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/ Stadt Nürnberg
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Eingegangen
Herrn OBM Markus König | 0. Dez. 2020
Rathaus 7D/2-POS
90403 Nürnberg -Zentrale Einlaufsteie' 7, , 30.11.2020 bm
u Salben
© SF
INOBHUTNAHME von Kindern/JugendlicheMn e
Sehr geehrter Hr. Oberbürgermeister Köni
die Inobhutnahme von Kindern/Jugendlichen ist in Nürnberg‘ Ki Überall‘ ein heikles Thema, verantwortlich dafür zeichnet das städt. Jugendamt. Um einen besseren Einblick in diese Thematik zu gewinnen und zur Beantwortung unserer Fragen stellen wir im sachlich zuständigen Ausschuß nachfolgenden ANTRAG:
- Die Verwaltung wird gegeben, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Inobhutnahme zu benennen. 2) Die Verwaltung nennt für die Jahre 2015 -2019 die Zahl der vollzogenen Inobhutnahmen, differenziert nach zwei Gruppen, a) Alter 0-10 Jahre, b) älter als 10 Jahre. 3) Die Verwaltung stellt die städt. Unterkünfte vor, in welchen betroffene Kinder/Jugendliche untergebracht werden. 4) Werden betroffene Kinder/Jugendliche nach Entzug des Elternhauses auch auf direktem Weg in neue Familien vermittelt bzw. dort untergebracht? 5) Wie viele Kinder/Jugendliche sind aktuell bei wie vielen Familien untergebracht ? 6) Besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Kinder/Jugendliche nach Inobhutnahme auch wieder der eigenen Familie zugeführt werden und wie schauen die Praxiszahlen aus ?
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! 7. DEZ. 2020
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Stellungnahme ‚ale. vor Abs.2.K, L| u_ __— — | Ai ntw, z. Unterschriftvorl. | N;