Sitzungsunterlagen
Sitzung des Verkehrsausschusses
23.09.2021
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 6 TOP Ö 1 Straßenbenennung: Anpassung Verlaufsbeschreibung der 6 Thurn-und-Taxis-Straße Sitzungsvorlage Geo/006/2021 6 Entscheidungsvorlage Geo/006/2021 9 TOP Ö 3 VAG_Rad-Freiminuten für Studierende mit Semesterticket 11 Bericht Vpl/041/2021 11 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.05.2020 Vpl/041/2021 14 Stellungnahme der VAG vom 21.06.2021 Vpl/041/2021 15 TOP Ö 4 Unterbrechung Rothenburger Straße nach Fertigstellung der neuen 17 Verbindungsstraße im Tiefen Feld Sitzungsvorlage Vpl/042/2021 17 Übersichtsplan Vpl/042/2021 21 TOP Ö 5 Verkehrsberuhigung Wilderstraße 22 Sitzungsvorlage Vpl/047/2021 22 Straßenplan Wilderstraße 2.2321.5.1 Vpl/047/2021 26 Entscheidungsvorlage Verkehrssituation Wilderstraße Vpl/047/2021 27 Antrag Wilderstraße Die Guten ödp Linke Liste 26.5.21 Vpl/047/2021 29 Antrag Wilderstraße SPD v. 20.08.2021 Vpl/047/2021 31 TOP Ö 6 Verkehrssituation Rennbahnstraße und Georg-Stefan-Straße 32 Bericht Vpl/043/2021 32 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.06.2021 Vpl/043/2021 36 Ausführlicher Sachverhalt Vpl/043/2021 38 TOP Ö 7 Modellprojekt für mehr Platz zum Spielen in der Volprechtstraße 39 Bericht Vpl/040/2021 39 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.06.2021 Vpl/040/2021 43 Ausführlicher Sachverhalt Vpl/040/2021 45 TOP Ö 8 Bahnhofstraße, Änderung des Querschnitts in einem Teilbereich 46 Sitzungsvorlage Vpl/044/2021 46 Straßenplan Bahnhofstraße vom 11.02.2013 m.letzter Änderung 17.06.2021 Vpl/044/2021 50 Antrag Bündnis90 Die Grünen Verbesserungen Bahnhofstraße v.17.06.2021 51
TOP Ö 9 Radwege-Netz Nürnberg 53 Bericht Vpl/049/2021 53 Antrag CSU-Stadtratsfraktion Radwege-Netz Nürnberg v. 20.07.2020 Vpl/049/2021 55 TOP Ö 10 Radwegverbindungen auf Forststraßen 56 Bericht Vpl/046/2021 56 Anhang Stellungnahme Landratsamt Erlangen Vpl/046/2021 61 TOP Ö 12 Cochlaeusweg, Geh- und Radweg 63 Sitzungsvorlage Vpl/045/2021 63 Straßenplan Cochlaeusweg 2.2154.2.1 Vpl/045/2021 67 TOP Ö 14 Östliche Bushaltestelle Kornburg Süd, Umbau als barrierefreies 68 Haltestellenkap inklusive zusätzlicher Begrünung Sitzungsvorlage Vpl/051/2021 68
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.06.2020 Vpl/051/2021 72 Straßenplan Nr. 2.2356.2.1 Vpl/051/2021 73
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Verkehrsausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 23.09.2021, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Straßenbenennung: Anpassung der Verlaufsbeschreibung der Beschluss
"Thurn-und-Taxis-Straße" aufgrund der erfolgten Geo/006/2021
Verlaufsänderung
Fraas, Michael, Dr.
2. Mobilitätsbeschluss Beschluss
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom Vpl/052/2021
02.07.2021
Ulrich, Daniel Wird in der Stadtratssitzung am 29.07.2021 behandelt
3. VAG_Rad-Freiminuten für Studierende mit Semesterticket Bericht
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.05.2020 Vpl/041/2021
Ulrich, Daniel
4. Unterbrechung Rothenburger Straße nach Fertigstellung der Beschluss
neuen Verbindungsstraße im Tiefen Feld Vpl/042/2021
Ulrich, Daniel
5. Verkehrsberuhigung Wilderstraße Beschluss
hier: gemeinsamer Antrag der ÖDP, Die Guten, Linke Liste vom Vpl/047/2021
26.05.2021
Ulrich, Daniel
6. Verkehrssituation Rennbahnstraße und Georg-Stefan-Straße Bericht
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom Vpl/043/2021
02.06.2021
Ulrich, Daniel
7. Modellprojekt für mehr Platz zum Spielen in der Volprechtstraße Bericht
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.06.2021 Vpl/040/2021
Ulrich, Daniel
8. Bahnhofstraße, Änderung des Querschnitts in einem Teilbereich Beschluss
Ulrich, Daniel
9. Radwege-Netz Nürnberg Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.07.2020 Vpl/049/2021
Ulrich, Daniel
10. Radwegverbindungen auf Forststraßen Bericht
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom Vpl/046/2021
18.02.2021
Ulrich, Daniel
11. Beleuchtung Fahrradwege Bericht
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.10.2020 Vpl/048/2021
Ulrich, Daniel
12. Cochlaeusweg, Geh- und Radweg Beschluss
Ulrich, Daniel
13. Stephanstraße - Bauvorhaben Instone Real Estate Beschluss
Ulrich, Daniel Beilagen werden nachgereicht
14. Östliche Bushaltestelle Kornburg Süd, Umbau als barrierefreies Beschluss
Haltestellenkap inklusive zusätzlicher Begrünung Vpl/051/2021
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.06.2020
Ulrich, Daniel Beilagen werden nachgereicht
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.07.2021,
öffentlicher Teil
Geo/006/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 23.09.2021 öffentlich Beschluss
Betreff: Straßenbenennung: Anpassung der Verlaufsbeschreibung der "Thurn-und-Taxis-Straße"
aufgrund der erfolgten Verlaufsänderung
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Es wird vorgeschlagen, die Verlaufsbeschreibung der "Thurn-und-Taxis-Straße" aufgrund der erfolgten Verlaufsänderung anzupassen. Die "Thurn-und-Taxis-Straße" verläuft nun als Stichstraße östlich der "Äußeren Bayreuther Straße" gegenüber der Einmündung des "Bierweges" zunächst nach Osten und danach in südliche Richtung abknickend bis zu der Wendeschleife.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/006/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es gibt keine Hinweise darauf, dass bestimmte Personengruppen durch die Verlaufsänderung der Straße besonders benachteiligt sind.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/006/2021
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt, die Verlaufsbeschreibung der "Thurn-und-Taxis-Straße" wie folgt anzupassen: "Die "Thurn-und-Taxis-Straße" verläuft als Stichstraße östlich der "Äußeren Bayreuther Straße" gegenüber der Einmündung des "Bierweges" zunächst nach Osten, danach in südliche Richtung abknickend bis zu der Wendeschleife."
Entscheidungsvorlage
Historie:
Die Thurn-und-Taxis-Straße wurde durch Beschluss des Verkehrsausschusses vom 25.04.1974 vom damaligen Ausschuss für Verkehrswesen benannt.
Bis zur eigenständigen Benennung der Straße im Jahre 1974 war die Thurn-und-Taxis- Straße das östliche Teilstück des Bierwegs. Ursprünglich sollte die Thurn-und-Taxis-Straße von der Äußeren Bayreuther Straße gegenüber dem Bierweg als Ringstraße weiterführend bis Stadenstraße verlaufen. Der geplante Ausbau der Thurn-und-Taxis-Straße bis zur Stadenstraße wurde jedoch nie umgesetzt. Es erfolgte lediglich der Ausbau der Straße bis zur Einfahrt des neu errichteten Fernmeldezeugamts.
Verlaufsänderung:
Nach dem Auflassen und der Neugestaltung des Postareals wurde der Verlauf der Thurnund-Taxis-Straße umgestaltet und in das bisherige Postareal bis zu der Wendeschleife weitergeführt.
Aufgrund der erfolgten Verlaufsänderung der Thurn-und-Taxis-Straße haben sich deutliche Abweichungen von ihrem vorherigen Straßenverlauf ergeben.
Eine Anpassung der Verlaufsbeschreibung der Thurn-und-Taxis-Straße erscheint aufgrund der erheblichen Verlaufsänderung sinnvoll.
Es wird vorgeschlagen, die Verlaufsbeschreibung der Thurn-und-Taxis-Straße wie folgt anzupassen:
Die Thurn-und-Taxis-Straße verläuft als Stichstraße östlich der Äußeren Bayreuther
Straße gegenüber der Einmündung des Bierweges zunächst nach Osten, danach in
südliche Richtung abknickend bis zu der Wendeschleife.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 23.09.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
VAG_Rad-Freiminuten für Studierende mit Semesterticket
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.05.2020
Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.05.2020 Stellungnahme der VAG vom 21.06.2021
Bericht:
Das Fahrradverleihsystem der VAG stellt ein Mobilitätsangebot im multimodalen Verkehr dar und wird gerade von VAG-Abonnentinnen und Abonnenten, denen monatlich 600 Freiminuten zur Verfügung stehen, sehr gut angenommen. Studierende mit einem Semesterticket profitieren derzeit nicht von einem Freikontingent. Die SPD-Stadtratsfraktion bittet in ihrem Antrag vom 25.05.2020 um Prüfung, ob und wie Freiminuten für diese potentiellen Nutzerinnen und Nutzer angeboten werden können. Auf die Stellungnahme der VAG zum Antrag wird verwiesen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Belange mit Diversity-Relevanz betroffen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VAG
spd@stadt.nuemberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911/231-2906 STADTRATSFRAKT10N www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
OBERBÜRGERMEISTER
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister 2 5, Mim der Stadt Nürnberg /........Nr.......... ■j Marcus König Zur St^liungnahrrs J/L Zur Rathaus Kts. 4 Antwort vor Absendung verlegen 90403 Nürnberg K 5 Antwort zur Unterz.w.V. schritt verlegen
Nürnberg, 25. Mai 2020 Antragsteller: Yilmaz/ Ahmed
VAG_Rad-Freiminuten für Studierende mit Semesterticket
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die bisherigen Berichte bis März 2020 zeigen ganz deutlich: Das VAG_Rad ist ein voller Erfolg!
Damit gelingt es der VAG und der Stadt Nürnberg, den Umweltverbund durch Intermodalität nachhaltig zu stärken: Wer sich ein VAG-Abo holt kann die beliebten Räder mit einem Kontingent an Freiminuten kostenfrei nutzen - und das stärkt wiederum die Attraktivität des Aboangebots der VAG.
Auch wenn die Nutzer*innenzahlen bisher einen positiven Trend aufweisen, ist das Potential aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion noch lange nicht ausgeschöpft. Denn eine viel versprechende und wichtige Zielgruppe ist bisher strukturell vom lockenden Angebot der Freiminuten strukturell ausgeschlossen: Studierende.
Nutzer*innen des Semestertickets (egal ob Basis- oder Zusatzticket) können bisher nicht von der sonst geltenden Abokombination mit Freiminuten profitieren. Doch gerade diese Zielgruppe wäre für das VAG_Rad, aber auch zur weiteren Bindung an Bus und Bahn, interessant.
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie spielt das Fahrrad eine zunehmend wichtige Rolle. Es gibt einen wahren Fahrrad-Boom. Nicht zuletzt unter Studierenden. Mit einem Angebot extra für Studierende mit Semesterticket könnte die VAG jetzt eine ganze Zielgruppe an das VAG_Rad binden.
Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden Antrag:
Die VAG prüft Freiminuten für Studierende mit Semesterticket beim VAG_Rad und berichtet darüber im Verkehrsausschuss. Es sollen verschiedene Varianten (Summe der Minuten, Ticketarten, räumliche Begrenzung) geprüft und vorgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
(iW^V
Stadtrats Fraktion Thorsten Brehm Yasemin Yilmaz Nasser Ahmed Nürnberg Fraktionsvorsitzender Antragstellerin Antragsteller
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 23.09.2021 öffentlich Beschluss
Betreff: Unterbrechung Rothenburger Straße nach Fertigstellung der neuen Verbindungsstraße im
Tiefen Feld
Anlagen: Übersichtsplan
Sachverhalt (kurz):
Im Rahmen der Bebauung des Tiefen Feldes wird auch die „neue Rothenburger Straße“ realisiert, für die bereits die Planfeststellungsunterlagen eingereicht wurden. Diese neue Straße wird südlich parallel zur bestehenden Rothenburger Straße zwischen der Virnsberger Straße und der Sigmundstraße verlaufen. Von ihr werden Stichstraßen zur Erschließung der zukünftigen Bebauung im Tiefen Feld abgehen. Sie wird zwei Fahrspuren pro Richtung, breite Radstreifen und Gehwege sowie in Mittellage den Zugang zum geplanten U-Bahnhof im Tiefen Feld erhalten. Hier werden auch die Buslinien verkehren und am Verknüpfungspunkt mit der U- Bahn eine Haltestelle haben. Die neue Straße wird aufgrund des Ausbaustandards und der direkten Verbindung zwischen der Virnsberger Straße und der Sigmundstraße den Status der Hauptverkehrsstraße von der bestehenden Rothenburger Straße in diesem Abschnitt übernehmen.
Um zu vermeiden, dass weiterhin überregionaler Durchgangsverkehr über die bestehende Rothenburger Straße, die weder über durchgehende Gehwege noch über Radverkehrsinfrastruktur verfügt, statt über die neue, großzügig ausgebaute Straße fährt, muss die Rothenburger Straße östlich der Sigmundstraße unterbrochen werden. Für die Unterbrechung und die geänderte Verkehrsführung wurden im Bebauungsplan, der sich derzeit in Aufstellung befindet, Flächen für eine ausreichend dimensionierte Wendekehre vorgeshen. Gleichzeitig kann dann der gesamte Abschnitt der bestehenden Rothenburger Straße zwischen den Virnsberger Straße und der Sigmundstraße in die Tempo 30-Zone des nördlich angrenzenden Wohngebietes einbezogen werden. Auf die Herstellung gesonderter Radverkehrsanlagen kann mit diesen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im alten Ortskern von Kleinreuth/Schw. verzichtet werden.
Der Beschluss über die zukünftige Verkehrsführung und die Unterbrechung der Rothenburger Straße ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren entsprechend fortführen zu können.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Unterbrechung der bestehenden Rothenburger Straße östlich der Sigmundstraße nach Fertigstellung der neuen südlich gelegenen Verbindungsstraße zwischen der Virnsberger Straße und der Sigmundstraße. Die Unterbrechung ist in den Bebauungsplan Nr. 4445 aufzunehmen.
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Unterbrechung der Rothenburger Straße nach Fertigstellung
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Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 23.09.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Verkehrsberuhigung Wilderstraße
hier: gemeinsamer Antrag der ÖDP, Die Guten, Linke Liste vom 26.05.2021
Anlagen: Straßenplan Wilderstraße 2.2321.5.1 Entscheidungsvorlage Verkehrssituation Wilderstraße Antrag Wilderstraße Die Guten ödp Linke Liste 26.5.21 Antrag Wilderstraße SPD v. 20.08.2021
Sachverhalt (kurz):
Mit Antrag vom 26.05.2021 beantragen Stadträte der ödp, der Linken Liste und von Die Guten die Prüfung eines Lkw-Fahrverbotes, eine Einbahnregelung sowie die Herstellung einer Verbindung von der Georg-Eberlein-Straße zur Rollnerstraße. Darüber hinaus sind bei der Verwaltung mehrere Beschwerden über zugeparkte Gehwege in der Wilderstraße eingegangen. Aufgrund der halb auf dem Gehsteig parkenden Kfz auf beiden Seiten bleibt nicht ausreichend Platz für Zufußgehende, insbesondere mit Kinderwagen oder Gehhilfen. Im Umfeld eines Seniorenheims und einer Kindertagestätte ist dies besonders kritisch zu bewerten.
Zur Verbesserung der Situation in der Wilderstraße wurde ein Markierungsplan für eine Anordnung der Stellplätze am Fahrbahnrand erarbeitet, der auch die Belange der Feuerwehr berücksichtigt. Um möglichst viele Stellplätze erhalten zu können, wird trotz der damit verbundenen Nachteile eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Osten vorgeschlagen. Die Durchbindung der Georg-Eberlein-Straße zur Rollnerstraße ist weder baulich möglich noch verkehrlich sinnvoll. Für die Beschilderung eines Lkw-Fahrverbotes in der Wilderstraße gilbt es keine rechtliche Grundlage.
Die Ergebnisse der Prüfung sind in der Entscheidungsvorlage ausführlich erläutert. Die Umsetzung könnte zeitnah erfolgen und kann von Vpl - bei einem entsprechenden Beschluss des Stadtrates - verkehrsrechtlich angeordnet werden.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Fußgängerinnen und Fußgänger profitieren insbesondere davon, dass die Gehwege nicht mehr durch Kfz eingeschränkt werden.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3. BM
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Markierungsplan Nr. 2.2321.5.1 vom 15.11.2019 mit letzter Änderung vom 01.07.2021 für die Wilderstraße umzusetzen und gleichzeitig eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Osten einzurichten.
| 55 ÖÖ Georg-Eberlein-Straße 622/2 K r e u sl t I 2 I 4 I 6 I 8 I 01 I 21 41 61 81 02 22 42 2 9 / 3 3 / 628/37 r a 3 ß II II II II II II 4 e 62 82 03 II II II II /36 IV 6 2 8 628/19 2 7 / 628/24 628 628/20 628/21 628/22 628/23 8 2 6 / 6 2 2 8 6 2 8 / 8 3 0 / 6 2 1 8 3/ 6 2 8 3 2 / 6 2 3 4 / 6 2 8 3 5 6 2 8 / 628/17 1 628/25 2 13 III 3 III 7 III 17 III 21 III 6 2 630/1 630 8 8/ 630/4 630/2 11 III 630/3 5 III 1 III 9 III 15 III 19 III Feuerwehranfahrtszone gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 8 Stellplätze auf 45,0 m 628/10 8 Bewohnerparkplätze auf 44,6 m Wilderstraße Feuerwehranfahrt 5 Stellplätze auf 28,5 m thcin siewhcansmutnegiE hcilthcerrebehru VI II 2 4 6 8 01 II 21 II 81 II 02 II 22 II 42 II 62 dnu noitamrofnioeG 5 1 8/ 6 2 8 1/ 6 ehcsireyaB 2 628/11 631 6 Neu = 19 Stellplätze 2 8 7 B G e e w sa o m hn t erstellplätze 632/7 6 3 2 6 / 6 3 2/ 5 6 3 2 4 / 6 3 2/ 3 632 6 2 /8 1 3 6 2 8/ 1 4 6 2 8/ 1 2 sla rüf etrakrulF tsi tmA IV :netadsisaboeG nalP :egaldnurgnalP a red 3 4 6 8 67 gnulletsraD reseiD III III III 629 3 | 1 0 0 549/1 62 233 gez. Wunder Kölbel (5355) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Markierungsplan M = 1 : 500 2.2321.5.1 01.03.21 Kölbel FW-Anfahrtszone 01.07.21 Kölbel Einbahnstr.+FW-Anf. Wilderstraße zwischen Kreulstraße und Rollnerstraße | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| IV 1 2 IV a 3 3 | K r e u sl I 2 t r a ß e 628/19 6 2 8 8/ II 6 2 8 1/ 6 4 III | Georg-Eberlein-Straße 622/2 2 9 / 3 3 / 628/37 I 4 I 6 I 8 I 01 I 21 41 61 81 02 22 42 3 II II II II II II 4 62 82 03 II II II II /36 628/20 628/21 628/22 628/23 628/24 8 2 6 / 6 2 2 7 / 6 2 8 2 8 6 2 8 / 8 3 0 / 6 2 1 8 3/ 6 2 8 3 2 / 6 2 3 4 / 6 2 8 3 5 6 2 8 / 628 628/17 628/25 13 III 3 III 7 III 17 III 21 III 630 630/1 630/4 630/2 11 III 630/3 5 III 1 III 9 III 15 III 19 III Feuerwehranfahrtszone 8 Stellplätze auf 45,0 m 628/10 8 Bewohnerparkplätze auf 44,6 m Wilderstraße Feuerwehranfahrt 5 Stellplätze auf 28,5 m VI 2 4 6 8 01 II 21 II 81 II 02 II 22 II 42 II 62 5 1 8/ 6 2 /8 1 3 6 2 8/ 1 4 6 2 6 2 8/ 1 2 628/11 631 N e u = 2 1 8 7 9 B G S e e te w s l a o lp m h lä n t t e z r e stellplätze 632/7 6 3 2 6 / 6 3 2/ 5 6 3 2 4 / 6 3 2/ 3 632 6 8 67 III III 629 | 1 7 7 7 R o lln e r s t r a ß e 25 III 630/5 23 III Feuerwehranfahrt 3 Stellpl.auf 17,1 m 3 Stellpl. auf 17,1 m II 82 629/4 5 6 | 1 0 0 549/1 233 gez. Wunder Kölbel (5355) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Markierungsplan M = 1 : 500 2.2321.5.1 01.03.21 Kölbel FW-Anfahrtszone 01.07.21 Kölbel Einbahnstr.+FW-Anf. Wilderstraße zwischen Kreulstraße und Rollnerstraße |
| gez. Köl Bräun | Wunder bel (5355) gez. Jülich ing-Fürbach |
|---|---|
| Markierungsplan | |
| M = 1 : 500 2.2321.5.1 | |
| 01.03.21 Kölbel FW- | Anfahrtszone nstr.+FW-Anf. Wilderstraße zwischen Kreulstraße und Rollnerstraße |
| 01.07.21 Kölbel Einbah |
Verkehrssituation Wilderstraße
hier: Antrag von Stadträten der ödp, der Linken Liste und von Die Guten vom 26.05.2021
Entscheidungsvorlage
Anlass
Mit Schreiben vom 26.05.2021 beantragen Stadträte der ödp, der Linken Liste und von Die Guten die Prüfung eines Lkw-Fahrverbotes, einer Einbahnregelung sowie die Herstellung einer Verbindung von der Georg-Eberlein-Straße zur Rollnerstraße. Darüber hinaus sind bei der Verwaltung mehrere Beschwerden über zugeparkte Gehwege in der Wilderstraße eingegangen. Aufgrund der halb auf dem Gehsteig parkenden Kfz bleibt nicht ausreichend Platz für Zufußgehende, insbesondere mit Kinderwagen oder Gehhilfen. Betroffen sind vor allem Familien auf dem Weg zum Kindergarten in der Wilderstraße und Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheimes, die alleine oder in Begleitung das Heim verlassen.
Parkanordnung
Durch die halbseitig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge bleibt je nach Größe des Kfz und Inanspruchnahme der Gehwegfläche abschnittsweise weniger als ein Meter für Fußgängerinnen und Fußgänger übrig. Da die Fahrbahn in der Wilderstraße nicht breit genug ist, um beidseitig das Parken auf der Fahrbahn anordnen zu können, wurde ein Markierungsplan erarbeitet, der aufzeigt, wie das Parken neu geordnet werden müsste, um ausreichend breite Gehwege gewährleisten zu können. In der Planung sind auch die Belange der Feuerwehr für An- und Abfahrten sowie für das Anleitern berücksichtigt. Wenn die Kfz auf der Fahrbahn geparkt werden, müssen zusätzlich Flächen für die von der Feuerwehr benötigten Kurvenradien im Bereich der beiden Feuerwehrzufahrten des Seniorenheimes freigehalten werden. Darüber hinaus fordert die Feuerwehr die Zufahrtsmöglichkeit von beiden Seiten der Wilderstraße unabhängig davon, ob eine Zweibahnregelung oder eine Einbahnregelung gilt. Ebenso werden die Anforderungen der Müllabfuhr zur besseren Anfahrt des Seniorenheims zur Müllentsorgung beachtet.
Unter Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr entsteht eine Parkanordnung mit Stellplätzen abwechselnd auf der Süd- und Nordseite der Wilderstraße, die auch der Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit zur Unterstützung von Tempo 30 unterstützt. Derzeit gibt es maximal 70 Parkplätze in der Wilderstraße. Die Verwaltung hat zu unterschiedlichen Zeiten die Belegung der Parkplätze untersucht (zwischen 31 und 46 Parkplätzen waren zu unterschiedlichen Zeiten belegt).
In der Summe entfallen 40 Stellplätze gegenüber der Bestandssituation (siehe Markierungsplan in Anlage). 27 öffentliche Stellplätze sowie die drei privaten Stellplätze vor dem Kindergarten können erhalten bleiben. Heute sind in der Wilderstraße elf Parkplätze als Bewohnerstellplätze beschildert. Um die Situation für die Bewohnerinnen und Bewohner abzumildern, könnte ein größerer Anteil der verbleibenden Stellplätze als Bewohnerstellplätze ausgewiesen werden.
Einbahnregelung
Wenn die Zweibahnregelung erhalten bleiben soll, müssten ca. drei weitere Stellplätze entfallen. Im Fall der Einführung einer Einbahnregelung in Richtung Osten, könnten diese drei Stellplätze bestehen bleiben. Allerdings hat die Einbahnregelung den Nachteil, dass sich die Erreichbarkeit etwas verschlechtern wird, weil nur noch über die Kreulstraße zugefahren und in Richtung Rollnerstraße abgefahren werden kann und weil es aufgrund der Umwegefahrten Verkehrsverlagerungen in die östliche Grolandstraße kommen wird, an die ebenfalls Wohnbebauung angrenzt. Außerdem wird in Einbahnstraßen in der Regel mit höheren Geschwindigkeiten gefahren, weil auf keinen Gegenverkehr mehr Rücksicht genommen werden
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2 -
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muss. Dies ist ein Aspekt, der im Hinblick auf den Kindergarten und das Seniorenheim in der Wilderstraße von besonderer Bedeutung ist.
Georg-Eberlein-Straße
Die Georg-Eberlein-Straße, die nördlich parallel zur Wilderstraße verläuft, ist eine Sackgasse, die nur für den Fuß- und Radverkehr eine Verbindung zur Rollnerstraße besitzt. Der Gehweg ist etwa 2,80 m breit und damit zu schmal für die Herstellung einer Fahrbahn für den allgemeinen Kfz- Verkehr und einen ausreichend breiten Gehweg.
Unabhängig davon würde eine Durchbindung der Straße zur Rollnerstraße nicht grundlegend die Situation in der Wilderstraße verändern, sondern lediglich zu einer Verlagerung von Verkehr auf eine zweite Verbindung mit angrenzender Wohnbebauung führen.
Lkw-Fahrverbot
Der Anteil an Kfz über 2,8 t ist in der Wilderstraße bei einer Gesamtverkehrsmenge von rd. 1.300 Kfz/24h mit etwa 1,5 % sehr gering. Für ein Lkw-Fahrverbot besteht keine rechtliche Grundlage. Das zeitlich begrenzte Lkw-Fahrverbot während der Baumaßnahmen auf dem ehemaligen Nordbahnhofgelände konnte mit dem höheren Anteil an Baustellenverkehren gerechtfertigt werden. Eine rechtlich haltbare Begründung liegt nach Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr vor.
Zeitplan/Umsetzung
Nach einem positiven Beschluss des Stadtrates kann der Markierungsplan verkehrsrechtlich angeordnet werden. Ein Umbau ist damit nicht verbunden, so dass die Umsetzung zeitnah erfolgen kann.
Fazit
In Abwägung aller Vor- und Nachteile und unter Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr wird die Umsetzung des Markierungsplans zur Verbesserung der Situation der Zufußgehenden und die Einführung einer Einbahnregelung in Richtung Osten vorgeschlagen. Es können zusätzliche Bewohnerstellplätze beschildert werden, um ihre Anzahl gegenüber dem Bestand etwas zu erhöhen.
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Nürnberg
An den Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg 2 6. MAI 2021 Herrn Marcus König /........Nr.......... Rathausplatz 2 1
Zur Zur Stellungnahme
90403 Nürnberg ^ * " Kts. Antwort vor Absen
2 / dung vorlegen
Antwort zur Unter^ 1
s-c-h-r-i-ft- -v-e-r-le-g-e-n- ------1 N,Tü- rnbue rg, dj en 26^.05.2021
Inga Hager/Alexandra Thiele/Marion Padua
Antrag: Verkehrsberuhigung in der Wilderstraße
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die nachträgliche Einrichtung von Einbahnstraßen ist in begründeten Fällen eine übliche Maßnahme der Verkehrsberuhigung und dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Seit längerer Zeit machen sich eine Anwohner*innen-Initiative und das Personal des Kindergartens „St. Martin“ für eine Einbahnregelung in der Wilderstraße stark (s. Stadtanzeiger, 26.04.2021). Aus unserer Sicht sind im Fall der Wilderstraße die Kriterien, die eine Einbahnregelung rechtfertigen, erfüllt. Die Wilderstraße ist zu schmal, als dass zwei Pkw gefahrlos aneinander vorbeifahren können. Gleichzeitig ist die Zahl der Ausweichstellen gering. Lediglich eine Feuerwehrzufahrt beim Seniorenheim und der Bereich vor dem Kindergarten bieten sich für Ausweichmanöver an. Die Verkehrsdichte ist durch die Bebauung des ehemaligen Nordbahnhofgeländes mit Wohngebäuden gestiegen und wird mit der Bebauung des ehemaligen Trix-Geländes weiter steigen. Hinzu kommt, dass die Straße von der Rollnerstraße aus bei entsprechender Ampelschaltung als Schleichweg in die Grolandstraße genutzt wird.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
-
Das LKW-Fahrverbot in der Wilderstraße bleibt dauerhaft erhalten.
-
Die Verwaltung prüft, ob die Wilderstraße in eine Einbahnstraße umgewandelt werden
kann (befahrbar in Richtung Rollnerstraße). Grundlage der Entscheidung soll eine Gefahrenanalyse sein, die mit Blick auf Breite der Fahrbahn, parkende Fahrzeuge, Verkehrsaufkommen, Übersichtlichkeit der Straße etc. durchgeführt wird. Zu prüfen ist ferner auch, ob in diesem Zusammenhang die Wegnahme der Parkplätze auf einer Straßenseite und/oder das Anlegen eines Radfahrstreifens sinnvolle Maßnahmen sein können.
- Sollte die Verwaltung zu dem Schluss kommen, dass eine Einbahnregelung nicht zu
verwirklichen ist, so gibt sie Auskunft, wie das Verkehrsaufkommen in der Wilderstraße auf andere Weise besser reguliert werden kann. Sie geht dabei insbesondere nochmals auf den Vorschlag ein, die Wilderstraße vom Durchgangsverkehr zu entlasten durch eine Öffnung der Georg-Eberlein-Straße zur Rollnerstraße bzw. durch eine Verbindung von Kreulstraße und Antalyastraße.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Thiele Marion Padua Inga Hager Stadträtin Stadträtin Stadträtin Die Guten Linke Liste ÖDP
spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36. 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König OBERBÜRGERMEISTER Ä i. <, Rathaus
2 0. AüG. 2021
90403 Nürnberg /.......Nr.......... 3 Zur Stel'ungnahme
l/i
Zur Kts. 4 Antwort vor Absen- 2 dung Vorlagen 5 Antwort n:7Ün:^' zwV s-h’ ' . " Antragsteller: Dr. Ahmed, Yilmaz
Einbahnregelung in der Wiiderstraße
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
schon seit einigen Jahren weisen die Anwohnenden der Wilderstraße auf die problematische Verkehrssituation in ihrer Straße hin. Nun sammelte zuletzt auch der Kindergarten St. Martin Unterschriften für die Errichtung eines Einbahnverkehrs in der Straße.
In der Wilderstraße treffen mehrere Problemdimensionen aufeinander: Die Verkehrsdichte stieg vor Ort aufgrund der Nachverdichtungsprojekte in der Gegend stetig an. Zudem gilt die Straße als beliebter Schleichweg aus der Rollnerstraße in die Grolandstraße. Dies alles wird dadurch noch einmal in der Problematik verschärft, da die Straße eigentlich für einen flüssi gen und gefahrlosen Zweirichtungsverkehr für PKWs zu schmal ist und die Ausweichstellen äußerst gering sind. Dies alles erscheint uns eine Einbahnregelung vor Ort zu rechtfertigen.
Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Aus schuss den folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der nachträglichen Einführung einer Einbahnregelung in der Wilderstraße. Dabei soll der Schleichverkehr aus der Rollnerstraße möglichst unter bunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
C
•Ci
Claudia Araback Dr. Nasser Ahmed Yasemin Yilmaz stv. Fraktionsvorsitzende Stadtrat Stadträtin
Stadtrofsfraktion Nürnberg
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 23.09.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Verkehrssituation Rennbahnstraße und Georg-Stefan-Straße
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 02.06.2021
Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.06.2021 Ausführlicher Sachverhalt
Bericht:
Mit Antrag vom 02.06.2021 bittet die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung um Prüfung von Attraktivitätssteigerungen der Rennbahnstraße und der Georg- Stefan-Straße für den Radverkehr, eine verstärkte Kontrolle des Verkehrs und die Reduktion des Durchgangsverkehrs, ein Konzept zur Ordnung des ruhenden Verkehrs um den S-Bahnhof Reichelsdorfer Keller, eine Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen der Bebauung der ehemaligen Radrennbahn im Quartier sowie um Gegenmaßnahmen, wenn diese negativ sein sollten.
Sowohl in der Rennbahnstraße als auch der Georg-Stefan-Straße sind die Verkehrsmengen gering. Beide befinden sich zudem in Tempo 30-Zonen, weswegen der Radverkehr problemlos im Mischverkehr geführt werden kann.
Ein Konzept zur Ordnung des ruhenden Verkehrs um den S-Bahnhof Reichelsdorfer Keller ist nicht notwendig, da es im Gebiet lediglich einen geringen Parkdruck gibt und fußläufig zu jeder Zeit ausreichend Stellplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen. Für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist in diesem Gebiet die Polizei zuständig, die über falsch oder behindernd abgestellte Fahrzeuge informiert werden kann.
Insgesamt werden auf dem Gelände der ehemaligen Radrennbahn ca. 170 Wohnungen sowie soziale und gewerbliche Einheiten errichtet. Die Erschließung erfolgt über den östlichen Abschnitt der Kellerstraße zur Vorjurastraße, was dem Grundsatz der Bündelung des Verkehrs auf den Hauptverkehrsstraßen entspricht. Aufgrund der niedrigen zusätzlich zu erwartenden Verkehrsmengen ist mit einer nur geringen verkehrlichen Belastung des Quartiers durch die neue Bebauung zu rechnen. Für weitere Informationen wird auf den ausführlichen Bericht verwiesen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus OBERBÜRGERMEio'i t.i Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax:(0911) 231-2930
0- i. JJi;1 2021 gruene@stadt.nuernberg.de
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.......Nr..........
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Ti 0 Zur Stellungnahme Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus)
Zur U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Kis. 4 Antwor i vor ADSondüng verlogen
2X
Nürnberg, 2. Juni 2021 5 A.r,t\ c, ; zur Unter z.w.V. es! ,-ift vor. ;::n
Verkehrssituation in der Rennbahnstraße und Georg-Stefan-Straße
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die aktuelle Verkehrssituation in der Rennbahnstraße und der Georg-Stefan-Straße sowie deren Seitenstraßen stellt für viele Anwohner'innen und besonders für Fußgänger‘innen ein Ärgernis dar.
Dabei haben beide Straßen erhebliches Potenzial für den Radverkehr. Die Rennbahnstraße und Georg-Stefan-Straße führen parallel zur Vorjurastraße durch Neu-Reichelsdorf und sind dabei Teil einer großen Tempo-30-Zone. Vor allem Radfahrerinnen nutzen sie häufig, um den viel zu schmalen Radweg entlang der Vorjurastraße zu umgehen.
Des Weiteren sind die Rennbahnstraße und die Georg-Stefan-Straße eine logische Fortsetzung der geplanten Radschnellwegverbindung, die über die Rehlinger Straße kommend die Schalkhaußer Straße erreicht. Dort könnten Radfahrerinnen bequem auf die Rennbahnstraße wechseln und über diese Reichelsdorfer Keller und Katzwang anfahren. Durch ihren zur Vorjurastraße parallelen Verlauf werden die Rennbahnstraße und insbesondere die Schalkhaußerstraße leider gerade im Berufsverkehr von Pkw als Ausweichroute genutzt, was zahlreiche Anwohnerinnen als störend und gefährlich empfinden. Zudem missachten viele Autofahrerinnen immer wieder die Rechts-vor- Links-und Einbahnstraßen-Regelungen und parken rechtswidrig auf Gehwegen - dies ist besonders im Bereich des S-Bahnhofs Reichelsdorfer Keller ein großes Problem.
Durch die erheblichen Neubaumaßnahmen in diesem Bereich sind zusätzlicher Parkdruck und Verkehr zu erwarten und auch das Gehwegparken und der Durchgangsverkehr durchs Wohngebiet werden zunehmen. Eine (wechselseitige) Anordnung von Parkverboten wie in der Schalkhaußer Straße, eine Ausweitung der Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr, eine Diagonalsperre beispielsweise zwischen der Einmündung Schwimbacher Straße/Birkacher Straße eine Deklaration
als Fahrradstraße sowie Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs könnten hier die Situation für die Anwohner'innen erheblich verbessern. Auch die Einführung von Parkgebühren könnte dort zu einer Verbesserung der Situation führen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung prüft geeignete Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der
Rennbahnstraße und der Georg-Stefan-Straße für den Radverkehr und deren Einbindung auch im Zusammenhang mit der geplanten Radschnellwegverbindung und schlägt diese zur Umsetzung vor.
- Die Verwaltung verstärkt die Kontrolle des Verkehrs und prüft Maßnahmen zur Reduktion
des Durchgangsverkehrs sowie zur konsequenten Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln.
- Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Ordnung des ruhenden Verkehrs insbesondere im
Bereich des S-Bahnhofes Reichelsdorfer Keller. Dabei soll auch das Thema Parkraumbewirtschaftung geprüft werden.
- Die Verwaltung legt dar, welche Auswirkungen die Bebauung im Umfeld und auf der
ehemaligen Radrennbahn auf die Verkehrssituation im Quartier haben wird, insbesondere auch den ruhenden Verkehr betreffend.
- Die Verwaltung ergreift Maßnahmen, um negative Auswirkungen auf die verkehrliche
Situation durch diese Baumaßnahmen zu minimieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Bock Reka Lörincz Achim Mletzko Stadtrat Stadträtin Fraktionsvorsitzender
Verkehrssituation in der Rennbahnstraße und Georg-Stefan-Straße
hier: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bericht
Verkehrsbelastung Automatische Verkehrszählungen aus dem Jahr 2018 lassen auf keine besondere verkehrliche Belastung in der Rennbahnstraße und der Georg-Stefan-Straße schließen. In der Rennbahnstraße wurden innerhalb von 24 Stunden 645 Kfz gemessen, der Spitzenwert im Berufskverkehr betrug 58 Kfz innerhalb von 30 Minuten. In der Georg-Stefan-Straße verkehrten 397 Kfz innerhalb von 24 Stunden, im Berufsverkehr wurde ein Spitzenwert von 28 Kfz innerhalb von 30 Minuten erreicht. Hierbei handelt es sich um für Wohngebiete sehr niedrige Werte, welche sich vornehmlich aus dem Ziel- und Quellverkehr des Gebietes selbst zusammensetzen. Durchgangsverkehr findet kaum statt.
Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr Sowohl die Rennbahnstraße als auch die Georg-Stefan-Straße befinden sich in einer Tempo 30- Zone. Aufgrund der radverträglichen Geschwindigkeit wird der Radverkehr in Tempo 30-Zonen gemäß Straßenverkehrsordnung generell im Mischverkehr geführt. Die Anlage von baulichen Radverkehrsanlagen ist deshalb nicht erforderlich. Auch aufgrund der geringen Verkehrsmengen sind beide Straßen für Radfahrende problemlos zu nutzen.
Derzeit wird das Fahrradstraßenkonzept für Nürnberg fortgeschrieben. Der Fokus liegt auf der Erweiterung des bestehenden Netzes und der Schließung von Lücken. Priorität haben für den Radverkehr besonders wichtige und viel genutzte Routen. Gemäß der im Mobilitätbeschluss vom Januar 2021 gefassten kontinuierlichen Erweiterung des Fahrradstraßennetzes wird es weitere Ausbaustufen geben.
Bei der Ausweisung von Fahrradstraßen sind stets die zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen mit den intendierten Absichten abzugleichen. Werden die Rennbahnstraße und die Georg-Stefan- Straße als Fahrradstraßen bevorrechtigt, steigt beispielsweise die Attraktivität der beiden Straßen als Alternativroute für den Kfz-Verkehr, da die verlangsamende rechts-vor-links-Regelung auch für Kfz entfällt. Im Rahmen der weiteren Ausbaustufen des Fahrradstraßennetzes werden die möglichen Auswirkungen einer Ausweisung noch im Detail geprüft.
Ruhender Verkehr – Parkraumbewirtschaftung Ein Konzept zur Ordnung des ruhenden Verkehrs und insbesondere die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung erfordern das Vorliegen gewisser Voraussetzungen. So bedarf es einer Nutzungsmischung im Gebiet, eines Mindestmaßes an Stellplatzumschlägen und eines hohen Parkdrucks. Für die Einrichtung einer Bewohnerparkregelung müsste zudem ein erheblicher Mangel an privaten Stellplätzen bestehen. Diese Bedingungen sind für das Gebiet um den S-Bahnhof Reichelsdorfer Keller nicht gegeben. Anlieger finden problemlos jederzeit ausreichend Stellplätze im öffentlichen Raum innerhalb der vom Gesetzgeber als zumutbar eingeschätzten Entfernung von bis zu 350 m. Auch wenn die P+R-Anlage voll belegt ist, eignet sich das Gebiet nicht für eine Parkraumbewirtschaftung, zumal dann auch die Bewohnerinnen und Bewohner Parkgebühren für die Nutzung der Stellplätze im öffentlichen Raum entrichten müssten.
Verkehrliche Auswirkungen der Bebauung an der ehemaligen Radrennbahn Im Zuge der Bebauung der Radrennbahn werden ca. 170 Wohneinheiten entstehen. Für diese ist ein reduzierter Schlüssel von 0,8 Stellplätzen pro Wohneinheit vorgesehen, da durch die direkte Lage am S-Bahnhof Reichelsdorfer Keller eine hervorragende Anbindung an den ÖPNV besteht. Ebenfalls werden sich soziale und gewerbliche Einrichtungen auf dem Gelände befinden. Der Großteil der zugehörigen Stellpätze wird in einer Tiefgarage nachgewiesen, deren Zu- und Abfahrt über den östlichen Abschnitt der Kellerstraße zur Vorjurastraße erfolgt. Dies entspricht dem verkehrlichen Grundsatz der Bündelung des Verkehrs auf dem Hauptverkehrsstraßennetz. Lediglich ein geringer Anteil des Verkehrs zur neuen Bebauung wird über die Erschließungsstraßen des Gebietes zu- und abfahren. Daher ist von einer sehr niedrigen zusätzlichen Belastung der Rennbahnstraße und der Georg-Stefan-Straße auszugehen.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 23.09.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Modellprojekt für mehr Platz zum Spielen in der Volprechtstraße
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.06.2021
Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.06.2021 Ausführlicher Sachverhalt
Bericht:
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt die Erarbeitung eines Konzepts für ein Modellprojekt einer noch stärkeren Verkehrsberuhigung der Volprechtstraße zwischen Müllnerstraße und Kernstraße, welches zunächst temporär in den Sommermonaten 2021 umgesetzt werden soll. Dabei soll die Möglichkeit für mobile Teilsperrungen geprüft werden. Sollte sich das Konzept bewähren, wird eine dauerhafte Einrichtung angesstrebt.
Der fragliche Abschnitt der Volprechtstraße liegt bereits in einem verkehrsberuhigten Bereich. Eine noch stärkere Verkehrberuhigung ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Sperren sind hier problematisch, da keine Wendemöglichkeiten bestehen und auch die Belange der Müllabfuhr und der Feuerwehr entgegestehen. Analog zur Summerstreet wäre nur eine Sondernutzung in den Parkflächen möglich. Hierzu wäre aber ein Organisator / Antragsteller notwendig, der sich um eine "Bespielung" der Flächen kümmert.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Verkehrssituation in der Volprechtstraße betrifft alle gesellschaftlichen Gruppierungen gleichermaßen. Besondere, gruppenspezifische Nachteile oder Erschwernisse bestehen nicht.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
OBERBÜRGERMEISTER An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg 2 k JUM 2C21 Marcus König / .........Nr............ Rathaus
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Nürnberg, 24. Juni 2021 Antragsteller: Yilmaz
Modellprojekt für mehr Platz zum Spielen in der Volprechtstraße
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im stark verdichteten Stadtteil Gostenhof unternimmt die Stadt Nürnberg in diesem Jahr einiges für den Erhalt der wichtigen Grünanlagen und Spielflächen, Anfang Juni konnte die Veit-Stoß-Parkanlage nach einer Sanierung des Spielhügels samt neuer Sitzgelegenheiten wiedereröffnet werden und der Bolzplatz in der Austraße wird nach einer Sanierung und Aufwertung, unterstützt durch Bundesmittel, voraussichtlich im August wieder zur Verfügung stehen. Ebenso begann Anfang Juni die Sanierung des Jamnitzerplatzes, welcher eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung zuvor ging.
Aufgrund dieser wichtigen Tätigkeiten stehen jedoch temporär in diesem Sommer weniger Spielflächen in Wohnortnähe zur Verfügung. Vor Ort entstand nun die Idee, diesem Umstand kreativ über ein Modellprojekt zu begegnen. In Anlehnung an die gelungene Platzumgestaltung am Petra-Kelly-Platz wird nun ein ähnliches Projekt für mehr Platz zum Spielen und Aufenthaltsqualität angeregt.
Die bisher schon verkehrsberuhigte Volprechtstraße könnte im Abschnitt zwischen Müllnerstraße und Kernstraße als Grundlage für eine temporäre „Spielstraße“ im wahrsten Sinne des Wortes genutzt werden. Um den dortigen Verkehr noch einmal mehr zu reduzieren, wird eine mobile Blockade der Straße, beispielsweise im Bereich Volprechtstraße/Müllnerstraße angeregt.
Die SPD-Stadtratsfraktion möchte die Idee aus dem Stadtteil unterstützend aufgreifen und stellt daher folgenden
Antrag:
Aufgrund der Dringlichkeit bitten wir um zeitnahe Behandlung:
Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept für ein Modellprojekt zur noch stärkeren Verkehrsberuhigung der Volprechtstraße im Bereich zwischen Müllnerstraße und Kernstraße, das zeitnah und zunächst temporär in den Sommermonaten 2021 umgesetzt werden kann. Dabei wird die Möglichkeit für mobile Teilsperrungen, beispielsweise in der Kreuzung Müllnerstraße/Volprechtstraße oder in der Mitte des angedachten Straßenabschnitts, geprüft. Stadtratsfraktion Nürnberg
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
-
-
Sollte sich das Konzept bewähren, wird eine dauerhafte Einrichtung der
verkehrsberuhigenden Maßnahmen angestrebt. Darüber hinaus können dann zusammen mit den Anwohnenden weitere Ideen zur Raumgewinnung im Projektbereich entwickelt und geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Yasemin Yilmaz Fraktionsvorsitzender Stadträtin
Ausführlicher Sachverhalt:
Der fragliche Abschnitt der Volprechtstraße liegt bereits in einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist und Kinderspiel auf der Straße erlaubt ist. Eine noch stärkere Verkehrberuhigung ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Sperren sind hier problematisch, da, egal an welcher Stelle sie angebracht werden, keine Wendemöglichkeiten bestehen. Die Belange der Feuerwehr sind zu beachten. Die Flächen abseits der Parkplätze wurden auf Anforderung der Feuerwehr 2011 durchgehend mit einem absoluten Haltverbot mit Zusatz Feuerwehranfahrtzone beschildert, da sie sowohl zur Durchfahrt, als auch als Aufstellfläche für die Drehleiter benötigt werden.
Analog zur Summerstreet wäre nur eine Sondernutzung und aufgrund der Belange von Feuerwehr, Müllabfuhr und Anfahrbarkeit der Hofeinfahrten auch nur in den Parkflächen möglich. Hierzu wäre aber ein Organisator / Antragsteller notwendig, der sich um eine "Bespielung" der Flächen kümmert. Für die Akzeptanz eines solchen Konzepts wäre eine breite Zustimmung der Anwohner notwendig, da der Verlust von Parkplätzen im Umfeld nicht kompensiert werden kann und eine regelmäßige Nutzung der Spielflächen nicht zu erwarten ist.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 23.09.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bahnhofstraße, Änderung des Querschnitts in einem Teilbereich
Anlagen: Straßenplan Bahnhofstraße vom 11.02.2013 m.letzter Änderung 17.06.2021 Antrag Bündnis90 Die Grünen Verbesserungen Bahnhofstraße v.17.06.2021
Sachverhalt (kurz):
Anlass für den vom Verkehrsausschuss beschlossenen Straßenplan zwischen Marienstraße und Vogelsgarten war die geplante Bebauung auf der Südseite entlang der Deutschen Bahn. Diese Bebauung entsteht zur Zeit und der Straßenplan befindet sich in der Phase der Bauvorbereitung und Ausschreibung.
Straßenpläne werden als laufendes Geschäft der Verwaltung in Details ständig den Erfordernissen angepasst. Verkehrlich wirksame Änderungen werden ggf. dem AfV erneut vorgelegt.
Auf Grundlage des Masterplan nachhaltige Mobilität - Mobilitätsbeschluss für Nürnberg soll bei Radstreifen entlang von Längsparkbuchten ein 0,5 m breiter Sicherheitstrennstreifen eingehalten werden. Da die zwei stadtauswärtigen Fahrspuren mit der Straßenbahn aus verkehrlichen Gründen unerlässlich sind, die südliche Gehweghinterkante durch die neue Bebaubung gemäß B-Plan Nr. 4562 fixiert ist, hat die Verwaltung sich entschlosssen die Längsparkbuchten komplett zu Grünstreifen umzuwandeln. Damit kann der geplante Radstreifen mit 1,90 m Breite und die zwei Fahrspuren beibehalten werden ohne dass es Behinderungen von Radfahrern durch Parker gibt.
Auf der Nordseite wird ein durchgehender 2,35 m breiter Radstreifen mit angrenzender 3,50 m breiter Richtungsfahrspur markiert. Die problematische "Überbreite Fahrbahn", die zwar richtliniengemäß ist, jedoch aufgrund der immer breiteren Personenkraftwagen in der Praxis zu hinterfragen ist, wird dadurch vermieden. Das halbseitige Parken auf dem Gehweg wird vorerst beibehalten, jedoch die nutzbare Gehwegbreite auf ca. 2,40 m verbreitert. Die Verwaltung prüft noch eine spätere bauliche Umsetzung. Im Knotenzulaufbereich der LSA Marientunnel-Nord ändert sich nichts. Dort verbleiben zwei Fahrstreifen.
Der Kreuzungbereich Bahnhofstraße / Marientunnel-Nord bleibt gegenüber der im AfV vom 18.04.2013 beschlossenen Planung unverändert.
Mit der Umsetzung der Planung kann eine wichtige Lücke im Radwegenetz der Stadt geschlossen werden und der Mobilitätsbeschluss wird berücksichtigt.
Die Verwaltung hat geprüft, ob im Zuge dieser Änderung auch weitere Bäume gepflanzt werden können. Leider liegen dort so viele Sparten, dass dies nicht umsetzbar ist.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Kleine Verschiebung der Kostenanteile durch die verbreiterte Roteinfärbung sind möglich
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Änderung des Straßenplans Bahnhofstraße (11.02.2013, mit AfV vom 18.04.13) mit letzter Änderung vom 17.06.2021.
I 6 IV
| 50/2 50/28 I 50/4 III | 72/7 2 1 6 9 V III 1 V 4 72/4 1 M 72/3 a r ie r ö n s 2 III d V tr 3 I 6 1 a ß e III 1 8 2/ 8 e u 7 N 72 9 2/ 7 III 50/5 2 5 V I III 8 1 72/63 27 VI IIIV 50/20 72/65 0 2 5 0 /2 50/8 4 5 0 50 /2 5 50/6 VIII 50/26 VI 27 | 1 42 ß e III II 2/ 6 0 3 1 8 a 1 72/48 7 V r 1 62 F t 9 s 72/12 r I e V e f ß 72/46 a r t s VI el Gmkg. St. Peter d 72/19 n i e 5 R 1 73 Tiefgarage II I 79/4 2/ 4 5 7 72/47 I I 74 V 72/49 2/ 3 2 55 VI 7 6 94 8 73/2 35 VI 37 IV 39 IV 41 VII 43 VI 45 VI 47 VI 49 VI 51 VII 53 VII 57 72/66 86/3 92 Bahnhofstraße 43/89 101/18 | 57V laschenhofstraße 80 86/2 106 43/9 | 5 9 I II 71 III 0 | V o g e l s g a 103 r t e n Bahnhofstraße 101/20 | 103/6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 0 1 1/ 9 101 43/6 II 04 43/66 101/21 43/12 101/15 43/75 43/14 43/73 43/87 43/77 43/79 43/70 101/12 43/4 43/81 101/10 43/76 101/11 43/71 101/16 43/74 43/69 43/84 I /68 43/11 II 43/85 67 43/72 43/13 43/86 |
BÜNDNIS 90 ^
DIE GRÜNEN fl
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg RathauspLatz 2 Marcus König i /'iV 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Fax: (0911) 231-2930 1 7 . Jüiw 2021 gruene@stadt.nuernberg.de /.......Nr...... 1 Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) V/ Zur - Zur Stellungnahme U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Kts. 4 A/Hwürt vor Äbsen-" o dung verlegen X Nürnberg, 17. Juni 2021 5 Antv/ort zur lintsrz.w.V. schrift vorleoen
Verbesserungen in der Bahnhofstraße für Tram und Radfahrende
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
da die Pläne für die Bahnhofstraße zwischen Marienstraße und Dürrenhofstraße, die die Verwaltung im Mai 2021 vorgelegt hatte, Verbesserungspotenzial hatten und es zudem zeitlich möglich war, den Beschluss zu vertagen, sollte die Stadt diese Chance nun nutzen, um den Umweltverbund weiter zu stärken.
Umsetzen ließe sich dies mittels folgender Punkte:
* Erhalt der Gehwegbreite von knapp drei Metern an der Nordseite und ■ keine Schaffung von neuem Parkraum an dieser Stelle. ■ stattdessen sollte dort eine Rad infra Struktur geschaffen werden, mit einer Breite wie im Mobilitätsbeschluss vom Januar vorgesehen. ■ gegebenenfalls Entsiegelung des verbleibenden Raums oder ■ Einrichtung eines geschützten Radstreifens auf dem verbleibenden Raum. ■ Planung der Geh- und Radwege auf der Südseite mit den im Mobilitätsbeschluss genannten Breiten - gegebenenfalls durch Wegfall von Längsparkstreifen. ■ Verbesserung für Radfahrende, die aus dem Marientunnel nach links in die Bahnhofstraße abbiegen möchte - besonders für Kinder und Jugendliche ist die zuletzt vorgelegte Planung zu komplex und gefährlich. ■ Prüfung von großzügigeren Aufstellflächen für Radfahrende an der nördlichen Ausfahrt des Marientunnels. ■ Verbesserung für die Straßenbahn: eigener Gleiskörper in beide Richtungen, idealerweise als Rasengleis. Dies bedeutet den Verzicht einer Fahrspur für den MIV.
■ Aus Gründen der Flexibilität des Straßenbahnverkehrs ist es am Marientunnel betrieblich notwendig, ein Gleisdreieck vorzusehen. Damit werden Umleitungsverkehre vereinfacht und perspektivisch ergibt sich die Möglichkeit, eine Linie direkt in die Südstadt zur neuen Uni zu führen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung prüft die oben genannten Punkte und arbeitet die vorliegenden
Pläne bei positiver Prüfung entsprechend um.
- Die Verwaltung erstellt einen Straßenplan, der die Vorgaben und Aspekte für die
vorgeschlagene Radinfrastruktur und einen eigenen Gleiskörper in beiden Richtungen in der Bahnhofstraße beinhaltet.
- Die Verwaltung geht auf die VAG wegen der Optimierung der Infrastruktur zu.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Bock Marc Schüller Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzender
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 23.09.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Radwege-Netz Nürnberg
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.07.2020
Anlagen: Antrag CSU-Stadtratsfraktion Radwege-Netz Nürnberg v. 20.07.2020
Bericht:
Über den Antrag wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister 4JI Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907 90403 Nürnberg 2 1. JULI 2020 Telefax: 0911 231-4051 ..Nr. E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de i Zur Stellungnahme www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 2L Zur Kts. 4 Antwort vor Absundung vorlegen 20.07.2020 3M X 5 Antwon zur Ünter- Bälz/Müller z.vv.V. sohri^ v'.riegen
Radwege-Netz Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Thema Radverkehr wird in der Nürnberger Bevölkerung gerade breit diskutiert. Durch die Vielzahl der Ak teure, Interessensvertreter und Verbände gibt es bei der Verwaltung sicher auch etliche Prüfanfragen für weitere Radverbindungen. Zusätzlich werden auch an die Stadträte immer wieder Ideen für den Ausbau und die Vernet zung von neuen Radwegen herangetragen, die dann in offiziellen Anträgen, oder direkten Anfragen bei der Ver waltung platziert werden.
So ist es aktuell nicht mehr so einfach den Überblick zu behalten, welche Streckenverläufe bereits diskutiert wurden, welche Abschnitte vielleicht bereits in der Planung sind und zeitnah in diese aufgenommen werden sollen. Dies gilt nicht nur, aber vor allem auch für die neuen Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat.
Um den interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf Anfragen direkt antworten zu können und doppelte Anfra gen bei der Verwaltung zu verhindern, stellt die CSU Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden:
Antrag:
- Die Verwaltung erstellt bzw. berichtet über einen Entwicklungsplan aller anstehenden und laufen den Maßnahmen zum Radwege-Netz. 2. Es wird dargestellt, welche Radwege bereits beantragt oder angefordert, jedoch von der Verwal tung abgelehnt wurden (inkl. Begründungen). 3. Die Verwaltung zeigt die Beschilderung von Radwegen und evtl, noch fehlenden Wegweisern auf.
Mit freundlichen Grüßen
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Qn vh-C/c o, . r
■i'fi Andreas Krieglstem Fraktionsvorsitzender
A20070201 Radwegenetz.docx
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 23.09.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Radwegverbindungen auf Forststraßen
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 18.02.2021
Anlagen: Anhang Stellungnahme Landratsamt Erlangen
Bericht:
Mit Antrag vom 18.02.2021 fordert die Stadtratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen die Verwaltung auf zu prüfen, ob die Forststraße von Buchenbühl nach Heroldsberg und Kalchreuth zu einer Fahrradstraße umgewidmet werden kann. Dazu soll die Verwaltung sowohl die Gemeinden Heroldsberg und Kalchreuth als auch die Bayerischen Staatsforsten miteinbeziehen.
Die im Antrag als Forststraße bezeichnete Straße ist als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Die Straße zwischen Kalchreuth und Buchenbühl mit Abzweig nach Heroldsberg befindet sich jeweils zu Teilen auf dem Gebiet der Gemeinde Kalchreuth, des Marktes Heroldsberg und der Stadt Nürnberg. Diese sind für ihr Gebiet jeweils Straßenbaulastträger. Im gemeindefreien Bereich ist der Freistaat Bayern als Grundstückseigentümer Straßenbaulastträger. Die Bayerischen Staatsforsten sind mit der Bewirtschaftung der betroffenen Grundstücke betraut und nehmen insofern die Aufgaben aus der Straßenbaulast wahr. Für verkehrsrechtliche Anordnungen (Beschränkung der Geschwindigkeit, Einführung Fahrradstraße) ist die jeweilige Verkehrsbehörde zuständig. Diss sind die Gemeinde Kalchreuth, der Markt Heroldsberg und die Stadt Nürnberg jeweils für ihr Gebiet. Für den gemeindefreien Bereich ist dies das Landratsamt als staatliche Behörde.
In der Kalchreuther Straße wird an der Stadtgrenze in Höhe der Bahnbrücke nördlich von Buchenbühl jährlich im Rahmen der manuellen Verkehrszählungen der Verkehr getrennt nach Fahrzeugarten erfasst. Dabei wurden zuletzt im Jahr 2019, also vor den pandemiebedingten Beschränkungen, insgesamt 540 Radfahrende/16h und 2.529 Kfz/16h gezählt. Dies entspricht einem Radverkehrsanteil von 17,6%. Die Strecke wird nicht nur von radfahren¬den Pendlern, sondern auch für Fahrradfahrten in der Freizeit häufig genutzt. Am Wochenende dürfte der Radverkehrsanteil deshalb teilweise noch höher liegen.
In seiner Stellungnahme verweist das Landratsamt auf die Pressemeldung vom Dezember 2020, in der erläutert wird, dass nach Nr. 23 zu Zeichen 244.1 zu § 41 Abs. 1 StVO Fahrradstraßen dann in Betracht kommen, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Das ist hier aus Sicht des Landratsamtes nicht der Fall, da die beiden Straßen überwiegend als Verbindung zwischen Kalchreuth bzw. Heroldsberg und Nürnberg für den motorisierten Verkehr genutzt werden. Auch wird darauf verwiesen, dass Fahrradstraßen nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) nur für Erschließungsstraßen innerorts empfehlenswert sind. Sowohl das Landratsamt als auch die Polizei beurteilen die Einführung einer Fahrradstraße in diesem Bereich somit sehr kritisch. Zwar ist mittlerweile die Novelle der StVO in Kraft getreten, die eine Änderung der Voraussetzung für Fahrradstraßen beinhaltet, so dass jetzt der Radverkehr nicht mehr die vorherrschende Verkehrsart sein muss. Trotzdem wird für beide Straßen eine Fahrradstraße
aufgrund der Gemeindeverbindungsfunktion und der Lage außerhalb geschlossener Ortschaften kritisch gesehen.
In der Pressemeldung des Landratsamts wird zum Unfallgeschehen vermerkt, dass es im Jahr 2020 (bis Dezember) zu zehn Unfällen auf der Strecke Kalchreuth - Buchenbühl und vier Unfällen auf der Strecke Heroldsberg - Buchenbühl mit polizeilicher Aufnahme kam. Darunter waren sechs Wildunfälle, fünf sogenannte „Spiegelklatscher“ (Außenspiegel gegen Außenspiegel im Begegnungsverkehr), ein Sturz vom Rennrad, ein Sturz vom Motorroller und ein sonstiger Verkehrsunfall. Ein Unfall mit Konflikt zwischen Fahrrad und Kfz wurde nicht polizeilich erfasst.
Die Bayerischen Staatsforsten stehen einer Fahrradstraße neutral gegenüber, sofern hierdurch für ihren forstwirtschaftlichen Verkehr keine Nutzungseinschränkungen einhergehen. Sie heben hervor, dass es entscheidend sei, dass auf diesen Straßen der forstwirtschaftliche (Schwerlast- ) Verkehr auch zukünftig uneingeschränkt möglich sein muss.
Das Staatliche Bauamt informiert in seiner Stellungnahme über die Planung des Radwegeneubaus entlang der B2 zwischen Nürnberg und Heroldsberg. Dieses Projekt wird von Seiten des Staatlichen Bauamts Nürnberg mit hoher Priorität betreut, eigens dafür wurde das Planungspersonal vor kurzem aufgestockt. Der Vorentwurf soll 2021 abgeschlossen und das Planfeststellungsverfahren im Jahr 2022 beantragt werden. Ein Baubeginn 2025/2026 kann unter Berücksichtigung der Unwägbarkeiten eines Planfeststellungsverfahrens und der gestiegenen Anforderungen u.a. in den Bereichen Natur, Umwelt, Immissionen, Wasser und Boden aktuell als realistisch angesehen werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Verbesserung der Radwegeverbindung zwischen Nürnberg und Kalchreuth bzw. Heroldsberg erforderlich. Der Bedarf und auch das Potential dieser Verbindung zeigen sich durch die mehr als 500 Radfahrenden an Werktagen, die trotz mangelnder Infrastruktur auf dieser Strecke schon heute unterwegs sind. Allerdings wird eine Fahrradstraße nicht als das geeignete Instrument gesehen, um die Situation für Radfahrende hier verbessern zu können. Was im innerstädtischen Bereich mit großflächigen Fahrradstraßensymbolen und rotmarkierten Flächen in den Kreuzungsbereichen den Komfort für Radfahrende sichtbar erhöht, würde auf der langen Strecke ohne querende Straßen kaum zur Geltung kommen. Wenn Autofahrende mit zu geringen Abständen überholen oder bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen missachten, ist dies mangelnde Rücksichtnahme, der mit planerischen Maßnahmen nicht beizukommen ist, da es sich um fahrlässige oder bewusste Verstöße gegen geltende Regelungen handelt. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass hier auch weitere verkehrsregelnde Maßnahmen, wie sie die Einführung einer Fahrradstraße vorsehen, keine wirkliche Abhilfe schaffen. Die Einführung einer Fahrradstraße zwischen Buchenbühl, Kalchreuth und Heroldsberg wird daher aus Sicht der Verwaltung nicht empfohlen. Die weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich, die derzeit bei 60 km/h liegt, ist rechtlich nur bei hohen Gefahren (z.B. Unfallschwerpunkt, schlechte Sicht etc.) möglich, sodass hier derzeit kein Spielraum für Änderungen gesehen wird. Der derzeit geplante Radweg entlang der B2 wird eine attraktive und sichere Alternative darstellen, auch wenn die Planung und Ausführung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Die bisherigen Geschwindigkeitsmessungen auf der Gemeindeverbindungsstraße zeigen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h häufig nicht eingehalten wird. Die Verwaltung wird deshalb die zuständige Polizeidienststelle bitten, die regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen zu intensivieren und Messungen der Abstände beim Überholen von Radfahrenden auf den Forststraßen durchzuführen, sodass eine rücksichtsvolle Fahrweise der Kfz gefördert wird und die Radfahrenden auch subjektiv sicher auf den Forststraßen unterwegs sein können.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Anhang: Stellungnahme des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt auf eine Anfrage des Pressenetzes vom 03.12.2020:
„Die Straße ist als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.
Die Straße zwischen Kalchreuth und Buchenbühl mit Abzweig nach Heroldsberg befindet sich jeweils zum Teil auf dem Gebiet der Gemeinde Kalchreuth, des Marktes Heroldsberg und der Stadt Nürnberg. Diese sind für ihr Gebiet jeweils Straßenbaulastträger. Im gemeindefreien Bereich ist der der Freistaat Bayern als Grundstückseigentümer Straßenbaulastträger. Die Bayer. Staatsforsten sind mit der Bewirtschaftung der betroffenen Grundstücke betraut und nehmen insofern die Aufgaben aus der Straßenbaulast wahr.
Für verkehrsrechtliche Anordnungen (Beschränkung der Geschwindigkeit, Fahrradstraße) ist die jeweilige Verkehrsbehörde zuständig. Das ist die Gemeinde Kalchreuth, der Markt Heroldsberg und die Stadt Nürnberg jeweils für ihr Gebiet. Für den gemeindefreien Bereich ist dies das Landratsamt als staatliche Behörde.
Nach Nr. 23 zu Zeichen 244.1 zu § 41 Abs. 1 StVO kommen Fahrradstraßen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Das ist hier aus unserer Sicht nicht der Fall, da die beiden Straßen überwiegend als Verbindung zwischen Kalchreuth bzw. Heroldsberg und Nürnberg für den motorisierten Verkehr (Berufspendler) genutzt werden. (2012 – ca. 3000 Fzge/ 24 h)
In der Pressemitteilung des ADFC Nürnberg vom 27.11.20 werden bei Zählungen der Radfahrer und Radfahrerinnen auf der Forststraße ein Anteil von 21,75 % (6 bis 18 Uhr) und zwischen 13 und 14 Uhr sogar von 35 % festgestellt. Nach Stellungnahme der Polizeiinspektion Erlangen-Land können diese Werte nicht repräsentativ sein. Erfahrungsgemäß läge diese Frequenz der Fahrradfahrer nur bei gutem Wetter, am Wochenende, hier vor allem am Sonntag, im Bereich des Möglichen. Bei Geschwindigkeitskontrollen durch die VPI Erlangen mit technischem Gerät wird auch der Fahrzeugdurchlauf protokolliert. Bei diesen vier Messungen über einen Gesamtzeitraum von etwas über 17 Stunden passierten genau 900 Fahrzeuge die Messstellen. Laut Verkehrszählung durch den ADFC müssten dann bei einer Fahrradquote von 21 % 189 Fahrräder dabei gewesen sein, was hier eher als äußerst unwahrscheinlich anzusehen ist. Von einer auch nur annähernd vorherrschenden Verkehrsart „Fahrrad“ kann daher auch nach Meinung der Polizei nicht gesprochen werden.
Grundsätzlich sind Fahrradstraßen dem Radverkehr vorbehalten, solange nicht weitere Verkehre durch Zusatzschilder wie „Anlieger frei“, „Krafträder frei“ oder „Personenkraftwagen frei“ zugelassen werden. Daher müssen ggf. die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs vor einer Anordnung ausreichend gewürdigt werden.
Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sind Fahrradstraßen nur für Erschließungsstraßen innerorts empfehlenswert.
Der PI Erlangen-Land ist durchaus bewusst, dass auf den genannten Strecken die angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h häufig von Verkehrsteilnehmern überschritten wird. Deshalb wurde und wird dies auch verstärkt durch Geschwindigkeitskontrollen in Form von Lasermessungen überwacht. Auch die VPI Erlangen führte, wie bereits erwähnt, mit technischem Gerät, Kontrollen durch.
Dabei stellte sich heraus, dass bei einer Gesamtmesszeit von etwas über 50 Stunden im Zeitraum vom 01.01.20 bis 30.11.20 doch 141 Beanstandungen im Verwarnungsbereich und 44 Verstöße mit Anzeigen geahndet werden mussten. Eine Beanstandungsquote, also eine Relation zwischen Beanstandungen und Durchlauf, kann nicht genannt werden, da bei Lasermessungen der Durchlauf nicht gezählt wird. Es kann grundsätzlich davon gesprochen werden, dass auf den Strecken vermehrt mit zu hohen Geschwindigkeiten gefahren wird.
Zum Unfallgeschehen ist zu vermerken, dass es im laufenden Jahr 2020 zu zehn Unfällen auf der Strecke Kalchreuth - Buchenbühl und vier auf der Strecke Heroldsberg - Buchenbühl mit polizeilicher Aufnahme gab. Darunter waren sechs Wildunfälle, fünf sogenannte Spiegelklatscher (Außenspiegel gegen Außenspiegel im Begegnungsverkehr), ein Sturz vom Rennrad, ein Sturz vom Motorroller und 1 sonstiger VU. Einen Unfall mit Konflikt zwischen Fahrrad und Kfz gab es nicht.
Einer Umwandlung dieser Strecken zu Fahrradstraßen kann die Polizei nicht zustimmen. Vielmehr sollte darauf hingewirkt werden, dass die beiden Verkehrsarten Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr möglichst getrennt werden.
Ab der Einmündung in Fahrtrichtung Nürnberg befindet sich rechts neben der Straße eine Art Fahrradpfad der kurz vor der 90 Grad-Kurve die Fahrbahn quert und dann in breiterer Form Richtung Industriegebiet Hahnenbalz weiterführt. Dieser Weg wird bereits von vielen Radfahrern benutzt.
Radschnellwege können angelegt werden, wenn ein Potential von mindestens 2.000 Fahrradfahrern pro Tag für diese Strecke besteht. Sie sind in der Regel 4 m breit und mindestens 10 km lang. Sie verknüpfen wichtige Start- und Zielbereiche mit hohem Nutzerpotential über größere Entfernungen. Für die Metropolregion Nürnberg liegt der Endbericht zur Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen vor. (s. nuernberg.de)
Der Vorschlag des VCD und ADFC wäre somit mit den beteiligten Straßenbau- und Verkehrsbehörden und der Polizei abzustimmen. Bisher haben sich ADFC und /oder VCD nicht an uns gewandt. Wie erläutert wäre eine solche Anfrage aus jetziger Sicht wohl nicht erfolgversprechend. “
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 23.09.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Cochlaeusweg, Geh- und Radweg
Anlagen: Straßenplan Cochlaeusweg 2.2154.2.1
Sachverhalt (kurz):
Derzeit gibt es keine öffentliche Verbindung zwischen dem Cochlaeusweg und der Äußeren Bayreuther Straße. Um den Lückenschluss zu realisieren, ist Grunderwerb erforderlich. Dies konnte durch ein Grundstückstauschgeschäft realisiert werden.
Der Cochlaeusweg ist bis zur Hälfte als getrennter Geh- und Radweg ausgebaut. Die zweite Hälfte befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Dies wird zum Anlass genommen die Fahrbahn zwischen dem ausgebauten Abschnitt und der Äußeren Bayreuther Straße zu sanieren. Es ist vorgesehen, einen 4m - 4,25m breiten gemeinsamen Geh- und Radweg anzulegen.
Die Umsetzung erfolgt im Anschluss an die laufende Hochbaumaßnahme der Äußeren Bayreuther Straße Hsnr. 105. Voraussichtlich wird der Geh- und Radweg 2023 gebaut.
Die geschätzten Kosten betragen 112.300 € und werden aus dem Radwegeetat finanziert.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 112.300 € Folgekosten 135 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 112.300 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus dem Radwegeetat
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Anlage des Geh- und Radweges erhöht sich die Sicherheit für mobilitätseingeschränkte Personen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
SÖR
LA
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Anlage eines gemeinsamen Geh- und Radwegs am Cochlaeusweg gemäß Straßenplan Nr. 2.2154.2.1 vom 03.04.2018 mit letzter Änderung vom 23.04.2019.
| 03 103 82 1 102/12 3 a2 104/2 101/21 101/19 81 101 02 22 103/6 103/9 Cochlaeusweg 103/10 8 101/20 R G ad e w h e w g e g v o v r o h r a h n a d n e d n en 101/18 101/17 103/3 or h. gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg v g e w d 7 a 5 R 102/4 1 0 103/4 102/3 101/10 thcin siewhcansmutnegiE 4 hcilthcerrebehru dnu 5 3 0 noitamrofnioeG 1 41 C reußnerstraße ehcsireyaB 102/2 3 101/7 sla 61 rüf etrakrulF tsi tmA :netadsisaboeG nalP :egaldnurgnalP 101/6 red 101/4 gnulletsraD reseiD 100/6 1 0 1 100/5 | 9 1 1 195/7 7 1 1 95/6 5 1 1 3 1 1 e ß a h. Str or v er w e g ut h d e R a yr a B e er ß u Ä 1 gez. Wunder Zi (78294) gez. Jülich Zimmermann Lageplan 2.2154 .2.1 10.07.18 Reiser M. Beleuchtung 1 2 0 23.04.19 Reiser M. Lage Weg Cochlaeusweg Geh-/Radweg 105/4 |
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| 103 1 3 a2 104/2 01/21 81 103/6 103/9 103/10 8 101/18 101/17 103/3 h. or v g e w d 7 a 5 R 102/4 1 0 103/4 102/3 4 5 3 0 1 C reußnerstraße 102/2 3 101/7 101/6 101/4 100/6 1 0 1 | 195/7 7 1 1 95/6 5 1 1 3 1 1 e ß a h. Str or v er w e g ut h d e R a yr a B e er ß u Ä 1 gez. Wunder Zi (78294) gez. Jülich Zimmermann Lageplan 2.2154 .2.1 10.07.18 Reiser M. Beleuchtung 1 2 0 23.04.19 Reiser M. Lage Weg Cochlaeusweg Geh-/Radweg 105/4 |
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Wunder (78294) gez. Jülich mermann
Lageplan
2.2154 .2.1
leuchtung age Weg Cochlaeusweg Geh-/Radweg
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 23.09.2021 öffentlich Beschluss
Betreff: Östliche Bushaltestelle Kornburg Süd, Umbau als barrierefreies Haltestellenkap inklusive
zusätzlicher Begrünung
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.06.2020
Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.06.2020 Straßenplan Nr. 2.2356.2.1
Sachverhalt (kurz):
Aktuell halten die Buslinien 51 und 53 der VAG an der östliche Bushaltestelle Kornburg Süd in einer Busbucht. Aus dem Stadtrat kam der Wunsch die Haltestelle Kornburg Süd zu einem Buskap umzubauen. Die Örtlichkeit wurde überprüft und Verbesserungen gesehen.
Die Planung sieht die Errichtung eines barrierfreien, geradlinig anfahrbaren Haltestellenkaps vor. Die nach RASt 06 vorgegebenen Einsatzgrenzen für Haltestellenkaps werden eingehalten. Zusätzlich entstehen im Ramhen der Planung drei neue Baumstandorte. Für die geplante Maßnahme fallen Kosten in Höhe von crica 199.000 € an. Die Umsetzung der Maßnahme findet voraussichtlich im Jahr 2023 statt und wird aus der Pauschale für "Straßenum- und ausbau" finanziert.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 199.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Bushaltestelle wird barrierefrei ausgebaut. Zudem wird an der Querungstelle mit Mittelinsel das Blindenleitsystem erneuert.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
SÖR
VAG
Beschlussvorschlag:
Östliche Bushaltestelle Kornburg Süd, Umbau als barrierefreies Haltestellenkap inklusive zusätzlicher Begrünung.
spd@stadt.nuernberg.de Ul. U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKÖÖTIO N 1144 www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König OBERBÜRGERMEISTER Rathaus
1 9. JÜNi 2020
90403 Nürnberg .Nr.
Nürnberg, 19. Juni 2020 Antragsteller: Dix
Kreisverkehr Worzeldorf und Bus-Kaps in Kornburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Verkehrsausschuss am 28.05.2020 wurde ein neuer Kreisverkehr in der Spitzwegstraße und zwei Bus-Kaps an der Haltestelle Kornburg Nord und an der Schenkendorfstraße beschlossen.
Die Einrichtung der beiden Bus-Kaps wurde damit begründet, dass Verlustzeiten für den Busverkehr vermieden werden sollen. Es soll gewährleistet werden, dass der stadteinwärtige Bus am Kreisel als erstes Fahrzeug eines Pulks ankommt und sich eventuelle Rückstaus am Kreisel bis dahin abgebaut haben.
Bei der letzten Verkehrszählung in Kornburg-Süd wurde festgestellt, dass über 10.000 Fahrzeuge in 16h mit steigender Tendenz durch Kornburg fahren. Deshalb wäre es sinnvoll, schon am Ortseingang in Kornburg-Süd die Bushaltestelle als Bus-Kap zusätzlich umzubauen, damit die Busse schon ab hier als Pulkführer zu den nächsten Haltestellen und zum Kreisverkehr fahren können.
Die SPD-Fraktion stellt daher für den Verkehrsausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft, ob ein weiterer Bus-Kap an der Haltestelle Kornburg-Süd stadteinwärts eingerichtet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Harald Dix Fraktionsvorsitzender Stadtrat
| 148/4 2 gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg thcin siewhcansmutnegiE hcilthcerrebehru dnu noitamrofnioeG ehcsireyaB sla rüf etrakrulF tsi tmA :netadsisaboeG nalP :egaldnurgnalP red 1 II gnulletsraD reseiD | 4 | 8 83/10 II 8 gez. Wunder Moßner (23771) gez. Jülich Lageplan M = 1 : 500 2.2356.2.1 14.07.21 Moßner Baumstandorte Kornburger Hauptstraße Haltestelle Kornburg Süd 149/4 |
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| 5 I II 2 4 7 a 683/7 683/37 683/1 II 4 K 7 b o rn 683/8 b u II rg e r H 683/9 a u p ts tra ß e 4 9 I 6 149/5 683/11 151 I 72 92 5 5 I 152 | 8 83/10 II 8 gez. Wunder Moßner (23771) gez. Jülich Lageplan M = 1 : 500 2.2356.2.1 14.07.21 Moßner Baumstandorte Kornburger Hauptstraße Haltestelle Kornburg Süd 149/4 |
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