Sitzungsunterlagen
Sitzung des Werkausschusses
NürnbergBad (NüBad)
16.07.2021
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Werkausschusses NürnbergBad (NüBad)
Sitzungszeit
Freitag, 16.07.2021, 13:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Bericht über die Corona-Situation Bericht
Vogel, Christian
2. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Gutachten
NürnbergBad NüBad/003/2021
Vogel, Christian
3. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Gutachten
NürnbergBad NüBad/004/2021
Vogel, Christian
4. Bäderoffensive Bericht
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.10.2020 NüBad/005/2021
Vogel, Christian
5. Sachstandsbericht über das Volksbadprojekt Bericht
Vogel, Christian
6. Einführung eines Trans*- und Intergender-Badetags - Beschluss
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. Juli 2020 NüBad/052/2020
Vogel, Christian
6.1 Erweiterung des Angebots von Kinder-Schwimmkursen |Antrag Bericht
der Fraktion der Grünen vom 18.06.2021 und der SPD- NüBad/009/2021
Stadtratsfraktion vom 08.07.2021
Vogel, Christian Unterlagen werden nachgereicht.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.10.2020,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 16.07.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Bericht über die Corona-Situation
Bericht:
Über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bäderbetrieb und über die aktuelle Situation wird mündlich berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Von der Schließung der Bäder und den Einschränkungen im Badebetrieb sind viele Bevölkerungsschichten unterschiedlich betroffen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 16.07.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Anlagen: NürnbergBad_Kurzbericht_JAP 2020_signiert_signiert NürnbergBad_Bericht_JAP 2020_signiert_signiert
Sachverhalt (WerkA NüBad):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad wurde von der Baker Tilly Holding GmbH gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 03.06.2021 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs NüBad wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 44.265.910,75 Euro. Der Jahresverlust beträgt 7.924.000,56 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüBad zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 44.265.910,75 Euro. Der Jahresverlust beträgt 7.924.000,56 Euro.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NüBad zum 31.12.2020 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
-
Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 beträgt 44.265.910,75 Euro.
-
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 7.924.000,56 Euro ab.
-
Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit den von der Stadt geleisteten Verlustausgleichszahlungen zu verrechnen bzw. auszugleichen. Es erfolgt in Höhe des Jahresverlustes eine Einlage der Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebs (Einlagekonto).
-
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs NüBad wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben
Eigenbetrieb NürnbergBad
Nürnberg
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für
den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe-
absichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlus-
ses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, 18. Juni 2021
Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer Prof. Dr. Uebensee Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Bilanz zum 31. Dezember 2020
A K T I V A 31.12.2020 31.12.2019 P A S S I V A 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Allgemeine Rücklage 2.181.102,24 2.181
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Verlustvortrag -1.856.682,46 -1.867 Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.730,00 3
III. Jahresverlust -7.924.000,56 -6.197
II. Sachanlagen davon bereits ausgeglichene Verluste
- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und (Stadt Nürnberg) 6.733.092,00 6.208 Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grunstücken 36.683.506,76 38.165 IV. Nicht durch Eigenkapital gedecker Fehlbetrag 866.488,78 0 2. technische Anlagen und Maschinen 1.895.134,00 2.308 0,00 325 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.423.884,00 1.469 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.242.641,00 23 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 5.303.926,00 5.422 41.245.165,76 41.965 41.252.895,76 41.968 C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen 21.103,00 16
B. UMLAUFVERMÖGEN 2. sonstige Rückstellungen 400.429,74 619
421.532,74 635
I. Vorräte
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 55.782,40 54 D. VERBINDLICHKEITEN 2. Waren 8.295,79 9 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 28.618.399,23 30.313 64.078,19 63 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 126.353,55 193 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/ II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Eigenbetriebe 9.402.265,88 7.583 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 212.895,82 433 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 813.802,89 1.957 Unternehmen 103.810,54 138 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.000,00 11 5. sonstige Verbindlichkeiten 248.885,45 324 4. sonstige Vermögensgegenstände 853.642,62 150 davon aus Steuern: 1.889.341,33 2.551 EUR 116.130,17 (Vj. TEUR 134) 38.499.714,65 38.551
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 189.794,46 427
2.143.213,98 3.041 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 40.737,36 78
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.312,23 2
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 866.488,78 0
44.265.910,75 45.011 44.265.910,75 45.011
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
2020 2019 EUR TEUR
-
Umsatzerlöse 2.407.345,78 6.202 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 399.480,00 0 3. sonstige betriebliche Erträge 770.703,62 206 3.577.529,40 6.408 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.925.796,26 2.282 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.086.361,06 1.236 3.012.157,32 3.518 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 3.323.865,78 3.590 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.151.507,64 1.083 4.475.373,42 4.673 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.293.497,57 2.300 7. sonstige betrieblichen Aufwendungen 1.213.866,97 1.521 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 498.420,67 585 davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 4.233,00 (Vj. TEUR 5)
-
Ergebnis nach Steuern -7.915.786,55 -6.189 10. sonstige Steuern 8.214,01 8
-
Jahresverlust -7.924.000,56 -6.197
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Regelungen der Betriebssatzung aufgestellt.
Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund § 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22 und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung gemindert.
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet.
Gebäude werden linear abgeschrieben.
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben.
Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten EUR 250,00 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu EUR 1.000,00 betragen, werden in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wird pro Jahr zu einem Fünftel abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Vorräte
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt und berechnet.
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände.
Jahresverlust
Die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2020 einen Verlustausgleich in Höhe von EUR 6.733.092,00 für das Jahr 2020 gezahlt. Der Verlustausgleich für das Jahr 2020 wird unter dem Posten Jahresverlust ausgewiesen.
Sonderposten für Investitionszuschüsse
sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösungen und Einstellungen angesetzt und bewertet.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die sogenannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer entsprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modifizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinssatz ist der nach Maßgabe der RückAbzinsV ermittelte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Für die Berechnung wurde ein Rechnungszins von 2,30 % (Vorjahr 2,71 %), ein Gehaltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen.
Sonstige Rückstellungen
wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
AKTIVA
I. Anlagevermögen
Die Entwicklung der Bilanzposten, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Geschäftsjahr 01.01.2020 bis 31.12.2020 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
- Jan. 2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2020 1. Jan. 2020 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2020 31. Dez. 2020 31. Dez. 2019 € € € € € € € € € € €
ANLAGEVERMÖGEN
IMMATERIELLE VERMÖGENSGE-
GENSTÄNDE
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 57.720,00 6.589,00 0,00 0,00 64.309,00 55.197,00 1.382,00 0,00 56.579,00 7.730,00 2.523,00 57.720,00 6.589,00 0,00 0,00 64.309,00 55.197,00 1.382,00 0,00 56.579,00 7.730,00 2.523,00
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 80.265.005,92 109.746,73 0,00 37.744,75 80.337.007,90 42.099.730,16 1.557.823,29 4.052,31 43.653.501,14 36.683.506,76 38.165.275,76 Technische Anlagen und Maschinen 8.519.956,51 92.588,81 0,00 10.500,00 8.602.045,32 6.212.075,51 505.335,81 10.500,00 6.706.911,32 1.895.134,00 2.307.881,00 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.092.118,90 184.014,47 0,00 0,00 4.276.133,37 2.623.292,90 228.956,47 0,00 2.852.249,37 1.423.884,00 1.468.826,00 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 23.069,05 1.219.571,95 0,00 0,00 1.242.641,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.242.641,00 23.069,05 92.900.150,38 1.605.921,96 0,00 48.244,75 94.457.827,59 50.935.098,57 2.292.115,57 14.552,31 53.212.661,83 41.245.165,76 41.965.051,81 92.957.870,38 1.612.510,96 0,00 48.244,75 94.522.136,59 50.990.295,57 2.293.497,57 14.552,31 53.269.240,83 41.252.895,76 41.967.574,81
II. Umlaufvermögen
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 212.895,82 (Vorjahr EUR 433.692,19), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe in Höhe von EUR 813.802,89 (Vorjahr EUR 1.956.804,04), die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 9.000,00 (Vorjahr EUR 10.710,00) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 853.642,62 (Vorjahr EUR 149.999,79) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
2. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 3.312,23 (Vorjahr EUR 2.053,53) beinhaltet Posten diverser Softwarewartungen sowie weitere Kleinbeträge.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. EUR 40.737,36 (Vorjahr EUR 78.032,61) umfasst die abgegrenzten Einnahmen aus 20er Karten (EUR 21.137,36) sowie die abgegrenzten Einnahmen aus Gutscheinen für das Volksbad (EUR 19.600,00).
PASSIVA
I. Eigenkapital
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2020 EUR
Allgemeine Rücklagen 2.181.102,24
Verlustvortrag (1.856.682,46)
Jahresverlust (7.924.000,56)
davon bereits ausgeglichen (Stadt Nürnberg) 6.733.092,00
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 866.488,78
0,00
Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg.
II. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in Höhe von EUR 3.440.441,00 (Vorjahr EUR 3.463.531,00). Neuzusagen wurden in Höhe von T€ 21 passiviert.
2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 400.429,74 (Vorjahr EUR 618.817,21) betreffen im Wesentlichen die Rückstellung für ausstehende Rechnungen mit EUR 134.554,39 (Vorjahr EUR 277.456,68), Rückstellung für offenen Urlaub mit TEUR 56.948,12 (Vorjahr TEUR 75.109,95) und geleistete Überstunden mit EUR 75.749,09 (Vorjahr EUR 186.899,38) sowie Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand mit EUR 59.506,00 (Vorjahr EUR 59.140,00).
III. Verbindlichkeiten
1. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeitenspiegel
Restlaufzeit bis zu einem zwischen einem und Stand zum Stand zum Jahr fünf Jahren über fünf Jahre 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.948.144,51 7.693.642,64 18.976.612,08 28.618.399,23
Vorjahr 1.779.769,79 7.693.642,64 20.840.022,74 30.313.435,14
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 126.353,55 0,00 0,00 126.353,55
Vorjahr 193.349,47 0,00 0,00 193.349,47
Verbindlichkeiten gegenüber der 9.402.265,88 0,00 0,00 9.402.265,88 Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
Vorjahr 7.582.971,23 0,00 0,00 7.582.971,23
Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen Unternehmen 103.810,54 0,00 0,00 103.810,54
Vorjahr 137.662,67 0,00 0,00 137.662,67
Sonstige Verbindlichkeiten 248.885,45 0,00 0,00 248.885,45
Vorjahr 323.705,13 0,00 0,00 323.705,13
Gesamt 11.863.312,06 7.693.642,64 18.976.612,08 38.499.714,65
Vorjahr Gesamt 10.017.458,26 7.693.642,64 20.840.022,74 38.551.123,64
- Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt
Nürnberg
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von EUR 9.402.265,88 (Vorjahr EUR 7.582.971,23). Diese betreffen im Wesentlichen den Saldo des Betriebsmittelkontos zum Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 9.281.372,69 den sonstigen Verbindlichkeiten und in Höhe von EUR 120.893,19 den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
4. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 248.885,45 (Vorjahr EUR 323.705,13) enthalten im Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 130.837,23 sowie Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von EUR 91.642,54.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Umsatzerlöse
EUR
Erlöse Schwimmbad 921.236,93 Erlöse Sauna 433.587,26 Erlöse Schulreferat 618.495,57 Erlöse Vereine 261.872,61 Erlöse Schwimmkurse -26,63 Erlöse Aquafitness 725,15 Erlöse sonstige Nutzer 16.033,29 Erlöse Badenebenartikel 7.378,66 Erlöse Eisverkauf 446,04 Erlöse sonstige 13.843,53 Erträge Pachten/Vermietung 45.429,88 Erträge Nebenkosten 18.099,31 Erträge Solarien 735,33 Erträge Automaten 536,81 Erträge Wohnungen Miete 6.684,59 Erträge Sachkostenersatz 62.267,45
2.407.345,78
2. Aktivierte Leistungen 399.480,00
3. sonstige betriebliche Erträge
EUR
Erträge aus Corona bedingten Zuschüssen 634.733,33 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 118.358,00 Erträge Personalkostenerstattung 7.440,00 Erträge Schadensersatz 1.577,50 sonstige Erträge 8.594,79
770.703,62
4. Materialaufwand
EUR Aufwendungen für RHB-Stoffe: a) Aufwendungen für Brennstoffe 663.561,70
b) Aufwendungen für Strom 703.274,78
c) Aufwendungen für Wasser 266.253,15
d) Schmutz- und Niederschlagswasser 228.795,05
e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe 63.911,58
1.925.796,26
EUR
Aufwendungen für bezogene Leistungen:
a) Instandhaltungskosten 773.752,12
b) Fremdreinigung 312.608,94
1.086.361,06
5. Personalaufwand
EUR
a) Löhne und Gehälter 3.323.865,78
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 1.151.507,64
4.475.373,42
Bei dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 305.086,56 (Vorjahr EUR 254.116,53) für die Altersversorgung der Mitarbeiter enthalten.
6. Abschreibungen
EUR Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 1.382,00 Abschreibungen auf Gebäude 921.311,69 Abschreibungen auf Ausstattungen 1.347.646,55 Sofortabschreibung GWG 23.157,33
2.293.497,57
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
EUR
Instandhaltungskosten 18.938,67 Versicherungen 35.099,87 Miete, Maschinen 50.732,99 Reisekosten 7.122,96 Kraftfahrzeugkosten 6.950,66 Werbe- und Vertreterkosten 5.704,70 Bücher, Zeitschriften 5.847,39 Nicht abzugsfähige Vorsteuer -4.417,76 Bürobedarf 7.763,51 Portokosten 1.001,25 Telefonkosten 6.162,23 Veranstaltungen 720,38 Straßenreinigungsgebühr 17.473,02 Abfallgebühr 15.931,88 Mitgliedsbeiträge 1.420,00 Gebühren 54.230,94 Verwertung, Entsorgung 12.394,70 Fremdleistungen allgemein 1.940,21 Gutachten/Untersuchungen 3.409,91 Abschluss- und Prüfungskosten 15.606,48 Rechts- und Beratungskosten 13.913,80 Kassendienst 102.298,15 Geldtransportkosten 2.125,82 Nebenkosten des Geldverkehrs 28.069,82 Bewachung/Sicherheit 39.488,93 Wäschereinigung 446,57 Schädlingsbekämpfung 2.012,60 Gärtnereileistungen 123.893,56 Winterdienst 23.255,70 Wartung 3.334,90 Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 552.513,82 Abbruchkosten 5.106,90 Werkzeuge und Kleingeräte 11.128,89 Übriger betrieblicher Aufwand 1.891,78 Diverser Aufwand 40.351,74
1.213.866,97
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
EUR
Aufzinsung sonstige Rückstellungen 4.233,00
Darlehens-/Kontokorrentzinsen 494.187,67
498.420,67
9. Sonstige Steuern
EUR
Grundsteuern 8.138,25
Kfz-Steuer 75,76
8.214,01
E. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des § 251 HGB.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung für die Finanzlage des Eigenbetriebs.
- Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
getrennt nach Gruppen
2020 2019
Zweiter Werkleiter 1,00 1,00 Verwaltung 11,00 9,00 davon Beamte 0,50 1,00 Technische Leitung/Werkstatt 5,50 6,00 Betriebsleitung/Bäderbetrieb 64,25 57,00 Auszubildende 10,50 9,00
Mitarbeiter 81,75 73,00 davon weiblich 25,50 20,00 davon männlich 56,25 53,00 davon Teilzeitbeschäftigte 13,25 13,00
4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wurde die Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2020 vereinbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche:
a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 11 b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0 c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0 d) Sonstige Leistungen TEUR 0
5. Angaben zu latenten Steuern
Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichungen und der Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern angesetzt. Für die Bewertung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von 32,17 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen.
6. Organe des Eigenbetriebes
6.1 Werkleitung
Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an:
Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter Herr Joachim Lächele, Zweiter Werkleiter seit 01.04.2020 Herr Gerhard Albert, Zweiter Werkleiter bis 31.03.2020
6.2 Werkausschuss
Dem Werksausschuss gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an:
Herr Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, Werkausschussvorsitzender bis 31.03.2020 Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation, Werkausschussvorsitzender ab 01.04.2020 Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation Frau Sonja Bauer, Hausfrau, bis 31.03.2020 Frau Renate Blumenstetter, selbst. rechtliche Betreuerin, bis 31.03.2020 Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin Herr Thorsten Brehm, Angestellter bei der Bundesagentur für Arbeit, bis 31.03.2020 Herr Antonio Fernandez Rivera, Kaufmann, bis 31.03.2020 Herr Stephan Grosse-Grollmann, Kulturschaffender, bis 31.03.2020 Herr Alexander Christ, Rechtsanwalt, bis 31.03.2020 Frau Aynur Kir, Dipl.-Sozialpädagogin, bis 31.03.2020 Herr Joachim Mletzko, Sozialpädagoge, bis 31.03.2020 Herr Max Müller, Profisportler, Herr Kilian Sendner, Kaufmann Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat, seit 01.04.2020 Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin, seit 01.04.2020 Frau Claudia Arabackyj, Werbekauffrau, seit 01.04.2020 Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester, seit 01.04.2020 Herr Dieter Goldmann, Journalist und Politologe, seit 01.04.2020 Herr Paul Arzten, Erzieher, seit 01.04.2020
Eigenbetrieb NürnbergBad
Lagebericht für das Jahr 2020
I. Grundlagen des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Aufgabe.
Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 8. Juli 2003 wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2004 gegründet. Dem Eigenbetrieb Nürnberg- Bad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung, einschließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebsstätten.
Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten:
Freibäder
-
Stadionbad
-
Westbad
-
Naturgartenbad
Hallenbäder
-
Langwasserbad
-
Südstadtbad
-
Katzwangbad
-
Nordostbad
Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um
-
das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung,
-
die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und
-
das Schulschwimmen
zu ermöglichen.
Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse an.
Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte operative Durchführung der Kurse.
Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Vertrag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum 31.12.2020.
Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung erfolgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter ist der Zweite Werkleiter des Eigenbetriebs. Die Wiedereröffnung des Volksbades ist für Ende des Jahres 2024 geplant.
B. Organisation und Steuerung
Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind
-
der Stadtrat,
-
der Oberbürgermeister,
-
der Werkausschuss
-
und die Werkleitung.
Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad vom 8. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolgten zuletzt durch Satzung vom 7. April 2020.
Die Werkleitung besteht aus zwei Mitgliedern. Näheres zur Zusammensetzung und Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der Geschäftsanweisung für die Werkleitung vom 17. Juli 2020 festgelegt. Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt.
Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche:
Kaufmännischer Bereich:
-
Allgemeine Verwaltung und Organisation
-
Personalwesen
-
Finanz- und Rechnungswesen, Controlling
Technischer Bereich und Bäderbetrieb:
-
Zentralwerkstatt
-
Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen
-
Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes
-
Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung
und Gebührensatzung)
- Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungs-
pflichten
Mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 05.02.2020 wurden die Aufgaben der Zweiten Werkleitung mit den Aufgaben der Projektleitung Volksbad zusammengeführt. Die bis dato vorhandene Stelle für die Zweite Werkleitung erhielt einen veränderten
Aufgabenzuschnitt. Der Stelle wurde die Funktion der operativen Geschäftsleitung und der Stellvertretung des Zweiten Werkleiters zugeordnet. Der Stelleninhaber ist dem Zweiten Werkleiter untergeordnet.
Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt:
II. Wirtschaftsbericht
A. Überblick und Rahmenbedingungen
Die Zahl der Einwohner Nürnbergs liegt bei rund 520.000. Neben den von der Stadt Nürnberg betriebenen sieben Bädern gibt es in Nürnberg drei Freibäder, die von Vereinen betrieben werden. Ein vereinseigenes Hallenbad ist ausschließlich für Vereinsmitglieder zugänglich.
Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß- und Wellnessbäder mit Saunalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg.
Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den Bädern der Stadt Nürnberg statt.
B. Leistungsindikatoren
Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem findet aufgrund der Gemeinnützigkeit der Kostendeckungsgrad als weitere Steuerungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostendeckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtkosten des jeweiligen Berichtsjahrs.
C. Geschäftsverlauf
Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt.
Schwerpunkte im Jahr 2020 waren:
Sanierung Volksbad Nach einer Zuschusszusage durch den Freistaat Bayern für die Wiederinbetriebnahme des Volksbads, hat der Stadtrat am 12.12.2018 den Aufbau einer Stabsabteilung bei NürnbergBad beschlossen. Aufgabe dieses Stabes ist es, auf Basis der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015 und der aktuellen Zuschusszusage konkrete Planungen und belastbare Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat zu entwickeln. Zum 1. Mai 2019 begannen, unter der Leitung des Projektleiters Herr Lächele, die Arbeiten an der geplanten Revitalisierung des Jugendstilbades. Am 23. Oktober 2019 hat der Nürnberger Stadtrat - der Empfehlung des Werkausschusses NürnbergBad folgend - zwei Planungsbüros mit der Arbeit am Volksbad beauftragt. Sie entwickelten bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf, wie das neue Volksbad aussehen kann. Die drei Hallen, wie sie 1914 zur Eröffnung existierten, werden saniert wieder genutzt, aber nur zwei davon fürs Schwimmen. Die alte Halle 1 (früher für Männer) für öffentliches Schwimmen, die alte Halle 2 (auch für Männer) für das Schul- und Vereinsschwimmen. Die frühere Halle 3 (einst Frauen-Halle) ist für den Saunabereich vorgesehen. Dazu kommen Ruhezonen und eine Physiotherapie. Für den Entwurf wurde in 2020 eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung angestellt. Die Projektgruppe konnte zudem mehrere Zuschusszusagen von Bund und Land für die Wiederbelebung des Volksbades generieren. Die Kostenberechnung, der detaillierte Entwurf und eine Betriebs- und Folgekostenrechnung wurden dem Stadtrat im Oktober 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Der Stadtrat beauftragte daraufhin mit einer einzigen Gegenstimme die Umsetzung des Projektes. Daraufhin wurde umgehend mit der Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung begonnen. Der Antrag zur Baugenehmigung wurde im Mai 2021 eingereicht.
Personalien Zum April 2020 erfolgte ein Wechsel in der Werkleitung. Herr Albert verlies den Eigenbetrieb NürnbergBad. Die Stelle des 2. Werkleiters übernahm ab diesem Zeitpunkt Herr Lächele, der schon die Projektleitung für das Volksbad innehatte.
Nach dem Weggang des Verwaltungsleiters im 4. Quartal 2019 wurde dessen Aufgaben bis zur Jahresmitte 2020 kommissarisch wahrgenommen. Aufgabenprofile der Stellen im Bereich Verwaltung wurden deshalb überarbeitet und teilweise neu bewertet. Nach Beschluss des Werkausschusses vom Juli 2020 wurde die Stelle dauerhaft auf die kommissarische Vertreterin übertragen. Die Stelle für die operative Geschäftsleitung und Stellvertretung des Zweiten Werkleiters wurde im Jahr 2020 ausgeschrieben und mit Beschluss des Werkausschusses ebenfalls in der Sitzung im Juli 2020 vergeben. Die stadtinterne Umsetzung konnte allerdings erst zum 1. November 2020 erfolgen.
Corona-Pandemie Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatten enorme Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb von NürnbergBad. Die Bäder mussten ab dem 17. März 2020 geschlossen werden. Eine Wiedereröffnung der Freibäder war zum 8.6.2020 und der Hallenbäder zum 13.7.2020 möglich. Allerdings unter gänzlich anderen Bedingungen. Die Besucherzahlen mussten stark limitiert werden, Angebote mussten eingeschränkt oder ganz eingestellt werden. Der Kursbetrieb war nur erheblich eingeschränkt durchführbar. Belegungen und Vermietungen mussten verändert und massiv verringert werden. Die Aufwände zur Einhaltung von Abstands-, Sicherheits- und Hygieneregeln wuchsen stark an. Für eine mögliche Kontaktnachverfolgung wurde in kürzester Zeit ein Online-Kartenverkauf mit Besucherregistrierung erforderlich. Mit einer Software konnte die Besuchersteuerung über Zeitfenster und eine Vorverkaufspflicht arrangiert werden. Die veränderten Bedingungen des Geschäftsbetriebs ergaben eine neue Preisstruktur für die Dauer der Corona-Pandemie. So wurde auf der Grundlage von Dringlichen Anordnungen des Oberbürgermeisters die reguläre Gebührensatzung für die Dauer der Corona-Pandemie außer Kraft gesetzt. Nach einer unter den gegebenen Umständen durchaus erfolgreichen Freibadsaison, musste im Herbst der Betrieb unter Corona-Bedingungen gestemmt werden. Bis schließlich vom 2.11.2020 bis zum 27.5.2021 die Bäder erneut vollständig geschlossen werden mussten. Verringerte Preise, reduzierte Kontingente und geschlossene Bäder führten zu einem enormen Rückgang der Besucherzahlen und infolge auch der Umsatzerlöse. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebes wurde in der Stadtratssitzung am 21.10.2020 eine Erhöhung des Kreditlimits für das Betriebsmittelkonto von NürnbergBad bei der Stadt Nürnberg von 6 Mio. € auf 9,9 Mio. € beschlossen. Für die Monate November und Dezember 2020 wurde eine Billigkeitsleistung des Bundes in Form einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe, in Höhe von 634.733,33 €, beantragt und gewährt.
Besucherentwicklung
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Besucher insgesamt | 1.111.009 | 1.113.390 | 1.225.379 | 1.181.749 | 445.720 | ||||||
| Hallenbäder* | 496.060 | 477.791 | 488.182 | 502.239 | 164.419 | ||||||
| Sauna* | 97.948 | 92.544 | 84.499 | 91.043 | 32.988 | ||||||
| Freibäder* | 238.411 | 238.451 | 349.242 | 259.907 | 164.602 | ||||||
| Schulen | 128.084 | 134.622 | 130.149 | 133.538 | 32.325 | ||||||
| Vereine | 108.169 | 124.371 | 121.779 | 142.598 | 37.158 | ||||||
| Kurse | 42.337 | 45.611 | 51.327 | 51.945 | 14.028 | ||||||
| Hundebadetag | 201 | 479 | 200 |
* ohne Schulen, Vereine und Kurse
Der positive Trend bis 2019 konnte in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht fortgeführt werden. Mit insgesamt 445.720 Besuchern im Jahr 2020 lagen die Besucherzahlen um 63 % unter dem Vorjahr.
Umsatzerlöse
| Umsatzerlöse | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | 5.681.569,17 | 6.207.773,16 | 6.201.811,27 | 2.407.345,78 | |||||
| Erlöse Schwimmbad | 2.225.053,26 | 2.555.697,47 | 2.396.160,20 | 864.341,68 | |||||
| Erlösabgrenzung Bad | -1.222,84 | 10.358,93 | 3.831,30 | 56.895,25 | |||||
| Erlöse Sauna | 1.061.178,60 | 1.117.059,80 | 1.162.326,45 | 433.587,26 | |||||
| Erlöse Vereine | 435.409,89 | 439.839,27 | 538.842,05 | 261.872,61 | |||||
| Erlöse Schulreferat | 1.543.568,54 | 1.551.705,59 | 1.665.181,82 | 618.495,57 | |||||
| Erlöse sonst. Nutzer | 64.384,14 | 63.832,41 | 49.352,18 | 16.033,29 | |||||
| Erlöse Schwimmkurse | 97.775,39 | 122.043,28 | 110.532,69 | -26,63 | |||||
| Erlöse Aquafitness | 70.580,82 | 70.094,25 | 73.811,96 | 725,15 | |||||
| Erlöse Veranstaltung | 27.012,12 | 37.261,61 | 37.922,05 | 0 | |||||
| Erlöse Badenebenart. | 25.515,18 | 35.575,83 | 36.424,96 | 7.378,66 | |||||
| Erlöse aus Vermietung und Verpachtung inkl. Neben- kosten | 114.705,64 | 121.967,77 | 99.112,04 | 70.213,78 | |||||
| Erlöse aus Solarien, Eisver- kauf, Automaten | 9.270,24 | 8.662,23 | 6.152,67 | 1.718,18 | |||||
| Erlöse aus Sachkostener- stattungen* | 1.117,54 | 75.626,42 | 23.788,66 | 62.267,45 | |||||
| Sonstige | 7.220,65 | -1.951,70 | -1.627,76 | 13.843,53 |
Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2.407 TEUR und verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 3.795 TEUR.
Der Gesamt-Kostendeckungsgrad betrug im Jahr 2020 31 %.
| Jahr | Gesamt-Kostendeckungsgrad in % |
|---|---|
| 2014 | 41 |
| 2015 | 47 |
| 2016 | 46 |
| 2017 | 46 |
| 2018 | 62 |
| 2019 | 51 |
| 2020 | 31 |
Jeder Besuch der Einrichtungen von NürnbergBad wurde im Jahr 2020 im Durchschnitt mit 17,78 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt.
Die Gesamt-Erträge wurden durch die sog. November- und Dezemberhilfe i.H.v. 634.733,33 EUR, und der aktivierten Eigenleistung, in Zusammenhang mit der Sanierung Volksbad, um 399.480,00 EUR positiv beeinflusst.
Gesamt-Aufwand je Badegast 25,80 EUR Gesamt-Aufwand 2020: 11.501.529 EUR Gesamt-Ertrag je Badegast 8,02 EUR Gesamt-Erträge 2020: 3.577.529 EUR Zuschuss je Badegast 17,78 EUR Jahresverlust 2020: 7.924.000 EUR
Personalentwicklung
| Bereich | Stand: 31.12.2019 | + / - | Stand: 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| Zweiter Werkleiter | 1 | 0 | 1 |
| Verwaltung | 6 | +6 | 12 |
| Technische Leitung und Werkstatt | 6 | 0 | 6 |
| Bäderbetrieb | 61 | +3 | 64 |
| Summe | 74 | +9 | 83 |
| davon weiblich | 21 | +5 | 26 |
| davon männlich | 53 | +4 | 57 |
| davon teilzeitbeschäftigt | 13 | 0 | 13 |
| Auszubildende | 9 | +2 | 11 |
D. Lage
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten als zufriedenstellend bezeichnet werden. Die Corona-Pandemie führte jedoch zu einem deutlich gestiegenen Jahresverlust, der in den erfolgten Verlustausgleichszahlungen für 2020 durch die Stadt Nürnberg noch nicht vollständig ausgeglichen werden konnte.
1. Ertragslage
| 2020 TEUR | 2019 TEUR | 2018 TEUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtleistung | 3.577 | 6.408 | 6.436 | ||||
| Materialaufwand | -3.012 | -3.518 | -3.645 | ||||
| Rohergebnis | 565 | 2.890 | 2.791 | ||||
| Personalaufwand | -4.475 | -4.672 | -4.548 | ||||
| Abschreibungen | -2.293 | -2.300 | -2.317 | ||||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.214 | -1.520 | -2.195 | ||||
| Zinsergebnis | -499 | -586 | -646 | ||||
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätig- | -7.916 | -6.188 | -6.915 | ||||
| keit | |||||||
| Sonstige Steuern | -8 | -9 | -9 | ||||
| Gewinn Abgang Grundstück | 0 | 0 | 1.840 | ||||
| Jahresergebnis | -7.924 | -6.197 | -5.084 |
Der Materialaufwand betrug 3.012 TEUR (2019: 3.518 TEUR). Schließungszeiten und Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einer Reduzierung der Wasser- und Fernwärmeverbrauchsmengen im Vergleich zum Jahr 2019.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 1.214 TEUR (2019: 1.520 TEUR). Schließungszeiten und Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einer Reduzierung von in Anspruch genommen Dienstleistungen, z.B. im Kassenbereich.
Das Zinsergebnis betrug -499 TEUR (2019: -586 TEUR). Die reguläre Tilgung der Altdarlehen führten zu sinkenden Zinsaufwendungen.
Die Personalkosten betrugen 4.475 TEUR (2019: 4.672 TEUR) und setzen sich aus Löhnen und Gehältern in Höhe von 3.324 TEUR (2019: 3.589 TEUR) und sozialen Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 1.151 TEUR (2019: 1.083 TEUR) zusammen. Schließungszeiten und Corona bedingte Kurzarbeiterregelungen führten zu einer Reduzierung der Personalkosten.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens summierten sich auf 2.293 TEUR (2019: 2.300 TEUR).
2. Finanzlage
| 2020 TEUR | 2019 TEUR | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Cashflow aus Investitionstätigkeit Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -3.568 -1.213 4.544 | -3.612 -279 3.828 | |||
| Veränderung des Zahlungsmittelbestandes Flüssige Mittel am Anfang des Jahres | -237 427 | -63 490 | |||
| Flüssige Mittel am Ende des Jahres | 190 | 427 |
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 150 TEUR (2019: 255 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 40 TEUR (2019: 172 TEUR) zusammen.
Für das Geschäftsjahr 2020 war gemäß dem Wirtschaftsplan ein Fehlbetrag von 6.733 TEUR geplant. Dieser wurde in 2020 durch die Stadt Nürnberg in voller Höhe ausgeglichen.
3. Vermögenslage
| 2020 TEUR | 2019 TEUR | Abweichung TEUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 41.253 | 41.968 | -715 | ||||
| Umlaufvermögen | 2.143 | 3.041 | -897 | ||||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 3 | 2 | 1 | ||||
| Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 866 | 0 | 866 | ||||
| Aktiva | 44.266 | 45.011 | -745 | ||||
| Eigenkapital | 0 | 325 | -325 | ||||
| Sonderposten | 5.304 | 5.422 | -118 | ||||
| Rückstellungen | 421 | 635 | -214 | ||||
| Verbindlichkeiten | 38.500 | 38.551 | -51 | ||||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 41 | 78 | -37 | ||||
| Passiva | 44.266 | 45.011 | -745 |
Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder.
Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg. Die Verminderung des Finanzmittelfonds um -237 TEUR ist stichtagsbedingt.
Der Jahresverlust beläuft sich auf 7.924 TEUR (2019: 6.197 TEUR). Das Eigenkapital hat sich folgendermaßen entwickelt:
Nicht durch Ausgleich Eigenkapital Stand am Stadt Nürn- Jahresverlust Gedeckter Stand am 31.12.2019 berg 2020 Fehlbetrag 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR
324.419,78 6.733.092,00 -7.924.000,56 866.488,78 0,00
Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR.
Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 44.266 TEUR zur Verfügung. Dies setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen.
Zudem erfolgt die Finanzierung über einen Zuschuss gemäß Art. 10 FAG, der zum Bilanzstichtag in Höhe von 5.304 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert ist.
III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 wurde mit einem Jahresverlust in Höhe von 6.733 TEUR geplant. Der Wirtschaftsplan konnte die Auswirkungen des Coronavirus noch nicht berücksichtigen. Dem Stadtrat wurde daher ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan vorgelegt, der auch genehmigt wurde. Darin wurde eine deutliche Verschlechterung des Jahresverlustes angenommen. Mit Maßnahmen zur Kostenreduzierung, insbesondere der Kurzarbeit, eingestellten Fremdleistungen und verringerten Energieverbräuchen sowie zusätzlichen Einnahmen aus den November- und Dezemberhilfen konnte die Ergebnisverschlechterung allerdings erheblich reduziert und begrenzt werden.
Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 8.189 TEUR geplant. Die bisherigen, oben genannten Kosteneinsparungen zeigen weiterhin Wirkung. Allerdings ist ohne eine baldige Rückkehr zu einem Normalbetrieb und ohne einen Wegfall der strikten Corona-Begrenzungen der Ansatz für die Umsatzerlöse nicht mehr zu erreichen. Das Jahresergebnis ist bei einer anhaltenden oder einer wiederkehrenden Schließung der Bäder in Gefahr. Gleiches gilt zumindest abgeschwächt, wenn die deutlichen Besucherbegrenzungen unabgeschwächt noch länger hingenommen werden müssen. Insofern ist speziell eine Prognose für den Umsatz aus Erlösen der Hallenbäder und Saunen für die Herbstmonate derzeit unsicher.
Inwieweit die Beschränkungen des Besucherkontingents, der Angebotspalette, von Kursgrößen usw. akzeptiert werden müssen, kann momentan nicht vorhergesehen werden. Auch ist unklar, ob die Kundenbindung zu bisherigen Stammkunden wieder erreicht wird. Zudem ist das Freibadgeschäft generell stark witterungsabhängig.
Die Werkleitung versucht auf mögliche Veränderungen schnellstmöglich zu reagieren, um den Geschäftsbetrieb sofort wieder im normalen Rahmen aufnehmen zu können. Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für das Jahr 2021 eingeplant waren, wurden von der Werkleitung zunächst auf das Kalenderjahr 2022 verschoben. Allerdings werden neue Angebote für die Kunden angestrebt, um die Attraktivität des Eigenbetriebs weiter zu steigern.
So konnten die freien Räume der Physiotherapiepraxis im Südstadtbad nach einem längeren Leerstand neu vermietet werden. Der Betriebsbeginn soll dort noch in der ersten Jahreshälfte anlaufen. Daraus ergeben sich im Zusammenspiel mit der schon bisher erfolgreichen Saunalandschaft im Südstadtbad zusätzliche Chancen für dauerhafte Kundenbindungen und Synergien dieser gesundheitsfördernden Einrichtungen.
Mit dem Anbieter der Kassen-Software wird über die Einführung eines dauerhaften Online-Ticket-Verkaufs verhandelt. Für die Gastronomie im Langwasserbad wurde ein Testlauf mit einem Inklusionsbetrieb zur Sicherstellung des Gastronomieangebots vereinbart.
Stellenbesetzungen
Im April 2020 wurden die Stellenbesetzungen der Stabsabteilung zur Wiederinbetriebnahme des Volksbades, mit der Einstellung einer Architektin vom Hochbauamt, abgeschlossen. Die Entscheidung über eine endgültige Revitalisierung des Volksbades wurde nach Abschluss der Planungsphase im Stadtrat getroffen und kann zu weiteren Chancen und Risiken hinsichtlich der Bauphase und des Betriebes führen.
Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürnberg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft erwirtschaften können. Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument die mittelfristige Finanzplanung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt.
Darüber hinaus wird im Rahmen der gesamtstädtischen unterjährigen Finanzberichterstattung und der Erstellung des Risikoberichts der Geschäftsverlauf laufend mit der Wirtschaftsplanung abgeglichen.
Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Nach den Gebührenerhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018 muss nach einer Überwindung der Corona-Pandemie das Verhältnis der Einnahmen und Ausgaben dringend geprüft werden.
Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlagszahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden.
Abweichend vom Wortlaut der vorgenannten AAB, gilt hinsichtlich der Nr. 9 (2) bis einschließlich Nr. 9 (6), dass die dort vorgesehenen Haftungsbeschränkungen nicht für grob fahrlässig verursachte Schadensfälle Anwendung finden.
„Falls weder Abs.1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54a Abs.1 Nr.2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Von vorstehender Haftungsbeschränkung
sind grob fahrlässig verursachte Schadensfälle ausgenommen. Ein einzelner
Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.“
Eigenbetrieb NürnbergBad
Nürnberg
Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020
Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag 1
2. Grundsätzliche Feststellungen 2
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 5
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 10
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 12
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 12
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 12
5.1.2. Jahresabschluss 12
5.1.3. Lagebericht 13
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 13
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 13
5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 13
6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 14
7. Schlussbemerkung 15
108/2021 I
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2020
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2020
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
Anlage 5 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Anlage 6 Prüfung gemäß § 53 HGrG
Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Run-
dungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.
108/2021 II
1. Prüfungsauftrag
Mit Beschluss des Stadtrats vom 19. November 2020, dem eine entsprechende Empfehlung des Werksausschusses des
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg,
(im Folgenden auch „Eigenbetrieb“ genannt)
vorangegangen war, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 gewählt.
Daraufhin beauftragte uns die Werkleitung des Eigenbetriebs, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB gemäß Art. 107 GO Bay sowie aufgrund § 4 KommPrV zu prüfen.
Der Eigenbetrieb ist nach § 25 Abs. 2 EBV und § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig.
Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an das geprüfte Unternehmen gerichtet.
Für die Durchführung unseres Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 (AAB) maßgebend.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass abweichend vom Wortlaut der AAB hinsichtlich der Nr. 9 (2) bis einschließlich Nr. 9 (6) gilt, dass die dort vorgesehenen Haftungsbeschränkungen nicht für grob fahrlässig verursachte Schadensfälle Anwendung finden.
2. Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Beurteilung folgende wesentliche Aspekte zum Geschäftsverlauf und zur Lage:
- Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung
der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Aufgabe.
- Der Jahresverlust 2020 hat sich um TEUR 1.727 auf TEUR 7.924 erhöht. Die wesent-
lichen Einflussfaktoren stellen sich wie folgt dar:
- Die Umsatzerlöse gingen um TEUR 3.795 auf TEUR 2.407 (Vj. TEUR 6.202)
zurück. Dies war auf Badschließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzuführen. Bei den Besucherzahlen war deshalb ein Rückgang von Mio. 1,1 Besucher auf Mio. 0,4 Besucher zu verzeichnen.
- Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um TEUR 565 auf TEUR 771. Dies
ist im Wesentlichen auf Corona bedingte Zuschüsse zurückzuführen.
- Die aktivierten Eigenleistungen in Zusammenhang mit der Sanierung des Volks-
bads betragen TEUR 499.
- Der Materialaufwand minderte sich um TEUR 506 auf TEUR 3.012. Die Materi-
aleinsatzquote stieg dagegen von 54,9 % auf 84,3 %. Schließungszeiten und Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einer Reduzierung der Wasser- und Fernwärmeverbrauchsmengen im Vergleich zum Jahr 2019.
- Der Personalaufwand erhöhte sich um TEUR 197 auf TEUR 4.475. Die Perso-
nalaufwandsquote stieg von 73,0 % auf 125,1 %.
-
Die Abschreibungen bewegen sich mit TEUR 2.293 auf Vorjahresniveau.
-
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zeigt sich ein Rückgang um
TEUR 306 auf TEUR 1.214. Schließungszeiten und Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einer Reduzierung von in Anspruch genommen Dienstleistungen.
-
Das Finanzergebnis verbesserte sich um TEUR 87 auf TEUR 499.
-
Der Gesamtkostendeckungsgrad beträgt 31 % nach 51 % im Vorjahr. Dabei
enthält der Kostendeckungsgrad des Jahres 2020 die positiv wirkenden Einmaleffekte aus den Corona bedingten sonstigen betrieblichen Erträgen und den aktivierten Eigenleistungen, in Zusammenhang mit der Sanierung des Volksbads.
- Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr um TEUR 745 auf TEUR 44.266
(Vj. TEUR 45.011) gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurückzuführen:
- Auf der Aktivseite minderte sich das Anlagevermögen im Wesentlichen auf-
grund planmäßiger Abschreibungen um TEUR 715. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich um TEUR 662. Die liquiden Mittel minderten sich um TEUR 237 auf TEUR 190. Gegenläufig wirkten sich die Erhöhung des aktivischen Ausweis des im Berichtsjahres entstandenen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in Höhe von TEUR 866 aus.
- Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital um TEUR 325 auf
TEUR 0. Es besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von TEUR 866 Dabei steht dem Verlustausgleich durch die Stadt in Höhe von TEUR 6.733 (Vj. TEUR 6.207) der Jahresverlust in Höhe von TEUR 7.924 (Vj. TEUR 6.197) gegenüber. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse wurden planmäßig um TEUR 118 verbraucht. Der Bereich der Rückstellungen nahm um TEUR 214 ab. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken
aufgrund planmäßiger Tilgungen um TEUR 1.695. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt erhöhten sich um TEUR 1.819 auf TEUR 9.402.
- Die Mittelabflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 3.568
(Vj. TEUR 3.612) und aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 1.213 (Vj. TEUR 279) deckt der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 4.544 (Vj. TEUR 3.828) zum Großteil, aber nicht vollständig ab. Der Finanzmittelfonds ist zum Bilanzstichtag um TEUR 237 auf TEUR 190 gesunken.
Zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken sind aus dem Lagebericht folgende Faktoren zu entnehmen:
- Grundsätzlich kann der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Si-
cherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürnberg mit Schwimmbädern zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft erwirtschaften.
- Aufgrund bereits unterjährig stattfindender Abschlagszahlungen durch die Stadt
Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust aus dem Nachtragswirtschaftsplan werden keine Risiken gesehen, die den Bestand und die Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebs gefährden.
- Seit Januar 2020 breitete sich in Deutschland überregional das sogenannte Corona-
virus aus. Um die zweite und dritte Infektionswelle der Corona-Pandemie ab Herbst 2020 nicht weiter ansteigen zu lassen, wurden bundesweit die Bäder geschlossen. Vor diesem Hintergrund sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses auch einige der städtischen Bäder noch geschlossen. Eine Wiedereröffnung der Hallenbäder ist absehbar. Die städtischen Freibäder wurden zum 27. Mai 2021 mit reduzierten Besucherzahlen, verspätet und unter Einhaltung des Sicherheitskonzeptes für Schwimmbäder, eröffnet. Hierdurch entstehen erneut zahlungswirksame Verluste, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs im Jahr 2021 erheblich belasten werden.
- Die konkrete Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2021 ist zur-
zeit noch nicht hinreichend verlässlich prognostizierbar.
Wir als Abschlussprüfer des Eigenbetriebs halten die Darstellung und Beurteilung der Lage sowie der zukünftigen Entwicklung des Eigenbetriebs mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken im Lagebericht und Jahresabschluss durch die Werkleitung für zutreffend.
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 des Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg, in der diesem Bericht als Anlagen 1 bis 3 (Jahresabschluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beigefügten Fassung den unter dem Datum vom 18. Juni 2021 in Nürnberg unterzeichneten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für
den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe-
absichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlus-
ses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und der Lagebericht für den Eigenbetrieb. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung sowie der Lagebericht nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufzustellen.
Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschuss für den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich beschrieben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Einhaltung solcher gesetzlicher Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben können, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Die gesetzlichen Vertreter sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Unsere Prüfung hat sich grundsätzlich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.
Wir haben unsere Prüfung in den Monaten Mai und Juni 2021 durchgeführt. Im Monat Oktober 2020 haben wir eine Vorprüfung durchgeführt.
Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar:
Entwicklung der Prüfungsstrategie
Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seines rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS)
Festlegung von Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Risikoeinschätzung:
-
Vollständigkeit und Bewertung des Sachanlagevermögens
-
Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen
-
Vollständigkeit der Angaben im Anhang
-
Plausibilität der Angaben im Lagebericht
Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung
Auswahl des Prüfungsteams
Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen
Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzungen und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme
Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rechnungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen
Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten
Durchführung analytischer Prüfungshandlungen von Abschlussposten
Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten unter Berücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspielräume, u. a.
-
Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute
-
Einholung von Bestätigungen der verbundenen Unternehmen
Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattungen
Bildung des Prüfungsurteils sowie Berichterstattung
Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk
Mündliche Erläuterungen der Prüfungsergebnisse gegenüber dem Management
Von der Werkleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere versichert, dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorliegenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen und Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind.
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden.
5.1.2. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2020 (Anlagen 1 bis 3) entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang wurden eingehalten.
Die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung zur Rechnungslegung wurden befolgt.
5.1.3. Lagebericht
Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d. h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren
Änderungen
Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Anhang. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten.
6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Die Feststellung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG) und zu den weiteren Kriterien gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG ergeben sich aus der Beantwortung des Fragebogens zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG, der diesem Bericht als Anlage 6 beigefügt ist.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandungen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet.
7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 erstatten wir in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).
Nürnberg, 18. Juni 2021
Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer Prof. Dr. Uebensee Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Bilanz zum 31. Dezember 2020
A K T I V A 31.12.2020 31.12.2019 P A S S I V A 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Allgemeine Rücklage 2.181.102,24 2.181
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Verlustvortrag -1.856.682,46 -1.867 Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.730,00 3
III. Jahresverlust -7.924.000,56 -6.197
II. Sachanlagen davon bereits ausgeglichene Verluste
- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und (Stadt Nürnberg) 6.733.092,00 6.208 Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grunstücken 36.683.506,76 38.165 IV. Nicht durch Eigenkapital gedecker Fehlbetrag 866.488,78 0 2. technische Anlagen und Maschinen 1.895.134,00 2.308 0,00 325 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.423.884,00 1.469 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.242.641,00 23 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 5.303.926,00 5.422 41.245.165,76 41.965 41.252.895,76 41.968 C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen 21.103,00 16
B. UMLAUFVERMÖGEN 2. sonstige Rückstellungen 400.429,74 619
421.532,74 635
I. Vorräte
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 55.782,40 54 D. VERBINDLICHKEITEN 2. Waren 8.295,79 9 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 28.618.399,23 30.313 64.078,19 63 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 126.353,55 193 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/ II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Eigenbetriebe 9.402.265,88 7.583 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 212.895,82 433 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 813.802,89 1.957 Unternehmen 103.810,54 138 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.000,00 11 5. sonstige Verbindlichkeiten 248.885,45 324 4. sonstige Vermögensgegenstände 853.642,62 150 davon aus Steuern: 1.889.341,33 2.551 EUR 116.130,17 (Vj. TEUR 134) 38.499.714,65 38.551
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 189.794,46 427
2.143.213,98 3.041 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 40.737,36 78
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.312,23 2
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 866.488,78 0
44.265.910,75 45.011 44.265.910,75 45.011
108/2021
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
2020 2019 EUR TEUR
-
Umsatzerlöse 2.407.345,78 6.202 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 399.480,00 0 3. sonstige betriebliche Erträge 770.703,62 206 3.577.529,40 6.408 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.925.796,26 2.282 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.086.361,06 1.236 3.012.157,32 3.518 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 3.323.865,78 3.590 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.151.507,64 1.083 4.475.373,42 4.673 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.293.497,57 2.300 7. sonstige betrieblichen Aufwendungen 1.213.866,97 1.521 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 498.420,67 585 davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 4.233,00 (Vj. TEUR 5)
-
Ergebnis nach Steuern -7.915.786,55 -6.189 10. sonstige Steuern 8.214,01 8
-
Jahresverlust -7.924.000,56 -6.197
108/2021
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Regelungen der Betriebssatzung aufgestellt.
Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund § 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22 und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung gemindert.
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet.
Gebäude werden linear abgeschrieben.
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben.
Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten EUR 250,00 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu EUR 1.000,00 betragen, werden in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wird pro Jahr zu einem Fünftel abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Vorräte
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt und berechnet.
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände.
Jahresverlust
Die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2020 einen Verlustausgleich in Höhe von EUR 6.733.092,00 für das Jahr 2020 gezahlt. Der Verlustausgleich für das Jahr 2020 wird unter dem Posten Jahresverlust ausgewiesen.
Sonderposten für Investitionszuschüsse
sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösungen und Einstellungen angesetzt und bewertet.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die sogenannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer entsprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modifizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinssatz ist der nach Maßgabe der RückAbzinsV ermittelte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Für die Berechnung wurde ein Rechnungszins von 2,30 % (Vorjahr 2,71 %), ein Gehaltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen.
Sonstige Rückstellungen
wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
AKTIVA
I. Anlagevermögen
Die Entwicklung der Bilanzposten, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Geschäftsjahr 01.01.2020 bis 31.12.2020 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
- Jan. 2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2020 1. Jan. 2020 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2020 31. Dez. 2020 31. Dez. 2019 € € € € € € € € € € €
ANLAGEVERMÖGEN
IMMATERIELLE VERMÖGENSGE-
GENSTÄNDE
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 57.720,00 6.589,00 0,00 0,00 64.309,00 55.197,00 1.382,00 0,00 56.579,00 7.730,00 2.523,00 57.720,00 6.589,00 0,00 0,00 64.309,00 55.197,00 1.382,00 0,00 56.579,00 7.730,00 2.523,00
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 80.265.005,92 109.746,73 0,00 37.744,75 80.337.007,90 42.099.730,16 1.557.823,29 4.052,31 43.653.501,14 36.683.506,76 38.165.275,76 Technische Anlagen und Maschinen 8.519.956,51 92.588,81 0,00 10.500,00 8.602.045,32 6.212.075,51 505.335,81 10.500,00 6.706.911,32 1.895.134,00 2.307.881,00 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.092.118,90 184.014,47 0,00 0,00 4.276.133,37 2.623.292,90 228.956,47 0,00 2.852.249,37 1.423.884,00 1.468.826,00 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 23.069,05 1.219.571,95 0,00 0,00 1.242.641,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.242.641,00 23.069,05 92.900.150,38 1.605.921,96 0,00 48.244,75 94.457.827,59 50.935.098,57 2.292.115,57 14.552,31 53.212.661,83 41.245.165,76 41.965.051,81 92.957.870,38 1.612.510,96 0,00 48.244,75 94.522.136,59 50.990.295,57 2.293.497,57 14.552,31 53.269.240,83 41.252.895,76 41.967.574,81
II. Umlaufvermögen
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 212.895,82 (Vorjahr EUR 433.692,19), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe in Höhe von EUR 813.802,89 (Vorjahr EUR 1.956.804,04), die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 9.000,00 (Vorjahr EUR 10.710,00) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 853.642,62 (Vorjahr EUR 149.999,79) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
2. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 3.312,23 (Vorjahr EUR 2.053,53) beinhaltet Posten diverser Softwarewartungen sowie weitere Kleinbeträge.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. EUR 40.737,36 (Vorjahr EUR 78.032,61) umfasst die abgegrenzten Einnahmen aus 20er Karten (EUR 21.137,36) sowie die abgegrenzten Einnahmen aus Gutscheinen für das Volksbad (EUR 19.600,00).
PASSIVA
I. Eigenkapital
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2020 EUR
Allgemeine Rücklagen 2.181.102,24
Verlustvortrag (1.856.682,46)
Jahresverlust (7.924.000,56)
davon bereits ausgeglichen (Stadt Nürnberg) 6.733.092,00
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 866.488,78
0,00
Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg.
II. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in Höhe von EUR 3.440.441,00 (Vorjahr EUR 3.463.531,00). Neuzusagen wurden in Höhe von T€ 21 passiviert.
2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 400.429,74 (Vorjahr EUR 618.817,21) betreffen im Wesentlichen die Rückstellung für ausstehende Rechnungen mit EUR 134.554,39 (Vorjahr EUR 277.456,68), Rückstellung für offenen Urlaub mit TEUR 56.948,12 (Vorjahr TEUR 75.109,95) und geleistete Überstunden mit EUR 75.749,09 (Vorjahr EUR 186.899,38) sowie Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand mit EUR 59.506,00 (Vorjahr EUR 59.140,00).
III. Verbindlichkeiten
1. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeitenspiegel
Restlaufzeit bis zu einem zwischen einem und Stand zum Stand zum Jahr fünf Jahren über fünf Jahre 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.948.144,51 7.693.642,64 18.976.612,08 28.618.399,23
Vorjahr 1.779.769,79 7.693.642,64 20.840.022,74 30.313.435,14
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 126.353,55 0,00 0,00 126.353,55
Vorjahr 193.349,47 0,00 0,00 193.349,47
Verbindlichkeiten gegenüber der 9.402.265,88 0,00 0,00 9.402.265,88 Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
Vorjahr 7.582.971,23 0,00 0,00 7.582.971,23
Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen Unternehmen 103.810,54 0,00 0,00 103.810,54
Vorjahr 137.662,67 0,00 0,00 137.662,67
Sonstige Verbindlichkeiten 248.885,45 0,00 0,00 248.885,45
Vorjahr 323.705,13 0,00 0,00 323.705,13
Gesamt 11.863.312,06 7.693.642,64 18.976.612,08 38.499.714,65
Vorjahr Gesamt 10.017.458,26 7.693.642,64 20.840.022,74 38.551.123,64
- Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt
Nürnberg
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von EUR 9.402.265,88 (Vorjahr EUR 7.582.971,23). Diese betreffen im Wesentlichen den Saldo des Betriebsmittelkontos zum Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 9.281.372,69 den sonstigen Verbindlichkeiten und in Höhe von EUR 120.893,19 den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
4. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 248.885,45 (Vorjahr EUR 323.705,13) enthalten im Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 130.837,23 sowie Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von EUR 91.642,54.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Umsatzerlöse
EUR
Erlöse Schwimmbad 921.236,93 Erlöse Sauna 433.587,26 Erlöse Schulreferat 618.495,57 Erlöse Vereine 261.872,61 Erlöse Schwimmkurse -26,63 Erlöse Aquafitness 725,15 Erlöse sonstige Nutzer 16.033,29 Erlöse Badenebenartikel 7.378,66 Erlöse Eisverkauf 446,04 Erlöse sonstige 13.843,53 Erträge Pachten/Vermietung 45.429,88 Erträge Nebenkosten 18.099,31 Erträge Solarien 735,33 Erträge Automaten 536,81 Erträge Wohnungen Miete 6.684,59 Erträge Sachkostenersatz 62.267,45
2.407.345,78
2. Aktivierte Leistungen 399.480,00
3. sonstige betriebliche Erträge
EUR
Erträge aus Corona bedingten Zuschüssen 634.733,33 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 118.358,00 Erträge Personalkostenerstattung 7.440,00 Erträge Schadensersatz 1.577,50 sonstige Erträge 8.594,79
770.703,62
4. Materialaufwand
EUR Aufwendungen für RHB-Stoffe: a) Aufwendungen für Brennstoffe 663.561,70
b) Aufwendungen für Strom 703.274,78
c) Aufwendungen für Wasser 266.253,15
d) Schmutz- und Niederschlagswasser 228.795,05
e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe 63.911,58
1.925.796,26
EUR
Aufwendungen für bezogene Leistungen:
a) Instandhaltungskosten 773.752,12
b) Fremdreinigung 312.608,94
1.086.361,06
5. Personalaufwand
EUR
a) Löhne und Gehälter 3.323.865,78
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 1.151.507,64
4.475.373,42
Bei dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 305.086,56 (Vorjahr EUR 254.116,53) für die Altersversorgung der Mitarbeiter enthalten.
6. Abschreibungen
EUR Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 1.382,00 Abschreibungen auf Gebäude 921.311,69 Abschreibungen auf Ausstattungen 1.347.646,55 Sofortabschreibung GWG 23.157,33
2.293.497,57
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
EUR
Instandhaltungskosten 18.938,67 Versicherungen 35.099,87 Miete, Maschinen 50.732,99 Reisekosten 7.122,96 Kraftfahrzeugkosten 6.950,66 Werbe- und Vertreterkosten 5.704,70 Bücher, Zeitschriften 5.847,39 Nicht abzugsfähige Vorsteuer -4.417,76 Bürobedarf 7.763,51 Portokosten 1.001,25 Telefonkosten 6.162,23 Veranstaltungen 720,38 Straßenreinigungsgebühr 17.473,02 Abfallgebühr 15.931,88 Mitgliedsbeiträge 1.420,00 Gebühren 54.230,94 Verwertung, Entsorgung 12.394,70 Fremdleistungen allgemein 1.940,21 Gutachten/Untersuchungen 3.409,91 Abschluss- und Prüfungskosten 15.606,48 Rechts- und Beratungskosten 13.913,80 Kassendienst 102.298,15 Geldtransportkosten 2.125,82 Nebenkosten des Geldverkehrs 28.069,82 Bewachung/Sicherheit 39.488,93 Wäschereinigung 446,57 Schädlingsbekämpfung 2.012,60 Gärtnereileistungen 123.893,56 Winterdienst 23.255,70 Wartung 3.334,90 Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 552.513,82 Abbruchkosten 5.106,90 Werkzeuge und Kleingeräte 11.128,89 Übriger betrieblicher Aufwand 1.891,78 Diverser Aufwand 40.351,74
1.213.866,97
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
EUR
Aufzinsung sonstige Rückstellungen 4.233,00
Darlehens-/Kontokorrentzinsen 494.187,67
498.420,67
9. Sonstige Steuern
EUR
Grundsteuern 8.138,25
Kfz-Steuer 75,76
8.214,01
E. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des § 251 HGB.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung für die Finanzlage des Eigenbetriebs.
- Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
getrennt nach Gruppen
2020 2019
Zweiter Werkleiter 1,00 1,00 Verwaltung 11,00 9,00 davon Beamte 0,50 1,00 Technische Leitung/Werkstatt 5,50 6,00 Betriebsleitung/Bäderbetrieb 64,25 57,00 Auszubildende 10,50 9,00
Mitarbeiter 81,75 73,00 davon weiblich 25,50 20,00 davon männlich 56,25 53,00 davon Teilzeitbeschäftigte 13,25 13,00
4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wurde die Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2020 vereinbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche:
a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 11 b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0 c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0 d) Sonstige Leistungen TEUR 0
5. Angaben zu latenten Steuern
Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichungen und der Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern angesetzt. Für die Bewertung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von 32,17 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen.
6. Organe des Eigenbetriebes
6.1 Werkleitung
Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an:
Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter Herr Joachim Lächele, Zweiter Werkleiter seit 01.04.2020 Herr Gerhard Albert, Zweiter Werkleiter bis 31.03.2020
6.2 Werkausschuss
Dem Werksausschuss gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an:
Herr Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, Werkausschussvorsitzender bis 31.03.2020 Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation, Werkausschussvorsitzender ab 01.04.2020 Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation Frau Sonja Bauer, Hausfrau, bis 31.03.2020 Frau Renate Blumenstetter, selbst. rechtliche Betreuerin, bis 31.03.2020 Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin Herr Thorsten Brehm, Angestellter bei der Bundesagentur für Arbeit, bis 31.03.2020 Herr Antonio Fernandez Rivera, Kaufmann, bis 31.03.2020 Herr Stephan Grosse-Grollmann, Kulturschaffender, bis 31.03.2020 Herr Alexander Christ, Rechtsanwalt, bis 31.03.2020 Frau Aynur Kir, Dipl.-Sozialpädagogin, bis 31.03.2020 Herr Joachim Mletzko, Sozialpädagoge, bis 31.03.2020 Herr Max Müller, Profisportler, Herr Kilian Sendner, Kaufmann Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat, seit 01.04.2020 Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin, seit 01.04.2020 Frau Claudia Arabackyj, Werbekauffrau, seit 01.04.2020 Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester, seit 01.04.2020 Herr Dieter Goldmann, Journalist und Politologe, seit 01.04.2020 Herr Paul Arzten, Erzieher, seit 01.04.2020
Eigenbetrieb NürnbergBad
Lagebericht für das Jahr 2020
I. Grundlagen des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Aufgabe.
Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 8. Juli 2003 wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2004 gegründet. Dem Eigenbetrieb Nürnberg- Bad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung, einschließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebsstätten.
Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten:
Freibäder
-
Stadionbad
-
Westbad
-
Naturgartenbad
Hallenbäder
-
Langwasserbad
-
Südstadtbad
-
Katzwangbad
-
Nordostbad
Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um
-
das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung,
-
die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und
-
das Schulschwimmen
zu ermöglichen.
Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse an.
Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte operative Durchführung der Kurse.
Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Vertrag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum 31.12.2020.
Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung erfolgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter ist der Zweite Werkleiter des Eigenbetriebs. Die Wiedereröffnung des Volksbades ist für Ende des Jahres 2024 geplant.
B. Organisation und Steuerung
Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind
-
der Stadtrat,
-
der Oberbürgermeister,
-
der Werkausschuss
-
und die Werkleitung.
Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad vom 8. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolgten zuletzt durch Satzung vom 7. April 2020.
Die Werkleitung besteht aus zwei Mitgliedern. Näheres zur Zusammensetzung und Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der Geschäftsanweisung für die Werkleitung vom 17. Juli 2020 festgelegt. Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt.
Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche:
Kaufmännischer Bereich:
-
Allgemeine Verwaltung und Organisation
-
Personalwesen
-
Finanz- und Rechnungswesen, Controlling
Technischer Bereich und Bäderbetrieb:
-
Zentralwerkstatt
-
Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen
-
Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes
-
Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung
und Gebührensatzung)
- Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungs-
pflichten
Mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 05.02.2020 wurden die Aufgaben der Zweiten Werkleitung mit den Aufgaben der Projektleitung Volksbad zusammengeführt. Die bis dato vorhandene Stelle für die Zweite Werkleitung erhielt einen veränderten
Aufgabenzuschnitt. Der Stelle wurde die Funktion der operativen Geschäftsleitung und der Stellvertretung des Zweiten Werkleiters zugeordnet. Der Stelleninhaber ist dem Zweiten Werkleiter untergeordnet.
Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt:
II. Wirtschaftsbericht
A. Überblick und Rahmenbedingungen
Die Zahl der Einwohner Nürnbergs liegt bei rund 520.000. Neben den von der Stadt Nürnberg betriebenen sieben Bädern gibt es in Nürnberg drei Freibäder, die von Vereinen betrieben werden. Ein vereinseigenes Hallenbad ist ausschließlich für Vereinsmitglieder zugänglich.
Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß- und Wellnessbäder mit Saunalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg.
Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den Bädern der Stadt Nürnberg statt.
B. Leistungsindikatoren
Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem findet aufgrund der Gemeinnützigkeit der Kostendeckungsgrad als weitere Steuerungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostendeckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtkosten des jeweiligen Berichtsjahrs.
C. Geschäftsverlauf
Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt.
Schwerpunkte im Jahr 2020 waren:
Sanierung Volksbad Nach einer Zuschusszusage durch den Freistaat Bayern für die Wiederinbetriebnahme des Volksbads, hat der Stadtrat am 12.12.2018 den Aufbau einer Stabsabteilung bei NürnbergBad beschlossen. Aufgabe dieses Stabes ist es, auf Basis der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015 und der aktuellen Zuschusszusage konkrete Planungen und belastbare Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat zu entwickeln. Zum 1. Mai 2019 begannen, unter der Leitung des Projektleiters Herr Lächele, die Arbeiten an der geplanten Revitalisierung des Jugendstilbades. Am 23. Oktober 2019 hat der Nürnberger Stadtrat - der Empfehlung des Werkausschusses NürnbergBad folgend - zwei Planungsbüros mit der Arbeit am Volksbad beauftragt. Sie entwickelten bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf, wie das neue Volksbad aussehen kann. Die drei Hallen, wie sie 1914 zur Eröffnung existierten, werden saniert wieder genutzt, aber nur zwei davon fürs Schwimmen. Die alte Halle 1 (früher für Männer) für öffentliches Schwimmen, die alte Halle 2 (auch für Männer) für das Schul- und Vereinsschwimmen. Die frühere Halle 3 (einst Frauen-Halle) ist für den Saunabereich vorgesehen. Dazu kommen Ruhezonen und eine Physiotherapie. Für den Entwurf wurde in 2020 eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung angestellt. Die Projektgruppe konnte zudem mehrere Zuschusszusagen von Bund und Land für die Wiederbelebung des Volksbades generieren. Die Kostenberechnung, der detaillierte Entwurf und eine Betriebs- und Folgekostenrechnung wurden dem Stadtrat im Oktober 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Der Stadtrat beauftragte daraufhin mit einer einzigen Gegenstimme die Umsetzung des Projektes. Daraufhin wurde umgehend mit der Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung begonnen. Der Antrag zur Baugenehmigung wurde im Mai 2021 eingereicht.
Personalien Zum April 2020 erfolgte ein Wechsel in der Werkleitung. Herr Albert verlies den Eigenbetrieb NürnbergBad. Die Stelle des 2. Werkleiters übernahm ab diesem Zeitpunkt Herr Lächele, der schon die Projektleitung für das Volksbad innehatte.
Nach dem Weggang des Verwaltungsleiters im 4. Quartal 2019 wurde dessen Aufgaben bis zur Jahresmitte 2020 kommissarisch wahrgenommen. Aufgabenprofile der Stellen im Bereich Verwaltung wurden deshalb überarbeitet und teilweise neu bewertet. Nach Beschluss des Werkausschusses vom Juli 2020 wurde die Stelle dauerhaft auf die kommissarische Vertreterin übertragen. Die Stelle für die operative Geschäftsleitung und Stellvertretung des Zweiten Werkleiters wurde im Jahr 2020 ausgeschrieben und mit Beschluss des Werkausschusses ebenfalls in der Sitzung im Juli 2020 vergeben. Die stadtinterne Umsetzung konnte allerdings erst zum 1. November 2020 erfolgen.
Corona-Pandemie Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatten enorme Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb von NürnbergBad. Die Bäder mussten ab dem 17. März 2020 geschlossen werden. Eine Wiedereröffnung der Freibäder war zum 8.6.2020 und der Hallenbäder zum 13.7.2020 möglich. Allerdings unter gänzlich anderen Bedingungen. Die Besucherzahlen mussten stark limitiert werden, Angebote mussten eingeschränkt oder ganz eingestellt werden. Der Kursbetrieb war nur erheblich eingeschränkt durchführbar. Belegungen und Vermietungen mussten verändert und massiv verringert werden. Die Aufwände zur Einhaltung von Abstands-, Sicherheits- und Hygieneregeln wuchsen stark an. Für eine mögliche Kontaktnachverfolgung wurde in kürzester Zeit ein Online-Kartenverkauf mit Besucherregistrierung erforderlich. Mit einer Software konnte die Besuchersteuerung über Zeitfenster und eine Vorverkaufspflicht arrangiert werden. Die veränderten Bedingungen des Geschäftsbetriebs ergaben eine neue Preisstruktur für die Dauer der Corona-Pandemie. So wurde auf der Grundlage von Dringlichen Anordnungen des Oberbürgermeisters die reguläre Gebührensatzung für die Dauer der Corona-Pandemie außer Kraft gesetzt. Nach einer unter den gegebenen Umständen durchaus erfolgreichen Freibadsaison, musste im Herbst der Betrieb unter Corona-Bedingungen gestemmt werden. Bis schließlich vom 2.11.2020 bis zum 27.5.2021 die Bäder erneut vollständig geschlossen werden mussten. Verringerte Preise, reduzierte Kontingente und geschlossene Bäder führten zu einem enormen Rückgang der Besucherzahlen und infolge auch der Umsatzerlöse. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebes wurde in der Stadtratssitzung am 21.10.2020 eine Erhöhung des Kreditlimits für das Betriebsmittelkonto von NürnbergBad bei der Stadt Nürnberg von 6 Mio. € auf 9,9 Mio. € beschlossen. Für die Monate November und Dezember 2020 wurde eine Billigkeitsleistung des Bundes in Form einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe, in Höhe von 634.733,33 €, beantragt und gewährt.
Besucherentwicklung
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Besucher insgesamt | 1.111.009 | 1.113.390 | 1.225.379 | 1.181.749 | 445.720 | ||||||
| Hallenbäder* | 496.060 | 477.791 | 488.182 | 502.239 | 164.419 | ||||||
| Sauna* | 97.948 | 92.544 | 84.499 | 91.043 | 32.988 | ||||||
| Freibäder* | 238.411 | 238.451 | 349.242 | 259.907 | 164.602 | ||||||
| Schulen | 128.084 | 134.622 | 130.149 | 133.538 | 32.325 | ||||||
| Vereine | 108.169 | 124.371 | 121.779 | 142.598 | 37.158 | ||||||
| Kurse | 42.337 | 45.611 | 51.327 | 51.945 | 14.028 | ||||||
| Hundebadetag | 201 | 479 | 200 |
* ohne Schulen, Vereine und Kurse
Der positive Trend bis 2019 konnte in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht fortgeführt werden. Mit insgesamt 445.720 Besuchern im Jahr 2020 lagen die Besucherzahlen um 63 % unter dem Vorjahr.
Umsatzerlöse
| Umsatzerlöse | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | 5.681.569,17 | 6.207.773,16 | 6.201.811,27 | 2.407.345,78 | |||||
| Erlöse Schwimmbad | 2.225.053,26 | 2.555.697,47 | 2.396.160,20 | 864.341,68 | |||||
| Erlösabgrenzung Bad | -1.222,84 | 10.358,93 | 3.831,30 | 56.895,25 | |||||
| Erlöse Sauna | 1.061.178,60 | 1.117.059,80 | 1.162.326,45 | 433.587,26 | |||||
| Erlöse Vereine | 435.409,89 | 439.839,27 | 538.842,05 | 261.872,61 | |||||
| Erlöse Schulreferat | 1.543.568,54 | 1.551.705,59 | 1.665.181,82 | 618.495,57 | |||||
| Erlöse sonst. Nutzer | 64.384,14 | 63.832,41 | 49.352,18 | 16.033,29 | |||||
| Erlöse Schwimmkurse | 97.775,39 | 122.043,28 | 110.532,69 | -26,63 | |||||
| Erlöse Aquafitness | 70.580,82 | 70.094,25 | 73.811,96 | 725,15 | |||||
| Erlöse Veranstaltung | 27.012,12 | 37.261,61 | 37.922,05 | 0 | |||||
| Erlöse Badenebenart. | 25.515,18 | 35.575,83 | 36.424,96 | 7.378,66 | |||||
| Erlöse aus Vermietung und Verpachtung inkl. Neben- kosten | 114.705,64 | 121.967,77 | 99.112,04 | 70.213,78 | |||||
| Erlöse aus Solarien, Eisver- kauf, Automaten | 9.270,24 | 8.662,23 | 6.152,67 | 1.718,18 | |||||
| Erlöse aus Sachkostener- stattungen* | 1.117,54 | 75.626,42 | 23.788,66 | 62.267,45 | |||||
| Sonstige | 7.220,65 | -1.951,70 | -1.627,76 | 13.843,53 |
Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2.407 TEUR und verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 3.795 TEUR.
Der Gesamt-Kostendeckungsgrad betrug im Jahr 2020 31 %.
| Jahr | Gesamt-Kostendeckungsgrad in % |
|---|---|
| 2014 | 41 |
| 2015 | 47 |
| 2016 | 46 |
| 2017 | 46 |
| 2018 | 62 |
| 2019 | 51 |
| 2020 | 31 |
Jeder Besuch der Einrichtungen von NürnbergBad wurde im Jahr 2020 im Durchschnitt mit 17,78 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt.
Die Gesamt-Erträge wurden durch die sog. November- und Dezemberhilfe i.H.v. 634.733,33 EUR, und der aktivierten Eigenleistung, in Zusammenhang mit der Sanierung Volksbad, um 399.480,00 EUR positiv beeinflusst.
Gesamt-Aufwand je Badegast 25,80 EUR Gesamt-Aufwand 2020: 11.501.529 EUR Gesamt-Ertrag je Badegast 8,02 EUR Gesamt-Erträge 2020: 3.577.529 EUR Zuschuss je Badegast 17,78 EUR Jahresverlust 2020: 7.924.000 EUR
Personalentwicklung
| Bereich | Stand: 31.12.2019 | + / - | Stand: 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| Zweiter Werkleiter | 1 | 0 | 1 |
| Verwaltung | 6 | +6 | 12 |
| Technische Leitung und Werkstatt | 6 | 0 | 6 |
| Bäderbetrieb | 61 | +3 | 64 |
| Summe | 74 | +9 | 83 |
| davon weiblich | 21 | +5 | 26 |
| davon männlich | 53 | +4 | 57 |
| davon teilzeitbeschäftigt | 13 | 0 | 13 |
| Auszubildende | 9 | +2 | 11 |
D. Lage
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten als zufriedenstellend bezeichnet werden. Die Corona-Pandemie führte jedoch zu einem deutlich gestiegenen Jahresverlust, der in den erfolgten Verlustausgleichszahlungen für 2020 durch die Stadt Nürnberg noch nicht vollständig ausgeglichen werden konnte.
1. Ertragslage
| 2020 TEUR | 2019 TEUR | 2018 TEUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtleistung | 3.577 | 6.408 | 6.436 | ||||
| Materialaufwand | -3.012 | -3.518 | -3.645 | ||||
| Rohergebnis | 565 | 2.890 | 2.791 | ||||
| Personalaufwand | -4.475 | -4.672 | -4.548 | ||||
| Abschreibungen | -2.293 | -2.300 | -2.317 | ||||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.214 | -1.520 | -2.195 | ||||
| Zinsergebnis | -499 | -586 | -646 | ||||
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätig- | -7.916 | -6.188 | -6.915 | ||||
| keit | |||||||
| Sonstige Steuern | -8 | -9 | -9 | ||||
| Gewinn Abgang Grundstück | 0 | 0 | 1.840 | ||||
| Jahresergebnis | -7.924 | -6.197 | -5.084 |
Der Materialaufwand betrug 3.012 TEUR (2019: 3.518 TEUR). Schließungszeiten und Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einer Reduzierung der Wasser- und Fernwärmeverbrauchsmengen im Vergleich zum Jahr 2019.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 1.214 TEUR (2019: 1.520 TEUR). Schließungszeiten und Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einer Reduzierung von in Anspruch genommen Dienstleistungen, z.B. im Kassenbereich.
Das Zinsergebnis betrug -499 TEUR (2019: -586 TEUR). Die reguläre Tilgung der Altdarlehen führten zu sinkenden Zinsaufwendungen.
Die Personalkosten betrugen 4.475 TEUR (2019: 4.672 TEUR) und setzen sich aus Löhnen und Gehältern in Höhe von 3.324 TEUR (2019: 3.589 TEUR) und sozialen Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 1.151 TEUR (2019: 1.083 TEUR) zusammen. Schließungszeiten und Corona bedingte Kurzarbeiterregelungen führten zu einer Reduzierung der Personalkosten.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens summierten sich auf 2.293 TEUR (2019: 2.300 TEUR).
2. Finanzlage
| 2020 TEUR | 2019 TEUR | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Cashflow aus Investitionstätigkeit Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -3.568 -1.213 4.544 | -3.612 -279 3.828 | |||
| Veränderung des Zahlungsmittelbestandes Flüssige Mittel am Anfang des Jahres | -237 427 | -63 490 | |||
| Flüssige Mittel am Ende des Jahres | 190 | 427 |
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 150 TEUR (2019: 255 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 40 TEUR (2019: 172 TEUR) zusammen.
Für das Geschäftsjahr 2020 war gemäß dem Wirtschaftsplan ein Fehlbetrag von 6.733 TEUR geplant. Dieser wurde in 2020 durch die Stadt Nürnberg in voller Höhe ausgeglichen.
3. Vermögenslage
| 2020 TEUR | 2019 TEUR | Abweichung TEUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 41.253 | 41.968 | -715 | ||||
| Umlaufvermögen | 2.143 | 3.041 | -897 | ||||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 3 | 2 | 1 | ||||
| Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 866 | 0 | 866 | ||||
| Aktiva | 44.266 | 45.011 | -745 | ||||
| Eigenkapital | 0 | 325 | -325 | ||||
| Sonderposten | 5.304 | 5.422 | -118 | ||||
| Rückstellungen | 421 | 635 | -214 | ||||
| Verbindlichkeiten | 38.500 | 38.551 | -51 | ||||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 41 | 78 | -37 | ||||
| Passiva | 44.266 | 45.011 | -745 |
Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder.
Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg. Die Verminderung des Finanzmittelfonds um -237 TEUR ist stichtagsbedingt.
Der Jahresverlust beläuft sich auf 7.924 TEUR (2019: 6.197 TEUR). Das Eigenkapital hat sich folgendermaßen entwickelt:
Nicht durch Ausgleich Eigenkapital Stand am Stadt Nürn- Jahresverlust Gedeckter Stand am 31.12.2019 berg 2020 Fehlbetrag 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR
324.419,78 6.733.092,00 -7.924.000,56 866.488,78 0,00
Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR.
Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 44.266 TEUR zur Verfügung. Dies setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen.
Zudem erfolgt die Finanzierung über einen Zuschuss gemäß Art. 10 FAG, der zum Bilanzstichtag in Höhe von 5.304 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert ist.
III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 wurde mit einem Jahresverlust in Höhe von 6.733 TEUR geplant. Der Wirtschaftsplan konnte die Auswirkungen des Coronavirus noch nicht berücksichtigen. Dem Stadtrat wurde daher ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan vorgelegt, der auch genehmigt wurde. Darin wurde eine deutliche Verschlechterung des Jahresverlustes angenommen. Mit Maßnahmen zur Kostenreduzierung, insbesondere der Kurzarbeit, eingestellten Fremdleistungen und verringerten Energieverbräuchen sowie zusätzlichen Einnahmen aus den November- und Dezemberhilfen konnte die Ergebnisverschlechterung allerdings erheblich reduziert und begrenzt werden.
Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 8.189 TEUR geplant. Die bisherigen, oben genannten Kosteneinsparungen zeigen weiterhin Wirkung. Allerdings ist ohne eine baldige Rückkehr zu einem Normalbetrieb und ohne einen Wegfall der strikten Corona-Begrenzungen der Ansatz für die Umsatzerlöse nicht mehr zu erreichen. Das Jahresergebnis ist bei einer anhaltenden oder einer wiederkehrenden Schließung der Bäder in Gefahr. Gleiches gilt zumindest abgeschwächt, wenn die deutlichen Besucherbegrenzungen unabgeschwächt noch länger hingenommen werden müssen. Insofern ist speziell eine Prognose für den Umsatz aus Erlösen der Hallenbäder und Saunen für die Herbstmonate derzeit unsicher.
Inwieweit die Beschränkungen des Besucherkontingents, der Angebotspalette, von Kursgrößen usw. akzeptiert werden müssen, kann momentan nicht vorhergesehen werden. Auch ist unklar, ob die Kundenbindung zu bisherigen Stammkunden wieder erreicht wird. Zudem ist das Freibadgeschäft generell stark witterungsabhängig.
Die Werkleitung versucht auf mögliche Veränderungen schnellstmöglich zu reagieren, um den Geschäftsbetrieb sofort wieder im normalen Rahmen aufnehmen zu können. Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für das Jahr 2021 eingeplant waren, wurden von der Werkleitung zunächst auf das Kalenderjahr 2022 verschoben. Allerdings werden neue Angebote für die Kunden angestrebt, um die Attraktivität des Eigenbetriebs weiter zu steigern.
So konnten die freien Räume der Physiotherapiepraxis im Südstadtbad nach einem längeren Leerstand neu vermietet werden. Der Betriebsbeginn soll dort noch in der ersten Jahreshälfte anlaufen. Daraus ergeben sich im Zusammenspiel mit der schon bisher erfolgreichen Saunalandschaft im Südstadtbad zusätzliche Chancen für dauerhafte Kundenbindungen und Synergien dieser gesundheitsfördernden Einrichtungen.
Mit dem Anbieter der Kassen-Software wird über die Einführung eines dauerhaften Online-Ticket-Verkaufs verhandelt. Für die Gastronomie im Langwasserbad wurde ein Testlauf mit einem Inklusionsbetrieb zur Sicherstellung des Gastronomieangebots vereinbart.
Stellenbesetzungen
Im April 2020 wurden die Stellenbesetzungen der Stabsabteilung zur Wiederinbetriebnahme des Volksbades, mit der Einstellung einer Architektin vom Hochbauamt, abgeschlossen. Die Entscheidung über eine endgültige Revitalisierung des Volksbades wurde nach Abschluss der Planungsphase im Stadtrat getroffen und kann zu weiteren Chancen und Risiken hinsichtlich der Bauphase und des Betriebes führen.
Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürnberg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft erwirtschaften können. Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument die mittelfristige Finanzplanung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt.
Darüber hinaus wird im Rahmen der gesamtstädtischen unterjährigen Finanzberichterstattung und der Erstellung des Risikoberichts der Geschäftsverlauf laufend mit der Wirtschaftsplanung abgeglichen.
Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Nach den Gebührenerhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018 muss nach einer Überwindung der Corona-Pandemie das Verhältnis der Einnahmen und Ausgaben dringend geprüft werden.
Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlagszahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für
den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsat-
zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als we-
sentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder un-
beabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im La-
gebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab-
schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, 18. Juni 2021
Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer Prof. Dr. Uebensee Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation und der
wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720)
Wir haben die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation anhand des folgenden Fragenkreises nach § 53 HGrG untersucht und erteilen hierüber folgenden Bericht:
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indi-
vidualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Die Richtlinien für den Werkausschuss ergeben sich aus der Bayerischen Gemeindeordnung, der Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und der Betriebssatzung NürnbergBad. In der Betriebssatzung werden die Zusammensetzung und die Aufgaben der Werkleitung allgemein beschrieben. Hierauf aufsetzend konkretisiert die Geschäftsanweisung die Aufgabenteilung und die Zuständigkeiten zwischen dem Ersten und dem Zweiten Werkleiter.
Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr 2020 fanden drei Sitzungen des Werkausschusses statt (am 06. März 2020, 17. Juli 2020, 23. Oktober 2020). Anstelle von Niederschriften wurde jeweils eine vertonte Dokumentation angefertigt.
108/2021
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Der Erste Werkleiter, Herr Bürgermeister Christian Vogel, ist durch seine Eigenschaft als Bürgermeister der Stadt Nürnberg auch in Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien bei Gesellschaften der Stadt tätig.
Der Zweite Werkleiter Herr Gerhard Albert war auskunftsgemäß in keinen Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien tätig. Sein Nachfolger Joachim Lächele war ebenfalls in keinen Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Lediglich der Zweite Werkleiter erhält eine Vergütung von Seiten des Eigenbetriebs. Aus diesem Grund unterbleibt die Angabe aufgrund der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB.
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Der Organisationsplan gibt den Aufbau des Eigenbetriebs wieder. Eine Überprüfung findet anlassbezogen statt. Dies ist bspw. bei Personal zu- und abgängen sowie bei Stellenwechsel innerhalb des Eigenbetriebs der Fall.
108/2021
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Es wird grundsätzlich von zwei Personen unterschrieben. Beim Zahlungsverkehr über das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg ist eine Trennung von Anweisung und Vollzug durch zwei unterschiedliche Personen gewährleistet.
Weiterhin unterschreiben alle Bediensteten der Stadt Nürnberg eine Verpflichtungserklärung analog zur Verwaltungsvorschrift zu Art. 79 BayBG, "Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern". Dieser Vorgang wird vom Personalamt der Stadt Nürnberg koordiniert. Hierzu wurde ein entsprechendes Schreiben zur Korruptionsprävention mit Datum 22. November 2018 an die Mitarbeiter ausgehändigt.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Für wesentliche Prozesse sind Regelungen in der Betriebssatzung NürnbergBad getroffen. Die Auftragsvergabe und -abwicklung sollte gemäß der Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von VOL und VOB erfolgen.
Die aktuell gültige Kassendienstanweisung wurde am 6. Dezember 2013 dem Werkausschuss vorgelegt und beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft.
108/2021
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass insbesondere bezüglich der Hauptkasse in der Verwaltung des Eigenbetriebs nach wie vor keine konsequente Trennung zwischen Kassenführung und Buchführung besteht. Dies wird insbesondere mit den begrenzten personellen Kapazitäten in der Verwaltung des Eigenbetriebs begründet. Mangels konsequenter Funktionstrennung ist u. E. der Kassenkontrolle im Sinne der Tz. 9 Abs. 1 der Kassendienstanweisung bezüglich der Hauptkasse eine hohe Bedeutung beizumessen.
Die „Besonderen Dienstanweisungen für Zahlstellen" wurden im Sommer 2015 für die Hallenbäder und im April 2016 für die Freibäder des Eigenbetriebs überarbeitet und besitzen seither Gültigkeit.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Alle wesentlichen Verträge werden in der Verwaltung des Eigenbetriebs dokumentiert und aufbewahrt. Die im Rahmen unserer Prüfung in Stichproben angeforderten Verträge konnten uns unverzüglich vorgelegt werden. Es ergaben sich damit keinerlei Hinweise darauf, dass die Verträge nicht ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt werden.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Control-
ling
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen des Eigenbetriebs entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens. Für die Planung wird regelmäßig in Abstimmung mit dem Finanzreferat ein Wirtschaftsplan erstellt und dem Werkausschuss zur Begutachtung, sowie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Neben dem Erfolgsplan enthält der Wirtschaftsplan einen Vermögens- und Finanzplan sowie einen Stellenplan.
108/2021
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans umfassend untersucht. Projekt- und Kostencontrolling findet auch in den Besprechungen zwischen Technik und Rechnungswesen statt.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen ist grundsätzlich aussagefähig und genügt den Anforderungen des Eigenbetriebs.
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Darstellung der Verbundbeziehungen mit der Stadt Nürnberg, deren Eigen- und Regiebetrieben sowie deren Beteiligungen in privatwirtschaftlicher Rechtsform erfolgt eine entsprechende Untergliederung auf Konten- /Postenebene in SAP.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Über das Betriebsmittelkonto bei der Kämmerei der Stadt Nürnberg werden die erforderlichen Finanzmittel für den Eigenbetrieb bereitgestellt. Unterjährig erfolgen, regelmäßig quartalsweise, Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich der Stadt Nürnberg (basierend auf dem geplanten Verlust laut Wirtschaftsplan), um den Liquiditätsbedarf des Eigenbetriebs zu sichern.
Das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg wird regelmäßig bezüglich des Liquiditätsstands durch das Rechnungswesen kontrolliert. Die Kreditüberwachung findet ebenfalls durch das Rechnungswesen des Eigenbetriebs statt.
108/2021
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?
Siehe unter d).
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Der weit überwiegende Teil der Umsatzerlöse wird direkt an der Kasse bar vereinnahmt (z. B. Badegebühren). Weitere Abrechnungen erfolgen monatlich (z. B. Mieten, Pachten) oder jährlich (z. B. Schulschwimmen oder Vereine). Unabhängig von der turnusgemäßen Abrechnung erfolgt die Rechnungsteilung gegenüber Vereinen bei Einzelbelegungen auch unterjährig. Insbesondere die Mahnrichtlinie gewährleistet eine zeitnahe und effektive Einziehung der ausstehenden Forderungen.
Zur Sicherstellung einer zeitnahen Abrechnung wird die Überlassung von Wasserflächen an Vereine und Schulen durch ein Flächenbelegungsmanagementsystem in Form eines EDV-Programms gestützt. Hierfür greift der Eigenbetrieb auf das System des Sportservice zurück (SKUBIS).
Aufgrund des dominierenden Bargeschäfts und der Debitorenstruktur des Eigenbetriebs stellen Mahnverfahren oder Vollstreckungsmaßnahmen die Ausnahme dar. Insoweit ist für ausstehende Forderungen SAP-seitig kein systematisches Mahnwesen hinterlegt. Das Forderungsmanagement besteht im Wesentlichen aus einer quartalsweisen Durchsicht der Offenen Posten und der regelmäßigen Überprüfung der Zahlungseingänge. Kapazitätsbedingt ist die Überprüfung der Zahlungseingänge jedoch mitunter einige Wochen im Rückstand.
Zur Anpassung an die Corona-Schutzauflagen wurde der Ticketverkauf im Sommer 2020 zum Großteil auf eine Online-Anwendung und einen Online-Ticketshop umgestellt. Der Zahlungseinzug wird dort auch über das Lastschriftverfahren angeboten. In Einzel-
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fällen nutzten Kundinnen und Kunden vertragsverletzend die Chance, Lastschriften zurück buchen zu lassen. Die betreffenden Kundinnen und Kunden wurden umgehend identifiziert, ermahnt und zur Unterlassung verpflichtet. Dennoch zuwider handelnde Personen wurden auf eine Sperrliste gesetzt und vom Online-Ticketkauf dauerhaft ausgeschlossen. Der dadurch, im Jahr 2020, entstandene Schaden beläuft sich auf etwa TEUR 3.
Die Miet- und Pachtforderungen werden regelmäßig über die Anforderung von Abschlagszahlungen eingezogen. Soweit bspw. eine umsatzabhängige Pacht vereinbart ist, erfolgt nach Feststellung der maßgeblichen Umsatzhöhe eine entsprechende Spitzabrechnung mit dem Pächter.
Aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus entstehenden drastischen Betriebseinschränkungen und den mehrmonatigen Schließungen waren die meisten Pächter wirtschaftlich außer Stande, die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Auf der Grundlage des § 313 BGB „Störung der Geschäftsgrundlage“ wurden deshalb zwischen der Werkleitung und den Pächtern mündliche Sondervereinbarungen für das Kalenderjahr 2020 vereinbart.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens und umfasst es alle wesentlichen Unternehmensbereiche?
Die grundlegenden Controlling-Aufgaben werden vom Rechnungswesen des Eigenbetriebs wahrgenommen. Eine Kostenstellenrechnung, die entsprechende Aussagen auf Ebene einzelner Kostenstellen erlaubt, ist eingerichtet. Regelmäßig erfasst werden:
-
Kostendeckungsgrad,
-
Zuschussbedarf pro Besucher und
-
Personalkosten, bezogen auf Funktionen.
Bei größeren Bauprojekten sind ein Projektcontroller sowie Fachplaner, Bauleiter und
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NürnbergBad als Bauherr gemeinsam in der Überwachung tätig.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäftsleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können?
Die monatliche Kostenverfolgung dient auch der frühzeitigen Aufdeckung ungünstiger Geschäftsentwicklungen. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebes besteht zudem ein technisches Controlling (z. B. Einhaltung von Vorschriften bei Chlorgasanlagen oder die laufende Überprüfung und Plausibilisierung von Verbrauchsdaten). Die technische Leitung steht hierbei in enger Abstimmung mit dem Werkleiter und dem Rechnungswesen. Hinsichtlich der Kredite besteht eine Absicherung durch die Stadt Nürnberg.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Da die erwirtschafteten Defizite in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben strukturell bedingt sind, werden etwaige bestandsgefährdende Risiken tendenziell eher aus dem technischen Bereich resultieren. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Maßnahmen zur Früherkennung ausreichend und geeignet, ihren Zweck zu erfüllen.
Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im Rahmen der Prüfung nicht ergeben.
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c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Maßnahmen des kaufmännischen und technischen Controllings, die auch der Risikofrüherkennung dienen, sind sowohl im Rechnungswesen als auch bei der Technik ausreichend dokumentiert.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
Soweit sich Veränderungen im Geschäftsumfeld sowie in den Geschäftsprozessen und Funktionen ergeben, werden grundsätzlich auch Anpassungen der Maßnahmen im Risikomanagement durchgeführt. So werden bspw. bei größeren Baumaßnahmen die Budgetüberwachungen intensiviert. Das Budget ist Bestandteil des Wirtschaftsplans. Dieser dient der Werkleitung im Falle von Abweichungen als Grundlage zur Identifikation etwaiger (Kosten-)Risiken.
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Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäftsleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:
-
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
-
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen
eingesetzt werden?
- Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen? Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipatives Hedging)?
Bei NürnbergBad kommen keine derartigen Finanzinstrumente zum Einsatz.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?
Siehe Antwort zu a) und die Erklärung unter f).
c) Hat die Geschäftsleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
-
Erfassung der Geschäfte,
-
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse,
-
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung,
-
Kontrolle der Geschäfte?
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f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäftsleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Zum gesamten Fragenkreis 5.:
Neben der Finanzierung über die Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) und die selbst erwirtschafteten Mittel, greift der Eigenbetrieb nur auf eine reguläre Kreditfinanzierung zurück. Der Kreditrahmen ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes, über den der Werkausschuss beschließt.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechende Interne Revision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Eine Interne Revision ist für den Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg übernimmt jedoch Revisionsaufgaben auch für den Eigenbetrieb. Es ist gegenüber der Leitung des Eigenbetriebs nicht weisungsgebunden.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision im Unternehmen? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Siehe Frage a).
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c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Das Rechnungsprüfungsamt überprüft regelmäßig die Kassen der Bäder sowie die gesonderte Hauptkasse der Verwaltung. Diesbezügliche Revisionsberichte bzw. Bestätigungen des Rechnungsprüfungsamtes wurden in Stichproben eingesehen.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Mit dem Rechnungsprüfungsamt wurden keine Prüfungsschwerpunkte abgesprochen.
e) Hat die Interne Revision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich?
Die im Berichtsjahr durchgeführten Kassenprüfungen führten zu keinen wesentlichen Beanstandungen.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Auf Basis aktueller Ergebnisse der Prüfungen sind keine wesentlichen Konsequenzen durch den Eigenbetrieb zu ziehen. Feststellungen in Vorjahren führten bspw. dazu, dass die Mieten und Pachtforderungen seither regelmäßig über die Anforderung von Abschlagszahlungen eingezogen werden.
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Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bin-
denden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Die Zustimmung des Werkausschusses bzw. des Stadtrates wurden eingeholt oder in den besonderen Fällen auf dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters gehandelt.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Nach unseren Erkenntnissen im Rahmen der Prüfung fanden keine derartigen Geschäfte statt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Vorgänge.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Geschäfte oder Maßnahmen.
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Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden im Wirtschaftsplan geplant und umfassend geprüft. Insbesondere bei großen Bauprojekten erfolgt dies über eine intensive Zusammenarbeit des Eigenbetriebs mit dem Bauverwaltungs- und Vergabeamt der Stadt Nürnberg, um sicherzustellen dass die Regelungen der Vergaberichtlinien und der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg beachtet werden.
b) aben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Es werden grundsätzlich mehrere Angebote bei der Vergabe von Aufträgen eingeholt. Darüber hinaus werden ggf. das Rechnungsprüfungsamt und das Bauverwaltungs- und Vergabeamt der Stadt Nürnberg eingeschaltet. Zudem bedürfen Aufträge größer TEUR 250 (netto) eines Beschlusses seitens des Werkausschusses. Bei kleineren Volumina (Unterhaltsmaßnahmen) obliegt die Einholung von Angeboten dem technischen Leiter des Eigenbetriebs.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Überwachung erfolgt in jedem Falle intern über den Zweiten Werkleiter und die technischen Leiter des Eigenbetriebs. In Abhängigkeit von Größe und Komplexität des Projektes werden ggf. Vertreter des Hochbauamts und/oder des Generalplaners sowie externe Projektcontroller hinzugezogen
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d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Die Budgets werden mit der gebotenen Vorsicht festgelegt und laufend überwacht. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Überschreitungen.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass derartige Geschäfte abgeschlossen wurden.
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt insbesondere auch im Hinblick auf Dienstleistungen und Verbrauchsmaterialien gemäß den Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von VOL und VOB und der EU-weiten Regelungen.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Vor Erteilung eines Auftrags werden nach Möglichkeit immer mehrere Angebote durch den technischen Leiter eingeholt.
Im Falle von Kapitalaufnahmen erfolgt zunächst die Formulierung des Bedarfs (Volumen, Tilgungsverlauf/Laufzeit, Zinsbelastung) seitens des Rechnungswesens des Eigenbetriebs. Im Anschluss erfolgt in enger Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg die Angebotseinholung bzw. Vergabe.
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Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Werkausschusssitzungen mehrmals im Jahr.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und in die wichtigsten Unternehmensbereiche?
Anhand von Kennzahlen und Erläuterungen vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Wesentliche Vorgänge wurden dem Werkausschuss zeitnah mitgeteilt. Für ungewöhnliche, besonders risikobehaftete oder nicht angemessen abgewickelte Vorgänge liegen keine Anhaltspunkte vor.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäftsleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Im Berichtsjahr war über keine Themen auf besonderen Wunsch des Werkausschusses zu berichten.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Es liegen keine Anhaltspunkte für eine nicht ausreichende Berichterstattung vor.
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f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Es wurde keine D&O-Versicherung für den Eigenbetrieb abgeschlossen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Interessenkonflikte wurden auskunftsgemäß nicht gemeldet.
Vermögens- und Finanzlage
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Bei unserer Prüfung haben wir kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen festgestellt.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Die Grundstücke des Eigenbetriebes weisen im Regelfall nicht unerhebliche stille Reserven auf. Der Verkehrswert wurde für ein Grundstück ermittelt, welches zurück an die Stadt Nürnberg übertragen werden sollen sowie für ein Grundstück das im Gegenzug
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zum Eigenbetrieb übergehen soll. Auf dieser Grundlage kann im Jahr 2021 eine bilanzielle Anpassung für die betreffenden Bilanzpositionen erreicht werden.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Umfangreiche und langfristige Investitionen werden über Darlehen finanziert, während der Finanz- und Liquiditätsbedarf des laufenden Betriebs durch ein Betriebsmittelkonto bei der Stadt Nürnberg und die grundsätzlich quartalsweisen Verlustausgleichszahlungen der Stadt abgedeckt wird.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Der Eigenbetrieb NürnbergBad selbst weist keine Konzernstruktur auf, wenngleich er in den Konzernabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen wird. Allerdings besteht eine finanzielle Abhängigkeit zur Stadt Nürnberg als Gesellschafterin.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Für das neue Schwimmzentrum Langwasser wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt T€ 5.914 bewilligt, die in den Jahren 2014 bis 2017 in mehreren Tranchen zur Auszahlung kamen. Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 14. August 2017 wurde das Förderverfahren damit abgeschlossen. Der bewilligte Zuschuss nach Art. 10 FAG dient in erster Linie dazu, das Angebot für das Schulschwimmen aufrechtzuerhalten bzw. auszudehnen. Anhaltpunkte dafür, dass Auflagen des Mittelgebers im Berichtsjahr nicht beachtet wurden, haben sich nicht ergeben.
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Für die Wiederbelebung des Nürnberger Volksbades werden mehrerlei Förder- und Zuschussanträge bearbeitet. Von Seiten des Bundes sind bis dato insgesamt 8 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Topf für Nationale Projekte des Städtebaus zugesagt. Ein Förderbescheid wurde vom Fördergeber jedoch noch nicht versandt. Eine Auszahlung erfolgte ebenfalls bis dato nicht. Des Weiteren sind für das Volksbad-Projekt Fördermittel von der bayerischen Staatsregierung in Höhe von insgesamt 18 Millionen Euro zugesagt. Eine formale Antragstellung erfolgte noch nicht. In enger Abstimmung mit den staatlichen Behörden wird derzeit eine Zuteilung der Gesamtsumme auf drei Förderregime (Denkmalschutz, Städtebauförderung und FAG) vereinbart.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Gemäß § 1 der Badbetriebssatzung verfügt der Eigenbetrieb über kein Stammkapital (siehe auch § 5 Abs. 2 EBV). Verluste des Eigenbetriebs werden regelmäßig durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen. Soweit die Verluste nicht durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen werden, erhöhen diese den Verlustvortrag des Eigenbetriebs (siehe auch § 8 Abs. 2 EBV). Der Verlustausgleich erfolgt unterjährig grundsätzlich regelmäßig auf Basis des Wirtschaftsplans über quartalsweise Abschlagszahlungen. Zusammen mit dem zur Verfügung stehenden Betriebsmittelkonto ergeben sich für den Eigenbetrieb trotz der anhaltenden, strukturell bedingten Verlustsituation, keine unmittelbaren Finanzierungsprobleme.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Eigenbetrieb erwirtschaftete einen Verlust. Näheres siehe unter a).
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Ertragslage
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens nach Segmenten zusammen?
Der Eigenbetrieb ist nicht in Segmente unterteilt und verfügt nicht über eine nach Segmenten aufgeteilte Ergebnisrechnung.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis ist von den Folgen der Corona-Pandemie geprägt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Der Austausch von Leistungen mit der Stadt Nürnberg erfolgt grundsätzlich nur gegen entsprechende Vergütung oder Gegenleistung. Größtenteils geschieht dies über die Verwaltungskostenerstattung. Anhaltspunkte, dass dies zu eindeutig unangemessenen Konditionen erfolgt, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Die Frage ist für den Eigenbetrieb nicht einschlägig.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Der Zweck des Eigenbetriebes ist Ursache des Verlustes. Durch seinen gesellschaftspolitischen Auftrag ist ein ausgeglichenes Ergebnis im Regelfall nicht zu erreichen, da die Leistungen in Wahrnehmung einer freiwilligen hoheitlichen Leistung oftmals zu nicht
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kostendeckenden Preisen angeboten werden. Im gegebenen Rahmen wird die Verlustreduzierung gleichwohl angestrebt.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?
Durch angemessene und vertretbare Gebührenerhöhungen sowie durch die Steigerung der Attraktivität aufgrund des neuen Schwimmzentrums und der Inbetriebnahme einer neuen Wasserrutsche im Nordostbad seit Mai 2017, soll die Einnahmeseite verbessert werden. Um den strukturell gestiegenen Kosten des Eigenbetriebs entgegenzuwirken, erfolgte mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 eine Erhöhung der Gebühren für alle Nutzergruppen und Tarifarten.
Auf die Corona-Pandemie wurde durch eine Senkung der Personal-, Betriebs- und Energiekosten sowie der Akquirierung von Finanzhilfen reagiert.
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Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der
Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?
Siehe unter Fragenkreis 15 a).
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?
Die Restriktionen infolge der Corona-Pandemie erforderten innerhalb kürzester Zeit eine Umorganisation des Publikumsverkehrs in den Bädern. Besucherzahlen mussten begrenzt, Öffnungszeiten reduziert und Angebote teilweise gänzlich gestrichen werden. Jede Erlaubnis zur Wiedereröffnung der Bäder wurde jedoch von NürnbergBad unter Beachtung der Auflagen genutzt, um dem Unternehmenszweck gerecht zu werden und um wenigstens verringerte Umsatzerlöse zu erzielen. Zudem sollte die Kundenbindung gehalten und die regionale Stellung des Betriebes, der auch in schwierigsten Zeiten Angebote machen kann, gestärkt werden. Insgesamt zielten interne und externe Maßnahmen und PR-Aktionen darauf ab, Kunden- und Geschäftsbeziehungen jeder Art über die Zeit der Schließungen hinweg erhalten zu können, um für einen Neustart oder einen möglicherweise schrittweisen Rückkehrprozess strategisch vorbereitet zu sein.
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Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 16.07.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Sachverhalt (WerkA NüBad):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 16.07.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Bäderoffensive
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.10.2020
Anlagen: Antrag-CSU_Bäderoffensive Sachverhalt_Bäderoffensive
Bericht:
Die Stadt Nürnberg hat seit Gründung des Eigenbetriebs NürnbergBad stets und wiederholt viel in den Erhalt und die Modernisierung der Nürnberger Bäder investiert. Einen eklatanten Sanierungsstau, wie er in vielen deutschen Kommunen zu sehen ist, gibt es in Nürnberg erfreulicherweise nicht. Die Sanierung des Südstadtbades, der Neubau des Langwasserbades, die Wiederbelebung des Volksbades und die kontinuierlichen Leistungen in Reparaturen und Unterhalt schaffen eine gute Grundlage für den Schul- und Vereinssport sowie die Nutzung durch die Öffentlichkeit. Die Kennzahlen des Eigenbetriebs lassen im bundesweiten Vergleich keine negativen Abweichungen erkennen.
Der Eigenbetrieb wird weiterhin kontinuierlich daran arbeiten, solide und vorausschauend mit seinen Bädern umzugehen und zudem kontinuierlich ein attraktives Angebot für die Bürgerschaft zu bieten. Dazu müssen ggf. auch immer wieder neue Wege gegangen werden, um auf sich ändernde Nachfragesituationen reagieren zu können
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die sozialverträgliche Gebührengestaltung bieten die Bäder Angebote zur Teilhabe für alle Bevölkerungsschichten
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 OBERBÜRGERMEISTER Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051
2 0. ÜKT. m
E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
26.10.2020 Müller
Bäderoffensive
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Stadtrat hat am 21.10.2020 die Widerbelebung des Nürnberger Volksbades beschlossen.
Die Bäderlandschaft wird daher ab 2024 um ein weiteres Vorzeigeprojekt erweitert werden. Bereits mit der Er öffnung des Langwasserbades konnte vor allem im Bereich des Sportschwimmens ein Ausrufezeichen gesetzt werden. Wir halten die Bäderstruktur damit in der Aufteilung von Hallen- und Freibädern, deren Zustand und der Verteilung über das Stadtgebiet für hochattraktiv.
Trotzdem muss man feststellen, dass im Jahr 2019 die Nürnberger unsere Bäder (nur der Anteil der zahlenden Schwimmer) statistisch nur 1,5 Mal besucht haben, während in einer vergleichbaren Stadt wie Essen die Bürger 2 Mal pro Jahr im Bad waren.
Da die infrastrukturelle Ausgangssituation der Bäder in Nürnberg günstig zu sein scheint, muss überlegt werden wie die Attraktivität der Nürnberger Bäder für Besucher weiter gesteigert werden kann.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet darüber ob flankierend zum Grundsatzbeschluss zum Volksbad eine Bäderof fensive gestartet werden kann, um die Besucheranzahl bis zur Eröffnung des Volksbades konstant über 2,0 Besuche pro Einwohner anzuheben und welche Maßnahmen dafür ergriffen werden können/müs sen. Nach Eröffnung des Volksbades sollte ein entsprechend höheres Ziel formuliert werden.
Eine solche Offensive erscheint auch vor dem Hintergrund notwendig zu sein, dass das Defizit von Nürn berg Bad seit Jahren ansteigt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A20102100 Bäderoffensive.docx
Bäderoffensive
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.10.2020 Sachverhalt für die Sitzung des Werkausschusses NürnbergBad am 16. Juli 2021
I. Ausgangslage
a) Besucherzahlen
Der Eigenbetrieb NürnbergBad konnte im Jahr 2019 insgesamt 1.181.749 Gäste begrüßen. 860.893 der Besucher*innen zählten zu den „öffentlichen“ Badegästen. Sie waren also weder über einen Schwimmverein, eine Schule oder einen Kurs gebucht. Lässt man die 91.043 Saunagäste Gesamtbesucher pro Jahr: 1.181.749 weg, so kann von 769.850 Besucher*innen gesprochen werden, die als Privatgäste zum Schwimmen und Baden in die Hallen- und Freibäder kamen. In die Hallenbäder kamen dabei fast doppelt so viele Schwimmer*innen als in die 320.856 Freibäder.
Mit diesen Zahlen liegt Nürnberg leicht über dem Niveau anderer deutscher Großstädte. So wurden im 91.043 769.850 Jahresabschluss des Sport- und Bäderbetriebes Essen für das Jahr 2019 698.935 öffentliche Badbesucher*innen ausgewiesen (siehe Drucksache 0974/2020/6 des Rates der Stadt Essen). In Hannover wurden 579.180 öffentliche Besucher*innen gezählt, in Bremen öff. Schwimmen Saunagäste Verein, Schule 641.118, in Augsburg 506.144, in Leipzig 379.299 und in Dresden 906.638.
Eine leicht stärkere Nachfrage kann für die Landeshauptstadt München vermutet werden. Allerdings veröffentlichen die Stadtwerke München nur ihre Gesamtbesucherzahl. Diese lag im Jahr 2019 bei 3.604.372 bei einer Einwohnerzahl von rund 1,5 Millionen Menschen.
Badbesuche pro Einwohner 2019 3,0
2,4 2,5
2,0
1,5
1,0
0,5
0,0 München Nürnberg Augsburg Dresden Essen Bremen Hannover Leipzig
Bei diesen Vergleichen ist zu beachten, dass oft die Anzahl der Bäder, deren Lage in den Städten und deren Öffnungszeiten und somit insgesamt deren Attraktivität Unterschiede aufweisen. So betreibt etwa der Sport- und Bäderbetrieb Essen laut seinem Lagebericht 13 Bäder. Die Leipziger Sportbäder betreiben acht Schwimmhallen sowie fünf Sommerbäder und ein Kinderfreibecken. Die Bremer Bäder betreiben zwölf Bäder, wovon eines derzeit umgebaut wird und eines nur als „Bewegungsbad“ für Schwimmkurse und Wassergymnastik geführt wird. Die Dresdner Bäder GmbH verfügt über sieben Hallenbäder und sieben Freibäder.
Legt man dennoch die Zahlen der registrierten öffentlichen Badbesucher*innen auf die jeweilige Einwohnerzahl um, ergibt sich für Nürnberg ein rechnerischer Wert, der ebenfalls etwas über dem Niveau bzw. auf einem hohen Niveau zu den anderen Vergleichsstädten liegt. In der Gesamtschau kann somit derzeit nicht gesehen werden, dass die Nürnberger*innen weniger oder gar auffallend weniger häufig als andere Stadtbewohner*innen in der Bundesrepublik zum Schwimmen gehen würden.
b) Kostendeckungsgrad
Die Bayerische Staatsregierung legte das Sonderprogramm Schwimmbadförderung SPSF unter anderem mit der Begründung auf, dass der Kostendeckungsgrad von kommunalen Hallen- und Freibädern in Bayern oft bei nur rund 30 Prozent liege. Auch bundesweit liegen nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (vgl. KfW Research, Volkswirtschaft Kompakt, Nr. 138, Juli 2017) und des Deutsche Städte- und Gemeindebundes (vgl. DStGB, Position, Kommunale Schwimmbäder: Unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge, 2015) die Kostendeckungsgrade bei Frei- und Hallenbädern bundesweit zwischen 27 bis 31 Prozent.
Die Werte von 46 Prozent (2015) bis 51 Prozent (2019), den der Eigenbetrieb NürnbergBad in den Jahren vor Corona erreichte, liegen auch hier etwas über dem Durchschnitt.
c) Zuschuss pro Badegast
Der rechnerische Zuschuss pro Badegast betrug in den letzten zehn Jahren vor der Corona- Pandemie im Durchschnitt rund 5,60 Euro. Der bundesweite Vergleichswert liegt nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes zwischen 5 Euro und 10 Euro. D.h. bei diesem
Vergleichsparameter liegt NürnbergBad bei der Gruppe der Bäder mit den geringsten Zuschussbedarfen in Relation zur Zahl der Besucher*innen.
d) Jahresverlust
Die unter b und c genannten Kennzahlen korrespondieren eng mit den Jahresergebnissen des Eigenbetriebs NürnbergBad. Hier waren in den Jahren bis zu Beginn der Corona-Pandemie stabile Jahreswerte zu verzeichnen. Die Verluste betrugen gemäßen den Jahresabschlüssen 6,17 Mio. € (2015), 6,99 Mio. € (2016), 7,11 Mio. € (2017), 5,08 Mio. € (2018) und 6,12 Mio. € (2019). Jahresdefizit in Mio. Euro
2015 2016 2017 2018 2019
Um diese Ergebnisse in einen Vergleich zur allgemeinen Situation der Bäder in Deutschland setzen zu können, sei auf eine öffentliche Anhörung des Sportausschusses des Bundestags vom 15. Januar 2020 verwiesen. Hierfür brachte die deutsche Sektion „International Association for Sports and Leisure Facilities“ (kurz: IAKS) eine Stellungnahme ein. Darin wird für den Zuschussbedarf der Bäder folgendes ausgeführt:
„Aus Erhebungen der Mitglieder der IAKS Deutschland, die sich mit den Untersuchungen der DGfdB nahezu decken, wird ersichtlich, dass ein Schul- und Vereins-Hallenbad etwa 500.000 bis 700.000 € Zuschussbedarf operativ benötigt. Hinzu kommt etwa die gleiche Summe als Kapitalkosten (Zins, Tilgung, Absetzung für Abnutzungen(AfA). Das ergibt eine jährliche Belastung für die kommunalen Haushalte in Höhe von rund 1,2 Mio. €. Weiterhin zeigt sich, dass das Bad aufgrund der öffentlichen Nutzung etwa 200.000 bis 400.000 € teurer wird, was vor allem an den Personalkosten der dann notwendigen Aufsicht liegt.“ (vgl. Deutscher Bundestag, Sportausschuss, Drucksache 19(5)175).
In Summe ergibt sich damit pro Jahr und Hallenbad, dass für die Öffentlichkeit zur Verfügung steht, bundesweit gesehen ein durchschnittlicher Zuschussbedarf von rund 1,5 Millionen Euro. Insofern liegt auch der Jahresverlust von NürnbergBad, der eine Gesamtkostenrechnung für vier Hallenbäder und drei Freibäder abbildet, im Rahmen des für öffentliche Bäder Üblichen. Dieses Jahresdefizit ergibt sich somit aus dem speziellen Angebot und der Preisstruktur für öffentliche Bäder und ist langfristig weitgehend konstant.
II. Leistungsspektrum von NürnbergBad
Der Eigenbetrieb NürnbergBad bietet sein Angebot an 364 Tagen im Jahr an. Die Öffnungszeiten bewegen sich zwischen 6.00 Uhr morgens und bis zu 23.00 Uhr abends. Abdeckt werden damit Wasserzeiten für das Schulschwimmen, Bahnen und Becken für das Vereinsschwimmen sowie das öffentliche Schwimmen und Saunieren, inklusive des Sortiments an Schwimmkursen. Die drei Angebotssäulen Schulen, Vereine und Öffentlichkeit sind aufeinander abgestimmt. Ungenutzte Betriebszeiten gibt es für das öffentliche Schwimmen derzeit nicht. Es sind diese drei somit „kommunizierende Röhren“: Soll also noch mehr Raum für das öffentliche Schwimmen geschaffen werden, müsste das Kontingent für Schulen und Vereine eingeschränkt werden. Auch um diesen Mangel an buch- oder nutzbaren Wasserzeiten entgegenzuwirken, stimmte der Stadtrat für die Wiederbelebung des Volksbades. Um auch dabei dem Kernauftrag des Stadtrates für den Eigenbetrieb NürnbergBad gerecht zu werden, werden Bäder vorgehalten, die Vergnügen bereiten sollen, aber ganz klar keine „Spaßbäder“ sind. Die Schwerpunkte liegen bei Sport- und Erholungsangeboten für die Nürnberger Bevölkerung.
Diese werden durch besondere Veranstaltungen attraktiver gestaltet, wie etwa Themenabende in den Saunen, Nächte mit Aquafitness oder Wassergymnastik für Senioren*innen. Sonderveranstaltungen ergänzen das Erlebnisangebot und sind geeignet, neue Kund*innen zu gewinnen und im Erfolgsfall das Betriebsergebnis zu verbessern. Hierfür wurden in den Jahren vor Corona beispielsweise die Sommerfilmnächte im Naturgartenbad, eine Triathlon-Veranstaltung im Stadionbad oder die Vintage-Pool-Party im Stadionbad etabliert.
Das Marketing ist darauf ausgerichtet, möglichst keine Nachfrageüberhänge gegenüber dem verfügbaren Angebot entstehen zu lassen. So muss etwa bei der Werbung für die Saunen berücksichtigt werden, dass beispielsweise an sehr vielen Sonntagnachmittagen im Winter bereits starke Auslastungen gegeben sind. Gleiches gilt für beliebte Schwimmzeiten oder heiße Sommertage in den Freibädern.
Die Möglichkeiten der existierenden Infrastruktur setzen somit einen Angebots-Rahmen, in welchem der Eigenbetrieb NürnbergBad aktiv tätig sein kann, um mehr oder neue Gäste zu gewinnen, ohne dabei bereits gewonnene Kund*innen zu verlieren. Um in diesem Rahmen ein ausgewogenes Niveau zwischen Ruhe und Erholung, Attraktionen und Besucherbedürfnisse, Events und Wünsche der Sporttreibenden und einigen anderen zu beachtenden Gesichtspunkten zu finden, ist für NürnbergBad die Kundenzufriedenheit ein wichtiger Gradmesser.
Um diese zu steigern, unternahm die Werkleitung in den Monaten vor der Corona-Krise noch unterschiedliche Maßnahmen. So wurde für die Physiotherapie im Südstadtbad ein neuer Pächter gewonnen, um für die Schwimmbadbesucher*innen wieder ergänzende Angebote, z.B. für Massagen machen zu können. Für die Gastronomie im Langwasserbad wurde ebenfalls ein neuer Pächter gewonnen, um insbesondere den Saunabesucher*innen wieder ein Zusatzangebot machen zu können. In einigen Bädern wurden wieder feste Zeiten für Wassergymnastik eingeführt. Während der Pandemie wurden neue Kontakte zwischen städtischen und nicht-städtischen Akteuren geknüpft, um künftig aus einem größeren Netzwerk mehr Ideen und Kooperationen generieren zu können.
III. Potenziale für weitere Verbesserungen
Grundsätzlich wird es immer Entwicklungen, Ideen und Anregungen geben, die der Eigenbetrieb NürnbergBad noch besser machen kann oder wodurch er seine Attraktivität noch erhöhen könnte. Um hier unternehmerisch vorgehen und strategisch planen zu können, gibt es zum einen die reguläre und regelmäßige Kontrolle der betrieblichen Kennzahlen (Besucher, Jahresergebnis und Zuschuss pro Badegast).
Zum anderen stehen in der Bäderbranche auch externe Beratungsunternehmen zur Verfügung. Diese bieten an, anhand des Einzugsgebietes, der Konkurrenzsituation und des Wasserflächenbedarfs für Schulen und Vereine rechnerische Potenzialanalysen zu erstellen, um zu erkennen, wie groß der „Markt“ an öffentlichen Schwimmbadbesuchern überhaupt ist. Auch vollständige kommunale Bäderleitplanungen werden von Beratungsfirmen angeboten. Allerdings sind solche Untersuchungen sehr aufwendig, sehr zeit- und insbesondere kostenintensiv und im Erkenntnisgewinn gleichwohl mit Unsicherheiten behaftet. Meist werden solche Analysen dort in Auftrag gegeben, wo ein Blick von außen dringend nötig erscheint, weil zum Beispiel ein Kontrollgremium wie der Nürnberger Werkausschuss fehlt, die Besucherzahlen stark zurückgehen, ein Sanierungsstau offensichtlich ist oder erheblich Investitions- bzw. Organisationsentscheidungen getroffen werden müssen. Für NürnbergBad war deshalb keine Komplettanalyse, sondern die Durchführung einer Umfrage (Kunden und nicht-Kunden) mithilfe eines erfahrenen Marktforschungsinstitutes geplant. Dabei sollte sowohl die Kundenzufriedenheit überprüft, als auch die Gründe erfragt werden, weshalb manche Personen nicht ins Bad gehen.
Eine derartige Befragung war auch im Werkausschuss angeregt worden und war für das Kalenderjahr 2020 vorgesehen. Im Zuge der Corona-Pandemie empfahlen aber auch die Marktforschungsinstitute selbst, zunächst keine Befragung durchzuführen. Um die Ergebnisse nicht zu verfälschen, solle eine vollständige Rückkehr zu den normalen Verhältnissen und sogar noch eine weitere Normalisierungszeit abgewartet werden.
Nach der Überwindung der Corona-Pandemie wird die Durchführung einer Kunden- und Bürgerbefragung wieder aufgegriffen. Entsprechende Angebote bzw. Vorarbeiten für eine Auftragsvergabe können bei einer günstigen Entwicklung der Pandemie möglicherweise noch in diesem Jahr begonnen werden.
Um bis dahin allerdings nicht tatenlos zu sein, wurden folgende Maßnahmen bereits als Ansatzpunkte identifiziert oder bereits in Angriff genommen:
- Beim Amt für Stadtforschung und Statistik wurde beantragt, in die regelmäßige stattfindende
Wohnungs- und Haushaltsbefragung eine stetig wiederkehrende Frage zur Zufriedenheit mit den Bädern aufzunehmen, um ein externes Monitoring-Instrument zu erhalten
- Die Zahl der Events und Veranstaltungen, z.B. Kindergeburtstage, Spielenachmittage und
Saunaangebote soll erhöht werden, wobei die Interessen der Schulen, Vereine und regulären Badegäste weiterhin beachtet werden sollen
- Der Weg zur Erhöhung des Angebots- und Qualitätsstandards in Kooperation mit externen
Pächtern, z.B. Gastronomie soll z.B. für Frühstücksangebote, vegetarische und vegane Gerichte oder online-Vorbestellungen fortgeführt werden
- Das Marketing und der Kundendialog sollen insbesondere online verstärkt werden, z.B. für
online-Buchungen über einen Webshop, social-media-Kampagnen, online-Buchungen für Kombikarten für Eintritte, Gastronomie- und Physiotherapie-Angebote
- Der Kontakt zu anderen Badbetreibern und der gegenseitige Erfahrungsaustausch werden
gesteigert, um gute Ideen möglichst schnell übernehmen zu können
- Der Aufbau eines Gebäude- bzw. Facility-Managements für die Bäder um laufende
Betriebskosten im Blick zu haben und Einsparpotentiale zu generieren und um eine Werterhaltende Instandhaltungs- bzw. Bauunterhaltsplanung (Mehrjahresplanung) umzusetzen.
- Der Ausbau der Zuschussbeantragung bzw. Fördermittelakquise bei möglichen
Instandhaltungsinvestitionen und Neubaumaßnahmen.
IV. Fazit
Die Stadt Nürnberg hat seit Gründung des Eigenbetriebs NürnbergBad stets und wiederholt viel in den Erhalt und die Modernisierung der Nürnberger Bäder investiert. Einen eklatanten Sanierungsstau, wie er in vielen deutschen Kommunen zu sehen ist, gibt es in Nürnberg erfreulicherweise nicht. Die Sanierung des Südstadtbades, der Neubau des Langwasserbades, die Wiederbelebung des Volksbades und die kontinuierlichen Leistungen in Reparaturen und Unterhalt schaffen eine gute Grundlage für den Schul- und Vereinssport sowie die Nutzung durch die Öffentlichkeit. Die Kennzahlen des Eigenbetriebs lassen im bundesweiten Vergleich keine negativen Abweichungen erkennen.
Der Eigenbetrieb wird weiterhin kontinuierlich daran arbeiten, solide und vorausschauend mit seinen Bädern umzugehen und zudem kontinuierlich ein attraktives Angebot für die Bürgerschaft zu bieten. Dazu müssen ggf. auch immer wieder neue Wege gegangen werden, um auf sich ändernde Nachfragesituationen reagieren zu können. Damit diese umfassend erfasst werden können, soll nach einer Überwindung der Corona-Pandemie die bereits geplante Potentialanalyse umgesetzt werden. All dies innerhalb der Leitlinien, welche der Stadtrat für die städtischen Bäder vorgibt.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 16.07.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Sachstandsbericht über das Volksbadprojekt
Bericht:
Über den Sachstand des Volksbadprojektes wird in der Sitzung mündlich berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Volksbad erweitert das Bäderangebot insbesondere im Nürnberger Westen und für die umliegenden Wohnquartiere
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 16.07.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Einführung eines Trans*- und Intergender-Badetags -
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. Juli 2020
Anlagen: Sachverhalt_Ratsinfo Antrag-Trans-Badetag
Sachverhalt (kurz):
Koordiniert durch die Stadt Nürnberg fand eine Abstimmung mit den Bäderbetrieben in den Städten Fürth und Erlangen statt, da die Einführung eines Trans*-und Intergender-Badetags auch dort beantragt wurde. Grundsätzlich sind alle drei Bäderbetriebe und damit auch NürnbergBad daran orientiert, möglichst inklusive Badeangebote zu machen. Gleichzeitig stehen NürnbergBad und die Bäder der Nachbarstädte dem im Antrag formulierten Anliegen offen gegenüber. Insbesondere die Bereitschaft, Wasserflächen und die benötigte Infrastruktur für die Durchführung eines ersten Testangebotes anzubieten, ist bei allen gleichermaßen gegeben.
Für die Durchführung wird vorgeschlagen, den Beispielen aus den Städten Köln und Berlin zu folgen. Dort wird ein spezielles Vereinsschwimmen für Trans*und Inter*Menschen über Sportvereine organisiert und ermöglicht. NürnbergBad kann, sobald die Corona-Situation wieder einen normalen Badetrieb erlaubt, für ein derartiges Sportangebot an jedem letzten Sonntag der Jahresquartale 2021 oder ggfs. später die Schwimmhalle des Katzwangbads von jeweils 8.00 Uhr bis 10.30 Uhr exklusiv zu Vereinskonditionen und für einen Testlauf vermieten. Bei Interesse sind auch die Bäder in Fürth in Erlangen grundsätzlich bereit, Zeiten für eine Vereinsbelegung zu suchen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Bei einer Vermietung an einen Verein kann NürnbergBad Erlöse gemäß der Gebührensatzung generieren. Einnahmen aus dem öffentlichen Schwimmbetrieb entfallen im Gegenzug.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich um ein exklusives Angebot für Trans*- und Intersexuelle Menschen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss stimmt dem beschriebenen Vorgehen für einen Testlauf zur Etablierung eines Schwimmangebotes für Trans* und Inter*Menschen zu und beauftragt NürnbergBad bei einer entsprechenden Vermietungsanfrage das Katzwangbad für diesen Zweck probeweise zu vermieten.
Einführung eines Trans*- und Intergender-Badetags
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. Juli 2020
Koordiniert durch die Stadt Nürnberg fand eine Abstimmung mit den Bäderbetrieben in den Städten Fürth und Erlangen statt, da die Einführung eines Trans*-und Intergender-Badetags auch dort beantragt wurde. Grundsätzlich sind alle drei Bäderbetriebe und damit auch NürnbergBad daran orientiert, möglichst inklusive Badeangebote zu machen. So konnten schon bisher in direkter Absprache mit Badegästen vor Ort einzelne, spezifische Lösungen, z.B. für die Nutzung alternativer Umkleidekabinen, gesucht und gefunden werden. Gleichzeitig stehen NürnbergBad und die Bäder der Nachbarstädte dem im Antrag formulierten Anliegen offen gegenüber. Insbesondere die Bereitschaft, Wasserflächen und die benötigte Infrastruktur für die Durchführung eines ersten Testangebotes anzubieten, ist bei allen gleichermaßen gegeben.
Die Durchführung eines exklusiven Schwimmangebotes ist jedoch mit den regulären Betriebsabläufen, den Anforderungen an Sicherheit und Ungestörtheit, die zu organisierenden Eingangs- und Zugangskontrollen und letztlich auch mit den Bestimmungen der Bädersatzung nicht ohne Bedenken leistbar. Erfahrungswerte liegen in der Region für ein derartiges Angebot zudem noch nicht vor. Die Bedingungen in den einzelnen Bädern sind obendrein durch die räumlichen Anordnungen, unterschiedliche Eingangsbereiche, Kombiangebote von z.B. öffentlichem Schwimmen sowie parallelem Vereinsschwimmen, Kursen, Saunen usw. nicht überall und nicht zu jederzeit geeignet. Letztlich muss auch bedacht werden, dass bei NürnbergBad keine „ungenutzten“ Zeiten vorhanden sind. Die Hallenbadzeiten sind vollständig für Schulen, Vereine oder die Öffentlichkeit belegt. Neue und zusätzliche Angebot können daher aktuell nur zu Lasten einer anderen Nutzung gehen.
Für die Nutzung durch einen Sport- bzw. Schwimmverein kann jedoch mit dem Katzwangbad eine Einheit angeboten werden, die nicht nur Bahnen- oder Beckenweise zur Verfügung gestellt werden kann, sondern für diesen besonderen Bedarf auch testweise komplett vermietet werden kann. Für die betrieblichen Aspekte (Beleuchtung, Wassertechnik, Reinigung usw.) kann Personal von NürnbergBad eingesetzt werden, um ein einsatz- und benutzungsfähiges Schwimmbad vorzufinden. Dem Beispiel der Städte Köln oder Berlin folgend wird dann vorgeschlagen, für die organisatorische Durchführung des Schwimmens das Bad an einen Schwimm- bzw. Sportverein zu vermieten. Dieser hat gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften dann für eine ausreichende Wasseraufsicht (Rettungsschwimmer) zu sorgen, kann dafür aber über den Kreis der Teilnehmenden Schwimmer*innen selbst entscheiden. Auch über andere Fragen, wie etwa die Zuteilung der Umkleidekabinen und Duschen, die Teilnahme von Begleitpersonen, die möglicherweise aus physischen oder psychischen Gründen benötigt werden oder die Ernennung von erfahrenen Ansprechpartnern (Awareness-Ansprechpartner) können die Nutzer*innen dann in Absprache mit NürnbergBad mitentscheiden.
Für einen ersten Testlauf wird vorgeschlagen, sobald die Corona-Situation wieder einen normalen Badebetrieb ermöglicht, das Katzwangbad am jeweils letzten Sonntag der Jahresquartale 2021 oder ggfs. später von jeweils 8.00 Uhr bis 10.30 Uhr an einen Verein zur Durchführung eines Trans*-und Intergender-Badetags zu vermieten und somit bei erfolgreicher Buchung das Bad erst im Anschluss für den regulären Badebetrieb zu öffnen. Die Preise für die Vermietung ergeben sich aus Anlage 4 (Gebühren für die Nutzung durch Schulen, Vereine und Gruppen) der gültigen Bädergebührensatzung und könnten auf die tatsächlich genutzten Bahnen bzw. Anlagen begrenzt bleiben.
Beispiel für förderfähigen Sportverein:
2 Bahnen + Nichtschwimmerbecken für je 2 Stunden = [44 € + 46 €] x 2 = 180 €
Beispiel für gemeinnützige Einrichtung: 2 Bahnen + Nichtschwimmerbecken für je 2 Stunden = [40,8 € + 41,5 €] x 2 = 164,6 €
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss stimmt dem beschriebenen Vorgehen für einen Testlauf zur Etablierung eines Schwimmangebotes für Trans* und Inter*Menschen zu und beauftragt NürnbergBad bei einer entsprechenden Vermietungsanfrage das Katzwangbad für diesen Zweck probeweise zu vermieten.
BÜNDNIS 90
DU GRÜNEN
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König fy/fsRA (yV u ) Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg lOBERBÜ R'. ERMEi STER 90403 Nürnberg ü 7. Jlil1 9^r Tel: (0911) 231-5091 CVLlS Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de L 3 Zur GteUungnahnie Kt:;. 4 An two. t vor Absen- Bus: Linie 36,46, 47 (Rathaus) J düng voricgen % 2 X U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) ü Antwort zur Unterz.w.V. schrT'i vr'-legen Nürnberg, 7. Juli 2020
Einführung eines Trans*- und Intergender-Badetags
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Schwimm-und Badeanstalten sind grundsätzlich Umkleide- und Sanitärbereich binär geschlechtlich, also in Herren- und Damenbereiche, unterteilt. Dieser Umstand macht es diversund trans*geschlechtlichen Menschen unmöglich, diese Anlagen im offenen Betrieb diskriminierungsfrei zu nutzen - ob während oder nach ihrer Transition. Derzeit gibt es in der Metropolregion Nürnberg keine ausgewiesenen Bademöglichkeiten speziell für trans*- oder auch intergeschlechtliche Menschen. Generell sind trans*- und diversgeschlechtliche Menschen täglich mit Diskriminierung sowie vielen stigmatisierenden Normen konfrontiert - gleichzeitig bekommen sie aber nur wenig Unterstützung, (siehe hierzu auch: https://www.queerpride.de/nach-vorfall-in-neukoelln-muss-es-mehrbademoeglichkeiten-fuer-transgeschlechtliche-menschen-geben-28270)
Um diesen Bürgerinnen ein unbeschwertes und diskriminierungsfreies Badeerlebnis zu ermöglichen, bitten wir die Stadt Nürnberg in Zusammenarbeit mit den Städten Fürth und Erlangen, zum International Trans'gender Day of Visibility am 31. März 2021, diese Aktion zu starten.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
vwwv.gruene.rathaus.nuernberg.de
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
- Die Stadt richtet einen Trans'gender- und Intergender-Badetag in einem der städtischen
Bäder ein. Dieser sollte alle zwei Monate oder einmal im Quartal stattfinden. In diesem Kontext sollte die Stadt zudem eine Zusammenarbeit mit den Städten Fürth und Erlangen in Betracht ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Q-
Uwe Scherzer Achim Mletzko Stadtrat Fraktionsvorsitzender
www.gruene.rathaus.nuemberg.de
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 16.07.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Bericht zum Antrag: Erweiterung des Angebots von Kinder-Schwimmkursen
Anlagen: Antrag_Kinder-Schwimmkurse_Grüne Antrag Schwimmen Kinder SPD Sachverhalt_Schwimmenlernen
Bericht:
Die Verwaltung berichtet über die Grundlagen des Schwimmunterrichts in der Stadt, die Folgen der Corona-Pandemie und die bereits eingeleiteten Maßnahmen, um den Unterrichtsausfall gering zu halten bzw. wieder aufzuholen. Dazu wird ein Ausblick auf die weiteren möglichen Maßnahmen in den kommenden Monaten gegeben.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Insbesondere die Kurse im Ferienprogramm sind für die Förderung von Familien geeignet, die finanziell schwächer gestellt sind
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. IV
FRAKTION B' 90/OIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg RathauspLatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax:(0911) 231-2930 OBERBÜR UhRMElSTEFf gruene@stadt.nuernberg.de
t O üli.i_____ Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 18. Juni 2021
Erweiterung des Angebots von Kinder-Schwimmkursen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bereits vor Corona stieg die Zahl der Kinder, die nicht oder nicht gut genug schwimmen können. In einem BR-Artikel begründet Michael Förster von der DLRG dies damit, dass bereits vor der Pandemie fast 25 Prozent aller Grundschulen keinen Schwimmunterricht mehr anbieten konnten, da ihnen kein Bad zur Verfügung stehe. (Quelle: www.br.de, 29.05.2021). Corona hat diese Situation nochmal verschärft.
Seit Ende Mai haben Schwimmbäder nun wieder geöffnet und die Wartelisten vieler Schwimmschulen sind Lang. Den Rückstau bei den Kinderschwimmkursen, den Corona verursacht hat, können die AnbieterNnnen von Schwimmkursen alleine nicht aufholen. Durch dieses Defizit steigt die Gefahr, dass Kinder ertrinken, weil sie nicht schwimmen können.
Hinzu kommt, dass den Kindern, die vor Corona schwimmen konnten, im Lockdown die Übungsmöglichkeiten fehlten und sie dadurch ihre Schwimmfähigkeiten eingebüßt oder verloren haben.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
-
Die Stadt gibt Auskunft über die Auslastung von Schwimmkursen in städtischen Betrieben.
-
Die Stadt erstattet Bericht darüber, wie sich der Schwimmunterricht weiter ausbauen lässt und
welche Möglichkeiten es gibt, dass Kinder Schwimmkurse nachholen können.
- Die Stadt berichtet darüber, wie viele Grundschulen in Nürnberg keinen Schwimmunterricht
anbieten (können).
- Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, Schwimmkurse auch in den Ferien stattfinden zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
4. lyvicLk
Andrea Friedei stv. Fraktionsvorsitzende
SPD spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg 0 8. Jül.l 2021 ........Nr............ r s Tnanme ! . - - " , Absen- . prlsgen ü .-.'iwort zur Unterz.w.V. schhft vorlegen Nürnberg, 8. Juli 2021 Antragsteller: Dr. Ahmed
Schwimmfähigkeiten von Kindern fördern und unterstützen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit den Beschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie mussten bis heute eine Vielzahl an Schwimmkursen für Kinder entfallen. Dieser Umstand hat laut der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zur Folge, dass die Schwimmfähigkeiten von Kindern gesunken, die Anzahl der Nichtschwimmer*innen gestiegen und Schwimmprüfungen entfallen sind.
Aus unserer Sicht sollten die betroffenen Jahrgänge deshalb beim Nachholen der Schwimmausbildung unterstützt werden. Dabei wollen wir, dass neben dem Einstieg („Seepferdchen“) auch die vorgelagerte „Wassergewöhnung“ sowie die nachgelagerten „fortführenden Schwimmkurse“ in zugehörige Planungen einbezogen werden.
Die durch den Freistaat Bayern in Aussicht gestellte Förderung von „Seepferdchenkursen“ und „Sportvereinsmitgliedschaften“ sind grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sind dabei noch diverse gesamtorganisatorische Fragestellungen ungeklärt, die aus unserer Sicht aber darüber entscheiden, ob die Förderung eine Wirkung entfalten kann. Offen ist die Klärung der Antragsberechtigung, die auszahlende bzw. ausgebende Stelle sowie die Klärung von verfügbaren Bäderkapazitäten und Wasserzeiten. Zudem ist unklar, in welchem Umfang Schwimmkurse im Rahmen derzeit bestehender Beschränkungen bspw. an Grundschulen in Klassenstärke durchgeführt werden können.
Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Bearbeitung im zuständigen Ausschuss den folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet zum Thema „Schwimmfähigkeit von Kindern in
Nürnberg“ und geht dabei auch auf Folgen der Corona-Pandemie ein. Stadtratsfrcktion Nürnberg
SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG
- Die Verwaltung erstellt ein Konzept mit konkreten Maßnahmen und Anreizen, wie
Kinder aufgrund der Corona-Beschränkungen entfallene Schwimmkurse in Nürnberg nachholen und wie diese dabei unterstützt werden können. Hierbei soll neben der einführenden Vermittlung von Schwimmfähigkeiten („Seepferdchenkurse“) auch auf das vorgelagerte Thema „Wassergewöhnung“ und das nachgelagerte Thema „fortführende Schwimmkurse“ für Kinder eingegangen werden.
- Die Verwaltung bezieht dabei auch die örtlichen Schwimmvereine,
Rettungsorganisationen und Schwimmlehrkräfte mit ein. Zudem prüft sie, ob und in welchem Rahmen ein ergänzendes Schwimmlernangebot in Kooperation mit Sportstudenten*innen oder geeigneten Honorarkräften im Rahmen des Kindergarten- bzw. Hortbesuchs ausgearbeitet und entwickelt werden kann.
- Die Verwaltung prüft, wie das Angebot vor allem den Familien zugutekommen
kann, die finanziell schwächer gestellt sind und keinen direkten Zugang zu privaten Schwimmangeboten haben (z.B. durch einen Einbezug von NürnbergPass/BuT Gutscheinen).
- Die Verwaltung legt dar, in welchem Umfang für angedachte zusätzliche Kurse
Wasserflächen zur Verfügung stehen, alternativ wie die Priorisierung von den derzeit vergebenen Wasserzeiten (Schule, Vereine, Öffentlichkeit) im Sinne des Antragsziels in städtischen Bädern anzupassen bzw. zu ändern wäre.
- Die Verwaltung berichtet zu den durch den Freistaat Bayern in Aussicht gestellten
Unterstützungsleistungen für Schwimmkurse und legt dar, wie und in welchem Umfang diese in Nürnberg überhaupt umgesetzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
{Do/w/d^f
Thorsten Brehm Dr. Nasser Ahmed Fraktionsvorsitzender Stadtrat
Schwimmenlernen – Sachverhalt Werkausschuss 16.7.2021
I. Sachstand
In Nürnberg ruht das Erlernen des Schwimmens auf vier Säulen. Zum einen wird versucht, für alle Nürnberger Grundschulkinder Schwimmunterricht während ihrer Grundschulzeit durchzuführen. Zum anderen bieten viele Sportvereine und Rettungsorganisationen Kurse zum Schwimmenlernen an. Die Stadt Nürnberg fördert diese Bemühungen in der dritten Säule des Schwimmenlernens durch spezielle Anreize und extra geförderte Schwimmlern-Angebote, sowohl im städtischen Ferienprogramm, als auch über das Projekt Seepferdchen. Bei Letzteren werden mit Erfolg ganz gezielt Kinderbetreuungseinrichtungen angesprochen, um gerade Kinder für Schwimmkurse zu erreichen, die in Familien mit besonderen Unterstützungsbedarfen und eingeschränkten eigenen Möglichkeiten für regelmäßige Badbesuche aufwachsen. In der vierten Säule der Schwimmlernangebote bieten mehrere private Schwimmschulen eine große Zahl an Schwimmkursen an. Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat einen Konzessionsvertrag mit der Schwimmschule „Flipper e.V.“, durch welchen die Zahl der Schwimmkurse in den städtischen Bädern in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert werden konnte.
Schwimmunterricht
Geförderte In Schwimmlern- Private In der Organisationen Angebote / Schwimm- Grundschulzeit und Vereinen Projekt schulen Seepferdchen
II. Corona
Infolge der Corona-Pandemie geriet die Schwimmausbildung in allen vier Säulen ins Stocken bzw. mit der zeitweiligen Schließung der Bäder auch gänzlich zum Erliegen. Seit der Wiedereröffnung der Bäder konnten erste Schwimmkurse wiederaufgenommen werden. Bis zum Beginn der Sommerferien können noch etwa 100 Kinder durch die Schwimmschule Flipper unterrichtet werden. Vereine und Schulen haben ebenfalls wieder Bahnen belegt und nutzen die aktuellen Möglichkeiten. NürnbergBad stellt hierfür die Wasserflächen zur Verfügung. Allerdings übersteigt nun die Nachfrage nach Kursen das vorhandene Angebot deutlich. Dies hat folgende Gründe:
- Knappheit der Wasserflächen: Bereits vor Beginn der Corona-Pandemie war die Nachfrage
nach Wasserzeiten so hoch, dass nicht alle Bedürfnisse vollständig befriedigt werden konnten. Nicht jeder Verein und nicht jede Schwimmschule konnte alle gewünschten Wasserzeiten erhalten. Für das Anfängerschwimmen für Kinder ist zu bedenken, dass nur wenige Tageszeiten geeignet sind. Bis nachmittags sind die meisten zum Schwimmenlernen geeigneten Wasserflächen für das Schulschwimmen reserviert. Kurse nach 18.00 Uhr werden aber von den Eltern
regelmäßig nur während der Ferien gebucht. Tatsächlich geeignet sind also nur wenige Nachmittagsstunden und Termine an den Wochenenden.
- Begrenzungen durch Corona-Auflagen: Durch die aktuellen Vorgaben für den Badbetrieb
in Pandemiezeiten müssen die Besucherzahlen in den Bädern allgemein, aber auch konkret in den Becken und auf den Bahnen teils deutlich reduziert werden. So können derzeit beispielsweise im halbierten Nichtschwimmerbecken des Nordostbades nur maximal 4 Kinder gleichzeitig üben. Ohne die Corona-Abstandsregeln lag die durchschnittliche Zahl von Kursteilnehmern im geteilten Nichtschwimmerbecken bei rund 8 Kindern.
- Erhöhte Corona-Nachfrage: Da auch Vereine und Öffentlichkeit Einschränkungen hinneh-
men müssen und monatelang die Bäder nicht besucht werden konnten, steigen auch bei diesen die Wünsche, mehr Wasserzeiten zu bekommen.
- Nachwuchs: Im Regelbetrieb gibt es mit jedem neuen Schuljahr Anmeldungen aus den Jahr-
gängen, die das Alter zum Erlernen der Schwimmtechniken erreichen (4-8 Jahre). Viele Kinder werden nach dem erfolgreichen Seepferdchen für das empfohlene Schwimmen für Fortgeschrittene (Bronzeabzeichen) in Folge angemeldet. Durch die Corona-Pandemie konnten Kurse, die im Winter 2019/2020 begannen, nur teilweise im Sommer 2020 beendet werden. Neue Kurse begannen nur mit eingeschränkter Teilnehmerzahl im Herbst 2020, mussten dann unterbrochen werden und können nun nur schrittweise zu Ende geführt werden. D.h. Neuanmeldungen waren seit Beginn der Pandemie kaum möglich. Gleiches gilt für Schwimmvorbereitungs- und Wassergewöhnungskurse sowie für das Schulschwimmen.
- Unrentabilität für Schwimmschulen: Für einige Schwimmschulen ist es derzeit wirtschaft-
lich nicht darstellbar, ihren regulären Kursbetrieb anzubieten. Durch die Corona-Auflagen sind die Aufwendungen höher als zu normalen Zeiten, die erlaubte Teilnehmerzahl ist aber gleichzeitig niedriger. Zumindest eine private Schwimmschule verzichtet deshalb aktuell gänzlich auf die normalerweise belegten Wasserzeiten bei NürnbergBad (die Wasserzeiten wurden befristet anderen Nutzern angeboten) und will den Kursbetrieb erst wiederaufnehmen, wenn die Corona-Auflagen wegfallen.
- Temporär gesunkene Verfügbarkeit von Schwimmtrainer*innen: Während der Corona-
Pandemie haben sich viele ausgebildete Schwimmtrainer*innen andere (Neben-)Erwerbsquellen gesucht und stehen jetzt für die Schwimmschulen nicht ad hoc zur Verfügung. Außerdem konnten auch viele Trainier*innen und ehrenamtliche Ausbilder während des Lockdowns nicht trainieren, sich nicht weiterbilden oder nicht vollständig ausgebildet werden. Auch die Abnahme der erforderlichen Rettungsschwimmabzeichen hinkt durch die Badschließungen noch deutlich hinter den normalen Zahlen hinterher. Hiervon sind auch angehende Sportlehrer*innen und Kursleiter betroffen.
Belegung der Wasserflächen des Nichtschwimmerbeckens am Beispiel einer Woche im Südstadtbad:
| Uhrzeit | Mo. 18.10.2021 | Di. 19.10.2021 | Mi. 20.10.2021 | Do. 21.10.2021 | Fr. 22.10.2021 | Sa. 23.10.2021 | So. 24.10.2021 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 7.00 | gebucht | Öffentlichkeit | Öffentlichkeit | Öffentlichkeit | gebucht | Öffentlichkeit | Öffentlichkeit | Öffentlichkeit | Öffentlichkeit | Öffentlichkeit | ||||
| 8.00 | Schulen | Schulen | Schulen | Schulen | Schulen | Öffentlichkeit | Öffentlichkeit | Öffentlichkeit | Öffentlichkeit | |||||
| 9.00 | Schwimmkurse | |||||||||||||
| 10.00 | Schulen | Öffentlichkeit | Schulen | Öffentlichkeit | Schulen | Öffentlichkeit | Schulen | Öffentlichkeit | Schulen | Öffentlichkeit | Öffentlichkeit | |||
| 11.00 | Schwimmkurse | |||||||||||||
| 12.00 | ||||||||||||||
| Öffentlichkeit | ||||||||||||||
| 13.00 | ||||||||||||||
| 14.00 | ||||||||||||||
| Vereine | ||||||||||||||
| 15.00 | ||||||||||||||
| 16.00 | ||||||||||||||
| Vereine | Öffentlichkeit | Öffentlichkeit | Öffentlichkeit | Schwimmkurse | ||||||||||
| 17.00 | ||||||||||||||
| Schwimmkurse | Schwimmkurse | |||||||||||||
| 18.00 | Schwimmkurse | Schwimmkurse | ||||||||||||
| Schwimmkurse | Schwimmkurse | |||||||||||||
| 19.00 | Schwimmkurse | Schwimmkurse | ||||||||||||
| Öffentlichkeit | Schwimmkurse | Öffentlichkeit | ||||||||||||
| 20.00 | Schwimmkurse | Öffentlichkeit | Schwimmkurse | Schwimmkurse | ||||||||||
| Schwimmkurse | ||||||||||||||
| 21.00 | Schwimmkurse | Schwimmkurse | Schwimmkurse | |||||||||||
| 22.00 | Öffentlichkeit | |||||||||||||
| 23.00 |
III. Stellungnahme des SportService zur aktuellen Situation
a) Die Stadt erstattet Bericht darüber, wie sich der Schwimmunterricht weiter ausbauen lässt und welche Möglichkeiten es gibt, dass Kinder Schwimmkurse nachholen können.
Um Schwimmunterricht weiter ausbauen zu können, werden Wasserflächen und Lehrkräfte mit der erforderlichen Qualifikation benötigt. In Bezug auf die Wasserfläche stehen in Nürnberg für das Schulschwimmen vier Bäder zur Verfügung.
Nordostbad: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8-16 Uhr 2 Bahnen und ein halbes Nichtschwimmerbecken Donnerstag 8-16 Uhr 6 Bahnen und das ganze NSB (für Öffentlichkeit gesperrt)
Südstadtbad: täglich 8-9:30 Uhr 6 Bahnen und ein Nichtschwimmerbecken täglich 9:30 Uhr bis 16 Uhr 6 Bahnen und ein halbes Nichtschwimmerbecken
Katzwangbad: täglich 8-13 Uhr 6 Bahnen und ein Nichtschwimmerbecken
Langwasserbad: 8-9:30 Uhr 2-3 Bahnen à 50m und drei Nichtschwimmerbecken 9:30 bis 16:30 Uhr 16 Bahnen à 25m und drei Nichtschwimmerbecken Die für das Schulschwimmen zur Verfügung stehenden Wasserflächen sind in allen Bädern zu nahezu 100 Prozent ausgelastet. Lediglich in den Nachmittagsstunden sind im Langwasserbad freie Kapazitäten im Schulschwimmkontingent vorhanden. Aufgrund der Lage des Bades im Südosten Nürnbergs ist nur ein eingeschränkter Kreis von Schulen geeignet, den
Schwimmunterricht dort stattfinden zu lassen. Für die anderen Schulen ist der Anfahrtsweg zu weit, so dass nur noch wenige Minuten im Wasser verbleiben würden. Zudem haben Grundschulen nur vormittags Unterricht. Aus diesen Gründen ist eine Vollauslastung am Nachmittag im Langwasserbad schwer zu erreichen.
In den beiden Bädern Nordostbad und Südstadtbad ließen sich die Flächen für das Schulschwimmen erweitern. Dies würde jedoch zu Lasten der Flächen für das öffentliche Schwimmen geschehen. Im Langwasserbad ließen sich die Flächen in den ersten beiden Schulstunden erweitern. Dies würde zu Lasten des Bundesstützpunktes Triathlon und des Landesleistungsstützpunkts Schwimmen geschehen. Beide Stützpunkte sind in Abstimmung der Stundenpläne mit der Bertolt-Brecht-Schule auf Wasserzeiten zwischen 7 und 9 Uhr angewiesen, verfügen über eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Nürnberg und bräuchten eigentlich zusätzliche Flächen zur Durchführung des Trainingsprinzips.
Selbst wenn kurzfristig noch weitere Wasserflächen zur Verfügung stehen würden, ist nicht sicher, ob diese für das nächste Schuljahr noch gebucht werden können, denn dazu sind als zusätzliche Voraussetzung weitere Lehrerkapazitäten notwendig. Darüber hinaus sind die Abfragen und Einteilungen für das Schuljahr 2021/2022 bereits im Juni 2021 erfolgt.
Falls im Herbst, wie im letzten Jahr, Einschränkungen durch das Corona-Virus erfolgen, so wären aufgrund von einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln voraussichtlich nur ca. 50 Prozent der angedachten Belegungen möglich. In Absprache mit dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg, dem Amt für Allgemeinbildende Schulen und den Dienststellen der Ministerialbeauftragten für Realschulen und Gymnasien werden in solch einem Fall zuerst die Abschluss- / Prüfungs- und Referendarklassen, dann die Grundschulklassen und dann alle weiteren Schulklassen berücksichtigt.
b) Die Stadt berichtet darüber, wie viele Grundschulen in Nürnberg keinen Schwimmunterricht anbieten (können). Für das nächste Schuljahr haben drei von 58 Grundschulen (GS) keine Schwimmzeiten angemeldet (GS Großgründlach, GS Wiesenschule, GS Ziegelstein). Bei einer Schule war keine der gewünschten Zeiten möglich (Wilhelm-Löhe-Schule).
c) Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, Schwimmkurse auch in den Ferien stattfinden zu lassen Der SportService der Stadt Nürnberg hat sich in Absprache mit NürnbergBad bereits seit Mitte April mit der Problematik der ausgefallenen Schwimmkurse und Schulschwimmeinheiten auseinandergesetzt. Für die Sommerferien können daher im Rahmen des Projekts „Seepferdchen“ in Kooperation mit Nürnberger Schwimmvereinen (ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V., Post SV Nürnberg e.V., DLRG Kreisverband Nürnberg-Roth-Schwabach e.V., 1. FCN Schwimmen e.V.) Anfängerschwimmkurse für sozial benachteiligte Kinder angeboten werden. Ziel ist es, die Teilnehmenden schwimmsicher(er) in die restliche Freibadsaison und in das neue Schuljahr entlassen zu können. Die Aktion richtet sich an Kinderhorte und andere Kinder- und Jugendeinrichtungen mit Ferienbetreuung, insbesondere in Brennpunktstadtteilen. Die Kurse finden als kompakter Wochenkurs im Zeitraum vom 2. bis 20. August im Langwasserbad und Nordostbad statt und sind für die Teilnehmenden kostenfrei. Insgesamt finden 28 Kurse mit ca. 250 Kindern statt.
Die Planungen für zusätzliche Angebote des Projekts Seepferdchen im Schuljahr 2021/2022 laufen in den nächsten Wochen an. Es sollen Angebote im schulischen Ganztag oder als Ferienangebot organisiert werden. Zusätzliche Wasserflächen für die Ganztagsangebote im Rahmen des schulischen Wasserkontingents sind an dieser Stelle bereits unter normalen Bedingungen fast ausschließlich im Langwasserbad vorhanden.
IV. Das Vorgehen von NürnbergBad und Abstimmungen mit dem SportService
NürnbergBad befasst sich seit dem Winter mit den Folgen der Bäderschließungen und somit auch mit den fehlenden Schwimmkursmöglichkeiten. Bereits während des zweiten Lockdowns wurde daher eine Kooperation mit der Schwimmschule Flipper angestoßen, um über ein Lehrvideo den Familien zumindest eine Übungsmöglichkeit für die Wassergewöhnung zuhause anzubieten. Der über das Internet verbreitete Film zog bundesweite Beachtung auf sich, so wurde das Thema unter anderem vom ARD/ZDF-Morgenmagazin unter anderen landesweiten Medien aufgegriffen.
Des Weiteren wurde – wie oben ausgeführt – schon vor der Erlaubnis zur Wiedereröffnung der Hallenbäder eine Abstimmung mit dem SportService der Stadt Nürnberg und dem Jugendamt der Stadt Nürnberg für Schwimmkurse in den Sommerferien herbeigeführt. Diese Kurse konnten erfolgreich platziert werden und werden im August und September in den Bädern von NürnbergBad durchgeführt. Grundlage dieser Kurse waren die Weichenstellungen von NürnbergBad, Revisionsarbeiten vorzuziehen und trotz der Corona-Anforderungen mehr Hallenbad-Kapazitäten für Schulen, Vereine und Kurse anzubieten als im Sommer 2020.
Dies wurde erreicht, indem das Hallenbad Nordost bis zum Ende der Sommerferien zu einem reinem Schul- und Vereinsbad umfunktioniert wurde. D.h. dieses Bad steht aktuell ganztags und während der Ferien mindestens nachmittags ausschließlich und exklusiv für Schulen, Vereine, Kurse und besondere Bedarfe zur Verfügung. Im ersten „Corona-Sommer“ 2020 mussten sich diese Nutzer auf die Hallenbadflächen im Schul- und Vereinsbad in Langwasser und geringe Teile des Südstadtbades beschränken. Durch die Inbetriebnahme eines dritten Hallenbades stehen insgesamt für alle Nutzer*innen mehr Möglichkeiten zur Wahl.
Eine Grundlage für Schwimmkurse und Schulschwimmen ist es, dass ausreichend ausgebildete Lehrer*innen zur Verfügung stehen. Ohne diese Personengruppe gerät die gesamte Ausbildungskette ins Stocken. Bei der Verteilung der jetzigen Wasserflächen im Nordostbad wurde deshalb die Ausbildung dieser Personen gegenüber anderen Wünschen priorisiert. Bereits während des Lockdowns wurden außerdem im Langwasserbad Kurse ermöglicht, damit die DLRG ihrerseits die Ausbildung von Rettungsschwimmausbildern für ganz Bayern durchführen konnte. Ohne dieses Engagement von NürnbergBad wäre hier ein weiterer erheblicher Engpass entstanden, denn auch die Ausbilder müssen zunächst zu diesen ausgebildet werden können. Trotz der Ausbildungskurse für Rettungsschwimmer finden bei NürnbergBad zahlreiche Schwimmkurse in den Sommerferien 2021 statt. Über die Verteilung gibt die untenstehende Tabelle eine Übersicht für die städtischen Hallenbäder. Die Angaben beziehen sich auf die von NürnbergBad zur Verfügung gestellten, koordinierten und verbuchten Kursstunden im Vergleich zum ersten Corona-Sommer 2020. Zusätzlich zu dieser Steigerung gibt es weitere
Kurse von Vereinen in den städtischen Bädern, in Vereinsbädern und Kurse von Schwimmschulen in nicht städtischen Bädern.
Kursstunden Sommerferien für Schwimmschulen und Seepferdchen-Projekt:
Jahr Langwas- davon davon Nordost- davon davon See- Gesamt serbad Flipper Seepferd- bad Flipper pferdchen chen
2020 424 424 0 0 0 0 424
2021 509 369 140 105 35 70 614
Differenz +190 Steigerung 44,81%
Kurzfristig sind damit deutliche Verbesserungen zum Vorjahr erreicht und alle vorhandenen Kapazitäten fast vollständig ausgelastet. Einzelne freie Stunden in der zweiten Ferienhälfte im Nordostbad werden den Schwimmschulen und Schwimmvereinen nochmals exklusiv angeboten.
Langfristig wird durch den Eigenbetrieb NürnbergBad mit der Wiederbelebung des Volksbades eine weitere – wie wir sehen dringend benötigte – Ausweitung von Übungs- und Trainingsflächen erreicht. In einem wiedereröffneten Volksbad stehen drei Übungseinheiten zur Verfügung, was mindestens 165 Sportklassen die kapazitative Möglichkeit, Schulschwimmen durchzuführen, bietet. Für die schwimmsporttreibenden Vereine entstehen im Schwimmerbecken Flächen für wöchentlich 136 Bahnenstunden und im Lehrschwimmbecken 32 Belegungsstunden. Dies wird die Lange entspannen und ist wichtiges Kriterium gewesen, um die Sanierung des Volksbades zu beschließen.
V. Weitere mittelfristige Möglichkeiten
In den vier Hallenbädern von NürnbergBad werden jährlich rund 18.000 Betriebsstunden mit Öffnungszeiten von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr, bzw. 23.00 Uhr geleistet. Im Hallenbad Katzwang stehen von daraus nutzbaren Bahnenstunden alleine 30% vollständig für das Schulschwimmen zur Verfügung, im Nordostbad und im Südstadtbad sind dies ca. 16%, das Schul- und Vereinsbad in Langwasser steht montags bis freitags bis 16.30 Uhr ausschließlich für Schulbelegungen zur Verfügung. Nur die restlichen Bahnenstunden in den genannten Hallenbädern können von Vereinen, Kursen, Leistungssportlern und der Öffentlichkeit in Anspruch genommen werden.
NürnbergBad ist grundsätzlich angehalten, das Jahresdefizit so weit möglich zu begrenzen. Deshalb ist es für die Abwägung, wem welche Wasserzeiten noch zusätzlich zur Verfügung gestellt oder nicht mehr angeboten werden, zu berücksichtigen, dass schon jetzt der Anteil der von Schulen, Vereinen und Schwimmkursen genutzten Wasserflächen größer ist, als der Anteil der von ihnen generierbaren Erlöse.
Hier ein Vergleich der Anteile Umsatzerlöse und Anteile Nutzung von Schwimmflächen aus dem Jahr 2019:
| Umsatzerlöse Hallenbäder 3% 13% 42% 42% | Schwimmflächenbelegung 3% 29% 34% 35% |
|---|
Zur Durchführung von Kursen für Wassergewöhnung und Anfängerschwimmen sind aber nicht nur Aspekte der Verteilungsgerechtigkeit und des Erlösfaktors ausschlaggebend, als vielmehr die Fragen, ob die Wasserflächen auch wirklich für die Kurse geeignet sind (z.B. Wassertiefe, Temperatur, Ausstattung, Erreichbarkeit), ob sich Kursanbieter finden und ob die Kurse auch nachgefragt werden. Auf jene Eigenschaften hin, hat NürnbergBad die verbleibenden Optionen nochmals geprüft. Die restlichen, für Schwimmkurse grundsätzlich geeigneten Kapazitäten sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.
| Örtlichkeit | Becken | Mögliche Restzeiten |
|---|---|---|
| Langwasserbad | Lehrschwimmbecken 1-3 | Einzelstunden an Samsta- gen (ab ca. 16.00 Uhr) und Sonntagen (ab ca. 14.00 Uhr) |
| Südstadtbad | Nichtschwimmerbecken | Einzelstunden an Samsta- gen, sonntags ganztägig |
| Nordostbad | Nichtschwimmerbecken | Einzelstunden samstags, sonntags ganztägig |
| Katzwang | Nichtschwimmerbecken | Sonntags ganztägig |
Für die mittelfristige Lösung des Nachfrageüberhangs wird jedoch wesentlich der Fortgang der Corona-Beschränkungen mit ausschlaggebend sein. Solange die Abstandsregeln und damit die Besucherbegrenzungen in den Bädern weiterhin gültig sind, bleiben die Optionen generell eingeschränkt, um den Bedarf in den nächsten Monaten gerecht zu werden.
NürnbergBad wird zuvorderst die restlichen Kapazitäten in den Lehrschwimmbecken im Langwasserbad nochmals allen Kursanbietern vorschlagen und um eine Nutzung für Anfängerschwimmkurse und Wassergewöhnungskurse werben. Dadurch könnten über die Zeit bis zu den Sommerferien 2022 grundsätzlich etwa 30 Anfängerkurse zusätzlich durchgeführt werden,
sofern sich Kursanbieter für diese Belegungslücken finden. Als sinnvoll haben sich auch die bereits vereinbarten Ferienkurse herausgestellt. Über eine Fortführung werden NürnbergBad und der SportService wieder rechtzeitig beraten.
Technisch können darüber hinaus auch die Sonntage als Kursstage wie oben aufgelistet angeboten werden. Allerdings würde dies zu erheblichen Einschränkungen für jene Familien führen, die in ihrer Freizeit die Bäder besuchen möchten. Gerade an den Wochenenden ist der Familienanteil in allen Hallenbädern sehr hoch. Hier sind die jeweils berechtigten und unterschiedlichen Interessen der Familien gegeneinander abzuwägen.
Um im gesamten Kreis der Akteure noch nach weiteren Lösungen und Ideen für Angebotssteigerungen zu suchen, wurde für den 27.07.2021 zu einer Videokonferenz eingeladen. Dabei sein werden neben NürnbergBad, der städtische SportService, Sportvereine, Schwimmschulen und Wasserrettungsorganisationen. Gemeinsam sollen die übrigbleibenden Möglichkeiten auf ihre Machbarkeiten hin analysiert werden. Dabei wird auch die Bereitschaft abgefragt, zeitweilig mehr Kurse auch an Sonntagen zu den oben genannten Zeiten anzufragen.