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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (14.10.2021)

Sitzungsvorlage

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Südstadt Stadtplanungsausschuss Galgenhof Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen

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Beschlussvorlage Stpl/047/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 14.10.2021 öffentlich Beschluss

Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 4660 „Südstadt-Ost„ für ein Gebiet südlich der Bahnanlagen, zwischen der Scheurlstraße und der Allersberger Straße im Osten und der Pillenreuther

Straße im Westen

  1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3823 für das Gebiet zwischen Peter-Henlein-Straße, Pillenreuther Straße, der südlichen Grenze der Gemarkung Galgenhof, Karl-Bröger-Straße

und der Westseite des Aufseßplatzes

  1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3844 für das Gebiet zwischen Hummelsteiner Weg,

Wölckernstraße, Bulmannstraße und Wiesenstraße

Erlass

Anlagen: Entscheidungsvorlag Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 4660 Übersichtsplan zur Änderung Bebauungsplan Nr. 3823 Übersichtsplan zur Änderung Bebauungsplan Nr. 3844 Satzung zum Bebauungsplan Nr. 4660 Satzung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 3823 Satzung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 3844 Begründung

Sachverhalt (kurz): für ein Gebiet südlich der Bahnanlagen, westlich der Scheurlstraße und der Allersberger Straße, nördlich der Gudrunstraße und östlich des Aufseß-, Kopernikus- und Ritter-von-Schuh- Platzes wurde am 27.09.2018 ein Bebauungsplan auf Grundlage des § 9 Abs. 2b Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet.

Ziel des Bebauungsplans ist es, unter Berücksichtigung des Vergnügungsstättenkonzepts, das vom Stadtrat am 26.10.2016 beschlossen wurde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die Beinträchtigung der städtebaulichen Funktion des Gebiets durch Spielhallen und Wettbüros, zu verhindern. Dazu sollen diese außerhalb der in dem Gutachten zur Vergnügungsstättenkonzepion für die Stadt Nürnberg benannten Zulässigkeitsbereiche ausgeschlossen werden.

Seit der Aufstellung hat sich im Zuge der Bestandserhebung eine Änderung der Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen die qualifizierten Bebauungspläne Nr. 3823 und Nr. 3844, die planungsrechtliche Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen Nutzung enthalten. Um auch hier die sonst zulässigen Spielhallen und Wettbüros auszuschließen bzw. deren Zulässigkeit im Zulässigkeitsbereich zu steuern, sind die Bebauungspläne zu ändern.

Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß BauGB kann abgesehen werden. Ebenso erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans ohne Umweltprüfung.

Aufgrund der Veränderungssperre Nr. 86 "Südstadt-Ost" vom 05.11.2019 ist es erforderlich, das Verfahren zügig voranzubringen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4660 mit geändertem Geltungsbereich sowie die Entwürfe der Änderung der Bebauungspläne Nr. 3823 und Nr. 3488 wurden am 10.06.2021 gebilligt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Im Zuge der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 01.07.2021 bis 02.08.2021 gingen keine relevanten Stellungnahmen ein. Das Verfahren soll abgeschlossen und die Bebauungspläne als Satzung beschlossen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel I.4.3 der Begründung zum Bebauungsplan.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 4660 „Südstadt.Ost“ für ein Gebiet südlich der Bahnanlagen, zwischen der Scheurlstraße und der Allersberger Straße im Osten und der Pillenreuther Straße im Westen vom 04.05.2021 unter Hinweis auf die Begründung vom 03.09.2021 gem. § 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.

  1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3823 für das Gebiet zwischen Peter-Henlein-Straße, Pillenreuther Straße, der südlichen Grenze der Gemarkung Galgenhof, Karl-Bröger-Straße und der Westseite des Aufseßplatzes vom 04.05.2021 unter Hinweis auf die Begründung vom 03.09.2021 gem. § 10 Abs.1 BauGB als Satzung.

  2. Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3844 für das Gebiet zwischen Hummelsteiner Weg, Wölckernstraße, Bulmannstraße und Wiesenstraßevom 04.05.2021 unter Hinweis auf die Begründung vom 03.09.2021 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

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