Sitzungsunterlagen
Sitzung des Kulturausschusses
08.10.2021
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Öffentliche Bekanntmachung 5 Vorlagendokumente 7 * TOP Ö 1 "Schdreggsderlängs 48 - eine öffentliche digitale Kunstgalerie" 7 Sitzungsvorlage H/036/2021 7 Animation_Großbildschirme_Lorenzkirche H/036/2021 11 FDP-Antrag vom 31.08.2021 H/036/2021 12 TOP Ö 5 Neubau Besucherzentrum Memorium Nürnberger Prozesse 14 Sitzungsvorlage KuM/002/2021 14 01_Diversity-Check KuM/002/2021 18 02_SPD-Antrag vom 01.10.2020 (AN_ 325_2020) KuM/002/2021 19 03_Sachverhalt KuM/002/2021 20 04_Raumprogramm Neubau MNP KuM/002/2021 24 05_Raumprogrammprüfung_ZD-Vermerk KuM/002/2021 27 TOP Ö 6 50 Jahre Eingemeindung 28 Sitzungsvorlage Av/001/2021 28 01_CSU-Antrag vom 25.05.2020 (AN/142/2020) Av/001/2021 32 02_Konzept_Eingemeindungen Av/001/2021 33 TOP Ö 7 Nutzung eines Rundbausegments der Kongresshalle als Ort für Kunst und 35 Kultur Sitzungsvorlage 2. BM/036/2021 35 01_CSU-Antrag vom 14.06.2021 (AN_208_2021) 2. BM/036/2021 39 02_Sachverhalt 2. BM/036/2021 41
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Kulturausschusses
Sitzungszeit
Freitag, 08.10.2021, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. "Schdreggsderlängs 48 - eine öffentliche digitale Kunstgalerie" Beschluss
hier: Antrag der FDP vom 31.08.2021 H/036/2021
- Unterlagen werden nachgereicht -
Ulrich, Daniel
2. Kultur-Sommer – eine (Zwischen-)Bilanz Bericht
- Unterlagen werden nachgereicht - 2. BM/035/2021
Lehner, Julia, Prof. Dr.
3. Bilanz des Kultursommers 2021: Sonderformate des Projektbüros Bericht
- Unterlagen werden nachgereicht - 2. BM/037/2021
Lehner, Julia, Prof. Dr.
4. Das kulturelle Modellprojekt „KommVorZone“ im Beschluss
Annapark/Südstadt: Erfahrungsbericht, Evaluation und KuF/006/2021
Perspektiven
- Unterlagen werden nachgereicht -
Lehner, Julia, Prof. Dr.
5. Neubau Besucherzentrum Memorium Nürnberger Prozesse Beschluss
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.10.2020 KuM/002/2021
Lehner, Julia, Prof. Dr.
6. 50 Jahre Eingemeindung Beschluss
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.05.2020 Av/001/2021
Lehner, Julia, Prof. Dr.
7. Nutzung eines Rundbausegments der Kongresshalle als Ort für Beschluss
Kunst und Kultur 2. BM/036/2021
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.06.2021
Lehner, Julia, Prof. Dr.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.07.2021,
öffentlicher Teil
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Am Freitag, 08.10.2021, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine
Sitzung des Kulturausschusses
mit folgender Tagesordnung statt:
1. "Schdreggsderlängs 48 - eine öffentliche digitale Kunstgalerie"
2. Kultur-Sommer – eine (Zwischen-)Bilanz
3. Bilanz des Kultursommers 2021: Sonderformate des Projektbüros
4. Das kulturelle Modellprojekt „KommVorZone“ im
Annapark/Südstadt: Erfahrungsbericht, Evaluation und
Perspektiven
5. Neubau Besucherzentrum Memorium Nürnberger Prozesse
6. 50 Jahre Eingemeindung
7. Nutzung eines Rundbausegments der Kongresshalle als Ort für
Kunst und Kultur
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.07.2021,
öffentlicher Teil
Zusätzlich findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Stadt Nürnberg, 22.09.2021
Marcus König Oberbürgermeister
H/036/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 08.10.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
"Schdreggsderlängs 48 - eine öffentliche digitale Kunstgalerie"
hier: Antrag der FDP vom 31.08.2021
Anlagen: Animation_Großbildschirme_Lorenzkirche FDP-Antrag vom 31.08.2021
Sachverhalt (kurz):
Die Situierung von digitalen Groß(werbe)tafeln in der historischen und denkmalgeschützten Nürnberger Altstadt ist Gegenstand langer Debatten. Im Ergebnis ist der Antrag nach Prüfung durch die Verwaltung leider nicht umsetzbar:
-
Orte sehr hoher Fußgängerfluktuation (nur solche Orte wäre für Ausstellungen im Sinne des Antragsteller wohl geeignet) sind schon heute so dicht belegt, dass digitale Tafeln sich rein räumlich nicht mit den Belangen von Feuerwehr, Liefern und Laden, Passanten und Stadtbild vereinbaren lassen. Zudem dürften in Konkurrenz mit kontinuierlich zu suchenden Baumstandorten Bäume zu bevorzugen sein. In der Summe wird sich das gewünschte dichte Bild der Projektion von Kunst im öffentlichen Raum nicht erreichen lassen.
-
Die historische Altstadt Nürnbergs mit einer der größten Fußgängerzonen Europas bietet ein unvergleichliches Einkaufs-, Gastro-, Kultur- und Freiraumerlebnis. Daher zählt sie auch zu den meistbesuchten Orten Deutschlands. Die Kaufkraftbindung der Altstadt liegt im Vergleich zu anderen deutschen Städten sehr hoch. Diese Qualitäten wurden mühsam erreicht und sind auch einer konsequenten und restriktiven Politik in Hinblick auf Eingriffe in den öffentlichen Raum geschuldet. Eine Situierung einer größeren Zahl von Bildschirmen in der Altstadt wäre dem „Kernwert“ des Standortes abträglich.
-
Die Finanzierung über Werbung macht die Tafeln zu Werbeanlagen, unabhängig von der sonstigen Nutzung. Werbeanlagen unterliegen dem Baugesetzbuch, der Bayerischen Bauordnung, dem Denkmalschutzgesetz, der Werbeanlagensatzung und dem Sondernutzungsrecht. Erst 2020 wurden dazu mit der in Nürnberg hierzu exklusiv beauftragten Firma „Stadtreklame“ Lösungen gefunden, die auch rechtlich überprüft wurden. Unter rechtlichen Aspekten ist die beantragte Konzeption in der Altstadt nicht umsetzbar.
In der Summe würde eine Einrichtung vieler Bildschirme in der historischen Altstadt aus kultureller Sicht nur wenig Nutzen bringen, da die Bildschirme ja eben nicht primär autonome Kunst wären, sondern vorrangig „Fernseher“, die Kunst aus anderem Kontext abspielen. Zudem wäre der städtebauliche Effekt ebenso ungünstig wie die Wirkung in der historischen Altstadt. Nicht zuletzt wären aus rechtlichen Gründen einer weitflächigen Verbreitung von digitalen (Werbe)medien in der Altstadt Tür und Tor geöffnet.
Sollte der Antragsteller das Konzept an einem anderen Ort (Wölckernstraße, Kopernikusplatz usw) angehen wollen, wären die Rahmenbedingungen anders.
Verwaltungsseitig bestehen jedoch keine Kapazitäten die Idee gesamtstädtisch zu prüfen, da nach aktueller Erfahrung eine Finanzierung außerhalb der Altstadt ausgeschossen ist.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Kulturausschuss lehnt die Großbildschirme aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe ab.
"AW®
ÜmitSormaz ■ Ralhausplatz 2 •
Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Antrag: SCHDREGGSDERLÄNGS 48 - eine öffentliche digitale
Kunstgalerie
Nürnberg, den 31. August'21
Zeichen: ÜS-AN
Die Belebung der Innenstädte sowie die Förderung der Kultur sind
Ümit Sormaz
Mitglied des Stadtrates der entscheidende Projekte, die seitens der Stadt dringend angegangen werden
Stadt Nürnberg
müssen. Dabei sind innovative Ideen mehr denn je gefragt. In diesem Punkt
fdp@)uemit-sorma2.de
kann die Stadt Nürnberg eine Vorbildfunktion auch für andere Städte, die
www.uemit'Sormaz.de
wie Nürnberg aufgrund der Auswirkungen der Pandemie mit leeren Kassen
Freie Demokraten FDP
Rathausplatz 2 dastehen, übernehmen.
90403 Nürnberg
T: 0911-1325250
M: 0177-2502513 Eine mögliche Idee für die Belebung der Nürnberger Innenstadt und zur
Förderung der lokalen Kunstszene wäre eine Ausstellungsfläche in der
Fußgängerzone. Allein der fränkische Begriff Schdreggsderlängs wirkt wie
ein Kunstwerk und bedeutet in der Übersetzung ins Hochdeutsche: der
Länge nach. Das passt prima, denn der Begriff steht für digitale
Ausstellungsflächen in der Fußgängerzone 24 Stellflächen bzw. 48 hochkant
positionierte Großbildschirme sollen im Zweimeterabstand eine digitale
Kunstgalerie erschaffen. Für die Präsentation wird nur ein Bildmotiv vom
jeweiligen Kunstobjekt benötigt. Damit erübrigen sich das Schleppen von
Objekten oder Straßensperrungen für spezielle Aufbauten. Und deshalb
wären auch Präsentationen von bisher nicht gezeigten musealen
Archivstücken möglich
Vor diesem Hintergrund stelle ich zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung prüft die Umsetzungsmöglichkeit einer solchen
„Schdreggsderlängs" Ausstellungsmöglichkeit und setzt sich dazu mit
Künstlern und dem Kulturamt für die technische Steuerung zusammen.
Der Fokus soll auf Präsentationsmöglichkeiten für junge Nürnberger
Künstler wie Maler, Bildhauer oder Objektkünstler liegen.
Als Finanzierungsmöglichkeit ist die Ausstrahlung von Werbungen auf
Großbildschirmen zu prüfen, die alle 15 Minuten zweiminütig lang sein
könnten.
KuM/002/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 08.10.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Neubau Besucherzentrum Memorium Nürnberger Prozesse
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.10.2020
Anlagen: 01_Diversity-Check 02_SPD-Antrag vom 01.10.2020 (AN_ 325_2020) 03_Sachverhalt 04_Raumprogramm Neubau MNP 05_Raumprogrammprüfung_ZD-Vermerk
Sachverhalt (kurz): Auf dem von der Stadt Nürnberg erworbenen Grundstück Ecke Fürther Straße / Bärenschanzstraße (ehemals PitStop) ist im Rahmen einer würdigen Platzgestaltung der Neubau eines Besucherzentrums für das Memorium Nürnberger Prozesse geplant. Das Besucherzentrum soll auf mehr als 2000 Quadratmetern wichtige Funktionsflächen enthalten, darunter ein Foyer, eine Kasse, ein Shop, eine Gastronomie und Verwaltungsräume. Es umfasst unter anderem: 1) Fläche für Sonderausstellungen Der im Vergleich zum Ostbau historisch neutrale Neubau ermöglicht die Erschließung neuer Themenfelder (z.B. zu Umweltverbrechen, Bedrohung des Rechtsstaats, Opferschutz, künstlerische Auseinandersetzung). Vor allem ermöglicht er Angebote für ein jüngeres Publikum (z.B. Angebote für Grundschulen), die am historischen Ort der Prozesse aufgrund des NS-Bezugs nicht realisierbar wären. 2) Seminar- / Lernräume Das angestrebte Ziel, ein jüngeres Publikum unabhängig von der Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte an universelle Fragestellungen nach Recht und Gerechtigkeit heranzuführen, benötigt ebenso zwingend angemessene neue Lern- und Kreativräume, die baulich vom historischen Ort getrennt sind. 3) Infocenter Welterbe Für die von der Bayerischen Staatsregierung angestrebte Anerkennung als UNESCO- Weltkulturerbe wird ein Besucherzentrum gefordert, das einerseits über das zu schützende Gut aufklärt (geschieht im Memorium hinlänglich), aber auch das Prinzip des Welterbes erläutert. Die dafür notwendigen Informationseinheiten sind im Neubau mit eingeplant (Foyer).
Es wird das geprüfte Raumprogramm zur Umsetzung der Ziele des Memoriums zur Beschlussfassug vorgelegt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Eine Kostenschätzung kann erst im Laufe der Planungen durch das Hochbauamt ermittelt werden. Der Planungsauftrag an H wird nach der Beschlussfassung erteilt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Beilage.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II/Stk
Der Kulturausschuss befürwortet die Schaffung eines Besucherzentrums für das Memorium Nürnberger Prozesse auf dem städtebaulich zu entwickelnden Areal Fürther Str./Bärenschanzstraße, welches die Anforderungen des vorgelegten Raumprogramms erfüllt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Planungen für das zu errichtende Gebäude fortzufahren und die notwendigen Schritte im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs einzuleiten.
Diversity-Check Stadt Nürnberg
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | relevant teilweise relevant nicht relevant |
Besucherzentrum Memorium Nürnberger Prozesse
Sachverhalt
Entstehungsgeschichte
Im Sommer 1945 wurde der Schwurgerichtsaal im Ostbau des Nürnberger Justizpalastes, der sogenannte Saal 600, von den Vertretern der Hauptalliierten als Schauplatz des ersten internationalen Strafprozesses der Weltgeschichte auserkoren. Vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 mussten sich hier führende Vertreter des NS-Regimes vor einem alliierten Militärgerichtshof als gemeinsamer Initiative der USA, Frankreichs, Großbritanniens und der Sowjetunion wegen schwerer Verbrechen gegen das Völkerrecht verantworten. Im Anschluss fanden an gleicher Stelle vor ausschließlich US-amerikanischen Militärgerichten zwölf weitere Verfahren gegen Vertreter verschiedener Funktionseliten des NS-Staates statt.
Die Nürnberger Prozesse haben bis heute Symbolcharakter für das Ende des NS-Regimes und die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen. Ihre weltweite Akzeptanz beruht maßgeblich auf den rechtsstaatlichen Grundsätzen, mit denen die Alliierten den führenden Repräsentanten des NS-Regimes ab November 1945 im Saal 600 entgegentraten. Damit gleichermaßen assoziiert ist die Vorstellung eines Siegs des Rechts über das Unrecht, des Guten über das Böse.
Mit dem „Hauptkriegsverbrecherprozess“ wurde ein neues Kapitel der internationalen Rechtsgeschichte eröffnet. Auf die dort angewandten Grundsätze und die daraus entwickelten „Nürnberger Prinzipien“ bezieht sich das moderne Völkerstrafrecht bis heute. Weltweit gibt es kaum eine Stätte, die so unmittelbar mit rechtsgeschichtlichen Meilensteinen internationalen Rangs verbunden ist wie der Nürnberger Schwurgerichtssaal. Innerhalb Europas ist die Stadt Nürnberg in dieser Hinsicht höchstens mit Den Haag vergleichbar.
Seit den 1990er Jahren ist das öffentliche Interesse am historischen Ort der Nürnberger Prozesse kontinuierlich gestiegen. Begründet ist dies vornehmlich durch die Wiederaufnahme völkerstrafrechtlicher Praxis mit der Gründung des UN-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien 1993 sowie im darauffolgenden Jahr für Ruanda. Beide Gerichtshöfe bezogen sich in ihren Verfahren auf die Nürnberger Prozesse, wodurch die alliierten Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg plötzlich nicht mehr nur historische Bedeutung hatten, sondern generellen Vorbildcharakter für die strafrechtliche Ahndung von Menschheitsverbrechen erlangten.
Nachdem dem wachsenden Besucherinteresse rund 10 Jahre mit einem provisorischen Angebot mit Führungen am Wochenende begegnet worden war, konnte am 21. November 2010 schließlich das Memorium Nürnberger Prozesse unter großer internationaler Beteiligung als jüngstes Haus der Museen der Stadt Nürnberg eröffnet werden. Zu den Eröffnungsrednern zählten u.a. der damalige Außenminister der Bundesrepublik Dr. Guido Westerwelle, der russische Außenminister Sergey Lawrow, der ehemalige französische Außenminister Roland Dumas sowie der britische Generalstaatsanwalt Dominic Grieve. Mit der Schaffung des Memoriums gelang erstmals die dauerhafte Erschließung des historischen Orts der Nürnberger Prozesse für ein interessiertes Publikum aus dem In- und Ausland.
Aktuelle Situation
Das Interesse an diesem bedeutenden historischen Ort ist ungebrochen, bis zum Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 verzeichnete das Memorium mit zuletzt über 100.000 Besuchern pro Jahr stetig steigende Besucherzahlen. Ein ausländischer Besucheranteil von mehr als 75% im Memorium verdeutlicht die internationale Strahlkraft, die seit 2014 noch ergänzt wird durch die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien (IANP), die sich an Akteure des Völkerstrafrechts richtet und mit ihrer Arbeit für die Stärkung des Rechts, der Nürnberger Prinzipien und des Rechtsstaatsprinzips im internationalen Recht einsetzt.
Mit dieser hohen Attraktivität gehen jedoch auch konkrete Erwartungen an eine professionelle, wissenschaftlich fundierte und besucherorientierte Museumsarbeit einher. Die vergangenen Jahre haben zudem neue inhaltliche Perspektiven offenbart, die eine stärker auf gegenwartsbezogene Themen und interdisziplinäre Formate ausgerichtete Arbeit nahelegen.
Die aktuelle Raumsituation verhindert derzeit noch die Umsetzung zahlreicher Projekte des Memoriums. So wird die Vermittlungsarbeit durch fehlende Seminarräume behindert und zahlreiche nationale und internationale Kooperationen zu Sonderausstellungen -- u.a. National Center for Civil and Human Rights (Atlanta, USA), Kelvingrove Museum (Glasgow, GB), Fritz-Bauer-Institut (Frankfurt) -- konnten ebenfalls nicht verwirklicht werden.
Die Flächen im Bestandsgebäude des Schwurgerichtsbaus können unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte die bisher fehlenden Funktionsflächen nicht im Mindesten ersetzen. Daher ist ein auf dem Vorplatz zu errichtendes Besucherzentrum für die Weiterentwicklung des Memoriums unerlässlich.
Das zum 1. Oktober 2016 durch die Stadt Nürnberg erworbene Eckgrundstück Fürther Str./Bärenschanzstraße mit dem ehemaligen PitStop-Gebäude ist derzeit Gegenstand eines vom Stadtplanungsamtes vorbereiteten Realisierungswettbewerbs. Im Rahmen eines städteplanerischen Gesamtkonzepts für die Neugestaltung der Fürther Straße auf diesem Abschnitt ist hier die Schaffung eines Platzes sowie eine dem historischen Ort angemessene Bebauung mit einem Besucherzentrum geplant. Mit den Ergebnissen des Wettbewerbs wird nach derzeitigem Kenntnisstand Anfang 2022 gerechnet.
Besucherzentrum und Perspektive UNESCO-Weltkulturerbe
Dem Neubau eines Besucherzentrums kommt maßgebliche Bedeutung zu, um das Memorium nachhaltig an die steigenden Besucherzahlen sowie die Anforderungen eines modernen Museumsbetriebs an einem historischen Ort dieses Stellenwerts anzupassen.
Neben einem dem Besucheraufkommen angemessenen Eingangsbereich mit allen wichtigen Aspekten des Besucherservice (Toiletten, Kasse, Shop, Gastronomie), sind hier zwei Seminarräume für die Bildungsarbeit geplant. Unterstützt durch die stetig steigende Nachfrage von Bildungseinrichtungen gehört es zu den neuen Zielsetzungen des Memoriums, als Ort des Austauschs, der Diskussion und der Bildung künftige Generationen ausgehend von dem historischen Geschehen vor Ort an universelle Fragestellungen nach Recht und Gerechtigkeit heranzuführen. Hier sollen zukünftig u.a. Bildungsprogramme für ein jüngeres Publikum angeboten werden. Dies benötigt ebenso zwingend angemessene neue Lern- und Kreativräume, die baulich vom historischen Ort getrennt sind. Hierbei ist zu
betonen, dass sich das Memorium Nürnberger Prozesse explizit als ein Ort der historischpolitischen Bildung sieht.
Einen besonderen Stellenwert erhält der Neubau durch die geplante Fläche für Sonderausstellungen (400 qm), die hier zukünftig gezeigt werden sollen. Wechselnde Sonderausstellungen tragen durch den Anreiz zu Wiederholungsbesuchen nicht nur maßgeblich zur Attraktivitätssteigerung und öffentlichen Wahrnehmung des Hauses bei, sondern diese Flächen geben dem Memorium erstmals die Möglichkeit, das bereits vorhandene Potential zur Thematisierung gesellschaftlich und politisch relevanter Themen vollständig zu nutzen. Ebenfalls an den Neubau gebunden ist die Realisierung internationaler Kooperationen, die das Haus derzeit aufgrund der fehlenden Infrastruktur noch nicht umsetzen kann.
Weiterhin ist für das Besucherzentrum ein öffentliches „Schaufenster“ vorgesehen (bisher im Raumprogramm als „White Cube“ bezeichnet): ein kleiner Raum, der das Gebäude auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten mit dem öffentlichen Platz vor dem Justizpalast verbindet und mit kleinen, kurzfristig realisierbaren Präsentationen unterschiedlichster Formate (z.B. punktuelle geschichtliche oder juristische Erläuterungen, visuelle Ergebnisse aus Programmen des Bildungsangebots, künstlerische Objekte) die inhaltliche Durchlässigkeit und thematische Flexibilität des klassischen Formats einer historischen (Dauer-)Ausstellung erhöht.
Erste konstruktive Erfahrungen konnten bereits mit dem im April 2021 eröffneten Interims- Ausstellungsraum „Cube 600“ in der ehemaligen PitStop-Autowerkstatt gesammelt werden. Eine Vielzahl von Anfragen unterschiedlicher gesellschaftlicher und institutioneller Akteure, den Raum in Kooperation mit dem Memorium bespielen zu können, lassen auf den Bedarf nach Wechselausstellungsflächen wie auch nach einem Galerieraum schließen. Die aktuell bis Oktober 2021 laufende Eröffnungsausstellung „Krieg und Frieden – Fotografien von Ewgenij Chaldej“ hat bislang sehr positive Reaktionen hervorgerufen. Das Team des Memorium Nürnberger Prozesse arbeitet derzeit neben Kooperationen an weiteren eigenen Wechselausstellungen.
Enormer Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der Eingangssituation des Memoriums, die in ihrer jetzigen Form den Anforderungen des Besucherbetriebs im Haus in keiner Weise gerecht wird. Für das neu zu planende Gebäude ist die Schaffung eines großzügigen Kassenbereichs notwendig, der u.a. ein Shopangebot sowie die Ausgabe von Audio- /Medienguides umfasst. Neben weiteren Funktionsräumen wie Toiletten und Schließfächern ist die Einbindung eines gastronomischen Angebots von hoher Wichtigkeit. Mit dem Zuzug vieler potentieller Kunden durch den IT Campus der DATEV auf der gegenüberliegenden Seite der Fürther Str. dürfte es leicht möglich sein, einen entsprechenden Pächter zu finden. Der Entwurf des Raumprogramms sieht hierfür entsprechende Flächen vor, die auf der Basis eines externen Beratervertrags berechnet wurden.
Darüber hinaus müssen Aufenthaltsflächen für größere Besuchergruppen mit bis zu 150 Personen vorsehen werden (= drei Busse mit „Schiffsgruppen“), die aktuell bei jeder Wetterlage oft viele Minuten lang ungeschützt im Regen oder in der prallen Sonne vor der Tür des Ostbaus auf ihre Gästeführer warten müssen. Diesbezüglich kommt auch der zukünftigen Anbindung des Besucherzentrums an den historischen Ostbau eine besondere Bedeutung zu, da u.a. ausreichende Schließfächer und die Besuchergarderobe ebenfalls erst im neuen Besucherzentrum eingerichtet werden können.
Schließlich erarbeitet die Bayerische Staatsregierung derzeit einen Antrag zur Anerkennung des historischen Ortes der Nürnberger Prozesse als UNESCO-Weltkulturerbe. Für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Schaffung eines räumlich angemessen attraktiven und umfangreichen Informationszentrums eine wichtige Voraussetzung zur Erringung dieses UNESCO-Titels. Die Unterbringung des UNESCO-Informationszentrums wäre dann ebenfalls im Foyer des neuen Besucherzentrums vorgesehen.
Das vorliegende Raumprogramm für das Besucherzentrum des Memorium Nürnberger Prozesse wurde auf Grundlage der oben genannten Bedarfe entwickelt und im Juli 2020 von ZD geprüft.
KuM wird in einer der kommenden Ausschusssitzungen über die Entwicklungen rund um den Saal 600 und den UNESCO-Weltkulturerbeantrag berichten.
| Stand | 24.07.2020 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude | Nr. | Bezeichnung | Nutzungsprofil | Bereich | Raum Nr. | Gruppen- gesamtfläche | Fläche NEU m² | Anmerkung KuM | Prüfung ZD | |
| Neubau | 1943 | |||||||||
| 1 | Foyer & Kassenbereich | ca. 550 | das Foyer muss groß genug sein, um 3 Busse mit Reisegruppen gleichzeitig aufnehmen zu können; hier befindet sich auch die Präsentation/Ausstellung zum UNESCO- Welterbe | 550 | ||||||
| 1 | Kassentheke | Eintritt und Verkauf Shopartikel | Foyer | Funktions- bereich | ca. 60 | 1 Kasse mit Kartengerät, Monitor, Drucker; 1 Kassenkraft | ||||
| 2 | Audioguideausgabe | Aus- und Rückgabe | Foyer | Funktions- bereich | ca. 30 | an Kasse angeschlossen; 1 Kassenkraft | ||||
| 3 | Infotheke | Besucherinformation MNP/ Information für Besucherzentrum Welterbe/ Auslage Flyer Museen Nürnberg | Foyer | Funktions- bereich | ca. 70 | Info und Videoüberwachung; 1 MA | ||||
| 4 | Shop | Foyer | Raum | ca. 60 | Auslagefläche für Shopartikel; Verkauf wird über die Kassentheke abgewickelt | |||||
| 5 | Aufenthaltsfläche | Warte- und Sammelpunkt für Gruppen; Begrüßungen | Foyer | Funktions- bereich | ca. 120 | für bis zu 150 Personen inkl. Sitzgelegenheiten (3 Reisebusse parallel - Schiffsgruppen!) 0,6 - 0,8 qm | ||||
| 6 | Schaufenster / White Cube | Ausstellungsfläche u.a. für freie Kunstszene | Raum | ca. 50 | wurde vom Bewerbungsbüro Kulturhauptstadt angeregt; sollte von Außen einsehbar sein (Vitrinencharakter) | |||||
| 7 | Puffer für Ausstellungsfläche Welterbe | Im Foyer angesiedelter Bereich, in dem eine Ausstellungseinheit über das UNESCO Welterbe informiert; dieser Bereich muss auch für Besucher ohne Eintrittskarte zugänglich sein; Zeitpunkt der Einrichtung ist noch offen | Funktions- bereich | ca. 40 | Derzeit ist ein Gutachten zur weltgeschichtlichen Bedeutung des Schwurgerichtssaals 600 beim Freistaat eingereicht; anschließend soll hier eine Antragstellung erfolgen; ein zeitlicher Horizont kann derzeit noch nicht abgesehen werden | |||||
| 8 | Pausenraum Schulklassen | für max. 40 Personen | Foyer | Raum | ca. 60 | |||||
| 9 | Garderobe | Foyer | ca. 30 | Schließfächer für Einzelbesucher (Anzahl?) und vier abschließbare Garderobencontainer für Gruppen (1 Container/Seminarraum) sowie Sitzgelegenheiten | ||||||
| 10 | Kassenlager / Backoffice Kasse | Lagerfläche in Kassennähe | Foyer | Raum | ca. 25 | Lager für Kassenartikel und Shopware | ||||
| 2 | Verwaltung | ca. 150 | 166 | |||||||
| 1 | Projektbüro | Planungsbüro für neue Ausstellungen, Seminare etc., Platz für Modelle, Pläne etc. | Verwaltung | ca. 22 | dieser Raum ist dem wissenschaftl. Team vorbehalten; sensible Informationen können hier offen liegen |
| 2 | Buchungsbüro | 3 AP (Verwaltungskraft, FSJ, Praktikant) | Verwaltung | ca. 22 | Buchung von Besuchergruppen; Kundenkontakt, relative Nähe zum Kassenbereich | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3 | Bibliothek | Bibliothek Fachliteratur MNP mit 1 AP und zusätzlichen Leseplätzen für 2 Pers. | ca. 100 | 100 Regalmeter (50 Meter Bestand zzgl. 5 Meter pro Jahr Reserve für 10 Jahre) zzgl. 15 Meter Medienarchiv (5 Meter Bestand plus Reserve 1m/Jahr) ; muss zunächst auf Büros wiss. MA & Leitung verteilt werden (Ostbau), soll dann aber im Neubau realisiert werden! | ||||
| 4 | Besprechungszimmer | Besprechnungen für 15 Personen | ca. 22 | Ergänzend zum Besprechungsbereich des Leitungsbüros wir im Neubau ein eigenständiger Besprechungsraum notwendig. Funktion: für Delegationsbesuche und wissenschaftliche Gruppen, Arbeitsbesprechungen ohne Leitung, Leseraum für Fachpublikum | ||||
| 3 | Sonderausstellung | ca. 490 | 490 | |||||
| 1 | Foyer Sonderausstellung / Seminar | gemeinsam von Sonderausstellungs und Seminarbereichen nutzbare Fläche, gleichermaßen mit Scharnierfunktion | ca. 90 | u.a. bei Vermietungen, Empfängen und großen Veranstaltungen/Tagungen nötig; | ||||
| 2 | Sonderausstellungsfläche | für Übernahmen & eigene Ausstellungen und alternativer Veranstaltungsraum | Sonderausstellung | ca. 400 | kann möglicherweise im Keller liegen | |||
| 4 | Seminarbetrieb | ca. 260 | 260 | |||||
| 1 | Seminar- und Konferenzsraum | für 90 Personen | Seminarbetrieb | ca. 160 | inkl. Konferenztechnik | |||
| 2 | Seminarraum | für 35 Personen | Seminarbetrieb | ca. 70 | inkl. Veranstaltungstechnik | |||
| 3 | Vorbereitungsraum | Vorbereitung Seminare & Aufbewahrung Arbeitsmaterialien | Seminarbetrieb | ca. 30 | Moderationskoffer, Papier, Tisch & Stühle, Arbeitsunterlagen der Bildungspartner | |||
| 5 | Gastronomie | ca. 280 | Berechnung für langfristige Besucherentwicklung bis 200.000 Besucher/Jahr; Daten beruhen auf einer Beratungsleistung zur Gastronomie | 260 | ||||
| 1a | Sitzbereich - innen | Gastronomie | ca. 120 | inkl. Verkaufsfläche / Theke | ||||
| 1b | Sitzbereich - außen | Gastronomie | n.n. | abhängig von Platzgestaltung | ||||
| 2 | Küche | Gastronomie | ca. 60 | inkl. Vorbereitungsfläche | ||||
| 3 | Pausenraum/Umkleide/Dusche | für Gastronomiepersonal | Gastronomie | ca. 40 | ||||
| 4 | Lager | Gastronomie | ca. 40 | |||||
| 6 | Toiletten | |||||||
| 1 | Toiletten (D/H/B) Besucher | nach Arbeitsstättenrichtlinie | Besucher-WC (Anreise von 120-150 Personen gleichzeitig); Besucher von Sonderausstellung & Seminaren | |||||
| 2 | Toiletten (D/H/B) MA | nach Arbeitsstättenrichtlinie | für feste Mitarbeiter & Kassenkräfte | |||||
| 3 | Toiletten (D/H/B) Ausstellung | nach Arbeitsstättenrichtlinie | Toilettenanlage auf dem Geschoss des Ausstellungs-/Veranstaltungsraumes | |||||
| 7 | Technik | ca. 50 | 50 |
| 2 | Serverraum | Server für AP, Kassensystem, Videoüberwachung etc. | Technik | ca. 10 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3 | Büro + Werkstatt Technik | 3 AP für Haus- und Ausstellungstechniker | Technik | ca. 40 | Büro hat kleinen Werkstattbereich für einfachere Arbeiten (geringe Schmutz- und Lärmemissionen) | ||
| 8 | Nebenräume | 167 | |||||
| Teeküche / Pausenraum | Teeküche und Pausenraum für 5 MA (Buchungsbüro, Technik) und 4 Kassen- und Aufsichtskräfte | ca. 20 | |||||
| Wickelraum | ca. 4 | ||||||
| Erste-Hilfe-Raum | Raum mit Erste-Hilfe-Ausstattung und Liege | ca. 6 | |||||
| Putzraum | Putzmaterial etc. | Lager | ca. 7 | Waschbecken nötig | |||
| Lager Drucksachen / Shopartikel | Flyer, Publikationen | Lager | ca. 30 | wird derzeit noch größtenteils im Dokuzentrum gelagert | |||
| Lager Ausstellungstechnik | z.B. Flexible Ausstellungswände, Beleuchtungssystem, Bestuhlung (200 Stk.), Rednerpult, Tonanlage | Lager | ca. 100 | ausreichend Raumhöhe wg. Stellwandsystem; idealerweise in der Nähe der Sonderausstellungsfläche (Vergleichsgröße: Im Dokuzentrum sind 330qm für Ausstellungslager geplant) | |||
| Haustechnik | nach Erfordernis | Technik | Lüftung etc. |
Av/001/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 09.07.2021 öffentlich Bericht
Kulturausschuss 08.10.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
50 Jahre Eingemeindung
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.05.2020
Anlagen: 01_CSU-Antrag vom 25.05.2020 (AN/142/2020) 02_Konzept_Eingemeindungen
Sachverhalt (kurz): Zum 01.07.1972 trat die kommunale Gebietsreform in Bayern in Kraft. Mit den Zugewinnen im Norden (Boxdorf, Großgründlach, Neunhof), Süden (Katzwang, Worzeldorf, Kornburg, Ortsteil Holzheim, vorher bei Wolkersdorf) und Osten (Brunn, Fischbach, Ortsteil Freilandsiedlung, vorher bei Schwaig) hatte Nürnberg nun 514.000 Bürgerinnen und Bürger. Für die neuen Stadtteile und vormals selbständigen Gemeinden war dieser Prozess jedoch zwiespältig: teils schnell spürbare infrastrukturelle Gewinne mochten die eigene Identität oft nicht in der gleichen Weise stützen wie die verlorene Selbständigkeit. 2012 und 2020 beantragte die CSU-Fraktion im Stadtrat, die Situation der 1972 eingemeindeten Stadtteile zu evaluieren, insbesondere hinsichtlich der Einlösung von Zusagen aus den Eingemeindungsverträgen sowie der historischen Dimension des Eingemeindungsvorgangs. Hierzu hat Av unter Einbezug der Perspektive der betroffenen Bürgervereine ein Konzept für die Würdigung und Evaluation der Eingemeindungen, die Erarbeitung von Vorschlägen für eine angemessene Veranstaltungsreihe in und für die betroffenen Stadtgebiete in Abstimmung mit den Bürger- und Vorstadtvereinen sowie für die Findung von Kooperationspartnern für eine angemessene wissenschaftliche und historische Dokumentation erstellt, das bis in das Jahr 2028 reicht.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Gegebenenfalls werden zusätzliche Mittel zur Finanzierung einer Mitarbeiterin benötigt. Die derzeitige Stellenfinanzierung läuft zum 31.12.2021 aus.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beteiligung der Bevölkerung in den Stadtteilen erstreckt sich prinzipiell auf alle Gruppen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
BA/NOS
Der Kulturausschuss befürwortet das von Av zur Würdigung der Eingemeindungen ausgearbeitete Konzept. Die Verwaltung sucht hierzu Möglichkeiten zur Finanzierung bzw. Weiterbeschäftigung der ParMi-Mitarbeiterin (Partizipative Ansätze und Migration, Av).
Konzept – Eingemeindungen
I. Sachverhalt: Zum 01.07.1972 trat, nach mehr als fünf Jahren der Vorbereitung, die kommunale Gebietsreform in Bayern in Kraft. Für Nürnberg bedeutete diese einen großen Zuwachs an Fläche und Bevölkerung – mehr als 35.000 Nürnbergerinnen und Nürnberger kamen hinzu und verhalfen der Stadt erstmals über die Grenze von einer halben Million Einwohnern. Mit den Zugewinnen im Norden (Boxdorf, Großgründlach, Neunhof), Süden (Katzwang, Worzeldorf, Kornburg, Ortsteil Holzheim, der vorher zu Wolkersdorf gehörte) und Osten (Brunn, Fischbach mit Birnthon, Ortsteil Freilandsiedlung, der vorher zu Schwaig gehörte) hatte Nürnberg nun 514.000 Bürgerinnen und Bürger. Für die neuen Stadtteile und vormals selbständigen Gemeinden war dieser Prozess jedoch zwiespältig: teils schnell spürbare infrastrukturelle Gewinne mochten die eigene Identität oft nicht in der gleichen Weise stützen wie die verlorene Selbständigkeit.
II. Konzept: Würdigung der Eingemeindungen Zur Würdigung der Eingemeindungen soll im Historischen Rathaussaal am Jahrestag der Eingemeindung, dem 01.07.2022, ein Festakt stattfinden, bei dem des Ereignisses und seiner historischen Relevanz gedacht wird. Zeitgleich soll eine Ausstellung in der Ehrenhalle des Rathauses bereitstehen, die mit dem Festakt eröffnet und in der Folge nach Absprache mit den Kräften vor Ort auch in Bürgerämtern oder -Häusern oder im öffentlichen Raum der dargestellten Stadtteile gezeigt werden kann. Erste Sondierungsgespräche mit den Bürgervereinen ergaben Signale der Unterstützung bei der Umsetzung dieses Vorhabens. Die Ausstellung soll partizipative Elemente enthalten: Bilder aus privater Provenienz sollen die Sicht der Bürgerinnen und Bürger auf ihren Stadtteil deutlich werden lassen, ein Oral-History-Projekt mit Interviews zu den Orten als selbständigen Gemeinden, dem Eingemeindungsprozess und der nachfolgenden Geschichte als Stadtteil soll gerade denjenigen, die die 50 Jahre seit der Eingemeindung vollständig überblicken, eine Stimme geben.
Beteiligung der Bürgerschaft Die Stadtteile haben aktuell das zweite Jahr mit ausgefallener Kirchweih hinter sich. Es wird mit großem Aufwand daran gearbeitet, diese 2022 wieder stattfinden zu lassen. An Stelle eigener Veranstaltungen zur Eingemeindung wird von daher angeregt, bei den Ansprachen der Stadt Nürnberg auf diesen Kirchweihen/Stadtteilfesten die Eingemeindung würdigend zu thematisieren. Av wird in den Stadtteilen Formate zur
Bürgerbeteiligung initiieren. Frau Dr. Viola Wittmann, Mitarbeiterin auf der Stelle für Partizipation und Migration, hat nach dem Format des KHS-Projektes „Menschen Machen Stadtgeschichte“ partizipative Konzepte entwickelt, die dezidiert auf das Erleben von Eingemeindung zugeschnitten sind. Av wird hierzu in den Stadtteilen Formate zur Bürgerbeteiligung initiieren. Frau Dr. Viola Wittmann, Mitarbeiterin auf der Stelle für Partizipation und Migration, hat nach dem Format des KHS-Projektes „Menschen Machen Stadtgeschichte“ partizipative Konzepte entwickelt, die dezidiert auf das Erleben von Eingemeindung zugeschnitten sind.
Wissenschaftliche und historische Dokumentation Parallel zu der würdigenden Ausstellung in der Ehrenhalle soll am 01.07.2022 eine eintägige Tagung stattfinden, in der eine Methodik zu einer Evaluation der Stadtteile erarbeitet wird. Auch bei dieser Gelegenheit sollen sich Fachleute und Bürgerschaft begegnen. Neben anerkannten Experten der Urbanistik sollen Vertreter der Bürger- und Vorstadtvereine eingeladen werden, um Bearbeiter und mögliche Quellen zusammenzubringen. Das dort erarbeitete methodische Raster soll anschließend in einem Pilotprojekt auf die 1972 eingemeindeten Stadtteile angewendet werden. Jubiläen von Eingemeindungen werden jedoch auch in den Folgejahren eine Rolle spielen:
| 2022 | 1972 (50 Jahre, Bundesrepublik) eingemeindete Stadtteile; evtl. 1952 und 1922 eingemeindete Stadtteile als Vergleich |
|---|---|
| 2023 | 1923 (100 Jahre, Weimarer Zeit) eingemeindete Stadtteile (wenige) und Eingemeindungen der 1920er Jahre |
| 2024 | 1899 bis 1910 (Königreich Bayern im Deutschen Reich) eingemeindete Stadtteile |
| 2025 | 1825 und 1865 (Königreich Bayern im Deutschen Bund) eingemeindete Stadtteile; 1955 (Bundesrepublik) Flughafengelände |
| 2026 | Die Altstadt als Stadtviertel: Bestand 1806, vor den ersten Eingemeindungen |
| 2027 | Einzeleingemeindungen/ Forst in der Stadt (ohne Jubiläum) |
| 2028 | Abschluss der Gebietsreform 1978 |
Über die Jahre kann das Raster so nach und nach auf alle Stadtteile angewandt und dabei auch auf die jeweiligen Eingemeindungsprozesse eingegangen werden. Zielvorstellung ist dabei ein durch Av erstelltes Handbuch der Nürnberger Stadtteile, das neben kartografischen auch statistische Daten berücksichtigt.
- BM/036/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 08.10.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Nutzung eines Rundbausegments der Kongresshalle als Ort für Kunst und Kultur
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.06.2021
Anlagen: 01_CSU-Antrag vom 14.06.2021 (AN_208_2021) 02_Sachverhalt
Sachverhalt (kurz): Neben dem Ausbau des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände und des zu entwickelnden Lern- und Begegnungsortes Zeppelintribüne und Zeppelinfeld sieht die Stadt Nürnberg als konsequente Ergänzung der erinnerungskulturellen Entwicklungen auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände vor, ein Teilstück im Rundbau der Kongresshalle als Ort für die aktuellen Künste und Kulturen zu schaffen. Der im letzten Jahr angestoßene Prozess zur kulturellen Entwicklung der Kongresshalle mit einer ersten Bedarfsanalyse und einer baulichen Machbarkeitsstudie soll weiter vertieft und fortgeführt werden: Die Bedarfe sowie die notwendigen baulichen Maßnahmen für die kulturelle und künstlerische Nutzung sollen präzisiert werden, um auf dieser Grundlage die Planungs- und Baukosten zu ermitteln, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung des BIC-Verfahrens bzw. die Einstellung von Mitteln in den MIP erfolgen kann.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 250.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittel wurden für das Jahr 2022 angemeldet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1,92 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Stellen wurden in das Stellenschaffungsverfahren 2022 eingebracht.
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Diskurs um die kulturelle Nutzung der Kongresshalle ist mit den diversen Communities auf kommunaler, nationaler und internationaler Ebene zu führen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI/H
Ref. VII/LA
Ref. I/II/Stk
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Konkretisierung der notwendigen baulichen Maßnahmen vorzunehmen, um ein aus vier Segmenten bestehendes Teilstück der Kongresshalle in Ermöglichungsräume für die Künste und Kulturen zu entwickeln. Es sind die Planungs- und Baukosten für die kulturelle und künstlerische Nutzung des Rundbausegments zu ermitteln, auf deren Grundlage die Entscheidung des BIC-Verfahrens bzw. die Einstellung von Mitteln in den MIP erfolgen kann. Daneben sind die nötigen Haushaltsmittel für das Jahr 2022 in Höhe von 250.000 Euro (konsumtiv) anzumelden. Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten einer Bezuschussung der Maßnahmen zu prüfen und Sondierungsgespräche mit dem Freistaat Bayern über eine Kofinanzierung aufzunehmen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den partizipativen Prozess bei der Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes weiter voranzutreiben.
Nutzung eines Rundbausegments der Kongresshalle als Ort für Kunst und Kultur
1. Erinnerungskulturelle Entwicklungen am ehemaligen Reichsparteitagsgelände
Der erinnerungskulturelle Diskurs erfährt aktuell einen grundlegenden Wandel. Einerseits endet die Zeitzeugenschaft an die NS-Diktatur, andererseits setzt sich die Erkenntnis durch, dass es „eine“ Erinnerungskultur nicht geben kann, sondern die Debatten in globale Perspektiven eingerückt werden müssen. Diese Prozesse fordern zu einer neuen und permanenten Reflexion über den Umgang mit den Bauwerken des Nationalsozialismus am ehemaligen Reichsparteitagsgelände heraus. Das ist nicht nur im Sinne der historischen Aufklärung von hoher Relevanz, sondern besitzt für die Stadt Nürnberg angesichts des verstärkten Auftretens von Antisemitismus und Rassismus eine Verpflichtung in der Gegenwart und für unser künftiges Zusammenleben. Die Vermittlung der Lehren aus der NS- Vergangenheit am Ort der nationalsozialistischen Reichsparteitage und der rassistischen „Volksgemeinschafts“-Ideologie besitzt akute Dringlichkeit.
Die öffentliche Auseinandersetzung mit den Hinterlassenschaften des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes hat in Nürnberg seit Jahrzehnten eine hohe gesellschaftliche Relevanz. Angesichts des Zivilisationsbruchs des Nationalsozialismus und fortbestehender Gefährdungen für unser demokratisches Zusammenleben kann es hier keinen Abschluss im Umgang geben. Die Eröffnung des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände 2001 war der entscheidende Schritt, um unmittelbar am historischen Ort über die NS-Zeit und ihre Folgen ohne Einschränkungen informieren zu können. Erforschung, Wissensvermittlung und die öffentliche Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände stehen seither im Zentrum der Arbeit des Dokumentationszentrums. Mit der Entwicklung von Zeppelintribüne und Zeppelinfeld zum Lern- und Begegnungsort etabliert Nürnberg ein weiteres Projekt der erinnerungskulturellen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Die konzeptionellen Planungen, die transdisziplinär und multiperspektivisch ausgerichtet sind, sollen die zukunftsgerichtete Vermittlung des historischen Orts, seiner Geschichte und der Lehren für unsere Gegenwart garantieren. Insofern wird zukünftig eine doppelte Perspektive möglich sein: einerseits die kognitive Auseinandersetzung mit der NS-Zeit und ihren Relikten im Dokumentationszentrum, andererseits der intuitive und reflexive Zugang an Zeppelinfeld und Zeppelintribüne.
Neben dem Ausbau des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände und des zu entwickelnden Lern- und Begegnungsortes Zeppelintribüne und Zeppelinfeld sieht die Stadt Nürnberg als konsequente Ergänzung der erinnerungskulturellen Entwicklungen auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände vor, ein Teilstück im Rundbau der Kongresshalle als Ort für die aktuellen Künste und Kulturen zu schaffen. Damit wird eine zentrale Forderung der Leitlinien zum künftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände aus dem Jahr 2004 in Angriff genommen. Wichtige Kulturakteure wie das Dokumentationszentrum, die Nürnberger Symphoniker und deren Veranstaltungsstätte Serenadenhof sind bereits in den beiden Kopfbauten der Kongresshalle verortet. Die Bedeutung des Ortes als „nationales Erbe“ erfordert daneben eine weitergehende künstlerische Auseinandersetzung mit internationaler Beteiligung. Der Diskurs wird damit im 21. Jahrhundert weitergeführt und wichtige Perspektiven werden erweitert.
2. Aktualisierter Sachstand
Im Rahmen der Bewerbung der Stadt Nürnberg um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 bildete die Erschließung eines Teilstücks der Kongresshalle für die dauerhafte Nutzung durch Kunst und Kultur ein zentrales Strukturprojekt. In den Jahren 2019 und 2020 wurden
bereits vorbereitende Arbeiten wie die Entwicklung erster Nutzungsvisionen und eine Bedarfserhebung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser inhaltlichen Vorstudien bildeten die Grundlage für eine bauliche Machbarkeitsprüfung.
Drängendster Bedarf der Kulturschaffenden – so die im Juli 2020 präsentierten Ergebnisse der Vorstudie – sind Produktionsräume in verschiedenster Ausprägung. Darüber hinaus wurden multifunktional nutzbare Präsentations- und Meetingflächen, Arbeitsräume für temporäre transdisziplinäre wie internationale Zusammenarbeit sowie Lager- und Depotflächen gefordert. Besonders wichtig bei der Entwicklung einer Vision der zukünftigen Kongresshallennutzung war eine bewusste Auseinandersetzung mit dem historischen Ort. Konsens wurde schließlich auch darüber herbeigeführt, dass eine stadträumliche An- und Einbindung für eine gelingende kulturelle Nutzung des Segments erforderlich ist.
Auf der Grundlage der formulierten Bedarfe wurde im Auftrag des Hochbauamts der Stadt Nürnberg eine bauliche Machbarkeitsstudie durchgeführt, deren Prämisse eine wirtschaftliche, ortssensible und denkmalgerechte Erschließung war, wobei die Innenräume im jetzigen Rohzustand verbleiben sollen. Die Möglichkeiten der Raumeinteilung und der Belichtung wurden ebenso bearbeitet wie Fragen der Bauphysik, Deckenlast, Schallentwicklung, Erschließung und Fluchtwege sowie die Erfüllung der Brandschutzauflagen.
Die Machbarkeitsstudie spricht eine klare Empfehlung für die angedachte Nutzung für Kunst und Kultur in einem Rundbausegment direkt neben dem Dokumentationszentrum aus. Das definierte Segment umfasst aktuell ca. ¼ des Kongresshallenrunds mit insgesamt 154 verschiedenen Räumen, dafür 104 für Produktion/Präsentation/Begegnung und rund 50 für Lager und Depot. Der Kulturausschuss wurde am 4.12.2020 über die Ergebnisse dieser vorbereitenden Arbeiten informiert.
Die Ergebnisse bilden nun eine solide Basis und wichtigen Ankerpunkt, um die Planungen der Kongresshalle als kulturell nutzbaren Ort fortzusetzen und zu konkretisieren.
3. Weitere Schritte
Bedarfsanalyse und Machbarkeitsstudie sind in einem nächsten Schritt zu präzisieren, um eine belastbare Kostenschätzung mit Planungs- und Baukosten zu ermöglichen. Das bislang in Workshops mit Stakeholdern der Kunst und Kultur in Nürnberg entwickelte Nutzungskonzept soll in einem weiteren, breit aufgestellten partizipativen Prozess ausgearbeitet werden. Zur Konkretion des Nutzungskonzepts stehen in den nächsten Monaten in einer breit angelegten Veranstaltungsreihe inhaltlich-fokussierte Themenfelder in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten – Symposien, Ausstellungen, Pop-Up-Formaten, Vorträgen und Podiumsdiskussionen – im Fokus.
Fragestellungen zum Umgang mit der Kongresshalle bedürfen eines breit angelegten Diskurses und knüpfen an vorhergehende Überlegungen beispielsweise im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts INSEK Südost und der Bewerbung Nürnbergs als Kulturhauptstadt Europas 2025 an. Die Diskussionen um die unterschiedlichen zukünftigen kulturellen Nutzungen der Kongresshalle sind bislang mit dem für Nürnberg zentralen erinnerungskulturellen Diskurs nicht kurzgeschlossen worden. Eine Tagung sowie ein international besetztes Symposium zur Erinnerungskultur setzen sich mit der Vielschichtigkeit von Erinnerungskulturen in einer diversen Stadt wie Nürnberg auseinander.
Die geplante zukünftige Nutzung soll mit der Bevölkerung diskutiert werden, um auch die stadtplanerischen bzw. stadträumlichen Entwicklungspotentiale und die Erschließung
Lichtenreuths im Zuge des Baus der Technischen Universität in das Nutzungskonzept einbringen zu können.
Unter breiter Spartenbeteiligung und Einbindung der diversen Communities in Nürnberg hat ein kulturelles Pop-Up-Führungsformat in Abstimmung mit LA und in Kooperation mit dem Amt für Kultur und Freizeit (KuF) das Ziel, die großen Potentiale der Kongresshalle und die Ideen zu einer künftigen Entwicklung in die Bürgerschaft zu tragen. Ein Rundgangstag Kongresshalle ermöglicht vorab, Einblicke in sonst für die Allgemeinheit nicht zugängliche Bereiche zu erhalten.
Diskursveranstaltungen mit Vertreter*innen aus Politik, Kunst, Architektur und Philosophie sowie Austellungen mit Kunst- und Kulturschaffenden sollen dazu beitragen, künstlerische Zugänge zur Kongresshalle sichtbar zu machen und das mögliche Raumprogramm in der Kongresshalle zu konkretisieren. Visionen künstlerischer Natur zum Umgang mit der Kongresshalle werden in einer Ausstellung zu sehen sein.
Atelier-, Produktions und Präsentationsräume für die Künste und Kulturen zeichnen sich durch unterschiedlichste Bedarfe aus, die in die Entwicklung der Kongresshalle als Ermöglichungsraum einfließen müssen. White Cube oder Blackbox, offenes Studio, geschlossener Proberaum, schalldichte Isolierung für den Musikproberaum oder Schwingboden für Performances – die ersten Planungen zur Nutzung der Kongresshalle sollen im Horizont dieser vielfältigen technischen Bedarfe und der Ergebnisse der vertieften Diskussionen mit Kulturschaffenden und Stakeholdern präzisiert werden.
Sollte neben obigen Überlegungen für ein Segment des Rundbaus der Kongresshalle die aktuelle Diskussion um das Operninterim zusätzlich zu dem Ergebnis führen, die Oper Nürnberg ab der Spielzeit 2025/26 auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in baulicher Verbindung mit der Kongresshalle zu platzieren, können sich für das Gesamtareal nochmals neue Perspektiven eröffnen. Nicht allein bauliche Synergien hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung von „öffentlichen“ Räumen sind möglich, sondern vor allem ein diskursiver oder auch praktischer Austausch von künstlerischer Expertise.