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Beschluss des Integrationsrates vom 22.06.2021 zum Kommunalen Wahlrecht

Anlage · 08.07.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschluss

des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung

vom 22.06.2021

Kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger

Antragsteller: Ilhan Postaloğlu

Herr Oberbürgermeister Marcus König und der seit Mai 2020 amtierende neue Stadtrat werden gebeten, der langjährigen Linie ihrer Vorgänger treu zu bleiben und sich weiterhin aktiv für die Einführung des kommunalen Wahlrechts auch für Nicht- EU-Bürger einzusetzen. Insbesondere würde es der Integrationsrat begrüßen, wenn demnächst die im November 2020 als Antrag in den Stadtrat eingebrachte Resolution „Kommunales Wahlrecht ermöglichen, demokratische Strukturen stärken“ in den Stadtratsgremien behandelt und beschlossen werden würde.

Begründung:

Die Forderung nach dem kommunalen Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger ist ein Thema, dass sowohl den Integrationsrat als auch seinen Vorgänger, den Ausländerbeirat, seit Jahrzehnten immer wieder beschäftigt hat. Dankenswerterweise hat der Nürnberger Stadtrat sich in der Vergangenheit mit entsprechenden Beschlüssen, z.B. aus den Jahren 2008 und 2013, immer wieder aufgeschlossen gegenüber unseren diesbezüglichen Forderungen gezeigt – nur auf Landes- bzw. Bundesebene, wo die rechtlichen Voraussetzungen durch entsprechende Gesetzgebung geschaffen werden müssten, ist seitdem nichts passiert. Wir als Integrationsrat begrüßen es, dass kürzlich die SPD-Fraktion das Thema wieder aufgegriffen und dazu die folgende Resolution vorgeschlagen hat, der wir uns inhaltlich voll und ganz anschließen können und deren baldige Verabschiedung durch den Stadtrat wir begrüßen würden:

„Kommunales Wahlrecht ermöglichen, demokratische Strukturen stärken – Resolution

Nürnberg ist vielfältig an Lebensentwürfen und Familiengeschichten. Viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte leben zum Teil seit mehreren Generationen in unserer Stadt, prägen sie mit, ziehen hier ihre Kinder groß, arbeiten und tragen bedeutend zur Wertschöpfung mit und zahlen Steuern. Von ihnen dürfen bisher nur Bürgerinnen mit dem Pass eines EU-Staates bei Kommunalwahlen mitentscheiden. Wir wollen, dass dieses Recht für alle Menschen gilt, die sich als Teil der Stadtgesellschaft langfristig bei uns niedergelassen haben.

Die meisten demokratischen Parteien bekennen sich zum kommunalen Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger*innen. Gute Beispiele für die politische Beteiligung von Ausländerinnen auf kommunaler Ebene sind inzwischen in vielen Ländern der EU zu finden. So hat Belgien im Jahr 2004 ein passives kommunales Wahlrecht für Nicht- EU-Ausländer eingeführt. In Estland verfügen die Bürgerinnen der Nicht-EU-Staaten

über ein passives Wahlrecht. In Schweden wird Drittstaatsangehörigen, die seit drei aufeinanderfolgenden Jahren in Schweden als Einwohnerinnen registriert sind, das kommunale Wahlrecht eingeräumt.

Wir fordern die Staatsregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Integration aller in Bayern wohnenden ausländischen Mitbürgerinnen durch die, dem demokratischen Prinzip entsprechende, Einräumung des Kommunalwahlrechtes gefördert wird. Der zugehörigen Einräumung sollte eine mehrjährige Wohnhaftigkeit in Deutschland als Voraussetzung zugrunde gelegt werden.“

Nürnberg, 23.06.2021

Der Vorsitzende Schriftführerin

Ilhan Postaloğlu Edona Wylezich

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