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← Sitzung des Schulausschusses (16.07.2021)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 16.07.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Langwasser SPD-Stadtratsfraktion Altstadt Soziales & Gesundheit Schule & Bildung Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Schulausschusses

16.07.2021

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Schulausschusses

Sitzungszeit

Freitag, 16.07.2021, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Schule während der Pandemie Bericht

Trinkl, Cornelia

2. Depressionen und Angststörungen an Schulen - 10-Punkte- Bericht

Programm des Kultusministeriums, hier: Antrag der SPD- ISPN/005/2020

Stadtratsfraktion vom 12.12.2019

Trinkl, Cornelia

3. Verbundsystem Bertolt-Brecht-Schule-Sport - Sportinternat "Haus Beschluss

der Athleten"-Leistungssport Perspektivische Stärkung des Ref.IV/027/2021

Sportinternates "Haus der Athleten"

Trinkl, Cornelia

4. Schulraumplanung an den beruflichen Schulen B13 (BON) - Beschluss

Gymnasien der nördlichen Innenstadt Ref.IV/025/2021

Trinkl, Cornelia

5. Ergebnisse zur Umfrage zum Schlaf-Wach-Rhythmus Bericht

Trinkl, Cornelia

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.04.2021,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 16.07.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Schule während der Pandemie

Bericht:

Inhalt folgt als Nachreichung

Abbildung 2

Abbildung 1

Abbildung 6

Abbildung 4

Abbildung 3

Abbildung 5

Abbildung 8

Abbildung 7

ISPN/005/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 16.07.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Depressionen und Angststörungen an Schulen - 10-Punkte-Programm des

Kultusministeriums, hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.12.2019

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, hier: Depressionen und Angststörungen an Schulen - 10 Punkte- Programm des Kultusministeriums Sachverhalt Anlage 1: 10-Punkte-Programm des Kultusministeriums Anlage 2: Stellungnahme JaS Anlage 3: Bericht Gh VerrücktNa und! Anlage 4: Stellungnahme kinder- und jugendärztlicher Dienst Anlage 5: Stellungnahme des Gesundheitsamtes Fachstelle Psychiatrie

Sachverhalt kurz:

Die Verwaltung berichtet über Zahlen der psychisch auffälligen Kinder und Jugendlichen, die sich an die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit und Schulpsychologie wenden. Die Bedarfe der Lehrkräfte im Bereich der Aufklärung über psychische Erkrankungen wird dargestellt. Darüber hinaus werden Projekte bzw. Kampagnen vorgestellt, die gegen eine Stigmatisierung der psychischen Erkrankungen vorgehen. Strukturen zur engen Kooperation von Medizin und Pädagogik werden präsentiert, die präventiv das Erkrankungsrisiko senken sowie den psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen eine niederschwellige Anlaufstelle der Therapie und Beratung zu ermöglichen. Des Weiteren werden die Planungen hinsichtlich der Umsetzung des 10-Punkte-Programms des Kultusministeriums zur Aufklärung über Depressionen und Angststörungen beleuchtet. Daneben werden die Aktivität des "Bündnis für seelische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen" sowie die finanzielle Förderung von Projekten fokussiert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die seelische Gesundheit von Kinder und Jugendlichen gilt es für alle zu erhalten.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. III

Ref. V

Depressionen und Angststörungen an Schulen

–

10-Punkte-Programm des Kultusministeriums

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.12.2019

Der Antrag stellt auf dem Hintergrund der Daten des Robert-Koch-Instituts zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland mit einem sehr hohen Niveau psychischer Auffälligkeiten (KIGGS-Studie), weiterer Untersuchungsergebnisse und mit Blick auf das 10-Punkte-Programm des Kultusministeriums zur Aufklärung über Depressionen und Angststörungen an bayerischen Schulen verschiedene Fragen zum Ist-Stand in Nürnberg, zu Bedarfen nach Prävention und Kooperationsmöglichkeiten in der Kommune.

  1. Ist-Stand: Zahlen psychisch auffälliger Kinder und Jugendlicher in der Beratung der

Schulpsychologinnen und –psychologen sowie Jugendsozialarbeiterinnen und

Jugendsozialarbeiter – Erfahrungen

Der Beantwortung der Frage nach den Zahlen in Nürnberg liegt zum einen die Stellungnahme der Jugendsozialarbeit an Schulen vom 03.02.2020 zugrunde, die auf Zahlen aus dem Berichtsjahr 2018 beruht (Anlage 2 „Stellungnahme JaS“). Zum anderen liegen Zahlen und Erfahrungsberichte der Abteilung Schulpsychologie im IPSN (zuständig für die kommunalen Schulen Nürnbergs) und die Einschätzung der Kolleginnen und Kollegen aus dem staatlichen Schulamt (Grund- und Mittelschulen) vor. Auf eine weitergehende Abfrage wurde aus pragmatischen Gründen verzichtet, da die Zahlen und Erfahrungen vergleichbar sein dürften.

Die (interne) Statistik der Abteilung Schulpsychologie im IPSN erfasst die Anlässe, die zu einer Beratung führen, wie auch psychische Probleme, die erst in der Beratung thematisiert werden; sie differenziert mit Ausnahme von Ängsten als konkretem Beratungsanlass hinaus nicht nach einzelnen psychischen Störungsbildern:

Klienten Ängste Inhalt der Beratung, die von Prüfungsangst, Redeangst bis hin zu massiver Schulangst und Panikattacken aus unterschiedlichsten Gründen (z. B. als Traumafolgestörung) reichen.

20 % im Schuljahr 15/16 auf knapp 30 % im vergangenen Schuljahr gestiegen. Dazu gehören neben Ängsten und Depressionen auch andere psychische Erkrankungen (Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, …). Bei einem Teil der Betroffenen gibt es bereits eine Diagnosestellung und die Beratung bezieht sich auf die schulische Integration: So wird in Einzelfällen die Wiederaufnahme des Schulbesuchs psychologisch eng unterstützt, mit Klassen, Lehrkräften und Schulleitungen eng kooperiert. In anderen Fällen ist die schulpsychologische Fachkraft der erste Ansprechpartner, aufgrund der gravierenden Symptomatik ist eine schnelle und enge Kooperation mit klinischem Fachpersonal notwendig, Aufgabe der beratenden Fachkraft ist dann die psychologische Stabilisierung und die Begleitung bei der oft nicht einfachen Suche nach einem Therapieplatz. Insbesondere depressive junge Menschen, aber auch die Eltern jüngerer Schülerinnen o und Schüler scheitern daran, viele Praxen abzutelefonieren, um zu hören, dass keine Therapieplätze zur Verfügung stehen. Gar nicht möglich ist das für die Schülerinnen und Schüler, die erst kurze Zeit hier leben und deren sprachliche Kompetenz dafür noch nicht ausreicht. Und/oder gerade aufgrund des depressiven Störungsbilds ist das pünktliche und o regelmäßige Wahrnehmen von Terminen eine Herausforderung, wenn die Tagesstruktur aus den Fugen geraten und der Schlaf-Wach-Rhythmus gestört ist.

in den vergangenen Jahren stabil bei ca. 25 %, die psychischen Symptome sind dann auch Ausdruck der Belastung. Oft sind diese Umstände trotz der Zusammenarbeit mit den Institutionen Jugend- und Gesundheitsamt schwer oder nur mit einer langfristigen Perspektive zu verändern (Bsp. unsicherer Aufenthaltsstatus, extrem prekäre Lebensverhältnisse bei jungen Erwachsenen, gewaltgeprägtes Familienklima, …).

Krisensituationen und psychische Extremzustände, die eine sofortige Intervention ebenfalls in enger Kooperation mit Fachkräften des Gesundheitswesens und des Jugendamts notwendig machen. Neben der Einzelfallhilfe ist dann die Unterstützung des Umfelds (Freundeskreis, Klasse, Schule, …) notwendig.

Zusammenfassend stimmen das Team der Schulpsychologie sowie die Kolleginnen und Kollegen des Staatlichen Schulamts darin überein, dass eine hohe Anzahl der die Beratung aufsuchenden Schülerinnen und Schüler mehrfach belastet ist: Zu Ängsten und Depressionen kommen Störungen des Sozialverhaltens, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen u. v. m. hinzu. Deshalb ist eine immer intensivere Kooperation mit Fachärzten der Kinder- und Jugendpsychiatrie und speziellen Beratungseinrichtungen erforderlich. Die Kolleginnen und Kollegen des Staatlichen Schulamts, die für die Grund- und Mittelschulen in Nürnberg zuständig sind, beobachten zusätzlich in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme an psychischen und emotionalen Auffälligkeiten bei jüngeren Kindern in der Grundschule, insbesondere auch, was die Intensität und Komplexität der vorliegenden Störungen wie der sich daraus ergebenden Unterstützungsmaßnahmen betrifft. Diese Zahlen und Erfahrungen der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden bestätigt von den Fachkräften der Jugendsozialarbeit: Die Jugendsozialarbeit benennt zwischen 2015 und 2018 einen deutlichen Anstieg der Einzelfallhilfe aufgrund der psychischen Belastungen von 16,1 auf 21 %, dabei ist dieser Anteil v. a. in den Beruflichen Schulen noch deutlich höher (30,6 %) (siehe Anlage 2 Stellungnahme JaS). Bereits an dieser Stelle soll deutlich betont werden, dass alle genannten Fachkräfte über das niedrigschwellige Beratungsangebot im schulischen Setting – auch für die Lehrkräfte, denen zuerst Veränderungen ihrer Schülerinnen und Schüler auffallen - einen wesentlichen präventiven Beitrag leisten. Es kann gelingen, frühzeitig Unterstützung anzubieten und manchmal krisenhaften Entwicklungen vorzubeugen. Zusätzlich kann angenommen werden, dass die Erfahrung, Unterstützung zu bekommen und in Beratung und Therapie bei positivem Verlauf die Besserung zu spüren, den weiteren Verlauf einer möglicherweise vorliegenden psychischen Erkrankung positiv beeinflussen kann. Dazu sind die bestehenden personellen Ressourcen zwingend zu erhalten. Das Team der Schulpsychologinnen evaluiert derzeit das vergangene Jahr und wird im mündlichen Bericht die aktuelle Situation darstellen.

2. Bedarf aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer

Generell besteht auf Lehrerseite ein großes Interesse daran, die psychische Gesundheit ihrer Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. So waren beispielsweise die vielfältigen Fortbildungsangebote der Schulpsychologie am IPSN in den vergangenen Jahren immer wieder gut besucht. Aufgrund der vergangenen und aktuellen Situation mit dem Corona-Virus sind solche Fortbildungsmöglichkeiten derzeit nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Sobald weitere Lockerungen vorgenommen werden können, sollen die Angebote zu Themen der Schulpsychologie wieder stark beworben werden. Darüber hinaus gilt es jetzt potenzielle psychische Auswirkungen durch die Coronabedingte Lern- und Lehrsituation zu beobachten und die Schülerinnen und Schüler aufzufangen.

  1. Beitrag der Schulen zur Sensibilisierung für die Thematik und damit zur Entstigmatisierung

psychischer Erkrankungen

Wünschenswert ist die Thematisierung der psychischen Gesundheit in allen Schulen und über alle Altersgruppen hinweg. Idealerweise wird das Thema „Seele“ immer wieder eingebracht. Dafür stehen unterschiedliche Programme und Projekte zur Verfügung, die einzelne Aspekte des umfassenden Themas aufgreifen und für bestimmte Klassenstufen konzipiert sind wie z. B.

der 8. Klasse, die von Expertinnen und Experten in der Schule durchgeführt werden. Über dieses Programm, die bisherigen Erfahrungen in Nürnberg und Möglichkeiten der Ausweitung informiert der Bericht von Dagmar Brüggen, Psychiatriekoordinatorin am Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg, an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Anlage 3: Bericht Gh zum Programm „Verrückt? Na und!“)

einstudiertes Theaterstück, das Jugendliche mit der Frage konfrontiert, wann schlechte Stimmung oder Rückzug Zeichen von Depression oder „nur“ einer ganz normalen

Stimmungsschwankung sind. Wird das Projekt von in der Schule präsenten Beratungsfachkräften begleitet, stellt es eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema und den Belastungen wie Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen selbst, der Mitschüler*innen und Lehrkräfte, Geschwister und Eltern dar. (https://mediathek.kunstduengernuernberg.de/category/depression-und-angehorige)

Maßnahmen und Projekte, die sich in Klassengesprächen dem Thema psychische Gesundheit widmen, z. B.: „Wenn´s mir mal schlecht geht“ hat das Ziel, die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen mit den Ansprechpartnern bekannt zu machen, die es für ihre Probleme in der Schule gibt, welche Probleme Kinder und Jugendliche miteinander klären und sich gegenseitig unterstützen können, wann es unbedingt den Kontakt zu Erwachsenen – dann auch den Fachkräften – braucht und was gute und schlechte Geheimnisse sind.

Fortbildungen zur Sensibilisierung der Lehrkräfte statt auch i. R. schulinterner Fortbildungen (Bsp. Psychische Krisen des Jugendalters, Suizid – ein Thema für die Schule?!, Schulische Ängste, Kinder psychisch kranker Eltern i.R. der von PJS organisierten Kooperationstreffen von Polizei, Jugendhilfe und Schule wie in der Reihe „Schulpsychologie nach 4“).

Auf der Ebene der Schulentwicklung setzt das Programm „MindMatters – mit psychischer Gesundheit gute Schule entwickeln“ an (https://www.mindmatters-schule.de/home.html). Es steht für nahezu alle Schularten und Klassenstufen zur Verfügung und umfasst zum einen Materialien für die Schulentwicklung wie auch Ressourcenhefte, die konkrete Unterrichtseinheiten enthalten: „MindMatters ist ein bundesweites, wissenschaftlich begleitetes und in der Praxis erprobtes Programm zur Förderung der psychischen Gesundheit in der Schule. Es basiert auf dem Konzept der "Guten gesunden Schule". Mit den im Fachunterricht einsetzbaren Unterrichts- sowie den Schulentwicklungsmodulen hilft MindMatters Schulen dabei, das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften zu fördern. MindMatters leistet damit einen Beitrag zur Verbesserung der Schulqualität und der Lehr- und Lernergebnisse“ (Zitat Website MindMatters). Bisher werden in Nürnberg einzelne Module von Lehrkräften eingesetzt, übergreifend das Thema der psychischen Gesundheit zum Thema der Schulentwicklung zu machen, bedarf eines Schulentwicklungsprozesses. Sowohl für „Verrückt? Na und!“ wie für „MindMatters“ steht über das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg, Abteilung Gesundheitsförderung, ein Ansprech- und Kooperationspartner zur Verfügung, mit dem Schulen und die beteiligten Fachkräfte von Schulpsychologie und JaS die Umsetzung effektiv planen ebenso wie Vernetzung sicherstellen können. Für die kommunalen Schulen kann Unterstützung in der Schulentwicklung wie in der Durchführung von Maßnahmen und Projekten über das IPSN erfolgen: In der Abteilung Schulpsychologie gibt es den Schwerpunkt Krisenintervention und Prävention, der sich mit dem Thema Förderung der psychischen Gesundheit neben anderen Präventionsthemen befasst.

4. Zusammenarbeit von Pädagogik, Psychologie und Medizin in der Prävention

Einzelfallbezogen gibt es zum Teil intensive Kooperation, die häufig – auch aus Gründen des Datenschutzes – über Schulpsychologinnen sowie -psychologen und Jugendsozialarbeiterinnen sowie Jugendsozialarbeiter vermittelt wird. Datenschutz und Erreichbarkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen wie Praxen und Kliniken wirken bei dem bei allen Beteiligten bestehenden Wunsch nach engem Austausch begrenzend. Bereits seit vielen Jahren etabliert ist die Betreuung der Schulen durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes (vgl. Anlage 4 Stellungnahme des kinder- und jugendärztlicher Dienstes). Für jede Schule gibt es die zuständige Schulärztin, die Eltern, Schülerinnen sowie Schüler und Lehrkräfte zu Fragen der Gesundheit berät. Insbesondere bei gehäuften Fehlzeiten – oft unklarer Genese – können Schulen ein schulärztliches Gutachten in Auftrag geben. Zu dieser Betreuung der Schulen gehörte über viele Jahre die regelmäßige Teilnahme an den sogenannten „Runden Tischen“ – eine Form von multiprofessionellen Teams -, an denen sich an nicht wenigen Schulen regelmäßig Schulleitungen, schulinterne Beratungskräfte, Fachkräfte der Jugendsozialarbeit und eben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinder- und Jugendärztlichen Diensts zu Fallbesprechungen, aber auch zu konzeptionellen Fragen im Themenfeld Gesundheit (z. B. Umgang mit Schulabsentismus) austauschen und zusammen Möglichkeiten der Unterstützung besprechen. Ganz entscheidendes Ziel dieser multiprofessionellen Teamarbeit ist das frühzeitige Erkennen schwieriger Entwicklungen und der zeitnahe Zugang von Lehrkräften zu fachlicher Expertise. Aktuell besteht die Möglichkeit der Teilnahme der Kinder- und Jugendärztinnen

und -ärzte aus personellen Gründen nur noch in Ausnahmefällen, so dass in dieser Teamarbeit eine wichtige Expertise in den Schulen fehlt. Seit einigen Jahren gibt es ein- bis zweimal jährlich Treffen zwischen den Vertretern verschiedener schulpsychologischer Ebenen und Fachärztinnen und -ärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie, um – auch präventiv – den Umgang mit Schulabsentismus, Suizidalität bei Schülerinnen und Schülern, Fragestellungen der Inklusion von Schülerinnen und Schüler mit sozial-emotionalen Störungsbildern u.a. zu besprechen und zu verbessern. So gelingen bei Krisenfällen schnelle Vermittlungen in die fachärztliche Abklärung ebenso wie Absprachen zur Reintegration von Schülerinnen und Schülern z. B. nach einer stationären Behandlung. Wünschenswert ist, dass die kinder- und jugendärztliche Perspektive wieder und die fachärztliche Perspektive intensiver durch die Schulen abgerufen werden kann, z. B. bei Bedarf in den Runden Tischen durch die Beteiligung einer psychiatrischpsychotherapeutischen Fachkraft. Bei vielen Störungsbildern wird betont, dass der Umgang des Umfelds mit den Betroffenen einen entscheidenden Beitrag leisten kann zur Gesundung. Die Möglichkeit, hier intensiv zusammenzuarbeiten, in dem z. B. Therapeutinnen und Therapeuten die Lehrkräfte in einer Klassenkonferenz informieren und beraten, besteht nur ansatzweise. Die geschilderten Kooperationsformen haben als Ziel, das Zusammenarbeiten effektiver zu gestalten, wenn bereits Auffälligkeiten und Symptome beobachtbar sind. Primäre Prävention zielt darauf ab, das Risiko der Entstehung von Auffälligkeiten und Erkrankungen zu minimieren. Entsprechende

Ressourcen vorausgesetzt könnten

…, und den Institutionen, die in der Fortbildung von Lehrkräften wie in der Begleitung von Schulentwicklungsprozessen tätig sind (z. B. IPSN, Staatliche Schulberatungsstelle von Mittelfranken),

die Schulentwicklung mit dem Fokus (psychische) Gesundheit gemeinsam gestalten. Dazu gehören die Intensivierung der bereits bestehenden Kooperationsformen, die verbindliche Implementierung eines Schulentwicklungsprogramm wie „Mindmatters“, die Fokussierung auf in verschiedenen Jahrgängen fest verankerte Projekte und Maßnahmen u. v. m. Vielfältige Ideen des Gesundheitsamts, Abteilung Fachstelle Psychiatrie, dazu finden sich in der Anlage Stellungnahme des Gesundheitsamtes Fachstelle Psychiatrie. Als Beispiele sollen zitiert werden:

der Durchführung eines salutogenetisch konzeptionalisierten Angebotes zur Auseinandersetzung mit dem Thema seelische Gesundheit und Glück von Kindern und Jugendlichen.

können Schulen Informationsveranstaltungen zu Themengebieten wie psychischer Gesundheit, Stigma, einzelnen Erkrankungsformen usw. veranstalten, schulinterne Stationen zur aktiven Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler selbst erarbeiten und zur Verfügung stellen. Das Gesundheitsamt kann hierbei beratend beteiligt sein. Besonders betont werden muss, dass Präventionsprojekte dann intensive Wirkung erzielen können, wenn sie vor Ort in den Schulen von Schulleitung, Beratungskräften, Elternbeirat und Lehrkräften vorund nachbereitet werden in und außerhalb des Unterrichts und das Thema in regelmäßigen Abständen wieder in den Fokus gerückt wird.

5. Umsetzung des 10-Punkte-Programms des Kultusministeriums zur Aufklärung über

Depressionen und Angststörungen an Nürnberger Schulen

Bezogen auf die zehn Punkte lassen sich folgende Aussagen zu den Planungen hinsichtlich der Umsetzung an den Nürnberger Schulen treffen:

  1. Bereits im Lehramtsstudium wird das Thema Depression berücksichtigt. An der Friedrich-Alexander-Universität, Departement Psychologie, war für das SS 2020 eine Vorlesung zum Thema Depression für Lehramtsstudierende geplant. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IPSN/Schulpsychologie und Staatlicher Schulberatungsstelle sollten den praktischen Umgang in der Schule thematisieren. Aufgrund der besonderen Situation wurde die Veranstaltung aufgezeichnet und wird in den kommenden Semestern digital zur Verfügung gestellt.

  2. Seminarlehrkräfte für Psychologie erhalten ein Ausbildungsmodul zum Thema Depressionen für die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren in der zweiten Phase der Lehrerbildung. Im vergangenen Schuljahr wurde ein Ausbildungsmodul für alle Schularten an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) fertiggestellt, welches zukünftig auch für die Lehrerausbildung genutzt werden soll.1

  3. Das Beratungsangebot der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wird vereinheitlicht und durch die Staatlichen Schulberatungsstellen koordiniert. In Nürnberg besteht zwischen den verschiedenen Ebenen schulpsychologischer Beratungsangebote (Staatliche Schulpsychologinnen und -psychologen im Staatlichen Schulamt, Schulpsychologinnen und -psychologen an staatlichen Realschulen und Gymnasien, IPSN/Abt. Schulpsychologie, Staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken) traditionell ein enger Austausch, z. B. in Form von Dienstbesprechungen oder direkten Kooperationen. Inhalte und die Form von Beratungsangeboten werden abgestimmt.

  4. Aufklärung über Depressionen und Angstzustände wird in Form von konkreten

Unterrichtsbeispielen in die Online-Ebene der Lehrpläne aufgenommen und den Lehrkräften zur

Verfügung gestellt.

„Die Aufklärung über Depressionen und Angstzustände wird in die Fachlehrpläne des LehrplanPLUS

verankert. Zur Umsetzung im Unterricht werden den Lehrkräften konkrete Unterrichtseinheiten in der

Online-Ebene der Lehrpläne zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus stehen den Lehrkräften auch

Informationsmaterialien von außerschulischen Experten über entsprechende Krankheitsbilder und

dazugehörige Modelle der Beratung zur Verfügung.“2

  1. Lehrkräfte erhalten Informationsmaterialien über das Krankheitsbild und über Modelle der Beratung. Fortbildungen für Lehrkräfte (in den bekannten Fortbildungsprogrammen wie im Rahmen von SCHILFs) vermitteln Informationen (vgl. Punkt 3), insbesondere wird Handlungssicherheit für die Lehrkräfte durch die bereits erwähnten multiprofessionellen Teams wie in einzelfallbezogener Beratung der Lehrkräfte vor Ort erreicht. Bisher ist das nicht flächendeckend installiert und auch von der Betroffenheit, dem Interesse u. v. m. von Lehrkräften und Schulleitungen abhängig, ob und wie intensiv sie sich mit Depressionen und Angststörungen auseinandersetzen. Vergleichbar zu Maßnahmen wie Erste Hilfe könnten kurze Schulungen der Lehrkräfte angedacht werden, die v. a. für die Symptome sensibel machen und bei den Lehrkräften die Hemmschwelle senken, sich mit Fachkräften über das weitere Vorgehen zu beraten. Häufige Erfahrung von Fachkräften der Schulpsychologie und Jugendsozialarbeit an Schule ist, dass sie erst bei stärkeren Auffälligkeiten hinzugezogen werden und v. a. Veränderungen in Bezug auf die klassischen Symptome der genannten Störungen erst sehr spät wahrgenommen werden, weil sie nicht als störend imponieren.

  2. Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten werden Informationsmaterialien und

Ratgeber über die Homepage des Kultusministeriums zur Verfügung gestellt.

Auf der Homepage des Kultusministeriums finden sich für Schülerinnen und Schüler und Eltern

Informationen und eine Liste von Ansprechpartnern zum Thema Depressionen und schulbezogene

Ängste.3

  1. Ein Lern-/Aufklärungsvideo für Schüler und Erziehungsberechtigte wird erarbeitet und über die

Homepage des Kultusministeriums bereitgestellt.

In diesem Videoclip4 werden Symptome von Depression bei Jugendlichen veranschaulicht und es werden Möglichkeiten genannt, was Betroffene sowie das Umfeld im Umgang gegen die psychische Erkrankung unternehmen können. Zudem nennt das Video mögliche Ansprechpartner innerhalb und außerhalb der Schule (Stand: März 2021)

1 https://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/6734/schule-unterstuetzt-kinder-und-jugendliche-beipsychischer-gesundheit.html (zuletzt aufgerufen am 31.08.2020) 2 s.o. 3 https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung/beratungsanlaesse/depression.html (zuletzt aufgerufen am 31.08.2020) 4 https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7231/materialien-unterstuetzen-aufklaerung-ueber-das-themadepression.html (zuletzt aufgerufen am 25.06.2021)

  1. An allen Schulen wird eine individuelle Übersicht über innerschulische und außerschulische

Hilfsangebote in der Region erstellt und gepflegt.

Die Übersichten

und als Vorlage den Schulen zugesandt, um die jeweiligen schulinternen Beratungsmöglichkeiten zu ergänzen. Dies wurde in ähnlicher Form auch an den staatlichen Schulen erledigt.

  1. Die Zusammenarbeit der Schulpsychologen und der externen Experten im jeweiligen Schulumfeld wird vertieft. Wie bereits oben erwähnt gibt es in Nürnberg bereits zahlreiche Vernetzungen, wie die genannten Kooperationsrunden oder auch das Bündnis seelische Gesundheit (siehe Punkt 6). Regionale Vernetzungen (in Nürnberg und in den Stadtteilen) könnten durch gemeinsame Aktivitäten mit den Familienberatungsstellen in den Schulen, der Beteiligung von Fachärztinnen und -ärzten und Therapeutinnen sowie Therapeuten an Runden Tischen, u. v. m. angestoßen werden.

  2. Maßnahmen zur Stärkung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler werden weiterentwickelt und gezielt auf das Thema Depression zugeschnitten. Auf der primären Präventionsebene ist die Stärkung der Persönlichkeit das zentrale Ziel, um die Resilienz zu stärken, die Vulnerabilität bzgl. für psychische Erkrankungen zu senken. Gleichzeitig bedarf es dieser Stärkung, um sich gegen (sexuelle) Gewalt zur Wehr setzen zu können, um sich in den sozialen Kontakten gegen Mobbing usw. wehren zu können, um widerstandsfähig gegen Radikalisierung zu sein. Schule kann dazu einen großen Beitrag leisten, wenn der Umgang in der Schule wertschätzend und achtsam ist, wenn Bewertung von Leistungen und nicht von Personen stattfindet, wenn die Stärken von Menschen sichtbar werden können, Erfolgserfahrungen gemacht werden können u. v. m. Das ist die Grundlage, auf der aufbauend entsprechende Programme zusätzlich Wirkung entfalten können.

6. Bündnis für seelische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen

Das Bündnis für seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, auch unter „Nürnberger Bündnis junge Psyche“ bekannt, hat als Ziel die Vernetzungsstrukturen der Beteiligten zu verbessern. Daneben soll öffentlichkeitswirksam für das Thema seelische Gesundheit sensibilisiert werden. Hierzu kann das Bündnis eine zentrale Stelle sein, um übersichtlich den Weg zu Hilfe zu finden. Um die angestoßenen Aspekte des 10-Punkte-Programms des Kultusministeriums voranzubringen kann das Bündnis eine Kooperationsstruktur darstellen. In diesem Zusammenhang wird in Anlage „Stellungnahme des Gesundheitsamtes Fachstelle Psychiatrie“ auf gewinnbringende Vorhaben verwiesen, die zukünftig übersichtliche Strukturen für Betroffene, Lehrkräfte und weitere Fachkräfte bieten sollen. Daneben plant das Bündnis im Oktober 2021 die Woche der seelischen Gesundheit in Nürnberg durchzuführen. Dabei sollen die psychosozialen Versorger angeregt werden, sich selbst und ihre Angebote den Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg zu präsentieren.

7. Finanzielle Fördermöglichkeiten

Um die Schulen bei Projekten und der Umsetzung der einzelnen Elemente des 10-Punkte-Programms des Kultusministeriums zu unterstützen, wäre bei der Umsetzung von Projekten wie „Verrückt? Na und!“ eine realistische und zuverlässige Finanzierung insbesondere der Personalkosten wichtig. Im Sinne der Nachhaltigkeit wäre es zielführend, von der üblichen Projektförderung wegzukommen und eine Regelfinanzierung zu erreichen. Eine gemeinsame Mitfinanzierung von Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung psychischer Krisen von Schülerinnen und Schüler durch die Ministerien für Gesundheit und Soziales und Ministerien für Unterricht, Bildung und Kultus ist lohnenswert. Die Ersparnisse durch Prävention zeigen sich gerade in den Bereichen Bildung und Arbeit, in Sozialhilfe und im Wohnen, in Justiz und im Rentensystem, und nicht ausschließlich im Gesundheitsbereich. Die Effekte werden jahrzehntelang auch die Budgets dieser Ministerien entlasten.

10-Punkte-Programm

Aufklärung über Depressionen und Angststörungen an Schulen des

Kultusministeriums

  1. Bereits im Lehramtsstudium wird das Thema Depression berücksichtigt. 2. Seminarlehrkräfte für Psychologie erhalten ein Ausbildungsmodul zum Thema Depressionen für die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren in der zweiten Phase der Lehrerbildung. 3. Das Beratungsangebot der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wird vereinheitlicht und durch die Staatlichen Schulberatungsstellen koordiniert. 4. Aufklärung über Depressionen und Angstzustände wird in Form von konkreten Unterrichtsbeispielen in die Online-Ebene der Lehrpläne aufgenommen und den Lehrkräften zur Verfügung gestellt. 5. Lehrkräfte erhalten Informationsmaterialien über das Krankheitsbild und über Modelle der Beratung. 6. Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten werden Informationsmaterialien und Ratgeber über die Homepage des Kultusministeriums zur Verfügung gestellt. 7. Ein Lern-/Aufklärungsvideo für Schüler und Erziehungsberechtigte wird erarbeitet und über die Homepage des Kultusministeriums bereitgestellt. 8. An allen Schulen wird eine individuelle Übersicht über innerschulische und außerschulische Hilfsangebote in der Region erstellt und gepflegt. 9. Die Zusammenarbeit der Schulpsychologen und der externen Experten im jeweiligen Schulumfeld wird vertieft. 10. Maßnahmen zur Stärkung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler werden weiterentwickelt und gezielt auf das Thema Depression zugeschnitten.

Quelle:

https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/6530/schulen-in-bayern-leisten-wichtigen-beitrag-

zur-aufklaerung-ueber-depressionen.html (zuletzt aufgerufen am 22.06.2021)ei

Abbildung 9

Abbildung 11

Abbildung 12

Abbildung 10

Abbildung 14

Abbildung 13

Zum Programm „Verrückt? Na und!“

- in Bayern allgemein und in Nürnberg im Besonderen

Bedarf der Zielgruppen

Während körperliche Erkrankungen oft erst im späteren Lebensalter zum ernsthaften Problem werden, suchen psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen und Suchterkrankungen Menschen jeden Alters heim: jedoch am meisten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. 75% aller psychischen Erkrankungen beginnen vor dem 24. Lebensjahr. Frühe psychische Probleme, insbesondere Depressionen und Angststörungen sind für die körperliche und soziale Entwicklung von Heranwachsenden schwerwiegende Erkrankungen – nicht selten lebenslang. Viele der betroffenen Kinder und Jugendlichen zeigen ernsthafte Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebensbereichen und tragen ein hohes Risiko für gesundheitliche Störungen in ihrer weiteren Entwicklung. Dazu kommt die vulnerable Gruppe der „Jungen Kümmer*innen“, Kinder, die sich regelmäßig um ihre psychisch kranken Eltern kümmern. Dabei hat sich gezeigt, „[…] dass knapp sechs Schüler einer durchschnittlichen Klasse im Laufe eines Jahres erleben, dass ihr Elternteil eine psychische Störung zeigt…. In jeder zweiten Klasse befindet sich ein Kind, dessen Elternteil in ambulanter bzw. teilstationärer Behandlung ist, und in circa jeder dritten Klasse ist ein Schüler vom stationären psychiatrischen Aufenthalt seines Elternteils betroffen.“ (Brockmann & Lenz, 2016, S. 17) Demzufolge leben 2 bis 5 Kinder pro Klasse mit psychisch erkrankten Eltern. Ein Teil dieser Kinder kümmert sich regelmäßig um seine Eltern und gehört zur vulnerablen Gruppe der „Young Carers“, der „Jungen Kümmerer“. Der Bedarf der Zielgruppen nach gesundheitsfördernden Interventionsmaßnahmen ist hinreichend begründet durch Daten der aktuellen Gesundheitsberichterstattung.

Ergebnisse aus dem Kinder- und Jugendreport 2019 der DAK-Gesundheit /Bayern:  Jedes 4. Schulkind in Bayern leidet unter psychischen Problemen.  26 % aller Kinder und Jugendlichen in Bayern leiden unter psychischen und Verhaltensstörungen, die im Jahr 2017 wenigstens einmal ärztlich behandelt wurden.  Fast 17.000 Schulkinder in Bayern waren 2017 wegen Depressionen in Behandlung, mehr als 20.000 wegen Angststörungen.  Depressionen und Angststörungen treten häufig parallel auf. 17 % aller Jungen mit einer diagnostizierten Depression leiden parallel auch unter einer Angststörung. Bei Mädchen liegt der Anteil mit 24 % noch einmal 40 % höher.  Kinder mit chronischen körperlichen Erkrankungen tragen insbesondere im Jugendalter ein bis zu 4,5-fach erhöhtes Depressionsrisiko.  Kinder seelisch kranker Eltern sind deutlich gefährdeter (3-fach), selbst depressive Störungen zu entwickeln. (Irrsinnig Menschlich e.V., 2020)

Auf vielen Ebenen ist die Thematik als brisant angekommen. Das spiegelt sich wider in den Anfragen aus Bayern nach dem Präventionsprogramm für Schulen „Verrückt? Na und!“ die es seit 2007 gibt.

„Verrückt? Na und!“ in Nürnberg

2006 bis 2007 gab es „Verrückt? Na und!“ in Nürnberg schon einmal, angeregt durch Pandora e.V., dem Nürnberger Selbsthilfeverein Psychiatrieerfahrener. Auch damals wurde die Initiative durch den Leipziger Verein „Irrsinnig menschlich e.V.“ unterstützt. Leider konnte auf regionaler Ebene keine dauerhafte Finanzierung des Schulprojektes erreicht werden. Deshalb wurde es zwangsläufig eingestellt. Glücklicherweise gelang es den Mitarbeiter*innen von

„Irrsinnig menschlich e.V.“ später, Geldgeber (für stets befristete Zeiträume) zu finden. 2017 wurde ein neuer Anlauf gemacht: Nürnberg wurde Programmstandort.

Entwicklung der Programm-Standorte in Bayern:  2019 o Stadt Amberg, Geschäftsstelle Gesundheitsregion plus o Stadt Aschaffenburg, Gesundheitsamt – Sozialer Dienst  2017 o Stadt Nürnberg, Gesundheitsamt Nürnberg  2016 o Ansbach (Stadt/Landkreis), Landratsamt Ansbach – Gesundheitsamt o Landkreis Roth, Landratsamt Roth Gesundheitsamt o Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Gesundheitsregionplus Altmühlfranken  2011 o Stadt München, Innere Mission München – Diakonie München und Oberbayern e. V.. o Sozialpsychiatrische Dienste Neuhausen-Nymphenburg

Die Reichweite von „Verrückt? Na und!“ wächst über 20 % jährlich. Laut Evaluation des Vereins „Irrsinnig menschlich e.V.“ wurden 2019 über 35.000 Schüler*innen und ihre Lehrkräfte erreicht, in Bayern etwa 2.100. (Irrsinnig Menschlich e.V., 2020, S. 19f.)

Was das Gesundheitsamt Nürnberg überzeugt hat, Programmstandort zu werden

In Zuge von personellen Veränderungen im Jahr 2017 fokussiert sich das Gesundheitsamt verstärkt auf den Themenkomplex seelische Gesundheit und setzt sich intensiv mit „Prävention seelischer Erkrankungen und Antistigmaarbeit“ auseinander. Mit den Vorerfahrungen aus dem Jahr 2006, der Überzeugung für das Schultagskonzept von „Verrückt? Na und!“ und der Unterstützung durch Irrsinnig Menschlich e.V. wurde die Regionalgruppe Nürnberg 2017 mit entsprechendem personellem Bedarf realisiert. "Verrückt? Na und!" ist ein etabliertes und empfohlenes Präventionsprogramm zur Vorbeugung psychischer Krisen sowie zur Förderung seelischer Gesundheit im Setting Schule.

 Modellprojekt zur Umsetzung der nationalen Gesundheitsziele „Gesund aufwachsen“ und „Depressive Erkrankungen verhindern“, www.gesundheitsziele.de.  Grüne Liste Prävention – CTC-Datenbank https://www.gruene-liste-praevention.de/nano.cms/datenbank/programm/74  Wirkt-Siegel von PHINEO im Themenfeld Depression  Träger der Nationalen Präventionskonferenz (Hrsg.) (2019): Die Nationale Präventionskonferenz. Erster Präventionsbericht nach § 20d Abs. 4 SGB V, S. 204.  Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2019): Unterrichtung durch die Bundesregierung. Abschlussbericht der Arbeitsgruppe »Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern, Drucksache 19/16070, S. 31.  A. Storm (DAK) (Hrsg.) (2019): Kinder- und Jugendreport 2019. Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland Schwerpunkt: Ängste und Depressionen bei Schulkindern (Beiträge zur Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung, Band 31), Heidelberg: medhochzwei Verlag, S. 200.25  Wenn aus klein systemisch wird – das Milliardenpotential sozialer Innovationen, Beispiel 2, Seite 17 https://www.mckinsey.de/publikationen/2019-03-14---ashoka-wenn-aus-klein-systemisch-wird

„Verrückt? Na und!“ zielt auf Verhaltens-und Verhältnisprävention ab. Das Konzept führt zur Kompetenzstärkung der Schüler & Klassengemeinschaft, Wissen bzw. Fähigkeiten in Bezug auf seelische Gesundheit abzurufen, zu reflektieren und sich verantwortlich zu verhalten. Damit setzt das Konzept an der Schlüsselstelle für die Verbesserung der psychischen Gesundheit an: Stigmatisierung abbauen und Hilfesuchverhalten verbessern.

Erweiterung des Programms um die Thematik „Kinder psychisch kranker Eltern“

Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erweitert der Programmentwickler Irrsinnig Menschlich e.V. aktuell das Programm "Verrückt? Na und!" um Angebote für die besonders vulnerable Zielgruppe "Kinder psychisch kranker Eltern in der Schule". Das Gesundheitsamt Nürnberg betrachtet dieses besondere Augenmerk auf diese Zielgruppe für überaus sinnvoll, da Kinder psychisch kranker und/oder suchtkranker Eltern ein erheblich erhöhtes Risiko haben, selbst zu erkranken. Als eine von 5 Regionalgruppen bundesweit wurde Nürnberg als Durchführungsstandort ausgewählt.

Gerne würde das Gesundheitsamt Nürnberg - diese adaptierte Programmversion in Zusammenarbeit mit weiteren regionalen "Verrückt? Na und!"-Kooperationspartnern in Bayern (https://www.irrsinnigmenschlich.de/psychisch-fit-lernen/regionalgruppe-suchen/?state%5B%5D=Bavaria#local-chapters__form) als neues Projekt entsprechend des Bedarfes in Bayern erproben und umsetzen. Das Gesundheitsamt Nürnberg will dabei die Funktion der Landeskoordination übernehmen.

Die Nürnberger Regionalgruppe: Initiierung, Aufbau und Ist-Stand

»Verrückt? Na und!« wird nach einem Social-Franchise-System verbreitet. Irrsinnig Menschlich e.V. stellt den regionalen Umsetzungspartner*innen die gesamte Programminfrastruktur bereit. In einer Kooperationsvereinbarung werden Rollen, Aufgaben und Kompetenzen festgehalten. Die Kostenbeteiligung für die Kooperationspartner*innen liegt seit Jahren unverändert bei 500 Euro pro Jahr. Das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg hat am 01.09.2017 die Kooperationsvereinbarung als Programmpartner von „Verrückt? Na und!“ mit Irrsinnig Menschlich e.V. unterzeichnet.

Die intensive Ausbildung der fachlichen und persönlichen Expert*innen für ihren Einsatz in den Schulen fand vom 7. bis 9.11.2017 in Nürnberg statt. Unter den 19 Teilnehmer*innen waren 6 persönliche und 7 fachliche Expert*innen, und zusätzlich die beiden Koordinatorinnen Dagmar Brüggen und Heike Stuckstedte vom Gesundheitsamt Nürnberg. Die weiteren Teilnehmer*innen waren von anderen Regionalgruppen. Alle Teilnehmer*innen arbeiten auf Grundlage des „Verrückt? Na und!“ – Praxis- und Methodenhandbuchs. Dazu stellt Irrsinnig Menschlich e.V. online pädagogisches Material und Beispiele guter Praxis bereit. Durchgeführt wurde die Ausbildung, inklusive Hospitation der Teilnehmer*innen bei einem „Verrückt? Na und!“ – Schultag, durch die Programmverantwortliche von Irrsinnig Menschlich e.V..

Die Zuständigkeiten von Regionalgruppe und Irrsinnig Menschlich e.V. sind im Leitfaden zur Gründung einer Regionalgruppe von „Verrückt? Na und!“ samt Kooperationsvereinbarung zwischen Irrsinnig Menschlich e.V. und dem Gesundheitsamt Nürnberg geregelt. (Irrsinnig Menschlich e.V:, 2020)

Schulberatung, Personalverantwortung, Finanzmanagement, Netzwerkarbeit und Qualitätssicherung bilden die Kernaufgaben in der Regionalgruppenkoordination. Strategisch wird diese umfangreiche Tätigkeit von zwei Mitarbeiterinnen im Amt mit Qualifikationen und Erfahrungen in den Bereichen Psychologie, Gesundheitsförderung/Prävention und Betriebswirtschaft besetzt.

Aufgrund von gängigen Fluktuationsprozessen im Ehrenamtsmanagement sind die Koordinatorinnen immer wieder gefordert neue aktive Mitglieder/ Expert*innen zu akquirieren Informations- und Auswahlgespräche werden geführt, um Interesse zu wecken und die persönliche Eignung von möglichen Expert*innen zu überprüfen. Die Gruppe kommt regelmäßig zusammen für gemeinsame Lagebesprechungen und Fallsupervision. Diese Zusammenkünfte leiten die Koordinatorinnen. Der Kontakt zu den Schulen ist eine wichtige und zeitintensive Aufgabe der Koordinatorinnen: Bewerben der Schultage und Lehrerfortbildungen, Vor- und Nachbereitungen der Praxistage mit der Schulpsychologie, Schulsozialarbeit und den zuständigen Lehrkräften. Allen Schuleinsätzen geht ein persönliches Gespräch zwischen Koordinatorin und dem Ansprechpartner*in der Schule voraus. So kann das durchführende „Verrückt? Na und!“-Team optimal die Bedarfe und Profile der Schule bzw. Klasse für die Auswahl der Programminhalte berücksichtigen.

Damalige und derzeitige Kooperation/Leistungen von Irrsinnig Menschlich e.V. Irrsinnig menschlich e.V. steht in allen Belangen – von Finanzierung, über Entwicklung didaktischen Materials bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit mit Rat und Tat zur Seite. Regelmäßige bundesweite Vernetzungstreffen dienen der Weiterentwicklung des Programmes und der Qualitätssicherung. Die Schulung neuer Mitglieder/Expert*innen der ist in der Kostenbeteiligung für die Kooperationspartner enthalten und wird durch den Verein organisiert und durchgeführt.

Entstandene Kosten/ Personalaufwand

Das Gesundheitsamt Nürnberg steht voll hinter dem Projekt, wodurch Dagmar Brüggen und Heike Stuckstedte beide innerhalb ihrer weiteren vielfältigen Aufgaben am Gesundheitsamt einen Arbeitsschwerpunkt auf das Präventionsprojekt setzen konnten und insgesamt 15 Wochenarbeitsstunden einbringen. Pro Schultag kann mit Materialkosten in Höhe von 10 Euro gerechnet werden.

Die Nürnberger Regionalgruppe

besteht aus Expert*innen, den beiden Koordinatorinnen und den beratenden Mitgliedern Jugendamt, Elternverband und Schulpsychologisches Institut. Sie sind fachlich-inhaltliche Kooperationspartner. Die fachlichen Expert*innen sind vorrangig ehrenamtlich aktiv. Einzelne Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes dürfen Schultage in ihrer Arbeitszeit durchführen. Es hat sich gezeigt, dass die ursprünglich angestrebte Freistellung der fachlichen Expert*innen für den Einsatz in der Schule seitens der Arbeitgeber nicht funktioniert. Glücklicherweise besteht die Regionalgruppe Nürnberg aus engagierten fachlichen Expert*innen, die genauso wie die persönlichen Expert*innen eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro pro Schultag erhalten.

Derzeitige Finanzierung

Irrsinnig menschlich e.V. hat für Bayern Verträge mit der Barmer Ersatzkasse und der Skala-Initiative abgeschlossen. Im Jahr 2019 konnte ein Zuschuss pro Schultag in Höhe von 280,- Euro gewährt werden. Die Zuschussabforderungen erfolgen halbjährlich über Irrsinnig Menschlich e.V. Weitere finanzielle Kooperationspartner bestehen nicht.

Bisherige Anzahl der Schultage und Art der Schulen

Jahr Förder- zentrum Mittelschule Realschule Gymnasium Berufsschule Sonstige Summe
2017 1 1
2018 3 9 1 13 1 2 29
2019 8 13 13 34
bis 03/2020 6 4 + 1 Lehrerfortbildung 6 1 15

Die Schultage finden an allen Schularten statt und werden inhaltlich an den Leistungsstand der Schüler*innen angepasst. Es gibt Schulen, die den Schultag immer wieder für ganze Klassenzüge, zumeist die 8. /9. Klassen, buchen.

Konkrete Umsetzung eines Schultages

Eine Schule interessiert sich für den Schultag, Und dann?

Der erste Schritt zum „Verrückt? Na und!“-Schultag erfolgt durch die Kontaktaufnahme der Schule mit der Regionalgruppenkoordination. In einem Telefonat werden die Vorstellungen, Erwartungen und Bedingungen erhoben und auf Konformität mit dem Programm „Verrückt? Na und!“ überprüft. Wir informieren die anfragende Person über die Zielgruppen, die Inhalte und die Art der Unterrichtsgestaltung.

Zielgruppen

 Primärpräventiv: Klassen ab Klassenstufe 8 aller Schultypen und ihre (Klassen)-Lehrkräfte (u.a. Lotsenfunktion ins Hilfesystem) und unterstützendes Schulpersonal.  Sekundärpräventiv: Bereits betroffene Schüler*innen, Kinder psychisch kranker Eltern.

Das Programm besteht im Kern aus jeweils klassenweise durchgeführten Schultagen für Schüler*innen sowie Fortbildungen für Lehrkräfte. Die Schultage und Fortbildungen wirken wie »Eisbrecher«. Davon ausgehend machen sich Schulen auf den Weg psychische Gesundheit als unumgänglichen Faktor für kompetentes Aufwachsen zu betrachten. Es ermutigt Schüler*innen die eigenen Kompetenzen auszuweiten. Dabei wird Wissen über seelische Gesundheit angeeignet, Stigmata der Gesellschaft im Plenum, wie auch in Kleingruppen diskutiert und damit die eigene Handlungsfähigkeit erweitert. Dabei ist bedeutsam, dass sich negativ auswirkendes Verhalten nicht bewertet wird, sondern gemeinsam Alternativen ausgearbeitet werden. Schüler werden dadurch angehalten Kompetenzen in verschiedenen Ausprägungen zu erwerben: Fähigkeiten, Wissen, Verstehen, Können, Handeln, Erfahrung und Motivation. (Weinert, 2001, S. 27f.) Ebenso regt es Lehrer*innen und Institutionen an bedürfnis- und lösungsorientiert weiterzuarbeiten, sowie sich kommunal mit Akteur*innen aus Gesundheit, Jugendhilfe und Schule zu vernetzen, die sich für psychisches Wohlbefinden und gesundes Aufwachsen von jungen Menschen, insbesondere den vulnerablen Gruppen unter ihnen, engagieren. Der Schultag wird spielerisch gestaltet und greift Themen auf, die bereits in der Klassengemeinschaft bestehen bzw. die für die jungen Teilnehmer*innen von Interesse sind. Das Ziel ist es, eher tabuisierte Themen besprechbar zu machen und damit Vorurteile abzubauen und Hilfesuchverhalten anzuregen.

Nach dem ersten informellen Telefonat erhält die interessierte Schule Informationsmaterialien zum Programm, um die Schulleitung, das Lehrerkollegium und die Schulpsychologie/Schulsozialarbeit einzubinden. Außerdem wird ein Zeitfenster zur konkreten Durchführung des Schultags festgehalten. Sobald das Signal der Schule zur Durchführung von „Verrückt? Na und!“ konkret ist, werden mittels Anmeldeformular die Absprachen samt Termin fixiert.

Nun ist es die Aufgabe der Regionalgruppenkoordination das optimale Expertenteam für den Schuleinsatz einzuplanen. Abhängig von Schulform, Alter der Schüler*innen und ggf. besonderen Gegebenheiten in der Klasse erfolgt die Auswahl der durchführenden Mitarbeiter*innen.

Im Vorfeld des Schultages

erfolgen Absprachen mit Schulleitung/Klassenlehrkraft/Schulpsychologie/Schulsozialarbeit, dabei geht es um klare Absprachen bezüglich des Ablaufes und die erforderliche Unterstützung seitens der Schule. Es ist uns ein Anliegen, keinen Tropfen auf einen heißen Stein zu spritzen, sondern deutlich zu machen wie sinnvoll es ist, wenn die Schule nachhaltig am Thema arbeitet. Dabei beraten wir gerne.  Situation der Klasse: gibt es Auffälligkeiten?  Klärung des Stellenwerts von Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule. (Niederschlag im Schulprogramm, Einbindung der Intervention in andere Präventionsmaßnahmen, Beteiligung aller Schulmitglieder etc.)  Vernetzung mit regionalen Akteur*innen. (Vereine, Hilfs- und Beratungsstellen, Krisendienste, Behörden)  Anbieten von weiterführenden Fortbildungen für Lehrkräfte, Schulpsycholog*innen/Schulsozialarbeiter*innen, Eltern u.a..

Verbindliche Kontaktperson an der Schule und Einbindung der Schulsozialarbeit/Schulpsychologie

und des Rektorates

Es gibt immer Kontakt zur zuständigen Lehrkraft und zur Schulpsychologie/Schulsozialarbeit. Das Rektorat muss informiert sein und eine unterstützende Haltung haben. Eine Lehrkraft oder

Schulpsycholog*in/Schulsozialarbeiter*in muss den Tag vorbereiten, begleiten und nachbereiten. Die Schulberatungen vor Ort sind als beratende Mitglieder in der Regionalgruppe dabei und bei Bedarf unterstützen sie die Koordinatorinnen fachlich.

Der Präventionstag „Verrückt? Na und!“

Ziele

 Modellhaft einen gesundheitsförderlichen Umgang miteinander zu pflegen/ Warnsignale erkennen.

Psychische Krisen klassenweise zur Sprache bringen.  Stigma, Ängste und Vorurteile abbauen.  Zuversicht vermitteln. Lösungswege aufzeigen, wie Schüler*innen und Lehrkräfte gemeinsam Krisen meistern und seelische Gesundheit stärken können, damit alle die Schule schaffen und gute Zukunftsaussichten haben.  Förderung einer reflektierten, verantwortlicher, kompetenter und gesunderen Schülerpersönlichkeit.  Verhaltens- und Verhältnisprävention. Vernetzung von Partnern verschiedener Sektoren (Gesundheit, Jugendhilfe, Schule).

Inhalte

Die Teilnehmer*innen …  lernen Warnsignale psychischer Krisen kennen.  diskutieren jugendtypische Bewältigungsstrategien.  finden heraus, was ihre Seele stärkt.  sprechen darüber, wie es ist, wenn Eltern psychisch krank sind und lernen, dass Kinder keine Schuld an der elterlichen Erkrankung haben.  hinterfragen Ängste und Vorurteile gegenüber psychischen Krisen und psychisch Erkrankten.  erfahren, wo sie Hilfe erhalten.  treffen Menschen, die psychische Krisen gemeistert haben.  üben einen gesundheitsförderlichen Umgang in der Klasse und Schule.

Ausgangspunkt sind die Lebenserfahrungen und Kompetenzen der Schüler*innen. Häufige Themen: Prüfungsstress, Mobbing, Schulleistungen, Belastung durch Krankheit, Suizid, psychisch kranke und suchtkranke Eltern, Drogen, Alkohol, Zukunftssorgen.

Methodik

Gespräch, Gruppenarbeit, Diskussion, Rollenspiel.

zeitlicher Umfang

6 Unterrichtsstunden

Experten-Team

Tandems aus Menschen, die Erfahrungen mit psychischen Krisen und seelischer Gesundheit haben – von Berufs wegen und in eigener Sache: fachliche und persönliche Expert*innen. Die Fachexpert*innen

kommen aus Prävention, Gesundheitsförderung und psychosozialer Versorgung. Die persönlichen Expert*innen haben selbst psychische Krisen erfahren und gemeistert. Die Begegnung mit ihnen ist der Schlüssel zur Veränderung von Einstellungen und bestenfalls Verhalten. (Irrsinnig Menschlich e.V., 2020)

Nachbereitung

 Evaluation mit Klassenlehrkräften und Schüler*innen mittels Fragebögen  Auswertungsgespräch mit den an den Schultagen anwesenden Klassenlehrkräften und Schulpsycholog*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Weitergabe der Ergebnisse an die Schulleitung und ggf. weiteres Vorgehen besprechen  Weitere Bedarfe erkunden und ggf. mit den jeweiligen Akteuren*innen vernetzen, dabei häufige Themen: Kinder psychisch kranker Eltern, Suizidprävention, Lehrkräftegesundheit, rechtliche Aspekte bzw. Datenschutz, Gesprächsführung mit belasteten Kindern und Eltern

Ziel ist es, eine dauerhafte Kooperation mit der Schule einzugehen, um Prozesse zur Gesundheitsförderung anzustoßen, damit Einzellösungen zu Verbundlösungen werden.

Fortbildungen für Lehrkräfte und weitere Multiplikator*innen

Bedürfnisorientiert auf die jeweilige Schule bezogen. Dabei geht es prinzipiell um das Stärken von Schutzfaktoren und das Verringern von Risikofaktoren in Bezug auf jedes einzelne Schulmitglied und die Schule als Organisation. Neben der Stärkung der persönlichen Gesundheitskompetenzen sind häufige Themen:  Eigene Ängste und Vorurteile reduzieren  Umgang mit Kindern psychisch kranker Eltern  Suizidprävention  Lehrkräftegesundheit  Rechtliche Aspekte sowie Datenschutz  Gesprächsführung mit belasteten Kindern und Eltern  Förderung psychischer Gesundheit im Unterrichtsalltag (Arbeits- und Lernklima, Zugehörigkeit zur Schulgemeinschaft, entstigmatisierende Interventionen in Bezug auf Schüler*innen bzw. Eltern)  Vernetzung mit Jugendhilfe und Gesundheitsanbietern in der Region  Umgang mit Krisen in der Schule, Moderation zur Abstimmung von internen Verantwortlichkeiten und Ablaufprozessen

Verwaltungs- und Durchführungskosten „Verrückt? Na und!“ pro Jahr bei 30 Schultagen

Art Kalkulation Kosten
15 WAS städtische Mitarbeit, brutto 26.000,00 €
Aufwandsentschädigung Expert*innen 6.000,00 €
Weiterbildungsgebühr 500,00 €
Materialkosten 300,00 €
Regionalgruppentreffen 50,00 €
Fortbildungsveranstaltungen 100,00 €
Summe 32.950,00 €

Den Jahreskosten in Höhe von 32.950,00 € steht ein Zuschuss über Irrsinnig Menschlich e.V. von 8.400,00 € gegenüber.

Feedback

Die unmittelbare Resonanz der Schüler*innen ist sehr gut. Nach dem Schultag gehen vielfach Schüler*innen auf das Expertenteam zu und sprechen im Vertrauen über eigene Problemsituationen, psychische Beeinträchtigungen und Erfahrungen mit psychischer Erkrankung in der Familie. Die Klasse geht berührt, bewegt und nachdenklich aus dem Tag. Auch die Lehrkräfte sind überwiegend überzeugt und wünschen sich mehr derartige Projekttage, mehr Möglichkeiten, über solch lebenswichtige Themen zu sprechen. Oft fragen Lehrer*innen gleich nach Terminen für andere Klassen und/oder nach dem Angebot der Lehrerfortbildung. Des Weiteren berichten Lehrer*innen im Nachgang oder im Folgejahr von positiven Effekten in der Klassengemeinschaft und der gegenseitigen Sensibilität.

Die Schultage werden mittels Fragebögen evaluiert. Diese werten die Koordinatorinnen aus:

KRANKHEITSBILDER, DIE JUGENDLICHE

INTERESSIEREN

(VNU NÜRNBERG, 2018)

37 36

1 15 0 1 6 1 2 2 1 9 1 3 1 7 5 1 1 1 1 1 1 8 5 1 9 3 1 5 … … …… … … … … … r e m ie h z lA e t s g n Ä s u m s it u A e r a lo p ib e n ilre d r o B n e n o is s e r p e D e is p e lip E n e g n u r ö t s s s E d n u -d m e rF n e s ir K r p e d / h c s in a m ,h c u a r b s s iM g n ib b o M e lp itlu M a io n a r a P t ie k h c iln ö s re P e s o h c y s P s it a m o s o h c y s p S B T P e in e r h p o z ih c S u z t e lr e v t s b le S s s e r tS n e g o r D ,e th c ü S d iz iu S e tt e r u o T a t a m u a r T n u r ö t s s g n a w Z

Neben dem Interesse an konkreten Krankheitsbildern formulieren die Schüler*innen im Rückmeldebogen häufig einen Dank an den persönlichen Experten / die persönliche Expertin des Teams: „Danke an Anna für die offenen Worte. Du hast mir Mut gemacht!“.

Bundesweit werden die Fragebögen zusammengefasst durch „Irrsinnig menschlich e.V.“ evaluiert:  Problemlöser: Schulen buchen »Verrückt? Na und!« insbesondere bei Problemen in Klasse und Schule mit Drogen- und Alkoholkonsum, Verhaltensauffälligkeiten sowie psychischen Krisen.  Wiederbucher: 82% der Schulen in Bayern, die »Verrückt? Na und!« erlebt haben, kooperieren dauerhaft.  Nachhaltig: 100% der „Verrückt? Na und!“-Schultage in Bayern sind mit Nachhaltigkeitsfaktoren verbunden.

in das Schulprogramm.  Mutmacher: 97 % der Schulen sagen, das schwierige Thema »Psychische Gesundheit« werde leicht vermittelt. 85 % der Schulen geben an, »Verrückt? Na und!« reduziere Ängste.  Mehr Wissen: 96 % der Schüler*innen meinen, sie haben nach dem Schultag mehr Wissen zur psychischen Gesundheit.  Krisenfester: 75 % der Schüler*innen können Krisen künftig besser begegnen. Ihr Vorbild: Persönliche Expert*innen. (Irrsinnig Menschlich e.V., 2020, S. 22ff.)

Bewerbung des Angebotes und Nachfrage der Schulen

Der Schultag wird aktiv beworben. In der Abteilung für Gesundheitsförderung des Gesundheitsamtes existiert eine langjährige gute Kooperation mit den Nürnberger Schulen. Der Werbeflyer zum „Verrückt? Na und“ Schultag wird zusammen mit den anderen gesundheitspädagogischen Angeboten verschickt. Das Angebot wird gerne angenommen. Das zeigt sich in der steigenden Zahl der Buchungen. Andere Kanäle der Werbung, wie zum Beispiel Printmedien werden nicht genutzt, um die personelle Kapazität der ehrenamtlichen Expert*innen nicht zu überfordern. Die limitierenden Faktoren sind neben den Finanzen und Zeitkapazitäten der fachlichen und persönlichen Expert*innen insbesondere die geringen personellen Ressourcen auf der Koordinationsebene. Mit den für Nürnberg zur Verfügung stehenden 15 WAS sind die Abwicklung von 30 Schultagen nur schwer möglich. Weiter hegt die Nürnberger Regionalgruppenkoordination den Anspruch, immer wieder selbst Schultage durchzuführen und somit die Qualität des Programms zu sichern. Bundesweit hat sich die Zahl der Schultage in den letzten fünf Jahren auf 998 Schultage in 2019 verdoppelt. (Irrsinnig Menschlich e.V., 2020, S. 17) Auch in Bayern ist ein substanzielles Wachstum zu verzeichnen: von 31 Schultagen 2017, über 67 Schultage 2018 auf 84 Schultage 2019.

Gedanken zum Ausweitungsprozess (Beteiligte/Zuständige)

Im Jahr 2019 entwickelte die Regionalgruppe Nürnberg mehrere Zusatzmodule, die im Nachgang zum „Verrückt? Na und!“-Schultag das Thema psychische Gesundheit im Klassenverband weiter aktiv halten sollte. Inhalte dieser Zusatzmodule waren Themen, die in den Evaluationen der Schultage klassenbezogen deutlich wurden, z.B. vertiefende Beschäftigung mit einzelnen Krankheitsbildern (Depressionen, Ängste …), und Beleuchtung konkreter Hilfsangebote in der Region. Zu den

Zusatzmodulen gehört auch eine Fortbildungsveranstaltung für das Lehrerkollegium. In Nürnberg hatten bereits drei Schulen (1 Mittelschule, 2 Gymnasien) ihr Interesse an den Zusatzmodulen geäußert und die Lehrerfortbildung wurde auch an einer Schule mit gutem Erfolg durchgeführt. Leider konnte die Regionalgruppe Nürnberg diese Ausweitung aufgrund von fehlenden personellen Kapazitäten auf der Koordinationsebene nicht weiterverfolgen. In die Zukunft gedacht beteiligen sich sowohl das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus als auch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beteiligen an der Finanzierung und begleiten die operative Umsetzung. Das erleichtert den Zugang zu den Schulen als auch zu den Organisationen der psychosozialen Beratung. Konkret würde das bedeuten:

 Sicher gestellt ist die Finanzierung einer vollen Personalstelle (E 13) mit den Aufgabenbereichen Koordination der Schultage, Betreuung und Supervision der Regionalgruppe, konzeptionelle Weiterentwicklung, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit, Landeskoordination, sowie die Aufwandsentschädigungen für die Expert*innen für die Schultage (300,- pro Schultag).  Die Zusatzmodule werden im Sinne der Nachhaltigkeit angeboten und durchgeführt.  Die Zusammenarbeit mit den Schulpsycholog*innen / den Schulsozialarbeiter*innen wird noch enger. Das erhöht die Nachhaltigkeit von „Verrückt? Na und!“ an den Schulen langfristig. Schulpsycholog*innen / Schulsozialarbeiter*innen werden für die Mitarbeit als fachliche Expert*innen im Projekt gewonnen.  An den Schulen werden auch Elternfortbildungen angeboten.  Die Gesundheitsämter aller Regierungsbezirke und Städte werden als Kooperationspartner gewonnen.  Zielvision: der Schultag „Verrückt?Na und!“, die Zusatzmodule, Lehrer- und Elternfortbildungen werden flächendeckend an bayerischen Schulen durchgeführt.

Gedanken in Bezug auf einen landesweiten Aufbau von Regionalgruppen (Landeskoordination) Wichtig wäre eine realistische und zuverlässige Finanzierung insbesondere der Personalkosten sowie die ethisch-moralische Unterstützung seitens der Ministerien Gesundheit, Bildung, Soziales. Im Bereich „seelisch gesund Aufwachsen“ sollten alle Parteien an einem Strang ziehen und dauerhaft Geld im Haushalt verankern wollen. Es wäre gut, von der leider üblichen Projektförderung wegzukommen und eine Regelfinanzierung zu erreichen. Eine ausreichende Finanzierung einer über einen längeren Zeitraum ist notwendig. Der Bedarf der Zielgruppen ergibt eine Fokussierung auf psychosoziale Themen. Ebenso konnte in den Nürnberger Schulen, wie auch bundesweit, eine formulierte Notwendigkeit durch Schüler*innen und Lehrer*innen festgestellt werden. Es gilt die Jugendlichen in ihrer Adoleszenzentwicklung zu fördern und die Gesundheitsperspektive von der körperlichen um die psychosoziale zu erweitern. Viele Daten belegen die enormen gesellschaftlichen Kosten durch psychische Erkrankungen, insbesondere außerhalb des Gesundheitssystems. Die Behandlung und Prävention psychischer Erkrankungen wird in der Regel aus dem Gesundheitsbudget finanziert. Alle Kosten fallen in der Gegenwart an. Doch der ökonomische Nutzen von Prävention z.B. bei Jugendlichen wird sich erst nach Jahrzehnten in vollem Umfang zeigen. Die Hauptersparnisse treten nicht im Gesundheitsbereich, sondern in anderen Bereichen auf: in Bildung und Arbeit, in Sozialhilfe und im Wohnen, in Justiz und

im Rentensystem. Hier braucht es einen Ansatz, der psychische Erkrankungen mit ihren weitreichenden sozialen Ursachen und Folgen über alle Politikbereiche hinweg priorisiert. Fazit: Es lohnt sich, wenn Ministerien für Gesundheit und Soziales und Ministerien für Unterricht, Bildung und Kultus, Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung psychischer Krisen von Schüler*innen gemeinsam mitfinanzieren. Die Effekte werden jahrzehntelang auch die Budgets dieser Ministerien entlasten.

Literaturverzeichnis

Brockmann, E., & Lenz, A. (2016). Schüler mit psychisch kranken Eltern: Auswirkungen und Unterstützungsmöglichkeiten im schulischen Kontext. Vandenhoeck & Ruprecht; Auflage: 1 (18. April 2016). Irrsinnig Menschlich e.V. (2020). Jahres- und Wirkungsbericht 2019. Leipzig. Abgerufen am 10. Juni 2020 von https://www.irrsinnig-menschlich.de/2020/04/30/jahres-und-wirkungsbericht- 2019/ Irrsinnig Menschlich e.V. (2020). Psychisch fit lernen, Schultag mit uns. Abgerufen am 10. Juni 2020 von "Verrückt? Na und!" - Authentisch. Direkt. Intensiv: https://www.irrsinnigmenschlich.de/psychisch-fit-lernen/schultag-mit-uns/ Irrsinnig Menschlich e.V:. (2020). „Verrückt? Na und! Seelisch fit in der Schule“; Leitfaden zur Gründung eines Programmstandorts in Deutschland. Leipzig. Abgerufen am 10. Juni 2020 von https://www.irrsinnig-menschlich.de/app/uploads/2017/03/Leitfaden-Gründung- Programmstandort_2020.pdf Weinert, F. E. (2001). Leistungsmessungen in Schulen. Weinheim: Beltz Verlag, 3. Auflage (2013).

Nürnberg, den 17.6.2020 Dagmar Brüggen, Psychiatriekoordinatorin am Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg

Stellungnahme des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes, Gh Nürnberg

Jede Schule in Nürnberg wird von einer Schulärztin des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes am Gesundheitsamt betreut. Bei Bedarf besteht für Schülerinnen, Eltern und Lehrkräfte die Möglichkeit, sich zu Fragen der körperlichen und/oder psychischen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen beraten zu lassen.

Bei besonderen Fragestellungen, insbesondere, wenn krankheitsbedingte gehäufte schulische Fehlzeiten oder schulische Fehlzeiten unklarer Genese vorliegen, wird von den Schulen die Erstellung eines schulärztlichen Gutachtens in Auftrag gegeben.

Im Rahmen der Gutachtenserstellung erfolgt eine ausführliche Untersuchung des Kindes bzw. Jugendlichen, in der Regel in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, am Gesundheitsamt. Neben der medizinischen wird auch regelmäßig eine psychosoziale Anamnese erhoben, die Untersuchung beinhaltet eine körperliche Untersuchung und das Erstellen eines psychopathologischen Befundes. Bei Vorliegen oder bei Verdacht auf das Vorliegen einer Symptomatik aus dem psychosozialen oder kinder- und jugendpsychiatrischen Formenkreis erfolgt Beratung über die Therapienotwendigkeit bzw. das diagnostische Vorgehen. Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten kooperiert die Schulärztin bei Bedarf mit den Lehrkräften, mit unterstützenden Institutionen wie der Jugendsozialarbeit an Schulen, den Schulpsychologischen Diensten, dem Allgemeinen Sozialdienst, aber auch mit außerschulischen Fachkräften wie Kinderärzten, niedergelassenen Kinderund Jugendpsychiatern, Psychotherapeuten und Psychologen. Die Kooperation erfolgt in Einzelgesprächen, aber auch im Rahmen von „Runden Tischen“ an den Schulen. Derzeit ist eine Teilnahme an „Runden Tischen“ aus personellen Gründen leider nur in Ausnahmefällen möglich. Im Jahr 2019 wurden durch die Kinderärztinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes 110 Stellungnahmen für die Schulen (alle Schultypen), mit der Fragestellung: ärztliche Überprüfung gehäufter Fehlzeiten, sowie: schulärztliche Beratung, erstellt. Als Grund für die Fehlzeiten wurde etwa in der Hälfte der Fälle eine Symptomatik aus dem psychosozialen bzw. kinder-und jugendpsychiatrischen Formenkreis ermittelt. Anamnestisch ergaben sich bei den psychisch auffälligen Schülern vermehrt familiäre Risikofaktoren wie familiäre Konflikte, hohe elterliche Belastung oder mangelnde soziale Unterstützung. Ein Zusammenhang mit den Gegebenheiten in der Schule wie Mobbing oder Schulschwierigkeiten wurde nur in vier Fällen eindeutig angegeben.

März 2020, Dr. Birgit Broghammer

Depressionen und Angststörungen an Schulen – 10-Punkte-Programm des Kultusministeriums Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.12.2019 Stellungnahme des Gesundheitsamtes - Fachstelle Psychiatrie, zu den Punkten 3, 4 und 6:

Punkt 3: Wie können Schulen einen Beitrag dazu leisten, die Aufmerksamkeit mehr auf diese Thematik zu lenken? Zu vielen aktuell wichtigen Themen laufen an vielen Schulen Kampagnen wie „Schule gegen Rassismus“ oder „Fair-Trade-Schule“. Wäre eine ähnliche Kampagne in diesem Bereich ebenso möglich, um gegen die Stigmatisierung der psychischen Erkrankungen vorzugehen.

Die Lebenswelt Schule ist eine wichtige Instanz um seelisch gesundes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen zu fördern und sollte deshalb über genügend Ressourcen in vielerlei Hinsicht verfügen.

Bei Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen kann Schule als Fluchtpunkt, als Insel der Ordnung und der Struktur in einem sonst eher chaotischen, bedrohlichen Alltag, als Ort der persönlichen Zuwendung, der Einbindung in Freundschaftsbeziehungen und der Bestätigung der eigenen Werthaftigkeit erlebt werden.

Deshalb sollte das Thema „Seele“ über alle Jahrgangsstufen hinweg behandelt und wachgehalten werden. Dazu sollte es im Schulentwicklungsplan fest verankert sein. Das Hauptaugenmerk sollte auf dem Schulklima, der Umgangskultur liegen. Zur Förderung von Problemlöse-/Stressbewältigungs-und Kommunikationsfähigkeiten (Coping-Strategien) können zudem spezielle Angeboten/Schultage zum Einsatz kommen Dabei können die Schulen bestehende Programme/Angebote von Schul-, Gesundheits- und Jugendamt nutzen. Insgesamt sollte die psychosoziale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und deren Förderung fokussiert werden und sich nicht in der einseitigen Besprechung von Störungsbildern wie Angststörungen und Depressionen erschöpfen.

Es gibt bereits etliche Programme, die zum Einsatz kommen können: Basta (gegen Stigma), Mindmatters und „Verrückt? Na und“ wären hier zu nennen.

In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, Abteilung Gesundheitsförderung ist eine Umsetzung effektiv und möglich, da dort aufgrund verschiedener Präventionsangebote gute Kontakte zu verschiedenen Schulen mit unterschiedlichen Schulformen bestehen.

So wird seit 2017 das Projekt „Verrückt? Na und!“ an Schulen durchgeführt. Die Schultage finden an allen Schularten statt und werden inhaltlich an den Leistungsstand der Schüler*innen angepasst. Es gibt Schulen, die den Schultag immer wieder für ganze Klassenzüge, zumeist die 8. /9. Klassen, buchen.

Bisherige Anzahl der präventiven „Verrückt? na und!“ Schultage und Art der Schulen

Jahr Förder- zentrum Mittelschule Realschule Gymnasium Berufsschule Sonstige Summe
2017 1 1
2018 3 9 1 13 1 2 29
2019 8 13 13 34
bis 03/2020 6 4 + 1 Lehrerfortbildung 6 1 15

Zusätzlich können unterschiedliche weiterführende und vertiefende Module entwickelt werden, um das Thema in den Klassen präsent zu halten und somit nachhaltige Wirkung zu erzielen.

Punkt 4: Wie kann Medizin und Pädagogik enger zusammenarbeiten, um in erster Linie präventiv das Erkrankungsrisiko zu senken, sowie den psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen eine niederschwellige Anlaufstelle der Therapie und Beratung zu ermöglichen?

Gesundheitsamt, Jugendamt und Schulamt können in enger Kooperation miteinander und mit den Schulen Angebote entwickeln, verzahnen und durchführen. Selbstredend dürfen bestehende Ressourcen nicht angetastet werden. Hierzu einige Ideen des Gesundheitsamtes:

 Begonnen werden kann bspw. Bei den unteren Schulklassen mit einem Besuch des Gesundheitsstudios am Gesundheitsamt und der Durchführung eines salutogenetisch konzeptionalisierten Angebotes zur Auseinandersetzung mit dem Thema seelische Gesundheit und Glück von Kindern und Jugendlichen. [Gesundheitsstudio - Gesundheitsamt Nürnberg]  Ergänzend dazu können Angebote des Jugendamtes im Hinblick auf Sucht- und Gewaltprävention, wie auch der Umgang mit Medien zum Einsatz kommen. [Präventive Kinder- und Jugendhilfe]  Ab der 8. Klasse kann man „Verrückt? Na und!“ – Schultage durchführen und ergänzende Ausstellungen wie „Klang meines Körpers“ anbieten. [Gesundheit in der Schule - Gesundheitsamt Nürnberg]  Bei den älteren Jugendlichen können Projektwochen gestaltet werden. In diesen Projektwochen können Schulen Informationsveranstaltungen zu Themengebieten wie psychische Gesundheit, Stigma, einzelne Erkrankungsformen usw. veranstalten. Das Gesundheitsamt kann hierbei beratend beteiligt sein.  Ebenso können Lehrer*innenfortbildungen zum Themenkomplex seelische Gesundheit durchgeführt werden, um einerseits das Wissen und die Aufmerksamkeit auf die Gesundheitskompetenz in der Identitätsentwicklung Heranwachsender zu stärken und andererseits Handwerkszeug zum Umgang mit seelischen Krisensituationen an die Hand zu geben. Das „Verrückt? Na und!“ Team hat hierzu bereits ein Konzept entwickelt und erprobt.  Denkbar ist zudem die Weiterbildung von Multiplikator*innen an Schulen, die die Thematik der seelischen Gesundheit, Krisenfestigkeit und Identitätsbildung mittragen, in der Peer- Group stärken und beratend zur Seite stehen.  in diesem Zusammenhang ist eine stärkere Beteiligung der JaS Fachkräfte am Programm „Verrückt? Na und!“ zu prüfen. Diese können mit entsprechender Schulung im Tandem mit einer Betroffenenexpert*in den Schultag eigenständig an den Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich durchführen.

Als Beispiele, für eine entsprechende Erweiterung des Angebotes von Schulen, sind die Staatliche Berufsschule Fürstenfeldbruck und die Staatlichen Beruflichen Schulen Landsberg am Lech zu nennen, welche 2019 mit dem STARK-Gütesiegel ausgezeichnet wurden. [STARK Präventionsinitiative für Resilienz und Stresskompetenz]

Um die referatsübergreifende Zusammenarbeit zu intensivieren, kann das Bündnis für seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen = „Nürnberger Bündnis junge Psyche“ dienen, welches bereits pädagogische (Jugendsozialarbeit an Schulen) ebenso wie medizinische Instanzen (Kinderund Jugendpsychiatrie) an einem Tisch sitzen hat. Hier findet das Thema der notwendigen engen Vernetzung bereits Platz und wird diskutiert. Erste Schritte wurden bereits gemacht, in dem der Sozialdienst der KJP und die Regionalgruppen der JaS sich stärker miteinander vernetzen. Hier dienen auch Präventionsprojekte wie „Verrückt? Na und!“ als thematische Brücke, damit Lehrer*innen / Schulen mit weniger Kontaktscheu mit der KJP zusammenarbeiten und gemeinsam das Wohl des Kindes im Blick haben.

Punkt 6: In wie weit kann „das Bündnis für seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ hier in die Kooperationsarbeit mit einbezogen werden.

Das Bündnis für seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wurde, der besseren Aussprechbarkeit wegen, in „Nürnberger Bündnis junge Psyche“ umbenannt. Es sieht sich als ein Gremium, welches die Vernetzungsstrukturen der Handlungsakteure verbessern und die psychosoziale Versorgung kritisch betrachten möchte. Es möchte zudem öffentlichkeitswirksam für das Thema seelische Gesundheit sensibilisieren. Mit dem Schulamt und der Jugendsozialarbeit an Schulen sind schulbezogene Fachkräfte Teil des Gremiums.

Das Zehn-Punkte-Programm ist ein guter erster Schritt um die psychosoziale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärker in den Fokus zu nehmen. Es gilt die Anstöße, die gemacht wurden, zu verfestigen. Hierbei kann das Nürnberger Bündnis junge Psyche eine gute Kooperationsstruktur darstellen. Beispielhaft zu nennen ist die Angebotsübersicht von Krisenunterstützer*Innen auf den Websites der Schulen. Jede Schule hat sich hier auf den Weg gemacht, Angebote für Kinder und Jugendliche in Notlagen übersichtlich darzustellen. Das Bündnis kann eine zentrale Stelle sein, um übersichtlich den Weg zu Hilfe zu finden. Hierfür soll eine Bündelung der Versorgungsangebote für Kinder und Jugendliche per Linkverzeichnis auf der Seite des Gesundheitsamtes erfolgen. Eine gemeinsame Vision des Bündnisses und des Schulamtes ist es zudem, eine Übersicht der Präventionsangebote in Nürnberg zu erstellen. Da es hier, ähnlich wie in der Versorgungsstruktur, eine Vielzahl von unterschiedlichen Angeboten und Anbietern gibt, ist es sinnvoll im ersten Schritt einen Schwerpunkt auf den Themenkomplex psychosoziale Gesundheit zu legen. Eine übersichtliche, gut strukturierte Aufstellung der Angebote, unterschieden in Klassenstufen und Zielrichtung kann hierfür die Grundlage bilden. Sie wird Lehrer*innen, die auf der Suche nach Angeboten für ihre Klasse sind, die Arbeit erleichtert.

Spricht man mit Fachkräften aus der psychosozialen Versorgung wird immer wieder deutlich, wie notwendig gute, übersichtliche Strukturen für die Versorgungsakteure sind, um die Betroffenen gut versorgen und vermitteln zu können. Hierzu kann das Bündnis mit einer verstetigten Koordinationskraft (aktuelle Befristung bis Dezember 2021) die Grundlage schaffen und erhalten.

Eine weitere Möglichkeit der Kooperation mit dem Nürnberger Bündnis junge Psyche besteht im Hinblick auf die in Punkt 4 beschriebenen Vorschläge zu Projektwochen von Schulen. So plant das Bündnis im Oktober 2021 die Woche der seelischen Gesundheit in Nürnberg durchzuführen. Dabei sollen die psychosozialen Versorger angeregt werden, sich selbst und ihre Angebote den Bürger*Innen der Stadt Nürnberg zu präsentieren. Im Gespräch sind Vorträge, Podiumsdiskussionen, Vorstellung von Präventionsangeboten, Vorstellung neuer Forschungsstände…. Die Schulen können sich aktiv einbringen: Zur Verfügung stellen von größeren Räumlichkeiten beispielsweise als Vortragsort oder eigene Aktionen und schulinterne Veranstaltungen zum Thema.

Damit wird die Auseinandersetzung junger Menschen mit gesellschaftsrelevanten Themen wie Stigmatisierung, Stress und psychische Erkrankung angestoßen sowie die eigene Persönlichkeitsentwicklung gefördert.

Selbstredend dürfen bestehende Ressourcen nicht angetastet werden.

10.8.2020 Gesundheitsamt Nürnberg, Fachstelle Psychiatrie Dagmar Brüggen, Psychiatriekoordination Moritz Ott, Koordination Nürnberger Bündnis junge Psyche

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 16.07.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Verbundsystem Bertolt-Brecht-Schule-Sport - Sportinternat "Haus der Athleten"-

Leistungssport Perspektivische Stärkung des Sportinternates "Haus der Athleten"

Sachverhalt (kurz):

Die Verwaltung berichtet über das Verbundsystem sowie die sportlichen Erfolge der (teils vormaligen) Schülerschaft der Bertolt-Brecht-Schule und erläutert die Notwendigkeit einer perspektivischen Stärkung des Sportinternates "Haus der Athleten" über die Erweiterung der Aufnahmekapazität mittels Doppel- und Einzelzimmer, der infrastrukturellen Aufwertung sowie der Bedeutung der direkten örtlichen Nähe zum Neubau der städtischen Bertolt-Brecht-Schule.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Aufnahme in die Leistungssportklassen richtet sich nach dem sportlichen Potential; die Internatsaufnahme richtet sich nach den Leitlinien des Olympiastützpunktes Bayern.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht über das Verbundsystem sowie die sportlichen Erfolge der (teils vormaligen) Schülerschaft der Bertolt-Brecht-Schule zustimmend zur Kenntnis und bestätigt die Notwendigkeit einer perspektivischen Aufstärkung des Sportinternates "Haus der Athleten" über die Erweiterung der Aufnahmekapazität mittels Doppel- und Einzelzimmer, der infrastrukturellen Aufwertung sowie der Bedeutung der direkten örtlichen Nähe zum Neubau der städtischen Bertolt-Brecht-Schule.

Die Verwaltung wird beauftragt, die nächsten Schritte zur perspektivischen Weiterentwicklung des Hauses der Athleten aufzunehmen (Abstimmung mit dem Ministerium für Unterricht und Kultus, Abstimmung mit Bundesliga-Verein 1. FC Nürnberg e. V. hinsichtlich HdA- Platzzahlausweitung im Sinne Nachwuchsleistungszentrum für Fußball, verbindlicher Planungseinstieg mit dem Bauträger wbg Nürnberg Immobilienunternehmen GmbH, fachliche Einbindung der staatlichen Heimaufsicht und des Olympia Stützpunktes Bayern, etc.).

Schule - Betreuung und Wohnen - Leistungssport:

Das Verbundsystem für Nachwuchsförderung in Nürnberg für Nordbayern

Sachverhaltsdarstellung

Die gesellschaftliche Begeisterung für Spitzensport ist ungebrochen. So locken auch in diesem

Sommer die Europameisterschaft 2021 (weiterhin Titel „EURO 2020“), die Spiele der XXXII.

Olympiade / Olympischen Sommerspiele (2020) sowie die Spiele der XVI. Paralympiade /

Paralympischen Sommerspiele (2020) in Tokio Millionen von Zuschauern vor den Fernseher

locken. Damit derartige sportliche Erfolge national und international erlangt werden können,

benötigen Sportlerinnen und Sportler Gelingensbedingungen bereits zu Schulzeiten.

Die schulische Landschaft in Nürnberg trägt aktiv zu der Anbahnung eben solcher Erfolge mit

der städtischen Bertolt-Brecht-Schule (BBS) in Verbindung mit dem Haus der Athleten sowie

der regen Kommunikation mit Verbänden und Vereinen bei.

1. Schule: Städtische Bertolt-Brecht-Schule

Die städtische Bertolt-Brecht-Schule ist ein kooperatives Schulzentrum mit einem Gymnasium und einer Realschule in kommunaler Trägerschaft und einer staatlichen Mittelschule, das für alle drei Schularten als Eliteschule des Sports fungiert. „Eliteschulen des Sports sind Bildungsund Fördereinrichtungen, die im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen Bedingungen gewährleisten, damit talentierte Nachwuchsathleten sich auf künftige Spitzenleistungen im Sport bei Wahrung ihrer schulischen Bildungschancen vorbereiten können.“1 Die BBS führt folgende Zertifizierungen im sportlichen Bereich:

 Partnerschule des Leistungssports (seit 1998)  Eliteschule des Fußballs (seit 2008)  Eliteschule des Sports (seit 2012)

In allen drei Schularten der BBS ist jeweils ein Leistungssportzug integriert. Aufgrund

besonderer Sportkaderanforderungen sind diese Leistungssportklassen in der

Größenordnung einer halben bis zwei Drittel einer Regelklasse belegt.

Neben den Leistungssportklassen bietet die Bertolt-Brecht-Realschule und das Bertolt-Brecht-

Gymnasium auch Ganztagesklassen mit dem Schwerpunkt Sport an; diese werden bislang bis

zur achten Klasse im gebundenen Ganztag geführt und auch hier wird innerhalb der

Schulorganisation in enger Zusammenarbeit mit den Vereinen Sport ermöglicht.

Die BBS nimmt im Bereich der Sportförderung in Nordbayern eine herausragende Stellung

ein. Sie ist im Freistaat Bayern neben München die einzige Eliteschule des Sports mit

Sommersportarten. Ihr Einzugsgebiet erstreckt sich über ganz Nordbayern (Bayreuth,

Bamberg, Neumarkt, Weißenburg in Bayern). Insgesamt 250 Schülerinnen und Schüler mit

besonderer sportlicher Begabung werden derzeit an allen drei Schularten der BBS gefördert.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungssportklassen der BBS werden auf der Basis einer

Sichtung durch den jeweiligen Sportfachverband ausgewählt. Diese Athletinnen und Athleten

kommen aus ganz Deutschland, mit Schwerpunkt Nordbayern. In Nürnberg sind durch das

Nachwuchssportprojekt mittlerweile mehrere Bundesnachwuchsleistungszentren mit enger

Bindung an die Schule entstanden.

Da an mehreren Tagen in der Woche vormittags vor dem Unterricht Trainingseinheiten

eingeplant sind, finden aus schulorganisatorischen Gründen auch Unterrichtsstunden am

Nachmittag statt. Die Sportschülerinnen und -schüler überbrücken die Zeit bis zum

1 vgl.: https://www.blsv.de

Abendtraining in der Regel in der Schule, sodass auch vor allem für sie die Voraussetzungen

geschaffen werden müssen, in der Schule eine Heimat zu finden. In Zukunft ist durch das

starke Interesse der Verbände an der Bertolt-Brecht-Schule zu erwarten, dass der Anteil der

Sportschülerinnen und -schüler weiter steigen wird, so dass bis zu 25% der Schülerinnen und

Schüler Leistungssportler/-innen sein werden.

Das Sportprofil schlägt sich nicht nur im Interesse der Eltern und Nachwuchssportler/-innen

nieder. Neben der Präsenz der nationalen Bundesstützpunkte der Sportverbände Ringen,

Taekwondo, Triathlon und Radsport kooperiert die BBS eng mit dem Olympiastützpunkt

Bayern. Die Herausforderung für die BBS besteht darin, die sportliche und schulische

Laufbahn sportlich hochbegabter Schülerinnen und Schüler im Alltag in Einklang zu bringen

und bestmöglich zu fördern. Sportfachlich tragen dazu die Verträge inkl. Fußball mit dreizehn

(neue Sportart Basketball) unterschiedlichen Sportverbänden bei. Schulisch wird in allen

Leistungssportklassen auf trainings- und wettkampfbedingte Fehlzeiten der Schülerinnen und

Schüler reagiert, indem diese individuell mit „Nachführunterricht“ unterstützt werden.

Durch das Konzept des kooperativen Schulzentrums ist ein strukturiertes

Übergangsmanagement mit hohem Monitoring- und Beratungscharakter gewährleistet, das

nicht nur den Leistungssportklassen eine nachhaltige Bildungsentwicklung bietet. Darüber

hinaus ist die Vereinbarkeit von Schule und sportlichem Hochleistungstraining in der

gymnasialen Oberstufe, in der eine hohe Anzahl an Leistungsnachweisen in die Abiturnote

eingeht, durch eine Flexibilisierung der Oberstufendauer unterstützt: Entsprechend dem G8

wird auch in der Oberstufe des G9 eine „Schulzeitstreckung“ um ein Jahr angeboten.

Neubau

Infrastrukturell wird die städtische BBS mit Bezug des Neubaus in den Osterferien 2022 nachhaltig aufgewertet, ebenso durch die damit verbundenen weitreichenden pädagogischen Maßnahmen. Das Bauvorhaben „Kooperatives Schulzentrum Bertolt-Brecht-Schule“ umfasst die Schaffung und den Betrieb (Öffentliche – Öffentliche – Partnerschaft) sowie Bezuschussung FAG:

 eines städtischen Gymnasiums (einschließlich der Leistungssportklassen)  einer städtischen Realschule (einschließlich der Leistungssportklassen)  einer staatlichen Mittelschule (9+2; einschließlich der Leistungssportklassen)  einer 7-fach-Sporthalle (einschließlich des eliteschulbezogenen Mehrbedarfs)  eines privaten Abendgymnasiums (Förderung nach Art. 43 BaySchFG).

Neben den notwendigen 6 Halleneinheiten für den Schulsport der 90 Sportklassen werden als zusätzliches eliteschulbezogenes Hallensportangebot für die Leistungssportklassen folgende Einheiten auf dem zukünftigen Schulgelände realisiert:

 eine Einfachturnhalle mit Nebenräumen 15 m x 27 m  Gymnastikräume 2 / 165 qm  Krafträume 2 / 150 qm  zusätzlicher Lagerraum 1 / 50 qm für die Unterbringung von Fahrrädern  Verbandstrainerräume 2 / 15 qm  Raum für Sportkoordinatoren 1 / 28 qm

2. Betreuung und Wohnen: Sportinternat „Haus der Athleten“ (Wohnen)

Die städtische BBS, Sportverbände und der Freistaat Bayern sind Träger des Projektes "Partnerschulen des Leistungssports". Elementarer Bestandteil des Projektes ist die Bereitstellung von Unterkunfts- und Betreuungsmöglichkeiten für auswärtige Schülerinnen und Schüler zur Sicherstellung einer überregionalen Förderung von Sportnachwuchstalenten. Erst mit der Vorhaltung von Internatsplätzen kann als höchste Qualifikation das Prädikat „Eliteschule" vergeben werden. Das „Haus der Athleten“ (HdA) in Nürnberg ist eines von vier Wohnheimen in Bayern, die jeweils einer Eliteschule des Sports zugeordnet sind. Das Internat ist derzeit in einem Mietobjekt in der Dutzendteichstraße 24 untergebracht. In diesem Internat (Gründung im Jahr 2008 über GmbH) werden derzeit ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohner der Bundes- und Landeskader der sommerolympischen Disziplinen beherbergt. Zeitweise wurden auch die Nachwuchsfußballer des 1. FC Nürnberg e. V. im Internat untergebracht. Die Trägerschaft für das „Haus der Athleten“ liegt gemäß nicht öffentlichem Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 seit Beginn des Jahres 2016 bei der Stadt Nürnberg. Die Trägerschaft war zu übernehmen, um einen dauerhaften Internatsbetrieb für Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler sicherstellen zu können. Die Eliteschulen des Sports und angeschlossene Häuser der Athleten sind von zentraler Bedeutung im langfristigen Leistungsaufbau im Hochleistungssport.

Belegung in städtischer Trägerschaft

Abbildung 15

Aktuelles

Aufgrund in den letzten Jahren geführter Gespräche des Trägers mit den Partnern wie OSP, Verbänden und Vereinen kristallisiert sich ein starkes Interesse zur Weiterentwicklung des Hauses dahingehend heraus, dass eine Erweiterung der Aufnahmekapazität sowie eine umfassende Modernisierung zum Erhalt der jungen Sportlerinnen und Sportler in Nürnberg erwünscht ist. Gründe des Referates für Schule und Sport diese Überlegungen mitzutragen, sind:  Ausbau der sportlichen Nachwuchstalentförderung in Nürnberg  Interessensbekundungen aus dem Profisportbereich für Nachwuchsplätze  Neuerrichtung der BBS einschließlich Sportstätten (inkl. der Siebenfach-Turnhalle aufgrund eliteschulbezogener staatl. Mehranerkennung) als Schwerpunktschule für die Bewohnerinnen und Bewohner des HdA mit langjähriger Erfahrung des Personals  Zunehmende Bedeutung Nürnbergs als einzigem Sportinternatsstandort Nordbayerns  Sicherstellung Wohnen und Betreuung und Schule von jungen Nachwuchstalenten ab 14 Jahren aus einer Hand  Bessere Wohn- und Versorgungsmöglichkeiten (z. B. auch bzgl. der Einhaltung von Hygienestandards im Speisebereich)  Bereits vorhandene Trainingsstätten und deutschlandweit einzigartiges Schwimmzentrum Langwasserbad (mit 12 Übungseinheiten Schwimmen)  Infrastrukturelle Signalwirkung Aus diesen Überlegungen heraus wurden 2018 die ersten Planungsschritte für eine neue Liegenschaft aufgenommen.

Neue Liegenschaft – Aktueller Stand der Planungen

Als Standort bietet sich für eine neue Liegenschaft das Areal zwischen der Ursula-Wolfring- Straße und Langwassersee im sogenannten SchönLebenPark, also angrenzend an das Gelände der BBS, an. Eckdaten zum Planungsstand:  Direkte Nähe zum Schulzentrum BBS (Inbetriebnahme Neubau 2022)  Bauträger wbg Nürnberg Immobilienunternehmen GmbH (wbg)  Finanzierung über Mietmodell (Stadt als Mieterin; städtisches Recht zur Untervermietung an Bewohnerinnen und Bewohner)  nach Möglichkeit eine flexible Belegung in Einzel- und Doppelzimmer für etwa 60

 angepasster Speisebereich  großzügigere Gemeinschaftsräume  Bezugszeitpunkt voraussichtlich Juli / August 2025

Abbildung 17

Abbildung 16

Abbildung 18

3. Leistungssport

3.1 Akteure

Olympiastützpunkt Bayern

Der Olympiastützpunkt Bayern (OSP) ist einer von 18 olympischen Stützpunkten in Deutschland, die als Spitzenverband regional für die Betreuung der Kaderathletinnen und -athleten zuständig sind. Der OSP bietet unter anderem Fortbildungen, Ernährungsberatungen, Physiotherapie und Beratungen zum beruflichen Werdegang für seine Sportlerinnen und Sportler an. Der OSP begutachtet gemäß der Leitlinie zur staatlichen Förderung von Internatsplätzen der Eliteschule des Sports Nürnberg2 im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Aufnahme von neuen Bewohnerinnen und Bewohnern. Er ist sozusagen das Bindeglied zu den Sportverbänden. In Nürnberg stehen den Athletinnen und Athleten die Serviceleistungen des OSP direkt über das Regionalzentrum Nord/ Metropolregion Nürnberg zur Verfügung.

Bundesstützpunkte

„Bundesstützpunkte sind für die Spitzenverbände die zentralen Elemente der Spitzensportförderung. An Bundesstützpunkten findet eine sportart- und/oder disziplinspezifische Konzentration von Bundeskadern zur Umsetzung der Leistungssportkonzeption des Spitzenverbandes im täglichen Trainingsprozess statt. Die Anerkennung erfolgt durch das BMI nach sportfachlicher Prüfung durch den DOSB sowie Zustimmung des Landesausschuss Leistungssport des BLSV. Der Anerkennungszeitraum erstreckt sich im Regelfall über vier Jahre […]“3. Folgende Bundesstützpunkte sind derzeit in Nürnberg vertreten:

 Radsport  Ringen  Taekwondo  Triathlon

Sportverbände

Die Sportverbände bzw. die dort angestellten Trainerinnen und Trainer organisieren das Training vor Ort in Kooperation mit der Schule. Sie nutzen die Infrastruktur der BBS oder eigener Trainingsstätten. Sie treffen zudem die Vorauswahl der Sportlerinnen und Sportler, die im Haus der Athleten aufgenommen werden können. Folgende Verbände sind am Verbundsystem in Nürnberg beteiligt: Taekwondo, Ringen, Radsport und Triathlon als Bundesstützpunkte (siehe oben) sowie Badminton (der Bayerische Badminton Verband ist stark auf Nürnberg konzentriert), Schwimmen (als Landesstützpunkt ab 2021), Golf, Fechten, Hockey, Judo, Leichtathletik und Basketball. 1. FC Nürnberg e. V. Der Nürnberger Traditionsverein arbeitet seit dem Jahr 2002 eng mit der BBS als Eliteschule des Fußballs zusammen. Durch eine enge Kooperation von Schule und Verein wird eine Vereinbarkeit von trainings- und wettkampfintensiven Fußballaktivitäten mit einer erfolgreichen schulischen Laufbahn sichergestellt. Bis zum Schuljahr 2017/2018 brachte der 1. FCN Nürnberg e. V. seine jüngeren Nachwuchstalente ebenso im HdA unter.

2 siehe www.ospbayern.de 3 vgl.: https://www.blsv.de

3.2 Sportliche Erfolge

Bekannte ehemalige Schüler der Bertolt-Brecht-Schule

Die BBS hat mehrere national bekannte Sportler beschult. So legte beispielsweise İlkay Gündoğan 2011 sein Abitur an der BBS ab. Der Nationalspieler, Deutsche Meister 2012 und Englische Meister 2018, 2019 und 2021 spielt derzeit bei Manchester City. Folgende Liga-Profispieler (beispielhafte Aufzählung) besuchten die BBS: Marius Wolf (1. FC Köln ausgeliehen durch Borussia Dortmund), Lukas Mühl (1. FC Nürnberg), Erik Shuranov (1. FC Nürnberg), Jamie Lewelin (SpVgg Greuther Fürth), Timothy Tillmann (SpVgg Greuther Fürth), Tobias Pachonik (VVV-Venlo Niederlande), Cedric Teuchert (1. FC Union Berlin). Roland Schwarz hat im Ringen den Anschluss an die Weltspitze bei den Erwachsenen geschafft. Er gewann 2020 die WM Bronzemedaille und 2019 EM Silber. Die Qualifikation für die Olympischen Spiele in Tokio hat er aufgrund einer Infektion leider knapp verpasst. Definitiv in Tokio teilnehmen wird Fabian Schwingenschlögl in der Disziplin Schwimmen. Haşim Çelik erreichte als deutscher Taekwondoin internationale Erfolge, so bspw. die Titel Weltmeister 2013, Silber Europameisterschaft 2013 und 2014, Bronze Weltmeisterschaft 2014, Europameister 2015. Mit Niklas Treutle bringt die BBS einen deutschen Eishockeytorwart hervor, welcher seit April 2017 zum Kader der Nürnberg Ice Tigers gehört und bei der Weltmeisterschaft 2018 eingesetzt wurde. Mit Justus Weigand führt der NHTC als 1. Herren Hockey Bundesligist ebenfalls einen ehemaligen Schüler der BBS, welcher mit der Nationalmannschaft 2021 EM Silber holte und an den Olympischen Sommerspielen teilnehmen wird. In der 1. Basketball Bundesliga findet sich mit Bastian Doreth (Medi Bayreuth) ein bekanntes Gesicht der BBS.

Sportliche Erfolge der Bewohnerinnen und Bewohner des „Haus der Athleten“

Im Sportinternat sind insgesamt acht Sportarten (Badminton, Golf, Leichtathletik, Radsport, Ringen, Schwimmen, Taekwondo und Triathlon) der insgesamt 33 olympischen bzw. 23 paralympischen Wettkampfsportarten vertreten. Der Anlage 1 können die sportlichen Erfolge der Bewohnerinnen und Bewohner des städtischen Internats entnommen werden. Eine Reihe von Athletinnen und Athleten schaffen den Anschluss an die nationale Spitze. Weiter sind auch mehrere Erfolge auf internationaler Ebene aufgeführt. So konnten HdA-Sportlerinnen und -Sportler Medaillen bei internationalen Meisterschaften ihrer Altersklasse erzielen (Jugend- Europameisterschaften (JEM) und Jugend-Weltmeisterschaften (JWM), Europäisches Olympisches Jugendfestival (EYOF)). Das HdA Nürnberg trägt demnach maßgeblich dazu bei, dass perspektivreiche Talente systematisch gefördert und durch einen langfristigen Leistungsaufbau an den Hochleistungssport herangeführt werden. Der Zeitpunkt, wann Sportlerinnen und Sportler bei olympischen Spielen antreten, lässt sich pauschal nur schwer beantworten. Das Höchstleistungsalter der einzelnen Sportarten ist individuell sehr unterschiedlich. Gerade in Nürnberg sind mehrere Ausdauersportarten (z. B. Bundessstützpunkt Rad und Triathlon) und Sportarten im Verbund vertreten, in denen Athletinnen und Athleten häufig erst in höherem Alter den Anschluss an die internationale Spitze schaffen. Die Grundlage hierfür wird jedoch bereits in jüngeren Jahren gelegt. Internationale Erfolge im Jugend-/Nachwuchsbereich unterstreichen die gute Arbeit der Verbände vor Ort und deren Konzepte.

Übersicht sportliche Erfolge der Bewohnerinnen und Bewohner

im Haus der Athleten

Anlage 1: Sportliche Erfolge der Bewohnerinnen und Bewohner des HdA

geordnet nach Jahr - gelistet nach Erfolgen der einzelnen Sportlerinnen und Sportler

2020
Geschlecht Sportart Erfolg
m Badminton 3. Platz EM U19 Doppel 5. Platz EM U19 Team
w Leichtathletik 1. Deutsche Meisterin 1500m-Lauf U18 3. Deutsche Meisterin 1500m-Lauf Halle
w Badminton 5. Platz EM U19 Team
m Badminton 3. Platz EM U19 Doppel 5. Platz EM U19 Team
w Taekwondo 1. Deutsche Meisterin Damen 1. Deutsche Meisterin U18
2019
Geschlecht Sportart Erfolg
m Ringen 2. Deutscher Meister Kadetten 60 kg
m Triathlon 3. Deutscher Meister B-Jugend
w Triathlon 1. Mannschaftsmeister Mixed Team Relay 1. Deutsche Meisterin A-Jugend 1. Deutsche Meisterin Junioren
m Triathlon 2. Deutscher Mannschaftsmeister Junioren
w Golf 1. Deutsche Meisterin AK 18
m Badminton 2. Deutscher Meister U17 Einzel
m Ringen 2. Deutscher Meister Junioren 92 kg Freistil 2. Deutscher Meister Herren 92 kg Freistil
m Triathlon 1. Deutscher Meister B-Jugend 1. Deutscher Mannschaftsmeister B-Jugend
w Leichtathletik 1. Deutsche Meisterin 800m-Lauf U16
m Ringen 3. Deutscher Meister gr.-röm. 72 kg
w Badminton 2. Deutsche Meisterin U17 Einzel 3. Deutsche Meisterin U17 Doppel
m Triathlon 1. Deutscher Mannschaftsmeister D-Jugend
m Triathlon 1. Deutscher Mannschaftsmeister D-Jugend
m Ringen 2. Deutscher Meister Freistil Kadetten bis 92kg
w Taekwondo 3. Europameisterin U18 1. Deutsche Meisterin U21 2. Deutsche Meisterin U18
w Schwimmen 2 x 3. Platz European Youth Olympic Festival 2 x 1. Deutsche Jahrgangsmeisterin 3. Deutsche Meisterin Offene Wertung 50 m –Schmetterling
2018
Geschlecht Sportart Erfolg
m Badminton Deutscher Vizemeister im Jungendoppel U15
w Triathlon 1. Deutsche Meisterin A-Jugend
m Triathlon 3. Deutscher Mannschaftsmeister A-Jugend
m Triathlon 3. Deutscher Mannschaftsmeister A-Jugend
m Badminton 1. Deutscher Meister im Jungeneinzel U15 2 x Vize Deutscher Meister im Jungendoppel und Mixed U15 3. Deutscher Meister im Jungeneinzel U17 3. 8-Nations U17
m Ringen 5. Weltmeister Kadetten 92 kg 2. Europameister Kadetten 92 kg 1. Deutscher Meister Kadetten 92 kg 1. Deutscher Meister Junioren 92 kg
m Triathlon 3. Deutscher Mannschaftsmeister A-Jugend
m Badminton 3. Deutscher Meister im Jungeneinzel U19 3. Deutscher Meister im Jungeneinzel U17
w Triathlon Deutsche Vizemeisterin Junioren

Übersicht sportliche Erfolge der Bewohnerinnen und Bewohner

im Haus der Athleten

Geschlecht Sportart Erfolg
m Ringen 1. Deutscher Meister Junioren griech./röm. Stil 72 kg
m Badminton 3. Deutscher Meister im Jungendoppel U17
m Triathlon 3. Deutscher Mannschaftsmeister A-Jugend
m Badminton Deutscher Vizemeister im Jungeneinzel U17 2 x3. Deutscher Meister im Jugendoppel U17
w Taekwondo 1. Deutsche Meisterin U21 1. Deutsche Meisterin U18
w Badminton 3. Deutsche Meisterin im Damendoppel U19
m Triathlon 3. Deutscher Mannschaftsmeister A-Jugend
2017
Geschlecht Sportart Erfolg
m Ringen 2. Deutscher Juniorenmeister griech./röm. Kadetten
w Radsport 1. Deutsche Meisterin MTB Sprint Damen
m Leichtathletik 1. Deutscher Meister U18 2.000 m Hindernis
m Taekwondo 3. Europameister bis 59 kg U18 1. Deutscher Meister bis 54 kg U21 1. Deutscher Meister bis 51 kg U18
w Triathlon 1. Deutsche Meisterin B-Jugend
m Ringen 3. Deutscher Meister A-Jugend
w Triathlon 1. Deutsche Meisterin A-Jugend
m Ringen 3. Deutscher Meister Junioren griech./röm.
w Badminton 3 x 3. Deutsche Meisterin U17
w Taekwondo 3. Deutsche Juniorenmeisterin bis 57 kg
2016
Geschlecht Sportart Erfolg
m Taekwondo 1. Deutscher Meister U18 2. Deutscher Meister U21
w Triathlon 3. Deutsche Meisterin B-Jugend
w Badminton 3. Deutsche Meisterin Damendoppel O19 2. Platz Hellas International Damendoppel O19 2. Deutsche Meisterin Mixed U19 3. Deutsche Meisterin Einzel und Doppel U19
w Triathlon 2. Platz DTU - Gesamtserie
m Ringen 3. Deutscher Meister im Gr. röm Stil
m Ringen 3. Deutscher Junioren Meister im Gr. röm Stil
w Golf 3. Platz Deutsche Lochspielmeisterschaft
m Leichtathletik 1. Deutscher Meister im Weitsprung U16
w Badminton 3. Deutsche Meisterin Damendoppel O19 2. Platz Hellas International Damendoppel O19 3. Platz im Einzel und Doppel beim internationalen Langenfeld Cup
m Leichtathletik 3. Deutscher Meister im Dreisprung U20
w Badminton 1. Deutsche Meisterin im Damendoppel U17
w Golf 2. Deutsche Mannschaftsmeisterin Altersklasse 18

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 16.07.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Schulraumplanung an den beruflichen Schulen B13 (BON) - Gymnasien der nördlichen

Innenstadt

Sachverhalt (kurz):

Im Rahmen des Ringtauschs an beruflíchen Schulen ist vorgesehen, das Schulgebäude in der Rollnerstraße 15 ab dem Schuljahr 2025/26 für die Innenstadtgymnasien als „Überlauf für gymnasiale Oberstufenklassen“ zu nutzen. Notwendig wird dies durch die Wiedereinführung der 13. Jahrgangsstufe an Gymnasien. Für die B13 konnte deshalb ein neuer Standort auf dem ehemaligen Prinovis-Gelände in Langwasser gefunden werden. Langfristig soll dort ein Schulzentrum mit der B13 (BON) sowie einem Gymnasium und einer Realschule entstehen. Der Baubeginn soll spätestens im vierten Quartal 2022 erfolgen, damit die neue BON zum Beginn des Schuljahres 2025/26 in Betrieb genommen und das Schulgebäude in der Rollnerstraße 15 geräumt werden kann. Das Bauprojekt soll unter der Baubetreuung der WBG-k realisiert werden. Synergieeffekte mit den weiteren Schulbauvorhaben ergeben sich durch gemeinsame Nutzung einer Schülermensa sowie der Hallensportflächen. Beide Bereiche sind im ersten Bauabschitt für die B13 (BON) noch nicht vorgesehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Das Schulbauvorhaben wird im Falle der Befürwortung durch den Schulausschuss in die Haushaltsberatungen im Herbst 2021 dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Schulbauvorhaben ist für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler vorgesehen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

PA

Ref.V/J

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die Schulraumplanung zur Realisierung des Schulbauprojekts Neubau der B13 (BON) auf dem ehemaligen Prinovis-Parkplatz in Langwasser auf Basis der vorgelegten Raumprogramme weiterzuentwickeln.

Schulraumplanung an den beruflichen Schulen: B13 (BON) – Gymnasien der nördlichen

Altstadt

hier: Sachverhalt

Ausschnitt aus dem Ringtausch II: Meilenstein B13 – Gymnasien in der nördlichen Stadt-

mitte

Im Rahmen der Berichterstattung zum Sachstand der laufenden Baumaßnahmen im Schulbereich informierte die Schulverwaltung am 11.12.2020:

Das Schulgebäude in der Rollnerstraße 15 soll ab dem Schuljahr 2025/26 den Innenstadtgymnasien Unterichtsräume bieten („Oberstufenzentrum“), die durch die Wiedereinführung der 13. Jahrgangsstufe für umliegende Gymnasien benötigt werden. Die Nutzung des Gebäudes wird auf mehrere Schuljahre zeitlich begrenzt sein, da bei Inbetriebnahme der geplanten beiden Gymnasien im Tiefen Feld und Prinovis die Aufnahmen an den Innenstadtgymnasien den Raumkapazitäten in den Schulhäusern angepasst wird.

Für die B13 wurde deshalb ein neuer Standort gesucht. Mit dem Erwerb des Prinovis-Geländes durch die Stadt Nürnberg ist nun die Möglichkeit gegeben, ein Schulzentrum mit der BON (B13) sowie einem Gymnasium und einer Realschule in Langwasser zu errichten.

Als erster Baubabschnitt soll ein neues Schulgebäude für die B13 (BON) auf dem ehemaligen Prinovis-Parkplatz im Rahmen einer Baubetreuungsmaßnahme der WBG-k errichtet werden. Der Baubeginn soll spätestens im vierten Quartal 2022 erfolgen, damit die neue BON zum Beginn des Schuljahres 2025/26 in Betrieb genommen werden kann und das Schulgebäude in der Rollnerstraße 15 frei wird.

Gesamtüberblick Ringtausch II

Abbildung 19

Oberstufenzentrum

Aktueller Stand der Schulbauplanung für die BON – 1. Bauabschnitt

Die Regierung von Mittelfranken sowie die MB-Dienststelle Nordbayern stellte mit E-Mail vom 21.01.2021 die Genehmigung des eingereichten Raumprogramms für die BON in Aussicht. Das Raumprogramm ist in der Anlage dargestellt. Es basiert auf den aktuellen Klassenzahlen der BON vom 01.10.2020 (vgl. Anlage: B13 Klassenentwicklung).

Entstehen soll ein neues Schulgebäude für die städtische Fachoberschule mit aktuell 25 Klassen und 623 Schülerinnen und Schülern.1 Sie bietet als Berufliche Oberschule Schülerinnen und Schülern mit mittlerem Schulabschluss und ausreichenden Leistungen die Möglichkeit, die Fachhochschulreife bzw. nach dem Besuch der 13. Klasse auch die fachgebundene Hochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen.

Der Übertritt kann dabei vom Gymnasium nach erfolgreichem Abschluss der 10. Jahrgangsstufe oder mit entsprechenden Noten nach dem mittleren Schulabschluss der Realschule, der Wirtschaftsschule bzw. der Mittelschule, sowie mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungszweig erfolgen. Der Vorkurs an der Fachoberschule bereitet neben der allgemeinbildenden Schule halbjährig auf den Besuch der FOS im Teilzeitunterricht vor, die Vorklasse ganzjährig im Vollzeitunterricht. Folgende Ausbildungsrichtungen werden an der B13 angeboten:  Agrarwirtschaft-, Bio- und Umwelttechnologie (ABU): 2,5 Klassen  Sozialwesen: 8 Klassen  Technik: 4 Klassen  Wirtschaft und Verwaltung: 10,5 Klassen Die Ausbildungsrichtungen unterscheiden sich im Wesentlichen in den Profilfächern, die neben den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch Bestandteil der Abschlussprüfung sind. Die Profilfächer in den verschiedenen Ausbildungsrichtungen sind:  in Agrarwirtschaft-, Bio- und Umwelttechnologie (ABU) das Fach Biologie  in Sozialwesen das Fach Pädagogik/Psychologie  in Technik das Fach Physik  in Wirtschaft und Verwaltung das Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen In der 11. Jahrgangsstufe befinden sich die Schülerinnen und Schüler abwechselnd in der fachpraktischen Ausbildung, die in Betrieben oder Innungen, der Verwaltung oder in sozialen Einrichtungen und in der Lehrwerkstatt der Berufsschule 1 für Technik ausgeübt wird. Der Unterricht in der Fachpraktischen Anleitung und Vertiefung findet in der Schule statt. Dabei wird insgesamt ein halbes Jahr in den fachpraktischen Ausbildungsstätten und ein halbes Jahr in der Schule verbracht. In der 12. Jahrgangsstufe sind die Schülerinnen und Schüler durchgängig an der Schule. Die 12. Klasse endet mit der Prüfung zum Fachabitur, die bei Bestehen mit dem Erhalt der Fachhochschulreife den Besuch einer Hochschule erlaubt. Bei entsprechenden Leistungen besteht die Möglichkeit, die 13. Klasse der Fachoberschule zu absolvieren und mit bestandener Abiturprüfung die fachgebundene Hochschulreife zu erlangen. Schülerinnen und Schüler, die ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen, die auch an der Fachoberschule erworben werden können, erwerben die allgemeine Hochschulreife.

1 Stand: 20.10.2020

Die Altersstruktur der Schülerschaft der B13 (BON) reicht von 16-jährigen Jugendlichen bis zu über 24-jährigen Erwachsenen, wobei sich die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler in der Altersgruppe der 16 bis 19-jährigen befindet.

Anforderungen an den Schulneubau

Das Gebäude-, Raum- und Freiflächenkonzept für die B13 (BON) soll sich - neben städtebaulichen und gebäudewirtschaftlichen Aspekten - auch an den Zielen und Anforderungen der pädagogischen Konzepte und des Schulprofils orientieren. Die Gebäudearchitektur und ein innovatives Raum- und Flächenarrangement sollen die Funktion als Ort des Lernens und Lebens unterstützen und ein Schulareal gestalten, auf dem sich Jugendliche, Lehrkräfte, Verwaltungs- und Hauspersonal den ganzen Schultag über wohlfühlen. Das Gebäude ist als Aufenthaltsbereich für Jugendliche und junge Erwachsene so zu gestalten, dass sich diese Gruppen mit dem Schulgebäude identifizieren können und gerne in „ihre“ Schule gehen. Das Personal (Lehrkräfte, pädagogische und nichtpädagogische Fachkräfte) soll in den angebotenen Raum- und Flächenstrukturen effizient arbeiten, kommunizieren und kooperieren können. Die multifunktionale ganztägige Nutzung stellt hohe Anforderungen an

 die Aufenthaltsqualität (Tageslicht, Belüftung, Raumklima, Sicherheit, Hygienekonzept, Lärmprävention, Übersichtlichkeit/Überschaubarkeit und Orientierung)  eine funktional stimmige Anordnung der Räume und Verkehrsflächen (Nutzgruppen; Nutzerfrequenzen, z. T. Parallelität von Unterricht und Freistunden; Freizeitaktivitäten)  eine effiziente Arbeitsmöglichkeit der Schülerinnen und Schüler in ihren Freistunden bei ganztägigem Unterrichtskonzept (Unterrichtszeiten zwischen 8:00 und 17:30 Uhr) und die Möglichkeit einer Mittagsverpflegung2

 ein zeitgemäßes und ein nachhaltiges Beleuchtungs-, Heizungs- und Belüftungsmanagement. Das Gebäude soll über nutzerfreundliche Standards hinsichtlich der Lärmprävention, Einhaltung der Hygienevorschriften sowie der Versorgung mit Tageslicht und Frischluft verfügen. Aktuelle baubiologische Aspekte sollen einbezogen werden.  Die Freiflächen im Außenbereich, die in der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft-, Bio- und Umwelttechnologie als Lern- und Experimentierraum genutzt werden, sollen zu dieser Ausbildungsrichtung in nächster Nähe liegen.

Raumprogramm B13

Das Raumprogramm sieht neben 19 Klassenräumen neun integrierte Fachunterrichtsräume, einen Mehrzweckraum, vier Gruppen- und Ausweichräume mit jeweils Vorbereitungs- und Sammlungsräumen vor.

Eine Besonderheit ist für die Klassen der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie (ABU) geplant: Im Außengelände der Schule wird ein Schulgarten auf 100 qm vorgesehen.

2 Eine Mensa ist nach aktuellem Stand noch nicht vorgesehen. Sie soll im Zuge weiterer Bauabschnitte geschaffen werden.

Das Raumprogramm der B13 umfasst folgende Funktionsbereiche: P. 1 Unterrichtsbereich 2.831 m²: P. 2 Arbeitsbereich des pädagogischen Personals 344 m² P. 3 Verwaltungsbereich 270 m² P. 4 Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich 517 m² P. 5 Küchen- und Speisenbereich 144 m² P. 7 Hallensport 1.180 m² P. 8 Außenbereich 1.495 bis 1.960 m² (Außenunterrichtsbereich/Schulgarten 100 m² und Pausenhof 1.395 bis 1.860 m²) P. 9.1 Hausmanagementbedarf mind. 155* m² (*die Zahl ist variabel, ein Putzmittelraum pro Etage) P. 9.2 IT-Räume mind. 35* m² (*die Zahl ist variabel, ein IT-Medienräum pro Etage)

Insgesamt besteht ein Flächenbedarf in Höhe von 7.436 m² (ohne Konstruktions-, Verkehrs- und technische Funktionsflächen).3

Die Regierung von Mittelfranken hat das Raumprogramm für die B13 (siehe Anhang) als genehmigungsfähiges Bauprogramm in Aussicht gestellt. Von insgesamt 4.106 m² (ohne Sport) des gesamten Flächenbedarfs sind dem Grunde nach 252 m² nicht zuwendungsfähig (davon entfällt auf den Küchen- und Speisebereich 144 m² und sonstige Flächen 108 m²).

Direktorat Flächenbe- darf gesamt davon Schul- haus davon Außenflä- chen davon Hallensport davon weitere Flä- chen
Bedarf B13, m² 7.436 4.106 1.495 – 1.960 1.180 190

Synergien im Schulzentrum

Im ersten Bauabschnitt wird auf die Errichtung einer Schülermensa (Küchen- und Speisenbereich) verzichtet. Auch die Hallensportflächen sollen erst in einer späteren Phase mit Errichtung der Realschule und des Gymnasiums realisiert werden. Ziel ist es dabei, das Schulzentrum insgesamt möglichst ressourcenschonend und effizient zu gestalten. Der Pausenhof der B13 kann im Endausbau des Schulzentrums von allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam mitgenutzt werden. Folgende Bereiche des Raumprogramms werden im ersten Bauabschnitt nicht realisiert:

Schulbereich Fläche in qm Bemerkungen
Küchen- und Speisenbereich 144 Wird im Rahmen des weiteren Bauabschnitts berücksichtigt
Hallensportflächen 1.180 Sporthalle und Gymnastik-/Konditionsraum
Betriebsräume für Hallensport flächen - 335 Umkleiden, Waschräume, Geräteraum, etc.

Fazit

Die Errichtung eines Neubaus für die B13 (BON) auf dem ehemaligen Prinovis-Parkplatz und der Auszug der städtischen FOS würde die Schulraumsituation in der nördlichen Innenstadt entlasten.

3 * noch nicht abschließend festgelegt, abhängig von Gebäudestruktur

Das Bauprojekt bietet der Stadt Nürnberg die Möglichkeit, den zusätzlichen Bedarf an Unterrichtsräumen für die gymnasiale Oberstufe (G 9) in der Rollnerstraße zu decken.

Die BON würde mit dem Neubau ein für ihre Schülerinnen und Schüler sowie die Ausbildungsrichtungen passgenau zugeschnittenes modernes Schulgebäude erhalten. Es ist in einem Stadtteil vorgesehen, der von den weiteren Fachoberschulen in der Stadt weit genug entfernt liegt, um die Schülerströme zu entzerren und gleichzeitig den Einzugsgebieten Rechnung trägt. Das geplante Schulzentrum böte den Einzelschulen enge Kooperationsmöglichkeiten und Synergieeffekte. Das Schul-areal ist hervorragend an den ÖPNV angebunden. Alle Mitglieder der Schulfamilie können das Schulzentrum umweltschonend im öffentlichen Nahverkehr erreichen.

Sollte die Planung des ersten Bauabschnitts die Zustimmung des Rats der Stadt Nürnberg finden, könnten zeitnah die nächsten Planungsschritte zur zügigen Realisierung des Bauprojekts von der Verwaltung in Angriff genommen werden.

Anlagen:

Raumprogramm B13 (BON) vom 21.01.2021

B13-Klassenentwicklung (Stand 20.10.2020)

RMF 42.1, 44.1 ÖÖ 10 .0 6 44 .2021

Raumprogramm Schulen

Schule: Direktorat 13 - Fachoberschule Bauprogramm Schulen
Sachaufwandsträger: Stadt Nürnberg Stand: 21.01.2021 Regierung v. Mittelfranken, SG 44.1

Grundlagen: SchulbauVO vom 30.12.1994, KMS Nr IV.8-BO 4160-6a. 93653 vom 15.09.2017 nach Korrektur SchB am 09.06.2021, siehe Zeile C82 und D75_Aec Hinweise: - jede Schulart/ jeder Fachbereich listet jeden Raum einzeln auf

aufführen

lfd. Nr berufl. Schule / Fachbereich vorgesehene Fläche in m² anerkenn- ungsfähige Fläche in m² Raum-Nr. neu Anmerkungen (z.B. "Neubau", "Umbau (neuer Raum) aus Räumen X und Y", Pausenhalle: Berechnung der m², Begründungen, Nachweis der Raumanzahl, ...) Anmerkung Regierung
1. Unterrichtsbereich
1.1 Klassenzimmer
Klassenzimmer 1 66 66 Es wird empfohlen, 2 Klassen-
Klassenzimmer 2 66 66 zimmer durch mobile Trennwand
Klassenzimmer 3 66 66 zu verbinden (z. B. für Prüfungen,
Klassenzimmer 4 66 66 Konferenzen etc.)
Klassenzimmer 5 66 66
Klassenzimmer 6 66 66
Klassenzimmer 7 66 66
Klassenzimmer 8 66 66
Klassenzimmer 9 66 66
Klassenzimmer 10 66 66
Klassenzimmer 11 66 66
Klassenzimmer 12 66 66
Klassenzimmer 13 66 66
Klassenzimmer 14 66 66
Klassenzimmer 15 66 66
Klassenzimmer 16 66 66
Klassenzimmer 17 66 66
Klassenzimmer 18 66 66
Klassenzimmer 19 66 66
ges. 1254 1254
1.2 Nebenräume (Lehrmittel, Unterrichtsmaterialien, je Klassenzimmer) Hier sind die IT-Medien unterzubringen
Vorbereitung und Sammlung 1 12 12 Statistik und Stundenpl.; 1 PC-Arbeitsplatz
Vorbereitung und Sammlung 2 12 12 Deutsch; 1 PC-Arbeitsplatz
Vorbereitung und Sammlung 3 12 12 Englisch; 1 PC-Arbeitsplatz
Vorbereitung und Sammlung 4 12 12 Mathe; 1 PC-Arbeitsplatz
Vorbereitung und Sammlung 5 12 12 Betriebswirtschaftslehre; 1 PC-Arbeitsplatz
Vorbereitung und Sammlung 6 12 12 Sozialwesen; 1 PC-Arbeitsplatz
Vorbereitung und Sammlung 7 12 12 Politik und Gesellschaft/Geschichte; 1 PC-Arbeitsplatz
Vorbereitung und Sammlung 8 26 26 allg. Vorb.+Sammlung; 5 PC-Arb. Plätze
Vorbereitung und Sammlung 9 20 20 1 PC-Arbeitsplatz Lehrmittelsammlung
Vorbereitung und Sammlung 10 20 20 1 PC-Arbeitsplatz Lehrmittelsammlung
ges. 150 150 insgesamt, Aufteilung nach Bedarf
1.3 Mehrzweckräume/ Multifunktionsräume
Mehrzweckraum 89 89
ges. 89 89
Zusammen 1493 1493
1.4 Fachräume
1.4.1 Fachräume (integrierte Fachräume, EDV, Labor… )
iFU Informatik 1 80 80 Schwerpunkt Informatik, 28-30 PC-Arbeitsplätze
iFU Informatik 2 80 80 Schwerpunkt Informatik, 28-30 PC-Arbeitsplätze
iFU Technologie und Naturwissenschaften 75 75 Kompetenzorientierter Unterricht (Versuche, Ansichten)
iFU Physik / Kombiraum I (Lehrsaal+Ubung) 75 75 16 Schülerarbeitspätze.
iFU Physik / Kombiraum II (Lehrsaal+Ubung) 75 75 16 Schülerarbeitspätze.
iFU Chemie / Kombiraum III (Lehrsaal+Ubung) 80 80 Digestorium;
iFU Chemie / Kombiraum IV (Lehrsaal+Ubung) 80 80 Digestorium;
iFU Biologie / Kombiraum V (Lehrsaal+Ubung) 90 90 16 Schülerarbeitsplätze f. Mikroskopierarbeiten;
iFU Biologie / Kombiraum VI (Lehrsaal+Ubung) 90 90 16 Schülerarbeitsplätze f. Mikroskopierarbeiten;
Musik- u. Theatersaal 130 130 praktikumsbegl.Unterricht Kommunikation/Interaktion/Musik/Kunst; Breite Tür zum Nebenraum; Bühne.
ges. 855 855
1.4.2 Fachräume - Vorbereitung bzw. Sammlung
Vorbereitung und Sammlung iFU Informatik 24 24 3 PCs mit Internet; Nebenraum erschließt zwei Fachräume
Vorbereitung und Sammlung iFU Technologie und Naturwissenschaf ten 30 30 3 PCs mit Internet
Vorbereitung und Sammlung iFU Physik 90 90 3 PCs mit Internet; Nebenraum erschließt zwei Fachräume
Vorbereitungs- und Sammlungsraum iFU Chemie 60 60 3 PCs mit Internet; Nebenraum erschließt zwei Fachräume
Vorbereitungs- und Sammlungsraum iFU Biologie 50 50 3 PCs mit Internet; Nebenraum erschließt zwei Fachräume
Vorbereitungs- und Sammlungsraum iFU Musische Fächer 25 25 1 PC mit Internet
ges. 279 279
1.4.3 Fachräume - Nebenräume (Lager, Gefahrenstoffe,...)
Lager für Chemikalien 5 5 Spezial-Schränke für Chemikalien und deren Entsorgung
Server-Raum EDV, nicht zwf. 25 0 Fläche ist nicht zwf, ist aber lt. IuK-Richtlinie notwendig.
ges. 30 5
Fachräume ges. 1164 1139
1.5 Gruppenräume/ Differenzierungsräume/ Ausweichräume Insgesamt 189,75m² für 23 Klassen. Es wird auf weitere Gruppenräume zu Gunsten der Klassenzimmer verzichtet
Gruppen-/Ausweichraum 1 42 42 Für Religion, Ethik und Profilfächer
Gruppen-/Ausweichraum 2 42 42 methodische Teilung
Gruppenraum 1 30 30 10 Seminare für 30 Schüler/-innen
Gruppenraum 2 30 30 10 Seminare für 30 Schüler/-innen
ges. 144 144
1.6 Meditationsräume
Schulpastoralraum/Gesundheitsmanagement/Schulseelsorge 30 30
ges. 30 30
1. Unterrichtsbereich gesamt 2831 2806
2. Arbeitsbereich des pädagogischen Personals
2.1 Lehrerzimmer/Teamräume/Arbeitszimmer/ Aufenthaltsräume/Bibliothek für Lehrpersonal und Schüler/Rückzugsräume 45 Vollzeitlehrer x 6m² = 270m²
Lehrerzimmer 130 130 mit Garderobe und Teeküche
Kopierraum 20 20
Silentium und Arbeitsraum für Lehrer/-innen 1 20 60 mit 3 PC Arbeitsplätzen. Verteilung nach Bedarf
Silentium und Arbeitsraum für Lehrer/-innen 2 20 mit 3 PC Arbeitsplätzen.
Silentium und Arbeitsraum für Lehrer/-innen 3 20
Bibliothek für Lehrpersonal und Schüler mit Lese- und Arbeitsplätzen 50 50 mit 12 PC´s und 1 Drucker
ges. 260 260
2.2 Jugendsozialarbeit
0
2.3 Sozialarbeiter/-innen
Raum für Schulsozialpädagogen 16 16 mit 1 PC
2.4 Schulpsychologen/-innen
Raum für Schulpsychologen 16 16 mit 1 PC
2.5 Beratungslehrkräfte
Raum für Beratungslehrer/in 16 16 mit 1 PC
2.6 Förderlehrkräfte, MSD, Lehrkäfte für Sonderpädagogik bzw. sonderpädagogischer Dienst
Raum für Inklusion und MSD / Inklusionsbeauftragter 16 16 mit 1 PC
ges. 16 16
2.7 externes Personal (Lehrkräfte)
ges. 0
2.8 Besprechungszimmer Lehrkräfte
20 20
ges. 20 20
2.9 Vorbereitungsdienst (sofern Bestätigung von StMBW bzw. Regierung vorliegt)
2.9.1 Seminarlehrkraft
2.9.2 Studienreferendare/-innen (je Seminar)
ges. 0 0
2. Arbeitsbereich des pädagogischen Personals gesamt: 344 344
3. Verwaltungsbereich
3.1 Schulleitung
3.1.1 SchulleiterIn
Schulleiterzimmer 25 25
3.1.2 ständige/r VertreterIn d. Schulleiters/-in; Außenstellenleiter/-in
Stellvertreterzimmer 20 20
3.1.3 weitere ständ. VertreterInnen
3.1.4 Mitarbeiter i. d. SL
SystembetreuerIn 16 16
weitere Mitarbeiter(z. B. Stundenplanung) 16 16 2 Arbeitsplätze
3.1.5 Besprechungsraum Schulleitung 16 16 Zusammen mit Schulleiterzimmer (Mulifunktionsraum)
3.1.6 Archivierung Schulleitung (Registratur) 12 12 10 Schwerlastregale, evtl. kleiner Tresor für Geld und Schlüssel
ges. 105 105
3.2 Verwaltungsräume
3.2.1 Verwaltung
Vorzimmer zugl. Sekretariat 30 30 2 VZ-Verwaltungskräfte x 15m² = 30m²
Kopierraum für Sekretatiat 10 10
3.2.2 Sozialräume für Verwaltungskräfte
Sozialraum für Verwaltungskräfte 15 15 mit Teeküche
ges. 55 55
3.3 Schülermitverantwortung
SMV Raum 16 16 Schülerzeitung - 1 PC
3.4 Erste Hilfe / Schularzt/-ärztin
Erste-Hilfe-Raum 12 12
3.5 Elternsprechzimmer
Elternsprechzimmer 16 16 mit PR-Nutzung
3.6 Dienstzimmer für HausmeisterIn
Dienstzimmer Hausmeisterei 16 16
3.7 Archivierung 50 50 mit großem Tresor für Archivierung der Leistungsnachweise
3. Verwaltungsbereich gesamt 270 270
4. Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich
4.1 Reinigungspersonal
Raum für Reinigungspersonal 13 13
4.2 Pausenverkauf (mit Lager) 20 20
4.3 Werkstatt für HausmeisterIn
Hausmeisterwerkstatt 20 20
4.4 Stuhllager
Stuhllager 50 27 27 m² werden gefördert, 50 m² werden aber benötigt;
4.5 Pausen- und Aufenthaltsbereich/ Aula (vgl. SchulbauVO ´94: 0,5 bzw ab 400 Schüler 0,4m² je SchülerIn )
Pausenhalle 294 294 465 Schüler/-innen täglich anwesend lt. ASD (226m²+68m² für Aula)
4.7 Außerunterrichtliche Arbeitsbereiche für SchülerInnen 60 60 Lerninseln mit je 10m² mit Trennwänden aus Glas fürs Lernen in Eigenverantwortung (Prüfungsvorbereitung, Gruppenarbeit)
4.8 Abstellraum im Keller, nicht zwf. 60 0 Abstellflächen sind nicht förderfähig, sind aber mit mindestens 60m² zwingend notwendig; Lagerraum für lernmittelfreie Bücher, Raumauslegung mit Schwerlastregalen;
4. Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich gesamt 517 434
5. Küchen- und Speisenbereich (Mittagsverpflegung) Essensteilnehmer: 100ET; evtl. Einbringung der ET in andere Schulkantine/Mensa
5.1 Zubereitung/ Ausgabe 69 0
5.2 Verzehr 75 0 1,5 m² x 100ET : 2 = 75m²
5.3 Küchenpersonal
Küche mit Nebenräumen
5. Küchen- und Speisenbereich gesamt 144 0 Küchen- und Speisenbereich wird für die FOS nicht gefördert. Die ET-Zahl darf aber im Rahmen des Baus eines Schulzentrums im Küchen- und Speisenbereich insgesamt mitberücksichtigt werden.
6. Ganztagsbereich (WS)
6.1 Aufenthaltsräume
6.2 Differenzierungsräume
6.3 Ruheräume
6. Ganztagsbereich gesamt 0 0
vorgesehene Fläche in m² gesamt:
anerkennungsfähige Fläche in m² gesamt: 3854

01.10.2020

B 13: Klassenentwicklung

2015/16 SuS
10. Klasse 11. Klassen 12. Klassen 13. Klassen
ABU Sozialwesen Technik Wirtschaft 0 0 0 4 5 1 zus. 4 3 0 1 6 8 1
1 14 16 2 33 838
2016/17 SuS
10. Klasse 11. Klassen 12. Klassen 13. Klassen
ABU Sozialwesen Technik Wirtschaft 0 0 0 4 4 1,5 zus. 4 3 0 1 6 7 1,5
1 14 14 3 32 818
2017/18 SuS
10. Klasse 11. Klassen 12. Klassen 13. Klassen
ABU Sozialwesen Technik Wirtschaft 0 0 0 4 4 1,5 zus. 4 3 0 1 7 6 0,5
1 15 13 2 31 778
2018/19 SuS
10. Klasse 11. Klassen 12. Klassen 13. Klassen 658
ABU Sozialwesen Technik Wirtschaft 1 0 0 3 3 1 zus. 2 3 0 1 5 6 2
1 11 12 3 27
2019/20 SuS
10. Klasse 11. Klassen 12. Klassen 13. Klassen
ABU Sozialwesen Technik Wirtschaft 1,5 0,5 4 3 1 zus. 2,5 1,5 0,5 1 4 4 0,5
1 12 9 2 24 593

2020_10_Klassenentwicklung.xlsx

01.10.2020

2020/21 SuS
10. Klasse 11. Klassen 12. Klassen 13. Klassen
ABU Sozialwesen Technik Wirtschaft 1,5 1 3,5 3 1,5 zus. 2 2 1 5 4 0,5
1 12 10 2 25 630

01.10.2020 gez. Steub

2020_10_Klassenentwicklung.xlsx

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 16.07.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Ergebnisse zur Umfrage zum Schlaf-Wach-Rhythmus

Sachverhalt kurz:

Mehrere wissenschaftliche Studien weisen darauf hin, dass sich positive Effekte bezüglich der Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Schüler/-innen ergeben, wenn der Unterricht später beginnt. Bevor ein möglicher Modellversuch mit einem Schulbeginn um 9 Uhr an einer Schule durchgeführt werden kann, wurde in Kooperation vom Geschäftsbereich Schule & Sport sowie dem Projektteam aus Marktforscher/-innen der B4 eine Umfrage an verschiedenen städtischen Schulen im Zeitraum vom 23.03.2020 bis 23.04.2020 durchgeführt. Die Zielgruppen dabei waren die Schulleitungen/Lehrkräfte, Elternbeiräte und die Schüler/-innen.

Dabei wurden u. a. das potenzielle Interesse an einer Teilnahme am Modellversuch sowie die Gründe für und dagegen erhoben. Des Weiteren wurden abhängig von der jeweiligen Zielgruppe weitere für einen Modellversuch relevante Aspekte abgefragt, wie z. B. eine mögliche Beeinträchtigung der Freizeitaktivitäten oder Kinderbetreuung, Einschätzung des organisatorischen Aufwands usw. In die Befragung sind auch aktuelle Ergebnisse wissenschaftlicher Studien zum Schlaf-Wach-Rhythmus und zur Auswirkung eines später beginnenden Unterrichts auf die Leistungen der Schüler/-innen, deren Motivation und Aktivationsniveau eingeflossen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Grundsätzlich konnte die gesamte Schulfamilie in die Erhebung einbezogen werden.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sachverhalt „Ergebnisse zur Umfrage zum Schlaf-Wach-Rhythmus“

In einigen internationalen Studien wurde untersucht, inwiefern sich spätere Anfangszeiten des Unterrichts auf die Schüler/-innen auswirken. Beispielsweise geben die Wissenschaftler der „Sleep more“-Studie aus Seattle an, dass die Verschiebung der ersten Morgenstunde signifikante Effekte auf die Schülerschaft hatte. Der wichtigste: Die Jugendlichen schliefen im Durchschnitt 34 Minuten länger als vor der Umstellung. Sie kamen jetzt auf knapp siebeneinhalb Stunden, was laut Fachleuten in diesem Alter jedoch immer noch zu wenig ist.

Weitere positive Effekte: Die Schülerinnen und Schüler waren nach der Umstellung im Unterricht weniger schläfrig und ihre schulischen Leistungen wurden um 4,5 Prozent besser eingestuft. In einer der beiden High-Schools verbesserte sich zudem die Pünktlichkeit, und die Absenzen nahmen ab.

Betrachtet man die oben dargestellten positiven Effekte, stellte sich im vergangenen Jahr die Frage auch in Hinblick auf den Antrag der FDP (Herr Liebel) „Unterrichtsbeginn dem Biorhythmus anpassen (Modellversuch)“, ob man an Nürnberger Schulen einen späteren Schulbeginn realisieren sollte. Zuvor müssen jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Umsetzung ins Auge gefasst werden.

Diesbezüglich ist die Festlegung und Entscheidung über die Unterrichtszeit in § 19 (2) Bayerische Schulordnung (BaySchO) geregelt, welche besagt, dass die Unterrichtszeit durch die Schulleitung in Abstimmung mit dem Aufgabenträger im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) und dem Schulforum festgesetzt wird.1

Bei einem späteren Schulbeginn und –schluss muss eben auch die notwendige Beförderung der Schülerinnen berücksichtigt werden. Laut § 1 SchBefV ist diese durch den Aufgabenträger zu gewährleisten.2 Daher müssen vor der Durchführung eines Modellversuchs Abstimmungen mit der VAG getroffen werden.

Um geeignete Modellschulen zu finden, wurde in Kooperation mit den Auszubildenden für Markt- und Sozialforschung der B4 und dem Geschäftsbereich Schule & Sport eine Umfrage im Frühjahr 2020 durchgeführt. Die Erhebung sollte aufzeigen, ob sich Schulen für die Teilnahme am Modellversuch interessieren, welche Schulen mitmachen möchten und welche Gründe für die Teilnahme am Modellversuch ausschlaggebend sind. In die Befragung sind Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Studien zum Schlaf-Wach-Rhythmus sowie zur Auswirkung eines später beginnenden Unterrichts auf die Leistungen der Schüler, deren Motivation und Aktivationsniveaus eingeflossen. Damit können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Befragung klar das Ziel und den Nutzen der Erhebung nachvollziehen und werden ggf. motiviert, sich als Modellschule zu bewerben. Der Modellversuch könnte umfassen:

 Unterrichtsbeginn an einer Nürnberger Schule werktäglich frühestens um 09:00 Uhr  Unterrichtsende entsprechend später am Mittag/Nachmittag  Schülerbetreuung werktäglich von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr

Der Unterricht wird in der Regel von Montag bis
Freitag erteilt. Die Unterrichtszeit wird im Benehmen mit dem Aufgabenträger im Sinne des § 1 Satz 2 SchBefV
und dem Schulforum festgesetzt. 3 Aus besonderen Gründen und im Einvernehmen mit dem Elternbeirat, dem
Schulaufwandsträger sowie dem Aufgabenträger im Sinne des § 1 Satz 2 SchBefV kann bis zu ein Tag im Schuljahr,
an dem ein geregelter Unterrichtsbetrieb nicht mehr gesichert ist, für unterrichtsfrei erklärt werden, wenn gleichzeitig
festlegt wird, wann der entfallene Unterricht zeitnah nachzuholen ist.

2 SchBefV § 1 Zuständigkeit 1Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler 1.öffentlicher Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen, 2.öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen – ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform –, zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10, 3.öffentlicher oder staatlich anerkannter Berufsschulen bei Vollzeitunterricht, 4.öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen – ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform –, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, ist durch den Aufgabenträger sicherzustellen. 2Aufgabenträger ist bei Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen der Träger des Schulaufwands, im übrigen die kreisfreie Stadt oder der Landkreis des gewöhnlichen Aufenthalts der Schülerinnen und Schüler.

Noch festgelegt wird, ob eine (komplette) Schule oder auch einzelne Klassen (ggf. verschiedener Schulen) am Modellversuch teilnehmen können. Allerdings spricht die aufwändige Stundenplangestaltung für eine einheitliche Anfangszeit der gesamten Schule.

Vorbereitung und Umsetzung der Umfrage

Vor der Umsetzung der Umfrage standen der Geschäftsbereich Schule und Sport sowie das Projektteam der Schüler/-innen der B4 in regelmäßigem Austausch. Für die Erstellung der Fragebögen führte das Projektteam Interviews mit zwei Schulleitungen und mehreren Lehrkräften durch, um weitere wichtige Aspekte zu sammeln. Daraufhin wurden der mögliche Modellversuch sowie die Umfrage an sich in den Direktorenkonferenzen der allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen vorgestellt. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass durch die Teilnahme an der Umfrage die Repräsentativität dieser steigt und keinerlei Verpflichtung zu einer Umsetzung des Modellversuchs besteht.

Um möglichst die Meinung der gesamten Schulfamilie zu berücksichtigen, entwarfen das Projektteam drei Fragebögen, für die Schulleitungen/Lehrkräfte, die Elternbeiräte und die Schüler/-innen. Dabei gliederten sich die Fragebögen in drei Teile. Zunächst wurden allgemeine Daten und die persönliche Einschätzung der Ist-Situation erfragt. Im Anschluss erklärte ein Informationstext den Hintergrund sowie die Absicht der Umfrage. Im Weiteren wurden konkrete Fragen zu einem möglichen Modellversuch gestellt. Die Fragen orientierten sich möglichst an den Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe, z. B. Betreuung des eigenen Kindes, Einschätzung des organisatorischen Aufwandes oder Beeinträchtigung von außerschulischen Aktivitäten.

Abbildung 20

Abbildung 1 Darstellung des Projektteams der B4

Das Projektteam erstellte die Fragebögen in Form einer Online-Befragung. Dadurch sollten mehr Teilnehmer/-innen erreicht werden und die Handhabung für die Teilnahme sowie die Auswertung wurden erleichtert.

Nach der Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Schule und Sport sowie den Schulleitungen der teilnehmenden städtischen Schulen wurden Informationsschreiben über die Umfrage an die Lehrkräfte, Elternbeiräte und Schüler/-innen über die Schulleitungen verschickt. Darin enthalten war ein Link, der zur Umfrage der jeweiligen Zielgruppe führte. Diese Links wurden am 23.03.2020 aktiviert und konnten bis zum 23.04.2020 aufgerufen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich die Auswertung nach hinten verschoben.

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage

Obwohl die Umfrage während den Schulschließungen und des Lockdowns durchgeführt wurde, ist die Zahl der Teilnehmer/-innen hoch. An der Umfrage teilgenommen haben insgesamt 1.086 Personen, darunter 888 Schüler/-innen, 176 Lehrkräfte und 22 Vertreter/-innen der Elternbeiräte, der städtischen Schulen: BOS, BON, Labenwolf-Gymnasium, Peter-Vischer-Schule, Sigena-Gymnasium und der städtischen Wirtschaftsschule. Eine ausführlichere Auswertung der Ergebnisse wurde vom Projektteam der B4 erstellt (Anlage 1).

Abbildung 21

Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird das Schlafhormon Melatonin ein bis zwei Stunden später ausgeschüttet, weshalb die empfohlenen acht bis zehn Stunden Schlaf im Schulalltag nicht immer erreicht werden können. Im Durchschnitt schlafen alle befragten Nürnberger Schüler/-innen mindestens acht Stunden; Schüler/-innen der Unterstufe neuneinhalb und Schüler/-innen der Mittel- und Oberstufe acht bis achteinviertel Stunden. Der Status Quo ist jedoch, dass sich 30 Prozent der Schüler/-innen in den ersten beiden Stunden fit fühlen und etwa sechs von zehn Schülern/-innen der Meinung sind, dies würde sich durch einen späteren Schulbeginn bessern (bei jüngeren Schülern/-innen sind diese Angaben besonders ausgeprägt). Bemerkenswert ist, dass insbesondere Schüler/innen der Oberstufe sich morgens am fittesten fühlen. Lehrkräfte sehen das deutlich weniger als gegeben an, da sie die Müdigkeit der Schüler/-innen eher nachmittags verorten. Des Weiteren gibt die überwiegende Mehrheit der Abbildung 2 Darstellung des Projektteams der B4 Schüler/-innen an, trotz einer möglichen Verschiebung der Unterrichtszeiten zur selben Zeit ins Bettzugehen, wodurch sich die Schlafenszeit erhöhen würde. Ein wesentlicher Punkt ist, dass gut Dreiviertel der Schüler/-innen durch die Verschiebung des Unterrichts in den Nachmittag beeinträchtigt werden würden; vor allem in ihren Freizeit- und Sportaktivitäten, aber auch sozialen und musikalischen Tätigkeiten. Dennoch wären 61 Prozent bereit, an dem Modellversuch teilzunehmen (insbesondere Schüler/-innen der Mittel- und Unterstufe). Lehrkräfte geben etwas häufiger als Schüler/-innen an, in ihrem Nachmittag beeinträchtigt zu werden (über 80%). Wichtig hierbei ist vor allem die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Lehrkräfte betreuungspflichtige Kinder haben und angeben, dass eine Verschiebung der Unterrichtszeiten diese Betreuung erschweren würden (ca. 75%). Am häufigsten genannte Gründe für den Modellversuch, sowohl von Schüler/-innen- als auch von Seite der Lehrkräfte sind mehr Schlaf und bessere Konzentration. Knapp 40% der Schüler/-innen haben Gründe für einen Schulbeginn ab 9 Uhr gefunden. Wiederum haben bei den Gründen gegen einen Modellversuch 45% der teilnehmenden Schüler/-innen und sogar knapp 65% der Elternbeiräte sowie über 70% der Lehrkräfte Angaben gemacht. Gegen den Modellversuch sprechen vor allem von Lehrkräfte- und Elternbeiratsseite der spätere Schulschluss sowie der dadurch bedingte Wegfall von Freizeitaktivitäten. Fast jede vierte Lehrkraft nennt die nachlassende Konzentration am Nachmittag als Grund gegen den Modellversuch. Sowohl Eltern als auch Lehrer/-innen begründen den Schlafmangel von Schülern/-innen nach eigener Einschätzung am häufigsten mit zu hohem Medienkonsum und zu langem Aufbleiben. Im Hinblick auf die hormonelle Umstellung zeigt sich eine differenzierte Wahrnehmung; Eltern messen dieser viel mehr Bedeutung bei als Lehrkräfte. Etwa 80% der Lehrer/-innen haben sich schon einmal mit dem Thema Schlafrhythmus auseinandergesetzt.

Den organisatorischen Aufwand, um den Modellversuch durchzuführen, schätzen die meisten Lehrkräfte als hoch ein, die Kapazitäten für die morgendliche Betreuung von acht bis neun Uhr dagegen eher gering. Jedoch herrscht unter der Lehrerschaft bezüglich dieser Themen hohe Unentschlossenheit.

Abbildung 22

Abbildung 4 Darstellung des Projektteams der B4

Weitere Vorgehensweise

Das Ziel der Umfrage war Gründe für und gegen einen späteren Unterrichtsbeginn an den Nürnberger städtischen Schulen zu ermitteln. Außerdem konnte hierdurch festgestellt werden, bei welchen Schulfamilien am ehesten eine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Modellversuch besteht. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Umfrage wird der Geschäftsbereich Schule & Sport auf die Schulen zugehen, die sich am ehesten für einen Modellversuch ausgesprochen haben. Aufgrund der nach Jahrgangsstufen stark schwankenden Ergebnisse scheint es empfehlenswert, den Modellversuch für einen Unterrichtsbeginn ab 9.00 Uhr nicht altersübergreifend stattfinden zu lassen. Stattdessen sollte der Fokus nach Möglichkeit auf Klassen der Unter- und Mittelstufe gelegt werden, da bei diesen ein höheres Interesse besteht. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass gerade hierdurch ein enormer Organisationsaufwand für die Schule entsteht. Zudem würde dies für die Lehrkräfte der Unter- und Mittelstufen eine Ausweitung der Präsenzzeit bedeuten, wenn diese auch noch in der Oberstufe ab 8.00 Uhr unterrichten. Es zeigt sich also, dass die individuelle Situation an der jeweiligen Schule unbedingt berücksichtigt werden muss. Außerdem soll den Schulen ein möglichst großer Gestaltungsspielraum überlassen werden, sodass sich positive Effekte eines späteren Schulbeginns entfalten können. Bei einer möglichen Teilnahme einer Schule wird eine wissenschaftliche Kooperation angestrebt, um die Auswirkungen der Umstellung fundiert festzuhalten. Es muss jedoch festgehalten werden, dass die aktuelle Situation der Corona-Pandemie einen zeitnahen Modellversuch deutlich erschwert. Sich verändernde Maßnahmen und der Wechsel der Unterrichtsformen bestimmen derzeit den Schulalltag und fordern die gesamte Schulfamilie. Daher soll der mögliche Modellversuch zu einem späteren derzeit noch nicht bestimmbaren Zeitpunkt stattfinden, damit ein gewisses Maß an Stabilität die Berücksichtigung wesentlicher Faktoren (Unterrichtsorganisation, Abstimmung VAG, Situation der Familien usw.) begünstigt.

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