Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Stadtplanungsausschusses
22.07.2021
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 6 TOP Ö 1 Wohnraumförderung 6 Sitzungsvorlage Ref.VII/007/2021 6 Entscheidungsvorlage Ref.VII/007/2021 9 TOP Ö 2 Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung 11 Sitzungsvorlage Stpl/031/2021 11 Antrag_Dach-Fassadenbegrünung_Grüne Stpl/031/2021 15 Entscheidungsvorlage Stpl/031/2021 17 Klimagerechte Bauleitplanung - Ein Baukasten für Nürnberg ("Klima-Baukasten") 23
TOP Ö 3 BauGB Novelle - mündlicher Bericht 38 Bericht Stpl/037/2021 38 Antrag_Wohnungsnot_SPD Stpl/037/2021 40 Clubszene_Antrag_Gruene_12052021 Stpl/037/2021 42 Bundestagsentschliessung_Antrag_Gruene_25052021 Stpl/037/2021 44 Baulandmobilisierungsgesetz_Antrag_Gruene_27052021 Stpl/037/2021 45 TOP Ö 4 Vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 "Nordwestliche Altstadt", 47 erneute Billigung Sitzungsvorlage Stpl/028/2021 47 Entscheidungsvorlage Stpl/028/2021 51 Übersichtsplan Stpl/028/2021 53 Entwurf der Änderungssatzung Stpl/028/2021 54 Entwurf der Begründung Stpl/028/2021 55 TOP Ö 5 Bebauungsplan Nr. 4471 "Eslarner Straße" für ein Gebiet zwischen 63 Laufamholzstraße und der Bahnlinie Nürnberg-Irrenlohe und östlich der Eslarner Straße, Aktueller Sachstand, weiteres Vorgehen Sitzungsvorlage Stpl/034/2021 63 Entscheidungsvorlage Stpl/034/2021 67 Übersichtsplan Rahmenplan vom 25.06.2021 Stpl/034/2021 71 Expose Bauvorhaben Stpl/034/2021 72 TOP Ö 6 Bebauungsplan Nr. 4569 für ein Teilgebiet von St. Leonhard südlich des 79 Frankenschnellwegs, östlich der Bertha-von-Suttner-Strasse und beiderseits der Fuggerstrasse, Beschluss zum weiteren Vorgehen Sitzungsvorlage Stpl/035/2021 79 Übersichtsplan Stpl/035/2021 83 TOP Ö 8 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des 84 Sanierungsgebietes Kraftshof Sitzungsvorlage Stpl/026/2021 84 Entscheidungsvorlage Stpl/026/2021 88 Satzungstext Stpl/026/2021 89 Broschüre "Kraftshof Abschlussdokumentation Stadterneuerung" Stpl/026/2021 90 TOP Ö 9 Kulturstadt Nürnberg - Kultur in den Stadtteilen 110 Bericht Stpl/025/2021 110 Antrag_Kultur Nbg_Grüne Stpl/025/2021 113
Bericht Stpl/025/2021 115 TOP Ö 10 50 Jahre Städtebauförderung in Bayern – Bayerischer Landeswettbewerb 2021 118 Bericht Stpl/033/2021 118 Bericht Stpl/033/2021 122 Auslobung Landeswettbewerb Stpl/033/2021 124 Plakat Stadterneuerungsgebiet Altstadt Stpl/033/2021 126 Plakat Stadterneuerungsgebiet Galgenhof Stpl/033/2021 129 Plakat Stadterneuerungsgebiet Weststadt Stpl/033/2021 132 Urkunde Stpl/033/2021 135
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtplanungsausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 22.07.2021, 11:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Wohnraumförderung Beschluss
Förderung im Programmjahr 2021 Ref.VII/007/2021
Fraas, Michael, Dr.
2. Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung Beschluss
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Stpl/031/2021
31.08.2020
Ulrich, Daniel
3. BauGB Novelle - mündlicher Bericht Bericht
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.05.2021 Stpl/037/2021
Anträge der Stadtratsfraktion der Grünen vom 12., 25. und
27.05.2021
Ulrich, Daniel
4. Vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 "Nordwestliche Beschluss
Altstadt" Stpl/028/2021
umfassend ein Gebiet zwischen Neutormauer, Beim
Tiergärtnertor, Am Ölberg, Burgstraße, Vestnertormauer, Paniersplatz, Tetzelgasse, Egidienplatz, Theresienstraße, Rathausplatz, Sebalder Platz, Winklerstraße, Schustergasse,
Karlstraße, Weinmarkt, Weißgerbergasse, der nordwestlichen
Grenze des Bebauungsplans Nr. 3519, Maxplatz, Am Hallertor mit
Ausnahme des Bereichs der Verwaltungsgebäude zwischen
Theresienstraße, Burgstraße und Stöpselgasse
Erneute Billigung
Ulrich, Daniel
5. Bebauungsplan Nr. 4471 "Eslarner Straße" Beschluss
für ein Gebiet zwischen Laufamholzstraße und der Bahnlinie Stpl/034/2021
Nürnberg-Irrenlohe und östlich der Eslarner Straße
Aktueller Sachstand, weiteres Vorgehen
Ulrich, Daniel
6. Bebauungsplan Nr. 4569 Beschluss
für ein Teilgebiet von St. Leonhard südlich des Stpl/035/2021
Frankenschnellwegs, östlich der Bertha-von-Suttner-Strasse und
beiderseits der Fuggerstrasse, Beschluss zum weiteren Vorgehen
Ulrich, Daniel
7. Brunecker Straße: Stadtteilkoordination Beschluss
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.02.2021 Stpl/027/2021
Ulrich, Daniel (Beilagen werden nachgereicht)
8. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Gutachten
Festlegung des Sanierungsgebietes Kraftshof Stpl/026/2021
(SanierungsgebietsS Kraftshof – SanKS)
Ulrich, Daniel
9. Kulturstadt Nürnberg – Kultur in den Stadtteilen Bericht
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Stpl/025/2021
16.12.2020
Ulrich, Daniel
10. 50 Jahre Städtebauförderung in Bayern – Bayerischer Bericht
Landeswettbewerb 2021 Stpl/033/2021
Ulrich, Daniel
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.06.2021,
öffentlicher Teil
Ref.VII/007/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 22.07.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wohnraumförderung
Förderung im Programmjahr 2021
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Einzelheiten zum Wohnungsbauprogramm 2021 mitgeteilt und die Fördermittel für das Jahr 2021 zugewiesen.
Über die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Mittel wird berichtet.
Für Nürnberg handelt es sich um einen Betrag von insgesamt 66,72 Mio. Euro (Vorjahr: 56,75 Mio. Euro) an Fördermitteln des Freistaats Bayern und der Stadt Nürnberg. Die staatliche Mittelzuweisung wurde aufgrund der Zunahme vorangemeldeter Fördervorhaben und bereits vorliegender Anträge erheblich aufgestockt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.720.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 1.550.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 170.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.VII/007/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Thema Wohnen betrifft Menschen unterschiedlichen Alters und Lebenssituationen. Dazu zählen auch Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und differenzierten Konstellationen
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II/Stk
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.VII/007/2021
Der Durchführung des Bayerischen Wohnungsbauprogramms im Jahr 2021 nach den Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 wird mit Einsatz von städtischen Wohnungsbaudarlehen und -zuschüssen zur Komplementärfinanzierung zugestimmt.
Wohnraumförderung Förderung im Programmjahr 2021
Entscheidungsvorlage
- Grundlagen
Für die Förderung des Wohnungsbaus mit Mitteln des Bundes, des Freistaates Bayern und der Stadt Nürnberg gelten das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG), die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2012 und die einschlägigen Bekanntmachungen und Richtlinien.
Schwerpunkte der Förderung sind:
die Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern
die Förderung von Eigenwohnraum sowie von Mietwohnraum im Zweifamilienhaus
die Förderung „besonderer Wohnformen“ für bestimmte Personengruppen
die Förderung von Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen.
Hinzu kommen der Landesplan für Behinderte, die Förderung von baulichen Maßnahmen zur Anpassung von Miet- und Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung, die Darlehen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms, die Förderung des Baus von Studentenwohnraum und der Instandsetzung von Studentenwohnheimen sowie das städtische Eigentumsprogramm „100 Häuser für 100 Familien“, städtische Wohnungsbaudarlehen und das Schallschutzfensterprogramm.
- Neuerungen
Die Kostenobergrenze der „reinen Baukosten“ (Kostengruppen 300 + 400) wurde turnusgemäß nach dem Preisindex für Wohngebäude auf 2.250 Euro je m² Wohnfläche angehoben (2020: 2.200 Euro). Der Höchstsatz für das objektabhängige Darlehen beträgt 50 % der Kostenobergrenze und liegt damit für 2021 bei 1.125 Euro je m².
Das im Vorjahr neu aufgelegte, ergänzende Darlehensprogramm zur Schaffung von energieeffizientem Mietwohnraum ist zum 30.06.2021 vorzeitig ausgelaufen, nachdem die zugrundeliegenden KfW- Förderprogramme nicht mehr fortgeführt werden. Aktuell wird geprüft, ob ein auf die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgestimmtes Nachfolgeprogramm realisiert werden kann.
- Verplanungsrahmen für das Jahr 2021
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Mittel für das Bayerische Wohnungsbauprogramm in Höhe von bayernweit 660 Mio. Euro, unverändert gegenüber 2020, einschließlich der Eigenmittel der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) freigegeben.
Damit steht in Nürnberg folgendes Förderbudget für das Jahr 2021 zur Verfügung:
Bayerisches Wohnungsbauprogramm:
-
Landesmittel 35.000.000 EUR
-
Kompensationsmittel des Bundes 15.000.000 EUR
-
Eigenmittel der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt 15.000.000 EUR
Insgesamt 65.000.000 EUR
Die Stadt Nürnberg stellt folgende Fördermittel bereit:
-
Städtische Wohnungsbaudarlehen 500.000 EUR
-
Grundstücksverbilligung für den geförderten Mietwohnungsbau 300.000 EUR
-
Eigentumsprogramm „100 Häuser für 100 Familien“ 750.000 EUR
-
Schallschutzfensterprogramm 120.000 EUR
-
Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte 50.000 EUR
Insgesamt 1.720.000 EUR
In Summe stehen für Nürnberg im Jahr 2021
66,72 Mio. Euro
an Fördermitteln für den Wohnungsbau bereit (Vorjahr: 56,75 Mio. Euro).
Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo ist nicht enthalten, weil hierfür ausreichend Mittel vorhanden sind und es deshalb keine fixen Zuteilungen für die Bewilligungsstellen gibt. Im Jahr 2020 wurden für das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zum Vergleich rund 6,6 Mio. Euro bereitgestellt. Die Mittel für das Bayerische Modernisierungsprogramm werden bedarfsweise zugewiesen.
- Fazit
Für Vorhaben im Nürnberger Stadtgebiet stehen im Jahr 2021 insgesamt 66,72 Mio. Euro (Vorjahr: 56,75 Mio. Euro) an Wohnraumfördermitteln des Freistaats Bayern und der Stadt Nürnberg zur Verfügung. Mit der um rund 10 Mio. Euro erhöhten Zuweisung reagierte das StMB auf die Zunahme der beim Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat vorangemeldeten Projekte. Das StMB behält sich bis Jahresende, abhängig vom Mittelabfluss, Umverteilungen der Fördergelder unter den bayernweit zehn Bewilligungsstellen vor. Im Einzelfall konnten in früheren Jahren bei konkretem Bedarf weitere Mittel nachgefragt werden.
Trotz der immer noch bestehenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise läuft das Fördergeschäft weitgehend reibungslos.
Diversity-Relevanz
Das Thema Wohnen betrifft Menschen unterschiedlichen Alters und Lebenssituationen. Dazu zählen auch Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und differenzierten Konstellationen.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 22.07.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.08.2020
Anlagen: Antrag_Dach-Fassadenbegrünung_Grüne Entscheidungsvorlage Klimagerechte Bauleitplanung - Ein Baukasten für Nürnberg ("Klima-Baukasten")
Sachverhalt (kurz): Der Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung bündelt das Spektrum an Möglichkeiten, mit dem den Anforderungen an Klimaschutz und Klimaanpassung in der Flächennutzungs- und vor allem Bebauungsplanung Rechnung getragen werden kann.
Die Beschlussfassung zum Klima-Baukasten sieht eine individuelle, auf den einzelnen Bauleitplan maßgeschneiderte Verbindlichkeit von Klimazielen vor.
Die im Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.08.2020 beantragte Berücksichtigung von Dach- und Fassadenbegrünung in der Bauleitplanung erfolgt eingebettet in den zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Klima-Baukasten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Maßnahmen für mehr Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung können mit investiven Kosten verbunden sein, sie tragen gleichzeitig aber auch zur Begrenzung der durch den Klimawandel verursachten Folgekosten bei.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Von einer klimagerechten Bauleitplanung profitieren alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Referat III
Referat VII
BgA/SE
1.) Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass der von der Verwaltung vorgelegte Klima- Baukasten in der Bauleitplanung zur Anwendung kommen soll. Dabei ist im Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen umgesetzt werden können und sollen.
2.) Die Umsetzung des Klima-Baukastens soll ab Januar 2022 dadurch unterstützt werden, dass mit der Einleitung eines jeden Bauleitplans konkrete Zielsetzungen für Klimaschutz und Klimaanpassung aus dem Klima-Baukasten abgeleitet werden und diese als verbindliche Vorgabe für den Bauleitplan beschlossen werden. Die Beschlussfassung erfolgt nach Möglichkeit gleichzeitig mit der Einleitung des Bauleitplans ("Eckdatenbeschluss").
3.) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vorgehen abzustimmen, das fachlich und organisatorisch die Umsetzung einer vorgelagerten Festlegung von Klimazielen in der Bauleitplanung sicherstellt.
4.) Neben der Bauleitplanung kann und soll der Klima-Baukasten eine Hilfestellung auch für Bauvorhaben sein, die auf anderer Grundlage (v.a. § 34 BauGB) genehmigt werden. Ebenso kann und soll der Klima-Baukasten als Orientierungshilfe bei der Ausgestaltung von Konzeptvergaben, Abwendungsvereinbarungen, Kaufverträgen oder der Auslobung von privaten und öffentlichen Wettbewerben dienen.
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathausplatz 2 Rathaus M 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene(g) stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
| y m.. Nürnberg, 31. August 2020
Aufnahme von Dach-/Fassadenbegrünung in die Bauleitplanung der Stadt
Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Dachbegrünung spielt neben einem klimaoptimierten städtebaulichen Entwurf und einer intensiven Begrünung der Freiflächen eine wichtige Rolle, um gesunde Arbeits-und Lebensverhältnisse zu gewährleisten und negative stadtklimatische Auswirkungen aufgrund großflächiger Versiegelung und Verdichtung zu mindern.
Trotz dieser Vorteile werden in Deutschland derzeit noch weniger als zehn Prozent der neuen Dächer begrünt. Auf kommunaler Ebene nimmt das Interesse an der Bauwerksbegrünung als Baustein einer »klimasensiblen« Stadtentwicklung inzwischen aber deutlich zu. Viele Städte und Gemeinden schreiben begrünte Dächer als Ausgleich für versiegelte Flächen vor und fördern Grün auf geeigneten Flachdächern.
Beispielsweise haben Hamburg, Stuttgart, Ludwigsburg, Hannover, Berlin sowie Leipzig eine Gründachstrategie entwickelt und Essen und Dortmund haben die Begrünung von neuen Gebäuden in innerstädtischen Gebieten verpflichtend gemacht. Die Stadt Wien schreibt zudem seit Juni 2020 genau vor, wie eine Fassadenbegrünung auszusehen hat: Die Front eines Hauses ist mindestens zu einem Fünftel zu begrünen. Und sie ist grundsätzlich im Bauland - nicht nur in Wohngebieten, sondern auch in Industriegebieten - bei Gebäuden mit einer festgelegten Gebäudehöhe von über 7,50 Meter einzusetzen. Die neue Bestimmung ist in ganz Wien umzusetzen.
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
Im Vergleich dazu hinkt Nürnberg hinterher: In der Stadt existiert bislang nur ein Förderprogramm zur Fassadenbegrünung, das auf Freiwilligkeit beruht.
Deswegen stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, eine verpflichtende Fassaden- und
Dachbegrünung für Neu-und Industriebauten in die Bauleitplanung aufzunehmen und berichtet über die zeitliche Umsetzbarkeit.
Mit freundlichen Grüßen
iÜM-lL
/
Andrea Bielmeier Cengiz Sahin Marc Schüller Stadträtin Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzender
Betreff: Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung
Entscheidungsvorlage
Anlass und Zielsetzung
Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat den Klimaschutz mit Beschluss vom 24.07.2019 zur zentralen Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg erklärt. Am 17.06.2020 wurde auf dieser Grundlage der Klimaschutzfahrplan 2020-2030 beschlossen, der bis zum Jahr 2030 ein Treibhausgasminderungsziel von 60 % und bis zum Jahr 2050 von 95 % gegenüber dem Basisjahr 1990 festlegt. Das Erreichen dieser zentralen Klimaschutzziele erfordert eine Vielzahl an Bausteinen. Ein Beitrag soll der Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung sein, der ein wesentliches Leitinstrument sein kann und soll.
Neben dem Schutz des Klimas muss das Augenmerk auch der Klimaanpassung gelten, also der Anpassung an bereits eingetretene klimatische Veränderungen sowie der Vorbereitung auf darüber hinaus zu erwartende Klimafolgen. Die Zunahme von Hitzeereignissen kann anhand der Auswertung vorliegender Klimadaten inzwischen auch in Nürnberg deutlich nachgewiesen werden. Vor allem in den stark verdichteten und versiegelten Nürnberger Stadtteilen führt dies zur Ausbildung von Wärmeinseln mit entsprechenden gesundheitlichen Folgen. Auch extreme Wetterereignisse werden eine Folge des Klimawandels sein, darunter auch Starkregen.
Für die Stadt Nürnberg liegt seit 2013 eine Klimaanpassungsstrategie vor, die im Rahmen der Teilnahme an dem Forschungsprojekt "Urbane Strategien zum Klimawandel" erarbeitet wurde. Diese Strategie enthält auch das Handlungsfeld Stadtentwicklung und Bauleitplanung und benennt Maßnahmen zur Klimaanpassung, die in Bauleitplanverfahren umgesetzt werden sollten. Gemäß Beschluss des Umweltausschusses vom 23.07.2014 wird die Klimaanpassungsstrategie laufend fortgeschrieben, seit 2014 ist sie zudem als zweite Säule in den Klimafahrplan aufgenommen.
Für beide Themenkomplexe, Klimaschutz und Klimaanpassung, fasst der Klima-Baukasten in systematischer Weise die Regelungsmöglichkeiten im Rahmen der Bauleitplanung zusammen. In gleicher Weise wie der am 13.12.2018 im Verkehrsausschuss beschlossene Mobilitätsbaukasten ist auch der Klima-Baukasten unverzichtbarer Bestandteil einer an Nachhaltigkeit orientierten Stadtentwicklung.
Ausgangssituation
Grundlage und Rahmen einer klimaangepassten Bauleitplanung ist das Bekenntnis der Stadt Nürnberg zu einer vorausschauenden und anpassungsfähigen Stadtentwicklungspolitik entsprechend der Neuen Leipzig Charta 2020. Im Sinne dieser Charta ist die kompakte Stadt eine durch Nutzungsdurchmischung und hohe bauliche Dichte gekennzeichnete "Europäische Stadt der kurzen Wege“. Dies ist verbunden mit dem Ziel einer Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und der Schaffung eines Ausgleichs für Flächeninanspruchnahme und städtische Dichte durch Förderung grüner und blauer Infrastrukturen. Ziel der Nürnberger Stadtentwicklung ist dementsprechend die sog. doppelte Innenentwicklung, also eine behutsame bauliche Entwicklung unter Berücksichtigung einer gleichzeitigen qualitativen und quantitativen Ausstattung mit Grün(flächen). Elementares Standbein ist darüber hinaus eine nachhaltige und stadtverträgliche Mobilität im Sinne des Mobilitätsbeschlusses des Stadtrates vom Januar 2021.
Bereits heute spielen die Belange von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung eine wichtige Rolle. Grundlagen für stadtklimatische Beurteilungen sind das seit 2014 für Nürnberg vorliegende Stadtklimagutachten sowie vertiefende Untersuchungen, die im Bedarfsfall in Form von kleinräumigen Gutachten beauftragt werden.
Dem Charakter als vorbereitender Bauleitplan entsprechend sind die Regelungsmöglichkeiten in der Flächennutzungsplanung eher grundsätzlicher Art. Hierzu zählen u.a. die Sicherung von Bauflächenpotentialen im Innenbereich als Beitrag zum Flächensparen oder die Darstellung von Flächen für die Nutzung regenerativer Energien sowie von Flächen, die für die Durchlüftung der Stadt von Bedeutung sind.
Auf der Ebene der Bebauungsplanung (verbindliche Bauleitplanung) können weitergehende und sehr konkrete Festsetzungen zugunsten von Klimaschutz und Klimaanpassung getroffen werden. Grenzen sind der Bebauungsplanung durch den in § 9 BauGB abschließend festgelegten Regelungskatalog gesetzt. CO -minimierte Energieversorgungskonzepte können in Bebauungsplänen aus diesem Grund ebenso wenig festgesetzt werden wie Anforderungen zur Energieeinsparung, die über den Standard des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinausgehen. Regelungen, die sich außerhalb der Möglichkeiten des BauGB bewegen, bedürfen ergänzender vertraglicher Vereinbarungen, wie sie in Form von Städtebaulichen Verträgen in Nürnberg heute bereits übliche Praxis sind oder bei stadteigenen Liegenschaften als privatrechtliche Verträge gestaltet werden können.
Fachgesetzliche Vorgaben und Standards, wie z.B. zur Regenwasserbewirtschaftung, bilden den Rahmen für eine klimaangepasste Bauleitplanung. Hinzu kommen Vorgaben durch Stadtratsbeschlüsse, die ebenfalls Bindungen für die Bauleitplanung darstellen. So wurde z.B. am 24.07.2019 die Verwaltung vom Stadtrat beauftragt, bei Neubauten und Neubaugebieten alle Möglichkeiten für eine CO -neutrale Wärmeversorgung auszuschöpfen und beim Verkauf von Grundstücken der Stadt Nürnberg im Vorfeld Studien hinsichtlich möglicher CO -Neutralität erstellen zu lassen. Auch die Beschlüsse zum Baulandbeschluss, zum Masterplan nachhaltige Mobilität, zum Masterplan Freiraum und zur Berücksichtigung des Stadtklimagutachtens als Planungsgrundlage sind Direktiven für die Bauleitplanung. Darüber hinausgehende Festlegungen zu Klimaschutz und Klimaanpassung werden in der Bauleitplanung im Zuge der Abwägung entschieden. Sie stellen individuelle Antworten für den jeweiligen Einzelfall dar.
Ein Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung
Der Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung (s. Beilage) basiert auf einer Doppelstrategie von Klimaschutz und Klimaanpassung. Beim Handlungsfeld Klimaschutz fokussiert der Baukasten auf das Treibhausgas Kohlendioxid (CO ) und zeigt auf, wie die Bauleitplanung dazu beitragen kann, den Klimawandel in seinen Auswirkungen zu begrenzen. Ziel beim Handlungsfeld Klimaanpassung ist die Ausrichtung der Stadt auf die im Zuge des Klimawandels veränderten klimatischen Bedingungen.
Der Klima-Baukasten wurde in enger Zusammenarbeit der Referate III und VI erarbeitet. Er bündelt und schärft die Anforderungen, die an eine klimaangepasste Bauleitplanung zu richten sind. Aufgezeigt werden Handlungsspielräume in der Flächennutzungsplanung, vor allem aber ist der Klima-Baukasten auf Grund der weitergehenden Regelungskompetenzen an die Bebauungsplanung sowie an ergänzende vertragliche Regelungen adressiert.
Aufbau und Struktur des Klima-Baukastens
Die beiden Handlungsfelder Klimaschutz und Klimaanpassung sind in jeweils eigenständige Maßnahmenbereiche differenziert:
Handlungsfeld Klimaschutz A1 Maßnahmen zur Minimierung der CO -Emissionen A2 Maßnahmen zur verstärkten CO -Speicherung
Handlungsfeld Klimaanpassung B1 Maßnahmen zur Durchlüftung der bebauten Stadt B2 Maßnahmen zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung (u.a. Überflutungsschutz) B3 Maßnahmen mit kühlenden Verdunstungseffekten B4 Maßnahmen zur Vermeidung direkter Sonneneinstrahlung (Schatten) B5 Maßnahmen zur Reflektion der Sonneneinstrahlung (Albedo) B6 Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen B7 Maßnahmen zur Vorsorge vor Sturmschäden
Zu jedem Maßnahmenbereich gibt es zwei Betrachtungsebenen: Zum einen die Beschreibung des Spektrums an möglichen bzw. notwendigen Maßnahmen, zum anderen der Transfer auf die Regelungskompetenzen der Bauleitplanung bzw. ergänzender vertraglicher Regelungen.
Gesetzlicher Handlungsrahmen für den Klima-Baukasten sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Für die Begrünung von Gebäuden bestehen darüber hinaus erweiterte Möglichkeiten über die 2021 novellierte Bayerische Bauordnung (BayBO), indem sich Gestaltungssatzungen als Teil des Bebauungsplans auf der Grundlage von Art. 81 BayBO nunmehr generell auf die Begrünung von Gebäuden erstrecken können und die Begründung zur Gesetzesnovellierung zusätzlich zur Gestaltung des Ortsbildes neu auch den Klimaschutz als mittelbaren Anlass für Regelungen benennt.
Klimabezogene Regelungen in der Bauleitplanung sind aktuell bundesweit in der Diskussion. Über verschiedene Arbeitsgruppen, v.a. des Deutschen Städtetages, sind sowohl das Stadtplanungsamt als auch das Umweltamt im Erfahrungsaustausch mit anderen Städten. Auf der Grundlage des fachlichen Diskurses und neuer Erkenntnisse kann und soll der Nürnberger Klima-Baukasten im Sinne eines "lebenden Papiers" stetig weiterentwickelt und optimiert werden.
Herausforderungen für mehr Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung
Die im Klima-Baukasten zusammengetragenen Handlungsbedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten stellen keine grundlegend neuen Erkenntnisse dar, sie fließen bereits heute als Anforderungen in jeden Bauleitplan ein. Die Erfahrungen zeigen, dass die möglichst umfassende Berücksichtigung von Klimazielen nicht selbstverständlich ist, sondern sich mit einer Vielzahl an Herausforderungen verbindet, auch und gerade in Verhandlungen mit Investoren.
Herausforderungen bestehen insbesondere in Zielkonflikten, die sowohl zwischen verschiedenen Klima-Unterzielen bestehen als auch Abstimmungen mit anderen im Zuge der Bauleitplanung zu beachtenden Fachbelangen betreffen können.
Ein Beispiel für einen klimaimmanenten Zielkonflikt ist die optimale Verschattung innerhalb eines Baugebietes, die einen Ausgleich zwischen dem sommerlichen Sonnenschutz, der passiven Ausnutzung von Solarenergie im Winter und der Durchgrünung und Durchlüftung zum Ziel haben muss. Gleiches gilt für die Frage, ob ein Baugebiet im Sinne der Klimaanpassung möglichst stark durchgrünt werden sollte ("geringe bauliche Dichte") oder ein sehr kompakter und
verdichteter Städtebau ("urban") zu bevorzugen ist, der den ebenfalls klimarelevanten Verkehr reduziert und die bauliche Inanspruchnahme von an die Stadt angrenzenden klimawirksamen Freiflächen (Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete) minimiert.
Konflikte zwischen Klimainteressen und anderen Belangen der Bauleitplanung können Investitionskosten, Unterhaltskosten, Baukultur oder andere Themen betreffen, so z.B. bei Fassadenbegrünungen oder bei der Festlegung von klimaanpassungsfreundlichen Albedo-Werten. Ein Zielkonflikt gilt auch für das Bemühen um bezahlbaren Wohnraum in Zeiten von erheblich steigenden Baukosten: Mehrkosten, die durch Klimaschutz und Klimaanpassung im Wohnungsbau ausgelöst werden, fließen ein in die Kalkulation von Immobilien- bzw. Mietpreisen, andererseits führen verbesserte energetische Qualitäten zu verringerten Nebenkosten für Mieter.
Die Beispiele zeigen, dass die Herausforderungen bei der Berücksichtigung von mehr Klimaschutz und Klimaanpassung vielschichtig sind. Weil jedes Bauleitplanverfahren zudem einen Einzelfall darstellt, müssen Antworten und Entscheidungen entsprechend maßgeschneidert entwickelt werden.
Eine weitere und eigene Herausforderung ist es, die Bauleitplanung in Bezug auf Klimaschutz und Klimaanpassung immer weiter zu optimieren, gleichzeitig aber zu vermeiden, dass Bauleitplanverfahren dadurch (noch) länger dauern oder als Folge von Gutachterkosten unverhältnismäßig kostenintensiv werden. Auch die begrenzten personellen Ressourcen innerhalb der Stadtverwaltung sind in diesem Zusammenhang ein Faktor.
Umsetzung des Klima-Baukastens
Der Beschluss des Stadtrates, Klimaschutz zur zentralen Zukunftsaufgabe zu erklären, legt es nahe, den Klima-Baukasten für die Bauleitplanung mit einer Verbindlichkeit auszugestalten, die über das heutige Maß an verpflichtenden Vorgaben hinausgeht. Bislang sind alle weitergehenden Klimaziele Gegenstand von Abstimmungen und Verhandlungen im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung.
So wie es das Ziel ist, beim Verkauf von städtischen Grundstücken die Klimaneutralität der Bebauung zu sichern, muss auch bei allen größeren Baulandneuschaffungsprojekten der gesetzliche Spielraum konsequent ausgenutzt werden, um auch hier die Klimaneutralität der Gebäude und Quartiere zu erreichen. Eine verbindliche Wärmeplanung muss etabliert und umgesetzt werden, die sich an den lokal verfügbaren, erneuerbaren Energiequellen und Abwärmepotentialen orientiert und die notwendige Infrastruktur schafft. Der Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser ist auf Grund der Gesetzeslage bereits auf ein Minimum reduziert, so dass die klimaneutrale Wärmeversorgung der Gebäude möglich ist. Der Flächenbedarf von Energieanlagen ist planerisch zu berücksichtigen. Zu erreichen ist dabei immer eine nachhaltige Lösung über den gesamten Lebenszyklus hinweg, also unter Einbeziehung von Herstellung, Nutzung und Rückbau.
Neben einem Mehr an Verbindlichkeit braucht es auch die Selbstverpflichtung der Stadt Nürnberg, die Ziele von Klimaschutz und Klimaanpassung bestmöglich umzusetzen: Nur, wenn die Stadt in der Bauleitplanung mit gutem Beispiel vorangeht, wird sie Klimaziele gegenüber Externen erfolgreich verhandeln und durchsetzen können. Der Berücksichtigung von Klimazielen bei investorenunabhängigen Angebots-Bebauungsplänen muss zukünftig daher ganz besondere Bedeutung und Konsequenz zukommen. Gleiches gilt für städtische Bauvorhaben generell.
Zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird eine Verbindlichkeit passgenau für jeden Einzelfall eines Bauleitplans. Diese soll dadurch erreicht werden, dass zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss eines Bauleitplans konkrete Zielsetzungen für Klimaschutz und Klimaanpassung aus dem Klima-Baukasten abgeleitet werden und dem Stadtratsgremium vom Planungs- und Baureferat als verbindliche Vorgabe für das weitere Bauleitplanverfahren zur Beschlussfassung
vorgelegt werden. Eine solche Umsetzung des Klima-Baukastens als individuell maßgeschneiderte Vorgabe ist aus Sicht der Verwaltung deutlich zielführender als eine nachgelagerte Kontrolle, bei der die Klimaverträglichkeit am Ende des Verfahrens auf der Grundlage einer immer gleichen Checkliste geprüft und bilanziert wird.
Die mit der Einleitung eines Bauleitplans beschlossenen Vorgaben für Klimaschutz und Klimaanpassung sind die Mindestanforderungen, die der Bauleitplan zum Abschluss des Verfahrens erfüllen muss. Gleichzeitig bleibt der Klima-Baukasten in seiner Gesamtheit Maßstab und Orientierungshilfe für mögliche weitergehende Umsetzungen.
Bei neuen Erkenntnissen oder Erfordernissen können die mit der Einleitung eines Bauleitplans beschlossenen Klimaanforderungen im Lauf des Verfahrens angepasst werden. Voraussetzung hierfür ist eine Beschlussfassung im Stadtplanungsausschuss.
Bereits heute werden in der Nürnberger Bebauungsplanung zu Beginn eines Verfahrens wesentliche Planungsziele als "Eckdatenbeschluss" vom Stadtplanungsausschuss beschlossen. Die im Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg gebündelten Anforderungen werden auf diesem Weg konkretisiert. Die für Klimaschutz und Klimaanpassung skizzierte Vorgehensweise kann den Eckdatenbeschluss sinnvoll ergänzen.
Die Einführung braucht eine Vorlaufzeit, um innerhalb der Verwaltung das Vorgehen abzustimmen, das fachlich und organisatorisch die Umsetzung einer vorgelagerten Festlegung von Klimazielen in der Bauleitplanung sicherstellt. In Kraft treten soll die neue Vorgehensweise spätestens im Januar 2022. Auch bis dahin kann und soll der Klima-Baukasten in der Bauleitplanung Anwendung finden. In laufenden Verfahren bereits erzielte Abstimmungsergebnisse sollen dadurch aber nicht in Frage gestellt werden.
Neben dem Klima-Baukasten gibt auch das Stadtklimagutachten der Stadt Nürnberg Hinweise für die Festlegung von verbindlichen Vorgaben für einen Bebauungsplan. Anzustreben ist, dass im Umgriff eines Bauleitplans immer dann kleinklimatische Modellierungen als Grundlage für die Festlegung klimaoptimierender Maßnahmen vorgenommen werden, wenn das Plangebiet im Stadtklimagutachten als bioklimatisch belastet klassifiziert ist oder davon auszugehen ist, dass die vorgesehene Planung zu einer Verschlechterung der gegenwärtigen Situation führt. Dabei sind immer auch die zu erwartenden klimatischen Veränderungen mit einzubeziehen, die im Regelfall mit weiteren Belastungen verbunden sein werden. Solche kleinräumigen Gutachten werden auf Basis von Einzelfallbetrachtungen bereits heute vergeben und haben sich bewährt.
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 31.08.2020
Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 31.08.2020 zielt auf die Einführung einer verpflichtenden Dach- und Fassadenbegrünung in der Bauleitplanung ab. Die Verwaltung wurde um Prüfung gebeten, ob nach dem Vorbild anderer Städte eine solche Regelung auch für Nürnberg in Frage kommen kann.
Dach- und Fassadenbegrünungen spielen im Handlungsfeld Klimaanpassung des Klima-Baukastens eine wichtige Rolle. Die klimatische Wirksamkeit gilt für kühlende Verdunstungseffekte ("B3") ebenso wie für den Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung ("B4"). Dachbegrünungen können darüber hinaus Baustein einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung ("B2") sein.
Wie auch für andere klimabezogenen Maßnahmen gilt für Dach- und Fassadenbegrünungen die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung. Die Pflanzen für eine Fassadenbegrünung sollten so gewählt werden, dass sie im Sommerhalbjahr der Überhitzung von Gebäuden (Klimaanpassung) entgegenwirken und im Winter die passive Nutzung von Solarenergie (Klimaschutz) ermöglichen. Alle Arten begrünter Dächer sind technisch gut mit einer Dachnutzung durch Photovoltaik (Klimaschutz) kombinierbar. Insbesondere in hochverdichteten Lagen (GRZ über 0,8)
ist allerdings im Einzelfall zu prüfen, ob die kleinklimatischen Effekte intensiver Begrünungen durch großflächige, in Bezug auf lokale Überhitzung tendenziell kontraproduktiv wirksame PV- Anlagen nicht konterkariert werden. Die seit 2017 beim Umweltamt vorliegende Gründachkartierung gibt Aufschluss über den Bestand und die Potentiale, die in Nürnberg für Dachbegrünung vorhanden sind.
Die Vielfalt an Fallkonstellationen und zu beachtenden Wechselwirkungen spricht gegen eine generelle bauleitplanerische Verpflichtung zur Dach- und Fassadenbegrünung in Form von z.B. quantitativen Mindestanforderungen. Zielführender ist eine Verpflichtung im konkreten Einzelfall, wie sie der Klima-Baukasten über den "Eckdatenbeschluss" auch für Dach- und Fassadenbegrünungen ermöglicht.
Blick über den Tellerrand der Bauleitplanung
Der Klima-Baukasten fokussiert auf die Bauleitplanung, da hier über das BauGB bzw. ergänzende vertragliche Regelungen weitreichende Steuerungsmöglichkeiten bestehen. Nur ein Teil dessen, was in Nürnberg gebaut wird, wird aber über Bauleitpläne vorbereitet und damit unmittelbar vom Klima-Baukasten erfasst. Weil Handlungsbedarf für Klimaschutz und Klimaanpassung grundsätzlich immer besteht, wenn gebaut wird, kann und soll der Klima-Baukasten eine Hilfestellung auch für Bauvorhaben sein, die auf anderer Grundlage (v.a. § 34 BauGB) genehmigt werden. Ebenso kann der Klima-Baukasten eine Orientierungshilfe für die Ausgestaltung von Konzeptvergaben, Abwendungsvereinbarungen oder Kaufverträgen sein sowie als Blaupause für die Auslobung von privaten und öffentlichen Wettbewerben dienen.
Beschlussfassung
Der beiliegende Beschlussvorschlag stellt eine Umsetzung des Klima-Baukastens im Sinne der Entscheidungsvorlage sicher.
Der Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung basiert auf einer Doppelstrategie von Klimaschutz und Klimaanpassung. Regelungsmöglichkeiten im Sinne des Klima-Baukastens bestehen insbesondere im Rahmen der Bebauungsplanung sowie in ergänzenden vertraglichen Regelungen.
Das Bekenntnis der Stadt Nürnberg zur kompakten Stadt, das Ziel der doppelten Innenentwicklung und die Anstrengungen zu einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden (Flächensparen) sind Grundlage und Voraussetzung für eine klimaangepasste Bauleitplanung.
A HANDLUNGSFELD KLIMASCHUTZ
Das Handlungsfeld Klimaschutz verfolgt das Ziel, den durch die menschengemachte Erderwärmung verursachten Klimawandel in seinen Auswirkungen zu begrenzen. Die klimaschützenden Möglichkeiten der Bauleitplanung fokussieren auf das Treibhausgas Kohlendioxid (CO ). Entscheidender Eckpfeiler des Handlungsfeldes ist die Dekarbonisierung der Energieversorgung.
Das Handlungsfeld Klimaschutz umfasst die folgenden beiden Maßnahmenbereiche:
A1 Maßnahmen zur Minimierung der CO -Emissionen
A2 Maßnahmen zur verstärkten CO -Speicherung
B HANDLUNGSFELD KLIMAANPASSUNG
Das Handlungsfeld Klimaanpassung setzt sich mit den unabwendbaren Folgen des Klimawandels auseinander. Umzugehen gilt es mit längeren Hitzewellen in den Sommermonaten, mit intensiven Trockenheitsphasen sowie mit häufigeren und auch intensiveren Stürmen und Starkniederschlägen. Klimaanpassungsstrategien in der Bauleitplanung zielen darauf ab, den Klimawandel für den Menschen erträglich zu gestalten und Schäden durch klimabedingte Naturkatastrophen (Überflutungen, Stürme) zu minimieren.
Das Handlungsfeld Klimaanpassung umfasst die folgenden sieben Maßnahmenbereiche:
B1 Maßnahmen zur Durchlüftung der bebauten Stadt
B2 Maßnahmen zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung (u.a. Überflutungsschutz)
B3 Maßnahmen mit kühlenden Verdunstungseffekten
B4 Maßnahmen zur Vermeidung direkter Sonneneinstrahlung (Schatten)
B5 Maßnahmen zur Reflektion der Sonneneinstrahlung (Albedo)
B6 Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen
B7 Maßnahmen zur Vorsorge vor Sturmschäden
Zu jedem Maßnahmenbereich gibt es zwei Betrachtungsebenen: Zum einen die Beschreibung des Spektrums an möglichen bzw. notwendigen Maßnahmen, zum anderen der Transfer auf die Regelungskompetenzen der Bauleitplanung bzw. ergänzender vertraglicher Regelungen.
| A1 Klimaschutz / Maßnahmen zur Minimierung der CO - Emissionen 2 | |
|---|---|
| A1.1 Maßnahmenspektrum | |
| - Optimierung von Baugebieten in Bezug auf die Energieversorgung Entwicklung von Energie(versorgungs-)konzepten mit dem Ziel, höchste Energieeffizienz zu erreichen, den Energieverbrauch zu reduzieren sowie möglichst erneuerbare Ener- gien einzusetzen; Prüfung Fernwärmeanschluss Ziel ist die Klimaneutralität im Sinne nachhaltiger Lebenszyklusbetrachtungen. Gemäß Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020 wird in Nürnberg bis 2050 eine Reduktion der CO2-Emissionen um insgesamt 95 % angestrebt. - Energetisch optimierter Städtebaulicher Entwurf hinsichtlich: - Städtebauliche Kompaktheit - Dachformen und -ausrichtung Die Optimierung von Dachflächen zur aktiven Nutzung von Solarenergie durch Photovoltaikanlagen (Klima- schutz) ist abzuwägen mit dem kleinklimatischen Nutzwert von Dachbegrünungen (Klimaanpassung). Eine Kombination beider Maßnahmen ist grundsätzlich möglich, insbesondere in hochverdichteten Lagen (GRZ über 0,8) empfiehlt sich aber ein Fokus auf Dachbegrünungen ohne Photovoltaik. - Anordnung der Baukörper (Optimierung im Hinblick auf Verschattung bzw. Besonnung) Ein klimaangepasster Städtebau steht vor der Herausforderung durch Verschattung und Durchgrünung sommerlichen Hitzebelastungen entgegenzuwirken, ohne dabei die Ziele der CO2-Einsparung durch Sonnen- nutzung im Winter aus den Augen zu verlieren. - Berücksichtigung der Topographie - Anordnung und Art der Bepflanzung Bei auf Dächern installierten Photovoltaikanlagen kann die Verdunstungsleistung von Dachbegrünungen zur Kühlung der Module und damit zur Leistungssteigerung der Anlage beitragen. Gleichzeitig wird im Einzelfall lokale Überhitzung gefördert, da flächig aufgebrachte schwarze Module dem Effekt der Begrünung entgegen- wirken können. - Umsetzung von CO -optimierten Mobilitätskonzepten, die eine nachhaltige und stadt- 2 verträgliche Mobilität fördern - Verwendung nachhaltiger Baumaterialien und Lebenszyklusbetrachtung der Gesamt- energiebilanz von Gebäuden |
| A1 Klimaschutz / Maßnahmen zur Minimierung der CO - Emissionen 2 | |
|---|---|
| A1.2 Regelungskompetenz der Bauleitplanung | |
| Förderung von Der Einsatz von erneuerbaren Energien kann erneuerbaren Energien auf vielfältige Weise gefördert werden. Möglich in Bebauungsplänen ist u.a. die Festsetzung von Flächen für zentrale Wärmeversorgungs- anlagen, die Festsetzung von Trassen für Ver- sorgungsleitungen für Nahwärmesysteme, das Verbot der Verwendung bestimmter Heizstoffe oder die Festlegung von Flächen, die von Be- bauung freizuhalten sind und so z.B. für Geo- thermie genutzt werden können. § 5 (2) Nrn. 2b und 2c BauGB § 9 (1) Nrn. 2, 10, 12, 13, 21, 23a, 23b BauGB Zulässige Anlagen für erneuerbare Energien ergeben sich aus den Vorschriften der BauNVO, ggf. sind Ausnahmen zuzulassen oder Zulassung als Nebenanlage. §§ 1-11 BauNVO Optimierung von Dachflächen zur Festsetzungen zu Dachform, Dachneigung aktiven Nutzung von Solarenergie und Firstrichtung § 9 (1) Nrn. 2 und 23b BauGB Optimierung der gegenseitigen Festsetzung der Dichte Verschattung von Gebäuden § 9 (1) Nrn. 1 und 3 BauGB Festsetzung der Anzahl an Vollgeschossen sowie von Trauf- und Firsthöhe § 9 (1) Nr. 1 BauGB Festsetzung von Baugrenzen, Baulinien und Stellung der baulichen Anlagen § 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 22 und 23 BauNVO Festsetzung von Flächen, die von einer Bebauung freizuhalten sind § 9 (1) Nr. 10 BauGB Umsetzung Mobilitätskonzept Festsetzung der Größe und Ausgestaltung von Verkehrsflächen; Beachtung der Flächen- ansprüche von ÖPNV, Radabstellanlagen oder Carsharing § 9 (1) Nr. 11 BauGB Festsetzung minimierter Stellplatzschlüssel § 9 (1) Nr. 23 und (4) BauGB Ergänzende vertragliche Regelungen Energieversorgungskonzepte mit dem Ziel der Klimaneutralität, Fernwärmeanschluss, Vereinbarung von Anforderungen über den Standard des GEG hinaus, Verankerung einer "Solarpflicht" in Kaufverträgen, Erbbauverträgen sowie städtebaulichen Verträgen, Verpflichtung zu aufgeständerten Photovoltaikanlagen (Ermöglichung Dachbegrünung) Umsetzung Mobilitätskonzept auf privaten Flächen Verwendung nachhaltiger Baustoffe bzw. Ausschluss klimaschädlicher Baustoffe |
| A2 Klimaschutz / Maßnahmen zur verstärkten CO -Speicherung 2 | |
|---|---|
| A2.1 Maßnahmenspektrum | |
| - Baum- und Strauchpflanzungen zur Durchgrünung und randlichen Eingrünung von Bau- gebieten, zur Begrünung von privaten Grundstücksfreiflächen (Hausgärten), in öffentlichen Grünflächen und im Bereich von Verkehrsbegleitgrün - Aufforstung naturnaher Waldflächen Potentiale bestehen insbesondere im Rahmen des gesetzlich gebotenen Waldausgleichs. Voraussetzung für Aufforstungen im Stadtgebiet ist ein landschaftsplanerisches Gesamtkonzept. |
| A2 Klimaschutz / Maßnahmen zur verstärkten CO -Speicherung 2 | |
|---|---|
| A2.2 Regelungskompetenz der Bauleitplanung | |
| Baum- und Strauchpflanzungen, Festsetzung zur Anpflanzung und Erhaltung Aufforstungen von Bäumen und Sträuchern § 9 (1) Nrn. 25a und 25b BauGB Ergänzende vertragliche Regelungen Regelungen zum Unterhalt von Bäumen und Sträuchern |
| B1 Klimaanpassung / Maßnahmen zur Durchlüftung der bebauten Stadt | |
|---|---|
| Hitzevorsorge | |
| B1.1 Maßnahmenspektrum | |
| Luftleitbahnen verbinden Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete mit der Stadt und sind ein wichtiger Bestandteil des städtischen Luftaustausches. Die Durchlüftung der bebauten Stadt begrenzt die Auswirkungen sommerlicher Überhitzung. - Erhalt und Schaffung von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten Frischluftproduzierende Gebiete sind Wasserflächen und vegetationsgeprägte Freiflächen wie Wälder und Parkanlagen sowie nicht bebaute, landwirtschaftlich genutzte Flächen. Kaltluftentstehungsgebiete sind Tal- räume und Geländemulden. - Luftleitbahnen von Bebauung freihalten - Schaffung und Vernetzung von Grünflächen - Städtebau mit optimierter Gebäudehöhe und -ausrichtung - Baumpflanzungen im Straßenraum orientiert an den Erfordernissen einer effektiven Durchlüftung Bei der Wahl der Baumarten und der Dichte der Bepflanzung ist dabei darauf zu achten, dass es nicht zu einer Behinderung des Luftaustausches kommt. Angepasst an die in Nürnberg vorherrschende Hauptwindrichtung (Winde aus westlicher Richtung) kann in Ost-West-gerichteten Straßenzügen die Pflanzung von eher klein- kronigen oder säulenförmigen Bäumen in Frage kommen. |
| B1 Klimaanpassung / Maßnahmen zur Durchlüftung der bebauten Stadt | |
|---|---|
| Hitzevorsorge | |
| B1.2 Regelungskompetenz der Bauleitplanung | |
| Sicherung von Flächen, die für die Flächen mit Bedeutung als Kalt- und Frisch- Durchlüftung der bebauten Stadt von luftentstehungsgebiet und Flächen mit Bedeu- Bedeutung sind tung als Luftleitbahn können durch die Fest- setzung einer funktional kompatiblen (Freiflä- chen-)Nutzung gesichert werden. § 5 (2) Nrn. 5, 9a, 9b BauGB § 9 (1) Nrn. 10, 15, 16, 18a, 18b, 20 BauGB Über das Maß der Bebauung und mit der Festsetzung von Baugrenzen, Baulinien, Gebäudehöhen und der Stellung der bau- lichen Anlagen können Gebäude so ausge- richtet werden, dass Luftleitbahnen erhalten bleiben. § 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 22 und 23 BauNVO Gehölzpflanzungen angepasst an Bei der Festsetzung zur Anpflanzung von die Erfordernisse der Durchlüftung Bäumen und Sträuchern kann mit der Fest- legung von Baumarten die Größe und Wuchs- form von Bäumen und damit die Auswirkung auf den Luftaustausch gesteuert werden. § 9 (1) Nrn. 25a und 25b BauGB |
| B2 Klimaanpassung / Maßnahmen zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung | |
|---|---|
| Hitzevorsorge, Trockenheitsvorsorge, Überflutungsvorsorge | |
| B2.1 Maßnahmenspektrum | |
| Eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung umfasst alle Maßnahmen, die der dezentralen Rückhaltung, Nutzung (z.B. Bewässerung, Toilettenspülung), Versickerung, Verdunstung und gedrosselten/schadlosen Ableitung von Regenwasser dienen. Maßnahmen dieser Art sind in der Broschüre der Stadt Nürnberg "Zukunftsweisender und nachhaltiger Umgang mit Regen- wasser" (2016) umfangreich dokumentiert. - Versickerung von Niederschlagswasser ermöglichen: Entsiegelungen im Bestand, Ver- meidung / Minimierung von Versiegelungen im Neubau, Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenbefestigungen, Bodenverdichtung minimieren - Rückhaltung von Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück durch Zisternen, Dachbegrünungen (nach Möglichkeit Retentionsdächern) und Gartengestaltung Ein extensiv begrüntes Dach speichert in der Regel zwischen 20 und 40 l/m² Wasser. Ein intensiv begrüntes Dach kann dank höherer Substratschicht mehr als 100 l/m² Wasser zurückhalten. - Rückhaltung von Niederschlagswasser im Baugebiet durch z.B. ein Rigolenverbundsystem mit Anschluss an ausreichend dimensionierte Retentionsräume und Schaffung von Not- wasserwegen und temporären multifunktionalen Überflutungsflächen - Reduktion des Überflutungsrisikos bei sturzartigen Regenfällen (Sturzfluten) durch Bau- vorsorge: Sicherung von Tiefgarageneinfahrten, höher liegende Gebäudeeingänge, Bau- werksabdichtungen, etc. - Bebauungen in überschwemmungsgefährdeten Bereichen vermeiden |
| B2 Klimaanpassung / Maßnahmen zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung | |
|---|---|
| Hitzevorsorge, Trockenheitsvorsorge, Überflutungsvorsorge | |
| B2.2 Regelungskompetenz der Bauleitplanung | |
| Rückbau versiegelter Flächen Der Anteil an überbaubaren/versiegelten und Begrenzung von Versiegelung Flächen kann durch eine ganze Reihe an Festsetzungen beschränkt werden. Auf der Ebene des Baugrundstücks können nicht- überbaubare Grundstücksflächen über das Maß der baulichen Nutzung festgelegt werden. Über textliche Festsetzungen kann die Ver- wendung von wasserdurchlässigen Belägen geregelt werden. § 9 (1) Nrn. 1-4, 10, 15, 20 BauGB Rückhaltung, Versickerung und Regelungen im Sinne einer nachhaltigen Ableitung von Niederschlagswasser Regenwasserbewirtschaftung erfordern eine Kombination von Festsetzungen, die sich gegenseitig ergänzen. Hierzu zählen insbe- sondere Oberflächenentwässerungen über Mulden oder Rigolen sowie Niederschlag- zwischenspeicher (Retentionsräume) und Notwasserwege. § 9 Abs. 1 Nrn. 1-4, 9, 10, 14-16, 20 BauGB Festsetzungen zur Beschränkung der Versie- gelung begünstigen die dezentrale Versicke- rung von Niederschlagswasser. § 9 Abs. 1 Nrn. 1-4, 10, 15, 16, 20 BauGB Festsetzungen zur extensiven und v.a. inten- siven Dachbegrünung dienen der Rückhaltung von Niederschlagswasser ebenso wie der Ver- zicht auf Stellplätze und Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. § 9 (1) Nrn. 25a und 25b BauGB § 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 12 (4) BauNVO oder § 23 (5) BauNVO Überflutungsschutz Festsetzung zur Erdgeschossbodenhöhe (Sockelhöhe von Gebäuden) und von Straßenoberkanten § 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 9 (3) BauGB Festsetzung von Schutzflächen, die von einer Bebauung freizuhalten sind § 9 (1) Nr. 24 BauGB Ergänzende Vertragliche Regelungen Weitergehende Bausteine eines nachhaltigen Umgangs mit Regenwasser bedürfen vertraglicher Regelungen. Hierzu können beispielsweise Verpflichtungen zum Einbau von Zisternen oder zur Brauchwassernutzung (z.B. Toilettenspülung) gehören. |
| B3 Klimaanpassung / Maßnahmen mit kühlenden Verdunstungseffekten | |
|---|---|
| Hitzevorsorge | |
| B3.1 Maßnahmenspektrum | |
| Kühlende Verdunstungseffekte basieren auf der Verdunstung von Wasser über offene Boden- und Wasserflächen (Evaporation), der Verdunstung von Wasser über die Blätter von Pflanzen (Transpiration) und der Verdunstung von Regenwasser, das auf der Vegetation zurückgehal- ten wird (Interzeption). Kühlende Verdunstungseffekte tragen dazu bei, ein hitzebedingtes Aufheizen der Stadt zu begrenzen. - Schaffung von offenen Wasserflächen und anderen Wasserangeboten wie (begehbare) Brunnen, Wasserspielplätze und weitergehende Möglichkeiten im Einzelfall Besonders effektiv in Bezug auf Verdunstung ist bewegtes Wasser (z.B. in Form von Wasserläufen oder Wasserfontänen, als Brunnen mit Wasservernebelung oder als eigenständige Vernebelungsanlagen). - Stärkung lokaler Verdunstungspotentiale durch nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung (s. B2) - Erhalt, Schaffung und ggf. Umgestaltung von Grünflächen, Parkanlagen und Straßen- begleitgrün; Vernetzung von klimawirksamen Freiflächen Unter dem Aspekt der Verdunstungskühle sind mit Bäumen bestandene Grünflächen und Parkanlagen besonders klimawirksam. Die Ränder von Grünanlagen sind so zu gestalten, dass die klimatischen Effekte ausstrahlen können. - Pflanzung von Bäumen im öffentlichen Raum und auf privaten Grundstücksfreiflächen Sicherzustellen ist die Verwendung klimaangepasster Baumarten sowie eine ausreichende, ggf. auch tech- nische Bewässerung. Im Bereich von Luftleitbahnen sind Baumpflanzungen so vorzunehmen, dass keine Hindernisse für Kalt- und Frischluftströmungen entstehen. In Straßenräumen ist ein geschlossenes Baum- kronendach zu vermeiden, so dass Anreicherungen von Luftschadstoffen im Aufenthaltsbereich des unteren Straßenraumes verhindert werden können. - Hof-, Dach- und Fassadenbegrünungen Auf Grund der größeren begrünbaren Fassadenfläche sind Fassadenbegrünungen bei Blockbebauungen besonders wirksam. Bei extensiven Dachbegrünungen bleibt die Kühlleistung auf den Raum über den Dächern beschränkt. Aus- wirkungen auf das Mikroklima eines Stadtviertels ergeben sich erst in einem größeren Verbund. Intensive Dachbegrünungen bewirken eine deutlich höhere Kühlleistung und Versickerungsmöglichkeit. Zusätzlich zum mikroklimatischen Nutzen gilt für jede Form der Dachbegrünung ein positiver Effekt gegen die Überhitzung der obersten Geschosse von Gebäuden. Kombinationen von Dachbegrünungen (Klimaanpassung) und einer Dachnutzung durch Photovoltaik (Klimaschutz) sind grundsätzlich möglich, schränken aber die Klimawirksam- keit der Dachbegrünung auf Grund der Aufheizung der Photovoltaikmodule ein und sollten daher insbesondere in hochverdichteten Lagen (GRZ über 0,8) keine Option sein (s. A1). - Verwendung wassergebundener Beläge |
| B3 Klimaanpassung / Maßnahmen mit kühlenden Verdunstungseffekten | |
|---|---|
| Hitzevorsorge | |
| B3.2 Regelungskompetenz der Bauleitplanung | |
| Offene Wasserflächen Festsetzung von Wasserflächen § 9 (1) Nr. 16 BauGB Festsetzung von Bindungen für die Erhaltung von Gewässern § 9 (1) Nr. 25b BauGB Rückhaltung, Versickerung und Regelungen im Sinne einer nachhaltigen Ableitung von Niederschlagswasser Regenwasserbewirtschaftung erfordern eine Kombination von Festsetzungen, die sich gegenseitig ergänzen. Hierzu zählen insbe- sondere Oberflächenentwässerungen über Mulden oder Rigolen sowie Niederschlag- zwischenspeicher (Retentionsräume) und Notwasserwege. § 9 Abs. 1 Nrn. 1-4, 9, 10, 14-16, 20 BauGB Festsetzungen zur Beschränkung der Versie- gelung begünstigen die dezentrale Versicke- rung von Niederschlagswasser. § 9 Abs. 1 Nrn. 1-4, 10, 15, 16, 20 BauGB Festsetzungen zur extensiven und v.a. inten- siven Dachbegrünung dienen der Rückhaltung von Niederschlagswasser ebenso wie der Ver- zicht auf Stellplätze und Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. § 9 (1) Nrn. 25a und 25b BauGB § 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 12 (4) BauNVO oder § 23 (5) BauNVO Vegetationsflächen Festsetzung von Flächen, die über ihren Pflanzenbewuchs Verdunstungskühle erzeugen § 9 (1) Nr. 10, 15, 20, 25a und 25b BauGB Baumpflanzungen Festsetzung zur Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen; über Pflanzlisten kann die Verwendung von klimaangepassten Baum- arten gewährleistet werden. § 9 (1) Nrn. 25a und 25b BauGB Dach- und Fassadenbegrünung Festsetzung zur Bepflanzung von Dächern und Fassaden § 9 (1) Nrn. 25a und 25b BauGB § 9 (4) BauGB i.V.m. Art. 81 BayBO Ergänzende Vertragliche Regelungen Vereinbarungen zur Anlage von Wasserbecken oder (begehbaren) Brunnen |
| B4 Klimaanpassung / Maßnahmen zur Vermeidung direkter Sonneneinstrahlung | |
|---|---|
| Hitzevorsorge | |
| B4.1 Maßnahmenspektrum | |
| Städtebau Ein klimaangepasster Städtebau steht vor der Herausforderung sommerlichen Hitzebe- lastungen entgegenzuwirken, ohne dabei die Ziele der CO -Einsparung (s. A1) durch 2 Sonnennutzung im Winter aus den Augen zu verlieren. Vorbild für eine im Sommerhalbjahr optimierte Verschattung können südeuropäische Städte sein, die als kompakte, sehr dicht bebaute Einheiten angepasst an Klimabedingungen entstanden sind, wie sie vergleichbar zukünftig auch in Deutschland zu erwarten sind. Auf Grund der baulichen Vorprägung, aber auch mit Blick auf die multifunktionale Bedeutung von städtischem Grün, kann eine 1:1-Über- tragung auf Nürnberg nicht in Frage kommen. In den bereits jetzt stark verdichteten und ver- siegelten Stadtgebieten müssen alle Möglichkeiten zur Schaffung von Grünräumen genutzt werden. Planungshinweise können durch kleinräumige stadtklimatische Gutachten ermittelt werden. Stadtklimatisch wirksam sind großzügige Ost-West-gerichtete Straßenräume mit auf der Süd- seite im Gebäudeschatten verlaufenden Fußwegen, ausreichend Raum für Luftbewegung aus Westen (s. B1) und einem dichten Baumbestand am Nordrand. Das Grundprinzip für Nord- Süd-Achsen besteht in eher engen Querschnitten mit einer möglichst flächigen Beschattung durch Bäume. Öffentlicher Raum Bäume und bauliche Schattenangebote im öffentlichen Raum (Grünflächen, Plätze, Straßen- raum, Fußwegeverbindungen) schützen vor sommerlichen Hitzebelastungen durch direkte Sonneneinstrahlung und erhöhen so die Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung. - Pflanzung von Bäumen im öffentlichen Raum Verwendung klimaangepasster Baumarten und Gewährleistung einer ausreichenden Bewässerung. Hinsicht- lich der Schattenwirkung sind großkronige Bäume am effektivsten, andererseits schränken große Kronen die Durchlüftung ein, die aus thermischer Sicht bei hohen Temperaturen ebenfalls wichtig ist. Großbäume sollten im öffentlichen Raum daher bevorzugt in ausreichend breiten Straßen bzw. auf Plätzen und in Grünflächen gepflanzt werden. In Ost-West-gerichteten Straßenräumen gewährleisten auf der Nordseite der Straße gepflanzte laubabwerfen- de Bäume eine Beschattung südexponierter Fassaden im Sommer bei gleichzeitiger Ausnutzung der winter- lichen Sonneneinstrahlung. - Einbau von Verschattungselementen im öffentlichen Raum: Überdachungen mit Arkaden, Pavillons, (begrünten) Pergolen, Markisen oder Sonnensegeln, vorzugsweise mit Materia- lien, die auch die Belastung durch UV-Strahlung reduzieren. Belange des Denkmalschutzes sind zu beachten. Ggf. können temporäre, auf die Sommermonate beschränkte Beschattungen in Frage kommen. - Führung von Fußwegen im Bereich von schattenspendenden Gebäudenordfassaden Gebäudeplanung - Verschattung von Hauswänden und -dächern durch Fassaden- und Dachbegrünung, Arkaden, angebaute außenliegende Verschattungselemente, sonnenstandgesteuerte Außenrollos, etc. |
| B4 Klimaanpassung / Maßnahmen zur Vermeidung direkter Sonneneinstrahlung | |
|---|---|
| Hitzevorsorge | |
| B4.2 Regelungskompetenz der Bauleitplanung | |
| Optimierung der gegenseitigen Festsetzung der Dichte Verschattung von Gebäuden § 9 (1) Nrn. 1 und 3 BauGB Festsetzung der Anzahl an Vollgeschossen sowie von Trauf- und Firsthöhe § 9 (1) Nr. 1 BauGB Festsetzung von Baugrenzen, Baulinien und Stellung der baulichen Anlagen § 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 22 und 23 BauNVO Festsetzung von Flächen, die von einer Bebauung freizuhalten sind § 9 (1) Nr. 10 BauGB Arkaden Festsetzung von Baugrenzen im Erdgeschoss und davon abweichenden Baugrenzen in den Obergeschossen § 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO Dach- und Fassadenbegrünung Festsetzung zur Bepflanzung von Dächern und Fassaden § 9 (1) Nrn. 25a und 25b BauGB § 9 (4) BauGB i.V.m. Art. 81 BayBO Baumpflanzungen Festsetzung zur Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen; mit der Festlegung von Baum- arten kann die Größe und Wuchsform von Bäumen vorgegeben werden. § 9 (1) Nrn. 25a und 25b BauGB Ergänzende Vertragliche Regelungen Detaillierte Regelungen zur Begrünung und deren Unterhalt |
| B5 Klimaanpassung / Maßnahmen zur Reflektion der Sonneneinstrahlung | |
|---|---|
| Hitzevorsorge | |
| B5.1 Maßnahmenspektrum | |
| Im Unterschied zu dunklen Oberflächen reflektieren helle Oberflächen einen größeren Anteil der eingestrahlten Sonnenenergie sofort wieder und reduzieren so das Aufheizen der Stadt- luft. Das Maß für die Helligkeit eines Körpers ist die sog. Albedo: Je heller ein Körper ist, desto größer ist die Albedo. - Helle bzw. weiße Oberflächengestaltungen von Fassaden, Dachflächen und befestigten Flächen im öffentlichen und privaten Raum Im öffentlichen Raum bedarf es einer Abstimmung mit dem Gestaltungshandbuch der Stadt Nürnberg ("Nürnberger Linie"). Bei Gebäuden sind Belange des Denkmalschutzes zu beachten. |
| B5 Klimaanpassung / Maßnahmen zur Reflektion der Sonneneinstrahlung | |
|---|---|
| Hitzevorsorge | |
| B5.2 Regelungskompetenz der Bauleitplanung | |
| Für eine Festsetzung von Albedo-Werten auf der Grundlage von § 9 (1) Nr. 24 BauGB gibt es bislang keine Erfahrungswerte. Ergänzende Vertragliche Regelungen Regelungen zu Albedo-Werten für Dächer, Fassaden, Verkehrsflächen und weitere befestigte Flächen. Eine Steuerung ist auch über den Ausschluss besonders dunkler Oberflächengestaltungen möglich. |
| B6 Klimaanpassung / Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Beein- | |
|---|---|
| trächtigungen | |
| Hitzevorsorge | |
| B6.1 Maßnahmenspektrum | |
| Längere Phasen extremer Hitze (Hitzewellen) können erhebliche Belastungen für die menschliche Gesundheit darstellen. Unmittelbare Folge von Hitze kann u.a. eine körperliche Dehydrierung sind, die vor allem für Säuglinge und Kleinkinder, ältere Menschen und chronisch Kranke akut gefährlich werden kann. Bauliche Maßnahmen im öffentlichen Raum können zur Prävention hitzebedingter Gesundheitsprobleme beitragen. - Maßnahmen zur Verschattung im öffentlichen Raum (s. B3) Verschattung vorzugsweise durch Bäume. - Einrichtung von fest installierten, frei zugänglichen Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum - Einbau von Wassersprühsystemen im öffentlichen Raum - Gestaltung von Spielflächen als Wasserspielplätze oder mit erlebbaren bzw. begehbaren Brunnenanlagen |
| B6 Klimaanpassung / Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Beein- | |
|---|---|
| trächtigungen | |
| Hitzevorsorge | |
| B6.2 Regelungskompetenz der Bauleitplanung | |
| Baumpflanzungen Festsetzung zur Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen § 9 (1) Nrn. 25a und 25b BauGB Ergänzende Vertragliche Regelungen Vereinbarungen zur Anlage von Trinkbrunnen und/oder zu Wassersprühsystemen Regelungen zum Baumunterhalt |
| B7 Klimaanpassung / Maßnahmen zur Vermeidung von sturmbedingten | |
|---|---|
| Gebäudeschäden | |
| Vorsorge vor Sturmschäden | |
| B7.1 Maßnahmenspektrum | |
| Mit dem Klimawandel nimmt die Häufigkeit und Heftigkeit von Wetterextremen zu. Zu den großen Gefahren für Menschen und Bauwerke zählen hierbei auch Stürme und Orkane. Schäden an Gebäuden durch umstürzende Bäume können dadurch minimiert werden, dass Mindestabstände insbesondere zu Waldflächen eingehalten werden. |
| B7 Klimaanpassung / Maßnahmen zur Vermeidung von sturmbedingten | |
|---|---|
| Gebäudeschäden | |
| Vorsorge vor Sturmschäden | |
| B7.2 Regelungskompetenz der Bauleitplanung | |
| Baumpflanzungen Festsetzung zur Anpflanzung von Bäumen; Pflanzlisten, die auf standortangepasste Baumarten fokussieren, können das Risiko von Sturmschäden verringern. § 9 (1) Nrn. 25a und 25b BauGB Flächen, die von Bebauung Festsetzung von Baugrenzen, Baulinien, freizuhalten sind nicht überbaubaren Flächen als Abstands- fläche von Wald zur Bebauung § 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO Ergänzende Vertragliche Regelungen Detaillierte Regelungen zur Bepflanzung und deren Sicherung |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 22.07.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
BauGB Novelle - mündlicher Bericht
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.05.2021
Anträge der Stadtratsfraktion der Grünen vom 12., 25. und 27.05.2021
Anlagen: Antrag_Wohnungsnot_SPD Clubszene_Antrag_Gruene_12052021 Bundestagsentschliessung_Antrag_Gruene_25052021 Baulandmobilisierungsgesetz_Antrag_Gruene_27052021
Bericht: In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 22.07.2021 erfolgt ein mündlicher Bericht.
SPD
spd@stadt.nuernberg.de U1, Ul 1 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
^ . SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg
0 7. MAI 2C21
Marcus König Rathaus /.........Nr. 90403 Nürnberg
Nürnberg, 6. Mai 2021 Antragsteller: Meissner
Wohnungsnot bekämpfen: Neue gesetzliche Möglichkeiten für Kommunen nutzen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das geplante „Baulandmobilisierungsgesetz“ steht nach den zugehörigen Beratungen kurz vor seiner Verabschiedung im Deutschen Bundestag. Ziel dieses Gesetzgebungsverfahrens ist es, die Möglichkeiten für Kommunen dahingehend deutlich zu erweitern, verstärkt Bauland insbesondere für Wohnbebauung nutzbarzu machen. Nach der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene, in der die SPD diese Baurechtsüberarbeitung verankert hat, sieht der ursprüngliche Gesetzesentwurf in diese Richtung konkrete Regelungen vor. So sollen u.a. Erleichterungen bei Vorkaufsrechten, Baugeboten, städtebaulichen Entwicklungen im Innenbereichen - insbesondere mit Blick auf Baulücken -, die ausdrückliche Festlegung von Flächen für sozialen Wohnungsbau durch Bebauungspläne sowie Genehmigungsvorbehalte für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, enthalten sein.
Angesichts des massiven Mangels an bezahlbaren Wohnungen in unserer Stadt ist es aus unserer Sicht deshalb unbedingt notwendig, sich zeitnah mit der Nutzung dieser neuen Möglichkeiten zu beschäftigen. Aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion befinden sich in Nürnberg definitiv Gebiete, die aufgrund des dortig angespannten Wohnungsmarktes für die angesprochenen neuen Regelungen in Frage kommen. Ein sinnvoller Schwerpunkt kann hierbei ggf. die Möglichkeit der Festlegung von sektoralen Bebauungsplänen für sozialen Wohnungsbau sein.
Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über die Chancen und Möglichkeiten des neuen „Baulandmobilisierungsgesetzes“, die der Kommunalverwaltung für das Stadtgebiet Nürnberg und darüber hinaus entstehen.
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
-
-
Die Verwaltung legt dar, wo der Kommune im Stadtgebiet mit dem Gesetz konkret
neue Regelungshandhabe entsteht und stellt darauf basierend eine entsprechende Priorisierungsübersicht vor. Mit Blick auf die Beratungen zum städtischen Haushalt sollte dies möglichst noch vor der Sommerpause 2021 geschehen.
- Die Verwaltung bereitet die Anwendung der neuen gesetzlichen Handhabe vor.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender Stadtrat
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Fax: (0911) 231-2930 1 T MAI 2021 gruene@stadt.nuernberg.de /.......Nr.......... i 3 ’ —~ Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) TT Zur Zur Stellungnahme U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Kts. 4 Antwort vor Absen- X dung voriegen Nürnberg, 12.05.2021 5 Antwort zur Unter z.w.V. schrift verlegen
Bundestagsentschließung zur „Clubkultur": Jetzt Möglichkeiten
für Nürnbergs Clubszene prüfen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
„Clubkultur“, im Sprachgebrauch ist das schon lange so angekommen. Nun zieht der Bundestag mit einem Entschließungsantrag an die Bundesregierung baurechtlich nach und macht Clubs zu „Anlagen für kulturelle Zwecke“ (analog zu Museen, Theatern, Konzerthäuser etc.). Dies unterstreicht den Charakter der Clubs als anerkannte Kultur- und Innovationstreiber und Wirtschaftsfaktor der Städte.
Auch für die von der Pandemie hart getroffenen Nürnberger Clubs bedeutet der Antrag des Bundestags Erleichterungen und Verbesserungen: Beim Lärmschutz - immer unter strikter Beachtung der Anwohner'inneninteressen - und bei den Genehmigungsverfahren in stärker bewohnten Stadtteilen, wie den Innenstädten.
Zudem sollen die Clubs enger in die Planung neuer Stadtviertel einbezogen werden, damit sie integraler Bestandteil der Stadtgesellschaft werden und lebendige Quartiere entstehen.
Nicht zuletzt sollte sich die aufs Äußerste angespannte Lage der Clubs dadurch etwas entspannen. Für die Stadt Nürnberg ergeben sich nun Möglichkeiten, diesen Prozess zügig in Gang zu setzen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
-
Die Verwaltung berichtet, wer innerhalb der Stadtverwaltung für die Umsetzung zuständig ist.
-
Die Verwaltung berichtet, welche Auswirkungen der Entschließungsantrag auf kommunaler
Ebene hat und wie die Umsetzung aussehen wird.
- Die Verwaltung berichtet, welche konkreten Perspektiven sich damit für die
Clubbetreiber*innen ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Keller Andrea Friedei Stadträtin stellv. Fraktionsvorsitzende
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg
90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax:(0911) 231-2930
OBERBÜRGERMEISTER
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) ..Nr. . U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) ur Stellungnahme 4 Antwort vor Absen Nürnberg, 25. Mai 2021 dung vorlegen 5 Antwort zur Lintel” Schrift verlegen
Zusätzliche Behandlung des Antrags Bundestagsentschließung zur
„Clubkultur": Jetzt Möglichkeiten für Nürnbergs Clubszene prüfen im
Kulturausschuss
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Antrag Bundestagsentschließung zur „Qubkultur“: Jetzt Möglichkeiten für Nürnbergs Clubszene prüfen wurde zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss veranlasst. Da neben städtebaulichen Komponenten insbesondere auch kulturpolitische Inhalte Teil des Antrags sind, beantragen wir, dass der Antrag zusätzlich im Kulturausschuss behandelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Keller Andrea Friedei Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
RathauspLatz 2 90403 Nürnberg
fl C \ Q1“ p
< L.- 3 ShJ1 ! L« TeL: (0911) 231-5091
90403 Nürnberg Fax:(0911) 231-2930
2 7. MAI 2021
gruene(a)stadt.nuernberg.de /.......Nr. 3 Zur Stellungnahme Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) 4 Antwort vor Absen U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) dung vorlegen
Nürnberg, 27. Mai 2021
Baulandmobilisierungsgesetz: Jetzt die Weichen für mehr
sozialgebundenen Wohnungsbau stellen
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit - umso besorgniserregender ist der deutliche Rückgang der sozialgebundenen Wohnungen in den vergangenen Jahren. Immer mehr Menschen können sich ihre Miete nicht mehr leisten oder finden keine Wohnung. Jedoch gehört Wohnen zum elementaren Grundrecht und gerade deshalb braucht es in Nürnberg neben der Verknüpfung von Wohnraumoffensive und Solidarität zudem eine Weichenstellung, um bezahlbaren Wohnraum baldmöglichst zu realisieren - insbesondere bei Nutzung von neuem kostbarem Baugrund.
Das Baulandmobilisierungsgesetz, das der Bundestag am 7. Mai 2021 verabschiedet hat, bietet hier Chancen zur Förderung von bezahlbarem und sozial gebundenem Wohnungsbau. Mit dem Gesetz sollen Gemeinden neben vielen Erleichterungen vor allem mehr Möglichkeiten bekommen, vor Investoren Zugriff auf Grundstücke oder Häuser zu haben. Dieses Vorkaufsrecht ermöglicht es den Gemeinden, bezahlbaren und sozial gebundenen Wohnraum zu bauen. Kommunen können daher nicht nur Leerständen entschieden entgegenwirken, sondern auch jahrelang brachliegende Flächen schneller sowie flexibler nutzen und dem sozialen Wohnbebauung zuführen.
Mit Hilfe des Baulandmobilisierungsgesetzes kann es gelingen, dass insbesondere Wohnungsunternehmen der öffentlichen Hand, aber auch neugegründete Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Akteure wieder verstärkt sozialgebundene Wohnungen bauen können
- ohne auf ökologischen Flächen einzugreifen und/oder zu versiegeln. Dabei muss es weiter
gelingen, Wohngemeinnützigkeit und den sozialen Wohnungsbau langfristig zu fördern, um mehr
langfristig bezahlbaren und sozial gebundenen Wohnraum zu sichern. Insbesondere gilt es, über die Einkommensorientierte Förderung (EOF) und die Ouotenregelung hinaus zu planen und umzusetzen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung prüft auf Basis des Baulandmobilisierungsgesetzes die innerstädtischen
Baulücken und ungenutzte Grundstücke auf Verfügungsrecht.
- Die Stadt prüft im Anschluss - über die EOF sowie Ouotenregelung hinaus - den Bau von
bezahlbarem, sozial gebundenem Wohnraum in Hand der städtischen Wohnungsbauunternehmen oder anderer gemeinwohlorientierter Akteure, um aktiv gegen den angespannten Wohnungsmarkt und für das elementare Grundrecht auf Wohnen zu wirken.
Mit freundlichen Grüßen
Cengiz Sahin Marc Schüller Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzender
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 22.07.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 "Nordwestliche Altstadt"
umfassend ein Gebiet zwischen Neutormauer, Beim Tiergärtnertor, Am Ölberg, Burgstraße, Vestnertormauer, Paniersplatz, Tetzelgasse, Egidienplatz, Theresienstraße, Rathausplatz, Sebalder Platz, Winklerstraße, Schustergasse, Karlstraße, Weinmarkt, Weißgerbergasse, der nordwestlichen Grenze des Bebauungsplans Nr. 3519, Maxplatz, Am Hallertor mit Ausnahme des Bereichs der Verwaltungsgebäude zwischen Theresienstraße, Burgstraße
und Stöpselgasse
Erneute Billigung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Entwurf der Änderungssatzung Entwurf der Begründung
Sachverhalt (kurz): Am 24.09.2020 wurde die vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 „Nordwestliche Altstadt“ eingeleitet mit dem Ziel, die beabsichtigte gastronomische Nutzung in Keller- und Erdgeschoss des denkmalgeschützten Pilatushauses, Anwesen Obere Schmiedgasse Nrn. 64/66, planungsrechtlich zu sichern. Aufgrund der Lage des Pilatushauses am Tiergärtnertor mit seinem gastronomisch vorgeprägten Platz ist die Änderung hier vertretbar, ohne die grundsätzlichen Ziele des Bebauungsplans Nr. 4121 in Frage zu stellen. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
In der gleichen Sitzung wurde der Entwurf zur vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ging eine Stellungnahme eines im Geltungsbereich ansässigen Gewerbetreibenden ein, der für seinen Betrieb ebenfalls die Zulässigkeit einer gastronomischen Nutzung wünscht. Die Kaffeerösterei soll durch ein Café ergänzt werden. Aufgrund der Lage des Betriebs im Bereich Maxplatz, Weißgerbergasse und Am Hallertor, der Vorprägung durch gastronomische Einrichtungen sowie der Festsetzung als allgemeines Wohngebiet kann hier der Aufnahme der Zulässigkeit für der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaften für das Anwesen Geiersberg Nr. 25 zugestimmt werden.
Im Übrigen bleiben die Festsetzungen unberührt. Der Gebietscharakter bleibt erhalten. Die Grundzüge der Planung sowie die grundsätzlichen Ziele des Bebauungsplans werden damit nicht in Frage gestellt. Das Verfahren kann somit weiterhin im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Aufgrund der Änderungen an der Planung ist der Entwurf in der 2. Fassung gem. § 4a Abs. 3 BauGB jedoch erneut zu billigen und anschließend erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind ebenfalls erneut zu beteiligen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Begründung Kap. I.4.2
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
-
Der Stadtplanungsausschuss billigt den geänderten Entwurf der vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 „Nordwestliche Altstadt“ umfassend ein Gebiet zwischen Neutormauer, Beim Tiergärtnertor, Am Ölberg, Burgstraße, Vestnertormauer, Paniersplatz, Tetzelgasse, Egidienplatz, Theresienstraße, Rathausplatz, Sebalder Platz, Winklerstraße, Schustergasse, Karlstraße, Weinmarkt, Weißgerbergasse, der nordwestlichen Grenze des Bebauungsplans Nr. 3519, Maxplatz, Am Hallertor mit Ausnahme des Bereichs der Verwaltungsgebäude zwischen Theresienstraße, Burgstraße und Stöpselgasse vom 01.09.2020 mit Deckblatt vom 26.05.2021 unter Hinweis auf den beigefügten geänderten Entwurf der Begründung (2. Fassung) vom 26.05.2021. Das Verfahren wird nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt.
-
Der geänderte Entwurf der vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 „Nordwestliche Altstadt“ ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.
Betreff:
Vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 "Nordwestliche Altstadt"
umfassend ein Gebiet zwischen Neutormauer, Beim Tiergärtnertor, Am Ölberg, Burgstraße, Vestnertormauer, Paniersplatz, Tetzelgasse, Egidienplatz, Theresienstraße, Rathausplatz, Sebalder Platz, Winklerstraße, Schustergasse,
Karlstraße, Weinmarkt, Weißgerbergasse, der nordwestlichen Grenze des
Bebauungsplans Nr. 3519, Maxplatz, Am Hallertor mit Ausnahme des Bereichs der
Verwaltungsgebäude zwischen Theresienstraße, Burgstraße und Stöpselgasse
Erneute Billigung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Am 24.09.2020 wurde die vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 „Nordwestliche Altstadt“ eingeleitet mit dem Ziel, die beabsichtigte gastronomische Nutzung in Keller- und Erdgeschoss des denkmalgeschützten Pilatushauses, Anwesen Obere Schmiedgasse Nrn. 64/66, planungsrechtlich zu sichern. Aufgrund der Lage des Pilatushauses am Tiergärtnertor mit seinem gastronomisch vorgeprägten Platz ist die Änderung hier vertretbar, ohne die grundsätzlichen Ziele des Bebauungsplans Nr. 4121 in Frage zu stellen.
Das Verfahren kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Dabei kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Weiterhin kann von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden.
In der gleichen Sitzung wurde der Entwurf zur vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 22.10.2020 bis 24.11.2020 statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ging keine relevante Stellungnahme ein.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 22.10.2020 bis 24.11.2020 statt. Eine einzelne Stellungnahme eines Gewerbetreibenden ging ein, in der die Zulassung eines weiteren gastronomischen Betriebes in Ergänzung zu seiner jetzigen Einzelhandelsnutzung beantragt wurde.
Im Rahmen der Abwägung kann dem Antrag gefolgt werden, da es die Grundkonzeption des Bebauungsplans nicht gefährdet. Die Zulässigkeit des einzelnen gastronomischen Betriebs ist städtebaulich vertretbar, da in diesem Baugebiet (WA 16), als auch in den angrenzenden Baugebieten zur Weißgerbergasse schon einige Schank- und Speisewirtschaften existieren, nach § 4 Baunutzungsverordnung „die der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaften“ in allgemeinen Wohngebieten allgemein zulässig wären und die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets
erhalten bleibt. Auf Grund dessen kann auch davon ausgegangen werden, dass unzumutbare Störungen und Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung nicht zu erwarten sind und es zu keiner Bevölkerungsausdünnung sowie unerwünschten Strukturverschiebungen kommen wird.
Die Satzung zur vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 ist um das Anwesen Geiersberg Nr. 25 zu ergänzen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist der geänderte Entwurf erneut zu billigen.
Zeitliche Umsetzung
Das Verfahren zur vierten Änderung erfolgt weiterhin im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Aufgrund der Änderungen am Entwurf ist dieser erneut zu billigen und die öffentliche Auslegung erneut durchzuführen. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Im Anschluss kann die vierte Änderung des Bebauungsplans als Satzung beschlossen werden.
Kosten
Durch die Planung entstehen der Stadt voraussichtlich keine Kosten.
Fazit
Um das Verfahren zügig voranzubringen, soll der geänderte Entwurf der vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121 „Nordwestliche Altstadt“ gebilligt und erneut öffentlich ausgelegt werden.
ÜBERSICHTSPLAN ZUR ÄNDERUNG DES
BEBAUUNGSPLANS NR. 4121
"NORDWESTLICHE ALTSTADT"
umfassend ein Gebiet zwischen Neutormauer, Beim Tiergärtnertor, Am Ölberg, Burgstr., Vestnertormauer, Paniersplatz, Tetzelgasse, Egidienplatz, Theresienstr., Rathausplatz, Sebalder Platz, Winklerstr., Schustergasse, Karlstr., Weinmarkt, Weißgerbergasse, der nordwestlichen Grenze des Bebauungsplans Nr. 3519, Maxplatz, Am Hallertor mit Ausnahme des Bereichs der Verwaltungsgebäude zwischen Theresienstr., Burgstr. und Stöpselgasse 2 3 1 WA D D D D D WA D WA turm D WA D D DDD WA 1D D D D D D D D D D D D D D WA 2 D D IV D D WA D a4 WA 6 D D D D D D WA 3 D WA D 4 D D D D D D D D 561/3561 WA 5 D MI 8 MI 9 WA D D D D D WA D D D WA D D D D MI 7 MI 11 D D D D D D D WA 10 MI D D D D D D D D D D 7aV D WA 12 MI 22 D D D DWA 13 D 9IV D MI WA 14 D D W III D D A D 1 D 7 D D D D D WA 1D8 D D D D D D D DWA D D 15D D D D D WA D 15D D a D WA VI6 17 25V D D D WA 16DD D D D DDDWA D1 D 9 D DD D D MI 2 D 0 MI 21 D D D D D D D D GMKG: NÜRNBERG SEBALD 0 50Mohne Maßstab Grenze des räumlichen Geltungsbereichs EU-KG_gs_01601202_2WTNE_EA_1214 :EMANNALP Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
115 112 52/2 54 36 37 37/3 38/1 37/2 4/53 35/2 3/53 112/4 112/2 53/2 55 315 350 348/3 346 409 575 4/675 478/3 477 528 478/2 43 480 1 460/4 446/1 515514513 508 422 577 2/384 113 478/4 483 475/4 526 493/3 524 478/8 476 529 475 507 488 460/2 461/2460/3 467/3 424 471 4 / 7 2 2/2420/1 420 471 535 314/2 472 352 413 275 578 600 314 400/1 401/2 576 402 604 606 605 607 344 124 315/3 478/6 571 644 485/2 522 596 580/1 582 583 2/004 426 145 538 064 935 518 512 473 608 2/394 484 478/5 482 486/2 /5 485 478/9 474 475/2 520 533 544 545 595 306 478 479 481 520/1 530 531 532 427 430 450 534 599 348/6 349 580 313/3 412 411 444/2 581 435 607/2 436/1 486 459 532/2 546 410 443 354 355 434 493 487 475/3 478/7 467/2 473/2 504 315/2 551 565 313/2 598 313 348 442/1 441 614 441/1 455 555 1/555 2/555 112/3 567 93 66 66/2 66/4 66/5 11 1 2 1 /5 2/6 63 65 59 60 61 58 54/3 57 58/2 54/2 56 45 46 42 47 40 41 2 35/5 38 583/1 501 543 542 542/1545/1 547 5 5 4 4 9 8 566 553 568 564 602 2/994 525 523 51 511 0509 503 500499 449 452 451451/1 447 445 444 428 458 457 456 455 429 454 453 438 442 437 431 436 408 504 398 399 401 402/1 408/1 004 414 417 461 471/3 352/2 424/1 345 743 620 675 679 351 348/7 348/4 348/2 667/1 353 677 677/1 087 977 491 490 492 771770 804/5 784 2/307 2/068 715/2 730 712 714 718 721 876 870 875 028 964 966 961 963 729 725 726 727 683 682681/2 678/2 791 655/2 803/7 808 617 711 017 715/3 715 086 730/2 726/2 601 659 748 620/2 307 794 2/669 729/2 955 /2954 957/4 957 958 957/2 753 876/2 678 659 2/859 959 953/3 693 6 6 9 9 6 4 698699 700 701 737 738 953/2 739 732 953 741740 7 /3 407 /4 20/ 7 14073 7 6 34 733 735 742 753/1 1/196 691 695/1 690 695 689 696/2 685 2/486 3/486 692 697 688 746748 686 757 751 750 764763 762 765 684 767 99/2 99/3 102/4 150/18 717 722 8238 8 2 2 2 6 8 8 2 2 1 5824 829828827 832831830 835834833 836 837 819 559 669 655 658 938 818 856/2 848 852/2 853 854 860 857 855 853/4 851 849 850 849/2 869/2 868 869/4 861 869 866 868/3 496 788 789 790 664 876/1 5/308 31/308 877 776 37 57 77 1/077 769 809 687 793 803/6 803/8 803/9 803/10 803/2 804 8 8 0 054/1 777 781 792 803/3 803/4 11/308 21/308 704 713 723 804/6 803/1 8/013 5 321/10 310/2 260 260/1 224 310/4 248 2/1 310/3 223 482 285 342 404 357 365 8 9 10 321/5 593 385 318 371 /2 167 3/ 372 1/1 5 2 313/4 308/1 305 233 214 61/8 276 269 304303 277 302 278 280 267 236 62 2 287288 281 8922/382 282/2 792 296 295294293 87 321/6 311/2 591 322 615616 617 311 324 290 252/1 225 308 4 238/1 310 230 222/2 223/1 236 242243 310/9 22 622 232 238 249 752 403 407 585 321/11 337 170 397 589 392 328 375 168 256 1 252 258 251 248/1 83 321/3 169 2/213 590 329 222 232/2 220 122 244 219 218 216 972 612 395 586 364 618 370 286 261 241 245 382 312 8/2 783 390 333 330 66 19 21 133 332 36 378 382 377 381 376 587 588 67 67/1 13 61/1 61 61/2 61/3 863 391/3 366 367 2/763 391 367/3 4/16 9/16 64 76 8182 69 79 80 88 27 71 75 47 37 434/2 320 319/4 384 321/7 383 338/1 333/2 336 386 380 333/1 321 338 369 374/1 373374 913 319 31 / 9 2 /3319/1 613 317 309 301 274/2 275 273274 272 992003 282 982 291 292 356 397/2 358 360362 3 3 9 6 3 3 361 266 270 227 227/1 232/3 268 264 673 619 271 265 65 229 228 232/5 166 1576 1564 5961 1/8751 158515861588 1588/2 1583 1579 1435 1438 1441/1 1577 1580 6241 14321431/1 1413 886 887 625/2 888 892 1420/2 1603 894 896 1/5651 4/4651 1/7751 879 881 1433 15821581 895 2/498 890 676 885 623 1791 1414 1644 893 620/3 655/3 657 669/1 657/1 647 646646/1 649 889 648 625 3/526 626 036 236 2/136 136 633 536 638 736 639 640 641 642/1 642 1790 1793 1794 1795 1803 1778 1785 1793/1 1779 16971695/1 1693 1691 1690 2/3361 1653 16491648 1 16 655451645 1658 1659 16 16 7 7 3 0 1669 3/4461 1647 2/4461 2/0661 1643 1/3461 1642 2/5361 1664 1461 0461 1639 8361 1/8361 1637 1/7361 1600 16221619/12595/1 163 1 6 631 162 1 6 59 1 1 6251623/1 15 1 9 5 3 95 1594 1634 16 1 3 62 0 9 / / 3 3 1628/11589 1518 59 9 0 / /1 2 16291629/21589/1 1561/2 278 16151614 1616 1618 1617 1621 1618/2 3161 1612 1611 1602 1598/1 9061 8061 3/8061 1427 1428 1417 1424 1421/1 14221421 1419 1419/1 1409 14081406 1442/3 1401/2 1399 1441 1444 1401 1398 14451447 1447/1 1445/1 1395 1384 1383 1385 1449 1387 1393 877 882883 1/188 488 611 1656 1657 2/3561 494 492/2 557/1 Neutormauer Neutorgraben 1623 Am Hallertor 1635 1442/2 Hallertorbrücke Maxplatz Weintraubengasse 1578 eßartsrenitsuguA Lammsgasse Irrerstraße Geiersberg Karlstraße essagretsuhcS Weinmarkt ztalP redlabeS Neutorstraße Agnesgasse Halbwachsengäßchen Füll Schmalzgäßchen essagrebregßieW Glöckleinsgasse Schulgäßchen essaggaaW Kettensteg Winklerstraße eßartsrehcuT Burgstraße Rathausplatz eßartsneiserehT Wunderburggasse essagsrenttüB Judengasse essagtsbO essagredniB essaG refuaL erennI Rotschmiedsgasse Vestnertor Burgschmietstraße Neutorgraben Obere Schmiedgasse Neutor Neutormauer Bergstraße Untere Schmiedgasse Neutorgraben Untere Krämersgasse Albrecht - Dürer - Straße Frommannstraße Vestnertor brücke Obere Schmiedgasse Untere Schmiedgasse Stöpselgasse Radbrunnengasse Brunnengäßchen essagdlihcS Tetzelgasse gruB Paniersplatz nebargrotrentseV reuamrotrentseV ztalpneidigE Maxtorgraben Maxtor Webersplatz essagsrendlöS eretnU Obere Söldnersgasse essaglespötS Webersplatz essaG egnaL Sieben Zeilen Sieben Zeilen Hallertor Fünferplatz Am Ölberg Beim Tiergärtnertor Neutor Obere Krämersgasse Neutorzwinger Weigelstraße ztalP-rerüD-thcerblA Frommannstraße Tiergärtnertor Burgstraße gruB Paniersplatz Grundherrngäßchen Mummenhoffstraße Sieben Zeilen Tetzelgasse Neutorstraße Rathausplatz Geiersberg ztalprefnüF Obstmarkt essagsrentalP Theresienplatz Leonhardsgäßchen essaG refuaL erennI Tetzelgasse eßartS-uerT-nitraM III01 20IV VI32 VI91 VI12 Hofgarten II 20VI 18IV 14 48 VI71 VI51 VI11 Tiefgarage 6V 4VII 2VI 7 Johannisstraße VI1 2 2 5II 5 3II 1 Tiefgarage III TG Listenhof V 21 11 III III31 II III III III V1I2 I 513 III 35 Tiefgarage 81 II 61 2 4 VI14 56IV54IV 28 73 III33 V 2I 9I V6 1 12 61VI 1IV8 5 4 7 8 I II 1086I I I III 6 Tiefgarage Burgbasteien 717 17II Walpurgiskapelle 93 50 III IV 3 16Ib Neutorturm 8IV6IV 4IV 16aII 1 III 5 2III III 3 III 4IV 6 III 7III III8 19cII IIb91 25II II63 VI93 9III 22II42 11 VI VI9 6IV 91 VI 10IV 8IV VI 16 III 12V 14V 8 VI9 VI7 2IV 16IV 14IV VI VI01 VI 4 VI12 VI6 IV VI52 26 IV 53 VI71 VI 62IV 66IV 52IV II13 II92 III3 30 I I I II 93 44III 38IV 28II I71 20IV 16IV 12IV10III 24IV 22IV VI11 9 13IV VI21 11 VI VI 4 IV 13II 12I 11 I51 II73 I III23 III11 20IV V8 V9 16III 14IV12III 8IV 15III 12IV 10III 9 1 VI Dh üareurs- VI91 VI5 41 VI3 21 6IV 4IV III III III01 10 III11III IV I 9 VI7 VI5 II I1 VI III III61 9 23II 22III 12aIII 24IV 14I 64IV II53 48III 26IV24IV III53 III13 34IV 30IV 24II 28IV VI32 VI51 10III 8III III6 VI3 VI5 Tiefer Brunnen Sinwell- VI1 10III 10III 7151III 4I 18 14 12 8a 8 V9 V7 V5 V3 15VI 13IV VI 9VI 11VI III 10V V V V VI IV IV 71 7 3 7 5 3 1 10 17 12V 8 6 V VI VI VI VI9 VI VI VI VI V Kaiserburg V III III V IV 4VI 2VI 58III Stadtmuseum II VI11 I 32IV30IV II VI72VI52 Tiefgarage VI11 14III III I 22 Gesundheitsamt VI VI IV II 5 3 Kaiserstallung 2 860/2 Johannes-Scharrer-Gymnasium 61 I II IV III 791 Stadt bibliothek VI III 791 R S e tc äh de tin s z c e h n e t s rum Gymnasialhof 199 IX II III I III III6 zu 753/1 III 1III V 37 Tiefgarage 35 2 Johannes-Scharrer-Gymnasium T1Sa TS Willstätter-Gymnasium I5 III 20 16 21 01 9 8 4 6 6 7 82 7 4 VI62 5 2 29 1 27 42 25 23 19 5 11 13 1517 IV IV IV 5 3 VI 81 VI VI VI VI V VI III III VI V VI III VI VI V VI IV IV IV IV IV IVIV IV IV 9 III III 21 II6 VI 4III 10 VI V52 VIa2 VI11 III7 III4 6 15V V4 V 19 17V V VI62 V03 VI22 VI8 VI01 VI61 27V VI6 4VI 25 23V 3IV 5IV 7IV 21V V21 V01 V8 V 1III 3III 5III 13IV 15IV 17IV 19IV 21IV 29IV VI82 V9 VI7 11 31 V V V51 VI2 7IV 9II 11III VI VI VI 1VII II II II II II II IV 35IV 37III II II II IV II III91 II II II III02 III71 II II II II VI51 VI31 VI1 81VI02VI VI11 VI9 31V VI7 33V VI5 29IV 23VI 37V 4I1 VI01 11 VI 1IV7 15IV V91 8 VI V32 12 IV VI9 22III 20II 1II 24IV VI62 II VI41 9V V7 31III 33III 35III 37III 51III 53III 3III 3 3a TS Lugi nsland 1aV 11IV 01 VI22 V 3 I 3 42 IV Schule 38 3 4 2 0 3 4 2 4 2 6 3 2 6 8 30 VI2 12 10 4 8 01 20 22 24 18 6aIV 1416 12 6IV 10 6 4IV 21 St.-Egidien-Kirche 927 10II 1b 2 147/2 a1 II II II IIV 1 3 VI III I 4a 4TS II zu 315 I2V22IV0 52III 34 IV 72 a5I2II 32III 12VI V7I1 Tiefgarage III VI Spielzeugmuseum Parkhaus II 18 IV 1I2V III V V V St.- Sebaldus - 26 Kirche 1774 I III8 6aIII 5 6IV I 2IV II1 VI33 VI13 32V 30V 28V III92 20IV III72 VI32 VI91VI71 10IV VI III31 V9 21III VI1 22 I IV II71 20IV VI51 VI11 VI9 1 V 0 I5 IV 8III V3 2III 18 14IV 8IV 4IV III31 III11 III9 III7III5 14IV I31 24IV 18IV16IV 12IV 4IV IV III91 26IV VI31 VI11 VI9 VI7 46IV 34V 2III 2IV 4V VI12 VI71 16IV10IV8IV 18IV V11 V9 VIa1 VI7 4III III3 III92 II22 24III 14IV 12IV 10V 8IV III51 II31 III9 III7 VI3 1III 12IV 10IV 6IV 4IV 2IV VI1 V33 VI13 6 VI01 VI9 VI7 VI5 VI3 22IV20IV 16IV 14III IV VI7 III31 III11 III VI 6IV VI7 52 III5 III3 IV VI92 VI72 1 I 4 5IV IV 2V VI3 V1 VI 7 VI 2II VI5 III51 21 16IV VI71 4II 2III III1 12III10III 8II VI3 8IV 16IV II51 14IV 10III III32 30IV28IV III13 III52 III91 VI51 VI5VI3 VI53 III73 46aIV 35II 8IV III II I I 6IV 4V 2IV VI3 7 III5 VI5 7 VI VI III 16III 14IV 12aIV remmakslednaH .u eirtsudnI 3 VI 2III VI1 2 III5 I I III 6III 4 IV IV I Stadtkasse III 1II2I Polizei- III71 III11 III7III5III3 8I I I I I I 6III III 2 I2Va II1 Altes Rathaus Insp.Mitte 2 III12 9I 2IIIII III 33VI III II Tiefgarage II 9 III III VI 2/3361 uz I I Neues Rathaus 6III IV 15 27a IV V IV I I II I II I I I III IV 31 33 I Tiefgarage 43 V 13 7V I 18V VI2 16IV VI IV VI VI IV V VI VI IV 7 III 2 III4 1V 1III VI VI VI VI VI5 IV 3 IV VI 23V 7V VI VI VI VI VI VI 19IV VI1 V IV 9IV VI VI VI VI III IV VI III III III IV III IV IV IV VI IV IV III IV V III III VI VI VI VI VI III III 41III III III V 1V 11IV 13V 15IV 19IV 21IV II V VI IV V V4 VI VI III VI III III 4VI VI VI3 V1 3IV 5IV 7IV 25IV 27V29V 5V VI VI VI III I IV VI3 VI1 III6 III8 III 1IV 3IV IV 5IV IV III7 Tiefgarage 9V III2 41 61 VI81 22 82 62 03 8 7 III01 III21 6 2 01 7 5 3 1 02 2 4 12 5 8 4 28 26 24IV 22 7 01 8 41 61 VI81 22 42 51 9 31 1 3 5 02 VI22 6 2 VI VI4 VI 01 31 27 61 81 III02 III22 11III 15IV 17 19 21 VI61 VI82 VI03 VI23 VI63 VI83 31 5 2 8 21 8 6 8 VI01 VI41 VI61 VI81 V22 42 21 61 III61 III81 III02 81 02 37 39 VI62 III82 III03 23 VI21 43 01 29IV 31 IV 35IV 37 39 III3 04 5 22 9 7 III24 III44 III64 III63 III83 33 IV
SATZUNGS-ENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES
BEBAUUNGSPLANS
NR. 4121 „NORDWESTLICHE ALTSTADT“
umfassend ein Gebiet zwischen Neutormauer, Beim Tiergärtnertor, Am Ölberg, Burgstraße, Vestnertormauer, Paniersplatz, Tetzelgasse, Egidienplatz, Theresienstraße, Rathausplatz, Sebalder Platz, Winklerstraße, Schustergasse,
Karlstraße, Weinmarkt, Weißgerbergasse, der nordwestlichen Grenze des
Bebauungsplans Nr. 3519, Maxplatz, Am Hallertor mit Ausnahme des Bereichs der
Verwaltungsgebäude zwischen Theresienstraße, Burgstraße und Stöpselgasse in
der Fassung der Neubekanntmachung vom 03. Dezember 2012 (Amtsblatt S. 400)
Vom ......................
Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom ....................... auf Grund von
§§ 9, 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587)
folgende
Satzung zur vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121
Art. 1
§ 2 Nr. 1.1 der Bebauungsplan-Satzung wird wie folgt geändert:
Satz 2 erhält folgende Fassung:
„In den Baugebieten Allgemeine Wohngebiete (WA) Nr. 2-4, 10-15a und im Bereich der Anwesen Obere Schmiedgasse Nrn. 54, 56, 58 (Teilbereich des Baugebietes Nr. 1) und Obere Schmiedgasse Nrn. 64, 66 sowie Geiersberg Nr. 25 sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaften nur im Erd- und Kellergeschoss allgemein zulässig.“
Art. 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Nürnberg, Stadt Nürnberg
Marcus König Oberbürgermeister
Stadtplanungsamt
BEGRÜNDUNG
ZUM ENTWURF DER VIERTEN ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS
NR. 4121
„NORDWESTLICHE ALTSTADT“ – 2.FASSUNG
umfassend ein Gebiet zwischen Neutormauer, Beim Tiergärtnertor, Am Ölberg, Burgstraße, Vestnertormauer, Paniersplatz, Tetzelgasse, Egidienplatz, Theresienstraße, Rathausplatz, Sebalder Platz, Winklerstraße, Schustergasse, Karlstraße, Weinmarkt, Weißgerbergasse, der nordwestlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 3519, Maxplatz, Am Hallertor mit Ausnahme des Bereichs der Verwaltungsgebäude zwischen Theresienstraße, Burgstraße und Stöpselgasse Stand: Mai 2021
© Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
BEGRÜNDUNG
ZUM ENTWURF DER VIERTEN ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS
NR. 4121
„NORDWESTLICHE ALTSTADT“ – 2. FASSUNG umfassend ein Gebiet zwischen Neutormauer, Beim Tiergärtnertor, Am Ölberg, Burgstraße, Vestnertormauer, Paniersplatz, Tetzelgasse, Egidienplatz, Theresienstraße, Rathausplatz, Sebalder Platz, Winklerstraße, Schustergasse, Karlstraße, Weinmarkt, Weißgerbergasse, der nordwestlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 3519, Maxplatz, Am Hallertor mit Ausnahme des Bereichs der Verwaltungsgebäude zwischen Theresienstraße, Burgstraße und Stöpselgasse
INHALTSVERZEICHNIS
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 3
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE 3
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 4
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS 4 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT 5 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 6
I.4. PLANUNGSKONZEPT 6
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT 6 I.4.2. GENDER UND DIVERSITY 7
I.5. ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN 7
I.6. BETEILIGUNGEN 7
I.6.1. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB 7 I.6.2. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) GEMÄSS § 4 ABS. 2 7 I.6.3. ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 4A ABS. 3 I.V.B. § 3 ABS. 2 BAUGB 7 I.6.4. ERNEUTE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) GEMÄSS § 4A ABS. 3 I.V.M. § 4 ABS. 2 BAUGB 7
I.7. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN 8
I.8. KOSTEN 8
BEGRÜNDUNG
ZUM ENTWURF DER VIERTEN ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS
NR. 4121
„NORDWESTLICHE ALTSTADT“ – 2. FASSUNG umfassend ein Gebiet zwischen Neutormauer, Beim Tiergärtnertor, Am Ölberg, Burgstraße, Vestnertormauer, Paniersplatz, Tetzelgasse, Egidienplatz, Theresienstraße, Rathausplatz, Sebalder Platz, Winklerstraße, Schustergasse, Karlstraße, Weinmarkt, Weißgerbergasse, der nordwestlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 3519, Maxplatz, Am Hallertor mit Ausnahme des Bereichs der Verwaltungsgebäude zwischen Theresienstraße, Burgstraße und Stöpselgasse
PLANBERICHT
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
Die vierte Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die Art der baulichen Nutzung für zwei benachbarte Flurstücke im Plangebiet an aktuelle Bedarfe und Erfordernisse anzupassen. Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde.
Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans wurde am 24.09.2020 vom Stadtplanungsausschuss (AfS) gebilligt, anschließend wurden die Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Laufe des Verfahrens hat sich das städtebauliche Erfordernis zur Anpassung des Planungsrecht für ein weiteres Anwesen ergeben. Diesem Änderungsbedarf wird in der 2. Fassung des Entwurfs Rechnung getragen. Der geänderte Entwurf ist erneut zu billigen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist zulässig, da durch die Änderung des Bebauungsplans
-
die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
-
nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltver-
träglichkeitsprüfung (UVP) gemäß Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegen, begründet wird,
- keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten
Schutzgüter bestehen,
- keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder
Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (BImschG) zu beachten sind
Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Weiterhin kann von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden.
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
Ursprünglicher Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans war ein Nutzungskonflikt in der nördlichen Altstadt, indem durch das übermäßige Entstehen zahlreicher Gaststätten und Kneipenbetriebe mit Unterhaltungsaktivitäten in zunehmendem Maß die Wohnfunktion des
Gebiets gestört wurde. Ziel war: „das Wohnumfeld zu bewahren und das Wohnumfeld zu verbessern, um einer einseitigen Bevölkerungsverdünnung und unerwünschten Strukturverschiebungen in der Altstadt entgegenzuwirken.“ Der Bebauungsplan wurde daher aufgestellt, um die Zulässigkeit von gastronomischen Einrichtungen zu regeln. Daneben wurde zum Schutz des Wohnens vor weiterer Verdrängung auch festgesetzt, dass Beherbergungsbetriebe in den allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig sind. Weiterhin wurde die Art der Beheizung geregelt.
Anlass zur vierten Änderung des Bebauungsplans ist die geplante Überlassung des Pilatushauses (Obere Schmiedgasse Nrn. 64/66) im Erbbaurecht an den Verein „Altstadtfreunde e.V.“. Das Nutzungskonzept sieht unter anderem eine gastronomische Nutzung in den unteren Geschossen vor. In den oberen Geschossen sind Wohnnutzungen sowie Ausstellungs- /Büroräume für den Verein geplant. Das Pilatushaus liegt im Allgemeinen Wohngebiet, in dem gastronomische Nutzungen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4121 vom 25.02.1981, zuletzt geändert am 03.12.2012, unzulässig sind.
Das Pilatushaus ist ein Baudenkmal (Nr. 66 erbaut 1489, Erdgeschoss Sandsteinquadermauerwerk, Obergeschosse freiliegendes Fachwerk, Nr. 64 im 16. JH errichtet). Das Gebäude steht seit ca. 2001 leer und bedarf einer kostenintensiven und umfangreichen Generalsanierung. Es besteht ein hohes Interesse, die in der Altstadt vorhandenen Baudenkmäler zu erhalten, was dauerhaft nur durch eine geeignete Nutzung gewährleistet wird. Zu diesem Zweck soll das Planungsrecht angepasst werden, um damit die Zulässigkeit von der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaften für dieses Gebäude zu ermöglichen.
Des Weiteren wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beantragt, das Anwesen Geiersberg Nr. 25, auf dem sich bereits eine Kaffeerösterei befindet, als gastronomischen Betrieb zuzulassen.
Der Geiersberg Nr. 25 liegt im allgemeinen Wohngebiet Nr. 16, in dem gastronomische Nutzungen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4121 vom 25.02.1981, zuletzt geändert am 03.12.2012, unzulässig sind. Bestandsschutz gilt jedoch für die bereits vorhandenen Schank- und Speisewirtschaften. Die Kaffeerösterei am Geiersberg Nr. 25 liegt am Rande des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Am Hallertor bzw. Maxplatz und richtet sich zur Weißgerbergasse aus - einem Bereich, in dem einige solcher Gaststätten mit Bestandsschutz existieren - und damit in einem bereits gastronomisch vorgeprägten Gebiet. Die Zulassung dieser Schank- und Speisewirtschaft beeinträchtigt daher nicht das grundlegende Planungsziel des Bebauungsplans.
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS
I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4121 liegt in der nordwestlichen Altstadt unterhalb der Burg. Der Änderungsbereich der vierten Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Nrn. 528 und 529, Gemarkung Nürnberg-Sebald. die Flurstücke sind vollständig bebaut mit dem Anwesen Obere Schmiedgasse Nrn. 64/66. Bei dem Gebäude handelt es sich um das sogenannte Pilatushaus. Das Pilatushaus befindet sich giebelseitig direkt am Tiergärtnertorplatz.
Des Weiteren umfasst der Änderungsbereich auch das Flurstück Nr. 272, Gemarkung Nürnberg-Sebald. Das Flurstück ist mit dem Anwesen Geiersberg Nr. 25 überbaut und grenzt an den Geiersberg, die Weißgerbergasse und die Straße Am Hallertor bzw. den Maxplatz.
I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur Das Gebiet ist überwiegend geprägt von Wohnnutzungen. Untergeordnet finden sich entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4121 in bestimmten Bereichen des Plangebiets Schrank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes. Das 1981 verfolgte Ziel, die Bewohnerstrukturen in der Altstadt zu stabilisieren und einseitige Strukturverschiebungen zu vermeiden, wurde erreicht. Im Pilatushaus selber befanden sich bis 2011 gewerbliche Nutzungen (Büros) im Erdgeschoss und Wohnnutzungen in den oberen Geschossen, im Geiersberg Nr. 25 befindet sich im Erdgeschoss eine Kaffeerösterei und in den Obergeschossen Wohnnutzungen.
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben I.3.2.1.a. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen dar. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Da durch die vierte Änderung keine grundsätzliche Änderung der Art der baulichen Nutzung erfolgt, ist die Entwicklung auch weiterhin gegeben.
I.3.2.1.b. Bebauungspläne und Veränderungssperren Der Bebauungsplan Nr. 4121 „Nordwestliche Altstadt“ ist seit dem 25.02.1981 rechtsverbindlich. Es handelt sich um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB, der Festsetzungen lediglich zur Art der Nutzung trifft, daneben eine Festsetzung zur Beheizung (Verbrennungsverbot). Höhe, Dichte und Gestalt der Bebauung richten sich nach der umgebenden Bebauung (§ 34 BauGB) sowie teilweise nach noch fortgeltenden Baulinien. Die Art der Nutzung bestimmt der Bebauungsplan über die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten. Geregelt werden im Einzelnen die Zulässigkeit von Gaststätten, die Unzulässigkeit von Vergnügungsstätten und von Beherbergungsbetrieben in den Allgemeinen Wohngebieten. Die Regelungen zur Zulässigkeit von Gaststätten wurden bereits zweimal an aktuelle Entwicklungen angepasst. 1997 wurden die Festsetzungen für die Mischgebiete und Teile der Wohngebiete gelockert, 2004 wurden Festsetzungen zur Zulässigkeit von Freischankflächen ergänzt und Einzelhandelsbetriebe mit zulässigem Verkauf von Speisen und Getränken in Abgrenzung zu Gaststätten definiert. Die letzte Änderung aus dem Jahr 2012 regelt die Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben.
Der Bebauungsplan wurde ursprünglich auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1977 erlassen. Diese sah noch keine Möglichkeit vor, den Nutzungen, die durch die Festsetzung eines Baugebiets unzulässig werden, einen planungsrechtlichen Bestandsschutz im Bebauungsplan zu verleihen. Die entsprechende Ermächtigung dazu wurde erst mit der Novellierung der BauNVO 1990 als § 1 Abs. 10 eingeführt. Im Rahmen des Änderungsverfahrens 2012 wurde auf die zum Erlass der Änderung geltenden BauNVO von 1990 umgestellt.
Im Zuge der dritten Änderung von 2012 wurde zudem eine Neufassung des Bebauungsplanes veranlasst. Auf die Neufassung vom 03.12.2012 wurde im Amtsblatt Nr. 25 vom 12.12.2012 S. 400 hingewiesen.
Veränderungssperren bestehen im Geltungsbereich nicht.
I.3.2.1.c. Zulässigkeit von Bauvorhaben Die Zulässigkeit von Bauvorhaben beurteilt sich in Bezug zur Art der baulichen Nutzung und zu Beheizungsformen nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4121.
Höhe, Dichte und Gestalt der Bebauung richten sich nach der umgebenden Bebauung (§ 34 BauGB) sowie teilweise nach noch fortgeltenden Baulinien.
I.3.2.2. Fachplanungsrecht I.3.2.2.a. Denkmalschutz/ Bodendenkmäler Im Geltungsbereich befinden sich Bau- und Bodendenkmäler. Der Geltungsbereich liegt zudem im Ensemble „Altstadt Nürnberg“.
Die vierte Änderung des Bebauungsplans bezieht sich z.T. auf das „Pilatushaus“ (Denkmallistennr. D-5-64-000-1437). Beim Pilatushaus, auch "Haus zum geharnischten Mann" genannt, handelt es sich um ehemals zwei Handwerkerhäuser, die 1927 miteinander verbunden wurden. Es ist ein viergeschossiger Kopfbau mit dreigeschossigem Satteldach und Schleppgauben, mit polygonal vorkragendem Fachwerk-Giebeltürmchen mit Zeltdach. Das Erdgeschoss besteht aus Sandsteinquadermauerwerk, die Obergeschosse sind freiliegendes Fachwerk. Das Haus Nr. 66 ist 1489 erbaut, Giebel bzw. Giebelgeschoss wurden wohl nach 1596 verändert. Das Haus Nr. 64 wurde im 16. Jh. errichtet. Beide Gebäudeteile wurden nach Beschädigung 1945 zum Teil erneuert.
Die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben gem. Denkmalschutzgesetz (DSchG) sind auf Vorhabenebene zu beachten.
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
I.3.3.1. Eigentumsverhältnisse Das Pilatushaus befindet sich seit ca. 1927 in städtischem Besitz. Aktuell wird die Überlassung im Erbbaurecht an den Verein „Altstadtfreunde e.V.“ verhandelt. Das Anwesen Geiersberg Nr. 25 befindet sich derzeit in Privatbesitz.
I.4. PLANUNGSKONZEPT
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT Zur Umsetzung des Planungsziels ist die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung für zwei Teilbereiche zu ergänzen.
Die zulässige Art der baulichen Nutzung für den Bereich der vierten Änderung ist in der Bebauungsplan-Satzung unter § 2 Nr. 1.1 geregelt.
Gemäß zeichnerischen Festsetzungen ist das Pilatushaus einem allgemeinen Wohngebiet (WA) zuzuordnen; das Pilatushaus macht gut die Hälfte des Baugebiets aus. Es liegt direkt am Tiergärtnertor und damit an einem gastronomisch bereits vorgeprägten Platz.
An den Platz grenzen darüber hinaus die Mischgebiete MI 8 und MI 9 sowie die Allgemeinen Wohngebiete WA 1 und WA 2. Gemäß Satzung sind in den Mischgebieten (MI 8, MI 9) sowie dem allgemeinen Wohngebiet WA 2 Schank- und Speisewirtschaften allgemein zulässig. Für das allgemeine Wohngebiet WA 1 gilt dies zwar nicht, jedoch wurde für die Anwesen Obere Schmiedgasse Nr. 54, 56 und 58 bereits eine Zulässigkeit für die der Versorgung des Gebietes dienenden Schank- und Speisewirtschaften textlich festgesetzt. Diese Anwesen liegen dem Pilatushaus gegenüber ebenfalls direkt am Tiergärtnertor.
Das Anwesen Geiersberg Nr. 25 liegt im Wohngebiet 16, richtet sich jedoch zur Weißgerbergasse aus. Im WA 16 sind Schank- und Speisewirtschaften nicht zulässig – ebenso wie in allen anderen Wohngebieten (WA 17, WA 18, WA 19) entlang der Weißgerbergasse. Jedoch
wurde für die Anwesen Weißgerbergasse Nrn.16, 25, 30, 31, 33 und 37 bereits eine Zulässigkeit für die der Versorgung des Gebietes dienenden Schank- und Speisewirtschaften textlich festgesetzt.
Durch die Erweiterung der Zulässigkeit für die der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaften sowohl auf das Pilatushaus als auch auf das Anwesen Geierbergs Nr. 25 wird die Planungskonzeption des Bebauungsplans an sich nicht angetastet, vielmehr besteht die Zulässigkeit bereits für alle anderen Bereiche um das Tiergärtnertor als auch bei verschiedenen Anwesen in der Weißgerbergasse schon jetzt. Aus der direkten Umgebungssituation heraus ist ein Ausschluss gastronomischer Nutzungen im Pilatushaus als auch im Geiersberg Nr. 25 nicht zwingend und stellt beim Pilatushaus zudem eine im Sinne des Denkmalerhalts nicht sinnvolle Nutzungseinschränkung dar. Die Änderung bezieht sich zudem nur auf im Verhältnis zum Plangebiet kleine Teilflächen, so dass die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in ihrem grundsätzlichen Charakter unberührt bleibt.
I.4.2. GENDER UND DIVERSITY Da es sich nur um eine marginale Anpassung des Planungsrechts handelt, sind keine Auswirkungen auf Gender- und Diversitybelange absehbar.
I.5. ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
ART DER BAULICHEN NUTZUNG Die Bebauungsplan-Satzung unter § 2 Nr. 1.1 wird geändert, so dass ergänzend zu den Bestimmungen auch in der Oberen Schmiedgasse Nrn. 64 und 66 sowie am Geiersberg Nr. 25 die der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaften im Erd- und Kellergeschoss allgemein zulässig sind.
I.6. BETEILIGUNGEN
I.6.1. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 22.10.2020 bis 24.11.2020 statt. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht. Eine einzelne Stellungnahme eines Gewerbetreibenden ging ein, in der die Zulassung eines weiteren gastronomischen Betriebes beantragt wurde.
I.6.2. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BE- LANGE (TÖB) GEMÄSS § 4 ABS. 2 Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 22.10.2020 bis 24.11.2020 statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ging keine relevante Stellungnahme ein.
I.6.3. ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 4A ABS. 3 I.V.B. § 3 ABS. 2 BAUGB Im weiteren Verfahren zu ergänzen.
I.6.4. ERNEUTE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENT- LICHER BELANGE (TÖB) GEMÄSS § 4A ABS. 3 I.V.M. § 4 ABS. 2 BAUGB Im weiteren Verfahren zu ergänzen.
I.7. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN
(insbesondere private Belange, Abwägung noch nicht berücksichtigter Aspekte, Grundkonflikte)
In der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als auch in der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ging keine dem Planungsziel entgegenstehende Stellungnahme ein. Lediglich ein privates Interesse, einen weiteren gastronomischen Betrieb zuzulassen, der schon als Einzelhandelsbetrieb besteht, wurde beantragt. Dem privaten Interesse konnte hier gefolgt werden, da es die Grundkonzeption des Bebauungsplanes nicht gefährdet. Die Zulässigkeit des einzelnen gastronomischen Betriebes ist städtebaulich vertretbar, da in diesem Baugebiet (WA 16), als auch in den angrenzenden Baugebieten zur Weißgerbergasse schon einige Schank- und Speisewirtschaften existieren, nach § 4 BauNVO „die der Versorgung des Gebiets dienenden Schankund Speisewirtschaften“ in allgemeinen Wohngebieten allgemein zulässig wären und die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets erhalten bleibt. Auf Grund dessen kann auch davon ausgegangen werden, dass unzumutbare Störungen und Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung dort nicht zu erwarten sind und es zu keiner Bevölkerungsausdünnung und unerwünschten Strukturverschiebungen kommen wird.
I.8. KOSTEN
Durch die Planung entstehen der Stadt voraussichtlich keine Kosten.
Nürnberg, den 26.05.2021 Stadtplanungsamt
gez.
Dengler Leiter Stadtplanungsamt
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 22.07.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4471 "Eslarner Straße"
für ein Gebiet zwischen Laufamholzstraße und der Bahnlinie Nürnberg-Irrenlohe und östlich
der Eslarner Straße
Aktueller Sachstand, weiteres Vorgehen
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Rahmenplan vom 25.06.2021 Expose Bauvorhaben
Sachverhalt (kurz): Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2011 für das Gebiet "Eslarner Straße" die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4471 beschlossen. Ziel war es, das Gebiet als Standort für Dienstleistungs-, Gewerbe- und Wohnnutzung zu sichern und zu entwickeln. 2018 wurden die Planungsziele auf Grundlage des Rahmenplans vom 15.10.2018 konkretisiert und beschlossen.
Durch den Eigentümerwechsel im südlichen Planungsbereich kann dort die Entwicklung fortgesetzt werden. Das vom neuen Eigentümer, einer Projektentwicklungsgesellschaft, vorgestellte Bebauungskonzept sieht eine 5-7 geschossige Wohnbebauung vor. Insgesamt 158 Wohneinheiten sollen entstehen. Davon sind 48 Wohnungen dem geförderten Wohnungsbau vorbehalten. Öffentliche Grünflächen in Größe von 2.125 m² , mit einer übergeordneten Wegeverbindung und öffentlichen Spielflächen von 1.264 m², runden die Planung ab.
Der Rahmenplan vom 25.06.2021 liefert die Grundlage für eine Prüfung der Zulässigkeit einzureichender Vorhaben auf Basis der §§ 29 ff BauGB. Oberziel bleibt dabei die geordnete städtebauliche Entwicklung und Abarbeitung der Ziele des Baulandbeschlusses. Sind diese Ziele – auch auf andere Weise als einen städtebaulichen Vertrag- erreicht, kann von einer geordneten Entwicklung gesprochen werden. Eine Anwendung auch von § 34 BauGB ist dann denkbar.
Über die neue Entwicklung und das weitere Vorgehen wird berichtet. Auf Grundlage der vorliegenden Planung vom 25.06.2021 wird der Stadtplanungsausschuss gebeten, das weitere Vorgehen zu beschließen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Bereitstellung von Kinderspielflächen und Wohnen dient einer Stadt der kurzen Wege, die allen Alter- und Bevölkerungsgruppen zugute kommt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VII
UwA
SÖR
I. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass auf Basis des Rahmenplans zum Bebauungsplan Nr. 4471, "Eslarner Straße" vom 25.06.2021, die Entwicklung des Gebiets östlich der Eslarner Straße fortgeführt werden soll.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
II. Ein in Übereinstimmung mit dem Rahmenplan vom 25.06.2021 einzureichendes Bauvorhaben kann durch die Verwaltung isoliert beurteilt werden, wenn die grundsätzlich über einen städtebaulichen Vertrag zu erreichenden Ziel de Baulandbeschlusses auf andere Weise erreicht werden können.
Betreff: Bebauungsplan Nr. 4471 "Eslarner Straße" für ein Gebiet zwischen Laufamholzstraße
und der Bahnlinie Nürnberg-Irrenlohe und östlich der Eslarner Straße
Aktueller Sachstand, weiteres Vorgehen
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2011 für das Gebiet "Eslarner Straße" die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4471 beschlossen. Ziel der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens war es, das Gebiet als Standort für Dienstleistungs-, Gewerbe- und Wohnnutzung zu sichern und zu entwickeln. Großflächige zentrenrelevante Einzelhandelsnutzungen sollten in diesem Bereich ausgeschlossen werden. 2014 wurde es als notwendig erachtet, die Planungsziele von 2011 zu konkretisieren und das Planungsgebiet zu erweitern. Durch den Erweiterungswunsch des angrenzenden Gartenfachmarktes wurde eine neue städtebauliche Konzeption erarbeitet, die den Grundstücken eine sinnvolle städtebauliche wie auch wirtschaftliche Nutzug zuführen sollte. Hinzu kam der Bedarf der Freiwilligen Feuerwehr Laufamholz an diesem Standort zu bauen, der zu einer weiteren Überarbeitung der Planung führte. Der im Dezember 2018 beschlossene Rahmenplan zeigt eine Kompromisslösung aller konkurrierendenden Nutzungen. Unter Maßgabe der Abarbeitung von noch offenen Einzelthemen im Rahmen von Bauanträgen, konnten für den nördlichen Planungsbereich Genehmigungen nach § 34 BauGB in Aussicht gestellt werden.
Der südliche Planungsbereich ist dem Wohnungsbau vorbehalten. Im Weiteren soll im Übergang zum nördlichen Gewerbe und der Freiwillige Feuerwehr eine öffentliche Grünfläche mit einer übergeordneten Wegeverbindung, sowie öffentliche Spielflächen entstehen. Gespräche mit den damaligen Grundstückseigentümern des südlichen Planungsbereiches gestalteten sich als langwierig und schwierig. Es konnten keine zufriedenstellenden Konzepte entwickelt werden. Zwischenzeitlich wurden die Grundstücke an eine Projektentwicklungsgesellschaft verkauft. Diese kam mit einem Bebauungskonzept auf die Stadtverwaltung zu. Die Modalitäten zu der Umsetzung des vorliegenden Bebauungskonzeptes wurden innerhalb der Stadtverwaltung umfangreich abgestimmt.
Planung
Das südliche Planungsgebiet besteht aus Grundstücken der Projektentwicklungsgesellschaft und der Stadt. Die städtebaulichen Zielsetzungen, einen attraktiven Wohnstandort mit privaten und öffentlichen Grünflächen, öffentlichen Wegeverbindungen und Spielflächen zu schaffen, sollen mit dem vorliegenden Bebauungskonzept umgesetzt werden. Das Planungskonzept wurde durch ein von der Projektentwicklungsgesellschaft beauftragtes Architekturbüro erarbeitet.
Dem Flächennutzungsplan und den bisherigen Planungskonzepten entsprechend war im Zentrum der Flächen an der Eslarner Straße eine Grünverbindung mit einem kombinierten Fußund Radweg vorzusehen. Auch eine Fläche für einen Kinderspielplatz war Teil des Rahmenplans von 2018 und musste weiter berücksichtigt werden. Die Planung des Investors weicht von der 2018 vorgestellten Rahmenplanung für den südlichen Bereich der Eslarner Straße ab. Durch das Abrücken der Bebauung von der östlichen Grundstücksgrenze gelingt es, den vorhandenen Baumbestand zu erhalten. Auch nach Süden wird der Abstand zur Bahnlinie hin vergrößert. Das schafft Raum für einen bewachsenen Wall unterhalb einer Lärmschutzwand.
Die Zahl der Wohneinheiten erhöht sich im Vergleich zum Rahmenplan von 2018 von 90 WE auf 158 WE.
Durch das Konzept solitärer Baukörper kann eine hohe Dichte erreicht werden bei gleichzeitiger Durchgrünung und Erhalt vorhandener Grünstrukturen. Die übliche Breite übergeordneter Freiraumverbindungen von mindestens 15 Metern wird im Rahmenplan nicht erreicht. Aufgrund des hohen Defizits an Kinderspielflächen im Planungsbereich wurde die Planung in mehreren Schritten dahin gehend optimiert, möglichst viel öffentliche Spielplatzfläche zu ermöglichen.
Die Zielwerte des Baulandbeschlusses dienten zur Orientierung für die Optimierung der Planung. Da allerdings eine Bebaubarkeit des Grundstücks auch ohne Bebauungsplan planungsrechtlich möglich ist, waren diese nicht bindend umzusetzen. In der Gesamtschau der Planung wurde durch den Erhalt der Baumkulisse und der Begrünung entlang der Bahn eine ausreichende Grünausstattung erreicht. Besonders hervorzuheben ist die Umsetzung geförderten Wohnungsbaus von erheblicher Qualität. Im Ergebnis ist das vorliegende Bebauungskonzept städtebaulich angemessen und geeignet zu einer gelungenen städtebaulichen Entwicklung beizutragen.
Kenndaten:
Grundstücksfläche: gesamt: 11.051,07 m² privat: 8.168,41 m² städtisch: 2.882,66 m²
-
4 Wohngebäude, 5 - 7 geschossig
-
158 Wohneinheiten, davon
-
48 geförderter Wohnungsbau Haus 4
-
110 freifinanzierter Wohnungsbau Haus 1-3
-
Bruttogeschossfläche ca. 14.450 m²
-
öffentliche Grünflächen mit Wegeverbindung und Spielflächen
gesamt
-
2.125 m² davon
-
1.264 m² öffentliche Spielplatzflächen davon
-
1.132 m² uneingeschränkt nutzbare Spielfläche
-
132 m² eingeschränkte Spielfläche durch
Kronentraufbereich der Bestandsbäume
Vergleichsgröße: ausgelöster Spielflächenbedarf nach Baulandbeschluss für das Bauvorhaben wäre 1.074.4 m²
- Stellplatznachweis erfolgt in einer Tiefgarage
Bebauungskonzept
Vier leicht gegeneinander versetzte Punkthäuser, mit einer Gesamtbruttogeschossfläche von ca. 14.450 m², ermöglichen besondere Sicht- und Lichtbeziehungen innerhalb des Quartiers. Damit entsteht eine einhergehend hohe Freiraumqualität. Jedem Gebäude wird eine weitere Fassadenseite hinzugefügt, um die Anzahl der Fenster bzw. die Belichtungsmöglichkeiten zu erhöhen und die Positionierung der großen Loggien an den Ecken des Hauses zu ermöglichen. Durch die offenen Winkel der polygonal angelegten Außenwände ergeben sich für die Freisitze immer zwei unterschiedliche Blickrichtungen. Das Herausschwenken der Loggien der großen Wohnungen gibt dem jeweiligen Baukörper zusätzlich eine persönliche Note und dem
dahinterliegenden Wohnzimmer durch die großzügige Eckverglasung eine qualitätvolle Belichtung des Hauptaufenthaltsortes einer Wohnung. Die Gebäudehöhen variieren zwischen 5- 7 Geschossen.
Die polygonal angeordneten Grundrisse führen zu einer bewussten Vermeidung direkt gegenüberliegender Fassaden und somit zu einem hohen Maß an Privatsphäre für die späteren Bewohner. In einem weiteren Schritt wird jeder einzelne Solitär individuell entsprechend seiner Lage im Ensemble in Bezug auf Wohnungsschlüssel, Wohnungsgröße und deren Anordnung im Baukörper optimiert, was gleichermaßen den frei finanzierten wie auch den geförderten Wohnungen zu Gute kommt.
Durch diese Anordnung der Baukörper gelingt es, den Baumbestand zu erhalten. Ein öffentlicher Spielplatz mit einer Größe von 1332 m² wird dem bestehenden Baumbestand angeschlossen. Eine übergeordnete Freiraumverbindung für Fußgänger und Fußgängerinnen sowie Radfahrer und Radfahrerinnen wird als Ost-West-Wegeführung mit Begleitgrün geplant.
Die Freianlagen des Bauvorhabens sollen einen hochwertigen Charakter erhalten, der zum Verweilen und Erholen einlädt. Dabei müssen auch alle erforderlichen Funktionen wie Feuerwehraufstellflächen, Müll- und Fahrradaufstellplätze, Kinderspielplätze, sowie die oberirdische Erschließung der Gebäude harmonisch in die Freiflächen integriert werden.
Der öffentliche Spielplatz, wie auch der öffentliche Grünzug mit Durchwegung wird in enger Abstimmung mit SÖR, bzw. dem Jugendamt geplant. Ein besonderes Augenmerk liegt hier in der qualitativen Ausnutzung aller vorhandenen Flächen für den Spielplatz, insbesondere unter den Kronentraufen der nahen Bestandsbäume, die hier gleichzeitig als natürliche Schattenspender dienen und nicht nachhaltig geschädigt werden dürfen.
Grundsätzlich soll mit den Flächen sparsam und verantwortungsbewusst umgegangen werden. Um der Flächenversiegelung entgegen zu wirken bzw. diese zu kompensieren, wird die Tiefgaragenfläche im Erdgeschoss intensiv begrünt und mit einem Retentionsdach kombiniert, welches großes Potential hat, nahezu das gesamte Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück zu halten und für die Grünflächen nutzbar zu machen. Die oberen Hausdächer werden als ökologisch wertvolle „Naturdächer“ angelegt. Durch einen erhöhten Substrataufbau wird eine große Vielfalt für die Pflanzenauswahl geschaffen. Die Dachbegrünungen sollen damit als Biodiversitätsflächen ausgeführt werden.
Aus dem Baugrubenaushub wird entlang der Bahntrasse ein kleiner Damm angelegt, der zum einen die Funktion des Schallschutzes, kombiniert mit einer begrünten Schallschutzwand erfüllt und zum anderen auch als Biotopausgleichsfläche dient. Auf dem Damm und dessen auslaufender Böschungen ist eine Feldgehölzhecke aus einheimischen Pflanzen geplant, die Vögeln und Wildtieren Unterschlupf und Nistgelegenheiten bietet sowie als Nahrungsquelle dient. Der sich im Osten anschließende Baumbestand soll weitgehend erhalten werden, allerdings werden nach dem Baumgutachten Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich sein.
Biotopausgleich
Die Inanspruchnahme der nördlichen Flächen und Teilflächen im Süden löst einen Eingriff in die gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützten Biotope aus und erfordert einen äquivalenten Ausgleich. In der im südlichen Bereich ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche / ökologische Ausgleichsfläche, kann versucht werden, einen kleinen Anteil des Eingriffs auszugleichen. Die Größe des Eingriffs muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ermittelt werden. Um die vollständige Kompensation zu gewährleisten, müssen die Planung, Ausführung, Pflege von geeigneten Ausgleichsflächen und die dafür entstehenden Kosten in einem Konzept dargelegt werden.
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan (FNP) ist der nördliche Planungsbereich als Mischgebiet und der südliche Planungsbereich als Wohnbauland dargestellt. Die Planung würde dem nicht widersprechen.
Kosten
Für die Umsetzung des Bebauungskonzepts soll das städtische Grundstück getauscht und teilweise verkauft werden. Im Rahmen der Vertragsgestaltung werden die städtischen Belange vertraglich gesichert. Der Stadt werden voraussichtlich keine weiteren Kosten entstehen.
Fazit / Weiteres Vorgehen
In Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Fachdienststellen wurde das vorliegende Bebauungskonzept abgestimmt.
Städtischen Belange wie
-
geförderter Wohnungsbau
-
öffentliche Wegebeziehungen integriert in öffentlichen Freiflächen
-
öffentlicher Kinderspielplatz
-
Erhalt des Baumbestandes
-
Biotopausgleich
sind in der Planung berücksichtigt und werden von der Projektentwicklungsgesellschaft umgesetzt.
Unter Maßgabe vertraglicher Regelungen hinsichtlich der Grundstücksarrondierung und Lösungen zu den Einzelthemen in Rahmen von Bauanträgen, können Genehmigungen nach § 34 BauGB in Aussicht gestellt werden.
ÜBERSICHTSPLAN ZUM
BEBAUUNGSPLAN NR. 4471
g e
"ESLARNER STRASSE" W
er h S fü t r r a e ß in e Gebiet zwischen Laufamhol B e z e straße und der Bahnlinie Nürnberg-Irrenlohe und östlich der Eslarner el b a c rb a c h S e n d e r W e g
261/37 261/60 213/14 213/15 2 2 1 2 1 3 2 1 3 / 2 1 1 3 / 2 1 1 6 3 / 2 1 1 3 7 / 1 8 1 3 / 3 2 9 /2 / 0 2 2 1 1 2 2 2 3 1 2 1 / 3 3 2 1 3 / 2 5 3 1 3 / 2 1 3 6 3 / 2 1 3 3 7 / 2 1 3 2 3 8 / 1 4 3 9 2 1 / 2 3 4 0 / 1 3 4 1 / 1 3 4 / 2 3 4 / 3 4 / 4 4 5 6 213/57 213/58 215/1 215/2 2 2 1 1 5 5 /4 /5 2 2 1 2 1 5 2 2 1 5 1 2 / 5 1 1 5 / 2 / 3 1 2 1 5 2 7 / 1 2 5 1 1 8 2 / 2 1 5 1 2 2 / 5 9 2 1 2 1 5 / 2 5 0 1 / 2 1 2 5 2 1 5 2 2 / 1 2 / 5 1 1 2 2 5 2 / 3 5 1 2 / 9 5 1 / 2 / 1 3 5 3 1 2 / 0 0 2 5 1 3 / 5 4 2 1 / 5 1 2 5 / 5 3 2 / 2 1 / 5 6 3 / 3 2 2 7 3 5 / 4 8 3 1 2 5 /3 6 2 5 1 7 1 / 5 1 5 / 1 1 /1 2 3
7 5 261/11 261/22
159 161 3 260/3 261/3 261/4
261/29 261/31
1 4 4 6 a 8 1 8 1 1 0
I Bestand Gartencenter I IV integriertem Einzelhandel / Wohnen R S c t a e . l l 2 p 0 lä 0 tze 3.0 213/13 2 2 1 2 1 3 2 1 3 2 / 1 3 2 / 2 1 2 2 3 / 3 1 2 3 2 4 1 / 2 3 2 1 / 5 3 2 2 1 / 6 2 3 2 / 1 7 3 2 2 1 / 8 3 3 / 9 1 3 3 / 0 3 3 / 1 3 / 2 3 3 21 2 3 4 2/4 1 8 2 1 1 3 3/ 3 4 / 9 2 4 / 1 1 3 7 /50 2 2 1 1 3 3 / / 5 5 1 9 2 2 1 1 3 3 / / 5 6 2 0 21 2 3 1 / 3 5 / 3 61 2 2 1 1 3 3 / I 5 /6 4 2 2 2 1 1 3 3 /5 /6 5 3 2 2 1 1 3 E 3 /5 /6 6 4 r 21 w 3/65 e 213 i /6 t 6 e 213 r /67 u 21 n 3/68 g Garte 2 n 2 1 2 1 c 3 2 1 3 e / 1 4 3 / n 5 3 / 2 61 t / 3 1 e /120 r 21 2 3 2 1 / 2 1 3 7 1 3 /8 3 /9 /11 2 2 1 2 1 5 1 2 / 5 6 5 1 /7 / 5 8 /9 45.3 213 213/2
I 387 I 5 4 .0 213/3 212/10 II F F r e e u iw e i r l w lig e e hr 5.0 386/7 387/5 5 3 .0 16 386 212/8
10,00 W G e r g ü b n r s e tr it e e i : f e 3 n ,5 B 0 r m eite: 2,00m 19,00 FS EDm üp ienri i e tt gK a l J e p i i l n u f l a a ad gb t se e z ssr ntt N i d v mm ro a . m in m t 1 uH ,3 t n G u eb gn c ri sö d kS ß e 1 pS e2 i = ueÖ : n l J1 gR da. e 1 . G hZr 3 r W r äa ü e2 t n e ue nm s g n. t b r ² . e re if i e te n : B 16,6 3 0 r , e 5 i 0 te m : 2,0 G1 0m .e3s3am2tm S²p 2 ie 2 lp , l 1 ät 0 ze: 7 5 , , 0 0 0 0 4 2 2 2 4 3 HF aO uK s : 1 317.70 TieKfga an rt ae gen- HF aO uK s : 2 317.70
6 2
Haus II - FFW VVII
385/6 Eslarner Straße 212/7 212/41 212/42 2 /
Abstandsflächen Abstandsflächen 15,30 4 Abstandsflächen BMDV a gB uö 7 u ee ü rg 4 m mrc r k l o ih 0 cb äe fh mP e ßhüks r h aBs et ² r u a s iu a t l n i n uc n ed hg mo r h e w t v gw a ro i uu rl e tn d nt e an g nn cd s .a hi m g c te. h anßnahmen 0 2 4 HF aO uK s: 4317.70 HF aO uKs: 3317.70 4 Sf2üp 0rie 0Kl m plel ² aintzk iNndr.e 2r Ausgleichsfläche F BW l S ä G e ( p c e * g e i i h g e n l s e ee l ka p n i: l t m. lg b a 1 r i t t l ü f z 1 a lä :n 0 n c m z W h ² G e e N r g G ü a : n rcü z hn u bz g aurgg 1 *r . 34 : 2 u 87 2 6 n 55 . 5 d1 mmm s2t ²² 5ü ² mck²) Schallschutzwand
/ 1 2 8 1 2 2/4 2 /9 1 1 2/580 385/2 385/1 384 385 386/5 211 2 2 1 2 1 1 2 1 12 2 / 1 1 1 8 2 1/ 1 1 // 9 6 1 1 2 1 / 1 1 1 1 0 / /1 1 1 /1 2 3 21 19 1 2 2 1 1 / 1 9 1 / 1 / 4 5 7 2 1 9 9 2 1 2 / 9 1 1 /1 1 2 9 2 3 1 9 / 2 1 9 2 / 5 1 2 /1 6 /1 7 8
/ 2 2 4 7 2 / /4
NiederspannMuitntegl/-Trafo Haus I - FFW VVIIII
/ 2 3 6 2 1 2 /
6 3 8 8 3 6 4
Abstandsflächen Haus IV - EOF VVII Haus III - FFW VV
KTainetfegaragen- 04,6 a 6 1 8 1 6 4 1 1 2 1
Schallschutzwand
Schallschutzwand 1 2a 2b 8 5 261/23 261/26 261/73 261/43 261/68 261/80 261/77 8 6 261/27
G
MK
G
: / /156
M
Ö
G
E
LD
ORF, Rehhofstraße
L
A72U7
F6A
M
H
O
LZ
/61
801011 211 261/65 261/15 261/32 261/56 261/28 261
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 727/78 727/123 7 7 2 2 7 7 / / 1 1 3 2 727/65 6 4 o 7 7 7h 2 2 2 7 7 7n / / / 1 1 1e 4 4 2 9 8 9 Maßstab EU-rs_52601202_LEIZ_1744 :EMANNALP Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Wohnbebauung Eslarner Straße Luftbild 14.06.2021 KO.08.1 Marienbergstraße 94
| Legende Nutzun frei finan Wohnun geförde 387/5 Wohnun gesamt | 387/2 g Einheite |
|---|---|
| zierter 110 gsbau rter 48 gsbau 158 |
n
Haus 1 s
u
a
VII H 6 3
VI
sc_a
386/5 8
H
aus
385/1 V
sc_a
Flurstücke 385 3.522,23m2 386 4.624,18m2 386/5 2.882,66m2
11.051,07m2
Haus 4
s
385 c
_
VI b
Wohnbebauung Eslarner Straße Lageplan 14.06.2021 KO.08.2 Marienbergstraße 94
Wohnbebauung Eslarner Straße Schwarzplan 14.06.2021 KO.08.3 Marienbergstraße 94
| Flächenbilanz Grünzug Wege: 385m² Mögliche Erweiterung Grünzug Begleitgrün Weg: 476m² auf Nachbargrundstück. G Sp e i s e a lp m la tf t l z ä : che Grünzug*: 1 2 . . 2 1 6 2 4 5 m m ² ² M au ö f g N lic a h c e h b E a r r w g e ru it n e d ru s n tü g c G k. rünzug (*inkl. 110m² Nachbargrundstück) Wegbreite: 3,50m Wegbreite: 3,50m Grünstreifen Breite: 2,00m E N 1 r a 1 w c 0 e h m i b te a r ² r u g n ru g n G d r s ü tü n c z k u . g auf 1 0 ,0 Grünstreifen Breite: 2,00m 1 F S = . ü p 0 1 r i 0 e K . 0 l 1 p i m n l 3 a d ² 2 t e z + m r N 5 v 0 ² r o . % n 1 , 3 K G b ro r is ö n ß e 1 e n 2 : t r J a a u h f r e e n (= . 132m²) 0 5,00 0 Eingefasst mit Hecke und Zaun. 6 Detailabstimmung Spielgeräte 6, 1 mit Jugendamt und SÖR. 1 9 ,0 0 agen- H FO au K s : 1 317.70 Tie K f a g n a t r e Haus II - FFW VVII 22,10 7,00 Haus 2 Gesamt Spielplätze: Kronentraufe FOK: 317.70 1.332m² Gesamt: 264m² 50% = 132m² ofarT gnunnapsre-d/eleiNttiM Haus I - FFW VII VII Abstandsflächen 6 Abstandsflächen 4, 0 Abstandsflächen 15,30 Haus IV - EOF VV I I Abstandsflächen Haus 4 FOK: 317.70 Haus III - FFW Baumbestand wird nach Möglichkeit erhalten. VV D u r c h f ü h r u n g v o n V e r k e h r s s ic h e ru n gsmaßnahmen gemäß Baumgutachten Haus 3 Büro Paul notwendig. 740m² FOK: 317.70 Spielplatz Nr. 2 für Kleinkinder 200m² Ka T ie fgaragen- n te Ausgleichsfläche Schallschutzwand Schallschutzwand Schallschutzwand | Bild Nr. 1: Archivpark Nürnberg, mögliches Gestaltungsleitbild. Bild Nr. 2: Archivpark Nürnberg, mögliches Gestaltungsleitbild. Erläuterung Spielplatzflächen Die Spielplätze setzen sich aus dem großen Spielplatz Nr. 1 für Kinder von 3 bis 12 Jahren und den etwas behüteter liegenden Spielpatz Nr. 2 für Kleinkinder zusammen. Die geforderte Spielplatzfläche ist damit deutlich übererfüllt! Spielplatz Nr. 1 Auf der geplanten Spielplatzfläche Nr. 1 darf kein schädlicher Eingriff in den Wurzelbereich der Bestandsbäume stattfinden. Die Deklarierung dieses Schutzbereiches als Spiel- und Bewegungsfläche für Kinder stellt zunächst keinen negativen Eingriff dar. Aber, wenn bei der Instalation von Spielgeräten die Baumwurzeln durch die Fundamenterstellung geschädigt werden, liegt ein negativer Eingriff vor. Um diesen Umstand zu heilen, muss noch im Zuge der Spielplatzplanung der Wurzelbereich mittels Handschachtung und oder Bodenradar untersucht werden. Hierdurch können Spielgeräte und andere Ausstattungen wie Bänke zum Teil auch im Kronentraufbereich positioniert werden. | ||
|---|---|---|---|
| Projekt A Wohnbebauung Eslarner Straße, 90482 Nürnberg | rchitekt Rother Architekten Vorentwurf Forchheimer Straße 12 Freiflächengestaltungsplan mit Fotos möglicher Reverenzspielplatz 90452 Nürnberg | ||
| Bauherr Fa Instone Real Estate Development GmbH Marienbergstraße 94 90411 Nürnberg | chplanung Freianlagen Maßstab 1:500 Landschaft + Design Bayernstraße 155 Datum 29.06.2021 90478 Nürnberg | Plan-Nr. 2.0.1 | |
| Bearbeitet von HS |
Grundstücksfläche gesamt: 11.050 m² Flächenbilanz Grünzug Grundfläche Gebäude: 2.635 m² Wege: 385m² Mögliche Erweiterung Grünzug Begleitgrün Weg: 476m² auf Nachbargrundstück. Befestigte Wegeflächen: 840 m² S G p e i s e a lp m la tf t l z ä : che Grünzug*: 1 2 . . 2 1 6 2 4 5 m m ² ² M au ö f g N lic a h c e h b E a r r w g e ru it n e d ru s n tü g c G k. rünzug Intensiv begrünte Freifläche: 3.585 m² (*inkl. 110m² Nachbargrundstück) Wegbreite: 3,50m
Wegbreite: 3,50m Grünstreifen Breite: 2,00m Biotopteilfläche N-1205-002: 4.340 m² E N 1 r a 1 w c 0 e h i m b te a r ² r u g n ru g n G d r s ü tü n c z k u . g auf 1 0 ,0 Grünstreifen Breite: 2,00m 1 F E
2 t e z +
3 a d ²
1 r i 0
= S . ü
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h ic
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c h B
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ti d
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e mm: 1.125m²
t N 5 v m 0 ² r o . i % n t H , 3 K e G b r c o r i k s ö n e ß e 1 e u n 2 : n t r J d a a u Z h f a r e e u ( n n = . . 132m²) 0 5,00 B Ö i
s
s
g e K . 0 e l 1 p m i f n l a
n
i p 0
Detailabstimmung Spielgeräte 6, Dachbegrünung: 2.500 m² 1 mit Jugendamt und SÖR. 1 ,0 Baumbestandsfläche: 740 m²
Haus 1 Haus II - FFW 7,00 Öffentlicher G rünzug*: 2.125 m² FOK: 317.70 VV II 22,10 (*inkl. 110m² Nachbargrundstück) 1 G . e 3 s 3 am 2m t S ² pielplätze: H FO au K s : 2 317.70 K G r e o s n a e m n t t : r a 2 u 6 f 4 e m²
50% = 132m²
gnunnapsre-d/leeitNtiM ofarT
Haus I - FFW
VII
VII
Haus IV - EOF
VV
I Abstandsflächen Abstandsflächen Abstandsflächen 15,30 4,
I
Abstandsflächen
Haus 4 FOK: 317.70 Haus III - FFW Baumbestand wird nach Möglichkeit erhalten. Durchführung von
VV Verkehrssicherungsmaßnahmen
gemäß Baumgutachten Büro Paul notwendig. Haus 3 740m² FOK: 317.70
Spielplatz Nr. 2 für Kleinkinder 200m²
Ausgleichsfläche
Schallschutzwand Schallschutzwand Schallschutzwand
| Projekt Architekt roth Wohnbebauung Forc Eslarner Straße, 90482 Nürnberg 904 | er _ architekten Übersichtsplan Flächenbilanz hheimer Straße 12 25 Nürnberg | |
|---|---|---|
| Bauherr Fachplanu Instone Real Estate Development GmbH Sebastianstraße 31 91058 Erlangen | ng Freianlagen Maßstab 1:500 Datum 29.06.2021 | Plan-Nr. 2.1 |
| Bearbeitet von HS |
s s s o u h a c h s n 3-zi-whg 3-zi-whg e e g p el p g e e r t r m e z u ki z t ri a s
4-zi-whg 2-zi-whg
2-zi-whg
3-zi-whg
Wohnbebauung Eslarner Straße Grundriss Regelgeschoss 14.06.2021 KO.08.6 Marienbergstraße 94
g g u Baukörper 1 n z u n ETW (frei finanziert) Baukörper 2 u neuer zusammenhängender g r ü Baukörper 4 ETW (frei finanziert) b a Grünzug inkl. Baumbestand e geförderter b Wohnungsbau
Flurstücke begrünte Baukörper 3 385 3.544,23m2 Lärmschutzwand ETW (frei finanziert) 386 4.624,18m2 alter gewachsener 386/5 2.882,66m2 Baumbestand 11.051,07m2 (wird erhalten)
d n a t s e b m u a b
Kenndaten
BGF gesamt
GRZ | GFZ
Haus 1 ca. 3.815m2 (VII)
GRZ (I) 0,22
Haus 2 ca. 3.420m2 (VI)
Haus 3 ca. 2.873m2 (V)
GFZ 1,31
Haus 4 ca. 4.342m2 (VI)
ca. 14.450m2
Wohnbebauung Eslarner Straße Piktogramme BGF, Kenndaten 14.06.2021 KO.08.7 Marienbergstraße 94 Eslarner Straße, 90482 Nürnberg Grünzug 90411 Nürnberg
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 22.07.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4569
für ein Teilgebiet von St. Leonhard südlich des Frankenschnellwegs, östlich der Bertha-
von-Suttner-Straße und beiderseits der Fuggerstraße
Anlagen: Übersichtsplan
Sachverhalt (kurz): Der derzeit gültige Bebauungsplan 4569 liegt südwestlich des Zentrums von Nürnberg, innerhalb der Ringstraße und südlich des Frankenschnellwegs in der Gemarkung Gostenhof/Sündersbühl. Er setzt südlich der Fuggerstraße und östlich der Rosenplütstraße ein Mischgebiet und nördlich der Fuggerstraße ein großes Gewerbegebiet fest, welches in vier Teilgebiete (GE1 – GE4) unterteilt ist.
Es wird Beschlussfassung dahingehend vorgeschlagen, dass eine Änderung des Gebietstyps des Bebauungsplans Nr. 4569 für die festgesetzen Gewerbegebiete GE 3 und GE 4 nur dann denkbar ist, wenn die Stadt Eigentümerin maßgeblicher Flächenanteile wird. Eine gewerbliche Entwicklung im Rahmen des bestehenden Baurechts bleibt weiter ohne städtische Beteiligung möglich.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Umsetzung der städtischen Ziele wirkt sich positiv auf die Diversity Relevanz aus.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass eine Änderung des Gebietstyps des Bebauungsplans Nr. 4569 für die festgesetzen Gewerbegebiete GE 3 und GE 4 nur dann denkbar ist, wenn die Stadt Eigentümerin maßgeblicher Flächenanteile wird.
ÜBERSICHTSPLAN ZUM
BEBAUUNGSPLAN NR. 4569
für ein Teilgebiet von St. Leonhard südlich des Frankenschnellwegs, östlich der Bertha-von-Suttner-Strasse und beiderseits der Fuggerstrasse 295/7 252/12 g gge eez zz. .. B FSu acr ßhrmbeidntder gez. Weber 110/7 217/67 110/5 110/4 217/47217/69 217/61 217/65 217/66 GMKG: GOSTENHOF, 217/77 217/62 SÜNDERSBÜHL 217/63 ohne Maßstab 217/71 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs EU-rK_41601202_ALRE_9654 :EMANNALP Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
16 Untere SeiUtenntestrrea ßSeeitenstraße II11 V91 RietsRcih V est 3 strcahßsetraße 20V 18IV V12 VI1 Witschelstraße Frankenschnellweg Frankenschnellweg Bahnlinie Nürnberg - Bamberg RReeiittaacckkeerrssttrraaßß AA ee uussttrraaßßee 600 MMiittttlleerree KKaannaallssttrraaßßee Obere Kanalstraße Obere Kanal 9 s 2 traße III VI32 IV II 32 24III II II I 34IV 30V 28 271 V /5 IImmhhooffffsstt 2 rr 2 aa IV ßßee F M r i i l e it d ä h r- of AAuussttrraaßßee 30b 30aIV 28IV 26IV 2478 GE 1 G G R FZ Z 2 0 , , 4 8 IIIg Frankenschnellweg B Fr a a h nk n e li n n s i c e h n N el ü lw r e n g berg Hbf - Bamberg SpenglersStrpaeßneglerstraße RRootthheennbbuurrggeerr SSttrraaßßee KKnnaauueerrssttrraaßßee Osianderstraße Osianderstr Oaßseianderstraße Schulen 538 Schre S y c e h r r s e t y ra e ß rs e traße 270/14 GE 2 BBeerrtthhaa -- vvoonn -- SSuuttttnneerr -- SSttrraaßßee G G G E R FZ Z 2 3 0 , , 4 8 G G G R F E Z Z 2 0 , , 4 4 8 G G R FZ Z 2 0 , , 4 8 570 Rosenplütstraße Holzschuherstraß I e IIg G G M R FZ Z I 1 0 , , 1 2 6 Frankensc W hn olg e e l m lw ut e str g aße Pfinzingstraße 540 U-Bahnlinie 2 VI6 VI VI8 II V V I I 01 21 VI41 HHeessssee V ss I ttrr 6 aa 1 ßßee VI81 SchS re c y h e r r e s y te ra rs ß t e raße 59 M G G R F I Z Z 2 1 0 , , 2 6 Wolgemutstraße RRootthheennbbuurrggeerr SSttrraaßßee Frankenschnellweg BBaahhnnlliinniiee NNüürrnnbbeerrgg H -b fB -a Bmabmebrgerg II II DECKBLAKToTllw it1zs t rZaßUeM BEBAUUNGSPLAN NR. 4569 2791 BBeerrtthhaa -- vvoonn -- SSuuttttnneerr -- SSttrraaßßee SB D A EA A B AC T TB ÄR U HE B E NM IGE LA EU IDTBNR UE I S G NE B R. GT E UA I MN T T U GS N LEE G NITER SS WA N M Ü E TT R TB S N AA EL B R E DD E I R T TT E G R , P 2 4 NL . 0 A 8 Ü . 2 NR 0 1 U 0 N NB GE RS GA M T KKoollllwwiittzzssttrraaßßee Rothenburger Straße Fuggerstraße U - Bahnlinie 2 Philipp - Koerber - Weg Josef-Carl-Grund-Straße SchlachthSofcshtrlaacßhethofstraße Frankenschnellweg SScchhwwaabbaa F cc H hheerr SS F ttrraa ra ßß n ee kenschn 2 e 18 llweg 462 III III52 VI IV V94 74 54 3 7 9 11 24 20 VI11 V IV VI VI IV II VI IV IV 1 III VI71 VI51 VI31 11 3V 14 7IV 16 9IV 18 VI VI VI IV 5IV 13IV 23 19 51 IV IV 12 IV VI VI2 312 34 49I 259 Kinderg5a3rten 54 II12 92TS II 26 24 III52 IIII zu 206/2 60 02 III 16 18 III III III III II II III 16III 14III 12III 10III 20IV 12 17 19 II31 11 9 7 5 3 26 III 34VI II91 30IV 48III III III III III II II III1 III III 16bIII16a III I Schule II I I 59 259 59 329/16 206/6 206/2 II 44 5 40 II I 116 30 V II c72TS II II II II III II 14 22 16 18 Tiefgarage 19 11 III I 60II 52 296/43 III92 II 308 296/60 III53 III33 III13 II I 30bIII 28IV 260 10aIII 10V 8aIII 8III 6III 4aIII 4III 2aIII 273 53 75 I 55 3 46III TS II IIa31 40 44aII I II31 VI11 50III 5 VI5 42II VI3 II TS I 38II 36I III6 II III III 54IV 52V 50IV VI56 VI72 VI52 51 44 34II 2IV 2 I I 28II 206/6 206/2 Hp. Nbg. Rothenburger Straße III I VI4 I II I72 26IV III 52 24IV zu321 40 eluhcS 32 VI12 VI91 VI7 30I 92 Schule I III9 I 3 II53 III7 II 3 I33 II13 92 12IV VI91 VI71 VI51 II9 108aV 108 5 106V VI1 Ubf b . u R r o g t e h r e S n t - raße 29IV 27IV 25IV II92 110V 1III 3III 5III 31IV 23V II 206/2 zu 206/2 7III 9III 11III 33IV 21V I51 16I 206/6 VI VI 4 2 VI8 13III 15III 17III I9 IV7 I 12 VI IV 41 8IV VI9 III II VIa7 III VI7 III III VI I 5 II III IIIa3 III 42 3 III 40III III1 6V 4IV 2IV 48IV 46V 44III I III12 III91II71 14III 8III 6II I I I51 II31 II11 V13 I51 IIa9 II5 II3 VI1 I9 I7 17III 15III II 35 55 16 34 32 30 28 III1 III II 2IV VI9 III III 22IV 20V II 18aI I I V VI3 VI71 VI51 18IV 16IV VI7 VI5 III31 14IV III 12IV10IV V 8IV 6IV 4IV II3 2IV 10V II 8V 6 a15 8 26 4 VI15 VI VI IV IV VI III II IV IV II V 75 V V II 22III 20III 32 28II 18II 16III II II 16cII 34II 30III 14III 12III 38III 36III II I96 II III II II a1T1S V V32V12Va91V91 252/5 TS20230/9 III 2III 198VI 200VI 202VI 204VI VI63 VI83 41 01 6 21 81 61 03 III III III II II 109/10 53 194I 188 190 1 I 9 V 2 IV IV 186I 18 1 0 8 1 2 8 IV 4 IV IV VI02 VI22 VI 17 4 4 2 II VI62 82 23 31 11 12IV 10 VI T 7 V iefga V ra I ge 5 8I a V 5 I I I II 6 VI V 3 4 II 1 I 40 IV I I I V I 138IV III 136 1 IV 134 IV 73 39 274 275/8 272/3 272/5 272/4 272 272/2 272/7 272/6 G+R Bertha-von-Suttner-Straße G+R Holzschuherstraße Georg-Hager-Straße 51 Fuggerstraße 224 G+R Rosenplütstraße witzstraße 59/50 Koll 206/13 VI VI VI VI VI VI III III G+R Zweigstraße III I II 5 I 1 I 32IV1 V 3 I 0 3 III 128IV 6V 126V126a 120III 118 4 III 0 Bürgerzentr 1 u I m I 12II III zu z u 20 2 6/ 0 2 6/6 VI VI TS IV Kinder-Kultur-Zen 17 tr I um Kind2ergarten 206/2 10II VI41 8II VI 3/662 272/9 272/8 272/11 272/10 271/11 271/10 2 2 7 7 1 1 / / 3 9 271/6 271/7 271/4271/2 265/8 267/7267/10 267/8 267/2 267/12 267 26276/67/11 267/5 268 26 2 8 6 /1 8 1 /9 52/15 270/14 52/6 52/7 268/5 266/2 206/32 268/12 268/10268/8 270/15 268/15 268/14 52/1352/5 52/3 54/4 206/14 188/9 59/74 206/57 188/6 206/6 59/75 314/3 299/46 299/72 29 2 8 97/3 296/9 296/43 295/62 2 9 95 5 /3 /2 295/8 288/3 297/4296/11 296/50296/17 291/5 288/4 312/1 312/2 259/56 297/2 296/12 296/14 296/23 296/18 289 59/88 297 296/52 296/61 296/15 296/29296/30 29 2 6 9 /3 6/132 291/2 307 243/1 243/2 246 246/4 321/10 250 246/12 246/11 246/13 122 246/14 251/2 249/2 246/2 251/5 251 252/9 249 237/12 249/1 234/5 116/1 240 237/2 /6 234 237/4 237/10 237/9 109 109/10 59/49 4/432 314 291/15 59/30 243 244 308/3 246/10 311 306/1 252/2 59/90 297/7 261/2 297/5 29 59 7 /8 / 3 8 297/6 261/ 2 2 3 9 9 6 6 / / 5 2 2 9 2 61/7 1 29 9 2 6 2 6 /5 1 / 7 / 3 4 26 2 1/ 6 9 1 29 / 6 8 /24 261/1 2 4 9 2 6/ 6 38 2 0 2 6 6 / / 1 3 1 1 3 /10 261/12 /20 2 2 6 6 2 2 2 2 6 / 9 1 / 2 2 2 7 / 2 1 /1 5 0 26 2 2 2 2 6 6 /1 9 2 2 6 2 /3 / / 2 02 2 3 92 262/18 2 2 6 91/ 2 8 2 /2 92 1 2 2 / 9 3 1 9 /7 1/ 2 9 9 2 2 6 / 2 9 /19 2 2 2 9 6 9 2 2 1 2 6 / 2 8 / / / 1 1 8 0 4 262/6 292/7 /3262/5 262 2 /4 92/6 292/5 291/14 292/4 291/13 291/12 291/11 250/1 192 26 2 2/ 6 2 2 262/26 262/25 262/13 262/11 /10 262/7 321/9 246/7 246/3 252/11 252/4 254/10 252 254/9 254/11 254 256/5 255 329/16 59 262 26 / 3 24 2 2 6 63 3 / / 4 2263/3 1 19 9 3/5 3 264/9 264/11 264/4 252/3 252/10 234/16 256/6 206/18 59/57 193/8 223 266 241 2 2 2 4 4 3 0 0 9 /7 / / 9 7 240/10 237 252/5 234/ /1 7 0 /2234/8 234/13 230/26 2 2 3 3 2 0 4 30 / / 2 / 1 2 2 4 72 2 34 3 /1 0 5 / 2 2 5 1 25 6 6/2 230/1 2 9 30/2 2 0 30/15 257 2 2 2 5 3 3 9 1 1 / / 3 1 /1 7 8 7 230 2 /5 59/2 2 7 31 230/10 2 2 0 0 6 6 / / 3 4 206/47 206/17 193/7 222 266/4 240/2 11 24 0 0 /3 /5 0 24 2 0 40/8 /6 2 1 3 10/31 9 110/34 110/33 237/6 234/12 230/3 2 6 30/35230/30 230/12230/9 2 / 3 1 1 4 /19 231 2 / 3 1 1 5 /13 231/1 2 6 31/12 231/11 231/4 230/2 2 2 3 3 0/ 0 3 /11 230/4 40 206/11 39 206/12 206/48 206/8 206/73 206/72 206/74 110/27 110/32 109/15 109/18 110 237/13 233 206/25 206/64 109/24 /28 271 265/2 265/3 265/4 265/11 265/9 264 /3 264/6 264/2265/7 265/ 2 6 65/10 265 230/34 230 2 /4 3 7 0/17 230/46 231/2 231/8 231/5 231/3 230 230/8 230/29 230/40 232/6 232 265/5 296/33 296/20 296/3 296 2 /1 9 9 6/16 296/54 296/28 296 2 / 9 2 6 7 /25 291/4 296/2 296/56 296/55 230/16 230/18 217/80 217/68 217/79 109/19 110/35 232/3 232/2 206/28 206/76 110/11 110/25 110/8 217/43 206/31 109/11 109/9 109/8 28/1 110 28 /3 /2 6 28/3 110 1 /17 10/12 110/19 110/18 110/16 110/15 110/14 110/6 217/70217/59 21 2 7/4157/44 217/46 206/75 206/23 109/7 109/6 35/335 109/4 109/3 109/2 109/5 24 25 33 34 217/42 06/712
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 22.07.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 29.09.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Kraftshof (SanierungsgebietsS Kraftshof – SanKS)
Anlagen: Entscheidungsvorlage Satzungstext Broschüre "Kraftshof Abschlussdokumentation Stadterneuerung"
Sachverhalt (kurz): Die Sanierung des Gebiets Kraftshof ist abgeschlossen. Im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogrammes wurden verschiedene Baumaßnahmen finanziell unterstützt und der Ortskern aufgewertet. Eine Übersicht der durchgeführten Maßnahmen kann der beiliegenden Broschüre "Kraftshof-Abschlussdokumentation Stadterneuerung" entnommen werden.
Nach Abschluss der Maßnahmen ist nun die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets aufzuheben.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity-Themen werden projektbezogen berücksichtigt
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (AfS 22.07.2021): Der Stadtplanungsausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kraftshof (SanierungsgebietsS Kraftshof – SanKS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag (StR 29.09.2021): Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 22.07.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kraftshof (SanierungsgebietsS Kraftshof – SanKS) beschlossen.
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Kraftshof (SanierungsgebietsS Kraftshof – SanKS)
Entscheidungsvorlage
Am 2.April 2014 beschloss der Stadtrat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kraftshof. Schon zuvor hatte die Regierung von Mittelfranken die Aufnahme in das Bayerische- Städtebauförderungsprogramm genehmigt und so der Umgestaltung und Aufwertung des Ortskerns von Kraftshof die Türen geöffnet.
Schon 2011 waren Vertreterinnen und Vertreter des Kraftshofer Bundes und der Kraftshofer Bevölkerung auf die Stadtspitze zugekommen, um auf dringende Sanierungsbedarfe innerhalb Kraftshof aufmerksam zu machen und bei der Erarbeitung von Sanierungszielen mitzuwirken. Der dadurch entstandene, intensive Bürgerkontakt spielte im Beteiligungsprozess eine große Rolle.
Zu den mit der Bevölkerung erarbeiteten Entwicklungszielen zählten unter anderem die Erhaltung und Wiederherstellung des historischen Ortsbildes rund um die Wehrkirche St. Georg, eine Verlegung der dort befindlichen Parkplätze außerhalb des Ortskerns und eine Aufwertung des Spielangebots auf dem Spielplatz an der Schiestlstraße. Auch weitere mögliche Projekte wurden intensiv diskutiert, konnten jedoch auf Grund fehlender Akzeptanz der Beteiligten nicht umgesetzt werden.
Bis 2020 wurden von Seiten der Stadt im Rahmen der Städtebauförderungsphase insgesamt 556.000 Euro in die baulichen Maßnahmen und die begleitenden Beteiligungsprozesse investiert. Zusätzlich konnte im Rahmen des Bauunterhalts die Kraftshofer Hauptstraße erneuert werden. Der Freistaat beteiligte sich mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 287.800 Euro.
Zum Abschluss der Sanierung wurde eine Dokumentation erstellt, die als Anlage beiliegt.
Mit der letzten Baumaßnahme, der Umgestaltung des Spielplatzes Schiestlstraße, ist die Sanierung im Rahmen der Städtebauförderung abgeschlossen. Die Sanierungssatzung muss daher gemäß § 162 Abs. 1 BauGB wieder aufgehoben werden. Gemäß § 162 Abs. 2 BauGB hat der Aufhebungsbeschluss in Form einer Satzung zu erfolgen.
Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Nürnberg über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes Kraftshof (SanierungsgebietsS Kraftshof – SanKS) vom
8. April 2014 (Amtsblatt S. 155)
Vom ….............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), und auf Grund von § 162 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art.2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I S. 1728), folgende Satzung:
Art. 1
Die Satzung der Stadt Nürnberg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kraftshof (SanierungsgebietsS Krafshof – SanKS) vom 8. April 2014 (Amtsblatt S. 155) wird aufgehoben.
Art. 2
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Kraftshof
Abschlussdokumentation
Stadterneuerung
Impressum
Herausgeber StadtNürnberg Planungs-undBaureferat Bauhof9,90402Nürnberg
Redaktion MartinHofmann MarkusSchwendinger SimonKropf MagdalenaMandrysch
GraphischeUmsetzung undProduktion LutzKaiser,Nürnberg
Abbildungsnachweis TitelbildMSHGbR; S.6/7StadtNürnberg/AmtfürGeoinformationundBodenordnung; S.8/9LuftbildHajoDietz; S.13und17StadtNürnberg/ServiceöffentlicherRaum; S.19LuftbildHajoDietz; AlleanderenAbbildungen:StadtNürnberg/Stadtplanungsamt;
www.Stadterneuerung.Nuernberg.de Auflage:500/Sommer2021
Kraftshof
Abschlussdokumentation
Stadterneuerung
Inhalt
Ausgangslage 6
VorbereitendeUntersuchungen Handlungsfelder 8
Beteiligungsverfahren 11
Kirchenvorplatz 12
Ersatzparkplätze 15
SpielplatzinderSchiestlstraße 16
WeiterePlanungen 18
FinanzielleBetrachtung 19
Grußwort
Das Knoblauchsland ist als unbebauter Freiraum, landwirtschaftlicheFlächeundalsNaherholungsgebieteinwichtigerTeilderStadtNürnberg.Diedort teilweise noch erhaltenen dörflichen Strukturen bieten verschiedene Ansätze bezüglich räumlicher undstrukturellerVerbesserungen. Im Rahmen dieser Betrachtungen offenbarte sich für den Bereich Kraftshof der Bedarf nach einer Neugestaltung des Kirchenvorplatzes der WehrkircheSt.Georg.Dabeiwurdedeutlich,dassinundum Kraftshof weiterer Aufwertungsbedarf und Entwicklungspotenziale vorhanden sind, so dass die Untersuchungen intensiviert und im Jahr 2014 ein ausgewählter Bereich des Dorfes als Sanierungsge- NachAbschlussderArbeitenwirddeutlich,dassdie biet ausgewiesen werden konnte. Mit Hilfe des dreigenanntenProjektezueinersichtbarenVerbes- Bayerischen Städtebauförderungsprogramms war serung des Ortsbildes und der Funktionalität in es möglich, für die geplanten Maßnahmen finanzi- Kraftshofbeitragen. elleUnterstützungzuerhalten. Zur Umsetzung weiterer Projekte insbesondere zur weiträumigen Straßenneugestaltung konnte in der Die vorbereitenden Untersuchungen und der ge- Bewohnerschaft leider keine Mehrheit gefunden samte Planungsprozess wurden intensiv von der werden,sodassdieStadtNürnbergdieSanierungs- Bürgerschaft begleitet. Im Beteiligungsverfahren maßnahmenimRahmenderStädtebauförderungin konnten Kritik, Anregungen und Wünsche aus der Kraftshofnunabgeschlossenhat. Bevölkerung geäußert und in die Handlungsempfehlungenmiteinbezogenwerden. Ich darf Sie einladen, mit Hilfe dieser Broschüre einen kleinen Streifzug durch das Stadterneuerungs- Mit der Fertigstellung der vorbereitenden Untersu- gebietKraftshofzuunternehmenundsichselbstein chungenwurdefestgestellt,woMängelliegenund BildvondenerzieltenErgebnissenzumachen. wie diesen mit Investitionen im öffentlichen Raum entgegengewirktwerdenkann. BedankenmöchteichmichbeiallenbeteiligtenAk- Insgesamt entwickelte man siebzehn Maßnahmen, teurinnen und Akteuren, gerade auch beim KraftsdiederVerbesserungderStrukturundLebensquali- hofer Bund, für die kooperative Zusammenarbeit, tätinKraftshofdienensollten. die konstruktiven Ideen und die Tatkraft bei der UmsetzungderMaßnahmen. Auch mit Unterstützung der staatlichen Gelder konntenbis2019dreiMaßnahmenumgesetztwerden,diefürdieKraftshoferBevölkerungbesonders wichtig waren: die Neugestaltung des Kirchenvorplatzes, die Aufwertung des Spielplatzes „Schiestlstraße“ und die Schaffung von Ersatzparkplätzen DanielF.Ulrich entlangdesStraßenzugs„AmKressenstein“. Planungs-undBaureferentderStadtNürnberg
Ausgangslage
Der Ortsteil Kraftshof gehört zu den Dör- ImJahr2011kamdieBürgerschaft,vertreferndesKnoblauchlandes.Erwurdeschon ten durch den Kraftshofer Bund, auf die 1930 nach Nürnberg eingemeindet und Stadt Nürnberg zu und zeigte verschiedeliegt zentral zwischen den Städten Nürn- ne Handlungsbedarfe in Hinblick auf Saberg, Erlangen und Fürth inmitten von nierungsarbeiten in ihrem Ort auf. Bereits landwirtschaftlichenFlächen.Darüberhin- 2013 konnte der Nürnberger Stadtrat beaus befindet sich in südöstlicher Lage von schließen, für das zukünftige Sanierungs- KraftshofmitdemAlbrecht-Dürer-Airport gebiet, die Vorbereitenden Untersuchun- Nürnberg ein wichtiger Verkehrsknoten gendurchzuführen.SiedienenderAnalyse desGroßraums. der sozialen, strukturellen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Heute ist Kraftshof dennoch ein Beispiel undZusammenhängeinKraftshof. für einen idyllischen, ruhigen, aber auch DasvonderUntersuchungberührteGebiet stadtnahenWohnortinmittenderFreiräu- umfasste auf einer Fläche von knapp 240 medesKnoblauchslandes. Hektar 340 Wohneinheiten mit rund 790 EinwohnerinnenundEinwohner. Der bereits 1269 erstmals erwähnte Rodungsort zählte schon früh zu den ersten Bei den Untersuchungen wurde die Bevölbefestigten Außenposten der Reichsstadt kerung stark mit eingebunden. Zu den Nürnberg. Besonders geprägt wurde 17 gemeinsam erarbeiteten Entwicklungs- KraftshofdurchdieFamilieKreß(seit1530 maßnahmenzähltenunteranderemdieEr- „von Kressenstein“), welche nicht nur die haltungundWiederherstellungdeshistori- Grundherrschaft über die meisten Bauern schen Ortsbildes rund um die Wehrkirche des Dorfes innehatte, sondern auch für St.Georg,eineVerlegungderdortbefindden Bau der 1315 eingeweihten Wehrkir- lichen Parkplätze außerhalb des Ortskerns che St. Georg verantwortlich war, welche und eine Aufwertung des Spielangebots bis heute das Wahrzeichen des Ortes ist. aufdemSpielplatzanderSchiestlstraße. WährenddieKirchemitihrergrößtenteils Auch weitere mögliche Projekte wurden erhaltenen Befestigungsanlage unter Ein- intensiv diskutiert, konnten jedoch am zeldenkmalschutz steht, ist auch der ge- Ende,aufGrundfehlenderAkzeptanzder samte Ortskern und seine Häuser als En- beteiligten Bevölkerung, nicht umgesetzt sembleunterDenkmalschutzgestellt. werden.
Kirchenvorplatz
Ersatzparkplätze „AmKressenstein“
Spielplatz inderSchiestlstraße
Vorbereitende Untersuchungen Handlungsfelder
Nach erstmaliger Beratung des Stadtpla- 54 % der Befragten sahen Verbesserungsnungsausschusses über Kraftshof im Jahr bedarfimBereichderPlatzgestaltung,des 2011 erfolgte der Antrag zur Neuaufnah- VerkehrsunddesöffentlichenRaums.DarmevonKraftshofalsStadterneuerungsge- ausergabensichmehrereProjekte,vondebiet in das Bayerische Städtebauförde- nen die wichtigsten und meist gewünschrungsprogramm im November 2011. Die- ten realisiert werden konnten. Hierunter semstimmtedieRegierungvonMittelfran- fielendieoptischeundhistorischangepassken im August 2012 zu. Nachdem man in teAufwertungdeskulturellgeprägtenKirdenHaushaltsplanungen2013diefinanzi- chenvorplatzes verbunden mit der verellen Mittel zur Sanierung von Kraftshof kehrsfreienZone,dieSchaffungvonErsatzmit aufnehmen konnte, wurde die vom parkplätzen am Kressenstein und die Er- Baugesetzbuch vorgeschriebene Vorberei- neuerungundVergrößerungdesSpielplattende Untersuchung im Februar 2013 in zesinderSchiestlstraße. dieWegegeleitet. AufgrunddeshistorischenWertesdesOrts- EinebesondereRelevanzbeiderVorberei- kernsvonKraftshofundseinerbesonderen tenden Untersuchung spielte die Beteili- StellungfürdasKnoblauchsland,legteder gung der Bürgerinnen und Bürger. Hierzu Kraftshofer Bund ein besonderes Augenwurde ein offener Meinungsträgerkreis merk auf den Kirchenvorplatz der St. (MTK), bestehend aus Vertreterinnen und Georgs Kirche, dessen ungeordnetes Er- Vertretern der Landwirte und Gewerbe- scheinungsbildundverbesserungswürdiger treibenden,derSchulenundKindergärten, Zustandlängstsanierungsüberfälligwar. Jugendlichen,SeniorenundMenschenmit Behinderung,eingerichtet.DieserMTKdis- Mit großem Engagement beteiligte man kutierteininsgesamtzwölfSitzungenüber sich daher an den Diskussionen über die verschiedene Handlungsmöglichkeiten in Neugestaltung, um der Fläche mehr Auf- Kraftshof.Immerwiederwurdenauchan- merksamkeit zu verschaffen. Dies führte dereBewohnerinnenundBewohnerindie unter anderem auch zur Schaffung neuer Diskussionen,PräsentationenundVor-Ort- ParkplätzeamOrtsrand. Termine eingebunden. Darüber hinaus führte die Stadt Nürnberg Anfang Mai Die Planungen zum Spielplatz in der 2013aucheineHaushaltsbefragungdurch. Schiestlstraße, der unmittelbar am Kirch- Die dort gesammelten Erkenntnisse und weihplatzangrenzt,warenfürdenKrafts- Informationen wurden durch Expertenge- hoferBund,alsAusrichterdersehrbeliebsprächemitprofessionellenundehrenamt- tenjährlichenKirchweihebenfallsvonbelichen Vertreterinnen und Vertretern un- sonderemInteresse. terschiedlicherEinrichtungenergänzt.
EinesdervielendenkmalgeschütztenGebäudeinKraftshof
Beteiligungsverfahren
BegonnenwurdedasBeteiligungsverfahrenmitderInformationsveranstaltung der Städtebauförderung am 22. Januar 2013. Dabei wurde die Kraftshofer Bürgerschaft über die Vorbereitungen des geplanten Stadterneuerungsprozesses informiert. Eine intensive Beteiligung aller Interessierten wurdezugesichert.
Das wichtigste Instrument der Bürgerbeteiligung war der Meinungsträgerkreis(MTK),beidemeinDiskussions-undArbeitsforummitVertreterinnenundVertreterngesellschaftlicher und politischer Gruppen sowie der Bürgerschaft einge- SitzungdesMeinungsträgerkreises richtetwurde.DieersteSitzungdesMTKfandam26.Februar 2013 statt. Bei den Sitzungen konnten Vorstellungen und Ideen zu den einzelnen Handlungsfeldern eingebracht und diskutiert werden. Die Moderation des MTK leitete die Planungsgruppe Meyer-Schwab-Heckelsmüller GbR in ZusammenarbeitmitderPlanungsgruppeLandschaft. Abgesehen vom MTK wurde die Kraftshofer Bevölkerung durch eine Haushaltsbefragung zur Beteiligung angeregt. Des Weiteren bot der Internetauftritt der Stadterneuerung Kraftshof auf der städtischen Homepage die Möglichkeit, sichüberdieFortschrittedesVerfahrenszuinformieren.
Am30.Juli2013fandeineöffentlicheVeranstaltungstatt,in derbisdahinvorliegendeErgebnissevorgestelltwurden.Anschließend wurden diese Ergebnisse mit den Bürgerinnen undBürgerndiskutiert. ImMärz2014wurdenschließlichinderAbschlusspräsentation der Bürgerschaft die fertiggestellten Ergebnisse zur VoruntersuchungKraftshofsvorgestelltunddasweitereVorgehenangesprochen. AuchindenweiterenDiskussionenzurUmsetzungderSanierungsziele wurde in den Folgejahren der MTK als mitentscheidendesGremiumregelmäßigbeteiligt. Die Protokolle der jeweiligen Sitzungen wurden auf der Homepageveröffentlicht.
AbschlusspräsentationimMärz2014mit WirtschaftsreferentDr.MichaelFraas
Kirchenvorplatz
Der Kirchenvorplatz bildet nicht nur das Zentrum des denkmalgeschütztenOrtskerns,sondernistzugleichauchderOrt für Kommunikation und Begegnung in Kraftshof. Der Platz istDreh-undAngelpunktfürBürgerinnenundBürger,Kirchbesucherinnen und -besucher, Wirtshausgäste und Wochenend-Touristen, die das Flair des Ortes genießen möchten. DieshatzurFolge,dassderKirchenvorplatzunterständiger Belastung und Benutzung steht, was sich schließlich optisch bemerkbarmachte.AnvielenStellenwurdederaufgerissene BodenvorübergehenddurchAsphaltausgebessert,wasdazu führte,dassderPlatzeinigebaulicheundgestalterischeMängelaufwies.DassdieserVorplatzinkeinerWeisedemkulturellenundhistorischwichtigenWertderBefestigungsanlage nachkam,warunübersehbar. Vorher
Wie die Bürgerbefragung bestätigte, war die Erneuerung Diese Vorstellungen wurden vom Stadtplanungsamt in eiund Aufwertung des Kirchenvorplatzes eines der größten nem Planentwurf verarbeitet und in der 3. MTK-Sitzung am AnliegenderEinwohnerinnenundEinwohnervonKraftshof. 4. Juni 2013 vorgestellt und bestätigt. Der Bürgerentwurf Aus diesem Grund war Handlungsbedarf gegeben, um dem legtefest,dassaufdemPlatzlediglichnochzweiParkplätze, Kirchenvorplatz ein neues optisches Auftreten zu verleihen. davon ein Behindertenparkplatz, vorgehalten werden. Der Um auf die Wünsche der Bürgerschaft eingehen zu können restlicheBereichwirddurchPolleralsFußgängerzoneabgeund die baulichen Maßnahmen des Vorplatzes bis zum 700. grenzt.ZusätzlichwurdeauchderBodenmitunterschiedlich JubiläumderSt.GeorgsKircheimJahr2015beendenzukön- farbigenSteinenneugepflastert.DieArtderPflasterunghat nen, veranstaltete die Stadt am 22. und 23. März 2013 eine inzwischenals„KraftshoferModell“EingangindieStadtpla- PlanungswerkstattmitOrtsbegehungfürdiedirektbetroffe- nunggefunden–dieVerlegungvergleichsweisebunterGranen Anwohnerinnen und Anwohner sowie dem MTK. Ziel nite ist nun Standard im Nahfeld höchstwertiger Baudenkwar es konkrete Wünsche zu sammeln, zu sortieren und ei- male.FürdieweitereoptischeAufwertungsorgenaußerdem nenEntwurffürdieNeugestaltungdesPlatzesnachdenVor- neue Lampen, Bänke, Fahrradständer und eine Bodenhülse stellungenderBürgerinnenundBürgerzuerarbeiten. fürFahnenmasten.
Planung:Stadtplanungsamt Gesamtkosten:236.500Euro Fertigstellung:2014
BürgermeisterChristianVogel,Planungs-undBaureferentDanielF.Ulrichund ThomasSchneidervomKraftshoferBund(v.l.)
WährendderUmbaumaßnahmen Nachher:BlicküberdenrenoviertenKirchenvorplatz RichtungKraftshoferHauptstraße
Nachher
Ersatzparkplätze „Am Kressenstein“
Aufgrund der Erneuerung des Kirchenvorplatzes und der Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereiches entfielen ParkflächenfürdieanliegendeGastronomieundauswärtige Kirchenbesucherinnenund-besucher.
Da die Wehrkirche auch ein beliebter Ort für Trauungen ist und um dem Wunsch eines Ausgleichs der Parkflächen für GastronomieundVeranstaltungeninderKirchenachzukommen,erfolgtenmehrereBegehungenundSitzungenmitdem MTK, die schließlich im Dialog mit der Kraftshofer Bevölkerung zu einer Einigung führten. Bereits 2014 konnten die Baumaßnahmen für zwölf befestigte Ersatzparkplätze am östlichen Ortsrand entlang des Straßenzuges „Am Kressenstein“ abgeschlossen werden. Auf diese Weise wurde nicht nurdieParkplatzsituationaufdemKirchenvorplatzentlastet, sondernauchdieAnfahrtderParkflächeninKraftshofüber- Vorher sichtlichneuundsichergeordnet.
Planung:ServicebetriebÖffentlicherRaum Gesamtkosten:55.800Euro Fertigstellung:2014
Nachher
Spielplatz in der Schiestlstraße
Neben den Handlungsfeldern Verkehr und öffentlicher Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung 2013 zeigte RaumstandauchderBereichGrün-undSpielflächeimFokus sich,dasssichdieBürgerinnenundBürgervonKraftshofeine derSanierungsplanungen.MiteinerFlächevonknapp9.400 Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Bank-Tisch- Quadratmetern im südöstlichen Gebiet von Kraftshof bildet KombinationenundeineErweiterungdesSpielplatzangeboderSpielplatzinderSchiestlstraßedieeinzigeSpielflächeder tesfürunter6-jährigeKinderwünschten. Siedlung.DerKraftshoferBundhattesichinderVergangenheit immer wieder an der Pflege der Fläche und bei der Er- Darüber hinaus einigte man sich bei Diskussionen des MTK, gänzungvonSpielgerätenüberdasProgramm„Aus1mach bei denen auch Vertreterinnen und Vertreter der Stadtver- 3“auchfinanziellbeteiligt. waltung anwesend waren, darauf, dass die Aufwertung des SpielangebotesunddieAnpassungandieAltersstufenbis12 ImHinblickaufdieEinwohnerzahlistdieGrößederSpielflä- Jahren realisiert werden sollte. Das gesamte Projekt musste cheausreichend,jedochwarenmancheGeräteerneuerungs- zudemberücksichtigen,dassderwestlicheTeilderzugestalbedürftig und das Spielangebot für Kinder insgesamt nicht tendenFlächeunmittelbaramKirchweihplatzangrenztund mehrattraktiv.Nachwievorfehlteaußerdemeingestalteri- imOsteneingeschütztesBiotoperhaltenwerdenmusste. schesGesamtkonzeptfürdieFläche. NachzweijährigerPlanungundeinigerÜberzeugungsarbeit seitens der Stadt Nürnberg und des Kraftshofer Bundes konnteschließlichmitderUmgestaltungbegonnenwerden.
Vorher
Nachher
DasbereitsbestehendeAngebotwurdeumeineSeilbahnmit Podest,einneuesKlettergerüstmitKletterwand,Sitzflächen, neu gepflanzte Bäume und eine künstlich geschaffene „Hügellandschaft“ ergänzt. Nach der Einweihung im Juni 2020 steht den Kindern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern nuneinqualitativhochwertigerundgleichzeitigeinladender familienfreundlicherSpielplatzzurVerfügung.
Planung:ServicebetriebÖffentlicherRaum Gesamtkosten172.000Euro Fertigstellung:Juni2020
Weitere Planungen und Abschluss
Um dem Wunsch zur Optimierung des Ortsbildes lich gewesen. Diese Planungen stießen jedoch auf vonKraftshofnachzukommen,strebtedieStadtver- starken Widerstand seitens der Bürgerinnen und waltung neben diesen Projekten die Umsetzung BürgerimHinblickaufeinefinanzielleEigenbeteiliweitererMaßnahmenan.Darunterzähltenu.a.die gung, welche zum damaligen Zeitpunkt nach dem Neugestaltung des Friedhofplatzes und der Krafts- Kommunalabgabengesetz (KAG) im Raum stand. hoferHauptstraße,diedurchverschiedeneTiefbau- Nach einer Befragung der betroffenen Haushalte maßnahmenausdenletztenJahrenstarkinMitlei- undmehrerenSitzungendesMTKsmitVertreterindenschaftgezogenwordenwar. nenundVertreternderStadtNürnbergwurdedeut- Im Verbund mit einer Aufwertung des Umfeldes, lich,dassnureineMinimallösunggewünschtwar. sollte die Bushaltestelle im alten Ortskern neuge- Auf Grund dieser Erkenntnisse und nach erfolgreistaltetwerden. chen Durchführung der drei wichtigsten Baumaßnahmen,entschiedderStadtratimJahr2021dieSa- Durch diese Maßnahmen wäre der Einsatz von fi- nierungssatzungaufzuhebenunddasGebietabzunanziellenMittelausderStädtebauförderungmög- schließen.
Finanzielle Betrachtung
GeförderteBaumaßnahmen(inEuro)
| Projekt | Gesamtkosten | FörderfähigeKosten | Zuwendung | Stadtanteil |
|---|---|---|---|---|
| Kirchenvorplatz | 269.957 | 203.200 | 121.900 | 148.057 |
| Ersatzparkplätze | 55.761 | 52.500 | 31.500 | 24.261 |
| Spielplatz | 171.994 | 166.000 | 99.600 | 72.400 |
| Summe | 497.712 | 421.700 | 253.000 | 244.718 |
VorbereitungundDurchführung(inEuro)
| Projekt | Gesamtkosten | FörderfähigeKosten | Zuwendung | Stadtanteil |
|---|---|---|---|---|
| Vorbereitende Untersuchung 2013-2014 | 31.772 | 31.700 | 19.000 | 12.772 |
| Bürgerbeteiligung Kirchenvorplatz | 6.960 | 6.500 | 3.900 | 3.060 |
| Bürgerbeteiligung Hauptstraße | 5.412 | 5.300 | 3.200 | 2.212 |
| Städtebauliche Beratung2014/2016 | 9.204 | 9.200 | 5.500 | 3.704 |
| Verfügungsfonds 2014/2015 | 5.427 | 5.400 | 3.200 | 2.227 |
| Summe | 58.775 | 58.100 | 34.800 | 23.975 |
Gefördertdurch:
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 22.07.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Kulturstadt Nürnberg – Kultur in den Stadtteilen
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.12.2020
Anlagen: Antrag_Kultur Nbg_Grüne Bericht
Bericht: Im Antrag „Kulturstadt Nürnberg – Kultur in den Stadtteilen“ der Stadtratsfraktion Bündnis90 / die Grünen vom 16.12.2020 wird die Verwaltung aufgefordert, über die aktuellen Fördermöglichkeiten aus dem Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ zu berichten. Der Fokus soll dabei auf der Förderung von Kultur in sozial angespannten Quartieren liegen. Auf die grundsätzlichen Möglichkeiten der Kulturförderung im Rahmen der Stadterneuerung wird im Folgenden näher eingegangen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Hier nur allgemeiner Sachstandsbericht, Diversity-Themen werden im Rahmen konkreter Stadterneuerungsmaßnahmen berücksichtigt
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2. BM
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König ^ 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911)231-5091 90403 Nürnberg Fax: (0911)231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 16. Dezember 2020
Kulturstadt Nürnberg - Kultur in den Stadtteilen
Kultur als Teil der Stadtreparatur: Unterstützung für die Stadtteilgalerie
in St. Leonhard
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Kunst-und Kultureinrichtungen in sozial angespannten Quartieren sind adäquate Maßnahmen gegen den sogenannten „Trading-down-Effekt“, dem strukturellem Wandel, der zu einer Oualitätsverschlechterung des Standorts führen kann. Sichtbar ist dies beispielsweise an einer überproportionalen Anzahl von Billiganbietern, Wettbüros und Spielhallen, aber auch am Ladenleerstand.
Allerdings bietet die Nutzung von leerstehenden Ladenobjekten seitens der Kultur- und Kunstszene Bürgerinnen in „vernachlässigten“ Stadtteilen einen niedrigschwelligen Zugang zur Kunst und lädt zur Begegnung ein. Denn neben Straßen und Gebäuden ist kulturelles Leben auch ein Element der sogenannten, aktuell oft zitierten, Stadtreparatur.
Beispiel hierfür ist die Stadtteilgalerie in St. Leonhard. Diese entstand dank des herausragenden Engagements von Ernst Jocher, der einen ehemaligen Supermarkt in der Leopoldstraße 24 zur Galerie umgebaut hat. Seit Oktober 2014 wird hier mit einer Vielzahl von Ausstellungen und Lesungen das kulturelle Leben in St. Leonhard bereichert.
„Dank der großzügigen Überlassung der Räumlichkeiten durch die Immobilieneigentümerin ist diese kulturelle Zwischennutzung zum Wohle des Stadtteils zu einer dauerhaften Einrichtung geworden.“ (Zitat Homepage Stadterneuerung Stleonhard/Schweinau)
Nun steht die Stadtteilgalerie vor dem Aus: die bislang gewährten Fördermittel sind gestrichen und damit ist der Weiterbetrieb nicht mehr zu stemmen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
o Die Verwaltung berichtet über die aktuellen Fördermöglichkeiten aus dem Programm "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und konzentriert sich hierbei auf die Förderung von Kultur in sozial angespannten Quartieren. ® Die Verwaltung berichtet konkret über die Möglichkeiten der Unterstützung für die Stadtteilgalerie.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Bielmeier Natalie Keller Andrea Friedei Stadträtin Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende
Bericht
Kulturstadt Nürnberg – Kultur in den Stadtteilen
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.12.2020
1. Anlass
Im Antrag „Kulturstadt Nürnberg – Kultur in den Stadtteilen“ der GRÜNEN Stadtratsfraktion vom 16.12.2020 wird die Verwaltung aufgefordert, über die aktuellen Fördermöglichkeiten aus dem Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ zu berichten. Der Fokus soll dabei auf der Förderung von Kultur in sozial angespannten Quartieren liegen. In der Sitzung des Ferienausschusses am 09.02.2021 wurde für die LeonART-Galerie aus dem „Fonds für Initiativgruppen“ (2.BM-Kultur) ein Zuschuss in Höhe von 5.000,- Euro durch den Stadtrat bewilligt. Für das Haushaltsjahr 2022 wird seitens der 2.BM-Kultur eine Kostenstelle in Höhe von 5.700,- Euro für die Planungssicherheit der LeonART Galerie bei Stk beantragt.
2. Neufassung der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme 2020
Die Programme der Städtebauförderung wurden in Abstimmung zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden umfassend weiterentwickelt. Seit 2020 konzentriert sich die Förderung auf drei statt bislang sechs Programme unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte:
| Förderprogramme bis 2020 | Förderprogramme ab 2020 |
|---|---|
| Soziale Stadt | Sozialer Zusammenhalt |
| Aktive Stadt- und Ortsteilzentren | Lebendige Zentren |
| Stadtumbau | Wachstum und nachhaltige Erneuerung |
| Städtebaulicher Denkmalschutz | |
| Kleinere Städte und Gemeinden | |
| Zukunft Stadtgrün |
Als neue Fördervoraussetzung kommen Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel hinzu, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur.
3. Das Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt
Das im Antrag genannte Programm „Sozialer Zusammenhalt“ ist als Weiterentwicklung des in Nürnberg vielfach bewährten Programms „Soziale Stadt“ zu sehen. Ziel des Programms ist, benachteiligte Stadtteile aufzuwerten und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Neben rein investiven Maßnahmen unterstützt das Programm auch lokale Beteiligungs- und Koordinierungsprozesse. Programmschwerpunkte können zum Beispiel sein:
Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse durch Aufwertung und Anpassung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes Aufwertung der sozialen Infrastruktur durch Unterstützung von Einrichtungen und Angeboten für Bildung, Kultur, Gesundheit und Sport Verbesserung von Integration und Inklusion Einbindung und Motivierung der Bewohnerinnen und Bewohner durch Quartiersmanagement und Quartiersfonds
4. Fördermöglichkeiten für Kultur in Stadterneuerungsgebieten
Der integrierte Ansatz der Stadterneuerung ermöglicht im Rahmen gewisser Grenzen den Einsatz von Fördergeldern auch für kulturelle Zwecke. Wichtig ist dabei immer der Bezug zum Quartier und die Einbindung der lokalen Bevölkerung. Der Fokus liegt auf investiven Maßnahmen, über die Verfügungsfonds der Quartiersmanagements sind kleinere Zuschüsse für Projekte lokaler Initiativen realisierbar. Bei Letzteren ist eine projektbezogene einmalige und untergeordnete Förderung möglich. Fortlaufende (Personal-)kosten können nicht bezuschusst werden. Die Bandbreite der Maßnahmen wird in nachfolgenden Beispielen verdeutlicht:
Kunst am Bau
Förderfähig:
Kosten für Wettbewerbsverfahren
Errichtungskosten im Rahmen der Baukosten
Künstlerhonorare anteilig in Bezug zur Bausumme
Beispiele:
Kunstwerk „Rolihlahla“ auf dem Nelson-Mandela-Platz
Kunstwerk „Flagge zeigen“ vor dem Künstlerhaus
Kultureinrichtungen mit Quartiersbezug
Förderfähig:
Baukosten städtischer Kultureinrichtungen
Baukosten für unrentierliche private Maßnahmen
Beispiele:
Kulturwerkstatt Auf AEG
Zentralbibliothek Luitpoldhaus
Möglichkeitsraum Steinbühler Tunnel (privat)
Förderung von Initiativen über den Verfügungsfonds
Förderfähig:
Materialkosten für lokale Projekte
In geeigneten Fällen projektbezogene Personalkosten
Kosten zur Bewerbung von Aktionen (Plakate, Flyer)
Beispiele:
Materialkostenzuschuss Galerie LeonArt
Aufwandsentschädigung Stadtteillotsen St. Leonhard
Druckkosten „Geschichtswerkstatt Muggenhof“
Unterstützung durch Quartiersmanagement
Nutzung des Quartiersbüros für Ausstellungen etc.
Vermittlung zwischen Akteuren und mit Verwaltung
Beispiele:
Schaufensterausstellung Quartiersbüro Altstadt
Ausstellung „Igersmeetnürnberg“ 20 in der Südstadt
Zusammenarbeit mit KuF-Projekt „Raumkompass“
Fazit
Die Förderung von quartiersbezogener Kultur ist und bleibt fester Bestandteil der Stadterneuerung. Die Schwerpunktsetzung der Städtebauförderungsprogramme liegt dabei naturgemäß auf kommunalen Baumaßnahmen. Im Vergleich zu anderen Maßnahmen fließen in Stadterneuerungsgebieten regelmäßig die größten Fördersummen in die Finanzierung von Kulturbauten. Über Verfügungsfonds und Quartiersmanagements stehen im nicht-investiven Bereich untergeordnete Unterstützungsmöglichkeiten bereit, jedoch in sehr begrenztem Rahmen. Hier kommt der Bündelung mit anderen Zuschussmöglichkeiten, beispielsweise aus der Kulturförderung oder dem im Planungs-und Baureferat angesiedelten Fördertopf der Möglichkeitsräume, große Bedeutung zu.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 22.07.2021 öffentlich Bericht
Betreff: 50 Jahre Städtebauförderung in Bayern - Ergebnis des Bayerischen Landeswettbewerbs
Anlagen: Bericht Auslobung Landeswettbewerb Plakat Stadterneuerungsgebiet Altstadt Plakat Stadterneuerungsgebiet Galgenhof Plakat Stadterneuerungsgebiet Weststadt Urkunde
Bericht: Im Jahr 2021 feiert die Städtebauförderung ihr 50 jähriges Bestehen. Anlässlich dieses Jubiläums wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ein bayerischer Landeswettbewerb ausgelobt, bei dem sich Städte, Märkte, Gemeinden und kommunale Zusammenschlüsse mit der Darstellung von Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren in städtebaulichen Fördergebieten umgesetzt wurden, bewerben konnten.
Das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg ist diesem Aufruf gefolgt. In der Kategorie "Reaktivierung und Entwicklung" geht die Stadt Nürnberg mit dem Stadterneuerungsgebiet Weststadt als Landessieger hervor.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bericht über Wettbewerbsergebnis
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Betreff: 50 Jahre Städtebauförderung in Bayern – Ergebnis des Bayerischen Landeswettbewerbs 2021
Bericht
Im Jahr 2021 feiert die Städtebauförderung ihr 50 jähriges Bestehen. Anlässlich dieses Jubiläums wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ein bayerischer Landeswettbewerb ausgelobt. Schirmherrin war die Staatministerin Kerstin Schreyer, MdL.
Unter dem Motto „Gemeinsam Orte gestalten“ haben sich 112 Städte, Märkte, Gemeinden und interkommunale Zusammenschlüsse des Freistaates Bayern mit über 120 Wettbewerbsbeiträgen beteiligt. Gegenstand war die Darstellung von Maßnahmen in städtebaulichen Fördergebieten (Gesamtmaßnahmen), die in den vergangenen 50 Jahren mit hoher städtebaulicher, funktionaler, gestalterischer und prozessualer Qualität mit der Unterstützung der Städtebauförderung umgesetzt wurden.
Eine Bewerbung konnte unter folgenden drei Kategorien erfolgen:
-
Aktive Mitte und lebendige, attraktive Ortszentren
-
Gesellschaftliche Treffpunkte und soziale Integration
-
Reaktivierung und Entwicklung
Das Stadtplanungsamt ist dem Aufruf gefolgt und hat mit den Stadterneuerungsgebieten Altstadt, Galgenhof und Weststadt je einen Beitrag in den genannten Kategorien eingereicht.
Die eingesandten Beiträge wurden von einer Fachjury nach folgenden Kriterien (ohne Wichtung) beurteilt:
-
Umsetzung der städtebaulichen Konzepte
-
städtebauliche und funktionale Qualität der Einzelmaßnahmen
-
architektonische Qualität der Einzelmaßnahmen
-
Planungs-, Kommunikations- und Beteiligungskultur
-
Entwicklungsstrategien und Prozessqualität
Nachdem die Preisverleihung Covid-19 bedingt mehrmals verschoben werden musste, wurden am 1. Juli 2021 anlässlich der Jubiläumsfeier zum 50 jährigem Bestehen der Städtebauförderungen die Sieger jeder Kategorie geehrt. Für die Stadtverwaltung, insbesondere dem Stadtplanungsamt, erfreulich, ging in der Kategorie „Reaktivierung und Entwicklung“ das Sanierungsgebiet Weststadt als Landessieger hervor.
Auszug aus der Laudatio-Rede von Prof. Dr. Ing. Agnes Förster (Jurymitglied):
„Das Projekt Dynamik“ Nürnberger Weststadt veranschaulicht beispielhaft wie schwierige Bestandssituationen durch Re-Programmierung und städtebauliche Re-Konfiguration erneuert und revitalisiert werden können. Großmaßstäblich brachgefallene Gewerbestandorte führten zu sozialen Verwerfungen im Stadtteil. Die Nachnutzung und funktionale Integration der ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorte in den Stadttraum stellen große Herausforderungen dar.
Die Anstrengungen um den Erhalt identitätsstiftender und denkmalgeschützter Strukturen werden als vorbildhaft gewürdigt. Bestandsgebäude werden neu programmiert und baulich ergänzt, städtebauliche Fehlstellen geschickt arrondiert. Durch die Verwebung der Nachbarschaften über öffentliche Freiräume und die Schaffung sozialer und kultureller Angebote, wie beispielsweise das Kinder- und Jugendhaus TetriX oder die Kulturwerkstatt auf
AEG, entwickeln die Stadtmacher eine überzeugende Strategie, um die ehemaligen Industrieund Gewerbestandorte stadträumlich und funktional in den Stadtteil einzubinden. Darüber hinaus tragen Maßnahmen zur Aufwertung der Freiräume im gesamten Stadtteil bei.
Das Quartiersmanagement unterstützt ganz wesentlich auf dem Weg zu einem gemischt genutzten und lebenswerten zukunftsfähigen Stadtteil. Planungswettbewerbe, integrierte städtebauliche Konzepte und Studien haben die Potentiale zahlreicher Flächen erst sichtbar gemacht. Sie werden über den gesamten Stadtteil hinweg miteinander in Beziehung gesetzt. Ziel ist es hier einen zukunftsfähigen charaktervollen und gemischt genutzten Wohn- und Gewerbestandort zu entwickeln. Das Projekt „Dynamik! Weststadt“ liefert vorbildhafte Impulse zu einem wichtigen Thema der nachhaltigen Stadtentwicklung: nämlich die zukunftsfähige städtebauliche Transformation des gebauten Bestandes.“
Alle eingereichten Beiträge können in einer virtuellen Ausstellung auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr eingesehen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg haben außerdem die Möglichkeit die Wettbewerbsbeiträge der Stadt Nürnberg online unter www.stadtneuerung.nuernberg.de bzw. im Schaufenster des jeweiligen Quartiersbüros anzuschauen.
ÖÖÖ 111000
Betreff: 50 Jahre Städtebauförderung in Bayern – Ergebnis des Bayerischen Landeswettbewerbs 2021
Bericht
Im Jahr 2021 feiert die Städtebauförderung ihr 50 jähriges Bestehen. Anlässlich dieses Jubiläums wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ein bayerischer Landeswettbewerb ausgelobt. Schirmherrin war die Staatministerin Kerstin Schreyer, MdL.
Unter dem Motto „Gemeinsam Orte gestalten“ haben sich 112 Städte, Märkte, Gemeinden und interkommunale Zusammenschlüsse des Freistaates Bayern mit über 120 Wettbewerbsbeiträgen beteiligt. Gegenstand war die Darstellung von Maßnahmen in städtebaulichen Fördergebieten (Gesamtmaßnahmen), die in den vergangenen 50 Jahren mit hoher städtebaulicher, funktionaler, gestalterischer und prozessualer Qualität mit der Unterstützung der Städtebauförderung umgesetzt wurden.
Eine Bewerbung konnte unter folgenden drei Kategorien erfolgen:
-
Aktive Mitte und lebendige, attraktive Ortszentren
-
Gesellschaftliche Treffpunkte und soziale Integration
-
Reaktivierung und Entwicklung
Das Stadtplanungsamt ist dem Aufruf gefolgt und hat mit den Stadterneuerungsgebieten Altstadt, Galgenhof und Weststadt je einen Beitrag in den genannten Kategorien eingereicht.
Die eingesandten Beiträge wurden von einer Fachjury nach folgenden Kriterien (ohne Wichtung) beurteilt:
-
Umsetzung der städtebaulichen Konzepte
-
städtebauliche und funktionale Qualität der Einzelmaßnahmen
-
architektonische Qualität der Einzelmaßnahmen
-
Planungs-, Kommunikations- und Beteiligungskultur
-
Entwicklungsstrategien und Prozessqualität
Nachdem die Preisverleihung Covid-19 bedingt mehrmals verschoben werden musste, wurden am 1. Juli 2021 anlässlich der Jubiläumsfeier zum 50 jährigem Bestehen der Städtebauförderungen die Sieger jeder Kategorie geehrt. Für die Stadtverwaltung, insbesondere dem Stadtplanungsamt, erfreulich, ging in der Kategorie „Reaktivierung und Entwicklung“ das Sanierungsgebiet Weststadt als Landessieger hervor.
Auszug aus der Laudatio-Rede von Prof. Dr. Ing. Agnes Förster (Jurymitglied):
„Das Projekt Dynamik“ Nürnberger Weststadt veranschaulicht beispielhaft wie schwierige Bestandssituationen durch Re-Programmierung und städtebauliche Re-Konfiguration erneuert und revitalisiert werden können. Großmaßstäblich brachgefallene Gewerbestandorte führten zu sozialen Verwerfungen im Stadtteil. Die Nachnutzung und funktionale Integration der ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorte in den Stadttraum stellen große Herausforderungen dar.
Die Anstrengungen um den Erhalt identitätsstiftender und denkmalgeschützter Strukturen werden als vorbildhaft gewürdigt. Bestandsgebäude werden neu programmiert und baulich ergänzt, städtebauliche Fehlstellen geschickt arrondiert. Durch die Verwebung der Nachbarschaften über öffentliche Freiräume und die Schaffung sozialer und kultureller Angebote, wie beispielsweise das Kinder- und Jugendhaus TetriX oder die Kulturwerkstatt auf
AEG, entwickeln die Stadtmacher eine überzeugende Strategie, um die ehemaligen Industrieund Gewerbestandorte stadträumlich und funktional in den Stadtteil einzubinden. Darüber hinaus tragen Maßnahmen zur Aufwertung der Freiräume im gesamten Stadtteil bei.
Das Quartiersmanagement unterstützt ganz wesentlich auf dem Weg zu einem gemischt genutzten und lebenswerten zukunftsfähigen Stadtteil. Planungswettbewerbe, integrierte städtebauliche Konzepte und Studien haben die Potentiale zahlreicher Flächen erst sichtbar gemacht. Sie werden über den gesamten Stadtteil hinweg miteinander in Beziehung gesetzt. Ziel ist es hier einen zukunftsfähigen charaktervollen und gemischt genutzten Wohn- und Gewerbestandort zu entwickeln. Das Projekt „Dynamik! Weststadt“ liefert vorbildhafte Impulse zu einem wichtigen Thema der nachhaltigen Stadtentwicklung: nämlich die zukunftsfähige städtebauliche Transformation des gebauten Bestandes.“
Alle eingereichten Beiträge können in einer virtuellen Ausstellung auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr eingesehen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg haben außerdem die Möglichkeit die Wettbewerbsbeiträge der Stadt Nürnberg online unter www.stadtneuerung.nuernberg.de bzw. im Schaufenster des jeweiligen Quartiersbüros anzuschauen.
Q U A L I T Ä T !
Nürnberg - Altstadt
Ort Nürnberg
Einwohner 534.012
Regierungsbezirk Mittelfranken
Generalsanierung Künstlerhaus
Koordinierung/Steuerung Stadtplanungsamt Nürnberg
Das 1910 erbaute Künstlerhaus unterliegt
Vorbereitende Projekt 4, Nürnberg
einer wechselnden kulturpolitischen und
Untersuchungen msh Stadtplanung,
städtebaulichen Entwicklung.
Altdorf bei Nürnberg
Die Sanierung begann 1996. 2002 wurde
INSEK Büro für urbane Projekte, Leipzig
der prägnante Kopfbau fertig gestellt.
Quartiersmanagement PLANWERK, Nürnberg
Im finalen dritten Bauabschnitt sollte ein
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Topos team, Nürnberg
Konzept gefunden werden, dass Vergan-
weitere Beteiligte Planungsgruppe Landschaft,
genheit, Gegenwart und Zukunft
Nürnberg
einschließt.
Ausgangslage
Die Nürnberger Altstadt wird in zwei Sanierungsgebieten entwi-
ckelt. Die „Nördliche Altstadt“ ist geprägt durch den Hauptmarkt
mit zentralen Funktionen, die „Erlebnisachse“ zur Burg, die
Generalsanierung Künstlerhaus - 3. Bauabschnitt
Universität und große Wohnviertel. Das Gebiet „Altstadt-Süd“
zeichnet sich neben Gewerbe und Wohnbereichen durch be-
deutende Kultureinrichtungen aus. Entwicklungsschwerpunkte
sind die Qualität des öffentlichen Raums sowie die Funktionali-
tät und Identität als Großstadtzentrum. Aufgrund des hohen
Wohnanteils kommt dem Angebot an Freiflächen sowie an
sozialen und kulturellen Angeboten eine zentrale Rolle zu.
Strategien
grebnrüN tdatS © :dliB
grebnrüN tdatS © :dliB
Ein starker Fokus liegt in der Altstadt jeweils auf der Neuge-
staltung zentraler Einrichtungen der Kultur sowie der Aufwer-
tung des öffentlichen Raums. Aufgrund dichter Bebauung und
vorher
wenig Grünflächen kommt der Aktivierung kleiner Flächen als
Aktion „Essbare Stadt Nürnberg“
Aktion „Sommerlese“
grüne Orte des Verweilens besondere Bedeutung zu. Glei-
ches gilt für die bessere Erlebbarkeit der Pegnitz. Grundsätz-
lich ist es Ziel, die Bedarfe sowohl der Bevölkerung als auch
der Besucherinnen und Besucher im Blick zu behalten und die
Altstadt mit dem Qualitätsanspruch eines international bedeut-
samen Stadtzentrums zukunftsfähig weiter zu entwickeln.
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Umsetzung
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grebnrüN tdatS © :dliB
Konzeptionelles: Vorbereitende Untersuchungen, INSEK Altstadt Nürnberg,
Wettbewerb Hauptmarkt/Obstmarkt, Konzept „Altstadt ans
nachher
Wasser“, Konzept Umfeldgestaltung und Erweiterung Staats-
theater Nürnberg
Umgestaltung einer ehemaligen Scheune in der Zirkelschmidsgasse 30
Museum 22/20/18 Kühnertsgasse
Neugestaltung Kornmarkt
Öffentlicher Raum: Kontumazgarten, Südufer Insel Schütt, Cramer-Klett-Park,
Pocket Parks, Kornmarkt
Baumaßnahmen: Konservatorium, Luitpoldhaus, Museum Kühnertsgasse,
Künstlerhaus
Quartiersmanagement:
Quartiersbüro, Projekt- und Verfügungsfonds, Meinungs-
grebnrüN tdatS © :dliB
trägerkreis
Kommunale Förderprogramme:
„Mehr Grün für Nürnberg“ für private Hof-, Dach- und
Fassadenbegrünung
Ausschnitt Rahmenplan zur Erweiterung Altstadt-Süd 2017
Prozesse
Passgenaue Beteiligungskonzepte sind feste Bestandteile der
Stadtbibliothek im Bildungscampus -
Planungsprozesse. Dabei werden zunehmend Module elektro-
Zentralbibliothek
nischer Beteiligung angeboten. Städtebauliche Wettbewerbe
Zur Realisierung einer modernen nutzer-
oder Planungsworkshops gewährleisten eine hohe Qualität für
freundlichen Großstadtbibliothek mit einer
zentrale öffentliche Räume. Das Quartiersmanagement ist
breiten Palette von Lern- und Bildungsange-
grebnrüN tdatS © :dliB
sensibilisiert für lokale Themen und Bedürfnisse und speist
boten wurde das Luitpoldhaus von 2009 bis
diese in den Erneuerungsprozess ein. Die enge Zusammen-
2012 generalsaniert und baulich neugestaltet.
arbeit mit externen Akteuren und Projektentwicklern spielt
Es entstand ein lebendiges Zentrum für
eine wichtige Rolle. Im Dialog gemeinsam erarbeitete Konzep-
Bildung, Medien, Information und Kultur.
Stadtbibliothek im Bildungscampus - Zentralbibliothek
te sind ein wichtiges Werkzeug für tragfähige Lösungen.
Museum Kühnertsgasse
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Nach einer Generalsanierung b
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präsentieren seit 2011 die N
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mittelalterlichen Häuser in der
Umgestaltung Kornmarkt
Kühnertsgasse ein Museum das Bil
2002 wird der Kornmarkt
den Alltag von Handwerkern in
nach aufwändiger Umge-
früheren Jahrhunderten zeigt.
staltung eingeweiht.
Quartiersmanagement Vorbereitende Untersuchungen / Wettbewerb Hauptmarkt/Obstmarkt
Vorbereitende Untersuchungen /
Altstadt ans Wasser
Im Rahmen des Kooperationsprojekts
Altstadt-Süd Sanierungssatzung nördliche Altstadt 2012 wird ein Gestaltungswettbewerb
Sanierungssatzung Altstadt-Süd
Von 2006 bis 2010 begleitet Am 19. Mai 2010 beschließt der Stadtrat für den Hauptmarkt, den Obstmarkt und
Am 22. Juli 1998 beschließt der Stadtrat der
„koopstadt“ wird 2012 das Thema „Orte
ein Quartiersmanagement die Festlegung des Sanierungsgebietes die Ostseite des Augustinerhofes durch-
Stadt Nürnberg die förmliche Festlegung des
am Wasser“ als wichtiger Entwicklungs-
die Umsetzung der Projekte. Nördliche Altstadt. geführt. grebnrüN tdatS © :dliB
Sanierungsgebietes Altstadt-Süd. grebnrüN tdatS © :dliB
impuls für die Altstadt definiert. grebnrüN tdatS © :dliB
„Die Altstadt ist das Herz Nürnbergs. Es schlägt bis weit in die
Region hinein. Innerhalb ihres Mauerrings vereint sie eine Fülle
von Funktionen und Einrichtungen.“
Altstadt ans Wasser
Mitten in der Stadt lädt das Südufer der Insel Schütt
nach seiner Umgestaltung zum barrierefreien
Entspannen und Flanieren ein. Das Wasser der
Pegnitz ist an dieser Stelle so nah und erlebbar wie
bisher noch nirgends in der Innenstadt. Durch das
Kooperationsprojekt „koopstadt“ wurde das „Thema
Orte am Wasser“ als wichtiger Entwicklungsimpuls
für die Nürnberger Altstadt herausgefiltert. Die erste
Umsetzung war das Südufer der Insel Schütt.
Umgestaltung des südlichen Ufer der Insel Schütt
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Ausschnitt Rahmenplan „Nördliche Altstadt“ 2010
Neugestaltung Kontumazgarten
Kinderspielplatz im Kontumazgarten
Themenwoche Nördliche Altstadt
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Umgestaltung Nägelseinsplatz mit Umfeld
Parcours-Anlage im Stadtgraben
Osterfest im Burgviertel
Vom Parkplatz zum Pocket Park
In der Nonnengasse ist auf einem ehemaligen
Parkplatz eine Grünfläche entstanden, die
durch ihre ungewöhnlichen Sitz- und Liege-
möglichkeiten besticht. Vorangegangen war
eine zweistufige Bürgerbeteiligung mit einem
grebnrüN tdatS © :dliB
moderierten Planungsprozess. Nach dem
Pocket Park Hans-Sachs-Gasse ist es bereits
der zweite Bereich in der Altstadt, der zu einer
Grünfläche umgestaltet wurde. grebnrüN tdatS © :dliB
Aufwertung / Instandsetzung Cramer-Klett Park
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Pocket Park Nonnengasse
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Neubau Luitpoldhaus ©
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2012 wird die Zentral- Bil
der Insel Schütt nach seiner Bil
Jahr 2017 wird der Kontumaz-
bibliothek im Luitpolthaus Umgestaltung zum Ent- garten vor dem Hallertor direkt
eingeweiht. spannen und Flanieren ein. aus der Altstadt erreicht.
Fortschreibung Sanierungsziele Citymanagement Nördliche Altstadt Neubeauftragung Generalsanierung Künstlerhaus
INSEK Altstadt Nürnberg
Im Juli 2015 wird die Neuaktivierung Die Ergebnisse der Vorbereitenden Quartiersmanagement Altstadt Seit April 2019 wird das nördliche Baudes Stadterneuerungsgebietes Untersuchung werden bis 2016 im Seit März 2017 hat das Quartiersmanage- teil des Künstlerhauses generalsaniert. Altstadt-Süd beschlossen und die Rahmen eines Citymanagements ment seinen Sitz in der Hans-Sachs Gasse 1 Dabei wird Wert darauf gelegt, den Sanierungsziele fortgeschrieben. umgesetzt. und informiert über aktuelle Projekte. Charakter des Hauses zu erhalten. grebnrüN tdatS © :dliB
Im Juni 2012 formuliert das
INSEK Altstadt Nürnberg
Leitgedanken für künftige
Stadtentwicklungsprozesse. grebnrüN tdatS © :dliB
Maßnahmenübersicht
Sanierungsgebiete Nürnberg-Altstadt
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Maßnahme in Planung
www.altstadt.nuernberg.de
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„Haus des Spielens“
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Pocket Park Nonnengasse p
Fortschreibung Sanierungsziele
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Bevölkerung und Spiel-
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lichkeiten und Grünflächen.
Leben erweckt.
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Zukunft
Aufwertung Cramer-Klett-Park Konzept Umfeldgestaltung Staatstheater Umgestaltung Nägeleinsplatz
Umgestaltung Obstmarkt Umgestaltung Herrenschießhaus
Seit November 2019 erstrahlt der Das Ziel ist ein strategisches, städtebauliches Ab 2021 wird der Nägeleinsplatz
Mehr Grün und großzügige Fußgängerberei- Voraussichtlich ab 2024 wird das
Cramer-Klett-Park nach Sanier- Konzept zur Einbindung des Umfeldes am mit seinem Umfeld dahingehend
che - ein neues Gestaltungskonzept soll den Herrenschießhaus als neuer Ort für
ungsarbeiten wieder in seinem Staatstheater Nürnberg in den Stadtraum und aufgewertet, die Pegnitz erlebba-
Obstmarkt aufwerten und für mehr Aufent- Kinder und Jugendliche in der
alten Glanz. zur Wiederbelebung des öffentlichen Raumes. rer zu machen. gnisierF ,netketihcrastfahcsdnaL netuanopot © :dliB sueam o lo h tra B n ilre M ,n
haltsqualität sorgen. Altstadt dienen. ,grebnrüN tdatS © :dliB
M E H R W E R T !
Nürnberg - Galgenhof/Steinbühl
Ort Nürnberg
Einwohner 534.012
Regierungsbezirk Mittelfranken
Koordinierung/Steuerung Stadtplanungsamt Nürnberg
Vorbereitende Universität Erlangen-Nürnberg
Untersuchungen Lehrstuhl für Soziologie
Prof. Dr. Johann Bacher
Mikroklima am Aufseßplatz
INSEK Büro für urbane Projekte, Leipzig
2006 wurde der Aufseßplatz multi-
funktional mit zentraler Fläche ausge-
Quartiersmanagement PLANWERK, Nürnberg
baut. Als Folge des Klimawandels
Topos team, Nürnberg
heizt er im Sommer stark auf.
Um die Aufenthaltsqualität weiter zu
verbessern sind weitere Maßnahmen,
wie die Errichtung eines Wasser-
Ausgangslage
spiels sowie die Anpflanzung
Das Sanierungsgebiet liegt im Norden der Südstadt und ist
zusätzlicher Bäume geplant.
durch Mischnutzung und Wohnen geprägt. Es hat die Funktion
einer multikulturellen Drehscheibe mit hoher Integrationsleis-
tung. Trotz der Nähe zur Altstadt hat sich ein lebendiges
Stadtteilzentrum mit starker eigener Identität entwickelt. Der
Entwicklung der „Schocken“-Immobilie kommt aktuell eine
Schlüsselrolle zu. Das lokale Angebot an Grün- und Freiflä-
chen erweist sich als unzureichend und erfordert gerade an-
gesichts anhaltender Zuzüge und dynamischer baulicher Ent-
wicklungen ein besonderes Augenmerk.
Strategien
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Wesentliche Entwicklungsziele sind die Qualifizierung von
öffentlichen Frei- und Grünräumen, die Sicherung der klein-
teiligen Gewerbestruktur, die Bereitstellung eines bedarfsge-
rechten Wohnungsangebotes und die Deckung der viel-
Neugestaltung Aufseßplatz
Spielplatz Untere Mentergasse
fältigen sozial-integrativen und kulturellen Bedarfe. Mangels
größerer Entwicklungsflächen kommt kleinteiligen Maßnah-
men eine hohe Bedeutung zu. Plätze und Parks sind an
aktuellen Anforderungen, auch hinsichtlich des Klimawandels,
anzupassen. Um Trading-Down-Effekten entgegenzuwirken
ist die Steuerung der Ansiedlung von Spielhallen und Wett-
büros von hoher Bedeutung.
grebnrüN tdatS © :dliB
Umsetzung
Konzeptionelles: Vorbereitende Untersuchungen, INSEK
vorher
Nürnberger Süden, Wettbewerb Nelson-Mandela-Platz
Öffentlicher Raum: Nelson-Mandela-Platz, Südstadtpark, Freifläche Christuskirche, Aufseßplatz, Karl-Bröger-Tunnel,
Osttunnel-Durchstich
Baumaßnahmen: Südstadtforum „Service und Soziales“,
Genossenschaftsprojekt „andersWohnen“ (Wohnungsbauför-
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derung), Heumann-Areal (Sonderabschreibungen)
Quartiersmanagement: Quartiersbüro, Projekt- und Verfü-
nachher
gungsfonds
Entwicklung Heumann-Areal
Jeppe-Hein Brunnen am Aufseßplatz
Freiflächengestaltung an der Christuskirche
Kommunale Förderprogramme: „Mehr Grün für Nürnberg“
für private Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung, Aktionspro-
gramm „Klein, aber fein“
Sonstiges: Projekt „Ein neues Herz für den Nürnberger Sü-
den“ (ExWoSt), Kunstaktion „Haltestelle Kunst“
Prozesse
Passgenaue Beteiligungskonzepte sind feste Bestandteile der
grebnrüN tdatS © :dliB
Planungsprozesse. Dabei werden Module elektronischer Betei-
ligung angeboten. Städtebauliche Wettbewerbe gewährleisten
eine hohe Qualität für zentrale öffentliche Räume. Das Quar-
tiersmanagement ist sensibilisiert für lokale Themen und speist
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Einweihung Osttunnel-Durchstich
grebnrüN tdatS © :dliB
diese in den Erneuerungsprozess ein. Dabei spielen sowohl die
Kooperation mit den Arbeitskreisen und Initiativen als auch der
Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Rolle. Bei
der Entwicklung großer Brachen sind im Dialog entwickelte
Ausschnitt Entwicklungskonzept 1995
Ausschnitt Rahmen- und Maßnahmenplan 2006
Konzepte ein wichtiges Werkzeug für tragfähige Lösungen.
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Aufnahme EU-Ziel 2
tk „andersWohnen“
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Sanierungsgebiet setzen zu
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wird die Idee der Genossenschaft
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Steinbühl im Jahr 2000 in
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aufgenommen.
B ild: © L a n d s c h aft
B ild: © Rainer Sc h mi dt L a n d s „
Ergänzende Vorbereitende Wettbewerb / Neugestaltung Aufseßplatz Wettbewerb Nelson-Mandela-Platz
Vorbereitende Untersuchungen /
Installation Quartiersmanagement
Untersuchungen / Soziale Stadt Veränderte Nutzungsanforderungen sowie 2009 wird für den Nelson-Mandela-Platz ein
Von 2001 bis 2009 werden vom Quartiers-
Sanierungssatzung
1999 wird Galgenhof/Steinbühl in vernachlässigte Spiel- und Sitzmöglichkeiten städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt. Das
Am 17. April 1996 beschließt der Stadtrat
management Projekte und Veranstaltungen
das Programm „Soziale Stadt“ führen zur Entscheidung den Aufseßplatz Erscheinungsbild bedarf einer dringenden
der Stadt Nürnberg die förmliche Fest-
initiiert, Beratungen durchgeführt und Netz-
aufgenommen. neu zu gestalten. Aufwertung durch städtebauliche Neuordnung.
legung des Sanierungsgebietes. grebnrüN tdatS © :dliB g re b n rü N td a St © d: Bil
werke erfolgreich aufgebaut. grebnrüN tdatS © :dliB
„Der Nürnberger Süden hat einen Mehrwert, der
sowohl für die Gesamtstadt als auch bei der
Entwicklung des Gebiets genutzt werden muss.“
Nahtstelle zwischen
Altstadt und Südstadt
Hinterm Hauptbahnhof gelegen war der
Nelson-Mandela-Platz vor der Neuge-
staltung eine Asphaltwüste ohne Aufent-
haltsqualität. Seit September 2020 bietet
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der Platz nun 70 neue Bäume, eine groß-
zügige Rasenfläche, sichere Fahrradwege
und einen rund 400 Fahrräder fassenden
Fahrradspeicher.
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grebnrüN tdatS © :dliB grebnrüN tdatS © :dliB
Öffentliche Bemusterung Nelson-Mandela-Platz
Aktionstag am Aufseßplatz
Neugestaltung Nelson-Mandela-Platz
grebnrüN tdatS © :dliB
vorher
grebnrüN tdatS © :dliB
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nachher
Pflanzfest an der Christuskirche
Südstadtpark
Vernissage „Haltestelle Kunst“
Südstadtforum
Nach dem Erwerb einer Gewerbe-
brache durch die Stadt Nürnberg
entstand 2006 mit dem Südstadt-
forum eine örtliche Beratungs- und
Qualifizierungseinrichtung mit
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grebnrüN ,elesiE lexA © :dliB
vielfältigen Angeboten.
Die Einrichtung ist Anlaufstelle für
Information und Beratung und
lebendiger Treffpunkt für die
Bewohnerinnen und Bewohner
Eröffnung Karl-Bröger-Tunnel
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des Quartiers.
Südstadt Forum
Heumann-Areal g re
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Heumann-Areals kann ein seit td
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Jahren bestehender Gebäude- ©
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leerstand beseitigt und durch
Sonderabschreibung 370 neue
Wohnungen errichtet werden.
Gebietserweiterung Wettbewerb Richard-Wagner Platz „Ein neues Herz für die Südstadt“ Spielplatz Untere Mentergasse
INSEK Nürnberger Süden Quartiersmanagement 2017
Im Juli 2010 wird das Sanierungsgebiet Im Zusammenhang mit der Sanierung Unter dem Motto „ein neues Herz für den Auf einer zuvor gewerblich genutzten um die Flächen rund um das Opern- und des Schauspielhauses beabsichtigt die Nürnberger Süden“ bewirbt sich die Stadt Brache entsteht ein 650 qm großer Schauspielhaus sowie das Heumann- Stadt Nürnberg die Platzbereiche am Nürnberg 2011 für das Sonderprogramm des Kleinkinderspielplatz und trägt zur Areal erweitert. Staatstheater neu zu gestalten. Bundes„Innovationen für Innenstädte“. Aufwertung des Wohnumfeldes bei. grebnrüN tdatS © :dliB
2012 formuliert das INSEK In Kooperation mit dem Sanierungs-
Nürnberger Süden Leit- gebiet Gibitzenhof / Steinbühl West /
gedanken für künftige Rabus wird ein gemeinsames
Entwicklungsprozesse. Quartiersmanagement eingerichtet. grebnrüN tdatS © :dliB ned se rD ,n e tk e g re tih b n c ra rü N s tfa td a c h St d s © a n d: dt L B il al w h e R © B ild:
Maßnahmenübersicht
Sanierungsgebiet Galgenhof/Steinbühl
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Quartiersbüro
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Maßnahme abgeschlossen
Maßnahme in Planung
www.galgenhof.nuernberg.de
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Zukunft
Freifläche Christuskirche Osttunnel-Durchstich Entwicklung Schocken-Areal Aufwertung Aufseßplatz Aufwertung Kopernikusplatz 2019 werden die öffentlichen Mit dem Osttunnel-Durchstich wird Auf dem Grundstück des ehe- Der Aufseßplatz soll zu jeder Zeit Die Grünanlagen und Platzflächen Grünflächen an der Christus- am Hauptbahnhof eine weitere maligen Kaufhauses „Schocken“ im Jahr nutzbar gemacht werden des Kopernikusplatzes sollen in kirche aufgewertet. Möglichkeit geschaffen die Süd- soll ein Wohn- und Geschäfts- und nachhaltig an das Mikroklima naher Zukunft durch eine Neugestadt an die Altstadt anzubinden. haus errichtet werden. angepasst werden. staltung verbessert werden.
Nelson-Mandela-Platz
Im September 2020 eröffnet der Nelson-Mandela-
Platz. Neue Bäume, eine großzügige Rasenfläche
und Nürnbergs erstes Fahrradparkhaus sorgen glei-
chermaßen für Aufenthaltsqualität und Funktionalität. grebnrüN tdatS © :dliB
D Y N A M I K !
Nürnberg - Weststadt
Ort Nürnberg
Einwohner 534.012
Kulturwerkstatt Auf AEG
Regierungsbezirk Mittelfranken
Mit dem Erwerb und dem Umbau einer
Koordinierung/Steuerung Stadtplanungsamt Nürnberg
ehemaligen Fertigungshalle konnte ein wichtiger
Vorbereitende Büro Grosser-Seeger, Nürnberg
Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des
Untersuchungen
ehemaligen AEG-Geländes geleistet werden.
INSEK Büro für urbane Projekte, Leipzig
Die „Kulturwerkstatt Auf AEG“ beherbergt
Quartiersmanagement Bayerngrund GmbH, Nürnberg
verschiedene Einrichtungen. Das neu sanierte
msh Stadtplanung,
Gebäude bietet unter anderem einen großen
Altdorf b. Nürnberg
Veranstaltungssaal mit Foyer und Gastronomie
sowie kleinere Veranstaltungs- und Seminarräume.
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Ausgangslage
Die Nürnberger Weststadt ist geprägt durch städtebauliche
Großformen, wie den in jüngerer Vergangenheit brach
gefallenen Arealen von AEG-Electrolux oder Quelle. Aufgrund
des wirtschaftlichen Strukturwandels war das Gebiet mit
erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten konfrontiert.
Die adäquate Entwicklung der zahlreichen Potenzialflächen
bietet nun die Chance zur Deckung lokaler Bedarfe insbe-
sondere in den Bereichen öffentliches Grün, Spiel- und
Bewegungsangebote für Jung und Alt, niederschwellige
kulturelle Angebote sowie Aufenthaltsqualität und Funktion-
alität des öffentlichen Raums.
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Strategien
Grundsätzlich zielen Maßnahmen auf Neuschaffung oder
Qualifizierung lokal benötigter Angebote ab. Im Bereich der
Entwicklung der großen Brachflächen ist nicht nur die ad-
Entwicklung AEG-Areal
äquate Nachnutzung von Bedeutung, sondern auch die durch
regionale Strahlkraft erzeugte identitätsstiftende Wirkung für
den Stadtteil. Bei der Konversion des ehemaligen AEG-Nord-
areals steht die städtebauliche Qualität im Vordergrund, bei
der Revitalisierung des ehemaligen Quelle-Versandzentrums
besteht die Herausforderung in der Würdigung der denkmal-
geschützten Bausubstanz bei gleichzeitig erforderlichen
baulichen Eingriffen.
Umsetzung
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Konzeptionelles:
Vorbereitende Untersuchungen, INSEK Weststadt, Stadtlabor
Weststadt, Wettbewerb Quelle-Areale, Konzept AEG-Nord-
areal, Planungsworkshop Plärrer
Kulturwerkstatt „Auf AEG“
Öffentlicher Raum: Quellepark, Spielplatz Leiblsteg mit Wegeverbindung,
Spielplatz Fuchsloch, Bolzplatz Fuchsloch
grebnrüN tdatS © :dliB
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Baumaßnahmen:
Kulturwerkstatt Auf AEG, Jugendhaus TetriX, Aktivspielplatz
Fuchsbau, VAG-Straßenbahndepot (Sonderabschreibungen)
Aktionstag am Jamnitzer Platz
Pflanzaktion beim Stadtteilfest Gostenhof
Quartiersmanagement:
Quartiersbüro, Projekt- und Verfügungsfonds
Kommunale Förderprogramme:
„Mehr Grün für Nürnberg“ für private Hof-, Dach- und Fassa-
denbegrünung, Programm Hochbeete
grebnrüN tdatS © :dliB
Prozesse
Passgenaue Beteiligungskonzepte sind feste Bestandteile der
Entwicklung - ehemaliges VAG-Straßenbahndepot
Planungsprozesse. Bei Spielplätzen wird eine Kinderbeteili-
gung durchgeführt. Dabei werden Module elektronischer Parti-
zipation genutzt. Für den Quellepark war zur zielgruppenorien-
tierten Erfassung der individuellen Ideen ein Beteiligungsbüro
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tätig. Das Planungsbüro hat die Ergebnisse in einen Entwurf
übersetzt. Das Quartiersmanagement ist sensibilisiert für loka-
le Themen und speist diese in den Erneuerungsprozess ein.
Bei der Flächenentwicklung spielt die enge Zusammenarbeit
Ausschnitt Maßnahmenplan: Erweiterung Stadterneuerungsgebiet Weststadt
mit Eigentümern und Projektentwicklern eine wichtige Rolle.
Strukturprogramm
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Ausgewählte Projekte können n rü
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im Rahmen des Städtebau- td
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förderungsprogramms ©
© Unter dem Motto „Ein neues Gesicht
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für den Heinickeplatz“ wird 2013
„Stadtumbau West“ mit einer
eine mehrtägige offene Planungs-
erhöhten Förderquote von 80 %
werkstatt durchgeführt.
befristet gefördert werden.
Stadtlabor Weststadt
INSEK Weststadt Quartiersmanagement
Vorbereitende Untersuchungen/ Wettbewerb Quelle-Areal Grunderwerb Quellepark
Im Rahmen des Modellprojekts
Im Juni 2012 wird mit dem Im August 2012 wird zur
Sanierungssatzung Weststadt Im April 2011 wird ein städtebaulicher Die Stadt Nürnberg erwirbt
„Stadtlabor Nürnberger Weststadt“
INSEK eine Leitlinie für die Umsetzung und Begleitung
Am 23. Februar 2011 beschließt der Stadtrat Ideen- und Realisierungswettbewerb 2015 die Fläche für den zu-
wird untersucht wie die Weststadt
zukünftige Stadtentwick- der Projekte vor Ort ein
die förmliche Festlegung des Sanierungsge- für das ehemalige „Quelle-Areal“ künftigen Quartierspark. bietes Weststadt. ausgelobt. grebnrüN tdatS © :dliB
im Jahr 2050 aussehen wird. grebnrüN tdatS © :dliB
lung vorgelegt. Quartiersbüro eingerichtet. grebnrüN tdatS © :dliB
„Die Weststadt steht für die Dynamik des Umbaus und für die
Potentiale aus dem Abschied vom Industriezeitalter und zugleich
der Ankunft in der Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft.“
Schlafende Riesen wecken
Die Zielsetzung aus dem INSEK Weststadt, nimmt Bezug auf das Potential für den Stadtteil,
dass in einer bedarfsgerechten Entwicklung der
beiden großen Gewerbebrachen AEG und Quelle
liegt. Es braucht anspruchsvolle städtebauliche
und architektonische Strategien und nachhaltige
Nutzungskonzepte, um die Transformationsareals
schrittweise zu reprogrammieren.
Ehemaliges Quelleareal
Ein Quartierspark entsteht
Vom Parkplatz zum Park: Erstmals hat die
Stadt ein Grundstück erworben, um darauf
einen Park zu errichten. Als grüne Lunge
bringt der im Rahmen einer Bürgerbeteiligung
entwickelte Quellepark Jung und Alt
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zusammen und wird zum lebendigen
Treffpunkt des Quartiers.
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Spielplatz Leibsteg
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Bolzplatz Fuchsloch
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Quellepark
Stadtteilefest Muggeley
Kinder- und Jugendhaus TetriX
Das Kinder- und Jugendhaus TetriX mit Aktiv-
spielplatz Fuchsbau entstand auf einer
ehemals belasteten Gewerbebrache und
bildet einen wichtigen Baustein des lokalen
Strukturwandels. Die Einrichtung bietet
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attraktive Freizeitmöglichkeiten für Kinder und
Jugendliche aus dem Quartier. Zur
hochwertigen Ausstattung gehört unter
anderem ein voll ausgestattetes
Spielplatz Fuchsloch
Aufnahme- und Tonstudio.
Kinder- und Jugendhaus TetriX mit Aktivspielplatz Fuchsbau
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Spiel- und Bolzplatz
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Im Sommer 2016 wird der Spiel-
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und Bolzplatz am Fuchsloch
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nach einer umfassenden
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Neugestaltung eröffnet.
Kinder- und Jugendhaus TetriX Städtebauliches Konzept AEG Nord
Gebietserweiterung Kulturwerkstatt Auf AEG
Spielplatz Leiblsteg
Quellepark
Nach Abriss einer alten Pinselfabrik Das ehemalige Logistik Areal der AEG
Im Juli 2015 wird das Auf dem Südareal der ehemaligen
Zur Deckung des Spielplatz-
Auf dem ehemaligen Buspark-
entsteht an der Muggenhofer Straße soll zu einem urbanen Quartier mit
Sanierungsgebiet in AEG wird ein soziokulturelles Ange-
bedarfs ist 2016 eine
platz des Quelle-Areals
das Kinder- und Jugendhaus TetriX mit vielfältig nutzbaren Freiflächen umge-
Richtung Osten bis bot in Form eines Kulturzentrums
Erweiterung der Spielflächen
entsteht ein Quartierspark, der
dem Aktivspielplatz Fuchsbau. staltet werden. grebnrüN tdatS © :dliB
zum Plärrer erweitert. mit Werkstattcharakter umgesetzt
am Leiblsteg unumgänglich. grebnrüN tdatS © :dliB grebnrüN tdatS © :dliB
im Juli 2020 eingeweiht wird.
Maßnahmenübersicht
Sanierungsgebiet Nürnberg-Weststadt
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Bil umgestaltet werden. saniert werden.
Zukunft
Umgestaltung Jamnitzerplatz Planungsworkshop Plärrer Vorplatz Memorium Entwicklung „The Q“
Neugestaltung Heinickeplatz
Revitalisierung Volksbad
Um dem Grünflächendefizit im In einem Planungsworkshop Im Rahmen der Erweiterung Die in großen Teilen unter Denk-
Am Heinickeplatz sollen die Grün-
Im Oktober 2020 beschließt der
Stadtteil zu begegnen wird der erarbeiten 2020 vier Planungsteams des Memoriums der Nürnberger malschutz stehende Quelle soll zu
flächen und Straßenräume sowie
Stadtrat das seit mehr als 25 Jahre
Jamnitzerplatz umgestaltet. Vorschläge, den Plärrer neu zu ord- Prozesse soll der Vorplatz Wohnungen, Büros und sozialen
deren Umfeld neugestaltet werden. rutketihcrastfahcsdnaL ed.rev © :dliB
leerstehende Volksbad wiederzube-
nen und zu gestalten. einladend gestaltet werden. Einrichtungen umgebaut werden. grebnrüN tdatS © :dliB
leben und umfassend zu sanieren.