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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (30.09.2021)

Sitzung gesamt öffentlich

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Sozialausschuss Zerzabelshof Südstadt Gostenhof Marcus König Langwasser Nordstadt SPD-Stadtratsfraktion Jugendhilfeausschuss Gibitzenhof Altstadt Stadtplanungsausschuss Mögeldorf St. Johannis Schweinau Großreuth bei Schweinau Höfen Gebersdorf Hasenbuck Fischbach Sündersbühl Muggenhof Galgenhof Steinbühl Reichelsdorf St. Leonhard St. Peter Gleißhammer Eibach Eberhardshof Schoppershof Schniegling St. Lorenz Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Kultur, Sport & Freizeit Sicherheit & Ordnung Rad- und Fußverkehr Stadtentwicklung & Planung Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Jugendhilfeausschusses

(wurde vom 16.09.2021

verschoben)

30.09.2021

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 6 TOP Ö 1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss 6 Sitzungsvorlage J/018/2021 6 TOP Ö 2 Handlungsstrategie Stadtteilkoordination: Ergebnisbericht zu den Prüfgebieten 9 Bericht J/025/2021 9 2.1 Beilage Ergebnisbericht_kurz zu den Prüfgebieten J/025/2021 13 2.2 Beilage Ergebnisbericht zu den Prüfgebieten J/025/2021 15 2.3 Beilage Karte der Stadtteilkoordinations- und Prüfgebiete J/025/2021 29 TOP Ö 3 Kinder- und Jugendnotdienst (KJND): weiterer Standort zur Entlastung des 30 Betriebs in der Reutersbrunnenstraße mit Clearingstelle in Nürnberg Sitzungsvorlage J/027/2021 30 3.1 Entscheidungsvorlage Hermannstr. J/027/2021 34 TOP Ö 4 Kinder- und Jugendhaus mit jugendkultureller Nutzung und Trendsporthalle mit 38 Außenbereich; hier: Rahmenkonzept und Standortsicherung Sitzungsvorlage J/026/2021 38 4.1 Entscheidungsvorlage J/026/2021 42 4.2 Rahmenkonzept KiJH mit Trendsporthalle J/026/2021 44 TOP Ö 5 Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Zwischenbericht zu den 61 Auswirkungen der aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung auf den weiteren Kita-Ausbau im Krippen- und Kindergartenalter Bericht J/028/2021 61 5.1 Sachverhalt Zwischenbericht Prognose+Kita-Ausbau 2021 J/028/2021 65 TOP Ö 6 Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg - 69 Fortschreibung 2022 - 23 Sitzungsvorlage J/032/2021 69 6.1 Entscheidungsvorlage_QW J/032/2021 73 6.2 Beilage Verstetigung des Konzepts Kita_Einstieg J/032/2021 79 6.3 Beilage Bericht Frühstart J/032/2021 83 TOP Ö 7 Konzept "Entdeckergruppen" in Nürnberg; Antrag der SPD und Bündnis 90 Die 86 Grünen vom 31.07.2020 Sitzungsvorlage J/029/2021 86 7.1 Vorlage Entdeckergruppen J/029/2021 90 7.2 Anlage Eckpunkte-Papier Entdeckergruppen J/029/2021 94 7.3 Anlage Unterstützung von kleinen Gruppen in Kindertagesstätten J/029/2021 97 Antrag_Unterstützung der Kindertagesstätten_SPD, Die Grünen J/029/2021 101 TOP Ö 8 Tagespflege in Nürnberg: Erhöhung des Tagespflege-Entgelts 102 Sitzungsvorlage J/030/2021 102 8.1 Entgelterhöhung Entscheidungsvorlage J/030/2021 106 8.2 Beilage Berechnung TPEntgelt J/030/2021 109 TOP Ö 9 Coronapaket für Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg 110 Sitzungsvorlage J/031/2021 110 9.1 Bericht Coronapaket für Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg J/031/2021 114

TOP Ö 10 Partizipation von Jugendlichen in Nürnberg; hier: Antrag der Stadtratsgruppe 120 der ödp vom 25.06.2020 und Antrag der Linken Liste vom 04.10.2020 zur Forderung nach einem Jugend(stadt)rat bzw. Jugendparlament Bericht J/033/2021 120 10.1 Sachverhalt_Partizipation_Jugendparlamente J/033/2021 124 10.2_Partizipation_Jugendparlamente J/033/2021 125 Antrag_Linke_Liste_Gründung_Jugendrat J/033/2021 142 Antrag_ÖDP_Jugend-Stadtrat_Nürnberg J/033/2021 144

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Jugendhilfeausschusses (wurde vom 16.09.2021 verschoben)

Sitzungszeit

Donnerstag, 30.09.2021, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Bericht

Ries, Elisabeth

2. Handlungsstrategie Stadtteilkoordination: Ergebnisbericht zu den Bericht

Prüfgebieten J/025/2021

Ries, Elisabeth

3. Kinder- und Jugendnotdienst (KJND): weiterer Standort zur Beschluss

Entlastung des Betriebs in der Reutersbrunnenstraße mit J/027/2021

Clearingstelle in Nürnberg

Ries, Elisabeth

4. Kinder- und Jugendhaus mit jugendkultureller Nutzung und Beschluss

Trendsporthalle mit Außenbereich; hier: hier: Rahmenkonzept und J/026/2021

Standortsicherung

Ries, Elisabeth

5. Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Bericht

Zwischenbericht zu den Auswirkungen der aktualisierten J/028/2021

kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung auf den weiteren

Kita-Ausbau im Krippen- und Kindergartenalter

Ries, Elisabeth

6. Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Beschluss

Nürnberg - Fortschreibung 2022 - 23 J/032/2021

Ries, Elisabeth

7. Konzept "Entdeckergruppen" in Nürnberg; Antrag der SPD und Beschluss

Bündnis 90 Die Grünen vom 31.07.2020 J/029/2021

Ries, Elisabeth

8. Tagespflege in Nürnberg: Erhöhung des Tagespflege-Entgelts Beschluss

Ries, Elisabeth

9. Coronapaket für Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg Beschluss

Ries, Elisabeth

10. Partizipation von Jugendlichen in Nürnberg; hier: Antrag der Bericht

Stadtratsgruppe der ödp vom 25.06.2020 und Antrag der Linken J/033/2021

Liste vom 04.10.2020 zur Forderung nach einem Jugend(stadt)rat

bzw. Jugendparlament

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.07.2021,

öffentlicher Teil

12. Auflagen

13. Mitteilungen

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 21.07.2021 öffentlich Beschluss

Jugendhilfeausschuss 16.09.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Bericht:

Die personellen Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses wurden dem Stadtrat in der Sitzung vom 21.07.2021 zum Beschluss vorgelegt und werden dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben:

Polizei - beratender Sitz: Frau Heike Krämer, Kriminalhauptkommissarin beim Polizeipräsidium Mittelfranken, wird für Herrn Werner Gloss als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Ein stellvertrendes beratendes Mitglied kann derzeit nicht gemeldet werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Polizei - beratender Sitz: Frau Heike Krämer, Kriminalhauptkommissarin beim Polizeipräsidium Mittelfranken, wird für Herrn Werner Gloss als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Ein stellvertrendes beratendes Mitglied kann derzeit nicht gemeldet werden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 30.09.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Handlungsstrategie Stadtteilkoordination: Ergebnisbericht zu den Prüfgebieten

Anlagen: 2.1 Beilage Ergebnisbericht_kurz zu den Prüfgebieten 2.2 Beilage Ergebnisbericht zu den Prüfgebieten 2.3 Beilage Karte der Stadtteilkoordinations- und Prüfgebiete

Bericht:

Das Referat für Jugend, Familie und Soziales wurde im Jugendhilfeausschuss im Dezember 2019 beauftragt, zu prüfen, ob es weitere Stadtgebiete in Nürnberg gibt, die einer Stadtteilkoordination bedürfen. Anlass für den Prüfauftrag war die Bestätigung, dass Stadtteilkoordination Verlässlichkeit und Unterstützung in einen belasteten Stadtteil bringen kann. Im Rahmen des seit 2018 existierenden Sozialraummonitorings des Sozialreferats sind weitere statistische Bezirke in den Blick geraten, die bzgl. bestimmter soziodemografischer und sozioökonomischer Merkmale Auffälligkeiten aufweisen und der Situation in den bereits koordinierten Stadtteilen ähneln. Diese sind Gegenstand des Prüfauftrags. Dem Jugendhilfeausschuss wurden acht Gebiete zur Prüfung vorgeschlagen, die nach Aktualisierung des Sozialraummonitorings im Jahr 2020 um zwei weitere statistische Bezirke ergänzt wurden. Nach eingehender Prüfung wird die Einrichtung von Stadtteilkoordination für die statistischen Bezirke Ludwigsfeld und Glockenhof, Hasenbuck und Rangierbahnhof- Siedlung sowie Hohe Marter empfohlen. Im vorliegenden Bericht wird diese Entscheidung begründet sowie Hinweise gegeben, welche Empfehlungen für jene Stadtteile gegeben werden, in denen die Einrichtung von Stadtteilkoordination nicht angezeigt ist. Wegen des generationenübergreifenden Ansatzes der Sozialraumorientierung im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales wurde im Juli 2021 dem Sozialausschuss über die Handlungsstrategie Stadtteilkoordination berichtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Stadtteilkoordination wird in Gebieten mit sozialen Entwicklungsbedarf eingesetzt. Themen sind u.a. Armutslinderung/ -prävention, Integration von Zugewanderten, gelingendes Aufwachsen von Kindern.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2021

Handlungsstrategie Stadtteilkoordination: Bericht zu den Prüfgebieten

Stadtteilkoordination ist eine Interventionsstrategie des Sozialreferats für sozial besonders herausgeforderte Gebiete. Ziel ist es, sozial belastete Stadtteile mit hohen Integrations- und Inklusionsanforderungen durch verlässliche Strukturen zu entlasten und zu stabilisieren. Stadtteilkoordination ist aktuell in Galgenhof/ Steinbühl, Gibitzenhof/ Rabus, Gostenhof, Eberhardshof/ Muggenhof und St. Leonhard/ Schweinau/ Sündersbühl eingesetzt.

Das Referat für Jugend, Familie und Soziales wurde im Jugendhilfeausschuss im Dezember 2019 beauftragt, zu prüfen, ob es weitere Stadtgebiete in Nürnberg gibt, die einer Stadtteilkoordination bedürfen. Anlass für den Prüfauftrag war die Bestätigung, dass Stadtteilkoordination Verlässlichkeit und Unterstützung in einen belasteten Stadtteil bringen kann. Im Rahmen des seit 2018 existierenden Sozialraummonitorings des Sozialreferats sind weitere statistische Bezirke in den Blick geraten, die bzgl. bestimmter soziodemografischer und sozioökonomischer Merkmale Auffälligkeiten aufweisen und der Situation in den bereits koordinierten Stadtteilen ähneln. Diese sind Gegenstand des Prüfauftrags.1 Dem Jugendhilfeausschuss wurden acht Gebiete zur Prüfung vorgeschlagen, die nach Aktualisierung des Sozialraummonitorings im Jahr 2020 um zwei weitere statistische Bezirke ergänzt wurden. Angesichts des generationenübergreifenden Ansatzes der Sozialraumorientierung wurde auch dem Sozialausschuss am 8.7.2021 über die Handlungsstrategie Stadtteilkoordination berichtet.

Die ausgewählten Prüfgebiete wurden in einem fünfstufigen Verfahren vertieft untersucht:  Kleinräumige Datenauswertung auf Basis statistischer Distrikte  Bestandsaufnahme von Einrichtungen und Angeboten  Analyse von städtischen Fachplanungen für den Bezirk  Vor-Ort-Termine  Seismografentreffen

In nahezu allen Prüfgebieten treten folgende Phänomene auf:

 Der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund (Deutsche und Ausländer/-innen) ist in nahezu allen Prüfgebieten teils deutlich erhöht im Vergleich zu den gesamtstädtischen Werten. Dies ist per se kein problematischer Befund, weist aber darauf hin, dass diese Stadtteile hohe Integrationsleistungen für die Gesamtstadt erbringen und deren Einrichtungen ggf. mehr Unterstützung bei dieser Aufgabe benötigen als in anderen Stadtteilen.  Die Wohnflächen sind oft deutlich geringer als im städtischen Durchschnitt, was die besondere Bedeutung von qualifizierten Frei- bzw. Erholungsräumen und Orten der Freizeit und Begegnung (soziale Treffpunkte, Spiel- und Grünflächen, Einrichtungen der Jugendarbeit) betont.  Selbstverständlich gibt es in allen Nürnberger Bezirken Angebote für Kinder und Jugendliche. Dennoch ist auffällig, dass Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Kitaplätze meist noch nicht bedarfsgerecht ausgebaut wurden oder die Schulraumsituation besonders angespannt ist. Auch sind Wege für kleinere Kinder oft zu weit oder Jugendliche haben keine Freiräume ohne Konsumzwang bzw.

1 vgl. JHA-Sitzung vom 19.12.2019: TOP 1 „Handlungsstrategie Stadtteilkoordination – Aufgabe im Wandel“; https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=22089

werden im öffentlichen Raum als „störend“ empfunden, was besonders in Kombination mit geringen Wohnflächen problematisch ist.  Viele der Prüfgebiete sind Transformationsorte, d.h. sie werden in den nächsten Jahren viel Nachverdichtung erfahren, neue, größere Baugebiete wurden ausgewiesen oder sie befinden sich in der Nähe von neu geplanten Stadtteilen (z.B. Höfen: Tiefes Feld, Hasenbuck und Rangierbahnhof-Siedlung: Brunecker-Areal). Dies hat unmittelbar positive wie negative Auswirkungen auf die (soziale) Infrastruktur und Lebensqualität im Stadtteil.  Zudem zeigen sich in vielen der Prüfgebiete Grünflächendefizite, was stadtklimatisch, aber auch unter dem Aspekt der Erholung und Begegnung (s. Wohnflächen) ein schwieriger Befund ist, gleichsam aber unter dem Aspekt der Flächenkonkurrenzen differenziert betrachtet werden muss. In den hochverdichteten Gebieten muss es darum gehen, kreative Lösungen zu finden, wie grüne Naherholungsräume UND soziale Infrastruktur gleichermaßen realisiert werden können.

Nach eingehender Prüfung wird Stadtteilkoordination für folgende Bezirke empfohlen:

 Ludwigsfeld (10) & Glockenhof (11): Für Ludwigsfeld und Glockenhof wird die Einrichtung eines neuen Stadtteilkoordinationsgebiets empfohlen, das den kompletten Bezirk 11 „Glockenhof“ umfasst und in Ludwigsfeld mindestens die nördlichen Distrikte 100 „St. Peter“, 101 „Neumarkter Straße“ und 102 „Bundesanstalt für Arbeit“. Die ersten beiden gelten laut Sozialraumtypisierung des Amts für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth als „sozial angespannt“; auch der Prüfprozess bestätigte die hohen sozialen Belastungen. Distrikt 102 ist zwar nicht auffällig, jedoch entsteht hier mit dem Luitpoldviertel (ehem. Auto Krauß-Gelände) ein relativ großes Neubaugebiet (knapp 3 ha, ca. 750 Neubaubezieher/-innen bis 2025), dessen Auswirkungen auf die soziale und Bildungsinfrastruktur zu beobachten sind.

 Rangierbahnhof-Siedlung (31) & Hasenbuck (40): Die beiden Bezirke sind räumlich nicht miteinander verbunden, haben aber durch die Entwicklung des Brunecker- Areals eine städtebaulich verbindende Klammer. Dies sollte bei der Einrichtung von Stadtteilkoordination berücksichtigt und das Brunecker-Areal entsprechend einbezogen werden. Der Einsatz von Stadtteilkoordination in einem Neubaugebiet wäre eine Erweiterung des bisherigen Auftrags, aufgrund der vorherrschenden Expertise aber durchaus sehr gut geeignet, das künftige soziale Miteinander gestaltend zu begleiten.

 Hohe Marter (50): Es wird empfohlen, das bereits existierende Stadtteilkoordinationsgebiet St. Leonhard/ Schweinau/ Sündersbühl um die Hohe Marter zu erweitern, da viele der Einrichtungen in der Hohen Marter sich bereits in Richtung dieses Gebiets orientieren und Interesse an Netzwerkarbeit signalisieren. Zudem gibt es Synergieeffekte in der Begleitung von Neubaugebieten an der Grenze zwischen Schweinau und der Hohen Marter (z.B. Lochner-Areal).

Alle Gebiete, die nicht für den Einsatz von Stadtteilkoordination (Höfen, Schoppershof, Langwasser-NO, Langwasser-SO, Altstadt (St. Lorenz) vorgesehen sind, sollen im Rahmen des Sozialraummonitorings weiter beobachtet werden, um ggf. eine Verschlechterung der Lage rechtzeitig zu bemerken. Neben den soziodemografischen und sozioökonomischen Indikatoren werden auch Nachverdichtungen sowie Änderungen in den lokalen Netzwerkstrukturen weiter beobachtet. Zudem gibt es in jedem dieser Bezirke punktuelle Unterstützungsbedarfe, die aktuell verwaltungsintern in der Klärung sind.

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2021

Handlungsstrategie Stadtteilkoordination: Bericht zu den Prüfgebieten

1. Hintergrund

Stadtteilkoordination ist eine Interventionsstrategie des Sozialreferats für sozial besonders herausgeforderte Gebiete. Ziel ist es, sozial belastete Stadtteile mit hohen Integrations- und Inklusionsanforderungen durch verlässliche Strukturen zu entlasten und zu stabilisieren. Konkret geschieht dies durch

 den Aufbau und die Erweiterung von lokalen Netzwerken sowie von strategischen Unterstützerkreisen,  die Gestaltung und Intensivierung von Stadtteilkommunikation,  das Treffen stadtteilprogrammatischer Absprachen,  die Vermittlung von stadtteilbedarfsbezogenen Programmen und Maßnahmen sowie  die Vernetzung von sozialen, kulturellen und schulischen Angeboten.

Stadtteilkoordination ist aktuell in Galgenhof/ Steinbühl, Gibitzenhof/ Rabus, Gostenhof, Eberhardshof/ Muggenhof und St. Leonhard/ Schweinau/ Sündersbühl eingesetzt.

Das Referat für Jugend, Familie und Soziales wurde im Jugendhilfeausschuss im Dezember 2019 beauftragt, zu prüfen, ob es weitere Stadtgebiete in Nürnberg gibt, die einer Stadtteilkoordination bedürfen. Anlass für den Prüfauftrag war die Bestätigung, dass Stadtteilkoordination Verlässlichkeit und Unterstützung in einen belasteten Stadtteil bringen kann. Im Rahmen des seit 2018 existierenden Sozialraummonitorings des Sozialreferats sind weitere statistische Bezirke in den Blick geraten, die bzgl. bestimmter soziodemografischer und sozioökonomischer Merkmale Auffälligkeiten aufweisen und der Situation in den bereits koordinierten Stadtteilen ähneln. Diese sind Gegenstand des Prüfauftrags.1 Dem Jugendhilfeausschuss wurden acht Gebiete zur Prüfung vorgeschlagen, die nach Aktualisierung des Sozialraummonitorings im Jahr 2020 um zwei weitere statistische Bezirke ergänzt wurden (s. Anlage 1).

2. Vorgehensweise

Die ausgewählten Prüfgebiete wurden in einem fünfstufigen Verfahren vertieft untersucht:

a) Kleinräumige Datenauswertung auf Basis statistischer Distrikte: Dies war eine wichtige Voraussetzung, um ein genaueres Bild der sozialen Situation im Stadtteil zu bekommen: Ist der gesamte Bezirk gleichermaßen betroffen oder gibt es einzelne, kleinere Gebiete, die – im Positiven wie im negativen Sinne – vom Gesamtwert abweichen? So zeigte sich bspw. im Bezirk Schoppershof (81), dass sich dessen zwei Distrikte Elbinger Straße (810) und Leipziger Straße (811) ausgleichen. Die Werte für

1 vgl. JHA-Sitzung vom 19.12.2019: TOP 1 „Handlungsstrategie Stadtteilkoordination – Aufgabe im Wandel“; https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=22089

den Bezirk sind damit nur bedingt aussagekräftig: Gibt es z.B. für den Bezirk insgesamt eine durchschnittliche Wohnfläche pro Person von 38,5 qm, so ist diese im Distrikt Elbinger Straße mit 45 qm pro Person deutlich höher als der Wert für die Gesamtstadt, während im Distrikt Leipziger Straße mit nur 33 qm pro Person ein sehr geringer Wert erzielt wird. Auch andere Indikatoren im Bezirk zeigten diese „ausgleichende“ Struktur, so dass deutlich wurde, dass ein Großteil der sozialen Belastung des Bezirks auf die Situation im Distrikt Leipziger Straße zurückzuführen ist. Ein weiteres wichtiges Element der kleinräumigen Auswertung war zudem die Identifikation (de facto) nicht bewohnter Distrikte, die in die weitere Betrachtung nicht mehr eingeflossen sind. Zudem hat dies Auswirkungen auf die Bevölkerungsdichte in einem Bezirk. Sie kann für die einzelnen Distrikte deutlich höher sein, wenn es viele nahezu unbewohnte Distrikte gibt. Dies war z.B. in Ludwigsfeld (10) der Fall. Dort hat einer von fünf Distrikten (Meistersingerhalle – 104) nahezu keine Einwohner/-innen. Die Bevölkerungsdichte ist in den anderen Distrikten teilweise deutlich höher als der Wert für den Bezirk vermuten lässt. b) Bestandsaufnahme von Einrichtungen und Angeboten: Dies umfasste soziale und Bildungseinrichtungen, Vereine, Verbände und Multiplikatoren, Glaubensgemeinschaften, Sportvereine, kulturelle Einrichtungen sowie öffentliche Orte der Begegnung und Freizeitgestaltung (Spiel- und Sportplätze, Grünflächen, …). Eingeflossen sind ebenso bereits bestehende Netzwerkstrukturen wie z.B. Seniorennetzwerke. Die untersuchten Angebote waren jene, die vorwiegend über Kitas und Schulen junge Menschen erreichen sollen und die im Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut als besonders hilfreich erachtet wurden, um Armut zu lindern und zu verhindern. Untersucht wurde, inwieweit diese Angebote im Stadtteil ankommen und wie viele Kinder, Jugendliche und/ oder junge Erwachsene sie in verschiedenen Altersgruppen erreichen. In der künftigen Betrachtung von sozial angespannten Gebieten sollen diese Bestandsaufnahmen verstärkt auch auf andere Altersgruppen ausgeweitet werden. Anhaltspunkte liefert hierbei sowohl das Arbeitsprogramm gegen Altersarmut des Seniorenamts als auch weitere Planungen und Strategien des Stabs Armutsprävention im Sozialamt. c) Analyse von städtischen Fachplanungen für den Bezirk: Ergänzend zum Status quo im Untersuchungsgebiet wurde ein Blick in bestimmte relevante Fachplanungen geworfen, um zukünftige Entwicklungen abschätzen zu können. Dazu gehörte die Kita-Ausbauplanung, die Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit, die Ausbauplanung der Seniorennetzwerke, der Masterplan Ganztag, die Schulentwicklungsplanung, die Spielplatzplanung, der Masterplan Freiraum, die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (InSEK), Unterlagen zu Stadterneuerungsprozessen, die Analyse der Bauflächenpotenziale und Gewerbeflächen sowie des städtischen Einzelhandelskonzepts. d) Vor-Ort-Termine: Um einen direkten Eindruck der Verhältnisse vor Ort zu gewinnen, wurde jedes Prüfgebiet von einer Mitarbeiterin der Regiestelle Sozialraumentwicklung aufgesucht und die Einrichtungen und weitere wichtige Orte im Stadtteil fotografiert. Dies lieferte wichtige Erkenntnisse zu räumlichen Gegebenheiten (große, trennende Straßen, Mobilitätsaspekte wie Fahrradwege, ÖPNV-Anschluss, Barrierefreiheit der Fußwege und Höhenunterschiede im Stadtteil), weiteren Einrichtungen, die bislang noch nicht bekannt waren, Stadtteilatmosphäre und Lebensqualität (z.B. Sauberkeit der Grünflächen und Spielplätze).

e) Seismografentreffen: Die Ergebnisse der ersten vier Prüfschritte wurden anschließend mit den vor Ort tätigen Mitarbeitenden von Jugendamt, Sozialamt und Seniorenamt besprochen. Vertreten waren jeweils Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen städtische Kindertageseinrichtungen (J/B1), Jugendsozialarbeit an Schulen (J/B2), Offene Kinder- und Jugendarbeit (J/B2), Allgemeiner Sozialdienst (J/B3), Fachberatung freier Träger von Kindertageseinrichtungen (J/B4), Stab Armutsprävention (SHA/2), Sozialpädagogischer Fachdienst (SHA/2), Bereich Wohnen (SHA/3), quartiersbezogene Seniorenarbeit (SenA/2) sowie die Mitarbeiterinnen der Regiestelle Sozialraumentwicklung und ggf. Stadtteilkoordination, wenn deren Gebiete in unmittelbarer Nachbarschaft der Prüfgebiete lagen. Lagen zwei Gebiete in direkter Nachbarschaft zueinander, wurden diese in einem gemeinsamen Treffen behandelt. Die Seismografentreffen halfen, die Befunde einzuordnen, zu bestätigen, zu erweitern oder zu korrigieren und weitere Eindrücke aus der konkreten sozialen Arbeit vor Ort zu erfahren und in die Planungen einzubeziehen. In manchen Gebieten wurden im Anschluss noch weitere Gespräche mit wichtigen Akteuren anderer Dienststellen und freier Träger geführt (z.B. Kulturläden, Wohnungsbaugesellschaften, Seniorennetzwerke). Zudem wurden die Arbeitsschritte und Zwischenergebnisse kontinuierlich in der referatsinternen AG Soziale Stadtentwicklung gespiegelt.

3. Ergebnisse

In nahezu allen Prüfgebieten treten folgende Phänomene auf:  Der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund (Deutsche und Ausländer/innen) ist in nahezu allen Prüfgebieten teils deutlich erhöht im Vergleich zu den gesamtstädtischen Werten. Dies ist per se kein problematischer Befund, weist aber darauf hin, dass diese Stadtteile hohe Integrationsleistungen für die Gesamtstadt erbringen und deren Einrichtungen ggf. mehr Unterstützung bei dieser Aufgabe benötigen als Einrichtungen in anderen Stadtteilen.  Die Wohnflächen sind oft deutlich geringer als im städtischen Durchschnitt, was die besondere Bedeutung von qualifizierten Frei- bzw. Erholungsräumen und Orten der Freizeit und Begegnung (soziale Treffpunkte, Spiel- und Grünflächen, Einrichtungen der Jugendarbeit) betont.  Selbstverständlich gibt es in allen Nürnberger Bezirken Angebote für Kinder und

Jugendliche. Dennoch ist auffällig, dass Einrichtungen und Angebote der Kinder-

und Jugendarbeit und Kitaplätze meist noch nicht bedarfsgerecht ausgebaut wurden oder die Schulraumsituation besonders angespannt ist. Auch sind Wege für kleinere Kinder oft zu weit oder Jugendliche haben keine Freiräume ohne Konsumzwang bzw. werden im öffentlichen Raum als „störend“ empfunden, was besonders in Kombination mit geringen Wohnflächen problematisch ist.  Viele der Prüfgebiete sind Transformationsorte, d.h. sie werden in den nächsten Jahren viel Nachverdichtung erfahren, neue, größere Baugebiete wurden ausgewiesen oder sie befinden sich in der Nähe von neu geplanten Stadtteilen (z.B. Höfen: Tiefes Feld, Hasenbuck und Rangierbahnhof-Siedlung: Brunecker-Areal/ Lichtenreuth). Dies hat unmittelbar positive wie negative Auswirkungen auf die (soziale) Infrastruktur und Lebensqualität im Stadtteil.  Zudem zeigen sich in vielen der Prüfgebiete Grünflächendefizite, was stadtklimatisch, aber auch unter dem Aspekt der Erholung und Begegnung (s. Wohnflächen) ein schwieriger Befund ist, zugleich aber unter dem Aspekt der Flächenkon-

kurrenzen differenziert betrachtet werden muss. In den hochverdichteten Gebieten muss es darum gehen, kreative Lösungen zu finden, wie grüne Naherholungsräume UND soziale Infrastruktur gleichermaßen realisiert werden können.

Weitere auffällige Befunde waren:  Teils doppelt so hohe Bevölkerungszuwächse seit 2012 in einigen Bezirken im Vergleich zur Gesamtstadt (z.B. Höfen, Ludwigsfeld, Schoppershof).  Diese sind oft gekoppelt mit einem weiterhin sehr hohen prognostizierten Bevöl-

kerungsanstieg bis 2035. So wird für Höfen ein fünfmal so hoher Anstieg vo-

rausgesagt, für Ludwigsfeld ein dreimal so hoher und für die Lorenzer Altstadt ein gut doppelt so hoher.  Zudem gibt es in vielen der Bezirke eine sehr hohe Wanderungsdynamik, was auf instabile Nachbarschaften und wenig Identifizierung mit dem Wohnumfeld hindeutet (z.B. Höfen, Ludwigsfeld, Lorenzer Altstadt).  Auffällig erweisen sich darüber hinaus vielfach Daten zu Sozialleistungsbezü-

gen wie Mindestsicherungsquote oder der Anteil von SGB-II-Beziehenden an al-

len Minderjährigen. So sind bspw. in Glockenhof, Ludwigsfeld und Langwasser- Südost rund ein Viertel aller Minderjährigen im SGB-II-Bezug. In Langwasser- Südost, Ludwigsfeld und Schoppershof zeigt sich eine deutlich erhöhte Mindestsicherungsquote.

Aus dem oben beschriebenen Verfahren ergeben sich folgende Ergebnisse pro untersuchtem statistischen Bezirk:

01: Altstadt (St. Lorenz)
Charakteristik:  Zentrum/ „Wohnzimmer“ der Stadt bei verhältnismäßig viel Wohnraum; optimale ÖPNV-Anbindung, kurze Wege  viele (soziale) Einrichtungen; hohes Vernetzungspotenzial, teilweise aber gesamt- städtische Ausrichtung  hohe Aufmerksamkeit, hohe „Planungsdichte“: InSEK Altstadt, InSEK Nürnberg am Wasser, Masterplan Freiraum, Stadterneuerung, …  Bedürfnisse der Bewohner/-innen und Bedürfnisse anderer Nutzer/-innen (Touris- ten, Beschäftigte, Vergnügungssuchende, …) relevant  höchste Wanderungsdynamik in der gesamten Stadt  Ankommens- und Durchgangsstadtteil/ „Lebensabschnittswohnort“  Nebeneinander vielfältiger Lebensstile und Subkulturen  keine Quartiersidentität, wenig nachbarschaftliches Miteinander  Bevölkerungsvorausberechnung bis 2035 überdurchschnittlich hoch  Konzentration auf einzelne Distrikte (Zuwachs zwischen 13% und 16%)  erhöhter Anteil an Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und starker Anstieg (insb. Nicht-EU-)Ausländer/-innen  Clusterbildung in einigen Distrikten  systematische Einmietung von südosteuropäischen Arbeitszuwandernden in kleine, baufällige Wohnungen zu überhöhten Mieten  Abnahme Deutsche ohne Migrationshintergrund  soziale Lage ist diffus  Anstieg Minderjähriger im SGB II entgegen städtischem Trend  Arbeitslosigkeit sinkt weniger stark als in der Gesamtstadt  Mindestsicherung unauffällig, aber Armut ohne Leistungsbezug (Arbeitsmigration, s.o.)  eingeschränktes Wohnangebot  höchstes Mietpreissegment in der gesamten Stadt  Mangel an großen Wohnungen und kooperativen/ Service-Wohnformen  Wohnfläche pro Person nimmt ab  geringe Wohnflächen in den Distrikten „016 Luitpoldstraße“ und „018 Jakobsplatz“  hoher Modernisierungsbedarf (Barrierefreiheit, energetische Standards, Zu- schnitte, Ausstattung)  Distrikt „018 Jakobsplatz“ hoch belastet:  Sozialraumtypisierung: „sozial angespannt“  hoher Zuzug Familien  zwei Drittel aller Bewohner/-innen mit Migrationshintergrund  Bevölkerungsvorausberechnung bis 2035: +16%  sehr hohe Wanderungsdynamik, also sehr instabile Nachbarschaften  Wohnfläche pro Person: 32 qm  Rotlichtviertel
Handlungsbedarfe:  mehr Unterstützung für Familien mit Zuwanderungsgeschichte (insb. aus Südosteu- ropa), z.B. Sprachförderung für Kinder, Stadtteilmütter, NEST, Initiativen, um Dauer des Kitabesuchs zu steigern  mehr Orte ohne Konsumzwang
Einrichtung Stadtteilkoordination: nein Begründung: Gebiet zu klein; aufgeworfenen Herausforderungen kann durch zusätzliche Angebote und die sozialen Regeldienste begegnet werden.
10 & 11: Ludwigsfeld & Glockenhof
Charakteristik:  urbane Quartiere in Innenstadtnähe  Bezirke erbringen hohe Integrationsleistungen, sind Ankommens- und Durchgangs- stadtteile  nahezu doppelt so starke Zunahme an Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Vergleich zur Gesamtstadt  Ausstattung mit sozialer Infrastruktur ist gut, aber nicht immer bedarfsdeckend  hohes Vernetzungspotenzial  auch Einrichtungen außerhalb der Bezirke haben gute Kontakte, z.B. zur Schar- rerschule (Aktivspielplatz Goldbach, Kulturladen Zeltnerschloss, Kinder- und Ju- gendhaus Pastorius)  Ludwigsfeld als starker Inklusions-Standort  Transformationsstandorte mit viel Neubautätigkeit und gleichzeitig hoher Konzentration von sozialen Problemlagen, insb. im Distrikt St. Peter (100):  verfestigte Armut: Rückgang an Arbeitslosen und Bedarfsgemeinschaften mit Kin- dern nur sehr gering  Abnahme durchschnittliche Wohnfläche/ Person  Konzentration von GU und Obdachlosenwohnungen  hohe Wanderungsdynamik: instabile Nachbarschaften  starker Anstieg an Seniorinnen und Senioren  Glockenhof ist nach Galgenhof und Steinbühl der Bezirk mit der höchsten Bevölke- rungsdichte in Nürnberg
Handlungsbedarfe:  kostenlose Nachhilfe, Sprachbildung für Kinder und Erwachsene, Integrationskurse vor Ort (südpunkt als nächste Anlaufstelle ist zu weit weg), Familienbildungsangebote feh- len  Unterstützung durch bürgerschaftliches Engagement, v.a. für Kinder, Jugendliche und Familien, in die Bezirke lenken (z.B. Lesepaten)  selbstverwaltete Räume für Jugendliche und Spielplätze fehlen  Begegnungsorte/ soziale Treffpunkte fehlen vor allem in Ludwigsfeld  Angebote, die Alltagsstruktur geben  Kursräume für ältere Menschen fehlen  gesunde, günstige Ernährung ist wichtiges Thema  günstiger Mittagstisch fehlt  Kinder/ Jugendliche kommen oft hungrig oder mit ungesunden Lebensmitteln in die Einrichtungen  Grünflächen sind ungepflegt/ verschmutzt  Bewegungsparcours für Senior/-innen gewünscht
Einrichtung Stadtteilkoordination: ja Begründung: Hochverdichtete Bezirke mit viel Neubautätigkeit. „Ankommensstadtteile“ mit hohen Integrationsanforderungen. Hohe Konzentration an sozialen Problemlagen, teilweise Überforderung der sozialen und Bildungseinrichtungen. Engagierte potenzielle Netzwerk- partner, die an einer gedeihlichen Entwicklung der Bezirke interessiert sind und sich ein- bringen würden.
31 & 40: Rangierbahnhof-Siedlung & Hasenbuck
Charakteristik:  nicht sehr zentrale, aber gut angebundene Wohnquartiere mit günstigen Mietpreisen  Besonderheit: Rangierbahnhof- und Planetenring-Siedlung als geplante Stadtteile unter Ensembleschutz (Jahrhundertwende bzw. 1950er Jahre)  Bezirke rahmen den Transformationsstandort Brunecker-Areal/ Lichtenreuth ein  innerhalb der Bezirke jedoch kein Transformations-/ Baupotenzial  stabile Stadtteile  weder hohe Wanderungsdynamik, noch starke Zu- oder Abwanderung  Ausnahme: Distrikt 311 Planetenring (steigende Wanderungsdynamik, ggf. insta- biler werdende Nachbarschaften)  Prognose: leichte Schrumpfung  demografischer Wandel  alternde Stadtteile – Infrastruktur und Angebotslage für diese Zielgruppe gut aus- gebaut  starke Zunahme Menschen mit Migrationshintergrund/ Ausländer/-innen im Bezirk Rangierbahnhof-Siedlung  soziale Lage:  Transferleistungsquoten im Vergleich zur Gesamtstadt erhöht  entgegen dem städtischen Trend sogar leichte Steigerung seit 2012 im Bezirk Rangierbahnhof-Siedlung  knappe und abnehmende Wohnfläche  soziale Infrastruktur:  Schwerpunkt auf Älteren  kaum familienunterstützende Strukturen
Handlungsbedarfe:  Infrastruktur und Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien ausbauen, z.B. Aktiv- spielplatz, Nachhilfe, Hausaufgabenhilfe, Beratungsinfrastruktur für Familien (Familien- zentrum, Erziehungsberatung), Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit  sozialen Treffpunkt einrichten (offenes Konzept für Kinder, Jugendliche, Familien, äl- tere Menschen)  Planungen auf dem Brunecker-Areal müssen die beiden Bezirke mit einbeziehen und eine gute Anbindung/ Vernetzung schaffen (sowohl, was die Wegebeziehungen als auch die Vernetzung der Einrichtungen und Angebote angeht)  eine evtl. Aufwertung der beiden Bezirke im Zuge der Bebauung des Brunecker-Areals darf nicht zu Verdrängung der angestammten Bewohnerschaft führen  Vernetzung der Einrichtungen in den beiden Bezirken ist ausbaufähig
Einrichtung Stadtteilkoordination: ja Begründung: Defizite in der sozialen Infrastruktur und der Vernetzung der existierenden Einrichtungen bei gleichzeitig hohem Anteil an Menschen in komplexen Problemlagen. Nähe zu größtem Neubaugebiet in der Stadt bedingt besondere Aufmerksamkeit auf die Entwicklungen in den beiden existierenden Stadtteilen.
33 & 36: Langwasser-Nordost & Langwasser-Südost
Charakteristik:  geplante Bezirke am Stadtrand  Funktionstrennung in Wohn-, Gewerbe- und Grünflächen  eingerahmt und durchschnitten von Bahntrassen und Hauptverkehrsstraßen  hoher Grünanteil  Bezirke verhalten sich in einigen Aspekten anders als die Gesamtstadt  Bevölkerungsentwicklung bei Kindern, Jugendlichen und Senior/-innen von 2012 bis 2019  Bevölkerungsvorausberechnung negativ: schrumpfende Bezirke  wenig Wanderung: stabile Bezirke, teilweise noch Erstbezug, fehlende finanzielle Möglichkeiten für Wegzug  wenig Probleme mit Kita-Ausbau und Schulentwicklungsplanung  Überalterungstendenzen  starker Standort für Seniorenwohnen  teilweise noch Erstbezug  hoher Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund  Anstieg v.a. durch Ausländer/-innen  Deutsche mit und ohne Migrationshintergrund teilweise stark rückläufig  erhöhter Sozialleistungsbezug  Minderjährige stark rückläufig  Mindestsicherungsquote i.W. stabil  hohes Transformations- und Neubaupotenzial, v.a. in Langwasser-SO
Handlungsbedarfe:  Unterstützungsangebote für Eltern, z.B. Heranführung an EDV, lebenspraktische Ange- bote, Übersicht über vorhandene Unterstützungsstrukturen  zusätzlicher Bedarf an selbstverwalteten Räumen für Jugendliche, der über existie- rende Einrichtungen nicht aufgefangen werden kann  EDV-Unterstützung für Ältere  es fehlen Räume für Seniorenangebote in Langwasser-NO  bessere Einbindung von Langwasser-NO in die existierenden Netzwerkstrukturen  Nachverdichtung könnte zu Verringerung der Grün- und Freiflächen und damit zu Nut- zungskonflikten führen
Einrichtung Stadtteilkoordination: nein Begründung: Auffällige Sozialraumindikatoren, aber Entwicklung über die letzten Jahre sehr positiv. Gut ausgebaute Netzwerkstruktur im Stadtteil (Stadtteilforum Langwasser mit AKs), Quartiersmanagement wird Anfang 2022 eingerichtet. Vorhandene Infrastrukturdefi- zite sind meist gesamtstädtisch zu bearbeitende Themen, die bereits auf der Agenda der jeweiligen Dienststellen stehen (z.B. digitale Ausstattung in Kitas).
50: Hohe Marter
Charakteristik:  Bezirk mit mehreren unverbundenen Wohngebieten  Distrikt 505 (Olivenweg) räumlich und sozial isoliert (Abgrenzungstendenzen an- derer Einrichtungsnutzer/-innen feststellbar), mehrere Obdachlosenunterkünfte, hohe Dichte an sozialen Problemlagen, schlechte Infrastruktur  überdurchschnittlich hoher Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund  Bevölkerungszusammensetzung in Vergangenheit und Zukunft i.W. stabil  Geburtensaldo und Nettowanderungsrate deuten auf unattraktives Wohnumfeld hin  soziale Lage ist angespannt, hat sich in der Vergangenheit jedoch verbessert  beengte Wohnverhältnisse bei gleichzeitigem Mangel an Treffpunkten/ sozialen Zen- tren/ Freiräumen  soziale Infrastruktur ist ausbaufähig  Bildung, Betreuung und Erziehung  Angebote/ Treffpunkte für Jugendliche  Schulentwicklung  Angebote für ältere Menschen
Handlungsbedarfe:  besonderes Augenmerk auf Situation im Distrikt 505 (Olivenweg) und gezielte Ange- bote für Bewohnerschaft  Sprachförderung und interkulturelle Angebote in den Kitas  Schaffung qualifizierter Freiflächen/ Erholungs-/ Begegnungsräume  Schaffung Nachbarschaftstreff
Einrichtung Stadtteilkoordination: ja Begründung: Viele der ansässigen Einrichtungen orientieren sich bereits Richtung StaKo- Gebiet St. Leonhard/ Schweinau/ Sündersbühl und wünschen sich Vernetzung, Ressource zur Bearbeitung des Gebiets fehlt jedoch. Soziale Problemlagen der Bewohnerschaft und defizitäre Infrastruktur rechtfertigen Einsatz von Stadtteilkoordination. Dies gilt verstärkt für den Distrikt 505 „Olivenweg“.
63: Höfen
Charakteristik:  großer, locker besiedelter Bezirk mit drei dörflichen „Inseln“ und großen Gewerbegebie- ten  nur scheinbar wachsender Bezirk:  Kleinreuth b. Schweinau: moderat in der Vergangenheit (+8%), sehr starker Zu- wachs erwartet (+34%); Entwicklungsgebiet „Tiefes Feld“!  Höfener Straße: starkes Wachstum in der Vergangenheit (+19%), Prognose stabil  Leyh: kein Wachstum in der Vergangenheit, Prognose stabil  überdurchschnittlich hohe Zunahme an Bewohner/-innen mit Migrationshintergrund  Kleinreuth b. Schweinau moderat (+6%)  Höfener Straße und Leyh stark (+17% bzw. +9%)  Bevölkerungsanstieg sowohl bei Minderjährigen (stark; Migrationseffekte) als auch bei Senior/-innen (moderat; „altern mit“)  soziale Lage angespannt: erhöhte Anteile und geringere Abnahme bei minderjährigen SGB-II-Empfangenden; Anstieg Bedarfsgemeinschaften mit Kindern; Zahl der Empfan- genden von Mindestsicherungsleistungen gestiegen; prekäre Wohnverhältnisse  soziale Infrastruktur kaum vorhanden  kaum Möglichkeiten der Begegnung (keine Kneipen, Restaurants, Vereinsheime etc.)  Wanderungsraten (Maß für Wanderungsdynamik):  hohe Wanderungsdynamik: instabile Nachbarschaften  Abwanderungen in Leyh und Höfener Straße: Unattraktivität  Kleinreuth b. Schweinau stabil
Handlungsbedarfe:  GU sind abgebaut, dennoch weiter hohe Integrationsbedarfe  soziale Treffpunkte/ Nachbarschaftstreffs/ Kursräume, an die weitere Angebote (z.B. Kinder- und Jugendarbeit, soziokulturelle Angebote, Bildungsangebote) andocken kön- nen  Orte für Jugendliche und Spielplätze fehlen  gute Planung der Wegeverbindungen zwischen Höfen und Tiefem Feld, so dass die Höfener Bevölkerung vom Neubaugebiet profitieren kann
Einrichtung Stadtteilkoordination: nein Begründung: Stadtteilkoordination eignet sich nicht für die zerklüftete Gebietsstruktur in Höfen. Zielführend wäre die Einrichtung eines oder mehrerer Nachbarschaftstreffs mit mul- tifunktional nutzbaren Räumen für Kurse, Vereinstreffs und andere Angebote. Flankiert werden sollte dies durch mobile/ aufsuchende Angebote.
81: Schoppershof
Charakteristik:  gut an den ÖPNV angebundener Bezirk in Innenstadtrandlage  Brutto- und Nettowanderungsraten unauffällig  stabile Nachbarschaften  weder starke Zu- noch Fortzugstendenzen: sowohl Attraktivität als auch Klebe- effekt  attraktive Wohnquartiere für Familien  starke Zunahme Minderjähriger bei gleichzeitigem Rückgang der Generation 65+  Distrikt 810 Elbinger Straße unauffällig  Distrikt 811 Leipziger Straße mit Auffälligkeiten:  eher junger Stadtteil  Anstieg der Bevölkerung um +20% seit 2012  Bevölkerungsvorausberechnung überproportional im Vergleich zur Gesamtstadt (+6%)  Nachverdichtung in Vergangenheit und Zukunft  Anteil Migrationshintergrund überproportional hoch (v.a. Ausländer/-innen)  soziale Lage angespannt, aber deutliche Verbesserungen seit 2012  beengte Wohnverhältnisse und weiter abnehmende Wohnfläche  viele Menschen mit komplexen Problemlagen, die die örtlichen Einrichtungen an ihre Grenzen bringen aber auch:  innovative neue Wohnformen und engagierte Wohnungsbaugesellschaft  soziale Infrastruktur gut ausgebaut, breite, engagierte Trägerlandschaft  gute Versorgung mit Grün- und Freiflächen sowie kommerziellen und nicht-kom- merziellen Angeboten (Freizeit, Sport, Nahversorgung)  Netzwerkstrukturen vorhanden
Handlungsbedarfe:  weiterer Kita-Ausbau  Angebote für Menschen, die nicht im Sozialleistungsbezug sind, aber dennoch wenig finanziellen Spielraum haben (z.B. Hausaufgaben- und Nachhilfe)  Sprachförderangebote für Kinder und Erwachsene  Unterstützungsstruktur für Kinder mit Inklusionsbedarfen  Familienbildung und -beratung (Eltern-Kind-Angebote, Angebote für Alleinerziehende)  Ausbau „unpädagogischer“ Freiflächen für Jugendliche
Einrichtung Stadtteilkoordination: nein Begründung: Auffällige Sozialraumindikatoren, aber Entwicklung über die letzten Jahre sehr positiv. Gut ausgebaute und funktionierende, kooperative Netzwerkstruktur im Stadt- teil sowie nachbarschaftliche Treffpunkte (Seniorennetzwerk, Sigena-Stützpunkt, Stadtteil- Arbeitskreis, AK Jugend), die die Herausforderungen und Bedarfe im Blick haben Ressour- cen und Angebote in den Stadtteil lenken können. Gute Ausstattung mit sozialer und Bil- dungsinfrastruktur. Gebiet zu klein für den Einsatz von Stadtteilkoordination.

4. Neue Stadtteilkoordinationsgebiete: Konkrete Umsetzungsempfehlungen

a) Bezirke Ludwigsfeld (10) & Glockenhof (11): Für Ludwigsfeld und Glockenhof wird die Einrichtung eines neuen Stadtteilkoordinationsgebiets empfohlen, das den kompletten Bezirk 11 „Glockenhof“ umfasst und in Ludwigsfeld mindestens die nördlichen Distrikte 100 „St. Peter“, 101 „Neumarkter Straße“ und 102 „Bundesanstalt für Arbeit“. Die ersten beiden gelten laut Sozialraumtypisierung des Amts für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth als „sozial angespannt“; auch der Prüfprozess bestätigte die hohen sozialen Belastungen. Distrikt 102 ist zwar nicht auffällig, jedoch entsteht hier mit dem Luitpoldviertel (ehem. Auto Krauß-Gelände) ein relativ großes Neubaugebiet (knapp 3 ha, ca. 750 Neubaubezieher/-innen bis 2025), dessen Auswirkungen auf die soziale und Bildungsinfrastruktur zu beobachten sind. Der Distrikt 103 „Dutzendteichstraße“ ist unauffällig, Distrikt 104 „Meistersingerhalle“ de facto unbewohnt. Hier wäre allenfalls zu prüfen, inwieweit es hier Einrichtungen gibt, die sich in Richtung der anderen drei Bezirke orientieren oder bei der Bearbeitung der Problemlagen hilfreich sein könnten und somit in die Netzwerkarbeit einbezogen werden sollten. Angesichts der Größe (230 ha) und Einwohnerzahl (rund 30.000) des Gebiets wäre die Schaffung einer Stelle mit 24 bis 30 WAS sowie die Einrichtung eines Büros an zentraler Stelle erforderlich. Das Gebiet wäre in Größe und Einwohnerzahl vergleichbar mit dem existierenden Gebiet Galgenhof/ Steinbühl (24 WAS, rund 140 ha, rund 33.400 Einwohner/-innen). Als eine Art „Vorläuferbetrieb“ ist geplant, ab Januar 2022 die Stadtteilkoordination Galgenhof/ Steinbühl mit mehr Ressourcen auszustatten, um den Kontakt zu Einrichtungen und Netzwerken in diesen beiden Bezirken aufzunehmen. Dies wird über freiwerdende Stellenanteile (4,5 WAS) in der Stadtteilkoordination abgedeckt. Es sollen keine Parallelstrukturen geschaffen werden, sondern gemeinsam mit den Einrichtungen vor Ort überlegt werden, wie Synergieeffekte im Nürnberger Süden geschaffen werden können, um die sozial angespannten Bezirke dort gut im Blick zu haben. Langfristig wird dies jedoch nicht ausreichend sein, um die Bedarfe und Herausforderungen vor Ort gut bearbeiten zu können, so dass das Ziel, eine eigenständige Stadtteilkoordination für Ludwigsfeld/ Glockenhof zu installieren, bleibt.

b) Bezirke Rangierbahnhof-Siedlung (31) & Hasenbuck (40): Die beiden Bezirke sind räumlich nicht miteinander verbunden, haben aber durch die Entwicklung des Brunecker-Areals eine städtebaulich verbindende Klammer. Dies sollte bei der Einrichtung von Stadtteilkoordination berücksichtigt und das Brunecker-Areal entsprechend einbezogen werden. Der Einsatz von Stadtteilkoordination in einem Neubaugebiet wäre eine Erweiterung des bisherigen Auftrags, aufgrund der vorherrschenden Expertise aber durchaus sehr gut geeignet, das künftige soziale Miteinander gestaltend zu begleiten. Das gedeihliche nachbarschaftliche Miteinander aus existierenden Stadtteilen und neuem Stadtteil wäre eine Aufgabe, die sowohl dem Interventionsgedanken von Stadtteilkoordination Rechnung trägt, aber auch eine Erweiterung des Auftrags in Richtung Prävention in einem neuen Stadtteil darstellt. Dazu gehört auch der Blick auf Infrastrukturdefizite in den existierenden benachbarten Stadtteilen, um diese im Neubaugebiet beheben zu können. Angesichts der Größe und der zu erwartenden Einwohnerzahl wäre vermutlich eine Stelle mit 19,5 bis 30 WAS erforderlich, zudem eine räumliche Anlaufstelle zentral im Stadtteilkoordinationsgebiet. Denkbar sind jedoch auch andere Ansätze, bspw. die zeitnahe Koordination eines zwei- bis dreimal

im Jahr tagenden Stadtteilarbeitskreises, der auch die Verbindung zu den beiden benachbarten Bezirken sucht, und als Vorläufer einer später zu installierenden Stadtteilkoordination dienen könnte.2

c) Bezirk Hohe Marter (50): Es wird empfohlen, das bereits existierende Stadtteilkoordinationsgebiet St. Leonhard/ Schweinau/ Sündersbühl um die Hohe Marter zu erweitern, da viele der Einrichtungen in der Hohen Marter sich bereits in Richtung dieses Gebiets orientieren und Interesse an Netzwerkarbeit signalisieren. Zudem gibt es Synergieeffekte in der Begleitung von Neubaugebieten an der Grenze zwischen Schweinau und der Hohen Marter (z.B. Lochner-Areal). Aktuell ist die Stelle der Stadtteilkoordination mit 19,5 WAS ausgestattet. Dies müsste auf 30 WAS erweitert werden, um die Hohe Marter gut einbeziehen zu können. Mit einer Größe von dann rund 480 ha wäre das Gebiet größer als der ebenfalls mit 30 WAS ausgestattete Nürnberger Westen (Gostenhof und Eberhardshof/ Muggenhof; 442 ha) und hätte mit rund 33.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine ähnliche Bevölkerungszahl wie dieser (rund 37.000).

5. Prüfgebiete ohne Empfehlung für Stadtteilkoordination: Entwicklungen im Blick

behalten und punktuelle Unterstützung finden

Alle Gebiete, die nicht für den Einsatz von Stadtteilkoordination vorgesehen sind, sollen im Rahmen des Sozialraummonitorings weiter beobachtet werden, um ggf. eine Verschlechterung rechtzeitig zu bemerken. Neben den soziodemografischen und sozioökonomischen Indikatoren werden auch Nachverdichtungen sowie Änderungen in den lokalen Netzwerkstrukturen weiter beobachtet.

Darüber hinaus soll mit Blick auf die Ergebnisse der Lorenzer Altstadt die Situation der osteuropäischen Arbeitszuwandernden, insbesondere deren Wohnverhältnisse, quantitativ und qualitativ sowohl auf gesamtstädtischer als auch sozialräumlicher Ebene zu beleuchten, um anschließend geeignete Lösungsansätze zu finden. In einem ersten Schritt sind ASD und SFD gebeten, Aussagen zu Zahlen und geografischer Verteilung zu treffen; anschließend soll ggf. das Gespräch mit weiteren städtischen Dienststellen geführt werden.

In Höfen soll die Einrichtung mindestens eines Nachbarschaftstreffs forciert werden. Hierzu gibt es derzeit Gespräche mit dem Bürgerverein Nürnberger Westen e.V., der sich engagiert für die Bedarfe der Höfener Bevölkerung einbringt. Idealerweise findet sich ein Standort in den Disktrikten Leyh (634) oder Höfener Straße (633) mit einer Nutzfläche von ca. 150 bis 200 qm. Dieser verfügt über einen multifunktionalen größeren Veranstaltungsraum, über ein bis zwei Gruppenräume (auch für Beratung) und eine Küche. Der soziale Treff hat Büroräume, Lager- und Sanitäranlagen, barrierefreie Räume und Zugänge. Bis zur Errichtung dieses Treffpunkts sollen mobile/ aufsuchende Angebote die Lücke füllen. Des Weiteren wäre eine Art des Unternehmensengagements für den Bezirk Höfen vorstellbar (Corporate Volunteering etc.).

2 vgl. AfS-Sitzung vom 22.07.2021, TOP 7, „Brunecker Straße: Stadtteilkoordination“, https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15372

Für Schoppershof wird aktuell geprüft, ob durch Vermittlung von ASD und Jugendsozialarbeit an Schulen gezielt Tandems im Rahmen des Projekts „Teamplay“3 im Bezirk gebildet werden können. „Teamplay“ ist ein Tandem-Projekt, vermittelt durch das Sozialreferat, zwischen je einer ehrenamtlichen Person und einem Kind oder Jugendlichen. Zielgruppe von „Teamplay“ sind vor allem – aber nicht ausschließlich – Kinder aus Grundschulen und Förderzentren sowie Kinder und Jugendliche aus Mittelschulen sowie Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten. Der „Bildungsauftrag“ der Teamplayer-Ehrenamtlichen kann Nachhilfe und Hausaufgabenbetreuung mit umfassen, ist aber – zwischen „Mentor und Mentée“ – auf eine allgemeine Begleitung des Bildungswegs, auf Ermutigung („Lob und Trösten“), auf Aufbau von Selbstorganisation und Selbstwirksamkeit, auf Ermöglichung von Zugängen, auf digitalen Support (usw.) angelegt. Aktuell nutzen das Angebot drei Kinder, die die Konrad-Groß-Schule besuchen, ein weiteres Kind der Bismarckschule steht auf der Warteliste. „Teamplay“ ist aufgrund seiner Struktur geeignet, auch Familien zu erreichen, die nicht im Sozialleistungsbezug sind und dennoch Schwierigkeiten haben, Förderung für ihre Kinder zu finanzieren. Bzgl. der Inklusionsbedarfe im Bezirk ist mit dem Fachdienst Inklusion im Jugendamt in diesem Jahr eine Struktur geschaffen worden, die Kindertagesstätten – zunächst in Schwerpunktgebieten, später im gesamten Stadtgebiet – dabei unterstützt, mit Kindern umzugehen, die wiederholt herausforderndes Verhalten auf sozial-emotionaler Ebene zeigen.

3 https://www.nuernberg.de/internet/nuernberg_engagiert/teamplay.html

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2021

Karte der Stadtteilkoordinations- und Prüfgebiete

Abbildung 1

Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; eig. Darstellung = aktuelle Stadtteilkoordinationsgebiete = Empfehlung neue Stadtteilkoordinationsgebiete

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 30.09.2021 öffentlich Beschluss

Betreff: Kinder- und Jugendnotdienst (KJND): weiterer Standort zur Entlastung des Betriebs in der

Reutersbrunnenstraße mit Clearingstelle in Nürnberg

Anlagen: 3.1 Entscheidungsvorlage Hermannstr.

Sachverhalt (kurz):

Die Verwaltung des Jugendamts berichtet über die Planung zur Einrichtung einer Dependance in der Hermannstr. 9 für die Jugendschutzstelle des städtischen Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) mit Clearingstelle, betrieben durch die Rummelsberger Dienste.

Die Verwaltung des Jugendamts bittet den Jugendhilfeausschuss um den Auftrag, das Vorhaben wie beschrieben zu realisieren und die erforderlichen Finanzmittel und Stellen entsprechend zum Haushaltsjahr 2022 anzumelden.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verwaltung des Jugendamts steht in enger Abstimmung mit der Stadtkämmerei zur Finanzierung und Bereitstellung der Mittel ab dem Haushalt 2022

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Umfang der zusätzlichen Stellen ist noch nicht bekannt, dies wird durch die Heimaufsicht bei der Regierung von Mfr. festgelegt.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote am neuen Standort richten sich an alle jungen Menschen in besonders belasteten Lebenslagen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

LA

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung des Jugendamts wird beauftragt, das Vorhaben wie in der Entscheidungsvorlage beschrieben zu realisieren. Die erforderlichen Finanzmittel und Stellen sind entsprechend zum Haushaltsjahr 2022 anzumelden.

Entscheidungsvorlage

Kinder- und Jugendnotdienst (KJND):

weiterer Standort zur Entlastung des Betriebs in der Reutersbrunnenstraße

mit Clearingstelle in Nürnberg

Seit vielen Jahren ist der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) in der Reutersbrunnenstraße 34 durch seine Belegungssituation unter Druck. Die Unterbringung hochschwieriger, zum Teil selbst- und fremdgefährdender 13 bis 17-jähriger Jugendlicher in der Jugendschutzstelle führt immer wieder zu prekären Gruppenkonstellationen, Bedrohungslagen, Delinquenz und Sachbeschädigungen im Haus und auf dem Gelände, der Nachbarschaft aber auch dem weiteren Umfeld. Aufgrund dessen wurde ein regelmäßiger runder Tisch auf Leitungsebene eingerichtet, an dem u. a. auch die Polizei beteiligt ist.

Mit dem Standort Hermannstraße (ehem. Gemeinschaftsunterkunft) bietet sich für J die Möglichkeit, zwei wesentliche organisatorische Module zu realisieren:

(1) Entlastung des Kinder- und Jugendnotdienstes (2) Einrichtung von geschlossenen Clearingplätzen.

1. Entlastung des Kinder- und Jugendnotdienstes

Der KJND gliedert sich in der Reutersbrunnenstraße in zwei Organisationseinheiten:  die Kindernotwohnung (bis 12 Jahre) und  die Jugendschutzstelle (12 bis 17 Jahre), zwei nach Geschlechtern getrennte Gruppen in der Reutersbrunnenstraße und der Außenstandort Bertha-von-Suttner Straße

Beide Organisationseinheiten sind immer wieder mit hohem Fallaufkommen überlastet – so auch gegenwärtig.

Als zunehmend problematisch erweist sich die direkte Nähe der Jugendschutzstelle zur Kindernotwohnung, die ihrerseits unter extremer Raumnot mit vier Kinderzimmern bei zehn Plätzen leidet und eine Altersspanne von in der Regel 4- bis 12-jährigen Kindern beiderlei Geschlechts betreut. Eine Ausdifferenzierung nach Alter sowie eine geschlechtsspezifische Trennung sind nicht möglich. Das Raumkonzept der Kindernotwohnung entspricht nicht mehr den gegenwärtigen fachlichen Standards und Notwendigkeiten und wurde bereits mehrfach von der Heimaufsicht moniert. Zimmerbelegungen mit bis zu fünf Kindern sind häufiger notwendig, da die kleineren Zimmer als Einzelzimmer für Kinder mit besonderen Problematiken und Verhaltensauffälligkeiten genutzt werden müssen. Auch in der Kindernotwohnung müssen in derartig beengten Verhältnissen zunehmend hochschwierige, anderen Kindern und Mitarbeitenden gegenüber übergriffige und körperlich aggressive Kinder aufgenommen werden.

Durchgängig muss im KJND seit Jahren mit einem Sicherheitsdienst gearbeitet werden, und trotzdem ist es oft nur aufgrund der hervorragenden Kooperation mit der Polizeiinspektion West möglich, in Eskalationssituationen größeren Schaden oder Fremd- und Selbstverletzungen abzuwenden.

Die Heimaufsicht der Regierung von Mittelfranken hat bereits mehrfach Schreiben mit der Forderung nach Entlastung der Reutersbrunnenstraße durch Ausdifferenzierung des KJND an das Jugendamt der Stadt Nürnberg gerichtet und den KJND mit monatlichem Monitoring kontinuierlich eng im Fokus. Eine Duldung der aktuellen nicht mehr zeitgemäßen und nicht kinder-/jugendlichengerechten Unterbringungssituation und räumlichen Ausstattung (u.a. kaum Einzelzimmer, defekte Türen, Renovierungsstau) durch die Heimaufsicht erfolgt ausschließlich wegen der Unverzichtbarkeit des Angebotes und der Leistungen des KJND. Gleichzeitig wird auch die Notwendigkeit geschlossener Inobhutnahmeplätze für Extremfälle, sog. „Systemsprenger“ gesehen, die bislang ebenfalls im KJND mitbetreut werden müssen (siehe 2.).

Wie laufend im JHA und zuletzt auch in der Referentenbesprechung dargestellt, war die jahrelange Suche nach einem weiteren Standort für den KJND sowie Räumlichkeiten für eine Clearingstelle mit geschlossenen Inobhutnahmeplätzen bisher erfolglos.

Mit der Liegenschaft Hermannstraße ist nun ein Objekt in der Prüfung, das es ermöglicht, die beiden Gruppen der Jugendschutzstelle Reutersbrunnenstraße auszulagern und im Erdgeschoss die Clearingstelle mit geschlossenen Plätzen einzurichten. Die Außenstelle Bertha-von-Suttner-Straße wird weiterhin dringend benötigt und bleibt bestehen.

Mit einem Auszug der beiden Gruppen der Jugendschutzstelle wären Vorteile auf mehreren Ebenen verbunden:  Freiwerdende Raumkapazitäten in der Reutersbrunnenstraße können endlich zu einer Ausdifferenzierung der Kindernotwohnung mit einem erweiterten Raumkonzept genutzt werden, was dringend erforderlich ist und worüber bereits mehrfach im Jugendhilfeausschuss berichtet wurde.  Außerdem stünden in der Reutersbrunnenstraße Raumkapazitäten zur Verfügung, um junge Menschen bei Bedarf in besonderen (Einzel-)Settings in Obhut zunehmen.  Im Jugendbereich entstünde ein weiterer Standort mit Einzelzimmern, der aufgrund der räumlichen Aufteilung mit Jugendlichen beiderlei Geschlechts belegt werden kann. So können inkompatible Gruppenkonstellationen an unterschiedlichen Orten (Hermannstraße und Bertha-von-Suttner- Straße) betreut und damit entzerrt werden.  Perspektivisch soll auf dem Gelände Reutersbrunnenstraße für den KJND und das Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) neu gebaut werden, das Hochbauamt ist mittlerweile mit der Planung betraut. Für eine Baustelle dieser Größenordnung müssen die Gruppen des KJND ausgelagert werden. Auch deshalb ist die Hermannstraße als Interimslösung für den KJND in der Bauphase erforderlich. Hinsichtlich des Neubaus Reutersbrunnenstraße ist der Planungsauftrag erteilt. Wann mit einer Realisierung zu rechnen ist, kann derzeit nicht konkret abgeschätzt werden.

2. Einrichtung von geschlossenen Clearingplätzen

Bereits seit vielen Jahren gibt es in Nürnberg die dringende Forderung aus dem Jugendamt, aber auch von den Kooperationspartnern Kinder- und Jugendpsychiatrie, Polizei sowie der Regierung von Mittelfranken nach der Einrichtung einer Clearingstelle für sog. „Systemsprenger“. Dieser dringende Bedarf wird von den anderen mittelfränkischen Jugendämtern, mit denen J im Rahmen einer kommunalen Zweckvereinbarung bereits kooperiert, unbedingt unterstützt. Auch das Familiengericht begrüßt die Einrichtung einer Clearingstelle.

Bei der Zielgruppe geht es um ältere Kinder und jüngere Jugendliche im Alter zwischen ca. 9-10 bis 15 Jahren. Es geht um eine Kapazität von voraussichtlich fünf Plätzen, die ganzjährig bereitzustellen sind, und vorrangig von den mittelfränkischen Jugendämtern belegt werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen dort während der Inobhutnahme in einem geschlossenen Setting intensiv und geschützt betreut und begleitet werden, bis der weitere Weg in eine Anschlusshilfe geklärt ist.

Bedarf von geschlossenen Clearingplätzen: Im Kinder- und Jugendnotdienst in der Reutersbrunnenstraße mit seiner offenen Struktur kann eine bestimmte Zielgruppe, die sich durch massiv delinquentes Verhalten, durch Konsum und Handeln mit und von Drogen, selbst- und fremdgefährdendes Verhalten und zum Teil Prostitution nicht adäquat pädagogisch betreut werden. Der Kinder- und Jugendnotdienst ist aufgrund seiner Konzeption und Betriebserlaubnis keine freiheitsentziehende Einrichtung. Die Kinder und Jugendlichen dieser Zielgruppe kommen und gehen ohne Beachtung von Hausregeln oder pädagogischen Grenzsetzungen. Sie bringen zum Teil langjährige Heimkarrieren mit, sind aufgrund ihres grenzüberschreitenden Verhaltens immer wieder aus Einrichtungen entlassen worden, zum Teil kommen sie aus sozial erheblich belasteten und dysfunktionalen Familienstrukturen, teilweise handelt es sich auch um junge Menschen, die aufgrund einer Lernbehinderung oder Nähe zu einer geistigen Behinderung keine Einsicht in ihr normverletzendes Verhalten haben. Während der Unterbringung in der Reutersbrunnenstraße, die mitunter Monate dauert, weil sich eben gerade aufgrund des Verhaltens keine Anschlussunterbringungen finden,

kann trotz intensiver Bemühungen der Fachkräfte kaum pädagogisch entsprechend des gemeinsam erstellten Hilfeplans mit den jungen Menschen gearbeitet werden. Und es kommt in der näheren Umgebung immer wieder zu massiven Bedrohungen von anderen Kindern und Nachbarn, zu Einbrüchen, Sachbeschädigungen sowie Körperverletzungen. Auch der Sicherheitsdienst in der Einrichtung kann nicht verlässlich ausschließen, dass Drogen und Messer mitgebracht werden.

J hat bereits vor Jahren eine Arbeitsgruppe zur Einrichtung von geschlossenen Clearingplätzen eingerichtet, in der auch die Polizei, die Kinder- und Jugendpsychiatrie, das Familiengericht, die Heimaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken, das Landesjugendamt sowie die Rummelsberger Dienste für junge Menschen vertreten sind. Letztere, weil die Rummelsberger Dienste im Bereich der geschlossenen Unterbringung der einzige regionale Träger mit ausgewiesener Expertise sind und diese sich zu einer Kooperation als Maßnahmenträger bereit erklärt haben. J hat regelmäßig im JHA über die Situation sowie die Bemühungen, gemeinsam mit dem Liegenschaftsamt ein geeignetes Objekt zu finden, berichtet. Bislang scheiterten diese Bemühungen durchgängig an dem Fehlen von geeigneten Immobilien. Die Brisanz der immer wiederkehrenden Situationen wurde in der Vergangenheit auch immer wieder öffentlichkeitswirksam von den Medien aufgegriffen. In Erinnerung ist der Brand im benachbarten Familienzentrum Reuterbrunnenstraße, gelegt durch zwei Jugendliche, die im Kinder- und Jugendnotdienst in Obhut genommen waren, mit dem die Einrichtung komplett zerstört wurde. Zuletzt im März 2021 hat die PI West nach einer Eskalation, die den Einsatz von mehreren Streifenwägen und USK erforderlich machte, erneut dringend die Bereitstellung einer Clearingstelle gefordert.

Clearingstellen in Bayern: Clearingstellen nahmen ihren Ausgang im Jahr 2000, als in Folge der Tötung eines Rentners in einer Münchener U-Bahn (der Fall „Mehmet“) auf Veranlassung des Bayerischen Innenministeriums gemeinsam mit dem Sozialministerium Einrichtungen geschaffen wurden, in denen Kinder und jüngere Jugendliche für eine gewisse Dauer geschlossen untergebracht werden, um eine pädagogische Intervention zu eröffnen, eine umfassende sozialpädagogische Diagnostik zu leisten, geeignete Anschlusshilfen vorzubereiten und die jungen Menschen vor fremd- und selbstverletzendem Verhalten zu schützen. Solche Einrichtungen wurden an vier Standorten in Bayern geschaffen, nicht aber in Mittelfranken. Warum Mittelfranken nicht bedacht wurde, ist heute nicht mehr nachvollziehbar. Möglicherweise wurde davon ausgegangen, dass mit der geschlossenen Einrichtung in Rummelsberg bereits die Möglichkeit der geschlossenen Unterbringung vorhanden sei. Unberücksichtigt blieb jedoch, dass diese als stationäre Einrichtung konzeptionell völlig anders ausgelegt ist und den Bedarf in der Phase der Inobhutnahme nicht decken kann. Es ist jedenfalls regelmäßig so, dass in dringenden Fällen in der nächst gelegenen Clearingstelle in Würzburg kein Platz zu bekommen ist. Zuletzt haben in der mittelfränkischen Jugendamtsleitertagung im März 2021 alle Jugendamtsleitungen erneut den dringenden Bedarf nach einer solchen Clearingstelle bestätigt.

Fazit: Es ist aus einer jugendhilfepolitischen, pädagogischen, aber auch stadtpolitischen Erwägung dringend geboten, dieses Vorhaben nun in Nürnberg zu forcieren und entsprechend auf den Weg zu bringen. Die Clearingstelle soll durch die Rummelsberger Dienste betrieben werden. Der Träger wäre in einem Untermietverhältnis zur Stadt Nürnberg. Üblicherweise werden die Kosten für den Betrieb derartiger Einrichtungen über Tagessätze für belegte Plätze durch die belegenden Jugendämter refinanziert.

3. Kostenschätzung

Das Liegenschaftsamt hat das Objekt begutachtet und die Kaltmiete für angemessen befunden. Das Jugendamt würde ca. die Hälfte der angemieteten Fläche nutzen. Für die Auslagerung der Jugendschutzstelle entstehen voraussichtlich Mietkosten incl. Nebenkosten von 7.500 € – 8.500 € pro Monat, je nach Vertragsdauer. Der Tagessatz für die Inobhutnahmeplätze der Jugendschutzstelle und der Kindernotwohnung wird auf Basis einer Gebührensatzung durch die Stadt Nürnberg auf der Grundlage der Personal- und Betriebskosten festgesetzt, dieser müsste dann entsprechend angepasst werden.

Derzeit sind die Kosten noch nicht bezifferbar, die für die baulichen Maßnahmen für die Herstellung einer geschlossenen Clearingstelle anfallen werden. Hierzu laufen Vorgespräche zwischen den Rummelsberger Diensten und dem Vermieter bzw. seiner Hausverwaltung. Die Durchführung wird voraussichtlich durch den Vermieter übernommen und die Baukosten auf die Miete der Clearingstelle umgelegt. Die Refinanzierung kann dann über Tagessätze durch das belegende Jugendamt erfolgen. Eine Vorinvestition durch die Stadt Nürnberg oder die Rummmelsberger Dienste wäre nicht erforderlich.

Der Tagessatz für die geschlossenen Clearingplätze wird durch die regionale Entgeltkommission Franken im Rahmen der Vorschriften der §78a ff SGB VIII festgesetzt. Der Tagessatz vergleichbarer Einrichtungen in Bayern bewegt sich zwischen ca. 450 € und 600 €.

Die Refinanzierung der Kosten beider Einrichtungen erfolgt somit aus dem Haushalt der wirtschaftlichen Jugendhilfe des jeweils belegenden Jugendamts. Erfahrungsgemäß liegt der Anteil der Belegung durch das Jugendamt Nürnberg bei ca. 75 bis 80 %, der der mittelfränkischen Jugendämter entsprechend bei 20 bis 25 %. Da für die besonders herausfordernde Zielgruppe der Clearingstelle auch jetzt schon hohe Tagessätze von den Jugendämtern zu entrichten sind, spielt die zusätzliche finanzielle Belastung in den Hilfen zur Erziehung eine eher untergeordnete Rolle.

4. Personelle Auswirkungen

Die Heimaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken ist in die Planungen intensiv eingebunden. Der personelle Mehrbedarf für den Betrieb der zusätzlichen Außenstelle des KJND wird sich voraussichtlich in einer Funktionsstelle Fachdienst sowie ggf. höchstes ein bis zwei zusätzlichen Stellen SozialpädagogIn abbilden. Mit einer Berechnung des Personalbedarfs ist im Herbst 2021 zu rechnen.

Die personelle Ausstattung der Clearingstelle wird ebenfalls in diesem Zeitraum zwischen den Rummelberger Diensten und der Heimaufsicht unter Einbindung von J ermittelt.

Für eine Anmietung und Realisierung des Objektes Hermannstr. 9 ist ein fachlicher Beschluss des JHA und in der Folge des Rechts- und Wirtschaftsausschusses (RWA) erforderlich.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 30.09.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kinder- und Jugendhaus mit jugendkultureller Nutzung und Trendsporthalle mit

Außenbereich; hier: hier: Rahmenkonzept und Standortsicherung

Anlagen: 4.1 Entscheidungsvorlage 4.2 Rahmenkonzept KiJH mit Trendsporthalle

Sachverhalt (kurz):

Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 18.09.2019 ein abgestimmtes Rahmenkonzept für eine kombinierte Gesamteinrichtung aus Kinder- und Jugendhaus mit jugendkultureller Nutzung und Trendsporthalle mit Außenbereich zu erstellen und einen geeigneten Standort zu suchen und zu sichern. Das nun vorliegende, mit allen relevanten Beteiligten in einem breit angelegten Beteiligungs-, Informations- und Abstimmungsverfahren erstellte Rahmenkonzept stellt ein tragfähiges Fundament für die weiteren Planungsprozesse dar. Außerdem konnte mit der im Stadtplanungsausschuss am 29.10.2020 festgelegten Fläche in der Rothenburger Straße ein hervorragender Standort für die Gesamteinrichtung gefunden werden. Die Trägerschaft für die Gesamteinrichtung wird mithilfe eines Interessenbekundungsverfahrens ermittelt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen Leitlinie 7: Bürgerschaftliches Engagement stärken Leitlinie 8: Stadt als Lebensraum, Stadtteile sozial nachhaltig entwickeln Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rahmenkonzept eröffnet allen jungen Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Geschlecht oder Behinderung, eine Nutzung dieses KJH.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stpl, SpS, SÖR

KJR, BSJ

Trendsportszenen, Sportvereine

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss wird um fachliche Zustimmung gebeten. Die Verwaltung des Jugendamts wird mit der Umsetzung beauftragt und das Vorhaben in den Prozess des Bauinvestitionscontrollings (BIC-Prozess) sowie zum Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) entsprechend anzumelden.

Entscheidungsvorlage Kinder- und Jugendhaus mit jugendkultureller Nutzung und Trendsporthalle mit Außenbereich

hier: Rahmenkonzept und Standortsicherung

Einleitung

Mit dem Beschluss im Jugendhilfeausschuss (JHA) vom 18.09.2019 wurde die Verwaltung beauftragt auf Basis der damals vorgelegten Entscheidungsvorlage für eine kombinierte Gesamteinrichtung aus Kinder- und Jugendhaus mit jugendkultureller Nutzung und einer Trendsporthalle mit Außengelände zum einen ein zwischen den Geschäftsbereichen abgestimmtes Rahmenkonzept unter Beteiligung des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KJR), der Bayerischen Sportjugend (BSJ) und unter Einbeziehung der Initiativen zu entwickeln und zum anderen einen geeigneten Standort für einen Neubau oder in einem Bestand zu suchen und zu sichern.

Methodisches Vorgehen, Beteiligungs-, Informations- und Abstimmungsprozesse bei der Er-

stellung des Rahmenkonzeptes

Das hier vorgelegte Rahmenkonzept ist das Ergebnis eines sehr breit angelegten Beteiligungs-, Informations- und Abstimmungsprozesses der vergangenen zwei Jahre.

Auf Grundlage des JHA-Beschlusses von 2019 fanden zur Erstellung des Rahmenkonzeptes mehrere Abstimmungen mit dem KJR, der BSJ und dem Jugendamt als den relevanten Fachstellen für Themen der Kinder- und Jugendarbeit statt.

Parallel wurden Abstimmungsverfahren mit den städtischen Dienststellen SportService (SpS), Stadtplanungsamt (Stpl) und Service Öffentlicher Raum (SÖR) durchgeführt.

Außerdem waren bei der Erstellung des Rahmenkonzeptes fortlaufend die Vertreter/-innen der verschiedenen Trendsportszenen und Trendsportarten am Prozess beteiligt.

Ebenfalls wurden die drei aufgrund ihrer breiten Mitgliedsstruktur oder der Nähe zum Standort relevanten Sportvereine (Post SV Nürnberg e.V., ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. und SGV Nürnberg Fürth 1883 e.V.) beteiligt und über den jeweiligen Sachstand informiert.

Somit konnte unter frühzeitiger, kontinuierlicher und breiter Einbindung aller relevanten Beteiligten sichergestellt werden, dass sich die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen im Rahmenkonzept abbilden.

Aufbau des Rahmenkonzeptes

Das hier vorgelegte Rahmenkonzept definiert die Eckpunkte für die kombinierte Gesamteinrichtung aus Kinder- und Jugendhaus mit jugendkultureller Nutzung und Trendsporthalle mit Außengelände.

Dazu wurden folgende Themenbereiche ausgeführt:  Beschreibung der Vorgehensmethodik und der Beteiligungsformate  Erläuterung der Begriffe Trendsport und urbane Bewegungskultur  Beschreibung der verschiedenen Zielgruppen  Ausführungen zum Standort  Benennung der normativen und konzeptionellen Grundlagen  Darlegung des modularen Aufbaus der Gesamteinrichtung  Anforderungen an Management und Betrieb  Aussagen zur strukturellen Ausstattung  Ausführungen zur Trägerschaft

Damit sind alle zum jetzigen Zeitpunkt relevanten Inhalte und Handlungsfelder für die kombinierte Gesamteinrichtung aus Kinder- und Jugendhaus mit jugendkultureller Nutzung und einer Trendsporthalle mit Außengelände ausgeführt.

Der Jugendhilfeausschuss wird um fachliche Zustimmung zum Rahmenkonzept gebeten, um auf dieser Basis das innovative Projekt in Nürnberg weiter voranzutreiben.

Kinder- und Jugendhaus mit jugendkultureller Nutzung, Trendsporthalle mit Außenbe-

reich für urbane Bewegungskultur – Rahmenkonzept

Stand: 20.07.2021 1. Einführung

  1. Methodisches Vorgehen und partizipative Beteiligung

  2. Begriffsbestimmung Trendsport und urbane Bewegungskulturen

  3. Zielgruppen 4.1 Junge Menschen aus dem sozialen Nahraum 4.2 Szenen aus Trendsport und urbaner Bewegungskultur aus Nürnberg 4.3 Sportvereine und Initiativen 4.4 Schulen und sonstige Betreuungseinrichtungen

  4. Standort

  5. Normative und konzeptionelle Grundlagen 6.1 Gesetzlicher Auftrag 6.2 Grundprinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 6.3 Dienstleistungen 6.4 Einrichtungsspezifische Arbeitsmethoden und Arbeitsansätze

  6. Module der Gesamteinrichtung 7.1 Kinder- und Jugendhaus 7.2 Halle für Trendsport und urbane Bewegungskultur 7.3 Außengelände und Außenflächen 7.4 Jugendkulturelle Nutzung und Events

  7. Management und Betrieb

  8. Strukturelle Ausstattung der Gesamteinrichtung 9.1 Technische und bauliche Ausgestaltung 9.2 Personal 9.3 Kosten

  9. Trägerschaft

1. Einführung

Der Beschluss im Jugendhilfeausschuss (JHA) vom 18.09.2019 beauftragt die Verwaltung auf Basis der vorgelegten Entscheidungsvorlage für eine kombinierte Trendsporthalle aus Kinder- und Jugendhaus mit jugendkulturellen Räumlichkeiten und einer Halle mit Außengelände zum einen ein zwischen den Geschäftsbereichen abgestimmtes Rahmenkonzept unter Beteiligung des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KJR), der Bayerischen Sportjugend (BSJ) und unter Einbeziehung der Initiativen zu entwickeln und zum anderen einen geeigneten Standort für einen Neubau oder in einem Bestand zu suchen und zu sichern.

Die Verbindung von Sport und Jugendhilfe hat in Nürnberg eine lange Tradition. So hatte das Nürnberger Forum der Kinder- und Jugendarbeit 2007 – noch ganz unter den positiven Nachwirkungen der Fußballweltmeisterschaft 2006, bei der Nürnberg einer der Austragungsorte war – den Titel „Sport und Jugendhilfe“. Neben verschiedenen sportfachlichen und sportpraktischen Beiträgen wurde auch „Das Konzept für ein Modellprojekt Sport und Jugendhilfe in Nürnberg“ vorgestellt. Das Konzept wurde gemeinsam vom Jugendamt und der Bayerischen Sportjugend erstellt und stellte die gemeinsamen Schnittpunkte und den Ausbau einer noch stärkeren Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Sports und der Jugendhilfe in Nürnberg heraus.

Als ein direktes Ergebnis des Konzepts Sport und Jugendhilfe konnte durch den Beschluss im JHA am 18.09.2008 das Kinder- und Jugendhaus Pastorius geplant, konzeptionell umgesetzt und im September 2019 eröffnet werden, das den Schwerpunkt Sport und gesunde Ernährung hat. Die Einrichtung wird in Kooperation mit der Bayerischen Sportjugend geführt. Zusätzlich wurde die „Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe“ in der Einrichtung verortet, um die im Konzept erarbeiteten Ziele schrittweise umzusetzen.

Grundsätzlich sind Trendsportarten bei Jugendlichen und Heranwachsenden beliebt. Ein beachtlicher Teil von Kindern und Jugendlichen betreibt selbst Trendsportarten, meist außerhalb von Sportvereinen.

2. Methodisches Vorgehen und partizipative Beteiligung

Bereits noch im Jahr 2019 begannen auf Grundlage des JHA-Beschlusses vom September die Abstimmungsgespräche zwischen dem Jugendamt, des KJR und der BSJ. Darüber hinaus wurde die fachliche Position des SportService eingeholt.

Im Februar 2020 haben Mitarbeitende des KJR, der BSJ und des Jugendamts gemeinsam mehrere Trendsporthallen mit unterschiedlichen Trägermodellen in Nordrhein-Westfalen besucht. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse flossen in dieses Rahmenkonzept maßgeblich mit ein.

Ebenfalls wurden die Vertreter der örtlichen Trendsportszenen, die bereits seit Jahren ihren Bedarf an einer Trendsporthalle, zum Beispiel über „laut!“, das Beteiligungsformat für Jugendliche, artikulierten, von Beginn an in die Planungen mit eingebunden.

Und zuletzt gab es Abstimmungstreffen mit Vertretern großer Sportvereine, um deren Interessen und Bedürfnisse mit einzubinden.

Einig waren sich alle Beteiligten, dass es sich bei der Gesamteinrichtung um ein Kinder- und Jugendhaus mit jugendkultureller Nutzung in Kombination mit einer Trendsporthalle mit Außenbereich für urbane Bewegungskultur für möglichst alle Jugendszenen handeln soll. Dieser Grundgedanke ist die Basis des vorliegenden Rahmenkonzepts, es baut auf der Entscheidungsvorlage im JHA vom September 2019 auf.

Der weitere Aufbau des Konzepts ist wie folgt: nach einer Begriffsbestimmung von Trendsport und urbaner Bewegungskultur werden die verschiedenen Zielgruppen beschrieben und Aussagen zum Standort getroffen. Im anschließenden konzeptionell-fachlichen Teil werden die gesetzlichen Grundlagen und

die Grundprinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und deren Dienstleistungen sowie die allgemeinen und Einrichtungsspezifischen Arbeitsmethoden und Arbeitsansätze erläutert. Im Weiteren beschäftigt sich das Rahmenkonzept mit den einzelnen Modulen, dem Management und dem Betrieb der Gesamteinrichtung sowie mit der strukturellen Ausstattung. Im letzten Punkt des Konzepts wird die Trägerschaft behandelt.

3. Begriffsbestimmung Trendsport und urbane Bewegungskulturen

Trendsport

Der Begriff „Trend“ leitet sich aus dem Englischen „to trend“ ab und bedeutet „sich erstreckend oder in eine bestimmte Richtung verlaufend“. Ein Trend zeigt demnach an, in welche Richtung sich bestimmte Dinge in der Zukunft entwickeln werden oder können, er zeigt eine Entwicklungstendenz auf. Zum Trend wird eine Entwicklung allerdings erst dann, wenn sie eine gewisse Anzahl an Personen betrifft oder bewegt sowie eine gewisse Zeitdauer umfasst und damit als gesellschaftlich relevant empfunden wird. Trendsport befindet sich in einem stetigen Wandel. Eine Abgrenzung zu Funsportarten ist oft schwierig, die Übergänge sind fließend.

Trendsportarten weisen gemeinsame Merkmale auf. Dazu gehört, dass bereits existierende sportliche Aktivitäten verändert oder neu kombiniert werden. Trendsport ist mehr als Sport. Er ist innovativ, erfindet sich immer wieder neu und unterliegt einem besonderen Lifestyle in Kleidung, Musik etc. Es geht primär um das Ausprobieren von Tricks, um die Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten, um das Erweitern der körperlichen und mentalen Kompetenzen. Es geht weniger um den Wettkampf oder um Gewinnen

fentlichen Plätzen steht absolut im Vordergrund. Das Teilen der erbrachten neuen Sprünge, Moves etc. auf den Social Media Plattformen ist dabei ein wichtiger Bestandteil.

In den verschiedenen Szenen wird der etablierte Begriff Trendsport oft durch den Begriff urbane Bewegungskultur erweitert.

Urbane Bewegungskultur

In verschiedenen fachlichen Publikationen zum Thema wird urbane Bewegungskultur als Überbegriff für alle durch die Lebenslagen und Sozialmilieus geprägten Bewegungskünste, wie zum Beispiel Fitness, Akrobatik, Gymnastik und Tanz, verwendet. Ihren Ursprung hatte die urbane Bewegungskultur dabei in den Großstädten, wobei sie mittlerweile ebenso im ländlichen Raum verortet ist. In der urbanen Bewegungskultur geht es in erster Linie um das meist gemeinsame Erlebnis, das Vergleichen und Überbieten steht – anders als im organisierten Wettbewerbssport – nicht im Vordergrund. Junge Menschen setzen sich hier mit ihrer Natur und Umwelt auseinander, um bewusst ihre individuellen körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten in der gemeinsamen Szene einzusetzen, zu entwickeln und darstellen zu können. Zum Beispiel ist Parkour eine Bewegungsform, die die gewohnte Routine durchbricht. Viele Dinge, die wir als Hindernis wahrnehmen, werden im Parkour zum Weg.

In diesem Rahmenkonzept werden die beiden Begriffe Trendsport und urbane Bewegungskultur synonym verwendet.

Im Folgenden die Beschreibung der wichtigsten Szenen in Nürnberg:

Scooter-Fahrer

Die Scooter-Szene ist an allen Skateranlagen in Nürnberg aktiv vertreten und bildet in den Nachmittagsstunden die zahlenmäßig größte Gruppe. Es sind vor allem Kinder und junge Jugendliche, die Scooter fahren. Die Szene ist noch unorganisiert und bildet oft die Vorstufe zum Skateboardfahren oder anderer Individualsportarten.

Skater und Inliner

Die organisierte Skater- und Inlinerszene mit etwa 300 Aktiven ist relativ gut vernetzt und organisiert. In den Sommermonaten findet man die Jugendlichen und jungen Erwachsenen an den verschiedenen

Skateanlagen Nürnbergs, von denen einige sanierungsbedürftig sind und in naher Zukunft ausgebessert und erneuert werden. In den Sommermonaten werden häufig auch öffentliche Plätze genutzt.

Bouldern und Klettern

Die Boulder- und Kletterszene ist mit mindestens 800 Aktiven die zahlenmäßig größte Szene in Nürnberg. Bouldern wird dabei im Gegensatz zum klassischen Klettern ohne Kletterseil und Klettergurt nur in verletzungsfreier Absprunghöhe durchgeführt. Der Sport wird vorrangig außerhalb von Vereinsstrukturen und in kommerziellen Hallen praktiziert. Die Beliebtheit der Sportart nimmt weiterhin zu.

Biker

Die aktive BMX- und Dirtbikeszene wird auf insgesamt 200 Personen geschätzt. Die Dirtbikeszene trifft sich zum Beispiel im Wald am Schmausenbuck. Dort haben sie sich eine eigene Strecke gebaut, die auch Biker außerhalb Nürnbergs nutzen. Im Haushalt 2021 wurden vom Stadtrat Mittel für den Bau eines Bikeparks am Schmausenbuck eingestellt und beim Bayerischen Landessportverband (BLSV) wurde ein Förderantrag gestellt. In einem Runden Tisch soll ein Konzept unter Beteiligung des Post SV erstellt werden. Eine Umsetzung der Umbaumaßnahmen ist für 2021 geplant. Beim TSV Fischbach NBG. e.V. entsteht gerade auf zwei alten Tennisplätzen in Eigenregie eine Mountainbike- bzw. BMX-Strecke. Die BMX-Szene sucht nach eigenen Aussagen dringend nach Indoor-Trainingsmöglichkeiten und könnte sich eine Kooperation mit Mountainbikern und Skatern sehr gut vorstellen.

Parkour

Die Parkourszene Nürnbergs trifft sich an der Anlage im Westtorgraben, am Spot des Kinder- und Jugendhauses Klüpfel, in angemieteten Sporthallen sowie auf öffentlichen Plätzen wie dem Gewerbemuseumsplatz und dem Kornmarkt in der Innenstadt. Die Szene ist gut vernetzt und zum Teil bereits im „Parkour.org Nürnberg“ organisiert. So betreibt „Parkour Regensburg e. V.“ eine eigene Halle in Regensburg mit Skatern, BMX und einem Boule-Club. Das Netzwerk „Parkour.org“ in Nürnberg bietet bereits heute schon Workshops an Nürnberger Schulen an und beteiligt sich am städtischen Sommerferienprogramm. Die Bayerische Sportjugend Nürnberg hat bereits mehrfach Fortbildungen für Jugend- und Übungsleiter/-innen zum Thema Parkour angeboten.

E-Sport

Die E-Sportszene ist noch relativ neu, erhält aber gerade großen Zulauf. Die Bewertung als Sport von den Sportverbänden ist umstritten, die Diskussion darüber aber noch nicht abgeschlossen. Die Szene wünscht sich für Events Hallenkapazitäten für ca. 100 Teilnehmer/-innen plus Zuschauer/-innen sowie die Anerkennung durch die Sportverbände. Große Fußballvereine wie der 1. FC Nürnberg haben schon eigene E-Sportabteilungen gegründet, die in kommerziellen Ligen spielen. Der 1. FC Feucht e.V. startete im Frühjahr 2020 eine E-Sport-Liga. In den städtischen Kinder- und Jugendhäusern ist E-Sport ein attraktives Angebot mit hoher Entwicklungsdynamik.

Weitere Individualsportarten

Neben den mittlerweile etablierten Trendsportarten gibt es eine Reihe weiterer Bewegungskulturen, wie Slackline, Streetball, Calisthenics, Jugger, Akrobatik, Crossfit-Tanzen etc. Diese befinden sich ebenso wie die bereits beschrieben Trendsportarten stets in Bewegung und im Wandel.

Die bestehenden Szenen sind dabei offen und junge Menschen wandern in jungen Jahren oft durch verschiedene Trendsportarten und Bewegungskünste, bis sie meist „ihre“ Leidenschaft entdecken. In der Gesamteinrichtung aus Kinder- und Jugendhaus und Trendsporthalle mit Außenfläche soll ein Raum geschaffen werden, an dem Trendsport und urbane Bewegungskultur in all ihren Ausprägungen ihren Platz finden können. Insbesondere sollen auch sozial und materiell benachteiligte junge Menschen die Angebote wahrnehmen und nutzen können.

Das Kinder- und Jugendhaus mit jugendkultureller Nutzung in Kombination mit einer Trendsporthalle mit Außenbereich spricht eine Vielzahl von Ziel- und Nutzergruppen an. Im Management der Gesamteinrichtung wird genau dies das Kernelement für die breite und erfolgsversprechende Nutzung mit möglichst vielen unterschiedlichen Nutzungsanforderungen sein.

Entscheidend wird dabei sein, dass die unterschiedlichen Nutzungsgruppen zum einen eine gewisse Bindung zu „ihrer“ Einrichtung entwickeln und zum anderen möglichst schon ab der Planungsphase an der späteren Ausgestaltung beteiligt sein werden. Dieser Prozess sollte möglichst niederschwellig erfolgen und auch mithilfe verschiedener Social Media-Plattformen begleitet werden.

Eine kombinierte Lösung aus einem Kinder- und Jugendhaus mit jugendkultureller Nutzung mit einer Trendsporthalle mit Außenbereich für urbane Bewegungskultur ist der richtige Ansatzpunkt, um die Trendsportszenen und ihre spezifischen jugendkulturellen Ansätze zu vereinen. In Nürnberg besteht ein großer Bedarf an Angeboten im Bereich Trendsportarten, der allerdings bisher nur teilweise und nur von kommerziellen Anbietern mit zum Teil hohen Preisen abgedeckt wird. Materiell schlechter gestellte junge Menschen können diese Angebote entweder nicht oder nur eingeschränkt nutzen, da ihnen die finanziellen Ressourcen fehlen. Gerade diese jungen Menschen sind in erhöhtem Maße Besucher/innen der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, denn die dort bereitgestellten Angebote wie Offener Treff, Gruppen- und Projektarbeit, Beratung und Einzelfallhilfe, Selbstverwaltung etc. sind kostenlos und niederschwellig für alle nutzbar.

4. Zielgruppen

Aufgrund der verschiedenen Funktionen der Gesamteinrichtung ergeben sich nachfolgende Zielgruppen.

4.1 Junge Menschen aus dem sozialen Nahraum

Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind offen für alle. Die Angebote sind nach Zielgruppen ausdifferenziert, oft erfolgt eine Schwerpunktsetzung auf Angebote für Teilzielgruppen. So wenden sich die Angebote der Kinder- und Jugendhäuser primär an junge Menschen von 6 bis 21 Jahren, teilweise nehmen aber auch junge Menschen durch Gruppenbildung oder „soziales Alter“ bis 27 Jahren vor allem Angebote wie Selbstverwaltung, Beratung und Einzelfallhilfe in Anspruch.

Dabei werden vor allem die Aspekte Offenheit, Niederschwelligkeit und Ganzheitlichkeit als Prinzip berücksichtigt. Je nach sozialem Umfeld kann das Angebot einer Einrichtung besonders den Kindern und Jugendlichen gelten, die aufgrund individueller, gesellschaftlicher oder stadtteilbezogener Bedingungen besonderer Förderung bedürfen.

Die Einrichtungen stellen in einem kleinräumig festgelegten stadtteilorientierten Einzugsbereich eine zentrale Anlaufstelle für die Kinder und Jugendlichen des jeweiligen Stadtteils dar mit ausdifferenzierten stadtteilorientierten und zielgruppenspezifischen Angeboten. Die Angebote werden individuell auf die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil der jeweiligen Einrichtung zugeschnitten.

Die kombinierte Einrichtung aus Kinder- und Jugendhaus und Trendsporthalle mit Außenbereich versteht sich daher als niederschwelliger Anlaufpunkt für alle jungen Menschen aus dem umliegenden und näheren Sozialraum, denen unabhängig von kulturellem Hintergrund, sozialem und materiellem Status die Nutzung der verschiedenen Angebote ermöglicht werden soll.

Die unter „5. Standort“ aufgeführte Verortung an der Rothenburger Straße zwischen Lehrberger und Regelsbacher Straße soll hier bereits sozialräumlich ausgeführt werden.

Der Standort liegt genau an der Schnittstelle zwischen dem Planungsbereich (PB) 22 Großreuth bei Schweinau und dem PB 23 Ley, Höfen, Gaismannshof, Kleinreuth bei Schweinau, Sündersbühl (Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit 2017).

Die beiden Planungsbereiche sind durch eine heterogene Nutzungsstruktur aus Wohnquartieren und gewerblicher Nutzung gekennzeichnet. Zu den bereits abgeschlossenen Bautätigkeiten, zum Beispiel im „Village“ (ehemaliges US-Army-Hospital), steht die weitreichende bauliche Erschließung des Tiefen Feldes an, das bisher größtenteils landwirtschaftlich genutzt wird.

In direkter Nachbarschaft befindet sich die Johann-Pachelbel-Realschule und Fachoberschule, die Sportanlage der SG Nürnberg-Fürth und die neue U-Bahnstation der U3 Großreuth bei Schweinau.

Es leben in beiden Planungsbereichen fast 2.200 junge Menschen zwischen 6 und 21 Jahren (Stand 2017), Tendenz steigend. Regelmäßige und feste Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind bisher in beiden Planungsbereichen nicht vorhanden. In der Jugendhilfeplanung wurde daher ein Standort im PB 22 oder 23 dringend gefordert.

4.2 Szenen aus Trendsport und urbaner Bewegungskultur aus Nürnberg

In Nürnberg gibt es – wie bereits beschrieben – etliche Szenen, die seit vielen Jahren aktiv und in der Öffentlichkeit präsent sind. Die Skater- und Scouter-Szenen treffen sich bei entsprechend gutem Wetter in den Anlagen am Spittlertorgraben, an der Münchner Straße und am Pferdemarkt oder nutzen den Kornmarkt zum Fahren und Trainieren. Die Parkourszene nutzt unter anderem die Parkouranlagen und -spots am Maxtorgraben und am KiJH Klüpfel. Die Biker-Szene der Dirtbiker und der BMXler fährt auf selbst gebauten Rampen am Schmausenbuck und in Zerzabelshof und die Boulder-Szene nutzt verschiedene Hallen von Sportvereinen oder vor allem kommerziellen Anbietern in Nürnberg, um ihren Sport auszuüben.

Allen Outdoorszenen ist dabei gemeinsam, dass sie bei schlechtem Wetter oder in den kalten Wintermonaten in Nürnberg keinen Ort haben, wo sie ihren Sport ausüben können. Die kombinierte Gesamteinrichtung wird diese Lücke schließen. Dabei soll aber die Trendsporthalle nicht nur als Ausweichmöglichkeit bei Nässe und Kälte dienen, das Ziel wird sein, z. B. durch Workshops und Kurse, aber auch durch besondere Events, die Szenen im Sommer und bei gutem Wetter in die Einrichtung zu bekommen um eine zwar saisonal unterschiedlich intensive, aber dennoch möglichst ganzjährige Bindung der jungen Menschen an die Trendsporthalle herzustellen.

4.3 Sportvereine und Initiativen

Die Gesamteinrichtung steht ganzjährig auch Sportvereinen und Initiativen zur Verfügung, dabei primär den jungen Menschen, die in den Vereinen bzw. Initiativen organisiert und engagiert sind. Dazu werden Zeitkontingente eingeplant, in denen diese die Halle für vereinsbasierte Aktivitäten nutzen können. Diese sollten im Kontext Trendsport und urbane Bewegungskultur stehen. Dazu werden die Nutzungszeiten den beiden Nutzergruppen bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt.

Besonders in den Sommermonaten können diese Zeitfenster noch zusätzlich ausgeweitet werden, falls die Szenen dann vermehrt ihrem Sport an den Anlagen und im öffentlichen Raum ausüben.

Grundsätzlich sind alle Nürnberger Sportvereine mit bestehenden Trendsportsparten als potenzielle Kooperationspartner in der Trendsporthalle angesprochen, die Halle zu festen Zeiten zu nutzen.

Es bieten bereits mehrere Sportvereine Sportarten an, die unter Trendsport zu fassen sind.

Exemplarisch wären hier zu nennen:  Post SV e.V. (Mountainbike, Stand-Up-Paddling, Calisthenics, Freeletics, Inline-Hockey, Bouldern)  TSV Fischbach e.V. (Bike-Abteilung mit eigenem Bike-Park)  SPVGG Mögeldorf 2000 e.V. (Inliner)  1. FC Nürnberg e.V. (E-Sports, Inliner, Bike-Polo)  TSV 1846 e.V. (Bouldern)  DJK Nürnberg Eibach e.V. (E-Sports)

 TV Gleißhammer 1862 e.V. (Trakour, eine Indoorvariante von Parkour).

Der Träger der Gesamteinrichtung wird frühzeitig die entsprechenden und relevanten Vereine beteiligen.

4.4 Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen

Um den ungedeckten Bedarf aus dem Schulbereich in puncto Sport und Bewegung zu bedienen, werden Kooperationen mit Schulen und mit den unterschiedlichen Betreuungsangeboten durchgeführt.

Die Nutzung kann z. B. als Ganztagsangebot der umliegenden Schulen oder als Kursangebote für Hortgruppen erfolgen.

Kooperationen mit der Jugendsozialarbeit an Schulen (JAS) stellen hier eine zusätzliche sinnvolle Verbindung von Jugendarbeit und Schule dar. Vor allem in den Vormittagsstunden könnten Gruppen- oder Kursangebote im Rahmen des Schulsports und von Sport-AGs eine gelungene Erweiterung des regulären Sportunterrichts für Schüler/-innen sein.

5. Standort

Auf Grundlage des Beschlusses im JHA vom September 2019 hat das Stadtplanungsamt (Stpl) gemeinsam mit dem Jugendamt im November 2019 mit der Standortsuche für die kombinierte Einrichtung aus KiJH und Trendsporthalle begonnen.

Notwendige Standortvoraussetzungen sind dabei eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die Einbindung in einen Sozialraum und ein barrierefreier Zugang.

Der Flächenbedarf für ein Kinder- und Jugendhaus beträgt mindestens 565 m² zuzüglich Cafeteria, Lager- und Sanitärflächen, für eine Trendsporthalle 2.000 m² und für ein Außengelände ebenfalls 2.000 m².

Die Standortsuche orientierte sich im Wesentlichen an den Bedarfsfeststellungen in der Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit 2017. Hierbei wurden besonders die Planungsbereiche berücksichtigt, in denen noch keine regelmäßigen Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vorhanden sind.

Aufgrund der Rahmendaten aus vorhandenen und geplanten Einrichtungen der OKiJA und den noch unversorgten Planungsbereichen erstellte das Stadtplanungsamt (Stpl) daraufhin eine Machbarkeitsstudie und legte im Sommer 2020 ein Instruktionsverfahren auf zum möglichen Standort an der Rothenburger Straße.

Nach breiter Zustimmung durch die Dienststellen wurde die Planung an der Rothenburger Straße am 29.10.2020 in den Stadtplanungsausschuss eingebracht. Dazu begründete Stpl die Festlegung des Standorts an der Rothenburger Straße wie folgt: „bei der Fläche handelt es sich um einen hervorragenden Standort für eine Trendsporthalle in Kombination mit einem Kinder- und Jugendhaus. In Verbindung mit den Außen- und Aktionsflächen hat der Standort Entwicklungspotential für ein Stadtteilzentrum für Kinder und Jugendliche und in Bezug auf Trendsport weit darüber hinaus.“

Im Stadtplanungsausschuss wurde die Strukturplanung einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die konzeptionellen Überlegungen als Grundlage für künftige Konkretisierungen der Rahmenplanung und der Bauleitplanung heranzuziehen.

Zur Veranschaulichung hier die im Stadtplanungsausschuss eingebrachte Strukturplanung mit Verortung des geplanten Kinder- und Jugendhauses mit Trendsporthalle und Außen- und Aktionsflächen:

Abbildung 2

6. Normative und konzeptionelle Grundlagen

Das Fundament für die konzeptionelle, inhaltliche und pädagogische Ausgestaltung der Gesamteinrichtung setzt sich aus dem gesetzlichen Auftrag, den Grundprinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit als Wertesystem für das pädagogische Handeln, den ausdifferenzierten Dienstleistungen und Arbeitsformen für die konkrete Umsetzung und den einrichtungsspezifischen Methoden und Arbeitsansätze zusammen.

6.1 Gesetzlicher Auftrag

Die gesetzlichen Grundlagen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit sind im SGB VIII zu finden: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§1, SGB VIII). Hierzu soll Jugendarbeit „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“ (Absatz 3 Satz 1), „Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen“ (Satz 3) und „dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (Satz 4).

Die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit leisten grundlegende Sozialisationsaufgaben für junge Menschen und sind in ihrer Wirkung präventiv. „Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der

Erfüllung der Aufgaben sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern“ (§9, Abs. 3, SGB VIII).

Jugendarbeit hat im System der Jugendhilfe einen unverzichtbaren Stellenwert: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. (§ 11, SBG VIII).

Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören u.a. die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, des Weiteren Sport und Spiel sowie arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit und internationale Jugendarbeit.

Kinder- und Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe nach dem SGB VIII. Bei den für die Jugendhilfe zur Verfügung stehenden Mitteln ist darauf zu achten, dass ein „angemessener Anteil“ für die Jugendarbeit zur Verfügung steht. (§ 79, Absatz 2 Satz 2, SGB VIII).

Jugendarbeit wird dabei angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit von 2017 ist dabei die jugendpflegerische Grundlage für die vorhandenen, fehlenden und noch zu entwickelnden Strukturen und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg.

6.2 Grundprinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Dem Selbstverständnis der Offenen Kinder- und Jugendarbeit liegen Grundprinzipien zugrunde, die in dieser Ausprägung signifikant sind für das Arbeitsfeld und das spezifische Angebotsraster untermauern. Sie spiegeln Praxiserfahrungen wieder und sind aus den konzeptionellen Ansätzen der Offenen Kinderund Jugendarbeit abgeleitet. Sie sind der stichpunktartigen Auflistung der aktuellen Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit 2017 entnommen:

 Offenheit: Einrichtungen sind grundsätzlich offen für alle Kinder und Jugendlichen.  Freiwilligkeit: Die jungen Menschen entscheiden selbst, ob und wann sie kommen.  Niederschwelligkeit: Die Teilnehmenden müssen keine oder kaum Voraussetzungen erfüllen, um die Angebot wahrnehmen zu können.  Parteilichkeit: OKiJA ergreift Partei, vertritt die Interessen der jungen Menschen und übernimmt in Konfliktfällen ihre „Anwaltsfunktion“.  Wertschätzung: Die Anwesenden gehen respektvoll und wertschätzend miteinander um.  Bedürfnis-, Lebenswelt- und Alltagsorientierung: Das pädagogische Handeln und die Angebote orientieren sich an den Lebenswelten und -realitäten und dem Alltag von jungen Menschen.  Sozialraumorientierung: Die Lebenswelt muss unter Berücksichtigung des Sozialraums erfasst werden.  Bildungs-, Schul- und Berufsorientierung: Als Ort non-formaler und informeller Bildung hat die Offene Kinder- und Jugendarbeit große Bedeutung in der kommunalen Bildungslandschaft.  Ganzheitlichkeit: Die jungen Menschen werden in Zusammenhang mit ihren biografischen Mustern, sozialen Bezügen und Bedürfnissen gesehen.  Partizipation und Beteiligung: Beteiligung und damit verbunden politische Bildung sind in der Jugendarbeit zentral.  Vertrauensschutz und Anonymität: Vertrauensschutz und Anonymität werden gewährleistet.

 Transparenz: Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind unverzichtbar.  Kontinuität: Kontinuität im Sinne einer regelmäßigen Präsenz und personelle Kontinuität durch ausreichend qualifiziertes Personal muss gegeben sein.  Flexibilität: Die Offene Kinder- und Jugendarbeit lebt mit und von der Veränderung.  Zielgruppenorientierung: Das Prinzip „viele Angebote für Viele“, statt „ein Angebot für Alle“ ist Ausdruck einer differenzierten Zielgruppenorientierung.  Gender Mainstreaming und geschlechtsspezifische Jugendarbeit: Dies bedeutet, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt und Geschlechtszugehörigkeit ein wesentliches Moment der persönlichen Identität ist.  Inklusion: Inklusion wird hier in einem umfassenden Sinne gebraucht, d. h. dass alle Menschen gleiche Zugangsrechte in allen Lebens- und Wirkungsbereichen haben sollen.  Kinderschutzauftrag: Mitarbeiter/-innen der OKiJA wirken ggf. im Rahmen des Schutzauftrags der Jugendhilfe bei der Abwehr von Gefährdungen des Kindeswohls mit.  Einmischung, Vernetzung und Kooperation: Einmischung in Stadtplanung und Stadtentwicklung als auch gesellschaftspolitische Einflussnahme im Interesse der jungen Menschen sind Teil des Auftrags und eine Querschnittsaufgabe.

6.3 Dienstleistungen

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg beinhaltet verschiedene Dienstleistungen, die als reguläre Standardangebotsformate in jedem Kinder- und Jugendhaus mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung durchgeführt werden.

Diese werden im Folgenden genauer beschrieben:

 Alltagstreff für junge Menschen in Form von offener Treff, offene Tür und offener Betrieb als sozialer Treffpunkt ist ein regelmäßiges, offenes und freiwilliges Kernangebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit diversen Spiel-, Sport- und Freizeitangeboten sowie der Möglichkeit zur Kommunikation.  Zusätzliche Angebote im Rahmen eines Offenen Treffs sind betreute, geplante und vorbereitete Angebote für Kleingruppen oder betreute und spontan mit Kleingruppen gemeinsam initiierte Angebote.  Mobile Angebote sind aufsuchende und betreute Freizeit-, Spiel- oder Sportangebote an oft informellen Treffpunkten der Zielgruppe.  Gruppenpädagogische Angebote und Kurse sind angeleitete, vorbereitete, betreute und über längeren Zeitraum regelmäßig stattfindende Angebote für einen festen Personenkreis.  Projekte sind angeleitete, vorbereitete und betreute Angebote, als zeitlich begrenzte experimentelle Erprobung neuer Inhalte und Methoden, die die üblichen Handlungsfelder einer oder mehrerer Einrichtungen erweitern.  Beratung ist die auf Unterstützung angelegte Kommunikation zwischen einer Fachkraft und einem/r Nutzer/-in) mit dem Ziel, eine Frage oder ein Problem zu bearbeiten. Der zeitliche Umfang kann sich von „Tür-und-Angel-Gesprächen“ bis hin zu intensiven und längeren Einheiten erstrecken.  Einzelfallhilfe ist eine vorübergehende intensive Einzelbetreuung oder Begleitung bei der Bewältigung einer besonderen Problemlage.  Ausflüge sind eintägige, geplante, betreute und begleitete Angeboten außerhalb der Einrichtung.  Fahrten sind geplante, betreute und begleitete Angebote für Besucher/-innengruppen mit einer oder mehrerer Übernachtungen außerhalb der Einrichtung.

 In Ferienprogrammen werden Gruppenangebote, Ausflüge, Fahrten, Veranstaltungen explizit zur Freizeitgestaltung in den Ferien angeboten.  Externe Nutzergruppen bedeutet die organisatorisch betreute Raumvergabe an Gruppen, Initiativen, Vereine oder sonstige Personen während oder außerhalb der Öffnungszeiten.  Selbstverwaltung ist eine pädagogisch betreute, eigenständige Nutzung von Räumlichkeiten durch Besucher/-innen der Einrichtung, während oder außerhalb der Öffnungszeiten.  Partizipation meint – neben der Mitbestimmung und Mitgestaltung, die Inhalt aller Dienstleistungen ist – hier die geplante, vorbereitete und formalisierte Mitbestimmung und Mitgestaltung. z.B. durch Voll- oder Hausversammlungen, Jugendrat etc.  Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen und Events sind zeitlich begrenzte und geplante Ereignisse mit einer definierten Zielsetzung.  Initiativen zur Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen sind Vernetzungsgremien des Sozialraums und/oder mit inhaltlichen Themenschwerpunkten, bei denen die Einrichtung als Teilnehmerin oder Organisatorin mitwirkt.

6.4 Einrichtungsspezifische Arbeitsmethoden und Arbeitsansätze

Neben den Dienstleistungen, also den grundlegenden Angebotsformen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, gibt es Methoden und Ansätze in der Gesamteinrichtung aus Kinder- und Jugendhaus und Trendsporthalle, denen eine besondere Bedeutung zukommen und die diese speziellen fachlichen Bezüge inhaltlich unterfüttern. Aufgrund der Besonderheit der Gesamteinrichtung sind Anleihen aus speziellen konzeptionellen Bezügen für die Profilbildung heranzuziehen.

Dazu gehören:

 Sportpädagogik beschäftigt sich mit den Bedingungen, Potenzialen, Grenzen von Körper, Bewegung, Spiel und Sport im Kontext von Erziehung, Bildung und Sozialisation. Sie bezieht sich hauptsächlich auf die praktische Ausübung und Vermittlung sportlicher Aktivität. In der praktischen Anwendung unterscheidet sie sich wesentlich in zwei Interessen: in „sportives Interesse“, also die sportliche Leistungssteigerung und in „humanes Interesse“, also eine umfassende menschliche Entwicklungsförderung.  Inklusive Sportpädagogik / Inklusion und Sport Sport ist eine hervorragende Möglichkeit für Inklusion, denn viele Sportarten können Menschen mit jeglicher Herkunft, sozialem Hintergrund, unterschiedlicher Bildungsniveaus und mit und ohne Behinderung gemeinsam machen. Sport hat viele Facetten, besonders wichtig ist dabei Selbstbestimmung. Jeder sollte entscheiden können, wie er sich bewegt: durch konkurrenzfreies Spiel, im Rahmen von Wettbewerben und Leistungssport oder durch die Stimulation von Sinneseindrücken mit körperlichen Reaktionen darauf. Gemeinsame Aktivitäten können zum Beispiel durch so genannte Innere Differenzierung umgesetzt werden. Bei Innerer Differenzierung wird auf den Ebenen des Inhalts, des Vermittlungsweges oder der Organisationsform so variiert, dass jeder Einzelne sein optimales Potenzial entfalten kann. Das kann sich zum Beispiel auf das Material, Regelanpassungen, Aufgabenstellungen oder die räumlichen Organisationen beziehen.  Erlebnispädagogik ist eine ganzheitliche und klassische Methode der Erziehungs-, Jugend- und Bildungsarbeit. Grundpfeiler sind die Freiwilligkeit der Teilnehmer/-innen, Gruppenorientierung, Erlebnischarakter, Lernen in Situationen mit Ernstcharakter, Handlungsorientierung und Ganzheitlichkeit. Erlebnispädagogik fördert die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Teilnehmer/-innen durch physische, psychische und soziale Herausforderungen. In der Erlebnispädagogik liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf dem Ausbau sozialer Kompetenzen. Die Bereitschaft zur Kooperation und die Fähigkeit zur Gruppenintegration sind wesentliche Bestandteile erlebnispädagogischer Methoden.

 Medienpädagogik ist nicht erst durch die Digitalisierung der Lebenswelt junger Menschen zu einem zentralen Ansatz in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit geworden. Ziel medienpädagogischer Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ist die individuelle Erlangung von Medienkompetenz. Der Einfluss und die Bedeutung vor allem von Social Media im Leben junger Menschen ist beträchtlich.  Jugendkulturarbeit nimmt selbstorganisiertes Handeln und Lernen in Peergroups in den Fokus und setzt an den Interessen und an der Lebenswelt junger Menschen an. Jugendkulturarbeit ist grundsätzlich ergebnisoffen und regt junge Menschen dazu an, Gestaltungsräume und Ressourcen selbstbestimmt wahrzunehmen.

7. Module der Gesamteinrichtung

Die Verwirklichung einer Gesamteinrichtung für Trendsporthalle und urbane Bewegungskultur in Nürnberg bietet einen innovativen Ansatz in der sportorientierten offenen Jugendarbeitslandschaft und bereichert sie somit nachhaltig. Dies ist eine große Chance, um die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg inhaltlich, methodisch und konzeptionell weiterzuentwickeln und die Landschaft der Jugendarbeit um ein weiteres und im Großraum bisher einmaliges Angebotsformat zu bereichern.

Die Kombination aus beiden Ansätzen – Offene Kinder- und Jugendarbeit und urbane Bewegungskulturen bzw. Trendsport – wird durch die elementaren Arbeitsprinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Offenheit, Freiwilligkeit, Niederschwelligkeit und Partizipation) für die Trendsportszenen einen Rahmen schaffen, in dem sie sich einerseits mit ihrem vorhandenen Organisationsgrad aufgehoben und integriert fühlen können, andererseits aber auch ihre Freiheit und Ungebundenheit behalten können, die diese Szenen so attraktiv für Jugendliche machen.

Auch wenn nun die einzelnen Module Kinder- und Jugendhaus, Halle, Außenbereich und jugendkulturelle Nutzung getrennt voneinander dargestellt werden, gibt es in der Ausgestaltung viele Überschneidungspunkte.

7.1 Kinder- und Jugendhaus

Das Kinder- und Jugendhaus richtet sich als stadtteilorientierte Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 6 bis max. 27 Jahren aus dem Planungsbereich 22 Großreuth bei Schweinau und dem Planungsbereich 23 Leyh, Höfen, Gaismannshof, Kleinreuth bei Schweinau, Sündersbühl, in denen bislang noch keine regelmäßigen stadtteilorientierten Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit existieren. Dabei steht die Verbesserung der Freizeitund Lebenssituation, die Vermeidung von Benachteiligungen und die Eröffnung von Zugängen zu jugendkulturellen und sportlichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen im Vordergrund.

Folgende Ziele liegen den Angeboten zu Grunde:  Begleitung von jungen Menschen und Förderung in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung.  Erleben von Vielfalt und Offenheit; Trainieren des sozialen Miteinanders.  Bereitstellung von Erfahrungsmöglichkeiten, u.a. zu den Themenbereichen urbane Bewegungskulturen und Jugendkultur.  Beratung, Orientierung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Lebens- und Zukunftsplanung.  Anregung und Ermöglichung zur Mitbestimmung und Mitverantwortung sowie Bereitstellung von Räumlichkeiten zur selbstbestimmten Freizeitgestaltung.  Lobbyarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Den Besuchenden des Kinder- und Jugendhauses stehen die Trendsporthalle und das Außengelände zu festgelegten Zeiten zur Nutzung zu Verfügung.

Das Raumprogramm entspricht mit 565 qm dem abgestimmten städtischen Standard, lediglich müssen noch Anpassungen aufgrund der Besonderheit der Einrichtung (z.B. Anpassung der Bürogröße an Personalschlüssel, Dusch- und Umkleidemöglichkeiten etc.) erfolgen.

Zum Raumprogramm gehören ein Multifunktionssaal, drei Gruppenräume, eine Cafeteria für die Besuchenden des Kinder- und Jugendhauses, eine Küche, ein Büro, ausreichend Lager- und Sanitärräume.

7.2 Halle für Trendsport und urbane Bewegungskultur

Die Halle zur Ausübung von Trendsport und urbaner Bewegungskultur hat einen Raumbedarf von mindestens 2.000 qm.

Um der Veränderbarkeit der Trends und Bewegungskünsten flexibel begegnen zu können, sollen die einzelnen Elemente möglichst variabel und zumindest saisonal umzubauen sein. Ziel ist hier eine möglichst vielseitige und abwechslungsreiche Gestaltung zwischen statischen und variablen Elementen. Die Abtrennung von besonders lärm- und bewegungsintensiven Nutzungsarten ist von ruhigeren Bereichen entsprechend zu ermöglichen.

Entscheidend ist hierbei die Beteiligung der verschiedenen Nutzer/-innengruppen um eine möglichst hohe Nutzungstauglichkeit und Akzeptanz zu erreichen.

Für die Rollsportarten wie Scooter, Skater, Inliner, BMX und Mountainbiker sind dafür feste und auch mobile Rampen und Fahr- bzw. Sprungelemente vorzusehen.

Für die Bewegungssportarten wie Parkour, Bouldern, Akrobatik und eigengewichtsorientierte Sportarten wie Calisthenics und Street Workout werden sowohl fest installierte Hindernisse und Übungsgeräte als auch mobile und veränderbare Einheiten benötigt.

Zentral sind ein Begegnungs- und Kommunikationsbereich als gemeinsamer Treffpunkt für alle mit Verweil- und Sitzgelegenheiten. Der Bereich beinhaltet auch ein gastronomisches Angebot, das entweder von Mitgliedern der Szenen oder von anderen nichtkommerziellen Anbietern betrieben wird. In dieser zentralen Einheit ist auch ein Zuschauerbereich vorzusehen.

Außerdem ist eine Verleihstation mit Werkstatt für kleinere Reparaturen und ein Verkaufsshop für Merchandise-Produkte einzuplanen.

Des Weiteren sind Umkleidekabinen, Schrankspinde bzw. -schließfächer für die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände und Duschen aufgrund der sportintensiven Nutzung zwingend erforderlich.

7.3 Außengelände und Außenflächen

Die Außenfläche umfasst mindestens 2.000 qm und beinhaltet neben einem Skaterbereich auch eine immer wieder neu modellierbare Dirtbike- und BMX-Strecke, Parkourelemente, eine Boulderwand und Sportflächen für Streetball, Fußball, Tischtennis etc.

Das Außengelände kann, wenn es die Witterung zulässt, parallel zu den Hallenöffnungszeiten genutzt werden. Gerade in den Frühlings- und Sommermonaten können auch feste Gruppenangebote und Kurse im Außenbereich angeboten werden.

Neben diesen bewegungsorientierten Flächen sollten ausreichend zum Teil überdachte Sitzgelegenheiten vorhanden sein. Außerdem sind ausreichend Fahrradstellplätze und Parkplätze einzuplanen. Die einzelnen Bereiche sollten je nach Nutzungsart ausreichend ausgeleuchtet sein.

Auch hier ist eine Beteiligung der verschiedenen Nutzergruppen eine Grundvoraussetzung, um eine möglichst hohe Nutzungstauglichkeit und Akzeptanz zu erreichen. Diese Beteiligung kann sowohl analog, zum Beispiel durch Workshops, als auch digital, durch eine Partizipationsumfrage über Social Media, erfolgen.

7.4 Jugendkulturelle Nutzung und Events

Die jugendkulturelle Nutzung ist sozusagen quer in den drei anderen Modulen verortet.

Trendsport, urbane Bewegungskultur und Jugendkultur sind untrennbar miteinander verwoben. Wie bereits dargestellt, ist die Ausübung eines Trendsportes häufig mit einem gewissen Lebensstil verbunden mit passender Musik, entsprechender Kleidung, der Zugehörigkeit zu einer Community etc.

Daher ist es naheliegend, in der Gesamteinrichtung, passend zu den verschiedenen Trendsportarten, verschiedene jugendkulturelle Nutzungen zu ermöglichen und besondere Veranstaltungen und Events stattfinden zu lassen.

Die Vertreter/-innen der verschiedenen Szenen waren sich in den Partizipationsformaten einig, dass sie sich an diesem Ort eine gemeinsame Kultur, ein Miteinander szene- und gruppenübergreifend wünschen.

Hier sind gemeinsame Aktivitäten wie ein Tag des offenen Trendsports vorstellbar, an dem sich alle Bewegungskulturen präsentieren können. Denkbar sind auch Sport- bzw. Ferienaktionen, bei denen die Vertreter/-innen der verschiedenen Szenen Kurs- bzw. Schnupperangebote durchführen können.

8. Management und Betrieb

Die Auslastung der kombinierten Trendsporteinrichtung soll ganzjährig gewährleistet sein. Die Nutzungsanforderungen sind dabei einem ständigen Wandel unterzogen und erfordern eine hohe Flexibilität, um den sich im ständigen Wandel befindlichen Trendsportarten adäquate Bedingungen zu bieten.

Die Öffnungszeiten sollten unbedingt an 7 Tagen in der Woche erfolgen, um allen potenziellen Nutzungs- und Zielgruppen bedarfsgerechte Angebotszeiten anbieten zu können.

Dazu muss ein ausdifferenzierter Nutzungsplan die unterschiedlichen Bedürfnisse, Anforderungsprofile und Bedarfe aller Zielgruppen berücksichtigen. Entscheidend wird dabei sein, Aktive aus den verschiedenen Trendsportszenen und Initiativen dafür zu gewinnen, neben der eigenen Nutzung auch selbst Angebote wie Workshops und Kurse zu machen, die dann freie Nutzer/-innengruppen oder Schulen und Vereine wahrnehmen können.

Die Nutzungsplanung geht mit einer Jahresplanung einher, die unter Beteiligung aller vorhandenen Nutzer/-innengruppen zum einen die individuellen Nutzungszeiten, aber zum anderen auch organisierte Kurs- und Gruppenzeiten erstellt wird. Gemeinsame Veranstaltungen und Events, die die einzelnen Nutzer/-innengruppen verbinden, ergänzen die Jahresplanung.

Die Nutzung der Module der Gesamteinrichtung ist grundsätzlich kostenfrei. Für besondere Nutzungsgruppen können reduzierte Kostenbeteiligungen in Form einer Aufwandsentschädigung anfallen, die bei der Ausarbeitung der Konzeptionierung weiter auszuarbeiten sind.

9. Strukturelle Ausstattung der Gesamteinrichtung

Im Folgenden wird die technische, bauliche, personelle und finanzielle Ausstattung beschrieben. Aufgrund der Besonderheit der Gesamteinrichtung können diese Anforderungen nur grob skizziert und geschätzt werden. Eine konkrete Umsetzung ist erst bei einer folgenden detaillierten und mit den Nutzungsgruppen abgestimmte Bauplanung möglich.

9.1 Technische und bauliche Ausgestaltung

Die Ausstattung des KiJH orientiert sich am verwaltungsintern abgestimmten Raumprogramm des Jugendamts von 2008. Dieses muss nur in den Bereichen Büro, Cafeteria und Sanitärräume dem besonderen Bedarf in Größe und Ausstattung dieser Gesamteinrichtung noch angepasst werden.

Das mit OrgA abgestimmte Standardinnenraumprogramm beinhaltet:

Abbildung 3

Die Ausstattung v. a. der Trendsporthalle muss den unterschiedlichen Nutzungsanforderungen gerecht werden. Eine gute technische und digitale Ausstattung mit W-LAN, die Möglichkeit Präsentationen vorführen zu können etc. ist ebenso elementar wie die Ausgestaltung der Flächen mit entsprechenden Übungs-, Trainings- und Bewegungselementen. Diese sollten möglichst flexibel umgestaltet werden

können und größere Umbauten wegen der sich ändernden Bewegungssportarten sollten zumindest jährlich eingeplant werden.

Der Außenbereich muss beleuchtet sein und hat neben einer festen unveränderbaren Ausstattung im BMX- und Dirtbike-Bereich auch neu modellierbare Bereiche.

Die Ausgestaltung der Halle und der Außenflächen wird in sehr enger Abstimmung mit den späteren Nutzergruppen, also den Szenen und Bewegungsinitiativen erfolgen, um deren Bedürfnisse adäquat erfüllen zu können.

9.2 Personal

Die Struktur der personellen Ausstattung setzt sich zum einen aus dem Personal für ein Kinder- und Jugendhaus mit den in der Jugendhilfeplanung 2017 beschriebenen insgesamt 4 Mitarbeitenden (ein/e Sozialpädagoge/-in als Leitung des KiJH, ein/e weitere Sozialpädagoge/-in, zwei Erzieher/-innen) mit sportlichen Zusatzqualifizierungen zusammen und zum anderen aus Personalressourcen, die über die normale personelle Ausstattung eines Kinder- und Jugendhauses aufgrund der besonderen Bedeutung und Größe der Gesamteinrichtung hinausgehen. Die ausdifferenzierten und mehrschichtigen Herausforderungen an Planung, Organisation und Durchführung der vielfältigen Nutzungsanforderungen und Nutzer/-innengruppen machen ein komplexes Personalgefüge notwendig.

Die im Folgenden aufgeführten weiteren personellen Anforderungen dienen als eine exemplarische Darstellung des erwarteten Personalbedarfs. Die genaue personelle Ausstattung für die Gesamteinrichtung aus Kinder- und Jugendhaus mit jugendkultureller Nutzung und Trendsporthalle mit Außengelände muss in einem späteren Verfahren, auch unter Beteiligung der relevanten Dienststellen, konkretisiert werden.

Es handelt sich beim zu erwartenden weiteren Personalbedarf um Mitarbeitende mit besonderer sportlicher Qualifizierung für die Durchführung von pädagogischen Sport- und Bewegungsangeboten in der Trendsporthalle und auf dem Außengelände. Dies könnten durchaus auch ehemals Aktive aus den jeweiligen Szenen sein, die aufgrund ihrer Fähigkeiten ein verbindendes Element in die Szenen hinein darstellen könnten. Darüber hinaus wäre eine Veranstaltungsfachkraft, die operativ für die Planung und Organisation von Veranstaltungen und Events in der Halle und im Außenbereichs verantwortlich ist, nötig. Für die Betreuung und Instandhaltung der Technik, der Auf- und Einbauten in der Halle und auf dem Außenbereich würde ebenfalls eine entsprechend qualifizierte Personalressource benötigt. Zusätzlich wäre die Möglichkeit, in der Gesamteinrichtung im Kontext von Ausbildung (Erzieher/-in im Anerkennungsjahr) oder des Freiwilligendienstes tätig sein zu können, sinnvoll.

Die Steuerung aller Module der kombinierten Einrichtung und des tätigen Personals wäre zum Beispiel durch eine Gesamtleitung mit komplexen Leitungsanforderungen, vergleichbar der Gesamtleitung für das Kinder- und Jugendhaus „TetriX“ und für den Aktivspielplatz „Fuchsbau“ in Muggenhof, vorstellbar, flankiert von einer Verwaltungskraft für die komplexen Verwaltungsaufgaben in der Gesamteinrichtung.

Neben festangestelltem Personal werden Honorarkräfte, Übungsleiter/-innen, Aktive aus den Szenen, Initiativen und Sportvereine sowie Ehrenamtliche in der Gesamteinrichtung tätig sein.

Mit entsprechenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeitende wird für die nötige laufende Qualifizierung gesorgt.

9.3 Kosten

Eine fundierte Kostenschätzung ist zum momentanen Stand noch immer schwer möglich, daher hier eine erste grobe Einschätzung, die bereits im JHA 2019 vorgelegt wurde.

Bei einem Neubau sind bei vorsichtiger Kostenannahmen folgende Summen investiv anzusetzen:

 für den Bau eines Kinder- und Jugendhauses ca. 2,8 Millionen Euro (Vergleichswert ist das 2019 fertig gestellte Kinder- und Jugendhaus Pastorius)  für den Bau einer Trendsporthalle inklusive jugendkultureller Räume ca. 3 bis 4 Millionen Euro (Vergleichswert ist der im Januar 2019 eröffnete Bundesstützpunkt Taekwondo in Langwasser mit ca. 4 Millionen Euro).

Die grob geschätzten Kosten für die kombinierte Trendsporthalle lägen demnach bei knapp unter 7 Millionen Euro.

Die tatsächlichen Kosten für den Bau und den Betrieb der Gesamteinrichtung müssen in Abstimmung mit den relevanten Dienststellen noch ermittelt werden.

10. Trägerschaft

Die Komplexität der verschiedenen Funktionen und Nutzungsgruppen stellt an den Träger der Gesamteinrichtung aus Kinder- und Jugendhaus mit jugendkultureller Nutzung und Trendsporthalle mit Außenbereich für urbane Bewegungskulturen ganz besondere Anforderungen. Der zukünftige Träger hat zum einen als stadtteilorientierte Einrichtung die Interessen junger Menschen aus dem Sozialraum zu berücksichtigen und zum anderen den weiteren Nutzungsgruppen der Trendsporthalle, des Außen- und jugendkulturellen Bereichs (unterschiedliche Trendsport- und Jugendszenen, Schulen und Vereine) eine bedarfsgerechte Nutzung zu ermöglichen.

Dazu muss der Träger alle vier Module der Gesamteinrichtung (Kinder- und Jugendhaus, jugendkulturelle Nutzung, Trendsporthalle und Außenbereich) mit den verschiedenen Nutzungsanforderungen und -gruppen in eine ausgewogene Balance bringen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Leitung und Steuerung, die Koordination und die Organisation in der Hand eines einzigen Trägers liegt.

Die unterschiedlichen Nutzungsgruppen müssen durch den späteren Träger bereits bei der Planung und Ausgestaltung der Gesamteinrichtung und der Angebotsstruktur sowie bei der späteren Nutzungsgestaltung durch geeignete Beteiligungsformate in den Prozess eingebunden werden. Dies ist konstitutiver Bestandteil der Trägerschaft.

Zur Wahrung der jugendpflegerischen Aufgabenstellung fungiert das Jugendamt als Fachberatung für den zukünftigen Träger. Dies beinhaltet Zielvereinbarungen, konzeptionelle Abstimmungen und ein jährliches Controlling.

Insbesondere folgende Voraussetzungen muss der künftige Träger alle erfüllen können:

In einem Interessenbekundungsverfahren, das nach dem Beschluss des JHA über das vorliegende Rahmenkonzept gestartet werden wird, können sich geeignete Kandidaten für die Trägerschaft bewerben. Auf Basis einer vorher festgelegten Bewertungsmatrix wird anschließend die Verwaltung dem JHA einen Vorschlag für die Übernahme der Trägerschaft der Gesamteinrichtung machen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 30.09.2021 öffentlich Bericht

Betreff: Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Zwischenbericht zu den Auswirkungen der aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung auf den weiteren Kita-

Ausbau im Krippen- und Kindergartenalter

Anlagen: 5.1 Sachverhalt Zwischenbericht Prognose+Kita-Ausbau 2021

Bericht:

Im Jugendhilfeausschuss vom 29.04.2021 wurde turnusmäßig die Fortschreibung des Jugendhilfe-planes "Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg" behandelt. Im Fokus der Berichterstattung standen die Befunde zur aktuellen Bevölkerungsentwicklung im Zeichen der Pandemie und eine erste Folgeabschätzung zur Bedarfsentwicklung und weiteren Ausbauplanung. Die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Daten zu aktuellen Entwicklungen der Kinderzahlen haben deutlich gemacht, dass zumindest die kurzfristigen Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung nicht eintreffen wie erwartet.

Im Sommer 2021 hat das Amt für Stadtforschung und Statistik nun wie geplant eine erste Aktuali-sierung der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung vorgelegt, auf deren Basis die Folgen der Veränderungen im Bevölkerungsbestand auf die weitere Entwicklung der Kinderzahlen in den nächsten Jahren fundiert eingeschätzt werden kann.

Die vorliegende Ausschussvorlage trägt dem Auftrag aus dem Jugendhilfeausschuss vom 29.04.2021 Rechnung, in der JHA-Sitzung im September 2021 zu den Ergebnissen der aktualisierten Bevölkerungsvorausberechnung sowie deren Auswirkungen auf die kurz- und mittelfristigen Kita-Planungen (einschließlich Kita-Notprogramm) zu berichten.

Bezug zu den Leitlinien für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik : Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen und Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Einspeisung in laufende BIC- und MIP-Anmeldungen sowie Kita- Notprogramm

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an frühkindlicher Bildung unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StA

Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg –

Zwischenbericht zu den Auswirkungen der aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungs-

vorausberechnung auf den weiteren Kita-Ausbau im Krippen- und Kindergartenalter

1. Einleitung

Im Jugendhilfeausschuss vom 29.04.2021 wurde turnusmäßig die Fortschreibung des Jugendhilfeplanes "Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg" behandelt. Im Fokus der Berichterstattung standen die Befunde zur aktuellen Bevölkerungsentwicklung im Zeichen der Pandemie und eine erste Folgeabschätzung zur Bedarfsentwicklung und weiteren Ausbauplanung von Betreuungsplätzen im Krippen- und Kindergartenalter. An den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Kinderzahlen zeigte sich, dass zumindest die kurzfristigen Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung nicht eintreffen wie erwartet. Insbesondere am Innenstadtrand (im Süden, Westen und Norden) lebten zum 31.12.2020 teils deutlich weniger Kinder im Krippen- und Kindergartenalter, als das mittels Bevölkerungsvorausberechnung zwei Jahre zuvor für das Jahresende 2020 prognostiziert wurde. Die Abweichungen zur letzten Bevölkerungsvorausberechnung ergeben sich dabei zu einem großen Teil aus der Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Wanderungsbewegungen. Im Jahr 2019 und 2020 kam es zu höheren Wanderungsverlusten ins Nürnberger Umland als schon in den Vorjahren. Gleichzeitig gab es 2019 deutlich geringere Wanderungsgewinne aus dem restlichen Bundesgebiet und aus dem Ausland als in den Vorjahren. 2020 kam es dann sogar zu Wanderungsverlusten in allen deutschen Außenräumen (Umland, Bayern, Deutschland), die vor allem durch die coronabedingten geringen Wanderungsgewinne aus dem Ausland nicht mehr kompensiert werden konnten. Laut Vorausberechnung des Amts für Stadtforschung und Statistik hätte Nürnberg 2020 einen Wanderungsgewinn von rund 2.900 Personen verzeichnen sollen, tatsächlich war es aber ein Wanderungsverlust von rund 3.100 Personen. Ergänzend zu den veränderten Wanderungsbewegungen zeigen sich auch Veränderungen bei der Geburtenentwicklung. Seit 2019 ist sowohl ein Rückgang der Geburtenneigung als auch die Zahl der Frauen im besonders fertilen Alter zu verzeichnen. Ob und in welchem Ausmaß es in den nächsten Jahren auch noch coronabedingte Effekte auf die Geburtenentwicklung geben wird, kann heute noch nicht abgeschätzt werden. Ein weiterer Faktor für die Abweichungen zwischen Bevölkerungsvorausberechnung und tatsächlicher Bevölkerungsentwicklung sind Bereinigungen im Melderegister. Die Bevölkerungsvorausberechnung zeigt auf, wie sich die Bevölkerung entwickeln würde, wenn die aktuellen Trends in den Bevölkerungsbewegungen fortbestehen. Diese Trends werden aus langjährigen Beobachtungen abgeleitet. Eine Bevölkerungsvorausberechnung kann wirtschaftliche oder politische Sonderereignisse, exogene Schocks, wie der Zuzug vieler tausend Schutzsuchender oder die Folgen einer Pandemie nicht abbilden. Ebenso ist es wenig sinnvoll, solche Ereignisse zur Ausgangsbasis der Bevölkerungsvorausberechnung zu machen. Aus heutiger Sicht ist die Bevölkerungsentwicklung im letzten Jahr zwar nicht ausschließlich, aber zu einem großen Teil geprägt durch eine solche Sonderentwicklung, insbesondere durch stark veränderte Wanderungsbewegungen im Zuge der Coronapandemie. Daher ist zunächst davon auszugehen, dass sich die Kinderzahlen im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden schrittweisen Wiederherstellung von Normalität im Verlauf der nächsten Jahre wieder an das Niveau der Prognoseannahmen zur mittel- bis langfristigen Bevölkerungsentwicklung annähern werden. Auf Basis dieser Erkenntnisse gibt es aktuell keinen Anlass, die bestehenden Planungen im Kita- Bereich grundsätzlich in Frage zu stellen. Alle bereits laufenden Planungen zum Kita-Ausbau werden benötigt, damit die Stadt Nürnberg auch weiterhin geltende Rechtsansprüche auf einen Krippenoder Kindergartenplatz gemäß § 24 SGB VIII bedienen kann. Entsprechend wurde die Verwaltung durch Beschluss im Jugendhilfeausschuss vom 29.04.2021 damit beauftragt, alle bereits bestehenden Standortplanungen mit Nachdruck weiter voranzutreiben. Im Sommer 2021 hat das Amt für Stadtforschung und Statistik nun wie geplant eine erste Aktualisierung der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung vorgelegt. Wichtigste Aktualisierungsmerkmale sind die Berücksichtigung der jüngsten Erkenntnisse zu den veränderten Wanderungsbewegungen und vorgenommener Registerbereinigungen auf den Bevölkerungsbestand sowie neuer Annahmen zu Neubaubezieherinnen und Neubeziehern in Wohnraumentwicklungsgebieten. Die nun vorliegende Ausschussvorlage trägt dem Auftrag aus dem Jugendhilfeausschuss vom

29.04.2021 Rechnung, in der JHA-Sitzung im September 2021 zu den Ergebnissen der aktualisierten Bevölkerungsvorausberechnung sowie deren Auswirkungen auf die kurz- und mittelfristige Kita- Planungen (einschließlich Kita-Notprogramm) zu berichten.

2. Befunde zur aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung

Ausgangspunkt der letzten kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung für die Stadt Nürnberg war der Bevölkerungsbestand zum 31.12.2018, welcher mit den damals getroffenen Annahmen zu Geburten- und Sterbefällen, Wanderungen und Neubauten fortgeschrieben wurde. Bedingt durch die oben skizzierten Faktoren sind die Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen jedoch kurzfristig nicht so eingetroffen wie angenommen. War die Entwicklung der Kinderzahlen in den vergangenen Jahren von einem stetigen Wachstum geprägt, so setzte sich diese Entwicklung im Jahr 2020 erstmals seit vielen Jahren nicht mehr fort. Insbesondere in der Nordstadt (Planungsregion 3), Nürnberg West (Planungsregion 5) und der Südstadt (Planungsregion 6) lebten Ende 2020 deutlich weniger Kinder als prognostiziert. In der südwestlichen Vorstadt (Planungsregion 7) leben dagegen deutlich mehr Kinder als prognostiziert1. Zum Sommer 2021 hat das Amt für Stadtforschung und Statistik eine erste Aktualisierung der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung vorgenommen. Ausgangspunkt der Vorausberechnungen künftiger Kinderzahlen ist nun der Bevölkerungsbestand zum Stand 31.12.2020 abzüglich Schutzsuchender an bekannten großen Gemeinschaftsunterkunftsadressen mit mehr als 50 Bewohnerinnen bzw. Bewohnern. Zudem wurden die Annahmen zu den Wanderungen angepasst und die aktualisierten Annahmen zu den Neubaubezieherinnen bzw. -beziehern vom Stadtplanungsamt berücksichtigt. Bei den Geburten wurden noch die Annahmen der alten Bevölkerungsvorausberechnung zugrunde gelegt; hierzu soll im Zuge der nächsten Fortschreibung eine Überprüfung und ggf. Anpassung erfolgen. Auf der Basis der vorliegenden Daten kann nun eine erste Abschätzung vorgenommen werden, inwieweit sich die aktuelle „Delle“ bei den Kinderzahlen auf die künftige Entwicklung der Kinderzahlen auswirkt. Auswirkungen auf die Entwicklung der Altersgruppen der Kita-Planung:

Abbildung 4

Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; eigene Darstellung (Stand 7/2021)

1 Details hierzu siehe Berichte aus Stadtforschung und Statistik (M517) „Ein demographisches Ausnahmejahr? Bevölkerungsentwicklung 2020 im Zeichen der Pandemie“ vom 19.03.21 sowie Beilage 4.1 „Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Fortschreibung der kommunalen Jugendhilfeplanung 2021“ zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.04.2021.

Zusammenfassend zeigen sich folgende Befunde:  Die in der Coronapandemie beobachteten Ausnahmeeffekte auf die Bevölkerungsentwicklung – insbesondere durch veränderte Wanderungsbewegungen – werden sich in den kommenden Jahren relativ schnell wieder nivellieren.  In Bezug auf die mittel- bis langfristige Bevölkerungsentwicklung gelten deshalb weiterhin die bisherigen Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen (siehe Vergleich Prognose 2019 und 2021); d.h. aus heutiger Sicht ist auch mittel- bis langfristig nicht mit weniger Kindern in Nürnberg zu rechnen.  Die zuvor geschilderten Befunde gelten auch für die Kita-Planungsregionen, die am stärksten von dem jüngsten Rückgang der Kinderzahlen betroffen sind (Nordstadt, Nürnberg West und Südstadt). Auch dort verweisen die Ergebnisse der aktualisierten Bevölkerungsvorausberechnung auf eine relativ schnelle Nivellierung der Effekte. Da gerade in diesen Stadtteilen auch die größten Versorgungsdefizite und Ausbaubedarfe bestehen, sorgen die aktuell etwas niedrigeren Kinderzahlen in den den nächsten drei bis fünf Jahren allenfalls kurzfristig für ein wenig Entspannung und sind kein Anlass, beim Kita-Ausbau nachzulassen.

3. Schlussfolgerungen für den weiteren Kita-Ausbau

Abbildung 5

In den beiden Abbildungen wird der Entwicklung des Platzbestandes unter Berücksichtigung aller bereits bestehenden Standortplanungen (blaue Balken) die Entwicklung des Platzbedarfs (rote Linie und grüne Linie) sowohl für die Betreuung im Krippen-- (linke Abbildung) als auch im Kindergartenalter (rechte Abbildung) gegenübergestellt. Die rote Linie stellt die Entwicklung des Platzbedarfs unter Zugrundelegung der alten Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2019 dar, die grüne Linie die Entwicklung des Platzbedarfs unter Zugrundelegung der 2021 aktualisierten Bevölkerungsvorausberechnung. Auch die neuen Daten zur Kinderzahlentwicklung bestätigen die bereits im Jugendhilfeausschuss vom 29.04.2021 vorgenommene Folgeabschätzung zur Bedarfsentwicklung und weiteren Ausbauplanung im Kita-Bereich. Sowohl für Krippen als auch für Kindergärten gibt es aufgrund der aktuellen Befunde zur Bevölkerungsentwicklung keinen Anlass, die bestehenden Ausbauplanungen in Frage zu stellen oder Nachjustierungen im zeitlichen Ablauf und Umfang der Planungen vorzunehmen. Da die Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen zwischen vorheriger und nun aktualisierter Bevölkerungsvorausberechnung mittel- und langfristig nicht voneinander abweichen, bleiben auch die Ausbaubedarfe unverändert bestehen.  Im Krippenbereich würde man mit den bereits bestehenden Standortplanungen bis 2030 rund 1.100 Plätze schaffen und damit eine Versorgungsquote von rund 45 % erreichen. Zur langfristigen Erreichung einer 48%igen Versorgungsquote müssten dann noch weitere rund 300 Plätze geschaffen werden.  Im Kindergartenbereich würde man mit der Realisierung der angedachten Standortplanungen rund 2.200 Plätze bis 2030 schaffen und damit das Ausbauziel einer 102%igen Versorgungsquote erreichen.

Auch die kleinräumige Überprüfung kurz-, mittel- und langfristiger Standortplanungen zu Neubauten, Ersatzneubauten und Generalsanierungen mit Bestanderweiterungen sowie Platzaufstockungen in Bestandseinrichtungen in den zehn Planungsregionen unter Zugrundelegung der Befunde der nun aktualisierten Bevölkerungsvorausberechnung ergab keinen Anpassungsbedarf aus heutiger Sicht. Gleiches gilt auch für die zusätzlichen kurzfristigen Maßnahmen des 2020 aufgelegten Kindergarten- Notprogramms. Lediglich die ab 2025 angedachte Maßnahme im Nürnberger Südwesten zur temporären Umnutzung von Hortplätzen des Zentralhortes Ahornstraße in Kindergartenplätze steht zur Disposition und wird voraussichtlich nicht benötigt; dies wird mit ausreichend Vorlauf geprüft werden. An allen anderen Maßnahmen wird weiterhin festgehalten.

4. Nächste Schritte

Ende 2021 wird das Amt für Stadtforschung und Statistik mit der umfassenden Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose einschließlich der Überprüfung und Aktualisierung der Prognoseannahmen (z.B. Neubau, Geburten, Wanderungen) beginnen und die Ergebnisse voraussichtlich im April/Mai 2022 vorlegen können. Auf dieser Basis erfolgt die nächste Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung im Krippen- und Kindergartenbereich mit einer entsprechenden Behandlung im Jugendhilfeausschuss. Eingang in die Fortschreibung finden auch die Ergebnisse der Elternumfrage zu den Betreuungsbedarfen unter 3-Jähriger, welche im August abgeschlossen wurde und derzeit ausgewertet wird. Die Ergebnisse der Befragung werden Aufschluss darüber liefern, ob das bestehende Ausbauziel einer stadtweiten Versorgungsquote von 48% weiterhin Bestand hat oder angepasst werden muss. Die Verwaltung wird zu den Ergebnissen der Elternumfrage im Jugendhilfeausschuss im Dezember 2021 berichten und nötigenfalls einen Beschlussvorschlag zur Anpassung der Ausbauziele vorlegen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 30.09.2021 öffentlich Beschluss

Betreff: Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg - Fortschreibung 2022

- 23

Anlagen: 6.1 Entscheidungsvorlage_QW 6.2 Beilage Verstetigung des Konzepts Kita_Einstieg 6.3 Beilage Bericht Frühstart

Sachverhalt (kurz):

Dem Jugendhilfeausschuss wird vorgeschlagen, die dargestellten Förderbereiche entsprechend für den Planungszeitraum 2022 - 2023 fortzuschreiben.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 27.250 € Folgekosten 27.250 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 27.250 € pro Jahr

davon konsumtiv 27.250 € davon Personalkosten 0 € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Für das Haushaltsjahr 2023 ist eine weitere Erhöhung um 211.200 EUR vorgesehen, die gesondert zum Haushalt 2023 anzumelden ist.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Zum Haushalt 2022 sind keine Stellenschaffungen vorgesehen, erst zum Schaffungsverfahren 2023 werden rd. 1,6 VK beantragt.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Programm der QW unterstützt insb. Einrichtungen und Kinder in besonders belasteten Stadtteilen, aber auch stadtweit profitieren Kinder und Familien durch Angebote der QW.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Unterarbeitsgruppe der AG Kitas gem. § 78 SGB VIII

AG Kitas. gem. § 78 SGB VIII

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt das vorliegende Konzept zur Verstetigung des Projekts Kita-Einstieg.

Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Konzepts der qualitativen Weiterentwicklung 2022 - 2023 und beauftragt die Verwaltung, diese entsprechend umzusetzen und die notwendigen Mittel und Stellen zum Haushalt anzumelden.

Über eine endgültige Bereitstellung der Mittel und Stellen wird bei den jeweiligen Haushaltsberatungen entschieden.

Entscheidungsvorlage

Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg -

Fortschreibung 2022 - 2023

1. Förderziele und Fördermaßnahmen

Ausgehend von einem Förderzeitraum von anfangs fünf Jahren hat sich 2019/2020 der Förderzeitraum auf zwei Jahre und zuletzt für 2021 aufgrund des dynamischen Weiterentwicklungsprozesses auf ein Jahr verkürzt. In Abstimmung mit Ref. I/II wird vorgeschlagen, beim Förderzeitraum der Qualitativen Weiterentwicklung zum Zweijahresrhythmus zurückzukehren.

Im Jahr 2022 soll das Programm aufgrund der angespannten Haushaltslage auf dem Niveau von 2021 i. H. v. 2,53 Mio. Euro (K1 und K3-Budget) fortgeschrieben und nur um die üblichen Personalkostenanpassungen (+27.250 EUR) auf 2,56 Mio. Euro erhöht werden. Bei den Planungen werden die jeweils gültigen durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Nürnberg (dPK) vom Vorjahr als Basis für die Berechnung der Personalkostenzuschüsse zugrunde gelegt. Alle inhaltlichen Anpassungen (Verstetigung der Teambegleitung frühstart sowie Interkulturelle Arbeit in Kindertageseinrichtungen, fachliche Begleitung der Entdeckergruppen, siehe unten) werden durch Umschichtungen innerhalb der Position Kitaförderung plus finanziert.

Für das Jahr 2023 ist die Erweiterung des Programms um zwei weitere Orte für Familien in freier Trägerschaft geplant, für die rd. 110.000 EUR an zusätzlicher Förderung notwendig wären. Außerdem sollen über die bestehende Kita-Förderung plus (keine Erhöhung geplant) Angebote für den Kita-Einstieg in Höhe von bis zu 100.000 EUR beantragt werden können. Das Konzept der Entdeckergruppen könnte nach erfolgreicher Pilotphase ab September 2023 an den Start gehen. Dafür wären dann in 2023 rd. 68.400 EUR als Personalkostenzuschuss für acht von zehn Gruppen in freier Trägerschaft sowie 5.000 Euro für die fachliche Begleitung durch SOKE e.V. zusätzlich erforderlich. Zwei von zehn Gruppen werden voraussichtlich in städtischer Trägerschaft geführt. Die dafür erforderlichen 0,88 Stellenanteile sind über das Stellenschaffungsverfahren zu beantragen. Die trägerübergreifende Elternbefragung soll um ein Jahr auf 2024 verschoben werden, allerdings ist eine grundlegende Weiterentwicklung der Befragung dringend erforderlich, für die im Jahr 2023 20.000 EUR erforderlich sind. Bei der Planung für das Jahr 2023 wurde eine Steigerung der durchschnittlichen Personalkosten (dPK) von 2021 um 1,5 % angenommen, um die zu erwartenden Personalkostensteigerungen abzubilden. Das Programm zur Qualitativen Weiterentwicklung würde sich dadurch um insgesamt rd. 211.200 Euro auf 2,77 Mio. Euro im Jahr 2023 erhöhen.

Aufgrund der Pandemie und der monatelangen Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen konnten 2020 und 2021 nicht alle fachlichen Programme, Beratungen und Fortbildungen wie geplant umgesetzt werden. Die Planungen unterstellen, dass der normale Kita-Alltag 2022 wieder aufrechterhalten werden kann. Außerdem werden verstärkte Anstrengungen notwendig sein, um die Folgen der Krise für Kinder und Eltern aufzuarbeiten, insbesondere für die Familien, deren Teilhabe besonders eingeschränkt war. Dafür sollen Projekte und Angebote über die Kitaförderung plus vorrangig ausgerichtet werden.

Im Folgenden werden kurz die einzelnen Förderbereiche analog der letzten Entscheidungsvorlage des Jugendhilfeausschusses vom 17.09.2020 vorgestellt. Die Planungen sind mit der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Kita (AG §78 Kita) abgestimmt:

A) Sicherung der Bildungs- und Erziehungsqualität für Kinder und Unterstützung der

Familien (übergreifende Ziele und Maßnahmen)

A) 1. Kitaförderung plus

Wie bereits 2014 festgelegt, ist mit der Kitaförderung plus beabsichtigt, hoch engagierte und innovative Einrichtungen und Träger finanziell bei der Durchführung von Projekten zu fördern, die aufgrund sozialräumlicher Bedingungen und Herausforderungen besonders belastet sind. Den freien Trägern stehen für 2022 254.460 Euro und dem städtischen Träger 47.000 Euro für die Kitaförderung plus zur Verfügung (Gesamtbudget: 301.460 Euro). Ab dem Jahr 2022 werden 10.000 für die Umsetzung der Maßnahme „Interkulturelle Arbeit in Kindertageseinrichtungen“ umgeschichtet (siehe unten B) 4.) und 7.250 Euro für den Ausbau des Konzepts „frühstart“ (s. u. A) 3.). Einmalig soll 2022 hier auch die fachliche Begleitung des Projekts „Entdeckergruppen“ i.H.v. 5.000 Euro durch Umschichtung finanziert werden. Ab 2023 können dazu auch Projektmittel zur Verstetigung des Programms „Kita Einstieg“ i. H v. 100.000 Euro beantragt werden, davon ca. 75.000 für die freien Träger (s. u. A) 8.). Der Gesamtansatz bleibt 2023 dabei unverändert.

A) 2. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter

Elternbegleiterinnen und -begleiter fördern und unterstützen die integrierte Familienarbeit in Regeleinrichtungen, Orten für Familien sowie in Familienzentren und verbessern so die Rahmenbedingungen zur Sicherung ihrer Qualität. Die staatlicherseits angebotene Weiterbildung wird fachlich sehr begrüßt, passt sehr gut in die in Nürnberg bestehenden pädagogischen Konzeptionen und führt zu einer äußerst gewinnbringenden Arbeit der Fachkräfte mit den Familien. Die ursprüngliche Zielgröße von 50 Einrichtungen in freier Trägerschaft war pandemiebedingt nicht realisierbar. Aktuell liegen 23 Anträge vor. Die Maßnahme wird jedoch wieder aktiv beworben. Es sollen weiterhin 50 Einrichtungen in freier Trägerschaft (147.300 Euro) und 27 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft (79.500 Euro) gefördert werden (insgesamt: 226.800 Euro im Jahr 2022).

A) 3. frühstart

Durch eine Teambegleitung werden die pädagogischen Mitarbeitenden in der Kindertageseinrichtung bei der oft herausfordernden Arbeit im Umfang von 20 Stunden über dieses Angebot unterstützt. Thematische Schwerpunkte sind der Umgang mit den Schlüsselthemen „Vielfalt” und „Partizipation” in der Kita, für deren Umsetzung im Kita-Alltag Reflexion, Unterstützung und Impulse hilfreich und notwendig sind. Dabei wird die jeweilige individuelle Situation vor Ort berücksichtigt, mit dem Ziel, die methodischen, fachlichen und persönlichen Kompetenzen der Teammitglieder zu erweitern und dabei auf deren Ressourcen aufzubauen. Die WERTSTATT – Institut für Neues Lernen leistet bisher 18 Arbeitsstunden im Jahr für die fachliche Begleitung und Weiterentwicklung. Hinzu kommt ab 2022 die Schulung von zwei Trainerinnen bzw. Trainer. Die Jahrespauschale wird deshalb von 1.500 Euro auf 2.000 Euro angepasst. Wegen der hohen Nachfrage sollen nun insgesamt ab 2022 nicht nur zehn, sondern 15 Teams beraten werden (Aufwand je Team 1.350 EUR). Insgesamt entstehen Sachkosten i. H. v. jährlich 22.250 Euro für die Begleitung von Kita-Teams in städtischer und freier Trägerschaft. Die Mittel werden über die Fachstelle Personalentwicklung für Soziale Beruf (Ref. V/PEF SB) ausgereicht. Die erforderliche Erhöhung im K1 Budget um 7.250 EUR wird aus den Mitteln für Kitaförderung plus ausgeglichen (s.o. A) 1.).

A) 4. Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften

Die Qualifizierungsförderung von Kinderpflegerinnen bzw. Kinderpflegern durch die Stadt Nürnberg ist ein wichtiges Instrument, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Insgesamt stehen hierfür weiterhin 40.000 Euro für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freier Träger zur Verfügung.

A) 5. Mama & Papa starten durch

Bei diesem Integrationsangebot für Eltern mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund handelt es sich um einen Einführungskurs in die deutsche Kultur, Sprache und hiesigen Gepflogenheiten,

den Umgang mit Ämtern und in den Nürnberger Familienalltag. Für das Projekt werden weiterhin jährlich rund 12.000 Euro aufgewendet.

A) 6. Schultüte

Das Angebot „Schultüte“ richtet sich ebenfalls an Eltern mit Fluchterfahrung und/oder Migrationshintergrund und deren Vorschulkinder. Es werden die gleichen Ziele wie beim vorangegangenen Projekt verfolgt, jedoch fokussiert auf das Thema Einschulung. Dafür werden jährlich ebenfalls rund 12.000 Euro benötigt.

A) 7. Elternbefragung

Die trägerübergreifende Elternbefragung wird in Nürnberg in Abständen von zwei bis drei Jahren, 2021 erstmals in digitaler Form durchgeführt. Die Befragung ist eng an dem Bildungs- und Erziehungsplan angelehnt. Mittlerweile ist jedoch eine Überarbeitung dieser Kriterien dringend erforderlich. Als Orientierung können dabei neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Interaktionsqualität dienen, die in den PQB1-Kompass eingeflossen sind. Die Überarbeitung der Elternbefragung soll unter wissenschaftlicher Begleitung in Kooperation mit der entsprechenden Unterarbeitsgruppe der AG 78 Kita durchgeführt werden. Es wird vorgeschlagen, die für 2023 eingeplante Elternbefragung um ein Jahr zu verschieben und einen Teilbetrag der 2023 eingeplanten Mittel i.H.v. 20.000 Euro für die Neuentwicklung einer digitalen Eltern- und Kinderbefragung zu investieren. Die neu konzipierte Elternbefragung soll dann 2024 mit den bisher eingeplanten Mitteln i.H.v. 25.000 Euro durchgeführt werden.

B) Qualität für die verschiedenen Formen von Bildung, Erziehung und Betreuung von

Kindern (spezifische Ziele und Maßnahmen)

B) 1. Förderung „Kita als Ort für Familien“ und „Kita als Familienzentrum“

Eltern v.a. in benachteiligten Lebensverhältnissen können einen höheren Unterstützungsbedarf bei der Alltagsgestaltung und im Erziehungsverhalten haben. Sie verfügen dann oft über zu wenig Wissen und Kompetenzen, um ihre Kinder wirksam zu unterstützen und sind zum Teil wenig vernetzt. Deshalb wurden die Praxismodelle „Orte für Familien“ und „Familienzentren“ entwickelt. Weil die Konzepte aus Sicht des Jugendamts sehr erfolgreich und wirkungsvoll sind, sollen sie weiter ausgebaut werden. In den Jahren 2019 bis 2021 sind insgesamt neun Orte für Familien in freier Trägerschaft hinzugekommen. Von den zwei Standorte in städtischer Trägerschaft konnte bisher nur einer vollständig umgesetzt werden, weil die dafür notwendigen Stellenschaffungen aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht möglich waren. Für das Jahr 2022 sind keine weiteren Orte für Familien bzw. Familienzentren geplant, auch keine Personalaufstockung für die eine städtische Einrichtung. Dieser städtische Standort soll aber zumindest die Projektmittel erhalten. Insgesamt stehen mit Stand 2021 36 Orte für Familien zur Verfügung, davon 20 bei freien Trägern. Darüber hinaus gibt es nach aktuellem Stand 12 Familienzentren, davon 7 in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft. Ab 2024 soll am Aufseßplatz und ab 2025 an der Regensburger Straße jeweils ein weiteres Familienzentrum hinzukommen (siehe JHA vom 29.04.2021). Ab 2023 sollen zwei weitere Standorte als Ort für Familien in freier Trägerschaft entstehen. Hierfür werden inklusive Personalkostensteigerungen ca. 110.000 Euro benötigt. Außerdem soll 2023 die Schaffung der Personalressourcen für den städtischen Ort für Familien nachgeholt werden.

B) 2. Zusätzliche Fachkraft in Horten

Über diese Maßnahme werden in Horten Fachkräfte (an Stelle von Kinderpflegerinnen oder Kinderpflegern) finanziert, um die Qualität der Betreuung zu steigern. Es wird vorgeschlagen, die Förderung von zusätzlichen Fachkräften für Horte im bisherigen Umfang bis auf Weiteres fortzusetzen (120.000 Euro).

1 PQB ist die Abkürzung für Pädagogische Qualitätsbegleitung. siehe https://www.ifp.bayern.de/projekte/qualitaet/pqb.php

B) 3. Hortklassen

Ziel des Konzepts ist es, die Klassenbildung so zu gestalten, dass alle Kinder einer Klasse auch den gleichen Hort besuchen. Diese sogenannten Hortklassen werden in der Schule von einer Lehrkraft und im Hort von pädagogischen Fachkräften betreut, die eng zusammenarbeiten. Um das Konzept umzusetzen, sind drei Wochenarbeitsstunden pro Hortklasse erforderlich. Für 2020/2021 gibt es weiterhin 14 städtische Hortklassen. Für bis zu vier Hortklassen in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft sind 17.600 bzw. 17.900 Euro für das Jahr 2022 und 2023 vorgesehen. Hier erfolgt in den nächsten beiden Jahren zunächst kein Ausbau.

Geplante Fortschreibung und Ergänzung: Im Rahmen des bisherigen Budgets der Qualitativen Weiterentwicklung sollen sowohl die Umsetzung der Konzepte „Interkulturelle Arbeit in Kindertageseinrichtungen“ und „Entdeckergruppen“, als auch die Verstetigung des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“ finanziert werden. Alle drei Vorhaben werden im Folgenden mit aktuellem Stand vorgestellt:

B) 4. Interkulturelle Arbeit in Kindertageseinrichtungen

Es wurden unter externer Begleitung in einer Unterarbeitsgruppe der AG 78 Kita bis Oktober 2021 trägerübergreifend Handlungsempfehlungen und praxisnahe Hilfsmittel zu den Themenbereichen „Interkulturelle Arbeit“ und „Vielfalt“ erarbeitet. Diese erarbeiteten Inhalte sollen allen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Nürnberg auf einer Online-Plattform zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen aufbauend auf den Ergebnissen Weiterbildungsangebote und weitere praxisunterstützende Instrumente, Angebote und Projekte im Sinne der qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung angeboten werden. Es fallen Kosten an für die fachliche Begleitung der Arbeitsgruppe, für die Aufbereitung der fachlichen Inhalte für die Präsentation auf einer Internetplattform und ggf. Fortbildungskosten. Wir kalkulieren hierfür ab 2022 jährlich bis zu 10.000 Euro.

Um die Verbreitung und Verstetigung der Ergebnisse in die Praxis zu unterstützen, fallen in den Folgejahren Kosten i.H.v. bis zu 10.000 Euro zur Redaktion der Internetplattform, für Coachings-, Trainings- und Fortbildungsangebote, moderierte Qualitätsdialoge sowie kleinere Sonderprojekte unter Einbindung externer Fachexpertise an. Eine genauere Planung und Kostenkalkulation kann nach Vorlage der Ergebnisse der Unterarbeitsgruppe der AG 78 Kita im Herbst 2021 erfolgen und fließt dann ein in die weiteren Fortschreibungen der Qualitativen Weiterentwicklung. Die Gegenfinanzierung erfolgt, wie oben dargestellt, durch Umschichtung von der Position „Kitaförderung plus“ (s.o. A) 1.).

B) 5. Entdeckergruppen

Basierend auf den Erfahrungen der "Streunergruppe" des Trägers Kindernest e.V. in Augsburg wurde das Konzept "Entdeckergruppen" für Nürnberger Kindergärten entwickelt. Das Konzept wird im Jugendhilfeausschuss am 30.09.2021 in einem eigenen Top vorgestellt und zur fachlichen Beschlussfassung vorgelegt. Das Konzept sieht vor, dass Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung, die eine reguläre Kindertageseinrichtung in Nürnberg besuchen, an einer "Entdeckergruppe" teilnehmen können. Jeweils sieben bis zehn Kinder entdecken an einem Tag in der Woche immer in Begleitung von zwei pädagogischen Fachkräften das direkte Umfeld, die gesamte Stadt und deren Naturräume. Diese Erkundungs- und Bildungsorte erweitern das Alltagserleben und Erfahrungslernen der Kinder in vielfältiger Weise. Das Konzept "Entdeckergruppen" soll im April 2022 mit einer Pilot-Phase ohne Erweiterung der Plätze starten. Die Umsetzungsphase mit Erweiterung der Plätze ist ab September 2023 geplant. Das Konzept "Entdeckergruppen" ist für zehn Gruppen mit jeweils maximal zehn Kindern ausgelegt. Geplant sind acht Gruppen in freigemeinnütziger und sonstiger und zwei in städtischer Trägerschaft. Die fachliche Begleitung soll durch die SOKE e.V. erfolgen, die dafür pro Jahr 5.000 Euro benötigt. Darüber hinaus ist eine Kooperation mit der Technischen Hochschule Nürnberg, Studiengang "Soziale Arbeit: Erziehung und Bildung im Lebenslauf" angedacht. Für die Pilotphase haben sich die Träger

darauf verständigt, das Konzept zunächst aus eigenen Ressourcen umzusetzen. Für eine regelhafte Umsetzung mit Platzerweiterung ab September 2023 sollen die Gruppen mit einem Personalkostenzuschuss für jeweils 0,44 VK unterstützt werden. Für 2023 wären dies anteilig ab September rd. 68.400 Euro für freie Träger.

A) 8. Kita-Einstieg

Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Das Programm läuft von April 2017 bis Dezember 2022. Bundesweit gibt es 200 Standorte, die jeweils bis zu ca. 160.000 € pro Jahr an Fördermitteln erhalten. Weitere Informationen: www.fruehe-chancen.de/kita-einstieg. Ziel des Programms ist es, vor allem Familien in besonderen Lebenslagen den Weg in das Regelangebot der Kitas zu ebnen.

Die Stadt Nürnberg hat die Umsetzung des Programms mit zwei Bausteinen konzipiert. 1. Eltern-Kind-Gruppen: In Nürnberger Stadtteilen mit im Durchschnitt höherem Förderbedarf von Kindern und Familien wurden zahlreiche sogenannte „Anker-Kitas“ in städtischer und freier Trägerschaft ausgewählt, in denen eine Übergangsbegleiterin regelmäßig Eltern-Kind- Gruppen mit Familien durchführt, deren Kinder noch keinen Betreuungsplatz haben. 2. Beratung: Darüber hinaus wird den Familien auch individuelle Beratung im Zusammenhang mit dem Kita-Einstieg angeboten. An dem Projekt beteiligt sich neben der Stadt Nürnberg auch die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V., Diakoneo KdöR, die Katholische Kirchenstiftung St. Ludwig und das Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit Nürnberg (ISKA) mit jeweils einer halben Stelle für die Übergangsbegleiterinnen. Die Koordinierungs- und Netzwerkstelle der Stadt Nürnberg steuert die Umsetzung der Eltern-Kind-Gruppen und baut ein Netzwerk mit Kooperationspartnern auf. Bereits während des Bundesprogramms sollen nachhaltige Strukturen geschaffen werden, um das Programm auch über die Projektlaufzeit Ende 2022 hinaus zu verstetigen. Derzeit werden für freie Träger insgesamt zwei Vollzeitstellen über das Bundesprogramm bezuschusst. Die Streuung bei der Qualifikation der Übergangsbegleiterinnen zwischen Sozialpädagogin und sozial erfahrenen Kräften ohne pädagogische Ausbildung ist aktuell sehr hoch. Es wird deshalb vorgeschlagen, hier mindestens eine pädagogische Kraft mit der Qualifikation einer Ergänzungskraft mit der Aufgabe zu beauftragen, um eine ausreichende fachliche Qualität zu gewährleisten. Es sollen insgesamt 60 Wochenarbeitsstunden (WAS) für freie Träger zur Verfügung gestellt werden (= ca. 75.000 Euro). Für jede Einrichtung sind dabei 5 Wochenarbeitsstunden vorgesehen. Für den städtischen Träger soll eine Kapazität von bis zu 20 WAS (für Kinderpflegerinnenstunden in S3 i.H.v. 25.000 Euro) zur Verfügung stehen, um die für die Angebote notwendigen Personen auf Honorarbasis zu beauftragen. Die fachliche Begleitung soll über die Fachberatung für neue Projekte in der Abteilung Rechtsaufsicht und Fachberatung/Fachaufsicht für freie Träger sichergestellt werden. Hier wird eine Stellenschaffung im Umfang von 5 Wochenarbeitsstunden vorgeschlagen. Insgesamt sind für die Verstetigung des Projekts ohne die Aufstockung der Fachberatung etwa 100.000 Euro erforderlich (s.o. A) 1.). Dies wurde sowohl mit der Unterarbeitsgruppe am 18.05.2021 als auch mit der AG 78 am 01.07.2021 abgestimmt.

Eine genauere Konzeptionierung der Verstetigung des Projekts „Kita-Einstieg“ kann der Beilage 6.2 entnommen werden.

2. Gesamtfinanzierung

Unter Berücksichtigung der Umwidmungen von finanziellen Mitteln soll die Förderung der Kindertageseinrichtungen der freigemeinnützigen und sonstigen Träger sowie der städtischen Einrichtungen über die Qualitative Weiterentwicklung im bisherigen Umfang für 2022 unter Berücksichtigung der derzeit gültigen durchschnittlichen Personalkosten fortgeführt werden. Für das Jahr 2023 ist eine Erhöhung um 211.200 auf 2,77 Mill. Euro notwendig.

2021 2022 2023
Gesamtkosten 2.533.960 2.561.210 2.772.410
Veränderung zum Vorjahr 27.250 211.200

6.2 Beilage

Konzept zur Verstetigung des Bundesprogramms "Kita-Einstieg"

1. Bundesprogramm Kita-Einstieg

Im April 2017 startete das Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Programm findet bundesweit an rund 200 Standorten mit verschiedenen Angeboten statt. Es richtet sich an Eltern und Kinder, die bisher nur unzureichend von der Kindertagesbetreuung erreicht werden, z.B. Familien mit Fluchterfahrung und/oder Migrationshintergrund. Über niedrigschwellige und frühpädagogische Angebote soll die Bildungsteilhabe der Kinder und ihrer Eltern erhöht werden. Familien erhalten einen ersten Einblick in das System der Kindertagesbetreuung und Informationen über die Möglichkeiten der frühen Bildung. Die Angebote sollen Familien den Weg ins Regelangebot der Kindertagesbetreuung in Deutschland ebnen. Ziel ist es, über das Projekt ein Netzwerk der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in der lokalen Bildungslandschaft zu verankern. Teilnehmende Kommunen erhalten bis Ende 2022 Fördermittel für projektbezogene Personal- und Sachmittel in Höhe von bis zu 160.000 Euro pro Jahr. Die Stadt Nürnberg hat diese Fördermittel bisher in voller Höher ausgeschöpft. Alle Förderleistungen beinhalten eine zehnprozentige Eigenleistung der am jeweiligen Standort beteiligten Träger. Außer den Personalkosten werden auch laufende Sachaufwandskosten gefördert. Nach Ablauf der ersten Förderperiode bis Ende 2020 bestand die Möglichkeit, sich für zwei weitere Jahre im Projekt zu bewerben. Alle am Standort Nürnberg beteiligten Träger haben diese Möglichkeit wahrgenommen und engagieren sich bis 2022 weiterhin an der Umsetzung des Kita-Einstiegs. In den erweiterten Fördergrundsätzen ist die Planung und Implementierung von Verstetigungskonzepten an den Standorten nach Ende der Projektlaufzeit ein klar formulierter Auftrag des BmFSFJ.

2. Bisherige Umsetzung des Bundesprogramm Kita-Einstieg in Nürnberg

Die folgenden vier Leitlinien des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg (Sozialreferat) gaben den Anstoß zur Beteiligung am Bundesprogramm:  Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen  Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen  Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen  Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt erleben

Um Familien in besonderen Lebenssituationen den Einstieg in das deutsche System der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung zu erleichtern, wurde von der Stadt Nürnberg ein umfangreiches Programm, entsprechend der Vorgaben des Bundesprojekts, mit einer Koordinierungs- und Netzwerkstelle, Übergangsbegleiterinnen, Anker-Kitas und zwei von drei möglichen Bausteinen umgesetzt.

2.1. Baustein A: Eltern-Kind-Gruppen (EKG) und niedrigschwellige Angebote

Die Eltern-Kind-Gruppen richten sich als offene Angebote an alle Familien, die noch keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben. Sie finden einmal wöchentlich zu je 1,5 Stunden an unterschiedlichen Standorten statt, u.a. in Ankerzentren, Gemeinschaftsunterkünften (GUs) sowie in verschiedenen Anker-Kitas und Familienzentren beteiligter Träger. Der Kompetenzerwerb der Familien zur erfolgreichen Bewältigung des Kita-Einstiegs wird in den Gruppen auf Basis des Bildungs- und Erziehungsplan und der U3-Handreichung gefördert. Zusätzlich zu den Gruppen wird die Möglichkeit der individuellen Beratung der Teilnehmerinnen angeboten. Weiterhin wird im Stadtteil Steinbühl ein Streetworkangebot zur Kontaktaufnahme mit Familien und an verschiedenen Standorten weitere niedrigschwellige Solitärangebote organisiert. (Ernährungsberatung, Spielstraße, internationales Frühstück usw.)

2.2. Baustein B: Individuelle Beratung und Begleitung

Alle Übergangsbegleiterinnen bieten Beratung und Begleitung der Familien in unterschiedlichem Umfang an. Ziel ist es, die Familien bei der Kitaplatzsuche und Kostenbeantragung zu

unterstützen, sie über das System der frühkindlichen Betreuung in Deutschland zu informieren und den Übergang bei erfolgreicher Platzvermittlung zu begleiten.

2.3. Koordinierungs- und Netzwerkstelle

Die Koordinierungs- und Netzwerkstelle ist beim Jugendamt der Stadt Nürnberg verortet und steuert die Umsetzung aller Brücken-Angebote, begleitet die Übergangsbegleiterinnen fachlich, ist zuständig für Evaluation/Dokumentation, baut ein Netzwerk mit den Kooperationspartnern auf, konzeptioniert die Verstetigung und ist Ansprechpartnerin für die beteiligten Trägervertretungen. Dafür stand bis 2020 eine halbe Projektstelle zur Verfügung. Seit Januar 2021 ist die Koordinierungsstelle durch Wegfall der städtischen Modelleinrichtung mit 32,5 Wochenarbeitsstunden ausgestattet und setzt im Rahmen der erhöhten Stunden unter anderem anteilig Projektangebote um. Bis zum Ende der Projektlaufzeit, wird eine Konzeption zur Verstetigung, Best Practice Beispiele und Handreichung zur Umsetzung der Projektziele erstellt.

2.4. Übergangsbegleiterinnen

Sieben Übergangsbegleiterinnen mit wöchentlichen Stundenanteilen ab 5 Wochenarbeitsstunden (WAS) werben für die Angebote und führen die verschiedenen Angebote durch. Die Stadt Nürnberg und folgende vier freie Träger beteiligen sich am Programm und werden dazu mit jeweils einer halben Stelle gefördert: AWO (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband

Nürnberg e.V.), Diakoneo (früher Diakonie Neuendettelsau), GKG (Katholische Ge-

samtkirchengemeinde Nürnberg/Familienzentrum St. Ludwig), ISKA (Institut für soziale und kulturelle Arbeit Nürnberg), Jugendamt der Stadt Nürnberg (Familienzentrum

Bleiweiß bis 2020)

  1. Finanzielle Planung der Verstetigung durch Mittel aus der Qualitativen Weiterent-

wicklung im Förderbereich Kita Plus

Insgesamt sind für die Verstetigung des Projekts ohne die Aufstockung der Fachberatung etwa 100.000 Euro aus Umwidmung von bisher nicht abgerufenen Mitteln aus Kitaförderung Plus (K3) erforderlich. Wie bereits in der Entscheidungsvorlage dargestellt, soll die Maßnahme kostenneutral im Rahmen der für die Qualitative Weiterentwicklung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Kitaförderung Plus finanziert werden.

3.1. Zuschüsse an Einrichtungen in freier Trägerschaft, städtische Einrichtungen

Es sollen insgesamt etwa zwei Stellen (80 WAS) für Kinderpflegerinnenstunden in S3 als Berechnungsgrundlage für einen pauschalierten jährlichen Etatzuschuss zur Verfügung gestellt werden. Für jede Einrichtung/Angebotseinheit sind dabei rund 5 Wochenarbeitsstunden vorgesehen. Auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten von 5 WAS in der Eingruppierung S3 pro Standort ergibt sich ein Betrag von ca. 6.250 Euro pro Standort. Davon sollen 60 WAS = 12 Standorte (75.000 Euro) für die bisher am Projekt beteiligten freien Träger zur Verfügung stehen. Diese haben durch die lange Projektlaufzeit bereits nachhaltige Arbeitsstrukturen, Netzwerke und Kontakte geschaffen, sowie in der sehr erfolgreichen Umsetzung der Projektziele erfahrene Mitarbeiterinnen eingesetzt, die übergangslos und effektiv die Angebote im Rahmen der hier vorgestellten Verstetigung durchführen können. Die gute Qualität der Arbeit soll durch diese Maßnahme erhalten und verstetigt werden, deshalb können jeweils bis zu 15 WAS, (entspricht drei Angebotseinheiten) an die im geförderten Projekt beteiligten Träger fortgeführt werden. Können die möglichen Angebotseinheiten durch die bisher beteiligten Träger nicht bzw. nicht mehr umgesetzt werden, werden die freien Kapazitäten im Rahmen der Projektförderung Kita Plus ausgeschrieben. Für den städtischen Träger soll weiterhin ein Volumen von insgesamt 20 WAS (25.000 Euro) für Gruppenarbeit und Familienberatung zur Verfügung stehen. Für die Umsetzung in den städtischen Kitas an vier bis sechs Standorten sollen Sachmittel zur Verfügung gestellt werden, um die für die Angebote notwendigen Personen auf Honorarbasis zu beauftragen. Die Akquise und die Informationsweitergabe an interessierte städtische Einrichtungen soll bereits im letzten Projektjahr 2022 stattfinden. Mit Unterstützung der aktuellen Koordinierungsstelle soll auf die Projektumsetzung vorbereitet werden, damit ein lückenloser Übergang bzw. Beginn der Angebote gewährleistet ist.

3.2. Fachliche Begleitung und Steuerung

Die fachliche Begleitung, Steuerung und Evaluation kann aus Kostengründen nicht mehr durch eine eigene Koordinierungs- und Netzwerkstelle gewährleistet werden, sondern muss zukünftig über die Aufstockung der bereits bestehenden Fachberatungsstelle für neue Projekte in der Abteilung Rechtsaufsicht und Fachberatung/Fachaufsicht für freie Träger sichergestellt werden. Hier wird eine Stellenschaffung im Umfang von 5 WAS ab 2023 vorgeschlagen. Dies entspricht ca. 9700 € an durchschnittlichen Personalkosten in S15.

3.3. Personelle Ausstattung

Die Streuung bei der Qualifikation der Übergangsbegleiterinnen zwischen Sozialpädagogin und sozial erfahrenen Kräften ohne pädagogische Ausbildung ist derzeit sehr hoch. Es wird deshalb vorgeschlagen, hier mindestens eine Ergänzungskraft mit der Aufgabe zu beauftragen, um eine ausreichende fachliche Qualität zu gewährleisten. Träger, die besser qualifizierte Mitarbeiterinnen zur Umsetzung des Projekts beschäftigen und dadurch höhere Personalkosten bestätigen, müssen im Rahmen einer „Korridorlösung“ pro beantragter Einheit mindestens vier von den insgesamt fünf Stunden wöchentliche Arbeitszeit der Übergangsbegleiterin für das Projekt nachweisen und können auf diese Weise eine höhere Vergütung zahlen. Träger, die zur Umsetzung der Angebotsinhalte Bedarf an Sachmitteln haben (z.B. Ausstattung von Gruppen in Ankerzentren) können Mittel im Umfang von bis zu einer von fünf WAS des pauschalen Etatzuschusses zur Sachmittelabrechnung einsetzen. Alternativ zu Ergänzungskräften soll die Möglichkeit eröffnet werden, die seit Jahren in der Elternbildung und im Projekt erfahrenen Mitarbeiterinnen der AWO und ISKA weiterhin im Rahmen der Verstetigung zu beschäftigen, da sich der spezielle sprachliche und kulturelle Hintergrund der Mitarbeiterinnen als sehr wirksam im Rahmen der Projektumsetzung in Ankerzentren, Gemeinschaftsunterkünften und der individuellen Beratung erwiesen hat.

3.4. Angebotsarten

Eltern-Kind-Gruppen

Für jede Einrichtung/Projekteinheit sind bis zu 5 Wochenarbeitsstunden geplant, die für die Durchführung einer Gruppe pro Woche für Familien ohne Kitaplatz mit Vor- und Nachbereitung, Akquise der Familien und Beratung der Teilnehmer vorgesehen sind. Das Konzept entspricht dem der Projektgruppen. Diese können in den Räumen beteiligter Kindertageseinrichtungen, in Ankerzentren, Gemeinschaftsunterkünften und Stadtteileinrichtungen stattfinden. Die regelmäßigen pädagogischen Angebote sollen Kindern und Eltern durch Begrüßungsrituale, freie Spielsituationen, gemeinsames Vespern und angeleitete Angebote den Übergang in die Kita erleichtern. Ergänzt durch gemeinsame Unternehmungen mit der Gruppe und Information der Eltern über Erwartungen an sie, Abläufe, übliche Regeln und Rollen im Betreuungssystem wird eine gute Grundlage für den Besuch der Kindertageseinrichtung und gelungenes Ankommen der gesamten Familie ermöglicht. Somit wird bereits vor Eintritt in die Kita ein kontinuierliches Bildungsangebot und gemeinsame Lernerfahrungen mit anderen Familien erlebt und die Transition in die Kindertagesbetreuung vorbereitet.

Individuelle Beratung und Begleitung

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der individuellen Beratung und Begleitung der Familien bei der Kita-Platz-Suche, mit allgemeinen Informationen über das Betreuungssystem in Deutschland, Unterstützung bei nötigen Formalitäten wie z.B. Anträgen zur Kostenübernahme, Unterstützung bei Aufnahmegesprächen und Begleitung des Übergangs in die Kindertageseinrichtung. Die Beratungskontingente werden an beantragende Einrichtungen angedockt. Die Übergangsbegleiterinnen arbeiten mit den Einrichtungen eng zusammen und wirken mit offenen Beratungsangeboten auch in den jeweiligen Stadtteil hinein.

3.5. Antrag und Umsetzung

Der Antrags- und Genehmigungsprozess soll zeitlich anlog anderer Projekte der QW ab September 2022 stattfinden, damit im Januar 2023 in die Verstetigung übergeleitet werden kann. Im Antrag zur Förderung wird von den Einrichtungen die geplante Umsetzung der Projektinhalte am Standort und die beteiligten Kindertageseinrichtungen angegeben. Den Trägern soll

die Möglichkeit eröffnet werden, nach Bedarf auf veränderte Bedarfe im Einzugsgebiet oder auf das Infektionsgeschehen flexibel zu reagieren und z. B. Gruppenangebote zu unterbrechen bzw. zu beenden und in persönliche Einzelberatung oder digitale Beratungsformen bzw. in andere niedrigschwellige Aktivitäten zu wechseln, oder auch Mischformen anzubieten. Da es sich um eine Maßnahme im Rahmen der QW handelt, muss jeder Projekteinheit eine Kita des beantragenden Trägers als Anker-Kita zugeordnet sein, die an der Umsetzung der Angebotsziele beteiligt ist. Zum Beispiel mit gemeinsamen Informationsveranstaltungen, niedrigschwelligen Solitärangeboten, Schnuppertagen oder ähnlichem.

Die Verstetigung des Bundesprogramms Kita-Einstieg ist ein erklärtes Ziel des Bundesprogramms und ein sehr wichtiger Baustein für die Begleitung und Beratung von Familien, die noch keinen Kita-Platz erhalten haben und besondere Unterstützung bei der Heranführung an das Regelsystem benötigen.

Frühstart – Teamcoaching zum Thema Vielfalt

1. Hintergrund und Konzeptentwicklung zu einem Angebot der Qualitativen

Weiterentwicklung

In den Jahren 2013-2016 wurde in Nürnberg das Projekt frühstart der Hertie-Stiftung mit sechs geschulten Trainerinnen und 15 Nürnberger Kindertageseinrichtungen in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Nürnberg durchgeführt und finanziert. Mit acht Fortbildungsund 15 Praxistagen wurden die am Projekt beteiligten Kindertageseinrichtungen zu den Themen „Vielfalt“, „Sprache“, „Organisationsstruktur“, „Elternbeteiligung und Vernetzung im Stadtteil“ von den Trainerinnen geschult und begleitet. Nach drei Jahren beendete die Hertie Stiftung das finanzierte Projekt. Da es sich nach Einschätzung des Jugendamtes der Stadt Nürnberg um ein sehr sinnvolles und zielführendes Projekt handelte, wurde 2016 aus dem von der Hertie Stiftung entwickelten Konzept eine verkleinerte Variante konzipiert. Es sollen weiterhin Teams in einem auf sie individuell zugeschnittenen Rahmen in verschiedenen Formaten wie Hospitationen, Teamtagen und Teamsitzungen ein Jahr lang mit 20 Stunden zu dem Thema Vielfalt begleitet werden. Die Trainerinnen planen und entwickeln den gesamten Prozess gemeinsam mit den Teams und bearbeiten die Themen, die für das Team aktuell und relevant sind. Ziel ist es, das Team in seiner Vielfalt zu stärken und zu begleiten, um Formen zu finden, der Vielfalt von Familien und Kindern gegenüber gerecht zu werden. Die Fachstelle PEF:SB des Referat V der Stadt Nürnberg schreibt das Angebot in ihrem Bildungsprogramm aus und evaluiert die Prozesse. Die Wertstatt – Institut für Neues Lernen der SOKE e.V. führt die Prozesse mit den Trainerinnen durch, begleitet den fachlichen und kollegialen Austausch und die fachliche Weiterentwicklung, führt Trainerinnentreffen durch, ist verantwortlich für die Dokumentation der Prozesse und für einen jährlichen Abschlussbericht. Das Jugendamt beteiligt sich fortlaufend an der fachlichen Weiterentwicklung des Angebotes. In den Jahren 2017 bis 2020 wurden jeweils zehn Nürnberger Kindertageseinrichtungen im Rahmen dieses Konzepts von insgesamt fünf Trainerinnen begleitet. 2021 sind es aufgrund der großen Nachfrage bereits 13 Kindertageseinrichtungen - davon vier städtische - mit sieben Trainerinnen. Infolge der Pandemie wurden 2020 und 2021 auch digitale Formate entwickelt und angeboten. Finanziert wird das Konzept aus der Qualitativen Weiterentwicklung für Kindertageseinrichtungen (siehe Entscheidungsvorlage unter A) 3).

2. Beratungsprozess

Das folgende Beispiel soll einen kleinen Einblick in den Beratungs- und Entwicklungsprozess mit einem Kita-Team geben: Die über die Fachstelle PEF-SB angemeldeten Kita-Teams werden im Dezember bzw. Januar für das folgende Kalenderjahr unter den Trainerinnen organisatorisch aufgeteilt. Jede Trainerin führt mit Ihren Kita-Teams ein Erstgespräch. Hierbei werden mit dem Team die aktuellen Themen herausgearbeitet und dann mögliche Ziele festgelegt. Bei den Terminvereinbarungen wird angeregt Teamtage durchzuführen, weil die Trainerinnen hier intensiver mit dem Team an den Themen und Haltungen arbeiten können. Beispiel Kita X: Im Januar geht die Trainerin in die Kita X und führt ein erstes Gespräch mit der Leitung. Die Leitung hat sich für das Projekt frühstart angemeldet, weil sie die multikulturelle und professionelle Vielfalt im Team mit verschiedensten Wertvorstellungen in den Blick nehmen möchte. Immer wieder entstehen Konkurrenzen im Team. Dies führt zu Unstimmigkeiten und Rückzug. Weiterhin möchte sie die unterschiedlichen Familiensysteme der Eltern und Kinder in ihrer Unterschiedlichkeit und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen reflektieren. Die Trainerin vereinbart mit der Leitung einen ersten kurzen Termin mit dem gesamten Team, um nun auch deren Vorstellungen für den Prozess herauszuarbeiten. Die Inhalte und Wünsche der Leitung und des Teams, die in den beiden Terminen herausgearbeitet werden, lassen sich gut zusammenführen. Auch das Team hatte aus seiner

Sicht bemerkt, dass die Zusammenarbeit und der Umgang miteinander verändert werden muss. Die Trainerin nimmt deutlich die Anstrengung bei allen Teammitgliedern in der aktuellen Situation wahr. Sie vereinbart einen Teamtag und arbeitet mit der Methode der Biographie- und Geniusarbeit die Stärken der Teammitglieder heraus und versucht somit das Team auf seine Vielfalt einzustimmen mit dem Motto: Vielfalt ist Herausforderung und Chance zugleich! Weiterhin werden Normen und Werte besprochen und die Bedeutung von vorurteilsbewusstem Handeln deutlich und spürbar gemacht. Daraus entsteht eine gemeinsame Verpflichtungserklärung der Teammitglieder. In einem nächsten Schritt werden unter dem Aspekt der Vielfalt der Kinder, der Eltern und des Personals die Räume und Material betrachtet und verändert. Daraus entwickelt sich das Interesse des Teams, sich mit den Menschen- und Kinderrechten auseinanderzusetzen. Dem Team wird deutlich, wie wichtig es ist, Kinder partizipieren zu lassen. Am Ende des Prozesses ist das Team auf einem guten Weg und in sich gestärkt, um an den Themen weiterarbeiten zu können. Sie haben sich mit den Inhalten zum Thema Vielfalt auseinandergesetzt, bekamen viele persönliche und fachliche Impulse, um wieder selbst den Weg beschreiten zu können und sie haben erfahren, wie wichtig und bedeutsam es ist, sich immer wieder selbst zu reflektieren. Sie haben einige neue Methoden gelernt, wie zum Beispiel die ressourcenorientierte Fallarbeit, die Werte-Pyramide, den Index Inklusion, den Anti Bias Ansatz und die biographische Arbeit, mit denen sie weiterarbeiten können. Am Ende des Prozesses war leider keine Zeit mehr, auch die Fallarbeit oder Kollegiale Beratung weiter zu entwickeln. Dies ist eine Aufgabe, die das Team aus dem Prozess mitnimmt und noch bearbeiten möchte.

3. Grundsätzliches zu den Prozessen

Die Prozesse mit den Kita-Teams leben davon, dass sie sich mit den aktuellen ganz individuellen Themen der Kinder, Eltern und Pädagoginnen in der Kita beschäftigen. Die Trainerinnen begleiten und kommen nicht mit einem fertigen Programm in die Einrichtungen. Die Trainerinnen folgen in ihrer Arbeit dem wichtigen Prinzip, dass sie nur dann gut mit dem Thema Vielfalt mit den Teams arbeiten können, wenn sie selbst in ihrer Arbeit zeigen, dass sie die Vielfalt der unterschiedlichen Prozesse ermöglichen. Für die Trainerinnen selbst werden drei Treffen im Jahr organisiert, in denen im kollegialen Austausch der Stand der Prozesse gemeinsam besprochen wird, um die nächsten sinnvollen Schritte zu erarbeiten. Darüber hinaus entstand in den letzten Jahren ein Methodenpool, aus dem alle Trainerinnen schöpfen können. Die Wertstatt stellt den Trainerinnen einen ZOOM-Zugang zur Verfügung und steht ihnen auch zwischen den Treffen kollegial zur Seite. Manche Prozesse stellen die Trainerinnen vor große Herausforderungen. Nicht selten können nur schwer Termine gefunden werden - oft nur nach der Arbeit am späten Nachmittag für zwei bis drei Stunden. Zudem verändert sich im Laufe des Prozesses wegen Personalfluktuation häufig die Zusammensetzung der Teams. Somit kann in diesen Fällen nicht immer die gewünschte Kontinuität und Verbindlichkeit im Prozess geschaffen werden, vereinzelt müssen auch Ziele im laufenden Prozess modifiziert und angepasst werden. Der Erfolg besteht darin, dass der Reflexions- und Entwicklungsprozess gelingt, dann möglichst in Haltungsänderungen mündet und in Besprechungs- und Kommunikationsstrukturen verankert wird.

4. Ziele

Hier noch ein Ausschnitt aus den Zielen, die in einigen der Kindertageseinrichtungen erreicht wurden:  Bessere Kommunikationsstrukturen im Team und mit den Eltern  Teams lernen sich besser kennen, auch mit ihren Werten und ihrer pädagogischen Haltung  Neue Struktur der Teamsitzungen für methodisch gute Fallbesprechungen und dafür auch mehr Zeit zu haben.  Formen der Intervision wurden kennengelernt  Räume sind umgestaltet, Bibliotheken neu ausgestattet, Spielmaterial aussortiert – um der Vielfalt der Kinder und Familienstrukturen gerecht zu werden

 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Informationen zum Thema Sprachentwicklung erhalten und sich damit vertraut gemacht  Sie haben Reflexionsfragen aus verschiedenen Ansätzen kennengelernt und eingeführt – Reckahner Reflexionen, Index Inklusion, Anti Bias Ansatz…  Auseinandersetzung mit Kinderrechten – Selbstverpflichtungserklärung verfassen  Formen der Partizipation mit Kindern sind entwickelt bzw. werden weiterentwickelt  Überprüfung der Beobachtungs- und Dokumentationskonzepte  Die Einrichtung ist barriereärmer gestaltet  Neue Formen der Zusammenarbeit mit Eltern sind entwickelt  Übergänge für die Kinder sind neugestaltet  Interaktionsqualität zwischen Erwachsenen und Kindern sind analysiert und verbessert  Umgang mit Konflikten ist verbessert – Kommunikationsübungen

Das Teamcoaching Frühstart ist ein wichtiges Angebot für die Entwicklung der Qualität und der Weiterentwicklung von Vielfalt in den pädagogischen Teams in Kindertageseinrichtungen, das auf Reflexion und Haltungsänderungen setzt. Die Besonderheit des Angebots liegt auch daran, dass das gesamte Team sich in einem definierten Zeitraum intensiv zu den oben genannten Themen moderiert auseinandersetzt. Damit lassen sich Veränderungsprozesse wirkungsvoll und nachhaltig unterstützen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 30.09.2021 öffentlich Beschluss

Betreff: Konzept "Entdeckergruppen" in Nürnberg; Antrag der SPD und Bündnis 90 Die Grünen vom

31.07.2020

Anlagen: 7.1 Vorlage Entdeckergruppen 7.2 Anlage Eckpunkte-Papier Entdeckergruppen 7.3 Anlage Unterstützung von kleinen Gruppen in Kindertagesstätten Antrag_Unterstützung der Kindertagesstätten_SPD, Die Grünen

Sachverhalt (kurz):

Basierend auf den Erfahrungen der "Streunergruppe" des Trägers Kindernest e.V. in Augsburg wurde das Konzept "Entdeckergruppen" für Nürnberger Kindergärten entwickelt. Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung, die eine reguläre Kindertageseinrichtung in Nürnberg besuchen, können an einer "Entdeckergruppe" teilnehmen. Jeweils sieben bis zehn Kinder entdecken an einem Tag in der Woche immer in Begleitung von zwei pädagogischen Fachkräften das direkte Umfeld, die gesamte Stadt und deren Naturräume. Diese Erkundungsund Bildungsorte erweitern das Alltagserleben und Erfahrungslernen der Kinder in vielfältiger Weise. Das Konzept "Entdeckergruppen" soll im April 2022 mit einer Pilot-Phase ohne Erweiterung der Plätze starten. Die Umsetzungsphase mit Erweiterung der Plätze ist ab September 2023 geplant. Das Konzept "Entdeckergruppen" ist für zehn Gruppen mit jeweils maximal zehn Kindern ausgelegt. Die fachliche Begleitung soll durch die SOKE e.V. erfolgen. Darüber hinaus ist eine Kooperation mit der Technischen Hochschule Nürnberg, Studiengang "Soziale Arbeit: Erziehung und Bildung im Lebenslauf" angedacht.

In einem zweiten Kurzbericht werden außerdem die Fragen aus dem Antrag zur Unterstützung von kleinen Gruppen in Kindertageseinrichtungen beantwortet.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 257.700 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 5.000 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten 252.700 € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Folgekosten entstehen ab dem Kita-Jahr 2023/2024. Dadurch entfallen Mehrkosten (lfd. Betrieb/Invest) in Höhe von rd. 155.000 EUR p.a.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Zusätzliche Stellenkapazitäten für zwei städtische Standorte werden erst ab 2023 benötigt.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Entdeckergruppen bieten Kindern unabhängig der Herkunft, Religion und Geschlecht besondere Entwicklungsmöglichkeiten.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Konzepts der "Entdeckergruppen" in Nürnberg und beauftragt die Verwaltung, diese entsprechend umzusetzen und die notwendigen zusätzliche Ressourcen zum Haushalt 2023 ff. anzumelden.

„Entdeckergruppen“ in Nürnberg – ein innovatives Pilotprojekt für frühkindliche Bil-

dung, Betreuung und Erziehung in Nürnberg

Im Rahmen des Kindergarten-Notprogramms hat das Dienstleistungszentrum Kita-Ausbau mit hoher Priorität die Akquise von weiteren Standorten für Kindertageseinrichtungen verfolgt. Neben dem Thema Waldkindergarten/Naturkindergarten wurde dabei auch auf Anregung der SOKE e.V. (Dachorganisation der selbstorganisierten Kindertageseinrichtungen e.V. in Nürnberg) das Konzept der in Augsburg initiierten sogenannten „Streunergruppen“ aufgegriffen, um weitere innovative pädagogische Konzepte realisieren und den dringenden Bedarf an Kindergartenplätzen decken zu können. Das nun vorliegende Konzept wurde gemeinsam von SOKE e.V. und dem Jugendamt erarbeitet und in der AG 78 – Kitas am 17.03. und 01.07.2021 vorgestellt.

Konzept Streunergruppen: Die Augsburger Elterninitiative Kindernest e.V. hat an einem ihrer Standorte zehn Kindergartenplätze mit einem neu entwickelten Konzept, den sogenannten „Streunergruppen“, geschaffen. Dieses Konzept wird bisher ausschließlich an diesem Standort umgesetzt. Nach einem eingehenden fachlichen Austausch mit dem Träger Kindernest e.V. in Augsburg und der SOKE e.V. prüfte das Jugendamt der Stadt Nürnberg, inwieweit das Augsburger Konzept „Streunergruppen“ an die Nürnberger Gegebenheiten als Konzept mit dem Namen „Entdeckergruppen“ angepasst und umgesetzt werden kann.

Pädagogische Zielsetzung und gesetzliche Grundlagen: In Entdeckergruppen gehen Kindergartenkinder ab drei Jahren bis zur Einschulung, die eine reguläre Kindertageseinrichtung in Nürnberg besuchen. Das Konzept Entdeckergruppen basiert darauf, außerhalb der Kita-Räumlichkeiten mit den Kindern das direkte Umfeld, aber auch die gesamte Stadt und ihre Naturräume zu erleben. Einerseits sammeln die Kinder Naturerfahrungen durch Ausflüge in Stadt, Wald und Flur. Andererseits erforschen sie das Stadtgeschehen in ihrer ganzen Vielschichtigkeit, indem sie beispielsweise Bauwerke, Grünanlagen, Friedhöfe besuchen, verschiedene Arbeitswelten wie zum Beispiel Rathaus, Klärwerk, Feuerwehr oder auch Handwerksbetriebe kennenlernen und soziale sowie kulturelle Einrichtungen erkunden (Theater, Museen, Kunstausstellungen, Kirchen, Büchereien, etc).

Dadurch wird den Kindern ermöglicht, neue Themen aber auch neue Formen des Tagesablaufs zu entdecken. Der direkte Lebensraum wird erschlossen und dessen Möglichkeiten und Bedingungen für die Kinder zugänglich und begreifbar gemacht. Die Möglichkeiten für Erfahrungslernen werden also mit dem Konzept stark erweitert. Gerade zu Corona-Zeiten wurde deutlich, wie wichtig es für die Kinder ist, sich zusätzliche Räume zu erschließen und ihrem Bedürfnis nach Bewegung und selbstbestimmter Aktivität gerecht zu werden. Die Interessen und Kompetenzen der Kinder und die der pädagogischen Fachkräfte als Bezugspersonen stellen die Entscheidungsgrundlage für den jeweiligen pädagogischen Alltag dar. Die Bezugspersonen befinden sich stets aufmerksam beobachtend im Hintergrund und ermöglichen als Impulsgeber den Kindern, ihre eigenen Projekte zu gestalten. Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht haben sie die Verantwortung und Leitung der Gruppe. Unter Beteiligung der Kinder werden mögliche Themen des „Entdeckens unterwegs“ abgestimmt. Die Grundlage des pädagogischen Handelns ist somit die ko-konstruktive Haltung der pädagogischen Fachkräfte.

Diese hier grob skizzierte Herangehensweise deckt sich mit den Vorgaben und Zielen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und dem Bayerischen Erziehungsund Bildungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung (BEP). Demnach hat das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen die Aufgabe, „… die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen, ….“ (Art.13 BayKiBiG). Es wird davon ausgegangen, dass das „… Kind entsprechend seinem Entwicklungsstand seine Bildung von Anfang an aktiv …“ mitgestaltet (§ 1 AVBayKiBiG). Hierfür ist es wichtig, dass das

Kind ein anregendes Lernumfeld und entsprechende Lernangebote erhält. Analog hierzu findet sich im BEP die Empfehlung, sich als Kindertageseinrichtung zum Gemeinwesen hin zu öffnen. „… Kindheit spielt sich heute vielfach in isolierten und ‚kindgemäß‘ gestalteten Erfahrungsräumen ab. Die Gefahr dabei ist, dass Kinder immer weniger Natur- oder andere Primärerfahrungen machen. …. Für pädagogische Fachkräfte in Tageseinrichtungen wird es daher immer wichtiger, mit den Kindern viele Lebensfelder (z.B. Gemeinde, Natur, Arbeitswelt, Landwirtschaft, Religion, Politik) zu erforschen, in die die Kinder früher hineinwuchsen bzw. die sie selbstständig und unmittelbar erkunden konnten.“1 Darüber hinaus werden bei diesem Ansatz sozial-emotionale und sprachliche Kompetenzen gefördert sowie Alltagskompetenzen wie beispielsweise Orientierungsfähigkeit und Verkehrssicherheit trainiert.

Umsetzung des innovativen Konzepts: Die Entdeckergruppen entstehen aus einer Bestandseinrichtung heraus und bleiben dort verankert. Nachdem es in Nürnberg noch keinerlei Erfahrungen mit diesem innovativen Arbeitsansatz der Entdeckergruppen gibt und um gute Rahmenbedingungen für die Kinder im Kindergartenalter und für das Personal zu gewährleisten, ist eine Pilot-Phase von April 2022 bis August 2023 vorgesehen. Ab April 2022 wird während der Pilot-Phase die Umsetzung des Konzepts Entdeckergruppen in zehn ausgewählten Kindergärten/Häusern für Kindern zunächst ohne Platzerweiterung, d.h. nur mit den Bestandskindern, erprobt. Dabei werden die Einrichtungen von Soke e.V. begleitet und beraten. Bis Ende des Jahres 2022 erfolgt eine fachliche Prüfung und Abstimmung durch das Jugendamt, ggf. in Kooperation mit der Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde für städtische Kitas. Fällt diese Bewertung positiv aus, kann dann eine Platzerweiterung in der jeweiligen Einrichtung ab September 2023 erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Erteilung einer Betriebserlaubnis von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde. Die Pilot-Phase erstreckt sich also zwischen April 2022 und August 2023 auf ein Jahr und fünf Monate. Erst dann erfolgt die eigentliche Platzerweiterung.

Diese vorgeschaltete Pilot-Phase hat den Vorteil, dass bereits mit den Kindergartenkindern, die die Einrichtung schon besuchen (= „Bestandskinder“), Erfahrungen gesammelt werden hinsichtlich der Planung und Durchführung von unterschiedlichsten Aktivitäten im Erlebnisraum Stadt Nürnberg. Da an der Pilot-Phase ausschließlich die Bestandskinder beteiligt sind und keine Kinder aufgrund einer vorgenommenen Platzerweiterung, kommt es zu keiner Überbelegung. Und das Projekt kann auch jederzeit am Standort beendet werden, sollte es dafür zwingende Gründe geben.

Im Kita-Alltag bedeutet das Konzept, dass es sich dann um eine Regel-Kita handelt, erweitert um eine Entdeckergruppe. Jedes Kind der Kita ist an einem festgelegten Tag der Woche Mitglied einer Entdeckergruppe und somit im Stadtgebiet unterwegs. Es findet ein täglicher Wechsel der Entdeckergruppen statt. Bei kleinen Einrichtungen mit z.B. 25 Plätzen müssten die Kinder dann beispielsweise zweimal wöchentlich unterwegs sein, damit eine angestrebte Platzerweiterung möglich ist.

Fachliche Begleitung im Sinne der Qualitätssicherung: Um das Konzept der Entdeckergruppen umzusetzen, bedarf es keiner separaten Koordinatorinnenstelle beim Jugendamt. Geplant ist jedoch, dass aufgrund der speziellen Fachkenntnisse die Dachorganisation der selbstorganisierten Kindertageseinrichtungen (SOKE) e.V. in Nürnberg dem Personal der Entdeckergruppen eine fachliche Begleitung anbietet. Dies soll in Form eines Arbeitskreises, Info- und Auftaktveranstaltungen sowie einer Beratungstätigkeit erfolgen. Darüber hinaus ist angedacht, dass in Kooperation mit der Technischen Hochschule Nürnberg, vertreten durch Frau Prof. Dr. Cornelia Huber, Studiengang „Soziale Arbeit: Erziehung und Bildung im Lebenslauf“ eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung stattfindet.

1 (Auszug aus dem BEP, Seite 437 www.ifp.bayern.de/imperia/md/content/stmas/ifp/bildungsplan.pdf)

Ausgehend vom Eckpunkte-Papier Entdeckergruppen (siehe Anlage 7.3) und auf Basis der Erfahrungen in der ersten Pilot-Phase werden die beteiligten Kitas in regelmäßigen Austausch mit dem Jugendamt und regelmäßiger Information an die Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde für städtische Kitas, eine individuelle, auf die jeweilige Kindertageseinrichtung zugeschnittene Konzeption der Entdeckergruppen erarbeiten.

Bewerbung für die Teilnahme an der Konzeptumsetzung und Auswahlverfahren: Die Teilnahme an der Konzeptumsetzung steht allen interessierten Kitas im Nürnberger Stadtgebiet offen. Es ist davon auszugehen, dass das Angebot auf ein großes Interesse stößt. Im Oktober 2021 werden alle Nürnberger Kitas angeschrieben und über die Rahmenbedingungen und Auswahl-Kriterien informiert. Außerdem wird am 26.10.2021 das Konzept Entdeckergruppen in einer digitalen Info-Veranstaltung unverbindlich und vorbehaltlich einer Entscheidung zur Finanzierung vorgestellt. Anschließend wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Die Bewerbung für die Umsetzung des Konzepts Entdeckergruppen kann dann im Jugendamt bis zum 23.12.2021 eingereicht werden. Nach Auswertung der Bewerbungen und ggf. Abstimmung mit der Unterarbeitsgruppe der Nürnberger Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtungen (AG Kita nach § 78 SGB VIII) bei mehr als zehn Bewerbungen werden im Januar 2022 die Zusagen und Absagen an die Kitas versendet und die Entdeckergruppen können im Frühjahr 2022 in die Pilotphase starten.

Bedarf und Finanzierung: Wie bereits am 04.03.2020 im Stadtrat vorgestellt, kommt es in den nächsten fünf Jahren zu regional konzentrierten Versorgungsengpässen bei Kindergartenplätzen, die teilweise auch temporär geschlossen werden müssen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, könnten auf Basis dieses Konzepts zehn Entdeckergruppen mit jeweils zehn Kindern eingerichtet werden. Dadurch würden voraussichtlich im Jahr 2023 etwa 100 zusätzliche Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung geschaffen werden, ohne dass dafür eine bauliche Erweiterung oder der Neubau einer Kita notwendig sind. Daher wird das Konzept der Entdeckergruppen auch als eine interessante und vor allem flexible Ergänzung zum Kindergarten-Notprogramm in Nürnberg vorgeschlagen (siehe JHA vom 29.04.2021).

Im Gegensatz zur üblichen Finanzierung von neu geschaffenen Kindergartenplätzen (Kita-Neubau mit Baukostenzuschuss und einer Erstausstattungspauschale pro Kind) entstehen hier keine Investitionskosten (abgesehen von einer Erstausstattung), dafür aber höhere Personalkosten während der Konzeptumsetzung mit Platzerweiterung. Außerdem muss das Projekt fachlich begleitet werden.

Das Konzept sieht vor, dass pro Entdeckergruppe mit zehn Kindern zwei pädagogische Fachkräfte (2 VK) zum Einsatz kommen. Davon sind 1,35 VK bereits im Schnitt über die staatliche und kommunale Basisförderung regulär finanziert, 0,65 VK müssten aus dem Bestandpersonal der Kita kommen. Um den Anstellungsschlüssel der verbleibenden Kinder in der Einrichtung nicht zugunsten der Entdeckergruppe zu belasten, sollen 0,44 VK (2/3 der 0,65 VK) von der Stadt Nürnberg als freiwilliger Zuschuss zusätzlich finanziert werden. Pro Jahr müsste die Stadt Nürnberg pro Entdeckergruppe rd. 25.270 EUR2 bzw. für 10 Gruppen rd. 252.700 EUR als freiwilligen Zuschuss bzw. für die Finanzierung der Stundenanteile beim städtischen Träger leisten. Hinzu kämen noch 5.000 EUR pro Jahr als Zuschuss für Soke e.V., die die Entdeckergruppen fachlich begleiten und beraten (s.u.).

Vergleicht man die 10 Entdeckergruppen mit 100 Plätzen mit einer Kita-Einrichtung mit 100 Plätzen, dann stehen diesen städtischen Mehrausgaben jährliche Minderausgaben von rd. 155.000 EUR gegenüber: rd. 52.000 EUR für Bauunterhalt (kleiner Bauunterhalt, Unterhalt Grün-/ Außengelände, sonstiger Bauunterhalt K5) rd. 53.000 EUR für Bewirtschaftung Grundstück (insb. Ver- und Entsorgungskosten, Gebäudereinigung, Gebäudeversicherung etc.)

2 Durchschnittliche Personalkosten 2021 Stadt Nürnberg S8a: 57.429 EUR; Stellenanteil von 0,44 VK entspricht 25.268,76 EUR

rd. 10.000 EUR Kapitalkosten (kalkulatorische Kosten auf städt. Finanzierungsanteil) rd. 40.000 EUR Abschreibungen (kalkulatorische Kosten: städt. Finanzierungsanteil in Höhe von 1 Mio. EUR, abgeschrieben auf 25 Jahre; nicht berücksichtigt Einsparung des Freistaat Bayern in Höhe von rd. 1,4 Mio. EUR Investitionszuschuss bzw. 56.000 TEUR pro Jahr) Hinzu kommen noch die Einsparungen beim Planungs- und Verwaltungsaufwand für den Träger sowie für die Verwaltungskosten der Stadt Nürnberg, die allerdings nicht genau beziffert werden können.

Für die Erstausstattung der Entdeckergruppen sind mit Aufstockung der Plätze erst ab 2023 8.000 EUR pro Gruppe geplant, die über die Playmobilstiftung finanziert werden soll. Lt. der städtischen Förderrichtlinie würden pro Kind bis zu 1.250 EUR gewährt. also 12.500 EUR pro Gruppe mit zehn Kindern. Daraus ergäbe sich nochmals eine einmalige Einsparung von 45.000 EUR (12.500 EUR x 10 – 8.000 EUR x 10 = 45.000 EUR).

Für die Pilotphase sind in Abstimmung mit den Trägern keine freiwilligen Personalkostenzuschüsse für die Einrichtungen geplant, da faktisch noch keine echte Platzerweiterung stattfindet. Die Träger wären aus Interesse an diesem innovativen Projekt bereit, den erheblichen Aufwand für Planung, Konzeptionierung und Umsetzung in der Pilotphase selbst zu tragen. Allerdings würden sie im Gegenzug erwarten, dass nach einer erfolgreichen Pilot-Phase die notwendigen finanziellen Mittel für die Aufstockung der Plätze und des Personals ab September 2023 bereitgestellt werden. Haushaltsrechlich kann es aktuell noch keine Festlegung des Stadtrats für das Jahr 2023 geben, aber eine entsprechende fachpolitische Positionierung wäre den Trägern wichtig.

Für 2022 entstehen der Stadt Nürnberg keine zusätzlichen Kosten, da die 5.000 EUR für die fachliche Beratung und Begleitung des Piloten durch Soke e.V. über die anteilige Umwidung der Mittel aus der Position Kitaförderung plus / Qualitative Weiterentwicklung finanziert werden soll.

Fazit: Innovation trifft Qualität Das innovative Konzept Entdeckergruppen schafft nach einer Pilot-Phase bis zu 100 neue Kindergartenplätze in Nürnberg. Nachdem dies in Form eines erweiterten pädagogischen Angebotes erfolgt, ist hierzu kein räumlicher Ausbau in Form von Gebäuden erforderlich.

In Nürnberg machen sich auch Grundschulen auf den Weg zur „Draußenschule“, um Kinder in anderen Settings aktiv zu fördern und zu bilden (Nürnberg: So gut tut Kindern die "Draußenschule" im Wald - N-Nordost, Nürnberg | Nordbayern). Solche Konzepte können dazu beitragen, Pandemie-Folgen abzumildern. Auch wenn es in vielen Kindergärten bereits strukturierte Angebote für Aktivitäten außerhalb der Kita gibt, werden diese durch das Konzept „Entdeckergruppen“ besonders gut ergänzt.

Das innovative Konzept bietet ein neues und abwechslungsreiches Arbeitsfeld für interessiertes und kompetentes Fachpersonal. Dies kann bei der Fachkräfte-Akquise ein Wettbewerbsvorteil der teilnehmenden Träger sein. Darüber hinaus stellt das Konzept eine qualitative Weiterentwicklung der Bildungsräume und eine Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten für die Kindergartenkinder dar.

Anlage Eckpunkte-Papier „Entdeckergruppen“

Durch die Teilnahme an den „Entdeckergruppen“ bekommen die Kindergartenkinder den Zugang zu ihrem direkten Lebensumfeld, vorrangig dem Stadtgebiet Nürnberg und zu vielfältigen Bildungsorten. So werden für Kinder anregende und ergänzende Lernorte erschlossen, die auf dem Weg hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit eine wichtige Rolle spielen.

Die Präsenz von Kindern, die im Stadtgebiet unterwegs sind, macht sie außerdem wieder mehr zum Teil der Stadtgesellschaft. Dadurch wird ein Bewusstsein der Allgemeinheit für Bedürfnisse von Kindern geschaffen. Es ist ein wichtiger Aspekt auf dem Weg hin zu mehr Kinderfreundlichkeit. Im Sinne der Menschenrechte und Kinderrechte sollte dies für Nürnberg von Bedeutung sein.

Um das Angebot der „Entdeckergruppen“ in Nürnberg qualitativ hochwertig umsetzen zu können, bedarf es der Berücksichtigung nachfolgender pädagogischer Aspekte.

Zielgruppe: Das Angebot der Entdeckergruppen richtet sich an Kindergartenkinder, im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung. Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf können mit einbezogen werden, unter entsprechenden Anpassung der jeweiligen Tagesaktion.

Personelle Ausstattung

Eine „Entdeckergruppe“ besteht aus maximal 10 Kindern, die immer möglichst von zwei pädagogischen Fachkräften begleitet werden.

Da es sich um eine anspruchsvolle Situation (Gewährleistung der Aufsichtspflicht) handelt, mit einer Gruppe von Kindern im öffentlichen Raum, im nicht begrenzten Außenbereich, unterwegs zu sein, müssen die Kinder zu den begleitenden Fachkräften eine vertrauensvolle Beziehung entwickelt haben. Sicherheit wird durch Stabilität in Form der Bezugsgruppe gewährleistet. Das heißt: Gleichbleibende Kindergruppe mit jeweils vertrauten Bezugspersonen.

Nachdem die Pilotphase ausschließlich mit Bestandskindern der jeweiligen Kita geplant ist, sind nach einer Platzerweiterung mehr Personalressourcen erforderlich, die aufgrund der beschriebenen besonderen Aufsichtssituation nicht vollständig durch die höhere Betriebskostenförderung finanziert werden können. Daher soll anstelle des nicht benötigen Investitionskostenzuschusses die notwendige höhere Personalausstattung anteilig refinanziert werden, um eine qualitätsvolle Betreuung in der gesamten Einrichtung gewährleisten zu können.

Anlaufstellen unterwegs

Es ist der Zugang zu Räumen und Sanitäranlagen und dergleichen abzuklären Die teilnehmenden Kitas benötigen sechs bis zehn regelmäßige Anlaufstellen für ihre Exkursionen. Dies können Betriebe oder Institutionen wie zum Beispiel Gemeinderäume, Sportvereine, Seniorenheime, Handwerksbetriebe und so weiter sein. Diese Orte sind von den Kitas unter Beteiligung der Kinder über eine Vernetzung im Stadtgebiet zu akquirieren.

Für die Nutzung der Anlaufstellen sind folgende Rahmenbedingungen abzuklären:  Wo kann Pause / Vesper / Mittagessen gemacht werden?  Wo sind Toiletten?

 An welchem Ort können sich die Kinder in welchem Zeitraum aufhalten?  Gibt es Interessenskollisionen (Bedürfnisse der Kinder – Bedürfnisse anderer Zielgruppen)?  Gegebenenfalls muss eine Art Rahmenvereinbarung mit Institutionen und Kooperationspartnern geschlossen werden  Ist eine kostenfreie Nutzung des Ortes möglich?

Unterstützend dazu wird für die „Entdeckergruppen“ durch das Jugendamt (Fachberatung für Projektsteuerung und fachliche Schwerpunktthemen) ein „Starter-Paket“ zusammengestellt. Darin enthalten sind eine allgemeine Adressliste und eine Checkliste für die Klärung der Rahmenbedingungen zur Nutzung der Örtlichkeiten.

Die Adressliste im „Starter-Paket“ beinhaltet:  Kultureinrichtungen (Museen, Bibliotheken, Stadtteilläden, Bäder und so weiter)  Kinder- und Jugendhäuser  Aktivspielplätze

Für diese Anlaufstellen wird vom Jugendamt abgeklärt:  ob diese grundsätzlich von den Entdeckergruppen aufgesucht werden können.  ob es Vergünstigungen bei den Eintrittskosten gibt.  ob es Sanitärbereiche vor Ort gibt und welche genutzt werden können  ob beziehungsweise wo mit den Kindern Pause und Vesper gemacht werden kann.

Über die Adressliste hinaus erschließt sich jede Kita eigenständig ihre sechs bis zehn regelmäßigen Orte und stimmt sich mit ihren Anlaufstellen direkt ab. Hier ist die Prozessentwicklung innerhalb der jeweiligen „Entdeckergruppe“ maßgeblich.

Nach den ersten neun Monaten der Pilot-Phase gilt es, anhand nachfolgender Gelingensfaktoren und Kriterien zu überprüfen, ob in der jeweiligen Kita ab September 2023 eine Platzerweiterung von bis zu zehn Plätzen möglich ist und die Betriebserlaubnis entsprechend erweitert werden kann. Die Pilot-Phase zwischen April 2022 und August 2023 dauert damit insgesamt ein Jahr und fünf Monate.

Gelingensfaktoren für die Verstetigung

 Die „Entdeckergruppe“ muss in der Pilot-Phase zu mindestens 90 Prozent der Öffnungszeit stattgefunden haben.  Es ist ein pädagogischer Gewinn erkennbar. Dies wird mit Hilfe eines „Forscher- Tagebuches“ dokumentiert.  Die Kinder profitieren von der „Entdeckergruppe“. Dies kann sich zum Beispiel durch einen Kompetenzgewinn im Bereich „Sicherheit im Straßenverkehr“, Entwicklungsfortschritte sozialer Kompetenzen und der Fähigkeit und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme und demokratischen Teilhabe zeigen. Ein hohes Motivationspotential in Bezug auf die Teilnahme an der „Entdeckergruppe“ ist erkennbar.  Das vorhandene Personal ist motiviert, die „Entdeckergruppen“ dauerhaft durchzuführen.

Kriterien zur Erweiterung der Betriebserlaubnis

 Es wird kein zusätzlicher pädagogischer Raum geschaffen, sondern es muss ausschließlich eine Anlaufstelle zum Bringen und Holen der Kinder vorhanden sein, die für eine damit verbundene tägliche maximale zweistündige Nutzung geeignet ist. Die Dauer der Betreuung der Kinder in der Anlaufstelle muss unterhalb der Kriterien für eine Betriebserlaubnis beziehungsweise der Notwendigkeit eines Sonderbaus liegen.  Personelle Ausstattung (siehe oben)  Regelung WC Situation für unterwegs

 Regelung Situation Mittagessen  Garderobenplätze sind für alle Kinder der Einrichtung ausreichend vorhanden.  Es gibt ein an diesem Eckpunkte-Papier orientiertes individuelles Einrichtungskonzept, das fundiert darstellt, wie die pädagogischen und organisatorischen Herausforderungen gemeistert werden.  Da enge und gelingende Zusammenarbeit mit den Eltern erforderlich ist, muss in der Konzeption der Schwerpunkt „Kooperation mit Eltern“ differenziert und auf das Konzept „Entdeckergruppen“ bezogen verankert sein.  Es gibt ein Konzept für Personalausfall: Auch bei Ausfall der Exkursion darf die Anzahl der laut Betriebserlaubnis genehmigten Kinderzahlen in der Stammeinrichtung nicht überschritten werden. Ein „Puffer“ kann nur im Ausnahmefall und nach eingängiger Prüfung der räumlichen Gegebenheiten durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Im schlimmsten Fall müssen Kinder heimgeschickt werden. Diese Regelung muss vorab allen Eltern bekannt gemacht sowie deren Zustimmung eingeholt werden.  Mindestens 10 verschiedene Anlaufpunkte müssen benannt und verbindlich vereinbart werden und längerfristig zur Verfügung stehen. Die Einrichtung muss weiterhin aktive Vernetzungsarbeit leisten.  Erstellung eines Sicherheitskonzeptes (Umgang mit Unfällen, Stresssituationen, …).  Die erste Betriebserlaubnis mit Erweiterung der Platzzahl wird vorläufig für ein Jahr erteilt, insgesamt für maximal drei Jahre. Vor Ablauf des ersten Jahres mit Erweiterung erfolgt eine Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde. Davon ausgehend wird die Betriebserlaubnis weiter erteilt oder beendet.

Die Eckpunkte des Konzeptes „Entdeckergruppen“ bilden einen pädagogischen Schwerpunkt, der grundsätzlich von allen Einrichtungen umgesetzt werden kann.

Unterstützung von kleinen Gruppen in Kindertagesstätten

Der Kita-Ausbau gehört zu den wichtigsten Zielen in der Stadtverwaltung. Besonders in hoch verdichteten Stadtgebieten, in denen es nur kleine Freiflächen gibt, stellen deshalb kleine Kindertageseinrichtungen einen sehr wichtigen Beitrag dar, um den Kita-Ausbau voranzutreiben. Diese kleinen Einrichtungen haben auch viele Vorteile für Kinder, die eine klare räumliche Orientierung benötigen oder unter einer geringeren Reizverarbeitung leiden. Einige Elterninitiativen und kleine Träger haben in Nürnberg von ihren Vermietern Mietkündigungen erhalten und müssen sich deshalb neue Standorte suchen. Diese Suche ist zwar schwierig und aufwändig. Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Trägern, die mittlerweile eine tragfähige Alternative und Perspektive gefunden haben. Das Dienstleistungszentrum Kita-Ausbau im Jugendamt unterstützt mit viel Einsatz die Suche nach neuen Standorten.

Fast alle Hinderungsgründe für einen neuen Standort stehen im Zusammenhang mit baurechtlichen Vorgaben und unterschiedlichen Vorstellungen der Investoren. Dass eine Maßnahme wegen förderrechtlicher Vorgaben nicht umgesetzt werden kann, stellt die absolute Ausnahme dar. Das Jugendamt gibt als Standard für eine Außenfläche für den Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich 10 m² pro Kind vor. Diese soll direkt an das Gebäude angrenzen, weil Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder möglichst oft ihrem Bewegungs- und Spieldrang im Garten nachkommen sollen, auch ohne mit der ganzen Gruppe einen Ausflug in den nächsten Park oder Spielplatz machen zu müssen. Den selbstständigen Kindern soll ermöglicht werden, auch ohne intensive Beobachtung und Aufsicht im Garten spielen zu können. Auch im laufenden Betrieb einer Kita stellt das Spielen im eigenen Garten einen weit geringeren personellen Aufwand dar. Gerade in Stadtteilen, die hoch verdichtet sind, sind solche Außenflächen von besonderer Bedeutung für die Arbeit mit den Kindern. Trotzdem wägt das Jugendamt stets zwischen der Versorgungsquote im Stadtteil, der Qualität, Lage, Ausrichtung und Größe der Innenflächen und der Größe und Qualität des Außengeländes ab. Hier werden vom Dienstleistungszentrum immer individuelle Standortprüfungen bei Ortsbegehungen vorgenommen und Entscheidungen gefällt. Eine Anrechnung von Außenflächen, die nicht direkt zum Gebäude gehören, ist grundsätzlich nicht vorgesehen, aber sie ist bei der individuellen Prüfung eines Standorts auch nicht ausgeschlossen.

Als festgelegter Standard für die Innenflächen ist das Summenraumprogramm der Regierung von Mittelfranken vorgegeben, das die Grundlage für die Raumplanung, aber auch die Grundlage für die Berechnung des Investitionskostenzuschusses darstellt. Gerade bei der Entwicklung von Bestandsbauten ist jedoch eine hohe Flexibilität bei der Raumplanung erforderlich. Ein verkleinertes Raumprogramm geht jedoch immer mit der Verkleinerung der Platzzahl einher. Eine Verdichtung der Fläche durch deutlich mehr Kinder oder eine bestimmte Kinderanzahl auf deutlich weniger Fläche ist im Summenraumprogramm nicht vorgesehen. Gleichwohl können unter eingehender Prüfung der Fachberatung auch Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

Letztlich ist es in fast allen Fällen eine Frage der Wirtschaftlichkeit, ob eingruppige Einrichtungen betrieben werden können oder nicht. Die Hinderungsgründe liegen v.a. an der Entwicklung des Immobilienmarkts, an der sehr hohen baulichen Verdichtung, der auskömmlichen, aber auch begrenzten Förderung im Rahmen der kindbezogenen Förderung des laufenden Betriebs und der Baukostenzuschüsse mit Mietpreisdeckelung. Die Erfahrung bei der Umwandlung einer Großtagespflegestelle in eine Mini-Kita hat gezeigt, dass sich eine Gruppe mit 10 Kindern ausschließlich mit Krippenkindern wegen dem höheren Gewichtungsfaktor 2,0 wirtschaftlich betreiben lässt. Ähnlich sieht es aus bei Kindergärten mit weniger als 25 Plätzen, sofern sie nur ganz geringe Mietkosten haben.

Weil die Hinderungsgründe eine Kindertageseinrichtung zu realisieren fast ausnahmslos nicht am vorgegebenen Summenraumprogramm und der Größe der Außenfläche zu finden sind, ist es auch nicht verhältnismäßig, die fachlich unbestritten erforderlichen Standards der Regierung von Mittelfranken bzw. der Stadt Nürnberg zu relativieren oder gar abzusenken. Es zeigt sich zudem, dass das Jugendamt und insbesondere das Dienstleistungszentrum Kitaausbau die freien Träger mit überaus hohem Engagement, hohem Aufwand und überaus beachtlichen Erfolg darin unterstützt, neue Räume für Kindertageseinrichtungen zu akquirieren.

Beispielhaft führen wir hierzu folgende Träger auf: Der Träger „Villa Kunterbunt e.V.“ konnte an einen Investor vermittelt werden und findet in der Tafelfeldstraße neue Räumlichkeiten. Der Träger „Wilde 15“ wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme auf dem Fürther Tor dort einziehen. Der Träger „Krachmacherstr. e.V“ wird in die Fahrradstraße 6a einziehen und mit dem Träger „Johannisbären e.V.“ fusionieren. Derzeit sind noch zwei kleine Trägervereine von Schließungen bedroht, weil sie aus ihren bisherigen Standorten aus verschiedenen Gründen ausziehen müssen. Das DLZ Kita-Ausbau arbeitet mit Hochdruck daran, Ersatzlösungen zu finden:  Kupferhupfer e.V., Kupferstraße 28, 1 Kindergartengruppe; einige Optionen wurden bereits leider erfolglos geprüft. Derzeit sind die Räumlichkeiten am Rennweg 26 im Fokus. Der Elternverein stimmt zurzeit ab, ob diese Option verbunden mit der Erweiterung des Mengengerüsts von derzeit 1 Kindergartengruppe um eine 1 Krippengruppe in einem neuen Stadtteil in Frage kommt.  Murrhäuschen, Murrstraße 9, 2 Krippengruppen; Derzeit befindet sich die Krippe in einer Interimsunterkunft in der Rieterstraße. Ein Objekt in der Worzeldorfer Str. wird derzeit als geeigneter Alternativstandort geprüft.

Ein Beispiel für individuelle Lösungsoptionen wird im Folgenden beim Träger „Johannisbären e.V.“ etwas ausführlicher dargestellt: Dem Trägerverein ist mit Frist März 2022 der Mietvertrag gekündigt worden, da ein Investor das Anwesen und das Nachbaranwesen gekauft hat. Es wurden bereits viele verschiedene Möglichkeiten geprüft, um für diesen Verein möglichst in St. Johannis oder Gostenhof neue Räumlichkeiten zu finden. Hier ein Auszug:  Eine Idee war, auf der Fläche des Kinder- und Jugendhauses „Wiese 69“ zwei Bauwagen zu verorten, um eine naturpädagogische Kita zu betreiben. Der Standort wurde am 07.10.2020 besichtigt. Nach dem Ortstermin hat der Träger diesen Standort jedoch abgelehnt, weil die Bauwagen nicht hätten eingezäunt werden können.  Weihergartenstraße: Umbau eines alten Wohnhauses. Es fand ein Beratungsgespräch statt. Das Vorhaben konnte wegen anderer Vorstellungen des Eigentümers nicht umgesetzt werden.  Logenhaus an der Hallerwiese. Der Bauherr hat das Projekt nicht weiterverfolgt.  Reutersbrunnenstraße, Grundstück auf einer eingezäunten Freifläche. Diese Anfrage kam vom Träger, um an diesem Standort Bauwagen aufzustellen. Planungsrechtliche Genehmigung steht aus; ein Konzept für Waldkindergärten kann hier nicht umgesetzt werden.  Hochstraße: Dieser Standort wäre sehr attraktiv gewesen. Der Investor hat sich dagegen entschieden.  Der Träger wird 2024 in die Fahrradstraße 6a einziehen. An diesem Standort baut ein privater Investor ca. 20 Wohneinheiten. Im Erdgeschoss wird die Kita verortet. Als Zwischenlösung wird der Trägerverein höchstwahrscheinlich vorübergehend in den früheren Räumen von K.u.K. e.V. in der Roritzer Straße unterkommen, die mittlerweile ihre eigenen neu gebauten Räume an der Hohenbuckstraße bezogen hat.

In den letzten Jahren wurden u.a. mehrere zweigruppige Einrichtungen, insbesondere mit 12 Krippen- und 25 Kindergartenplätzen geschaffen. Aktuell werden darüber hinaus in der Harrichstraße 25 Kindergarten- und in der Burgkmairstraße 25 Hortplätze über die WBG geplant, die vom Träger „Glitzerdrachen e.V.“ geführt werden sollen. Zudem werden in der folgenden Liste ausschließlich eingruppige Einrichtungen aufgezählt, die vor allem in den letzten 20 Jahren eröffnet wurden:

Einrichtungsart Straße Platzzahl Dachverband Betriebsbeginn
Kindergarten Äußere Großweidenmühlstr. 16 20 SOKE 08/1984
Kindergarten Wiesentalstr. 3 25 SOKE 12/1992
Kindergarten Reutersbrunnenstr. 29 25 SOKE 09/1994
Kindergarten Wirthstr. 35 16 SOKE 09/1997
Kinderkrippe Untere Kieselbergstr. 13 15 SOKE 11/1999
Kindergarten Herrnhüttestr. 11 21 SOKE 10/2000
Kindergarten Uhlandstr. 14 22 SOKE 09/2001
Kindergarten Löbleinstr. 17 20 Sonstige/ohneDachverb. 03/2002
Kinderhort Moritzbergstr. 72a 20 Sonstige/ Kinderhaus 09/2002
Kinderkrippe Neumühlweg 2 12 SOKE 10/2002
Kindergarten Zerzabelshofstr. 25 15 Die Paritäter 10/2002
Kinderkrippe Friedenstr. 9 12 SOKE 06/2003
Kinderkrippe Heroldsberger Weg 113 12 SOKE 09/2003
Netz für Kinder Philipp-Kittler-Str. 17 15 Sonstige/ohneDachverb. 11/2003
Kinderhort Schweinauer Hauptstr. 31 27 Die Paritäter 09/2004
Kindergarten Gugelstr. 20 25 Die Paritäter 10/2004
Kindergarten Finkenbrunn 35 20 SOKE 12/2004
Kinderkrippe Keßlerplatz 13 12 SOKE 03/2005
Kinderkrippe An der Wind 1 15 Sonstige/ Kinderhaus 05/2005
Kinderkrippe Äußere Sulzbacher Str. 100 14 Sonstige/ohneDachverb. 09/2005
Kinderkrippe Jakobstr. 52 15 Die Paritäter 10/2005
Haus für Kinder Obermaierstr. 16 25 SOKE 10/2005
Kinderkrippe Zweibrückener Str. 71 18 Sonstige/ohneDachverb. 05/2006
Kindergarten Heisterstr. 74 25 Die Paritäter 05/2006
Kindergarten Ziegenstr. 8 17 Sonstige/ohneDachverb. 05/2007
Kinderkrippe Eibacher Hauptstr. 86 12 Sonstige/ohneDachverb. 09/2007
Netz für Kinder Meuschelstr. 51 12 Sonstige/ Kinderhaus 09/2007
Kinderhort Siebenkeesstr. 4 25 Arbeiterwohlf. 09/2007
Kinderkrippe Zerzabelshofstr. 99 12 Die Paritäter 05/2008
Kinderkrippe Einsteinring 26 18 Sonstige/ohneDachverb. 09/2008
Kinderhort Kirchenweg 50 25 SOKE 09/2008
Kinderkrippe Wilhelmshavener Str. 27 16 SOKE 10/2008
Kinderkrippe Siemensstr. 15 16 evangelisch 11/2008
Kinderkrippe Murrstr. 9 18 SOKE 09/2009
Kinderkrippe Kobergerstr. 79 15 Die Paritäter 10/2009
Kinderkrippe Georg-Ledebour-Str. 69 14 SOKE 11/2009
Kinderkrippe Eibacher Hauptstr. 47 18 SOKE 04/2010
Kindergarten Meisterleinsplatz 18 25 Sonstige/ohneDachverb. 09/2010
Kinderkrippe Erlenstegenstr. 31 16 SOKE 01/2011
Kinderkrippe Eltersdorfer Str. 15 13 SOKE 03/2011
Kindergarten Zerzabelshofstr. 58 15 Die Paritäter 09/2011
Kindergarten Waldluststr. 79 25 SOKE 06/2012
Kindergarten Stadenstr. 0 18 SOKE 05/2013
Kinderkrippe Heisterstr. 7 18 Die Paritäter 09/2013
Kinderkrippe Herschelplatz 28 18 Die Paritäter 09/2013
Kinderkrippe Waldluststr. 53 12 SOKE 01/2014
Kindergarten Mostgasse 8 20 SOKE 03/2014
Kindergarten Austr. 42 18 SOKE 09/2014
Kinderkrippe Wölckernstr. 24 15 SOKE 05/2015
Kinderkrippe Gugelstr. 102 12 Die Paritäter 02/2017

Grundsätzlich stellt bayernweit die Realisierung von Kleinsteinrichtungen die Kommunen und Träger vor große Herausforderungen. Deshalb hat das Bayerische Sozialministerium in enger Abstimmung mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Städtetag die Möglichkeit der sogenannten

„Mini-Kita“1 auf den Weg gebracht. Dieser Einrichtungstyp kann mit maximal 12 Plätzen belegt werden. Bei bis zu zehn Betreuungsplätzen müssen die sonst üblichen Vorgaben für einen Sonderbau im Sinne der Bayerischen Bauordnung2 (z.B. Kindertageseinrichtung) nicht vorliegen. Zudem werden die Betriebskosten durch einen erhöhten Basiswert durch den Freistaat Bayern zusätzlich gefördert, darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer Investitionskostenförderung. „Mini-Kitas“ sind auch dazu geeignet, Großtagespflegestellen, die mit selbstständigen Tagespflegepersonen arbeiten, in das System der Kindertageseinrichtungen zu überführen, wenn die Anforderungen erfüllt werden. Diese Möglichkeit hat bislang nur eine von insgesamt neun Großtagespflegestellen in Nürnberg ins Auge gefasst.

1 Modellphase seit 2020/2021, mehr dazu unter: Mini-Kita | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de) 2 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO/True

Stadtratsfraktion Nürnberg ÖÖ 77

BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN

GM

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg OBERBÜRGE;': Marcus König

3 I. JULI 262J

Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 31. Juli 2020 Arabackyj/Bielmeier

Unterstützung von kleinen Gruppen in Kindertagesstätten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aufgrund der weiterhin großen Bedarfslage läuft der Ausbau von Kindertagesstätten in Nürnberg nach wie vor auf Hochtouren. In diesem Zusammenhang gibt es häufig einzelne Initiativen, die gerne Konzepte für ein- oder zwei-gruppige Einrichtungen umsetzen möchten. Hierbei handelt es sich zumeist um Erzieherinnen und Eltern, die gerne konkrete Angebote für kleinere Gruppen anbieten wollen. Häufig scheitern diese allerdings an den entsprechenden förderrechtlichen Vor­ gaben. Im Sinne der Vielfalt der Trägerlandschaft und den unterschiedlichen Bedürfnissen von Familien und Pädagog*innen stellen wir daher für den Jugendhilfeausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet:

Nürnberg,

anzurechnen, die nicht direkt zum Gebäude gehören,

die Qualität zu beschränken,

besonderen Bedürfnissen umgehen,

gruppen,“ nach einem Augsburger Modell finanziell und konzeptionell unterstützt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Bielmeier stv. Fraktionsvorsitzende Stadträtin SPD-Stadtratsfraktion Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 30.09.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Tagespflege in Nürnberg: Erhöhung des Tagespflege-Entgelts

Anlagen: 8.1 Entgelterhöhung Entscheidungsvorlage 8.2 Beilage Berechnung TPEntgelt

Sachverhalt (kurz):

Das Nürnberger Tagespflegeentgelt liegt seit Anfang 2021 unter den jährlich erscheinenden Empfehlungen des Bayerischen Gemeinde- und Städtetags. Seit September 2017 werden Nürnberger Tagespflegepersonen mit 300 Unterrichtseinheiten qualifiziert, vorher 160 Unterrichtseinheiten. Bereits tätige Tagespflegepersonen können an einer Nachschulung teilnehmen, die Ende 2021 abgeschlossen wird. Um einen Anreiz zur Teilnahme an zusätzlichen Qualifizierungsstunden zu schaffen, war im Jugendhilfeausschuss vom 04.10.2018 eine Entgelterhöhung in Aussicht gestellt worden. Es wird vorgeschlagen, für alle Tagespflegepersonen mit mindestens 300 Qualifizierungsstunden das Tagespflegeentgelt ab 01.09.2022 zu erhöhen. Eine anteilige Gegenfinanzierung kann voraussichtlich über die geplante Erhöhung des Elternbeitrags erfolgen.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 195.000 € Folgekosten 580.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 580.000 € pro Jahr

davon konsumtiv 195.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: anteilige Finanzierung über Erhöhung des Tagespflegebeitrags

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Von der Erhöhung profitieren überwiegend weibliche Personen, weil sie zu mehr als 80 Prozent in der Tagespflegetätigkeit vertreten sind.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Entgelterhöhung für alle Tagespflegepersonen zum 1. September 2022 zu, die eine Qualifizierung von mindestens 300 Unterrichtseinheiten absolviert haben. Er beauftragt die Verwaltung des Jugendamts, die erforderlichen Mittel zum Haushalt 2022 anzumelden.

Über die endgültige Bereitstellung der Mittel entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen.

Entscheidungsvorlage

Tagespflege: Entgelterhöhung ab 01.09.2022

Seit 2007 stellt die Tagespflege im Rahmen der 2005 erfolgten Reform des SGB VIII eine wichtige Säule im System der Kindertagesbetreuung in Nürnberg dar. Der für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in § 22 SGB VIII gleichermaßen formulierte Förderauftrag postuliert eine prinzipielle Gleichrangigkeit dieser beiden Angebotsformen. Mit den Alleinstellungsmerkmalen Familiennähe, kleine Gruppe, konstante Bezugsperson und vor allem flexible Betreuungszeiten kann die Kindertagespflege vielen individuellen Betreuungsbedarfen und Wünschen von Familien in Nürnberg gerecht werden und trägt maßgeblich zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs bei. In Nürnberg werden in der Tagespflege überwiegend Kinder unter drei Jahren betreut.

Die Zahl der in Tagespflege zur Verfügung stehenden Plätze steigt seit Jahren kontinuierlich, die Gewinnung und die Bindung bereits tätiger Tagespflegepersonen ist allerdings aufwendig. Aktuell stehen 1.090 Plätze bei 225 aktiven Tagespflegepersonen zur Verfügung und es werden 813 Kinder1 betreut. Um die fortlaufend neuen (gesetzlichen) Änderungen zu erfüllen und den Anspruch einer hochwertigen Betreuungsqualität erfüllen zu können, werden in Nürnberg die pädagogischen Standards laufend weiterentwickelt: Wie im JHA vom 29. September 2016 beschlossen, sind in Anlehnung an das Qualifizierungshandbuch des Deutschen Jugendinstituts (QHB) seit September 2017 für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis 300 Unterrichtseinheiten (UE) erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben sind 160 UE. Zur Gewährleistung einheitlicher Standards wurde vom JHA auch die freiwillige Nachqualifizierung bereits tätiger Tagespflegepersonen beschlossen. Bis Ende 2021 werden dann bis auf wenige Ausnahmen alle Nürnberger Tagespflegepersonen mindestens 300 UE absolviert haben!

Tagespflege in Zeiten der Pandemie Die Pandemie fordert seit eineinhalb Jahren auch den Tagespflegepersonen einiges ab. Aufgrund der Betreuung in privaten Räumen waren und sind nicht nur sie selbst, sondern auch Haushaltsangehörige den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Dadurch, dass Tagespflegepersonen in der Regel nicht im Team arbeiten, müssen sie im Gegensatz zu Kindertageseinrichtungen die zahlreichen und sich ständig ändernden gesetzlichen Verordnungen mit Unterstützung der beiden Tagespflegeträger, fmf-Familienbüro und Tagespflegebörse Nürnberg, allein bewältigen und umsetzen.

In den Lockdownphasen wurden in der Notbetreuung teilweise bis zu 75 Prozent aller Kinder betreut. Es scheint, dass anspruchsberechtigte Eltern wegen des überschaubaren Rahmens eine Fremdbetreuung in einer Tagespflegestelle diese eher nutzten als in einer Einrichtung. Einige Tagespflegepersonen spielten aufgrund der hohen Belastung mit dem Gedanken, die Tagespflegetätigkeit aufzugeben. Glücklicherweise kam es bisher jedoch nur in Einzelfällen zur Aufgabe.

1. Entgelterhöhung für alle Tagespflegepersonen ab 1. September 2022

Die letzte Entgelterhöhung für Tagespflegepersonen wurde im JHA vom 04.10.2018 beschlossen und trat zum 01.01.2019 in Kraft. Seitdem wird ein Entgelt zwischen 3,93 Euro und 4,37 Euro pro Kind und Stunde gezahlt. In wenigen Einzelfällen wird für die Betreuung behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Kinder ein erhöhtes Tagespflegeentgelt gewährt. Ein Vergleichsmaßstab für die Höhe des Entgelts sind die jährlichen Empfehlungen des Bayerischen Landkreis- und Städtetags. Lt. Schreiben vom 06.10.2020 wird ein Entgelt (bestehend aus Sachkostenpauschale, Anerkennungsbeitrag und 20%igem Qualifizierungszuschlag) von 4,81 Euro pro Kind und Stunde für das Jahr 2021 empfohlen. In Nürnberg liegt das Entgelt aktuell bei 4,37 Euro pro Kind und Stunde und damit erstmals unter den

1 Die meisten Tagespflegepersonen betreuen weniger Kinder, als sie lt. Pflegeerlaubnis betreuen dürften. Im Regelfall wären bis zu fünf Plätze belegbar, im Schnitt werden knapp vier Plätze belegt. Teilweise werden ein bis zwei Plätze für die Vertretung freigehalten, das heißt Kinder einer anderen Tagespflegeperson betreut, wenn diese ausfällt.

Empfehlungen des Bayerischen Landkreis- und Städtetags. Eine Anpassung ist nach drei Jahren dringend angezeigt. Außerdem war den Tagespflegepersonen im Jugendhilfeausschuss vom 04.10.2018 eine Entgelterhöhung nach Abschluss der Nachqualifizierung auf das Niveau des Qualitätshandbuchs (300 UE) in Aussicht gestellt worden, um einen Anreiz zur Teilnahme an zusätzlichen Qualifizierungsstunden zu schaffen.

Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Bayerischen Städte- und Landkreistages werden für Nürnberger Tagespflegepersonen mit 300 UE ab 01.09.2022 folgende Entgelte vorgeschlagen: 4,30 Euro pro Kind und Stunde (bisher 3,93 Euro), ohne Qualifizierungszuschlag (betrifft ausschließlich Tagespflegepersonen in Großtagespflegestellen mit zusätzlicher staatlicher Förderung), 4,56 Euro pro Kind und Stunde (bisher 4,15 Euro), für neue und bereits tätige Tagespflegepersonen inklusive 10%igem Qualifizierungszuschlag, 4,81 Euro pro Kind und Stunde (bisher 4,37 Euro), für Fachkräfte von Anfang an und Tagespflegepersonen mit zweijähriger Tätigkeitserfahrung inklusive 20 %igem Qualifizierungszuschlag. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufsplittung in Sachaufwand und Betreuungsleistung ändert sich dahingehend, dass der Sachaufwand in Höhe von 1,75 Euro pro Kind und Stunde gleichbleibt und der Anerkennungsbetrag sich erhöht.

Allen Tagespflegepersonen, die weniger als 300 UE absolviert haben, wird das bisherige Tagespflegeentgelt gewährt, das heißt 3,93 Euro statt 4,30 Euro beziehungsweise 4,15 Euro statt 4,56 Euro beziehungsweise 4,37 Euro statt 4,81 Euro.

Nachtbetreuung in Kindertagespflege: Vereinzelt werden Kinder im Rahmen der Tagespflege auch über Nacht betreut. Hierfür gibt es in der Betreuungszeit zwischen 20 Uhr bis 7 Uhr morgens keine staatliche Refinanzierung. Seit 2007 wird deshalb ein Tagespflegeentgelt analog dem jeweils aktuellen Elternbeitrag gewährt. Diese Regelung soll zunächst weiterhin so gelten.

2. Finanzielle Auswirkungen der Entgelterhöhung für die Stadt Nürnberg

Die Berechnungsgrundlage, um die finanziellen Auswirkungen der Erhöhung des Tagespflegeentgelts darstellen zu können, ist eine durchschnittliche Buchungskategorie 6, das heißt wöchentlich 30 Betreuungsstunden, und eine angenommene Kinderzahl von monatlich 830 gebuchten Kindern. Damit würden für die Stadt Nürnberg die prognostizierten Entgeltausgaben (ohne Berücksichtigung der Zuschüsse für Krankenversicherung und Altersvorsorge) im Vergleich des Jahres 2021 um jährlich ca. 580.000 Euro von 5,6 Mio. Euro auf knapp 6,2 Mio. Euro steigen. Diesen Ausgaben stehen prognostizierte Einnahmen aus Elternbeiträgen, Landeszuschüssen und Bundeszuschüssen in Höhe von ca. 4,5 Mio. Euro gegenüber, wobei die staatlichen Fördermittel zur Refinanzierung der Tagespflege analog zum Basiswert für die Kindertageseinrichtungen jährlich steigen.

In Nürnberg ist für den Besuch einer städtischen Kinderkrippe eine Erhöhung des Elternbeitrags Anfang 2022 geplant. Daran angelehnt soll auch der Elternbeitrag in der Tagespflege steigen (Mehreinnahmen in der Tagespflege in der Größenordnung von 350.000 Euro bis 390.000 Euro pro Jahr). Dadurch würden die Mehrausgaben der Tagespflege-Entgelterhöhung für die Stadt Nürnberg zumindest teilweise abgefedert.

Aufgrund des sehr angespannten Haushaltssituation wird eine unterjährige Erhöhung ab September 2022 vorgeschlagen. Diese Erhöhung würde den städtischen Haushalt im Jahr 2022 zusätzlich mit rd. 194.000 Euro belasten und voraussichtlich zumindest im Jahr 2022 vollständig aus den geplanten Elternbeitragserhöhungen gedeckt.

  1. Fazit: Alle Beteiligten werten die umfangreichere Nach-(Qualifizierung) als Erfolg, von dem die Nürnberger Familien und insbesondere deren Kinder in der Tagespflege profitieren. Die Erfahrungen der Fachberatungen der zwei freien Träger bestätigen, dass höhere Qualifizierungsstandards zu einer Steigerung der Betreuungsqualität führen. Die Verzahnung von Theorie und Praxis gelingt insbesondere durch

das eingeführte Pflichtpraktikum, diesbezüglich wird mittelfristig eine nochmalige Ausweitung ins Auge gefasst.

Eine Entgelterhöhung honoriert außerdem die Leistungen der Tagespflegepersonen während der Pandemie und kann die Motivation erhöhen, „bei der Stange zu bleiben“ und diese Arbeit fortzusetzen. Eine bessere Vergütung macht auch für neu Interessierte die Tagespflegetätigkeit in Nürnberg attraktiver, was letztendlich zu einer Angebotssteigerung an Tagespflegeplätzen führen kann.

Tagespflegentgelt ab 1. September 2022 für Tagespflegepersonen mit 300 UE

1. Ohne Qualifizierungszuschlag und mit Gewichtungsfaktor 1,3

Betrifft: Tagespflegepersonen in der Großtagespflege mit staatlicher Förderung Grundpauschale GF 1,0 1,96 € Betreuungsleistung (GF 1,3) 2,55 € Sachaufwand 1,75 €

Entgelt 4,30 €

2. Mit 10 % Qualifizierungszuschlag und Gewichtungsfaktor 1,3

Betrifft: Neue Tagespflegepersonen Grundpauschale GF 1,0 1,96 € Grundpauschale GF 1,3 2,55 € zzgl. 10 % Qualizuschlag 0,26 € Sachaufwand 1,75 €

Entgelt 4,56 €

3. Mit 20 % Qualifizierungszuschlag und Gewichtungsfaktor 1,3

Betrifft: Fachkräfte und Tagespflegepersonen mit 2-jähriger Tätigkeitserfahrung Grundpauschale GF 1,0 1,96 € Grundpauschale GF 1,3 2,55 € zzgl. 20 % Qualizuschlag 0,51 € Sachaufwand 1,75 €

Entgelt 4,81 €

Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern

1. Ohne Qualifizierungsvorschlag und mit Gewichtungsfaktor 4,5

Betrifft: Tagespflegepersonen in der Großtagespflege mit staatlicher Förderung Grundpauschale GF 1,0 1,96 € Grundpauschale GF 4,5 8,82 € Sachaufwand 1,75 €

Entgelt 10,57 €

2. Mit 10 % Qualifizierungszuschlag und Gewichtungsfaktor 4,5

Betrifft: Neue Tagespflegepersonen Grundpauschale GF 1,0 1,96 € Grundpauschale GF 4,5 8,82 € zzgl. 10 % Qualifizierungszuschlag 0,88 € Sachaufwand 1,75 €

Entgelt 11,45 €

3. Mit 20 % Qualifizierungszuschlag und Gewichtungsfaktor 4,5

Betrifft: Fachkräfte und Tagespflegepersonen mit 2-jähriger Tätigkeitserfahrung Grundpauschale GF 1,0 1,96 € Grundpauschale GF 4,5 8,82 € zzgl. 20 % Qualifizierungszuschlag 1,76 € Sachaufwand 1,75 €

Entgelt 12,33 €

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 30.09.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Coronapaket für Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg

Anlagen: 9.1 Bericht Coronapaket für Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg

Sachverhalt (kurz):

Wie in der gemeinsamen Sitzung von Jugendhilfe- und Schulausschuss am 17. Juni 2021 dargestellt, entwickelte und entwickelt das Jugendamt Maßnahmen, um Kinder, Jugendliche und Familien auf dem Weg aus der Pandemie und zurück in den Alltag zu unterstützen. Eine Abfrage vor Ort in den Einrichtungen und Diensten erbrachte eine lange Liste von kreativen und innovativen Ideen, wo die Jugendhilfe kurzfristig über den Sommer, aber auch mittel- und längerfristig ansetzen könnte. Viele Dinge sind aus den bestehenden Einrichtungen und Diensten heraus umsetzbar bzw. können durch Umsteuerung der vorhandenen Mittel umgesetzt werden. An anderen Stellen werden aber zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen benötigt, um Beratungsstrukturen zu verstärken und Angebote auszubauen.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Mittel wurden bzw. werden zum Haushalt 2022 angemeldet. Die Anerkennung der möglicher Deckungen ist in Abstimmung mit Stk.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Zum Haushalt 2022 wurden entsprechende Schaffungsanträge gestellt.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Pandemiefolgen treffen besonders junge Menschen, die bereits vor der Pandemie in der Teilhabe eingeschränkt waren. Diese sollen vorrangig unterstützt werden.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie und beauftragt die Verwaltung des Jugendamts, die dafür notwendigen Stellen und Mittel zu den Haushaltsberatungen anzumelden. Über die endgültige Mittelbereitstellung und Stellenschaffungen entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen.

Entscheidungsvorlage

Coronapaket für Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg

Wie in der gemeinsamen Sitzung von Jugendhilfe- und Schulausschuss am 17. Juni 2021 dargestellt, entwickelte und entwickelt das Jugendamt Maßnahmen, um Kinder, Jugendliche und Familien auf dem Weg aus der Pandemie und zurück in den Alltag zu unterstützen. Eine Abfrage vor Ort in den Einrichtungen und Diensten erbrachte eine lange Liste von kreativen und innovativen Ideen, wo die Jugendhilfe kurzfristig über den Sommer, aber auch mittelund längerfristig ansetzen könnte. Viele Dinge sind aus den bestehenden Einrichtungen und Diensten heraus umsetzbar bzw. können durch Umsteuerung der vorhandenen Mittel umgesetzt werden. An anderen Stellen werden aber zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen benötigt, um Beratungsstrukturen zu verstärken und Angebote auszubauen. Zwischenzeitlich liegen die meisten Förderrichtlinien des Bundesaktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche und des Bayerischen Landesprogramms zur außerschulischen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie vor. Wie berichtet, werden von der Bundes- und Landesebene eher überschaubare zusätzliche Mittel fließen, diese sollen aber gezielt für Nürnberg genutzt werden. Nach Prüfung der vorliegenden Förderrichtlinien schlägt die Verwaltung des Jugendamts folgende Maßnahmen vor. Die jeweiligen Finanzierungsdetails und ggf. notwendigen Eigenanteile werden je Position darstellt.

Frühe Hilfen

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ wurden über die Bundesstiftung Frühe Hilfen zusätzliche Fördermittel für das Jahr 2021 in Höhe von 71.312 Euro bewilligt. Für die Verwendung der zusätzlichen Mittel gilt der bisherige Verwendungsrahmen sowie zusätzliche Verwendungsmöglichkeiten. Dies sind insbesondere Maßnahmen mit direktem Bezug zu den Frühen Hilfen, die einen Schwerpunkt auf die Entlastung, die Eltern-Kind-Bindung und die niedrigschwellige Erreichbarkeit der Familien zur Abmilderung Corona-bedingter Folgen legen. Die zusätzlichen Finanzmittel werden nach aktuellen Planungen in unterfinanzierten Bestandsangeboten, wie dem Einsatz von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern eingesetzt sowie beim Ausbau zusätzlicher Ehrenamts- und Gruppenangebote, die in direktem Wirkzusammenhang mit Corona-bedingten Belastungen stehen, verwendet.

Sprachkitas

In den vergangenen Monaten konnten pandemiebedingt viele Kinder aufgrund des Betretungsverbots oder der Kriterien für die Notfallbetreuung über lange Dauer nicht in ihrer Kita betreut werden. Dies hat sich nach Rückmeldung der Kita-Leitungen zum Teil sehr nachteilig auf das Verhalten und bestimmte Entwicklungsprozesse der Kinder ausgewirkt, insbesondere auch auf die Sprachförderung von Kindern. Durch die regelmäßige Kitabetreuung findet für viele Kinder eine alltagsintegrierte Sprachförderung statt, die sprachlichen Impulse und Anreize sind äußerst wichtig für eine erfolgreiche und gelingende Sprachentwicklung, auch mit Blick auf die Einschulung der Kinder. Die Rückmeldungen aus den verschiedenen städt. Kitas bestätigen, dass es hier zu großen Defiziten kam und es zwingend Handlungsbedarf gibt, insbesondere in ausgewählten städtischen Kindergärten.

Die Bundesregierung hat das Thema kurzfristige Sprachförderung durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ aufgegriffen und „weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ eine zusätzliche temporäre Unterstützung angeboten. Für das Jahr 2021 und 2022 können Träger

für diese Unterstützung von ausgewählten Kindergärten erhalten. Ziel des Bundesprogramms ist es, das sprachliche Bildungsangebot in den teilnehmenden Einrichtungen systematisch zu verbessern, insbesondere für die Kinder, die aufgrund der Pandemie und den damit verbundenen Betretungsverboten, über längere Zeiträume nicht die Kita besucht haben.

Der städtische Träger verfügt seit 2021 bereits über ein eigenes Sprach-Team mit einer Leitung und fünf Sprachförderkräften, jedoch können darüber nicht die durch die Pandemie bedingten zusätzlichen Förder- und Unterstützungsbedarfe abgedeckt werden. Identifiziert wurden vier Kindergärten, die eine solche temporäre Unterstützung dringend gebrauchen könnten. Dies liegt auch darin begründet, dass diese Kitas weitgehend erst im Herbst 2020 in Betrieb gegangen sind und daher noch nicht Teil der Migrationsbefragung und des darauffolgenden JHA-Beschlusses zur Schaffung eines Sprachteams für die den Befragungsergebnissen nach gerankten Kindergärten gewesen sind, also bei der Bedarfserhebung und Zuordnung des neuen Beratungsangebotes erst einmal nicht berücksichtigt werden konnten.

Das Bundesprogramm fördert einen Zuschuss zu den Personalausgaben für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle (mindestens 19,5 WAS) in Höhe von insgesamt 25.000 Euro. Das Jugendamt würde die Fachkräfte analog der bestehenden Sprachförderkräfte in S11b (Zulage) eingruppieren. Damit wären durch die Stadt Nürnberg für eine halbe Stelle rund 9.000 Euro1 noch anteilig zu finanzieren. Bei zwei Vollzeitstellen läge der städtische Eigenanteil bei 36.000 Euro/pro Jahr. Nachdem aktuell bei den vorhandenen Sprachförderstellen 22 WAS (38.000 €) in S11b nicht besetzt sind, könnte hierüber eine vollständige Deckung für den städtischen Eigenanteil erfolgen. Die vier halben Stellen sind für das Jahr 2022 vorgesehen, sollte das Programm wie angekündigt enden, würde erst dann der offene Stellenanteil des städtischen Sprach-Teams wieder ausgeschrieben werden. Bis dahin dient der Stellenanteil zur Deckung des Eigenanteils der vier temporären Sprachförderkräfte.

Das Jugendamt nimmt aktuell am Interessensbekundungsverfahren des Bundesprogramms teil, um sich eine Option zu sichern.

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

Den Fachkräften der Jugendsozialarbeit an Schulen kommt gerade in der Corona-Pandemie eine Schlüsselfunktion in der Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und der Lehrerschaft zu. Nürnberg konnte auf Basis einer konsequenten Ausbauplanung in den letzten Jahren an allen Mittel – und Berufsschulen und auch an ausgewählten Grund- und Realschulen entsprechende Stellen schaffen. Dabei nutzte Nürnberg auch das Bayerische JaS-Förderprogramm, das zuletzt allerdings bayernweit ausgeschöpft war. Obwohl die 2020 vom Jugendhilfe- und Schulausschuss beschlossene Jugendhilfeplanung einen weiteren Ausbau vorsieht, wurden für 2021 mit Blick auf die fehlende Landesförderung und die aktuelle Haushaltsbelastung keine Kapazitätsausweitung beantragt.

Der Freistaat Bayern hat inzwischen eine Förderung über das Landesprogramm zur außerschulischen Förderung in der Corona-Pandemie weiteren 140 Stellen (insgesamt bayernweit jetzt 1.140 JaS-Stellen) zugesagt. Die Chance der dauerhaften Förderung von weiteren JaS- Stellen soll deshalb auch in Nürnberg genutzt werden, daher sollen auf Basis des bestehenden Jugendhilfeplans vier halbe Stellen neu geschaffen und zur Landesförderung angemeldet werden. Diese vier halben Stellen sollen für die Sonderpädagogischen Förderzentren (SFZ) eingerichtet werden. Die Kinder und Jugendlichen an den SFZ benötigen eine erhöhte Förderung und können an einer allgemeinen Schule nicht oder nicht mehr ausreichend gefördert und unterrichtet werden. Der Bedarf an Leistungen der Jugendsozialarbeit an Schulen ist an SFZ deshalb besonders hoch. Die Grundschulstufen der SFZ sind aktuell mit 0,5 VK ausgestattet

1 Durchschnittliche Personalkosten 2021 bei Neuschaffung in S11b: 68.003 Euro,

und ein Ausbau ist seit 2009 nicht erfolgt. Die Grundschulstufen der SFZ stehen in der zuletzt am 12.11.2020 vom Schul- und Jugendhilfeausschuss beschlossenen JaS-Jugendhilfeplanung hoch priorisiert in der Stufe 1A und wären deshalb im Rahmen des weiteren Ausbaus der Jugendsozialarbeit an Schulen in Nürnberg vorrangig zu berücksichtigen.

Diese Planung wurde mit Blick auf die Coronafolgen nochmals überprüft, und es bestätigte sich der hohe Bedarf für die SFZ: Während der Corona-Situation ist an den sonderpädagogischen Förderzentren der Anteil an Einzelfallhilfen an der Jahresarbeitszeit von 73,5% (2019) auf 80,0% (2020) gestiegen. Eine weitere bedarfsgerechte Ausweitung der notwendigen Einzelfallhilfen ist organisatorisch ohne zusätzliche Personalressourcen nicht mehr möglich. Auch die besonders intensiven Fälle, in denen eine Kooperation mit dem ASD notwendig wurde, stiegen von 2019 auf 2020 um 22% an. In der Grundschulstufe der SFZ ist es nötig, den Kindern einen direkten, flexiblen und unbürokratischen Kontakt zu ermöglichen. Eine durchgehende Präsenz an allen Schultagen der Woche und gleiche wiederkehrende Strukturen sind hier besonders wichtig. Dies ist mit den bisher vorhandenen Stellen im Umfang von 0,5 VK schon ohne die nun von Corona geprägte erhöhte Bedarfslage bei den Kindern, Jugendlichen und deren Familien nicht mehr möglich. Daher sollen die Kapazitäten auf jeweils 1 VK aufgestockt werden.

Die Verwaltung des Jugendamts hat 2 VK (4 x 0,5 VK) zum Schaffungsverfahren 2022 beantragt und wird die Stellen auch zur Landesförderung (die normale Festbetragsfinanzierung in Höhe von 16.300 EUR/Vollkraftstelle wird aus den Bundesmitteln für das Aktionsprogramm Aufholen nach Corona befristet bis 31.07.2023 für neue Stellen auf 49.080 EUR/Vollzeitstelle aufgestockt) anmelden.

Städtische Erziehungsberatungsstelle, Südstadtdependance

Bereits in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 17.06.2021 wurde die Lebenssituation von Nürnberger Kindern, Jugendlichen und Familien beleuchtet, die sich durch die Pandemie verändert hat und zusätzliche Belastungen mit sich brachte. In derselben Sitzung wurde auch über die Unterstützungsangebote der Erziehungsberatung gesprochen.

Das Beratungsspektrum in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen ist sehr weitgefächert und stellt mit den erfahrenen psychologischen und sozialpädagogischen Beratungskräften die meistgenutzte Hilfe zur Erziehung dar (vgl. JHA vom 22.07.2021, TOP 4, Abb. 2). Der Beitrag der Erziehungsberatungsstellen zur Entlastung von Familien im Allgemeinen, aber auch im Speziellen mit Hinblick auf die mittel- und langfristigen Pandemiefolgen soll mit der Erweiterung von Beratungskapazitäten intensiviert werden. Für 2021 wurde bereits eine Vollzeitstelle beantragt und genehmigt und wird langfristig für die Südstadt (als Dependance der Erziehungsberatung) eingesetzt werden. Eine zweite Vollzeitstelle wurde von der Verwaltung des Jugendamts für 2022 beantragt.

Auch der Freistaat ist sich der Folgen der Pandemie für Familien bewusst, und so hat die Bayerische Staatsregierung am 23.03.2021 ein Gesamtkonzept zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien beschlossen. Damit sollen die durch die Pandemie entstandenen Belastungen gemindert werden, indem bewährte Beratungs- und Hilfsstrukturen personell erweitert werden. In diesem Unterstützungskonzept ist die Erziehungs- und Familienberatung ein tragendes Element, das mit weiteren 120 Vollzeitstellen bayernweit ausgebaut und gefördert werden soll. Auch wenn die Förderung pro Stelle nach wie vor nicht sehr hoch ist, ist dies trotzdem bemerkenswert, da die Erziehungsberatung im engeren Sinne eine rein kommunale Aufgabe ist.

Der Freistaat bindet die jährliche Förderung über 14.300 Euro pro Vollzeitkraft (Soz.Päd.) in diesem Corona-Maßnahmenkonzept an aufsuchende Beratungsangebote, die äußerst niedrigschwellig und an Orten, wo sich Kinder und deren Familien aufhalten, stattfinden sollen.

Diese Arbeitsweise ist für die Südstadtdependance und die neuen Stellen auch vorgesehen. Daher soll für die neu beantragte Stelle auch ein Antrag auf Landesförderung gestellt werden. Der Landeszuschuss ist formal zunächst nur bis Ende 2022 geplant, dennoch könnte durch eine Stellenschaffung in 2022 der Zuschuss auch mittelfristig gesichert werden, da der Freistaat ggf. die Förderung der 120 zusätzlichen Stellen in eine Regelförderung überführen möchte.

Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe

Die Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe wurde mit den Haushaltsberatungen 2018 zunächst als Projekt vorerst auf drei Jahre befristet, momentan ist die Stelle befristet verlängert bis 12/2022.

Vernetzung zwischen den Strukturen Jugendhilfe und dem Sportbereich ist das zentrale Tätigkeitsfeld der Koordinierungsstelle. Sie ist zu einem wichtigen Faktor der Verbindung von Sport und Jugendhilfe geworden:

 Trendsport ist zu einem Schwerpunktthema der Koordinierungsstelle geworden. Besonders die Erstellung eines Rahmenkonzepts für eine Gesamteinrichtung aus Kinder- und Jugendhaus in Verbindung mit einer Trendsporthalle wurde von der Koordinierungsstelle federführend bearbeitet und wird im JHA am 30.09.2021 vorgestellt. Auch die weiteren Planungen und Entwicklungen beim Thema Trendsport und Trendsporthalle werden weiterhin bei der Koordinierungsstelle verortet sein.  Neben der Fortentwicklung bereits bestehender Angebote (StreetsoccerCup, Mitternachtssport und Juggern) hat die Koordinierungsstelle auch neue Formate wie Sportcamps mit verschiedenen Sportarten, Workshops für Kinder und Jugendliche von Aktiven aus der Trendsportszene und die Initiierung des Runden Tisch Sport und Jugendhilfe ins Leben gerufen.

Die Koordinierungsstelle hat sich inzwischen als Fachstelle für das Thema Sport und Jugendarbeit und damit als Ansprechpartner für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie für die Bayerische Sportjugend und ihre Mitgliedsvereine etabliert.

Die Coronapandemie und ihre zeitweise sehr massiven Einschränkungen bei der Wahrnehmung von Bewegungs- und Sportangeboten in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Sportvereinen haben bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum Teil starke Spuren hinterlassen. Der meist erzwungene Bewegungsmangel stellt eine der großen Aufgaben dar, die vorrangig bereits noch während der Coronapandemie bearbeitet werden müssen und uns sicher die nächsten Jahre begleiten werden. Dabei wird es entscheidend sein, jungen Menschen möglichst niederschwellige und kostenlose Angebote zu machen, damit sie sich wieder in ausreichendem Maße bewegen können. Hier die entsprechenden Anreize und Angebote für eine Rückkehr zu Sport und Bewegung zu schaffen ist eine wichtige Aufgabe der Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe sowie der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sein. Für diese Aufgabe wird ein langer Atem notwendig sein, so dass auch über 2022 hinaus die Koordinierungsstelle für diese wichtige Aufgabe gefordert sein wird.

Zum Erhalt der aufgebauten neuen Strukturen durch die Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe und für die weitere Verbesserung der Kooperation von (organisierten) Sport- und Bewegungsangeboten ist die Entfristung der Projektstelle über den 31.12.2022 hinaus zwingend notwendig. Dies hat die Verwaltung des Jugendamts zum Haushalt 2022 beantragt.

Aktionsprogramm Internationale Jugendarbeit der Fachstelle für Internationale Ju-

gendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB)

Das Jugendamt hat sein Interesse am Aktionsprogramm Internationale Jugendarbeit des I- JAB bekundet. Beim Aktionsprogramm geht es um die bessere strukturelle und personelle Verortung von Internationaler Jugendarbeit in den Kommunen. Nürnberg nimmt seit 2013 als eine Projektkommune bei „Kommune goes International“ teil und wird seitdem vom IJAB beim Prozess der Internationalisierung der Nürnberger Jugendamt begleitet.

Um diesen Prozess weiter zu vertiefen und breiter aufstellen zu können, könnten die zu beantragenden Fördermittel in Höhe von 30.000 € für 2021 und 50.000 € für 2022 die nötigen ersten personellen und strukturellen Voraussetzungen für die Internationalisierung in Nürnberg schaffen. Das Jugendamt hat dabei gute Voraussetzungen um eine Förderung für 2021 und 2022 zu erhalten. Eine Fortführung des Aktionsprogramms über 2022 hinaus ist wahrscheinlich, aber noch nicht sicher.

Gerade die massiven Einschränkungen bei Fahrten während der Coronapandemie, vor allem ins Ausland, haben die Internationale Jugendarbeit vor große Herausforderungen gestellt. Kontakte zu Jugendgruppen und Fachkräften mussten über digitale Formate erhalten werden. Trotz dieser Bemühungen ist ein deutlicher Bruch in den Beziehungen und Kontakten zu den Partner/innen im Ausland wahrzunehmen.

Damit zur Wiederaufnahme von Jugendaustauschmaßnahmen wieder eine tragfähige Grundlage zu den bestehenden Kontakten hergestellt werden kann, müssen die Aktivitäten für die Internationale Jugendarbeit deutlich erhöht und personell unterfüttert werden. Das Aktionsprogramm des IJAB bietet hier eine hervorragende Chance erste Strukturen aufzubauen mit der Hoffnung diese auch nachhaltig verstetigen zu können. Die Eigenmittelanteile können aus den vorhandenen Budgets des Jugendamts gedeckt werden.

Förderprogramm des Freistaats: Zusätzliche FSJ-Einsatzstellen für Bildungsthemen

Der Freistaat Bayern plant für 2021/2022 und 2022/2023 ein zusätzliches Kontingent von bis zu 750 Einsatzstellen für ein Freiwilliges Soziale Jahr (FSJ) zu finanzieren. Das Programm soll Einrichtungen im Bildungsbereich sowie der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen, bei der Bewältigung der Pandemiefolgen. Der Internationale Bund als Partner-Träger für FSJ in der Stadt Nürnberg prüft aktuell die Bereitstellung zusätzlicher Einsatzstellen, gefördert über das Programm. Für die Träger der zusätzlichen Einsatzstellen beträgt der Eigenanteil pro Jahr rund 1.800 Euro, normalerweise liegen die Kosten bei einem regulären Einsatz deutlich höher.

Das Jugendamt sieht hier eine gute Möglichkeit, an zwei Stellen Kinder und Jugendliche durch dieses Programm zu unterstützen:

Einmal im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen, insbesondere im Bereich der Lernförderung von Grundschulkindern. Viele Einrichtungen melden nach der Rückkehr in den Regelbetrieb zurück, dass Kinder mit enormen Defiziten bei der Hausaufgabenbetreuung auffallen, zum Teil sehr unkonzentriert arbeiten und intensive Unterstützung brauchen, häufig auch durch Einzelbetreuung. Durch den temporären Einsatz von FSJ-Personen könnte die Hausaufgabenbetreuung intensiviert und stärker individualisiert werden, Einzelförderungen und Einzelbetreuungen für Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarf ausgebaut und kontinuierlich angeboten werden. Das Angebot ist auch vorstellbar in enger Kooperation mit kooperierenden Grundschulen, auch für gemeinsame Lern- und Förderangebote, ggf. auch durch Einsatz am Vormittag in einer Grundschule.

Außerdem bieten sich die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere die kommunalen Kinder- und Jugendhäuser für einen Einsatz an. Die zusätzlichen FSJ- Stellen könnten auch hier an der Schnittstelle zu Schule und Berufseinstieg einen großen Zugewinn für die pädagogische Arbeit bedeuten. Aber auch sozialraumorientierte und partizipativ gestaltete Angebote aus den Bereichen Sport, Kreatives, Ausflüge und Kultur für junge Menschen im Alter zwischen 6 und 21 Jahren, könnten verstärkt werden. Diese Formate unterstützen die außerschulische Bildung und gesunde Entwicklung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie fördern Beteiligung und Engagement und ermöglichen das Erlernen von sozialen Kompetenzen.

Eine zusätzliche Unterstützung von 20 FSJ-Stellen erscheint notwendig und sinnvoll, möglichst beginnend noch im Herbst 2021. Die Verwaltung des Jugendamts hat vorausschauend beim Internationalen Bund ein Interesse von 20 zusätzlichen Einsatzstellen bekundet, mögliche Umsetzung in zwei Tranchen in den Jahren 2021/2022 und 2022/2023. Derzeit wird mit der Stadtkämmerei und dem Personalamt abgestimmt, ob und auf welchem Weg die zusätzlichen FSJ-Stellen befristet geschaffen bzw. zur Verfügung gestellt werden können. Der hohe Bundeszuschuss macht dieses Programm hoch attraktiv für die Stadt Nürnberg, auf der anderen Seite bietet es jungen Menschen die Chance, im direkten Kontakt mit Kinder und Jugendlichen und in den Einrichtungen trotz der Coronapandemie wichtige Erfahrungen zu sammeln.

Teamplay-Ehrenamtliche im Einsatz für gerechte Bildung

Teamplay ist ein Tandem-Projekt zwischen je einer ehrenamtlichen Person und einem Kind oder Jugendlichen. Zielgruppe von Teamplay sind vor allem – aber nicht ausschließlich – Kinder aus Grundschulen und Förderzentren sowie Kinder und Jugendliche aus Mittelschulen sowie z.B. Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten.

Corona hat ein Schlaglicht darauf geworfen, wie schnell für Kinder und Jugendliche die Bildungserfahrungen unterbrochen werden und wie schnell die in Deutschland schon vorher ausgeprägte Schere zwischen „bildungsärmeren“ und „bildungsreicheren“ Familien weiter aufgeht. Corona hat auch gezeigt – darin sind sich alle Wissenschaftler/-innen einig – wie schnell gerade in bildungsferneren Familien die Möglichkeiten fehlen, Anschluss zu finden und zu halten. Zeitlich, pädagogisch und technisch brauchen viele Familien Unterstützung. Corona ist deshalb ein Anlass, mit einem breit angelegten Tutor/-innen- und Bildungspat/innen-Programm auf diese Situation möglichst schnell zu reagieren: Teamplayer/-innen für Fairplay in der Bildung! Und: Corona hat auch gezeigt, wie unglaublich viele Menschen hilfsbereit in der Krise sind!

Durch das Einwerben von Spenden und Drittmitteln ist die weitere Arbeit und Begleitung von Teamplay-Ehrenamtlichen auch für 2022 gesichert.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 30.09.2021 öffentlich Bericht

Betreff: Partizipation von Jugendlichen in Nürnberg; hier: Antrag der Stadtratsgruppe der ödp vom

25.06.2020 und Antrag der Linken Liste vom 04.10.2020 zur Forderung nach einem

Jugend(stadt)rat bzw. Jugendparlament

Anlagen: 10.1 Sachverhalt_Partizipation_Jugendparlamente 10.2_Partizipation_Jugendparlamente Antrag_Linke_Liste_Gründung_Jugendrat Antrag_ÖDP_Jugend-Stadtrat_Nürnberg

Bericht:

Für die Kinder- und Jugendhilfe ist Partizipation ein zentrales Strukturmerkmal. Partizipation bedeutet „Teilhaben“ am gesellschaftlichen Leben, seine Meinung zu äußern und auf Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet Partizipation demnach, dass sich Jugendliche an den sie betreffenden Prozessen „beteiligen“ und bei anstehenden Entscheidungen sowie an kommunalpolitischen Entwicklungen „mitwirken“ können.

Im Juni 2020 wurde von der Stadtratsgruppe der ödp ein Antrag auf Berichterstattung bezüglich der Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur und der Freizeitmöglichkeiten von Jugendlichen in Nürnberg in den vergangenen vier Jahren gestellt. Beispiele von Jugendparlamenten aus anderen Kommunen sollten dargelegt und ein Konzept für Nürnberg entwickelt werden. Auch die Stadträtin der Linken Liste fordert in ihrem Antrag vom Oktober 2020 einen Jugendrat.

Im folgenden Bericht werden daher zuerst die bestehenden Partizipationsmöglichkeiten von Jugendlichen vorgestellt und eine Zwischenbilanz der Jahre 2016-2019 gezogen, um anschließend den Fachdiskurs um Jugendparlamente darzulegen. In einer Übersicht werden bestehende Gremien verglichen und in einer Gegenüberstellung die Vorzüge des bislang gewählten Nürnberger Modells mit laut! aufgezeigt.

Diese Vorlage wurde mit der Geschäftsführung des Kreisjugendrings Nürnberg-Stadt (KJR) und dem Medienzentrum Parabol abgestimmt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Partizipation wird von jungen Menschen je nach Herkunft, Geschlecht, Behinderung und Bildungsstand unterschiedlich wahrgenommen. Ziel ist die gleichberechtigteTeilhabe möglichst aller junger Menschen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Medienzentrum Parabol

GF Kreisjugendring Nürnberg-Stadt

Sachverhalt

Partizipation von Jugendlichen in Nürnberg

Für die Kinder- und Jugendhilfe ist Partizipation, dem gesetzlichen Auftrag entsprechend, ein zentrales Strukturmerkmal. In Nürnberg sind die Möglichkeiten zur Partizipation von Jugendlichen gut ausgebaut. So sind langjährig erprobte Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Planung von Spiel- und Aktionsflächen im Stadtgebiet und vielfältige Partizipationsangebote in der offenen und verbandlichen Jugendarbeit vorhanden. Auch das seit nunmehr über 10 Jahren existierende Nürnberger Jugendpartizipationsmodell laut! hat sich gut etabliert. Seit dem offiziellen Start von laut! im Jahr 2011 wurden 609 Anliegen von Jugendlichen bearbeitet und 119 laut! cash-Projekte von jungen Menschen geplant und realisiert. Die Zwischenbilanz der Jahre 2016-2020 beschreibt neben den statistischen Daten auch die Vielfalt der einzelnen Module, die selbst im Corona-Jahr 2020 mit Anpassung, anderer Gewichtung und neuen digitalen und hybriden Formaten die Zielgruppen sehr gut erreichte.

Im Bericht wird auf den Antrag der Stadtratsgruppe der ödp vom 25.06.2020 und den Antrag der Linken Liste vom 04.10.2020 zur Forderung nach einem Jugend(stadt)rat bzw. Jugendparlament Bezug genommen. Neben dem wissenschaftlichen Fachdiskurs werden die Eckdaten und Ansätze aus vier verschiedenen Kommunen - Leipzig, Stuttgart, Regensburg und Erlangen - beschrieben und Herausforderungen benannt. Als kritisch bei Jugendparlamenten und -räten zeichnet sind dabei insbesondere die ungleiche Vertretung verschiedener benachteiligter Gruppen von jungen Menschen und die geringe Attraktivität des Formats für diese Gruppen ab. Durch das Delegiertensystem ist das persönliche Einbringen von Interessen nur wenigen gewählten Jugendlichen vorbehalten. Fraglich ist zudem ob die parlamentarisch organisierte Interessensvertretung der Interessensvertretung ALLER jungen Menschen auch wirklich gerecht wird.

Die im Antrag der ödp vorgeschlagene Umschichtung von bereits vorhandenen kommunalen Mitteln für Jugendpartizipation würde zur Aufgabe des erfolgreich laufenden Modells laut! führen, das in seiner Aufstellung wesentlich vielschichtiger angelegt ist als ein Jugendparlament. Die bisher sehr breit angelegte Beteiligung würde durch eine „Stellvertreter/-innenbeteiligung“ abgelöst werden.

In Nürnberg sollen aber weiterhin allen Nürnberger Jugendlichen direkte Beteiligungsangebote gemacht werden. Zielsetzung ist somit auch zukünftig die Fortführung und bedarfsgerechte Fortschreibung dieser bestehenden Strukturen und Konzepte: laut! bietet einer großen, breit gefächerten Anzahl an jungen Menschen eine Plattform für politische Bildung und Partizipation. Das Modell punktet mit verschiedenen Methoden wie auch Einbringungsgraden. Zahlreiche mediale Angebote und zielgruppengerechte Kommunikationswege erhöhen die Attraktivität und erleichtern den Zugang. Das Modell knüpft an den Interessen der jungen Menschen an und holt sie mit Methoden und an Orten ab, an denen sie stehen – somit werden auch Jugendliche erreicht, die andere Formate nicht annehmen können oder wollen. Neben den Wünschen der jungen Menschen stehen auch die Aushandlungsprozesse, die für eine demokratische Gesellschaft essenziell sind, im Mittelpunkt.

Gelingende Partizipation in einer Großstadt muss vielschichtig angelegt sein – die Methodenvielfalt, wie sie in Nürnberg vorherrscht, ist ein Erfolgsrezept. Auf die Entwicklung eines Konzeptes für ein Jugendparlament oder einen Jugend(stadt)rat wird daher seitens der Verwaltung in Nürnberg verzichtet.

Partizipation von Jugendlichen in Nürnberg

  1. Partizipation von Jugendlichen in Nürnberg

Im folgenden Bericht wird auf den Antrag der Stadtratsgruppe der ödp vom 25.06.2020 und den Antrag der Linken Liste vom 04.10.2020 zur Forderung nach einem Jugend(stadt)rat bzw. Jugendparlament Bezug genommen.

Das Themenfeld Partizipation von Jugendlichen wurde aufgrund der hohen Relevanz sowohl für die Kinder- und Jugendhilfe als auch für die Kommunalpolitik bereits mehrfach im Jugendhilfeausschuss behandelt. Der JHA schuf per Beschluss im Jahr 2009 die Voraussetzungen für die Realisierung eines Modellprojekts zur Partizipation Jugendlicher. Daraufhin entwickelten die beteiligten Projektpartner Jugendamt, Kreisjugendring und Medienzentrum Parabol das Projekt »laut!« und riefen es im Frühjahr 2011 offiziell ins Leben. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 19.07.2012 und des Stadtrates vom 26.09.2012 wurde laut! fester Bestandteil der kommunalen Jugendarbeit. Zuletzt wurde über die Partizipationsmöglichkeiten von Jugendlichen im Jugendhilfeausschuss am 18.06.2015 (Partizipation - und dann?) und am 13.02.2020 (Stadtplanung +plus: Kinder- und Jugendbeteiligung – da geht mehr!) berichtet.

2020
Datum Ausschuss Thema Bericht/Beschluss
13.02.2020 JHA Stadtplanung +Plus (SPD) Bericht
J-Zuschuss Zuschusserhöhung auf 75.100€ ab dem 1.1.21
2015
Datum Ausschuss Thema Bericht/Beschluss
18.06.2015 JHA/SchA Partizipation - und dann? Bericht
2014
Datum Ausschuss Thema Bericht/Beschluss
23.10.2014 JHA Beschluss Zuschuss f. E-Partizipation laut! 20.000€ ab 2015 Beschluss
03.07.2014 JHA/SchA "laut! - Das Nürnberger Partizipationsmodell für Jugendliche" Erweiterung um das Modul E-Par- tizipation Beschluss
2013
Datum Ausschuss Thema Bericht/Beschluss
21.11.2013 Stadtrat Erhöhung der Spielplatzpauschale um 110.000€ für laut!-Anliegen in Haushaltssitzung
24.10.2013 JHA Haushaltssitzung (KJR-Antrag 09.07.2013) Beschluss
06.06.2013 JHA/SchA laut! Auch in der Schule Bericht
2012
Datum Ausschuss Thema Bericht/Beschluss
26.09.2012 Stadtrat Verstetigung laut!; Zuschuss p.a. KJR/Parabol 35.000€ ab 2013 + 0,5 Stellen aus dem Be- stand des Fünfeckturms Beschluss
19.07.2012 JHA Partizipationsprojekt laut! Verstetigung laut! und Mittel (SPD Antrag 08.03.2012) Beschluss
2009
Datum Ausschuss Thema Bericht/Beschluss
26.03.2009 JHA Partizipation von Jugendlichen Beschluss
2002
Datum Ausschuss Thema Bericht/Beschluss
25.07.2002 JHA Beteiligungsformen für Jugendliche hier: Ent- wicklung eines Umsetzungskonzeptes des Kreisjugendringes Nürnberg-Stadt Beschluss

Abbildung 1: Ausschüsse zur Partizipation / laut!

1.1. Partizipation von Jugendlichen: Grundlagen Aufgrund des §1 SGB VIII hat „jeder junge Mensch … ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Um diesen Grundanspruch verwirklichen zu können, soll die Jugendhilfe „dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“ (§ 1 Abs. 3, Nr. 5 SGB VIII). Der gesetzliche Auftrag zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ergibt sich aus § 8 Abs.1 SGB VIII: „Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen“ sowie den Artikeln 12, 13, 15, 17 und 42 der UN-Kinderrechtskonvention.

Für die Kinder- und Jugendhilfe ist Partizipation, dem gesetzlichen Auftrag entsprechend, ein zentrales Strukturmerkmal. Dies hat im Rahmen der SGB VIII-Reform und mit dem aktuell verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) nochmals deutlich an Bedeutung gewonnen. Das KJSG setzt den Fokus stärker als bisher auf die Beteiligung junger Menschen und deren Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Mehr als bislang soll der Wille von Kindern und Jugendlichen nicht nur miteinbezogen werden, sondern ausschlaggebend für Entscheidungen sein.1

Unabhängig davon, ob es sich um Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, um die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder die Hilfen zur Erziehung handelt, sind gelingende Beteiligungsmöglichkeiten für den Erfolg der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unentbehrlich. Partizipation bedeutet „teilhaben“ am gesellschaftlichen Leben, die eigene Meinung äußern und auf Entscheidungen Einfluss nehmen. In der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet Partizipation demnach, dass sich Kinder und Jugendliche an den sie betreffenden Prozessen „beteiligen“ und bei anstehenden Entscheidungen sowie an kommunalpolitischen Entwicklungen „mitwirken“ können. Junge Menschen sind aktive Akteure und werden als Experten/-innen ihrer eigenen Lebenswirklichkeit und als potenzielle Berater/-innen anerkannt. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse können in tatsächliche Maßnahmen münden oder konzeptionelle Rückschlüsse für längerfristige Planungen ermöglichen.

In der fachlichen Diskussion beschäftigten sich zuletzt zwei Nürnberger Foren der Kinderund Jugendarbeit mit dem Thema. 2017 wurden auf dem 27. Forum unter dem Titel „Auf dem Weg zur jugendgerechten Kommune?“ neue Ansätze der Partizipation Jugendlicher aufgezeigt und vorgestellt. Nachdem rechtspopulistische Parteien über Jahre hinweg einen starken Zulauf verzeichneten, eine zunehmende Radikalisierung verschiedener Gruppierungen und eine zu beobachtende anwachsende Distanz gegenüber dem demokratischen politischen System und seinen Lösungswegen für politische Probleme zu beobachten war, verstärkte und vertiefte die Jugendhilfe die Ansätze zur politischen Bildung für junge Menschen. Unter dem Titel „Unpolitisch, interessiert, engagiert!?“ wurde auf dem 29. Forum im Jahr 2019 der Frage nachgegangen, was dies für die Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe und des normierten Auftrags und gesetzten Schwerpunkts zur politischen Bildung bedeutet.

1 Vgl. https://www.dijuf.de/files/downloads/2021/Beckmann_Lohse_%C3%9Cberblick_SGB%20VIII- Reform_KJSG_Aktualisierung%20von%20JAmt%202021_178.pdf Stand:25.08.2021

Politische Bildung wurde dabei umfassend als Erziehung zur Demokratie und somit als Demokratiebildung verstanden.2

1.2 Bestehende Partizipationsmöglichkeiten für Jugendliche in Nürnberg Die Möglichkeiten zur Partizipation von Jugendlichen sind in Nürnberg gut ausgebaut. Langjährig erprobte Verfahren der strategischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Planung von Spiel- und Aktionsflächen im Stadtgebiet und das seit nunmehr über 10 Jahren existierende Nürnberger Jugendpartizipationsmodell laut! haben sich gut etabliert und werden von jungen Menschen rege angenommen. Viele Dienststellen und Kooperationspartner/-innen tragen zum Gelingen der Beteiligungsformate bei und bringen gemeinsam zum Ausdruck, dass die Mitsprache von Heranwachsenden ein wichtiges und ernstzunehmendes Anliegen für sie darstellt. So sind die Bedürfnisse der Jugendlichen in der Stadtgesellschaft, in der Verwaltung und Kommunalpolitik präsent.

laut!

Die vielfältigen Beteiligungsmodule von laut! ermöglichen den Zugang zu niederschwelliger (politischer) Teilhabe und Mitbestimmung von jungen Menschen. Erfolgreich sind insbesondere die Einzelveranstaltungen (Termine mit Sozialraum- und/oder Themenbezug als Treffen oder Versammlungen, Workshops und Barcamps) sowie die Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit den Einrichtungen der Jugendarbeit, den Jugendverbänden, der Stadt-Schüler- Vertretung und anderen Gruppen, die Szenen oder eine Interessensgemeinschaft vertreten (z.B. Skateboardfreunde, Fridays for future, Projekt31, JuHus, DGB-Jugend).

Über öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen wie das laut! Forum live mit dem Oberbürgermeister und den Stadträten/-innen oder die audiovisuell aufgearbeiteten Anliegen junger Menschen bei laut! TV, CityVee oder laut! Talk kann die Stadtverwaltung und die Öffentlichkeit die Perspektiven, Bedürfnisse und Interessen von Heranwachsenden unmittelbar wahrnehmen.

Die Anliegen junger Menschen sind dabei sehr vielfältig. Sie setzen sich unter anderem für bessere Infrastruktur und Lebensbedingungen, gegen den Klimawandel, gegen Rassismus und Diskriminierung, für zusätzliche Radwege und einen günstigen ÖPNV ein. Einige Projekte und Initiativen sind von Raumnot betroffen und tun dies kund.

Viele der vorgebrachten Wünsche und Forderungen zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur für junge Menschen können vom Projektbüro laut! direkt aufgegriffen und dank der vorhandenen Projektmittel in Höhe von 110.000€ zeitnah umgesetzt werden. Anliegen, die nicht unter diese Kategorie fallen, werden medial aufgearbeitet und an die Kommunalpolitik herangetragen.

Ideen von Jugendlichen für kleine "gemeinnützige" Mikro-Projekte, die Vielen zu Gute kommen, z.B. ein Umwelt-Aktionstag, ein Ideenwettbewerb für eine BMX-Strecke, ein Werbetrailer für ihren Jugendclub oder ein Hip-Hop-Battle, werden mittels laut! cash finanziell bis zu 400€ unterstützt und eigenverantwortlich und ehrenamtlich von den jungen Menschen umgesetzt.

Beteiligung an der Spiel- und Aktionsflächenplanung für Jugendliche

Die projektbezogene Nutzer/-innenbeteiligung bei der Spiel- und Aktionsflächenplanung ist zentrales Element der Partizipation von Jugendlichen und einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung. Ziel ist eine bedürfnisgerechte Planung und die erfolgreiche Annahme der Flächen durch die Zielgruppe. Keine öffentliche Spiel- und Aktionsfläche oder Spielhof an Schulen wird in Nürnberg ohne ein Beteiligungsverfahren geplant, saniert oder umgestaltet.

2 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/forum_jugendarbeit/programm_2019.html Stand: 22.07.2021

Um eine echte und ernsthafte Beteiligung und Interessensvertretung zu gewährleisten, hat der Stadtrat die Beteiligung junger Menschen an der Stadtplanung und Stadtentwicklung, speziell an der Spiel- und Aktionsflächenplanung einstimmig beschlossen. In der Jugendhilfeplanung wird der Bedarf an Spielplätzen und Aktionsflächen festgestellt und fortgeschrieben.

In der Praxis werden über Aushänge und die direkte Ansprache in Schulen, Kinder- und Jugendhäusern oder Jugendtreffs die Jugendlichen in den betreffenden Stadtteilen im Vorfeld der Planung auf die Möglichkeit der Nutzer/-innenbeteiligungen aufmerksam gemacht. Diese können direkt am Ort der Planung, in Kooperation mit Jugendeinrichtungen oder online stattfinden. Die Termine stehen außerdem im Veranstaltungskalender und auf der Webpräsenz der Spiel- und Aktionsflächenplanung des Jugendamtes.3

In einer ersten Stufe der Beteiligung bringen Jugendliche ihre Interessen, Bedürfnisse und Ideen in vielfältiger Weise ein. Für welche Form sie sich entscheiden, hängt von ihren Wünschen, Ausdruckformen und Fähigkeiten ab. Die Ergebnisse aus einer ersten Beteiligungsrunde bilden die Grundlage für die Entwurfsplanung, aber auch für die weitere Planung.

In der zweiten Stufe der Beteiligung wird der Entwurfsplan der Aktionsfläche aufbereitet, vorgestellt und mit den Jugendlichen besprochen. Erst wenn sie sich mit ihren Wünschen und Ideen in der Entwurfsplanung wiederfinden, kann das Projekt in die Realisierung gehen.

Das Verfahren ist in der Nürnberger Stadtverwaltung bei den verantwortlichen Dienststellen verbindlich verankert, die konsequente Umsetzung wird überwacht. Obwohl langjährig gewachsen und bewährt, wird die Vorgehensweise kontinuierlich fachlich weiterentwickelt und ausgebaut, wie z.B. durch Schnittstellen zum Jugendpartizipationsprojekt laut!.

Jährlich wird im JHA über die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen berichtet, in deren Kostenstelle auch die Mittel für die Umsetzung von baulichen laut!-Anliegen fallen. Diese werden dort ebenfalls jährlich präsentiert.

Kinder- und Jugendarbeit

Sowohl die Kinder- und Jugendarbeit als auch die verbandliche Jugendarbeit bieten für ihre Zielgruppen eigene Partizipationsangebote an, die von der Wunschpinnwand über die Hausoder Gruppenversammlung bis hin zu selbstverwalteten Geldern oder Räumen reichen und verschiedene Mitbestimmungsgrade ermöglichen.

Freiräume, Selbstorganisation, Partizipation und Gestaltung durch die jungen Menschen selbst sind nach wie vor die konzeptionellen und strukturellen Voraussetzungen der gelingenden Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg.4

Die Kinder- und Jugendarbeit fungiert darüber hinaus als Vermittlungsstelle zu anderen Partizipationsangeboten. Sie macht junge Menschen auf die Module von laut! und Nutzer/-innenbeteiligungen aufmerksam und schafft Übergänge. Sie stellt Kontakte her, lädt laut! Vor Ort in die Jugendeinrichtung ein oder beteiligt sich an den U18-Wahlen mit einem Wahlbüro. Die Vernetzung zwischen den Einrichtungen und den Partizipationsangeboten ist gut ausgebaut.

Kreisjugendring

Mit der Vollversammlung der Jugendverbände und der Stadt-Schüler-Vertretung existieren in Nürnberg auch formale Jugend-Partizipationsstrukturen.

3 weitere Infos dazu sind zu finden unter: https://www.nuernberg.de/internet/kinder_und_jugendliche/spielflaechenplanung.html Stand: 28.7.2021 4 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/jugendhilfeplanung/band1.html, S.36, Stand: 28.07.2021

Mitglieder der KJR-Vollversammlung (VV) sind derzeit 123 stimmberechtigte Delegierte aus den 64 Mitgliedsorganisationen. Beratend nehmen an der Vollversammlung die Mitglieder des KJR-Vorstands, die/der Geschäftsführer/-in, zwei Schülersprecher/-innen, fünf Vertreter/innen des Stadtrats, die Sozialreferentin, die Leitung des Jugendamts, des Amts für Kultur und Freizeit und des SportService teil. Die Vollversammlung entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten des Kreisjugendrings, trifft Entscheidungen zur Aufnahme von Jugendorganisationen in den KJR, wählt den Vorstand und die Rechnungsprüfer, nimmt den Arbeitsbericht des Vorstandes und die Jahresrechnung entgegen und beschließt die Jahresplanung und den Haushaltsplan des KJR. Inhaltlich bedeutsam für die Meinungsbildung in der Vollversammlung ist die Antragsberatung und Beschlussfassung darüber. Die Jugendverbände des KJR, die Delegierten der VV und der KJR-Vorstand stellen in jeder Vollversammlung Anträge zu jugendpolitischen Fragen, zu Themen der Jugendarbeit, zur Kommunalpolitik oder zu gesellschaftlichen Entwicklungen ganz allgemein. Die Beschlüsse der Vollversammlung binden den KJR in seinen jugendpolitischen Aktivitäten. In den letzten Jahren wurden beispielsweise Anträge beraten und beschlossen zur Inklusion, zum Umgang mit Geflüchteten, zur Zwangsabschiebung, zum Rechtextremismus, zu Fair Trade, zum ÖPNV, zum ehrenamtlichen Engagement, zur Senkung des Wahlalters oder zur Nachhaltigkeit. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.5

Exkurs: Wählen ab 16 Jahren Mit der Absenkung des Wahlalters beschäftigt sich auch der Bayerische Jugendring (BJR). Wie die Abbildung 2 zeigt, gehört Bayern zu den letzten 5 Bundesländern, in denen Jugendliche kein Wahlrecht bei den Kommunalwahlen haben. Der BJR fordert seit 2005 eine Absenkung des aktiven Wahlrechts für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen auf das 14. Lebensjahr.

Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass junge Menschen wahrgenommen werden wollen, sie streben nach Teilhabe- und Gestaltungsmöglichkeiten. Angesichts vieler demokratiekritischer Tendenzen, die derzeit zu beobachten sind, wäre es nach Ansicht des BJR sogar wichtiger denn je, junge Menschen zu beteiligen. Eine Absenkung des Wahlalters auf das 16. Lebensjahr wäre ein erster Schritt, dieses Grundrecht auch für junge Menschen zu öffnen.6

Da gerade die Gruppe der 16-18-Jährigen die am stärksten in bestehenden Jugendparlamenten vertretene Altersgruppe ist7, wäre dies ein geeignetes Mittel für mehr Mitsprachemöglichkeiten in dieser Altersspanne.

5 Vgl. https://www.kjr-nuernberg.de/de/ueber-uns/vollversammlung.html Stand: 22.07.2021 6 vgl. https://www.bjr.de/nc/service/presse/details/wahlalter-senken-3361.html Stand: 15.03.2021 7 Deutschen Kinderhilfswerk: „Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale“, 2020, S. 30

Abbildung 6

Abbildung 2: Wählen ab 16 in Deutschland8

8 https://www.machs-ab-16.de/wahlen-ab-16-in-deutschland/ Stand:11.12.2020

1.3 Zwischenbilanz von laut! Seit dem offiziellen Start von laut! im Jahr 2011 wurden 609 Anliegen von Jugendlichen bearbeitet und 119 laut! cash-Projekte von jungen Menschen geplant und realisiert. Die bestehenden Module wurden fortwährend ausgebaut und neue Veranstaltungsformate wie das laut! OpenAir oder der laut! Talk generiert. Laut! ist am Puls der Zeit und greift aktuelle Themen der Jugendlichen auf.

Abbildung 7

Abbildung 3: laut! Auf einen Blick9

Besonders stolz ist das Projektteam auf das überregionale Interesse der Fachkollegen/-innen und über die landesweiten Auszeichnungen.

Im Jahr 2015 wurde laut! mit dem Dieter-Baacke-Preis in der Kategorie „Projekte von und mit Jugendlichen“ bedacht. Zuvor hatte die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe beim Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag 2014 in Berlin laut! den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis - Hermine- Albers-Preis, in der Kategorie Praxispreis der Kinder- und Jugendhilfe, mit 4.000€, verliehen. 2013 wurde laut! mit dem Preis Politische Bildung des Bundesauschusses Politische Bildung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit 10.000€ ausgezeichnet. Für das Modul der Blah Blase erhielt laut! vom Innovationsfonds des Zentrums Eigenständige Jugendpolitik der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe-AGJ 10.000€.

9 https://laut-nuernberg.de/files/data/ueber_laut/konzept/laut%21-Fachbroschuere_2021.pdf Stand: 16.7.2021

laut! 2016-2019 Betrachtet man die Jahre 2016-2019 stellt sich die Leistungsbilanz der einzelnen Module von laut! im Laufe von vier Jahren wie folgt dar:

„laut! Forum live“ Jährlich stattfindende stadtweite Jugend- versammlung mit dem OBM, der Stellung nimmt zu den Anliegen Jugendlicher; Aus- tausch mit Stadträt*innen 3 stadtweite Jugendver- sammlungen mit insge- samt 363 Jugendlichen
„laut! Vor Ort“ Präsenzangebote zum (Mit)Reden und Ein- mischen in den Stadtteilen, im direkten Kontakt, in Jugendeinrichtungen, im Öffent- lichen Raum, bei Veranstaltungen… 50 Vor-Ort Versammlun- gen, Ortsbegehungen und Erstkontakte mit ins- gesamt 761 Jugendlichen
„laut! CiTyVee“ digitale Beteiligungsformate: YouTube & IGTV (Instagram) Kanal als Präsentations- plattformen für Beiträge oder Storys von und über junge Menschen; grünes Sofa; Barcamps Reichweite von 152.184 Interaktionen in 4 Jahren (p.a. 38.046 / ≈ täglich 26); 8 YouTube-BarCamps
„laut! Cash“ niederschwellige Mikroprojektförderung von Projekten die junge Menschen eigenständig beantragen und umsetzen können (max. 400€) 52 abgeschlossene laut! Cash–Projekte
„laut! TV“ 15-minütige Magazinsendung mit Themen von Jugendlichen für Jugendliche; Platzie- rung im Frankenfernsehen und auf Youtube Reichweite von 1,5 Mio. Zuschauer/-innen; 11 Sendungen; 176 Termine / Sitzungen / Drehtage; 498 pädagogisch direkt begleitete Nutzer/-innen
„laut! blah- Blase“ komplizierte Begriffe zu Politik und Demo- kratie für Jugendliche in einem Videoclip verständlich erklärt 3 Begriffe
„laut! Work- shops“ Planspiel „Politische Partizipationsformen“ für Klassen und Jugendgruppen in Koope- ration mit DokuPäd 21 Workshops
„laut-nuern- berg.de“ zentrale Plattform zur Artikulation und Do- kumentation von Anliegen Jugendlicher p.a. 9.300 Zugriffe (≈ täglich 25)
„laut! my town“ Under process: Mitbestimmungsmöglichkei- ten junger Menschen an der Entwicklung von Stadtteilplanung und Bauplanung Ausblick: Modellversuch in Kooperation mit StPl Stadterneuerung Lang- wasser geplant
„laut! my house“ Under process: Befragung von Jugendein- richtungen; Best-Practice-Modelle
U18 Wahlen Lokalkoordinierung, Wahlbüro, „vor Ort“ – Wahlen im öffentlichen Raum 2 Wahlveranstaltungen zur Bundestagswahl 2017 und Landtagswahl 2018
Veranstaltun- gen Laut! Open Air, Rathausclubbing, u.v.m. 1558 Teilnehmende

laut! im Corona-Jahr 2020 Auch in der Pandemie konnte laut! viele junge Menschen durch die unterschiedlichen Formate erreichen. Es ist gelungen die Angebotsgestaltung der laut!-Module kurzfristig den jeweils geltenden Regelungen der BayIfSMV anzupassen. Um die nötigen Weiterentwicklungen aufzuzeigen wird das Jahr 2020 separat dargestellt. Präsenzangebote wie laut! vor Ort konnten im Rahmen von Einzelgesprächen oder Kleinstgruppen stattfinden. Bislang analoge Formate wie das Forum live wurden in hybrider Form durchgeführt und bestehende digitale Formate wie CiTyVee massiv ausgeweitet.

„laut! Forum live“ Hybridveranstaltung mit Stream, Liveschal- tungen in die Jugendeinrichtungen und Chatfunktion 156 Nutzer/innen
„laut! Vor Ort“ im Rahmen von Einzelterminen und Kleinst- gruppen 92 Nutzer/innen
„laut! CiTyVee“ digitale Formate wurden stark intensiviert 368 fertiggestellte Clips auf Instagram, Youtube und Facebook 64 Treffen/Kontakte mit 315 beteiligten Jugendli- chen und 47.532 Interaktionen (≈ täglich 132)
„laut! Cash“ stark erschwerte Bedingungen durch Kon- taktbeschränkungen; hoher Anteil an Ein- zelbetreuungen 5 abgeschlossene Pro- jekte mit 109 begleiteten Teilnehmenden
„laut! TV“ Themen: Hip Hop – Corona – Integration- laut! Fo- rum 4 Sendungen, 20 Aus- strahlungen, 99 Teilneh- mende Reichweite von 604.700 Zuschauer/innen
„laut! blah- Blase“ erklärt die Kommunalwahl 1 Begriff
„laut! Work- shops“ durch Homeschooling und Wechselunter- richt wenig angefragt 3 Workshops mit insge- samt 66 Teilnehmenden
„laut-nuern- berg.de“ der Webauftritt wurde 2020 überarbeitet und aktualisiert 7358 Aufrufe
Veranstaltun- gen u.a. Koordinierung der U18-Wahl und Vor- bereitung und Durchführung einer Jugend- beteiligung mit dem Umweltamt zum „Grü- nen Weg zum Faberpark 6 Veranstaltungen mit 854 Nutzer/innen

1.4 Verbesserung der Infrastruktur und Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche Forderungen der Jugendlichen bezüglich der Neugestaltung, Ausbesserung oder Erweiterung von Treffpunkten im öffentlichen Raum, die sie in verschiedenen Formaten wie dem laut! Forum live, bei vor-Ort-Terminen im Stadtteil oder über die digitalen Kanäle angebracht haben, können über die vom Stadtrat am 3.7.2014 beschlossene Erhöhung der Spielplatzpauschale um 110.000€ beschleunigt und unabhängig von bestehenden Erneuerungsfristen realisiert werden. Während große Projekte wie das „Kinder- und Jugendhaus mit jugendkultureller Nutzung, Trendsporthalle mit Außenbereich für urbane Bewegungskultur“ einen längeren zeitlichen Vorlauf bis zu ihrer möglichen Umsetzung nehmen, lassen sich über das laut! Projekt von jungen Menschen eingebrachte „kleinere“ bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Aufenthalts von Jugendlichen im öffentlichen Raum in Kooperation mit SÖR zeitnah umsetzen, sofern sie finanzier- und realisierbar sind.

Durch diese Mittel konnten in den letzten Jahren aufgrund der Forderungen und der Initiative junger Menschen Unterstände, Sitzmöglichkeiten und Zaunerhöhungen gebaut, zusätzliche Skateelemente angeschafft, Spielflächenbeläge frühzeitig ausgetauscht oder Angsträume mit zusätzlicher Beleuchtung ausgestattet werden.

Seit 2014 sind im Rahmen der MIP-Pauschale 110.000€ für die Initiative laut! veranschlagt. Mit diesen Mitteln wurden zwischen 2016-2020 folgende Maßnahmen umgesetzt:

 Schildaufstellung an der Adalbert Stifter Schule  Erweiterung der Outdoor-Fitnessgeräte in Langwasser Süd  Neuer Belag am Streetballplatz und Sitzmöglichkeiten in der Weltenburgerstraße  Asphaltierung Basketballplatz am Mauserweg  Neuanlage am Bolzplatz Hessestraße  Beleuchtung auf dem Weg zum Kinder- und Jugendhaus in Reichelsdorf

 Neuer Belag am Basketballplatz an der Christuskirche  Mobile Tore für das Sonderpädagogische Förderzentrum Sielstraße  Einbau vom Volleyballnetz in der Weinzierleinerstraße in Gebersdorf  Bau und Gestaltung einer überdachten Sitzgelegenheit in Karl-Schönleben-Straße, Langwasser

 neuer Unterstand mit Sitzmöglichkeiten im Westpark  neue Sitzmöglichkeiten bei bestehendem alten Unterstand im Westpark  Situp-Bank und Sportgeräte im Bürgergarten Langwasser  Beleuchtung auf dem Schweinauer Buck  Graffiti-Projekt in der Jakob-Muth-Tagesstätte der Lebenshilfe  Generalsanierung Skateanlage am Pferdemarkt (Finanzierung: Hälfte 2018 und 2019)  Trinkwasserbrunnen für den Pferdemarkt (Finanzierung: Hälfte 2018 und 2019)  Beleuchtung der Skateanlage am Pferdemarkt  Sanierung des Bolzplatzes in Rehhof  Sanierung des Bolzplatzes im Westpark

 Unterstand am Bolzplatz Raindorfer Weg, Gebersdorf  Generalsanierung Skateanlage am Pferdemarkt (Finanzierung: Hälfte 2018 und 2019)  Trinkwasserbrunnen für den Pferdemarkt (Finanzierung: Hälfte 2018 und 2019)  Zaunerhöhung für Bolzplatz in der Uhlandstraße  Vergrößerung, Windschutzeinbau und Sitzmöglichkeiten am Unterstand am Mühlweg in Schniegling

 Am Mühlweg 22: Beleuchtung und neuer Bodenbelag für den Basketballplatz  Pferdemarkt: neue Sitzbänke, Pflasterung des Bodens, Zaunerhöhung des Bolzplatzes  Kornmarkt: schallisoliertes Skateelement  Reichelsdorfer Schulgasse: Sanierung des Bolzplatzes inkl. Tore  Reutles: Unterstand mit Biertischgarnitur und Graffiti  Altenfurter Straße: Beleuchtung des Bolzplatzes

Wie bereits beschrieben können junge Menschen ihre Bedürfnisse und Anregungen im Rahmen mehrerer Beteiligungsstufen auch über laut! hinaus in die Planungen von Spiel- und Aktionsflächen einbringen. Laufende und geplante Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen, darunter auch Aktionsflächen für Jugendliche in Nürnberg werden jährlich im JHA detailliert präsentiert, worauf hiermit verwiesen wird. Für Jugendliche von besonderer Bedeutung waren in den Jahren 2016-2020 die folgenden Maßnahmen:  Die Eröffnung der Parcoursanlage im Westtorgraben,  die komplette Neugestaltung einer Fläche mit Beachvolleyball, Fußball und Basketball im Fuchsloch,  die neu geschaffenen Calisthenics-Anlagen am Nordufer des Wöhrder Sees und am Norikus mit zusätzlichen Sport-Parcours-Elementen  und die Parcourselemente im neu entstandenen Quellepark.

Neben diesen Flächen im Öffentlichen Raum wurden auch die Angebote der Offenen Kinderund Jugendarbeit in den letzten Jahren ausgebaut und konnten so die Infrastruktur für Heranwachsende in den jeweiligen Stadtteilen deutlich verbessern. In Langwasser konnte 2017 der Ersatzbau des Jugendtreffs Container seine Türen für junge Menschen öffnen. Darüber hinaus wurde 2019 der Neubau des Kinder- und Jugendhauses Pastorius im Stadtteil Zerzabelshof fertiggestellt und eröffnet.

Auch in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist Beteiligung ein zentrales Element. Die jeweiligen Nutzer/-innen werden bei Detailfragen der Raumgestaltung und Ausstattung, sowie bei der Angebotsentwicklung der Kinder- und Jugendeinrichtungen beteiligt und können ihre Bedürfnisse und Initiativen einbringen.

  1. Jugendparlamente im Fachdiskurs

15. Kinder- und Jugendbericht

Im 15. Kinder- und Jugendbericht wird das Ringen um Partizipation als Beteiligungsdilemma beschrieben. „Neben dem Ringen um Freiräume ist ein grundlegender Kristallisationspunkt der Jugendpolitik, die Stimme der Jugendlichen stärker auf unterschiedlichen Ebenen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Dieses Ringen findet sich allerorts: Jugendliche sollen im politischen Geschehen – regional und lokal, aber auch bundesweit – stärker ihre Interessen vertreten können bzw. sie sollen in ausgewählten Bereichen mit ihren Positionen und Meinungen einbezogen werden. (…) Dieses „Ringen“ wird gegenwärtig auch als Ausdruck einer wahrgenommenen Repräsentationskrise der bestehenden Verfahren und organisierten Beteiligungsformen verstanden. Wenn somit über Beteiligung diskutiert wird, dann ist gemeint, dass die bestehenden organisierten Beteiligungsformen die jungen Menschen nur begrenzt erreichen oder sie zu wenig in Entscheidungsprozesse einbinden. (…) Innerhalb der „politischen Beteiligungsgesellschaft“ sind vielfältige Beteiligungsformen anzutreffen, die sich in drei Stichworten zusammenfassen lassen: a) Eine jugendpolitische Teilhabe ohne Entscheidungseinfluss, etwa, wenn Jugendliche dazu aufgefordert werden, ihre Ansichten zu einem bestimmten Themenfeld zu artikulieren und so quasi auch eine „Jugendmeinung“ eingeholt wird; b) eine partielle Teilhabe mit jugendpolitischer Mitbestimmungsmöglichkeit (etwa wenn es um jugendpolitische Themenfelder geht, die ausschließlich die junge Generation betreffen und repräsentative Teilentscheidungen von Vertreterinnen und Vertretern der jungen Generation eingeholt werden, die andere Entscheidungen ergänzen) und c) die Übergabe von Verantwortung an die junge Generation, d. h. hier entscheiden Jugendliche selbstständig und eigenmächtig über ausgewählte Themen.10

10 Vgl. 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, 2017 unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/15-kinder-und-jugendbericht-115440, S. 113

Der Kinder- und Jugendarbeit wird bei der politischen Interessenvertretung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine wichtige Rolle zugeschrieben. Vor Ort haben sich unterschiedliche Formen und Strukturen entwickelt um dieser Aufgabe nachzukommen. Diese reichen von Jugendparlamenten, Jugendringen bis hin zu den Aktivitäten der verbandlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit.11

In fachlichen und öffentlichen Debatten über Jugendparlamente und Jugendräte wird immer wieder kritisch diskutiert, inwiefern die Form der Interessenvertretung, die mit der parlamentarischen Form nahelegt, einen großen Teil von Jugendlichen zu vertreten und darüber legitimiert zu sein, der Interessenvertretung aller jungen Menschen auch wirklich gerecht wird. Die wenigen Studien, die es dazu gibt, legen nahe, dass sie oft nur einem begrenzten Teil von Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit der aktiven Mitarbeit bieten und nicht den Querschnitt der Bevölkerung abbilden (vgl. zusammenfassend Hafeneger/Niebling 2008, S. 131; Bruner u. a. 1999; Burdewick 2003). Die Erfahrungen zu Kinder- und Jugendparlamenten fallen sehr unterschiedlich aus und hängen von lokalen Strukturen, den Rahmenbedingungen und Ressourcen und den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten ab. Als einzig mögliche und richtige Form der Interessenvertretung können sie sicher nicht betrachtet werden, sind aber – wie auch immer sie organisiert sind – ein Element der Interessenvertretung.12

Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes

In dem 2020 vom Deutschen Kinderhilfswerk publizierten Werk „Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale“ wurden deutschlandweit Kinder- und Jugendparlamente befragt. Dabei wurde herausgearbeitet, dass bei der Installation von repräsentativen Beteiligungsformaten auf folgende Herausforderungen eingegangen und diese entsprechend bedacht werden müssen:

 Um erfolgreich zu sein, stellen repräsentative Beteiligungsformate wesentlich höhere Ansprüche an alle Beteiligten und benötigen dauerhafte professionelle Unterstützung. (Vgl. S. 9)  Die ungleiche Vertretung verschiedener benachteiligter Gruppen von jungen Menschen ist noch immer ausgeprägt. (Vgl. S.30)  Kinder- und Jugendparlamente verdrängen oder ersetzen andere Beteiligungsmöglichkeiten nicht. Sie sind vielmehr Bestandteil und Pfeiler einer viel breiteren kommunalen Beteiligungslandschaft für junge Menschen. (S.21)  Eine strukturelle und institutionelle Verankerung und rechtliche Verknüpfung mit der Ratsarbeit ist Ausdruck der Ernsthaftigkeit. (Vgl. S32./33)  Verbindliche Regelungen über Art und Umfang der Beteiligung und Grad an Mitwirkungsund Beteiligungsrechten (Rede- und Antragsrechte in Ausschüssen) sind relevant für den Erfolg dieser Gremien (Macht muss abgegeben werden). (Vgl. S32./33)  Die Mitwirkung von Jugendlichen in repräsentativen Formaten ist in der Regel arbeits- und zeitintensiv und sollte begleitet werden. (Vgl. S.34)

„Formale Beteiligungsstrukturen wie ein Jugendparlament sind aber nur eine Form der möglichen Beteiligung an der kommunalen Gesellschaft und auch nicht für alle jungen Menschen ist die Adaption der Rhetorik Erwachsener in dieser institutionalisierten Form interessant. Zudem fühlen sich auch nicht alle jungen Menschen von Räten und Parlamenten repräsentiert. Im Gegenteil: Vielfach geht diese Repräsentationsform mit einem Repräsentationsdilemma einher, das sich durch Entfremdungstendenzen auszeichnet (Lütges & Mengilli, 2019). So

11 Vgl. 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, 2017 unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/15-kinder-und-jugendbericht-115440, S. 419 12 Vgl. 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, 2017 unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/15-kinder-und-jugendbericht-115440, S. 420

widerspricht oft die Form der Repräsentation dem Deutungssystem junger Menschen und ihrer Art und Weise ihre Interessen artikulieren zu wollen. Wenn beispielweise junge Menschen in einem Rat auftreten, geschieht das oft entsprechend des Publikums, das sich neben jungen Menschen – um jugendliche Interessen durchzusetzen, auch aus machtvollen Erwachsenen zusammensetzt. Um letzteren eine geeignete Form der Repräsentation zu bieten, muss eine Rolle gespielt werden, die die Repräsentierten oft als entfremdet empfinden.“ (Schwerthelm, Moritz, Mengilli, Yagmur (2021).13

2.1 Jugendparlamente und -räte im Vergleich Neben den verschiedenen Formen von Jugendbeteiligung, die in Nürnberg bereits erfolgreich umgesetzt werden und die sich im Kontext jugendpolitischer Bildung bewegen, wird anhand der folgenden Tabelle auf konkrete Beispiele von Jugendparlamenten und Jugend(stadt)räten in anderen Städten eingegangen. Dabei wurden zwei bayerische Kommunen und zwei in der Größe zu Nürnberg vergleichbare Städte ausgewählt.

13 Forum für Kinder- und Jugendarbeit, Hamburg, 1/2021: „Chillen, Partizipation und politische Bildung“ S.8

Jugendparlamente und -räte im Vergleich

Stand: 01.2021 Art der Anzahl der Mitglieder Alter der Mitglie- der Wah ltur- nus Wahlbe- teiligung Wahlberechti- gung durch Wahlort Budget zur Verwen- dung Begleitendendes Per- sonal
Beteili-
gung
Erlangen (112.528 Einwohner) Jugend- parlament 15 12-18 J. 2 J. 7,6% (2020) Anschreiben per Post Schulen, Rathaus, (2020: di- gital) 5.000 € Etat Bürgermeisteramt / Presseamt
Regens- burg (153.094 Einwohner) Jugend- beirat 25 14-17 J. Haupt- wohnsitz 2 J. 32% (2020) Wahlberechti- gung per Post + Schülerausweis /Ausweis Schulen, Jugend- zentren (nur für die Wahl) 12.000 € für eigene Projekte; Sitzungsgeld für Mit- glieder Koordinierungsstelle über Demokratie leben! + externen Dienstleister Valentum, OBM, JA, JHA; Schulen
Leipzig (Sachsen) (601.083 Einwohner) Jugend- parlament 20 (davon 2 ge- wählte Vertre- ter*innen ha- ben im Stadt- rat Rede- und Antragsrecht) 14-21 J. Haupt- wohnsitz 2 J. 7,7% (2018) Anschreiben per Post ONLINE- WAHL; Wahllo- kale mit PC-Ar- beitsplatz und Inter- netzugang 206.00€ Initiativ- fonds für gem. Ver- eine und Institut. 20.000€ Aktions- fonds 5.000€ Jugendfonds über „Demokratie Le- ben“ für Jugendpro- jekte mit max. 500€ Monatliche Sitzungen im Rathaus
Stuttgart (Baden- Württem- berg) (613.000 Einwohner) Jugendrat 49 (davon 2 im Gemeinderat mit Antrags- recht & ein be- ratendes Mit- glied im JHA) 14-18 Jahre 2 J. 22-39% (in den letzten 3 Jahren in- nerhalb der Be- zirke) Wahlunterlagen + Briefwahlunter- lagen + Infobro- schüre über An- gebot und Auf- stellung zur Wahl per Post Schulen während d. Unter- richt 87.700€ Gesamt- budget davon 4.200 € p.a. pro Bezirk (19) 80.000€ pro Wahl VZ-Stelle Koordinierung Jugendbeteiligung im Hauptamt; Bezirksvorsteher*innen der Bezirksämter; Jugendhäuser; Statistisches Amt für Wahlen

Stand:

01.2021

Anzahl der

Mitglieder

Alter der

Mitglie-

der

Wah

ltur-

nus

Wahlbe-

teiligung

Wahlberechti-

gung durch

Budget zur Verwen-

dung

Begleitendendes Per-

sonal

Erlangen

(112.528

Einwohner)

Regens-

burg

(153.094

Einwohner)

Leipzig

(Sachsen)

(601.083

Einwohner)

Stuttgart

(Baden-

Württem-

berg)

(613.000

Einwohner)

2.2 Zu einzelnen Fragen aus den Anträgen

Altersstruktur der Mitglieder von Jugendparlamenten

Im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe die sich nach dem SGB VIII an junge Menschen bis 27 Jahren wendet, gibt es für die von der Linken Liste geforderte Altersstruktur von Jugendlichen bis 29 Jahren keine gesetzliche Grundlage. Vergleichbare Beteiligungsformate orientieren sich in Abgrenzung zu den Wahlen für Erwachsene an der Altersstruktur zwischen 12 bis maximal 21 Jahren, wobei das Gros in bestehenden Jugendparlamenten die 16-18 Jährigen ausmachen.14

Quotierung

Zu einer möglichen Quotierung der Mitglieder im Jugendparlament nach Altersgruppen, Schüler/-innen und Frauen, wie sie von der Linken Liste angeregt wurden, ist anzumerken, dass nach der Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes eine weitgehend gendergerechte Zusammensetzung der repräsentativen Beteiligungsformate vorherrscht. Lediglich ein deutliches Übergewicht von Schülerinnen und Schülern wurde beobachtet.15

Dauer einer Amtszeit

Eine Amtszeit ist in den meisten Fällen auf 2 Jahre angelegt. Im Zusammenhang mit Corona haben sich viele Kommunen darauf verständigt, die Amtszeit um ein weiteres Jahr zu verlängern, da kaum Treffen und Sitzungen stattfinden konnten.

Einbindung der jungen gewählten Räte innerhalb der kommunalen Verwaltungsstruk-

tur

Die rechtlich-strukturelle Verankerung eines gewählten Jugendrates in die Strukturen des Rathauses wären bei der Festlegung auf die Schaffung eines Jugendparlamentes zu regeln und in einer Satzung festzuhalten. Ein Rede- und Antragsrecht in den Ausschüssen, ein Büro für Sprechstunden, die Zuarbeit durch das Wahlamt sowie ein eigenes Budget für die unabhängige selbstständige Arbeit wären aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in einer Satzung zu regeln.

2.3 Gegenüberstellung von bestehenden Angeboten zur Idee des Jugendparlaments Mit den bestehenden Methoden von laut!, der Spiel- und Aktionsflächenplanung und den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit erreicht Nürnberg bereits heute eine Vielzahl an jungen Menschen.

Insbesondere das Partizipationsmodell laut! beschränkt sich dabei nicht auf die Anzahl der Mitglieder des Jugendparlamentes oder auf die Funktion der Wahlberechtigen als Wählende. Vielmehr bietet laut! einer großen, breit gefächerten Anzahl an jungen Menschen eine Plattform für politische Bildung und Partizipation in verschiedenen Ausführungsgraden. Von einem sehr niederschwelligen Statement an die Politik auf dem grünen Sofa, als Teilnehmende am Forum live mit dem Oberbürgermeister, in der Diskussion in einer Jugendversammlung mit laut! vor Ort! bis hin zur Realisierung eines selbstständig geplanten Projekts über laut! cash ist die Palette der Partizipationsmethoden wie auch die Einbringungsgrade sehr breit.

Ganztagesangebote an Schulen sowie die Nutzung digitaler Medien durch Jugendliche, die sich zwischen niedriger „Alltagskommunikation“, Multiusern und Gamern bewegt, reduzieren freie Zeitkontingente junger Menschen.16 Die Faszination an Medien und der Spaß am Umgang mit diesen greift laut! durch zahlreiche attraktive mediale Angebote und durch die

14 Vgl. Deutschen Kinderhilfswerk: „Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale“, 2020, S. 30 15 Vgl. Deutschen Kinderhilfswerk: „Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale“, 2020, S. 28 und 31 16 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/jugendhilfeplanung/band1.html, S.40, Stand: 28.07.2021

Nutzung von Plattformen wie Youtube oder twich auf. Auch die Kommunikation mit den steuernden Projektpartnern von laut! läuft über WhatsApp und Instagram und ermöglicht so eine zielgruppengerechte Art der Kommunikation mit den jungen Menschen. Den begrenzten Zeitressourcen begegnet laut! mit zeitlich überschaubaren Partizipationsformaten, Spontaneität und Freiwilligkeit der Teilnahme. Für einige Module sind allerdings verbindlichere Teilnahmen oder ein etwas größerer Zeitaufwand erforderlich, z.B. Fertigstellung eines laut! TV-Beitrages oder die Realisierung eines cash-Projektes. Ein Abbruch oder das Wegbleiben von Einzelnen kann meist durch die anderen Teilnehmenden kompensiert werden. Ein Lernerfolg ist allemal zu erreichen, auch wenn sich Grenzen aufzeigen, die die Jugendlichen in ihrem ursprünglichen Vorhaben vielleicht ausbremsen.

Ein Kritikpunkt an Jugendparlamenten ist die geringe Attraktivität der Form für junge Menschen. Diesem stellt sich laut! aktiv entgegen, indem es an die Interessen der jungen Menschen anknüpft und sie mit Methoden und an Orten abholt, an denen sie stehen. Auch bildungsferneren oder immobilen Jugendlichen werden durch die bestehenden Instrumente Partizipationsmöglichkeiten eröffnet.

Viele junge Menschen kennen und begleiten laut! über mehrere Jahre hinweg und bringen sich je nach Interessenslage immer wieder mit ein. Die Zeit der aktiven Teilhabe ist somit nicht auf eine Amtszeit von 2 Jahren begrenzt, sondern erstreckt sich über einen weitaus längeren Zeitraum.

Durch die finanzielle und personelle Absicherung von den bestehenden und langjährig erprobten Beteiligungsformaten ist es möglich, in Nürnberg richtig viel zu bewegen. Die Übersicht aus den Jahren 2016 bis 2020, wie sie in den Punkten 1.3. und 1.4. beschrieben wurden, macht dies besonders deutlich sichtbar. Die Kommunalpolitik hat gezeigt, dass sie es mit der Beteiligung ernst meint. Sie stellt für die Anliegen und Projekte den jungen Menschen nicht nur fachkundiges Personal zur Begleitung, sondern auch die finanzielle Ausstattung zur Umsetzung von Anliegen Jugendlicher zur Verfügung.

Ein Ausbau der Module und die Eröffnung des neuen Kinder- und Jugendhauses Altstadt, an dem die personelle Kapazität von laut! historisch angebunden ist, wird eine Anpassung der Mittel längerfristig nötig machen.17

  1. Zusammenfassung und Beurteilung

Zusammenfassend lässt sich folgendes schließen:  Gelingende Partizipation von Jugendlichen in der Großstadt muss vielschichtig angelegt sein – die Methodenvielfalt wie sie in Nürnberg vorherrscht ist ein Erfolgsrezept;  es existieren bereits zahlreiche, gut gelingende Beteiligungsformate in Nürnberg, die untereinander anschlussfähig sind;  laut! setzt an den vorhandenen Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit an und erweitert somit die Mitgestaltungsmöglichkeiten junger Menschen;  laut! ist ein breit angelegtes Modell der politischen Bildung;  bei den bestehenden Partizipationsmöglichkeiten für Jugendliche in Nürnberg stehen nicht nur die Wünsche junger Menschen im Mittelpunkt, sondern auch die Aushandlungsprozesse, die für eine demokratische Gesellschaft essenziell sind;

17 Durch die Schließung des damaligen KiJHs Altstadt im Fünfeckturm waren zur Zeit des Beschlusses 2012 für laut! Personalkapazitäten kurzfristig verfügbar und wurden entsprechend genutzt. Zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Kinder- und Jugendhausbetriebes in der Altstadt 12/2024 sind hier Anpassungen im Stellenplan zu treffen, da der reguläre Betrieb mit vollem Angebot wiederaufgenommen werden kann.

 laut! erreicht mit seinen verschiedenen Modulen viele Jugendliche und nicht nur eine begrenzte Zahl an Mitgliedern oder Delegierten;  der stark mediale Charakter von laut! setzt an den Kommunikationsstrukturen und der Lebenswelt Jugendlicher an;

Auf die Entwicklung eines Konzeptes für ein Jugendparlament oder einen Jugend-Stadtrat Nürnberg wird verzichtet, da das bestehende laufend weiterentwickelte Konzept von laut! sich auf das Beste bewährt hat und sich in vorhandene Strukturen optimal einfügt. Mit laut! my town steht das nächste Modul bereits in den Startlöchern, als Ergänzung zu bestehenden Angeboten für Erwachsene soll ein wirksames Instrument zur Beteiligung von jungen Menschen bei der Planung von kommunalen Vorhaben, insbesondere der Stadt(teil)entwicklung, entworfen werden.

Der vorliegende Bericht ist das Resultat einer ausführlichen Literatur- und Internet-Recherche, abgestimmt zwischen dem Jugendamt, der Geschäftsführung des Kreisjugendrings Nürnberg-Stadt (KJR) und dem Medienzentrum Parabol.

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