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Bericht

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Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen Buchenbühl Verkehrsausschuss Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Berichtsvorlage Vpl/046/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 23.09.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Radwegverbindungen auf Forststraßen

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 18.02.2021

Anlagen: Anhang Stellungnahme Landratsamt Erlangen

Bericht:

Mit Antrag vom 18.02.2021 fordert die Stadtratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen die Verwaltung auf zu prüfen, ob die Forststraße von Buchenbühl nach Heroldsberg und Kalchreuth zu einer Fahrradstraße umgewidmet werden kann. Dazu soll die Verwaltung sowohl die Gemeinden Heroldsberg und Kalchreuth als auch die Bayerischen Staatsforsten miteinbeziehen.

Die im Antrag als Forststraße bezeichnete Straße ist als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Die Straße zwischen Kalchreuth und Buchenbühl mit Abzweig nach Heroldsberg befindet sich jeweils zu Teilen auf dem Gebiet der Gemeinde Kalchreuth, des Marktes Heroldsberg und der Stadt Nürnberg. Diese sind für ihr Gebiet jeweils Straßenbaulastträger. Im gemeindefreien Bereich ist der Freistaat Bayern als Grundstückseigentümer Straßenbaulastträger. Die Bayerischen Staatsforsten sind mit der Bewirtschaftung der betroffenen Grundstücke betraut und nehmen insofern die Aufgaben aus der Straßenbaulast wahr. Für verkehrsrechtliche Anordnungen (Beschränkung der Geschwindigkeit, Einführung Fahrradstraße) ist die jeweilige Verkehrsbehörde zuständig. Diss sind die Gemeinde Kalchreuth, der Markt Heroldsberg und die Stadt Nürnberg jeweils für ihr Gebiet. Für den gemeindefreien Bereich ist dies das Landratsamt als staatliche Behörde.

In der Kalchreuther Straße wird an der Stadtgrenze in Höhe der Bahnbrücke nördlich von Buchenbühl jährlich im Rahmen der manuellen Verkehrszählungen der Verkehr getrennt nach Fahrzeugarten erfasst. Dabei wurden zuletzt im Jahr 2019, also vor den pandemiebedingten Beschränkungen, insgesamt 540 Radfahrende/16h und 2.529 Kfz/16h gezählt. Dies entspricht einem Radverkehrsanteil von 17,6%. Die Strecke wird nicht nur von radfahren¬den Pendlern, sondern auch für Fahrradfahrten in der Freizeit häufig genutzt. Am Wochenende dürfte der Radverkehrsanteil deshalb teilweise noch höher liegen.

In seiner Stellungnahme verweist das Landratsamt auf die Pressemeldung vom Dezember 2020, in der erläutert wird, dass nach Nr. 23 zu Zeichen 244.1 zu § 41 Abs. 1 StVO Fahrradstraßen dann in Betracht kommen, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Das ist hier aus Sicht des Landratsamtes nicht der Fall, da die beiden Straßen überwiegend als Verbindung zwischen Kalchreuth bzw. Heroldsberg und Nürnberg für den motorisierten Verkehr genutzt werden. Auch wird darauf verwiesen, dass Fahrradstraßen nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) nur für Erschließungsstraßen innerorts empfehlenswert sind. Sowohl das Landratsamt als auch die Polizei beurteilen die Einführung einer Fahrradstraße in diesem Bereich somit sehr kritisch. Zwar ist mittlerweile die Novelle der StVO in Kraft getreten, die eine Änderung der Voraussetzung für Fahrradstraßen beinhaltet, so dass jetzt der Radverkehr nicht mehr die vorherrschende Verkehrsart sein muss. Trotzdem wird für beide Straßen eine Fahrradstraße

aufgrund der Gemeindeverbindungsfunktion und der Lage außerhalb geschlossener Ortschaften kritisch gesehen.

In der Pressemeldung des Landratsamts wird zum Unfallgeschehen vermerkt, dass es im Jahr 2020 (bis Dezember) zu zehn Unfällen auf der Strecke Kalchreuth - Buchenbühl und vier Unfällen auf der Strecke Heroldsberg - Buchenbühl mit polizeilicher Aufnahme kam. Darunter waren sechs Wildunfälle, fünf sogenannte „Spiegelklatscher“ (Außenspiegel gegen Außenspiegel im Begegnungsverkehr), ein Sturz vom Rennrad, ein Sturz vom Motorroller und ein sonstiger Verkehrsunfall. Ein Unfall mit Konflikt zwischen Fahrrad und Kfz wurde nicht polizeilich erfasst.

Die Bayerischen Staatsforsten stehen einer Fahrradstraße neutral gegenüber, sofern hierdurch für ihren forstwirtschaftlichen Verkehr keine Nutzungseinschränkungen einhergehen. Sie heben hervor, dass es entscheidend sei, dass auf diesen Straßen der forstwirtschaftliche (Schwerlast- ) Verkehr auch zukünftig uneingeschränkt möglich sein muss.

Das Staatliche Bauamt informiert in seiner Stellungnahme über die Planung des Radwegeneubaus entlang der B2 zwischen Nürnberg und Heroldsberg. Dieses Projekt wird von Seiten des Staatlichen Bauamts Nürnberg mit hoher Priorität betreut, eigens dafür wurde das Planungspersonal vor kurzem aufgestockt. Der Vorentwurf soll 2021 abgeschlossen und das Planfeststellungsverfahren im Jahr 2022 beantragt werden. Ein Baubeginn 2025/2026 kann unter Berücksichtigung der Unwägbarkeiten eines Planfeststellungsverfahrens und der gestiegenen Anforderungen u.a. in den Bereichen Natur, Umwelt, Immissionen, Wasser und Boden aktuell als realistisch angesehen werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Verbesserung der Radwegeverbindung zwischen Nürnberg und Kalchreuth bzw. Heroldsberg erforderlich. Der Bedarf und auch das Potential dieser Verbindung zeigen sich durch die mehr als 500 Radfahrenden an Werktagen, die trotz mangelnder Infrastruktur auf dieser Strecke schon heute unterwegs sind. Allerdings wird eine Fahrradstraße nicht als das geeignete Instrument gesehen, um die Situation für Radfahrende hier verbessern zu können. Was im innerstädtischen Bereich mit großflächigen Fahrradstraßensymbolen und rotmarkierten Flächen in den Kreuzungsbereichen den Komfort für Radfahrende sichtbar erhöht, würde auf der langen Strecke ohne querende Straßen kaum zur Geltung kommen. Wenn Autofahrende mit zu geringen Abständen überholen oder bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen missachten, ist dies mangelnde Rücksichtnahme, der mit planerischen Maßnahmen nicht beizukommen ist, da es sich um fahrlässige oder bewusste Verstöße gegen geltende Regelungen handelt. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass hier auch weitere verkehrsregelnde Maßnahmen, wie sie die Einführung einer Fahrradstraße vorsehen, keine wirkliche Abhilfe schaffen. Die Einführung einer Fahrradstraße zwischen Buchenbühl, Kalchreuth und Heroldsberg wird daher aus Sicht der Verwaltung nicht empfohlen. Die weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich, die derzeit bei 60 km/h liegt, ist rechtlich nur bei hohen Gefahren (z.B. Unfallschwerpunkt, schlechte Sicht etc.) möglich, sodass hier derzeit kein Spielraum für Änderungen gesehen wird. Der derzeit geplante Radweg entlang der B2 wird eine attraktive und sichere Alternative darstellen, auch wenn die Planung und Ausführung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Die bisherigen Geschwindigkeitsmessungen auf der Gemeindeverbindungsstraße zeigen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h häufig nicht eingehalten wird. Die Verwaltung wird deshalb die zuständige Polizeidienststelle bitten, die regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen zu intensivieren und Messungen der Abstände beim Überholen von Radfahrenden auf den Forststraßen durchzuführen, sodass eine rücksichtsvolle Fahrweise der Kfz gefördert wird und die Radfahrenden auch subjektiv sicher auf den Forststraßen unterwegs sein können.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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