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← Sitzung des Verkehrsausschusses (14.10.2021)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 14.10.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

CSU-Stadtratsfraktion Zerzabelshof Südstadt Marcus König Katzwang Kornburg SPD-Stadtratsfraktion Hauptbahnhof Altstadt Wetzendorf Worzeldorf Verkehrsausschuss St. Johannis Schweinau Muggenhof Steinbühl Thon Reichelsdorf Schule & Bildung Sicherheit & Ordnung Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Verkehrsausschusses

14.10.2021

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 2. Stufe Fahrradstraßenkonzept 5 Sitzungsvorlage Vpl/060/2021 5 Antrag der CSU-Stadtratsfrakton vom 26.04.2021 Vpl/060/2021 9 Antag der SPD-Stadtratsfraiton vom 27.07.2021 Vpl/060/2021 10 Bericht Vpl/060/2021 12 Übersichtskarte mit den Fahrradstraßen der 1. und 2. Stufe Vpl/060/2021 17 TOP Ö 2 Sichere Querung Marthaweg 18 Bericht Vpl/059/2021 18 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.07.2021 Vpl/059/2021 22 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.11.2020 Vpl/059/2021 23 TOP Ö 3 Schafhofstraße, Gehweg zwischen Bennostraße und Otto-Kraus-Straße 25 Sitzungsvorlage Vpl/057/2021 25 Straßenplan Nr. 2.1431.2.10 Vpl/057/2021 29 TOP Ö 5 Ausbauprogramm S-Bahn Nürnberg (AuSbauNü) 30 Bericht Vpl/056/2021 30 Liste der zu untersuchenden Maßnahmen Vpl/056/2021 34

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Verkehrsausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 14.10.2021, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. 2. Stufe Fahrradstraßenkonzept Beschluss

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.4.2021 Vpl/060/2021

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.07.2021

Ulrich, Daniel

2. Sichere Querung Marthaweg Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.07.2021 Vpl/059/2021

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.11.2020

Ulrich, Daniel

3. Schafhofstraße, Gehweg zwischen Bennostraße und Otto-Kraus- Beschluss

Straße Vpl/057/2021

Ulrich, Daniel

4. Thumenberger Weg - Erschließungsstraße Branntweinareal Beschluss

(Beilagen werden nachgereicht) Vpl/058/2021

Ulrich, Daniel (Beilagen werden nachgereicht)

5. Ausbauprogramm S-Bahn Nürnberg (AuSbauNü) Bericht

Ulrich, Daniel

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.09.2021,

öffentlicher Teil

Ulrich, Daniel

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 14.10.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

2. Stufe Fahrradstraßenkonzept

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.4.2021

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.07.2021

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfrakton vom 26.04.2021 Antag der SPD-Stadtratsfraiton vom 27.07.2021 Ausführlicher Sachverhalt Übersichtskarte mit den Fahrradstraßen der 1. und 2. Stufe

Sachverhalt (kurz):

Am 28.06.2018 beschloss der Verkehrsausschuss die 1. Stufe des Gesamtkonzepts Fahrradstraßen und beauftragte die Verwaltung, für die ausgewählten Straßenzüge die detaillierten Planungen und Verkehrsanalysen vorzunehmen. Diese Fahrradstraßen sind überwiegend umgesetzt, sodass eine erste Evaluierung der 1. Stufe und die Planung der 2. Stufe des Konzepts möglich ist.

Mit Antrag vom 26.04.2021 fordert die Stadtratsfraktion der CSU eine Erweiterung der Fahrradstraße in der Sperberstraße nach Westen, um dort eine Alternative zur Frankenstraße zu schaffen. Die Stadtratsfraktion der SPD beantragt mit Schreiben vom 27.07.2021, dass über die Erfahrungen der 1. Ausbaustufe des Fahrradstraßenkonzepts und über die Pläne zum weiteren Ausbau berichtet wird. Außerdem sollen Geschwindigkeits- und Verkehrsbeobachtungen in den vorhandenen Fahrradstraßen durchgeführt und weitere Informationsmaßnahmen geprüft werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es gibt keine Hinweise, dass durch die Ausweisung von Fahrradstraßen besondere, gruppenspezifische Nachteile entstehen. Für Radfahrende ergeben sich positive Effekte.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt die 2. Stufe des Gesamtkonzepts Fahrradstraßen und beauftragt die Verwaltung, für die ausgewählten und in der Entscheidungsvorlage aufgelisteten Straßenzüge detaillierte Straßen- und Markierungspläne zu erarbeiten. Die einzelnen Planungen sind dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorzulegen.

CSU

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses

MV Zimmer 222

Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 OBERBÜRGERMEISTER Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg 2 9. APR 2021 Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu(5)stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de l/l Zur SteüX’rjnahme i 4 An: .'.-ürtTör /.bseR" 26.04.2021 cunj vcrktcsn Müller / Buchsbaum AV.V.

Erweiterung der Fahrradstraße in der Sperberstraße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Bauarbeiten für die Umgestaltung der Sperberstraße zur Fahrradstraße haben an Ostern begonnen. Die Stre­ ckenführung endet aktuell an der Pillenreuther Straße. In dem westlich angrenzen Abschnitt der Sperberstr. ist aktuell noch keine Fahrradstraße veranlasst. Dieser stößt jedoch nach einigen hundert Metern wieder auf die Frankenstraße und wäre damit sehr gut geeignet, hier eine attraktive Umfahrungsmöglichkeit für Radfahrer für die Frankenstraße zu schaffen.

In Gesprächen mit dem ADFC und dem Bündnis Radentscheid in den letzten Wochen konnten wir feststellen, dass auch von Seiten der Radfahrer eine gewisse Bündelung der Verkehrsströme gewünscht wird. Hier könnte die sowieso schon enge und stark belastete Frankenstraße entlastet werden und gleichzeitig für die Radfahrer ein deutlich attraktivere Alternative geschaffen werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft die Erweiterung der Fahrradstraße in der Sperberstraße nach Westen um dort eine Alternativroute für Fahrradfahrer zur Frankenstraße zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender

A21042200 Sperberstraße.docx

ÖÖ

2. Stufe Fahrradstraßenkonzept

Am 28.06.2018 beschloss der Verkehrsausschuss die erste Stufe des Gesamtkonzepts Fahrradstraßen und beauftragte die Verwaltung, für die ausgewählten Straßenzüge die detaillierten Planungen und Verkehrsanalysen vorzunehmen. Diese Fahrradstraßen sind überwiegend umgesetzt, sodass eine erste Evaluierung und die Planung der 2. Stufe des Konzepts möglich sind.

Mit Antrag vom 26.04.2021 wünscht die Stadtratsfraktion der CSU eine Erweiterung der Fahrradstraße in der Sperberstraße nach Westen, um dort eine Alternative zur Frankenstraße zu schaffen. Die Stadtratsfraktion der SPD beantragt mit Schreiben vom 27.07.2021, dass über die Erfahrungen der 1. Ausbaustufe des Fahrradstraßenkonzepts und über die Pläne zum weiteren Ausbau berichtet wird. Außerdem sollen Geschwindigkeits- und Verkehrsbeobachtungen in den vorhandenen Fahrradstraßen durchgeführt und weitere Informationsmaßnahmen geprüft werden.

Umsetzung der 1. Stufe des Fahrradstraßenkonzepts

Die 1. Ausbaustufe für Fahrradstraßen wurde im Verkehrsuasschuss am 28.06.2018 beschlossen und sieht insgesamt 12 Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von 15 km im Stadtgebiet vor. Im Oktober 2019 wurde im Rennweg die erste Fahrradstraße offiziell eröffnet. Seitdem wurde bereits der Großteil der 1. Ausbaustufe realisiert:

und Thäterstraße im Nürnberger Osten

straße im Abschnitt zwischen Allersberger Straße und Pillenreuther Straße

Die Umsetzung der Gleißhammerstraße im Nürnberger Osten erfolgt wegen mehrerer notwendiger Brückensanierungen im Umfeld des Zeltnerweihers in Abschnitten. In 2022 wird die Route mit der Schloßstraße fertiggestellt.

Der erste Abschnitt der Radschellverbindung Nürnberg- Erlangen vom Maxtor über die Friedrichstraße, Schweppermannstraße, Pilotystraße und Innerer Kleinreuther Weg zum Nordring soll über Fahrradstraßen geführt werden und wird voraussichtlich 2022 umgesetzt. Die ursprünglich geplanten Straßenzüge Eberhardshofstraße, Adam-Klein-Straße und Dr.- Kurt-Schumacher-Straße mussten zunächst zurückgestellt werden, da hier noch verschiedene Fragen zu klären sind (z.B. Kompatibilität mit der Ausrückroute der Feuerwehr in der Dr.-Kurt-Schumacher-Straße).

Evaluation der 1. Stufe des Fahrradstraßenkonzepts

Eine geplante Evaluation der ersten Fahrradstraßen konnte bisher nicht im vorgesehenen Umfang durchgeführt werden, da aufgrund des pandemiebedingten veränderten Mobilitätsverhaltens repräsentative Vorher/Nachher-Zählungen nicht möglich sind. Zum einen sind viele Wege durch Homeoffice, Homeschooling, digitaler Lehre der Universitäten und Hochschulen und durch verändertes Freizeitverhalten weggefallen. Andererseits haben Menschen während der Pandemie teils das bevorzugte Verkehrsmittel gewechselt und sind vermehrt mit dem Kfz oder dem Fahrrad gefahren bzw. zu Fuß gegangen, um den ÖPNV zu vermeiden. Trotz der pandemiebedingten Veränderungen wurden in mehreren Fahrradstraßen automatische Zählungen durchgeführt, um ggf. Tendenzen bei der Entwicklung der

Kfz- und Radverkehrsmengen erkennen zu können. Da nicht in allen Straßen die technischen Voraussetzungen für die Installation automatischer Zählgeräte gegeben sind, konnten nicht in allen Fahrradstraßen Nachher-Zählungen erhoben werden. Die Werte vor der Einrichtung der Fahrradstraßen stammen aus den jährlichen manuellen Zählungen, die mit Schülerinnen und Schülern im Juli durchgeführt wurden und die wegen Corona bereits das zweite Jahr ausfallen mussten.

Der Radverkehr ist darüber hinaus eine Verkehrsart, die starken Schwankungen unterliegt und besonders sensibel auf äußere Einflüsse, wie z.B. Witterungsverhältnisse, reagiert. Verschiedene Baustellen im Stadtgebiet oder in Fahrradstraßen, wie z.B. in der Gleißhammerstraße, tragen ebenfalls dazu bei, dass die unten aufgeführten Zählwerte nicht uneingeschränkt übertragbar sind. Aus den genannten Gründen lassen sich auf Grundlage der vorhandenen Daten lediglich Tendenzen ablesen, die allerdings einen positiven Effekt der Fahrradstraßen auf die Verkehrsmittelwahl zugunsten des Radverkehrs andeuten. So wurden in der Sandrartstraße und in der Wilhelm-Spaeth-Straße Zunahmen beim Radverkehr gegenüber den Zählungen vor der Einrichtung der Fahrradstraßen registriert. Auch in der Gleißhammerstraße, die Teil einer langen West/Ost-Verbindung darstellt, kann aufgrund der Zählungen ein Anstieg beim Radverkehr angenommen werden, auch wenn die Zählquerschnitte nicht identisch waren. Während der Kfz-Verkehr hier nicht durchgängig fahren kann, hat die Gleißhammerstraße eine wichtige Bedeutung als durchgehende Radverbindung über den Ring hinweg.

Tabelle 1: Verkehrszählungen in Fahrradstraßen vor und nach deren Einrichtung

vor Einrichtung der Fahrradstraße nach Einrichtung der Fahrradstraße
Kfz in 16h Rad in 16h Kfz in % Rad in % Kfz in 16h Rad in 16h Kfz in % Rad in %
Balthasar-Neumann-Straße, westl. Kiebitzweg 1.295 886 59,4 40,6 1.075 657 62,1 37,9
Dientzenhoferstraße, westl. Schmausenbuckstraße 1.076 653 62,2 37,8
Gleißhammerstraße, westl. Ring 421 623 40,3 59,7
Gleißhammerstraße, östl. Ring 4.032 895 81,8 18,2
Humboldtstraße, westl. Hummelsteiner Weg 1.261 1.571 44,5 55,5
Hummelsteiner Weg, südl. Kopernikusstraße 1.415 906 71,0 39,0
Hummelsteiner Weg, nördl. Peter- Henlein-Straße 1.699 579 74,6 25,4
Jagdstraße, westl. Bucher Straße 2.117 248 89,5 10,5
Muggenhofer Straße, westl. Johann- Sebastian-Bach-Straße 1.314 779 62,8 37,2 1.423 595 70,5 29,5
Rennweg, westl. Olof-Palme-Platz 1.517 1.131 57,3 42,7
Sandrartstraße, westl. Hallerstraße 1.404 632 69,0 31,0 1.302 809 61,7 38,3
Schloßstraße, nördl. Regensburger Straße 721 1.020 41,4 58,6
Sperberstraße, östl. Kleestr. 918 763 54,6 45,4
Sperberstraße, westl. Kleestr. 1.137 724 61,1 38,9
Wilhelm-Spaeth-Straße, östl. Schwanhardtstraße 2.627 1.057 71,3 28,7 1.236 1.116 52,6 47,4

Gesicherte Erkenntnisse über die Entwicklung des Kfz- und Radverkehrs können also erst in den kommenden Jahren gewonnen werden, wenn sich das Verkehrsverhalten entweder wieder auf frühere Verhältnisse einspielt oder wenn sich eine neue „Normalität“ etabliert hat, weil dauerhaft mehr Berufstätige von zu Hause arbeiten oder das Freizeitverhalten verändert bleibt. Um dies festzustellen, werden wieder vermehrt automatische Verkehrszählungen durchgeführt. Dabei ist vorgesehen, in den nächsten Jahren auch regelmäßig automatische Zählungen in den Fahrradstraßen vorzunehmen und die Entwicklung in diesen kontinuierlich zu beobachten.

Bestehende Befürchtungen, dass Kfz vermehrt mit erhöhten Geschwindigkeiten fahren, da aufgrund des Wegfalls der rechts-vor-links-Regel weniger abgebremst werden müsste, haben sich bisher nicht bestätigt. Die aktuellen Zahlen der Kommunalen Verkehrsüberwachung Nürnberg (KVÜ) zeigen, dass in Fahrradstraßen, in denen auch vorher schon vermehrt zu schnell gefahren wurde, dies auch nach der Einrichtung der Fall ist. Hierbei handelt es sich vor allem um breite Straßen mit geradem Verlauf, wie die Muggenhofer Straße oder die Dientzenhoferstraße. In den meisten Fahrradstraßen blieb die Beanstandungsquote ähnlich oder verringerte sich sogar. Allerdings muss auch hier auf das pandemiebedingte verändert Mobilitätsverhalten hingewiesen werden. Das Verkehrsplanungsamt ist bereits im Austausch mit der KVÜ, um für eine verlässlichere Datenbasis weitere und kontinuierliche Kontrollen in den Fahrradstraßen abzustimmen.

Trotz verändertem Mobilitätsverhalten konnten durch zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung, Beobachtungen des Verkehrsplanungsamtes und einzelne Zählungen Erkenntnisse über die ersten Fahrradstraßen gewonnen werden. Für die zweite Stufe sollen daher einige Änderungen vorgenommen werden. So werden die markierten Fahrradstraßensymbole, wie in der Humboldtstaße, deutlich größer und damit noch sichtbarer gestaltet. In zukünftigen Fahrradstraßen sollen entlang von längsparkenden Kfz Sicherheitstrennstreifen markiert und diesbezüglich Erfahrungen gesammelt werden. Abmarkierte Einmündungsbereiche laden offensichtlich zu verbotswidrigem Parken ein und müssen mit Pfosten abgesichert oder besser noch baulich hergestellt werden.

Vorschlag für eine 2. Stufe des Fahrradstraßenkonzepts

Bei der Entwicklung der 2. Stufe des Fahrradstraßenkonzepts wurde darauf geachtet, dass eine Anbindung an vorhandene Fahrradstraßen und/oder geplante Radvorrangrouten entsteht, um ein möglichst zusammenhängendes Netz für den Radverkehr zu entwickeln (siehe auch Übersichtslageplan in der Anlage). Weitere Kriterien sind die Gesamtverkehrsmenge sowie der bestehende Radverkehrsanteil in den einzelnen Straßen.

Folgende Straßenzüge werden von der Verwaltung für eine 2. Ausbaustufe vorgeschlagen:

bzw. Pillenreuther Straße

zum einen als Ost/West-Verbindung zum Marienbergpark zum anderen als Anbindung an den Radschnellweg Richtung Erlangen und Innenstadt

Bibertbahntrasse; Alternative zur Gebersdorfer Straße

Menterstraße und Peter-Henlein-Straße), Peter-Henlein-Straße, Tunnelstraße,

Gugelstraße (zwischen Schloßäckerstraße und Peter-Henlein-Straße), Heynestraße

und Leibnizstraße in Steinbühl als Verbindung durch die westliche Südstadt von der Altstadt/ dem Hauptbahnhof zur neuen Fahrradstraße Humboldtstraße

Spaeth-Straße

Glockenhofstraße (zwischen Obere Baustraße und Untere Baustraße) und

Kirchenstraße als Alternative zur Regensburger Straße

radstraße und der Route nach Osten

und Abzweig zum Schweinauer Buck) in Schweinau als Teil der Radschnellverbindung in den Süden und Teil des „Grünen Wegs zum Faberwald“. Die Ambergerstraße wird nur im nördlichen Abschnitt zur Fahrradstraße umgewandelt, da anschließend ein getrennter Geh- und Radweg durch eine Grünanlage folgt

Anbindung zum Altstadtring, zur vorhandenen Fahrradstraße Rennweg und zum Nordostbahnhof

Senefelderstraße (südl. Bahngleise) in Großreuth h.d.V. als Alternative zum Nordring und als Verbindung zum Marienbergpark

Johannis-Mühlgasse und Lange Zeile als Anbindung zur Sandrartstraße und zur

Pegnitz; Bestandteil einer Radvorrangroute

Wilhelm-Spaeth-Straße

Sperberstraße) als Verlängerung der vorhandenen Fahrradstraße in der Sperberstraße und Alternative zur Ulmenstraße

Eine erste Prüfung und verkehrliche Einschätzung dieser Straßen hinsichtlich deren Eignung zur Fahrradstraße ist positiv ausgefallen, die konkrete Planung und Gestaltung wird im Anschluss an den Stadtratsbeschluss für die 2. Stufe vorgenommen werden.

Aufgrund der Änderung der StVO gilt für Fahrradstraßen nicht mehr, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart sein muss oder dies alsbald zu erwarten ist. Lediglich ein bestehender oder zu erwartender „hoher Radverkehrsanteil“ ist Voraussetzung für die Einrichtung einer Farradstraße.

Öffentlichkeitsarbeit zu den Fahrradstraßen

Für die 1. Stufe des Fahrradstraßenkonzepts wurden verschiedene Formate der Öffentlichkeitsarbeit genutzt. So wurden alle Anwohnenden mit einem Flyer über die Änderungen und die Regeln in einer Fahrradstraße sowie in den angrenzenden Straßen informiert. Die Flyer wurden in die Briefkästen der Bewohner eingeworfen und an Orten mit Publikumsverkehr hinterlegt, wie z.B. in Büchereien, Läden und Gaststätten. Darüber hinaus wurden in Pressemitteilungen, auf der Homepage des Verkehrsplanungsamts und über die social media

Kanäle der Stadt auf die neuen Fahrradstraßen hingewiesen. Dabei wurden grundsätzlich neben der allgemeinen Information zur Einrichtung der Fahrradstraßen auch die geltenden Regelungen in diesen erläutert. Auch nichtstädtische Medien und Vereine, wie die Tageszeitungen oder der ADFC, berichteten mehrmals über die Fahrradstraßen in Nürnberg.

Im Zuge der Planung der 2. Stufe des Fahrradstraßenkonzepts wurden auch zusätzliche Formate der Bürgerinformation, wie z.B. temporäre Plakate an den Zufahrten zu Fahrradstraßen, geprüft. Eine solche sichtbare Öffentlichkeitsarbeit ist zum einen sehr kostenintensiv, zum andern lassen sich die Plakate nur da aufstellen, wo ausreichend Platz vorhanden ist und die Sicht auf Zufußgehende nicht beeinträchtigt wird. Diese Voraussetzungen werden in den dichtbesiedelten Innenstadtbereichen sehr selten erfüllt.

Mit der 1. Stufe des Fahrradstraßenkonzeptes wurde in Nürnberg ein neues Infratsrukturelement etabliert, an das sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit der Zeit gewöhnen werden. Damit verbunden werden auch die bestehenden Verkehrsregeln in Fahrradstraßen immer mehr und besser verinnerlicht. Dies ist ein Prozess, der immer zu beobachten ist, wenn ein neues Planungsinstrument der Straßenverkehrsordnung in den Städten umgesetzt wird. Vergleichbar ist die Einführung des Verkehrsberuhigten Bereichs in den 80er Jahren.

FFaahhrrrraaddssttrraaßßeenn

LEGENDE:

  1. Stufe Fahrradstraßenkonzept Vorschlag 2.Stufe Fahrradstraßenkonzept Radvorrangrouten

Vpl/1/Register/Generalplanung_Verkehr/Radverkehr/Fahrradstraße Stz_2103_Geplante und umgesetzte Fahrradstraßen Vpl/M 06/2021 Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 14.10.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Sichere Querung Marthaweg

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.07.2021

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.11.2020

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.07.2021 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.11.2020

Bericht:

Die Fraktionen von CSU und SPD haben eine Prüfung veranlasst, ob die Querungssituation über den Marthweg im Bereich des Klosterweges für Zufußgehende verbessert werden kann. Darüber hinaus wünscht die SPD einen besseren Schutz der Anlieger vor eventuellen Verkehrssteigerungen.

Aus der Bürgerschaft wird immer wieder der Wunsch nach einer Querungshilfe zu den Bushaltestellen an die Verwaltung herangetragen.

Die Prüfung der Situation hat ergeben, dass leider die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußgängerüberweges ("Zebrastreifen") wegen des deutlich zu hohen Verkehrsaufkommens und der vergleichsweise geringen Fußgängerstärken nicht gegeben sind. Darüber hinaus wurde planerisch vorgeprüft, ob durch Auflassung der seitlichen Busbuchten und zukünftigem Halt am Fahrbahnrand mit Aufweitung der Straße Platz für eine Mittelinsel als Querungshilfe geschaffen werden könnte. In diesem Zusammenhang könnten die Bussteige barrierefrei ausgebaut werden. Grundsätzlich scheint dies möglich. Eine vertiefte Planung mit Vermessung und Trassierung muss dies abschließend verifizieren. Die Verwaltung hat daher die konkrete Planung einer Querung ins Arbeitsprogramm aufgenommen.

Die Verkehrsbelastung im Marthweg liegt seit vielen Jahren konstant auf einem Niveau zwischen 12.000 Kfz/24h und 13.000 Kfz/24h. Nennenswerte Schwankungen wurden immer nur im Zusammenhang mit baustellenbedingten Verlagerungen registriert. Der Marthweg ist als klassifizierte Kreisstraße Bestandteil des Nürnberger Hauptverkehrsstraßennetzes und hat damit die Funktion, Verkehr zu bündeln und von den untergeordneten Straßen und aus den Wohngebieten fernzuhalten. Darüber hinaus bestehen hohe rechtliche Hürden für verkehrsbeschränkende Maßnahmen , wie z. B. einer Geschwindigkeitsbeschränkung, an Hauptverkehrsstraßen. Zählungen der querenden Fußgängerinnen und Fußgänger im Marthweg haben gezeigt, dass nur wenige Zufußgehende die Straßenseite, z.B. an den Bushaltestellen, wechseln wollen.

Mit dem Mobilitätsbeschluss für Nürnberg hat der Stadtrat im Januar 2021 das Ziel beschlossen, den Umweltverbund zu stärken um Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu verbessern. Dies soll mit verschiedenen Maßnahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie des öffentlichen Personennahverkehrs erreicht werden. Für den Bereich Herpersdorf und Worzeldorf können Verbesserungen im ÖPNV-Netz, wie z.B. die Direktbuslinie von Kornburg zur Meistersingerhalle (über Bauernfeindstraße mit U-Bahn und geplantem Straßenbahnanschluss) oder die im Mobilitätsbeschluss genannte Taktverdichtung auch bei Buslinien, die Nutzung des ÖPNV deutlich attraktiver machen. Darüber hinaus wird

u.U. die Möglichkeit, auch langfristig an mehreren Tagen zu Hause arbeiten zu können (diverse Arten des home-office), den Kfz-Verkehr insgesamt etwas verringern, was dazu beträgt, die Verkehrsbelastungen für Anwohnerinnen und Anwohner erträglicher zu gestalten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Erst nach endgültiger Verifizierung einer Lösung für die Querungshilfe können die Kosten ermittelt werden. Sollte doch keine Lösung möglich sein fallen auch keine Kosten an.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Verbesserung der Querungsmöglichkeit und der barrierefreie Ausbau der Haltestellen kommt allen Bevölkerungsgruppen zu Gute, verbessert die Verkehrssicherheit und die Attraktivität für Busnutzer.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907

OBERBÜHGERME IST ER

90403 Nürnberg Telefax: 0911231-4051

0 6. JULI 2021 E-Mail: csu(g)stadt.nuernberg.de

/........Nr........ www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

05.07.2021 ' f; dung vorlegen Eichelsdörfer /\ ö

z.w.y. Schrift vori pgen

Sichere Querung Marthweg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Marthweg in Nürnberg-Worzeldorf gilt als viel befahren. Ein Fußgängerüberweg oder eine Querungsinsel auf Höhe des Restaurants Passato Presente kann die Überquerung der Fahrbahn sicherer gestalten. Dadurch sollen Bürger leichter als bisher sowohl vom Parkplatz als auch von der dortigen Bushaltestelle aus den Marthweg überqueren können. Die zu dieser Thematik laufende Petition veranschaulicht den dringenden Wunsch der Bür­ gerinnen und Bürger nach einer Querungshilfe.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft die Errichtung eines Fußgängerübergangs oder einer Querungsinsel an der oben genannten Stelle und setzt das Vorhaben im Falle eines positiven Ergebnisses der Prüfung zügig um.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender

A21062701 Querung Marthweg.docx

Abbildung 2

Abbildung 1

Abbildung 4

Abbildung 3

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 14.10.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Schafhofstraße, Gehweg zwischen Bennostraße und Otto-Kraus-Straße

Anlagen: Straßenplan Nr. 2.1431.2.10

Sachverhalt (kurz):

In der Schafhofstraße zwischen der Bennostraße und der Otto-Kraus-Straße ist auf der Ostseite kein Gehweg vorhanden. Bereits im Jahr 2008 wurde hierfür ein Straßenplan erstellt. Für den Ausbau ist ein Eingriff in das angrenzende Privatgrundstück erforderlich. Nachdem der Eigentümer den Grundstücksstreifen nicht verkaufen wollte, wurde die Planung zurückgestellt.

Mittlerweile wurde das Grundstück verkauft und der neue Eigentümer ist bereit, die erforderliche Fläche für den Ausbau eines ca. 2,50m breiten Gehweges abzutreten. Der Gehweg ist ein wichtiger Lückenschluss für die fußläufige Verbindung zwischen dem Wohngebiet südlich der Eichendorffstraße und der Paul-Moor-Schule sowie einer Berufsschule.

Die Kosten für den Ausbau des Gehweges belaufen sich auf ca. 240.000 €. Die Grunderwerbskosten, Kosten für die höhenmäßige Anpassung an das Privatgrundstück und die anfallenden Kosten für den Rückbau der Zaunanlage sind nicht enthalten.

Die Planung wird dem Verkehrsausschuss heute zum Beschluss vorgelegt, um den Grunderwerb durchführen zu können. Der Grundstückseigentümer plant eine Neubebauung des Areals. Im Zuge dessen wird geklärt, ob der Zaun erhalten und damit versetzt werden muss. Der aktuell vorhandene Höhenversatz zwischen Grundstück und Gehweg soll mit der Neubebauung ausgeglichen werden. Der Ausbau des Gehweges erfolgt sobald die Finanzierung gesichert ist.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 240.000 € Folgekosten 5.100 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 240.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Sobald die Finanzierung gesichert ist, wird der Gehweg ausgebaut. Beschluss ist für Grundstücksverhandlung notwendig.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Anlage des Gehweges stellt auch für mobilitätseingeschränkte Personen eine Verbesserung der fußläufigen Erschließung entlang der Schafhofstraße dar.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt in der Schafhofstraße zwischen der Bennostraße und der Otto-Kraus-Straße die Anlage eines Gehweges gemäß Plan Nr. 2.1431.2.10 vom 14.02.2008 mit letzter Änderung vom 06.05.2021 und empfiehlt den erforderlichen Grunderwerb zu tätigen.

gnundronedoB 5144 gnutlawrevsgnussemreV tengieeg nofeleToeG e ß a 652/38 r thcin t s o n saaH n siewhcansmutnegiE e B dnu trebroN noitamrofnioeG 347/8 retiebraeB 9 ehcsireyaB 1/oeG sla 652/37 rüf :gnureitraK etrakrulF tmA :netadsisaboeG :egaldnurgnalP red dnu gnussemreV gnulletsraD 2 33 4/ 5 2 33 4/ 6 233/47 eit 0m) gez. Wunder Hetzel/Dufek (4933) gez. Jülich Gemmel/Br-Fürbach Lageplan 2.1431.2.10 20.01.21 Br-Fürbach Gehwegbreite 21.04.21 Br-Fürbach Baumkronen Schafhofstraße 06.05.21 Dufek Instruktionserg. Bereich zw. der Otto-Kraus-Straße und der Bennostraße Anbau des östlichen Gehweges
Schnitt B-B erf. Anpassungsmaß- Schnitt A-A erf. Anpassungsmaß- nahmen in Absprache nahmen in Absprache mit Grundstückseigentümer mit Grundstückseigentümer 2,5% neue Grund- 2,5% neue Grund- stücksgrenze stücksgrenze Mauer Werbetafel Bestandshöhe= Bestandshöhe= Planungshöhe Planungshöhe 328,34 327,34 327,56 328,34 327,34 Gehweg Fahrbahn Gehweg Gehweg Fahrbahn Gehweg M 1:100 M 1:100 351/4 Parkplatz 1 3 6/ 5 3 351/5 Anschluss Wurzelbrücke im Kronenbereich an Bestand und in Abhängigkeit der Lage der Wurzeln Evtl. punktuell Gehwegbreite in Absprache mit SÖR/2-W/8 auf 1,50m reduzieren 1 0 11 seitens S d c e h z s u r G a rü n r B u c k k n e g d n e s a b t n ü a l c a u k g t e e i g w e ir n d tü mers neue F E G in ü r r r f A u o d n b r a d d s s w e t s i r m e t G l ü i n c m c r n u h k u n e s G n d g A g e s r n e h t m ü p n w c a z i e t k e s g G s l i u e a ru n g u n g t s d e e g s n i e n t b ü e in a c B u k H s t a ö e w u h i v g i e r o e d r u n a n t n ü d f m r L a e a g r g e , e v or. A 356/24 S 351 chafhofstraße B A 233/20 24 84/332 233/40 344/41 4 0 assungsmaß- Schnitt A-A erf. Anpassungsmaß- n in Absprache nahmen in Absprache stückseigentümer mit Grundstückseigentümer neue Grund- 2,5% neue Grund- stücksgrenze stücksgrenze Werbetafel Bestandshöhe= Planungshöhe 328,34 e ß a r t S - s u a r K - o t t O 361/32 8 361/33 Beleuchtung versetzen 10 Breite Gehweg in Abhängigk der vorh. Wurzeln. (Mind.1,5 Absprache mit SÖR/2-W/8 erforderlich 2 33 4/ 5 2 33 4/ 6 233/47 eit 0m) gez. Wunder Hetzel/Dufek (4933) gez. Jülich Gemmel/Br-Fürbach Lageplan 2.1431.2.10 20.01.21 Br-Fürbach Gehwegbreite 21.04.21 Br-Fürbach Baumkronen Schafhofstraße 06.05.21 Dufek Instruktionserg. Bereich zw. der Otto-Kraus-Straße und der Bennostraße Anbau des östlichen Gehweges
84/332 233/40 4 0

. Wunder el/Dufek (4933) gez. Jülich mel/Br-Fürbach

Lageplan

2.1431.2.10

hwegbreite aumkronen Schafhofstraße truktionserg. Bereich zw. der Otto-Kraus-Straße und der Bennostraße Anbau des östlichen Gehweges

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 14.10.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Ausbauprogramm S-Bahn Nürnberg (AuSbauNü)

Anlagen: Liste der zu untersuchenden Maßnahmen

Bericht:

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) erarbeitet unter dem Titel „Ausbauprogramm S-Bahn Nürnberg" (AuSbauNü) eine gesamthafte Infrastrukturausbaustrategie für die Region Nürnberg, mit dem Ziel eine wegweisende Planungsgrundlage zu erhalten. Damit sollen anstehende Projekte vorangetrieben werden sowie eine Vielzahl neuer Maßnahmen auf ihre verkehrliche Wirksamkeit, betriebliche und bautechnische Machbarkeit und auf ihre wirtschaftliche Darstellbarkeit hin untersucht werden.

Insgesamt werden 24 Maßnahmen zur Verbesserung und Ausweitung des S-Bahnangebotes untersucht. In das zu untersuchende Ausbauprogramm sind alle wesentlichen Forderungen der Stadt Nürnberg an eine zukunftsorientierte S-Bahnausbauplanung aufgenommen worden. Insbesondere zur „Durchbindung Gräfenbergbahn“ bzw. „Reaktivierung Nordringbahn “ (s. AfV- Beschluss vom 30.01.2020, TOP 5) haben zuletzt Abstimmungsgespräche zwischen den Verwaltungen der Städte Nürnberg und Fürth mit der Deutschen Bahn AG, der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), dem StMB sowie der VGN GmbH, in Vertretung des Zweckverbandes VGN, stattgefunden.

Auf die Maßnahmenliste des StMB in Anlage wird verwiesen. Mit ersten Ergebnissen zu Einzelmaßnahmen der Machbarkeitsstudie rechnet das StMB frühestens ab dem Jahr 2022. Über relevante Ergebnisse wird dem AfV berichtet.

Es werden Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in der Sitzung des Verkehrsausschusses über das „AuSbauNü“ berichten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Anlage

Ausbauprogramm S-Bahn Nürnberg (AuSbauNü)

– Zu untersuchende Maßnahmen*

Die Liste ist während der Machbarkeitsstudie fortzuschreiben, d.h. aktuell zu halten. Der jeweils aktuelle Stand ist zu berücksichtigen.

Lfd. U-Nr. Maßnahme Untersuchungsbedarf
1.1 Einführung S-Bahn Nürnberg – Hersbruck (rechts der Pegnitz) / Neuhaus a.d.Pegnitz** Ziele: - Berücksichtigung der „Korridoruntersuchung Sektor Nordost“, der aktualisierten BEG-VAST, der Fahrplanstudie 2020, sowie der Vorplanungen der DB zum BVWP Projekt-Nr. 2-017-V01 und der PlanV zwischen FS und DB (in Vorbereitung) - Einführung eines S-Bahn-Verkehrs von Nürnberg nach Hers- bruck (rechts der Pegnitz) und Neuhaus a.d.Pegnitz i.R. der Streckenelektrifizierung gem. Bedarfsplanprojekt 2-017-V01, ABS Nürnberg - Marktredwitz - Hof / Grenze D/CZ (- Prag) /Franken-Sachsen-Magistrale (siehe Anlage 1 Nr. 2) - Die verkehrliche Wirkung, insbesondere das Nutzen-Kosten- Verhältnis gemäß Standardisierter Bewertung, ist unter Be- rücksichtigung der o.a. Untersuchungen zu ermitteln.
1.2 Einführung S-Bahn Nürnberg – Simmels- dorf-Hüttenbach (Schnaittachtalbahn)** Ziele: - Berücksichtigung der „Korridoruntersuchung Sektor Nordost“, der aktualisierten BEG-VAST, der Fahrplanstudie 2020, sowie der Vorplanungen der DB zum BVWP Projekt-Nr. 2-017-V01 und der PlanV zwischen FS und DB - Einführung eines S-Bahn-Verkehrs von Nürnberg nach Hers- bruck (rechts der Pegnitz) und Neuhaus a.d.Pegnitz i.R. der Streckenelektrifizierung gem. Bedarfsplanprojekt 2-017-V01, ABS Nürnberg - Marktredwitz - Hof / Grenze D/CZ (- Prag) /Franken-Sachsen-Magistrale (siehe Anlage 1 Nr. 2) - Die verkehrliche Wirkung, insbesondere das Nutzen-Kosten- Verhältnis gemäß Standardisierter Bewertung ist unter Be- rücksichtigung der o.a. Untersuchungen zu ermitteln.
2 Einführung S-Bahn Nürnberg – Fürth – Markt Erlbach (Zenn- grundbahn)** Ziele: - Berücksichtigung der Studie „Korridoruntersuchung Sektor West“ - Zu berücksichtigen ist eine ggf. vorgezogene Elektrifizierung der Strecke Siegelsdorf - Markt Erlbach - Einführung eines S-Bahn-Verkehrs nach Markt Erlbach - Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf sind zu ermitteln
3 Einführung S-Bahn Nürnberg – Fürth – Ziele:
Cadolzburg (Rangau- bahn)** - Berücksichtigung der Studie „Korridoruntersuchung Sektor West“ - Einführung eines S-Bahn-Verkehrs nach Cadolzburg - Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf sind zu ermitteln
4 Optimierung S-Bahn Nürnberg – Fürth – Neustadt a.d.Aisch (Ausweitung S-Bahn Standard)** Ziele: - Berücksichtigung der Studie „Korridoruntersuchung Sektor West“ - Vsl. ab 12/2021 nimmt die S6 Nürnberg – Neustadt a.d.Aisch ihren Betrieb im Stundentakt auf, d.h. keine Angebotsmeh- rung, da lediglich Umfirmierung des Bestandsangebots. Der derzeitige S-Bahn-Standard (Takt, Barrierefreiheit) wird nicht erfüllt - Prüfung neuer bzw. Anpassung bestehender Haltepunkte in den betreffenden Räumen wie bspw. Hp Breslauer Straße, Hp Burgfarrnbach, Hp Breiter Steig, Hp Forsthausstraße - Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf sind bei Unterstellung des definierten S-Bahn- Standards zu ermitteln
5 Ausbau S-Bahn zwi- schen Fürth-Unterfarrn- bach und Erlangen-El- tersdorf** Ziele: - Das BVerwG hat 2017 den Planfeststellungsbeschluss zum Fürther Verschwenk für rechtswidrig und nicht vollziehbar, u.U. aber für heilbar erklärt. Es hat eine ergebnisoffene Prü- fung zwischen Verschwenk- und Bestandstrasse zu erfolgen - Um die Engpasssituation in dem Bereich aufzulösen bedarf es eines weiteren Gleises - Entsprechende Ausbaualternativen sind unter Berücksichti- gung bisheriger Erkenntnisse zu untersuchen - Prüfung neuer bzw. Anpassung bestehender Haltepunkte in den betreffenden Räumen wie bspw. Hp Vacher Straße, Hp Stadeln-Süd, Hp-Stadeln Nord (Verschiebung des Hp Vach nach Süden) - Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf sind zu ermitteln
6.1 Einführung einer S- Bahn nach Gräfenberg (Gräfenbergbahn) Ziele: - Attraktivere und bessere SPNV-Erschließung (u.a. Erhöhung V , Taktverbesserungen, inkl. barrierefreiem Ausbau der max Stationen) - Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf sind zu ermitteln
6.2 Einführung einer S- Bahn auf Nürnberger Ringbahn-Nord (Verlän- gerung Gräfenberg- bahn) mit Neubau der Haltepunkte Ziele: - Zur besseren ÖV-Erschließung der nördlichen Stadtteile soll SPNV auf dem bisweilen nur vereinzelt als GV-Trasse bzw. zum Wenden genutzte Nordring in Betracht gezogen werden - Prüfung neuer bzw. Anpassung bestehender Haltepunkte in den betreffenden Räumen wie bspw. Hp Nürnberg Nord, Hp Thon, Hp Wetzendorf, Hp Muggenhof - Einbindung Ringbahn in Streckenverlauf der Gräfenbergbahn
- Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf sind zu ermitteln
6.3 Durchbindung Gräfen- bergbahn (– Rangau- bahn) Ziele: - Bessere SPNV-Erschließung, Angebotserhöhung - Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf sind zu ermitteln
7. Aktivierung Güterring für S-Bahn Ziele: - Nutzung der bestehenden Infrastruktur „Güterring“ für S-Bahn - Verbesserung der SPNV-Erschließung in den betreffenden Räumen - Prüfung neuer bzw. Anpassung bestehender Haltepunkte - Verknüpfung mit bestehenden Angeboten - Entlastung Nürnberg Hbf - Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf sind zu ermitteln
8.1 S-Bahn-Verlängerun- gen/Einbindung Neben- bahnen Ziele: - Mögliche S-Bahnverlängerungen und die Einbindung von Ne- benbahnen sind zu untersuchen - Verbesserung der SPNV-Erschließung in den betreffenden Räumen - Prüfung neuer bzw. Ausbau bestehender Haltepunkte - Berücksichtigung bestehender Gutachten/ Machbarkeitsunter- suchungen (z.B. „Weiterentwicklung der Strecke Roth – Hil- poltstein“ - Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf sind zu jeweils ermitteln
8.2 Einführen von Express- S-Bahnen Ziele: - Mögliche Relationen für eine Express-S-Bahn sind zu untersu- chen - Verbesserung der SPNV-Erschließung in den betreffenden Räumen - Prüfung neuer bzw. Ausbau bestehender Haltepunkte - Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf sind zu ermitteln
9 Neu-/Ausbau S-Bahn- Stationen (sofern nicht in anderen Maßnahmen enthalten), insbeson- dere 1. Erschließungsopti- mierung S-Bahn- bahnsteige Erlan- gen Hbf. 2. Hp Feucht-West, Höhe Rastanlage Feucht-West mit großzügiger P+R zur Erschließung Ziele: - Verbesserung der SPNV-Erschließung in den betreffenden Räumen - Prüfung neuer Haltepunkte bzw. Ausbau (bspw. zusätzliche Bahnsteige, Erschließungsoptimierung inkl. Barrierefreiheit) bestehender Haltepunkte, - Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf sind zu ermitteln
von Röthenbach bei St. Wolfgang, Wendelstein und Schwarzenbruck 3. Hp Neumarkt Süd 4. Hp Ansbach- Schalkhausen 5. Hp Ansbach-West 6. Hp Interfranken
10 Bypass Roth – Allers- berg Ziele: - Durchbindung der Strecke Roth - Hilpoltstein nach Allersberg - Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf sind zu ermitteln
11 Knotenuntersuchung Nürnberg und Fürth Ziele: - Mögliche Neusortierung der Fahrstraßen für qualitäts- und ka- pazitätssteigernde Maßnahmen - Zusätzliches S-Bahn-Gleis zur Erhöhung der Betriebsstabilität und –flexibilität für alle Verkehre - Ggf. Umstellung der heutigen vier Gleise auf Richtungsbetrieb (2 Gleise je Richtung; Entflechtung schnelle und langsame Verkehre) - Prüfung neuer bzw. Ausbau bestehender Haltepunkte zur besseren Erschließung in den betreffenden Räumen wie bspw. Ausbau Fürth Hbf. (Außenbahnsteig Gleis 8 für Durch- bindung Gräfenbergbahn), neue Bahnsteige (Frankenstadion, Rothenburger Straße, Steinbühl für Haltemöglichkeiten meh- rerer S-Bahnen), Hp Jansenstr, Hp Neusündersbühl, Hp Stadtgrenze, Optionalhalt Wiener Straße (Nbg.), Hp zur Er- schließung des GVZ Hafen Nürnberg - Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf/ - möglichkeiten sind zu ermitteln
12 Bündelung der S-Bahn- Linien im Hbf. Nürnberg Ziele: - Angebotsverbesserung (kürzere Umsteigewege) und Optimie- rung der betrieblichen Abwicklung - Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf sind zu ermitteln
13.1 Betriebs- und Ange- botsoptimierung: Linien- und Haltekon- zeption Ziele: - Analyse optimaler, neuer Linienkonzeptionen - Analyse optimaler, neuer Haltepolitik mit Bedienung möglichst vieler S-Bahn-Stationen im S-Bahn-Kernnetz - Verbesserung SPNV-Erschließung und -angebot - Ggf. Entlastung Nürnberg Hbf - Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf sind zu ermitteln
13.2 Betriebs- und Ange- botsoptimierung: Ziele: - Zukünftiges Taktschema S-Bahn Nürnberg insbesondere auf Mischverkehrsstrecken (20´/40´-Taktraster vs. 15´/30´-Takt- raster)
Taktverdichtungen/ Taktraster/ Takt- und Knotenoptimierungen - Optimierung von Umsteigeknoten/Verknüpfungspunkten - Die verkehrliche Wirkung sowie Angebotskonzepte und Infra- strukturbedarf sind zu ermitteln
14 Ausbau P+R/B+R Ziele: - Analyse von Haltepunkten, an denen die Anlage bzw. der Ausbau von P+R/ B+R verkehrlich sinnvoll erscheint - Die induzierte verkehrliche Wirkung für den SPNV sowie Infra- strukturbedarf sind zu ermitteln

* Bei allen (S-Bahn-) Stationen ist grundsätzlich ein barrierefreier Zielzustand/ eine barrierefreie Ausführung zu unterstellen. ** Gesetzte Maßnahmen: Diese Maßnahmen sind bedeutend für eine wesentliche Weiterentwicklung des S-Bahn-Angebots und werden in der Region seit geraumer Zeit gefordert. Es bestehen bereits Vorarbeiten, auf welchen aufzusetzen ist.

Abkürzungen: ÖV - Öffentlicher Verkehr SPNV - Schienenpersonennahverkehr GV - Güterverkehr Express-S-Bahnen - S-Bahnen, die nur an ausgewählten Stationen halten P+R/B+R - Park & Ride/ Bike & Ride DB - Deutschen Bahn FS - Freistaat Bayern

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