintergrund des stärker werdenden Wettbewerbs der Regionen ist das NFFX–Business Support Center ein klarer Wettbewerbsvorteil und auch ein Beitrag zur Willkommenskultur für ausländische Investoren.

Die in den ersten beiden Förderperioden gewonnenen Erfahrungen helfen dabei, das NFFX- Business Support Center noch besser zu positionieren und zu vermarkten. Die beiden Kooperationspartner IHK Nürnberg für Mittelfranken und Invest in Bavaria stehen hinter dem Projekt und unterstützen es mit ihren weltweiten Netzwerken.

Referat VII

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.10.2021 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Breitbandausbau in Nürnberg

hier: Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 25.05.2020

Antrag Stadträtin Padua vom 09.08.2020

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.05.2020 Antrag der Stadtratsgruppe Linke Liste vom 09.08.2020 Sachverhalt

Bericht:

In dieser Vorlage informiert das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat über den aktuellen Stand der Breitbandversorgung in Nürnberg, die Erfolge im Ausbau durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen und geht auf die im Antrag gestellten Fragen hinsichtlich Ausbau durch städtische Tochtergesellschaften und Mitverlegung von Leerrohren ein.

In 99 % der Nürnberger Haushalte sind Bandbreiten von 100 Mbit/s verfügbar. In 96 % der Haushalte stehen 200 Mbit/s zur Verfügung. Noch in 90 % der Haushalte sind aufgrund des Ausbaus von Kabel Deutschland mit Cable TV 1.000 Mbit/s verfügbar.

Um den Breitbandausbau in Nürnberg weiter voranzubringen, hat sich die Stadt Nürnberg bislang an zwei Förderrrunden im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms und einer Förderrunde im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie beteiligt.

Vor allem die großen Telekommunikationsunternehmen wie Telekom und Vodafone haben in den letzten Jahren stark in den eigenwirtschaftlichen Ausbau (Ausbau auf eigene Kosten, ohne Einsatz von Fördermitteln) investiert und damit große Versorgungslücken geschlossen. Die Telekom plant für die Jahre 2021/2022 einen Glasfaserausbau inkl. Hausanschlüssen in ausgewählten Stadtteilen. Bis Ende 2022 könnte so für rund 34.000 Haushalte eine Anbindung bis zur Grundstücksgrenze/ Gebäude verfügbar sein. Auch in den von Telekom und Vodafone als wirtschaftlich ausbaufähig eingestuften Gewerbegebieten wurde der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau vorangetrieben.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Schnelles Internet ist Voraussetzung u.a. für mobiles Arbeiten, das eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen kann, und sichert u.a. mobilitätseingeschränkten Menschen die Teilhabe.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

21_zi0223b

Breitbandausbau in Nürnberg

Sachverhaltsdarstellung:

Über die Breitbandversorgung in Nürnberg wurde in den Ausschüssen für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 05.11.2014, 21.10.2015, 21.07.2016, 08.02.2017 und 14.04.2021 berichtet.

In dieser Vorlage informiert das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat über den aktuellen Stand, die Erfolge im Ausbau durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen und geht auf die im Antrag gestellten Fragen hinsichtlich Ausbau durch städtische Tochtergesellschaften und Mitverlegung von Leerrohren ein.

Ist-Status Breitbandverfügbarkeit im Stadtgebiet Nürnberg

Gemäß Breitbandatlas des Bundes sind in 99 % der Nürnberger Haushalte Bandbreiten von 100 Mbit/s verfügbar. In 96 % der Haushalte stehen 200 Mbit/s zur Verfügung. Noch in 90 % der Haushalte sind aufgrund des Ausbaus von Kabel Deutschland mit Cable TV 1.000 Mbit/s verfügbar. Im Bereich der Bandbreiten bis 200 Mbit/s sind die Anschlüsse mit 79 % bis 99 % über DSL (Vectoring = Glasfaser bis zum Verteilerkasten, Hausanschluss auf Kupferbasis) abgedeckt. Der Glasfaseranschluss ins Haus (FTTH/B) spielt mit 2 % Verfügbarkeit bislang eine sehr untergeordnete Rolle.

Abbildung 1: Breitbandverfügbarkeit im Stadtgebiet Nürnberg

Abbildung 2

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Angaben zu Gewerbeanschlüssen unterliegen dem Datenschutz und sind nicht veröffentlicht.

Eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Telekommunikationsanbieter

Die von Bund und Land aufgelegten Breitbandförderprogramme zeigten bereits vor der Verteilung der Fördermittel große Wirkung. Vor allem die großen Telekommunikationsunternehmen wie Telekom und Vodafone haben in den letzten Jahren stark in den eigenwirtschaftlichen Ausbau (Ausbau auf eigene Kosten, ohne Einsatz von Fördermitteln) investiert und damit große Versorgungslücken geschlossen.

Die Telekom hat den sog. Vectoringausbau (FTTC - Fiber To The Curb = Glasfaser bis zum Verteilerkasten, Kupferkabel zum Kunden bleibt bestehen, DSL-Anschluss) weitestgehend abgeschlossen.

Telekom und Vodafone wollen vermehrt einen eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Glasfaser bis ins Haus (FTTH/B - Fiber To The Home/Building) durchführen. Der eigenwirtschaftliche Ausbau ist abhängig von der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Telekommunikationsunternehmen und kommt nur zum Tragen, wenn genügend Kunden Interesse haben bzw. ein entsprechend hohes Kundenpotenzial zukünftig vorhanden ist.

Die Telekom plant für die Jahre 2021/2022 einen Glasfaserausbau inkl. Hausanschlüssen in den Stadtteilen Galgenhof, Hummelstein, Gugelstraße, Mögeldorf, St. Jobst, Erlenstegen, Nordostbahnhof, Langwasser, Fischbach und Röthenbach b.S.. Bis Ende 2022 könnten so Glasfaseranschlüsse der Deutschen Telekom für rund 34.000 Haushalte verfügbar sein. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde von der Stadt Nürnberg und der Deutschen Telekom unterzeichnet.

Abbildung 2: Geplanter Glasfaserausbau Deutsche Telekom im Zeitraum 2021/2022

Abbildung 3

Quelle: Deutsche Telekom

Gemäß Auskunft der Telekom sind die Gebäudeeigentümer mit dem Anschluss an das Glasfasernetz (obwohl keine Kosten und Verpflichtung zur Abnahme entstehen) sehr zögerlich. Dies ist zum einen den zum Teil hohen (asymmetrischen) Bandbreiten (bis zu 400 Mbit/s) geschuldet, die in großen Bereichen mittels FTTC bereits erzielt werden. Zum anderen ist in 90 % der Nürnberger Haushalte ein Anschluss an das Netz von Kabel Deutschland mit 1.000 Mbit/s verfügbar. Außerdem muss, um Glasfaser optimal nutzen zu können, auch die Verkabelung im Gebäude entsprechend ausgebaut werden. Dies ist dann Sache der Eigentümer.

Auch in den von Telekom und Vodafone als wirtschaftlich ausbaufähig eingestuften Gewerbegebieten wurde der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau vorangetrieben. Wenn sich genügend Kunden für einen Glasfaseranschluss entscheiden und einen entsprechenden Vorvertrag unterzeichnen, kommt es zum Ausbau. Eine Beteiligung an den Baukosten ist im Regelfall nicht vorgesehen. Hausanschlusskosten werden, wenn überhaupt, zu Sonderkonditionen berechnet. Für die nach dem Ausbau zur Verfügung stehenden leistungsfähigeren Produkte (z.B. höhere symmetrische Bandbreiten) werden dann verständlicherweise auch im Vergleich zum DSL-Anschluss höhere Kosten fällig. Bedauerlicherweise ist das Interesse an den FTTH-Produkten noch gering, so dass die Vorvermarktung sehr schleppend läuft. Auch hier ist dies den zum Teil bereits vorhandenen hohen (asymmetrischen) Bandbreiten (bis zu 400 Mbit/s) mit FTTC geschuldet. Die Produkte sind jedoch leistungstechnisch nicht vergleichbar.

Folgende Gewerbegebiete profitierten in letzter Zeit dennoch vom eigenwirtschaftlichen Ausbau: Schmalau, Ostendstraße, Laufamholz, Regensburgerstraße - Grundig Areal, Beuthener Straße, Breslauer Straße, Südwestpark, Edisonstraße, Altenfurt Süd/Ost, Klingenhof, Schafhof und Marienberg.

Ausbau im Rahmen der 1. Förderrunde im Rahmen des Bayerischen Breitbandförder-

programms

Die Stadt Nürnberg beteiligt sich seit dem Jahr 2015 am Bayerischen Breitbandförderprogramm. Das Verfahren wurde von der Wirtschaftsförderung Nürnberg initiiert und begleitet.

Bei der Auswahl der Erschließungsgebiete war neben Wirtschaftlichkeitsaspekten das Ziel ausschlaggebend, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittelständische Unternehmen von der Förderung profitieren zu lassen. Deshalb sind sowohl Wohn- als auch Gewerbegebiete in den Ausbau einbezogen.

Die damals noch unterversorgten Bereiche in den Stadtteilen Lohe (West), Altenfurt, Buchenbühl, Eibach, Höfen, Kleingründlach, Krottenbach und Schafhof wurden zwischenzeitlich mittels Vectoringtechnik ausgebaut. Es stehen Bandbreiten von 50 bis 250 Mbit/s zur Verfügung.

Das Güterverkehrszentrum Hafen Nürnberg wurde mit Glasfaser bis zur Grundstücksgrenze ausgebaut.

Den Zuschlag erhielt die Deutsche Telekom.

Ausbau im Rahmen der 2. Förderrunde im Rahmen des Bayerischen Breitbandförder-

programms

Aufgrund der noch zur Verfügung stehenden bayerischen Fördermittel hat die Wirtschaftsförderung Nürnberg im Februar 2017 eine zweite Förderrunde gestartet. Das gesamte Förderverfahren (Ist-Versorgung, Markterkundung, Interessenbekundung, Ausschreibung) musste unter Berücksichtigung der neuen Versorgungsgrade durch die erste Runde und dem immer weiter fortschreitenden eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen erneut durchlaufen werden.

Im November 2018 genehmigte der Bau- und Vergabeausschuss den Ausbauvertrag mit der Deutschen Telekom, die den Zuschlag erhielt. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte im Januar 2020. Dies war u.a. der Tatsache geschuldet, dass die Bearbeitungszeit für die Erstellung des Förderbescheids bei der Regierung von Mittelfranken von Januar bis Oktober 2019 dauerte. Der Ausbauzeitraum beträgt vier Jahre. Dies ist derzeit Standard.

Der Fokus lag in der zweiten Runde auf Gewerbegebieten. Als sinnvoll förderfähig eingestuft wurden aber auch Mischgebiete mit kleineren Unternehmen bzw. Landwirtschaft und Wohnen, kleine Gewerbegebiete und abgelegene Ortsteile.

Die noch unterversorgten Bereiche in den Stadtteilen Lohe (Ost), Greuth und Netzstall werden bis Ende 2023 mit Vectoringtechnik ausgebaut (mindestens 50 bis 250 Mbit/s).

Die Bereiche Nürnberg-Nord (Schnepfenreuth), Regensburger Straße, Gewerbegebiet Katzwang, Gewerbegebiet Altenfurt (Oelser Straße/Liegnitzer Straße) und Münchener Straße (Neuselsbrunn, Saturnweg) werden mit Glasfaser bis zur Grundstücksgrenze ausgebaut.

Die Kosten für die zwei Förderrunden belaufen sich auf 1.035.818,00 €. Diese setzen sich zusammen aus 699.725,00 € Landesfördermittel zzgl. 336.093,00 € Eigenmittel der Stadt Nürnberg.

Untersuchung der Gewerbegebiete im Rahmen des Bundesprogramms

Fördermittel des Bundes für Planungs- und Beratungsleistungen ermöglichten es, dass 2017 parallel zum o.g. Bayerischen Breitbandförderprogramm eine detaillierte Analyse in zehn ausgewählten Gewerbegebieten durchgeführt werden konnte. Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Gewerbegebiete überwiegend gut versorgt sind bzw. bei Unterversorgung und Bedarf seitens der Telekommunikationsunternehmen Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau (Ausbau auf eigene Kosten ohne Einsatz von Fördermitteln) besteht. Die Ergebnisse der Untersuchung dienten mit als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung der Fördergebiete im Bayerischen Breitbandförderprogramm.

Außerdem wurde eine Zusammenstellung der Breitbandversorgungsmöglichkeiten von diesen Gewerbegebieten erstellt, die es der Wirtschaftsförderung Nürnberg ermöglicht, Unternehmen bezüglich der möglichen Breitbandversorgung und der zugehörigen Kosten zu informieren. Allerdings handelt es sich hier um eine Momentaufnahme, die durch die Ausbauaktivitäten der Telekommunikationsunternehmen zwischenzeitlich als überholt betrachtet werden kann.

Die Kosten in Höhe von 38.650,00 € wurden zu 100 % vom Bund gefördert.

Ausbau des Ortsteils Birnthon im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie

Wie im RWA vom 14.04.2021 berichet, hatte sich die Deutsche Telekom AG für den Ortsteil Birnthon im Rahmen des bayerischen Breitbandförderprogramms sowohl im Jahr 2015 als auch 2017 zum eigenwirtschaftlichen Ausbau verpflichtet. Später fühlte sich die Deutsche Telekom AG an diese Zusage nicht mehr gebunden.

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg hat daher im Rahmen der neuen Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) ein weiteres Förderverfahren für Birnthon durchgeführt. Gemäß BayGibitR wird es nun zu einem FTTH-Ausbau (Glasfaser inkl. Hausanschluss) kommen. Der Fördersatz beträgt 80 %. Der Förderzuschuss je Adresse beträgt maximal 11.500 €.

Die Telekommunikationsunternehmen wurden aufgerufen, ihr Angebot bis zum 19.07.2021 aufgeteilt auf zwei Lose abzugeben:

 Los 1 alle 35 Adressen in Birnthon mit Erschließung bis zur Grundstücksgrenze  Los 2 Erstellung der Gebäudeanschlüsse

Im Bau- und Vergabeausschuss vom 21.09.2021 wurde die Auftragsvergabe an Bisping & Bisping GmbH & Co. KG beschlossen. Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Bayerischer Gigabitrichtlinie.

Die nächsten Schritte sind:

 Die Wirtschaftsförderung Nürnberg stellt bei der Regierung von Mittelfranken den Fördermittelantrag.  Abschluss des Vertrages mit der Bisping & Bisping GmbH & Co. KG nach Erhalt des Förderbescheids.  Ausbau innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss.

Breitbandausbau durch die städtischen Tochtergesellschaften

Die N-ERGIE teilte auf Nachfrage mit, dass die N-ERGIE Aktiengesellschaft bzw. deren Tochterunternehmen N-ERGIE Netz GmbH selbst nicht als Anbieter von Telekommunikationsdiensten agieren. Als Grund hierfür wird angegeben, dass in der Stadt Nürnberg eine Vielzahl von Anbietern mit eigenen Infrastrukturen tätig ist, u.a. Telekom, Vodafone, Versatel, M-net, Feuerwehr. Aus der Historie heraus besteht eine Zusammenarbeit der N-ERGIE mit der M-net Telekommunikations GmbH, München, für welche insbesondere Ende der 1990er bzw. Anfang der 2000er Jahre Telekommunikations-Infrastrukturen errichtet und an diese verpachtet wurden. Aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses mit der M-net ist eine Vermietung vorhandener Linientechnik (Lichtwellenleiter, Leerrohre) deshalb nur mit einer Freigabe der M-net möglich und bedarf einer Einzelfallprüfung. Die N-ERGIE hat ihre Aktivitäten bei Telekommunikations-Infrastrukturen in den letzten Jahren auf die Abdeckung der eigenen betrieblichen Belange fokussiert und verfügt daher derzeit über keine personellen Ressourcen für weitergehende Ausbautätigkeiten. Grundsätzlich ist der Ausbau von Telekommunikations-Infrastrukturen nur dann sinnvoll und darstellbar, wenn die Finanzierung sowie eine gesicherte und angemessene wirtschaftliche Amortisation der getätigten Investitionen sichergestellt werden kann.

Eine umfängliche Einschätzung, ob Nürnberg von Förderprogrammen wie z.B. dem Betreibermodell im Bundesförderprogramm profitieren könnte, kann seitens der N-ERGIE nicht getroffen werden, da sie die Förderkulisse nicht fortlaufend beobachtet. Es wird jedoch festgestellt, dass nach aktuellem Verständnis des Betreibermodells gegenüber. dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell das Betreibermodell erhebliche Nachteile mit sich bringt. Hierzu zählt die Notwendigkeit für die Finanzierung erheblicher Investitionen. Daneben sind aufwändige Vergabeprozesse für Bauleistungen und die Auswahl des Netzbetreibers sowie die Verantwortung für das Auslastungsrisiko des gebauten Netzes zu beachten.

Mitverlegung von Infrastruktur

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) und die Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) haben auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt:

Verlegemaßnahmen der Sparten Strom, Gas, Fernwärme und Wasser werden im Regelfall im Rahmen eines Instruktionsverfahren bekannt gegeben. Hier haben dann interessierte Firmen/Carrier die Möglichkeit, eine Mitverlegung (z.B. eines Leerrohres) zu initiieren. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Mitverlegung von Telekommunikations-Infrastrukturen bedarfsorientiert und im Einklang zu den Netztopologien der verschiedenen Telekommunikationsanbieter erfolgt.

Eine generelle Mitverlegung von Leerrohren bei Kanalbaumaßnahmen ist nicht möglich, da die Kanalbaustellen in der Regel in der Straßenmitte verlaufen und dort die Anbindungen zu den Netzen in den Gehwegen sehr problematisch ist. Außerdem ist die Länge von Kanalbaustellen gerade im Ersatzbau begrenzt. Leerrohre für Telekommunikation sollen generell in Gehwegen verlaufen.

SUN hat jedoch bereits zwei Breitbandprojekte in Kooperation mit der Telekom abgewickelt. So wurden im Zuge der Anbindung der Ortsteile Brunn und Kleingründlach an das öffentliche

Kanalnetz im Zuge des Baus der Abwasserüberleitungen die Breitbandverbindungen realisiert (Länge ca. 5 km Brunn und 800 m Kleingründlach).

Unterversorgte Gebiete - nächste Schritte - neue Förderprogramme

Bis Januar 2019 wurden Gebiete mit einer Breitbandanbindung unter 30 Mbit/s im Download als unterversorgt eingestuft. Auf dieser Basis wurden auch die zwei Förderrunden durchgeführt.

Die Breitbandrichtlinie wurde im Januar 2019 von der Gigabitrichtlinie abgelöst. Gemäß dieser liegt eine Unterversorgung vor, wenn im Erschließungsgebiet keine 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s symmetrisch (Down- und Upload) für gewerbliche Anschlüsse verfügbar sind oder in den nächsten drei Jahren von privaten Netzbetreibern wahrscheinlich auch kein entsprechendes Netz errichtet wird. Im Rahmen dieser Richtlinie wird der Ausbau in Birnthon finanziert.

Ein Gebiet gilt als erschlossen, sofern der Eigentümer einen Anschluss bei einem Telekommunikationsunternehmen mit dem entsprechenden Download beauftragen kann. Das bedeutet, dass in Nürnberg 99 % der Haushalte derzeit als erschlossen gelten.

Nach Auskunft der Telekommunikationsunternehmen ist derzeit noch nicht absehbar, in welchen Bereichen tatsächlich in den nächsten drei Jahren ein weiterer eigenwirtschaftlicher Ausbau gemäß der Gigabitrichtlinie zum Tragen kommt. Das heißt, dass derzeit eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie kein aussagekräftiges Ergebnis erzielen würde.

Die Wirtschatsförderung Nürnberg beobachtet die Förderlandschaft und wird bei Bedarf und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten mit Unterstützung von Förderprogrammen, dort wo es sinnvoll ist, den Breitbandausbau weiterhin unterstützen.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz

Schnelles Internet ist Voraussetzung u.a. für mobiles Arbeiten, das eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen kann, und sichert u.a. mobilitätseingeschränkten Menschen die Teilhabe.

Referat VII

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.10.2021 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Kongress- und Tagungsstandort Nürnberg

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.02.2021

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.02.2021 Sachverhalt

Bericht:

Der Kongress- und Tagungsmarkt ist für Nürnberg ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Allein im Jahr 2019 fanden rund 26.000 Veranstaltungen mit knapp 2 Millionen Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Veranstaltungszentren, Eventlocations und der Tagungshotellerie in Nürnberg statt. Eine aktuelle Studie zur Wirtschaftskraft ergab, dass Kongresse und Tagungen in Nürnberg für Kaufkrafteffekte in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro in ganz Deutschland sorgen, davon werden rund 360 Millionen Euro am Standort Nürnberg wirksam. Als Querschnittsbranche schafft und sichert das Kongress- und Tagungswesen nicht verlagerbare Arbeitsplätze vor Ort. Im Jahr 2019 wurden alleine durch Kongresse und Tagungen in Nürnberg insgesamt 2.255 Arbeitsplätze finanziert, davon knapp 1.000 direkt in Nürnberg.

Die Reise- und Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie führten 2020 zu einem massiven Einbruch. Ein Minus von rund 80 % war bei der Zahl der Veranstaltungen wie auch bei den Teilnehmenden zu verzeichnen. Perspektivisch wird die Erholung des Marktes noch dauern. Es wird damit gerechnet, dass bis 2022 Präsenzveranstaltungen wieder 75 % des Niveaus von 2019 erreichen werden.

Ein limitierender Faktor für die Entwicklung des Kongressstandorts Nürnberg sind - unabhängig von Corona - die begrenzten Kapazitäten der Veranstaltungsstätten gerade im mittleren Segment. Hygiene- und Abstandsregelungen im Zuge der Corona-Pandemie haben die verfügbaren Sitzplatzkapazitäten um über 70 % reduziert. Dies führt zu einer weiteren Zuspitzung der Raumsituation.

Die gute Zusammenarbeit aller relevanten Player im Rahmen der Kongress-Initiative Nürnberg, die vom Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat koordniert wird, ist ein wichtiger Faktor für die Entwicklung des Standorts.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja In der Kongress- und Tagungswirtschaft arbeiten ebenso wie in den damit eng verbundenen Branchen Hotellerie, Gastronomie und Tourismus viele Frauen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg t Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de vu : 08.02.2021 Pirner/Böhm

Uli

Kongress- und Tagungsräume in Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit der Schließung des Maritim-Hotels Nürnberg fällt auch ein wichtiger Kongress-Saal und Tagungsbereich in Nürnberg zunächst weg und zwar der größte im Stadtzentrum.

Daher vergrößert sich die Angebotslücke, die Nürnberg seit Jahren im mittleren Kongress-Segment (ab 250 Per­ sonen) hat. Verschärft wird dies, wenn im Laufe des Jahres dasTagungsgeschäft wieder losgeht. Gerade weil sich die Tagungsräume im Hinblick auf Corona-bedingte Mindestabstände und Personenzahlbegrenzung nicht voll­ ständig füllen lassen, wird jeder Tagungsort gebraucht.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die Situation der Kongress- und Tagungsräume in Nürnberg nach der Schlie­ ßung des Maritim-Hotels Nürnberg. Sie macht Vorschläge, wie die Angebotslücke bei Räumen für das mitt­ lere Kongress-Segment (ab 250 Personen) verringert werden und neue geeignete Räum geschaffen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

A21020800 KongressLocations.docx

Kongress- und Tagungsstandort Nürnberg

Sachverhaltsdarstellung:

Der Kongress- und Tagungsmarkt gehört zu den Bereichen, die besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen waren und sind, da der Geschäftsreiseverkehr quasi zum Erliegen gekommen ist. Da für Nürnberg vor allem Businessreisende in den vergangenen Jahren für die starken Übernachtungszahlen sorgten, besteht hier eine besondere Betroffenheit für den Standort. Der Geschäftsreisemarkt setzt sich in Nürnberg aus je einem Drittel Tagungs-, Seminar- und Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmer, Messegästen und klassischen Geschäftsreisenden zusammen (vgl. RWA vom 21.5.2021).

Perspektivisch wird die Erholung des Marktes noch dauern. Es wird damit gerechnet, dass im Jahr 2022 Präsenzveranstaltungen 75 % des Niveaus des Jahres 2019 erreichen werden. In kleinen Tagungen und Kongressen wird für Nürnberg das größte Potenzial für eine rasche Erholung im Bereich der Geschäftsreisen gesehen. Dies ist für Nürnberg ein wichtiger Aspekt, da ein Großteil der Nürnberger Tagungshotellerie eher kleinteilig strukturiert ist.

Markteinschätzung der künftigen Buchungslage:

Abbildung 4

Quelle: Meeting und Eventbarometer 2021, Europäisches Institut für Tagungswirtschaft (EITW)

Raumsituation

Nürnberg verfügte im Jahr 2020 über eine Kapazität von 107 Veranstaltungsstätten1 mit insgesamt ca. 35.000 Plätzen2. Im Großstadtvergleich zeigt sich, dass die Veranstaltungsstätten in Nürnberg überwiegend kleinere Tagungskapazitäten aufweisen. Besonders offensichtlich wird dies bei Veranstaltungszentren und Eventlocations.

Kapazitäten von Veranstaltungsstätten3 in Nürnberg:

Mittelwerte der Kapazitäten im größten Raum Nürnberg Vergleichbare Großstädte
Veranstaltungszentren 1.272,5 2.987,4
Tagungshotels 253,1 296,9
Eventlocations 300,9 560,4

Quelle: Meeting- und Eventbarometer Nürnberg 2021, EITW

1 Fassungsvermögen von mind. 25 Personen im größten Raum 2 Quelle: Meeting- und Eventbarometer Nürnberg 2021, Europäisches Instituts für Tagungs-Wirtschaft (EITW). Die Zahlen spiegeln die Situation „vor Corona“ wider; Pandemie-bedingte Abstandsauflagen sind hier nicht berücksichtigt. 3 Es werden in der Tabelle nur sogenannte MEBa-konforme Veranstaltungsstätten verglichen. Das Meeting- und Eventbarometer MEBa wird für ganz Deutschland im Auftrag des German Convention Bureaus erstellt. Dabei werden nur Veranstaltungsstätten berücksichtigt, die im größten Raum mindestens 100 Personen fassen können. Da Nürnberg sehr kleinteilig strukturiert ist, werden für Nürnberg in der Studie MEBa-konforme Zahlen sowie „Nürnberg-konforme“ Zahlen erhoben, die auch Zahlen von Veranstaltungsstätten berücksichtigen, die im größten Raum mindestens 25 Personen fassen können.

Seit langem besteht in Nürnberg eine Angebotslücke bei Veranstaltungsstätten insbesondere im mittleren Segment zwischen 500 und 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (vgl. StR vom 29.07.2015). Im Lückenbereich, d.h. vor allem im Größensegment zwischen 500 und 1.000 Personen (Kapazität ohne Abstandsregeln), existieren in Nürnberg derzeit mit dem NürnbergConvention Center (NCC) und der Meistersingerhalle (MSH) nur zwei Tagungsorte, die die Anforderungen für moderne Kongressnutzungen erfüllen. Um im Segment „Kongresse mit überregionaler Bedeutung“ punkten zu können, werden hohe qualitative Anforderungen an Veranstaltungsstätten gestellt. Dazu zählen moderne Architektur mit Innovationscharakter, eine ausreichende Zahl an Breakout-Räumen, ausgezeichnete Erreichbarkeit und ein separater großer Raum für Ausstellungen.

Nach Angaben des „Meeting- und Eventbarometers Nürnberg 2021“ des Europäischen Instituts für Tagungs-Wirtschaft (EITW), einer kontinuierlichen Erhebung zum Tagungsmarkt im Auftrag von NürnbergConvention und dem Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat, haben Hygiene- und Abstandsregelungen im Zuge der Corona-Pandemie die verfügbaren Sitzplatzkapazitäten um über 70 % reduziert. Dies spitzt die bereits seit Jahren angespannte Raumsituation in Nürnberg zu. Inzwischen wurden im Rahmen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Stand: 17.09.2021) die Personengrenzen aufgehoben. Die Veranstalter können zwischen zwei Schutzkonzepten wählen: Entweder gilt für die Veranstaltung das Abstandsgebot von 1,5 Meter oder die durchgängige Maskenpflicht - auch am Sitzplatz. Die Akzeptanz der Branche, längere Veranstaltungen mit Maskenpflicht am Sitzplatz bei Umsetzung der 3G-Regel umzusetzen, ist sehr verhalten. Zudem wird in einigen Ländern (Nordrhein-Westfalen, Sachsen, etc.) bei Anwendung der 3G-Regel auf eine Maskenpflicht am Sitzplatz verzichtet. Beispielsweise können derzeit im großen Saal der MSH bei parlamentarischer Bestuhlung nur Kongresse mit 280 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt mit 940 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt werden, wenn am Sitzplatz die Maskenpflicht aufgehoben werden soll.

Hinzu kommt, dass seit Ende August 2021 mit dem Maritim Hotel das einzige Innenstadthotel, das über Tagungskapazitäten für mehr als 500 Personen verfügte, geschlossen hat. Der neue Eigentümer, der schwedische Immobilienentwickler Pandox AB, plant eine Sanierung des Hotels voraussichtlich bis Ende des dritten Quartals 2022. Das Hotel soll nach jetzigen Planungen im vierten Quartal 2022 wiedereröffnen. Während der Sanierung bleibt das Hotel geschlossen. Die Tagungskapazitäten werden nach Aussage des neuen Eigentümers grundlegend modernisiert und aktuellen Ansprüchen angepasst, bleiben aber in der bisherigen Größenordnung erhalten. Daher werden in Zukunft die Tagungskapazitäten wieder zur Verfügung stehen.

Der Bau des neuen Kongressbereichs der NürnbergMesse „The New Süd“, der im Jahr 2024 eröffnen sollte, wurde zurückgestellt. Baubeginn des „NCC Süd“ ist nun für 2024/2025 vorgesehen. Die neuen Kongresskapazitäten stehen dem Markt somit frühestens Ende der 2020er Jahre zur Verfügung.

Weitere Tagungskapazitäten entstehen im Casino des „The Q“ (im ehemaligen Quelle- Versandzentrum), das im Jahr 2024 eröffnet werden soll, und im Tafelhofpalais (neben dem Hauptbahnhof), wo das bereits eröffnete Leonardo Royal Hotel Tagungsräume für 300 Personen hat und die Design Offices einen Tagungsbereich (eröffnet Ende 2021/Anfang 2022) für ca. 150 bis 200 Personen haben werden.

Die kürzlich eröffnete KIA Metropol Arena hat ihren Schwerpunkt im Bereich Sport- und Eventnutzungen.

Zahlen und Fakten Kongressmarkt

Meeting- und Event-Barometer Nürnberg - Ergebnisse der Jahre 2019 und 2020

Knapp 2 Millionen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und knapp 26.000 berufliche und private Veranstaltungen im Jahr 2019 sprechen für eine gute Nachfragesituation am Kongressstandort Nürnberg vor der Corona-Pandemie. Bis ins Jahr 2020 galt in Nürnberg wie auch auf Bundesebene, dass die Teilnehmerzahl steigt, die Zahl der Veranstaltungen aber sinkt und somit die Veranstaltungen tendenziell größer werden.

Auf die Tagungshotels entfielen im Jahr 2019 in Nürnberg mit über 40 % (wie auch bundesweit) die meisten Veranstaltungen. In den Nürnberger Betrieben konzentrieren sich über 90 % der Seminare, Tagungen und Kongresse auf eine Teilnehmerzahl von höchstens 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Somit sind die kleineren Größenklassen bis 250 Personen stärker ausgeprägt als im Bundesdurchschnitt (80 % aller Seminare, Tagungen und Kongresse). Dies hängt vor allem mit der Raumsituation in Nürnberg zusammen, die einerseits eher kleinteilig strukturiert ist und andererseits im mittleren Segment das Angebot von Veranstaltungsstätten rar ist.

Die Kontaktbeschränkungen und die Reiseeinschränkungen führten 2020 zu einem massiven Einbruch um rund 80 % sowohl bei der Veranstaltungs- und Teilnehmerzahl als auch beim Umsatz der Anbieterbetriebe. In Nürnberg und auch bundesweit verzeichneten die Tagungshotels den stärksten Rückgang. Für das Jahr 2021 wird ein Umsatz von 33,5 % des Umsatzes von 2019 erwartet; für das Jahr 2022 soll das Niveau wieder 73,5 % des Umsatzes von 2019 erreichen.

2019 2020

Abbildung 5

Abbildung 6

Quelle: Meeting- und Eventbarometer Nürnberg 2021, EITW

Im bundesweiten Vergleich war Nürnberg als bayerischer Standort im Veranstaltungssegment durch die relativ strikten bayerischen Corona-Regeln länger vom Lockdown betroffen als andere Destinationen und lag mit der durchschnittlichen Belegung des größten Raumes (36,4 Tage) deutlich hinter dem bundesweiten Mittelwert von 69,9 Tagen.

Zu den wichtigsten Branchen am Kongress- und Tagungsmarkt in Nürnberg zählen mit „Medizin & Gesundheit“ und „IT“ Segmente, denen in der Metropolregion Nürnberg große Kompetenzen zugeschrieben werden. Dies unterstreicht die Bedeutung von Standortkompetenz für die Akquise von Fachkongressen.

Kongresse, Tagungen und Seminare als Wirtschaftsfaktor für Nürnberg

Beruflich orientierte Kongresse, Tagungen, Seminare und Ausstellungen sind die wichtigste Säule des Nürnberger Veranstaltungsmarktes. Etwa zwei Drittel (65,5 %) der Veranstaltungen im Jahr 2019 sind dem Meetingmarkt zuzuordnen, was in absoluten Zahlen rd. 17.000 Meetings und Kongressen mit knapp 1 Mio. Teilnehmerinnen und Teilnehmern entspricht. Um diesen Markt für Nürnberg besser einschätzen zu können, wurde auf der Datenbasis des Jahres 2019 im Auftrag von NürnbergConvention in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat eine Studie zum Thema „Wirtschaftskraft von Tagungen und Kongressen in Nürnberg“ erstellt.

Die Ergebnisse machen deutlich, wie viel von Kongressen und Tagungen in Nürnberg abhängt: Das Europäische Institut für Tagungswirtschaft (EITW) hat errechnet, dass von Kongressen und Tagungen am Standort Nürnberg 2019 in ganz Deutschland Kaufkrafteffekte von knapp 1 Mrd. € ausgelöst wurden. Die Kaufkrafteffekte ergeben sich aus der Summe aller direkten, indirekten und induzierten Ausgaben von Ausstellern sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Zusammehang mit Tagungen und Kongressen in Nürnberg. Allein in Nürnberg sorgte die Branche für Kaufkrafteffekte in Höhe von rund 360 Mio. €.

Die Ausgaben der in- und ausländischen Meeting- und Kongressteilnehmenden im Zusammenhang mit Tagungen in Nürnberg reichen pro Person von 110 € für Tagesgäste bis über 1.000 € bei internationalen Übernachtungsgästen, die mehrere Tage in der Stadt verweilen. Dies macht deutlich, dass für den Wirtschaftsstandort überregionale Veranstaltungen mit Übernachtung besonders interessant sind.

Aufteilung der Teilnehmer und ihrer Ausgaben

Abbildung 7

Quelle: Meeting- und Eventbarometer Nürnberg 2021, EITW

Im Jahr 2019 wurden alleine durch Kongresse und Tagungen in Nürnberg insgesamt 2.255 Arbeitsplätze finanziert, davon knapp 1.000 direkt in Nürnberg.

Exkurs: Überschneidungen zum Messewesen - Wirtschaftsfaktor

Der Tagungs- und Kongressmarkt ist nicht vollständig vom Messewesen zu trennen. Um einen Überblick über den gesamten beruflich induzierten Veranstaltungsmarkt inklusive Messewesen zu bekommen, wurden die aktuellen Studien des EITW und des ifo-Instituts gemeinsam betrachtet. Die veranstaltungsinduzierten ökonomischen Effekte sind beeindruckend: Messen, Tagungen und Kongresse am Standort Nürnberg sorgen insgesamt für Kaufkrafteffekte von jährlich fast 3 Mrd. €. Dabei entfallen auf Messeveranstaltungen rund zwei Drittel der Kaufkrafteffekte. Für den Wirtschaftsstandort Nürnberg bedeutet dies konkret, dass knapp 10.000 Arbeitsplätze, 1,27 Mrd. € Kaufkraft und knapp 20 Mio. € Steuereinnahmen hinter den Veranstaltungen im Messezentrum Nürnberg, in den Veranstaltungszentren sowie in der Tagungshotellerie stehen.

Abbildung 8

Quelle: Wirtschaftsfaktor Messen und Kongresse/Tagungen in Nürnberg, EITW 2021

Mit diesen Effekten tragen Kongresse, Tagungen und Messen zu 2,0 % der gesamten Steuereinnahmen und zu 2,9 % zur Gesamtbeschäftigung der Stadt bei.

Perspektiven

Als Querschnittsbranche schafft und sichert der Kongress- und Tagungsmarkt nicht verlagerbare Arbeitsplätze am Standort Nürnberg und trägt zur Wirtschaftskraft des Standorts bei. Es wird damit gerechnet, dass auch nach Corona Kongresse und Tagungen als Konzentrate des Wissensaustauschs, des Informationstransfers und der beruflichen Weiterbildung ein wesentliches Element der Wissens- und Informationsgesellschaft sind und daher auch weiterhin ein attraktiver Wachstumsmarkt. Neue, hybride Formate werden die Kongresslandschaft bereichern und ergänzen, Präsenzveranstaltungen jedoch nicht ersetzen.4 Tagungskapazitäten werden daher weiterhin gebraucht werden, nach wie vor besteht vor allem Bedarf an Tagungsräumen zwischen 500 und 1.000 Personen.

Die Ergebnisse des Meeting- und Eventbarometers Nürnberg machen deutlich, dass es einen engen Zusammenhang zwischen Standortkompetenz und der Attraktivität als Kongressstandort gibt. Die Weiterentwicklung des Innovationsökosystems am Standort Nürnberg mit

4 Studie „Auswirkungen des Corona-Virus auf den deutschen Veranstaltungsmarkt“, EITW, Dez/2020 im Auftrag des German Convention Bureaus und dem Europäischen Verband für die Veranstaltungswirtschaft.

der Gründung der Technischen Universität Nürnberg, dem Ausbau der Technischen Hochschule Nürnberg oder auch dem Ausbau der Forschungslandschaft ist deshalb auch eine große Chance für den Kongressstandort Nürnberg. Dieses Handlungsfeld soll seitens des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferates intensiviert werden (siehe StR am 29.10.2021).

Die gute Zusammenarbeit aller relevanten Player im Rahmen der Kongress-Initiative Nürnberg, die vom Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat koordiniert wird, ist ein wichtiger Faktor für die Entwicklung des Standorts. Hier stehen der fachliche Austausch und lösungsorientierte Umsetzungen im Vordergrund - dies war und ist gerade in der aktuell schwierigen Zeit für die Branche ein wichtiger Aspekt. Im für Nürnberg besonders wichtigen Segment der kleineren Tagungen und Kongresse wird am schnellsten mit einer Erholung des Marktes nach dem Einbruch durch die Corona-Pandemie gerechnet. Darauf setzen die Maßnahmen des NürnbergConvention Bureaus (vgl. RWA vom 09.06.2021), der seit zehn Jahren bestehenden Kooperation aus Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg und NürnbergMesse. Die Maßnahmen, wie z.B. die aktuelle Kampagne „Tagen in Nürnberg: Miteinander Zukunft gestalten“ werden seitens Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat/Wirtschaftsförderung Nürnberg intensiv begleitet und unterstützt. So weist die Wirtschaftsförderung Nürnberg kontinuierlich auf die Möglichkeiten der Veranstaltungsbranche hin (siehe z.B. Wirtschaftsblog im Juli) und trägt über alle ihre Kanäle (Linkedin, Twitter) dazu bei, den Kongress- und Tagungsmarkt Nürnberg zu stärken.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz In der Kongress- und Tagungswirtschaft arbeiten ebenso wie in den damit eng verbundnenen Branchen Hotellerie, Gastronomie und Tourismus viele Frauen.

Referat VII

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.10.2021 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff: NKubatur - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit

Bericht:

Der NKubator, das Nürnberger Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit ist am 01.07.2021 gestartet.

Zielgruppe des NKubator sind alle Gründerinnen und Gründer in den Bereichen Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit. Der Schwerpunkt soll auf solchen Gründungen liegen, die eine Hardwarekomponente aufweisen.

Der Standort des ehemaligen AEG-Areals („Auf AEG“), Halle 11, in der Fürther Straße 246c wurde für den NKubator bewusst gewählt, um das hohe Gründungspotenzial der dortigen Forschungseinrichtungen (insbesondere Energie Campus Nürnberg und Nürnberg Campus of Technology, zu nutzen.

Im NKubator steht auf knapp 480 m² Fläche neben Arbeits- und Kreativräumen auch eine voll ausgestattete Werkstatt zur Verfügung, die für die Erstellung von Prototypen genutzt werden kann. Gründungsinteressierte können im NKubator je nach Bedarf eines von drei Angebotspaketen wählen: Das Paket "IdeenWerk" zielt darauf, die Kreativität der Gründerinnen und Gründer zu entfachen, das Paket "Start-upWerk" bietet Raum für grüne Gründungen und im Paket "SustainAbility" wird nachhaltiges Wirtschaftshandeln gestaltet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja In der Umsetzung des NKubator wird im Sinne der nachhaltigen Entwicklung (SDGs) Diversity gefördert.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

21_NP0830b

NKubator - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltig-

keit

Sachverhaltsdarstellung:

NKubator ist gestartet Der NKubator, das Nürnberger Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit ist am 01.07.2021 gestartet. Gründerinnen und Gründer, Gründungsinteressierte, Startups, aber auch etablierte Unternehmen, haben damit eine Anlaufstelle für alle Themen rund um nachhaltiges Wirtschaften und Unternehmertum mit einem besonderen Fokus auf grüne und technologie-intensive Gründungen. Die Stadt Nürnberg ist der Träger des NKubator, betrieben wird er von der ENERGIEregion Nürnberg e.V., der für Energie und Umwelt zuständigen Kompetenz- und Clusterinitiative in der Metropolregion Nürnberg.

Strategische Bedeutung Der NKubator ist ein wichtiger Baustein in der Strategie Startup City Nürnberg des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats. Der NKubator wird den die kommenden Jahrzehnte bestimmenden Trends Nachhaltigkeit und neue Energielösungen gerecht, nutzt diese und fördert die Entwicklung von Innovationen im Bereich GreenTech. Das ist dringend notwendig, da der Klimaschutz nur erfolgreich sein wird mit Technologien, die heute noch nicht oder nur ansatzweise bekannt sind. Und Gründerinnen und Gründer, die diese Themen bearbeiten, sind potenzielle Wachstums- und Innovationsmotoren für den Wirtschafts- und Wissenschaftsraum Nürnberg. Damit ist der NKubator ein weiterer wichtiger Baustein im Innovations-Ökosystem der Stadt Nürnberg. Der NKubator ist eine konsequente Weiterentwicklung des Energie-Technologischen Zentrums Nürnberg (etz 2.0), das im NKubator aufgeht.

Zielgruppe des NKubator Gründerinnen und Gründer in den Bereichen Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit sind Zielgruppe des NKubators. Der Schwerpunkt soll auf solchen Gründungen liegen, die eine Hardwarekomponente aufweisen. Hier ist die Abgrenzung des NKubator vom digitalen Gründerzentrum ZOLLHOF Tech Incubator, der digitale Gründungen im Fokus hat. Leittechnologien für Startups im NKubator sind u.a. Motorentwicklung, Leistungselektronik und Schaltungen, Wasserstoff, Batterietechnologien, kleine Turbinen, gedruckte Photovoltaik, Windkraft und insgesamt mit Energieerzeugung, -verteilung, -speicherung und -steuerung sowie Lösungen in den Bereichen regenerativer Energien, des Recycling und der Wasseraufbereitung.

Und damit sind die Zielbranchen des NKubator:

o Energietechnik o Automation & Industrial Internet of Things o Mechatronik o Maschinen- und Anlagenbau o Medizintechnik o Baustofftechnik

Hohes Gründungspotenzial am Standort heben Der Standort des ehemaligen AEG-Areals („Auf AEG“) in der Halle 11 in der Fürther Straße 246c wurde für den NKubator bewusst gewählt, um das hohe Gründungspotenzial der starken Forschungs- und Entwicklungszentren „Auf AEG“ zu heben. Denn dort sind bereits der Energie Campus Nürnberg, das Helmholtz-Institut Erlangen-Nürnberg für

Erneuerbare Energien (HI-ERN), der Lehrstuhl für Fertigungsautomatisierung und Produktionssystematik (FAPS) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der Nuremberg Campus of Technology (NCT) und das Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B) angesiedelt. Das verspricht Synergien. Der NKubator ist ein Beitrag der Stadt Nürnberg, um die Dauerhaftigkeit des Energie Campus Nürnberg zu sichern.

Leistungsangebot des NKubator Im NKubator steht auf knapp 480 m² neben Arbeits- und Kreativräumen auch eine voll ausgestattete Werkstatt zur Verfügung, die für die Erstellung von Prototypen genutzt werden kann. Gründungsinteressierte können im NKubator je nach Bedarf eines von drei Angebotspaketen wählen: Das Paket IdeenWerk zielt darauf, die Kreativität der Gründerinnen und Gründer zu entfachen, das Paket Start-upWerk bietet Raum für grüne Gründungen und im Paket SustainAbility wird nachhaltiges Wirtschaftshandeln gestaltet.

Derzeitige Aktivitäten des NKubator Startschuss für den NKubator war der 01.07.2021. Die von der ENERGIEregion Nürnberg e.V. für den NKubator ausgeschriebenen Stellen sollen bis Jahresende besetzt sein und das Business Development läuft. Erste Gespräche mit interessierten Startups sind ebenfalls im Gange.

Die Stadt Nürnberg profitiert von den Aktivitäten des NKubator durch

kunftsfähigen Technologiefeldern in den Bereichen Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit;

Zukunftsthemen der Nachhaltigkeit (z.B. Circular Economy, Sharing Economy, Social Entrepreneurship);

haltigkeit und GreenTech;

delten Forschungseinrichtungen bzw. -aktivitäten Energie Campus Nürnberg, Helmholtz- Institut Erlangen-Nürnberg für Erneuerbare Energien, Lehrstuhl für Fertigungsautomatisierung und Produktionssystematik (FAPS) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg und des Nuremberg Campus of Technology (NCT);

Beitrag zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz von Unternehmen.

Eindrücke zum Standort des NKubator:

Abbildung 9

Abbildung 10

Weitere Informationen: www.nkubator.de

Anmerkung zur Diversity-Relevanz In der Umsetzung des NKubator wird im Sinne der nachhaltigen Entwicklung (SDGs) Diversity gefördert.

Referat VII

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.10.2021 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff:

Wasserstoff-Strategie Nürnberg

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.06.2021

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.06.2021 Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Vor dem Hintergrund ambitionierter Klimaschutzziele bieten Wasserstofftechnologien neue Wettbewerbschancen für Stadt und Metropolregion Nürnberg. Die Region ist gut aufgestellt, um in diesem Bereich als Technologieanbieter-Region neue Wertschöpfung und Beschäftigung zu schaffen. Wasserstoff kann zudem eine wichtige Rolle bei der Transformation der Automobilzulieferindustrie und dem Energiesektor spielen und helfen, energieintensive Industrieprozesse emissionsfrei zu stellen.

In Stadt und Metropolregion Nürnberg bildet sich derzeit ein Kompetenzcluster für Wasserstofftechnologien aus. Die Stärken der Region liegen insbesondere in der Forschung. Es gibt aber auch Unternehmen - vorwiegend große Industriebetriebe - die im Bereich der Wasserstofftechnologien Aktivitäten entwickeln. Aus Wissenschaft und Wirtschaft sind erste Pilotprojekte entstanden. In Nürnberg ist zudem der gesamtbayerische Netzwerkknoten für Wasserstofftechnologien angesiedelt.

Diese Kompetenzen gilt es gezielt weiterzuentwickeln sowie Technologietransfer und Sichtbarkeit der Region zu stärken. Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat ist hier aktiv, insbesondere im Bereich des Technologietransfers. Es wird vorgeschlagen, diese durch eine Analyse zu unterfüttern, die die branchenbezogenen Potenziale der Wasserstofftechnologien in der Metropolregion Nürnberg aufschlüsselt und Aktivitäten darstellt, die die überregionale Sichtbarkeit von Stadt und Metropolregion als Technologieanbieter-Region im Bereich Wasserstoff stärken.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 210.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 210.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Anmeldung der Mittel zum HH 2022 erfolgt zum Kämmereipaket.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz zu erkennen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Ref. III

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit befürwortet die Umsetzung des dargelegten Konzepts zur Formulierung einer Wasserstoff-Strategie Nürnberg.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen zusätzlichen Mittel zum Kämmereipaket 2022 in Höhe von 210.000 Euro anzumelden.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Zusage der Haushaltsmittel die in dem Konzept skizzierten Maßnahmen einzuleiten und die Ausschreibung einer Studie zur Analyse der branchenbezogenen Potenziale der Wasserstofftechnologien in der Metropolregion Nürnberg zu veranlassen.

CSU*

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses

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14.06.2021 Pirner

Wasserstoff-Strategie Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Wasserstoff ist im Hinblick auf die Reduzierung des C02-Ausstoßes der Energieträger der Zukunft. Nürnberg hat in diesem Bereich große Kompetenzen insbesondere mit dem Zentrum Wasserstoff Bayern, dem Energie Cam­ pus Nürnberg, der Friedrich-Alexander-Universität und der Technischen Hochschule Nürnberg oder mit Unter­ nehmen wie MAN (mit einem eigenen Wasserstoff-Campus) oder der Nürnberg Messe, die mit dem HYDROGEN DIALOGUE nicht nur einen der führenden Kongresse zum Thema Wasserstoff veranstaltet, sondern auch in ein eigenes hybrides Wasserstoff-Kraftwerk investiert. In Zukunft gilt es, diese Kompetenzen zu bündeln, nach au­ ßen zu vermarkten, aber auch weitere Projekte für Nürnberg zu generieren.

Wasserstoff bietet im Zuge der Transformation der Automobilindustrie auch für den in Nürnberg und der Region bedeutenden Automotive-Sektor erhebliche Chancen. Auch ergeben sich Herausforderungen. So entstehen neue Berufsbilder, so dass bereits bei Aus- und Fortbildung angesetzt werden muss.

Auch die Stadt Nürnberg selbst oder Beteiligungsunternehmen (wie die VAG) könnten eigene Wasserstoffpro­ jekte durchführen.

All dies bedarf einer Wasserstoff-Strategie für Nürnberg. Diese kann auch gemeinsam mit Unternehmen, Hoch­ schulen, Forschungseinrichtungen und der Metropolregion erarbeitet werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet zu Wasserstoff-Aktivitäten von Unternehmen, Hochschulen und Forschungs­ einrichtungen in Nürnberg. Sie stellt die Chancen, Herausforderungen und künftigen Aufgabenfelder beim Thema Wasserstoff dar und erarbeitet daraus eine Wasserstoff-Strategie für Nürnberg.

Mit freundlichen Grüßen /)

Fraktionsvorsitzender

A21060700 Wasserstoffstrategie.docx

Wasserstoff-Strategie Nürnberg

Entscheidungsvorlage:

1. Wasserstoff-Potenzial für Stadt und Metropolregion Nürnberg

Wasserstoff ist eine der relevanten Technologien für die beschlossene Dekarbonisierung von Wirtschaft, Mobilität und Gesellschaft (vgl. EU Green Deal, Klimaschutzziele von Bund und Ländern). Regenerativ erzeugter Wasserstoff (sog. grüner Wasserstoff) kann ohne Emission von Treibhausgasen verbrannt oder verstromt werden. Prognosen gehen von einer Steigerung des weltweiten jährlichen Bedarfs an grünem Wasserstoff um 23 % bis 2030 (88 Megatonnen = Mt), einer Verdopplung des Bedarfs (137 Mt) bis zum Jahr 2040 und einer Versiebenfachung bis zum Jahr 2070 (519 Mt) aus.1

Wasserstofftechnologien bieten vor diesem Hintergrund neue Wettbewerbschancen für die Unternehmen in Stadt und Metropolregion Nürnberg2 - insbesondere in den Branchen Automotive und Energieversorgung, die sich vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung stark transformieren müssen. Gleichzeitig ist grüner Wasserstoff eine Option, um energieintensive Industrieprozesse emissionsfrei zu stellen.

Wasserstoff ist ein Sekundärenergieträger. Das bedeutet, er muss erst künstlich erzeugt werden, bevor er genutzt werden kann. Gleichzeitig ist Wasserstoff nur mit großem technischen Aufwand zu transportieren und zu speichern. Dafür bietet Wasserstoff bei der Nutzung viel Flexibilität. Er kann verbrannt werden wie Erdgas, aber er kann auch über eine Brennstoffzelle direkt in elektrischen Strom umgesetzt werden. Ein auf grünem Wasserstoff basierendes Energiesystem hat daher vollkommen neue Leittechnologien und benötigt neue globale Lieferbeziehungen. Leittechnologien sind Elektrolyseure (Wasserstofferzeugung), erneuerbare Energien (als Energiequelle für die Elektrolyse), Wasserstoffspeichertechnologien (z.B. Druckspeicher, flüssige Wasserstoffträgersubstanzen), Wasserstofftransporttechnologien (z.B. Pipelines, Tankschiffe), Wasserstoffmotoren und -turbinen sowie insbesondere Brennstoffzellen.

Deutschland wird seinen Bedarf an grünem Wasserstoff nicht durch eigene Erzeugung decken können. Hierzu bedarf es neuer Lieferbeziehungen mit Ländern, die deutlich bessere Voraussetzungen haben, um grünen Wasserstoff in großen Mengen herzustellen, z.B. Australien (Solarenergie), Südamerika (Solarenergie/Windkraft) oder die skandinavischen Länder (Wasserkraft). Gleichfalls wird die Europäische Metropolregion Nürnberg keine Erzeugerregion für grünen Wasserstoff werden. Grüner Wasserstoff wird aber u.a. im Rahmen der Dekarbonisierung des Wärmesektors voraussichtlich eine Rolle für den Energieaustausch oder als Energiespeicheroption auch in der Metropolregion Nürnberg spielen.

Stadt und Metropolregion Nürnberg können sich dabei als Technologie- und Wissensanbieter für eine globale Wasserstoffwirtschaft aufstellen. Daher sind die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Kernkompetenzen im Bereich der o.g. Leittechnologien zu schärfen und auszubauen, Anwendungsszenarien für die Industrie zu prüfen und Geschäftsmodelle für grünen Wasserstoff vorzudenken. Eine Wasserstoff-Strategie für Stadt und Metropolregion Nürnberg sollte hierauf ausgerichtet sein. Die Region kann hierbei auf vielfältige Akteurinnen und Akteure sowie Aktivitäten aufbauen. Es gibt aber notwendig, diese Aktivitäten weiter zu sortieren, zu vernetzen, sichtbar zu machen, das Profil zu schärfen und den Transfer - insbesondere in die mittelständische Wirtschaft - zu stärken.

1 Laying the foundations of a low carbon hydrogen market in Europe, strategy& / PwC network. 2 Betrachtungsebene ist die Europäische Metropolregion Nürnberg.

2. Wasserstoff - ein Überblick zu Stadt und Metropolregion Nürnberg

In der Metropolregion Nürnberg bildet sich gegenwärtig ein Kompetenzcluster für Wasserstofftechnologien aus. Die Stärken der Region liegen insbesondere in der Forschung. Es gibt aber auch Unternehmen - vorwiegend große Industriebetriebe -, die bereits im Bereich der Wasserstofftechnologien Aktivitäten entwickeln. Aus Wissenschaft und Wirtschaft sind erste Pilotprojekte entstanden. In Nürnberg ist der gesamtbayerische Netzwerkknoten für Wasserstofftechnologien angesiedelt.

Forschung und Entwicklung

In Stadt und Metropolregion Nürnberg hat sich ein Spitzenforschungs- und Entwicklungscluster um den Energie Campus Nürnberg (EnCN) und das Helmholtz-Institut Erlangen- Nürnberg für Erneuerbare Energien (HI ERN) ausgebildet. Schwerpunkt der Expertise liegt in der Wasserstoffspeicherung in Flüssigkeiten, den sogenannten Liquid Organic Hydrogen Carriers (LOHCs). LOHCs bieten neue Ansatzpunkte für die Wasserstofflogistik sowie für stationäre und mobile Anwendungen. Weitere Forschungsaktivtäten erfolgen an der Universität Bayreuth und vielen Hochschulen in der Metropolregion.

Im Rahmen einer Kooperation zwischen der Technischen Universität München und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg werden sieben neue Professuren in der Wasserstoffforschung eingerichtet. Im Bereich der angewandten Forschung sind u.a. die Fraunhofer Institute für Integrierte Schaltungen IIS (Geschäftsmodelle, Optimierung, etc.), Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT (Materialien und Komponenten für Elektrolyse und Brennstoffzellen) und Integrierte Systeme und Bauelemente IISB (Systemintegration) bereits tätig.

Eine neuartige Form der Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit beschreitet das Unternehmen MAN Bus & Truck in Nürnberg. Unter dem Dach des MAN Hydrogen Campus forscht der Motorenhersteller zusammen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm an Wasserstoff-Lastkraftwagen. Die Forscherinnen und Forscher arbeiten in einer gemeinsam genutzten Halle auf dem Werksgelände.

Wirtschaft

In Stadt und Metropolregion Nürnberg sind insbesondere große Industrieunternehmen beim Thema Wasserstoff engagiert. Beispiele:

Siemens Energy Elektrolyseure Erlangen Bosch Brennstoffzellen Bamberg MAN Bus & Truck Wasserstoff-LkW (perspektivisch) Nürnberg Framatome LOHC-Speicher, Wasserstofftankstellen Erlangen

Zudem sind mittelständische Unternehmen in der Metropolregion Nürnberg im Bereich Wasserstoff aktiv, zum Beiepiel: Bedia Motorentechnik GmbH (Altdorf b. Nürnberg), BtX energy GmbH (Hof), CODEX-Engineering GmbH (Fürth), FMP TECHNOLOGY GMBH (Erlangen), HE System Electronic GmbH (Veitsbronn), HITES GmbH (Sulzbach-Rosenberg), KERAFOL - Keramische Folien GmbH & Co. KG (Eschenbach i.d. Oberpfalz), Prüfrex Innovative Power Products GmbH (Cadolzburg), PS-HyTech GmbH (Burghaslach). Laut Kompetenz- und Clusterinitiative ENERGIEregion Nürnberg e.V. sind in der Metropolregion mindestens 45 kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich Wasserstoff engagiert. Die o.g. LOHC-Speichertechnologie entwickelt und vermarktet das erfolgreiche Startup Hydrogenious LOHC Technologies in Erlangen für stationäre Anwendungen.

Vernetzung

Zentraler Netzwerkknoten für die bayerische Wasserstoffwirtschaft ist das Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B) mit Sitz in Nürnberg. Das dort angesiedelte Wasserstoffbündnis Bayern dient als Vernetzungs-, Wissens- und Technologietransferplattform für bayerische Unternehmen. Derzeit sind über 200 Unternehmen dort Mitglied. Im Rahmen des Wasserstoffbündnisses sollen große industrielle Demonstrationsprojekte auf den Weg gebracht werden. Zudem erarbeitet das H2.B die bayerische Wasserstoff-Roadmap.

Eine Anlaufstelle für mittelstandsgetriebene Wasserstoffprojekte ist die Kompetenz- und Clusterinitiative ENERGIEregion Nürnberg e.V.. Gemeinsam mit dem Foren Wirtschaft und Infrastruktur, dem Forum Klimaschutz und Nachhaltige Entwicklung und dem Forum Verkehr und Planung der Europäischen Metropolregion Nürnberg bündelt die ENERGIEregion Nürnberg e.V. die metropolitanen Aktivitäten und Akteure in der Wasserstoff-Initiative Metropolregion Nürnberg. Sie vernetzt Wirtschaft, Wissenschaft, Städte, Landkreise und Verbände zu Wasserstofftechnologien und -projekten.

Projekte

Erste Pilotprojekte mit Modellcharakter laufen in Stadt und Metropolregion Nürnberg bereits oder stehen kurz vor ihrer Realisierung. Einige Beispiele:

Bau einer der größten Wasserstoff- Siemens Energy, Erlangen; Landkreis Wasserstofferzeugung erzeugungsanlagen in Deutschland Wunsiedel im Fichtelgebirge Erforschung und Entwicklung eines Energie Campus Nürnberg, Nürnberg Wasserstoff-Mobilität LOHC-Zuges IPCEI3 EIYance Siemens Energy, Erlangen Wasserstofferzeugung (Vorauswahl zur Förderung) IPCEI Bosch, Bamberg und Werke in Baden- Wasserstofferzeugung Bosch Power Units Württemberg (Vorauswahl zur Förderung) Hybrides Wasserstoff-Kraftwerk NürnbergMesse, Nürnberg CO -freie Energieversorgung (Antragstellung) eines Messeareals

Sichtbarkeit & Bildung

Im Rahmen des Projekts HyPowerEMN der ENERGIEregion Nürnberg e.V. wird derzeit mit einer Kommunikations- und Bildungsoffensive für die Wasserstoff-Metropolregion Nürnberg begonnen. Ziel ist es, eine neue positive Regionalidentität als Wasserstoffregion in der Metropolregion Nürnberg aufzubauen, die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Kompetenzen bekannt zu machen und die Bevölkerung über die Potenziale von Wasserstoff für die regionale Wertschöpfung zu informieren.

Messen, Kongresse & Veranstaltungen

Mit dem HYDROGEN Dialogue der NürnbergMesse wurde ein erfolgreiches Kongress- und Ausstellungsformat in der Region etabliert. Träger für Fachveranstaltungen in der Region sind u.a. das Zentrum Wasserstoff.Bayern, der Energie Campus Nürnberg und die ENERGIEregion Nürnberg e.V. (z.B. Fachveranstaltung „Wasserstoff und Anwendungen“, 27.10.2021, #NUEdialog 2020 - Zukunft Wasserstoff, 18.11.2020, Energie und Wasserstoff - Ask me anything, 24.06.2020).

3 Important Projects of Common European Interest IPCEI

3. Aktivitäten der Stadt Nürnberg zur Förderung des Themas Wasserstoff

Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat sowie das Referat für Umwelt und Gesundheit arbeiten bei der Stärkung des Themas Wasserstoff in Stadt und Metropolregion Nürnberg eng zusammen. Das Referat für Umwelt und Gesundheit trägt die Wasserstoff-Initiative Metropolregion Nürnberg4. Diese Initiative entstand Anfang des Jahres 2019 im Rahmen des Forums Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Metropolregion Nürnberg. Beim Auftakttreffen im März 2019 kamen zum ersten Mal rund 60 Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich Wasserstoff (Forschung, Erzeugung, Dienstleister, Nutzer wie Kommunen) zusammen. Hieraus entwickelte sich ein lebendiges Netzwerk, das im Auftrag der Geschäftsführung des Forums von ENERGIEregion e.V. betreut und koordiniert wird.

Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat befördert das Thema Wasserstoff im Rahmen der Tätigkeiten der Wirtschaftsförderung. Zu den Aktivitäten der Wirtschaftsförderung Nürnberg zählen:

 Laufender Austausch und Vernetzung mit Schlüsselakteuren;  Konzeption zur Förderung der Wasserstofftechnologien in Stadt und Metropolregion Nürnberg;  Akquise von Mitteln für Wasserstoffaktivitäten in Stadt und Metropolregion Nürnberg (z.B. Unterstützung des Förderantrages HyPowerEMN beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat);  Unterstützung und strategische Beratung des Netzwerks ENERGIEregion Nürnberg e.V. als zentrale Vernetzungsplattform;  Lobbying für den Ausbau von F&E im Bereich Wasserstoff in Nürnberg;  Sichtbarmachung der Wasserstoffkompetenzen von Stadt und Metropolregion Nürnberg;  Unterstützung von Veranstaltungsformaten im Bereich Wasserstoff;  Innovationsberatungen & Nachhaltigkeits-Checks für Unternehmen.

4. Grundlagen einer Wasserstoff-Strategie

Ausgangspunkt einer Strategie, die die wirtschaftlichen Potenziale der Wasserstofftechnologie für Stadt und Metropolregion Nürnberg erschließt, sind die Begebenheiten vor Ort. Stadt und Metropolregion Nürnberg können auf einem Spitzenforschungs- und Entwicklungscluster und einem starken Industriebesatz mit großindustriellen sowie mittelständischen Technologieanbietern und Kernkompetenzen in Automotive und Energietechnik aufsetzen. Diese Stärken gilt es gezielt zu nutzen und sichtbar zu machen. Gleichzeitig gibt es einen großen Bedarf an Wissens- und Technologietransfer insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Hieraus ergeben sich drei Handlungsfelder:

a) Identifikation der wirtschaftlichen Potenziale und des branchenbezogenen Technologietransferbedarfs

Grundlage einer fokussierten Strukturpolitik und eines zielgerichteten Wissens- und Technologietransfers sind fundierte Erkenntnisse über die wirtschaftlichen Potenziale neuer Technologien und Märkte. Um diese zu ermitteln, bedarf es einer Analyse, die aufdeckt, welche Technologien und Märkte für die Leitbranchen der Metropolregion Nürnberg relevant sind und welche Transferbedarfe bestehen. Die untenstehende Abbildung zeigt auf, welche Fragestellungen untersucht werden müssen.

4 Im Rahmen des Forums Klimaschutz und Nachhaltige Entwicklung der Metropolregion Nürnberg.

Studienumfang
Teil I: IST-Situation Teil II: Potenziale darstellen Teil III: Chancen nutzen

Beschreibung des IST-Zustands der Potenzialanalyse Zusammenfassung Wasserstoffwirtschaft in der EMN5  Identifikation der Schlüsselakteure  Identifikation möglicher Wasser-  SWOT-Analyse der EMN in  Anordnung der Wasserstoff- stoff-Wertschöpfungsketten Bezug auf Wasserstoff- Wertschöpfungskette in der EMN  Identifikation von Anwendungs- technologien  Benchmarking mit anderen potenzialen von grünem  Handlungsempfehlungen Wasserstoffregionen Wasserstoff in der EMN  Beschreibung der Rolle von Wasserstoff in der Sektorenkopplung

Für eine solche Untersuchung werden Kosten i.H.v. 120.000 € veranschlagt, die nicht aus dem laufenden Haushalt des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats aufgebracht werden können. Es wird daher vorgeschlagen, diesen Betrag zum Kämmereipaket 2022 anzumelden.

b) Ausbau des Wissens- und Technologietransfers

Der Ausbau des Wissens- und Technologietransfers ist die wichtigste Säule zur Realisierung der wirtschaftlichen Potenziale in Stadt und Metropolregion Nürnberg. Er kann auch einen bedeutenden Beitrag zum Strukturwandel von Branchen in Transformation (z.B. Automotive, Energietechnik) leisten. Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat bzw. die Wirtschaftsförderung Nürnberg hat hier bereits zusammen mit Partnern erste Aktivitäten angeschoben:

 Sicherung des nachhaltigen Fortbestandes des Energie Campus Nürnberg als einer der zentralen F&E-Partner für die Unternehmen in der Region.6 Im Rahmen der Weiterführung des Energie Campus Nürnberg wird das Thema Wasserstoff ab 2022 gestärkt. In diesem Zusammenhang verstärkt zudem das Helmholtz-Institut Erlangen-Nürnberg für Erneuerbare Energien seine Präsenz am Standort Nürnberg und bezieht Flächen im Energie Campus Nürnberg.  Etablierung des NKubator – Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit als Anlaufpunkt für Gründerinnen und Gründer im Bereich innovativer grüner Technologien (vgl. RWA vom 20.10.2021). Dies umfasst auch den Bereich Wasserstofftechnologien.  Erfolgreiche Unterstützung des bayerischen Antrags für ein Wasserstoff Technologie- Anwendungszentrum (WTAZ). An dem Konzept sind Forschungspartner aus der Metropolregion Nürnberg aktiv beteiligt. In Kooperation mit der ENERGIEregion Nürnberg e.V. setzt sich das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat für einen Zweitstandort in der Metropolregion Nürnberg ein. So profitieren auch die Unternehmen aus der Region stärker von dem Technolgie-Anwendungszentrum.  Finanzierung und Umsetzung eines Technologietransfer-Workshops zum Thema Wasserstoff in Kooperation mit der ENERGIEregion Nürnberg e.V. und der IHK Nürnberg für Mittelfranken im November 2021.

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg versucht zudem, im Schulterschluss mit weiteren Akteuren (z.B. ENERGIEregion Nürnberg e.V.) Mittel für den Technologietransfer von

5 EMN = Europäische Metropolregion Nürnberg 6 Ein Nachhaltigkeitskonzept für den Energie Campus Nürnberg liegt vor. Die entsprechenden Mittel müssen in den bayerischen Haushalt 2022 (und folgende Haushalte) eingebracht werden.

Bund und Land zu akquirieren, weitere Aktivitäten zu entwickeln und nachhaltige Strukturen aufzubauen, z.B.

 Beantragung eines Wasserstoff Mittelstandsnetzwerkes aus Bundesmitteln durch die ENERGIEregion Nürnberg e.V.,7  Beantragung von Landesmitteln zur Stärkung der CleanTech-Kompetenzen der Metropolregion Nürnberg,8  Beteiligung an dem gesamtbayerischen Antrag transform.by der Bayern Innovativ GmbH für Transformationsnetzwerke in der Automobilwirtschaft.9

Diese Aktivitäten - eine erfolgreiche Förderung vorausgesetzt - gilt es in den kommenden Monaten zu implementieren und mit den Ergebnissen aus der o.g. Studie anzureichern, damit der Technologietransfer zielgerichtet ausgebaut werden kann.

c) Stärkung der Sichtbarkeit von Stadt und Metropolregion Nürnberg als Cluster für Wasserstofftechnologien

Der Ausbau der Wasserstoff-Aktivitäten bietet eine gute Chance für Stadt und Metropolregion Nürnberg, das eigene Profil als Technologie- und Wissensregion zu schärfen. Im Rahmen des o.g. Projektes HyPowerEMN werden die regionalen Kompetenzen bereits gesammelt und auf einer einheitlichen Plattform dargestellt.

Ziel ist hier aber primär die Sichtbarkeit in die Region hinein. Es besteht die Chance, auf dieser Vorarbeit aufzusetzen und sich überregional zu positionieren. Hierfür sind aber weitere gezielte Marketingmaßnahmen (insbesondere im Bereich Social Media und Image-Videos) angebracht. Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat taxiert den Mittelbedarf für eine erhöhte Sichtbarkeit mit 90.000 €, der nicht aus dem laufenden Haushalt des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats aufgebracht werden kann. Es wird daher vorgeschlagen, auch diesen Betrag zum Kämmereipaket 2022 anzumelden.

Die Erkenntnisse aus dem Ausbau der o.g. drei Säulen können als Grundlage für eine umfassende Wasserstoff-Strategie Nürnberg dienen, die dann vom Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat erarbeitet und vorgelegt werden könnte.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

7 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand 8 Programm FörLa, Technologietransfer im Bereich Wasserstoffmobilität ist ein Teilaspekt. 9 Programm Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie, Technologietransfer im Bereich Wasserstoffmobilität ist ein Teilaspekt.

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