Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
23.06.2021
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 2 Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der 5 Stadt Nürnberg Bericht MRB-GST/002/2021 5 Evaluation MRB-GST/002/2021 9 TOP Ö 3 Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg 70 Sitzungsvorlage MRB-GST/003/2021 70 GAP2021-2023 MRB-GST/003/2021 74 TOP Ö 5 Fortschreibung Klimafahrplan 2010 - 2050 - Baustein Klimaanpassung 123 Sitzungsvorlage Ref.III/003/2021 123 Sachverhaltsdarstellung Ref.III/003/2021 127 Übersicht über Handlungsfelder und Maßnahmen zur Klimaanpassung Ref.III/003/2021 132 Maßnahmensteckbriefe Ref.III/003/2021 133 Stellungnahme Ref. I/II Ref.III/003/2021 158 TOP Ö 6 VGN-Tariffortschreibung ab dem Jahr 2023 mit dem neuen „VGN 159 Mobilitätsindex“ sowie weitere aktuelle Entwicklungen im VGN Sitzungsvorlage OBM/010/2021 159 Sachverhaltsdarstellung OBM/010/2021 163 Tariffortschreibung zum 01.01.2022 OBM/010/2021 168 Nachweis preisinduzierter Aufwandssteigerungen (Verfahrensbeschreibung) 180 OBM/010/2021 Tariffortschreibung 2023 ff. OBM/010/2021 186 TOP Ö 7 Änderung in der Besetzung von Abordnungen 192 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.05.2021 192 TOP Ö 8 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss 193 Sitzungsvorlage J/016/2021 193 TOP Ö 9 Auflage des Referates I/II: 197 Dringliche Anordnungen 197 TOP Ö 10 Auflage des Referates VI: Zeitgemäße Aktualisierung der Nünberger 200 Kinderspielplatzsatzung Sitzungsvorlage Stpl/023/2021 200 Antrag_ Kinderspielplatzsatzung_SPD Stpl/023/2021 204 Sachverhalt Stpl/023/2021 205 Satzungsentwurf Stpl/023/2021 207 TOP Ö 11 Auflage des OBM: Wahlhelferentschädigungssatzung 211 Sitzungsvorlage StA/002/2021 211 Vermerk des Statistischen Amtes StA/002/2021 214 PrüfungWahlen-Bericht - Auszug sonstiges Wahlpersonal StA/002/2021 216 Wahlhelferentschädigungssatzung neu (Stand 25.05.2021) StA/002/2021 219
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 23.06.2021, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Meistersingerhalle Nürnberg, Großer Saal, Münchener Straße 21
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Ehrungen
- Aushändigung der Kommunalen Verdienstmedaille in Bronze an
Frau Stadträtin Claudia Arabackyj
Frau Stadträtin Helmine Buchsbaum
Frau Stadträtin Gabriele Penzkofer-Röhrl
Frau Stadträtin Dr. Anja Prölß-Kammerer
Herrn berufsmäßigen Stadtrat Harald Riedel
Frau Stadträtin a.D. Ilka Soldner
Frau Stadträtin a.D. Ruth Zadek
- Ehrung für 25-jährige Zugehörigkeit zum Nürnberger Stadtrat
von
Frau Stadträtin Kerstin Böhm
Frau Bürgermeisterin Professor Dr. Julia Lehner
Herr Stadtrat Lorenz Gradl
Herr Stadtrat Kilian Sendner
König, Marcus
2. Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans Bericht
2018-2020 der Stadt Nürnberg MRB-
GST/002/2021 König, Marcus
3. Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg Beschluss
MRB- König, Marcus GST/003/2021
4. Interessensbekundung Nürnbergs als Bayerische
Landesgartenschau 2030
(Unterlagen werden nachgereicht)
König, Marcus
5. Fortschreibung Klimafahrplan 2010 - 2050 - Baustein Beschluss
Klimaanpassung Ref.III/003/2021
Walthelm, Britta
6. VGN-Tariffortschreibung ab dem Jahr 2023 mit dem neuen „VGN Beschluss
Mobilitätsindex“ sowie weitere aktuelle Entwicklungen im VGN OBM/010/2021
König, Marcus
7. Änderung in der Besetzung von Abordnungen
hier: Besetzung des Planungsverbands Region Nürnberg
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
26.05.2021
König, Marcus Beschluss
8. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Beschluss
J/016/2021 Ries, Elisabeth
9. Auflage des Referates I/II: Kenntnisnahme
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen
10. Auflage des Referates VI: Beschluss-
Zeitgemäße Aktualisierung der Nürnberger Auflage
Kinderspielplatzsatzung Stpl/023/2021
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.04.2021
11. Auflage des OBM: Beschluss-
Wahlhelferentschädigungssatzung Auflage
StA/002/2021
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.05.2021,
öffentlicher Teil
Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht
Stadtrat 23.06.2021 öffentlich Bericht
Betreff: Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der Stadt Nürnberg
Anlagen: Evaluation
Bericht:
Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Seitdem wurde alle drei Jahre ein neuer Aktionsplan verabschiedet und der vorherige evaluiert.
Der Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 liegt in tabellarischer Form bei. Er wurde von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche, Referate und Dienststellen in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Obgleich die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen ab März 2020 die Umsetzung einiger Ziele des Aktionsplans erschwerten, verzögerten und teilweise auch unmöglich machten, konnten vor vor allem in den ersten zwei Jahren des Berichtszeitraums die festgeschriebenen Maßnahmen zum größten Teil erfolgreich abgeschlossen werden. Dennoch zeigt nicht nur die Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, sondern auch die Corona-Pandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die Ergebnisse dieses Berichts wurden in die Vorbereitung und Erstellung des aktuellen Gleichstellungsaktionsplans 2021-23 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020 enthält Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht. Dieser Aktionsplan wurde evaluiert.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020
Präambel Einführung
Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufsieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger wer- grund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgedenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwi- gen. 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt und schen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhin- mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauendern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Men- förderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein schenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen wurden seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwalgeschichtlichen Verantwortung. tung und Stadtgesellschaft gestellt.
Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich Die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch den Stadtrat im Okverpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler tober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zu Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entschei- mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur Charta erdend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Mög- folgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionslichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Dabei pläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft, Ge- Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. schlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung. Über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, wird im Folgenden berichtet. Sowohl der Gleichstellungsaktionsplan als auch der vorliegende Bericht wurden von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Dienststellen und Geschäftsbereiche erstellt. Die zuständigen Kolleg*innen haben im Zuge des Berichts die Umsetzung der ihren Arbeitsbereich betreffenden Ziele und Maßnahmen ausgewertet. Die jeweiligen Auswertungen wurden von der Gleichstellungsstelle zusammengetragen und aufbereitet.
Obgleich die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Die Ergebnisse dieses Berichts wurden in die Vorbereitung und Erstel- Schutzmaßnahmen ab März 2020 die Umsetzung einiger Ziele des Ak- lung des aktuellen Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 einbezogen tionsplans erschwerten, verzögerten und teilweise auch unmöglich und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifimachten, konnten dennoch Erfolge erzielt werden. ziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin Exemplarisch für diese Erfolge steht beispielsweise die Stärkung von im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu Frauen in Führungspositionen durch die Etablierung eines Netzwerks wirken. für Frauen in Führungspositionen bei der Stadt Nürnberg. Die regelmäßigen Treffen im Rahmen des Netzwerks konnten mit Beginn der Pandemie in den virtuellen Raum verlegt werden. Inhaltsverzeichnis Seite Außerdem konnten die Städtepartnerschaften als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und gegenseitige Lernprozessen in Bezug
1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung ..........................3
auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden: Im Jahr 2019 waren Frauendelegationen aus Antalya und Nablus und im 1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Jahr 2020 eine Frauendelegation aus Krakau in Nürnberg zu Besuch. Führungsebene ..............................................................................3 Die Frauen tauschten sich mit der Gleichstellungsstelle, dem Oberbür- 1.2 Abbau von Rollenstereotypen ..............................................6 germeister, Stadträtinnen und Vertreterinnen von Frauenorganisatio- 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ............................ 10 nen aus und nahmen als Referentinnen jeweils an einer öffentlichen Veranstaltung teil. 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Weiterhin konnten Männer im Erzieherberuf durch die Etablierung des Ebenen......................................................................................... 14 „AK Männer in KiTas“ gestärkt werden. Dieser Arbeitskreis fördert den 1.5 Antidiskriminierung ............................................................ 19 regelmäßigen Austausch und die Möglichkeit der kollegialen Beratung, besonders zu geschlechtsspezifischen Aspekten in KiTas. Im Bereich 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit ..................................... 21 Bildung konnte im Jahr 2018 erneut eine Fachtagung „Bildungschan-
2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft ...................... 24
cen durch Diversity-Kompetenz“ von der Friedrich-Alexander-Univer- 2.1 Abbau von Rollenstereotypen ............................................ 24 sität Erlangen-Nürnberg in Kooperation mit dem Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) durchgeführt werden. Im Rah- 2.2 Antidiskriminierung ............................................................ 27 men dieser Tagung für Lehrkräfte standen die Konsequenzen von ver- 2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt .................... 31 schiedenen Diversitätsmerkmalen auf Bildungschancen im Vordergrund. 2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit ..................................... 33 Dennoch zeigt nicht nur der vorliegende Bericht über den Gleichstel- 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung ............................ 36 lungsaktionsplan 2018-2020, sondern auch die Corona-Pandemie und 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich ....... 47 die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich ....... 51 noch nicht erreicht sind. 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung ................... 56 2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen .. 61
1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung
Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten.
Die Herausforderungen im Bereich der Personalplanung nehmen laufend zu. Im Rahmen eines Strategieprojekts werden seitens des Personalamts passende Lösungen entwickelt. Im Fokus stehen dabei auch die Themen „Strategische und operative Personalplanung“ und „Personalrekrutierung / Attraktive Arbeitgeberin / Personalentwicklung / Führung“ mit den Teilbereichen Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung. Daneben werden aktuell in einem gesamtstädtischen Arbeitskreis Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund für die Stadtverwaltung erarbeitet. In beiden Bereichen ist im Laufe des Jahres 2019 mit Ergebnissen zu rechnen. Es soll deshalb im Rahmen des Gleichstellungsaktionsplans den Projekten und Arbeitskreisen nicht vorgegriffen werden. Ggf. ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Ergänzung seitens des Personalamts möglich.
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Mehr Frauen (auch Frauen mit Migrations- hintergrund) für Füh- rungspositionen ge- winnen | Fortführung des Mento- ringprogramms für Frauen: 3. Programmdurchlauf | Planung, Konzeption, Organisation: ab Juli 2018 Ausschrei- bung: ab Herbst 2018 Programm- laufzeit: Feb- ruar 2019 bis Mai 2021 | PA | Anzahl der Men- tees und Mentor*in- nen Evaluation der Er- folgswirksamkeit in Kooperation mit Hochschule / Uni- versität | ca. 20.000 EUR für ex- terne Beglei- tung | Zwei-Phasen-Evaluation 1. Phase: 10/2020 Evaluationsbogen in der Abschlussveranstaltung 2. Phase: 04/2022 Evaluation: Wirk- samkeit des Programms ca. 1 1/2 Jahre nach Programm- ende | Ja, Ausschrei- bung des 4. Pro- grammdurch- laufs ab 09/2020 |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||||
| Stärkung von Frauen in Führungspositionen | Einrichtung eines Netz- werks für Frauen in Füh- rungspositionen bei der Stadt Nürnberg | 4 Netzwerk- treffen im Jahr | GST | Anzahl der Teilneh- merinnen | Mit beste- henden Ressourcen | Mit beste- | 2019: 4 Netzwerktreffen mit | Ja, für 2021 drei Treffen geplant | Ja, für 2021 drei | ||
| henden | Ø 60 Teilnehmerinnen | Treffen geplant | |||||||||
| Ressourcen | 2020: 3 Netzwerktreffen ge- | ||||||||||
| plant, das erste im Februar | |||||||||||
| fand in Präsenz statt. 1 Tref- | |||||||||||
| fen coronabedingt ausgefal- | |||||||||||
| len, 1 Treffen digital durchge- | |||||||||||
| führt | |||||||||||
| Initiierung und Stär- kung eines Netzwerks für weibliche Füh- rungskräfte im jeweili- gen Geschäftsbereich | Lockerer Erfahrungsaus- tausch bei Treffen mit weiblichen Führungskräf- ten (Kennenlernen, Erfah- rungen und Probleme austauschen, Hilfestellun- gen geben) Zum Teil mit Themen- schwerpunkten und mit teilweiser Unterstützung von PA | Regelmäßig | Ref. IV, Ref. VI | Anzahl der Teilneh- merinnen | Mit beste- henden Res- sourcen | 09/2018 fand Treffen des damaligen 3. BM mit weiblichen Führungskräf- ten seines Geschäftsbe- reiches unter Mitwirkung von PA/1 statt, 12 Mitar- beiterinnen nahmen teil, Treffen von allen Teil- nehmenden als positiv bewertet 2020 wurden Treffen coronabedingt abgesagt, nur wenig persönlicher Erfahrungsaustausch, di- gitale Möglichkeiten (MS- Teams) wurden genutzt | Ja, Überlegung hinsichtlich einer virtuellen Erfah- rungsaus- tauschplattform | ||||
| Männliche und weibli- che Fachkräfte sind in der Leitungsebene im J/B2 paritätisch vertre- ten | Förderung von Leitungs- nachwuchs in den Ein- richtungen; gezielte An- sprache von Pädagog*in- nen je nach Stellenbedarf | Bei zu beset- zenden Stel- len | J/B2- | Die Leitungsstellen in der OKJA sind zu je 50% mit Pädago- ginnen und Päda- gogen besetzt | Mit beste- henden Res- sourcen | Bei meisten Stellenbesetzun- gen umgesetzt, gezielte Su- che nach Frauen* oder Män- nern* | Ja | ||||
| Abtei- | |||||||||||
| lungslei- | |||||||||||
| tungen | |||||||||||
| und Be- | |||||||||||
| reichs- | |||||||||||
| leitung |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Stärkung von Frauen
in Führungspositionen
Einrichtung eines Netz-
werks für Frauen in Füh-
rungspositionen bei der
Stadt Nürnberg
4 Netzwerk-
treffen im
Jahr
Anzahl der Teilneh-
merinnen
Männliche und weibli-
che Fachkräfte sind in
der Leitungsebene im
J/B2 paritätisch vertre-
ten
Förderung von Leitungs-
nachwuchs in den Ein-
richtungen; gezielte An-
sprache von Pädagog*in-
nen je nach Stellenbedarf
Bei zu beset-
zenden Stel-
len
Die Leitungsstellen
in der OKJA sind zu
je 50% mit Pädago-
ginnen und Päda-
gogen besetzt
Mit beste-
henden Res-
sourcen
Bei meisten Stellenbesetzun-
gen umgesetzt, gezielte Su-
che nach Frauen* oder Män-
nern*
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Mehr Frauen in Füh- rungspositionen im Ref. VI | Führen mit reduzierter Ar- beitszeit (sensibilisieren, unterstützen, Möglichkei- ten schaffen), da insbe- sondere Frauen oft mit re- duzierter Arbeitszeit ar- beiten | Laufend | Ref. VI mit allen Dienst- stellen | Anzahl / Prozent- zahl der Führungs- kräfte mit reduzier- ter Arbeitszeit im Geschäftsbereich Ref. VI | Mit beste- henden Res- sourcen | Stand unverändert; evtl. Ausweitung auf alle Dienststellen Zusammentragen und Evaluierung der Erfah- rungen vornehmen H ist es aktuell entspre- chend der Vorgaben nicht möglich, dezentral über SAP eine Daten- bankauswertung vorzu- nehmen, um ge- schlechtsspezifische Merkmale bereits im Sta- dium der grundlegenden Bestandsanalyse in dem notwendigen Detaillie- rungsgrad darstellen zu können | Ja, evtl. stadt- weit | ||
| Die Anzahl von Frauen in Führungspositionen im KuF ist erhöht | Entwicklung und Durch- führung von Maßnahmen zur Zielerreichung, z.B. Mentoringprogramme, ge- zielte Ansprachen usw. | 2018 ff | KuF | Anteil von Frauen in Führungspositio- nen im Vergleich zu 2016 | Mit beste- henden Res- sourcen | Aufteilung 2016: 14 Männer = 58 % 10 Frauen = 42 % Aufteilung 2020: 10 Männer = 40 % 15 Frauen = 60 % | Ja, je nach wei- terer Entwick- lung ggf. mit Ziel: Die Anzahl von Frauen und Männern in Füh- rungspositionen im KuF ist aus- geglichen |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatle-
ben, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen
auch innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzu-
bauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken.
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Abbau von Ge- schlechterstereoty- pen bei der Ausbil- dungswahl | Jährliche Organisation und Durchführung des Girls´ und Boys´ Day bei der Stadtverwaltung Integration des Boys´ Day ab 2019 durch PA | ab 2019 | PA, GST - An- sprech- partner für Män- ner, mit beteilig- ten Dienst- stellen | Anzahl der weibli- chen bzw. männli- chen Nachwuchs- kräfte nach Ausbil- dungsberufen | zusätzliche Personalres- sourcen bei PA notwen- dig | bislang Organisation Girls‘ Day durch PA und Boys‘ Day durch GST 2020 coronabedingt beide Termine abgesagt | Ja, ab 2021/2022 Or- ganisation bei- der Tage durch PA | ||
| Gezielte Ansprache des je- weils „untypischen“ Ge- schlechts bei der Präsenta- tion der Ausbildungsberufe im Internet sowie in Bro- schüren | Dauerauf- gabe | PA, GST | Anzahl der weibli- chen bzw. männli- chen Nachwuchs- kräfte nach Ausbil- dungsberufen | noch unklar | Berufsvideos Broschüren Plakat neue Website: Ausbil- dungscampus „Sofa Start“ | Ja, insb. durch neue Berufs-vi- deos in 2021 | |||
| Väter nutzen stär- ker und länger die Möglichkeit der El- ternzeit bei der Stadt | Väterbefragung. Evaluation der letzten 5 Jahre; Zufriedenheit der Väter mit organisatori- schem und persönlichem Ablauf | 2019 | GST - An- sprech- partner für Männer, PA | Befragung ist durchgeführt, Er- gebnisse liegen vor und werden veröf- fentlicht bzw. be- wertet und ggf. wei- terverfolgt | Mit beste- henden Res- sourcen | Planungsbeginn Väter- und Mütterbefragung durch GST in Kooperation Bündnis für Familie mit Arbeitsgruppe ab Sommer 2020 (inkl. PA) | Ja, Durchfüh- rung Väter- und Mütterbefragung im März 2021 inkl. folgender Evaluation |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||||
| Männer im Erzie- herberuf stärken. Es besteht die Mög- lichkeit zu kollegia- lem Austausch | Eine Austauschgruppe für männliche Erzieher bei der Stadt ist gegründet und in- stalliert. | 2019 | GST – | Austauschgruppe ist implementiert, wird regelmäßig ge- nutzt | Mit beste- henden Res- sourcen GST, J | Mit beste- | Start Herbst 2019 AK | Ja, Weiterent- | |||
| An- | henden Res- | Männer in KiTas, 4 Tref- | wicklung und | ||||||||
| sprech- | sourcen | fen im Jahr je 2 Std. | Aufbau nachhal- | ||||||||
| partner | GST, J | Kollegiale Beratung, the- | tiger Struktur, | ||||||||
| für | matische Inputs, ge- | Übernahme bis | |||||||||
| Männer, | schlechtsspezifische As- | 2023 - von wem | |||||||||
| J | pekte in KiTas | noch unklar | |||||||||
| Berücksichtigung des geschlechter- spezifischen As- pekts bei der Aus- schreibung von Rei- nigungsleistungen | Klärung mit OrgA als zu- ständige Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibliches Personal reinigt den Da- menbereich- männliches Personal reinigt den Her- renbereich“ mit in die Aus- schreibung aufgenommen werden kann oder wie sich ein solches Vorgehen fi- nanziell darstellt | Zum nächs- ten Aus- schreibungs- zeitpunkt | NüBad mit OrgA | Ausschreibungstext Tatsächliche Um- setzung und ggf. Vorgehen bei Nicht- erfüllung | Offen. Für den Aus- schreibungs- prozess wer- den kaum höhere Kos- ten als üblich erwartet | Bisher keinen Änderungen des Ausschreibungsinhalts, da alle Verträge noch laufen | Ja, im Rahmen einer der nächs- ten Aus-schrei- bungen | ||||
| Einsatz von weibli- chem Personal für den Frauenbadetag und den Frau- ensaunatag sicher- stellen | Erhöhung des Anteils weib- licher Fachkräfte Einsatzplanung prüfen und ggf. anpassen Klärung mit PA, mit wel- chen Beschäftigungsfor- men die gezielte Suche und Beschäftigung von Frauen für den genannten Einsatz möglich ist | Im Rahmen anstehender Stellenbeset- zungsverfah- ren Im Rahmen der Einsatz- planung November 2018: weitere Abstimmun- gen mit PA | NüBad mit PA | Ausschreibungstext Bewerberinnenzahl Einstellung einer Mitarbeiterin | Offen | Erhöhung des Anteils weiblicher Fachkräfte wegen enormen Fach- kräftemangel schwierig, beschränkte Steuerungs- möglichkeit Maßgabe Frauenbade- tag: nur Mitarbeiterinnen anwesend, kann nicht immer hundertprozentig sichergestellt werden da es insgesamt „nur“ 5 Mit- arbeiterinnen gibt und 4 bis 5 benötigt werden in letzten Monaten des Badebetriebes jedoch keine Probleme | Nein |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Männer im Erzie-
herberuf stärken.
Es besteht die Mög-
lichkeit zu kollegia-
lem Austausch
Eine Austauschgruppe für
männliche Erzieher bei der
Stadt ist gegründet und in-
stalliert.
Austauschgruppe
ist implementiert,
wird regelmäßig ge-
nutzt
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Personalauswahl: Gewinnung und Auswahl der Mitar- beitenden; mehr männliche Mitarbei- ter im BCN | Ausschreibungstexte kön- nen darauf geprüft werden, ob sie u.U. Barrieren für be- stimmte Bewerber*innen- Gruppen aufweisen Auf Teamzusammenset- zung als ein wichtiges Kri- terium bei der Personalaus- wahl achten | Mittelfristig | BCN Unter- stützung PA | Anteil von bisher in der Personalaus- wahl benachteiligter Gruppen in Stellen- besetzungen | Mit beste- henden Res- sourcen | bislang keine Bedarfs- kenntnis bei PA bei Bedarf Entwicklung einer gemeinsamen Stra- tegie von BN und PA | Nein | ||
| Die Anzahl der Männer bei den Be- schäftigten im Kul- turbereich ist er- höht. Das Verhält- nis Männer und Frauen wird ange- glichen. | Entwicklung und Durchfüh- rung von Maßnahmen zur Zielerreichung, Beteiligung am Boys‘ Day usw. | 2018 ff | KuF | Verhältnis Männer und Frauen bei den Beschäftigten im Vergleich zu 2016 | Mit beste- henden Res- sourcen | Aufteilung 2016: 68 Männer = 36 % 119 Frauen = 64 % Aufteilung 2020: 66 Männer = 33 % 137 Frauen = 67 % | Ja, verstärkte Fortführung | ||
| Preisgerichte sind paritätisch besetzt | Änderung der Satzung, z.B. Beirat Bildende Kunst (BBiK) | Änderung der Satzung des BBiK im Laufe dieses GAPs | Ref. VI | Anteil von Frauen (Zielquote von 50 %) | Mit beste- henden Res- sourcen | Änderung der Satzung 2018: 11 Mitglieder; mind. je 40% Frauen und Männer Stpl: Bei eigenen Preis- gerichten (z.B. Stadter- neuerung, Arbeitskreise) immer paritätische Be- setzung, bei Externen er- folgt Hinweis darauf | Ja, allgemein; nicht mehr BBiK, da Ände- rung erfolgt ist; Runden Tisch Radverkehr mit aufnehmen, Ziel: „Preisge- richte und Gre- mien sind paritä- tisch besetzt.“ |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Paritätische Beset- zung von Gremien | Bei der Besetzung von Gre- mien und Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst pari- tätisches Geschlechterver- hältnis geachtet werden | Laufend | BgA, alle Dienst- stellen | Anteil von Frauen | Mit beste- henden Res- sourcen | Arbeitsgruppen und Gre- mien, wo möglich, ent- sprechend besetzt Fußballakademie: Um- setzung der Ziele in Jury- besetzungen, Anspra- chen, Inhalten (Veran- staltungen und Redak- tion) und Preisvergaben | Ja | ||
| Bei der Besetzung von Vor- ständen und Aufsichtsräten der städtischen Tochterge- sellschaften soll auf ein möglichst paritätisches Ge- schlechterverhältnis geach- tet werden | Laufend | Stadt- ratsfrak- tionen | Anteil von Frauen | Mit beste- henden Res- sourcen | Bei den Eigenbetrieben und wesentlichen Teil- konzernen zeigen die Beteiligungsberichte der Stadt Nürnberg eine leichte Steigerung der Frauenquote in Vorstän- den und Aufsichtsräten in den sogenannt männlich konnotierten Bereichen In den weiblich konno- tierten (sozialen) Berei- chen könnte die Männer- quote erhöht werden | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll in den Stellenausschreibungen bei Führungsstellen künftig eine transparentere und fundiertere Feststellung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, getroffen werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne Maßnahmen ergriffen. Das Personalamt bot im Fortbildungsprogramm der Städteakademie ausgewählte Fortbildungen und Seminare in Teilzeit an. Die Resonanz war jedoch gering und dieses Angebot scheint nicht das geeignete Format darzustellen, um Teilzeitbeschäftigte zu qualifizieren. Daher sollen zukünftig digitalisierte Lernangebote die Präsenzveranstaltungen ergänzen.
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Steigerung des An- teils der Führungs- kräfte mit reduzier- ter Arbeitszeit | Entwicklung von Rahmen- bedingungen / Modelle, die Führen mit reduzierter Ar- beitszeit ermöglichen | Ab 2019 | PA | Anteil der Füh- rungskräfte mit re- duzierter Arbeitszeit | Noch unklar | Broschüre und Leitfaden „Führen mit reduzierter Ar- beitszeit“ liegen vor, bei Stel- lenneubesetzung wird ge- prüft, ob Führen mit red. AZ möglich ist (Vordruck „Füh- ren mit reduzierter Arbeits- zeit“) | Ja, unter Be- rücksichtigung der gesammel- ten Erfahrungen | ||
| Berücksichtigung des The- mas „Arbeiten und Führen in Teilzeit“ bei Fortbildun- gen und Seminaren im Be- reich Personalentwicklung | Ab 2019 | PA | Anteil der Füh- rungskräfte mit re- duzierter Arbeitszeit | Noch unklar | Aufnahme in Qualifizie- rungsprogramm nach Ent- wicklung des Konzeptes „Führen in Teilzeit“ ist erfolgt | Nein | |||
| Der Baustein ist als festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizie- rungen der Stufen 2 (Ar- beitstitel „Personalarbeit im Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt. Ziel ist eine verbindliche Teilnahme der Führungskräfte | ab 2019 | PA | Anzahl der teilneh- menden Führungs- kräfte | Noch unklar | Thema wird in Netzwerktref- fen der FKE 2 und FKE 3 be- handelt | Nein |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Bessere Vereinbar- keit von Privatleben und Beruf | Etablierung von digitalen Lernangeboten. Die digitalen Lerneinhei- ten werden aus mehre- ren, kurzen Modulen be- stehen, die ein zeitlich flexibles Lernen ermögli- chen sollen. | Ab 2019 | PA | Anzahl der Teilneh- menden | Noch unklar | konnte bisher kapazitäts- bedingt nicht umgesetzt werden wird in AG Digitales Ler- nen behandelt | Ja, Ziel: Kon- zeption von kur- zen Lerneinhei- ten; evtl. Ver- weis auf geeig- nete externe An- gebote | ||
| Weiterführung und Ausbau der gender- gerechten Personal- politik im Geschäfts- bereich 3. BM | Schaffung/Etablierung verschiedener Arbeits- zeitmodelle besondere Berücksichti- gung der beruflichen Weiterentwicklungsmög- lichkeiten in den ver- schiedenen Arbeitszeit- modellen von Mitarbei- tenden | Je nach Stand der bisherigen Etablierung kurzfristige und längerfris- tiges Vorge- hen und steti- ger Entwick- lungsprozess | Alle Dienst- stellen und Ei- genbe- triebe des Ge- schäfts- bereichs 2. BM | Anzahl der angebo- tenen und gelebten Arbeitszeitmodelle spezielle Förder- maßnahmen für Mitarbeitende | Es ist mit er- höhten Res- sourcenbe- darf bei der Einführung neuer Mo- delle zu rech- nen - nach Etablierung ist mit einer deutlichen Verringerung zu rechnen | 2. BM: Ausweitung von mobilem Arbeiten/Homeoffice so- wie Telearbeitsmöglich- keiten für alle Mitarbei- tenden von 2. BM verschiedene Arbeitszeit- modelle im Teilzeitbe- reich (z. B. freier Tag o- der wechselnde Arbeits- zeiten) - Weiterbildun- gen/Seminare digital (dadurch auch von zu Hause aus) ermöglichen 3. BM: Prüfen der Bedarfe durch fortlaufenden Austausch mit Mitarbeitenden Absprachen individueller Lösungen im Hinblick auf Arbeitszeitmodelle Verzögerung der Umset- zung durch Covid-19 Pandemie | Ja Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Männliche und weibli- che Pädagog*innen in Leitungsstellen können Familienar- beit (Elternzeit und pflegerische Verant- wortung) vereinbaren | Modell „Führen mit redu- zierter Arbeitszeit“ ge- zielt kommunizieren; systematische Anspra- che und Unterstützung betroffener Mitarbei- tende | Laufend | J/B2- Abtei- lungslei- tungen und Be- reichs- leitung | Die Wünsche von Vereinbarkeit kön- nen zu mind. 75% verwirklicht werden | mit beste- | Hohe Bereitschaft von Abteilungsleitungen, Ein- richtungsleitungen und innerhalb der Teams, Fa- milienarbeit zu ermögli- chen Auch kurzfristige Bedarfe lassen sich meist decken | Ja | Ja | |
| henden Res- | |||||||||
| sourcen | |||||||||
| Förderung von Füh- rung mit reduzierter Arbeitszeit im Gh | Begleiteter Prozess zur Organisationsentwick- lung, Führen mit redu- zierter Arbeitszeit zu er- möglichen als Grund- lage für eine stärkere Berücksichtigung dieses Modellverfahrens bei Stellenbesetzungsver- fahren | Fortlaufend | Gh/L in Zu- sam- menar- beit mit PA | erfolgreiche Erpro- bung des Modells | Mit beste- henden Res- sourcen | Mit beste- | Verschiebung neuer Organi- sationsentwicklungen auf- grund coronabedingten Strukturen und Aufgaben be- trifft in Gh überwiegend Frauen; insgesamt mehr Frauen (7/9) als Männer (2/9) in Führungspositionen, 1 männliche und 2 weibliche Führungskräfte sind TZ (fle- xible Änderungen möglich, bspw. bei pandemischen La- gen) | Ja, zur Weiter- | |
| henden Res- | verfolgung be- | ||||||||
| sourcen | darf es jedoch | ||||||||
| weitere Res- | |||||||||
| sourcen, | |||||||||
| schließt auch | |||||||||
| die Förderung | |||||||||
| der Führungs- | |||||||||
| kultur durch den | |||||||||
| Ausbau von Se- | |||||||||
| minarplätzen | |||||||||
| der entspre- | |||||||||
| chenden Ange- | |||||||||
| bote ein | |||||||||
| Förderung von Füh- ren mit reduzierter Arbeitszeit bei UwA | Modell „Führen mit redu- zierter Arbeitszeit“ ge- zielt kommunizieren | Fortlaufend | UwA in Zu- sam- menar- beit mit PA | Anteil der Füh- rungskräfte mit re- duzierter Arbeitszeit bei UwA | Mit beste- henden Res- sourcen | Führen mit reduzierter Ar- beitszeit wird bei UwA umge- setzt. Coronabedingt liegt keine konkrete Auswertung vor. | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Männliche und weibli-
che Pädagog*innen
in Leitungsstellen
können Familienar-
beit (Elternzeit und
pflegerische Verant-
wortung) vereinbaren
Modell „Führen mit redu-
zierter Arbeitszeit“ ge-
zielt kommunizieren;
systematische Anspra-
che und Unterstützung
betroffener Mitarbei-
tende
J/B2-
Abtei-
lungslei-
tungen
und Be-
reichs-
leitung
Die Wünsche von
Vereinbarkeit kön-
nen zu mind. 75%
verwirklicht werden
Hohe Bereitschaft von
Abteilungsleitungen, Ein-
richtungsleitungen und
innerhalb der Teams, Fa-
milienarbeit zu ermögli-
chen
Auch kurzfristige Bedarfe
lassen sich meist decken
Förderung von Füh-
rung mit reduzierter
Arbeitszeit im Gh
Begleiteter Prozess zur
Organisationsentwick-
lung, Führen mit redu-
zierter Arbeitszeit zu er-
möglichen als Grund-
lage für eine stärkere
Berücksichtigung dieses
Modellverfahrens bei
Stellenbesetzungsver-
fahren
Gh/L
in Zu-
sam-
menar-
beit mit
PA
erfolgreiche Erpro-
bung des Modells
Verschiebung neuer Organi-
sationsentwicklungen auf-
grund coronabedingten
Strukturen und Aufgaben be-
trifft in Gh überwiegend
Frauen; insgesamt mehr
Frauen (7/9) als Männer (2/9)
in Führungspositionen, 1
männliche und 2 weibliche
Führungskräfte sind TZ (fle-
xible Änderungen möglich,
bspw. bei pandemischen La-
gen)
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Förderung der Ver- einbarkeit von Privat- leben und Beruf bei SpS | Teilnahme an Telearbeit Förderung von Elternzeit für Väter Teilnahme am Mento- ringprogramm | fortlaufend | SpS | Anzahl der Teilneh- menden | Mit beste- henden Res- sourcen | Teilnahme an Telearbeit: 2020 6 Telearbeitsplätze, werden von 4 Frauen und 2 Männern genutzt Elternzeit: 2019/2020 hat ein Vater Elternzeit ge- nommen (insgesamt 4 Monate) Teilzeit: Von insgesamt 17 Mitarbeitenden (10 Frauen, 7 Männer), arbeiten 9 in Teilzeit (7 Frauen, 2 Männer) Mentoringprogramm: 1 Teilnehmerin bis 2019 | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise Her-
kunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und
im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz
stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| interkulturelle Kom- petenz als wichtige Schlüsselqualifika- tion städtischer Mit- arbeitende erhöhen | Ausdehnung der Fortbil- dungen zu Gender und Interkultureller Kompe- tenz auf mehr Mitarbei- tende (basierend auf dem Konzept Xenos PIK). Das Qualifizierungskon- zept ist fester Bestand- teil des Fortbildungspro- gramms der Städteaka- demie (N-400000). Die Zahl der Teilneh- menden sinkt kontinuier- lich, daher ist eine ver- stärkte „Werbung“ im Rahmen von „Bera- tungsgesprächen“ not- wendig. | ab 2020 | PA | Anzahl der Teilneh- menden | Noch unklar | Teilnahme an interkultu- rellen Seminaren 2014: 460 Mitarbeitende, 2018/ 2019: je knapp 100 Mitarbeitende (vor allem neue Mitarbeitende des Einwohneramtes), Teil- nahme auf freiwilliger Ba- sis Coronabedingt konnten interkulturelle Workshops im Jahr 2020 bisher nicht stattfinden geplant ab 2021 Re- launch interkulturelle Qualifizierungen: Neu- konzeption XENOS PIK Workshops, Angebot von Beratungsgesprächen für Dienststellen | Ja, POA Be- schluss: ab 2021 verbindli- cher Besuch von XENOS-PIK Workshop für neue Mitarbei- tende in Bürger- dienststellen in- nerhalb eines bestimmten Zeitraums; ggfs. Anerkennung von anderen, adäquaten Qua- lifizierungen bzw. Kenntnis- sen, Prüfung durch PA/1-1 |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Erhöhung der Diversity Kompetenz der Füh- rungskräfte | Integration eines Bau- steins zu Gender und Interkultureller Kompe- tenz bei den Füh- rungskräftequalifizie- rungen Der Baustein ist als festes Element der zu- künftigen Führungs- kräftequalifizierungen der Stufen 2 (Arbeitsti- tel „Personalarbeit im Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt Entwicklung eines digi- talen Lernmoduls in Kooperation mit GST Ziel ist eine verbindli- che Teilnahme der Führungskräfte | ab 2019 | PA, GST | Anzahl der teilneh- menden Führungs- kräfte | noch unklar | Wird nicht in den FKE behandelt, sondern in den Netzwerktreffen (ansonsten Gefahr der Überfrachtung) der Lehr- gänge) Netzwerktreffen 2020 zu diesem Thema coronabedingt entfallen | Ja Thema wird ab 2021 in Netz- werktreffen der FKE 2 und FKE 3 behandelt Entwicklung ei- nes digitalen Lernmoduls im Rahmen der AG Digitales Lernen | ||
| Verschränkung der Schulungen, die im Themenbereich Diver- sity angesiedelt sind | Einführung eines Diversity-Stempels, der Schulungen mit Diversity-Dimension kennzeichnet | Bis 2020 | GST, PA | Der Diversity-Stem- pel wird im Fortbil- dungsprogramm der Städteakade- mie verwendet | Mit beste- henden Res- sourcen | Erstmals im Fortbil- dungsprogramm der Städteakademie 2018 enthalten; gute Reso- nanz Diversity Kompetenz ist Bestandteil des über- fachlichen Kompetenzka- talogs | Nein, da fest etabliert. |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse | Weiterführung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | 2020 | im neuen | |||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||||
| Treffen aller Akteur*in- | Bis 2020 | GST, PA | Ein Treffen aller Ak- teur*innen hat statt- gefunden | Mit beste- henden Res- sourcen | Mit beste- | Bisher nicht erfolgt | Bisher nicht erfolgt | Ja | Ja | ||
| nen, die Schulungen | henden Res- | ||||||||||
| im Bereich Diversity | sourcen | ||||||||||
| anbieten | |||||||||||
| Entwicklung eines Grundlagen-Diversity- Bausteins | Bis 2020 | GST, PA | Der Baustein Diver- sity wurde entwi- ckelt | Mit beste- henden Res- sourcen | Diversity Kompetenz ist Bestandteil des über- fachlichen Kompetenzka- talogs. | Ja | |||||
| Anwendung des Diver- sity-Bausteins in den Schulungen | Bis 2020 | GST, PA | Der Baustein Diver- sity findet Anwen- dung in den Semi- naren | Mit beste- henden Res- sourcen | Diversity Kompetenz ist Bestandteil des über- fachlichen Kompetenzka- talogs Alle Seminare, die Diver- sity Kompetenz vermit- teln, sind seit 2020 im Fortbildungsprogramm gekennzeichnet | Ja | |||||
| Diskriminierungsfreie Stadtverwaltung | Antidiskriminierungs- seminare mit Baustein Diversity in der Ver- waltung | laufend | MRB/ Bildung | Zahl der durchge- führten Seminare | Mit beste- henden Res- sourcen und Honorarkräf- ten | In den Jahren 2018 und 2019 wurden jeweils vier Seminare durchgeführt. Im Jahr 2020 konnten coronabedingt leider keine Seminare stattfinden. | Ja | ||||
| Es bestehen Diversity- Kurzschulungen spezi- ell zugeschnitten auf die Bedürfnisse der je- weiligen Dienststellen | Angebot bekannt ma- | 2019 und 2020 | MRB, GST | Das Angebot ist be- kannt Das Angebot wird nachgefragt | Mit beste- henden Res- sourcen | Bisher nicht erfolgt | Ja | ||||
| chen: | |||||||||||
| Intranet | |||||||||||
| Fortbildungsprogramm | |||||||||||
| Newsletter Querblick | |||||||||||
| Anschreiben an | |||||||||||
| Dienststellenleitungen |
Zustän-
digkeit
GST,
PA
Ein Treffen aller Ak-
teur*innen hat statt-
gefunden
Es bestehen Diversity-
Kurzschulungen spezi-
ell zugeschnitten auf
die Bedürfnisse der je-
weiligen Dienststellen
MRB,
GST
Das Angebot ist be-
kannt
Das Angebot wird
nachgefragt
Mit beste-
henden Res-
sourcen
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Aspekte und Inhalte von „Gender und Diversity“ sind präsent und vertieft | Workshops zu Gender und Diversity | Im Zwei-Jah- res-Rhythmus | Ref. VI | Anzahl der Teilneh- menden | Mit beste- henden Res- sourcen ggf. Hono- rare für ex- terne Refe- rent*innen | Mangels Ressourcen bisher nicht erfolgt | Nein, mangels Ressourcen | ||
| Thema „Gender und Diversity“ ist in den Dienststellen stärker verbreitet und bekannt | Ansprechpartner*innen in Dienststelle benen- nen. Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in im Referat | 2018 | Ref. VI mit allen Dienst- stellen | Namentliche Nen- nung von mindes- tens einer An- sprechperson pro Dienststelle | Mit beste- henden Res- sourcen | Liste mit Ansprechpersonen erstellt | Ja, Liste aktuell halten | ||
| Ausweitung vorge- nannter Maßnahme auf andere Geschäfts- bereiche und deren Dienststellen | Umsetzung ab 2019 | GST mit den Ge- schäfts- berei- chen | Teilnahme an Koor- dinierungsgruppe Gender Netzwerk für Austausch und Fragen | Mit beste- henden Res- sourcen | Mangels Ressourcen bisher nicht erfolgt | Ja | |||
| Gender-Checklisten wurden angepasst | Fortschreibung der Gender-Checklisten für Stadtplanung und Hochbau / Nutzer*in- nenkreis erweitern | Im Laufe die- ses GAPs bzw. laufend | Ref. VI, Stpl, H | Vorliegen der aktu- alisierten Check- liste | Mit beste- henden Res- sourcen | Checklisten liegen vor, wurden im Zeitraum die- ses GAPs allerdings nicht weiterentwickelt H ist auf verbindliche Vorgaben angewiesen. Für H ist die Gender- Checkliste konzernpro- zesseffizienter, sachge- rechter und zeitlich ent- zerrter von Nutzer*innen bei der Planung der von H umzusetzenden Vor- gaben anzuwenden | Ja, Gender-Check- liste wird den späteren Nut- zenden (z.B. Schule, Jugend- amt, Verwal- tung) des Ge- bäudes zur Ver- fügung gestellt |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
H ist auf verbindliche
Vorgaben angewiesen.
Für H ist die Gender-
Checkliste konzernpro-
zesseffizienter, sachge-
rechter und zeitlich ent-
zerrter von Nutzer*innen
bei der Planung der von
H umzusetzenden Vor-
gaben anzuwenden
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Weiterführung und Ausbau der genderge- rechten Personalpolitik im Bereich 2. BM | Schulungen und Infos zu geschlechterge- rechte Sprache | Bis Ende 2020 | 2. BM | Fortbildung findet statt | Mit beste- henden Res- sourcen | Bestehende Texte, Inter- netinhalte wurden ent- sprechend geändert Regelmäßige Sensibili- sierung der Mitarbeiten- den erfolgt Umsetzung in beiden neue Dauerausstellun- gen im Spielzeugmu- seum und im Doku-Zent- rum | Ja, laufende Prüfung und An- passung not- wendig | ||
| Gender Budgeting fin- det Anwendung in aus- gewählten Dienststel- len | Durchführung einer Fachveranstaltung „Gender Budgeting“ in der Koordinierungs- gruppe Gender Entwicklung und Er- probung von Kennzah- len für Gender Budge- ting für ausgewählte Dienststellen | Bis Ende 2019 | GST | Fortbildung findet statt Kennzahlen liegen vor und finden An- wendung | Mit beste- henden Res- sourcen | Mangels personeller Res- sourcen bisher nicht erfolgt | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltan-
schauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis
für Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten
Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden.
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||||
| Diskriminierungsfreie Vergabe der Leis- tungsorientierten Be- zahlung | Auswertung nach Ge- schlecht, Teilzeit und Grad der Behinderung | jährlich | GPR, GST, GSBV | Vorlage der Aus- | Mit beste- henden Res- sourcen | Mit beste- | Auswertungen lagen differen- ziert nach Dienststellen, Be- amt*innen, Tarifbeschäftige vor | Ja, mit differen- zierteren Aus- wertungen (z.B. Höhe des Stun- denkontingents bei TZ) | Ja, mit differen- | ||
| wertung bei der Be- | henden Res- | zierteren Aus- | |||||||||
| trieblichen Kommis- | sourcen | wertungen (z.B. | |||||||||
| sion der Stadt | Höhe des Stun- | ||||||||||
| Nürnberg nach § 18 | denkontingents | ||||||||||
| TVöD (Leistungs- | bei TZ) | ||||||||||
| entgelt) | |||||||||||
| Überarbeitung und Neuauflage der Bro- schüre „Sie und Er - nur so ist es fair“ | Überarbeitung hinsicht- lich Empfehlungen zur Umsetzung der soge- nannten Dritten Option und Leichten Sprache | Bis Ende 2019 | GST, Pr | Vorliegen einer überarbeiteten Bro- schüre | Vorliegen einer | Mit beste- henden Res- sourcen | Broschüre wurde inhaltlich | Ja, Erstellung einer Broschüre (Print und digi- tal) | |||
| überarbeiteten Bro- | erweitert (Faire Sprache) und | ||||||||||
| schüre | war Grundlage für die Erstel- | ||||||||||
| lung einer Intranetseite zu | |||||||||||
| „Faire Sprache“ (Geschlech- | |||||||||||
| tergerechte, Diversitätssen- | |||||||||||
| sible, Rassismuskritische, | |||||||||||
| Diskriminierungssensible, | |||||||||||
| Leichte Sprache) | |||||||||||
| Sichtbarmachung des städtischen Bekennt- nisses zu Vielfalt und Diversität auch im Be- reich sexuelle Orientie- rung und Identität | Teilnahme mit einem In- formationsstand am Christopher-Street-Day (CSD) | Im Zwei-Jah- res-Rhythmus | PA, GST | Stand am CSD | Mit beste- henden Res- sourcen | 2020 coronabedingt nur kleiner Auftritt ohne PA Wird jährlich umgesetzt | Ja, Planung ei- ner Unterstüt- zung durch PA, z.B. mit Ausbil- dungskräften bei CSD 2022 Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Diskriminierungsfreie
Vergabe der Leis-
tungsorientierten Be-
zahlung
Auswertung nach Ge-
schlecht, Teilzeit und
Grad der Behinderung
GPR,
GST,
GSBV
Auswertungen lagen differen-
ziert nach Dienststellen, Be-
amt*innen, Tarifbeschäftige
vor
Überarbeitung und
Neuauflage der Bro-
schüre „Sie und Er -
nur so ist es fair“
Überarbeitung hinsicht-
lich Empfehlungen zur
Umsetzung der soge-
nannten Dritten Option
und Leichten Sprache
Mit beste-
henden Res-
sourcen
Ja, Erstellung
einer Broschüre
(Print und digi-
tal)
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Ein Arbeitskreis für LSBTI-Beschäftigte ist eingerichtet | Angebot im Intranet aus- schreiben und durchfüh- ren | Bis Ende 2018 bei Bedarf Etablierung ei- nes Netz- werks, danach fortlaufend | GST | Netzwerktreffen werden angeboten Teilnahme an den Netzwerktreffen | Mit beste- henden Res- sourcen | AK wurde eingerichtet, Tref- fen 3-4 Mal im Jahr | Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden.
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Männer nehmen an Angeboten des Be- trieblichen Gesund- heitsmanagements (BGM) teil | Mehr Männer für Ge- sundheitsangebote ge- winnen maßgeschneiderte Qua- lifizierungsangebote für Männer Fortführung der Mess- gerätewochen in Koope- ration mit der AOK Verstetigung der beweg- ten Pause in den Dienst- stellen; Gewinnung von Männern als „Bewe- gungsbotschafter“ für die Dienststellen | Daueraufgabe | PA | Anteil der Männer an Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmana- gements ist gestie- gen | noch unklar | Maßgeschneiderte Quali- fizierungsangebote für Männer (und Frauen) werden vom BGM im Zu- sammenhang mit der Planung von dezentralen und zentralen Gesund- heitstagen entwickelt (z.B. Bogenschießen) Anteil der Männer an den Messgeräteangeboten liegt über dem Anteil von Männern an regulären Gesundheitsangeboten, Messgerätewochen wer- den in Kooperation mit der AOK fortgesetzt Anteil der Männer bei ge- samtstädtischen Ge- sundheitswochen 2018: Messgeräte 33 %, Schnupperkurse 17%; Gesamtquote: 23%; | Ja, neuer Indi- kator: Anzahl der Bewegungs- botschafter*in- nen und An- sprechpart- ner*innen Ge- sundheit BGM betreut Bachelorarbeit zur Männer- gesundheit; Er- gebnisse liegen 2021 vor |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| 2019: Messgeräte 37%, Schnupperkurse 18%, Gesamtquote 24% (Zah- len für 2020 werden noch ausgewertet) Netzwerke „Bewegungs- botschafter/innen“ und Ansprechpartner/innen Gesundheit werden aus- gebaut; aktuelle Zahlen: 130 Bewegungsbotschaf- terinnen, 38 Botschafter; 71 Ansprechpartnerinnen und 18 Ansprechpartner für Gesundheit in den Dienststellen | |||||||||
| Spezielle Angebote für Männer bei der städti- schen Gesundheitswo- che initiieren, ausprobie- ren, einführen. ggf. quo- tierte Anmeldelisten an- legen | Jährlich | GST - An- sprech- partner für Männer | Beteiligung der männlichen Ange- stellten an den An- geboten der Ge- sundheitswoche steigt | Kooperation mit PA/BGM & anderen Institutionen Kosten ex- terne Refe- renten | s.o. quotierte Anmeldelisten wurden bei Gesundheits- tagen seit 2018 angelegt; bei Nichtbelegung kurz vor Veranstaltungsbe- ginn durch Mitarbeitende auf der Warteleiste auf- gefüllt | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Erhalt und weiterer Ausbau der beson- ders gendersensiblen Aufgabenbereiche durch stärkere ge- schlechtsspezifische Diversifizierung der Personalstruktur | Stärkere Berücksichti- gung des Genderas- pekts bei Stellenbeset- zungen (wo möglich und notwendig) | Fortlaufend | Gesamt Gh, alle Be- reichs- leitun- gen | Anteil von Frauen und Männern in be- sonders gender- sensiblen Aufga- benbereichen Anzahl der Teilneh- menden | Mit beste- henden Res- sourcen | Girls‘- und Boys‘ Day als gesonderter Punkt im in- ternen Teil, dort wird die Beteiligung von Gh auf- geführt Im Spannungsfeld zwi- schen Wunsch und Be- werberlage, Gefahr der ungewollten Diskriminie- rung Weiterhin überwiegend Bewerbungen von Frauen, möglicher Grund: TZ Struktur spricht eher Frauen an | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft
Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von Diskriminierung, nicht nur Aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport und Bau- und Stadtplanung nach wie vor spielt, muss weiterhin berücksichtigt werden.
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet.
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | |||||||||
| personell) | GAP? | |||||||||
| Mehr Frauen in politi- | Durchführung von politi- schen Veranstaltungen für Frauen beispiels- weise Speed-Dating mit Politikerinnen der Kom- munal-, Landes-, Bun- des- oder Europaebene | 2018 bis 2020 | GST | 1x jährlich Aktion zur Förderung von Frauen in politi- schen Ämtern | Mit beste- henden Res- sourcen | Mit beste- | 2018 und 2019 durchge- führt, Teilnahme durch- wachsen, Veranstaltung im Schönen Saal des Rathauses nicht nied- rigschwellig | Ja, in Koopera- tion mit Ref. IV in einer Schule | Ja, in Koopera- | |
| schen Ämtern | henden Res- | tion mit Ref. IV | ||||||||
| sourcen | in einer Schule | |||||||||
| Beitrag zum Abbau | ||||||||||
| von Rollenstereoty- | ||||||||||
| pen | ||||||||||
| Ausgewogenes Ge- schlechterverhältnis bei Benennung öf- fentlicher Straßen, Plätzen und Brücken | Erstellung einer Vor- schlagsliste für Geo mit bedeutenden weiblichen Persönlichkeiten | Bis Ende 2018 | GST | Vorliegen der Vor- schlagsliste | Mit beste- henden Res- sourcen | Im Auftrag von GST er- stellte Historikerin Nadja Bennewitz 2018 und 2019 thematisch geord- nete Vorschlagslisten mit weiblichen Persönlichkei- ten aus Nürnbergs Ge- schichte | Nein |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Durchführung von politi-
schen Veranstaltungen
für Frauen beispiels-
weise Speed-Dating mit
Politikerinnen der Kom-
munal-, Landes-, Bun-
des- oder Europaebene
1x jährlich Aktion
zur Förderung von
Frauen in politi-
schen Ämtern
2018 und 2019 durchge-
führt, Teilnahme durch-
wachsen, Veranstaltung
im Schönen Saal des
Rathauses nicht nied-
rigschwellig
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Die erforderlichen Dienste für die Begutach- tung von Straßennamen- vorschlägen werden im bekannten Umfang er- bracht | |||||||||
| Straßenbenennungen in neuen Wohngebieten erfolgen geschlechter- paritätisch | laufend | Geo | Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Stra- ßenbenennungen gewürdigt werden | Mit beste- henden Res- sourcen | Von den im Zeitraum 01/2018 - 11/2020 be- schlossenen 27 Straßen- benennungen erfolgten 17 nach Personen, da- von 10 nach Frauen und 7 nach Männern Alle Benennungen, die seit dem Jahr 2018 auf Vorschläge von Geo zu- rückzuführen sind, waren entweder weiblich oder personenunabhängig (z. B. geographische Be- zeichnung oder Gemar- kungsnamen) | Ja, ggf. Zusam- menführen der Punkte | |||
| Geschlechtersensible Themenfestlegung für neue Wohngebiete | laufend | Geo | Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Stra- ßenbenennungen gewürdigt werden | Mit beste- henden Res- sourcen | s.o. | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen (finanziell / personell) | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterfüh- rung im neuen GAP? | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Männer nehmen ihre Erziehungsverantwor- tung wahr und sind in ihrer Rolle als Vater gestärkt | 2. Nürnberger Väterwo- che | April/Mai 2019 | GST – | Besuch der Ange- bote und Veranstal- tungen | Mit beste- henden Res- sourcen | 2019 stattgefunden 2020 coronabedingt ab- gesagt | Ja, ab 2021 wieder geplant | |
| An- | ||||||||
| sprech- | ||||||||
| partner | ||||||||
| für | ||||||||
| Männer | ||||||||
| mit | ||||||||
| AK Vä- | ||||||||
| ter in | ||||||||
| Nürn- | ||||||||
| berg | ||||||||
| Männer gestalten ihr Leben – frei von Rol- lenerwartungen und Zwängen | Internationaler Männer- tag 19.11 Veranstaltung zu Gleich- berechtigung und positi- vem Männlich sein | 2019 ff. | GST - An- sprech- partner für Männer | Veranstaltung(en) finden statt | Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerar- beit | 2019: 1. Nürnberger Männernwochen 2020: coronabedingt ab- gesagt | Ja, ab 2021 wieder geplant | |
| Eine Vielfalt von männlichen Lebens- entwürfen ist gesell- schaftlich akzeptiert und selbstverständlich. Positiv Männlich | Kampagne zu/gegen männliche/n Rollenkli- schees | 2019 | GST - An- sprech- partner für Männer | Kampagnenidee ist entstanden und um- gesetzt | mit Netzwerk Jungen und Männerar- beit | Mangels Ressourcen bisher nicht erfolgt | Ja, weiter in Planung |
Zustän-
digkeit
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Weiterfüh-
rung im
neuen GAP?
Männer nehmen ihre
Erziehungsverantwor-
tung wahr und sind in
ihrer Rolle als Vater
gestärkt
- Nürnberger Väterwo-
che
Besuch der Ange-
bote und Veranstal-
tungen
Mit beste-
henden Res-
sourcen
2019 stattgefunden
2020 coronabedingt ab-
gesagt
Ja, ab 2021
wieder geplant
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltan-
schauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für
die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezoge-
ner Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch
die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen,
um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse | Weiterführung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | 2020 | im neuen | |||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||||
| Diskriminierungsarme Gesellschaft | Verstetigung der Arbeit der/des Beauftragten für Diskriminierungsfragen; Intervention und Präven- tion | laufend | MRB | Reaktionszeit nach Kontaktaufnahme < 5 Arbeitstage | Mit beste- henden Res- sourcen (eine VZ- Stelle) | Maßnahme umgesetzt | Nein | ||||
| LSBTI-Geflüchtete sind geschützt vor Dis- kriminierung und Ge- walt | Installierung eines Ar- beitskreises Flucht und LSBTI | Einrichtung des Arbeits- kreises bis Mitte 2018 – Treffen dann fortlaufend 2- 3x jährlich | GST – Koordi- nie- rungs- stelle LSBTI | Anzahl der Treffen | Mit beste- henden Res- sourcen und bereits vor- handenen Netzwerken | Maßnahme umgesetzt, Tref- fen 2-3 Mal im Jahr, Aus- tausch zu Fällen und struktu- rellen Problemlagen | Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg | ||||
| 2-3x jährlich | |||||||||||
| Anzahl der erreich- | |||||||||||
| ten | |||||||||||
| Akteur*innen aus | |||||||||||
| LSBTI und Flucht- | |||||||||||
| kontext | |||||||||||
| Umsetzung von | |||||||||||
| Maßnahmen, die | |||||||||||
| zum Abbau der Dis- | |||||||||||
| kriminierung von | |||||||||||
| LSBTI-Geflüchteten | |||||||||||
| beitragen |
Zustän-
digkeit
LSBTI-Geflüchtete
sind geschützt vor Dis-
kriminierung und Ge-
walt
Installierung eines Ar-
beitskreises Flucht und
LSBTI
Einrichtung
des Arbeits-
kreises bis
Mitte 2018 –
Treffen dann
fortlaufend 2-
3x jährlich
GST –
Koordi-
nie-
rungs-
stelle
LSBTI
Mit beste-
henden Res-
sourcen und
bereits vor-
handenen
Netzwerken
Maßnahme umgesetzt, Tref-
fen 2-3 Mal im Jahr, Aus-
tausch zu Fällen und struktu-
rellen Problemlagen
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse | Weiterführung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | 2020 | im neuen | |||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||||
| Umsetzung der Studie „Sexuelle Selbstbe- stimmung in der Kom- mune“ | 2x jährlich Treffen der | 2x jährlich fort- laufend | GST – Koordi- nie- rungs- stelle LSBTI | Anzahl der durch- geführten Sitzun- gen Anzahl der durch- geführten Veran- staltungen/Aktionen | Mit beste- henden Res- sourcen | Mit beste- | 2019 das letzte Mal durchge- führt, da ein Mainstreaming in der Verwaltung stattgefun- den hat, ist der AK in dieser Form nicht mehr nötig | 2019 das letzte Mal durchge- | Nein | ||
| beteiligten Fachbereiche | henden Res- | führt, da ein Mainstreaming | |||||||||
| sourcen | in der Verwaltung stattgefun- | ||||||||||
| Newsletter mit relevan- | den hat, ist der AK in dieser | ||||||||||
| ten Terminen und Infor- | Form nicht mehr nötig | ||||||||||
| mationen an den Fach- | |||||||||||
| bereichskreis | |||||||||||
| Umsetzung von Aktio- | |||||||||||
| nen der Fachbereiche | |||||||||||
| und der Koordinierungs- | |||||||||||
| stelle | |||||||||||
| Plakataktion zur Sexu- alaufklärung an Schu- len und in Jugendein- richtungen | Umsetzung der Plakat- aktion | Umsetzung der Plakat- | Bis Ende 2018 | GST – Koordi- nie- rungs- stelle LSBTI, IPSN | Erstellung des Pla- kats Versand des Pla- kats an Schulen | Mit beste- henden Res- sourcen | Plakate wurden an Schu- | Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg | |||
| aktion | len und Jugendeinrich- | ||||||||||
| tungen verteilt, ggf. Wie- | |||||||||||
| derholung der Aktion | |||||||||||
| 2022 | |||||||||||
| Angebot wurde von Lehr- | |||||||||||
| kräften als wichtig erach- | |||||||||||
| tet, auch Beratungsanfra- | |||||||||||
| gen bezogen sich auf | |||||||||||
| Kenntnis der Stelle über | |||||||||||
| die Plakate | |||||||||||
| Durchführung von öf- fentlichen Aktionen und Veranstaltungen zum Themenbereich Lesben, Schwule, Bi- Trans- und Intersexu- elle (LSBTI) | Aktionen an Gedenkta- gen Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen Schwer- punkten | 2 x jährlich fortlaufend | GST – Koordi- nie- rungs- stelle LSBTI | Anzahl der Veran- staltungen | Mit beste- henden Res- sourcen | Aktionswochen wurden im | Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg | ||||
| Mai 2019 mit dem Bündnis | |||||||||||
| gegen Trans- und Homopho- | |||||||||||
| bie, sowie im Mai 2020 mit | |||||||||||
| der Stadtbibliothek und dar- | |||||||||||
| über hinaus mit Einzelveran- | |||||||||||
| staltungen durchgeführt |
Ziel/e
Zustän-
digkeit
Umsetzung der Studie
„Sexuelle Selbstbe-
stimmung in der Kom-
mune“
2x jährlich fort-
laufend
GST –
Koordi-
nie-
rungs-
stelle
LSBTI
Anzahl der durch-
geführten Sitzun-
gen
Anzahl der durch-
geführten Veran-
staltungen/Aktionen
Plakataktion zur Sexu-
alaufklärung an Schu-
len und in Jugendein-
richtungen
GST –
Koordi-
nie-
rungs-
stelle
LSBTI,
IPSN
Erstellung des Pla-
kats
Versand des Pla-
kats an Schulen
Mit beste-
henden Res-
sourcen
Durchführung von öf-
fentlichen Aktionen
und Veranstaltungen
zum Themenbereich
Lesben, Schwule, Bi-
Trans- und Intersexu-
elle (LSBTI)
Aktionen an Gedenkta-
gen
Einzelveranstaltungen
zu inhaltlichen Schwer-
punkten
2 x jährlich
fortlaufend
GST –
Koordi-
nie-
rungs-
stelle
LSBTI
Anzahl der Veran-
staltungen
Mit beste-
henden Res-
sourcen
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse | Weiterführung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | 2020 | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | |||||||||
| Berücksichtigung des Themas LSBTI in der lokalen Antidiskriminie- rungsarbeit | Mitarbeit in der lokalen Antidiskriminierungsstra- tegie | Fortlaufend | GST – Koordi- nie- rungs- stelle LSBTI | Berücksichtigung des Themenbe- reichs in den loka- len Strategien und Strategiepapieren | Mit beste- henden Res- sourcen | Mit beste- | LSBTI wurde bei Aktionen | Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg | ||
| henden Res- | thematisiert und findet Be- | |||||||||
| sourcen | rücksichtigung bei der Erstel- | |||||||||
| lung von Aktionsplänen und | ||||||||||
| Hissen der Regenbogen- | ||||||||||
| flagge zu Gedenktagen am | ||||||||||
| Rathaus | ||||||||||
| Aneignung von Kom- petenzen sich in vielen Lebenssituationen an- gemessen gegen Be- nachteiligungen einzu- setzen | Schulungen zur Zivilcou- rage | Mittelfristig | BCN/BZ | Anteil von Teilneh- menden | Mit beste- henden Res- sourcen | Es konnten Teilerfolge erzielt und die Beteiligungsquoten in bestimmten Segmenten erhöht werden. | Ja | |||
| Bekämpfung von Ras- sismus und Diskrimi- nierung | Zielgruppenspezifische Unterkünfte für Geflüch- tete entstehen | 2018 bis 2020 | SHA | Es stehen je 50 Plätze in den Jah- ren 2018 bis 2020 zur Verfügung | Mit beste- henden Res- sourcen | 2 LGBTI* Unterkünfte mit | Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg | |||
| 40 Plätzen | ||||||||||
| 1 Unterkunft für geflüch- | ||||||||||
| tete Frauen inkl. „Schut- | ||||||||||
| zunterkunft“ mit 30 + 15 | ||||||||||
| Plätzen. |
Ziel/e
Zustän-
digkeit
Berücksichtigung des
Themas LSBTI in der
lokalen Antidiskriminie-
rungsarbeit
Mitarbeit in der lokalen
Antidiskriminierungsstra-
tegie
GST –
Koordi-
nie-
rungs-
stelle
LSBTI
Berücksichtigung
des Themenbe-
reichs in den loka-
len Strategien und
Strategiepapieren
Bekämpfung von Ras-
sismus und Diskrimi-
nierung
Zielgruppenspezifische
Unterkünfte für Geflüch-
tete entstehen
Es stehen je 50
Plätze in den Jah-
ren 2018 bis 2020
zur Verfügung
Mit beste-
henden Res-
sourcen
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | 2020 | im neuen | |||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Im Aktionsplan zur Umsetzung der Behin- dertenrechtskonven- tion der Vereinten Na- tionen (UN-BRK) sind geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt | Besondere Bedürfnisse der Geschlechter wer- den als Querschnitts- thema bei Maßnahmen für die Handlungsfelder berücksichtigt | 2018 bis 2020 | SHA/In- klusi- onsbe- auf- tragte | Bei Bedarf werden spezifische Maß- nahmen formuliert und umgesetzt | Mit beste- henden Res- sourcen | Mit beste- | Umsetzung in beiden | Ja | |
| henden Res- | neue Dauerausstellun- | ||||||||
| sourcen | gen im Spielzeugmu- | ||||||||
| seum und im Doku-Zent- | |||||||||
| rum | |||||||||
| zur Entwicklung des Akti- | |||||||||
| onsplans wurden Quer- | |||||||||
| schnittsthemen festge- | |||||||||
| legt u.a. „Gender“, The- | |||||||||
| men wurden 2017 unter | |||||||||
| Einbindung der Inklusi- | |||||||||
| onskonferenz entwickelt | |||||||||
| und Ende 2018 den AGs | |||||||||
| vorgestellt. Die AG’s hat- | |||||||||
| ten den Auftrag das Gen- | |||||||||
| der-Thema bei der Ent- | |||||||||
| wicklung der Maßnah- | |||||||||
| menvorschläge stets zu | |||||||||
| berücksichtigen. Weiter- | |||||||||
| hin fanden die Quer- | |||||||||
| schnittsthemen Berück- | |||||||||
| sichtigung bei der Ent- | |||||||||
| wicklung des Werte- | |||||||||
| Rads 2018 |
Ziel/e
Zustän-
digkeit
Im Aktionsplan zur
Umsetzung der Behin-
dertenrechtskonven-
tion der Vereinten Na-
tionen (UN-BRK) sind
geschlechtsspezifische
Aspekte berücksichtigt
Besondere Bedürfnisse
der Geschlechter wer-
den als Querschnitts-
thema bei Maßnahmen
für die Handlungsfelder
berücksichtigt
SHA/In-
klusi-
onsbe-
auf-
tragte
Bei Bedarf werden
spezifische Maß-
nahmen formuliert
und umgesetzt
2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Würde. Geschlechtsspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel. Im November 2016 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundeskriminalamt (BKA) zum ersten Mal gemeinsam eine kriminalstatistische Auswertung zur Gewalt in Partnerschaften vorgelegt, die belegt, dass es meist Frauen sind (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind.
Der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut einem statistischen Arbeitspapier zum Menschenhandel von Eurostat (2015) waren in den Jahren 2010-2012 80 % der registrierten Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen; 69 % der Opfer wurden sexuell ausgebeutet.
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||||
| Bekämpfung ge- schlechtsspezifischer Gewalt | Durchführung einer Anti- Gewaltwoche im Rah- men des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen (25. November) | Bis November 2019 | GST mit | Durchführung der Veranstaltungs- reihe | Mit beste- henden Res- sourcen | Mit beste- | 2019 und 2020: Aktionswo- chen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, Veranstaltungsflyer wurden erstellt | Ja | Ja | ||
| dem AK | henden Res- | ||||||||||
| verbes- | sourcen | ||||||||||
| serte In- | |||||||||||
| terven- | |||||||||||
| tion ge- | |||||||||||
| gen | |||||||||||
| häusli- | |||||||||||
| che Ge- | |||||||||||
| walt | |||||||||||
| Verstetigung des 2015 einberufenen Arbeits- kreises „Geflüchtete Frauen in Nürnberg“ | Laufend | GST | GST | Zahl der jährlichen Sitzungen | Mit beste- henden Res- sourcen | 2018 und 2019 jeweils 2 | Nein | ||||
| Sitzungen | |||||||||||
| 2020 2 Sitzungen, | |||||||||||
| coronabedingt zusam- | |||||||||||
| men mit dem AK Häusli- | |||||||||||
| che und Sexualisierte | |||||||||||
| Gewalt |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Durchführung einer Anti-
Gewaltwoche im Rah-
men des Internationalen
Tags gegen Gewalt an
Frauen (25. November)
Bis November
2019
Durchführung der
Veranstaltungs-
reihe
2019 und 2020: Aktionswo-
chen zum Internationalen
Tag gegen Gewalt an
Frauen, Veranstaltungsflyer
wurden erstellt
Bekämpfung ge-
schlechtsspezifischer
Gewalt
Verstetigung des 2015
einberufenen Arbeits-
kreises „Geflüchtete
Frauen in Nürnberg“
Zahl der jährlichen
Sitzungen
Mit beste-
henden Res-
sourcen
2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | |||||||||
| personell) | GAP? | |||||||||
| Bekämpfung von Menschenhandel | Einrichtung eines Ar- | 2018 bis 2020 | MRB/ GST | Beteiligung der Ak- teur*innen Anzahl der Treffen des Arbeitskreises Anlassbezogene Veranstaltungen werden durchge- führt | Mit beste- henden Res- sourcen | Mit beste- | Arbeitskreis hat sich etabliert und konnte weitere Akteure zur Bekämpfung von Men- schenhandel gewinnen | Ja, ab Mitte 2020, sobald Treffen in Prä- senz wieder möglich sind. Zusammenset- zung des AK wird überprüft und ggf. er- gänzt. | ||
| beitskreises Menschen- | henden Res- | |||||||||
| handel mit relevanten | sourcen | |||||||||
| Akteur*innen Nürnbergs | ||||||||||
| Durchführung von Ar- | ||||||||||
| beitskreistreffen 2x jähr- | ||||||||||
| lich | ||||||||||
| Ggf. Durchführung von | ||||||||||
| Fortbildungen/inhaltli- | ||||||||||
| chen Veranstaltungen | ||||||||||
| und Erstellung von Infor- | ||||||||||
| mationsmaterialien |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
MRB/
GST
Beteiligung der Ak-
teur*innen
Anzahl der Treffen
des Arbeitskreises
Anlassbezogene
Veranstaltungen
werden durchge-
führt
Arbeitskreis hat sich etabliert
und konnte weitere Akteure
zur Bekämpfung von Men-
schenhandel gewinnen
Bekämpfung von
Menschenhandel
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in strukturellen Gestaltung von Rahmenbedingungen und Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote.
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Gendersensible Ge- sundheitsberichter- stattung | alle Auswertungen fin- den explizit gendersen- sibel statt, zum Bsp. To- desursachenstatistik, Schuleingangsuntersu- chung, weitere kleinräu- mige Datenauswertun- gen | Fortlaufend | Gh/GF- Gf/GBE | Berichte liegen in entsprechender Auswertung vor | Mit beste- henden Res- sourcen | Maßnahme umgesetzt | Ja | ||
| Verbesserung der Jungen- und Männer- gesundheit in Nürn- berg | Entwicklung einer Ge- samtstrategie „Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg“ Einrichtung einer Koor- dinierungsstelle Männer- gesundheit Entwicklung und Umset- zung von ressortüber- greifenden Ansätzen zur Entwicklung ineinander- greifender lebenslagen- spezifischer gesund- heitsbezogener Ange- bote | Projekt mit Ge- samtlaufzeit von 36 Mona- ten ab Novem- ber 2018 | Gh/L- Stab | Die Stelle ist einge- richtet Eine Strategie wurde erarbeitet und liegt vor Inanspruchnahme (TN Anzahl) Bekanntheit der An- gebote Verstetigung der Angebote | Externe Pro- jektmittel aus dem PrävG | Kollege bei GST hat mit seinem Projektanteil am 1.1.19 begonnen Kollege Gh hat als Pro- jektkoordinator am 1.3.20 seine Stelle angetreten Verzögerungen im Pro- jektverlauf aufgrund von langwieriger Stellenbe- setzung und Aufgaben- verschiebung in der Corona-Pandemie | - Verstetigung ist abhängig von der weiteren Entwicklung des Bundespräventi- onsgesetztes zur Finanzie- rung von Dritt- mittelvorhaben. - für langfristige Sicherstellung des Vorhabens ist Verankerung eine Stellenein- bindung in die Stadtverwaltung notwendig |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse | Weiterführung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | 2020 | im neuen | |||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||||
| Gründung eines Netz- | Ab 11/2018 3 Jahre | GST - An- sprech- partner für Männer | Netzwerk besteht und regelmäßige Treffen finden statt | 8 WAS | 8 WAS | Derzeit coronabedingt aus- gesetzt | Derzeit coronabedingt aus- | Ja, Wiederauf- nahme geplant | Ja, Wiederauf- | ||
| werks Jungen- und | gesetzt | nahme geplant | |||||||||
| Männergesundheit in | |||||||||||
| Nürnberg im Rahmen | |||||||||||
| des Modellprojekts | |||||||||||
| Nürnberg | |||||||||||
| mit TK und Gh | |||||||||||
| Gender Mainstreaming in al- len Angeboten von Gh | Systematische Berück- sichtigung des Genderaspekts in den Angeboten des Gesund- heitsstudios und auch bei den Aktivitäten der stadtteilbezogenen Ge- sundheitsförderung Beratung für alle Ge- schlechtsidentitäten in der Fachstelle für sexu- elle Gesundheit und dem SpDi | Fortlaufend für alle Maßnah- men | Gesamt Gh, ins- beson- dere Gh/Gf- Gf Gh/Inf- FSG Gh/MD- SpDi | Genderbezogene Struktur der Teil- nehmenden an den Angeboten zur Ge- sundheitsförderung und Beratung im Verhältnis zur po- tentiellen Nutzer*in- nenstruktur | Mit beste- henden Res- sourcen | Berücksichtigung bei der An- gebotsplanung des Gesund- heitsstudios siehe auch Wunsch nach geschlechts- spezifischer Stellenbeset- zung unter Wahrung des Dis- kriminierungsverbots | Ja |
Zustän-
digkeit
Ab 11/2018
3 Jahre
GST -
An-
sprech-
partner
für
Männer
Netzwerk besteht
und regelmäßige
Treffen finden statt
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse | Weiterführung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | 2020 | im neuen | |||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||||
| Zugang zu (mutter- sprachlicher) Ge- sundheitsversorgung und -förderung für Geflüchtete | Fortführungen der Medi- zinischen Fachstelle / Flüchtlinge mit Fach- stelle Trauma mit be- sonderer Berücksichti- gung der gendersensib- len Versorgung Genderadäquate Perso- nalausstattung | Fortlaufend | Gh/MD- Asyl In Ko- opera- tion mit weiteren exter- nen Part- ner*in- nen | Stellenplanmäßige Absicherung zur Fortführung der Medizinischen Fachstelle mit Fachstelle Trauma Bedarfsentspre- chende Behand- lungszahlen von Geflüchteten in me- dizinischer und psy- chotherapeutischer Behandlung Behandlungszahlen nach Geschlecht Zusammensetzung der Beschäftigten nach Geschlecht | Mit beste- henden Res- sourcen | Stellen in der Medizinischen Fachstelle mit Fachstelle Trauma wurden bis 2023 ver- längert. | Ja, sofern eine stellenplanmä- ßige Absiche- rung gegeben ist | ||||
| Männer nehmen die Fürsorge für ihre Ge- sundheit wahr | Weltmännertag 03.11. | 11/2018 Öffentlichkeits- arbeit, evtl. 2019 | GST - An- sprech- partner für Männer | Veranstaltung fin- det statt Männer nutzen die Angebote bzw. Ver- anstaltung | Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit & Verein Männer- gesundheit | Kampagne 2019, In- | Für 2021 wieder geplant Umsetzung jähr- lich | ||||
| Thema Gesundheit | fokärtchen Aktion Acht- | ||||||||||
| Veranstaltung(en) zu | geber, Selbstversteher, | ||||||||||
| Männergesundheit | Lebensfüller, Aufpasser, | ||||||||||
| Verlängerer, Beteiligung | |||||||||||
| Aktion/Kampagne | TUL | ||||||||||
| - z.B. November | 2020 coronabedingt ab- | ||||||||||
| gesagt |
Zustän-
digkeit
Männer nehmen die
Fürsorge für ihre Ge-
sundheit wahr
11/2018
Öffentlichkeits-
arbeit, evtl.
2019
GST -
An-
sprech-
partner
für
Männer
Veranstaltung fin-
det statt
Männer nutzen die
Angebote bzw. Ver-
anstaltung
Kooperation
mit Netzwerk
Jungen und
Männerarbeit
& Verein
Männer-
gesundheit
Für 2021 wieder
geplant
Umsetzung jähr-
lich
Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen. Be-
nachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung
und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und
Diskriminierung entgegenzuwirken.
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Lernförderung für Schüler*innen | Ausgleich geschlechts- spezifischer Benachteili- gung sowie Begabten- förderung durch das Förderprogramm MSRG („Mehr Schulerfolg an Realschulen und Gym- nasien) an kommunalen Realschulen und Gym- nasien | schuljahresbe- zogen | SchA, Ref IV | Verbesserung in den Leistungsnach- weisen Zahl und Art der Förderangebote | Mit beste- henden Res- sourcen | MSRG-Stunde für ge- schlechtsdifferenzierten Unterricht zuletzt 2018 angefragt Verteilung der MSRG- Stunden in 2019/2020: Lesen und Verstehen (3) Deutsch als Zweitspra- che (6) Pädagog. Theater (2) Intensivierung (5) Lernstrategien (3) Motivationstraining (4) Klassenleiterstunde (4) Verbesserung Über- gänge (2) Individuelle Förderung (2) | Ja | ||
| Ausgleich geschlechts- spezifischer Benachteili- gung sowie Begabten- förderung durch das Förderprogramm MSBS („Mehr Schulerfolg an beruflichen Schulen“) | schuljahresbe- zogen | SchB (MSBS- Schu- len: WS, BfS) | Leistungen in den Abschlussprüfun- gen | Mit beste- henden Res- sourcen | Im Schuljahr 2018/19 wurden mit 74 Unterrichtsstunden pro Woche Schüler*innen an den Berufsfachschulen und an der Wirtschaftsschule durch MSBS zusätzlich ge- fördert, um die jeweilige Aus- bildungsrichtung erfolgreich durchlaufen und abschließen zu können | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Implementierung von berufssprachlichem För- derunterricht an BS (Einrichtung von Förder- unterrichten zur Verbes- serung der Sprachkom- petenz der Schüler*in- nen) | schuljahresbe- zogen | SchB (BS) | Verbesserung der schulischen Leis- tungen | Mit beste- henden Res- sourcen | Im Schuljahr 2019/20 wurden insgesamt 168 Unterrichts- stunden pro Schulwoche im Rahmen des berufssprachli- chen Förderunterrichts erteilt, um die Schüler*innen fach- sprachlich gezielt zu fördern mit dem Ziel, die Abschluss- prüfungen erfolgreich abzule- gen | Ja | |||
| Förderung einer nichttraditionellen Be- rufswahl | Förderung geschlechts- untypischer Berufswahl- entscheidungen im Rah- men des Übergangsma- nagements Schule – Ausbildung, insbeson- dere bei den Berufsfach- schulen Schaffung eines schulin- ternen Pools an Unter- nehmen, Firmen für ent- sprechende Praktika, Ausbildungsplätze | schuljahresbe- zogen | SchA, SchB | Beratungslehrkräfte stehen als persönli- che Ansprechpart- ner*innen zur Ver- fügung Die Schule pflegt Schnittstellen zu wichtigen Akteur*in- nen wie der BIZ, der Agentur für Ar- beit u.a. Das Themenfeld „Berufliche Bildung“ wird fächerüber- greifend gestaltet (schulinternes Cur- riculum) Veränderung der Anzahl der SuS, die eine jeweils „untypi- sche“ Ausbildung eingehen | Mit beste- henden Res- sourcen | SCHLAU Übergangsma- nagement: Die ge- schlechtsuntypische Be- rufswahlentscheidung wird bei den durch SCHLAU begleiteten SuS dadurch gefördert, dass in den Beratungen neutral die ganze Band- breite möglicher Ausbil- dungsberufe dargestellt wird Wenn Kooperationsbe- triebe bekannt sind, wer- den die Informationen im Team SCHLAU weiterge- geben | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Gezielte Bewerbung und Diskussion der An- gebote des Girls'- und des Boys‘- Days im Un- terricht an den Allge- meinbildenden Schulen Teilnahme von Multipli- kator*innen oder ggf. Gruppen / Klassen an den Angeboten | Jährliche Um- setzung, je- weils zum Ter- min des Girls‘ und Boys‘ Day | SchA, SchB (in Ko- opera- tion mit GST und PA) | Erfassung der teil- nehmenden „Girls and Boys“. Erstel- lung von Ver- gleichszahlen Nachbereitung des Girls’ und Boys‘ Day im Unterricht Multiplikator*innen: - Anzahl der Teil- nehmenden - Erfassung der „Breite“ der Multipli- kator*innenwirkung (Wie viele SuS/Klassen wur- den beraten?) - Feedbackkultur zu den geschlechts- spezifischen Veran- staltungen und Weiterleitung der Ergebnisse an SchA/SchB zur Weiterarbeit | Mit beste- henden Res- sourcen | 2020 coronabedingt ab- gesagt Organisation beider Tage künftig durch PA, Kon- zeption und Abstimmung mit SchA und SchB erfor- derlich Berater*innen bei SCHLAU als Multiplika- tor*innen, bilden sich stets zum Thema Gleich- stellungsförderung bei der Berufswahlberatung fort Abfrage der Teilneh- mer*innenzahl am Girls and Boys Day in Planung | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | |||||||||||
| personell) | GAP? | |||||||||||
| Erhöhung der Gen- derkompetenz bei Lehrkräften, Verwal- tungsmitarbeitenden und Nachwuchskräf- ten | Erweiterung der Gen- | SpS: Fortbil- dung in Ko- operation mit PA für die Mit- arbeiter und Mitarbeiterin- nen von SpS alle 2 Jahre | SpS | SpS: Fortbildung in der Verwaltung von SpS im 1. Halbjahr 2019, anschließend im Abstand von ca. 2 Jahren, dann auch mit dem Blick auf Diversity und damit verbundenen Chancen | Mit beste- henden Res- sourcen | Mit beste- | Fortbildung in der Verwaltung ist gelaufen, bei 2-Jahres- Turnus Fortsetzung der Fort- bildung für 2021 | Ja | Ja | |||
| derkompetenz durch | henden Res- | |||||||||||
| Fachtagungen, Fortbil- | sourcen | |||||||||||
| dungen für Lehrer*in- | ||||||||||||
| nen, Verwaltungsmitar- | ||||||||||||
| beiter*innen, Nach- | ||||||||||||
| wuchskräfte, Berufsein- | ||||||||||||
| steiger*innenseminar | ||||||||||||
| BEST, | ||||||||||||
| Gendergerechter Lehr- | ||||||||||||
| mitteleinsatz und Unter- | ||||||||||||
| richtsentwicklung | ||||||||||||
| Berufseinsteiger*innen- | BEST-Modul Lehren in kul- turell diversen Schulklassen, jährlich | IPSN | Rückmeldungen | Mit beste- henden Res- sourcen | Seit Jahren „Lehren in diver- sen Klassen“ Teil des BEST- Programms, Angebot wird von den Teilnehmenden jähr- lich wahrgenommen | Ja | ||||||
| seminar BEST, Fokus | der Teilnehmenden | |||||||||||
| wird gelegt auf die ver- | ||||||||||||
| schiedenen Diversitäts- | Teilnahmezahlen | |||||||||||
| merkmale und deren Zu- | an verwandten | |||||||||||
| sammenwirken, d.h. die | Themen | |||||||||||
| Effekte der Intersektio- | ||||||||||||
| nalität auf Handlungsan- | Rückmeldungen in | |||||||||||
| sätze in kulturell diver- | den Führungs- | |||||||||||
| sen Klassenzimmer | kräfte-Modulen | |||||||||||
| Fachtagung „Bildungs- chancen durch Diver- sity-Kompetenz“; die Konsequenzen von ver- schiedenen Diversitäts- merkmalen auf Bil- dungschancen werden jeweils in den Vorder- grund einer Tagung ge- stellt | Fachtagung „Bildungs- | Tagungsreihe: in Kooperation mit der FAU, alle zwei Jahre | IPSN | Rückmeldungen der Teilnehmenden Aufnehmen der Themen in die Lehrkräftefortbil- dung Anfragen der Schu- len nach SchiLf | Rückmeldungen | Mit beste- henden Res- sourcen | Fachtagung 2018: | Ja (siehe auch weiter unten zum Thema „Jungen als Bil- dungsverlierer“) | ||||
| chancen durch Diver- | der Teilnehmenden | https://www.gender-und- | ||||||||||
| sity-Kompetenz“; die | diversi-ty.fau.de/fi- | |||||||||||
| Konsequenzen von ver- | Aufnehmen der | les/2017/12/BC18_Flyer. | ||||||||||
| schiedenen Diversitäts- | Themen in die | |||||||||||
| merkmalen auf Bil- | Lehrkräftefortbil- | Fachtagung 2016: | ||||||||||
| dungschancen werden | dung | https://www.gender-und- | ||||||||||
| jeweils in den Vorder- | Anfragen der Schu- | diversi-ty.fau.de/diver- | ||||||||||
| grund einer Tagung ge- | len nach SchiLf | sity/veranstaltun- | ||||||||||
| stellt | gen/#collapse_15 | |||||||||||
| Reinstallation dieser Ta- | ||||||||||||
| gung notwendig |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Erhöhung der Gen-
derkompetenz bei
Lehrkräften, Verwal-
tungsmitarbeitenden
und Nachwuchskräf-
ten
SpS: Fortbil-
dung in Ko-
operation mit
PA für die Mit-
arbeiter und
Mitarbeiterin-
nen von SpS
alle 2 Jahre
SpS
SpS: Fortbildung in
der Verwaltung von
SpS im 1. Halbjahr
2019, anschließend
im Abstand von ca.
2 Jahren, dann
auch mit dem Blick
auf Diversity und
damit verbundenen
Chancen
Fortbildung in der Verwaltung
ist gelaufen, bei 2-Jahres-
Turnus Fortsetzung der Fort-
bildung für 2021
BEST-Modul
Lehren in kul-
turell diversen
Schulklassen,
jährlich
IPSN
Mit beste-
henden Res-
sourcen
Seit Jahren „Lehren in diver-
sen Klassen“ Teil des BEST-
Programms, Angebot wird
von den Teilnehmenden jähr-
lich wahrgenommen
Tagungsreihe:
in Kooperation
mit der FAU,
alle zwei Jahre
IPSN
Mit beste-
henden Res-
sourcen
Ja (siehe auch
weiter unten
zum Thema
„Jungen als Bil-
dungsverlierer“)
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | |||||||||
| personell) | GAP? | |||||||||
| Erhöhung der Gen- derkompetenz bei Lehrkräften, Verwal- tungsmitarbeitenden und Nachwuchskräf- ten | Lehrkräftefortbildungen, | Abrufbare An- gebote: für Kollegien | IPSN | Zahl und Breite der nachgefragten The- men | Mit beste- henden Res- sourcen | Mit beste- | abrufbare Angebote beim IPSN-Programm noch überschaubar (AK LSBTI Materialbörse) verschiedene Fortbil- dungsangebote sind vor- handen oder auch Run- der Tisch der Lehrperso- nen an Schulen ohne Rassismus/Schulen mit Courage regelmäßig stattfindende Seminare | Ja | Ja | |
| gendergerechter Lehr- | henden Res- | |||||||||
| mitteleinsatz und Unter- | sourcen | |||||||||
| richtsentwicklung; auf- | ||||||||||
| grund der zunehmenden | ||||||||||
| Diversität in Schulen | ||||||||||
| entwickelt sich der | ||||||||||
| Schwerpunkt auf das | ||||||||||
| Zusammenwirken ver- | ||||||||||
| schiedener Merkmale | ||||||||||
| wie bspw. Gender und | ||||||||||
| ethnische Herkunft | ||||||||||
| und/oder Religion | ||||||||||
| Erhöhung der Gen- derkompetenz bei Führungskräften in Schulen | Führungskräftequalifizie- | Führungskräf- tequalifikation: Wertschät- zende Kom- munikation im Leitungsalltag, jährlich Diversity in der Teamentwick- lung, Juli 2018 Verweis auf diesbezügliche Angebote von PA | IPSN | Führungskräftequa- lifikation: Zahl und Rückmel- dungen der Teil- nehmenden Diversity in der Teamentwicklung: Zahl und Rückmel- dungen der Teil- nehmer/innen | PA für Refe- rent*innen- Honorare | Diversity in der Teament- wicklung“, wiederkehrend | Ja | |||
| rung durch Module zu | ||||||||||
| Genderkompetenz in | ||||||||||
| den Grund- und Aufbau- | ||||||||||
| kursen an den kommu- | ||||||||||
| nalen Schulen (Real- | ||||||||||
| schulen, Gymnasien, | ||||||||||
| Berufsschulen) | ||||||||||
| Methoden der wert- | ||||||||||
| schätzenden Kommuni- | ||||||||||
| kation im Hinblick auf | ||||||||||
| zunehmende Vielfalt in | ||||||||||
| Schulklassen, die unge- | ||||||||||
| achtet des Geschlechts, | ||||||||||
| der ethnischen Herkunft | ||||||||||
| und Religion wirksam | ||||||||||
| sind, v.a. gewaltfreie | ||||||||||
| Kommunikation |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Erhöhung der Gen-
derkompetenz bei
Lehrkräften, Verwal-
tungsmitarbeitenden
und Nachwuchskräf-
ten
Abrufbare An-
gebote: für
Kollegien
IPSN
Zahl und Breite der
nachgefragten The-
men
abrufbare Angebote beim
IPSN-Programm noch
überschaubar (AK LSBTI
Materialbörse)
verschiedene Fortbil-
dungsangebote sind vor-
handen oder auch Run-
der Tisch der Lehrperso-
nen an Schulen ohne
Rassismus/Schulen mit
Courage
regelmäßig stattfindende
Seminare
Erhöhung der Gen-
derkompetenz bei
Führungskräften in
Schulen
Führungskräf-
tequalifikation:
Wertschät-
zende Kom-
munikation im
Leitungsalltag,
jährlich
Diversity in der
Teamentwick-
lung, Juli 2018
Verweis auf
diesbezügliche
Angebote von
PA
Führungskräftequa-
lifikation:
Zahl und Rückmel-
dungen der Teil-
nehmenden
Diversity in der
Teamentwicklung:
Zahl und Rückmel-
dungen der Teil-
nehmer/innen
PA für Refe-
rent*innen-
Honorare
Diversity in der Teament-
wicklung“, wiederkehrend
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | |||||||||
| personell) | GAP? | |||||||||
| Ausgleich geschlechts- spezifischer Benachteiligung | Tagung zum Thema Di- | Januar 2019 | IPSN in Koope- ration mit AK Frauen für Infor- matik, in der Deut- schen Gesell- schaft für Infor- matik | Konzeptualisierung, Organisation und Durchführung einer Tagung zum Thema | Mit beste- henden Res- sourcen und Honorarver- träge für ex- terne Refe- rent*innen | Mit beste- | Tagung hat stattgefunden | Nein | Nein | |
| gitalisierung‚ Vielfalt, | henden Res- | |||||||||
| Demokratiepädagogik | sourcen und | |||||||||
| und Digital Citizenship, | Honorarver- | |||||||||
| unter anderem Work- | träge für ex- | |||||||||
| shops zu genderspezifi- | terne Refe- | |||||||||
| schen Aspekten einer | rent*innen | |||||||||
| digitalisierten Schule | ||||||||||
| und von „Jungen als Bil- | ||||||||||
| dungsverlierer“: | ||||||||||
| - Jungen als Beherr- | ||||||||||
| scher der Technologie, | ||||||||||
| unter Nichtbeachtung | ||||||||||
| von Prinzipien von Inklu- | ||||||||||
| sion | ||||||||||
| - Mädchen als Anwen- | ||||||||||
| derinnen, ohne Zugang | ||||||||||
| zu technologischen | ||||||||||
| Kompetenzen | ||||||||||
| Weitere Fortbildungen und SchiLf zu einzelnen Aspekten des Themas nach der Tagung | Weitere Fortbildungen | IPSN/ SPN | Durchführung wei- terer Veranstaltun- gen | Mit beste- | 2020 ausgesetzt | Nein, Tagung bereits durchge- führt | ||||
| und SchiLf zu einzelnen | henden Res- | |||||||||
| Aspekten des Themas | sourcen und | |||||||||
| nach der Tagung | Honorarver- | |||||||||
| träge für ex- | ||||||||||
| terne Refe- | ||||||||||
| rent*innen | ||||||||||
| Genderkompetenzschu- lung/Fortbildung zur Ge- schlechterdiskussion | IPSN in Koope- ration mit SchA | Durchführung des Seminars | Mit beste- | 2020 ausgesetzt | Ja (siehe oben Fachtagung) | |||||
| henden Res- | ||||||||||
| sourcen und | ||||||||||
| Honorarver- | ||||||||||
| träge für ex- | ||||||||||
| terne Refe- | ||||||||||
| rent*innen |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Ausgleich
geschlechts-
spezifischer
Benachteiligung
IPSN in
Koope-
ration
mit AK
Frauen
für Infor-
matik, in
der
Deut-
schen
Gesell-
schaft
für Infor-
matik
Konzeptualisierung,
Organisation und
Durchführung einer
Tagung zum
Thema
IPSN/
SPN
Durchführung wei-
terer Veranstaltun-
gen
Nein, Tagung
bereits durchge-
führt
Genderkompetenzschu-
lung/Fortbildung zur Ge-
schlechterdiskussion
IPSN in
Koope-
ration
mit
SchA
Durchführung des
Seminars
Ja (siehe oben
Fachtagung)
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | |||||||||
| personell) | GAP? | |||||||||
| Ausgleich geschlechts- spezifischer Benachteiligung | Entwicklung von Förder- instrumenten zur Prä- vention von „Jungen als Bildungsverlierer“ | schuljahresbe- zogen | IPSN, SchA, SchB | Nachweis der ein- satzfähigen Förder- instrumente | Mit beste- henden Res- sourcen | Mit beste- | 2020 ausgesetzt | Eher genereller Ausgleich ge- schlechtsspezi- fischer Benach- teiligung | Eher genereller | |
| henden Res- | Schuljahr 2019/20 wur- | Ausgleich ge- | ||||||||
| sourcen | den 11 Berufsfachschu- | schlechtsspezi- | ||||||||
| len von der Stadt geführt; | fischer Benach- | |||||||||
| 1.283 Schüler*innen ab- | teiligung | |||||||||
| solvieren an diesen | ||||||||||
| Schulen eine Erstausbil- | ||||||||||
| dung, Berufsfachschulen | ||||||||||
| bieten mit ihrem breiten | ||||||||||
| Spektrum eine Alterna- | ||||||||||
| tive zur dualen Ausbil- | ||||||||||
| dung und der Möglich- | ||||||||||
| keit, den mittleren Schul- | ||||||||||
| abschluss zu erreichen | ||||||||||
| In der Berufsvorbereitung | ||||||||||
| sind die Berufsschulen | ||||||||||
| ebenfalls gut aufgestellt; | ||||||||||
| sie bieten hier berufs- | ||||||||||
| schulpflichtigen Jugendli- | ||||||||||
| chen ein breites Spekt- | ||||||||||
| rum an Berufsbereichen | ||||||||||
| in der Berufsvorberei- | ||||||||||
| tung, sodass die Jugend- | ||||||||||
| liche eine große Auswahl | ||||||||||
| an Qualifizierungsmög- | ||||||||||
| lichkeiten, je nach Eig- | ||||||||||
| nung und Neigung haben | ||||||||||
| Entwicklung von Fortbil- dungsveranstaltungen zum Thema „Jungen als Bildungsverlierer“ | Ab Herbst 2018 | IPSN | durchgeführte Ver- anstaltungen mit Zahl und Rückmel- dungen der Teil- nehmenden | Mit beste- | 2019 und 2020 ausgesetzt | 2019 und 2020 ausgesetzt | s.o. | |||
| henden Res- | ||||||||||
| sourcen und | ||||||||||
| Honorare für | ||||||||||
| externe Re- | ||||||||||
| ferent*innen |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Ausgleich
geschlechts-
spezifischer
Benachteiligung
Entwicklung von Förder-
instrumenten zur Prä-
vention von „Jungen als
Bildungsverlierer“
schuljahresbe-
zogen
IPSN,
SchA,
SchB
Nachweis der ein-
satzfähigen Förder-
instrumente
Entwicklung von Fortbil-
dungsveranstaltungen
zum Thema „Jungen als
Bildungsverlierer“
Ab Herbst
2018
durchgeführte Ver-
anstaltungen mit
Zahl und Rückmel-
dungen der Teil-
nehmenden
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||||
| Bereitstellung und bedarfsgerechte Ent- wicklung der ganztä- gigen Schulkinderbe- treuung | Erweiterung der schuli- schen Maßnahmen für die ganztägige Schulkin- derbetreuung (z. B. of- fene und gebundene Ganztagsschule) zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Be- ruf. Angesichts des demo- grafischen Wandels und eines ggf. Rechtsan- spruchs auf Ganztags- betreuung im Grund- schulalter (abgestimmt mit den Betreuungsan- geboten von J) | Demografi- | Ref IV, SchA | Bedarfsorientierte Schulraumentwick- lungsplanung Schulentwicklung und Ausbau der Angebote Abstimmung mit der Jugendhilfepla- nung | Mit beste- henden Res- sourcen | Mit beste- | Kooperation zwischen Ref. IV und Ref. V, um allen Kindern ein qualita- tiv hochwertiges Bil- dungs- und Betreuungs- angebot zur Verfügung zu stellen Mit dem „Nürnberger Weg“ 2017 Entwicklung einer Grundkonzeption für die Stadt Nürnberg | Ja | Ja | ||
| scher Wandel | henden Res- | ||||||||||
| und ggf. neue | sourcen | ||||||||||
| rechtliche | |||||||||||
| Rahmenset- | |||||||||||
| zungen | |||||||||||
| (Rechtsan- | |||||||||||
| spruch auf | |||||||||||
| Ganztagsbe- | |||||||||||
| treuung im | |||||||||||
| Grundschulal- | |||||||||||
| ter) machen | |||||||||||
| laufende Pla- | |||||||||||
| nungen und | |||||||||||
| jährliche An- | |||||||||||
| passungen er- | |||||||||||
| forderlich | |||||||||||
| (Masterplan | |||||||||||
| ganztägige | |||||||||||
| Schulkinderbe- | |||||||||||
| treuung und | |||||||||||
| BIC) | |||||||||||
| Förderung der Zu- sammenarbeit der Schulen (insbeson- dere der Schulen mit Ganztagsangeboten) mit Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtun- gen | Die Koordinierungs- gruppe Kulturelle Bil- dung, Sport in Schule und Verein in Koopera- tion mit dem BLSV entwickelt und erweitert die Angebotsstruktur für die Schulen. | schuljahresbe- zogen | schuljahresbe- | SchA, SchB, SpS | Anzahl der gemein- | Mit beste- henden Res- sourcen | an Schulen große Band- breite an Ganztagsange- boten Beispiel: Koopera- tionen der Wirtschafts- schule Nürnberg, u.a. - Projekt „Fitness“ mit dem Post SV - Projekt „Museumsrallye“ mit den Städtischen Mu- seen | Ja | |||
| zogen | sam erarbeiteten | ||||||||||
| Maßnahmen/Ange- | |||||||||||
| bote: | |||||||||||
| Konzeptionelle | |||||||||||
| Weiterentwicklung | |||||||||||
| der Angebotsstruk- | |||||||||||
| tur. Erweiterung der | |||||||||||
| Teilnahmemöglich- | |||||||||||
| keiten |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Bereitstellung und
bedarfsgerechte Ent-
wicklung der ganztä-
gigen Schulkinderbe-
treuung
Erweiterung der schuli-
schen Maßnahmen für
die ganztägige Schulkin-
derbetreuung (z. B. of-
fene und gebundene
Ganztagsschule) zur
besseren Vereinbarkeit
von Privatleben und Be-
ruf.
Angesichts des demo-
grafischen Wandels und
eines ggf. Rechtsan-
spruchs auf Ganztags-
betreuung im Grund-
schulalter (abgestimmt
mit den Betreuungsan-
geboten von J)
Ref IV,
SchA
Bedarfsorientierte
Schulraumentwick-
lungsplanung
Schulentwicklung
und Ausbau der
Angebote
Abstimmung mit
der Jugendhilfepla-
nung
Kooperation zwischen
Ref. IV und Ref. V, um
allen Kindern ein qualita-
tiv hochwertiges Bil-
dungs- und Betreuungs-
angebot zur Verfügung
zu stellen
Mit dem „Nürnberger
Weg“ 2017 Entwicklung
einer Grundkonzeption
für die Stadt Nürnberg
Förderung der Zu-
sammenarbeit der
Schulen (insbeson-
dere der Schulen mit
Ganztagsangeboten)
mit Sport-, Freizeit-
und Kultureinrichtun-
gen
Die Koordinierungs-
gruppe Kulturelle Bil-
dung, Sport in Schule
und Verein in Koopera-
tion mit dem BLSV
entwickelt und erweitert
die Angebotsstruktur für
die Schulen.
SchA,
SchB,
SpS
Mit beste-
henden Res-
sourcen
an Schulen große Band-
breite an Ganztagsange-
boten Beispiel: Koopera-
tionen der Wirtschafts-
schule Nürnberg, u.a.
- Projekt „Fitness“ mit dem
Post SV
- Projekt „Museumsrallye“
mit den Städtischen Mu-
seen
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||||
| Jungen und Mädchen werden ermutigt, gleich- ermaßen auch an Sport und Kulturaktivitäten teil- zunehmen, die traditio- nell dem anderen Ge- schlecht zugeschrieben werden. | Veränderung der Teilnahmezahl: Messbar gestei- gerte Bereitschaft von Jungen und Mädchen an ent- sprechenden Ange- boten teilzunehmen Messung des Stan- des der körperli- chen Fitness (vor- her/nachher) | - Kooperation mit den Ju- | |||||||||
| gendhäusern Mammut | |||||||||||
| und Klüpfel | |||||||||||
| - wöchentliches Schwimm- | |||||||||||
| projekt im Langwasser- | |||||||||||
| bad | |||||||||||
| Treffen der Koordinie- | |||||||||||
| rungsgruppe „Sport in | |||||||||||
| Schule und Verein“ 1 Mal | |||||||||||
| im Jahr, 2020 ausge- | |||||||||||
| setzt, vor allem bisher | |||||||||||
| Abstimmung von Schul- | |||||||||||
| sportwettbewerben | |||||||||||
| Etablierung von sportli- | |||||||||||
| chen Aktivitäten im | |||||||||||
| Ganztag in Kooperation | |||||||||||
| mit Sportvereinen über | |||||||||||
| SAG, unter dem | |||||||||||
| Genderaspekt erwäh- | |||||||||||
| nenswert: Mädels-GO- | |||||||||||
| Basketball (PostSV) und | |||||||||||
| fechtkids (Fechterring | |||||||||||
| Nürnberg) | |||||||||||
| Messung mangels perso- | |||||||||||
| neller Ressourcen nicht | |||||||||||
| umsetzbar | |||||||||||
| Mehr Männer in Fort- bildungen | Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN- Zielgruppenkonzeption (junge Suchende, Newcomer + Deutsch lernen) | Mittelfristig | BCN/BZ | Anzahl der Teilneh- mer | Vorhandene bzw. bean- tragte Res- sourcen und Drittmittel | Es konnten Teilerfolge erzielt und die Beteiligungsquoten in bestimmten Segmenten erhöht werden. | Es konnten Teilerfolge erzielt | Ja | |||
| über Pro- | und die Beteiligungsquoten | ||||||||||
| grammpla- | in bestimmten Segmenten | ||||||||||
| nungsprozess | erhöht werden. | ||||||||||
| und Aufbau | |||||||||||
| der Bildungs- | |||||||||||
| beratung |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Jungen und Mädchen
werden ermutigt, gleich-
ermaßen auch an Sport
und Kulturaktivitäten teil-
zunehmen, die traditio-
nell dem anderen Ge-
schlecht zugeschrieben
werden.
Veränderung der
Teilnahmezahl:
Messbar gestei-
gerte Bereitschaft
von Jungen und
Mädchen an ent-
sprechenden Ange-
boten teilzunehmen
Messung des Stan-
des der körperli-
chen Fitness (vor-
her/nachher)
Mehr Männer in Fort-
bildungen
Zielgruppengerechte
Angebote erstellen mit
Umsetzung der BCN-
Zielgruppenkonzeption
(junge Suchende,
Newcomer + Deutsch
lernen)
Anzahl der Teilneh-
mer
Vorhandene
bzw. bean-
tragte Res-
sourcen und
Drittmittel
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||||
| Mehr Frauen in Fort- bildungen im Bereich MINT | Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN- Zielgruppenkonzeption (MINT) | Mittelfristig über Pro- grammpla- nungsprozess und Aufbau der Bildungs- beratung | BCN/BZ | Anzahl der Teilneh- merinnen | Vorhandene | Es konnten Teilerfolge erzielt und die Beteiligungsquoten in bestimmten Segmenten erhöht werden. | Ja | Ja | |||
| bzw. bean- | |||||||||||
| tragte Res- | |||||||||||
| sourcen und | |||||||||||
| Drittmittel; | |||||||||||
| zusätzliche/r | |||||||||||
| Programm- | |||||||||||
| planer*in im | |||||||||||
| Bereich | |||||||||||
| MINT | |||||||||||
| Ausgleich geschlech- terspezifischer Be- nachteiligung | „Jungs als Bildungsver- lierer“ Zielgruppenge- rechte Angebote (#Cam- pus 16+) | Mittelfristig | BCN/BZ | Anzahl der teilneh- menden Jungen | 0,5 VK Kurs- planer*in E9 | 0,5 VK Kurs- | Das Projekt #Campus16+ musste Corona-bedingt un- terbrochen werden. | Ja | |||
| über Pro- | planer*in E9 | ||||||||||
| grammpla- | |||||||||||
| nungsprozess | |||||||||||
| (mit Aufbau | |||||||||||
| der Marke) | |||||||||||
| Bildungswesen | Erweiterung des Ange- bots „Bücherzwerge – gezielte Leseförderung von Anfang an!“ auf an- dere Standorte von BCN/StB übertragen | Kurzfristig rea- lisierbar bei zusätzlichem Personal | Kurzfristig rea- | BCN/ StB | Erhöhung des An- teils kompetenter Leser*innen | 0,5 VK z. B. Medienpäda- gog*in, Bibli- othekar*in, Fachange- stellte*r für Medien- und Informations- dienste | Das Angebot „Bücherzwerge – gezielte Leseförderung von Anfang an!“ wurde auf wei- tere Bibliotheksstandorte ausgeweitet. | Ja | |||
| Frühkindliche Betreu- | lisierbar bei | ||||||||||
| ung | zusätzlichem | ||||||||||
| Personal | |||||||||||
| Die Leseförderung | |||||||||||
| bildet durch die Ent- | |||||||||||
| wicklung kompetenter | |||||||||||
| Leser*innen die | |||||||||||
| Grundlage für | |||||||||||
| Gendergerechtigkeit | |||||||||||
| von Klein an |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Mehr Frauen in Fort-
bildungen im Bereich
MINT
Zielgruppengerechte
Angebote erstellen mit
Umsetzung der BCN-
Zielgruppenkonzeption
(MINT)
Mittelfristig
über Pro-
grammpla-
nungsprozess
und Aufbau
der Bildungs-
beratung
Anzahl der Teilneh-
merinnen
Es konnten Teilerfolge erzielt
und die Beteiligungsquoten
in bestimmten Segmenten
erhöht werden.
Ausgleich geschlech-
terspezifischer Be-
nachteiligung
„Jungs als Bildungsver-
lierer“ Zielgruppenge-
rechte Angebote (#Cam-
pus 16+)
Anzahl der teilneh-
menden Jungen
Das Projekt #Campus16+
musste Corona-bedingt un-
terbrochen werden.
Erweiterung des Ange-
bots „Bücherzwerge –
gezielte Leseförderung
von Anfang an!“ auf an-
dere Standorte von
BCN/StB übertragen
BCN/
StB
Erhöhung des An-
teils kompetenter
Leser*innen
0,5 VK z. B.
Medienpäda-
gog*in, Bibli-
othekar*in,
Fachange-
stellte*r für
Medien- und
Informations-
dienste
Das Angebot „Bücherzwerge
– gezielte Leseförderung von
Anfang an!“ wurde auf wei-
tere Bibliotheksstandorte
ausgeweitet.
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | |||||||||||
| personell) | GAP? | |||||||||||
| (Frühkindliche Be- | Im Rahmen der BCN- Bildungsberatung Bera- tungsangebote für Eltern im weiteren Verlauf schaffen | Mittelfristig bei Aufbau der Bil- dungsberatung | BCN/BZ | Anzahl von betreu- ten Eltern | mit beste- henden Res- sourcen | mit beste- | Die Beratungsangebote für Eltern wurden in die Bil- dungsberatung aufgenom- men und als Bestandteil ver- ankert. | Ja | Ja | |||
| treuung ausbauen | henden Res- | |||||||||||
| und bei Eltern wer- | sourcen | |||||||||||
| ben) | ||||||||||||
| Beratung und Unter- | ||||||||||||
| stützung für Eltern | ||||||||||||
| ausbauen | ||||||||||||
| => Chancengerech- | ||||||||||||
| tigkeit | ||||||||||||
| Die Einrichtun- gen/Angebote der OKJA werden annäh- rend gleichermaßen von Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Männern genutzt | Die Einrichtun- | Geschlechtsspezifische und geschlechtsreflek- tierte Angebote werden geplant, umgesetzt und evaluiert | Laufend | J/B2- Einrich- tungslei- tungen und Ab- teilungs- leitun- gen | Die Nutzungszah- len von Mädchen und jungen Frauen steigen bis 2020 auf 45% | Mit beste- henden Res- sourcen | steigende Zahl dezentra- | Ja | ||||
| gen/Angebote der | ler, zentral organisierter | |||||||||||
| OKJA werden annäh- | und projekthafter ge- | |||||||||||
| rend gleichermaßen | schlechtsspezifischer An- | |||||||||||
| von Mädchen und | gebote für Mäd- | |||||||||||
| Jungen/ jungen | chen*/junge Frauen* so- | |||||||||||
| Frauen und Männern | wie der beteiligten Ein- | |||||||||||
| genutzt | richtungen | |||||||||||
| 2019: bei KiJHs 46% | ||||||||||||
| weibliche* Nutzungen, | ||||||||||||
| der Durchschnitt mit Ju- | ||||||||||||
| gendtreffs lag bei 42% | ||||||||||||
| Höhere Erreichbarkeit | ||||||||||||
| von Mädchen durch digi- | ||||||||||||
| tale Angebote werden er- | ||||||||||||
| probt | ||||||||||||
| Die Besucher*innen der Einrichtungen fin- den männliche und weibliche Päda- gog*innen als An- sprechpartner*innen vor | Nachwuchsförderung | Bei zu beset- zenden Stellen | J/B2- Einrich- tungslei- tungen und Ab- teilungs- leitun- gen | Die Einrichtungs- teams in der OKJA sind paritätisch be- setzt | Mit beste- henden Res- sourcen | in den meisten Stellenbe- setzungen erfolgreich, gezielte Suche nach Frauen* oder Männern* | in den meisten Stellenbe- | Ja | ||||
| durch Praktika; nahtlose | setzungen erfolgreich, | |||||||||||
| Einstellungen nach An- | gezielte Suche nach | |||||||||||
| erkennungsjahr; Über- | Frauen* oder Männern* | |||||||||||
| nahme von Prakti- | ||||||||||||
| kant*innen nach Aner- | ||||||||||||
| kennungsjahr auch | ||||||||||||
| überplanmäßig |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Im Rahmen der BCN-
Bildungsberatung Bera-
tungsangebote für Eltern
im weiteren Verlauf
schaffen
Mittelfristig bei
Aufbau der Bil-
dungsberatung
Anzahl von betreu-
ten Eltern
Die Beratungsangebote für
Eltern wurden in die Bil-
dungsberatung aufgenom-
men und als Bestandteil ver-
ankert.
Geschlechtsspezifische
und geschlechtsreflek-
tierte Angebote werden
geplant, umgesetzt und
evaluiert
J/B2-
Einrich-
tungslei-
tungen
und Ab-
teilungs-
leitun-
gen
Die Nutzungszah-
len von Mädchen
und jungen Frauen
steigen bis 2020
auf 45%
Mit beste-
henden Res-
sourcen
Die Besucher*innen
der Einrichtungen fin-
den männliche und
weibliche Päda-
gog*innen als An-
sprechpartner*innen
vor
Bei zu beset-
zenden Stellen
J/B2-
Einrich-
tungslei-
tungen
und Ab-
teilungs-
leitun-
gen
Die Einrichtungs-
teams in der OKJA
sind paritätisch be-
setzt
Mit beste-
henden Res-
sourcen
Der SportService der Stadt Nürnberg fördert über spezifische Angebote die Teilhabe an Sportangeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft und leistet damit einen elementaren Beitrag zur Umsetzung von Chancengleichheit für die Bürger*innen der Stadt Nürnberg.
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung im neuen GAP? | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | ||||||||
| personell) | ||||||||
| Förderung der Teil- habe Sportangeboten unabhängig von Ge- schlecht, Alter, Be- hinderung, Herkunft | Bekanntmachung spezi- fischer Sportangebote von Frauen für Frauen | fortlaufend | SpS | Anzahl der Teilneh- menden aufgeglie- dert nach Frauen/Männern, Senior*innen, Men- schen mit Behinde- rungen, Geflüchte- ten | Mit beste- henden Res- sourcen | Bekanntmachung spezifi- scher Sportangebote von Frauen für Frauen und für Senior*innen: 500 Seitenansichten/Monat bei Sportsuche online in den Jahren 2018/2019 und bis April 2020 (Lock- down) coronabedingt rückläufi- gen Zugriffszahlen 09/2020 wieder stabili- siert, Möglichkeiten des Sporttreibens von Pan- demiebedingungen ab- hängig Aktuell in der Sportsuche aufgeführte Angebote: 58 Angebote von Frauen für Frauen, 114 Angebote für Menschen mit Handi- cap, 28 Angebote für Se- niorinnen und Senioren (ab 60), 57 Angebote für Familien | Ja | |
| Bekanntmachung spezi- fischer Sportangebote für Senior*innen | fortlaufend | SpS | s.o. | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Weiterführung
im neuen GAP?
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung im neuen GAP? |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | |||||||
| personell) | |||||||
| Unterstützung und Be- kanntmachung spezifi- scher Sportangebote für Menschen mit Behinde- rungen | fortlaufend | Freizeit- netz- werk Sport der Le- bens- hilfe Nürn- berg SpS | s.o. Unterstützung und Be- kanntmachung spezifi- scher Sportangebote für Menschen mit Behinde- rungen, Ergebnisse Stand 12/2019: 100 Sportler*innen mit Behin- derung haben an den Angeboten des Projektes teilgenommen, bereits über 50 Nürnberger Sportgruppen, -vereine, - verbände und -institutio- nen sind im Netzwerk ak- tiv | Ja | |||
| Initiierung von Sportan- geboten für Geflüchtete und Vermittlung in be- reits bestehende Ange- bote | fortlaufend | SpS | Zahlen 2020: TN insgesamt pro Wo- che: vor Corona ca. 346 (110 Frauen, 236 Män- ner); unter Einschränkun- gen der Hallen- und Platzkapazitäten ca. 150 pro Woche Angebote für Frauen: Fußball, Hockey, Volley- ball (Mix und nur für Frauen), Taekwondo, Fit- ness, Yoga und Pilates Qualifizierungsmaßnah- men: Ausbildung zur Sportassistentin/BLSV, Weiterbildung als Sport- Coach und Übungsleite- rin/BLSV, BFV | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Weiterführung
im neuen GAP?
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung im neuen GAP? | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | ||||||||
| personell) | ||||||||
| sowie Workshop zum Thema „Frauen im Fuß- ball/Sport“ und die Neu- strukturierung der C-Trai- nerausbildung im Bayeri- schen Fußballver- band/Entwicklung eines Basiskurses für Men- schen mit Migrationshin- tergrund | ||||||||
| Teilhabe an Sportan- geboten Gesundheitliche Chancengleichheit | Gewinnung von Sport- vereinen zur Öffnung der Angebote für Kinder einkommensschwacher Familien/Alleinerziehen- der im Rahmen des Bil- dungs- und Teilhabe- paktes (BUT) und des Programms „Hinein in den Sportverein“ | fortlaufend | SpS Sozial- amt | Anzahl der Sport- vereine, die BUT- Gutscheine anneh- men und Leistun- gen im Rahmen von „Hinein in den Sportverein“ ab- rechnen | Mit beste- henden Res- sourcen | 2018 und 2019: insge- samt 170 Anspruchsbe- rechtigte haben über „Hinein in den Sportver- ein“ Zuschüsse über ei- nen im Projekt beteiligten Sportverein (insgesamt 41) erhalten 2018 und 2019: insge- samt 2.211 Kinder haben in den Jahren BuT-Gut- scheine für die Teil- nahme an Angeboten Nürnberger Sportvereine abgerechnet | Ja | |
| Durchführung von Be- wegungsprojekten in Kitas mit Priorität bei Einrichtungen aus Brennpunktstadtteilen (Bewegte Kita) | fortlaufend | SpS Gh | Anzahl erreichter Kinder (insb. mit Migrationshinter- grund / mit Bezug von wirtschaftlicher Jugendhilfe) | Mit beste- henden Res- sourcen | Bewegte Kita: Durchschnitt- lich werden, je nach Einrich- tungsgröße der Teilnehmen- den, jährlich über die Fortbil- dungen 400 bis 500 Kinder erreicht (zuletzt erhoben für 2018: 5 Kindergärten mit 255 Kindern und 5 Krippen mit 141 Kindern) | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Weiterführung
im neuen GAP?
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung im neuen GAP? | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | ||||||||
| personell) | ||||||||
| Geschlechterge- rechte und diskrimi- nierungsfreie Öffent- lichkeitsarbeit | Verwendung des Leitfa- dens für diskriminie- rungsfreie Sprache bei Veröffentlichungen des SportService | fortlaufend | SpS | Veröffentlichungen von SpS sind in dis- kriminierungsfreier Sprache formuliert | Mit beste- henden Res- sourcen | Pressemeldungen, Gruß- worte sowie Texte, die in Print- und Onlinemedien veröffentlicht werden, werden unter den Krite- rien diskriminierungs- freier Sprache erstellt zeitnahe Überarbeitung des Internet-auftritts www.sportservice.nuern- berg.de unter dem As- pekt „Leichte Sprache“ (Barriere-freiheit) | Ja | |
| Erfassung der Ge- schlechterverteilung der Besucher*innen des NüBad | Studienarbeit bzw. Kun- denanalyse durch Fremdfirma zur Auswer- tung der Besucherstruk- tur als Anhaltspunkt für weitere Gestaltungs- maßnahmen auch in Hinblick auf den Genderaspekt | Ab 2019 – ja nach konkre- tem Umfang – ein bis zwei Jahre | NüBad | ermittelte Daten Datenanalyse Maßnahmenkatalog auf Grundlage der erhobenen Daten | Ob im Rah- men einer Studienarbeit oder durch eine Firma und je nach Umfang der Erfassung und Analyse der Daten kann ein ho- her finanziel- ler Aufwand erforderlich sein. Hinzu kommen per- sonelle Res- sourcen von NüBad bei der Umset- zung der Kundenana- lyse | Studienarbeit konnte noch nicht in Auftrag ge- geben werden, aufgrund von Umstrukturierungen in der Organisation des Nürnbergbades, welche erst abgewartet werden 2020 Durchführung per- sonell coronabedingt nicht leistbar und die Nutzung der Bäder nicht repräsentativ | Ja, wenn wieder regulärer Badebe- trieb möglich ist um ein repräsen- tativen Eindruck von den Nut- zer*innen der Bä- der zu bekommen |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Weiterführung
im neuen GAP?
Das Amt für Kultur und Freizeit war zur Umsetzung seines Ziels der Die Überprüfung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Print und Internet „Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der führte zu einer Verbesserung bezüglich der Sprache und der Bilddar- Personalstruktur des KuF und auf der Ebene von Angeboten und Pro- stellungen. Die Überprüfung der Angebote für bestimmte Zielgruppen grammen nach außen“ eine der Pilotdienststellen der Stadt Nürnberg führte zu Anpassungen bei der Preisgestaltung (z.B. Ermäßigung für bei der Einführung des Gender Mainstreaming. Auch das Thema Inter- Nürnberg Pass Besitzer*innen mit gedeckeltem Preis von 5 Euro pro kulturelle Öffnung war und ist seit langem ein zentrales Anliegen des Veranstaltung in Kulturläden) und zur Entwicklung von neuen Angebo- Amts, auch im Rahmen der Geschäftsführung für die geschäftsbe- ten, beispielsweise für Geflüchtete. Die Immobilien der Einrichtungen reichsübergreifende Koordinierungsgruppe Integration. Zur Berück- wurden auf Barrierefreiheit überprüft. Wo es technisch und finanziell sichtigung von weiteren Merkmalen und zur Verknüpfung der Hand- möglich war, wurden entsprechende Verbesserungen erreicht, zum lungsfelder wurde seit 2011 eine Diversity-Strategie entwickelt mit dem Beispiel durch die barrierefreie Umgestaltung von Zugängen in einzel- Ziel, Menschen unabhängig von ihren sozialen und kulturellen sowie nen Einrichtungen. Die Dienstvereinbarung für das Amt für Kultur und körperlichen Merkmalen gleichwertig am kulturellen und gesellschaft- Freizeit über die Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten bietet lichen Leben teilhaben zu lassen und sie gleichwertig zu behandeln. Möglichkeiten einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, ein Arbeits- Die Strategie wurde mit Unterstützung eines externen Beraters entwi- kreis Gesundheit unterstützt die Sensibilisierung für ein „gesundes“ Arckelt und bezieht sich sowohl auf die Kundinnen und Kunden als auch beitsverhalten. auf die hauptamtlich Mitarbeitenden sowie die Honorarkräfte. KuF berücksichtigt in seiner Diversity-Strategie die Merkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Pflegeverpflichtung, Migrationshintergrund, soziale Lage und Bildungsabschluss.
In einem ersten Schritt wurden die Mitarbeitenden in Fortbildungen mit dem Ziel qualifiziert, sie für die Sinnhaftigkeit des Diversity-Managements zu sensibilisieren und für die Umsetzung von Diversity-Maßnahmen zu befähigen. In den Abteilungen von KuF wurden anschließend mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Diversity-Ziele konzipiert. Die im Gleichstellungsaktionsplan benannten Maßnahmen werden exemplarisch im Hinblick auf eine nachhaltige Fortführung umgesetzt.
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Diverses Publikum | Kunden*innen-Befra- gung, um Grundlagen für die verstärkte Diver- sity-Orientierung der Musikschule zu erhalten | 2018f | KuF/4 | Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert | Mit beste- henden Res- sourcen | Bisher Befragung aufgrund von noch ungeklärten rechtli- chen Fragen nicht durchge- führt | Planmäßige Durchführung der Befragung im Schuljahr 2021/22 | ||
| Die Implementierung ist dokumentiert und steht als gutes Bei- spiel für künftige (Bau)Maßnahmen zur Verfügung | Dokumentation der Im- plementierung der Diversity-Orientierung Kulturwerkstatt Auf AEG | 2018 | KuF/ Stab | Dokumentation ist vorhanden | Mit beste- henden Res- sourcen | Dokumentation liegt vor | Nein | ||
| Diverses Publikum Diverse Belegschaft | Diversity-Check der Kul- turwerkstatt Auf AEG: Überprüfung der Einrich- tung, Ausstattung, Strukturen und Ange- bote unter Gesichts- punkten der Teilhabege- rechtigkeit, Gender Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung | 2018 | KuF/ Stab, KuF/3 | Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert. Zahlen der Be- schäftigten nach Merkmalen grup- piert | Mit beste- henden Res- sourcen | In Kulturwerkstatt wurden Indikatoren zur interkultu- rellen Öffnung definiert erster Entwurf für Check- liste Inklusion wurde er- stellt und eine Ist-Soll- Liste mit Punkten für Ver- besserungsbedarf der Barrierefreiheit Beginn einer Veranstal- tungsreihe zum Thema Inklusion zukünftig stärkere Zu- sammenarbeit mit inklu- siven Organisationen Fortbildungen wurden gezielt besucht Daten zu den Besuchen vorhanden aufgrund der ausgefallenen Kunden- umfrage | Ja, wird mit der nächsten Maß- nahme zusam- mengeführt |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Die Angebote in den Einrichtungen werden unter den Gesichts- punkten der Teilha- begerechtigkeit, Gen- der Mainstreaming und der Interkulturel- len Öffnung geplant | Die im „Interkultur“- Check vereinbarten Prüfkriterien werden auf weitere Merkmale ange- wendet | 2018 | KuF/In- ter-Kul- tur-Büro | Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert Erfassung neuer Angebote | Mit beste- henden Res- sourcen | Ist in der Kulturwerkstatt AUF AEG in obiger Zielsetzung erfolgt | Ja, wird mit der obigen Zielset- zung zusam- mengeführt |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Mit Hilfe von erfah- rungsorientierten Lernstationen, Aktio- nen und Veranstal- tungen wird das Mit- einander von Men- schen mit und ohne Behinderung und von Menschen mit unter- schiedlichen kulturel- len Wurzeln als selbstverständlichen Bestandteil des Le- bens erfahrbar ge- macht, ein positives Bewusstsein für die Vielfalt im zwischen- menschlichen Mitei- nander wird etabliert. Menschen mit Behin- derungen werden in die tägliche Arbeit auf dem Erfahrungsfeld einbezogen. Grundle- gende Bausteine von neu zu planenden Stationen beinhalten dabei geschlechts- sensible, geschlech- tergerechte oder ge- schlechtsbezogene pädagogische Maß- nahmen und Inhalte | Inklusionskonzept Erfah- rungsfeld | 2018 ff | KuF/2 | Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert | Das Konzept kann nur mit neuen Res- sourcen (1,0 VK Sonder- pädagogik sowie für die eigens konzi- pierten Inklu- sionsstatio- nen 0,66 VK) und Sachmit- tel für den Bau der Sta- tionen umge- setzt werden | Einstieg für ganzjährige Angebote in der Dunkel- Erfahrung ist erfolgt durch Spenden wurde eine Rollstuhlschaukel auf dem Erfahrungsfeld- Gelände aufgestellt und die stundenweise Betreu- ung in den Jahren 2020 und 2021 ermöglicht | Ja, Inklusions- konzept soll voll- ständig umge- setzt werden |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Verschiedenheit ist eine Chance. An aus- gewählten Erfah- rungsfeld-Stationen wird Unterschiedlich- keit als Ressource und damit als nützlich für Teams, Unterneh- men und für sich selbst erkennbar. Da- bei richtet sich der Blick auch auf die Vielfalt der Teilneh- menden und bezieht geschlechtergerechte Gesichtspunkte mit ein | Fortbildungsveranstal- tung der Erfahrungsfeld- Akademie „Diversity-Die Kraft der Vielfalt“ | 2018 ff | KuF/2 | Anzahl der Teilneh- menden der Fortbil- dungsveranstaltung Anzahl der durch- geführten Fortbil- dungsveranstaltun- gen | Mit beste- henden Res- sourcen | Nachfrage nach der Fortbil- dung war in allen Jahren ge- ring, seit 2018 gab es nur eine Anfrage, jedoch keine Buchung | Ja, mit überar- beitetem Kon- zept | ||
| Die Anzahl der Män- ner bei den Besu- chen ist erhöht. Das Verhältnis Männer und Frauen wird an- geglichen | Entwicklung und Durch- führung von Angeboten und Projekten zur Zieler- reichung | 2018 ff | KuF | Verhältnis Männer und Frauen bei den Besuchen | Mit beste- henden Res- sourcen | Umfragen sind auf 2022 ff verschoben | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und Männer für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien umgesetzt und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten erhoben werden.
Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung der Politik und Planung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Nur so kann eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die regelmäßigen Erhebungen zur Verkehrsmittelwahl der Nürnberger*innen, die Socialdata bzw. PB Consult im Auftrag der Verkehrsbetriebe jährlich durchführen (StadtProfil Nürnberg), zeigen, dass beispielsweise Frauen, Kinder, Menschen über 65 Jahre und Erwerbslose überdurchschnittlich häufiger zu Fuß gehen, Radfahren oder den ÖPNV nutzen. Vor diesem Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadt- und Verkehrsplanung.
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Öffentliche Räume sind angstfrei gestal- tet | Zusammenstellung der Planungskriterien im U- Bahnbereich unter Be- rücksichtigung der Merk- male Alter, Geschlecht, Behinderung | 2018-2020 | Ref. VI, UB | 2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisie- rungsprogramm an- hand dieser Krite- rien überprüfen | Mit beste- henden Res- sourcen | Revitalisierung des U-Bahn- hof Scharfreiterring unter Be- rücksichtigung der angst- freien Gestaltung: subjekti- ves Sicherheitsempfinden gesteigert durch Blindenleit- system, Tageslicht, Vergla- sung, Beleuchtungsele- mente, helle Granitplatten als Bodenbelag | Ja, bei U-Bahn- hof Muggenhof |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Öffentlicher Raum: gleichberechtigte Ge- staltung und Teilhabe | Ausweitung und Verste- tigung von Bürgerbeteili- gungen bei der Gestal- tung des Öffentlichen Raums, zum Beispiel bei Spielplätzen, Grün- anlagen, Plätzen Je nach Projekt: Bürgerinfo, Bürgerge- spräche, E-Partizipation, Planungswerkstätten und weitere Maßnah- men | Langfristige Etablierung von Bürgerbe- teiligungen bei Um- und Neu- gestaltungs- maßnahmen in den nächsten Jahren | SÖR in Koope- ration mit Ref. VI (z.B. Stpl) bzw. Ref. V/J | Anzahl der mitwir- kenden, interes- sierten Bürger*in- nen | Je nach Um- fang und Größe des Projekts un- terschiedlich. Wenn sich die Verfah- rensstruktu- ren verfestigt haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressour- cenaufwands zu rechnen | Steigerung der Anzahl der Bürgerbeteiligungen und der mitwirkenden und interessierten Bür- ger*innen, Beispiel 100 Bürger*innen an der Ab- schlussveranstaltung Nä- geleinsplatz teilgenom- men Ausweitung der Bürger- Dialog-Formate durch in- novative Workshop-Me- thodiken (z.B. World- cafe), Digital-Angebote und niederschwellige Raumangebote (Marie- Juchacz-Park – Aufstel- lung von Pavillons vor Ort für Dialogrunden am Nachmittag und Abend) und Angebote in einfa- cher Sprache Dialog-Formate mit Kin- dern und Jugendlichen aller Geschlechter in ge- schützten Räumen bei Nutzerbeteiligungen für Sport- und Spieleinrich- tungen Ref. VI: z.B. Obstmarkt: Onlinebeteiligung, Anlie- gerinfo, Vereine und Ver- bände wurden ange- schrieben; Planungs- workshops Plärrer, Bielingplatz. | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Möglichst viele Bür- ger*innen aus unter- schiedlichen Bevöl- kerungsgruppen ha- ben sich im Rahmen verschiedener Betei- ligungsformate enga- giert | Evaluation der Beteili- gungen, bei Bedarf Workshop zum Thema | Laufend | Stpl, Vpl | Beteiligungsquote von Bürgerinnen und Beteiligungs- quote der Bevölke- rungsgruppen | Mit beste- henden Res- sourcen | Erhebung schwierig we- gen Datenschutz, eher bei Planung darauf ein- gehen: bestimmte Be- völkrungsgruppen ermu- tigen (s. z.B. Girls‘ Day) Andere Möglichkeit: Standortanalyse – wel- che Beteiligungsformate sind geeignet, um welche Gruppen zu erreichen? (Stichwort Bürgerver- sammlung) | Nein | ||
| Förderung alternati- ver Mobilitätsange- bote Car-Sharing | Ausweitung des Mobil- punktnetzes im Stadtge- biet | 2018 Online- beteiligung zur Standortsuche für fünf weitere Mobilpunkte 2018 Errich- tung der 20 neuen Mobil- punkte | Vpl in Abstim- mung mit OrgA (ePa) und SÖR (AuG- STau) | Steigerung Nut- zer*innenzufrieden- heit und des Anteils der Verkehrsmittel des Umweltverbun- des am Modal Split, Errichtung der neuen Mobilpunkte | Kosten von rd. 100.000 Euro werden über Son- dernutzungs- gebühren fi- nanziert | Mobilpunkte 2019 umgesetzt | Ja | ||
| Barrierefreier Zugang zum ÖPNV | Priorisierung und barrie- refreier Umbau der be- reits erfassten Bus- und Straßenbahnhaltestellen | fortlaufende Umsetzung der Maßnah- men | Vpl | Anzahl der umge- bauten Haltestellen | 300.000 Euro jährlich im städtischen Haushalt ein- gestellt | Fortlaufend, Umsetzung er- folgt durch SÖR | Ja | ||
| Barrierefreier Zugang zum ÖPNV | Barrierefreier Zugang zur U-Bahn ist vorhan- den | Fortlaufende Umsetzung bei Neubaustre- cken | UB | 1 neu gebauter U- Bahnhof bis 2020 | Mit beste- henden Per- sonalres- sourcen und Kostende- ckung über MIP-Ansatz | Eröffnung des barrierefrei zu- gänglichen Bahnhofs Groß- reuth b. Schweinau erfolgte 10/2020 | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Ausbau des ÖPNV | Verlängerung der Stra- ßenbahn zur Brunecker Straße: Durchführung einer Nut- zen-Kosten-Untersu- chung, Einleitung eines Planfeststellungsverfah- rens, Beantragung von Fördermitteln | 2018 – 2020 | Vpl | Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Un- tersuchung, Durch- führung des Plan- feststellungsverfah- rens, Fördermittel- zusage | noch nicht bezifferbar | Planung wurde ausgeschrie- ben | Ja | ||
| Ausbau des ÖPNV | Verlängerung der U- Bahn U3 SW bis Ge- bersdorf | 2019 - 2025 | UB | Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Un- tersuchung, Durch- führung des Plan- feststellungsverfah- rens, Fördermittel- zusage | Mit beste- henden Per- sonalres- sourcen und Kostende- ckung über MIP-Ansatz | Baubeginn Anfang 2020 er- folgt (somit Fördermittel-zu- sage nach Präsentation der Nutzen-Kosten-Untersu- chung erhalten, Planfeststel- lungsverfahren durchgeführt) | Ja | ||
| Verbesserung der Bedingungen für Zu- fußgehende | Erarbeitung eines Fuß- verkehrskonzepts | 2019/2020 | Vpl/M | Steigerung der Nut- zer*innenzufrieden- heit und des Anteils des Fußverkehrs am Gesamtverkehr | noch nicht bezifferbar | Maßnahme noch nicht mög- lich | Ja, seit 2020 | ||
| Verbesserung der Bedingungen für Radfahrende | Projekt „Radständer für die Stadtteile“, Errich- tung von Radabstellan- lagen in Projektgebieten mit ePartizipation | Projektgebiet Altstadt 2018/2019 weitere Stadt- teile in Pla- nung | Vpl/M SÖR (AuG- STau) | Steigerung der Nut- zer*innenzufrieden- heit und des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr | rd. 60.000 Euro je Pro- jektgebiet stehen im Haushalt zur Verfügung | Projekt Altstadt wird umge- setzt (siehe AfV 09/2020) | Ja |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse 2020 | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | im neuen | ||||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Berücksichtigung von geschlechterspezifi- schen Aspekten beim Umbau bzw. Neuge- staltung von Räum- lichkeiten (z.B. In- nenbereich Hallen- bad Katzwang) | Hinterfragen der geplan- ten Maßnahmen in Hin- blick auf Geschlechter- fragen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ „Können die Wegebeziehungen in Hinblick auf den Genderaspekt verbes- sert werden?“ | Im Zusam- menhang mit geplanten bau- lichen und sonstigen Maßnahmen | NüBad | Berücksichtigung geschlechtsspezifi- scher Anliegen | Je nach Um- fang und Größe des Projekts un- terschiedlich. Wenn sich die Verfah- rensstruktu- ren verfestigt haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressour- cenaufwands zu rechnen. | Im Hallenbad Katzwang wurde die nicht einsehbare und recht dunkle „Föhnecke“ aufgelöst und in den über- sichtlicheren Umkleidebe- reich verlegt. | Ja, NüBad wird auch in Zukunft bei baulichen Veränderungen versuchen, Genderaspekte verstärkt zu be- rücksichtigen. |
Zustän-
digkeit
Evaluation/ Ergebnisse
2020
2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen
2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen
Eine Zielsetzung von Städtepartnerschaften ist es, einen Beitrag zu Annäherung, Verständigung und Frieden sowie zum Abbau von Vorurteilen und Rassismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit zu leisten. Die Kontakte im Rahmen dieser Städtepartnerschaften und internationalen Kooperationen sollten als Plattform für den Austausch von Erfahrungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden.
| Ziel/e | Maßnahme/n | Zeitplan | Zustän- digkeit | Indikatoren | Ressourcen | Evaluation/ Ergebnisse | Weiterführung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | 2020 | im neuen | |||||||
| personell) | GAP? | ||||||||
| Städtepartnerschaf- ten und internationale Kooperationen als Plattform für den Austausch von Erfah- rungen und gegen- seitige Lernprozes- sen in Bezug auf Gleichberechtigung von Frauen und Män- nern nutzen | Durchführung von Ver- anstaltungen mit Vertre- tungen aus Städtepart- nerschaften und be- freundeten Städten im Rahmen der Veranstal- tungsreihe rundum den Internationalen Frauen- tag im März | Jährlich im März | IB, GST | Beteiligung der Städte | Mit beste- henden Res- sourcen | Mit beste- | 2019 Frauendelegatio- | Ja | Ja |
| henden Res- | nen aus Antalya und | ||||||||
| sourcen | Nablus | ||||||||
| 2020 Frauendelegatio- | |||||||||
| nen aus Krakau in Nürn- | |||||||||
| berg zu Besuch | |||||||||
| Die Frauen tauschten sich | |||||||||
| mit der Gleichstellungsstelle, | |||||||||
| Oberbürgermeister, Stadträ- | |||||||||
| tinnen und Frauendelegatio- | |||||||||
| nen aus und nahmen als Re- | |||||||||
| ferentinnen jeweils an einer | |||||||||
| öffentlichen Veranstaltung | |||||||||
| teil |
Zustän-
digkeit
Städtepartnerschaf-
ten und internationale
Kooperationen als
Plattform für den
Austausch von Erfah-
rungen und gegen-
seitige Lernprozes-
sen in Bezug auf
Gleichberechtigung
von Frauen und Män-
nern nutzen
Durchführung von Ver-
anstaltungen mit Vertre-
tungen aus Städtepart-
nerschaften und be-
freundeten Städten im
Rahmen der Veranstal-
tungsreihe rundum den
Internationalen Frauen-
tag im März
Jährlich im
März
Beteiligung der
Städte
MRB-GST/003/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss
Stadtrat 23.06.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg
Anlagen: GAP2021-2023
Sachverhalt (kurz):
Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Seitdem wurde alle drei Jahre ein neuer Aktionsplan verabschiedet und der vorherige evaluiert. Nicht nur die Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, sondern auch die Corona- Pandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen zeigt, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die Ergebnisse der Evaluation wurden in die Vorbereitung und Erstellung des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplans 2021-23 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken. Wie bei den vorherigen Aktionsplänen wurde auch der aktuelle Gleichstellungsaktionsplan von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche, Referate und Dienststellen in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Zuordnung der Ziele und daraus resultierenden Maßnahmen in zwei Handlungsfelder wurde beibehalten: Geschlechtergerechte Stadtverwaltung und Geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan wird mit bestehenden Ressourcen durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche finanzielle und/oder personelle Ressourcen zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt. Auswirkungen auf den Stellenplan sind dadurch mittelfristig in einzelnen Fällen möglich.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 wird mit bestehenden Ressourcen durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche Mittel zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verantwortung für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme obliegt der zuständigen Dienststelle
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 enthält Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hat die Ziele und Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 der Stadt Nürnberg zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen die Stadtratsmitglieder dessen Umsetzung. Die Verwaltung setzt die Maßnahmen fristgerecht um. Die Gleichstellungsstelle berichtet dem Stadtrat im Frühjahr 2024 über die Zielerreichung.
Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023
Präambel Einführung
Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufsieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger wer- grund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgegen. denden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Im Jahr 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt. Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine Mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauenwichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, förderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein verzu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflich- bindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung wurden tet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwaltung und Verantwortung. Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft Stadtgesellschaft gestellt. Die Unterzeichnung der Europäischen Charta bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus die- für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch sem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kom- den Stadtrat im Oktober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf munaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Ent- dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur scheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, regelmäßig Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv Dabei finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft, zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktions- Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Ein schauung und Sprache Berücksichtigung. Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Verabschiedung der Fortschreibung dieses ersten Aktionsplans erfolgte drei Jahre später.
Auch der jetzt vorliegende Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 wurde von der Frauenbeauftragten und ihrem Team in der Gleichstellungstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche und Referate in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Zweiteilung
in Maßnahmen zur Erreichung einer geschlechtergerechten Stadtver- nen noch längst nicht abgeschlossen ist. Viele Frauen stehen im Konwaltung und zur Verwirklichung einer geschlechtergerechten Stadtge- text der Corona-Pandemie vor enormen Herausforderungen: Die Schliesellschaft bleibt erhalten. Die themenbezogene Unterteilung innerhalb ßung von Schulen und Kindertageseinrichtungen stellt die Vereinbarkeit dieser zwei großen Handlungsfelder orientiert sich an den Schwerpunk- von Privatleben und Beruf vor eine Zerreißprobe. Homeoffice und ten der jeweiligen Ziele. Dabei zeigt sich, dass die Handlungsfelder Homeschooling sind nur bedingt vereinbar und lediglich ein Beispiel für Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft in ihren Schwerpunkten Paralle- unbezahlte Sorgearbeit, die überproportional von Frauen geleistet wird. len aufzeigen: der Abbau von Rollenstereotypen, Antidiskriminierung Bereits überwunden geglaubte Rollenfestlegungen wirken sich gleichund eine geschlechtergerechte Gesundheit sind wichtige Schwerpunkte zeitig auch negativ auf Männer aus und halten nicht wenige davon ab, in beiden Handlungsfeldern. Hinzukommen Themenfelder wie die Verneue geschlechtergerechte Wege zu gehen. Die Rolle der Frau wird einbarkeit von Privatleben und Beruf, ein ausgewogenes Geschlechterhauptsächlich im familiären Bereich gesehen; der starke Mann beverhältnis auf der Führungsebene sowie der Ausbau der Gender- und schützt die Familie nach außen. Diese tradierten Geschlechterstereoty- Diversitykompetenz auf allen Ebenen und in allen Bereichen, um eine pen werden unter anderem von rechtspopulistischen Parteien befeuert. geschlechtergerechte Stadtverwaltung zu erreichen. Schwerpunkte wie Die Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplan zielen die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, eine geschlechtergedarauf ab, aktiv gegen solche Rollenstereotypen vorzugehen, festgefahrechte Bildung und Erziehung sowie eine geschlechtergerechte Stadtrene Strukturen aufzubrechen und damit ein deutliches Zeichen für eine entwicklung rücken in den Fokus, wenn es um die Verwirklichung einer gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu setzen. geschlechtergerechten Stadtgesellschaft geht. „Es geht nur gemeinsam“. Diese Forderung von Prof. Dr. Jutta All- Auch mehr als neun Jahre nach der Verabschiedung des ersten Gleichmendinger verdeutlicht nicht nur, dass Gleichstellung alle Geschlechter stellungsaktionsplans und zum Zeitpunkt des 15-jährigen Jubiläums der betrifft und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts uns alle an- Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern geht. Vielmehr lässt sich die Aufforderung von Prof. Dr. Jutta Allmendinauf lokaler Ebene zeigt sich, dass die Ziele einer geschlechtergerechten ger auch dahingehend interpretieren, dass Stadtspitze, Beschäftigte Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die und Bürger*innen an einem Strang ziehen müssen, um Gleichstellung jüngsten Entwicklungen im Rahmen der Corona-Pandemie, die damit zu erreichen. Ein deutliches Bekenntnis dazu und ein ausgeprägter poverbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und die daraus litischer Wille, zusammen mit vielen Fürsprecher*innen sind unerlässresultierenden Folgen für unsere Gesellschaft, führen uns sehr deutlich lich, um eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung und Stadtgesellvor Augen, dass der Prozess zur gleichberechtigten Teilhabe von schaft zu erreichen. Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen kommunalen Ebe-
Inhaltsverzeichnis Seite
Abkürzungsverzeichnis .................................................................. 4
1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung .................. 7
1.1 Abbau von Rollenstereotypen ............................................. 7 1.2 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ........................... 11 1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene .......................... 14 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz .................. 17 1.5 Antidiskriminierung ........................................................... 21 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit .................................... 23
2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft .............. 25
2.1 Abbau von Rollenstereotypen ........................................... 25 2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ................... 33 2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung .................. 36 2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung ........................... 42 2.5 Antidiskriminierung ........................................................... 45 2.6 Geschlechtergerechte Gesundheit .................................... 47
-
BM Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin
-
BM Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters
AK Arbeitskreis
BCA Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
BCN Bildungscampus Nürnberg
BfD/LSBTI Beauftragte für Diskriminierungsfragen / Koordinierungsstelle LSBTI
BFS Berufsfachschule
BgA Bürgermeisteramt
BS Berufliche Schule
BZ Bildungszentrum
FAU Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
FKE Führungskräfteentwicklung
GAP Gleichstellungsaktionsplan
GB Gleichstellungsbeauftragte
Geo Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Gh Gesundheitsamt
Gh/Gf Gesundheitsamt – Gesundheitsförderung
Gh/L Leitung Gesundheitsamt
GPR Gesamtpersonalrat
GSBV Gesamtschwerbehindertenvertretung
GST Gleichstellungsstelle
H Hochbauamt
IB Amt für Internationale Beziehungen
IPSN Institut für Pädagogik und Schulpsychologie
J Jugendamt
J/B1 Jugendamt Bereich 1 (Städtische Kindertageseinrichtungen)
J/B1-L Jugendamt Leitung Bereich 1 (Städtische Kindertageseinrichtungen)
J/B2-EB Jugendamt – Bereich 2 – Erziehungs- und Familienberatung
J/B2 Jugendamt Bereich 2 (Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Familienbildung, Erziehungsberatung)
KoG Inklusion Koordinierungsgruppe Inklusion
KoM Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
KuF Amt für Kultur und Freizeit
KuF/ 3 Amt für Kultur und Freizeit Abteilung 3 (Soziokulturelle Stadtteilarbeit)
LA Liegenschaftsamt
MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik
MRB Menschenrechtsbüro
NüBad NürnbergBad
OKJA Offene Kinder- und Jugendarbeit
PA Personalamt
PA/1-1 Personalamt – Abteilung Personalentwicklung, Ausbildung und Strategische Personalbedarfsplanung – Sachgebiet Personalentwicklung und Betriebliches Gesundheitsmanagement
PA/2 Personalamt – Abteilung Personalservice
PA/2-R Personalamt – Abteilung Personalservice – Personalrecruiting
PA/M Personalamt – Stab der Dienststellenleiterin
POA Personal- und Organisationsausschuss
Ref. IV Referat für Schule und Sport
Ref. V Referat für Jugend, Familie und Soziales
Ref. VI Planungs- und Baureferat
SchA Amt für Allgemeinbildende Schulen
SchB Amt für Berufliche Schulen
SenA Amt für Senioren und Generationenfragen/Seniorenamt
SHA Amt für Existenzsicherung und soziale Integration
SöR Servicebetrieb Öffentlicher Raum
SpS Sportservice Nürnberg
StB Stadtbibliothek
UB U-Bahnbauamt
UwA Umweltamt
VK Anteil einer Vollzeitstelle
Vpl Verkehrsplanungsamt
Vpl/M Verkehrsplanungsamt – Verkehrsmanagement
WiF Wirtschaftsförderung Nürnberg
WS Wirtschaftsschule
1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung
Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten.
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen auch innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Der Abbau von rollenstereotypen ist daher eine Querschnittsaufgabe, die von allen Geschäftsbereichen und Referaten in Angriff genommen werden muss. Dies spiegelt sich nicht nur in den folgenden Zielen, sondern auch in den jeweiligen Zuständigkeiten wider.
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und Zielgruppe/n | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | ||||||||
| personell) | ||||||||
| 1. | Gremien sind paritätisch besetzt. | Bei der Besetzung von Gremien und | Fortlaufend | BgA, alle Dienststellen | Anteil von Frauen | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | |
| Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst | Eigenmittel | |||||||
| paritätisches Geschlechterverhältnis | ||||||||
| geachtet werden | ||||||||
| Zielgruppe: Mitglieder von Gremien | ||||||||
| und Arbeitsgruppen | ||||||||
| Bei der Besetzung von Vorständen | Fortlaufend | Stadtrats- fraktionen | Anteil von Frauen | Eigenpersonal Eigenmittel | ||||
| und Aufsichtsräten der städtischen | ||||||||
| Tochtergesellschaften soll auf ein | ||||||||
| möglichst paritätisches Geschlechter- | ||||||||
| verhältnis geachtet werden | ||||||||
| Zielgruppe: Mitglieder von |
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zuständig-
keit
Gremien sind paritätisch
besetzt.
BgA, alle
Dienststellen
Stadtrats-
fraktionen
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und Zielgruppe/n | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | |||||||||
| personell) | |||||||||
| Vorständen und Aufsichtsräten der städtischen Tochtergesellschaften | |||||||||
| 2. | Die Anzahl von Frauen in Preisgerichten städti- scher Wettbewerbe und Beiräten ist erhöht. | Feststellung aktueller Besetzung, In- terpretation der Ergebnisse und Dis- kussion weitere Schritte, wie ggf. Än- derung der Satzung Zielgruppe: Preisgerichte städtischer Wettbewerbe und Beiräte | Ab 2021 | GST in Koopera- tion mit je- weiligen Dienststellen | Übersicht aktueller Besetzung | Eigenpersonal Eigenmittel | |||
| Beratung mit jeweiligen Dienststel- | |||||||||
| len hat stattgefunden | |||||||||
| Ggf. geänderte Satzungen bzw. | |||||||||
| neue Quoten | |||||||||
| 3. | Bei der Ausbildungswahl spielen Geschlechter- stereotype keine Rolle. | Jährliche Organisation und Durchfüh- rung des Girls´ und Boys´ Day bei der Stadtverwaltung Zielgruppe: Jugendliche | Ab 2021 | PA mit beteilig- ten Dienst- stellen | Teilnehmendenzahl des Girls´ und | Eigenpersonal Eigenmittel | |||
| Boys´ Day | |||||||||
| Langfristig: Auswertung der weibli- | |||||||||
| chen bzw. männlichen Nachwuchs- | |||||||||
| kräfte nach Ausbildungsberufen | |||||||||
| Gezielte Ansprache des jeweils „un- | Fortlaufend | PA/2-Marke- ting, GST | Neue Veröffentlichungen im Rah- men des Arbeitgeberin- und Ausbil- dungsmarketings Langfristig: Auswertung der weibli- chen bzw. männlichen Nachwuchs- kräfte nach Ausbildungsberufen | Neue Veröffentlichungen im Rah- | Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel | ||||
| typischen“ Geschlechts bei der Prä- | men des Arbeitgeberin- und Ausbil- | ||||||||
| sentation der Ausbildungsberufe im | dungsmarketings | ||||||||
| Internet, in Videos sowie in Broschü- | |||||||||
| ren, wo möglich und sinnvoll | Langfristig: Auswertung der weibli- | ||||||||
| chen bzw. männlichen Nachwuchs- | |||||||||
| Zielgruppe: potenzielle Auszubil- | kräfte nach Ausbildungsberufen | ||||||||
| dende | |||||||||
| Prüfung des Beitritts der Stadt Nürn- | ab 2021 | GST mit rele- vanten Dienststellen | Der Beitritt der Stadt Nürnberg zur Initiative Klischeefrei ist geprüft und gegebenenfalls erfolgt | Eigenpersonal Eigenmittel | |||||
| berg zur Initiative Klischeefrei und | |||||||||
| gegebenenfalls Beitritt | |||||||||
| Zielgruppe: potentielle Auszubil- | |||||||||
| dende und Mitarbeitende |
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zuständig-
keit
Vorständen und Aufsichtsräten der
städtischen Tochtergesellschaften
Die Anzahl von Frauen
in Preisgerichten städti-
scher Wettbewerbe und
Beiräten ist erhöht.
Feststellung aktueller Besetzung, In-
terpretation der Ergebnisse und Dis-
kussion weitere Schritte, wie ggf. Än-
derung der Satzung
Zielgruppe: Preisgerichte städtischer
Wettbewerbe und Beiräte
GST
in Koopera-
tion mit je-
weiligen
Dienststellen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Bei der Ausbildungswahl
spielen Geschlechter-
stereotype keine Rolle.
Jährliche Organisation und Durchfüh-
rung des Girls´ und Boys´ Day bei
der Stadtverwaltung
Zielgruppe: Jugendliche
PA
mit beteilig-
ten Dienst-
stellen
Eigenpersonal
Eigenmittel
PA/2-Marke-
ting, GST
Eigen- und
Fremdpersonal
Eigenmittel
GST mit rele-
vanten
Dienststellen
Der Beitritt der Stadt Nürnberg zur
Initiative Klischeefrei ist geprüft und
gegebenenfalls erfolgt
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und Zielgruppe/n | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | |||||||||
| personell) | |||||||||
| 4. | Die Möglichkeit Eltern- zeit zu nehmen, wird von bei der Stadt be- schäftigten Vätern stär- ker genutzt. | Durchführung der Väter- und Mütter- | 2020-2023 | GST, Bündnis für Familie, PA/M | Befragung ist durchgeführt, Ergeb- nisse liegen vor und wurden inter- pretiert und veröffentlicht Auf Basis der Ergebnisse werden Bedarfe festgestellt und adressiert | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | ||
| befragung | Eigenmittel | ||||||||
| Auswertung und Evaluation der Er- | |||||||||
| gebnisse, Formulierung und Umset- | |||||||||
| zung von nächsten Schritten | |||||||||
| Zielgruppe: Väter und Mütter in ei- | |||||||||
| nem Beschäftigungsverhältnis bei | |||||||||
| der Stadt Nürnberg | |||||||||
| 5. | Männer sind im Erzie- | Verstetigung des AK Männer in KiTas Zielgruppe: Männer in Erziehungsbe- rufen | Verstetigung des AK Männer in | 4 Treffen im Jahr | GST, J/B1 | AK Männer in KiTas trifft sich regel- mäßig | Eigenpersonal Eigenmittel | ||
| herberuf gestärkt. | KiTas | ||||||||
| Es besteht die Möglich- | Zielgruppe: Männer in Erziehungsbe- | ||||||||
| keit zu kollegialem Aus- | rufen | ||||||||
| tausch zu ausgewählten | |||||||||
| spezifischen Themen. | |||||||||
| 6. | Die Anerkennung der verschiedenen Lebens- welten von Kindern und Familien in KiTas wird konkretisiert. | Die Anerkennung der | In der Rahmenkonzeption wird das | 2021-2022 | J/B1-L | Textbaustein in der Rahmenkon- zeption | Eigenpersonal Eigenmittel | ||
| verschiedenen Lebens- | Thema Anerkennung von Lebenswel- | ||||||||
| welten von Kindern und | ten konkretisiert. | ||||||||
| Familien in KiTas wird | |||||||||
| konkretisiert. | Zielgruppe: Familien mit Kindern in | ||||||||
| KiTas | |||||||||
| 7. | Gender-Kompetenz bei | Die Fortbildung ‚Jungen und Mäd- | Ab 2022 | GST, J/B1 | Vorstellung der und Einführung in die Fortbildung Anfragen bezüglich Unterstützung bei der Durchführung Anzahl der Durchführungen | Eigenpersonal | |||
| den Erzieher*innen in | chen stärken‘ ist in Nürnberger Kin- | ||||||||
| Nürnberger Kinderta- | dertageseinrichtungen bekannt und | ||||||||
| geseinrichtungen ist vor- | wird von den jeweiligen Teams indivi- | ||||||||
| handen und das Fach- | duell durchgeführt. | ||||||||
| personal handelt ge- | |||||||||
| schlechtersensibel bei | Zielgruppe: Erzieher*innen in Nürn- | ||||||||
| offenen Angeboten für | berger Kindertageseinrichtungen | ||||||||
| Kinder |
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zuständig-
keit
Die Möglichkeit Eltern-
zeit zu nehmen, wird
von bei der Stadt be-
schäftigten Vätern stär-
ker genutzt.
GST,
Bündnis für
Familie,
PA/M
Befragung ist durchgeführt, Ergeb-
nisse liegen vor und wurden inter-
pretiert und veröffentlicht
Auf Basis der Ergebnisse werden
Bedarfe festgestellt und adressiert
4 Treffen im
Jahr
AK Männer in KiTas trifft sich regel-
mäßig
Eigenpersonal
Eigenmittel
Textbaustein in der Rahmenkon-
zeption
Eigenpersonal
Eigenmittel
Vorstellung der und Einführung in
die Fortbildung
Anfragen bezüglich Unterstützung
bei der Durchführung
Anzahl der Durchführungen
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und Zielgruppe/n | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | ||||||||
| personell) | ||||||||
| Das Fortbildungskonzept wird hin- | Ab 2021 | J/B2-5 mit Bereichslei- tung und Abt. Leitungen Regionen | Das Konzept ist überprüft und nach Bedarf angepasst | Eigenpersonal | Eigenpersonal | |||
| sichtlich der Passgenauigkeit für Per- | ||||||||
| sonal in offenen Angeboten für Kin- | ||||||||
| der überprüft und ggf. angepasst | ||||||||
| Zielgruppe: Mitarbeitende in der | ||||||||
| OKJA – Zielgruppe Kinder | ||||||||
| 8. | Die Anzahl der Männer bei den Beschäftigten im Kulturbereich ist erhöht: Das Verhältnis Männer und Frauen ist angegli- chen. | Entwicklung und Durchführung von | Fortlaufend | KuF | Verhältnis Männer und Frauen bei den Beschäftigten im Vergleich zu 2020 Zielquote: 50:50 | Eigenpersonal Eigenmittel | ||
| Maßnahmen zur Zielerreichung | ||||||||
| Beteiligung am Boys‘ Day | ||||||||
| Zielgruppe: potentielle Mitarbeitende | ||||||||
| im Kulturbereich | ||||||||
| 9. | Bei der Ausschreibung von Reinigungsleistun- gen ist der geschlechter- spezifische Aspekt be- rücksichtigt. | Klärung mit ZD als zuständige | Zum nächs- ten Aus- schrei- bungszeit- punkt | NüBad mit ZD | Ausschreibungstext Tatsächliche Umsetzung und ggf. Vorgehen bei Nichterfüllung | Offen; für den Ausschrei- bungsprozess: Eigenpersonal Eigenmittel | ||
| Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibli- | ||||||||
| ches Personal reinigt den Damenbe- | ||||||||
| reich-, männliches Personal reinigt | ||||||||
| den Herrenbereich“ mit in die Aus- | ||||||||
| schreibung aufgenommen werden | ||||||||
| kann oder wie sich ein solches Vor- | ||||||||
| gehen finanziell darstellt |
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zuständig-
keit
J/B2-5 mit
Bereichslei-
tung und Abt.
Leitungen
Regionen
Das Konzept ist überprüft und nach
Bedarf angepasst
Die Anzahl der Männer
bei den Beschäftigten im
Kulturbereich ist erhöht:
Das Verhältnis Männer
und Frauen ist angegli-
chen.
Verhältnis Männer und Frauen bei
den Beschäftigten im Vergleich zu
2020
Zielquote: 50:50
Eigenpersonal
Eigenmittel
Bei der Ausschreibung
von Reinigungsleistun-
gen ist der geschlechter-
spezifische Aspekt be-
rücksichtigt.
Zum nächs-
ten Aus-
schrei-
bungszeit-
punkt
NüBad mit
ZD
Ausschreibungstext
Tatsächliche Umsetzung und ggf.
Vorgehen bei Nichterfüllung
Offen;
für den Ausschrei-
bungsprozess:
Eigenpersonal
Eigenmittel
Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, um festzustellen, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll für die Stellenausschreibungen von Führungspositionen künftig eine transparentere und fundierte Prüfung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, gemacht werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne Maßnahmen ergriffen. Die Erfahrungen zeigen jedoch auch, dass der Feststellungsprozess noch verbessrungswürdig und der Anteil von Führungskräften mit reduzierter Arbeitszeit steigerungsfähig ist. Jüngste gesellschaftliche Entwicklungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung erfordern außerdem erweiterte Möglichkeiten bezüglich Mobilem Arbeiten und Homeoffice. Jene Arbeitsformen bergen Chancen für die Gleichstellung im Sinne der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, aber auch Gefahren für die Sichtbarkeit von Frauen. Diese Themen prägen die Ziele und Maßnahmen im Folgenden.
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||
| personell) | |||||||
| 10. | Der Anteil der Führungs- kräfte mit reduzierter Ar- beitszeit bei der Stadt ist in allen Führungsebe- nen erhöht. | Führung mit reduzierter Arbeitszeit | Ab 2021 | PA/2-R in Koopera- tion mit GST und GPR | Anteil der Führungskräfte mit redu- zierter Arbeitszeit Statistik über die Ablehnung der Option Führen mit reduzierter Ar- beitszeit ist erstellt und weiterge- führt Veranstaltungen haben stattgefun- den – Zahl der Teilnehmenden | Eigenpersonal | Eigenpersonal |
| wird verstärkt gefördert | |||||||
| Anpassen des Prozesses der Ab- | |||||||
| frage Führen mit reduzierter Arbeits- | |||||||
| zeit unter Einbezug GST und GPR | |||||||
| Intranet-Auftritt der PA Seite zum | |||||||
| Thema wird überarbeitet und aufge- | |||||||
| wertet | |||||||
| Veranstaltungen von GST zur Sensi- | |||||||
| bilisierung der Kolleg*innen für das | |||||||
| Thema | |||||||
| Zielgruppe: Führungskräfte und an | |||||||
| Führungsaufgaben interessierte Mit- | |||||||
| arbeitende der Stadt Nürnberg |
Zuständig-
keit
Der Anteil der Führungs-
kräfte mit reduzierter Ar-
beitszeit bei der Stadt ist
in allen Führungsebe-
nen erhöht.
PA/2-R
in Koopera-
tion mit GST
und GPR
Anteil der Führungskräfte mit redu-
zierter Arbeitszeit
Statistik über die Ablehnung der
Option Führen mit reduzierter Ar-
beitszeit ist erstellt und weiterge-
führt
Veranstaltungen haben stattgefun-
den – Zahl der Teilnehmenden
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | |||||||
| personell) | ||||||||
| Modell „Führen mit reduzierter Ar- | Fortlaufend | J/B2- Abtei- lungsleitun- gen und Be- reichsleitung | Die Wünsche von Vereinbarkeit können zu mind. 75% verwirklicht werden | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | |||
| beitszeit“ gezielt kommunizieren; sys- | Eigenmittel | |||||||
| tematische Ansprache und Unterstüt- | ||||||||
| zung betroffener Mitarbeitender | ||||||||
| Zielgruppe: Pädagog*innen in Lei- | ||||||||
| tungsstellen | ||||||||
| Begleiteter Prozess zur Organisati- | Fortlaufend | Gh/L in Koopera- tion mit PA | Erfolgreiche Erprobung des Modells Anteil der Führungskräfte in Teilzeit Arbeitsbelastung der Führungs- kräfte in Teilzeit im Vergleich zu Führungskräften in Vollzeit | Eigenpersonal Eigenmittel | ||||
| onsentwicklung, Führen mit reduzier- | ||||||||
| ter Arbeitszeit zu ermöglichen als | ||||||||
| Grundlage für eine stärkere Berück- | ||||||||
| sichtigung dieses Modellverfahrens | ||||||||
| bei Stellenbesetzungsverfahren | ||||||||
| Zielgruppe: Führungskräfte bei Gh | ||||||||
| Modell „Führen mit reduzierter Ar- beitszeit“ gezielt kommunizieren Zielgruppe: Führungskräfte bei UwA | Modell „Führen mit reduzierter Ar- | Fortlaufend | UwA in Koopera- tion mit PA | Anteil der Führungskräfte mit redu- zierter Arbeitszeit bei UwA | Eigenpersonal Eigenmittel | |||
| beitszeit“ gezielt kommunizieren | ||||||||
| Zielgruppe: Führungskräfte bei UwA |
Zuständig-
keit
J/B2- Abtei-
lungsleitun-
gen und Be-
reichsleitung
Die Wünsche von Vereinbarkeit
können zu mind. 75% verwirklicht
werden
Gh/L
in Koopera-
tion mit PA
Erfolgreiche Erprobung des Modells
Anteil der Führungskräfte in Teilzeit
Arbeitsbelastung der Führungs-
kräfte in Teilzeit im Vergleich zu
Führungskräften in Vollzeit
Eigenpersonal
Eigenmittel
UwA
in Koopera-
tion mit PA
Anteil der Führungskräfte mit redu-
zierter Arbeitszeit bei UwA
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | |||||||
| personell) | ||||||||
| 11. | Die gendergerechte Per- sonalpolitik in den Ge- schäftsbereichen 2. BM und 3. BM ist ausgebaut und weitergeführt. | Schaffung/Etablierung verschiedener Arbeitszeitmodelle Besondere Berücksichtigung der be- ruflichen Weiterentwicklungsmöglich- keiten in den verschiedenen Arbeits- zeitmodellen von Mitarbeitenden Zielgruppe: Mitarbeitende der Ge- schäftsbereiche 2. BM und 3. BM | Schaffung/Etablierung verschiedener | Fortlaufend | Alle Dienst- stellen und Eigenbe- triebe der Geschäftsbe- reiche 2. BM und 3. BM | Anzahl der angebotenen und geleb- ten Arbeitszeitmodelle Spezielle Fördermaßnahmen für Mitarbeitende | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal |
| Arbeitszeitmodelle | Eigenmittel | |||||||
| Besondere Berücksichtigung der be- | ||||||||
| ruflichen Weiterentwicklungsmöglich- | ||||||||
| keiten in den verschiedenen Arbeits- | ||||||||
| zeitmodellen von Mitarbeitenden | ||||||||
| Zielgruppe: Mitarbeitende der Ge- | ||||||||
| schäftsbereiche 2. BM und 3. BM | ||||||||
| 12. | Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bei SpS wird verstärkt gefördert. | Teilnahme an Telearbeit, | Fortlaufend | SpS | Anzahl der Teilnehmenden | Eigenpersonal Eigenmittel | ||
| Förderung von Elternzeit für Väter | ||||||||
| Einladung zur Teilnahme am Mento- | ||||||||
| ringprogramm für Frauen | ||||||||
| Zielgruppe: Mitarbeitende bei SpS | ||||||||
| 13. | Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf wird durch digitale Lern- angebote verbessert. | Etablierung von digitalen Lernange- | Ab 2021 | PA/1-1 | Anzahl an digitalen Lernangeboten Anzahl an Zugriffen (z. B. neben Online-Fortbildungen auch Tutori- als, Erklärvideos, Podcasts) | Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel | ||
| boten (AG Digitales Lernen) | ||||||||
| Konzeption: Die digitalen Lerneinhei- | ||||||||
| ten sollen aus mehreren, kurzen Mo- | ||||||||
| dulen bestehen, die ein zeitlich flexib- | ||||||||
| les Lernen ermöglichen sollen. | ||||||||
| Verweis auf geeignete externe Ange- | ||||||||
| bote | ||||||||
| Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt | ||||||||
| Nürnberg |
Zuständig-
keit
Die gendergerechte Per-
sonalpolitik in den Ge-
schäftsbereichen 2. BM
und 3. BM ist ausgebaut
und weitergeführt.
Alle Dienst-
stellen und
Eigenbe-
triebe der
Geschäftsbe-
reiche 2. BM
und 3. BM
Anzahl der angebotenen und geleb-
ten Arbeitszeitmodelle
Spezielle Fördermaßnahmen für
Mitarbeitende
Die Vereinbarkeit von
Privatleben und Beruf
bei SpS wird verstärkt
gefördert.
Eigenpersonal
Eigenmittel
Die Vereinbarkeit von
Privatleben und Beruf
wird durch digitale Lern-
angebote verbessert.
Anzahl an digitalen Lernangeboten
Anzahl an Zugriffen (z. B. neben
Online-Fortbildungen auch Tutori-
als, Erklärvideos, Podcasts)
Eigen- und
Fremdpersonal
Eigenmittel
1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene
Während das Geschlechterverhältnis auf der Ebene der Referent*innen jüngst Parität erreichte, erweisen sich Entwicklungen dieser Art in anderen Bereichen als langwieriger. Um die Anzahl von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen wurden vom Personalamt und der Gleichstellungsstelle Programme und Netzwerke ins Leben gerufen, die Frauen dabei ermutigen und unterstützen sollen, in Führungspositionen zu gelangen. Maßnahmen in diesem Bereich werden jedoch auch von anderen Geschäftsbereichen und Dienststellen ergriffen.
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||||
| personell) | |||||||||
| 14. | Die Anzahl von Frauen (auch Frauen mit Migra- tionshintergrund) in Füh- rungspositionen ist er- höht. | Fortführung des Mentoringpro- gramms für Frauen: 4. Programmdurchlauf Zielgruppe: An Führungsaufgaben in- teressierte Mitarbeiterinnen | Fortführung des Mentoringpro- | Mai 2021 - Dezember 2022 | PA/1-1 | Anzahl der Mentees und Mentor*in- | Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel | Eigen- und | |
| gramms für Frauen: | nen | Fremdpersonal | |||||||
| 4. Programmdurchlauf | Eigenmittel | ||||||||
| Evaluation der Erfolgswirksamkeit | |||||||||
| Zielgruppe: An Führungsaufgaben in- | in Kooperation mit Hochschule / | ||||||||
| teressierte Mitarbeiterinnen | Universität; Evaluation findet in | ||||||||
| zwei Phasen statt: | |||||||||
| 1. Phase: | |||||||||
| 10/2020 Evaluationsbogen in der | |||||||||
| Abschlussveranstaltung | |||||||||
| 2. Phase: | |||||||||
| 04/2022 Evaluation: Wirksamkeit | |||||||||
| des Programms ca. 1 1/2 Jahre | |||||||||
| nach Programmende | |||||||||
| Beteiligung an Maßnahmen zur Ziel- | Fortlaufend | KuF/L | Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen im Vergleich zu 2020 Zielquote: 50:50 | Anteil von Frauen und Männern in | Eigenpersonal Eigenmittel | ||||
| erreichung im KuF, z. B. Mentoring- | Führungspositionen im Vergleich zu | ||||||||
| programme, gezielte Ansprache | 2020 | ||||||||
| Zielgruppe: An Führungsaufgaben im | Zielquote: 50:50 | ||||||||
| KuF interessierte Frauen |
Zuständig-
keit
Die Anzahl von Frauen
(auch Frauen mit Migra-
tionshintergrund) in Füh-
rungspositionen ist er-
höht.
Mai 2021 -
Dezember
2022
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||
| personell) | |||||||
| Frauen im Ref. VI für Führen mit re- | Fortlaufend | Ref. VI mit allen Dienst- stellen | Anteil weiblicher Führungskräfte im Geschäftsbereich Ref. VI | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | ||
| duzierter Arbeitszeit sensibilisieren, | Eigenmittel | ||||||
| sie unterstützen und Möglichkeiten | |||||||
| schaffen, da insbesondere Frauen oft | |||||||
| mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten | |||||||
| Zielgruppe: An Führungsaufgaben in- | |||||||
| teressierte Frauen im Ref. VI | |||||||
| 15. | Die Leitungsebene im J/B2 ist paritätisch be- setzt. | Förderung von Leitungsnachwuchs in | Fortlaufend | J/B2-Abtei- lungsleitun- gen und Be- reichsleitung | Die Leitungsstellen in der OKJA sind zu je 50% mit Pädagoginnen und Pädagogen besetzt | Eigenpersonal Eigenmittel | |
| den Einrichtungen; gezielte Anspra- | |||||||
| che von Pädagog*innen je nach Stel- | |||||||
| lenbedarf | |||||||
| Zielgruppe: An Führungsaufgaben im | |||||||
| J/B2 interessierte Frauen | |||||||
| 16. | Frauen in Führungsposi- tionen sind gestärkt. | Verstetigung des Netzwerks für | 3 Netz- werktreffen im Jahr | GST | Anzahl der Teilnehmerinnen | Eigenpersonal Eigenmittel | |
| Frauen in Führungspositionen bei der | |||||||
| Stadt Nürnberg | |||||||
| jährlicher Austausch mit den frauen- | |||||||
| politischen Sprecherinnen der Stadt- | |||||||
| rats-Fraktionen im Rahmen der Netz- | |||||||
| werktreffen | |||||||
| Zielgruppe: Frauen in Führungsposi- | |||||||
| tionen |
Zuständig-
keit
Ref. VI mit
allen Dienst-
stellen
Anteil weiblicher Führungskräfte im
Geschäftsbereich Ref. VI
Die Leitungsebene im
J/B2 ist paritätisch be-
setzt.
J/B2-Abtei-
lungsleitun-
gen und Be-
reichsleitung
Die Leitungsstellen in der OKJA
sind zu je 50% mit Pädagoginnen
und Pädagogen besetzt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Frauen in Führungsposi-
tionen sind gestärkt.
3 Netz-
werktreffen
im Jahr
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||
| personell) | |||||||
| 17. | Netzwerke für weibliche Führungskräfte im jewei- ligen Geschäftsbereich sind initiiert und ge- stärkt. | Lockerer Erfahrungsaustausch bei | Regelmä- ßig | 2. BM, 3. BM, Ref. VI bzw. alle Ge- schäftsberei- che | Anzahl der Teilnehmerinnen | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal |
| Treffen mit weiblichen Führungskräf- | Eigenmittel | ||||||
| ten (Kennenlernen, Erfahrungen und | |||||||
| Probleme austauschen, Hilfestellun- | |||||||
| gen geben) zum Teil mit Themen- | |||||||
| schwerpunkten und mit teilweiser | |||||||
| Unterstützung von PA | |||||||
| Zielgruppe: Frauen in Führungsposi- | |||||||
| tionen der jeweiligen Geschäftsberei- | |||||||
| che |
Zuständig-
keit
Netzwerke für weibliche
Führungskräfte im jewei-
ligen Geschäftsbereich
sind initiiert und ge-
stärkt.
Regelmä-
ßig
- BM, 3.
BM, Ref. VI
bzw. alle Ge-
schäftsberei-
che
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkungsmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise Herkunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten. Schwerpunkte sind die Sensibilisierung sowie Schulungsangebote mit direktem Bezug zum Verwaltungshandeln. Knappe finanzielle Mittel in der aktuellen Krise lenken zusätzlich den Blick auf eine faire und geschlechtergerechte Verteilung dieser Mittel: Gender Budgeting muss auch im Verwaltungskontext stärker in den Mittelpunkt rücken.
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||
| personell) | |||||||
| 18. | Die Diversity-Kompe- tenz der Führungskräfte ist erhöht. | Integration eines Bausteins zur | Fortlaufend | PA/1-1 GST | Anzahl der teilnehmenden Füh- rungskräfte | Eigenpersonal | Eigenpersonal |
| Diversity-Kompetenz bei der Füh- | |||||||
| rungskräfteentwicklung im Rahmen | |||||||
| der Netzwerktreffen der FKE 2 und | |||||||
| FKE 3 | |||||||
| Zielgruppe: Führungskräfte | |||||||
| 19. | Die Diversity-Kompe- tenz als wichtige Schlüs- selqualifikation städti- scher Mitarbeitender ist erhöht. | Ausdehnung der Fortbildungen zu | Ab 2021 | PA/1-1 | Neukonzeption Xenos PIK Work- shops inkl. angestrebter POA Be- schluss: neue Mitarbeitende in Bür- gerdienststellen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums Xenos-PIK Workshop verbindlich besuchen Anerkennung von anderen, adä- quaten Qualifizierungen bzw. Kenntnissen durch PA/1 Anzahl der Teilnehmenden | Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel | |
| Vielfalt (z. B. Gender und Interkultu- | |||||||
| reller Kompetenz) auf mehr Mitarbei- | |||||||
| tende (basierend auf dem Konzept | |||||||
| Xenos PIK) | |||||||
| Relaunch interkulturelle Qualifizierun- | |||||||
| gen: Neukonzeption Xenos PIK | |||||||
| Workshops; Angebot von Beratungs- | |||||||
| gesprächen für Dienststellen | |||||||
| Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt | |||||||
| Nürnberg |
Zuständig-
keit
Die Diversity-Kompe-
tenz der Führungskräfte
ist erhöht.
Fortlaufend
PA/1-1
GST
Anzahl der teilnehmenden Füh-
rungskräfte
Die Diversity-Kompe-
tenz als wichtige Schlüs-
selqualifikation städti-
scher Mitarbeitender ist
erhöht.
Neukonzeption Xenos PIK Work-
shops inkl. angestrebter POA Be-
schluss: neue Mitarbeitende in Bür-
gerdienststellen müssen innerhalb
eines bestimmten Zeitraums
Xenos-PIK Workshop verbindlich
besuchen
Anerkennung von anderen, adä-
quaten Qualifizierungen bzw.
Kenntnissen durch PA/1
Anzahl der Teilnehmenden
Eigen- und
Fremdpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||
| personell) | |||||||
| 20. | Die Schulungen, die im Themenbereich Diver- sity angesiedelt sind, sind miteinander ver- knüpft und auf die spezi- fischen Bedürfnisse der jeweiligen Dienststellen zugeschnitten. | Weiterführung des Diversity-Stem- | Fortlaufend | PA/1 GST | Der Diversity-Stempel wird im Fort- bildungsprogramm der Städteaka- demie wendet | Eigenpersonal | Eigenpersonal |
| pels, der Schulungen mit Diversity- | |||||||
| Dimension kennzeichnet | |||||||
| Zielgruppe: Mitarbeitenden der Kom- | |||||||
| munen Nürnberg, Fürth, Erlangen & | |||||||
| Schwabach | |||||||
| Angebot der Diversity-Kurzschulun- | MRB, GST | Das Angebot ist bekannt Das Angebot wird nachgefragt | Eigenpersonal Eigenmittel | ||||
| gen bekannt machen: | |||||||
| Intranet | |||||||
| Fortbildungsprogramm | |||||||
| Newsletter Querblick | |||||||
| Anschreiben an Dienststellenleitun- | |||||||
| gen | |||||||
| Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt | |||||||
| Nürnberg | |||||||
| Organisation eines regelmäßigen | Fortlaufend | GST PA/1 | Treffen aller Akteur*innen findet re- gelmäßig statt | Eigen- und Fremdpersonal | |||
| Treffens aller Akteur*innen, die Schu- | |||||||
| lungen im Bereich Diversity anbieten | |||||||
| Zielgruppe: Akteur*innen im Kontext | |||||||
| Diversity-Schulungen | |||||||
| 21. | Die Broschüre „Sie und Er - nur so ist es fair“ ist in überarbeiteter Version im Printformat erhältlich. | Erstellung des Printformats | 2022 | GST, KoM | Vorliegen der inhaltlich erweiterten Broschüre | Eigenpersonal Eigenmittel | |
| Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeitende | |||||||
| der Stadtverwaltung & allgemeine Öf- | |||||||
| fentlichkeit |
Zuständig-
keit
Die Schulungen, die im
Themenbereich Diver-
sity angesiedelt sind,
sind miteinander ver-
knüpft und auf die spezi-
fischen Bedürfnisse der
jeweiligen Dienststellen
zugeschnitten.
PA/1
GST
Der Diversity-Stempel wird im Fort-
bildungsprogramm der Städteaka-
demie wendet
Das Angebot ist bekannt
Das Angebot wird nachgefragt
Eigenpersonal
Eigenmittel
GST
PA/1
Treffen aller Akteur*innen findet re-
gelmäßig statt
Eigen- und
Fremdpersonal
Die Broschüre „Sie und
Er - nur so ist es fair“ ist
in überarbeiteter Version
im Printformat erhältlich.
Vorliegen der inhaltlich erweiterten
Broschüre
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und Zielgruppe/n | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | ||||||||
| personell) | ||||||||
| 22. | Die Mitarbeitenden der Dienststellen sind für die Themen Gender und Diversity sensibilisiert. | Ansprechpartner*innen in den | Fortlaufend | Ref. VI mit allen Dienst- stellen | Namentliche Nennung von mindes- tens einer Ansprechperson pro Dienststelle | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | |
| Dienststellen benennen | Eigenmittel | |||||||
| Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in | ||||||||
| im Referat | ||||||||
| Zielgruppe: Ansprechpartner*innen, | ||||||||
| Mitarbeitende der Stadt Nürnberg | ||||||||
| Ausweitung oben genannter Maß- | Fortlaufend | GST mit den Geschäftsbe- reichen | Teilnahme an Koordinierungs- gruppe Gender: Netzwerk für Aus- tausch und Fragen | Eigenpersonal | ||||
| nahme auf andere Geschäftsberei- | ||||||||
| che und deren Dienststellen | ||||||||
| Zielgruppe: Ansprechpartner*innen, | ||||||||
| Mitarbeitende der Stadt Nürnberg | ||||||||
| 23. | Geschlechtersensibles Handeln ist gestärkt. | Erarbeitung von Leitlinien für ge- | Bis Ende 2021 | Ref. V | Leitlinien liegen vor | Eigenpersonal Eigenmittel | ||
| schlechtersensibles Handeln im Ref. | ||||||||
| V | ||||||||
| Zielgruppe: Mitarbeitende des Ref. V | ||||||||
| Schulungen und Infos zu geschlech- | Fortlaufend | 2. BM und 3. BM | Fortbildung findet statt | Eigenpersonal Eigenmittel | ||||
| tergerechter Sprache im Geschäfts- | ||||||||
| bereich 2. BM und 3. BM | ||||||||
| Zielgruppe: Mitarbeitende der Ge- | ||||||||
| schäftsbereich 2. BM und 3. BM | ||||||||
| 24. | Die Gender-Checklisten sind angepasst. | Erweiterung Hochbau / Nutzer*innen- | Fortlaufend | Ref. VI, H | Vorliegen der aktualisierten Check- liste | Eigenpersonal Eigenmittel | ||
| kreis | ||||||||
| Zielgruppe: Mitarbeitende bei H |
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zuständig-
keit
Die Mitarbeitenden der
Dienststellen sind für die
Themen Gender und
Diversity sensibilisiert.
Ref. VI mit
allen Dienst-
stellen
Namentliche Nennung von mindes-
tens einer Ansprechperson pro
Dienststelle
GST mit den
Geschäftsbe-
reichen
Teilnahme an Koordinierungs-
gruppe Gender: Netzwerk für Aus-
tausch und Fragen
Eigenpersonal
Geschlechtersensibles
Handeln ist gestärkt.
Bis Ende
2021
Eigenpersonal
Eigenmittel
- BM und 3.
BM
Eigenpersonal
Eigenmittel
Die Gender-Checklisten
sind angepasst.
Vorliegen der aktualisierten Check-
liste
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und Zielgruppe/n | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | ||||||||
| personell) | ||||||||
| 25. | Das Gender Budgeting findet Anwendung in ausgewählten Dienst- stellen. | Durchführung einer Fachveranstal- | Fortlaufend | GST | Fortbildung findet statt Kennzahlen liegen vor und finden Anwendung | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | |
| tung „Gender Budgeting“ in der Koor- | Eigenmittel | |||||||
| dinierungsgruppe Gender | ||||||||
| Entwicklung und Erprobung von | ||||||||
| Kennzahlen für Gender Budgeting für | ||||||||
| ausgewählte Dienststellen | ||||||||
| Zielgruppe: Koordinierungsgruppe | ||||||||
| Gender und ausgewählte Dienststel- | ||||||||
| len |
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zuständig-
keit
Das Gender Budgeting
findet Anwendung in
ausgewählten Dienst-
stellen.
Fortbildung findet statt
Kennzahlen liegen vor und finden
Anwendung
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis für Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden. Ziele und Maßnahmen, die den Bereich LSBTI betreffen werden zukünftig auch Niederschlag im Masterplan Queeres Nürnberg finden.
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||
| personell) | |||||||
| 26. | Die Vergabe der Leis- tungsorientierten Bezah- lung ist frei von Diskrimi- nierung. | Auswertung nach Geschlecht, Teil- | Jährlich | GPR, GST, GSBV | Vorlage der Auswertung bei der Be- trieblichen Kommission der Stadt Nürnberg nach § 18 TVöD (Leis- tungsentgelt) | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal |
| zeit und Grad der Behinderung wird | Eigenmittel | ||||||
| um Differenzierung nach Stunden- | |||||||
| kontingenten ergänzt (Teilzeit, halbe | |||||||
| Stelle, Vollzeitnah) | |||||||
| Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt | |||||||
| Nürnberg | |||||||
| 27. | Die Stadtverwaltung ist frei von Diskriminierung. | Antidiskriminierungsseminare mit | Fortlaufend | MRB/Bildung | Zahl der durchgeführten Seminare | Eigenpersonal Eigenmittel | |
| Baustein Diversity in der Verwaltung | |||||||
| Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt | |||||||
| Nürnberg | |||||||
| 28. | Das städtische Bekennt- nis zu Vielfalt und Diver- sität ist im Bereich sexu- elle Orientierung und Identität sichtbar. | Teilnahme mit einem Informations- | Im Zwei- Jahres- Rhythmus, also wieder 2022 | MRB – BfD/LSBTI | Stand am CSD | Eigenpersonal | |
| stand am Christopher-Street-Day | |||||||
| (CSD) | |||||||
| Ggfs. Unterstützung durch PA mit z. | |||||||
| B. Ausbildungskräften am Stand | |||||||
| Zielgruppe: Teilnehmende und Besu- | |||||||
| cher*innen des CSD |
Zuständig-
keit
Die Vergabe der Leis-
tungsorientierten Bezah-
lung ist frei von Diskrimi-
nierung.
GPR, GST,
GSBV
Vorlage der Auswertung bei der Be-
trieblichen Kommission der Stadt
Nürnberg nach § 18 TVöD (Leis-
tungsentgelt)
Die Stadtverwaltung ist
frei von Diskriminierung.
Eigenpersonal
Eigenmittel
Das städtische Bekennt-
nis zu Vielfalt und Diver-
sität ist im Bereich sexu-
elle Orientierung und
Identität sichtbar.
Im Zwei-
Jahres-
Rhythmus,
also wieder
2022
MRB –
BfD/LSBTI
Eigenpersonal
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||||
| personell) | |||||||||
| 29. | Ein Arbeitskreis für LSBTI-Beschäftigte be- steht. | Regelmäßiger Austausch findet statt und ist bekannt Zielgruppe: LSBTI-Beschäftigte | Regelmäßiger Austausch findet statt | Regelmä- ßige Tref- fen | MRB – BfD/LSBTI | Netzwerktreffen finden statt | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | |
| und ist bekannt | Eigenmittel | ||||||||
| Anzahl der Teilnehmenden | |||||||||
| Zielgruppe: LSBTI-Beschäftigte |
Zuständig-
keit
Ein Arbeitskreis für
LSBTI-Beschäftigte be-
steht.
Regelmä-
ßige Tref-
fen
MRB –
BfD/LSBTI
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden.
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||
| personell) | |||||||
| 30. | Die Teilnahme von Män- nern an Angeboten des Betrieblichen Gesund- heitsmanagements (BGM) ist erhöht. | Gewinnung von mehr Männern für | Fortlaufend | PA/1-1 | Anteil der Männer an Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsma- nagements ist gestiegen Anzahl der Bewegungsbotschafter und Ansprechpartner Gesundheit in den Dienststellen | Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel | Eigen- und |
| Gesundheitsangebote | Fremdpersonal | ||||||
| Maßgeschneiderte Qualifizierungsan- | Eigenmittel | ||||||
| gebote für Männer | |||||||
| Fortführung der Messgerätewochen | |||||||
| in Kooperation mit der AOK | |||||||
| Verstetigung der bewegten Pause in | |||||||
| den Dienststellen; Gewinnung von | |||||||
| Männern als „Bewegungsbotschafter“ | |||||||
| für die Dienststellen | |||||||
| Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt | |||||||
| Nürnberg | |||||||
| Spezielle Angebote für Männer bei | Fortlaufend | PA/1-1 ggfs. Unterstüt- zung durch GST | Beteiligung der männlichen Be- schäftigten an den Angeboten der Gesundheitswoche steigt | Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel | |||
| der städtischen Gesundheitswoche | |||||||
| initiieren, erproben, einführen. ggf. | |||||||
| quotierte Anmeldelisten anlegen | |||||||
| Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt | |||||||
| Nürnberg |
Zuständig-
keit
Die Teilnahme von Män-
nern an Angeboten des
Betrieblichen Gesund-
heitsmanagements
(BGM) ist erhöht.
Anteil der Männer an Maßnahmen
des Betrieblichen Gesundheitsma-
nagements ist gestiegen
Anzahl der Bewegungsbotschafter
und Ansprechpartner Gesundheit in
den Dienststellen
PA/1-1 ggfs.
Unterstüt-
zung durch
GST
Beteiligung der männlichen Be-
schäftigten an den Angeboten der
Gesundheitswoche steigt
Eigen- und
Fremdpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||||
| personell) | |||||||||
| 31. | Besonders gendersen- | Stärkere Berücksichtigung des Genderaspekts bei Stellenbesetzun- gen Zielgruppe: Bewerber*innen bei Gh | Stärkere Berücksichtigung des | Fortlaufend | Gh, alle Be- reichsleitun- gen | Anteil von Frauen und Männern in besonders gendersensiblen Aufga- benbereichen | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | |
| siblen Aufgabenberei- | Genderaspekts bei Stellenbesetzun- | Eigenmittel | |||||||
| che sind durch eine ge- | gen | ||||||||
| schlechtsspezifische | |||||||||
| Diversifizierung der Per- | Zielgruppe: Bewerber*innen bei Gh | ||||||||
| sonalstruktur erhalten | |||||||||
| und ausgebaut. |
Zuständig-
keit
Fortlaufend
Gh, alle Be-
reichsleitun-
gen
Anteil von Frauen und Männern in
besonders gendersensiblen Aufga-
benbereichen
2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft
Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von Diskriminierung, nicht nur aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur und der Stadtentwicklung immer noch spielt, muss fortlaufend mitgedacht und berücksichtigt werden.
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Rollenstereotype aufzubrechen und abzubauen und somit Diskriminierung entgegenzuwirken und neue Perspektiven zu eröffnen. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet.
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||
| personell) | |||||||
| 32. | Die Anzahl von Frauen in politischen Ämtern ist erhöht. | Durchführung eines Speed-Datings | Jährlich | GST in Koopera- tion mit Ref. IV | Zahl der Teilnehmerinnen und de- ren Feedback Langfristig: Frauenquote in Bezug auf politische Ämter (kommunale, Bundes- und Landesebene) | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal |
| in einer Schule mit Politikerinnen der | Eigenmittel | ||||||
| Kommunal-, Landes-, Bundes- oder | |||||||
| Europaebene | |||||||
| zur Förderung von Frauen in politi- | |||||||
| schen Ämtern | |||||||
| Zielgruppe: Schülerinnen | |||||||
| 33. | Die Anzahl von Frauen bei der Gründung von Unternehmen ist er- höht. | Sichtbarmachen der Angebote für | Fortlaufend | WiF | Anlaufstelle mit Angeboten für Gründerinnen in einer bestehenden Einrichtung / einem bestehenden Gründerzentrum ist geschaffen | Eigenpersonal Eigenmittel | |
| Gründerinnen und Maßnahmen, um | |||||||
| stereotypes Denken aufzubrechen | |||||||
| Zielgruppe: Gründerinnen |
Zuständig-
keit
Die Anzahl von Frauen
in politischen Ämtern ist
erhöht.
GST
in Koopera-
tion mit Ref.
IV
Zahl der Teilnehmerinnen und de-
ren Feedback
Langfristig: Frauenquote in Bezug
auf politische Ämter (kommunale,
Bundes- und Landesebene)
Die Anzahl von Frauen
bei der Gründung von
Unternehmen ist er-
höht.
Anlaufstelle mit Angeboten für
Gründerinnen in einer bestehenden
Einrichtung / einem bestehenden
Gründerzentrum ist geschaffen
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | |||||||||
| personell) | ||||||||||
| Initiierung eines Mentoring-Pro- | Fortlaufend | WiF | Anzahl der Teilnehmerinnen | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | |||||
| gramms mit Unterstützung hiesiger | Eigenmittel | |||||||||
| Unternehmen | ||||||||||
| Zielgruppe: ansässige Unternehmen | ||||||||||
| 34. | Frauen sind trotz der | Gemeinsame Veranstaltung und Kampagne der BCAs und GBs Mittel- franken Zielgruppe: Frauen in Nürnberg bzw. Mittelfranken | Gemeinsame Veranstaltung und | Ab Herbst 2021 | GST in Koopera- tion mit BCAs und GBs Mittel- franken | Anzahl der Teilnehmenden Auftakt- veranstaltung Anzahl der Teilnehmenden bei lo- kalen Angeboten | Eigenpersonal Eigenmittel | |||
| Corona-Pandemie und | Kampagne der BCAs und GBs Mittel- | |||||||||
| der damit verbundenen | franken | |||||||||
| Belastung für Familie | ||||||||||
| und Privatleben auf dem | Zielgruppe: Frauen in Nürnberg bzw. | |||||||||
| Arbeitsmarkt präsent | Mittelfranken | |||||||||
| und nehmen unterstüt- | ||||||||||
| zende Angebote vor Ort | ||||||||||
| wahr. | ||||||||||
| 35. | Es herrscht ein ausge- wogenes Geschlechter- verhältnis bei Benen- nung öffentlicher Stra- ßen, Plätze und Brü- cken. | Es herrscht ein ausge- | Straßenbenennungen in neuen | Fortlaufend | Geo | Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Straßenbenennungen gewürdigt werden | Eigenpersonal Eigenmittel | |||
| wogenes Geschlechter- | Wohngebieten erfolgen geschlechter- | |||||||||
| verhältnis bei Benen- | paritätisch | |||||||||
| nung öffentlicher Stra- | ||||||||||
| ßen, Plätze und Brü- | Geschlechtersensible Themenfestle- | Fortlaufend | Geo | Anteil von Frauen und Männer, die | Eigenpersonal | |||||
| cken. | gung für neue Wohngebiete | durch neue Straßenbenennungen | Eigenmittel | |||||||
| gewürdigt werden | ||||||||||
| 36. | Die Sichtbarkeit von Frauengeschichte in Nürnberg ist erhöht. | Umsetzung eines Frauen-Straßen- Netzes online Zielgruppe: Stadtgesellschaft | Umsetzung eines Frauen-Straßen- | Frühjahr 2022 | GST in Koopera- tion mit Ge- schäftsbe- reich 2. BM | Die Webseite ist online | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | ||
| Netzes online | Eigenmittel | |||||||||
| Die nachhaltige Betreuung der | ||||||||||
| Webseite ist gesichert | ||||||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft | ||||||||||
| Klick-Zahlen | ||||||||||
| 37. | Männer nehmen ihre Er- ziehungsverantwortung wahr und sind in ihrer Rolle als Vater gestärkt | Veranstaltung der Nürnberger Väter- | jährlich | GST mit AK Väter in Nürnberg | Besuch der Angebote und Veran- staltungen | Besuch der Angebote und Veran- | Eigenpersonal Eigenmittel | |||
| woche | staltungen | |||||||||
| Zielgruppe: Väter |
Zuständig-
keit
Ab Herbst
2021
GST
in Koopera-
tion mit
BCAs und
GBs Mittel-
franken
Anzahl der Teilnehmenden Auftakt-
veranstaltung
Anzahl der Teilnehmenden bei lo-
kalen Angeboten
Eigenpersonal
Eigenmittel
Anteil von Frauen und Männer, die
durch neue Straßenbenennungen
gewürdigt werden
Eigenpersonal
Eigenmittel
Die Sichtbarkeit von
Frauengeschichte in
Nürnberg ist erhöht.
Frühjahr
2022
GST
in Koopera-
tion mit Ge-
schäftsbe-
reich 2. BM
Männer nehmen ihre Er-
ziehungsverantwortung
wahr und sind in ihrer
Rolle als Vater gestärkt
GST mit
AK Väter in
Nürnberg
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||
| personell) | |||||||
| 38. | Männer gestalten ihr Le- ben – frei von Rollener- wartungen und Zwän- gen. | Internationaler Männertag 19.11 | jährlich | GST in Koopera- tion mit Netz- werk Jungen und Männer- arbeit | Veranstaltung(en) finden statt | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal |
| Veranstaltung zu Gleichberechtigung | Eigenmittel | ||||||
| und positivem Männlich sein | |||||||
| Zielgruppe: Männer | |||||||
| 39. | Eine Vielfalt von männli- chen Lebensentwürfen ist gesellschaftlich ak- zeptiert und selbstver- ständlich. | Kampagne zu/gegen männliche/n | 2022 | GST in Koopera- tion mit Netz- werk Jungen und Männer- arbeit | Kampagnenidee ist entstanden und umgesetzt | Eigenpersonal Eigenmittel | |
| Rollenklischees und für positives | |||||||
| Männlich sein | |||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft | |||||||
| 40. | Die Öffentlichkeitsarbeit ist geschlechtergerecht und frei von Diskriminie- rung. | Verwendung des Leitfadens für dis- | Fortlaufend | Ref. IV | Veröffentlichungen des Ref. IV sind in diskriminierungsfreier Sprache formuliert | Eigenpersonal Eigenmittel | |
| kriminierungsfreie Sprache bei Veröf- | |||||||
| fentlichungen des Ref. IV | |||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft | |||||||
| 41. | Die Anzahl der Männer bei den Besuchen kultu- reller Einrichtungen ist erhöht: Das Verhältnis Männer und Frauen ist angeglichen. | Entwicklung und Durchführung von | Fortlaufend | KuF/L | Verhältnis Männer und Frauen bei den Besuchen Zielquote 50:50 | Eigenpersonal Eigenmittel | |
| Angeboten und Projekten zur Zieler- | |||||||
| reichung | |||||||
| Zielgruppe: Besucher*innen kulturel- | |||||||
| ler Einrichtungen |
Zuständig-
keit
Männer gestalten ihr Le-
ben – frei von Rollener-
wartungen und Zwän-
gen.
GST
in Koopera-
tion mit Netz-
werk Jungen
und Männer-
arbeit
Eine Vielfalt von männli-
chen Lebensentwürfen
ist gesellschaftlich ak-
zeptiert und selbstver-
ständlich.
GST
in Koopera-
tion mit Netz-
werk Jungen
und Männer-
arbeit
Kampagnenidee ist entstanden und
umgesetzt
Eigenpersonal
Eigenmittel
Die Öffentlichkeitsarbeit
ist geschlechtergerecht
und frei von Diskriminie-
rung.
Veröffentlichungen des Ref. IV sind
in diskriminierungsfreier Sprache
formuliert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Die Anzahl der Männer
bei den Besuchen kultu-
reller Einrichtungen ist
erhöht: Das Verhältnis
Männer und Frauen ist
angeglichen.
Verhältnis Männer und Frauen bei
den Besuchen
Zielquote 50:50
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||
| personell) | |||||||
| 42. | Die Öffentlichkeitsarbeit ist geschlechtergerecht und frei von Diskriminie- rung. | Verwendung des Leitfadens für dis- | Fortlaufend | Ref. IV | Veröffentlichungen des Ref. IV sind in diskriminierungsfreier Sprache formuliert | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal |
| kriminierungsfreie Sprache bei Veröf- | Eigenmittel | ||||||
| fentlichungen des Ref. IV | |||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft | |||||||
| 43. | Vielfalt wird als selbst- verständlicher Bestand- teil des Lebens erfahr- bar gemacht. Ein positives Bewusst- sein für Vielfalt ist etab- liert. | Inklusionskonzept Erfahrungsfeld: | steht noch nicht fest | KuF/2 | Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert | Das Konzept kann nur mit neuen Ressour- cen (1,0 VK Son- derpädagogik so- wie für die eigens konzipierten Inklu- sionsstationen 0,66 VK) und Sachmittel für den Bau der Stationen umgesetzt wer- den | |
| Erfahrungsorientierte Lernstationen, | |||||||
| Aktionen und Veranstaltungen | |||||||
| Einbezug von Menschen mit Behin- | |||||||
| derungen in die tägliche Arbeit auf | |||||||
| dem Erfahrungsfeld | |||||||
| Einbezug geschlechtssensibler, ge- | |||||||
| schlechtergerechter oder ge- | |||||||
| schlechtsbezogener pädagogischer | |||||||
| Maßnahmen bei der Planung neuer | |||||||
| Stationen | |||||||
| Zielgruppe: Menschen mit Behinde- | |||||||
| rung, Stadtgesellschaft | |||||||
| 44. | Verschiedenheit ist als Chance und Ressource verstanden. | Fortbildungsveranstaltung der Erfah- | Ab 2021 | KuF/2 | Anzahl der Teilnehmenden der Fortbildungsveranstaltung Anzahl der durchgeführten Fortbil- dungsveranstaltungen | Eigenpersonal Eigenmittel | |
| rungsfeld-Akademie „Diversity – Die | |||||||
| Kraft der Vielfalt“ mit einem überar- | |||||||
| beiteten Konzept | |||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft |
Zuständig-
keit
Die Öffentlichkeitsarbeit
ist geschlechtergerecht
und frei von Diskriminie-
rung.
Veröffentlichungen des Ref. IV sind
in diskriminierungsfreier Sprache
formuliert
Vielfalt wird als selbst-
verständlicher Bestand-
teil des Lebens erfahr-
bar gemacht.
Ein positives Bewusst-
sein für Vielfalt ist etab-
liert.
steht noch
nicht fest
KuF/2
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen gruppiert
Das Konzept
kann nur mit
neuen Ressour-
cen (1,0 VK Son-
derpädagogik so-
wie für die eigens
konzipierten Inklu-
sionsstationen
0,66 VK) und
Sachmittel für den
Bau der Stationen
umgesetzt wer-
den
Verschiedenheit ist als
Chance und Ressource
verstanden.
KuF/2
Anzahl der Teilnehmenden der
Fortbildungsveranstaltung
Anzahl der durchgeführten Fortbil-
dungsveranstaltungen
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||||
| personell) | |||||||||
| 45. | Die Ausstattung, Struk- turen und Angebote in den Kulturläden sind un- ter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtig- keit und Barrierefreiheit geplant. Das Publikum und die Belegschaft sind divers. | Überprüfung der Einrichtungen, Aus- | Ab 2021 | KuF/3 | Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert. Zahlen der Beschäftigten nach Merkmalen gruppiert | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | ||
| stattung, Strukturen und Angebote | Eigenmittel | ||||||||
| unter Gesichtspunkten der Teilhabe- | |||||||||
| gerechtigkeit, des Gender | |||||||||
| Mainstreamings und Barrierefreiheit | |||||||||
| Fertigstellung und Anwendung einer | |||||||||
| entsprechenden Checkliste | |||||||||
| Zielgruppe: Mitarbeitende und Besu- | |||||||||
| cher*innen der Kulturläden | |||||||||
| 46. | Die Angebote in kulturel- | Die im „Interkultur“-Check vereinbar- ten Prüfkriterien werden auf weitere Merkmale angewendet Zielgruppe: Besucher*innen kulturel- ler Einrichtungen | Die im „Interkultur“-Check vereinbar- | 2022 | KuF/Inter- Kultur-Büro | Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Erfassung neuer Angebote | Eigenpersonal Eigenmittel | ||
| len Einrichtungen sind | ten Prüfkriterien werden auf weitere | ||||||||
| unter den Gesichtspunk- | Merkmale angewendet | ||||||||
| ten der Teilhabegerech- | |||||||||
| tigkeit, Gender | Zielgruppe: Besucher*innen kulturel- | ||||||||
| Mainstreaming und der | ler Einrichtungen | ||||||||
| Interkulturellen Öffnung | |||||||||
| geplant. | |||||||||
| 47. | Die Angebote des Stabs Kinderkultur sind unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtig- keit geplant. Das Personal und die eingesetzten Künst- ler*innen sind divers. Das Publikum der Ange- bote ist divers. | Die Angebote des Stabs | Entwicklung und Anwendung einer | 2022 | KUF/ Stab Kinderkultur | Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert | Eigenpersonal Eigenmittel | ||
| Kinderkultur sind unter | entsprechenden Checkliste | ||||||||
| den Gesichtspunkten | |||||||||
| der Teilhabegerechtig- | Überprüfung der Angebote unter den | ||||||||
| keit geplant. | Gesichtspunkten Teilhabegerechtig- | ||||||||
| keit | |||||||||
| Das Personal und die | |||||||||
| eingesetzten Künst- | Kund*innen-Befragung, um Grundla- | ||||||||
| ler*innen sind divers. | gen für die Diversity-Orientierung zu | ||||||||
| erhalten | |||||||||
| Das Publikum der Ange- | |||||||||
| bote ist divers. | Zielgruppe: Mitarbeitende und Besu- | ||||||||
| cher*innen des Stabs Kinderkultur |
Zuständig-
keit
Die Ausstattung, Struk-
turen und Angebote in
den Kulturläden sind un-
ter den Gesichtspunkten
der Teilhabegerechtig-
keit und Barrierefreiheit
geplant.
Das Publikum und die
Belegschaft sind divers.
KuF/3
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen gruppiert.
Zahlen der Beschäftigten nach
Merkmalen gruppiert
KuF/Inter-
Kultur-Büro
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen gruppiert
Erfassung neuer Angebote
Eigenpersonal
Eigenmittel
KUF/ Stab
Kinderkultur
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen
gruppiert
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||
| personell) | |||||||
| 48. | Das Publikum der Mu- sikschule Nürnberg ist divers. | Besucher*innen-Befragung, um | 2022 | KuF/4 | Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal |
| Grundlagen für die verstärkte Diver- | Eigenmittel | ||||||
| sity-Orientierung der Musikschule | |||||||
| Nürnberg zu erhalten | |||||||
| Zielgruppe: Besucher*innen der Mu- | |||||||
| sikschule Nürnberg | |||||||
| 49. | Das Publikum und die Belegschaft der der Kul- turwerkstatt auf AEG ist divers. | Diversity-Check der Kulturwerkstatt | Fortlaufend | KuF/Stab, KuF/3 | Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Zahlen der Beschäftigten nach Merkmalen gruppiert | Eigenpersonal Eigenmittel | |
| Auf AEG: Überprüfung der Einrich- | |||||||
| tung, Ausstattung, Strukturen und | |||||||
| Angebote unter Gesichtspunkten der | |||||||
| Teilhabegerechtigkeit, Gender | |||||||
| Mainstreaming und der Interkulturel- | |||||||
| len Öffnung | |||||||
| Zielgruppe: Publikum und die Beleg- | |||||||
| schaft der Kulturwerkstatt auf AEG | |||||||
| 50. | Die Geschlechtervertei- lung der Besucher*innen des NüBad ist erfasst. | Studienarbeit bzw. Kund*innen-Ana- | Sobald der reguläre Betrieb nach Corona wiederauf- genommen wird . | NüBad | Daten ermittelt und analysiert Maßnahmenkatalog auf Grundlage der erhobenen Daten erstellt | Im Rahmen einer Studienarbeit, durch eine Firma oder ggf. im Rah- men der regelmä- ßigen Haushalts- befragung | |
| lyse durch Fremdfirma zur Auswer- | |||||||
| tung der Besucher*innen-Struktur als | |||||||
| Anhaltspunkt für weitere Gestal- | |||||||
| tungsmaßnahmen auch in Hinblick | |||||||
| auf den Genderaspekt | |||||||
| Zielgruppe: Besucher*innen des | |||||||
| NüBad |
Zuständig-
keit
Das Publikum der Mu-
sikschule Nürnberg ist
divers.
KuF/4
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen gruppiert
Das Publikum und die
Belegschaft der der Kul-
turwerkstatt
auf AEG ist divers.
KuF/Stab,
KuF/3
Zahlen der Besucher*innen nach
Merkmalen gruppiert
Zahlen der Beschäftigten nach
Merkmalen gruppiert
Eigenpersonal
Eigenmittel
Die Geschlechtervertei-
lung der Besucher*innen
des NüBad ist erfasst.
Sobald der
reguläre
Betrieb
nach
Corona
wiederauf-
genommen
wird
.
Daten ermittelt und analysiert
Maßnahmenkatalog auf Grundlage
der erhobenen Daten erstellt
Im Rahmen einer
Studienarbeit,
durch eine Firma
oder ggf. im Rah-
men der regelmä-
ßigen Haushalts-
befragung
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und Zielgruppe/n | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | |||||||||
| personell) | |||||||||
| 51. | Die Teilhabe an Sport- angeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft ist gefördert. | Bekanntmachung spezifischer Sport- | Fortlaufend | SpS | Anzahl der Teilnehmenden aufge- gliedert nach Frauen/Männern, Se- nior*innen, Menschen mit Behinde- rungen, Geflüchteten | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | ||
| angebote von Frauen für Frauen | Eigenmittel | ||||||||
| Zielgruppe: Frauen | |||||||||
| Bekanntmachung spezifischer Sport- | Fortlaufend | SpS | |||||||
| angebote für Senior*innen | |||||||||
| Zielgruppe: Senior*innen | |||||||||
| Unterstützung und Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Men- schen mit Behinderungen Zielgruppe: Menschen mit Behinde- rungen | Unterstützung und Bekanntmachung | Fortlaufend | Freizeitnetz- | ||||||
| spezifischer Sportangebote für Men- | werk Sport | ||||||||
| schen mit Behinderungen | der Lebens- | ||||||||
| hilfe Nürn- | |||||||||
| Zielgruppe: Menschen mit Behinde- | berg, | ||||||||
| rungen | SpS | ||||||||
| Initiierung von Sportangeboten für | Fortlaufend | SpS | SpS | ||||||
| Geflüchtete und Vermittlung in be- | |||||||||
| reits bestehende Angebote | |||||||||
| Zielgruppe: Geflüchtete | |||||||||
| 52. | Die geschlechterge- rechte Teilhabe an Sportangeboten sowie die gesundheitliche Chancengleichheit sind gewährleistet. | Gewinnung von Sportvereinen zur Öffnung der Angebote unabhängig vom Geschlecht der Kinder für Kin- der einkommensschwacher Fami- lien/Alleinerziehender im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes (BuT) und des Programms „Hinein in den Sportverein“ Zielgruppe: Sportvereine | Gewinnung von Sportvereinen zur | Fortlaufend | SpS | Anzahl der Sportvereine, die BuT- Gutscheine annehmen und Leistun- gen im Rahmen von „Hinein in den Sportverein“ abrechnen | Eigenmittel Eigenpersonal | ||
| Öffnung der Angebote unabhängig | Sozialamt | ||||||||
| vom Geschlecht der Kinder für Kin- | |||||||||
| der einkommensschwacher Fami- | |||||||||
| lien/Alleinerziehender im Rahmen | |||||||||
| des Bildungs- und Teilhabepaktes | |||||||||
| (BuT) und des Programms „Hinein in | |||||||||
| den Sportverein“ | |||||||||
| Zielgruppe: Sportvereine |
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zuständig-
keit
Die Teilhabe an Sport-
angeboten unabhängig
von Geschlecht, Alter,
Behinderung, Herkunft
ist gefördert.
SpS
Anzahl der Teilnehmenden aufge-
gliedert nach Frauen/Männern, Se-
nior*innen, Menschen mit Behinde-
rungen, Geflüchteten
Die geschlechterge-
rechte Teilhabe an
Sportangeboten sowie
die gesundheitliche
Chancengleichheit sind
gewährleistet.
Fortlaufend
Anzahl der Sportvereine, die BuT-
Gutscheine annehmen und Leistun-
gen im Rahmen von „Hinein in den
Sportverein“ abrechnen
Eigenmittel
Eigenpersonal
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und Zielgruppe/n | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | ||||||||
| personell) | ||||||||
| Durchführung von Bewegungsprojek- | Fortlaufend | SpS Gh | Anzahl erreichter Kinder (insb. mit Migrationshintergrund / mit Bezug von wirtschaftlicher Jugendhilfe) | Eigenmittel Eigenpersonal | Eigenmittel | |||
| ten unabhängig vom Geschlecht der | Eigenpersonal | |||||||
| Kinder in KiTas und Schulen mit Prio- | ||||||||
| rität bei Einrichtungen aus Brenn- | ||||||||
| punktstadtteilen (Bewegte KiTa) | ||||||||
| Zielgruppe: Kindertageseinrichtungen | ||||||||
| und Schulen |
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zuständig-
keit
SpS
Gh
Anzahl erreichter Kinder (insb. mit
Migrationshintergrund / mit Bezug
von wirtschaftlicher Jugendhilfe)
2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Geschlechterspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Würde. Geschlechterspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel. Die aktuellste kriminalistische Auswertung von Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamts (BKA), bezogen auf das Berichtsjahr 2019 belegt, dass es meist Frauen sind (81%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Auch der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut dem Dritten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels der Europäischen Kommission sind 72% der Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen. Einen Rahmen für die wirksame Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt kann das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – auch bekannt als Istanbul-Konvention – bilden. Deutschland hat den völkerrechtlichen Vertrag Ende der Jahres 2017 ratifiziert und somit zu einem geltenden Bundesgesetz gemacht. Basierend auf dieser Konvention soll ein kommunaler Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zusammen mit allen relevanten Akteur*innen erstellt werden.
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||||
| personell) | |||||||||
| 53. | Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird als Priorität und ge- samtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenom- men. | Verstätigung der Brottüten-Aktion im | Jährlich im November | GST in Koopera- tion mit der Arbeitsge- meinschaft der Gleich- stellungsbe- auftragten Mittelfranken | Anzahl der beteiligten Bäckereien Beteiligung der Bäcker-Innung | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | ||
| Rahmen des Internationalen Tags | Eigenmittel | ||||||||
| gegen Gewalt an Frauen (25. No- | |||||||||
| vember) zur Sensibilisierung und | |||||||||
| Skandalisierung | |||||||||
| Stetig wachsende Beteiligung der | |||||||||
| Bäckereien | |||||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft | |||||||||
| Durchführung einer Anti-Gewaltwo- che im Rahmen des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen Zielgruppe: Stadtgesellschaft | Durchführung einer Anti-Gewaltwo- | Jährlich im November | GST | Durchführung der Veranstaltungs- reihe | Eigenpersonal Eigenmittel | ||||
| che im Rahmen des Internationalen | in Koopera- | ||||||||
| Tags gegen Gewalt an Frauen | tion mit AK | ||||||||
| Häusliche | |||||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft | und sexuali- | ||||||||
| sierte Gewalt |
Zuständig-
keit
Die Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen
wird als Priorität und ge-
samtgesellschaftliche
Aufgabe wahrgenom-
men.
Jährlich im
November
GST
in Koopera-
tion mit der
Arbeitsge-
meinschaft
der Gleich-
stellungsbe-
auftragten
Mittelfranken
Anzahl der beteiligten Bäckereien
Beteiligung der Bäcker-Innung
Jährlich im
November
Durchführung der Veranstaltungs-
reihe
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||||
| personell) | |||||||||
| Selbstverteidigungskurs für gehör- lose Mädchen und Frauen im Kontext des Internationalen Tags gegen Ge- walt an Frauen Zielgruppe: gehörlose Mädchen und Frauen | Selbstverteidigungskurs für gehör- | 2022 Kon- | SHA-Inklu- sion und GST | Konzept liegt vor Durchführung der Selbstverteidi- gungskurse | Eigen- und Fremdpersonal | Eigen- und | |||
| lose Mädchen und Frauen im Kontext | zeptent- | Fremdpersonal | |||||||
| des Internationalen Tags gegen Ge- | wicklung | ||||||||
| walt an Frauen | und Mittel- | ||||||||
| akquise | |||||||||
| Zielgruppe: gehörlose Mädchen und | Ab 2023 | ||||||||
| Frauen | Durchfüh- | ||||||||
| rung | |||||||||
| Vermittlung von Wissen zum Thema | 2022 Kon- zeptent- wicklung und Mittel- akquise Ab 2023 Durchfüh- rung | 2022 Kon- | SHA-Inklu- sion und GST | Durchführung des Kurses | Eigen- und Fremdpersonal | ||||
| „sexuelle Gewalt“ in Leichter Sprache | zeptent- | ||||||||
| als Kurs in Einrichtungen für geistig | wicklung | ||||||||
| behinderte Frauen und Männer | und Mittel- | ||||||||
| akquise | |||||||||
| Ab 2023 | |||||||||
| Zielgruppe: Frauen und Männer mit | Durchfüh- | ||||||||
| geistiger Behinderung | rung | ||||||||
| 54. | Die Konvention des Eu- roparats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) wird auf kommunaler Ebene umgesetzt. | Erstellen und Durchführen einer Be- | Ab 2021 | GST und Ref. V. in Koopera- tion mit der KG Gender und den rele- vanten Ak- teur*innen aus der Zivil- gesellschaft | Bedarfsanalyse liegt vor Aktionsplan liegt vor und wurde vom Stadtrat verabschiedet Aktionsplan wird umgesetzt | Eigenpersonal Eigenmittel | |||
| standsaufnahme zur Bedarfsanalyse | |||||||||
| Auswertung der Bedarfsanalyse und | |||||||||
| Diskussion der Ergebnisse | |||||||||
| Erarbeitung eines Aktionsplans zur | |||||||||
| Bekämpfung geschlechtsspezifi- | |||||||||
| schen Gewalt um bestehende Struk- | |||||||||
| turen anzupassen bzw. neue Ange- | |||||||||
| bote zu schaffen | |||||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft |
Zuständig-
keit
SHA-Inklu-
sion und
GST
Konzept liegt vor
Durchführung der Selbstverteidi-
gungskurse
SHA-Inklu-
sion und
GST
Eigen- und
Fremdpersonal
Die Konvention des Eu-
roparats zur Verhütung
und Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen
und häuslicher Gewalt
(Istanbul-Konvention)
wird auf kommunaler
Ebene umgesetzt.
GST und
Ref. V.
in Koopera-
tion mit der
KG Gender
und den rele-
vanten Ak-
teur*innen
aus der Zivil-
gesellschaft
Bedarfsanalyse liegt vor
Aktionsplan liegt vor und wurde
vom Stadtrat verabschiedet
Aktionsplan wird umgesetzt
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und Zielgruppe/n | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | |||||||||
| personell) | |||||||||
| 55. | Menschenhandel wird bekämpft. | Verstetigung des Arbeitskreises Men- | Ab 2021 | MRB/GST | Beteiligung der Akteur*innen Anzahl der Treffen des Arbeitskrei- ses Anlassbezogene Veranstaltungen werden durchgeführt | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | ||
| schenhandel mit relevanten Ak- | Eigenmittel | ||||||||
| teur*innen Nürnbergs | |||||||||
| Durchführung von Arbeitskreistreffen | |||||||||
| 2x jährlich | |||||||||
| Ggf. Durchführung von Fortbildun- | |||||||||
| gen/inhaltlichen Veranstaltungen und | |||||||||
| Erstellung von Informationsmateria- | |||||||||
| lien | |||||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft | |||||||||
| 56. | Städtepartnerschaften | Durchführung von Veranstaltungen mit Vertretungen aus Städtepartner- schaften und befreundeten Städten im Rahmen der Veranstaltungsreihe rundum den Internationalen Frauen- tag im März Zielgruppe: Stadtgesellschaft | Durchführung von Veranstaltungen | Jährlich im März | IB, GST | Beteiligung der Städte | Eigenpersonal Eigenmittel | ||
| und internationale Ko- | mit Vertretungen aus Städtepartner- | ||||||||
| operationen sind als | schaften und befreundeten Städten | ||||||||
| Plattform für den Aus- | im Rahmen der Veranstaltungsreihe | ||||||||
| tausch von Erfahrungen | rundum den Internationalen Frauen- | ||||||||
| und gegenseitigen Lern- | tag im März | ||||||||
| prozessen in Bezug auf | |||||||||
| die Gleichberechtigung | Zielgruppe: Stadtgesellschaft | ||||||||
| von Frauen und Män- | |||||||||
| nern genutzt. |
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zuständig-
keit
Menschenhandel wird
bekämpft.
Beteiligung der Akteur*innen
Anzahl der Treffen des Arbeitskrei-
ses
Anlassbezogene Veranstaltungen
werden durchgeführt
Jährlich im
März
Eigenpersonal
Eigenmittel
2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen und jungen Menschen. Benachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und Diskriminierung entgegenzuwirken.
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||
| personell) | |||||||
| 57. | Die Lernförderung für Schüler*innen ist etab- liert. | Ausgleich geschlechtsspezifischer | Schuljah- resbezogen | SchA | Leistungsnachweisen haben sich verbessert Zahl und Art der Förderangebote | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal |
| Benachteiligung | Eigenmittel | ||||||
| sowie Begabtenförderung | |||||||
| durch das Förderprogramm MSRG | |||||||
| („Mehr Schulerfolg an Realschulen | |||||||
| und Gymnasien) | |||||||
| Zielgruppe: Schüler*innen an kom- | |||||||
| munalen Realschulen und Gymna- | |||||||
| sien | |||||||
| Ausgleich geschlechtsspezifischer | Schuljah- resbezogen | SchB | Leistungen in den Abschlussprüfun- gen | Eigenpersonal Eigenmittel | |||
| Benachteiligung sowie Begabtenför- | |||||||
| derung durch das Förderprogramm | |||||||
| MSBS („Mehr Schulerfolg an berufli- | |||||||
| chen Schulen“) | |||||||
| Zielgruppe: Schüler*innen an berufli- | |||||||
| chen Schulen | |||||||
| Implementierung von berufssprachli- | Schuljah- resbezogen | SchB | Schulischen Leistungen haben sich verbessert | Eigenpersonal Eigenmittel | |||
| chem Förderunterricht an BS zur | |||||||
| Verbesserung der Sprachkompetenz | |||||||
| der Schüler*innen | |||||||
| Zielgruppe: Schüler*innen an berufli- | |||||||
| chen Schulen |
Zuständig-
keit
Die Lernförderung für
Schüler*innen ist etab-
liert.
Schuljah-
resbezogen
Leistungsnachweisen haben sich
verbessert
Zahl und Art der Förderangebote
Schuljah-
resbezogen
Leistungen in den Abschlussprüfun-
gen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Schuljah-
resbezogen
Schulischen Leistungen haben sich
verbessert
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||||
| personell) | |||||||||
| 58. | Die nicht-traditionelle Berufswahl ist erhöht. | Förderung geschlechtsuntypischer Berufswahlentscheidungen im Rah- men des Übergangsmanagements Schule – Ausbildung, insbesondere bei den Berufsfachschulen Zielgruppe: Schüler*innen (an den Berufsschulen) | Förderung geschlechtsuntypischer | Schuljah- resbezogen | SchA, SchB | Beratungslehrkräfte stehen als per- | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | |
| Berufswahlentscheidungen im Rah- | sönliche Ansprechpartner*innen zur | Eigenmittel | |||||||
| men des Übergangsmanagements | Verfügung | ||||||||
| Schule – Ausbildung, insbesondere | |||||||||
| bei den Berufsfachschulen | Die Schule pflegt Schnittstellen zu | ||||||||
| wichtigen Akteur*innen wie der BIZ, | |||||||||
| Zielgruppe: Schüler*innen (an den | der Agentur für Arbeit u.a. | ||||||||
| Berufsschulen) | |||||||||
| Das Themenfeld „Berufliche Bil- | |||||||||
| dung“ wird fächerübergreifend ge- | |||||||||
| staltet (schulinternes Curriculum) | |||||||||
| Die Mitarbeiter*innen bei SCHLAU | |||||||||
| beraten nach Interesse und Bega- | |||||||||
| bung, auch hin zu geschlechtsunty- | |||||||||
| pischen Berufen | |||||||||
| Veränderung der Anzahl der SuS, | |||||||||
| die eine jeweils „untypische“ Ausbil- | |||||||||
| dung eingehen | |||||||||
| Gezielte Bewerbung und Diskussion- der Angebote des Girls'- und des Boys´- Days im Unterricht an den Schulen Teilnahme von Multiplikator*innen oder ggf. Gruppen / Klassen an den Angeboten Zielgruppe: Schüler*innen/ potentielle Teilnehmer*innen des Girls'- und des Boys´- Days | jährlich | SchA, SchB in Kooperati- on mit GST und PA | Erfassung der teilnehmenden „Girls | Eigenpersonal Eigenmittel | |||||
| and Boys“, Erstellung von Ver- | |||||||||
| gleichszahlen, Nachbereitung des | |||||||||
| Girls’ und Boys‘ Day im Unterricht | |||||||||
| Multiplikator*innen: | |||||||||
| - Anzahl der Teilnehmenden | |||||||||
| - Erfassung der „Breite“ der Multipli- | |||||||||
| kator*innenwirkung (Wie viele | |||||||||
| SuS/Klassen wurden beraten?) | |||||||||
| - Feedbackkultur zu den ge- | |||||||||
| schlechtsspezifischen Veranstaltun- | |||||||||
| gen und Weiterleitung der Ergeb- | |||||||||
| nisse an SchA/SchB zur Weiterar- | |||||||||
| beit |
Zuständig-
keit
Die nicht-traditionelle
Berufswahl ist erhöht.
Schuljah-
resbezogen
Gezielte Bewerbung und Diskussion-
der Angebote des Girls'- und des
Boys´- Days im Unterricht an den
Schulen
Teilnahme von Multiplikator*innen
oder ggf. Gruppen / Klassen an den
Angeboten
Zielgruppe: Schüler*innen/ potentielle
Teilnehmer*innen des Girls'- und des
Boys´- Days
SchA, SchB
in Kooperati-
on mit GST
und PA
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und Zielgruppe/n | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | |||||||||
| personell) | |||||||||
| 59. | Die Genderkompetenz bei Lehrkräften, Verwal- tungsmitarbeitenden und Nachwuchskräften ist erhöht. | Erweiterung der Genderkompetenz | Jährlich | IPSN, SchA, | Zahl der Fortbildungen Rückmeldungen der Teilnehmen- den | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | ||
| durch Fachtagungen, Fortbildungen | SchB, SpS | Eigenmittel | |||||||
| für Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbei- | |||||||||
| tende, Nachwuchskräfte, genderge- | |||||||||
| rechter Lehrmitteleinsatz und Unter- | |||||||||
| richtsentwicklung | |||||||||
| Zielgruppe: Lehrkräfte, Verwaltungs- | |||||||||
| mitarbeitenden und Nachwuchskräft | |||||||||
| Berufseinsteiger*innen- | Jährlich | IPSN | IPSN | Rückmeldungen der Teilnehmen- den Teilnahmezahlen an verwandten Themen Rückmeldungen in den Führungs- kräfte-Modulen | Eigenpersonal Eigenmittel | ||||
| seminar BEST mit Fokus auf die ver- | |||||||||
| schiedenen Diversitätsmerkmale und | |||||||||
| deren Zusammenwirken, d.h. die Ef- | |||||||||
| fekte der Intersektionalität auf Hand- | |||||||||
| lungsansätze in kulturell diversen | |||||||||
| Klassenzimmern | |||||||||
| Zielgruppe: Berufseinsteiger*innen | |||||||||
| 60. | Die Genderkompetenz bei Führungskräften in Schulen ist erhöht. | Führungskräftequalifizierung durch | Jährlich | IPSN | Führungskräftequalifikation: Zahl und Rückmeldungen der Teil- nehmenden Diversity in der Teamentwicklung: Zahl und Rückmeldungen der Teil- nehmer/innen | Fremdpersonal und zusätzliche Mittel für Refe- rent*innen-Hono- rare | |||
| Module zu Genderkompetenz in den | |||||||||
| Grund- und Aufbaukursen an den | |||||||||
| kommunalen Schulen (Realschulen, | |||||||||
| Gymnasien, Berufsschulen) | |||||||||
| Methoden der wertschätzenden | |||||||||
| Kommunikation im Hinblick auf zu- | |||||||||
| nehmende Vielfalt in Schulklassen, | |||||||||
| die ungeachtet des Geschlechts, der | |||||||||
| ethnischen Herkunft und Religion | |||||||||
| wirksam sind, v.a. gewaltfreie Kom- | |||||||||
| munikation | |||||||||
| Zielgruppe: Führungskräfte in Schu- | |||||||||
| len |
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zuständig-
keit
Die Genderkompetenz
bei Lehrkräften, Verwal-
tungsmitarbeitenden
und Nachwuchskräften
ist erhöht.
Jährlich
Zahl der Fortbildungen
Rückmeldungen der Teilnehmen-
den
Rückmeldungen der Teilnehmen-
den
Teilnahmezahlen an verwandten
Themen
Rückmeldungen in den Führungs-
kräfte-Modulen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Die Genderkompetenz
bei Führungskräften in
Schulen ist erhöht.
Jährlich
Führungskräftequalifikation:
Zahl und Rückmeldungen der Teil-
nehmenden
Diversity in der Teamentwicklung:
Zahl und Rückmeldungen der Teil-
nehmer/innen
Fremdpersonal
und zusätzliche
Mittel für Refe-
rent*innen-Hono-
rare
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und Zielgruppe/n | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | |||||||||
| personell) | |||||||||
| 61. | Die ganztägige Schul- kinderbetreuung ist be- reitgestellt und bedarfs- gerecht entwickelt. | Erweiterung der schulischen Maß- | Jährliche Anpassung | SchA | Bedarfsorientierte Schulraument- wicklungsplanung Schulentwicklung und Ausbau der Angebote Abstimmung mit der Jugendhilfe- planung | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | ||
| nahmen für die ganztägige Schulkin- | Eigenmittel | ||||||||
| derbetreuung (z. B. offene und ge- | |||||||||
| bundene Ganztagsschule) zur besse- | |||||||||
| ren Vereinbarkeit von Privatleben | |||||||||
| und Beruf. | |||||||||
| Angesichts des demografischen | |||||||||
| Wandels und eines ggf. Rechtsan- | |||||||||
| spruchs auf Ganztagsbetreuung im | |||||||||
| Grundschulalter (abgestimmt mit den | |||||||||
| Betreuungsangeboten von J) | |||||||||
| Zielgruppe: Eltern, bzw. Erziehungs- | |||||||||
| berechtigte innerhalb der Stadtgesell- | |||||||||
| schaft | |||||||||
| 62. | Die Zusammenarbeit der Schulen (insbeson- dere der Schulen mit Ganztagsangeboten) mit Sport-, Freizeit- und Kul- tureinrichtungen ist ge- fördert. | Die Koordinierungsgruppe Kulturelle | Schuljah- resbezogen | SchA, SchB, SpS | Anzahl der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen/Angebote: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebotsstruktur. Erweiterung der Teilnahmemöglichkeiten Veränderung der Teilnahmezahl: Messbar gesteigerte Bereitschaft von Jungen und Mädchen an ent- sprechenden Angeboten teilzuneh- men | Eigenpersonal Eigenmittel | |||
| Bildung, Sport in Schule und Verein | |||||||||
| in Kooperation mit dem BLSV | |||||||||
| entwickelt und erweitert die Ange- | |||||||||
| botsstruktur für die Schulen. Jungen | |||||||||
| und Mädchen werden ermutigt, | |||||||||
| gleichermaßen auch an | |||||||||
| Sport und Kulturaktivitäten | |||||||||
| teilzunehmen, die traditionell dem an- | |||||||||
| deren Geschlecht zugeschrieben | |||||||||
| werden. | |||||||||
| Zielgruppe: Mädchen und Jungen | |||||||||
| 63. | Die Anzahl von Männern in Fortbildungen ist er- höht. | Zielgruppengerechte Angebote er- stellen mit Umsetzung der BCN-Ziel- gruppenkonzeption (junge Suchende, Newcomer + Deutsch lernen) | Zielgruppengerechte Angebote er- | Mittelfristig | BCN/BZ | Anzahl der Teilnehmer | Vorhandene bzw. beantragte Res- sourcen und Dritt- mittel | ||
| stellen mit Umsetzung der BCN-Ziel- | über Pro- | ||||||||
| gruppenkonzeption (junge Suchende, | grammpla- | ||||||||
| Newcomer + Deutsch lernen) | nungspro- | ||||||||
| zess und |
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zuständig-
keit
Die ganztägige Schul-
kinderbetreuung ist be-
reitgestellt und bedarfs-
gerecht entwickelt.
Jährliche
Anpassung
Bedarfsorientierte Schulraument-
wicklungsplanung
Schulentwicklung und Ausbau der
Angebote
Abstimmung mit der Jugendhilfe-
planung
Die Zusammenarbeit
der Schulen (insbeson-
dere der Schulen mit
Ganztagsangeboten) mit
Sport-, Freizeit- und Kul-
tureinrichtungen ist ge-
fördert.
Schuljah-
resbezogen
SchA, SchB,
SpS
Anzahl der gemeinsam erarbeiteten
Maßnahmen/Angebote:
Konzeptionelle Weiterentwicklung
der Angebotsstruktur. Erweiterung
der Teilnahmemöglichkeiten
Veränderung der Teilnahmezahl:
Messbar gesteigerte Bereitschaft
von Jungen und Mädchen an ent-
sprechenden Angeboten teilzuneh-
men
Eigenpersonal
Eigenmittel
Die Anzahl von Männern
in Fortbildungen ist er-
höht.
Vorhandene bzw.
beantragte Res-
sourcen und Dritt-
mittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | |||||||||
| personell) | ||||||||||
| Zielgruppe: potenzielle Teilnehmer an Fortbildungen | Zielgruppe: potenzielle Teilnehmer | Aufbau der | ||||||||
| an Fortbildungen | Bildungsbe- | |||||||||
| ratung | ||||||||||
| 64. | Die Anzahl von Frauen in Fortbildungen im Be- reich MINT ist erhöht. | Zielgruppengerechte Angebote er- | Mittelfristig über Pro- grammpla- nungspro- zess und Aufbau der Bildungsbe- ratung | Mittelfristig | BCN/BZ | Anzahl der Teilnehmerinnen | Vorhandene bzw. beantragte Res- sourcen und Dritt- mittel; zusätzli- che/r Programm- planer*in im Be- reich MINT | |||
| stellen mit Umsetzung der BCN-Ziel- | über Pro- | |||||||||
| gruppenkonzeption (MINT) | grammpla- | |||||||||
| nungspro- | ||||||||||
| Zielgruppe: potenzielle Teilnehmerin- | zess und | |||||||||
| nen an Fortbildungen im Bereich | Aufbau der | |||||||||
| MINT | Bildungsbe- | |||||||||
| ratung | ||||||||||
| 65. | Die geschlechts- spezifische Benachteiligung ist beseitigt. | „Jungs als Bildungsverlierer“ Ziel- gruppengerechte Angebote (#Cam- pus 16+) Zielgruppe: Jungen | „Jungs als Bildungsverlierer“ Ziel- | Mittelfristig | BCN/BZ | Anzahl der teilnehmenden Jungen | 0,5 VK Kurspla- ner*in E9 | |||
| gruppengerechte Angebote (#Cam- | über Pro- | |||||||||
| pus 16+) | grammpla- | |||||||||
| nungspro- | ||||||||||
| Zielgruppe: Jungen | zess (mit | |||||||||
| Aufbau der | ||||||||||
| Marke) | ||||||||||
| 66. | Die Grundlage für Gendergerechtigkeit ist in der frühkindlichen Be- treuung verankert. | Erweiterung des Angebots „Bü- | Kurzfristig realisierbar bei zusätzli- chem Per- sonal | Kurzfristig | BCN/StB | Erhöhung des Anteils kompetenter Leser*innen | 0,5 VK z.B. Medi- enpädagog*in, Bibliothekar*in, Fachangestellte*r für Medien- und Informations- dienste | |||
| cherzwerge – gezielte Leseförderung | realisierbar | |||||||||
| von Anfang an!“ auf andere Stand- | bei zusätzli- | |||||||||
| orte von BCN/StB übertragen | chem Per- | |||||||||
| sonal | ||||||||||
| Zielgruppe: Kinder bis zum Vorschul- | ||||||||||
| alter | ||||||||||
| 67. | Die frühkindliche Betreu- | Im Rahmen der BCN-Bildungsbera- | Mittelfristig | BCN/BZ | Anzahl von betreuten Eltern | Eigenpersonal Eigenmittel | ||||
| ung sowie die Beratung | tung Beratungsangebote für Eltern im | bei Aufbau | ||||||||
| und Unterstützung für | weiteren Verlauf schaffen | der Bil- | ||||||||
| Eltern ist ausgebaut. | dungsbera- | |||||||||
| Zielgruppe: Eltern | tung |
Zuständig-
keit
Die Anzahl von Frauen
in Fortbildungen im Be-
reich MINT ist erhöht.
Vorhandene bzw.
beantragte Res-
sourcen und Dritt-
mittel; zusätzli-
che/r Programm-
planer*in im Be-
reich MINT
Die geschlechts-
spezifische
Benachteiligung ist
beseitigt.
0,5 VK Kurspla-
ner*in E9
Die Grundlage für
Gendergerechtigkeit ist
in der frühkindlichen Be-
treuung verankert.
Erhöhung des Anteils kompetenter
Leser*innen
0,5 VK z.B. Medi-
enpädagog*in,
Bibliothekar*in,
Fachangestellte*r
für Medien- und
Informations-
dienste
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||||
| personell) | |||||||||
| 68. | Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Män- nern nutzen die Einrich- tungen/Angebote der Offenen Kinder- und Ju- gendarbeit (OKJA) zu annährend gleichen Tei- len. | Geschlechtsspezifische und ge- schlechtsreflektierte Angebote wer- den geplant, umgesetzt und evaluiert Zielgruppe: Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Männer | Geschlechtsspezifische und ge- | Fortlaufend | J/B2- Einrich- tungsleitun- gen und Ab- teilungslei- tungen | Die Nutzungszahlen von Mädchen | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | |
| schlechtsreflektierte Angebote wer- | und jungen Frauen steigen bis | Eigenmittel | |||||||
| den geplant, umgesetzt und evaluiert | 2022 auf 42%. In der Gesund- | ||||||||
| heitskrise verlorene Kontakte zu | |||||||||
| Zielgruppe: Mädchen und Jungen/ | Besucherinnen sind damit annä- | ||||||||
| jungen Frauen und Männer | hernd ausgeglichen | ||||||||
| Bis 2023 soll der Anteil von Nutze- | |||||||||
| rinnen bei 45% liegen | |||||||||
| 69. | In jedem Team der Er- ziehungsberatung ste- hen sowohl männliche als auch weibliche An- sprechpersonen zur Verfügung. | Berücksichtigung bei Ausschreibun- gen und Anwerben von Sozialpäda- gogen und Psychologen Zielgruppe: anzuwerbende Sozialpä- dagogen und Psychologen | Bei zu be- setzenden Stellen | J/B2-EB-Ab- teilungslei- tung | Bei der Nachbesetzung von Stellen | Eigenpersonal Eigenmittel | |||
| werden gezielt männliche Bera- | |||||||||
| tungskräfte angeworben | |||||||||
| Jedes der 4 Teams der Erziehungs- | |||||||||
| und Familienberatung hat mindes- | |||||||||
| tens eine männliche Fachkraft | |||||||||
| Anzahl männlicher und weiblicher | |||||||||
| Beratungskräfte | |||||||||
| 70. | Die Besucher*innen der Einrichtungen finden männliche und weibliche Pädagog*innen als An- sprechpersonen vor. | Nachwuchsförderung durch Praktika; | Bei zu be- setzenden Stellen | J/B2-Einrich- tungsleitun- gen und Ab- teilungslei- tungen | Die Einrichtungsteams in der OKJA sind paritätisch besetzt | Die Einrichtungsteams in der OKJA | Eigenpersonal Eigenmittel | ||
| nahtlose Einstellungen nach Aner- | sind paritätisch besetzt | ||||||||
| kennungsjahr; Übernahme von Prak- | |||||||||
| tikant*innen nach Anerkennungsjahr | |||||||||
| auch überplanmäßig | |||||||||
| Zielgruppe: anzuwerbende Päda- | |||||||||
| gog*innen |
Zuständig-
keit
Mädchen und Jungen/
jungen Frauen und Män-
nern nutzen die Einrich-
tungen/Angebote der
Offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit (OKJA) zu
annährend gleichen Tei-
len.
J/B2- Einrich-
tungsleitun-
gen und Ab-
teilungslei-
tungen
In jedem Team der Er-
ziehungsberatung ste-
hen sowohl männliche
als auch weibliche An-
sprechpersonen zur
Verfügung.
Berücksichtigung bei Ausschreibun-
gen und Anwerben von Sozialpäda-
gogen und Psychologen
Zielgruppe: anzuwerbende Sozialpä-
dagogen und Psychologen
Bei zu be-
setzenden
Stellen
J/B2-EB-Ab-
teilungslei-
tung
Eigenpersonal
Eigenmittel
Die Besucher*innen der
Einrichtungen finden
männliche und weibliche
Pädagog*innen als An-
sprechpersonen vor.
Bei zu be-
setzenden
Stellen
J/B2-Einrich-
tungsleitun-
gen und Ab-
teilungslei-
tungen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Geschlechtergerechte Stadtentwicklung
2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung
Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und Männer für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien umgesetzt und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten Bedarfe erhoben werden. Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung einer geschlechtergerechten Stadtentwicklung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Vor diesem Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadtentwicklung.
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||
| personell) | |||||||
| 71. | Öffentliche Räume sind angstfrei gestaltet. | Zusammenstellung der Planungskri- | fortlaufend | Ref. VI, UB | 2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisie- rungsprogramm anhand dieser Kri- terien überprüfen | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal |
| terien im U-Bahnbereich unter Be- | Eigenmittel | ||||||
| rücksichtigung der Merkmale Alter, | |||||||
| Geschlecht, Behinderung | |||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft | |||||||
| 72. | Die Gestaltung des öf- fentlichen Raums erfolgt unter dem Gesichts- punkt der gleichberech- tigten Teilhabe. | Ausweitung und Verstetigung von | Langfristige Etablierung von Bürger- beteiligun- gen bei Um- und Neugestal- tungsmaß- nahmen in den nächs- ten Jahren | SÖR, Ref. VI in Koopera- tion mit Nut- zer*innen (z.B. Ref. V/J) | Anzahl der mitwirkenden, interes- sierten Bürger*innen | Eigenpersonal Eigenmittel | |
| Bürgerbeteiligungen bei der Gestal- | |||||||
| tung des Öffentlichen Raums, zum | |||||||
| Beispiel bei Spielplätzen, Grünanla- | |||||||
| gen, Plätzen | |||||||
| Je nach Projekt: | |||||||
| Bürgerinfo, Bürgergespräche, eParti- | |||||||
| zipation, Planungswerkstätten und | |||||||
| weitere Maßnahmen | |||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft |
Zuständig-
keit
Öffentliche Räume sind
angstfrei gestaltet.
Ref. VI, UB
2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisie-
rungsprogramm anhand dieser Kri-
terien überprüfen
Die Gestaltung des öf-
fentlichen Raums erfolgt
unter dem Gesichts-
punkt der gleichberech-
tigten Teilhabe.
Langfristige
Etablierung
von Bürger-
beteiligun-
gen bei
Um- und
Neugestal-
tungsmaß-
nahmen in
den nächs-
ten Jahren
SÖR, Ref. VI
in Koopera-
tion mit Nut-
zer*innen
(z.B. Ref.
V/J)
Anzahl der mitwirkenden, interes-
sierten Bürger*innen
Eigenpersonal
Eigenmittel
Geschlechtergerechte Stadtentwicklung
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||||
| personell) | |||||||||
| 73. | Beim Umbau bzw. bei der Neugestaltung von Räumlichkeiten ist der geschlechterspezifische Aspekt berücksichtigt. | Hinterfragen der geplanten Maßnah- men in Hinblick auf Geschlechterfra- gen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ Zielgruppe: Stadtgesellschaft | Hinterfragen der geplanten Maßnah- | Im Zusam- menhang mit geplan- ten bauli- chen und sonstigen Maßnah- men | NüBad | Berücksichtigung geschlechtsspezi- fischer Anliegen | Abhängig von | ||
| men in Hinblick auf Geschlechterfra- | Umfang und | ||||||||
| gen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ | Größe des Pro- | ||||||||
| jekts | |||||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft | |||||||||
| Wenn sich die | |||||||||
| Verfahrensstruk- | |||||||||
| turen verfestigt | |||||||||
| haben, ist mit ei- | |||||||||
| ner leichten Mini- | |||||||||
| mierung des Res- | |||||||||
| sourcenaufwands | |||||||||
| zu rechnen. | |||||||||
| 74. | Der barrierefreie Zugang zum ÖPNV ist gewähr- leistet. | Priorisierung und barrierefreier Um- | Fortlaufend | Vpl | Anzahl der umgebauten Haltestel- len | 300.000 Euro jährlich im städti- schen Haushalt eingestellt | 300.000 Euro | ||
| bau der bereits erfassten Bus- und | jährlich im städti- | ||||||||
| Straßenbahnhaltestellen | schen Haushalt | ||||||||
| eingestellt | |||||||||
| Zielgruppe: Eltern(teile) mit Kinder- | |||||||||
| wägen | |||||||||
| 75. | Der ÖPNV ist ausge- baut. | Verlängerung der Straßenbahn zur | Vpl | Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststel- lungsverfahrens, Fördermittelzu- sage | noch nicht bezif- ferbar | ||||
| Brunecker Straße: | |||||||||
| Durchführung einer Nutzen-Kosten- | |||||||||
| Untersuchung, Einleitung eines Plan- | |||||||||
| feststellungsverfahrens, Beantragung | |||||||||
| von Fördermitteln | |||||||||
| Verlängerung der U-Bahnlinie U3 SW bis Gebersdorf Zielgruppe: Stadtgesellschaft | Verlängerung der U-Bahnlinie U3 SW | 2019 - 2025 | UB | Präsentation der Ergebnisse der | Mit bestehenden | ||||
| bis Gebersdorf | Nutzen-Kosten-Untersuchung, | Personalressour- | |||||||
| Durchführung des Planfeststel- | cen und Kosten- | ||||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft | lungsverfahrens, Fördermittelzu- | deckung über | |||||||
| sage | MIP-Ansatz |
Zuständig-
keit
Beim Umbau bzw. bei
der Neugestaltung von
Räumlichkeiten ist der
geschlechterspezifische
Aspekt berücksichtigt.
Im Zusam-
menhang
mit geplan-
ten bauli-
chen und
sonstigen
Maßnah-
men
Berücksichtigung geschlechtsspezi-
fischer Anliegen
Der barrierefreie Zugang
zum ÖPNV ist gewähr-
leistet.
Anzahl der umgebauten Haltestel-
len
Der ÖPNV ist ausge-
baut.
Präsentation der Ergebnisse der
Nutzen-Kosten-Untersuchung,
Durchführung des Planfeststel-
lungsverfahrens, Fördermittelzu-
sage
noch nicht bezif-
ferbar
2019 -
2025
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||||
| personell) | |||||||||
| 76. | Das alternative Mobili- tätsangebot Car-Sharing ist gefördert. | Ausweitung des Mobilpunktnetzes im Stadtgebiet Zielgruppe:Stadtgesellschaft | Ausweitung des Mobilpunktnetzes im | Vpl in Ab- | Steigerung Nutzer*innenzufrieden- heit und des Anteils der Verkehrs- mittel des Umweltverbundes am Modal Split, Errichtung der neuen Mobilpunkte | Kosten von rd. 100.000 Euro werden über Son- dernutzungsge- bühren finanziert | Kosten von rd. | ||
| Stadtgebiet | stimmung mit | 100.000 Euro | |||||||
| DiP/OS | werden über Son- | ||||||||
| Zielgruppe:Stadtgesellschaft | (ePa), LA | dernutzungsge- | |||||||
| (Vertrag) und | bühren finanziert | ||||||||
| SÖR (Auf- | |||||||||
| bau) | |||||||||
| 77. | Die Bedingungen für Zu- fußgehende sind ver- bessert. | Erarbeitung eines Fußverkehrskon- | Vpl/M | Vpl/M | Steigerung der Nutzer*innenzufrie- denheit und des Anteils des Fuß- verkehrs am Gesamtverkehr | noch nicht bezif- ferbar | |||
| zepts | |||||||||
| Zielgruppe: Zufußgehende | |||||||||
| 78. | Die Bedingungen für Radfahrende sind ver- bessert. | Projekt „Radständer für die Stadt- | Vpl/M SÖR (Auf- bau) | Steigerung der Nutzer*innenieden- heit und des Anteils des Radver- kehrs am Gesamtverkehr | rd. 60.000 Euro je Projektgebiet ste- hen im Haushalt zur Verfügung | ||||
| teile“, Errichtung von Radabstellanla- | |||||||||
| gen in Projektgebieten mit ePartizipa- | |||||||||
| tion | |||||||||
| Zielgruppe: Radfahrende |
Zuständig-
keit
Das alternative Mobili-
tätsangebot Car-Sharing
ist gefördert.
Steigerung Nutzer*innenzufrieden-
heit und des Anteils der Verkehrs-
mittel des Umweltverbundes am
Modal Split, Errichtung der neuen
Mobilpunkte
Die Bedingungen für Zu-
fußgehende sind ver-
bessert.
Steigerung der Nutzer*innenzufrie-
denheit und des Anteils des Fuß-
verkehrs am Gesamtverkehr
noch nicht bezif-
ferbar
Die Bedingungen für
Radfahrende sind ver-
bessert.
Vpl/M
SÖR (Auf-
bau)
Steigerung der Nutzer*innenieden-
heit und des Anteils des Radver-
kehrs am Gesamtverkehr
rd. 60.000 Euro je
Projektgebiet ste-
hen im Haushalt
zur Verfügung
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen, um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. Im diesem Sinne erarbeitet die Beauftragte für Diskriminierungsfragen in Kooperation mit Akteur*innen aus der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft derzeit im Auftrag der Stadtratsfraktionen den Masterplan Queeres Nürnberg.
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | |||||||||
| personell) | ||||||||||
| 79. | Öffentlichen Aktionen | Aktionen an Gedenktagen Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen Schwerpunkten Zielgruppe: LSBTI | Aktionen an Gedenktagen | 2 x jährlich | MRB – BfD/LSBTI | Anzahl der Veranstaltungen | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | ||
| und Veranstaltungen | Eigenmittel | |||||||||
| zum Themenbereich | Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen | |||||||||
| Lesben, Schwule, Bi- | Schwerpunkten | |||||||||
| Trans- und Intersexuelle | ||||||||||
| (LSBTI) sind durchge- | Zielgruppe: LSBTI | |||||||||
| führt. | ||||||||||
| 80. | In der lokalen Antidiskri- minierungsarbeit ist das Thema LSBTI berück- sichtigt. | In der lokalen Antidiskri- | Mitarbeit in der lokalen Antidiskrimi- | Fortlaufend | MRB – BfD/LSBTI | Berücksichtigung des Themenbe- reichs in den lokalen Strategien und Strategiepapieren | Eigenpersonal Eigenmittel | |||
| minierungsarbeit ist das | nierungsstrategie | |||||||||
| Thema LSBTI berück- | ||||||||||
| sichtigt. | Zielgruppe: Akteur*innen in der Anti- | |||||||||
| diskriminierungsarbeit | ||||||||||
| 81. | LSBTI-Geflüchtete sind geschützt vor Diskrimi- nierung und Gewalt. | Verstetigung des Arbeitskreises Flucht und LSBTI Zielgruppe: LSBTI-Geflüchtete | Verstetigung des Arbeitskreises | Fortlaufend | MRB – BfD/LSBTI | Anzahl der Treffen 2-3x jährlich | Eigenpersonal Eigenmittel und bereits vorhande- nen Netzwerken | |||
| Flucht und LSBTI | Anzahl der erreichten | |||||||||
| Akteur*innen aus LSBTI und | ||||||||||
| Zielgruppe: LSBTI-Geflüchtete | Fluchtkontext | |||||||||
| Umsetzung von Maßnahmen, die | ||||||||||
| zum Abbau der Diskriminierung von | ||||||||||
| LSBTI-Geflüchteten beitragen |
Zuständig-
keit
MRB –
BfD/LSBTI
MRB –
BfD/LSBTI
Berücksichtigung des Themenbe-
reichs in den lokalen Strategien und
Strategiepapieren
Eigenpersonal
Eigenmittel
LSBTI-Geflüchtete sind
geschützt vor Diskrimi-
nierung und Gewalt.
Fortlaufend
MRB –
BfD/LSBTI
Eigenpersonal
Eigenmittel und
bereits vorhande-
nen Netzwerken
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||||
| personell) | |||||||||
| 82. | Rassismus und Diskri- minierung sind be- kämpft. | Zielgruppenspezifische Unterkünfte | Fortlaufend | SHA | LSBTI-Unterkünfte bestehen und werden fortgeführt | Eigenmittel Eigenpersonal | Eigenmittel | ||
| für Geflüchtete bleiben erhalten | Eigenpersonal | ||||||||
| Zielgruppe: Geflüchtete | |||||||||
| 83. | Gewährleistung einer to- leranten und offenen jungen Generation | Toleranzstiftende Projekte wie durch | Schuljah- resbezogen | SchA, SchB | Zahl der Teilnehmenden und Pro- jekte | Eigenpersonal Eigenmittel | |||
| „Schule ohne Rassismus – Schule | |||||||||
| mit Courage“ an den Schulen fördern | |||||||||
| Zielgruppe: Schüler*innen | |||||||||
| 84. | Kompetenzen sich in | Schulungen zur Zivilcourage Zielgruppe: Stadtgesellschaft | Schulungen zur Zivilcourage | Mittelfristig | BCN/BZ | Anteil von Teilnehmenden | Eigenpersonal Eigenmittel | ||
| vielen Lebenssituatio- | |||||||||
| nen angemessen gegen | Zielgruppe: Stadtgesellschaft | ||||||||
| Benachteiligungen ein- | |||||||||
| zusetzen sind angeeig- | |||||||||
| net. | |||||||||
| 85. | Im Aktionsplan zur Um- | Die Maßnahmen berücksichtigen ge- | 2021 | Ref.V/KoG Inklusion | Geschlechterspezifische Maßnah- men liegen vor | Mit bestehenden Ressourcen | |||
| setzung der Behinder- | schlechterspezifische Bedürf- | ||||||||
| tenrechtskonvention der | nisse/Aspekte. | ||||||||
| Vereinten Nationen (UN- | |||||||||
| BRK) findet die Diversi- | Zielgruppe: Stadtgesellschaft | ||||||||
| tätsdimension „Ge- | Der Aktionsplan Inklusion wird in ge- | 2021 | Ref.V/KoG Inklusion | Aktionsplan Inklusion liegt in ge- schlechtergerechter Sprache vor | Mit bestehenden Ressourcen | ||||
| schlecht/Gender“ als | schlechtergerechter Sprache formu- | ||||||||
| Querschnittsthema Be- | liert | ||||||||
| rücksichtigung. | |||||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft | |||||||||
| 86. | Alle Veranstaltungen der GST sind nach Bedarf barrierefrei. | Alle Veranstaltungen der | Bereitstellung von Gebärden-Dolmet- | Fortlaufend | GST | Zahl der Anfragen bzw. Rückmel- dungen | Fremdpersonal Eigenmittel | ||
| GST sind nach Bedarf | scher*innen wenn erforderlich | ||||||||
| barrierefrei. | |||||||||
| Möglichkeit bei Anmeldungen, Bedarf | |||||||||
| anzukreuzen | |||||||||
| Zielgruppe: gehörlose Menschen |
Zuständig-
keit
Rassismus und Diskri-
minierung sind be-
kämpft.
LSBTI-Unterkünfte bestehen und
werden fortgeführt
Gewährleistung einer to-
leranten und offenen
jungen Generation
Schuljah-
resbezogen
Zahl der Teilnehmenden und Pro-
jekte
Eigenpersonal
Eigenmittel
Eigenpersonal
Eigenmittel
Ref.V/KoG
Inklusion
Geschlechterspezifische Maßnah-
men liegen vor
Mit bestehenden
Ressourcen
Ref.V/KoG
Inklusion
Aktionsplan Inklusion liegt in ge-
schlechtergerechter Sprache vor
Mit bestehenden
Ressourcen
Zahl der Anfragen bzw. Rückmel-
dungen
Fremdpersonal
Eigenmittel
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in die strukturelle Gestaltung von Rahmenbedingungen, sowie in die Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote berücksichtigt werden.
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe/n | (finanziell / | ||||||
| personell) | |||||||
| 87. | Das Gender Mainstreaming ist in al- len Angeboten vom Gh berücksichtigt. | Systematische Berücksichtigung des | Fortlaufend | Gesamt Gh, insbesondere Gh/Gf-Studio G/Gf-Stadt Gh/Inf-FSG Gh/MD-SpDi | Genderbezogene Struktur der Teil- nehmenden an den Angeboten zur Gesundheitsförderung und Bera- tung im Verhältnis zu potentiellen Nutzer*innenstruktur | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal |
| Genderaspekts in den Angeboten | Eigenmittel | ||||||
| des Gesundheitsstudios und auch | |||||||
| bei den Aktivitäten der stadtteilbezo- | |||||||
| genen Gesundheitsförderung | |||||||
| Beratung für alle Geschlechtsidenti- | |||||||
| täten in der Fachstelle für sexuelle | |||||||
| Gesundheit und dem SpDi | |||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft | |||||||
| 88. | Eine gendersensible Gesundheitsberichter- stattung ist etabliert. | Alle Auswertungen finden explizit | Fortlaufend | Gh/Gf-GBE | Berichte liegen in entsprechender Auswertung vor | Eigenpersonal Eigenmittel | |
| gendersensibel statt, z. B. Todesur- | |||||||
| sachenstatistik, Schuleingangsunter- | |||||||
| suchung, weitere kleinräumige Da- | |||||||
| tenauswertungen | |||||||
| Zielgruppe: Stadtgesellschaft |
Zuständig-
keit
Das Gender
Mainstreaming ist in al-
len Angeboten vom Gh
berücksichtigt.
Fortlaufend
Gesamt Gh,
insbesondere
Gh/Gf-Studio
G/Gf-Stadt
Gh/Inf-FSG
Gh/MD-SpDi
Genderbezogene Struktur der Teil-
nehmenden an den Angeboten zur
Gesundheitsförderung und Bera-
tung im Verhältnis zu potentiellen
Nutzer*innenstruktur
Eine gendersensible
Gesundheitsberichter-
stattung ist etabliert.
Berichte liegen in entsprechender
Auswertung vor
Eigenpersonal
Eigenmittel
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und Zielgruppe/n | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | ||||||||
| personell) | ||||||||
| 89. | Die Grundlage für den weiteren Ausbau der ge- schlechtsbezogenen Gesundheitsförderung von Jungen und Män- nern ist geschafften. | Entwicklung einer Gesamtstrategie | Coronabe- dingt aus- gesetzt, Wiederauf- nahme ab 01.07.2021 bzw. 01.01.2022 geplant. Ende: 31.12.2023 | Gh/Gf-JM | Die Stelle ist eingerichtet. Eine Strategie wurde erarbeitet und liegt vor Bekanntheit und Inanspruchnahme (TN Anzahl) der Angebote Verstetigung der Angebote | Externe Projekt- mittel aus dem PrävG | Externe Projekt- | |
| „Jungen- und Männergesundheit in | mittel aus dem | |||||||
| Nürnberg“ | PrävG | |||||||
| Einrichtung einer Koordinierungs- | ||||||||
| stelle Männergesundheit | ||||||||
| Entwicklung und Umsetzung von res- | ||||||||
| sortübergreifenden Ansätzen zur Ent- | ||||||||
| wicklung ineinandergreifender le- | ||||||||
| benslagenspezifischer gesundheits- | ||||||||
| bezogener Angebote | ||||||||
| Zielgruppe: Jungen und Männer | ||||||||
| Gründung eines Netzwerks Jungen- | Coronabe- dingt aus- gesetzt, Wiederauf- nahme ab 01.07.2021 oder 01.01.2023 geplant. | GST | Netzwerk besteht und regelmäßige Treffen finden statt | 8 WAS | ||||
| und Männergesundheit in Nürnberg | ||||||||
| im Rahmen des Modellprojekts Nürn- | ||||||||
| berg | ||||||||
| mit TK und Gh | ||||||||
| Zielgruppe: in der Jungen- und Män- | ||||||||
| nergesundheit tätige Beschäftigte/In- | ||||||||
| stitutionen/Vereine | ||||||||
| 90. | Männer nehmen die Fürsorge für ihre Ge- sundheit wahr. | Weltmännertag 03.11. Thema Ge- | Jährlich | GST | Veranstaltung findet statt Männer nutzen die Angebote bzw. Veranstaltung | Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit & Verein Männer- gesundheit | ||
| sundheit | ||||||||
| Veranstaltung(en) zu Männergesund- | ||||||||
| heit | ||||||||
| Aktion/Kampagne, z. B. November | ||||||||
| Zielgruppe:Männer |
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zuständig-
keit
Die Grundlage für den
weiteren Ausbau der ge-
schlechtsbezogenen
Gesundheitsförderung
von Jungen und Män-
nern ist geschafften.
Coronabe-
dingt aus-
gesetzt,
Wiederauf-
nahme ab
01.07.2021
bzw.
01.01.2022
geplant.
Ende:
31.12.2023
Die Stelle ist eingerichtet.
Eine Strategie wurde erarbeitet und
liegt vor
Bekanntheit und Inanspruchnahme
(TN Anzahl) der Angebote
Verstetigung der Angebote
Coronabe-
dingt aus-
gesetzt,
Wiederauf-
nahme ab
01.07.2021
oder
01.01.2023
geplant.
Netzwerk besteht und regelmäßige
Treffen finden statt
Männer nehmen die
Fürsorge für ihre Ge-
sundheit wahr.
Jährlich
Veranstaltung findet statt
Männer nutzen die Angebote bzw.
Veranstaltung
Kooperation mit
Netzwerk Jungen
und Männerarbeit
& Verein Männer-
gesundheit
| Nr. | Ziel/e | Maßnahme/n und Zielgruppe/n | Zeitplan | Zuständig- keit | Indikatoren | Ressourcen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (finanziell / | |||||||||
| personell) | |||||||||
| 91. | Der Zugang zu (mutter- sprachlicher) Gesund- heitsversorgung und -förderung für Geflüch- tete ist gewährleistet. | Fortführungen der Medizinischen Fachstelle/Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma mit besonderer Berücksichti- gung der gendersensiblen Versor- gung Genderadäquate Personalausstat- tung Zielgruppe: Geflüchtete | Fortlaufend | Gh/MD-Asyl In Koopera- tion mit wei- teren exter- nen Part- ner*innen | Stellenplanmäßige Absicherung zur | Eigenpersonal Eigenmittel | Eigenpersonal | ||
| Fortführung der Medizinischen | Eigenmittel | ||||||||
| Fachstelle mit Fachstelle Trauma | |||||||||
| Bedarfsentsprechende Behand- | |||||||||
| lungszahlen von Geflüchteten in | |||||||||
| medizinischer und psychotherapeu- | |||||||||
| tischer Behandlung | |||||||||
| Behandlungszahlen nach Ge- | |||||||||
| schlecht | |||||||||
| Zusammensetzung der Beschäftig- | |||||||||
| ten nach Geschlecht | |||||||||
| 92. | Die geschlechtssensible Gesundheit älterer Men- schen ist gefördert. | Punktuelle Angebote zu Frauen- und | Fortlaufend | SenA (SenA/3, SenA/2) | a) Zahl entsprechender Veranstal- tungen b) Zahl der Veranstaltungsteilnah- men (m/w) | a) Zahl entsprechender Veranstal- | Eigenpersonal Eigenmittel | ||
| Männergesundheit (gemäß unter- | tungen | ||||||||
| schiedlicher geschlechtsspezifischer | b) Zahl der Veranstaltungsteilnah- | ||||||||
| Gesundheitsprobleme von Senior*in- | men (m/w) | ||||||||
| nen) | |||||||||
| Zielgruppe: Senior*innen |
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zuständig-
keit
Der Zugang zu (mutter-
sprachlicher) Gesund-
heitsversorgung und
-förderung für Geflüch-
tete ist gewährleistet.
Fortführungen der Medizinischen
Fachstelle/Flüchtlinge mit Fachstelle
Trauma mit besonderer Berücksichti-
gung der gendersensiblen Versor-
gung
Genderadäquate Personalausstat-
tung
Zielgruppe: Geflüchtete
Gh/MD-Asyl
In Koopera-
tion mit wei-
teren exter-
nen Part-
ner*innen
Die geschlechtssensible
Gesundheit älterer Men-
schen ist gefördert.
SenA
(SenA/3,
SenA/2)
Eigenpersonal
Eigenmittel
Ref.III/003/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 16.06.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 23.06.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Fortschreibung Klimafahrplan 2010 - 2050 - Baustein Klimaanpassung
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Übersicht über Handlungsfelder und Maßnahmen zur Klimaanpassung Maßnahmensteckbriefe Stellungnahme Ref. I/II
Sachverhalt (kurz):
In den letzten Jahren ist sehr deutlich geworden, dass die Notwendigkeit zur Anpassung an klimatische Veränderungen zunimmt und zu einer Daueraufgabe wird. Die Maßnahmen dazu sind vielfältig und müssen laufend angepasst und fortgeschrieben werden.
Der Klimafahrplan 2010 - 2050 enthält seit 2014 neben dem Klimaschutz als zweite Säule der Nürnberger Klimastrategie auch die Klimaanpassung. Laut Stadtratsbeschluss vom 23.07.2014 sollen die darin enthaltenen Maßnahmensteckbriefe regelmäßig ergänzt und aktualisiert werden. Die letzte Fortschreibung wurde dem Umweltausschuss 2017 vorgelegt.
Der vorliegende Bericht gibt nun einen Überblick über die weitere Entwicklung und den aktuellen Sachstand. Dazu wurden, nach vorheriger verwaltungsinterner Abstimmung, die bereits im Klimafahrplan 2010-2050 enthaltenen Maßnahmensteckbriefe fortgeschrieben und ergänzt.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity Belange werden bei der Umsetzung von Maßnahmen berücksichtigt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3.BM
Ref. I/II
Ref. VI
Gutachtensvorschlag:
Angesichts der bereits zu beobachtenden klimatischen Veränderungen und ihrer Auswirkungen auf die Stadt Nürnberg wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung als zentrale Zukunfts- und Daueraufgabe angesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt
a. die Maßnahmen zur Klimaanpassung in den einzelnen Handlungsfeldern umzusetzen und sukzessive fortzuschreiben.
b. über den aktuellen Sachstand zur Klimaanpassung regelmäßig zu berichten.
c. zukünftig das Handlungsfeld Wasser/Niederschläge verstärkt zu bearbeiten und notwendige Planungsgrundlagen zu erarbeiten bzw. zu vergeben. Dazu zählt die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte.
Beschlussvorschlag:
Das beiliegende Gutachten des Umweltausschusses vom 16.06.2021 wird zum Beschluss erhoben.
Fortschreibung Klimafahrplan – Klimaanpassung
Sachverhaltsdarstellung
Anlass
Der Klimafahrplan der Stadt Nürnberg 2010-2050 enthält erstmalig neben dem Klimaschutz als zweite Säule der Nürnberger Klimastrategie auch die Klimaanpassung. Laut Stadtratsbeschluss vom 23.07.2014 sollen die darin enthaltenen Maßnahmen sukzessive ergänzt und aktualisiert werden. Die erste Fortschreibung für den Bereich Klimaanpassung erfolgte 2017 (s. Vorlage im Umweltausschuss vom 05.07.2017).
Der vorliegende Bericht gibt nun einen Überblick über die weitere Entwicklung und den aktuellen Sachstand. Dazu wurden, nach vorheriger verwaltungsinterner Abstimmung, die bereits im Klimafahrplan 2010-2050 enthaltenen Maßnahmensteckbriefe fortgeschrieben und ergänzt.
Klimatische Situation in Nürnberg
Die wesentlichen Folgen des Klimawandels in der Stadt sind grundsätzlich die Zunahme von Hitzetagen und Tropennächten, eine veränderte Niederschlagsverteilung über das Jahr, eine Zunahme von Trockenperioden und gleichzeitig eine potentiell steigende Gefahr von Starkregenereignissen.
Aufgrund der Auswertung vorliegender Klimadaten wird deutlich, dass klimatische Veränderungen in Nürnberg bereits erkennbar sind. Das Jahr 2018 sticht dabei besonders heraus. Mit einer 17 Tage andauernden Hitzewelle mit Temperaturen über 30°C, mit 13 Tropennächten, in denen im Innenstadtbereich die Temperaturen nicht unter 20°C gefallen sind und gleichzeitig mit einer lang anhaltenden Trockenperiode mit Niederschlägen, die weit unter den langjährigen Mittelwerten liegen, sind in Nürnberg Extremwerte erreicht worden.
Abb. 1 Abb. 2: Entwicklung der heißen Tage von 1956 -2019 Hitzewellen in Nürnberg von 1956 - 2019 gemessen an der Station Nürnberg-Flughafen gemessen an der Station Nürnberg Flughafen
Abb. 2: Entwicklung der Jahressumme-Niederschlagshöhe 1956-2019 gemessen an der Station Nürnberg-Flughafen
Bei der Niederschlagsentwicklung ist für Nürnberg mit zunehmend trockeneren Sommern und feuchteren Wintern zu rechnen. So herrschte im Sommer 2018 eine außergewöhnliche Trockenheit. An der Messstation des Nürnberger Flughafens wurde ein Niederschlagsdefizit von 144 mm im Vergleich zur Klimareferenzperiode 1961 – 1990 gemessen. Gekoppelt mit der zu beobachtenden Temperaturzunahme führt dies zur Austrocknung der Böden und damit zur Abnahme der Bodenfeuchte (Zeiger für den Wasserversorgungsgrad der Pflanzen). Der aktuelle Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie stellt deutlich die signifikante Abnahme der Tage mit einer kritischen Bodenfeuchte unter 30% für den Raum Nürnberg dar1. Dies hat weitreichende Folgen für die Landund Forstwirtschaft. Laut aktueller Klimaprognosen muss zukünftig auch mit einer zunehmenden Zahl von Starkregenereignissen gerechnet werden. Allerdings sind diese Prognosen noch mit großen Unsicherheiten behaftet. Die entsprechenden Datensätze, über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren, liegen für Nürnberg noch nicht vor (Messbeginn 1995). Eine ausführliche Auswertung aktueller Klimadaten kann der Umweltausschussvorlage vom 10.10.2018 entnommen werden.
Sachstand der Anpassungsstrategie an den Klimawandel in Nürnberg
Die Umweltverwaltung beschäftigt sich seit 2009 mit den zu erwartenden klimatischen Veränderungen für Nürnberg. Dazu gehört die Teilnahme an dem Forschungsprojekt „Urbane Strategien an den Klimawandel“ in dessen Verlauf eine erste Klimaanpassungsstrategie für Nürnberg erarbeitet wurde. Die Ergebnisse sind 2014 im Handbuch Klimaanpassung veröffentlicht worden und dienen seitdem als Grundlage für die weitere Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen. Seit 2014 sind darauf aufbauend zudem wichtige Planungsgrundlagen erarbeitet worden, die im Folgenden kurz dargestellt werden.
Um stadtklimatologisch wichtige Aspekte in die Bauleitplanung einbringen zu können, wurde durch das Umweltamt (UwA) ein Stadtklimagutachten vergeben. Dieses ist eine wesentliche Grundlage u.a. in der Bauleitplanung. Geklärt werden können darüber Fragestellungen u.a. in Bezug auf eine klimatisch wirksame Ausstattung mit Grün- und Freiflächen und Maßnahmen, die die Durchlüftung von Baugebieten begünstigen. Bei Bedarf erfolgt zudem die Vergabe von kleinklimatischen Detailuntersuchungen, u.a. auch für Einzelprojekte. Vordringliches Ziel ist es, bei der Planung neuer Baugebiete oder größerer Einzelprojekte Kaltluftleitbahnen zu sichern um so Wärmeinseleffekte soweit wie möglich zu minimieren.
Eine gut durchgrünte Stadt heizt sich weniger stark auf. Sie verfügt zudem über eine Vielzahl von Versickerungsflächen. Die Schaffung von Grünflächen oder weiteren Grünstrukturen sowohl im Bestand als auch bei der Neuplanung von Baugebieten, ist deshalb eine der zentralen Klimaanpassungsmaßnahmen für Nürnberg. Das Konzept „grüne Finger“ und der Masterplan Freiraum benennen wichtige Flächen und Maßnahmen für die weitere Entwicklung der Grün- und Freiräume in Nürnberg. Über den aktuellen Sachstand zum Masterplan Freiraum wurde im Umweltund im Stadtplanungsausschuss im Juli 2020 berichtet.
1 Umweltbundesamt 2019: Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie, S. 26,27 https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/das_monitoringbericht_2019_barrierefr ei.pdf
Die Dachbegrünung nimmt bei der Bauwerksbegrünung eine besondere Rolle ein. Sie dient sowohl als thermische Ausgleichsfläche (Abkühlung durch Verdunstung) als auch als Versickerungsfläche (Stichwort: „Schwammstadt“). Mit der von UwA 2016 in Auftrag gegebenen und weiter bearbeiteten fernerkundlichen Inventarisierung und Potenzialanalyse der Dachbegrünung in Nürnberg, liegt inzwischen eine Grundlage vor, die sowohl Aufschluss gibt über den Bestand als auch über die potentiellen Möglichkeiten der weiteren Dachbegrünung in Nürnberg. Im Rahmen der Arbeiten im Stadterneuerungsgebiet nördliche Altstadt wird z.B. versucht, auf dieser Grundlage weitere Dachbegrünungsmaßnahmen zu realisieren.
In der Bauleitplanung werden in neuen Baugebieten seit Jahren flächendeckend begrünte Dächer verpflichtend festgesetzt. In Zukunft wird hier zudem die Begrünung von Fassaden eine deutlich größere Rolle spielen.
Wasser dient der Abkühlung und ist deshalb ein wichtiger Aspekt der gesundheitlichen Vorsorge in Hitzezeiten. Bewegtes Wasser in Form von Brunnen und Wasserspielen trägt im direkten Umfeld zur Kühlung durch Verdunstung bei. Das im Auftrag von UwA erstellte Brunnenkataster erfasst den Zustand vorhandener Brunnenanlangen und deren Umfeld und ist deshalb eine wichtige Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen (über den aktuellen Sachstand siehe Vorlage zum Masterplan Freiraum in UmwA und AfS im Juli 2020). Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt über das Hochbauamt, dass alle städtischen Brunnen in Nürnberg betreut.
Günstige Verschattungssituation können dazu beitragen, in den Sommermonaten Überwärmungssituationen abzumildern. Ein nicht zu unterschätzender Faktor der Klimaanpassung im Neubau ist deshalb die Anordnung von Gebäuden. Wesentliche Wege sollen –wenn nicht von Bäumen so doch wenigstens von Bauwerken beschattet werden, die wiederum den wesentlichen Windbahnen nicht im Wege stehen sollen. Verschattung und Verdichtung müssen in einem guten Verhältnis zueinander stehen. Dabei ergeben sich planerische Vorgaben (West-Ost Ausrichtung, Fußwegeführung an den Gebäudenordseiten sowie optimale Baumstandorte. Das entsprechende Regelwerk ist aktuell in der Endredaktion und wird als weiterer Baustein der Klimaanpassungsstrategie 2021 vorgelegt werden.
Ein weiterer Handlungsschwerpunkt der Klimaanpassungsstrategie liegt im Bereich der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Aktuelle Informationen werden laufend auf der Internetseite „Wir machen das Klima“ des Umweltreferates veröffentlicht. Als größere Diskussion- und Informationsveranstaltung fand 2017 in Nürnberg das Gründach-Forum in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Dachgärtnerverband statt. Zum Thema „Bauwerksbegrünung als Klimaanpassungsmaßnahme“ ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband GebäudeGrün (BuGG) eine weitere Veranstaltung geplant. Wegen der Corona-Pandemie findet sie wahrscheinlich erst 2021 statt.
Zu beobachten sind auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt. So breiten sich verschiedene Tier- und Pflanzenarten wie die Ambrosie, wärmeliebende Libellenarten oder auch der Buchsbaumzünsler oder Eichenprozessionsspinner immer weiter aus. Durch Veränderungen in der jahreszeitlichen Verteilung von Niederschlägen und der Zunahme von Trockenperioden geht aber auch Lebensraum, z.B. für verschiedene Amphibienarten, verloren. Um eine klare Aussage über die Entwicklung machen zu können, bedarf es eines längeren Beobachtungszeitraumes und einer gezielten Begutachtung.
Mit einzelnen Fragestellungen in Bezug auf klimatische Veränderungen und ihren Auswirkungen beschäftigen sich verschiedene verwaltungsinterne Koordinierungsgruppen. Dazu gehört die AG (Klima)-Initiative Grün, an der das Stadtplanungsamt, der Servicebetrieb Öffentlicher Raum, die Stiftung Stadtökologie und bei Bedarf weitere Dienststellen teilnehmen. Die AG hat u.a. die Förderprogramme zur Unterstützung privater Maßnahmen zur Hof-, Fassaden- und Dachbegrünung initiiert und mit verschiedenen Aktionen begleitet. Zu nennen sind dabei auch, die referatsübergreifende AG Masterplan Freiraum unter Federführung von UwA, die AG Sonderprogramm GrünBlau unter Federführung von BgA mit dem Ziel kleine ökologische Projekte
kurzfristig zu realisieren oder auch die dienststellenübergreifende AG mit Teilnehmern von UwA, dem Gesundheitsamt und dem Amt für Statistik, die sich mit dem Thema Umwelt und Gesundheit befasst. Zu nennen ist dabei auch die Projektgruppe Hochwasserschutz, die sich um die gesetzlich vorgegebene Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und den entsprechenden Aus-/Umbau von Gewässern und entsprechenden Schutzmaßnahmen kümmert.
Um einen groben Überblick über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung von Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern darzustellen zu können, wurden Maßnahmensteckbriefe erarbeitet, die sukzessive fortgeschrieben werden. Sie werden in der Anlage dargestellt und beziehen sich auf die Handlungsfelder:
Stadtentwicklung und Bauleitplanung Bauen Wasser Grün Biologische Vielfalt Gesundheitsvorsorge
Schlussfolgerungen
Nürnberg war mit der Teilnahme an dem Forschungsprojekt „Urbane Strategien an den Klimawandel“ eine der ersten Großstädte, die sich intensiv mit der Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie beschäftigt haben. In den bisher vorrangig bearbeiteten Handlungsfeldern konnten bereits wichtige Maßnahmen umgesetzt bzw. begonnen werden.
In den letzten Jahren ist sehr deutlich geworden, dass die Notwendigkeit zur Anpassung an klimatische Veränderungen zunimmt und zu einer Daueraufgabe wird. Die Maßnahmen dazu sind dabei nicht neu, sie erhalten durch die Klimaanpassung aber eine neue bzw. zusätzliche Gewichtung. Die Begrünung der Stadt gehört in Nürnberg sicher vordringlich dazu. Die Umsetzung von Maßnahmen erfordert dabei auch die notwendige Bereitstellung von Mitteln für Unterhalt und Pflege, z.B. beim Ausbau des Netzes an Trinkwasserbrunnen.
Grundsätzlich gilt es die Bestandssituation zu verbessern und bei der Neubauplanung wichtige Maßnahmen von Anfang an zu beachten. Was beim Neubau versäumt wird, kann im Bestand nur sehr mühsam nachträglich erreicht werden. Stadtklimatisch problematisch ist dabei der Flächenbedarf durch den hohen Baudruck. Es kommt deshalb zu einer zunehmenden Versiegelung und Verdichtung des Stadtgebietes, „mehr Höhe“ ist dabei im Grundsatz wünschenswerter als „mehr Fläche“. Hier gilt es, einen guten Weg zu finden um einerseits stadtklimatisch wichtige Freiflächen zu erhalten und andererseits den Wohnraum- und Gewerbeflächenbedarf zu decken. Der Erhalt der Frischluftschneisen und die Sicherung und Neuschaffung klimawirksamer Freiflächen hat dabei hohe Priorität für die Freiraum-, Umwelt- und Bauleitplanung, da solche Bereiche im Zuge des Klimawandels zunehmend entscheidend für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind.
Bisher lag der Schwerpunkt der Klimaanpassung darin Maßnahmen zur Reduktion von Auswirkungen durch Hitze auszuarbeiten. Insbesondere für die Handlungsfelder Stadtentwicklung und Bauleitplanung sowie Grün wurden diverse Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. In den Maßnahmensteckbriefen (s. Anlage) wird dies deutlich.
Zukünftig soll verstärkt das Thema Wasser / Niederschlag bearbeitet werden. Dabei spielen auch die Auswirkungen durch die zunehmende Gefahr von Starkregenereignisse eine wichtige Rolle. Die geplante Erarbeitung einer Starkregengefahrenkarte ist dazu ein wichtiger Baustein. Sie soll sowohl eine Planungsgrundlage, z.B. im Rahmen der Bauleitplanung, darstellen als auch der Sensibilisierung und der Erweiterung des Risikobewusstseins in der Bevölkerung dienen.
Anlage:
Fortschreibung Klimafahrplan 2010 – 2050 (Stand 08/2020)
Übersicht über Handlungsfelder und Maßnahmensteckbriefe zur Klimaanpassung
Maßnahmensteckbriefe zur Klimaanpassung
Anlage:
Fortschreibung Klimafahrplan 2010 – 2050 (Stand 08/2020)
Übersicht über Handlungsfelder und Maßnahmen zur Klimaanpassung
| Handlungsfeld | Maßnahme | ||
|---|---|---|---|
| Stadtentwicklung und Bauleitplanung | 1. | Klimaanpassung als Maßnahme der Stadtentwicklung | |
| 2. | Erhalt von Leitbahnen für die Kalt- und Frischluftversorgung | ||
| 3. | Festsetzungen zur Klimaanpassung in der Bebauungsplanung | ||
| 4. | Klimaanpassung bei städtebaulichen Wettbewerbsverfahren | ||
| 5. | Stärkung des ÖPNV und des Fuß- und Radverkehrs | ||
| Bauen | 6. | Anpassungsmaßnahmen an Gebäuden | |
| 7. | Anpassungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden | ||
| 8. | Erhöhung des Rückstrahlvermögens (Albedo-Effekt) | ||
| 9. | Optimierung der Gebäudeausrichtung und Bebauungsdichte | ||
| Wasser | 10. | Bewirtschaftung von Niederschlägen und Umgang mit Starkregenereignissen | |
| 11. | Wasserelemente wie Brunnen und Wasserspiele im öffentlichen Raum | ||
| Grün | 12. | Grün- und Freiflächen schaffen, erhalten und umgestalten | |
| 13. | Dachbegrünung und Anlage von Retentionsgründächern | ||
| 14. | Fassadenbegrünung | ||
| 15. | Hofbegrünung | ||
| 16. | Bäume in der Stadt | ||
| 17. | Vermehrte Bewässerung urbaner Vegetation durch Zunahme von Trockenperioden | ||
| Biologische Vielfalt | 18. | Erhöhung der Artenvielfalt auf Freiflächen im Stadtgebiet | |
| Gesundheitsvorsorge | 19. | Information über gesundheitliche Risiken | |
| 20. | Schutzmaßnahmen für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen | ||
| 21. | Trinkwasserversorgung im öffentlichen und halböffentlichen Bereich | ||
| 22. | Schattenplätze |
Handlungsfeld
Anlage
Fortschreibung Klimafahrplan 2010-2050
(Stand 08/2020)
Maßnahmensteckbriefe
Maßnahmensteckbriefe
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Stadtentwicklung und Bauleitplanung | |
| Maßnahme 1 | |
| Klimaanpassung als Maßnahme der Stadterneuerung | |
| Erläuterung Die Arbeit in den Stadterneuerungsgebieten bietet die Möglichkeit Klimaanpassungsmaßnahmen im Bestand umzusetzen. Die Erarbeitung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEKs) mit anschließenden Zielvereinbarungen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit einzelnen Fachdienststellen. Städtebaufördermittel können für die Umsetzung von Maßnahmen in Stadterneuerungsgebieten eingesetzt werden. Die Umsetzung von Maßnahmen im Bestand ist dabei auf private Initiativen angewiesen und der kommunale Handlungsspielraum entsprechend klein. Ein attraktives Angebot von Förder- und Anreizinstrumenten haben deshalb einen hohen Stellenwert. Gleichzeitig können Kommunen durch ihr eigenes Handeln eine wichtige Vorbildfunktion übernehmen. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☒ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| Planungsgrundlage Stadtklimagutachten Handbuch Klimaanpassung Gesamtstädtisches Freiraumkonzept | |
| aktueller Sachstand Vision grüne Finger Masterplan Freiraum Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (INSEKs) mit dem Ziel der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen (Bsp. Alt- und Weststadt) Förderprogramm „Mehr Grün für Nürnberg“ für Stadterneuerungsgebiete Förderprogramm „Initiative Grün“ außerhalb der Stadterneuerungsgebiete Gründachinventarisierung Nürnberg | |
| Handlungsbedarf laufend: Implementierung in die Arbeiten der aktuellen und der zukünftigen Stadterneuerungsgebiete in Bearbeitung: Projekt Umwelt und Gesundheit zur Erfassung vulnerabler Stadtgebiete mit der Uni Bochum Klimabaukasten |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Stadtentwicklung und Bauleitplanung | |
| Maßnahme 2 | |
| Erhalt von Leitbahnen für die Kalt- und Frischluftversorgung | |
| Erläuterung Nürnberg ist eine in weiten Teilen versiegelte und verdichtete und wenig durchgrünte Stadt. Dies trifft vor allem auf die Nürnberger Innenstadtgebiete zu. Laut Stadtklimagutachten kann eine Frischluftversorgung nur über insgesamt acht Luftleitbahnen erfolgen. Die Erhaltung dieser Leitbahnen ist von großer Bedeutung um eine Überwärmung einzelner Stadtgebiete zu vermeiden bzw. zu reduzieren. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| Planungsgrundlage Stadtklimagutachten Vision Grüne Finger | |
| aktueller Sachstand Planungsabsichten in Frischluftleitbahnen vorhanden | |
| Handlungsbedarf laufend: Einbringen im Rahmen der Bebauungsplanung durch Umweltplanung bei Bedarf Vergabe kleinräumiger Gutachten zum Stadtklima auf Bebauungsplanebene in Bearbeitung: Klimabaukasten noch offen: Planungsrechtliche Sicherung der Kalt-/ und Frischluftbahnen bei Fortschreibung des FNP (nach § 5 Abs. 2 BauGB) |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Stadtentwicklung und Bauleitplanung | |
| Maßnahme 3 | |
| Festsetzungen zur Klimaanpassung in der Bebauungsplanung | |
| Erläuterung 2011 wurde das Ziel einer klimagerechten Stadtentwicklung erstmals als Grundsatz der Bauleitplanung im BauGB verankert (§1, Abs. 5, Satz 2, BauGB) und muss demzufolge bei der Abwägung berücksichtigt werden. Ziel muss es sein, Maßnahmen zur Klimaanpassung von Beginn an in den Planungsprozess einzubringen und über Festsetzungen und vertragliche Regelungen zu sichern. Dies betrifft u.a. die Stellung der Gebäude, den Grad der Versiegelung und Verdichtung und die Realisierung von ausreichend großen Grün- und Freiflächen, Begrünungsmaßnahmen und Versickerungsflächen. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☒ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| Planungsgrundlage Stadtklimagutachten Vision grüne Finger Handbuch Klimaanpassung Mobilitätsbaukasten für Neubauprojekte | |
| aktueller Sachstand Festsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Rahmen der Bebauungsplanverfahren (z.B. über Gebäudestellung und Freihaltung von stadtklimatisch relevanten Bereichen, Dach- und Fassadenbegrünung …) Festsetzung von Grünflächen nach dem Baulandbeschluss Festsetzung reduzierter Stellplatzschlüssel im Rahmen der Bauleitplanverfahren Festsetzung reduzierter Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen Raum im Rahmen der Bauleitplanverfahren | |
| Handlungsbedarf laufend: bei Bedarf Vergabe kleinräumiger Gutachten zum Stadtklima auf Bebauungsplanebene in Bearbeitung: Klimabaukasten noch offen: standardmäßige Festsetzungen, z.B. von Dach- und Fassadenbegrünungen Nutzung des Albedo-Effektes durch Festsetzung von hellen Farben an Fassaden und bei Belägen von Straßen und Plätzen |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Stadtentwicklung und Bauleitplanung | |
| Maßnahme 4 | |
| Klimaanpassung bei Wettbewerbsverfahren | |
| Erläuterung Ziel ist es, Maßnahmen zur Klimaanpassung von Beginn an in den Planungsprozess einzubringen und über Anforderungen bereits in der Auslobung von Realisierungs- und Ideenwettbewerben zu sichern. Eine frühzeitige Berücksichtigung, Überprüfung und Bewertung der klimaanpassungsbezogenen Anforderungen und Belange in Wettbewerbsverfahren bzw. Rahmenplanungen können nachhaltige städtebauliche, landschaftsplanerische und hochbauliche Entwurfsbeiträge generieren. Wettbewerbsverfahren stehen oftmals am Anfang von Planungen. Die Inhalte von Wettbewerben können in die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) oder direkt in Bauvorhaben nach §34 BauGB münden. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☒ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| Planungsgrundlage Stadtklimagutachten Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Mobilitätsbaukasten für Neubauprojekte | |
| aktueller Sachstand gefordert werden Maßnahmen in Bezug auf die Grün- und Freiflächenausstattung und –gestaltung: z. B. großkronige, klimaangepasste und standortgerechte Bäume sowie Baumbestandene Schattenplätze in Aufenthaltsbereichen Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen im Sinne einer hitzeangepassten und wassersensiblen Stadtentwicklung: z.B. biodiverse Begrünungen, Grünflächen mit von Bäumen verschatteten Bereichen, Verwendung heller Belägen der Dach-, Fassaden- und Platzgestaltung, Wasserspeicherung, Regenwassernutzung (Bewässerung von Bäumen und Grünflächen), vorzugsweise Verwendung von versickerungsfähigen Bodenbelägen. zur Schaffung von temporärem Stauraum bei Starkniederschlägen in der Freiraumplanung (z.B. wassergeprägte Aufenthaltsbereiche, Wasserspiel), die je nach Niederschlagereignis unterschiedliche Wasserflächen aus Regenwasser bilden. Bei Trockenheit sind die als Wasserrückhalteraum dienenden Flächen flexibel nutzbar. zur Bewältigung von Sturzfluten, Überflutungsschutz, Oberflächenentwässerung zur hochwasserangepassten Bauweise (abhängig vom Plangebiet): Schaffung von Versickerungs- und Retentionsflächen für die Gebäudeplanung, z.B. Gebäudestellung und Freihaltung von stadtklimatisch relevanten Bereichen (Kalt- und Frischluftschneisen), Dach- und Fassadenbegrünung, Sonnenschutz, Nachtlüftung | |
| weiterer Handlungsbedarf laufend: in städtebaulichen, landschaftsplanerischen und hochbaulichen Wettbewerbsverfahren, Entwurfskonzepten und Rahmenplanungen bei Bedarf kleinräumige Gutachten zum Stadtklima i. F. einer Modellierung, die auf bestehender Entwurfsplanung (nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses, auf Bauvorhabensebene) basieren Monitoring im Bauantragsverfahren und im bauaufsichtlichen Vollzug bei BoB noch offen: |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Stadtentwicklung und Bauleitplanung | |
| Maßnahme 5 | |
| Stärkung des ÖPNV und des Fuß- und Radverkehrs | |
| Erläuterung Ein attraktives Angebot für den ÖPNV und den Fuß- und Radverkehr ist eine der Voraus- setzungen für eine Minderung der verkehrsbedingten CO -Emissionen. Gleichzeitig kann 2 mit der Förderung der stadt- und umweltgerechten Verkehrsarten der Flächenverbrauch des Kfz-Verkehrs zugunsten der Schaffung von Grünräumen und Baumstandorten redu- ziert werden. Dies trägt zu einer lokalen Verbesserung des Stadtklimas bei. Aktuelle Beispiele dafür sind die Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes oder der neue Quelle- Park. Möglichst schattige Fuß- und Radwege, die Wohnquartiere und Freiräume miteinander verbinden, ermöglichen bzw. erleichtern zudem in Hitzezeiten das Aufsuchen kühlerer Aufenthaltsbereiche. Insbesondere Radverkehrsinfrastruktur ist aber auch gebaute Versiegelung. Dabei sind Konflikte in Grünbereichen unvermeidlich. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| Planungsgrundlage Leitbild Verkehr Nahverkehrsplan 2017 – 2021 und Nahverkehrsplan 2025+ Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“ Mobilitätsbaukasten bei Neubauprojekten zur Schaffung autoarmer Stadtquartiere Masterplan nachhaltige Mobilität | |
| aktueller Sachstand Beschluss des AfV vom 14.12.2018 zur Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt und daran geknüpfte Umgestaltung von Straßen und Plätzen Beschluss des AfV vom 24.09.2020 für das Radwegeplanungs- und Bauprogramm Beschluss des FA zum Masterplan nachhaltige Mobilität vom 27.01.2021. |
weiterer Handlungsbedarf
laufend: Förderung Fuß- und Radverkehr, Ausbau ÖPNV, Anwendung des Mobilitätsbaukastens zur Schaffung autoreduzierter Quartiere, Ausbau von Radwegen auch in Freiraumverbindungen.
in Bearbeitung: Planung Straßenbahnverlängerung ins Südbahnhofareal, Planung Strassenbahnlückenschluss Minervastraße, Planung diverser Radverkehrsanlagen, Umsetzung Radvorrangroutennetz, Umsetzung „Masterplan nachhaltige Mobilität“, Erarbeitung Fußverkehrsstrategie, Fortschreibung Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“
geplant: Schaffung von Grünräumen am Obstmarkt und an verschiedenen anderen Stellen in der Stadt im Zusammenhang mit Umstellung Parkraumbewirtschaftung (z. B. Bauhof) oder die Errichtung von Quartiersparkhäusern. Verstärkte Begrünung von Innenstadtstadtteilen auch im Zuge der Errichtung von Quartiersparkhäusern (Baum statt Stellplatz).
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Bauen | |
| Maßnahme 6 | |
| Anpassungsmaßnahmen an Gebäuden | |
| Erläuterung Technische und bauliche Maßnahmen tragen dazu bei das Innenraumklima während der zunehmend zu erwartenden Hitzeperioden positiv zu beeinflussen. Gebäudeschäden durch Starkregenereignisse können durch geeignete Maßnahmen vermieden oder zumindest verringert werden. Zu den möglichen Maßnahmen zählen u.a.: Begrenzung der Verglasungsanteile wirksame Sonnenschutzverglasungen bzw. Verschattungselemente (z.B. windstabile Jalousien, Rolläden, Markisen) Wärmedämmung und Speichermassen Möglichkeiten der Nachtlüftung Dach- und Fassadenbegrünungen Umfeldgestaltung mit Grün und Außenverschattung (KiTas, Schulen) besonders hitzeschutzempfindliche Räume wie Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmer so anordnen, dass sie nicht dauerhaft einer unmittelbaren Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind (N, NO, O) Verwendung heller Farben an Fassaden (Albedo-Wert) Berücksichtigung von Starkregen bei der Planung von Entwässerungsanlagen | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| aktueller Sachstand Internetseite mit Informationen zum Klimagerechten Bauen beim Umweltreferat Überprüfung der baulichen Gegebenheiten zum Schutz vor Hitze durch das Gesundheitsamt im Rahmen der Heimaufsicht | |
| weiterer Handlungsbedarf laufend: Festsetzungen und vertragliche Regelungen im Rahmen der Bebauungsplanung lfd. Information und Aufklärung der Öffentlichkeit Umsetzung der Ziele im kommunalen Hochbau in Bearbeitung: Datenauswertung zur Starkregenvorsorge geplant: Starkregengefahrenkarte als Planungsgrundlage und zur Erweiterung des Risikobewusstseins Öffentlichkeitsarbeit zur Starkregenvorsorge noch offen: regelmäßige Überprüfung der baulichen Gegebenheiten zum Schutz vor Hitze durch das Gesundheitsamt im Rahmen der Heimaufsicht |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Bauen | |
| Maßnahme 7 | |
| Anpassungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden | |
| Erläuterung Die Stadt Nürnberg kann eine Vorreiterrolle einnehmen indem sie Anpassungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden umsetzt. Die Erfahrungen, die dabei gesammelt werden, können an Bauherren, Investoren und Gewerbetreibende weitergegeben werden und so dazu beitragen Hemmschwellen abzubauen. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| aktueller Sachstand Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg – Standards und Planungsvorgaben (Stand Nov. 2009) Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen an städtischen Gebäuden, dazu zählen neben den Maßnahmen in Steckbrief Nr. 5 auch o nach Klärung mit dem Denkmalschutz – Verwendung von Sonnenschutzverglasungen oder (außenliegenden) Verschattungselementen (z.B. Jalousien, Rolläden, Markisen) o besonders hitzeschutzempfindliche Räume wie Server-/Kopier-/EDV-Übungsräume so anordnen, dass sie nicht dauerhaft einer unmittelbaren Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind (N, NO, O) | |
| weiterer Handlungsbedarf in Bearbeitung: Fortschreibung der Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg – Standards und Planungsvorgaben- Aktualisierung mit umfassenden Standards zum „nachhaltigen Bauen“ im Sinne einer Lebenszyklusanalyse |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Bauen | |
| Maßnahme 8 | |
| Erhöhung des Rückstrahlvermögens (Albedo-Effekt) | |
| Erläuterung Je höher das Rückstrahlvermögen von Oberflächen ist, desto weniger heizen sie sich auf und desto geringer ist demzufolge auch die Erwärmung der sie umgebenden Luft. Die Verwendung von hellen Farben und Baumaterialien beim Neubau oder im Zuge von Renovierungsmaßnahmen, ist deshalb ein sehr effektiver Weg zur Temperatursenkung und gegen die Ausbildung von Wärmeinseln. Dies betrifft sowohl die Farbgestaltung von Gebäuden als auch die Anlage von Straßen, Wegen und Plätzen. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| aktueller Sachstand Forderung der Umweltplanung im Rahmen der Bebauungsplanung | |
| weiterer Handlungsbedarf laufend: Bereitstellung von Mitteln für einen u.U. erhöhten Reinigungsbedarf bei hellen Bodenoberflächen in Bearbeitung: standardmäßige Festsetzung im Rahmen der Bebauungsplanung oder über vertragliche Regelungen befindet sich in der Abstimmung |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Bauen | |
| Maßnahme 9 | |
| Optimierung der Gebäudeausrichtung und Bebauungsdichte | |
| Erläuterung Durch die Ausrichtung (parallel zur Kaltluftströmung) oder Öffnung von Gebäuden oder Gebäudekomplexen können die zur Durchlüftung wichtigen Kaltluftströme effektiv genutzt werden. Bei der insbesondere zur Schonung von Flächen in den Außenbereichen nötigen hohen Bebauungsdichte müssen ausreichend große Grün- und Freiflächen mit eingeplant werden um spätere Belastungssituationen (Ausbildung von Wärmeinseln) zu minimieren. Die Summe von Einzelbauvorhaben kann letztendlich zu einer zunehmenden Verdichtung und Versiegelung und damit zu einer Verschlechterung der bioklimatischen Situation in einzelnen Stadtgebieten führen. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| Planungsgrundlage Stadtklimagutachten | |
| aktueller Sachstand zur Ermittlung von Planungshinweisen bei Bedarf Vergabe kleinräumiger Gutachten zum Stadtklima auf Bebauungsplanebene Festsetzungen und rechtliche Vereinbarungen im Rahmen der Bebauungsplanung | |
| weiterer Handlungsbedarf laufend: Beachtung auf Ebene der Bebauungsplanung, als positives Beispiel zählen dazu die Planungen der aktuell großen Baugebiete wie Tiefes Feld und Wetzendorf. geplant: Vorlage einer Leitlinie zum klimaangepassten Städtebau (Klimabaukasten) erfolgt 2021. |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Wasser | |
| Maßnahme 10 | |
| Bewirtschaftung von Niederschlägen und Umgang mit Starkregenereignissen | |
| Erläuterung Laut vorliegender Prognosen und Auswertung von Klimadaten ändert sich weniger die Höhe der Niederschläge als vielmehr die jahreszeitliche Verteilung. Gleichzeitig nimmt die Gefahr von Starkregenereignissen zu. Es ist deshalb notwendig auch vorsorgend Maßnahmen zu planen und umzusetzen die Überschwemmungsschäden vermeiden. Gleichzeitig muss über Öffentlichkeitsarbeit auf die Notwendigkeit einer privaten Vorsorge hingewiesen werden. Zu den möglichen Maßnahmen zählen u.a.: • Entsiegelung Erhöhung des Grünanteils • Nutzung von öffentlichen Freiräumen zur kurzzeitigen Überschwemmung (z.B. Spiel- und Sportflächen) • Festsetzung von Baumaßnahmen, z.B. Mulden und Rigolen | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| aktueller Sachstand Veröffentlichung von Informationen auf der Internetseite des Umweltreferats Festsetzungen im Rahmen der Bebauungsplanung und vertragliche Regelungen Beschluss zur Prüfung der Möglichkeiten zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung (2013) Entwässerungssatzung Entwässerungskonzepte in der Bebauungsplanung Festsetzung von Versickerungsanlagen für öffentliche und private Baumaßnahmen, z.B. Mulden, Rigolen | |
| weiterer Handlungsbedarf laufend: Beachtung auf Ebene der Bebauungsplanung Anlage von multifunktionaler Retentionsflächen in Bearbeitung: Datenauswertung zur Starkregenvorsorge Umsetzung im Rahmen laufender B-Plan-Verfahren, wie z.B. Wetzendorfer Landgraben (Multifunktionalität des Wetzendorfer Parks als Spiel-, Nutz- und Retentionsfläche). geplant: Starkregengefahrenkarte als Planungsgrundlage und zur Erweiterung des Risikobewusstseins Öffentlichkeitsarbeit zur Starkregenvorsorge |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Wasser | |
| Maßnahme 11 | |
| Wasserelemente wie Brunnen und Wasserspiele im öffentlichen Raum | |
| Erläuterung In Hitzezeiten ist die Möglichkeit zur Abkühlung, gerade in Innenstadtgebieten, auch aus gesundheitlichen Gründen besonders wichtig. Durch bewegtes Wasser wie Springbrunnen, Wasserspiele oder Wasserspielplätze ist der lokale Abkühlungseffekt über Kühlung durch Verdunstung besonders groß. Der Jeppe-Hein-Brunnen in Nürnberg ist ein sehr gutes Beispiel dafür wie sowohl der künstlerische Aspekt als auch der Nutzungseffekt für alle Altersgruppen realisiert werden kann. Wasserfontänen, die bodengleich auf Plätzen installiert werden, erfüllen einen ähnlichen Zweck und ermöglichen gleichzeitig noch eine vielfältige Nutzung der Platzfläche. Zu prüfen ist auch der Einsatz von Wasserluftbefeuchtern in Hitzeperioden. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| Planungsgrundlage Brunnenkataster | |
| aktueller Sachstand Beschluss über personelle Aufstockung und Erhöhung der Ressourcen für den Unterhalt der Brunnen (AfS und UmwA 5/2018) im Hochbauamt Sanierung des Fontänenbrunnen – Heinrich-Böll-Platz neue Brunnen am Cramer-Klett-Park, im Quellepark und im Jamnitzer Park | |
| weiterer Handlungsbedarf in Bearbeitung: bespielbarer Brunnen am Aufseßplatz 2020/21 für Baupauschale 2021 angemeldet Lebensbrunnen Langwasser Nord, Froschbrunnen, Madonnenbrunnen Klärung zur Installation von Wasserluftbefeuchtern im öffentlichen Raum geplant: schrittweise Aufwertung und in Inbetriebnahme weiterer Brunnen |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Grün | |
| Maßnahme 12 | |
| Grün- und Freiflächen schaffen, erhalten und umgestalten | |
| Erläuterung Grünanlagen und andere Freiflächen (u.a. unversiegelte Brachen oder Landschaftsschutzgebiete) und auch (Klein)Gärten tragen über Kühlung durch Verdunstung kleinräumig zu einer Verbesserung der stadtklimatischen Situation bei. Dies trifft auch auf kleine, sogenannte „Pocket-Parks“ oder bedingt auch durch Mobiles Grün zu. In Nürnberg sind viele Stadtteile geprägt von einer hohen Versieglung und Verdichtung gekoppelt mit einem hohen Grünflächendefizit. Wenngleich in der Gesamtstadt öffentliche nutzbare Freiflächen mit hoher Qualität realisiert wurden und werden (Brunecker Park, Quellepark, Wetzendorfer Park, Landschaftspark Tiefes Feld usw)., konnte jedoch insbesondere innerhalb des Mittleren Rings die Freiraumentwicklung in jüngster Zeit nicht mit der aktuellen Siedlungsentwicklung mithalten. Die bioklimatische Situation hat sich in den laut Stadtklimagutachten als ungünstig bis sehr ungünstig eingestuften Stadtgebieten nicht verbessert. Eine der Folgen ist die verstärkte Ausbildung von Wärmeinseln mit entsprechenden Gesundheitsbelastungen. In Konversionsgebieten (ehem. Azko Nobel, Ex Auto-Kraus, Ex- Coca-Cola usw.) ist zwar nach Umwandlung der Grünflächenanteil deutlich größer als vorher, jedoch in der Regel nicht groß genug, um über den Standort hinausgehende positive Effekte zu erreichen. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| Planungsgrundlage Vision grüne Finger Masterplan Freiraum (Fortschreibung 2020) Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Grün- und Freiraumkonzept Weststadt | |
| aktueller Sachstand Verbesserung der Grün- und Freiraumversorgung (aktueller Sachstand s. UmwA- Vorlage zum Sachstandsbericht Masterplan Freiraum, 08.02.2020) klimaangepasste Parkplanungen u.a. Quelleareal, Wetzendorf … | |
| Weiterer Handlungsbedarf laufend: Beachtung in der Bebauungsplanung Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für Unterhalt und Pflege |
in Bearbeitung
Freiraumkonzept Nürnberger Süden Aufstellung von öffentlichen Infrastrukturbauten (z.B. Trafostationen, Stromkästen) in öffentlichen Grünflächen und sonstigen Freiflächen vermeiden und Alternativen prüfen Nachverdichtung in klimatisch sensiblen Bereichen vermeiden
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Grün | |
| Maßnahme 13 | |
| Dachbegrünung und Anlage von Retentionsgründächern | |
| Erläuterung Über Dachflächen steht gerade in verdichteten Stadtgebieten wertvolle Potentialfläche zur Begrünung zur Verfügung. Begrünte, insbesondere intensiv begrünte Dachflächen haben positive Effekte auf das Stadtklima (Kühlung durch Verdunstung) solange die Dachbegrünung durchfeuchtet ist. Gleichzeitig ergeben sich vielfältige Zusatznutzen. Eine standardmäßige Realisierung bei Neubauvorhaben ist deshalb sinnvoll und eine nachträgliche Begrünung im Bestand oder bei Renovierungsmaßnahmen grundsätzlich zu prüfen. Zur Vorsorge gegen Überflutungen und Überlastungen der Kanalnetze bei Starkregenereignissen bietet sich, gerade in stark versiegelten und verdichteten Stadtgebieten, die Anlage von Retentionsgründächern an. Intensive Dachbegrünung steht stadtklimatisch in gewissem Konflikt zur Ausstattung mit Photovoltaik. PV Anlagen profitieren von der Kühlung durch das Gründach, können aber umgekehrt dessen die Kühlungswirkung schmälern. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| Planungsstand Gründachinventarisierung zur Erfassung von begrünten und begrünbaren Dächern (2017) | |
| aktueller Sachstand stadtweite Förderung von Dachbegrünungen über die Programme „Mehr Grün für Nürnberg“ in Stadterneuerungsgebieten und „Initiative Grün“ außerhalb der Stadterneuerungsgebiete (für 2020) regelmäßige Festsetzung von Dachbegrünung in der Bauleitplanung intensive Beratung zum begrünten Dach auch in der Baulückenschließung Merkblatt zur Dachbegrünung in Kombination mit einer solarenergetischen Nutzung | |
| weiterer Handlungsbedarf noch offen: Integration von Dach- und Fassadenbegrünung in den Baulandbeschluss standardmäßige Verpflichtung zur Dachbegrünung beim Verkauf städtischer Flächen sowie bei eigenen Gebäuden der Stad.t dauerhafte Fortführung des stadtweit geltenden Förderprogramms „Initiative Grün“ Erarbeitung einer stadtweiten Begrünungssatzung auf Basis der BayBO Novelle 2020 im Planungs- und Baureferat unter Beteiligung der weiteren Fachstellen. abgeschlossen: Fotowettbewerb „Oasen in der Stadt“ (2017) |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Grün | |
| Maßnahme 14 | |
| Fassadenbegrünung | |
| Erläuterung Fassadenflächen bieten, ebenso wie Dachflächen, einen wertvollen Raum zur Begrünung gerade in stark versiegelten Stadtgebieten. Grundsätzlich wird zwischen einer wand- und einer bodengebundenen Fassadenbegrünung unterschieden. Fassadenbegrünungen haben dabei auch eine abkühlende Wirkung durch Kühlung durch Verdunstung und einen gewissen Albedo-Effekt. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| aktueller Sachstand stadtweite Förderung von Fassadenbegrünungen über die Programme „Mehr Grün für Nürnberg“ in Stadterneuerungsgebieten und „Initiative Grün“ außerhalb der Stadterneuerungsgebiete (für 2020) regelmäßige Festsetzungen von Fassadenbegrünung in der Bebauungsplanung Pflicht zur Fassadenbegrünung an mehrgeschossigen Garagenanlagen nach der Stellplatzsatzung | |
| weiterer Handlungsbedarf noch offen: Projekte zur beispielhaften Begrünung städtischer Liegenschaften gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung der Förderprogramme genaue Kenntnisse über Bestand und Potential von Fassadenbegrünungen dauerhafte Fortführung des stadtweit geltenden Förderprogramms „Initiative Grün“ Integration von Dach- und Fassadenbegrünung in den Baulandbeschluss Erarbeitung einer stadtweiten Begrünungssatzung auf Basis der BayBO Novelle 2020 im Planungs- und Baureferat unter Beteiligung der weiteren Fachstellen abgeschlossen: Fotowettbewerb „Oasen in der Stadt“ (2017) Erfassung von Fassaden- und Hofflächen in der Nürnberger Südstadt die potentiell für eine Begrünung zur Verfügung stehen |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Grün | |
| Maßnahme 15 | |
| Hofbegrünung | |
| Erläuterung Die Begrünung von Hofflächen schafft zusätzlichen Grünraum und trägt gleichzeitig zu einer Wohnumfeldverbesserung bei. Gerade in Innenstadtgebieten kann so Raum zur gemeinschaftlichen Nutzung geschaffen und eine Wertsteigerung der Immobilie realisiert werden. Ein größeres Potential dazu scheint auch in Nürnberg vorhanden zu sein. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| Planungsgrundlage Über eine Luftbildauswertung wurden für die Nürnberger Altstadt die Hofflächen ermittelt, die potentiell für eine Begrünung zur Verfügung stehen würden. stadtweite Förderung von Hofbegrünungen über die Programme „Mehr Grün für Nürnberg“ in Stadterneuerungsgebieten und „Initiative Grün“ außerhalb der Stadterneuerungsgebiete (für 2020) AG „Klima-Initiative Grün“ | |
| aktueller Sachstand stadtweite Förderung von Fassadenbegrünungen über die Programme „Mehr Grün für Nürnberg“ in Stadterneuerungsgebieten und „Initiative Grün“ außerhalb der Stadterneuerungsgebiete (für 2020) | |
| weitere Handlungsbedarf noch offen: gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung der Förderprogramme dauerhafte Fortführung des stadtweit geltenden Förderprogramms „Initiative Grün“ abgeschlossen Fotowettbewerb „Oasen in der Stadt“ (2017) |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Grün | |
| Maßnahme 16 | |
| Bäume in der Stadt | |
| Erläuterung Bäume filtern Staub und Schadstoffe, beschatten Straßen, Wege und Plätze und leisten einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas. Durch die Zunahme von Hitze- und Trockenperioden besteht ein erhöhter Bewässerungsbedarf. Zusätzliche Stressfaktoren bestehen durch ein oftmals versiegeltes Umfeld und einen unzureichenden Wurzelraum. Geeignete Standorte für die Neupflanzung von Bäumen zu finden gestaltet sich, vor allem in den dicht bebauten Innenstadtbereichen, oftmals als schwierig. Eine Möglichkeit dazu bietet die Nutzung öffentlicher Parkplätze. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| Umsetzungsstand (Daten, Konzepte, Forschungsprojekte …) Computergestützte Simulation der thermischen Effekte von Baumpflanzungen (ExWoSt-Projekt)1 klimaangepasste Straßenbaumartenliste für Nürnberg auf Grundlage der Straßenbaumliste der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) –fortlaufende Aktualisierung Klimahain 99 - Sponsoring für 99 klimatolerante Stadtbäume Festsetzung von Baumpflanzungen in der Bebauungsplanung Ziel ist das Pflanzen eines Baumes pro Neugeborenem Beschluss AfV vom 14.12.2018 zur Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt und daran geknüpfte Umgestaltung von Straßen und Plätzen | |
| aktueller Sachstand Spartenlage verhindert Baumpflanzungen für die Leitungsverlegungen fehlen häufig die notwendigen Finanzmittel | |
| weiterer Handlungsbedarf in Bearbeitung: bei der Spartenneuverlegung auf die Freihaltung von Wurzelbereichen für Straßenbäume achten Baumfällungen im Zuge von Baustelleneinrichtungen soweit wie möglich vermeiden Baumstandorte im Innenstadtbereich sind auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu ermöglichen, um die Zahl der Baumneupflanzungen auch in diesem Bereich zu erhöhen. |
1 Ergebnisse veröffentlicht im „Handbuch Klimaanpassung“, Umweltamt Stadt Nürnberg, 2013
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Grün | |
| Maßnahme 17 | |
| Vermehrte Bewässerung urbaner Vegetation durch Zunahme von Trockenperioden | |
| Erläuterung Durch die Zunahme von Trockenperioden steigt auch der Bedarf an künstlicher Bewässerung urbaner Vegetation, u.a. von Straßenbäumen. Gleichzeitig geht auch die Kühlungsfunktion verloren, da dies nur durch eine ausreichende Wasserversorgung gewährleistet werden kann. Bereits 2015 wurden durch die große Sommer –Trockenheit große Schäden an Birken, Kiefern und Hainbuchen festgestellt (etwa 1% des Straßenbaumbestandes) Im noch trockeneren Sommer 2018 wurden 17 Mio. Litern Wasser für die Bewässerung eingesetzt. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| aktueller Sachstand intensive Pflege und Bewässerung von neugepflanzten Straßenbäumen während der ersten fünf Jahre, Bewässerung nach einem Notfallplan bei großer Hitze und Trockenheit SÖR-Bewässerungskonzept („Sommerdienst“) seit 2015 (April – Oktober) Aufruf zu Wässerungsgängen an die Bevölkerung Baumpatenschaften u.a. zur Bewässerung von Straßenbäumen Optimierung der Regenwasserversickerung und Entwicklung wassersparender Technik zur Bewässerung Vergrößerung der Baumgruben (nach Möglichkeit 16 cbm) und Verwendung von wasser- und luftspeichernden Baumsubstraten (Beispiel Heugäßchen) verstärkte Pflanzung von hitze- und trockenheitsverträglicheren Stadtklima- Baumarten mit gleichzeitiger Frost-Resistenz (Nürnberger SÖR-Straßenbaumliste) | |
| weiterer Handlungsbedarf laufend: Finanzmittel, Personal und Maschinen müssen für die vermehrte Bewässerung zur Verfügung gestellt werden |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Biologische Vielfalt | |
| Maßnahme 18 | |
| Erhöhung der Artenvielfalt auf Freiflächen im Stadtgebiet | |
| Erläuterung Je höher die Artenvielfalt in einem Ökosystem ist, desto stabiler wird es in der Regel gegen Umwelteinflüsse sein. Setzt sich beispielsweise eine Grünfläche aus nur wenigen, nicht an Trockenheit angepassten Grasarten zusammen, so wird diese bei ausbleibendem Regen sehr schnell degenerieren. Eine artenreiche Blumenwiese oder ein intakter Magerrasen hingegen kann Trockenperioden wesentlich besser abpuffern. Die bestehende Artenvielfalt ist durch den Klimawandel bedroht. Ein umfassendes Konzept zur Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt im Stadtgebiet ist nötig. Bei der Umsetzung ist der Landschaftspflegeverband Nürnberg außerhalb der öffentlichen Grünflächen von entscheidender Bedeutung. | |
| Relevanz ☐ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☒ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☐ zur Gesundheitsvorsorge | |
| aktueller Sachstand Positivbeispiel: hoher Anteil von „Magerrasen-Bereichen“ im Marienbergpark Erstellung von Entwicklungsplänen für öffentliche Grünflächen mit dem Ziel Freizeitnutzung und Natur in Einklang zu bringen Reduzierte Mahd des Straßenbegleitgrüns | |
| weiterer Handlungsbedarf laufend: Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität wie z.B. Reduzierung der Mähfrequenz auf Grünflächen zur Förderung der Artenvielfalt Einsatz variabler Saatgutmischungen (Magerrasen, Blumenwiese) bei Neuanlage von Grünflächen Pflanzung von Blühsträuchern und Bäumen nach Möglichkeit Situierung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffsvorhaben innerhalb des Stadtgebiets in Bearbeitung: Projekt „Blühflächen“ im Stadtgebiet |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Gesundheitsvorsorge | |
| Maßnahme 19 | |
| Information über gesundheitliche Risiken | |
| Erläuterung Klimatische Veränderungen in Bezug auf die Zunahme von Hitzezeiten führen zu gesundheitlichen Belastungen und Gefahren und erfordern u.U. auch Verhaltensänderungen. Eine gute Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit vor allem in den Sommermonaten über Verhaltensempfehlungen sind deshalb notwendig. Dabei ist darauf zu achten, dass die besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen durch geeignete Medien auch erreicht werden. | |
| Relevanz ☐ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| aktueller Sachstand laufende Aktualisierung des Internetauftritts zur Klimaanpassung vom Umweltamt, Gesundheitsamt und Umweltreferat Veröffentlichung des Newsletters zu Hitzewarnungen vom Deutschen Wetterdienstes (Hitzewarnungen online-Dienst) auf den Internetseiten des Umweltreferates und des Gesundheitsamtes Flyer „Richtiges Verhalten bei Hitze“ von Gh und UwA zur Verteilung über Apotheken, Ärzte und über städtische Dienststellen (2018 u. 2019) Projekt „Umwelt und Gesundheit“ in Zusammenarbeit mit der Hochschule Bochum in Zusammenarbeit mit UwA und Gh (in Bearbeitung) | |
| weiterer Handlungsbedarf laufend: aktuelle Informationen über Printmedien und online bereitstellen in Bearbeitung: Hitzeaktionsplan |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Gesundheitsvorsorge | |
| Maßnahme 20 | |
| Schutzmaßnahmen für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen | |
| Erläuterung Vor allem für Senioren und Pflegebedürftige, aber auch für Familien mit Kleinkindern oder Arbeitnehmer die hauptsächlich im Freien arbeiten, stellen Hitzezeiten und –wellen mit Temperaturen über 30°C und einer geringen Abkühlungsrate in den Nachtstunden eine besondere Belastungssituation dar. Gesundheitliche Risiken ergeben sich u.a. durch Kreislaufbeschwerden, Flüssigkeitsmangel, Hitzeschlag oder Sonnenbrand. Im Zuge des demographischen Wandels gewinnt dieser Aspekt noch an Bedeutung. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| Planungsgrundlage Arbeit zur Gesundheitsvorsorge und Pflege im Zeichen des Klimawandels (ExWoSt-Projekt)2 Befragung zur Klimabetroffenheit (ExWoSt-Projekt)2 | |
| aktueller Sachstand Eine Arbeitsgruppe unter Federführung durch Ref. I/II und mit Beteiligung von Ref. I/II-ASi, ZD, PA, Gh, H/ZA-KEM, GPR und GSBV hat sich 2018 mit den Auswirkungen von Hitzezeiten auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung beschäftigt. Ziel war es bestehende Regelungen auf ihre Tauglichkeit bei Hitzeperioden zu überprüfen und notwendige Anpassungen zu veranlassen. Dazu gehört u.a. die Bereitstellung von Trinkwasser (s. Maßnahmensteckbrief 20, die Gestaltung der Arbeitszeit und Maßnahmen zur Reduzierung von Hitzebelastungen bei Neubauten und Sanierungsprojekten | |
| weiterer Handlungsbedarf laufend: verstärkte Überwachung von Pflegeeinrichtungen und mobilen Diensten während Hitzeperioden Schulungsangebote für Pflegekräfte in Bearbeitung: Projekt „Umwelt und Gesundheit“ mit der Uni Bochum in Zusammenarbeit mit Gh, UwA und StA noch offen: Kontrolle zielführender Maßnahmen bei den regelmäßig durchgeführten Heimkontrollen durch das Gesundheitsamt (Heimaufsicht) |
2 Ergebnisse veröffentlicht im „Handbuch Klimaanpassung“, Umweltamt Stadt Nürnberg, 2013
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Gesundheitsvorsorge | |
| Maßnahme 21 | |
| Trinkwasserversorgung im öffentlichen und halböffentlichen Bereich | |
| Erläuterung In Hitzezeiten sollte die Versorgung mit Trinkwasser im öffentlichen Raum möglich sein. Die Realisierung eines engmaschigen Netzes von Trinkwasserstellen im öffentlichen und halböffentlichen Raum ist dazu notwendig. Neben Trinkwasserbrunnen können dazu auch Trinkwasserstellen in öffentlichen Gebäuden dienen. | |
| Relevanz ☐ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| aktueller Sachstand Aktuell werden im öffentlichen Raum 13 Trinkwasserbrunnen durch die N-ERGIE AG und 2 durch andere Träger betrieben. Etwa 140 Schulen und 18 Einrichtungen verfügen über Trinkbrunnen oder Trinkwasserspender (Stand 05/2019). Die laufenden Kosten für Sanitärinstallation, Wasser und Strom übernimmt die Stadt. Die regelmäßigen Kontrollen und Hygienemaßnahmen im Betrieb muss die jeweilige Schule, in der Regel durch den Sachaufwandsträger Stadt Nürnberg, zahlen | |
| weiterer Handlungsbedarf in Bearbeitung: die hausverwaltenden Dienststellen schaffen mittelfristig in städtischen Gebäuden mindestens eine allgemein zugängliche, geeignete Entnahmemöglichkeit, die regelmäßig auf gesundheitliche Unbedenklichkeit hin untersucht wird. Alle Schulneubauten werden mit geeigneten Trinkwasserspendern ausgestattet geplant: weitere Schulen im Bestand werden mit Trinkwasserspendern versorgt werden soweit technisch möglich, sollen auch für außerhalb von Gebäuden beschäftigte städt. MitarbeiterInnen Trinkwasserentnahmestellen eingerichtet werden noch offen: das Netz an Trinkwasserbrunnen / -stellen verdichten und die Übernahme der Kosten für Unterhalt und Pflege klären |
| Handlungsfeld | |
|---|---|
| Gesundheitsvorsorge | |
| Maßnahme 22 | |
| Schattenplätze | |
| Erläuterung Damit in Hitzezeiten ein nutzbarer Aufenthalts- und Bewegungsraum entsteht, ist die Anlage von Schatten bietenden Ruheplätzen mit Sitzgelegenheiten wichtig. Dazu zählen auch geschützte Wartebereiche für Fahrgäste an den Haltestellen des ÖPNV. Eine Kombination von Gebäuden, schattenspendenden Bäumen und schattenspendenden Gestaltungselementen wie z.B. Pergolen ist sinnvoll. | |
| Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge | |
| Planungsgrundlage Befragung zur „Klimabetroffenheit in Nürnberg“ (ExWoSt-Projekt) Befragung zur Wahrnehmung von Wärmeinseln in der Nürnberger Altstadt (Uni Erlangen-Nürnberg) | |
| weiterer Handlungsbedarf laufend: Einbringen in Bebauungsplan- und Wettbewerbsverfahren noch offen: bauliche/technische Lösungen (Arkaden, Unterstände, Sonnenschirme, Markisen, Sonnensegel) vermehrt auch als temporäre Lösungen anwenden |
200-03.02.34-1/1/11
Umweltausschussvorlage Klimafahrplan - Klimaanpassung hier: Stellungnahme Ref. I/II
I. Mit der vorliegenden Umweltausschussvorlage wird neben einem Bericht zur aktuellen Entwicklung die Fortschreibung des Klimafahrplans angestrebt. Hierzu werden die aktuellen Handlungsfelder und Maßnahmensteckbriefe zur Klimaanpassung vorgelegt.
Zur finanziellen Beurteilung der vorgelegten Ausschussvorlage fehlen insbesondere Angaben zu den voraussichtlichen Gesamtkosten. Die einzelnen Maßnahmensteckbriefe lassen leider nicht erkennen welcher Finanzbedarf bzw. Finanzmehrbedarf in welchen Geschäftsbereichen und in welchem Haushaltsjahr zu erwarten ist.
Bezüglich der Personalressourcen gestaltet sich die Vorlage ebenfalls widersprüchlich. In der Anmeldung werden keine Auswirkungen auf den Stellenplan angenommen. Im Maßnahmensteckbrief zur Maßnahme 13 werden beim noch offenen Handlungsbedarf Mittel für eine fortlaufenden Finanzierung des Förderprogramms „Initiative Grün“ einschließlich Stellenschaffung zur Betreuung des Programms dargestellt.
Ref. I/II bittet daher um eine konkretere Aufstellung zu den finanziellen Auswirkungen der vorgelegten Ausschussvorlage, aus der zumindest überschlägig hervorgeht welche Kosten in welchen Haushaltsjahren anfallen werden und wer diese Kosten zu tragen hat. Zudem ist der Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:
Angesichts der bereits zu beobachtenden klimatischen Veränderungen und ihrer Auswirkungen auf die Stadt Nürnberg wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung als zentrale Zukunfts- und Daueraufgabe angesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt
a. die Maßnahmen zur Klimaanpassung in den einzelnen Handlungsfeldern im Rahmen der finanziellen Ressourcen der Stadt umzusetzen und sukzessive fortzuschreiben.
b über den aktuellen Sachstand zur Klimaanpassung regelmäßig zu berichten.
c. zukünftig das Handlungsfeld Wasser/Niederschläge verstärkt zu bearbeiten und notwendige Planungsgrundlagen zu erarbeiten bzw. zu vergeben. Dazu zählt die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte.
II. Ref. III z. w. V.
Nürnberg, 05.01.2021 Referat für Umwelt und Gesundheit
gez. Walthelm (46 68) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
OBM/010/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 23.06.2021 öffentlich Beschluss
Betreff: VGN-Tariffortschreibung ab dem Jahr 2023 mit dem neuen „VGN Mobilitätsindex„ sowie
weitere aktuelle Entwicklungen im VGN
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Tariffortschreibung zum 01.01.2022 Nachweis preisinduzierter Aufwandssteigerungen (Verfahrensbeschreibung) Tariffortschreibung 2023 ff.
Sachverhalt (kurz):
Die Tarifentwicklung im VGN stand in den vergangenen Jahren wiederholt zur Diskussion im Nürnberger Stadtrat. Auf Grundlage der sog. „Atzelsberger Beschlüsse“ – einer Vereinbarung aller Verbundpartner im VGN aus dem Jahr 2000 – errechnet die Verbundgesellschaft jährlich die Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen.
Zwei zentrale Kritikpunkte, die in der Vergangenheit immer wieder diskutiert wurden, sollen nun mit dem neuen „VGN Mobilitätsindex“ als Nachfolgeregelung für die sog. „Atzelsberger Beschlüsse“ aufgegriffen werden:
- Die Tarifentwicklung sollte künftig nicht allein auf dem „VGN-Warenkorbindex“ aufsetzen,
sondern auch die reale Einkommensentwicklung der Bevölkerung im VGN-Gebiet berücksichtigen und
- die Tarifentwicklung sollte für Verkehrsunternehmen, für Fahrgäste und für die
Aufgabenträger mittelfristig gesichert sein und nicht wie bisher von Jahr zu Jahr immer wieder ausgehandelt werden.
Mit dem neuen „VGN Mobilitätsindex“ wird beiden Forderungen Rechnung getragen. Die Betrachtung von VGN-Warenkorbindex und Einkommensentwicklung für die zurückliegenden Jahre 2016 bis 2022 zeigt, dass die Einkommensentwicklung im Durchschnitt leicht dämpfende Wirkung auf den Mobilitätsindex entfalten würde.
Darüber hinaus wird ein Bericht über weitere aktuelle Entwicklungen im VGN gegeben.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die konkrete jährliche Tariferhöhung errechnet sich nach dem neuen, dargestellten Verfahren.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Tarifrechtliche Themenstellungen weisen keine Diversity-Relevanz auf.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
VAG
Beschlussvorschlag:
-
Die Vertretenden der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft und der Verwaltung werden ermächtigt, der Erhöhung und der Fortführung des VGN-Gemeinschaftstarifs unter Berücksichtigung des bereits erfolgten Stadtratsbeschlusses vom 17. Juni 2020, nach dem auf eine Erhöhung der Fahrpreise in den Tarifstufen A und K verzichtet wird, entsprechend der Entscheidungsvorlage zuzustimmen.
-
Die Vertretenden der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft und der Verwaltung werden ermächtigt, dem neuen Verfahren "VGN-Mobilitätsindex" entsprechend der Entscheidungsvorlage in dieser Form in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH und in der Sitzung des Grundvertragsausschusses des VGN zuzustimmen.
Sachverhaltsdarstellung
VGN-Tariffortschreibung ab dem Jahr 2023 mit dem neuen „VGN Mobilitätsindex“
sowie weitere aktuelle Entwicklungen im VGN
1. VGN-Tariffortschreibung ab dem Jahr 2023 mit dem neuen „VGN Mobilitätsindex“
Die Tarifentwicklung im VGN stand in den vergangenen Jahren wiederholt zur Diskussion im Nürnberger Stadtrat. Auf Grundlage der sog. „Atzelsberger Beschlüsse“ – einer Vereinbarung aller Verbundpartner im VGN aus dem Jahr 2000 – errechnet die Verbundgesellschaft jährlich die Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen. Der VGN-spezifische „ÖPNV-Warenkorb“ beinhaltet insbesondere Personalkosten, die Kosten für die Betriebsstoffe (Strom, Diesel, Gas) Kapitalkosten, Materialkosten und Fremdleistungen. Daraus errechnet sich am Ende die „preisbedingte Aufwandsveränderung“, aus der sich dann die jährlichen Tarifanpassungen ergeben. Grundsätzlich müssen Tarifanpassungen von allen Partnern im VGN – das sind alle Verkehrsunternehmen – sowie alle Aufgabenträgern – das sind alle Städte, Landkreise sowie der Freistaat Bayern – mitgetragen werden. Das Einstimmigkeitsprinzip ist Grundlage der Gremienentscheide im VGN – angesichts der unterschiedlichen ÖPNV-Rahmenbedingungen in Städten und Landkreisen und den unterschiedlichen Herausforderungen in verdichteten Ballungsräumen und dünn besiedelten ländlichen Regionen eine besondere Herausforderung. So haben die ländlich geprägten Regionen im VGN eher die Verbesserung des Verkehrsangebots im Fokus. Im Kernbereich des VGN mit einem meist hervorragenden ÖPNV-Angebot sind es eher die Tarifentwicklungen, die vor allem die politische Debatte prägen. Eine gemeinsame Linie zu finden ist immer wieder anspruchsvoll und erfordert Kompromisse. Motivation für alle ist, dass ein öffentlicher Nahverkehr ohne unseren Verkehrsverbund gar nicht mehr vorstellbar ist. Zum Thema „Tarifentwicklung“ im VGN laufen aktuell umfangreiche Abstimmungen zwischen den Städten, Landkreisen und den Verkehrsunternehmen. Nach aktuellem Stand ist eine VGNweite Tariferhöhung zum 01.01.2022 vorgesehen, mit der außerdem die für die zweite Jahreshälfte 2021 ausgelassene Tariferhöhung nachgeholt wird. Zur Erinnerung: die eigentlich notwendige Tariferhöhung wurde für das erste Halbjahr 2021 zunächst gegen die Mehrwertsteuerabsenkung 2020 aufgerechnet, die wegen des aufwändigen Verfahrens damals nicht an die Fahrgäste weitergegeben wurde. Auf eine unterjährige Tariferhöhung zum zweiten Halbjahr wurde zunächst ebenfalls verzichtet. Der Gesamterhöhungssatz liegt auf Basis der prognostizierten, preisbedingten Kostensteigerungen nach VGN-Warenkorb für die Jahre 2021 und 2022 in Summe bei 5,5%. Der Nürnberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 beschlossen, dass die Fahrpreise in Nürnberg (Tarifstufen A und K im Tarifgebiet Nürnberg/Fürth) in den Jahren 2021 und 2022 nicht erhöht werden sollen. Im Gegenzug müssen die dadurch dem Verkehrsverbund entstehenden rechnerischen Mindereinnahmen von der Stadt Nürnberg nach Artikel 8(5) des VGN-Grundvertrags vollständig und dauerhaft ausgeglichen werden. Die Preistabellen mit der Aussetzung der Tariferhöhung in den Tarifstufen A und K sowie der Tarifentwicklung in den übrigen Tarifstufen ist den Preisblättern in Anlage 1 zu entnehmen. Auf Basis der Verkaufszahlen von 2019, bewertet mit den Ticketpreisen von 2021, ergibt sich für die Aussetzung der Tariferhöhung in den Tarifstufen A und K rein rechnerisch ab dem Jahr 2022 ein jährlicher Ausgleichsbetrag von 7 Mio. €, den die Stadt Nürnberg dem VGN leisten muss. Im Zuge einer Spitzabrechnung könnte der Betrag wegen der pandemiebedingt niedrigeren Fahrgastzahlen zunächst zwar etwas niedriger liegen, wird mit zunehmender Fahrgastentwicklung dann ggf. aber wieder zunehmen.
Das weitere Aussetzen von Tariffortschreibungen im ÖPNV in Nürnberg wird aus wirtschaftlichen Gründen nur dann vertretbar sein, wenn es eine entsprechende zusätzliche Gegenfinanzierung von Bund und Ländern gibt. Bis zu einer solchen Mitfinanzierung sind die Ticketpreise ab 2023 daher auch in Nürnberg wieder jährlich anzupassen. Zwei zentrale Kritikpunkte, die in der Vergangenheit immer wieder diskutiert wurden, sollen allerdings mit dem neuen „VGN Mobilitätsindex“ als Nachfolgeregelung für die sog. „Atzelsberger Beschlüsse“ aufgegriffen werden: Die Tarifentwicklung sollte künftig nicht allein auf dem „VGN-Warenkorbindex“ aufsetzen, sondern auch die reale Einkommensentwicklung der Bevölkerung im VGN-Gebiet berücksichtigen und die Tarifentwicklung sollte für Verkehrsunternehmen, für Fahrgäste und für die Aufgabenträger mittelfristig gesichert sein. Mit dem neuen „VGN Mobilitätsindex“ wird beiden Forderungen Rechnung getragen. Die Betrachtung von VGN-Warenkorbindex und Einkommensentwicklung für die zurückliegenden Jahre 2016 bis 2022 zeigt, dass die Einkommensentwicklung im Durchschnitt eine leicht dämpfende Wirkung auf den Mobilitätsindex entfaltet hätte: der Warenkorbindex steigt um durchschnittlich 2,57% p.a., der Einkommensindex um 2,34% p.a., der neue Mobilitätsindex läge also
- bei gleicher Gewichtung beider Indizes – mit 2,45% p.a. niedriger als der Warenkorbindex
(vgl. nachfolgende Tabelle).
Das neue Verfahren soll ab dem 1. Januar 2023 verbundeinheitlich zur Anwendung kommen und bis einschließlich 2027 verbindlich sein. Damit besteht bis zum Ende der Stadtratsperiode Klarheit und der neue Stadtrat kann ab Mai 2026 entscheiden, ob und welche Folgeregelungen ab 2028 gelten sollen. Sollten sich die ab 2026 verantwortlichen Gremien im VGN auf keine Neuregelung verständigen können, wäre der derzeitige Atzelsberg-Mechanismus die Rückfallebene. Das Verfahren ist in Anlage 2 detailliert dargestellt.
In Vorgesprächen mit den Spitzen aller Landkreise und kreisfreien Städte im VGN wurde von diesen signalisiert, dass sie den neuen „VGN Mobilitätsindex“ mittragen werden. Sie machen ihre Zustimmung allerdings davon abhängig, dass auch die Stadt Nürnberg als Kernstadt des Verbundraums das neue Verfahren mitträgt. Die Verbundgesellschaft hat den Entwurf einer Vereinbarung formuliert (Anlage 3). Der Stadtrat wird um Zustimmung zum neuen „VGN-Mobilitätsindex“ gebeten, auf dessen Grundlage die Tarifentwicklung im VGN für die Jahre 2023 bis 2027 festgelegt wird.
2. Weitere aktuelle Entwicklungen im VGN
2.1 Entwicklung eines E-Tarifs im VGN: Pilotierung
Am 14. April 2021 wurden die Ergebnisse der im VGN durchgeführten Vertiefungsstudie zur Einführung eines E-Tarifs Vertreterinnen und Vertretern der im Stadtrat vertretenen Parteien vorgestellt. Dem neuen Tarifmodell, das sich insbesondere an Gelegenheitskunden im VGN richtet, liegt ein Kilometertarif mit Rabattansatz in Form eines Degressionsmodells zugrunde.
Für die Fahrgäste, die den E-Tarif nutzen, gibt es einen festen, vorab bekannten Monatspreisdeckel (Flatrate), der nach aktuellem Stand des Pilotprojekts 220,00 € betragen wird. Gleichzeitig bleiben die heutigen Aboprodukte (9-Uhr-JahresAbo, JahresAbo sowie FirmenAbo) dauerhaft erhalten. Das vorgestellte Modell traf bei den Teilnehmenden der Info-Veranstaltung auf breite Zustimmung. Auch aus den restlichen Städten und Landkreisen des VGN sind die Rückmeldungen positiv. Damit kann eine Pilotierung, vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassungen in den Sommersitzungen der VGN-Gremien, starten. Die bereits mit dem VGN-Innovationspaket beschlossenen Umsetzungsschritte sollen damit eingeleitet werden. Es wird eine Produktivschaltung für eine ausgewählte Kundengruppe mit rund 20.000 Testpersonen ab Mitte 2022 angestrebt. Bis dahin sind die Systeme technisch zu ertüchtigen sowie die begleitende Kommunikation- und Marktforschung vorzubereiten. Der E-Tarif-Pilot soll dabei parallel zum zunächst vollständig weiterbestehenden derzeitigen Tarifsystem platziert werden, um während der Pilotphase keinen Fahrgast schlechter zu stellen. Die Finanzierung der notwendigen Investitionen für die Pilotierung als auch der in diesem Zeitraum prognostizierten Fahrgeldmindereinnahmen erfolgen im Rahmen des VGN-Innovationspakets. In der Zukunft vorgesehene Migrationsschritte hin zu einer Umstellung des heutigen Tarifs auf den E-Tarif sind abhängig von den Erkenntnissen der Pilotierung und weiteren Beschlussfassungen vorbehalten.
2.2 Verkaufsentwicklung 365-Euro-Ticket VGN (Ausbildungsverkehr)
Das 365-Euro-Ticket VGN (Ausbildungsverkehr) wurde zum Schuljahresbeginn 2020 eingeführt. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage bei Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden, die das Ticket selbst finanzieren müssen, durch die Pandemie sowie den dadurch bedingten Wechsel der Unterrichtsformen (Home Schooling) beeinflusst wurde und weiterhin wird. Eine abschließende Bewertung der Verkaufsentwicklung ist daher aktuell nicht möglich. Die bisherige Verkaufsentwicklung bei sog. Selbstzahlenden stellt sich in einer ersten Bewertung trotz der Pandemiebedingungen positiv dar: Bis 31. März 2021 wurden bei der VAG insgesamt 24.425 Jahrestickets an Selbstzahler verkauft. Aus dem verkauften Ticket selbst lassen sich keine direkten Rückschlüsse auf die genutzte Fahrtstrecke ziehen, nachdem das Jahresticket stets verbundweite Gültigkeit besitzt. Eine räumlich differenzierte Zuordnung erfolgt daher mit Hilfe von Annahmen. Alleine auf Nürnberg bezogen kann im o. g. Zeitraum von 13.069 verkauften Tickets ausgegangen werden. In den Monaten Januar bis März 2021 wurden seitens der VAG zusätzlich durchschnittlich rund 500 Monatskarten an Selbstzahlende im Ausbildungsverkehr verkauft (Tarifstufe A, Verkaufsgebiet Nürnberg). Insgesamt werden von der VAG in diesem Segment damit aktuell rund 13.500 Kinder und Jugendliche in Nürnberg bedient. Im Vorjahr wurden im Vergleichszeitraum durchschnittlich etwa genauso viele Monatskarten an Selbstzahlende verkauft, die sich Nürnberg zuordnen lassen. Trotz der anzunehmenden, nachfragedämpfenden Pandemiewirkungen blieb der Verkauf in Nürnberg also stabil.
2.3 Verkaufsentwicklung Sozialticket Nürnberg
In den Monaten Januar bis März 2021 wurden durchschnittlich über 11.000 Solo31 (Nürnberg- Pass) verkauft. Der Vorjahresvergleich mit den Verkaufszahlen der damaligen Monatswertmarke zum Nürnberg-Pass zeigt einen Rückgang von durchschnittlich rund 12 %.
Bereinigt um Pandemieeffekte dürfte der Verkauf – ohne Betrachtung von möglichen Wanderungseffekten im Sortiment – geschätzt rund 25 % über dem Vorjahresniveau liegen.
2.4 Machbarkeitsstudie 365 Euro-Abo (Jedermann)
Im Nachgang zum Beschluss des Nürnberger Stadtrates, für Nürnberg ab 2023 ein 365-Jahresabo einzuführen, wurde in den Gremien des VGN beschlossen, eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen, die verschiedene verbundweit wirkende Modelle untersuchen soll. Die Verbundgesellschaft wurde vom Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg mit der Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Einführung eines 365-Euro-Abos (Jedermann) beauftragt. Das Lastenheft zur Durchführung der Ausschreibung wurde in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern u. a. der VAG und der Stadt Nürnberg abgestimmt. Ende April 2021 wurde der Auftrag an die Firma civity Management Consultants GmbH & Co. KG vergeben. Der Zeitplan sieht eine Bearbeitung in Begleitung der Arbeitsgruppe mit Abschlussbericht bis Oktober 2021 vor.
2.5 Semesterticket
Der Vertrag zum Semesterticket wurde mit dem Studentenwerk Erlangen-Nürnberg auch für das kommende Studienjahr verlängert. Die Preise für das Wintersemester 2021/22 sowie das Sommersemester 2022 bleiben stabil und entsprechen damit den derzeitigen Preisen für das Sommersemester 2021 (Basiskarte: 75,00 €; Zusatzkarte: 207,00 €). Auf eine durch Absinken der Kaufquote beim Zusatzticket sowie auf Basis der Atzelsberger Vereinbarungen vorzusehende Preiserhöhung wird von Seiten der Verbundunternehmen vor dem Hintergrund der pandemiebedingt zuletzt teilweise eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten für die Fahrgäste (weggefallene Fahrtzwecke) trotz weiterhin fast vollständig aufrecht erhaltenem Verkehrsangebot verzichtet. Gleichzeitig wird das Basisticket im kommenden Studienjahr an Freitagen bereits ab 18 Uhr (derzeit 19 Uhr) nutzbar sein.
2.6 Weitere Bausteine aus dem VGN-Innovationspaket 2020–2024
Im Jahr 2019 wurde ein vom Freistaat Bayern zu zwei Dritteln gefördertes VGN-Innovationspaket auf den Weg gebracht, mit dem unter anderem die für das Jahr 2020 vorgesehenen Tariferhöhungen verbundweit ausgesetzt werden konnten. Außerdem wurde eine Reihe von Innovationen auf den Weg gebracht – u.a. der unter 2.1 beschriebene Pilot eines E-Tarifmodells. Ein erstes Paket wurde bereits im letzten Jahr umgesetzt, u. a. die Rabattierung von Anschlussfahrscheinen sowie das 9-Uhr-Abo für alle Preisstufen im VGN. Seitdem konnten weitere Bausteine umgesetzt werden: ein Anschlussfahrscheinrechner in der App „Fahrplan & Tickets“, ein Gutscheinmodul innerhalb der VGN-Onlineservices (Ausbaustufen), die verbundweite Monatszahlweise beim 365-Euro-Ticket im Ausbildungsbereich sowie die Einführung des im Rahmen des eTickets (elektronische Abo-Chipkarte) vorgesehenen, sog. Aktionslistenservices (ALISE), der den Vertragskunden eine Abo-Selbstverwaltung ermöglicht; der Start ist für Sommer 2021 vorgesehen.
3 Übersicht über die finanziellen Auswirkungen der dargestellten Maßnahmen
In der folgenden Tabelle sind die finanziellen Auswirkungen dargestellt, die mit einer Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen einhergehen. Dabei handelt es sich um Kosten, welche die Stadt Nürnberg dem VGN gegenüber tragen muss. Ein Teil der eingesetzten Mittel fließt der VAG über die VGN-Einnahmenaufteilung zu und kann den Verlustausgleich für den StWN-Konzern reduzieren.
| Maßnahme | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aussetzung der Tariferhöhung1 | – | – | 7,0 Mio. € | 7,0 Mio. € | 7,0 Mio. € | 7,0 Mio. € | |||||||
| VGN-Innovationspaket 2020–2024 | 2,9 Mio. € | 3,3 Mio. € | 4,2 Mio. € | 4,1 Mio. € | 4,1 Mio. € | – | |||||||
| 365 €-Ticket für Schüler und Azubis2 | 1,4 Mio. € | 4,3 Mio. € | 4,3 Mio. € | 4,4 Mio. € | 4,5 Mio. € | 4,6 Mio. € | |||||||
| Sozialticket3 (Nürnberg Pass-Inhaber) | 13,8 Mio. € | 16,5 Mio. € | 19,3 Mio. € | 22,0 Mio. € | 22,6 Mio. € | ||||||||
| 365 €-Abo (für Jedermann)4 | – | – | – | 27,4 Mio. € | 28,1 Mio. € | 28,8 Mio. € | |||||||
| Summe | 4,3 Mio. € | 21,4 Mio. € | 32,0 Mio. € | 62,1 Mio. € | 65,7 Mio. | 63,0 Mio. € | |||||||
| € |
Erläuterungen zur Tabelle:
1 Basis Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020. Ausgleich von Fahrgeldmindereinnahmen inklusive des auf die Tarifstufen A und K entfallenden Dynamisierungsanteils beim 365-Euro-Ticket VGN, nicht-steuerbare Mittel, Dynamisierung des Ausgleichs nach VGN Mobilitätsindex ab 2023. Pandemiebedingt dürfte die Nachfrage mindestens im Jahr 2022 im Vergleich zu einem Normjahr reduziert sein, wodurch sich eine Verringerung der Ausgleichsleistung im Jahr 2022 (5,8 Mio. €) ergeben könnte.
2 Ausgleich von Fahrgeldmindereinnahmen für die Einführung des 365-Euro-Tickets VGN (Ausbildungsverkehr), Anteil der Stadt Nürnberg im ZVGN, der insgesamt ein Drittel der Aufwendungen trägt. Zwei Drittel übernimmt grundsätzlich der Freistaat Bayern.
3 Basis Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020. Ausgleich der Fahrgeldmindereinnahmen durch Bezuschussung des Monatspreises von 15 Euro auf den Monatspreis der Solo31 von derzeit 80,10 Euro pro verkauftem Ticket. Markteinführung 2021 mit Hochlaufkurve bis zum Jahr 2024 (voller Nachfragezuwachs erreicht in 2024; Prognose Gutachter Probst & Consorten); Dynamisierung des Ausgleichs nach VGN Mobilitätsindex.
Pandemiebedingt dürfte die Nachfrage in 2021/2022 im Vergleich zu einem Normaljahr reduziert sein, womit auch die Ausgleichsleistung im Jahr 2021 (10,9 Mio. €) bzw. 2022 (13,1 Mio. €) verringert würde.
4 Basis Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020. Einführung eines 365-Euro-Abos in Tarifstufe A für Nürnberger Bürger als Zuschussmodell: Ausgleich der Fahrgeldmindereinnahmen durch Bezuschussung eines Monatspreises von 30,42 Euro (=365 Euro im Jahr) auf den tatsächlichen Tarifpreis des JahresAbos. Dynamisierung des Ausgleichs nach VGN Mobilitätsindex.
Unterlage zu TOP 4.2
der 99. GA-Sitzung
am 25. März 2021
TARIFFORTSCHREIBUNG ZUM 01.01.2022
Preisblätter
Zusammenstellung der theoretischen Einnahmen und Mehrerträge aus der Tarifanpassung
Beschluss GV + nachträgliche
Basis für die Einnahmenberechnung 2022 sind Stückzahlen 2019
Änderung in Preisstufe B
Annahme: Keine Wanderungen, kein Neuverkehr, keine Fahrgastverluste (Ausnahme 365-Euro-Ticket VGN)
| Fahrausweisart | Stück 2019 | Menge 2019 + Tarif 2021 | %-anteil | D | Stück 2019 | Menge 2019 + Tarif 2022 | Δ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| HandyTicket Erwachsene HandyTicket Kind Einzelfahrkarten Erwachsene Einzelfahrkarten Kind 4er-Ticket K Erw. 4er-Ticket K Kind 4er-Ticket A Erw. 4er-Ticket A Kind 4er-Ticket B Erw. 4er-Ticket B Kind 4er-Ticket C Erw. 4er-Ticket C Kind 4er-Ticket D Erw. 4er-Ticket D Kind 4er-Ticket E Erw. 4er-Ticket E Kind 4er-Ticket F Erw. 4er-Ticket F Kind 4er-Ticket 1 Erw. 4er-Ticket 1 Kind Streifenkarte 10er Erwachsene Streifenkarte 10er Kind TagesTicket Solo TagesTicket Plus Gruppenfahrkarten Sonderfahrkarten mit KombiT. ohne BT+SWT | 977.470 43.121 8.533.539 1.347.159 255.179 41.920 986.808 89.684 - - 76.602 15.121 198.082 26.183 0 0 13.539 7.757 32.237 11.647 458.467 59.315 254.060 1.241.867 97.047 2.084.285 | 4.527.589,89 94.100,72 | 3,07% 0,06% 22,59% 1,47% 1,00% 0,08% 7,36% 0,33% - - 0,43% 0,04% 0,91% 0,06% 0,00% 0,00% 0,05% 0,01% 0,15% 0,03% 3,82% 0,25% 0,85% 14,34% 0,16% 1,63% | 5,73% 6,47% 5,22% 7,16% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% - - 6,10% 4,88% 5,88% 5,88% 0,00% 0,00% 6,00% 4,00% 5,88% 5,88% 5,69% 6,56% 5,69% 5,84% 6,19% 0,76% | 977.470 43.121 8.533.539 1.347.159 255.179 41.920 986.808 89.684 - - 76.602 15.121 198.082 26.183 0 0 13.539 7.757 32.237 11.647 458.467 59.315 254.060 1.241.867 97.047 2.084.285 | 4.787.222,35 100.191,79 35.076.694 € 2.327.322 € 1.480.038 € 121.568 € 10.854.888 € 493.262 € 539.376 € 56.894 € 666.437 € 65.020 € 1.426.190 € 94.259 € 0 € 0 € 71.757 € 20.168 € 232.106 € 41.929 € 5.960.071 € 385.548 € 1.322.633 € 22.389.648 € 255.835 € 2.428.175 € | 2 59.632 € 6.091 € 1 .739.843 € 1 55.584 € - € - € - € - € 33.711 € 3.556 € 38.301 € 3.024 € 79.233 € 5.237 € 0 € 0 € 4.062 € 776 € 12.895 € 2.329 € 3 20.927 € 23.726 € 71.210 € 1 .235.924 € 14.904 € 18.355 € |
| 33.336.851 € | |||||||
| 2.171.738 € 1.480.038 € 121.568 € 10.854.888 € 493.262 € 505.665 € 53.339 € 628.136 € 61.996 € 1.346.958 € 89.022 € 0 € 0 € 67.695 € 19.393 € 219.212 € 39.600 € 5.639.144 € 361.822 € 1.251.423 € 21.153.724 € 240.931 € 2.409.820 € | |||||||
| Bartarif (ohne A + K) Summe | 15.477.498 | 74.218.156 € | 50,30% | 5,43% | 15.477.498 | 78.247.477 € | 4 .029.321 € |
| Solo 31 7-Tage-MobiCard 31-Tage MobiCard 9 Uhr MobiCard JahresAbo JahresAbo Plus JahresAbo 9 Uhr 3-MonatsAbo 6-MonatsAbo FirmenAbo (inkl. FirmenAbo Azubi) FirmenAbo Plus (inkl. FirmenAbo Plus Azubi) | 69.300 58.805 51.166 137.413 255.531 10.371 18.076 4.346 8.939 158.373 27.928 | 7.204.415 € 1.927.239 € 4.760.321 € 11.583.423 € 23.174.380 € 1.071.458 € 469.976 € 534.220 € 988.197 € 15.578.174 € 2.661.975 € | 4,88% 1,31% 3,23% 7,85% 15,71% 0,73% 0,32% 0,36% 0,67% 10,56% 1,80% | 5,83% 6,01% 5,98% 6,03% 5,34% 5,34% 7,31% 5,81% 5,81% 5,32% 5,29% | 69.300 58.805 51.166 137.413 255.531 10.371 18.076 4.346 8.939 158.373 27.928 | 7.624.483 € 2.043.035 € 5.045.096 € 12.282.041 € 24.411.294 € 1.128.699 € 5 04.320 € 565.245 € 1.045.588 € 16.407.676 € 2.802.834 € | 4 20.068 € 1 15.796 € 2 84.775 € 6 98.618 € 1 .236.914 € 57.241 € 34.344 € 31.025 € 57.391 € 8 29.502 € 1 40.859 € |
| Allg. Zeitkarten (ohne A + K) Summe | 800.248 | 69.953.777 € | 47,41% | 5,58% | 800.248 | 73.860.310 € | 3 .906.533 € |
| Monatsmarken Azubi Selbstz. Monatsmarken Azubi Kostentr. Wochenmarken Azubis Selbstz. | 50.338 0 14.989 | 2.886.679 € - € 410.344 € | 1,96% 0,00% 0,28% | 5,49% #DIV/0! 5,47% | 50.338 0 14.989 | 3.045.218 € - € 432.804 € | 1 58.538 € - € 22.460 € |
| Azubi/Schüler (ohne A + K) Summe | 65.327 | 3.297.023 € | 2,23% | 5,49% | 65.327 | 3.478.021 € | 1 80.998 € |
| Nürnberg-Pass Zusatzmarken 1.Klasse der DB | 0 1.107 | - € 81.952 € | 0,00% 0,06% | #DIV/0! 5,50% | 0 1.107 | - € 86.459 € | - € 4.507 € |
| Zeitkarten (ohne A + K) Summe | 1.014.967 | 73.332.752 € | 49,70% | 5,58% | 1.014.967 | 77.424.791 € | 4 .092.039 € |
| Gesamt | 16.492.465 | 1 47.550.909 € | 100,00% | 5,50% | 16.492.465 | 1 55.672.268 € | 8 .121.359 € |
Anmerkungen:
- der sich aus Warenkorbindex 2021 (2,61 %) und 2022 (2,82 %) ergebende
kumulierte Anhebungssatz beträgt 5,5 %
- die Preise in den Preisstufen A und K (Kurzstrecke) werden aufgrund einer
Maßnahme nach Art. 8 (5) Grundvertrag nicht erhöht werden
- Grundlage bilden die Verkaufszahlen 2019 ("Vor-Corona-Zustand")
- Wertmarken Schüler/Ausbildung werden nach Warenkorbindex angepasst
- Wanderungen von den Wertmarken Schüler/Ausbildung zum 365-Euro-Ticket VGN
wurden berücksichtigt
| Menge 2019+Tarif 2021 | Menge 2019+Tarif 2022 | Δ | |
|---|---|---|---|
| A | 1 13.457.935 € | 1 13.457.935 € | - € |
| B | 4 .646.386 € | 4 .901.965 € | 2 55.578 € |
| C | 7 .925.030 € | 8 .360.638 € | 4 35.609 € |
| D | 7 .893.435 € | 8 .327.933 € | 4 34.498 € |
| E | - € | - € | - € |
| F | 5 64.664 € | 5 95.716 € | 3 1.053 € |
| Kurzstrecke | 4 .703.021 € | 4 .703.021 € | - € |
| 1 - 10+T | 1 26.521.394 € | 1 33.486.015 € | 6 .964.621 € |
| Gesamt | 2 65.711.865 € | 2 73.833.224 € | 8 .121.359 € |
| A | 0,00% |
|---|---|
| B | 5,50% |
| C | 5,50% |
| D | 5,50% |
| E | - |
| F | 5,50% |
| K urzstrecke | 0,00% |
| 1 - 10+T | 5,50% |
+ Bamberger Einkaufskarten + Bamberger Familienkarten (Wert 2019) 9 55.020 €
+ Bayern-Ticket + Fahrradtageskarte + City (Wert 2019) 19.849.096 €
+ Semesterticket Erlangen-Nürnberg (Wert 2019) 17.325.175 €
+ Semesterticket Bamberg + Bayreuth (Wert 2019) 2 .503.007 €
+ 365-Euro-Ticket VGN 43.028.496 €
| Gesamtsumme 2022 | 238.378.042 € |
|---|
=
Durchschnittlicher Anhebungssatz (ohne A + K): 5,50%
| Preisstufe | Einzelfahrkarten Erwachsene | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erwachsener - Verkaufsstellen und Automaten | Erwachsener - Einzelfahrkarte Online | Erwachsene - Anschlussfahrkarte Online | ||||||||
| Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | ||
| Kurzstrecke | K | 1,70 | 1,70 | 0,00% | 1,45 | 1,45 | 0,00% | |||
| A | A | 3,20 | 3,20 | 0,00% | 2,75 | 2,75 | 0,00% | |||
| B | B | 2,60 | 2,70 | 3,85% | 2,25 | 2,40 | 6,67% | |||
| C | C | 2,40 | 2,50 | 4,17% | 2,05 | 2,17 | 5,85% | keine Anschlussfahrkarten erhältlich | ||
| D | D | 2,00 | 2,10 | 5,00% | 1,70 | 1,80 | 5,88% | |||
| E | E | 1,60 | 1,70 | 6,25% | 1,50 | 1,57 | 4,67% | |||
| F | F | 1,30 | 1,40 | 7,69% | 1,25 | 1,30 | 4,00% | |||
| 1 | 1 | 2,00 | 2,10 | 5,00% | 1,70 | 1,80 | 5,88% | 1,50 | 1,57 | 4,67% |
| 2 | 2 | 2,60 | 2,70 | 3,85% | 2,41 | 2,51 | 4,15% | 1,95 | 2,02 | 3,59% |
| 2+T | 3 | 3,70 | 3,90 | 5,41% | 3,44 | 3,62 | 5,23% | 2,77 | 2,92 | 5,42% |
| 3 | ||||||||||
| 3+T | 4 | 5,00 | 5,30 | 6,00% | 4,65 | 4,92 | 5,81% | 3,75 | 3,97 | 5,87% |
| 4 | ||||||||||
| 4+T | ||||||||||
| 5 | 5 | 6,20 | 6,50 | 4,84% | 5,76 | 6,04 | 4,86% | 4,65 | 4,87 | 4,73% |
| 5+T | ||||||||||
| 6 | 6 | 7,40 | 7,80 | 5,41% | 6,88 | 7,25 | 5,38% | 5,55 | 5,85 | 5,41% |
| 6+T | ||||||||||
| 7 | 7 | 8,70 | 9,20 | 5,75% | 8,09 | 8,55 | 5,69% | 6,52 | 6,90 | 5,83% |
| 7+T | ||||||||||
| 8 | 8 | 9,90 | 10,40 | 5,05% | 9,20 | 9,67 | 5,11% | 7,42 | 7,80 | 5,12% |
| 8+T | ||||||||||
| 9 | 9 | 11,10 | 11,70 | 5,41% | 10,32 | 10,88 | 5,43% | 8,32 | 8,77 | 5,41% |
| 9+T | ||||||||||
| 10 | 10 | 12,30 | 13,00 | 5,69% | 11,43 | 12,09 | 5,77% | |||
| 10+T | keine Anschlussfahrkarten erhältlich |
| Preisstufe | Einzelfahrkarten Kind | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kind - Verkaufsstellen und Automaten | Kind - Einzelfahrkarte Online | Kind - Anschlussfahrkarte Online | ||||||||
| Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | ||
| Kurzstrecke | K | 0,80 | 0,80 | 0,00% | 0,72 | 0,72 | 0,00% | |||
| A | A | 1,60 | 1,60 | 0,00% | 1,37 | 1,37 | 0,00% | |||
| B | B | 1,30 | 1,40 | 7,69% | 1,12 | 1,20 | 7,14% | |||
| C | C | 1,20 | 1,30 | 8,33% | 1,02 | 1,07 | 4,90% | keine Anschlussfahrkarten erhältlich | ||
| D | D | 1,00 | 1,10 | 10,00% | 0,85 | 0,90 | 5,88% | |||
| E | E | 0,80 | 0,90 | 12,50% | 0,72 | 0,77 | 6,94% | |||
| F | F | 0,70 | 0,70 | 0,00% | 0,62 | 0,65 | 4,84% | |||
| 1 | 1 | 1,00 | 1,10 | 10,00% | 0,85 | 0,90 | 5,88% | 0,75 | 0,82 | 9,33% |
| 2 | 2 | 1,30 | 1,40 | 7,69% | 1,20 | 1,30 | 8,33% | 0,97 | 1,05 | 8,25% |
| 2+T | 3 | 1,90 | 2,00 | 5,26% | 1,76 | 1,86 | 5,68% | 1,42 | 1,50 | 5,63% |
| 3 | ||||||||||
| 3+T | 4 | 2,50 | 2,70 | 8,00% | 2,32 | 2,51 | 8,19% | 1,87 | 2,02 | 8,02% |
| 4 | ||||||||||
| 4+T | ||||||||||
| 5 | 5 | 3,10 | 3,30 | 6,45% | 2,88 | 3,06 | 6,25% | 2,32 | 2,47 | 6,47% |
| 5+T | ||||||||||
| 6 | 6 | 3,70 | 3,90 | 5,41% | 3,44 | 3,62 | 5,23% | 2,77 | 2,92 | 5,42% |
| 6+T | ||||||||||
| 7 | 7 | 4,40 | 4,60 | 4,55% | 4,09 | 4,27 | 4,40% | 3,30 | 3,45 | 4,55% |
| 7+T | ||||||||||
| 8 | 8 | 5,00 | 5,20 | 4,00% | 4,65 | 4,83 | 3,87% | 3,75 | 3,90 | 4,00% |
| 8+T | ||||||||||
| 9 | 9 | 5,60 | 5,90 | 5,36% | 5,20 | 5,48 | 5,38% | 4,20 | 4,42 | 5,24% |
| 9+T | ||||||||||
| 10 | 10 | 6,10 | 6,50 | 6,56% | 5,67 | 6,04 | 6,53% | |||
| 10+T | keine Anschlussfahrkarten erhältlich |
| Preisstufe | TagesTickets Solo | TagesTickets Plus | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | |
| K | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A | 8,30 | 8,30 | 0,00% | 12,30 | 12,30 | 0,00% |
| B | 5,40 | 5,70 | 5,56% | 8,70 | 9,20 | 5,75% |
| C | 4,80 | 5,10 | 6,25% | 7,80 | 8,30 | 6,41% |
| D | 4,50 | 4,70 | 4,44% | 7,20 | 7,60 | 5,56% |
| E | 3,50 | 3,70 | 5,71% | 5,60 | 5,80 | 3,57% |
| F | 2,80 | 2,90 | 3,57% | 4,70 | 4,90 | 4,26% |
| 1 | 4,50 | 4,70 | 4,44% | |||
| 2 | 5,40 | 5,70 | 5,56% | 8,90 | 9,40 | 5,62% |
| 3 | --- | |||||
| 4 | 12,90 | 13,60 | 5,43% | |||
| 5 | ||||||
| 6 | ||||||
| 16,80 | 17,80 | 5,95% | ||||
| 7 | ||||||
| 8 | 20,30 | 21,50 | 5,91% | |||
| 9 | ||||||
| 10 |
| 4er Tickets | Erwachsener | Kind | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | ||
| K urzstrecke | 4 Fahrten | 5,80 | 5,80 | 0,00% | 2,90 | 2,90 | 0,00% |
| A | 4 Fahrten | 11,00 | 11,00 | 0,00% | 5,50 | 5,50 | 0,00% |
| B | 4 Fahrten | 9,00 | 9,60 | 6,67% | 4,50 | 4,80 | 6,67% |
| C | 4 Fahrten | 8,20 | 8,70 | 6,10% | 4,10 | 4,30 | 4,88% |
| D | 4 Fahrten | 6,80 | 7,20 | 5,88% | 3,40 | 3,60 | 5,88% |
| E | 4 Fahrten | 6,00 | 6,30 | 5,00% | 2,90 | 3,10 | 6,90% |
| F | 4 Fahrten | 5,00 | 5,30 | 6,00% | 2,50 | 2,60 | 4,00% |
| 1 | 4 Fahrten | 6,80 | 7,20 | 5,88% | 3,40 | 3,60 | 5,88% |
| 10er-Streifenkarte | Erwachsener | Kind | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | ||
| Preisstufe 2 - 10 | 10 Streifen | 12,30 | 13,00 | 5,69% | 6,10 | 6,50 | 6,56% |
| Tarifstufe | MobiCard | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 7 Tage | 31 Tage | ||||||||
| Rund um die Uhr | Rund um die Uhr | 9 Uhr MobiCard | |||||||
| Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | |
| A | 26,70 | 26,70 | 0,00% | 90,90 | 90,90 | 0,00% | 73,40 | 73,40 | 0,00% |
| B | 22,10 | 23,40 | 5,88% | 74,60 | 79,00 | 5,90% | 60,10 | 63,70 | 5,99% |
| C | 17,80 | 18,80 | 5,62% | 60,70 | 64,30 | 5,93% | 49,50 | 52,50 | 6,06% |
| D | 14,40 | 15,20 | 5,56% | 48,50 | 51,30 | 5,77% | 39,00 | 41,20 | 5,64% |
| E | 12,20 | 12,90 | 5,74% | 41,70 | 44,20 | 6,00% | 33,70 | 35,60 | 5,64% |
| F | 9,90 | 10,40 | 5,05% | 33,80 | 35,60 | 5,33% | 27,10 | 28,60 | 5,54% |
| 1 | 14,40 | 15,20 | 5,56% | 48,50 | 51,30 | 5,77% | 39,00 | 41,20 | 5,64% |
| 2 | 23,20 | 24,70 | 6,47% | 79,60 | 84,40 | 6,03% | 64,90 | 68,80 | 6,01% |
| 2+T | 28,00 | 29,70 | 6,07% | 95,20 | 101,00 | 6,09% | |||
| 3 | 31,10 | 33,00 | 6,11% | 105,90 | 112,30 | 6,04% | |||
| 3+T | 36,60 | 38,90 | 6,28% | 125,30 | 132,90 | 6,07% | 77,10 | 81,70 | 5,97% |
| 4 | 40,10 | 42,50 | 5,99% | 137,40 | 145,70 | 6,04% | |||
| 4+T | 43,10 | 45,70 | 6,03% | 147,60 | 156,50 | 6,03% | |||
| 5 | 46,80 | 49,70 | 6,20% | 160,20 | 169,90 | 6,05% | 96,10 | 101,90 | 6,04% |
| 5+T | 50,00 | 53,10 | 6,20% | 171,10 | 181,40 | 6,02% | |||
| 6 | 52,50 | 55,70 | 6,10% | 179,40 | 190,20 | 6,02% | |||
| 6+T | 57,10 | 60,60 | 6,13% | 195,40 | 207,20 | 6,04% | |||
| 7 | 61,40 | 65,10 | 6,03% | 209,80 | 222,40 | 6,01% | |||
| 7+T | 65,90 | 69,90 | 6,07% | 224,70 | 238,20 | 6,01% | |||
| 8 | 70,00 | 74,20 | 6,00% | 239,30 | 253,80 | 6,06% | |||
| 8+T | 73,90 | 78,40 | 6,09% | 252,50 | 267,80 | 6,06% | |||
| 9 | 78,10 | 82,80 | 6,02% | 267,00 | 283,10 | 6,03% | |||
| 9+T | 81,80 | 86,80 | 6,11% | 279,70 | 296,60 | 6,04% | 105,10 | 111,50 | 6,09% |
| 10 | 86,50 | 91,70 | 6,01% | 295,80 | 313,60 | 6,02% | |||
| 10+T | 93,00 | 98,60 | 6,02% | 318,20 | 337,30 | 6,00% |
| Tarifstufe | Solo 31 | Wertmarken Schüler/Azubi | Wertmarken Schüler/Azubi | Verhältnis Schüler Monat/Solo 31 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31 Tage | Tarifstufe | Kalendermonat | Tarifstufe | Woche | ||||||||
| Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | Preis alt | Preis neu | Erhöhung in % | ||||
| A | 80,10 | 80,10 | 0,00% | A | 60,50 | 60,50 | 0,00% | A | 20,70 | 20,70 | 0,00% | 75,53% |
| B | 67,90 | 71,90 | 5,89% | B | 50,10 | 52,90 | 5,59% | B | 16,80 | 17,70 | 5,36% | 73,57% |
| C | 54,40 | 57,70 | 6,07% | C | 41,10 | 43,40 | 5,60% | C | 13,70 | 14,50 | 5,84% | 75,22% |
| D | 44,10 | 46,50 | 5,44% | D | 33,50 | 35,30 | 5,37% | D | 11,20 | 11,80 | 5,36% | 75,91% |
| E | 37,60 | 39,80 | 5,85% | E | 28,30 | 29,90 | 5,65% | E | 9,50 | 10,00 | 5,26% | 75,13% |
| F | 30,30 | 31,80 | 4,95% | F | 23,10 | 24,40 | 5,63% | F | 7,70 | 8,20 | 6,49% | 76,73% |
| 1 | 44,10 | 46,50 | 5,44% | 1 | 33,50 | 35,30 | 5,37% | 1 | 11,20 | 11,80 | 5,36% | 75,91% |
| 2 | 71,70 | 75,90 | 5,86% | 2 | 54,00 | 57,00 | 5,56% | 2 | 18,10 | 19,10 | 5,52% | 75,10% |
| 2+T | 85,80 | 90,80 | 5,83% | 2+T | 64,70 | 68,30 | 5,56% | 2+T | 21,60 | 22,80 | 5,56% | 75,22% |
| 3 | 95,30 | 100,90 | 5,88% | 3 | 71,80 | 75,70 | 5,43% | 3 | 24,00 | 25,30 | 5,42% | 75,02% |
| 3+T | 112,90 | 119,50 | 5,85% | 3+T | 85,10 | 89,80 | 5,52% | 3+T | 28,50 | 30,00 | 5,26% | 75,15% |
| 4 | 123,50 | 130,70 | 5,83% | 4 | 93,10 | 98,20 | 5,48% | 4 | 31,10 | 32,80 | 5,47% | 75,13% |
| 4+T | 132,70 | 140,40 | 5,80% | 4+T | 100,10 | 105,60 | 5,49% | 4+T | 33,50 | 35,30 | 5,37% | 75,21% |
| 5 | 144,20 | 152,60 | 5,83% | 5 | 108,70 | 114,70 | 5,52% | 5 | 36,40 | 38,40 | 5,49% | 75,16% |
| 5+T | 154,10 | 163,10 | 5,84% | 5+T | 116,30 | 122,70 | 5,50% | 5+T | 38,90 | 41,00 | 5,40% | 75,23% |
| 6 | 161,60 | 171,00 | 5,82% | 6 | 121,50 | 128,20 | 5,51% | 6 | 40,60 | 42,90 | 5,67% | 74,97% |
| 6+T | 176,10 | 186,30 | 5,79% | 6+T | 132,80 | 140,10 | 5,50% | 6+T | 44,40 | 46,90 | 5,63% | 75,20% |
| 7 | 189,00 | 200,00 | 5,82% | 7 | 142,20 | 150,00 | 5,49% | 7 | 47,60 | 50,20 | 5,46% | 75,00% |
| 7+T | 202,50 | 214,40 | 5,88% | 7+T | 152,40 | 160,80 | 5,51% | 7+T | 51,00 | 53,80 | 5,49% | 75,00% |
| 8 | 215,60 | 228,20 | 5,84% | 8 | 162,50 | 171,40 | 5,48% | 8 | 54,30 | 57,30 | 5,52% | 75,11% |
| 8+T | 227,50 | 240,80 | 5,85% | 8+T | 171,10 | 180,50 | 5,49% | 8+T | 57,20 | 60,40 | 5,59% | 74,96% |
| 9 | 240,60 | 254,60 | 5,82% | 9 | 181,10 | 191,10 | 5,52% | 9 | 60,60 | 63,90 | 5,45% | 75,06% |
| 9+T | 252,00 | 266,70 | 5,83% | 9+T | 189,80 | 200,20 | 5,48% | 9+T | 63,50 | 67,00 | 5,51% | 75,07% |
| 10 | 266,50 | 282,10 | 5,85% | 10 | 200,60 | 211,60 | 5,48% | 10 | 67,10 | 70,80 | 5,51% | 75,01% |
| 10+T | 286,70 | 303,40 | 5,82% | 10+T | 215,20 | 227,00 | 5,48% | 10+T | 72,00 | 75,90 | 5,42% | 74,82% |
| Tarifstufe | JahresAbo | Abo 3 | Abo 6 | JahresAbo Plus | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| persönlich | Tarifstufe | persönlich | Tarifstufe | persönlich | Tarifstufe | persönlich | |||||||||||
| Jahresbetrag | Monatsbetrag | Monatsbetrag | Monatsbetrag | Monatsbetrag | |||||||||||||
| Preis alt | Preis neu | Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | ||||
| A | 739,20 | 739,20 | 61,60 | 61,60 | 0,00% | A | 73,90 | 73,90 | 0,00% | A | 68,90 | 68,90 | 0,00% | A | 67,50 | 67,50 | 0,00% |
| B | 608,40 | 639,60 | 50,70 | 53,30 | 5,13% | B | 63,00 | 66,30 | 5,24% | B | 59,40 | 62,50 | 5,22% | B | 56,90 | 59,90 | 5,27% |
| C | 498,00 | 525,60 | 41,50 | 43,80 | 5,54% | C | 51,30 | 54,20 | 5,65% | C | 48,40 | 51,10 | 5,58% | C | 45,70 | 48,20 | 5,47% |
| D | 414,00 | 435,60 | 34,50 | 36,30 | 5,22% | D | 41,90 | 44,20 | 5,49% | D | 39,60 | 41,70 | 5,30% | D | 37,70 | 39,70 | 5,31% |
| E | 356,40 | 375,60 | 29,70 | 31,30 | 5,39% | E | 35,60 | 37,70 | 5,90% | E | 33,70 | 35,60 | 5,64% | E | 32,50 | 34,30 | 5,54% |
| F | 286,80 | 301,20 | 23,90 | 25,10 | 5,02% | F | 28,70 | 30,10 | 4,88% | F | 27,10 | 28,50 | 5,17% | F | 26,20 | 27,50 | 4,96% |
| 1 | 414,00 | 435,60 | 34,50 | 36,30 | 5,22% | 1 | 41,90 | 44,20 | 5,49% | 1 | 39,60 | 41,70 | 5,30% | 1 | 37,70 | 39,70 | 5,31% |
| 2 | 680,40 | 716,40 | 56,70 | 59,70 | 5,29% | 2 | 67,90 | 71,90 | 5,89% | 2 | 64,20 | 67,90 | 5,76% | 2 | 62,10 | 65,40 | 5,31% |
| 2+T | 813,60 | 856,80 | 67,80 | 71,40 | 5,31% | 2+T | 81,30 | 86,00 | 5,78% | 2+T | 76,80 | 81,30 | 5,86% | 2+T | 74,30 | 78,20 | 5,25% |
| 3 | 907,20 | 955,20 | 75,60 | 79,60 | 5,29% | 3 | 90,30 | 95,60 | 5,87% | 3 | 85,30 | 90,30 | 5,86% | 3 | 82,80 | 87,20 | 5,31% |
| 3+T | 1.070,40 | 1.128,00 | 89,20 | 94,00 | 5,38% | 3+T | 107,00 | 113,20 | 5,79% | 3+T | 101,00 | 107,00 | 5,94% | 3+T | 97,70 | 102,90 | 5,32% |
| 4 | 1.168,80 | 1.231,20 | 97,40 | 102,60 | 5,34% | 4 | 117,00 | 123,80 | 5,81% | 4 | 110,50 | 117,00 | 5,88% | 4 | 106,70 | 112,30 | 5,25% |
| 4+T | 1.257,60 | 1.324,80 | 104,80 | 110,40 | 5,34% | 4+T | 125,70 | 133,00 | 5,81% | 4+T | 118,80 | 125,70 | 5,81% | 4+T | 114,80 | 120,90 | 5,31% |
| 5 | 1.368,00 | 1.441,20 | 114,00 | 120,10 | 5,35% | 5 | 136,60 | 144,60 | 5,86% | 5 | 129,10 | 136,60 | 5,81% | 5 | 124,80 | 131,50 | 5,37% |
| 5+T | 1.462,80 | 1.540,80 | 121,90 | 128,40 | 5,33% | 5+T | 146,00 | 154,50 | 5,82% | 5+T | 137,90 | 146,00 | 5,87% | 5+T | 133,50 | 140,60 | 5,32% |
| 6 | 1.534,80 | 1.616,40 | 127,90 | 134,70 | 5,32% | 6 | 153,10 | 162,00 | 5,81% | 6 | 144,60 | 153,00 | 5,81% | 6 | 140,10 | 147,50 | 5,28% |
| 6+T | 1.676,40 | 1.765,20 | 139,70 | 147,10 | 5,30% | 6+T | 166,90 | 176,50 | 5,75% | 6+T | 157,60 | 166,70 | 5,77% | 6+T | 153,00 | 161,10 | 5,29% |
| 7 | 1.796,40 | 1.892,40 | 149,70 | 157,70 | 5,34% | 7 | 179,10 | 189,50 | 5,81% | 7 | 169,20 | 179,00 | 5,79% | 7 | 163,70 | 172,70 | 5,50% |
| 7+T | 1.923,60 | 2.026,80 | 160,30 | 168,90 | 5,36% | 7+T | 191,90 | 203,10 | 5,84% | 7+T | 181,20 | 191,90 | 5,91% | 7+T | 175,50 | 184,90 | 5,36% |
| 8 | 2.053,20 | 2.162,40 | 171,10 | 180,20 | 5,32% | 8 | 204,30 | 216,20 | 5,82% | 8 | 193,00 | 204,20 | 5,80% | 8 | 187,20 | 197,30 | 5,40% |
| 8+T | 2.160,00 | 2.275,20 | 180,00 | 189,60 | 5,33% | 8+T | 215,60 | 228,20 | 5,84% | 8+T | 203,60 | 215,50 | 5,84% | 8+T | 197,10 | 207,60 | 5,33% |
| 9 | 2.286,00 | 2.408,40 | 190,50 | 200,70 | 5,35% | 9 | 228,00 | 241,20 | 5,79% | 9 | 215,30 | 227,90 | 5,85% | 9 | 208,60 | 219,80 | 5,37% |
| 9+T | 2.396,40 | 2.523,60 | 199,70 | 210,30 | 5,31% | 9+T | 238,80 | 252,70 | 5,82% | 9+T | 225,50 | 238,70 | 5,85% | 9+T | 218,70 | 230,30 | 5,30% |
| 10 | 2.532,00 | 2.666,40 | 211,00 | 222,20 | 5,31% | 10 | 252,50 | 267,30 | 5,86% | 10 | 238,50 | 252,50 | 5,87% | 10 | 231,10 | 243,30 | 5,28% |
| 10+T | 2.719,20 | 2.864,40 | 226,60 | 238,70 | 5,34% | 10+T | 271,60 | 287,50 | 5,85% | 10+T | 256,60 | 271,50 | 5,81% | 10+T | 247,80 | 261,40 | 5,49% |
| Tarifstufe | 9-Uhr-JahresAbo | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| persönlich | |||||
| Jahresbetrag | Monatsbetrag | ||||
| Preis alt | Preis neu | Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | |
| A | 454,80 | 454,80 | 37,90 | 37,90 | 0,00% |
| B | 312,00 | 334,80 | 26,00 | 27,90 | 7,31% |
| C | 306,00 | 322,80 | 25,50 | 26,90 | 5,49% |
| D | 254,40 | 267,60 | 21,20 | 22,30 | 5,19% |
| E | 219,60 | 231,60 | 18,30 | 19,30 | 5,46% |
| F | 176,40 | 186,00 | 14,70 | 15,50 | 5,44% |
| 1 | 254,40 | 267,60 | 21,20 | 22,30 | 5,19% |
| 2 | 418,80 | 440,40 | 34,90 | 36,70 | 5,16% |
| 2+T - 4+T | 594,00 | 625,20 | 49,50 | 52,10 | 5,25% |
| 5 - 7+T | 944,40 | 994,80 | 78,70 | 82,90 | 5,34% |
| 8 - 10+T | 1.140,00 | 1.198,80 | 95,00 | 99,90 | 5,16% |
| Tarifstufe | FirmenAbo/FirmenAbo Azubi 12 Monate, monatlich | FirmenAbo Plus/FirmenAbo Plus Azubi 12 Monate, monatlich | ||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rabattkategorie 7,5 % | Rabattkategorie 10 % | Rabattkategorie 12,5 % | Rabattkategorie 15 % | Rabattkategorie 7,5 % | Rabattkategorie 10 % | Rabattkategorie 12,5 % | Rabattkategorie 15 % | |||||||||||||||||
| Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | |
| A | 57,00 | 57,00 | 0,00% | 55,40 | 55,40 | 0,00% | 53,90 | 53,90 | 0,00% | 52,40 | 52,40 | 0,00% | 62,90 | 62,90 | 0,00% | 61,30 | 61,30 | 0,00% | 59,80 | 59,80 | 0,00% | 58,30 | 58,30 | 0,00% |
| B | 46,90 | 49,30 | 5,12% | 45,60 | 48,00 | 5,26% | 44,40 | 46,60 | 4,95% | 43,10 | 45,30 | 5,10% | 53,10 | 55,90 | 5,27% | 51,80 | 54,60 | 5,41% | 50,60 | 53,20 | 5,14% | 49,30 | 51,90 | 5,27% |
| C | 38,40 | 40,50 | 5,47% | 37,40 | 39,40 | 5,35% | 36,30 | 38,30 | 5,51% | 35,30 | 37,20 | 5,38% | 42,60 | 44,90 | 5,40% | 41,60 | 43,80 | 5,29% | 40,50 | 42,70 | 5,43% | 39,50 | 41,60 | 5,32% |
| D | 31,90 | 33,60 | 5,33% | 31,10 | 32,70 | 5,14% | 30,20 | 31,80 | 5,30% | 29,30 | 30,90 | 5,46% | 35,10 | 37,00 | 5,41% | 34,30 | 36,10 | 5,25% | 33,40 | 35,20 | 5,39% | 32,50 | 34,30 | 5,54% |
| E | 27,50 | 29,00 | 5,45% | 26,70 | 28,20 | 5,62% | 26,00 | 27,40 | 5,38% | 25,20 | 26,60 | 5,56% | 30,30 | 32,00 | 5,61% | 29,50 | 31,20 | 5,76% | 28,80 | 30,40 | 5,56% | 28,00 | 29,60 | 5,71% |
| F | 22,10 | 23,20 | 4,98% | 21,50 | 22,60 | 5,12% | 20,90 | 22,00 | 5,26% | 20,30 | 21,30 | 4,93% | 24,40 | 25,60 | 4,92% | 23,80 | 25,00 | 5,04% | 23,20 | 24,40 | 5,17% | 22,60 | 23,70 | 4,87% |
| 1 | 31,90 | 33,60 | 5,33% | 31,10 | 32,70 | 5,14% | 30,20 | 31,80 | 5,30% | 29,30 | 30,90 | 5,46% | 35,10 | 37,00 | 5,41% | 34,30 | 36,10 | 5,25% | 33,40 | 35,20 | 5,39% | 32,50 | 34,30 | 5,54% |
| 2 | 52,40 | 55,20 | 5,34% | 51,00 | 53,70 | 5,29% | 49,60 | 52,20 | 5,24% | 48,20 | 50,70 | 5,19% | 57,80 | 60,90 | 5,36% | 56,40 | 59,40 | 5,32% | 55,00 | 57,90 | 5,27% | 53,60 | 56,40 | 5,22% |
| 2+T | 62,70 | 66,00 | 5,26% | 61,00 | 64,30 | 5,41% | 59,30 | 62,50 | 5,40% | 57,60 | 60,70 | 5,38% | 69,20 | 72,80 | 5,20% | 67,50 | 71,10 | 5,33% | 65,80 | 69,30 | 5,32% | 64,10 | 67,50 | 5,30% |
| 3 | 69,90 | 73,60 | 5,29% | 68,00 | 71,60 | 5,29% | 66,20 | 69,70 | 5,29% | 64,30 | 67,70 | 5,29% | 77,10 | 81,20 | 5,32% | 75,20 | 79,20 | 5,32% | 73,40 | 77,30 | 5,31% | 71,50 | 75,30 | 5,31% |
| 3+T | 82,50 | 87,00 | 5,45% | 80,30 | 84,60 | 5,35% | 78,10 | 82,30 | 5,38% | 75,80 | 79,90 | 5,41% | 91,00 | 95,90 | 5,38% | 88,80 | 93,50 | 5,29% | 86,60 | 91,20 | 5,31% | 84,30 | 88,80 | 5,34% |
| 4 | 90,10 | 94,90 | 5,33% | 87,70 | 92,30 | 5,25% | 85,20 | 89,80 | 5,40% | 82,80 | 87,20 | 5,31% | 99,40 | 104,60 | 5,23% | 97,00 | 102,00 | 5,15% | 94,50 | 99,50 | 5,29% | 92,10 | 96,90 | 5,21% |
| 4+T | 96,90 | 102,10 | 5,37% | 94,30 | 99,40 | 5,41% | 91,70 | 96,60 | 5,34% | 89,10 | 93,80 | 5,27% | 106,90 | 112,60 | 5,33% | 104,30 | 109,90 | 5,37% | 101,70 | 107,10 | 5,31% | 99,10 | 104,30 | 5,25% |
| 5 | 105,50 | 111,10 | 5,31% | 102,60 | 108,10 | 5,36% | 99,80 | 105,10 | 5,31% | 96,90 | 102,10 | 5,37% | 116,30 | 122,50 | 5,33% | 113,40 | 119,50 | 5,38% | 110,60 | 116,50 | 5,33% | 107,70 | 113,50 | 5,39% |
| 5+T | 112,80 | 118,80 | 5,32% | 109,70 | 115,60 | 5,38% | 106,70 | 112,40 | 5,34% | 103,60 | 109,10 | 5,31% | 124,40 | 131,00 | 5,31% | 121,30 | 127,80 | 5,36% | 118,30 | 124,60 | 5,33% | 115,20 | 121,30 | 5,30% |
| 6 | 118,30 | 124,60 | 5,33% | 115,10 | 121,20 | 5,30% | 111,90 | 117,90 | 5,36% | 108,70 | 114,50 | 5,34% | 130,50 | 137,40 | 5,29% | 127,30 | 134,00 | 5,26% | 124,10 | 130,70 | 5,32% | 120,90 | 127,30 | 5,29% |
| 6+T | 129,20 | 136,10 | 5,34% | 125,70 | 132,40 | 5,33% | 122,20 | 128,70 | 5,32% | 118,70 | 125,00 | 5,31% | 142,50 | 150,10 | 5,33% | 139,00 | 146,40 | 5,32% | 135,50 | 142,70 | 5,31% | 132,00 | 139,00 | 5,30% |
| 7 | 138,50 | 145,90 | 5,34% | 134,70 | 141,90 | 5,35% | 131,00 | 138,00 | 5,34% | 127,20 | 134,00 | 5,35% | 152,50 | 160,90 | 5,51% | 148,70 | 156,90 | 5,51% | 145,00 | 153,00 | 5,52% | 141,20 | 149,00 | 5,52% |
| 7+T | 148,30 | 156,20 | 5,33% | 144,30 | 152,00 | 5,34% | 140,30 | 147,80 | 5,35% | 136,30 | 143,60 | 5,36% | 163,50 | 172,20 | 5,32% | 159,50 | 168,00 | 5,33% | 155,50 | 163,80 | 5,34% | 151,50 | 159,60 | 5,35% |
| 8 | 158,30 | 166,70 | 5,31% | 154,00 | 162,20 | 5,32% | 149,70 | 157,70 | 5,34% | 145,40 | 153,20 | 5,36% | 174,40 | 183,80 | 5,39% | 170,10 | 179,30 | 5,41% | 165,80 | 174,80 | 5,43% | 161,50 | 170,30 | 5,45% |
| 8+T | 166,50 | 175,40 | 5,35% | 162,00 | 170,60 | 5,31% | 157,50 | 165,90 | 5,33% | 153,00 | 161,20 | 5,36% | 183,60 | 193,40 | 5,34% | 179,10 | 188,60 | 5,30% | 174,60 | 183,90 | 5,33% | 170,10 | 179,20 | 5,35% |
| 9 | 176,20 | 185,60 | 5,33% | 171,50 | 180,60 | 5,31% | 166,70 | 175,60 | 5,34% | 161,90 | 170,60 | 5,37% | 194,30 | 204,70 | 5,35% | 189,60 | 199,70 | 5,33% | 184,80 | 194,70 | 5,36% | 180,00 | 189,70 | 5,39% |
| 9+T | 184,70 | 194,50 | 5,31% | 179,70 | 189,30 | 5,34% | 174,70 | 184,00 | 5,32% | 169,70 | 178,80 | 5,36% | 203,70 | 214,50 | 5,30% | 198,70 | 209,30 | 5,33% | 193,70 | 204,00 | 5,32% | 188,70 | 198,80 | 5,35% |
| 10 | 195,20 | 205,50 | 5,28% | 189,90 | 200,00 | 5,32% | 184,60 | 194,40 | 5,31% | 179,40 | 188,90 | 5,30% | 215,30 | 226,60 | 5,25% | 210,00 | 221,10 | 5,29% | 204,70 | 215,50 | 5,28% | 199,50 | 210,00 | 5,26% |
| 10+T | 209,60 | 220,80 | 5,34% | 203,90 | 214,80 | 5,35% | 198,30 | 208,90 | 5,35% | 192,60 | 202,90 | 5,35% | 230,80 | 243,50 | 5,50% | 225,10 | 237,50 | 5,51% | 219,50 | 231,60 | 5,51% | 213,80 | 225,60 | 5,52% |
FirmenAbo - Tarifbezogen
Hierfür gilt die Rabattkategorie 10 %
FirmenAbo - Pauschal (verbundweite Nutzung)
Hierfür gilt die Rabattkategorie 10 %, Mindestbeträge orientieren sich an den Preisen der Tarifstufe 3, jede Firma hat aber je nach Nutzung eigenen Preis
| Sonderfahrkarten Erlangen | |||
|---|---|---|---|
| Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | |
| Bergkirchweihticket | 17,40 | 18,40 | 5,75% |
| Ferienpass Erlangen | 16,90 | 17,80 | 5,33% |
| AutohausTicket Erlangen | 4,10 | 4,30 | 4,88% |
| Hotelfahrkarte Erlangen | 5,40 | 5,70 | 5,56% |
| Sonderfahrkarten Bamberg | |||
|---|---|---|---|
| Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | |
| Einkaufskarte 31 Tage | 25,00 | 26,00 | 4,00% |
| Einkaufskarte 12 Monate, monatl. | 20,90 | 21,70 | 3,83% |
| Familienkarte 31 Tage | 79,80 | 82,00 | 2,76% |
| Familienkarte 12 Monate, monatl. | 66,50 | 68,30 | 2,71% |
| Sonstige Fahrkarten | |||
|---|---|---|---|
| Preis alt | Preis neu | Erhöhung (%) | |
| 365-Euro-Ticket VGN | 365,00 | 365,00 | 0,00% |
| Michaeliskirchweih-Ticket Fürth | 17,40 | 17,40 | 0,00% |
| Michaeliskirchweih-Ticket XL Fürth | 25,00 | 25,00 | 0,00% |
| Hotelfahrkarte (Tarifzonen 100/200) | 10,80 | 10,80 | 0,00% |
| AutohausTicket Nürnberg/Fürth/Stein | 8,00 | 8,00 | 0,00% |
| Ferienticket (verbundweit) | 34,20 | 36,10 | 5,56% |
| Rail & Fly Erwachsene (TS A) | 2,56 | 2,56 | 0,00% |
| Rail & Fly Kinder (TS A) | 1,28 | 1,28 | 0,00% |
| Gruppenfahrkarte | Preise entsprechen halbem Preis Ef Erw. bzw. Kind |
VGN-spezifischer
ÖPNV-Warenkorbindex
Nachweis preisinduzierter Aufwandssteigerungen
Verfahrensbeschreibung
Stand: 08.03.2021
Andreas Mäder / Geschäftsführer
In Zusammenarbeit mit: Gerd Mayer Sachgebiet Wirtschaftsführung
1 D
ie Warenkorbkomponenten – Was ist im Warenkorb enthalten?
Der Begriff ÖPNV-Warenkorbindex entstammt der statistischen Erhebung der Lebenshaltungskosten. Die Veränderung des Indexwertes beschreibt „die durchschnittliche preisinduzierte Aufwandssteigerung von Verkehrsunternehmen“. Mengeninduzierte Aufwandsänderungen werden definitionsgemäß nicht berücksichtigt!
Im VGN-spezifischen Warenkorb bilden die Aufwandsarten
Aufwendungen für Fahrstrom
Aufwendungen für Dieselkraftstoff/Erdgas
Aufwendungen für Material und Fremdleistungen
Personalaufwand
Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen)
Sonstige (betriebliche) Aufwendungen
die einzelnen Warenkorbkomponenten. Die Fortschreibung der Warenkorbkomponenten erfolgt an Hand der für die einzelnen Aufwandsarten prognostizierten Preissteigerungen aus den Wirtschaftsplänen der Verkehrsunternehmen.
Grundlagen für die Preisprognosen sind dabei zum Beispiel:
Erwartete oder bereits vereinbarte Tarifvertragsabschlüsse (Aufwandsart „Personal“)
Energie-Lieferverträge (Aufwandsart „Energie“)
Miet- und Versicherungsverträge (Sonstige Aufwendungen)
Abschätzung der Entwicklung wichtiger Indikatorpreise, z. B. Kaufpreise von Bussen und Schienenfahrzeugen (Aufwandsart „Kapitalkosten“) oder von Reifen, Ersatzteilen für Fahrzeuge und Gleisbaumaterial (Aufwandsart „Material und Fremdleistungen“) sowie Trassenund Stationsentgelte (Aufwandsart „Material und Fremdleistungen“).
2 I
n drei Schritten zum ÖPNV-Warenkorbindex
1. Ermittlung der Aufwandsstruktur je Unternehmen
| Aufwandsart | Anteil am Gesamtaufwand |
|---|---|
| Fahrstrom Dieselkraftstoff/Erdgas Material/Fremdleistungen Personalaufwand Kapitalkosten Sonstige Aufwendungen | 3% 2% 20% 60% 5% 10% |
| Summe | 100% |
Im Hinblick auf die wesentlichen Rechenvorgänge kann der ÖPNV-Warenkorbindex als gewogenes arithmetisches Mittel aus den Messzahlen für die preisbedingten Aufwandsänderungen bezeichnet werden. Als Indexgewichte dienen die Anteile der Aufwandsarten aus den Gewinnund Verlustrechnungen (GuV) der einzelnen Unternehmen im Basisjahr (2019).
Bereinigung der GuV von Sondereinflüssen Damit eine geeignete Basis für die Fortschreibung (Messung/Prognose preisbedingter Veränderungen) der Aufwandsarten vorliegt, ist die GuV von Sondereinflüssen zu bereinigen. Vor Ermittlung der Aufwandsstruktur werden einmalige, periodenfremde und außerordentliche Geschäftsvorfälle eliminiert.
Umgruppierung von Aufwendungen zu anderen Aufwandsarten Die Aufwendungen für Material und Fremdleistungen und die sonstigen Aufwendungen enthalten Positionen, die im Grunde genommen Personalaufwendungen darstellen und sich wie diese entwickeln. Wegen der Organisationsstrukturen der Unternehmen innerhalb eines Konzerns werden diese buchhaltungstechnisch korrekt aber als Fremdleistungen verbucht. Beispiele hierfür sind die Verwaltungsleistungen von StWN und N-ERGIE AG für die VAG sowie die Leistungen der eigenen Busbetriebsgesellschaften bei den Stadtverkehrsunternehmen oder Personal beim OVF, das über Dienstüberlassungsverträge beschäftigt wird. Diese Positionen können bei der Ermittlung der Aufwandsstruktur den Personalaufwendungen zugeordnet werden. Es ist aber auch eine Fortschreibung im Rahmen der Aufwandsart möglich, in der sie verbucht wurden. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass sie gesondert ausgewiesen werden.
Eine differenziertere Betrachtung einer Aufwandsart erfolgt außerdem, wenn diese Aufwandsblöcke von erheblicher Bedeutung enthalten, die die Aufwandsstruktur insgesamt maßgeblich beeinflussen. Dies trifft insbesondere auf die Trassen- und Stationsentgelte im SPNV zu.
Anmietleistungen Die Vergütungen für Anmietleistungen sind in der GuV unter den Aufwendungen für Material und Fremdleistungen enthalten. Die Anteile der Anmietleistungen am Betriebsleistungsangebot und damit auch die Anteile der Aufwendungen für Material und Fremdleistungen am Gesamtaufwand variieren von Unternehmen zu Unternehmen stark. Um unter den Unternehmen vergleichbare Aufwandsstrukturen zu schaffen, werden die Anmietleistungen als gesonderte Aufwandsart erfasst. Die Fortschreibung erfolgt auf Basis der Aufwandsstruktur der assoziierten Verkehrsunternehmen.
Basisjahr Die Aufwandsstrukturen aller Verkehrsunternehmen müssen einheitlich für das gleiche Basisjahr vorliegen. Gemäß der Vereinbarung zum neuen Indexverfahren ab dem Jahr 2023 ist dafür der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 heranzuziehen.
Eine Fortschreibung der Aufwandsstrukturen im Basisjahr 2019 kann notwendig werden, wenn größere Änderungen in der Aufwandsstruktur eines Unternehmens oder im VGN insgesamt bekannt werden oder zu erwarten sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn in einem Unternehmen mit mehreren Betriebszweigen das Leistungsangebot eines Betriebszweiges räumlich aus- oder zurückgebaut wird (was in der Regel wiederum zu Änderungen im Leistungsangebot bei den/dem anderen Betriebszweig(en) führt) sowie bei Verbundraumerweiterungen. Die Entscheidung über eine ggf. notwendig werdende Fortschreibung trifft der Arbeitskreis Wirtschaft.
Aufwandsstruktur assoziierter privater und kommunaler Unternehmen Die Aufwandsstrukturen der einzelnen assoziierten Verkehrsunternehmen liegen nur sehr unvollständig vor. Für diese Unternehmensgruppe und damit auch für die Anmietleistungen der anderen Unternehmen wird die Struktur verwendet, die der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e. V. (LBO) in seiner Veröffentlichung der Kostensteigerungsraten für das private Omnibusgewerbe in Bayern ausweist.
2. Verknüpfung der Aufwandsstruktur mit den entsprechenden Preisprognosen
| Aufwandsart | Messzahl Basisjahr | Preis- steigerung | Berechnung der Messzahl für Folgejahr | Gewichtung | Neue Aufwands- artenstruktur |
|---|---|---|---|---|---|
| Fahrstrom Dieselkraftstoff/Erdgas Material/Fremdleistungen Personalaufwand Kapitalkosten Sonstige Aufwendungen | 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 | 4,0% 10,0% 1,5% 3,0% 1,0% 2,0% | 100,00 * 1,040 = 104,00 100,00 * 1,100 = 110,00 100,00 * 1,015 = 101,50 100,00 * 1,030 = 103,00 100,00 * 1,010 = 101,00 100,00 * 1,020 = 102,00 | 0,03 * 104,00 = 3,12 0,02 * 110,00 = 2,20 0,20 * 101,50 = 20,30 0,60 * 103,00 = 61,80 0,05 * 101,00 = 5,05 0,10 * 102,00 = 10,20 | 3,0% 2,1% 19,8% 60,2% 4,9% 9,9% |
| Gesamt | 100,00 | 102,67 | 100,0% |
Die durchschnittliche preisbedingte Aufwandsveränderung in Prozent errechnet sich nach der Formel Neuer Indexstand 100 100 Alter Indexstand Im Beispiel: 102,67100 100 2,67 %
Durch Normierung der Summe auf 100 errechnet sich aus dem Index eine neue Aufwandsartenstruktur, die bei Beibehaltung des Basisjahres die Grundlage für die weitere Fortschreibung bildet.
3. Ermittlung des verbundweiten Warenkorbindex
| Unternehmen | Anteil am gesamten Aufwand | Warenkorb- Index | Berechnung Gesamtindex (Gewichtung) |
|---|---|---|---|
| SPNV-Unternehmen Regionaler Busverkehr ÖPNV - Großstadt ÖPNV - Mittlere Stadt | 45,0% 15,0% 32,0% 8,0% | 103,30 103,70 102,67 102,40 | 0,45 * 103,30 = 46,49 0,15 * 103,70 = 15,56 0,32 * 102,67 = 32,85 0,08 * 102,40 = 8,19 |
| Summe | 100,0% | 103,09 |
Der Gesamtindex für den Verbund errechnet sich als gewogenes arithmetisches Mittel aus den Indizes der einzelnen Verbundverkehrsunternehmen. Als Indexgewichte dienen die Anteile der Aufwendungen der einzelnen Unternehmen an den gesamten Aufwendungen. Diese werden der Erfolgsrechnung für den Verbundverkehr für das jeweilige Basisjahr entnommen.
Die durchschnittliche preisbedingte Aufwandsveränderung im Verbund beträgt somit:
103,09100 100 3,09 %
Tariffortschreibung 2023 ff.
VGN Mobilitätsindex
Vereinbarung über eine verbundweit einheitliche, in-
dexbasierte Fortschreibung der Fahrpreise im VGN
Stand: 4. Mai 2021
Andreas Mäder / Geschäftsführer
Zwischen
den Gesellschaftern der VGN GmbH
vertreten durch die beiden Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung der VGN GmbH
und den Partnern des Grundvertrags
vertreten durch die drei Vorsitzenden des Grundvertrags-Ausschusses im VGN
- nachfolgend Vertragspartner genannt –
wird folgende
V E R E I N B A R U N G
getroffen:
P r ä a m b e l
Gemäß Artikel 5 Grundvertrag hat die Verbundgesellschaft „bei […] der Aufstellung und Weiterentwicklung des Verbundtarifs anzustreben, dass der Verbundverkehr den größtmöglichen Nutzen für die Bevölkerung bringt und dass die Aufwendungen hierfür soweit wie möglich durch die Erträge gedeckt werden“. Sie hat „den Verbundtarif jährlich zu überprüfen und auf eine Anpassung entsprechend der Aufwands- und Ertragsentwicklung bei den Verbundunternehmen, den Marktgegebenheiten und den Ausgleichsleistungen der Grundvertragspartner hinzuwirken“.
Im Zusammenhang mit der geplanten, differenzierten Tariffortschreibung zum 01.01.2022 haben die Gesellschafter in der 110. Gesellschafterversammlung am 18.11.2020 und die Grundvertragspartner in der 98. Sitzung des Grundvertrags- Ausschusses am 10.12.2020 der Forderung zugestimmt, dass es gleichzeitig mit der Beschlussfassung zur Tariffortschreibung zu einer Vereinbarung kommen muss, wonach ab dem 01.01.2023 der Verbundtarif (Preise) wieder jährlich verbundeinheitlich und indexbasiert fortentwickelt wird.
Diese Vereinbarung ist zumindest für die nächsten 5 Jahre verbindlich und soll Berechenbarkeit, Klarheit und Transparenz bei der Weiterentwicklung des Verbundtarifs schaffen. Neu ist, dass neben der Kostenentwicklung bei den Verbundverkehrsunternehmen auch die Entwicklung der Primäreinkommen der privaten Haushalte in dieser Vereinbarung Berücksichtigung findet.
I n h a l t d e r V e r e i n b a r u n g
Unter Bezugnahme auf Beschluss Nr. 3/3/2020 der 110. Gesellschafterversammlung der VGN GmbH vom 18.11.2020 sowie Beschluss Nr. 6/3/2020 der 98. Sitzung des Grundvertrags-Ausschusses im VGN vom 10.12.2020 vereinbaren die Vertragspartner folgendes:
(1) Zum 1. Januar 2023 sowie jeweils zum 1. Januar aller nachfolgenden Jahre werden die Verbundtarife ausschließlich nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung fortgeschrieben. Grundlage ist ein VGN-spezifischer Warenkorb, wie er nachstehend beschrieben ist.
(2) Der VGN-spezifische Warenkorb beinhaltet die folgenden Warenkorbkomponenten Aufwendungen für Fahrstrom, Aufwendungen für Dieselkraftstoff/Erdgas, Aufwendungen für Material und Fremdleistungen, Personalaufwand, Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen), Sonstige (betriebliche) Aufwendungen.
Eine detaillierte Beschreibung über den Inhalt der einzelnen Warenkorbkomponenten findet sich in der Anlage „VGN-spezifischer Warenkorbindex – Nachweis preisinduzierter Aufwandssteigerungen“ mit Stand vom 08.03.2021, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
(3) Der VGN-spezifischen Warenkorb beschreibt „die erwartete durchschnittliche preisinduzierte Aufwandssteigerung der Verbundverkehrsunternehmen für das Jahr 2023“. Die Fortschreibung der Warenkorbkomponenten für die Jahre 2024 ff. erfolgt an Hand der für die einzelnen Aufwandsarten prognostizierten Preissteigerungen aus den Wirtschaftsplänen der Verkehrsunternehmen. Mengeninduzierte Aufwandsänderungen werden dabei nicht berücksichtigt.
(4) Als Indexgewichte dienen die Anteile der Aufwandsarten aus den Gewinnund Verlustrechnungen (GuV) der einzelnen Unternehmen aus dem Jahr 2019. Damit eine geeignete Basis für die Fortschreibung (Messung/Prognose preisbedingter Veränderungen) der Aufwandsarten vorliegt, ist die GuV von Sondereinflüssen wie einmalige, periodenfremde und außerordentliche Geschäftsvorfälle zu bereinigen.
(5) Der Gesamtindex für den VGN errechnet sich als gewogenes arithmetisches Mittel aus den Indizes der einzelnen Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen. Als Indexgewichte dienen die Anteile der Aufwendungen der einzelnen Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen an den gesamten Aufwendungen. Diese sind der Erfolgsrechnung für den Verbundverkehr für das Jahr 2019 zu entnehmen.
(6) Der Gesamtindex für den VGN ist abschließend noch mit einem Index zu gewichten, der das Einkommen der Bevölkerung misst. Dadurch soll erreicht werden, dass die Einkommensentwicklung der privaten Haushalte bei der Tariffortschreibung berücksichtigt wird.
Hierfür veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Statistik die Fachreihe P1400C – Verfügbares Einkommen und Primäreinkommen der privaten Haushalte in Mittelfranken. Die Indexzahlen der Fachreihe P1400C sind nur mit einem Zeitversatz von vier Jahren im Vergleich zum Prognosewert des VGN-spezifischen Warenkorbindexes verfügbar. Um die z. T. stark schwankenden Jahreswerte zu glätten, fließt die Einkommenskomponente der privaten Haushalte als Mittelwert der Einkommensentwicklung der letzten drei Jahre ein.
Das Gewichtungsverhältnis beträgt 0,5 für den Gesamtindex zu 0,5 für den Einkommensindex.
(7) Sofern es die Aufwands- und oder Ertragssituation der Verbundverkehrsunternehmen erfordert, kann ein Zuschlag auf den Index erhoben werden. Dies wäre beispielsweise eine Maßnahme, um die Defizite bei Verkehrsunternehmen mit nicht kostendeckendem Betrieb zu begrenzen.
Der Einführung eines solchen Zuschlags müssen die Gesellschafterversammlung der VGN GmbH sowie nachfolgend der Grundvertrags-Ausschuss im VGN einstimmig zustimmen.
(8) Diese Vereinbarung beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2027 und kann für diesen Zeitraum nicht ordentlich gekündigt werden.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bis spätestens 31. Dezember 2026 eine Nachfolgeregelung zu vereinbaren, welche die Basis für die Tariffortschreibungen ab dem 1. Januar 2028 bildet. Sollten sich die Vertragsparteien auf keine neue Vereinbarung einigen können, erfolgt die Tariffortschreibung ab dem 1. Januar 2028 allein nach dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beschriebenen VGN-spezifischen Warenkorbindex (sog. „Atzelsberger Vereinbarung“).
(9) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für in der Vereinbarung enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem
Sinn und Zweck der Vereinbarung bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen be‐ dacht worden wäre.
Nürnberg, den Nürnberg, den
Tim Dahlmann-Resing Torsten Heider Vorsitzender der Gesellschafter- Stellvertretender Vorsitzender versammlung der VGN GmbH der Gesellschafterversammlung der VGN GmbH
Ansbach, den Nürnberg, den Zirndorf, den
Dr. Thomas Bauer Marcus König Matthias Dießl Vorsitzender des Grundvertrags- 1. stellv. Vorsitzender des Grund- 2. stellv. Vorsitzender des Grund- Ausschusses im VGN vertrags-Ausschusses im VGN vertrags-Ausschusses im VGN
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Rathausplatz 2
Marcus König
90403 Nürnberg
Rathaus
Oberbürgermeister!
Tel: (0911) 231-5091
90403 Nürnberg 6. Ht\J 2021 Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
/■■......Nr........ T“ Zur Zur Stellungnahme Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) puS. 4 Antwort vor Absen U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) 2 kung vorlegen o Antwort zur Unter- f Schrift vorleaen Nürnberg, 26. Mai 2021
Wechsel der Besetzung des Planungsverbands Region Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in der Besetzung des Planungsverbands Region Nürnberg (farbig markiert) an:
Planungsverband Region Nürnberg
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 1 her Andrea I Jielmeier Andrea Friedei 2 Marc Schüller Cengiz Sahin Maik Pflaum
Mit freundlichen Grüßen
Cf*
Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender
J/016/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 23.06.2021 öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss 22.07.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt (kurz):
Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:
Caritasverband Nürnberg e.V. - stimmberechtigter Sitz: Herr Tobias Jenner, Einrichtungsleiter vom Caritas-Kinder-und Jugendhaus Stapf, wird für Herrn Joachim Nunner als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied bleibt wie bisher Frau Christine Dambacher.
Röm.-Kath. Kirche - beratender Sitz: Frau Elena Geus, Geschäftsleitung des Zweckbetriebs Kita der GKG Nürnberg, wird für Herrn Richard Krach als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende beratende Mitglied bleibt wie bisher Herr Alexander Gießen.
Frauenbeauftragte - beratender Sitz: Frau Michelle Fowinkel, stellvertrende Frauenbeauftragte der Stadt Nürnberg, wird für Frau Hedwig Schouten als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Die Stellvertretung wird von Herrn Matthias Becker übernommen (bisher Frau Christine Burmann).
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sitzverteilung entspricht den städt. Gender-Vorgaben
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Caritasverband Nürnberg e.V. - stimmberechtigter Sitz: Herr Tobias Jenner, Einrichtungsleiter vom Caritas-Kinder-und Jugendhaus Stapf, wird für Herrn Joachim Nunner als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied bleibt wie bisher Frau Christine Dambacher.
Röm.-Kath. Kirche - beratender Sitz: Frau Elena Geus, Geschäftsleitung des Zweckbetriebs Kita der GKG Nürnberg, wird für Herrn Richard Krach als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende beratende Mitglied bleibt wie bisher Herr Alexander Gießen.
Frauenbeauftragte - beratender Sitz: Frau Michelle Fowinkel, stellvertrende Frauenbeauftragte der Stadt Nürnberg, wird für Frau Hedwig Schouten als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Die Stellvertretung wird von Herrn Matthias Becker (bisher Frau Christine Burmann) übernommen.
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 99
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 23.06.2021
Haushaltsjahr 2020
- 111760 "HVE-KSV Verwaltung"
110.504 € bei IA C1110318034B "Rathausplatz 2: Schöner Saal Erneuerung Lüftung" Kostenart 62320102 "Unterhalt Gebäudetechnik (640/Einzelmaßnahmen)"
Deckung:
15.573 € aus IA C1110319001B "Führerscheinstelle interim, Äußere Laufer Gasse" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
94.931 € aus IA C3650319055B "Lerchenstr. 61, Umbau WC für Kinder, KiGa" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Datum: 26.04.2021
- 111760 "HVE-KSV Verwaltung"
109.847 € bei IA C1110319052B "Rathausplatz 2, Datennetzsanierung" Kostenart 62320102 "Unterhalt Gebäudetechnik (640/Einzelmaßnahmen)"
109.847 € bei IA C5230318007B "Hummelstein 43-45 Schloss: Dacheindeckung" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Deckung:
109.847 € aus IA C3650320036B "In der Büg 31: Kiho Sanierung WC/Küche, Schall " Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
109.847 € aus IA C1110319052B "Rathausplatz 2, Datennetzsanierung" Kostenart 62320102 "Unterhalt Gebäudetechnik (640/Einzelmaßnahmen)"
Datum: 04.05.2021
- 126110 "Telekommunikationsnetz"
392.409 € bei IA P1262400001U "Ausbau LWL-Netz für Dritte" Kostenart 69926640 "Aufwendungen für Baumaßnahmen Datenleitungen"
Deckung:
9.000 € aus IA P1262499901E "Ausbau LWL-Netz für Dritte " Kostenart 51590010 "Kostenerstattungen für Investitionen (Land)"
5.500 € aus IA P1262499901E "Ausbau LWL-Netz für Dritte" Kostenart 51590050 "Kostenerstattungen Investitionen (verb. U/Beteilig./SV)"
5.000 € aus IA P1262499901E "Ausbau LWL-Netz für Dritte" Kostenart 51590060 "Kostenerstattungen Investitionen (so. öff. Sonderrechn.)"
90.600 € aus IA P1262499901E "Ausbau LWL-Netz für Dritte" Kostenart 51590070 "Kostenerstattungen Investitionen (pri. Unternehmen)"
2.500 € aus IA P1262499901E "Ausbau LWL-Netz für Dritte" Kostenart 51590080 "Kostenerstattungen Investitionen (übr. Bereiche)"
211.242 € aus IA P1262500002U "Erweiterung der Brandmeldeempfangsanlage" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen"
68.567 € aus IA P1262300001U "Ausbau städtisches Fernmeldenetz/Pauschale" Kostenart 69926640 "Aufwendungen für Baumaßnahmen Datenleitungen"
Datum: 07.05.2021
- 213300 "HVE Schule & Sport - Grund-/Mittelschulen
210.721 € bei IA C2130318022B "Schnieglinger Str. 38: Erneuerung Fenster" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Deckung:
210.721 € bei IA C1110319034B "Naturfreundehaus: Sanierung Dach/Fassade/Fenster" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Datum: 26.04.2021
- 547000 "Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur"
4.225.434 € bei 547000 Kst. L547000001 "U-Bahninfrastruktur" Kostenart 62550800 "Erstattungen an die VAG"
Deckung:
4.225.434 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 63125800 "Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5"
Datum: 07.05.2021
Haushaltsjahr 2021
365302 "HVE Schule & Sport - Komm. Kinderhorte"
263.000 € bei IA E3650106901U "Wandererstr. 170: Neubau Hort (5), AUR (4)" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2022-
Deckung:
263.000 € aus IA E1110108400U "Städtisches Schulungszentrum" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2022-
Datum: 26.04.2021
Stpl/023/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 10.06.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 23.06.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Zeitgemäße Aktualisierung der Nünberger Kinderspielplatzsatzung
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.04.2021
Anlagen: Antrag_ Kinderspielplatzsatzung_SPD Sachverhalt Satzungsentwurf
Sachverhalt (kurz): Die KSpS von 1991 muss dringend aktualisiert werden und auf den aktuellen rechtlichen und technischen Standard gebracht werden.
Die Anforderung an die Gestaltung und insbesondere die Begrünung wurden erhöht, um für alle Hausbewohner gut nutzbare Außenbereiche zu schaffen Kernziel ist dabei, Spielplatzflächen so zu gestakten, dass sie auch den Anforderungen des demografischen Wandeels gerecht werden. Der zunehmenden Bedeutung vion Spielflächen für die Grüninfrastruktur trägt das Gebot „Spielplatz vor Stellplatz“ (GaStS) Rechnung, gleichzeitig werden mit der Novelle auch grünordnerische Ziele der Klimaanpassung neu definiert..
Von 2008 bis 2021 war eine Kinderspielplatz-Ablösung rechtlich ausgeschlossen und wurde erst mit der BayBO-Novelle zum 01.02.2021 wieder eingeführt. Das derzeit hierfür geltende stadtinterne Verfahren soll erheblich vereinfacht und auf pauschalierte Beträge pro m² Kinderspielplatzfläche umgestellt werden, um auch im Genehmigungsfreistellungsverfahren und im vereinfachten Verfahren mit der Genehmigungsfiktion zeitliche Konflikte zu reduzieren.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Ablösung soll umgestellt werden auf einen pauschalierten Kostenbeitrag pro m² Kinderspielplatzfläche für zwei Zonen analog der Stellplatzsatzung (innnerhalb und außerhalb des Rings B4R).
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II/Stk
SÖR, UwA, J, Stpl
Gutachtenvorschlag (AfS 10.06.2021): Der Stadtplanungsausschuss begutachtet den beiliegenden Entwurf der Kinderspielplatzsatzung – KSpS und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag (StR 23.06.2021): Gemäß Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 10.06.2021 wird der Erlass der beiliegenden Kinderspielplatzsatzung - KSpS beschlossen.
spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
AK
OBERBÜRGERMEISTER SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg 2 1. APR. 2021 An den Oberbürgermeister /.......Nr.......... i der Stadt Nürnberg J Zur Stellungnahme
Zur
Marcus König Kts. 4 Ant'.vori vor Absen- Rathaus dung Vorlagen j.üfV 90403 Nürnberg 5 Antv. :■ . zur Unter-
- j.gen
Nürnberg, 21. April 2021 Antragstellerin: Arabackyj
Zeitgemäße Aktualisierung der Nürnberger Kinderspielplatzsatzung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die ausreichende Verfügbarkeit von geeigneten sowie sinnvoll ausgestatteten Spielplätzen ist eine wichtige städtische Aufgabe. Die konkreten Möglichkeiten der Ausstattung und Ausgestaltung von Spielplätzen ist in Nürnberg durch die Kinderspielplatzsatzung (KSpS) geregelt. Da die Satzung allerdings in die Jahre gekommen ist, sollte diese aus unserer Sicht dringend überarbeitet und entsprechend aktueller Herausforderungen angepasst werden.
Durch die Novellierung der Bayerischen Bauordnung im Januar 2021 bestehen auch für die Stadt Nürnberg neue Möglichkeiten einer zeitgemäßen Aktualisierung ihrer Kinderspielplatzsatzung. Hierbei können konkrete Verbesserungen für die Ausstattung von Spielplätzen in unserer Stadt geklärt und ermöglicht werden. Wir wollen deshalb, dass diese Gestaltungsmöglichkeiten nun auch im Sinne von Kindern, Jugendlichen und Familien zielgerichtet genutzt werden.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
- Die Verwaltung prüft, welche konkreten und zeitgemäßen Verbesserungen in die
städtische Kinderspielplatzsatzung aufgenommen werden können. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
-
Normung, Qualität der Spielgeräte
-
Eingrünung
-
Primat „Spielplatz vor Stellplatz“
-
Nachhaltigkeit der Nutzung
-
Die Verwaltung berichtet hierzu im zuständigen Ausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
C
Thorsten Brehm Claudia Arabackyj Stadtratsfraktion Nürnberg Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende
SPD
Zeitgemäße Aktualisierung der Nürnberger Kinderspielplatzsatzung
Sachverhalt:
Das Planungs- und Baureferat hat im Ferienausschuss am 03.03.2021 über die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) berichtet, die am 01.02.2021 in Kraft getreten ist. Auszug zum Thema Kinderspielplätze:
„Kinderspielplätze: Aktualisiert wurde das Recht der Gemeinden, Satzungen über die Gestaltung, die Art des Nachweises und jetzt auch wieder die Ablösung zu erlassen. Diese finanziellen Mittel können nun für die Herstellung oder Unterhaltung örtlicher Kinder- oder Jugendfreizeiteinrichtungen verwendet werden, also nicht nur für öffentliche Kinderspielplätze. Infolgedessen kann und muss die Kinderspielplatzsatzung der Stadt auf den neuen Stand gebracht werden.“
Es muss also nach Inkrafttreten der neuen Satzung bei der Ablösung nicht mehr der derzeitig komplizierte Weg über eine Abweichung und einen Dispensvertrag gegangen werden. Im Grundsatz hat der Bauherr gemäß BayBO (und in Anlehnung an Art. 47 BayBO (Stellplätze)) ein Wahlrecht, wie er seinen Kinderspielplatz-Nachweis erfüllt. Die Stadt kann aber per Satzung eine „Reihung“ vorgeben. Hier soll die tatsächliche Herstellung von Spielplätzen Vorrang vor einer Ablösung haben.
Der anhängende Entwurf für eine neue Kinderspielplatzsatzung wurde mit den beteiligten Fachdienststellen J, SÖR, UwA, Stpl und Stk abgestimmt und von RA abschließend begutachtet. Die bisher in der Vollzugsanweisung zur KSpS (VA, 630.405) geregelten Sachverhalte wurden weitestgehend in den Satzungstext übernommen, so dass die VA aufgehoben werden kann (Deregulierung).
In § 1 Abs. 2 soll noch einmal der Vorrang von Kinderspielplätzen vor Kfz-Stellplätzen geregelt werden (s. a. § 2 Abs. 5 Stellplatzsatzung - 630.746).
In § 2 wurden die allgemeinen Anforderungen aktualisiert, problematische Bepflanzungen untersagt und darauf hingewirkt, dass die Außenanlagen eine gute Aufenthaltsraumqualität bekommen müssen, die für die Hausbewohner auch dann einen Gewinn darstellt, wenn Kinder „nur“ zu Besuch sind oder zeitweise keine Kinder in der Anlage wohnen sollten (Anpassung an den demografischen Wandel).
In § 3 Abs. 1 steht der Vorrang der tatsächlichen Herstellung auf dem Baugrundstück, in Abs. 3 die Forderung nach einer dinglichen Sicherung, also einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt, bei einem Nachweis auf einem Grundstück in der Nähe, um einen privatrechtlichen Verkauf und damit unter Umständen den „Untergang“ des Spielplatzes verhindern zu können. Diese Anforderung wurde aus der früheren VA übernommen.
In § 4 wurde die Berechnung der notwendigen Fläche des Kinderspielplatzes vereinfacht und nach oben angepasst. In Abs. 2 wurden die nicht anzurechnenden Nutzungen im Wesentlichen aus der früheren Regelung übernommen und etwas verschärft („spielplatzfreie“ Microappartements nun mit maximal 30 m² statt bisher 50 m² Fläche). Nicht angerechnet werden sollen nur noch Erdgeschosswohnungen mit Gartenflächen von mindestens 30 m², damit entfällt die Abzugsmöglichkeit von Wohnungen mit ebenerdigen Terrassen, Dachterrassen und Balkonen. In der Summe sind die Anforderungen geringfügig höher und damit kinderfreundlicher gestaltet.
In § 5 wurden die technischen Anforderungen (Normenverweise) aktualisiert.
In § 7 Ablösung wird zur Vereinfachung auf einen pauschalierten Ablösebetrag pro m² Spielplatzfläche und auf eine Differenzierung nach Zonen umgestellt. Diese sollten analog der Stellplatzsatzung gebildet werden, also Zone 1 innerhalb und Zone 2 außerhalb des Rings der B4, wobei es in Zone 2 wohl auch weiterhin nur in sehr seltenen Fällen überhaupt zu einer Ablösung kommen sollte. Der Ablösebetrag pro m² Kinderspielplatzfläche wird in der Zone 1 bei 1.800 Euro, in der Zone 2 bei 1.000 Euro liegen. Die Höhe des Ablösebetrags orientiert sich wie bisher nicht nur an den Herstellungs- und Unterhaltskosten, sondern auch an den Grundstückswerten, die in der Zone 2 niedriger sind als in der Zone 1. Bei den Dispensverträgen der letzten fünf Jahre gab es eine relativ große Streuung der Beträge pro m² Kinderspielplatzfläche, durchschnittlich lagen sie bei 1.581 Euro. Unter Berücksichtigung der Verkehrswertsteigerungen der letzten Jahre sind 1.800 Euro/m² in der Zone 1 und 1.000 Euro/m² in der Zone 2 angemessen.
In § 8 Abs. 2 soll die Wohnraumversorgung der Bevölkerung durch nachträglichen Dachgeschossausbau gefördert werden, indem in diesen Fällen auf den Nachweis eines Kinderspielplatzes und damit unter Umständen auch auf die Ablösung verzichtet wird. Diese Regelung kann auch die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 Abs. 1 und Abs. 2 BayBO 2021, also im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB als auch neu im § 34 BauGB-Bereich, und im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO den Umgang mit der Genehmigungsfiktion nach Art. 68 Abs. 2 BayBO erleichtern.
Eine vergleichbare Regelung soll auch bei der nächsten Änderung der Stellplatzsatzung vorgenommen werden.
In § 9 soll erstmals eine Ordnungswidrigkeiten-Vorschrift aufgenommen werden.
Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung – KSpS)
Vom .....
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl S. 588), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 663), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich § 2 Allgemeine Anforderungen § 3 Lage des Kinderspielplatzes § 4 Größe des Kinderspielplatzes § 5 Beschaffenheit und Ausstattung des Kinderspielplatzes § 6 Betrieb und Unterhalt § 7 Ablösung § 8 Abweichungen § 9 Ordnungswidrigkeiten § 10 Inkrafttreten
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für private Kinderspielplätze im Sinne des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 BayBO. Sie sind bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden mit oder zu mehr als drei Wohnungen nachzuweisen.
(2) Notwendige Kinderspielplätzen sind vorrangig vor Kfz-Stellplätzen nach Art. 47 BayBO herzustellen.
(3) Regelungen in Satzungen nach dem Baugesetzbuch gehen den Bestimmungen nach dieser Satzung vor.
§ 2
Allgemeine Anforderungen
(1) Kinderspielplätze sollen von Bäumen beschattet, windgeschützt und gegen öffentliche Verkehrsflächen sowie andere Anlagen wie Stellplätze, Lüftungsauslässe von Tiefgaragen oder Standplätze für Abfallbehälter ausreichend abgeschirmt angelegt werden. Sie müssen gefahrlos und barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. Sie sollten von möglichst vielen Wohnungen einsehbar und in Rufweite liegen.
(2) Kinderspielplätze müssen für Kleinkinder in der Altersgruppe bis zu 6 Jahren und für Kinder von sechs bis zwölf Jahren geeignet, dementsprechend gegliedert und ausgestattet sein.
(3) Kinderspielplätze sind mit Sträuchern einzugrünen und ab einer Größe von mehr als 100 m² zu durchgrünen. Zur Schattenspendung sollen geeignete, standortgerechte Laubbäume mit der Pflanzqualität „Hochstamm“ mit einem Stammumfang von mindestens 18 bis 20 cm, Sträucher mit einer Höhe von 100 bis 150 cm, zweimal verpflanzt, gepflanzt werden.
(4) Die Gestaltung mit Pflanzen hat so zu erfolgen, dass der Verzehr oder direkte Kontakt zu Pflanzen oder Pflanzenteilen zu keinen erheblichen Gefährdungen führen kann.
(5) Die Kinderspielplätze sollen eine gute Aufenthaltsqualität für die Hausbewohner erhalten, auch wenn zeitweise keine Kinder in den Häusern leben sollten.
§ 3
Lage des Kinderspielplatzes
(1) Der Kinderspielplatz soll vorrangig auf dem Baugrundstück errichtet werden.
(2) Auf einem anderen Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks darf der Kinderspielplatz nur angelegt werden, wenn dieses geeignet ist. Der Spielplatz muss beaufsichtigt und verkehrssicher erreicht werden können. Die fußläufige Entfernung vom Baugrundstück darf bei Spielplätzen für Kinder in der Altersgruppe bis zu sechs Jahren in der Regel 100 m, bei Spielplätzen für Kinder der Altersgruppe von sechs bis zwölf Jahren in der Regel 300 m nicht überschreiten.
(3) Können Kinderspielplätze nicht auf dem Baugrundstück hergestellt werden, so sind Bestand und Nutzung durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Nürnberg zu sichern. Dies gilt auch dann, wenn der Bauherr Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist.
§ 4
Größe des Kinderspielplatzes
(1) Die Fläche des Kinderspielplatzes muss mindestens 7 m² je 100 m² Gesamtwohnfläche, jedoch mindestens 60 m² betragen. Davon ist mindestens die Hälfte der Fläche als Spielfläche für Kleinkinder auf dem Baugrundstück herzustellen.
(2) Bei der Ermittlung der Gesamtwohnfläche werden Wohnungen nicht angesetzt, für die ein Kinderspielplatz wegen der Art der Wohnung nicht erforderlich ist. Hierzu zählen insbesondere Microappartements unter 30 m² Wohnfläche, Boardinghäuser, Lehrlings- oder Altenwohnheime oder geförderte Altenwohnungen. Darüber hinaus sind auch die Wohnungen nicht anzusetzen, denen Gartenflächen mit mindestens 30 m² unmittelbar und ausschließlich zugeordnet sind.
§ 5
Beschaffenheit und Ausstattung der Kinderspielplätze
(1) Kinderspielplätze sind mit einer abgegrenzten Sandspielfläche von mindestens 1 m² je Wohnung, jedoch in einer Mindestgröße von 10 m², auszustatten. Der Sand ist auf durchlässigem Untergrund in einer Höhe von mindestens 0,40 m zu schütten.
(2) Kinderspielplätze für mehr als fünf Wohnungen sind außerdem mit einem Gerätespielplatz auf weichem Untergrund (zum Beispiel Sand, Hackschnitzel oder dauerelastischem Fallschutzbelag) mit mindestens einer Spielfunktion, ab 10 Wohnungen mit mindestens drei Spielfunktionen und ab 15 Wohnungen mit mindestens sechs Spielfunktionen auszustatten. Als Spielfunktionen kommen insbesondere Rutschen, Wippen, Schaukeln, Klettergeräte und -einrichtungen, Balken, Taue, Brücken, Recks und Hangelgeräte in Betracht. Die Anforderungen der DIN 18034-1 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Teil 1: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“, sind dabei zu beachten.
(3) Kinderspielplätze für 40 und mehr Wohnungen sollen neben Bereichen für Spiele im Sand und an Geräten zusätzlich eine befestigte Fläche für Ballspiele oder Tischtennis erhalten. Alternativ hierzu ist die Einrichtung eines Bereiches für Bau- und Werkspiele möglich.
(4) Kinderspielplätze sind mit mindestens drei ortsfesten Sitzgelegenheiten und mindestens einem ortsfesten Behälter für Abfälle auszustatten. Bei Spielplätzen für mehr als fünf Wohnungen ist für je drei weitere Wohnungen eine zusätzliche Sitzgelegenheit zu schaffen.
§ 6
Betrieb und Unterhalt
(1) Kinderspielplätze sind auf Dauer und in einem verkehrssicheren Zustand zu unterhalten. Schadhafte Ausstattungen und Spielgeräte sind unverzüglich instand zu setzen oder zu erneuern.
(2) Eine Grundwartung und -instandhaltung ist mindestens jährlich an allen Geräten durchzuführen. Häufig verwendete Spielgeräte oder Spielgeräte mit hohem Verschleiß sind regelmäßig insbesondere auf hervorstehende Schrauben, lose Absturzsicherungen oder sonstige lose Teile zu kontrollieren. Der Sand ist nach Bedarf auszuwechseln, bei stark bespielten Plätzen soll dies in der Regel einmal jährlich geschehen.
§ 7
Ablösung
(1) Die Verpflichtung zur Anlage eines Kinderspielplatzes kann auch dadurch erfüllt werden, dass vor Erteilung der Baugenehmigung die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung von öffentlichen Spielflächen oder anderer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen gegenüber der Stadt Nürnberg übernommen werden.
(2) Die Kostenübernahme erfolgt durch einen pauschalierten Ablösebetrag.
(3) Der Ablösebetrag beträgt je m² Fläche des Kinderspielplatzes
in der Zone 1: 1.800 Euro,
in der Zone 2: 1.000 Euro.
(4) Die Zone 1 befindet sich innerhalb des Rings der Bundesstraße 4R, somit begrenzt durch: Nordring, Hintermayrstraße, Welserstraße, Dr.-Gustav-Heinemann-Straße, Cheruskerstraße, Passauer Straße, Marienbader Straße, Ben-Gurion-Ring, Jitzhak-Rabin-Straße, Bayernstraße, Frankenstraße, Ulmenstraße, Dianaplatz, Nopitschstraße, Gustav-Adolf-Straße, Vonder-Tann-Straße, Jansenbrücke, Maximilianstraße und Nordwestring. Die Zone 2 beinhaltet die Flächen außerhalb der Zone 1.
(5) Der Ablösevertrag ist zwischen dem Bauherrn und der Stadt Nürnberg (Bauordnungsbehörde) abzuschließen. Der Ablösebetrag ist vom Bauherrn in einer einmaligen Summe an die Stadt Nürnberg vor der Erteilung der Baugenehmigung zu zahlen.
§ 8
Abweichungen
(1) Die Stadt kann unter den Voraussetzungen des Art. 63 BayBO Abweichungen von den Anforderungen dieser Satzung zulassen.
(2) Wird die Verpflichtung zum Anlegen eines Kinderspielplatzes nur durch eine Änderung oder Nutzungsänderung eines Dachgeschosses in eine Wohnung erstmalig begründet, so besteht keine Verpflichtung zur Anlage eines Kinderspielplatzes. Die Abweichung von der Pflicht zur Anlage eines Kinderspielplatzes gilt für ein solches Vorhaben als erteilt, ohne dass es eines Antrags bedarf.
§ 9
Ordnungswidrigkeiten
Gemäß Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Abs. 1 Satz 2 schadhafte Ausstattungen oder Spielgeräte nicht umgehend instand setzt oder erneuert.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.08.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Kinderspielplätze (KinderspielplatzS - KSpS) vom 10. Juni 1991 (Amtsblatt S. 201), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. November 2001 (Amtsblatt S. 530), außer Kraft.
StA/002/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 09.06.2021 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 23.06.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Wahlhelferentschädigungssatzung
Anlagen: Vermerk des Statistischen Amtes PrüfungWahlen-Bericht - Auszug sonstiges Wahlpersonal Wahlhelferentschädigungssatzung neu (Stand 25.05.2021)
Sachverhalt (kurz):
Im Rahmen einer Schwerpunktprüfung durch Rpr wurde das Produkt Wahlen mit Blick auf die Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahl 2020 geprüft. Dabei wurde geraten die Entschädigung für das sonstige Wahlpersonal einer Regelung zuzuführen, bei der die dienst- und tarifrechtlichen Belange berücksichtigt sind.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage StA/002/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Entschädigung wird unabhängig von Diversity-Themen gewährt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage StA/002/2021
Gutachtenvorschlag: Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung - WES) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 09.06.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung - WES) beschlossen.
ÖÖ
ÖÖ
Auszug:
Anlage 2 (neue Satzung)
Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von
allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden
(Wahlhelferentschädigungssatzung – WES)
Vom ...........................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 20a Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht: § 1 Entschädigung § 2 Entschädigung für sonstiges Wahlpersonal § 3 Inkrafttreten
§ 1
Entschädigung
(1) Wahlvorstandsmitglieder erhalten eine Entschädigung. Diese beträgt 1. einmalig für die wahrgenommene Funktion als a) Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher sowie Schriftführerin oder Schriftführer 30,-- €, b) deren Stellvertreterin oder Stellvertreter 20,-- €, c) Beisitzerin oder Beisitzer 10,-- €;
- zusätzlich je Wahl für a) die unter Nr. 1 Buchst. a) und b) Genannten
-
bei der Europawahl 40,-- €,
-
bei der Bundestagswahl 40,-- €,
-
bei der Landtagswahl 35,-- €,
-
bei der Bezirkswahl 35,-- €,
-
bei der Stadtratswahl 35,-- €,
-
bei der Oberbürgermeisterwahl 35,-- €,
-
bei anderen Wahlen oder Abstimmungen 40,-- €;
b) die unter Nr. 1 Buchst. c) Genannten
-
bei der Europawahl 30,-- €,
-
bei der Bundestagswahl 30,-- €,
-
bei der Landtagswahl 30,-- €,
-
bei der Bezirkswahl 30,-- €,
-
bei der Stadtratswahl 30,-- €,
-
bei der Oberbürgermeisterwahl 30,-- €,
-
bei anderen Wahlen oder Abstimmungen 30,-- €;
-
für die Abholung von Wahlunterlagen vom Wahlamt 20,-- €;
-
für die Überbringung von Wahlunterlagen zum Wahlamt 10,-- €.
Bei miteinander verbundenen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden werden nur die Beträge gemäß Satz 2 Nr. 2 jeweils gesondert berechnet.
(2) Wahlvorstandsmitglieder, denen von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber für den in Nürnberg geleisteten Wahldienst kein freier Tag gewährt wird, erhalten zusätzlich zu der in Abs. 1 genannten Entschädigung einen Betrag von 50,-- €. Wahlvorstandsmitgliedern, die bei der Stadt beschäftigt sind, steht dieser Betrag dann zu, wenn sie auf den freien Tag verzichtet haben.
§ 2
Entschädigung für sonstiges Wahlpersonal
Personen, die keinem Wahlvorstand angehören, bei einer Wahl aber Hintergrundarbeiten verrichten und hierbei nicht dienst- oder arbeitsrechtlich tätig sind, erhalten eine Entschädigung nach den für Beisitzerinnen und Beisitzer geltenden Regelungen des § 1.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung – WES) vom 30. September 2019 (Amtsblatt S. 372) außer Kraft.