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← Sitzung des Stadtrates (23.06.2021)

Sitzung gesamt - öffentlich -

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Stadtrates

23.06.2021

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 2 Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der 5 Stadt Nürnberg Bericht MRB-GST/002/2021 5 Evaluation MRB-GST/002/2021 9 TOP Ö 3 Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg 70 Sitzungsvorlage MRB-GST/003/2021 70 GAP2021-2023 MRB-GST/003/2021 74 TOP Ö 5 Fortschreibung Klimafahrplan 2010 - 2050 - Baustein Klimaanpassung 123 Sitzungsvorlage Ref.III/003/2021 123 Sachverhaltsdarstellung Ref.III/003/2021 127 Übersicht über Handlungsfelder und Maßnahmen zur Klimaanpassung Ref.III/003/2021 132 Maßnahmensteckbriefe Ref.III/003/2021 133 Stellungnahme Ref. I/II Ref.III/003/2021 158 TOP Ö 6 VGN-Tariffortschreibung ab dem Jahr 2023 mit dem neuen „VGN 159 Mobilitätsindex“ sowie weitere aktuelle Entwicklungen im VGN Sitzungsvorlage OBM/010/2021 159 Sachverhaltsdarstellung OBM/010/2021 163 Tariffortschreibung zum 01.01.2022 OBM/010/2021 168 Nachweis preisinduzierter Aufwandssteigerungen (Verfahrensbeschreibung) 180 OBM/010/2021 Tariffortschreibung 2023 ff. OBM/010/2021 186 TOP Ö 7 Änderung in der Besetzung von Abordnungen 192 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.05.2021 192 TOP Ö 8 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss 193 Sitzungsvorlage J/016/2021 193 TOP Ö 9 Auflage des Referates I/II: 197 Dringliche Anordnungen 197 TOP Ö 10 Auflage des Referates VI: Zeitgemäße Aktualisierung der Nünberger 200 Kinderspielplatzsatzung Sitzungsvorlage Stpl/023/2021 200 Antrag_ Kinderspielplatzsatzung_SPD Stpl/023/2021 204 Sachverhalt Stpl/023/2021 205 Satzungsentwurf Stpl/023/2021 207 TOP Ö 11 Auflage des OBM: Wahlhelferentschädigungssatzung 211 Sitzungsvorlage StA/002/2021 211 Vermerk des Statistischen Amtes StA/002/2021 214 PrüfungWahlen-Bericht - Auszug sonstiges Wahlpersonal StA/002/2021 216 Wahlhelferentschädigungssatzung neu (Stand 25.05.2021) StA/002/2021 219

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Stadtrates

Sitzungszeit

Mittwoch, 23.06.2021, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Meistersingerhalle Nürnberg, Großer Saal, Münchener Straße 21

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Ehrungen

- Aushändigung der Kommunalen Verdienstmedaille in Bronze an

Frau Stadträtin Claudia Arabackyj

Frau Stadträtin Helmine Buchsbaum

Frau Stadträtin Gabriele Penzkofer-Röhrl

Frau Stadträtin Dr. Anja Prölß-Kammerer

Herrn berufsmäßigen Stadtrat Harald Riedel

Frau Stadträtin a.D. Ilka Soldner

Frau Stadträtin a.D. Ruth Zadek

- Ehrung für 25-jährige Zugehörigkeit zum Nürnberger Stadtrat

von

Frau Stadträtin Kerstin Böhm

Frau Bürgermeisterin Professor Dr. Julia Lehner

Herr Stadtrat Lorenz Gradl

Herr Stadtrat Kilian Sendner

König, Marcus

2. Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans Bericht

2018-2020 der Stadt Nürnberg MRB-

GST/002/2021 König, Marcus

3. Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg Beschluss

MRB- König, Marcus GST/003/2021

4. Interessensbekundung Nürnbergs als Bayerische

Landesgartenschau 2030

(Unterlagen werden nachgereicht)

König, Marcus

5. Fortschreibung Klimafahrplan 2010 - 2050 - Baustein Beschluss

Klimaanpassung Ref.III/003/2021

Walthelm, Britta

6. VGN-Tariffortschreibung ab dem Jahr 2023 mit dem neuen „VGN Beschluss

Mobilitätsindex“ sowie weitere aktuelle Entwicklungen im VGN OBM/010/2021

König, Marcus

7. Änderung in der Besetzung von Abordnungen

hier: Besetzung des Planungsverbands Region Nürnberg

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom

26.05.2021

König, Marcus Beschluss

8. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Beschluss

J/016/2021 Ries, Elisabeth

9. Auflage des Referates I/II: Kenntnisnahme

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und

Auszahlungen

10. Auflage des Referates VI: Beschluss-

Zeitgemäße Aktualisierung der Nürnberger Auflage

Kinderspielplatzsatzung Stpl/023/2021

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.04.2021

11. Auflage des OBM: Beschluss-

Wahlhelferentschädigungssatzung Auflage

StA/002/2021

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.05.2021,

öffentlicher Teil

Berichtsvorlage MRB-GST/002/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht

Stadtrat 23.06.2021 öffentlich Bericht

Betreff: Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der Stadt Nürnberg

Anlagen: Evaluation

Bericht:

Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Seitdem wurde alle drei Jahre ein neuer Aktionsplan verabschiedet und der vorherige evaluiert.

Der Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 liegt in tabellarischer Form bei. Er wurde von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche, Referate und Dienststellen in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Obgleich die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen ab März 2020 die Umsetzung einiger Ziele des Aktionsplans erschwerten, verzögerten und teilweise auch unmöglich machten, konnten vor vor allem in den ersten zwei Jahren des Berichtszeitraums die festgeschriebenen Maßnahmen zum größten Teil erfolgreich abgeschlossen werden. Dennoch zeigt nicht nur die Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, sondern auch die Corona-Pandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die Ergebnisse dieses Berichts wurden in die Vorbereitung und Erstellung des aktuellen Gleichstellungsaktionsplans 2021-23 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020 enthält Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht. Dieser Aktionsplan wurde evaluiert.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020

Präambel Einführung

Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufsieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger wer- grund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgedenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwi- gen. 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt und schen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhin- mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauendern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Men- förderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein schenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen wurden seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwalgeschichtlichen Verantwortung. tung und Stadtgesellschaft gestellt.

Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich Die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch den Stadtrat im Okverpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler tober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zu Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entschei- mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur Charta erdend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Mög- folgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionslichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Dabei pläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft, Ge- Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. schlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung. Über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, wird im Folgenden berichtet. Sowohl der Gleichstellungsaktionsplan als auch der vorliegende Bericht wurden von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Dienststellen und Geschäftsbereiche erstellt. Die zuständigen Kolleg*innen haben im Zuge des Berichts die Umsetzung der ihren Arbeitsbereich betreffenden Ziele und Maßnahmen ausgewertet. Die jeweiligen Auswertungen wurden von der Gleichstellungsstelle zusammengetragen und aufbereitet.

Obgleich die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Die Ergebnisse dieses Berichts wurden in die Vorbereitung und Erstel- Schutzmaßnahmen ab März 2020 die Umsetzung einiger Ziele des Ak- lung des aktuellen Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 einbezogen tionsplans erschwerten, verzögerten und teilweise auch unmöglich und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifimachten, konnten dennoch Erfolge erzielt werden. ziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin Exemplarisch für diese Erfolge steht beispielsweise die Stärkung von im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu Frauen in Führungspositionen durch die Etablierung eines Netzwerks wirken. für Frauen in Führungspositionen bei der Stadt Nürnberg. Die regelmäßigen Treffen im Rahmen des Netzwerks konnten mit Beginn der Pandemie in den virtuellen Raum verlegt werden. Inhaltsverzeichnis Seite Außerdem konnten die Städtepartnerschaften als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und gegenseitige Lernprozessen in Bezug

1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung ..........................3

auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden: Im Jahr 2019 waren Frauendelegationen aus Antalya und Nablus und im 1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Jahr 2020 eine Frauendelegation aus Krakau in Nürnberg zu Besuch. Führungsebene ..............................................................................3 Die Frauen tauschten sich mit der Gleichstellungsstelle, dem Oberbür- 1.2 Abbau von Rollenstereotypen ..............................................6 germeister, Stadträtinnen und Vertreterinnen von Frauenorganisatio- 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ............................ 10 nen aus und nahmen als Referentinnen jeweils an einer öffentlichen Veranstaltung teil. 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Weiterhin konnten Männer im Erzieherberuf durch die Etablierung des Ebenen......................................................................................... 14 „AK Männer in KiTas“ gestärkt werden. Dieser Arbeitskreis fördert den 1.5 Antidiskriminierung ............................................................ 19 regelmäßigen Austausch und die Möglichkeit der kollegialen Beratung, besonders zu geschlechtsspezifischen Aspekten in KiTas. Im Bereich 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit ..................................... 21 Bildung konnte im Jahr 2018 erneut eine Fachtagung „Bildungschan-

2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft ...................... 24

cen durch Diversity-Kompetenz“ von der Friedrich-Alexander-Univer- 2.1 Abbau von Rollenstereotypen ............................................ 24 sität Erlangen-Nürnberg in Kooperation mit dem Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) durchgeführt werden. Im Rah- 2.2 Antidiskriminierung ............................................................ 27 men dieser Tagung für Lehrkräfte standen die Konsequenzen von ver- 2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt .................... 31 schiedenen Diversitätsmerkmalen auf Bildungschancen im Vordergrund. 2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit ..................................... 33 Dennoch zeigt nicht nur der vorliegende Bericht über den Gleichstel- 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung ............................ 36 lungsaktionsplan 2018-2020, sondern auch die Corona-Pandemie und 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich ....... 47 die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich ....... 51 noch nicht erreicht sind. 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung ................... 56 2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen .. 61

1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung

Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten.

Die Herausforderungen im Bereich der Personalplanung nehmen laufend zu. Im Rahmen eines Strategieprojekts werden seitens des Personalamts passende Lösungen entwickelt. Im Fokus stehen dabei auch die Themen „Strategische und operative Personalplanung“ und „Personalrekrutierung / Attraktive Arbeitgeberin / Personalentwicklung / Führung“ mit den Teilbereichen Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung. Daneben werden aktuell in einem gesamtstädtischen Arbeitskreis Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund für die Stadtverwaltung erarbeitet. In beiden Bereichen ist im Laufe des Jahres 2019 mit Ergebnissen zu rechnen. Es soll deshalb im Rahmen des Gleichstellungsaktionsplans den Projekten und Arbeitskreisen nicht vorgegriffen werden. Ggf. ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Ergänzung seitens des Personalamts möglich.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Mehr Frauen (auch Frauen mit Migrations- hintergrund) für Füh- rungspositionen ge- winnen Fortführung des Mento- ringprogramms für Frauen: 3. Programmdurchlauf Planung, Konzeption, Organisation: ab Juli 2018 Ausschrei- bung: ab Herbst 2018 Programm- laufzeit: Feb- ruar 2019 bis Mai 2021 PA Anzahl der Men- tees und Mentor*in- nen Evaluation der Er- folgswirksamkeit in Kooperation mit Hochschule / Uni- versität ca. 20.000 EUR für ex- terne Beglei- tung Zwei-Phasen-Evaluation 1. Phase: 10/2020 Evaluationsbogen in der Abschlussveranstaltung 2. Phase: 04/2022 Evaluation: Wirk- samkeit des Programms ca. 1 1/2 Jahre nach Programm- ende Ja, Ausschrei- bung des 4. Pro- grammdurch- laufs ab 09/2020

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Stärkung von Frauen in Führungspositionen Einrichtung eines Netz- werks für Frauen in Füh- rungspositionen bei der Stadt Nürnberg 4 Netzwerk- treffen im Jahr GST Anzahl der Teilneh- merinnen Mit beste- henden Ressourcen Mit beste- 2019: 4 Netzwerktreffen mit Ja, für 2021 drei Treffen geplant Ja, für 2021 drei
henden Ø 60 Teilnehmerinnen Treffen geplant
Ressourcen 2020: 3 Netzwerktreffen ge-
plant, das erste im Februar
fand in Präsenz statt. 1 Tref-
fen coronabedingt ausgefal-
len, 1 Treffen digital durchge-
führt
Initiierung und Stär- kung eines Netzwerks für weibliche Füh- rungskräfte im jeweili- gen Geschäftsbereich Lockerer Erfahrungsaus- tausch bei Treffen mit weiblichen Führungskräf- ten (Kennenlernen, Erfah- rungen und Probleme austauschen, Hilfestellun- gen geben) Zum Teil mit Themen- schwerpunkten und mit teilweiser Unterstützung von PA Regelmäßig Ref. IV, Ref. VI Anzahl der Teilneh- merinnen Mit beste- henden Res- sourcen  09/2018 fand Treffen des damaligen 3. BM mit weiblichen Führungskräf- ten seines Geschäftsbe- reiches unter Mitwirkung von PA/1 statt, 12 Mitar- beiterinnen nahmen teil, Treffen von allen Teil- nehmenden als positiv bewertet  2020 wurden Treffen coronabedingt abgesagt, nur wenig persönlicher Erfahrungsaustausch, di- gitale Möglichkeiten (MS- Teams) wurden genutzt Ja, Überlegung hinsichtlich einer virtuellen Erfah- rungsaus- tauschplattform
Männliche und weibli- che Fachkräfte sind in der Leitungsebene im J/B2 paritätisch vertre- ten Förderung von Leitungs- nachwuchs in den Ein- richtungen; gezielte An- sprache von Pädagog*in- nen je nach Stellenbedarf Bei zu beset- zenden Stel- len J/B2- Die Leitungsstellen in der OKJA sind zu je 50% mit Pädago- ginnen und Päda- gogen besetzt Mit beste- henden Res- sourcen Bei meisten Stellenbesetzun- gen umgesetzt, gezielte Su- che nach Frauen* oder Män- nern* Ja
Abtei-
lungslei-
tungen
und Be-
reichs-
leitung

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Stärkung von Frauen

in Führungspositionen

Einrichtung eines Netz-

werks für Frauen in Füh-

rungspositionen bei der

Stadt Nürnberg

4 Netzwerk-

treffen im

Jahr

Anzahl der Teilneh-

merinnen

Männliche und weibli-

che Fachkräfte sind in

der Leitungsebene im

J/B2 paritätisch vertre-

ten

Förderung von Leitungs-

nachwuchs in den Ein-

richtungen; gezielte An-

sprache von Pädagog*in-

nen je nach Stellenbedarf

Bei zu beset-

zenden Stel-

len

Die Leitungsstellen

in der OKJA sind zu

je 50% mit Pädago-

ginnen und Päda-

gogen besetzt

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Bei meisten Stellenbesetzun-

gen umgesetzt, gezielte Su-

che nach Frauen* oder Män-

nern*

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Mehr Frauen in Füh- rungspositionen im Ref. VI Führen mit reduzierter Ar- beitszeit (sensibilisieren, unterstützen, Möglichkei- ten schaffen), da insbe- sondere Frauen oft mit re- duzierter Arbeitszeit ar- beiten Laufend Ref. VI mit allen Dienst- stellen Anzahl / Prozent- zahl der Führungs- kräfte mit reduzier- ter Arbeitszeit im Geschäftsbereich Ref. VI Mit beste- henden Res- sourcen  Stand unverändert; evtl. Ausweitung auf alle Dienststellen  Zusammentragen und Evaluierung der Erfah- rungen vornehmen  H ist es aktuell entspre- chend der Vorgaben nicht möglich, dezentral über SAP eine Daten- bankauswertung vorzu- nehmen, um ge- schlechtsspezifische Merkmale bereits im Sta- dium der grundlegenden Bestandsanalyse in dem notwendigen Detaillie- rungsgrad darstellen zu können Ja, evtl. stadt- weit
Die Anzahl von Frauen in Führungspositionen im KuF ist erhöht Entwicklung und Durch- führung von Maßnahmen zur Zielerreichung, z.B. Mentoringprogramme, ge- zielte Ansprachen usw. 2018 ff KuF Anteil von Frauen in Führungspositio- nen im Vergleich zu 2016 Mit beste- henden Res- sourcen  Aufteilung 2016: 14 Männer = 58 % 10 Frauen = 42 %  Aufteilung 2020: 10 Männer = 40 % 15 Frauen = 60 % Ja, je nach wei- terer Entwick- lung ggf. mit Ziel: Die Anzahl von Frauen und Männern in Füh- rungspositionen im KuF ist aus- geglichen

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatle-

ben, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen

auch innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzu-

bauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Abbau von Ge- schlechterstereoty- pen bei der Ausbil- dungswahl Jährliche Organisation und Durchführung des Girls´ und Boys´ Day bei der Stadtverwaltung Integration des Boys´ Day ab 2019 durch PA ab 2019 PA, GST - An- sprech- partner für Män- ner, mit beteilig- ten Dienst- stellen Anzahl der weibli- chen bzw. männli- chen Nachwuchs- kräfte nach Ausbil- dungsberufen zusätzliche Personalres- sourcen bei PA notwen- dig  bislang Organisation Girls‘ Day durch PA und Boys‘ Day durch GST  2020 coronabedingt beide Termine abgesagt Ja, ab 2021/2022 Or- ganisation bei- der Tage durch PA
Gezielte Ansprache des je- weils „untypischen“ Ge- schlechts bei der Präsenta- tion der Ausbildungsberufe im Internet sowie in Bro- schüren Dauerauf- gabe PA, GST Anzahl der weibli- chen bzw. männli- chen Nachwuchs- kräfte nach Ausbil- dungsberufen noch unklar  Berufsvideos  Broschüren  Plakat  neue Website: Ausbil- dungscampus „Sofa Start“ Ja, insb. durch neue Berufs-vi- deos in 2021
Väter nutzen stär- ker und länger die Möglichkeit der El- ternzeit bei der Stadt Väterbefragung. Evaluation der letzten 5 Jahre; Zufriedenheit der Väter mit organisatori- schem und persönlichem Ablauf 2019 GST - An- sprech- partner für Männer, PA Befragung ist durchgeführt, Er- gebnisse liegen vor und werden veröf- fentlicht bzw. be- wertet und ggf. wei- terverfolgt Mit beste- henden Res- sourcen Planungsbeginn Väter- und Mütterbefragung durch GST in Kooperation Bündnis für Familie mit Arbeitsgruppe ab Sommer 2020 (inkl. PA) Ja, Durchfüh- rung Väter- und Mütterbefragung im März 2021 inkl. folgender Evaluation

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Männer im Erzie- herberuf stärken. Es besteht die Mög- lichkeit zu kollegia- lem Austausch Eine Austauschgruppe für männliche Erzieher bei der Stadt ist gegründet und in- stalliert. 2019 GST – Austauschgruppe ist implementiert, wird regelmäßig ge- nutzt Mit beste- henden Res- sourcen GST, J Mit beste-  Start Herbst 2019 AK Ja, Weiterent-
An- henden Res- Männer in KiTas, 4 Tref- wicklung und
sprech- sourcen fen im Jahr je 2 Std. Aufbau nachhal-
partner GST, J  Kollegiale Beratung, the- tiger Struktur,
für matische Inputs, ge- Übernahme bis
Männer, schlechtsspezifische As- 2023 - von wem
J pekte in KiTas noch unklar
Berücksichtigung des geschlechter- spezifischen As- pekts bei der Aus- schreibung von Rei- nigungsleistungen Klärung mit OrgA als zu- ständige Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibliches Personal reinigt den Da- menbereich- männliches Personal reinigt den Her- renbereich“ mit in die Aus- schreibung aufgenommen werden kann oder wie sich ein solches Vorgehen fi- nanziell darstellt Zum nächs- ten Aus- schreibungs- zeitpunkt NüBad mit OrgA Ausschreibungstext Tatsächliche Um- setzung und ggf. Vorgehen bei Nicht- erfüllung Offen. Für den Aus- schreibungs- prozess wer- den kaum höhere Kos- ten als üblich erwartet Bisher keinen Änderungen des Ausschreibungsinhalts, da alle Verträge noch laufen Ja, im Rahmen einer der nächs- ten Aus-schrei- bungen
Einsatz von weibli- chem Personal für den Frauenbadetag und den Frau- ensaunatag sicher- stellen Erhöhung des Anteils weib- licher Fachkräfte Einsatzplanung prüfen und ggf. anpassen Klärung mit PA, mit wel- chen Beschäftigungsfor- men die gezielte Suche und Beschäftigung von Frauen für den genannten Einsatz möglich ist Im Rahmen anstehender Stellenbeset- zungsverfah- ren Im Rahmen der Einsatz- planung November 2018: weitere Abstimmun- gen mit PA NüBad mit PA Ausschreibungstext Bewerberinnenzahl Einstellung einer Mitarbeiterin Offen  Erhöhung des Anteils weiblicher Fachkräfte wegen enormen Fach- kräftemangel schwierig, beschränkte Steuerungs- möglichkeit  Maßgabe Frauenbade- tag: nur Mitarbeiterinnen anwesend, kann nicht immer hundertprozentig sichergestellt werden da es insgesamt „nur“ 5 Mit- arbeiterinnen gibt und 4 bis 5 benötigt werden  in letzten Monaten des Badebetriebes jedoch keine Probleme Nein

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Männer im Erzie-

herberuf stärken.

Es besteht die Mög-

lichkeit zu kollegia-

lem Austausch

Eine Austauschgruppe für

männliche Erzieher bei der

Stadt ist gegründet und in-

stalliert.

Austauschgruppe

ist implementiert,

wird regelmäßig ge-

nutzt

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Personalauswahl: Gewinnung und Auswahl der Mitar- beitenden; mehr männliche Mitarbei- ter im BCN Ausschreibungstexte kön- nen darauf geprüft werden, ob sie u.U. Barrieren für be- stimmte Bewerber*innen- Gruppen aufweisen Auf Teamzusammenset- zung als ein wichtiges Kri- terium bei der Personalaus- wahl achten Mittelfristig BCN Unter- stützung PA Anteil von bisher in der Personalaus- wahl benachteiligter Gruppen in Stellen- besetzungen Mit beste- henden Res- sourcen  bislang keine Bedarfs- kenntnis bei PA  bei Bedarf Entwicklung einer gemeinsamen Stra- tegie von BN und PA Nein
Die Anzahl der Männer bei den Be- schäftigten im Kul- turbereich ist er- höht. Das Verhält- nis Männer und Frauen wird ange- glichen. Entwicklung und Durchfüh- rung von Maßnahmen zur Zielerreichung, Beteiligung am Boys‘ Day usw. 2018 ff KuF Verhältnis Männer und Frauen bei den Beschäftigten im Vergleich zu 2016 Mit beste- henden Res- sourcen  Aufteilung 2016: 68 Männer = 36 % 119 Frauen = 64 %  Aufteilung 2020: 66 Männer = 33 % 137 Frauen = 67 % Ja, verstärkte Fortführung
Preisgerichte sind paritätisch besetzt Änderung der Satzung, z.B. Beirat Bildende Kunst (BBiK) Änderung der Satzung des BBiK im Laufe dieses GAPs Ref. VI Anteil von Frauen (Zielquote von 50 %) Mit beste- henden Res- sourcen  Änderung der Satzung 2018: 11 Mitglieder; mind. je 40% Frauen und Männer  Stpl: Bei eigenen Preis- gerichten (z.B. Stadter- neuerung, Arbeitskreise) immer paritätische Be- setzung, bei Externen er- folgt Hinweis darauf Ja, allgemein; nicht mehr BBiK, da Ände- rung erfolgt ist; Runden Tisch Radverkehr mit aufnehmen, Ziel: „Preisge- richte und Gre- mien sind paritä- tisch besetzt.“

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Paritätische Beset- zung von Gremien Bei der Besetzung von Gre- mien und Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst pari- tätisches Geschlechterver- hältnis geachtet werden Laufend BgA, alle Dienst- stellen Anteil von Frauen Mit beste- henden Res- sourcen  Arbeitsgruppen und Gre- mien, wo möglich, ent- sprechend besetzt  Fußballakademie: Um- setzung der Ziele in Jury- besetzungen, Anspra- chen, Inhalten (Veran- staltungen und Redak- tion) und Preisvergaben Ja
Bei der Besetzung von Vor- ständen und Aufsichtsräten der städtischen Tochterge- sellschaften soll auf ein möglichst paritätisches Ge- schlechterverhältnis geach- tet werden Laufend Stadt- ratsfrak- tionen Anteil von Frauen Mit beste- henden Res- sourcen  Bei den Eigenbetrieben und wesentlichen Teil- konzernen zeigen die Beteiligungsberichte der Stadt Nürnberg eine leichte Steigerung der Frauenquote in Vorstän- den und Aufsichtsräten in den sogenannt männlich konnotierten Bereichen  In den weiblich konno- tierten (sozialen) Berei- chen könnte die Männer- quote erhöht werden Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll in den Stellenausschreibungen bei Führungsstellen künftig eine transparentere und fundiertere Feststellung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, getroffen werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne Maßnahmen ergriffen. Das Personalamt bot im Fortbildungsprogramm der Städteakademie ausgewählte Fortbildungen und Seminare in Teilzeit an. Die Resonanz war jedoch gering und dieses Angebot scheint nicht das geeignete Format darzustellen, um Teilzeitbeschäftigte zu qualifizieren. Daher sollen zukünftig digitalisierte Lernangebote die Präsenzveranstaltungen ergänzen.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Steigerung des An- teils der Führungs- kräfte mit reduzier- ter Arbeitszeit Entwicklung von Rahmen- bedingungen / Modelle, die Führen mit reduzierter Ar- beitszeit ermöglichen Ab 2019 PA Anteil der Füh- rungskräfte mit re- duzierter Arbeitszeit Noch unklar Broschüre und Leitfaden „Führen mit reduzierter Ar- beitszeit“ liegen vor, bei Stel- lenneubesetzung wird ge- prüft, ob Führen mit red. AZ möglich ist (Vordruck „Füh- ren mit reduzierter Arbeits- zeit“) Ja, unter Be- rücksichtigung der gesammel- ten Erfahrungen
Berücksichtigung des The- mas „Arbeiten und Führen in Teilzeit“ bei Fortbildun- gen und Seminaren im Be- reich Personalentwicklung Ab 2019 PA Anteil der Füh- rungskräfte mit re- duzierter Arbeitszeit Noch unklar Aufnahme in Qualifizie- rungsprogramm nach Ent- wicklung des Konzeptes „Führen in Teilzeit“ ist erfolgt Nein
Der Baustein ist als festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizie- rungen der Stufen 2 (Ar- beitstitel „Personalarbeit im Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt. Ziel ist eine verbindliche Teilnahme der Führungskräfte ab 2019 PA Anzahl der teilneh- menden Führungs- kräfte Noch unklar Thema wird in Netzwerktref- fen der FKE 2 und FKE 3 be- handelt Nein

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Bessere Vereinbar- keit von Privatleben und Beruf Etablierung von digitalen Lernangeboten. Die digitalen Lerneinhei- ten werden aus mehre- ren, kurzen Modulen be- stehen, die ein zeitlich flexibles Lernen ermögli- chen sollen. Ab 2019 PA Anzahl der Teilneh- menden Noch unklar  konnte bisher kapazitäts- bedingt nicht umgesetzt werden  wird in AG Digitales Ler- nen behandelt Ja, Ziel: Kon- zeption von kur- zen Lerneinhei- ten; evtl. Ver- weis auf geeig- nete externe An- gebote
Weiterführung und Ausbau der gender- gerechten Personal- politik im Geschäfts- bereich 3. BM Schaffung/Etablierung verschiedener Arbeits- zeitmodelle besondere Berücksichti- gung der beruflichen Weiterentwicklungsmög- lichkeiten in den ver- schiedenen Arbeitszeit- modellen von Mitarbei- tenden Je nach Stand der bisherigen Etablierung kurzfristige und längerfris- tiges Vorge- hen und steti- ger Entwick- lungsprozess Alle Dienst- stellen und Ei- genbe- triebe des Ge- schäfts- bereichs 2. BM Anzahl der angebo- tenen und gelebten Arbeitszeitmodelle spezielle Förder- maßnahmen für Mitarbeitende Es ist mit er- höhten Res- sourcenbe- darf bei der Einführung neuer Mo- delle zu rech- nen - nach Etablierung ist mit einer deutlichen Verringerung zu rechnen 2. BM:  Ausweitung von mobilem Arbeiten/Homeoffice so- wie Telearbeitsmöglich- keiten für alle Mitarbei- tenden von 2. BM  verschiedene Arbeitszeit- modelle im Teilzeitbe- reich (z. B. freier Tag o- der wechselnde Arbeits- zeiten) - Weiterbildun- gen/Seminare digital (dadurch auch von zu Hause aus) ermöglichen 3. BM:  Prüfen der Bedarfe durch fortlaufenden Austausch mit Mitarbeitenden  Absprachen individueller Lösungen im Hinblick auf Arbeitszeitmodelle  Verzögerung der Umset- zung durch Covid-19 Pandemie Ja Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Männliche und weibli- che Pädagog*innen in Leitungsstellen können Familienar- beit (Elternzeit und pflegerische Verant- wortung) vereinbaren Modell „Führen mit redu- zierter Arbeitszeit“ ge- zielt kommunizieren; systematische Anspra- che und Unterstützung betroffener Mitarbei- tende Laufend J/B2- Abtei- lungslei- tungen und Be- reichs- leitung Die Wünsche von Vereinbarkeit kön- nen zu mind. 75% verwirklicht werden mit beste-  Hohe Bereitschaft von Abteilungsleitungen, Ein- richtungsleitungen und innerhalb der Teams, Fa- milienarbeit zu ermögli- chen  Auch kurzfristige Bedarfe lassen sich meist decken Ja Ja
henden Res-
sourcen
Förderung von Füh- rung mit reduzierter Arbeitszeit im Gh Begleiteter Prozess zur Organisationsentwick- lung, Führen mit redu- zierter Arbeitszeit zu er- möglichen als Grund- lage für eine stärkere Berücksichtigung dieses Modellverfahrens bei Stellenbesetzungsver- fahren Fortlaufend Gh/L in Zu- sam- menar- beit mit PA erfolgreiche Erpro- bung des Modells Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- Verschiebung neuer Organi- sationsentwicklungen auf- grund coronabedingten Strukturen und Aufgaben be- trifft in Gh überwiegend Frauen; insgesamt mehr Frauen (7/9) als Männer (2/9) in Führungspositionen, 1 männliche und 2 weibliche Führungskräfte sind TZ (fle- xible Änderungen möglich, bspw. bei pandemischen La- gen) Ja, zur Weiter-
henden Res- verfolgung be-
sourcen darf es jedoch
weitere Res-
sourcen,
schließt auch
die Förderung
der Führungs-
kultur durch den
Ausbau von Se-
minarplätzen
der entspre-
chenden Ange-
bote ein
Förderung von Füh- ren mit reduzierter Arbeitszeit bei UwA Modell „Führen mit redu- zierter Arbeitszeit“ ge- zielt kommunizieren Fortlaufend UwA in Zu- sam- menar- beit mit PA Anteil der Füh- rungskräfte mit re- duzierter Arbeitszeit bei UwA Mit beste- henden Res- sourcen Führen mit reduzierter Ar- beitszeit wird bei UwA umge- setzt. Coronabedingt liegt keine konkrete Auswertung vor. Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Männliche und weibli-

che Pädagog*innen

in Leitungsstellen

können Familienar-

beit (Elternzeit und

pflegerische Verant-

wortung) vereinbaren

Modell „Führen mit redu-

zierter Arbeitszeit“ ge-

zielt kommunizieren;

systematische Anspra-

che und Unterstützung

betroffener Mitarbei-

tende

J/B2-

Abtei-

lungslei-

tungen

und Be-

reichs-

leitung

Die Wünsche von

Vereinbarkeit kön-

nen zu mind. 75%

verwirklicht werden

 Hohe Bereitschaft von

Abteilungsleitungen, Ein-

richtungsleitungen und

innerhalb der Teams, Fa-

milienarbeit zu ermögli-

chen

 Auch kurzfristige Bedarfe

lassen sich meist decken

Förderung von Füh-

rung mit reduzierter

Arbeitszeit im Gh

Begleiteter Prozess zur

Organisationsentwick-

lung, Führen mit redu-

zierter Arbeitszeit zu er-

möglichen als Grund-

lage für eine stärkere

Berücksichtigung dieses

Modellverfahrens bei

Stellenbesetzungsver-

fahren

Gh/L

in Zu-

sam-

menar-

beit mit

PA

erfolgreiche Erpro-

bung des Modells

Verschiebung neuer Organi-

sationsentwicklungen auf-

grund coronabedingten

Strukturen und Aufgaben be-

trifft in Gh überwiegend

Frauen; insgesamt mehr

Frauen (7/9) als Männer (2/9)

in Führungspositionen, 1

männliche und 2 weibliche

Führungskräfte sind TZ (fle-

xible Änderungen möglich,

bspw. bei pandemischen La-

gen)

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Förderung der Ver- einbarkeit von Privat- leben und Beruf bei SpS Teilnahme an Telearbeit Förderung von Elternzeit für Väter Teilnahme am Mento- ringprogramm fortlaufend SpS Anzahl der Teilneh- menden Mit beste- henden Res- sourcen  Teilnahme an Telearbeit: 2020 6 Telearbeitsplätze, werden von 4 Frauen und 2 Männern genutzt  Elternzeit: 2019/2020 hat ein Vater Elternzeit ge- nommen (insgesamt 4 Monate)  Teilzeit: Von insgesamt 17 Mitarbeitenden (10 Frauen, 7 Männer), arbeiten 9 in Teilzeit (7 Frauen, 2 Männer)  Mentoringprogramm: 1 Teilnehmerin bis 2019 Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise Her-

kunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und

im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz

stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
interkulturelle Kom- petenz als wichtige Schlüsselqualifika- tion städtischer Mit- arbeitende erhöhen Ausdehnung der Fortbil- dungen zu Gender und Interkultureller Kompe- tenz auf mehr Mitarbei- tende (basierend auf dem Konzept Xenos PIK). Das Qualifizierungskon- zept ist fester Bestand- teil des Fortbildungspro- gramms der Städteaka- demie (N-400000). Die Zahl der Teilneh- menden sinkt kontinuier- lich, daher ist eine ver- stärkte „Werbung“ im Rahmen von „Bera- tungsgesprächen“ not- wendig. ab 2020 PA Anzahl der Teilneh- menden Noch unklar  Teilnahme an interkultu- rellen Seminaren 2014: 460 Mitarbeitende, 2018/ 2019: je knapp 100 Mitarbeitende (vor allem neue Mitarbeitende des Einwohneramtes), Teil- nahme auf freiwilliger Ba- sis  Coronabedingt konnten interkulturelle Workshops im Jahr 2020 bisher nicht stattfinden  geplant ab 2021 Re- launch interkulturelle Qualifizierungen: Neu- konzeption XENOS PIK Workshops, Angebot von Beratungsgesprächen für Dienststellen Ja, POA Be- schluss: ab 2021 verbindli- cher Besuch von XENOS-PIK Workshop für neue Mitarbei- tende in Bürger- dienststellen in- nerhalb eines bestimmten Zeitraums; ggfs. Anerkennung von anderen, adäquaten Qua- lifizierungen bzw. Kenntnis- sen, Prüfung durch PA/1-1

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Erhöhung der Diversity Kompetenz der Füh- rungskräfte Integration eines Bau- steins zu Gender und Interkultureller Kompe- tenz bei den Füh- rungskräftequalifizie- rungen Der Baustein ist als festes Element der zu- künftigen Führungs- kräftequalifizierungen der Stufen 2 (Arbeitsti- tel „Personalarbeit im Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt Entwicklung eines digi- talen Lernmoduls in Kooperation mit GST Ziel ist eine verbindli- che Teilnahme der Führungskräfte ab 2019 PA, GST Anzahl der teilneh- menden Führungs- kräfte noch unklar  Wird nicht in den FKE behandelt, sondern in den Netzwerktreffen (ansonsten Gefahr der Überfrachtung) der Lehr- gänge)  Netzwerktreffen 2020 zu diesem Thema coronabedingt entfallen Ja Thema wird ab 2021 in Netz- werktreffen der FKE 2 und FKE 3 behandelt Entwicklung ei- nes digitalen Lernmoduls im Rahmen der AG Digitales Lernen
Verschränkung der Schulungen, die im Themenbereich Diver- sity angesiedelt sind Einführung eines Diversity-Stempels, der Schulungen mit Diversity-Dimension kennzeichnet Bis 2020 GST, PA Der Diversity-Stem- pel wird im Fortbil- dungsprogramm der Städteakade- mie verwendet Mit beste- henden Res- sourcen  Erstmals im Fortbil- dungsprogramm der Städteakademie 2018 enthalten; gute Reso- nanz  Diversity Kompetenz ist Bestandteil des über- fachlichen Kompetenzka- talogs Nein, da fest etabliert.

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Treffen aller Akteur*in- Bis 2020 GST, PA Ein Treffen aller Ak- teur*innen hat statt- gefunden Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- Bisher nicht erfolgt Bisher nicht erfolgt Ja Ja
nen, die Schulungen henden Res-
im Bereich Diversity sourcen
anbieten
Entwicklung eines Grundlagen-Diversity- Bausteins Bis 2020 GST, PA Der Baustein Diver- sity wurde entwi- ckelt Mit beste- henden Res- sourcen  Diversity Kompetenz ist Bestandteil des über- fachlichen Kompetenzka- talogs. Ja
Anwendung des Diver- sity-Bausteins in den Schulungen Bis 2020 GST, PA Der Baustein Diver- sity findet Anwen- dung in den Semi- naren Mit beste- henden Res- sourcen  Diversity Kompetenz ist Bestandteil des über- fachlichen Kompetenzka- talogs  Alle Seminare, die Diver- sity Kompetenz vermit- teln, sind seit 2020 im Fortbildungsprogramm gekennzeichnet Ja
Diskriminierungsfreie Stadtverwaltung Antidiskriminierungs- seminare mit Baustein Diversity in der Ver- waltung laufend MRB/ Bildung Zahl der durchge- führten Seminare Mit beste- henden Res- sourcen und Honorarkräf- ten In den Jahren 2018 und 2019 wurden jeweils vier Seminare durchgeführt. Im Jahr 2020 konnten coronabedingt leider keine Seminare stattfinden. Ja
Es bestehen Diversity- Kurzschulungen spezi- ell zugeschnitten auf die Bedürfnisse der je- weiligen Dienststellen Angebot bekannt ma- 2019 und 2020 MRB, GST Das Angebot ist be- kannt Das Angebot wird nachgefragt Mit beste- henden Res- sourcen Bisher nicht erfolgt Ja
chen:
Intranet
Fortbildungsprogramm
Newsletter Querblick
Anschreiben an
Dienststellenleitungen

Zustän-

digkeit

GST,

PA

Ein Treffen aller Ak-

teur*innen hat statt-

gefunden

Es bestehen Diversity-

Kurzschulungen spezi-

ell zugeschnitten auf

die Bedürfnisse der je-

weiligen Dienststellen

MRB,

GST

Das Angebot ist be-

kannt

Das Angebot wird

nachgefragt

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Aspekte und Inhalte von „Gender und Diversity“ sind präsent und vertieft Workshops zu Gender und Diversity Im Zwei-Jah- res-Rhythmus Ref. VI Anzahl der Teilneh- menden Mit beste- henden Res- sourcen ggf. Hono- rare für ex- terne Refe- rent*innen Mangels Ressourcen bisher nicht erfolgt Nein, mangels Ressourcen
Thema „Gender und Diversity“ ist in den Dienststellen stärker verbreitet und bekannt Ansprechpartner*innen in Dienststelle benen- nen. Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in im Referat 2018 Ref. VI mit allen Dienst- stellen Namentliche Nen- nung von mindes- tens einer An- sprechperson pro Dienststelle Mit beste- henden Res- sourcen Liste mit Ansprechpersonen erstellt Ja, Liste aktuell halten
Ausweitung vorge- nannter Maßnahme auf andere Geschäfts- bereiche und deren Dienststellen Umsetzung ab 2019 GST mit den Ge- schäfts- berei- chen Teilnahme an Koor- dinierungsgruppe Gender Netzwerk für Austausch und Fragen Mit beste- henden Res- sourcen Mangels Ressourcen bisher nicht erfolgt Ja
Gender-Checklisten wurden angepasst Fortschreibung der Gender-Checklisten für Stadtplanung und Hochbau / Nutzer*in- nenkreis erweitern Im Laufe die- ses GAPs bzw. laufend Ref. VI, Stpl, H Vorliegen der aktu- alisierten Check- liste Mit beste- henden Res- sourcen  Checklisten liegen vor, wurden im Zeitraum die- ses GAPs allerdings nicht weiterentwickelt  H ist auf verbindliche Vorgaben angewiesen. Für H ist die Gender- Checkliste konzernpro- zesseffizienter, sachge- rechter und zeitlich ent- zerrter von Nutzer*innen bei der Planung der von H umzusetzenden Vor- gaben anzuwenden Ja, Gender-Check- liste wird den späteren Nut- zenden (z.B. Schule, Jugend- amt, Verwal- tung) des Ge- bäudes zur Ver- fügung gestellt

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

 H ist auf verbindliche

Vorgaben angewiesen.

Für H ist die Gender-

Checkliste konzernpro-

zesseffizienter, sachge-

rechter und zeitlich ent-

zerrter von Nutzer*innen

bei der Planung der von

H umzusetzenden Vor-

gaben anzuwenden

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Weiterführung und Ausbau der genderge- rechten Personalpolitik im Bereich 2. BM Schulungen und Infos zu geschlechterge- rechte Sprache Bis Ende 2020 2. BM Fortbildung findet statt Mit beste- henden Res- sourcen  Bestehende Texte, Inter- netinhalte wurden ent- sprechend geändert  Regelmäßige Sensibili- sierung der Mitarbeiten- den erfolgt  Umsetzung in beiden neue Dauerausstellun- gen im Spielzeugmu- seum und im Doku-Zent- rum Ja, laufende Prüfung und An- passung not- wendig
Gender Budgeting fin- det Anwendung in aus- gewählten Dienststel- len Durchführung einer Fachveranstaltung „Gender Budgeting“ in der Koordinierungs- gruppe Gender Entwicklung und Er- probung von Kennzah- len für Gender Budge- ting für ausgewählte Dienststellen Bis Ende 2019 GST Fortbildung findet statt Kennzahlen liegen vor und finden An- wendung Mit beste- henden Res- sourcen Mangels personeller Res- sourcen bisher nicht erfolgt Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltan-

schauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis

für Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten

Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Diskriminierungsfreie Vergabe der Leis- tungsorientierten Be- zahlung Auswertung nach Ge- schlecht, Teilzeit und Grad der Behinderung jährlich GPR, GST, GSBV Vorlage der Aus- Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- Auswertungen lagen differen- ziert nach Dienststellen, Be- amt*innen, Tarifbeschäftige vor Ja, mit differen- zierteren Aus- wertungen (z.B. Höhe des Stun- denkontingents bei TZ) Ja, mit differen-
wertung bei der Be- henden Res- zierteren Aus-
trieblichen Kommis- sourcen wertungen (z.B.
sion der Stadt Höhe des Stun-
Nürnberg nach § 18 denkontingents
TVöD (Leistungs- bei TZ)
entgelt)
Überarbeitung und Neuauflage der Bro- schüre „Sie und Er - nur so ist es fair“ Überarbeitung hinsicht- lich Empfehlungen zur Umsetzung der soge- nannten Dritten Option und Leichten Sprache Bis Ende 2019 GST, Pr Vorliegen einer überarbeiteten Bro- schüre Vorliegen einer Mit beste- henden Res- sourcen Broschüre wurde inhaltlich Ja, Erstellung einer Broschüre (Print und digi- tal)
überarbeiteten Bro- erweitert (Faire Sprache) und
schüre war Grundlage für die Erstel-
lung einer Intranetseite zu
„Faire Sprache“ (Geschlech-
tergerechte, Diversitätssen-
sible, Rassismuskritische,
Diskriminierungssensible,
Leichte Sprache)
Sichtbarmachung des städtischen Bekennt- nisses zu Vielfalt und Diversität auch im Be- reich sexuelle Orientie- rung und Identität Teilnahme mit einem In- formationsstand am Christopher-Street-Day (CSD) Im Zwei-Jah- res-Rhythmus PA, GST Stand am CSD Mit beste- henden Res- sourcen  2020 coronabedingt nur kleiner Auftritt ohne PA  Wird jährlich umgesetzt Ja, Planung ei- ner Unterstüt- zung durch PA, z.B. mit Ausbil- dungskräften bei CSD 2022 Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Diskriminierungsfreie

Vergabe der Leis-

tungsorientierten Be-

zahlung

Auswertung nach Ge-

schlecht, Teilzeit und

Grad der Behinderung

GPR,

GST,

GSBV

Auswertungen lagen differen-

ziert nach Dienststellen, Be-

amt*innen, Tarifbeschäftige

vor

Überarbeitung und

Neuauflage der Bro-

schüre „Sie und Er -

nur so ist es fair“

Überarbeitung hinsicht-

lich Empfehlungen zur

Umsetzung der soge-

nannten Dritten Option

und Leichten Sprache

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Ja, Erstellung

einer Broschüre

(Print und digi-

tal)

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Ein Arbeitskreis für LSBTI-Beschäftigte ist eingerichtet Angebot im Intranet aus- schreiben und durchfüh- ren Bis Ende 2018 bei Bedarf Etablierung ei- nes Netz- werks, danach fortlaufend GST Netzwerktreffen werden angeboten Teilnahme an den Netzwerktreffen Mit beste- henden Res- sourcen AK wurde eingerichtet, Tref- fen 3-4 Mal im Jahr Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Männer nehmen an Angeboten des Be- trieblichen Gesund- heitsmanagements (BGM) teil Mehr Männer für Ge- sundheitsangebote ge- winnen maßgeschneiderte Qua- lifizierungsangebote für Männer Fortführung der Mess- gerätewochen in Koope- ration mit der AOK Verstetigung der beweg- ten Pause in den Dienst- stellen; Gewinnung von Männern als „Bewe- gungsbotschafter“ für die Dienststellen Daueraufgabe PA Anteil der Männer an Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmana- gements ist gestie- gen noch unklar  Maßgeschneiderte Quali- fizierungsangebote für Männer (und Frauen) werden vom BGM im Zu- sammenhang mit der Planung von dezentralen und zentralen Gesund- heitstagen entwickelt (z.B. Bogenschießen)  Anteil der Männer an den Messgeräteangeboten liegt über dem Anteil von Männern an regulären Gesundheitsangeboten, Messgerätewochen wer- den in Kooperation mit der AOK fortgesetzt  Anteil der Männer bei ge- samtstädtischen Ge- sundheitswochen 2018: Messgeräte 33 %, Schnupperkurse 17%; Gesamtquote: 23%; Ja, neuer Indi- kator: Anzahl der Bewegungs- botschafter*in- nen und An- sprechpart- ner*innen Ge- sundheit BGM betreut Bachelorarbeit zur Männer- gesundheit; Er- gebnisse liegen 2021 vor

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
2019: Messgeräte 37%, Schnupperkurse 18%, Gesamtquote 24% (Zah- len für 2020 werden noch ausgewertet)  Netzwerke „Bewegungs- botschafter/innen“ und Ansprechpartner/innen Gesundheit werden aus- gebaut; aktuelle Zahlen: 130 Bewegungsbotschaf- terinnen, 38 Botschafter; 71 Ansprechpartnerinnen und 18 Ansprechpartner für Gesundheit in den Dienststellen
Spezielle Angebote für Männer bei der städti- schen Gesundheitswo- che initiieren, ausprobie- ren, einführen. ggf. quo- tierte Anmeldelisten an- legen Jährlich GST - An- sprech- partner für Männer Beteiligung der männlichen Ange- stellten an den An- geboten der Ge- sundheitswoche steigt Kooperation mit PA/BGM & anderen Institutionen Kosten ex- terne Refe- renten  s.o.  quotierte Anmeldelisten wurden bei Gesundheits- tagen seit 2018 angelegt; bei Nichtbelegung kurz vor Veranstaltungsbe- ginn durch Mitarbeitende auf der Warteleiste auf- gefüllt Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Erhalt und weiterer Ausbau der beson- ders gendersensiblen Aufgabenbereiche durch stärkere ge- schlechtsspezifische Diversifizierung der Personalstruktur Stärkere Berücksichti- gung des Genderas- pekts bei Stellenbeset- zungen (wo möglich und notwendig) Fortlaufend Gesamt Gh, alle Be- reichs- leitun- gen Anteil von Frauen und Männern in be- sonders gender- sensiblen Aufga- benbereichen Anzahl der Teilneh- menden Mit beste- henden Res- sourcen  Girls‘- und Boys‘ Day als gesonderter Punkt im in- ternen Teil, dort wird die Beteiligung von Gh auf- geführt  Im Spannungsfeld zwi- schen Wunsch und Be- werberlage, Gefahr der ungewollten Diskriminie- rung  Weiterhin überwiegend Bewerbungen von Frauen, möglicher Grund: TZ Struktur spricht eher Frauen an Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft

Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von Diskriminierung, nicht nur Aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport und Bau- und Stadtplanung nach wie vor spielt, muss weiterhin berücksichtigt werden.

Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Mehr Frauen in politi- Durchführung von politi- schen Veranstaltungen für Frauen beispiels- weise Speed-Dating mit Politikerinnen der Kom- munal-, Landes-, Bun- des- oder Europaebene 2018 bis 2020 GST 1x jährlich Aktion zur Förderung von Frauen in politi- schen Ämtern Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste-  2018 und 2019 durchge- führt, Teilnahme durch- wachsen, Veranstaltung im Schönen Saal des Rathauses nicht nied- rigschwellig Ja, in Koopera- tion mit Ref. IV in einer Schule Ja, in Koopera-
schen Ämtern henden Res- tion mit Ref. IV
sourcen in einer Schule
Beitrag zum Abbau
von Rollenstereoty-
pen
Ausgewogenes Ge- schlechterverhältnis bei Benennung öf- fentlicher Straßen, Plätzen und Brücken Erstellung einer Vor- schlagsliste für Geo mit bedeutenden weiblichen Persönlichkeiten Bis Ende 2018 GST Vorliegen der Vor- schlagsliste Mit beste- henden Res- sourcen  Im Auftrag von GST er- stellte Historikerin Nadja Bennewitz 2018 und 2019 thematisch geord- nete Vorschlagslisten mit weiblichen Persönlichkei- ten aus Nürnbergs Ge- schichte Nein

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Durchführung von politi-

schen Veranstaltungen

für Frauen beispiels-

weise Speed-Dating mit

Politikerinnen der Kom-

munal-, Landes-, Bun-

des- oder Europaebene

1x jährlich Aktion

zur Förderung von

Frauen in politi-

schen Ämtern

 2018 und 2019 durchge-

führt, Teilnahme durch-

wachsen, Veranstaltung

im Schönen Saal des

Rathauses nicht nied-

rigschwellig

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
 Die erforderlichen Dienste für die Begutach- tung von Straßennamen- vorschlägen werden im bekannten Umfang er- bracht
Straßenbenennungen in neuen Wohngebieten erfolgen geschlechter- paritätisch laufend Geo Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Stra- ßenbenennungen gewürdigt werden Mit beste- henden Res- sourcen  Von den im Zeitraum 01/2018 - 11/2020 be- schlossenen 27 Straßen- benennungen erfolgten 17 nach Personen, da- von 10 nach Frauen und 7 nach Männern  Alle Benennungen, die seit dem Jahr 2018 auf Vorschläge von Geo zu- rückzuführen sind, waren entweder weiblich oder personenunabhängig (z. B. geographische Be- zeichnung oder Gemar- kungsnamen) Ja, ggf. Zusam- menführen der Punkte
Geschlechtersensible Themenfestlegung für neue Wohngebiete laufend Geo Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Stra- ßenbenennungen gewürdigt werden Mit beste- henden Res- sourcen s.o. Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterfüh- rung im neuen GAP?
Männer nehmen ihre Erziehungsverantwor- tung wahr und sind in ihrer Rolle als Vater gestärkt 2. Nürnberger Väterwo- che April/Mai 2019 GST – Besuch der Ange- bote und Veranstal- tungen Mit beste- henden Res- sourcen  2019 stattgefunden  2020 coronabedingt ab- gesagt Ja, ab 2021 wieder geplant
An-
sprech-
partner
für
Männer
mit
AK Vä-
ter in
Nürn-
berg
Männer gestalten ihr Leben – frei von Rol- lenerwartungen und Zwängen Internationaler Männer- tag 19.11 Veranstaltung zu Gleich- berechtigung und positi- vem Männlich sein 2019 ff. GST - An- sprech- partner für Männer Veranstaltung(en) finden statt Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerar- beit  2019: 1. Nürnberger Männernwochen  2020: coronabedingt ab- gesagt Ja, ab 2021 wieder geplant
Eine Vielfalt von männlichen Lebens- entwürfen ist gesell- schaftlich akzeptiert und selbstverständlich. Positiv Männlich Kampagne zu/gegen männliche/n Rollenkli- schees 2019 GST - An- sprech- partner für Männer Kampagnenidee ist entstanden und um- gesetzt mit Netzwerk Jungen und Männerar- beit Mangels Ressourcen bisher nicht erfolgt Ja, weiter in Planung

Zustän-

digkeit

Ressourcen

(finanziell /

personell)

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Weiterfüh-

rung im

neuen GAP?

Männer nehmen ihre

Erziehungsverantwor-

tung wahr und sind in

ihrer Rolle als Vater

gestärkt

  1. Nürnberger Väterwo-

che

Besuch der Ange-

bote und Veranstal-

tungen

Mit beste-

henden Res-

sourcen

 2019 stattgefunden

 2020 coronabedingt ab-

gesagt

Ja, ab 2021

wieder geplant

Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltan-

schauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für

die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezoge-

ner Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch

die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen,

um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Diskriminierungsarme Gesellschaft Verstetigung der Arbeit der/des Beauftragten für Diskriminierungsfragen; Intervention und Präven- tion laufend MRB Reaktionszeit nach Kontaktaufnahme < 5 Arbeitstage Mit beste- henden Res- sourcen (eine VZ- Stelle) Maßnahme umgesetzt Nein
LSBTI-Geflüchtete sind geschützt vor Dis- kriminierung und Ge- walt Installierung eines Ar- beitskreises Flucht und LSBTI Einrichtung des Arbeits- kreises bis Mitte 2018 – Treffen dann fortlaufend 2- 3x jährlich GST – Koordi- nie- rungs- stelle LSBTI Anzahl der Treffen Mit beste- henden Res- sourcen und bereits vor- handenen Netzwerken Maßnahme umgesetzt, Tref- fen 2-3 Mal im Jahr, Aus- tausch zu Fällen und struktu- rellen Problemlagen Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg
2-3x jährlich
Anzahl der erreich-
ten
Akteur*innen aus
LSBTI und Flucht-
kontext
Umsetzung von
Maßnahmen, die
zum Abbau der Dis-
kriminierung von
LSBTI-Geflüchteten
beitragen

Zustän-

digkeit

LSBTI-Geflüchtete

sind geschützt vor Dis-

kriminierung und Ge-

walt

Installierung eines Ar-

beitskreises Flucht und

LSBTI

Einrichtung

des Arbeits-

kreises bis

Mitte 2018 –

Treffen dann

fortlaufend 2-

3x jährlich

GST –

Koordi-

nie-

rungs-

stelle

LSBTI

Mit beste-

henden Res-

sourcen und

bereits vor-

handenen

Netzwerken

Maßnahme umgesetzt, Tref-

fen 2-3 Mal im Jahr, Aus-

tausch zu Fällen und struktu-

rellen Problemlagen

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Umsetzung der Studie „Sexuelle Selbstbe- stimmung in der Kom- mune“ 2x jährlich Treffen der 2x jährlich fort- laufend GST – Koordi- nie- rungs- stelle LSBTI Anzahl der durch- geführten Sitzun- gen Anzahl der durch- geführten Veran- staltungen/Aktionen Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- 2019 das letzte Mal durchge- führt, da ein Mainstreaming in der Verwaltung stattgefun- den hat, ist der AK in dieser Form nicht mehr nötig 2019 das letzte Mal durchge- Nein
beteiligten Fachbereiche henden Res- führt, da ein Mainstreaming
sourcen in der Verwaltung stattgefun-
Newsletter mit relevan- den hat, ist der AK in dieser
ten Terminen und Infor- Form nicht mehr nötig
mationen an den Fach-
bereichskreis
Umsetzung von Aktio-
nen der Fachbereiche
und der Koordinierungs-
stelle
Plakataktion zur Sexu- alaufklärung an Schu- len und in Jugendein- richtungen Umsetzung der Plakat- aktion Umsetzung der Plakat- Bis Ende 2018 GST – Koordi- nie- rungs- stelle LSBTI, IPSN Erstellung des Pla- kats Versand des Pla- kats an Schulen Mit beste- henden Res- sourcen  Plakate wurden an Schu- Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg
aktion len und Jugendeinrich-
tungen verteilt, ggf. Wie-
derholung der Aktion
2022
 Angebot wurde von Lehr-
kräften als wichtig erach-
tet, auch Beratungsanfra-
gen bezogen sich auf
Kenntnis der Stelle über
die Plakate
Durchführung von öf- fentlichen Aktionen und Veranstaltungen zum Themenbereich Lesben, Schwule, Bi- Trans- und Intersexu- elle (LSBTI) Aktionen an Gedenkta- gen Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen Schwer- punkten 2 x jährlich fortlaufend GST – Koordi- nie- rungs- stelle LSBTI Anzahl der Veran- staltungen Mit beste- henden Res- sourcen Aktionswochen wurden im Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg
Mai 2019 mit dem Bündnis
gegen Trans- und Homopho-
bie, sowie im Mai 2020 mit
der Stadtbibliothek und dar-
über hinaus mit Einzelveran-
staltungen durchgeführt

Ziel/e

Zustän-

digkeit

Umsetzung der Studie

„Sexuelle Selbstbe-

stimmung in der Kom-

mune“

2x jährlich fort-

laufend

GST –

Koordi-

nie-

rungs-

stelle

LSBTI

Anzahl der durch-

geführten Sitzun-

gen

Anzahl der durch-

geführten Veran-

staltungen/Aktionen

Plakataktion zur Sexu-

alaufklärung an Schu-

len und in Jugendein-

richtungen

GST –

Koordi-

nie-

rungs-

stelle

LSBTI,

IPSN

Erstellung des Pla-

kats

Versand des Pla-

kats an Schulen

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Durchführung von öf-

fentlichen Aktionen

und Veranstaltungen

zum Themenbereich

Lesben, Schwule, Bi-

Trans- und Intersexu-

elle (LSBTI)

Aktionen an Gedenkta-

gen

Einzelveranstaltungen

zu inhaltlichen Schwer-

punkten

2 x jährlich

fortlaufend

GST –

Koordi-

nie-

rungs-

stelle

LSBTI

Anzahl der Veran-

staltungen

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Berücksichtigung des Themas LSBTI in der lokalen Antidiskriminie- rungsarbeit Mitarbeit in der lokalen Antidiskriminierungsstra- tegie Fortlaufend GST – Koordi- nie- rungs- stelle LSBTI Berücksichtigung des Themenbe- reichs in den loka- len Strategien und Strategiepapieren Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- LSBTI wurde bei Aktionen Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg
henden Res- thematisiert und findet Be-
sourcen rücksichtigung bei der Erstel-
lung von Aktionsplänen und
Hissen der Regenbogen-
flagge zu Gedenktagen am
Rathaus
Aneignung von Kom- petenzen sich in vielen Lebenssituationen an- gemessen gegen Be- nachteiligungen einzu- setzen Schulungen zur Zivilcou- rage Mittelfristig BCN/BZ Anteil von Teilneh- menden Mit beste- henden Res- sourcen Es konnten Teilerfolge erzielt und die Beteiligungsquoten in bestimmten Segmenten erhöht werden. Ja
Bekämpfung von Ras- sismus und Diskrimi- nierung Zielgruppenspezifische Unterkünfte für Geflüch- tete entstehen 2018 bis 2020 SHA Es stehen je 50 Plätze in den Jah- ren 2018 bis 2020 zur Verfügung Mit beste- henden Res- sourcen  2 LGBTI* Unterkünfte mit Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg
40 Plätzen
 1 Unterkunft für geflüch-
tete Frauen inkl. „Schut-
zunterkunft“ mit 30 + 15
Plätzen.

Ziel/e

Zustän-

digkeit

Berücksichtigung des

Themas LSBTI in der

lokalen Antidiskriminie-

rungsarbeit

Mitarbeit in der lokalen

Antidiskriminierungsstra-

tegie

GST –

Koordi-

nie-

rungs-

stelle

LSBTI

Berücksichtigung

des Themenbe-

reichs in den loka-

len Strategien und

Strategiepapieren

Bekämpfung von Ras-

sismus und Diskrimi-

nierung

Zielgruppenspezifische

Unterkünfte für Geflüch-

tete entstehen

Es stehen je 50

Plätze in den Jah-

ren 2018 bis 2020

zur Verfügung

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Im Aktionsplan zur Umsetzung der Behin- dertenrechtskonven- tion der Vereinten Na- tionen (UN-BRK) sind geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt Besondere Bedürfnisse der Geschlechter wer- den als Querschnitts- thema bei Maßnahmen für die Handlungsfelder berücksichtigt 2018 bis 2020 SHA/In- klusi- onsbe- auf- tragte Bei Bedarf werden spezifische Maß- nahmen formuliert und umgesetzt Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste-  Umsetzung in beiden Ja
henden Res- neue Dauerausstellun-
sourcen gen im Spielzeugmu-
seum und im Doku-Zent-
rum
 zur Entwicklung des Akti-
onsplans wurden Quer-
schnittsthemen festge-
legt u.a. „Gender“, The-
men wurden 2017 unter
Einbindung der Inklusi-
onskonferenz entwickelt
und Ende 2018 den AGs
vorgestellt. Die AG’s hat-
ten den Auftrag das Gen-
der-Thema bei der Ent-
wicklung der Maßnah-
menvorschläge stets zu
berücksichtigen. Weiter-
hin fanden die Quer-
schnittsthemen Berück-
sichtigung bei der Ent-
wicklung des Werte-
Rads 2018

Ziel/e

Zustän-

digkeit

Im Aktionsplan zur

Umsetzung der Behin-

dertenrechtskonven-

tion der Vereinten Na-

tionen (UN-BRK) sind

geschlechtsspezifische

Aspekte berücksichtigt

Besondere Bedürfnisse

der Geschlechter wer-

den als Querschnitts-

thema bei Maßnahmen

für die Handlungsfelder

berücksichtigt

SHA/In-

klusi-

onsbe-

auf-

tragte

Bei Bedarf werden

spezifische Maß-

nahmen formuliert

und umgesetzt

2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Würde. Geschlechtsspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel. Im November 2016 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundeskriminalamt (BKA) zum ersten Mal gemeinsam eine kriminalstatistische Auswertung zur Gewalt in Partnerschaften vorgelegt, die belegt, dass es meist Frauen sind (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind.

Der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut einem statistischen Arbeitspapier zum Menschenhandel von Eurostat (2015) waren in den Jahren 2010-2012 80 % der registrierten Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen; 69 % der Opfer wurden sexuell ausgebeutet.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Bekämpfung ge- schlechtsspezifischer Gewalt Durchführung einer Anti- Gewaltwoche im Rah- men des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen (25. November) Bis November 2019 GST mit Durchführung der Veranstaltungs- reihe Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- 2019 und 2020: Aktionswo- chen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, Veranstaltungsflyer wurden erstellt Ja Ja
dem AK henden Res-
verbes- sourcen
serte In-
terven-
tion ge-
gen
häusli-
che Ge-
walt
Verstetigung des 2015 einberufenen Arbeits- kreises „Geflüchtete Frauen in Nürnberg“ Laufend GST GST Zahl der jährlichen Sitzungen Mit beste- henden Res- sourcen  2018 und 2019 jeweils 2 Nein
Sitzungen
 2020 2 Sitzungen,
coronabedingt zusam-
men mit dem AK Häusli-
che und Sexualisierte
Gewalt

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Durchführung einer Anti-

Gewaltwoche im Rah-

men des Internationalen

Tags gegen Gewalt an

Frauen (25. November)

Bis November

2019

Durchführung der

Veranstaltungs-

reihe

2019 und 2020: Aktionswo-

chen zum Internationalen

Tag gegen Gewalt an

Frauen, Veranstaltungsflyer

wurden erstellt

Bekämpfung ge-

schlechtsspezifischer

Gewalt

Verstetigung des 2015

einberufenen Arbeits-

kreises „Geflüchtete

Frauen in Nürnberg“

Zahl der jährlichen

Sitzungen

Mit beste-

henden Res-

sourcen

2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Bekämpfung von Menschenhandel Einrichtung eines Ar- 2018 bis 2020 MRB/ GST Beteiligung der Ak- teur*innen Anzahl der Treffen des Arbeitskreises Anlassbezogene Veranstaltungen werden durchge- führt Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- Arbeitskreis hat sich etabliert und konnte weitere Akteure zur Bekämpfung von Men- schenhandel gewinnen Ja, ab Mitte 2020, sobald Treffen in Prä- senz wieder möglich sind. Zusammenset- zung des AK wird überprüft und ggf. er- gänzt.
beitskreises Menschen- henden Res-
handel mit relevanten sourcen
Akteur*innen Nürnbergs
Durchführung von Ar-
beitskreistreffen 2x jähr-
lich
Ggf. Durchführung von
Fortbildungen/inhaltli-
chen Veranstaltungen
und Erstellung von Infor-
mationsmaterialien

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

MRB/

GST

Beteiligung der Ak-

teur*innen

Anzahl der Treffen

des Arbeitskreises

Anlassbezogene

Veranstaltungen

werden durchge-

führt

Arbeitskreis hat sich etabliert

und konnte weitere Akteure

zur Bekämpfung von Men-

schenhandel gewinnen

Bekämpfung von

Menschenhandel

Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in strukturellen Gestaltung von Rahmenbedingungen und Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Gendersensible Ge- sundheitsberichter- stattung alle Auswertungen fin- den explizit gendersen- sibel statt, zum Bsp. To- desursachenstatistik, Schuleingangsuntersu- chung, weitere kleinräu- mige Datenauswertun- gen Fortlaufend Gh/GF- Gf/GBE Berichte liegen in entsprechender Auswertung vor Mit beste- henden Res- sourcen Maßnahme umgesetzt Ja
Verbesserung der Jungen- und Männer- gesundheit in Nürn- berg Entwicklung einer Ge- samtstrategie „Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg“ Einrichtung einer Koor- dinierungsstelle Männer- gesundheit Entwicklung und Umset- zung von ressortüber- greifenden Ansätzen zur Entwicklung ineinander- greifender lebenslagen- spezifischer gesund- heitsbezogener Ange- bote Projekt mit Ge- samtlaufzeit von 36 Mona- ten ab Novem- ber 2018 Gh/L- Stab Die Stelle ist einge- richtet Eine Strategie wurde erarbeitet und liegt vor Inanspruchnahme (TN Anzahl) Bekanntheit der An- gebote Verstetigung der Angebote Externe Pro- jektmittel aus dem PrävG  Kollege bei GST hat mit seinem Projektanteil am 1.1.19 begonnen  Kollege Gh hat als Pro- jektkoordinator am 1.3.20 seine Stelle angetreten  Verzögerungen im Pro- jektverlauf aufgrund von langwieriger Stellenbe- setzung und Aufgaben- verschiebung in der Corona-Pandemie - Verstetigung ist abhängig von der weiteren Entwicklung des Bundespräventi- onsgesetztes zur Finanzie- rung von Dritt- mittelvorhaben. - für langfristige Sicherstellung des Vorhabens ist Verankerung eine Stellenein- bindung in die Stadtverwaltung notwendig

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Gründung eines Netz- Ab 11/2018 3 Jahre GST - An- sprech- partner für Männer Netzwerk besteht und regelmäßige Treffen finden statt 8 WAS 8 WAS Derzeit coronabedingt aus- gesetzt Derzeit coronabedingt aus- Ja, Wiederauf- nahme geplant Ja, Wiederauf-
werks Jungen- und gesetzt nahme geplant
Männergesundheit in
Nürnberg im Rahmen
des Modellprojekts
Nürnberg
mit TK und Gh
Gender Mainstreaming in al- len Angeboten von Gh Systematische Berück- sichtigung des Genderaspekts in den Angeboten des Gesund- heitsstudios und auch bei den Aktivitäten der stadtteilbezogenen Ge- sundheitsförderung Beratung für alle Ge- schlechtsidentitäten in der Fachstelle für sexu- elle Gesundheit und dem SpDi Fortlaufend für alle Maßnah- men Gesamt Gh, ins- beson- dere Gh/Gf- Gf Gh/Inf- FSG Gh/MD- SpDi Genderbezogene Struktur der Teil- nehmenden an den Angeboten zur Ge- sundheitsförderung und Beratung im Verhältnis zur po- tentiellen Nutzer*in- nenstruktur Mit beste- henden Res- sourcen Berücksichtigung bei der An- gebotsplanung des Gesund- heitsstudios siehe auch Wunsch nach geschlechts- spezifischer Stellenbeset- zung unter Wahrung des Dis- kriminierungsverbots Ja

Zustän-

digkeit

Ab 11/2018

3 Jahre

GST -

An-

sprech-

partner

für

Männer

Netzwerk besteht

und regelmäßige

Treffen finden statt

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Zugang zu (mutter- sprachlicher) Ge- sundheitsversorgung und -förderung für Geflüchtete Fortführungen der Medi- zinischen Fachstelle / Flüchtlinge mit Fach- stelle Trauma mit be- sonderer Berücksichti- gung der gendersensib- len Versorgung Genderadäquate Perso- nalausstattung Fortlaufend Gh/MD- Asyl In Ko- opera- tion mit weiteren exter- nen Part- ner*in- nen Stellenplanmäßige Absicherung zur Fortführung der Medizinischen Fachstelle mit Fachstelle Trauma Bedarfsentspre- chende Behand- lungszahlen von Geflüchteten in me- dizinischer und psy- chotherapeutischer Behandlung Behandlungszahlen nach Geschlecht Zusammensetzung der Beschäftigten nach Geschlecht Mit beste- henden Res- sourcen Stellen in der Medizinischen Fachstelle mit Fachstelle Trauma wurden bis 2023 ver- längert. Ja, sofern eine stellenplanmä- ßige Absiche- rung gegeben ist
Männer nehmen die Fürsorge für ihre Ge- sundheit wahr Weltmännertag 03.11. 11/2018 Öffentlichkeits- arbeit, evtl. 2019 GST - An- sprech- partner für Männer Veranstaltung fin- det statt Männer nutzen die Angebote bzw. Ver- anstaltung Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit & Verein Männer- gesundheit  Kampagne 2019, In- Für 2021 wieder geplant Umsetzung jähr- lich
Thema Gesundheit fokärtchen Aktion Acht-
Veranstaltung(en) zu geber, Selbstversteher,
Männergesundheit Lebensfüller, Aufpasser,
Verlängerer, Beteiligung
Aktion/Kampagne TUL
- z.B. November  2020 coronabedingt ab-
gesagt

Zustän-

digkeit

Männer nehmen die

Fürsorge für ihre Ge-

sundheit wahr

11/2018

Öffentlichkeits-

arbeit, evtl.

2019

GST -

An-

sprech-

partner

für

Männer

Veranstaltung fin-

det statt

Männer nutzen die

Angebote bzw. Ver-

anstaltung

Kooperation

mit Netzwerk

Jungen und

Männerarbeit

& Verein

Männer-

gesundheit

Für 2021 wieder

geplant

Umsetzung jähr-

lich

Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen. Be-

nachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung

und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und

Diskriminierung entgegenzuwirken.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Lernförderung für Schüler*innen Ausgleich geschlechts- spezifischer Benachteili- gung sowie Begabten- förderung durch das Förderprogramm MSRG („Mehr Schulerfolg an Realschulen und Gym- nasien) an kommunalen Realschulen und Gym- nasien schuljahresbe- zogen SchA, Ref IV Verbesserung in den Leistungsnach- weisen Zahl und Art der Förderangebote Mit beste- henden Res- sourcen  MSRG-Stunde für ge- schlechtsdifferenzierten Unterricht zuletzt 2018 angefragt  Verteilung der MSRG- Stunden in 2019/2020:  Lesen und Verstehen (3)  Deutsch als Zweitspra- che (6)  Pädagog. Theater (2)  Intensivierung (5)  Lernstrategien (3)  Motivationstraining (4)  Klassenleiterstunde (4)  Verbesserung Über- gänge (2)  Individuelle Förderung (2) Ja
Ausgleich geschlechts- spezifischer Benachteili- gung sowie Begabten- förderung durch das Förderprogramm MSBS („Mehr Schulerfolg an beruflichen Schulen“) schuljahresbe- zogen SchB (MSBS- Schu- len: WS, BfS) Leistungen in den Abschlussprüfun- gen Mit beste- henden Res- sourcen Im Schuljahr 2018/19 wurden mit 74 Unterrichtsstunden pro Woche Schüler*innen an den Berufsfachschulen und an der Wirtschaftsschule durch MSBS zusätzlich ge- fördert, um die jeweilige Aus- bildungsrichtung erfolgreich durchlaufen und abschließen zu können Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Implementierung von berufssprachlichem För- derunterricht an BS (Einrichtung von Förder- unterrichten zur Verbes- serung der Sprachkom- petenz der Schüler*in- nen) schuljahresbe- zogen SchB (BS) Verbesserung der schulischen Leis- tungen Mit beste- henden Res- sourcen Im Schuljahr 2019/20 wurden insgesamt 168 Unterrichts- stunden pro Schulwoche im Rahmen des berufssprachli- chen Förderunterrichts erteilt, um die Schüler*innen fach- sprachlich gezielt zu fördern mit dem Ziel, die Abschluss- prüfungen erfolgreich abzule- gen Ja
Förderung einer nichttraditionellen Be- rufswahl Förderung geschlechts- untypischer Berufswahl- entscheidungen im Rah- men des Übergangsma- nagements Schule – Ausbildung, insbeson- dere bei den Berufsfach- schulen Schaffung eines schulin- ternen Pools an Unter- nehmen, Firmen für ent- sprechende Praktika, Ausbildungsplätze schuljahresbe- zogen SchA, SchB Beratungslehrkräfte stehen als persönli- che Ansprechpart- ner*innen zur Ver- fügung Die Schule pflegt Schnittstellen zu wichtigen Akteur*in- nen wie der BIZ, der Agentur für Ar- beit u.a. Das Themenfeld „Berufliche Bildung“ wird fächerüber- greifend gestaltet (schulinternes Cur- riculum) Veränderung der Anzahl der SuS, die eine jeweils „untypi- sche“ Ausbildung eingehen Mit beste- henden Res- sourcen  SCHLAU Übergangsma- nagement: Die ge- schlechtsuntypische Be- rufswahlentscheidung wird bei den durch SCHLAU begleiteten SuS dadurch gefördert, dass in den Beratungen neutral die ganze Band- breite möglicher Ausbil- dungsberufe dargestellt wird  Wenn Kooperationsbe- triebe bekannt sind, wer- den die Informationen im Team SCHLAU weiterge- geben Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Gezielte Bewerbung und Diskussion der An- gebote des Girls'- und des Boys‘- Days im Un- terricht an den Allge- meinbildenden Schulen Teilnahme von Multipli- kator*innen oder ggf. Gruppen / Klassen an den Angeboten Jährliche Um- setzung, je- weils zum Ter- min des Girls‘ und Boys‘ Day SchA, SchB (in Ko- opera- tion mit GST und PA) Erfassung der teil- nehmenden „Girls and Boys“. Erstel- lung von Ver- gleichszahlen Nachbereitung des Girls’ und Boys‘ Day im Unterricht Multiplikator*innen: - Anzahl der Teil- nehmenden - Erfassung der „Breite“ der Multipli- kator*innenwirkung (Wie viele SuS/Klassen wur- den beraten?) - Feedbackkultur zu den geschlechts- spezifischen Veran- staltungen und Weiterleitung der Ergebnisse an SchA/SchB zur Weiterarbeit Mit beste- henden Res- sourcen  2020 coronabedingt ab- gesagt  Organisation beider Tage künftig durch PA, Kon- zeption und Abstimmung mit SchA und SchB erfor- derlich  Berater*innen bei SCHLAU als Multiplika- tor*innen, bilden sich stets zum Thema Gleich- stellungsförderung bei der Berufswahlberatung fort  Abfrage der Teilneh- mer*innenzahl am Girls and Boys Day in Planung Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Erhöhung der Gen- derkompetenz bei Lehrkräften, Verwal- tungsmitarbeitenden und Nachwuchskräf- ten Erweiterung der Gen- SpS: Fortbil- dung in Ko- operation mit PA für die Mit- arbeiter und Mitarbeiterin- nen von SpS alle 2 Jahre SpS SpS: Fortbildung in der Verwaltung von SpS im 1. Halbjahr 2019, anschließend im Abstand von ca. 2 Jahren, dann auch mit dem Blick auf Diversity und damit verbundenen Chancen Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- Fortbildung in der Verwaltung ist gelaufen, bei 2-Jahres- Turnus Fortsetzung der Fort- bildung für 2021 Ja Ja
derkompetenz durch henden Res-
Fachtagungen, Fortbil- sourcen
dungen für Lehrer*in-
nen, Verwaltungsmitar-
beiter*innen, Nach-
wuchskräfte, Berufsein-
steiger*innenseminar
BEST,
Gendergerechter Lehr-
mitteleinsatz und Unter-
richtsentwicklung
Berufseinsteiger*innen- BEST-Modul Lehren in kul- turell diversen Schulklassen, jährlich IPSN Rückmeldungen Mit beste- henden Res- sourcen Seit Jahren „Lehren in diver- sen Klassen“ Teil des BEST- Programms, Angebot wird von den Teilnehmenden jähr- lich wahrgenommen Ja
seminar BEST, Fokus der Teilnehmenden
wird gelegt auf die ver-
schiedenen Diversitäts- Teilnahmezahlen
merkmale und deren Zu- an verwandten
sammenwirken, d.h. die Themen
Effekte der Intersektio-
nalität auf Handlungsan- Rückmeldungen in
sätze in kulturell diver- den Führungs-
sen Klassenzimmer kräfte-Modulen
Fachtagung „Bildungs- chancen durch Diver- sity-Kompetenz“; die Konsequenzen von ver- schiedenen Diversitäts- merkmalen auf Bil- dungschancen werden jeweils in den Vorder- grund einer Tagung ge- stellt Fachtagung „Bildungs- Tagungsreihe: in Kooperation mit der FAU, alle zwei Jahre IPSN Rückmeldungen der Teilnehmenden Aufnehmen der Themen in die Lehrkräftefortbil- dung Anfragen der Schu- len nach SchiLf Rückmeldungen Mit beste- henden Res- sourcen  Fachtagung 2018: Ja (siehe auch weiter unten zum Thema „Jungen als Bil- dungsverlierer“)
chancen durch Diver- der Teilnehmenden https://www.gender-und-
sity-Kompetenz“; die diversi-ty.fau.de/fi-
Konsequenzen von ver- Aufnehmen der les/2017/12/BC18_Flyer.
schiedenen Diversitäts- Themen in die pdf
merkmalen auf Bil- Lehrkräftefortbil-  Fachtagung 2016:
dungschancen werden dung https://www.gender-und-
jeweils in den Vorder- Anfragen der Schu- diversi-ty.fau.de/diver-
grund einer Tagung ge- len nach SchiLf sity/veranstaltun-
stellt gen/#collapse_15
 Reinstallation dieser Ta-
gung notwendig

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Erhöhung der Gen-

derkompetenz bei

Lehrkräften, Verwal-

tungsmitarbeitenden

und Nachwuchskräf-

ten

SpS: Fortbil-

dung in Ko-

operation mit

PA für die Mit-

arbeiter und

Mitarbeiterin-

nen von SpS

alle 2 Jahre

SpS

SpS: Fortbildung in

der Verwaltung von

SpS im 1. Halbjahr

2019, anschließend

im Abstand von ca.

2 Jahren, dann

auch mit dem Blick

auf Diversity und

damit verbundenen

Chancen

Fortbildung in der Verwaltung

ist gelaufen, bei 2-Jahres-

Turnus Fortsetzung der Fort-

bildung für 2021

BEST-Modul

Lehren in kul-

turell diversen

Schulklassen,

jährlich

IPSN

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Seit Jahren „Lehren in diver-

sen Klassen“ Teil des BEST-

Programms, Angebot wird

von den Teilnehmenden jähr-

lich wahrgenommen

Tagungsreihe:

in Kooperation

mit der FAU,

alle zwei Jahre

IPSN

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Ja (siehe auch

weiter unten

zum Thema

„Jungen als Bil-

dungsverlierer“)

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Erhöhung der Gen- derkompetenz bei Lehrkräften, Verwal- tungsmitarbeitenden und Nachwuchskräf- ten Lehrkräftefortbildungen, Abrufbare An- gebote: für Kollegien IPSN Zahl und Breite der nachgefragten The- men Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste-  abrufbare Angebote beim IPSN-Programm noch überschaubar (AK LSBTI Materialbörse)  verschiedene Fortbil- dungsangebote sind vor- handen oder auch Run- der Tisch der Lehrperso- nen an Schulen ohne Rassismus/Schulen mit Courage  regelmäßig stattfindende Seminare Ja Ja
gendergerechter Lehr- henden Res-
mitteleinsatz und Unter- sourcen
richtsentwicklung; auf-
grund der zunehmenden
Diversität in Schulen
entwickelt sich der
Schwerpunkt auf das
Zusammenwirken ver-
schiedener Merkmale
wie bspw. Gender und
ethnische Herkunft
und/oder Religion
Erhöhung der Gen- derkompetenz bei Führungskräften in Schulen Führungskräftequalifizie- Führungskräf- tequalifikation: Wertschät- zende Kom- munikation im Leitungsalltag, jährlich Diversity in der Teamentwick- lung, Juli 2018 Verweis auf diesbezügliche Angebote von PA IPSN Führungskräftequa- lifikation: Zahl und Rückmel- dungen der Teil- nehmenden Diversity in der Teamentwicklung: Zahl und Rückmel- dungen der Teil- nehmer/innen PA für Refe- rent*innen- Honorare Diversity in der Teament- wicklung“, wiederkehrend Ja
rung durch Module zu
Genderkompetenz in
den Grund- und Aufbau-
kursen an den kommu-
nalen Schulen (Real-
schulen, Gymnasien,
Berufsschulen)
Methoden der wert-
schätzenden Kommuni-
kation im Hinblick auf
zunehmende Vielfalt in
Schulklassen, die unge-
achtet des Geschlechts,
der ethnischen Herkunft
und Religion wirksam
sind, v.a. gewaltfreie
Kommunikation

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Erhöhung der Gen-

derkompetenz bei

Lehrkräften, Verwal-

tungsmitarbeitenden

und Nachwuchskräf-

ten

Abrufbare An-

gebote: für

Kollegien

IPSN

Zahl und Breite der

nachgefragten The-

men

 abrufbare Angebote beim

IPSN-Programm noch

überschaubar (AK LSBTI

Materialbörse)

 verschiedene Fortbil-

dungsangebote sind vor-

handen oder auch Run-

der Tisch der Lehrperso-

nen an Schulen ohne

Rassismus/Schulen mit

Courage

 regelmäßig stattfindende

Seminare

Erhöhung der Gen-

derkompetenz bei

Führungskräften in

Schulen

Führungskräf-

tequalifikation:

Wertschät-

zende Kom-

munikation im

Leitungsalltag,

jährlich

Diversity in der

Teamentwick-

lung, Juli 2018

Verweis auf

diesbezügliche

Angebote von

PA

Führungskräftequa-

lifikation:

Zahl und Rückmel-

dungen der Teil-

nehmenden

Diversity in der

Teamentwicklung:

Zahl und Rückmel-

dungen der Teil-

nehmer/innen

PA für Refe-

rent*innen-

Honorare

Diversity in der Teament-

wicklung“, wiederkehrend

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Ausgleich geschlechts- spezifischer Benachteiligung Tagung zum Thema Di- Januar 2019 IPSN in Koope- ration mit AK Frauen für Infor- matik, in der Deut- schen Gesell- schaft für Infor- matik Konzeptualisierung, Organisation und Durchführung einer Tagung zum Thema Mit beste- henden Res- sourcen und Honorarver- träge für ex- terne Refe- rent*innen Mit beste- Tagung hat stattgefunden Nein Nein
gitalisierung‚ Vielfalt, henden Res-
Demokratiepädagogik sourcen und
und Digital Citizenship, Honorarver-
unter anderem Work- träge für ex-
shops zu genderspezifi- terne Refe-
schen Aspekten einer rent*innen
digitalisierten Schule
und von „Jungen als Bil-
dungsverlierer“:
- Jungen als Beherr-
scher der Technologie,
unter Nichtbeachtung
von Prinzipien von Inklu-
sion
- Mädchen als Anwen-
derinnen, ohne Zugang
zu technologischen
Kompetenzen
Weitere Fortbildungen und SchiLf zu einzelnen Aspekten des Themas nach der Tagung Weitere Fortbildungen IPSN/ SPN Durchführung wei- terer Veranstaltun- gen Mit beste- 2020 ausgesetzt Nein, Tagung bereits durchge- führt
und SchiLf zu einzelnen henden Res-
Aspekten des Themas sourcen und
nach der Tagung Honorarver-
träge für ex-
terne Refe-
rent*innen
Genderkompetenzschu- lung/Fortbildung zur Ge- schlechterdiskussion IPSN in Koope- ration mit SchA Durchführung des Seminars Mit beste- 2020 ausgesetzt Ja (siehe oben Fachtagung)
henden Res-
sourcen und
Honorarver-
träge für ex-
terne Refe-
rent*innen

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ausgleich

geschlechts-

spezifischer

Benachteiligung

IPSN in

Koope-

ration

mit AK

Frauen

für Infor-

matik, in

der

Deut-

schen

Gesell-

schaft

für Infor-

matik

Konzeptualisierung,

Organisation und

Durchführung einer

Tagung zum

Thema

IPSN/

SPN

Durchführung wei-

terer Veranstaltun-

gen

Nein, Tagung

bereits durchge-

führt

Genderkompetenzschu-

lung/Fortbildung zur Ge-

schlechterdiskussion

IPSN in

Koope-

ration

mit

SchA

Durchführung des

Seminars

Ja (siehe oben

Fachtagung)

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Ausgleich geschlechts- spezifischer Benachteiligung Entwicklung von Förder- instrumenten zur Prä- vention von „Jungen als Bildungsverlierer“ schuljahresbe- zogen IPSN, SchA, SchB Nachweis der ein- satzfähigen Förder- instrumente Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste-  2020 ausgesetzt Eher genereller Ausgleich ge- schlechtsspezi- fischer Benach- teiligung Eher genereller
henden Res-  Schuljahr 2019/20 wur- Ausgleich ge-
sourcen den 11 Berufsfachschu- schlechtsspezi-
len von der Stadt geführt; fischer Benach-
1.283 Schüler*innen ab- teiligung
solvieren an diesen
Schulen eine Erstausbil-
dung, Berufsfachschulen
bieten mit ihrem breiten
Spektrum eine Alterna-
tive zur dualen Ausbil-
dung und der Möglich-
keit, den mittleren Schul-
abschluss zu erreichen
 In der Berufsvorbereitung
sind die Berufsschulen
ebenfalls gut aufgestellt;
sie bieten hier berufs-
schulpflichtigen Jugendli-
chen ein breites Spekt-
rum an Berufsbereichen
in der Berufsvorberei-
tung, sodass die Jugend-
liche eine große Auswahl
an Qualifizierungsmög-
lichkeiten, je nach Eig-
nung und Neigung haben
Entwicklung von Fortbil- dungsveranstaltungen zum Thema „Jungen als Bildungsverlierer“ Ab Herbst 2018 IPSN durchgeführte Ver- anstaltungen mit Zahl und Rückmel- dungen der Teil- nehmenden Mit beste- 2019 und 2020 ausgesetzt 2019 und 2020 ausgesetzt s.o.
henden Res-
sourcen und
Honorare für
externe Re-
ferent*innen

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ausgleich

geschlechts-

spezifischer

Benachteiligung

Entwicklung von Förder-

instrumenten zur Prä-

vention von „Jungen als

Bildungsverlierer“

schuljahresbe-

zogen

IPSN,

SchA,

SchB

Nachweis der ein-

satzfähigen Förder-

instrumente

Entwicklung von Fortbil-

dungsveranstaltungen

zum Thema „Jungen als

Bildungsverlierer“

Ab Herbst

2018

durchgeführte Ver-

anstaltungen mit

Zahl und Rückmel-

dungen der Teil-

nehmenden

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Bereitstellung und bedarfsgerechte Ent- wicklung der ganztä- gigen Schulkinderbe- treuung Erweiterung der schuli- schen Maßnahmen für die ganztägige Schulkin- derbetreuung (z. B. of- fene und gebundene Ganztagsschule) zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Be- ruf. Angesichts des demo- grafischen Wandels und eines ggf. Rechtsan- spruchs auf Ganztags- betreuung im Grund- schulalter (abgestimmt mit den Betreuungsan- geboten von J) Demografi- Ref IV, SchA Bedarfsorientierte Schulraumentwick- lungsplanung Schulentwicklung und Ausbau der Angebote Abstimmung mit der Jugendhilfepla- nung Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste-  Kooperation zwischen Ref. IV und Ref. V, um allen Kindern ein qualita- tiv hochwertiges Bil- dungs- und Betreuungs- angebot zur Verfügung zu stellen  Mit dem „Nürnberger Weg“ 2017 Entwicklung einer Grundkonzeption für die Stadt Nürnberg Ja Ja
scher Wandel henden Res-
und ggf. neue sourcen
rechtliche
Rahmenset-
zungen
(Rechtsan-
spruch auf
Ganztagsbe-
treuung im
Grundschulal-
ter) machen
laufende Pla-
nungen und
jährliche An-
passungen er-
forderlich
(Masterplan
ganztägige
Schulkinderbe-
treuung und
BIC)
Förderung der Zu- sammenarbeit der Schulen (insbeson- dere der Schulen mit Ganztagsangeboten) mit Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtun- gen Die Koordinierungs- gruppe Kulturelle Bil- dung, Sport in Schule und Verein in Koopera- tion mit dem BLSV entwickelt und erweitert die Angebotsstruktur für die Schulen. schuljahresbe- zogen schuljahresbe- SchA, SchB, SpS Anzahl der gemein- Mit beste- henden Res- sourcen  an Schulen große Band- breite an Ganztagsange- boten Beispiel: Koopera- tionen der Wirtschafts- schule Nürnberg, u.a. - Projekt „Fitness“ mit dem Post SV - Projekt „Museumsrallye“ mit den Städtischen Mu- seen Ja
zogen sam erarbeiteten
Maßnahmen/Ange-
bote:
Konzeptionelle
Weiterentwicklung
der Angebotsstruk-
tur. Erweiterung der
Teilnahmemöglich-
keiten

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Bereitstellung und

bedarfsgerechte Ent-

wicklung der ganztä-

gigen Schulkinderbe-

treuung

Erweiterung der schuli-

schen Maßnahmen für

die ganztägige Schulkin-

derbetreuung (z. B. of-

fene und gebundene

Ganztagsschule) zur

besseren Vereinbarkeit

von Privatleben und Be-

ruf.

Angesichts des demo-

grafischen Wandels und

eines ggf. Rechtsan-

spruchs auf Ganztags-

betreuung im Grund-

schulalter (abgestimmt

mit den Betreuungsan-

geboten von J)

Ref IV,

SchA

Bedarfsorientierte

Schulraumentwick-

lungsplanung

Schulentwicklung

und Ausbau der

Angebote

Abstimmung mit

der Jugendhilfepla-

nung

 Kooperation zwischen

Ref. IV und Ref. V, um

allen Kindern ein qualita-

tiv hochwertiges Bil-

dungs- und Betreuungs-

angebot zur Verfügung

zu stellen

 Mit dem „Nürnberger

Weg“ 2017 Entwicklung

einer Grundkonzeption

für die Stadt Nürnberg

Förderung der Zu-

sammenarbeit der

Schulen (insbeson-

dere der Schulen mit

Ganztagsangeboten)

mit Sport-, Freizeit-

und Kultureinrichtun-

gen

Die Koordinierungs-

gruppe Kulturelle Bil-

dung, Sport in Schule

und Verein in Koopera-

tion mit dem BLSV

entwickelt und erweitert

die Angebotsstruktur für

die Schulen.

SchA,

SchB,

SpS

Mit beste-

henden Res-

sourcen

 an Schulen große Band-

breite an Ganztagsange-

boten Beispiel: Koopera-

tionen der Wirtschafts-

schule Nürnberg, u.a.

Post SV

mit den Städtischen Mu-

seen

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Jungen und Mädchen werden ermutigt, gleich- ermaßen auch an Sport und Kulturaktivitäten teil- zunehmen, die traditio- nell dem anderen Ge- schlecht zugeschrieben werden. Veränderung der Teilnahmezahl: Messbar gestei- gerte Bereitschaft von Jungen und Mädchen an ent- sprechenden Ange- boten teilzunehmen Messung des Stan- des der körperli- chen Fitness (vor- her/nachher) - Kooperation mit den Ju-
gendhäusern Mammut
und Klüpfel
- wöchentliches Schwimm-
projekt im Langwasser-
bad
 Treffen der Koordinie-
rungsgruppe „Sport in
Schule und Verein“ 1 Mal
im Jahr, 2020 ausge-
setzt, vor allem bisher
Abstimmung von Schul-
sportwettbewerben
 Etablierung von sportli-
chen Aktivitäten im
Ganztag in Kooperation
mit Sportvereinen über
SAG, unter dem
Genderaspekt erwäh-
nenswert: Mädels-GO-
Basketball (PostSV) und
fechtkids (Fechterring
Nürnberg)
Messung mangels perso-
neller Ressourcen nicht
umsetzbar
Mehr Männer in Fort- bildungen Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN- Zielgruppenkonzeption (junge Suchende, Newcomer + Deutsch lernen) Mittelfristig BCN/BZ Anzahl der Teilneh- mer Vorhandene bzw. bean- tragte Res- sourcen und Drittmittel Es konnten Teilerfolge erzielt und die Beteiligungsquoten in bestimmten Segmenten erhöht werden. Es konnten Teilerfolge erzielt Ja
über Pro- und die Beteiligungsquoten
grammpla- in bestimmten Segmenten
nungsprozess erhöht werden.
und Aufbau
der Bildungs-
beratung

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Jungen und Mädchen

werden ermutigt, gleich-

ermaßen auch an Sport

und Kulturaktivitäten teil-

zunehmen, die traditio-

nell dem anderen Ge-

schlecht zugeschrieben

werden.

Veränderung der

Teilnahmezahl:

Messbar gestei-

gerte Bereitschaft

von Jungen und

Mädchen an ent-

sprechenden Ange-

boten teilzunehmen

Messung des Stan-

des der körperli-

chen Fitness (vor-

her/nachher)

Mehr Männer in Fort-

bildungen

Zielgruppengerechte

Angebote erstellen mit

Umsetzung der BCN-

Zielgruppenkonzeption

(junge Suchende,

Newcomer + Deutsch

lernen)

Anzahl der Teilneh-

mer

Vorhandene

bzw. bean-

tragte Res-

sourcen und

Drittmittel

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Mehr Frauen in Fort- bildungen im Bereich MINT Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN- Zielgruppenkonzeption (MINT) Mittelfristig über Pro- grammpla- nungsprozess und Aufbau der Bildungs- beratung BCN/BZ Anzahl der Teilneh- merinnen Vorhandene Es konnten Teilerfolge erzielt und die Beteiligungsquoten in bestimmten Segmenten erhöht werden. Ja Ja
bzw. bean-
tragte Res-
sourcen und
Drittmittel;
zusätzliche/r
Programm-
planer*in im
Bereich
MINT
Ausgleich geschlech- terspezifischer Be- nachteiligung „Jungs als Bildungsver- lierer“ Zielgruppenge- rechte Angebote (#Cam- pus 16+) Mittelfristig BCN/BZ Anzahl der teilneh- menden Jungen 0,5 VK Kurs- planer*in E9 0,5 VK Kurs- Das Projekt #Campus16+ musste Corona-bedingt un- terbrochen werden. Ja
über Pro- planer*in E9
grammpla-
nungsprozess
(mit Aufbau
der Marke)
Bildungswesen Erweiterung des Ange- bots „Bücherzwerge – gezielte Leseförderung von Anfang an!“ auf an- dere Standorte von BCN/StB übertragen Kurzfristig rea- lisierbar bei zusätzlichem Personal Kurzfristig rea- BCN/ StB Erhöhung des An- teils kompetenter Leser*innen 0,5 VK z. B. Medienpäda- gog*in, Bibli- othekar*in, Fachange- stellte*r für Medien- und Informations- dienste Das Angebot „Bücherzwerge – gezielte Leseförderung von Anfang an!“ wurde auf wei- tere Bibliotheksstandorte ausgeweitet. Ja
Frühkindliche Betreu- lisierbar bei
ung zusätzlichem
Personal
Die Leseförderung
bildet durch die Ent-
wicklung kompetenter
Leser*innen die
Grundlage für
Gendergerechtigkeit
von Klein an

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Mehr Frauen in Fort-

bildungen im Bereich

MINT

Zielgruppengerechte

Angebote erstellen mit

Umsetzung der BCN-

Zielgruppenkonzeption

(MINT)

Mittelfristig

über Pro-

grammpla-

nungsprozess

und Aufbau

der Bildungs-

beratung

Anzahl der Teilneh-

merinnen

Es konnten Teilerfolge erzielt

und die Beteiligungsquoten

in bestimmten Segmenten

erhöht werden.

Ausgleich geschlech-

terspezifischer Be-

nachteiligung

„Jungs als Bildungsver-

lierer“ Zielgruppenge-

rechte Angebote (#Cam-

pus 16+)

Anzahl der teilneh-

menden Jungen

Das Projekt #Campus16+

musste Corona-bedingt un-

terbrochen werden.

Erweiterung des Ange-

bots „Bücherzwerge –

gezielte Leseförderung

von Anfang an!“ auf an-

dere Standorte von

BCN/StB übertragen

BCN/

StB

Erhöhung des An-

teils kompetenter

Leser*innen

0,5 VK z. B.

Medienpäda-

gog*in, Bibli-

othekar*in,

Fachange-

stellte*r für

Medien- und

Informations-

dienste

Das Angebot „Bücherzwerge

– gezielte Leseförderung von

Anfang an!“ wurde auf wei-

tere Bibliotheksstandorte

ausgeweitet.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
(Frühkindliche Be- Im Rahmen der BCN- Bildungsberatung Bera- tungsangebote für Eltern im weiteren Verlauf schaffen Mittelfristig bei Aufbau der Bil- dungsberatung BCN/BZ Anzahl von betreu- ten Eltern mit beste- henden Res- sourcen mit beste- Die Beratungsangebote für Eltern wurden in die Bil- dungsberatung aufgenom- men und als Bestandteil ver- ankert. Ja Ja
treuung ausbauen henden Res-
und bei Eltern wer- sourcen
ben)
Beratung und Unter-
stützung für Eltern
ausbauen
=> Chancengerech-
tigkeit
Die Einrichtun- gen/Angebote der OKJA werden annäh- rend gleichermaßen von Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Männern genutzt Die Einrichtun- Geschlechtsspezifische und geschlechtsreflek- tierte Angebote werden geplant, umgesetzt und evaluiert Laufend J/B2- Einrich- tungslei- tungen und Ab- teilungs- leitun- gen Die Nutzungszah- len von Mädchen und jungen Frauen steigen bis 2020 auf 45% Mit beste- henden Res- sourcen  steigende Zahl dezentra- Ja
gen/Angebote der ler, zentral organisierter
OKJA werden annäh- und projekthafter ge-
rend gleichermaßen schlechtsspezifischer An-
von Mädchen und gebote für Mäd-
Jungen/ jungen chen*/junge Frauen* so-
Frauen und Männern wie der beteiligten Ein-
genutzt richtungen
 2019: bei KiJHs 46%
weibliche* Nutzungen,
der Durchschnitt mit Ju-
gendtreffs lag bei 42%
Höhere Erreichbarkeit
von Mädchen durch digi-
tale Angebote werden er-
probt
Die Besucher*innen der Einrichtungen fin- den männliche und weibliche Päda- gog*innen als An- sprechpartner*innen vor Nachwuchsförderung Bei zu beset- zenden Stellen J/B2- Einrich- tungslei- tungen und Ab- teilungs- leitun- gen Die Einrichtungs- teams in der OKJA sind paritätisch be- setzt Mit beste- henden Res- sourcen in den meisten Stellenbe- setzungen erfolgreich, gezielte Suche nach Frauen* oder Männern* in den meisten Stellenbe- Ja
durch Praktika; nahtlose setzungen erfolgreich,
Einstellungen nach An- gezielte Suche nach
erkennungsjahr; Über- Frauen* oder Männern*
nahme von Prakti-
kant*innen nach Aner-
kennungsjahr auch
überplanmäßig

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Im Rahmen der BCN-

Bildungsberatung Bera-

tungsangebote für Eltern

im weiteren Verlauf

schaffen

Mittelfristig bei

Aufbau der Bil-

dungsberatung

Anzahl von betreu-

ten Eltern

Die Beratungsangebote für

Eltern wurden in die Bil-

dungsberatung aufgenom-

men und als Bestandteil ver-

ankert.

Geschlechtsspezifische

und geschlechtsreflek-

tierte Angebote werden

geplant, umgesetzt und

evaluiert

J/B2-

Einrich-

tungslei-

tungen

und Ab-

teilungs-

leitun-

gen

Die Nutzungszah-

len von Mädchen

und jungen Frauen

steigen bis 2020

auf 45%

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Die Besucher*innen

der Einrichtungen fin-

den männliche und

weibliche Päda-

gog*innen als An-

sprechpartner*innen

vor

Bei zu beset-

zenden Stellen

J/B2-

Einrich-

tungslei-

tungen

und Ab-

teilungs-

leitun-

gen

Die Einrichtungs-

teams in der OKJA

sind paritätisch be-

setzt

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Der SportService der Stadt Nürnberg fördert über spezifische Angebote die Teilhabe an Sportangeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft und leistet damit einen elementaren Beitrag zur Umsetzung von Chancengleichheit für die Bürger*innen der Stadt Nürnberg.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP?
(finanziell /
personell)
Förderung der Teil- habe Sportangeboten unabhängig von Ge- schlecht, Alter, Be- hinderung, Herkunft Bekanntmachung spezi- fischer Sportangebote von Frauen für Frauen fortlaufend SpS Anzahl der Teilneh- menden aufgeglie- dert nach Frauen/Männern, Senior*innen, Men- schen mit Behinde- rungen, Geflüchte- ten Mit beste- henden Res- sourcen  Bekanntmachung spezifi- scher Sportangebote von Frauen für Frauen und für Senior*innen: 500 Seitenansichten/Monat bei Sportsuche online in den Jahren 2018/2019 und bis April 2020 (Lock- down)  coronabedingt rückläufi- gen Zugriffszahlen 09/2020 wieder stabili- siert, Möglichkeiten des Sporttreibens von Pan- demiebedingungen ab- hängig  Aktuell in der Sportsuche aufgeführte Angebote: 58 Angebote von Frauen für Frauen, 114 Angebote für Menschen mit Handi- cap, 28 Angebote für Se- niorinnen und Senioren (ab 60), 57 Angebote für Familien Ja
Bekanntmachung spezi- fischer Sportangebote für Senior*innen fortlaufend SpS s.o. Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Weiterführung

im neuen GAP?

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP?
(finanziell /
personell)
Unterstützung und Be- kanntmachung spezifi- scher Sportangebote für Menschen mit Behinde- rungen fortlaufend Freizeit- netz- werk Sport der Le- bens- hilfe Nürn- berg SpS  s.o.  Unterstützung und Be- kanntmachung spezifi- scher Sportangebote für Menschen mit Behinde- rungen, Ergebnisse Stand 12/2019: 100 Sportler*innen mit Behin- derung haben an den Angeboten des Projektes teilgenommen, bereits über 50 Nürnberger Sportgruppen, -vereine, - verbände und -institutio- nen sind im Netzwerk ak- tiv Ja
Initiierung von Sportan- geboten für Geflüchtete und Vermittlung in be- reits bestehende Ange- bote fortlaufend SpS Zahlen 2020:  TN insgesamt pro Wo- che: vor Corona ca. 346 (110 Frauen, 236 Män- ner); unter Einschränkun- gen der Hallen- und Platzkapazitäten ca. 150 pro Woche  Angebote für Frauen: Fußball, Hockey, Volley- ball (Mix und nur für Frauen), Taekwondo, Fit- ness, Yoga und Pilates  Qualifizierungsmaßnah- men: Ausbildung zur Sportassistentin/BLSV, Weiterbildung als Sport- Coach und Übungsleite- rin/BLSV, BFV Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Weiterführung

im neuen GAP?

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP?
(finanziell /
personell)
sowie Workshop zum Thema „Frauen im Fuß- ball/Sport“ und die Neu- strukturierung der C-Trai- nerausbildung im Bayeri- schen Fußballver- band/Entwicklung eines Basiskurses für Men- schen mit Migrationshin- tergrund
Teilhabe an Sportan- geboten Gesundheitliche Chancengleichheit Gewinnung von Sport- vereinen zur Öffnung der Angebote für Kinder einkommensschwacher Familien/Alleinerziehen- der im Rahmen des Bil- dungs- und Teilhabe- paktes (BUT) und des Programms „Hinein in den Sportverein“ fortlaufend SpS Sozial- amt Anzahl der Sport- vereine, die BUT- Gutscheine anneh- men und Leistun- gen im Rahmen von „Hinein in den Sportverein“ ab- rechnen Mit beste- henden Res- sourcen  2018 und 2019: insge- samt 170 Anspruchsbe- rechtigte haben über „Hinein in den Sportver- ein“ Zuschüsse über ei- nen im Projekt beteiligten Sportverein (insgesamt 41) erhalten  2018 und 2019: insge- samt 2.211 Kinder haben in den Jahren BuT-Gut- scheine für die Teil- nahme an Angeboten Nürnberger Sportvereine abgerechnet Ja
Durchführung von Be- wegungsprojekten in Kitas mit Priorität bei Einrichtungen aus Brennpunktstadtteilen (Bewegte Kita) fortlaufend SpS Gh Anzahl erreichter Kinder (insb. mit Migrationshinter- grund / mit Bezug von wirtschaftlicher Jugendhilfe) Mit beste- henden Res- sourcen Bewegte Kita: Durchschnitt- lich werden, je nach Einrich- tungsgröße der Teilnehmen- den, jährlich über die Fortbil- dungen 400 bis 500 Kinder erreicht (zuletzt erhoben für 2018: 5 Kindergärten mit 255 Kindern und 5 Krippen mit 141 Kindern) Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Weiterführung

im neuen GAP?

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP?
(finanziell /
personell)
Geschlechterge- rechte und diskrimi- nierungsfreie Öffent- lichkeitsarbeit Verwendung des Leitfa- dens für diskriminie- rungsfreie Sprache bei Veröffentlichungen des SportService fortlaufend SpS Veröffentlichungen von SpS sind in dis- kriminierungsfreier Sprache formuliert Mit beste- henden Res- sourcen  Pressemeldungen, Gruß- worte sowie Texte, die in Print- und Onlinemedien veröffentlicht werden, werden unter den Krite- rien diskriminierungs- freier Sprache erstellt zeitnahe Überarbeitung des Internet-auftritts www.sportservice.nuern- berg.de unter dem As- pekt „Leichte Sprache“ (Barriere-freiheit) Ja
Erfassung der Ge- schlechterverteilung der Besucher*innen des NüBad Studienarbeit bzw. Kun- denanalyse durch Fremdfirma zur Auswer- tung der Besucherstruk- tur als Anhaltspunkt für weitere Gestaltungs- maßnahmen auch in Hinblick auf den Genderaspekt Ab 2019 – ja nach konkre- tem Umfang – ein bis zwei Jahre NüBad ermittelte Daten Datenanalyse Maßnahmenkatalog auf Grundlage der erhobenen Daten Ob im Rah- men einer Studienarbeit oder durch eine Firma und je nach Umfang der Erfassung und Analyse der Daten kann ein ho- her finanziel- ler Aufwand erforderlich sein. Hinzu kommen per- sonelle Res- sourcen von NüBad bei der Umset- zung der Kundenana- lyse  Studienarbeit konnte noch nicht in Auftrag ge- geben werden, aufgrund von Umstrukturierungen in der Organisation des Nürnbergbades, welche erst abgewartet werden  2020 Durchführung per- sonell coronabedingt nicht leistbar und die Nutzung der Bäder nicht repräsentativ Ja, wenn wieder regulärer Badebe- trieb möglich ist um ein repräsen- tativen Eindruck von den Nut- zer*innen der Bä- der zu bekommen

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Weiterführung

im neuen GAP?

Das Amt für Kultur und Freizeit war zur Umsetzung seines Ziels der Die Überprüfung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Print und Internet „Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der führte zu einer Verbesserung bezüglich der Sprache und der Bilddar- Personalstruktur des KuF und auf der Ebene von Angeboten und Pro- stellungen. Die Überprüfung der Angebote für bestimmte Zielgruppen grammen nach außen“ eine der Pilotdienststellen der Stadt Nürnberg führte zu Anpassungen bei der Preisgestaltung (z.B. Ermäßigung für bei der Einführung des Gender Mainstreaming. Auch das Thema Inter- Nürnberg Pass Besitzer*innen mit gedeckeltem Preis von 5 Euro pro kulturelle Öffnung war und ist seit langem ein zentrales Anliegen des Veranstaltung in Kulturläden) und zur Entwicklung von neuen Angebo- Amts, auch im Rahmen der Geschäftsführung für die geschäftsbe- ten, beispielsweise für Geflüchtete. Die Immobilien der Einrichtungen reichsübergreifende Koordinierungsgruppe Integration. Zur Berück- wurden auf Barrierefreiheit überprüft. Wo es technisch und finanziell sichtigung von weiteren Merkmalen und zur Verknüpfung der Hand- möglich war, wurden entsprechende Verbesserungen erreicht, zum lungsfelder wurde seit 2011 eine Diversity-Strategie entwickelt mit dem Beispiel durch die barrierefreie Umgestaltung von Zugängen in einzel- Ziel, Menschen unabhängig von ihren sozialen und kulturellen sowie nen Einrichtungen. Die Dienstvereinbarung für das Amt für Kultur und körperlichen Merkmalen gleichwertig am kulturellen und gesellschaft- Freizeit über die Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten bietet lichen Leben teilhaben zu lassen und sie gleichwertig zu behandeln. Möglichkeiten einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, ein Arbeits- Die Strategie wurde mit Unterstützung eines externen Beraters entwi- kreis Gesundheit unterstützt die Sensibilisierung für ein „gesundes“ Arckelt und bezieht sich sowohl auf die Kundinnen und Kunden als auch beitsverhalten. auf die hauptamtlich Mitarbeitenden sowie die Honorarkräfte. KuF berücksichtigt in seiner Diversity-Strategie die Merkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Pflegeverpflichtung, Migrationshintergrund, soziale Lage und Bildungsabschluss.

In einem ersten Schritt wurden die Mitarbeitenden in Fortbildungen mit dem Ziel qualifiziert, sie für die Sinnhaftigkeit des Diversity-Managements zu sensibilisieren und für die Umsetzung von Diversity-Maßnahmen zu befähigen. In den Abteilungen von KuF wurden anschließend mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Diversity-Ziele konzipiert. Die im Gleichstellungsaktionsplan benannten Maßnahmen werden exemplarisch im Hinblick auf eine nachhaltige Fortführung umgesetzt.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Diverses Publikum Kunden*innen-Befra- gung, um Grundlagen für die verstärkte Diver- sity-Orientierung der Musikschule zu erhalten 2018f KuF/4 Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert Mit beste- henden Res- sourcen Bisher Befragung aufgrund von noch ungeklärten rechtli- chen Fragen nicht durchge- führt Planmäßige Durchführung der Befragung im Schuljahr 2021/22
Die Implementierung ist dokumentiert und steht als gutes Bei- spiel für künftige (Bau)Maßnahmen zur Verfügung Dokumentation der Im- plementierung der Diversity-Orientierung Kulturwerkstatt Auf AEG 2018 KuF/ Stab Dokumentation ist vorhanden Mit beste- henden Res- sourcen Dokumentation liegt vor Nein
Diverses Publikum Diverse Belegschaft Diversity-Check der Kul- turwerkstatt Auf AEG: Überprüfung der Einrich- tung, Ausstattung, Strukturen und Ange- bote unter Gesichts- punkten der Teilhabege- rechtigkeit, Gender Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung 2018 KuF/ Stab, KuF/3 Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert. Zahlen der Be- schäftigten nach Merkmalen grup- piert Mit beste- henden Res- sourcen  In Kulturwerkstatt wurden Indikatoren zur interkultu- rellen Öffnung definiert  erster Entwurf für Check- liste Inklusion wurde er- stellt und eine Ist-Soll- Liste mit Punkten für Ver- besserungsbedarf der Barrierefreiheit  Beginn einer Veranstal- tungsreihe zum Thema Inklusion  zukünftig stärkere Zu- sammenarbeit mit inklu- siven Organisationen  Fortbildungen wurden gezielt besucht  Daten zu den Besuchen vorhanden aufgrund der ausgefallenen Kunden- umfrage Ja, wird mit der nächsten Maß- nahme zusam- mengeführt

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Die Angebote in den Einrichtungen werden unter den Gesichts- punkten der Teilha- begerechtigkeit, Gen- der Mainstreaming und der Interkulturel- len Öffnung geplant Die im „Interkultur“- Check vereinbarten Prüfkriterien werden auf weitere Merkmale ange- wendet 2018 KuF/In- ter-Kul- tur-Büro Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert Erfassung neuer Angebote Mit beste- henden Res- sourcen Ist in der Kulturwerkstatt AUF AEG in obiger Zielsetzung erfolgt Ja, wird mit der obigen Zielset- zung zusam- mengeführt

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Mit Hilfe von erfah- rungsorientierten Lernstationen, Aktio- nen und Veranstal- tungen wird das Mit- einander von Men- schen mit und ohne Behinderung und von Menschen mit unter- schiedlichen kulturel- len Wurzeln als selbstverständlichen Bestandteil des Le- bens erfahrbar ge- macht, ein positives Bewusstsein für die Vielfalt im zwischen- menschlichen Mitei- nander wird etabliert. Menschen mit Behin- derungen werden in die tägliche Arbeit auf dem Erfahrungsfeld einbezogen. Grundle- gende Bausteine von neu zu planenden Stationen beinhalten dabei geschlechts- sensible, geschlech- tergerechte oder ge- schlechtsbezogene pädagogische Maß- nahmen und Inhalte Inklusionskonzept Erfah- rungsfeld 2018 ff KuF/2 Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert Das Konzept kann nur mit neuen Res- sourcen (1,0 VK Sonder- pädagogik sowie für die eigens konzi- pierten Inklu- sionsstatio- nen 0,66 VK) und Sachmit- tel für den Bau der Sta- tionen umge- setzt werden  Einstieg für ganzjährige Angebote in der Dunkel- Erfahrung ist erfolgt  durch Spenden wurde eine Rollstuhlschaukel auf dem Erfahrungsfeld- Gelände aufgestellt und die stundenweise Betreu- ung in den Jahren 2020 und 2021 ermöglicht Ja, Inklusions- konzept soll voll- ständig umge- setzt werden

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Verschiedenheit ist eine Chance. An aus- gewählten Erfah- rungsfeld-Stationen wird Unterschiedlich- keit als Ressource und damit als nützlich für Teams, Unterneh- men und für sich selbst erkennbar. Da- bei richtet sich der Blick auch auf die Vielfalt der Teilneh- menden und bezieht geschlechtergerechte Gesichtspunkte mit ein Fortbildungsveranstal- tung der Erfahrungsfeld- Akademie „Diversity-Die Kraft der Vielfalt“ 2018 ff KuF/2 Anzahl der Teilneh- menden der Fortbil- dungsveranstaltung Anzahl der durch- geführten Fortbil- dungsveranstaltun- gen Mit beste- henden Res- sourcen Nachfrage nach der Fortbil- dung war in allen Jahren ge- ring, seit 2018 gab es nur eine Anfrage, jedoch keine Buchung Ja, mit überar- beitetem Kon- zept
Die Anzahl der Män- ner bei den Besu- chen ist erhöht. Das Verhältnis Männer und Frauen wird an- geglichen Entwicklung und Durch- führung von Angeboten und Projekten zur Zieler- reichung 2018 ff KuF Verhältnis Männer und Frauen bei den Besuchen Mit beste- henden Res- sourcen Umfragen sind auf 2022 ff verschoben Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und Männer für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien umgesetzt und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten erhoben werden.

Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung der Politik und Planung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Nur so kann eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die regelmäßigen Erhebungen zur Verkehrsmittelwahl der Nürnberger*innen, die Socialdata bzw. PB Consult im Auftrag der Verkehrsbetriebe jährlich durchführen (StadtProfil Nürnberg), zeigen, dass beispielsweise Frauen, Kinder, Menschen über 65 Jahre und Erwerbslose überdurchschnittlich häufiger zu Fuß gehen, Radfahren oder den ÖPNV nutzen. Vor diesem Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadt- und Verkehrsplanung.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Öffentliche Räume sind angstfrei gestal- tet Zusammenstellung der Planungskriterien im U- Bahnbereich unter Be- rücksichtigung der Merk- male Alter, Geschlecht, Behinderung 2018-2020 Ref. VI, UB 2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisie- rungsprogramm an- hand dieser Krite- rien überprüfen Mit beste- henden Res- sourcen Revitalisierung des U-Bahn- hof Scharfreiterring unter Be- rücksichtigung der angst- freien Gestaltung: subjekti- ves Sicherheitsempfinden gesteigert durch Blindenleit- system, Tageslicht, Vergla- sung, Beleuchtungsele- mente, helle Granitplatten als Bodenbelag Ja, bei U-Bahn- hof Muggenhof

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Öffentlicher Raum: gleichberechtigte Ge- staltung und Teilhabe Ausweitung und Verste- tigung von Bürgerbeteili- gungen bei der Gestal- tung des Öffentlichen Raums, zum Beispiel bei Spielplätzen, Grün- anlagen, Plätzen Je nach Projekt: Bürgerinfo, Bürgerge- spräche, E-Partizipation, Planungswerkstätten und weitere Maßnah- men Langfristige Etablierung von Bürgerbe- teiligungen bei Um- und Neu- gestaltungs- maßnahmen in den nächsten Jahren SÖR in Koope- ration mit Ref. VI (z.B. Stpl) bzw. Ref. V/J Anzahl der mitwir- kenden, interes- sierten Bürger*in- nen Je nach Um- fang und Größe des Projekts un- terschiedlich. Wenn sich die Verfah- rensstruktu- ren verfestigt haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressour- cenaufwands zu rechnen  Steigerung der Anzahl der Bürgerbeteiligungen und der mitwirkenden und interessierten Bür- ger*innen, Beispiel 100 Bürger*innen an der Ab- schlussveranstaltung Nä- geleinsplatz teilgenom- men  Ausweitung der Bürger- Dialog-Formate durch in- novative Workshop-Me- thodiken (z.B. World- cafe), Digital-Angebote und niederschwellige Raumangebote (Marie- Juchacz-Park – Aufstel- lung von Pavillons vor Ort für Dialogrunden am Nachmittag und Abend) und Angebote in einfa- cher Sprache  Dialog-Formate mit Kin- dern und Jugendlichen aller Geschlechter in ge- schützten Räumen bei Nutzerbeteiligungen für Sport- und Spieleinrich- tungen  Ref. VI: z.B. Obstmarkt: Onlinebeteiligung, Anlie- gerinfo, Vereine und Ver- bände wurden ange- schrieben; Planungs- workshops Plärrer, Bielingplatz. Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Möglichst viele Bür- ger*innen aus unter- schiedlichen Bevöl- kerungsgruppen ha- ben sich im Rahmen verschiedener Betei- ligungsformate enga- giert Evaluation der Beteili- gungen, bei Bedarf Workshop zum Thema Laufend Stpl, Vpl Beteiligungsquote von Bürgerinnen und Beteiligungs- quote der Bevölke- rungsgruppen Mit beste- henden Res- sourcen  Erhebung schwierig we- gen Datenschutz, eher bei Planung darauf ein- gehen: bestimmte Be- völkrungsgruppen ermu- tigen (s. z.B. Girls‘ Day)  Andere Möglichkeit: Standortanalyse – wel- che Beteiligungsformate sind geeignet, um welche Gruppen zu erreichen? (Stichwort Bürgerver- sammlung) Nein
Förderung alternati- ver Mobilitätsange- bote Car-Sharing Ausweitung des Mobil- punktnetzes im Stadtge- biet 2018 Online- beteiligung zur Standortsuche für fünf weitere Mobilpunkte 2018 Errich- tung der 20 neuen Mobil- punkte Vpl in Abstim- mung mit OrgA (ePa) und SÖR (AuG- STau) Steigerung Nut- zer*innenzufrieden- heit und des Anteils der Verkehrsmittel des Umweltverbun- des am Modal Split, Errichtung der neuen Mobilpunkte Kosten von rd. 100.000 Euro werden über Son- dernutzungs- gebühren fi- nanziert Mobilpunkte 2019 umgesetzt Ja
Barrierefreier Zugang zum ÖPNV Priorisierung und barrie- refreier Umbau der be- reits erfassten Bus- und Straßenbahnhaltestellen fortlaufende Umsetzung der Maßnah- men Vpl Anzahl der umge- bauten Haltestellen 300.000 Euro jährlich im städtischen Haushalt ein- gestellt Fortlaufend, Umsetzung er- folgt durch SÖR Ja
Barrierefreier Zugang zum ÖPNV Barrierefreier Zugang zur U-Bahn ist vorhan- den Fortlaufende Umsetzung bei Neubaustre- cken UB 1 neu gebauter U- Bahnhof bis 2020 Mit beste- henden Per- sonalres- sourcen und Kostende- ckung über MIP-Ansatz Eröffnung des barrierefrei zu- gänglichen Bahnhofs Groß- reuth b. Schweinau erfolgte 10/2020 Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Ausbau des ÖPNV Verlängerung der Stra- ßenbahn zur Brunecker Straße: Durchführung einer Nut- zen-Kosten-Untersu- chung, Einleitung eines Planfeststellungsverfah- rens, Beantragung von Fördermitteln 2018 – 2020 Vpl Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Un- tersuchung, Durch- führung des Plan- feststellungsverfah- rens, Fördermittel- zusage noch nicht bezifferbar Planung wurde ausgeschrie- ben Ja
Ausbau des ÖPNV Verlängerung der U- Bahn U3 SW bis Ge- bersdorf 2019 - 2025 UB Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Un- tersuchung, Durch- führung des Plan- feststellungsverfah- rens, Fördermittel- zusage Mit beste- henden Per- sonalres- sourcen und Kostende- ckung über MIP-Ansatz Baubeginn Anfang 2020 er- folgt (somit Fördermittel-zu- sage nach Präsentation der Nutzen-Kosten-Untersu- chung erhalten, Planfeststel- lungsverfahren durchgeführt) Ja
Verbesserung der Bedingungen für Zu- fußgehende Erarbeitung eines Fuß- verkehrskonzepts 2019/2020 Vpl/M Steigerung der Nut- zer*innenzufrieden- heit und des Anteils des Fußverkehrs am Gesamtverkehr noch nicht bezifferbar Maßnahme noch nicht mög- lich Ja, seit 2020
Verbesserung der Bedingungen für Radfahrende Projekt „Radständer für die Stadtteile“, Errich- tung von Radabstellan- lagen in Projektgebieten mit ePartizipation Projektgebiet Altstadt 2018/2019 weitere Stadt- teile in Pla- nung Vpl/M SÖR (AuG- STau) Steigerung der Nut- zer*innenzufrieden- heit und des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr rd. 60.000 Euro je Pro- jektgebiet stehen im Haushalt zur Verfügung Projekt Altstadt wird umge- setzt (siehe AfV 09/2020) Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Berücksichtigung von geschlechterspezifi- schen Aspekten beim Umbau bzw. Neuge- staltung von Räum- lichkeiten (z.B. In- nenbereich Hallen- bad Katzwang) Hinterfragen der geplan- ten Maßnahmen in Hin- blick auf Geschlechter- fragen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ „Können die Wegebeziehungen in Hinblick auf den Genderaspekt verbes- sert werden?“ Im Zusam- menhang mit geplanten bau- lichen und sonstigen Maßnahmen NüBad Berücksichtigung geschlechtsspezifi- scher Anliegen Je nach Um- fang und Größe des Projekts un- terschiedlich. Wenn sich die Verfah- rensstruktu- ren verfestigt haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressour- cenaufwands zu rechnen. Im Hallenbad Katzwang wurde die nicht einsehbare und recht dunkle „Föhnecke“ aufgelöst und in den über- sichtlicheren Umkleidebe- reich verlegt. Ja, NüBad wird auch in Zukunft bei baulichen Veränderungen versuchen, Genderaspekte verstärkt zu be- rücksichtigen.

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen

2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen

Eine Zielsetzung von Städtepartnerschaften ist es, einen Beitrag zu Annäherung, Verständigung und Frieden sowie zum Abbau von Vorurteilen und Rassismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit zu leisten. Die Kontakte im Rahmen dieser Städtepartnerschaften und internationalen Kooperationen sollten als Plattform für den Austausch von Erfahrungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Städtepartnerschaf- ten und internationale Kooperationen als Plattform für den Austausch von Erfah- rungen und gegen- seitige Lernprozes- sen in Bezug auf Gleichberechtigung von Frauen und Män- nern nutzen Durchführung von Ver- anstaltungen mit Vertre- tungen aus Städtepart- nerschaften und be- freundeten Städten im Rahmen der Veranstal- tungsreihe rundum den Internationalen Frauen- tag im März Jährlich im März IB, GST Beteiligung der Städte Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste-  2019 Frauendelegatio- Ja Ja
henden Res- nen aus Antalya und
sourcen Nablus
 2020 Frauendelegatio-
nen aus Krakau in Nürn-
berg zu Besuch
Die Frauen tauschten sich
mit der Gleichstellungsstelle,
Oberbürgermeister, Stadträ-
tinnen und Frauendelegatio-
nen aus und nahmen als Re-
ferentinnen jeweils an einer
öffentlichen Veranstaltung
teil

Zustän-

digkeit

Städtepartnerschaf-

ten und internationale

Kooperationen als

Plattform für den

Austausch von Erfah-

rungen und gegen-

seitige Lernprozes-

sen in Bezug auf

Gleichberechtigung

von Frauen und Män-

nern nutzen

Durchführung von Ver-

anstaltungen mit Vertre-

tungen aus Städtepart-

nerschaften und be-

freundeten Städten im

Rahmen der Veranstal-

tungsreihe rundum den

Internationalen Frauen-

tag im März

Jährlich im

März

Beteiligung der

Städte

MRB-GST/003/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss

Stadtrat 23.06.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg

Anlagen: GAP2021-2023

Sachverhalt (kurz):

Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Seitdem wurde alle drei Jahre ein neuer Aktionsplan verabschiedet und der vorherige evaluiert. Nicht nur die Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, sondern auch die Corona- Pandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen zeigt, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die Ergebnisse der Evaluation wurden in die Vorbereitung und Erstellung des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplans 2021-23 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken. Wie bei den vorherigen Aktionsplänen wurde auch der aktuelle Gleichstellungsaktionsplan von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche, Referate und Dienststellen in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Zuordnung der Ziele und daraus resultierenden Maßnahmen in zwei Handlungsfelder wurde beibehalten: Geschlechtergerechte Stadtverwaltung und Geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan wird mit bestehenden Ressourcen durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche finanzielle und/oder personelle Ressourcen zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt. Auswirkungen auf den Stellenplan sind dadurch mittelfristig in einzelnen Fällen möglich.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 wird mit bestehenden Ressourcen durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche Mittel zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verantwortung für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme obliegt der zuständigen Dienststelle

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 enthält Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat hat die Ziele und Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 der Stadt Nürnberg zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen die Stadtratsmitglieder dessen Umsetzung. Die Verwaltung setzt die Maßnahmen fristgerecht um. Die Gleichstellungsstelle berichtet dem Stadtrat im Frühjahr 2024 über die Zielerreichung.

Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023

Präambel Einführung

Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufsieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger wer- grund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgegen. denden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Im Jahr 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt. Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine Mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauenwichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, förderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein verzu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflich- bindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung wurden tet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwaltung und Verantwortung. Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft Stadtgesellschaft gestellt. Die Unterzeichnung der Europäischen Charta bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus die- für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch sem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kom- den Stadtrat im Oktober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf munaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Ent- dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur scheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, regelmäßig Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv Dabei finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft, zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktions- Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Ein schauung und Sprache Berücksichtigung. Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Verabschiedung der Fortschreibung dieses ersten Aktionsplans erfolgte drei Jahre später.

Auch der jetzt vorliegende Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 wurde von der Frauenbeauftragten und ihrem Team in der Gleichstellungstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche und Referate in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Zweiteilung

in Maßnahmen zur Erreichung einer geschlechtergerechten Stadtver- nen noch längst nicht abgeschlossen ist. Viele Frauen stehen im Konwaltung und zur Verwirklichung einer geschlechtergerechten Stadtge- text der Corona-Pandemie vor enormen Herausforderungen: Die Schliesellschaft bleibt erhalten. Die themenbezogene Unterteilung innerhalb ßung von Schulen und Kindertageseinrichtungen stellt die Vereinbarkeit dieser zwei großen Handlungsfelder orientiert sich an den Schwerpunk- von Privatleben und Beruf vor eine Zerreißprobe. Homeoffice und ten der jeweiligen Ziele. Dabei zeigt sich, dass die Handlungsfelder Homeschooling sind nur bedingt vereinbar und lediglich ein Beispiel für Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft in ihren Schwerpunkten Paralle- unbezahlte Sorgearbeit, die überproportional von Frauen geleistet wird. len aufzeigen: der Abbau von Rollenstereotypen, Antidiskriminierung Bereits überwunden geglaubte Rollenfestlegungen wirken sich gleichund eine geschlechtergerechte Gesundheit sind wichtige Schwerpunkte zeitig auch negativ auf Männer aus und halten nicht wenige davon ab, in beiden Handlungsfeldern. Hinzukommen Themenfelder wie die Verneue geschlechtergerechte Wege zu gehen. Die Rolle der Frau wird einbarkeit von Privatleben und Beruf, ein ausgewogenes Geschlechterhauptsächlich im familiären Bereich gesehen; der starke Mann beverhältnis auf der Führungsebene sowie der Ausbau der Gender- und schützt die Familie nach außen. Diese tradierten Geschlechterstereoty- Diversitykompetenz auf allen Ebenen und in allen Bereichen, um eine pen werden unter anderem von rechtspopulistischen Parteien befeuert. geschlechtergerechte Stadtverwaltung zu erreichen. Schwerpunkte wie Die Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplan zielen die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, eine geschlechtergedarauf ab, aktiv gegen solche Rollenstereotypen vorzugehen, festgefahrechte Bildung und Erziehung sowie eine geschlechtergerechte Stadtrene Strukturen aufzubrechen und damit ein deutliches Zeichen für eine entwicklung rücken in den Fokus, wenn es um die Verwirklichung einer gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu setzen. geschlechtergerechten Stadtgesellschaft geht. „Es geht nur gemeinsam“. Diese Forderung von Prof. Dr. Jutta All- Auch mehr als neun Jahre nach der Verabschiedung des ersten Gleichmendinger verdeutlicht nicht nur, dass Gleichstellung alle Geschlechter stellungsaktionsplans und zum Zeitpunkt des 15-jährigen Jubiläums der betrifft und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts uns alle an- Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern geht. Vielmehr lässt sich die Aufforderung von Prof. Dr. Jutta Allmendinauf lokaler Ebene zeigt sich, dass die Ziele einer geschlechtergerechten ger auch dahingehend interpretieren, dass Stadtspitze, Beschäftigte Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die und Bürger*innen an einem Strang ziehen müssen, um Gleichstellung jüngsten Entwicklungen im Rahmen der Corona-Pandemie, die damit zu erreichen. Ein deutliches Bekenntnis dazu und ein ausgeprägter poverbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und die daraus litischer Wille, zusammen mit vielen Fürsprecher*innen sind unerlässresultierenden Folgen für unsere Gesellschaft, führen uns sehr deutlich lich, um eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung und Stadtgesellvor Augen, dass der Prozess zur gleichberechtigten Teilhabe von schaft zu erreichen. Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen kommunalen Ebe-

Inhaltsverzeichnis Seite

Abkürzungsverzeichnis .................................................................. 4

1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung .................. 7

1.1 Abbau von Rollenstereotypen ............................................. 7 1.2 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ........................... 11 1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene .......................... 14 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz .................. 17 1.5 Antidiskriminierung ........................................................... 21 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit .................................... 23

2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft .............. 25

2.1 Abbau von Rollenstereotypen ........................................... 25 2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ................... 33 2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung .................. 36 2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung ........................... 42 2.5 Antidiskriminierung ........................................................... 45 2.6 Geschlechtergerechte Gesundheit .................................... 47

  1. BM Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin

  2. BM Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters

AK Arbeitskreis

BCA Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

BCN Bildungscampus Nürnberg

BfD/LSBTI Beauftragte für Diskriminierungsfragen / Koordinierungsstelle LSBTI

BFS Berufsfachschule

BgA Bürgermeisteramt

BS Berufliche Schule

BZ Bildungszentrum

FAU Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

FKE Führungskräfteentwicklung

GAP Gleichstellungsaktionsplan

GB Gleichstellungsbeauftragte

Geo Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Gh Gesundheitsamt

Gh/Gf Gesundheitsamt – Gesundheitsförderung

Gh/L Leitung Gesundheitsamt

GPR Gesamtpersonalrat

GSBV Gesamtschwerbehindertenvertretung

GST Gleichstellungsstelle

H Hochbauamt

IB Amt für Internationale Beziehungen

IPSN Institut für Pädagogik und Schulpsychologie

J Jugendamt

J/B1 Jugendamt Bereich 1 (Städtische Kindertageseinrichtungen)

J/B1-L Jugendamt Leitung Bereich 1 (Städtische Kindertageseinrichtungen)

J/B2-EB Jugendamt – Bereich 2 – Erziehungs- und Familienberatung

J/B2 Jugendamt Bereich 2 (Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Familienbildung, Erziehungsberatung)

KoG Inklusion Koordinierungsgruppe Inklusion

KoM Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

KuF Amt für Kultur und Freizeit

KuF/ 3 Amt für Kultur und Freizeit Abteilung 3 (Soziokulturelle Stadtteilarbeit)

LA Liegenschaftsamt

MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik

MRB Menschenrechtsbüro

NüBad NürnbergBad

OKJA Offene Kinder- und Jugendarbeit

PA Personalamt

PA/1-1 Personalamt – Abteilung Personalentwicklung, Ausbildung und Strategische Personalbedarfsplanung – Sachgebiet Personalentwicklung und Betriebliches Gesundheitsmanagement

PA/2 Personalamt – Abteilung Personalservice

PA/2-R Personalamt – Abteilung Personalservice – Personalrecruiting

PA/M Personalamt – Stab der Dienststellenleiterin

POA Personal- und Organisationsausschuss

Ref. IV Referat für Schule und Sport

Ref. V Referat für Jugend, Familie und Soziales

Ref. VI Planungs- und Baureferat

SchA Amt für Allgemeinbildende Schulen

SchB Amt für Berufliche Schulen

SenA Amt für Senioren und Generationenfragen/Seniorenamt

SHA Amt für Existenzsicherung und soziale Integration

SöR Servicebetrieb Öffentlicher Raum

SpS Sportservice Nürnberg

StB Stadtbibliothek

UB U-Bahnbauamt

UwA Umweltamt

VK Anteil einer Vollzeitstelle

Vpl Verkehrsplanungsamt

Vpl/M Verkehrsplanungsamt – Verkehrsmanagement

WiF Wirtschaftsförderung Nürnberg

WS Wirtschaftsschule

1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung

Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten.

Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen auch innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Der Abbau von rollenstereotypen ist daher eine Querschnittsaufgabe, die von allen Geschäftsbereichen und Referaten in Angriff genommen werden muss. Dies spiegelt sich nicht nur in den folgenden Zielen, sondern auch in den jeweiligen Zuständigkeiten wider.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
1. Gremien sind paritätisch besetzt. Bei der Besetzung von Gremien und Fortlaufend BgA, alle Dienststellen Anteil von Frauen Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst Eigenmittel
paritätisches Geschlechterverhältnis
geachtet werden
Zielgruppe: Mitglieder von Gremien
und Arbeitsgruppen
Bei der Besetzung von Vorständen Fortlaufend Stadtrats- fraktionen Anteil von Frauen Eigenpersonal Eigenmittel
und Aufsichtsräten der städtischen
Tochtergesellschaften soll auf ein
möglichst paritätisches Geschlechter-
verhältnis geachtet werden
Zielgruppe: Mitglieder von

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Gremien sind paritätisch

besetzt.

BgA, alle

Dienststellen

Stadtrats-

fraktionen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
Vorständen und Aufsichtsräten der städtischen Tochtergesellschaften
2. Die Anzahl von Frauen in Preisgerichten städti- scher Wettbewerbe und Beiräten ist erhöht. Feststellung aktueller Besetzung, In- terpretation der Ergebnisse und Dis- kussion weitere Schritte, wie ggf. Än- derung der Satzung Zielgruppe: Preisgerichte städtischer Wettbewerbe und Beiräte Ab 2021 GST in Koopera- tion mit je- weiligen Dienststellen Übersicht aktueller Besetzung Eigenpersonal Eigenmittel
Beratung mit jeweiligen Dienststel-
len hat stattgefunden
Ggf. geänderte Satzungen bzw.
neue Quoten
3. Bei der Ausbildungswahl spielen Geschlechter- stereotype keine Rolle. Jährliche Organisation und Durchfüh- rung des Girls´ und Boys´ Day bei der Stadtverwaltung Zielgruppe: Jugendliche Ab 2021 PA mit beteilig- ten Dienst- stellen Teilnehmendenzahl des Girls´ und Eigenpersonal Eigenmittel
Boys´ Day
Langfristig: Auswertung der weibli-
chen bzw. männlichen Nachwuchs-
kräfte nach Ausbildungsberufen
Gezielte Ansprache des jeweils „un- Fortlaufend PA/2-Marke- ting, GST Neue Veröffentlichungen im Rah- men des Arbeitgeberin- und Ausbil- dungsmarketings Langfristig: Auswertung der weibli- chen bzw. männlichen Nachwuchs- kräfte nach Ausbildungsberufen Neue Veröffentlichungen im Rah- Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel
typischen“ Geschlechts bei der Prä- men des Arbeitgeberin- und Ausbil-
sentation der Ausbildungsberufe im dungsmarketings
Internet, in Videos sowie in Broschü-
ren, wo möglich und sinnvoll Langfristig: Auswertung der weibli-
chen bzw. männlichen Nachwuchs-
Zielgruppe: potenzielle Auszubil- kräfte nach Ausbildungsberufen
dende
Prüfung des Beitritts der Stadt Nürn- ab 2021 GST mit rele- vanten Dienststellen Der Beitritt der Stadt Nürnberg zur Initiative Klischeefrei ist geprüft und gegebenenfalls erfolgt Eigenpersonal Eigenmittel
berg zur Initiative Klischeefrei und
gegebenenfalls Beitritt
Zielgruppe: potentielle Auszubil-
dende und Mitarbeitende

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Vorständen und Aufsichtsräten der

städtischen Tochtergesellschaften

Die Anzahl von Frauen

in Preisgerichten städti-

scher Wettbewerbe und

Beiräten ist erhöht.

Feststellung aktueller Besetzung, In-

terpretation der Ergebnisse und Dis-

kussion weitere Schritte, wie ggf. Än-

derung der Satzung

Zielgruppe: Preisgerichte städtischer

Wettbewerbe und Beiräte

GST

in Koopera-

tion mit je-

weiligen

Dienststellen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Bei der Ausbildungswahl

spielen Geschlechter-

stereotype keine Rolle.

Jährliche Organisation und Durchfüh-

rung des Girls´ und Boys´ Day bei

der Stadtverwaltung

Zielgruppe: Jugendliche

PA

mit beteilig-

ten Dienst-

stellen

Eigenpersonal

Eigenmittel

PA/2-Marke-

ting, GST

Eigen- und

Fremdpersonal

Eigenmittel

GST mit rele-

vanten

Dienststellen

Der Beitritt der Stadt Nürnberg zur

Initiative Klischeefrei ist geprüft und

gegebenenfalls erfolgt

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
4. Die Möglichkeit Eltern- zeit zu nehmen, wird von bei der Stadt be- schäftigten Vätern stär- ker genutzt. Durchführung der Väter- und Mütter- 2020-2023 GST, Bündnis für Familie, PA/M Befragung ist durchgeführt, Ergeb- nisse liegen vor und wurden inter- pretiert und veröffentlicht Auf Basis der Ergebnisse werden Bedarfe festgestellt und adressiert Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
befragung Eigenmittel
Auswertung und Evaluation der Er-
gebnisse, Formulierung und Umset-
zung von nächsten Schritten
Zielgruppe: Väter und Mütter in ei-
nem Beschäftigungsverhältnis bei
der Stadt Nürnberg
5. Männer sind im Erzie- Verstetigung des AK Männer in KiTas Zielgruppe: Männer in Erziehungsbe- rufen Verstetigung des AK Männer in 4 Treffen im Jahr GST, J/B1 AK Männer in KiTas trifft sich regel- mäßig Eigenpersonal Eigenmittel
herberuf gestärkt. KiTas
Es besteht die Möglich- Zielgruppe: Männer in Erziehungsbe-
keit zu kollegialem Aus- rufen
tausch zu ausgewählten
spezifischen Themen.
6. Die Anerkennung der verschiedenen Lebens- welten von Kindern und Familien in KiTas wird konkretisiert. Die Anerkennung der In der Rahmenkonzeption wird das 2021-2022 J/B1-L Textbaustein in der Rahmenkon- zeption Eigenpersonal Eigenmittel
verschiedenen Lebens- Thema Anerkennung von Lebenswel-
welten von Kindern und ten konkretisiert.
Familien in KiTas wird
konkretisiert. Zielgruppe: Familien mit Kindern in
KiTas
7. Gender-Kompetenz bei Die Fortbildung ‚Jungen und Mäd- Ab 2022 GST, J/B1 Vorstellung der und Einführung in die Fortbildung Anfragen bezüglich Unterstützung bei der Durchführung Anzahl der Durchführungen Eigenpersonal
den Erzieher*innen in chen stärken‘ ist in Nürnberger Kin-
Nürnberger Kinderta- dertageseinrichtungen bekannt und
geseinrichtungen ist vor- wird von den jeweiligen Teams indivi-
handen und das Fach- duell durchgeführt.
personal handelt ge-
schlechtersensibel bei Zielgruppe: Erzieher*innen in Nürn-
offenen Angeboten für berger Kindertageseinrichtungen
Kinder

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Die Möglichkeit Eltern-

zeit zu nehmen, wird

von bei der Stadt be-

schäftigten Vätern stär-

ker genutzt.

GST,

Bündnis für

Familie,

PA/M

Befragung ist durchgeführt, Ergeb-

nisse liegen vor und wurden inter-

pretiert und veröffentlicht

Auf Basis der Ergebnisse werden

Bedarfe festgestellt und adressiert

4 Treffen im

Jahr

AK Männer in KiTas trifft sich regel-

mäßig

Eigenpersonal

Eigenmittel

Textbaustein in der Rahmenkon-

zeption

Eigenpersonal

Eigenmittel

Vorstellung der und Einführung in

die Fortbildung

Anfragen bezüglich Unterstützung

bei der Durchführung

Anzahl der Durchführungen

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
Das Fortbildungskonzept wird hin- Ab 2021 J/B2-5 mit Bereichslei- tung und Abt. Leitungen Regionen Das Konzept ist überprüft und nach Bedarf angepasst Eigenpersonal Eigenpersonal
sichtlich der Passgenauigkeit für Per-
sonal in offenen Angeboten für Kin-
der überprüft und ggf. angepasst
Zielgruppe: Mitarbeitende in der
OKJA – Zielgruppe Kinder
8. Die Anzahl der Männer bei den Beschäftigten im Kulturbereich ist erhöht: Das Verhältnis Männer und Frauen ist angegli- chen. Entwicklung und Durchführung von Fortlaufend KuF Verhältnis Männer und Frauen bei den Beschäftigten im Vergleich zu 2020 Zielquote: 50:50 Eigenpersonal Eigenmittel
Maßnahmen zur Zielerreichung
Beteiligung am Boys‘ Day
Zielgruppe: potentielle Mitarbeitende
im Kulturbereich
9. Bei der Ausschreibung von Reinigungsleistun- gen ist der geschlechter- spezifische Aspekt be- rücksichtigt. Klärung mit ZD als zuständige Zum nächs- ten Aus- schrei- bungszeit- punkt NüBad mit ZD Ausschreibungstext Tatsächliche Umsetzung und ggf. Vorgehen bei Nichterfüllung Offen; für den Ausschrei- bungsprozess: Eigenpersonal Eigenmittel
Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibli-
ches Personal reinigt den Damenbe-
reich-, männliches Personal reinigt
den Herrenbereich“ mit in die Aus-
schreibung aufgenommen werden
kann oder wie sich ein solches Vor-
gehen finanziell darstellt

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

J/B2-5 mit

Bereichslei-

tung und Abt.

Leitungen

Regionen

Das Konzept ist überprüft und nach

Bedarf angepasst

Die Anzahl der Männer

bei den Beschäftigten im

Kulturbereich ist erhöht:

Das Verhältnis Männer

und Frauen ist angegli-

chen.

Verhältnis Männer und Frauen bei

den Beschäftigten im Vergleich zu

2020

Zielquote: 50:50

Eigenpersonal

Eigenmittel

Bei der Ausschreibung

von Reinigungsleistun-

gen ist der geschlechter-

spezifische Aspekt be-

rücksichtigt.

Zum nächs-

ten Aus-

schrei-

bungszeit-

punkt

NüBad mit

ZD

Ausschreibungstext

Tatsächliche Umsetzung und ggf.

Vorgehen bei Nichterfüllung

Offen;

für den Ausschrei-

bungsprozess:

Eigenpersonal

Eigenmittel

Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, um festzustellen, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll für die Stellenausschreibungen von Führungspositionen künftig eine transparentere und fundierte Prüfung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, gemacht werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne Maßnahmen ergriffen. Die Erfahrungen zeigen jedoch auch, dass der Feststellungsprozess noch verbessrungswürdig und der Anteil von Führungskräften mit reduzierter Arbeitszeit steigerungsfähig ist. Jüngste gesellschaftliche Entwicklungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung erfordern außerdem erweiterte Möglichkeiten bezüglich Mobilem Arbeiten und Homeoffice. Jene Arbeitsformen bergen Chancen für die Gleichstellung im Sinne der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, aber auch Gefahren für die Sichtbarkeit von Frauen. Diese Themen prägen die Ziele und Maßnahmen im Folgenden.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
10. Der Anteil der Führungs- kräfte mit reduzierter Ar- beitszeit bei der Stadt ist in allen Führungsebe- nen erhöht. Führung mit reduzierter Arbeitszeit Ab 2021 PA/2-R in Koopera- tion mit GST und GPR Anteil der Führungskräfte mit redu- zierter Arbeitszeit Statistik über die Ablehnung der Option Führen mit reduzierter Ar- beitszeit ist erstellt und weiterge- führt Veranstaltungen haben stattgefun- den – Zahl der Teilnehmenden Eigenpersonal Eigenpersonal
wird verstärkt gefördert
Anpassen des Prozesses der Ab-
frage Führen mit reduzierter Arbeits-
zeit unter Einbezug GST und GPR
Intranet-Auftritt der PA Seite zum
Thema wird überarbeitet und aufge-
wertet
Veranstaltungen von GST zur Sensi-
bilisierung der Kolleg*innen für das
Thema
Zielgruppe: Führungskräfte und an
Führungsaufgaben interessierte Mit-
arbeitende der Stadt Nürnberg

Zuständig-

keit

Der Anteil der Führungs-

kräfte mit reduzierter Ar-

beitszeit bei der Stadt ist

in allen Führungsebe-

nen erhöht.

PA/2-R

in Koopera-

tion mit GST

und GPR

Anteil der Führungskräfte mit redu-

zierter Arbeitszeit

Statistik über die Ablehnung der

Option Führen mit reduzierter Ar-

beitszeit ist erstellt und weiterge-

führt

Veranstaltungen haben stattgefun-

den – Zahl der Teilnehmenden

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
Modell „Führen mit reduzierter Ar- Fortlaufend J/B2- Abtei- lungsleitun- gen und Be- reichsleitung Die Wünsche von Vereinbarkeit können zu mind. 75% verwirklicht werden Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
beitszeit“ gezielt kommunizieren; sys- Eigenmittel
tematische Ansprache und Unterstüt-
zung betroffener Mitarbeitender
Zielgruppe: Pädagog*innen in Lei-
tungsstellen
Begleiteter Prozess zur Organisati- Fortlaufend Gh/L in Koopera- tion mit PA Erfolgreiche Erprobung des Modells Anteil der Führungskräfte in Teilzeit Arbeitsbelastung der Führungs- kräfte in Teilzeit im Vergleich zu Führungskräften in Vollzeit Eigenpersonal Eigenmittel
onsentwicklung, Führen mit reduzier-
ter Arbeitszeit zu ermöglichen als
Grundlage für eine stärkere Berück-
sichtigung dieses Modellverfahrens
bei Stellenbesetzungsverfahren
Zielgruppe: Führungskräfte bei Gh
Modell „Führen mit reduzierter Ar- beitszeit“ gezielt kommunizieren Zielgruppe: Führungskräfte bei UwA Modell „Führen mit reduzierter Ar- Fortlaufend UwA in Koopera- tion mit PA Anteil der Führungskräfte mit redu- zierter Arbeitszeit bei UwA Eigenpersonal Eigenmittel
beitszeit“ gezielt kommunizieren
Zielgruppe: Führungskräfte bei UwA

Zuständig-

keit

J/B2- Abtei-

lungsleitun-

gen und Be-

reichsleitung

Die Wünsche von Vereinbarkeit

können zu mind. 75% verwirklicht

werden

Gh/L

in Koopera-

tion mit PA

Erfolgreiche Erprobung des Modells

Anteil der Führungskräfte in Teilzeit

Arbeitsbelastung der Führungs-

kräfte in Teilzeit im Vergleich zu

Führungskräften in Vollzeit

Eigenpersonal

Eigenmittel

UwA

in Koopera-

tion mit PA

Anteil der Führungskräfte mit redu-

zierter Arbeitszeit bei UwA

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
11. Die gendergerechte Per- sonalpolitik in den Ge- schäftsbereichen 2. BM und 3. BM ist ausgebaut und weitergeführt. Schaffung/Etablierung verschiedener Arbeitszeitmodelle Besondere Berücksichtigung der be- ruflichen Weiterentwicklungsmöglich- keiten in den verschiedenen Arbeits- zeitmodellen von Mitarbeitenden Zielgruppe: Mitarbeitende der Ge- schäftsbereiche 2. BM und 3. BM Schaffung/Etablierung verschiedener Fortlaufend Alle Dienst- stellen und Eigenbe- triebe der Geschäftsbe- reiche 2. BM und 3. BM Anzahl der angebotenen und geleb- ten Arbeitszeitmodelle Spezielle Fördermaßnahmen für Mitarbeitende Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Arbeitszeitmodelle Eigenmittel
Besondere Berücksichtigung der be-
ruflichen Weiterentwicklungsmöglich-
keiten in den verschiedenen Arbeits-
zeitmodellen von Mitarbeitenden
Zielgruppe: Mitarbeitende der Ge-
schäftsbereiche 2. BM und 3. BM
12. Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bei SpS wird verstärkt gefördert. Teilnahme an Telearbeit, Fortlaufend SpS Anzahl der Teilnehmenden Eigenpersonal Eigenmittel
Förderung von Elternzeit für Väter
Einladung zur Teilnahme am Mento-
ringprogramm für Frauen
Zielgruppe: Mitarbeitende bei SpS
13. Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf wird durch digitale Lern- angebote verbessert. Etablierung von digitalen Lernange- Ab 2021 PA/1-1 Anzahl an digitalen Lernangeboten Anzahl an Zugriffen (z. B. neben Online-Fortbildungen auch Tutori- als, Erklärvideos, Podcasts) Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel
boten (AG Digitales Lernen)
Konzeption: Die digitalen Lerneinhei-
ten sollen aus mehreren, kurzen Mo-
dulen bestehen, die ein zeitlich flexib-
les Lernen ermöglichen sollen.
Verweis auf geeignete externe Ange-
bote
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg

Zuständig-

keit

Die gendergerechte Per-

sonalpolitik in den Ge-

schäftsbereichen 2. BM

und 3. BM ist ausgebaut

und weitergeführt.

Alle Dienst-

stellen und

Eigenbe-

triebe der

Geschäftsbe-

reiche 2. BM

und 3. BM

Anzahl der angebotenen und geleb-

ten Arbeitszeitmodelle

Spezielle Fördermaßnahmen für

Mitarbeitende

Die Vereinbarkeit von

Privatleben und Beruf

bei SpS wird verstärkt

gefördert.

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Vereinbarkeit von

Privatleben und Beruf

wird durch digitale Lern-

angebote verbessert.

Anzahl an digitalen Lernangeboten

Anzahl an Zugriffen (z. B. neben

Online-Fortbildungen auch Tutori-

als, Erklärvideos, Podcasts)

Eigen- und

Fremdpersonal

Eigenmittel

1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene

Während das Geschlechterverhältnis auf der Ebene der Referent*innen jüngst Parität erreichte, erweisen sich Entwicklungen dieser Art in anderen Bereichen als langwieriger. Um die Anzahl von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen wurden vom Personalamt und der Gleichstellungsstelle Programme und Netzwerke ins Leben gerufen, die Frauen dabei ermutigen und unterstützen sollen, in Führungspositionen zu gelangen. Maßnahmen in diesem Bereich werden jedoch auch von anderen Geschäftsbereichen und Dienststellen ergriffen.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
14. Die Anzahl von Frauen (auch Frauen mit Migra- tionshintergrund) in Füh- rungspositionen ist er- höht. Fortführung des Mentoringpro- gramms für Frauen: 4. Programmdurchlauf Zielgruppe: An Führungsaufgaben in- teressierte Mitarbeiterinnen Fortführung des Mentoringpro- Mai 2021 - Dezember 2022 PA/1-1 Anzahl der Mentees und Mentor*in- Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel Eigen- und
gramms für Frauen: nen Fremdpersonal
4. Programmdurchlauf Eigenmittel
Evaluation der Erfolgswirksamkeit
Zielgruppe: An Führungsaufgaben in- in Kooperation mit Hochschule /
teressierte Mitarbeiterinnen Universität; Evaluation findet in
zwei Phasen statt:
1. Phase:
10/2020 Evaluationsbogen in der
Abschlussveranstaltung
2. Phase:
04/2022 Evaluation: Wirksamkeit
des Programms ca. 1 1/2 Jahre
nach Programmende
Beteiligung an Maßnahmen zur Ziel- Fortlaufend KuF/L Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen im Vergleich zu 2020 Zielquote: 50:50 Anteil von Frauen und Männern in Eigenpersonal Eigenmittel
erreichung im KuF, z. B. Mentoring- Führungspositionen im Vergleich zu
programme, gezielte Ansprache 2020
Zielgruppe: An Führungsaufgaben im Zielquote: 50:50
KuF interessierte Frauen

Zuständig-

keit

Die Anzahl von Frauen

(auch Frauen mit Migra-

tionshintergrund) in Füh-

rungspositionen ist er-

höht.

Mai 2021 -

Dezember

2022

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
Frauen im Ref. VI für Führen mit re- Fortlaufend Ref. VI mit allen Dienst- stellen Anteil weiblicher Führungskräfte im Geschäftsbereich Ref. VI Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
duzierter Arbeitszeit sensibilisieren, Eigenmittel
sie unterstützen und Möglichkeiten
schaffen, da insbesondere Frauen oft
mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten
Zielgruppe: An Führungsaufgaben in-
teressierte Frauen im Ref. VI
15. Die Leitungsebene im J/B2 ist paritätisch be- setzt. Förderung von Leitungsnachwuchs in Fortlaufend J/B2-Abtei- lungsleitun- gen und Be- reichsleitung Die Leitungsstellen in der OKJA sind zu je 50% mit Pädagoginnen und Pädagogen besetzt Eigenpersonal Eigenmittel
den Einrichtungen; gezielte Anspra-
che von Pädagog*innen je nach Stel-
lenbedarf
Zielgruppe: An Führungsaufgaben im
J/B2 interessierte Frauen
16. Frauen in Führungsposi- tionen sind gestärkt. Verstetigung des Netzwerks für 3 Netz- werktreffen im Jahr GST Anzahl der Teilnehmerinnen Eigenpersonal Eigenmittel
Frauen in Führungspositionen bei der
Stadt Nürnberg
jährlicher Austausch mit den frauen-
politischen Sprecherinnen der Stadt-
rats-Fraktionen im Rahmen der Netz-
werktreffen
Zielgruppe: Frauen in Führungsposi-
tionen

Zuständig-

keit

Ref. VI mit

allen Dienst-

stellen

Anteil weiblicher Führungskräfte im

Geschäftsbereich Ref. VI

Die Leitungsebene im

J/B2 ist paritätisch be-

setzt.

J/B2-Abtei-

lungsleitun-

gen und Be-

reichsleitung

Die Leitungsstellen in der OKJA

sind zu je 50% mit Pädagoginnen

und Pädagogen besetzt

Eigenpersonal

Eigenmittel

Frauen in Führungsposi-

tionen sind gestärkt.

3 Netz-

werktreffen

im Jahr

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
17. Netzwerke für weibliche Führungskräfte im jewei- ligen Geschäftsbereich sind initiiert und ge- stärkt. Lockerer Erfahrungsaustausch bei Regelmä- ßig 2. BM, 3. BM, Ref. VI bzw. alle Ge- schäftsberei- che Anzahl der Teilnehmerinnen Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Treffen mit weiblichen Führungskräf- Eigenmittel
ten (Kennenlernen, Erfahrungen und
Probleme austauschen, Hilfestellun-
gen geben) zum Teil mit Themen-
schwerpunkten und mit teilweiser
Unterstützung von PA
Zielgruppe: Frauen in Führungsposi-
tionen der jeweiligen Geschäftsberei-
che

Zuständig-

keit

Netzwerke für weibliche

Führungskräfte im jewei-

ligen Geschäftsbereich

sind initiiert und ge-

stärkt.

Regelmä-

ßig

  1. BM, 3.

BM, Ref. VI

bzw. alle Ge-

schäftsberei-

che

1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz

Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkungsmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise Herkunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten. Schwerpunkte sind die Sensibilisierung sowie Schulungsangebote mit direktem Bezug zum Verwaltungshandeln. Knappe finanzielle Mittel in der aktuellen Krise lenken zusätzlich den Blick auf eine faire und geschlechtergerechte Verteilung dieser Mittel: Gender Budgeting muss auch im Verwaltungskontext stärker in den Mittelpunkt rücken.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
18. Die Diversity-Kompe- tenz der Führungskräfte ist erhöht. Integration eines Bausteins zur Fortlaufend PA/1-1 GST Anzahl der teilnehmenden Füh- rungskräfte Eigenpersonal Eigenpersonal
Diversity-Kompetenz bei der Füh-
rungskräfteentwicklung im Rahmen
der Netzwerktreffen der FKE 2 und
FKE 3
Zielgruppe: Führungskräfte
19. Die Diversity-Kompe- tenz als wichtige Schlüs- selqualifikation städti- scher Mitarbeitender ist erhöht. Ausdehnung der Fortbildungen zu Ab 2021 PA/1-1 Neukonzeption Xenos PIK Work- shops inkl. angestrebter POA Be- schluss: neue Mitarbeitende in Bür- gerdienststellen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums Xenos-PIK Workshop verbindlich besuchen Anerkennung von anderen, adä- quaten Qualifizierungen bzw. Kenntnissen durch PA/1 Anzahl der Teilnehmenden Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel
Vielfalt (z. B. Gender und Interkultu-
reller Kompetenz) auf mehr Mitarbei-
tende (basierend auf dem Konzept
Xenos PIK)
Relaunch interkulturelle Qualifizierun-
gen: Neukonzeption Xenos PIK
Workshops; Angebot von Beratungs-
gesprächen für Dienststellen
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg

Zuständig-

keit

Die Diversity-Kompe-

tenz der Führungskräfte

ist erhöht.

Fortlaufend

PA/1-1

GST

Anzahl der teilnehmenden Füh-

rungskräfte

Die Diversity-Kompe-

tenz als wichtige Schlüs-

selqualifikation städti-

scher Mitarbeitender ist

erhöht.

Neukonzeption Xenos PIK Work-

shops inkl. angestrebter POA Be-

schluss: neue Mitarbeitende in Bür-

gerdienststellen müssen innerhalb

eines bestimmten Zeitraums

Xenos-PIK Workshop verbindlich

besuchen

Anerkennung von anderen, adä-

quaten Qualifizierungen bzw.

Kenntnissen durch PA/1

Anzahl der Teilnehmenden

Eigen- und

Fremdpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
20. Die Schulungen, die im Themenbereich Diver- sity angesiedelt sind, sind miteinander ver- knüpft und auf die spezi- fischen Bedürfnisse der jeweiligen Dienststellen zugeschnitten. Weiterführung des Diversity-Stem- Fortlaufend PA/1 GST Der Diversity-Stempel wird im Fort- bildungsprogramm der Städteaka- demie wendet Eigenpersonal Eigenpersonal
pels, der Schulungen mit Diversity-
Dimension kennzeichnet
Zielgruppe: Mitarbeitenden der Kom-
munen Nürnberg, Fürth, Erlangen &
Schwabach
Angebot der Diversity-Kurzschulun- MRB, GST Das Angebot ist bekannt Das Angebot wird nachgefragt Eigenpersonal Eigenmittel
gen bekannt machen:
Intranet
Fortbildungsprogramm
Newsletter Querblick
Anschreiben an Dienststellenleitun-
gen
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
Organisation eines regelmäßigen Fortlaufend GST PA/1 Treffen aller Akteur*innen findet re- gelmäßig statt Eigen- und Fremdpersonal
Treffens aller Akteur*innen, die Schu-
lungen im Bereich Diversity anbieten
Zielgruppe: Akteur*innen im Kontext
Diversity-Schulungen
21. Die Broschüre „Sie und Er - nur so ist es fair“ ist in überarbeiteter Version im Printformat erhältlich. Erstellung des Printformats 2022 GST, KoM Vorliegen der inhaltlich erweiterten Broschüre Eigenpersonal Eigenmittel
Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeitende
der Stadtverwaltung & allgemeine Öf-
fentlichkeit

Zuständig-

keit

Die Schulungen, die im

Themenbereich Diver-

sity angesiedelt sind,

sind miteinander ver-

knüpft und auf die spezi-

fischen Bedürfnisse der

jeweiligen Dienststellen

zugeschnitten.

PA/1

GST

Der Diversity-Stempel wird im Fort-

bildungsprogramm der Städteaka-

demie wendet

Das Angebot ist bekannt

Das Angebot wird nachgefragt

Eigenpersonal

Eigenmittel

GST

PA/1

Treffen aller Akteur*innen findet re-

gelmäßig statt

Eigen- und

Fremdpersonal

Die Broschüre „Sie und

Er - nur so ist es fair“ ist

in überarbeiteter Version

im Printformat erhältlich.

Vorliegen der inhaltlich erweiterten

Broschüre

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
22. Die Mitarbeitenden der Dienststellen sind für die Themen Gender und Diversity sensibilisiert. Ansprechpartner*innen in den Fortlaufend Ref. VI mit allen Dienst- stellen Namentliche Nennung von mindes- tens einer Ansprechperson pro Dienststelle Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Dienststellen benennen Eigenmittel
Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in
im Referat
Zielgruppe: Ansprechpartner*innen,
Mitarbeitende der Stadt Nürnberg
Ausweitung oben genannter Maß- Fortlaufend GST mit den Geschäftsbe- reichen Teilnahme an Koordinierungs- gruppe Gender: Netzwerk für Aus- tausch und Fragen Eigenpersonal
nahme auf andere Geschäftsberei-
che und deren Dienststellen
Zielgruppe: Ansprechpartner*innen,
Mitarbeitende der Stadt Nürnberg
23. Geschlechtersensibles Handeln ist gestärkt. Erarbeitung von Leitlinien für ge- Bis Ende 2021 Ref. V Leitlinien liegen vor Eigenpersonal Eigenmittel
schlechtersensibles Handeln im Ref.
V
Zielgruppe: Mitarbeitende des Ref. V
Schulungen und Infos zu geschlech- Fortlaufend 2. BM und 3. BM Fortbildung findet statt Eigenpersonal Eigenmittel
tergerechter Sprache im Geschäfts-
bereich 2. BM und 3. BM
Zielgruppe: Mitarbeitende der Ge-
schäftsbereich 2. BM und 3. BM
24. Die Gender-Checklisten sind angepasst. Erweiterung Hochbau / Nutzer*innen- Fortlaufend Ref. VI, H Vorliegen der aktualisierten Check- liste Eigenpersonal Eigenmittel
kreis
Zielgruppe: Mitarbeitende bei H

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Die Mitarbeitenden der

Dienststellen sind für die

Themen Gender und

Diversity sensibilisiert.

Ref. VI mit

allen Dienst-

stellen

Namentliche Nennung von mindes-

tens einer Ansprechperson pro

Dienststelle

GST mit den

Geschäftsbe-

reichen

Teilnahme an Koordinierungs-

gruppe Gender: Netzwerk für Aus-

tausch und Fragen

Eigenpersonal

Geschlechtersensibles

Handeln ist gestärkt.

Bis Ende

2021

Eigenpersonal

Eigenmittel

  1. BM und 3.

BM

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Gender-Checklisten

sind angepasst.

Vorliegen der aktualisierten Check-

liste

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
25. Das Gender Budgeting findet Anwendung in ausgewählten Dienst- stellen. Durchführung einer Fachveranstal- Fortlaufend GST Fortbildung findet statt Kennzahlen liegen vor und finden Anwendung Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
tung „Gender Budgeting“ in der Koor- Eigenmittel
dinierungsgruppe Gender
Entwicklung und Erprobung von
Kennzahlen für Gender Budgeting für
ausgewählte Dienststellen
Zielgruppe: Koordinierungsgruppe
Gender und ausgewählte Dienststel-
len

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Das Gender Budgeting

findet Anwendung in

ausgewählten Dienst-

stellen.

Fortbildung findet statt

Kennzahlen liegen vor und finden

Anwendung

Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis für Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden. Ziele und Maßnahmen, die den Bereich LSBTI betreffen werden zukünftig auch Niederschlag im Masterplan Queeres Nürnberg finden.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
26. Die Vergabe der Leis- tungsorientierten Bezah- lung ist frei von Diskrimi- nierung. Auswertung nach Geschlecht, Teil- Jährlich GPR, GST, GSBV Vorlage der Auswertung bei der Be- trieblichen Kommission der Stadt Nürnberg nach § 18 TVöD (Leis- tungsentgelt) Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
zeit und Grad der Behinderung wird Eigenmittel
um Differenzierung nach Stunden-
kontingenten ergänzt (Teilzeit, halbe
Stelle, Vollzeitnah)
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
27. Die Stadtverwaltung ist frei von Diskriminierung. Antidiskriminierungsseminare mit Fortlaufend MRB/Bildung Zahl der durchgeführten Seminare Eigenpersonal Eigenmittel
Baustein Diversity in der Verwaltung
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
28. Das städtische Bekennt- nis zu Vielfalt und Diver- sität ist im Bereich sexu- elle Orientierung und Identität sichtbar. Teilnahme mit einem Informations- Im Zwei- Jahres- Rhythmus, also wieder 2022 MRB – BfD/LSBTI Stand am CSD Eigenpersonal
stand am Christopher-Street-Day
(CSD)
Ggfs. Unterstützung durch PA mit z.
B. Ausbildungskräften am Stand
Zielgruppe: Teilnehmende und Besu-
cher*innen des CSD

Zuständig-

keit

Die Vergabe der Leis-

tungsorientierten Bezah-

lung ist frei von Diskrimi-

nierung.

GPR, GST,

GSBV

Vorlage der Auswertung bei der Be-

trieblichen Kommission der Stadt

Nürnberg nach § 18 TVöD (Leis-

tungsentgelt)

Die Stadtverwaltung ist

frei von Diskriminierung.

Eigenpersonal

Eigenmittel

Das städtische Bekennt-

nis zu Vielfalt und Diver-

sität ist im Bereich sexu-

elle Orientierung und

Identität sichtbar.

Im Zwei-

Jahres-

Rhythmus,

also wieder

2022

MRB –

BfD/LSBTI

Eigenpersonal

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
29. Ein Arbeitskreis für LSBTI-Beschäftigte be- steht. Regelmäßiger Austausch findet statt und ist bekannt Zielgruppe: LSBTI-Beschäftigte Regelmäßiger Austausch findet statt Regelmä- ßige Tref- fen MRB – BfD/LSBTI Netzwerktreffen finden statt Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
und ist bekannt Eigenmittel
Anzahl der Teilnehmenden
Zielgruppe: LSBTI-Beschäftigte

Zuständig-

keit

Ein Arbeitskreis für

LSBTI-Beschäftigte be-

steht.

Regelmä-

ßige Tref-

fen

MRB –

BfD/LSBTI

Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
30. Die Teilnahme von Män- nern an Angeboten des Betrieblichen Gesund- heitsmanagements (BGM) ist erhöht. Gewinnung von mehr Männern für Fortlaufend PA/1-1 Anteil der Männer an Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsma- nagements ist gestiegen Anzahl der Bewegungsbotschafter und Ansprechpartner Gesundheit in den Dienststellen Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel Eigen- und
Gesundheitsangebote Fremdpersonal
Maßgeschneiderte Qualifizierungsan- Eigenmittel
gebote für Männer
Fortführung der Messgerätewochen
in Kooperation mit der AOK
Verstetigung der bewegten Pause in
den Dienststellen; Gewinnung von
Männern als „Bewegungsbotschafter“
für die Dienststellen
Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt
Nürnberg
Spezielle Angebote für Männer bei Fortlaufend PA/1-1 ggfs. Unterstüt- zung durch GST Beteiligung der männlichen Be- schäftigten an den Angeboten der Gesundheitswoche steigt Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel
der städtischen Gesundheitswoche
initiieren, erproben, einführen. ggf.
quotierte Anmeldelisten anlegen
Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt
Nürnberg

Zuständig-

keit

Die Teilnahme von Män-

nern an Angeboten des

Betrieblichen Gesund-

heitsmanagements

(BGM) ist erhöht.

Anteil der Männer an Maßnahmen

des Betrieblichen Gesundheitsma-

nagements ist gestiegen

Anzahl der Bewegungsbotschafter

und Ansprechpartner Gesundheit in

den Dienststellen

PA/1-1 ggfs.

Unterstüt-

zung durch

GST

Beteiligung der männlichen Be-

schäftigten an den Angeboten der

Gesundheitswoche steigt

Eigen- und

Fremdpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
31. Besonders gendersen- Stärkere Berücksichtigung des Genderaspekts bei Stellenbesetzun- gen Zielgruppe: Bewerber*innen bei Gh Stärkere Berücksichtigung des Fortlaufend Gh, alle Be- reichsleitun- gen Anteil von Frauen und Männern in besonders gendersensiblen Aufga- benbereichen Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
siblen Aufgabenberei- Genderaspekts bei Stellenbesetzun- Eigenmittel
che sind durch eine ge- gen
schlechtsspezifische
Diversifizierung der Per- Zielgruppe: Bewerber*innen bei Gh
sonalstruktur erhalten
und ausgebaut.

Zuständig-

keit

Fortlaufend

Gh, alle Be-

reichsleitun-

gen

Anteil von Frauen und Männern in

besonders gendersensiblen Aufga-

benbereichen

2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft

Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von Diskriminierung, nicht nur aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur und der Stadtentwicklung immer noch spielt, muss fortlaufend mitgedacht und berücksichtigt werden.

Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Rollenstereotype aufzubrechen und abzubauen und somit Diskriminierung entgegenzuwirken und neue Perspektiven zu eröffnen. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
32. Die Anzahl von Frauen in politischen Ämtern ist erhöht. Durchführung eines Speed-Datings Jährlich GST in Koopera- tion mit Ref. IV Zahl der Teilnehmerinnen und de- ren Feedback Langfristig: Frauenquote in Bezug auf politische Ämter (kommunale, Bundes- und Landesebene) Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
in einer Schule mit Politikerinnen der Eigenmittel
Kommunal-, Landes-, Bundes- oder
Europaebene
zur Förderung von Frauen in politi-
schen Ämtern
Zielgruppe: Schülerinnen
33. Die Anzahl von Frauen bei der Gründung von Unternehmen ist er- höht. Sichtbarmachen der Angebote für Fortlaufend WiF Anlaufstelle mit Angeboten für Gründerinnen in einer bestehenden Einrichtung / einem bestehenden Gründerzentrum ist geschaffen Eigenpersonal Eigenmittel
Gründerinnen und Maßnahmen, um
stereotypes Denken aufzubrechen
Zielgruppe: Gründerinnen

Zuständig-

keit

Die Anzahl von Frauen

in politischen Ämtern ist

erhöht.

GST

in Koopera-

tion mit Ref.

IV

Zahl der Teilnehmerinnen und de-

ren Feedback

Langfristig: Frauenquote in Bezug

auf politische Ämter (kommunale,

Bundes- und Landesebene)

Die Anzahl von Frauen

bei der Gründung von

Unternehmen ist er-

höht.

Anlaufstelle mit Angeboten für

Gründerinnen in einer bestehenden

Einrichtung / einem bestehenden

Gründerzentrum ist geschaffen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
Initiierung eines Mentoring-Pro- Fortlaufend WiF Anzahl der Teilnehmerinnen Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
gramms mit Unterstützung hiesiger Eigenmittel
Unternehmen
Zielgruppe: ansässige Unternehmen
34. Frauen sind trotz der Gemeinsame Veranstaltung und Kampagne der BCAs und GBs Mittel- franken Zielgruppe: Frauen in Nürnberg bzw. Mittelfranken Gemeinsame Veranstaltung und Ab Herbst 2021 GST in Koopera- tion mit BCAs und GBs Mittel- franken Anzahl der Teilnehmenden Auftakt- veranstaltung Anzahl der Teilnehmenden bei lo- kalen Angeboten Eigenpersonal Eigenmittel
Corona-Pandemie und Kampagne der BCAs und GBs Mittel-
der damit verbundenen franken
Belastung für Familie
und Privatleben auf dem Zielgruppe: Frauen in Nürnberg bzw.
Arbeitsmarkt präsent Mittelfranken
und nehmen unterstüt-
zende Angebote vor Ort
wahr.
35. Es herrscht ein ausge- wogenes Geschlechter- verhältnis bei Benen- nung öffentlicher Stra- ßen, Plätze und Brü- cken. Es herrscht ein ausge- Straßenbenennungen in neuen Fortlaufend Geo Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Straßenbenennungen gewürdigt werden Eigenpersonal Eigenmittel
wogenes Geschlechter- Wohngebieten erfolgen geschlechter-
verhältnis bei Benen- paritätisch
nung öffentlicher Stra-
ßen, Plätze und Brü- Geschlechtersensible Themenfestle- Fortlaufend Geo Anteil von Frauen und Männer, die Eigenpersonal
cken. gung für neue Wohngebiete durch neue Straßenbenennungen Eigenmittel
gewürdigt werden
36. Die Sichtbarkeit von Frauengeschichte in Nürnberg ist erhöht. Umsetzung eines Frauen-Straßen- Netzes online Zielgruppe: Stadtgesellschaft Umsetzung eines Frauen-Straßen- Frühjahr 2022 GST in Koopera- tion mit Ge- schäftsbe- reich 2. BM Die Webseite ist online Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Netzes online Eigenmittel
Die nachhaltige Betreuung der
Webseite ist gesichert
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Klick-Zahlen
37. Männer nehmen ihre Er- ziehungsverantwortung wahr und sind in ihrer Rolle als Vater gestärkt Veranstaltung der Nürnberger Väter- jährlich GST mit AK Väter in Nürnberg Besuch der Angebote und Veran- staltungen Besuch der Angebote und Veran- Eigenpersonal Eigenmittel
woche staltungen
Zielgruppe: Väter

Zuständig-

keit

Ab Herbst

2021

GST

in Koopera-

tion mit

BCAs und

GBs Mittel-

franken

Anzahl der Teilnehmenden Auftakt-

veranstaltung

Anzahl der Teilnehmenden bei lo-

kalen Angeboten

Eigenpersonal

Eigenmittel

Anteil von Frauen und Männer, die

durch neue Straßenbenennungen

gewürdigt werden

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Sichtbarkeit von

Frauengeschichte in

Nürnberg ist erhöht.

Frühjahr

2022

GST

in Koopera-

tion mit Ge-

schäftsbe-

reich 2. BM

Männer nehmen ihre Er-

ziehungsverantwortung

wahr und sind in ihrer

Rolle als Vater gestärkt

GST mit

AK Väter in

Nürnberg

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
38. Männer gestalten ihr Le- ben – frei von Rollener- wartungen und Zwän- gen. Internationaler Männertag 19.11 jährlich GST in Koopera- tion mit Netz- werk Jungen und Männer- arbeit Veranstaltung(en) finden statt Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Veranstaltung zu Gleichberechtigung Eigenmittel
und positivem Männlich sein
Zielgruppe: Männer
39. Eine Vielfalt von männli- chen Lebensentwürfen ist gesellschaftlich ak- zeptiert und selbstver- ständlich. Kampagne zu/gegen männliche/n 2022 GST in Koopera- tion mit Netz- werk Jungen und Männer- arbeit Kampagnenidee ist entstanden und umgesetzt Eigenpersonal Eigenmittel
Rollenklischees und für positives
Männlich sein
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
40. Die Öffentlichkeitsarbeit ist geschlechtergerecht und frei von Diskriminie- rung. Verwendung des Leitfadens für dis- Fortlaufend Ref. IV Veröffentlichungen des Ref. IV sind in diskriminierungsfreier Sprache formuliert Eigenpersonal Eigenmittel
kriminierungsfreie Sprache bei Veröf-
fentlichungen des Ref. IV
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
41. Die Anzahl der Männer bei den Besuchen kultu- reller Einrichtungen ist erhöht: Das Verhältnis Männer und Frauen ist angeglichen. Entwicklung und Durchführung von Fortlaufend KuF/L Verhältnis Männer und Frauen bei den Besuchen Zielquote 50:50 Eigenpersonal Eigenmittel
Angeboten und Projekten zur Zieler-
reichung
Zielgruppe: Besucher*innen kulturel-
ler Einrichtungen

Zuständig-

keit

Männer gestalten ihr Le-

ben – frei von Rollener-

wartungen und Zwän-

gen.

GST

in Koopera-

tion mit Netz-

werk Jungen

und Männer-

arbeit

Eine Vielfalt von männli-

chen Lebensentwürfen

ist gesellschaftlich ak-

zeptiert und selbstver-

ständlich.

GST

in Koopera-

tion mit Netz-

werk Jungen

und Männer-

arbeit

Kampagnenidee ist entstanden und

umgesetzt

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Öffentlichkeitsarbeit

ist geschlechtergerecht

und frei von Diskriminie-

rung.

Veröffentlichungen des Ref. IV sind

in diskriminierungsfreier Sprache

formuliert

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Anzahl der Männer

bei den Besuchen kultu-

reller Einrichtungen ist

erhöht: Das Verhältnis

Männer und Frauen ist

angeglichen.

Verhältnis Männer und Frauen bei

den Besuchen

Zielquote 50:50

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
42. Die Öffentlichkeitsarbeit ist geschlechtergerecht und frei von Diskriminie- rung. Verwendung des Leitfadens für dis- Fortlaufend Ref. IV Veröffentlichungen des Ref. IV sind in diskriminierungsfreier Sprache formuliert Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
kriminierungsfreie Sprache bei Veröf- Eigenmittel
fentlichungen des Ref. IV
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
43. Vielfalt wird als selbst- verständlicher Bestand- teil des Lebens erfahr- bar gemacht. Ein positives Bewusst- sein für Vielfalt ist etab- liert. Inklusionskonzept Erfahrungsfeld: steht noch nicht fest KuF/2 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Das Konzept kann nur mit neuen Ressour- cen (1,0 VK Son- derpädagogik so- wie für die eigens konzipierten Inklu- sionsstationen 0,66 VK) und Sachmittel für den Bau der Stationen umgesetzt wer- den
Erfahrungsorientierte Lernstationen,
Aktionen und Veranstaltungen
Einbezug von Menschen mit Behin-
derungen in die tägliche Arbeit auf
dem Erfahrungsfeld
Einbezug geschlechtssensibler, ge-
schlechtergerechter oder ge-
schlechtsbezogener pädagogischer
Maßnahmen bei der Planung neuer
Stationen
Zielgruppe: Menschen mit Behinde-
rung, Stadtgesellschaft
44. Verschiedenheit ist als Chance und Ressource verstanden. Fortbildungsveranstaltung der Erfah- Ab 2021 KuF/2 Anzahl der Teilnehmenden der Fortbildungsveranstaltung Anzahl der durchgeführten Fortbil- dungsveranstaltungen Eigenpersonal Eigenmittel
rungsfeld-Akademie „Diversity – Die
Kraft der Vielfalt“ mit einem überar-
beiteten Konzept
Zielgruppe: Stadtgesellschaft

Zuständig-

keit

Die Öffentlichkeitsarbeit

ist geschlechtergerecht

und frei von Diskriminie-

rung.

Veröffentlichungen des Ref. IV sind

in diskriminierungsfreier Sprache

formuliert

Vielfalt wird als selbst-

verständlicher Bestand-

teil des Lebens erfahr-

bar gemacht.

Ein positives Bewusst-

sein für Vielfalt ist etab-

liert.

steht noch

nicht fest

KuF/2

Zahlen der Besucher*innen nach

Merkmalen gruppiert

Das Konzept

kann nur mit

neuen Ressour-

cen (1,0 VK Son-

derpädagogik so-

wie für die eigens

konzipierten Inklu-

sionsstationen

0,66 VK) und

Sachmittel für den

Bau der Stationen

umgesetzt wer-

den

Verschiedenheit ist als

Chance und Ressource

verstanden.

KuF/2

Anzahl der Teilnehmenden der

Fortbildungsveranstaltung

Anzahl der durchgeführten Fortbil-

dungsveranstaltungen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
45. Die Ausstattung, Struk- turen und Angebote in den Kulturläden sind un- ter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtig- keit und Barrierefreiheit geplant. Das Publikum und die Belegschaft sind divers. Überprüfung der Einrichtungen, Aus- Ab 2021 KuF/3 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert. Zahlen der Beschäftigten nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
stattung, Strukturen und Angebote Eigenmittel
unter Gesichtspunkten der Teilhabe-
gerechtigkeit, des Gender
Mainstreamings und Barrierefreiheit
Fertigstellung und Anwendung einer
entsprechenden Checkliste
Zielgruppe: Mitarbeitende und Besu-
cher*innen der Kulturläden
46. Die Angebote in kulturel- Die im „Interkultur“-Check vereinbar- ten Prüfkriterien werden auf weitere Merkmale angewendet Zielgruppe: Besucher*innen kulturel- ler Einrichtungen Die im „Interkultur“-Check vereinbar- 2022 KuF/Inter- Kultur-Büro Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Erfassung neuer Angebote Eigenpersonal Eigenmittel
len Einrichtungen sind ten Prüfkriterien werden auf weitere
unter den Gesichtspunk- Merkmale angewendet
ten der Teilhabegerech-
tigkeit, Gender Zielgruppe: Besucher*innen kulturel-
Mainstreaming und der ler Einrichtungen
Interkulturellen Öffnung
geplant.
47. Die Angebote des Stabs Kinderkultur sind unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtig- keit geplant. Das Personal und die eingesetzten Künst- ler*innen sind divers. Das Publikum der Ange- bote ist divers. Die Angebote des Stabs Entwicklung und Anwendung einer 2022 KUF/ Stab Kinderkultur Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel
Kinderkultur sind unter entsprechenden Checkliste
den Gesichtspunkten
der Teilhabegerechtig- Überprüfung der Angebote unter den
keit geplant. Gesichtspunkten Teilhabegerechtig-
keit
Das Personal und die
eingesetzten Künst- Kund*innen-Befragung, um Grundla-
ler*innen sind divers. gen für die Diversity-Orientierung zu
erhalten
Das Publikum der Ange-
bote ist divers. Zielgruppe: Mitarbeitende und Besu-
cher*innen des Stabs Kinderkultur

Zuständig-

keit

Die Ausstattung, Struk-

turen und Angebote in

den Kulturläden sind un-

ter den Gesichtspunkten

der Teilhabegerechtig-

keit und Barrierefreiheit

geplant.

Das Publikum und die

Belegschaft sind divers.

KuF/3

Zahlen der Besucher*innen nach

Merkmalen gruppiert.

Zahlen der Beschäftigten nach

Merkmalen gruppiert

KuF/Inter-

Kultur-Büro

Zahlen der Besucher*innen nach

Merkmalen gruppiert

Erfassung neuer Angebote

Eigenpersonal

Eigenmittel

KUF/ Stab

Kinderkultur

Zahlen der Besucher*innen nach

Merkmalen

gruppiert

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
48. Das Publikum der Mu- sikschule Nürnberg ist divers. Besucher*innen-Befragung, um 2022 KuF/4 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Grundlagen für die verstärkte Diver- Eigenmittel
sity-Orientierung der Musikschule
Nürnberg zu erhalten
Zielgruppe: Besucher*innen der Mu-
sikschule Nürnberg
49. Das Publikum und die Belegschaft der der Kul- turwerkstatt auf AEG ist divers. Diversity-Check der Kulturwerkstatt Fortlaufend KuF/Stab, KuF/3 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Zahlen der Beschäftigten nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel
Auf AEG: Überprüfung der Einrich-
tung, Ausstattung, Strukturen und
Angebote unter Gesichtspunkten der
Teilhabegerechtigkeit, Gender
Mainstreaming und der Interkulturel-
len Öffnung
Zielgruppe: Publikum und die Beleg-
schaft der Kulturwerkstatt auf AEG
50. Die Geschlechtervertei- lung der Besucher*innen des NüBad ist erfasst. Studienarbeit bzw. Kund*innen-Ana- Sobald der reguläre Betrieb nach Corona wiederauf- genommen wird . NüBad Daten ermittelt und analysiert Maßnahmenkatalog auf Grundlage der erhobenen Daten erstellt Im Rahmen einer Studienarbeit, durch eine Firma oder ggf. im Rah- men der regelmä- ßigen Haushalts- befragung
lyse durch Fremdfirma zur Auswer-
tung der Besucher*innen-Struktur als
Anhaltspunkt für weitere Gestal-
tungsmaßnahmen auch in Hinblick
auf den Genderaspekt
Zielgruppe: Besucher*innen des
NüBad

Zuständig-

keit

Das Publikum der Mu-

sikschule Nürnberg ist

divers.

KuF/4

Zahlen der Besucher*innen nach

Merkmalen gruppiert

Das Publikum und die

Belegschaft der der Kul-

turwerkstatt

auf AEG ist divers.

KuF/Stab,

KuF/3

Zahlen der Besucher*innen nach

Merkmalen gruppiert

Zahlen der Beschäftigten nach

Merkmalen gruppiert

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Geschlechtervertei-

lung der Besucher*innen

des NüBad ist erfasst.

Sobald der

reguläre

Betrieb

nach

Corona

wiederauf-

genommen

wird

.

Daten ermittelt und analysiert

Maßnahmenkatalog auf Grundlage

der erhobenen Daten erstellt

Im Rahmen einer

Studienarbeit,

durch eine Firma

oder ggf. im Rah-

men der regelmä-

ßigen Haushalts-

befragung

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
51. Die Teilhabe an Sport- angeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft ist gefördert. Bekanntmachung spezifischer Sport- Fortlaufend SpS Anzahl der Teilnehmenden aufge- gliedert nach Frauen/Männern, Se- nior*innen, Menschen mit Behinde- rungen, Geflüchteten Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
angebote von Frauen für Frauen Eigenmittel
Zielgruppe: Frauen
Bekanntmachung spezifischer Sport- Fortlaufend SpS
angebote für Senior*innen
Zielgruppe: Senior*innen
Unterstützung und Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Men- schen mit Behinderungen Zielgruppe: Menschen mit Behinde- rungen Unterstützung und Bekanntmachung Fortlaufend Freizeitnetz-
spezifischer Sportangebote für Men- werk Sport
schen mit Behinderungen der Lebens-
hilfe Nürn-
Zielgruppe: Menschen mit Behinde- berg,
rungen SpS
Initiierung von Sportangeboten für Fortlaufend SpS SpS
Geflüchtete und Vermittlung in be-
reits bestehende Angebote
Zielgruppe: Geflüchtete
52. Die geschlechterge- rechte Teilhabe an Sportangeboten sowie die gesundheitliche Chancengleichheit sind gewährleistet. Gewinnung von Sportvereinen zur Öffnung der Angebote unabhängig vom Geschlecht der Kinder für Kin- der einkommensschwacher Fami- lien/Alleinerziehender im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes (BuT) und des Programms „Hinein in den Sportverein“ Zielgruppe: Sportvereine Gewinnung von Sportvereinen zur Fortlaufend SpS Anzahl der Sportvereine, die BuT- Gutscheine annehmen und Leistun- gen im Rahmen von „Hinein in den Sportverein“ abrechnen Eigenmittel Eigenpersonal
Öffnung der Angebote unabhängig Sozialamt
vom Geschlecht der Kinder für Kin-
der einkommensschwacher Fami-
lien/Alleinerziehender im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabepaktes
(BuT) und des Programms „Hinein in
den Sportverein“
Zielgruppe: Sportvereine

Ziel/e

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Die Teilhabe an Sport-

angeboten unabhängig

von Geschlecht, Alter,

Behinderung, Herkunft

ist gefördert.

SpS

Anzahl der Teilnehmenden aufge-

gliedert nach Frauen/Männern, Se-

nior*innen, Menschen mit Behinde-

rungen, Geflüchteten

Die geschlechterge-

rechte Teilhabe an

Sportangeboten sowie

die gesundheitliche

Chancengleichheit sind

gewährleistet.

Fortlaufend

Anzahl der Sportvereine, die BuT-

Gutscheine annehmen und Leistun-

gen im Rahmen von „Hinein in den

Sportverein“ abrechnen

Eigenmittel

Eigenpersonal

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
Durchführung von Bewegungsprojek- Fortlaufend SpS Gh Anzahl erreichter Kinder (insb. mit Migrationshintergrund / mit Bezug von wirtschaftlicher Jugendhilfe) Eigenmittel Eigenpersonal Eigenmittel
ten unabhängig vom Geschlecht der Eigenpersonal
Kinder in KiTas und Schulen mit Prio-
rität bei Einrichtungen aus Brenn-
punktstadtteilen (Bewegte KiTa)
Zielgruppe: Kindertageseinrichtungen
und Schulen

Ziel/e

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

SpS

Gh

Anzahl erreichter Kinder (insb. mit

Migrationshintergrund / mit Bezug

von wirtschaftlicher Jugendhilfe)

2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Geschlechterspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Würde. Geschlechterspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel. Die aktuellste kriminalistische Auswertung von Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamts (BKA), bezogen auf das Berichtsjahr 2019 belegt, dass es meist Frauen sind (81%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Auch der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut dem Dritten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels der Europäischen Kommission sind 72% der Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen. Einen Rahmen für die wirksame Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt kann das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – auch bekannt als Istanbul-Konvention – bilden. Deutschland hat den völkerrechtlichen Vertrag Ende der Jahres 2017 ratifiziert und somit zu einem geltenden Bundesgesetz gemacht. Basierend auf dieser Konvention soll ein kommunaler Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zusammen mit allen relevanten Akteur*innen erstellt werden.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
53. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird als Priorität und ge- samtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenom- men. Verstätigung der Brottüten-Aktion im Jährlich im November GST in Koopera- tion mit der Arbeitsge- meinschaft der Gleich- stellungsbe- auftragten Mittelfranken Anzahl der beteiligten Bäckereien Beteiligung der Bäcker-Innung Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Rahmen des Internationalen Tags Eigenmittel
gegen Gewalt an Frauen (25. No-
vember) zur Sensibilisierung und
Skandalisierung
Stetig wachsende Beteiligung der
Bäckereien
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Durchführung einer Anti-Gewaltwo- che im Rahmen des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen Zielgruppe: Stadtgesellschaft Durchführung einer Anti-Gewaltwo- Jährlich im November GST Durchführung der Veranstaltungs- reihe Eigenpersonal Eigenmittel
che im Rahmen des Internationalen in Koopera-
Tags gegen Gewalt an Frauen tion mit AK
Häusliche
Zielgruppe: Stadtgesellschaft und sexuali-
sierte Gewalt

Zuständig-

keit

Die Bekämpfung von

Gewalt gegen Frauen

wird als Priorität und ge-

samtgesellschaftliche

Aufgabe wahrgenom-

men.

Jährlich im

November

GST

in Koopera-

tion mit der

Arbeitsge-

meinschaft

der Gleich-

stellungsbe-

auftragten

Mittelfranken

Anzahl der beteiligten Bäckereien

Beteiligung der Bäcker-Innung

Jährlich im

November

Durchführung der Veranstaltungs-

reihe

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
Selbstverteidigungskurs für gehör- lose Mädchen und Frauen im Kontext des Internationalen Tags gegen Ge- walt an Frauen Zielgruppe: gehörlose Mädchen und Frauen Selbstverteidigungskurs für gehör- 2022 Kon- SHA-Inklu- sion und GST Konzept liegt vor Durchführung der Selbstverteidi- gungskurse Eigen- und Fremdpersonal Eigen- und
lose Mädchen und Frauen im Kontext zeptent- Fremdpersonal
des Internationalen Tags gegen Ge- wicklung
walt an Frauen und Mittel-
akquise
Zielgruppe: gehörlose Mädchen und Ab 2023
Frauen Durchfüh-
rung
Vermittlung von Wissen zum Thema 2022 Kon- zeptent- wicklung und Mittel- akquise Ab 2023 Durchfüh- rung 2022 Kon- SHA-Inklu- sion und GST Durchführung des Kurses Eigen- und Fremdpersonal
„sexuelle Gewalt“ in Leichter Sprache zeptent-
als Kurs in Einrichtungen für geistig wicklung
behinderte Frauen und Männer und Mittel-
akquise
Ab 2023
Zielgruppe: Frauen und Männer mit Durchfüh-
geistiger Behinderung rung
54. Die Konvention des Eu- roparats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) wird auf kommunaler Ebene umgesetzt. Erstellen und Durchführen einer Be- Ab 2021 GST und Ref. V. in Koopera- tion mit der KG Gender und den rele- vanten Ak- teur*innen aus der Zivil- gesellschaft Bedarfsanalyse liegt vor Aktionsplan liegt vor und wurde vom Stadtrat verabschiedet Aktionsplan wird umgesetzt Eigenpersonal Eigenmittel
standsaufnahme zur Bedarfsanalyse
Auswertung der Bedarfsanalyse und
Diskussion der Ergebnisse
Erarbeitung eines Aktionsplans zur
Bekämpfung geschlechtsspezifi-
schen Gewalt um bestehende Struk-
turen anzupassen bzw. neue Ange-
bote zu schaffen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft

Zuständig-

keit

SHA-Inklu-

sion und

GST

Konzept liegt vor

Durchführung der Selbstverteidi-

gungskurse

SHA-Inklu-

sion und

GST

Eigen- und

Fremdpersonal

Die Konvention des Eu-

roparats zur Verhütung

und Bekämpfung von

Gewalt gegen Frauen

und häuslicher Gewalt

(Istanbul-Konvention)

wird auf kommunaler

Ebene umgesetzt.

GST und

Ref. V.

in Koopera-

tion mit der

KG Gender

und den rele-

vanten Ak-

teur*innen

aus der Zivil-

gesellschaft

Bedarfsanalyse liegt vor

Aktionsplan liegt vor und wurde

vom Stadtrat verabschiedet

Aktionsplan wird umgesetzt

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
55. Menschenhandel wird bekämpft. Verstetigung des Arbeitskreises Men- Ab 2021 MRB/GST Beteiligung der Akteur*innen Anzahl der Treffen des Arbeitskrei- ses Anlassbezogene Veranstaltungen werden durchgeführt Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
schenhandel mit relevanten Ak- Eigenmittel
teur*innen Nürnbergs
Durchführung von Arbeitskreistreffen
2x jährlich
Ggf. Durchführung von Fortbildun-
gen/inhaltlichen Veranstaltungen und
Erstellung von Informationsmateria-
lien
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
56. Städtepartnerschaften Durchführung von Veranstaltungen mit Vertretungen aus Städtepartner- schaften und befreundeten Städten im Rahmen der Veranstaltungsreihe rundum den Internationalen Frauen- tag im März Zielgruppe: Stadtgesellschaft Durchführung von Veranstaltungen Jährlich im März IB, GST Beteiligung der Städte Eigenpersonal Eigenmittel
und internationale Ko- mit Vertretungen aus Städtepartner-
operationen sind als schaften und befreundeten Städten
Plattform für den Aus- im Rahmen der Veranstaltungsreihe
tausch von Erfahrungen rundum den Internationalen Frauen-
und gegenseitigen Lern- tag im März
prozessen in Bezug auf
die Gleichberechtigung Zielgruppe: Stadtgesellschaft
von Frauen und Män-
nern genutzt.

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Menschenhandel wird

bekämpft.

Beteiligung der Akteur*innen

Anzahl der Treffen des Arbeitskrei-

ses

Anlassbezogene Veranstaltungen

werden durchgeführt

Jährlich im

März

Eigenpersonal

Eigenmittel

2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung

Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen und jungen Menschen. Benachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und Diskriminierung entgegenzuwirken.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
57. Die Lernförderung für Schüler*innen ist etab- liert. Ausgleich geschlechtsspezifischer Schuljah- resbezogen SchA Leistungsnachweisen haben sich verbessert Zahl und Art der Förderangebote Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Benachteiligung Eigenmittel
sowie Begabtenförderung
durch das Förderprogramm MSRG
(„Mehr Schulerfolg an Realschulen
und Gymnasien)
Zielgruppe: Schüler*innen an kom-
munalen Realschulen und Gymna-
sien
Ausgleich geschlechtsspezifischer Schuljah- resbezogen SchB Leistungen in den Abschlussprüfun- gen Eigenpersonal Eigenmittel
Benachteiligung sowie Begabtenför-
derung durch das Förderprogramm
MSBS („Mehr Schulerfolg an berufli-
chen Schulen“)
Zielgruppe: Schüler*innen an berufli-
chen Schulen
Implementierung von berufssprachli- Schuljah- resbezogen SchB Schulischen Leistungen haben sich verbessert Eigenpersonal Eigenmittel
chem Förderunterricht an BS zur
Verbesserung der Sprachkompetenz
der Schüler*innen
Zielgruppe: Schüler*innen an berufli-
chen Schulen

Zuständig-

keit

Die Lernförderung für

Schüler*innen ist etab-

liert.

Schuljah-

resbezogen

Leistungsnachweisen haben sich

verbessert

Zahl und Art der Förderangebote

Schuljah-

resbezogen

Leistungen in den Abschlussprüfun-

gen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Schuljah-

resbezogen

Schulischen Leistungen haben sich

verbessert

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
58. Die nicht-traditionelle Berufswahl ist erhöht. Förderung geschlechtsuntypischer Berufswahlentscheidungen im Rah- men des Übergangsmanagements Schule – Ausbildung, insbesondere bei den Berufsfachschulen Zielgruppe: Schüler*innen (an den Berufsschulen) Förderung geschlechtsuntypischer Schuljah- resbezogen SchA, SchB Beratungslehrkräfte stehen als per- Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Berufswahlentscheidungen im Rah- sönliche Ansprechpartner*innen zur Eigenmittel
men des Übergangsmanagements Verfügung
Schule – Ausbildung, insbesondere
bei den Berufsfachschulen Die Schule pflegt Schnittstellen zu
wichtigen Akteur*innen wie der BIZ,
Zielgruppe: Schüler*innen (an den der Agentur für Arbeit u.a.
Berufsschulen)
Das Themenfeld „Berufliche Bil-
dung“ wird fächerübergreifend ge-
staltet (schulinternes Curriculum)
Die Mitarbeiter*innen bei SCHLAU
beraten nach Interesse und Bega-
bung, auch hin zu geschlechtsunty-
pischen Berufen
Veränderung der Anzahl der SuS,
die eine jeweils „untypische“ Ausbil-
dung eingehen
Gezielte Bewerbung und Diskussion- der Angebote des Girls'- und des Boys´- Days im Unterricht an den Schulen Teilnahme von Multiplikator*innen oder ggf. Gruppen / Klassen an den Angeboten Zielgruppe: Schüler*innen/ potentielle Teilnehmer*innen des Girls'- und des Boys´- Days jährlich SchA, SchB in Kooperati- on mit GST und PA Erfassung der teilnehmenden „Girls Eigenpersonal Eigenmittel
and Boys“, Erstellung von Ver-
gleichszahlen, Nachbereitung des
Girls’ und Boys‘ Day im Unterricht
Multiplikator*innen:
- Anzahl der Teilnehmenden
- Erfassung der „Breite“ der Multipli-
kator*innenwirkung (Wie viele
SuS/Klassen wurden beraten?)
- Feedbackkultur zu den ge-
schlechtsspezifischen Veranstaltun-
gen und Weiterleitung der Ergeb-
nisse an SchA/SchB zur Weiterar-
beit

Zuständig-

keit

Die nicht-traditionelle

Berufswahl ist erhöht.

Schuljah-

resbezogen

Gezielte Bewerbung und Diskussion-

der Angebote des Girls'- und des

Boys´- Days im Unterricht an den

Schulen

Teilnahme von Multiplikator*innen

oder ggf. Gruppen / Klassen an den

Angeboten

Zielgruppe: Schüler*innen/ potentielle

Teilnehmer*innen des Girls'- und des

Boys´- Days

SchA, SchB

in Kooperati-

on mit GST

und PA

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
59. Die Genderkompetenz bei Lehrkräften, Verwal- tungsmitarbeitenden und Nachwuchskräften ist erhöht. Erweiterung der Genderkompetenz Jährlich IPSN, SchA, Zahl der Fortbildungen Rückmeldungen der Teilnehmen- den Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
durch Fachtagungen, Fortbildungen SchB, SpS Eigenmittel
für Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbei-
tende, Nachwuchskräfte, genderge-
rechter Lehrmitteleinsatz und Unter-
richtsentwicklung
Zielgruppe: Lehrkräfte, Verwaltungs-
mitarbeitenden und Nachwuchskräft
Berufseinsteiger*innen- Jährlich IPSN IPSN Rückmeldungen der Teilnehmen- den Teilnahmezahlen an verwandten Themen Rückmeldungen in den Führungs- kräfte-Modulen Eigenpersonal Eigenmittel
seminar BEST mit Fokus auf die ver-
schiedenen Diversitätsmerkmale und
deren Zusammenwirken, d.h. die Ef-
fekte der Intersektionalität auf Hand-
lungsansätze in kulturell diversen
Klassenzimmern
Zielgruppe: Berufseinsteiger*innen
60. Die Genderkompetenz bei Führungskräften in Schulen ist erhöht. Führungskräftequalifizierung durch Jährlich IPSN Führungskräftequalifikation: Zahl und Rückmeldungen der Teil- nehmenden Diversity in der Teamentwicklung: Zahl und Rückmeldungen der Teil- nehmer/innen Fremdpersonal und zusätzliche Mittel für Refe- rent*innen-Hono- rare
Module zu Genderkompetenz in den
Grund- und Aufbaukursen an den
kommunalen Schulen (Realschulen,
Gymnasien, Berufsschulen)
Methoden der wertschätzenden
Kommunikation im Hinblick auf zu-
nehmende Vielfalt in Schulklassen,
die ungeachtet des Geschlechts, der
ethnischen Herkunft und Religion
wirksam sind, v.a. gewaltfreie Kom-
munikation
Zielgruppe: Führungskräfte in Schu-
len

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Die Genderkompetenz

bei Lehrkräften, Verwal-

tungsmitarbeitenden

und Nachwuchskräften

ist erhöht.

Jährlich

Zahl der Fortbildungen

Rückmeldungen der Teilnehmen-

den

Rückmeldungen der Teilnehmen-

den

Teilnahmezahlen an verwandten

Themen

Rückmeldungen in den Führungs-

kräfte-Modulen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Genderkompetenz

bei Führungskräften in

Schulen ist erhöht.

Jährlich

Führungskräftequalifikation:

Zahl und Rückmeldungen der Teil-

nehmenden

Diversity in der Teamentwicklung:

Zahl und Rückmeldungen der Teil-

nehmer/innen

Fremdpersonal

und zusätzliche

Mittel für Refe-

rent*innen-Hono-

rare

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
61. Die ganztägige Schul- kinderbetreuung ist be- reitgestellt und bedarfs- gerecht entwickelt. Erweiterung der schulischen Maß- Jährliche Anpassung SchA Bedarfsorientierte Schulraument- wicklungsplanung Schulentwicklung und Ausbau der Angebote Abstimmung mit der Jugendhilfe- planung Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
nahmen für die ganztägige Schulkin- Eigenmittel
derbetreuung (z. B. offene und ge-
bundene Ganztagsschule) zur besse-
ren Vereinbarkeit von Privatleben
und Beruf.
Angesichts des demografischen
Wandels und eines ggf. Rechtsan-
spruchs auf Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter (abgestimmt mit den
Betreuungsangeboten von J)
Zielgruppe: Eltern, bzw. Erziehungs-
berechtigte innerhalb der Stadtgesell-
schaft
62. Die Zusammenarbeit der Schulen (insbeson- dere der Schulen mit Ganztagsangeboten) mit Sport-, Freizeit- und Kul- tureinrichtungen ist ge- fördert. Die Koordinierungsgruppe Kulturelle Schuljah- resbezogen SchA, SchB, SpS Anzahl der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen/Angebote: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebotsstruktur. Erweiterung der Teilnahmemöglichkeiten Veränderung der Teilnahmezahl: Messbar gesteigerte Bereitschaft von Jungen und Mädchen an ent- sprechenden Angeboten teilzuneh- men Eigenpersonal Eigenmittel
Bildung, Sport in Schule und Verein
in Kooperation mit dem BLSV
entwickelt und erweitert die Ange-
botsstruktur für die Schulen. Jungen
und Mädchen werden ermutigt,
gleichermaßen auch an
Sport und Kulturaktivitäten
teilzunehmen, die traditionell dem an-
deren Geschlecht zugeschrieben
werden.
Zielgruppe: Mädchen und Jungen
63. Die Anzahl von Männern in Fortbildungen ist er- höht. Zielgruppengerechte Angebote er- stellen mit Umsetzung der BCN-Ziel- gruppenkonzeption (junge Suchende, Newcomer + Deutsch lernen) Zielgruppengerechte Angebote er- Mittelfristig BCN/BZ Anzahl der Teilnehmer Vorhandene bzw. beantragte Res- sourcen und Dritt- mittel
stellen mit Umsetzung der BCN-Ziel- über Pro-
gruppenkonzeption (junge Suchende, grammpla-
Newcomer + Deutsch lernen) nungspro-
zess und

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Die ganztägige Schul-

kinderbetreuung ist be-

reitgestellt und bedarfs-

gerecht entwickelt.

Jährliche

Anpassung

Bedarfsorientierte Schulraument-

wicklungsplanung

Schulentwicklung und Ausbau der

Angebote

Abstimmung mit der Jugendhilfe-

planung

Die Zusammenarbeit

der Schulen (insbeson-

dere der Schulen mit

Ganztagsangeboten) mit

Sport-, Freizeit- und Kul-

tureinrichtungen ist ge-

fördert.

Schuljah-

resbezogen

SchA, SchB,

SpS

Anzahl der gemeinsam erarbeiteten

Maßnahmen/Angebote:

Konzeptionelle Weiterentwicklung

der Angebotsstruktur. Erweiterung

der Teilnahmemöglichkeiten

Veränderung der Teilnahmezahl:

Messbar gesteigerte Bereitschaft

von Jungen und Mädchen an ent-

sprechenden Angeboten teilzuneh-

men

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Anzahl von Männern

in Fortbildungen ist er-

höht.

Vorhandene bzw.

beantragte Res-

sourcen und Dritt-

mittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
Zielgruppe: potenzielle Teilnehmer an Fortbildungen Zielgruppe: potenzielle Teilnehmer Aufbau der
an Fortbildungen Bildungsbe-
ratung
64. Die Anzahl von Frauen in Fortbildungen im Be- reich MINT ist erhöht. Zielgruppengerechte Angebote er- Mittelfristig über Pro- grammpla- nungspro- zess und Aufbau der Bildungsbe- ratung Mittelfristig BCN/BZ Anzahl der Teilnehmerinnen Vorhandene bzw. beantragte Res- sourcen und Dritt- mittel; zusätzli- che/r Programm- planer*in im Be- reich MINT
stellen mit Umsetzung der BCN-Ziel- über Pro-
gruppenkonzeption (MINT) grammpla-
nungspro-
Zielgruppe: potenzielle Teilnehmerin- zess und
nen an Fortbildungen im Bereich Aufbau der
MINT Bildungsbe-
ratung
65. Die geschlechts- spezifische Benachteiligung ist beseitigt. „Jungs als Bildungsverlierer“ Ziel- gruppengerechte Angebote (#Cam- pus 16+) Zielgruppe: Jungen „Jungs als Bildungsverlierer“ Ziel- Mittelfristig BCN/BZ Anzahl der teilnehmenden Jungen 0,5 VK Kurspla- ner*in E9
gruppengerechte Angebote (#Cam- über Pro-
pus 16+) grammpla-
nungspro-
Zielgruppe: Jungen zess (mit
Aufbau der
Marke)
66. Die Grundlage für Gendergerechtigkeit ist in der frühkindlichen Be- treuung verankert. Erweiterung des Angebots „Bü- Kurzfristig realisierbar bei zusätzli- chem Per- sonal Kurzfristig BCN/StB Erhöhung des Anteils kompetenter Leser*innen 0,5 VK z.B. Medi- enpädagog*in, Bibliothekar*in, Fachangestellte*r für Medien- und Informations- dienste
cherzwerge – gezielte Leseförderung realisierbar
von Anfang an!“ auf andere Stand- bei zusätzli-
orte von BCN/StB übertragen chem Per-
sonal
Zielgruppe: Kinder bis zum Vorschul-
alter
67. Die frühkindliche Betreu- Im Rahmen der BCN-Bildungsbera- Mittelfristig BCN/BZ Anzahl von betreuten Eltern Eigenpersonal Eigenmittel
ung sowie die Beratung tung Beratungsangebote für Eltern im bei Aufbau
und Unterstützung für weiteren Verlauf schaffen der Bil-
Eltern ist ausgebaut. dungsbera-
Zielgruppe: Eltern tung

Zuständig-

keit

Die Anzahl von Frauen

in Fortbildungen im Be-

reich MINT ist erhöht.

Vorhandene bzw.

beantragte Res-

sourcen und Dritt-

mittel; zusätzli-

che/r Programm-

planer*in im Be-

reich MINT

Die geschlechts-

spezifische

Benachteiligung ist

beseitigt.

0,5 VK Kurspla-

ner*in E9

Die Grundlage für

Gendergerechtigkeit ist

in der frühkindlichen Be-

treuung verankert.

Erhöhung des Anteils kompetenter

Leser*innen

0,5 VK z.B. Medi-

enpädagog*in,

Bibliothekar*in,

Fachangestellte*r

für Medien- und

Informations-

dienste

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
68. Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Män- nern nutzen die Einrich- tungen/Angebote der Offenen Kinder- und Ju- gendarbeit (OKJA) zu annährend gleichen Tei- len. Geschlechtsspezifische und ge- schlechtsreflektierte Angebote wer- den geplant, umgesetzt und evaluiert Zielgruppe: Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Männer Geschlechtsspezifische und ge- Fortlaufend J/B2- Einrich- tungsleitun- gen und Ab- teilungslei- tungen Die Nutzungszahlen von Mädchen Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
schlechtsreflektierte Angebote wer- und jungen Frauen steigen bis Eigenmittel
den geplant, umgesetzt und evaluiert 2022 auf 42%. In der Gesund-
heitskrise verlorene Kontakte zu
Zielgruppe: Mädchen und Jungen/ Besucherinnen sind damit annä-
jungen Frauen und Männer hernd ausgeglichen
Bis 2023 soll der Anteil von Nutze-
rinnen bei 45% liegen
69. In jedem Team der Er- ziehungsberatung ste- hen sowohl männliche als auch weibliche An- sprechpersonen zur Verfügung. Berücksichtigung bei Ausschreibun- gen und Anwerben von Sozialpäda- gogen und Psychologen Zielgruppe: anzuwerbende Sozialpä- dagogen und Psychologen Bei zu be- setzenden Stellen J/B2-EB-Ab- teilungslei- tung Bei der Nachbesetzung von Stellen Eigenpersonal Eigenmittel
werden gezielt männliche Bera-
tungskräfte angeworben
Jedes der 4 Teams der Erziehungs-
und Familienberatung hat mindes-
tens eine männliche Fachkraft
Anzahl männlicher und weiblicher
Beratungskräfte
70. Die Besucher*innen der Einrichtungen finden männliche und weibliche Pädagog*innen als An- sprechpersonen vor. Nachwuchsförderung durch Praktika; Bei zu be- setzenden Stellen J/B2-Einrich- tungsleitun- gen und Ab- teilungslei- tungen Die Einrichtungsteams in der OKJA sind paritätisch besetzt Die Einrichtungsteams in der OKJA Eigenpersonal Eigenmittel
nahtlose Einstellungen nach Aner- sind paritätisch besetzt
kennungsjahr; Übernahme von Prak-
tikant*innen nach Anerkennungsjahr
auch überplanmäßig
Zielgruppe: anzuwerbende Päda-
gog*innen

Zuständig-

keit

Mädchen und Jungen/

jungen Frauen und Män-

nern nutzen die Einrich-

tungen/Angebote der

Offenen Kinder- und Ju-

gendarbeit (OKJA) zu

annährend gleichen Tei-

len.

J/B2- Einrich-

tungsleitun-

gen und Ab-

teilungslei-

tungen

In jedem Team der Er-

ziehungsberatung ste-

hen sowohl männliche

als auch weibliche An-

sprechpersonen zur

Verfügung.

Berücksichtigung bei Ausschreibun-

gen und Anwerben von Sozialpäda-

gogen und Psychologen

Zielgruppe: anzuwerbende Sozialpä-

dagogen und Psychologen

Bei zu be-

setzenden

Stellen

J/B2-EB-Ab-

teilungslei-

tung

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Besucher*innen der

Einrichtungen finden

männliche und weibliche

Pädagog*innen als An-

sprechpersonen vor.

Bei zu be-

setzenden

Stellen

J/B2-Einrich-

tungsleitun-

gen und Ab-

teilungslei-

tungen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Geschlechtergerechte Stadtentwicklung

2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung

Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und Männer für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien umgesetzt und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten Bedarfe erhoben werden. Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung einer geschlechtergerechten Stadtentwicklung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Vor diesem Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadtentwicklung.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
71. Öffentliche Räume sind angstfrei gestaltet. Zusammenstellung der Planungskri- fortlaufend Ref. VI, UB 2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisie- rungsprogramm anhand dieser Kri- terien überprüfen Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
terien im U-Bahnbereich unter Be- Eigenmittel
rücksichtigung der Merkmale Alter,
Geschlecht, Behinderung
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
72. Die Gestaltung des öf- fentlichen Raums erfolgt unter dem Gesichts- punkt der gleichberech- tigten Teilhabe. Ausweitung und Verstetigung von Langfristige Etablierung von Bürger- beteiligun- gen bei Um- und Neugestal- tungsmaß- nahmen in den nächs- ten Jahren SÖR, Ref. VI in Koopera- tion mit Nut- zer*innen (z.B. Ref. V/J) Anzahl der mitwirkenden, interes- sierten Bürger*innen Eigenpersonal Eigenmittel
Bürgerbeteiligungen bei der Gestal-
tung des Öffentlichen Raums, zum
Beispiel bei Spielplätzen, Grünanla-
gen, Plätzen
Je nach Projekt:
Bürgerinfo, Bürgergespräche, eParti-
zipation, Planungswerkstätten und
weitere Maßnahmen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft

Zuständig-

keit

Öffentliche Räume sind

angstfrei gestaltet.

Ref. VI, UB

2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisie-

rungsprogramm anhand dieser Kri-

terien überprüfen

Die Gestaltung des öf-

fentlichen Raums erfolgt

unter dem Gesichts-

punkt der gleichberech-

tigten Teilhabe.

Langfristige

Etablierung

von Bürger-

beteiligun-

gen bei

Um- und

Neugestal-

tungsmaß-

nahmen in

den nächs-

ten Jahren

SÖR, Ref. VI

in Koopera-

tion mit Nut-

zer*innen

(z.B. Ref.

V/J)

Anzahl der mitwirkenden, interes-

sierten Bürger*innen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Geschlechtergerechte Stadtentwicklung

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
73. Beim Umbau bzw. bei der Neugestaltung von Räumlichkeiten ist der geschlechterspezifische Aspekt berücksichtigt. Hinterfragen der geplanten Maßnah- men in Hinblick auf Geschlechterfra- gen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ Zielgruppe: Stadtgesellschaft Hinterfragen der geplanten Maßnah- Im Zusam- menhang mit geplan- ten bauli- chen und sonstigen Maßnah- men NüBad Berücksichtigung geschlechtsspezi- fischer Anliegen Abhängig von
men in Hinblick auf Geschlechterfra- Umfang und
gen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ Größe des Pro-
jekts
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Wenn sich die
Verfahrensstruk-
turen verfestigt
haben, ist mit ei-
ner leichten Mini-
mierung des Res-
sourcenaufwands
zu rechnen.
74. Der barrierefreie Zugang zum ÖPNV ist gewähr- leistet. Priorisierung und barrierefreier Um- Fortlaufend Vpl Anzahl der umgebauten Haltestel- len 300.000 Euro jährlich im städti- schen Haushalt eingestellt 300.000 Euro
bau der bereits erfassten Bus- und jährlich im städti-
Straßenbahnhaltestellen schen Haushalt
eingestellt
Zielgruppe: Eltern(teile) mit Kinder-
wägen
75. Der ÖPNV ist ausge- baut. Verlängerung der Straßenbahn zur Vpl Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststel- lungsverfahrens, Fördermittelzu- sage noch nicht bezif- ferbar
Brunecker Straße:
Durchführung einer Nutzen-Kosten-
Untersuchung, Einleitung eines Plan-
feststellungsverfahrens, Beantragung
von Fördermitteln
Verlängerung der U-Bahnlinie U3 SW bis Gebersdorf Zielgruppe: Stadtgesellschaft Verlängerung der U-Bahnlinie U3 SW 2019 - 2025 UB Präsentation der Ergebnisse der Mit bestehenden
bis Gebersdorf Nutzen-Kosten-Untersuchung, Personalressour-
Durchführung des Planfeststel- cen und Kosten-
Zielgruppe: Stadtgesellschaft lungsverfahrens, Fördermittelzu- deckung über
sage MIP-Ansatz

Zuständig-

keit

Beim Umbau bzw. bei

der Neugestaltung von

Räumlichkeiten ist der

geschlechterspezifische

Aspekt berücksichtigt.

Im Zusam-

menhang

mit geplan-

ten bauli-

chen und

sonstigen

Maßnah-

men

Berücksichtigung geschlechtsspezi-

fischer Anliegen

Der barrierefreie Zugang

zum ÖPNV ist gewähr-

leistet.

Anzahl der umgebauten Haltestel-

len

Der ÖPNV ist ausge-

baut.

Präsentation der Ergebnisse der

Nutzen-Kosten-Untersuchung,

Durchführung des Planfeststel-

lungsverfahrens, Fördermittelzu-

sage

noch nicht bezif-

ferbar

2019 -

2025

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
76. Das alternative Mobili- tätsangebot Car-Sharing ist gefördert. Ausweitung des Mobilpunktnetzes im Stadtgebiet Zielgruppe:Stadtgesellschaft Ausweitung des Mobilpunktnetzes im Vpl in Ab- Steigerung Nutzer*innenzufrieden- heit und des Anteils der Verkehrs- mittel des Umweltverbundes am Modal Split, Errichtung der neuen Mobilpunkte Kosten von rd. 100.000 Euro werden über Son- dernutzungsge- bühren finanziert Kosten von rd.
Stadtgebiet stimmung mit 100.000 Euro
DiP/OS werden über Son-
Zielgruppe:Stadtgesellschaft (ePa), LA dernutzungsge-
(Vertrag) und bühren finanziert
SÖR (Auf-
bau)
77. Die Bedingungen für Zu- fußgehende sind ver- bessert. Erarbeitung eines Fußverkehrskon- Vpl/M Vpl/M Steigerung der Nutzer*innenzufrie- denheit und des Anteils des Fuß- verkehrs am Gesamtverkehr noch nicht bezif- ferbar
zepts
Zielgruppe: Zufußgehende
78. Die Bedingungen für Radfahrende sind ver- bessert. Projekt „Radständer für die Stadt- Vpl/M SÖR (Auf- bau) Steigerung der Nutzer*innenieden- heit und des Anteils des Radver- kehrs am Gesamtverkehr rd. 60.000 Euro je Projektgebiet ste- hen im Haushalt zur Verfügung
teile“, Errichtung von Radabstellanla-
gen in Projektgebieten mit ePartizipa-
tion
Zielgruppe: Radfahrende

Zuständig-

keit

Das alternative Mobili-

tätsangebot Car-Sharing

ist gefördert.

Steigerung Nutzer*innenzufrieden-

heit und des Anteils der Verkehrs-

mittel des Umweltverbundes am

Modal Split, Errichtung der neuen

Mobilpunkte

Die Bedingungen für Zu-

fußgehende sind ver-

bessert.

Steigerung der Nutzer*innenzufrie-

denheit und des Anteils des Fuß-

verkehrs am Gesamtverkehr

noch nicht bezif-

ferbar

Die Bedingungen für

Radfahrende sind ver-

bessert.

Vpl/M

SÖR (Auf-

bau)

Steigerung der Nutzer*innenieden-

heit und des Anteils des Radver-

kehrs am Gesamtverkehr

rd. 60.000 Euro je

Projektgebiet ste-

hen im Haushalt

zur Verfügung

Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen, um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. Im diesem Sinne erarbeitet die Beauftragte für Diskriminierungsfragen in Kooperation mit Akteur*innen aus der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft derzeit im Auftrag der Stadtratsfraktionen den Masterplan Queeres Nürnberg.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
79. Öffentlichen Aktionen Aktionen an Gedenktagen Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen Schwerpunkten Zielgruppe: LSBTI Aktionen an Gedenktagen 2 x jährlich MRB – BfD/LSBTI Anzahl der Veranstaltungen Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
und Veranstaltungen Eigenmittel
zum Themenbereich Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen
Lesben, Schwule, Bi- Schwerpunkten
Trans- und Intersexuelle
(LSBTI) sind durchge- Zielgruppe: LSBTI
führt.
80. In der lokalen Antidiskri- minierungsarbeit ist das Thema LSBTI berück- sichtigt. In der lokalen Antidiskri- Mitarbeit in der lokalen Antidiskrimi- Fortlaufend MRB – BfD/LSBTI Berücksichtigung des Themenbe- reichs in den lokalen Strategien und Strategiepapieren Eigenpersonal Eigenmittel
minierungsarbeit ist das nierungsstrategie
Thema LSBTI berück-
sichtigt. Zielgruppe: Akteur*innen in der Anti-
diskriminierungsarbeit
81. LSBTI-Geflüchtete sind geschützt vor Diskrimi- nierung und Gewalt. Verstetigung des Arbeitskreises Flucht und LSBTI Zielgruppe: LSBTI-Geflüchtete Verstetigung des Arbeitskreises Fortlaufend MRB – BfD/LSBTI Anzahl der Treffen 2-3x jährlich Eigenpersonal Eigenmittel und bereits vorhande- nen Netzwerken
Flucht und LSBTI Anzahl der erreichten
Akteur*innen aus LSBTI und
Zielgruppe: LSBTI-Geflüchtete Fluchtkontext
Umsetzung von Maßnahmen, die
zum Abbau der Diskriminierung von
LSBTI-Geflüchteten beitragen

Zuständig-

keit

MRB –

BfD/LSBTI

MRB –

BfD/LSBTI

Berücksichtigung des Themenbe-

reichs in den lokalen Strategien und

Strategiepapieren

Eigenpersonal

Eigenmittel

LSBTI-Geflüchtete sind

geschützt vor Diskrimi-

nierung und Gewalt.

Fortlaufend

MRB –

BfD/LSBTI

Eigenpersonal

Eigenmittel und

bereits vorhande-

nen Netzwerken

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
82. Rassismus und Diskri- minierung sind be- kämpft. Zielgruppenspezifische Unterkünfte Fortlaufend SHA LSBTI-Unterkünfte bestehen und werden fortgeführt Eigenmittel Eigenpersonal Eigenmittel
für Geflüchtete bleiben erhalten Eigenpersonal
Zielgruppe: Geflüchtete
83. Gewährleistung einer to- leranten und offenen jungen Generation Toleranzstiftende Projekte wie durch Schuljah- resbezogen SchA, SchB Zahl der Teilnehmenden und Pro- jekte Eigenpersonal Eigenmittel
„Schule ohne Rassismus – Schule
mit Courage“ an den Schulen fördern
Zielgruppe: Schüler*innen
84. Kompetenzen sich in Schulungen zur Zivilcourage Zielgruppe: Stadtgesellschaft Schulungen zur Zivilcourage Mittelfristig BCN/BZ Anteil von Teilnehmenden Eigenpersonal Eigenmittel
vielen Lebenssituatio-
nen angemessen gegen Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Benachteiligungen ein-
zusetzen sind angeeig-
net.
85. Im Aktionsplan zur Um- Die Maßnahmen berücksichtigen ge- 2021 Ref.V/KoG Inklusion Geschlechterspezifische Maßnah- men liegen vor Mit bestehenden Ressourcen
setzung der Behinder- schlechterspezifische Bedürf-
tenrechtskonvention der nisse/Aspekte.
Vereinten Nationen (UN-
BRK) findet die Diversi- Zielgruppe: Stadtgesellschaft
tätsdimension „Ge- Der Aktionsplan Inklusion wird in ge- 2021 Ref.V/KoG Inklusion Aktionsplan Inklusion liegt in ge- schlechtergerechter Sprache vor Mit bestehenden Ressourcen
schlecht/Gender“ als schlechtergerechter Sprache formu-
Querschnittsthema Be- liert
rücksichtigung.
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
86. Alle Veranstaltungen der GST sind nach Bedarf barrierefrei. Alle Veranstaltungen der Bereitstellung von Gebärden-Dolmet- Fortlaufend GST Zahl der Anfragen bzw. Rückmel- dungen Fremdpersonal Eigenmittel
GST sind nach Bedarf scher*innen wenn erforderlich
barrierefrei.
Möglichkeit bei Anmeldungen, Bedarf
anzukreuzen
Zielgruppe: gehörlose Menschen

Zuständig-

keit

Rassismus und Diskri-

minierung sind be-

kämpft.

LSBTI-Unterkünfte bestehen und

werden fortgeführt

Gewährleistung einer to-

leranten und offenen

jungen Generation

Schuljah-

resbezogen

Zahl der Teilnehmenden und Pro-

jekte

Eigenpersonal

Eigenmittel

Eigenpersonal

Eigenmittel

Ref.V/KoG

Inklusion

Geschlechterspezifische Maßnah-

men liegen vor

Mit bestehenden

Ressourcen

Ref.V/KoG

Inklusion

Aktionsplan Inklusion liegt in ge-

schlechtergerechter Sprache vor

Mit bestehenden

Ressourcen

Zahl der Anfragen bzw. Rückmel-

dungen

Fremdpersonal

Eigenmittel

Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in die strukturelle Gestaltung von Rahmenbedingungen, sowie in die Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote berücksichtigt werden.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
87. Das Gender Mainstreaming ist in al- len Angeboten vom Gh berücksichtigt. Systematische Berücksichtigung des Fortlaufend Gesamt Gh, insbesondere Gh/Gf-Studio G/Gf-Stadt Gh/Inf-FSG Gh/MD-SpDi Genderbezogene Struktur der Teil- nehmenden an den Angeboten zur Gesundheitsförderung und Bera- tung im Verhältnis zu potentiellen Nutzer*innenstruktur Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Genderaspekts in den Angeboten Eigenmittel
des Gesundheitsstudios und auch
bei den Aktivitäten der stadtteilbezo-
genen Gesundheitsförderung
Beratung für alle Geschlechtsidenti-
täten in der Fachstelle für sexuelle
Gesundheit und dem SpDi
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
88. Eine gendersensible Gesundheitsberichter- stattung ist etabliert. Alle Auswertungen finden explizit Fortlaufend Gh/Gf-GBE Berichte liegen in entsprechender Auswertung vor Eigenpersonal Eigenmittel
gendersensibel statt, z. B. Todesur-
sachenstatistik, Schuleingangsunter-
suchung, weitere kleinräumige Da-
tenauswertungen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft

Zuständig-

keit

Das Gender

Mainstreaming ist in al-

len Angeboten vom Gh

berücksichtigt.

Fortlaufend

Gesamt Gh,

insbesondere

Gh/Gf-Studio

G/Gf-Stadt

Gh/Inf-FSG

Gh/MD-SpDi

Genderbezogene Struktur der Teil-

nehmenden an den Angeboten zur

Gesundheitsförderung und Bera-

tung im Verhältnis zu potentiellen

Nutzer*innenstruktur

Eine gendersensible

Gesundheitsberichter-

stattung ist etabliert.

Berichte liegen in entsprechender

Auswertung vor

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
89. Die Grundlage für den weiteren Ausbau der ge- schlechtsbezogenen Gesundheitsförderung von Jungen und Män- nern ist geschafften. Entwicklung einer Gesamtstrategie Coronabe- dingt aus- gesetzt, Wiederauf- nahme ab 01.07.2021 bzw. 01.01.2022 geplant. Ende: 31.12.2023 Gh/Gf-JM Die Stelle ist eingerichtet. Eine Strategie wurde erarbeitet und liegt vor Bekanntheit und Inanspruchnahme (TN Anzahl) der Angebote Verstetigung der Angebote Externe Projekt- mittel aus dem PrävG Externe Projekt-
„Jungen- und Männergesundheit in mittel aus dem
Nürnberg“ PrävG
Einrichtung einer Koordinierungs-
stelle Männergesundheit
Entwicklung und Umsetzung von res-
sortübergreifenden Ansätzen zur Ent-
wicklung ineinandergreifender le-
benslagenspezifischer gesundheits-
bezogener Angebote
Zielgruppe: Jungen und Männer
Gründung eines Netzwerks Jungen- Coronabe- dingt aus- gesetzt, Wiederauf- nahme ab 01.07.2021 oder 01.01.2023 geplant. GST Netzwerk besteht und regelmäßige Treffen finden statt 8 WAS
und Männergesundheit in Nürnberg
im Rahmen des Modellprojekts Nürn-
berg
mit TK und Gh
Zielgruppe: in der Jungen- und Män-
nergesundheit tätige Beschäftigte/In-
stitutionen/Vereine
90. Männer nehmen die Fürsorge für ihre Ge- sundheit wahr. Weltmännertag 03.11. Thema Ge- Jährlich GST Veranstaltung findet statt Männer nutzen die Angebote bzw. Veranstaltung Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit & Verein Männer- gesundheit
sundheit
Veranstaltung(en) zu Männergesund-
heit
Aktion/Kampagne, z. B. November
Zielgruppe:Männer

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Die Grundlage für den

weiteren Ausbau der ge-

schlechtsbezogenen

Gesundheitsförderung

von Jungen und Män-

nern ist geschafften.

Coronabe-

dingt aus-

gesetzt,

Wiederauf-

nahme ab

01.07.2021

bzw.

01.01.2022

geplant.

Ende:

31.12.2023

Die Stelle ist eingerichtet.

Eine Strategie wurde erarbeitet und

liegt vor

Bekanntheit und Inanspruchnahme

(TN Anzahl) der Angebote

Verstetigung der Angebote

Coronabe-

dingt aus-

gesetzt,

Wiederauf-

nahme ab

01.07.2021

oder

01.01.2023

geplant.

Netzwerk besteht und regelmäßige

Treffen finden statt

Männer nehmen die

Fürsorge für ihre Ge-

sundheit wahr.

Jährlich

Veranstaltung findet statt

Männer nutzen die Angebote bzw.

Veranstaltung

Kooperation mit

Netzwerk Jungen

und Männerarbeit

& Verein Männer-

gesundheit

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
91. Der Zugang zu (mutter- sprachlicher) Gesund- heitsversorgung und -förderung für Geflüch- tete ist gewährleistet. Fortführungen der Medizinischen Fachstelle/Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma mit besonderer Berücksichti- gung der gendersensiblen Versor- gung Genderadäquate Personalausstat- tung Zielgruppe: Geflüchtete Fortlaufend Gh/MD-Asyl In Koopera- tion mit wei- teren exter- nen Part- ner*innen Stellenplanmäßige Absicherung zur Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Fortführung der Medizinischen Eigenmittel
Fachstelle mit Fachstelle Trauma
Bedarfsentsprechende Behand-
lungszahlen von Geflüchteten in
medizinischer und psychotherapeu-
tischer Behandlung
Behandlungszahlen nach Ge-
schlecht
Zusammensetzung der Beschäftig-
ten nach Geschlecht
92. Die geschlechtssensible Gesundheit älterer Men- schen ist gefördert. Punktuelle Angebote zu Frauen- und Fortlaufend SenA (SenA/3, SenA/2) a) Zahl entsprechender Veranstal- tungen b) Zahl der Veranstaltungsteilnah- men (m/w) a) Zahl entsprechender Veranstal- Eigenpersonal Eigenmittel
Männergesundheit (gemäß unter- tungen
schiedlicher geschlechtsspezifischer b) Zahl der Veranstaltungsteilnah-
Gesundheitsprobleme von Senior*in- men (m/w)
nen)
Zielgruppe: Senior*innen

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Der Zugang zu (mutter-

sprachlicher) Gesund-

heitsversorgung und

-förderung für Geflüch-

tete ist gewährleistet.

Fortführungen der Medizinischen

Fachstelle/Flüchtlinge mit Fachstelle

Trauma mit besonderer Berücksichti-

gung der gendersensiblen Versor-

gung

Genderadäquate Personalausstat-

tung

Zielgruppe: Geflüchtete

Gh/MD-Asyl

In Koopera-

tion mit wei-

teren exter-

nen Part-

ner*innen

Die geschlechtssensible

Gesundheit älterer Men-

schen ist gefördert.

SenA

(SenA/3,

SenA/2)

Eigenpersonal

Eigenmittel

Ref.III/003/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 16.06.2021 öffentlich Gutachten

Stadtrat 23.06.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Fortschreibung Klimafahrplan 2010 - 2050 - Baustein Klimaanpassung

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Übersicht über Handlungsfelder und Maßnahmen zur Klimaanpassung Maßnahmensteckbriefe Stellungnahme Ref. I/II

Sachverhalt (kurz):

In den letzten Jahren ist sehr deutlich geworden, dass die Notwendigkeit zur Anpassung an klimatische Veränderungen zunimmt und zu einer Daueraufgabe wird. Die Maßnahmen dazu sind vielfältig und müssen laufend angepasst und fortgeschrieben werden.

Der Klimafahrplan 2010 - 2050 enthält seit 2014 neben dem Klimaschutz als zweite Säule der Nürnberger Klimastrategie auch die Klimaanpassung. Laut Stadtratsbeschluss vom 23.07.2014 sollen die darin enthaltenen Maßnahmensteckbriefe regelmäßig ergänzt und aktualisiert werden. Die letzte Fortschreibung wurde dem Umweltausschuss 2017 vorgelegt.

Der vorliegende Bericht gibt nun einen Überblick über die weitere Entwicklung und den aktuellen Sachstand. Dazu wurden, nach vorheriger verwaltungsinterner Abstimmung, die bereits im Klimafahrplan 2010-2050 enthaltenen Maßnahmensteckbriefe fortgeschrieben und ergänzt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity Belange werden bei der Umsetzung von Maßnahmen berücksichtigt.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

3.BM

Ref. I/II

Ref. VI

Gutachtensvorschlag:

Angesichts der bereits zu beobachtenden klimatischen Veränderungen und ihrer Auswirkungen auf die Stadt Nürnberg wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung als zentrale Zukunfts- und Daueraufgabe angesehen.

Die Verwaltung wird beauftragt

a. die Maßnahmen zur Klimaanpassung in den einzelnen Handlungsfeldern umzusetzen und sukzessive fortzuschreiben.

b. über den aktuellen Sachstand zur Klimaanpassung regelmäßig zu berichten.

c. zukünftig das Handlungsfeld Wasser/Niederschläge verstärkt zu bearbeiten und notwendige Planungsgrundlagen zu erarbeiten bzw. zu vergeben. Dazu zählt die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte.

Beschlussvorschlag:

Das beiliegende Gutachten des Umweltausschusses vom 16.06.2021 wird zum Beschluss erhoben.

Fortschreibung Klimafahrplan – Klimaanpassung

Sachverhaltsdarstellung

Anlass

Der Klimafahrplan der Stadt Nürnberg 2010-2050 enthält erstmalig neben dem Klimaschutz als zweite Säule der Nürnberger Klimastrategie auch die Klimaanpassung. Laut Stadtratsbeschluss vom 23.07.2014 sollen die darin enthaltenen Maßnahmen sukzessive ergänzt und aktualisiert werden. Die erste Fortschreibung für den Bereich Klimaanpassung erfolgte 2017 (s. Vorlage im Umweltausschuss vom 05.07.2017).

Der vorliegende Bericht gibt nun einen Überblick über die weitere Entwicklung und den aktuellen Sachstand. Dazu wurden, nach vorheriger verwaltungsinterner Abstimmung, die bereits im Klimafahrplan 2010-2050 enthaltenen Maßnahmensteckbriefe fortgeschrieben und ergänzt.

Klimatische Situation in Nürnberg

Die wesentlichen Folgen des Klimawandels in der Stadt sind grundsätzlich die Zunahme von Hitzetagen und Tropennächten, eine veränderte Niederschlagsverteilung über das Jahr, eine Zunahme von Trockenperioden und gleichzeitig eine potentiell steigende Gefahr von Starkregenereignissen.

Aufgrund der Auswertung vorliegender Klimadaten wird deutlich, dass klimatische Veränderungen in Nürnberg bereits erkennbar sind. Das Jahr 2018 sticht dabei besonders heraus. Mit einer 17 Tage andauernden Hitzewelle mit Temperaturen über 30°C, mit 13 Tropennächten, in denen im Innenstadtbereich die Temperaturen nicht unter 20°C gefallen sind und gleichzeitig mit einer lang anhaltenden Trockenperiode mit Niederschlägen, die weit unter den langjährigen Mittelwerten liegen, sind in Nürnberg Extremwerte erreicht worden.

Abbildung 1

Abbildung 2

Abb. 1 Abb. 2: Entwicklung der heißen Tage von 1956 -2019 Hitzewellen in Nürnberg von 1956 - 2019 gemessen an der Station Nürnberg-Flughafen gemessen an der Station Nürnberg Flughafen

Abbildung 3

Abb. 2: Entwicklung der Jahressumme-Niederschlagshöhe 1956-2019 gemessen an der Station Nürnberg-Flughafen

Bei der Niederschlagsentwicklung ist für Nürnberg mit zunehmend trockeneren Sommern und feuchteren Wintern zu rechnen. So herrschte im Sommer 2018 eine außergewöhnliche Trockenheit. An der Messstation des Nürnberger Flughafens wurde ein Niederschlagsdefizit von 144 mm im Vergleich zur Klimareferenzperiode 1961 – 1990 gemessen. Gekoppelt mit der zu beobachtenden Temperaturzunahme führt dies zur Austrocknung der Böden und damit zur Abnahme der Bodenfeuchte (Zeiger für den Wasserversorgungsgrad der Pflanzen). Der aktuelle Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie stellt deutlich die signifikante Abnahme der Tage mit einer kritischen Bodenfeuchte unter 30% für den Raum Nürnberg dar1. Dies hat weitreichende Folgen für die Landund Forstwirtschaft. Laut aktueller Klimaprognosen muss zukünftig auch mit einer zunehmenden Zahl von Starkregenereignissen gerechnet werden. Allerdings sind diese Prognosen noch mit großen Unsicherheiten behaftet. Die entsprechenden Datensätze, über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren, liegen für Nürnberg noch nicht vor (Messbeginn 1995). Eine ausführliche Auswertung aktueller Klimadaten kann der Umweltausschussvorlage vom 10.10.2018 entnommen werden.

Sachstand der Anpassungsstrategie an den Klimawandel in Nürnberg

Die Umweltverwaltung beschäftigt sich seit 2009 mit den zu erwartenden klimatischen Veränderungen für Nürnberg. Dazu gehört die Teilnahme an dem Forschungsprojekt „Urbane Strategien an den Klimawandel“ in dessen Verlauf eine erste Klimaanpassungsstrategie für Nürnberg erarbeitet wurde. Die Ergebnisse sind 2014 im Handbuch Klimaanpassung veröffentlicht worden und dienen seitdem als Grundlage für die weitere Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen. Seit 2014 sind darauf aufbauend zudem wichtige Planungsgrundlagen erarbeitet worden, die im Folgenden kurz dargestellt werden.

Um stadtklimatologisch wichtige Aspekte in die Bauleitplanung einbringen zu können, wurde durch das Umweltamt (UwA) ein Stadtklimagutachten vergeben. Dieses ist eine wesentliche Grundlage u.a. in der Bauleitplanung. Geklärt werden können darüber Fragestellungen u.a. in Bezug auf eine klimatisch wirksame Ausstattung mit Grün- und Freiflächen und Maßnahmen, die die Durchlüftung von Baugebieten begünstigen. Bei Bedarf erfolgt zudem die Vergabe von kleinklimatischen Detailuntersuchungen, u.a. auch für Einzelprojekte. Vordringliches Ziel ist es, bei der Planung neuer Baugebiete oder größerer Einzelprojekte Kaltluftleitbahnen zu sichern um so Wärmeinseleffekte soweit wie möglich zu minimieren.

Eine gut durchgrünte Stadt heizt sich weniger stark auf. Sie verfügt zudem über eine Vielzahl von Versickerungsflächen. Die Schaffung von Grünflächen oder weiteren Grünstrukturen sowohl im Bestand als auch bei der Neuplanung von Baugebieten, ist deshalb eine der zentralen Klimaanpassungsmaßnahmen für Nürnberg. Das Konzept „grüne Finger“ und der Masterplan Freiraum benennen wichtige Flächen und Maßnahmen für die weitere Entwicklung der Grün- und Freiräume in Nürnberg. Über den aktuellen Sachstand zum Masterplan Freiraum wurde im Umweltund im Stadtplanungsausschuss im Juli 2020 berichtet.

1 Umweltbundesamt 2019: Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie, S. 26,27 https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/das_monitoringbericht_2019_barrierefr ei.pdf

Die Dachbegrünung nimmt bei der Bauwerksbegrünung eine besondere Rolle ein. Sie dient sowohl als thermische Ausgleichsfläche (Abkühlung durch Verdunstung) als auch als Versickerungsfläche (Stichwort: „Schwammstadt“). Mit der von UwA 2016 in Auftrag gegebenen und weiter bearbeiteten fernerkundlichen Inventarisierung und Potenzialanalyse der Dachbegrünung in Nürnberg, liegt inzwischen eine Grundlage vor, die sowohl Aufschluss gibt über den Bestand als auch über die potentiellen Möglichkeiten der weiteren Dachbegrünung in Nürnberg. Im Rahmen der Arbeiten im Stadterneuerungsgebiet nördliche Altstadt wird z.B. versucht, auf dieser Grundlage weitere Dachbegrünungsmaßnahmen zu realisieren.

In der Bauleitplanung werden in neuen Baugebieten seit Jahren flächendeckend begrünte Dächer verpflichtend festgesetzt. In Zukunft wird hier zudem die Begrünung von Fassaden eine deutlich größere Rolle spielen.

Wasser dient der Abkühlung und ist deshalb ein wichtiger Aspekt der gesundheitlichen Vorsorge in Hitzezeiten. Bewegtes Wasser in Form von Brunnen und Wasserspielen trägt im direkten Umfeld zur Kühlung durch Verdunstung bei. Das im Auftrag von UwA erstellte Brunnenkataster erfasst den Zustand vorhandener Brunnenanlangen und deren Umfeld und ist deshalb eine wichtige Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen (über den aktuellen Sachstand siehe Vorlage zum Masterplan Freiraum in UmwA und AfS im Juli 2020). Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt über das Hochbauamt, dass alle städtischen Brunnen in Nürnberg betreut.

Günstige Verschattungssituation können dazu beitragen, in den Sommermonaten Überwärmungssituationen abzumildern. Ein nicht zu unterschätzender Faktor der Klimaanpassung im Neubau ist deshalb die Anordnung von Gebäuden. Wesentliche Wege sollen –wenn nicht von Bäumen so doch wenigstens von Bauwerken beschattet werden, die wiederum den wesentlichen Windbahnen nicht im Wege stehen sollen. Verschattung und Verdichtung müssen in einem guten Verhältnis zueinander stehen. Dabei ergeben sich planerische Vorgaben (West-Ost Ausrichtung, Fußwegeführung an den Gebäudenordseiten sowie optimale Baumstandorte. Das entsprechende Regelwerk ist aktuell in der Endredaktion und wird als weiterer Baustein der Klimaanpassungsstrategie 2021 vorgelegt werden.

Ein weiterer Handlungsschwerpunkt der Klimaanpassungsstrategie liegt im Bereich der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Aktuelle Informationen werden laufend auf der Internetseite „Wir machen das Klima“ des Umweltreferates veröffentlicht. Als größere Diskussion- und Informationsveranstaltung fand 2017 in Nürnberg das Gründach-Forum in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Dachgärtnerverband statt. Zum Thema „Bauwerksbegrünung als Klimaanpassungsmaßnahme“ ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband GebäudeGrün (BuGG) eine weitere Veranstaltung geplant. Wegen der Corona-Pandemie findet sie wahrscheinlich erst 2021 statt.

Zu beobachten sind auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt. So breiten sich verschiedene Tier- und Pflanzenarten wie die Ambrosie, wärmeliebende Libellenarten oder auch der Buchsbaumzünsler oder Eichenprozessionsspinner immer weiter aus. Durch Veränderungen in der jahreszeitlichen Verteilung von Niederschlägen und der Zunahme von Trockenperioden geht aber auch Lebensraum, z.B. für verschiedene Amphibienarten, verloren. Um eine klare Aussage über die Entwicklung machen zu können, bedarf es eines längeren Beobachtungszeitraumes und einer gezielten Begutachtung.

Mit einzelnen Fragestellungen in Bezug auf klimatische Veränderungen und ihren Auswirkungen beschäftigen sich verschiedene verwaltungsinterne Koordinierungsgruppen. Dazu gehört die AG (Klima)-Initiative Grün, an der das Stadtplanungsamt, der Servicebetrieb Öffentlicher Raum, die Stiftung Stadtökologie und bei Bedarf weitere Dienststellen teilnehmen. Die AG hat u.a. die Förderprogramme zur Unterstützung privater Maßnahmen zur Hof-, Fassaden- und Dachbegrünung initiiert und mit verschiedenen Aktionen begleitet. Zu nennen sind dabei auch, die referatsübergreifende AG Masterplan Freiraum unter Federführung von UwA, die AG Sonderprogramm GrünBlau unter Federführung von BgA mit dem Ziel kleine ökologische Projekte

kurzfristig zu realisieren oder auch die dienststellenübergreifende AG mit Teilnehmern von UwA, dem Gesundheitsamt und dem Amt für Statistik, die sich mit dem Thema Umwelt und Gesundheit befasst. Zu nennen ist dabei auch die Projektgruppe Hochwasserschutz, die sich um die gesetzlich vorgegebene Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und den entsprechenden Aus-/Umbau von Gewässern und entsprechenden Schutzmaßnahmen kümmert.

Um einen groben Überblick über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung von Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern darzustellen zu können, wurden Maßnahmensteckbriefe erarbeitet, die sukzessive fortgeschrieben werden. Sie werden in der Anlage dargestellt und beziehen sich auf die Handlungsfelder:

 Stadtentwicklung und Bauleitplanung  Bauen  Wasser  Grün  Biologische Vielfalt  Gesundheitsvorsorge

Schlussfolgerungen

Nürnberg war mit der Teilnahme an dem Forschungsprojekt „Urbane Strategien an den Klimawandel“ eine der ersten Großstädte, die sich intensiv mit der Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie beschäftigt haben. In den bisher vorrangig bearbeiteten Handlungsfeldern konnten bereits wichtige Maßnahmen umgesetzt bzw. begonnen werden.

In den letzten Jahren ist sehr deutlich geworden, dass die Notwendigkeit zur Anpassung an klimatische Veränderungen zunimmt und zu einer Daueraufgabe wird. Die Maßnahmen dazu sind dabei nicht neu, sie erhalten durch die Klimaanpassung aber eine neue bzw. zusätzliche Gewichtung. Die Begrünung der Stadt gehört in Nürnberg sicher vordringlich dazu. Die Umsetzung von Maßnahmen erfordert dabei auch die notwendige Bereitstellung von Mitteln für Unterhalt und Pflege, z.B. beim Ausbau des Netzes an Trinkwasserbrunnen.

Grundsätzlich gilt es die Bestandssituation zu verbessern und bei der Neubauplanung wichtige Maßnahmen von Anfang an zu beachten. Was beim Neubau versäumt wird, kann im Bestand nur sehr mühsam nachträglich erreicht werden. Stadtklimatisch problematisch ist dabei der Flächenbedarf durch den hohen Baudruck. Es kommt deshalb zu einer zunehmenden Versiegelung und Verdichtung des Stadtgebietes, „mehr Höhe“ ist dabei im Grundsatz wünschenswerter als „mehr Fläche“. Hier gilt es, einen guten Weg zu finden um einerseits stadtklimatisch wichtige Freiflächen zu erhalten und andererseits den Wohnraum- und Gewerbeflächenbedarf zu decken. Der Erhalt der Frischluftschneisen und die Sicherung und Neuschaffung klimawirksamer Freiflächen hat dabei hohe Priorität für die Freiraum-, Umwelt- und Bauleitplanung, da solche Bereiche im Zuge des Klimawandels zunehmend entscheidend für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind.

Bisher lag der Schwerpunkt der Klimaanpassung darin Maßnahmen zur Reduktion von Auswirkungen durch Hitze auszuarbeiten. Insbesondere für die Handlungsfelder Stadtentwicklung und Bauleitplanung sowie Grün wurden diverse Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. In den Maßnahmensteckbriefen (s. Anlage) wird dies deutlich.

Zukünftig soll verstärkt das Thema Wasser / Niederschlag bearbeitet werden. Dabei spielen auch die Auswirkungen durch die zunehmende Gefahr von Starkregenereignisse eine wichtige Rolle. Die geplante Erarbeitung einer Starkregengefahrenkarte ist dazu ein wichtiger Baustein. Sie soll sowohl eine Planungsgrundlage, z.B. im Rahmen der Bauleitplanung, darstellen als auch der Sensibilisierung und der Erweiterung des Risikobewusstseins in der Bevölkerung dienen.

Anlage:

Fortschreibung Klimafahrplan 2010 – 2050 (Stand 08/2020)

 Übersicht über Handlungsfelder und Maßnahmensteckbriefe zur Klimaanpassung

 Maßnahmensteckbriefe zur Klimaanpassung

Anlage:

Fortschreibung Klimafahrplan 2010 – 2050 (Stand 08/2020)

Übersicht über Handlungsfelder und Maßnahmen zur Klimaanpassung

Handlungsfeld Maßnahme
Stadtentwicklung und Bauleitplanung 1. Klimaanpassung als Maßnahme der Stadtentwicklung
2. Erhalt von Leitbahnen für die Kalt- und Frischluftversorgung
3. Festsetzungen zur Klimaanpassung in der Bebauungsplanung
4. Klimaanpassung bei städtebaulichen Wettbewerbsverfahren
5. Stärkung des ÖPNV und des Fuß- und Radverkehrs
Bauen 6. Anpassungsmaßnahmen an Gebäuden
7. Anpassungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden
8. Erhöhung des Rückstrahlvermögens (Albedo-Effekt)
9. Optimierung der Gebäudeausrichtung und Bebauungsdichte
Wasser 10. Bewirtschaftung von Niederschlägen und Umgang mit Starkregenereignissen
11. Wasserelemente wie Brunnen und Wasserspiele im öffentlichen Raum
Grün 12. Grün- und Freiflächen schaffen, erhalten und umgestalten
13. Dachbegrünung und Anlage von Retentionsgründächern
14. Fassadenbegrünung
15. Hofbegrünung
16. Bäume in der Stadt
17. Vermehrte Bewässerung urbaner Vegetation durch Zunahme von Trockenperioden
Biologische Vielfalt 18. Erhöhung der Artenvielfalt auf Freiflächen im Stadtgebiet
Gesundheitsvorsorge 19. Information über gesundheitliche Risiken
20. Schutzmaßnahmen für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen
21. Trinkwasserversorgung im öffentlichen und halböffentlichen Bereich
22. Schattenplätze

Handlungsfeld

Anlage

Fortschreibung Klimafahrplan 2010-2050

(Stand 08/2020)

Maßnahmensteckbriefe

Maßnahmensteckbriefe

Abbildung 4

Abbildung 5

Handlungsfeld
Stadtentwicklung und Bauleitplanung
Maßnahme 1
Klimaanpassung als Maßnahme der Stadterneuerung
Erläuterung Die Arbeit in den Stadterneuerungsgebieten bietet die Möglichkeit Klimaanpassungsmaßnahmen im Bestand umzusetzen. Die Erarbeitung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEKs) mit anschließenden Zielvereinbarungen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit einzelnen Fachdienststellen. Städtebaufördermittel können für die Umsetzung von Maßnahmen in Stadterneuerungsgebieten eingesetzt werden. Die Umsetzung von Maßnahmen im Bestand ist dabei auf private Initiativen angewiesen und der kommunale Handlungsspielraum entsprechend klein. Ein attraktives Angebot von Förder- und Anreizinstrumenten haben deshalb einen hohen Stellenwert. Gleichzeitig können Kommunen durch ihr eigenes Handeln eine wichtige Vorbildfunktion übernehmen.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☒ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
Planungsgrundlage  Stadtklimagutachten  Handbuch Klimaanpassung  Gesamtstädtisches Freiraumkonzept
aktueller Sachstand  Vision grüne Finger  Masterplan Freiraum  Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (INSEKs) mit dem Ziel der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen (Bsp. Alt- und Weststadt)  Förderprogramm „Mehr Grün für Nürnberg“ für Stadterneuerungsgebiete  Förderprogramm „Initiative Grün“ außerhalb der Stadterneuerungsgebiete  Gründachinventarisierung Nürnberg
Handlungsbedarf laufend:  Implementierung in die Arbeiten der aktuellen und der zukünftigen Stadterneuerungsgebiete in Bearbeitung:  Projekt Umwelt und Gesundheit zur Erfassung vulnerabler Stadtgebiete mit der Uni Bochum  Klimabaukasten
Handlungsfeld
Stadtentwicklung und Bauleitplanung
Maßnahme 2
Erhalt von Leitbahnen für die Kalt- und Frischluftversorgung
Erläuterung Nürnberg ist eine in weiten Teilen versiegelte und verdichtete und wenig durchgrünte Stadt. Dies trifft vor allem auf die Nürnberger Innenstadtgebiete zu. Laut Stadtklimagutachten kann eine Frischluftversorgung nur über insgesamt acht Luftleitbahnen erfolgen. Die Erhaltung dieser Leitbahnen ist von großer Bedeutung um eine Überwärmung einzelner Stadtgebiete zu vermeiden bzw. zu reduzieren.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
Planungsgrundlage  Stadtklimagutachten  Vision Grüne Finger
aktueller Sachstand  Planungsabsichten in Frischluftleitbahnen vorhanden
Handlungsbedarf laufend:  Einbringen im Rahmen der Bebauungsplanung durch Umweltplanung  bei Bedarf Vergabe kleinräumiger Gutachten zum Stadtklima auf Bebauungsplanebene in Bearbeitung:  Klimabaukasten noch offen:  Planungsrechtliche Sicherung der Kalt-/ und Frischluftbahnen bei Fortschreibung des FNP (nach § 5 Abs. 2 BauGB)
Handlungsfeld
Stadtentwicklung und Bauleitplanung
Maßnahme 3
Festsetzungen zur Klimaanpassung in der Bebauungsplanung
Erläuterung 2011 wurde das Ziel einer klimagerechten Stadtentwicklung erstmals als Grundsatz der Bauleitplanung im BauGB verankert (§1, Abs. 5, Satz 2, BauGB) und muss demzufolge bei der Abwägung berücksichtigt werden. Ziel muss es sein, Maßnahmen zur Klimaanpassung von Beginn an in den Planungsprozess einzubringen und über Festsetzungen und vertragliche Regelungen zu sichern. Dies betrifft u.a. die Stellung der Gebäude, den Grad der Versiegelung und Verdichtung und die Realisierung von ausreichend großen Grün- und Freiflächen, Begrünungsmaßnahmen und Versickerungsflächen.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☒ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
Planungsgrundlage  Stadtklimagutachten  Vision grüne Finger  Handbuch Klimaanpassung  Mobilitätsbaukasten für Neubauprojekte
aktueller Sachstand  Festsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Rahmen der Bebauungsplanverfahren (z.B. über Gebäudestellung und Freihaltung von stadtklimatisch relevanten Bereichen, Dach- und Fassadenbegrünung …)  Festsetzung von Grünflächen nach dem Baulandbeschluss  Festsetzung reduzierter Stellplatzschlüssel im Rahmen der Bauleitplanverfahren  Festsetzung reduzierter Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen Raum im Rahmen der Bauleitplanverfahren
Handlungsbedarf laufend:  bei Bedarf Vergabe kleinräumiger Gutachten zum Stadtklima auf Bebauungsplanebene in Bearbeitung:  Klimabaukasten noch offen:  standardmäßige Festsetzungen, z.B. von Dach- und Fassadenbegrünungen  Nutzung des Albedo-Effektes durch Festsetzung von hellen Farben an Fassaden und bei Belägen von Straßen und Plätzen
Handlungsfeld
Stadtentwicklung und Bauleitplanung
Maßnahme 4
Klimaanpassung bei Wettbewerbsverfahren
Erläuterung Ziel ist es, Maßnahmen zur Klimaanpassung von Beginn an in den Planungsprozess einzubringen und über Anforderungen bereits in der Auslobung von Realisierungs- und Ideenwettbewerben zu sichern. Eine frühzeitige Berücksichtigung, Überprüfung und Bewertung der klimaanpassungsbezogenen Anforderungen und Belange in Wettbewerbsverfahren bzw. Rahmenplanungen können nachhaltige städtebauliche, landschaftsplanerische und hochbauliche Entwurfsbeiträge generieren. Wettbewerbsverfahren stehen oftmals am Anfang von Planungen. Die Inhalte von Wettbewerben können in die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) oder direkt in Bauvorhaben nach §34 BauGB münden.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☒ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
Planungsgrundlage  Stadtklimagutachten  Gesamtstädtisches Freiraumkonzept  Mobilitätsbaukasten für Neubauprojekte
aktueller Sachstand gefordert werden Maßnahmen  in Bezug auf die Grün- und Freiflächenausstattung und –gestaltung: z. B. großkronige, klimaangepasste und standortgerechte Bäume sowie Baumbestandene Schattenplätze in Aufenthaltsbereichen  Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen  im Sinne einer hitzeangepassten und wassersensiblen Stadtentwicklung: z.B. biodiverse Begrünungen, Grünflächen mit von Bäumen verschatteten Bereichen, Verwendung heller Belägen der Dach-, Fassaden- und Platzgestaltung, Wasserspeicherung, Regenwassernutzung (Bewässerung von Bäumen und Grünflächen), vorzugsweise Verwendung von versickerungsfähigen Bodenbelägen.  zur Schaffung von temporärem Stauraum bei Starkniederschlägen in der Freiraumplanung (z.B. wassergeprägte Aufenthaltsbereiche, Wasserspiel), die je nach Niederschlagereignis unterschiedliche Wasserflächen aus Regenwasser bilden. Bei Trockenheit sind die als Wasserrückhalteraum dienenden Flächen flexibel nutzbar.  zur Bewältigung von Sturzfluten, Überflutungsschutz, Oberflächenentwässerung  zur hochwasserangepassten Bauweise (abhängig vom Plangebiet): Schaffung von Versickerungs- und Retentionsflächen  für die Gebäudeplanung, z.B. Gebäudestellung und Freihaltung von stadtklimatisch relevanten Bereichen (Kalt- und Frischluftschneisen), Dach- und Fassadenbegrünung, Sonnenschutz, Nachtlüftung
weiterer Handlungsbedarf laufend:  in städtebaulichen, landschaftsplanerischen und hochbaulichen Wettbewerbsverfahren, Entwurfskonzepten und Rahmenplanungen  bei Bedarf kleinräumige Gutachten zum Stadtklima i. F. einer Modellierung, die auf bestehender Entwurfsplanung (nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses, auf Bauvorhabensebene) basieren  Monitoring im Bauantragsverfahren und im bauaufsichtlichen Vollzug bei BoB noch offen:
Handlungsfeld
Stadtentwicklung und Bauleitplanung
Maßnahme 5
Stärkung des ÖPNV und des Fuß- und Radverkehrs
Erläuterung Ein attraktives Angebot für den ÖPNV und den Fuß- und Radverkehr ist eine der Voraus- setzungen für eine Minderung der verkehrsbedingten CO -Emissionen. Gleichzeitig kann 2 mit der Förderung der stadt- und umweltgerechten Verkehrsarten der Flächenverbrauch des Kfz-Verkehrs zugunsten der Schaffung von Grünräumen und Baumstandorten redu- ziert werden. Dies trägt zu einer lokalen Verbesserung des Stadtklimas bei. Aktuelle Beispiele dafür sind die Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes oder der neue Quelle- Park. Möglichst schattige Fuß- und Radwege, die Wohnquartiere und Freiräume miteinander verbinden, ermöglichen bzw. erleichtern zudem in Hitzezeiten das Aufsuchen kühlerer Aufenthaltsbereiche. Insbesondere Radverkehrsinfrastruktur ist aber auch gebaute Versiegelung. Dabei sind Konflikte in Grünbereichen unvermeidlich.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
Planungsgrundlage  Leitbild Verkehr  Nahverkehrsplan 2017 – 2021 und Nahverkehrsplan 2025+  Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“  Mobilitätsbaukasten bei Neubauprojekten zur Schaffung autoarmer Stadtquartiere  Masterplan nachhaltige Mobilität
aktueller Sachstand  Beschluss des AfV vom 14.12.2018 zur Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt und daran geknüpfte Umgestaltung von Straßen und Plätzen  Beschluss des AfV vom 24.09.2020 für das Radwegeplanungs- und Bauprogramm  Beschluss des FA zum Masterplan nachhaltige Mobilität vom 27.01.2021.

weiterer Handlungsbedarf

laufend:  Förderung Fuß- und Radverkehr, Ausbau ÖPNV, Anwendung des Mobilitätsbaukastens zur Schaffung autoreduzierter Quartiere, Ausbau von Radwegen auch in Freiraumverbindungen.

in Bearbeitung:  Planung Straßenbahnverlängerung ins Südbahnhofareal, Planung Strassenbahnlückenschluss Minervastraße, Planung diverser Radverkehrsanlagen, Umsetzung Radvorrangroutennetz, Umsetzung „Masterplan nachhaltige Mobilität“, Erarbeitung Fußverkehrsstrategie, Fortschreibung Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“

geplant:  Schaffung von Grünräumen am Obstmarkt und an verschiedenen anderen Stellen in der Stadt im Zusammenhang mit Umstellung Parkraumbewirtschaftung (z. B. Bauhof) oder die Errichtung von Quartiersparkhäusern. Verstärkte Begrünung von Innenstadtstadtteilen auch im Zuge der Errichtung von Quartiersparkhäusern (Baum statt Stellplatz).

Handlungsfeld
Bauen
Maßnahme 6
Anpassungsmaßnahmen an Gebäuden
Erläuterung Technische und bauliche Maßnahmen tragen dazu bei das Innenraumklima während der zunehmend zu erwartenden Hitzeperioden positiv zu beeinflussen. Gebäudeschäden durch Starkregenereignisse können durch geeignete Maßnahmen vermieden oder zumindest verringert werden. Zu den möglichen Maßnahmen zählen u.a.:  Begrenzung der Verglasungsanteile  wirksame Sonnenschutzverglasungen bzw. Verschattungselemente (z.B. windstabile Jalousien, Rolläden, Markisen)  Wärmedämmung und Speichermassen  Möglichkeiten der Nachtlüftung  Dach- und Fassadenbegrünungen  Umfeldgestaltung mit Grün und Außenverschattung (KiTas, Schulen)  besonders hitzeschutzempfindliche Räume wie Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmer so anordnen, dass sie nicht dauerhaft einer unmittelbaren Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind (N, NO, O)  Verwendung heller Farben an Fassaden (Albedo-Wert)  Berücksichtigung von Starkregen bei der Planung von Entwässerungsanlagen
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
aktueller Sachstand  Internetseite mit Informationen zum Klimagerechten Bauen beim Umweltreferat  Überprüfung der baulichen Gegebenheiten zum Schutz vor Hitze durch das Gesundheitsamt im Rahmen der Heimaufsicht
weiterer Handlungsbedarf laufend:  Festsetzungen und vertragliche Regelungen im Rahmen der Bebauungsplanung  lfd. Information und Aufklärung der Öffentlichkeit  Umsetzung der Ziele im kommunalen Hochbau in Bearbeitung:  Datenauswertung zur Starkregenvorsorge geplant:  Starkregengefahrenkarte als Planungsgrundlage und zur Erweiterung des Risikobewusstseins  Öffentlichkeitsarbeit zur Starkregenvorsorge noch offen:  regelmäßige Überprüfung der baulichen Gegebenheiten zum Schutz vor Hitze durch das Gesundheitsamt im Rahmen der Heimaufsicht
Handlungsfeld
Bauen
Maßnahme 7
Anpassungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden
Erläuterung Die Stadt Nürnberg kann eine Vorreiterrolle einnehmen indem sie Anpassungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden umsetzt. Die Erfahrungen, die dabei gesammelt werden, können an Bauherren, Investoren und Gewerbetreibende weitergegeben werden und so dazu beitragen Hemmschwellen abzubauen.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
aktueller Sachstand  Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg – Standards und Planungsvorgaben (Stand Nov. 2009)  Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen an städtischen Gebäuden, dazu zählen neben den Maßnahmen in Steckbrief Nr. 5 auch o nach Klärung mit dem Denkmalschutz – Verwendung von Sonnenschutzverglasungen oder (außenliegenden) Verschattungselementen (z.B. Jalousien, Rolläden, Markisen) o besonders hitzeschutzempfindliche Räume wie Server-/Kopier-/EDV-Übungsräume so anordnen, dass sie nicht dauerhaft einer unmittelbaren Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind (N, NO, O)
weiterer Handlungsbedarf in Bearbeitung:  Fortschreibung der Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg – Standards und Planungsvorgaben- Aktualisierung mit umfassenden Standards zum „nachhaltigen Bauen“ im Sinne einer Lebenszyklusanalyse
Handlungsfeld
Bauen
Maßnahme 8
Erhöhung des Rückstrahlvermögens (Albedo-Effekt)
Erläuterung Je höher das Rückstrahlvermögen von Oberflächen ist, desto weniger heizen sie sich auf und desto geringer ist demzufolge auch die Erwärmung der sie umgebenden Luft. Die Verwendung von hellen Farben und Baumaterialien beim Neubau oder im Zuge von Renovierungsmaßnahmen, ist deshalb ein sehr effektiver Weg zur Temperatursenkung und gegen die Ausbildung von Wärmeinseln. Dies betrifft sowohl die Farbgestaltung von Gebäuden als auch die Anlage von Straßen, Wegen und Plätzen.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
aktueller Sachstand  Forderung der Umweltplanung im Rahmen der Bebauungsplanung
weiterer Handlungsbedarf laufend:  Bereitstellung von Mitteln für einen u.U. erhöhten Reinigungsbedarf bei hellen Bodenoberflächen in Bearbeitung:  standardmäßige Festsetzung im Rahmen der Bebauungsplanung oder über vertragliche Regelungen befindet sich in der Abstimmung
Handlungsfeld
Bauen
Maßnahme 9
Optimierung der Gebäudeausrichtung und Bebauungsdichte
Erläuterung Durch die Ausrichtung (parallel zur Kaltluftströmung) oder Öffnung von Gebäuden oder Gebäudekomplexen können die zur Durchlüftung wichtigen Kaltluftströme effektiv genutzt werden. Bei der insbesondere zur Schonung von Flächen in den Außenbereichen nötigen hohen Bebauungsdichte müssen ausreichend große Grün- und Freiflächen mit eingeplant werden um spätere Belastungssituationen (Ausbildung von Wärmeinseln) zu minimieren. Die Summe von Einzelbauvorhaben kann letztendlich zu einer zunehmenden Verdichtung und Versiegelung und damit zu einer Verschlechterung der bioklimatischen Situation in einzelnen Stadtgebieten führen.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
Planungsgrundlage  Stadtklimagutachten
aktueller Sachstand  zur Ermittlung von Planungshinweisen bei Bedarf Vergabe kleinräumiger Gutachten zum Stadtklima auf Bebauungsplanebene  Festsetzungen und rechtliche Vereinbarungen im Rahmen der Bebauungsplanung
weiterer Handlungsbedarf laufend:  Beachtung auf Ebene der Bebauungsplanung, als positives Beispiel zählen dazu die Planungen der aktuell großen Baugebiete wie Tiefes Feld und Wetzendorf. geplant:  Vorlage einer Leitlinie zum klimaangepassten Städtebau (Klimabaukasten) erfolgt 2021.
Handlungsfeld
Wasser
Maßnahme 10
Bewirtschaftung von Niederschlägen und Umgang mit Starkregenereignissen
Erläuterung Laut vorliegender Prognosen und Auswertung von Klimadaten ändert sich weniger die Höhe der Niederschläge als vielmehr die jahreszeitliche Verteilung. Gleichzeitig nimmt die Gefahr von Starkregenereignissen zu. Es ist deshalb notwendig auch vorsorgend Maßnahmen zu planen und umzusetzen die Überschwemmungsschäden vermeiden. Gleichzeitig muss über Öffentlichkeitsarbeit auf die Notwendigkeit einer privaten Vorsorge hingewiesen werden. Zu den möglichen Maßnahmen zählen u.a.: • Entsiegelung Erhöhung des Grünanteils • Nutzung von öffentlichen Freiräumen zur kurzzeitigen Überschwemmung (z.B. Spiel- und Sportflächen) • Festsetzung von Baumaßnahmen, z.B. Mulden und Rigolen
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
aktueller Sachstand  Veröffentlichung von Informationen auf der Internetseite des Umweltreferats  Festsetzungen im Rahmen der Bebauungsplanung und vertragliche Regelungen  Beschluss zur Prüfung der Möglichkeiten zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung (2013)  Entwässerungssatzung  Entwässerungskonzepte in der Bebauungsplanung  Festsetzung von Versickerungsanlagen für öffentliche und private Baumaßnahmen, z.B. Mulden, Rigolen
weiterer Handlungsbedarf laufend:  Beachtung auf Ebene der Bebauungsplanung  Anlage von multifunktionaler Retentionsflächen in Bearbeitung:  Datenauswertung zur Starkregenvorsorge  Umsetzung im Rahmen laufender B-Plan-Verfahren, wie z.B. Wetzendorfer Landgraben (Multifunktionalität des Wetzendorfer Parks als Spiel-, Nutz- und Retentionsfläche). geplant:  Starkregengefahrenkarte als Planungsgrundlage und zur Erweiterung des Risikobewusstseins  Öffentlichkeitsarbeit zur Starkregenvorsorge
Handlungsfeld
Wasser
Maßnahme 11
Wasserelemente wie Brunnen und Wasserspiele im öffentlichen Raum
Erläuterung In Hitzezeiten ist die Möglichkeit zur Abkühlung, gerade in Innenstadtgebieten, auch aus gesundheitlichen Gründen besonders wichtig. Durch bewegtes Wasser wie Springbrunnen, Wasserspiele oder Wasserspielplätze ist der lokale Abkühlungseffekt über Kühlung durch Verdunstung besonders groß. Der Jeppe-Hein-Brunnen in Nürnberg ist ein sehr gutes Beispiel dafür wie sowohl der künstlerische Aspekt als auch der Nutzungseffekt für alle Altersgruppen realisiert werden kann. Wasserfontänen, die bodengleich auf Plätzen installiert werden, erfüllen einen ähnlichen Zweck und ermöglichen gleichzeitig noch eine vielfältige Nutzung der Platzfläche. Zu prüfen ist auch der Einsatz von Wasserluftbefeuchtern in Hitzeperioden.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
Planungsgrundlage  Brunnenkataster
aktueller Sachstand  Beschluss über personelle Aufstockung und Erhöhung der Ressourcen für den Unterhalt der Brunnen (AfS und UmwA 5/2018) im Hochbauamt  Sanierung des Fontänenbrunnen – Heinrich-Böll-Platz  neue Brunnen am Cramer-Klett-Park, im Quellepark und im Jamnitzer Park
weiterer Handlungsbedarf in Bearbeitung:  bespielbarer Brunnen am Aufseßplatz 2020/21  für Baupauschale 2021 angemeldet Lebensbrunnen Langwasser Nord, Froschbrunnen, Madonnenbrunnen  Klärung zur Installation von Wasserluftbefeuchtern im öffentlichen Raum geplant:  schrittweise Aufwertung und in Inbetriebnahme weiterer Brunnen
Handlungsfeld
Grün
Maßnahme 12
Grün- und Freiflächen schaffen, erhalten und umgestalten
Erläuterung Grünanlagen und andere Freiflächen (u.a. unversiegelte Brachen oder Landschaftsschutzgebiete) und auch (Klein)Gärten tragen über Kühlung durch Verdunstung kleinräumig zu einer Verbesserung der stadtklimatischen Situation bei. Dies trifft auch auf kleine, sogenannte „Pocket-Parks“ oder bedingt auch durch Mobiles Grün zu. In Nürnberg sind viele Stadtteile geprägt von einer hohen Versieglung und Verdichtung gekoppelt mit einem hohen Grünflächendefizit. Wenngleich in der Gesamtstadt öffentliche nutzbare Freiflächen mit hoher Qualität realisiert wurden und werden (Brunecker Park, Quellepark, Wetzendorfer Park, Landschaftspark Tiefes Feld usw)., konnte jedoch insbesondere innerhalb des Mittleren Rings die Freiraumentwicklung in jüngster Zeit nicht mit der aktuellen Siedlungsentwicklung mithalten. Die bioklimatische Situation hat sich in den laut Stadtklimagutachten als ungünstig bis sehr ungünstig eingestuften Stadtgebieten nicht verbessert. Eine der Folgen ist die verstärkte Ausbildung von Wärmeinseln mit entsprechenden Gesundheitsbelastungen. In Konversionsgebieten (ehem. Azko Nobel, Ex Auto-Kraus, Ex- Coca-Cola usw.) ist zwar nach Umwandlung der Grünflächenanteil deutlich größer als vorher, jedoch in der Regel nicht groß genug, um über den Standort hinausgehende positive Effekte zu erreichen.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
Planungsgrundlage  Vision grüne Finger  Masterplan Freiraum (Fortschreibung 2020)  Gesamtstädtisches Freiraumkonzept  Grün- und Freiraumkonzept Weststadt
aktueller Sachstand  Verbesserung der Grün- und Freiraumversorgung (aktueller Sachstand s. UmwA- Vorlage zum Sachstandsbericht Masterplan Freiraum, 08.02.2020)  klimaangepasste Parkplanungen u.a. Quelleareal, Wetzendorf …
Weiterer Handlungsbedarf laufend:  Beachtung in der Bebauungsplanung  Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für Unterhalt und Pflege

in Bearbeitung

 Freiraumkonzept Nürnberger Süden  Aufstellung von öffentlichen Infrastrukturbauten (z.B. Trafostationen, Stromkästen) in öffentlichen Grünflächen und sonstigen Freiflächen vermeiden und Alternativen prüfen  Nachverdichtung in klimatisch sensiblen Bereichen vermeiden

Handlungsfeld
Grün
Maßnahme 13
Dachbegrünung und Anlage von Retentionsgründächern
Erläuterung Über Dachflächen steht gerade in verdichteten Stadtgebieten wertvolle Potentialfläche zur Begrünung zur Verfügung. Begrünte, insbesondere intensiv begrünte Dachflächen haben positive Effekte auf das Stadtklima (Kühlung durch Verdunstung) solange die Dachbegrünung durchfeuchtet ist. Gleichzeitig ergeben sich vielfältige Zusatznutzen. Eine standardmäßige Realisierung bei Neubauvorhaben ist deshalb sinnvoll und eine nachträgliche Begrünung im Bestand oder bei Renovierungsmaßnahmen grundsätzlich zu prüfen. Zur Vorsorge gegen Überflutungen und Überlastungen der Kanalnetze bei Starkregenereignissen bietet sich, gerade in stark versiegelten und verdichteten Stadtgebieten, die Anlage von Retentionsgründächern an. Intensive Dachbegrünung steht stadtklimatisch in gewissem Konflikt zur Ausstattung mit Photovoltaik. PV Anlagen profitieren von der Kühlung durch das Gründach, können aber umgekehrt dessen die Kühlungswirkung schmälern.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
Planungsstand  Gründachinventarisierung zur Erfassung von begrünten und begrünbaren Dächern (2017)
aktueller Sachstand  stadtweite Förderung von Dachbegrünungen über die Programme „Mehr Grün für Nürnberg“ in Stadterneuerungsgebieten und „Initiative Grün“ außerhalb der Stadterneuerungsgebiete (für 2020)  regelmäßige Festsetzung von Dachbegrünung in der Bauleitplanung  intensive Beratung zum begrünten Dach auch in der Baulückenschließung  Merkblatt zur Dachbegrünung in Kombination mit einer solarenergetischen Nutzung
weiterer Handlungsbedarf noch offen:  Integration von Dach- und Fassadenbegrünung in den Baulandbeschluss standardmäßige Verpflichtung zur Dachbegrünung beim Verkauf städtischer Flächen sowie bei eigenen Gebäuden der Stad.t  dauerhafte Fortführung des stadtweit geltenden Förderprogramms „Initiative Grün“  Erarbeitung einer stadtweiten Begrünungssatzung auf Basis der BayBO Novelle 2020 im Planungs- und Baureferat unter Beteiligung der weiteren Fachstellen. abgeschlossen:  Fotowettbewerb „Oasen in der Stadt“ (2017)
Handlungsfeld
Grün
Maßnahme 14
Fassadenbegrünung
Erläuterung Fassadenflächen bieten, ebenso wie Dachflächen, einen wertvollen Raum zur Begrünung gerade in stark versiegelten Stadtgebieten. Grundsätzlich wird zwischen einer wand- und einer bodengebundenen Fassadenbegrünung unterschieden. Fassadenbegrünungen haben dabei auch eine abkühlende Wirkung durch Kühlung durch Verdunstung und einen gewissen Albedo-Effekt.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
aktueller Sachstand  stadtweite Förderung von Fassadenbegrünungen über die Programme „Mehr Grün für Nürnberg“ in Stadterneuerungsgebieten und „Initiative Grün“ außerhalb der Stadterneuerungsgebiete (für 2020)  regelmäßige Festsetzungen von Fassadenbegrünung in der Bebauungsplanung  Pflicht zur Fassadenbegrünung an mehrgeschossigen Garagenanlagen nach der Stellplatzsatzung
weiterer Handlungsbedarf noch offen:  Projekte zur beispielhaften Begrünung städtischer Liegenschaften  gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung der Förderprogramme  genaue Kenntnisse über Bestand und Potential von Fassadenbegrünungen  dauerhafte Fortführung des stadtweit geltenden Förderprogramms „Initiative Grün“  Integration von Dach- und Fassadenbegrünung in den Baulandbeschluss  Erarbeitung einer stadtweiten Begrünungssatzung auf Basis der BayBO Novelle 2020 im Planungs- und Baureferat unter Beteiligung der weiteren Fachstellen abgeschlossen:  Fotowettbewerb „Oasen in der Stadt“ (2017)  Erfassung von Fassaden- und Hofflächen in der Nürnberger Südstadt die potentiell für eine Begrünung zur Verfügung stehen
Handlungsfeld
Grün
Maßnahme 15
Hofbegrünung
Erläuterung Die Begrünung von Hofflächen schafft zusätzlichen Grünraum und trägt gleichzeitig zu einer Wohnumfeldverbesserung bei. Gerade in Innenstadtgebieten kann so Raum zur gemeinschaftlichen Nutzung geschaffen und eine Wertsteigerung der Immobilie realisiert werden. Ein größeres Potential dazu scheint auch in Nürnberg vorhanden zu sein.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
Planungsgrundlage  Über eine Luftbildauswertung wurden für die Nürnberger Altstadt die Hofflächen ermittelt, die potentiell für eine Begrünung zur Verfügung stehen würden.  stadtweite Förderung von Hofbegrünungen über die Programme „Mehr Grün für Nürnberg“ in Stadterneuerungsgebieten und „Initiative Grün“ außerhalb der Stadterneuerungsgebiete (für 2020)  AG „Klima-Initiative Grün“
aktueller Sachstand  stadtweite Förderung von Fassadenbegrünungen über die Programme „Mehr Grün für Nürnberg“ in Stadterneuerungsgebieten und „Initiative Grün“ außerhalb der Stadterneuerungsgebiete (für 2020)
weitere Handlungsbedarf noch offen:  gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung der Förderprogramme  dauerhafte Fortführung des stadtweit geltenden Förderprogramms „Initiative Grün“ abgeschlossen  Fotowettbewerb „Oasen in der Stadt“ (2017)
Handlungsfeld
Grün
Maßnahme 16
Bäume in der Stadt
Erläuterung Bäume filtern Staub und Schadstoffe, beschatten Straßen, Wege und Plätze und leisten einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas. Durch die Zunahme von Hitze- und Trockenperioden besteht ein erhöhter Bewässerungsbedarf. Zusätzliche Stressfaktoren bestehen durch ein oftmals versiegeltes Umfeld und einen unzureichenden Wurzelraum. Geeignete Standorte für die Neupflanzung von Bäumen zu finden gestaltet sich, vor allem in den dicht bebauten Innenstadtbereichen, oftmals als schwierig. Eine Möglichkeit dazu bietet die Nutzung öffentlicher Parkplätze.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
Umsetzungsstand (Daten, Konzepte, Forschungsprojekte …)  Computergestützte Simulation der thermischen Effekte von Baumpflanzungen (ExWoSt-Projekt)1  klimaangepasste Straßenbaumartenliste für Nürnberg auf Grundlage der Straßenbaumliste der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) –fortlaufende Aktualisierung  Klimahain 99 - Sponsoring für 99 klimatolerante Stadtbäume  Festsetzung von Baumpflanzungen in der Bebauungsplanung  Ziel ist das Pflanzen eines Baumes pro Neugeborenem  Beschluss AfV vom 14.12.2018 zur Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt und daran geknüpfte Umgestaltung von Straßen und Plätzen
aktueller Sachstand  Spartenlage verhindert Baumpflanzungen  für die Leitungsverlegungen fehlen häufig die notwendigen Finanzmittel
weiterer Handlungsbedarf in Bearbeitung:  bei der Spartenneuverlegung auf die Freihaltung von Wurzelbereichen für Straßenbäume achten  Baumfällungen im Zuge von Baustelleneinrichtungen soweit wie möglich vermeiden  Baumstandorte im Innenstadtbereich sind auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu ermöglichen, um die Zahl der Baumneupflanzungen auch in diesem Bereich zu erhöhen.

1 Ergebnisse veröffentlicht im „Handbuch Klimaanpassung“, Umweltamt Stadt Nürnberg, 2013

Handlungsfeld
Grün
Maßnahme 17
Vermehrte Bewässerung urbaner Vegetation durch Zunahme von Trockenperioden
Erläuterung Durch die Zunahme von Trockenperioden steigt auch der Bedarf an künstlicher Bewässerung urbaner Vegetation, u.a. von Straßenbäumen. Gleichzeitig geht auch die Kühlungsfunktion verloren, da dies nur durch eine ausreichende Wasserversorgung gewährleistet werden kann. Bereits 2015 wurden durch die große Sommer –Trockenheit große Schäden an Birken, Kiefern und Hainbuchen festgestellt (etwa 1% des Straßenbaumbestandes) Im noch trockeneren Sommer 2018 wurden 17 Mio. Litern Wasser für die Bewässerung eingesetzt.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
aktueller Sachstand  intensive Pflege und Bewässerung von neugepflanzten Straßenbäumen während der ersten fünf Jahre, Bewässerung nach einem Notfallplan bei großer Hitze und Trockenheit  SÖR-Bewässerungskonzept („Sommerdienst“) seit 2015 (April – Oktober)  Aufruf zu Wässerungsgängen an die Bevölkerung  Baumpatenschaften u.a. zur Bewässerung von Straßenbäumen  Optimierung der Regenwasserversickerung und Entwicklung wassersparender Technik zur Bewässerung  Vergrößerung der Baumgruben (nach Möglichkeit 16 cbm) und Verwendung von wasser- und luftspeichernden Baumsubstraten (Beispiel Heugäßchen)  verstärkte Pflanzung von hitze- und trockenheitsverträglicheren Stadtklima- Baumarten mit gleichzeitiger Frost-Resistenz (Nürnberger SÖR-Straßenbaumliste)
weiterer Handlungsbedarf laufend:  Finanzmittel, Personal und Maschinen müssen für die vermehrte Bewässerung zur Verfügung gestellt werden
Handlungsfeld
Biologische Vielfalt
Maßnahme 18
Erhöhung der Artenvielfalt auf Freiflächen im Stadtgebiet
Erläuterung Je höher die Artenvielfalt in einem Ökosystem ist, desto stabiler wird es in der Regel gegen Umwelteinflüsse sein. Setzt sich beispielsweise eine Grünfläche aus nur wenigen, nicht an Trockenheit angepassten Grasarten zusammen, so wird diese bei ausbleibendem Regen sehr schnell degenerieren. Eine artenreiche Blumenwiese oder ein intakter Magerrasen hingegen kann Trockenperioden wesentlich besser abpuffern. Die bestehende Artenvielfalt ist durch den Klimawandel bedroht. Ein umfassendes Konzept zur Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt im Stadtgebiet ist nötig. Bei der Umsetzung ist der Landschaftspflegeverband Nürnberg außerhalb der öffentlichen Grünflächen von entscheidender Bedeutung.
Relevanz ☐ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☒ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☐ zur Gesundheitsvorsorge
aktueller Sachstand  Positivbeispiel: hoher Anteil von „Magerrasen-Bereichen“ im Marienbergpark  Erstellung von Entwicklungsplänen für öffentliche Grünflächen mit dem Ziel Freizeitnutzung und Natur in Einklang zu bringen  Reduzierte Mahd des Straßenbegleitgrüns
weiterer Handlungsbedarf laufend:  Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität wie z.B. Reduzierung der Mähfrequenz auf Grünflächen zur Förderung der Artenvielfalt  Einsatz variabler Saatgutmischungen (Magerrasen, Blumenwiese) bei Neuanlage von Grünflächen  Pflanzung von Blühsträuchern und Bäumen  nach Möglichkeit Situierung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffsvorhaben innerhalb des Stadtgebiets in Bearbeitung:  Projekt „Blühflächen“ im Stadtgebiet
Handlungsfeld
Gesundheitsvorsorge
Maßnahme 19
Information über gesundheitliche Risiken
Erläuterung Klimatische Veränderungen in Bezug auf die Zunahme von Hitzezeiten führen zu gesundheitlichen Belastungen und Gefahren und erfordern u.U. auch Verhaltensänderungen. Eine gute Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit vor allem in den Sommermonaten über Verhaltensempfehlungen sind deshalb notwendig. Dabei ist darauf zu achten, dass die besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen durch geeignete Medien auch erreicht werden.
Relevanz ☐ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
aktueller Sachstand  laufende Aktualisierung des Internetauftritts zur Klimaanpassung vom Umweltamt, Gesundheitsamt und Umweltreferat  Veröffentlichung des Newsletters zu Hitzewarnungen vom Deutschen Wetterdienstes (Hitzewarnungen online-Dienst) auf den Internetseiten des Umweltreferates und des Gesundheitsamtes  Flyer „Richtiges Verhalten bei Hitze“ von Gh und UwA zur Verteilung über Apotheken, Ärzte und über städtische Dienststellen (2018 u. 2019)  Projekt „Umwelt und Gesundheit“ in Zusammenarbeit mit der Hochschule Bochum in Zusammenarbeit mit UwA und Gh (in Bearbeitung)
weiterer Handlungsbedarf laufend:  aktuelle Informationen über Printmedien und online bereitstellen in Bearbeitung:  Hitzeaktionsplan
Handlungsfeld
Gesundheitsvorsorge
Maßnahme 20
Schutzmaßnahmen für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen
Erläuterung Vor allem für Senioren und Pflegebedürftige, aber auch für Familien mit Kleinkindern oder Arbeitnehmer die hauptsächlich im Freien arbeiten, stellen Hitzezeiten und –wellen mit Temperaturen über 30°C und einer geringen Abkühlungsrate in den Nachtstunden eine besondere Belastungssituation dar. Gesundheitliche Risiken ergeben sich u.a. durch Kreislaufbeschwerden, Flüssigkeitsmangel, Hitzeschlag oder Sonnenbrand. Im Zuge des demographischen Wandels gewinnt dieser Aspekt noch an Bedeutung.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
Planungsgrundlage  Arbeit zur Gesundheitsvorsorge und Pflege im Zeichen des Klimawandels (ExWoSt-Projekt)2  Befragung zur Klimabetroffenheit (ExWoSt-Projekt)2
aktueller Sachstand  Eine Arbeitsgruppe unter Federführung durch Ref. I/II und mit Beteiligung von Ref. I/II-ASi, ZD, PA, Gh, H/ZA-KEM, GPR und GSBV hat sich 2018 mit den Auswirkungen von Hitzezeiten auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung beschäftigt. Ziel war es bestehende Regelungen auf ihre Tauglichkeit bei Hitzeperioden zu überprüfen und notwendige Anpassungen zu veranlassen. Dazu gehört u.a. die Bereitstellung von Trinkwasser (s. Maßnahmensteckbrief 20, die Gestaltung der Arbeitszeit und Maßnahmen zur Reduzierung von Hitzebelastungen bei Neubauten und Sanierungsprojekten
weiterer Handlungsbedarf laufend:  verstärkte Überwachung von Pflegeeinrichtungen und mobilen Diensten während Hitzeperioden  Schulungsangebote für Pflegekräfte in Bearbeitung:  Projekt „Umwelt und Gesundheit“ mit der Uni Bochum in Zusammenarbeit mit Gh, UwA und StA noch offen:  Kontrolle zielführender Maßnahmen bei den regelmäßig durchgeführten Heimkontrollen durch das Gesundheitsamt (Heimaufsicht)

2 Ergebnisse veröffentlicht im „Handbuch Klimaanpassung“, Umweltamt Stadt Nürnberg, 2013

Handlungsfeld
Gesundheitsvorsorge
Maßnahme 21
Trinkwasserversorgung im öffentlichen und halböffentlichen Bereich
Erläuterung In Hitzezeiten sollte die Versorgung mit Trinkwasser im öffentlichen Raum möglich sein. Die Realisierung eines engmaschigen Netzes von Trinkwasserstellen im öffentlichen und halböffentlichen Raum ist dazu notwendig. Neben Trinkwasserbrunnen können dazu auch Trinkwasserstellen in öffentlichen Gebäuden dienen.
Relevanz ☐ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
aktueller Sachstand  Aktuell werden im öffentlichen Raum 13 Trinkwasserbrunnen durch die N-ERGIE AG und 2 durch andere Träger betrieben.  Etwa 140 Schulen und 18 Einrichtungen verfügen über Trinkbrunnen oder Trinkwasserspender (Stand 05/2019). Die laufenden Kosten für Sanitärinstallation, Wasser und Strom übernimmt die Stadt. Die regelmäßigen Kontrollen und Hygienemaßnahmen im Betrieb muss die jeweilige Schule, in der Regel durch den Sachaufwandsträger Stadt Nürnberg, zahlen
weiterer Handlungsbedarf in Bearbeitung:  die hausverwaltenden Dienststellen schaffen mittelfristig in städtischen Gebäuden mindestens eine allgemein zugängliche, geeignete Entnahmemöglichkeit, die regelmäßig auf gesundheitliche Unbedenklichkeit hin untersucht wird.  Alle Schulneubauten werden mit geeigneten Trinkwasserspendern ausgestattet geplant:  weitere Schulen im Bestand werden mit Trinkwasserspendern versorgt werden  soweit technisch möglich, sollen auch für außerhalb von Gebäuden beschäftigte städt. MitarbeiterInnen Trinkwasserentnahmestellen eingerichtet werden noch offen:  das Netz an Trinkwasserbrunnen / -stellen verdichten und die Übernahme der Kosten für Unterhalt und Pflege klären
Handlungsfeld
Gesundheitsvorsorge
Maßnahme 22
Schattenplätze
Erläuterung Damit in Hitzezeiten ein nutzbarer Aufenthalts- und Bewegungsraum entsteht, ist die Anlage von Schatten bietenden Ruheplätzen mit Sitzgelegenheiten wichtig. Dazu zählen auch geschützte Wartebereiche für Fahrgäste an den Haltestellen des ÖPNV. Eine Kombination von Gebäuden, schattenspendenden Bäumen und schattenspendenden Gestaltungselementen wie z.B. Pergolen ist sinnvoll.
Relevanz ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge
Planungsgrundlage  Befragung zur „Klimabetroffenheit in Nürnberg“ (ExWoSt-Projekt)  Befragung zur Wahrnehmung von Wärmeinseln in der Nürnberger Altstadt (Uni Erlangen-Nürnberg)
weiterer Handlungsbedarf laufend:  Einbringen in Bebauungsplan- und Wettbewerbsverfahren noch offen:  bauliche/technische Lösungen (Arkaden, Unterstände, Sonnenschirme, Markisen, Sonnensegel) vermehrt auch als temporäre Lösungen anwenden

200-03.02.34-1/1/11

Umweltausschussvorlage Klimafahrplan - Klimaanpassung hier: Stellungnahme Ref. I/II

I. Mit der vorliegenden Umweltausschussvorlage wird neben einem Bericht zur aktuellen Entwicklung die Fortschreibung des Klimafahrplans angestrebt. Hierzu werden die aktuellen Handlungsfelder und Maßnahmensteckbriefe zur Klimaanpassung vorgelegt.

Zur finanziellen Beurteilung der vorgelegten Ausschussvorlage fehlen insbesondere Angaben zu den voraussichtlichen Gesamtkosten. Die einzelnen Maßnahmensteckbriefe lassen leider nicht erkennen welcher Finanzbedarf bzw. Finanzmehrbedarf in welchen Geschäftsbereichen und in welchem Haushaltsjahr zu erwarten ist.

Bezüglich der Personalressourcen gestaltet sich die Vorlage ebenfalls widersprüchlich. In der Anmeldung werden keine Auswirkungen auf den Stellenplan angenommen. Im Maßnahmensteckbrief zur Maßnahme 13 werden beim noch offenen Handlungsbedarf Mittel für eine fortlaufenden Finanzierung des Förderprogramms „Initiative Grün“ einschließlich Stellenschaffung zur Betreuung des Programms dargestellt.

Ref. I/II bittet daher um eine konkretere Aufstellung zu den finanziellen Auswirkungen der vorgelegten Ausschussvorlage, aus der zumindest überschlägig hervorgeht welche Kosten in welchen Haushaltsjahren anfallen werden und wer diese Kosten zu tragen hat. Zudem ist der Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:

Angesichts der bereits zu beobachtenden klimatischen Veränderungen und ihrer Auswirkungen auf die Stadt Nürnberg wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung als zentrale Zukunfts- und Daueraufgabe angesehen.

Die Verwaltung wird beauftragt

a. die Maßnahmen zur Klimaanpassung in den einzelnen Handlungsfeldern im Rahmen der finanziellen Ressourcen der Stadt umzusetzen und sukzessive fortzuschreiben.

b über den aktuellen Sachstand zur Klimaanpassung regelmäßig zu berichten.

c. zukünftig das Handlungsfeld Wasser/Niederschläge verstärkt zu bearbeiten und notwendige Planungsgrundlagen zu erarbeiten bzw. zu vergeben. Dazu zählt die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte.

II. Ref. III z. w. V.

Nürnberg, 05.01.2021 Referat für Umwelt und Gesundheit

gez. Walthelm (46 68) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

OBM/010/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 23.06.2021 öffentlich Beschluss

Betreff: VGN-Tariffortschreibung ab dem Jahr 2023 mit dem neuen „VGN Mobilitätsindex„ sowie

weitere aktuelle Entwicklungen im VGN

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Tariffortschreibung zum 01.01.2022 Nachweis preisinduzierter Aufwandssteigerungen (Verfahrensbeschreibung) Tariffortschreibung 2023 ff.

Sachverhalt (kurz):

Die Tarifentwicklung im VGN stand in den vergangenen Jahren wiederholt zur Diskussion im Nürnberger Stadtrat. Auf Grundlage der sog. „Atzelsberger Beschlüsse“ – einer Vereinbarung aller Verbundpartner im VGN aus dem Jahr 2000 – errechnet die Verbundgesellschaft jährlich die Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen.

Zwei zentrale Kritikpunkte, die in der Vergangenheit immer wieder diskutiert wurden, sollen nun mit dem neuen „VGN Mobilitätsindex“ als Nachfolgeregelung für die sog. „Atzelsberger Beschlüsse“ aufgegriffen werden:

sondern auch die reale Einkommensentwicklung der Bevölkerung im VGN-Gebiet berücksichtigen und

Aufgabenträger mittelfristig gesichert sein und nicht wie bisher von Jahr zu Jahr immer wieder ausgehandelt werden.

Mit dem neuen „VGN Mobilitätsindex“ wird beiden Forderungen Rechnung getragen. Die Betrachtung von VGN-Warenkorbindex und Einkommensentwicklung für die zurückliegenden Jahre 2016 bis 2022 zeigt, dass die Einkommensentwicklung im Durchschnitt leicht dämpfende Wirkung auf den Mobilitätsindex entfalten würde.

Darüber hinaus wird ein Bericht über weitere aktuelle Entwicklungen im VGN gegeben.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die konkrete jährliche Tariferhöhung errechnet sich nach dem neuen, dargestellten Verfahren.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Tarifrechtliche Themenstellungen weisen keine Diversity-Relevanz auf.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

VAG

Beschlussvorschlag:

  1. Die Vertretenden der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft und der Verwaltung werden ermächtigt, der Erhöhung und der Fortführung des VGN-Gemeinschaftstarifs unter Berücksichtigung des bereits erfolgten Stadtratsbeschlusses vom 17. Juni 2020, nach dem auf eine Erhöhung der Fahrpreise in den Tarifstufen A und K verzichtet wird, entsprechend der Entscheidungsvorlage zuzustimmen.

  2. Die Vertretenden der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft und der Verwaltung werden ermächtigt, dem neuen Verfahren "VGN-Mobilitätsindex" entsprechend der Entscheidungsvorlage in dieser Form in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH und in der Sitzung des Grundvertragsausschusses des VGN zuzustimmen.

Sachverhaltsdarstellung

VGN-Tariffortschreibung ab dem Jahr 2023 mit dem neuen „VGN Mobilitätsindex“

sowie weitere aktuelle Entwicklungen im VGN

1. VGN-Tariffortschreibung ab dem Jahr 2023 mit dem neuen „VGN Mobilitätsindex“

Die Tarifentwicklung im VGN stand in den vergangenen Jahren wiederholt zur Diskussion im Nürnberger Stadtrat. Auf Grundlage der sog. „Atzelsberger Beschlüsse“ – einer Vereinbarung aller Verbundpartner im VGN aus dem Jahr 2000 – errechnet die Verbundgesellschaft jährlich die Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen. Der VGN-spezifische „ÖPNV-Warenkorb“ beinhaltet insbesondere Personalkosten, die Kosten für die Betriebsstoffe (Strom, Diesel, Gas) Kapitalkosten, Materialkosten und Fremdleistungen. Daraus errechnet sich am Ende die „preisbedingte Aufwandsveränderung“, aus der sich dann die jährlichen Tarifanpassungen ergeben. Grundsätzlich müssen Tarifanpassungen von allen Partnern im VGN – das sind alle Verkehrsunternehmen – sowie alle Aufgabenträgern – das sind alle Städte, Landkreise sowie der Freistaat Bayern – mitgetragen werden. Das Einstimmigkeitsprinzip ist Grundlage der Gremienentscheide im VGN – angesichts der unterschiedlichen ÖPNV-Rahmenbedingungen in Städten und Landkreisen und den unterschiedlichen Herausforderungen in verdichteten Ballungsräumen und dünn besiedelten ländlichen Regionen eine besondere Herausforderung. So haben die ländlich geprägten Regionen im VGN eher die Verbesserung des Verkehrsangebots im Fokus. Im Kernbereich des VGN mit einem meist hervorragenden ÖPNV-Angebot sind es eher die Tarifentwicklungen, die vor allem die politische Debatte prägen. Eine gemeinsame Linie zu finden ist immer wieder anspruchsvoll und erfordert Kompromisse. Motivation für alle ist, dass ein öffentlicher Nahverkehr ohne unseren Verkehrsverbund gar nicht mehr vorstellbar ist. Zum Thema „Tarifentwicklung“ im VGN laufen aktuell umfangreiche Abstimmungen zwischen den Städten, Landkreisen und den Verkehrsunternehmen. Nach aktuellem Stand ist eine VGNweite Tariferhöhung zum 01.01.2022 vorgesehen, mit der außerdem die für die zweite Jahreshälfte 2021 ausgelassene Tariferhöhung nachgeholt wird. Zur Erinnerung: die eigentlich notwendige Tariferhöhung wurde für das erste Halbjahr 2021 zunächst gegen die Mehrwertsteuerabsenkung 2020 aufgerechnet, die wegen des aufwändigen Verfahrens damals nicht an die Fahrgäste weitergegeben wurde. Auf eine unterjährige Tariferhöhung zum zweiten Halbjahr wurde zunächst ebenfalls verzichtet. Der Gesamterhöhungssatz liegt auf Basis der prognostizierten, preisbedingten Kostensteigerungen nach VGN-Warenkorb für die Jahre 2021 und 2022 in Summe bei 5,5%. Der Nürnberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 beschlossen, dass die Fahrpreise in Nürnberg (Tarifstufen A und K im Tarifgebiet Nürnberg/Fürth) in den Jahren 2021 und 2022 nicht erhöht werden sollen. Im Gegenzug müssen die dadurch dem Verkehrsverbund entstehenden rechnerischen Mindereinnahmen von der Stadt Nürnberg nach Artikel 8(5) des VGN-Grundvertrags vollständig und dauerhaft ausgeglichen werden. Die Preistabellen mit der Aussetzung der Tariferhöhung in den Tarifstufen A und K sowie der Tarifentwicklung in den übrigen Tarifstufen ist den Preisblättern in Anlage 1 zu entnehmen. Auf Basis der Verkaufszahlen von 2019, bewertet mit den Ticketpreisen von 2021, ergibt sich für die Aussetzung der Tariferhöhung in den Tarifstufen A und K rein rechnerisch ab dem Jahr 2022 ein jährlicher Ausgleichsbetrag von 7 Mio. €, den die Stadt Nürnberg dem VGN leisten muss. Im Zuge einer Spitzabrechnung könnte der Betrag wegen der pandemiebedingt niedrigeren Fahrgastzahlen zunächst zwar etwas niedriger liegen, wird mit zunehmender Fahrgastentwicklung dann ggf. aber wieder zunehmen.

Das weitere Aussetzen von Tariffortschreibungen im ÖPNV in Nürnberg wird aus wirtschaftlichen Gründen nur dann vertretbar sein, wenn es eine entsprechende zusätzliche Gegenfinanzierung von Bund und Ländern gibt. Bis zu einer solchen Mitfinanzierung sind die Ticketpreise ab 2023 daher auch in Nürnberg wieder jährlich anzupassen. Zwei zentrale Kritikpunkte, die in der Vergangenheit immer wieder diskutiert wurden, sollen allerdings mit dem neuen „VGN Mobilitätsindex“ als Nachfolgeregelung für die sog. „Atzelsberger Beschlüsse“ aufgegriffen werden:  Die Tarifentwicklung sollte künftig nicht allein auf dem „VGN-Warenkorbindex“ aufsetzen, sondern auch die reale Einkommensentwicklung der Bevölkerung im VGN-Gebiet berücksichtigen und  die Tarifentwicklung sollte für Verkehrsunternehmen, für Fahrgäste und für die Aufgabenträger mittelfristig gesichert sein. Mit dem neuen „VGN Mobilitätsindex“ wird beiden Forderungen Rechnung getragen. Die Betrachtung von VGN-Warenkorbindex und Einkommensentwicklung für die zurückliegenden Jahre 2016 bis 2022 zeigt, dass die Einkommensentwicklung im Durchschnitt eine leicht dämpfende Wirkung auf den Mobilitätsindex entfaltet hätte: der Warenkorbindex steigt um durchschnittlich 2,57% p.a., der Einkommensindex um 2,34% p.a., der neue Mobilitätsindex läge also

(vgl. nachfolgende Tabelle).

Abbildung 6

Das neue Verfahren soll ab dem 1. Januar 2023 verbundeinheitlich zur Anwendung kommen und bis einschließlich 2027 verbindlich sein. Damit besteht bis zum Ende der Stadtratsperiode Klarheit und der neue Stadtrat kann ab Mai 2026 entscheiden, ob und welche Folgeregelungen ab 2028 gelten sollen. Sollten sich die ab 2026 verantwortlichen Gremien im VGN auf keine Neuregelung verständigen können, wäre der derzeitige Atzelsberg-Mechanismus die Rückfallebene. Das Verfahren ist in Anlage 2 detailliert dargestellt.

In Vorgesprächen mit den Spitzen aller Landkreise und kreisfreien Städte im VGN wurde von diesen signalisiert, dass sie den neuen „VGN Mobilitätsindex“ mittragen werden. Sie machen ihre Zustimmung allerdings davon abhängig, dass auch die Stadt Nürnberg als Kernstadt des Verbundraums das neue Verfahren mitträgt. Die Verbundgesellschaft hat den Entwurf einer Vereinbarung formuliert (Anlage 3). Der Stadtrat wird um Zustimmung zum neuen „VGN-Mobilitätsindex“ gebeten, auf dessen Grundlage die Tarifentwicklung im VGN für die Jahre 2023 bis 2027 festgelegt wird.

2. Weitere aktuelle Entwicklungen im VGN

2.1 Entwicklung eines E-Tarifs im VGN: Pilotierung

Am 14. April 2021 wurden die Ergebnisse der im VGN durchgeführten Vertiefungsstudie zur Einführung eines E-Tarifs Vertreterinnen und Vertretern der im Stadtrat vertretenen Parteien vorgestellt. Dem neuen Tarifmodell, das sich insbesondere an Gelegenheitskunden im VGN richtet, liegt ein Kilometertarif mit Rabattansatz in Form eines Degressionsmodells zugrunde.

Für die Fahrgäste, die den E-Tarif nutzen, gibt es einen festen, vorab bekannten Monatspreisdeckel (Flatrate), der nach aktuellem Stand des Pilotprojekts 220,00 € betragen wird. Gleichzeitig bleiben die heutigen Aboprodukte (9-Uhr-JahresAbo, JahresAbo sowie FirmenAbo) dauerhaft erhalten. Das vorgestellte Modell traf bei den Teilnehmenden der Info-Veranstaltung auf breite Zustimmung. Auch aus den restlichen Städten und Landkreisen des VGN sind die Rückmeldungen positiv. Damit kann eine Pilotierung, vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassungen in den Sommersitzungen der VGN-Gremien, starten. Die bereits mit dem VGN-Innovationspaket beschlossenen Umsetzungsschritte sollen damit eingeleitet werden. Es wird eine Produktivschaltung für eine ausgewählte Kundengruppe mit rund 20.000 Testpersonen ab Mitte 2022 angestrebt. Bis dahin sind die Systeme technisch zu ertüchtigen sowie die begleitende Kommunikation- und Marktforschung vorzubereiten. Der E-Tarif-Pilot soll dabei parallel zum zunächst vollständig weiterbestehenden derzeitigen Tarifsystem platziert werden, um während der Pilotphase keinen Fahrgast schlechter zu stellen. Die Finanzierung der notwendigen Investitionen für die Pilotierung als auch der in diesem Zeitraum prognostizierten Fahrgeldmindereinnahmen erfolgen im Rahmen des VGN-Innovationspakets. In der Zukunft vorgesehene Migrationsschritte hin zu einer Umstellung des heutigen Tarifs auf den E-Tarif sind abhängig von den Erkenntnissen der Pilotierung und weiteren Beschlussfassungen vorbehalten.

2.2 Verkaufsentwicklung 365-Euro-Ticket VGN (Ausbildungsverkehr)

Das 365-Euro-Ticket VGN (Ausbildungsverkehr) wurde zum Schuljahresbeginn 2020 eingeführt. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage bei Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden, die das Ticket selbst finanzieren müssen, durch die Pandemie sowie den dadurch bedingten Wechsel der Unterrichtsformen (Home Schooling) beeinflusst wurde und weiterhin wird. Eine abschließende Bewertung der Verkaufsentwicklung ist daher aktuell nicht möglich. Die bisherige Verkaufsentwicklung bei sog. Selbstzahlenden stellt sich in einer ersten Bewertung trotz der Pandemiebedingungen positiv dar: Bis 31. März 2021 wurden bei der VAG insgesamt 24.425 Jahrestickets an Selbstzahler verkauft. Aus dem verkauften Ticket selbst lassen sich keine direkten Rückschlüsse auf die genutzte Fahrtstrecke ziehen, nachdem das Jahresticket stets verbundweite Gültigkeit besitzt. Eine räumlich differenzierte Zuordnung erfolgt daher mit Hilfe von Annahmen. Alleine auf Nürnberg bezogen kann im o. g. Zeitraum von 13.069 verkauften Tickets ausgegangen werden. In den Monaten Januar bis März 2021 wurden seitens der VAG zusätzlich durchschnittlich rund 500 Monatskarten an Selbstzahlende im Ausbildungsverkehr verkauft (Tarifstufe A, Verkaufsgebiet Nürnberg). Insgesamt werden von der VAG in diesem Segment damit aktuell rund 13.500 Kinder und Jugendliche in Nürnberg bedient. Im Vorjahr wurden im Vergleichszeitraum durchschnittlich etwa genauso viele Monatskarten an Selbstzahlende verkauft, die sich Nürnberg zuordnen lassen. Trotz der anzunehmenden, nachfragedämpfenden Pandemiewirkungen blieb der Verkauf in Nürnberg also stabil.

2.3 Verkaufsentwicklung Sozialticket Nürnberg

In den Monaten Januar bis März 2021 wurden durchschnittlich über 11.000 Solo31 (Nürnberg- Pass) verkauft. Der Vorjahresvergleich mit den Verkaufszahlen der damaligen Monatswertmarke zum Nürnberg-Pass zeigt einen Rückgang von durchschnittlich rund 12 %.

Bereinigt um Pandemieeffekte dürfte der Verkauf – ohne Betrachtung von möglichen Wanderungseffekten im Sortiment – geschätzt rund 25 % über dem Vorjahresniveau liegen.

2.4 Machbarkeitsstudie 365 Euro-Abo (Jedermann)

Im Nachgang zum Beschluss des Nürnberger Stadtrates, für Nürnberg ab 2023 ein 365-Jahresabo einzuführen, wurde in den Gremien des VGN beschlossen, eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen, die verschiedene verbundweit wirkende Modelle untersuchen soll. Die Verbundgesellschaft wurde vom Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg mit der Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Einführung eines 365-Euro-Abos (Jedermann) beauftragt. Das Lastenheft zur Durchführung der Ausschreibung wurde in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern u. a. der VAG und der Stadt Nürnberg abgestimmt. Ende April 2021 wurde der Auftrag an die Firma civity Management Consultants GmbH & Co. KG vergeben. Der Zeitplan sieht eine Bearbeitung in Begleitung der Arbeitsgruppe mit Abschlussbericht bis Oktober 2021 vor.

2.5 Semesterticket

Der Vertrag zum Semesterticket wurde mit dem Studentenwerk Erlangen-Nürnberg auch für das kommende Studienjahr verlängert. Die Preise für das Wintersemester 2021/22 sowie das Sommersemester 2022 bleiben stabil und entsprechen damit den derzeitigen Preisen für das Sommersemester 2021 (Basiskarte: 75,00 €; Zusatzkarte: 207,00 €). Auf eine durch Absinken der Kaufquote beim Zusatzticket sowie auf Basis der Atzelsberger Vereinbarungen vorzusehende Preiserhöhung wird von Seiten der Verbundunternehmen vor dem Hintergrund der pandemiebedingt zuletzt teilweise eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten für die Fahrgäste (weggefallene Fahrtzwecke) trotz weiterhin fast vollständig aufrecht erhaltenem Verkehrsangebot verzichtet. Gleichzeitig wird das Basisticket im kommenden Studienjahr an Freitagen bereits ab 18 Uhr (derzeit 19 Uhr) nutzbar sein.

2.6 Weitere Bausteine aus dem VGN-Innovationspaket 2020–2024

Im Jahr 2019 wurde ein vom Freistaat Bayern zu zwei Dritteln gefördertes VGN-Innovationspaket auf den Weg gebracht, mit dem unter anderem die für das Jahr 2020 vorgesehenen Tariferhöhungen verbundweit ausgesetzt werden konnten. Außerdem wurde eine Reihe von Innovationen auf den Weg gebracht – u.a. der unter 2.1 beschriebene Pilot eines E-Tarifmodells. Ein erstes Paket wurde bereits im letzten Jahr umgesetzt, u. a. die Rabattierung von Anschlussfahrscheinen sowie das 9-Uhr-Abo für alle Preisstufen im VGN. Seitdem konnten weitere Bausteine umgesetzt werden:  ein Anschlussfahrscheinrechner in der App „Fahrplan & Tickets“,  ein Gutscheinmodul innerhalb der VGN-Onlineservices (Ausbaustufen),  die verbundweite Monatszahlweise beim 365-Euro-Ticket im Ausbildungsbereich sowie  die Einführung des im Rahmen des eTickets (elektronische Abo-Chipkarte) vorgesehenen, sog. Aktionslistenservices (ALISE), der den Vertragskunden eine Abo-Selbstverwaltung ermöglicht; der Start ist für Sommer 2021 vorgesehen.

3 Übersicht über die finanziellen Auswirkungen der dargestellten Maßnahmen

In der folgenden Tabelle sind die finanziellen Auswirkungen dargestellt, die mit einer Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen einhergehen. Dabei handelt es sich um Kosten, welche die Stadt Nürnberg dem VGN gegenüber tragen muss. Ein Teil der eingesetzten Mittel fließt der VAG über die VGN-Einnahmenaufteilung zu und kann den Verlustausgleich für den StWN-Konzern reduzieren.

Maßnahme 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Aussetzung der Tariferhöhung1 – – 7,0 Mio. € 7,0 Mio. € 7,0 Mio. € 7,0 Mio. €
VGN-Innovationspaket 2020–2024 2,9 Mio. € 3,3 Mio. € 4,2 Mio. € 4,1 Mio. € 4,1 Mio. € –
365 €-Ticket für Schüler und Azubis2 1,4 Mio. € 4,3 Mio. € 4,3 Mio. € 4,4 Mio. € 4,5 Mio. € 4,6 Mio. €
Sozialticket3 (Nürnberg Pass-Inhaber) 13,8 Mio. € 16,5 Mio. € 19,3 Mio. € 22,0 Mio. € 22,6 Mio. €
365 €-Abo (für Jedermann)4 – – – 27,4 Mio. € 28,1 Mio. € 28,8 Mio. €
Summe 4,3 Mio. € 21,4 Mio. € 32,0 Mio. € 62,1 Mio. € 65,7 Mio. 63,0 Mio. €
€

Erläuterungen zur Tabelle:

1 Basis Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020. Ausgleich von Fahrgeldmindereinnahmen inklusive des auf die Tarifstufen A und K entfallenden Dynamisierungsanteils beim 365-Euro-Ticket VGN, nicht-steuerbare Mittel, Dynamisierung des Ausgleichs nach VGN Mobilitätsindex ab 2023. Pandemiebedingt dürfte die Nachfrage mindestens im Jahr 2022 im Vergleich zu einem Normjahr reduziert sein, wodurch sich eine Verringerung der Ausgleichsleistung im Jahr 2022 (5,8 Mio. €) ergeben könnte.

2 Ausgleich von Fahrgeldmindereinnahmen für die Einführung des 365-Euro-Tickets VGN (Ausbildungsverkehr), Anteil der Stadt Nürnberg im ZVGN, der insgesamt ein Drittel der Aufwendungen trägt. Zwei Drittel übernimmt grundsätzlich der Freistaat Bayern.

3 Basis Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020. Ausgleich der Fahrgeldmindereinnahmen durch Bezuschussung des Monatspreises von 15 Euro auf den Monatspreis der Solo31 von derzeit 80,10 Euro pro verkauftem Ticket. Markteinführung 2021 mit Hochlaufkurve bis zum Jahr 2024 (voller Nachfragezuwachs erreicht in 2024; Prognose Gutachter Probst & Consorten); Dynamisierung des Ausgleichs nach VGN Mobilitätsindex.

Pandemiebedingt dürfte die Nachfrage in 2021/2022 im Vergleich zu einem Normaljahr reduziert sein, womit auch die Ausgleichsleistung im Jahr 2021 (10,9 Mio. €) bzw. 2022 (13,1 Mio. €) verringert würde.

4 Basis Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020. Einführung eines 365-Euro-Abos in Tarifstufe A für Nürnberger Bürger als Zuschussmodell: Ausgleich der Fahrgeldmindereinnahmen durch Bezuschussung eines Monatspreises von 30,42 Euro (=365 Euro im Jahr) auf den tatsächlichen Tarifpreis des JahresAbos. Dynamisierung des Ausgleichs nach VGN Mobilitätsindex.

Abbildung 7

Unterlage zu TOP 4.2

der 99. GA-Sitzung

am 25. März 2021

TARIFFORTSCHREIBUNG ZUM 01.01.2022

 Preisblätter

Zusammenstellung der theoretischen Einnahmen und Mehrerträge aus der Tarifanpassung

Beschluss GV + nachträgliche

Basis für die Einnahmenberechnung 2022 sind Stückzahlen 2019

Änderung in Preisstufe B

Annahme: Keine Wanderungen, kein Neuverkehr, keine Fahrgastverluste (Ausnahme 365-Euro-Ticket VGN)

Fahrausweisart Stück 2019 Menge 2019 + Tarif 2021 %-anteil D Stück 2019 Menge 2019 + Tarif 2022 Δ
HandyTicket Erwachsene HandyTicket Kind Einzelfahrkarten Erwachsene Einzelfahrkarten Kind 4er-Ticket K Erw. 4er-Ticket K Kind 4er-Ticket A Erw. 4er-Ticket A Kind 4er-Ticket B Erw. 4er-Ticket B Kind 4er-Ticket C Erw. 4er-Ticket C Kind 4er-Ticket D Erw. 4er-Ticket D Kind 4er-Ticket E Erw. 4er-Ticket E Kind 4er-Ticket F Erw. 4er-Ticket F Kind 4er-Ticket 1 Erw. 4er-Ticket 1 Kind Streifenkarte 10er Erwachsene Streifenkarte 10er Kind TagesTicket Solo TagesTicket Plus Gruppenfahrkarten Sonderfahrkarten mit KombiT. ohne BT+SWT 977.470 43.121 8.533.539 1.347.159 255.179 41.920 986.808 89.684 - - 76.602 15.121 198.082 26.183 0 0 13.539 7.757 32.237 11.647 458.467 59.315 254.060 1.241.867 97.047 2.084.285 4.527.589,89 94.100,72 3,07% 0,06% 22,59% 1,47% 1,00% 0,08% 7,36% 0,33% - - 0,43% 0,04% 0,91% 0,06% 0,00% 0,00% 0,05% 0,01% 0,15% 0,03% 3,82% 0,25% 0,85% 14,34% 0,16% 1,63% 5,73% 6,47% 5,22% 7,16% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% - - 6,10% 4,88% 5,88% 5,88% 0,00% 0,00% 6,00% 4,00% 5,88% 5,88% 5,69% 6,56% 5,69% 5,84% 6,19% 0,76% 977.470 43.121 8.533.539 1.347.159 255.179 41.920 986.808 89.684 - - 76.602 15.121 198.082 26.183 0 0 13.539 7.757 32.237 11.647 458.467 59.315 254.060 1.241.867 97.047 2.084.285 4.787.222,35 100.191,79 35.076.694 € 2.327.322 € 1.480.038 € 121.568 € 10.854.888 € 493.262 € 539.376 € 56.894 € 666.437 € 65.020 € 1.426.190 € 94.259 € 0 € 0 € 71.757 € 20.168 € 232.106 € 41.929 € 5.960.071 € 385.548 € 1.322.633 € 22.389.648 € 255.835 € 2.428.175 € 2 59.632 € 6.091 € 1 .739.843 € 1 55.584 € - € - € - € - € 33.711 € 3.556 € 38.301 € 3.024 € 79.233 € 5.237 € 0 € 0 € 4.062 € 776 € 12.895 € 2.329 € 3 20.927 € 23.726 € 71.210 € 1 .235.924 € 14.904 € 18.355 €
33.336.851 €
2.171.738 € 1.480.038 € 121.568 € 10.854.888 € 493.262 € 505.665 € 53.339 € 628.136 € 61.996 € 1.346.958 € 89.022 € 0 € 0 € 67.695 € 19.393 € 219.212 € 39.600 € 5.639.144 € 361.822 € 1.251.423 € 21.153.724 € 240.931 € 2.409.820 €
Bartarif (ohne A + K) Summe 15.477.498 74.218.156 € 50,30% 5,43% 15.477.498 78.247.477 € 4 .029.321 €
Solo 31 7-Tage-MobiCard 31-Tage MobiCard 9 Uhr MobiCard JahresAbo JahresAbo Plus JahresAbo 9 Uhr 3-MonatsAbo 6-MonatsAbo FirmenAbo (inkl. FirmenAbo Azubi) FirmenAbo Plus (inkl. FirmenAbo Plus Azubi) 69.300 58.805 51.166 137.413 255.531 10.371 18.076 4.346 8.939 158.373 27.928 7.204.415 € 1.927.239 € 4.760.321 € 11.583.423 € 23.174.380 € 1.071.458 € 469.976 € 534.220 € 988.197 € 15.578.174 € 2.661.975 € 4,88% 1,31% 3,23% 7,85% 15,71% 0,73% 0,32% 0,36% 0,67% 10,56% 1,80% 5,83% 6,01% 5,98% 6,03% 5,34% 5,34% 7,31% 5,81% 5,81% 5,32% 5,29% 69.300 58.805 51.166 137.413 255.531 10.371 18.076 4.346 8.939 158.373 27.928 7.624.483 € 2.043.035 € 5.045.096 € 12.282.041 € 24.411.294 € 1.128.699 € 5 04.320 € 565.245 € 1.045.588 € 16.407.676 € 2.802.834 € 4 20.068 € 1 15.796 € 2 84.775 € 6 98.618 € 1 .236.914 € 57.241 € 34.344 € 31.025 € 57.391 € 8 29.502 € 1 40.859 €
Allg. Zeitkarten (ohne A + K) Summe 800.248 69.953.777 € 47,41% 5,58% 800.248 73.860.310 € 3 .906.533 €
Monatsmarken Azubi Selbstz. Monatsmarken Azubi Kostentr. Wochenmarken Azubis Selbstz. 50.338 0 14.989 2.886.679 € - € 410.344 € 1,96% 0,00% 0,28% 5,49% #DIV/0! 5,47% 50.338 0 14.989 3.045.218 € - € 432.804 € 1 58.538 € - € 22.460 €
Azubi/Schüler (ohne A + K) Summe 65.327 3.297.023 € 2,23% 5,49% 65.327 3.478.021 € 1 80.998 €
Nürnberg-Pass Zusatzmarken 1.Klasse der DB 0 1.107 - € 81.952 € 0,00% 0,06% #DIV/0! 5,50% 0 1.107 - € 86.459 € - € 4.507 €
Zeitkarten (ohne A + K) Summe 1.014.967 73.332.752 € 49,70% 5,58% 1.014.967 77.424.791 € 4 .092.039 €
Gesamt 16.492.465 1 47.550.909 € 100,00% 5,50% 16.492.465 1 55.672.268 € 8 .121.359 €

Anmerkungen:

- der sich aus Warenkorbindex 2021 (2,61 %) und 2022 (2,82 %) ergebende

kumulierte Anhebungssatz beträgt 5,5 %

- die Preise in den Preisstufen A und K (Kurzstrecke) werden aufgrund einer

Maßnahme nach Art. 8 (5) Grundvertrag nicht erhöht werden

- Grundlage bilden die Verkaufszahlen 2019 ("Vor-Corona-Zustand")

- Wertmarken Schüler/Ausbildung werden nach Warenkorbindex angepasst

- Wanderungen von den Wertmarken Schüler/Ausbildung zum 365-Euro-Ticket VGN

wurden berücksichtigt

Menge 2019+Tarif 2021 Menge 2019+Tarif 2022 Δ
A 1 13.457.935 € 1 13.457.935 € - €
B 4 .646.386 € 4 .901.965 € 2 55.578 €
C 7 .925.030 € 8 .360.638 € 4 35.609 €
D 7 .893.435 € 8 .327.933 € 4 34.498 €
E - € - € - €
F 5 64.664 € 5 95.716 € 3 1.053 €
Kurzstrecke 4 .703.021 € 4 .703.021 € - €
1 - 10+T 1 26.521.394 € 1 33.486.015 € 6 .964.621 €
Gesamt 2 65.711.865 € 2 73.833.224 € 8 .121.359 €
A 0,00%
B 5,50%
C 5,50%
D 5,50%
E -
F 5,50%
K urzstrecke 0,00%
1 - 10+T 5,50%

+ Bamberger Einkaufskarten + Bamberger Familienkarten (Wert 2019) 9 55.020 €

+ Bayern-Ticket + Fahrradtageskarte + City (Wert 2019) 19.849.096 €

+ Semesterticket Erlangen-Nürnberg (Wert 2019) 17.325.175 €

+ Semesterticket Bamberg + Bayreuth (Wert 2019) 2 .503.007 €

+ 365-Euro-Ticket VGN 43.028.496 €

Gesamtsumme 2022 238.378.042 €

=

Durchschnittlicher Anhebungssatz (ohne A + K): 5,50%

Preisstufe Einzelfahrkarten Erwachsene
Erwachsener - Verkaufsstellen und Automaten Erwachsener - Einzelfahrkarte Online Erwachsene - Anschlussfahrkarte Online
Preis alt Preis neu Erhöhung in % Preis alt Preis neu Erhöhung in % Preis alt Preis neu Erhöhung in %
Kurzstrecke K 1,70 1,70 0,00% 1,45 1,45 0,00%
A A 3,20 3,20 0,00% 2,75 2,75 0,00%
B B 2,60 2,70 3,85% 2,25 2,40 6,67%
C C 2,40 2,50 4,17% 2,05 2,17 5,85% keine Anschlussfahrkarten erhältlich
D D 2,00 2,10 5,00% 1,70 1,80 5,88%
E E 1,60 1,70 6,25% 1,50 1,57 4,67%
F F 1,30 1,40 7,69% 1,25 1,30 4,00%
1 1 2,00 2,10 5,00% 1,70 1,80 5,88% 1,50 1,57 4,67%
2 2 2,60 2,70 3,85% 2,41 2,51 4,15% 1,95 2,02 3,59%
2+T 3 3,70 3,90 5,41% 3,44 3,62 5,23% 2,77 2,92 5,42%
3
3+T 4 5,00 5,30 6,00% 4,65 4,92 5,81% 3,75 3,97 5,87%
4
4+T
5 5 6,20 6,50 4,84% 5,76 6,04 4,86% 4,65 4,87 4,73%
5+T
6 6 7,40 7,80 5,41% 6,88 7,25 5,38% 5,55 5,85 5,41%
6+T
7 7 8,70 9,20 5,75% 8,09 8,55 5,69% 6,52 6,90 5,83%
7+T
8 8 9,90 10,40 5,05% 9,20 9,67 5,11% 7,42 7,80 5,12%
8+T
9 9 11,10 11,70 5,41% 10,32 10,88 5,43% 8,32 8,77 5,41%
9+T
10 10 12,30 13,00 5,69% 11,43 12,09 5,77%
10+T keine Anschlussfahrkarten erhältlich
Preisstufe Einzelfahrkarten Kind
Kind - Verkaufsstellen und Automaten Kind - Einzelfahrkarte Online Kind - Anschlussfahrkarte Online
Preis alt Preis neu Erhöhung in % Preis alt Preis neu Erhöhung in % Preis alt Preis neu Erhöhung in %
Kurzstrecke K 0,80 0,80 0,00% 0,72 0,72 0,00%
A A 1,60 1,60 0,00% 1,37 1,37 0,00%
B B 1,30 1,40 7,69% 1,12 1,20 7,14%
C C 1,20 1,30 8,33% 1,02 1,07 4,90% keine Anschlussfahrkarten erhältlich
D D 1,00 1,10 10,00% 0,85 0,90 5,88%
E E 0,80 0,90 12,50% 0,72 0,77 6,94%
F F 0,70 0,70 0,00% 0,62 0,65 4,84%
1 1 1,00 1,10 10,00% 0,85 0,90 5,88% 0,75 0,82 9,33%
2 2 1,30 1,40 7,69% 1,20 1,30 8,33% 0,97 1,05 8,25%
2+T 3 1,90 2,00 5,26% 1,76 1,86 5,68% 1,42 1,50 5,63%
3
3+T 4 2,50 2,70 8,00% 2,32 2,51 8,19% 1,87 2,02 8,02%
4
4+T
5 5 3,10 3,30 6,45% 2,88 3,06 6,25% 2,32 2,47 6,47%
5+T
6 6 3,70 3,90 5,41% 3,44 3,62 5,23% 2,77 2,92 5,42%
6+T
7 7 4,40 4,60 4,55% 4,09 4,27 4,40% 3,30 3,45 4,55%
7+T
8 8 5,00 5,20 4,00% 4,65 4,83 3,87% 3,75 3,90 4,00%
8+T
9 9 5,60 5,90 5,36% 5,20 5,48 5,38% 4,20 4,42 5,24%
9+T
10 10 6,10 6,50 6,56% 5,67 6,04 6,53%
10+T keine Anschlussfahrkarten erhältlich
Preisstufe TagesTickets Solo TagesTickets Plus
Preis alt Preis neu Erhöhung in % Preis alt Preis neu Erhöhung in %
K --- --- --- --- --- ---
A 8,30 8,30 0,00% 12,30 12,30 0,00%
B 5,40 5,70 5,56% 8,70 9,20 5,75%
C 4,80 5,10 6,25% 7,80 8,30 6,41%
D 4,50 4,70 4,44% 7,20 7,60 5,56%
E 3,50 3,70 5,71% 5,60 5,80 3,57%
F 2,80 2,90 3,57% 4,70 4,90 4,26%
1 4,50 4,70 4,44%
2 5,40 5,70 5,56% 8,90 9,40 5,62%
3 ---
4 12,90 13,60 5,43%
5
6
16,80 17,80 5,95%
7
8 20,30 21,50 5,91%
9
10
4er Tickets Erwachsener Kind
Preis alt Preis neu Erhöhung in % Preis alt Preis neu Erhöhung in %
K urzstrecke 4 Fahrten 5,80 5,80 0,00% 2,90 2,90 0,00%
A 4 Fahrten 11,00 11,00 0,00% 5,50 5,50 0,00%
B 4 Fahrten 9,00 9,60 6,67% 4,50 4,80 6,67%
C 4 Fahrten 8,20 8,70 6,10% 4,10 4,30 4,88%
D 4 Fahrten 6,80 7,20 5,88% 3,40 3,60 5,88%
E 4 Fahrten 6,00 6,30 5,00% 2,90 3,10 6,90%
F 4 Fahrten 5,00 5,30 6,00% 2,50 2,60 4,00%
1 4 Fahrten 6,80 7,20 5,88% 3,40 3,60 5,88%
10er-Streifenkarte Erwachsener Kind
Preis alt Preis neu Erhöhung in % Preis alt Preis neu Erhöhung in %
Preisstufe 2 - 10 10 Streifen 12,30 13,00 5,69% 6,10 6,50 6,56%
Tarifstufe MobiCard
7 Tage 31 Tage
Rund um die Uhr Rund um die Uhr 9 Uhr MobiCard
Preis alt Preis neu Erhöhung in % Preis alt Preis neu Erhöhung in % Preis alt Preis neu Erhöhung in %
A 26,70 26,70 0,00% 90,90 90,90 0,00% 73,40 73,40 0,00%
B 22,10 23,40 5,88% 74,60 79,00 5,90% 60,10 63,70 5,99%
C 17,80 18,80 5,62% 60,70 64,30 5,93% 49,50 52,50 6,06%
D 14,40 15,20 5,56% 48,50 51,30 5,77% 39,00 41,20 5,64%
E 12,20 12,90 5,74% 41,70 44,20 6,00% 33,70 35,60 5,64%
F 9,90 10,40 5,05% 33,80 35,60 5,33% 27,10 28,60 5,54%
1 14,40 15,20 5,56% 48,50 51,30 5,77% 39,00 41,20 5,64%
2 23,20 24,70 6,47% 79,60 84,40 6,03% 64,90 68,80 6,01%
2+T 28,00 29,70 6,07% 95,20 101,00 6,09%
3 31,10 33,00 6,11% 105,90 112,30 6,04%
3+T 36,60 38,90 6,28% 125,30 132,90 6,07% 77,10 81,70 5,97%
4 40,10 42,50 5,99% 137,40 145,70 6,04%
4+T 43,10 45,70 6,03% 147,60 156,50 6,03%
5 46,80 49,70 6,20% 160,20 169,90 6,05% 96,10 101,90 6,04%
5+T 50,00 53,10 6,20% 171,10 181,40 6,02%
6 52,50 55,70 6,10% 179,40 190,20 6,02%
6+T 57,10 60,60 6,13% 195,40 207,20 6,04%
7 61,40 65,10 6,03% 209,80 222,40 6,01%
7+T 65,90 69,90 6,07% 224,70 238,20 6,01%
8 70,00 74,20 6,00% 239,30 253,80 6,06%
8+T 73,90 78,40 6,09% 252,50 267,80 6,06%
9 78,10 82,80 6,02% 267,00 283,10 6,03%
9+T 81,80 86,80 6,11% 279,70 296,60 6,04% 105,10 111,50 6,09%
10 86,50 91,70 6,01% 295,80 313,60 6,02%
10+T 93,00 98,60 6,02% 318,20 337,30 6,00%
Tarifstufe Solo 31 Wertmarken Schüler/Azubi Wertmarken Schüler/Azubi Verhältnis Schüler Monat/Solo 31
31 Tage Tarifstufe Kalendermonat Tarifstufe Woche
Preis alt Preis neu Erhöhung in % Preis alt Preis neu Erhöhung in % Preis alt Preis neu Erhöhung in %
A 80,10 80,10 0,00% A 60,50 60,50 0,00% A 20,70 20,70 0,00% 75,53%
B 67,90 71,90 5,89% B 50,10 52,90 5,59% B 16,80 17,70 5,36% 73,57%
C 54,40 57,70 6,07% C 41,10 43,40 5,60% C 13,70 14,50 5,84% 75,22%
D 44,10 46,50 5,44% D 33,50 35,30 5,37% D 11,20 11,80 5,36% 75,91%
E 37,60 39,80 5,85% E 28,30 29,90 5,65% E 9,50 10,00 5,26% 75,13%
F 30,30 31,80 4,95% F 23,10 24,40 5,63% F 7,70 8,20 6,49% 76,73%
1 44,10 46,50 5,44% 1 33,50 35,30 5,37% 1 11,20 11,80 5,36% 75,91%
2 71,70 75,90 5,86% 2 54,00 57,00 5,56% 2 18,10 19,10 5,52% 75,10%
2+T 85,80 90,80 5,83% 2+T 64,70 68,30 5,56% 2+T 21,60 22,80 5,56% 75,22%
3 95,30 100,90 5,88% 3 71,80 75,70 5,43% 3 24,00 25,30 5,42% 75,02%
3+T 112,90 119,50 5,85% 3+T 85,10 89,80 5,52% 3+T 28,50 30,00 5,26% 75,15%
4 123,50 130,70 5,83% 4 93,10 98,20 5,48% 4 31,10 32,80 5,47% 75,13%
4+T 132,70 140,40 5,80% 4+T 100,10 105,60 5,49% 4+T 33,50 35,30 5,37% 75,21%
5 144,20 152,60 5,83% 5 108,70 114,70 5,52% 5 36,40 38,40 5,49% 75,16%
5+T 154,10 163,10 5,84% 5+T 116,30 122,70 5,50% 5+T 38,90 41,00 5,40% 75,23%
6 161,60 171,00 5,82% 6 121,50 128,20 5,51% 6 40,60 42,90 5,67% 74,97%
6+T 176,10 186,30 5,79% 6+T 132,80 140,10 5,50% 6+T 44,40 46,90 5,63% 75,20%
7 189,00 200,00 5,82% 7 142,20 150,00 5,49% 7 47,60 50,20 5,46% 75,00%
7+T 202,50 214,40 5,88% 7+T 152,40 160,80 5,51% 7+T 51,00 53,80 5,49% 75,00%
8 215,60 228,20 5,84% 8 162,50 171,40 5,48% 8 54,30 57,30 5,52% 75,11%
8+T 227,50 240,80 5,85% 8+T 171,10 180,50 5,49% 8+T 57,20 60,40 5,59% 74,96%
9 240,60 254,60 5,82% 9 181,10 191,10 5,52% 9 60,60 63,90 5,45% 75,06%
9+T 252,00 266,70 5,83% 9+T 189,80 200,20 5,48% 9+T 63,50 67,00 5,51% 75,07%
10 266,50 282,10 5,85% 10 200,60 211,60 5,48% 10 67,10 70,80 5,51% 75,01%
10+T 286,70 303,40 5,82% 10+T 215,20 227,00 5,48% 10+T 72,00 75,90 5,42% 74,82%
Tarifstufe JahresAbo Abo 3 Abo 6 JahresAbo Plus
persönlich Tarifstufe persönlich Tarifstufe persönlich Tarifstufe persönlich
Jahresbetrag Monatsbetrag Monatsbetrag Monatsbetrag Monatsbetrag
Preis alt Preis neu Preis alt Preis neu Erhöhung (%) Preis alt Preis neu Erhöhung (%) Preis alt Preis neu Erhöhung (%) Preis alt Preis neu Erhöhung (%)
A 739,20 739,20 61,60 61,60 0,00% A 73,90 73,90 0,00% A 68,90 68,90 0,00% A 67,50 67,50 0,00%
B 608,40 639,60 50,70 53,30 5,13% B 63,00 66,30 5,24% B 59,40 62,50 5,22% B 56,90 59,90 5,27%
C 498,00 525,60 41,50 43,80 5,54% C 51,30 54,20 5,65% C 48,40 51,10 5,58% C 45,70 48,20 5,47%
D 414,00 435,60 34,50 36,30 5,22% D 41,90 44,20 5,49% D 39,60 41,70 5,30% D 37,70 39,70 5,31%
E 356,40 375,60 29,70 31,30 5,39% E 35,60 37,70 5,90% E 33,70 35,60 5,64% E 32,50 34,30 5,54%
F 286,80 301,20 23,90 25,10 5,02% F 28,70 30,10 4,88% F 27,10 28,50 5,17% F 26,20 27,50 4,96%
1 414,00 435,60 34,50 36,30 5,22% 1 41,90 44,20 5,49% 1 39,60 41,70 5,30% 1 37,70 39,70 5,31%
2 680,40 716,40 56,70 59,70 5,29% 2 67,90 71,90 5,89% 2 64,20 67,90 5,76% 2 62,10 65,40 5,31%
2+T 813,60 856,80 67,80 71,40 5,31% 2+T 81,30 86,00 5,78% 2+T 76,80 81,30 5,86% 2+T 74,30 78,20 5,25%
3 907,20 955,20 75,60 79,60 5,29% 3 90,30 95,60 5,87% 3 85,30 90,30 5,86% 3 82,80 87,20 5,31%
3+T 1.070,40 1.128,00 89,20 94,00 5,38% 3+T 107,00 113,20 5,79% 3+T 101,00 107,00 5,94% 3+T 97,70 102,90 5,32%
4 1.168,80 1.231,20 97,40 102,60 5,34% 4 117,00 123,80 5,81% 4 110,50 117,00 5,88% 4 106,70 112,30 5,25%
4+T 1.257,60 1.324,80 104,80 110,40 5,34% 4+T 125,70 133,00 5,81% 4+T 118,80 125,70 5,81% 4+T 114,80 120,90 5,31%
5 1.368,00 1.441,20 114,00 120,10 5,35% 5 136,60 144,60 5,86% 5 129,10 136,60 5,81% 5 124,80 131,50 5,37%
5+T 1.462,80 1.540,80 121,90 128,40 5,33% 5+T 146,00 154,50 5,82% 5+T 137,90 146,00 5,87% 5+T 133,50 140,60 5,32%
6 1.534,80 1.616,40 127,90 134,70 5,32% 6 153,10 162,00 5,81% 6 144,60 153,00 5,81% 6 140,10 147,50 5,28%
6+T 1.676,40 1.765,20 139,70 147,10 5,30% 6+T 166,90 176,50 5,75% 6+T 157,60 166,70 5,77% 6+T 153,00 161,10 5,29%
7 1.796,40 1.892,40 149,70 157,70 5,34% 7 179,10 189,50 5,81% 7 169,20 179,00 5,79% 7 163,70 172,70 5,50%
7+T 1.923,60 2.026,80 160,30 168,90 5,36% 7+T 191,90 203,10 5,84% 7+T 181,20 191,90 5,91% 7+T 175,50 184,90 5,36%
8 2.053,20 2.162,40 171,10 180,20 5,32% 8 204,30 216,20 5,82% 8 193,00 204,20 5,80% 8 187,20 197,30 5,40%
8+T 2.160,00 2.275,20 180,00 189,60 5,33% 8+T 215,60 228,20 5,84% 8+T 203,60 215,50 5,84% 8+T 197,10 207,60 5,33%
9 2.286,00 2.408,40 190,50 200,70 5,35% 9 228,00 241,20 5,79% 9 215,30 227,90 5,85% 9 208,60 219,80 5,37%
9+T 2.396,40 2.523,60 199,70 210,30 5,31% 9+T 238,80 252,70 5,82% 9+T 225,50 238,70 5,85% 9+T 218,70 230,30 5,30%
10 2.532,00 2.666,40 211,00 222,20 5,31% 10 252,50 267,30 5,86% 10 238,50 252,50 5,87% 10 231,10 243,30 5,28%
10+T 2.719,20 2.864,40 226,60 238,70 5,34% 10+T 271,60 287,50 5,85% 10+T 256,60 271,50 5,81% 10+T 247,80 261,40 5,49%
Tarifstufe 9-Uhr-JahresAbo
persönlich
Jahresbetrag Monatsbetrag
Preis alt Preis neu Preis alt Preis neu Erhöhung (%)
A 454,80 454,80 37,90 37,90 0,00%
B 312,00 334,80 26,00 27,90 7,31%
C 306,00 322,80 25,50 26,90 5,49%
D 254,40 267,60 21,20 22,30 5,19%
E 219,60 231,60 18,30 19,30 5,46%
F 176,40 186,00 14,70 15,50 5,44%
1 254,40 267,60 21,20 22,30 5,19%
2 418,80 440,40 34,90 36,70 5,16%
2+T - 4+T 594,00 625,20 49,50 52,10 5,25%
5 - 7+T 944,40 994,80 78,70 82,90 5,34%
8 - 10+T 1.140,00 1.198,80 95,00 99,90 5,16%
Tarifstufe FirmenAbo/FirmenAbo Azubi 12 Monate, monatlich FirmenAbo Plus/FirmenAbo Plus Azubi 12 Monate, monatlich
Rabattkategorie 7,5 % Rabattkategorie 10 % Rabattkategorie 12,5 % Rabattkategorie 15 % Rabattkategorie 7,5 % Rabattkategorie 10 % Rabattkategorie 12,5 % Rabattkategorie 15 %
Preis alt Preis neu Erhöhung (%) Preis alt Preis neu Erhöhung (%) Preis alt Preis neu Erhöhung (%) Preis alt Preis neu Erhöhung (%) Preis alt Preis neu Erhöhung (%) Preis alt Preis neu Erhöhung (%) Preis alt Preis neu Erhöhung (%) Preis alt Preis neu Erhöhung (%)
A 57,00 57,00 0,00% 55,40 55,40 0,00% 53,90 53,90 0,00% 52,40 52,40 0,00% 62,90 62,90 0,00% 61,30 61,30 0,00% 59,80 59,80 0,00% 58,30 58,30 0,00%
B 46,90 49,30 5,12% 45,60 48,00 5,26% 44,40 46,60 4,95% 43,10 45,30 5,10% 53,10 55,90 5,27% 51,80 54,60 5,41% 50,60 53,20 5,14% 49,30 51,90 5,27%
C 38,40 40,50 5,47% 37,40 39,40 5,35% 36,30 38,30 5,51% 35,30 37,20 5,38% 42,60 44,90 5,40% 41,60 43,80 5,29% 40,50 42,70 5,43% 39,50 41,60 5,32%
D 31,90 33,60 5,33% 31,10 32,70 5,14% 30,20 31,80 5,30% 29,30 30,90 5,46% 35,10 37,00 5,41% 34,30 36,10 5,25% 33,40 35,20 5,39% 32,50 34,30 5,54%
E 27,50 29,00 5,45% 26,70 28,20 5,62% 26,00 27,40 5,38% 25,20 26,60 5,56% 30,30 32,00 5,61% 29,50 31,20 5,76% 28,80 30,40 5,56% 28,00 29,60 5,71%
F 22,10 23,20 4,98% 21,50 22,60 5,12% 20,90 22,00 5,26% 20,30 21,30 4,93% 24,40 25,60 4,92% 23,80 25,00 5,04% 23,20 24,40 5,17% 22,60 23,70 4,87%
1 31,90 33,60 5,33% 31,10 32,70 5,14% 30,20 31,80 5,30% 29,30 30,90 5,46% 35,10 37,00 5,41% 34,30 36,10 5,25% 33,40 35,20 5,39% 32,50 34,30 5,54%
2 52,40 55,20 5,34% 51,00 53,70 5,29% 49,60 52,20 5,24% 48,20 50,70 5,19% 57,80 60,90 5,36% 56,40 59,40 5,32% 55,00 57,90 5,27% 53,60 56,40 5,22%
2+T 62,70 66,00 5,26% 61,00 64,30 5,41% 59,30 62,50 5,40% 57,60 60,70 5,38% 69,20 72,80 5,20% 67,50 71,10 5,33% 65,80 69,30 5,32% 64,10 67,50 5,30%
3 69,90 73,60 5,29% 68,00 71,60 5,29% 66,20 69,70 5,29% 64,30 67,70 5,29% 77,10 81,20 5,32% 75,20 79,20 5,32% 73,40 77,30 5,31% 71,50 75,30 5,31%
3+T 82,50 87,00 5,45% 80,30 84,60 5,35% 78,10 82,30 5,38% 75,80 79,90 5,41% 91,00 95,90 5,38% 88,80 93,50 5,29% 86,60 91,20 5,31% 84,30 88,80 5,34%
4 90,10 94,90 5,33% 87,70 92,30 5,25% 85,20 89,80 5,40% 82,80 87,20 5,31% 99,40 104,60 5,23% 97,00 102,00 5,15% 94,50 99,50 5,29% 92,10 96,90 5,21%
4+T 96,90 102,10 5,37% 94,30 99,40 5,41% 91,70 96,60 5,34% 89,10 93,80 5,27% 106,90 112,60 5,33% 104,30 109,90 5,37% 101,70 107,10 5,31% 99,10 104,30 5,25%
5 105,50 111,10 5,31% 102,60 108,10 5,36% 99,80 105,10 5,31% 96,90 102,10 5,37% 116,30 122,50 5,33% 113,40 119,50 5,38% 110,60 116,50 5,33% 107,70 113,50 5,39%
5+T 112,80 118,80 5,32% 109,70 115,60 5,38% 106,70 112,40 5,34% 103,60 109,10 5,31% 124,40 131,00 5,31% 121,30 127,80 5,36% 118,30 124,60 5,33% 115,20 121,30 5,30%
6 118,30 124,60 5,33% 115,10 121,20 5,30% 111,90 117,90 5,36% 108,70 114,50 5,34% 130,50 137,40 5,29% 127,30 134,00 5,26% 124,10 130,70 5,32% 120,90 127,30 5,29%
6+T 129,20 136,10 5,34% 125,70 132,40 5,33% 122,20 128,70 5,32% 118,70 125,00 5,31% 142,50 150,10 5,33% 139,00 146,40 5,32% 135,50 142,70 5,31% 132,00 139,00 5,30%
7 138,50 145,90 5,34% 134,70 141,90 5,35% 131,00 138,00 5,34% 127,20 134,00 5,35% 152,50 160,90 5,51% 148,70 156,90 5,51% 145,00 153,00 5,52% 141,20 149,00 5,52%
7+T 148,30 156,20 5,33% 144,30 152,00 5,34% 140,30 147,80 5,35% 136,30 143,60 5,36% 163,50 172,20 5,32% 159,50 168,00 5,33% 155,50 163,80 5,34% 151,50 159,60 5,35%
8 158,30 166,70 5,31% 154,00 162,20 5,32% 149,70 157,70 5,34% 145,40 153,20 5,36% 174,40 183,80 5,39% 170,10 179,30 5,41% 165,80 174,80 5,43% 161,50 170,30 5,45%
8+T 166,50 175,40 5,35% 162,00 170,60 5,31% 157,50 165,90 5,33% 153,00 161,20 5,36% 183,60 193,40 5,34% 179,10 188,60 5,30% 174,60 183,90 5,33% 170,10 179,20 5,35%
9 176,20 185,60 5,33% 171,50 180,60 5,31% 166,70 175,60 5,34% 161,90 170,60 5,37% 194,30 204,70 5,35% 189,60 199,70 5,33% 184,80 194,70 5,36% 180,00 189,70 5,39%
9+T 184,70 194,50 5,31% 179,70 189,30 5,34% 174,70 184,00 5,32% 169,70 178,80 5,36% 203,70 214,50 5,30% 198,70 209,30 5,33% 193,70 204,00 5,32% 188,70 198,80 5,35%
10 195,20 205,50 5,28% 189,90 200,00 5,32% 184,60 194,40 5,31% 179,40 188,90 5,30% 215,30 226,60 5,25% 210,00 221,10 5,29% 204,70 215,50 5,28% 199,50 210,00 5,26%
10+T 209,60 220,80 5,34% 203,90 214,80 5,35% 198,30 208,90 5,35% 192,60 202,90 5,35% 230,80 243,50 5,50% 225,10 237,50 5,51% 219,50 231,60 5,51% 213,80 225,60 5,52%

FirmenAbo - Tarifbezogen

Hierfür gilt die Rabattkategorie 10 %

FirmenAbo - Pauschal (verbundweite Nutzung)

Hierfür gilt die Rabattkategorie 10 %, Mindestbeträge orientieren sich an den Preisen der Tarifstufe 3, jede Firma hat aber je nach Nutzung eigenen Preis

Sonderfahrkarten Erlangen
Preis alt Preis neu Erhöhung (%)
Bergkirchweihticket 17,40 18,40 5,75%
Ferienpass Erlangen 16,90 17,80 5,33%
AutohausTicket Erlangen 4,10 4,30 4,88%
Hotelfahrkarte Erlangen 5,40 5,70 5,56%
Sonderfahrkarten Bamberg
Preis alt Preis neu Erhöhung (%)
Einkaufskarte 31 Tage 25,00 26,00 4,00%
Einkaufskarte 12 Monate, monatl. 20,90 21,70 3,83%
Familienkarte 31 Tage 79,80 82,00 2,76%
Familienkarte 12 Monate, monatl. 66,50 68,30 2,71%
Sonstige Fahrkarten
Preis alt Preis neu Erhöhung (%)
365-Euro-Ticket VGN 365,00 365,00 0,00%
Michaeliskirchweih-Ticket Fürth 17,40 17,40 0,00%
Michaeliskirchweih-Ticket XL Fürth 25,00 25,00 0,00%
Hotelfahrkarte (Tarifzonen 100/200) 10,80 10,80 0,00%
AutohausTicket Nürnberg/Fürth/Stein 8,00 8,00 0,00%
Ferienticket (verbundweit) 34,20 36,10 5,56%
Rail & Fly Erwachsene (TS A) 2,56 2,56 0,00%
Rail & Fly Kinder (TS A) 1,28 1,28 0,00%
Gruppenfahrkarte Preise entsprechen halbem Preis Ef Erw. bzw. Kind

VGN-spezifischer

ÖPNV-Warenkorbindex

Nachweis preisinduzierter Aufwandssteigerungen

Verfahrensbeschreibung

Stand: 08.03.2021

Andreas Mäder / Geschäftsführer

In Zusammenarbeit mit: Gerd Mayer Sachgebiet Wirtschaftsführung

1 D

ie Warenkorbkomponenten – Was ist im Warenkorb enthalten?

Der Begriff ÖPNV-Warenkorbindex entstammt der statistischen Erhebung der Lebenshaltungskosten. Die Veränderung des Indexwertes beschreibt „die durchschnittliche preisinduzierte Aufwandssteigerung von Verkehrsunternehmen“. Mengeninduzierte Aufwandsänderungen werden definitionsgemäß nicht berücksichtigt!

Im VGN-spezifischen Warenkorb bilden die Aufwandsarten

 Aufwendungen für Fahrstrom

 Aufwendungen für Dieselkraftstoff/Erdgas

 Aufwendungen für Material und Fremdleistungen

 Personalaufwand

 Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen)

 Sonstige (betriebliche) Aufwendungen

die einzelnen Warenkorbkomponenten. Die Fortschreibung der Warenkorbkomponenten erfolgt an Hand der für die einzelnen Aufwandsarten prognostizierten Preissteigerungen aus den Wirtschaftsplänen der Verkehrsunternehmen.

Grundlagen für die Preisprognosen sind dabei zum Beispiel:

 Erwartete oder bereits vereinbarte Tarifvertragsabschlüsse (Aufwandsart „Personal“)

 Energie-Lieferverträge (Aufwandsart „Energie“)

 Miet- und Versicherungsverträge (Sonstige Aufwendungen)

 Abschätzung der Entwicklung wichtiger Indikatorpreise, z. B. Kaufpreise von Bussen und Schienenfahrzeugen (Aufwandsart „Kapitalkosten“) oder von Reifen, Ersatzteilen für Fahrzeuge und Gleisbaumaterial (Aufwandsart „Material und Fremdleistungen“) sowie Trassenund Stationsentgelte (Aufwandsart „Material und Fremdleistungen“).

2 I

n drei Schritten zum ÖPNV-Warenkorbindex

1. Ermittlung der Aufwandsstruktur je Unternehmen

Aufwandsart Anteil am Gesamtaufwand
Fahrstrom Dieselkraftstoff/Erdgas Material/Fremdleistungen Personalaufwand Kapitalkosten Sonstige Aufwendungen 3% 2% 20% 60% 5% 10%
Summe 100%

Im Hinblick auf die wesentlichen Rechenvorgänge kann der ÖPNV-Warenkorbindex als gewogenes arithmetisches Mittel aus den Messzahlen für die preisbedingten Aufwandsänderungen bezeichnet werden. Als Indexgewichte dienen die Anteile der Aufwandsarten aus den Gewinnund Verlustrechnungen (GuV) der einzelnen Unternehmen im Basisjahr (2019).

 Bereinigung der GuV von Sondereinflüssen Damit eine geeignete Basis für die Fortschreibung (Messung/Prognose preisbedingter Veränderungen) der Aufwandsarten vorliegt, ist die GuV von Sondereinflüssen zu bereinigen. Vor Ermittlung der Aufwandsstruktur werden  einmalige,  periodenfremde und  außerordentliche Geschäftsvorfälle eliminiert.

 Umgruppierung von Aufwendungen zu anderen Aufwandsarten Die Aufwendungen für Material und Fremdleistungen und die sonstigen Aufwendungen enthalten Positionen, die im Grunde genommen Personalaufwendungen darstellen und sich wie diese entwickeln. Wegen der Organisationsstrukturen der Unternehmen innerhalb eines Konzerns werden diese buchhaltungstechnisch korrekt aber als Fremdleistungen verbucht. Beispiele hierfür sind die Verwaltungsleistungen von StWN und N-ERGIE AG für die VAG sowie die Leistungen der eigenen Busbetriebsgesellschaften bei den Stadtverkehrsunternehmen oder Personal beim OVF, das über Dienstüberlassungsverträge beschäftigt wird. Diese Positionen können bei der Ermittlung der Aufwandsstruktur den Personalaufwendungen zugeordnet werden. Es ist aber auch eine Fortschreibung im Rahmen der Aufwandsart möglich, in der sie verbucht wurden. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass sie gesondert ausgewiesen werden.

Eine differenziertere Betrachtung einer Aufwandsart erfolgt außerdem, wenn diese Aufwandsblöcke von erheblicher Bedeutung enthalten, die die Aufwandsstruktur insgesamt maßgeblich beeinflussen. Dies trifft insbesondere auf die Trassen- und Stationsentgelte im SPNV zu.

 Anmietleistungen Die Vergütungen für Anmietleistungen sind in der GuV unter den Aufwendungen für Material und Fremdleistungen enthalten. Die Anteile der Anmietleistungen am Betriebsleistungsangebot und damit auch die Anteile der Aufwendungen für Material und Fremdleistungen am Gesamtaufwand variieren von Unternehmen zu Unternehmen stark. Um unter den Unternehmen vergleichbare Aufwandsstrukturen zu schaffen, werden die Anmietleistungen als gesonderte Aufwandsart erfasst. Die Fortschreibung erfolgt auf Basis der Aufwandsstruktur der assoziierten Verkehrsunternehmen.

 Basisjahr Die Aufwandsstrukturen aller Verkehrsunternehmen müssen einheitlich für das gleiche Basisjahr vorliegen. Gemäß der Vereinbarung zum neuen Indexverfahren ab dem Jahr 2023 ist dafür der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 heranzuziehen.

Eine Fortschreibung der Aufwandsstrukturen im Basisjahr 2019 kann notwendig werden, wenn größere Änderungen in der Aufwandsstruktur eines Unternehmens oder im VGN insgesamt bekannt werden oder zu erwarten sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn in einem Unternehmen mit mehreren Betriebszweigen das Leistungsangebot eines Betriebszweiges räumlich aus- oder zurückgebaut wird (was in der Regel wiederum zu Änderungen im Leistungsangebot bei den/dem anderen Betriebszweig(en) führt) sowie bei Verbundraumerweiterungen. Die Entscheidung über eine ggf. notwendig werdende Fortschreibung trifft der Arbeitskreis Wirtschaft.

 Aufwandsstruktur assoziierter privater und kommunaler Unternehmen Die Aufwandsstrukturen der einzelnen assoziierten Verkehrsunternehmen liegen nur sehr unvollständig vor. Für diese Unternehmensgruppe und damit auch für die Anmietleistungen der anderen Unternehmen wird die Struktur verwendet, die der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e. V. (LBO) in seiner Veröffentlichung der Kostensteigerungsraten für das private Omnibusgewerbe in Bayern ausweist.

2. Verknüpfung der Aufwandsstruktur mit den entsprechenden Preisprognosen

Aufwandsart Messzahl Basisjahr Preis- steigerung Berechnung der Messzahl für Folgejahr Gewichtung Neue Aufwands- artenstruktur
Fahrstrom Dieselkraftstoff/Erdgas Material/Fremdleistungen Personalaufwand Kapitalkosten Sonstige Aufwendungen 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 4,0% 10,0% 1,5% 3,0% 1,0% 2,0% 100,00 * 1,040 = 104,00 100,00 * 1,100 = 110,00 100,00 * 1,015 = 101,50 100,00 * 1,030 = 103,00 100,00 * 1,010 = 101,00 100,00 * 1,020 = 102,00 0,03 * 104,00 = 3,12 0,02 * 110,00 = 2,20 0,20 * 101,50 = 20,30 0,60 * 103,00 = 61,80 0,05 * 101,00 = 5,05 0,10 * 102,00 = 10,20 3,0% 2,1% 19,8% 60,2% 4,9% 9,9%
Gesamt 100,00 102,67 100,0%

Die durchschnittliche preisbedingte Aufwandsveränderung in Prozent errechnet sich nach der Formel Neuer Indexstand 100 100 Alter Indexstand Im Beispiel: 102,67100 100  2,67 %

Durch Normierung der Summe auf 100 errechnet sich aus dem Index eine neue Aufwandsartenstruktur, die bei Beibehaltung des Basisjahres die Grundlage für die weitere Fortschreibung bildet.

3. Ermittlung des verbundweiten Warenkorbindex

Unternehmen Anteil am gesamten Aufwand Warenkorb- Index Berechnung Gesamtindex (Gewichtung)
SPNV-Unternehmen Regionaler Busverkehr ÖPNV - Großstadt ÖPNV - Mittlere Stadt 45,0% 15,0% 32,0% 8,0% 103,30 103,70 102,67 102,40 0,45 * 103,30 = 46,49 0,15 * 103,70 = 15,56 0,32 * 102,67 = 32,85 0,08 * 102,40 = 8,19
Summe 100,0% 103,09

Der Gesamtindex für den Verbund errechnet sich als gewogenes arithmetisches Mittel aus den Indizes der einzelnen Verbundverkehrsunternehmen. Als Indexgewichte dienen die Anteile der Aufwendungen der einzelnen Unternehmen an den gesamten Aufwendungen. Diese werden der Erfolgsrechnung für den Verbundverkehr für das jeweilige Basisjahr entnommen.

Die durchschnittliche preisbedingte Aufwandsveränderung im Verbund beträgt somit:

103,09100 100 3,09 %

Tariffortschreibung 2023 ff.

VGN Mobilitätsindex

Vereinbarung über eine verbundweit einheitliche, in-

dexbasierte Fortschreibung der Fahrpreise im VGN

Stand: 4. Mai 2021

Andreas Mäder / Geschäftsführer

Zwischen

den Gesellschaftern der VGN GmbH

vertreten durch die beiden Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung der VGN GmbH

und den Partnern des Grundvertrags

Abbildung 14

vertreten durch die drei Vorsitzenden des Grundvertrags-Ausschusses im VGN

Abbildung 13

Abbildung 12

wird folgende

Abbildung 11

V E R E I N B A R U N G

Abbildung 10

getroffen:

Abbildung 9

Abbildung 8

P r ä a m b e l

Gemäß Artikel 5 Grundvertrag hat die Verbundgesellschaft „bei […] der Aufstellung und Weiterentwicklung des Verbundtarifs anzustreben, dass der Verbundverkehr den größtmöglichen Nutzen für die Bevölkerung bringt und dass die Aufwendungen hierfür soweit wie möglich durch die Erträge gedeckt werden“. Sie hat „den Verbundtarif jährlich zu überprüfen und auf eine Anpassung entsprechend der Aufwands- und Ertragsentwicklung bei den Verbundunternehmen, den Marktgegebenheiten und den Ausgleichsleistungen der Grundvertragspartner hinzuwirken“.

Abbildung 21

Im Zusammenhang mit der geplanten, differenzierten Tariffortschreibung zum 01.01.2022 haben die Gesellschafter in der 110. Gesellschafterversammlung am 18.11.2020 und die Grundvertragspartner in der 98. Sitzung des Grundvertrags- Ausschusses am 10.12.2020 der Forderung zugestimmt, dass es gleichzeitig mit der Beschlussfassung zur Tariffortschreibung zu einer Vereinbarung kommen muss, wonach ab dem 01.01.2023 der Verbundtarif (Preise) wieder jährlich verbundeinheitlich und indexbasiert fortentwickelt wird.

Abbildung 20

Abbildung 19

Abbildung 18

Diese Vereinbarung ist zumindest für die nächsten 5 Jahre verbindlich und soll Berechenbarkeit, Klarheit und Transparenz bei der Weiterentwicklung des Verbundtarifs schaffen. Neu ist, dass neben der Kostenentwicklung bei den Verbundverkehrsunternehmen auch die Entwicklung der Primäreinkommen der privaten Haushalte in dieser Vereinbarung Berücksichtigung findet.

Abbildung 17

Abbildung 16

Abbildung 15

I n h a l t d e r V e r e i n b a r u n g

Unter Bezugnahme auf Beschluss Nr. 3/3/2020 der 110. Gesellschafterversammlung der VGN GmbH vom 18.11.2020 sowie Beschluss Nr. 6/3/2020 der 98. Sitzung des Grundvertrags-Ausschusses im VGN vom 10.12.2020 vereinbaren die Vertragspartner folgendes:

(1) Zum 1. Januar 2023 sowie jeweils zum 1. Januar aller nachfolgenden Jahre werden die Verbundtarife ausschließlich nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung fortgeschrieben. Grundlage ist ein VGN-spezifischer Warenkorb, wie er nachstehend beschrieben ist.

(2) Der VGN-spezifische Warenkorb beinhaltet die folgenden Warenkorbkomponenten  Aufwendungen für Fahrstrom,  Aufwendungen für Dieselkraftstoff/Erdgas,  Aufwendungen für Material und Fremdleistungen,  Personalaufwand,  Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen),  Sonstige (betriebliche) Aufwendungen.

Eine detaillierte Beschreibung über den Inhalt der einzelnen Warenkorbkomponenten findet sich in der Anlage „VGN-spezifischer Warenkorbindex – Nachweis preisinduzierter Aufwandssteigerungen“ mit Stand vom 08.03.2021, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist.

(3) Der VGN-spezifischen Warenkorb beschreibt „die erwartete durchschnittliche preisinduzierte Aufwandssteigerung der Verbundverkehrsunternehmen für das Jahr 2023“. Die Fortschreibung der Warenkorbkomponenten für die Jahre 2024 ff. erfolgt an Hand der für die einzelnen Aufwandsarten prognostizierten Preissteigerungen aus den Wirtschaftsplänen der Verkehrsunternehmen. Mengeninduzierte Aufwandsänderungen werden dabei nicht berücksichtigt.

(4) Als Indexgewichte dienen die Anteile der Aufwandsarten aus den Gewinnund Verlustrechnungen (GuV) der einzelnen Unternehmen aus dem Jahr 2019. Damit eine geeignete Basis für die Fortschreibung (Messung/Prognose preisbedingter Veränderungen) der Aufwandsarten vorliegt, ist die GuV von Sondereinflüssen wie einmalige, periodenfremde und außerordentliche Geschäftsvorfälle zu bereinigen.

(5) Der Gesamtindex für den VGN errechnet sich als gewogenes arithmetisches Mittel aus den Indizes der einzelnen Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen. Als Indexgewichte dienen die Anteile der Aufwendungen der einzelnen Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen an den gesamten Aufwendungen. Diese sind der Erfolgsrechnung für den Verbundverkehr für das Jahr 2019 zu entnehmen.

(6) Der Gesamtindex für den VGN ist abschließend noch mit einem Index zu gewichten, der das Einkommen der Bevölkerung misst. Dadurch soll erreicht werden, dass die Einkommensentwicklung der privaten Haushalte bei der Tariffortschreibung berücksichtigt wird.

Hierfür veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Statistik die Fachreihe P1400C – Verfügbares Einkommen und Primäreinkommen der privaten Haushalte in Mittelfranken. Die Indexzahlen der Fachreihe P1400C sind nur mit einem Zeitversatz von vier Jahren im Vergleich zum Prognosewert des VGN-spezifischen Warenkorbindexes verfügbar. Um die z. T. stark schwankenden Jahreswerte zu glätten, fließt die Einkommenskomponente der privaten Haushalte als Mittelwert der Einkommensentwicklung der letzten drei Jahre ein.

Das Gewichtungsverhältnis beträgt 0,5 für den Gesamtindex zu 0,5 für den Einkommensindex.

(7) Sofern es die Aufwands- und oder Ertragssituation der Verbundverkehrsunternehmen erfordert, kann ein Zuschlag auf den Index erhoben werden. Dies wäre beispielsweise eine Maßnahme, um die Defizite bei Verkehrsunternehmen mit nicht kostendeckendem Betrieb zu begrenzen.

Der Einführung eines solchen Zuschlags müssen die Gesellschafterversammlung der VGN GmbH sowie nachfolgend der Grundvertrags-Ausschuss im VGN einstimmig zustimmen.

(8) Diese Vereinbarung beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2027 und kann für diesen Zeitraum nicht ordentlich gekündigt werden.

Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bis spätestens 31. Dezember 2026 eine Nachfolgeregelung zu vereinbaren, welche die Basis für die Tariffortschreibungen ab dem 1. Januar 2028 bildet. Sollten sich die Vertragsparteien auf keine neue Vereinbarung einigen können, erfolgt die Tariffortschreibung ab dem 1. Januar 2028 allein nach dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beschriebenen VGN-spezifischen Warenkorbindex (sog. „Atzelsberger Vereinbarung“).

(9) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für in der Vereinbarung enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem

Sinn und Zweck der Vereinbarung bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen be‐ dacht worden wäre.

Nürnberg, den Nürnberg, den

Tim Dahlmann-Resing Torsten Heider Vorsitzender der Gesellschafter- Stellvertretender Vorsitzender versammlung der VGN GmbH der Gesellschafterversammlung der VGN GmbH

Ansbach, den Nürnberg, den Zirndorf, den

Dr. Thomas Bauer Marcus König Matthias Dießl Vorsitzender des Grundvertrags- 1. stellv. Vorsitzender des Grund- 2. stellv. Vorsitzender des Grund- Ausschusses im VGN vertrags-Ausschusses im VGN vertrags-Ausschusses im VGN

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg

Rathausplatz 2

Marcus König

90403 Nürnberg

Rathaus

Oberbürgermeister!

Tel: (0911) 231-5091

90403 Nürnberg 6. Ht\J 2021 Fax: (0911) 231-2930

gruene@stadt.nuernberg.de

/■■......Nr........ T“ Zur Zur Stellungnahme Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) puS. 4 Antwort vor Absen­ U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) 2 kung vorlegen o Antwort zur Unter- f Schrift vorleaen Nürnberg, 26. Mai 2021

Wechsel der Besetzung des Planungsverbands Region Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in der Besetzung des Planungsverbands Region Nürnberg (farbig markiert) an:

Planungsverband Region Nürnberg

Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 1 her Andrea I Jielmeier Andrea Friedei 2 Marc Schüller Cengiz Sahin Maik Pflaum

Mit freundlichen Grüßen

Cf*

Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender

J/016/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 23.06.2021 öffentlich Beschluss

Jugendhilfeausschuss 22.07.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt (kurz):

Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:

Caritasverband Nürnberg e.V. - stimmberechtigter Sitz: Herr Tobias Jenner, Einrichtungsleiter vom Caritas-Kinder-und Jugendhaus Stapf, wird für Herrn Joachim Nunner als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied bleibt wie bisher Frau Christine Dambacher.

Röm.-Kath. Kirche - beratender Sitz: Frau Elena Geus, Geschäftsleitung des Zweckbetriebs Kita der GKG Nürnberg, wird für Herrn Richard Krach als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende beratende Mitglied bleibt wie bisher Herr Alexander Gießen.

Frauenbeauftragte - beratender Sitz: Frau Michelle Fowinkel, stellvertrende Frauenbeauftragte der Stadt Nürnberg, wird für Frau Hedwig Schouten als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Die Stellvertretung wird von Herrn Matthias Becker übernommen (bisher Frau Christine Burmann).

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sitzverteilung entspricht den städt. Gender-Vorgaben

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Caritasverband Nürnberg e.V. - stimmberechtigter Sitz: Herr Tobias Jenner, Einrichtungsleiter vom Caritas-Kinder-und Jugendhaus Stapf, wird für Herrn Joachim Nunner als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied bleibt wie bisher Frau Christine Dambacher.

Röm.-Kath. Kirche - beratender Sitz: Frau Elena Geus, Geschäftsleitung des Zweckbetriebs Kita der GKG Nürnberg, wird für Herrn Richard Krach als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende beratende Mitglied bleibt wie bisher Herr Alexander Gießen.

Frauenbeauftragte - beratender Sitz: Frau Michelle Fowinkel, stellvertrende Frauenbeauftragte der Stadt Nürnberg, wird für Frau Hedwig Schouten als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Die Stellvertretung wird von Herrn Matthias Becker (bisher Frau Christine Burmann) übernommen.

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 99

hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 23.06.2021

Haushaltsjahr 2020

  1. 111760 "HVE-KSV Verwaltung"

110.504 € bei IA C1110318034B "Rathausplatz 2: Schöner Saal Erneuerung Lüftung" Kostenart 62320102 "Unterhalt Gebäudetechnik (640/Einzelmaßnahmen)"

Deckung:

15.573 € aus IA C1110319001B "Führerscheinstelle interim, Äußere Laufer Gasse" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"

94.931 € aus IA C3650319055B "Lerchenstr. 61, Umbau WC für Kinder, KiGa" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"

Datum: 26.04.2021

  1. 111760 "HVE-KSV Verwaltung"

109.847 € bei IA C1110319052B "Rathausplatz 2, Datennetzsanierung" Kostenart 62320102 "Unterhalt Gebäudetechnik (640/Einzelmaßnahmen)"

109.847 € bei IA C5230318007B "Hummelstein 43-45 Schloss: Dacheindeckung" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"

Deckung:

109.847 € aus IA C3650320036B "In der Büg 31: Kiho Sanierung WC/Küche, Schall " Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"

109.847 € aus IA C1110319052B "Rathausplatz 2, Datennetzsanierung" Kostenart 62320102 "Unterhalt Gebäudetechnik (640/Einzelmaßnahmen)"

Datum: 04.05.2021

  1. 126110 "Telekommunikationsnetz"

392.409 € bei IA P1262400001U "Ausbau LWL-Netz für Dritte" Kostenart 69926640 "Aufwendungen für Baumaßnahmen Datenleitungen"

Deckung:

9.000 € aus IA P1262499901E "Ausbau LWL-Netz für Dritte " Kostenart 51590010 "Kostenerstattungen für Investitionen (Land)"

5.500 € aus IA P1262499901E "Ausbau LWL-Netz für Dritte" Kostenart 51590050 "Kostenerstattungen Investitionen (verb. U/Beteilig./SV)"

5.000 € aus IA P1262499901E "Ausbau LWL-Netz für Dritte" Kostenart 51590060 "Kostenerstattungen Investitionen (so. öff. Sonderrechn.)"

90.600 € aus IA P1262499901E "Ausbau LWL-Netz für Dritte" Kostenart 51590070 "Kostenerstattungen Investitionen (pri. Unternehmen)"

2.500 € aus IA P1262499901E "Ausbau LWL-Netz für Dritte" Kostenart 51590080 "Kostenerstattungen Investitionen (übr. Bereiche)"

211.242 € aus IA P1262500002U "Erweiterung der Brandmeldeempfangsanlage" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen"

68.567 € aus IA P1262300001U "Ausbau städtisches Fernmeldenetz/Pauschale" Kostenart 69926640 "Aufwendungen für Baumaßnahmen Datenleitungen"

Datum: 07.05.2021

  1. 213300 "HVE Schule & Sport - Grund-/Mittelschulen

210.721 € bei IA C2130318022B "Schnieglinger Str. 38: Erneuerung Fenster" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"

Deckung:

210.721 € bei IA C1110319034B "Naturfreundehaus: Sanierung Dach/Fassade/Fenster" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"

Datum: 26.04.2021

  1. 547000 "Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur"

4.225.434 € bei 547000 Kst. L547000001 "U-Bahninfrastruktur" Kostenart 62550800 "Erstattungen an die VAG"

Deckung:

4.225.434 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 63125800 "Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5"

Datum: 07.05.2021

Haushaltsjahr 2021

365302 "HVE Schule & Sport - Komm. Kinderhorte"

263.000 € bei IA E3650106901U "Wandererstr. 170: Neubau Hort (5), AUR (4)" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2022-

Deckung:

263.000 € aus IA E1110108400U "Städtisches Schulungszentrum" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2022-

Datum: 26.04.2021

Stpl/023/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 10.06.2021 öffentlich Gutachten

Stadtrat 23.06.2021 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Zeitgemäße Aktualisierung der Nünberger Kinderspielplatzsatzung

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.04.2021

Anlagen: Antrag_ Kinderspielplatzsatzung_SPD Sachverhalt Satzungsentwurf

Sachverhalt (kurz): Die KSpS von 1991 muss dringend aktualisiert werden und auf den aktuellen rechtlichen und technischen Standard gebracht werden.

Die Anforderung an die Gestaltung und insbesondere die Begrünung wurden erhöht, um für alle Hausbewohner gut nutzbare Außenbereiche zu schaffen Kernziel ist dabei, Spielplatzflächen so zu gestakten, dass sie auch den Anforderungen des demografischen Wandeels gerecht werden. Der zunehmenden Bedeutung vion Spielflächen für die Grüninfrastruktur trägt das Gebot „Spielplatz vor Stellplatz“ (GaStS) Rechnung, gleichzeitig werden mit der Novelle auch grünordnerische Ziele der Klimaanpassung neu definiert..

Von 2008 bis 2021 war eine Kinderspielplatz-Ablösung rechtlich ausgeschlossen und wurde erst mit der BayBO-Novelle zum 01.02.2021 wieder eingeführt. Das derzeit hierfür geltende stadtinterne Verfahren soll erheblich vereinfacht und auf pauschalierte Beträge pro m² Kinderspielplatzfläche umgestellt werden, um auch im Genehmigungsfreistellungsverfahren und im vereinfachten Verfahren mit der Genehmigungsfiktion zeitliche Konflikte zu reduzieren.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Ablösung soll umgestellt werden auf einen pauschalierten Kostenbeitrag pro m² Kinderspielplatzfläche für zwei Zonen analog der Stellplatzsatzung (innnerhalb und außerhalb des Rings B4R).

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II/Stk

SÖR, UwA, J, Stpl

Gutachtenvorschlag (AfS 10.06.2021): Der Stadtplanungsausschuss begutachtet den beiliegenden Entwurf der Kinderspielplatzsatzung – KSpS und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag (StR 23.06.2021): Gemäß Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 10.06.2021 wird der Erlass der beiliegenden Kinderspielplatzsatzung - KSpS beschlossen.

spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

AK

OBERBÜRGERMEISTER SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg 2 1. APR. 2021 An den Oberbürgermeister /.......Nr.......... i der Stadt Nürnberg J Zur Stellungnahme

Zur

Marcus König Kts. 4 Ant'.vori vor Absen- Rathaus dung Vorlagen j.üfV 90403 Nürnberg 5 Antv. :■ . zur Unter-

- j.gen

Nürnberg, 21. April 2021 Antragstellerin: Arabackyj

Zeitgemäße Aktualisierung der Nürnberger Kinderspielplatzsatzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die ausreichende Verfügbarkeit von geeigneten sowie sinnvoll ausgestatteten Spielplätzen ist eine wichtige städtische Aufgabe. Die konkreten Möglichkeiten der Ausstattung und Ausgestaltung von Spielplätzen ist in Nürnberg durch die Kinderspielplatzsatzung (KSpS) geregelt. Da die Satzung allerdings in die Jahre gekommen ist, sollte diese aus unserer Sicht dringend überarbeitet und entsprechend aktueller Herausforderungen angepasst werden.

Durch die Novellierung der Bayerischen Bauordnung im Januar 2021 bestehen auch für die Stadt Nürnberg neue Möglichkeiten einer zeitgemäßen Aktualisierung ihrer Kinderspielplatzsatzung. Hierbei können konkrete Verbesserungen für die Ausstattung von Spielplätzen in unserer Stadt geklärt und ermöglicht werden. Wir wollen deshalb, dass diese Gestaltungsmöglichkeiten nun auch im Sinne von Kindern, Jugendlichen und Familien zielgerichtet genutzt werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

städtische Kinderspielplatzsatzung aufgenommen werden können. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

Mit freundlichen Grüßen

C

Thorsten Brehm Claudia Arabackyj Stadtratsfraktion Nürnberg Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende

SPD

Zeitgemäße Aktualisierung der Nürnberger Kinderspielplatzsatzung

Sachverhalt:

Das Planungs- und Baureferat hat im Ferienausschuss am 03.03.2021 über die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) berichtet, die am 01.02.2021 in Kraft getreten ist. Auszug zum Thema Kinderspielplätze:

„Kinderspielplätze: Aktualisiert wurde das Recht der Gemeinden, Satzungen über die Gestaltung, die Art des Nachweises und jetzt auch wieder die Ablösung zu erlassen. Diese finanziellen Mittel können nun für die Herstellung oder Unterhaltung örtlicher Kinder- oder Jugendfreizeiteinrichtungen verwendet werden, also nicht nur für öffentliche Kinderspielplätze. Infolgedessen kann und muss die Kinderspielplatzsatzung der Stadt auf den neuen Stand gebracht werden.“

Es muss also nach Inkrafttreten der neuen Satzung bei der Ablösung nicht mehr der derzeitig komplizierte Weg über eine Abweichung und einen Dispensvertrag gegangen werden. Im Grundsatz hat der Bauherr gemäß BayBO (und in Anlehnung an Art. 47 BayBO (Stellplätze)) ein Wahlrecht, wie er seinen Kinderspielplatz-Nachweis erfüllt. Die Stadt kann aber per Satzung eine „Reihung“ vorgeben. Hier soll die tatsächliche Herstellung von Spielplätzen Vorrang vor einer Ablösung haben.

Der anhängende Entwurf für eine neue Kinderspielplatzsatzung wurde mit den beteiligten Fachdienststellen J, SÖR, UwA, Stpl und Stk abgestimmt und von RA abschließend begutachtet. Die bisher in der Vollzugsanweisung zur KSpS (VA, 630.405) geregelten Sachverhalte wurden weitestgehend in den Satzungstext übernommen, so dass die VA aufgehoben werden kann (Deregulierung).

In § 1 Abs. 2 soll noch einmal der Vorrang von Kinderspielplätzen vor Kfz-Stellplätzen geregelt werden (s. a. § 2 Abs. 5 Stellplatzsatzung - 630.746).

In § 2 wurden die allgemeinen Anforderungen aktualisiert, problematische Bepflanzungen untersagt und darauf hingewirkt, dass die Außenanlagen eine gute Aufenthaltsraumqualität bekommen müssen, die für die Hausbewohner auch dann einen Gewinn darstellt, wenn Kinder „nur“ zu Besuch sind oder zeitweise keine Kinder in der Anlage wohnen sollten (Anpassung an den demografischen Wandel).

In § 3 Abs. 1 steht der Vorrang der tatsächlichen Herstellung auf dem Baugrundstück, in Abs. 3 die Forderung nach einer dinglichen Sicherung, also einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt, bei einem Nachweis auf einem Grundstück in der Nähe, um einen privatrechtlichen Verkauf und damit unter Umständen den „Untergang“ des Spielplatzes verhindern zu können. Diese Anforderung wurde aus der früheren VA übernommen.

In § 4 wurde die Berechnung der notwendigen Fläche des Kinderspielplatzes vereinfacht und nach oben angepasst. In Abs. 2 wurden die nicht anzurechnenden Nutzungen im Wesentlichen aus der früheren Regelung übernommen und etwas verschärft („spielplatzfreie“ Microappartements nun mit maximal 30 m² statt bisher 50 m² Fläche). Nicht angerechnet werden sollen nur noch Erdgeschosswohnungen mit Gartenflächen von mindestens 30 m², damit entfällt die Abzugsmöglichkeit von Wohnungen mit ebenerdigen Terrassen, Dachterrassen und Balkonen. In der Summe sind die Anforderungen geringfügig höher und damit kinderfreundlicher gestaltet.

In § 5 wurden die technischen Anforderungen (Normenverweise) aktualisiert.

In § 7 Ablösung wird zur Vereinfachung auf einen pauschalierten Ablösebetrag pro m² Spielplatzfläche und auf eine Differenzierung nach Zonen umgestellt. Diese sollten analog der Stellplatzsatzung gebildet werden, also Zone 1 innerhalb und Zone 2 außerhalb des Rings der B4, wobei es in Zone 2 wohl auch weiterhin nur in sehr seltenen Fällen überhaupt zu einer Ablösung kommen sollte. Der Ablösebetrag pro m² Kinderspielplatzfläche wird in der Zone 1 bei 1.800 Euro, in der Zone 2 bei 1.000 Euro liegen. Die Höhe des Ablösebetrags orientiert sich wie bisher nicht nur an den Herstellungs- und Unterhaltskosten, sondern auch an den Grundstückswerten, die in der Zone 2 niedriger sind als in der Zone 1. Bei den Dispensverträgen der letzten fünf Jahre gab es eine relativ große Streuung der Beträge pro m² Kinderspielplatzfläche, durchschnittlich lagen sie bei 1.581 Euro. Unter Berücksichtigung der Verkehrswertsteigerungen der letzten Jahre sind 1.800 Euro/m² in der Zone 1 und 1.000 Euro/m² in der Zone 2 angemessen.

In § 8 Abs. 2 soll die Wohnraumversorgung der Bevölkerung durch nachträglichen Dachgeschossausbau gefördert werden, indem in diesen Fällen auf den Nachweis eines Kinderspielplatzes und damit unter Umständen auch auf die Ablösung verzichtet wird. Diese Regelung kann auch die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 Abs. 1 und Abs. 2 BayBO 2021, also im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB als auch neu im § 34 BauGB-Bereich, und im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO den Umgang mit der Genehmigungsfiktion nach Art. 68 Abs. 2 BayBO erleichtern.

Eine vergleichbare Regelung soll auch bei der nächsten Änderung der Stellplatzsatzung vorgenommen werden.

In § 9 soll erstmals eine Ordnungswidrigkeiten-Vorschrift aufgenommen werden.

Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung – KSpS)

Vom .....

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl S. 588), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 663), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich § 2 Allgemeine Anforderungen § 3 Lage des Kinderspielplatzes § 4 Größe des Kinderspielplatzes § 5 Beschaffenheit und Ausstattung des Kinderspielplatzes § 6 Betrieb und Unterhalt § 7 Ablösung § 8 Abweichungen § 9 Ordnungswidrigkeiten § 10 Inkrafttreten

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Satzung gilt für private Kinderspielplätze im Sinne des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 BayBO. Sie sind bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden mit oder zu mehr als drei Wohnungen nachzuweisen.

(2) Notwendige Kinderspielplätzen sind vorrangig vor Kfz-Stellplätzen nach Art. 47 BayBO herzustellen.

(3) Regelungen in Satzungen nach dem Baugesetzbuch gehen den Bestimmungen nach dieser Satzung vor.

§ 2

Allgemeine Anforderungen

(1) Kinderspielplätze sollen von Bäumen beschattet, windgeschützt und gegen öffentliche Verkehrsflächen sowie andere Anlagen wie Stellplätze, Lüftungsauslässe von Tiefgaragen oder Standplätze für Abfallbehälter ausreichend abgeschirmt angelegt werden. Sie müssen gefahrlos und barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. Sie sollten von möglichst vielen Wohnungen einsehbar und in Rufweite liegen.

(2) Kinderspielplätze müssen für Kleinkinder in der Altersgruppe bis zu 6 Jahren und für Kinder von sechs bis zwölf Jahren geeignet, dementsprechend gegliedert und ausgestattet sein.

(3) Kinderspielplätze sind mit Sträuchern einzugrünen und ab einer Größe von mehr als 100 m² zu durchgrünen. Zur Schattenspendung sollen geeignete, standortgerechte Laubbäume mit der Pflanzqualität „Hochstamm“ mit einem Stammumfang von mindestens 18 bis 20 cm, Sträucher mit einer Höhe von 100 bis 150 cm, zweimal verpflanzt, gepflanzt werden.

(4) Die Gestaltung mit Pflanzen hat so zu erfolgen, dass der Verzehr oder direkte Kontakt zu Pflanzen oder Pflanzenteilen zu keinen erheblichen Gefährdungen führen kann.

(5) Die Kinderspielplätze sollen eine gute Aufenthaltsqualität für die Hausbewohner erhalten, auch wenn zeitweise keine Kinder in den Häusern leben sollten.

§ 3

Lage des Kinderspielplatzes

(1) Der Kinderspielplatz soll vorrangig auf dem Baugrundstück errichtet werden.

(2) Auf einem anderen Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks darf der Kinderspielplatz nur angelegt werden, wenn dieses geeignet ist. Der Spielplatz muss beaufsichtigt und verkehrssicher erreicht werden können. Die fußläufige Entfernung vom Baugrundstück darf bei Spielplätzen für Kinder in der Altersgruppe bis zu sechs Jahren in der Regel 100 m, bei Spielplätzen für Kinder der Altersgruppe von sechs bis zwölf Jahren in der Regel 300 m nicht überschreiten.

(3) Können Kinderspielplätze nicht auf dem Baugrundstück hergestellt werden, so sind Bestand und Nutzung durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Nürnberg zu sichern. Dies gilt auch dann, wenn der Bauherr Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist.

§ 4

Größe des Kinderspielplatzes

(1) Die Fläche des Kinderspielplatzes muss mindestens 7 m² je 100 m² Gesamtwohnfläche, jedoch mindestens 60 m² betragen. Davon ist mindestens die Hälfte der Fläche als Spielfläche für Kleinkinder auf dem Baugrundstück herzustellen.

(2) Bei der Ermittlung der Gesamtwohnfläche werden Wohnungen nicht angesetzt, für die ein Kinderspielplatz wegen der Art der Wohnung nicht erforderlich ist. Hierzu zählen insbesondere Microappartements unter 30 m² Wohnfläche, Boardinghäuser, Lehrlings- oder Altenwohnheime oder geförderte Altenwohnungen. Darüber hinaus sind auch die Wohnungen nicht anzusetzen, denen Gartenflächen mit mindestens 30 m² unmittelbar und ausschließlich zugeordnet sind.

§ 5

Beschaffenheit und Ausstattung der Kinderspielplätze

(1) Kinderspielplätze sind mit einer abgegrenzten Sandspielfläche von mindestens 1 m² je Wohnung, jedoch in einer Mindestgröße von 10 m², auszustatten. Der Sand ist auf durchlässigem Untergrund in einer Höhe von mindestens 0,40 m zu schütten.

(2) Kinderspielplätze für mehr als fünf Wohnungen sind außerdem mit einem Gerätespielplatz auf weichem Untergrund (zum Beispiel Sand, Hackschnitzel oder dauerelastischem Fallschutzbelag) mit mindestens einer Spielfunktion, ab 10 Wohnungen mit mindestens drei Spielfunktionen und ab 15 Wohnungen mit mindestens sechs Spielfunktionen auszustatten. Als Spielfunktionen kommen insbesondere Rutschen, Wippen, Schaukeln, Klettergeräte und -einrichtungen, Balken, Taue, Brücken, Recks und Hangelgeräte in Betracht. Die Anforderungen der DIN 18034-1 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Teil 1: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“, sind dabei zu beachten.

(3) Kinderspielplätze für 40 und mehr Wohnungen sollen neben Bereichen für Spiele im Sand und an Geräten zusätzlich eine befestigte Fläche für Ballspiele oder Tischtennis erhalten. Alternativ hierzu ist die Einrichtung eines Bereiches für Bau- und Werkspiele möglich.

(4) Kinderspielplätze sind mit mindestens drei ortsfesten Sitzgelegenheiten und mindestens einem ortsfesten Behälter für Abfälle auszustatten. Bei Spielplätzen für mehr als fünf Wohnungen ist für je drei weitere Wohnungen eine zusätzliche Sitzgelegenheit zu schaffen.

§ 6

Betrieb und Unterhalt

(1) Kinderspielplätze sind auf Dauer und in einem verkehrssicheren Zustand zu unterhalten. Schadhafte Ausstattungen und Spielgeräte sind unverzüglich instand zu setzen oder zu erneuern.

(2) Eine Grundwartung und -instandhaltung ist mindestens jährlich an allen Geräten durchzuführen. Häufig verwendete Spielgeräte oder Spielgeräte mit hohem Verschleiß sind regelmäßig insbesondere auf hervorstehende Schrauben, lose Absturzsicherungen oder sonstige lose Teile zu kontrollieren. Der Sand ist nach Bedarf auszuwechseln, bei stark bespielten Plätzen soll dies in der Regel einmal jährlich geschehen.

§ 7

Ablösung

(1) Die Verpflichtung zur Anlage eines Kinderspielplatzes kann auch dadurch erfüllt werden, dass vor Erteilung der Baugenehmigung die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung von öffentlichen Spielflächen oder anderer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen gegenüber der Stadt Nürnberg übernommen werden.

(2) Die Kostenübernahme erfolgt durch einen pauschalierten Ablösebetrag.

(3) Der Ablösebetrag beträgt je m² Fläche des Kinderspielplatzes

in der Zone 1: 1.800 Euro,

in der Zone 2: 1.000 Euro.

(4) Die Zone 1 befindet sich innerhalb des Rings der Bundesstraße 4R, somit begrenzt durch: Nordring, Hintermayrstraße, Welserstraße, Dr.-Gustav-Heinemann-Straße, Cheruskerstraße, Passauer Straße, Marienbader Straße, Ben-Gurion-Ring, Jitzhak-Rabin-Straße, Bayernstraße, Frankenstraße, Ulmenstraße, Dianaplatz, Nopitschstraße, Gustav-Adolf-Straße, Vonder-Tann-Straße, Jansenbrücke, Maximilianstraße und Nordwestring. Die Zone 2 beinhaltet die Flächen außerhalb der Zone 1.

(5) Der Ablösevertrag ist zwischen dem Bauherrn und der Stadt Nürnberg (Bauordnungsbehörde) abzuschließen. Der Ablösebetrag ist vom Bauherrn in einer einmaligen Summe an die Stadt Nürnberg vor der Erteilung der Baugenehmigung zu zahlen.

§ 8

Abweichungen

(1) Die Stadt kann unter den Voraussetzungen des Art. 63 BayBO Abweichungen von den Anforderungen dieser Satzung zulassen.

(2) Wird die Verpflichtung zum Anlegen eines Kinderspielplatzes nur durch eine Änderung oder Nutzungsänderung eines Dachgeschosses in eine Wohnung erstmalig begründet, so besteht keine Verpflichtung zur Anlage eines Kinderspielplatzes. Die Abweichung von der Pflicht zur Anlage eines Kinderspielplatzes gilt für ein solches Vorhaben als erteilt, ohne dass es eines Antrags bedarf.

§ 9

Ordnungswidrigkeiten

Gemäß Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Abs. 1 Satz 2 schadhafte Ausstattungen oder Spielgeräte nicht umgehend instand setzt oder erneuert.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.08.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Kinderspielplätze (KinderspielplatzS - KSpS) vom 10. Juni 1991 (Amtsblatt S. 201), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. November 2001 (Amtsblatt S. 530), außer Kraft.

StA/002/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 09.06.2021 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 23.06.2021 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Wahlhelferentschädigungssatzung

Anlagen: Vermerk des Statistischen Amtes PrüfungWahlen-Bericht - Auszug sonstiges Wahlpersonal Wahlhelferentschädigungssatzung neu (Stand 25.05.2021)

Sachverhalt (kurz):

Im Rahmen einer Schwerpunktprüfung durch Rpr wurde das Produkt Wahlen mit Blick auf die Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahl 2020 geprüft. Dabei wurde geraten die Entschädigung für das sonstige Wahlpersonal einer Regelung zuzuführen, bei der die dienst- und tarifrechtlichen Belange berücksichtigt sind.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage StA/002/2021

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Entschädigung wird unabhängig von Diversity-Themen gewährt.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage StA/002/2021

Gutachtenvorschlag: Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung - WES) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 09.06.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung - WES) beschlossen.

ÖÖ

ÖÖ

Auszug:

Abbildung 22

Anlage 2 (neue Satzung)

Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von

allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden

(Wahlhelferentschädigungssatzung – WES)

Vom ...........................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 20a Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht: § 1 Entschädigung § 2 Entschädigung für sonstiges Wahlpersonal § 3 Inkrafttreten

§ 1

Entschädigung

(1) Wahlvorstandsmitglieder erhalten eine Entschädigung. Diese beträgt 1. einmalig für die wahrgenommene Funktion als a) Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher sowie Schriftführerin oder Schriftführer 30,-- €, b) deren Stellvertreterin oder Stellvertreter 20,-- €, c) Beisitzerin oder Beisitzer 10,-- €;

  1. zusätzlich je Wahl für a) die unter Nr. 1 Buchst. a) und b) Genannten

b) die unter Nr. 1 Buchst. c) Genannten

  1. für die Abholung von Wahlunterlagen vom Wahlamt 20,-- €;

  2. für die Überbringung von Wahlunterlagen zum Wahlamt 10,-- €.

Bei miteinander verbundenen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden werden nur die Beträge gemäß Satz 2 Nr. 2 jeweils gesondert berechnet.

(2) Wahlvorstandsmitglieder, denen von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber für den in Nürnberg geleisteten Wahldienst kein freier Tag gewährt wird, erhalten zusätzlich zu der in Abs. 1 genannten Entschädigung einen Betrag von 50,-- €. Wahlvorstandsmitgliedern, die bei der Stadt beschäftigt sind, steht dieser Betrag dann zu, wenn sie auf den freien Tag verzichtet haben.

§ 2

Entschädigung für sonstiges Wahlpersonal

Personen, die keinem Wahlvorstand angehören, bei einer Wahl aber Hintergrundarbeiten verrichten und hierbei nicht dienst- oder arbeitsrechtlich tätig sind, erhalten eine Entschädigung nach den für Beisitzerinnen und Beisitzer geltenden Regelungen des § 1.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung – WES) vom 30. September 2019 (Amtsblatt S. 372) außer Kraft.

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