Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente 3 TOP Ö 1 Änderung der Taxitarifordnung 3 Sitzungsvorlage OA/008/2021 3 Antrag der Taxi-Zentrale Nürnberg auf Änderung der Taxitarifordnung vom 16.07.2021 7 OA/008/2021 Niederschrift zur Sitzung der Taxikommission am 14.09.2021 OA/008/2021 20 Taxitarifordnung bisherige Fassung OA/008/2021 22 Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung OA/008/2021 25 TOP Ö 2 Breitbandausbau in Nürnberg 28 Bericht WiF/016/2021 28 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.05.2020 WiF/016/2021 32 Antrag der Stadtratsgruppe Linke Liste vom 09.08.2020 WiF/016/2021 34 Sachverhalt WiF/016/2021 35 TOP Ö 3 Kongress- und Tagungsstandort Nürnberg 41 Bericht WiF/017/2021 41 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.02.2021 WiF/017/2021 45 Sachverhalt WiF/017/2021 46 TOP Ö 4 NKubatur - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und 52 Nachhaltigkeit Bericht WiF/015/2021 52 Sachverhalt WiF/015/2021 56
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit
Sitzungszeit
Mittwoch, 20.10.2021, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Änderung der Taxitarifordnung Gutachten
OA/008/2021 König, Marcus
2. Breitbandausbau in Nürnberg Bericht
hier: Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 25.05.2020 WiF/016/2021
Antrag Stadträtin Padua vom 09.08.2020
Fraas, Michael, Dr.
3. Kongress- und Tagungsstandort Nürnberg Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.02.2021 WiF/017/2021
Fraas, Michael, Dr.
4. NKubatur - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, Bericht
GreenTech und Nachhaltigkeit WiF/015/2021
Fraas, Michael, Dr.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.09.2021,
öffentlicher Teil
Beschlussvorlage OA/008/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.10.2021 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 27.10.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Änderung der Taxitarifordnung
Anlagen: Antrag der Taxi-Zentrale Nürnberg auf Änderung der Taxitarifordnung vom 16.07.2021 Niederschrift zur Sitzung der Taxikommission am 14.09.2021 Taxitarifordnung bisherige Fassung Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung
Sachverhalt (kurz):
Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Verkehr mit Taxen in Nürnberg durch die Stadt Nürnberg in der Taxitarifordnung festgesetzt.
Mit Schreiben vom 16.07.2021 beantragte die Taxi-Zentrale Nürnberg die Änderung der bestehenden Taxitarifordnung in folgenden Punkten:
- Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis soll um 0,20 EUR von 3,50 EUR auf
dann 3,70 EUR angehoben werden.
- Der Fahrpreis für den zweiten bis fünften gefahrenen Kilometer soll um 0,10 EUR von 2,10
EUR auf dann 2,20 EUR angehoben werden.
- Die Vergütung der Wartezeit soll von 26,00 EUR auf dann 28,00 EUR pro Stunde
angehoben werden.
-
Die Taxiunternehmen sollen zur Akzeptanz der Kreditkartenzahlung verpflichtet werden.
-
Den Taxifahrern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Vorschuss auf den
Fahrpreis zu fordern.
Das gesetzlich vorgeschriebene Anhörverfahren wurde durchgeführt. Das Bayer. Landesamt für Maß und Gewicht und die IHK Nürnberg für Mittelfranken stimmten der beantragten Änderung zu.
Hinsichtlich der Abstimmung der Taxitarife im Städtedreieck wurde der Antrag auch den Nachbarstädten Erlangen und Fürth zugeleitet. Die Stadt Erlangen stimmte den geplanten Änderungen zu, durch die Stadt Fürth erfolgte keine Rückmeldung. Wie dem zwischenzeitlich zur Stellungnahme vorgelegten Antrag auf Änderung der Taxitarifordnung der Stadt Fürth zu entnehmen ist, wurde dort eine ähnliche Tarifanhebung wie in Nürnberg beantragt.
Die Taxikommisssion hat sich in der Sitzung am 14.09.2021 mit dem Antrag und den eingegangenen Stellungnahmen befasst. Die beantragte Anhebung des Taxitarifs wurde von
allen Teilnehmern als maßvoll und angemessen begrüßt. Die verpflichtende Akzeptanz der Kreditkartenzahlung und die Einführung der Möglichkeit zur Forderung eines Vorschusses auf den Fahrpreis wird als sinnvoll betrachtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 20.10.2021):
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO - TTO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag (Stadtrat am 27.10.2021) :
Gemäß dem beiliegenden Gutachten des RWA vom 20.10.2021 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO - TTO) beschlossen.
Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungs-
bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen
(TaxitarifO ̶ TTO)
Vom 18. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 659),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. November 2020 (Amtsblatt S. 447)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i. d. F. d. Bek. vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 49 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) und auf Grund von § 31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 22. Dezember 1998 (GVBl. S. 1025), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 25. Mai 2003 (GVBl. S. 335) folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Entgelte § 3 Errechnung des Fahrpreises § 4 Sondervereinbarungen § 5 Mitführpflicht § 6 In-Kraft-Treten; Übergangsregelung
§ 1
Geltungsbereich
(1) Für die Beförderung mit Taxen, die von der Stadt Nürnberg als Genehmigungsbehörde zugelassen sind, gilt innerhalb des Pflichtfahrbereichs der nachstehende Tarif. (2) Der Pflichtfahrbereich im Sinne des § 47 PBefG umfasst das Stadtgebiet der kreisfreien Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen sowie Schwabach und erstreckt sich auf Teile der Landkreise Ansbach, Erlangen- Höchstadt, Forchheim, Fürth, Neumarkt/Opf., Neustadt/Aisch - Bad Windsheim, Nürnberger Land und Roth. Er ist in der Karte vom 17. Dezember 1998 (M 1:200.000), die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, grob dargestellt. Die genauen Grenzen des Pflichtfahrbereichs ergeben sich aus der Karte vom 08. Dezember 1998 (M 1:25.000), die beim Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, in Nürnberg archivmäßig verwahrt wird und während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann. Als Pflichtfahrbereichsgrenze gilt jeweils die Innenkante der äußeren Begrenzungslinie zu Zone 6.
§ 2
Entgelte
(1) Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt 3,50 Euro. In diesem Preis ist eine Fahrleistung für 0,20 Euro eingeschlossen.
___________________________ 73. Nachtrag Dezember 2020 1
(2) Der Fahrpreis beträgt 1. für den ersten gefahrenen Kilometer 3,70 Euro (je angefangene 54,05 m Fahrstrecke 0,20 Euro); 2. für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer 2,10 Euro (je angefangene 95,24 m Fahrstrecke 0,20 Euro); 3. für jeden weiteren Kilometer 1,60 Euro (je angefangene 125,00 m Fahrstrecke 0,20 Euro). (3) Der Wartezeitpreis beträgt 0,20 Euro für jeden angefangenen Zeitraum von 27,7 s; dies sind je Stunde 26,00 Euro. Als Wartezeit gilt jedes Halten und jede Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit, wenn dies nach dem Einsteigen des Fahrgastes auf dessen Veranlassung oder aus verkehrlichen, vom Fahrpersonal nicht zu vertretenden Gründen erforderlich wird. Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei Abs. 2 Nr. 1 7,03 km/h, bei Abs. 2 Nr. 2 12,38 km/h und bei Abs. 2 Nr. 3 16,25 km/h. (4) Wird ein Taxi bestellt, so wird für eine Wartezeit von 4 Minuten kein Entgelt berechnet. Für jede weitere angefangene Minute Wartezeit, die aus vom Fahrpersonal nicht zu vertretenden Gründen entsteht, wird ein Entgelt nach Abs. 3 Satz 1 erhoben. Wartezeit im Sinne der Sätze 1 und 2 ist der Zeitraum, der zwischen dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers und dem Einsteigen des Fahrgastes liegt. Der Fahrpreisanzeiger ist unmittelbar nach Eintreffen (Fahrzeugstillstand) am vereinbarten Abholort – falls ein bestimmter Abholzeitpunkt vereinbart wurde, jedoch erst nach Erreichen dieses Zeitpunktes – einzuschalten. Das Fahrpersonal hat sich unverzüglich nach dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers beim Besteller zu melden. (5) An Zuschlägen werden erhoben 1. für die Bestellung eines Kombifahrzeuges (PKW mit erhöhtem Ladevolumen) mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 2,50 Euro; 2. für die Nutzung eines Fahrzeuges mit mehr als vier Fahrgastsitzplätzen durch fünf bis sechs Fahrgäste oder für die Bestellung eines Fahrzeuges mit fünf bis sechs Fahrgastsitzplätzen mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 2,50 Euro; 3. für die Nutzung eines mit einem Rollstuhl befahrbaren Fahrzeugs durch einen Fahrgast, der auf die Beförderung in einem derartigen Fahrzeug angewiesen ist 7,50 Euro; 4. für die Nutzung eines Fahrzeuges mit mehr als vier Fahrgastsitzplätzen durch sieben bis acht Fahrgäste oder für die Bestellung eines Fahrzeugs mit sieben bis acht Fahrgastsitzplätzen mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 7,50 Euro. Der Fahrgast ist bei der telefonischen Bestellung auf den jeweiligen Zuschlag hinzuweisen. In allen anderen Fällen hat das Fahrpersonal die Fahrgäste so früh wie möglich, spätestens aber vor Antritt der Fahrt, auf den Zuschlag hinzuweisen. (6) Für Beförderungsfahrten, die weder in der Tarifzone 1 oder 2 beginnen oder enden, noch durch diese hindurchführen, werden folgende Tarifzonenzuschläge erhoben:
| Ziel- zone | 3 | 4 | 5 | 6 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Start- zone | |||||
| 3 | 10 Euro | 10 Euro | 10 Euro | 10 Euro | |
| 4 | 10 Euro | 15 Euro | 15 Euro | 15 Euro | |
| 5 | 10 Euro | 15 Euro | 25 Euro | 25 Euro | |
| 6 | 10 Euro | 15 Euro | 25 Euro | 40 Euro |
Der Fahrgast ist vor Antritt der Fahrt auf den jeweils anfallenden Zonenzuschlag hinzuweisen. (7) Wird aus vom Besteller zu vertretenden Gründen die Fahrt nach Auftragserteilung nicht durchgeführt, so ist der auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Preis, mindestens jedoch der Grundpreis zuzüglich der Zuschläge nach den Abs. 5 und 6 zu bezahlen.
__________________________ 2 73. Nachtrag Dezember 2020
§ 3
Errechnung des Fahrpreises
(1) Die Beförderungsentgelte nach dieser Verordnung sind Festpreise; sie dürfen nicht über- oder unterschritten werden. (2) Die Errechnung des zu entrichtenden Gesamtpreises hat durch einen geeichten Fahrpreisanzeiger zu erfolgen. Als Entgelt darf nur der Betrag gefordert werden, der nach dieser Verordnung richtig berechnet und auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigt wird. Ausgenommen hiervon ist der in § 2 Abs. 7 aufgeführte Fall. (3) Bei Störung oder Versagen des Fahrpreisanzeigers wird der Fahrpreis nach der zurückgelegten Strecke und dem Kilometerpreis berechnet, der gemäß § 2 anzuwenden gewesen wäre. Taxiunternehmer und Fahrpersonal sind verpflichtet, unverzüglich für die Instandsetzung eines gestörten Fahrpreisanzeigers zu sorgen. (4) Für Nebenleistungen, die in der Verordnung über den Verkehr mit Taxen vorgeschrieben werden, darf kein zusätzliches Entgelt berechnet werden. Dies gilt insbesondere für das Tragen üblichen Reisegepäcks von und zu der Haustüre sowie vom und zum Zugang des Bahnhofes oder Flughafens. Für darüber hinausgehende zusätzliche Leistungen kann ein angemessenes Entgelt vereinbart werden.
§ 4
Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen gemäß § 51 PBefG bedürfen der Genehmigung der Stadt Nürnberg.
§ 5
Mitführpflicht
Diese Verordnung ist in jedem Taxi mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuzeigen.
§ 6
In-Kraft-Treten; Übergangsregelung
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 04. Dezember 2000 (Amtsblatt S. 600), geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2000 (Amtsblatt S. 621), mit Ausnahme der Anlage (Karte M 1 : 200.000 vom 17. Dezember 1998) außer Kraft. (2) Sondervereinbarungen, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung der Stadt Nürnberg angezeigt wurden, bedürfen ab 01.01.2005 der Genehmigung gemäß § 4.
____________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 30.12.2003
___________________________ 73. Nachtrag Dezember 2020 3
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und
Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO – TTO) vom
18. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 659), zuletzt geändert durch Verordnung vom
9. November 2020 (Amtsblatt S. 447)
Vom ..............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822), und auf Grund von § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juli 2021 (GVBl. S. 499), folgende Verordnung:
Art. 1
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 3 wird folgende Angabe eingefügt:
„§ 4 Abrechnung, Zahlungsweise“
b) Die Angaben zu den bisherigen §§ 4 bis 6 werden die Angaben zu den §§ 5 bis 7.
c) Nach der Angabe zu § 7 werden folgende Angaben angefügt:
„Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2) Karte vom 17. Dezember 1998 Anlage 2 (zu § 4 Abs. 3) Höhe des Vorschusses“
-
In § 1 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „Anlage“ durch die Angabe „Anlage 1“ ersetzt.
-
§ 2 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt 3,70 Euro.“
b) Abs. 2 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
„2. für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer 2,20 Euro (je angefangene 90,91 m Fahrstrecke 0,20 Euro);“
c) Abs. 3 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Wartezeitpreis beträgt 0,20 Euro für jeden angefangenen Zeitraum von 25,7 s; dies sind je Stunde 28,00 Euro.“
bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei Abs 2 Nr. 1 7,57 km/h, bei Abs. 2 Nr. 2 12,72 km/h und bei Abs. 2 Nr. 3 17,50 km/h.“
- 2 -
-
In § 3 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „ist der in § 2 Abs. 7 aufgeführte Fall“ durch die Wörter „sind die in Abs. 4 Satz 3 und § 2 Abs 7 aufgeführten Fälle“ ersetzt.
-
Nach § 3 wird folgender § 4 eingefügt:
„§ 4
Abrechnung, Zahlungsweise
(1) Auf Wunsch des Fahrgastes muss in jedem Taxi bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten angenommen werden. Der Unternehmer hat die Akzeptanz von mindestens drei verschiedenen, im Geschäftsverkehr üblichen Kreditkarten zu gewährleisten. Die Annahmepflicht besteht nicht, wenn der Fahrgast auf Verlangen des Fahrers nicht seine Identität durch Vorlage eines amtlichen Ausweispapiers nachweist. Die Beförderung von Personen darf mit dem Taxi nicht durchgeführt werden, wenn ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht. (2) Die Regelung des Abs. 1 gilt nicht, soweit dem Unternehmen die Akzeptanz von Zahlungsmitteln im Sinne dieser Vorschrift unmöglich ist. Das Unternehmen ist in diesem Fall zur unverzüglichen Wiederherstellung der Zahlungsmöglichkeit im Sinne des Abs. 1 verpflichtet. Das Fahrpersonal hat unaufgefordert vor Fahrtantritt die Fahrgäste über die Unmöglichkeit nach Satz 1 zu informieren. (3) Das Fahrtgeld ist nach Beendigung der Fahrt zu entrichten. Der Taxifahrer ist berechtigt, einen Vorschuss bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgelts zu verlangen. Die Höhe des Vorschusses ist anhand der Tabelle, die als Anlage 2 Bestandteil dieser Verordnung ist, zu ermitteln.“
-
Die bisherigen §§ 4 bis 6 werden die §§ 5 bis 7.
-
Folgende Anlage 2 wird angefügt:
- 3 -
„Anlage 2 (zu § 4 Abs. 3) Höhe des Vorschusses
| Kilometer | Fahrpreis | Kilometer | Fahrpreis | Kilometer | Fahrpreis | Kilometer | Fahrpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1,0 | 7,00 € | 5,6 | 16,40 € | 11 | 25,00 € | 56 | 97,00 € |
| 1,1 | 7,20 € | 5,7 | 16,50 € | 12 | 26,60 € | 57 | 98,60 € |
| 1,2 | 7,40 € | 5,8 | 16,70 € | 13 | 28,20 € | 58 | 100,20 € |
| 1,3 | 7,60 € | 5,9 | 16,80 € | 14 | 29,80 € | 59 | 101,80 € |
| 1,4 | 7,80 € | 6,0 | 17,00 € | 15 | 31,40 € | 60 | 103,40 € |
| 1,5 | 8,00 € | 6,1 | 17,20 € | 16 | 33,00 € | 61 | 105,00 € |
| 1,6 | 8,30 € | 6,2 | 17,30 € | 17 | 34,60 € | 62 | 106,60 € |
| 1,7 | 8,50 € | 6,3 | 17,50 € | 18 | 36,20 € | 63 | 108,20 € |
| 1,8 | 8,70 € | 6,4 | 17,60 € | 19 | 37,80 € | 64 | 109,80 € |
| 1,9 | 8,90 € | 6,5 | 17,80 € | 20 | 39,40 € | 65 | 111,40 € |
| 2,0 | 9,10 € | 6,6 | 18,00 € | 21 | 41,00 € | 66 | 113,00 € |
| 2,1 | 9,30 € | 6,7 | 18,10 € | 22 | 42,60 € | 67 | 114,60 € |
| 2,2 | 9,50 € | 6,8 | 18,30 € | 23 | 44,20 € | 68 | 116,20 € |
| 2,3 | 9,70 € | 6,9 | 18,40 € | 24 | 45,80 € | 69 | 117,80 € |
| 2,4 | 9,90 € | 7,0 | 18,60 € | 25 | 47,40 € | 70 | 119,40 € |
| 2,5 | 10,10 € | 7,1 | 18,80 € | 26 | 49,00 € | 71 | 121,00 € |
| 2,6 | 10,40 € | 7,2 | 18,90 € | 27 | 50,60 € | 72 | 122,60 € |
| 2,7 | 10,60 € | 7,3 | 19,10 € | 28 | 52,20 € | 73 | 124,20 € |
| 2,8 | 10,80 € | 7,4 | 19,20 € | 29 | 53,80 € | 74 | 125,80 € |
| 2,9 | 11,00 € | 7,5 | 19,40 € | 30 | 55,40 € | 75 | 127,40 € |
| 3,0 | 11,20 € | 7,6 | 19,60 € | 31 | 57,00 € | 76 | 129,00 € |
| 3,1 | 11,40 € | 7,7 | 19,70 € | 32 | 58,60 € | 77 | 130,60 € |
| 3,2 | 11,60 € | 7,8 | 19,90 € | 33 | 60,20 € | 78 | 132,20 € |
| 3,3 | 11,80 € | 7,9 | 20,00 € | 34 | 61,80 € | 79 | 133,80 € |
| 3,4 | 12,00 € | 8,0 | 20,20 € | 35 | 63,40 € | 80 | 135,40 € |
| 3,5 | 12,20 € | 8,1 | 20,40 € | 36 | 65,00 € | 81 | 137,00 € |
| 3,6 | 12,50 € | 8,2 | 20,50 € | 37 | 66,60 € | 82 | 138,60 € |
| 3,7 | 12,70 € | 8,3 | 20,70 € | 38 | 68,20 € | 83 | 140,20 € |
| 3,8 | 12,90 € | 8,4 | 20,80 € | 39 | 69,80 € | 84 | 141,80 € |
| 3,9 | 13,10 € | 8,5 | 21,00 € | 40 | 71,40 € | 85 | 143,40 € |
| 4,0 | 13,30 € | 8,6 | 21,20 € | 41 | 73,00 € | 86 | 145,00 € |
| 4,1 | 13,50 € | 8,7 | 21,30 € | 42 | 74,60 € | 87 | 146,60 € |
| 4,2 | 13,70 € | 8,8 | 21,50 € | 43 | 76,20 € | 88 | 148,20 € |
| 4,3 | 13,90 € | 8,9 | 21,60 € | 44 | 77,80 € | 89 | 149,80 € |
| 4,4 | 14,10 € | 9,0 | 21,80 € | 45 | 79,40 € | 90 | 151,40 € |
| 4,5 | 14,30 € | 9,1 | 22,00 € | 46 | 81,00 € | 91 | 153,00 € |
| 4,6 | 14,60 € | 9,2 | 22,10 € | 47 | 82,60 € | 92 | 154,60 € |
| 4,7 | 14,80 € | 9,3 | 22,30 € | 48 | 84,20 € | 93 | 156,20 € |
| 4,8 | 15,00 € | 9,4 | 22,40 € | 49 | 85,80 € | 94 | 157,80 € |
| 4,9 | 15,20 € | 9,5 | 22,60 € | 50 | 87,40 € | 95 | 159,40 € |
| 5,0 | 15,40 € | 9,6 | 22,80 € | 51 | 89,00 € | 96 | 161,00 € |
| 5,1 | 15,60 € | 9,7 | 22,90 € | 52 | 90,60 € | 97 | 162,60 € |
| 5,2 | 15,70 € | 9,8 | 23,10 € | 53 | 92,20 € | 98 | 164,20 € |
| 5,3 | 15,90 € | 9,9 | 23,20 € | 54 | 93,80 € | 99 | 165,80 € |
| 5,4 | 16,00 € | 10,0 | 23,40 € | 55 | 95,40 € | 100 | 167,40 € |
| 5,5 | 16,20 € | jeder weitere Kilometer: | + 1,60 €“ |
Art. 2
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.10.2021 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Breitbandausbau in Nürnberg
hier: Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 25.05.2020
Antrag Stadträtin Padua vom 09.08.2020
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.05.2020 Antrag der Stadtratsgruppe Linke Liste vom 09.08.2020 Sachverhalt
Bericht:
In dieser Vorlage informiert das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat über den aktuellen Stand der Breitbandversorgung in Nürnberg, die Erfolge im Ausbau durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen und geht auf die im Antrag gestellten Fragen hinsichtlich Ausbau durch städtische Tochtergesellschaften und Mitverlegung von Leerrohren ein.
In 99 % der Nürnberger Haushalte sind Bandbreiten von 100 Mbit/s verfügbar. In 96 % der Haushalte stehen 200 Mbit/s zur Verfügung. Noch in 90 % der Haushalte sind aufgrund des Ausbaus von Kabel Deutschland mit Cable TV 1.000 Mbit/s verfügbar.
Um den Breitbandausbau in Nürnberg weiter voranzubringen, hat sich die Stadt Nürnberg bislang an zwei Förderrrunden im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms und einer Förderrunde im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie beteiligt.
Vor allem die großen Telekommunikationsunternehmen wie Telekom und Vodafone haben in den letzten Jahren stark in den eigenwirtschaftlichen Ausbau (Ausbau auf eigene Kosten, ohne Einsatz von Fördermitteln) investiert und damit große Versorgungslücken geschlossen. Die Telekom plant für die Jahre 2021/2022 einen Glasfaserausbau inkl. Hausanschlüssen in ausgewählten Stadtteilen. Bis Ende 2022 könnte so für rund 34.000 Haushalte eine Anbindung bis zur Grundstücksgrenze/ Gebäude verfügbar sein. Auch in den von Telekom und Vodafone als wirtschaftlich ausbaufähig eingestuften Gewerbegebieten wurde der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau vorangetrieben.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Schnelles Internet ist Voraussetzung u.a. für mobiles Arbeiten, das eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen kann, und sichert u.a. mobilitätseingeschränkten Menschen die Teilhabe.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
21_zi0223b
Breitbandausbau in Nürnberg
Sachverhaltsdarstellung:
Über die Breitbandversorgung in Nürnberg wurde in den Ausschüssen für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 05.11.2014, 21.10.2015, 21.07.2016, 08.02.2017 und 14.04.2021 berichtet.
In dieser Vorlage informiert das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat über den aktuellen Stand, die Erfolge im Ausbau durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen und geht auf die im Antrag gestellten Fragen hinsichtlich Ausbau durch städtische Tochtergesellschaften und Mitverlegung von Leerrohren ein.
Ist-Status Breitbandverfügbarkeit im Stadtgebiet Nürnberg
Gemäß Breitbandatlas des Bundes sind in 99 % der Nürnberger Haushalte Bandbreiten von 100 Mbit/s verfügbar. In 96 % der Haushalte stehen 200 Mbit/s zur Verfügung. Noch in 90 % der Haushalte sind aufgrund des Ausbaus von Kabel Deutschland mit Cable TV 1.000 Mbit/s verfügbar. Im Bereich der Bandbreiten bis 200 Mbit/s sind die Anschlüsse mit 79 % bis 99 % über DSL (Vectoring = Glasfaser bis zum Verteilerkasten, Hausanschluss auf Kupferbasis) abgedeckt. Der Glasfaseranschluss ins Haus (FTTH/B) spielt mit 2 % Verfügbarkeit bislang eine sehr untergeordnete Rolle.
Abbildung 1: Breitbandverfügbarkeit im Stadtgebiet Nürnberg
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Angaben zu Gewerbeanschlüssen unterliegen dem Datenschutz und sind nicht veröffentlicht.
Eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Telekommunikationsanbieter
Die von Bund und Land aufgelegten Breitbandförderprogramme zeigten bereits vor der Verteilung der Fördermittel große Wirkung. Vor allem die großen Telekommunikationsunternehmen wie Telekom und Vodafone haben in den letzten Jahren stark in den eigenwirtschaftlichen Ausbau (Ausbau auf eigene Kosten, ohne Einsatz von Fördermitteln) investiert und damit große Versorgungslücken geschlossen.
Die Telekom hat den sog. Vectoringausbau (FTTC - Fiber To The Curb = Glasfaser bis zum Verteilerkasten, Kupferkabel zum Kunden bleibt bestehen, DSL-Anschluss) weitestgehend abgeschlossen.
Telekom und Vodafone wollen vermehrt einen eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Glasfaser bis ins Haus (FTTH/B - Fiber To The Home/Building) durchführen. Der eigenwirtschaftliche Ausbau ist abhängig von der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Telekommunikationsunternehmen und kommt nur zum Tragen, wenn genügend Kunden Interesse haben bzw. ein entsprechend hohes Kundenpotenzial zukünftig vorhanden ist.
Die Telekom plant für die Jahre 2021/2022 einen Glasfaserausbau inkl. Hausanschlüssen in den Stadtteilen Galgenhof, Hummelstein, Gugelstraße, Mögeldorf, St. Jobst, Erlenstegen, Nordostbahnhof, Langwasser, Fischbach und Röthenbach b.S.. Bis Ende 2022 könnten so Glasfaseranschlüsse der Deutschen Telekom für rund 34.000 Haushalte verfügbar sein. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde von der Stadt Nürnberg und der Deutschen Telekom unterzeichnet.
Abbildung 2: Geplanter Glasfaserausbau Deutsche Telekom im Zeitraum 2021/2022
Quelle: Deutsche Telekom
Gemäß Auskunft der Telekom sind die Gebäudeeigentümer mit dem Anschluss an das Glasfasernetz (obwohl keine Kosten und Verpflichtung zur Abnahme entstehen) sehr zögerlich. Dies ist zum einen den zum Teil hohen (asymmetrischen) Bandbreiten (bis zu 400 Mbit/s) geschuldet, die in großen Bereichen mittels FTTC bereits erzielt werden. Zum anderen ist in 90 % der Nürnberger Haushalte ein Anschluss an das Netz von Kabel Deutschland mit 1.000 Mbit/s verfügbar. Außerdem muss, um Glasfaser optimal nutzen zu können, auch die Verkabelung im Gebäude entsprechend ausgebaut werden. Dies ist dann Sache der Eigentümer.
Auch in den von Telekom und Vodafone als wirtschaftlich ausbaufähig eingestuften Gewerbegebieten wurde der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau vorangetrieben. Wenn sich genügend Kunden für einen Glasfaseranschluss entscheiden und einen entsprechenden Vorvertrag unterzeichnen, kommt es zum Ausbau. Eine Beteiligung an den Baukosten ist im Regelfall nicht vorgesehen. Hausanschlusskosten werden, wenn überhaupt, zu Sonderkonditionen berechnet. Für die nach dem Ausbau zur Verfügung stehenden leistungsfähigeren Produkte (z.B. höhere symmetrische Bandbreiten) werden dann verständlicherweise auch im Vergleich zum DSL-Anschluss höhere Kosten fällig. Bedauerlicherweise ist das Interesse an den FTTH-Produkten noch gering, so dass die Vorvermarktung sehr schleppend läuft. Auch hier ist dies den zum Teil bereits vorhandenen hohen (asymmetrischen) Bandbreiten (bis zu 400 Mbit/s) mit FTTC geschuldet. Die Produkte sind jedoch leistungstechnisch nicht vergleichbar.
Folgende Gewerbegebiete profitierten in letzter Zeit dennoch vom eigenwirtschaftlichen Ausbau: Schmalau, Ostendstraße, Laufamholz, Regensburgerstraße - Grundig Areal, Beuthener Straße, Breslauer Straße, Südwestpark, Edisonstraße, Altenfurt Süd/Ost, Klingenhof, Schafhof und Marienberg.
Ausbau im Rahmen der 1. Förderrunde im Rahmen des Bayerischen Breitbandförder-
programms
Die Stadt Nürnberg beteiligt sich seit dem Jahr 2015 am Bayerischen Breitbandförderprogramm. Das Verfahren wurde von der Wirtschaftsförderung Nürnberg initiiert und begleitet.
Bei der Auswahl der Erschließungsgebiete war neben Wirtschaftlichkeitsaspekten das Ziel ausschlaggebend, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittelständische Unternehmen von der Förderung profitieren zu lassen. Deshalb sind sowohl Wohn- als auch Gewerbegebiete in den Ausbau einbezogen.
Die damals noch unterversorgten Bereiche in den Stadtteilen Lohe (West), Altenfurt, Buchenbühl, Eibach, Höfen, Kleingründlach, Krottenbach und Schafhof wurden zwischenzeitlich mittels Vectoringtechnik ausgebaut. Es stehen Bandbreiten von 50 bis 250 Mbit/s zur Verfügung.
Das Güterverkehrszentrum Hafen Nürnberg wurde mit Glasfaser bis zur Grundstücksgrenze ausgebaut.
Den Zuschlag erhielt die Deutsche Telekom.
Ausbau im Rahmen der 2. Förderrunde im Rahmen des Bayerischen Breitbandförder-
programms
Aufgrund der noch zur Verfügung stehenden bayerischen Fördermittel hat die Wirtschaftsförderung Nürnberg im Februar 2017 eine zweite Förderrunde gestartet. Das gesamte Förderverfahren (Ist-Versorgung, Markterkundung, Interessenbekundung, Ausschreibung) musste unter Berücksichtigung der neuen Versorgungsgrade durch die erste Runde und dem immer weiter fortschreitenden eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen erneut durchlaufen werden.
Im November 2018 genehmigte der Bau- und Vergabeausschuss den Ausbauvertrag mit der Deutschen Telekom, die den Zuschlag erhielt. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte im Januar 2020. Dies war u.a. der Tatsache geschuldet, dass die Bearbeitungszeit für die Erstellung des Förderbescheids bei der Regierung von Mittelfranken von Januar bis Oktober 2019 dauerte. Der Ausbauzeitraum beträgt vier Jahre. Dies ist derzeit Standard.
Der Fokus lag in der zweiten Runde auf Gewerbegebieten. Als sinnvoll förderfähig eingestuft wurden aber auch Mischgebiete mit kleineren Unternehmen bzw. Landwirtschaft und Wohnen, kleine Gewerbegebiete und abgelegene Ortsteile.
Die noch unterversorgten Bereiche in den Stadtteilen Lohe (Ost), Greuth und Netzstall werden bis Ende 2023 mit Vectoringtechnik ausgebaut (mindestens 50 bis 250 Mbit/s).
Die Bereiche Nürnberg-Nord (Schnepfenreuth), Regensburger Straße, Gewerbegebiet Katzwang, Gewerbegebiet Altenfurt (Oelser Straße/Liegnitzer Straße) und Münchener Straße (Neuselsbrunn, Saturnweg) werden mit Glasfaser bis zur Grundstücksgrenze ausgebaut.
Die Kosten für die zwei Förderrunden belaufen sich auf 1.035.818,00 €. Diese setzen sich zusammen aus 699.725,00 € Landesfördermittel zzgl. 336.093,00 € Eigenmittel der Stadt Nürnberg.
Untersuchung der Gewerbegebiete im Rahmen des Bundesprogramms
Fördermittel des Bundes für Planungs- und Beratungsleistungen ermöglichten es, dass 2017 parallel zum o.g. Bayerischen Breitbandförderprogramm eine detaillierte Analyse in zehn ausgewählten Gewerbegebieten durchgeführt werden konnte. Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Gewerbegebiete überwiegend gut versorgt sind bzw. bei Unterversorgung und Bedarf seitens der Telekommunikationsunternehmen Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau (Ausbau auf eigene Kosten ohne Einsatz von Fördermitteln) besteht. Die Ergebnisse der Untersuchung dienten mit als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung der Fördergebiete im Bayerischen Breitbandförderprogramm.
Außerdem wurde eine Zusammenstellung der Breitbandversorgungsmöglichkeiten von diesen Gewerbegebieten erstellt, die es der Wirtschaftsförderung Nürnberg ermöglicht, Unternehmen bezüglich der möglichen Breitbandversorgung und der zugehörigen Kosten zu informieren. Allerdings handelt es sich hier um eine Momentaufnahme, die durch die Ausbauaktivitäten der Telekommunikationsunternehmen zwischenzeitlich als überholt betrachtet werden kann.
Die Kosten in Höhe von 38.650,00 € wurden zu 100 % vom Bund gefördert.
Ausbau des Ortsteils Birnthon im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie
Wie im RWA vom 14.04.2021 berichet, hatte sich die Deutsche Telekom AG für den Ortsteil Birnthon im Rahmen des bayerischen Breitbandförderprogramms sowohl im Jahr 2015 als auch 2017 zum eigenwirtschaftlichen Ausbau verpflichtet. Später fühlte sich die Deutsche Telekom AG an diese Zusage nicht mehr gebunden.
Die Wirtschaftsförderung Nürnberg hat daher im Rahmen der neuen Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) ein weiteres Förderverfahren für Birnthon durchgeführt. Gemäß BayGibitR wird es nun zu einem FTTH-Ausbau (Glasfaser inkl. Hausanschluss) kommen. Der Fördersatz beträgt 80 %. Der Förderzuschuss je Adresse beträgt maximal 11.500 €.
Die Telekommunikationsunternehmen wurden aufgerufen, ihr Angebot bis zum 19.07.2021 aufgeteilt auf zwei Lose abzugeben:
Los 1 alle 35 Adressen in Birnthon mit Erschließung bis zur Grundstücksgrenze Los 2 Erstellung der Gebäudeanschlüsse
Im Bau- und Vergabeausschuss vom 21.09.2021 wurde die Auftragsvergabe an Bisping & Bisping GmbH & Co. KG beschlossen. Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Bayerischer Gigabitrichtlinie.
Die nächsten Schritte sind:
Die Wirtschaftsförderung Nürnberg stellt bei der Regierung von Mittelfranken den Fördermittelantrag. Abschluss des Vertrages mit der Bisping & Bisping GmbH & Co. KG nach Erhalt des Förderbescheids. Ausbau innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss.
Breitbandausbau durch die städtischen Tochtergesellschaften
Die N-ERGIE teilte auf Nachfrage mit, dass die N-ERGIE Aktiengesellschaft bzw. deren Tochterunternehmen N-ERGIE Netz GmbH selbst nicht als Anbieter von Telekommunikationsdiensten agieren. Als Grund hierfür wird angegeben, dass in der Stadt Nürnberg eine Vielzahl von Anbietern mit eigenen Infrastrukturen tätig ist, u.a. Telekom, Vodafone, Versatel, M-net, Feuerwehr. Aus der Historie heraus besteht eine Zusammenarbeit der N-ERGIE mit der M-net Telekommunikations GmbH, München, für welche insbesondere Ende der 1990er bzw. Anfang der 2000er Jahre Telekommunikations-Infrastrukturen errichtet und an diese verpachtet wurden. Aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses mit der M-net ist eine Vermietung vorhandener Linientechnik (Lichtwellenleiter, Leerrohre) deshalb nur mit einer Freigabe der M-net möglich und bedarf einer Einzelfallprüfung. Die N-ERGIE hat ihre Aktivitäten bei Telekommunikations-Infrastrukturen in den letzten Jahren auf die Abdeckung der eigenen betrieblichen Belange fokussiert und verfügt daher derzeit über keine personellen Ressourcen für weitergehende Ausbautätigkeiten. Grundsätzlich ist der Ausbau von Telekommunikations-Infrastrukturen nur dann sinnvoll und darstellbar, wenn die Finanzierung sowie eine gesicherte und angemessene wirtschaftliche Amortisation der getätigten Investitionen sichergestellt werden kann.
Eine umfängliche Einschätzung, ob Nürnberg von Förderprogrammen wie z.B. dem Betreibermodell im Bundesförderprogramm profitieren könnte, kann seitens der N-ERGIE nicht getroffen werden, da sie die Förderkulisse nicht fortlaufend beobachtet. Es wird jedoch festgestellt, dass nach aktuellem Verständnis des Betreibermodells gegenüber. dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell das Betreibermodell erhebliche Nachteile mit sich bringt. Hierzu zählt die Notwendigkeit für die Finanzierung erheblicher Investitionen. Daneben sind aufwändige Vergabeprozesse für Bauleistungen und die Auswahl des Netzbetreibers sowie die Verantwortung für das Auslastungsrisiko des gebauten Netzes zu beachten.
Mitverlegung von Infrastruktur
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) und die Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) haben auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt:
Verlegemaßnahmen der Sparten Strom, Gas, Fernwärme und Wasser werden im Regelfall im Rahmen eines Instruktionsverfahren bekannt gegeben. Hier haben dann interessierte Firmen/Carrier die Möglichkeit, eine Mitverlegung (z.B. eines Leerrohres) zu initiieren. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Mitverlegung von Telekommunikations-Infrastrukturen bedarfsorientiert und im Einklang zu den Netztopologien der verschiedenen Telekommunikationsanbieter erfolgt.
Eine generelle Mitverlegung von Leerrohren bei Kanalbaumaßnahmen ist nicht möglich, da die Kanalbaustellen in der Regel in der Straßenmitte verlaufen und dort die Anbindungen zu den Netzen in den Gehwegen sehr problematisch ist. Außerdem ist die Länge von Kanalbaustellen gerade im Ersatzbau begrenzt. Leerrohre für Telekommunikation sollen generell in Gehwegen verlaufen.
SUN hat jedoch bereits zwei Breitbandprojekte in Kooperation mit der Telekom abgewickelt. So wurden im Zuge der Anbindung der Ortsteile Brunn und Kleingründlach an das öffentliche
Kanalnetz im Zuge des Baus der Abwasserüberleitungen die Breitbandverbindungen realisiert (Länge ca. 5 km Brunn und 800 m Kleingründlach).
Unterversorgte Gebiete - nächste Schritte - neue Förderprogramme
Bis Januar 2019 wurden Gebiete mit einer Breitbandanbindung unter 30 Mbit/s im Download als unterversorgt eingestuft. Auf dieser Basis wurden auch die zwei Förderrunden durchgeführt.
Die Breitbandrichtlinie wurde im Januar 2019 von der Gigabitrichtlinie abgelöst. Gemäß dieser liegt eine Unterversorgung vor, wenn im Erschließungsgebiet keine 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s symmetrisch (Down- und Upload) für gewerbliche Anschlüsse verfügbar sind oder in den nächsten drei Jahren von privaten Netzbetreibern wahrscheinlich auch kein entsprechendes Netz errichtet wird. Im Rahmen dieser Richtlinie wird der Ausbau in Birnthon finanziert.
Ein Gebiet gilt als erschlossen, sofern der Eigentümer einen Anschluss bei einem Telekommunikationsunternehmen mit dem entsprechenden Download beauftragen kann. Das bedeutet, dass in Nürnberg 99 % der Haushalte derzeit als erschlossen gelten.
Nach Auskunft der Telekommunikationsunternehmen ist derzeit noch nicht absehbar, in welchen Bereichen tatsächlich in den nächsten drei Jahren ein weiterer eigenwirtschaftlicher Ausbau gemäß der Gigabitrichtlinie zum Tragen kommt. Das heißt, dass derzeit eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie kein aussagekräftiges Ergebnis erzielen würde.
Die Wirtschatsförderung Nürnberg beobachtet die Förderlandschaft und wird bei Bedarf und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten mit Unterstützung von Förderprogrammen, dort wo es sinnvoll ist, den Breitbandausbau weiterhin unterstützen.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz
Schnelles Internet ist Voraussetzung u.a. für mobiles Arbeiten, das eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen kann, und sichert u.a. mobilitätseingeschränkten Menschen die Teilhabe.
Referat VII
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.10.2021 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Kongress- und Tagungsstandort Nürnberg
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.02.2021
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.02.2021 Sachverhalt
Bericht:
Der Kongress- und Tagungsmarkt ist für Nürnberg ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Allein im Jahr 2019 fanden rund 26.000 Veranstaltungen mit knapp 2 Millionen Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Veranstaltungszentren, Eventlocations und der Tagungshotellerie in Nürnberg statt. Eine aktuelle Studie zur Wirtschaftskraft ergab, dass Kongresse und Tagungen in Nürnberg für Kaufkrafteffekte in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro in ganz Deutschland sorgen, davon werden rund 360 Millionen Euro am Standort Nürnberg wirksam. Als Querschnittsbranche schafft und sichert das Kongress- und Tagungswesen nicht verlagerbare Arbeitsplätze vor Ort. Im Jahr 2019 wurden alleine durch Kongresse und Tagungen in Nürnberg insgesamt 2.255 Arbeitsplätze finanziert, davon knapp 1.000 direkt in Nürnberg.
Die Reise- und Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie führten 2020 zu einem massiven Einbruch. Ein Minus von rund 80 % war bei der Zahl der Veranstaltungen wie auch bei den Teilnehmenden zu verzeichnen. Perspektivisch wird die Erholung des Marktes noch dauern. Es wird damit gerechnet, dass bis 2022 Präsenzveranstaltungen wieder 75 % des Niveaus von 2019 erreichen werden.
Ein limitierender Faktor für die Entwicklung des Kongressstandorts Nürnberg sind - unabhängig von Corona - die begrenzten Kapazitäten der Veranstaltungsstätten gerade im mittleren Segment. Hygiene- und Abstandsregelungen im Zuge der Corona-Pandemie haben die verfügbaren Sitzplatzkapazitäten um über 70 % reduziert. Dies führt zu einer weiteren Zuspitzung der Raumsituation.
Die gute Zusammenarbeit aller relevanten Player im Rahmen der Kongress-Initiative Nürnberg, die vom Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat koordniert wird, ist ein wichtiger Faktor für die Entwicklung des Standorts.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja In der Kongress- und Tagungswirtschaft arbeiten ebenso wie in den damit eng verbundenen Branchen Hotellerie, Gastronomie und Tourismus viele Frauen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg t Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de vu : 08.02.2021 Pirner/Böhm
Uli
Kongress- und Tagungsräume in Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit der Schließung des Maritim-Hotels Nürnberg fällt auch ein wichtiger Kongress-Saal und Tagungsbereich in Nürnberg zunächst weg und zwar der größte im Stadtzentrum.
Daher vergrößert sich die Angebotslücke, die Nürnberg seit Jahren im mittleren Kongress-Segment (ab 250 Per sonen) hat. Verschärft wird dies, wenn im Laufe des Jahres dasTagungsgeschäft wieder losgeht. Gerade weil sich die Tagungsräume im Hinblick auf Corona-bedingte Mindestabstände und Personenzahlbegrenzung nicht voll ständig füllen lassen, wird jeder Tagungsort gebraucht.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über die Situation der Kongress- und Tagungsräume in Nürnberg nach der Schlie ßung des Maritim-Hotels Nürnberg. Sie macht Vorschläge, wie die Angebotslücke bei Räumen für das mitt lere Kongress-Segment (ab 250 Personen) verringert werden und neue geeignete Räum geschaffen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A21020800 KongressLocations.docx
Kongress- und Tagungsstandort Nürnberg
Sachverhaltsdarstellung:
Der Kongress- und Tagungsmarkt gehört zu den Bereichen, die besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen waren und sind, da der Geschäftsreiseverkehr quasi zum Erliegen gekommen ist. Da für Nürnberg vor allem Businessreisende in den vergangenen Jahren für die starken Übernachtungszahlen sorgten, besteht hier eine besondere Betroffenheit für den Standort. Der Geschäftsreisemarkt setzt sich in Nürnberg aus je einem Drittel Tagungs-, Seminar- und Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmer, Messegästen und klassischen Geschäftsreisenden zusammen (vgl. RWA vom 21.5.2021).
Perspektivisch wird die Erholung des Marktes noch dauern. Es wird damit gerechnet, dass im Jahr 2022 Präsenzveranstaltungen 75 % des Niveaus des Jahres 2019 erreichen werden. In kleinen Tagungen und Kongressen wird für Nürnberg das größte Potenzial für eine rasche Erholung im Bereich der Geschäftsreisen gesehen. Dies ist für Nürnberg ein wichtiger Aspekt, da ein Großteil der Nürnberger Tagungshotellerie eher kleinteilig strukturiert ist.
Markteinschätzung der künftigen Buchungslage:
Quelle: Meeting und Eventbarometer 2021, Europäisches Institut für Tagungswirtschaft (EITW)
Raumsituation
Nürnberg verfügte im Jahr 2020 über eine Kapazität von 107 Veranstaltungsstätten1 mit insgesamt ca. 35.000 Plätzen2. Im Großstadtvergleich zeigt sich, dass die Veranstaltungsstätten in Nürnberg überwiegend kleinere Tagungskapazitäten aufweisen. Besonders offensichtlich wird dies bei Veranstaltungszentren und Eventlocations.
Kapazitäten von Veranstaltungsstätten3 in Nürnberg:
| Mittelwerte der Kapazitäten im größten Raum | Nürnberg | Vergleichbare Großstädte |
|---|---|---|
| Veranstaltungszentren | 1.272,5 | 2.987,4 |
| Tagungshotels | 253,1 | 296,9 |
| Eventlocations | 300,9 | 560,4 |
Quelle: Meeting- und Eventbarometer Nürnberg 2021, EITW
1 Fassungsvermögen von mind. 25 Personen im größten Raum 2 Quelle: Meeting- und Eventbarometer Nürnberg 2021, Europäisches Instituts für Tagungs-Wirtschaft (EITW). Die Zahlen spiegeln die Situation „vor Corona“ wider; Pandemie-bedingte Abstandsauflagen sind hier nicht berücksichtigt. 3 Es werden in der Tabelle nur sogenannte MEBa-konforme Veranstaltungsstätten verglichen. Das Meeting- und Eventbarometer MEBa wird für ganz Deutschland im Auftrag des German Convention Bureaus erstellt. Dabei werden nur Veranstaltungsstätten berücksichtigt, die im größten Raum mindestens 100 Personen fassen können. Da Nürnberg sehr kleinteilig strukturiert ist, werden für Nürnberg in der Studie MEBa-konforme Zahlen sowie „Nürnberg-konforme“ Zahlen erhoben, die auch Zahlen von Veranstaltungsstätten berücksichtigen, die im größten Raum mindestens 25 Personen fassen können.
Seit langem besteht in Nürnberg eine Angebotslücke bei Veranstaltungsstätten insbesondere im mittleren Segment zwischen 500 und 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (vgl. StR vom 29.07.2015). Im Lückenbereich, d.h. vor allem im Größensegment zwischen 500 und 1.000 Personen (Kapazität ohne Abstandsregeln), existieren in Nürnberg derzeit mit dem NürnbergConvention Center (NCC) und der Meistersingerhalle (MSH) nur zwei Tagungsorte, die die Anforderungen für moderne Kongressnutzungen erfüllen. Um im Segment „Kongresse mit überregionaler Bedeutung“ punkten zu können, werden hohe qualitative Anforderungen an Veranstaltungsstätten gestellt. Dazu zählen moderne Architektur mit Innovationscharakter, eine ausreichende Zahl an Breakout-Räumen, ausgezeichnete Erreichbarkeit und ein separater großer Raum für Ausstellungen.
Nach Angaben des „Meeting- und Eventbarometers Nürnberg 2021“ des Europäischen Instituts für Tagungs-Wirtschaft (EITW), einer kontinuierlichen Erhebung zum Tagungsmarkt im Auftrag von NürnbergConvention und dem Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat, haben Hygiene- und Abstandsregelungen im Zuge der Corona-Pandemie die verfügbaren Sitzplatzkapazitäten um über 70 % reduziert. Dies spitzt die bereits seit Jahren angespannte Raumsituation in Nürnberg zu. Inzwischen wurden im Rahmen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Stand: 17.09.2021) die Personengrenzen aufgehoben. Die Veranstalter können zwischen zwei Schutzkonzepten wählen: Entweder gilt für die Veranstaltung das Abstandsgebot von 1,5 Meter oder die durchgängige Maskenpflicht - auch am Sitzplatz. Die Akzeptanz der Branche, längere Veranstaltungen mit Maskenpflicht am Sitzplatz bei Umsetzung der 3G-Regel umzusetzen, ist sehr verhalten. Zudem wird in einigen Ländern (Nordrhein-Westfalen, Sachsen, etc.) bei Anwendung der 3G-Regel auf eine Maskenpflicht am Sitzplatz verzichtet. Beispielsweise können derzeit im großen Saal der MSH bei parlamentarischer Bestuhlung nur Kongresse mit 280 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt mit 940 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt werden, wenn am Sitzplatz die Maskenpflicht aufgehoben werden soll.
Hinzu kommt, dass seit Ende August 2021 mit dem Maritim Hotel das einzige Innenstadthotel, das über Tagungskapazitäten für mehr als 500 Personen verfügte, geschlossen hat. Der neue Eigentümer, der schwedische Immobilienentwickler Pandox AB, plant eine Sanierung des Hotels voraussichtlich bis Ende des dritten Quartals 2022. Das Hotel soll nach jetzigen Planungen im vierten Quartal 2022 wiedereröffnen. Während der Sanierung bleibt das Hotel geschlossen. Die Tagungskapazitäten werden nach Aussage des neuen Eigentümers grundlegend modernisiert und aktuellen Ansprüchen angepasst, bleiben aber in der bisherigen Größenordnung erhalten. Daher werden in Zukunft die Tagungskapazitäten wieder zur Verfügung stehen.
Der Bau des neuen Kongressbereichs der NürnbergMesse „The New Süd“, der im Jahr 2024 eröffnen sollte, wurde zurückgestellt. Baubeginn des „NCC Süd“ ist nun für 2024/2025 vorgesehen. Die neuen Kongresskapazitäten stehen dem Markt somit frühestens Ende der 2020er Jahre zur Verfügung.
Weitere Tagungskapazitäten entstehen im Casino des „The Q“ (im ehemaligen Quelle- Versandzentrum), das im Jahr 2024 eröffnet werden soll, und im Tafelhofpalais (neben dem Hauptbahnhof), wo das bereits eröffnete Leonardo Royal Hotel Tagungsräume für 300 Personen hat und die Design Offices einen Tagungsbereich (eröffnet Ende 2021/Anfang 2022) für ca. 150 bis 200 Personen haben werden.
Die kürzlich eröffnete KIA Metropol Arena hat ihren Schwerpunkt im Bereich Sport- und Eventnutzungen.
Zahlen und Fakten Kongressmarkt
Meeting- und Event-Barometer Nürnberg - Ergebnisse der Jahre 2019 und 2020
Knapp 2 Millionen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und knapp 26.000 berufliche und private Veranstaltungen im Jahr 2019 sprechen für eine gute Nachfragesituation am Kongressstandort Nürnberg vor der Corona-Pandemie. Bis ins Jahr 2020 galt in Nürnberg wie auch auf Bundesebene, dass die Teilnehmerzahl steigt, die Zahl der Veranstaltungen aber sinkt und somit die Veranstaltungen tendenziell größer werden.
Auf die Tagungshotels entfielen im Jahr 2019 in Nürnberg mit über 40 % (wie auch bundesweit) die meisten Veranstaltungen. In den Nürnberger Betrieben konzentrieren sich über 90 % der Seminare, Tagungen und Kongresse auf eine Teilnehmerzahl von höchstens 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Somit sind die kleineren Größenklassen bis 250 Personen stärker ausgeprägt als im Bundesdurchschnitt (80 % aller Seminare, Tagungen und Kongresse). Dies hängt vor allem mit der Raumsituation in Nürnberg zusammen, die einerseits eher kleinteilig strukturiert ist und andererseits im mittleren Segment das Angebot von Veranstaltungsstätten rar ist.
Die Kontaktbeschränkungen und die Reiseeinschränkungen führten 2020 zu einem massiven Einbruch um rund 80 % sowohl bei der Veranstaltungs- und Teilnehmerzahl als auch beim Umsatz der Anbieterbetriebe. In Nürnberg und auch bundesweit verzeichneten die Tagungshotels den stärksten Rückgang. Für das Jahr 2021 wird ein Umsatz von 33,5 % des Umsatzes von 2019 erwartet; für das Jahr 2022 soll das Niveau wieder 73,5 % des Umsatzes von 2019 erreichen.
2019 2020
Quelle: Meeting- und Eventbarometer Nürnberg 2021, EITW
Im bundesweiten Vergleich war Nürnberg als bayerischer Standort im Veranstaltungssegment durch die relativ strikten bayerischen Corona-Regeln länger vom Lockdown betroffen als andere Destinationen und lag mit der durchschnittlichen Belegung des größten Raumes (36,4 Tage) deutlich hinter dem bundesweiten Mittelwert von 69,9 Tagen.
Zu den wichtigsten Branchen am Kongress- und Tagungsmarkt in Nürnberg zählen mit „Medizin & Gesundheit“ und „IT“ Segmente, denen in der Metropolregion Nürnberg große Kompetenzen zugeschrieben werden. Dies unterstreicht die Bedeutung von Standortkompetenz für die Akquise von Fachkongressen.
Kongresse, Tagungen und Seminare als Wirtschaftsfaktor für Nürnberg
Beruflich orientierte Kongresse, Tagungen, Seminare und Ausstellungen sind die wichtigste Säule des Nürnberger Veranstaltungsmarktes. Etwa zwei Drittel (65,5 %) der Veranstaltungen im Jahr 2019 sind dem Meetingmarkt zuzuordnen, was in absoluten Zahlen rd. 17.000 Meetings und Kongressen mit knapp 1 Mio. Teilnehmerinnen und Teilnehmern entspricht. Um diesen Markt für Nürnberg besser einschätzen zu können, wurde auf der Datenbasis des Jahres 2019 im Auftrag von NürnbergConvention in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat eine Studie zum Thema „Wirtschaftskraft von Tagungen und Kongressen in Nürnberg“ erstellt.
Die Ergebnisse machen deutlich, wie viel von Kongressen und Tagungen in Nürnberg abhängt: Das Europäische Institut für Tagungswirtschaft (EITW) hat errechnet, dass von Kongressen und Tagungen am Standort Nürnberg 2019 in ganz Deutschland Kaufkrafteffekte von knapp 1 Mrd. € ausgelöst wurden. Die Kaufkrafteffekte ergeben sich aus der Summe aller direkten, indirekten und induzierten Ausgaben von Ausstellern sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Zusammehang mit Tagungen und Kongressen in Nürnberg. Allein in Nürnberg sorgte die Branche für Kaufkrafteffekte in Höhe von rund 360 Mio. €.
Die Ausgaben der in- und ausländischen Meeting- und Kongressteilnehmenden im Zusammenhang mit Tagungen in Nürnberg reichen pro Person von 110 € für Tagesgäste bis über 1.000 € bei internationalen Übernachtungsgästen, die mehrere Tage in der Stadt verweilen. Dies macht deutlich, dass für den Wirtschaftsstandort überregionale Veranstaltungen mit Übernachtung besonders interessant sind.
Aufteilung der Teilnehmer und ihrer Ausgaben
Quelle: Meeting- und Eventbarometer Nürnberg 2021, EITW
Im Jahr 2019 wurden alleine durch Kongresse und Tagungen in Nürnberg insgesamt 2.255 Arbeitsplätze finanziert, davon knapp 1.000 direkt in Nürnberg.
Exkurs: Überschneidungen zum Messewesen - Wirtschaftsfaktor
Der Tagungs- und Kongressmarkt ist nicht vollständig vom Messewesen zu trennen. Um einen Überblick über den gesamten beruflich induzierten Veranstaltungsmarkt inklusive Messewesen zu bekommen, wurden die aktuellen Studien des EITW und des ifo-Instituts gemeinsam betrachtet. Die veranstaltungsinduzierten ökonomischen Effekte sind beeindruckend: Messen, Tagungen und Kongresse am Standort Nürnberg sorgen insgesamt für Kaufkrafteffekte von jährlich fast 3 Mrd. €. Dabei entfallen auf Messeveranstaltungen rund zwei Drittel der Kaufkrafteffekte. Für den Wirtschaftsstandort Nürnberg bedeutet dies konkret, dass knapp 10.000 Arbeitsplätze, 1,27 Mrd. € Kaufkraft und knapp 20 Mio. € Steuereinnahmen hinter den Veranstaltungen im Messezentrum Nürnberg, in den Veranstaltungszentren sowie in der Tagungshotellerie stehen.
Quelle: Wirtschaftsfaktor Messen und Kongresse/Tagungen in Nürnberg, EITW 2021
Mit diesen Effekten tragen Kongresse, Tagungen und Messen zu 2,0 % der gesamten Steuereinnahmen und zu 2,9 % zur Gesamtbeschäftigung der Stadt bei.
Perspektiven
Als Querschnittsbranche schafft und sichert der Kongress- und Tagungsmarkt nicht verlagerbare Arbeitsplätze am Standort Nürnberg und trägt zur Wirtschaftskraft des Standorts bei. Es wird damit gerechnet, dass auch nach Corona Kongresse und Tagungen als Konzentrate des Wissensaustauschs, des Informationstransfers und der beruflichen Weiterbildung ein wesentliches Element der Wissens- und Informationsgesellschaft sind und daher auch weiterhin ein attraktiver Wachstumsmarkt. Neue, hybride Formate werden die Kongresslandschaft bereichern und ergänzen, Präsenzveranstaltungen jedoch nicht ersetzen.4 Tagungskapazitäten werden daher weiterhin gebraucht werden, nach wie vor besteht vor allem Bedarf an Tagungsräumen zwischen 500 und 1.000 Personen.
Die Ergebnisse des Meeting- und Eventbarometers Nürnberg machen deutlich, dass es einen engen Zusammenhang zwischen Standortkompetenz und der Attraktivität als Kongressstandort gibt. Die Weiterentwicklung des Innovationsökosystems am Standort Nürnberg mit
4 Studie „Auswirkungen des Corona-Virus auf den deutschen Veranstaltungsmarkt“, EITW, Dez/2020 im Auftrag des German Convention Bureaus und dem Europäischen Verband für die Veranstaltungswirtschaft.
der Gründung der Technischen Universität Nürnberg, dem Ausbau der Technischen Hochschule Nürnberg oder auch dem Ausbau der Forschungslandschaft ist deshalb auch eine große Chance für den Kongressstandort Nürnberg. Dieses Handlungsfeld soll seitens des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferates intensiviert werden (siehe StR am 29.10.2021).
Die gute Zusammenarbeit aller relevanten Player im Rahmen der Kongress-Initiative Nürnberg, die vom Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat koordiniert wird, ist ein wichtiger Faktor für die Entwicklung des Standorts. Hier stehen der fachliche Austausch und lösungsorientierte Umsetzungen im Vordergrund - dies war und ist gerade in der aktuell schwierigen Zeit für die Branche ein wichtiger Aspekt. Im für Nürnberg besonders wichtigen Segment der kleineren Tagungen und Kongresse wird am schnellsten mit einer Erholung des Marktes nach dem Einbruch durch die Corona-Pandemie gerechnet. Darauf setzen die Maßnahmen des NürnbergConvention Bureaus (vgl. RWA vom 09.06.2021), der seit zehn Jahren bestehenden Kooperation aus Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg und NürnbergMesse. Die Maßnahmen, wie z.B. die aktuelle Kampagne „Tagen in Nürnberg: Miteinander Zukunft gestalten“ werden seitens Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat/Wirtschaftsförderung Nürnberg intensiv begleitet und unterstützt. So weist die Wirtschaftsförderung Nürnberg kontinuierlich auf die Möglichkeiten der Veranstaltungsbranche hin (siehe z.B. Wirtschaftsblog im Juli) und trägt über alle ihre Kanäle (Linkedin, Twitter) dazu bei, den Kongress- und Tagungsmarkt Nürnberg zu stärken.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz In der Kongress- und Tagungswirtschaft arbeiten ebenso wie in den damit eng verbundnenen Branchen Hotellerie, Gastronomie und Tourismus viele Frauen.
Referat VII
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.10.2021 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff: NKubatur - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit
Bericht:
Der NKubator, das Nürnberger Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit ist am 01.07.2021 gestartet.
Zielgruppe des NKubator sind alle Gründerinnen und Gründer in den Bereichen Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit. Der Schwerpunkt soll auf solchen Gründungen liegen, die eine Hardwarekomponente aufweisen.
Der Standort des ehemaligen AEG-Areals („Auf AEG“), Halle 11, in der Fürther Straße 246c wurde für den NKubator bewusst gewählt, um das hohe Gründungspotenzial der dortigen Forschungseinrichtungen (insbesondere Energie Campus Nürnberg und Nürnberg Campus of Technology, zu nutzen.
Im NKubator steht auf knapp 480 m² Fläche neben Arbeits- und Kreativräumen auch eine voll ausgestattete Werkstatt zur Verfügung, die für die Erstellung von Prototypen genutzt werden kann. Gründungsinteressierte können im NKubator je nach Bedarf eines von drei Angebotspaketen wählen: Das Paket "IdeenWerk" zielt darauf, die Kreativität der Gründerinnen und Gründer zu entfachen, das Paket "Start-upWerk" bietet Raum für grüne Gründungen und im Paket "SustainAbility" wird nachhaltiges Wirtschaftshandeln gestaltet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja In der Umsetzung des NKubator wird im Sinne der nachhaltigen Entwicklung (SDGs) Diversity gefördert.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
21_NP0830b
NKubator - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltig-
keit
Sachverhaltsdarstellung:
NKubator ist gestartet Der NKubator, das Nürnberger Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit ist am 01.07.2021 gestartet. Gründerinnen und Gründer, Gründungsinteressierte, Startups, aber auch etablierte Unternehmen, haben damit eine Anlaufstelle für alle Themen rund um nachhaltiges Wirtschaften und Unternehmertum mit einem besonderen Fokus auf grüne und technologie-intensive Gründungen. Die Stadt Nürnberg ist der Träger des NKubator, betrieben wird er von der ENERGIEregion Nürnberg e.V., der für Energie und Umwelt zuständigen Kompetenz- und Clusterinitiative in der Metropolregion Nürnberg.
Strategische Bedeutung Der NKubator ist ein wichtiger Baustein in der Strategie Startup City Nürnberg des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats. Der NKubator wird den die kommenden Jahrzehnte bestimmenden Trends Nachhaltigkeit und neue Energielösungen gerecht, nutzt diese und fördert die Entwicklung von Innovationen im Bereich GreenTech. Das ist dringend notwendig, da der Klimaschutz nur erfolgreich sein wird mit Technologien, die heute noch nicht oder nur ansatzweise bekannt sind. Und Gründerinnen und Gründer, die diese Themen bearbeiten, sind potenzielle Wachstums- und Innovationsmotoren für den Wirtschafts- und Wissenschaftsraum Nürnberg. Damit ist der NKubator ein weiterer wichtiger Baustein im Innovations-Ökosystem der Stadt Nürnberg. Der NKubator ist eine konsequente Weiterentwicklung des Energie-Technologischen Zentrums Nürnberg (etz 2.0), das im NKubator aufgeht.
Zielgruppe des NKubator Gründerinnen und Gründer in den Bereichen Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit sind Zielgruppe des NKubators. Der Schwerpunkt soll auf solchen Gründungen liegen, die eine Hardwarekomponente aufweisen. Hier ist die Abgrenzung des NKubator vom digitalen Gründerzentrum ZOLLHOF Tech Incubator, der digitale Gründungen im Fokus hat. Leittechnologien für Startups im NKubator sind u.a. Motorentwicklung, Leistungselektronik und Schaltungen, Wasserstoff, Batterietechnologien, kleine Turbinen, gedruckte Photovoltaik, Windkraft und insgesamt mit Energieerzeugung, -verteilung, -speicherung und -steuerung sowie Lösungen in den Bereichen regenerativer Energien, des Recycling und der Wasseraufbereitung.
Und damit sind die Zielbranchen des NKubator:
o Energietechnik o Automation & Industrial Internet of Things o Mechatronik o Maschinen- und Anlagenbau o Medizintechnik o Baustofftechnik
Hohes Gründungspotenzial am Standort heben Der Standort des ehemaligen AEG-Areals („Auf AEG“) in der Halle 11 in der Fürther Straße 246c wurde für den NKubator bewusst gewählt, um das hohe Gründungspotenzial der starken Forschungs- und Entwicklungszentren „Auf AEG“ zu heben. Denn dort sind bereits der Energie Campus Nürnberg, das Helmholtz-Institut Erlangen-Nürnberg für
Erneuerbare Energien (HI-ERN), der Lehrstuhl für Fertigungsautomatisierung und Produktionssystematik (FAPS) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der Nuremberg Campus of Technology (NCT) und das Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B) angesiedelt. Das verspricht Synergien. Der NKubator ist ein Beitrag der Stadt Nürnberg, um die Dauerhaftigkeit des Energie Campus Nürnberg zu sichern.
Leistungsangebot des NKubator Im NKubator steht auf knapp 480 m² neben Arbeits- und Kreativräumen auch eine voll ausgestattete Werkstatt zur Verfügung, die für die Erstellung von Prototypen genutzt werden kann. Gründungsinteressierte können im NKubator je nach Bedarf eines von drei Angebotspaketen wählen: Das Paket IdeenWerk zielt darauf, die Kreativität der Gründerinnen und Gründer zu entfachen, das Paket Start-upWerk bietet Raum für grüne Gründungen und im Paket SustainAbility wird nachhaltiges Wirtschaftshandeln gestaltet.
Derzeitige Aktivitäten des NKubator Startschuss für den NKubator war der 01.07.2021. Die von der ENERGIEregion Nürnberg e.V. für den NKubator ausgeschriebenen Stellen sollen bis Jahresende besetzt sein und das Business Development läuft. Erste Gespräche mit interessierten Startups sind ebenfalls im Gange.
Die Stadt Nürnberg profitiert von den Aktivitäten des NKubator durch
- gezielte Unterstützung und Schaffung von Anreizen für Unternehmensgründungen in zu-
kunftsfähigen Technologiefeldern in den Bereichen Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit;
- Schaffung eines Zentrums als Anlaufstelle für Unternehmen und als Think Tank für die
Zukunftsthemen der Nachhaltigkeit (z.B. Circular Economy, Sharing Economy, Social Entrepreneurship);
- Förderung der regionalen und überregionalen Sichtbarkeit Nürnbergs beim Thema Nach-
haltigkeit und GreenTech;
- Ausschöpfen des Technologietransferpotenzials der im ehemaligen AEG-Areal angesie-
delten Forschungseinrichtungen bzw. -aktivitäten Energie Campus Nürnberg, Helmholtz- Institut Erlangen-Nürnberg für Erneuerbare Energien, Lehrstuhl für Fertigungsautomatisierung und Produktionssystematik (FAPS) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg und des Nuremberg Campus of Technology (NCT);
- Förderung nachhaltigen Wirtschaftens in Stadt und Metropolregion Nürnberg und damit
Beitrag zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz von Unternehmen.
Eindrücke zum Standort des NKubator:
Weitere Informationen: www.nkubator.de
Anmerkung zur Diversity-Relevanz In der Umsetzung des NKubator wird im Sinne der nachhaltigen Entwicklung (SDGs) Diversity gefördert.
Referat VII