HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (07.07.2021)

Sitzung gesamt öffentlich inkl. Nachmeldungen

Anlage · 07.07.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Anmelden zum Merken

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 4 * TOP Ö 1 Allparteiliches Konfliktmanagement im öffentlichen Raum und im sozialen 4 Nahraum Bericht OA/006/2021 4 Sachbericht AKIM vom 18.06.2021 OA/006/2021 8 Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.02.2020 20 OA/006/2021 Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 20.07.2020 OA/006/2021 22 Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.08.2020 23 OA/006/2021 * TOP Ö 1.1 Digitale Transformation 25 Bericht DIP/002/2021 25 Sachbericht DIP/002/2021 29 Antrag der Stadtratsfraktion der FDP vom 19.06.2019 DIP/002/2021 36 Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 08.02.2021 DIP/002/2021 37 Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 22.02.2021 DIP/002/2021 39 Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 19.04.2021 DIP/002/2021 40 * TOP Ö 1.2 Sportstättenentwicklung 41 Bericht Ref.IV/011/2021 41 Sportstättenentwicklungsplanung - Handlungsmaßstäbe und Maßnahmen 44

* TOP Ö 1.3 Anerkennung Katastrophenfall YCN 50 Sitzungsvorlage Ref.IV/020/2021 50 Sachverhalt Ref.IV/020/2021 54 * TOP Ö 1.4 Bewerbung als Host Town der Special Olympics 2023; hier Antrag der 58 CSU-Stadtratsfraktion vom 27.04.2021 Sitzungsvorlage Ref.IV/021/2021 58 Antrag_Special Olympics 2023_CSU Ref.IV/021/2021 62 Entscheidungsvorlage Ref.IV/021/2021 64 * TOP Ö 1.5 Hilfspaket Sportvereine 67 Sitzungsvorlage Ref.IV/022/2021 67 Antrag_Nürnberger Sportvereine_CSU Ref.IV/022/2021 71 Entscheidungsvorlage Ref.IV/022/2021 73 TOP Ö 2 Zentren-Management für die Innenstadt und die Stadtteil-Zentren 77 Sitzungsvorlage WiF/010/2021 77 Entscheidungsvorlage WiF/010/2021 80 * TOP Ö 2.1 Gastronomische Einrichtung am Nelson-Mandela-Platz 87 Bericht Ref.VII/006/2021 87 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.03.2021 Ref.VII/006/2021 91 Bericht Ref.VII/006/2021 92 Projektskizze 1 Ref.VII/006/2021 93 Projektskizze 2 Ref.VII/006/2021 100 Bewerbervergleich Ref.VII/006/2021 103 * TOP Ö 2.2 Nahversorgung/Wochenmarkt in Moorenbrunn 108

Bericht ML/002/2021 108 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.06.2021 ML/002/2021 112

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Sitzungszeit

Mittwoch, 07.07.2021, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Allparteiliches Konfliktmanagement im öffentlichen Raum und im Bericht

sozialen Nahraum OA/006/2021

Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom

14.02.2020

Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 20.07.2020

Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom

26.08.2020

König, Marcus

2. Zentren-Management für die Innenstadt und die Stadtteil-Zentren Beschluss

WiF/010/2021 Fraas, Michael, Dr.

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.06.2021,

öffentlicher Teil

OA/006/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 07.07.2021 öffentlich Bericht

Arbeit

Sozialausschuss 08.07.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Allparteiliches Konfliktmanagement im öffentlichen Raum und im sozialen Nahraum

Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.02.2020

Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 20.07.2020

Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.08.2020

Anlagen: Sachbericht AKIM vom 18.06.2021 Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.02.2020 Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 20.07.2020 Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.08.2020

Bericht:

Es wird zu den Anträgen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 14.02.2020 bzw. 26.08.2020 sowie der Stadtratsfraktion der CSU vom 20.07.2020 gemeinsam Stellung genommen. Dabei werden die Entwicklung von Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum am Beispiel St. Leonhard dargestellt und Lösungsvorschläge für aktuelle und künftige Nutzungskonflikte unter Berücksichtigung des Allparteilichen Konfliktmanagements, wie es in München zum Einsatz kommt, aufgezeigt. Der Bericht zur Beantwortung der Anträge wird in einer gemeinsamen Vorlage vom Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht sowie dem Referat für Jugend, Familie und Soziales im Rechts- und Wirtschaftsausschuss und im Sozialausschuss vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Durch die Implementierung eines Konfliktmanagements können sowohl Personal- als auch Sachkosten entstehen.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Mit dem vorgeschlagenen Aufbau einer zentralen Anlaufstelle werden keine Personengruppen im Stadtgebiet bevorzugt; vielmehr steht diese allen Bevölkerungsgruppen offen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage: OA/006/2021

Allparteiliches Konfliktmanagement im öffentlichen Raum und im sozialen Nahraum

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.07.2020, „Konfliktfreie Nutzung des öffentlichen Raums“ Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 14.02.2020 „Runde Tische in St. Leonhard – weitere Unterstützung vor Ort notwendig“ und 26.08.2020 „Einsatz von Allparteiliches Konfliktmanagement (AKIM) für Nürnberg“

1. Ausgangslage

1.1 Verdichtung des öffentlichen Raums und Häufung von Nutzungskonflikten

Die Nürnberger Bevölkerung wächst seit vielen Jahren stetig an. Allein seit dem Jahr 2000 ist ein Bevölkerungszuwachs um rund 53.000 Personen zu verzeichnen (Quelle: Statistisches Infosystem Nürnberg).

Diese Verdichtung wirkt sich auch auf die vielfältigen Anforderungen und Bedürfnisse einer heterogenen (Groß-)Stadtgesellschaft an die Nutzung des öffentlichen Raums aus. Diesen prägen neben zahlreichen gastronomischen und kulturellen Angeboten vielfach Wünsche bzgl. einer „Mediterranisierung“ und „Eventisierung“ öffentlicher Flächen und damit der Erweiterung von Freizeitangeboten. In Zeiten von Wohnungsknappheit auf der einen Seite und schnelleren Mobilisierungsmöglichkeiten via sozialer Medien auf der anderen Seite gewinnt die „konsumfreie Nutzung des öffentlichen Raumes“ eine immer größere Bedeutung. Der öffentliche Raum ist stets verfügbar, seine Nutzung kann in der Regel auch kurzfristig, kostenfrei und unverbindlich erfolgen und damit erhält er eine immer größer werdende soziale Funktion.

Dies hat zur Folge, dass Grünflächen, öffentliche Plätze und Straßen einem zunehmenden Nutzungsdruck ausgesetzt sind. Gerade bei steigenden Temperaturen und guter Witterung werden zentrale und beliebte Örtlichkeiten im Stadtgebiet oder das Quartier vor der eigenen Haustür als informelle Treffpunkte oder schlicht als „erweitertes Wohnzimmer“ von vielen verschiedenen Gruppierungen genutzt. Dies im Übrigen nicht nur durch Nürnbergerinnen und Nürnberger, sondern gerade in den Abendstunden und an den Wochenenden auch von Personen aus dem Umland.

Die Corona-Pandemie bzw. die damit einhergehenden Beschränkungen, das Entfallen zahlreicher Freizeitmöglichkeiten und gastronomischer/kultureller Angebote verstärkte 2020/21 den Druck auf den öffentlichen Raum zusätzlich. Dies gilt erst recht bei Bewertung der aktuellen Situation: die zahlreichen Lockerungen erzeugen - in Verbindung mit den günstigen Witterungsbedingungen einen massiven Nachholbedarf der Bevölkerung, was den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Bereich angeht. Vor allem nach 24:00 Uhr, ab Beginn der momentanen Sperrzeit der Gastronomie, drängt das Partypublikum vielerorts auf öffentliche Plätze und Grünanlagen – ein Phänomen, das auch in anderen Städten bundesweit zu erleben ist.

Sportausübung Familien

Informelle Treffen von Jugendlichen oder Seniorinnen und Senioren Partypublikum

Abbildung 3

Obdachlose oder Kulturelle und Personen mit gastronomische Angebote Suchtproblematik

Abbildung 1

Abbildung 2

Anwohnende, Erholungssuchende Quartiersbewohnerinnen und -bewohner

Unterschiedliche Interessen erzeugen in der Regel Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum, da dieser ohne Weiteres nicht vermehrbar ist. So hält auch der Bericht des Amtes für Stadtforschung und Statistik vom 20.01.2021 fest:

 Insgesamt wächst auch in Nürnberg die Siedlungs- und Verkehrsfläche weiter und die Städte sind weiteren Verdichtungsprozessen unterworfen. Ursachen können in einer wachsenden Bevölkerung und weiteren vielfältig motivierten Flächenansprüchen verschiedenster Akteure gesehen werden.  Die wenigen noch verbleibenden Freiraumflächenreserven mit stadtökologischen Funktionen geraten somit, ausgehend von vielfältigen Akteuren, weiter unter Druck.  Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen sind insgesamt deutlich zurückgegangen (-18 ha).

Die Stadt Nürnberg unternimmt auch außerhalb des Aktionsplans „Kompaktes Grünes Nürnberg“ und des Masterplans „Freiraum“ deshalb große Anstrengungen, Grünanlagen als Freizeitfläche attraktiv und nachhaltig zu gestalten und sukzessive auszubauen. Beteiligungsverfahren und intensive Öffentlichkeitsarbeit haben in diesem Zusammenhang das erklärte Ziel, alle Nutzergruppen einzubeziehen. Dennoch zeigen gerade attraktive Umgestaltungen wie z.B. zuletzt die Norikusbucht, ein erhöhtes Konfliktpotenzial, da diese von vielen Menschen intensiv angenommen werden, zum Teil rund um die Uhr. Ein erhöhter Nutzungsgrad bewirkt aber nahezu zwangsläufig Störungen der öffentlichen Ordnung und eröffnet dadurch klassische Konfliktfelder wie z.B.

 erhöhten Lärm durch Feierpublikum, aber auch mitgebrachte Verstärkeranlagen bis in die späten Nachtstunden,  Vermüllung inkl. „Wildpinkeln“,  Alkoholkonsum außerhalb dafür zugelassener Flächen,  in den Grünanlagen speziell Grillen außerhalb dafür zugelassener Flächen,  aggressives Verhalten einzelner Personen und v.a. Personengruppen,  Lagern und Betteln.

Betroffen hiervon sind nicht nur die objektiven, zum Teil gegenläufigen Interessen anderer Nutzergruppen. Konflikte dieser Art erzeugen in der Regel (negative) Auswirkungen auf das subjektive Sicherheitsgefühl, insbesondere auch von Anwohnenden, umliegenden Gewerbebetrieben oder Passantinnen und Passanten.

Zu den genannten Phänomenen kommen vermehrt Konflikte im Sozialen Nahraum, von der Ruhestörung bis hin zu eskalierenden Nachbarschaftsstreitigkeiten, die nicht selten interkulturellen Hintergrund haben oder mit (subjektiven) Diskriminierungserfahrungen einhergehen.

1.2 Erwartungen an die Stadtverwaltung

Die Zahl der Bürgeranliegen an die Stadtverwaltung in Gestalt von Beschwerden direkt an den Oberbürgermeister, verschiedene Dienststellen/Eigenbetriebe, aber auch an die Antidiskriminierungsstelle sowie der Polizei nimmt daher kontinuierlich zu. Dabei ist es eine Herausforderung für alle Beteiligten, die sich widerstreitenden Interessen einem sachgerechten Ausgleich zuzuführen. Dies auch unter der berechtigten Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger, dass sich die „Behörde“ der Probleme annimmt und diese regelt.

Es ist Interesse und Pflicht der Kommunen, Kommunikation, Respekt, Akzeptanz und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern für eine friedliche und starke Gemeinschaft.

2. Umgang mit Nutzungskonflikten

2.1 Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit

Die Stadt Nürnberg hat zum Umgang mit Nutzungskonflikten ein bewährtes Konzept entwickelt, das eine lösungsorientierte, ganzheitliche und nachhaltige Befriedung der jeweiligen Situation zum Ziel hat. Bereits im Jahr 1998 wurde als rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Polizeipräsidium Mittelfranken, der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und der Stadt Nürnberg der „Sicherheitspakt für die Stadt Nürnberg – Partner für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ geschaffen. Zudem wurde 2016 zur weiteren, regelmäßigen und damit auch anlassunabhängigen Vernetzung aller beteiligten Stellen und Kooperationspartner der Arbeitskreis „Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum (SiSa)“ geschaffen, der strukturell beim Sicherheitsrat (= oberstes Lenkungsgremium des Sicherheitspaktes) angesiedelt ist. Ziel des AK SiSa ist die umfassende Erstellung von Sicherheitslagebildern zur einheitlichen Informationsgewinnung und die Entwicklung darauf basierender Lösungsansätze. Der AK SiSa tagt einmal monatlich, erfasst und bewertet verschiedene Örtlichkeiten (z.B. Königstorpassage, Aufseßplatz) oder ortsunabhängige Handlungsfelder (z.B. Lagern), die bei einem oder mehreren Kooperationspartnern z.B. aufgrund von Beschwerden ankommen. Regelmäßige Teilnehmende sind BDR, BgA, OA, 3. BM, ADN, SÖR, Ref. V und das PP Mittelfranken, im Bedarfsfalle auch weitere Kooperationspartner wie z.B. ASN, Ref. III oder Ref. VI.

Leitgedanken der Zusammenarbeit

Der öffentliche Raum wird immer ein Ort bleiben, an dem verschiedene gesellschaftliche Gruppen aufeinandertreffen. Es besteht allgemeiner Konsens darüber, dass er allen Menschen ohne nennenswerte Einschränkungen zur Verfügung stehen und für sie nutzbar bleiben muss. Diese widerstreitenden und gegenläufigen Interessen in einen sachgerechten Ausgleich zu bringen und damit den öffentlichen Frieden zu gewährleisten ist gemeinsames Anliegen aller beteiligten städtischen und nichtstädtischen Stellen und Kooperationspartner. Die Zusammenarbeit basiert auf folgenden Leitgedanken:

als gleichwertig anerkannt.

nander im öffentlichen Raum.

sprechbar sein.

parent wie möglich erfolgen.

Drei-Säulen-Strategie

Da Einzelmaßnahmen der jeweils zuständigen (Dienst-)Stellen erfahrungsgemäß nur

Recht Prävention Infrastruk-

punktuell wirken können, ist eine Zusammen-

und Si- tur und

arbeit aller Fachbereiche erforderlich, um

cherheit Streetwork, Stadtge-

eine dann abgestimmte Lösungsstrategie (Aktion und Pflege lo- staltung und, soweit erforderlich, auch entsprechende Repres- kaler Netz- Maßnahmenbündel anbieten zu können. Auf sion) werkarbeit (Sauber- Grundlage der o.g. Leitgedanken beruhen keit, bauli- (Maßnahche und diese auf den drei Säulen: men der Siplanerische cherheits- Maßnah- Nach Erstellung eines einheitlichen Lagebil- behörden) men) des wird versucht, zunächst präventiv (z.B. mit Hilfe von Streetwork und/oder in Rückkopplung mit Stadtteilkoordination und/oder Quartiersmanagement) tätig zu werden.

Wenn erste, auch infrastrukturelle Maßnah- Partizipation und (stadtteil-)Kommumen (z.B. Beleuchtung, Erhöhung Reini- nikation (Bürgerbeteiligungen, Bürgervereine, gungsrhythmus, Umplanung des öffentlichen Stadtteilkoordination/Quartiersmanage- Raums) keinen Erfolg zeigen, sind abhängig ment, STARKs, Runde Tische) von der Intensität eines Nutzungskonfliktes und den damit verbundenen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Maßnahmen der Sicherheitsbehörden (z.B. Erhöhung der Kontrolldichte durch Polizei bzw. ADN, Bußgeldverfahren, Betretungsverbote) erforderlich, die dann auch mit der erforderlichen Konsequenz ergriffen und umgesetzt werden müssen. Die Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass selbst durch konzertierte Aktionen und Maßnahmenbündel selten eine für alle Betroffenen gleichermaßen zufriedenstellende Problemlösung ermöglicht wird. Ziel sollte es aber sein, eine Befriedung der Situation zu erreichen, die von allen Beteiligten zumindest akzeptiert werden kann. Dennoch zeigen sich bei der Bearbeitung von Nutzungskonflikten auf Grund von deren Vielschichtigkeit immer mehr die Grenzen „klassischer“ Handlungsinstrumente insb. der Prävention und Repression auf. Die Themen „Partizipation und

Kommunikation“ und das Aushandeln von Lösungsstrategien gewinnen eine immer höhere Bedeutung.

3. Wirkungen und Grenzen der Maßnahmen bei Konflikten im öffentlichen Raum

3.1 Infrastrukturelle Maßnahmen

Maßnahmen der Infrastruktur sind in der Regel gut geeignet, um für ein gutes Aufenthaltsklima im öffentlichen Raum zu sorgen. In einigen Fällen können sie allerdings nur mittel- oder längerfristig umgesetzt werden (z.B. Umgestaltung eines öffentlichen Platzes). Zugleich sind kurzfristige Maßnahmen wie z.B. die Bereithaltung von einer höheren Anzahl von Mülleimern von der Inanspruchnahme und Akzeptanz der Nutzenden abhängig, die nicht immer vorhanden ist.

3.2 Repressive Maßnahmen

Gerade die Einhaltung von Regelungen, deren Verletzung lediglich eine Ordnungswidrigkeit unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit darstellt, sind für die meisten Menschen unabdingbare Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinander. Eine Zunahme von rücksichtslosem oder gleichgültigem Verhalten sowie örtliche Massierungen von Regelverletzungen beeinträchtigen das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger empfindlich. Dennoch gilt bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (im Gegensatz zu Straftaten) ein sog. „Opportunitätsermessen“ der Behörde, also letztlich ein Vollzug mit Augenmaß und Sanktionierung vor allem dort, wo sich eine Massierung der Verstöße stark zu Lasten der Interessen Dritter führt.

Maßnahmen wie Erhöhung der Präsenz vor Ort bewirken nur dann einen gewissen Erfolg, wenn diese mit einem hohen personellen Aufwand für einen längeren Zeitraum betrieben werden – häufig zu Lasten anderer Einsatzörtlichkeiten. Vermüllungen, Lärm, verbotener Alkoholgenuss finden in der Regel nur dann statt, wenn keine Ordnungskräfte anwesend sind.

Zuletzt erzeugen repressive Maßnahmen häufig Verdrängungstendenzen in einen anderen Bereich, der seinerseits Nutzungskonflikte entwickeln kann. Dies ist bei besonders konfliktbehafteten Situationen zwar durchaus hinzunehmen – insbesondere, wenn es darum geht, Straftaten an einer Örtlichkeit zu verhindern. Bei niederschwelligen Störungen dagegen stellen solche Maßnahmen zumindest in isolierter Anwendung, d.h. ohne Gesamtkonzept, keine nachhaltige Lösung dar.

3.3 Präventive Maßnahmen

Das Streetworkangebot ist auf die jeweiligen Bedürfnisse der Zielgruppen zugeschnitten. In Nürnberg gibt es aktuell folgende Angebote:

 Jugendamt (Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis etwa 27 Jahren)  Arbeiterwohlfahrt (Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis etwa 27 Jahren)  Wärmestube (Obdachlose)  Straßenambulanz (Obdachlose)  Mudra (Suchtabhängige)  Lilith (Suchtabhängige)

Streetwork begegnet vor Ort vielfältigen sozialen und gesundheitlichen Problemlagen wie Suchterkrankung, Suchtgefährdung, psychischen Erkrankungen, Obdach- / Wohnungslosigkeit, Gewalterfahrungen, aufenthaltsrechtlichen Schwierigkeiten, finanziellen Problemen, Arbeitslosigkeit und sozialer Destabilisierung. Auftrag von Streetwork ist es dabei, bei der Bewältigung von akuten Notlagen zu helfen und nachhaltig wirkende Unterstützung aufzubauen.

Durch regelmäßige Streetwork-Einsätze können auch Kontakte zu Jugendlichen hergestellt werden, die die bestehenden Jugendeinrichtungen nicht besuchen. Meist sind dies junge Menschen mit Beginn der Pubertät, geprägt von sozialer Benachteiligung, die ihre Freizeit überwiegend im öffentlichen Raum verbringen und die andere Beratungs- und Jugendhilfeangebote nicht annehmen oder von diesen nicht (mehr) erreicht werden. Angesprochen werden dabei einzelne Jugendliche, informelle Gruppierungen und jugendliche Szenen durch aufsuchende Angebote an meist informellen Treffpunkten der Zielgruppe mit Gesprächs-, Beratungs- und Kontaktangebot von Seiten der Fachkräfte. Streetwork ist langfristig und kontinuierlich angelegt und ist stadtteil- bzw. sozialraumorientiert und eine bedürfnis- und bedarfsorientierte Methodenkombination aus aufsuchender Arbeit, Beratung und Unterstützung (Casemanagement), Freizeitangeboten und Stadtteilarbeit.

Streetworker begegnen den Menschen der jeweiligen Zielgruppe in akzeptierender Haltung und bieten ihnen Hilfe an durch Beratung, persönliche Begleitung und ggf. eine Weitervermittlung an entsprechende Fachdienststellen. Sie arbeiten nach den Prinzipien der Parteilichkeit und übernehmen im Konfliktfall eine „Anwaltsfunktion“ für die Zielgruppe. Sie agieren transparent und bieten den Jugendlichen einen Vertrauensschutz.

Dies bedeutet, dass Streetwork in Konfliktsituationen die Interessen der Zielgruppe und nicht die Interessen von Dritten gegenüber dieser Zielgruppe vertritt.

3.4 Runde Tische als Forum der Bürgerbeteiligung

Städte und Stadtteile sind einer ständigen Veränderung unterworfen, die sich sowohl positiv, aber auch negativ auf die Lebensqualität und das subjektive Wohlbefinden im eigenen Wohnumfeld auswirken kann. Gerade Stadtteile, in denen Identifikations- und Zusammengehörigkeitsgefühl auf Grund von hohen Fluktuationsbewegungen der Bevölkerung nur gering ausgebildet sind, zeigen sich für Nutzungskonflikte besonders anfällig.

Um die Vielschichtigkeit der bestehenden Konflikte aus Sicht aller Beteiligten und deren Lösungsansätze transparent darzustellen, wurden für die immer wieder im AK SiSa behandelten Örtlichkeiten Runde Tische (RuTis) durch OA eingerichtet, aktuell am Aufseßplatz, in St. Leonhard und zum Jamnitzer Platz. All die genannten Orte liegen in Stadtgebieten, in denen in den vergangenen Jahren im Rahmen von Sozialraumentwicklung und Stadterneuerung gut funktionierende lokale Netzwerke aufgebaut werden konnten. An den Runden Tischen sind neben Stadtteilkoordination, Quartiersmanagement, Streetwork und weiteren Aktiven aus dem lokalen Netzwerk auch die Polizei, Bürgervereine, Anwohnende, örtliche Gewerbebetriebe und/oder Gaststätten vertreten. Die Runden Tische erzielen durchaus wichtige Teilerfolge, allerdings sind hier selten Personen vertreten, die einen unmittelbaren Zugang zu den als störend empfundenen Gruppen haben. “Miteinander statt übereinander reden“ ist aber für eine gründliche Konfliktanalyse und eine Befriedung der Situation unerlässlich.

Genau hier kann eine allparteiliche Konfliktvermittlung ansetzen.

3.5 Das Netzwerk „Gemeinwesen-Mediation Nürnberg“

2011 und 2012 wurden auf Initiative des Integrationsrates und der Arbeiterwohlfahrt mit Unterstützung des Menschenrechtsbüros 16 Mediator*innen ausgebildet. Die Ausbildung wurde durch das Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ finanziert. Ziel war es, Mediator*innen mit unterschiedlichen Sprachkompetenzen auszubilden, die bei Konflikten mit Diskriminierungshintergrund, im sozialen Nahraum, vor allem in den Bereichen Nachbarschaft, Wohnumfeld, Stadtteil, Verein, ggf. mit interkulturellem Kontext, tätig werden. Die Mediator*innen arbeiten darauf hin, dass alle beteiligten Konfliktparteien selbst eine einvernehmliche Lösung finden und Institutionen in ihrer

Arbeit unterstützt werden. Unter anderem folgende Sprachkenntnisse sind im Team vorhanden: Arabisch, Bosnisch, Brasilianisch, Englisch, Kurdisch, Philippinisch, Polnisch, Griechisch, Italienisch, Tigrina, Türkisch, und weitere.

Das Angebot ist außergerichtlich, der Umgang miteinander respektvoll, die Teilnahme am Gespräch freiwillig und vertraulich und die Konfliktlösung wird gemeinsam und auf Augenhöhe verhandelt. Die Mediator*innen sind neutral bzw. allparteilich.

Seit 2011 stehen die Mediator*innen der Stadt zur Verfügung. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von 45,00 € pro Mediationseinheit. Der Stadtrat hat 2015 die Mittel für die Mediationsarbeit auf 3.000,00 €/jährlich erhöht. Jeder Mediator, jede Mediatorin arbeitet auf Basis eines Vertrages mit der Stadt, in welchem Auftrag und Mandat, Verschwiegenheitspflichten, sowie die Aufwandsentschädigung geregelt sind.

2011 lagen die Mediationsanfragen bei 12, seither stiegen sie kontinuierlich auf ca. 30 – 60 Anfragen pro Jahr. Ein erheblicher Teil der Konflikte konnte gelöst oder zumindest entschärft werden, ein kleiner Teil der Mediationen ist ergebnislos verlaufen. Die Dauer der Sitzungen ist ganz unterschiedlich und reicht von einer einzigen Sitzung bis zu mehreren Treffen der Konfliktparteien. Einige der Mediator*innen sind auch in den großen Stadtteilmediationen wie St. Leonhard, Jamnitzerplatz oder der Initiative Nachbar und Nachtbar aktiv. Außerdem können Mediator*innen auch für Schulungen von Multiplikator*innen, pädagogischen Fachkräften etc. eingesetzt werden. Zwischenzeitlich konnten weitere Interessierte mit der entsprechenden Mediationsausbildung für das Netzwerk gewonnen werden.

Bislang wurde es durch die Beauftragte für Diskriminierungsfragen administriert und koordiniert. Es bildet mit seinem partizipativen und auf Konsens ausgerichteten Lösungsansatz von Konflikten einen wesentlichen Baustein für den Erhalt und die Ausgestaltung des sozialen Friedens in der Stadt.

4. Erfahrungen aus dem Prozess der Konfliktlösung in der Schweinauer Straße

Der Stadtteil – die Stadtteilkommunikation – das Konfliktmanagement

4.1 Stadtteil St. Leonhard Die Schweinauer Straße liegt im statistischen Bezirk (19) St. Leonhard. Dieses Stadtgebiet ist hoch verdichtet. Die Bevölkerung im Stadtteil ist eher jung; gut zwei Drittel der hier lebenden Menschen haben einen Migrationshintergrund; überdurchschnittlich viele Menschen sind auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen. Im gesamtstädtischen Vergleich sind diese soziodemographischen Daten für St. Leonhard sehr auffällig, wenn auch nicht ganz so auffallend wie in den benachbarten Stadtteilen Schweinau und Sündersbühl. Mit Verweis auf die besondere soziale Belastung ist das gesamte südwestliche Stadtgebiet seit langem Einsatzgebiet von Entwicklungsmaßnahmen der Sozialraumentwicklung (seit 2004) und der Stadterneuerung (seit 2008)

4.2 Stadtteilkommunikation Seit vielen Jahren arbeiten Quartiersmanagement im Auftrag der Stadterneuerung (Planungs- und Baureferat) und Stadtteilkoordination des Jugendamtes im Referat für Jugend, Familie und Soziales eng zusammen: Sie betreiben gemeinsam ein Stadtteilbüro, das sich seit langem als wichtige Anlauf- und Informationsstelle im Stadtteil etabliert hat und sie nutzen regelmäßige Stadtteil-Jour- Fixes für Absprachen im gemeinsamen Stadtteilprozess. Dabei können sie sich auf kurze Informationswege, auf viel Erfahrungswissen und auf die gelebten Kooperationen der Stadtteil-Einrichtungen untereinander verlassen.

Stadtteileinrichtungen bestätigen: Die Kommunikation vor Ort ist gut und zuverlässig organisiert; im Mittelpunkt dieser gut funktionierenden lokalen Netzwerkarbeit stehen die Treffen des Stadtteilarbeitskreis St. Leonhard/Schweinau (STARK), zu denen viermal im Jahr eingeladen wird. Hier können alle stadtteilrelevanten Themen, alle drängenden Frage- und Problemstellungen zur Sprache kommen, hier werden moderiert von der Stadtteilkoordination weitere Verfahrensschritte abgestimmt.

4.3 Konflikt und Konfliktmanagement in der Schweinauer Straße 2016 mehrten sich die Beschwerden, die von Anwohnenden in der Schweinauer Straße zuerst an den Bürgerverein St. Leonhard/Schweinau herangetragen wurden: Autoverkehr und parkende Autos in der Fußgängerzone, laut lärmende Menschen auf der Straße zu fast allen Tages- und Nachtzeiten sowie ballspielende Kinder bis tief in die Nacht, Müll auf der Straße und in den Pflanzkästen etc. Auf Initiative des Bürgervereins St. Leonhard/Schweinau lud das Ordnungsamt zu einem ersten Runden Tisch mit Ortsbegehung in der Schweinauer Straße ein. An diesem ersten Treffen nahmen nicht nur Vertretungen aus verschiedenen Fachbereichen der Stadt Nürnberg und von Sicherheitsbehörden sondern auch Anwohnende aus der Nachbarschaft teil.

In Folge wurden erste Maßnahmen ergriffen:  ein Team der Gemeinwesen-Mediation (MRB) wurde beauftragt, die verschiedenen Gruppen an Störenden zu identifizieren;  zwei Künstlerinnen wurden für ein Projekt zusammen mit der Straßenbewohnerschaft anlässlich des Jubiläums „700 Jahre St. Leonhard“ gewonnen;  gewerberechtliche Kontrollen durch das Ordnungsamt wurden intensiviert und monatliche Nachtbegehungen von Ordnungsamt und Polizei durchgeführt;  der Stadtbereich St. Leonhard wurde in die Kommunale Verkehrsüberwachung aufgenommen;

Wegen anhaltender Beschwerdelage wurde im November 2018 erneut ein Runder Tisch Schweinauer Straße einberufen. Dieser wurde im Rahmen des Stadtteil-Jour fixes von einem Vertreter des Ordnungsamtes zusammen mit Stadtteilkoordination und Quartiersmanagement kollegial beraten und gut vorbereitet. Letztere warben unter ihren Partnern im Stadtteilnetzwerk für rege und interessierte Teilnahme.

So gelang es, beim zweiten Treffen des Runden Tisches Schweinauer Straße viele verschiedene Sach- und Fachverständige zu versammeln – Partner im Arbeitskreis „Sicherheit und Sauberkeit“ zum einen; Aktive aus den lokalen Netzwerken zum anderen - die mit ihren je unterschiedlichen Sichtweisen und Perspektiven auf den lokalen Konflikt, allesamt zu dessen Lösung beitragen wollten1.

Das Amt für Stadtforschung und Statistik machte in seinem Beitrag deutlich, dass einerseits die Sicherheit im Stadtteil zwar – objektiv belegbar –gestiegen, das subjektive Sicherheitsgefühl jedoch stark gesunken war – ein Phänomen, von dem auch andere Kommunen berichten. Diskutiert

Vertretungen aus dem Bürgermeisteramt (BgA), dem Stadtplanungsamt (Stpl), dem Außendienst Nürnberg (ADN), der Polizeiinspektion (PI) West, dem Geschäftsbereich des (damaligen) 2. Bürgermeisters und dem Service öffentlicher Raum (SöR), dem Verkehrsplanungsamt (Vpl), der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ), dem Allgemeinen Sozialdienst im Jugendamt (J/B 3), dem Amt für Stadtforschung und Statistik (StA), dem Gesundheitsamt (Gh), dem forum 007 (Künstlerinnen Anja Schöller und Regina Pemsl) und der Villa Leon (KUF) und selbstverständlich des Ordnungsamtes, des Quartiersmanagements, der Stadtteilkoordination, des initiierenden Bürgervereins St. Leonhard/Schweinau sowie zahlreiche Anwohnende.

wurde die Frage, was mögliche Ursachen dafür sind, dass ein Gefühl der Unsicherheit in der Bewohnerschaft verstärkt wird. Zur vertiefenden Analyse und Erarbeitung von Lösungsansätzen wurden drei Arbeitsgruppen zu folgenden Handlungsfeldern gebildet.  Infrastruktur / Verkehr / Gestaltung  Sicherheit / Ordnung / Sauberkeit  Konfliktmanagement / soziale Ansprache / Beteiligung

In mehreren Arbeitstreffen und an Planungsstammtischen wurden hierzu vielfältige, konkrete Maßnahmen angestoßen, die zum Teil auch zeitnah umgesetzt werden konnten. Aus den Diskussionen in der Arbeitsgruppe „Konfliktmanagement, soziale Ansprache, Beteiligung“ resultierte eine Beauftragung des Ordnungsamts an ein Mediationsteam aus München, das mit Hilfe der Fachstelle „Allparteiliches Konfliktmanagement in München“ vermittelt wurde: Für die Schweinauer Straße sollte eine sozialräumlich orientierte Funktionsanalyse des öffentlichen Raumes vorgenommen sowie eine rein kommunikative, allparteiliche Vermittlungsansprache verschiedener Gruppen von Nutzenden im öffentlichen Raum getestet und Einschätzungen in einem abschließenden Bericht niedergelegt werden.

Das allparteiliche Konfliktmanagement in München (AKIM) ist eine zentrale Stelle der Landeshauptstadt München, die auf Anfrage für das gesamte Münchener Stadtgebiet im öffentlichen Raum erste Konfliktanalysen vornimmt und vor Ort mit den verschiedenen Gruppen Störender und Sich-Gestört-Fühlender nach einem allparteilichen Ansatz kommuniziert. Grundüberzeugung ist, dass der öffentliche Raum für alle Bürger und Bürgerinnen gleichermaßen bedeutsam ist und auch von Allen genutzt werden darf. In diesem Verständnis setzt sich AKIM für die Interessen und Belange aller Nutzergruppen im öffentlichen Raum ein und versucht einen Ausgleich unterschiedlicher, zuweilen konträrer Interessen zu erreichen. Die AKIM-Konfliktmanager und -managerinnen sprechen mit allen Konfliktparteien und informieren sie ggf. über bestehende Regeln des Zusammenlebens im öffentlichen Raum. Sie benennen aber auch zuständige Stellen für weiterführende Hilfe bzw. schalten diese unmittelbar ein. AKIM kann also bei Konflikten an öffentlichen Plätzen, Straßen und Grünanlagen aktiv werden, wenn andere Stellen nicht zuständig sind.

Im Ergebnisbericht zur Situation in der Schweinauer Straße wird vom beauftragten Mediationsteam vor allem wertschätzend hervorgehoben, was im bisherigen Prozess von allen Beteiligten schon geleistet worden ist: räumliche Veränderungen, Nutzungsänderungen, Reinigungsmaßnahmen, aber auch die Durchführung von Gesprächs-, Beratungs- und Begegnungsangeboten.

Der Bericht schließt mit drei konkreten Maßnahmenvorschlägen sowie weiteren Empfehlungen für die Prozessgestaltung. Eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen - Schaffung einer sozialpädagogischen Kontaktperson / Streetwork, Schaffung eines Raums für Jugendliche und junge Erwachsene, Nachbarschaftstreff / Quartiersarbeit – wird derzeit unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie weiterverfolgt. Hierzu ist eine gesonderte Ausschussvorlage in Arbeit.

Für die weitere Prozessgestaltung wird empfohlen, in der Schweinauer Straße auch künftig Ortsbegehungen durchzuführen und dabei mit den im Konflikt stehenden Nutzungsgruppen ins Gespräch zu kommen, ihre jeweiligen Interessen und Bedürfnisse abzufragen, Dolmetscher und Dolmetscherinnen einzubeziehen sowie bei den Treffen der Runden Tische Vertretungen möglichst aller Nutzungsgruppen einzuladen. Insgesamt, so heißt es, sei die Haltung der beteiligten Institutionen wichtig. Für eine gelingende Konfliktlösung sei unabdingbar, dass Moderation und Koordination im Konflikt neutral sind und eine allparteiliche Haltung vertreten.

Diese Empfehlungen treffen sich mit den vor Ort gemachten Erfahrungen: In den Treffen des Stadtteil-Jour-fixes ist es den Vertretungen von Quartiersmanagement und Stadtteilkoordination, von Stadtplanungsamt und Ordnungsamt eindrucksvoll gelungen, den bisherigen Prozess des Konfliktmanagements zu steuern, d.h. die lokalen Netzwerke einzubinden, Expertise einzuholen, die verschiedenen einander verstärkenden Konfliktlagen vor Ort zu analysieren, in den Netzwerken verschiedene Lösungsansätze zu eruieren und zu klären, wer welchen Beitrag leisten kann, um diese in einem abgestimmten Vorgehen umzusetzen.

Dabei wurde von allen Beteiligten der Einsatz des Konfliktmanagement-Teams nach allparteilichem Ansatz als besonders klärend und unterstützend erfahren. Die von OA beauftragten Konfliktmanager und -managerinnen haben im persönlichen Kontakt Zugänge zu den Konfliktbeteiligten erhalten, haben Aussagen zu deren Interessen und Motivationen, aber auch zu Schwierigkeiten und Problemlagen bekommen; sie konnten dadurch Selbsteinschätzungen und Fremdwahrnehmung von Konfliktparteien spiegeln und wechselseitig für Verständnis werben. Ihr Bericht konnte auch in den lokalen Netzwerken die Sichtweise auf die Konfliktsituation teilweise verändern und dadurch neue Lösungsperspektiven eröffnen.

Im Idealfall, so der Wunsch der Prozessbeteiligten würde ein allparteiliches Konfliktmoderationsteam weiterhin beratend den Konfliktbearbeitungsprozess begleiten, in dem  diese bei Begehungen in der Konfliktzone das Gespräch mit einzelnen Konfliktgruppen suchen,  im Stadtteil-Jour fixe zum Konfliktlösungsprozess nach allparteilichem Ansatz beraten (Wahl des Besprechungsortes, Beteiligung weiterer Personengruppen, Haltung bei Prozesskoordination überprüfen etc.)  am Runden Tisch teilnehmen bzw. im Einzelfall diesen moderieren.

5. Fazit

Die Bestandsaufnahme zeigt, dass in Nürnberg bei Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum zwar viele Interventionsmöglichkeiten existieren, es aber bei immer wiederkehrenden Konflikten im Wohnumfeld, im sozialen Nahraum weitere Möglichkeiten braucht, um einen Interessensausgleich zwischen den Konfliktgruppen zu erzielen. Häufig zeigt sich, dass ordnungsrechtliche Maßnahmen vor allem dann nicht das richtige Mittel sind, wenn es sich um „niederschwellige“ Störungen handelt oder solche, die sich unterhalb der Schwelle ordnungsrechtlichen Einschreitens bewegen. Dennoch besteht in diesen Fällen die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger, dass sich eine öffentliche Institution dieser Probleme annimmt und sie regelt. Das Beispiel „Konfliktmanagement Schweinauer Straße“ zeigt, dass gerade der koordinierte Austausch und die Kooperation von Partnern im AK „Sicherheit und Sauberkeit“ mit Aktiven in den lokalen Netzwerken besonders viele Lösungspotentiale birgt. Eine große Chance wird in der allparteilichen Vermittlungsansprache von konflikttragenden Gruppen vor Ort gesehen. Bewährt hat sich die Steuerung des Konfliktmanagementprozesses in einem Team aus Vertretungen vom Ordnungsamt, von Stadtteilkoordination und Quartiersmanagement (bzw. den jeweiligen Netzwerkkoordinationen) - Prozessberatung und –begleitung durch ein allparteiliches Konfliktmanagement wird erhofft.

  1. Konzept für den Aufbau einer zentralen Anlaufstelle zum Konfliktmanagement im öffentli-

chen und im Sozialen Nahraum

6.1 Aufgabe und Zielsetzung

Es soll eine zentrale Stelle für allparteiliches Konfliktmanagement geschaffen werden, die für das gesamte Stadtgebiet bei Anfragen zu Konflikten im öffentlichen Raum und im Sozialen Nahraum

 eine erste Einordnung des Konflikts vornimmt (Eskalationsstufe, Beteiligte, ordnungsrechtliche und sicherheitspolitische, ggf. strafrechtliche Relevanz, etc.)  bei unklaren Zuständigkeiten Festlegungen trifft,  ausgehend von einem allparteilichen Ansatz Lösungswege (Art der Intervention, benötigte Ressourcen, erforderliche Akteure) erarbeitet und kommuniziert,  die zur Konfliktlösung nötigen Partner einbindet bzw. an diese delegiert,  das Netzwerk Gemeinwesenmediation administriert,  ein gesamtstädtisches Monitoring entwickelt,  als zentrale*r Ansprechpartner*in für Akteure innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung fungiert.

In einem ersten Schritt wäre ein Leitfaden „Konfliktlösung im öffentlichen Raum und im Sozialen Nahraum“ zu entwickeln, der Zuständigkeiten, aber auch Abgrenzungskriterien (z.B. keine Bearbeitung von familiären Konflikten), Verfahrens- und Kommunikationswege, insbesondere auch zu den Schnittstellendefiniert. Wichtig dabei wäre die Erkenntnis, dass ein solches Konfliktmanagement ein wesentlicher Baustein zur Bewältigung sein, gerade komplexe und/oder historische gewachsene Streitfälle aber nicht abschließend und zur Zufriedenheit aller „lösen“ kann. Eine entsprechende Erwartungshaltung würde diesem Ansatz nicht gerecht werden.

Des Weiteren soll ein Informationskonzept erarbeitet werden, das die Angebote bei potenziellen Nutzer*innen, in den Medien, bei Multiplikator*innen, Stadtverwaltung und Politik bekannt macht.

6.2 Organisatorische Verankerung innerhalb der Stadtverwaltung der zentralen Anlaufstelle

Idealerweise sollte das Allparteiliche Konfliktmanagement dort angesiedelt werden, wo es bereits Anknüpfungspunkte gibt. In der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle wird seit 2012 das Netzwerk Gemeinwesenmediation administriert, das künftig eine noch wichtigere Rolle bei der Bewältigung von Konflikten unterhalb der ordnungs- und strafrechtlichen Schwelle spielen soll.

Gleichzeitig steht das Menschenrechtsbüro als Dienststelle im Bürgermeisteramt für eine hohe Priorität des Themas und eine neutrale Behandlung der Vorfälle jenseits ordnungs- und strafrechtlicher Zugänge. Schon gegenwärtig wird es bei Konfliktsituationen und im Bereich der Friedensarbeit und Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts adressiert.

Es zeichnet sich jedoch ab, dass zur Aufgabenerfüllung bzw. Erstellung des Leitfadens, abschließender Konzeptionierung des Konzepts inkl. Anbindung an das Netzwerk Gemeinwesenmediation sowie Klärung erster Einsatzbereiche im Vorfeld bei der Stabsstelle zusätzliche Personal- und Finanzressourcen erforderlich sind. Dieser Mehraufwand muss in den kommenden Wochen verwaltungsintern im Detail konkretisiert mit den beteiligten Stellen eng abgestimmt werden. Erst nach Schaffung der dazu notwendigen genannten Strukturen kann die zentrale Anlaufstelle für das Allparteiliche Konfliktmanagement die Arbeit aufnehmen.

Nürnberg, am 18.06.2021

Ordnungsamt Bürgermeisteramt Referat Jugend, Familie und Soziales

P

BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN

FRAKTION S' 90/DIE GRÜNEN. RATHAUSPLATZ 2. 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg

90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 OBERBÜRGER STER gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 14. Februar 2020

Runde Tische in St. Leonhard - weitere Unterstützung vor Ort notwendig

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Runden Tische in St. Leonhard und deren Arbeit sind ein Erfolg. Die im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29. August 2018 genannten Problemlagen wurden detailliert bearbeitet und immer wieder mit den Bürgerinnen kommuniziert. Die Rückmeldungen sind durchwegs positiv.

Offen sind jetzt noch zwei Bereiche aus dem umfangreichen Katalog: Das Thema Gestaltung der Schweinauer Straße und die „Soziale Ansprache“ für Erwachsene.

Dazu gibt es auch Empfehlungen des AKIM (Allparteiliches Konfliktmanagement), das in der Schweinauer Straße unterstützend tätig war und in seinem Abschlußresumee diese Streetwork- Arbeit für absolut notwendig hält. Im Fazit ist zu lesen: “Nach den Begehungen, den Ansprachen und der Verarbeitung und Analyse des Materials wird deutlich, dass der Prozess weitergeführt werden und durch bestimmte Anpassungen in der Durchführung und Moderation, im Sinne eines allparteilichen und partizipativen Konfliktmanagements, weiterhin erfolgreich sein kann. Um jedoch nachhaltige Ergebnisse zu erzielen, ist es wichtig, die Konfliktorte durch unterstützende Maßnahmen zu ergänzen (zum Beispiel Jugendstreetwork mit Raumangebot).''

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

www.gruene.rathaus.nuernberg.de

Konfliktmanagement in der Schweinauer Straße und setzt dementsprechende Maßnahmen wie Streetwork für Erwachsene und die Schaffung eines Treffpunkts für Jugendliche um.

Mit freundlichen Grüßen

^ (' &:■>/

Andrea Bielmeier Stadträtin

www.gruene.rathaus.nuernberg.de

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU Stadtratsfraktion Rathausplatz Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 2 2 Jlü l j23 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 . Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnbf Telefax: 0911 231-4051 Zu- S'.e -rgnahrre E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de

Aiv. .vor. vor Adsoh

Ci.rQ vor eopn www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

D * . :v

20.07.2020 Nachtigall

Konfliktfreie Nutzung des öffentlichen Raumes

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

„Der öffentliche Raum ist für alle da!" Die Aussage des Alt-OB Ulrich Maly und des Oberbürgermeisters Marcus König ist aktueller denn je.

Die Nutzung des öffentlichen Raumes nimmt stetig zu. Mehr und Mehr halten sich gerne im Freien auf. Nutzen die Parkanlagen, Plätze und Straßen der Stadt, um sich zu treffen und zu feiern. Dabei wird Musik gehört und Alkohol getrunken. Bei einer zunehmend verdichteten Bebauung Nürnbergs führt dies zwangsläufig zu Konflik­ ten zwischen Nutzerinnen des öffentlichen Raumes und Anwohnerinnen.

Die unterschiedlichen Belange und Interessen der Gruppierungen sind als gleichrangig anzusehen. Ein „Konflikt­ management im öffentlichen Raum" kann ein niedrigschwelliges Angebot zur konfliktfreien Vermittlung zwi­ schen diesen Gruppen darstellen. Damit besteht die Möglichkeit, Konflikte vor Ort mit den Beteiligten, auf Au­ genhöhe, zu bearbeiten und zu lösen. Dadurch kann das Miteinander im öffentlichen Raum gefördert und das Sicherheitsgefühl gestärkt werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Stadtverwaltung erstellt ein Konzept zu einem „Konfliktmanagement im öffentlichen Raum", das im Rahmen des Nürnberger Sicherheitspaktes und damit in enger Abstimmung mit der Nürnberger Polizei, dem Referat für Jugend, Familie und Soziales sowie den Streetworkern der Stadt Nürnberg im Stadtgebiet umgesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen/'-'

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

A20072200 Konfliktfeier 0ffentl.Raum.doc*

FRAKTION B 90/DIE GRÜNEN RATHAUSPLATZ 2 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathausplatz 2 Rathaus 90405 Nürnberg

90403 Nürnberg Tel: (0911) 251-5091

Fax:(0911) 251-2950

gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 56, 46, 47 (Rathaus)

U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 26. August 2020

Einsatz von Allparteiliches Konfliktmanagement (AKIM) für Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in den vergangenen Wochen mehrten sich die Beschwerden über Ruhestörungen im öffentlichen Raum: Sei es im neuen Quelle-Park, wo Anwohner’innen sich durch die Nutzung der Anlage bis in die Nachtstunden gestört fühlen oder am Petra-Kelly-Platz, wo eine ähnliche Problematik vorherrscht. Doch auch an anderen Nürnberger Orten gibt es Nutzungskonflikte beispielsweise in der Schweinauer Straße oder in der Innenstadt. Gleich ist allen die zentrale Frage: Wem gehört der öffentliche Raum?

Auch in München beschweren sich Bürgerinnen über Ruhestörungen. Dort wird aber seit Jahren das sogenannte Allparteiliche Konfliktmanagement (AKIM) bei Konflikten im öffentlichen Raum vorwiegend in den Nachtstunden - eingesetzt, um vermittelnd einzugreifen und zu schlichten. Dabei suchen Konfliktmanager'innen mittels sozialer Angebote und Ansprachen nach überparteilichen Lösungen. So finden unter anderem Runde Tische oder Begehungen der Konflikt-Orte mit Bürgerinnen statt, um die Problematik zu thematisieren und Differenzen zu klären.

AKIM spielt auch in Nürnberg eine Rolle. So wurde bereits ein sehr differenzierter Ansatz zur Lösung der Konflikte in der Schweinauer Straße erarbeitet. Jedoch bewirkt ein einziger Ansatz allein keine dauerhafte Verbesserung

www gruene rathaus nuernberg de

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag

die Vorgehensweise dort auf andere Problemlagen in der Stadt zu übertragen ist.

Nürnberg.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Bielmeier Andrea Friedei Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende

www gruene rathaus nuernberg de

DIP/002/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 07.07.2021 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Digitale Transformation

Antrag der Stadtratsfraktion der FDP vom 19.06.2019

Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 08.02.2021

Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 22.02.2021

Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 19.04.2021

Anlagen: Sachbericht Antrag der Stadtratsfraktion der FDP vom 19.06.2019 Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 08.02.2021 Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 22.02.2021 Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 19.04.2021

Bericht:

In der Vorlage wird zum Stand der digitalen Transformation auf der Grundlage der Strategie Digitales Nürnberg und des Konzepts für eine digitale Stadtverwaltung berichtet. Die Vorlage nimmt Bezug auf die oben genannten Anträge. Bei der Umsetzung der Strategien gibt es besondere Herausforderungen: Gerade für Digitalisierungsprojekte gilt, dass nicht alle Maßnahmen und deren Ergebnisse im Voraus exakt zu planen und zu beurteilen sind. Mit systematischen Ansätzen, insbesondere das Eingehen von Kooperationen und technologischen Partnerschaften, werden Zukunftsthemen aufgegriffen, um Lösungen auf Basis von Erkenntnissen und Erfahrungen Schritt für Schritt zu entwickeln. Auch Förderprojekte, sofern inhaltlich passend, bieten eine gute Möglichkeit, neue Techniken in die Praxis zu bringen. Der Bericht gibt einen Überblick, welche Themen in Kooperationen und Förderprojekten derzeit geplant bzw. bearbeitet werden. Die vernetzte Zusammenarbeit mit Dritten, im Konzern, aber auch in der Stadtverwaltung ist grundlegend und soll weiter ausgebaut werden. Um die notwendige Flexibilität und Handlungsgeschwindigkeit bei der digitalen Transformation zu gewinnen, werden die Rahmenbedingungen für die Umsetzung gezielt in den Blick genommen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorhaben sind Diversity-relevant, weil sie hinsichtlich Inklusion und Integration Potenziale für Gleichstellung und Chancengleichheit erschließen können.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BgA

WiF

Vorlage zur Beantwortung der CSU-Anträge  Digitale Transformation und Smart City, 08.02.2021  Förderprogramme Smart City-Projekte, 22.02.2021  Digitaler Parkausweis, 19.04.2021 und des FDP-Antrags  Einrichtung eines Chatbots, 19.06.2019

1. Ausgangslage

Die Digitale Dachstrategie / Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Digitales Nürnberg“ (vgl. Beschlüsse des Stadtrats vom 09.08.2019 Teil 1: „Strategische Leitlinien“ und 04.03.2020 Teil 2: „Roadmap“) und das „Konzept für eine digitale Stadtverwaltung“ sind der Rahmen für die Ausgestaltung der digitalen Transformation in Nürnberg. Nach der Beschlussfassung wurden schrittweise die organisatorischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Strategie geschaffen. Dazu gehörte zum einen der strukturelle sowie personelle Aufbau bei DiP und IT, zum anderen die Etablierung der stadtweiten Koordination im „Digital Board“ (Ref. I/II, BDR, Personalvertretung, Datenschutz, IT-Sicherheit) und mit dem „„Steuerungskreis Digitales Nürnberg“ (BgA, DiP, Ref. VII, WiF). Basis für die organisatorischen Aufbau- und Veränderungsarbeiten waren die Sollkonzepte für die IT sowie die Neuausrichtung des Amtes für Digitalisierung und Prozessorganisation, die im Rahmen der Strategieprojekte des Referats I/II sowie der organisatorischen Anpassungen im Zuge der Kommunalwahl entwickelt wurden.

2. Strategieumsetzung und -weiterentwicklung

2.1 Herausforderungen bei Maßnahmen und Projekten der digitalen Transformation

Die Strategiepapiere und die Roadmap enthalten eine Vielzahl konkreter Maßnahmen und geplanter Vorhaben in unterschiedlichen inhaltlichen Themenbereichen, die zum Teil rein verwaltungsintern, zum Teil unter Federführung von Konzerntöchtern und Beteiligungen oder externer Institutionen sind.

Vielfalt sowie Abhängigkeiten und Wechselwirkungen der Themen untereinander erfordern ein gut abgestimmtes Vorgehen, um die Transformation zu gestalten. Dazu gehört eine Abstimmungsrunde, die die Inhalte der Dachstrategie Digitales Nürnberg in den Prozess zur Erarbeitung der digitalen Fachstrategien der einzelnen Dienststellen „einspeist“ und die Ergebnisse daraus wiederum für die Priorisierung von Aktivitäten (der Priorisierung der IT-Maßnahmen kommt hier besondere Bedeutung zu), aber auch zur Weiterentwicklung der Dachstrategie bzw. der digitalen Stadtverwaltung zurückführt. Entwickelte Lösungen stehen auf diese Weise im gesamtstädtischen Kontext, die strategische Ausrichtung bleibt konsistent. Damit wird auch sichergestellt, dass die begrenzten Ressourcen auf wichtige Themen konzentriert und Einzellösungen, die nicht nachhaltig sind, vermieden werden.

Als Herausforderungen bei der im Jahr 2020 begonnenen Umsetzung der Strategie lassen sich folgende Punkte hervorheben:  Bei neuen technischen Lösungen liegt der konkrete Nutzen nicht unmittelbar auf der Hand, aus der jeweiligen Perspektive von Beteiligten kann er unterschiedlich beurteilt werden (z.B. Einsatz von Drohnen).  Die Wirtschaftlichkeit lässt sich bei Zukunftsthemen selten rein monetär und eindeutig darstellen oder gar nachweisen. Insbesondere, wenn es sich um Grundlagen handelt, beispielsweise ein fachübergreifendes Datenmanagement oder der Einsatz künstlicher Intelligenz, bleibt die Bewertung zukünftiger Potenziale zunächst qualitativ.  Die technische Machbarkeit lässt sich zu Beginn nicht vollständig klären (z.B. Anbindung Chatbot an Terminsoftware).  Die Infrastruktur ist noch nicht vorhanden (z.B. technische Integrationsschicht für Datenaustausch zwischen Systemen oder eine so genannte Urban Data Platform für die umfassende Nutzung von IoT-Anwendungen).  Keine zeitlich adäquate Verfügbarkeit benötigter fachlicher Expertise und/oder notwendiger Entscheidungen, insbesondere bei kurzfristig anberaumten Aktivitäten (z.B. Anfragen zur Beteiligung an Förderprojekten).  Aktuelle Regelungen und rechtliche Rahmenbedingungen stehen einer schnellen Umsetzung entgegen (z.B. vergaberechtliche Vorgaben).

Bei diesen Herausforderungen ist die Zusammenarbeit von Fach-, Prozess- und IT-Seite, oft auch unter Einbindung von Externen, entscheidend. Sie muss zudem unter den Bedingungen von Unsicherheiten und knappen Ressourcen organisiert werden.

Neben der Abklärung des potenziellen Anwendungsnutzens sollte immer die Möglichkeit ausgelotet werden, unter welchen Bedingungen Erkenntnisse gewonnen werden können, um Sachverhalte aus praktischen Ansätzen heraus beurteilen zu können. Ein erkundendes, experimentelles Vorgehen (Konzeptstudien, Prototypen etc.) und die enge Begleitung der damit einhergehenden Veränderungsprozesse ist hier Mittel der Wahl. Dies entspricht derzeit noch nicht durchgängig der bislang eingeübten Praxis.

2.2 Systematische Ansätze und Herangehensweisen bei Maßnahmen und Projekten der

digitalen Transformation

a) Agile Vorgehensweisen Für das Erproben neuer und zugleich komplexer technischer Lösungen haben sich agile Vorgehensweisen bewährt. Kernelemente des agilen Arbeitens sind schrittweises Vorangehen in definierten Etappen, regelmäßiges Feedback zu Teilergebnissen, Einnahme der Nutzerperspektive, Transparenz über den Fortschritt und regelmäßige Kommunikation. Agiles Arbeiten bedeutet nicht, auf Planung zu verzichten, allerdings wird nur der nahe Planungshorizont detailliert. Das klassische Vorgehen, umfangreiche Konzepte, Lastenhefte etc. auszuarbeiten, ist indessen weiterhin dann angezeigt, wenn Funktionalitäten, Nutzen und Lösungswege im Vorfeld genau beschrieben werden können.

Der schrittweise Einstieg in die Erprobung neuer Lösungen wird dem Umgang mit den weiter oben genannten Herausforderungen gerecht. Die Definition einer ersten „brauchbaren“ Lösung, deren schrittweise Verbesserung und das bewusste Korrigieren von Zwischenergebnissen ermöglichen Handlungsfähigkeit trotz Unsicherheit. Es muss aber auch in Kauf genommen werden, dass Vorhaben nicht bis zur Praxisreife entwickelt und vorzeitig beendet werden. Letztlich kann dieses Vorgehen Fehlinvestitionen verhindern, die für die Erprobung eingesetzten Mittel stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den durch die Digitalisierung möglichen Zukunftschancen. Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass die zu erprobenden Lösungen stets zu den strategischen Festlegungen passen und auf die formulierten Ziele einzahlen.

Wichtig ist, die Akzeptanz dieser Vorgehensweise in der Stadtverwaltung zu fördern, ein Baustein dafür ist die oben erwähnte Transparenz und regelmäßige Kommunikation. Ein zweiter Baustein ist die Unterstützung auf Führungsebene. Und der dritte Baustein ist die Wissensvermittlung. In Zusammenarbeit zwischen PA, IT und DiP wird ein Spektrum an Methoden geschult, dass sich von agilem Projektmanagement allgemein und Scrum speziell über Kanban bis Service Design erstreckt, um die Grundlagen für die Anwendung in Digitalisierungsvorhaben der Stadtverwaltung zu legen.

b) Kooperation und technologische Partnerschaften Zusammenarbeit ist für die digitale Transformation essentiell, wenn es gilt Fähigkeiten und Kapazitäten zu bündeln und bei der Erprobung bzw. Umsetzung ausreichend Geschwindigkeit aufzunehmen. In neuen Themenfeldern muss das spezifische Know-how vorhanden sein, in der Regel ist dazu insbesondere angesichts der dynamischen technologischen Entwicklung die Expertise von außen nötig. Kooperationen bieten darüber hinaus die Möglichkeit arbeitsteilig vorzugehen und letztlich Zeit zu sparen.

Städtekooperation München - Augsburg - Nürnberg

Um die Digitalisierung auf strategischer und inhaltlicher Ebene gemeinsam voranzubringen, wurde im Juli 2019 die Kooperationsvereinbarung zwischen den drei Städten geschlossen. Neben dem Erfahrungsaustausch gibt es u.a. die konkrete Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Online- Zugangsgesetzes oder in kompakten Projekten zu E-Government (gemeinsame Datenbasis für einen Hotline-Chatbot und prototypische Implementierung), Datenmanagement allgemein (strukturierte Abfrage zu vorhandenen Datenbeständen, mit dem Ziel synchrone Strukturen für die weitere Nutzung aufzubauen) und Open Data (strategische Ansätze zur Bereitstellung offener Daten, u.a. bezüglich Mindeststandards für die Umsetzung von EU-Vorgaben sowie Nutzung von Portallösungen zur Publikation) speziell.

Mit gemeinsamen Positionen zu aktuellen Fragestellungen werden die kommunalen Interessen auf der Landesebene eingebracht.

Zusammenarbeit mit der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Zusammen mit der TH Nürnberg (Fakultät Betriebswirtschaft, Labor für angewandte künstliche Intelligenz) wird an einer Konzeptstudie gearbeitet, die Erkenntnisse für den Einsatz von Chatbots und KI liefert (weitere Informationen vgl. 3.2 a). Die Kooperation soll weiter ausgebaut werden, geplant ist u.a. die Einsatzmöglichkeiten von KI- Lösungen in der Stadtverwaltung systematisch in den Blick zu nehmen. Zum einen sollen Relevanz und Voraussetzungen aufgezeigt, zum anderen der praktische Einstieg für die Mitarbeitenden, etwa Form eines Lernlabors, konkret werden.

Innovative Impulse aus Wissenschaft und Wirtschaft

In Nürnberg gibt es ein sehr lebendiges Innovationsökosystem, in dem die Innovationstreiber aus Wirtschaft und Wissenschaft mit der Stadtverwaltung in einem engen Netzwerk verbunden sind. Die Impulse aus dem Bereich Smart City oder zu anderen digitalen Innovationen mit Bezug zur digitalen Stadtentwicklung oder dem Innovationsstandort Nürnberg allgemein werden in einem definierten Prozess bearbeitet (vgl. 2.2 c).

Das Spektrum der Anfragen reicht dabei von Ideen, die die Stadtverwaltung in einem sehr frühen Stadium erreichen und die gemeinsam weiterentwickelt werden sollen, bis hin zu konkreten Projektvorschlägen, für die die Stadt Nürnberg als Kooperationspartner gewonnen werden soll. Solche Anliegen, die sowohl von Unternehmen – vom Startup bis zum Konzern - als auch von den ansässigen Forschungseinrichtungen oder Hochschulen kommen, werden im Verbund der genannten Dienststellen geprüft und ggf. weiterbearbeitet. Insbesondere Forschungsinstitutionen treten immer wieder mit dem Anliegen an die Stadtverwaltung heran, Anwendungsfälle für neue Technologien zu schaffen, um praktische Anwendungsfelder für solche innovativen technischen Lösungen sichtbar zu machen und gleichzeitig einen Mehrwert für kommunale Fragestellungen zu bieten.

Kooperation mit städtischen Beteiligungs-Unternehmen

Der Zusammenarbeit im städtischen „Konzern“ kommt eine besondere Bedeutung zu: Mobilität, Energie, Wohnen und Gesundheit sind zentrale Inhalte im Kontext der Digitalisierung. Entsprechend sind in der Roadmap „Digitales Nürnberg“ bereits viele Projekte beschrieben, die von städtischen Unternehmungen vorangetrieben werden.

Nachdem intern die organisatorischen Voraussetzungen bei DiP geschaffen sind, sollen nun gezielt die Digitalisierungsthemen aufgegriffen werden, bei denen Kernverwaltung und städtische Töchter inhaltlich Schnittmengen haben, beginnend mit N-ERGIE und VAG. Themen aus Sicht der Stadtverwaltung sind u.a.:  Einsatz von Sensorik in Verbindung mit Netzwerktechnologie (Stichwort: LoRaWAN) sowie Aufbereitung und Visualisierung der Daten (Stichwort: urbane Datenplattform)  Open Data (Publikation frei nutzbarer, maschinenlesbarer Daten)  Mobilitätsplattform, hier: Einbringen von Anforderungen aus der Stadtverwaltung  Laborformate (Reallabor)

Diese Themen sollen in bilateralen Abstimmungen konkretisiert und hinsichtlich einer kompakten Umsetzung geprüft werden. Basis für diese Gespräche sind die bereits bestehenden Kontakte zu Themen der Digitalisierung. Ziel ist es auch, die Zusammenarbeit in Digitalisierungsthemen stärker zu institutionalisieren.

Interne Zusammenarbeit

Die Kooperation mit Institutionen und Unternehmen findet ihre Entsprechung auch in der Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung. DiP formuliert in seinem strategischen Zielbild die Rolle als Partner und arbeitet mit anderen Querschnittsdienststellen, allen voran der IT, zusammen, um die Digitalisierung in der Stadtverwaltung mit den Dienststellen und Eigenbetrieben gemeinsam voranzubringen.

c) Organisatorische Ansätze

Umsetzung der Strategien

Wichtig bei der Umsetzung der Strategien ist die Konzentration auf einzelne Themenbereiche und die Priorisierung der Vorhaben. Im Rahmen der Roadmap „Digitales Nürnberg“ wurden bereits fünf Handlungsfelder definiert und erste Projekte und Maßnahmen identifiziert und umgesetzt. Zusammen mit den DiP-Schlüsselpartnern in diesem Kontext BgA, Ref. VII und WiF wird die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten im Steuerungskreis „Digitales Nürnberg“ vorangebracht.

Digitalkoordinatorinnen/-koordinatoren

Überwiegend auf Dienststellenebene und in kleinerem Umfang auf Geschäftsbereichsebene werden so genannte Digitalkoordinatorinnen und -koordinatoren eingeführt.

Ausgehend von der Idee, in operativen Fragen zentrale Ansprechpartnerinnen und -partner für DiP (Bereichsbetreuung) und die IT (Kundenmanagement) zu haben, sollen Digitalkoordinatoren bei der Erstellung und Weiterentwicklung der digitalen Fachstrategien mitwirken, IT-Koordinationsaufgaben wahrnehmen (z.B. Anforderungsmanagement, IT-Maßnahmensteuerung) und den Bereich des Prozessmanagements abdecken.

Der Hauptvorteil dieses Ansatzes liegt in der strukturellen Verankerung der Digitalisierungsthematik vor Ort und der direkten Unterstützung dort, wo Projekte schlussendlich umgesetzt werden. Die Arbeit der Digitalkoordinatorinnen und –koordinatoren wird systematisch unterstützt, insbesondere mit gezielten Fortbildungsangeboten sowie dem Austausch und der Zusammenarbeit in einem Netzwerk für Innovation und Digitalisierung.

Prozess bei Unternehmensanfragen und Forschungseinrichtungen

Anfragen von Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die Produkte oder Dienstleistungen im Kontext Digitalisierung anbieten, werden in einem definierten Prozess von den Dienststellen DiP, WiF und BgA aufgegriffen, diskutiert und auf ihre Passung zu den Themen der städtischen Digitalstrategie geprüft und ggf. weiterbearbeitet. Die Einbindung der relevanten Fachdienststellen ist zentraler und erfolgskritischer Bestandteil des Prozesses.

Wenn neue technische Möglichkeiten im Rahmen von Pilotprojekten erprobt werden, ist auch in diesen Fällen das Vergaberecht maßgebend. Während für den Einstieg über Piloten unter Umständen Alleinstellungsmerkmale für Anbieter gelten können, wird das Ausrollen entsprechender Lösungen auf Basis der Erkenntnisse aus der Erprobungsphase regelmäßig formal ausgeschrieben werden müssen.

Nutzung von Rahmenverträgen

Speziell für Digitalisierungsprojekte ist eine kurzfristige Inanspruchnahme externer Dienstleistungen wichtig, insbesondere wenn es um eine schnelle Realisierung bzw. Unterstützung bei der Initiierung und Umsetzung von Vorhaben geht.

Zu diesem Zweck wurden Rahmenverträge ausgeschrieben und abgeschlossen, um in einem vereinfachten Verfahren flexibel auf externe Leistungen für Projekt- und Prozessmanagement, den IT- Betrieb und SAP zugreifen zu können sowie den angesichts des zunehmenden Veränderungsdrucks sehr hohen Bedarf im notwendigen Umfang decken zu können.

d) Förderprogramme als Mittel zur Strategieumsetzung Neben Kooperationen und technologischen Partnerschaften wird als weiteres Mittel zur Strategieumsetzung auch die Inanspruchnahme etwaiger Förderprogramme geprüft und bei Übereinstimmung mit den Zielen und Handlungsfeldern der Dachstrategie Digitales Nürnberg die Einreichung eines Förderantrags in Abstimmung mit den relevanten Dienststellen angestrebt. Ein regelmäßiges Screening und die interne Kommunikation der Förderaufrufe für kommunale Zuwendungsempfänger im Allgemeinen erfolgt durch die Koordinationsstelle für investive Förderprogramme bei Ref.I/II Stk. Darüber hinaus stehen wir auch in engem Kontakt mit unseren Kooperationspartnern hinsichtlich relevanter Förderprogramme sowie im überkommunalen Austausch z.B. dem Deutschen Städtetag.

3. Konkrete Aktivitäten, Projekte und (geprüfte) Anwendungsfälle

3.1 Förderprojekte

a) IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ Die Stadt Nürnberg wurde als eine von elf Modellkommunen in Bayern vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) im Rahmen des Modellprojekts „Smart Cities Smart Regions“ ausgewählt und erstellt aktuell im Zeitraum von April 2021 bis Oktober 2022 zusammen mit einem Projektkonsortium für die zukunftsfähige Entwicklung des Areals Lichtenreuth zur Bezeichnung „Lichtenreuth“ läuft aktuell ein Namenswettbewerb - ein Integriertes Digitales Entwicklungskonzept (IDEK). Mit der Erarbeitung soll ein Umsetzungskonzept in den sechs Handlungsfeldern:  Städtebau, Wohnen und Demographie,  Mobilität und Verkehr,  Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft,  Kultur und Soziales,  Daten, Infrastrukturen und kommunale Dienste sowie  (neue Formen der) Partizipation entwickelt werden, das klare Zielsetzungen, praxisnahe Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen für eine Entwicklung hin zur intelligenten und digitalen Kommune enthält.

So sollen die Potenziale der Digitalisierung bestmöglich genutzt werden, um die Quartiersentwicklung digitaler, intelligenter und nachhaltiger zu gestalten. Aufbauend auf den Ergebnissen und Erfahrungen der Modellkommunen über eine digitale Potenzialanalyse eine Bewertung der in dem Konzept geplanten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit und Finanzierung geprüft werden, insbesondere wie über das IDEK als Grundvoraussetzung IDEK-Projekte initiiert werden können. In diesem Zusammenhang Möglichkeiten zur Förderung smarter bzw. digitaler Maßnahmen auf kommunaler Ebene aufzeigt werden können. Die Realisierung der Projekte soll im Anschluss an das IDEK-Förderprojekt erfolgen.

b) Wettbewerb „Kommunal? Digital!“ – Projektskizze „City Connect Nürnberg“ Das Bayerische Staatsministerium für Digitales führt einen Ideenwettbewerb für bayerische Kommunen im Themenfeld „Smart City/Smart Region“ durch. Für den zweiphasigen Wettbewerb „Kommunal? Digital!“ hat sich die Stadt Nürnberg mit der, in Zusammenarbeit von BgA, Rev.VII mit WiF und DiP entstandenen, Projektskizze „City Connect Nürnberg“ beworben und ist als eine von 76 Kommunen in der zweiten Phase des Ideenwettbewerbs angekommen. Eine unabhängige Jury unter Vorsitz von Frau Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, MdL, wählt voraussichtlich im Juli 2021 die Siegerprojekte aus. Es werden bis zu drei Projekte pro Regierungsbezirk prämiert, maximal gibt es zehn Gewinnerprojekte, die mit je 500.000 Euro gefördert werden. Nach der Jurysitzung und dem formellen Förderantrag beginnt die dreijährige Projektlaufzeit für die Gewinnerkommunen. Das Projekt „City Connect Nürnberg“ soll heute digital noch nicht optimal miteinander verknüpfte, akteursgetragene Projekte und Beteiligte der City Werkstatt vernetzen. Mit dem Ziel einer vitalen, lebenswerten Altstadt ermöglicht das digitale Toolset, welches in City Connect Nürnberg projektiert und in den operativen Betrieb überführt wird, Kooperation und die Umsetzung konkreter Vorhaben und den nötigen Informationsfluss. City Connect Nürnberg wird das digitale Bindeglied zwischen allen Akteurinnen und Akteuren der Nürnberger City Werkstatt und deren Projekten und sorgt so für mehr Transparenz und eine bessere Vernetzung.

c.) BMWi Schaufensterprojekte „Sichere Digitale Identitäten“ – „IDunion“ Mit dem Innovationswettbewerb „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ fördert das BMWi neue Ansätze für interoperable ID-Ökosysteme, die in Modellregionen anwendungsnah erprobt werden sollen. In diesem Zuge wird beabsichtigt sich als Contributor dem Verbundprojekt IDunion im Zeitraum 2021 bis Anfang 2024 anzuschließen und an ausgewählten Arbeitspaketen im Anwendungsbereich E- Government zu beteiligen.

Ziel des Verbundprojektes ist der Aufbau eines offenen Ökosystems für die dezentrale Identitätsverwaltung, welches weltweit nutzbar ist und sich an europäischen Werten und Regularien orientiert. Jede und jeder hat damit die Möglichkeit seine Identitätsinformationen selbst zu verwalten und zu entscheiden, wann und mit wem er diese teilen möchte. Hierfür sollen Anwendungen in verschiedenen Gebieten pilotiert werden. [Quelle: https://idunion.org/]

Eine Beteiligung ermöglicht den Aufbau von Know-how im Bereich selbstbestimmter Identitäten, um  Erkenntnisse für die zukünftige Ausrichtung der IT-Infrastruktur zu gewinnen,  die Relevanz dieses Themas für „Mein Nürnberg“ einzuschätzen und  ggf. strategisch in die Planung aufzunehmen.

Der branchenübergreifende Austausch mit assoziierten Partner wie Datev, Deutsche Bahn oder Bundesdruckerei fördert neue, innovative Ideen.

3.2. Weitere Smart City- und Innovationsprojekte

a) Pilotprojekt „Parkraummanagement Nürnberg“ In Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen sowie externen Partnern u.a. das Fraunhofer - Institut für Integrierte Schaltungen IIS sowie der Smart City Systems GmbH wird derzeit ein Konzept für die Realisierung eines Pilotprojekts zur technischen Erprobung eines digitalen Parkraummanagements - Ansätze und Verifizierung entsprechender Anwendungsfälle - erarbeitet. Dabei wird neben technischen Lösungen u.a. Parksensoren und Kennzeichen-Erkennungssystemen ebenfalls betrachtet, welche weiteren technischen Möglichkeiten sich auf Basis bereits vorhandener digitalisierter Daten (z.B. der digitalen Daten des Bewohnerparkausweises, auf den im nächsten Punkt separat eingegangen wird) ergeben und welcher Mehrwert sich für Bürgerinnen und Bürger daraus generieren lässt. Nach Vereinbarung eines zielführenden Konzepts erfolgt die weitere inhaltliche und zeitliche Detaillierung des Pilotprojekts unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Auflagen, soll die Umsetzung des Pilotprojekts in diesem Jahr beginnen.

Das Pilotprojekt „Parkraummanagement“ hat sich aus den Gesprächen über das so genannte MIOTY- KI-Testbed (intelligente Sensoren, verbunden in einem Netzwerk aus Niedrigenergiegeräten) des Fraunhofer Instituts für Integrierte Schaltungen IIS entwickelt und wird als eigenständiges Vorhaben umgesetzt. Die Überlegungen zu MIOTY können ihre Fortsetzung in der Initiative „Regionale Datenwerke (RDW)“, für das eine Drittmittelförderung geprüft wird und zu dem die Stadt Nürnberg mit dem Fraunhofer IIS bezüglich einer Beteiligung im Gespräch ist.

b) Digitaler Bewohnerparkausweis: Ziel ist die Ablösung des Bewohnerparkausweises „aus Pappe“, der erstellt, versandt und im Fahrzeug sichtbar angebracht sein muss. Letztlich stellt sich aber bereits jetzt der Online-Vorgang „Bewohnerparken“ als nutzungsstärkster Vorgang dar; diesen digital zu vollenden erscheint nur konsequent. Hier müssen die jeweiligen Handlungsstränge bei BAM/BANOS, bei ZVKVÜ und Polizei wie auch bei Stpl und SÖR zusammengeführt werden, um eine rein digitale Antragstellung, Ausstellung und Kontrolle zu ermöglichen. Hierzu finden zeitnah Gespräche mit allen Beteiligten statt.

c) Nutzerzentrierte Kontaktsteuerung mittels Chatbot/KI Inhalt der Konzeptstudie ist die Einführung einer text- und sprachbasierten Lösung für die Terminvereinbarungen bei den Bürgerämtern. Dazu soll ein entsprechender Chatbot prototypisch implementiert werden. Ziele der Studie sind:  Erkenntnisgewinn, in welchem Umfang relevante Anforderungen mit der eingesetzten Technologie umgesetzt werden können,  Planung von Implementierungsschritten für ein mögliches Produktivsystem sowie  Vorbereitung von Designentscheidungen für mögliche Folgeprojekte.

Im Rahmen dieser Konzeptstudie kooperiert die Stadt Nürnberg mit der TH Nürnberg (Fakultät Betriebswirtschaft, Labor für angewandte künstliche Intelligenz), die Ergebnisse werden im Laufe des Sommers erwartet. Abhängig davon werden die weiteren Schritte geplant. Neben technischen Erkenntnissen werden auch erste Erfahrungen gewonnen, welche fachlichen Arbeiten notwendig sind, um einen Chatbot zu implementieren, sei es die grundlegende Dialoggestaltung oder das Trainieren von Absichtserkennung und Sprachverständnis. Vor diesem Hintergrund lassen sich dann weitere Nutzungsmöglichkeiten für die Kommunikation zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung planen.

  1. Erkenntnisse und Schwerpunkte für die weitere Gestaltung der digitalen Transformation

Flexibilität und Handlungsgeschwindigkeit gewinnen in einer dynamischen Umwelt mit technologiegetriebenen, zügig voranschreitenden gesellschaftlichen Veränderungen an Bedeutung. Dies gilt ebenso für die strategische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern. Mit einer agilen Herangehensweise, die auf einer schrittweisen Umsetzung von Maßnahmen, auf prototypische Realisierungen fußt, werden neue Technologien für die Stadtverwaltung und die Stadtgesellschaft erlebbar. Veränderungen werden konkret, sie können kommuniziert und mitgestaltet werden. Derart begleitet, wird die für die Digitalisierung notwendige Veränderungsbereitschaft gefördert.

Für die Umsetzung der Digitalstrategien der Stadt sollen insbesondere  bestehende regionale und überregionale Kooperationen fortgesetzt und ausgebaut werden sowie weitere (Pilot-)Projekte entlang der Strategie umgesetzt,  die Zusammenarbeit im Konzern Stadt Nürnberg themenbezogen vertieft,  der Austausch stärker institutionalisiert werden und auf Dauer angelegt sein sowie  die Flexibilität in der Zusammenarbeit mit Dritten, unter der Maßgabe des Vergaberechts, weiter verbessert werden.

Die Basis auf der Seite der Stadtverwaltung ist durch die  verabschiedeten strategischen Grundlagen,  die organisatorische Steuerung im „Digital Board“ sowie im „Steuerungskreis Digitales Nürnberg“,  die Zusammenarbeit mit den genannten Schlüsselpartnern sowie  die Ausarbeitung digitaler Fachstrategien, in denen fachliche Anforderungen und technische Möglichkeiten zusammengeführt werden, gegeben. Diese Basis gilt es nun weiter auf- und auszubauen.

Um in Bezug auf Flexibilität und Handlungsgeschwindigkeit voranzukommen, sollen die innerstädtischen Vorschriften systematisch einem „Digitalisierungscheck“ unterzogen werden. Dieses Vorhaben ist Teil des Konzepts für eine digitale Stadtverwaltung, soll aber nicht nur prüfen, ob beispielsweise Schriftformerfordernisse ersetzt werden können, sondern auch die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten in den Blick nehmen. Beispielsweise geht es auch um die Schaffung von Rahmenbedingungen für experimentelle, erprobende Herangehensweisen.

Nürnberg, 22.06.2021 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation

gez. Knabel (5112) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

Freie

Alexander Liebei Demokraten Mitglied des Nürnberger Stadtrates FDP

FDP-Stadtrat Alexander Liebei. Rathausplatz 2.90403 Nürnberg fOA OBE "“~ Herr Oberbürgermeister _J 9. JUNI 2019 I Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 —t. * 90403 Nürnberg jC » ■

kt

-----------S-Otirift vcrfeoe.. .. 19. Juni 2019

Verbesserung der Kommunikation zwischen Bürgerschaft und

Stadtverwaltung - Einrichtung eines Chatbot

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Maly,

die Anforderungen der Bürgerschaft hinsichtlich einer schnellen und effektiven Kommunikation mit der Stadtverwaltung sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen und werden in den kommenden Jahren noch weiter steigen. Ein wesentlicher Schritt in eine bürgerfreundlichere Kommunikation ist die Einrichtung eines Chatbots. So ein textbasiertes Dialogsystem entwickelt seinen vollen Mehrwert im Bereich der kommunalen Verwaltung, wenn er als Single Point of Entry für alle Online-Fragen der Bürger dient. Ein Chatbot ist der nächste Evolutionsschritt zur Suchmaschine. Seine Vorteile ihr gegenüber ist die Fähigkeit der Volltextsuche und der Paarung mit Künstlicher Intelligenz. Darüber hinaus ist die Ansprache persönlicher und die Möglichkeit der Nachfrage userfreundlicher. Ein mit Kl gepaarter Chatbot kann nach Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern selbstständig lernen, und verbessert damit die Qualität der gegebenen Antworten. Vor diesem Hintergrund stelle ich zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Stadt Nürnberg implementiert auf ihrer Website einen Chatbot (gepaart mit Kl).

Freundliche Grüße

Alexander Liebei

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

08.02.2021 Pirner/Sendner

Digitale Transformation und Smart City: Nürnberg als Real und Innovationslabor

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Zuge der Digitalen Transformation und „Smart City" ist es wichtig, dass sich die Stadt als „Reallabor" und „Innovationslabor" betrachtet, in dem neue (digitale) Technologien ausprobiert werden. Dies gilt vor allem für Produkte aus Nürnberger Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Beispiele:

Der Nürnberger Standort des Fraunhofer-Instituts für Integrierte Schaltungen hat gemeinsam mit DIEHL das miniaturisierte loT-Sensornetzwerk (IOT = Internet of Things) „mioty" entwickelt, ein robustes Funk­ system zur Übertragung von Sensordaten und Steuerinformationen in Netzwerkstrukturen in Form ei­ ner LPWAN Technologie. Im Zuge von Smart City-Anwendungen könnten hierüber Sensordaten auf si­ chere Weise übermittelt werden (z.B. Luftmessdaten, Stand von Wasser- oder Stromzählern etc.). Das besondere an mioty ist, dass eine Vielzahl von Sendern gleichzeitig mit einer Einheit empfangen werden können und zwar ohne wechselseitige Störung oder Beeinflussung der Signale und auch über weitere Distanzen (mehrere Kilometer hinweg).

Das im ZOLLHOF Tech Incubator in Nürnberg gegründete Unternehmen Smart City System GmbH hat das digitale Parkplatzmanagement-System „Parking Pilot" erfunden, das mittels Sensoren funktioniert. Diese senden drahtlos und in Echtzeit den Belegungszustand von Parkflächen. Es kann neben dem Bele­ gungszustand von Parkflächen aber auch Behindertenparkplätze oder E-Ladesäulen anzeigen und die Fahrzeuge dorthin navigieren. Nachdem das System inzwischen in mehreren deutschen Städten zur An­ wendung kommt, sollte dies auch in Nürnberg geschehen.

Das im ZOLLHOF Tech Incubator in Nürnberg gegründete Unternehmen VITAS GmbH hat einen Sprachassistenten für Kundenanfragen auf Basis Künstlicher Intelligenz (Kl) entwickelt, der telefonische Anfra­ gen im Wege einer natürlichen Gesprächsführung (ohne Schlüsselwörter, Tastendrücken oder Dialog­ pfade) beantwortet.

Das Nürnberger Unternehmen Bio-Hybrid GmbH hat den „Bio-Hybrid" ein vierrädriges, elektrisch unter­ stützen Fahrrad entwickelt, das nun in Serienfertigung geht.

A21020800 SmartCity.docx

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss daher folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet, wie sich die Stadt gemeinsam mit ihren Beteiligungsunternehmen insbesondere N-ERGIE und VAG - im Zuge der Digitalen Transformation und „Smart City" als Reallabor bzw. Innovations­ labor versteht, in dem neue Technologien und Anwendungen ausprobiert werden, vor allem aus Nürnber­ ger Forschungseinrichtungen, Gründerzentren und Unternehmen.

Die Verwaltung schlägt - auch gemeinsam mit ihren Beteiligungsunternehmen - Anwendungsfälle für Pro­ dukte, Technologien und Anwendungen von Nürnberger Forschungseinrichtungen, Gründerzentren und Unternehmen vor, insbesondere für mioty. Parking Pilot, VITAS-Sprachassistent oder Bio-Hybrid. Dies kann zunächst in Form von Pilotprojekten erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

A21020800 SmartCity.docx

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de 2 <*. FEß. 2021 www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de ..Nr. i

Zur Zur Stellungnahme 22 . 02.2021

Kts. Antwort vor Absen­ Pirner/Eichelsdörfer

dung vcrlscen

^ \!&

Antwort zur Unter­

2.W.V. schrift vorlegen

7vi

Förderprogramme für Smart City-Projekte

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

derzeit haben Bund und Länder zahlreiche Förderprogramme für Smart City-Projekte ausgelobt. Es handelt sich um unter anderem das Programm „Modellprojekte Smart Cities made in Germany" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, das Programm (als Wettbewerb) Wettbewerb „Kommunal? Digital!" des Bayeri­ schen Staatsministerium für Digitales und des Programmes „Smart Cities - Smart Regions" des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Mit der Digitalen Dachstrategie in Form des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts „Digitales Nürnberg" - Teil 1 am 23.10.2019 und Teil 2 am 04.03.2020 vom Stadtrat beschlossen - hat die Stadt Nürnberg eine digitale Strategie, die zahlreiche Projektideen enthält. Ein Anwendungsfall sollte in jedem Fall das neu entstehende Wohngebiet im Norden des ehemaligen Südbahnhofs (Lichtenreuth) sein, für das im Jahr 2019 bereits eine Be­ werbung im Rahmen eines Förderprogrammes des Bundes erfolgte (vgl. Stadtrat vom 22.05.2019), die allerdings abgelehnt wurde. Allerdings können die Projektskizzen und Erfahrungen hieraus Gegenstand der Bewerbung für ein weiteres Förderprogramm genutzt werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss daher folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet, mit welchen Projektvorschlägen die Stadt Nürnberg sich derzeit ausgelobten För­ derprogramme für Smart City-Programme von Bund und Freistaat Bayern bewirbt. Ein Anwendungsfall sollte das neu entstehende Wohngebiet im Norden des ehemaligen Südbahnhofs (Lichtenreuth) sein.

Mit freundlichen Grüßen

yv *

Ändr^asXriefelsfdrT Fraktionsvorsitzender

A21020800 SmartCity-Förderung.docx

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2

'R

Marcus König wa 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 OBERBÜRGERMEISTER Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051

2 0

. E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de

www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

19.04.2021 Frank/Eichelsdörfer aeiZ.

Einführung eines digitalen Parkausweises für Anwohner

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bisher können Anwohner ihren Bewohnerparkausweis zwar bereits digital beantragen, aber erhalten nach wie vor auf postalischem Weg von der Stadt Nürnberg einen Parkausweis aus Pappe, der sichtbar in das Kraftfahr­ zeug gelegt werden muss.

Durch den Fortschritt der Digitalisierung ist der derzeitige Bewohnerparkausweis nicht mehr zeitgemäß und sollte vollständig digital mit dem Kfz-Kennzeichen verknüpft werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft die Einführung eines digitalen Bewohnerparkausweises.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender

A21041900 Digitaler Parkausweis.docx

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 25.06.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Sportstättenentwicklung

Anlagen: Sportstättenentwicklungsplanung - Handlungsmaßstäbe und Maßnahmen

Sachverhalt kurz:

Die in der Sportkommission am 17.07.2020 vorgestellte Vorgehensweise zur Durchführung einer Sportstättenentwicklungsplanung kann gegenwärtig aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen nicht weiter verfolgt werden. Da die skizzierten Herausforderungen (wachsende Stadt, hoher Nachverdichtungsdruck, Flächenkonkurrenzen) weiterhin bestehen, wurde zwischenzeitlich eine Flächenbilanzierung vorgenommen, um die Bedarfssituation in verschiedenen Stadtgebieten vergleichen zu können. Diese zeigt auf, dass die Versorgung mit gedeckten und Freisportflächen sehr unterschiedlich ausfällt. Um den gegebenen Herausforderungen zu begegnen wurden Handlungsmaßstäbe und Maßnahmen für zukünftiges städtisches Handeln als Beschlussvorlage erarbeitet. Als nächster Schritt soll ein unterdurchschnittlich mit Sportstätten versorgtes Stadtgebiet in einem Pilotprojekt in Bezug auf vorhandene Potenziale zur Verbesserung der Sportstättensituation untersucht werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.IV/011/2021

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja eine funktionale Sportstättenentwicklung hat einen positiven Effekt auf die Gesamtbevölkerung und ist dementsprechend diversity-relevant

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.IV/011/2021

Sportstättenentwicklungsplanung –

Handlungsmaßstäbe und Maßnahmen

1. Einführung: der Wert des Sports für die Stadt

Die Digitalisierung vieler Gesellschaftsbereiche und der damit einhergehende Strukturwandel birgt für den Standort Nürnberg und seine Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Chancen, die es positiv zu gestalten gilt. Als Ausgleich zu dieser Entwicklung werden allerdings auch Gesellschaftsbereiche benötigt, die nach wie vor unmittelbare und authentische Körpererfahrungen ermöglichen, wie es der Sport mit seinem bewegungs- und gesundheitsfördernden Ansatz tut. „Zu keiner Zeit war Bewegung als eine wesentliche Voraussetzung für eine gesunde körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung [deshalb] so wichtig wie heute“ [Stadt Nürnberg (2018). Nürnberg nachhaltig. 4. Bericht zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt Nürnberg (2015 – 2017). Referat für Umwelt und Gesundheit.]. Dabei belegen auch zahlreiche nationale und internationale Studien den volkswirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Nutzen der Gesundheitseffekte körperlicher Aktivität.  Sport bietet vor allem für Kinder und Jugendliche vielfältige und unverzichtbare Möglichkeiten ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Bildung. (u.a. Akzeptanz von Regeln, Fair Play Respekt, Teamfähigkeit, Leistungswillen und Durchsetzungsvermögen.

 Die Faszination des Leistungssports erhöht dabei die Identifikation mit der Stadt Nürnberg. Der Spitzensport leistet einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Wertedebatte und hat oftmals Vorbildfunktion.

 Sport verbindet über kulturelle, soziale, sprachliche und physische Grenzen hinweg und vermag Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Alters zusammenzuführen.

 Der Sport ist zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor erwachsen, der Umsatz und Wertschöpfung erzeugt und Arbeitsplätze schafft. Attraktive Sport- und Bewegungsangebote vor Ort führen darüber hinaus zu einer Steigerung der Lebensqualität mit positiven Effekten für das Standortmarketing der Stadt Nürnberg und die hier ansässigen Unternehmen.

Die Chancen, die der Sport unserer Stadtgesellschaft bietet, sind also enorm. Aus diesem Grund unterstützt und fördert die Stadt Nürnberg den Sport als gewichtigen Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge in seinen verschiedenen Facetten, vom Breiten- bis zum Spitzensport. Damit diese Unterstützungsmaßnahmen bestmöglich wirken und ineinandergreifen können, ist eine strategische Steuerung im Sinne einer übergeordneten Sportstrategie auf Basis belastbarer Entscheidungsgrundlagen notwendig. Um ausreichend Sport treiben zu können, braucht es eine geeignete Infrastruktur an Sportstätten vor Ort. Sportstätten sind dabei wichtige Orte des Zusammentreffens verschiedener Bevölkerungsgruppen und Orte des sozialen Miteinanders. Die Etablierung, Anbindung und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung von Sportstätten im regionalen Kontext

sind auch Impulsgeber für gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten (z.B. Barrierefreiheit) und Teil der Infrastruktur für Gesundheitsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger. Insofern kommt der kommunalen Sportinfrastruktur eine erhebliche Bedeutung in der gesellschaftlichen Entwicklung zu. „Zentrale Aufgabe der Städte und Gemeinden ist es, Sportstätten zu planen, zu bauen und zu unterhalten sowie Vereine vor Ort dabei zu unterstützen“ [Deutscher Städtetag, Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Städteund Gemeindebund (2008). Starker Sport – starke Städte und Gemeinden. Kooperationsvereinbarung.] Die Corona-Pandemie hat uns hier in den vergangenen eineinhalb Jahren sehr deutlich vor Augen geführt, dass nur durch eine angemessene Berücksichtigung von Sport- und Bewegungsräumen ein stimmiges Stadtentwicklungskonzept erarbeitet werden kann, das den Bedürfnissen der urbanen Bevölkerung Rechnung trägt. Die Dynamik der Sportentwicklung hat zur Folge, dass die vorhandenen Sportstätten nicht immer zu den sich verändernden Sportbedürfnissen und –motiven passen. Um der Sportentwicklung die notwendigen Chancen und Impulse zu geben, demographische Veränderungen sowie verändertes Sportverhalten zu berücksichtigen und Fehlinvestitionen zu vermeiden, ist eine präzise Bestimmung der heutigen und zukünftigen Bedürfnisse notwendig; daraus leitet sich die notwendige Sportstätteninfrastruktur ab. Dabei sind moderne Planungsinstrumente gefordert, da die sportpolitische Orientierung an Richtwerten allein nicht mehr ausreichend ist. Durch Untersuchung des Sportverhaltens, durch Sportentwicklungsplanungen bzw. Sportstättenentwicklungsplanungen sollen Grundlagen für kommunale Entscheidungen geschaffen werden.

2. Aktuelle Ausgangslage

In der Sportkommission im Juli 2020 wurde von der Verwaltung eine Vorgehensweise zur Durchführung einer Sportstättenentwicklungsplanung skizziert und von der Sportkommission empfohlen. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation konnten die benötigten Mittel in den Haushaltsberatungen nicht zur Verfügung gestellt werden. Dennoch müssen für eine verantwortungsvolle Planung der Bewegungs- und Sportflächen für die Nürnbergerinnen und Nürnberger weiterhin folgende Herausforderungen bewältigt werden:  eine effektivere Einbindung der Sportstättenentwicklung in den Prozess der Stadtentwicklung  optimale Auslastung der städtischen Sportanlagen  perspektivisch angezeigte Erweiterungsbedarfe der Sportvereine unterstützen  fehlende / schwindende Vorbehaltsflächen für den Sport  fehlender Bedarfsträger bzgl. Bewegung für Erwachsene im öffentlichen Raum  stark unterschiedliche Versorgung

Diese Herausforderungen stehen im Lichte einer wachsenden Stadt mit einem starken Druck zur Nachverdichtung und hohen Flächenkonkurrenzen.

3. Flächenbilanzierung Sportstätten

Um einen differenzierteren Blick auf die Situation zur erhalten, wurde zwischenzeitlich eine Bestandserhebung der vorhandenen gedeckten Sportanlagen und Freisportanlagen und eine Flächenbilanzierung in m² Sportfläche pro Einwohner vorgenommen. Im Zuge dessen wurden unterschiedliche Stadtbereiche gebildet und miteinander verglichen. Die Ergebnisse finden sich in folgenden Tabellen:

Gedeckte Sportstätten: m² pro Einwohner pro Stadtbereich
Stadtbereich a b c d e f g h i j k l Gesamt
Fläche in m² 6483 8508 8597 6928 10141 12611 13110 6211 24778 1549 8046 5021 111981
EW Zahl 58211 85956 64123 49650 48433 48500 52574 34556 47112 12971 15968 14277 532331
m² pro EW 0,11 0,10 0,13 0,14 0,21 0,26 0,25 0,18 0,53 0,12 0,50 0,35 0,21
Freisportstätten: m² pro Einwohner pro Stadtbereich
Stadtbereich a b c d e f g h i j k l Gesamt
Fläche in m² 10214 11728 66292 96656 84387 255537 265854 123501 166387 75524 126963 83840 1366880
EW Zahl 58211 85956 64123 49650 48433 48500 52574 34556 47112 12971 15968 14277 532331
m² pro EW 0,18 0,14 1,03 1,95 1,74 5,27 5,06 3,57 3,53 5,82 7,95 5,87 2,57

Gedeckte Sportflächen

Abbildung 4

In die Statistik fließen alle von der Kommune vermieteten Sporthallen und die Vereinssporthallen ein. Nicht inbegriffen sind Schwimmhallen und Schießhallen.

J

K

Für die gedeckten Sportstätten ergibt sich ein Durchschnitt von 0,21 m² pro Einwohner. Ob die

D

E

Versorgung insgesamt ausreichend ist, kann mit dieser Untersuchung nicht beantwortet werden. A F

C

Es ist jedoch klar ersichtlich, dass fünf

B

Stadtbereiche (A: Zentrum, B: Südstadt, C: West, D: L

I G

Nordwest, J: Nordwestliche Außenstadt) deutlich unter diesem Durchschnitt liegen. Das heißt zum Beispiel für den Nordwesten (D), dass den Menschen dort 33% weniger gedeckte Sportflächen

H

zur Verfügung stehen als durchschnittlich in Nürnberg. Im Bereich B (Südstadt) sind dies ca. 53% weniger gedeckte Sportflächen. Unerwartet erscheint insbesondere die unterdurchschnittliche Versorgung in den eher ländlich strukturierten Bereichen J (Nordwestliche Außenstadt) und H (Südliche Außenstadt).

Freisportflächen

In die Statistik fließen alle von der Kommune vermieteten Sportanlagen und die Vereinssportanlagen ein (z.B. Fußball, Leichtathletik, Tennis). Nicht inbegriffen sind Schwimmbäder, Schießstände und nur von Schulen genutzte Freiflächen. Es ergibt sich ein städtischer Durchschnitt von 2,57m² Freisportfläche pro Einwohner. Insgesamt sind auch hier fünf Gebiete stark unterversorgt (A: Zentrum, B: Südstadt, C: Westen, D: Nordwesten, E: Nordosten). Insbesondere die um 60% Prozent unter dem Durchschnitt liegende Versorgung im Bereich C (Westen) ist auffällig. Von der unterdurchschnittlichen Versorgung sind knapp drei Fünftel der Nürnberger Bürgerinnen und

Bürger betroffen. Die Außengebiete der Stadt liegen erwartungsgemäß stark über dem städtischen Durchschnitt. Zur Vervollständigung der Analyse sollen als nächster Schritt die Bewegungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum untersucht werden. Hierbei wird die Erarbeitung der Datengrundlage noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Insgesamt ist die Versorgungsqualität an genormten Sportstätten in der Stadt als sehr unterschiedlich einzuschätzen. Es ist davon auszugehen, dass eine wohnortnahe Grundversorgung in Nürnberg nicht annähernd gleichmäßig realisiert ist. Insbesondere für Zielgruppen mit eingeschränkter Mobilität (z.B. Kinder, Senioren) kann dies eine große Hürde für ausreichende Bewegungsaktivitäten darstellen. Angesichts der in der Einleitung genannten Herausforderungen ist es in Zukunft von hoher Bedeutung, besonders in den, im Vergleich zum Durchschnitt, unterversorgten Gebieten einen verstärkten Fokus auf die Versorgung mit Sportstätten zu legen.

4. Handlungsmaßstäbe und Maßnahmen der

Sportstättenentwicklung

Die dargestellte Flächenbilanzierung zeigt Optimierungsbedarf hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung mit Sportflächen. Um vor diesem Hintergrund vorhandene Sportflächenpotentiale bestmöglich nutzen und auf die ausgeführten Herausforderungen der Sportstättenentwicklung reagieren zu können, bedarf es der Festlegung geeigneter Handlungsmaßstäbe und Maßnahmen:

 Sämtliche dem Sport gewidmeten Flächen sollen in einem ersten Schritt erhalten bzw. adäquat ausgeglichen werden. Grundvoraussetzung für eine bedarfsgerechte Sportstättenentwicklung in einer wachsenden Stadt ist die Verfügbarkeit geeigneter Flächen in ausreichender Zahl. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass zusätzliche Flächen generiert werden müssen, um den durch Nachverdichtungsmaßnahmen oder Schaffung von neuem Wohnraum ausgelösten Bedarf wohnartnah decken zu können.

 Zur Bestimmung der Bedarfe einer wachsenden Stadt sollen Kennzahlen zur

bedarfsgerechten Sicherung von Sportflächen in der Bauleitplanung entwickelt

und diese in den Baulandbeschluss aufgenommen werden.

 Der Gesamtbedarf an genormter Bewegungsfläche geht aktuell über die benannte

Grundversorgung hinaus. Das Ziel ist die Entwicklung von Bewegungsräumen für

Schulen, Vereine, Bewegungsinitiativen und auch Individualsportler in Gestalt von

Schulquartieren mit externen Sport- und Bewegungsräumen, die indoor und

outdoor eingerichtet werden sollen. Die Entwicklung der Schulsportstätten findet in Abhängigkeit von den erwarteten Schülerzahlen statt und sichert damit die Grundversorgung der Bevölkerung. Der Gesamtbedarf an genormter Bewegungsfläche geht allerdings über diese Grundversorgung hinaus. Im Rahmen des Baus von Schulsportanlagen bietet sich für die Stadt Nürnberg, wie in keinem anderen Bereich sonst, die Möglichkeit, die Entwicklung von Sportstätten für Schule, Sportvereine und die Öffentlichkeit aktiv und nachhaltig zu gestalten.

 Zur Sicherstellung einer möglichst vielseitigen Nutzbarkeit und Multifunktionalität

der entstehenden Sportanlage sollen Standards im Sportstättenbau definiert

werden. Diese Standards sollen alle Nutzergruppen berücksichtigen. Vor allem die Vereinbarkeit mit Vereinsnutzungen der Sporthallen und Freisportflächen bis 22 Uhr wird durch entsprechende bauliche Maßnahmen (u.a. separate Umkleiden ohne Schulzugang, Flutlicht, Kunstrasen, Stauraum für Sportgeräte) gewährleistet. Diese Standards können gegebenenfalls aufgrund spezifischer Bedarfe für Spezialsportarten ergänzt werden – bis hin zu möglichen Schwerpunkthallen als sportartspezifische Kompetenzzentren.

 Für alle Sportstätten im Bestand der Stadt Nürnberg soll ein Sportstättenkataster

erstellt werden, das den mit Betrieb, Instandhaltung und Vergabe betrauten

Dienststellen einen umfassenden Überblick zu Ausstattung und Zustand der

jeweiligen Sportstätte gibt.

 Zu dem Themenkomplex „Erschließung ungenutzter Potentiale an bestehenden

Schulstandorten“ soll zunächst eine referatsinterne Interessensabwägung und

Positionierung herbeigeführt werden.

 Die Nürnberger Sportvereine stellen in systemrelevantem Maß Sportstätteninfrastruktur bereit und sind flächendeckende Sportanbieter vor Ort.

Der Vereinsbetrieb und die damit zusammenhängende Infrastruktur soll durch

adäquate finanzielle und prozessuale Unterstützungsmaßnahmen gesichert

werden

 Für den nichtorganisierten Sport soll ein dienststellenübergreifender

Maßnahmenplan zur Förderung von Bewegung und Sport im öffentlichen Raum

Bedarfe erheben, strukturieren und koordinieren. In einem ersten Schritt sollen

Zuständigkeiten und Schnittstellen dienststellenübergreifend definiert und die

Bedarfsträgerschaft für Angebote für Erwachsene im öffentlichen Raum festgelegt

werden

Dabei ist darauf zu achten, dass sowohl Kindern und Jugendlichen als auch Erwachsenen ausreichend öffentliche Bewegungsflächen zur Verfügung stehen. Hier soll auch das Potential von Brachflächen und weiteren Flächen (Stadtplätze, Vorplätze, Straßenräume, Haltestellen des ÖPNV, Parks und Grünflächen, Räume für Kinder und Jugendliche, Sport(vereins)flächen) betrachtet werden.

5. Weiteres Vorgehen: Pilotprojekt zur kleinräumigen Planung

Um Erfahrungen mit den festgelegten Maßstäben und Maßnahmen sammeln und diese auf ihre Praxistauglichkeit überprüfen zu können, soll im zweiten Halbjahr 2021 ein ausgewählter Stadtbereich der kleinräumigen Planung unterzogen werden. Dabei soll eine konkrete Verbesserung der Sportflächenausstattung vor Ort herbeigeführt werden. Zur Analyse eines Stadtbereichs werden bereits existierende quantitative Daten herangezogen: nominelle Auslastung der städtischen Sportstätten, Vereinsdaten (gemeldete Erweiterungsbedarfe, Mitgliederentwicklung, wirtschaftliche Situation), Bedarfe bei Schulsportanlagen, Erhebungen anderer Dienststellen zu Bewegung und Sport (Stadtteilkoordinationen, Soziale Stadt, Gesundheitsregion plus, Wohnungs- und Haushaltsbefragungen), Bestand an städtischen und Vereinssportstätten und Bewegungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Auf Basis der Analysedaten werden in einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeitenden der Stadtverwaltung (SpS, Stpl, LA, HVE Schule und Sport) und evtl. weiteren Beteiligten (z.B. Sportvereine) Maßnahmen zur Verbesserung der Sportflächensituation geprüft. Hierbei geht es neben Flächenzukäufen um Qualifizierungsmöglichkeiten bestehender Sportstätten zur Nutzungsoptimierung (z.B. Flutlicht, Sanierung zur Attraktivitätssteigerung, multifunktionale Nutzung, Kunstrasen). Auch die Öffnung von Sportstätten für die Öffentlichkeit und die Öffnung von Freisportflächen von Schulen für Vereine und die Optimierung der Auslastung der Vereinssportanlagen durch eine Schulnutzung kann in Erwägung gezogen werden. Die kleinräumige Planung soll mit Unterstützung eines externen Dienstleisters durchgeführt werden. Hierfür wurden 15 000 Euro durch den Stab Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt.

6. Beschlussvorschlag

Die Sportkommission empfiehlt, die geschilderten Handlungsmaßstäbe und Maßnahmen in die Stadtentwicklungsprozesse zu integrieren und zur Anwendung zu bringen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 25.06.2021 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 07.07.2021 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff:

Anerkennung Katastrophenfall YCN

Sachverhalt (kurz):

Das Clubhaus des Yacht Club Nürnberg (YCN) am Dutzendteich muss aufgrund eines 2012 festgestellten Pilzbefall des Tragwerkes, hervorgerufen durch den wiederkehrenden Ablauf im Winter und Zulauf des Wassers im Frühjahr, abgerissen und neu aufgebaut werden. Untersuchungen des Tragwerks zeigten, dass fast die ganze Konstruktion befallen ist und sofortige Sicherungsmaßnahmen notwendig waren, um das Haus vor dem Einsturz zu bewahren. Die Räume wurden zwischenzeitlich teilweise oder ganz gesperrt und die äußere Steganlage um das Clubhaus musste ganz abgerissen werden, da die Schäden zu groß waren. Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung nicht möglich und daher ein Ersatzneubau zwingend erforderlich ist. Nach längerer Zeit der Vorbereitung ist der Verein in der Planung jetzt so weit, dass der Bau noch in diesem Jahr starten könnte. Es gibt bereits einen genehmigten Bauplan der Stadt. Eine Tektur mit Erweiterungen für einen barrierefreien Sportbetrieb wurde am 30.04.21 bei den Baugenehmigungsbehörden eingereicht. Die Planungsphase ist somit weitgehend abgeschlossen, sodass nach finaler Baugenehmigung und gesicherter Finanzierung die Realisierung zeitnah erfolgen könnte.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.600.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: abgestimmtes Vorgehen mit Ref. I/II: Der Gesamtauszahlungsbetrag wird auf drei Jahre aufgeteilt; Anmeldung entsprechender Mittel für den MIP Haushalt durch die Verwaltung

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der geförderten Maßnahme handelt es sich um eine Sportstätte, die vom Grundsatz her allen Bürgerinnen und Bürgern offen steht.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.I/II

Aufgrund der dargelegten Argumente wird empfohlen, den Wiederaufbau des Clubhauses am Dutzendteich des Yacht-Club Nürnberg e.V. in Anlehnung an die Bewertung des BLSV nach staatlichen Sportförderrichtlinien als Katastrophenfall anzuerkennen und mit einem katastrophenfallbedingt erhöhten Fördersatz in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Grundlage für die Förderung bilden die vom BLSV berechneten förderfähigen Kosten. Der Fördersatz gilt sowohl für die Bestands- als auch Neubauflächen, da im Pilzbefall die Ursache für die Gesamtmaßnahme gesehen wird und in diesem Zuge auch die Neubauten notwendig sind. Nach aktueller Kostenkalkulation berechnet sich ein Zuschuss in Höhe von etwa 1 600 000 Euro. Die Verwaltung wird beauftragt den Investitionskostenzuschuss umgehend nach der avisierten Baugenehmigung zum MIP anzumelden.

Anerkennung Katastrophenfall

Wiederaufbau Clubhaus Yacht-Club Nürnberg am Dutzendteich

Entscheidungsvorlage

  1. Ausgangslage - Ersatzneubau aufgrund Pilzbefall

Das Clubhaus des Yacht Club Nürnberg (YCN) am Dutzendteich muss aufgrund eines 2012 festgestellten Pilzbefall des Tragwerkes, hervorgerufen durch den wiederkehrenden Ablauf im Winter und Zulauf des Wassers im Frühjahr, abgerissen und neu aufgebaut werden. Untersuchungen des Tragwerks zeigten, dass fast die ganze Konstruktion befallen ist und sofortige Sicherungsmaßnahmen notwendig waren, um das Haus vor dem Einsturz zu bewahren. Die Räume wurden zwischenzeitlich teilweise oder ganz gesperrt und die äußere Steganlage um das Clubhaus musste ganz abgerissen werden, da die Schäden zu groß waren. Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung nicht möglich und daher ein Ersatzneubau zwingend erforderlich ist. Nach längerer Zeit der Vorbereitung ist der Verein in der Planung jetzt so weit, dass der Bau noch in diesem Jahr starten könnte. Es gibt bereits einen genehmigten Bauplan der Stadt. Eine Tektur mit Erweiterungen für einen barrierefreien Sportbetrieb wurde am 30.04.21 bei den Baugenehmigungsbehörden eingereicht. Die Planungsphase ist somit weitgehend abgeschlossen, sodass nach finaler Baugenehmigung und gesicherter Finanzierung die Realisierung zeitnah erfolgen könnte.

  1. Aufgaben und Angebote des YCN

Der Yacht Club Nürnberg (YCN) ist ein gemeinnütziger, freizeit-/breitensportorientierter Segelverein mit starkem Mitgliederwachstum und hohem Jugendanteil (ca. 43% in 2021). Gesegelt wird in den verschiedensten Bootsklassen vom Jüngstenboot, Jugendboote bis zum Kielboot. Damit ist der YCN der größte Segelverein in Nordbayern und der sechstgrößte in Bayern. Für alle Jüngsten und Jugendgruppen bietet der YCN regelmäßige Wochentrainings an. Ähnlich auch im Erwachsenenbereich, vom Jollensegeln bis zum Kielbootsegeln reicht hier das Angebot. Jeden Montag können zu dem Erwachsenentraining in der Sommersaison auch interessierte Nürnberger/innen den Segelsport in Nürnberg kennen lernen. Für alle, die am Segelsport interessiert sind, werden im Auftrag des Deutschen Seglerverbandes (DSV) ganzjährig Schulungen in den amtlichen Sportbootführerscheinen Binnen und See sowie dem Sportküstenschifferschein und alle Funkzeugnisse, die für den Segelsport notwendig sind, in Theorie und Praxis angeboten. Diese Arbeit wurde mehrfach durch den DSV ausgezeichnet.

Die Aktivitäten des YCN gehen aber weit über das einfache Segeln hinaus:  Ca. 150 Kinder kommen jede Schulwoche zu Sportarbeitsgemeinschaften von der Grundschule über Förderschulen bis zum Gymnasium in den YCN.  Betreuung von ca. 300 Kindern in der Ferienbetreuung mit dem Jugendamt der Stadt Nürnberg in den gesamten Pfingst- und Sommerferien.  Wandertage für alle Nürnberger Schulen sowie Projekttage und P-Seminare  Der YCN unterstützt das Mirno More Projekt Nürnberg, das größte Jugendsegelprojekt in Europa mit Skippern und Co Skippern. Alle Jugendlichen des Projekts werden jedes Jahr kostenfrei ausgebildet.  Zusammenarbeit mit dem Rolli Treff Franken – gemeinsames Bewegegungs-Event „Rund um den Dutzendteich“  Ausbildungszentrum gesamter Lehrgänge für den Bayerischen Seglerverband in

C-Trainer Leistungs- & Breitensport, Fortbildungen, Schiedsrichter- und Wettfahrtleiterlehrgänge.  Landestrainerlehrgänge für Kadersegler  Der YCN hat vor zwei Jahren als einer der ersten Segelclubs in Bayern ein behindertengerechtes Boot für Inklusionssegeln angeschafft.  Aktuell liegt eine Absichtserklärung des Bayerischen Seglerverbandes (BSV) und dem Behinderten und Rehabilitations Sportverband (BVS) vor, einen Landes-Segelstützpunkt für Menschen mit Handicap einzurichten.

Mit dem Neubau wird nicht nur der Erhalt des Vereins ermöglicht, sondern auch die Aufrechterhaltung einer ganz besonderen Freizeitgestaltung in Nürnberg: Segeln in der Stadt! Diese Besonderheit bieten nur wenige Städte in Deutschland.

  1. Geplanter Ersatzneubau

Der Ersatzneubau des Clubhauses soll am bisherigen Standort errichtet werden. Die Grundfläche des geplanten Gebäudes beträgt 628 qm, die Gesamtfläche 1.350 qm. Die Gründung des Gebäudes erfolgt über duktile Bohrpfähle, die die Betonbodenplatte tragen. Diese aufwendige Gründung ist der Geologie des Grundstückes am See geschuldet. Die Höhenlage des Hauses wird durch die vorgegebenen Höhenkote des hundertjährigen Hochwassers des großen Dutzendteiches vorgegeben und auf festem Grund gebaut. Die Tragkonstruktion und die Gebäudehülle soll in Holzfertigbauweise errichtet werden, aus ökologischen Gründen sollen die Dachflächen extensiv begrünt werden. Grauwassernutzung, regenerative Energieträger und eine Gasheizung als Redundanz sind in der technischen Gebäudeausstattung vorgesehen. Die Steganlage soll aus heimischen Hölzern errichtet werden. Geh- und Fahrwege werden mit einer sickerfähigen Pflasterfläche versehen. Maßgebend für das Gebäude – neben dem nachhaltigen Gebäudekonzept – ist die Barrierefreiheit des Hauses und des Geländes. Das Haus wird zu einer Begegnungsstätte für Menschen mit und ohne Behinderung mit dem Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit sportlichen Ansätzen zu fördern. Die bestehende Kooperation mit dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband (BVS) und das Thema Segeln mit Handicap soll durch den barrierefreien Wiederaufbau und nicht zuletzt durch die neu geplante und in Bayern einzigartige barrierefreie Steganlage intensiviert und weiter ausgebaut werden. Aufgrund der räumlichen Begrenztheit durch Wasser und den östlich angrenzenden Fischbach braucht der Club eine Erweiterung um 3 m gegen Norden für mehr Bewegungsflächen der Inklusion und Feuerwehranfahrtszone. Architektonische Herausforderung ist die exponierte städtebauliche Lage am Dutzendteich. Zur optimalen städtebaulichen Einbindung in das historische Umfeld der Stadt und zur Sicherstellung der baukulturellen Qualität wurde das Projekt im Baukunstbeirat der Stadt vorgestellt und genehmigt.

Das neue barrierefreie Clubhaus soll folgende Räumlichkeiten beinhalten:  Sporthalle und Gymnastikhalle für Muskelaufbau, Ausdauer und koordinative Übungen.  Werkstatt und Lagerflächen zur Wartung und Reparaturen der 130 clubeigenen Boote, Ausrüstung und Zubehör  Fortbildungs- und Schulungsräume; Im Auftrag des Deutschen Seglerverbandes bildet der YCN alle Sportbootführerscheine Binnen und See sowie Sportküstenschifferscheine mit den zugehörigen Funkscheinen aus.  Arbeitsräume für die hauptamtliche Geschäftsstelle  Sanitärräume  Begegnungsflächen

  1. Finanzierung

Nach aktueller Kostenschätzung des Architekten geht der YCN von Gesamtkosten in Höhe von etwa 3,65 Millionen Euro brutto aus. Eine Förderung des Projektes nach staatlichen Sportförderrichtlinien durch den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) ist gegeben. Nach der vorläufigen Berechnung des BLSV und auf Basis ergänzender Unterlagen zum Vorsteuerabzug ist davon auszugehen, dass ca. 3,2 Mio. Euro förderfähig sind. Der Regelfördersatz des BLSV liegt bei 20% der förderfähigen Kosten. Nach Teil 1 Abschnitt C Nr. 5.2.3 der Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern, kann „Bei Katastrophenfällen, das heißt unvorhersehbaren Schadensereignissen (z.B. Zerstörung einer Sportstätte durch Brand oder Hochwasser), [kann] der höchstmögliche Fördersatz im begründeten Einzelfall angemessen erhöht werden, […]“. Die katastrophenfallbedingt erhöhte Förderung durch den BLSV wurde per Sonderfallvorlage ans Bayerische Innenministerium für den geplanten Wiederaufbau des YCN bewilligt. Auf dieser Grundlage fördert der BLSV die vom Katastrophenfall betroffenen Bestandsflächen mit dem höchstmöglichen Fördersatz in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Die Neubauflächen, die in Bezug auf Fläche und Kosten den größeren Anteil der Gesamtmaßnahme ausmachen, werden vom BLSV mit dem Standardfördersatz von 20% bezuschusst. Insgesamt beläuft sich der Zuschuss des Freistaates nach aktueller Kostenkalkulation voraussichtlich auf etwa 870.000 Euro.

Auch die Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg sehen eine erhöhte Förderung im anerkannten Katastrophenfall vor (vgl. 3.3.3 Sportförderrichtlinien):

3.3.3 Höhe der Zuschüsse Die Zuschüsse sollen bei baulichen Maßnahmen der Bestandssicherung oder Bestandsentwicklung 45 % […] der zuwendungsfähigen Kosten betragen. […]

In Katastrophenfällen kann der Fördersatz um bis zu 20 Prozentpunkte erhöht wer-

den.

Im Antrag des Vereins vom 28.04.2021 bezieht sich der YCN auf oben genannten Passus und beantragt eine Anpassung des bestehenden Antrags auf Investitionszuschuss durch Anerkennung des Katastrophenfalls analog zur Bewertung des Bayerischen Landessportverbandes sowie eine erhöhte Förderung aus dem Investitionszuschuss der Stadt Nürnberg. Es handelt sich dabei um eine Einzelfallentscheidung, die eines fachlichen Beschlusses durch den Rechts- und Wirtschaftsausschuss auf Empfehlung der Sportkommission bedarf. Der finanzielle Beschluss ist dem Stadtrat vorbehalten.

Nach Prüfung des Antrages wird Folgendes empfohlen:

Die Stadt Nürnberg schließt sich der Bewertung des BLSV an und erkennt den Katastrophenfall bzgl. des Wiederaufbaus des Clubhauses am Dutzendteich des YCN an. Für die Maßnahme wird der Fördersatz von regulär 45% auf katastrophenfallbedingt 50% der förderfähigen Kosten angehoben. Grundlage für die Förderung bilden die vom BLSV berechneten förderfähigen Kosten. Der Fördersatz in Höhe von 50% wird einheitlich festgelegt und gilt sowohl für die Bestands- als auch Neubauflächen, da im Pilzbefall die Ursache für die Gesamtmaßnahme gesehen wird und in diesem Zuge auch die Neubauten notwendig sind.

Vorbehaltlich der Bewilligung des erhöhten kommunalen Fördersatzes ergibt sich eine Einschätzung nachfolgender Finanzierungspläne:

Variante 1: Katastrophenfallförderung mit 50% (empfohlen) Gesamtkosten 3.650.000 € förderfähige Kosten 3.200.000 € unter Vorbehalt!

BLSV-Zuschuss (Bestand: 20%, Neubau: 50% der förderfähigen Kosten) 870.000 € Zuschuss Stadt Nürnberg (50% der förderfähigen Kosten) 1.600.000 € Vorsteuererstattung (voraussichtlich 16%) 90.000 € Eigenanteil Verein (förderrechtlich mind. 10% der Gesamtkosten) 1.090.000 € Summe 3.650.000 €

Variante 2: Standardförderung mit 45% Gesamtkosten 3.650.000 € förderfähige Kosten 3.200.000 € unter Vorbehalt!

BLSV-Zuschuss (Bestand: 20%, Neubau: 50% der förderfähigen Kosten) 870.000 € Zuschuss Stadt Nürnberg (45% der förderfähigen Kosten) 1.440.000 € Vorsteuererstattung (voraussichtlich 16%) 90.000 € Eigenanteil Verein (förderrechtlich mind. 10% der Gesamtkosten) 1.250.000 € Summe 3.650.000 €

Anderweitige Förderungen sind nicht zu erwarten. Eine Bewerbung im Rahmen des Bundesprogramms Sport, Jugend, Kultur im Jahr 2020 wurde leider negativ beschieden.

Nach Abstimmung mit Ref I/II/ Stk wird, analog dem Verfahren bei der Surferwelle vorgeschlagen, dass die Verwaltung den Investitionskostenzuschuss zum MIP 2022-2025 anmeldet.

Prognostizierte Auszahlungsplanung: 2022 oder 2023 (abhängig vom Baufortschritt) 500.000 Euro 2023 oder 2024 (abhängig vom Baufortschritt) 500.000 Euro 2024 oder 2025 (abhängig vom Baufortschritt) 600.000 Euro (Var. 2: 440.000 Euro)

  1. Beschlussvorschlag

Aufgrund der dargelegten Argumente wird empfohlen, den Wiederaufbau des Clubhauses am Dutzendteich des Yacht-Club Nürnberg e.V. in Anlehnung an die Bewertung des BLSV nach staatlichen Sportförderrichtlinien als Katastrophenfall anzuerkennen und mit einem katastrophenfallbedingt erhöhten Fördersatz in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Grundlage für die Förderung bilden die vom BLSV berechneten förderfähigen Kosten. Der Fördersatz gilt sowohl für die Bestands- als auch Neubauflächen, da im Pilzbefall die Ursache für die Gesamtmaßnahme gesehen wird und in diesem Zuge auch die Neubauten notwendig sind. Nach aktueller Kostenkalkulation berechnet sich ein Zuschuss in Höhe von etwa 1 600 000 Euro. Die Verwaltung wird beauftragt den Investitionskostenzuschuss zum MIP 2022-2025 anzumelden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 25.06.2021 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 07.07.2021 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff:

Bewerbung als Host Town der Special Olympics 2023

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.04.2021

Anlagen: Antrag_Special Olympics 2023_CSU Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Deutschland wird im Juni 2023 erstmals Gastgeber der Special Olympics World Games (SOWG), der weltweit größten inklusiven Sportveranstaltung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Dazu werden etwa 7.000 Athletinnen und Athleten sowie Unified Partnerinnen und Partner, also Menschen ohne geistige Behinderung, aus mehr als 170 Nationen in 24 Sommer- und zwei Demonstrationssportarten erwartet. Der gastgebende Verband, Special Olympics Deutschland, will den Athletinnen und Athleten aus aller Welt nicht nur unvergessliche Spiele bereiten, sondern den Anlass nutzen, die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung nachhaltig zu stärken. Mit dem deutschlandweiten „Host Town Program „170 Nationen – 170 inklusive Kommunen“ sollen Delegationen aus den verschiedensten Regionen der Welt vor den Wettbewerben in Berlin für vier Tage in unterschiedlichste Kommunen kommen, um vor Ort Land und Leute kennenzulernen. Damit soll zum einen ein starkes Signal der Inklusion gesetzt und darüber hinaus in den Kommunen inklusive Strukturen und Netzwerke nachhaltig gestärkt werden. Die Veranstalter formulieren das Ziel: „Mehr Teilhabe vor Ort!“

Die Auswahl der Host Towns erfolgt in einem offenen Auswahl- und Bewertungsprozess. Die entscheidenden Kriterien: Ausgestaltung lokaler Netzwerke sowie die Nachhaltigkeit der inklusiven Projektidee über die Spiele hinaus und damit langfristige Beteiligung von Menschen mit geistiger Behinderung in Sport und Gesellschaft.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Als Gastgeber einer Delegation fallen Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Aktion und Events und Transport vom Flughafen und nach Berlin an

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Nach Rücksprache mit StK können für diese Maßnahme Kosten in einem hohen fünfstelligen bis niedrigen sechsstelligen Kostenspektrum zum Haushalt 23 angemeldet werden

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Entscheidungsvorlage

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Die Sportkommission empfiehlt die Verwaltung zu beauftragen, eine Bewerbung für das Host Town Programm, in Abstimmung mit der Städteachse Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach bis zum 31.10.21. einzureichen und im Falle einer Zusage die notwendigen finanziellen Mittel für die Haushalte 2022 (Anteil für die Auftaktveranstaltung und inklusive Projekte in der Kommune) und 2023 anzumelden.

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg OBERBÜRGER ,V! lü! 3T E R Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de 2 7. m. 2021 www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de /.......Nr.......... 1 3 Zur Stellungnahr Zur 27.04.2021 Kts. 4 Antwort vor Ab; Müller 2 dung vortegon > 5 Antwort zur Un z.w.V. schritt verlesen

^ v i Mm)

Bewerbung der Städteachse als Host-Town für die Special Olympics 2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Special Olympics World Games für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung kommen vom 17. bis 24. Juni 2023 erstmals nach Deutschland.

Die Bundeshauptstadt Berlin wird zu diesem Zeitpunkt Gastgeber der weltweit größten inklusiven Sport­ veranstaltung sein. Die Athletinnen und Athleten werden sich dort in 24 Sportarten messen.

Inklusion spielt in unserer Gesellschaft heute bereits eine immer größere Rolle. Um diese Entwicklung noch zu bestärken, wird im Rahmen der Special Olympics ein so genanntes „Host Town" - Projekt aufgelegt; bevor die Sportler zu den Wettkämpfen nach Berlin reisen, sollen die verschiedenen Nationalteams jeweils von einer Kommune in Deutschlang willkommen geheißen werden.

Sport verbindet - nicht nur in der Inklusion, sondern auch über die Grenzen von Religionen und Hautfarben hinweg. Auf dem Sportplatz sind alle gleich und spielen nach den gleichen Regeln. Das diese Verbundenheit durch den Sport auch regional funktioniert, möchten wir mit einer gemeinsamen Bewerbung der Städ­ teachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach als „Host Town" beweisen.

Das Kräftemessen mit den Nachbarstädten entfaltet in den vielen Sportarten zwar bei Groß und Klein eine besondere Spannung, aber bei diesem tollen Projekt wollen wir zusammen an einem Strang ziehen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung nimmt Kontakt mit den benachbarten Städten Fürth, Erlangen und Schwabach auf, um ein gemeinsames Bewerbungspapier zu entwickeln.

A21041600 Bewerbung Host-Town.docx

Im Fall einer positiven Bewerbung werden die verschiedenen Sportämter gemeinsam ein Pro­ gramm für die Sportler entwerfen, das das Thema Inklusion in die Bevölkerung hinein und die Schönheit und Vielfältigkeit unserer Region in die Welt hinausträgt.

Ziel der Bewerbung soll es auch sein, regionale Sportprojekte nachhaltig hier zu verankern.

Mit freundlichen Grüßen

A21041600 Bewerbung Host-Town.docx

Bewerbung „Host Town Program“ im Rahmen der

Special Olympics World Games Berlin 2023

Deutschland wird im Juni 2023 erstmals Gastgeber der Special Olympics World Games (SOWG), der weltweit größten inklusiven Sportveranstaltung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Dazu werden etwa 7.000 Athletinnen und Athleten sowie Unified Partnerinnen und Partner, also Menschen ohne geistige Behinderung, aus mehr als 170 Nationen in 24 Sommer- und zwei Demonstrationssportarten erwartet. Der gastgebende Verband, Special Olympics Deutschland, will den Athletinnen und Athleten aus aller Welt nicht nur unvergessliche Spiele bereiten, sondern den Anlass nutzen, die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung nachhaltig zu stärken. Mit dem deutschlandweiten „Host Town Program „170 Nationen – 170 inklusive Kommunen“ sollen Delegationen aus den verschiedensten Regionen der Welt vor den Wettbewerben in Berlin für vier Tage in unterschiedlichste Kommunen kommen, um vor Ort Land und Leute kennenzulernen. Damit soll zum einen ein starkes Signal der Inklusion gesetzt und darüber hinaus in den Kommunen inklusive Strukturen und Netzwerke nachhaltig gestärkt werden. Die Veranstalter formulieren das Ziel: „Mehr Teilhabe vor Ort!“

Die Auswahl der Host Towns erfolgt in einem offenen Auswahl- und Bewertungsprozess. Die entscheidenden Kriterien: Ausgestaltung lokaler Netzwerke sowie die Nachhaltigkeit der inklusiven Projektidee über die Spiele hinaus und damit langfristige Beteiligung von Menschen mit geistiger Behinderung in Sport und Gesellschaft.

Verfahren der Bewerbung

 15. Januar bis 31. Oktober 2021: Bewerbungszeitraum für Kommunen  Dezember 2021: Auswahl und Bekanntgabe der Host Towns

Anforderungen an den Gastgeber

Planung und Durchführung einer Auftaktveranstaltung und Vorbereitung der Gastgeberrolle durch Projekte mit kommunalen Gruppen (Schule, Vereine u.a.) in 2022 und Durchführung des viertägigen „Host Town Program“ (11.- 14.Juni 2023). Dabei geht es laut Veranstalter um z.B. inklusive Vereins-, Schul- und Jugendprojekte, inklusive kulturelle Aktivitäten, Inklusionstage, inklusive Veranstaltungen und Vorhaben aus den Bereichen Sport, Bildung, Gesundheit, Kultur oder Stadtentwicklung sowie sonstige Initiativen gelebter Inklusion.

 Unterkunft und Verpflegung der Delegation  Transport (Anreise zum Host Town innerhalb Deutschlands, Transport im Host Town, Transport nach Berlin)  Bereitstellen von werbe- und kostenfreien Veranstaltungsstätten  (personelle) Unterstützung bei Planung, Organisation, Finanzierung und Durchführung der Veranstaltung)  Sicherheit  Sprachservice (Übersetzung von Reden und Dokumenten).  Koordinierung und Unterstützung bereits existierender inklusiver Projekte mit gleichzeitiger Verstärkung der Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung (Personal für Koordinierung und Durchführung; Fortbildungen; Sportstätten zur Verfügung stellen und ausstatten).  u.a.

Finanzen und Eigenbeteiligung

Bezogen auf das viertägige „Host Town Program“ sind sämtliche Kosten für die Teilnehmenden an der Delegation von der gastgebenden Kommune zu tragen.

Hinzu kommen Kostenstellen wie Schaffung einer lokalen Organisationsstruktur (u.a. personelle Ressourcen), Programmgestaltung, Transport der Delegation von München und nach Berlin, Sanitätsdienst, Öffentlichkeitsarbeit, Sprachservice und vieles andere. Zusätzlich wäre in die Auftaktveranstaltung sowie in Unterstützung, Konzeption und Umsetzung inklusiver Projekte zu investieren.

Die Höhe der zu erwartenden Kosten hängen zum einen von der Größe der Delegation ab, was wiederum davon abhängt ob und wie wir mit den anderen Städten der Metropolregion (ER, FÜ, SC) zusammenarbeiten und was gemeinsam gestemmt werden kann und welche Entscheidung letztendlich die Jury in Berlin trifft.

Eine erste vorsichtige Kostenschätzung auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre von Special Olympics sieht wie folgt aus:

Ausgaben Mittlere Delegation (80) Große Delegation
(150)
Unterkunft, Verpflegung, Transport vor Ort 22.500 42.000
Transport von München und nach Berlin 13.000 24.000
Inklusive Projekte 8.000 10.000
Programm (Kultur, Austausch, Besuche, 7.000 10.000
Abendveranstaltung etc)
Allgemeine Orga-Kosten 1.500 2.500
Aufbau Projektteam/ Einbindung Athleten 5.000 5.000
Öffentlichkeitsarbeit 4.500 4.500
Volunteers, Verpflegung, Ausstattung 9.000 17.000
Weiteres 2.000 3.000
SUMME € 72.500 € 118.000

Aufgrund der engen Personalsituation bei SpS, erscheint es notwendig für dieses Projekt personelle Unterstützung in der Gesamtorganisation einzuplanen. Primär wäre auszuloten, ob an dieser Stelle eine stadtinterne Lösung (z.B. Projektaufstieg) gefunden werden kann. Sollte dies nicht gelingen, müssten ggf. noch Mittel für entsprechende Personalressourcen eingeplant werden (voraussichtlich 15.000-25.000 €).

Bewertung

Eine Nürnberger Bewerbung kann die Strahlkraft einer inklusiven Sportveranstaltung auf Weltniveau für den eingeschlagenen Weg für eine inklusivere Stadt nutzen. Denn Nürnberg befindet sich nach einer intensiven Konzeptions- und Erarbeitungsphase nun in der Umsetzung des Aktionsplans der UN-BRK. In Nürnberg gibt es bereits seit Jahren seitens Kommune, freien Trägern und organisiertem Sport starke Bestrebungen für die Schaffung einer inklusiven Sportlandschaft und die Verbesserung der Bedingungen des gemeinsamen Sporttreibens von Menschen mit und ohne Behinderung. Im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm zur Umsetzung der UN-BRK hat sich ein stadtweites Netzwerk Sport-Kultur-Freizeit gebildet, das durch eine Beteiligung am „Host Town Program“ sicher gestärkt werden könnte. In der Entwicklung einer inklusiven (Stadt-)Gesellschaft nimmt der Bereich des Sports eine besondere Rolle ein, denn Bewe-

gung, Spiel und Sport sind besonders gut geeignet, das gegenseitige Verständnis von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken, sowie Vorurteile und Berührungsängste abzubauen.

Auch wenn die Anforderungen, die ein breit und längerfristig angelegtes Engagement von Auftaktveranstaltung über Projekte bis hin zum viertägigen „Host Town Program“ voraussetzen, nicht zu unterschätzen sind, könnten durch eine Beteiligung Nürnbergs weiter Vorurteile und Berührungsängste abgebaut, aber auch Akzeptanz und Toleranz aufgebaut werden. In Nürnberg öffnen immer mehr Sportvereine ihre Angebote und setzen ein deutliches Zeichen für die Integration von Menschen mit Behinderung. Sie fördern durch gemeinsames Sporttreiben das Miteinander und schaffen Begegnungsmöglichkeiten. Mit einer Beteiligung könnte Nürnberg die besondere Dynamik der SOWG Berlin 2023 nutzen, um das Themenfeld Inklusion sichtbar zu machen und Akteure vor Ort zu begeistern

Die Möglichkeiten einer gemeinsamen Bewerbung der Städteachse Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach bzw. eine Kooperation bei der Unterbringung mehrerer Delegationen befindet sich aktuell in der Abstimmung mit den Verantwortlichen der Kommunen.

Dafür und für die weitere Planung ist es notwendig, die finanzielle Größenordnung festzulegen, die für die Bewerbung bzw. für die Durchführung des Host Town Programms seitens der Stadt im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden kann.

Beschlussvorschlag

Die Sportkommission empfiehlt die Verwaltung zu beauftragen, eine Bewerbung für das Host Town Programm, in Abstimmung mit der Städteachse Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach bis zum 31.10.21. einzureichen und im Falle einer Zusage die notwendigen finanziellen Mittel für die Haushalte 2022 (Anteil für die Auftaktveranstaltung und inklusive Projekte in der Kommune) und 2023 anzumelden.

Diversity-Relevanz

Das „Host Town Program“ ist als Teil der Special Olympics World Games (SOWG), ausgerichtet auf Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Gleichzeitig bietet sich die Möglichkeit verstärkt mit und in der Bevölkerung inklusiv tätig zu werden.

Es ist daher davon auszugehen, dass diese Unterstützungsleistung in erster Linie Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu Gute kommt. Allerdings hat die Maßnahme in keinster Weise diskriminierende Auswirkungen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 25.06.2021 öffentlich Empfehlung

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 07.07.2021 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff:

Hilfspaket Sportvereine

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.03.2021

Anlagen: Antrag_Nürnberger Sportvereine_CSU Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Die CSU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 08.03.2021 die Behandlung folgender Fragestellungen/Eckpunkte im zuständigen Ausschuss:

Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob der Sondertopf Vereinsentwicklung in diesem und im folgenden Jahr verdoppelt werden kann und entsprechende Kriterien definieren, nach denen Gelder an die Vereine ausgezahlt werden können.

Es wird darauf verwiesen, dass die Einschnitte im gesamten Sportbereich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in diesem und letztem Jahr hart waren, und die Vereine als Folge eine Kraftanstrengung aufbringen müssen, um die Nürnberger Bevölkerung und ihre Mitglieder wieder für sich gewinnen zu können und mögliche Einnahmeausfälle zu kompensieren.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Restmittel des Etat Sonderzuschuss können in 2021 für Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie herangezogen werden.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Entscheidungsvorlage

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Es wird empfohlen, die Ausrichtung und Überlegungen der vorgeschlagenen Maßnahmen zum Hilfspaket für eine erfolgreiche Zukunft der Nürnberger Sportvereine zu unterstützen: Anpassung der Richtlinien zur Vergabe des Sonderzuschusses und Finanzierung der Coronahilfen im Jahr 2021 aus den noch zur Verfügung stehendenden Mitteln des Sonderzuschusses 2021.

Die Entscheidung über die Einbringung des Antrags zur Bereitstellung weiterer evtl. erforderlicher Mittel in Höhe von bis zu 120.000 € zur Erhöhung des Sonderzuschusses für das Jahr 2022 wird von der Antragssituation im Herbst 21 zur Sitzung des Sonderbeirates abhängig gemacht.

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 OBERBÜRGERM! ISTER E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

0 9. MRZ. 2021

08.03.2021 1 Zur Stellungnahme

7iT Zur Müller

Kte. Antv/ort vor Absen­ dung vorlegen

VL Anwort zur Unter­

schrift vorlegen

Hilfspaket für eine erfolgreiche Zukunft der Nürnberger Sportvereine

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die COVID 19 Pandemie und die zu deren Eindämmung getroffenen Maßnahmen treffen die komplette Gesell­ schaft. Auch wenn sich die Anzeichen mehren, dass das Schlimmste überstanden sein könnte, werden wir in allen Bereichen die Auswirkungen und Nachwehen noch lange spüren.

Auch im gesamten Sportbereich waren die Einschnitte der letzten Monate hart. In vielen Sportarten sind ge­ samte Saisons ausgefallen, Winter- und Eissportarten z.B. werden ihren Sport voraussichtlich über 18 Monate nicht ausüben können.

Zum Glück zeigten sich die meisten Nürnberger bisher mit ihren Vereinen solidarisch: die Anzahl der Austritte zum Ende 2020 aus den Vereinen war nicht überproportional hoch, allerdings sind natürlich auch kaum Eintritte zu verzeichnen, die in normalen Jahren die Zahl der Austritte im Idealfall überkompensiert haben.

Die stark gestiegene Anzahl an Joggern und Radfahrern im öffentlichen Raum zeigt, dass die Leute sich auch weiterhin sportlich betätigen wollen, allerdings werden die Vereine nun eine Kraftanstrengung vollbringen müs­ sen, um diese Leute wieder für sich zurückzugewinnen. Dabei möchte die CSU Stadtratsfraktion die Sportvereine inhaltlich und finanziell unterstützen.

Seit vor ca. 6 Jahren auf gemeinsamen Antrag von CSU und SPD der Sondertopf Vereinsentwicklung aufgesetzt wurde, hat sich dieser als wirksames und flexibles Mittel bewährt, um Sportvereinen Hilfe zur Selbsthilfe geben zu können.

Daher fordern wir, diesen Sondertopf in den Jahren 2021 und 2022 zu verdoppeln und die dadurch mehr zur Verfügung stehenden Mittel an Vereine auszuschütten, die zum einen Corona-bedingt Einnahmenausfälle nachweisen können und zum anderen Ideen für einen positiven Neustart vorweisen können, um die Nürnberger Be­ völkerung und ihre Mitglieder wieder für sich gewinnen zu können.

Wir möchten dadurch den Vereinen nicht nur eine schnelle Hilfe anbieten, sondern gleich einen Ansporn setzen Konzepte zu erarbeiten, wie man die vielleicht anfänglich vorherrschende Unsicherheit überwinden und so in eine für alle Beteiligten gesunde Zukunft starten kann.

A21030300 Hilfspaket Sport.docx

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob der Sondertopf Vereinsentwicklung in diesem und im folgenden Jahr verdoppelt werden kann und entsprechende Kriterien definieren, nach denen die Gelder an die Vereine ausgezahlt werden können.

Da die Vereine erfahrungsgemäß etwas brauchen, um sich auf solche neuen Förderprogramme einzu­ stellen und diese abrufen zu können, bitten wir um schnellstmögliche Bearbeitung, damit die Vereine zeitnah mit der Umsetzung beginnen können und so die ersten Gelder noch in diesem Jahr ausgezahlt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender

A21030300 Hilfspaket Sport.docx

Entscheidungsvorlage

Hilfspaket für eine erfolgreiche Zukunft der Nürnberger Sportvereine

I. Einführung

Die CSU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 08.03.2021 die Behandlung folgender Fragestellungen/Eckpunkte im zuständigen Ausschuss:

Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob der Sondertopf Vereinsentwicklung in diesem und im folgenden Jahr verdoppelt werden kann und entsprechende Kriterien definieren, nach denen Gelder an die Vereine ausgezahlt werden können.

Es wird darauf verwiesen, dass die Einschnitte im gesamten Sportbereich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in diesem und letztem Jahr hart waren, und die Vereine als Folge eine Kraftanstrengung aufbringen müssen, um die Nürnberger Bevölkerung und ihre Mitglieder wieder für sich gewinnen zu können und mögliche Einnahmeausfälle zu kompensieren.

II. Situation der Sportvereine

In der Sitzung der Sportkommission vom 11. Dezember 2020 wurde bereits über Probleme der Nürnberger Sportvereine durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie berichtet. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass auch im Jahr 2021 die Einschnitte durch die Pandemie für den gesamten Sportbereich weiterhin enorm sind: In vielen Sportarten fallen gesamte Saisons aus, die städtischen Sportanlagen und Vereinssportanlagen konnten über viele Monate nicht geöffnet werden etc.

Die Mitgliederverluste der Nürnberger Sportvereine liegen nach Auswertung der aktuell vorliegenden Statistiken circa zwischen 5% (insgesamt) und 10% (bei Kindern und Jugendlichen) vom Jahr 2020 auf das Jahr 2021. Bei Vereinen, die Kurse durchführen, sind die Einnahmeausfälle besonders hoch, da die Kursbeiträge ausgefallen sind.

Bisher ist dennoch davon auszugehen, dass finanzielle Verluste momentan aufgrund der Überbrückungshilfen des Bundes, der erhöhten staatlichen Vereinspauschale, der im Jahr 2020 zumeist noch gezahlten Mitgliedsbeiträge und durch verminderte Ausgaben durch Ruhen des Sportbetriebs bei vielen Vereinen momentan noch nicht überdimensioniert sind und abgefedert werden können.

Bisherige „Corona Hilfen“ für die Sportvereine Die Bayerische Staatsregierung hatte aufgrund der Corona-Pandemie die staatliche Vereinspauschale für das Jahr 2020 als Unterstützung für die Sportvereine verdoppelt: Die Vereinspauschale für Nürnberger Vereine im Jahr 2020 betrug folglich insgesamt in Summe 971.714,89 Euro (im Vergleich: 487.608,61 Euro im Jahr 2019). Auch für das Jahr 2021 ist die Verdoppelung der staatlichen Vereinspauschale aufgrund der Corona-Pandemie bereits beschlossen und für die Nürnberger Vereine kann damit von einer zusätzlichen „flächendeckenden“ Förderung analog zum Jahr 2020 ausgegangen werden. Des Weiteren konnten bzw. können, die November-/Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II und/oder die Überbrückungshilfe III des Bundes für Sportvereine greifen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.

Wenn allerdings die Hilfen des Bundes nicht (mehr) beansprucht werden können und der Sportbetrieb unter Mehrauflagen und damit verbundenen Mehrausgaben und möglicherweise auch nur eingeschränkt wiederaufgenommen werden kann, kann dies bei den Vereinen zu größeren Schwierigkeiten führen. Zudem ist davon auszugehen, dass für einzelne Vereine, die momentan vorhandenen staatlichen Unterstützungshilfen nicht adäquat greifen und einzelne Vereine in eine Existenzbedrohung geraten könnten.

III. Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sonderzuschuss Vereinsentwicklung der

Stadt Nürnberg

Seit vor ca. 6 Jahren auf gemeinsamen Antrag von CSU und SPD der Sonderzuschuss Vereinsentwicklung aufgesetzt wurde, hat sich dieser als wirksames und flexibles Mittel bewährt, um Sportvereinen Hilfe zur Selbsthilfe geben zu können. Dadurch gibt es bei der Stadt Nürnberg bereits ein Instrumentarium, das - neben anderen Fördermöglichkeiten für Vereine - in seiner Ausrichtung unter anderem auch einzelnen Vereinen in existenzbedrohenden Krisen helfen und Anschubfinanzierungen für Vereinsprojekte leisten kann.

Der Sonderzuschuss Vereinsentwicklung ist in der Höhe seiner zur Verfügung stehenden jährlichen Mittel allerdings nicht für eine so flächendeckende Krise, wie sie die Corona- Pandemie darstellt, ausgestattet. Im Sonderzuschuss Vereinsentwicklung stehen jährlich 210.000 Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind aber auch die Mittel, die speziell für die Bereiche Seniorensport, Inklusionssport und für die Personalkosten vorgesehen sind (insgesamt 90.000 €). Somit stehen als freie Mittel 120.000 € zur Verfügung.

Die Gewährung des Sonderzuschusses erfolgt durch einen Beirat. Dieser besteht aus den sportpolitischen Sprechern der Fraktionen, Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung sowie von Vereinen und Verbänden, die in der Sportkommission vertreten sind. Der Beirat entscheidet grundsätzlich zweimal im Jahr über die vom SportService vorbereiteten Anträge bzw. Fördermaßnahmen.

IV. Maßnahmen zur Unterstützung für eine erfolgreiche Zukunft der Nürnberger

Sportvereine

Eine am Anfang des Jahres durchgeführten Umfrage unter den Vereinen (158 haben teilgenommen) hat ergeben, dass ca. 30% der Vereine die Pandemie als Existenzbedrohung ansehen. (Genaue Daten der Vereine zur letztjährigen Einnahme- und Ausgabesituation liegen ebenfalls vor).

1. Erweiterung der Richtlinien zur Vergabe des Sonderzuschusses

Für ein Handeln im Sinne des Antrags der CSU ist es zielführend, die Richtlinien zur Vergabe des Sonderzuschusses zu erweitern.

Daher sollen die Richtlinien zur Vergabe des Sonderzuschusses unter den Punkten 6 „Krisenintervention“ und 3.3 „Projektinitiierung“ inhaltlich wie folgt ergänzt werden

Ergänzung: 6. „…Bei der Art des Schadensfalls kann es sich auch um einen existenzbedrohenden Schaden durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf einen Verein handeln …“

3.3 … „Um die coronabedingten Auswirkungen auf die Sportvereine abzumildern, können insbesondere auch Projektideen für einen positiven Neustart des Vereinssportbetriebes

(Aktionen zur Mitglieder(-rück)gewinnung, Projekte im Bereich Kinder und Jugendsport, Projekte im Bereich der Digitalisierung, Online-Angebote u.a.) bezuschusst werden. Zuschusshöhe i.d.R. 75 % der nicht gedeckten Kosten, maximal 5.000 Euro. …“

2. Förderung der Unterstützungsmaßnahmen im Jahr 2021 aus den vorhandenen

Mitteln des Sonderzuschusses

Für das Jahr 2021 befinden sich aufgrund der Restmittel nach der 1. Sitzung des Beirats zur Vergabe des Sonderzuschusses im April 2021 nach Abzug der beschlossenen Verpflichtungen noch ca. 170.000 € im Sonderzuschuss Vereinsentwicklung. Es wird angenommen, dass in diesem Jahr die Mittel des Sonderzuschusses daher noch ausreichend sind (zumal in diesem Jahr auch noch die Hilfsprogramme der Bundesregierung sowie die Verdoppelung der Vereinspauschale die Vereine unterstützen können).

3. Mögliche Anpassung bzw. Erhöhung des Sonderzuschusses für das Jahr 2022

Insgesamt soll durch die Verwendung der Mittel des Sonderzuschusses 2021 möglich gemacht werden, den Vereinen nicht nur eine schnelle Hilfe anbieten zu können, sondern auch einen Ansporn zu setzen, Konzepte zu erarbeiten, wie man die vielleicht anfänglich vorherrschende Unsicherheit überwinden und so in eine für alle Beteiligten gesunde Zukunft starten kann.

Eine erste Anschubfinanzierung für Vereine für die Zeit nach den Coronabeschränkungen im Sportbereich, wurde im Beirat zur Vergabe des Sonderzuschusses in der Sitzung von April bereits 2021 beschlossen: Maßnahmen, bei denen Sportvereine im Rahmen der KinderKulturOffensive (Sommer und Herbst 2021) ihr Angebot an Nürnberger Schulen, KiTas, Kinder- und Jugendeinrichtungen bringen, werden aus dem Sonderzuschuss Vereinsentwicklung mit einer insgesamten Summe von bis 10.000 € unterstützt (Förderung á 25 € pro Stunde für den durchführenden Verein).

Der oben beschriebene Beirat Sonderzuschuss wird im Herbst 21 seine zweite Sitzung haben. Zu diesem Zeitpunkt wird dann bekannt sein, welche und in welcher Höhe „pandemiebedingte“ Zuschussanfragen eingegangen und befürwortet wurden. Auf Basis dieser Kenntnis kann dann entschieden werden, welche Mittel für 2022 zusätzlich benötigt werden und ggf. der Antrag der CSU in die abschließenden Haushaltsberatungen einfließen.

Beschlussvorschlag

Es wird empfohlen, die Ausrichtung und Überlegungen der vorgeschlagenen Maßnahmen zum Hilfspaket für eine erfolgreiche Zukunft der Nürnberger Sportvereine zu unterstützen: Anpassung der Richtlinien zur Vergabe des Sonderzuschusses und Finanzierung der Coronahilfen im Jahr 2021 aus den noch zur Verfügung stehendenden Mitteln des Sonderzuschusses 2021.

Die Entscheidung über die Einbringung des Antrags zur Bereitstellung weiterer evtl. erforderlicher Mittel in Höhe von bis zu 120.000 € zur Erhöhung des Sonderzuschusses für das Jahr 2022 wird von der Antragssituation im Herbst 21 zur Sitzung des Sonderbeirates abhängig gemacht.

Diversity-Relevanz

Der Sonderzuschuss fördert das Breitensportangebot der Nürnberger Sportvereine, welches vom Grundsatz her allen Bevölkerungsgruppen offensteht. Aufgrund der Mitgliederstruktur der Nürnberger Sportvereine kann die Bezuschussung allerdings als diversity-relevant bezeichnet werden. Nach einer im Rahmen der Erstellung des Sportentwicklungsberichts durchgeführten Untersuchung ist der Organisationsgrad einiger Bevölkerungsgruppen nicht repräsentativ im Vergleich zur Gesamtbevölkerung der Stadt Nürnberg:

15 Jahren am höchsten. Daraufhin erkennt man deutlich einen Einbruch der Sportaktivität im Sportverein im jungen Erwachsenenalter (25-34 Jahre). Jedoch steigt die Sportaktivität im Sportverein im frühen Seniorenalter (55-64 Jahre) bis in das hohe Alter hinein wieder an.

Hauptschulabschluss, Mittlerer Reife und Abitur ähnlich. Nur der Anteil der Sportvereinsmitglieder ohne Schulabschluss liegt weit unter dem Anteil der Sportvereinsmitglieder mit höheren Schulabschlüssen.

dann ist bei Haushalten unter 1 000 EUR Netto-Monatseinkommen der Anteil der Sportvereinsmitglieder am niedrigsten. Haushalte mit mehr als 3 000 EUR Netto- Monatseinkommen weisen den höchsten Anteil an Sportvereinsmitgliedern auf.

niedriger als bei den Deutschen. Nach diesen Ergebnissen ist davon auszugehen, dass diese Unterstützungsleistung unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichem Maße zu Gute kommt, allerdings hat die Maßnahme in keinster Weise diskriminierende Auswirkungen. Darüber hinaus wird kontinuierlich versucht, ein Engagement im Sportverein mit Programmen wie Sport integrativ, Hinein in den Sportverein oder Inklusion im Sport auch für aktuell noch unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen attraktiv zu gestalten.

WiF/010/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 07.07.2021 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff:

Zentren-Management für die Innenstadt und die Stadtteil-Zentren

Sachverhalt (kurz):

In Umsetzung der Zukunftsstrategie Handelsstandort Nürnberg 2030 (sog. Handelsstrategie) und aus den praktischen Erfahrungen der Nürnberger City Werkstatt wird das Zentren- Management für die Innenstadt und die Stadtteilzentren neu aufgestellt und um weitere Funktionen ergänzt. Dabei werden u.a. das im Jahr 2016 geschaffene City-Management künftig von der Wirtschaftsförderung Nürnberg (Ref. VII/WiF) und das City Marketing von der Congress- und Tourismuszentrale (ctz) wahrgenommen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Co-Finanzierung für geplante Fördermittelanträge durch die Stadt Nürnberg.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage WiF/010/2021

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: K1-Sachmittel für Projekte der Nürnberger City Werkstatt (max. 50T€): Anmeldung erfolgt i.R.d. Haushaltsplanaufstellung 2022).

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Seitens DIP wird die Notwendigkeit der Aufgabenwahrnehmung gesehen. Der entsprechende Antrag auf Stellenschaffung zum Haushalt 2022 liegt vor und wird in das Verfahren eingebracht werden.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Attraktive, vielfältige, stationäre Einzelhandel- und Dienstleistungsangebote haben in ihrer Nahversorgungsfunktion eine bes. Bedeutung für Familien, Menschen mit Behinderung und für ältere Menschen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage WiF/010/2021

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss nimmt das Konzept "Zentren-Management 2.0" zustimmend zur Kenntnis.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt:

a) den Stellenschaffungsantrag (1 VK) in das Stellenschaffungsverfahren 2022 einzubringen,

b) die erforderlichen finanziellen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 einzubringen.

Zentren-Management für die Innenstadt und die Stadtteil-Zentren

Entscheidungsvorlage:

1. Grundlagen

a) Aufgaben des Zentren-Managements

Aufgabe eines Zentren-Managements ist es, wichtige Impulse zur wirtschaftlichen und stadtstrukturellen Stärkung der Zentren zu schaffen und diese weiterzuentwickeln. Als Zentren in diesem Sinne werden Agglomerationen von Einzelhandelsnutzungen, gastronomischen Angeboten und diversen Dienstleistungen definiert, die eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus übernehmen. Zentren sind folglich die Nürnberger Innenstadt und Stadtteilzentren, die diese Versorgungsfunktion übernehmen.

Ein Zentren-Management soll dazu beitragen,  die Zentren zu beleben und die Attraktivität zu steigern,  die Kommunikation und Kooperation der jeweiligen Akteurinnen und Akteure untereinander zu fördern und  das Image und die Identität der Zentren zu profilieren.

Die Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren aus Einzelhandel, Hotellerie, Gastronomie, Immobilienwirtschaft, Kultur, Freizeitangeboten, Verwaltung usw. im Sinne eines „Community Building“ und das Anschieben von Aktionen, Veranstaltungen und Projekten sind zentrale Aufgaben des Zentren-Managements.

b) Zukunftsstrategie Handelsstandort Nürnberg 2030

Die Zukunftsstrategie Handelsstandort Nürnberg 2030 - erarbeitet von IFH Köln (Institut für Handelsforschung) und gmvteam im Auftrag des Wirtschaftsreferats - hat zum Ziel, die Strahlkraft Nürnbergs als Einkaufsstandort angesichts der Herausforderungen wie digitale Transformation, Online-Handel, demographischer Wandel, verstärkter Wettbewerb zwischen den Handelsstandorten weiter zu erhöhen (vgl. RWA 16.10.2019). Es geht darum, Nürnberg als Handelsstandort weiterzuentwickeln, um auch künftig eine attraktive und urbane Metropole zu bleiben.

Das Leitprinzip der Strategieentwicklung lautete „Alle Macht geht vom Besucher aus“. Alle Maßnahmenempfehlungen orientieren sich an der sogenannten „Visitor Journey“, einem Phasenmodell, das beschreibt, welche Berührungspunkte ein Besucher (visitor) vor, während und nach dem Stadtbesuch hat: Besuchsimpuls, Information, Besuch, Angebot, Bindung.

Bereits bei der Erarbeitung der Strategie wurde deutlich, dass der Fokus nicht allein auf dem Handel liegen darf. Denn nicht nur Zentren unterliegen Veränderungen, sondern auch die Gesellschaft als deren Nutzerin. Da Zentren nicht nur Orte des Warenaustauschs sind, müssen Entwicklungskonzepte auf die unterschiedlichen Funktionen der Innenstädte und anderer Stadtteilzentren eingehen. Demnach müssen bei der Erarbeitung von Zielbildern Nutzungen wie Handel, Produktion, Logistik, Dienstleistungen, Wohnen, Kultur und Bildung genauso berücksichtigt werden wie Gesundheit, Nachhaltigkeit, Aufenthaltsqualität, digitale Transformation, Sauberkeit und Sicherheit. Dabei sind neue Akteursgruppen einzubinden, so dass die Multifunktionalität der Zentren durch eine vielfältige Akteurslandschaft abgebildet wird. Dies entspricht auch dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) für die Nürnberg Altstadt, das von der Altstadt als multifunktionalen Ort ausgeht (vgl. Stadtrat vom 27.06.2012).

c) Nürnberger City Werkstatt

Bereits im Zuge der Diskussion um die beiden Nürnberger Karstadt-Filialen im Frühjahr 2020 hat die Stadt Nürnberg eine City Offensive gestartet mit dem Ziel, die Strahlkraft der Innenstadt weiter zu erhöhen. Erste Maßnahmen im Zuge der City Offensive waren die Nürnberger Sommertage 2020 mit dezentralen Attraktionen und der Beginn der Planungen für die Sanierungen der Passage am U-Bahnhof Lorenzkirche.

In der Folge hat sich die Nürnberger City Werkstatt gebildet - eine gemeinsame Initiative der Stadt und der IHK (vgl. RWA vom 14.04.2021). Aufgabe der Nürnberger City Werkstatt ist es, die Altstadt als multifunktionalen Raum (für Handel, Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Tourismus, Wohnen, Grün, Wohnen, Flanieren etc.) weiterzuentwickeln. Wichtig ist, dabei die Akteurinnen und Akteure aus allen Branchen - also alle „Stakeholder“ - einzubeziehen. Am 09.12.2020 haben sich rund 60 Innenstadtakteurinnen und -akteure aus Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Immobilienwirtschaft und Stadtverwaltung in einem interaktiven Online-Workshop zusammengefunden und sechs konkrete Projekte für die Innenstadt angestoßen. Wichtig war dabei die Machbarkeit und schnelle Umsetzbarkeit. Für jedes Projekt haben sich „Project Owner“ gefunden, die das jeweilige Projekt in Projekt-Teams koordinieren und vorantreiben. Weitere Informationen: www.nuernberger-city-werkstatt.de

Die Projekte der Nürnberger City Werkstatt sind:

Pop-Up-Stores: Pop-Up-Stores tragen dazu bei, Städte attraktiver zu gestalten und bieten wechselnden Mieterinnen und Mietern aus verschiedenen Bereichen wie Fashion, Design oder sonstigen innovativen Angeboten einen festen Platz in der Innenstadt. Beispielsweise bekommen Kreative, junge Unternehmen, aufstrebende Startups, die sich (noch) nicht die hohen Innenstadtmieten leisten können, die Chance, in hervorragenden Lagen ihre Produkte zu präsentieren und ihre Geschäftsidee im Markt zu testen. Gleichzeitig bieten die regelmäßig wechselnden Betreiber eine lokale Abwechslung zum filialdominierten Einzelhandel und stärken die regionale Identität.

Dabei werden zwei Teilprojekte verfolgt:

a) Die befristete Zwischennutzung von leeren Ladenlokalen, bis neue, feste Mieter gefunden sind. Derzeit spricht die Wirtschaftsförderung Nürnberg die Eigentümer leerstehender Ladenlokale in der Fußgängerzone auf mögliche Zwischennutzungen an - sowohl im Hinblick auf Pop-up-Stores, als auch auf Nutzungen durch Kulturschaffende (z.B. Kunstausstellungen, Schaufenstergestaltung). Unterstützt wird also der „Matching-Prozess“ zwischen an Zwischennutzung Interessierten aller Branchen und interessierten Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern. Erste Zwischennutzungen in leerstehenden Ladenlokalen konnten bereits vermittelt werden.

b) Ein Pop Up Center (Projektname: „Das Dürer“) als festes Objekt mit wechselnden Mietenden und wechselndem Angebot. Derzeit wird daher geprüft, welche feste Immobilie künftig von verschiedenen Unternehmern bespielt werden kann. Angedacht ist ein Pop-Up- Center mit wechselnden Mieterinnen und Mietern aus den Bereichen Fashion, Design, innovative Produkte und Services in Kombination mit kulturellen Komponenten.

Lebendiger Platz - Prototyp nördlicher Lorenzer Platz: Es erfolgt eine Bespielung des nördlichen Lorenzer Platzes (vor dem Heimatministerium) im Frühjahr/Sommer 2021 mit einer temporären Möblierung und Begrünung sowie kulturellen oder anderen Aktivitäten unter Beteiligung der Anrainer sowie engagierter und kreativer Menschen. Projektstart ist am 22.06.2021.

Ziel ist es, eine Blaupause zu schaffen, die auch für andere zentrale Plätze genutzt werden kann und die Akteurinnen und Akteure mit Checklisten u. ä. dabei unterstützt, die Erfahrungen

vom nördlichen Lorenzer Platz zu nutzen und einen aktiven Part bei der temporären Bespielung zu übernehmen.

Mobilität: Parkraum neu denken! - Prototyp Adlerstraße: Mit diesem Prototyp wird die Adlerstraße zum Versuchsfeld für eine „Summer Street“ in der Innenstadt. Hier wird untersucht, wie Aufenthaltsqualität und Frequenz gleichermaßen erhöht werden können. Projektstart ist voraussichtlich Anfang Juli 2021.

Parken, zeitgemäße Mobilität und Logistik stehen hier genauso im Fokus wie die Öffnung der Adlerstraße für alternative Nutzungen. Ziel ist auch hier, einen Prototyp zu entwickeln, der es erlaubt, die gemachten Erfahrungen auf ähnliche Lagen zu übertragen.

Innovationsnachbarschaften: Die Ausgangsbasis für dieses Projekt ist das neue Zuhause des offenen Innovationslabors „JOSEPHS“, das Mitte März von der Karl Grillenberger-Straße in den Augustinerhof umgezogen ist. Es ist geplant, das JOSEPHS um eine weitere Funktion zu ergänzen und als Innovationsort für die Innenstadt zu etablieren.

Dabei sollen insbesondere Innenstadtakteurinnen und -akteure aus inhabergeführten Unternehmen dabei unterstützt werden, zukunftsfähige Innovationen zu entwickeln. Das Innovationslabor bietet hier methodische Unterstützung an und ermöglicht risikoloses Experimentieren. Das JOSEPHS bietet die Möglichkeiten, alle Innovationen schon früh im Entwicklungsprozess den Kundinnen und Kunden vorzustellen und Feedback einzuholen, das dann die weitere Entwicklung unterstützt und somit einen Erfolgsfaktor für Neuerungen darstellt.

Digitale Kampagne: Die digitale Kampagne „my stage to be“, die von der Congress- und Tourismuszentrale (CTZ) über alle gängigen Social-Media-Kanäle ausgespielt werden soll, richtet sich an Menschen, die sich gern und viel in der digitalen Sphäre aufhalten und die zukünftig noch mehr für die Nürnberger Innenstadt begeistert werden sollen. Innerhalb der Kampagne werden verschiedene Quartiere in der Nürnberger Altstadt vorgestellt. Jedes Quartier erhält ein passendes Thema (z.B. Augustinerhof: Zukunft), das die Basis für die Auswahl der Protagonistinnen und -protagonisten sowie Projekte in dem jeweiligen Quartier darstellt. Durch die Kombination von Einzelhandel, Kultur und Gastronomie soll Interessantes und Einzigartiges kommuniziert und so Impulse für einen erlebnisreichen Besuch der Innenstadt gesetzt werden. Um mehr Reichweite zu bekommen, soll mit Bloggern und Influencern zusammengearbeitet werden.

Nürnberg liefert! - der regionale Lieferdienst des Nürnberger Einzelhandels: Dieses Projekt befindet sich bereits in der Umsetzung und steht seit wenigen Monaten für den Einzelhandel im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung. Hintergrund ist der Wunsch einer wachsenden Gruppe von Kundinnen und Kunden, den lokalen Handel sowohl online als auch vor Ort zu unterstützen. Bestellung online oder telefonisch von Zuhause oder Einkaufen im Ladengeschäft und nach Hause liefern lassen.

Der Lieferdienst für den Nürnberger Einzelhandel soll dabei ein unbeschwertes Shopping- Erlebnis bieten, indem die gekauften Produkte ganz bequem und idealerweise per Same-Day- Delivery nach Hause gebracht werden. Für den Nürnberger Einzelhandel bedeutet dieses Projekt neue Optionen, attraktiv zu bleiben, dem Wunsch nach Lokalität zu begegnen und den Ladengeschäften ein neues Standbein für mehr Zukunftsfestigkeit zu geben. Eine Übersicht der teilnehmenden Unternehmen gibt es auf www.nuernberg-liefert.de

Aus dieser in der Corona-Krise entstandenen Sofortmaßnahme soll langfristig ein nachhaltiges Konzept, z. B. mit Elektroautos und Lastenfahrrädern, entwickelt werden.

Erkenntnisse aus der Nürnberger City Werkstatt

Mit der City Werkstatt wurde ein Modell entwickelt, das die Akteurinnen und Akteure vernetzt, von Anfang einbindet, zum Mitgestalten einlädt und damit auch in die (Mit-)Verantwortung nimmt. Dahinter steht des „Community“-Gedanke. Damit ist die Vernetzung und Aktivierung von Stakeholdern, die ein gemeinsames Ziel haben oder sich über ein gemeinsames Merkmal als Gruppe wahrnehmen, gemeint.

Eine „Community“ ist weitgehend hierarchiefrei und informell. Innerhalb einer „Community“ können sich anlassbezogen immer wieder neue Allianzen bilden, gleichzeitig ist die gesamte Gruppe untereinander so gut im Austausch, dass für viele Fragestellungen unkompliziert und schnell Ansprechpartner gefunden werden können. Ziel ist es, über ein professionelles „Community Building“ (d.h. Aufbau einer solchen „Community“, die sich auch selbst als solche wahrnimmt) und professionelles „Community Management“ (d.h. Pflege und Betreuung der Community) ein aktives Netzwerk ohne Eintrittshürden zu schaffen, das aus sich selbst heraus immer wieder neue Aktivitäten und Projekte entwickelt und durch die im Netzwerk vertretenen Kompetenzen auch in der Lage ist, diese erfolgreich umzusetzen. Ein solches Akteursbündnis muss alle relevanten Aktivitätsfelder der Innenstadt umfassen: Einzelhandel, Immobilienwirtschaft, Gastronomie, Kunst und Kultur, Verwaltung, Handwerk, Hotellerie und Anwohner.

Die Rolle der Stadt Nürnberg besteht darin, ein aktiver Netzwerkpartner und Ermöglicher zu sein, der sich konstruktiv und unterstützend einbringt, aber im Regelfall nicht die Projekte generiert oder umsetzt. Vielmehr liegt die Verantwortung für die Projekte („Project Ownership“) und deren Umsetzung bei den Akteurinnen und Akteuren

3. Bisheriges City-Management vom 01.01.2016 bis 30.06.2021

Im Jahr 2016 hat das Wirtschaftsreferat ein City Management eingerichtet, um den stationären Einzelhandel zu unterstützen (vgl. RWA vom 21.09.2016 und 06.12.2017). Das City- Management hatte vor allem die Funktion, erster Ansprechpartner und Netzwerker für den Einzelhandel in der Innenstadt und in den Stadtteilzentren zu sein, aber auch Schnittstelle zwischen Einzelhandel und Stadtverwaltung. Dabei wurden Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen aufgebaut und die Handels- und Gewerbevereine begleitet.

Das City Management, mit dessen Wahrnehmung die Stadt Nürnberg externe Dienstleister beauftragt hatte, unterstützte u.a. Projekte der Handelsinitiativen, z.B. die Einkaufsnacht anlässlich der ION-Nacht 2018 und 2019, das Maifest am Aufseßplatz, das Sommerfest am Schillerplatz, Projekte zu Sauberkeit und Bepflanzung der Fußgängerzone durch Einzelhandelsgeschäfte aus der Kaiserstraße. Zudem haben sich mit Hilfe des City Managements viele Handels- und Gewerbevereine aus den Stadtteilen unter dem Dach von Erlebnis Nürnberg e.V. zusammengeschlossen. Damit nimmt Erlebnis Nürnberg e.V. jetzt auch eine Dachverbands-Funktion für die diversen Handels- und Gewerbevereine wahr.

4. Künftige Aufgabenverteilung

Das Zentren-Management soll künftig auf folgende Aufgabenfelder und Aufgabenträger aufgeteilt werden:

a) City Management 2.0

In Umsetzung der Zukunftsstrategie Handelsstandort Nürnberg 2030 und aus den praktischen Erfahrungen der Nürnberger City Werkstatt (s.o.) wird das das City-Management als „City Management 2.0“ künftig von der Wirtschaftsförderung Nürnberg (Ref. VII/WiF) selbst wahrgenommen.

Während das bisherige City Management vor allem Ansprechpartner für den Einzelhandel, insbesondere in der Innenstadt, und eine Schnittstelle zwischen Einzelhandel und Stadtverwaltung war, umfasst das künftige „City Management 2.0“ weitaus mehr. Dazu zählen der Aufbau eines Akteursnetzwerks aus allen Innenstadtakteurinnen und –akteuren aus Handel, Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Immobilienwirtschaft und Stadtverwaltung etc. („Community Building“), Projekte für eine lebendige Stadt, Leerstandsmanagement, City Logistik und Innenstadtverkehr sowie die Förderung des lokalen Handels (Buy Local-Aktionen, Lieferdienste, etc.).

Abbildung: City Management bisher und künftig

Abbildung 5

b) City Marketing

Die Congress- und Tourismuszentrale (CTZ), die über große Expertise im Bereich Destinationsmarketing verfügt und schon heute sehr eng mit Ref. VII/WiF und KoM zusammenarbeitet, um die Marketingaktivitäten im Bereich Destinations-, Stadt- und Standortmarketing abzustimmen, soll zukünftig auch das Marketing und die Kommunikation für eine „lebendige Stadt“ übernehmen. Unter Federführung der CTZ ist bereits die digitale Kampagne der City Werkstatt entwickelt worden. Mit der digitalen Kampagnen werden verschiedene Quartiere in der Innenstadt vorgestellt und hierfür mit Bloggern und Influencern zusammengearbeitet, die die Quartiere aus ihrer Sicht zeigen und so zielgruppengerecht und authentisch die Inhalte aufbereiten. Für die Kampagne wird ein digitaler Quartiersguide erstellt, der zu einem erlebnisreichen Besuch der Innenstadt führen soll. In dieser Web-App, die vor Ort genutzt wird, werden spannende und kreative Geschichten aus den Quartieren erzählt. Gestartet wird mit dem Quartier Weinmarkt, nach und nach werden weitere Quartiere vorgestellt. Über diese erste Aktion hinaus, sind weitere Kommunikationsmaßnahmen geplant, die die Projekte der City Werkstatt begleiten und deren Sichtbarkeit stärken sollen.

c) Kümmerer-Funktion vor Ort

Die Handels- und Gewerbevereine in den Stadtteilen und in der Nürnberger Innenstadt, die sich unter dem Dach von Erlebnis Nürnberg e.V. zusammengeschlossen haben, agieren als Kümmerer vor Ort. Sie organisieren Veranstaltungen und Stadtteilfeste und initiieren aus ihrem jeweiligen Mitgliederkreis heraus Projekte.

Abbildung: Aufgaben und deren Träger

Abbildung 6

5. Förderanträge

Ref.VII/WiF hat beim Bund und - in Kooperation bzw. Federführung von Stpl, DiP, BgA - Förderanträge beim Freistaat Bayern gestellt und dabei wichtige Kooperationspartner gewonnen.

(1) Aus einer Expertenrunde des Bundeswirtschaftsministeriums „Auswirkungen von Corona

teilnahm, hat sich ein Konsortium von Städten gebildet, die als „Stadtlabore für Deutschland“ firmieren. Die Stadt Nürnberg hat sich als „Stadtlabor Süd“ positioniert und gemeinsam mit den Konsortialpartnern Mönchengladbach, Bremen und Langenfeld Mitte April 2021 einen Förderantrag beim Bundeswirtschaftsministerium gestellt. In dem Förderantrag legen die beteiligten Städte dar, welchen Beitrag sie stellvertretend für alle deutschen Städte zur Belebung und Zukunftsfestigkeit der Innenstädte leisten können. Dabei steht neben der Umsetzung konkreter Projekte auch der Wissensaufbau und -transfer im Fokus. Die Übertragbarkeit auf andere Städte ist durch die geplante Begleitforschung integraler Bestandteil des Förderantrags. Das Stadtlabor Nürnberg stellt sich dabei als Modell für systematische Innovationsentwicklung und Community-Aufbau für Deutschlands Innenstädte zur Verfügung. Im Rahmen des Nürnberger Stadtlabor-Projekts soll das offene Innovationslabor JOSEPHS, um eine weitere Funktion ergänzt werden und zwar als Innovationsort für die Innenstadt. Dabei sollen Innenstadtakteurinnen und -akteure aus inhabergeführten Unternehmen (insbesondere Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen) unterstützt werden, zukunftsfähige Innovationen für die Innenstadt zu entwickeln. Das Stadtlabor soll hierbei methodische Unterstützung anbieten und ein risikoloses Experimentieren ermöglichen (s.o. bei Ziff. 1 c). Antragsteller für Nürnberg sind die Wirtschaftsförderung Nürnberg (beantragt eine Vollzeitstelle für drei Jahre) und das JOSEPHS.

(2) Beim Förderwettbewerb „Kommunal? Digital!“ des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales konnte mit dem Projekt „City Connect Nürnberg“ die zweite Auswahlrunde erreicht werden. „City Connect Nürnberg“ soll der digitale Baustein zur Fortentwicklung der Nürnberger City Werkstatt sein, um die Interessen der einzelnen Akteurinnen und Akteure mit denen der Bevölkerung zu verknüpfen und möglichst in Einklang zu bringen. Dies gelingt u.a. mit Netzwerkfunktionen sowie Projektmanagement-Tools (Projekträume, Dokumente, Pläne etc.). Im Juni 2021 wird das Ministerium darüber entscheiden, ob Nürnberg 500.000 Euro Fördermittel für die Umsetzung des Projektes erhält.

(3) Die Projektvorschläge im Rahmen des Sonderfonds „Innenstädte beleben“ (vgl. Stadtplanungsausschuss vom 10.06.2021), umfassen unter anderem Projekte der Nürnberger City Werkstatt. Damit bietet sich die Chance, eine Vielzahl kleinteiliger und integrierter Maßnahmen zur weiteren Belebung der Innenstadt umzusetzen. Die genaue Ausgestaltung

und Mittelverwendung der Projektfonds wird im Falle einer Berücksichtigung im Förderprogramm verwaltungsintern abgestimmt. Die Nürnberger City Werkstatt und das im Rahmen der Stadterneuerung tätige Quartiersmanagement Altstadt können hierbei eine koordinierende Funktion übernehmen. Anfang Juli wird das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mitteilen, welche Projekte gefördert werden.

Werden die o.g. Förderanträge bewilligt, stehen WiF Personal und Mittel zur Verfügung, um das Akteursnetzwerk aufzubauen und zu betreuen, die Projekte der Nürnberger City Werkstatt Projekte und neue umzusetzen. Notwendig sind dann nur Mittel, um die erforderliche 20% Kofinanzierung darstellen zu können.

Sollten die Fördermittel vom Bund für das Projekt „Stadtlabor“ nicht bewilligt werden, bedarf es einer Stelle bei Ref. VII/WiF, um den Community-Auf- und Ausbau in Nürnberg bewerkstelligen zu können.

Gleiches gilt, wenn die Projekte der Nürnberger City Werkstatt nicht gefördert werden sollten. In diesem Fall sind neben der personellen Verstärkung auch Budgetmittel i.H.v. 50.000 € in 2022 zur Umsetzung der einzelnen Projekte der City Werkstatt erforderlich.

Leerstandsmanagement

Unter Federführung von Ref. VII/WiF beteiligt sich Nürnberg als Modellstadt an einem BMWigeförderten Projekt zum „Digitalen Leerstands- und Ansiedlungsmanagement“, welches durch das IFH Köln (Institut für Handelsforschung) beantragt wurde.

In den oben genannten Förderanträgen sind Personalmittel (1 Vollzeitstelle) und Budgetmittel für die City Werkstatt beantragt. Werden die Anträge bewilligt, stehen WiF Personal und Mittel zur Verfügung. Werden sie nicht bewilligt, wird ein Stellenschaffungsantrag (1 VK) in das Stellenschaffungsverfahren 2022 und ein Antrag auf Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel in die Haushaltsberatungen 2022 eingebracht.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz

Attraktive, vielfältige stationäre Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote in den Zentren haben in ihrer Nahversorgungsfunktion eine besondere Bedeutung für Familien, Menschen mit Behinderung und für ältere Menschen.

Referat VII

Ref.VII/006/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 07.07.2021 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Gastronomische Einrichtung am Nelson-Mandela-Platz

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.03.2021

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.03.2021 Bericht Projektskizze 1 Projektskizze 2 Bewerbervergleich

Bericht:

Der Nelson-Mandela-Platz hat in seiner Funktion als "Eingangstor zur Südstadt" herausragenden Stellenwert im Stadtgefüge. Die Neugestaltung des Platzes trägt dabei in hohem Maße zur Attraktivität des Bahnhofsumfeldes bei. Die Belebung des Platzes soll durch eine gastronomische Einrichtung mit öffentlichen Toiletten verstärkt werden, die von einem privaten Investor zu errichten und betreiben ist. Nachdem der ursprünglich ausgewählte Investor Corona-bedingt von der Realisierung des Vorhabens Abstand genommen hat, führt das Liegenschaftsamt derzeit Vorgespräche mit einem potentiellen neuen Investor. Bis zur Bebauung wird das Areal u. a. für kulturelle Zwischennutzungen genutzt. Diese wurden im Zuge eines eigenen Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastronomie und im Einzelhandel viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

KuF

Stpl

SPD spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

OBERBÜRGERMEISTER

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

1 5. i /G21 An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg L VI ■Zur Stc:.,jngnahme Marcus König Kts. Rathaus 4 Anuvurc vor ADsendung vorlegen 90403 Nürnberg J, t> Antwort zur Unter- I Schrift vorlsaen

Nürnberg, 15. März 2021 Antragsteller: Brehm, Grob

Cafe am Nelson-Mandela-Platz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Nelson-Mandela-Platz wurde nach einem intensiven Beteiligungsprozess völlig neugestaltet und 2020 feierlich eröffnet. Er ist damit endlich ein ansprechendes Eingangstor in die Nürnberger Südstadt; der zweite Südausgang des Hauptbahnhofs war hierbei ebenfalls ein wichtiger Baustein.

Bestandteil der Planungen war auch ein Cafe, das zum Verweilen einladen und einen Beitrag zur Aufwertung des Nelson-Mandela-Platz leisten sollte. Der angedachte Betreiber ist nach unserem Kenntnisstand aber abgesprungen. Die Verzögerung ist in Anbetracht der Coronakrise und Unsicherheiten für Gastronomiebetriebe verständlich. Aufgeschoben heißt nicht aufgehoben, das ist der SPD aber wichtig.

Die Stadt hat nun ein Bewerbungsverfahren zur Zwischennutzung gestartet. Kunst-, Kulturund Kreativschaffende sollen die Fläche temporär beleben. Das ist begrüßenswert, parallel sollten jedoch das Cafe-Vorhaben konsequent weiterverfolgt werden.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet:

Interessensbekundungsverfahren ein.

Mit freundlichen Grüßen

T'&' I A

cc m

Thorsten Brehm Gerhard Groh Fraktionsvorsitzender Stadtrat

Stadtratsiraktion Nürnberg

SPD

Gastronomische Einrichtung am Nelson-Mandela-Platz

Bericht

1. Ausgangslage

Die Errichtung einer gastronomischen Einrichtung samt öffentlicher Toilettenanlage auf dem Nelson-Mandela-Platz stellt einen Baustein für die Belebung des neu gestalteten Platzes dar und soll zur Stärkung des Quartiers und Identitätsbildung beitragen.

Corona-bedingt musste der Investor, der in einem Interessenbekundungsverfahren den Zuschlag für die Verwirklichung des Gastronomievorhabens erhalten hatte (vgl. RWA vom 21.07.2016) von der Realisierung des Projektes Abstand nehmen.

2. Derzeitiger Sachstand der Investoren-Auswahl für die Gastronomie

Derzeit befindet sich das Liegenschaftsamt mit einer in Nürnberg ansässigen Brauerei im Gespräch, deren Geschäftspartner Interesse an der Verwirklichung des Projektes signalisiert hat. Der Interessent wird der Stadt als Grundlage für die zu führenden Verhandlungen ein Realisierungskonzept vorlegen.

Sollten die Gespräche erfolglos verlaufen, wird das Liegenschaftsamt im 4. Quartal 2021 ein weiteres Interessenbekundungsverfahren durchführen. Die wirtschaftliche Lage der Gastronomiebranche infolge der Corona-Pandemie ließe bei einer früheren Verfahrens- Durchführung wahrscheinlich nur eine geringe realisierungsfähige Resonanz erwarten. Bereits im ersten Interessenbekundungsverfahren zur Investoren-Auswahl, lange vor Corona, gab es nur sehr wenige Bewerbungen. Der neu gestaltete Platz ist in der Branche noch nicht als gastronomischer Standort eingeführt.

3. Zwischennutzungen

Seit Ende Oktober 2020 wird die Fläche - soweit dies aus Gründen des Infektionsschutzes möglich war bzw. ist - mit einer Food-Truck-Nutzung an drei Tagen pro Woche bespielt. Diese Nutzung kann mit der unten aufgeführten kulturellen Zwischennutzung kombiniert werden.

Das Liegenschaftsamt (LA) hat gemeinsam mit dem Amt für Kultur und Freizeit (KuF), dem Stadtplanungsamt (Stpl) und dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) ein Interessenbekundungsverfahren für eine kulturelle Zwischennutzung durchgeführt.

Die eingegangenen Bewerbungen sind in Anlage 1 und 2 dargestellt und in einer Vergleichsmatrix gegenübergestellt (Anlage 3).

Unter Würdigung aller Aspekte - inbesondere, welches Vorhaben ist ab wann umsetzbar, welche Vorerfahrungen liegen vor - wird dem Projekt des Parkour Nürnberg e.V. (Bewerber Nr. 1) als erstes eine Zwischennutzung ermöglicht. Vorgesehen ist die Nutzungsaufnahme im Juli 2021.

Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastronomie und im Einzelhandel viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

Antrag zur Zwischennutzung des Celtisplatzes Hinterm Bahnhof

Verein / Trägerorganisation: Parkour Nürnberg e.V. https://www.parkournbg.de/

Anhänge:

Modell-Celtisplatz.pdf

Abb 1: perspektivische Aufsicht, Celtisplatz, Eingebettet in Luftbild der näheren Umgebung Abb 2: perspektivische Aufsicht, Celtisplatz Abb 3: Vogelperspektive: Bühne, Container, Theke Abb 4: Vogelperspektive: Bewegungsbereich Abb 5: Vogelperspektive: modularer Bereich Abb 6: Blickachse vom Südstadtausgang des Hauptbahnhofs (Augenhöhe 1,75 m) Abb 7: Blickachse westlich vom Südstadtausgang, mit angedeuteten Gebäuden im Hintergrund (gemäß Grundriss des Luftbildes; Rest nicht realitätsgetreu) Abb 8: Detaildarstellung: Pergola-Cubes im Plattform-Modus Abb 9: Detaildarstellung: Pergola-Cubes im Tisch-Modus Abb 10: Detaildarstellung: Pergola-Cubes im Dach- / Sonnenschutz-Modus

Finanzkalkulation.xlsx

Gemäß der aktuellen Finanzkalkulation entfallen bei 5000€ folgende Elemente: Container,

LOIs-Celtisplatz.pdf

Absichts-Erklärungen an der Mitgestaltung interessierter Akteure.. Die aktuelle Liste zeigt nur einen Ausschnitt der KooperationspartnerInnen die uns bereits ihre Unterstützung zugesagt haben.

Was ist Parkour Nürnberg e.V. ?

Die Parkour Nürnberg Szene engagiert sich schon seit über 10 Jahren lokal für die Förderung kreativer Bewegung und die Mitgestaltung der Stadt-Kultur. Wir sind eine lokale Szene mit globaler Anbindung, größtenteils von jungen Menschen organisiert und getragen. Wir veranstalten regelmäßiges Training, Ferienkurse, Jams und Community-Events und sind auf Kulturveranstaltungen mit Auftritten und Workshops präsent. 2010 und 2015-2017 konnten wir 2 Parkouranlagen umsetzen (Jugendhaus Klüpfel & im Westtorgraben), und viel Erfahrung bei der Bauplanung und Stadt-Mitgestaltung sammeln. Unser Engagement haben wir Anfang 2020 durch die Gründung des Vereins gebündelt. Unser Bau-Team setzt sich zusammen aus jungen Experten verschiedener Berufsbilder (Architekt, Ingenieur, Schlosser, Schreiner, Dachdecker, Sattler, Sozialarbeiter, Prothesenbauer)

Was ist Parkour?

Parkour ist mehr als Sport. Parkour ist “Die Kunst der Fortbewegung”, eine globale Kultur und eine Lebensphilosophie die nicht endet wenn man die Sportschuhe auszieht. Unsere Werte: Respekt, Offenheit und Gemeinnützigkeit, sind Grundsätze, die seit den Anfängen von Parkour tief in der Praxis verankert sind. Ebenso die bewusste Auseinandersetzung mit sich selbst und der Mitwelt. Im urbanen Kontext: Die Stadt, mit ihrer Architektur und ihren BewohnerInnen. Wir lernen durch die urbane Bewegungskunst “Stadt” aus einer neuen Perspektive zu sehen, und kreative Nutzungen an Altbekanntem zu entdecken. Somit entwickeln wir ein neues Verständnis für die Stadt und die Rolle des Menschen in ihr.

Beim Parkour-Training gibtes keine Regelwerke und keinen Vergleichs-Zwang. Wir lernen wie individuell für uns Veränderung zu bewirken und Hindernisse mit Spaß zu überwinden, indem wir zielstrebig üben und reflektiert mit unseren Misserfolgen umgehen.

Unsere Vision für den Celtisplatz: Ein “Vielplatz” für Kreativität, Bewegung, gemeinsames Kulturerleben und Mitgestaltung. Wir lehnen das starre, verstaubte Verständnis städtischer Architektur ab, und sehnen uns nach neuen Orten, die Möglichkeiten für Gemeinschaft und Kreativität bieten. Dafür wollen wir den Celtisplatz hinter dem Bahnhof mit einer multifunktionalen Architektur bebauen, die auf viele Weisen genutzt werden kann, und so zu kreativer Stadtnutzung animiert. Der Aufbau soll vorerst drei Monate: Juli, August, September, stehen. Die modulare, stabile Bauweise ermöglicht eine nachhaltige Weiternutzung aller Bauelemente. Unser Ideal der vielfältigen Nutzung spiegelt sich auch in der Vielfalt der Beteiligten wieder. Wir glauben, dass eine kreative, offene Stadtgemeinschaft nur entstehen kann, wenn unterschiedliche Gruppen und Kulturen zusammenkommen und gemeinsam aktiv werden. Der Platz soll daher von vielfältigen Akteuren mitgestaltet und bespielt werden. Somit wird der neue Ort eine Bereicherung für die BewohnerInnen der Südstadt, und schafft durch die Lage am Hauptbahnhof ein Zentrum für stadtweite Vernetzung. Reisende die am Hauptbahnhof ankommen, finden dort einen Ort zum Aufenthalt, und erleben lokale Kultur.

Einen besonderen Fokus legen wir auf die Sichtbarmachung junger Menschen. Wir beteiligen uns an der Initiative von Skate Hub NBG und setzen uns für den Bau einer Halle für junge Bewegungskulturen ein. Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Forderung derzeit wieder auf die lange Bank geschoben. Gerade jetzt, wo junge Menschen so sehr von Raummangel und Verdrängung betroffen sind, wollen wir ein Zeichen setzen, dafür dass ein solcher Ort für gemeinschaftliche Bewegung und kulturellen Austausch eine wichtige und wertvolle Bereicherung für Nürnberg ist.

Der Weg zum Ziel:

Phasen der Umsetzung

Antrags-Phase: 12.03 - 31.03.

Bildung des Projektteams bei Parkour Nürnberg e.V.

Entwickeln der Vision

Verteilung von Aufgaben

Möglichst detaillierte Planung des Entwurfs (Materialien, Konstruktionsweise, Platzaufteilung, Finanzen)

Erste Gespräche mit Kooperationspartnern, v.a. für Antragstellung & Bauphase

Planungsphase (Ab Genehmigung des Antrags): 15.04. - 28.06.

Austausch mit städtischen Ämtern: Verhandlung der Entwürfe, Unterstützungsmöglichkeiten

Austausch mit Kooperationspartnern: Verbindliche Unterstützung / Mitgestaltung festlegen

Konkretisierung der Baupläne, Materialliste, Finanzplan, Veranstaltungs- und Hygienekonzept

Fundraising

Haupt-Bauphase: 01.06. - 28.06.

Intensiver Beginn der Öffentlichkeitsarbeit & Dokumentation

Bezug von Räumlichkeiten für den Bau

Beschaffung von Material und Baubeginn (gemäß Prioritätenliste: Zuerst mobile Elemente)

Erste Anwendung der mobilen Elemente: Tages-Aufbau bei Jugendhäusern, Ferienangebot

Bau und Lagerung größerer Elemente

Platzgestaltungs-Phase: 25.06. - 30.06.

Nach Absprache mit Liegenschaftsamt, SÖR und weiteren Ämtern

Absperrung mit Bauzaun für 3-5 Tage

Anlieferung unserer vorkonstruierten Baulemente und Füllmaterialien (Rindenmulch, Erde...)

Verbindung und Konstruktion größerer Elemente vor Ort

Intensiver Test und Prüfung des Aufbaus

Bespielungsphase (Juli, August, September): 01.07. - 30.09.

Eröffnungsveranstaltung je nach Pandemie-Situation

Laufende Bespielung nach Zeitplan durch KooperationspartnerInnen

Kooperationen

Wir bauen derzeit ein breitgefächertes Bündnis aus Organisationen, Initiativen und städtischen Einrichtungen auf, die mit uns gemeinsam den Platz gestalten und bespielen. Ein authentisches Erlebnis von Stadt-Gemeinschaft, das alle Menschen mitnimmt, ist nur möglich wenn sich die Vielfalt Nürnbergs und der Südstadt auch im Kreis der MitgestalterInnen spiegelt. Gerne tun wir uns mit weiteren AntragstellerInnen zusammen, die sich für die Zwischennutzung beworben haben. Ein Kontakt, mit der Gruppe „tanzn“, hat sich bereits zufällig ergeben. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Einbindung junger Menschen, da deren Interessen zu oft nicht berücksichtigt werden. Wir machen die Kulturen und das Engagement junger Menschen sichtbar, und zeigen dass ein generationenübergreifendes Miteinander für Alle wertvoll ist!

Konstruktionsweise

Die geplante Architektur ist komplett modular und benötigt keine Bodeneingriffe. Die Stabilität der Bauten wird durch die Verbindung von Einzelelementen, und Beschwerung durch Füllmaterial erreicht. Das wichtigste Material für Oberflächen sind Siebdruckplatten, die durch ihre hohe Belastbarkeit und Wetterfestigkeit ideal sind für den modularen, transportablen Aufbau im öffentlichen Raum. Zur Verbindung von Bauelementen, und für Bedachung und Sportgeräte, werden Stahlrohre verwendet, die mit Rohrverbindern fixiert werden. Die Rohrverbinder mit Madenschrauben, ermöglichen einen schnellen Auf- Ab- und Umbau der Architektur, sowie hohe Stabilität durch Querverbindungen zwischen mehreren Bauelementen. Zusätzliche Stabilität erreicht der Aufbau durch Beschwerung mit bspw. Bauschutt als Füllmaterial.

Bereiche und Elemente des Platzes

Container (PDF Abb. 3&4) Der Container mit seinen Anbauten ist optisch das zentrale Element der Platzanlage. Durch die Höhe des Containers erreichen wir eine Abtrennung des Celtis-Platzes von der vielbefahrenen Pillenreuther-Straße. Dadurch können ruhige Aktivitäten wie Workshops ungestört stattfinden. Im Container wird Veranstaltungs- und Workshop-Equipment gelagert: Stühle, Matten, Spielkisten, Decken, Geschirr, Bierkästen... Für das Containerdach bestehen folgende Optionen, die noch geprüft werden müssen:

Container über die Klettergriffe von der Seite mit Fallschutz betreten werden Falls er sich dafür eignet, kann der Container auch mit Graffiti gestaltet werden.

Sportbereich (PDF Abb. 4) Am westlichen Ende des Platzes gelegen, säumt der Sportbereich den Container. Der Bereich ist durch Kanthölzer eingefasst, und wird mit 7 cm Rindenmulch aufgeschüttet, um Fallschutz und ein natürliches Ambiente zu gewähren. Die Kanthölzer sind an ihrer Basis mit Siebdruckplatten verschraubt, worauf wiederum die Sportgeräte stehen. Diese Verbindung der Bauelemente unter dem Rindenmulch sorgt für maximale Stabilität des Aufbaus. Entlang des Containers und des Kletterturms erstreckt sich eine traverse Kletterroute. Weitere Sportgeräte: hohe Klimmzugstange, niedrige Klimmzugstange, Sprossenleiter, Barren, Balancierstangen Die zwei diagonalen Stangen zum Boden sind notwendig für die Stabilität der Geräte.

Theke (PDF Abb. 3) An der Doppeltür des Containers gelegen. Die Theke dient zur Verteilung von Lebensmitteln und Getränken, sowie als Informations- und Organisationszentrum der Anlage. Über der Theke befindet sich eine Stangenkonstruktion an der bei Bedarf eine Plane oder ein Tuch als Überdachung / Sonnenschutz angebracht werden kann.

Bühne (PDF Abb. 3) Ein möglicher Fokuspunkt für Veranstaltungen, die weniger auf Interaktion ausgelegt sind. Aber gemäß des multifunktionalen Charakter auch anderweitig nutzbar z.B. als Sitzplattform. Über der Bühne befindet sich eine Stangenkonstruktion an der bei Bedarf eine Plane oder ein Tuch als Überdachung / Sonnenschutz angebracht werden kann.

Der modulare Bereich (PDF Abb. 5) Dieser Bereich, der die östlichen 3/5 des Platzes gestaltet, lädt zum kreativen Aufenthalt ein. Durch die niedrige Höhenstruktur der Holzboxen von etwa 40 cm (Ausnahme: Pflanzkübel) bleibt der Platz komplett durchsichtig, und offen. Die von uns entwickelten “Pergola-Cubes” ermöglichen dennoch die Nutzung der Höhe: Aus den Boxen mit den Maßen 125 x 150 x 40cm wachsen je 4 Vertikalstangen. Durch Flansche sind an diesen Stangen Siebdruckplatten fixiert, die sich höhenverstellen lassen. Im “verstauten” Zustand ist ein Pergola-Cube eine gewöhnliche Sitzplattform. Fährt man die Oberplatte auf 90cm aus verwandelt sie sich in einen Tisch, für Malworkshops, Mittagessen und Brettspiele. Fährt man die Plattform bis auf 240 cm Höhe aus, dient sie als Dach / Sonnenschutz. Im Verstauraum unterhalb der obersten Platte können Stühle, Sitzkissen oder Vorhänge wettergeschützt gelagert werden. Die Stangen der Pergola-Cubes sind zur Stabilisierung des Gesamtbaus miteinander verbunden. An den entstehenden Horizontalstangen können Hängematten und Schaukeln angebracht werden (eventuell nur temporär bei Veranstaltungen, wg. Sicherheitsauflagen)

Den modularen Bereich teilen wir in 3 Teilbereiche:

Durch die Distanz voneinander ist eine gute Trennung der Teilbereiche gemäß aktueller Abstandsregelungen möglich.

Durch die kreisförmige Anordnung des modularen Bereichs ergibt sich ein Platzzentrum inmitten der Sitzelemente. Dieses Zentrum kann als Fokuspunkt für interaktive Formate dienen, für welche die Bühne ungeeignet ist (z.B. Diskussionsrunden, Workshops, Quartiersrat/Shengo, Tanzgruppen…) Der modulare Bereich kann aufgrund der kommenden Mitgestaltung durch KooperationspartnerInnen (z.B. Skateszene) vom im Anhang gezeigten Modell abweichen.

Begrünung: Der Nelson Mandela Platz leistet bereits einen wertvollen Beitrag zur Begrünung Hinterm Bahnhof. Aber der Bereich Richtung Pillenreuther-Straße ist noch sehr grau. Deshalb wollen wir mit dem Gartennetzwerk Nürnberg zusammenarbeiten, die uns bei der Gestaltung mehrerer Pflanzkübel, sowie kleinerer Elemente wie Palettenbeete unterstützen werden. Die Pflanzkübel dienen ebenfalls als Ausstellung der Urban-Gardening und Begrünungs-Initiativen, und fördert so deren Vernetzung und ermöglicht es BesucherInnen sich zu informieren und Kontakt aufzunehmen.

Bespielung des Platzes

Zentral ist der Selbstzweck des Platzes, der auch ohne geplante Aktionen zu kreativen Aktivitäten einlädt. Der Platz soll durch seine zahlreichen Impulse zum selbstorganisierten Spielen, Entspannen, Lernen, Bewegen, Vernetzen uvm. einladen. In den verschiedenen Bereichen werden zur Unterstützung Beschilderungen/Beschriftungen angebracht:

Ab Eröffnung sollen am Platz außerdem regelmäßig Veranstaltungen stattfinden. Wir schaffen einen Ort an dem man sich unter freiem Himmel versammeln kann, und ermöglichen somit während der Pandemie die verantwortungsvolle Durchführung von Kulturveranstaltungen. Ob hierfür Veranstaltungstechnik und Strom zur Verfügung stehen wird ist derzeit unklar. Musikveranstaltungen und anderes auditiv orientiertes Bühnenprogramm bietet sich allerdings aufgrund der Lautstärke von Straße und Bahn sowieso weniger an. Die Veranstaltungen des ersten Monats planen wir vorab mit den beteiligten KooperationspartnerInnen. Ab Eröffnung gibts es ein Formular wo interessierte Gruppen und Einzelpersonen sich für die kommenden zwei Monate mit ihrer Veranstaltung anmelden können. Wir unterstützen dann bei Bedarf (z.B. junge Gruppen) bei der Wahrnehmung ihrer Veranstalterpflichten, und der Durchsetzung des Hygienekonzepts. Auch unser Verein plant bereits Veranstaltungen für den Ort:

(In Kooperation u.a. mit Filmemacherin Cherima Nasa, dem Interkulturbüro und Jugendhäusern in der Südstadt stellen wir einen Antrag bei “Interkultur macht Kunst”)

Nachhaltigkeit

Für einen ressourcenschonenden Bau mit Materialien in Zweitnutzung, sowie für unsere Ausstattung mit temporärem Equipment (gelagert im Container) sind wir in Austausch mit verschiedenen Einrichtungen (Gebrauchtwarenhof, Staatstheater, Werkstätten). Wir hoffen diese Einrichtungen für eine langfristige, nachhaltige Weitergabe ihrer Ressourcen, auch für andere Projekte in Nürnberg gewinnen zu können.

Unsere Architektur soll nach dem Abbau komplett weitergenutzt werden. Für die Aufstellung des Containers haben wir entweder das Gelände eines Jugendhauses, oder die Parkouranlage im Westtorgraben im Blick, um dort dann mit den mobilen Sportgeräten und Matten dauerhaft qualitativ hochwertige Bewegungsangebote zu ermöglichen, für unseren Verein und andere Gruppen. Die Pergola-Cubes und andere Elemente aus Siebdruckplatten sind schnell aufgebaute Pop-up- Architekturen und werden sich bei zahlreichen Kulturveranstaltungen und unseren Sportangeboten als nützlich erweisen, um an unscheinbaren Orten Sitzmöbel, Tische und Bewegungsstationen zu schaffen. Der übrige Rindenmulch kann bei der Parkouranlage am Jugendhaus Klüpfel aufgeschüttet werden.

Unseren Bauprozess dokumentieren wir und stellen Konstruktionsanleitungen, und Tipps zum Stadt-Selbstgestalten öffentlich zur Verfügung.

Über den Platz hinaus

Insgesamt nehmen wir uns mit unseren Aktionen 2021 die Nürnberger Südstadt vor. Die Aktionen sollen nicht auf den Platz begrenzt sein, sondern von diesem Zentrum aus in den gesamten Stadtteil ausstrahlen. Dafür beteiligen wir uns u.a. bei der KommVorZone und sind im Austausch mit den Jugendhäusern im Stadtteil. Als kleine Impulse sind Bewegungsspiele geplant, die mit Sprühkreide auf dem Boden markiert werden. Mit unseren modularen, mobilen Aufbauten planen wir Bewegungs- und Spielstationen als Tages-Aufbauten auch an anderen Plätzen.

11..22

ÖÖ

Interessensbekundungen für soziokulturelle Zwischennutzung einer Teilfläche des Nelson-Mandela-Platzes 2021;

Bewertungskriterien und Gegenüberstellung

Projekt 1 Parkours Nürnberg e.V. Projekt 2 Laurence Grangien Stadtinterne Beurteilung
Zweck Schaffung eines gemeinschaftlich gestalteten Bewegungs- und Begegnungsortes mit Kooperationen und (pandemiebedingt eingeschränkten) Veranstaltungen für gemeinsame Gestaltung der Stadtkultur temporäre Fotoausstellung und Kooperationen; Inhaltlicher Bezug zu Menschenrechten und/ oder dem Stadtteil Südstadt Beide Projekte er füllen das Kriterium. Sie entsprechen dem soziokulturellen Grundanliegen der Teilhabe an „Kultur für alle“ Bürgerinnen und Bürger. Projekt 1 bietet zudem die Möglichkeit für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Initiativen, selbst mitzugestalten, also auch Kultur „von allen“.
Dauer 3 Monate bis zu 3 Monaten Beide Projekte erfüllen das Kriterium der baurechtlichen Zwischennutzung (fliegende Bauten).
Vereinbarkeit mit anderen Projekten Ja Ja Beide Projekte erfüllen das Kriterium. Sie sind vereinbar mit dem bereits vor Ort vorhandenen Food Truck.
Mehrwert für das Quartier Temporärer lebendiger Kultur- und Begegnungsort im öffentlichen Raum „Ein konkretes Beispiel: Im Jahr 2006 entstand im Rahmen einer Fotoklasse des Nürnberger Fotografen Gerd Dollhopf das vom Quartiersmanagement der Südstadt geförderte Projekt „SüdstadtExperiment", bei dem 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über ein Jahr hinweg Motive und Szenen in der Südstadt Nürnbergs fotografierten. Die Fotos wurden damals in einer Filiale der Hypo-Vereinsbank gezeigt. Am Nelson-Mandela-Platz wäre eine ideale öffentliche Ausstellungssituation für großformatige Bilder, die z.B. dieses Thema wieder aufgreifen und Besuchern wie Bewohnern schon beim Betreten der Südstadt die Idee Beide Projekte bieten dem Quartier einen messbaren Mehrwert. Projekt 1 fördert Bewegung, Begegnung und macht kulturelle Ausdrucksformen bzw. –Formate erlebbar bzw. bietet auch anderen Akteurinnen und Akteuren die Nutzung des Ortes für eigene Formate. Projekt 2 lädt vor allem zum Verweilen ein, ermöglicht die Begegnung mit Kunst und kreiert einen Reflexionsraum.
mitgeben, genauer hinzusehen als gewohnt.“
Motivation „Ein 'Vielplatz‘ für Kreativität, Bewegung, gemeinsames Kulturerleben und Mitgestaltung. Wir lehnen das starre, verstaubte Verständnis städtischer Architektur ab, und sehnen uns nach neuen Orten, die Möglichkeiten für Gemeinschaft und Kreativität bieten. Dafür wollen wir den Celtisplatz hinter dem Bahnhof mit einer multifunktionalen Architektur bebauen, die auf viele Weisen genutzt werden kann, und so zu kreativer Stadtnutzung animiert.“ „Für die hiesigen Fotografen wäre eine solche Ausstellungsplattform eine wertvolle Möglichkeit, ihre Aufnahmen zu präsentieren. Hier könnten sowohl Ausstellungen einzelner FotografInnen als auch Ausstellungen mehrerer FotografInnen zu bestimmten Themen gezeigt werden. Kulturförderung könnte hier elegant mit einer Aufwertung der Aufenthaltsqualität auf dem Nelson Mandela-Platz (aber auch anderer Plätze) einhergehen. Und dass sich schon wegen des Namens des Platzes Ausstellungen mit Bezug zu Menschenrechten anbieten, liegt auf der Hand.“ Beide Projekte sollen den Stadtraum aufwerten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern einen Mehrwert bieten. Projekt 1 zielt auf gemeinschaftliche und flexible Nutzung des Raumes. Projekt 2 zielt auf die Förderung der Photographie bzw. ihrer Anliegen und Themen.
Background der Agierenden U.a. Architekt, Ingenieur, Schlosser, Schreiner, Dachdecker, Sattler, Sozialarbeiter, Prothesenbauer Schneiderin, Fotografin, Unterstützer Hinter Projekt 1 steht nachweisbar ein vielschichtig aufgestelltes und erfahrenes Team mit klarem Committment. Die Macherinnen und Macher des Projektes 1 haben sich per Vereinszweck gemeinnütziger soziokultureller Arbeit verschrieben.
Kooperations- partner/innen & Vernetzung Global Art e.V., Kollektiv Jardin, Community Dance Projekt, KommVorZone (Südpunkt, KUF); ausgeprägte und diverse Vernetzung informelle Netzwerke (mit Unterstützung auch im Quartier); z.B. gute Kontakte zur wbg; „Einen Trägerverein gibt es nicht. Die Nürnberger Fotografen sind aber natürlich informell untereinander vernetzt. Zudem gibt es in Nürnberg eine Gruppe von aktiven BürgerInnen, die sich seit rund zwei Jahrzehnten für eine Verschönerung des Nelson- MandelaPlatzes eingesetzt haben. Auch diese Gruppe (für die vor allem die beiden Nürnberger Gerd W. Fischer und Dietmar Fischer stehen) würde Projekt 1 weist die Unterstützungsbereitschaft, die Art der Hilfe und Mitwirkung der Kooperationspartnerinnen und -partner mittels unterschriebenen Absichtserklärungen nachweisen.
sich - so gewünscht - an einem solchen Ausstellungskonzept gerne aktiv beteiligen.“
Unterstützerinnen und Unterstützer Stoll Schlosserei und Urban Lab Stadt Weikersheim Projekt 1 erhält Unterstützung bei der Herstellung und Genehmigung der temporären baulichen Strukturen. Projekt 2 kann ggf. die baulichen Strukturen von der Stadt Weikersheim ausleihen (außer wenn diese bereits selbst genutzt werden, dies ist der Fall in diesem Sommer) oder muss selbst neue herstellen lassen. Dafür gibt es noch keine Kostenvoranschläge o.ä., aber Vergleichswerte der Stadt Weikersheim.
Erfahrung 10 Jahre gemeinsame Kulturarbeit; seit einem Jahr als gemeinnütziger Verein organisiert; u.a. Umsetzungen von Parcours bereits am Jugendhaus Klüpfel & im Westtorgraben z.B. Ausstellung "Rojava – Schein und Sein" im Kulturzentrum südpunkt; Ausstellung in Weikersheim Das Team von Projekt 1 hat bereits fest installierte Parcours in Nürnberg umgesetzt, aber noch keine temporären. Das Team von Projekt 2 hat bereits Ausstellungen realisiert, aber noch keine im öffentlichen Raum verantwortet (Beantragung Genehmigung, Planung, Umsetzung, Organisation Abbau etc.)
Unterlagen Umfassendes Konzept, Visualisierung, Absichtserklärungen mit Unterschrift, solider Finanzplan mit 3 Stufen des Umfangs der Aktivitäten je nach Förderung Basiskonzept; Finanzplan fehlt, aber folgt ggf. noch Projekt 1 hat aufgrund der Unterlagen die Durchführbarkeit des Projektes nachgewiesen.
Konstruktions- weise geplante Architektur ist komplett modular und benötigt keine Bodeneingriffe; „Die Stabilität der Bauten wird durch die Verbindung von Einzelelementen, und Beschwerung durch Füllmaterial erreicht. Das wichtigste Material für Oberflächen sind Siebdruckplatten, die durch ihre hohe Belastbarkeit und Wetterfestigkeit ideal sind für den Bereits erprobt; Die Stadt Weikersheim hat diese Betonfundamente mit den Metallrahmen von örtlichen Firmen herstellen lassen. Auf Nachfrage wird bestätigt, dass diese Teile auch an andere Aussteller verliehen werden können. In Weikersheim sind es 12 Fundamente mit Metallrahmen. Damit können, weil von beiden Seiten Fotos in die Rahmen eingespannt werden, 24 Fotos gezeigt werden. Beide Projekte bzw. Konstruktionsweisen bedürfen einer baurechtlichen Genehmigung. Die Zwischennutzung muss mit einem Nutzungsvertrag mit SÖR öffentlich-rechtlich gesichert werden.
modularen, transportablen Aufbau im öffentlichen Raum. Zur Verbindung von Bauelementen, und für Bedachung und Sportgeräte, werden Stahlrohre verwendet, die mit Rohrverbindern fixiert werden. Die Rohrverbinder mit Madenschrauben, ermöglichen einen schnellen Auf- Ab- und Umbau der Architektur, sowie hohe Stabilität durch Querverbindungen zwischen mehreren Bauelementen. Zusätzliche Stabilität erreicht der Aufbau durch Beschwerung mit bspw. Bauschutt als Füllmaterial.“
Nachhaltigkeit „Unsere Architektur soll nach dem Abbau komplett weitergenutzt werden. Für die Aufstellung des Containers haben wir entweder das Gelände eines Jugendhauses, oder die Parkouranlage im Westtorgraben im Blick, um dort dann mit den mobilen Sportgeräten und Matten dauerhaft qualitativ hochwertige Bewegungsangebote zu ermöglichen, für unseren Verein und andere Gruppen. Die Pergola-Cubes und andere Elemente aus Siebdruckplatten sind schnell aufgebaute Pop-up- Architekturen und werden sich bei zahlreichen Kulturveranstaltungen und unseren Sportangeboten als nützlich erweisen, um an Die Bauteile können immer wieder auch an anderen Orten benutzt werden; werden sie ausgeliehen, werden sie anschließend rücktransportiert; werden sie selbst hergestellt ist bisher noch unklar, wo, von wem und in welcher Form sie eingelagert und weiterhin genutzt werden Projekt 1 hat bereits konkrete Pläne für die Nachnutzung der Bauteile und „hinterlässt“ bei erfolgreicher Umsetzung gestärkte nachbarschaftliche Verbindungen und gestärkte Netzwerke. Projekt 2 muss sich nur im Falle der Neuherstellung der Bauteile um Nachnutzung bemühen, dazu gibt es noch keine genauen Pläne. Ob das Projekt gestärkte Netzwerke und Anwohner*innen- Verbindungen „hinterlässt“, ist anhand der Interessensbekundung schwer einzuschätzen.
unscheinbaren Orten Sitzmöbel, Tische und Bewegungsstationen zu schaffen. Der übrige Rindenmulch kann bei der Parkouranlage am Jugendhaus Klüpfel aufgeschüttet werden.“
Modellcharakter/ Innovationschara kter/ Übertragbarkeit „Unseren Bauprozess dokumentieren wir und stellen Konstruktionsanleitungen, und Tipps zum Stadt-Selbstgestalten öffentlich zur Verfügung.“ Projekt 1 wird mittels Open Source-Plänen und öffentlicher Dokumentation anderen Akteurinnen und Akteuren Erfahrungen und Know How weitergeben bzw. zielt auf die Selbstbefähigung von Bürgerinnen und Bürgern ab.

ML/002/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 07.07.2021 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Nahversorgung/Wochenmarkt in Moorenbrunn

Zwischenbericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.06.2021

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.06.2021

Bericht:

Auf dem Kirchweihplatz in der Oelser Straße / Ecke Hermann-Kolb-Straße (ehem. Hallenbad- Parkplatz) befindet sich bis zur Fertigstellung des neuen REWE-Marktes in Moorenbrunn ein Bäckerei-Verkaufscontainer, der an sechs Tagen pro Woche geöffnet hat. Das Marktamt (ML) versucht derzeit Marktkaufleute zu akquirieren, die sich neben dem Bäckerei-Verkaufscontainer

ML hat erste Interessenten ergeben. Konkrete Teilnahmemöglichkeiten werden in den nun folgenden Koordinierungsgesprächen ausgelotet. Das weitere Vorgehen koordiniert ML gemeinsam mit dem zuständigen Bürgeramt Ost (BAO) als liegenschaftsverwaltende Dienststelle für den betreffenden öffentlichen Parkplatz. Über das weitere Vorgehen wird berichtet.

Unabhängig davon gibt es in Moorenbrunn folgende Nahversorgungsangebote:

Samstagvormittag einen mobilen Metzgerei-Stand und einen Gemüsestand.

Moorenbrunn betreiben wird, bietet einen Lieferdienst für Fischbach, Moorenbrunn, Altenfurt, Brunn, Birnthon und Netzstall an. Die Bestellung erfolgt online, telefonisch, per Fax oder Einkaufsliste (über Freunde / Bekannte) beim REWE-Markt in Fischbach. Von dort erfolgt die Auslieferung der bestellten Ware.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Für die Installation von Verkaufseinrichtungen fallen u.U. Kosten für die Bereitstellung der Infrastruktur (Strom, Wasser, ggf. WC) an.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Einkaufsmöglichkeiten im Stadtteil ermöglichen fußläufige Nahversorgung und eröffnen insbesondere für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und Familien mit Kindern Teilhabemöglichkeiten.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus Könio 90403 Nürnberg Rathauspla Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürr Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

07.06.2021 Alesik/Dr. Gsell

Wochenmarkt in Moorenbrunn

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die zeitweise Nahversorgungslücke, die in Moorenbrunn infolge des Abrisses und Neubaus des dortigen REWE- Marktes entstanden ist, könnte durch einen kleinen Wochenmarkt auf dem Parkplatz des ehern. Altenfurter Hallenbades an der Oelser Straße / Ecke Hermann-Kolb-Straße kompensiert werden. Schon heute steht auf dem Parkplatz ein Bäcker. Hier könnten weitere Marktstände angesiedelt werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft und bereitet ggf. die Einrichtung eines Stadtteil-Wochenmarktes für Moorenbrunn und Altenfurt auf dem Parkplatz des ehemaligen Altenfurter Hallenbades vor.

Ferner berichtet die Verwaltung über den Aufbau eines Lieferdienstes des in Fischbach ansässigen REWE-Marktes für Moorenbrunn und Altenfurt.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender

A21060400 Nahversorgung Moorenbrunn.docx

Download ↓